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Jörg Kachelmann- Falschbeschuldigung/ falsche Verdächtigung/ Falschaussage- Teil 2

Etwas provozierend möchte ich sagen: Lieber sollen zehn Vergewaltiger frei draussen herumlaufen, als dass auch nur ein einziger Unschuldiger wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs zu Unrecht  viele Jahre im Knast sitzen muss. Rechtsanwalt Stephan Lucas

Stephan Barton, Strafrechtler der Universität Bielefeld, sieht fast schon einen Opferboom, weil es auch um finanzielle Entschädigungen geht: „Der Markt für Opferdienstleistungen wird größer.“ Eigentlich, so erinnert er, „ging es bei einem Strafprozess immer um die Prüfung, ob die Anklage richtig ist. Heute heißt es, es geht um Gerechtigkeit“. Die Justiz sei aber nicht in der Lage, dieser hohen Erwartung gerecht zu werden.

Wenn man frage, wie eine Geschädigte an einen Opferanwalt komme, wären Opferschutzorganisationen wie der „Weiße Ring“ das Scharnier. Von dort kommen Beratungsschecks und Empfehlungen für bestimmte Anwälte, wobei die „richtige Gesinnung“ eher eine Rolle spiele als Fachkompetenz.

Siegfried KAUDER, Rechtsanwalt und MdB, Vorsitzender des  Rechtsausschusses des deutschen Bundestages;

Der Rechtspolitiker geht davon aus, dass Deutschland beim Opferschutz an einem  Punkt angekommen sei, der hart an der Grenze des Vertretbaren ist. Jedes mehr an  Opferschutz ginge zu Lasten der Rechte des Beschuldigten, der ja weiterhin im Mittelpunkt der Hauptverhandlung stehen soll. ( 40. Symposion des Instituts für Konfliktforschung Köln /April 2011)

Falschbeschuldigungen , so schreibt Sabine Rückert in ihrem Aufsatz vom 11.07.2011“ Falsche Zeugen“, kommen weitaus öfter vor. als die Öffentlichkeit ahnt. Die in Medien kolportierte Schätzung von drei Prozent wird von der forensischen Realität weit übertroffen.

[..]“ Die  in Statistiken meist verfälschte, tatsächlich aber relativ hohe Falschaussagenquote gerade in Sexualstrafverfahren“, schreibt der Richter am Bundesgerichtshof, Ralf Eschelbach, in seinem Kommentar,“ wird nicht ausreichend beachtet. Stattdessen werde den zumeist weiblichen Opferzeugen ein unangebrachter moralischer Kredit eingeräumt.“

Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken schätzt die Quote der Falschbeschuldiger auf 30 bis 40 Prozent.

Dr. Siegrist vom Institut für Gerichtsmedizin in St. Gallen wird im St. Galler Tagblatt am 6.Juli 1995! mit der Aussage zitiert: „Zwei Drittel aller, von seinem Institut untersuchten Vergewaltigungsfälle, seien Fehlanzeigen.“

Klaus Püschel Direktor des Rechtmedizinischen Instituts Hamburg konstatiert alleine im Jahr 2009 hätten sich 27% der angeblich Vergewaltigten bei der ärztlichen Untersuchung als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst  zugefügt hatten. Nur in 33% habe es sich erwiesenermassen um echte Opfer gehandelt.

Professor Püschel  meint weiter, die Tendenz zum Fake hätte erst in den vergangenen Jahren so richtig eingesetzt

In einem Viertel bis einem Drittel der Fälle, die in unserer Ambulanz untersucht werden, handelt es sich um Falschaussagen“, sagt Rechtsmediziner Klaus Püschel. Warum diese Zahl in den vergangenen Jahren angestiegen sei, welche gesellschaftliche Entwicklung dem zugrunde liegt, könne er nicht beurteilen, er stelle lediglich die Tatsachen fest. Zu denen gehörten auch die Gründe für Falschaussagen. Mal wolle das Opfer einem anderen schaden, manchmal sich nur interessant machen, dann gebe es Personen, die psychisch auffällig seien und Aufmerksamkeit suchten

Die Mitarbeiter in der Gewaltopfer-Ambulanz an der Uniklinik Hamburg-Eppendorf fühlten sich wegen der zunehmenden Falschaussagen „manchmal als Alibi benutzt, nach dem Motto: Ich war sogar beim Arzt“, erklärt Klaus Püschel. Um solche Falschaussagen zu entlarven, gälte es, die Diskrepanz zwischen den Schilderungen und dem Bild der Verletzungen wie der Spuren sorgfältig zu analysieren.

Betrachten wir diese Aussage genau, ist festzustellen, dass der Trend zur Falschbeschuldigung  Konjunktur hat. Der Grund hierfür mag sicher sein, dass falsche Verdächtigungen, falsche Aussagen, Falschbeschuldigungen von den Staatsanwaltschaften nur sporadisch verfolgt werden, und den Gerichten kaum oder überhaupt nicht  bestraft werden. Kommt eine Falschbeschuldigerin doch vor einen Richter, wird sie meist mit minimalen Arbeitsstunden oder einer kleinen Geldstrafe belegt.  Ein paar Tränen der Angeklagten und schon schmelzen die Richter und Richterinnen dahin.

Dabei gibt die Gesetzeslage durchaus drakonische Strafen her, die man – um ein Exempel zu statuieren – doch voll ausschöpfen könnte.  Natürlich, wenn man die Straffälligkeit von Männern und Frauen in Studien vergleicht, kommt der weibliche Anteil bei Gewaltstraftaten besser weg.   Der quantitative Unterschied bei Gewalttaten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen sehr wohl auch hohe kriminelle Energie besitzen. Und die kommt gerade bei Vortäuschung einer Vergewaltigung zum Tragen.

„Ich kenne keinen Fall, in dem die Frau für den Schaden, den sie angerichtet hat, wirklich einstehen musste. Man wird sie eher noch bedauern, dass ihr nicht geglaubt wurde.“Gisela Friedrichsen

Doch findet man die Straftatbestände der Falschaussage, der falschen Verdächtigung, der Falschbeschuldigung in fast keiner Arbeit von Juristen oder Wissenschaftlern, wenn es um kriminelle Frauen handelt.  Es geht eben meist um Gewalttaten.

Uta Klein meint dazu:

Tatsächlich ist es so, dass die Zahl der von  Frauen(registrierten und verurteilten) Straftaten weitaus geringer ist als, die der von Männern begangenen Delikte. [..] Den grössten Anteil an allen von Frauen begangenen Straftaten machen Diebstähle und Unterschlagungen aus… (Uta Klein/ Die Geschlechterperspektive in der Kriminalsoziologie)

Wundert uns das? Unterschlagungen und Diebstähle? Wenn Delikte wie falsche Aussagen, falsche Verdächtigungen, Falschbeschuldigungen, Vortäuschen einer Straftat gerade im sexuellen Bereich, kaum verurteilt werden?  Und es daher keine aufschlussreichen Statistiken, sondern nur Annahmezahlen geben kann.  Die je nach Einstellung – Feministische Radikale  1% -bis höchsten 4 %, Gerichtsmedizinische Gutachter 27%-40% oder mehr , und Polizeibeamte bis 90%.

Aus dem Vortrag von Jun. Prof. Dr. Ulrike Lembke

“Befragungen der Kriminalpolizei dazu, was sie glauben, wie viele der Anzeigen Falschanzeigen sind, ergeben Werte zwischen 33 % und über 50%. Und im schlimmsten Fall, bei einer der Befragungen war ein Beamter, der sein ganzes Leben lang Sexualdelikte bearbeitet hat, der hat gesagt 90%.  90% der Anzeigen die ich hier kriege sind Falschanzeigen.  Da sehe ich eine gewisse Lücke.”

Wobei dem Polizeibeamten, welcher doch an der Basis sitzt, bei solchen Aussagen sofort alle Vorurteile dieser Welt unterstellt wurden.  Diese Angaben passten natürlich nicht in die Vorstellungswelt der  Professorin und ausdrücklichen Feministin!

Stereotyp werden von Seite der Feministinnen die 1% -5% Falschaussagen bei Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch wiederholt und fast als *gottgegeben* anerkannt.  Dabei sollten doch gerade sie an wirklichkeits – und zeitnahen Studien und/oder Statistiken interessiert sein. Doch die gibt es nicht! Warum eigentlich. Traut sich kein Wissenschaftler, kein Jurist mehr an die Wahrheit? Manchmal hat man das Gefühl, die Justiz hat Angst vor militanten Frauenrechtlerinnen. Deshalb verurteilen sie, auch wenn im jeweiligen Prozess gar nicht alles klar ist. Der  Aufschrei, der bei Freisprüchen aus den feministischen Kehlen erschallt, ist allen immer noch aus der Causa Kachelmann präsent. Wobei wohl Schwarzer die grösste Macht im Staate zu haben scheint, aber ihren Thesen, Frauen seien grundsätzlich Opfer, werden von ihren Nachfolgegenerationen bereits übernommen.

Prof.em. Arthur Kreuzer am 17.Deutschen Präventionstag in München:

Als wesentlich bedeutsamer wird man in dieser Konstellation manipulierte Angaben der anderen Seite gewichten müssen, die Anzeigeerstatter, Nebenkläger und Zeuge in einer Person ist. Anzeigeerstattern drohen bei Fehlbezichtigungen, ja schon teilweisen Falschaussagen strafrechtlich Vorwürfe von Meineid, uneidlicher Falschaussage, Vortäuschen einer Straftat oder falscher Verdächtigung. Freilich folgen tatsächlich sehr selten entsprechende Strafverfahren nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen aufgrund unglaubwürdiger Angaben von Anzeigeerstattern. Dazu trägt möglicherweise der genannte Rechtfertigungsdruck von Anklagevertretern bei, die indirekt am ursprünglichen Vorwurf festhalten wollen.

Entgegen manchen ideologisch geprägten Vorurteilen kommt es tatsächlich oft zu  entsprechenden Falschbezichtigungen, was mit zu der enorm hohen Einstellungsquote führt. Polizei und Rechtsmediziner wissen davon ein Lied zu singen. Man wird ganz unterschiedliche Motive annehmen müssen dafür, wahrheitswidrig Gewalt-, Misshandlungs- und Sexualdelikte zu behaupten: Den anderen gezielt zu schädigen, um vorangegangene Demütigungen zu kompensieren oder ihn zu diskreditieren und so Geldleistungen oder das Sorgerecht für Kinder zu erwirken, sich als Opfer zu präsentieren, um einen Ruf wiederherzustellen, beispielsweise gegenüber der eigenen Familie, oder um einfach Zuwendung zu erhalten; nicht selten dürfte zudem krankhaft eingebildetes oder sogar von anderen suggeriertes Opferwerden sein.

Ob und wieweit Falschbezichtigungen oder Beweismanipulationen unprofessionell von Frauengruppen, Opferschutzstellen, Opferanwälten, womöglich Therapeuten gefördert werden, wie es von manch Kundigem beobachtet worden sein soll, muss offen bleiben. Es wäre standeswidrig und schadete nicht zuletzt dem berechtigten Anliegen tatsächlicher Opfer. Gelegenheit zur Manipulation belastender Angaben bietet allerdings auch die prozessrechtssystematisch nicht unproblematische Rollenverquickung von Nebenklage mit Belastungszeugenschaft und Opfer-anwaltlicher Vertretung. Diese entscheidenden Zeugen haben Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung und über den anwaltlichen Beistand Akteneinsicht. Das bietet die Möglichkeit, eigene Angaben „zu glätten“, sie abzustimmen mit gegnerischem Verteidigungsverhalten.

Was bedeutet, die Justiz weiss um die Falschbeschuldigungen, ebenso die Wissenschaft, nur der Feminismus will es nicht wahrhaben. Dabei sollte doch im Zuge der Emanzipation nicht nur die Rechte eingefordert werden, sondern auch Pflichten übernommen werden. Und es ist eine Pflicht dazu zu stehen, dass eine Frau eben nicht nur ein Opfer ist, sondern auch Täterin. Täterin mit schwerwiegenden, meist irreparablen Folgen für Beschuldigte, gerade in Prozessen bei denen es um Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch geht. Keine Frau hat das Recht mit Falschbeschuldigungen, aus welchem Grunde auch immer zu spielen und auf die „Ritterlichkeit“ von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern zu vertrauen. Wer weiss, dass er drakonische bestraft werden kann, keine Unterstützung von falschgepolten Emanzen oder Opferorganisationen bekommt, wird sich eine Falschbezichtigung, einen Meineid etc. zweimal überlegen. Solange Frauen jedoch nichts zu befürchten haben, wird es immer Fehlurteile und Fälle wie Arnold, Witte u.v.a. geben. So wie jede Vergewaltigung, jeder sexuelle Missbrauch einer zu viel ist, so ist auch jedes Fehlurteil, jede Falschbezichtigung eine zu viel.

Johann Schwenn trägt in seinem Kurzreferat in der Zeitschrift Strafverteidiger bereits 2010 diesen Fehlurteilen Rechnung:

Bei keinem anderen Straftat-bestand ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß, die Unschuldsvermutung so unpopulär. In den inzwischen mehr als dreißig Jahren eigener Erfahrung mit dem Strafprozeß hat sich die Haltung der Gesellschaft gegenüber Personen, die sich als Opfer eines Sexualdelikts vorstellen, grundlegend geändert: Waren Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte früher oft geneigt, solche Vorwürfe schon beim Fehlen eindeutiger Tatspuren als erfunden zu betrachten, bei deren Vorhandensein Einvernehmen zu unterstellen oder dem Beschuldigten abzunehmen, er habe Widerstand für Zustimmung gehalten, so bedeutet heutzutage schon der Haftbefehl das soziale Aus für den Verdächtigen. Nicht einmal die im späteren Urteil getroffene überschießende Feststellung, die Unschuld des Angeklagten sei erwiesen, kann daran etwas ändern.

[..]. Die Dunkelziffer unentdeckter Sexualdelikte mag hoch sein. Hoch ist jedenfalls die Dunkelziffer unentdeckter Fehlurteile. An der Gleichartigkeit der Fehlerquellen erkannter Fehlurteile zeigt sich, daß man es weder mit untypischen Einzelfällen noch mit unvermeidbaren Mißgriffen zu tun hat, die mit dem Euphemismus »Justizirrtum« zutreffend gekennzeichnet wären.

[…]Eine naheliegende Ursache einschlägiger Fehlurteile ist die faktische Beseitigung der Unschuldsvermutung durch den Opferschutz im tatrichterlichen Erkenntnisverfahren. Zum Nachteil schon des Beschuldigten wirkt sich die Furcht aus, das vermeintliche Opfer zu »reviktimisieren«

[…]Der Vorrang des Opferschutzes vor der Unschuldsvermutung geht stets mit der Aufgabe der professionellen Distanz des Gerichts zum vermeintlichen Opfer einher…

[..] In Schleswig-Holstein ist die gefährliche Nähe durch das vom dortigen Generalstaatsanwalt verantwortete Zeugenbegleitprogramm sogar zu einer Variante des Betreuungsstandards erhoben worden: Um dem Opfer die Angst vor der Hauptverhandlung zu nehmen, soll die Begleitperson nicht nur die Besichtigung des Gerichtssaals organisieren, sondern auch »evtl. Kontakt zum(r) Vorsitzenden Richter(in) herstellen«

[…]Nicht nur bei der StA Flensburg eint die meist weiblichen Sonderdezernenten der unerschütterliche Glaube an die Wahrheit des Mißbrauchsvorwurfs, der offenbar – neben der Verbundenheit mit durch das Zuweisen von Geldauflagen gem. § 153 a Abs. 1 Nr. 2 StPO unterhaltenen »Beratungsstellen« wie Wildwasser, Zartbitter, Allerleirauh, Wagemut oder Violetta – als Qualifikationsausweis genügt.

Werden Mitarbeiterinnen der genannten Vereine in der Hauptverhandlung vernommen, so wird regelmäßig deutlich, daß die belastende Aussage durch deren Hilfe erstmals Kontur erhalten hat. Bei ihnen bekommen die Rat- und Hilfesuchen-den Literatur in die Hand wie etwa den Bestseller »Trotz Allem«. Das vulgärfeministische Werk enthält eine – neuerdings halbwegs camouflierte – Anleitung zum Erfinden von Realkennzeichen und wird zum Aushebeln dieses Kontrollkriteriums der wissenschaftlichen Aussageanalyse eingesetzt. In den Vorauflagen werden die »Schreibübungen« für erfolgreiches Lügen noch unverhohlen dargeboten……

Soweit Rechtsanwalt Schwenn.  2012 wird ein hochrangiger Mitarbeiter der Opferschutzorganisation Weisser Ring den Mandanten von Rechtsanwalt Schwenn, Jörg Kachelmann, mehr als ein Jahr nach seinem Freispruch angreifen und diskreditieren:

Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem er Schadensersatz fordert. Er versucht nachträglich, die ganze Geschichte zulasten des Opfers zu klittern, wie er es ja in seinem Buch auch schon versucht hat. Ulrich Warncke, Weisser Ring ,Oktober 2012

Es ist den Opferschutzorganisationen häufig vollkommen egal was mit einem  Beschuldigten, der auf Grund einer Falschbeschuldigung, von Falschaussagen und Lügen passiert.

Veit Schliemann (Weisser Rings) sagt dazu:

„Dass ein Freispruch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ häufig „Im Zweifel gegen das Opfer“ bedeute, sei vielen Juristen nicht bewusst.“

Doch für den Weissen Ring gibt es grundsätzlich nur „Opfer“, das kann auf der Web-Site nachgelesen werden. Es wird nicht geprüft ob es sich um Falschbeschuldigung, falsche Verdächtigung handelt. Die Unschuldsvermutung wird immer ausser Acht gelassen, Man arbeitet mit ehrenamtlichen Helfern, die durchaus nicht Psychologen, Kriminalisten oder qualifizierten Personen sein müssen, welche in die sehr schwere Materie eingearbeitet sind. Ausserdem erfolgen praktisch Probeläufe vor Verhandlungen, in dem man mit einem angeblichen Opfer Prozesse besucht und –  sie können bei jeder Vernehmung anwesend sein. Damit bekommen sie Einblick in die Aussagen.  Das Aussagen abgesprochen werden ist selbstverständlich. (vergl. Weisser Ring-Begleitung zu Gerichtsterminen)

Auch Inge Lenz will es nicht wahrhaben, dass es mehr Falschbeschuldigungen gibt, als es feministische Aktionisten zulassen wollen. In ihrem Artikel:

„Der Fall Kachelmann und das Bild vom männlichen Opfer „ stilisiert sie die bayerische LKA-Studie zur allgemeinen Bibel der Statistiken und wiederholt gebetsmühlenhaft, wie diese doch richtig sei. Sabine Rückert ist auch für sie ein Feindild.

Zu Alice Schwarzer schreibt sie: Für Alice Schwarzer bildet diese Vorverurteilung der Hauptzeugin, also des möglichen Opfers, das Motiv, als Gerichtsreporterin für die „Bild“ aktiv zu werden. Diese konsequente Verteidigung des Rechts der Klägerin auf eine faire Behandlung in der Öffentlichkeit hat mich beeindruckt, auch wenn ich die Äusserungen über Kachelmann nicht immer teile.

Dieser Beitrag stammt vom Juli 2011, also nach dem Freispruch und für Inge Lenz ist Claudia Dinkel immer noch ein Opfer!

Aber mit keinem Wort gehen Frauen wie Lenz,  Schwarzer oder wie die militant-feministische Radikalen heissen, auf solche Fälle ein wie Witte, Herbort, Bernhard M.. Arnold, Türck und wie die Falschbeschuldigten alle heissen, welche oft jahrelang unschuldig in Gefängnissen sassen bzw. die,  die selten das Glück eines Freispruches hatten. Diese Opfer von weiblicher Rachsucht, Verleumdung und falscher Beschuldigung existieren für sie  einfach nicht und  werden daher  in den Publikationen des Feminismus totgeschwiegen.

Florian Wille schreibt in „ Aussage gegen Aussage/Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten“  unter anderem:

Sexuelle Missbrauchsvorwürfe sind sowohl in Deutschland als auch in Österreich  regelmässiger Verfahrensgegenstand vor Strafgerichten. Wegen der bei einer Verurteilung drohenden meist hohen Freiheitsstrafe für den Angeklagten oder die Angeklagte und die Schwere der Tatfolgen für das Opfer sind sie besonders akribisch zu behandeln.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs des öfteren falsch sind und von den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten als solche nicht erkannt werden. Der“ Missbrauch mit dem Missbrauch“ ist ein Problemfeld dem sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger stellen müssen. Gerade in Missbrauchsverfahren kommt es häufig zu einer Aussagegegen-Aussage-Konstellation, bei der allein die Aussage des „Opferzeugen“ über eine Verurteilung des Angeklagten entscheidet.

Glaubt das Gericht den mitunter falschen Anschuldigungen des „Opferzeugen“, kann sich der Angeklagte trotz Beteuerung seiner Unschuld des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs nicht mehr erwehren. In Zeiten, in denen der Opferschutz sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine immer größere Bedeutung erlangt, ist zu besorgen, dass eine Vernachlässigung der Beachtung prozessualer Grundprinzipien für den Angeklagten eintritt.

Unter der Maxime, dass jedem Verfahrensbeteiligten in einem Prozess wegen sexuellen Missbrauchs daran gelegen sein muss, Fehlurteile zulasten eines Unschuldigen zu vermeiden – gerade wenn aktuell der Ruf nach Opferschutz groß ist –muss das Augenmerk darauf gerichtet werden, etwaige Verfahrensdefizite für den Angeklagten zu erkennen und nach Lösungen zu suchen.

Allerdings ist die Formulierung des „Opferzeugen“ in einem Strafverfahren kritisch zu beurteilen, denn bei den Beteiligten lässt der Begriff bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten leicht den Eindruck entstehen, dass der „Zeuge“ derjenige ist, der den Missbrauch auch tatsächlich erlitten hat. Das steht im Widerspruch zu der gesetzlich garantierten Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten und spricht für eine vorherige Antizipation des Beweisergebnisses. Richtiger wäre es, auch und gerade in Missbrauchsverfahren nur von dem „Zeugen“ zu sprechen.

[..] Die Verurteilung des Angeklagten steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen.

Dr. h.c. Rüdiger Spormann aus Düsseldorf (ein ehemaliger Staatsanwalt) bestätigt diese Praxis in seinem Aufsatz:

Vergewaltigung oder die Lüge einer Zeugin?

Das Sexualstrafrecht sieht für Vergewaltigung hohe Freiheitsstrafen – also Gefängnis – vor. Ein Beschuldigter, der das Einverständnis der Anzeigeerstatterin mit dem stattgefundenen Geschlechtsverkehr und somit seine Unschuld behauptet, muss unter Umständen dennoch mit seiner Verurteilung rechnen. Auch dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und keine weiteren belastenden Indizien vorliegen

Wenn die angeblich Geschädigte eine unrichtige Strafanzeige erstattet und im Prozess eine falsche Aussage macht, hat ein Angeklagter oft schlechte Karten. Ein als Täter Verdächtiger scheint einer Falschaussage der Frau gegenüber nahezu hilflos ausgeliefert zu sein, schliesslich ist in aller Regel kein unbeteiligter Zeuge dabei, wenn ein Mann und eine Frau miteinander Sex haben.

Das angebliche Opfer der Tat ist im Prozess Zeugin, die Einlassung als Angeschuldigter, der unter Verdacht steht, gilt da nicht viel. Und aussenstehende Zeugen für den “eigentlichen” Hergang gibt es meist nicht.

Dazu kommt noch die Problematik mit den Einvernahmen, wie aus dem Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek zum 35,Strafverteidigertag 2011 entnehmen können: Die Protokollierung der Aussagen!  Dr. Malek sagte:

Bekanntermaßen gibt es im Ermittlungsverfahren keine Verpflichtung des Vernehmungsbeamten, eine wörtliche Protokollierung vorzunehmen oder die Vernehmung in Bild und/oder Ton aufzuzeichnen. Jedem Richter, Staatsanwalt und Verteidiger sind die unwürdigen zeit- und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen bei der Einführung protokollierter Aussagen in die Hauptverhandlung ein Gräuel. Es liegt auf der Hand, dass bei offenkundiger Paraphrasierung der Aussage durch den Vernehmungsbeamten (etwa weil dem in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen erkennbar jede Fähigkeit abgeht, sich in der Weise auszudrücken, wie das Protokoll dies vermitteln will), dass die Auslassung der zu einer Antwort gehörenden Frage (wir lesen dann: “auf Frage antwortet der Zeuge: …”) und dass der durch ein schriftliches Vernehmungsprotokoll oder die Anhörung des Vernehmungsbeamten nicht vermittelbare Eindruck von der Verfassung des Zeugen bei der Aussage einen erheblichen Teil an Information verloren gehen lässt, der für die Wahrheitsfindung wesentlich ist.

Nicht besser ist die Situation in der Hauptverhandlung. Im Verfahren vor der Strafkammer wird kein Wortprotokoll geführt (ob das Protokoll beim Amtsgericht im Sinne des § 273 Abs. 2 StPO diesen Namen verdient, sei dahin gestellt). § 273 Abs. 3 StPO ersetzt das Wortprotokoll nicht, denn erstens bezieht sich die Vorschrift immer nur auf einzelne Aussagen oder Äußerungen an, und zweitens soll die wörtliche Protokollierung nach ganz herrschender Meinung nur dann zwingend sein, wenn es nicht nur auf den Inhalt der Aussage, sondern auf deren genauen Wortlaut ankommt. Der Versuch, über einen Protokollierungsantrag die nach Auffassung der Verteidigung getätigte Aussage in die Verhandlung einzuführen und so den Sachverhalt festzuschreiben, scheitert daran, dass das Gericht nicht gezwungen ist, sich in einem die Protokollierung ablehnenden Beschluss zu seinem Verständnis der Aussage zu äußern, und somit eine vorläufige Bewertung der Beweisaufnahme vorzunehmen. Selbstverständlich ist das Gericht auch nicht verpflichtet, von der vom Verteidiger vorgetragenen Auffassung auszugehen. Die “Waffe” des Protokollierungsantrags ist, abgesehen von einem Rest an kleiner psychologischer Wirkung, stumpf.

Aber wie erfolgt die Beweisaufnahme tatsächlich? Kein Richter ist verpflichtet, sich irgendwelche Aufzeichnungen über die Beweisaufnahme, insbesondere über den Inhalt von Zeugenaussagen zu machen. Und manche Laienrichter schaffen es allerdings tatsächlich auf unerklärliche Weise, die Beweisaufnahme in umfangreichen und langwierigen Verfahren über Wochen oder Monate zu verfolgen, ohne sich auch nur eine einzige Notiz zu fertigen. Als Verteidiger stelle ich immer wieder fest, dass es mir auch bei größter Anstrengung nicht gelingen will, handschriftlich den Verlauf einer Zeugenvernehmung durch eine dritte Person, sei es den Richter, den Staatsanwalt oder durch einen Mitverteidiger auch nur annähernd vollständig aufzuzeichnen. Und so wundert mich um so mehr, was mir mancher Vorsitzende oder Berichterstatter in dieser Beziehung voraus haben. Geradezu mittelalterlich und angesichts der Möglichkeiten moderner Technik nicht nachvollziehbar mutet deren Bemühen an, die Befragung, das aufmerksame Zuhören und die Niederschrift des Gehörten so unter einen Hut zu bringen, dass die Vernehmung wie eine flüssige Unterhaltung erscheint. Und nichts Wesentliches geht verloren. Oder doch? Wie dem auch sei: Beste Voraussetzung für eine fundierte Sachverhaltfeststellung ohne lästige Technik ist doch eine solide stenographische Ausbildung.

Diesem Unfug entgegen zu steuern und eine bessere und zuverlässigere Dokumentation der Beweisaufnahme im Sinne auch einer fundierteren Wahrheitsfindung zu gewährleisten, hat der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer im Februar 2010 einen “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren durch verstärkten Einsatz von Bild-Ton-Technik” präsentiert.

Soweit also Rechtsanwalt  Dr. Malek.

Doch konnte man im Kachelmannprozess „Zauberkräfte“ feststellen. Ausgerechnet bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, wo mehrere Lügen von Dinkel an das vernehmerische Tageslicht kamen, fielen doch tatsächlich die Video und Tonbandgeräte aus. Alle vorherigen Vernehmungen wurden ohne moderne Hilfsmittel, und nur sporadische schriftliche Aufzeichnungen gemacht, schreibt Gisela Friedrichs (Geliebte belog die Staatsanwälte/Spiegel am 31.03.2011)

Wenn also Polizei und Staatsanwaltschaft an einer genauen Wort- Ton- und Bildprotokolierung einer „Opferzeugin“ nicht interessiert, gibt es kein Gesetz, dass diese vorgeschrieben werden.  Später im Gerichtssaal dann sowieso nicht mehr. Dass gerade hier ein Verhandlungsprotokoll von immenser Wichtigkeit wäre, scheint der Gesetzgeber bis heute nicht zu erkennen. Ein Vorteil auch für andere Belastungszeugen, in Kachelmannprozess konnten sich die Polizeibeamten unisono bei der zweiten Vernehmung an nur wenig mehr erinnern. Ein kollektiver Gedächtnisverlust  schien eingesetzt zu haben.

Falschbeschuldigungn ein Mythos? Aber das stimmt überhaupt nicht. Natürlich wird es immer mehr tatsächliche Vergewaltigungen, oder Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung geben.  Jedoch abzustreiten, dass es inzwischen mehr und mehr Falschbeschuldigungen, falsche Verdächtigungen oder Falschaussagen gerade hier gibt, ist ein Phänomen der Feministischen Radikale, die sich dann in so irrwitzigen Aktionen manifestiert, wie der des „ #aufschrei“  oder der Seiten wie „habnichangezeigt“  wo jederfrau –selbstverständlich anonym  - angebliche Übergriffe  beschreiben kann. Meist mit viel Phantasie, aber ohne jegliche Beweise.

Und so kann heute jeder Mann in Gefahr geraten, fälschlich einer Vergewaltigung bezichtigt zu werden. Ausnahmslos jede, wer etwas anderes sagt, der lügt.

Rechtsanwalt Stephan Lucas weiss das auch und beschreibt in seinem Buch: Auf der Seite des Bösen (2012 Knaur Taschenbuchverlag) zwei Fälle, die geradezu Paradebeispiele sind, was sich Frauen ausdenken können.

Kurzfassung von“ Papi hat die lieb“, ein Prozess aus Traunstein 2005. Bereits bei der Zeugenvernehmung am ersten Prozesstag, zeigte der Vorsitzende Richter, wie er den Fall bewertete mit den Worten: Uns allen ist bewusst, was Sie Schlimmes durchmachen mussten. Wir versuchen daher, so behutsam wie nur irgend möglich mit Ihnen umzugehen.

RA Lucas glaubte nicht recht zu hören. Der Richter hatte die Unschuldsvermutung ausser Acht gelassen. ER dachte kurz über einen Befangenheitsantrag nach, liess es dann aber bleiben. Aber er ersuchte den Richter um eine Unterbrechung: „Um mit seinem Mandanten seine prozessualen Möglichkeiten zu sprechen.“

Dem Richter war sofort klar, was das bedeutete und meinte: Wenn ich mich da eben etwas unglücklich ausgedrückt haben solle, bedauere ich das sehr. Selbstverständlich ist völlig offen, ob der Anklagevorwurf zutrifft. Brauchen sie die Unterredung denn nun noch, Herr Lucas?“

Rechtsanwalt Lucas brauchte ihn nicht. Er hatte dem Gericht klar gemacht, dass die Verteidigung auf die Einhaltung der Strafprozessordnung pingelig achten würde.

Diese Zeugin, eine Kongolesin,  war die Ehefrau des Angeklagten und Mutter des 5 jährigen gemeinsamen Sohnes. Die Frau beschuldigte ihren Ehemann nicht nur sie, sondern auch das Kind pervertiert vergewaltigt zu haben.

Fast stereotyp und emotionslos machte sie eine ganz genaue, detailreiche, Aussage über ihre angeblichen Vergewaltigungen, und auch über die des Kindes. wurde nur hysterisch, wenn die Sprache auf Geld kam. Da konnte sie ausrasten, was nicht nur das Gericht, die Verteidigung sondern auch die Zuhörer überraschte. Auf die Frage, warum sie nicht sich und das Kind in Sicherheit brachte, und die angeblichen Taten so spät anzeigte, meinte sie, sie wollte dem Kind den Vater nicht nehmen.

Aber sie angeblich hatte sie Videoaufnahmen gemacht, die aber nichts geworden sein sollen.

Der Junge, der anscheinend etwas in der Entwicklung zurückgeblieben durfte seine Aussage natürlich in geschützter Atmosphäre machen. Das Video wurde im Gerichtssaal abgespielt. Hier fiel dem Verteidiger auf, dass der Kleine bei freier Rede kaum einen ganzen Satz formulieren konnte. Wenn es sich jedoch auf die angebliche Vergewaltigung kam wie eingelernt oder Stefan Lucas beschreibt e „gecoacht“ die klar und deutlich.  Er hatte Zweifel an dem Wahrheitsgehalt, die jedoch hatte die Vertreterin des Jugendamtes nicht. Aber sie brachte ihre eigenen Wahrnehmungen in den angeblichen Vergewaltigungsablauf ein und ergänzte die Aussagen des Kindes  auf ihre Weise. Damit war klar, dass die Aussage der Jugendamtsvertreterin mit Vorsicht zu geniessen war.

Die Verteidigung wollte dann ein aussagepsychologisches Gutachten von Mutter und Kind, das natürlich vom Gericht abgelehnt wurde.

Rechtsanwalt Lucas hatte das Gefühl, dass der Richter diesen Prozess einfach nur rasch hinter sich bringen wollte.

Als sich endlich eine Zeugin meldete, welche die 45jährige ganz anders beschrieb, als diese das dem Gericht vorspiegeln wollte. Die Zeugin kannte die Frau sehr gut, denn schliesslich hatte die Anzeigeerstatterin bei ihr gearbeitet.

Es nützte jedoch nur wenig. Die Wende kam erst, als der Angeschuldigte endlich, mit einer für Männer immer etwas schwierigen Situation, herausrückte. Er konnte gar keinen Geschlechtsverkehr ausüben, denn er nahm seit zwei Jahren ein Medikament, dass eben die Wirkung der Impotenz nach sich zog. Dafür schämte er sich, deswegen hatte er das- obwohl er für viele Jahre in Haft kommen konnte – verschwiegen.

Ein Sachverständiger bestätigte diese Potenzstörung vor Gericht. Es gab einen Freispruch.  Er begründete das Urteil ausführlich und wies ausdrücklich darauf hin, dass der Mann nach Überzeugung des Gerichts die Taten durchaus begangen haben könnte und zwar mit den ganzen hässlichen Details. *Aber die Zweifel waren eben zu gross- so formuliert der Richter . Aber es wären doch erhebliche Widersprüche in den Aussagen der Geschädigten gewesen und nicht zuletzt, der im letzten Momente geführte Nachweis der Impotenz.

6 Monate Untersuchungshaft, aber ein Sieg auf der ganzen Linie sah anders aus. Er würde für immer als Vergewaltiger und Kinderschänder abgestempelt werden.. Soweit Rechtsanwalt Stephan Lucas

Selbst im Schlusswort musste der Richter also noch nachtreten und für ihn blieb die Frau eine „Geschädigte!“

Der zweite Fall ist genau das, was man eine klassische Falschbeschuldigung nennt, nur weil eine „gute Freundin“ so lange insistierte wurde einem Mann das Leben ruiniert. Er verlor Job und seinen guten Namen. Und das ob wohl die Anzeigeerstatterin schon einige Tage nach der Anzeige bei RA Lucas erschien, da sie, voll Reue war und diese zurückziehen wollte. Schliesslich war sie freiwillig mit dem Mann ins Bett gegangen, doch die Freundin war eifersüchtig, hetzte und so nahm das Unglück seinen Lauf, erklärte die Anzeigeerstatterin. Via Facebook hatte die „gute Freundin“ gegen den Mann  ausserdem eine Verleumdungskampagne gestartet, die ihresgleichen sucht. Er wurde zur Bestie, zum Monster gemacht- vom Mob bei Facebook. Und nicht nur bei Facebook, auch die Medien griffen zu und  machten Riesenschlagzeilen.

Der Staatsanwalt wollte ihn für lange Zeit im Knast sehen. Doch dann wurde er versetzt und die neue Staatsanwältin erkannte- nach genauem Studium der Akten-, den Fall kann man nur einstellen. Doch wollte sie die ungerechtfertigte U-Haft nicht bezahlen und so  musste Rechtsanwalt Lucas dem Mandanten den Verzicht auf Haftentschädigung schmackhaft machen, im Gegenzug würde er –nach 5 Monaten U-haft- sofort entlassen werden. Er nahm an, was blieb dem Mann anderes übrig. (Ein Hauch von String/ Seite 211-237)

Es ist empörend, was man den eigentlichen Opfern – die durch Faslchbeschuldigungen, durch Verleumdungen, falschen Aussagen und falschen Verdächtigungen vor den Scherbenhaufen ihre familiären, beruflichen und finanziellen Existenz stehen- noch zumutet. Freiheit im Gegenzug auf Entschädigungsverzicht.

Und den Falschbeschuldigerinnen?  Sie kommen immer mit einem erhobenen Zeigefinger weg. Selten einmal wird eine empfindliche Strafe ausgesprochen. Meist einige, wenige Arbeitsstunden, oder ein paar Euros, die sie mit links bezahlen – bis zum nächsten Mal.

Auch im neuen Buch von Prof.Dr. Miachel Tsokos :Todesursache ungeklärt(2013 Droemer-Verlag) kann man einen eklatanten Bericht über die Vortäuschung einer Vergewaltig nachlesen,

Im Bericht über „Ein mörderisches Phantom“ (Seite 74-87)geht es um die Vortäuschung einer Vergewaltigung, in Tateinheit mit Brandstiftung.  Alles hatte sich die Frau genau ausgedacht, dass sie aber 23 Bewohner in Gefahr bringen könnte, hat sie nicht in Erwägung  gezogen. Als sie sich als Opfer der Polizei, der Feuerwehr präsentierte, hatte sie nur einen Wunsch, man möge ihre Schwester verständigen – eine ehemalige Ministerin! Daraufhin wurde eine 18-köpfige Sonderkommission eingerichtet! Sondersendungen, Extraausgaben…Ausnahmezustand am Ort des Geschehens.

Doch Rechtsmedizin und Polizei waren sich bald einige, dass hier etwas nicht stimmt. Es war alles vorgetäuscht. Stellte Prof. Tsokos fest, die Angaben des angeblichen Opfers sind alle falsch. Besonders die Ausgabe, die Frau hätte einen zugebundenen Plastiksack übr dem Kopf gehabt, von dem sie sich befreit hatte. Genau das war unmöglich! Ohne Hilfe von einem Dritten hätte sie sich davon nicht befreien könne, da sie sofort bewusstlos gewesen wäre.

Und trotzdem: Die Beamten mussten auf Grund des Einflusses der Ex-Ministerin weiter ermitteln, auch als für sie schon feststand, dass es sich hier um eine Straftat handelte , die einzig und alleine dem angeblichen Opfer zuzurechnen war, keiner der Verantwortlichen wagten dagegen zu opponieren.

Aufklärung brachte erst der Ehemann der Falschbeschuldigerin, der erst von einer Geschäftsreise zurückkehrte. Ihm hatte die Frau alles gebeichtet. Sie wollte mehr Aufmerksamkeit von ihm!

Prof.Dr. Tsokos schreibt: Wie es mit Verena Falk in strafrechtlicher Hinsicht und mit ihrer Ehe weiterging, kann ich nicht sagen. Ob gegen sie eine Strafverfahren eingeleitet wurde- wegen Vortäuschung einer Straftat, möglicherweise auch wegen schwerer Brandstiftung, Körperverletzung (betreffend die von einigen Hausbewohnern erlittenen Rauchgasvergiftungen) oder sogar versuchten Mordes-, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei den damals beteiligten Behörden konnte oder wollte sich niemand zu einem Verfahren gegen Verena Falk äussern. Ich könnte mir vorstellen dass Linda Jobst als Landtagsabgeordnete und EX-Ministerin ihre schützende Hand über ihre kleine Schwester hielt.

Das bedarf wohl keiner weiteren Kommentare, oder?

Und dann gibt es natürlich die Kinderschützer- in den Montessori-Wormser und Nordhorn-Prozessen, haben Wildwasser, Zartbitter &. Co. einen grossen Anteil an den Falschhbeschuldigungen der Angeklagten. Das kann man heute noch nachlesen. Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter haben mit ihrem Buch  ”Väter als Täter – Sexuelle Gewalt gegen Mädchen” 1984 den Grundstein gelegt, dass sich solche Verleumdungen und Falschbeschuldigungen in diesen Monsterprozessen erst manifestieren konnten.

Hat man daraus gelernt? Nein überhaupt nicht, es gibt sich noch immer  diese angeblichen“ Gutmenschen“ die vorgeben für den Kinderschutz zu sein, und dabei vor nichts zurück zu schrecken.

Zwei bedrohliche Mitarbeiter  des „Vereins Löwenmütter“, mit Glatzkopf und Bürstenhaarschnitt suchten den Rechtmediziner auf und erklärten ihm , dass sie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, kämpfen würden..

Dann erzählten sie eine Geschichte von einem kleinen Jungen, der jedes Mal wenn er von seinem Besuch beim Vater zurückkommen würde einen geröteten Anus hätte und die Analschleimhaut entzündet und geschwollen wäre.

Die Mutter wäre schon bei vielen Ärzten gewesen. Jeden  Montagvormittag würde sie das Kind einem anderen Doktor vorführen.  Und die beiden Männer mit übermässigem Bizeps zeigten Dr. Tsokos Bilder eines dreijährigen in durchwegs demütigenden Positionen. Sein Geschichtsausdruck verriet überdeutlich, wie sehr diese Prozedur sein Schamgefühl  verletzte, schreibt der Rechtsmediziner.

Die beiden Männer meinten dazu:“ Der Junge ist eindeutig missbraucht worden. Das sehen Sie doch wohl auch so, Herr Doktor?“

Der antwortete: „Ich stimme Ihnen zu. Der Junge ist eindeutig missbraucht worden. Ein Kind in dieser Weise zu fotografieren ist absolut unpassend und kommt in der Tat einer seelischen Vergewaltigung nahe.“

Das passte der beiden gar nicht und sie versuchten Dr. Tsokos einzuschüchtern.

Sie einigten sich dann doch, dass die Mutter mit dem Kinder erscheinen würde. Ein Kinderarzt und ein Dermatologe wurden zugezogen. Das Ergebnis: Der dreijährige war nie sexuell missbraucht worden. Die Bereiche waren zwar stark entzündet, aber eine „mechanische Manipulation“ konnte nicht festgestellt werden.

Trotz dem es diesen Befund gab, wurde der Vater von den beiden männlichen „Löwenmüttern“ angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch, auf Grund des Befundes, eingestellt.

Es stellte sich heraus, dass die Mutter , jedes Mal wenn das Kind vom Besuch beim Vater  am Sonntag heimkam, mit einer grossen Karaffe voll obergärigem, naturtrüben Fruchtsaft- dickflüssig und extrem abführend, erwartete und der Kleine musste diesen Saft vor dem Schlafengehen austrinken.  Natürlich bekam er massiven Durchfall und natürlich war die Schleimhaut der Analgegend dann gereizt und entsprechend rot. Ihr Plan man musste unbedingt einen Missbrauch diagnostizieren  – und die „Löwenmütter-Hamburg“  bestärkten sie darin. Sie wollte mehr Unterhalt und Das Kind sollte nicht mehr zu Vater dürfen! ( Michael Tsokos/ Die Klaviatur des Todes/Kapitel Von Löwen, Müttern und Lügen/ Seite 92-99)

Wenn es Falschbezichtigern gelingt, ein Gericht zu beeindrucken, hat das oft damit zu tun, dass die Richter auf den Rat von Sachverständigen verzichten und sich selbst zutrauen, beispielsweise die Glaubhaftigkeit einer belastenden Aussage zu beurteilen. In eigener Selbstüberschätzung übersehen sie oft genug die wahren Motive des »Opfers« oder die Tatsache, dass sie es mit einer gestörten Persönlichkeit zu tun haben, die krankheitsbedingt zu extrem manipulativem Verhalten neigt. Der viel beschworene »persönliche Eindruck«, auf den die Richter ihre Einschätzung zu stützen pflegen, wird dann zu einer gefährlichen Fehlerquelle.

Ein Richter mag sich im Strafrecht und der Strafprozessordnung auskennen – von Aussagepsychologie oder Psychiatrie versteht er nicht mehr als jeder Laie.(Sabine Rückert/Lügen, die man gerne glaubt)

Gestörte Persönlichkeit? Krankheitsbedingt? Doch nicht nur – oft geht es um Rache, um verschmähte Liebe, um Geld ,berufliche Chancen, oder Sorgerecht, die Frauen veranlassen, einen Mann mit falschen Beschuldigungen vor die Schranken des Gerichts zu bringen.  Wie viele junge Mädchen erfinden Vergewaltigungen, weil sie die Ausgehzeit überschritten, die Schule geschwänzt hatten oder einfach sexuelle Kontakte vertuschen wollen. Was ist mit jenen Kindern, denen der neue Freund der Mutter verhasst ist? Ein Beispiel:

Zusammenfassend stellte die Psychologin fest, dass eine mögliche Falschbeschuldigung nicht auszuschließen sei. „Man kann annehmen, dass das Opfer eine Wiederannäherung des Angeklagten an die Familie verhindern wollte.“http://www.noz.de/artikel/30960475/falsche-beschuldigung-aus-rache

“Wenn ein Beschuldigter derart Lügen erfände, sie aufrechterhielte und mit so großer Umsicht vorginge”, erklärte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé in ihrem Schlussplädoyer, “spräche man von ‘hoher krimineller Energie’.”

Kriminelle Energie, die mit gestörter Persönlichkeit, mit Krankheit entschuldigt werden? Wenn dem so ist, dann sollten diese “Kranken” sofort in entsprechende – natürlich geschlossene – Einrichtungen verbracht werden, damit sie solche Schäden nicht mehr anrichten können, wenn sie schon für die Falschbeschuldigung strafrechtlich und finanziell nicht herangezogen werden. Und nicht, wie im Fall Dinkel aus Schwetzingen noch von BURDA mit 6 Stelligen Summen , vor dem Komma, auch noch belohnt werden dürfen.

Das BMI veröffentlichte eine Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010. Hier kann man lesen, dass es 19 133 falsche Verdächtigungen gegeben hat. Aber leider wird nicht weiter differenziert, wie viel davon bei Vergewaltigungsvorwürfen oder bei angeblich sexuellen Missbräuchen.  Vermuten darf man aber, dass es sich um Fälle handelte, die eine strafrechtliche Untersuchung/Verurteilung nach sich zog, mit höheren Strafen  Ergo: Die Falschbeschuldigerinnen/Falschverdächtigerinnen sind wohl nicht statistisch erfasst, denn es gibt kaum Verurteilungen, oder- wenn überhaupt- sie sind so minimal, dass sie nirgends aufscheinen.

 Im Abtreibungsratgeber “A Woman´s Book of Choices(Rebecca Chalker and Carol Downer, 1992.) heisst es:

“Heutzutage sind die Beratungsgespräche über Vergewaltigungstraumata und sexuellen Missbrauch ziemlich gründlich und standardisiert; eine derartige Situation vorzutäuschen ist also nicht ganz so einfach wie früher. Es bedarf vielleicht einiger Recherche, Planung und der Hilfe von verständnisvollen Beratern.” Ein Vergewaltigungstherapeuth gibt dann Tipps, wie man am besten mit Falschanschuldigungen durchkommt.

 

 

Vorgetäuschte Sexualdelikte – Klinisch-Forensische Medizin2013, pp 327-331 / Martin Grassberger , Kathrin Yen

Vorgetäuschte Sexualdelikte – Klinisch-Forensische Medizin
2013, pp 327-331 / Martin Grassberger , Kathrin Yen

Ende Teil Zwei

 


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Jörg Kachelmann-Opfer-Abo/Falschbeschuldigungen/Lügen/Täterinnen/falsche Sexismusdebatten/feministische Inquisitionen/Justizirrtum


“So sagt die Friedenspreisträgerin Doris Lessing, dass sie »zunehmend schockiert über die gedankenlose Abwertung von Männern ist, denn die dümmsten, ungebildetsten und scheußlichsten Frauen können die herzlichsten, freundlichsten und intelligentesten Männer niedermachen, ohne dass irgendjemand was dagegen tut«. Die Abwertung des Männlichen sei »so sehr Teil unserer Kultur geworden […], dass sie kaum noch wahrgenommen wird«. Und letztlich erklärt sie die »Emanzenkultur für denkfaul und heimtückisch«
(Lessing 2001).″

Immer mehr häusliche Gewalt geht in Berlin von Frauen aus. Im vergangenen Jahr fiel fast jeder vierte Tatverdacht auf eine Frau (24,7 Prozent), fünf Jahre zuvor war es nur gut jeder fünfte gewesen (21,2 Prozent). Das geht aus der Kriminalstatistik 2011 hervor. (www.3sat.de)

Während die Jugendkriminalität im Land weiter sinkt, werden gewalttätige Mädchen zum Problem für Justiz und Pädagogen (Schwarzwälder Bote)

Forscher und Polizei verzeichnen einen Anstieg der Zahl weiblicher Übergriffe – auch auf den eigenen Partner. Doch in der Öffentlichkeit gilt Frauengewalt als Tabuthema. (Der Spiegel)

“Frauen missbrauchen anders als Männer” Sexueller Missbrauch durch Frauen ist selten und dennoch Alltag. (Stern)

Männer sind Täter, Frauen Opfer. Dieses Klischee stimmt nicht mehr. Auch Frauen üben Gewalt aus. Die Bereitschaft, darüber zu reden, ist allerdings immer noch gering. (Zeit online)

Selten finden Fälle in die Öffentlichkeit wie der einer 45-Jährigen aus Berlin, die sich fünf Jahre lang an ihrer Tochter verging. Der Missbrauch begann, als das Mädchen sieben Jahre alt war. Die ausgebildete Erzieherin wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. (Spiegel)

Jeder vierte Mann hat in Beziehungen mit Frauen schon Gewalt erlebt, sagt eine Studie des Bundesfamilienministeriums. Die Liste der Gewalttaten an Männern, allein im vergangenen Jahr und nur in Hannover, ist lang und sicher nicht vollständig, denn die Dunkelziffer ist noch viel höher. (MinaLisa)

Viel schlimmer  oder halb so schlimm?  Wenn Frauen  Mädchen oder Jungen sexuell  missbrauchen. (Barbara Kavemann)

Alles halb so wild? Folgen sexueller Ausbeutung von Mädchen durch Frauen, insbesondere  durch Mütter  (Susanne Birke)

„An eine Frau hätte ich nicht gedacht “  Frauen als Täterinnen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen. (Drei-W-Verlag.GmbH)

Stephan Harbort ist Kriminalist und Autor des Buches „Wenn Frauen morden“. Darin beschreibt er, dass Männer ihre Opfer meistens im Affekt attackieren. Frauen würden planvoll, heimtückisch und im häuslichen Milieu töten. Schon aufgrund ihrer geringeren Körperkraft seien sie darauf angewiesen, eine passende Gelegenheit abzuwarten – etwa, wenn das Opfer schläft oder betrunken ist.

Bei der Zürcher Kantonspolizei registriert man eine Zunahme: «Wir stellen fest, dass die Gewaltbereitschaft der Frauen zugenommen hat. Frauen sind eher bereit, tätlich zu werden», sagt Pressechef Mario Cortesi.

Herunterspielen des Missbrauchs :Abgesehen von dem Tabu, Frauen als Täterinnen zu bezeichnen, gibt es noch immer gesellschaftliche Strömungen, die Missbrauchshandlungen durch Frauen herunter spielen. Sucht eine erwachsene Frau Kontakt zu einem 15jähringen Jungen, wird dies selten als sexuelle Ausbeutung gesehen. Vielmehr gilt dies als eine Einführung in Mannesalter. Diese gesellschaftliche Interpretation führt dann auch dazu, dass die Opfer sich verbieten, sich als solches zu sehen, sondern eher noch mit ihrer Erfahrung prahlen. Doch für ihre psychosexuelle Entwicklung haben diese Erfahrungen erhebliche Störungen zur Folge und müssen schon allein deshalb als sexueller Missbrauch angesehen werden.( Sexueller Missbrauch: Frauen als Täterinnen)

FRAUEN ALS MÖRDER Clever, grausam, kaltblütig

Sie sind selten, morden aber kaltblütiger: Wenn Frauen zu Killern werden, passt das in kein Rollenbild. Dabei sind sie sogar gefährlicher als Männer. Denn viele Frauen planen ihre Tat ganz genau – und werden seltener entdeckt.( Ulrike Bertus)

Gewalt gegen Männer ist ein weit verbreitetes Phänomen. Dennoch ist dieses Thema ein erst junges Forschungsfeld das versucht, die unterschiedlichen Facetten der Gewaltbetroffenheit von Männern aufzuzeigen.

Gegenwärtig existiert noch keine international anerkannte Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Männer. Bisher durchgeführte Studien zeigen jedoch, dass Männer von denselben Gewaltformen betroffen sein können wie Frauen, wenn auch häufig in anderen Gewaltkontexten und in unterschiedlichem Ausmass

Ein Hauptproblem männlicher Betroffener von häuslicher Gewalt ist das mangelnde Bewusstsein in der Gesellschaft für diese Problematik. Männer, die von Gewalt in der Familie betroffen sind, schämen sich oft und wagen kaum darüber selbst mit ihren engsten Angehörigen oder Freunden zu sprechen. (BMFSFJ 2006; ÖIF 2011).

Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!», Alice Schwarzer

Sabrina Harman und Lynndie Rana England, Folterfrauen von Abu-Ghuraib von Schwarzer als “Opfer” des herben Duft der Männerbünde in Kasernen hingestellt! Soldatinnen die als “Statistinnen” der von Männern inszenierten Pornografie herhalten mussten! “ Zweifellos haben die Akte der Folterungen und der Konsum der Folterbilder das sexualisierte Klima in der Truppe zusätzlich erhitzt.Und eine solche Flut von Folterbildern allein aus diesem einen Gefängnis deutet darauf hin, dass die Bilder keineswegs nur zum Privatvergnügen unter Soldaten gemacht, sondern auch für den florierenden internationalen Pornomarkt produziert wurden” schreibt sie dann noch!  Als ob Frauen keinen Spass an solchen Pervertierungen hätten! Und Schuld an Harmans Mittäterschaft ist ihr Vater, na klar, denn der ist ja Pathologe - versteht einer die kruden Gedankengänge der Schwarzer ?

Noch weiter in der Zeit zurück: In Wirklichkeit standen Frauen an Brutalität Männern tatsächlich oft um nichts nach. Von Elisabeth Willhaus, der Gattin von Gustav Willhaus, dem Lagerleiter des KZ Lemberg, ist bekannt, dass sie vom Balkon ihres Wohnhauses aus Häftlinge erschoss. Und immerhin 10% der KZ-Aufseherinnen waren weiblich …

Wer hinter jedem Axtmörder einen Mann vermutet, vergisst, dass der Tod auch mit wohlmanikürter Hand zuschlagen kann. Peter Hiess und Christian Lunzer präsentieren mehr als 20 berühmte und weniger berühmte Mörderinnen der Geschichte: Giftmischerinnen und Messerstecherinnen, verzweifelte Mütter und enttäuschte Geliebte. Sie töteten aus Habgier, aus Liebe oder – einfach nur aus Mordlust.
(Die zarte Hand des Todes: Wenn Frauen morden…Christian Lunzer, Peter Hiess)

Aber langsam kommt eine Wahrheit ans Licht, die viel zu lange totgeschwiegen wurde: Auch Mütter sind Täterinnen. Zwar treten sie in den Kriminalstatistiken nicht groß auf – nur vier Prozent der Verdächtigen in Kindesmissbrauchs-Fällen sind weiblich – aber die Dunkelziffer liegt laut Experten bei 15 Prozent. Und die Frauen gehen dabei nicht weniger brutal vor als Männer, erklärt Carmen Osten, Psychologin beim Kinderschutzbund München.

 Nur einige, wenige Beispiele von Frauengewalt – gegen Männer, gegen Kinder, gegen Frauen, alte und junge Menschen! 

Es hätte nicht viel gefehlt und die 28-jährige Frau hätte ihren Bekannten zu Tode geprügelt. Ihr Opfer erlitt eine Hirnblutung. Am Donnerstag wurde sie vom Schöffengericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

http://www.derwesten.de/staedte/bochum/frau-pruegelt-auf-mann-ein-hirnblutung-id6041943.html

Anmerkung: Kurze Bewährungsstrafe!

Gotha: Frau prügelt 70-jährigen Ehemann tot

Im Rausch schlug sie zu, bis sein Herz aufhörte zu schlagen: Eine 59-jährige Frau hat im thüringischen Gotha ihren 70 Jahre alten Ehemann zu Tode geprügelt. Im Verhör legte sie ein Geständnis ab.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gotha-frau-pruegelt-70-jaehrigen-ehemann-tot-a-554882.html

Anmerkung: Kein Haftbefehl!

Frau prügelte ihren Ehemann

Die Fürther Polizei musste das Opfer mit Gewalt befreien – 04.09.2009

FÜRTH (JA)  – In der Fürther Westvorstadt hat am Mittwoch eine 56-jährige Frau ihren Ehemann in der Wohnung eingesperrt und geschlagen. Die Polizei musste die Wohnungstür eintreten, um den Mann zu befreien.

http://www.nordbayern.de/region/fuerth/frau-prugelte-ihren-ehemann-1.571153

Anmerkung: Missliche Lage!

Sie hat gestanden: Die Ehefrau des ermordeten Polizisten gab zu, ihren Ehemann Thomas S. (46) erschlagen und zersägt zu haben – ihre beiden Kinder (4 und 1) waren derweil im Haus. Ein Passant hatte am Samstag den Polizeidiensthundeführer in einem Graben bei Langerringen gefunden.

Eheprobleme – und am Ende ein Mord: Die tatverdächtige Ehefrau des Augsburger Polizisten hat ihren Mann Thomas S. ermordet. Laut Polizei Augsburg legte sie am Montag ein Teilgeständnis ab. Gegen sie wurde Haftbefehl erlassen. Die 33-Jährige soll ihren 46 Jahre alten Ehemann erschlagen und danach zerstückelt haben. Derweil tollten die Kinder im Haus. “Sie haben davon aber sicherlich nichts mitbekommen”, sagte Polizeisprecher Manfred Gottschalk.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-zersaegter-polizist-thomas-s-46-die-ehefrau-gesteht.ad01af8d-b8c2-4c92-83e8-0e3f0a130ecd.html

Anmerkung: eiskalt, direkt neben den Kindern morden

Jugendliche greifen Gleichaltrige an

Mehrere Opfer in ärztlicher Behandlung / 24-Jährige verletzt

Bad Oeynhausen/Lage/Oerlinghausen (sk/lnw). Gleich in zwei Fällen sind am Dienstag im Kreis Lippe Jugendliche von Gleichaltrigen angegriffen und verletzt worden. In Lage wurde ein 15 Jahre altes Mädchen von einer 18-Jährigen so schwer verletzt, dass es in ein Krankenhaus gebracht werden musste.

Wie die Polizei erst gestern mitteilte, fiel bereits am vergangenen Freitagabend eine Gruppe von fünf jugendlichen Mädchen über eine 24-Jährige aus Hildesheim in Bad Oeynhausen her. Nachdem die Frau einen vermeintlichen Streit in der Gruppe schlichten wollte, schlugen und traten die Jugendlichen derart massiv auf sie ein, dass sie im Krankenhaus behandelt werden musste.

http://www.mt-online.de/lokales/nachbarschaft/bad_oeynhausen/?em_cnt=2859132&em_loc=3912&set_style=1

01.02.2013 POL-RBK: Bergisch Gladbach – 83-Jährige fällt Diebinnen zum Opfer

Bergisch Gladbach (ots) – Eine 83-Jährige ging mit ihrem Rollator gestern (31.01.2013) gegen 17.00 Uhr auf der Schloßstraße einkaufen. Als sie sich in einem Geschäft zum Einpacken der gekauften Waren hinsetzte, kamen plötzlich zwei Frauen, die sich links und rechts neben sie setzten. Die beiden versuchten die alte Dame in ein Gespräch zu verwickeln und griffen sogar über sie hinweg. Das wurde der Seniorin zu ungenehm und sie stand auf. Daraufhin gingen die beiden Fremden in unbekannte Richtung weg. Zu Hause angekommen, stellte die 83-Jährige fest, dass ihr Portmonee aus der Handtasche gestohlen worden war.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/62459/2408541/pol-rbk-bergisch-gladbach-83-jaehrige-faellt-diebinnen-zum-opfer

73-Jähriger wird zwei Mal Opfer von Diebinnen

http://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/73-jaehriger-wird-zwei-mal-opfer-von-diebinnen_a_1,0,607008137.html

Mädchen quälen Mädchen: «Mies und widerlich»

25.08.2008, FRANKFURT – Ein Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Mädchen-Gangs führt zu schrecklichen Folterspielen mit glühenden Drähten, brennenden Zigaretten und Happy Slapping.

http://www.blick.ch/news/ausland/maedchen-quaelen-maedchen-mies-und-widerlich-id169445.html

23.04.09 Junge Mädchen überfallen Taxifahrer

Kaiserslautern – Zwei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren haben in Kaiserslautern versucht, einen Taxifahrer zu berauben.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/welt/mm-junge-maedchen-ueberfallen-taxifahrer-227281.html

Zwei 15-jährige Mädchen sind am Mittwoch von vier anderen weiblichen Jugendlichen in Wiesbaden verprügelt worden. Zunächst wurden die beiden Opfer am Luxemburgplatz verfolgt, bevor sie von den weiblichen Tätern in der Karlstraße anscheinend grundlos körperlich attackiert wurden.Im Verlauf der Auseinandersetzung wurden die Mädchen gewürgt, in den Magen geboxt und in das Gesicht geschlagen.

http://www.main-spitze.de/nachrichten/polizei/img8789322.htm

28.09.2010  Sohn missbraucht und gefilmt: Mutter vor Gericht

25 Mal soll sich die Frau an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war der Junge sieben Jahre alt. Auch der Lebensgefährte der 39-Jährigen ist angeklagt.

„Sofern mit Widerstand des Kindes zu rechnen war, verabreichte die Mutter ihrem Sohn Schlaf- und Schmerzmittel in nicht erheblicher Menge, um ihn ruhigzustellen“, hieß es in der Anklage.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-sohn-missbraucht-und-gefilmt-mutter-vor-gericht/1944518.html

99 Jahre Haft: Mutter schnitt Säugling Genitalien ab

Sie soll ihren erst fünf Wochen alten Sohn im Drogenrausch kastriert haben: Jetzt hat ein Gericht im texanischen Houston die Mutter zu 99 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte behauptet, der familieneigene Hund habe das Kind verstümmelt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/99-jahre-haft-mutter-schnitt-saeugling-genitalien-ab-a-643441.html

Anmerkung: Dabei hat doch die Frau nur das gemacht, was Alice Schwarzer propagiert!

01.10.2010 ULM/ GÖPPINGEN  Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes

Eine 64-Jährige Frau hat im Mai ihrem schlafenden Mann etwa drei Liter kochendes Wasser über den Kopf geschüttet und danach erst mit einer Krücke und dann mit einem Baseballschläger auf ihn eingeschlagen.

http://www.swp.de/ulm/lokales/polizeibericht/Anklage-wegen-versuchten-heimtueckischen-Mordes;art3458,654613

Édouard Stern (* 18. Oktober 1954 in Paris; † 28. Februar 2005 in Genf) war ein französischer Bankier, Financier und einer der reichsten Männer in Frankreich, der unter aufsehenerregenden Umständen von seiner Geliebten Cécile B. ermordet wurde

18. Juni 2009 Achteinhalb Jahre Haft in der Affäre Stern

Das Genfer Geschworenengericht hat die Ex-Geliebte des französischen Bankiers Edouard Stern zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Die 40-jährige Französin Cécile B. sass bereits vier Jahre in Untersuchungshaft. Die Frau hatte zugegeben, den 50-jährigen Bankier am 28. Februrar 2005 während sadomasochistischen Sexspielen mit vier Schüssen getötet zu haben.

Die Geschworenen, welche die Bluttat als überlegt und zynisch bewerteten, blieben damit deutlich unter dem Antrag von Staatsanwalt Daniel Zapelli, der elf Jahre gefordert hatte.

Eine von Stern versprochene und später gesperrte Million Dollar sowie die Trennungsabsichten des Bankiers waren vom Geschworenengericht als auslösende Elemente für die Tat angeführt worden.

Die Verteidigung hatte eine milde Bestrafung wegen Totschlags gefordert.

Mit der Strafe von acht Jahren und sechs Monaten könnte die 40-jährige Französin bereits in 17 Monaten auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden, wie ihr Anwalt erklärte. Sie hat bereits über vier Jahre Untersuchungshaft hinter sich, die ihr angerechnet werden.

http://www.swissinfo.ch/ger/archiv/Achteinhalb_Jahre_Haft_in_der_Affaere_Stern.html?cid=7464696

Am 10. November 2010 wurde die Täterin nach Verbüßen von 2/3 ihrer Strafe wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen. Den Rest der Strafe wurde zum bedingten Vollzug ausgesetzt. Sie wurde nach Frankreich ausgewiesen

Anmerkung: Ein klarer Fall von Opfer – Abo: Jeder Mann hätte die Höchststrafe erhalten

14. März 2008 Niedersachsen  Soldatin soll ihr Baby getötet haben

Eine Bundeswehrsoldatin hat in einer niedersächsischen Kaserne ein Mädchen entbunden und soll das Neugeborene anschließend getötet haben. Der Leichnam wurde im Spind der Soldatin entdeckt.

Die Soldatin blieb jedoch zunächst auf freiem Fuß.

http://www.stern.de/panorama/niedersachsen-soldatin-soll-ihr-baby-getoetet-haben-614219.html

13. April 2010 Messermord in Wien 14-jährige Schülerin tötet Mutter

Wieder schockt eine Bluttat Wien – der Tatverdacht gegen die Tochter hat sich bestätigt: Die 14-Jährige legte ein Geständnis ab. Das Mädchen stritt mit der Mutter um einen Computer. Der Konflikt eskalierte, die Tochter erstach die 37-Jährige.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/14-jaehrige-Schuelerin-toetet-Mutter/807113

Anmerkung: Laut psychiatrischen Gutachten war die zum Tatzeitpunkt 14-Jährige infolge der ständigen Streitereien mit der Mutter “zermürbt”, was “zur Verformung und Zerstörung der kindlichen Bedeutung und Existenzerkenntnis führte”.

Ihren Tötungsfantasien ließ die Hauptschülerin im Internet freien Lauf, wo sie einen Blog schrieb. Entsprechende Einträge über die Mutter waren dort schon im November 2008 zu lesen. Auch über ihren um zwei Jahre jüngeren Bruder ließ sie sich im Internet aus.

Zermürbt also, weil sie das tun sollte was die Mutter sagte und dafür gibt es läppische:

Das Schwurgericht verhängte eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Gemäß dem Jugendstrafrecht drohten dem Mädchen bis zu zehn Jahre Haft.

Man stelle sich vor, es wäre ein 15-Järiger Junge gewesen!

17. Mai 2010 Prozess in Regensburg  Lehrerin machte Schüler mit Alkohol gefügig

Weil er sie an ihren ersten Freund erinnerte, hatte eine Schwandorferin einen 13-Jährigen verführt. Im Berufungsprozess flehte sie im Gnade – vergebens.

Das Berufunfsverfahren der 33 Jahre alten Ex-Lehrerin Claudia G. wurde von einem Regensburger Gericht abgewiesen.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Schutzbefohlenen war die Pädagogin zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. In dem neuen Prozess sollte folglich nur das Strafmaß überprüft werden. Ihr Verteidiger hatte für eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.

Zum Auftakt ihres Berufungsprozesses im oberpfälzischen Regensburg gestand G. den sexuellen Missbrauch eines etwa 20 Jahre jüngeren Schülers. Sie sei in den Jungen verliebt gewesen, sagte die Frau vor dem Landgericht. Der Schüler habe sie an ihren ersten Freund erinnert.

Die damalige Hauptschullehrerin aus Schwandorf hatte den 13-Jährigen im April 2004 bei einer privaten Party in ihrem Wohnhaus mit Bier und Whisky gefügig gemacht und ihn anschließend im Ehebett verführt.

“Naiv und dumm”

Nach Bekanntwerden des Vorfalls ein halbes Jahr später musste sie sofort den Schuldienst quittieren. Vor sieben Wochen hat die Frau ein Baby zur Welt gebracht. Weinend flehte sie das Gericht an, das “kleine Glück” ihrer Familie nicht zu zerstören.

Den Missbrauch des Jungen begründete sie damit, sie sei damals noch “naiv und dumm” gewesen. Mittlerweile habe sie eine Therapie gemacht und arbeite nun als Seminar-Managerin.

Gegen das erste Urteil hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-in-regensburg-lehrerin-machte-schueler-mit-alkohol-gefuegig-1.852343

Anmerkung: sie flehte um ihr kleines Glück! So was aber auch ! Jeder Mann der gefleht hätte, wäre zu mindestens 5 Jahren verurteilt worden. Opfer –Abo!

25. Mai 2010 Kindesmisshandlung in München

Eine Stiefmutter soll in München ein sechs Jahre altes Mädchen absichtlich mit siedend heißem Wasser verbrüht haben. Das Kind wurde lebensbedrohlich verletzt. Die Frau und ihr Ehemann, der leibliche Vater des Kindes, sitzen bereits in Untersuchungshaft, wie die Polizei mitteilte.

Die 22 Jahre alte Frau soll dem Mädchen die heiße Flüssigkeit als Strafmaßnahme in den Schoß gegossen haben. Das Kind sei mit den schweren Verletzungen fünf Tage zu Hause gewesen, ehe der 41 Jahre alte Vater es am 9. Mai in die Klinik brachte. Die Kleine habe ein Martyrium durchlitten, sagte ein Polizeisprecher. Die Verletzungen vor allem an den Oberschenkeln seien so schwer gewesen, dass eine Hauttransplantation nötig war. Möglicherweise seien weitere Operationen nötig, erläuterte die Polizei.

http://www.stern.de/panorama/kindesmisshandlung-in-muenchen-stiefmutter-verbrueht-tochter-mit-kochendem-wasser-1568990.html

Die 43-jährige Frau, die vor sieben Jahren im Streit ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil lautet auf Totschlag.

Die Ehefrau habe in einer heftigen Gefühlsregung gehandelt, sagte die Gerichtspräsidentin am Montag in den Erläuterungen. Allerdings habe die Frau die Grenzen der erlaubten Notwehr überschritten. «Die Art der Tat war brutal gewesen», betonte sie.

Das Amtsgericht Olten-Gösgen SO verurteilte die Täterin am Montag wegen Totschlags zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Solothurn. Das Gericht setzte sich aus drei Frauen zusammen. Auch die Anklage wurde von einer Frau vertreten. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Die mögliche Freiheitsstrafe bei Totschlag beträgt ein bis zehn Jahre.

Die Ehefrau, die sich von der Urteilsverkündung dispensieren liess, wurde für schuldig befunden, in der Nacht auf den 23. März 2003 ihren Ehemann im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Schönenwerd SO getötet zu haben. Tatwerkzeuge waren ein Bügeleisen und ein Trainingsgerät.

Seit Jahren Eheprobleme

Die Täterin hatte dem 38-jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügeleisen und anschliessend mit dem Steppgerät auf den Kopf geschlagen. Der Lastwagenfahrer erlitt 33 Quetschwunden am Scheitel und am Hinterkopf. Er starb durch äusseres Verbluten. Die Frau rief die Polizei selbst an.

Hintergrund des blutigen Dramas waren langjährige Eheprobleme. Bei der Einvernahme vor Gericht hatte die zierlich wirkende Frau in der vergangenen Woche erzählt, sie habe Angst vor ihrem Mann gehabt. Er habe wiederholt gedroht, sie und die vier gemeinsamen Kinder umzubringen. Am Abend der Tat hatte sie den Geschlechtsakt abgelehnt.

Freispruch für Helfer

Vom Amtsgericht Olten-Gösgen freigesprochen wurde ein 39-jähriger Schweizer. Er war wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung angeklagt gewesen. In der Tatnacht hatte er den Streit schlichten wollen.

Er hielt das spätere Opfer im Schlafzimmer fest. Bei der Rangelei schlug die Ehefrau unvermittelt mit dem Bügeleisen zu. Damals wohnte der Schweizer zusammen mit der Schwester der verurteilten Frau im gleichen Haus in Schönenwerd. Die Freundin war auf dem Lärm aufmerksam geworden.

http://www.20min.ch/news/mittelland/story/16712651

Anmerkung: 10 Mal eingeschlagen nicht nur mit dem Bügeleisen, sondern auch mit einem Steppgerät, auf einen Mann denn ihr Helfer festgehalten hatte. Dafür gibt’s ganze 22 Monate auf Bewährung und der Mittäter geht auch noch fei aus! Opfer-Abo!

13. Dezember 2010 Mutter ersticht 18-jährigen Sohn

Bei einem Familienstreit hat eine Frau in München ihren 18 Jahre alten Sohn getötet.

Angaben eines Polizeisprechers vom Montag zufolge war am Sonntagabend gegen 21.45 Uhr im Stadtteil Harlaching eine heftige Auseinandersetzung zwischen der 38-Jährigen und dem jungen Mann eskaliert. Die Frau stach offenbar mehrmals mit einem Messer auf ihren Sohn ein. Ebenfalls in der Wohnung befanden sich zu diesem Zeitpunkt die schwangere Freundin und zwei Schwestern des 1 8-Jährigen.

Für den jungen Mann kam jede Hilfe zu spät. Seine Mutter wurde noch am Tatort festgenommen. Laut Polizei war es bereits früher wiederholt zu Handgreiflichkeiten zwischen der Frau und ihrem Sohn gekommen. Zum konkreten Anlass des Streits wollte sich ein Polizeisprecher am Montagvormittag nicht äussern.

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/199911938

09.03.11  Niedersachsen  Frau erschlägt und zerstückelt Ehemann

Stade  – Eine 65 Jahre alte Frau hat in Stade ihren Ehemann erschlagen und zerstückelt. Die Leiche des 71-Jährigen verpackte sie in Säcke und brachte diese in den Keller, teilte die Polizei am Mittwoch mit.

Über die Motive der Frau und die Umstände des grausigen Verbrechens konnte die Polizei zunächst noch keine weiteren Angaben machen.

Die Fahnder wurden am Dienstagabend von einer Verwandten der 65-Jährigen alarmiert. Die beiden Frauen hatten sich zum Weltfrauentag getroffen – dabei packte die 65-Jährige wohl die Reue und sie erzählte von der grauenvollen Tat.

Der 71-Jährige wurde vermutlich in der Nacht von Montag auf Dienstag erschlagen. Als die Fahnder am Tatort eintrafen, fanden sie die Leichenteile im Keller und nahmen die Ehefrau widerstandlos fest. Sie sollte noch am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden. Das Ehepaar stammt aus Russland und lebt seit 20 Jahren in Deutschland.

Rechtsmediziner untersuchten die Teile der Leiche noch im Keller des Mehrfamilienhauses in Stade. Sie sollen für weitere Untersuchungen in die Pathologie nach Hamburg gebracht werden.

http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/frau-erschlaegt-zerstueckelt-ehemann-1153985.html

03.07.08Urteil Lebenslange Haft für die “Schwarze Witwe”

Im Mordprozess gegen die sogenannte “Schwarze Witwe” ist nun das Urteil gefällt worden. Die Richter verurteilten die 69-jährige Lydia L. zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Frau wird vierfacher Mord aus Habgier vorgeworfen. Sie heiratete ältere, wohlhabende Männer und brachte sie anschließend mit Hilfe eines Komplizen um.

http://www.welt.de/vermischtes/article2170238/Lebenslange-Haft-fuer-die-Schwarze-Witwe.html

Ruth Blaue eröffnete nach dem Krieg in Abwesenheit ihres Mannes John Blaue in Elmshorn das Cafe „Blaue Stube“ mit angeschlossener Buchhandlung. Blaue verliebte sich 1946 in den 10 Jahre jüngeren und ebenfalls kunstsinnigen Bildhauer Horst Buchholz. Er zog bei ihr ein und schnitzte Madonnen mit dem Gesicht von Ruth Blaue. John Blaue war ursprünglich ein gelernter Spediteur und späterer Seemann. John Blaue arbeitete nach Kriegsende für die Engländer bei der Minensuchräumung in der Nordsee. Im Rahmen dieser Tätigkeit kam er sporadisch (ca. alle 4 Wochen einmal) zu seiner Frau nach Elmshorn. 1946 kehrte er dann endgültig dorthin zurück, er war nie in Kriegsgefangenschaft. Er zog wieder bei seiner Frau ein, der Geliebte blieb ebenfalls. “In der Hauptsache war ich für meinen Mann fürs Bett. Ich hatte Hausfrau und Ehefrau zu sein. Ich hatte doch wirklich nicht die ganze Zeit zu Hause gesessen und gestrickt. Mein Leben war inzwischen weitergegangen”, sagte sie bei Vernehmungen aus. Im November 1946 verschwand John Blaue plötzlich. Seine Ehefrau Ruth Blaue erzählte den Nachbarn, dass er in die Ostzone gezogen sei, um eine Spedition zu eröffnen. Nach einiger Zeit erstattete Ruth Blaue trotzdem Vermisstenanzeige.

In so einem Badetümpel wurde die halbverweste Leiche gefunden

Gerd Killisch entdeckte im Sommer 1947 in dem flachen Badetümpel im Dorf Klein Nordende beim schleswig-holsteinischen Elmshorn einen mit einem Draht verschnürten Seesack, er enthielt die halbverweste Leiche eines Mannes. Eine Verbindung mit dem vermissten John Blaue wurde zuerst nicht hergestellt. Der in einem Seesack gefundene Kopf besaß einen Goldzahn, Ruth Blaue bestritt, dass ihr Ehemann einen hatte. 1955 brachte der Seesack die Wahrheit ans Licht. Der Draht, der zum Verschnüren des Seesackes benutzt worden war, war genau der Typ Draht, mit dem Horst Buchholz seine Kunstwerke verpackte. Ruth Blaue und der Bildhauer hatten sich zwischenzeitlich im Schwarzwald niedergelassen und wurden jetzt verhaftet. Es gab von beiden Aussagen, mehrfache Geständnisse und wiederholte Widerrufe. Ob aus Liebe beide jeweils den Mord allein auf sich nehmen wollten blieb unklar. Buchholz beging in der Untersuchungshaft Selbstmord und ab diesem Zeitpunkt beschuldigte Ruth Blaue ihn als Alleintäter. Wahrscheinlich wurde John Blaue mit einem Schlafmittel betäubt, dann mit fünf Axthieben getötet. Wer dem Opfer die tödlichen Hiebe beibrachte, konnte nicht geklärt werden. Das Paar transportierte auf einem Fahrrad die verpackte Leiche zu dem Badetümpel und feierte danach ausgelassen ein Geburtstagsfest.

Im November 1955 wurde Ruth Blaue vom Gericht in Itzehoe wegen Mittäterschaft des Mordes an John Blaue zu lebenslänglichem Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Anfang 1969 wurde sie wegen einer Krebserkrankung frühzeitig aus der Haft entlassen. Bis zu ihrem Tod am 27. Dezember 1972 bestritt sie jede Beteiligung an dem Mord. (Wikipedia)

09.03.2012 Vierjähriger erstochen: Mutter gestand Tat

Die Mutter und mutmaßliche Täterin legte eine Geständnis ab. Sie habe den Buben mit einem Skalpell getötet.

http://kurier.at/chronik/oberoesterreich/vierjaehriger-erstochen-mutter-gestand-tat/770.301

29.01.2013 “Schwierige Kindheit ist keine Entschuldigung”

Eine gebürtige Tirolerin, die wegen der Tötung ihrer drei Kinder in Horgen (Kanton Zürich) vor Gericht stand, ist am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 39-Jährige wurde des mehrfachen Mordes und der vorsätzlichen Tötung schuldig erkannt.

Die Frau hatte vor Gericht zugegeben, in der Nacht auf dem 24. Dezember 2007 in ihrer Wohnung in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge getötet und schon 1999 ein Baby erstickt zu haben.

http://kurier.at/politik/weltchronik/prozess-in-der-schweiz-kinder-getoetet-lebenslang-fuer-tirolerin/2.942.541

11. Jänner 2013 Arsen-Witwe wegen Mordes angeklagt   51-Jährige soll zwei Pensionisten mit Arsen vergiftet haben

Eine polnische Staatsbürgerin (51), die im Verdacht steht, zwei Männer aus Wien und Niederösterreich mit Arsen vergiftet zu haben, wird wegen zweifachen Mordes angeklagt. Die Anklageschrift sei in den vergangenen Tagen beim Landesgericht Krems eingegangen, teilte ein Sprecher am Freitagnachmittag mit. Der 51-Jährigen wird vorgeworfen, die beiden Pensionisten getötet zu haben, um an ihr Vermögen zu gelangen. Sie bestreitet dies.

Die Anklage ist dem Anwalt der Beschuldigten bereits zugestellt worden. Dieser hat nun 14 Tage Zeit, Einspruch dagegen zu erheben. Sollte er dies nicht tun, geht man am Landesgericht davon aus, bis Mitte Februar einen Verhandlungstermin festgelegt zu haben. Es sei “eher damit zu rechnen”, dass die Verhandlung länger als einen Tag dauern werde, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft Krems beantragte die Ladung von 15 Zeugen, zusätzlich sollen auch vier Sachverständige zu Wort kommen.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Arsen-Witwe-wegen-Mordes-angeklagt/90996815

07.08.2008 “Mordschwestern” aus Haft entlassen

Die zwei Haupttäterinnen der Mordserie im Krankenhaus Lainz sind am Donnerstag laut der Direktion der Justizanstalt Schwarzau entlassen worden. Die Frauen hatten über 19 Jahre in Haft verbracht, wo sie als “Musterhäftlinge” galten.

Unfassbare Mordserie im Pavillon V

Die Mordserie im Lainzer Krankenhaus sorgte weltweit für Aufsehen. Den seinerzeit in Boulevardmedien als “Mordschwestern” titulierten Haupttäterinnen wurde zur Last gelegt, ihnen lästige Patienten serienweise mittels Injektionen, Infusionen und “Mundpflege” getötet zu haben.

Schauplatz des Geschehens war die im Pavillon V untergebrachte 1. Medizinische Abteilung im Krankenhaus Lainz gewesen. Überbelegung, beruflicher Stress und Personalnot dürften die Pflegerinnen dazu bewogen haben, sterbenskranke und “lästige” Patientinnen zu “beseitigen”, wie es in der Anklage hieß.

“Tatwaffen” waren die Pharmaka Dominal forte, Valium und Rohypnol sowie die berüchtigte “Mundpflege”: Dabei wurde den Patienten mit einem Spatel die Zunge niedergedrückt und Wasser eingeflößt, bis sie qualvoll erstickten.

Insgesamt war es um 41 vorsätzliche Tötungen gegangen.

Nach Urteil zusammengebrochen

Die mittlerweile 49 und 46 Jahre alten Frauen waren im April 1989 mit zwei Mittäterinnen festgenommen worden.

Als im März 1991 im Wiener Landesgericht nach exakt 17 Verhandlungstagen und 20-stündiger Geschworenenberatung die Urteile in der Causa Lainz feststanden, hielten die vier angeklagten Stationsgehilfinnen dem Ergebnis teilweise nicht stand.

Die damals 32-jährige Haupttäterin, die wegen 15-fach vollendeten und 17-fach versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, brach bei der Urteilsverkündung zusammen. Ihre Komplizin erhielt wegen fünffachen Mordes und zweier Versuche ebenfalls die Höchststrafe.

http://wiev1.orf.at/stories/298601

22.11.2012 Männer zersägt: Lebenslang für Eisdielen-Besitzerin

34-Jährige in Wien wegen zweifachen Mordes verurteilt

Ein Gericht in Wien hat eine Frau wegen Ermordung ihres Ex-Mannes und ihres neuen Freundes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand die Angeklagte Goidsargi Estibaliz C. für schuldig, die beiden Männer erschossen, mit einer Kettensäge zerstückelt und dann im Keller ihrer Eisdiele in Beton gegossen zu haben.

Die 34-jährige Angeklagte, die die spanische und die mexikanische Staatsangehörigkeit besitzt, kam als Au-pair nach Deutschland, wo sie ihren späteren Ehemann kennenlernte. Das Paar zog dann von Berlin nach Wien, wo es eine Eisdiele eröffnete, die laut C. eine “absolute Pleite” war. Das Paar ließ sich scheiden, doch nach Aussage der Angeklagten hörte ihr Ex-Mann nicht auf sie zu demütigen und anzuschreien. Im April 2008 erschoss sie ihn aus nächster Nähe mit einer Pistole vom Typ Beretta.

Ihren neuen Freund, einen Eismaschinen-Vertreter, erschoss C. zwei Jahre später nach einem Streit. Die Leichenteile der beiden Männer wurden durch Zufall bei Renovierungsarbeiten im Juni 2011 gefunden.

http://www.123recht.net/Maenner-zersaegt-Lebenslang-fuer-Eisdielen-Besitzerin-__a131946.html

“Mutti, die schießt auf mich”

Auch der stern berichtete im Jahr 1977 von diesem Fall, der mit dem Aktenzeichen 31 js 2733/77 in die Geschichte einging: …Es ist die Nacht zum Donnerstag, dem 3. Februar, heißt es in dem Bericht von Rupp Doinet. Ingrid van Bergen (…) sitzt in der Luxusvilla und wartet auf Knaths. Unten, im Erdgeschoß, schlafen Andrea, 19, und Carolin, 12, die Kinder aus den beiden ersten von insgesamt vier Ehen der Schauspielerin. Es ist warm und gemütlich in dem 58 Quadratmeter großen Wohnraum. Ingrid van Bergen hat den Kamin angezündet. Sie trinkt Gin, während sie wartet.

Doch Klaus Rüdiger Knaths, der versprochen hatte, am frühen Abend dazusein, kommt nicht. (…) Szenen wie aus einem Zwei-Personen-Stück, bei dem der Regisseur einen Schauspieler gestrichen hat. (…) Als der Makler kurz nach ein Uhr schließlich doch kommt. Da sitzt Ingrid van Bergen nicht mehr wartend am Kamin, sondern leidlich betrunken auf dem großen Rundbett im gemeinsamen Schlafzimmer. Es kommt zu einem Wortwechsel. (…) Fest steht, dass hier im Schlafzimmer der erste Schuss fällt. Knaths (…) geht ins Wohnzimmer (…). Dort wählt er die Nummer seiner Mutter (…). Ingrid van Bergen ist ihm gefolgt. (…) Statt den Hörer hinzuwerfen und zu fliehen, sagt er ins Telefon: “Mutti, die schießt auf mich.” Und Ingrid van Bergen schießt zum zweiten Mal. Es ist der erste Schuss, der ihren Geliebten trifft. Die Wucht des Schusses wirbelt Knaths herum. Er stürzt die Treppe hinunter. (…) Van Bergen schießt ein drittes Mal. Knaths taumelt nach draußen, wo er in den Rosen verblutet.

http://www.stern.de/lifestyle/leute/der-fall-ingrid-van-bergen-nutten-gin-und-ein-toter-geliebter-651637.html

Anmerkung: 7 Jahre Haft, aber nach knapp 5 Jahren schon wieder frei und direkt ins Dschungelcamp, wo sie die Tat auch noch breit tritt! 

27.09.12 Husum  Mutter gesteht Tötung ihrer fünf Babys

Die Babyleichenfunde liegen Jahre zurück – jetzt wurden die Tötungen in Schleswig-Holstein aufgeklärt: Eine 28-Jährige gestand, ihre fünf Kinder umgebracht zu haben.

Mehr als fünf Jahre nach dem Fund zweier Babyleichen in Schleswig-Holstein sind die Taten aufgeklärt.

Eine 28-Jährige aus Husum hat die Tötung ihrer fünf Kinder im Zeitraum von 2006 bis heute gestanden. Die Frau habe Angst gehabt, von ihrem Mann verlassen zu werden, sagte Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in Flensburg.

Die heute 28-Jährige aus dem Raum Husum habe sich nach einem Speicheltest selbst bei der Mordkommission gemeldet. Gegen die Frau sei am Mittwoch Haftbefehl wegen Totschlags in fünf Fällen ergangen.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article109495754/Mutter-gesteht-Toetung-ihrer-fuenf-Babys.html

13.11.2007 Drei Kinder ermordet  Lebenslange Haft für Mutter

Wegen der Ermordung ihrer drei Kinder ist eine Achtundzwanzigjährige am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Frau hatte einem verdeckten Ermittler gestanden, ihre Kinder im Alter von zwei Monaten bis eineinhalb Jahren erstickt zu haben.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/drei-kinder-ermordet-lebenslange-haft-fuer-mutter-1489581.html

15. November 2012 FAMILIENDRAMA Mutter töteten drei Kinder – Sie fühlte sich überfordert

Eine Mutter aus Freising hatte drei ihrer Kinder erstickt. Danach versuchte sie sich auf der A92 das Leben zu nehmen. Offenbar fühlte sich die 38-Jährige überfordert. Das Familiendrama von Freising erschüttert. Die drei leblos aus dem Autowrack geborgenen Kinder sind nicht an den Folgen des Verkehrsunfalles gestorben, sondern wurden von ihrer Mutter schon davor erstickt

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Mutter-toetete-drei-Kinder-Sie-fuehlte-sich-ueberfordert-id22740371.html

13.12.01 Lange Haft für grausame Mörderinnen

Gericht in Thüringen verurteilt drei Frauen wegen Mordes an einem 36-Jährigen, eine vierte wegen Beihilfe. Richter schildert Details der Tatnacht zum Beleg des “schrecklichen Geschehens” Von dpa

Nach dem Mord an einem 36 Jahre alten Elektriker aus Hessen durch drei Frauen hat das Landgericht Meiningen (Thüringen) müssen zwei der Täterinnen müssen lebenslang in Haft, die dritte Frau wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Eine vierte, 19 Jahre alte Frau erhielt wegen Beihilfe drei Jahre Jugendstrafe.

http://www.welt.de/print-welt/article492807/Lange-Haft-fuer-grausame-Moerderinnen.html

Bei der ersten Vertreterin der weiblichen Serienmörder handelt es sich um eine Deutsche. Christa Lehmanns Verhältnis zu Männern gestaltete sich schon in ihrer Kindheit sehr schwierig. Von ihrem Vater wurde sie geschlagen und auch später geriet sie nicht in die besten Hände. Mit 21 Jahren heiratete sie einen Fließenleger, der sie bereits in der Hochzeitsnacht betrog.

Der Fall der deutschen Serienmörderin wurde deshalb so bekannt, weil sie als eine der ersten das Pflanzenschutzmittel E-605 zu Tötungszwecken einsetzte. Zuerst vergiftete sie ihren untreuen Ehegatten, ein Jahr darauf folgte dann der ungeliebte Schwiegervater.

Als die Mutter einer Freundin Verdacht schöpfte, wollte Lehmann auch diese mit Hilfe einer vergifteten Praline aus dem Weg schaffen. Unglücklicherweise aß jedoch ausgerechnet Lehmanns Freundin die Praline und starb sofort daran.

Im Februar 1954 wurde Christa Lehmann zu dreimal lebenslänglicher Haft verurteilt. (Archiv)

19.12.2011 Fall Jessica: Angeklagte muss lebenslang in Haft

30-Jährige wurde wegen Mord an ihrer Freundin verurteilt -

ERLANGEN  – Dass die Angeklagte ihre Freundin Jessica tötete, steht für die Justiz außer Zweifel. Zu klären blieb im neuen Prozess nur: Totschlag oder Mord?

Selbstbewusst und mit neuer Frisur trat die 30-Jährige Angeklagte Denise R. vor dem Landgericht auf. Und obwohl sie weiterhin ihre Unschuld beteuert, steht ihre Täterschaft im Erlanger Tötungsfall Jessica rechtskräftig fest.

In der Neuauflage des “Jessica”-Prozesses ist die 30 Jahre alte Täterin am Montag wegen Mordes an ihrer Freundin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass die Frau ihre Freundin Jessica tötete, um einen EC-Karten-Betrug zu vertuschen. Diese Verdeckungsabsicht gilt juristisch als Mordmerkmal. In erster Instanz war die Frau noch wegen Totschlags zu gut 14 Jahren Haft verurteilt worden. Sie selbst bestreitet, ihre Nachbarin im Juni 2008 mit rund 40 Messerstichen umgebracht zu haben.

Hinzu kam, dass die 30-Jährige mit der EC-Karte des Opfers heimlich 7000 Euro abgehoben hatte. Die zweifache Mutter schöpfte Verdacht – und starb einen Tag vor einer geplanten Gegenüberstellung bei der Bank, bei der die Täterin mit großer Sicherheit aufgeflogen wäre

http://www.nordbayern.de/region/fall-jessica-angeklagte-muss-lebenslang-in-haft-1.1737316

Heute knapp nach Mitternacht wurde in Mödling eine furchtbare Bluttat entdeckt  Die 15jährige Hausgehilfin Anna Augustin, die bei dem Klavierfabrikanten Edmund Luner und seiner Gattin Josefine in deren Villa in der Vorderbrühl bedienstet war, wurde tot aufgefunden.

Da die Dienstgeberin, die Fabrikantensgattin Josefine Luner, einen Tag vor der Entdeckung der Leiche verschwand und in Briefen Andeutungen gemacht hat, die darauf schließen ließen, dass sie am Tod des Mädchens nicht unschuldig war, stand die Frau unter dem Verdacht des Mordes.

Gegen 1 Uhr nachts erschien der Klavierfabrikant Edmund Luner, Vorderbrühl, Jägerhausgasse 9,  beim Gendarmerieposten in Mödiing und machte die Angabe, dass in seiner Villa in ihrem Zimmer die Leiche seiner Hausgehilfin, der 15jährigen Anna Augustin aus Mannersdorf im Burgenland, liege und dass seine Frau verschwunden sei. Luner gab an, dass er das Mädchen seit dem 11. des Monats nicht gesehen habe. In einer weiteren Einvernahme sagte er, dass seine Frau seit dem Verschwinden des Mädchens ein verstörtes Wesen zur Schau getragen habe.

Am Mittag des 15. habe sie ihn verständigt, dass sie ihn bei der Anhöhe “Am Spiegeln” zwischen Atzgersdorf  und Mauer zwischen 7 und 8 Uhr abends treffen wolle. Er begab sich auch dorthin, wartete lange Zeit auf seine Gattin, doch erschien diese nicht.Edmund Luner begab sich daher mit dem Autobus nach Mödling und suchte seine Villa auf und hielt dort Nachschau nach der Gattin.

Bei dieser Suche stieß er auf einen Koffer, in dem er den Reisepaß seiner Frau sowie  drei Zettel mit ihrer Schrift vorfand, die an ihn gerichtet waren. Darauf teilte ihm Frau Luner mit, dass die Hausgehilfin tot sei, ohne nähere Angaben zu machen, auf welche Weise sie den Tod gefunden habe.

Aus dem ganzen Verhalten der Frau sowie aus der Tatsache, dass sie, wie Nachbarn angaben, die Hausgehilfin wiederholt geschlagen habe, ergibt sich der dringende Verdacht, dass Josefine Luner mit dem Tode der Hausgehilfin in einem Zusammenhang steht.

Für eine Täterschaft der Fabrikantensgattin spricht auch der Umstand, dass sie im Juni 1929 im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Prozesses stand, in dem sie wegen Mißhandlung ihrer damaligen Hausgehilfin zu sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt wurde.

Auch im Vorjahr hatte Frau Luner wegen

Misshandlungen der Hausgehilfin Anstände. An der Leiche wurden eine Unmenge  von Misshandlungen festgestellt.

Frau Luner verhaftet Auf Grund der telefonischen Anrufe von Frau Luner konnte in der Folge die Festnahme stattfinden.

Josefine Luner wurde beschuldigt, ihre 14jährige Hausgehilfin durch fortgesetzte Quälereien und Mißhandlungen in einen qualvollen Zustand versetzt und durch Zufügung von schweren Verletzungen deren Tod verschuldet zu haben. Das Gericht befand wegen vorsätzlichen Mordes auf Tod durch Erhängen, später wurde Frau Luner zu lebenslangem schweren Kerker begnadigt.

http://www.kripo.at/ZEITUNG/2012/01%20Feber%2012/s13-moerderfrauen.pdf

Mörderin mit Engelsgesicht

Vor 60 Jahren ereignete sich in Wien einer der Aufsehen erregendsten Mordfälle der Nachkriegszeit: Johann Arthold wurde bestialisch umgebracht. Aber von wem?

In der Nacht zum 22. November 1952 bemerkte ein Polizist, dass der Rollbalken eines Geschäftslokals in der Alserstraße 7, direkt neben dem Landesgericht für Strafsachen, zum Teil hinaufgeschoben war, was ihm verdächtig vorkam. Er betrat das Geschäft durch die unverschlossene Eingangstüre, wo er mit einem grauenhaften Bild konfrontiert wurde. Der Geschäftsinhaber Johann Arthold lag mit eingeschlagenem Schädel und durchtrenntem Hals in einer riesigen Blutlache.

Die Tatverdächtige

Die Polizei hatte größtes Interesse an der Mitfahrerin, vorerst einmal nur als Zeugin, denn man traute dieses hohe Maß an Gewaltanwendung (rund 40 Hiebe mit einem harten Gegenstand) einer Frau nicht zu. In kurzer Zeit wurde eruiert, dass es sich bei der Gesuchten um Adrienne Eckhardt handelte. Ein Kriminalbeamter holte sie aus ihrer Wohnung ab, um sie als Zeugin ins Sicherheitsbüro zu bringen. Auf einem Kleiderhaken ihrer Untermietwohnung im 7. Bezirk hing jener Mantel, welcher der Schaffnerin aufgefallen war. Das geübte Auge des Beamten entdeckte darauf Schmutzspuren, daneben hing ein Rock mit Flecken, die abzuwaschen versucht worden waren. Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich um Blutspuren der Blutgruppe Artholds handelte. Eckhard gab an, mit diesem beim Heurigen in Grinzing gewesen und mit ihm zurück zu seinem Geschäft in die Alserstraße gefahren zu sein. Vor der Eingangstür habe sie von Arthold ein Lebensmittelpaket übernommen und sei dann nach Hause gegangen.

Diese Darstellung ließ sich auf Grund des gerichtsmedizinischen Blutbefundes nicht aufrechterhalten, weshalb Eckhardt dann mit einer neuen Variante aufwartete. Sie sei mit Arthold im Geschäft gewesen und habe mit ihm noch ein Bier getrunken, als ein ihr unbekannter, großer Mann, mit einem Dufflecoat bekleidet, eintrat und Arthold mit den Worten “Servus alter Gauner” begrüßte.

Das Interesse der Bevölkerung an diesem Kriminalfall war immens, nicht zuletzt wegen des Dufflecoats, einem damals sehr modernen Kleidungsstück, das durch den Film “Der dritte Mann” – mit Orson Welles in der Hauptrolle – bekannt geworden ist.

Der unvergessene Hofrat Franz Heger, damals Leiter der Mordkommission im Sicherheitsbüro, stellte der Verdächtigen mit einer nebensächlichen Frage eine Falle, in die sie prompt hineinfiel. Er fragte sie sinngemäß: Haben Sie das Licht abgedreht, als sie gingen? Sie bejahte das. Der erfahrene Kriminalist traf dann nur noch die Feststellung: Der große Unbekannte ist also in der Finsternis zurückgeblieben. Jetzt merkte Adrienne Eckhardt, dass ihr Spiel verloren war. Gleich darauf legte sie ihr Mordgeständnis ab. Als Motiv gab sie Hass an seit dem Tag, als der Kaufmann “widernatürlichen Sex” von ihr haben wollte, doch als zweites Motiv kam die Not dazu. Sie war zum Zeitpunkt der Tat völlig mittellos.

Am 23. März 1953 begann der Prozess vor dem Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsident Rudolf Naumann. Der Gerichtsprozess fand großes, mediales Interesse. Eckhard wurde von einem der legendärsten Strafverteidiger in der österreichischen Rechtsgeschichte, Dr. Michael Stern vertreten.

Am 25. März 1953 wurde Adrienne Eckhardt einstimmig des Raubmordes für schuldig befunden und zu lebenslangem, schwerem Kerker verurteilt. Eckhardts Anwalt legte gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde abgelehnt, der Berufung jedoch im Juli stattgegeben. Das Urteil wurde von lebenslänglich auf 20 Jahre herabgesetzt, sie wurde jedoch bereits zur Weihnachtsamnestie 1967 vorzeitig entlassen.

Sie soll seither unter anderem Namen in Oberösterreich leben.

www.wienerzeitung.at

Anmerkung: Opfer-Abo!  Verringerung der Strafe- frühzeitige Entlassung!

Claudia S. (1982): Die 16-jährige Sacre Coeur-Schülerin erschießt zunächste ihre Mutter von hinten und verletzt den Vater, einen angesehenen Bankdirektor, schwer mit einem Schuss in den Rücken. Die Waffe ist eine von vielen, die im Haushalt der Eltern gefunden werden, beide sind begeisterte SportschützInnen. Claudia gesteht, die Taten nach der Androhung von Internatseinweisung in emotionalem Ausnahmezustand begangen zu haben. Sie wird nicht wegen Mordes und Mordversuches, sondern wegen Totschlags und absichtlicher schwerer Körperverletzung zu vier Jahren verurteilt.

Kritische Stimmen meinten, das Gericht hätte nicht so viel Verständnis und Milde für die Situation eines jungen Menschen unter Druck gezeigt, stammte die Angeklagte aus einem anderen sozialen Milieu. dieStandart.at

Ein klarer Fall von Opfer-Abo! 

13.09.2006 Lebenslang für Fleischklopfer-Mörderin

Detmold – Im Prozess um den Mord an einem Mann und das Zerstückeln seiner Leiche hat das Landgericht Detmold am Mittwoch die 41 Jahre alte Ex-Ehefrau des Opfers zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau im Januar dieses Jahres ihren damals 47 Jahre alten Ex-Mann mit einem Fleischklopfer erschlagen hat. Anschließend soll sie die Leiche zerstückelt und die Teile in einem Waldstück bei bei Horn-Bad Meinberg versteckt haben. Fahnder hatten den genetischen Fingerabdruck der Frau auf Beweisstücken gefunden.

http://www.ksta.de/region/lebenslang-fuer-fleischklopfer-moerderin,15189102,13594282.html

05.06.2012  Urteil: Haft und 65.000 €  3-Jährige von “Papa” und Mutter vergewaltigt

Am Dienstag ging ein besonders schrecklicher Missbrauchsprozess zu Ende. Ein 23 Jahre alter Stiefvater hat seine 3-jährige Tochter vaginal und anal missbraucht, die Mutter hat dem Kind dabei den Mund zugehalten, wenn es vor Schmerzen schrie. Der Mann wurde zu elf Jahren Haft verurteilt, die Mutter bekam fünf Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,723546

Anmerkung: Ein klarer Fall, dass Frauen auch bei den scheusslichsten Straftaten immer billiger wegkommen! 

ZRP [Zeitschrift für Rechtspolitik]: “Statistisch gesehen sind es wohl wesentlich mehr Männer als Frauen, die vor Gericht stehen. Und wenn es eine Frau ist: Haben Sie da ein grundsätzlich anderes Verhalten beobachtet, ein anderes Rollenspiel?”

Vultejus: “Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‘Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt.

Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei Ihnen härter wirken”.

ZRP: “Benehmen sich Frauen als Angeklagte anders als Männer?”

Vultejus: “Also, es kommt kaum vor, dass Frauen versuchen, einen Richter durch das Zeigen ‘weiblicher Reize’ zu beeinflussen…”.

  Ulrich Vultejus,  ehemaligen Richter am Amtsgericht Hildesheim

“Es ist schlimm zu erfahren, dass Frauen so etwas tun”, sagt die
Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Christine Bergmann. Nach einer
Studie ihrer Geschäftsstelle werden zehn Prozent der Missbrauchsfälle von
Frauen verübt. Der Psychologe Alexander Homes hat weltweit recherchiert und
spricht sogar davon, dass die Hälfte aller Missbrauchstäter weiblich ist. So genau
weiß es niemand, die Dunkelziffer ist hoch, es werden nur wenige Daten erfasst.
Laut Bergmann ist es dringend notwendig, dass Betroffene über die Tat
sprechen, und dass ihnen geglaubt wird. (2011)

So schweigt beispielsweise die (feministische) Missbrauchsforschung über die Tatbestände, dass  viele männliche Sexualstraftäter erst zu solchen wurden, weil sie in der Kindheit von der eigenen Mutter missbraucht worden sind; – die Missbrauchsraten fü r weibliche Täter in internationalen Studien mit bis zu 80 Prozent und in nationalen (deutschen) Studien mit bis zu 40 Prozent angegeben werden. Angesichts solcher Fakten muss wohl die Geschichte des sexuellen Kindesmissbrauchs umgeschrieben, wenn nicht gar neu geschrieben werden. Dieses Buch ist ein Beitrag dazu. Alexander Markus Homes: Von der Mutter missbraucht.http://www.buchbesprechungen-psychotherapie.de/homes2004.html

 

25.11.2004, Mutter trampelt kleinen Sohn zu Tode

MIT BLEISTIFTABSÄTZEN

Eine unfassbare Tragödie beschäftigt derzeit ein deutsches Gericht: Weil ihr zweieinhalbjähriger Sohn nachts nicht ruhig geschlafen hatte, hat eine 31-Jährige aus Erfurt ihn offenbar gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten zu Tode getreten. Die Frau bestreitet die Tat. Laut Obduktion und einem Gutachten hatte das Kind 30 Abdrücke von Bleistiftabsätzen im Gesicht und am Körper!

Der Klage zu Folge kam die Mutter betrunken nach Hause und trat das Kind später mit ihren Bleistiftabsätzen tot. Der Kleine sei an einem Leberriss innerlich verblutet. Die 31-Jährige stellt den Fall anders dar: Der Junge sei tot gewesen, als sie am Ostersonntag von ihrem älteren Sohn und ihrem Lebensgefährten geweckt wurde, sagte die Mutter am Mittwoch zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Erfurt.

Angeklagte beschuldigt Lebensgefährten

Die 31 Jahre alte Angeklagte beschuldigte ihren 38 Jahre alten Freund. Sie habe das weinende Kind in der Nacht am Bett im Arm gehabt und wollte es beruhigen. Der 38-Jährige habe sich um den Kleinen kümmern wollen. Beide sind des gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt und beschuldigen sich gegenseitig. Auch ein Abdruck vom Schuh des Angeklagten wurde auf dem Jungen gefunden. Aus der verletzten Schulter, wegen der der Bub vermutlich geweint hat, stand nach der Tat der Knochen heraus.

“Alle Verletzungsspuren sprechen dafür, dass zwei Menschen an der Tat beteiligt waren”, sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. “Dieses Kind ist elendig verblutet, während Sie ruhig im Bett gelegen haben.”

Die alkoholkranke Frau sagte: “Ich habe meine Kinder nicht misshandelt.” Gleichzeitig räumte sie aber gelegentliche Schläge und Tritte ein. Ihr Lebensgefährte sagte, die Mutter sei entgegen ihrer Aussage noch einmal allein im Zimmer des Kindes gewesen und habe danach gesagt: “Jetzt ist endgültig Schluss.” Nach Angaben des sechs Jahre alten Bruders aus der Vernehmung des Richters war die Mutter in der Tatnacht im Zimmer, als ihr Freund den Buben gegen den Schrank stieß. Sie habe gesagt: “Es reicht.” Die Mutter habe schwarze Straßenschuhe angehabt.

Die Mutter wollte ihren Geburtstag am Ostersonntag feiern und hat laut Gericht drei Flaschen Wein getrunken. Noch Stunden nach der Tat hatte sie einen Alkoholwert von 1,4 Promille. Schon früher musste die Polizei die Frau suchen, weil die Kinder tagelang alleine zu Hause waren. Der Zweieinhalbjährige soll damals bereits in einem “erbärmlichen Zustand” gewesen sein. Die Ermittlungen der Polizei konzentrierten sich zunächst auf die Frau. Erst drei Monate nach der Tat wurde der Lebensgefährte verhaftet.

Die Tat hatte Kritik am Erfurter Jugendamt ausgelöst. Die Familie, zu der auch ein heute 13-jähriges Mädchen und ein sechs Jahre alter Bub gehören, waren Polizei und Amt wegen regelmäßigen Streits und Alkoholproblemen der Frau bekannt. Die Tochter soll sich laut Staatsanwaltschaft überwiegend um die Geschwister gekümmert haben.

http://www.krone.at/Mutter_trampelt_kleinen_Sohn_zu_Tode-Mit_Bleistiftabsaetzen-Story-24785

 

 

Grausiger Gewaltexzess: Kind mit 40 Fußtritten getötet

Mit 40 Fußtritten haben eine Mutter und ihr Freund ein zweieinhalb Jahre altes Kind zu Tode getreten. Der Junge starb an seinen schweren inneren Blutungen. Die Brutalität der Tat war auch für den Richter erschreckend. Er verhängte langjährige Haftstrafen.

Verurteilte Mutter: Kaum vorstellbare Aggressivität

Erfurt – Die 31-jährige Erfurterin und ihr 38-jähriger Freund müssen wegen gemeinschaftlicher Tötung für zwölf Jahre in Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt ging bei ihrem heute verkündeten Urteil von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der kleine Jonny Lee war in der Osternacht, am 11. April 2004, an schweren inneren Blutungen gestorben. Die Richter gingen über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die jeweils neun Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie kündigte Revision an.

Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel sagte in der Urteilsbegründung, eine derart massive Gewaltanwendung auf ein völlig wehrloses Kleinkind habe er noch nie erlebt. Schon Jahre vor der Tatnacht seien die drei Kinder einer kaum vorstellbaren Vernachlässigung und Aggressivität ausgeliefert gewesen. Dem zweieinhalbjährigen Jonny Lee sei irgendwann “mit Brachialgewalt der Arm aus dem Schultergelenk gedreht worden”. Niemand habe daran gedacht, ihn zum Arzt zu bringen; auch auf der anderen Körperseite sei bei der Obduktion eine nicht behandelte Schlüsselbeinfraktur festgestellt worden. Jonny Lee habe immer wieder still vor sich hin gewimmert, ihm sei auch mal ein Taschentuch in den Mund gesteckt worden, um ihn ruhigzustellen.

In der Osternacht hätten sich die Mutter und ihr Freund durch das Jammern des Kleinen gestört gefühlt, der auch nichts zum Abendbrot bekommen habe. “Frühestens um 2 Uhr muss das Martyrium des Jonny Lee begonnen haben”, sagte Pröbstel. “Einer von beiden muss sich auf den kleinen Wurm gekniet haben und hält ihm den Mund zu.” Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sowohl der Mann als auch die Frau zugetreten haben müssen. Mindestens einmal habe der 38-Jährige mit voller Wucht zugetreten. Die Spur seiner Schuhsohle sei wie ein Fingerabdruck gewesen. Die Beweismittel hätten auch die Frau überführt, sagte Pröbstel, und hielt ihren Schuh mit dem hohen Pfennigabsatz hoch, dessen Spuren auf dem Körper des Kindes zu sehen waren. Das Erfurter Jugendamt hatte nach Bekanntwerden der Tat drei Mitarbeiter wegen Versäumnissen im Umgang mit der Familie beurlaubt.

Jeder der beiden Angeklagten habe die Tat dem jeweils anderen zugeschoben und eigene Schuld geleugnet, so dass die Wahrheitsfindung sehr schwierig gewesen sei, führte der Vorsitzende Richter weiter aus. Anhand der Beweismittel sei es aber ausgeschlossen, dass nur einer von beiden als Täter in Frage komme. Die Kammer ging daher von einem gemeinschaftlich begangenen Totschlag und sogar von bedingtem Tötungsvorsatz aus. Mordmerkmale im juristischen Sinne wie niedere Beweggründe oder Grausamkeit seien in diesem Fall nicht anzuwenden, betonte Pröbstel. Da bei der Frau am Morgen ein Blutalkoholwert von 1,41 Promille festgestellt worden sei, könne verminderte Schuldfähigkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, doch die Angeklagte habe gewusst, was sie getan habe.

Alle drei Verteidiger kündigten Revision an. Sie hatten auf Freispruch plädiert. Zur Begründung erklärten sie, es sei nicht erwiesen, wer von beiden Angeklagten das Kind getötet habe.

http://www.spiegel.de/panorama/grausiger-gewaltexzess-kind-mit-40-fusstritten-getoetet-a-343614.html

 Anmerkung: Aber Frauen machen das doch nicht, sagte Heiner Geissler ! Und wenn ich dann noch lese “alkoholkrank” als mildernder Umstand, bekomme ich Zustände! Was alles als Krankheit deklariert wird, unfassbar. Keiner Muss saufen,  keiner muss Drogen nehmen !  Wer es tut, handelt eigenverantwortlich und wer in diesem Zustand ein Verbrechen begeht gehört schwer bestraft und nicht gehätschelt!

Die Seiten der Falschbeschuldigungen, der Lügen und Justizirrtümer  http://wp.me/pZlEY-ym werden ständig aktualisiert! 


133 Kommentare

Jörg Kachelmann-Falschbeschuldigungen-Justizirrtümer-fehlbare Gutachter-feministische Aufdeckerinnen-Lügen-Fehlurteile-zerstörte Leben-Fortsetzung-2-

„Dann sage ich, du hast mich vergewaltigt (Der Focus)

 „Falschbezichtigungen gibt es heute viel häufiger als früher!“    Prof. Dr. med. K. Püschel   Direktor des  Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf

Auch der Kieler Rechtspsychologe Günter Köhnken kennt solche Fälle, ist spezialisiert darauf, die Glaubwürdigkeit von Opfern und Zeugen zu untersuchen.

Herzversagen nach Justizversagen ( Die Zeit)

Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. (Sabine Rückert)

Ich meine, wenn ein Opfer die Absicht hat, jemanden absichtlich einer Vergewaltigung zu beschuldigen, obwohl nichts passiert ist, kann man die Frau nicht daran hindern. (Bettina Groth, Staatsanwältin)


DS_1_~1

“Manch Urteil ist ja längst beschlossen, eh’ des Beklagten Wort geflossen.” (Anastasius Grün)

 244. Einer der Fälle die mich am meisten beschäftigt haben, der fassungslos macht: „Ihnen ist Unrecht geschehen, Herr Pfarrer“

14.04.2003… Focus Magazin | Nr. 16 (2003) PROZESS„ Doch, das sagst du jetzt“

Mit Hilfe manipulierter Zeugenaussagen wurde ein Pfarrer in Mosbach als Sextäter verurteilt

Pfarrer B. ahnte nicht, welches Unheil ihm das kurze Gespräch mit der geistig behinderten Christine L. bringen würde. Er teilte der 36-Jährigen am 24. April 1998 mit, dass er ihren Geburtstag diesmal nicht im Gottesdienst feiern könne. Als Seelsorger der Mosbacher Johannes-Anstalten hatte er einem anderen Ereignis den Vorrang gegeben.

Christine war wütend. Sie erzählte in den Wohnzimmern und Werkräumen der Pflegeanstalt, der Geistliche habe sie unsittlich berührt. Zwei weitere behinderte junge Frauen behaupteten dann, sie hätten auch schon Ähnliches mit dem Pfarrer erlebt.

Um die Vorwürfe auszuräumen, ging der damals 58-Jährige zur Staatsanwaltschaft. Er zeigte sich selbst an und bat, den Fall zu klären. Er rechnete nicht damit, dass man ihm nicht glauben könne. „Alle“, sagt sein Anwalt Alexander Keller, „wussten sofort, dass er es war: die Stadtverwaltung, die Johannes-Anstalten, das Gericht, die Presse, der Gemeinderat.“ Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und zehn Monate Haft.

Die Grundlage für die Anklage war das Gutachten des Psychiatrieprofessors Martin Schmidt. Der Pfarrer habe die Frauen in seinem Büro, aber auch auf der Toilette oder in den Zimmern der Frauen „auf den Tisch gelegt“, Hose oder Unterhose heruntergezogen und sie berührt, sagte der Gutachter vor Gericht. Zur Prüfung des Gutachtens bat Verteidiger Keller die Expertin für psychologische Gutachten, Marie-Luise Kluck, zur Verhandlung. Sie wies nach, dass die leicht zu beeinflussenden Frauen suggestiv und mit Aufforderungen wie „Doch, das sagst du jetzt“ bedrängt wurden, bis sie die gewünschten Antworten gaben. Die Richter, erinnert sich Keller, „nahmen die Expertin für Luft“.

Der Pfarrer erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Vorsitzende Richter Alexander Ganter erklärte, der Pfarrer habe früher ein „untadeliges Leben“ geführt, „doch die jüngste Geschichte der Bundesrepublik zeige, „dass auch so genannte Saubermänner nicht immer sauber sind“.

Lediglich ein Verfahrensfehler rettete den Mann Gottes. Bei der Vernehmung der drei Frauen hatte er den Raum verlassen müssen – es bestünde Gefahr für ihre Gesundheit. Das war unzulässig. Der in der Revision angerufene Bundesgerichtshof verwies den Fall zur Neuverhandlung ans Landgericht Karlsruhe. Anwalt Keller hatte „auf Grund der aufgeheizten Atmosphäre“ in Mosbach und seiner Zweifel an der Neutralität des Gerichts die Verlegung beantragt.

Richter Udo Scholl in Karlsruhe war entsetzt: „Die Aussagen der Frauen hätten nie zu einer Anklage führen dürfen.“ Anders als die Mosbacher Richter hatte seine Kammer die Tonbänder der Vernehmungen abgehört. „Dann war alles klar“, so Scholl. „Wir waren erschüttert, wie in suggestiver Quälerei, wie schlimmer nicht vorstellbar, der Missbrauchsvorwurf in die Behinderten hineingefragt wurde.“ Bei Christine L. hatten zudem „Frustration und starkes Geltungsbedürfnis“ zu den falschen Beschuldigungen geführt. „Sie genoss es“, beschreibt der Richter, „als Zeugin im Mittelpunkt zu stehen und der Star der Truppe zu sein.“ Einer anderen Frau bescheinigte das Gericht starkes sexuelles Interesse und einen ausgeprägten Kinderwunsch. „Du, nachher in der Pause, wenn du Zeit hast, machst mir ein Baby“, hatte sie nicht nur zum Anstaltsmitarbeiter Peter Mendel gesagt…

„Diese Vernehmungen waren menschenunwürdig und ethisch verwerflich“, fasst Scholl zusammen. Darüber hinaus hatte die Kriminaloberkommisarin Angelika Sauler aus Mosbach einige der Tonbandprotokolle verfälscht niedergeschrieben beziehungsweise gar nicht erst mitgeschnitten, sondern „erst nach ihrem Verhör das aus ihrer Sicht Wesentliche aufgezeichnet“, sagt Anwalt Keller.

Als der Gutachter Martin Schmidt sich erklären sollte, schob er die Verantwortung auf seine Assistentin. Scholl rehabilitierte den Pfarrer bestürzt: „Ihnen ist Unrecht geschehen.“

Nach fünf Jahren Rechtsstreit zieht Keller trotz seines Triumphes ein bitteres Fazit: „Wenn ich daran denke, was in der deutschen Justiz möglich ist, läuft es mir eiskalt den Rücken herunter.“

Der Pfarrer ging vorzeitig in den Ruhestand. Er zog in ein Dorf in Südbaden, in dem ihn keiner kennt.

Opfer der Justiz  wurde Pfarrer B., Seelsorger der Johannes-Anstalten.

Im 1. Prozess verurteilt…Pfarrer B. sollte für drei Jahre ins Gefängnis.

Im 2. Prozess rehabilitiert  Er zog in ein Dorf, in dem ihn keiner kennt. Seine Karriere ist zerstört.

Suggestive Verhörmethoden

Das Gutachten von Psychiatrieprofessor Martin Schmidt führte zur Anklage.

Ausschnitte aus den Zeugenvernehmungen von 1998

Kommissarin: Jetzt gehen wir mal davon aus, du bist mit Pfarrer B. allein im Zimmer. Was macht ihr denn da?

Mädchen: Singen.

Kommissarin: Und außer Singen, macht ihr sonst noch irgendetwas?

Mädchen: Lore schimpfen.

Kommissarin: Johanna, ich glaube, da fehlt noch etwas, was du uns noch nicht erzählt hast!

Mädchen: Nein.

Kommissarin: Hat der Pfarrer B. dich schon einmal irgendwo angefasst?

Mädchen: Nee, nicht, gar net.

Psychologin: Wo hat er dich denn angefasst?

Mädchen: Gar net angefasst.

Psychologin: Du fasst dich jetzt gerade an die Brust….

Mädchen: Ja.

Kommissarin: Warum?

Mädchen: (keine Antwort)

Die Zeugin wird längere Zeit eindringlich gefragt, wer ihr an den Busen gefasst hat. Schließlich nennt sie den Namen Manfred S.

Kommissarin: Johanna, hat noch ein anderer Mann an deinen Busen gefasst?

Mädchen: Ich habe Hunger.

Psychologin: Der andere Mann, der dir auch an die Brust langt, was macht er denn sonst noch mit dir? Der langt dir an die Brust, richtig?

Mädchen: Ja.

Kommissarin: Macht er das oft?

Mädchen: Ja.

Kommissarin: Und wann macht er das? In deinem Zimmer?

Mädchen: Nee, da draußen. Wo die Leute sind.

Kommissarin: Das macht man doch normalerweise nicht, wenn Leute da sind.

Mädchen: Ja, im Landschulheim war ganz schlimm.

Kommissarin: Du hast uns vorhin so schön erzählt, dass du in deinem Zimmer bist und singst. Ja?

Mädchen: Ja.

Kommissarin: Und dass da noch jemand dabei ist.

Mädchen: Ja.

Kommissarin: Derjenige, der da noch dabei ist in deinem Zimmer, ist das derjenige, der dir an die Busen fasst?

Mädchen: (keine Antwort)

Kommissarin: Möchtest du uns seinen Namen nicht sagen?

Mädchen: Ne, das gibt Schwierig.

Kommissarin: Soll ich den Namen sagen?

Mädchen: Ja.

Kommissarin: Ist das der Pfarrer?

Mädchen: Ja.

Eine andere Zeugin wird befragt:

Kommissarin: Hast du beim Pfarrer B. schon einmal den Penis gesehen?…

Mädchen: Nein, hör auf (fängt an zu schreien), hör du jetzt auf, hör jetzt auf.

Kommissarin: Du, Marianne, du sollst mich nicht anschwindeln, das haben wir vorhin doch gesagt?

Mädchen: Ja.

Kommissarin: Und jetzt schaust du mich mal an, und jetzt sagst du mir mal, ob du beim Pfarrer B. den Penis gesehen hast?

Mädchen: (schreit) Nein, nein, nein. Was ist ein Polizeilabor?

Später wird weitergefragt:

Kommissarin: Hat der Pfarrer dir die Hose heruntergezogen?

Mädchen: Nein, hör du jetzt auf.

Kommissarin: Hat er dir an dein Pipi gefasst?

Mädchen: (flüstert) Ja.

Kommissarin: Oder nicht?…

Mädchen: Nicht.

Mädchen: (schreit) Hör auf jetzt!…

Kommissarin: Was hat er denn auf dem Tisch mit dir gemacht?

Mädchen: Nichts hat er gemacht.

Psychologin: Doch, der hat was gemacht. Das sagst du uns jetzt.

Mädchen: (nickt)

Psychologin: Was hat er denn auf dem Tisch mit dir gemacht?

Mädchen: Kaffee getrunken.

Psychologin: Ja, aber er hat noch etwas auf dem Tisch mit dir gemacht?…

Mädchen: (schreit) Hör auf jetzt!…

PROZESS: „Doch, das sagst du jetzt“ – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/prozess-doch-das-sagst-du-jetzt_aid_195451.html

Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 3. 4. 03

Fünf Jahre unschuldig in den Mühlen des Rechtsstaates Protokoll eines Justizirrtums:

Wie ein Pfarrer durch schludrige Beamte und Psychologen als Sittenstrolch  gebrandmarkt wurde

Der Fall hat Schlagzeilen gemacht: Erst wurde ein evangelischer Geistlicheraus Mosbach wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt ist er freigesprochen worden. Die Gesetzeshüter hatten einen Fehler an den anderen gereiht.

Von Wieland Schmid

Irgendwo im Schwarzwald verbringt der evangelische Pfarrer Gerhard B. (62) seinen vorzeitigen Ruhestand. Von 1990 bis 1998 war er geachtetes Vorstandsmitglied der Johannesanstalten in Mosbach (Kreis Neckar-Odenwald), wo 2500 Mitarbeiter ebenso viele Behinderte betreuen. Jetzt ist der Vater dreier Kinder wenigstens wieder ein unbescholtener Pensionär, nachdem erfünf Jahre lang zum Sittenstrolch abgestempelt worden war. Die Chronologie eines Justizirrtums zeigt, wie auch ein rechtsstaatliches System beinahe versagen kann.

“Als Theologe fühle ich mich in Gottes Hand”, verkündete Pfarrer Gerhard B. vertrauensvoll, als er im Jahre 1998 Selbstanzeige bei der Mosbacher Staatsanwaltschaft erstattete. Der Geistliche litt unter Gerüchten, die in den Johannesanstalten umgingen: Den Lästermäulern zufolge hatte er sich drei geistig schwer behinderten Frauen im Alter zwischen 26 und 37 Jahren unsittlich genähert – angeblich bis hin zum Geschlechtsverkehr. Aber beim Staatsanwalt erlebte der Pfarrer seine erste Überraschung: “Er hat den Spieß umgedreht und gegen mich ermittelt.”

Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Eine Kriminalbeamtin und eine Psychologin vernehmen die vermeintlichen Opfer. Die Tonbandaufnahmen dokumentieren, wie die verwirrten Frauen unter Druck gesetzt werden. Frage: “Was hat er mit dir gemacht?” Antwort: “Gar nichts hat er gemacht.” Behauptung der Befragerinnen: “Doch, er hat was mit dir gemacht, und du sagst uns jetzt, was.” Oder: “Wenn du uns erzählst, was der Pfarrer gemacht hat, bekommst du den Nachtisch.” In den schriftlichen Protokollen der Vernehmungen wird massiv verfälscht. Beispiel: Aus einer “Gymnastik mit dem Vater” wird eine Gymnastik mit dem Pfarrer.

Die Staatsanwaltschaft erhebt dennoch Anklage wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Schutzbefohlener. Die Erste Große Strafkammer des Mosbacher Landgerichts verurteilt den Angeklagten im Dezember 1999 zu drei Jahren Haft. “Auch Saubermänner sind nicht immer sauber”, sagt der Vorsitzende Richter Alexander Ganter. Die zwei Berufsrichter und zwei Schöffen haben sich nicht die Mühe gemacht, die Tonbandaufnahmen der Vernehmungen mit den Protokollen zu vergleichen. Sie vertrauen voll auf den altgedienten Gutachter Professor Dr. Dr. Martin Schmidt, Chef des Zentralen Instituts für seelische Gesundheit in Mannheim. Der ist überzeugt, dass die behinderten Opfer “mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Erlebtes” geschildert hätten. Der Verteidiger Alexander Keller aus Heidelberg meint vergebens, eine “Anhäufung von Risikofaktoren habe zu “verzerrten und falschen Aussagen” sowie zu “unbelegten Spekulationen des Gutachters” geführt. Das Gericht glaubt dem Professor, obwohl der bekennen muss, dass seine Mitarbeiterin eine ihm völlig unbekannte Methode bei der Begutachtung verwendet habe. Immerhin betätigt sich der damals 61-jährige Psychiater schon seit 1964 als Sachverständiger vor Gericht.

Nur wegen eines formalen Fehlers hebt der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 in einem Revisionsverfahren das Urteil auf: Das Landgericht Mosbach hatte den Angeklagten bei der Vernehmung der angeblichen Opfer ausgeschlossen, und das ist nicht zulässig.

Vergangene Woche spricht die Zweite Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe den Angeklagten ohne Wenn und Aber frei. Nach zweieinhalb Tagen Verhandlung mit 29 Zeugen kommt der Vorsitzende Richter Udo Scholl zu dem Schluss, dass die in Mosbach gesammelten Beweismittel “katastrophal und unbrauchbar” seien. Nach Überzeugung der drei Berufsrichter und zwei Schöffen beruhen sämtliche Vorwürfe auf reiner Erfindung, unter anderem aus Geltungsbedürfnis erhoben von besonders leicht beeinflussbaren behinderten Frauen. Gutachter Martin Schmidt ist inzwischen auch zu der Überzeugung gekommen, dass die Aussagen der drei angeblichen Missbrauchsopfer “nicht auf eigenem Erleben beruhen” würden.

Sein berühmter Kollege Max Steller aus Berlin nahm nämlich als zweiter Gutachter kein Blatt vor den Mund: Die Vernehmungen in Mosbach, so sagte Steller empört, seien “suggestiv, menschenunwürdig und ethisch verwerflich” gewesen. Die Mosbacher Staatsanwaltschaft kommt sich “ein bisschen zu Unrecht geprügelt” vor. Ernst-Ludwig Mißler, Präsident des Mosbacher Landgerichts, beteuert, “alle, auch die Ermittlungsbehörden”, hätten “unheimlich viel gelernt”. Die Mitarbeiter der Johannesanstalten sind erleichtert, die Evangelische Landeskirche in Baden will nun auch das schwebende Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Gerhard B. einstellen. “Fehler machen wir alle”, sagt der Karlsruher Richter Scholl beschwichtigend. “Deshalb ist es wichtig, dass es Rechtsmittel gibt.”

28.03.2003  Missbrauchprozess   „Ihnen ist Unrecht geschehen“

Ein evangelischer Pfarrer, der drei geistig behinderte Frauen missbraucht haben soll, wurde freigesprochen. Katastrophale Ermittlungsfehler hatten aus den erfundenen Beschuldigungen Fakten gemacht.

Mit einem überraschenden Freispruch ist in Karlsruhe ein neu aufgerollter Missbrauchprozess gegen einen Pfarrer zu Ende gegangen. „Ihnen ist Unrecht geschehen, Herr Pfarrer“, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter am Landgericht.

Nur durch suggestive Fragen und „katastrophale Fehler“ bei der Vernehmung seien drei geistig behinderte Frauen dazu gebracht worden, dem Geistlichen sexuelle Übergriffe vorzuwerfen. „Die Aussagen der Frauen hätten nie zu einer Anklage führen dürfen“, sagte der Richter.

Ende einer Karriere

In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Mosbach den evangelischen Pfarrer im Dezember 1999 zu drei Jahren Haft verurteilt. Für den Geistlichen bedeutete dieses Urteil das Ende seiner Berufstätigkeit. Er wurde von seiner Arbeit in den Johannes-Anstalten in Mosbach suspendiert und später auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Mosbacher Urteil auf, weil der Angeklagte bei der Vernehmung der Frauen ausgeschlossen worden war: Er habe ein Recht, Belastungszeugen persönlich zu befragen, urteilte der BGH. Zur Neuverhandlung wurde der Fall nach Karlsruhe verlegt. Der BGH entsprach damit einer Forderung der Verteidigung, die auf die aufgeladene Atmosphäre in Mosbach hingewiesen hatte. Die drei Frauen waren Bewohner des dortigen Behindertenheims. Dem 63-Jährigen wurde vorgeworfen, ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt zu haben.

Vernehmungen waren “ethisch verwerflich”

Nach Überzeugung der Karlsruher Richter waren die Vorwürfe reine Erfindung. Nur aus Frustration und Geltungsbedürfnis heraus habe die erste Zeugin im April 1998 von einem vermeintlichen sexuellen Übergriff berichtet. Zuvor hatte sie erfahren, dass ihre bevorstehende Geburtstagsfeier kleiner als erhofft ausfallen musste und der Pfarrer nicht mitfeiern konnte. Die Frau sei leicht beeinflussbar und habe es genossen, bei den zahlreichen Vernehmungen im Mittelpunkt zu stehen, sagte der Richter.

Auch die Aussagen der anderen beiden Frauen stufte die Kammer als völlig unbrauchbar ein. Das Gericht bescheinigte der zweiten Zeugin ein starkes sexuelles Interesse und einen ausgeprägten Kinderwunsch. Denkbar sei bei ihr eine geistige Übertragung von Erlebnissen mit anderen Insassen auf die Figur des Pfarrers. Durch „Suggestion, wie es schlimmer nicht vorstellbar ist“, sei in sie etwas hineingefragt worden: „Diese Vernehmungen waren menschenunwürdig und ethisch verwerflich.“

Fälschungen im Protokoll

Besonders schlimm ging demnach eine Psychologin vor, die eine der drei Frauen laut Gericht mit „suggestiver Quälerei“ zur Falschaussage aufforderte. Als die Zeugin zunächst darauf beharrte, dass es nur zu gymnastischen Übungen gekommen sei, nicht aber zu sexuellen Übergriffen, sagte die Psychologin laut Protokoll: „Doch, er hat was gemacht und du sagst uns jetzt, was.“ An anderer Stelle fiel der Satz: „Wenn du uns erzählst, was der Pfarrer gemacht hat, bekommst du den Nachtisch.“

Nach Angaben eines Sachverständigen kam es bei der Übertragung der Tonbandaufnahmen in schriftliche Protokolle sogar zu Fälschungen. Aus einem „Vater“ wurde zum Beispiel ein „Pfarrer“. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Doch erst jetzt – nach fünf Jahren Zweifel am Rechtsstaat – bekam er Recht. Nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch verlangt – und bekommen.

„Wir sind erleichtert, dass sich die Vorwürfe nicht bestätigt haben“, sagte der Sprecher der evangelischen Landeskirche Baden, Marc Witzenbacher. Nach seinen Angaben hat es in der Landeskirche zuvor keinen solchen Aufsehen erregenden Fall gegeben.

http://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/missbrauchprozess-ihnen-ist-unrecht-geschehen-190284.html

Anmerkung: Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll, am 29.07.2008, über Dr. Ernst-Ludwig Mißler:
In der Ära Mißler habe sich das Landgericht Mosbach unter Juristen, aber auch bei den Bürgern einen außerordentlich guten Ruf erworben, betonte der Minister bei der offiziellen Amtseinführung in Mosbach. „Der Mosbacher Stil ist von einer ausgesprochen hohen Effizienz in der Rechtsprechung bei gleichzeitig strengen Ansprüchen an die Qualität der Entscheidungen geprägt. Den Landgerichtsbezirk Mosbach zähle ich zu den Aushängeschildern der baden-württembergischen Justiz. Diese Entwicklung hätte es ohne Dr. Mißler nicht gegeben“ dankte Goll dem langjährigen Landgerichtspräsidenten für seine vorbildliche und nachhaltige Leistung für das Land und die baden-württembergische Justiz.
“Den Landgerichtsbezirk Mosbach zähle ich zu den Aushängeschildern der baden-württembergischen Justiz”  
 ”Gleich danach kommt wohl Mannheim ,denke ich!”
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KriminalHAUPTkommisarin Angelika Sauler 2009 – Beauftragte für Chancengleichheit- Gleichstellungsbeauftragte ( Nach außen Gleichstellung, von innen Feminismus…Focus  32/2012)
- bei der Polizeidirektion Mosbach
Elternbeiratsvorsitzende Angelika Sauler am Mosbacher Nicolaus-Kistner-Gymnasium
2012 durfte sie in den “wohlverdienten ”Ruhestand gehen, und wurde nicht dahingetreten wie der  bedauernswerte Pfarrer! 
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Dr. Alexander Ganter CDU-Mitglied und Gemeinderat,  Stadtverbandsvorsitzender
Mosbach. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Dr. Alexander Ganter, ist neuer Vizepräsident des Landgerichts Mosbach. Er tritt die Nachfolge von Reiner Hettinger an, der am 25.05.2010 zum Präsidenten des Amtsgerichts Mosbach ernannt worden war. Seit dem 01.02.1985 ist der 56-jährige, gebürtige Wertheimer in der Mosbacher Justiz tätig. Bevor er am 01.11.1987 als Richter an das Landgericht Mosbach kam, war er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach und Richter beim Amtsgericht Mosbach. Die Zeit seiner Tätigkeit am Landgericht Mosbach war lediglich vom 01.06.1996 bis 28.02.1997 durch eine Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe unterbrochen. Im Juni 1998 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt.
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Prof. Dr. Dr. Martin Schmidt
Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim , der die Verantwortung für die menschenunwürdigen und ethisch verwerflichen  Befragungsmethoden auf eine Angestellte schob!
 Bis heute : Beauftragung am Amtsgericht Speyer, Landgericht Mosbach (Baden) ist er auch in 2012 weiter aktiv
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Ach ja, nicht zu vergessen, seit 2010 hat  Moosbach auch einen neuen Landgerichtspräsidenten, den wir alle kennen und dessen Aussagen wir immer staunend vernommen haben:
Der bisherige Leiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, Romeo Schüssler, wurde von Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Montag (25. Oktober) in Mosbach als neuer Landgerichtspräsident ins Amt eingeführt.
 Mit Romeo Schüssler habe man einen Nachfolger gefunden, der hervorragend geeignet sei, das Landgericht Mosbach zu leiten. „Das Landgericht Mosbach liegt bei Ihnen in guten Händen“, sagte Goll. Schüssler habe in seinen bisherigen Verwendungen bewiesen, dass er über Durchsetzungskraft, Organisationstalent und die Fähigkeit zur Motivation seiner Mitarbeiter verfüge. „All dies wird Ihnen dabei helfen, das Landgericht Mosbach gut in die Zukunft zu führen“, so Goll.

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245. 27.02.2001 Mann im Teufelskostüm vergewaltigt Frau in Eitorf

Als Mumien verkleidete Unbekannte überfallen einen Lastwagenfahrer in Windeck

Rhein-Sieg-Kreis. (nes) Eine Vergewaltigung und ein versuchter Raubüberfall – Tragisches vom Karnevalswochenende berichtete am Dienstag die Polizei.

So sucht die Kripo einen Unbekannten, der am Rosenmontag in Eitorf eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Laut Bericht hatte das Opfer den Mann im Teufelskostüm bei einer Karnevalsfeier im Feuerwehrhaus an der Brückenstraße kennengelernt. Als sie das Haus verließ, zerrte sie der Mann in den Park an der Grundschule und verging sich an ihr.

Der Täter soll gesagt haben, er stamme aus Italien, ist etwa 50 bis 60 Jahre alt und 1,65 Meter groß. Er trug eine Maske und einen roten Umhang. Hinweise unter Telefon (0 22 41) 5 41 31 21.

Rolltor durchbrochen

Zwei als Mumien Verkleidete haben außerdem in der Nacht zu Freitag einen Lastwagen-Fahrer in Windeck-Schladern überfallen. Der Mann aus Polen hatte seinen Lastzug gegen 19 Uhr auf dem alten Kabelmetal-Gelände abgestellt. Gegen 2.30 Uhr weckte ihn Klopfen.

Als einer der Vermummten sich an der Plane zu schaffen machte, stieg er aus. Darauf versuchte Mumie Nummer zwei, den Laster zu starten. Der Fahrer zerrte sie an den Füßen aus der Fahrerkabine, schloss sich ein, startete und durchbrach bei der Flucht ein geschlossenes metallenes Rolltor.

Einer der Täter ist etwa 1,75 Meter groß und kräftig. Der zweite misst etwa 1,80 Meter, ist schlank und trug eine Schirmmütze. Hinweise unter Telefon (0 22 43) 9 41 33 21.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/Mann-im-Teufelskostuem-vergewaltigt-Frau-in-Eitorf-article282553.html

05.03.2001 Frau aus Eitorf täuscht Vergewaltigung vor

Eitorf. (nes) Weil sie eine Straftat vorgetäuscht haben soll, ermittelt die Kripo gegen eine 31 Jahre alte Frau aus Eitorf. Sie hatte in der Nacht zu Veilchendienstag einen Mann beschuldigt, er habe sie vergewaltigt.

Wie berichtet, war der Mann schon am nächsten Tag festgenommen worden. Er sollte sich, so die Darstellung der Frau, nach einer Karnevalsfeier im Feuerwehrhaus an der Brückenstraße in einem Park an ihr vergangen haben.

Dass er Gewalt angewendet haben sollte, bestritt der Verdächtigte. Zunächst schien das den Beamten wenig glaubhaft. Aussagen von Zeugen aber ließen sie zweifeln und die Frau ein weiteres Mal anhören. Sie habe schließlich zugegeben, aus “schlechtem Gewissen” die Vergewaltigung erfunden zu haben.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/Frau-aus-Eitorf-taeuscht-Vergewaltigung-vor-article71075.html

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246, 23.08.2006 Frauen täuschen Vergewaltigung vor

FÜSSEN / sz Zwei junge Frauen, 20 und 21 Jahre alt, haben am Sonntag bei der Füssener Polizei eine angebliche Vergewaltigung angezeigt. Ein 26 Jahre alter Mann wurde für eine Nacht vorläufig festgenommen. Die beiden Frauen haben mittlerweile zugegeben, dass die Straftaten vorgetäuscht waren.

Die angeblichen Opfer sagten bei der Polizei zunächst aus, sie seien in der zurückliegenden Nacht zwischen Mitternacht und 4 Uhr in der Wohnung eines Mannes in Füssen vergewaltigt worden. Bei den ersten Vernehmungen blieben die beiden Mädchen dabei, den angeblichen Täter in einem Lokal in Füssen kennen gelernt und mit ihm anschließend in seine Wohnung gegangen zu sein. Dort sei es in Anwesenheit eines weiteren jungen Mannes zu den sexuellen Übergriffen gekommen. Da den Beamten der Kripo Kempten Zweifel am Wahrheitsgehalt kamen, wurden die jungen Frauen erneut vernommen. Dabei gaben sie zu, dass die 20-Jährige mit dem Tatverdächtigen im gegenseitigen Einvernehmen Geschlechtsverkehr hatte, es jedoch nie zu Gewalttätigkeiten oder Drohungen kam. Der vorläufig Festgenommene wurde sofort wieder entlassen. Die angeblichen Opfer werden wegen Verdachts der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung angezeigt. Zum Motiv ihrer falschen Angaben konnten die beiden Auszubildenden nichts sagen.

http://www.schwaebische.de/home_artikel,-Frauen-taeuschen-Vergewaltigung-vor-_arid,1750671.html

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 247. 16.08.2006 Junge Frau (19) täuscht Vergewaltigung vor

Die Feuerwehr aus Bad Kötzting half mit, Licht in den vermeintlichen Tatort zu bringen.

Die Polizei in Bad Kötzting ermittelt gegen eine 19-jährige Polin wegen Vortäuschen einer Straftat. Die junge Frau hatte ausgesagt, sie sei in einem Waldstück zwischen Haus und Ramsried vergewaltigt worden.

Am Dienstagabend hatte sich die Polizei am vermeintlichen Tatort eingestellt, um sich auf Spurensuche zu begeben. Die Ermittler ließen das Waldstück ausleuchten, sperrten es von der daran vorbeiführenden Kreisstraße CHA 49 ab. Behilflich bei dieser Aktion: Männer von der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kötzting, die auch die Drehleiter zum Einsatz brachten.

Auf den Plan gerufen hatte die Ermittler eine junge Polin (19). Sie sei am Dienstagnachmittag von zwei unbekannten Männern, die sie in ihr Fahrzeug gezerrt hätten, vergewaltigt worden. In einem Waldstück an der Kreisstraße zwischen Haus und Ramsried seien die beiden Täter über sie hergefallen. Dies hatte sie am Dienstag bei der Polizeiinspektion Bad Kötzting angezeigt. Später räumte sie allerdings ein, sie habe die ganze Geschichte frei erfunden.

16.08.2006, Junge Frau (19) täuscht Vergewaltigung vor

Die Feuerwehr aus Bad Kötzting half mit, Licht in den vermeintlichen Tatort zu bringen.

Die Polizei in Bad Kötzting ermittelt gegen eine 19-jährige Polin wegen Vortäuschen einer Straftat. Die junge Frau hatte ausgesagt, sie sei in einem Waldstück zwischen Haus und Ramsried vergewaltigt worden.

Am Dienstagabend hatte sich die Polizei am vermeintlichen Tatort eingestellt, um sich auf Spurensuche zu begeben. Die Ermittler ließen das Waldstück ausleuchten, sperrten es von der daran vorbeiführenden Kreisstraße CHA 49 ab. Behilflich bei dieser Aktion: Männer von der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kötzting, die auch die Drehleiter zum Einsatz brachten.

Auf den Plan gerufen hatte die Ermittler eine junge Polin (19). Sie sei am Dienstagnachmittag von zwei unbekannten Männern, die sie in ihr Fahrzeug gezerrt hätten, vergewaltigt worden. In einem Waldstück an der Kreisstraße zwischen Haus und Ramsried seien die beiden Täter über sie hergefallen. Dies hatte sie am Dienstag bei der Polizeiinspektion Bad Kötzting angezeigt. Später räumte sie allerdings ein, sie habe die ganze Geschichte frei erfunden.

„Wie bei solch schweren Straftaten üblich, wurden umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen unter Federführung der Regensburger Kriminalpolizei eingeleitet. Eine neuerliche Vernehmung der Frau am Mittwochvormittag brachte die Wahrheit zu Tage“, teilt Kriminalhauptkommissar Manfred Schiegl, Pressesprecher der Polizeidirektion Regensburg, mit. Die Polin habe die Geschichte frei erfunden. Das Motiv für ihr Verhalten liege im persönlichen Bereich, könne nicht näher erläutert werden. Jetzt, erklärte Schiegl, werde gegen die Frau ermittelt–wegen Vortäuschen einer Straftat.

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=3073&pk=26465&p=1

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248. 25.02.2010  Polizei: Frau täuscht Vergewaltigung vor

Pfronten Eine Urlauberin aus Aschaffenburg hat laut Polizei in Pfronten (Ostallgäu) drei Männer zu unrecht beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Die Frau verständigte die Polizei, weil sie von drei Männern, ebenfalls Urlauber zwischen 44 und 50 Jahren, in einer Ferienwohnung vergewaltigt worden sei. Die Männer seien immer noch dort. Außerdem gab die alkoholisierte 38-Jährige an, sich mit einen Messerstich in den Bauch eines Mannes gewehrt zu haben.

Laut Polizei stellte sich jedoch heraus, dass die Vier gemeinsam getrunken hatten. Es entwickelte sich ein Streit wegen erwünschter sexueller Kontakte, in dessen Verlauf der 50-Jährige die Frau schlug und diese sich durch einen Stich mit dem Messer wehrte. Danach wurde weiter gefeiert. Der Mann musste stationär behandelt werden. Gegen die Frau ermittelt die Polizei nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und dem Vortäuschen einer Straftat. (az)

http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/rundschau/Rundschau-Polizei-Frau-taeuscht-Vergewaltigung-vor;art2757,725981

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249. 10.07.09 18:17  22-Jährige täuscht Vergewaltigung vor um einem Mann eins auszuwischen

Am letzten Montag hatte eine 22 Jahre alte Frau bei der Braunschweiger Polizeibehörde zwei Männer wegen Vergewaltigung angezeigt. Nun hat sich herausgestellt, dass es sich dabei um Vortäuschung einer Straftat gehandelt hatte.

Laut den Angaben der Frau fuhren die beiden Beschuldigten mit dem “Vergewaltigungsopfer” am vergangenen Samstag in den frühen Morgenstunden von einer Disco in Braunschweig nach Leiferde. Dort sei sie vergewaltigt worden.

Nach einer Bekanntmachung der Tat konnten die Beamten eine verdächtige Person ermitteln. Allerdings hatte der Mann bestritten, die Frau sexuell missbraucht zu haben. Es wäre nur zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen. Die 22-Jährige gab nach einem nochmaligen Verhör zu, dass sie gelogen hatte.

http://www.shortnews.de/id/774894/22-jahrige-tauscht-vergewaltigung-vor-um-einem-mann-eins-auszuwischen

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 250. 28.09.2012 Prozess um Vergewaltigung Mann soll Freundin des Vaters mehrfach missbraucht haben: Freispruch

BEZIRK. In einem einschichtig gelegenen, nicht allzu weit von der Bezirkshauptstadt entfernten Gehöft hausen zwei Generationen: der 51-jährige Vater mit seiner um 15 Jahre jüngeren Lebensgefährtin samt gemeinsamer Tochter einerseits und sein 27-jähriger Sohn mit seiner Lebensgefährtin und einem gemeinsamen Kind andererseits.

Vergewaltigung angeklagt

Nach der Anklage des Staatsanwaltes Franz Hütter soll der Sohn seine neun Jahre ältere „Stiefmutter“ in den Jahren 2002 und 2007 jeweils gewaltsam zum Verkehr gezwungen und sie im September 2011 missbraucht haben, während sie schlief. „Alles erlogen“ verantwortete sich der Angeklagte, musste aber einräumen: „Bald nachdem sie bei uns eingezogen ist, hatten wir einmal einvernehmlich Sex, da war Alkohol im Spiel und von Gewalt keine Spur. Das war einmal und nie wieder.“

Schwierige Wahrheitsfindung

Die vorsitzende Richterin Andrea Hüttl hatte es nicht leicht die Wahrheit der Anschuldigungen zu erforschen: das besachwaltete Opfer tat sich vor allem schwer mit der zeitlichen Einordnung der behaupteten Vorfälle.

Zweifelsfreispruch

„Ich kann mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht feststellen, dass sich die angeklagten, teils zehn Jahre zurückliegenden, Vorfälle tatsächlich so ereignet haben“, so die Begründung der Vorsitzenden zum verkündeten Zweifelsfreispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person.

http://www.meinbezirk.at/waidhofen-an-der-thaya/chronik/prozess-um-vergewaltigung-d357855.html

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251.  11.06.201218-Jährige täuschte eine Vergewaltigung nur vor!  Über das Motiv schüttelte Richter Wittmann den Kopf

BEZIRK TULLN. Auf eine schwachsinnige Idee kam eine 18-Jährige, als sie im November bei der Polizei Krems Anzeige erstattete. Sie sei bei der Disco Fifty-Fifty vergewaltigt worden. Nach Befragung durch Kriminalbeamte brach sie zusammen und gestand, die Tat erfunden zu haben. Das Mitleid des Ex-Lovers wollte sie wecken und ihn zurückgewinnen. Vor Richter Gerhard Wittmann bekannte sie sich der Vergehen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und der falschen Beweisaussage vor der Polizei für schuldig. Fazit: Sieben Monate Haft, deren Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde.

http://www.meinbezirk.at/tulln-an-der-donau/chronik/18-jaehrige-taeuschte-eine-vergewaltigung-nur-vor-d196622.html

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Bei der Untersuchung von Vergewaltigungsopfern, ist aber immer auch daran zu denken, wie zahlreiche Untersuchungen belegen (14/17), in mindestens 10% aller angezeigten Vergewaltigungen diese nur vorgetäuscht sind.

Handbuch gerichtliche Medizin Band 1
Bernd Brinkmann (Herausgeber), Burkhard Madea (Herausgeber)  Erscheinungstermin: 25. September 2003 (Amazon)

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Studie der bayrischen Polizei mit dem Titel „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ aus dem Jahr 2005 . In dieser Studie wird auf Seite 177 der Anteil der vorgetäuschten Sexualstraftaten mit deutlich mehr als 50% beziffert.

„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden …“

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Der Tatvorwurf wird von den Beschuldigten, zumeist Personen aus dem sozialen Nahbereich der Anzeigeerstatterin, häufig energisch bestritten. Viel nützt dies indes nicht, denn in vielen Fällen bedeutet bereits der Verdacht einer solchen Tat das soziale Aus der Betroffenen.

Gerecht ist das indes nicht, den Falschbezichtigungen kommen weitaus öfter vor, als die Öffentlichkeit ahnt. Auch ganz unabhängig von der so oft zitierten Unschuldsvermutung, schätzen führende deutsche Experten – so der Kieler Psychologieprofessor Günther Köhnken – die Quote der Falschbezichtigungen in dem Bereich der Sexualstraftaten bei 30 bis 40 % (andere Experten sprechen sogar von Quoten von bis zu 60 %). Auch der renommierte Rechtsmediziner Klaus Püschel – Direktor des rechtsmedizinischen Institutes Hamburg – musste ernüchtert feststellen, dass sich im Jahre 2009 etwa 27 % der angeblich Vergewaltigten schon bei ersten bei ärztlichen Untersuchungen als Scheinopfer erwiesen hätten (Quelle: Sabine Rückert, Die Zeit/Juli 20 11: Lügen, die man gerne glaubt).

Ralf Eschelbach – Richter am Bundesgerichtshof – schätzt die Quote der Fehlurteile in diesem Bereich sogar auf etwa 1/4. Eine vernichtende Feststellung, die doch im Ergebnis bedeutet, dass die häufig nach einer Verurteilung vorgebrachte Bemerkung des Verurteilten „aber ich war es doch nicht” bei jedem Vierten tatsächlich richtig sein muss.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-missbrauch-von-kindern-moegliche-ursachen-einer-falschbezichtigung_027592.html?type=yes

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252.   1. Juni 2012  Trotz Freispruch muss er über 11.000 Euro zahlen

von Wolfgang Heyer – Dornbirn – Dornbirner wurde verleumdet und muss jetzt selbst für Anwaltskosten aufkommen.

Manfred Boschetto ist fassungslos. Und das aus zweierlei Gründen. Einerseits wurde er von der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin des schweren sexuellen Missbrauchs bezichtigt und musste sich vor dem Landesgericht verantworten. Das Urteil: Freispruch. Andererseits muss er seinem Anwalt nun rund 11.000 Euro bezahlen. „Die ganze Sache ist unglaublich und unfassbar für mich“, erklärt der Dornbirner im VN Gespräch. Dabei hatte alles so gut begonnen.

Banale Ursache

„Anfangs war das Verhältnis zwischen dem Mädchen und mir sehr gut“, erinnert sich der 47-Jährige. Der Grund für die schweren Vorwürfe sei zudem äußerst banal und habe gar nichts mit ihm als Person zu tun gehabt. Die Mutter habe während eines Schwimmbadaufenthaltes ein Kinoverbot ausgesprochen, worauf die aufgebrachte Tochter die sexuelle Belästigung aus dem Stand erfand. Sie stiftete anschließend sogar Schulfreundinnen zum Lügen an. „Das Lügenkonstrukt ist immer weiter und weiter angewachsen. Bis es dem Druck beim Gerichtsprozess nicht mehr standhalten konnte“, erklärt der Freigesprochene, dem bis zu zehn Jahre Haft gedroht hätten.

Lange Leidenszeit

Vom Beginn der Anschuldigungen bis zum Ende des Prozesses vergingen immerhin eineinhalb Jahre. Eine lange Zeit mit hoher nervlicher Belastung. „Mit ihren Falschaussagen hätte sie mein Leben zerstören können. Ich bin einfach nur froh, dass es vorbei ist.“ Doch so ganz ist das alles noch nicht ausgestanden. Schließlich muss Boschetto Anwaltskosten in Höhe von 11.185,84 Euro begleichen. Er sieht sich dabei als Opfer des Systems. „Das ist doch die Höhe. Ich wurde zu Unrecht beschuldigt, wurde freigesprochen und muss nun so viel Geld bezahlen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?“ Boschetto ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen.

Rechtslage

Gerichtssprecher Reinhard Flatz kennt die aktuelle Rechtslage: „Es kann ein Kostenersatz gegen die Republik geltend gemacht werden. Dadurch wird ein kleiner Teil der Kosten gedeckt. Die restliche Summe muss der Freigesprochene tatsächlich selbst bezahlen.“ Früher sei die Situation für die Beschuldigten noch schlimmer gewesen. Gleichwohl könnten im Falle einer Verleumdung auch Schadenersatzansprüche beim Kläger verlangt werden, so Flatz.

Schadenersatzklage

Eine zivilrechtliche Schadenersatzklage hat Boschetto bereits eingereicht. Das Verfahren dazu steht noch aus. Der Dornbirner macht sich allerdings auf eine lange Wartezeit gefasst: „Da das Mädchen noch kein Geld verdient, kann sie derzeit nicht belangt werden.“ Immerhin hat sie ihr Fehlverhalten mittlerweile eingesehen und sich entschuldigt. Die monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 215 Euro werden den 47-Jährigen trotzdem noch einige Zeit an dieses düstere Kapitel seines Lebens erinnern.

http://www.vol.at/trotz-freispruch-muss-er-ueber-11-000-euro-zahlen/3268706

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253.  16. Januar 2006  Versuchte Vergewaltigung

In Hohenems soll es in der Nacht auf Montag zu einer versuchten Vergewaltigung gekommen sein. Das mutmaßliche Opfer – eine 30-jährige Frau – lernte ihren Peiniger zuvor in einem Lokal kennen.

Die Frau und der 26- jährige Verdächtige verließen gemeinsam gegen zwei Uhr in der Früh das Lokal. Der Mann versprach, sie nach Hause zu führen. Im Auto soll es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein: Die Frau wehrte sich, schlug dem Mann ins Gesicht und flüchtete aus dem Fahrzeug. Der 26- Jährige nahm die Verfolgung auf. Die Frau stürzte, konnte sich aber mit neuerlichen Schlägen erfolgreich wehren und weiter flüchten. Noch in der Nacht wurde der mutmaßliche Peiniger festgenommen: da er über zwei Promille Alkohol im Blut hatte, konnte er laut Polizei aber erst am Montag einvernommen werden. Auch das 30- jährige mutmaßliche Opfer war alkoholisiert.

http://www.vol.at/versuchte-vergewaltigung/vol-news-sgabriel-20060116-053738

18. Jänner 2006   Vergewaltigungsversuch nur vorgetäuscht

In Hohenems konnte die Polizei am Dienstag eine angebliche Vergewaltigung aufklären. Eine 30-jährige Hohenemserin hat nun zugegeben, dass es keine sexuellen Übergriffe gegeben hat.

Die Frau sagte, sie habe am Montag aus Angst überreagiert. Unter Verdacht war ein 26-jähriger Hohenemser gestanden, der die Frau am Montag gegen zwei Uhr nach Hause bringen wollte. Er hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.

http://www.vol.at/vergewaltigungsversuch-nur-vorgetaeuscht/vol-news-mkuehne-20060411-093245

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Echt oder vorgetäuscht?

SEXUELLER MISSBRAUCH / Die Gruppe Sitte hat es sich zum Ziel gesetzt, jeden Sexattentäter hinter Gitter zu bringen, doch nicht alle Anzeigen entpuppen sich auch als reale Nötigung.

Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, hat er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit eine bedenkliche Entwicklung festgestellt.

„Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!“

http://www.noen.at/news/chronik/Echt-oder-vorgetaeuscht;art151,140095?PG=/news/chronik/Echt-oder-vorgetaeuscht-;art151,140095?PG=/news/chronik/art151,140095

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 254. 12. Oktober 2010  41-Jährige wird ausgeraubt und anschließend noch vergewaltigt

Freudenstadt. Am vergangenen Sonntagmorgen gegen 3 Uhr wurde im Bereich des Spielplatzes beim Freudenstädter Amtsgericht eine 41-jährige Frau von mehreren Männern überfallen und vergewaltigt.

Die Frau ging zur angegebenen Zeit vom Marktplatz kommend über den Kinderspielplatz hinter dem Amtsgericht in Richtung Kreissparkasse.

Auf dem Spielplatz wurde sie von mehreren Männern erst überfallen, dann ausgeraubt und anschließend von einem der Täter vergewaltigt.

Die Polizeidirektion Freudenstadt bittet jetzt die Bevölkerung um dringende Mithilfe bei der Aufklärung dieses Verbrechens.

Wer gegen drei Uhr Fahrzeuge oder Personen beim Amtsgericht gesehen hat oder sonstige verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat, wird gebeten sich, mit der Kriminalpolizei Freudenstadt, Telefon 07441/53 in Verbindung zu setzen.

http://www.nhv-fds.de/_downloads/Pressebericht_v_suedwestpresse.pdf

12.10.2010 FREUDENSTADT  Überfall war vorgetäuscht

Eine Frau hatte bei der Polizei angegeben, sie sei im Bereich des Spielplatzes beim Freudenstädter Amtsgericht von mehreren Männern überfallen und vergewaltigt worden. Das war laut Polizei gelogen.

Freudenstadt. Die Polizei teilte am Dienstag mit, dass die Frau den angeblichen Überfall erfunden habe. Die Gründe dafür liegen “im persönlichen Bereich, so die Pressemitteilung.

http://www.neckar-chronik.de/Home/nachrichten_artikel,-Ueberfall-war-vorgetaeuscht-_arid,114310.html

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255. 10. November 2012  Drohung mit falschen Sex-Anschuldigungen

An seinem früheren Chef wollte sich der ehemalige Mitarbeiter der deutschen Firma rächen. Der sich ungerecht behandelt fühlende Vorarlberger drohte ihm mit E-Mails damit, in seinem Namen einen Facebook-Account zu eröffnen. Auf Facebook werde er ihm dann ein sexuelles Interesse an seiner zwölfjährigen Tochter unterstellen. Davon werde er nur absehen, wenn deutsche Gerichtsurteile gegen ihn aufgehoben würden.

Teilbedingte Geldstrafe

Wegen versuchter Nötigung wurde der geständige Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je sechs Euro. Davon soll er die Hälfte bezahlen, also 720 Euro. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

Verminderte Zurechnungsfähigkeit

Richterin Claudia Hagen erteilte dem 39-jährigen Familienvater, dem der Milderungsrund der verminderten Zurechnungsfähigkeit zukam, die Weisung zur Inanspruchnahme von Psychotherapie. Weil er dazu bereit ist und ein Teil der Geldstrafe bedingt ausgesprochen wurde, konnte sie ihn dazu verpflichten. Gerichtspsychiater Reinhard Haller hatte in seinem Gutachten dem Dornbirner dringend Psychotherapie empfohlen. Der Kampf gegen seinen früheren Arbeitgeber sei zum Lebensinhalt des Angeklagten geworden, merkte die Richterin an.

Ausgelöst hatte den sich zuspitzenden Konflikt die Forderung der deutschen Firma über 64 Euro, die der Angeklagte nicht zu bezahlen bereit war. Daraufhin verpflichteten deutsche Gerichte den Schuldner zur Zahlung. Der Vorarlberger fühlte sich ungerecht verurteilt. Dass weder sein Ex-Arbeitgeber noch Gerichte rechtskräftige Urteile rückgängig machen können, versuchte ihm die Richterin bei der gestrigen Strafverhandlung begreiflich zu machen. Anhängig bei Gericht ist eine weitere Privatanklage seines Ex-Chefs gegen ihn wegen Ehrenbeleidigung. Zweimal ist er deswegen bereits verurteilt worden und daher vorbestraft.

http://www.vol.at/drohung-mit-falschen-sex-anschuldigungen/3406141

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256. 4. Juli 2008  Abgebrühte Diebin täuscht Vergewaltigung vor

AACHEN. In die Kategorie „hatten wir so auch noch nicht „der außerordentlich abgebrühte und rücksichtslose Diebstahl einer Tasche in der Aachener Innenstadt, berichtet die Polizei.

Das Opfer ist eine 66-jährige Rentnerin, die gehbehindert ist und einen Rollator nutzen muss.

Zur Vorbeugung hat sie ihre Wertsachen nicht im Körbchen des Wagens untergebracht, sondern in einer Bauchtasche. Als sie nun in der Stadt unterwegs war, bemerkte sie plötzlich, wie ihr jemand den Reißverschluss dieser Tasche öffnete.

Sie sah, wie eine junge Frau mit ihren Papieren und dem Portemonnaie weglief. Die Seniorin rief um Hilfe.

Sogleich verfolgte ein Passant, der die Tat offenbar beobachtet hatte, die Diebin. Er konnte die Frau nach ein paar hundert Metern festhalten. Während sie um sich schlug, schrie sie fortwährend: „Hilfe! Vergewaltigung!”

Dabei riss sie ihre Bluse hoch und zeigte ihren nackten Brüste. Der Helfer erschrak auch wegen der Blicke der anderen Passanten derart, dass er die Diebin losließ und diese darauf hin, nun wieder ordnungsgemäß bekleidet, davon lief.

Der 39-Jährige Helfer hatte den Schreck genau wie die überfallene Rentnerin noch längere Zeit in den Gliedern. Geraubt wurden ein paar Euro und persönliche Papiere.

http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/abgebruehte-diebin-taeuscht-vergewaltigung-vor-1.280896

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257.   27.01.2009  Anzeige wegen Vergewaltigung: Kripo schließt Akten

Die Nachricht über die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens am Pfingstdienstag auf einer Wiese neben dem Volksfestplatz überschattete das Pfingstfest 2008. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Akte mit dem Ergebnis geschlossen, dass es keine solche Straftat gegeben hat. Wie der Pressesprecher der Polizeidirektion Regensburg, Michael Rebele, sagte, sind die Ermittlungen der Kripo eindeutig. Damals war die Rede von zwei unbekannten Tätern, die das Mädchen weggezerrt haben sollen. Dies sei so nicht passiert, die 16-Jährige sei von ihrem Freund und dessen jüngeren Bruder vom Festplatz wegbegleitet worden. Grund für die falschen Anschuldigungen könnte der psychisch angespannte Zustand des Mädchens gewesen sein. Deshalb erhebt die Staatsanwaltschaft auch keine Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat.

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=3073&pk=349899&p=1

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258.    31.05.06  Goslar: Erfundene Vergewaltigung geklärt

Auf einer Geburtstagsparty sei sie von einem 15-jährigen Bekannten im Schlafzimmer des Geburtstagskindes vergewaltigt worden, gab eine 14-Jährige bei der Polizei zu Protokoll.

Inzwischen wurde der Vorwurf gegen den 15-Jährigen aber zurückgenommen, da sich Zweifel an der Aussage des Mädchens ergaben und Zeugenaussagen und die weiteren Ermittlungen einvernehmliche sexuelle Handlungen belegen.

Das Mädchen muss mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat rechnen. Was bei Erwachsenen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird, bringt der Jugendlichen erzieherische Maßnahmen seitens Jugendgericht und Staatsanwaltschaft ein.

http://www.shortnews.de/id/624363/goslar-erfundene-vergewaltigung-geklart

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 259. 19. Oktober 2010   Vergewaltigung vorgetäuscht

Eine 16-Jährige log der Polizei in Sonthofen vor, vergewaltigt worden zu sein.

Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Oberallgäu erschien am Sonntag bei der Polizei in Sonthofen und gab an, nach einem Diskothekenbesuch von einem unbekannten Täter vergewaltigt worden zu sein.

Nachdem sich durch die ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei in Kempten Ungereimtheiten in der Aussage des Mädchens herausstellten, gab diese jetzt bei einer weiteren Vernehmung schließlich zu, den Sachverhalt erfunden zu haben. Als Grund hierfür gab sie an, dass es sich wohl um eine “Kurzschlussreaktion” gehandelt habe, weil sie betrunken war und ihr Freund sie Wochen zuvor verlassen hatte.

Die junge Frau wird nun wegen Vortäuschen einer Straftat angezeigt. Zudem muss sie vermutlich für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Vergewaltigung-vorgetaeuscht-id8642566.html

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 260.  16.01.2012 – Vergewaltigung vorgetäuscht  -

Fürstenwalde   Sonntagabend zeigte eine 17-jährige Jugendliche an, vergewaltigt worden zu sein. Sie will am 15.01.12, gegen Mittag mit zwei Schulfreunden im Stadtpark auf einer Bank gesessen haben, als sie plötzlich von einem festgehalten und dem anderen vergewaltigt worden sein soll. Anschließend sei sie nach Hause gegangen und habe sich am Abend ihrem Freund anvertraut. Der war jetzt mit ihr zur Anzeige auf dem Polizeirevier erschienen.

Als die Beamten Spuren am Tatort sichern wollten, stellten sie fest, dass die Parkbänke alle abgebaut worden waren. Nach einer daraufhin erfolgten Belehrung gab die Jugendliche an, dass sie sich das ausgedacht hat, um vom Drogenkonsum mit einem Schulfreund abzulenken. Ein Drogentest fiel allerdings auch negativ aus. Das Mädchen wurde ihren Eltern übergeben.

Gegen sie wird wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt.

http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=10889669

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261 .  Statt sich mit  dem Freisprechen  zu begnügen,  entpuppt sich  der Vorsitzende Richter  Dr. Anton Nachreiner  als  gnadenloser Jurist  und  tritt  in  der  Urteilsbegründung  auf  den  eh  schon  am  Boden  Liegenden:  Das  Gericht  könne  den  Angeklagten  nicht uneingeschränkt freisprechen, da „gewisse Zweifel bleiben“, behauptet er in  öffentlichen Verhandlung. Deutlich ist damit sein Bedauern zu vernehmen, dass ihm der Angeklagte Stefan Herzog noch einmal von der Schippe gesprungen ist.

Die Lokalpresse berichtet natürlich prompt über das Gerichtsurteil: „Einen Persilschein  kann  das Gericht  nicht  ausstellen.“ Trotz  Freispruch  bleibt  Stefan somit  für den Rest seines Lebens gebrandmarkt. Den Tod seiner Tochter kann er vielleicht im Laufe der Zeit verdrängen, der Meinung seiner niederbayerischen Mitmenschen aber auf Dauer nicht ausweichen.

Und so beginnt die unglaubliche Geschichte:

Als ob es nicht genüge, dass der jungen Familie Herzog in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2003 plötzlich die vier Monate alte Tochter Laura-Patricia stirbt. Nein, zu all dem Übel wird der Säugling – nach Diagnose des Notarztes, des Kinderarztes sowie des Krankenhausarztes eines plötzlichen Kindstodes gestorben, -am nächsten Tag hinter dem Rücken der bedauernswerten Eltern  von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft in die Gerichtsmedizin der Landeshauptstadt München gebracht und im Beisein zweier  Dorfpolizisten seziert. Postwendend verhaften dieselben Polizeibeamten den Vater Stefan (23), weil die Münchner Gerichtsmedizin unter Professor Dr. Wolfgang Eisenmenger glaubt, dieses Kind sei  erstickt worden.

Der Beschuldigte  weiß  nicht,  wie  ihm  geschieht, als  er nach der schicksalsträchtigen Nacht  von der Deggendorfer  Staatsanwaltschaft stundenlang verhört wird und die hyperaktive Ermittlungsrichterin  Gisela  Schwack  schließlich  den  Haftbefehl  ausstellt.  Die  Gefängniszelle  muss sich  der  Maschinenführer  mit  einem Frauenvergewaltiger teilen, der in 15 Fällen zu sieben Jahren und  anschließender Sicherungsverwahrung  verurteilt werden  wird. Er ist der einzige, der ihn trösten könnte, denn seiner Frau  wird der Besuch verboten.

Aufmerksam weiterlesen: Königlich bayerisches Schwurgericht in Deggendorf 7. Februar 2005

http://www.arminwitt.de/eisenmengerDegendorf.pdf

http://www.myvideo.ch/watch/4401777  Justizopfer hinter Gittern

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262.   19.10.10  LËTZEBUERG  Stiefvater wegen Vergewaltigung vor Gericht

Elfjährige bezichtigte ihren Stiefvater der Vergewaltigung, zog Aussage später aber wieder zurück

Das Verfahren vor der neunten Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg wird heute Nachmittag mit der Anhörung von Zeugen fortgesetzt.

(gs) – Vor der neunten Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg muss sich seit Montag ein 48-jähriger Mann verantworten, dem zur Last gelegt wird, im August 2008 seine damals zehnjährige Stieftochter vergewaltigt zu haben. Die Sachlage in dieser Angelegenheit stellt sich alles andere als klar dar: Nicht nur streitet der Angeklagte sämtliche Vorwürfe ab, auch zog das mutmaßliche Opfer seine Anschuldigungen im Laufe der Untersuchung wieder zurück.

Im Februar 2009 hatte sich das mutmaßliche Opfer vertrauensvoll an seinen 13-jährigen Bruder gewandt, der daraufhin die Polizei in Kenntnis gesetzt hatte. Gegenüber den Ermittlern stritt der Beschuldigte die erhobenen Vorwürfe ab, auch gestern vor dem Richterpult dementierte er ein derartiges Vergehen an seiner Stieftochter, zu der sein Verhältnis laut eigenen Aussagen immer etwas schwierig gewesen sei. Die Anschuldigungen erklärte sich der Mann mit einer Art Racheaktion des jungen Mädchens, weil er ihm nicht erlaubt hatte, im Vorjahr den leiblichen Vater in Portugal zu besuchen.

Druck auf die Kinder

Im September 2009, also ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat, hatten sich das vermeintliche Opfer und sein Bruder abermals zur Polizei begeben, diesmal, um ihre früheren Aussagen zurückzuziehen. Als Erklärung für die Verleumdung gaben sie an, ein Bekannter hätte sie dazu gezwungen, derart schwere Vorwürfe gegen ihren Stiefvater zu erheben. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits geht davon aus, dass die Mutter, wie auch der Beschuldigte, Druck auf die Kinder ausgeübt haben.

Bereits im Laufe der Untersuchung war die Mutter durch derartige Aktionen aufgefallen, woraufhin die Kinder von den zuständigen Behörden auch anderswo untergebracht worden waren. Dem Richtergremium um den Vorsitzenden Prosper Klein obliegt nun die schwierige Aufgabe, den Sachbestand in dieser verworrenen Angelegenheit zu klären, um sich ein Urteil bilden zu können. Dabei vermochten auch die gestern vor Gericht gehörten Experten es nicht, Licht ins Dunkel der Angelegenheit zu bringen.

Die Gynäkologin, die das Mädchen fast ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat untersucht hatte, erklärte gestern, dass Spuren auf Geschlechtsverkehr hingedeutet hätten, jedoch keine Hinweise auf Gewaltanwendung festgestellt wurden, eine Vergewaltigung auch nicht ausgeschlossen werden könnte. Ein psychiatrischer Gutachter, der laut eigenen Aussagen nicht über die gynäkologische Untersuchung informiert war, bezeichnete die Aussagen des Mädchens als glaubhaft, fügte jedoch hinzu, dass vom psychologischen Standpunkt Glaubhaftigkeit nicht mit Wahrheit gleichzusetzen sei. Das Verfahren wird heute Nachmittag fortgesetzt.

http://www.wort.lu/de/view/stiefvater-wegen-vergewaltigung-vor-gericht-4f61cd13e4b0860580aaabc7

22.11.2010 Kriminalkammer Luxemburg

48-Jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen Angeklagter musste sich wegen Missbrauchs seiner Stieftochter vor Gericht verantworten

(gs) – Die Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg sprach am Montag einen 48-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im August 2008 seine damals neunjährige Stieftochter sexuell missbraucht zu haben.

Die Urteilsfindung gestaltete sich in diesem Verfahren alles andere als einfach: Nicht nur standen, wie in vielen Prozessen um Vergewaltigung, die Aussage des mutmaßlichen Opfers gegen die des Beschuldigten, auch hatte das Mädchen knapp ein Jahr nach der Tat seine Vorwürfe zurückgenommen und seitdem auch nicht mehr wiederholt.

Im Februar 2009 hatte sich das mutmaßliche Opfer an seinen 13-jährigen Bruder gewandt, der daraufhin die Polizei in Kenntnis gesetzt hatte. Gegenüber den Ermittlern hatte der Beschuldigte die erhobenen Vorwürfe vehement abgestritten, auch vor Gericht hatte er ein derartiges Vergehen an seiner Stieftochter, zu der sein Verhältnis laut eigenen Aussagen immer etwas schwierig gewesen sei, dementiert. Die Anschuldigungen hatte sich der Mann mit einer Art Racheaktion des jungen Mädchens erklärt, die darauf zurückzuführen sei, dass er seiner Stieftochter nicht erlaubt hatte, im Vorjahr den leiblichen Vater in Portugal zu besuchen.

Mutmaßliches Opfer zog Aussage zurück

Im September 2009, also ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat, hatten sich das vermeintliche Opfer und sein Bruder abermals zur Polizei begeben, diesmal, um ihre früheren Aussagen zurückzuziehen. Als Erklärung für die Verleumdung gaben sie an, ein Bekannter hätte sie dazu gezwungen, derart schwere Vorwürfe gegen ihren Stiefvater zu erheben.

Die Staatsanwaltschaft war ihrerseits davon ausgegangen, dass vor allem die Mutter Druck auf die Kinder ausgeübt hatte, bis diese ihre Aussagen zurücknahmen Infolgedessen hatte Substitutin Simone Flammang sich auf die ersten kohärenten Aussagen des Mädchens gegenüber der Polizei berufen und eine fünfjährige Haftstrafe mit möglicher Bewährungsfrist für den Angeklagten gefordert.

http://newwww.wort.lu/wort/web/letzebuerg/artikel/2010/11/126946/48-jaehriger-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-freigesprochen.php

14.12.11  LËTZEBUERG   Erneuter Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

49-Jährigem wurde sexueller Missbrauch der Stieftochter zur Last gelegt

(gs) – Am Appellationshof Luxemburg wurde am Mittwoch ein 49-jähriger Mann ein zweites Mal vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Dem Mann war zur Last gelegt worden, im August 2008 seine damals neunjährige Stieftochter sexuell missbraucht zu haben. Im November 2010 hatte bereits die Kriminalkammer Luxemburg den Beschuldigten von den Vorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.

Die Urteilsfindung gestaltete sich in dieser Angelegenheit alles andere als einfach: Nicht nur standen, wie in vielen Vergewaltigungsprozessen, die Aussage des mutmaßlichen Opfers gegen die des Beschuldigten. Auch hatte das Mädchen knapp ein Jahr nach der Tat seine Vorwürfe zurückgenommen und seitdem auch nicht mehr wiederholt.

Schwieriges Verhältnis zur Stieftochter

Im Februar 2009 hatte sich das mutmaßliche Opfer an seinen 13-jährigen Bruder gewandt, der daraufhin die Polizei in Kenntnis gesetzt hatte. Gegenüber den Ermittlern hatte der Beschuldigte die erhobenen Vorwürfe vehement abgestritten, auch vor Gericht hatte er ein derartiges Vergehen an seiner Stieftochter, zu der sein Verhältnis laut eigenen Aussagen immer etwas schwierig gewesen sei, dementiert.

Die Anschuldigungen hatte sich der Mann mit einer Art Racheaktion des jungen Mädchens erklärt, die darauf zurückzuführen sei, dass er seiner Stieftochter nicht erlaubt hatte, im Vorjahr den leiblichen Vater in Portugal zu besuchen.

Im September 2009, also ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat, hatten sich das vermeintliche Opfer und sein Bruder abermals zur Polizei begeben, diesmal, um ihre früheren Aussagen zurückzuziehen. Als Erklärung für die Verleumdung gaben sie an, ein Bekannter hätte sie dazu gezwungen, derart schwere Vorwürfe gegen ihren Stiefvater zu erheben. Die Staatsanwaltschaft war ihrerseits davon ausgegangen, dass vor allem die Mutter Druck auf die Kinder ausgeübt hatte, bis diese ihre Aussagen zurücknahmen.

http://www.wort.lu/de/view/erneuter-freispruch-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-4f61b314e4b0860580a9c446

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263.   23.10.07  Bundeswehr-Ausbilder wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

München – Ein Ausbilder am Fliegerhorst der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht München II wegen sexuellen Missbrauchs einer Lehrgangsteilnehmerin verantworten. Zum Prozessauftakt bestritt der Angeklagte die Tat im Juni 2006.

Das Liebesspiel sei einvernehmlich gewesen, sagte der 39- Jährige. Die Soldatin widersprach seinen Ausführungen in weiten Teilen, verstrickte sich in ihrer Zeugenaussage aber in Widersprüche.

Laut Anklage war der Lehrfeldwebel mit der Frau aus dem nordrhein- westfälischen Sankt Augustin bei Bonn während einer Feier aller Lehrgangsteilnehmer in ein anderes Zimmer gegangen. Er habe mit ihr Zärtlichkeiten ausgetauscht und dann gegen ihren Willen die Tür abgeschlossen. Etwas später sei die Frau von einem Tresen gestürzt und in Ohnmacht gefallen. Diese Situation soll der Lehrfeldwebel laut Anklage ausgenutzt und sich an ihr vergangen haben. Dabei soll die Frau auch Blutergüsse erlitten haben.

Dem 39-Jährigen, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, werden sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen. Die Ereignisse zu Beginn des Abends schilderten der Angeklagte und die Soldatin noch recht übereinstimmend.

Die Teilnehmer des Erste-Hilfe-Lehrgangs hatten sich ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft angesehen. Beide beschrieben die Stimmung als ausgelassen. Sie kamen sich auch näher, tanzten eng umschlungen und küssten sich. Erst in dem anderen Zimmer wurden der Frau nach eigenen Angaben die Zärtlichkeiten irgendwann zu viel. “Was weiter passiert ist, habe ich mir bestimmt nicht gewünscht”, sagte sie vor Gericht.

An viele Details konnte sie sich allerdings auch auf Nachfragen der Richter nicht mehr erinnern. “Ich weiß nicht mehr viel und ehrlich gesagt habe ich versucht, das Ganze zu verdrängen.” Sie sei wie gelähmt gewesen. Sie wisse nur, dass er ihr sehr wehgetan habe, habe den Schmerz aber nicht einem Bereich ihres Körpers zuordnen können. Der Angeklagte hatte den Abend anders in Erinnerung, wie er vor Gericht erläuterte: “Sie hat zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ihr das nicht gefällt, dass es ihr wehtut oder dass ich aufhören soll.” Es sei vielmehr zum Austausch sehr intimer Zärtlichkeiten gekommen. Ohnmächtig sei sie nicht gewesen. (dpa)

http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/bundeswehr-ausbilder-wegen-sexuellen-missbrauchs-gericht-402231.html

23.10.2007  Ausbilder von Missbrauchsanklage freigesprochen

Ein Ausbilder der Bundeswehr musste sich vor dem Landgericht München wegen sexuellen Missbrauchs an einer Lehrgangsteilnehmerin verantworten. Die junge Frau verwickelte sich vor Gericht in Widersprüche.

Der 39 Jahre alte Feldwebel vom Fliegerhorst der Bundeswehr im bayerischen Fürstenfeldbruck wurde heute von der Anklage des sexuellen Missbrauchs einer Soldatin freigesprochen. Er war von der 16 Jahre jüngeren Frau beschuldigt worden, sie im Juni 2006 sexuell bedrängt zu haben. Der Angeklagte hatte die ihm vorgeworfene Tat stets bestritten. Das Liebesspiel sei einvernehmlich gewesen, sagte der 39-Jährige. “Sie hat zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ihr das nicht gefällt, dass es ihr wehtut oder dass ich aufhören soll.”

Laut Anklage hatte die Frau von einem bestimmten Zeitpunkt an klar geäußert, dass sie keine Zärtlichkeiten mehr austauschen wolle.

Bei einem Sturz verletzte sie sich am Kopf und wurde ohnmächtig. Dies soll der Ausbilder laut Anklage ausgenutzt und sich an ihr vergangen haben. Ihm wurde sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen. Die junge Frau verwickelte sich aber derart in Widersprüche, dass der Vorsitzende Richter ihre Aussage als “nicht nachvollziehbar” bezeichnete. (mit dpa)

http://www.tagesspiegel.de/bundeswehr-ausbilder-von-missbrauchsanklage-freigesprochen/1076550.html

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264.    16.08.2012 Sexueller Missbrauch in Bundeswehr-Kaserne: Vergewaltiger missbrauchte Soldatin und sperrte sie in Spind

n einer Kaserne im niedersächsischen Bückeburg ist eine junge Soldatin vergewaltigt worden. Anschließend sperrte sie der Täter gefesselt in einen Spind – mit einem Handy. Die Jagd nach dem Unbekannten läuft auf Hochtouren.

In der Jägerkaserne im niedersächsischen Bückeburg ist am Sonntagabend eine junge Soldatin vergewaltigt und misshandelt worden. Nach Medienberichten soll der Täter sie nach der Tat gefesselt in einen Spind gesperrt haben. Angeblich habe er ihr ein Handy mit hineingelegt, damit sie Hilfe holen könne.

Ob sie das trotz der Fesseln habe schaffen können, sei noch unklar, berichtet die „Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung“ in ihrer Online-Ausgabe. Die Staatsanwaltschaft halte sich aus ermittlungstaktischen Gründen mit weiteren Auskünften noch sehr zurück. Pressesprecher Klaus-Jochen Schmidt hoffe, morgen „hoffentlich schon weitergehende Angaben“ machen zu können.

Auch die Feldjäger sind eingeschaltet

Die Vergewaltigung sei demnach am Sonntagabend in der Zeit zwischen 18.30 und 19.30 Uhr geschehen, im Block A der zentral im Ort gelegenen Jägerkaserne, wo die IV. Inspektion einquartiert ist. Bei dem Opfer handele es sich um eine Unteroffizierin, sie werde nun psychologisch betreut.

Die direkten Ermittlungen der Polizei laufen auf Hochtouren. Auch die zuständigen Stellen bei der Bundeswehr wie die Feldjäger sowie das Heeresamt Köln als vorgesetzte Dienststelle der Heeresfliegerwaffenschule sind eingeschaltet. Sofort nach der Entdeckung sei die Kaserne abgesperrt worden, niemand habe rein oder raus gekonnt.

Tat geschah kurz vor Rückkehr der Soldaten

De am Sonntagabend in die Jägerkaserne zurückkehrenden Soldaten hätten sich vor dem Tor gestaut. Zurzeit versuchten die Polizeibeamten, den in der Kaserne befindlichen Personenkreis zu ermitteln, berichtet die „Landes-Zeitung“. „Es ist auch nicht auszuschließen, dass jemand unbefugt das Kasernengelände betreten konnte“, habe der Pressesprecher gesagt.

Auch am Donnerstagmittag hüllte sich die Staatsanwaltschaft weiter in Schweigen. In einer Pressemitteilung teilte sie lediglich mit, dass in dem Fall neben der Staatsanwaltschaft Bückeburg auch eine speziell eingerichtete Ermittlungsgruppe mit fünf Beamten der Polizeiinspektion Nienburg ermittelt. Es könnten aus ermittlungstaktischen Gründen aber noch immer keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Der Vorfall wird auch vom Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus verfolgt. Es gebe kaum sexuelle Übergriffe in der Truppe, sagte sein Sprecher Sebastian Hille. „Glücklicherweise sind solche Fälle absolute Einzelfälle.“

Weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/sexueller-missbrauch-in-bundeswehr-kaserne-vergewaltiger-missbrauchte-soldatin-und-sperrte-sie-in-spind_aid_800874.html

21.08.2012  Bückeburg: Täter suchte sein Opfer gezielt aus

Ein Zivilangestellter der Kaserne geriet ins Visier der Ermittler – er ist mittlerweile entlastet.

Nun sickert doch ein bisschen etwas durch – wenn auch nur tröpfchenweise. Die Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) sind nach der Vergewaltigung einer Soldatin in der Jägerkaserne in Bückeburg dabei, den Täterkreis einzugrenzen. Zahlreiche Angehörige der Bundeswehr konnten als mögliche Tatverdächtige ausgeschlossen werden, teilte die Staatsanwaltschaft Bückeburg am Dienstag mit. Das LKA analysiere derzeit Spuren – unter anderem auch DNA-Material. Außerdem gehen die Ermittler inzwischen von einer geplanten Tat aus. “Nach derzeitigem Sachstand ist eine ‘Zufallstat’ fernliegend”, so die Staatsanwaltschaft weiter. Zuvor hatten die Behörden mit dem Verweis auf “ermittlungstaktische Gründe” kaum Details ihrer Ermittlungen an die Öffentlichkeit weitergegeben.

Speichelproben von Soldaten?

Am Freitag haben Staatsanwaltschaft und Polizei auf dem Kasernengelände ermittelt. Angehörige der Bundeswehr wurden zur “freiwilligen Teilnahme gebeten”, hieß es wörtlich in einer Mitteilung. Ob es sich dabei um die Abgabe von Speichelproben handelte, wollte ein Sprecher weder bestätigen noch dementieren. Auch mit Soldaten aus dem Bekanntenkreis der jungen Frau seien Gespräche geführt worden, sagte Oberstleutnant Michael Baumgärtner, Presseoffizier in der Jägerkaserne. Unklar ist weiter, ob die junge Soldatin von einem Kameraden vergewaltigt wurde. Und: Ob das Opfer Hinweise auf den Täter geben konnte oder ob dieser eventuell maskiert war.

Kein Täterwissen an die Öffentlichkeit

Die Mauertaktik der Staatsanwaltschaft hat laut Sprecher Klaus Jochen Schmidt folgenden Grund: So wollen die Ermittler verhindern, dass sogenanntes Täterwissen an die Öffentlichkeit kommt. Denn dann könnten auch Trittbrettfahrer ins Visier der Ermittler rücken, die mit der Tat überhaupt nichts zu tun gehabt haben. Zunächst hatten die Ermittler einen Zivilangestellten der Kaserne verdächtigt. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet, sagte Staatsanwalts-Sprecher Schmidt: “Gesicherte Beweismittel” hätten den Mann entlastet.

Ermittlungen konzentrieren sich auf Kaserne

Die Ermittlungen konzentrieren sich offenbar auf die Jägerkaserne der Heeresfliegerwaffenschule in Bückeburg, auch wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft offiziell nicht ausschließen, dass der Täter eine Zivilperson sein könnte, die in die Kaserne eingedrungen ist. Oberstleutnant Baumgärtner: “Ich werde keine Spekulationen darüber abgeben, ob es möglich ist, hier einzudringen. Die Kaserne ist abgesichert, wie alle Kasernen abgesichert sind”, sagte er. Die zuständige Polizeiinspektion Nienburg arbeitet mit einer fünfköpfigen Ermittlungsgruppe an dem Fall, mehrere Staatsanwälte sind laut Justiz mit der Sache befasst. Nach Angaben eines Sprechers des Heeresamtes der Bundeswehr mit Sitz in Köln sind auch die Feldjäger – also die Militärpolizei – eingeschaltet.

Fünf Prozent der Soldatinnen melden sexuelle Übergriffe

Auch der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus (FDP), verfolgt den Vorfall, verweist aber darauf, dass sexuelle Übergriffe bei der Truppe statistisch gesehen Einzelfälle seien. Das sieht der Direktor des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr, Gerhard Kümmel, anders. Laut einer Befragung von 2008 hätten fünf Prozent der Soldatinnen einen versuchten oder tatsächlichen sexuellen Gewaltakt gemeldet, teilte er mit. In der Kaserne der Heeresfliegerwaffenschule sind nach Bundeswehrangaben etwa 500 bis 600 Soldaten untergebracht – darunter fünf bis sechs Frauen.

Große Betroffenheit in der Kaserne

Die Betroffenheit in der Kaserne ist groß. Am vergangenen Donnerstag war bekannt geworden, dass die Unteroffizierin der Fliegerschule am Sonntag in der Kaserne vergewaltigt worden war. Der Täter soll der Frau angeblich ein Handy mit in den Spind hineingelegt haben, damit sie Hilfe holen konnte. Die Staatsanwaltschaft schweigt allerdings auch darüber, wie die Frau entdeckt und befreit wurde – aus “ermittlungstaktischen Gründen”.

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/soldatin103.html

07. DEZEMBER 2012 VERGEWALTIGUNG EINER SOLDATIN IN KASERNE Hat Bückeburger Soldatin gelogen?

Eine 25-jährige Soldatin behauptet, sie sei in einer Kaserne von einem Unbekannten vergewaltigt und dann in einen Spind gesperrt worden – mit einem großangelegten DNA-Test suchen die Ermittler nach dem Täter. Doch mittlerweile mehren sich Zweifel an der Darstellung der Frau.

Es ist noch nicht allzu lange her, dass der ehemalige Wettermoderator Jörg Kachelmann Aufsehen erregte, als er in einem mit seiner Frau Miriam geschriebenen Buch behauptete, viele Vergewaltigungsanschuldigungen seien falsch. Günther Jauch widmete dem Werk eine komplette Sendung. Manches deutet nun darauf hin, dass Kachelmann im niedersächsischen Bückeburg neue Nahrung für eine weitere Auflage von „Recht und Gerechtigkeit“ finden könnte. Die von einer 25-jährigen Soldatin aufgestellte Behauptung, sie sei am 12. August in der örtlichen Jägerkaserne von einem Unbekannten vergewaltigt und dann in einen Spind gesperrt worden, ist möglicherweise erfunden.

DNA-Spuren am Tatort  15 Prozent Frauenanteil als Ziel

Seit 2001 dürfen Frauen als freiwillige Berufssoldatinnen in allen Teilstreitkräften der Bundeswehr dienen. Zur Zeit arbeiten rund 18.000 Frauen in der Bundeswehr, davon 7.000 im Sanitätsdienst. Das Gros der 11.000 weiteren Soldatinnen entfällt dabei auf die Streitkräftebasis und das Heer, gefolgt mit großem Abstand von der Luftwaffe und der Marine.

Der Anteil der Frauen in der Bundeswehr beträgt etwa zehn Prozent. Künftig soll ihr Anteil laut Planung 15 Prozent betragen.

Die Darstellung der Soldatin hatte zunächst für alle Beteiligten absolut überzeugend geklungen und war auch seitens der Staatsanwaltschaft offiziell nicht bezweifelt worden. Allein der Umstand, dass die Frau in einen Spind eingepfercht worden sein soll, ließ gleichsam hundertprozentig auf Fremdeinwirkung und damit die Richtigkeit der Angaben schließen.

Allerdings konnten die Ermittler keinen Täter ausfindig machen, sodass das Amtsgericht Bückeburg vor zwei Wochen eine DNA-Reihenuntersuchung unter 500 Soldaten ankündigte. Schließlich seien, so hieß es, am Tatort männliche DNA-Spuren gefunden worden.

Umso erstaunlicher ist nun – fast vier Monate später – die Wende in diesem Fall. Plötzlich wird – von der Staatsanwaltschaft undementiert – berichtet, am Körper der Soldatin seien keine Blutergüsse oder andere Verletzungen festgestellt worden. Auch bei einer Rekonstruktion des angeblichen Tathergangs seien Zweifel aufgetaucht. Zudem habe die Frau sich bei Vernehmungen in Widersprüche verstrickt.

Angeblicher Brief vom Täter aufgetaucht

Zu guter Letzt untersuchen Experten von Landes- und Bundeskriminalamt einen jüngst aufgetauchten Brief, den der angebliche Täter an die Soldatin geschrieben haben soll. Zeitungen berichten nämlich, die Frau selbst habe das Schreiben verfasst und sei psychisch krank. Sie ist übrigens weiterhin im Dienst. Bei all dem lassen sich die Widersprüche nicht restlos auflösen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bückeburg, André Lüth, hielt sich am Donnerstag mit Auskünften sehr zurück. Die Vorbereitungen für die DNA-Reihenuntersuchung liefen weiter, sagte er dieser Zeitung. Es sei aber nicht sicher, dass sie auch wirklich stattfinde, denn das Ganze „sei ein dynamischer Prozess“. Dabei weist Lüth mögliche Kritik schon mal vorbeugend zurück, ohne zu Einzelheiten Stellung zu nehmen. Man habe, betont er, von Anfang an in alle Richtungen ermittelt.

Ein zweiter Fall Kachelmann, soll das wohl heißen, sei hier nicht zu finden.

http://www.fr-online.de/panorama/vergewaltigung-einer-soldatin-in-kaserne-hat-bueckeburger-soldatin-gelogen-,1472782,21053066.html

Anmerkung: Und weil Kachelmann nicht Recht haben soll, wird nun das grosse Schweigen über den Fall gebreitet! –  Opfer-Abo? 

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 Ein Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte binde unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, “nicht aber deren Organe und namentlich nicht Gerichte”

Spruch des OLG Naumburg im Fall  Kazim Görgülü

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265. Donnerstag, 11. Oktober 2007
Freispruch im Sex-Sklavin-Prozess

Vor dem Landgericht München wurden gestern sechs Männer aus Penzberg, Kochel und Erding vom Vorwurf freigesprochen, eine Frau über Wochen hinweg als Sex-Sklavin gehalten und eine Massenvergewaltigung verübt zu haben. Vor Gericht gestand die Frau, die Geschichte erfunden und freiwillig mit den Männern geschlafen zu haben.

Kommentar dazu : Es ist also nicht der Rede wert, wenn eine Frau 6 Männer vor Gericht zerrt und sie einer Tat bezichtigt, die nicht gerade eine Lappalie ist sondern als schwere Straftat geahndet wird.

http://www.wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=29112

Anmerkung: Es stimmt, egal welche Suchbegriffe man ein gibt, es ist kein Artikel der Medien zu finden.  Die Frau hat Unschuldige vor Gericht gebracht- die sich vermutlich nie mehr von dieser Falschbeschuldigung reinwaschen können-  und keiner berichtet! Opfer-Abo? 

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266. 30.10.2007  Er hat die schulischen Abläufe nicht gestört“ Oberlandesgericht: International School muss Jungen wieder aufnehmen, der Sex auf der Toilette hatte –  ULRICH WANGEMA

KLEINMACHNOW Die Berlin Brandenburg International School in Kleinmachnow muss einen 19 Jahre alten Schüler wieder aufnehmen, den sie im Januar 2006 hinaus geworfen hatte, weil dieser auf der Toilette Geschlechtsverkehr mit einer gleichaltrigen Mitschülerin praktiziert hatte. Das hat das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel beschlossen (Aktenzeichen 11 U 24/07). Kläger waren die Eltern des Jungen.

Fabian – damals 17 Jahre alt – und seine Mitschülerin hatten im Januar 2006 während einer Freistunde auf der Toilette des benachbarten Grundschultrakts den Akt vollzogen. Zwei Wochen später verhafteten Polizisten den Jugendlichen im Unterricht. Zu diesem Zeitpunkt verdächtigten ihn die Ermittler, die junge Frau vergewaltigt zu haben. Bald stellte sich heraus, dass beide Schüler einvernehmlich gehandelt hatten – die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Schule hatte sofort den Vertrag gekündigt.

Das Gericht urteilte, dass der Familie Schadenersatz zusteht. Eine Summe steht noch nicht fest. Sie wird vermutlich im fünfstelligen Bereich liegen, da Fabian S. wegen des Schulverweises ein Jahr wiederholen musste – er besuchte eine private Lehranstalt am Genfer See. Sein Anwalt beziffert den Schaden für die Familie auf 90 000Euro. Vertreter der Schule hatten an einem der letzten Verhandlungstage argumentiert, die Eltern hätten Fabian nicht gleich auf ein Internat in der Schweiz schicken müssen. In Niedersachsen gebe es eine billigere Anstalt.

Laut dem elften Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Hütter stelle Fabians Verhalten „keine derart gravierende Verletzung des Schulbetriebs dar, die eine Kündigung rechtfertigen könnte“.

Zwar sei, so die Richter, „die Ausübung sexueller Akte in den Räumen der Schule eine grob fehlerhafte Verhaltensweise, die das Ordnungsgefüge einer Schule nicht unerheblich in Mitleidenschaft zieht und die Ordnung in einem Maße stört, dass die Schule Gefahr läuft, ihren Erziehungsauftrag nicht mehr hinreichend zu erfüllen.“ Auch hätten Fabian und seine Begleiterin „eine abstrakte Gefahr geschaffen, dass ihr Tun von Schülern oder Eltern, die die Toilette benutzten, akustisch wahrgenommen werden konnte. Doch habe Fabian „die schulischen Abläufe durch sein Tun nicht stören wollen“. Dass die Sache derart Wirbel verursachte, sei nicht Fabian anzulasten, sondern der Mitschülerin, die den bis dahin geheim gehaltenen Kontakt öffentlich machte. Auch habe die Angelegenheit erst ihre volle öffentliche Wirksamkeit entfalten können, weil die Polizei den Jugendlichen vor den Augen der Mitschüler aus dem Unterricht abführte.

Eine Schule, die sich die Erziehung zu Toleranz auf die Fahnen geschrieben habe, verpflichte sich nach Auffassung der Richter auch zur Nachsicht gegenüber Fehlverhalten des Schülers, „das seine Ursache in einer gewissen Unreife gehabt haben dürfte“.

Präzise Verhaltensregeln zu sexuellen Belangen seien im Schulvertrag und dem „student book“ – einem Verhaltenscodex – nicht enthalten, werteten die Richter. Wohl werde dort „auf die Notwendigkeit des Wohlverhaltens“ hingewiesen. Explizit genannt seien aber nur der Umgang mit Drogen, Gewalt und rassistischem Verhalten. „Ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass sexuelle Handlungen im Bereich der Schule zu unterbleiben haben, fehlt hingegen“, stellt das Gericht fest.

Fabian will in dieser Woche noch an die Kleinmachnower Schule zurück kehren.

 Potsdamer Stadtkurier

Anmerkung: Gut, ob die Schultoilette gerade der richtige Platz für sexuelle Betätigungen war, ist “Geschmacksache”. Aber, dass die Beamtenbetonköpfe von Polizei, Staatsanwaltschaft und Schulleitung daraus sofort eine Vergewaltigung machen müssen, das ist keine Geschmacksache, dass ist unheimlich dumm. Doch es gibt auch Richter, die so fortgeschritten- wenn auch mit erhobenen Zeigefinger- sind, zu wissen, die Jungen von heute ticken sexuell anders als die Adenauergeneration.

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267.  16. Januar 2013  Angebliche Vergewaltigung

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Dorstener ein

DORSTEN/ESSEN. “Vergewaltiger wurden gefilmt.” Mit einem Überwachungsfoto und dieser Schlagzeile fahndete die Polizei im August 2012 nach zwei Männern aus Dorsten. Jetzt stellte sich heraus: Die Verdächtigen haben eine blütenreine Weste und sind gar keine Vergewaltiger! Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Essen hat ihre Ermittlungen gegen die Männer ohne jegliche Folgen eingestellt. Die Aussage des vermeintlichen Opfers, einer verheirateten Frau (41), war offenbar von so vielen Widersprüchlichkeiten gespickt, dass nicht ansatzweise Anlass für eine Anklage gesehen wurde.

Die Männer hatten die Vorwürfe ohnehin von Anfang an aufs Schärfste zurück gewiesen.

Facebook

Die Marler Strafverteidiger Siegmund Benecken und Karl-Heinz Göder, die das Duo vertreten, kritisieren vor allem die aus ihrer Sicht voreilige Foto-Fahndung. „Ein Mandant hatte sich bereits vor Veröffentlichung der Fotos entrüstet bei der Polizei gemeldet und erklärt, er wolle das Ganze aufklären“, so Benecken.

Dazu muss man wissen: Das vermeintliche Opfer hatte die angebliche Vergewaltigungsgeschichte zu diesem Zeitpunkt bereits ausführlich im Netzwerk „Facebook“ gestreut – und die Männer an den Pranger gestellt.

Tankstelle

Was der Anwalt nicht verstehen kann: Trotz der freiwilligen Meldung eines der Männer bei der Polizei erfolgte tags darauf die öffentliche Fahndungsmeldung der Polizei samt Foto, das das Dorstener Duo an einer Tankstelle an der Hürfeldhalde zeigt. Benecken: „Wie die Mandanten heute im Bekanntenkreis da stehen, kann sich wohl jeder vorstellen.“

Die Männer hatten von Anfang an eingeräumt, in der vermeintlichen Tatnacht zufällig auf die Frau getroffen zu sein und mit ihr danach im Auto eine „nette“ Liebesnacht gehabt zu haben – nichts anderes konnte letztlich auch die Essener Staatsanwaltschaft feststellen.

http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/dorsten/Staatsanwaltschaft-stellt-Ermittlungen-gegen-Dorstener-ein;art1341,928197

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267.    16. Januar 2013  Angebliche Vergewaltigung

Minden (mt). Falschbeschuldigungen im Zusammenhang mit Sexualdelikten werden für Gerichte zum Problem: Das unter anderem hat der Mindener Anwalt Detlev Gudat festgestellt. Nach dem Fall Kachelmann und einem bizarren Beispiel aus seiner Praxis fordert er die besondere Ausbildungsqualifizierung für Richter, die in solchen Fällen urteilen müssen.

“Der Fall Kachelmann hat uns vorgeführt, wie leicht ein Mensch durch die Bezichtigungen eines vermeintlichen Opfers seine Existenz verlieren kann”, meint Gudat. Staatsanwaltschaft und Gerichte hätten dabei deutlich ihre Grenzen bei der Ermittlung und Wahrheitsfindung im Fall von Sexualdelikten unter Beweis gestellt. Und der Mindener Anwalt fügt hinzu, dass nicht unbedingt nur prominente Bürger zum Opfer der Falschbeschuldigung werden können.

Vor allem ein jüngerer Fall aus seiner Praxis hat ihn da besonders sensibilisiert. So war ein Kaufmann aus Minden sein Mandant, der sich Anfang des Jahres 2012 vor dem Mindener Schöffengericht verantworten musste. Eine 27-jährige, getrennt lebende Mutter von zwei Kindern warf dem damals 68-Jährigen vor, sie auf dem Rücksitz seiner Luxuskarosse vor seinem Waldhaus vergewaltigt zu haben.

Allerdings: Nach der mutmaßlichen Tat erstattete die Frau erst zwei Tage später Anzeige bei der Polizei und unterschrieb diese erst nach weiterer Beratung durch eine ihr über den Opferschutz vermittelte Rechtsanwältin aus Minden. Und: Trotz Anratens ihrer Anwältin und der Ermittler der Polizei lehnte das angebliche Opfer eine Sicherung von DNA-Beweisen durch einen Gynäkologen ab. Wäsche, die die Frau am Tattag getragen haben wollte, hatte sie angeblich auch beseitigt.

Das erstinstanzliche Mindener Schöffengericht hielt jedoch die Frau für glaubwürdig und verurteilte den Kaufmann wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Gegen Entlastungszeugen, die ein intimes Verhältnis zwischen dem 68-Jährigen und der 27-Jährigen vor dem angeblichen Vorfall bestätigten, leitete die Staatsanwaltschaft Bielefeld Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage ein.

Weil die Verteidigung und der Angeklagte weiterhin an der Unschuld festhielten und die Staatsanwaltschaft ein noch höheres Strafmaß für angemessen erachtete, legten beide Berufung ein. Das Landgericht Bielefeld setzte sich sodann als Berufungsinstanz mit dem Fall auseinander.

Freispruch in der zweiten Instanz

Das Ergebnis nach zwei Verhandlungstagen im November 2012: Ein Freispruch – sowohl auf Antrag der Bielefelder Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung, da erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau bestanden. Zwischenzeitlich hatte die Verteidigung zudem noch festgestellt, dass die 27-Jährige parallel zu ihrer Affäre mit dem Kaufmann weitere sexuell eingefärbte Kontakte zu älteren, offensichtlich finanziell spendablen Männern in Minden unterhielt.

Weiterlesen:- Teil -2-: http://www.mt-online.de/lokales/minden/7595192_Wenn_nur_Aussage_gegen_Aussage_steht.html

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268.   30.09.10 Missbrauch   Schülerin in Toilette auf Oktoberfest vergewaltigt

Ein Besucher aus Schweden hat auf dem Oktoberfest eine 16-Jährige missbraucht. Der Mann wurde festgenommen.

Eine Schülerin ist in einem Wiesnzelt auf der Toilette vergewaltigt worden. Wie die Polizei in München mitteilte, hatte die 16-Jährige den Mann mit in die Kabine genommen. Nachdem die Schülerin ihre Notdurft verrichtet hatte, drückte der 22-Jährige das Mädchen an die Kabinenwand und verging sich an ihr.

Der aus Schweden stammende Mann wurde festgenommen. Die beiden hatten sich beim Feiern in dem Festzelt kennengelernt und dort zunächst einvernehmlich Zärtlichkeiten ausgetauscht.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article9977314/Schuelerin-in-Toilette-auf-Oktoberfest-vergewaltigt.html

30.02.2010  Ich war gestern auf der Wiesn mit dem Schweden und mittlerweile wurden alle Anklagepunkte fallen gelassen und nach fast 24 Std in Haft wurde er endlich freigelassen. Das Mädel wollte unseren Kumpel aus unerfindlichen Gründen fertigmachen und hat sich die Geschichte ausgedacht.

Erst einmal ist es unglaublich wie einfach es manchen gemacht wird, andere (d.h. in diesem Zusammenhang Männer) an den Pranger zu stellen … Noch viel unglaublicher ist allerdings, dass Details zum diesem Vorfall an die Presse weitergeleitet werden bevor überhaupt geklärt ist, was tatsächlich passiert ist. Da stehen ein paar Vorwürfe im Raum und gleich steht der Straftatbestand für alle augenscheinlich fest weil es in diesem Szenario ja gar nicht anders sein kann … eine absolute Unverschämtheit!! Die Presse (die gleiche Meldung ist auch auf anderen Seiten schon zu lesen) und diese Sensationsgeilheit sind ein absolutes Armutszeugnis, da werden Menschen niedergemacht und an den Pranger gestellt ohne dass die Hintergründe klar sind! So viel zum Journalismus in der heutigen Zeit! Und die Polizei ist auch nicht besser da sie die ganze Geschichte an die Presse weitergeleitet haben muss bevor überhaupt klar war was tatsächlich passiert ist. Armes Deutschland!

http://www.webnews.de/778418/16-jaehrige-wiesn-wc-vergewaltigt#Kommentare

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269. Ich heiße halt nicht Kachelmann

Seit elf Jahren verbüßt der Stuttgarter Andreas Kühn eine Haftstrafe. Er soll der „Gorillamasken-Bankräuber“ sein. Kühn beteuert beharrlich seine Unschuld. Gutachten
legen nahe, dass er die Wahrheit sagt. Doch die Justiz tut sich schwer damit, ihr Urteil zu hinterfragen.

http://www.andreas-kuehn.info/stuttgarter-zeitung-2011.pdf

http://www.andreas-kuehn.info/

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270.   09.06.2009 Sie wurde als «Liederliche» weggesperrt

Von Susanne Wenger

Bis in die 1980er-Jahre konnten Vormundschaftsbehörden Frauen, Männer und Jugendliche, die aus dem gesellschaftlichen Rahmen fielen, hinter Gitter schicken.  Susanne Wenger

Zum Beispiel Christina G.*: Die heute 52-jährige Solothurnerin war 19 Jahre alt und ledige Mutter, als die Vormundschaftsbehörde ihrer Wohngemeinde sie 1976 in die Strafanstalt Hindelbank einwies. Oder Ursula Müller-Biondi: Die heute 59-Jährige wurde 1967 als schwangere 17-Jährige von der Amtsvormundschaft Zürich in Hindelbank versorgt und sass ein Jahr lang hinter Gittern. Nicht dass die beiden jungen Frauen etwas verbrochen hätten – sie galten lediglich als schwer erziehbar, und ihr Lebenswandel passte Behörden und Familie nicht. Sie gehören zu den administrativ Versorgten, die sich fürs Leben gezeichnet sahen und deren Schicksal noch weitgehend der historischen Aufarbeitung harrt.

Administrative Versorgungen waren in der Schweiz seit Mitte des 19. Jahrhunderts möglich. Sie wurden nicht durch Gerichte verfügt, sondern durch Verwaltungsbehörden. Rechtsgrundlagen waren kantonale Gesetze und das damalige Vormundschaftsrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB, Revision siehe unten rechts). Zur Frage, wie viele Jugendliche und Erwachsene auf administrativem Weg in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wurden, sind vorerst nur Schätzungen möglich: Es dürften gemäss der Historikerin Tanja Rietmann mehrere Zehntausend gewesen sein. Rietmann untersucht für ihre Dissertation die Situation im Kanton Bern, wo zwischen 1942 und 1981 insgesamt 2700 Personen von einer administrativen Freiheitsentziehung betroffen waren.

Umerziehung ohne Mittel

«Liederlichkeit, Arbeitsscheu und Trunksucht» – das waren laut Historikerin Rietmann die häufigsten Gründe. Bei Frauen sei es oft um sittlich-moralische Aspekte gegangen – um uneheliche Mutterschaft oder Prostitutionsvorwürfe. Bei Männern stand Alkoholismus im Vordergrund, sie sollten in der Anstalt wieder lernen zu arbeiten. Oft habe die Versorgung den Charakter eines Sanktions- oder Repressionsinstruments gegen sozial Auffällige gehabt, konstatiert die Historikerin für den von ihr untersuchten Zeitraum. Beanstandet wurden nicht einzelne Regelverstösse, sondern ganze Verhaltens- und Lebensweisen.

Doch in den Anstalten, in die man die Leute verfrachtete, gab es lange weder erzieherische noch therapeutische Hilfe und auch keine Möglichkeit zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung. Häufig waren auch überforderte Vormundschaftsbehörden am Werk. Weder Angestellte der Amtsvormundschaften noch Privatvormünder hätten über das notwendige theoretische und praktische Wissen verfügt, um mit ihren Mündeln anders als autoritär und sanktionierend umzugehen, sagt Historikerin Rietmann.

Von Anfang an Bedenken

Bedenken gegen die Praxis der administrativen Versorgung gab es schon früh: «Die Rechtmässigkeit des Gesetzes wurde von Anfang an in Zweifel gezogen», berichtet Tanja Rietmann. Politiker und Juristen sahen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt. In vielen Kantonen gab es keine Möglichkeit, die Einweisungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wegen der administrativen Versorgungen konnte die Schweiz 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifizieren. Aber erst, als 1981 Bestimmungen über den Fürsorgerischen Freiheitsentzug ins ZGB aufgenommen wurden, wurden die Versorgungsgesetze ausser Kraft gesetzt.

Weiterlesen: http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Sie-wurde-als-Liederliche-weggesperrt/story/11644706

11. September 2010 Einst “Weggesperrte” sind moralisch rehabilitiert

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat ehemalige unschuldig eingesperrte Jugendliche an einem Gedenkanlass in der Strafanstalt Hindelbank im Kanton Bern am Freitag offiziell um Entschuldigung gebeten.

In die Frauenstrafanstalt Hindelbank wurden weibliche Jugendliche aus der ganzen Deutschschweiz und dem Tessin eingewiesen, mit Begründungen, sie seien “liederlich, arbeitsscheu oder aufrührerisch”.

Insgesamt wurden in der Schweiz bis 1981 Tausende Jugendliche von Vormundschaftsbehörden in geschlossene Anstalten eingewiesen – “administrativ versorgt” -, weil sie sozial auffällig geworden waren. Ohne eine Straftat begangen zu haben, ohne richterliches Urteil wurden sie oft jahrelang weggesperrt. Unter dem Stigma leiden sie bis heute.

http://www.swissinfo.ch/ger/politik_schweiz/Einst_Weggesperrte_sind_moralisch_rehabilitiert.html?cid=28315224

Dominique Strebel, Jurist und Redaktor beim Beobachter, ist den Geschichten nachgegangen und hat seine Erkenntnisse in einem Buch publiziert: „Weggesperrt. Warum Tausende in der Schweiz unschuldig hinter Gittern sassen“, erschienen im Beobachter-Buchverlag.

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271.   Eine unendliche Geschichte – Der Fall Foco:

“Wir wissen, dass der Fall Foco eine Leiche im Keller ist. Aber an rechtskräftigen Urteilen soll man nicht rütteln.“

Das sagt der ehemalige Generalanwalt Prof. Dr. Christoph Mayerhofer, Sektionsleiter im Bundesministerium für Justiz i. R.

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Vor-25-Jahren-Fall-Foco-Die-Hinrichtung-der-Elfriede-Hochgatter;art4,572755¨

Regina Ungar, Kronzeugin im Fall Foco, sagt in NEWS: “Ich will wieder zurück nach Österreich!” – Hatte nach seiner Flucht nie Kontakt mit Tibor Foco”

Vorausmeldung zu NEWS nr. 22/2. Juni 1999

1. Juni 1999  Regina Ungar, Kronzeugin im Fall Foco, sagt in NEWS: “Ich will wieder zurück nach Österreich!” – Hatte nach seiner Flucht nie Kontakt mit Tibor Foco”

Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin NEWS erreichte für die jüngste Ausgabe die Kronzeugin im “Fall Tibor Foco”, Regina Ungar, in Florida. Im Interview sagt Ungar: “Ich möchte gerne wieder nach Hause”. Sie lebe in den USA derzeit zwar sehr gut, habe einen Beruf im Management, allerdings gehe es ihren Großeltern in Österreich sehr schlecht. “lch möchte sie so gerne noch einmal sehen”, so Ungar. Eine Rückkehr könne sie derzeit aber nicht riskieren, meint die Kronzeugin: “Ich würde alles verlieren. Wegen meiner falschen Zeugenaussage würden sie mich sofort verhaften, wenn ich in Österreich bin. Da können sie versprechen, was sie wollen”. Von der Justiz verlangt Ungar: “Sie sollen mich endlich in Ruhe lassen. Ich habe doch schon alles gesagt, was ich weiß”. Zum “Fall Foco” meinte die Kronzeugin, sie habe in jener Nacht 1986, in der die Prostituierte Elfriede Hochgatter umgebracht wurde, “nur einen Schrei gehört”. “Ich habe mir aber dabei nichts gedacht, denn in der Bar wurde oft gekichert”. Am Bahndamm, dem Tatort, “bin ich nie gewesen”.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_19990601_OTS0198/regina-ungar-kronzeugin-im-fall-foco-sagt-in-news-ich-will-wieder-zurueck-nach-oesterreich-hatte-nach-seiner-flucht-nie-kontakt-mit-tibor-foco

11. April 2005 Neue Entwicklungen im Fall Foco: Kronzeugin erneuert Widerruf ihrer Aussagen

Alle drei Angeklagten im Prozess 1987 “unschuldig”

Aussagen seien durch Folter zustande gekommen

http://www.news.at/articles/0515/10/109499/neue-entwicklungen-fall-foco-kron-widerruf-aussagen

7. Dezember 2004 Hoffnungsschimmer: Ministerium fordert Akte Tibor Foco an

Staatsanwaltschaft hat eineinhalb Wochen Zeit Fakten zum Justizirrtum im Fall des flüchtigen Exrennfahrers aufzustellen

Linz/Wien – In die “Causa Foco” scheint nun auch vonseiten des Justizministeriums Bewegung zu kommen. Justizministerin Karin Miklautsch (FPÖ) fordert von der Linzer Staatsanwaltschaft eine genaue Aufstellung der einzelnen Fakten im Fall des flüchtigen Exrennfahrers. Dies wurde der grünen Nationalratsabgeordneten Gabi Moser, die aufgrund eines STANDARD-Artikels eine parlamentarische Anfrage zum Fall Foco einbrachte, am Freitag telefonisch aus dem Büro der Justizministerin mitgeteilt.

Zehn Jahre später wurde das Urteil aufgehoben

Die Staatsanwaltschaft Linz habe jetzt – so wurde Moser mitgeteilt – rund eine Woche für die Einreichung der Akte Zeit. Tibor Foco wurde 1987 wegen Prostituiertenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zehn Jahre später wurde das Urteil aufgehoben und ein Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet. Heute steht Foco erneut unter Mordanklage, doch er ist untergetaucht. Ihm gelang 1995 bei einem Haftfreigang die Flucht.

Hoffnungsschimmer für Justizirrtum

“Für mich ist das ein echter Hoffnungsschimmer, dass endlich dieser Justizirrtum aufgeklärt wird”, betonte Moser gegenüber dem STANDARD.

In heiklen Fällen kann das Justizministerium von der Oberstaats- oder Staatsanwaltschaft einen Bericht zu Verfahrensständen anfordern. Diese so genannte Berichtspflicht ist in Paragraf acht des Staatsanwaltschaftsgesetz geregelt. “Soweit ich weiß, ist dies das erste Mal, dass das Justizministerium von der Staatsanwaltschaft Informationen zum Fall Tibor Foco anfordert”, sagt Foco-Verteidiger Herbert Wegscheider. Schon den Vorgängern von Miklautsch hatte der Linzer Strafrechtsprofessor Listen mit Argumenten zur Verfahrenseinstellung zugesandt. Reaktionen darauf habe es aber bis heute nie gegeben. (mro, ker, DER STANDARD Printausgabe 4.12.2004)

Nachlese

Justizministerium blockt im Fall Foco: “Gerechtigkeit ist Frage der Interpretation” – Mit Spannung wird auf die Antworten von Ministerin Karin Miklautsch gewartet

http://www.yasni.at/ext.php?url=http%3A%2F%2Fderstandard.at%2F1880742&name=Tibor+Foco&cat=filter&showads=1

06.04.2005  Eltern orten Verfahrensmängel

Die Eltern des Ex-Rennfahrer Tibor Foco brachten eine Aufsichtsbeschwerde wegen Verfahrensmängel sowohl gegen die mit dem Fall befaßten Richter und Staatsanwälte als auch gegen die

Sachverständigen und die Beamten der Linzer Kripo ein. Grundlage sind u. a. Spuren auf der Handtasche des Mordopfers, die nach Ansicht der Foco-Eltern damals nicht untersucht worden seien.

Mittlerweile wurden diese Spuren eindeutig als Menschenblut identifiziert. Weiters wird in der Aufsichtsbeschwerde auch bemängelt, daß ein blutbeflecktes Taschentuch, das am Tatort gefunden worden war, später verschwunden sei. Über die Aufsichtsbeschwerde der Foco-Eltern muß jetzt das Oberlandesgericht befinden.

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/371167_Lokales-Fall-Foco-Eltern-orten-Verfahrensmaengel.html

19. Mai 2008 Haftentschädigung: 235.949,93 Euro plus Zinsen

1996 wurde der vermeintliche Komplize Hans Peter Löffler in einem dreitägigen Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen!

Er ist heute 63 Jahre alt. Über seine Haftentschädigung für schuldlose Haft wurde lange nichts bekannt. Das Verfahren zog sich in die Länge. Schließlich entschied das LG Wien für Zivilrechtssachen (ZRS) Mitte 2003 über die Summe: Man sprach Hans Peter L. 235.949,93 Euro zuzüglich 4 % an gestaffelten Zinsen zu.

Richter Johann Koller brach laut Anwesenden im Verfahren die Strafprozessordnung (er soll die Geschworenen falsch informiert haben). Linzer Kriminalbeamte spielten nach eigenen Regeln (einer heiratete später sogar Focos Exfrau). Die Gutachterin meldete fünf Jahre lang keinen Einbruchsdiebstahl in ihrer Praxis (musste aber Anfang der 90er Jahre feststellen, dass einige Beweisstücke verschwunden waren). Die Kronzeugin Regina Ungar zog das warme Florida dem öden Linz vor (kam später wieder zurück und drehte den Spieß gegen die schlagende Polizei um). Und Tibor Foco, der ehemalige Mittelliterklasse-Motorradrennfahrer floh 1995 nach achtjähriger Haft durchs Toilettenfenster der Universität Linz mit dem bereit gestellten Mittelliterklasse-Motorrad auf Nimmerwiedersehen.

http://haftwien.wordpress.com/2008/05/19/haftentschaedigung-im-fall-foco-hans-peter-l-erhielt-298-934-euro/

29. November 2008   Tibor Foco will sich der Justiz stellen

“Ich bin mir sicher, dass ich mit der neuen DNA-Technik heute einen Freispruch in meinem Fall erreichen werde.”

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Tibor-Foco-will-sich-der-Justiz-stellen/429977

Anmerkung: Die Causa Tibor Foco ist bis heute offen, das BKA Österreich sucht bis heute mit internationalem Haftbefehl nach ihm, obwohl der Mitbeschuldigte schon mehr als 15 Jahre freigesprochen wurde und die Kronzeugin gelogen hat!

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 ”Gerechtigkeit ist Frage der Interpretation” 

Sprecher des Österreichischen Justizministeriums

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272.   11.09.1980 Achtjährige aus Lübeck vermißt

Auf dem Weg zur Schule ist die achtjährige Manuela Bülow in Lübeck verschwunden. Polizeibeamte und ein Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes suchten bisher vergeblich nach der Schülerin, die kurz vor Unterrichtsbeginn in der Nähe des Schulgebäudes gesehen worden war. (dpa)

06.02.1982 Spur im Mordfall

Lübeck – Im Fall der im September 1980 ermordeten sieben Jahre alten Schülerin Manuela Bülow aus Lübeck ist die Kriminalpoüzei auf eine erste Spur gesto-ßen. Im Zusammenhang mit der Tat wird nach einem 33 Jahre alten gelernten Koch und Seemann gefahndet. Aus der Wohnung des Mannes in unmittelbarer Nähe des Elternhauses der Schülerin soll ein Telefon stammen, das zusammen mit anderen Gegenständen neben der Leiche gefunden worden war. (dpa)

15.05.1982   Seemann festgenommen

Lübeck – Der 36jährige Seemann Karl-Heinz Lebang aus Kiel ist von der französischen Polizei in Le Havre (Frankreich) festgenommen worden. Nach Angaben der Lübecker Polizei wird der Seemann im Zusammenhang mit dem Mord an der siebenjährigen Schülerin Manuela Bülow aus Lübeck gesucht.

Das Mädchen war Anfang September 1980 auf dem Weg von ihrem Elternhaus zur Schule in Lübeck spurlos verschwunden. Die Leiche wurde Monate später bei Süsel (Kreis Ostholstein) gefunden. Einzelheiten, in welchem Zusammenhang die Festnahme des 36jahrigen mit dem Fall Bülow steht, wollte die Kriminalpolizei nicht mitteilen, weil der Beschuldigte bisher keine Gelegenheit gehabt habe, sich zu äußern,

http://www.abendblatt.de/archiv/article.php?xmlurl=http%3A%2F%2Farchiv.abendblatt.de%2Fha%2F1982%2Fxml%2F19820515xml%2Fhabxml820406_5339.xml&pdfurl=http%3A%2F%2Farchiv.abendblatt.de%2Fha%2F1982%2Fpdf%2F19820515.pdf%2FASV_HAB_19820515_HA_024.pdf

06.05.1983  ”Ich habe das Mädchen nie gesehen…”

Prozeß um den Tod von Manuela Bülow  Eigener Bericht

In Lübeck, das sieh in letzter Zeit wirklich nicht über Mangel an außergewöhnlichen Gerichtsprozessen zu beklagen hat, ist eine neue Schwurgerichtsverhandlung Tagesgespräch. Seit Dienstag muß sich – wie berichtet – der Schifbkoch Karl-Heins Lebang (37) gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft wehren, die siebenjährige Schülerin Manuela Bülow mit einem Metalldraht erdrosselt haben.

Mit einem Metalldraht? Schon am ersten Prozeßtag wurden von kompetenter Seite erhebliche Zweifel vorgebracht. Zur Überraschung der Zuschauer im vollbesetzten Schwurgerichtssaal erklärte der aus dem Bachmeier-Prozeß bekannte Gerichtsmediziner Prof. Otto Pribilla, die Obduktion der Leiche der kleinen Manuela habe keine Hinweise auf die Todesart geben können; auch habe er, Pribilla, keine Spuren von Gewaltanwendung festgestellt

Es ist zweifellos ein schwieriger Indizienprozeß, in dem mehr als 30 Zeugen auftreten werden. Kein einziger Zeuge allerdings, der auszusagen vermöchte, wie, wann und wo die Tat begangen wurde. Und da Lebang, ein schmaler, blonder Mann, nicht geständig ist und das Verbrechen weit von sich weist (“Mit dieser Sache habe ich nichts zu tun”), ist er auch gar nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags angeklagt Aber auch der Totschlag soll Uim erst einmal bewiesen werden.

Das plötzliche Verschwinden der kleinen Manuela Bülow erregte vor drei Jahren die Öffentlichkeit Am 9. September 1980, ein regennasser Tag, verlleß das Mädchen die elterliche Wohnung in der Lübecker Mittelstraße, um zur Schule zu gehen. Diese Schule ist nur etwa 400 Meter entfernt Manuela, von ihren Eltern, dem Elektriker Lothar Bülow (33) und Sigrid Bülow (28), übereinstimmend als brav und zurückhaltend geschildert, habe an diesem Morgen das Elternhaus fröhlich verlassen. Die Mutter: “Sie sagte ein .Tschüs Mama’ zum Abschied.” Sie ist nicht mehr zurückgekommen.

Dabei hätte Manuela, so die Mutter, spätestens um 12.30 Uhr zurück sein müssen. Als die Tochter ausblieb, erfuhr die Mutter, daß Manuela überhaupt nicht am Unterricht teilgenommen hatte.

Nun begann eine Suchaktion großen Stils, an der sich weite TeILe der Bevölkerung beteiligten. Manuelas Vater, unterstützt von vielen Nachbarn, suchte Tag und Nacht die nähere und weitere Umgebung ab. Der Vater hatte überall selbstgemalte Plakate und Zettel angebracht Aber alle Suchaktionen waren erfolglos, 200 Hinweise führten zu keiner Spur. Manuela blieb verschwunden.

Sie blieb es sieben Monate lang. Da entdeckten spielende Kinder ihre Leiche etwa 20 Kilometer von Lübeck entfernt in der Ostseegemeinde Gümnitz. Das tote Kind befand sich in einem Plastiksack. Daneben lag MüU verstreut, darunter ein angebranntes Telefon und verschiedene Drähte. Telefon und Drähte führten – auch Eduard Zimmermanns “Aktenzeichen XY” hatte sich eingeschaltet – zu dem Schiffskoch Karl-Heinz Lebang, der zeitweise in der Nachbarschaft des Elternhauses von Manuela gewohnt hatte.

Dieser Lebang ist zweifellos kein unbeschriebenes Blatt im Gegenteil Er saß schon mehrere Male in Gefängnissen, aber stets wegen Diebstahls, in keinem Falle jedoch wegen eines Sexualdelikts.

Im Zuge der Ermittlungen gegen Lebang, der in einem französischen Hafenort verhaftet werden konnte, wurde auch ein schwerer Diebstahl aufgeklärt: Der Schiffskoch gab unumwunden zu, einem ihm bekannten Lübecker Geschäftsmann 12800 Mark aus dem Tresor gestohlen zu haben. Aber Manuela ermordet? “Ich habe damit nichts zu tun, ich habe das Mädchen nie gesehen, ich habe nur die Fotos in den Zeitungen gesehen – nach ihrem Tode.”

Will der Angeklagte Karl- Heinz Lebang bei Verwandten in Bonn gewesen sein. Die Verteidigung präsentierte einen Brief seiner Bonner Verwandten, der diesen Tatbestand bestätigt und vom Vorsitzenden Richter Uwe Soetbeer (38), als “Dokument von außergewöhnllcher Wichtigkeit eingestuft wurde”.

http://www.abendblatt.de/archiv/article.php?xmlurl=http%3A%2F%2Farchiv.abendblatt.de%2Fha%2F1983%2Fxml%2F19830506xml%2Fhabxml830406_4318.xml&pdfurl=http%3A%2F%2Farchiv.abendblatt.de%2Fha%2F1983%2Fpdf%2F19830506.pdf%2FASV_HAB_19830506_HA_036.pdf

21.05.1983  Freispruch für den Schiffskoch

Eine Schwurgerichtskammer des Lübecker Landgerichts hat am Freitag den 37 Jahre alten Seemann Karl- Heinz Lebang von der Anklage des Totschlags freigesprochen. Der Schiffskoch war – wie berichtet – angeklagt, die am 9. September 1980 in Lübeck verschwundene siebenjährige Schülerin Manuela Bülow mit einem Draht erdrosselt zu haben. Die bis auf die Strümpfe entkleidete Leiche des Kindes war sieben Monate später auf einer wllden Müllkippe bei Gömnitz (Kreis Ostholstein) in einem Plastiksack gefunden worden.

Wenige Tage nach der Tat soll Lebang aus dem Tresor einer mit ihm befreundeten Familie in Lübeck 12 800 Mark entwendet und sich anschlleßend ins Ausland abgesetzt haben. Wegen dieser Tat, die er vor Gericht gestanden hatte, wurde er am Freitag zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie ist jedoch mit der Untersuchungshaft zu zwei Dritteln verbüßt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Lebang verliess das Gericht als freier Mann.

http://www.abendblatt.de/archiv/article.php?xmlurl=http%3A%2F%2Farchiv.abendblatt.de%2Fha%2F1983%2Fxml%2F19830521xml%2Fhabxml830406_6030.xml&pdfurl=http%3A%2F%2Farchiv.abendblatt.de%2Fha%2F1983%2Fpdf%2F19830521.pdf%2FASV_HAB_19830521_HA_024.pdf

22.11.1984  Schwestern aus Lübeck vermißt

dpa/lp. Lübeck – Zwei Schwestern im Alter von elf und sechs Jahren werden in Lübeck vermißt. Silvia und Marina-Yvonne Bülow waren am Dienstag nach dem Besuch der Klosterhofschule nicht in ihr Elternhaus zurückgekehrt. Sie sind am 13. November schon einmal ausgerissen und einen Tag später in Lübeck aufgegriffen worden. Als Motiv gaben sie Ärger in der Schule an. Die Leiche ihrer achtjährigen Schwester Manuela war im April 1981 auf einer Müllkippe bei Süsel (Kreis Ostholstein) gefunden worden. Der Mord ist bisher nicht aufgeklärt.

Anmerkung: Dann bricht die Berichterstattung ab, und es ist nicht mehr über diesen Fall zu finden! Warum? Nur weil der “böse Schiffskoch” nicht verurteilt werden konnte?

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273.   1985  Der Fall Anke Schütz   49j Jahre alter Mann unschuldig 2 Jahre im Gefängnis

Der 10 Juli 1985 beginnt für die 16 jährige Anke S. aus Herdorf, eine Stadt im Landkreis Altenkirchen in Rheinland Pfalz mit 7000 Einwohner, mit Ärger. Sie verschläft an diesem Tag das Frühstück mit ihrer Mutter. Sie sollte an diesem Morgen,während die Mutter einkaufen war, das Frühstück vorbereiten. Das ist nicht passiert, als die Mutter gegen 11 Uhr zurückkehrt und ihre Tochter weckt. Der Streit ist jedoch beim gemeinsamen Essen schnell vergessen an diesem ersten Ferientag in Rheinland Pfalz.

Anke S. hat ihren letzten Schultag hinter sich gebracht und die Schule mit dem Realschulabschluß beendet. Die ersten Tage der Ferien will sie etwas abschalten, danach will sie sich eine Ausbildungsstelle suchen. Zudem ist Anke das erste Mal richtig verliebt. Später kommt jedoch heraus, dass ihr Freund die Beziehung drei Tage vor der Tat beendet. Der Freund kommt im Herbst 1985, kurz nach dem Tod von Anke, bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

Anke hat an diesem ersten Ferientag viel vor. Sie freute sich über den leckeren selbstgemachten

Johannisbeer-Gelee ihrer Oma, möchte kurz ihren Vater treffen, danach ins Billard-Café „Golden Gate“ und verspricht sowohl ihrer Mutter als auch ihren Vater, nicht zu trampen. Nachdem sie sich an diesem Vormittag geschimkt und fertig gemacht hat, mit ihrer Stiefschwester Klamotten ausgetauscht hat, verläßt sich gegen kurz vor 14 Uhr ihr Elternhaus in Herford. Ihrer Mutter verspricht Anke, spätestens um 24 Uhr wieder zuhause zu sein. Sie ist nach Aussage ihrer Stiefschwester flippig angezogen, aber nicht provozierend. Die Haare sind nach oben gekämmt zu einer Art Punk- Friseur. Anke trägt außerdem Schuhe mit Ösen für die Schnürbendel, eine schwarze Jacke, Jeans. Als besonderes Accessoires und sehr auffällig ist ein Hundehalsband um den Knöchel oberhalb der Schuhe. Die Ohrringe hat sich Anke an diesem Tag von ihrer Stiefschwester geliehen. Die Lippen sind braun, die Lider gold und die Fingernägel blau geschimkt.

Der erste Weg führt Anke in eine Apotheke in Neunkirchen, dort kauft sie eine Salbe gegen Neurodermitis. Anke ist seit ihrer Kindheit an Neurodermitis erkrankt, die Salbe wird später in ihrer Tasche gefunden. Gegen 16 Uhr trifft sie am Haus ihres Vaters in Salchendorf ein und will ihre Cousine besuchen, die jedoch im Urlaub ist. Mit ihrer Oma, Großtante und einer anderen Cousine sitzt sie bei Kaffee zusammen. Ihrer anderen Cousine gegenüber erwähnt Anke, dass sie an diesem Abend ins Billard- Cafe Golden Gate gehen will, weil sie dort verabredet ist. Gegen 19 Uhr trifft die 16 Jährige ihren Vater in einer Imbiss- Bude und isst dort eine Currywurst. Gemeinsam geht man dann zurück ins Haus des Vaters in Salchendorf und sitzt dort bis kurz vor halb neun noch zusammen. In dieser Zeit isst Anke S. ein Brot mit von ihrer Oma frisch gemachtem Johannisbeer-Gelee. Dieser Umstand wird später entscheidend für die Bestimmung des Todeszeitpunkt von Anke sein. Der Vater gibt seiner Tochter noch 20 DM und redet Anke ins Gewissen, auf keinen Fall zu trampen.

Gegen 20.20 Uhr verabschiedet sich Anke von ihrer Familie und macht sich auf den Weg ins Golden Gate. Ob Anke wirklich ins Golden Gate geht und dort auch eine Verabredung hatte, konnte nie geklärt werden. Zeugenaussagen gehen über ihren Aufenthalt im Billard Cafe später auseinander.

Gegen 22 Uhr ist Anke dann in der Discothek Akropolis in Neunkirchen- Struthütten. An diesem Abend ist nicht viel los im Akropolis. Da Anke auch das Publikum an diesem Tag in der Discothek nicht gefällt, entschließt sich die Herforderin, in eine Disco ins gut 70 Kilomter entfernte Koblenz zu fahren. Nach einer Aussage eines Freundes verlässt Anke das Akropolis und macht sich auf den Weg nach Koblenz.

Um Mitternacht ist Anke noch nicht zuhause. Die Mutter, die um diese Zeit von der Spätschicht nach Hause kommt, macht sich Sorgen und informiert ihren Exmann. Nachdem sie ihren geschiedenen Mann in Salchendorf abgeholt hat, starten die Eltern eine Suchaktion nach ihrer Tochter und fragen auch im Golden Gate und im Akropolis nach. Da das Verhalten für Anke ungewöhnlich ist, da sich das Mädchen in der Regel telefonisch bei ihrer Mutter meldet, wenn sie länger von zuhause wegbleidet, erstatten die Eltern in den frühen Morgenstunden bei einer Polizeistation in Herford eine Vermisstenanzeige.

Die Fahndungsmaßnahmen der Kripo laufen sofort an, dass persönliche Umfeld des Vermissten wird überprüft. Die letzten Stunden im Leben von Anke sind jedoch für die Kripo schwer rekonstruierbar, da sich die Zeugenaussagen über diesen Zeitraum widersprechen. So will ein Mann, der Anke an diesem Abend versucht hat, anzubaggern, mit der 16 Jährigen nach 22 Uhr im Akropolis noch getanzt haben. Andere wollen Anke an diesem Abend auch in der Discothek Penny gesehen haben. Fest steht jedoch, dass die Herforderin ihren Freund an diesem Tag nicht gesehen hat. Er hatte angeblich die Beziehung am Wochenende vor der Tat beendet. Er habe die Beziehung sowieso nicht ernst genommen und hatte in dieser Zeit auch Sex mit zwei anderen Mädchen, so seine Aussage später bei der Polizei.

Der Verdacht, dass Anke einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, erhärtet sich 24 Stunden nach dem Verschwinden des Mädchens. Auf einen Parkplatz an der B 255 zwischen Boden und Montabaur in der Nähe der Ortschaft Osterspai wird die helle Tasche, einen Schlüsselbund, ein Kleidungsstück und die Salbe gegen Neurodermitis von Anke gefunden.

Am 13.Juli 1985 wird die Leiche von Anke S. dann gefunden. Spaziergänger finden die Leiche unter einen Müllsack in einem Brennnesselgebüsch an der A 48 Koblenz Trier an der Ausfahrt Mayen. Das Ehepaar informiert sofort die Polizei.

Die Auffindesituation- die Leiche war halb bekleidet- und auch Untersuchungen der Rechtsmedizin deuten auf ein Sexualdelikt hin. Im Vaginalbereich und im Slip der Toten werden Sperma gefunden. Als Todesursache stellen die Gutachter ein “gewaltsamer Tod unter weicher Bedeckung” – unter einem Kissen oder ähnlichem- fest. An der Wange, am Hals und in der Lunge wurden Erstickungsblutungen obduziert. Merkmale, die bei Erdrosseln oder Erwürgen auftreten, werden nicht gefunden. Eine Besonderheit weist der Untersuchungsbericht der Rechtsmedizin trotzdem auf: Beim Opfer wurden auf der Körpervorder- und -rückseite Totenflecken vorgefunden. Die Leiche wurde auf dem Rücken von Spaziergängern gefunden, die Totenflecken auf dem Bauch sprechen jedoch auch dafür, dass die Leiche wegen der starken Ausprägung der Flecken zunächst bäuchlings gelegen haben muss. Diese Totenflecken können nur in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Stunden nach dem Tod auf zwei Körperseiten entstehen. Danach ist das Blut so zäh, dass Flecken sich nicht mehr verändern und keine neuen entstehen. Für die Rechtsmediziner läßt dies nur ein Schluß zu: Die Leiche muß ungefähr 6 Stunden nach Ablegen am Fundort nochmal bewegt worden sein.

Der Todeszeitpunkt wird auf Mitternacht festgelegt. Anhand des Mageninhalts konnte diese Tatzeit durch die Rechtsmediziner ermittlet werden.

Die Ermittlungen stecken auch gut 6 Monate nach den Taten fest, in persönlichen Umfeld der beiden Opfer konnte die Kripo kein Motiv finden und somit auch keinen Täter überführen. Die Polizei geht daher davon aus, dass sowohl Anja Fiedler als auch Anke S. Zufallsopfer waren und zwischen Täter und Opfer keine Beziehung bestand. Eine Tatsache aus dem Umstand, dass beide Mädchen bei der Wahl iher Mitfahrgelegenheiten nicht wählerisch waren.

In der Januar Sendung 1986 ist die Ausstrahlung in Aktenzeichen xy geplant. Kurz vor der Ausstrahlung bekommen die Kripobeamten Besuch von zwei Herren, die aussagen, dass ihr Cousin Gerd J. in Discos rundum Koblenz und Umgebung nach Mädchen gesucht hat, die er der Prostitution zufügen wollte. In den Sommernonaten soll er auch oft im Akropolis gewesen sein. Nach einem Besuch in dieser Disco in Neunkirchen soll er mal gesagt haben, er hätte es einen Mädchen mal so richtig gezeigt, die sich geweigert hätte, sein Angebot auszuschlagen.

J. wird sofort von der Kripo vernommen und bestreitet die Tat. Er war noch nie im Akropolis und hätte auch keine Frauen bzw. Mädchen gesucht, die er auf den Strich schicken wollte. Tatsächlich kann niemand der Stammgäste bezeugen, dass Gert J. jemals in Akropolis zu Gast war. Als jedoch sein Alibi platzt, wird J. am 6 Januar 1986 in Mayen bei seiner eigenen Hochzeit im Standesamt Mayen verhaftet.

Trotz der Verhaftung J. bittet die Kripo Koblenz in den Mordfällen Anja Fiedler und Anke S. die Zuschauer von Aktenzeichen xy am 17.1.1986 um Mithilfe. Von der Festnahme in Fall Anke erfährt der Zuschauer im Verlauf der Fahndung nichts. Im Mittelpunkt der Fragen der Kripo steht vor allem die Frage, wer die beiden Mädchen jeweils nach Verlassen der Discotheken in Wetzlar und Neunkirchen noch lebend gesehen hat. Auch fragt die Kripo Koblenz nach dem Verbleib der vermissten Sachen aus dem Besitz von Anja Fiedler und sucht Zeugen, die die Angaben des Freundes von Anja bzgl. der Mitfahrgelegenheit bestätigen können.

[…]Viele Hinweise gehen nicht ein. Die Kripo hatte gehofft, durch die Fernsehfahndung auch den Verdacht gegen J. erhärten zu können. Da dies zum Leidwesen der Beamten nicht passiert, entschließt sich die Soko Anke zu einer Öffentlichkeitsfahndung. In der Folgesendung im Februar 1986 sucht die Kripo Zeugen, die durch Veröffentlichung des Fotos von Gert J. Angaben machen können, wo sich der Verdächtige im Zeitraum vom 10 bis zum 13. Juli 1986 aufgehalten hat. Die Zuschauer erfahren auch, welche Fahrzeuge Gert J. im fraglichen Zeitraum gefahren hat.

Obwohl die Kripo einen Tatverdächtigen festgenommen hat, erregt ein weiteres Verbrechen die Aufmerksamkeit der Soko Anke. Im März, April und Mai 1986 werden insgesamt 3 Frauen Opfer von Vergewaltigungen im Großraum Siegen. Dabei soll der Täter die Opfer aus Struthütten, Geisweid und vom Lindenberg in Siegen mit einem Fleischermesser gezwungen haben, seine sexuellen Wünsche zu befriedigen. 1985 wohnt der Vergewaltiger mit seiner Familie in Herdorf, im gleichen Ort wie Anke S. Der Mann ist für die Kripo Koblenz deshalb interessant, da er bereits im März 1981 wegen Vergewaltigung von der Jugendschutzkammer Siegen zu 2 Jahren und vier Monaten verurteilt wurde. Am 26. November 1980 lernt der damals 20 jährige Martin B. einen junges Mädchen ebenfalls in der Discothek Akropolis kennen und bietet ihr an, sie nach Hause zu bringen. Auf dem Heimweg vergewaltigt er das Mädchen.

Für den Tatzeitpunkt im Fall Anke kann er jedoch ein Alibi vorweisen. Martin B. soll am Abend des 10 Juli 1985 seine Tante nach einer Geburtstagsfeier nach Wissen zurückgefahren haben. Gemeinsam mit seiner Ehefrau habe man am 9 Juli die Feier der Schwägerin besucht, die Tante habe die Nacht dann in der Wohnung von B. verbracht. Die Ehefrau von B. bestätigt das Alibi.

Wegen zweifacher und einer versuchten Vergewaltigung im Zeitraum von März bis Mai 1986 an drei Anhalterinnen aus dem Raum Siegen wird Martin B. Ende 1986 zu insgesamt 5 ½ Jahre Haft verurteilt. Bei der Gerichtsverhandlung vor der Jugendschutzkammer hatte der Gutachter bereits von impulsiven Triebhandlungen des damals verheirateten jungen Mannes und Vaters von zwei Kindern gesprochen. Der Richter sah die Probleme des Täters in einem gestörten Elternhaus. Der Angeklagte habe kein Gefühl der Geborgenheit erlebt.

Obwohl auch nach der Februar- Sendung keine Hinweise auf J. eingehen und sich auch kein Tatverdacht gegen Martin B. ergeben hat, wird Gert J. im Mai 1988 von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes an Anke S. angeklagt. Am Körper und im Slip der Toten wurden damals Spermaspuren gefunden, allerdings eine Mischspur mit weiblichen und männlichen Zellen. Ein Nachweis, dass dies Spuren von J. sind, ist nicht möglich.

Der Angeklagte bestreitet vehement die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Die Cousins des Angeklagten sagen aus, dass J. kurz nach dem Mord an Anke ihnen gegenüber die Tat gestanden hat. Trotz heftiger Nachfragen der Verteidigung bleiben die Zeugen bei ihren Aussagen.

Das Gericht hatte bereits den letzten Verhandlungstag terminiert und die Plädoyers angesetzt, da reichen Gutachter der KTU einen Antrag beim Richter ein. Neben der Leiche wurde ein Taschentuch mit winzigen Spuren von Sperma gefunden. Bis zu diesem Zeitpunkt war es noch nicht möglich, aus kleinsten Spuren den Spurenverursacher herzufiltern. Durch eine neuartige Methode, die zum ersten Mal in der Rechtsgeschichte angewandt wird, gelingt eine Blutgruppenbestimmung durch das vorhandene Material, welches am Tatort sichergestellt wurde. Das Sperma stammt nach Angaben der Gutachter nicht vom Angeklagten, die Blutgruppe des Spurenverursachers muss AB sein. Eine Mischspur kann zu 60% ausgeschlossen werden. Das gesamte Material wurde bei der Analyse zerstört.

Die Staatsanwaltschaft gibt sich mit diesem nicht eindeutigen Ergebnis nicht zufrieden, stimmt jedoch dem Antrag der Verteidigung zu, die Cousins des Angeklagten noch einmal vorzuladen. Zunächst bleiben beide Zeugen bei ihren Aussagen, nachdem jedoch das Gericht den Zeugen die strafrechtlichen Konsequenzen vor Augen geführt und die Vereidigung angedroht hat, ändern die Cousins von J. ihre Aussagen. Die Anschuldigungen waren frei erfunden, Ziel der Anzeige war es, dass die geplante Hochzeit verhindert werden sollte.

Im Juni 1988 wird Gert J. vom Gericht freigesprochen und nach zwei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Inrige hat dafür gesorgt, dass ein Unschuldiger zwei Jahre seines Lebens in Haft verbüßt hat, die kriminaltechnischen Untersuchungen haben einen Unschuldigen jedoch davor bewahrt, lebenslang hinter Gitter zu gehen

Am 17. September 2002, über 17 Jahre nach dem Mord an Anke, wird Martin B. im Berliner Stadtteil Pankow verhaftet und in der JVA Moabit in Untersuchungshaft genommen. Der Haftrichter erläßt einen Tag später Haftbefehl wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und sexuellen Mißbrauchs. Im November 2002 wird B. in die JVA Koblenz verlegt.

Am 4.9.2003 spricht die Schwurgerichtskammer des LG Koblenz das Urteil und verurteilt den Angeklagten wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und Vergewaltigung zur lebenslanger Haft. Beweisaufnahme und Beweisgewinnung waren schwierig. Die Tat liegt 18 Jahre zurück. Trotzdem ist die Kammer sicher, dass Martin B. Anke S. getötet hat, um die Vergewaltigung zu verdecken.

Ganzer interessanter- im Gegensatz zu den Medien, da ist über diesen Fall nichts zu finden-  Text:  http://azxy.communityhost.de/thread/?thread__mid=526319717

Anmerkung: Die beiden Männer, die Gert J. im ersten Verfahren zu Unrecht beschuldigt haben, wurden wegen falscher Verdächtigung, Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft und Falschaussage zu Bewährungsstrafen verurteilt. Eine Frechheit! 

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274.  4.12.1995  ANKLAGESCHRIFT GEGEN MUTMASSLICHEN SERIENMÖRDER RUNG FERTIG / PEINLICHER JUSTIZIRRTUM VOR DER AUFKLÄRUNG

Ein Staatsanwalt bekommt jetzt kalte Füße

Fast zehn Monate dauerte es, bis Polizei und Staatsanwaltschaft das umfassende Geständnis des 34jährigen Thomas Rung überprüften. Jetzt ist das belastende Papier fertig. Der Gelegenheitsarbeiter kommt wegen sechsfachen Mordes, Raubes mit Todesfolge sowie mehrfacher Vergewaltigung vor Gericht. Die Berliner Zeitung hatte es im März enthüllt: Der am 28. Februar festgenommene Hellersdorfer “Feuermörder” gestand weitere Morde und andere Verbrechen. Die Aussage des 34jährigen, zwischen 1983 und 1995 insgesamt sieben Menschen umgebracht zu haben, löste bei den Behörden Entsetzen aus. Denn stimmen Rungs Aussagen und wird er vom Gericht schuldig gesprochen, müssen sich Polizei und Justiz den Vorwurf gefallen lassen, damals schlecht ermittelt zu haben. Besonders brisant: Ein spektakulärer Irrtum steht vor der Aufdeckung. Sechs Jahre lang saß der heute 32jährige Michael Mager für einen Mord hinter Gittern, den Rung nach eigenem Geständnis begangen hat. Am 13. Oktober 1983 war die 77jährige Melanie Scharnow in ihrer Wohnung an der Neuköllner Silbersteinstraße erwürgt und ausgeraubt worden. Mager wurde zum Hauptverdächtigen erklärt, weil die Spurensicherung seine Fingerabdrücke in der Wohnung gefunden hatte. Mager saß sechs der acht Jahre ab. Mieter Rung, der ebenfalls vernommen wurde, ließ man wieder laufen. Nur wenige Wochen später starb in der Nähe wieder eine Frau: die Pfarrerstochter Susanne Matthes. Wieder stellten Polizei und Justiz einen Falschen vor Gericht, doch im letzten Moment wurde der Irrtum bemerkt. Der Anwalt von Mager hat jetzt die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. “Die Staatsanwaltschaft hat sich dem angeschlossen”, erklärte gestern Justizsprecher Rüdiger Reiff. Zumindest ein ungutes Gefühl, wenn nicht gar kalte Füße müßte eigentlich Oberstaatsanwalt Willi Wiedenberg bei dem Gedanken haben, den alten Fall neu aufrollen zu müssen. “Trotz der Presseträchtigkeit muß der Fall Rung behandelt werden wie jeder andere auch”, erklärte der 55jährige gelassen. Außerdem wehrt Wiedenberg Vorwürfe ab, Mager sei zumindest wegen schweren Raubes zu Recht verurteilt worden. Nach Angaben von Reiff ist das Hauptverfahren gegen Rung noch nicht eröffnet. Auch ein Prozeßtermin steht noch nicht fest. Die Liste der Straftaten ist lang: Am 13. Oktober 1983 soll Rung seine 77jährige Vermieterin Melanie Scharnow in Neukölln erwürgt und 80 Mark entwendet haben. Am 24. November 1983 soll er eine Studentin aus Neukölln sexuell genötigt und erwürgt haben. In der Nacht zum 1. Dezember 1983 soll er eine 85jährige Frau in Reinickendorf beraubt und in hilfloser Lage zurückgelassen haben. Die Frau starb in der frostkalten Nacht an Unterkühlung. Am 24. Dezember 1983 soll der Angeklagte am Neuköllner Schiffahrtskanal eine Spaziergängerin vergewaltigt und sie ertränkt haben. Am gleichen Tag soll er eine 30jährige Frau in Neukölln vergewaltigt haben. In der Nacht zum 14. Juni 1984 soll der Angeklagte eine 23jährige vergewaltigt und beraubt haben. Im Oktober 1990 soll er eine 58jährigen Frau vergewaltigt und anschließend in der Wanne ertränkt haben. Am 25. Februar 1995 soll Rung seinen Stiefbruder während eines Streits erschlagen und in der Wanne ertränkt haben. Am 28. Februar 1995 soll er eine 34jährige Frau in deren Wohnung vergewaltigt und erwürgt, anschließend die Wohnung angezündet haben. Wenig später wird Rung festgenommen. +++

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/anklageschrift-gegen-mutmasslichen-serienmoerder-rung-fertig—peinlicher-justizirrtum-vor-der-aufklaerung-ein-staatsanwalt-bekommt-jetzt-kalte-fuesse,10810590,9053040.html

12.07.1995 Erst mit dem Prozeß gegen Rung und einer rechtskräftigen Verurteilung, so erklärt Reiff, werde es auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Michael Mager kommen.

Der heute 32jährige kann also wieder hoffen, irgendwann rehabilitiert zu werden. Er saß sechs Jahre für einen Mord hinter Gittern, den er vermutlich nicht begangen hat. Mager war von der Justiz schuldig gesprochen worden, am 13. Oktober 1983 die 77jährige Melanie Scharnow in ihrer Wohnung an der Neuköllner Silbersteinstraße erwürgt und ausgeraubt zu haben. Fingerabdrücke gefunden Mager war zum Hauptverdächtigen erklärt worden, weil die Spurensicherung seine Fingerabdrücke in der Wohnung gefunden hatte. Gerd Hasse, damals Ermittler bei der zuständigen 3. Mordkommission und heute Chef der 5. Mordkommission, verdächtigte zunächst auch Nachbar Thomas Rung, ließ ihn jedoch nach kurzer Zeit wieder laufen: “Aufgrund der Tatortspuren waren wir uns ganz sicher, daß es Rung nicht gewesen sein konnte”, so der Kriminalist. Und es schien so, als habe er recht. Nach 20stündiger Vernehmung des Tatverdächtigen Michael Mager – verschiedene Beamte hatten ihm immer wieder die gleichen Fragen gestellt – legte Michael Mager ein Geständnis ab. Aus “Erschöpfung” – wie er später sagte – und weil er einfach “seine Ruhe haben wollte”. Wie es hieß, hatte er sich vor Wochen 70 Mark von der Rentnerin geborgt, wollte sie aber nicht zurückgeben. Nach einem Streit, so sagte Mager während der Vernehmung aus, schlug er die Frau an der Wohnungstür nieder, trug sie ins Schlafzimmer und legte sie aufs Bett. Vor Gericht widerrief er, obwohl sein damaliger Pflichtverteidiger ihm riet, “sich kooperativ zu verhalten und beim Geständnis zu bleiben”. Das Gericht verurteilte ihn zu acht Jahren Haft. Sechs davon saß er ab. Unschuldig? Reiff und Wiedenberg betonen, daß Mager schwerer Raub nachgewiesen wurde. Die fällige Entschädigung, die Mager erstreiten will, wird also spürbar geringer ausfallen als erhofft.

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/anklageschrift-gegen-mutmasslichen-serienmoerder-rung-fertig—peinlicher-justizirrtum-vor-der-aufklaerung-ein-staatsanwalt-bekommt-jetzt-kalte-fuesse,10810590,9053040.html

12.02.1996 Zwar ließen sich, wie der strenge, gefürchtete Jugendrichter Falge damals sagte, “Reihenfolge und Ablauf der Gewalthandlungen im einzelnen nicht mehr vollständig feststellen”. Doch Zweifel plagten das Gericht nicht: “Nach Überzeugung der Kammer hat der Angeklagte sich nicht fälschlich dieser Tat bezichtigt, da hierfür keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.” Dafür, daß Mager in der Hauptverhandlung sein Geständnis nicht wiederholt hatte, war das Urteil milde.

Der Pflichtverteidiger Magers zog im Mai 1984 einen Antrag auf Revision zurück. So saß der Verurteilte, inklusive der U-Haft, sechs Jahre im Gefängnis. Am 15. Dezember 1989 wurde er entlassen. Ein Justizskandal?

Tags darauf wurde er auf der Straße festgenommen, nachdem zwei Personen aus der Nachbarschaft mit vagen und wirren Angaben Verdacht auf Mager lenkten. Gegenüber der Polizei gab er dann sofort zu, die Wohnung der Frau Scharnow betreten zu haben.

Während der Vernehmungen als Beschuldigter ließ sich Mager immer weiter in ein Geständnis hineinführen. Unmerklich geriet er immer mehr ins Gestehen, bereitwillig und gefügig. Es ist niemandem der Vorwurf zu machen, daß brutaler Druck ausgeübt, daß ein Geständnis erpreßt wurde (es gab kein 20-Stunden-Verhör). Im Gegenteil: Die Beamten, wie später auch die Richter, bemühten sich offensichtlich um Entgegenkommen. Man ging freundlich um mit Mager, man half ihm, sich mit einem Geständnis zu erleichtern.

Es ergaben sich zwar Widersprüche – Mager hielt sich zum Beispiel nachweislich über die Mittagszeit des 13. Oktober auf einer Sozialstation auf, um Geld abzuholen. Bei der Polizei wiederum sagte er einmal, um diese Zeit habe er mit dem bei Frau Scharnow angeblich erbeuteten Geld einen Imbiß besucht. Doch der Widerspruch wurde angesichts der Geständniswilligkeit Magers übergangen oder vergessen.

Der psychiatrische Sachverständige Professor Detlef Cabanis stellte damals zwar fest, daß der Angeklagte nur von “schwacher Intelligenz” (IQ 84) sei, daß er sich als minderwertig empfinde, daß er “scheu und gehemmt” im Umgang mit Menschen sei. Doch die Suggestibilität, die Wehrlosigkeit des Probanden erkannte er nicht. Er sah nicht, daß ein schwacher, unsicherer und unbeholfener Mensch wie Mager möglicherweise aus Angst spürbare Erwartungen zu erfüllen trachtete; oder daß ihn das Gefühl, einmal im Leben Aufmerksamkeit auf sich ziehen zu können, verwirren und verleiten konnte.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8885762.html

8.08.1996  Nun müssen die Richter Michael Mager wohl glauben

Einer der peinlichsten Irrtümer der Berliner Justiz wird heute vor dem Landgericht verhandelt. Sechs Jahre saß Michael Mager unschuldig im Gefängnis – für eine Tat, die der Serienmörder Thomas Rung verübte. Als die Jugendrichter am 14. März 1984 ihr Urteil fällten, plagten sie keine Zweifel: Der 22jährige Mager sei schuldig des Mordes an der Rentnerin Melanie Scharnow, die im August 1983 in ihrer Neuköllner Wohnung ausgeraubt und erwürgt worden war. Zwar bekannten die Richter, daß der Ablauf der Tat nicht mehr genau festzustellen gewesen sei. Aber für die Verurteilung reichten ihnen die Indizien aus, die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft beisteuerten. Ein Fingerabdruck Magers war in der Wohnung der Ermordeten entdeckt worden. Ebenso Schuldscheine, aus denen die Kriminalisten das Mordmotiv ableiteten: Ein Streit um Geld. Am folgenschwersten aber wog für Mager ein Geständnis, das er in den stundenlangen Vernehmungen abgelegt hatte. In seinem letzten Prozeß beteuerte der Angeklagte zwar: “Ich bin unschuldig.” Doch niemand glaubte ihm. Zehn Jahre später muß ihm geglaubt werden. Der Serienmörder Rung gestand den Mord an Rentnerin Scharnow – und brachte die Ermittler in Verlegenheit.

http://www.berliner-zeitung.de/newsticker/das-wiederaufnahmeverfahren-um-den-mord-an-einer-rentnerin-beginnt-heute—unschuldig-verbuesste-der-heute-33jaehrige-sechs-jahre-haft-nun-muessen-die-richter-michael-mager-wohl-glauben,10917074,9163410.html

02.04.1997  Keine Entschädigung für sechs Jahre unschuldig in Haft

Michael Mager, der sechs Jahre unschuldig im Gefängnis saß, erhält keine Haftentschädigung von rund 30 000 Mark. Das entschied nun das Berliner Kammergericht in letzter Instanz. Das Landgericht hatte den 34jährigen im vergangenen Jahr vom Vorwurf des Mordes freigesprochen und Mager eine Entschädigung von 20 Mark pro Hafttag zuerkannt. “Nach dem Beschluß legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein”, sagte gestern Justizsprecher Rüdiger Reiff. Das Verfahren wurde daraufhin zur nächst höheren Instanz weitergeleitet, Magers Ansprüche dort abgewiesen. Das Urteil wegen Mordes sei nach der damaligen Beweislage nicht offensichtlich unrichtig gewesen, begründete das Kammergericht seine Entscheidung. Ohne das Geständnis des wahren Täters, des Serienmörders Thomas Rung, hätte sich im Wiederaufnahmeverfahren ein Freispruch Magers nicht aufgedrängt. Michael Mager war im März 1984 von einem Jugendgericht wegen Mordes an seiner Vermieterin zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte bei der Polizei die Tat gestanden, im Prozeß jedoch widerrufen. +++

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/keine-entschaedigung-fuer-sechs-jahre-unschuldig-in-haft,10810590,9258214.html

November 1983: Die unbekleidete Leiche von Susanne Matthes, einer 22jährigen Pfarrerstochter, wird auf einem Spielplatz an der Silbersteinstraße in Neukölln gefunden. Die Politikstudentin ist zuvor vergewaltigt und mit Tritten und Schlägen zu Tode mißhandelt worden. Ein festgenommener Tatverdächtiger wird 1985 wegen “unzureichender Indizien” freigesprochen.

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/fall-rung-im-herbst-vor-gericht—prozess-soll-endgueltig-klaeren–ob-ein-unschuldiger-hinter-gittern-sass-alles-spricht-fuer-einen-justizirrtum,10810590,8975302.html

Zwischen 1983 und 1995 brachte er insgesamt sechs Frauen und einen Mann um. Seine Opfer wurden von ihm vergewaltigt, erwürgt, ertränkt oder erstickt. Wegen der unterschiedlichen Vorgehensweisen konnte lange Zeit kein Zusammenhang zwischen den einzelnen Taten hergestellt werden. Zwei der Opfer – seine 77-jährige Vermieterin sowie eine 22-jährige Studentin – wurden 1983 in der Silbersteinstraße in Berlin-Neukölln ermordet. Für Rungs ersten Mord an seiner Vermieterin wurde ein anderer Verdächtiger irrtümlich verurteilt und sechs Jahre lang inhaftiert.

Rung wurde 1995 festgenommen und ein Jahr später zu zweimal lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er wurde in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel inhaftiert. Dort misshandelte er 2001 einen Mithäftling und wurde deshalb zu zusätzlichen zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Weil Rung 2003 erneut einen Mithäftling – diesmal lebensgefährlich – verletzte, verhängte das Berliner Landgericht 2004 zehn weitere Jahre Haft und eine zweite Sicherungsverwahrung wegen versuchten Totschlags. Rung wurde anschließend in Berlin-Moabit inhaftiert, da die Vollzugsanstalt Tegel sich weigerte, ihn noch einmal aufzunehmen. Zur Zeit sitzt Thomas Rung in Niedersachsen in der JVA Celle ein. (wikipedia)

Anmerkung: Aber er hat auch zwei Unschuldige ins Gefängnis und vor Gericht gebracht, weil Ermittler und Justiz einfach unfähig, arrogant und selbstherrlich waren! Und dann ersparen sie sich auch noch die paar Tausend DM Entschädigung mit fadenscheinigen Begründungen!

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Ausrufezeichen-Sprachurlaub

„Bei der Feststellung der Entschädigung für Verdienstausfall sind aber auch die Vorteile zu berücksichtigen, die Ihr Mandant aus der Strafverfolgungsmaßnahme gezogen hat. Das  heißt die auf Grund der Inhaftierung ersparten Aufwendungen für Verpflegung.“

 Justizministerium Nordrhein-Westfalen

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275.   20.07.2009  Notwehr fraglich

Ein neues rechtsmedizinisches Gutachten zum Tod des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg könnte den Ermittlungen über den fatalen Polizeieinsatz vom 30. April eine Wende geben. Der Schussexperte Bernd Karger aus Münster kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der 24-Jährige vermutlich erst durch eine der letzten von insgesamt 16 Kugeln getötet wurde, die ein Polizeikommando auf ihn abgefeuert hatte. Die Familie Eisenbergs hatte Karger mit einer weiteren Obduktion beauftragt. Ein Mitbewohner des Musikstudenten hatte die Polizei gerufen, da er sich von Eisenberg mit einem Messer bedroht fühlte. Acht Beamten war es trotz angeblichen Pfefferspray- und Schlagstockeinsatzes nicht gelungen, dem Studenten ein Küchenmesser abzunehmen. Die Polizisten wollen in Notwehr geschossen haben, insgesamt 16-mal. Vier Kugeln trafen den Studenten von hinten. “Die Notwehrthese wäre so unmöglich zu halten”, sagt der Anwalt der Familie, Helmut von Kietzell. Eine endgültige Analyse wird Karger erst nach Akteneinsicht liefern.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-66133626.html

17. September 2009 19:35 Fall Tennessee Eisenberg   Ein Tod, der die Politik kaltlässt

Politiker in Bayern spielen den Fall Eisenberg herunter. Selbst die Opposition behandelt die Ereignisse wie einen normalen Kriminalfall.

Schon kurz nach der Tat legte sich die Staatsanwaltschaft Regensburg auf die Variante fest, dass es sich hier um Notwehr- oder Nothilfe der beteiligten Polizisten gehandelt haben müsse. Umgehend gingen daraufhin die Polizisten, die auf Eisenberg geschossen hatten, wieder zurück in den normalen Dienst. Nichts war aufgeklärt, aber die Beamten arbeiteten, als wenn nichts geschehen wäre. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte im Bayerischen Rundfunk, er habe damit keine Probleme.

Erst als die Süddeutsche Zeitung darüber berichtete, dass die Polizisten wieder regulär Dienst taten, wies Herrmann die Polizei in Regensburg an, die Beamten “zu ihrem eigenen Schutz” nur noch im Innendienst einzusetzen. Die Polizei in der Stadt verstand den Minister nicht. Beamte wehrten sich noch im August auf einer öffentlichen Diskussion gegen diese “Vorverurteilung”. Die Polizisten, die im April auf Eisenberg geschossen hatten, haben bis heute keine Angaben zum Tatablauf gemacht.

Beitrag: http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-tennessee-eisenberg-ein-tod-der-die-politik-kaltlaesst-1.34966

07.11.2009  Neue Zweifel an polizeilicher Notwehr-Version im Todesfall des Regensburger Studenten Eisenberg

Die Zeugenaussage eines Polizisten stützt ein Gutachten, wonach der Regensburger Student Tennessee Eisenberg nicht aus Notwehr durch Einsatzkräfte getötet wurde, wie bisher von der Polizei behauptet. Der 24-jährige Student war Ende April nach einem Notruf seines Mitbewohners im engen Flur seines Wohnhauses mit zwölf Schüssen niedergestreckt worden, da er mit einem Küchenmesser auf mehrere Polizeibeamte zugegangen war. Nach Aussagen eines Polizisten hatte sich Eisenberg langsam von seiner Wohnung in der ersten Etage durch das Treppenhaus nach unten bewegt, mindesten drei Beamte von acht anwesenden wichen vor ihm die Stufen abwärts zurück. Ein Polizist sprühte Pfefferspray in das Gesicht des Studenten, was ihn ebenso wenig stoppte wie der Schlagstockeinsatz eines anderen Beamten. Unbeirrt schritt Eisenberg am Treppenende auf diesen zu, der erklärte, der Student hätte ihn mit dem Messer erreichen können. Dann seien erste Schüsse gefallen. Als Eisenberg sich weggedreht habe, hätte er aus dem Haus flüchten können. Ein im Auftrag der Familie erstelltes rechtsmedizinisches Gutachten deutet die Spurenlage so, dass Eisenberg offenbar erst danach, unmittelbar neben der Haustür, tödlich getroffen wurde. Als Beleg dienen dem Sachverständigen Blutspritzer neben der Tür in Schulterhöhe, etwa drei Meter vom Treppenende entfernt. Zu diesem Zeitpunkt, nach der Flucht des Polizisten, sei die Notwehrsituation längst beendet gewesen, folgert der Anwalt der Familie, Helmut von Kietzell. Das Landeskriminalamt erklärt, die Blutspritzer seien beim Hinaustragen des tödlich Getroffenen entstanden. Der Anwalt hält das für absurd, mit einer pulsierenden Blutung würde kein Verletzter transportiert. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen zwei der am Einsatz beteiligten Polizeibeamten wegen Totschlags.

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-659923.html

21.12.2009 Fall Tennessee Eisenberg: Polizisten müssen sich nicht für Todesschüsse verantworten

Zwölf Kugeln streckten ihn nieder – war das noch Notwehr? Im April haben zwei Regensburger Polizisten den Studenten Tennessee Eisenberg erschossen, weil er sie mit einem Messer bedrohte. Jetzt verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage: Das Vorgehen sei in Ordnung gewesen.

Regensburg – Überraschendes Ende eines aufsehenerregenden Falls: Die Polizisten, die bei einem Einsatz in Regensburg den 24-jährigen Studenten Tennessee Eisenberg töteten, werden nicht angeklagt.

Die umfangreichen Ermittlungen hätten zu diesem Ergebnis geführt, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Einsatz der dienstlichen Schusswaffen durch die Beamten sei durch Nothilfe beziehungsweise Notwehr “geboten und damit gerechtfertigt” gewesen. Sie hätten nicht rechtswidrig gehandelt.

Was war passiert? Der Ermittlungsstand ist eindeutig: Eisenberg hatte am 30. April mit einem Messer seinen Mitbewohner bedroht. Dieser verständigte die Polizei. Die Beamten konnten den jungen Mann dann weder mit Pfefferspray noch mit einem Schlagstock überwältigen – also schossen sie. Eisenberg wurde durch insgesamt zwölf Kugeln schwer verletzt. Er starb noch am selben Tag in einem Regensburger Krankenhaus.

Doch war der Einsatz der Schusswaffen überhaupt gerechtfertigt?

Ausgehend von der “Gesamtsachlage” besteht laut Staatsanwaltschaft “kein genügender Anlass”, die beiden Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung oder Totschlags anzuklagen. Anklage dürfe nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheine. Dies sei hier nicht der Fall. Für alle am Einsatz beteiligten Polizisten habe nach deren Informationslage bei Eintreffen am Einsatzort “zumindest der Verdacht eines Vergehens der Bedrohung” bestanden.

Das Motiv des Studenten, mit einem Messer auf seinen Mitbewohner und später die Polizisten loszugehen, konnten die Ermittler nicht klären. Hinweise auf den Konsum von Alkohol oder Drogen ergaben die Untersuchungen nicht. Mehrere Bekannte des 24-Jährigen berichteten den Ermittlern aber von “Änderungen im psychischen Befinden” Eisenbergs.

Ein Gutachten soll laut Familie die Notwehrsituation widerlegen

Die Staatsanwaltschaft wertete den Angaben zufolge im Laufe ihrer Ermittlungen 13 Gutachten von Sachverständigen aus, 38 Vernehmungen von Zeugen sowie eine neun Stunden dauernde Tatrekonstruktion. Die Familie Eisenberg dagegen hatte unter Berufung auf ein rechtsmedizinisches Gutachten Zweifel daran geäußert, dass die Voraussetzungen für eine Notwehr vorlagen. Ihnen zufolge kam dieses Gutachten zu dem Ergebnis, dass Tennessee Eisenberg durch acht Treffer bereits schwerverletzt war, bevor dann die vier tödlichen Schüsse auf die Brust des Studenten abgegeben wurden.

Wer hat recht? Nach Aussagen eines Polizisten hatte sich Eisenberg langsam von seiner Wohnung in der ersten Etage durch das Treppenhaus nach unten bewegt. Mindestens drei von acht anwesenden Polizisten wichen vor ihm zurück, die Stufen hinunter. Ein Polizist sprühte Pfefferspray in das Gesicht des Studenten, ein anderer setzte seinen Schlagstock ein, doch beides stoppte Eisenberg nicht. Unbeirrt sei er am Treppenende auf ihn zugekommen, sagte der Polizist. Der Student sei ihm so nah gekommen, dass er ihn mit dem Messer hätte erreichen können. Dann seien erste Schüsse gefallen. Als Eisenberg sich schließlich weggedreht habe, habe er, der Polizist, aus dem Haus flüchten können.

Das im Auftrag der Familie erstellte rechtsmedizinische Gutachten deutet die Spuren so, dass Eisenberg erst nach der Flucht des bedrohten Polizisten tödlich getroffen wurde, also als keine Gefahr mehr bestanden habe. Als Beleg dienten dem Sachverständigen Blutspritzer unmittelbar neben der Haustür in Schulterhöhe, etwa drei Meter vom Treppenende entfernt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Notwehrsituation längst beendet gewesen, folgert Familienanwalt Helmut von Kietzell.

Das Landeskriminalamt entgegnete, die Blutspritzer seien beim Hinaustragen des tödlich Getroffenen entstanden.

Der Anwalt hält das für absurd. Kein Verletzter werde mit einer pulsierenden Blutung transportiert.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-tennessee-eisenberg-polizisten-muessen-sich-nicht-fuer-todesschuesse-verantworten-a-668313.html

30.04.2010 Getöteter Student: Polizisten schossen von hinten auf Tennessee Eisenberg

Regensburger Polizisten erschossen den Studenten Tennessee Eisenberg mit zwölf Kugeln – angeblich aus Notwehr. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, doch nach Informationen des SPIEGEL belegt nun ein Polizeivideo, dass die ersten Schüsse auf den 24-Jährigen von hinten abgegeben wurden.

Hamburg – Bei den Schüssen auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg wird Notwehr als Ursache immer unwahrscheinlicher. Eisenberg war vor genau einem Jahr am Fuß der Treppe vor seiner Wohnung von zwölf Polizeikugeln tödlich getroffen worden.

Er war in den Minuten zuvor auf einen Mitbewohner und fünf Beamte mit einem Küchenmesser zugegangen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte die Ermittlungen gegen die Polizisten wegen Totschlags eingestellt, da die Beschuldigten in Notwehr gehandelt hätten.

Aus einem Polizeivideo, auf dem der nachgestellte Einsatz aufgezeichnet ist, ergeben sich jedoch ganz andere Indizien. So wurden die ersten drei Schüsse von hinten auf Eisenberg abgegeben. In dem Filmabschnitt erklären ein Gutachter des Landeskriminalamts und ein Schussexperte übereinstimmend, dass der Student in diesem Moment nicht, wie Zeugen angaben, mit dem Messer vor einem in die Ecke gedrängten Kollegen stand, sondern offenbar die Treppe wieder hinaufgehen wollte.

Tennesse Eisenberg hatte, das ergeben laut den Sachverständigen die Schusskanäle, offenbar schon ein Bein auf der untersten Stufe. Die erste Polizeikugel schlug neben der Schulter in der Wand ein, die zweite durchschlug von hinten sein Knie und landete in der Treppe, eine dritte Kugel traf ihn seitlich von hinten am Oberarm. Danach drehte sich der Student zu den Beamten um und wurde Sekunden später von Schüssen in den Oberkörper gestoppt.

Im Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft spielt die Position am Fuß der Treppe keine Rolle. Die Ermittler glauben an die Version der beteiligten Polizisten.

Der Anwalt der Familie Eisenberg, Helmut von Kietzell, reichte aufgrund des Videos vergangenen Montag beim Oberlandesgericht Nürnberg ein Klageerzwingungsverfahren ein.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/getoeteter-student-polizisten-schossen-von-hinten-auf-tennessee-eisenberg-a-692300.html

03.12.2012   Im Kugelhagel  Von Friedrichsen, Gisela

Was verbirgt die Polizei? Eltern verlangen bisher vergebens nach gerichtlicher Aufklärung der Todesumstände ihrer erschossenen Söhne.

[..] “Bei dieser Sachlage besteht Klärungsbedarf”, schreibt Rechtsanwalt Bockemühl in seiner Verfassungsbeschwerde, auf deren Entscheidung die Eltern Eisenbergs nun schon seit zwei Jahren warten. Rechtsanwalt Euler wird sich ebenfalls im Namen seiner Mandanten ans Bundesverfassungsgericht wenden. Karlsruhe lässt sich Zeit. Es ist eine letzte Chance für die Wahrheit. ◆

Weiterlesen:   http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-89932544.html

Die Anwälte der Familie legten im Januar 2010 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Nürnberg ein, da die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft einseitig gewesen seien. Dieser wird vorgeworfen, sowohl die „Ergebnisse der ballistischen Untersuchung“ als auch einzelne Zeugenaussagen „völlig ignoriert“ zu haben. Es sei ungewöhnlich, dass belastende Spuren und Zeugenaussagen vernachlässigt würden und die „Staatsanwaltschaft ausschließlich den Verteidigererklärungen des Beschuldigten“ folge.[16][17] Der Leitende Oberstaatsanwalt erklärte, auf Basis des Grundsatzes In dubio pro reo gebe es keinerlei Widersprüche beim Geschehensablauf.[18]

Die Beschwerde wurde von der Generalstaatsanwaltschaft am 26. März 2010 abgewiesen. Die Anwälte kündigten daher die Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens an,[19] ein entsprechender Antrag wurde am 26. April 2010 gestellt.

 Am 19. Oktober 2010 wies das Oberlandesgericht Nürnberg den Antrag zurück, da kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten sei. Gegen die Entscheidung können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.

http://www.spiegel.de/wikipedia/Tennessee_Eisenberg.html

08.10.2012 Strafsache Polizei  Sabine Rückert

Immer wieder werden Menschen Opfer von gewaltsamen Übergriffen der Polizei. Die Justiz verfolgt diese Fälle nur nachlässig. Manchmal landen sogar die Geschädigten selbst auf der Anklagebank.

Bis heute ist nicht geklärt, was am Vormittag des 30. April 2009 in der Schwandorfer Straße 11 in Regensburg geschah. Fest steht allerdings, dass der 24-jährige Musikstudent Tennessee Eisenberg diesen Tag nicht überlebt hat. Zwölf Schüsse aus Polizeiwaffen trafen ihn in Knie, Arme, Rumpf. Und ins Herz. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die Schützen eingestellt. Das Oberlandesgericht Nürnberg, vor dem Eisenbergs Eltern durchsetzen wollten, dass die beiden Beamten angeklagt werden, hat den Antrag als unbegründet verworfen. Jetzt haben sich die Eltern an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt.

Könnte es sein, dass es an jenem Tag im Treppenhaus vor Eisenbergs Wohnung zu einem polizeilichen Gewaltexzess kam? Die – vom guten Glauben an die Obrigkeit durchdrungene – bayerische Justiz hat wichtige Fragen offengelassen.

Ganzer Artikel: http://www.zeit.de/2012/40/DOS-Polizeigewalt-Deutschland

Anmerkung: Die Bayern die sich immer rühmen „humorvoll“ zu sein, verlieren den Humor aber sofort, wenn es um ihre Justiz um ihre Polizei geht:

Beim Starkbieranstich 2010 auf dem Nockerberg kritisierte Michael Lerchenberg in der Rolle des Bruder Barnabas die bayerische Polizei und erwähnte dabei auch den Fall Eisenberg mit den Worten „Wenn in Regensburg zwei überforderte Polizisten zwölf Mal auf einen Geisteskranken schießen, davon vier Schuss wie einst beim Jennerwein von hinten, dann wird gaanz langsam ermittelt – wenn überhaupt!“

Und schon war der Schauspieler diesen Job los!

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276.   03.11.08   “Das ist der Horror”: Kraftfahrer 25 Tage unschuldig in U-Haft

Lichtenfels – Auch nach der Haftentlassung ihres Kollegen kochen bei den Mitarbeitern und der Firmenleitung der Lichtenfelser Spedition Kraus & Pabst die Emotionen hoch. 25 Tage saß Stephan Schober unschuldig in der Nürnberger Justizvollzugsanstalt.

Der zu unrecht inhaftierte Stephan Schober wird bei der Ankunft bei seinem Arbeitgeber von der Belegschaft und seinem Chef in Lichtenfels mit Plakaten und Applaus empfangen.

Am vergangenen Freitag konnte der 43-Jährige endlich wieder seine Frau Elke und seine beiden Kinder in die Arme schließen. Bei seiner Rückkehr in den Betrieb am Montag wird er gefeiert wie ein Held. Zugleich erheben Betriebsrat und Firmenleitung schwere Vorwürfe gegen die Justiz in Schwabach und Nürnberg.

Auf Transparenten äußern Schobers Kollegen ihren Unmut. Sie reden von einem Justizskandal und einem Willkürakt. “Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.” Schober und sein Anwalt Wolfgang Stretz behalten sich rechtliche Schritte von Dienstaufsichtsbeschwerden bis zu Schadenersatzklagen vor.

Betriebsratsvorsitzender Harald Kober spricht von “einer Schweinerei, wie sie im Buche steht”.

Hintergrund ist ein Bagatell-Unfall am 17. April in der Nähe von Schwabach. Ein Lastwagen der Lichtenfelser Spedition soll ein parkendes Auto angefahren haben. Der Sachschaden: 2500 Euro.

Am 6. Oktober wird der Fall vor dem Amtsgericht Schwabach verhandelt. Schober wird als Zeuge vernommen. Er bestätigt, dass er neben seinem Kollegen, dem Fahrer Werner Vosswinkel, im Führerhaus saß – und nichts von einem Unfall bemerkt hat. Die Frau des Pkw-Besitzers gibt dagegen an, dass nur ein Mann im Lastwagen saß. Schober wird noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und Verdunklungsgefahr festgenommen.

Erst dreieinhalb Wochen nach dem Prozess später bestätigt ein Lackgutachten, dass der Lastwagen der Spedition Kraus & Pabst als Unfallverursacher ausscheidet. Schober, gegen den bereits Anklage erhoben wurde, kommt frei.

Für Kober und Firmenchef Rohrbacher bleiben eine Menge an Fragen an die Justiz. “Wieso wird ein vollkommen unbescholtener Bürger wegen einer Lappalie behandelt wie ein Verbrecher”, stellt Kober in den Raum. “Hier wird die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates infrage gestellt.”

Rohrbacher geht noch einen Schritt weiter: “Wenn so etwas Schule machen sollte nach einem Verkehrsunfall, könnte man jedem Bürger nur raten, sich nicht als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder sich vorher freies Geleit zusichern zu lassen.” Firmensprecher Martin Rebhan wirft den Behörden “schlampige Ermittlungen” vor.

“Das ist der Horror”, blickt Schober auf die 25 Tage und Nächte im Gefängnis zurück. Eine Stunde Aufschluss und eine Stunde Hofgang pro Tag werden ihm dort gewährt. Den Rest des Tages verbringt er in der Zelle. “Die Emotionen fahren mit mir Karussell”, beschreibt Schober am Montag seine psychische Verfassung. “Ich kann nachts nicht schlafen. In meinem Kopf läuft ständig ein Film ab. Es sind aber nur Sequenzen, ohne Zusammenhang.”

Drei Tage nach seiner Haftentlassung bedankt sich Schober bei allen, die in den vergangenen Wochen hinter ihm gestanden, vor der JVA für seine Freilassung demonstriert und immer an seine Unschuld geglaubt haben. “Ich selbst habe in der U-Haft nicht so sehr gelitten wie meine Frau und meine Kinder zu Hause”, erklärt der 43-Jährige. Für seinen achtjährigen Sohn und seine elfjährige Tochter waren die vergangenen Wochen ein Alptraum. Mit einer Woche Sonderurlaub kann sich ihr Vater erst einmal von den ärgsten Spuren der Haft erholen.

“Unschuldig zu sitzen, ist das Schlimmste, was einem passieren kann”, beschreibt Firmensprecher Rebhan den Fall Schober: “Er lehrt, dass so etwas jeden treffen kann. “Schober stand vor der Frage, seine Aussage zu widerrufen und die Unwahrheit zu sagen, damit er wieder in Freiheit kommt”, resümiert Betriebsratschef Kober zum Abschluss der Pressekonferenz.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/kraftfahrer-tage-unschuldig-uhaft-18297.html

 Anmerkung;  Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts, Dr. Quentin, bestätigte auf Anfrage von Camion Pro e.V. bisher im Wesentlichen den o.g. Sachverhalt, wies aber darauf hin, dass „Falschaussagen vor Gericht ein schwerwiegender Tatvorwurf seien“. Quentin hält deshalb die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit der drakonischen Maßnahme für gerechtfertigt.

Herr Oberlandesgerichtssprecher Sie verzeihen, wenn man darüber nur lachen kann. Wie viele FalschbeschudligerINNEN und lügende ZeugINNEN sind schon DRAKONISCH bestraft worden?

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277.  18. MAI 2012  Der steinige und schmale Weg vom Vorwurf der Vergewaltigung zum Freispruch

Die Schülerin Mara (19) aus dem Kanton Aargau lernt im Frühling 2009 im  Internet-Chat http://www.ilove.ch Marco W.(24), einen sensiblen jungen Mann aus Basel  kennen. Sie treffen sich erstmals am 12.  September 2009, stehen schon zuvor in intensivem Handy und E-Mail Kontakt miteinander, haben einen Monat später ersten Sex im Hotel Hilton in Basel, eine Woche später auf einem Spielplatz in Baden, (wo es zur Defloration kam,) dann wieder in der Heilsarmee Basel und am Schluss in der Privatwohnung des Paten von Maras Mutter in Basel.

[…]Mara ist nach ihrer Entjungferung in der Holzhütte des Spielplatzes im Oktober enttäuscht und fühlt sich nachher „Scheisse“ und „durchgefiggt“. Maras Mutter findet Marco unter der „Würde“ ihrer Tochter, fühlt sich von ihm hintergangen, weil er sich als Maler ausgegeben hat, aber immer saubere Hände hatte. Sie drängt ihre Tochter, die Berufsmaturitätsvorbereitung ins Zentrum zu stellen, Maras schulische Leistungen  seien seit ihrer Beziehung zu Marco abgesunken. Mara setzt der Beziehung Ende November, also bereits nach 9 Wochen, auch auf Druck der Mutter ein Ende.

Marco hat Suizidgedanken, wird depressiv und beginnt sich sinnlos zu betrinken. Mara schreibt ihm nach Beendigung ihrer Beziehung, dass sie seine Liebe und alles in guter Erinnerung behalte. Auch Maras Mutter schreibt ihm einen emotionalen Brief und versucht ihn wegen der Trennung zu trösten und weist ihn an einen Psychiater. Auch die Tochter leidet schwer unter dem Abbruch der Beziehung.

[..]Auf Druck der Mutter, die Sozialarbeiterin ist, erstattet Mara am 31. März 2010 Strafanzeige wegen des Überfalls, aber auch wegen des Stalking durch Marco und nun auch wegen mehrfacher Vergewaltigungen aus den oben erwähnten Begegnungen mit Marco. 

Es fällt wiederum auf, dass die Anzeige fast ein halbes Jahr nach dem letzten Sex-Kontakt und aus einem ganz anderen Zusammenhang erfolgt. Marco sagt rückblickend wahrscheinlich zu recht,  dass das eine Retourkutsche seiner ExFreundin ist für seine Belästigung aus Verzweiflung. Aus der ersten, abgebrochenen Liebesbeziehung wird durch Strafjuristen nachträglich eine Vergewaltigung fabriziert.

[..]Am 25. August wird Marco in Basel in Haft gesetzt und sitzt während drei Wochen in UH. Der Basler Haftrichter Faesch begründet die Haft salopp mit Verdunkelungsgefahr, weil es notorisch sei, dass bei Beziehungsdelikten versucht werde, das Opfer zu beeinflussen. Marco habe ja dem „Opfer“ bereits nachgestellt.

Die Vergewaltigung wurde trotz der  Bestreitungen des Marco als gegeben vorausgesetzt, obwohl dem Haftrichter bereits die späte Anzeige als „unerklärlich“ auffiel. (Vergewaltigungen ohne grobe Gewalt sollten wegen Beweisverlusts innerhalb von drei Tagen angezeigt werden.) Die Haft ist gesetzwidrig, weil sie ohne dringenden Tatverdacht nur auf verspätete Anzeige hin verfügt wurde. Und dies auf Ersuchen der Strafverfolger von Baden, die sich vom Erscheinen vor  dem Haftrichter dispensieren liessen.

[..] Der Richter verfügte routinemässig die Maximaldauer von „vorläufig 4 Wochen“. Vorgängig wird eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des PC im Zimmer von Marco durchgeführt. Er wird massiv eingeschüchtert: „Wir dürfen auch schiessen! (falls er flüchte)“. Es wird vom Untersuchungsbeamten zunächst verhindert, dass er den RA seiner Wahl beiziehen kann.

[..]Schliesslich realisiert auch die Staatsanwaltschaft, was jedem neutralen und vernünftigen Beobachter sofort klar wird: das ist nichts für die Strafjustiz. Es wurden vier Strafverfahren geführt, nun werden alle bis auf ein einziges eingestellt. Aber an diesen Strohhalm klammert sich Staatsanwalt Decker (http://www.ag.ch/staatskalender/?rub=12827&CFID=5064862&CFToken=38)

Die Defloration im Kinderspielhäuschen unter der Brücke in Baden soll als Vergewaltigung gelten. Da die Durchstossung des Hymens naturgemäss eine Verletzung der Frau einschliesst, kommt dieser erste Sexverkehr der jungen Frau  dem Angriff der StaWa auf den Mann entgegen.

Die Anklage wegen  einer Vergewaltigung ist ein Versuch, das verunglückte Haft- und Strafverfahren für die Justiz trotzdem zu retten. Anstatt die Geschichte dorthin  zu verweisen, wo sie hingehört, in den höchstpersönlichen Bereich der  notwendigen und teilweise bitteren Erfahrungen junger Menschen mit der ersten Liebe und der Sexualität, wird munter der Torso aus einer Vergewaltigung und dem Stalking-Kinderkram zur Nötigung, Beschimpfung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Handy) hochstilisiert. Die StaWa verlangt vor Gericht und nach ihren eigenen Verfahrenseinstellungen tatsächlich eine Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren!

Das  Hauptdelikt Vergewaltigung  wird auf knapp 2 Seiten abgehandelt, der ganze Krimskrams E-Mail, F-Book-Einträge, SMS füllt die übrigen 10 Seiten der Anklage. In der Praxis gehen Strafen wegen Vergewaltigung allerdings bis zu 5-6 Jahren!

Der Staatsanwalt streicht vor Gericht Marcos  „kriminelle Energie“ heraus und rügt dessen „mangelnde Reue“. Er kämpft wie ein Löwe um eine Verurteilung.

Mara sucht die Frauenärztin erst kurz vor der Gerichtsverhandlung auf, verweigert aber eine Untersuchung.

Die „Privatklägerin“ macht von ihren Opferrechten ausgiebig Gebrauch, verlangt die Einvernahme durch eine Frau, verweigert eine Konfrontation mit dem „Täter“ (Übertragung durch Video in Nebenraum), kann aber nicht verhindern, einer mehrfachen und schliesslich vor dem Bezirksamt in Baden vom 23. 11. 2010 einer eingehenden Befragung mit 128 Fragen unterzogen zu werden. Auch sie leidet unter dem Strafverfahren, das sie ausgelöst hatte.

Nach einer Verhandlung von einem halben Tag am 27. März 2012 (14-1845 Uhr) wird Marco nach einem fulminanten Plädoyer des Topverteidigers Dr. Stefan Suter, Basel, vom Gericht Baden freigesprochen. Das Gericht ist überwiegend mit Frauen besetzt (Vorsitzende, Vize und Gerichtsschreiberin).

Das Gericht verurteilt wegen Beschimpfung und Handy-Missbrauch zu einer bedingten Geldstrafe von  100 Tagessätzen zu Fr. 70.– Fr., also Fr. 7000.–(Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 1000.–.

Ganzer Artikel: http://www.peter.zihlmann.com/docs/TimeToDo180512.pdf

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278.  13.11.2012      Freispruch für Vergewaltigung, aber Strafe für Schläge

Freispruch wegen Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin, aber Schuldspruch wegen Körperverletzung. So lautete das Urteil gegen einen Butzbacher (22) vorm Friedberger Amtsgericht.

Butzbach. 600 Euro Geldstrafe brummte das Jugendschöffengericht dem 22-jährigen Heizungsbauer Pascal Rump* aus Butzbach auf, weil er seiner Ex-Freundin mehrfach so kräftig auf den Oberarm geschlagen hatte, dass die Fingerabdrücke noch Tage später als blaue Flecke zu sehen waren. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er dagegen freigesprochen.

Am Ende stand Aussage gegen Aussage, und es war vom Gericht nicht mehr feststellbar, zu welchem Zeitpunkt der Geschlechtsverkehr zwischen dem zur Tatzeit 19-jährigen Angeklagten und seiner erst 15-jährigen Freundin in Gewalt hätte übergegangen sein können. Im November 2009, der 19- und die 15-Jährige kannten sich vier Wochen, verabredeten die beiden über eine Internetplattform, dass sie an diesem Tag Geschlechtsverkehr haben wollten. Mit dem Auto holte er sie ab und fuhr mit ihr auf den Parkplatz des Schrenzer-Schwimmbades. Dort begannen beide mit dem Sex.

Sie aber zögerlicher als er, da sie das Auto als wenig geeignet empfand. Sie habe sich jedoch erst mit Händen gegen ihn gewehrt, als er versuchte, in sie einzudringen. Als der Angeklagte nicht nachließ und tiefer in sie eindrang, habe sie zu schreien begonnen, weil sie den Beischlaf als zu schmerzhaft empfand. Dabei hatten sie zuvor schon einmal Sex gehabt – einvernehmlich. Der Angeklagte will bei ihrem Schreien sofort aufgehört haben.

Auch will er zu keinem Zeitpunkt Gewalt angewandt haben. Sie dagegen erklärte, dass sie ihn mehrfach eindringlich gebeten habe aufzuhören. Erst als sie geschrien habe, habe er von ihr abgelassen, ihr jedoch dann Vorwürfe gemacht. Noch mehr als ein Jahr habe die Beziehung zwischen den beiden gedauert – mit vielen Höhen und Tiefen, aber mit immer wieder einvernehmlichem Sex.

Zum Bruch kam es im Sommer 2011. Beim Kochen sei ihr Peperonigewürz ins Auge geraten. Irgendwie kam es deswegen zu einer Rangelei, wobei die 15-jährige dem Angeklagten versehentlich einen Klaps gegeben haben will. Er empfand den Klaps als Schlag, gegen den er sich mit Schlägen auf ihren Oberarm wehrte. Danach war es mit ihrer Liebe vorbei. Wenige Monate später erstattete sie Anzeige.

In ihrem Plädoyer ließ die Staatsanwältin ihre Anklage wegen Vergewaltigung fallen, da weder der Zeitpunkt der freiwilligen Aufgabe durch den Angeklagten festgestellt werden konnte, noch ob von ihm Gewalt ausgegangen sei. Auch sei nicht zu erkennen gewesen, dass er ihr gedroht habe. Die Staatsanwältin forderte deshalb nur eine Bestrafung wegen der Schläge. Dem schloss sich das Gericht auch an.

Richterin Janine Franzke betonte, dass die Beziehung sich für beide als nicht gut erwiesen habe. Beide stammten aus schwierigen Familien, dies wollten sie mit ihrer Beziehung übertünchen. Immerhin hat der Angeklagte noch vor Gericht seine Ex-Freundin um Verzeihung gebeten. Die hatte aber nur ein Kopfschütteln übrig.

http://www.fnp.de/ndp/region/lokales/wetterau/freispruch-fuer-vergewaltigung-aber-strafe-fuer-schl-ge_rmn01.c.10278706.de.html

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279. 23.12.2010   Es war keine Vergewaltigung

Eine Tamilin beschuldigte einen Landsmann von ihr, sie vergewaltigt zu haben. Nach den Verhandlungen folgte nun am Kreisgericht in Aarwangen das Urteil: Der aus Sri Lanka stammende, mittlerweile 26-jährige Mann wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung vollständig entlastet. Nach dem Verzicht beider Parteien auf eine Appellation ist das Urteil rechtskräftig.

Gerichtspräsident Fritz Aebi machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass das Gericht nicht einfach an der Schuld des tamilischen Mannes zweifelte, sondern diesen tatsächlich für unschuldig hält.

Das Ergebnis des Beweisverfahrens konnte die Kreisrichterinnen und -richter nicht überzeugen. Im Gegenteil: «Das Ergebnis des Beweisverfahrens war dürftig», konstatierte Gerichtspräsident Fritz Aebi, nachdem er das Urteil bekannt gegeben hatte. Die Prozesskosten gehen zulasten des Kantons Bern, dem Freigesprochenen wird eine Entschädigung von 13’400 Franken für seine Verteidigung vergütet, und der Freispruch wird dem Bundesamt für Migration mitgeteilt, sein DNA-Profil gelöscht.

Widersprüchliche Aussagen

Objektive Beweise für eine Vergewaltigung der ebenfalls aus Sri Lanka stammenden Frau waren keine vorhanden. «Dass objektive Beweise in einem Vergewaltigungsfall dürftig sind, ist normal», konstatierte Aebi. Umso gewichtiger wären die subjektiven Wahrnehmungen des Opfers, das als Hauptzeugin befragt worden war. Auf eine Privatklage hatte die Frau ausdrücklich verzichtet, obwohl ihr die Opferhilfe Beistand angeboten hatte.

Fritz Aebi listete eine ganze Reihe von Geschichten auf, die das angebliche Opfer erzählt hatte. Wurde ihr vorgehalten, sie habe das aber schon ganz anders erzählt, erklärte sie schlichtweg, es sei eben beides richtig, selbst wenn das eine das andere ausschloss. So gab die Zeugin vom Tathergang mehrere verschiedene Versionen an: Einmal soll sie vom Angeschuldigten gewürgt worden, dann mit einem Messer bedroht, in einer weiteren Version mit einer Pistole oder mit Pfefferspray gefügig gemacht worden sein. Das Gericht hielt keine Version für wahr.

«Nicht verboten»

Während der Verhandlung am Vortag war auch angesprochen worden, ob zwischen dem angeblichen Opfer und dem Angeschuldigten überhaupt ein sexueller Kontakt stattgefunden hatte. «Wenn er einvernehmlich war, dann geht es das Gericht nichts an. Das ist nicht verboten», konstatierte Aebi. Dabei äusserte er Verständnis, dass beide dem Umstand grosses Gewicht zugemessen hatten, bedeutet doch nach tamilischer Auffassung Geschlechtsverkehr ein Heiratsversprechen. Darüber allerdings hatte das Gericht nicht zu befinden.

http://www.bernerzeitung.ch/region/emmental/Es-war-keine-Vergewaltigung/story/31700152

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280. 22.01.2013   ”Sie half beim Kondom” – Vergewaltigung erfunden?

Der Angeklagte behauptet vor Gericht, der Sex im Doggystyle auf dem Optimolgelände mit einer 20-Jährigen sei einvernehmlich gewesen. Freispruch.

München - Den Vergewaltigungsvorwurf streitet der Gebäudereiniger (27) vehement ab: „Sie half mir sogar mit dem Kondom.“ Im Doggy-Style habe man einvernehmlich in der Nähe der Discothek „Do Brasil“ in den Optimolwerken Sex gehabt.  Der Angeklagte schildert es so: „Plötzlich taten mir die Kniescheiben weh. Dann wollte ich nicht mehr und bin zurück in die Disco. Darüber war sie sauer, schrie mich an und beschimpfte mich.“

Die Anklage schildert den Vorfall in der Nacht zum 2. Juni 2011 völlig anders. Der Angeklagte (Anwalt Alexander Eberth) soll die 20-jährige Lena B. (Name geändert) in der Disco kennen gelernt haben. Aufgrund des Lärms habe man die Lokalität wechseln wollen. Draußen habe er versucht, sie zu küssen. Sie soll ihn weggeschubst haben. Dann habe er sie zu Boden geworfen und vergewaltigt.

Der Angeklagte schildert den Sachverhalt aus seiner Sicht aber so: „Als wir das erste mal vor die Tür sind, haben wir uns nur geküsst. Wir sind dann wieder zurück in die Disco, weil ihr alles zu schnell ging.“ Als er sich dort mit anderen Frauen unterhält, sei sie eifersüchtig geworden. Sie habe dann gesagt, dass sie Sex haben will: „Wir haben dann wieder die Disco verlassen und hatten Sex.“ Belastend sind allerdings die Verletzungsspuren. Lena B. soll laut Anklage Schürfwunden und Hämatome an den Kniescheiben gehabt haben.

 Das Gericht sprach den Angeklagten frei.
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 281.  28. Dezember 2012    Vergewaltigung erfunden – 20-Jährige angezeigtWeil sie zwei Männer grundlos einer Vergewaltigung beschuldigt haben soll, ist eine 20-Jährige jetzt selbst angezeigt worden.Die junge Frau, die in Welschnofen wohnt, soll zur Polizei gegangen sein, um unter Tränen eine Vergewaltigung durch zwei Ausländer anzuzeigen.Die Polizisten nahmen laut eigenen Angaben sofort Ermittlungen auf und konnten nach kurzer Zeit zwei junge Pakistaner identifizieren, die von der Frau beschuldigt wurden.Wahrheit kam durch Ungereimtheiten ans LichtAls man die junge Frau und die beiden Beschuldigten zum Vorfall vernommen habe, seien in der Erzählung der 20-Jährigen mehrere Ungereimtheiten aufgetaucht, mit denen sie konfrontiert worden sei, so die Polizei.Da die Frau die Widersprüche in ihrer Aussage nicht habe erklären können, habe sie schließlich gestanden, dass sie die Vergewaltigung erfunden habe.20-Jährige wollte angeblich an Geld kommenAls Grund habe sie angegeben, von den beiden Männern Geld erpressen zu wollen.Sie ziehe ihre Anzeige einfach zurück und alles löse sich von selbst, habe die Frau bei ihrer Einvernahme gegenüber den Ermittlern erklärt, so die Polizei.Die Anzeige gegen die beiden Pakistaner wurde eingestellt; dafür wurde die 20-Jährige wegen der Vortäuschung einer Straftat und wegen der Verleumdung der beiden Männer angezeigt.http://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Lokal/Vergewaltigung-erfunden-20-Jaehrige-angezeigt*************************************************************************************************************************************282.   09.08.05 Vergewaltigung in Niendorf?Mit einem großen Polizeiaufgebot hat die Mordkommission gestern nach Spuren einer angeblichen Vergewaltigung im Niendorfer Gehege gesucht. Ein 15 Jahre altes Mädchen hatte sich zuvor bei der Polizei gemeldet und angegeben, sie sei mißbraucht worden. Der Täter soll nach ihren Angaben ein Nachbar sein. Spurensicherer suchten daraufhin, unterstützt von der Bereitschaftspolizei, im Unterholz nach einem möglichen Tatort.Die 15jährige war gegen Mittag von einer Anwohnerin völlig verstört aufgefunden worden, mit Würgemalen am Hals und Schnittverletzungen am Rücken. Nach ersten Ermittlungen ist das angeblich stark depressive Mädchen seit drei Wochen stationär in der Kinderpsychiatrie des UKE untergebracht. Bei einem Spaziergang im Niendorfer Gehege habe sie den 70jährigen getroffen, der sie in ein Gebüsch gezogen und betäubt habe. Anschließend habe der Täter sie mit einem Strick um den Hals an drei Äste gehängt, die sie nach dem Aufwachen selbst habe abbrechen können. “Wir müssen den Fall klären, haben aber bisher keine Anhaltspunkte dafür, daß er tatsächlich so passiert ist”, sagte ein Beamter. Der 70jährige Nachbar konnte zunächst nicht befragt werden.http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:O4ovoxOoFr4J:www.abendblatt.de/hamburg/article345070/Vergewaltigung-in-Niendorf.html+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=ch10.08.05 Vergewaltigung in Niendorf offenbar erfundenDie angebliche Vergewaltigung mit anschließendem Mordversuch an einer 15jährigen in Niendorf hat es offenbar nie gegeben. Davon muß die Polizei am Dienstag nachmittag ausgehen. Das Mädchen hatte ausgesagt, am Montag nachmittag im Niendorfer Gehege von einem Mann in ein Gebüsch gezerrt, vergewaltigt und betäubt worden zu sein. Als sie wieder zu sich kam, habe sie an einem Ast gehangen und um ihr Leben gestrampelt. Schließlich sei das Holz gebrochen. Eine Spaziergängerin hatte die apathische Jugendliche auf einer Parkbank entdeckt. Am Hals hatte die 15jährige Strangulationsmerkmale.Täter war nach Aussagen des Mädchens ein ehemaliger Nachbar. Mit ihm hatte es in der Vergangenheit Streit gegeben. Die Mordkommission übernahm den Fall. Polizisten durchsuchten das Haus des Verdächtigen. “Wir haben dabei keine Hinweise gefunden, die ihn belasten”, sagt ein Beamter. In der Nacht machte die Polizei den Mann in Niedersachsen ausfindig. Er hat ein wasserdichtes Alibi. Damit scheidet er als Täter aus. Zwischenzeitlich hatte die 15jährige einen zweiten Mann der Vergewaltigung und des Mordversuchs bezichtigt. Auch er hat ein Alibi und kann nicht der Täter gewesen sein. Zudem fand die Polizei kaum Spuren, die die Aussage der 15jährigen untermauern. Das Mädchen, das in psychiatrischer Behandlung war, ist mittlerweile unter ärztlicher Aufsicht. Die Polizei ermittelt “in alle Richtungen”, wie es ein Beamter formuliert. Dazu gehört auch der Tatbestand “Vortäuschung einer Straftat”.http://www.welt.de/print-welt/article687888/Vergewaltigung-in-Niendorf-offenbar-erfunden.html***************************************************************************************************************************

283.  18. April 2008  Vergewaltigung nur erfunden

(gab) Mit einem erfundenen Verbrechen alarmierte am frühen Freitagmorgen eine Frau die Polizei. Sie teilte per Notruf mit, dass in Mittelsinn eine junge Frau vergewaltigt worden sei und beendete den Notruf gleich darauf, ohne weitere Infos zu geben. Die Polizei konnte die Anruferin jedoch bald ausfindig machen. Dabei ergab sich, dass die 45-Jährige aus einer Alkohollaune heraus die Vergewaltigung erfunden hatte. „Sie wird ernüchtert feststellen müssen, dass gegen sie Anzeige wegen Missbrauchs von Notrufen erstattet wird“, schreibt die Polizei.

https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Vergewaltigung-nur-erfunden;art774,4451063

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284.  12.03.2012  Vorwurf Nötigung: Frau nahm alles zurück

Vor dem Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 23-jähriger Arbeiter vom Vorwurf freigesprochen worden, seine Ex-Freundin zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Die Frau nahm im Zeugenstand alles zurück.

Die Ex-Freundin hatte damals vor der Polizei angegeben, der Angeklagte habe sie nach der Trennung zur Rückkehr und zum Geschlechtsverkehr genötigt, indem er damit drohte, ihrem streng religiösen Vater von der vorehelichen Beziehung zu erzählen.

Frau droht nun Verleumdungsklage

Vor Gericht gab die 21-Jährige zu, dass nichts davon stimme. Sie habe sich damals an die Polizei gewandt, weil sie sich nach einem Vorfall auf Anraten ihrer Freundinnen habe erkundigen wollen, was zu machen sei. Die Folgen der Anzeige hätte sie nicht abschätzen können, sagte sie unter Tränen. Nun droht ihr ein Verfahren wegen Verleumdung und wegen falscher Beweisaussage.

Den Mann schickte der Richter mit den Worten nach Hause, sich mit Frauen einzulassen, könne gefährlich sein. Offenbar für den 23-Jährigen kein ernstzunehmender Ratschlag. Nach der Verhandlung sah man die beiden im gemeinsamen Auto nach Hause fahren.

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2524642

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 285. 9. Oktober 2012  Freispruch vom Missbrauch wegen erektiler Dysfunktion

Der Schöffensenat hatte große Zweifel an den Angaben der Zeugin.

von NEUE/Seff Dünser – Weil der Angeklagte nach einem Unfall keine Erektion haben konnte, hat der behauptete Missbrauch laut Urteil nicht stattgefunden.

Der Angeklagte litt nach Angaben eines Gutachters zur angeklagten Tatzeit unter einer erektilen Dysfunktion. Er konnte damit den von der Belastungszeugin geschilderten Missbrauch nicht begangen haben. Der von Thomas Raneburger verteidigte 61-Jährige wurde deshalb gestern am Landesgericht Feldkirch von den Anklagevorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schöffensenat habe „dermaßen große Zweifel“ an den Angaben der Zeugin gehabt, dass „das Gericht nicht annimmt“, dass es den behaupteten Vorfall gegeben hat. Das sagte der Vorsitzende Richter Peter Mück in seiner Urteilsbegründung.

Die Frau hatte ausgesagt, sie sei als Volksschülerin irgendwann in den 90er-Jahren vom Lebensgefährten ihrer Oma missbraucht worden. Er sei nackt im Badezimmer gestanden und habe ihre Hand für einige Sekunden zu seinem Penis geführt. Dabei sei es bei seinem Penis zu einer halben Erektion gekommen, soll sie vor der Polizei gesagt haben. Bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme am Gericht vor dem Prozess soll sie von einem harten Penis gesprochen haben.

Ihre Angaben seien jedenfalls nicht mit dem urologischen Gutachten in Einklang zu bringen, sagte der Richter. Denn der Sachverständige habe seinem Mandanten für den angegebenen Zeitraum „eine vollständige Erektionsunfähigkeit“ bescheinigt, berichtete der Verteidiger. „Der Schwellkörper war nicht mehr durchblutet.“

Die Potenzstörung sei die Folge eines Verkehrsunfalls gewesen und habe bis zum Jahr 2002 angehalten, teilte die Verteidigung mit. Der Angeklagte aus dem Walgau sei von einer Kehrmaschine im Beckenbereich überrollt worden. Dadurch sei er vorübergehend sogar lebensgefährlich verletzt gewesen.

Die Angaben der Frau erklärte sich das Gericht damit, dass sie sich bei der Erforschung ihrer psychischen Probleme zu sehr auf den angeblichen Vorfall mit dem Angeklagten fokussiere. Ihre Probleme hätten nicht nur mit dem Gegenstand der Anklage zu tun, hatte ein Psychiater in einem Gutachten festgehalten.

Selbst wenn es zu dem Missbrauch gekommen wäre, hätte wegen Verjährung ein Freispruch erfolgen müssen, merkte der Richter an. Die opferfreundlicheren gesetzlichen Änderungen für die Fristberechnung seien zu spät gekommen und zunächst nicht ausreichend gewesen.

http://www.vol.at/freispruch-vom-missbrauch-wegen-erektiler-dysfunktion/3379233

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286. 01.10.2010 36-Jähriger soll Gehörlose vergewaltigt haben

In der Stadt Salzburg soll ein 36 Jahre alter Mann eine junge Gehörlose vergewaltigt haben. Das hat die Staatsanwaltschaft am Freitag bekannt gegeben. Die Tat geschah demnach im Salzburger Gehörlosenzentrum.

Verdächtiger ist einschlägig vorbestraft

Dort wohnt der 36-Jährige, der selbst nicht beeinträchtigt ist, gemeinsam mit seiner gehörlosen Frau. Am Montag soll der Mann in das Zimmer des 22 Jahre alten Opfers eingedrungen sein, um sie zu vergewaltigen. Der Verdächtige wurde festgenommen. Er ist bereits wegen eines einschlägigen Delikts vorbestraft.

http://sbgv1.orf.at/stories/473434

16. Februar 2011 Gehörlose in Wohnheim offenbar vergewaltigt: Prozess vertagt

Der Prozess gegen einen 36-jährigen Bosnier, der eine 22-jährige Gehörlose in Salzburg vergewaltigt haben soll, ist am Mittwochnachmittag am Landesgericht Salzburg vertagt worden.

“Es werden noch weitere Zeugen einvernommen”, erklärte der Präsident und Mediensprecher des Landesgerichtes, Hans Rathgeb, auf Anfrage. Ein Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht fest.

Der einzige “hörende” Bewohner im Wohnheim soll eine 22-jährige Wohnungsnachbarin im September des Vorjahres zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Doch der 36-jährige aus Bosnien stammende Angeklagte beteuerte seine Unschuld: Die Frau hätte sich nicht widersetzt, sondern “aktiv beteiligt”. Ob heute ein Urteil ergeht, steht nicht fest.

Der Beschuldigte wohnt mit seiner gehörlosen Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern in dem Gehörlosenzentrum. Er ist bereits im März 2009 wegen des Verdachts einer Vergewaltigung an einer anderen gehörlosen Frau in demselben Heim vor Gericht gestanden. Laut Staatsanwältin Barbara Feichtinger nütze es der Mann schamlos aus, dass er der einzige sei, der reden könne. “Sie erschleichen ihr Vertrauen, um etwas zu erreichen”, warf Feichtinger dem 36-Jährigen vor.

Das Gericht will insgesamt zehn Zeugen hören, um einige Ungereimtheiten zu durchleuchten. Die Einvernahme der Zeugen mit Hilfe einer Gebärdendolmetscherin gestaltete sich schwierig, da einige Begriffe in der Gebärdensprache nicht vorhanden sind. Der schwerhörige 28-jährige Freund des mutmaßlichen Opfers erklärte, dass er an jenem Abend des 25. September mit ein paar Freunden eine Disco besucht und auch gewusst habe, dass seine 22-jährige Freundin mit dem Bosnier in der Wohnung zurückgeblieben sei. Die beiden seien schon vorher ein paar Mal alleine gewesen. Dass sie miteinander etwas hätten, habe er sich aber nicht gedacht.

Vor der Polizei hatte der Zeuge ausgesagt, der Beschuldigte habe schon einmal eine Freundin von ihm in dem Heim vergewaltigen wollen. Warum ließ er dann die 22-Jährige alleine mit dem Mann zurück, fragte der vorsitzende Richter Roland Finster. “Das war zum Teil mein Fehler”, antwortete der Zeuge. Er selbst habe den Vorfall ja von einem Lokalinhaber erfahren, dem sich seine Freundin anvertraut hatte. Auf sein Anraten hin habe seine Freundin, die einen Tag nach der mutmaßlichen Vergewaltigung bei einem Bekannten in Linz übernachtete, den Vorfall schließlich angezeigt. “Ich habe sie nicht zur Anzeige gezwungen, sondern beeinflusst. Kann sein, dass sie Angst vor mir hatte. Sie sagte aber zu mir, dass es eine Vergewaltigung war. Sie wollte zuerst nicht zur Polizei gehen und sich auch nicht im Krankenhaus untersuchen lassen.”

In der kontradiktorischen Einvernahme schilderte die offenbar vergewaltigte Frau, sie hätte laut geschrien, als sie der Bosnier gewaltsam auf das Bett gedrückt habe. “Sie hat den Geschlechtsverkehr keineswegs geduldet”, betonte die Staatsanwältin. Doch der Angeklagte beharrte auf ihre Freiwilligkeit. “Sie hat eine Woche zuvor mit mir geknutscht, da war sie auch einverstanden.” Er werde sich jetzt von seiner Frau trennen und eine Wohnung suchen, beteuerte der Bosnier. “Meine Frau will, dass ich die Wohnung nicht mehr betrete.” Der 36-Jährige absolviert seit Mai 2010 eine wöchentliche Psychotherapie.

http://www.vienna.at/gehoerlose-in-wohnheim-offenbar-vergewaltigt-prozess-vertagt/news-20110216-01045662

15.03.2011 Freispruch bei Vergewaltigungsprozess

Einen Freispruch im Zweifel hat es Dienstagnachmittag beim Landesgericht für einen 36-jährigen Bosnier gegeben. Ihm war vorgeworfen worden, in einem Gehörlosenheim eine 22-jährige Frau vergewaltigt zu haben.

Keine Erklärung der Staatsanwältin

Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er habe die Frau nicht zum Geschlechtsverkehr gezwungen, erklärte er dem vorsitzenden Richter Roland Finster. Auch einige Bewohner des Gehörlosenzentrums bezeugten, dass die 22-Jährige freiwillig mitgemacht habe.

 Ein Kriminalpolizist, der mit den Ermittlungen betraut war, berichtete, dass sie ihm einen Zettel mit den Worten “keine Vergewaltigung” vorgelegt habe.

Staatsanwältin Barbara Feichtinger gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab.

Anzeige auf Anraten des Freundes

Laut Staatsanwältin habe es der Mann schamlos ausgenutzt, dass er der einzige sei, der reden könne. “Sie erschleichen ihr Vertrauen, um etwas zu erreichen”, hatte Feichtinger dem 36-Jährigen am ersten Prozesstag am 16. Februar vorgeworfen: “Die Frau hatte den Geschlechtsverkehr keineswegs geduldet.”

Auf Anraten ihres schwerhörigen Freundes zeigte die 22-Jährige den Vorfall schließlich an. Er habe sie zur Anzeige nicht gezwungen, aber beeinflusst, sagte der Freund vor Gericht aus.

Gegenüber Polizei und Justiz gab die Frau an, dass sie von dem Beschuldigten vergewaltigt worden sei. Der Bosnier wohnte damals mit seiner gehörlosen Frau und den beiden minderjährigen Kindern in dem Heim.

http://sbgv1.orf.at/stories/504484

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 287.   21.01.2013    Sexueller Missbrauch: Mann freigesprochenEin 46-jähriger Deutscher ist am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Eine Zwölfjährige hatte angegeben, der Mann habe sie auf einem Campingplatz im Unterland immer wieder sexuell attackiert.In der kontradiktorischen Einvernahme gab das Mädchen an, immer wieder sexuell attackiert worden zu sein. Der Mann habe sie außerdem immer wieder geschlagen und ihr mit dem Umbringen gedroht.

Mädchen widersprach sich

Der Schöffensenat schenkte diesen Angaben keinen Glauben. Vorsitzender Peter Mück gab sich empört: Es sei ihm in all seinen Jahren als Strafrichter kaum einmal vorgekommen, dass ein Mädchen sich derart widerspricht. War in der Aussage zunächst von harmlosen Klapsen die Rede, seien der Zwölfjährigen durch Suggestivfragen immer schwerere Anschuldigungen gegen den 46-jährigen Angeklagten in den Mund gelegt worden, die sie dann teilweise durch Kopfnicken bestätigt habe. Etwas anderes als ein Freispruch sei hier undenkbar, so Mück. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2568074/

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288.  12.01.04 Erfundene Vergewaltigung

- Zwei Peißenberger 14 Stunden verhört – Frauen verurteilt

Peißenberg – Mitten in der Nacht wurden zwei junge Männer aus Peißenberg im April vergangenen Jahres aus den Betten in ihrer gemeinsamen Wohnung geholt und 14 Stunden von der Polizei verhört. Ihnen wurde vorgeworfen, zwei Frauen aus Bad Tölz und Lenggries vergewaltigt zu haben. Die Frauen hatten die Tat jedoch frei erfunden und wurden deshalb zu Sozialdiensten verurteilt.

Die polizeiliche Ermittlungsarbeit hatte ergeben, dass von Gewalt gegenüber der damals 20-jährigen Verkäuferin aus Lenggries und ihrer ein Jahr jüngeren Freundin aus Bad Tölz keine Rede sein konnte: Nach einem Disco-Besuch in Murnau waren die Frauen durchaus bereitwillig ins Auto der beiden Peißenberger und danach in deren Betten gestiegen. Erst als sie anschließend ihren damaligen Freund anrief, um sich in der Marktgemeinde abholen zu lassen, kamen der Lenggrieserin Bedenken, wie sie dem Betrogenen die Liebesnacht erklären sollte. Gemeinsam kamen die Frauen auf die Idee mit der Vergewaltigung und blieben bei der Polizei auch rund fünf Stunden lang dabei.

Wegen der vorgetäuschten Vergewaltigung wurden die Frauen zu jeweils 48 Stunden Sozialdienst vom Wolfratshausener Jugendrichter verurteilt. Der Verteidiger einer der Frauen hatte auf Freispruch plädiert, weil beide Frauen noch während ihrer polizeilichen Vernehmung nur wenige Stunden nach der vermeintlichen Gewalttat den Sachverhalt eingeräumt und zugegeben hatten, mit den von ihnen beschuldigten Männern freiwillig geschlafen zu haben.xb/td

http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/erfundene-vergewaltigung-199518.html

Anmerkung: 48 Stunden Sozialarbeit für eine Falschbeschuldigung, für Lügen! Unglaublich!

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289.   MARKGRÖNINGEN, 31. JANUAR 2013

Freispruch: Vergewaltigung nicht beweisbar

Der 49-Jährige, der wegen des Vorwurfs, seine Ex in Markgröningen vergewaltigt zu haben, vor Gericht stand, ist gestern freigesprochen worden.

Im Zweifel für den Angeklagten. Einem 49-jährigen, wegen Vergewaltigung eines Kindes vorbestraften Mann konnte nach vier Verhandlungstagen nicht mit 100-prozentiger Sicherheit nachgewiesen werden, dass er im August vergangenen Jahres – unmittelbar nach der letzten Haftentlassung – seine Ex-Verlobte in deren Markgröninger Wohnung vergewaltigt hatte. Das Urteil lautete daher gestern auf Freispruch. Der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht stellte gestern in der Urteilsbegründung jedoch gleich unmissverständlich klar, dass “dieser Freispruch nicht bedeutet, dass wir von Ihrer Unschuld überzeugt sind, sondern vielmehr, dass wir nicht ganz von der Schuld überzeugt sind”.

Der Mann aus Schwieberdingen hatte im März 2012 eine vom Stuttgarter Landgericht verhängte neunjährige Haftstrafe beendet und dann eine Beziehung mit der Markgröningerin begonnen. Ihr hatte er sogar einen Heiratsantrag gemacht. Die Verlobung war jedoch wieder gelöst worden. Doch am 6. August soll der Mann noch mal bei ihr erschienen sein und sie vergewaltigt haben.

Das jedoch glaubten die Stuttgarter Richter der Zeugin nicht ganz. Die Frau habe nämlich den Angeklagten erpresst. Sie hatte von ihm 20 000 Euro für die Einrichtung eines Massage-Salons verlangt und bei Nichtzahlung gedroht, sie werde ihn wegen Vergewaltigung anzeigen. Das genügte der Strafkammer, den Mann freizusprechen.

Dabei hat der Mann Glück gehabt. Ihm hatte nämlich bei einem Schuldspruch neben einer vom Staatsanwalt beantragten vierjährigen Haftstrafe noch als Rückfalltäter die Anordnung der Sicherungsverwahrung gedroht. Grund: Er hatte vor zehn Jahren die damalige Tochter seiner früheren Lebensgefährtin mehrfach sexuell missbraucht gehabt. Ob jetzt gegen die Zeugin ein Verfahren wegen Falschaussage in Gang kommt, ist nicht bekannt. Der 49-Jährige bekommt jedoch für die fünfmonatige Untersuchungshaft eine Entschädigung.

http://www.bietigheimerzeitung.de/bz1/news/stadt_kreis_artikel.php?artikel=6706297

Anmerkung: Es steht ausser Frage, dass für den Missbrauch des Kindes die langjährige Haftstrafe zur Recht ausgesprochen wurde. Die hat der Mann verbüsst.  

Auch an den Pranger stellen , wie es der Landrat  Stephan Pusch machte ist wohl auch keine geeignete Massnahme zur Resozialisierung von einschlägig Vorbestraften. Noch dazu, wenn er es zulässt, dass sich in die “gesunde Volkswut” rechte Randgrupppen einschalten und ihr – selbst strafbares – Gedankengut verbreiten dürfen.http://www.zeit.de/online/2009/13/sexualstraftaeter-pranger

Auch der Weisse Ring – der sogar Zwangstherapien andenkt – sollte sich nicht in solche Kampagnen einmischen!     http://blaulicht-blog.net/?p=1520

   Ob eine Resozialisierung möglich ist, keine Ahnung, auch nicht nach Lektüre dieser Studie : http://www.mpg.de/782940/W006_Kultur-Gesellschaft_084-091.pdf

 Es steht jedoch ebenso ausser Frage: Seine Vorstrafe  gibt jedoch der Falschbeschuldigerin nicht die Handhabe ihn 1) zu erpressen und 2) als er nicht zahlen wollte dann falsch zu beschuldigen! So gesehen geht der Freispruch in Ordnung. Was aber passiert mit der Erpresserin? Geht die frei aus? 

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290.  20.02.13 Zurzach Freispruch: Beweise für Vergewaltigung einer 12-Jährigen fehlen

Vor Bezirksgericht Zurzach musste sich ein 25-jähriger Kosovare verantworten. Er wurde, nebst weiteren Delikten, beschuldigt, 2007 ein damals 12-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt zu haben. Wegen mangelnder Beweise wurde er freigesprochen.

Den Hauptvorwurf der Vergewaltigung hat der Mann stets bestritten. Das Mädchen hatte erst knapp drei Jahre nach dem Vorfall Strafanzeige gemacht. Zunächst hatten die Untersuchungen viel Zeit in Anspruch genommen und später war der Fall bei der Staatsanwaltschaft längere Zeit liegen geblieben.

In Bad Zurzach soll es passiert sein, so die Anklageschrift. Der 25-Jährige soll das Mädchen während 5 bis 10 Minuten vergewaltigt haben. Wenig später soll er es nochmals vergewaltigt haben. Der Staatsanwalt forderte dafür 7,5 Jahre Freiheitsentzug.

Mangel an Beweisen

Die Verhandlung dauerte am Mittwoch von morgens 9 Uhr bis spät in den Abend hinein. Das nunmehr 18-jährige Mädchen bestätigte vor Gericht seine bei der Polizei gemachten Angaben nachdrücklich; der Beschuldigte seinerseits wies die Vergewaltigungsvorwürfe vehement zurück. Wegen Mangel an Beweisen wurde er freigesprochen.

Die weiteren ihm zur Last gelegten Taten – Körperverletzung, Gewalt und Drohungen gegen Beamte und Nötigung – gab er unter gewissen Vorbehalten zu. Für sie wurde er zu einem Jahr unbedingt verurteilt. (rmm/ldu)

http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/zurzach/artikel-126094885

Anmerkung: Bei solchen Meldungen frage ich mich immer wieder , warum warten die “angeblichen Opfer ”  Jahre mit ihren Anzeigen? 

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291.  19.12.2009  STUTTGART   Onkel soll Nichte vergewaltigt haben

Mit der Anklageverlesung hat gestern am Landgericht Stuttgart die Verhandlung gegen einen 46-Jährigen aus Esslingen begonnen, der seine Nichte vergewaltigt haben soll. In der Nacht von 10. auf 11. Juni hatte die 23-Jährige ihren Vater in einem Obdachlosenheim in Esslingen besucht. Dort traf sie auch dessen Zwillingsbruder an. Die beiden Männer hatten bereits erheblich dem Alkohol zugesprochen, unter anderem sollen sie große Mengen Sekt, Uzo und Bier getrunken haben. Das spätere Opfer habe fast nichts getrunken.

Laut der Anklageschrift hat die junge Frau nach dem Zechgelage ihren betrunkenen Onkel gegen 2 Uhr nach Hause gefahren und in seine Wohnung in Esslingen gebracht. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft rauchten die beiden dort zunächst noch eine Zigarette, ehe der Mann sein Opfer zwang, sich auszuziehen. Er drohte der jungen Frau, sie zu töten, wenn sie seiner Aufforderung nicht nachkomme. Aus Angst, ihr Onkel würde sie umbringen, sei die Frau der Aufforderung nachgekommen und schließlich von diesem vergewaltigt worden. Der Angeklagte, der sich wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten muss, sitzt seit 19. Juni in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wird am 23. Dezember fortgesetzt. jüv

http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/2324299_0_2516_-stuttgart-onkel-soll-nichte-vergewaltigt-haben.html

 13.03.2010 Vergewaltigung möglicherweise nur erfunden

ESSLINGEN/STUTTGART: Gutachterin kann nicht ausschließen, dass das mutmaßliche Opfer lügt – Starke Tendenz zur Dramatisierung bescheinigt

(kai) – Im Prozess um die Vergewaltigung einer 23-jährigen Esslingerin kommt die Gutachterin zum Schluss, dass die geäußerten Aussagen des Opfers „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erlebnisfundiert sind“.

Sie geht davon aus, dass es zwischen der 23-Jährigen und ihrem Onkel im vergangenen Sommer zwar zu sexuellen Handlungen gekommen war, ist jedoch davon überzeugt, dass dies im „gegenseitigen Einvernehmen“ geschah und das mutmaßliche Opfer nicht die Wahrheit sagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Angeklagten vor, im Juni 2009 die Tochter seines ebenfalls in Esslingen lebenden Zwillingsbruders in seiner Wohnung in der Mittleren Beutau vergewaltigt zu haben. Deshalb muss sich der Mann derzeit vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten (die EZ berichtete). Die Tübinger Psychologin und Kriminologin Ursula Gasch hatte das mutmaßliche Opfer Anfang des Jahres etwa vier Stunden lang begutachtet. Allerdings hatte die 23-Jährige im Gespräch keine Angaben zum Tathergang mehr machen wollen. Dennoch kam die Psychologin zu dem Schluss, dass die „Annahme einer bewussten Falschaussage nicht verworfen werden kann“.Gasch verwies in ihrem Gutachten unter anderem auf die so genannte histrionische Persönlichkeitsstörung, unter der die junge Frau leidet. Demnach steht die 23-Jährige, die schon drei stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken hinter sich hat, ständig unter dem Druck sich in den Mittelpunkt zu stellen und hat die starke Tendenz zur Dramatisierung. Die Gutachterin geht davon aus, dass sie ganz bewusst immer wieder in eine Opferrolle schlüpft, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Nach Angaben der Psychologin wollte die Frau mit der erfundenen Vergewaltigung ihren Mann zurück gewinnen, von dem sie sich kurz zuvor getrennt hatte. Zudem habe sich die Frau wegen des Verkehrs mit ihrem Onkel geschämt und wollte das Gesicht nicht verlieren. Auf die Frage des Esslinger Rechtsanwalts Thomas Mende, der die 23-Jährige als Nebenkläger vertritt, ob die Gutachterin wirklich annehme, dass seine Mandantin freiwillig mit einem Mann ins Bett gegangen sei, „der genauso aussieht wie ihr Vater“, antwortete die Gutachterin: „Ja, das halte ich für durchaus möglich.“ Der Prozess wird am Mittwoch nächster Woche fortgesetzt. Auf dem Programm stehen die weitere Befragung der Gutachterin sowie die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage.

http://www.cannstatter-zeitung.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel530681.cfm

03.05.2010 STUTTGART/ESSLINGEN: Landgericht spricht 46-Jährigen frei – Verteidiger spricht von der „Show eines kleinen Blondinchens“

Mit einem Freispruch mangels Beweisen endete für einen 46 Jahre alten Esslinger der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in der Nacht auf den 11. Juni 2009 in seiner Wohnung in der Mittleren Beutau die 23 Jahre alte Tochter seines Zwillingsbruders vergewaltigt zu haben.

In seiner Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter der 16. Großen Strafkammer, Martin Friedrich, zwar davon aus, dass der Angeklagte in jener Nacht mit seiner Nichte Geschlechtsverkehr gehabt hat. „Das ist das, was die Kammer feststellen konnte“, sagte Friedrich. Man habe jedoch nicht feststellen können, ob dieser mit Gewalt erzwungen oder freiwillig ausgeführt worden sei. Der Angeklagte selbst, der bereits Ende März aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, hatte immer bestritten, mit seiner Nichte geschlafen zu haben, und lediglich „freiwillige sexuelle Handlungen“ eingeräumt. Doch das nahm ihm nicht einmal sein eigener Anwalt ab. Auch er könne den Angaben seines Mandanten nicht in vollem Umfang glauben, sagte Kai-Jörg Brintzinger. Er könne sich gut vorstellen, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Allerdings habe sein Mandant nicht zugeben können, dass er mit der Tochter seines Bruders geschlafen habe. „Aber so wie er nicht sagen kann, ich hatte was mit meiner Nichte, kann sie nicht sagen, dass alles ganz anders war“, sagte der Rechtsanwalt. Ob der Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Frau geschehen sei, werde sich wohl nie feststellen lassen.

WIDERSPRÜCHLICHE AUSSAGEN

Im Hinblick auf die Borderline-Störung und die vielen Männerbeziehungen der 23-Jährigen bezeichnete Brintzinger die junge Frau als „perfekte Manipulatorin ihrer Umwelt“. Ihre Zeugenaussage vor Gericht war für den Anwalt nichts weiter als die „Show eines kleinen Blondinchens, das niemandem schaden kann“. Zudem verwies Brintzinger auf widersprüchliche Aussagen der Frau darüber, wie die Vergewaltigung abgelaufen sein soll, und darauf, dass sie keine Angaben dazu machen konnte, was sie nach der angeblichen Vergewaltigung noch drei Stunden in der Wohnung ihres Onkels gemacht hatte.

Für die Staatsanwaltschaft hatte sich indes der Sachverhalt nach 15 Verhandlungstagen „in vollem Umfang bestätigt“. Die widersprüchlichen Aussagen der jungen Frau erklärte Staatsanwalt Jörn Schölling mit den „traumatischen Erlebnissen“ der 23-Jährigen. Er verwies in seinem Plädoyer unter anderem auf das Ergebnis der medizinischen Untersuchung durch einen Esslinger Arzt, der Spuren und Anzeichen auf einen Geschlechtsverkehr gefunden hatte. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass sich die Tat wie von der Geschädigten geschildert, ereignet hat“, sagte der Staatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren forderte. Der Esslinger Rechtsanwalt Thomas Mende, der die 23-Jährige als Nebenkläger vertrat, hielt es ebenfalls für ausgeschlossen, dass seine Mandantin „freiwillig mit einem Mann Geschlechtsverkehr hatte, der so aussieht wie ihr Vater“. Auch er hatte beantragt, den Angeklagten schuldig zu sprechen.

Für die Kammer reichten die Beweise für eine Verurteilung jedoch nicht aus. Der Vorsitzende Richter Martin Friedrich wollte nicht einmal ausschließen, dass der Angeklagte seiner zu dieser Zeit an Liebeskummer leidenden Nichte einen „Gefallen“ getan habe.

http://www.neckar-journal.de/lokal/esslingen/esslingen/Artikel548416.cfm?service=rss

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292.    07.09.2012 Depressionen und Suizidgefahr: Tochter ist kaum belastbar

DORSTEN/ BOCHUM Im Missbrauchs- und Gewaltprozess gegen einen Sozialarbeiter aus Dorsten kamen am Freitag die Therapeuten der 18-jährigen Tochter des Angeklagten zu Wort. Dabei bestätigten die behandelnden Psychologen – zumindest zum Teil – die Glaubwürdigkeit der Schülerin.

Bereits seit Anfang vergangenen Jahres wird die junge Frau wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung psychologisch behandelt. Wegen akuter Depressionen und Suizid-Gefahr zeitweise sogar stationär im Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marl.

Die behandelnde Ärztin dort sagte am Freitag als Zeugin vor Gericht aus. Für sie ist der jahrelange sexuelle Missbrauch die wahrscheinliche Ursache für die Krankheit. Anderes könne sie zwar nicht völlig ausschließen, es sei aber sehr unwahrscheinlich, erklärte sie auf Nachfrage des Verteidigers des Angeklagten, der sämtliche Vorwürfe bestreitet.

Bis hin zu einer Vergewaltigung bei einer Ferienreise auf einem Kreuzfahrtschiff vor zwei Jahren. Dabei soll der Mann seine Tochter mit einem Schmerzmittel regelrecht betäubt haben. Danach sollen die mutmaßlichen Übergriffe aufgehört haben.

Selbstmord

Fakt ist: Die Schülerin ist heute kaum belastbar, braucht Hilfe, um ihren Alltag zu meistern. Nach Angaben ihrer Therapeuten leidet sie unter Depressionen, Schlafstörungen und Flashbacks. Außerdem habe sie den Hang, sich selbst zu verletzen. Teilweise höre sie sogar Stimmen, die sie zum Selbstmord aufforderten, erklärten die Ärzte.

Inzwischen sei aber eine leichte Besserung zu verzeichnen – zum Teil mithilfe medikamentöser Behandlung. Dennoch erklärte eine Therapeutin: „Ich denke, es ist noch ein langer Weg.“

http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/Depressionen-und-Suizidgefahr-Tochter-ist-kaum-belastbar;art914,1759445#1734321839

11.09.2012 Missbrauchsprozess Lebensgefährte entlastet Sozialarbeiter

BOCHUM/ DORSTEN Keine Anzeichen für sexuellen Missbrauch, keine Gewalt auf Urlaubsreisen: Im Missbrauchsprozess gegen einen Sozialarbeiter aus Dorsten ist der 44-Jährige am Dienstag von seinem Lebenspartner entlastet worden.

Der Auftritt des 43-Jährigen war mit Spannung erwartet worden. Die beiden Männer waren vor über zehn Jahren zusammengezogen, die Ehe des Angeklagten zerbrach.

Wie die heute 18-jährige Tochter mit der Situation klar gekommen ist, schilderte der Zeuge vor Gericht so: „Sie hat das schon als Makel gesehen, dass ihr Vater plötzlich in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebte. Ich glaube auch, dass sie deshalb in der Schule vielleicht gehänselt wurde.“

Hang zur Selbstinszenierung

Ernsthafte Probleme habe es aber nicht gegeben. Es sei allerdings auffällig gewesen, dass die Schülerin einen starken Hang zur Selbstinszenierung gehabt habe.

„Wenn sie nicht im Mittelpunkt stand, zog sie sich schnell zurück.“ Außerdem habe sie manchmal auch gelogen.

Im Sommer 2010 sei die Situation dann allerdings eskaliert. Die beiden Männer hatten das Mädchen mit auf eine Mittelmeer-Kreuzfahrt genommen, anschließend erhob die Schülerin – wie berichtet– schwerste Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihren Vater.

Vergiftet mit Tabletten

Außerdem hatte sie der Schiffsärztin erzählt, dass man versucht habe, sie mit Paracetamol zu vergiften. „Das waren schwere Anschuldigungen“, sagte der Zeuge vor Gericht. „Mir hat sie allerdings niemals gesagt, dass sie von ihrem Vater sexuell missbraucht worden ist.“

Laut Anklage soll es bereits vor der Kreuzfahrt zu sexuellen Übergriffen gekommen sein – einmal auch auf der Rückbank eines BMW-Cabrio. Dazu sagte der Zeuge: „Das halte ich für ausgeschlossen – allein schon aus Platzgründen.“

Vorwürfe

Der angeklagte Sozialarbeiter streitet die Vorwürfe komplett ab. Wahrscheinlich muss seine Tochter noch einmal in den Zeugenstand. Der Prozess wird fortgesetzt.

http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/Lebensgefaehrte-entlastet-Sozialarbeiter;art914,1762763#1293149674

18.09.2012 Missbrauchs-Prozess  Ankläger fordert sieben Jahre Haft für Sozialarbeiter

DORSTEN Jetzt hat der Staatsanwalt seine Deckung verlassen. Im Missbrauchs- und Vergewaltigungsprozess gegen einen Dorstener Sozialarbeiter hat der Ankläger am Dienstag vor dem Bochumer Landgericht sieben Jahre Haft beantragt.

Der 49-jährige Sozialarbeiter verfolgte das Plädoyer des Staatsanwalts mit völlig versteinerter Mine. Eine halbe Stunde lang musste er zuhören, dann schlich er aus dem Saal.

Eine Woche lang muss er nun warten, bis sein Verteidiger an der Reihe ist. Der Anwalt soll erst am 26. September plädieren. Möglich, dass an diesem Tag dann auch schon das Urteil gesprochen wird.

Vergewaltigung auf Traumschiffreise

Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass der Angeklagte sich immer wieder an seiner Tochter vergangen hat – bis hin zu einer Vergewaltigung auf einer Traumschiffreise im Mittelmeer. „Ich halte die Tochter für glaubwürdig, trotz aller Widersprüche und Ungereimtheiten“, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer.

Genau das hatte zuvor auch eine Psychologin erklärt, die die heute 18-Jährige begutachtet hat.

Unschuld beteuert

Der 49-Jährige Sozialarbeiter hatte dagegen von Anfang an seine Unschuld beteuert. Und auch die Richter scheinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Tochter zu haben. Immer wieder wiesen sie die Psychologin am Dienstag auf Widersprüche in den Aussagen der 18-Jährigen hin und fragten offen, ob das Mädchen die Vorwürfe nicht auch „abgekupfert“ haben könnte.

Fakt ist offenbar: Bei ihrer nicht öffentlichen Vernehmung hatte die Schülerin viele Fragen nicht beantwortet und war teilweise sogar aus dem Saal gelaufen.

http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/Anklaeger-fordert-sieben-Jahre-Haft-fuer-Sozialarbeiter;art914,1769492#115891486

26.09.2012 Landgericht Bochum: Dorstener Sozialarbeiter freigesprochen

BOCHUM/DORSTEN Im Missbrauchs- und Vergewaltigungsprozess gegen einen Dorstener Sozialarbeiter wurde der 44-Jährige freigesprochen. Die Richter des Bochumer Landgerichts hatten massive Zweifel an der Aussage der Tochter und entschieden im Zweifel für den Angeklagten.

Aufatmen für einen Dorstener Sozialarbeiter: Der 44-Jährige ist am Mittwochnachmittag am Bochumer Landgericht von sämtlichen Missbrauchs- und Vergewaltigungs-Vorwürfen freigesprochen worden. Laut Anklage sollte sich der Mann in Serie an seiner Tochter vergangen haben.

Die Richter der 3. Strafkammer begründeten das Urteil mit einer ganzen Fülle an Ungereimtheiten und Widersprüchen in der Aussage der Belastungszeugin. Richter Johannes Kirfel: „Wir haben erhebliche Zweifel. Und wenn wir am Ende diese Zweifel haben, gibt es nur eine Entscheidung, und die heißt Freispruch.“

Sichtliche Erleichterung

Der Sozialarbeiter nahm die Entscheidung sichtlich erleichtert auf. Unter Tränen schüttelte er seinem Anwalt die Hände. Auch die Belastungszeugin war zur Urteilsverkündung noch einmal im Gerichtsgebäude erschienen. Den Saal betrat die 18-Jährige allerdings nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, sich zwischen 2001 und 2010 elfmal an seiner anfangs erst sechs Jahre alten Tochter vergriffen oder das Mädchen belästigt zu haben. Mindestens viermal sollte es angeblich zu Vergewaltigungen gekommen sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Sozialarbeiter sieben Jahre Haft beantragt, Verteidiger Clemens Louis (Essen) einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft signalisierte direkt, dass sie das freisprechende Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen will.

http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/Landgericht-Bochum-Dorstener-Sozialarbeiter-freigesprochen;art914,1777243

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 293 .12.02.2013 WÜRZBURG  Ermittlungen wegen Vergewaltigung in der Würzburger Posthalle

Bei einer Faschingsveranstaltung in der Posthalle in Würzburg soll am Sonntag ein 21-Jähriger ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Polizeisprecher Karl-Heinz Schmitt bestätigte am Dienstag Informationen dieser Zeitung: „Dazu sind Ermittlungen im Gange.“

Schmitt bestätigte die Festnahme eines 21-Jährigen, der unter Tatverdacht steht, einer Jugendlichen bei der Veranstaltung Gewalt angetan zu haben. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wollte sich der Polizeisprecher nicht zu Details der Tat äußern. Auch zum Gesundheitszustand des mutmaßlichen Opfers machte er mit Rücksicht auf die Betroffene keine Angaben.

http://www.mainpost.de/regional/franken/Ermittlungen-wegen-Vergewaltigung-in-der-Wuerzburger-Posthalle;art1727,7295979

und dann:

19.02.2013, PP Unterfranken  Vergewaltigung vorgetäuscht – 21-Jähriger aus Untersuchungshaft entlassen

WÜRZBURG. Ein seit Rosenmontag in Untersuchungshaft sitzender 21-Jähriger konnte am Dienstag wieder entlassen werden, nachdem sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe als haltlos herausgestellt haben. Von einem 15-jährigen Mädchen war der Mann beschuldigt worden, er habe sie vergewaltigt. Die junge Frau hat nun eingestanden, dass diese Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen.

Die Polizei war am Sonntagabend vom Sicherheitsdienst einer Veranstaltung in die Bismarckstraße gerufen worden. Vor Ort trafen die Beamten auf den alkoholisierten Tatverdächtigen und die ebenfalls unter Alkoholeinfluss stehende Jugendliche. Aufgrund der Angaben der vermeintlich Geschädigten wurde der junge Mann vorläufig festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Montagnachmittag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Dieser erließ unter anderem auf Grundlage der Aussage der 15-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Ortsansässigen (wir berichteten).

Im Verlaufe der Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Würzburg traten zunehmend Widersprüche zu Tage, die Zweifel an den Angaben des Mädchens aufkommen ließen. Wie das vermeintliche Opfer jetzt einräumte, war es zu der von ihr geschilderten Tat nicht gekommen. Der seit einer Woche in Untersuchungshaft sitzende 21-Jährige wurde darauf hin noch am Dienstag entlassen. Gegen die junge Frau wird nun wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.

http://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/173305

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294. 05.02.2012 SCHLAG INS GESICHT Vergewaltigungsvorwurf gegen Security-Chef

Der Inhaber einer Sicherheitsfirma soll eine seiner Angestellten an einem abgelegenen Einsatzort auf der Alb vergewaltigt haben. Seit gestern muss sich der 42-Jährige vor dem Schöffengericht Reutlingen verantworten.

Reutlingen / Kreis Reutlingen. Eine damals 21-jährige Security-Frau befand sich auf Weisung ihres Chefs am Abend des 30. September 2010 allein im Wach-Container eines Solarparks auf der Alb. Laut Anklageschrift tauchte gegen 22 Uhr der Firmeninhaber dort auf und forderte sie zum Geschlechtsverkehr auf. Als die Frau sich weigerte, soll der Angeklagte sie unter anderem mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Aufgrund der abgelegenen Lage des Solarparks sei die 21-Jährige dem Angeklagten völlig ausgeliefert gewesen, betonte Staatsanwalt Daniel Ebinger.

Der 42-jährige Firmeninhaber bestritt die Vorwürfe. Es habe keine Vergewaltigung gegeben, es sei auch kein Alkohol im Spiel gewesen. Die Angestellte und er seien einander schon zuvor „näher gekommen“, wobei sie nur „ein bisschen rumgeknutscht“ hätten, sagte der Mann. Mehr sei nicht vorgefallen. „Wir hatten keine Affäre, aber man hat sich halt gut gekannt.“

Mitte Oktober 2010 kündigte die 21-Jährige. Ihren Ex-Chef verklagte sie wenig später aus anderen Gründen vor dem Arbeitsgericht Reutlingen. Er habe den Prozess gemeinsam mit seinem Teilhaber gewonnen, abgesehen von einer Spesen-Nachzahlung von rund 100 Euro, gab der Firmeninhaber an. Die entsprechenden Arbeitsgerichts-Akten sollen beim nächsten Prozesstermin vorliegen.

Die Geschädigte war zum Prozessauftakt nicht erschienen. Winterliche Verkehrsbehinderungen auf der Alb sollen sie aufgehalten haben. Den mutmaßlichen sexuellen Übergriff zeigte sie zunächst nicht an. Erst im Frühjahr 2012 wurde die Kriminalpolizei Reutlingen durch ein anonymes Schreiben aufmerksam. „Er tut seine weiblichen Mitarbeiterinnen mit Alkohol so zuschütten, dass er Sex mit ihnen haben kann“, hieß es unter anderem in dem Brief, der dem Gericht vorliegt.

Die Frau wurde daraufhin an ihrem oberschwäbischen Heimatort von einer Kriminalbeamtin befragt. Die Geschädigte habe von einem nur oberflächlichen Verhältnis zum Angeklagten gesprochen, berichtete die Polizistin dem Gericht. An jenem 30. September sei ihr Chef gekommen und habe ihr Alkohol angeboten, habe die Frau weiter gesagt. Ein Glas habe sie auch getrunken. Als er sie aufforderte, mit ihm zu schlafen, habe sie sich verbal und auch körperlich gewehrt. Als sie merkte, dass sie nicht gegen ihn ankam, habe sie schließlich aufgegeben.

Eine Security-Kollegin sagte aus, die 21-Jährige habe mit dem Angeklagten geflirtet. Zudem habe sie ihm und seinem Teilhaber Fotos von sich geschickt. Diese Zeugin befindet sich momentan in einer Babypause, würde aber gerne weiter beim Angeklagten arbeiten.

Der 39-jährige Teilhaber bestätigte die Aufnahmen, „erotische Bilder vom Tanzen“, die auf seinem alten Handy noch gespeichert seien. Das Mobiltelefon soll er nun dem Gericht vorlegen. Im August 2010 will er einen One-Night-Stand mit der Geschädigten erlebt haben. Der Prozess wird am Dienstag, 19. Februar, fortgesetzt .dhe

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/reutlingen_artikel,-Vergewaltigungsvorwurf-gegen-Security-Chef-_arid,202979.

20.02.2013 SECURITY-CHEF FALSCH BELASTET Schöffengericht: Freispruch nach Vergewaltigungsvorwurf

Laut Schöffengericht hat eine Ex-Beschäftigte den Chef einer Security-Firma aus dem Kreis Reutlingen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Sogar der Staatsanwalt forderte gestern Freispruch.

Reutlingen/Kreis Reutlingen. Beim Prozessauftakt Anfang Februar lautete die Anklage auf Vergewaltigung. Am Abend des 30. September 2010 soll der 42-jährige Inhaber einer Security-Firma eine damals 21-jährige Mitarbeiterin im Wach-Container eines Solarparks auf der Alb zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben (wir berichteten). Durch die abgelegene Lage sei die Frau dem Chef völlig ausgeliefert gewesen.

Der 42-Jährige bestritt die Tatvorwürfe. Die mittlerweile 24-jährige war gar nicht erschienen. Winterliche Verkehrsbehinderungen sollen sie aufgehalten haben. Doch gestern Nachmittag vor Gericht beschuldigte sie den Firmeninhaber erneut. Der Mann sei mit einer Flasche Rum gegen 22 Uhr im Solarpark aufgetaucht. Sie habe nicht mit ihm trinken wollen. Seine Zudringlichkeiten habe sie abgewehrt. „Dann ist alles eskaliert.“ Als der Firmeninhaber schließlich wegmusste, habe sie weitergearbeitet. An dieser Stelle wurde der Richter Eberhard Hausch zum ersten Mal stutzig: Warum sie nicht sofort gegangen sei? „Er war ja weg, und die Arbeit musste ja gemacht werden“, sagte das vermeintliche Opfer.

Anzeige erstattete die Frau erst im Frühjahr 2012, nachdem die Kriminalpolizei Reutlingen durch ein anonymes Schreiben auf den Fall aufmerksam geworden war. Laut Postleitzahl wurde der Brief nur wenige Kilometer vom Wohnort des vermeintlichen Opfers entfernt aufgegeben. Von dem Schreiben wisse sie nichts, behauptete die Frau gestern.

Bei einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung gegen ihren Ex-Chef im Herbst 2010 habe sie nicht über die Vergewaltigung sprechen wollen, sagte sie auf Nachfrage des Richters. „Als Frau fühlt man sich ja eh wie Dreck.“

Für den Richter bestätigte der Prozess, wie wichtig es sei, in einem solchen Fall die Beteiligten unmittelbar vor sich zu sehen. Angesichts der dürren Sätze der 24-Jährigen zum angeblichen Tathergang drängte sich ihm der Eindruck auf: „Da könnte man einer Falschbelastung aufgesessen sein.“ Wenig lebensnah erschien dem Richter zudem, „dass man nach einer Vergewaltigung dennoch den Rest der Schicht herunterreißt“. Er vermutete, dass die Frau „aus der Sache vielleicht einfach nicht mehr herausgekommen ist“. Womöglich sei sie von ihrem Vater unter Druck gesetzt worden.

Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen der Frau sah sich auch der Staatsanwalt außerstande, die Anklage aufrechtzuerhalten. Unter anderem hatte sie bei der Polizei angegeben, ihr Ex-Chef würde mit Waffen handeln. Gestern behauptete sie, davon nichts zu wissen.

Info: Richter am Amtsgericht: Eberhard Hausch; Schöffen: Atiye Özlem Isfendiyar und Dieter Kromer. Staatsanwalt: Daniel Ebinger. Verteidiger: Steffen Kazmaier.

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/reutlingen_artikel,-Schoeffengericht-Freispruch-nach-Vergewaltigungsvorwurf-_arid,204698.html

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295. 20. Februar 2013  Vergewaltigungsvorwurf: 19-Jähriger in Wien freigesprochen

Von den Vorwürfen entlastet worden: Ein 19-Jähriger ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der junge Mann war von einer 35-Jährigen beschuldigt worden, sie am 7. September 2012 im Prater sexuell missbraucht zu haben.

Ein Radfahrer, der die Situation beobachtet hatte, entlastete den Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Abendstimmung in der Prater Hauptallee, der 19-Jährige kam mit der 16 Jahre älteren Frau ins Gespräch, woraus sich eine “Plauderei in netter Atmosphäre” entwickelte. Bis dahin deckten sich die Aussagen von Angeklagtem und (vermeintlichem) Opfer.Doch dann soll der junge Begleiter aufdringlich geworden sein, der Frau auf die Brüste gegriffen und Oralverkehr gefordert haben.

Angeblich in Prater vergewaltigt: Schwere Vorwürfe

Schließlich habe er, so die 35-Jährige, Drohungen ausgesprochen, sie gepackt, auf eine Wiese gezerrt und dort vergewaltigt. Glücklicherweise sei in diesem Moment ein Radfahrer vorbeigekommen, die Frau habe um Hilfe geschrien und der Täter das Weite gesucht.

Gänzlich anders stellte der Beschuldigte die Situation dar: Sie seien beide betrunken gewesen, hätten sich auf einer Parkbank niedergelassen und dort Sex gehabt, als die Frau völlig unvermutet um Hilfe zu schreien begonnen habe. Anschließend sei er Richtung Praterstern gegangen, wo er von der Polizei aufgehalten worden wäre. Bei der darauffolgenden Gegenüberstellung habe er – “blöderweise” – behauptet, er kenne die Frau nicht. Tatsächlich “blöd” war, dass der 19-Jährige sehr wohl DNA-Spuren bei der 35-Jährigen hinterlassen hatte.

Radfahrer entlastet 19-Jährigen

Eine Wendung nahm der Fall schließlich, als der Radfahrer im Zeugenstand erschien und zu Protokoll gab, er habe “einen Bub und ein Mädchen ganz friedlich” auf der Parkbank sitzen sehen, als plötzlich “das Mädchen völlig überraschend zu schreien begonnen hat, sie braucht Hilfe, sie wurde vergewaltigt”.

Der 19-Jährige wurde im Zweifel freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hatte.

http://www.vienna.at/vergewaltigungsvorwurf-19-jaehriger-in-wien-freigesprochen/3495205

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296. 10.02.2013 VERGEWALTIGUNG Täter schlug am Parkhaus zu

Karneval in Leverkusen – doch durch die Vergewaltigung einer 14-Jährigen mitten in der Innenstadt rückt das närrische Treiben in den Hintergrund. Der Tatort ist ein abgelegener Parkhauszugang in den Luminaden. Von Jan Sting und Ralf Krieger

Schon seit Monaten beklagen die Mitarbeiter der Spielothek am Wiesdorfer Platz, dass der obere Zugang zur Tiefgarage offen steht. Offenbar hat es sich im Drogenmilieu herumgesprochen, dass sich dort in Ruhe mit Rauschgift handeln lässt. Unmittelbar daneben liegt ein paar Treppenstufen aufwärts der Eingang zur Pflegeresidenz und auf gleicher Ebene ist die Spielothek. Der Wiesdorfer Platz, also die Fußgängerzone, ist groß und verwinkelt. Zumal der besagte Parkhauseingang ist besonders abgelegenen und wird von den Nutzern der Tiefgarage nicht so häufig frequentiert. Einige Nutzer suchen ihn später verzweifelt und fragen in der Spielothek nach.

Durch das Treppenhaus gegangen

„In der Vergangenheit war die Tür abgeschlossen und das war praktischer so. Auf unsere Beschwerden hin ist gar nichts passiert. Aber jetzt ist zu“, sagt eine Mitarbeitern in er Spielhalle. Der Grund für die plötzliche Absperrung ist tragisch. Am Karnevalsfreitag wurde der abgelegene Parkhauszugang oberhalb der Luminaden-Katakomben zum Tatort. Ein 14-jährige Leverkusenerin, die laut Polizei Alkohol getrunken hatte, wurde von einem dünnen, schmalen jungen Mann südländischen Typs vergewaltigt. Sein Alter liegt laut Zeugenaussage zwischen 16 und 17 Jahren. Der Zeuge war durch das Treppenhaus gegangen. In dem Moment küsste der junge Mann das Mädchen, so dass der Zeuge im Vorbeigehen sein Gesicht nicht erkennen konnte. Er habe nichts geargwöhnt. Aber wenig später fand er das Mädchen weinend auf den Treppenstufen.

In der Spielothek gab man ihr ein Glas Wasser zu trinken und versuchte, sie zu beruhigen. „Zu helfen, das ist doch unsere Pflicht“, sagt eine Mitarbeiterin des Unternehmens. Von dort aus wurde um 22.15 Uhr die Polizei gerufen. Die Tat soll sich eine Stunde zuvor ereignet haben. Die Ermittler suchen nun dringend weitere Zeugen, um den noch flüchtigen Täter dingfest machen zu können (Hinweise unter ☎0221/2290). „Alkohol spielte offenbar eine Rolle“, sagt der Polizeisprecher. Da das Mädchen nicht mehr ganz nüchtern gewesen sei, könne sie nur wenig zum Täter und zum Hergang der Tat sagen. Im Krankenhaus ist sie untersucht und die Spuren sind gesichert worden. Die Eltern nahmen sie dort in ihre Obhut.

http://www.ksta.de/stadt-leverkusen/vergewaltigung-taeter-schlug-am-parkhaus-zu,15189132,21713342.html

Die Herren Jan Sting und Ralf Krieger haben sofort – ohne die Ermittlungen abzuwarten- einen “tragisch-aufrührenden ” Artikel geschrieben. Und der Mob kommentiert entsprechend!

13.02.2013 Leverkusen Vergewaltigung: Polizei sucht Täter

Leverkusen (RP). Nach der Vergewaltigung am Freitagabend gegen 21 Uhr an einem Parkhausabgang in den Wiesdorfer Luminaden sucht die Polizei weiterhin mit Hochdruck nach dem Täter. Es soll sich um einen etwa 16- bis 17-Jährigen mit kurzen schwarzen Haaren handeln.

Der 1,73 Meter große Täter war mit einer blauen Jeans und einer grauen Jacke bekleidet. Sein Opfer ist erst 14 Jahre alt, war nach der Tat in einer nahe gelegenen Spielhalle aufgetaucht und hatte dort weinend um Hilfe gebeten.

Sie wurde im Klinikum untersucht und vernommen, die Polizei sicherte am Tatort Beweismittel. Ein Sprecher: “Die Beweisaufnahme gestaltet sich schwierig, das Mädchen ist stark traumatisiert.”

Zeugen werden gebeten, sich telefonisch unter 0221 229-0 oder per E-Mail unter info@polizei-koeln.de zu melden.

http://www.rp-online.de/bergisches-land/leverkusen/nachrichten/vergewaltigung-polizei-sucht-taeter-1.3190336

21.02.2013 14-Jährige doch nicht vergewaltigt

Im Fall der 14 Jahre alten Schülern, die an Karneval in Leverkusen Anzeige wegen Vergewaltigung gestellt hatte, hat sich der Verdacht nicht erhärten lassen. Die Schülerin hat zugegeben, eine Falschaussage gemacht zu haben.

Die 14-Jährige, die am Karnevalsfreitag Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte, hat zugegeben, eine Falschaussage gemacht zu haben. Ein Zeuge hatte das Mädchen an diesem Abend weinend auf der Treppe eines Parkhauszugangs sitzen sehen. Die Schülerin bat schließlich in einer Spielhalle um Hilfe. Die Mitarbeiter alarmierten die Polizei. Ein Rettungswagen hatte die Minderjährige zur Spurensicherung ins Krankenhaus gebracht. Später sagte sie aus, sie sei in einem Parkhauszugang von einem jungen Mann vergewaltigt worden.

Da das Mädchen nicht mehr ganz nüchtern gewesen sei, könne sie nur wenig zum Täter und zum Hergang der Tat sagen, hieß es kurz nach der Tat von der Polizei. “Wir gehen nicht davon aus, dass die Geschichte sich in der Form zugetragen hat, wie sie uns geschildert wurde”, erklärte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Der Verdacht einer Vergewaltigung habe sich nach den ersten Ermittlungen nicht erhärtet. Die 14-Jährige und der Beschuldigte sollen sich bereits vorher gekannt haben. (ksta)

http://www.ksta.de/stadt-leverkusen/polizei-ermittlung-wegen-vergewaltigung-eingestellt,15189132,21899214.html

Anmerkung: Strakt traumatisiert? Stark alkoholisiert? Nein, eine starke Lügnerin und Falschbeschuldigerin und das schon mit 14! Und nun stellt man sich vor, die Polizei hätte einen 16-17 jährigen mit Jeans gefunden, der einfach in das “Beuteschema” passte! U-Haft wäre ihm sicher gewesen- Unschuldig!

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297. 07.02.2013 BAD NEUSTADT Eine lesbische Begegnung mit juristischen Folgen

Schöffengericht spricht 22-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung und vorsätzlichen Körperverletzung frei

Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht Bad Neustadt eine Schöffengerichtsverhandlung wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung.

Einer heute 22-Jährigen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld wurde zur Last gelegt, sie habe im August 2011 in einer Diskothek eine gleichaltrige Frau gegen deren Willen geküsst und ihr beim Tanzen durch die Hose an den Genitalbereich gelangt. Gegen drei Uhr morgens seien beide Frauen in die Wohnung der Angeklagten aufgebrochen. Dort habe man sich ins Doppelbett gelegt.

Die Anklageschrift, die von der Aussage der Geschädigten bei der Polizei im August 2011 ausging, warf der Angeklagten vor, sie habe sich auf die Geschädigte gesetzt und sei trotz deren Gegenwehr mit zwei verschiedenen Techniken in die junge Frau eingedrungen. Dabei habe deren Hinweise auf Schmerzen und die Aufforderung aufzuhören ignoriert. Sie hörte erst auf, als sie größere Mengen Blut bemerkte, verursacht durch Scheideneinrisse, wie später im Krankenhaus festgestellt wurde.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit schilderte die Angeklagte ihre Version. Danach hätten sich die beiden jungen Frauen schon zwei Tage zuvor getroffen und Küsse ausgetauscht. Nach dem Diskothekenbesuch habe man einvernehmlich gegenseitig sexuelle Handlungen vorgenommen. Die Verletzungen seien nicht beabsichtigt gewesen. Auch gegenüber der Polizei hatte sich die Angeklagte in dieser Weise geäußert. Die Geschädigte hingegen hinterließ einen weniger glaubhaften Eindruck. Im Gegensatz zur polizeilichen Vernehmung sagte sie jetzt öffentlich im Zeugenstand, die Angeklagte habe ihr beide Hände – oder vielleicht auch nur eine – mit Handschellen ans Bett gefesselt. Bei der Polizei war davon keine Rede gewesen. Was genau in dem Doppelbett in welcher Reihenfolge ablief, dazu äußerte sie an die 100-mal, wie der Vorsitzende Richter später in seiner Urteilsbegründung feststellte: „Weiß ich nicht mehr.“

Nicht nachvollziehen konnte das Gericht, warum die Zeugin mit zur Angeklagten nach Hause gegangen war, wenn ihr der Griff in der Diskothek unangenehm gewesen sei, zumal ihr eine Freundin angeboten hatte, sie nach Hause zu bringen.

Die bestehenden Zweifel veranlassten den Staatsanwalt, Freispruch zu beantragen. Dem schloss sich das Schöffengericht an. „Hätte es die Verletzung nicht gegeben, wären wir heute wohl nicht hier“, fasste der Vorsitzende Richter seinen Gesamteindruck zusammen.

http://www.mainpost.de/regional/franken/Eine-lesbische-Begegnung-mit-juristischen-Folgen;art1727,7288165

Nur eine Frage: Wenn der angeblicher Vergewaltiger ein Mann gewesen wäre, und solche Verletzungen. Hätte der Richter dann auch so einen Satz herausgeschleudert?

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298. 25.02.2013 Aus Klagenfurt (Österreich) Falscher Vorwurf der Vergewaltigung

Lüge: Die Angeklagte behauptete, ihr wäre sexuelle Gewalt angetan worden

Aus dem Landesgericht Klagenfurt: Um ihre Untreue zu vertuschen, sprach 19-Jährige von Vergewaltigung.

Wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage vor der Polizei steht eine junge Frau aus Faak am See vor dem Landesgericht in Klagenfurt.

Die 19-Jährige, die zum Tatzeitpunkt in einer Beziehung war, traf im September des Vorjahres einen Bekannten in einem Lokal, der mehr als freundschaftliches Interesse an ihr zeigte. Im Anschluss kam es zwischen der Frau und dem Mann zu sexuellen Handlungen, in beiderseitigem Einverständnis.

Lüge mit Folgen

Am nächsten Tag geriet die Angeklagte, die eine Lehre zur Restaurantfachfrau absolviert, ihrem Freund gegenüber in Erklärungsnot. Als dieser mit seinen Fragen nicht locker ließ, behauptete sie, der andere Mann hätte sie vergewaltigt.

“Er sagte, wenn das stimmt, müssen wir zur Polizei gehen”, so die Angeklagte.

“Ich verstrickte mich aber zunehmend in Widersprüche. Die Polizei glaubte mir nicht mehr und wusste, dass ich gelogen habe”, gibt sie während der Hauptverhandlung zu Protokoll.

Der vermeintliche Vergewaltiger wurde zwar nicht verhaftet, aber von der Polizei befragt. Mit ihrem Freund ist die Frau mittlerweile nicht mehr zusammen.

Strafe auf Bewährung

Richterin Michaela Sanin verurteilt die geständige Angeklagte zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung und zum Tragen der Verfahrenskosten. Die Angeklagte nimmt das Urteil an.

http://www.meinbezirk.at/klagenfurt/chronik/falscher-vorwurf-der-vergewaltigung-d486272.html

Schlappe 6 Monate und die auch noch auf Bewährung! Und der Beschuldigte? Was hätte er bekommen, wenn Polizei und Staatsanwalt der Lügnerin gefolgt wären ?

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299. 14.02.2013 Gießen/Friedberg (juw).

In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten: So entschied ein Schöffengericht des Gießener Amtsgerichts am Dienstag im Fall eines mutmaßlichen Vergewaltigers, nachdem nicht nur Verteidigung, sondern auch Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung für einen Freispruch plädiert hatten.

Der türkischstämmige Mann war vom Amtsgericht Friedberg 2009 schuldig gesprochen worden, seine damalige Lebensgefährtin in den Jahren 2007 und 2008 in Friedberg und Frankfurt mehrfach vergewaltigt und misshandelt zu haben. Rechtsfehler hatten zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens geführt. Über ein Jahr seiner Haft hat der Mann bereits abgesessen.

Es handele sich um »kein zufriedenstellendes Ergebnis«, sagte Richter Dr. Johannes Nink über die Entscheidung, der eine langwierige Beweisaufnahme und viele Zeugenanhörungen vorausgegangen waren. So deute vieles darauf hin, dass es zu Gewalthandlungen in der Partnerschaft gekommen sei, auch die angezeigte Vergewaltigung sei nicht auszuschließen. Gleichzeitig spreche auch einiges dafür, dass die Frau die Vorwürfe nur erfunden haben könnte. Auf die geplante Befragung des Opfers durch die Verteidigung wurde nach einem Rechtsgespräch verzichtet.

Verteidiger Torsten Fuchs betonte die Schwierigkeit eines Falls, in dem eindeutige Beweismittel fehlten. So stehe Aussage gegen Aussage zweier Personen, die einmal glücklich miteinander waren. Widersprüche in den Aussagen, die die Frau im Lauf der Jahre gemacht hatte, sah er als Indiz dafür, dass die Frau die Geschehnisse im Nachhinein umdeute. Etwa, um dem ehemals geliebten und jetzt verhassten Partner den Kontakt zu dem gemeinsamen Kind zu verwehren.

Anders begann Staatsanwältin Janny Link ihr Plädoyer: Viele Punkte sprächen für eine Vergewaltigung, auch habe die Frau durch ihre Betroffenheit überzeugt. Dass sie dann mit einem Antrag auf Freispruch schloss, verwunderte die Anwesenden: Stutzig gemacht habe sie eine durchgängige »Überdramatisierung des Geschehens«, im Endeffekt seien ihre Zweifel an der Schuld des Angeklagten zu groß.

Noch überraschender war, dass sich auch Nebenklagevertreterin Barbara Hengefeld, die das Opfer vertrat, aus Mangel an Beweisen dem Antrag auf Freispruch anschloss.

Von »Widersprüchen, wo man hinschaut«, war auch in der Urteilsbegründung die Rede, von »Unwahrheiten in wesentlichen Nebenpunkten«, die von Bedeutung für das Kerngeschehen seien. So attestierte Nink der Frau ein »hysterisch wirkendes Verhalten mit einer Neigung zur Übersteigerung«. Ein Gefühlsausbruch in einer vorherigen Sitzung sei durchaus glaubhaft gewesen, jedoch ergäben die Aussagen der Frau ein ambivalentes Bild. Ein wesentlicher Punkt betraf eine angebliche Aussage, die die Frau am Tag nach der ersten Vergewaltigung gegenüber einer Polizeistreife gemacht haben will. Von einem polizeilichen Protokoll fehlt jedoch jede Spur und führte auch nicht zu einer Strafanzeige. Ein weiterer Punkt betrifft das Verhältnis zu ihrem Ex-Partner. So hatte sie nicht glaubhaft erklären können, warum sie auf der Flucht vor ihm nach Friedberg gezogen sei, wobei sie wusste, dass er sich dort regelmäßig aufhalte.

Auch, warum sie ihn, während sie sich eigentlich vor ihm verbergen wollte, angerufen und ihm ihre Adresse mitgeteilt hatte, konnte nicht schlüssig dargelegt werden.

Sicherlich habe die Frau Schweres erlitten, aber auch dabei immer versucht, ihre eigenen materiellen Interessen gezielt zu verfolgen, erläuterte Nink. »Die Wahrheit kennen nur Sie«, richtete sich der Richter an den Angeklagten, »und mit der müssen Sie leben.«

http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Friedberg/Artikel,-Freispruch-fuer-Friedberger-im-Vergewaltigungsprozess-_arid,401065_regid,3_puid,1_pageid,80.html

Anmerkung „Dann sage ich, du hast mich vergewaltigt

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300. 14.02.2013 GERICHT  Wittener soll Freundin brutal vergewaltigt haben – Opfer rudert vor Gericht zurück

Überraschend hat ein Prozess im Bochumer Landgericht begonnen. Ein Mann aus Witten sitzt auf der Anklagebank, weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll.

Witten. Überraschender Prozessauftakt im Bochumer Landgericht: Ein 40-Jähriger sitzt auf der Anklagebank, weil er seine schlafende Ex-Partnerin missbraucht haben soll. Das vermeintliche Opfer jedoch rudert auf einmal zurück: „Ich glaube, da habe ich übertrieben.” Man habe sich nur gestritten.

Der Mann, der auf der Anklagebank sitzt, ist gelassen, manchmal setzt er ein schäbig wirkendes Grinsen auf. Die Tat, die dem Wittener seit Donnerstag vor dem Bochumer Landgericht vorgeworfen wird, ist abscheulich: Er soll im vergangenen Jahr seine schlafende Ex-Freundin brutal missbraucht haben. Die sorgte vor Gericht für einen Paukenschlag.

Das Geschehen, das die 36-Jährige bei ihrer Anzeige beschrieb, schockiert. Eigentlich war die Beziehung der beiden beendet, am besagten Tag aber habe sie ihren „Ex“ besucht und sich bei ihm schlafen gelegt. Sie sei aufgewacht, als der Wittener gegen ihren Willen ihre Hose ausgezogen und sie gewürgt habe. Danach soll der 40-Jährige sie vergewaltigt haben. „Ich habe es über mich ergehen lassen“, heißt es im Polizeiprotokoll. Sie habe sich nicht wehren können. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Frau ist bei Aussage verunsichert

Als die 36-Jährige am Donnerstag zu ihrer nächsten Aussage ansetzt, weiß sie, dass diese folgenschwer für ihren Ex-Freund sein kann. Dem Vater der gemeinsamen Kinder (6 und 12) drohen mehrere Jahre Haft. Ist es womöglich der Grund, warum die Frau von der angeblichen Tat, die sie bei der Polizei bis in jede Einzelheit beschrieb, nichts mehr wissen wollte?

„Ich glaube, da habe ich übertrieben“, sagte sie am Donnerstag. Ihre Aussage ist unsicher, oft kann sie sich nicht erinnern, die Worte „vielleicht“ und „eigentlich“ fallen dauernd. Würgen? Brutale Hiebe oder gar ein Missbrauch? Das sei nie passiert. Nur so viel: Es habe einen Streit gegeben, ihr „Ex“ habe sie „am Hals gepackt“ und ihr „eine Backpfeife verpasst“. Doch warum dann die Anzeige, die Missbrauchsvorwürfe?

Affäre mit einem anderen Mann„Wahrscheinlich, weil ich sauer war“, meinte die Wittenerin. Genauer wurde sie nicht. Ein möglicher Grund: Ihr ehemaliger Partner warf am besagten Tag einen Blick in ihren Kalender und erfuhr von ihrer Affäre mit einem anderen Mann. Daraufhin kam es, das sagen beide, zu einer Auseinandersetzung. Mit welchen Folgen, bleibt wohl immer unklar.

Der 40-Jährige räumt nur ein, seiner Ex-Lebensgefährtin eine „Backpfeife“ verpasst zu haben. Er habe sie beruhigen wollen. Die 36-Jährige leidet unter manischen Depressionen, am Tattag soll sie nach dem Streit „mit dem Hammer gegen Möbel geschlagen“ haben, so der Angeklagte. Mehr sei nicht passiert.

Mit dem Rückzieher der 36-Jährigen scheint eine Verurteilung ihres „Ex“ wegen Missbrauchs vom Tisch, auch wenn noch Zeugen folgen. Der jetzige Freund der Wittenerin gab sich vor Gericht überrascht. Bei ihm war die Frau am besagten Tag weinend aufgetaucht, hatte von der angeblichen Vergewaltigung berichtet. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass das gelogen sein könnte.“

http://www.derwesten.de/staedte/witten/wittener-soll-freundin-brutal-vergewaltigt-haben-opfer-rudert-vor-gericht-zurueck-id7618982.html

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301. Die Jugendschutzkammer hat jetzt einen 63 Jahre alten Angeklagten freigesprochen. Der Mann aus Rehlingen-Siersburg war wegen hundertfachen Kindesmissbrauchs angeklagt. Der Oberstaatsanwalt hatte neun Jahre Haft gefordert.

Saarbrücken. Seit Ende April befasste sich das Landgericht mit einem Fall von sexuellem Missbrauch an einem Kind in angeblich über 800 Fällen. Ein 63 Jahre alter Familienvater soll sich über Jahre hinweg an einer heute 27- jährigen Frau vergangen haben. Im fraglichen Zeitraum war sie, die zum familiären Umfeld des Angeklagten zählte, zwischen sieben und 17 Jahren alt. Die Vorfälle nach ihrem 14. Lebensjahr gelten als verjährt.

Nach dem Ende der Beweisaufnahme und des Plädoyers des Oberstaatsanwalts sah es zunächst schlecht für den Angeklagten aus. Außer den im Prozess verhandelten Fällen warfen ihm weitere Frauen sexuelle Übergriffe vor: seine Tochter, seine Schwiegertochter und seine Enkelin. Auch im Schwimmverein sei er bei den Mädchen fürs „Tätscheln“ bekannt gewesen. Eine Zeugin sagte über die Trainingsstunden im Hallenbad: „Wer vorne saß, war dran.“ So war der Strafantrag nicht verwunderlich: neun Jahre Gefängnis. Lediglich die Anzahl der Fälle korrigierte der Oberstaatsanwalt nach unten – auf 498. Während Urlaubsreisen und Auslandsaufenthalten könne ja nichts geschehen sein. Allein aus Angst, die Familie zu zerstören, habe die junge Frau so lange geschwiegen und sich dann aber aus Sorge um ein anderes Mädchen aus der Familie zur Anzeige entschlossen, hieß es. Dass keine Gewalt im Spiel war und seit den Taten lange Zeit vergangen ist, wurde dem Angeklagten angerechnet.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch – im Grunde aber mehr auf die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens. Er behauptete nicht, dass sein Mandant unschuldig sei. Man wisse nicht, was wirklich geschah und die Aussagen des mutmaßlichen Opfers seien unglaubwürdig.

Sie sei von verschiedenen Seiten beeinflusst worden, von ihrer Lebenspartnerin und von der Tochter des Angeklagten. Mit dem Freispruch folgten die Richter nach langer Beratung der Argumentation des Verteidigers. Schon die Genese der Aussage sei problematisch. Das, was geschehen sein soll, sei regelrecht in die junge Frau hineingefragt worden. Und am Ende habe sie es wohl selbst geglaubt. Die Belastung des Angeklagten sei keine Lüge gewesen, sondern Ergebnis massiver Beeinflussung durch ihre Partnerin und Angehörige aus der Familie des Angeklagten.

Die Richter entdeckten auch Widersprüche in den Aussagen. Es könne nicht sein, dass sich die Übergriffe über neun Jahre hinweg mit dieser Regelmäßigkeit und immer nach dem selben Muster abgespielt hätten. Der Vorsitzende der Jugendkammer begründete auch, warum ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben wurde. Aber auch Psychologen böten keine Gewähr, die absolute Wahrheit herauszufinden. Die Beweiswürdigung obliege letztendlich den Richtern. Und die Strafkammer wolle sich nicht hinter Gutachtern verstecken und die richterliche Verantwortung abwälzen.

Der Angeklagte wurde nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen. „Der Friede wird damit in die Familie nicht einkehren“, sagte der Vorsitzende am Ende des Prozesses. Die junge Frau als angebliches Opfer hat nun noch die Möglichkeit, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.

http://www.sol.de/titelseite/topnews/Kindesmissbrauch-Jugendschutzkammer-Urteil-Kindesmissbrauch-Freispruch-fuer-Saarlaender-63;art26205,3837865#.USzZLKU2m8s

Anmerkung: Lieber kein Gutachten, damit die ganze Wahrheit, die Lügen, die Falschbeschuldigungen und vor allem die Beeinflussung der “Lebenspartnerin” ( Männer sind ja alle Verbrecher-O-Ton Schwarzer) nicht publik werden!

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302. DONNERSTAG, 22. NOVEMBER 2012 16-Jährige vergewaltigt

Die widerliche Tat an der Charité schockt ganz Deutschland. Ein Krankenpfleger verging sich an einer jungen Patientin (16). Dieser abscheuliche Vorfall scheint jedoch nur die Spitze eines Eisbergs zu sein.
Die Deutsche Kinderhilfe geht davon aus, dass es noch viel mehr solcher Fälle gibt. Klinik-Chef Karl Max Einhäupl steht massiv unter Druck. Konsequenzen werden gefordert. „Überall wo Kinder sind, muss besser aufgepasst werden“, sagt Georg Ehrmann, Vorsitzender der Kinderhilfe. Ihn hat der Fall an der Charité nicht überrascht. Ehrmann geht davon aus, dass es bundesweit noch viel mehr solcher Fälle gibt. Nach Experten-Auffassungen haben zwei Prozent der Männer pädophile Neigungen und arbeiten bevorzugt dort, wo es Kinder gibt.
Charité-Pfleger Manfred B. (58) arbeitete seit 40 Jahren an der Klinik. Kaum vorstellbar, dass auch hier die bisher drei bekannten Fälle alle gewesen sein sollen. Die Charité steht in der Kritik, weil sie nicht sofort Anzeige erstattete und den Vorfall erst Tage später kommunizierte.
Einhäupl meinte Mittwoch noch, er hätte erst am Vortag von dem Vorfall erfahren (KURIER berichtete). Eine Lüge! Jetzt gab er zu, bereits am Freitag zuvor von einem „Problem“ gehört zu haben. Und es sei von sexuellem Missbrauch die Rede gewesen. Aber erst am Dienstag habe er begriffen, dass es sich um Kindesmissbrauch gehandelt habe, als ihm der Ärztliche Direktor Ulrich Frei den Fall schilderte. Unfassbar. Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD) fordert personelle Konsequenzen. Eine unabhängige Arbeitsgruppe soll jetzt die Strukturen an der Charité prüfen
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/16-jaehrige-vergewaltigt-missbrauch-skandal–charit–chef-unter-beschuss-,7169128,20938892.html

Anmerkung: In den Wormser Prozessen haben “AufklärerINNEN von eigenen Gnaden genau so Hetzkampagnen gestartet , wie Georg Ehrmann!

22. November 2012 08:11 Berliner Charité Verdacht auf neue Missbrauchsfälle

Der Missbrauchsfall an der Berliner Charité könnte eine neue Dimension bekommen: Gestern war bekannt geworden, dass ein Krankenpfleger sich an einer 16-jährigen Patientin vergangen haben soll. Nun gibt es Hinweise auf weitere Fälle.
Der Vorstandschef der Berliner Charité, Karl Max Einhäupl, hat sich “tief betroffen” über den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer 16-jährigen Patientin durch einen Krankenpfleger geäußert. Die Klinikleitung werde alles tun, um den Vorfall schnell aufzuklären. Zugleich räumte Einhäupl erneut Fehler in der Informationspolitik des Krankenhauses ein und deutete personelle Konsequenzen an.
Nach Angaben Einhäupls wurde die 16-Jährige in der Nacht zum Mittwoch vergangener Woche in der Rettungsstelle der Kinderklinik am Campus Virchow wegen einer “akuten Erkrankung” aufgenommen. Am darauffolgenden Tag hätten die Eltern gegen einen Krankenpfleger den Vorwurf erhoben, er habe an der 16-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen. Zuvor war von einer 14-Jährigen die Rede gewesen.
Der Pfleger, der seit 40 Jahren an der Charité arbeite, sei umgehend suspendiert worden, sagte der stellvertretende Pflegedirektor Helmut Schiffer. Einhäupl sprach von einem “erschütternden Vorgang”. Für ihn kämen die Handlungen einer Vergewaltigung gleich. Wie die Nachrichtenagentur dapd berichtet, soll die Charité inzwischen Strafanzeige gestellt, die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben.
Auffälligkeiten in der Vergangenheit?
Nach Angaben Einhäupls war das Mädchen bei der Behandlung in der Klinik bei Bewusstsein. Es hatte zwar Medikamente bekommen, die zur Beruhigung beitragen sollten. “Aber wir haben keinen Zweifel, dass es die Wahrheit gesagt hat”, sagte er. Laut Pflegedirektor Schiffer war die Jugendliche in der Notaufnahme “knapp drei Minuten” mit dem Pfleger allein.
Die Klinikleitung sagte der Familie des mutmaßlichen Opfers Unterstützung zu. Außerdem werde jetzt mit Mitarbeitern des Pflegers gesprochen, ob es in der Vergangenheit Auffälligkeiten gegeben habe, sagte Klinikchef Einhäupl. Zudem solle geklärt werden, ob es weitere Betroffene gibt. Dazu sollen auch Dienstpläne durchforstet werden.
Im Zuge der bisherigen internen Recherchen kam laut Einhäupl heraus, dass der Pfleger bereits früher aufgefallen sein soll. Er war zunächst in der Kinderonkologie tätig, seit 2008 in der Rettungsstelle. Nach derzeitigen Erkenntnissen erinnerten sich Mitarbeiter an drei Übergriffe, die aber bisher nicht näher bezeichnet werden könnten. Sie sollen länger als fünf Jahre zurückliegen. Akten gebe es dazu aber nicht.
Einhäupl selbst wurde nach eigenen Angaben erst am Dienstag über den jüngsten Vorfall unterrichtet. Er kündigte an, dass die Informationspolitik der Charité jetzt “vom Kopf auf die Füße gestellt” werden müsse. Das Versäumnis sei besonders bedauerlich, weil der Aufsichtsrat gerade erst eine “komplette Reorganisation der Informationspolitik” beschlossen habe. Damit sollten Konsequenzen aus den Informationspannen bei den Keiminfektionen von Frühchen gezogen werden.
“Persönliches Versagen”
Mit Blick auf den Tatverdächtigen sagte Einhäupl, es müsse der Frage nachgegangen werden, warum dieser habe “Dinge tun können” und es nicht gelungen sei, ihn zu entfernen. Da habe es auch “persönliches Versagen” gegeben. Die Aufklärung sei nicht ganz einfach, weil der überwiegende Teil der damals Verantwortlichen nicht mehr in der Klinik tätig sei.
Nach Angaben Einhäupls sollten alle Mitarbeiter schriftlich über den Vorfall informiert werden. Darüber hinaus wollte die Charité eine Hotline für beunruhigte Eltern schalten. Die Prävention wurde nach Angaben der Pflegeleitung schon in der Vergangenheit verbessert. Danach sind alle Mitarbeiter aufgefordert, ungewöhnliche Vorfälle zu melden. Dazu gibt es auch ein anonymes Telefon.
Im Jahr 2007 war eine ehemalige Krankenschwester der Charité wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte auf einer kardiologischen Intensivstation fünf schwerkranke Menschen mit zu hochdosierten Medikamenten getötet.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/berliner-charite-verdacht-auf-neue-missbrauchsfaelle-1.1528914

05.12.2012 CHARITÉ-AFFÄRE Zweifel an Missbrauchs- Vorwurf

Das Mädchen, das einen Pfleger der Charité des Missbrauchs bezichtigt hat, soll schon mal falsche Beschuldigungen erhoben haben. Zu den Vernehmungs-Terminen im Landeskriminalamt ist sie bisher nicht erschienen.
Hat sich die 16-jährige Schülerin den sexuellen Missbrauch ausgedacht? Drei Wochen nachdem eine Jugendliche im Virchow-Klinikum der Charité von einem Pfleger sexuell missbraucht worden sein soll, gibt es in den Sicherheitsbehörden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass die heute 16-Jährige im Jahre 2008 zu Unrecht einen Sozialarbeiter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hat. Der Sozialarbeiter, der in der Neuköllner Schule arbeitete, in der das Mädchen unterrichtet wurde, hatte sie beim Schwänzen erwischt und aufgefordert, in die Klasse zu gehen. Daraufhin behauptete das Mädchen, das aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommt, von dem Mann sexuell missbraucht worden zu sein. Später erklärte sie der Schulleitung, dass sie sich das alles nur ausgedacht habe. Gegen den Sozialarbeiter wurde nicht ermittelt

Sexueller Missbrauch kein Einzelfall
Sexuelle Übergriffe gibt es in Krankenhäusern und Arztpraxen immer wieder. Im Dezember 2010 war bekannt geworden, dass am Helios-Klinikum in Berlin-Buch ein Pfleger der Kinder-Intensivstation mehrere Jungen missbraucht und die Taten gefilmt hatte.
Möglicherweise, so die Polizei, habe die Schülerin jetzt wieder gelogen. Die 16-Jährige aus Neukölln hatte, wie berichtet, nach einer Untersuchung in der Rettungsstelle des Krankenhauses in Wedding ihrem Vater berichtet, dass ein Pfleger ihr beim Ausziehen geholfen und sie dabei im Intimbereich berührt habe. Anders als in solchen Fällen üblich, verzichteten das Mädchen sowie deren Eltern auf eine Anzeige bei der Polizei. Sie informierten lediglich die Krankenhausleitung. Der 58-jährige Pfleger wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Außerdem wurde er bei der Polizei angezeigt. Ihm soll jetzt gekündigt werden. Beweise für die Tat gibt es jedoch nicht.
Ermittler begründen ihre Zweifel an dem angeblichen Missbrauch auch damit, dass das Mädchen sowie deren Eltern bisher nicht zu den vereinbarten Terminen im Landeskriminalamt erschienen sind und deshalb noch nicht als Zeugen befragt werden konnten. Über Tage hinweg war die Familie nicht zu erreichen. Sie ließen die Treffen wegen eines angeblichen Arzttermins sowie einer Erkrankung in der Familie platzen. In der kommenden Woche ist erneut ein Termin zur Befragung des Mädchen vereinbart worden.
Bisher wurden keine Spuren nachgewiesen

Trotz der Zweifel an der Glaubwürdigkeit heiße das jedoch nicht, dass der Fall nicht ernst genommen werde. Jedoch könne erst nach der Vernehmung weiter ermittelt werden, hieß es im Landeskriminalamt. Erschwert werden die Ermittlungen auch deshalb, weil bisher keine Spuren des Missbrauchs nachgewiesen werden konnten. Die Charité hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls darauf verzichtet, die Polizei zu informieren. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zu den Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Opfers nicht. „Es ist ein laufendes Verfahren. An Spekulationen beteiligen wir uns nicht“, sagte Justizsprecher Martin Steltner am Mittwoch dieser Zeitung .
Wegen der fehlenden Beweise gehen Ermittler davon aus, dass das Verfahren gegen den Krankenhauspfleger eingestellt wird. Solange das Mädchen sich zur Tat nicht äußert, kann der Pfleger nicht mit den Vorwürfen konfrontiert werden, sagen Fahnder.
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/charit–affaere-zweifel-an-missbrauchs-vorwurf–,10809148,21041978.html

Der Focus schrieb: Kinderpfleger vergewaltigt 16-Jährige…
http://www.focus.de/panorama/welt/missbrauch-an-der-charite-kinderpfleger-vergewaltigt-16-jaehrige-warum-schwieg-die-klinik_aid_865661.html

Herr Einhäupl zweifelte natürlich nicht, dass die 16-jährige die Wahrheit sagte und erzählt das genau so der Süddeutschen!</em

Die Welt macht aus einer 16 jährigen doch glatt ein 14jähriges Mädchen, dass es die Schlagzeile noch schauerlicher klingt!

Der Berliner Kurier schreit: Pfleger missbraucht Mädchen

Die Abendzeitung: Krankenpfleger vergewaltigt Mädchen

Alle haben Schlagzeilen gemacht, sogar die Apothekenrundschau und die Ärztezeitung, und alle haben die Unschuldsvermutung mit Füssen getreten!

Besonders schlimm aber ist Karl Max Einhäupl der sagt:“ Krankenpfleger soll mehrfach Mädchen missbraucht haben, Mir sind drei Ereignisse bekannt, die allerdings schon mindestens fünf Jahre zurückliegen»!
Auch er wartet natürlich die Ermittlungen nicht ab und setzt die Unschuldsvermutung, die gesetzlich verankert ist, ausser Kraft. Er erinnert damit sehr an Schwarzer!

Wenn dem aber so war, gehört Einhäupl sofort als Klinikdirektor entfernt, weil er diese angeblichen Fälle nicht zur Anzeige gebracht hat und keine Konsequenzen gezogen hat.

Das sich dann immer TrittbrettfahrerINNEN finden, die von angeblichen Erlebnissen berichten, ist ja nichts Neues. Erinnern wir uns im Fall Kachelmann an die Zeugin Verena Comperl, die bei der Bunten auch etwas von Vergewaltigung gelogen hat, was sich später als perfide Lüge herausstellte.

21.02.2013 Berliner Charité: Missbrauchsverfahren gegen Krankenpfleger eingestellt

Das Missbrauchsverfahren gegen einen Mitarbeiter der Berliner Charité ist eingestellt worden. Er soll 2012 ein 16-jähriges Mädchen, das unter Narkose stand, unsittlich berührt haben. Gegen den Pfleger laufen noch zwei ähnliche Verfahren.
Berlin – Die Ermittlungen gegen einen Krankenpfleger der Berliner Charité wegen mutmaßlichen Missbrauchs einer Jugendlichen sind eingestellt worden. Das Verfahren gegen den 58-Jährigen sei beendet worden, weil die betroffene Jugendliche nicht befragt werden konnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die 16-Jährige habe sich demnach nicht gemeldet.
Auch der Pfleger habe sich nicht zu dem Fall geäußert. Laut Uni-Klinik ist er bei vollen Bezügen suspendiert. Gegen den 58-Jährigen laufen nach Angaben des Sprechers noch zwei weitere Ermittlungsverfahren wegen ähnlicher Vorwürfe.
Das Berliner Krankenhaus hatte im November 2012 ihren langjährigen Mitarbeiter angezeigt. Dem Krankenpfleger wurde vorgeworfen, das Mädchen in der Kinderrettungsstelle im Virchow-Klinikum während sie unter Narkose stand, unsittlich berührt zu haben. Der angebliche Übergriff soll sich ereignet haben, während die 16-Jährige mit dem Pfleger allein war. Die Jugendliche hatte ihren Eltern von dem angeblichen Vorfall berichtet, diese informierten den zuständigen Arzt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen ein. Rund einen Monat nach dem angeblichen Vorfall kamen jedoch Zweifel an der Geschichte der Jugendlichen auf. Mehrere Versuche der Polizei, Kontakt mit der 16-Jährigen oder ihrer Familie aufzunehmen, waren gescheitert. Berliner Medien berichteten damals, das Mädchen habe in der Vergangenheit einem Mann unbegründet sexuellen Missbrauch vorgeworfen.
Der Fall hatte für Kritik an dem Berliner Klinikum gesorgt. Die Anzeige der Charité war erst eine Woche nach dem angeblichen Übergriff bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingegangen. Das hatte die Ermittlungen erschwert. “Beweismittel wie DNA-Spuren gibt es leider nicht mehr. Darum müssen wir vor allem auf Zeugenaussagen zurückgreifen – etwa die der mutmaßlich Geschädigten”, hatte ein Sprecher damals erklärt. Über die angeblichen Vorkommnisse und das Krisenmanagement war damals auch im Berliner Abgeordnetenhaus debattiert worden. Die Charité war für ihre Informationspolitik kritisiert worden, hatte aber alle Vorwürfe von sich gewiesen.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/charite-mitarbeiter-verfahren-wegen-missbrauchs-eingestellt-a-884813.html

Nur wenige Blätter berichten, dass die 16-jährige bereits vor 3 Jahren einen Mann zu Unrecht des Missbrauchs beschuldigt hatte!

Der Mann hat 40 Jahre seinen Dienst zur vollsten Zufriedenheit versehen, dank einer Lügnerin, die sich jetzt vor der Welt versteckt ist er ruiniert…..

Jetzt kann man nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft sich nicht dazu hinreissen lässt, ihn doch als Sündenbock für andere angebliche, ebenso unbewiesene Fälle, verwendet, nach dem Motto:“ Hier haben wir Dich nicht bekommen, na dann hängen wir Dir eben etwas anderes an!Der Pfleger ist also bereits ein mehrfaches Opfer von solchen Frauen! Es wäre nun abzuklären ob die Familien sich nicht kannten!

Zitat :Nach dem Vorfall im November war bekannt geworden, dass der Pfleger bereits in Vergangenheit im Verdacht gestanden hatte, sich Frauen gegenüber auffällig verhalten zu haben: Im Jahr 2011 hatte eine Frau Anzeige erstattet, die Ermittlungen wurden aber eingestellt. 2009 gab es einen weiteren nicht näher bekannten Fall, in dessen Folge der Pfleger psychologisch begutachtet wurde, Ergebnis: Die vorgeworfene Tat wurde laut Klinik als unwahrscheinlich eingestuft.(Spiegel)

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302.  13.12.2012 Klage auf Schadenersatz  Falsche Verdächtigung:

Weil seine Kreditkarte gehackt wurde, hielt man den Beamten fälschlicherweise für einen Pädophilen – mit dramatischen Folgen. Der Unschuldige klagt nun auf 2.500 Euro Schmerzensgeld.

München – Die Dienstwaffe musste er abgeben, Kollegen hielten Polizeiobermeister Torsten S. (42) für einen Lügner und das Sorgerecht für seinen sechsjährigen Sohn hat er ebenfalls verloren: „Niemand glaubte mir, dass ich mit Kinderpornos nichts zu tun habe. Die Staatsanwaltschaft hat gegen mich ermittelt und ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet.“

Dann kam heraus: Torsten S. ist definitiv unschuldig. Nur wegen seiner Kreditkarte geriet er ins Visier der Ermittler. Jetzt verklagte der Beamte, der früher am Münchner Flughafen und heute in Frankfurt als Polizist tätig ist, den Staat auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro.

Torsten S. ist Inhaber einer Kreditkarte. Im Sommer 2003 ging der Ärger los. Ein Betrüger hatte 6000 Daten aus dem Bankcomputer gehakt. Für 700 Euro shoppte er damals in London mit den Kreditdaten von Torsten S.: „Ich musste nachweisen, das ich nicht dort war. Dann hat mir die Bank den Schaden ersetzt.“

Anfang 2008 führte der Staatsanwalt in seiner Wohnung (Kreis Erding) eine Razzia durch. Der PC wurde beschlagnahmt. Er soll 2006 mit seiner Kreditkarte für 69 Euro Kinderpornos aus dem Netz gekauft haben.

Mitte 2008 steht fest: Der Kredit-Datendieb hatte im Netz eine Kinder-Porno-Seite erstellt und mit den 2003 gestohlen Kreditdaten Kinderpornos von seiner eigenen Web-Seite gegen Cash abgerufen. So zockte er 400.000 ab.

Der Staat will nicht zahlen. Es habe einen Anfangsverdacht geben. Als Polizist hatte Torsten S. dem BKA mal einen Kinder-Porno-Link weitergeleitet, der beim Surfen auf seinem PC aufgetaucht ist: „Den habe ich gleich wieder gelöscht.“ Am 30. Januar 2013 soll das Urteil fallen.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.klage-auf-schadenersatz-falsche-verdaechtigung-polizist-kein-paedophiler.07a86952-658e-4164-9d6a-e23a757d3ce5.html

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302  .04.01.09 Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Schongau – Wurde eine Schongauerin (20) Opfer einer versuchten Vergewaltigung – oder täuschte sie die Straftat vor, um sich wichtig zu machen?

Der Staatsanwalt meinte, der Überfall von Unbekannten auf die Verkäuferin habe nie stattgefunden, während die Weilheimer Jugendrichterin die junge Frau vom Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat auf Staatskosten freisprach.

Am 9. Juli 2006 erschien die Angeklagte mit ihrem Vater bei der Polizei und gab an, Opfer einer versuchten Vergewaltigung zu sein. Sie sei am Vorabend nach dem Discobesuch und einem Streit mit ihrem Freund alleine und zu Fuß nach Hause gegangen, als sie von zwei unbekannten „Kerlen“ gepackt und zu Boden gestoßen wurde. Obwohl sie einen „Blackout“ hatte, habe sie während einer Rangelei ein Pfefferspray aus der Hosentasche ziehen und damit die Täter besprühen können. Als diese von ihr abließen, habe sie nach Hause flüchten können.

Die Schongauerin wies Verletzungen im Brustbereich und an den Armen auf. Da Zweifel an ihrer Darstellung aufkamen, wurde die 20-Jährige einen Tag später in der Rechtsmedizin München untersucht, wo man laut Anklage zu dem Schluss kam, dass sie sich die Verletzungen selber zugefügt haben muss.

Die Angeklagte blieb auch in dem aufwändigen Prozess dabei, dass sie von Unbekannten, die sie nur vage beschreiben konnte, überfallen worden sei.

Auf der Suche nach der Wahrheit wurden vom Gericht acht Zeugen vernommen, wobei es primär um den „Eindruck“ ging, den die 20-Jährige nach dem von ihr behaupteten Überfall gemacht hatte. Freunde und Eltern der jungen Frau nahmen gegenüber den ermittelnden Kripobeamten eine feindselige Haltung ein. „Die haben meine Tochter fix und fertig gemacht und ihr nicht geglaubt“, so der Vater.

Der Kripobeamte listete Punkt für Punkt die Indizien auf, warum seiner Ansicht nach die Angeklagte die versuchte Vergewaltigung erfunden habe: „Nichts stimmte.“ Weder die Verletzungen noch die Spuren am Tatort hätten zu der von der Schongauerin erzählten Story gepasst, auch das Pfefferspray wurde nie gefunden.

http://www.merkur-online.de/lokales/schongau/landkreis/versuchte-vergewaltigung-erfunden-29597.html

Anmerkung: EIN KLARER FALL VON OPFER-ABO  und FRAUENBONUS ! Staatsanwaltschaft und Polizei sind von der Falschaussage überzeugt und die Frau RichterIN nicht!

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303.  01.03.2013 Freispruch 23-Jähriger konnte Gerichtssaal ohne Strafe verlassen

NEURUPPIN – Freispruch: So lautete gestern das Urteil für einen 23-Jährigen aus einem Ort im Amt Temnitz. Laut Anklage soll der junge Mann am 12. August vergangenen Jahres mit seiner völlig betrunkenen und bereits schlafenden Ex-Freundin Sex gehabt haben. Als die junge Frau davon wach wurde, warf sie ihn aus dem Zimmer. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen musste sich der Trockenbauer gestern vor dem Neuruppiner Amtsgericht verantworten. Auf dieses Verbrechen steht immerhin eine Mindeststrafe von zwei Jahren.

„Wir müssen hundertprozentig davon überzeugt sein, dass der Angeklagte die Tat begangen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Pries. Das waren jedoch weder Staatsanwältin noch das Schöffengericht. „Bei Zweifeln müssen wir freisprechen“, so Pries.

Der Vorfall hat eine Vorgeschichte: Der Angeklagte und die 20-jährige Auszubildende waren etwa vier Jahre ein Paar, allerdings mit Unterbrechungen. Mal hatte sie die Beziehung beendet, mal er. Aber immer wieder fanden sie zusammen. Bis zum 19. Juli vergangenen Jahres. Da habe sie endgültig Schluss gemacht, sagte die junge Frau gestern vor Gericht. Getroffen haben die beiden sich aber nach wie vor. So auch am Tatabend. Da waren sie mit seiner Schwester zunächst im Kino, und anschließend beim Nachbarn der jungen Frau noch einen trinken. Aus dem einen wurden mehrere. „Die Stimmung war gut“, sagte die junge Frau. So gut, dass sie ihn im Überschwang auf den Mund küsste. Sie habe sich aber sofort bei ihm entschuldigt. „Wir lassen das. Wir bleiben Freunde.“ Einen Versuch seinerseits habe sie dann abgewehrt.

Sie war ziemlich betrunken. Es war aber klar dass er bei ihr zu Hause übernachtet, da er seiner Schwester das Auto überlassen hatte. Sie sei allerdings davon ausgegangen, dass er auf der Couch schläft. Zuhause habe sie es nicht mehr geschafft, sich auszuziehen. Irgendwann sei sie wach geworden, nackt, der Angeklagte ebenfalls. Auf ihre Frage, was das solle, habe er gesagt, er wolle ihr die Schlafsachen anziehen. Warum er dann nackt sei, habe sie gefragt. Daraufhin sei er wütend geworden, was sie ihm zutraue. Sie warf ihn aus dem Zimmer und er verbrachte den Rest der Nacht auf der Couch. Am nächsten Tag habe sie ihn zur Rede gestellt. Er habe zugegeben, sie berührt zu haben und gesagt, er sei weiter gegangen. Da stand für sie fest, dass er mit ihr geschlafen hat, sagte die junge Frau gestern. Gemerkt hat sie davon nichts.

Der Angeklagte bestritt die Tat. Sie habe ihn gebeten, sie bettfertig zu machen, da sie zu betrunken war, lautete seine Aussage. Mehr gemacht haben will er nicht. Allerdings hatte er anderen gegenüber nach dem Vorfall davon gesprochen, er habe „Scheiße gebaut“. Was er damit gemeint hat, blieb offen.

Die junge Frau hat das Erlebte bis heute offensichtlich nicht verkraftet. Während ihrer Vernehmung kamen ihr teilweise die Tränen. Ihre Mutter sagte aus, dass die Tat für ihre Tochter ein „totaler Vertrauensbruch“ war. Ihr gegenüber habe der junge Mann am nächsten Tag gesagt, dass er einen schweren Fehler gemacht habe, sagte die Mutter.

Das Gericht hielt die junge Frau für glaubwürdig. „Sie hat nicht gelogen.“ Doch ihre Aussage war zu wenig konkret. „ Vielleicht war es so“, sagte Richter Pries. Aus Sicht des Gerichts konnten letzte Zweifel nicht ausgeräumt werden. Deshalb musste der 23-Jährige freigesprochen werden. Die einzige sichere Klärung wäre ein Arztbesuch gewesen, so die Staatsanwältin. Aus ihrer Sicht hat die junge Frau zudem widersprüchliche Signale ausgesandt. Sie küsst ihn, dann entschuldigt sie sich dafür. Das sah das Gericht auch so.„Ihr Verhalten ließ ihn zu der Meinung kommen, dass sie vielleicht doch geneigt war, mit ihm zu schlafen“, so Pries.

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12478454/61299/Jaehriger-konnte-Gerichtssaal-ohne-Strafe-verlassen-Freispruch.html#sthash.Da6yckAa.dpuf

Anmerkung: Das Spiel mit der Macht über den Mann! Halb zog sie ihn, halb sank er hin ( Johann Wolfgang von Goethe: Ballade vom Fischer) und dann gibt es eine Anzeige wegen Missbrauch an! 

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304.  1. März 2013 Freispruch für Tätowierer: Sexuelle Nötigung nicht beweisbar

Angeklagter (28) sollte 15-Jährige missbraucht haben. Er wurde freigesprochen.

Wuppertal. Freispruch und Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage – mit diesem Ergebnis ist am Donnerstag  ein Prozess gegen einen Wuppertaler (28) vor dem Jugendschöffengericht zu Ende gegangen. Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung angeklagt.

Laut Staatsanwaltschaft soll er im April 2012 einer damals 15-Jährigen in seiner Wohnung ein Schmetterlings-Tatoo ohne Einwilligung von deren Eltern in der Leistengegend gestochen haben. Zudem soll er – gewissermaßen als Gegenleistung – auf einmal von der 15-Jährigen sexuelle Handlungen gefordert haben.

Als die 15-Jährige sich dagegen wehrte, so die Anklage weiter, soll der 28-Jährige sie zunächst geküsst, dann auf einer Liege festgehalten und gegen ihren Willen im Intimbereich angefasst haben. Erst als das Mädchen laut um Hilfe rief, soll er von ihr abgelassen und sie gehen gelassen haben.

In der  Verhandlung am Donnerstag war der Vorwurf der sexuellen Nötigung allerdings nicht zweifelsfrei zu beweisen – daher wurde der 28-Jährige in diesem Punkt freigesprochen. Was den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung angeht, so muss der Mann seinem Opfer für das Tatoo 300 Euro zahlen – dafür wurde das Verfahren eingestellt.

http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/freispruch-fuer-taetowierer-sexuelle-noetigung-nicht-beweisbar-1.1253448

 Anmerkung: Also wenn ich das richtig verstehe, ist das kleine Fräulein zu dem Tätowierer -freiwillig – in die Wohnung gekommen um sich ein verbotenes Tatoo stechen zu lassen!

Das der Mann natürlich völlig idiotisch gehandelt hat, steht ausser Frage!

Zitat: Das Jugendschutzgesetz in Deutschland gibt dazu klare Regeln vor. Unter 16 Jahren ist es laut Gesetz verboten – auch mit Einverständniserklärung der Eltern. Zitat Ende

Aber Madamchen wollte unbedingt ein Tatoo, weil irgendein Pseudovorbild das auch hat! Dann werden wohl die Eltern dahinter gekommen sein und flugs hat die Kleine eine sexuelle Nötigung daraus gemacht.

So rasch steht ein Mann vor dem Richter!

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305.   28.02.2013 CASTROP-RAUXEL  Freispruch im Vergewaltigungsprozess

Es waren schwere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen den Rentner aus Castrop-Rauxel erhoben hatte. Er soll seine Schwiegertochter sexuell missbraucht und mehrfach vergewaltigt haben, über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Gestern sprach das Dortmunder Landgericht den Mann frei. Die sexuellen Übergriffe seien auch nach der Aussage der Schwiegertochter nicht mit letzter Sicherheit nachzuweisen.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor bereits den Freispruch seines Mandanten gefordert. Die Schwiegertochter sei mit der familiären Situation unzufrieden gewesen, habe sich vor allem finanziell eine bessere Position erhofft, erklärte der Anwalt, der sich in seinem Plädoyer auch auf ein Gutachten stützte. Darin hatte eine Psychologin zahlreiche Widersprüche in den Aussagen der Frau aufgezeigt. In den unterschiedlichen Vernehmungen habe sie mitunter abweichende Angaben zu den Tathergängen gemacht.

Die Gutachterin habe zwar eine Reihe von Widersprüchen aufgezeigt, entgegnete die Staatsanwaltschaft, dabei sei aber die psychische Verfassung der Schwiegertochter zu berücksichtigen. Zudem habe es sich um einen langen Tatzeitraum gehandelt. „Diese gebrochene Frau hat sicher nicht versucht, eine dominantere Stellung in der Familie einzunehmen.“ Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatten sich die Anklagevorwürfe somit im Wesentlichen bestätigt. Sie forderte, eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen den Castrop-Rauxeler zu verhängen.

Der Vertreter der Nebenklägerin schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte habe ein System der Angst aufgebaut.

Er selbst hatte die erhobenen Vorwürfe bestritten.

http://www.derwesten.de/staedte/castrop-rauxel/freispruch-im-vergewaltigungsprozess-aimp-id7669527.html

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306.  19.07.2011 Kindesmissbrauch  Schock-Prozess: Richter schürfen in der Vergangenheit

WERNE Jetzt ist detektivische Kleinarbeit gefragt: Mit weiteren Zeugenvernehmungen ist am Dienstag in Dortmund der Prozess um eine mutmaßliche Albtraum-Missbrauchserie in Werne vor 17 Jahren fortgesetzt worden. Zeuge für Zeuge “schürfen” die Richter in der Vergangenheit.Von Werner von Braunschweig

Im Prozess dreht sich derzeit alles um die Frage: Wann und wo genau hat der angeklagte Mann (57) aus Werne Mitte der 1990er Jahre gewohnt? Hintergrund: Das mutmaßliche Missbrauchs-Opfer hatte sich zum Prozessauftakt festgelegt, dass sich die überwiegende Anzahl der pervers-ekligen Übergriffe (unter anderem Urinieren in den Mund) in einer von dem Angeklagten alleine bewohnten Wohnung in einem Werner Mehrfamilienhaus abgespielt haben.

Das “Problem” ist: Bei einem Abgleich mit dem offiziellen Melderegister tauchten für den angeklagten Tatzeitraum Unstimmigkeiten auf, der Angeklagte war offiziell erst später in dem mutmaßlichen “Missbrauchs-Haus” gemeldet. Die Richter versuchen nun, durch Befragung des früheren Vermieters, alter Nachbarn und flüchtiger Bekannter Licht in die Angelegenheit zu bringen. Dabei erhielten sie am Dienstag aber nur wenig Aufschluss und stießen überwiegend nur noch auf vage Erinnerungen.

Anklage ist eine “Akte des Schreckens”

Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist eine “Akte des Schreckens”: Danach soll der Ex-Sicherheitsmann die anfangs gerade fünf Jahre alte Tochter seiner früheren Partnerin regelmäßig sexuell gedemütigt und teils auf widerwärtige Weise missbraucht haben. Das mutmaßliche Opfer (heute 21) war 2010 zur Polizei gegangen und hatte Anzeige erstattet. Kurz vorher war ihr der Angeklagte in Werne zufällig noch einmal begegnet.

Der 57-jährige Angeklagte schweigt und will den Richtern notfalls sogar durch Vernehmung seines Urologen seine Unschuld beweisen. Sein Verteidiger hatte zum Prozessauftakt erklärt: “Er bleibt dabei. Er hat die Taten nicht begangen.”

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/werne/Schock-Prozess-Richter-schuerfen-in-der-Vergangenheit;art942,1352097#498797557

08.09.2011 Missbrauchsprozess  Widersprüche in Aussagen des mutmaßlichen Opfers

WERNE/DORTMUND Wende im Missbrauchs-Prozess gegen einen 57-jährigen Mann aus Werne: Nach Ansicht des Dortmunder Landgerichts und des Staatsanwalts befinden sich in den Aussagen des mutmaßlichen Opfers (22) zu viele gravierende Widersprüche. Alles läuft jetzt auf einen Freispruch hinaus.

Sichtlich zufrieden verfolgte der Angeklagte am Donnerstag die Verhandlung. Er lehnte sich in seinem Stuhl zurück und sah zu, wie die heute 22-jährige Tochter seiner Ex-Freundin mehr und mehr in die Defensive geriet. Die Zeugin erinnert sich weiterhin so, fast alle Übergriffe hätten 1995 in einer kleinen Wohnung stattgefunden, die der Angeklagte allein bewohnt habe.

Fakt ist jedoch, dass der heute 57-Jährige eine eigene Wohnung im Tathaus erst Ende 1996 bezogen hat. „Das steht felsenfest, nachdem wir jetzt alle früheren Mieter als Zeugen vernommen haben“, sagte Richter Peter Windgätter.

Der Vorsitzende der 39. Strafkammer räumte ein: „So eine Konstellation haben wir auch noch nie gehabt.“ Natürlich sei es nachvollziehbar, dass sich eine Zeugin heute nur noch schwer an Begebenheiten erinnern könne, die sie im Alter von fünf Jahren erlebt habe. „Es wird aber schwierig, wenn sie sich an Dinge erinnert, die es definitiv nicht gegeben haben kann“, so der Richter.

Der Prozess wird nun am 21. September fortgesetzt. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen.

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/werne/Widersprueche-in-Aussagen-des-mutmasslichen-Opfers;art942,1400061#2127870864

12.07.2012  GERICHT  Vergewaltigung: Freispruch für Angeklagten – Aussagen des Opfers zu widersprüchlich

Witten/Bochum. Ein 36-jähriger Bochumer ist am Donnerstag aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er soll seine Ex-Freundin vergewaltigt haben. Doch die 34-jährige Wittenerin machte im Prozess widersprüchliche Aussagen. Der angeklagte Vater einer 12-Jährigen, weinte beim Urteil

Im Prozess gegen einen 36-jährigen Bochumer, der seine Wittener Exfreundin vergewaltigt haben soll, entschied Richter Peter Löffler am Bochumer Landgericht auf Freispruch – aus Mangel an Beweisen.

Am Ende waren es die Widersprüche, in die sich die 34-jährige Wittenerin verstrickt hatte, die zum Freispruch führten. Sie selbst war bei der Urteilsverkündung nicht im Landgericht. Richter Löffler und die Schöffen lauschten zunächst dem leidenschaftlichen Plädoyer der Staatsanwältin.

Sie begründete die widersprüchlichen Aussagen des Opfers mit Nervosität: “An Details, ob er ihr die Bluse aufgerissen habe oder nicht, kann manch ein Opfer sich einfach nicht mehr erinnern.” Zudem sehe die Staatsanwältin keinen Grund, weshalb die Wittenerin lügen sollte. “Ich hatte Angst vor ihm”, war beim Prozessauftakt am Montag die Aussage des Opfers gewesen. Schließlich soll der Angeklagte sie noch nach der Tat massiv bedrängt und bedroht haben.

Verteidiger nutzt Widersprüche aus

Verteidiger Stephan Bester nutzte genau diese Widersprüche für seinen Angeklagten. Er räumte ein, dass sein Mandant der Ex-Freundin nachgestellt haben soll. An der Vergewaltigung sei aber nichts dran. “Sie waren eine Woche nach der angeblichen Tat im Kino. Wieso tut ein Vergewaltigungsopfer das?”, fragte Bester während seines Plädoyers.

Zudem vermutet der Anwalt, dass das Opfer nur in Ruhe gelassen werden wollte. “Sie war öfter wegen des Stalkings bei der Polizei. Dort sagte man ihr immer: Solange er ihnen nichts tut, können wir nichts machen. Da liegt es auf der Hand, dass die Geschichte aus dem Hut gezaubert wurde.”

Tränen der Erleichterung

Letztendlich reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht. Der Angeklagte, Vater einer 12-Jährigen Tochter, nahm das Urteil unter Tränen der Erleichterung entgegen. Richter Löffler räumte ein, dass er den Angeklagten nicht für unschuldig hält. “Manch ein Beteiligter des Prozesses hat zu mangelhaft ermttelt. Im Zweifel für den Angeklagten. Deshalb müssen wir Sie freisprechen.”

http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/witten/vergewaltigung-freispruch-fuer-angeklagten-aussagen-des-opfers-zu-widerspruechlich-id6873274.html?service=mobile

Anmerkung: Die Schlagzeilen der  Ruhrnachrichten! Prozessauftakt Brutal und eklig

2. ProzesstagRichter schürfen in der Vergangenheit

3. ProzesstagZeugen kramen tief in der Gedächtnis-Kiste

4. ProzesstagMutmaßlicher Kinderschänder unter Druck

5. ProzesstagWidersprüche in Aussagen des mutmaßlichen Opfers

6. ProzesstagZeuge nicht erschienen – Urteil verzögert sich

Urteilsverkündung Zu viele Widersprüche – Freispruch   

AUCH LÜGEN WILL GELERNT SEIN! 

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307.    28.11.2012 WOLFSBURG/BRAUNSCHWEIG

Viele Widersprüche: Freispruch im Sex-Prozess

Überraschende Wende im Missbrauchsprozess: Die zweite Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts hat gestern einen Wolfsburger (26) freigesprochen.

Vor mehr als zwei Jahren soll der damals 24-Jährige dreimal mit einem 13-jährigen Mädchen geschlafen haben. Ob es wirklich zum Geschlechtsverkehr kam und ob der Mann wusste, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, wird wohl im Dunkeln bleiben. So bestritt der Angeklagte vor Gericht vehement, die heute 15-Jährige zu kennen. Das mutmaßliche Opfer wiederum hatte sich in viele Widersprüche verstrickt (WAZ berichtete).

Martin Voß, der Verteidiger des 26-Jährigen, strich die Widersprüche des Verfahrens in seinem Plädoyer heraus. So hatte das Mädchen unter anderem eine Beschreibung abgegeben, die nicht auf die Wohnung des Angeklagten passte. „Wir konnten vernehmen, dass sie eine schwere Kindheit hatte. Sie hat offensichtlich psychische Probleme.“ Voß forderte den Freispruch für seinen Mandanten.

Völlig unerwartet folgte der vorsitzende Richter Manfred Teiwes in seinem Urteil der Argumentation des Anwalts. Er sprach den Wolfsburger frei – Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert. „Wir prüfen, Rechtsmittel einzulegen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Viele-Widersprueche-Freispruch-im-Sex-Prozess

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308.  04.10.12 BERLINER GERICHT

Sex mit 13-Jähriger nicht nachweisbar – Freispruch

Eine Schülerin verstrickte sich bei ihren Aussagen vor einem Berliner Gericht in Widersprüche. Auch die Anklage forderte Freispruch.

Aus Mangel an Beweisen hat das Berliner Landgericht am Montag einen 41-jährigen Mann vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen.

Der Berliner war angeklagt, sich im Jahr 2009 mehr als 20 Mal an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen zu haben.

Nach Angaben einer Expertin, die die Glaubhaftigkeit des Mädchens bewertete, habe sich die heute 16-Jährige in Widersprüche verstrickt. Es sei nicht auszuschließen, dass es zu sexuellen Handlungen mit der damals 13-Jährigen kam, aber es gebe keinen Beleg. Auch die Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch.

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article109627209/Sex-mit-13-Jaehriger-nicht-nachweisbar-Freispruch.html

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309.   24.04.12  Bergkamen  Freispruch: Amtsgericht kann sexuelle Handlungen nicht beweisen

BERGKAMEN/UNNA ▪ Mit einem Freispruch wegen Widersprüchen in der Terminierung der Tatvorwürfe in der Anklage, 307 sexuelle Handlungen an zwei minderjährigen Kindern zwischen dem 10. September 2002 und August 2003 vorgenommen zu haben, endete ein Verfahren vor dem Amtsgericht Unna. Am 29. März hatte das Amtsgericht erstmalig gegen den 56-jährigen Bergkamener in dieser Sache verhandelt.

Für die Fortsetzungsverhandlung am Dienstag hatte das Gericht weitere Einkünfte der Arbeitsagentur und des Jugendamts der Stadt Bergkamen wegen offener Fragen zu den genauen Zeiträumen in denen die Kinder von einer Tagesmutter betreut wurden eingeholt. Sie sollten die in der Anklage und durch die Mutter der beiden Nebenklägerinnen benannten Zeiträume der vorgeworfenen Taten genauer verifizieren.

Die Tagesmutter betreute die Kinder – so die Auskunft der Stadt Bergkamen – bereits ab dem 15. Oktober 2002, was einen in der Anklageschrift benannten Tatzeitraum von fast einem Jahr beginnend im Oktober 2002 dann auf höchstens noch auf gut zwei Wochen begrenzte. Laut Aussage der Mutter hatte die Nachmittags-Betreuung ihrer beiden Töchter durch den Angeklagten und dessen Ehefrau allerdings mit Beginn der Tätigkeit der Tagesmutter geendet. Folglich auch die möglichen Übergriffe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den benannten Tatzeiträumen in den Aussagen der Mutter wie den beiden Nebenklägerinnen- und den belegbaren Zeiträumen.

Da dem Angeklagten die Taten während der in der Anklageschrift datierten Zeiträume nicht zweifelsfrei zeitlich genau zugeordnet werden konnten, blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als ihn aus Mangel an Beweisen frei zu sprechen.

„Hier stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass die beiden Nebenklägerinnen hier vor Gericht wahrheitsgemäß berichtet haben“, sagte Richter Jörg Hüchtmann in seiner Urteilsbegründung.

„Niemand wird infrage stellen können, dass den beiden Klägerinnen im Kindesalter diese Taten widerfahren sind, dazu waren ihre Aussagen einfach zu detailreich und schlüssig. Wann genau und von wem ihnen diese sexuellen Handlungen angetan wurden, kann hier leider nicht zweifelsfrei geklärt werden. Wegen der langen Zeit zwischen den Taten und der Anklage gibt es natürlicherweise Erinnerungslücken bei den Klägerinnen, wie auch bei ihrer Mutter. Erinnerungslücken die bei Erwachsenen Menschen normal sind, bei Kindern, die zum Tatzeitpunkt acht- und neun Jahre alt waren, jedoch um so mehr“, so Jörg Hüchtmann. ▪ jk

http://www.wa.de/lokales/bergkamen/freispruch-amtsgericht-kann-sexuelle-handlungen-nicht-beweisen-2290950.html

Anmerkung: Die Frage, die sich gerade bei solchen Fällen stellt ist die: Warum ist die Mutter, wenn sie von den angeblichen Übergriffen gewusst hat, nicht bereits 2002/2003 zur Polizei gegangen und hat sie zur Anzeige gebracht! Warum wurde 10 Jahre gewartet, wo doch klar war, dass dann die Beweislage sehr dünn sein wird?  Hofften Mutter und die jetzt erwachsenen, angeblichen Missbrauchsopfer auf den Frauenbonus und das Opfer-ABo?

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310.  FREITAG, 11. DEZEMBER 2009    Freispruch nach 7 Monaten Untersuchungshaft

Eben wurde mein Mandant vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil seiner Stiefkinder freigesprochen.

Vorangegangen waren mehrere Verhandlungstage, in denen u.a. die Kinder als Zeugen gehört worden waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 8-jährige Haftstrafe gefordert, die Nebenklage hatte sich diesem Antrag angeschlossen, ich hatte Freispruch beantragt. Die Kammer ist meinem Antrag gefolgt. Sie sprach meinen Mandanten in konsequenter Anwendung des in-dubio-Grundsatzes frei und sprach ihm eine Haftentschädigung für die erlittenen 7 Monate Untersuchungshaft zu.

Zwei der Kinder, Mädchen, hatten Aussagen gemacht, die so wenig detailreich und damit “dünn” waren, dass die Kammer einen Nachweis der behaupteten Taten als nicht erbracht ansah. Das dritte Kind, ein Junge, hatte im Laufe mehrerer Vernehmungen derart eklatante Widersprüche bezogen auf das Kerngeschehen geschildert, dass die Kammer die Vorwürfe gegen meinen Mandanten nicht bestätigt sah. Der Zeuge, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung, sei sehr suggestibel.

Das in diesem Prozess für mich Auffälligste war, dass keines der Kinder im Rahmen seiner Aussage eine stärkere emotionale Regung hatte erkennen lassen.

Weiterlesen bei: Kerstin Rueber  Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht      http://strafverfahren.blogspot.ch/2009/12/freispruch-nach-7-monaten.html

25.04.2011 Missbrauchsprozess: Zweiter Freispruch für Stiefvater aus dem Kreis Neuwied

Kreis Neuwied – Bereits zum zweiten Mal ist ein 42-jähriger Stiefvater vom Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs freigesprochen: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte dem Mann vorgeworfen, seine zwei Stieftöchter und seinen Stiefsohn in der Wohnung der Familie im Kreis Altenkirchen und später in seiner Wohnung im Kreis Neuwied zum Sex genötigt zu haben. Jetzt hat das Landgericht Koblenz den 42-Jährigen freigesprochen – zum zweiten Mal. Damit endete für den Mann ein fast zweijähriger Rechtsstreit. Er saß gut ein halbes Jahr in Untersuchungshaft, musste in zwei Prozessen auf die Anklagebank. Und: Er lebte permanent in der Angst, bei einer Verurteilung wegen Missbrauchs für Jahre hinter Gitter zu müssen.

Für den Mann war der Freispruch ein Freudentag, sicher einer der wichtigsten Momente in seinem Leben. Trotzdem: Als er im Gerichtssaal von dem Freispruch hörte, zeigte er laut anderen Prozessbeteiligten keinerlei Reaktion.

http://www.rhein-zeitung.de/region/neuwied_artikel,-Missbrauchsprozess-Zweiter-Freispruch-fuer-Stiefvater-aus-dem-Kreis-Neuwied-_arid,238996.html

Anmerkung: Wer hat die Kinder dazu gebracht, solche unglaubwürdigen Aussagen zu machen? 

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311.  18.10.2011 Kleve   Rumänenprozess: Zwei Besenstiele, ein Nebensatz

Kleve (RP). Im Vergewaltigungsprozess gegen vier Bauarbeiter aus Rumänien neigt sich die Beweisaufnahme dem Ende zu. Die Kammer ist nicht gewillt zu glauben, dass die Geschädigte nicht glaubwürdig sei. Anträge wurden abgelehnt.

Tag acht im Vergewaltigungsprozess gegen vier aus Rumänien stammende Bauarbeiter, die vor dem Landgericht Kleve angeklagt sind, eine 19 Jahre alte Landsmännin gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Es kam eine Kriminalbeamtin, es wurden zwei Besenstiele begutachtet und es hagelte Anträge der Verteidigung, die von der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Ruby nach eingehender Beratung allesamt abgeschmettert wurden. Damit nähert sich die Beweisaufnahme in dem Mammutverfahren dem Ende.

Kein guter Moment für Angeklagte

In einem Satz, den Ruby verlas, als er verschiedene Anträge zur Vernehmung eines Zeugen ablehnte, ließ die Kammer eine Ahnung dessen erkennen, in welche Richtung sie tendiert – kein guter Moment für die vier Angeklagten. Gemeinschaftlich hatten die Verteidiger beantragt, einen 81 Jahre alten Mann zu vernehmen, an den das mutmaßliche Opfer Florina F. vor den Vorfällen Mitte Januar verkauft worden sei. Der Mann soll Geld in die “Beziehung” investiert haben. Die gezahlten Summen schienen den Verdacht zu nähren, dass der Senior vor Liebe blind wurde.

In der Videovernehmung hatte Florina F. ausgesagt, von dem Rentner keinerlei Zuwendungen erhalten zu haben. Aus diesem Widerspruch sollte durch die Vernehmung des 81-Jährigen ein Mangel an Glaubwürdigkeit bei der Rumänin abgeleitet werden. Die Kammer beurteilte das Verhalten der Frau jedoch als “menschlich verständlich” und sagte, dass die Tatsachen für die Entscheidung ohne Bedeutung seien. Die Kammer sei auch nicht gewillt, aus den widersprüchlichen Angaben zum Charakter der Beziehung grundsätzlich darauf zu schließen, dass die Geschädigte nicht glaubwürdig sei. Dies gelte auch für Widersprüche im Hinblick auf ihre verschiedenen Vernehmungen vor Polizisten, vor einem Ermittlungsrichter sowie bei der Videovernehmung, die die Kammer vor 14 Tagen vornahm. Das war der Nebensatz, der die Angeklagten ins Mark getroffen habe muss.

Die Anwälte Joris Ernst und Stefan Siebert wollten klären lassen, ob die Zeugin überhaupt verstehe, was sie gesagt habe. “An ihrer Aussagekompetenz bestehen erhebliche Zweifel”, sagt Ernst. Der Antrag wurde abgelehnt. “Die Kammer besitzt die erforderliche Sachkunde, um dies zu beurteilen. Die Zeugin ist kein Kind mehr, und es gibt keine Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung”, meint Ruby.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/rumaenenprozess-zwei-besenstiele-ein-nebensatz-1.2515863

07.09.2011 Kleve  Glaubwürdig: Wieder Wendung im Rumänenprozess

Vergewaltigungsprozess gegen vier Bauarbeiter: Drei Kriminalbeamte halten Florina F. für glaubwürdig.

5. Verhandlungstag, drei Kriminalhauptkommissare als Zeugen – und eine weitere Wendung im Prozess gegen vier Bauarbeiter aus Rumänien, denen gemeinschaftliche Vergewaltigung vorgeworfen wird. Denn nachdem am Montag (5. September) mehrere Polizeibeamte nicht im entferntesten daran dachten, dass hier eine Sexualstraftat vorgelegen haben könnte, kam nunmehr von den drei Beamten die klare Botschaft, dass die Florina F. sehr wohl mehrfach vergewaltigt worden sein könnte.

Besonders eindringlich geriet die Schilderung der 46 Jahre alten Polizistin, die Florina F. mit Hilfe eines Dolmetschers erstmals eingehend zu den Geschehnissen befragte. „Sie vermittelte das Bild, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein“, so die Beamtin. Sie habe zwar relativ emotionslos erzählt, “aber sie hat zusammengekauert auf einem Stuhl gesessen, ihr war immer kalt.”

“Einfaches Mädel”

Florina F. sei ein “einfaches Mädel”, das sie von der körperlichen und intellektuellen Entwicklung her niemals auf 18 Jahre geschätzt hätte. “Sie trug Kindergröße 146, wog höchstens 50 Kilo, und wenn ich sie im Hotel besucht habe, lief im Fernsehen immer der Kinderkanal”, so die Beamtin. Ein Kollege ergänzte: “Sie wirkte abgestumpft und gewalterfahren.” Was vielleicht auch nicht weiter verwundert, wenn man vom eigenen Bruder verprügelt und zur Prostitution gezwungen wird.

Die Beamten waren die ersten, die sich mit Hilfe eines offiziellen Dolmetschers mit Florina F. verständigen konnten. Bei der ersten Begegnung mit der deutschen Polizei – Florinas Freund hatte sie in der Nacht zu der Wohnung in der Kirchstraße 19 gerufen – hatte sie noch erleben müssen, wie Costinel L. mit den Beamten geredet und die Situation “geklärt” hatte. Er war der Anführer des Bautrupps, sprach als einziger vor Ort einigermaßen Deutsch – und sitzt jetzt als mutmaßlicher Haupttäter auf der Anklagebank.

Die Aussagen der drei Beamten am Mittwoch machten es allerdings auch deutlich, wie schwierig es ist, zur Wahrheit vorzudringen, wenn das Opfer vermutlich in Ermangelung eigener Möglichkeiten verwirrend handelt und zudem kaum in der Lage ist, den Sachverhalt widerspruchsfrei zu schildern. So sagte Florina F. in ihrer ersten Vernehmung, sie sei (nach den Übergriffen am Nachmittag) in der Nacht von allen vier Angeklagten je zweimal vergewaltigt worden.

Letzte Version

Diese Aussage relativierte sie einen Tag später – aber da war immer noch von vier Tätern in der Nacht die Rede. Bei der richterlichen Vernehmung wenige Tage später wiederum betonte sie, dass einer der vier – Ionut U. – sie zwar nachmittags vergewaltigt habe, aber bei den Geschehnissen in der Nacht nicht mehr beteiligt gewesen sei. Statt dessen habe er lachend in der Nähe gestanden. Solche Widersprüche befeuern die Verteidigung in ihrem Bemühen, Zweifel zu säen.

Dennoch: Die letzte Version von Florina F. könnte zur Aussage ihres Freundes passen. Viorel H. wurde angeblich in der Nacht von den Schreien seiner Freundin wach, stürmte dann aber nicht in das fragliche Zimmer, sondern ging statt dessen auf die Straße und bat eine Passantin, die Polizei zu rufen. Auf dem Weg nach draußen sei er von Ionut U. aufgehalten und bedroht worden: „Halt’ die Klappe, sonst bring’ ich dich um!“ Er habe sich losgerissen, dabei sei seine Jacke beschädigt worden. Der tatsächlich vorhandene 15 Zentimeter lange Riss in dem Kleidungsstück ist eine der wenigen Gewissheiten, die dieser Prozess bisher zu bieten hat.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/glaubwuerdig-wieder-wendung-im-rumaenenprozess-1.1818203

28.10.2011 Kleve   Rumänenprozess:   Freudentränen nach Freispruch

Kleve (RP). Letzte Überraschung im Vergewaltigungsprozess gegen vier Rumänen: Gericht hatte zu starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Dramatische Szenen unmittelbar vor der Urteilsverkündung. Angeklagter kollabiert.

Es ist die letzte Wendung in einem an Überraschungen reichen Prozess, als Richter Jürgen Ruby das Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve verkündete: Freispruch für die Rumänen, die der Vergewaltigung einer Landsmännin angeklagt waren.

Von der Begründung bekamen die Angeklagten nichts mehr mit – sie weinten vor Freude, einer der Männer kniete sich sogar nieder und bekreuzigte sich. “Wir gehen davon aus, dass die Untersuchungshaft eine gewisse Lehre für Sie war”, so Ruby in seinem Schlusswort. “Wir wissen nur nicht, wofür.”

Tränen flossen

Denn Staatsanwalt Gerd Schulte hatte für Freiheitsstrafen zwischen sechs und elf Jahren plädiert. Seiner Ansicht nach waren die Aussagen des Opfers trotz aller Widersprüche “im Kern” glaubhaft. Die Angeklagten waren fassungslos, und ihre Verteidiger schossen aus allen Rohren.

Viermal forderten sie Freispruch. Stefan Siebert, Verteidiger des Hauptangeklagten Costinel L. (30): “Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin, die im übrigen durch Abwesenheit glänzt.” Silke Gorissen: “Die Spermaspuren belegen den Geschlechtsverkehr, aber nicht, dass er gegen den Willen der Zeugin stattfand.”

Nadja Afraz brachte in schneller Folge Wörter und Formulierungen wie “lebensfremd”, “nicht nachvollziehbar”, “wie aus 1001 Nacht” – immer ging es um die Aussagen des Opfers. Ihr Eindruck der Vernehmung vor dem Amtsgericht, deren Videoaufzeichnung im Prozess vorgespielt wurde: “Sie machte nicht den Eindruck einer gebrochenen Frau – es war ihr wichtig, wie ihre Frisur sitzt.”

Für Iordache N. war die Anspannung zu viel. Unmittelbar bevor die Kammer sich zurückzog, kollabierte er im Gerichtssaal. Ein Notarzt wurde gerufen, ein Rettungswagen brachte ihn ins Klever Krankenhaus. Dort wurde er untersucht, so dass er nicht zur Urteilsverkündung anwesend sein konnte.

Im Laufe des Abends sollte er sein Urteil erhalten – dass es ein Freispruch sein wird, daran kann es keinen Zweifel geben. Denn das Gericht begründete den Freispruch mit großen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Opfers.

Die Kammer fand in der Fülle von Tatversionen ein Detail, das Unbehagen verursachte: Ursprünglich hatte die Frau bei der Polizei ausgesagt, sowohl am 17. Januar als auch am 18. Januar nachmittags und abends vergewaltigt worden zu sein – also drei Tatkomplexe.

Schon in der ersten richterlichen Vernehmung gibt es die Tat vom 17. Januar nicht mehr. Richter Ruby: “Daher ist die Kammer auch den übrigen Teilen der Aussage mit äußerster Skepsis und Vorsicht begegnet.” Da es ausreichende Beweise für eine erzwungene sexuelle Handlung nicht gebe, bleibe als Kriterium die Glaubwürdigkeit der Zeugin.

Zahlreiche Widersprüche, aber auch die Tatsache, dass sie von der Ehefrau des Hauptangeklagten Geld angenommen hatte, um ihre Aussage zu widerrufen (was sie dann aber doch nicht machte), sowie ihre Weigerung, in Kleve vor dem Gericht auszusagen, legte die Kammer ihr zum Nachteil aus.

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/rumaenenprozess-freudentraenen-nach-freispruch-1.2531149

Anmerkung: Was man von Glaubwürdigkeitsbestätigungen ausgesagt von PolizistenINNEN zu halten hat, wissen wir spätestens aus dem Kachelmannprozess! Für Carina Lapsit war Claudia Dinkel ja auch glaubhaft, da hatte die Falschbeschuldigerin schon X-Mal gelogen! 

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312.   16.10.2012  Freispruch für inhaftierten Pizzabäcker

Vergewaltigung, Drohung und Körperverletzung: Die Liste der Vorwürfe gegen einen Pizzabäcker aus dem Limmattal ist lang. Nun hat ihn das Bezirksgericht Dietikon freigesprochen – aus Mangel an Beweisen.

Laut Anklage hat ein Limmattaler Pizzabäcker wiederholt seine Frau vergewaltigt und versucht, ihren Kopf in einen brennenden Ofen zu stecken. Mangels Beweisen hat das Bezirksgericht Dietikon den Mann gestern freigesprochen.

Zudem wurde dem Mann für die 382 Tage, die er zu Unrecht inhaftiert war, eine Genugtuung von 38’200 Franken zugesprochen. Der türkische Pizzabäcker sass seit September 2011 in Haft. Ausserdem erhielt er Schadenersatz von 6175 Franken.

Vor dem Bezirksgericht Dietikon musste er sich wegen mehrfacher Vergewaltigung, Drohungen, Körperverletzungen sowie Tätlichkeiten verantworten. Es drohte ihm eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und eine Busse von 1000 Franken.

Laut Anklage soll der Beschuldigte seine Ehefrau über mehrere Monate hinweg heftig drangsaliert, geschlagen und mehrfach gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Heisser Ofen als Tatwaffe

Die grausamste Tat soll der Mittdreissiger im Oktober 2010 begangen haben. Damals hielt er sich mit seiner Frau an seinem Arbeitsort in einem Kebabstand an der Zürcher Langstrasse auf. Als der Beschuldigte bemerkte, dass seine Ehefrau neben dem Vorhang in den Barbereich des Betriebes schaute, packte er sie am Hals und führte sie zum heissen und geöffneten Ofen.

Er sagte, er werde jetzt ihren Kopf verbrennen. Beim Ofen angelangt, gelang es ihr in letzter Sekunde, die Ofentüre zu schliessen. Dabei verbrannte sie sich die rechte Hand. Der Beschuldigte soll die Ehefrau zudem wiederholt kräftig verprügelt und bedroht haben.

Aussage gegen Aussage

Die Vorwürfe der Anklage basierten ausschliesslich auf den Belastungen der türkischen Staatsangehörigen, die ihren Mann im Spätsommer 2011 bei der Polizei verzeigt hatte. Da der Mann alle Vorwürfe als erfundene Geschichten darstellte, standen vor Gericht Aussage gegen Aussage. Auch hatte die Frau mittlerweile ihr Desinteresse am ganzen Fall mitgeteilt.

Vor Gericht verlangten der Angeklagte und sein Verteidiger mangels Beweisen Freisprüche. Mit Erfolg, da die Dietiker Richter keinen schlüssigen Schuldnachweis erkennen konnten. Die Aussagen der Geschädigten hätten nicht nur Ungereimtheiten aufgewiesen, sondern seien auch zu widersprüchlich ausgefallen.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/limmattal/Freispruch-fuer-inhaftierten-Pizzabaecker/story/21650426

Anmerkung: “Auch hatte die Frau mittlerweile ihr Desinteresse am ganzen Fall mitgeteilt.”- Wer wirklich ein solches Martyrium erlebt hat, den ist daran gelegen, der Verursacher in den Knast zu bringen! 

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313.  05. Oktober 2012  Gutachter korrigiert sich   Freispruch vor dem Landgericht Osnabrück: Sex-Tat war vielleicht nur ein Traum

Osnabrück. Ein 26-jähriger Osnabrücker hat vor dem Landgericht erfolgreich Berufung gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eingelegt. Weil sich das vermeintliche Opfer in Widersprüche verstrickte, hob die höhere Instanz das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück auf.

Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht war aus mehreren Gründen ungewöhnlich. Zum einen, weil ein Sachverständiger sein Gutachten als nicht mehr haltbar zurückziehen musste. Zum anderen, weil der zu unrecht Beschuldigte sogar den Ministerpräsidenten eingeschaltet hatte. Vergeblich allerdings.

Der Psychiater hatte das vermeintliche Opfer zunächst als glaubwürdig eingestuft. Wie später in der Verhandlung hatte ihm der 23-Jährige geschildert, dass er den ihm unbekannten Angeklagten im Juni 2011 in der Nähe des Güterbahnhofs getroffen habe. Der 23-Jährige hatte gefeiert, nach eigener Aussage etwa zehn Flaschen Bier getrunken und war mit dem Angeklagten ins Gespräch gekommen. Die beiden hätten sich gut verstanden und seien schließlich noch auf ein Bier in die Wohnung des 26-Jährigen gegangen. Was anschließend passierte, schilderte der Zeuge aber in unterschiedlichen Versionen. In der Berufungsverhandlung behauptete er, der Angeklagte habe ihm ein Bier gegeben, das ein Betäubungsmittel enthielt. Doch sowohl der Polizist, der den 23-Jährigen vernommen hatte, als auch der Sachverständige waren sich sicher, dass der junge Mann bis dahin nie von einem Betäubungsmittel gesprochen hatte.

Nach wenigen Schlucken Bier, so der Zeuge vor Gericht, sei er in einen tiefen Schlaf gefallen. Als er wieder wach wurde, habe er ein „notgeiles Röcheln“ gehört und gesehen, wie der 26-Jährige ihn sexuell missbrauchen wollte. Was der 23-Jährige als „notgeiles Röcheln“ gedeutet hatte, war für alle im Saal deutlich hörbar das normale, extrem asthmatische Atmen des Angeklagten.

Der 23-Jährige, der sich als heterosexuell bezeichnete, reagierte auf den vermeintlichen Missbrauch, indem er in der Wohnung des Angeklagten randalierte. Anschließend rief er die Polizei.

Der Verteidiger stellte die entscheidende Frage: Woher wisse man eigentlich, dass das Opfer das alles nicht geträumt habe? Der Gutachter habe ihm diese Frage offensichtlich nie gestellt. Und da es sich bei der vermeintlichen Tat nur um einen sehr kurzen Moment gehandelt habe, der 23-Jährige außerdem stark alkoholisiert gewesen sei, müsse man diese Möglichkeit doch in Betracht ziehen.

Der Gutachter musste dem Anwalt zustimmen. Verteidiger und Staatsanwalt plädierten anschließend auf Freispruch, das Gericht folgte dem Antrag, weil man dem Angeklagten seine Tat eben nicht zweifelsfrei nachweisen könne.

Der Angeklagte hatte sich über das Urteil des Amtsgerichts und die darin enthaltene Feststellung eines homosexuellen Übergriffs damals so aufgeregt, dass er den Staatsanwalt angezeigt, Justizmitarbeiter telefonisch beschimpft und mehrere Institutionen um Hilfe ersucht hatte – unter anderem den niedersächsischen Ministerpräsidenten. „Lassen Sie das in Zukunft“, sagte die Richterin in ihrem Schlusswort. Er dürfe nicht Leute beleidigen und solle auch nicht Institutionen wie die Staatskanzlei mit solchen Anliegen behelligen. „Die haben, ehrlich gesagt, was Besseres zu tun.“

http://www.noz.de/lokales/67030272/freispruch-vor-dem-landgericht-osnabrueck-sex-tat-war-vielleicht-nur-ein-traum

Anmerkung: Er hat um Hilfe ersucht – und was sagt die Richterin?„Lassen Sie das in Zukunft“, sagte die Richterin in ihrem Schlusswort. Er dürfe nicht Leute beleidigen und solle auch nicht Institutionen wie die Staatskanzlei mit solchen Anliegen behelligen. „Die haben, ehrlich gesagt, was Besseres zu tun.“   Der Fall Mollath lässt grüssen!

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314.   29.11.06 Versuchte Vergewaltigung nur erfunden

Die Falschaussage eines Mädchens hat für Wirbel bei der Polizei gesorgt und viele Einsatzkräfte gebunden.

Die Falschaussage eines Mädchens hat für Wirbel bei der Polizei gesorgt und viele Einsatzkräfte gebunden. Die 13-Jährige hatte ausgesagt, etwa 20 Araber und Türken hätten in Tegel versucht, sie zu vergewaltigen. Bei der Kriminalpolizei rückte das Kind dann gestern mit der Wahrheit heraus.

Zunächst hatte die 13-Jährige den Beamten folgende Version aufgetischt: Sie habe am vergangenen Freitag gegen 20 Uhr vor einem Kaufhaus an der Straße Alt-Tegel gestanden; dort sei sie von der Personengruppe erst verbal sexuell genötigt und anschließend mehrfach gegen eine Schaufensterscheibe geschubst worden. Danach sei sie zu einem Parkplatz im Tegeler Hafen getragen worden. Dort sei sie entkleidet worden, während ein Angreifer sich die Hose geöffnet habe. Eine Passantin habe sich eingemischt und sei ebenfalls attackiert worden, bevor beiden die Flucht geglückt sei.

Zwei Tage später wurde die Polizei informiert, nachdem sich das Mädchen seinen Eltern anvertraut hatte. Vermehrt wurden Funkstreifenbesatzungen nach Tegel geschickt, um nach der Personengruppe zu suchen – bis gestern Mittag. Da räumte das angebliche Opfer ein, sich das Szenario ausgedacht zu haben. Tatsächlich war sie von vier jungen Männern angesprochen worden, die sich aber abwandten, nachdem ein Freund von ihr dazugekommen war. Warum das Kind die Geschichte erfand, ist noch unklar. Mit Ersatzansprüchen wegen der Kosten des Polizeieinsatzes müssen die Eltern nicht rechnen.

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:DEfNnz8a-KYJ:www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article295507/Versuchte-Vergewaltigung-nur-erfunden.html+&cd=64&hl=de&ct=clnk&gl=ch

Anmerkung: Ein richtiges “Herzerl” die 13-Jährige!

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315. Prozess: Frau soll Vergewaltigung erfunden haben

Weil sie ihre eigene Vergewaltigung in Obertauern (Pongau/Lungau) erfunden haben soll, stand Freitag eine junge Burgenländerin vor Gericht. Diese 29-jährige hatte behauptet, neben einer Schirmbar von einem Unbekannten zum Sex gezwungen worden zu sein.

„Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ heißt dieser Paragraf und stellt Lügen bezüglich einer Straftat wiederum unter Strafe.

Im Dunkeln bei einer Schirmbar sei sie eine Böschung hinuntergerissen worden, und ein Fremder habe sie dann vergewaltigt, sagte die Burgenländerin gegenüber Ermittlern. Sie selbst allerdings hatte keine Anzeige erstattet sondern eine Freundin. Die Betroffene verwickelte sich in Widersprüche. Und die Polizei fand keinerlei Hinweise auf eine Vergewaltigung. All das führte nun zur Anklage der Burgenländerin.

Freispruch im Zweifel

Sie habe diesen Vorfall erfunden, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Doch ist die 29-Jährige ist seit einem halben Jahr in psychiatrischer Behandlung. Und niemand tue das freiwillig, wenn nichts geschehen sei, argumentierte die Verteidigerin vor Gericht.

Die zuständige Richterin fällte Freitag einen Freispruch im Zweifel. Trotz aller Widersprüche gebe es keine ausreichenden Beweise für eine erfundene Vergewaltigung.
Der angebliche Täter wurde nicht gefunden, auch keine Spuren von ihm.

 http://salzburg.orf.at/news/stories/2531650/
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316. 28.08.2012 Freispruch im VergewaltigungsprozessNeuburg (DK) Er soll seine Frau im Jahr 2010 mehrfach vergewaltig haben. Doch der 30-jährige Neuburger bestritt die Tat. Das mutmaßliche Opfer selbst wollte vor Gericht nicht aussagen, nur eine Ermittlungsrichterin konnte wiedergeben, was die Frau ihr berichtet hatte. Das reichte dem Schöffengericht nicht aus.”Eine Verurteilung darf nicht nur auf einer Zeugin vom Hörensagen fußen”, erklärte der Verteidiger Bernhard Lang. Weitere Beweismittel konnten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung aber nicht vorlegenDaraufhin sprach Richter Gerhard Ebner den Angeklagten frei. “Es kann durchaus sein, dass die Aussage der Frau stimmt. Aber die Zweifel wiegen schwerer”, erklärte erhttp://www.donaukurier.de/lokales/kurzmeldungen/neuburg/Neuburg-Freispruch-im-Vergewaltigungsprozess;art74370,2648273

Anmerkung: Warum wollte die Anzeigeerstatterin nicht aussagen?

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317.  16.03.11  Bremen Freispruch im Vergewaltigungsprozess

Bremen – Das Landgericht Bremen hat sechs Männer von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Sie waren angeklagt, weil sie im Juli 2007 eine 17-Jährige zum Sex gezwungen haben sollen.

Doch am Ende des Verfahrens standen nach Ansicht der Kammer zu viele offene Fragen. „Vieles ist ungeklärt geblieben“, sagte der Vorsitzende Richter. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Die junge Frau war bei ihrer Aussage vor Gericht zusammengebrochen und ist seitdem nicht vernehmungsfähig. Der Anklage zufolge sollen drei der Angeklagten die Jugendliche damals betrunken gemacht und mehrfach vergewaltigt haben. Anschließend sollen sie die anderen Männer herbeigerufen haben, die sich dann ebenfalls an ihr vergingen.

http://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/staatsanwaeltin-fordert-freispruch-vergewaltigungs-prozess-1162886.html

Anmerkung: auch übertreiben will gelernt sein!

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318.   22.01.2002  Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Erfolg in der Berufung – Amtsgericht Nidda hatte drei Jahre Haft gegen 38-Jährigen verhängt – Aussage gegen Aussage

GIESSEN (sk). „Denk‘ an die Kinder“, soll der Mann seiner Ex-Frau gesagt haben. Und dann habe er sie gepackt und vergewaltigt. Der Gedanke an die schlafenden Kinder im Nebenzimmer habe sie dabei gefügig gemacht, beschrieb die heute 34-Jährige. Darüber hinaus habe er an jenem Abend vor zwei Jahren vorgetäuscht, dass er eine Waffe trage. Ihr früherer Gatte hingegen schilderte eine ganz andere Version: Zwang sei keineswegs erfolgt, auch eine Waffe habe es nicht gegeben. Und so stand am Ende des Prozesses Aussage gegen Aussage.

Zwar verurteilte das Amtsgericht Nidda den 38-Jährigen im Juni vergangenen Jahres wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dagegen legte der Mann jedoch Berufung ein. Mit Erfolg. Die Vierte Strafkammer des Gießener Landgerichts unter Vorsitz von Dr. Frank Oehm nämlich fällte ein anderes Urteil: Freispruch aus Mangel an Beweisen. „Es bleiben Zweifel“, betonte Oehm in seiner Begründung und bezeichnete das Ergebnis als „Freispruch zweiter Klasse“.

Der Angeklagte und seine Ex-Frau berichteten übereinstimmend, dass er in die Wohnung gekommen sei, um auf die gemeinsamen Kinder aufzupassen. Auf Drängen der Tochter habe er bleiben dürfen, bis die Kinder schliefen.

Unterschiedlich aber die Aussagen über den weiteren Verlauf. Er beteuerte, dass sich beide näher gekommen wären. Als er sich dann verabschiedete, sei es zu einer kurzen Auseinandersetzung wegen des gemeinsamen Sorgerechts für die Kinder gekommen. Er habe sein Versprechen zurückgezogen, ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen, worauf sie wütend geworden sei. „Sie will mir den Umgang mit den Kindern verbieten,“ sah der Beschuldigte einen Grund für die Strafanzeige. Die Frau aber bestritt diesen Vorwurf. An der Haustür habe er sie gepackt, als sie ihm einen Kuss verweigerte, und ins Wohnzimmer gedrängt. Sie habe es geschafft, sich zu befreien, sei aber nicht aus dem Raum herausgekommen. Er soll gesagt haben, dass er jetzt zu allem fähig sei. „So hatte ich ihn noch nie erlebt“, beschrieb sie ihre Angst. Indem er vortäuschte, eine Waffe in der Gesäßtasche zu tragen, sei sie eingeschüchtert worden. „Ich wusste nicht, ob er den Kindern etwas antun würde.“

Daher sei sie seinen Anweisungen gefolgt und ins Schlafzimmer gegangen. Dort habe er sie mehrfach vergewaltigt und sie auch zum Oralverkehr gezwungen. „Ich habe ihn angefleht, aber er hat nicht aufgehört“, schilderte die 34-Jährige.

In Zweifel zog Staatsanwältin Eva Fleischer das anschließende Telefongespräch mit einem guten Freund der Frau. Sie habe sich kurz mit ihm beraten, bevor sie die Polizei rief, gaben beide an. Inwieweit sie ihm die Tat schilderte, wisse er nicht mehr, sagte der 25-Jährige. Dass er sich an ein „so herausragendes Ereignis“ nicht mehr erinnern könne, glaubte die Anklagevertreterin nicht. Verteidiger Uwe Conradt hob außerdem hervor, dass die Frau laut Gutachten keine Verletzungen aufwies. „Wenn er im Wohnzimmer auf sie gefallen ist, müsste sie zumindest blaue Flecke davongetragen haben“, führte er aus.

Beide Aussagen seien „für sich genommen“ stimmig, betonte der Vorsitzende Oehm. „Wir wollen die Frau nicht als Lügnerin darstellen.“ Der Grundsatz laute aber, dass ein Urteil im Zweifel für den Angeklagten ausfalle. Und weil nach Ansicht der Strafkammer keine eindeutigen Beweise für eine Vergewaltigung vorlagen, hob sie das Urteil der ersten Instanz auf.

http://www.kreis-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=281749&template_id=1199&_next=KA_Lokales

Anmerkung: Die üblichen Voraussetzung für Falschbeschuldigung: Alleinige Sorgerecht und neuer Freund!

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319. 18.03.2013 Schändung und Vergewaltigung einer 16-Jährigen nicht erwiesen

Von Thomas Hasler.

Das Bezirksgericht Meilen hat zwei Mazedonier vom Vorwurf der Schändung und Vergewaltigung freigesprochen. Die Aussagen des Mädchens waren laut Gericht «sehr fragwürdig» und «nicht glaubhaft».

Die zur Tatzeit im April 2009 20- und 21-jährigen Männer wurden nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagten» freigesprochen. Für einen Schuldspruch, so das Gericht am Montag, habe es unüberwindbare Zweifel gegeben. Wesentlichster Grund für diese Zweifel: Die Aussagen des damals gerade 16 Jahre alt gewordenen Mädchens aus dem Zürcher Unterland waren laut Gericht «sehr fragwürdig» oder «nicht glaubhaft».

Sex in der Toilette eines Parks

Gegen einen Schuldspruch sprach auch die ungewöhnliche Aussage der Mutter des Mädchens. Gegenüber den Untersuchungsbehörden sagte sie, so, wie sich ihre Tochter nach der Tat gegeben habe, glaube sie nicht so ganz, dass sie vergewaltigt worden sei. Selbst die Staatsanwältin, die das Verfahren zuerst eingestellte, hatte vor Gericht einen Freispruch von den Vorwürfen der Vergewaltigung und der mehrfachen sexuellen Nötigung beantragt.

Das Mädchen und die beiden jungen Männer hatten sich an einem Samstagnachmittag in einem Dorfzentrum kennengelernt und sich für den Ausgang am Abend verabredet. Sie holten sie um 22 Uhr ab, deckten sich an einer Tankstelle mit einer Flasche Wodka ein und fuhren nach Küsnacht an den See. Die Flasche war schnell geleert. Auf einer Bank liess sich das Mädchen von beiden Begleitern küssen und an den Oberschenkeln sowie am nackten Oberkörper streicheln. In einem anderen Park kam es dann auf der dortigen Toilette zum Geschlechtsverkehr – zuerst mit dem älteren, dann mit dem jüngeren Mann. Anschliessend übernachtete sie beim Älteren, wo es am Morgen erneut zum Geschlechtsverkehr kam.

Auffallende Erinnerungslücken

Die Frau empfand die Übergriffe als Vergewaltigung. Nach der Einstellung der Untersuchung, aber einem erfolgreichen Rekurs des Mädchen gegen die Einstellung klagte die Staatsanwältin die beiden Männer wegen Schändung an. Grund dafür: Bevor das Trio zum nächsten Park gefahren war, hatte die 16-Jährige über schwere Schwindelgefühle geklagt. «Vermutlich“, so die Anklage, hätten die Männer ihr K.o.-Tropfen in den Wodka gemischt. Die Schülerin sei deshalb «vollständig urteilsunfähig geworden und zu keinen Abwehrhandlungen mehr fähig» gewesen. «Sie begann mehr und mehr das Bewusstsein zu verlieren.»

Für die K.o.-Tropfen gab es keinen Beweis, aber einen starken Gegenbeweis: Die beiden Männer hatten ebenfalls aus der gleichen Flasche getrunken – ohne jegliche Folgen. Damit, so das Gericht, sei die Betäubung «nicht erstellt». Auch der vom Mädchen behauptete Filmriss hielt das Gericht für «unwahrscheinlich». Ihre Aussagen seien diesbezüglich sehr widersprüchlich. Zudem sei sie an Alkohol gewöhnt gewesen. An Trinkwettbewerben hatte das Mädchen teilweise sehr erfolgreich teilgenommen.

In Bezug auf eine allfällige Vergewaltigung fielen dem Gericht die Erinnerungslücken des Mädchens auf. Harmlose Ereignisse an jenem Abend habe sie spontan und detailreich geschildert. Sobald es um die vermeintlichen Straftaten ging, habe sie nur auf Nachfrage der Polizei geantwortet – und zwar wenig anschaulich, detailarm, stereotyp und ausweichend.

Fall geht wahrscheinlich ans Obergericht

Die beiden Männer, so das Gericht, «waren sicher nicht die rücksichtsvollsten Partner». Und auch die schmutzige Toilette im Park entspreche sicher nicht den Erwartungen eines jungen Mädchens. Trotzdem fehle die «ausreichende Sicherheit», um derart schwere Tatvorwürfe als erwiesen anzusehen.

Ohne Strafe kamen die beiden Männer aber trotzdem nicht weg. Wegen Strassenverkehrsdelikten, Vergehen gegen das Waffengesetz und Betäubungsmitteldelikten wurde der Ältere zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Er, der schon viermal einschlägig vorbestraft ist, lege eine «verantwortungslose Einstellung und Gleichgültigkeit» an den Tag. Eine positive Persönlichkeitsentwicklung sei bei ihm «nicht ansatzweise erkennbar». Der Jüngere kassierte wegen der gleichen Delikte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Er muss aber eine frühere bedingt verhängte Geldstrafe von 20 Tagessätzen nun bezahlen.

Die Rechtsvertreterin des Mädchen sagte nach der Urteilseröffnung, sie werde die Freisprüche sehr wahrscheinlich beim Obergericht anfechten.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Schaendung-und-Vergewaltigung-einer-16Jaehrigen-nicht-erwiesen/story/20138484

Anmerkung: Die beiden sind bestimmt keine Zierde ihres Geschlechts, deswegen hat aber niemand das Recht, sie auch noch mit einer Falschbeschuldigung zu belasten!

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320. Steinhof: Volksschülerinnen lösten Polizeigroßeinsatz aus

Mädchen erfanden Missbrauch

Die Mädchen (9 und 10 Jahre logen, weil ihre T-Shirts beim Spielen zerrissen wurden.

Penzing Freitagabend kreiste über Penzing ein Polizeihubschrauber, vier Streifenwagen brausten rund um das Steinhof-Gelände durch die Straßen – sie suchten einen Kinderschänder. Zuvor hatten zwei Schülerinnen behauptet, sie seien von einem Mann ins Gebüsch gezerrt und begrapscht worden – ÖSTERREICH berichtete.

Lügen. Doch jetzt stellte sich heraus, dass der teure Polizeieinsatz umsonst war: Die Mädchen hatten gelogen. Sie hatten sich beim Spielen ihre T-Shirts zerrissen und erfanden die Missbrauchs-Story, um wegen der Shirts nicht geschimpft zu werden. (mic)

Tageszeitung Österreich, Dienstag 14.Juni 2011, Seite 18, Wien

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321. 16. Juni 2011.Freispruch: Hunsrücker Rentner kehrt ins normale Leben zurück

Sechs Monate Untersuchungshaft, neun Monate Prozess vor dem Trierer Landgericht – dann der Freispruch. Die Vorwürfe gegen einen 65-Jährigen aus dem Hunsrück, er habe zwei Mädchen missbraucht, waren eine Lüge.

Trier. Die vergangenen 16 Monate dürfte ein 65-jähriger Rentner aus dem Hunsrück so schnell nicht vergessen. 16 Monate, die sein Leben auf den Kopf gestellt haben, ihn von einem bis dahin unbescholtenen Mann zu einem Angeklagten, einem vermeintlichen Kinderschänder gemacht haben.
Im April vorigen Jahres war der Mann verhaftet worden. Der Vorwurf: Er soll von Februar 2009 bis April 2010 zwei damals zwölfjährige Mädchen missbraucht haben. Eines der Mädchen, so die damals erhobenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, soll der Hobby-Kaninchenzüchter in sein Haus gelockt haben – mit dem Versprechen, er wolle ihm die Jungtiere zeigen. Dort soll er das Mädchen mit Handfesseln gefesselt und missbraucht haben.
Zwei Monate später soll der Rentner, der in einem 1100-Einwohner-Dorf in der Nähe von Morbach (Bernkastel-Wittlich) wohnt, eines der Mädchen in sein Auto gezerrt und zu sich nach Hause gebracht haben, wo dem Mädchen dann die Flucht gelungen sei. Insgesamt fünf Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch und sexueller Nötigung klagte die Staatsanwaltschaft an, obwohl der bislang unbescholtene Mann die Vorwürfe bestritt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer sprach damals von “sehr massiven Vorwürfen.” Vorwürfe, die hauptsächlich auf den Aussagen eines der Mädchen beruhten.
Doch bereits am ersten Verhandlungstag im Oktober vergangenen Jahres gab es Zweifel an diesen Aussagen. Gutachter bescheinigten der 13-Jährigen, dass sie nicht die Wahrheit gesagt habe. Zu diesem Zeitpunkt saß der Rentner bereits fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Noch während des ersten Prozesstages wurde die Haft aufgehoben. Zwar war der Mann damit zunächst auf freiem Fuß, seine Unschuld aber noch nicht erwiesen.
Einer der Gutachter erkrankte im Laufe des Prozesses schwer. Das gesamte Verfahren musste neu aufgerollt werden. Am Mittwoch dieser Woche fiel das Urteil – nach 13 Verhandlungstagen. Der Rentner wurde freigesprochen (der TV berichtete). Der behauptete Missbrauch hat nach Überzeugung des Gerichts nicht stattgefunden. Auch die angebliche Entführung war wohl frei erfunden. Der Mann soll die Mädchen auch nicht in sein Haus gelockt haben. “Die Kinder sind freiwillig zu ihm gekommen, um die Kaninchen zu streicheln”, sagt seine Rechtsanwältin Katrin Schmitt aus Bernkastel-Kues.
Erwiesene Unschuld

Der Rentner sei froh, dass nun seine Unschuld erwiesen sei. “Die vergangenen Monate waren schon eine enorme Belastung. Das wird sehr lange dauern, bis er das alles verdaut hat.” Er versuche nun wieder, ein normales Leben zu führen. Was nicht so ganz einfach sein dürfte, denn die Mädchen leben im selben Dorf. Freunde und Nachbarn hätten sich aber nicht von dem in zahlreichen Vereinen engagierten Rentner abgewendet, sondern auch während des Prozesses zu ihm gehalten, erzählt die Anwältin. So habe der örtliche Gesangverein, in dem er Mitglied ist, während der Untersuchungshaft sogar angefragt, ob der Mann an einem Konzert teilnehmen dürfe – was aber abgelehnt wurde. Das Gericht hat dem Rentner eine Haftentschädigung zugesprochen. Für jeden Tag im Gefängnis erhält er nun 25 Euro.

Anmerkung: Ins normale Leben zurück, nach der Falschbeschuldigung von zwei Gören und 6 Monate Untersuchungshaft? In welchem Wolkenkuckucksheim lebt der Gerichtsreporter eigentlich ?
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Jörg Kachelmann – Rückblick 2012 – Ausblick 2013

Die WordPress.com-Statistik-Elfen fertigten einen Jahresbericht dieses Blogs für das Jahr 2012 an.

Hier ist ein Auszug:

19.000 Personen passen in das neue Barclays Center um Jay-Z performen zu sehen. Dieser Blog wurde in 2012 über 150.000 mal besucht. Wäre er ein Konzert im Barclays Center, würde es 8 ausverkaufte Vorstellungen benötigen, damit ihn so viele Personen sehen können.

Klicke hier um den vollständigen Bericht zu sehen.

Ein neues Buch, ein neues Jahr

Was werden die Tage bringen?

Wird’s werden, wie’s immer war

Halb scheitern, halb gelingen?

Theodor Fontane


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Jörg Kachelmann – Lügen – Fälschungen – wahrheitswidrige Angaben – Falschangaben – Konstruktionen

Lügen – Fälschungen – wahrheitswidrige Angaben – Falschangaben – Konstruktionen, bestätigt vom OLG Karlsruhe, ignoriert von den Staatsanwälten Gattner,Grossman,Megerle und Oltrogge, ignoriert auch von der 5.Strafkammer  zu Mannheim Seidling, Bülthaupt und Dr.Bock.

 Vierundvierzig elend lange Prozesstage haben sie das böse Spiel über die Mannheimer Bühne geschickt, um Jörg Kachelmann mit Gewalt verurteilen zu können, dabei hätten sie sich doch nur den Beschluss des OLG genau durchlesen müssen. Aber einen Promi-Prozess durchführen zu dürfen, hat sie wohl aller Sinne beraubt.

 Dass Seidling &. Co. dann mit der grauenhaften Urteilsbegründung (die übrigens seit dem 31.5.2010 , 02. 00 Uhr mit vollem Namen der Nebenklägerin- wie  sie vom Pressesprecher auf Homepage vom Mannheim eingestellt war- auf einer Juristen zugänglichen Seite nachzulesen ist!) nachgetreten und Schwarzer und  ähnlich gepolten Betonköpfen Tür und Tor für Nachverurteilungen zugelassen hat, ist bis heute etwas, dass führende Wissenschaftler und Juristen scharf verurteilen.

 Nun ist also zu hoffen, dass man sich – vorerst wahrscheinlich – beim Landgericht Frankfurt von der Schwetzinger/Mannheimer Connection nicht beeinflussen lässt, und der Belastungsmotivation und Falschangaben der Frau aus Schwetzingen genau die Bedeutung  gibt, die sie sind : Lügen,  um  Kachelmann „tot“ zusehen!

 Beschluss des OLG Karlsruhe vom 29. Juli 2010

Die bei der Anzeigeerstattung am 9.2.1010 und der ergänzenden kriminalpolizeilichen Vernehmung am selben Tage gemachten Angaben der Nebenklägerin, am Nachmittag des Tattages (8.2.2010.) in ihrem Briefkasten einen anonymen Brief zusammen mit einer Ablichtung  von zwei aus September 2008 datierenden Flugtickets des Angeklagten mit einer FrauXXX vorgefunden zu haben waren falsch.

Ebenso unwahr waren in der kriminalpolizeilichen  Vernehmung vom 11.2.2010 darüber hinaus gemachten Angaben der Nebenklägerin, keine Ahnung zu haben, wer ihr den Brief geschickt haben könnte, sie haben sodann nach der Frau gegoogelt, aber keinen Kontakt mit ihr aufgenommen und wisse nicht, ob es sich auch um die Frau handele.

In der kriminalpolizeilichen Videovernehmung vom 30.3.2010 gab die Nebenklägerin ausserdem für den Zeitpunkt der Erlangung des fraglichen( in Wirklichkeit von ihr gefertigten) Briefes fälschlich an, diesen nach dem mit dem Angeklagten am Nachmittag im Hinblick auf das abendliche Zusammentreffen geführten Chat vorgefunden zu haben.

Gezielte Fragen nach Fantasienahmen, unter und mit denen sie den von ihr verschwiegenen mit XXX in der Zeit vom 10.12.2009 bis 13.1.2010 gehaltenen Mailverkehr geführt hatte, verneinte die Nebenklägern.( Anmerkung R.E.N. Da ist ihr Christina Brandner doch tatsächlich entfallen?)

Dass sie wahrheitswidrige Angaben nach den beiden Erstvernehmungen vom 9.2.2010 in den beiden folgenden Vernehmungen vom 11.2.201 und 30.3.2010 ( und selbst noch bis 19.4.2010 gegenüber ihrem Therapeuten Prof. Dr.S. in den bis dahin geführten Therapiegesprächen) aufrecht erhielt, vielmehr diese erst am 20.4.2010 und dann erst auf eindringlichen Vorhalt  der beiden vernehmenden Staatsanwälte berichtigte, erschüttert zweifellos die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin, wie sie selbst weiss- auch unter Beachtung ihrer Vorstellung/Angst, dass man ihr überhaupt nicht glauben werde, wenn sie vorbringe bzw. einräume,. Dass sie von den Flugtickets und damit der Existenz der XXX bereits seit geraumer Zeit gewusst, diesen Umstand aber aus strategischen Erwägungen gegenüber dem Angeklagten verschwiegen und den anonymen Begleitbrief verfasst habe-. Dieses Aussageverhalten der Nebenklägerin erschüttert auch und insbesondere die Ermittlung des Wahrheitsgehalts der Angaben zum Vergewaltigungsvorwurf, dem Kerngeschehen.

Die Falschangaben der Nebenklägerin könnten durchaus der Belastungsmotivation geschuldet sein. Insofern dürften sich zwischen einem Motiv “Festlegung des eigenen Galubwürdigkeitseindrucks“ und einer Belastungsmotivation differenzieren lassen, zumal Ziel der Falschangaben war, die Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben  im Kerngeschehen nicht zu erschüttern, Zweifel dahin,“ alles sei vorher geplant gewesen“ nicht aufkommen zu lassen.

Das Streben eines Zeugen, seinen Glaubwürdigkeitseindruck mit Falschangaben zu festigen, kann überschiessende Belastungstendenzen beinhalten, wenn auch die Brieflüge der Nebenklägerin gegenüber dem Angeklagten selbst noch als Strategie/Taktik zur Konfrontation des Angeklagten nachvollziehbar sein mag.

In diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass die „Brieflüge“ auch subjektiv in der Person der Nebenklägerin zwei nicht zu übersehende unterschiedliche Zielrichtungen beinhaltete ( vor der fraglichen Tat des Angeklagten: Täuschung des Angeklagten, nach der fraglichen Tat: Täuschung der Ermittlungsbehörden, insofern ist im Hinblick auf die Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin zum Kerngeschehen BGHSt 45,164,170 zu bedenken:“ Bemühen der lügenden Personen, auf sein Gegenüber glaubwürdig zu wirken“)

Mit Art und Weise des von ihr verschwiegenen, in der Zeit vom 10.12.2009 bis 13.1.2010 mit XXX geführten Mailverkehrs, nach der se bereits- wie sie ebenfalls verschwiegen, bzw. in Abrede gestellt hat- seit dem 8.2.2009 per Google gesucht hatte- hat die Nebenklägerin nicht unbeachtliche Fantasie- und Beharrungsvermögen unter Beweis gestellt.

Dadurch, dass sie auch unter Befragungsdruck ihre Falschangaben durchgehalten hat (insbs. In der Videovernehmung am 30.3.2010, aber auch zunächst noch in der staatsanwaltlichen Vernehmung vom 20.4.2010) hat sie ihre Fähigkeit zur Konstruktion und Aufrechterhaltung einer Falschaussage unter Beweis gestellt.

Die Nebenklägerin gibt in der Videovernehmung vom 30.3.32010- unter Vorbehalt aus dem Chat mit dem Angeklagten vom 8.2.2010 16 Uhr ( komme sicher noch während der heizperiode, aber vielleicht musst du nichts zu essen machen zur zeitersparnis für unsere hauptaufgaben“) -  zum in Aussicht genommenen chronologische Ablauf des Zusammentreffens mit dem Angeklagten am Tatabend an, dass die Handschliessen hätten benutzt werden sollen“ sie , wenn sie den Brief nicht gefunden hätte, auch die Sachen bereit gelegt hätte, sie aber nichts mehr bereit gelegt habe. Die damit aufgestellte Behauptung der Nebenklägerin den anonymen Brief im Briefkasten erst nach dem mit dem Angeklagten geführten Chat vorgefunden zu haben, stellt eine wahrheitswidrige Erklärung der Nebenklägerin zur Umkehrung des von dem Angeklagten zuvor im Chat vorgeschlagenen – und auch bislang nicht unüblichen – Ablaufs des Zusammentreffens dar. Gründe, die sie in der Tatnacht gegenüber dem Angeklagten, der in guter Stimmung angekommen sein, für die Umkehrung der im Chat vorgeschlagenen, von ihm bevorzugten Reihenfolge des Geschehens vorgebracht und wie dieser darauf reagiert habe, sind ihre Aussage nicht zu entnehmen.

Die Angaben der Nebenklägerin zum abweichenden Einstieg in den Tatabend sind insoweit wenig detailreich, ähnlich wie ihre Angaben zum Kerngeschehen. Die Art und Weise des Beginns des Zusammentreffens kann indes die weitere Abfolge des Tatabends – entweder nach Schilderung der Nebenklägerin beginnend mit gemeinsamen Essen oder nach Einlassung des Angeklagten beginnend mit einvernehmlichen Geschlechtsverkehr – beeinflusst haben.  Inwieweit es sich hierbei um ein blosses Randgeschehen des Verlaufs der Tatnacht oder um eine für Kerngeschehen bedeutsame „Scharnierstelle“ handelt, ist der Klärung der Hauptverhandlung vorbehalten.

Bei dieser Lage der Aussage der Nebenklägerin sind an die Prüfung und Annahme der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben, insbesondere zum Kerngeschehen, dem Vergewaltigungsvorwurf, erhöhte Anforderungen zu stellen.

Diesen Anforderungen genügt die Aussage der Nebenklägerin – nach dem von keiner Seite in Zweifel gezogenen Ergebnis der eingehenden Exploration und darauf aufbauenden überzeugenden aussagepsychologischen Begutachtung der Nebenklägerin durch die Sachverständige Diplom-Psychologin Prof. Dr. L. Greuel – nicht ( laut Gutachten vom 31.3.20210). Die Aussage selbst erweist erhebliche Mängel auf, die bereits  die sog. Mindestanforderung betreffen (Logik, Konsistenz, Detailierung, Konstanz, Strukturgleichheit)  Demzufolge kann ein etwaiger Erlebnisbezug der Aussage oder umschriebenen Aussagekomplexe mit aussagepsychologischen Methoden nicht bestätigt werden.

[..]  Gefahr, einem Zirkelschluss zu unterliegen, bestünde auch, sollte die Mangelhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen mit dem Todesangst bedingenden Messereinsatz (Trauma) erklärt werden. Den Einsatz des Messers gelte es erst zu beweisen. ( Anmerkung R.E.N: Das Messer erwies sich als Flop, zudem die Nebenklägerin dieses ja vor der Ermittlung manipuliert hatte.)

Bei der Würdigung der Aussagen der Nebenklägerin können Bestrafungs – und Belastungsmotive nicht ausgeschlossen werden, da sie in Anbetracht der spätestens seit September/Oktober 2009 durch Hinweise auf eine Verbindung zwischen dem Angeklagten und XXX. verunsicherten Nebenklägerin nicht fernliegen, dem Angeklagten eine Parallelbeziehung nachzuweisen und ihn damit ggf. zu konfrontieren. Als die Nebenklägerin ihrerseits am 8./9.2.210 mit dem Eingeständnis des Angeklagten konfrontiert wurde, kam dies für sie einer Lebenslüge, gepaart mit einer fundamentalen Erschütterung ihres eigenen Selbstwertgefühls ( Ich bin gestorben) gleich, die Wut auf den Angeklagten, Hass , Rachegedanke und Vergeltungswünsche mit der Möglichkeit bewirkt haben könnten, “Gleiches mit Gleichen „ zu vergelten.

Unter Anlegung des bei der gegebenen Fallkonstellation „Aussage gegen Aussage eines nur teilweise glaubwürdigen Zeugen“ zu beachteten strengen Prüfungsmasstäbe gelangt der Senat bei der gebotenen Gesamtwürdigung vorgenannter Tatsachen und Umstände und der daraus resultierenden Beweislage zu der Auffassung , dass jedenfalls zum gegenwärtigen Stadium des Verfahrens dringender Tatverdacht i.S.d.§ 112 ABs 1 StPO nicht mehr besteht…..

 Seite 104 -108 Recht und Gerechtigkeit . 

An dieser Stelle wäre es spätestens angebracht darauf hinzuweisen, dass bei Therapien mit Frauen mit dieser manipulativen Potenz, wie sie in der Beziehung zu Prof.S… ( Anmerkung R.E.N: jener Prof der Todesangst riechen kann und sich wegen Butterbrotdosen erregt!) sichtbar wird, eine regelmässige Supervision ausgesprochen angebracht wäre; sehr viel mehr an Kritiklosigkeit gegenüber den Äusserungen einer Patienten und Selbstverleugnung des Therapeuten ist im Grunde nicht vorstellbar:  Fazit Professor Ludwig Kröber über das Verhältnis Nebenklägerin und Therapeuten.

Text des Kröbergutachtens Seite 163 – 168

Zitat: Beim Strafprozess in Mannheim stellten die Richter fest, dass man Kachelmann eine Schuld nicht nachweisen könne. Deshalb wurde er am 31. Mai 2011 freigesprochen. Aber: Die Strafkammer blieb in ihrer Urteilsbegründung vage. Dort hieß: “Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist.” Mit dieser Formulierung blieb der Sachverhalt unabhängig vom Freispruch im Dunkel. Kachelmanns Problem: Er konnte gegen diese Urteilsbegründung nicht vorgehen, denn mit dem Freispruch waren seine Rechtsmittel im Strafverfahren quasi erschöpft.So bleibt ihm nur der Weg über die Zivilgerichte.

Deshalb – so die logische Kette – hätte D. die Kosten der Verteidigung wie für die Gutachten zu ersetzen, denn diese seien “direkte Folge der von der Beklagten veranlassten, unrechtmäßigen Verhaftung und anschließenden Untersuchungshaft”.

Kachelmann darf ihren Namen weiter in seinem Buch sowie bei öffentlichen Auftritten verbreiten und auch den Ausdruck “Falschbeschuldigerin” verwenden.

Zitat Ende http://meedia.de/fernsehen/wird-der-fall-kachelmann-neu-aufgerollt/2012/10/30.html

Und was Herrn RA Zipper betrifft, so klingt der Satz

“Claudia D.s Anwalt Manfred Zipper aus dem badischen Schwetzingen sagt zurückhaltend, der Prozess werde schwierig werden.”

ja wirklich nach einem regelrechten Stoßseufzer und so ganz anders als seine markigen Sprüche, mit denen er die staunenden Welt am 21. 06.2012 via BUNTE beglückte:

Ich bin davon überzeugt, dass die Zivilklage von Herrn Kachelmann gegen Frau D. keine Aussicht auf Erfolg hat“, sagt Anwalt Zipper zu BUNTE. „Die Richter am Mannheimer Landgericht sagten in ihrem Urteil ja explizit, dass sie nicht von einer bewussten Falschaussage ausgehen.“

Der Jurist vermutet, „dass hier jemand das Gericht missbrauchen möchte, um für sich und sein geplantes Buch Aufmerksamkeit zu erzeugen. Warum sonst hat Herr Kachelmann über ein Jahr mit der Zivilklage gewartet? Normalerweise macht man das gleich im Anschluss an den Strafprozess.“

Manfred Zipper glaubt auch, „dass das Landgericht Frankfurt für die Sache gar nicht zuständig ist. Auch wenn Herr Kachelmann am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Alles hat sich im Landgerichtsbezirk Mannheim zugetragen.“

Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe.

Ottilie 46: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012/10/08/jorg-kachelmann-und-das-buch/comment-page-2/#comment-33704

> Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; und wer Lügen frech redet, wird nicht entrinnen.<-

Skorpion: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012/10/08/jorg-kachelmann-und-das-buch/comment-page-2/#comment-33714

Falschheit ist ehrlos, und Lug wird von jedem verachtet.

Saadî


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Jörg Kachelmann – und das Buch

Den Mann nenne ich groß, der viel gedacht und gelesen und erfahren hat und der alles, was er gedacht, gelesen und erfahren hat, bei jeder Sache die er unternimmt also auch bei jedem Buch das er schreibt vereint zum besten Zweck anzuwenden weiß, alles so anschaulich darzustellen, daß jeder sehen muß, was er selbst gesehen hat. Georg Christoph Lichtenberg, (1742 – 1799)

Recht und Gerechtigkeit:

Ein Märchen aus der Provinz

  • Verlag: Heyne Verlag
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 345320025X
  • ISBN-13: 978-3453200258

Jörg Kachelmanns Buch in den Buchhandlungen: Das mit Spannung erwartete Buch von Jörg Kachelmann über seinen Vergewaltigungsprozess ist auf dem Markt.

Heute wurde es überraschend an den Buchhandel ausgeliefert, wie der Heyne-Verlag mitteilte.

Wie der Heyne-Verlag  nun mitteilte, wollen Kachelmann und seine Frau ihr «Märchen aus der Provinz» auf der Frankfurter Buchmesse bei einer Pressekonferenz vorstellen. 08.10.2012, 13:57 Uhr schreibt der 

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Ich habe also das Buch gelesen, nein,  geweint habe ich nicht.  Warum? Weil es mich einfach freut, dass wir hier am Blog (Die Amateurblogger S.62) in so vielem Recht hatten. Dafür haben wir in der Urteilsbegründung unser Fett- ungerechtfertigterweise – wegbekommen!

Ich kann mich noch gut erinnern, als ich die  Nähe des Richter Seidlings (Blog -Der Prozess des Jahres) zu den Dinkels, aber auch Mattern am 28.Juli 2010 am Blog thematisierte ( Blogteil13/14),  hat sich nur Jean François Tanda ( inzwischen hat er sich mit der Fifa und Sepp Blatter angelegt) von der Sonntagszeitung wirklich angehängt. Er hat es zwar als seine Idee ausgegeben, aber das ist ganz natürlich, Journalisten haben immer recht.

Was bekamen wir dafür? Häme und ein Statement von Richter Seidling, dass er natürlich überhaupt nicht befangen  sei. Der entsprechende  Befangenheitsantrag wurde ja auch abgelehnt.  Natürlich haben auch wir gesucht (und  da grüsse  ich die Journalistin Chris W. von der Sonntagszeitung, die sich sicher an ein sehr anstrengendes Wochenende erinnern kann). Leider mussten wir alle feststellen, wie sehr der Löschzug durch das Internet gefahren war.

Auf die Nähe des Gutachters Mattern, der lange Jahre in Schwetzingen wohnte, ist man überhaupt nicht eingegangen. ( Blogteil 14 vom 28.7.2010!) Aber er durfte seine Tricks mit Ehefrau vortragen!

Es freut mich, dass vieles von dem, was wir lange vor Prozessbeginn geschrieben haben, sei es  über Seidling, Mattern oder Papi D.,  im Befangenheitsantrag zum Tragen kam.

Hätten Oltrogge, Gattner, Seidling Bülthaupt und Bock den Blog ernstgenommen, wäre der sündhaft teure Betriebsausflug nach Zürich( zu Lasten des deutschen Steuerzahlers) wohl weggefallen.

Dass Frau Kachelmann im Rückblick von den Birkenstocks schon am Tag der Verhaftung nicht begeistert war, nun, das müssen wir so hinnehmen. Ich verweise aber auf Blogteil 8/12.7.10

Zitat: Gut, Herr Dr. Jur. Birkenstock ist sicher ein guter Verteidiger und hat auch schon grosse Erfolge zu verzeichnen. Aber ist er wirklich der Beste für Jörg Kachelmann?Sein Mandant sitzt nun mehr als 3 Monate in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Mannheim macht was sie will, sie tanzt dem Anwalt auf der Nase herum, gibt Presseerklärungen ohne Ende ab, präsentiert sich in allen Medien und…. woher kommen wohl  die Details aus  Gutachten, die Polizeifotos, die Häftlingsnummer ,die vielen Indiskretionen ? Zitat Ende

Nicht gefallen haben mir von ihr die Worte,”der kleine dicke…  ein älterer kleiner…., der bullige… die ältere kleine…. über die Schwetzinger und Frankfurter Cops “! Natürlich kann ich nachvollziehen, dass auch heute noch das Entsetzen präsent ist und die Ressentiments gross,  aber solche  Adjektive sind nicht immer hilfreich. So könnten die Rezensenten dann zur „Krawallschrift“( wie im Vorfeld beim Focus geschrieben wurde)  kommen, weil sie den tatsächlichen wesentlichen Inhalt nicht mehr berücksichtigen.

Aber, auch bezüglich der Schwetzinger Polizei haben jedoch Biggi Meier und auch Maschera bereits  immer während des Prozesses die richtige Einschätzung geben können, was beiden hoch anzurechnen ist.

Inzwischen scheint ja diese Dienststelle geschlossen worden zu sein. Eine Folge der Vorgehensweise von KHK D.  und der inzwischen beförderten Polizistin L. in der Causa Kachelmann?

Natürlich ist es für Aussenstehende schwer, sich vorzustellen, wenn jemand innerhalb von Sekunden zu einem fremdbestimmten Individuum wird. Die Knasterlebnisse sind deshalb recht aufschlussreich. Doch die Kakerlakengeschichte kannten wir schon. Ich gehe da mit Herrn Kachelmann nicht einig, dass der Gefängnisaufenthalt für tatsächliche Schwerverbrecher ein Erholungsaufenthalt sein sollte.  In Leoben (A) gibt es einen 5-Sterne-Knast mit Kuschelräumen, Wellnessbereich und Sportplatz, von dem die Insassen sagen, es wäre ihnen im Leben noch nie so gut gegangen wie hier. Und das für tatsächliche Kinderschänder, Mörder  oder sonstige zu Recht verurteilte Schwerverbrecher?  Ich denke, da muss man schon unterscheiden. Natürlich, für jemanden, der unschuldig inhaftiert ist, schaut die Knastwelt wohl ganz anders aus.

Die Sequenz, dass das Publikum bei Ausschluss  der Öffentlichkeit “ mürrisch und genervt“  (S.188) reagierte, finde ich persönlich deplaciert. Das ist Winterbauer-Jargon! Denn es ist doch so, dass man in der Presse alles, angefangen von den Geschenken und Zahlungen, welche diese Zeuginnen bekamen, bis zur unsäglichen Entjungferungsgeschichte lesen kann. Man, also auch die Prozessbesucher, wusste doch schon im Grossen und Ganzen, wie die Frauen tickten!  Dass diese Frauen aber dann Ausschluss der Öffentlichkeit verlangen, um ihre grossen Einnahmen, welche sie von Bunte &. Co. bekamen, nicht gefährdet sehen wollten, ist das Perfide, ja eigentlich Schwachsinnige. Es war ja klar, dass die 5.Strafkammer da mit Begeisterung mitspielte. So konnten sie das Feuer vom Monster Kachelmann am Köcheln halten. Vieles wäre nicht so kolportiert worden, wäre es nicht ein-überwiegender- Geheimprozess gewesen.

Das Claudia D. vom ersten Tag an gelogen hat, also das hätte selbst einem Laien auffallen müssen.  Uns ist es jedenfalls aufgefallen (Blogteil 12 und andere). Waren doch die Tathergangsbeschreibungen so wirr und nicht nachvollziehbar.  Ich bin heute noch überzeugt, dass STA Oltrogge das ganz genau wusste, schon vor dem 20.4.2010, aber sich den Promiprozess für einen Karriereschub erhoffte. Ich (wir) haben die Anzeigeerstatterin bereits nach dem Bekanntwerden der ersten Details in der Presse immer für unglaubwürdig gehalten, auch wenn das auf anderen Internetseiten vehement in Abrede gestellt wurde. Jetzt kann man nachlesen – wenn auch nur in grossen Zügen – wie infam sie wirklich gehandelt hat! Sie hat angefangen bei ihren Eltern, alle vera… Kein Wunder,  dass RA Franz die meiste Zeit in tiefes Sinnieren verfiel, ich habe es selber gesehen. Und sein Plädoyer war ja auch dementsprechend ohne Enthusiasmus. Wer von seinem Mandanten überzeugt ist, der spricht anders. Aber er musste aushalten, der Weisse-Ring hat ja bezahlt…

Warum STA Grossmann  für seine widersinnigen ständigen Verlautbarungen (Blogteil 8) , die eine ganze Staatsanwaltschaft lächerlich machten, auch noch befördert wurde, bleibt wohl ewig im Dunkeln.

Die Geschichte um den Anwaltswechsel wird im Buch etwas anders dargestellt als in der Zeit. Und ob ein Anwalt arrogant oder traurig aussieht, ist meiner Meinung ziemlich egal, Hauptsache er ist gut. Und RA Schwenn war es, obwohl ich ganz ehrlich sagen muss, käme ich in die Bredouille, wäre meine erste Wahl Frau RA Combé.

Vieles in dem Buch war bekannt, vieles haben wir vermutet und auch auf dem Blog ausführlich geschrieben und diskutiert (Man müsste sich die Teile eben ganz genau durchlesen ). Vieles wussten wir aus eigener Anschauung als Prozessbesucher, und es ist immer wieder hervorzuheben, dass so manches unter den Tisch gefallen wäre, hätten Biggi Meier, Maschera und andere nicht ihre Zeit geopfert, um  mitzuschreiben und  wahrheitsgetreu  zu berichten.

Dankenswert sind die  Faksimiles der Dienstaufsichtsbeschwerde. Das sdiese keinen Erfolg hatte, war klar. Das berühmte Krähenprinzip ist voll zum Tragen gekommen.  Interessant auch die  Einstweiligen Verfügungen aus der Kanzlei  Prof. Dr. Höcker.

Und natürlich die Teile der schriftlichen Urteilsbegründung – die jedoch immer nur im Zusammenhang mit dem vor- und nachstehenden Text  zu sehen sind. Möglicherweise wäre vielleicht doch eine Veröffentlichung des Urteils, selbstverständlich mit entsprechenden Schwärzungen, wie auch bei der Dienstaufsichtsbeschwerde ein Vorteil gewesen. Ich weiss es nicht.

In diesem Zusammenhang aber möchte ich – nur für mich- folgendes feststellen:

„Nein, Herr Kachelmann, zu keiner Zeit habe ich Sex- und Bettgeschichten erwartet. Die hatten wir ausreichend während Ihrer Haftzeit zu lesen bekommen. Allerdings eine private Abrechnung hätte ich Ihnen nicht übel genommen, wer von einstigen Freundinnen so diffamiert wird, hätte alles Recht dazu gehabt, es zu tun!“

Zum Vorwort: Natürlich gehören Danksagungen in ein Buch. Obwohl mich das immer nervt, auch bei Preisverleihungen, wenn dann die Tante Kreszentia , der Onkel Heinrich und auch der Hund Fiffi genannt werden. Hier hat mich einiges gestört. Es wird sich bei  den Familienmitgliedern, Omi etc, bedankt, die  sich aber doch anlässlich der Heirat  über den neuen Schwiegerenkel gegenüber der so gar nicht gut gesinnten Bildzeitung zu Aussagen herbei liessen. ( Chronik 29.3.2011)

Der Dank an die Mithäftlinge mag gut gemeint sein. Doch dass keiner “für noch so viel Geld seine Seele an die Medien verkauft hat” stimmt nicht. Ich erinnere :In der “Bild”-Zeitung berichtet der ehemalige Mithäftling Thomas B. über seine Erlebnisse mit Jörg Kachelmann, schrieb am 31.8.10 die Welt.

Was sich ändern muss, heisst Kapitel VII. Tja, schöne Worte und gute Ansätze, aber ich glaube nicht, dass sich in Zukunft irgendetwas ändern wird. Der nächste Promifall wird kommen,  und die Hyänen werden  ihren Frass bekommen  – Wulff war ja schon ein solcher Fall! Die Journaille wird sich nicht ändern. Wie sonst  könnte Friede Springer mal schlankerhand 74 Millionen verschenken. Von Hubert B. ganz zu schweigen. Man lebt vom Leid, von der Lüge, von falschen Sensationen ,die verbreitet werden, doch gut!

Es ist naiv zu glauben, dass irgendwelche Gesetze geändert werden, dass sich das Beamtentum, sprich Polizei, anders verhalten wird. Keine Rede davon wird sein, dass  Staatsanwaltschaften   bei der nächsten Gelegenheit  den Auftrag –auch entlastende Beweise für den Beschuldigten zu berücksichtigen – wenn es nicht in ihren Kram passt, nachkommen werden.

Die Richter und Staatsanwälte in Mannheim, aber nicht nur dort, werden das Buch lesen, davon bin ich überzeugt. Aber ich sehe schon ihr müdes Lächeln, mit dem sie es als Quatsch abqualifizieren.

Falschbeschuldigungen wird es auch weiterhin geben, hat es schon vor und  nach Kachelmann gegeben. Wir haben viele aufgelistet. Den  jeweiligen Täterinnen, und das sind sie, wird überhaupt nichts passieren. Dafür sorgen schon die „Opferverbände“ oder die unsägliche Schwarzer  mit ihrem falschen  Paktieren mit solchen Frauen. Solange sie in Talk-Shows, Pressemitteilungen und Vorworten weiterhin ihr Gift verspritzen darf, wird sich da nichts ergeben.

Möglich, dass in der ehemaligen DDR in Bezug auf Emanzipation, alles besser ist/war (S343) ?  Ist es eigentlich besser, von einem totalitären Staates gegängelt zu werden und so „Emanzipation“ zu lernen? Ich weiss es nicht, aber vielleicht ergibt sich ja eine Diskussion mit „älteren“ ehemaligen DDR-Bürgerinnen, die uns das bestätigen können.

Ich bin sehr gespannt, wie das Netzwerk oder die Stiftung aussehen wird, ob die ihre hehren Ziele erreichen wird und in welchem Zeitraum.  Bedauerlich finde ich, dass Horst Arnold das nicht mehr erleben darf.

Natürlich kann man das Buch empfehlen, warum denn nicht.Es ist doch recht informativ  Querlesen aber ist nicht die richtige Methode, man braucht sehr viel Aufmerksamkeit, Kaffee und Zigaretten!  Vielleicht wird es ja einmal Pflichtlektüre für Jurastudenten, damit sie wissen, wie man einen Prozess nicht führt. Auch Unmögliches ist möglich!

Einiges ist uns wohl das Buch schuldig geblieben, aber das wird vermutlich mit rechtlichen Gründen zu tun haben. Gerne hätte ich gewusst, ob die “Erpresserin” ein BILD-Fake war.Denn nach der Lektüre von Dombrowskis Buch muss man annehmen, dass solche Geschichten erfunden werden, um Schlagzeilen zu bekommen.

P.S. Und ich verwahre mich ganz entschieden dagegen, jemals  Herrn Kachelmann, seine Verteidigung oder sonst jemandem um Interna aus dem Prozess angegangen zu sein (S.205).  Ganz im Gegenteil! Wurde so etwas tatsächlich versucht,  kann ich nur sagen: “Geistig umnachtet!”

 Es hat mich immer gewundert, wieso  die Presse so gut informiert war und ganze Tagebücher, Tatortbeschreibungen mit Fotos u.Ä. hatte. Es war mir doch bewusst, dass so etwas nur mit Tricks ( vermutlich der Staatsanwaltschaft?) zustandekommen sein konnte!

Nachtrag: Frau Gisela Friedrichsen, hat zur Causa Kachelmann ganz aussergewöhnliche Artikel verfasst.Sie war von seiner Unschuld immer überzeugt. Tapfer hat sie sich gegen Schwarzer geschlagen und musste sich von dieser vor Millionen Zusehern

“Sie sind wirklich ein dreister Vogel!”

 beschimpfen lassen . Deswegen finde ich es nicht besonders gentlemanlike, wenn ihre  Ansicht, mit Dr. Birkenstock hätte auch einen Freispruch erreicht werden können, in süffisantem Ton missbilligt und ihr dafür- in der Gesamtwertung der Journalisten –  ”Abstrichpunkte” verpasst werden..(S.82/231)

********

Mein Standpunkt über das Buch, dem sich keiner anschliessen muss:

Zwinge andere Leute nicht in deine Vorstellungen.      

David Herbert Lawrence
*** Mit feundliche Genehmigung von  http://www.kayblaschke.de/  und randomhouse


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Nein, es handelt sich hier nicht um eine E-Mail, welche mir Herr Wettermoderator und Firmeneigner Jörg Andreas  Kachelmann geschickt hat.

Es gibt andere, die sich gerne an die Tastatur stürzen, um ihre Gedanken den staunenden Empfängern mitteilen.

Nun darf man anscheinend E-Mails, die man persönlich bekommen hat,  nicht -so wie sie sind – veröffentlichen.

Gestohlenen oder sich irgendwie anders „besorgten“ Schriftverkehr anscheinend schon. Oder doch nicht? Vielleicht ein wenig, oder ganz oder gar nicht?  Ich weiss es nicht! Keine Sorge, wie war das noch : Der Papst wird seinen Post stehlenden Kammerdiener freisprechen! Na, dann können E-Maildiebe auch damit rechnen. Lassen wir aber die Nebengedanken.

Dann will ich einmal aus der erhaltenen E-Mail zitieren, um die geht es ja!

Als  geborene Wienerin müsste ich es eigentlich gewusst haben.  Wer einen Titel hat, der möchte ihn auch jedes Mal voll ausgeschrieben sehen. Kommerzienrat, Frau Doktor ( wenn auch nur am Standesamt promoviert) Herr Graf , Euer Exzellenz, Frau verwitwete Amtsrat,  und was es da alles so gibt.

Ich habe gemeint,  in der heutigen Zeit wäre das ein Anachronismus.  Ein Irrtum meinerseits, und ich entschuldige mich bei

Herrn Professor Doktor Lars Rademacher

welchen ich anscheinend mit „Professor“ oder “Rademacher” virtuell unzureichend titulierte. Wird nicht mehr vorkommen.

Herr Professor Doktor Lars Rademacher hat mir die E-Mail zukommen lassen, denn ich habe über sein Buch auf dem Blog geschrieben:

http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012/07/24/jorg-kachelmann-blogger-die-lastige-konkurrenz-der-journalisten-sind-keine-idioten/

Herr Professor Doktor Lars Rademacher versendet anscheinend gerne Post, das hat er auch bei http://meedia.de/internet/schwarzer-bloggt-es-reicht-herr kachelmann/2012/07/06.html getan, gleich doppelt, denn doppelt hält anscheinend besser. Aber das nur nebenbei.

Er, pardon der Herr Professor Doktor, schreibt also:

Zitat:  Und dass uns das falsche lateinische Zitat durchgegangen ist – nun: das ärgert mich wirklich und wird in einer Nachauflage sicher korrigiert.  Zitat Ende

Ich sehe jetzt anselm im Dreieck springen! Mir hat das auch gefallen.

Aber es ärgert ihn, von seinem Mitherausgeber ist keine Rede und doch….

Ich hätte auch den Mitherausgeber  Alexander Schmitt-Geiger – hoffentlich hat dieser Herr jetzt keine Titel, die ich vielleicht übersehen habe – „komplett“ unterschlagen.

Das stimmt zwar nicht, siehe auch den Abschnitt:  Quelle: amazon /Litigation-PR: Alles was Recht ist /Lars Rademacher/Alexander Schmitt-Geiger.

Da aber Herr Professor Doktor Lars Rademacher , ohne die Benennung des Herrn Alexander Schmitt-Geiger, seinen Brief an Meedia geschrieben hat -

Zitat: Mit großer Überraschung nehme ich als Herausgeber des o.g. Werkes zur Kenntnis, (..) Zitat Ende

- habe ich eben den Faux pas begangen, den Mitherausgeber zu unterschlagen. Mea culpa !

Herr Professor Doktor Rademacher  weiter:  Zitat: Ich verstehe Blogger immer als sehr hilfreiches Korrektiv. Zitat Ende

Na, das ist doch schon einmal etwas! Vielleicht muss er (Hr.Prof.Dr.)heimlich zugeben, dass unser Blog ausgezeichnet ist und vielleicht, vielleicht ein wenig ( oder sehr viel mehr)  besser als so mancher “wissenschaftlicher Text”?

Aber er (Hr.Prof.Dr.) ist trotz der kostenlosen  Reklame,  die ich für das Buch – welches ja kein ökonomischer Erfolg  ist – gemacht habe, indigniert. Oh ja, denn ich habe Seiten dieses Werkes eingescannt und  als “ Faksimile” eingestellt.                                           Das darf man nicht!

So teilt mir Herr Professor Doktor Lars Rademacher mit, dass ich diese Seiten abzutippen, mit Seitenzahl, „korrekt“ natürlich, zu versehen habe!  Er wünscht ordentliche, wissenschaftliche Zitate!

Denn sonst……. kontaktiert mich der Verlag! Genau das! 

Da fällt mir doch blitzartig ein:

Schwarzer hat moniert, ich sei rechtlich nicht angreifbar, ist das jetzt die Retourkutsche für eine “Enthemmte” und  “Nichtangreifbare” ?

Ach ja, und natürlich vertritt er die Meinung, dass  Schwarzer völlig „korrekt“ handelte, schliesslich habe sie „ihre persönliche Meinung „ im Geleitwort kundgetan.

Mir erscheint, als sei es egal, ob jemand in einem”wissenschaftlichen”  Buch angegriffen wird, ob hier falsche Verdächtigungen ausgesprochen werden. Hauptsache, die Seitenzahl ist „korrekt“ zitiert. Copyright geht vor Falschbeschuldigung! So sieht es der Herr Professor Doktor Lars Rademacher, aber er schreibt nicht ob, es sein Mitherausgeber,  Herr Alexander Schmitt-Geiger auch so sieht, denn er schreibt nur in seinem Namen. Er würde, er macht, und er sieht das so!

Denn so heisst es weiter : „Frau Schwarzer schreibt bewusst das Geleitwort, nicht einen der wissenschaftlichen Beiträge.“

Jetzt haben wir es also, ein Geleitwort kann Schmarrn enthalten, weil es nicht wissenschaftlich ist. Aber nun wissen wir es wenigstens  aus studiertem Munde und  schwarz auf weiss:

Schwarzers Worte haben keinen wissenschaftlichen Wert.

Welchen Wert überhaupt? Wie professionell sie ist, auch das wissen wir:

http://www.news4press.com/ALICE-aergert-sich-schwarz-ueber-ihre-eige_585830.html

Wozu dann das Ganze, doch als PR-Gag, zwecks Vermarktung?

Wie schreibt Ottilie am 11.7.2012 so treffend:

Zitat: 

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Eine vom OLG Köln wegen Persönlichkeitsrechtverletzung vielfach abgemahnte Person schreibt das sogenannte Geleitwort (und zwar in altbekannter Frechheit) für “das erste Grundlagenwerk zur strategischen Rechtskommunikation in Deutschland”, das von “wichtigen Vertretern ……des Feldes” sowie “führenden Stimmen…des Journalismus, der Staatsanwaltschaften bzw.der Gerichte…” verfaßt wurde?

Und aus den dem o.g. Schreiben des Herrn Prof. Rademacher an die Meedia-Redaktion sowie aus den Mitteilungen auf der Rückseite dieses Werkes darf ich also schlußfolgern, dass Frau Schwarzer zu den “führenden Stimmen auf Seiten des Journalismus” gehört?

Dann würde es mich allerdings nicht mehr wundern, wenn sich unter den führenden Stimmen von Gericht und Staatsanwaltschaft auch der Herr Richter Seidling und der Herr StA Oltrogge befänden.

Es gibt ein geflügeltes Wort, das verschiedenen Autoren zugeordnet wird:

“Deutschland, ein Volk der Dichter und Denker”  Zitat Ende 

http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012/07/07/jorg-kachelmann-und-das-chaos-es-reicht/comment-page-1/#comment-32550

Aber, ich bin ja lernfähig. Natürlich habe ich die Scans herausgenommen und „korrekt“ getippt!  Also Alzheimer oder Demenz brauche ich in nächster Zeit nicht befürchten! Danke, Herr Professor Doktor Lars Rademacher und – auch wenn Sie nicht an dem Mail beteiligt waren, auch Ihnen,  Herr Alexander Schmitt-Geiger. Nur ins Nagelstudio muss ich demnächst.

Somit habe ich der Formalie Genüge getan,” die mir  garantieren würde, nicht das Copyright zu verletzen” !!!

Und dabei habe ich die Entdeckung gemacht, dass diese wissenschaftliche Literatur gar nicht so toll ist, wie mir das hier weisgemacht wird.

Nicht nur das falsche Lateinzitat! Nein, in dem genannten Beitrag von Patricia Lange &. Andreas Köhler gibt es ganz „lustige(?)“ Fehler, so wird geschrieben:

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim Staatsanwalt Andreas Grossmann, gab gegenüber der Presse am 23.3.2011 eine Stellungnahme ab :” “Wir haben mehr als eine bloße Anzeige.”

Hm, ich weiss ja nicht ob mein Blog wissenschaftlich ist, aber hier steht das genaue Datum:

http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/07/14/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-acht/

Oh, dann gibt es noch Wortschöpfungen z.B. : nachvollzierbar ¨

Oder auch : Das Opfer, anstatt das mutmassliche Opfer! ( Welches ja inzwischen auch nur mehr eine Antragstellerin ist!)

Ich habe dann ausschliesslich  die relevanten Seiten durchgelesen, wer weiss, was man noch finden würde? Heisst das, dass es keine Lektoren mehr gibt, oder die Herausgeber ihr eigenes Werk vor Drucklegung nicht mehr lesen,  um Fehler zu eliminieren?

Obwohl; Zitat: (…)  bislang war mir Ihr Blog kein Begriff, aber nachdem Sie sich ja so intensiv mit dem Vorwort und dem Text von Köhler und Lange beschäftigt haben, hab ich das natürlich alles sehr aufmerksam gelesen. Zitat Ende 

Und  ich hab  ob dieser Tatsache  grosse Freude gehabt!

Dass sich das Autoren-Paar Langen/Köhler auf einen Blog wie den von Binz/Winterthur beruft, wo man am  FREITAG, 17. DEZEMBER 2010, eine flammende Anklage gegen Professor Doktor Master of Laws IP Ralf Höcker lesen kann, ist auch nicht besonders amüsant!

http://binz-krisenblog.blogspot.ch/search?updated-min=2010-01-01T00:00:00%2B01:00&updated-max=2011-01-01T00:00:00%2B01:00&max-results=33

Es hätte sicher Besseres gegeben!

Aber wahrscheinlich bin ich, dank Ottilie, inzwischen zu kritisch und  sehe sicher auch diesen Teil der E-Mail falsch

Zitat: Ich bitte Sie nochmals darum und setze nach Absprach Herrn Dr……………., den Leister des Fachlektorates beim Springer VS Verlag, cc, an den Sie sich bei Bedarf auch gern wenden können, wie er mir mitgeteilt hat. Zitat Ende

… , wenn ich sage, dass ich sie nicht verstehe.

* Alle Zitate wurden kopiert und nicht abgeschrieben. Für die Fehler haftet also der jeweilige Verfasser!


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Was hatten wir auszustehen, wie hat man uns diffamiert und beleidigt – direkt und indirekt.

Bis heute!

Ein Buch stellt fest:  Wir, die lästigen Blogger,  hatten recht!

Am 24.07.2011, 12:47 – fast zwei Monate nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann  -  erschien auf der Web-Site

http://www.journalismus.com/_talk/showthread.php?t=30458&fb_source=message

die Aufforderung einer Bachelorkanditatin,  bei ihrer Arbeit zu helfen, da sie sich mit dem Fall Kachelmann beschäftigen würde.

Inzwischen wissen wir, was aus dieser Arbeit geworden ist: Sie  wurde ein Teil des Buches des Prof. Lars Rademacher, der es zugelassen hat, dass Schwarzer mich im Vorwort böse angegriffen hat.

Zitat: …..Und dann ist da das Internet. Im Fall Kachelmann gab es da eine Bloggerin in der Schweiz, die rechtlich so gut wie unbelangbar war und diese Freiheit nutzte, enthemmt Partei zu ergreifen für ihren armen Herrn Kachelmann und dessen zahlreiche (Ex)Freundinnen mit Kübeln von Dreck und Verleumdungen überschüttete. Das alles befüttert mit wahrlich beeindruckenden Detailkenntnissen zum Fall. Von wem?…”  Zitat Ende

Diese  unbewiesene Anschuldigung ist eine Frechheit  von Schwarzer, die auch nach dem Prozess Jörg Kachelmanns in gewohnter Manier hysterisch um sich schlägt. Leider gibt es Nachahmer, die sich  dazu versteigen, Pläne zu schmieden über mein Engagement (und nicht nur meines),  ein Buch schreiben oder sogar einen „Film“ drehen zu wollen. Die Unterlagen dazu beschafften sie sich mit unlauteren – möglicherweise sogar strafbaren (das wäre abzuklären) Handlungen.  Immer noch geistert in wirren Köpfen die Annahme,  Jörg Kachelmann und seine Anwälte hätten  für die Unterstützung durch diesen Blog bezahlt und Einfluss genommen.  Das ist Schwachsinn, aber leider haben sie da bei ähnlich gepolten Hirnen Erfolg. Aber ich werde mich zu wehren wissen. Wenn die Zeit dafür kommt.

Aber in dem Geleitwort der Schwarzer , welches mir vorliegt, steht noch viel mehr! Schwarzer weiss zu jedem Fall, sei es Bartsch ,Brühne oder Scholz irgend etwas und natürlich hat nur sie recht! Und wieder Angriffe auf die besten Gerichtsreporterinnen Deutschland Rückert und Friedrichsen , Besonders Friedrichsen, die sie schon mal als”dreisten Vogel!” bezeichnet.  Sogar an dem grossen Gerhard Mauz lässt sie kein gutes Haar und beschimpft ihn – postum – als PRO-Täter-Berichterstatter! Etwas,  was er gar nicht war, im Internet sind viele seiner Artikel nachzulesen.

Anmerkung: 

Der Vera- Brühne Prozess endete am 4.Juni 1962 , da ging Schwarzer zur Handelsschule. Sie konnte gar nicht über diesen Prozess berichtet haben!

Bartsch wurde am  15. Dezember 1967 verurteilt, da volontierte Schwarzer bei den Düsseldorfern, aber im ganzen Net ist kein Bericht ihrerseits über den Fall zu finden!

Und Bubi Scholz? Der wurde 1985 verurteilt, aber erst 1989 ereifert sich die “Gerichtsreporterin Schwarzer” bei Emma über das angeblich zu milde Urteil!

Sie prügelt wie immer überwiegend auf Tote ein ! Die können sich nicht wehren!

Dass  die Damen Ihns/Andersen natürlich zu Unrecht verurteilt wurden, kann man bei Schwarzer nachlesen. Sie hatten ja nur einen Killer besorgt , der Ihns Ehemann ermordete.

Marion Ihns hatte  in Fortsetzungen parallel zur Hauptverhandlung in einer Illustrierten ihr “Bekenntnis” veröffentlicht.  Deswegen die Zuneigung der Schwarzer für all  jene “Zeuginnen” zu Mannheim, die ihre Ergüsse an die Bunte für viel Geld verkauften?

Aber weil sie lesbisch waren, hätte man ihnen das verzeihen müssen, denn verurteilt wurden sie nur,  O-Ton Schwarzer:   “weil die Männer – sprich Richter –  durch die sogenannte neue Zärtlichkeit (zwischen Frauen) verunsichert und beunruhigt waren”.

Prozesse von Weimar bis Memmingen 1998 – also keine Strafprozesse, sondern politische Prozesse?

Schwarzer wiederkäut immer wieder alte Prozesse z.B. den Fall Lund/Driest , der in einigen Passagen wie die Vorlage zur Aussage der Claudia D. erscheint.

Was für eine törichte Argumentation!

Und Sabine Rückert? Die ist für Schwarzer sowieso ein rotes Tuch, eben weil sie zusammen mit RA Schwenn Bernhard M. und Adolf S.( inzwischen wissen wir,  wer das ist) zu einem Urteil wegen erwiesener Unschuld verholfen hat. Sie kann es nicht vertragen, dass die von ihr verhassten Männer freigesprochen werden, auch wenn sie unschuldig sind.

Deshalb schweigt sie auch so beharrlich zum besonders tragischen Fall Horst Arnold. In ihrer verqueren Alt-Feministinnenwelt sind heterosexuelle Männer zuallererst einmal Vergewaltiger, Verbrecher. Und Frauen immer unschuldig – auch dann noch, wenn ihnen die Lügen, die Falschbeschuldigungen nachgewiesen werden.

Dann sind Richter für sie Feiglinge, die einer Litigation-PR skrupelloser Anwälte erlegen sind!

Kein Wort zu den sich häufenden Fällen, die jetzt bekannt werden, wo Fehlurteile auf Grund von Lügen ergangen sind, Man(n),Richter und Schöffen aber bedingungslos geglaubt wurde! Ein grosser Teil wurde auch hier am Blog thematisiert!

Aber viele Antwälte müssen auch das befürchten:

Nach der erfolgreichen Verteidigung eines der Vergewaltigung angeklagten Mannes mußte Nicolas Becker eine neue Erfahrung machen. 50 Frauen stürmten sein Büro, streuten Dessous und gossen Parfüm aus, sie photographierten ihn mit einem Schild “Zuhälteranwalt” vor der Brust. “Emma” und “Courage” schlugen zu.

Anmerkung Ende

Klar, dass auch die Gutachter ihr Fett wegkriegen - die ja meist interessengeleitet, sprich käuflich sind.  Der arrogante, besserwisserische ( O-Ton) Rechtsanwalt Schwenn und seine “Gefährtin”- wobei Schwarzer  nicht RA Combé meint, sondern Sabine Rückert,  natürlich auch  und RA Höcker.

Mehr als 5 Seiten hat der Herausgeber Rademacher Schwarzer zugestanden,  um ihre Nachverurteilung in der Causa Kachelmann über die staunende Leserschaft auzugiessen !

Fazit: Es gibt nur eine wahre Gerichtsreporterin,  die heisst Alice Schwarzer. Es gibt nur eine Wahrheit , und das ist  die der Alice Schwarzer!

Aber jetzt zurück zum Beitrag in dem Buch Rademachers, beginnend auf Seite 187:

Titel : Der Fall Kachelmann zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung : In dubio contra reo ?

Andreas Köhler /Patrizia Langen

Und was können wir da lesen? Alles das, was wir hier am Blog schon immer geschrieben haben -

 Zitat: 

Der Fall Kachelmann . In dubio contra reo                     Seite  191

 3.Ergebnisse der Untersuchung

3.1. Staatsanwälte kamen aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive der Objektivitätspflicht  nach dem Gebot der Unschuldsvermutung nur eingeschränkt nach.
Bei der Inhaltsanalyse von publizierter staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit – der erste Faktor welcher hier untersucht werden soll – konnte festgestellt werden, dass durch die explizite Nennung des Verhaftungsortes und des Berufs auch ohne Nennung des Namens für die Presse eine eindeutige Identifizierung Jörg Kachelmanns aus der ersten Pressemeldung der Staatsanwaltschaft zur Festnahme deutlich wurde 1.Somit wurden Grenzen, die im Landespressegesetz zur allgemeinen Auskunftspflicht der Staatsanwaltschaften gezogen werden, überschritten. Eine Nennung des Namens im Verdachtsfall ist nur in absoluten Ausnahmen zugelassen (vgl. den Beitrag von Huff zu“ Staatsanwaltschaften in der Zwickmühle“ in diesem Band)Damit konnte die Staatsanwaltschaft auch Einfluss auf die Ausübung einer sach- und rechtmässigen Berichterstattung in den Mediennehmen, das sie von diesen als privilegierte Quelle nicht hinterfragt wurde.
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim Staatsanwalt Andreas Grossmann, gab gegenüber der Presse am 23.3.2011 eine Stellungnahme ab und sagte “Wir haben mehr als eine blosse Anzeige (Janisch 2010). In den nächsten Tagen folgten diverse Statements gegenüber der Presse  zum dringenden Tatverdacht und der hohen Glaubwürdigkeit des Opfers.  Die Staatsanwaltschaft trat seit der Verhaftung nahezu täglich mit neuen Mitteilungen an die Presse heran, betont durchweg die Schuld des Angeklagten (am 30.3.2010 sprach Grossmann  von einer „steigenden Verurteilungswahrscheinlichkeit“) und gab detaillierte Informationen bezw. Mutmassungen über das Tatmotiv preis (N.N.2010a) diese frühe Herausgabe von Informationen kann als substantielle und subjektive Beeinflussung des Meinungsklimas  und der Berichterstattung  gewertet werden. Eine Unschuldsvermutung wurde zu keiner Zeit geäussert. Dies deutet auf eine Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten hin.  Das wiederum har Einfluss auf das öffentliche Meinungsbild, da die Öffentlichkeit der Meinung der Behörde grosses Vertrauen schenkt.
Eine Vorverurteilung des
____________________________________
1 Die Rede ist hier von einem“51-jährigen Journalisten und Moderator“ Staatsanwaltschaft Mannheim 2010
 
 Seite 192                                                                            Andreas Köhler &.Patricia Langen
Angeklagten durch die Öffentlichkeit wird von Seiten der  Staatsanwaltschaft also substantiell vorangetrieben.
Bei der Analyse der publizierten Aussagen der Staatsanwaltschaft konnte hier festgestellt werden, dass diese aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive einer Objektivitätspflicht nach dem Gebot der Unschuldsvermutung nur eingeschränkt nachgekommen ist. 

 Zitat Ende 

Dazu ist festzuhalten, den Blog gibt es seit Juli 2010 – vorher habe ich jedoch schon Monate auf Facebook geschrieben. Der Beitrag “Jörg Kachelmann – Geschichte einer Vorverurteilung”  stammt von Mai 2010,  und zu dieser Zeit schon war mir die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft suspekt. http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/07/10/jorg-kachelmann-die-geschichte-einer-vorverurteilung/

Oder: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/07/10/jorg-kachelmann-und-die-geschichte-einer-staatsanwaltschaft/

Oder: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/07/14/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-acht/

Mit diesem  Untersuchungsergebnis werden nun meine Vermutungen von vor mehr als 2 Jahren bestätigt. Ich lag richtig und musste dafür unqualifizierte Schelte von allen Seiten einstecken. Dankbar bin ich bis heute für die Unterstützung einer grossen Anzahl von Damen und Herren, die mich so lange auf diesem Blog  mit wunderbaren Kommentaren  unterstützen!

Selbst Richter Seidling konnte es sich nicht verkneifen, die Arbeit der Blogger anzuprangern.

Jetzt hat er es schwarz auf weiss, dass die Staatsanwaltschaft die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung verletzte.

Zitat:

 Seite 194                                                                                           Andreas Köhler &.Patricia Langen
Prozent sahen in den Details aus seinem umstrittenen Doppelleben geeignetes Material für eine mediale Aufbereitung (Mehrfachantworten möglich)
Mit einer zunehmenden Öffentlichkeitsarbeit nehmen Staatsanwaltschaften heute .. 37,1 %
Die Staatsanwaltschaft nutzte das grosse öffentliche Interesse, um die Medien zur Stimmungsmache für….. 32,9%
Die Staatsanwaltschaft sah sich gezwungen, Informationen gegenüber den Medien….15 %
Die Staatsanwaltschaft ist in ihrer Verpflichtung zur Objektivität und Information weiterhin…. 9,3%
Sonstiges….   5,7 %
Abb. 3 Der Einfluss der Staatsanwaltschaft zur Perspektive der Journalisten  (Eigene Erhebung und Darstellung)
 Auch die Rolle der Staatsanwaltschaft wird kritisch beurteilt. Die befragten Journalisten konstatierten, dass Staatsanwaltschaften heute bewusster als früher Einfluss auf die Meinungsbildung  (37,1%) und das grosse öffentliche Interesse nutzen, um die Medien zur Stimmungsmache für die eigene Sache nutzen. Ihre Verpflichtung zur Objektivität sei die Staatsanwaltschaft im Fall Kachelmann kaum nachgekommen, ohne Rechte von Perso-
Der Fall Kachelmann . In dubio contra reo                                                       Seite   195
nen zu verletzen. Nur 9,3 % der Journalisten stellen der Staatsanwaltschaft  hier ein positives Zeugnis aus (vgl. Abbildung 3)
Die Folgen für Kachelmanns berufliche Zukunft schätzten die Befragten als gravierend ein. Von den 83,6 Prozent die ein „TV-Comeback“ für unrealistisch einschätzten, hielten es doch 54,6 Prozent  für möglich, dass die Chancen für Kachelmann auf eine Rückkehr  in die deutsche Medienlandschaft in einigen Jahren wieder steigen könnten. Um die Sympathiepunkte zurückzugewinnen, dürfte der Fall in den Medien nicht weiter behandelt werden.

Zitat Ende

Komisch – in dieser Studie gibt es auf einmal Journalisten,  ein hoher Prozentsatz sogar,  die die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft  kritisch beurteilen!

Und dabei hingen  sie doch den Herren Grossmann und Oltrogge wie gläubige Jünger an den Kittelfalten. Ich erinnere mich an die Tea-Parties von Lars Torben Oltrogge in den Prozesspausen. Und ich erinnere mich sehr genau an die Journalisten, die dort gläubig zugehört haben!

Die Auswertung der Fragebogen durch Frau Langen , welche an Journalisten ergangen sind, mag ja ganz gut gemeint sein . Angeblich wurden 1650 Journalisten angeschrieben, 205 nahmen dann an der Erhebung teil , aber nur 135 haben den vorgelegten Fragebogen komplett bearbeitet. Nun ja…. Wer aber waren diese Journalisten? Gerichtsreporter , die sich seit Jahren mit der Materie beschäftigen, oder einfach welche die normalerweise über den Kleingartenvereinsvorsitzenden von Knieritz an der Knatter berichten?

Und die Befragung der Öffentlichkeit: Das stellt sich heraus, dass sich die “Probanden”  zu 34,5 % bei der BILD-Zeitung informierten. Noch Fragen?

Der Kachelmannprozess lief über 40 Prozesstage, vom 6. September 2010 bis 31.Mai 2011-Frau Langen hat in den “letzten Minuten ” des Prozesses und 2 Monate nach Prozessende ihre Befragungen, Erhebungen durchgeführt. Ich lese mit keinem Wort, dass sie sich je direkt im Gericht befand und dort eigene Erfahrungen  im Umgang mit der Berichterstattung gemacht hat. Sie bezieht sich bei der Literatur nicht auf eigene Wahrnehmung, sondern ausschliesslich auf Artikel, die irgendwann zwischen März 2010 und Juli 2011 erschienen sind.

Deswegen vielleicht auch nur  der vorsichtige Vorwurf an die Staatsanwaltschaft: “die Herrschaften kamen ” aus kommunikationschwissenschaftlicher Perspektive (..) der Unschuldsvermutung nur eingeschränkt nach (..)

Nein, die Unschuldsvermutung wurde vom 22. März 2010 durch die Staatsanwaltschaft auf das gröblichste missachtet! Bis heute ist nicht geklärt, wer die Akteneinsichten- deren journalistisch aufgemotzte, tendenziöse Artikel man dann bei Bild/Stern/Focus/Bunte etc. lesen konnte –  gewährt hat.

Tatsache jedoch ist, dass unser Blog weit umfassender und verwertbarer ist  als die wenigen Seiten, die hier einen Überblick geben sollen.

Zitat:

 Seite 192                                                          Andreas Köhler &.Patricia Langen
3.2. Journalisten beurteilen die Arbeit ihrer Kollegen im Kachelmann-Fall kritisch
Als zweiter Faktor der Berichterstattung im Dall Kachelmann wurde die Arbeit der Medien untersucht. Zunächst werden publizierte Positionen dargestellt und anschliessend auf Basis einer Journalistenbefragung die eigene Rolle der Medienvertreter hinterfragt.
Nicht die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft musste sich sowohl während als auch nach dem Prozess um den Wettermoderator Jörg Kachelmann harter Kritik stellen. Auch  Medienvertretern wurde vorgeworfen, eine unsachgemässe und parteiliche Berichterstattung ausgeübt zu haben. Vor allem das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und die überregionale Wochenzeitung „Die Zeit“ machten mit einer Berichterstattung auf sich aufmerksam, die auf die Unschuld Kachelmanns abzielte. ( Rückert 2011)
An der „Contra-Kachelmann-Front“ erschienen dagegen die Boulevardzeitung „Bild“, für die die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer berichtete  und die Illustrierte “Bunte“. Der Blogeintrag mit dem Titel“ Droht Kachelmann ein weiterer Rückschlag?“ ist dabei nur ein Beispiel, wie Schwarzer das Medienbild zugunsten des mutmasslichen Opfers prägte (Schwarzer 2010) . Die „Bunte“ stand dagegen wegen der Veröffentlichung von erkauften Interviews  mit den Ex-Geliebten Kachelmanns in der Kritik, betitelt wurden sie alle als „Opfer“ des Wettermoderators. Beträge von bis zu 50.000 Euro sollen dabei gezahlt worden sein (N.N.2011).
Medien haben also Positionen eingenommen und diese auch vehement vertreten –Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang von Parteilichkeit und fehlender Distanzlosigkeit der Medien. 48,6 Prozent der befragten Journalisten erkennen die geäusserte Kritik in der Berichterstattung der Medien im Fall Kachelmann als durchaus gerechtfertigt an. Die professionelle Distanz sie im Falle Kachelmann oftmals abhanden gekommen – auch in der Qualitätspresse. Für 37,8 Prozent der Befragten muss die Kritik vorrangig auf die Boulevardmedien
Der Fall Kachelmann . In dubio contra reo                                                                     Seite     193
Bezogen werden. Nur für 2 Prozent der Befragten ist die Kritik nicht nachvollziehbar. (vgl.Abbildung2)
Die Kritik ist durchweg gerechtfertigt. Die professionelle… 48,6%
Die Kritik ist teilweise gerechtfertigt. Die negativen…. 37,8 %
Aufgrund der Informations-und Faktenlosigkeit zu Beginn des….  5,5 %
Die Kritik ist für mich nicht nachvollzierbar. …. 2,0%
Sonstiges    6,1 %
Abb.2. Gerechtfertigte Medienkritik aus Perspektive der Journalisten. Frage; War die Kritik an den Medien im Fall Kachelmann gerechtfertigt?  N““134(Eigene Erhebung und Darstellung)
Nach Meinung der befragten Journalisten, hätte es gar nicht erst zu diesem Ausmass der Berichterstattung kommen dürfen. 33,1 Prozent stimmten der Aussage zu, dass die Medien nur überleben werden, wenn sie nicht auf jedes Thema aufspringen. Dass sich Gerüchte du „Klatsch“ besser verkaufen, sei ein gesellschaftliches Problem, das nicht noch von Akteuren der Presse gefördert werden dürfe.  31,1 Prozent gaben zudem an, sie würden Material, dass sie über einen zweifelhaften Weg erhalten haben, nicht nutzen. 14.9 Prozent verwerten Informationen für die Berichterstattung nur dann, wenn diese ihrer Meinung nach keinen Einfluss auf einen Prozess haben kann.

Zitat Ende

Jetzt auf einmal? Sie haben doch alle mitgemacht, selbst die angeblich seriösen Blätter!Erinnern wir uns an an den reisserischen Titel des Magazins der SZ , erschienen wenige Tage vor Prozessbeginn!

Wer hat Angst vor Jörg Kachelmann?

Er ist frei, sein Ruf für alle Zeiten ruiniert. Ob ihn Schuld trifft, wissen wir nicht. Wir können nur fragen, was für ein Mensch er eigentlich ist. Hier erzählen zum ersten Mal die Frauen seines Lebens, was sie wissen.

VON GABRIELA HERPELL, SUSANNE SCHNEIDER UND JONAS LEPPIN  FOTOS: HUBERTUS HAMM;

Erinnern wir uns, dass jeder Artikel der Bunten – vor, während und nach dem Prozess –  von den Tageszeitungen, den sendenden Medien mit Handkuss übernommen wurden. Kachelmann ist ein Renner und füllt die Kassen, erhöht die Auflagen, die Zuschauerzahlen.

Die Fernsehjournalistin Anne Will war doch schon am 2.August 2010 – ein Monat vor Prozessbeginn- im Sommerloch-hinter dem Thema her, und wen lud sie ein?  Natürlich die Schwarzer! http://www.welt.de/fernsehen/article8769989/Anne-Will-verheddert-sich-im-Fall-Kachelmann.html

Ganz schlimm der Journalist Völkerling, ein BILD-Paparazzo der Sorte die vor nichts halt machen. Er war der Handschellen-Schlagzeilen  Verfasser. Er war einer der Kachelmann sogar noch nach dem Prozesse gnadenlos verfolgte. Er hätte sich am liebsten unter Kachelmanns Bett gelegt.

Sehen wir uns nur den JournalistenT.Knellwolf an ! Seine Beiträge aus Mannheim füllten die Seiten des Tagesanzeigers und wurden von fast allen Gazetten der Schweiz und Liechtensteins übernommen. Mit Titel wie:

Sex, Lügen und Aktenberge/“Kachelmann und die TV-Kommissarin”/Das Phantom in der Kachelmann-Oper u.s.w.

Sein Buch kam “5 Minuten” nach Urteilsverkündung auf den Markt. Und er bekam für seine Buchvorstellung sogar ein Forum im Kaufleuten!

Aber eines freut mich:

Knellwolf war Zeuge der Hofhaltung durch Lars Torben Oltrogge:

 Zitat: Doch glücklicherweise gibt es auch andere Tage. Tage, an denen die Öffentlichkeit im Gerichtssaal bleiben darf. An denen Polizisten aussagen oder Sachverständige berichten. An denen Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge seine Sicht der Dinge preisgibt in den Verhandlungspausen. “Er hält Hof”, schnaubt die Verteidigung, wenn der Ankläger, von Medienvertretern umringt, erklärt, was alles “Wunschdenken der Verteidigung” sei. Zitat Ende    http://www.klartext.ch/?p=11985

Der Journalist Winterbauer, den kein Mensch vorher kannte. Der Kachelmannprozess war seine grosse Stunde. Er konnte seine Häme über Prozessbesucher aussgießen :

Zitat:  Ein Vorurteil besagt, dass es sich bei dem fahrenden Gerichtstouristen-Volk vor allem um Hausfrauen handelt, die ansonsten nix zu tun haben. Das ist falsch. Es sind auch Männer dabei, die offenbar ansonsten nix zu tun haben.  (…) Die Wurstbrote aus der Alufolie werden in den zahlreichen Prozesspausen im Foyer verspeist. (..) Zitat Ende http://meedia.de/fernsehen/die-gefuehlte-anti-kachelmann-verschwoerung/2011/02/04.html

Ja, wenn es aus dem Gerichtssaal nicht zu berichten gab, dann machte Winterbauer sich über Menschen, die er weder kannte, noch je mit ihnen gesprochen hatte, her. Und verdiente….

Oder vielleicht der Journalist Johannes Querdenker der dreist schreibt: Charlotte Roche als Schülerin vom Sado-Maso-Frosch Jörg Kachelmann. 

Es hatten alle mehr oder weniger bekannte Journalisten, etwas zu sagen,  und das ist bis heute so. Hier am Blog ist vieles aufgelistet, man muss sich nur die Chronik I-V http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/02/27/jorg-kachelmann-und-das-chaos-chronik/ ansehen. Und nun auf einmal finden sich 86,4% kritische oder teilweise kritische Journalistenstimmen , welchen die Berichterstattung in der Causa Kachelmann nicht gefallen haben will, oder nicht gefällt? Davon zu bemerken war in mehr als 2 Jahren überhaupt nichts. Aber möglicherweise haben sich ja die Reporter der Zeitschrift “Horse und Hound” oder die der “Apothekenrundschau” gemeldet!

Tatsache ist, die Angestellten aller Verlage mit Tages- oder Wochenpresse hatten nichts anderes zu tun, als eine Schlagzeile “Kachelmann” täglich zu produzieren. Das vieles davon rechtlich angreifbar,journalistisch unter der Gürtellinie war, können wir aus den diversen Urteilen aus Köln: Kachelman versus….. ersehen.

Es gab eine Zeit, da konnte der letzt Dreck über Kachelmann geschrieben werden – wo waren bitte da die “kritischen “Stimmen?

Und.. ich höre schon das Geschrei dieser Herrschaften, wenn Jörg und Miriam Kachelmanns Buch erscheinen wird!

Zitat:

Der Fall Kachelmann . In dubio contra reo                                            Seite              195
3.3. Kachelmann selbst liess Chancen zur Imagestärkung ungenutzt
Schon vor dem eigentlichen Prozess traten Medien und Staatsanwaltschaft als Gegner Kachelmanns auf. Dies hatte natürlich auch Auswirkungen auf die PR-Arbeit des Wettermoderators – der dritte Faktor, der hier auf Basis einer qualitativen Analyse von Print – und Online-Beiträgen untersucht wird. Kachelmann sah sich nicht nur gezwungen, gerichtlich gegen die Staatsanwaltschaft und Medien vorzugehen, sondern versuchte gleichzeitig, Schadensbegrenzung zu betreiben.
Er selbst setzte bei seinen wenigen öffentlichen Auftritten auf die Wirkung der Bilder. So gab er sich stets bedacht und auffällig ruhig und stand dem Prozess schon fast gelassen gegenüber, was er auch durch sein äusseres Erscheinungsbild unterstrich. Fotos zeigten Kachelmann, wie er mit einem Lächeln und abrasierten Bart das Gerichtsgebäude verlässt und  sich händeschüttelnd bei seinem Anwalt zum Abschied bedankt.
Er verstand es, gezielte Kernbotschaften zu platzieren, wie beispielweise:“ Ich bin unschuldig, das ist alles, was ich im Moment sagen kann“, die daraufhin vielfach zitiert und publiziert wurden (vgl.N.N.2010b).
Auch bei seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft setzt Kachelmann auf Bilder: In einem weissen Shirt umarmt er einen Aufsichtsbeamten der Justizvollzugsanstalt. Darüber hinaus äusserte er sich nicht mehr. Doch bei dieser Strategie blieb der bekannte Wettermoderator nicht. Statt zu schweigen trieb er mit verrunzelten  Interviews (u.a. zu den hygienischen Zuständen in der Haftanstalt) und Klagen (u.a. gegen „Bild“) die Berichterstattung an. Dadurch liess er einige Chancen, die ihm eine positivere mediale Berichterstattung hätten ermöglichen können, nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft ungenutzt.  Statt dieses für ihn positive Ereignis zu nutzen, um einen „Vorfreispruch“ in den Medien zu platzieren, bescherten ihm seine Kommentare und Klagen weitere negative Schlagzeilen.

Zitat Ende

Wenn ich das richtig interpretiere, dann hätte sich Jörg Kachelmann nicht wehren dürfen? Gegen Veröffentlichungen, die- wie die Gerichte festgestellt haben – seine Persönlichkeitsrechte wirklich auf das Gravierendste verletzten. Man denke nur an das scheussliche Knasthofbild? Eine positive Berichterstattung gegen Einschränkung der eigenen Rechte? Möglicherweise hätte er die hygienischen Umstände im Gefängnis verschweigen und zu einer anderen Zeit vorbringen können. Das ist Ansichtssache. Aber, wenn jemand 132 Tage unschuldig in Untersuchungshaft gehalten wird, nur damit die Staatsanwälte ihre Medienorgasmen ausleben können, dann gehen jedem sicher schon einmal  die Nerven durch. Noch dazu , wenn man bedenkt,dass die Antikachelmann-Kampagne der Schwarzer am 2.8.2010  begann.

Zitat:

Seite  196                                                                       Andreas Köhler & Patricia Langen
Eine Auswertung von Schlagzeilen in Print- und Onlinenews durch Binz (2010) belegt, dass auch nach Kachelmanns Haftentlassung die Berichterstattung tendenziell stark negativ .Es erschienen demnach am 2. Und 3. August 2010 weniger als 20 positive  Meldungen und über 120 negative .
Ungeachtet der veröffentlichen Meinung kann Kachelmanns Image-PR erfolgreich die öffentliche Meinung beeinflussen, denn die Mehrheit der Deutschen konnte er von seiner Unschuld überzeugen.  (vgl. Ergebnisse der Rezipientenbefragung  im nächsten Abschnitt). Nordlohne (2010) zufolge hat dies daran gelegen, dass eine Entlassung aus der U-haft und der nicht mehr dringende Tatverdacht fälschlicherweise als vorzeitiger Freispruch interpretiert wurden.  Die im folgenden Abschnitt dargestellten Ergebnisse einer eigenen Befragung untermauern Nordlohnes Position. 

Zitat Ende

So sind die 120 negativen Meldungen in dieser Zeit auch gar kein Wunder! Und die nach der Haftentlassung tendenziell negativen Schlagzeilen wurden doch durch die Bild-Zeitung initiiert und von anderenPresseorgangen ungeprüft übernommen . Das hatte nur damit zu tun, dass man es Jörg Kachelmann übel nahm,  nach seiner Entlassung in einer “Nobelpizzeria” seine Freunde getroffen zu haben. Er hat sich der Journaille nicht gestellt, er hatte wollte einfach ein wenig Normalität – was ohnehin nach 132 Tagen Knast sehr schwierig sein muss – geniessen. Er sollte in Sack und Asche gehen, er tat es nicht, das hat ihm die Journalistenmeute nicht verziehen.. Allen voran die BUNTE mit Tanja May,  die kurz vor Prozessbeginn mit der Lügengeschichte der Verena C. (Pseudonym Anja S.) herauskam und suggerierte, Kachelmann hätte es auf die Jungfernschaft dieser Person abgesehen.

Es ist festzustellen, dass  die Journalistin Tanja May bis nach dem Prozess ihr Feindbild Kachelmann pflegte. Immer wenn der Prozess nicht nach ihrer Sicht lief, die Lügen der einzelnen Zeuginnen zutage kamen, präsentierte sie eine neue “Anklägerin” . Das war bei Viola S. so, die bereits im April als Belastungszeugin vorgeführt wurde,  natürlich bei Verena C. und dann, nach  der Prozesspause am 18.11.2010 eine weitere Frau Katharina T.

Jene Katharina T.,  die von Staatsanwalt Oltrogge in der Lüneburger Heide aufgestöbert worden war. Woher wusste die Bunte von ihr? Und wusste die Bunte auch von dem anschliessend stattfindenden Anwaltswechsel. Und wenn ja, von wem?

Und als der Bunten keine bezahlte Zeugin mehr zur Verfügung stand, man hatte  ja schon alle durchgegangen und bezahlt – Und noch mehr Frauen -Heft 15/2010 –  präsentierte der Focus(es bleibt ja in der Familie) flugs die Schweizerin Toini L. – Dank Oberstaatsanwalt Gattner hatte man ja genau Informationen.

Die Aussage, Jörg Kachelmann konnte da erst mehr Menschen von seiner Unschuld überzeugen, kann ich so nicht glauben. Ob die Verfasser dieses Buchteils sich auch mit den vielen Leserkommentaren der unzähligen Artikel und unzähligen Presseorganen/Blogs/Foren etc.  beschäftigten und diese durchgelesen haben,  um so etwas behaupten zu können?  Oder ist das nur die Ansicht der 135 vorgefertigte Formularvorlagen ausfüllenden Journalisten.

Zitat:

 Seite 198                                               Andreas Köhler & Patricia Langen
Gleichzeitig verdeutlichen die Ergebnisse, dass Kachelmanns Glaubwürdigkeit trotz des Freispruchs nicht gelitten, er jedoch an Sympathie verloren hat. Ein Grund ist sicherlich in der medialen Verbreitung von Details aus seinem polygamen Lebensstil zu sehen. Kachelmanns Image-PR konnte zwar den Teilnehmern der Befragungen keine Reputationsstärkung bewirken, jedoch schien die PR zumindest in Bezug auf die Vorbereitung des Bildes eines „medialen Opfers“ zu wirken

Zitat Ende

Jörg Kachelmann wirkte nicht wie ein mediales Opfer, er war ( und ist es bis heute!) eines. Das Ausschlachten seines Privatlebens, seiner Vorlieben, seiner Frauen, initiiert durch die Staatsanwaltschaft, begleitet von Aussagen angeblicher Mitwisser, Insider, Berufener, macht bis heute fassungslos. Zudem diese Themen mit den Tatvorwurf in keinen Einklang zu bringen waren. Aber man wollte damit die Anklage untermauern: Wer so lebt, der kann ja nur ein Vergewaltiger, Körperverletzer sein. Darauf hatte sich die Staatsanwaltschaft – und Grossmann hat es immer wieder durchblicken lassen – festgelegt und die Journaille sprang auf diesen Zug auf. Schwarzers Auch nette Männer vergewaltigen manchmal, Kollege Kachelmann.- wurde zum Schlachtruf!  Eigene Recherchen, wie hier zu lesen ist , der Damen und Herren Reporter arteten in Spiessrutenlaufen der so Belästigten aus.

Der Focus-Mann lungerte ständig in Schwetzingen herum, und was kam heraus? Artikel,  die für die  Rubrik “Sagen und Märchen”  oder Teile aus der Akte waren. So lauteten die Schlagzeilen:

Indizien auch im Bad!
Er hat mir das Leben genommen!
Wir werden uns hassen!
Er ist noch nicht tot, schade!
 

Bitte nachlesen, hier wird der Eindruck erweckt, als hätte man mit Claudia D. gesprochen. Die gab aber keine Interviews, also kann es nur aus den Akten sein!

Und Tanja May versuchte es mit Blumensträusschen und sonnigen Grüssen …. und teilt der Leserschaft mit der Schlagzeile: “So macht er entspannt Urlaub in Kanada” ihren  Unmut darüber mit!

Der Stern sucht natürlich die Wahrheit: “Auf der Suche nach der Wahrheit. Mit allen Mitteln!” Und weiss am 29.7. 2010 alles über seinen Knastalltag. Und das es ihn angeblich ärgert, dass vor der JVA niemand auf die Barrikaden geht, so wie die Franzosen bei der Journalistin  Françoise Aubonas. Er würde Memoranden wie: “45 Tage unschuldig in Haft ” auf der Web-Site seiner Firma erwarten!  Der Anschein, die beiden Reporter hätten auch hier ein Gespräch mit Jörg Kachelmann geführt,  wird erweckt. Doch just an diesem Tag können die Bildpaparazzi genau belegen,  wo er er war, überall,  nur nicht beim Stern!

Ich erinnere mich mit Schaudern an die Aussage der Zeugin Katja H.( die teils öffentlich ausgesagt hat),  mit welcher Perfidie die Journalisten sie , ihre Familie , Ihre Nachbarn bedrängt haben. Eine Liste davon hat sie bei Gericht abgegeben – aber hat man darüber auch nur ein Wort in der Presse gelesen, in TV gesehen? Das war nicht interessant! Nicht wichtig, denn es ging ja um die Arbeitsmethoden der Zunft! Wie vieles  – was in den Stunden, in denen die Öffentlichkeit zu gelassen war und von  “jenen Butterbrot-verzehrenden Omas” die keine waren , mitgeschrieben wurde- verschwieg die Presse. Fanden die, welche in “der ersten Reihe sassen” es wohl nicht wichtig, sortierten sie aus, was die Leser beim Frühstück erfahren durften. Z.B.  Beispiel, was genau der Gutachter vom LKA sagte, da das “Tatmesser” immer noch in ihren Köpfen schwirrte, weil es so schön passte? Wie Staatsanwalt Oltrogge insistierte, besonders wegen diesem Messer? Der Beispiele gäbe es so viele!

Und jetzt “kritisieren” 84,6 % ( von 135 Teilnehmern an dieser Studie ?)der Zünftler ihre Kollegen? Das ist Heuchelei!  Alle haben mitgetan, kein Blödsinn war (ist!) ihnen zu dämlich, wenn sie nur den Namen Kachelmann gewinnbringend missbrauchen können. Das war und ist so! Kann man hier nachlesen.

Hat sich ein Journalist über Harald Schmidts Schwachsinn über Kachelmann aufgeregt? Nein, der BILD war das sogar eine Schlagzeile wert! http://www.bild.de/unterhaltung/tv/schmidt/thematisiert-kachelmann-knast-wetter-in-seiner-latenight-show-11991266.bild.html

Und die Welt findet :“Es muss schön gewesen sein, als der Standesbeamte zum Schluss der Zeremonie sagte: ‘Sie dürfen die Braut jetzt schlagen!’” gehöre zu Schmidts besten Sprüchenhttp://www.welt.de/fernsehen/article12953572/Kachelmann-Sie-duerfen-die-Braut-jetzt-schlagen.html

Für  Pochers spätpubertären Klamauk muss der Zuseher jetzt, beim neuen Arbeitgeber, bezahlen, da hat der Auftritt vom ersten Prozesstag auch nichts mehr genützt… Er flog…

Jeder Dorf-Satiriker, jeder Bänkelsänger  durfte Jörg Kachelmann verunglimpfen, ein Fressen für die Presse, die so dummes Zeug abdrucken,  denn damit kamen ihre Ergüsse ins Google-Ranking ganz nach oben.

Fazit: Ich lese dann noch”Die Mehrheit der Befragten schliesst eine Rückkehr auf den Bildschirm aus!”

Frage: Mit welcher Begründung? Und welche Mehrheit ist das? Die der Zuseher, der Journalisten, der Verantwortlichen für ein gebührenintensives TV- wie ARD/ZDF? Kann es nicht sein, dass sich ein “Privater” entschliesst, Jörg Kachelmanns überragende Medienpräsenz zu nutzen? Eine Präsenz, die für die SZ im Februar 2010 noch ein Jubelartikel wert war?http://www.sueddeutsche.de/sport/tv-ereignis-olympia-kachelmann-in-whistler-schifft-es-unten-rein-1.58947                                                         Oder kommt die “Mehrheit” der Befragten aus 135 Teilnehmern dieses Frage und Antwortspiels, wo Mehrfachantworten möglich waren?

“Glaubensfragen” verlangen stereotype Antworten :                                                      Kreuzen sie bitte an ø JA/ø Nein/ø Vielleicht !

Das erinnert mich an die Umfrage eines blaugelben Möbelhauses. Die machen das auch, wenn man etwas gekauft hat. Die Möglichkeiten, Antworten zu präzisieren,  sind nicht gegeben.

Aus rund 8 Seiten besteht also die “Wissenschaftliche” Erhebung der Autorin. Möglicherweise reicht das für eine Bachelorarbeit, ich weiss es nicht. Aber haben diese 8 Seiten Anspruch auf das Prädikat : methodisch-systematisches Vorgehen ? Reichen wirklich 135 Fragebögen,  um die ganze Problematik der Zeit zwischen 22.März 2010 und 27.Juli 2011( und auch noch später!) bezüglich der journalistischen/staatsanwaltlichen/verteidigerischen Vorgehensweise in der Causa Kachelmann aufzuzeigen? Eine Problematik, die sich bis heute nicht geändert hat, wo doch jetzt angeblich so viele Journalisten der Meinung sind, dass nicht gut gearbeitet wurde? Von keiner Seite?

Sechs Seiten durfte doch Schwarzer schon als Geleitwort schreiben! Und dabei ist sie eine der Schreiberlinge gewesen, die die Schuld  Jörg Kachelmanns in die Köpfe der Leserschaft eingehämmert hat!  Immer wieder, bis zum heutigen Tag! 

Gut, die “Erhebung” bestätigt nur, dass die Staatsanwaltschaft vehement an der Diffamierung und Vorverurteilung von Jörg Kachelmann arbeitete. Aber das wussten jene, die sich damit befasst haben,  seit dem 22. März 2010!

Es bestätigt , dass  bestimmte Verlage wie z.B.Springer und Burda mit Begeisterung an der Diskreditierung Jörg Kachelmanns arbeiteten  – es bis heute tun. Aber auch das wussten wir schon lange!

Wir hier am Blog haben vieles davon aufgezeigt, dafür wurden wir gescholten, beleidigt. Jetzt haben wir die Bestätigung! Das stimmt mich natürlich freudig und dankbar , weil so viele mitgearbeitet haben.

Jedoch als Nachschlagewerk , so wie es auf der Buchrückseite steht ist, dieser Teil einfach zu dürftig:

Der vorliegende programmatische Sammelband fasst die aktuelle Diskussion um die Bedeutung und Funktion der strategischen Rechtskommunikation zusammen. Ausgehend vom amerikanischen Vorbild hat sich die Öffentlichkeitsarbeit in und um Gerichtsverfahren in Deutschland und Europa deutlich professionalisiert und ausgeweitet – auch auf Staatsanwaltschaften und Gerichte. Im vorliegenden Band kommen wichtige Vertreter der theoretischen Fundierung und Weiterentwicklung des Feldes ebenso zu Wort wie die führenden Stimmen der Praxis auf Seiten des Journalismus, der Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte und der Beratung. Damit liefert das Buch die erste umfassende Darstellung des Status quo der Litigation-PR im deutschen Sprachraum. Englischsprachige Abstracts und ein Stichwortverzeichnis machen den Band auch als Nachschlagewerk nutzbar. Quelle: amazon /Litigation-PR: Alles was Recht ist /Lars Rademacher/Alexander Schmitt-Geiger

Mir scheint,  als wurde auch hier der Name Kachelmann als Zugpferd für den Verkauf genommen und damit,  ja auch damit man Schwarzer als Geleitwortschöpferin animieren konnte, für die Jörg Kachelmann schlimmer ist als für einen Stier ein rotes Tuch.  Selbst wenn Lars Rademacher schreibt, solche Bücher seien kein ökonomischer Erfolg - jetzt wird es wohl einer sein. Der Litigation-PR  sei Dank! Denn diese kann nicht nur von Anwälten vor, während und nach einem Prozess betrieben werden. Das können auch jene, denen ein Urteil nicht gefällt, vor, während und nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung :  Und die sitzen- unter anderen –  bei BUNTE, BILD,  FOCUS, EMMA…


53 Kommentare >

Füreinander – Miteinander – Nebeneinander können nicht alleine.Robert Schumann
Inzwischen haben das Frauen und Männer längst erkannt, da braucht es keine Hetzkampagnen von Ewiggestrigen, die das nicht sehen wollen!R.E.N

Es reicht schon lange, Frau Schwarzer!

Man ist von Ihnen ja schon einiges gewöhnt.

Fangen wir einmal damit an, dass Ihre „Wir haben abgetrieben-Kampagne“ ein Märchengeschichte war. Viele der von Ihnen genannten  Frauen geben heute zu, dass sie von Ihnen genötigt wurden, dieses Märchen zu erzählen und niemals abgetrieben haben. Sie auch nicht. (Für ein Kind waren Sie zu egoistisch, aber an Frauen, die sich dafür entscheiden herumnörgeln, das schon!)

Ihr Kommentar zu diesen Lügen: Das spielt keine Rolle….

Was heisst Sie, meine Werteste,gehen  mit der Wahrheit, wenn sie Ihnen nicht in den Kram passt recht liederlich, wenn nicht pflichtvergessen, um! 

Lügen ist für Sie – so scheint es – eine Notwendigkeit um ihre abstrusen Gedanken unter das Volk zu bringen. Wenn Frau lügt ist das Notwehr, wenn Mann lügt ein Verbrechen? Damit haben Sie die arme Frauenschar der 70er indoktriniert. 

Oh ja, die Würde der Frau ist unantastbar, aber die eines Mannes ebenso, denn es heisst :

Die Achtung der Menschenwürde durch den Staat und seine Vertreter ist in Art. 1 Abs. 1 GG festgeschrieben:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Diese Artikel gilt auch für eine Alice Schwarzer! Von Unterscheidung in Mann und Frau steht hier nichts! Sie haben die Menschenwürde im Fall Kachelmann  ohne Ende, ohne Grenzen verletzt!

Der Focus schreibt am 23.3.1998: Sie verfolgt ihre Ziele und nimmt dabei nicht viel Rücksicht auf andere….

Beim Spiegel kann man am 1.5.1993 über Ihr Pamphlet über den Fall Kelly/Bastian  lesen:

Der Titel “Eine tödliche Liebe” verspricht, was das Buch leider auch hält, nämlich Sensationshascherei. Und es ist ein beredtes Beispiel dafür, wie man mit der Wahrheit lügen kann.

Reinen Irrsinn, kann man nicht nur im Jubel um „Den kleinen Unterschied“ :

David Reimer wurde in den sechziger Jahren im Kleinkindalter der Penis “verbrannt”, wie es heißt. Ein Chirurg beschloss ihm auch die Hoden abzuschneiden und ihn als Mädchen als Brenda Reimer aufziehen zu lassen, Eine Vorratskastration für ein makabres Zwillingsexperiment (denn sein Bruder war unversehrt), konnte man im Kleinkindalter eine Geschlechtsneuzuweisung vornehmen? 1977 bejubelte Alice Schwarzer in ihrem Buch “Der kleine Unterschied..” das “gelungene Experiment” als Beweis dafür, dass es auf das biologische Geschlecht nicht ankomme.

- sondern auch in dem hysterischen Ausbruch 1995  als Lorena Bobbitt, die ihrem schlafenden Mann John den Penis abgetrennt hatte, ersehen:

„Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!“

Verstümmelungen, Straftaten als Non plus Ultra Ihrer Ansichten  die sie für rechtens  verkaufen –  wenn es um einen Mann geht, ist Ihnen jedes Mittel recht! Dass elende Schicksale daran hängen- wen kümmerts :Hauptsache die Schwarzer fühlt sich bestätigt!

Bis heute ist das so, und um diese Thesen in die Welt hinausschreien zu können, nehmen Sie jedes Talkshowangebot an. Und die Medien- denen es ja nur um Quoten geht- laden sie  gerne ein. Verständlich, wenn Schwarzer kommt ist Randale vorprogrammiert und vielleicht schauen ein paar  mehr – die sich eben daran aufgeilen, die das Thema gar nicht interessiert, sondern einzig und allein Ihre Ausfälle und Gemeinheiten –den Schwachsinn an. Und schon ist Lanz, Maischberger, Will und Konsorten in den Quoten weiter oben. Es hat aber nichts mit den Inhalten, sondern nur mit Ihren Ausbrüchen und Beleidigungen anderer, Ihre Spezialität, zu tun.

Meist haben sie dann immer ein Traktat zu verkaufen. Also PR für eine von Ihnen verbrochene Ware, die sonst- vermutlich –  nur wenige  freiwillig kaufen würden.

Sie müssen es als Sternstunde in Ihrem Restleben angesehen haben, als die Schwetzingerin Jörg Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigte. Wenn ich mich recht erinnere, war gerade eine EMMA Flaute, Verluste in Ihren Finanzen konnte man nachlesen (tja, blöd, dass die Steuererklärungen halt jetzt öffentlich sind). Was also tun?

 Auf ihn mit Gebrüll – und schon stellen Sie fest: dass er ein Vergewaltiger ist, weil, ja weil : Auch nette Männer vergewaltigen!

Weil Ihnen, ausgerechnet Ihnen, gewisse Sexualpraktiken nicht in den Kram passten. So ein heuchlerisches Affentheater von jemanden, dem es eigentlich egal ist, wer neben ihm liegt, ist verwerflich. Sex ist vielfältiger als die billigen Klischees, die von einer Schwarzer verbreitet werden, schreibt Julia Seeliger. Aber anscheinend weiss das eine Schwarzer nicht.Oder will nicht wahrhaben, dass auch Frauen an ungewöhnlicher Erotik Spass haben.

Zu keiner Zeit haben sie die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung gelten lassen.

Aber wer liest schon den Emma-Blog – Schwestern im Geiste – das sind zu wenige, die würden Ihre „Lebenserinnerungen über den Bruno, der Servietten faltet, und anderen Unsinn“ wohl sowieso kaufen!  Aber es braucht mehr, um einen finanziellen Erfolg zu haben. Also was bleibt?

Sie paktieren mit der wohl unmöglichsten Gazette Deutschlands – Was haben Sie für den Verkauf von Kachelmann erhalten?  Denn Sie haben ihn verkauft, in dem Sie immer darauf pochten, Jörg Kachelmann sei Schuldig und die Antragstellerin die reinste Jungfrau dieser Welt.

Bis heute geben Sie nicht zu, dass die Frau – nicht nur in den Randgeschehen – sondern auch in der Hauptsache : und hier ist die Manipulation mit dem angeblichen Tatmesser wohl das Gravierendste – gelogen hat. Sie wollen nicht einmal zur Kenntnis nehmen , dass sogar die Staatsanwaltschaft  UND der Nebenklägeranwalt diese Lügen zugeben musste.

Sie, Frau Schwarzer, haben unberechtigt versucht Einfluss auf  Antragstellerin, Staatsanwaltschaft, Gericht und Urteil- aber auch auf Gutachter Seidler – zu nehmen.

Wenn man Ihnen das nachgewiesen hat, dann sind sie wutentbrannt davon gelaufen!

Sie haben sich bemüht mit Ihren unsäglichen Artikeln in der unmöglichsten Gazette Deutschland die Leserschaft zu manipulieren. Militant und hasserfüllt waren Ihre Tiraden (ich habe Sie live vor dem Mannheimer Gericht erlebt) gegen Jörg Kachelmann und seine Anwälte!

Ihre Anwesenheit im Gerichtssaal war beklemmend! Man hatte das Gefühl eine  Nachgeborene von Mortius treibt ihr Unwesen.

Selbst als Jörg Kachelmann freigesprochen wurde – und es sollte Ihnen als „Journalistin“ bekannt sein, dass die StPO keinen Freispruch erster, zweiter oder sonst einer Klasse kennt! – konnten Sie es nicht lassen nachzutreten. Dass Sie sich damit sogar mit der BUNTEN, einem journalistischen Machwerk, welches Ihnen eigentlich zuwider sein müsste – gemein gemacht haben, lässt tief blicken.

Was haben Sie eigentlich geglaubt, meine Beste, das sich Jörg Kachelmann Ihre Nachverurteilung bis zum St. Nimmerleinstag gefallen lässt? Um Ihr Buch an die Frau zu bringen war Ihnen bis heute jedes Mittel recht. Aber es gibt eben auch noch Gerichte, die sich von Ihnen nicht auf der Nase tanzen lassen, oder vor dem geballten feministischen Geschrei den Schwanz nicht einziehen.

Sie schrecken nicht davor zurück Jörg Kachelmann zu verdächtigen, er würde mit fiesen Tricks arbeiten um sein Buch verkaufen zu können? Aber Hallo, jetzt ist schon ein zweites „ Werk“ ,an dem Sie verdienen werden, im Umlauf und was machen Sie? Um die Verkaufszahlen zu schönen, starten sie neuerliche Angriffe auf Jörg Kachelmann. Wie würden Sie das nennen- Nein, natürlich nicht Litigation-PR, niemals! Sie nennen das journalistische Freiheit!

Es giftet Sie, dass Jörg Kachelmann und seine Anwälte  die Blasphemie begehen Sie, die grosse Alice Schwarzer, die doch nur das Beste für die Frauen  will und jeden Mann als potenziellen Vergewaltiger sieht, vor Gericht bringen, weil Sie das Recht tändig brechen und missbrauchen. Pfui, Spinne, was glauben die eigentlich, nicht wahr?

Mir ist schon klar, Frau Schwarzer, dass Sie demnächst 70 Jahre alt werden, die Hochblüte Ihrer Popularität, Ihres Einflusses ist vorbei. Man braucht Sie eben allenfalls als Krawalltante .

Ich lese im Web: Alice Schwarzer hat ein harmloses, vernünftiges und keinesfalls polarisierendes Interview von Kristina Schröder dafür missbraucht PR in eigener Sache zu machen.

Und ich lese auch: Weil Alice Schwarzer & Co. sich nicht eingestehen wollen, dass die jungen und modernen Frauen kein feministisches Manifest mehr benötigen, um im Leben zu bestehen, sondern ihren Weg selbstbewusst, unideologisch und unverkrampft gehen wollen. Weil sie nicht wahrhaben können, dass heutzutage hinter starken und erfolgreichen Frauen in der Regel eher mutige, partnerschaftliche und starke Männer als Feministinnen stehen.  Jahrzehntelang hatten sie etwas für das (bzw. wogegen) sie kämpfen konnten. Das Patriarchat, Ungleichheit, Ungerechtigkeit, Unterdrückung. Und plötzlich müssen sie feststellen, dass die jungen Frauen nicht mehr mitkämpfen wollen.

Ja, Frau Schwarzer, unser Geschlecht ist heute wirklich nicht mehr wichtig, inzwischen definieren wir uns über andere Dinge!

Ihre Schlagworte sind veraltet und inzwischen nicht mehr opportun. Nehmen Sie Ihr Bundesverdienstkreuz – möglicherweise haben Sie es verdient,denn wenn man die Liste derer ansieht die es auch haben, ist die Gesellschaft nicht unbedingt berauschend,: Gustavo Rojas Pinilla,Soraya Esfandiary-Bakhtiary, Fulgencio Batista y Zaldívar,Nicolae Ceaușescu, -  für mich allerdings haben Sie nicht gekämpft, ich war schon emanzipiert, bevor Sie modern wurden und bin es bis heute geblieben! Und hören Sie endlich auf, sich nur mehr über den Namen Jörg Kachelmann ins Gespräch zu bringen.

Aber DAS zu hoffen ist wohl vergebliche Liebesmühe. Denn sie sind böse,borniert und mitleidslos. Wissen Sie eigentlich wie viele Fehlurteile es gibt und gegeben hat? Wie viele Männer – deren Familien und Existenzen – vernichtet wurden, nur weil eine der Frauen, die Sie so hochjubeln, gelogen hat!

Wahrscheinlich schon, aber DAS ist Ihnen und Ihresgleichen kein Wort, keine Zeile wert – denn dann müssten Sie eingestehen, dass  immer mehr Fälle bekannt werden, an denen  solche Racheengel ihren verachtenswerten Anteil haben, als Sie es zugeben wollen. Dass Frauen nicht, wie von Ihnen suggeriert, immer die  geschlagenen, unterdrückten Hascherln sind, sondern durchaus gemein und niederträchtig handeln können.Das war zwar immer schon bekannt, aber Sie haben Frauen zu Heiligen hochstilisiert! Die jedoch durchaus kaltblütig den Tod eines Menschen in Kauf nehmen! Und kein Wort , keine Zeile von Ihnen, dass solche Falschbeschuldigerinnen – weil wir ja, die von Ihnen propagierte Gleichberechtigung haben – genauso hart bestraft werden müssen.

Und da können wir nur einigen,wenigen, Medien danken, die endlich auch von der dunklen Seite der Strafprozesse berichten, in denen Männer – weil Sie das so wünschen – verurteilt werden, selbst wenn sie unschuldig sind und Jahre oder Jahrzehnte auf die Rehabilitation warten. müssen. Dass es vielleicht so kommt, ist nur den, von Ihnen so geschmähten Anwälten, die wirklich für „Law and Order“ eintreten, zu verdanken!

 Es widert Sie also an, dass sich ein Freigesprochener gegen die Frau wehrt, die ihn vor Gericht gebracht hat, es widert Sie an, dass Gerichte Sie verurteilen, weil Sie sich nicht an Recht und Gesetz halten, es widern Sie alles an und Sie wollen mit Herrn Kachelmann nichts mehr zu tun haben.

Dann lassen Sie es doch endlich!Aber manchmal kann man zu der Meinung kommen, dass Sie es Jörg Kachelmann nicht verzeihen können, dass er nur einmal mit Ihnen getanzt hat, und nicht mehr! Wo doch sonst Prominente angeblich zu Ihren Füssen liegen(lagen).

 Und es widert Sie an, dass immer mehr Richter nicht grundsätzlich alles für bare Münze nehmen, was ihnen von Frauen serviert wird. Das endlich auch nachgefragt wird ob es stimmt was eine Anzeigenerstatterin erzählt, dass nicht der Mann generell der Vergewaltiger, der Schläger, der Beelzebub ist.

Und doch… Sie können es nicht lassen. Es scheint mir eine Art Hassliebe zu sein, die Sie treibt weiter zu machen und…. natürlich die finanziellen Aspekte. Was müssen Sie mit jedem Buch, mit jedem Vorwort zu einer Schwarte die die Welt nicht braucht, mit jedem Artikel, mit jeder Teilnahme an diesen schrecklichen Talks, die nur der Befriedigung des voyeuristischen Interesses einer gewissen Zuschauschicht entspricht die sie bedienen, verdient?

Und die wenigen ZustimmerINNEN auf Ihrem Blog sind natürlich zu kümmerlich um in aller Munde zu bleiben. Da muss PR (die Sie ja soooo verabscheuen) her!  Besonders wenn der Verkauf nicht so läuft und man auf Platz 92 bei einem Grossbuchhändler sitzen bleibt! Also weiter Jörg Kachelmann – an den Sie sich krallen wie eine Zecke! 

 Dabei reicht es  wirklich, Frau Schwarzer, die Causa Kachelmann haben Sie ausgelutscht bis zum Erbrechen!  Warum ziehen Sie sich nicht auf das Altenteil zurück und ruhen auf den, inzwischen trockenen, Lorbeeren aus. Schreiben Sie am Teil -2- Ihrer Memoiren, aber bitte suchen Sie sich nicht – anlässlich des Erscheinungsdatums – ein  neues  Opfer, dass sie bis in alle Ewigkeit verurteilen. Nur um dieses Buch dann, wie bei Band Eins geschehen, auf dem Rücken eines Unschuldigen, eines Freigesprochenen, zu vermarkten. 

Denn es gibt viele- die keine Speichellecker sind – denen Sie reichen! 

Ich bin keine Freundin der taz. ganz bestimmt nicht, aber der Kommentar vom 4.August 2010 hat meine vollste Zustimmung gefunden. Schluss-Satz:

≠Alice Schwarzer lag schon mit der PorNo-Kampagne falsch. Heute kommt noch die Verbohrtheit des Alters hinzu. Es ist Zeit, dass Schwarzer als Feministin Nummer eins abtritt. Frau – und Mann – kann die Ungleichheit der Geschlechter besser kritisieren, wenn Fakten eine Rolle spielen – und nicht die selbe misstönende Schallplatte, die Schwarzer seit mehr als 30 Jahren abspielt.≠


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geborgt bei kachelmannwetter/Wordpress

Eine Geschichte, aber nicht von den Gebrüdern Grimm….

Wetterdienste gibt es seit – ja  – seit wann eigentlich?

Nun den „Helvetischen“ wohl schon ewig, ich weiss es nicht genau. Er gehört der Schweizerischen Eidgenossenschaft, also dem Volk und wird von uns – via Steuertopf (den wir alle füllen, ausser, man ist prominent) gesponsert. Er nennt sich Meteoschweiz.

http://www.meteoschweiz.admin.ch/web/de.html

Dann – Anno 1990 – kam ein junger, innovativer Aussenseiter namens Jörg Kachelmann und hatte mit seiner Idee, einen privaten Wetterdienst zu gründen, grandiosen Erfolg.

Seine Firma, sein Engagement wurden bekannt und er, der Wetterfrosch,  wurde – trotzdem überall Unken sassen – zum Publikumsliebling. Ein wenig im Internet geblättert und man findet (fand?) Promis die sich ach so gerne mit ihm zeigten und  von seinem Bekanntheitsgrad profitierten!

Jeder von uns, der sich damit beschäftigt hat, kennt die Erfolgs-Story. Kein Schwein hat sich um sein Privatleben gekümmert, wohl wissend, dass dies auch niemanden zu interessieren hatte. Punkt. Aus!

Erinnern wir uns doch noch an die Lobeshymne in der SZ: Sie haben einen Wetterfrosch nach Kanada mitgenommen, und sie sahen, dass es gut war.  

Das war 5 Minuten vor 12… Kurze Zeit später wurde der Publikumsliebling  dank einer Falschbeschuldigung zum Paria. Die BILDZeitung und andere Schmuddelgazetten lieferten sich eine Schlacht um die miesesten Schlagzeilen, um Jörg Kachelmann zu ruinieren und zahlten Denunziantinnen hohe Summen für ihre „Aussagen!“ Manche von ihnen bekamen mehr als Judas, dessen 30 Silberlinge würden heute 10.000 Euros entsprechen. (Währungsumrechnung Welt online)

Selbst die geplante „feindliche Übernahme“ der Meteomedia ist nicht gelungen. Jörg Kachelmann blieb der Chef.

Auch wenn sich immer wieder Insider verleiten (kaufen?) gelassen haben, Nachrichten und Firmeninterna an die Presse weiterzugeben.  Ich denke da an den Sonntag.ch…

Auch wenn sich „Lehrlinge“ und gute Bekannte – die sich inzwischen mit eigenen, mehr oder weniger gut laufenden Wetterdiensten selbstständig gemacht hatten – zu sehr , nun sagen wir,  eigenartigen Aussagen und Psychogrammen ihres ehemaligen Chefs oder Freundes verblö… pardon,  verlocken liessen.

Wie konnte man schon am 1.April 2010 lesen:

Zitat: In der Schweiz stehen dafür bereits Konkurrenten bereit, um Meteomedia Markt abzuringen.

Laut Peter Wick, der 70 Prozent des privaten Wettermarktes in der Schweiz betreut und einst Geschäftspartner von Kachelmann war, ist „der Schweizer Markt von Meteomedia gefährdet“.Gefällig erklärte er in der schweizerischen Zeitung „Sonntag“ weiterhin, dass er mit seiner Firma Meteonews „gerne bereit sei – falls nötig – auszuhelfen“.

Auch Konkurrent Thomas Bucheli steht angeblich schon in den Startlöchern, Meteomedia Marktanteile in der Schweiz einzunehmen. Er will sich öffentlich aber nicht äußern.  Zitat Ende (Quelle netplosiv.com)

Inzwischen sollte aber jeder wissen, dass Meteomedia und damit Jörg Kachelmann gute Arbeit leistet und der Prozess vorbei ist. Der Freispruch rechtskräftig! Sollte man eigentlich denken.

Aber nein, dem ist nicht so!

Weil, ja weil die Schweizer Eidgenossenschaft mehr  Schtütz* will (braucht?). Und was ist da einträglich?? Genau, das Wetter! Man kam also auf die Idee, Meteoschweiz.ch sollte in die Privatwirtschaft gehen.

Zitat: Meteo Schweiz, das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie, wird reformiert und entwickelt sich von einer Fachinstitution zu einem «unternehmerischen Wetterdienst», Zitat Ende

http://www.derbund.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Meteo-Schweiz-koennte-uns-platt-walzen/story/31295061

  Zitat : Die selbstbewusste Ankündigung ist der jüngste Akt eines Bundesbetriebs, dessen Name Meteo Schweiz bereits suggeriert, dass er seit längerem viel mehr Privatunternehmen ist als Verwaltungseinheit. Ein Unternehmen, das mit der Arroganz eines Monopolisten auftritt und Kritik ignoriert. Ein Unternehmen, das sich mit Steuergeldern finanzieren lässt und seine Konkurrenten aus der Privatwirtschaft behindert und bedrängt. Zitat Ende

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Ein-Unwetter-mit-Ansage/story/10208585

Klar, dass die kleinen privaten Wettervorhersager nicht sehr erfreut waren. Man gründete also  einen Zweck – Verband: Verband der Schweizer Meteo-Anbieter (SMA), denn sonst lieben sie sich gar nicht.

Nur Meteomedia und damit auch Jörg Kachelmann liess sich in diesen Streit nicht hineinziehen.  Warum? Weil die Firma wirtschaftlich dachte! Das machen  die „Kleinen“ jetzt Jörg Kachelmann zum persönlichen Vorwurf.

Da stellt sich nur die Frage: Wer von diesen „Freunden“ hat sich jemals auf Jörg Kachelmanns Seite gestellt? Wer hat ihn in seiner schwersten Zeit unterstützt! KEINER! Alle haben den Schwanz eingezogen.

Und nun soll Meteomedia sich ein Geschäft entgehen lassen?

Ausserdem, wer gewinnt schon gegen den steuerfinanzierten Bund? Dann lieber mit dem Beelzebub kooperieren.

So war die Lage vor Weihnachten! Das Fest des Friedens ist vorbei .

Nun äussert sich Peter Wick von MeteoNews AG, welcher seine Wetterdaten von  xx Stellen einsammelt und sicher niemals – wie einst Jörg Kachelmann – seine Orte für Wetterstationen selbst auswählte, besuchte und aus neuen Aufstellungen Volksevents machte.

Beispiele:

Oktober 2003: Kachelmann weiht mit der Ex-„Heidekönigin” Jenny Elvers eine Wetterstation im Kreis Lüneburg ein.

Juni 2006: Bei strahlendem Sonnenschein hat der „Wetterguru“ Jörg Kachelmann, bekannt aus Wettervorhersagen in TV und Radiosendungen, am Samstag die Wetterstation am Camping- und Ferienpark Wulfener Hals auf Fehmarn feierlich eröffnet.

u.v.a.m.

*****

Also dieser Peter Wick, der sich im Mai 2011 einen Bart wachsen liess, weil: „Die Frauen mögen das!“ Und auch farbigere Klamotten tragen wollte: http://www.schweizer-illustrierte.ch/prominente/peter-wick-von-meteonews-neu-mit-bart-die-frauen-moegen-das  So, So! Wick, Peter Wick ….

Aber da war doch etwas :” Das etwas schmuddelige Auftreten könnte sogar narzisstisch oder eitel sein. “Er war zudem nicht immer nur charmant, sondern konnte tiefschwarz sarkastisch sein. Er hatte tatsächlich zwei Seiten.” (Peter Wick zur Welt September 2010)

 Jedenfalls schreibt er gestern am 8.Januar 2012 im Schweizer Sturmforum folgenden Beitrag:

von wick » So 8. Jan 2012, 10:40

Liebe Forumsteilnehmer

Ich werde neu in regelmässigen Abständen nun über die geplante Teil-Privatisierung der MeteoSchweiz berichten. Ich möchte an dieser Stelle – sehr wichitig – erwähnen, dass wir von MeteoNews mit MeteoSchweiz angenehm zusammenarbeiten und mit den Mitarbietern eine sehr geschätzte und mindestens von Teilen der Mitarbeiterschaft von MeteoSchweiz respektvolle Zusammenarbeit pflegen. Es geht somit beim Thema“Privatisierung MeteoSchweiz“ nicht um persönliche Aspekte, sondern um Geschäftspolitische.
Entsprechend haben Meteoblue, Meteodat, Meteonews, Meteoradar und Meteotest den Verband Schweizer Meteo Anbieter (SMA) gegründet (leider und aus logischend Gründen (siehe Betrag unten und in der Basler Zeitung vom 23.12.2011) hat Meteomedia zwar an den Gründungssitzungen Teilgenommen, alle Inhalte zu Kenntnis genommen, aber am Vorabend der effektiven Gründung Ihren Rückzug bekannt gegeben).

Hier ein erster Beitrag, es geht um den Wetterdatenverkauf der Meteomedia an die MeteoSchweiz (siehe auch BAZ vom 23.12.2011):

Es ist mir ein Anliegen ein Thema zu thematisieren, welches uns sehr beschäftigt. Es hat sich zwar abgezeichnet, aber nach dem Bericht in der Basler Zeitung bin ich doch teilweise sehr erstaunt.
Kachelmanns Meteomedia verkauft ab 2012 die Daten der Wetterstationen an Meteoschweiz. Der kolportierte Vertragsumfang wird mit 100’000 bis 200’000 Franken beziffert. Zum Vergleich: MeteoNews bezahlt für die 10Minuten-Beabachtungen, einigen anderen kleineren Leistungen und dem Radar (!) etwas mehr als die Hälfte des unteren genannten Betrags. MeteoSchweiz kauft somit für Stundenwerte von gegen 300 Wetterstationen (meist semiprofessionelle, aber taugliche Ventage Pro) für den dreifachen Betrag ein, was Ihre Swissmetnet-Stationen, Augebeobachtungen und Radardaten kosten. Ich überlasse jedem Leser hier die entsprechende Beurteilung. Zu bemerken ist, dass die Daten für interne Zwecke benutzt werden! Sprich es wird nie ein Rekordwert dieser Stationen veröffentlicht.
Es macht demnach auch wieder Sinn, dass sich Meteomedia als einziger privater Wetterdienst nicht am Verband Schweizer Meteo Anbieter (SMA) angeschlossen hat. Logischerweise will Meteomedia einen Kunden nicht mit einem solchen Beitritt vor den Kopf stossen. Oder hat man Kachelmann mit einem netten Obolus Maultot gemacht?
Was mich zudem interessiert ist, ob mindestens Teile der Einnahmen des Verkaufs von Daten der Wetterstationen (auch von Dritten) an die Wetterstationsbetreiber zurück fliessen? Ansonsten macht Kachelmann, Schugg und Co ein nettes Geschäft mit Wetterdaten, welche von Partnern erhoben werden.
Noch ist MeteoSchweiz hauptsächlich von Steuergeldern finanziert und der Vertrag soll im 2012 bereits laufen. Entsprechend gibt die MeteoSchweiz trotz Entlassungen und anderen Sparübungen Geld für (ich sag es mal so) ziemlich teuere Wetterdaten aus.

Tatsache ist, dass Kachelmann keine Gelegenheit ausgelassen hat MeteoSchweiz zu bekämpfen und in den Dreck zu ziehen. Letztmals beim Warndebakel im Sommer. Nach Aussagen des Chefs von MeteoSchweiz in einem persönlichen Gespräch wurde die Thematik angeschnitten und damals war eine Zusammenarbeit zwischen Kachelmann und MeteoSchweiz nicht denkbar…! Wie schnell sich doch die Meinungen ändern. Natürlich sind die Wetterdaten in einem gewissen Masse wertvoll, aber man weicht beidseitig in beschämender Manier von Geschäftsgebaren ab. Kachelmann verkauft seinem ärgsten Konkurrenten seine so heiligen Wetterdaten, MeteoSchweiz kauft von seinem grössten Gegner und Kritiker Wetterdaten für teures Geld. Das ist ein beidseitiger bitterer Gang nach Canossa, wobei wahrscheinlich Kachelmann und Meteomedia das Geld bitterer nötig haben als MeteoSchweiz die Wetterdaten.

Vielleicht zahlt MeteoSchweiz ja auch Bucheli Geld für Wetterdaten oder für die Mithilfe bei der Warnung?

Die Konsequenz ist, dass es bitter nötig ist, die Verselbständigung der MeteoSchweiz zu verhindern. Der Verband SMA wird versuchen das neue Meteogesetzt zu verhindern oder abzuschwächen. Und Kachelmann muss sich unter Umständen ab 2014 bewusst sein, dass ALLE Wetterdaten von Meteoschweiz frei zur Verfügung stehen, auch diese der Meteocentrale.

Peter Wick

http://www.meteoradar.ch/forum/viewtopic.php?p=144710#p144068

Wie soll man dieses Pamphlet nennen: hasserfüllt, neidisch, bösartig?

Auf jeden Fall unter der Gürtellinie!

* schweizerdeutsch Geld


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Danke für die umfangreiche Post , mit guten Wünschen ,Zuspruch und Lob!

- die anderen Schriftwerke habe ich alle auch gelesen, sie waren es nicht wert, dass ich reagierte.

Danke für die fast 30.000 Beiträge , die unseren Blog so interessant machten!

- die Spammitteilungen habe ich zur Kenntnis genommen, sie waren es ebenfalls nicht wert mehr Beachtung zu bekommen.

Wir erwarten vom neuen Jahr immer das, was das alte nicht gehalten hat. Dabei sind wir es doch selbst, die das Jahr gestalten.

© Peter Amendt

À votre santé!  R.E.N


146 Kommentare >

Weihnachten steht direkt vor der Türe, also wollen wir uns nur mehr Heiterem widmen!

Haben uns die Medien in diesem Jahr nicht viel „ Freude“ bereitet? Oh, ja, sie haben uns beschimpft, beleidigt und Dinge verbreitet, die alle Weihnachtsmärchen und Sagen in den Schatten gestellt haben.

Sie sitzen auf dem hohen Ross (nicht Ros, wie aus dem Weihnachtslied) und meinen, nur sie hätten das Recht, der staunenden Leser/Seherschaft die ultimative Wahrheit nahe zu bringen.

Gerade Jörg Kachelmann hat’s möglich gemacht, dass die Allwissenden der schreibenden Zunft ihr Licht über uns leuchten liessen.

Und dann passiert so etwas:

Also es war so, ich habe einen Leserbrief geschrieben. Manchmal kribbelt es nach einem Artikel einfach in den Fingern, und man setzt sich hin und schreibt. Wem ist das noch nicht passiert! Schande über mich, aber ich habe es getan. Nicht an ein kleines Provinzblatt, nein ganz und gar nicht. Es war schon ein grosses Verlagshaus!

Ich bekam auch eine Antwort, die da lautete:

Sehr geehrter Herr Nesser

Herzlichen Dank für Ihren Leserbrief. Ein Echo aus der Leserschaft freut uns sehr und Kritik nehmen wir ernst.

Da wöchentlich sehr viele Leserbriefe auf der Redaktion eingehen, können wir nicht alle berücksichtigen. Aus diesem Grund konnten wir Ihren Leserbrief leider nicht veröffentlichen.

 Jeder Leserbrief wird jedoch an unsere zuständigen Redaktoren weitergeleitet, die sich über Reaktionen freuen und froh über die Darlegung verschiedener Meinungen und neuer Standpunkte sind.

 Wir freuen uns, wenn Sie auch weiterhin zu den aufmerksamen Lesern zählen und uns Ihre Meinung schreiben.

 Freundliche Grüsse

Name und Redaktion der Zeitung( ist bekannt)

Oh, dachte ich mir, Herr Neeser? Ich habe doch – wie immer – mit vollem Namen unterzeichnet, aus welchem hervorgeht, dass ich weiblich bin.  Nesser statt Neeser…. Aber das bin ich nachgerade gewöhnt!

Meine Antwort:

Herr ……….( Name bekannt)

Aber das wusste ich doch schon vorher, dass Sie mein Schreiben NICHT veröffentlichen würden. Sie haben es ja nicht einmal gelesen, sonst würden Sie gesehen haben, dass als Unterschrift Rita-Eva Neeser steht.

Ersparen Sie mir die Ausrede mit den „Vielen Leserbriefen“.. brauche ich nicht. Ich verzichte in Zukunft Ihre Zeitung zu lesen und/oder meine Meinung in irgendeiner Form zu äussern. Das bringt hier nichts.

Rita-Eva Neeser

 Es war anzunehmen, dass  die Redakteure mit  „Freuen„  so beschäftigt waren, dass sie darauf nicht mehr antworten würden. Aber da hatte ich mich geirrt. Ich wurde mit einer Antwort „erfreut“…. ehrlich erfreut, denn ich habe gelacht,  wie schon lange nicht mehr.  Ein schönes Geschenk, welches mir hier zuteil wurde:

 Warum? Weil ich meine Vermutung bestätigt sah, wie bei den Gazetten mit Lesermeinungen verfahren wird, und wer sich darum kümmert:

Sehr geehrter Herr Nesser

 Ich habe nichts mit den veröffentlichungen zu tun, da ich nur ein Lehrling bin.

Ich mache lediglich nur die Absagen und es tut mir sehr leid wenn ich anstatt Frau,

Herr schreibe.

 Freundliche Grüsse

Name und Redaktion( ist bekannt)

 Das also ist meine Weihnachtsgeschichte – eine wahre Begebenheit!

Wer weiss, ob ich hier nicht Post vom Nachfolger Marc-André’s , Jörg oder Thomas und wie sie alle heissen, bekommen habe! 


521 Kommentare >

Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften.

Deutsches Sprichwort

So gesehen,  kann  der nachfolgendene Kommentar bewertet werden!

Henning Marten, Story House Productions:

“Es ist unglaublich, wie Justiz, Anwälte, Presse und die sogenannte Öffentlichkeit mit diesem Fall umgesprungen sind – ihn für die unterschiedlichsten Zwecke instrumentalisiert haben. Und mittendrin Claudia D., die einen Stein zurück warf und eine Lawine auslöste.”

1) Justiz /Polizei

Claudia D. hatte von  der Justiz, beginnend bei der Schwetzinger Connection (Lapsit &.Co.) jede erdenkliche Hilfe. Man hat ihr jede vorstellbare Unterstützung bis hin zur Vorankündigung, wann man den zu ihr käme, um den Laptop zu holen, gewährt.  Sie wurde scheinbar ständig an der Hand geführt, und sie war für Lapsit &.Co. auch das Sprungbrett zu Beförderungen.

Professor Köhnken sagt dazu: Die Kripobeamtinnen, die seinerzeit als erste die Anzeige der Frau aufnahmen und ihr glaubten, hätten nicht wörtlich protokolliert.  Sie hätten auch nur oberflächlich gefragt, anstatt akribisch nachzuhaken. Ja, sie seien regelrecht “froh gewesen, nicht nachbohren zu müssen”.

Die Spurensicherung war so angelegt, dass sie nur dass untersuchten, was für die Angaben der Frau sprachen. Erinnern wir an die Couch, die erst 6 Wochen nach der Anzeige beamtshandelt wurde . Nicht wahr?  Was kann man in dieser langen Zeit alles anfangen. Von der Decke, unter der man nackt gesessen haben soll, war nie die Rede u.s.w.

Die Aussage des Polizisten:” …wir haben den Fall wie ein Tötungsdelikt bearbeitet”  klingt da schon nach einer schlechten Satire!

Die Aussagen der Polizisten waren anfangs direkte Vorverurteilungen! Als man sie dann ein zweites Mal aufbot, litten sie unisono an Gedächtnisverlust. (Nachzulesen hier am Blog, aufgezeichnet von Maschera, Biggi Meier und anderen Prozessbesuchern, weniges auch in der Presse durch die Damen Rückert und Friedrichsen)

Der Name von Claudia D. wurde immer geheim gehalten!

Vergessen wir auch nicht, dass es die Polizei war, die von Viola S. beauftragt wurde, ihr die Namen und Adressen – ihr noch nicht bekannter – Freundinnen zu übermitteln. (Wie das ablief, könnte man in den Akten, vielleicht sogar im Urteil nachlesen.)

Jörg Kachelmann dagegen wurde vom Tag seiner Verhaftung an wie ein Schwerverbrecher behandelt.

Man erinnere sich an das Verhaftungsevent (auch hier nachzulesen), für das  sich die Polizei später gegenseitig auf die Schultern klopfte und an den Schwetzinger Polizisten, der  seine Tochter mitnahm, um ihr eine Promiverhaftung vorzuführen.

Die Statements des Reto Schüssler, zu dieser Zeit Vorstandschef der JVA Mannheim!

Die Weitergabe der Häftlingsnummer und des Fotos  durch die Polizei!

Die Veröffentlichung, nicht nur durch die  Pressemitteilung, wer den der verhaftete Moderator ist! (Die Bild hat sich ja gerühmt, die besten Kontakte zur Polizei zu haben!)

Und… man wollte die Geschehnisse um den Haftprüfungstermin Jörg Kachelmann in die Schuhe schieben.  Wenn man aber Hans-Jörg Zumsteins Film aufmerksam gesehen hat, dann haben die Beamten nur nach Anweisung der Presse den Wagen wieder aus der Einfahrt geschoben, damit jene  diese Fotos machen konnten.

2) Staatsanwaltschaft

Claudia D. bekam Narrenfreiheit von der Staatsanwaltschaft,   auch noch,  als sie bereits nachweislich mehrfach bei ihren Aussagen gelogen hatte. Gerade Lars Torben Oltrogge fand die Lügen nicht so schlimm.

Als sie bei der vierten Einvernahme, Ende April, wieder einmal  in das von ihr zur Theaterreife stilisierte Tränenvergießen  und Zittern verfiel, brach man, obwohl sie gerade wieder Märchen erzählt hatte, die Vernehmung ab, und sie wurde nie mehr weiterbefragt.

Einige Tage später erhob Oltrogge Anklage.

Nie wurde untersucht, ob die Ausführung der angeblichen Vergewaltigung überhaupt so abgelaufen sein konnte, wie die Frau das angab. Am 9.2.2010, so erfuhr man später, hatte die Staatsanwaltschaft sogar noch Zweifel an diesen Aussagen und liess den Angeschuldigten abfliegen. Erst später hat man sich dann umorientiert, als Lars Torben Oltrogge wohl die Möglichkeit sahsah, dass ein Promiverfahren einen Karrieresprung bedeuten könnte. Und so liess man die Vernichtungsmaschinerie anlaufen.

Wie schreibt D. im Tagebuch:“ Man würde  sie über alle Schritte Jörg Kachelmanns unterrichten. “

Erinnern wir uns an die Unmengen von Pressekonferenzen, die der inzwischen beförderte Staatsanwalt Andreas Grossman gab, wo er – wider besseres Wissen- die Frau als glaubhaft bezeichnete!

Ermittlungen gegen die Frau wurden nur auf Druck der Verteidigung und das auch nur mit höhnischen Kommentaren vorgenommen (Beispiel: Laptop).

Staatsanwalt Oltrogge hat sich bis zuletzt geweigert, eine Untersuchung  der Claudia D. durch Gutachter vornehmen zu lassen. Er stützte sich auf das 46-Seiten-Traktat des behandelnden Arztes Seidler. Erst als es gar nicht mehr ging, beauftragte er Prof. Greuel.
Dieses Gutachten wartete er aber gar nicht mehr ab, als er vorab dessen Inhalt erfuhr, der ihm so gar nicht gefiel!  Als es öffentlich wurde, dass seine Haupt- und Lieblingszeugin nicht blütenweiss ist.

Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge vergass sich sogar soweit,  einem der führenden Wissenschaftler Deutschlands Käuflichkeit und Manipulation zu unterstellen.

Die Staatsanwaltschaft nahm sogar die hirnverbrannte Anschuldigung der Claudia D. ernst, als sie meinte, Jörg Kachelmann könnte eine Waffe ins Gericht schmuggeln und man ihn deswegen durchsuchen sollte!

Jörg Kachelmann hatte gegenüber der Mannheimer Staatsanwalt keine Chance:

Obengenannter Andreas Grossman sagte schon früh, dass mit einer Verurteilung zu rechnen ist!

Er war es auch, der das Messer als Tatwaffe bezeichnete, obwohl zu dieser Zeit schon feststand, dass es als solche ausschied!

Die Staatsanwaltschaft nahm die Untersuchungen und ihren Auftrag, auch zugunsten eines Beschuldigten zu ermitteln, zu keiner Zeit ernst. Sie hatten ihren „Täter“ und damit war Schluss.

Staatsanwalt Oltrogge reiste durch die Lande, um Ex-Freundinnen, die eigentlich gar nicht aussagen wollten, dazu zu überreden, in einem Fall sogar dazu zu zwingen (Berlin und Lüneburg, Zürich) .

Staatsanwalt Gattner telefonierte mit der Schweizerin, und wenige Tage später konnte man sein Telefonat im Focus lesen. Und das, als der Prozess schon lief,  und gerade in dem Moment, als RA Johann Schwenn die Verteidigung übernommen hatte.

Die unsägliche Reise nach Zürich, die man erzwang, sollte von Seiten der Staatsanwaltschaft und wieder einmal mit unlauteren Mitteln, die Schuld Jörg Kachelmanns untermauern.

Die Staatsanwaltschaft bot Zeuginnen auf, die mit der angeklagten Tat nichts zu tun hatten, die am 9.2.2010 nicht dabei waren und so zur Aufklärung absolut nichts beitragen konnten. Sie sollten nur ein möglichst schlechtes Bild auf das Privatleben – das aber nichts mit der Anklage zu tun hatte- werfen und Jörg Kachelmann als potenziellen „Vergewaltiger“ abstempeln! Nach dem Motto:“ Kein Blümchensex, also trauen wir ihm alles zu!“

Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge hat jedem, der über ihn selbst berichtet, mit „Massnahmen“ gedroht. Er aber hat in jeder Verhandlungspause die ihm zugeneigten Journalisten  um sich versammelt, um seine Statements abzugeben. Statements, bei denen es ausschliesslich darum ging, die Schuld Jörg Kachelmanns zu dokumentieren.

Die teilweise Veröffentlichung von Akteninterna dürfte wohl auch zu Lasten der Staatsanwaltschaft gehen, auch wenn sie das immer abgestritten hat. Aber wer anders sollte Interesse daran haben, den Angeschuldigten möglichst mies darzustellen, wenn nicht die Staatsanwaltschaft.

3)Richter/Gericht

Claudia D. hatte von Seiten der 5.Strafkammer zu Mannheim jede, aber auch schon jede Unterstützung, die man als Anzeigeerstatterin bekommen kann.

Ein Befangenheitsantrag gegen Richter Seidling- trotz der direkten Nähe zur Anzeigenerstatterin und deren Familie – wurde abgeschmettert.

«Ich kenne weder den Vater noch das Opfer. Es gibt keine Nähe zwischen uns.»

In diesem Augenblick krähte in der Ferne ganz sicher ein Hahn….

Richter Seidling sprach im Vorfeld des Prozesses über Claudia D. sogar als von einem „Opfer“!

Keiner seiner Kollegen hat sich daran gestossen und ihn für befangen erklärt.

Man zog die Aussagen der „Selbstanbieterinnen“ vor– die zum Teil bereits ihre Geschichten der Bunten, aber auch RTL oder SZ verkauft hatten – , um der Öffentlichkeit, den Schöffen und der Presse  mit deren  Auftreten ein möglichst schlechtes Bild von Jörg Kachelmann  zeichnen zu können. Was sie dann tatsächlich ausgesagt haben, durfte man nicht erfahren.  Tatsache aber ist, dass  mindestens im Fall der Anja L.( Verena C.) bekannt wurde, dass sie bei der Polizei gelogen hatte! Aber, das war dem Gericht egal….

„Keine der Zeuginnen wird von Vergewaltigungsszenen berichten, es geht um die Schilderungen sadomasochistischer Liebesspiele“, so Seidling.

Das Gericht zog die Aussagen der Eltern vor, damit der Vater öffentlich bekannt geben durfte, er sei Schöffe gewesen und darum über jeden Zweifel erhaben. Oder wie sonst sollte das gemeint sein? Ausserdem, nur wenige Eltern würden ihre Kinder anschwärzen, auch wenn sie später erfahren müssen, von der eigenen Tochter belogen worden zu sein.

Und dieses Gericht zog auch die ermittelnden Polizisten aus Schwetzingen vor, damit jeder sehen konnte, wie sehr diese doch von den „wahrheitsgemässen“ Aussagen der Claudia D. überzeugt waren. Da war aber schon bekannt, dass sie mehrfach gelogen hatte!

Claudia D. brauchte ihre Aussagen erst machen, als  andere schon„beschuldigt”  hatten. Vergessen wir nicht, dass RA Franz während der ganzen Zeit dabei sass und sicher seiner Pflicht nachkam, die Mandantin über den Ablauf der Hauptverhandlung zu informieren, auch über Zeugenaussagen anderer. So hatte sie jede Möglichkeit, sich auf ihre Aussage vorzubereiten, Widersprüche zu vermeiden, Lücken zu schließen – und notfalls, wie bereits bei den Einvernahmen geschehen, eben auch zu lügen.

Alles was die Verteidigung  in Bezug auf die Anzeigenerstatterin vorbrachte, wurde vom Gericht entweder abgeschmettert oder verwässert. Man war, gerade durch Richter Seidling immer bemüht, der Staatsanwaltschaft in die Hände zu spielen! ( Reise in die Schweiz, Einvernahme der Staatsanwälte etc. )

Claudia D. bekam die denkbar beste Behandlung, und das Gericht hat sie selbst im Urteil noch geschützt!

Da nützt es auch nicht, wenn Richter Joachim Bock – Monate später – sagt: „Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um, seit ich die Akten gelesen habe“!

Jörg Kachelmann jedoch wurde bereits vom Haftrichter als unglaubwürdiger Täter hingestellt.

Grossmann nach dem Vorführungsevent: „Wir schätzen die Aussagen der Frau als glaubhaft ein.“ Es bestehe ein dringender Tatverdacht.

Haftrichter Siegfried Reemen wird dann vor Gericht aussagen: «Seine Schilderung zum Ablauf des Abends war mir nicht einleuchtend. Ich ging davon aus, dass jemand, der einen einer solchen Straftat bezichtigt, wahrheitsgemässe Angaben macht. Es gab Bilder von den Verletzungen der Frau. Ich habe es ausgeschlossen, dass sich jemand diese Verletzungen selbst zufügt», so der Richter weiter. Es sei für ihn nicht einleuchtend gewesen, dass eine Frau erst freiwillig den Geschlechtsverkehr ausführt und dann eine Trennung bespricht.

Ein paar Wochen später wird sich herausstellen, dass die Schwetzingerin sehr wohl lügen konnte. Aber durch Reemens- sehr voreingenommene – Einschätzung wird Jörg Kachelmann 132 Tage Untersuchungshaft über sich ergehen lassen müssen!

Die 5. Strafkammer hat alles, aber auch wirklich alles unternommen, um Jörg Kachelmann verurteilen zu können. Man hat aus dem Prozess  überwiegend eine Geheimverhandlung gemacht. Vieles wurde von der Verteidigung angesprochen und aufgezeigt.  Das Gericht hat diese Anträge fast immer abgeschmettert oder gar nicht erst zur Kenntnis genommen.

Beispiel:  Angebliches Telefonat des OLG-Richters mit Anwalt Franz und Therapeut Seidler, in dem  Jörg Kachelmann als gefährlicher Täter bezeichnet  worden sein soll, die Duzfreundschaft mit einem ermittelnden Beamten! Selbst die Vorwürfe, dass Zeuginnen ihre Aussagen bereits im Vorfeld an die Presse verkauft hatten, wurden vom Gericht als “nicht wirklich schlimm” angesehen.

Nun diese Liste ist ellenlang. ( Siehe auch Teil 50)

Selbst das  mündliche  Urteil – die komplette schriftliche Ausführung soll unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit gelangen – hat Richter Seidling benützt, um zu dokumentieren, wie schwer es ihn fällt, einen Unschuldigen nicht zu verurteilen.  Sein Rundumschlag ist eine juristische Katastrophe.

Die einzigen Richter, die gesehen haben, dass hier etwas schiefläuft, waren die vom OLG Karlsruhe:

“Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.”

Mehr konnten sie wohl nicht tun!

 4) Anwälte

Claudia D. hat den von der Polizistin empfohlenen Anwalt des Weissen Rings, Dr. Thomas Franz genommen. Ihre eigene Entscheidung ! Vermutlich auch deshalb, weil der Weisse Ring jeden – auch wenn er lügt – grundsätzlich als „Opfer“ ansieht und weil es sie nichts gekostet hat.

Dr. Franz hat doch alles gemacht, um sie als „Opfer“ zu präsentieren. Er war es, der schon frühzeitig zum Fernsehen (Kerner) rannte, um dort seine Ansichten dem Publikum einzuhämmern.

Franz hat auch- zumindest in der Anfangszeit der Causa Kachelmann – immer wieder Interviews mit Vorverurteilungen gegeben.

Dabei musste er schon von den Vernehmungen her wissen, wie oft seine Mandantin bei ihren Aussagen gelogen hat. Schliesslich war er dabei!

Er ist auch in die Schweiz mitgereist, wohl, um seiner Mandantin über diesen Flop berichten zu können.

Der Anwalt des möglichen Vergewaltigungsopfers, Thomas Franz, sagte vor Verhandlungsbeginn: «Vielleicht schätzt der Angeklagte seine Situation realistischer ein. als sie seine Verteidiger bisher darstellten, zumindest gegenüber der Öffentlichkeit. « Das war einer seiner letzten öffentlichen Aussagen anlässlich des Verteidigerwechsels von Jörg Kachelmann.

Sein Plädoyer allerdings zeigte keine grossen Geistesblitze. (hier am Blog nachzulesen)

Er sagte: Frau D. habe sich seit ihrer Kindheit vorgenommen, ihre Probleme stets selbst zu lösen.(was im völligen Gegensatz zum Greuel-Gutachte steht).  Dies sei ihr auch immer gut gelungen. Am 09.02.2010 habe sie gemerkt: sie kann nicht mehr! Jetzt habe sie sich Hilfe geholt.

Im Übrigen schliesse er sich der Staatsanwaltschaft an.

Ja, sie hat sich Hilfe geholt und von Polizei, Staatsanwaltschaft, Weissen Ring und Gericht auch im Übermaß  bekommen.

Trotzdem, und das schreibt die Welt am 22.5.2011, hat das mutmaßliche Opfer nicht nur die Staatsanwaltschaft angelogen , sondern die Polizei, ihren eigenen Anwalt, ihre Eltern  und ihren Psychotherapeuten gleich mit.

Was Wunder, wenn er sich mit diesem Plädoyer und dem Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft nicht durchsetzte.

Seinen Lohn hat er dann mit einem Tobsuchtsanfall der Claudia D. und den angeblichen Beschimpfungen: „Sie feige Sau!“ erhalten

Und sie setzt noch einen drauf:“ „Ich rechne damit, dass JK und seine Anwälte alles tun werden, um mich weiter zu quälen und zu terrorisieren. Bis sie mich irgendwann komplett vernichtet und besiegt haben.“ (Bunte)

Jörg Kachelmann allerdings hat sich die besten Anwälte gesichert. Ob das die Crew um Dr. Birkenstock, oder später Rechtsanwalt Johann Schwenn war oder  – nicht zu vergessen – die geniale Pflichtverteidigern Andrea Combé  sowie Prof. Dr. Höcker

Er wusste vermutlich, ohne diese Anwälte würde er in nur wenigen Tage (wie ja auch anfangs geplant 6.9-27.10. 2010 mit 15 Verhandlungstagen) als Unschuldiger wohl verurteilt werden.

Der Verteidiger hat die Pflicht, den Beschuldigten wirkungsvoll zu verteidigen. Er hat dabei eine autonome Funktion und ist keineswegs ein beamteter oder abhängiger Zuträger des Staates. Seine Parteilichkeit zugunsten des Angeschuldigten ist stets und strikte zu wahren. Der Verteidiger hat von sich aus das Nötige zur Verteidigung vorzukehren. Er hat sich bei der Hauptverhandlung auch mit den wesentlichen Punkten der Anklage auseinanderzusetzen. Der Verteidiger untersteht dem Mandanten nicht in Form einer Weisungsgebundenheit. Er kann sich nicht nur auf die Aussagen des Mandanten verlassen, sondern muss sich selber um eine wirkungsvolle, genügende Verteidigung bekümmern.

Dieser Pflicht sind die Anwälte Jörg Kachelmann im vollen Umfang nachgekommen. Nicht mehr und nicht weniger!

Dank der Anzeigenerstatterin, ihrer Lügen, die sie bis heute aufrecht erhält: „Man hat versucht, mich mit gezielten Hetzkampagnen zugrunde zu richten und in den Selbstmord zu treiben.“ hat er einen hohen finanziellen Schaden erlitten, von dem er sich wohl nicht so rasch erholen kann.

Doch Frau RA Andrea Combé hat es Claudia D.  attestiert.

“Wenn ein Beschuldigter derart Lügen erfände, sie aufrechterhielte und mit so großer Umsicht vorginge”, erklärte sie  in ihrem Schlussplädoyer, “spräche man von ‘hoher krimineller Energie’.”

5)Medien

Claudia D. wurde behandelt, als wäre sie das Gold von Fort Knox. Ihr Name wurde geheim gehalten, mal war sie Simone W. oder Petra D. Jedes Bild wurde verpixelt. Sogar die Polizei beaufsichtigte ihren Wohnort….

Sie wurde zum „Opfer“ deklariert, allen voran von der Bildzeitung, der Bunten und natürlich Alice Schwarzer.

Zeitung boten Leumundszeugen, wie den Schwetzinger Oberbürgermeister oder Wirte aus Schwetzingen auf.  Die Medien bekamen, von wem auch immer, die Namen von Frauen, die zum Teil schon lange kein Verhältnis mit J.K. hatten, um Claudia D. bei ihrer Beweisführung er sei ein „Monster“, zu unterstützen;  die Luusmeitli-Kampagne z.B. in der Bildzeitung.

Focus, Stern und Bunte durften in den Akten kramen und nicht nur Tatortfotos, sondern auch Tagebuchauszüge, sowie angebliche Verletzungsbilder zu veröffentlichen.

Die SZ mit dem schrecklichen Beitrag: “Wer hat Angst vor Jörg Kachelmann!”

Oder die dpa-Mitarbeiterin, die hingebungsvoll an den Lippen von Lars Torben Oltrogge hin um später Prozessbesucher- die sich nicht ihrer Meinung „Hängt Jörg Kachelmann „ anschlossen – zu verleumden!

Alles für die Anzeigenerstatterin war die Maxime, der Leitgedanke der Leitartikler….

Jörg Kachelmann konnte sich ja nicht wehren.  Er wurde in Haft gehalten, während die Staatsanwaltschaft noch diese Parolen – mit immer mehr Kommentaren –  von PRESSE/Funk und Fernsehen, unterstützten.

Jörg Kachelmann, aber nicht nur er, sondern seine ganze Familie, wurde in den Dreck gezogen unter der Federführung der Bunten, die hohe Summen für Sensationsberichte von Frauen bezahlten, die sogar logen, nur um einige Tausend Euros zu kassieren. Eine Bunte, die sich nicht einmal scheute, falsche Scheidungsurteile abzudrucken, nur um ihre Sensationsberichte zu bestücken! Die vor Kinder-Fotos nicht Halt machten, um einem Menschen zu schaden!

Und Alice Schwarzer, die ihn offen als Vergewaltiger bezichtigte“ Auch nette Männer vergewaltigen!“ und die Jörg Kachelmann mit ihren BILD-Beiträgen den meisten Schaden zufügte. Sicher, andere Gazetten und TV-Magazine hatten ebenfalls grossen Anteil an der Demontage eines Unschuldigen , aber Schwarzer war und ist bis heute die Schlimmste – “Ich bin stolz auf meine Kommentare zu Jörg Kachelmann!”

Jörg Kachelmann wurde zum ungeschützen Freiwild der Presse!

Hier sind wieder einzig und alleine die Damen Rückert und Friedrichsen zu erwähnen, die sich nicht in das Hurra-Geschrei  “Jörg Kachelmann –schuldig!” einbinden liessen, sondern Ungereimtheiten und Unsinniges in ihren Berichten aufdeckten!

6) *sogenannte*Öffentlichkeit.

Zu diesen Worten hätte ich gerne eine Definition…

Aber wenn Herrn Marten die Öffentlichkeit  bzw.  das Volk meint, in dessen Namen das Urteil gesprochen wurde, dann muss ich ihm zustimmen. Es ist schändlich, wie man mit diesen umgesprungen ist!

Richter Seidling war ein Feind der Öffentlichkeit. Er wollte eigentlich einen Geheimprozess führen, und  das ist ihm nicht gelungen.  Also hat er die “sogenannte Öffentlichkeit” ausgeschlossen, wo immer es ging.

Selbst jetzt noch soll  das Urteil in seiner ganzen Länge und Ausführung nicht an  die „sogenannte Öffentlichkeit„, unters  Volk kommen. Selbst jetzt, da die Anzeigeerstatterin die Persönlichkeitsrechte ( und wohl auch das Urteil) meistbietend verkauft hat. Da müssten er und seine Co-Richter eigentlich vor Wut  im Quadrat springen…

Rechtsanwalt Stefan Scherer hat es ja in seinem Beitrag vom 31.10.2011 auf das Beste beschrieben. Dem ist nichts hinzuzufügen!

Wir klammern uns an die Lüge von der Macht der Wahrheit und wollen die Wahrheit von der Macht der Lüge nicht einsehen.
(Henryk Broder)

Wenn man das alles berücksichtigt, dann stellt sich doch die Frage, warum die Filmemacher Rindlisbacher und Marten ausgerechnet die „Persönlichkeitsrechte“ einer Frau gekauft haben, die jede erdenkliche Unterstützung von Seiten der Justiz, des Gerichtes, der Medien  erhalten hat. Sie kann und konnte sich zu keiner Zeit beschweren!

Wenn sie allerdings angenommen hat, die 5.Strafkammer würde auch noch die Gesetze verbiegen,  dann war sie wirklich schlecht beraten; sei es von ihrem Anwalt oder der Staatsanwaltschaft!

Ja, natürlich ist es unglaublich, wie man mit diesem Fall umgesprungen ist, das stimmt! Aber nicht zu Ungunsten der Persönlichkeitsrechtsverkäuferin , sondern ausschliesslich zum Nachteil von  Jörg Kachelmann!

All das, weil  Claudia D. – eine Person, die selbst heute noch versucht, dem Ex-Geliebten zu schaden – das Ende eines  rein sexuellen Verhältnisses  nicht ertragen kann.

Und diese Rachegelüste werden schon wieder vergoldet? Müsste nicht jede Angabe der Frau auf die Goldwaage gelegt werden?  Sie ist doch gar nicht mehr vertrauenswürdig, von wahrheitsliebend gar nicht erst zu sprechen.

Selbst die Bunte hat sich von ihren Angaben doch distanziert, und das will etwas heissen.

Seit dem 9.Februar 2010 wirft also die Schwetzingerin mit Steinen, sei es mit der Anschuldigung, die mit dem Freispruch des Beschuldigten endete,  sei es mit ihrem unsäglichen Bunte-Interview.Obwohl ihr bereits untersagt wurde, sich weiterhin als”Opfer” zu bezeichnen, wirft sie nun den nächsten Stein und verkauft weiter! Angeblich ihre Persönlichkeitsrechte, aber in Wahrheit die von Jörg Kachelmann…

Denn, was soll wirklich verfilmt werden, wenn nicht die Geschichten der Claudia D. die selbst vom OLG, aber auch von der 5.Strafkammer in Zweifel gezogen wurden! Ein Drehbuch nach Claudia D. kann nur wieder zu einer Story gesammelter Unwahrheiten verkommen!  Und DAS ist unglaublich!

Wenn jemand sagen darf, es sei unglaublich, wie mit diesem Fall umgesprungen wurde, dann einzig und allein Jörg Kachelmann!

 Nur: Er hat so viel Persönlichkeit, dass er sich   nicht an Hinz oder Kunz – noch dazu für ein billiges Sensationsfilmchen – verkaufen würde! Da müssten schon  erstrangige Angebote von erstrangigen Produzenten kommen, die für Qualität bürgen, ehe er eine solche Möglichkeit überhaupt in Erwägung ziehen würde.


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Der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG lautet

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

*******

Daß alle Menschen gleich seien, war als Witz gedacht.
Jeder weiß das, aber alle schweigen betreten und nicken nur.

© Erhard Blanck


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Der Erfolg kommt selten vom Müssen, sondern eher vom Wollen.

© Dieter Gropp

Ein privater Blog, ohne Zwang zur Registrierung, ohne Netzwerk dahinter, ohne Werbung wurde zum Selbstläufer! 

1,000,140 heute 10 Uhr 31

Die meisten Besucher hatten wir am 1.Juni 2011 :   22,542

Eines ist aber sicher: Ohne Euch Blogger -Verfasser von grossartigen Beiträgen – wäre das niemals möglich gewesen!

Danke an Alle  R.E.N


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Leute, die nicht aufgeben, sind Floptimisten. © Klaus Klages

Nebenklage, Staatsanwaltschaft, gewisse Medien haben es nicht ertragen, dass Jörg Kachelmann in ein neues Leben zurückkehren konnte!

Revision

Mit einer Beschimpfung der Verteidigung anzufangen und dann anschließend das Beweisergebnis selektiv darzustellen, mit geflissentlicher Aussparung all der Beweise, die die Nebenklägerin der Lüge überführen – das zeigt, dass die Kammer den Angeklagten zu gerne verurteilt hätte!“

„Also wenn Sie die Urteilsausführungen hören, dann ist es geradezu eine Einladung für die Staatsanwaltschaft, das Urteil mit der Revision anzugreifen. Das zwingt die Kammer dann allerdings dazu, die Beweislage darzustellen, wie sie wirklich war, und dann kann die Revision keinen Erfolg haben.“  (RA Johann  Schwenn)

Wie erwartet gibt sich die Mannheimer Staatsanwaltschaft mit dem Freispruch für Jörg Kachelmann nicht zufrieden.

Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht nicht, sagte Oltrogge. Der Staatsanwaltschaft gehe es um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung des Gerichts und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse.

Gibt nicht auf: die Nebenklägerin! Das Gericht habe nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Nebenklägerin zu überstellen, hieß es in der Mitteilung.(Faznet)


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31. Mai 2011

Am Ende eines schweren Weges möge dich die Wärme der Sonne empfangen.

Altirischer Segenswunsch

Meine besten Wünsche R.E.N

9 Uhr 10

Freispruch!


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Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben als den:

Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen!*

 Die Anzeige-Erstatterin und Nebenklägerin:

Am 9.Februar 2010 hat sich Claudia D., Radiomoderatorin eines kleinen Provinzsenders in Schwetzingen entschlossen,  den bekannten Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung – bei welcher er sie auch noch mit einem  Messer bedroht haben soll – anzuzeigen.

Claudia D., die kurz vor ihren 37 . Geburtstag stand, war nach ihren Erzählungen 11 Jahre die Lebensgefährtin des Moderators. War sie das wirklich? 1998 hat sie ihm bei einer Veranstaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit getroffen. Sie gab ihm ihre Telefonnummer. Warum? Weil sie ihn kennen lernen wollte. Aus keinem anderen Grund verteilt man Telefonnummern. Dass Jörg Kachelmann diese Einladung angenommen hat, liegt in der Natur eines Mannes. Aber, keiner wusste davon, dass sie irgendwann mit einander das Bett, vielleicht auch ab und zu den Tisch teilten. Jörg Kachelmann war jemand, der grundsätzlich sein Privatleben unter Verschluss hielt. Das hat Claudia D. akzeptiert. Sie hat akzeptiert, dass sie nie, absolut nie bei wichtigen Events, die er wahrnehmen musste, an seiner Seite sein durfte.

Natürlich war sie auch damit einverstanden, dass er einmal im Monat, manchmal öfter, dann wieder länger Zeit überhaupt nicht, in Schwetzingen auftauchte.

Sie akzeptiert alles, diese Claudia D., weil sie eine brave Tochter war, die sich sportlich betätigte, ein wenig studierte und, immer noch in Rufweite der Eltern wohnte. Eine Frau, die von sich selbst sagt: „Ich bin unehrgeizig!“ Man weiss, dass sie eine nette und unauffällige Kollegin ist. Ihren Traumberuf hat sie nicht gelernt. Gab es diesen überhaupt! Das war ihr wohl zu anstrengend. Lebte sie eigentlich, oder existierte sie nur?

Eine Beziehung war gerade in die Brüche gegangen, als sie den Wettermoderator traf. Hat sie in ihm den Traumprinzen gesehen? Vermutlich, denn 11 Jahre hat sie nichts an diesem Verhältnis geändert.

Sie hat sich, so sagt sie, in die Welt des SM einführen lassen und mit der Zeit daran Gefallen gefunden. Sie fand den Sex mit Jörg Kachelmann wunderbar und träumte von Heirat und Kindern, davon eine brave Hausfrau zu sein und sofort jeglichen Gedanken an eine Karriere aufzugeben zu können. Sie wollte mit ihm irgendwo hinziehen, auch wenn das angeblich geplante Objekt in Herrenschwand kein Traumhaus ist, sondern eigentlich nur als neue Wetterstation gedacht war. Wichtig für Claudia D. war, dass sie ein Klavier unterbringen durfte.

Sie billigte alles! Als der Vater sie fragte, wie es denn weitergehen sollte, meinte sie nur:“ Ich habe alles im Griff, wenn sich etwas ändert, sage ich es schon!“ Das war vor Jahren.

Nichts hatte sie im Griff. Ihre Illusionen wurden immer grösser, auch als sie wusste, dass ihr Prinz noch andere Frauen hatte. Und sie wusste es schon lange, doch ihre war Sorge nur:  Es sollten keine Gefühle dabei sein und Kondome verwendet werden!

11 Jahre, Elf lange Jahre, in denen sie ihn nur sporadisch sah, aber man chattete, hatte Cyber-Sex , und sie lebte von Brosamen, wenn er ihr schrieb:“ Sie sei seine Beste, und er wollte Kinder mit ihr.“ Niemals hat sie sich wohl Gedanken gemacht, dass die Zeit läuft, dass Jahr um Jahr vergeht.

Konnte sie nie darüber nachdenken, wenn sie auf ihre Hauptaufgabe hingewiesen wurde? Was war diese Hauptaufgabe? Bereit sein für Sex, nichts sonst!“ Ein einziger Urlaub endete desaströs, sonst gab es nichts, keine Weihnachten, kein Ostern, keine Geburtstage, die im Kreise der Familie gefeiert wurden. Nichts, was auf eine Partnerschaft im wahrsten Sinne des Wortes hinwies. Hat sie wirklich nicht gemerkt, dass sie nur eine von vielen war?

Hat sie sich wirklich nicht im Internet umgesehen und nachgelesen, was der Angebetete so macht. Hat sie wirklich nicht gewusst, dass er in diesen Jahren geheiratet hatte, dass Kinder kamen, die zwar nicht die seinen waren, er aber anerkannt hat und dass er sich in Canada niedergelassen hatte? Wollte sie das nicht wissen, um weiter in ihrem irrealen Leben verbleiben zu können, weil sie wusste, ein Wort und ich sehe ihn nie wieder? Diese Selbsterniedrigung musste doch irgendwann ein Ventil finden und fand es auch.

Wie Claudia D. zu den Tickets gekommen ist, wissen wir nicht. Möglicherweise wurde das ja an den Tagen mit Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen. In Frage kommen mehrere Personen, besonders die Zeugin Viola S. Diese war 2007 nachweislich in Bridge Lake, wo die geschiedene Frau von Jörg Kachelmann, Denise W., lebt. Letztere wusste schon 2007 von Claudia D.! Wann Claudia D. die Tickets bekommen hat, ist aber bekannt, nämlich irgendwann 2008, also lange vor dem 8. Februar 2010. Tatsache ist aber auch, dass sie den Begleitbrief selbst gefälscht hat. Warum? Es hätte genügt, Jörg Kachelmann mit den Fakten zu konfrontieren.

Später wird sie aussagen, sie hätte das nur getan, damit man ihr glauben würde. Hat sie also aus diesem Grund gefälscht, dass Jörg Kachelmann ihr glaubt? Oder kommt hier bereits die von Professor Greuel diagnostizierte „Hohe manipulative Tendenz“ zum Tragen?

Wer immer auch die Schilderung des angeblichen Tatvorganges an den FOCUS weitergeleitet hat, eines ist sicher. So wie es vorgetragen wurde, kann es – technisch – nicht gewesen sein. Und vielleicht wäre die Staatsanwaltschaft gut beraten gewesen, den angeblichen Vergewaltigungsvollzug nachstellen zu lassen. Das klingt zwar wie ein Witz, aber bei solchen Überprüfungen kommt oft viel zutage, und Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger können bei Ungereimtheiten sofort nachhaken. Es wurde nicht gemacht. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft haben Claudia D. ungeprüft geglaubt, auch noch, als sie nachweislich bereits mehrfach gelogen hatte.

Dass das angebliche Tatgeschehen, wie von Claudia D. geschildet, nicht mit der Aussage in Einklang zu bringen ist, haben alle Gutachter bestätigt. Selbst Professor Mattern, der Hausgutachter der Staatsanwaltschaft konnte keine hundertprozentigen Beweise erbringen- obwohl er die angebliche Vergewaltigungszenerie sogar am heimischen Herd , an seiner Frau nachvollzog – selbst wenn er das wirklich im Sinne seines Auftraggebers mit allen Mitteln  versucht hatte. Auch als er dann mitten im Prozess, am 12. November 2010, noch einen Versuch mit Claudia D. machte, um doch, wie gewünscht, ein eindeutiges Ergebnis zu bekommen, gelang ihm dies nicht

Er habe die Nebenklägerin sogar „überredet“, ihr das Original-Tatmesser an den Hals halten zu dürfen. Das Original Tatmesser? Hat er sich nicht hier in der Wortwahl geirrt und das “vermutlich” wieder einmal vergessen? Wie er  natürlich immer vom “Opfer “sprach?  Dabei wollte Mattern vor allem sehen, wie die knapp acht Zentimeter lange Klinge mit ihrer leicht abgeflachten Spitze in Relation zu den einstigen Schürfwunden vorn am Hals stand. Die Zeugin habe dem Experiment zwar zunächst zugestimmt, sei aber „sofort in Tränen ausgebrochen, sie begann zu zittern, ihre Stimmlage kletterte in die Höhe“, so Mattern.

Und wieder hat Claudia D. mitgemacht, „Ich muss bei allem mitmachen, sonst glaubt mir doch keiner“, hat sie laut Prof. Mattern gesagt. Sie hat mitgemacht, obwohl führende Gutachter den Tatablauf bezweifeln und das auch belegen konnten, mitgemacht, um Jörg Kachelmann ganz bestimmt hinter Gitter zu bringen.

Auffallend: Zu den Verletzungen an den Oberschenkeln sagte Prof. Dr. Rothschild, sie seien recht Symmetrisch. Eine intensiv „wolkige“ Struktur. Helle, weniger intensive Streifen. Davon ausgehend, dass die Haut unbekleidet war, müsste ein Gegenstand eine glatte, weiche, gepolsterte Oberfläche haben für solche Verletzungen. Die Nebenklägerin gebe an: Sie sagt nichts dazu!

Warum ? Um Jörg Kachelmann hinter Gitter zu bringen. Denn das, nur das war nun ihre Hauptaufgabe, das hat sie sich vorgenommen. So kann man auch ihre Frage „Kommt er jetzt raus?“ an Staatsanwalt Olrogge verstehen, als sie ihre Lügen bei der Vernehmung endlich zugegeben hatte.

Sichtbar wird das in dem Schluss zu dem Frau Prof. Greuel in ihrem Gutachten kommt: Claudia D. nennt Kachelmann heute nur noch „Monster und „Schwein“, für den sie nur noch Hass und Wut fühlt. Und sie sagt ferner:  Kachelmann darf nicht gewinnen!

“Ich kann mit meinen Methoden nicht nachweisen, dass der Angeklagte ihr diese Verletzungen beigebracht hat, aber auch nicht ausschließen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selber beigebracht hat.” sagte Professor Mattern. Musste es endlich eingestehen!

Das veranlasste Staatsanwalt Oltrogge dazu, folgenden Satz von sich zu geben: „Und uns hat Mattern in der Ansicht bestätigt, dass die Anklage zutrifft.”

Manchmal muss man sich, bei solchen Aussprüchen des Herrn Staatsanwaltes fragen, ob er nicht während einiger Semester seines Studiums auf Reisen war, oder aus anderen Gründen gefehlt hat. Prof. Mattern hat „kann sein, kann aber auch nicht sein“ gesagt, aber niemals den Anklagevorwurf bestätigt!

Vielleicht wär es noch richtig zu erwähnen, dass Professor Rainer Mattern und seine Familie lange Jahre in Schwetzingen wohnten. Auch hier kann man durchaus der Meinung sein, dass er diese Untersuchung- wegen der Nähe zur Nebenklägern und deren Familie, besser von sich aus abgelehnt hätte. Aber der Fall reizte ja jeden, er wurde ein Medienhype.

Wir wissen nicht was Claudia D. in den 5-6 Stunden der Nacht zum 9.2.2010 gemacht hat, ausser, dass sie die Wohnung geputzt und Beweise verändert hat. Aber sie hat sich nicht sofort bei der Polizei gemeldet, oder wenigstens die Eltern über das angebliche Geschehnis benachrichtig. Es ist durchaus möglich, dass sie diese Zeit brauchte, um sich die angebliche Vergewaltigung auszudenken. Staatsanwalt Oltrogge sagt, es sei ein Indizienprozess und man muss alle Möglichkeiten in Betracht ziehen und entsprechend bewerten. Natürlich ist das so, aber dann muss man die Falschbeschuldigung, die eventuelle Selbstverletzung, die Manipulationen mit Messer und Tampon ebenso in Erwägung ziehen und entsprechend bewerten.

Es ist bekannt, dass Claudia D. Jörg Kachelmann nichts sehnlicher als den Tod wünscht. Mit dem Tod kann durchaus das Verschwinden für lange Jahre im Gefängnis gemeint sein. Dass sie dafür alles tun würde, bestätigt sie mit immer wiederkehrenden Aussagen: „Sie müsse alles tun, damit man ihr glaubt. „

Claudia D. hat wohl alles getan. Das lässt sich auch daran erkennen, als sie mit dem Buch „Der Soziopath von nebenan“ vor dem Gesicht beim Gericht vorfuhr.. Damit wollte sie Einfluss auf die Öffentlichkeit nehmen. Der Schuss ging nach hinten los.

Denn Gutachter Pleines hat bestätigt, dass Jörg Kachelmann kein Soziopath ist. Wieder wurde Claudia D. beeinflusst, hat das getan, was andere von ihr verlangten. Ob es nur ihr Therapeut, Alice Schwarzer oder was wohl am schlimmsten wäre, ihr Anwalt war, werden wir nicht erfahren, weil man sich unisono auf das Aussageverweigerungsrecht zurückgezogen hat.

Ob es wirklich so war, dass das OLG den Therapeuten und die Nebenklägerin am 31. Juli 2010 wegen Gefährlichkeit gewarnt hat? Auch das wissen wir nicht. Wir wissen jedoch, dass Prof. Seidler alle tun würde, um seiner Patientin zu helfen, auch,  indem er Jörg Kachelmann mit seinem Gutachten und solchen Aussagen wie „Selbst das OLG wäre von der Gefährlichkeit des Angeklagten überzeugt gewesen, sonst hätte man ihn nicht gewarnt“ belastete.

Hinzu kommt auch noch der Kontakt von Seidler und Claudia D. mit Alice Schwarzer, deren Buch über Jörg Kachelmann in Zusammenarbeit mit der Nebenklägerin und Prof. Seidler lange vor einer Urteilsverkündung hätte erscheinen sollen.

Sicher wird Claudia D. alles für eine Verurteilung von Jörg Kachelmann getan haben. Warum sonst hätte sie in ihrem Laptop vor der angekündigten Beschlagnahme Löschungen vornehmen sollen, wenn nicht deswegen? Warum hat sie Jörg Kachelmann nicht schon vor einem Jahr mit ihrem Wissen um andere Geliebte konfrontiert? War es, um ihn noch eine Zeit behalten zu können? Waren es Verlustängste, die dann voll ausbrachen, als Jörg Kachelmann genau das tat, was sie sie zu ihm sagte? : Gehen, das Verhältnis zu beenden, einen Schlussstrich zu ziehen?

Trotzdem ist es unfassbar, dass Claudia D. nach dem sie ihn schon eines schweren Verbrechens angezeigt hatte, noch zweimal in Vancouver angerufen hat. Wollte sie ihm sagen, dass sie im Falle einer Rückkehr zu ihr, zugeben würde alles erfunden zu haben?

Vielleicht hätte sie ihm die anderen Frauen wieder verziehen, aber er hat es vorgezogen, zu gehen. Nun musste er bestraft werden. Schwer bestraft, er sollte leiden, wie sie nun litt! Wie konnte sie ihn bestrafen? Doch nur mit der Beschuldigung, er habe sie vergewaltigt. In ihren Augen war es ein guter Plan. Doch er war schlecht, weil nur hochemotional, aber nicht rational durchdacht. Die Lügen kamen an den Tag und Claudia D. wurde sogar bei Gericht, in die Enge getrieben, ausfallend. Sie läuft in ihrem Hamsterrad, ohne den Ausgang zu finden. Alle Gutachter, auch Professor Greuel, mussten zugeben, dass aus ihren Angaben keine Vergewaltigung abgeleitet werden kann, „die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle.“

„Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben“, so Greuel. „Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Zwar ist damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben.“

„Die Berichte über die von ihr behauptete Vergewaltigung sind „dünn“, „detailarm. Sie fülle „Lücken durch Plausibilitätsschlüsse“. Das sagen alle Experten. Dagegen erzählt sie – auch da stimmen die Gutachter überein – sehr ausführlich über das Trennungsgespräch, das nach ihrer Darstellung der angeblichen Vergewaltigung in ihrer Schwetzinger Wohnung vorausging.

Von einem „eklatanten Strukturbruch in der Aussage“ spricht demzufolge Psychologie-Professor Köhnken.

Aber wenn es um das Messer, die angebliche Tatwaffe geht, die angebliche Vergewaltigung und  Detailfragen geht, dann, so Professor Köhnken, hat sie auch in der nichtöffentlichen Aussage  immer nur: „weiß ich nicht“, „kann ich mich nicht erinnern“ geantwortet.

„Warum lügt sie so schlecht?“, fragte sich Richter Dr. Bock. Ja warum? Warum hat sie ihn nicht schon früher mit ihrem Wissen um die Nebenbuhlerin konfrontiert? Warum hat sie ihr Laptop „gereinigt“? Warum log und log sie bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei der Frauenärztin, als es um die Tatzeit und die Tüte mit der Kleidung ging? Warum hat sie den angeblichen Tatort verändert, das Messer aufgehoben und wieder zurückgelegt wenn es denn ein Beweis sein sollte? War es nicht so, dass dieses Messer nie eine Rolle gespielt hat und nur dazu verwendet wurde, um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Und Claudia D. tat ja alles, das man ihr glaubt.

Professor Greuel: „Die Trennung von Kachelmann in jener Nacht habe eine „massive Selbstbilderschütterung“ bedeutet, die zu „Wahrnehmungsdefiziten“ bei der behaupteten Vergewaltigung geführt haben könnten“.

„Frau W(Claudia D.)  trifft mit ihren Angaben über die Nacht auf einen Therapeuten, der sie fast bedingungslos, distanzlos und kritiklos unterstützt. Das bestärkt sie natürlich. Dazu kommt: Seidler ist offenbar vom ersten Termin an überzeugt, dass das Geschehen so stattfand, wie Sabine W. es schildert“, erklärt Köhnken. Er bezweifelt die Verwertbarkeit von Aussagen, die Sabine W. getroffen hat, nachdem sie bereits in Therapie bei Seidler war.

Die beiden Rechtsmediziner Markus Rothschild und Klaus Püschel hatten recht klar festgestellt, dass die angebliche Tatwaffe, ein Tomatenmesser, nicht Verursacher der Halsverletzung der Nebenklägerin gewesen sein könne. Sie gaben auch an, dass die großen blauen Flecken an den Oberschenkeln aller Wahrscheinlichkeit nach von der Frau selbst erzeugt worden seien.

„In der Gesamtschau aller Verletzungen“, konstatiert Püschel, „sei eine Selbstbeibringung wesentlich nahe liegender als eine Gewalteinwirkung von fremder Hand. Das Gesamtbild sei völlig atypisch für ein überfallartiges Geschehen.“

„Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es war, wie die Zeugin sagt“, schließt der Gerichtsmediziner seine Ausführungen, »aber sehr viele Hinweise darauf, dass es sich hier um Manipulation handelt. «

Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Bernd Brinkmann beschrieb dagegen, dass Sabine W. (Claudia D.) sich die Hämatome selbst zugefügt haben könnte. Sein Fazit: „Die Struktur der blauen Flecken an den Oberschenkeln lasse auf Schläge mit Fäusten schließen, nicht auf Verletzungen mit den Knien bei einer Vergewaltigung.“

Im Kachelmann-Prozess hat der Sachverständige Psychiater Hans-Ludwig Kröber bezweifelt, dass sich das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer an das Geschehen nur lückenhaft erinnere. Und das ist ein Gutachter, der vom Landgericht Mannheim bezahlt wird – von welchem er auch bestellt wurde.

Dr. Pleines verweist auf eine Studie, in der statistisch 90 % der Teilnehmer nach eingehenden Übungen es geschafft hätten, Symptome vorzutäuschen. Traumatisierte Menschen sollten lt. Dr. Pleines jedoch nicht von Traumatologen beurteilt werden, sondern durch forensische Psychiater. Auch das sagt ein Gutachter, den das Gericht bestellt hat.

Die führenden Gutachter, Psychiater und Wissenschaftler sind sich einig, dass Claudia D. nicht die Wahrheit gesagt hat.

Und das kann nur eines bedeuten:  Freispruch für Jörg Kachelmann

Der Angeklagte

Jörg Andreas Kachelmann war 51 Jahre alt, als ihn die Schwetzinger Wetterwolke traf, die sich später zum Tsunami entwickeln sollte. Er bezeichnete sich damals als C-Promi, aber er war weitum bekannt.

Ein genialer Chaot, der aus der Wettervorhersage in den 80er Jahren in der Schweiz, später mit grossem Erfolg auch in Deutschland eine Show machte. Er verkaufte das Produkt Wetter wie kein anderer, gründete seine Firma. Dass er ein grosser Finanzmann war, kann man wohl kaum sagen, mehr Praktiker als Theoretiker. Immer unterwegs, immer in Bewegung. Der Aufbau Hunderter von Wetterstationen ist ihm wichtiger als Bilanzen. Egozentrisch ist er ganz sicher. Verheiratet, was er nicht in den Medien wissen will, so wie er sein ganzes Privatleben streng unter Verschluss hält. Nur weniges gibt er selbst preis, so den sexuellen Missbrauch in Jugendjahren, allerdings eher widerwillig.

Nicht viel aus seinem Leben dringt nach aussen. Passiert es doch, schaltet er frühzeitig schon seine Anwälte ein. Von seiner zweiten Heirat weiss kaum jemand, und wer informiert ist, wird zum Schweigen verpflichtet. Noch weniger ist bekannt, dass Jörg Kachelmann schon seit Jahren mehrere Beziehungen gleichzeitig laufen hat. Auch die Frauen schweigen, in den 80er, in den 90er Jahren und auch später. Seine Logistik ist exzellent und sehr effizient.

Aus dem recht ordentlichen, ansprechenden jungen Mann wird jedoch mit zunehmendem Erfolg eine Mischung aus Alp-Öhi und Yeti, die Kleidung wird immer eigenwilliger, nachlässiger, die Haar- und Barttracht mehr als schauderhaft. Stilisiert er das zu einem – allerdings sehr gewöhnungsbedürftigen – Markenzeichen? Oder will er austesten, ob er auch jede Frau in jedem Outfit bekommen kann? Ja, er bekommt sie!

Man sagt ihm nach, ichbezogen zu sein. Das ist er vermutlich auch. Natürlich braucht ein erfolgreicher Mensch eine grosse Portion Egoismus. Manchmal spielt ihm dieser Egoismus aber auch einen Streich, so, als er seine Kinder in aller Öffentlichkeit “Kuckuckskinder“ nannte. Dabei übersieht er, dass Kindern solche Bezeichnungen durchaus zu Ohren kommen können, denn es gibt immer angeblich wohlmeinende Menschen, die so etwas weitertragen. Und das haben sie auch getan, die lieben Kollegen. Sie haben es der Polizei erzählt und die dann wiederum der Presse. Eine kleine, unbedachter Äußerung mit grossen Wirkungen, früher oder später.

Seine Arroganz und sein Egoismus lassen wohl Herzensbindungen oder Rücksichtnahme auf andere Menschen nicht leicht zu. Aber es gab auch Ausnahmen, etwa als er die Kinder anerkannte, sie mehr als ausreichend versorgte und sich – bis heute! – aufmerksam und liebevoll um sie kümmerte.

Im Falle seiner Frauen hielt er Empathie und Einfühlungsvermögen für weniger notwendig. Er honorierte sie statt dessen finanziell, denn er war immer äusserst grosszügig!

Der Spass an der Abwechslung und die Annehmlichkeiten eines variantenreichen Sexlebens brachten es wohl mit sich, dass für ihn die Frauen zunehmend austauschbar wurden. Ganz bestimmt war die Frau, mit der er gerade zusammen war, Stunden oder Tage, manchmal sogar im Urlaub, seine Königin. Aber sie war, sobald er sich verabschiedet hatte, für ihn nicht mehr wichtig in seinem Leben. Das zeigt auch der Sammelname „Luusmeitli“ für alle Frauen. Keine bekam einen speziellen Kosenamen, geschweige denn ihren eigenen Namen zugestanden.

Das beweist auch der Umstand, dass es ihn fast noch mehr unterhalten hat, mit diesen Frauen zu chatten. Dr. Birkenstock meinte, die Schamgrenze dabei sei sehr niedrig gewesen, sowohl bei Claudia D. als auch bei Jörg Kachelmann, und so wird es wohl auch bei allen anderen Frauen gewesen sein. Doch das machen Millionen Chatter täglich in den verschiedensten Chatrooms. Das ist nichts Neues mehr und überhaupt nichts Ungewöhnliches.

Jörg Kachelmann lebte privat ausserhalb der vorgegebenen Normen und liess sich auch nicht in ein Schema pressen. Ob das nun nach den herrschenden Moralvorstellungen einwandfrei und tolerabel ist, kann und darf nicht beurteilt werden. Das heisst, es hätte niemals in der Presse breitgetreten werden dürfen, nicht von der Staatsanwaltschaft, nicht von Journalisten und auch nicht von seinen Ex-Freundinnen oder all jenen, die sich zu Wort meldeten, weil sie auch etwas wussten oder zu wissen glaubten. Das ist Vorverurteilung, und damit wurde der Grundsatz der Unschuldsvermutung durch die Medien schwer verletzt. Und trotzdem schiesst er – der nun Verfemte – Eigentore, wenn es nicht notwendig ist. Das Interview nach der Haftentlassung,  das auffällige tragen eines Ringes, unnötige Aufmerksamkeiten zu einer Zeit wo sie nicht gebraucht werden.

Ein Gutachter bestätigt – und das ist ein Kernsatz für Jörg Kachelmanns Verhältnis zu Frauen, den man nicht übergehen darf -: Wenn eine Frau gehen wollte, dann habe er sie immer gehen lassen.

So war es vermutlich auch in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010. Claudia D. hatte sich, als sie ihn mit ihrem Wissen um die Nebenbuhlerinnen konfrontierte, wohl erhofft, dass er sie um Vergebung bitten und ihr sagen werde, dass er sie allein liebe. Nicht umsonst hatte sie ihn, regelwidrig in diesem Verhältnis, mehrmals während des Beischlafs gefragt, ober er sie liebe. Statt der Erfüllung ihrer Hoffnung, dass es nicht nur einen Neuanfang geben, sondern das von ihr so ersehnte gemeinsame Leben nun beginnen werde, musste sie mit Entsetzen feststellen, dass er auf ihr Ultimatum einging und sie ohne weitere Umstände auf der Stelle verließ.

Auch sie war also austauschbar, und irgendwo wartete schon eine andere, nein, mehrere, nein, sogar viele andere. Nein, das konnte sie ihm nicht durchgehen lassen! Es war nicht nur die Fassungslosigkeit über die elf verlorenen Jahre. Es war auch die Furcht davor, wie sie das nun ihren Eltern, der Familie, den Freunden und Kollegen beibringen sollte. Mit der Furcht ging der verheerende Zusammenbruch aller Illusionen einher, und das nicht zum ersten Mal!

Wann sie sich entschloss, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen, wird wohl immer im Dunkeln bleiben. Tatsache ist, sie hat sich dazu entschlossen, weil sie wusste, dass sie ihn damit in jedem Lebensbereich treffen konnte. Sie konnte ihn geschäftlich ruinieren, ihm sein Publikum nehmen, aber ihn auch von seinen Frauen trennen. Hoffte sie ihn seinen Kindern zu entfremden? Es lag außerhalb ihrer Vorstellungskraft, dass etliche nicht auf ihrer Seite stehen würden und dass es Frauen gab, die in ihm ganz und gar nicht den Ritter Blaubart oder den Soziopathen sahen.

Laut Gutachter ist er tatsächlich keinesfalls ein Soziopath, sondern ein völlig normaler Mensch mit seinen Fehlern und Schwächen. Ebenso ist er kein Narzisst, wie das Professor Luise Greuel per Ferndiagnose festgestellt haben wollte.

Viele der bekannt gewordenen Verhältnisse (auch die der aufgebotenen Zeuginnen) lagen schon Jahre zurück und/oder waren nur auf einige wenige Monate ,höchstens ein  Jahr beschränkt. Mit sporadischen Treffen. Diese Zeuginnen konnten seinen Charakter zwar aus ihrer persönlichen Sicht beurteilen, aber man darf nie vergessen, dass hinter diesen Beurteilungen schwer enttäuschte, nach Rache dürstende Frauen stehen, die überdies keinerlei Aussagen zum Kerngeschehen machen können.

Bei allem, was es über Kachelmann zu sagen gibt, ist aber eines ganz besonders auffällig: Die Auswahl seiner Freundinnen zeugt weder von gutem Geschmack noch von Intelligenz und Menschenkenntnis; es waren Kolleginnen, Gästebetreuerinnen, Zufallsbekanntschaften, Frauen, die ihn anschrieben, weil sie ihn unbedingt kennenlernen wollten. Jörg Kachelmann nahm wahllos jede, wie es scheint, die sich ihm anbot.

Angebot – Nachfrage – Kauf = Sexuelle Marktwirtschaft. Nichts, was es nicht schon seit Tausenden von Jahren gibt! Hier ist ihm kein urteilsrelevanter Vorwurf zu machen.

Alles das hat in gar keiner Weise mit der angeklagten Tat zu tun. Es berührt nicht das Kerngeschehen, die angebliche Vergewaltigung. Moralisches Fehlverhalten – wer stellte eigentlich diese Normen auf – kann und darf nicht gewertet werden. Die Zeit, in der jemand wegen seiner Gesinnung, seiner Sexualität, seiner Vorlieben verurteilt werden konnte, ist vorbei und muss vorbei bleiben.

Es war schon ein Skandal, dass Jörg Kachelmann 132 Tage in Untersuchungshaft verbringen musste, nur weil sich der Untersuchungsrichter Siegfried Reemen – der keineswegs in einem so fortgeschrittenen Alter ist, dass ihn das entschuldigen könnte – spezielle Sex-Praktiken nicht vorstellen konnte: „Seine Schilderung zum Ablauf des Abends war mir nicht einleuchtend.“

Und er nahm mit einer bemerkenswerten Naivität und Weltfremdheit als Wahrheit hin, was Claudia D. erzählte: Ich ging davon aus, dass jemand, der einen einer solchen Straftat bezichtigt, wahrheitsgemäße Angaben macht.“

Die weitaus plausiblere Schilderung des angeblichen Tatabends durch Jörg Kachelmann bei seiner einzigen Aussage wurde von Polizei, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter ignoriert und in ihrer eigenen realitätsfremden Deutung der Presse weitergeleitet.

„Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“, nämlich, dass Claudia D. aus Rache- und Bestrafungsmotiven Jörg Kachelmann falsch beschuldigt hat, wie es Monate später das OLG Karlsruhe einräumte.

Sollte Jörg Kachelmann für seinen Umgang mit den Frauen bestraft werden, so, wie es nicht nur die Zeugin Viola S. in der Bunten, sondern auch andere enttäuschte Frauen wünschten und wie es Alice Schwarzer will und durchzusetzen versucht, weil er „andere Menschen als Publikum betrachtet und benutzt hat“?

Gilt aber ein solches Verhalten nicht mehr oder weniger für Prominente allgemein?

In unserer noch immer vom Pharisäertum geprägten Welt mag das ja ein Grund sein, um solche Menschen zu verurteilen, Alice Schwarzer und ihr Gleichgesinnten machen das ja auf jeden Fall und dauernd. Aber es darf niemals als Indiz für die angeklagte Tat herangezogen werden. Wäre das möglich, wären die Anklagebänke und die Gefängnisse in kurzer Frist gefüllt, und einem blühenden Denunziantentum stünde Tür und Tor offen.

Man demontierte Jörg Kachelmann, von dem die Süddeutsche am 14.2.2010 also 5 Tage nach der angeblichen Vergewaltigung noch schrieb“ Sie haben einen Wetterfrosch nach Kanada mitgenommen, und sie sahen, dass es gut war.“ Jörg Kachelmann ist für die ARD bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver und Whistler im Einsatz, und er ist gleich zu Beginn ein gefragter Mann: Er redet Klartext – und ärgert nebenbei ein bisschen die Konkurrenz vom ZDF. Kaum einer kann meteorologische Zusammenhänge so volksnah präsentieren wie der Schweizer. Normalerweise hat er dafür vor der Tagesschau nur ein paar Minuten Zeit, in Kanada aber lassen sie ihn ausreden.“ Kachelmann ist damit der Star des ersten Olympia-Tages….

Und er war gut, er wusste nur noch nicht, dass es in sein Leben „schiffen“ würde und er bald mit „Matsch“ beworfen wird! Er ist seiner Berufung – verschrieben dem Wetter – mit üblicher Verve nachgegangen, vor der Kamera stand kein Vergewaltiger!

Es gibt keine Beweise dafür, dass Jörg Kachelmann die angeklagte Tat begangen hat. Die Gutachter sind überwiegend zu dem Ergebnis gekommen, dass Claudia D. nicht nur die Unwahrheit sagt, sondern dass auch der Ablauf der angeblichen Vergewaltigung so nicht gewesen sein kann. Ihm anzulasten, er hätte keine Aussage vor Gericht gemacht ist kein Grund ihm eine Schuld unterzuschieben. Er hat als Angeklagter das Recht dazu, was nicht als Eingeständnis der angeklagten Tat gewertet werden darf. Ausserdem hat er alles was es zu den Anschuldigungen, dem Tatvorwurf zu sagen gab, am 24.3.2010 vor dem Haftrichter ausgesagt. Hier gab es nichts hinzuzufügen!

Fazit: Freispruch für Jörg Kachelmann!

Die Polizei:

Als der Vater des mutmasslichen Opfers auf der Dienststelle der Polizei anrief und meldete, dass seine Tochter vergewaltigt worden sei, hätten dort alle Alarmglocken läuten müssen. Walter D. war schliesslich in Schwetzingen nicht nur als Lehrer, sondern vor allem als Grösse im Sportgeschehen und als Schöffe der Kleinstadt bekannt. Bekannt war aber auch die Tochter, zuerst als Sportlerin und später als relativ angesehene Moderatorin im ausgedehnten Einzugsbereich von Radio Sunshine mit Sitz in Schwetzingen.

Es wäre von grösstem Vorteil gewesen, wenn die Verantwortlichen sofort die übergeordnete Polizeidirektion in Heidelberg um völlig neutrale Ermittler ersucht hätten.

Besonders dann, als Christel D. vor dem Vernehmungsraum den angeblichen Täter beim Namen nannte. Denn dieser Fall war für die Kleinstadtpolizei eine Nummer zu gross.

Und noch einmal besonders vor dem Hintergrund, dass der amtierende Präsident der vernetzten Sportclubs Schwetzingen/Oftersheim der ehemalige stellvertretende Dienststellenleiter der Polizei Schwetzingen gewesen ist.

Nichts da, man gab den Fall nicht ab, man wollte sich profilieren. Und so kam dann die Nähe zum angeblichen Opfer zustande, und es erfolgten mehrfache Besuche in der Wohnung, was die beiden Polizistinnen Schwerzinger und Lapsit niemals abstritten. Später hatten sie freilich zeitweise mit grossen Erinnerungslücken zu kämpfen. „Gefühle“ und „Eindrücke“ beherrschten die Aussagen der Polizistinnen. Das änderte allerdings nichts an der Tatsache, dass beide Claudia D. immer als glaubwürdig beurteilten. Selbst dann noch, als diese sich bereits in Widersprüche verwickelt hatte.

Man hatte Claudia D. also immer geglaubt, und entsprechend fielen die Ermittlungen aus, bis hin zur Benachrichtigung von der bevorstehenden Beschlagnahme des Laptops oder bis zur Empfehlung des Anwalts Dr. Thomas Franz vom Weissen Ring (der grundsätzlich nur Opfer vertritt) aus dem benachbarten Ketsch (wo auch die Polizistin Lapsit wohnt).

Die Polizisten riefen den Aussagen zufolge im Laufe ihrer Ermittlungen den MDR-Sportchef Wolf-Dieter Jacobi in Vancouver an und erkundigten sich nach Kachelmanns Gemütszustand. Zur Antwort hätten sie erhalten, obwohl Kachelmann „ein schwieriger Mensch“ sei, sein Gemütszustand „eher positiv“wirke. Womit haben diese Polizisten die Nachfrage begründet? War also Jacobi schon von der drohenden Verhaftung unterrichtet? Hat er deswegen später seine Vorladung zur Zeugenaussage angeblich zu spät bekommen?

Dazu kommt Dietrich, jener Polizist der unrechtmässig seiner Tochter mit der Verhaftung Jörg Kachelmanns eine Show bieten wollte und dessen Aussagen sehr mit eigenen Meinungen gefärbt waren, man denke nur an die Bemerkung über das „Knutschen“ Jörg Kachelmanns und seiner Begleitung?

In einer späteren Aussage, am 33. Prozesstag – 23. 3. 2011 – konnte sich Dietrich an nichts mehr erinnern, nicht einmal, wer wann bei Claudia D. wegen des Laptops angerufen hatte und ob Verträge mit TV oder Presse existierten.

Er erzählte lieber von der Vernehmung vom 30. 3. und wie er Claudia D. stützen musste, aber genau dieser Aussage hatten doch genau so die Polizistinnen gemacht. War also nicht nur zur Verhaftung nach Frankfurt die ganze Dienststelle Schwetzingen ausgefahren, sondern auch zur Vernehmung nach Heidelberg?

Schlussendlich kam aber dann zu Tage, dass Herr Dietrich die Unwahrheit gesagt hatte: keiner musste die Ärmste stützen, sie kam alleine hoch. Berücksichtigt man ferner die Aussagen von Lapsit und Dietrich bezüglich des Taschentuches, das ihr jeder gegeben haben will, die widersprüchlichen Angaben der beiden, was die Verhaftung betrifft, und die schweren Gedächtnislücken zwischen den ersten Aussagen der Polizisten im September 2010 und dann im März 2011, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass hier der Schwetzinger Bonus der Familie D. voll zur Wirkung gelangte.

Ein weiterer Hinweis ist noch die Tatsache, dass die Polizistin Lapsit vom Opfer und nicht vom mutmasslichen Opfer berichtete.

Sie notierte gleich nach der Anzeige am 10. Februar 2010 in einem Vermerk: »Nach hiesigem Empfinden macht die Frau einen glaubwürdigen Eindruck.« Als die Polizistin ein halbes Jahr später vom Gericht gefragt wird, auf welchen Umständen ihre Einschätzung damals beruhte, kann sie keine Antwort mehr geben.

Was man so hört, hat es in Schwetzingen Beförderungen gegeben!

Die Tatortermittler, die angeblich „wie bei einem Tötungsdelikt“ vorgegangen sein wollen, haben nicht weniger dilettantisch gehandelt.

Sie haben ein Messer eingetütet, das bereits Claudia D., wie sie selber zugibt, vom Boden – anlässlich ihrer Putzorgie – aufhob und weglegte. Keiner hat sich darum gekümmert, sie zu fragen, ob sie etwas verändert habe.

Die Ermittler haben es auch verabsäumt, den LKA-Experten Dr. Bässler von diesen Umständen zu unterrichten, der sich darüber sehr erstaunt zeigte.

Sie haben einen Tampon zuoberst aus dem Küchenmüll gefischt, ohne sich zu fragen, wieso er nicht im Bad weggeworfen wurde. Denn die Aussage von ihr lautete, Jörg Kachelmann habe sie liegen lassen, sei ins Bad gegangen und habe anschliessend die Wohnung verlassen. Von einem Gang in die Küche, um den Tampon zu entsorgen, war niemals die Rede.

Jörg Kachelmann gab an, er sei nackt auf der Couch im Wohnzimmer gesessen, als es zum Streit kam. Tatsächlich fanden die Kriminaltechniker Spuren; worum es sich dabei handelte, blieb unklar. Die Couch im Wohnzimmer wurde erst sechs Wochen nach der angeblichen Tat auf Spuren untersucht! Eine lange Zeit, und vor allem hatte die Nebenklage da schon Akteneinsicht!

Eine Aussage war: Die Polizei hat in ihrer Wohnung keine Utensilien für Sadomaso-Sex gefunden, keine Handschellen oder Reitgerten, von denen er gesprochen hat. Die Polizei hat aber auch nicht intensiv danach gesucht und genau das wird vom LKA-Experten Bässler widerlegt, der sehr wohl solche Utensilien untersucht und das auch vorgetragen hat.

Der Kriminaltechniker sagt unter anderem, es habe sich um frische Sekretanhaftungen gehandelt, die auf dem Bett gefunden wurden. Erst auf Nachfrage gibt er zu: “Die Wohnung war ja sonst aufgeräumt und ordentlich. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass jemand eine solche Bettwäsche lässt. Das sah man ja mit bloßem Auge! So etwas will man doch gewaschen haben!” Ausserdem hätte sich das Sperma auf der Decke nach Ansicht des Kriminaltechnikers gelöst, wenn man nochmals darauf gelegen hätte. Die Spuren seien trocken, aber frisch gewesen. Auf die Nachfrage, ob die Spuren nicht vielleicht doch feucht waren, meint dieser Zeuge “Ich denk’ mal, dass sie trocken waren.”

An diesem Tag hat Prof. Brinkmann Fragerecht, er bekommt von dem Ermittler zur Antwort: “So genau habe er nicht hingeschaut.” Das Bett habe “wie gemacht” ausgesehen. Ein weiteres Versäumnis: Das mutmaßliche Opfer wurde nicht gefragt, wie lange die Decke schon da lag.

Im Raum steht auch noch die ungelöste Frage, ob die Polizei die Daten anderer Geliebter an Viola S. weitergegeben hat. Ein Polizist sagt jedoch:” Sie habe sie genervt und oft bei ihnen angerufen!”

Gesamthaft gesehen, wurden bereits ab dem 9. 2. 2010 schwere Fehler gemacht, die schon bei der Anklageerhebung am 19. Mai 2010 von der Staatsanwaltschaft hätten berücksichtigt werden müssen.

Zusätzlich muss festgestellt werden, dass die Polizeiarbeit dilettantisch und überwiegend zugunsten der in Schwetzingen ansässigen Nebenklägerin durchgeführt wurde.

Professor Köhnken sagt dazu: Die Kripobeamtinnen, die seinerzeit als erste die Anzeige der Frau aufnahmen und ihr glaubten, hätten nicht wörtlich protokolliert, sie hätten auch nur oberflächlich gefragt, anstatt akribisch nachzuhaken. Ja, sie seien regelrecht “froh gewesen, nicht nachbohren zu müssen”.

Schlussfolgerung: Freispruch für Jörg Kachelmann

 Die Staatsanwaltschaft:

Nachdem das mutmassliche Opfer am 9. 2. 2010 gynäkologisch und rechtsmedizinisch untersucht worden war und man wusste, dass der Angeklagte an diesem Tag nach Vancouver fliegen würde, hielt man es nicht für notwendig, ihn aufzusuchen, zu befragen und eventuelle Spuren zu sichern. Von einer eventuellen Festnahme war überhaupt keine Rede – denn:

„Wir hatten seinerzeit Bedenken hinsichtlich eines dringenden Tatverdachts“, sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner.

Es stand also zu dieser Zeit fest, dass man Claudia D. gerade in den wichtigen ersten Stunden nach der angeblichen Tat nicht glaubte. Erst als Staatsanwalt Oltrogge sich des Falls so richtig annahm, wurde am 25. 2. der Haftbefehl ausgestellt. Was war also in der Zwischenzeit passiert? Hatte Prof. Mattern, der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter aus Heidelberg, die erwünschten Diagnosen gestellt?

Sicher ist, Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hat der Nebenklägerin sehr viel zugesagt. Darf man dem Tagebuch glauben – und es wurde wegen dieses Abdrucks ja keine einstweilige Verfügung gegen den Focus gestellt – dann war das Verhältnis Nebenklage/Staatsanwalt zu dieser Zeit sehr erspriesslich.

Bedauerlicherweise haben die Herrn Staatsanwälte bei ihrer Zeugenaussage nur wenig zur Aufklärung über die Zeit bis zur Verhaftung des Angeklagten beigetragen. Wir müssen uns also damit zufrieden geben, dass nur Teile bekannt wurden. So die Aussagen im März 2010, wo Claudia D. mehrere Lügen zugeben musste. Staatsanwalt Oltrogge bestreitet natürlich, dass er die Nebenklägerin zur Falschaussage ermunterte, das musste er ja so sagen, sonst wäre er und nicht sie in „Teufels Küche“ gekommen. Allerdings bestätigte er, dass das angebliche Opfer – wieder einmal – geweint und gezittert habe.

“Ich habe in den Raum gestellt, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat”, erinnert sich Oltrogge. “Es kam aber keine klare Antwort, und ich wollte sie auch nicht lenken.” Genügte es also schon, wenn keine klaren Antworten kamen, dass sie dabei weinte und zitterte, damit ihr geglaubt wurde? Immerhin erschien sie Staatsanwalt Oltrogge zu dieser Zeit trotzig. Sicher, man hatte sie auf ihre Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht. Trotzdem blieb sie lange bei ihren Lügen, erst eine Aussprache mit ihrem Anwalt belehrte sie eines besseren. Und man beruhigte sie. “Jetzt kommt er doch bestimmt frei?” fragt sie und fängt an zu weinen. Antwort von Oltrogge: “So schnell geht es nicht. Es war nicht schön, was Sie hier gesagt haben, und alles andere wäre besser gewesen.”

Natürlich haben beide Herren keinerlei Belastungstendenz bei Claudia D. feststellen können, wie sie übereinstimmend bestätigen, denn Oltrogge: “Unser Ergebnis war dann, dass das Lügen nicht das Kerngeschehen betrifft und wir weiter von einem dringenden Tatverdacht ausgehen.”

Nicht einmal am 23. April 2010, als die Frau im Lauf einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft Unwahrheiten zugeben musste, sei ein Wortprotokoll geführt worden, beanstandet Prof. Köhnken!

Damit fällt auf, dass es der Mannheimer Staatsanwaltschaft nur sehr selten um das Kerngeschehen, die angebliche Tat, geht, sondern sie immer nur Beweise für die Schuld Jörg Kachelmanns aus Nebenschauplätzen zu konstruieren versucht. Das bestätigt sich auch mit der Vorladung der Reihe ehemaliger Geliebter, von denen sich die Staatsanwalt Beweise erhofft.

Nicht umsonst hat Staatsanwalt Oltrogge einer *aussageunwilligen* Frau mit polizeilicher Vorführung gedroht oder ist im Falle der Zeugin Catharina T. bis in die Lüneburger Heide gereist.

Obwohl ihm bewusst sein musste, dass gerade in diesem Fall eine wahrheitsgemässe Aussage – und sei es auch nur zum Randgeschehen – nicht zu bekommen sein würde. Staatsanwalt Oltrogge musste von dem Schreiben „I stand by you“, aber auch von dem geistlosen, anzüglichen Geschenk, welches sie in die Strafanstalt geschickt hatte, und natürlich auch von der Rechnung für Specksteinschiffchen, Pfirsiche und Honig, die Catharina T. an Jörg Kachelmann übermitteln liess, Kenntnis haben. Dass hier in der Aussage nur Rachemotive zutage kommen würden, war von Anfang an klar. Dass er auch nichts dabei fand, dass diese Ex-Geliebten ihre Erfahrungen mit Jörg Kachelmann vor und während des Prozesses gewinnbringendst an spezielle Verlage verkauften, zeigt keine sehr gute Menschenkenntnis des jungen Staatsanwaltes.

Aber er hat es nicht versäumt, via Bildzeitung die Öffentlichkeit unterrichten zu lassen, dass sich eine Person gemeldet hätte, der angeblich im Jahre 2001 auch körperliche Beeinträchtigungen durch Jörg Kachelmann widerfahren sein soll. Staatsanwalt Oltrogge wollte- ohne Beweise nur mit einer einzigen Aussage – betonen, dass Jörg Kachelmann ein Wiederholungstäter sei!

Aber auch der ältere erfahrene Oberstaatsanwalt hat sich zu unüberlegten Schritten hinreissen lassen, so das Telefonat mit der Schweizer Zeugin, welches dann auch noch beim Focus wörtlich auftauchte. Und im Falle von Toini L. musste das Gericht auf Betreiben der Staatsanwaltschaft in die Schweiz reisen.

Es ist unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft immer noch Kontakte mit den Medien abstreitet, auch vor dem Hintergrund, dass Oltrogge über lange Zeit während der Prozesspausen ausgewählten Journalisten seine Erkenntnisse mitteilte. Vieles, was hier zur Sprache kam, war aber dann niemals in diesen Zeitungen zu lesen.

Dass keine der Zeuginnen die angeklagte Tat bestätigen konnte, weil keine dabei war und ihre Aussagen nur nebensächliche Bedeutung hatten: das störte die Staatsanwaltschaft nicht.

Es störte sie auch nicht,  sich ab dem 20. März 2010 mit täglichen Statements durch Staatsanwalt Andreas Grossmann vor die Presse zu stellen und sofort und umfänglich die Schuld Jörg Kachelmanns zu bestätigen. Herrn Grossmanns Angaben sind hinlänglich bekannt. Er machte sie aber mit dem Wissen, dass bei den polizeilichen Ermittlungen fahrlässig geschlampt worden war, dass die Nebenklägerin den Tatort manipuliert und bei ihren Aussagen gelogen hatte und dass der Laptop der Nebenklägerin nicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft gleich am 9. 2. 2010, sondern erst auf Betreiben der Verteidigung am 26. März 2010 beschlagnahmt worden war, die Gutachten zu dieser Zeit noch nicht fertig gestellt sind.

Die Lügenaussagen, von denen die Staatsanwälte Oltrogge und Gattner bei ihrer Zeugenaussage erzählen, waren denn auch erst nach der Beschlagnahme des Laptops festgestellt worden.

Diese Widersprüche der Nebenklägerin haben die Staatsanwaltschaft aber nicht dazu gebracht, nun sorgfältiger zu arbeiten. Die Presseberichte wurden immer mehr mit direkten, angeblichen Beweisen untermauert, die so von der Verteidigung nicht weiter gegeben worden wären, also nur von der Staatsanwaltschaft kommen konnten.

Nun hatte die Verteidigung schon einige der besten Forensiker und Gutachter damit beauftragt, die Unterlagen des Herrn Prof. Mattern zu überprüfen. Die einhellige Meinung war: So wie die Nebenklägerin sie schildert und Prof. Mattern sie bestätigt, kann die angebliche Tat nicht geschehen sein. Was Professor Mattern veranlasste, sofort ein zweites Gutachten zu erstellen und sich über Kollegen lustig zu  machen. Monate später wird er sogar ein drittes Gutachten erstellen, bei dem er überdies seine Frau benutzt, ohne die Grössenunterschiede zwischen ihm und Jörg Kachelmann sowie zwischen seiner Frau und Claudia D. zu berücksichtigen.

Die Staatsanwaltschaft also spielte natürlich die auf dem Laptop von Claudia D. vorgefundenen Fotos mit blauen Flecken herunter. Auch als diese abwechselnd erklärte, das seien Fotos, wie sie sie Jörg Kachelmann nach heissen Sexspielen sandte, oder sie habe ihre Selbstheilungskräfte beobachten wollen, und schliesslich gar, es seien die Abdrücke ihres Neffen, der auf ihren Schenkeln herumgehüpft sei.

Für die Staatsanwaltschaft spielte es auch keine Rolle, dass Claudia D. ihr Laptop vor der Beschlagnahme „gereinigt“ und Daten gelöscht hatte, was nicht verwundert, schliesslich hatte man sie ja vorher unterrichtet.

Dass es keine Beweise für die angebliche Tat, sondern nur spärliche Indizien gab, war ebenso unwichtig wie die Ergebnisse, zu denen das LKA kam. Dass Messer war nicht bluttriefend, die Spuren waren so winzig, dass man nicht einmal feststellen konnte, ob Menschen oder Tierblut. DNA war nur von der Nebenklägerin zu finden. Die Tatsache, dass Claudia D. dieses Messer angeblich vom Boden aufgehoben hatte – wo es gelegen haben soll – und es bei den Tatortermittlungen wieder auf diesem Teppich lag, wurde weder zur Kenntnis genommen, noch an den LKA-Experten weitergeleitet.

„Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden“, so der LKA-Experte Gerhard Bässler.

Der Teppich selber war für die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwalt überhaupt nicht beweisrelevant. Man hätte ja feststellen müssen, dass es auch da keinerlei Spuren gab. Die es aber sich hätte geben müssen, wenn es ein Tatwerkzeug gegeben hätte.

Es ist bezeichnend für Staatsanwalt Oltrogge, dass er – selbst als das Messer keine Rolle bei der angeblichen Vergewaltigung mehr spielen konnte und durfte – noch immer daran festgebissen blieb:

… des weiteren sei es Tatsache, dass das Messer keine Rolle mehr spiele, es sei nichts übrig geblieben. Hier ruft StA Oltrogge ganz unvermittelt und laut in den Saal: „Das werden wir ja sehen, was davon übrig geblieben ist!“ Dieser Ausbruch zeugt davon, dass die Staatsanwaltschaft in Mannheim sehr wohl wusste und weiss, dass sie nichts in der Hand hatte und hat.

Staatsanwalt Oltrogge hat auch den Abschluss der Ermittlungen nicht abgewartet, er musste Anklage erheben, bevor die Handys ausgewertet, die Erkenntnisse des LKA auf dem Tisch lagen. Und ihm ist es zu verdanken, dass Jörg Kachelmann 132 in Untersuchungshaft bleiben musste. Trotzdem die Möglichkeit eine Falschbeschuldigung von CSD bereits keine Utopie mehr war.

Ein Punkt darf aber überhaupt nicht ausser Acht gelassen werden. Staatsanwalt Oltrogge hatte mit dem Therapeuten Prof. Seidler aus Heidelberg einen Traumkanditaten, was die Begutachtung der Nebenklägerin betraf. Der bestätigte ihm alles, was er hören wollte, und noch mehr. Als nun die Verteidigung die 38 Seiten Gutachten des Heidelbergers beanstandete, ihrerseits dieses Gutachten zur Überprüfung weitergab und dann grosse Mängel festgestellt wurden, entschloss sich der Staatsanwalt am 15. April 2010, Frau Prof. Luise Greuel als weitere Gutachterin anzuwerben. Nicht ohne den Seitenhieb, die Kachelmannverteidigung habe sich schon alle Gutachter, die man kenne, verpflichtet!

Doch auch das Gutachten von Prof. Greuel konnte nicht den Erwartungen Oltrogges entsprechen. In der Presse wurde bekannt, Professor Greuel sei zu dem Schluss gekommen, dass die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle. Das mutmassliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben, so Greuel. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Zwar sei damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben.

Man telefonierte wohl am 12. Mai 2010 noch einmal, aber aus den Aktenvermerken der Staatsanwaltschaft geht nichts über die Kurzmitteilung hervor, etwa der Wortlaut, dass der Tatverdacht gegen Kachelmann nicht entkräftet wurde, was angeblich die Gutachterin an Staatsanwalt Oltrogge übermittelt haben soll. Stattdessen sagte Prof. Greuel, dass die Gespräche mit Claudia D. beendet seien, das Ergebnis jedoch erst Ende Mai vorliegen werde.

So lange wollte Staatsanwalt Oltrogge jedoch nicht warten. Und niemand, nicht Oberstaatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft, hielten ihn auf, nein, man stärkte ihm noch den Rücken, wie es Jürgen Gremmelmaier von der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft tat: “Haftsachen müssen mit der größtmöglichen Beschleunigung betrieben werden”

Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge erhob also am 17. Mai 2010 Anklage. Ohne fertiges Gutachten, mit denkbar schlechten Ermittlungsergebnissen, ohne Beweise, aufgrund dubioser Indizien und Zeuginnen. Mit einem angeblichen Opfer, das schon mehrfach gelogen hatte, nachweislich. Nur durch die Gutachter Mattern und Seidler und den ihm wohl zugeneigten Nebenklägervertreter unterstützt.

Unterstützt wird er auch von Oberstaatsanwalt Gattner, der genau wusste, dass diese Anklage in nichts durch Beweise fundiert ist. Auch von den Lügen der Claudia D. war er informiert. Er war ja dabei, als sie log.

Er wird bei seiner Einvernahme sagen: „Ein Einschlag“, so nennt es Oberstaatsanwalt Gattner, als die Nachricht von der Computerauswertung kam. Doch man sei sich bald klar darüber geworden, dass dies für den Wahrheitsgehalt der Aussage zur angeblichen Tatnacht nichts bedeuten müsse – und zwar noch vor der denkwürdigen Vernehmung der Zeugin.

Die denkwürdige Vernehmung! Das war an dem Tag wo nicht nur die Kameras im Vernehmungsraum ausgefallen sind, es war der Tag an dem Claudia D. ihre Lügen zugeben musste:  „Ich hatte große Angst, dass man mir nicht glauben wird“, soll Claudia D. laut Vernehmungsprotokoll gesagt haben. „Ich hatte Bedenken, dass alles geplant wirkt.“ Warum aber hat sie Kachelmann nicht früher zur Rede gestellt? „Ich habe den Mut nicht gefunden.“ Es sei alles so gut gelaufen mit ihm, sie habe sich Hoffnungen gemacht. Und nun schäme sie sich für ihre Falschaussagen.

Staatsanwalt Oltrogge : „Es ist grundsätzlich so, dass ich allein durch meine Stimme einschüchternd wirken kann.“ Einschüchternd war er bei dieser Aussage wohl kaum.

Denn unwillkürlich fragt man sich warum wurde die Staatsanwaltschaft nicht in diesem Moment aufmerksam: Die Falschaussagen! So sagt sie selber. Es hätte nur mehr einer eindringlicheren Befragung bedurft und sie hätte wohl zugegeben, dass sie nicht nur in Teilen, sondern seit dem 9.2.2010 falsch aussagt! Aber weinen und zittern hat Claudia D. wieder einmal davon bewahrt.

Doch für Staatsanwalt Oltrogge ist es selbstverständlich, dass eine Anzeigenerstatterin, auch wenn es sich um eine so schwere Beschuldigung wie Vergewaltigung handelt, lügen darf. So sagte er bei seiner Aussage vor Gericht:

Aber nein, „aus meiner Sicht schien das alles plausibel“, sagt der Staatsanwalt; der dringende Tatverdacht blieb, trotz der Lüge. „Auch, weil das nicht das Kerngeschehen betraf.“ Jedoch: Alles was Claudia D. sagt betrifft letztendlich das Kerngeschehen!

Als Professor Dr. Brinkmann von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde gab es folgenden, sehr bezeichnenden Wortwechsel bei dem RA Birkenstock schon genau die Beweggründe der Staatsanwaltschaft erkannte:

“Eigentlich drückt Ihr Text keine echte Sorge aus, sondern ist Wortklauberei. Zu fragen ist, ob Sie nicht verfahrensfremde Zwecke verfolgen, indem Sie Professor Brinkmann verunglimpfen.”

Dies weist die Staatsanwaltschaft zurück. Man habe darauf zu achten, dass auch die Nebenklägerin mit Neutralität behandelt werde. Birkenstock fragt, ob die Staatsanwaltschaft ihre eigene Sorge oder die der Nebenklägerin umtreibe.

Genau das ist es, Staatsanwalt Oltrogge hat sich auf die Seite der Nebenklägerin geschlagen und dabei den gesetzlichen Auftrag übersehen: Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung des Angeklagten anzustreben. Sie hat vielmehr auch zugunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu ermitteln. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger!

Denn bis heute bleibt er aber bei seiner Überzeugung, dass Jörg Kachelmann schuldig ist; das beweist auch sein Ausruf am letzten Tag der Beweisaufnahme:

„Es ist nicht widerlegt, dass es nicht doch so war, wie sie es geschildert hat.“

Wie selbstverständlich bekommt er wieder Schützenhilfe durch Kollegen. Staatsanwalt Mägerle am 31.März 2011: “Ich halte durch den heutigen Tag den Vorwurf für widerlegt, dass die Staatsanwaltschaft nicht objektiv ermittelt hat.”

Natürlich hat die Staatsanwaltschaft Mannheim das nicht, man hatte sich auf die Schuld Jörg Kachelmanns festgelegt.

Entscheidend für die Bewertung der Ereignisse sei jedoch die Gesamtschau, argumentierten die Staatsanwälte immer wieder. Und wie sieht die Gesamtschau aus?

Es werden die Erkenntnisse der Gutachter, auch die von der Staatsanwaltschaft bestellten Experten, ignoriert. Es werden die Aussagen und Ergebnisse des LKA-Sachverständigen ignoriert. Man klammert sich, wie Schiffbrüchige, an die Aussagen einiger Ex-Geliebten , die aber, wie Herr Oltrogge im Zusammenhang mit Claudia D. immer wieder betont, mit dem Kerngeschehen nichts zu tun haben. Obwohl die Staatsanwaltschaft schon verloren hat, will sie das nicht wahr haben.

 Dabei gibt es doch nur einen Antrag: Freispruch für Jörg Kachelmann

Die Zeugen

Die Eltern

Christel und Walter D. angesehene Bürger im Kleinstädtchen Schwetzingen. Die Mutter Angestellte und Hausfrau, der Vater Lehrer, Sportclubvorsitzender und Schöffe. Kleinbürgerlich, anständig, christlich. Das Kind wohnt in der Nähe, man muss ja auf die Tochter achten.

Man ermöglicht ihr eine gute Schulausbildung. Das Mädchen ist konfliktscheu und auf Harmonie bedacht – so wird sie es später Frau Prof. Greuel erzählen. Vermutlich also eine brave und gehorsame Tochter.

Also muss sie studieren, obwohl ohne viel Ehrgeiz. Medientechnik in Stuttgart. Sie  volontiert dann bei einem Radiosender und erlangt in ihrer kleinen Welt  eine gewisse Prominenz, was den Eltern durchaus gefallen haben dürfte.

Aber beruflich ehrgeizig, nein das ist sie nicht. Muss sie das? Viele Eltern sehen in der Bestimmung einer Tochter Ehe und Mutterschaft an. War das hier auch so? Die Beziehung mit einem englischen Musiker geht in die Brüche. Doch schon lernt sie, eine Woche nachdem sie beim Radio zu arbeiten begann Jörg Kachelmann kennen. Man tauscht Telefonnummern aus, man telefoniert. Wenige Tage nachher besucht der Traummann, ihr Süssbärchen, sie in der Wohnung. Bald stellt sie ihn angeblich den Eltern vor. Endlich! Der von den Eltern herbeigesehnte Schwiegersohn, dem man das Kind – aus der elterlichen Fürsorge entlassen – anvertrauen kann; der angeblich regelmässig zu Kaffee und Kuchen kam.

Dann noch 2003 der gravierte Ring. Gutbürgerliches Kleinstadtidyll, doch keine Hochzeit! Der Vater fragt nach. Die Antwort der Tochter kennen wir. Ist es ihm nicht aufgefallen, dass seine Tochter nur mehr sehr wenig arbeitet, der Schwiegersohn in spe äusserst selten und unregelmässig die Braut besucht? Er hat gute PC – Kenntnisse, hat er niemals gegoogelt um sich über den Liebhaber seiner Tochter zu informieren?

Hatte er kein Gespräch mit ihm, wann er nun zum Standesamt gehen wolle? Inzwischen sind doch viele Jahre ins Land gegangen, die Tochter hat die 30 weit überschritten, die Uhr tickt – man will doch Enkelchen!

Und nun sitzen sie also als Zeugen vor Gericht, doch was können sie sagen. Keine persönlichen Wahrnehmungen ,nur Hörensagen! Dass ihnen Jörg Kachelmann angeblich erzählte, dass er Single sei, keine Kinder hätte? Dass die Tochter ihnen sagte:„ Es sei alles in Ordnung?“

Und über die angebliche Tatnacht? Keine persönlichen Wahrnehmungen, nur Hörensagen. Sie waren nicht dabei, und Claudia D. hat auch nicht sofort nach dieser angeblichen Vergewaltigung bei den Eltern Hilfe, Schutz und Trost gesucht. Warum? Das wäre doch der erste Weg gewesen, wenn das Eltern-Kind-Verhältnis stimmte! Selbstverständlich glauben Eltern ihren Kindern, aber so bedingungslos?

Originalangaben der Claudia D. bei Prof. Greuel Zitat:  Gegen 07:00 Uhr sei sie zu ihren Eltern gegangen, die im Haus gegenüber wohnen und wissen wollen, was sie tun solle. Ihre Eltern wären beim Anblick der verstörten und verletzten Tochter entsetzt und fassungslos gewesen. Ihr Vater hat die Polizei gerufen. Zitat Ende

Sie haben nicht sofort nachgefragt, warum die Tochter erst jetzt kommt, wenn sich das Drama schon gegen 1 Uhr morgens abgespielt haben soll?

Wurde deshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit diese und andere Ungereimtheiten nicht an die Öffentlichkeit geraten sollten? Denn Intimes, wirklich Intimes werden die Eltern bestimmt nicht gewusst haben. War wieder der Schutz der Nebenklägerin durch die Staatsanwalt und das Gericht, nötig, weil die Wahrheit möglicherweise den Prozess sofort beendet hätte? Und wollte man das damit verhindern? Wir wissen es nicht, auffallend ist es allemal!

Was also können die Eltern von Claudia D beitragen zu dem von Herrn StA. Oltrogge immer wieder angeführten Kerngeschehen? Nichts! Nur persönlich gefärbte Eindrücke, die garantiert nicht die besten sind. Schliesslich hat dieser Mann, der Angeklagte ja ihr Kind über Jahre hingehalten, ohne Frage auch belogen. Dass die Tochter mitgemacht und alles akzeptiert hatte, wussten sie nicht und werden es auch nun nicht glauben können. Es entspricht nicht ihrer bürgerlichen Wahrnehmung. Zudem sehen sie in Jörg Kachelmann nur noch den Schänder ihrer Tochter, selbst wenn es dazu nur deren Aussage gibt.

Das zeigt sich auch in dem Interview, dass die Mutter am 25.3. dem Blick gab: «Das ganze Leben von Jörg ist eine Lüge. Er hat die ganzen elf Jahre nur gelogen. Sie weint und lässt kein gutes Haar an «Jörg», der elf Jahre lang mit ihrer Tochter Petra* zusammen gewesen sei. »

So wird sie es auch vor Gericht ausgesagt haben.

Aber ein Beweis, dass sich die angebliche Vergewaltigung so abgespielt habt, wie Claudia D. es aussagt, dass sie überhaupt stattgefunden hat, ist auch das nicht!

Die Geliebten

Man hat sie aufgeboten und vorgeladen. Teilweise unter Zwang. Nicht alle haben in Jörg Kachelmann ihren Verführer gesehen. Manche sind sofort, oder recht bald nach dem Kennenlernen mit ihm ins Bett gegangen. Einige geben ehrlich zu, dass es nur ein Verhältnis auf sexuelle Basis gewesen ist. Das diese Begegnungen schon Jahre her sind und/oder nur kurz gedauert haben. Das sind nicht die Zeuginnen die sich die Staatsanwaltschaft wünscht.

Staatsanwalt Oltrogge wünscht sich Zeuginnen wie Viola S., Catharina T., Verena C., Helen Sch. Anklägerinnen, die mit dem Koffer voll Sexspielzeug zu Polizei kommen, sich in der Bunten  oder anderen Medien über den Angeklagten auslassen, bevor noch der Prozessbegonnen hat, oder mitten in der Beweisaufnahme.

Die erst ihr „ I stand by you“ und ihre Versprechungen , Jörg Kachelmann zu unterstützen, bei der Kanzlei Birkenstock deponieren, sich dann in derselben Minute  mit der Presse gemein machen um ihre Geschichte zu vermarkten. Das sind die Zeuginnen welche die Staatsanwaltschaft braucht – mit deren Hilfe können sie dann des Volkes Meinung lesen und steuern, sowie ihre Absolution für die Anklage und das Alibi für einen aufgeblähten Monsterprozess bekommen.

Diese Frauen bekommen die Funktion von Leumundszeuginnen. Unberechtigt, denn während ihrer Verhältnisse mit Jörg Kachelmann sind sie seinen Wünschen mit Freuden nachgekommen. Glaubten sie sich doch schon vor dem Traualtar und als Mütter seiner Kinder. Und haben sich ihre Dienste auch noch entweder bar oder mit Geschenken honorieren lassen. Jörg Kachelmann hat sie belogen, daran besteht kein Zweifel, und jetzt zahlen sie es ihm heim, in dem sie aussagen. Von Hass und Rache getragen.

Für seine Lügen sollte er büssen. Dazu haben sie sich zusammengetan. Dazu wurde in Chats aufgerufen, man müsse jetzt zusammenhalten und entsprechend aussagen.

“Ich freue mich über jeden Tag, den er im Gefängnis sitzt.”

Das sind die Zeuginnen der Staatsanwaltschaft: Frauen die solche Sätze in die Öffentlichkeit bringen und die alles dafür tun würden! Dafür reist man durch die Weltgeschichte, droht mit Vorführmassnahmen. Und: Findet an der Medienpräsenz dieser Frauen nicht wirklich schlimmes.

Staatsanwalt Oltrogge sagt sogar: Die Zeuginnen hätte ihre Geschichten erst nach der polizeilichen Einvernahme an die Presse verkauft! Was er nicht sagt, das mindestens eine- Verena C.- Ich bin auch ein Opfer von Jörg Kachelmann – in der Bunten einen ganz anderen Ablauf erzählt, als bei der Polizei. Sie hat also gelogen, um ihn zu belasten. Doch erzählte ihr Onkel nicht noch eine ganz andere Geschichte? Nämlich, dass sie bei der Information über die Verhaftung von Jörg Kachelmann in Tränen ausbrach und ihn ganz entscheiden einer solchen Tat für unfähig hielt?

Oder der Vater von Viola S. der sich bereits am 25.3.2010 vor der Presse äusserte? Herr Kachelmann ist ein Charakterschwein. Er hat unserer Tochter mehrere Jahre lang eine Zukunft versprochen, mit Ehe und Kindern», so der Vater gegenüber der deutschen Zeitung «Bild».

Seine Tochter sei aus allen Wolken gefallen, als sie aus den Medien erfuhr, dass Kachelmann noch weitere Freundinnen hatte. «Er war mir nie geheuer. Ich habe immer gedacht: Lieber Gott, möge diese Beziehung doch bald zu Ende sein», so der Vater weiter.

Da wusste aber die Tochter schon sehr genau Bescheid, denn ihre Tickets waren es die bei Claudia D. auftauchten. Und 2007 war sie mit ihm schon in Bridge Lake, wo auch die damals Noch-Ehefrau von Jörg Kachelmann wohnte! Viola S. war auch die sich ihre Anschuldigungen mit €50.000(€80.000?) am höchsten dotieren lies. Die aber auch Verbindungen zur geschiedenen Frau Kachelmann herstellen sollte und ihr auch eine hohe Summe von der Zeitschrift Bunte bieten sollte. Denise W. hat erst zugesagt, aber dann abgelehnt. Wie sie auch die €120.000 von einem TV-Sender nicht angenommen hat.

Also konnte sich die Staatsanwaltschaft Mannheim, aber auch die 5. Strafkammer des Landgerichtes, doch ausrechnen mit welchen Zeuginnen sie es zu tun bekommen würde. War das so geplant: Die Luusmeitli vor allen anderen Zeugen aussagen lassen, ganz besonders vor der Nebenklägerin und angeblichen Opfer Claudia D. Sollte die die Stimmung der Öffentlichkeit durch die Presse entsprechend angeheizt werden, die Schöffen beeinflusst?

RA Schwenn wird später sagen: „ Es war ein Fehler die Luusmeitli so früh aussagen zu lassen!“

Und das war es auch. Hätte man, wie es üblich ist, das angebliche Opfer und die Gutachter zuerst gehört, dieser Prozess wäre , wie geplant wenn schon nicht im Oktober, dann wenigstens  im Dezember zu Ende gewesen. Man hätte diese Frauen alle nicht mehr gebraucht, die ihre Aussagen nur dazu benutzen um sich noch einmal, wenn auch indirekt an Jörg Kachelmann finanziell bereichern  und gleichzeitig ihren Frust über eigene Dummheit abbauen zu können.

Denn eines ist sicher! Zum Kerngeschehen( bevorzugtes Wort des Herrn StA. Oltrogge) konnten sie alle nichts beitragen. Denn keine war dabei. Und keine hat Beweise dafür, dass alles in der Nacht vom 8/9.Februar 2010 so war, wie Claudia D. es angibt.

Welcher der Zeugen und Zeuginnen, die aufgerufen, vorgeladen und auch erschienen sind – konnte überhaupt etwas zu der angeklagten Tat aussagen. Alle sollten Jörg Kachelmann als Monster belasten, zum Teil ist das gelungen, teils auch nicht. Hier muss man differenzieren, wer was ausgesagt hat.

Aber Beweise, nein Beweise gibt es von Seiten der Zeugenschaft nicht, nicht einmal Indizien. Ausser Spesen nichts gewesen. Das aber, sollte die Öffentlichkeit, das Volk in dessen Namen ein Urteil gesprochen werden soll, niemals mitbekommen. Obwohl die Presse alles bis ins letzte Detail bereits – dank der Informationspolitik der Staatsanwaltschaft? – breitgetreten hatte, man sowieso wusste welche Vorlieben bis zu Nudeln und Rotwein alle Beteiligten haben, besonders die Nebenklägerin und Jörg Kachelmann, wurde die Öffentlichkeit überwiegend ausgeschlossen. Wen wollte man eigentlich wirklich schützen?

Die Gutachter:

Professor Rainer Mattern, Heidelberg: „Ich habe mich natürlich gefragt, was will der Richter von mir hören!“ Professor Rainer Mattern 1990 bei einem Prozess in Darmstadt!

In Mannheim 2011, nach vielen Versuchen doch noch die Schuld von Jörg Kachelmann zu bestätigen: “Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat”. (Von der Staatsanwaltschaft beauftragt!

Professor  Dr. Luise Greuel, Bremen: Die Angaben der Opferzeugin entsprechend quantitativ nicht den Mindestanforderungen, um einer tragfähigen Aussage zu genügen. Die Schilderung leidet unter starken Defiziten, dass nicht einmal die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz. Detaillierung und Konstanz erfülle. Solange Claudia D. den Streit mit Kachelmann wiedergab, fanden sich noch zum Teil Verankerungen im wirklich erlebten wieder. Das aber kann nicht die eklatanten Qualitätsmängel der Aussage zur Vergewaltigung ausgleichen. (Von der Staatsanwaltschaft beauftragt!)

Prof. Dr. Bernd Brinkmann, Münster: Kam dagegen zu dem Schluss, dass die geschilderte Tat mit dem Verletzungsbild nicht in Einklang zu bringen sei und dies für eine Selbstverletzung und damit für eine vorgetäuschte Tat spreche. (Der Doyen der Forensiker wurde von der Verteidigung beauftragt, willkürlich für befangen erklärt und nur als Zeuge vernommen)

Prof. Dr. med. Klaus Püschel, Hamburg: „In der Gesamtschau aller Verletzungen, sei eine Selbstbeibringung wesentlich nahe liegender als eine Gewalteinwirkung von fremder Hand. Das Gesamtbild sei völlig atypisch für ein überfallartiges Geschehen. (Von der Verteidigung beauftragt)

Prof. Dr. Markus Rothschild, Köln:. Es wird in Erwägung gezogen, wie die Verletzungen entstanden sein können. Die Hämatome seien für eine Vergewaltigung nicht ungewöhnlich. Er habe nun überlegt, ob sie durch die Knie des MM Angeklagten gekommen sein können. Dieser sei 1,90 m und die Nebenklägerin sei 1,70 m lang. Die Nebenklägerin habe beschrieben, sie habe das Gesicht des MM Angeklagten andauernd vor sich gesehen. Von Angesicht zu Angesicht sozusagen. Bei dem Größenunterschied und den Verletzungen oberhalb der Knie der Nebenklägerin, sei diese Schilderung sehr unplausibel. Auch Prof. Dr. Rothschild kommt zu dem Schluss, dass die Verletzungen mit dem geschilderten Tathergang nicht übereinstimmen. Nach seiner Tabelle, auf welcher , um einen Unterschied zwischen Fremd- und Selbstverletzung 10 Punkte zu erfüllen sind, habe das angebliche Opfer 7 Punkte erreicht, was für eine Selbstbeibringung spricht. (Von der Verteidigung beauftragt!)

Professor Dr. med. habil. Hans-Ludwig Kröber, Berlin: Die Forensik-Koryphäe von der Berliner Charité und die Radiomoderatorin aus Schwetzingen sind sich bereits im Mannheimer Gerichtsgebäude begegnet. Mitte August hat er sie an einem Abend und am nächsten Morgen befragt.

Er  kann nicht nachvollziehen, weshalb Therapeut Seidler in einem Seidenschal bei seiner Patientin und in wiederholten Griffen an den Hals fast schon einen Beweis sieht. Der Berliner Professor hält es auch für alles andere als wahrscheinlich, dass ausgerechnet während einer Vergewaltigung sich die Wahrnehmung beim Opfer ausschaltet. Erfahrungen aus Strafprozessen zeigten genau das Gegenteil

Kröber bescheinigt dem Heidelberger Seidler eine unprofessionelle und gar innige Beziehung zu seiner 37-jährigen Patientin aus dem Nachbarstädtchen: Der Kollege falle auf eine Frau mit «manipulativer Potenz» rein. (Sachverständiger des Gerichts)

Dr. Hartmuth Pleines, Heidelberg:  Verweist auf eine Studie, in der statistisch 90 % der Teilnehmer nach eingehenden Übungen es geschafft hätten, Symptome vorzutäuschen. (Vom Gericht beauftragt)

Prof. Dr. Günter Köhnken, Kiel: Claudia D. trifft mit ihren Angaben über die Nacht auf einen Therapeuten, der sie fast bedingungslos, distanzlos und kritiklos unterstützt. Das bestärkt sie natürlich. Dazu kommt: Seidler ist offenbar vom ersten Termin an überzeugt, dass das Geschehen so stattfand, wie Sabine W. es schildert“, erklärt Köhnken. Er bezweifelt die Verwertbarkeit von Aussagen, die Claudia D. getroffen hat, nachdem sie bereits in Therapie bei Seidler war. Die Hypothese einer Falschaussage könne er nicht zurückweisen. (Von der Verteidigung beauftragt)

Prof. Dr. Hans J. Markowitsch, Bielefeld: Nach seinen Angaben sind Erinnerungsblockaden jedoch die Ausnahme. In der Regel erinnerten sich Menschen unter Stress-Situationen sehr scharf. ( Erst Gutachter der Verteidigung, dann als Gutachter der Staatsanwalt die Seiten gewechselt!)

Nur Prof. Dr. Günter H. Seidler, Heidelberg glaubt, dass Claudia D. die Wahrheit sagt. Aber er ist auch ihr behandelnder Haus-Traumatologe! Herr Seidler hat sich eklatant in den Prozess, obwohl eben nur Zeuge involviert, eingemischt.

Er hat Zusammenkünfte aller Geliebten von Jörg Kachelmann vorgeschlagen. Er hat der Welt erzählt, dass er Angst auch noch nach Wochen riechen könne. Er hat Patientenunterlagen und ein Gutachten an die Justiz weitergeleitet.

Und um die Gefahr die angeblich von Jörg Kachelmann ausging noch zu unterstreichen hat noch von einen Anruf des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe erzählt, denn er erhalten haben will, mit dem Inhalt: „Wir lassen jetzt den Kachelmann raus, bring deine Patientin in Sicherheit, es könnte sein, dass der die umbringt.“ (Der Therapeut der angeblichen Geschädigten tritt – weil befangen – nur als Zeuge auf.)

So war es kein Wunder, dass der Verteidiger von Jörg Kachelmann Rechtsanwalt Johann Schwenn über diesen Mann sagte, er sei ein Scharlatan und seine Thesen und Therapiemassnahmen seien bizarr.

Obwohl das Gutachten von Dr. Steven Paul Rand nie bei einem Prozesstag relevant wurde, noch er als Zeuge vernommen wird, ist es interessant. Was also steht in diesem Gutachten? Er wertete „Spermaspuren, Sekretanhaftungen und Spuren von Menstruationsblut“ aus. Bekannt wurde, dass die Anhaftungen auf der Couch anhaftenden Sekretspuren von Jörg Kachelmann stammen. Die Verbreitung der Spuren auf dem Bett und der Couch ist mit dem von Kachelmann geschilderten „einvernehmlichen, variantenreichen Geschlechtskontakt plausibel erklärbar“.

Die Polizei sicherte daraufhin nach der Festnahme Kachelmanns, mehr als sechs Wochen nach der vermeintlichen Tat, mögliche Spuren auf dem Möbelstück. Doch bei der Analyse fand sich kein Hinweis auf Sperma des Angeklagten auf dem Sofa, was seine Darstellung unterstützt hätte.

Aber Dr. Steven Paul Rand fand als Experte sehr wohl, entsprechend der Aussage von Jörg Kachelmann, Spuren. Wollte die Staatsanwaltschaft und das Gericht, dieses Gutachten gar nicht mehr hören? Eben wegen der schlampigen Polizeiarbeit .Keiner, absolut keiner kann sagen, dass die Gutachter überwiegend von der Verteidigung Jörg Kachelmanns beauftragt wurden.

Fazit der Crème de la Crème der forensischen und psychiatrischen Wissenschaft: keine Beweise nicht einmal Indizien, keine Eindeutigen Spuren, die Nebenklägerin kann durchaus alles erfunden haben!

Grundgesetz: Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Die Aussage einer Person, wenn es keine Beweise gibt, darf nicht höher bewertet werden, nur weil sie von einer Frau kommt!

So kann das Urteil nur lauten: Freispruch für Jörg Kachelmann!

 *Freiherr von Knigge


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Zur Wiederaufnahme des Prozesses :

Mit dem Namen Kachelmann ist viel Geld zu verdienen. Dass wissen wir nicht erst seit Viola S. vulgo Isabella M, Catharina T- Luftgitarre, Verena C.- Künstlername Anja L. und anderen Teilzeitgeliebten, die kassierten!  Oder die sattsambekannte Aschwa, die sich sogar der Bildzeitung, zwecks Vermögensvermehrung, andiente! Da tauchen dann schon mal Artikel aus der frühchristlichen Zeit auf Immobilien-Homepages auf, jeder Schmierenkomödiant der sich Journalist/IN nennt, setzt auf dubiosen Seiten seine ultimative Wahrheit ins Internet und auch Rechtsanwälte aller Couleur habe beste Werbung, wenn sie 10 Zeilen in der Causa Kachelmann ihre Kommentare abgeben.

Warum also nicht auch Finanzdienstleister? Passt doch, der geneigte Leser meint hier etwas Neues zu erfahren, aber ach, weit gefehlt. Ein Sammelsurium von Plattitüden und Allgemeinplätzen, abgeschrieben aus der unendlichen Weite des www, werden zur eigenen Meinung zusammengeschreibselt und dann fehlt natürlich der Verfasser unter dem Mix! Aber viel, viel Werbung für die eigene Sache!

Und weil der/die Gute natürlich von Blogs abkupfert, ist es klar, dass man in das Horn der Entrüstung blasen muss. Den Blogger- wir wissen es; sind grundsätzlich WEIBLICH (jaja, ich sehe Max, Paul, anselm, Goji , Toppy , Reinhard und andere in Röckchen direkt vor mir!)

Zitat: Als wesentliche Protagonistinnen stehen sie im Fokus der selbsternannten, medialen Kachelmannverteidiger, die übrigens überwiegend weiblich sind. Soweit die Ex-geliebten Kachelmann belasten, werden sie in einschlägigen Blogs oder anderen Internet-Plattformen auf dubiose Art diskreditiert, noch mehr gilt dies für das mutmaßliche Opfer selbst: Sie wären ja (alle) überhaupt nie richtige Partnerinnen Kachelmanns gewesen, dumm, naiv und unselbständig wären sie, dass sie nie die Eine in seinem Leben werden würden, hätten sie doch erkennen müssen, ja “Sexgespielinnen” wären sie doch nur gewesen. Abgesehen davon, dass Kachelmann nach einschlägigen Medienberichten mehr als nur einer seiner Gespielinnen äußerst konkrete Planungen für ein gemeinsames Leben vorgehalten hat, bleibt dem vernunftbegabten Leser nur die Frage, was dies denn nun beweisen soll? Bedenklich ist hier nur, dass auch die renommierte Reporterin Sabine Rückert von der ZEIT auffallend ähnlich ‘argumentiert’. Zitat Ende

Was sind wir „Weiber“ – einschliesslich Sabine Rückert – doch für ein böses Volk, nicht wahr? Nun ja, vielleicht hat dieses Geschäfterl, dass mit dem Namen Kachelmann jetzt auch verdienen will, nur männliche Kunden, wer weiss das.

Aber eines ist selbstverständlich klar, was hier geschrieben steht ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und hat schon seine Richtigkeit, denn das geht so:

Lesen wir von Kachelmann und dann vielleicht noch etwas über Girokonten und Kreditkarten dann lernen wir: Bargeldlos bezahlen liegt im Trend oder dass XY einen neuen Aufsichtsrat hat. Haben wir ja noch nicht gewusst!

Aber am besten hat mir doch der Witz an diesem Artikel gefallen:

Zitat: Dieser Artikel beruht nebst zahllosen, online verfügbaren Quellen auch auf durchgehender persönlicher Prozessbeobachtung seit Febr.2011 Zitat Ende

Durchgehende Prozessbeobachtung seit FEBRUAR 2011, das muss man sich so richtig auf der Zunge zergehen lassen!

“Spät kommt ihr – doch ihr kommt.”

Friedrich v. Schiller

Manchmal gibt es auch im Fall Kachelmann wirklich etwas zu lachen.

Und hat dieser Finanzdienstleister auch noch Leserkommentare freigeschaltet, die abartig sind. Das allerdings ist nicht zum Lachen!

Aber Geld stinkt ja nicht…..und vielleicht hätte der/die VerfasserIN doch die Blogs genau durchlesen sollen, besonders was die von ihm/ihr so bedauernswerten Geliebten betrifft.

Möglicherweise sind das ja potentielle Kundinnen, die ihre Judassilberlinge und / oder Zuwendungen die sie ihm Laufe der Liebschaft mit J.K. verdient haben, gut angelegt haben wollten !

Quelle: http://www.kerner.de/kachelmann—ein-medienprozess-geht-in-die-endrunde_7945.html

Jörg Kachelmann und das Chaos – Chronik V


RitaEvaNeeser schreibt:

 Juni 1, 2011 um 12:25  Was mich sehr geärgert hat: Am Schluss stand so ein Gerichtsdiener beim Ausgang und hat das Urteil verteilt. Martini wollte auch ein Exemplar, er hat ihr keines gegeben, weil sie keine Journalistin ist.

Wie doof und primitiv war das? Zwei Stunden später konnte man die komplette? Urteilsbrgründung „NICHT DAS URTEIL!“ abgedruckt in der Presse lesen…. Ausser natürlich die Presse hat etwas geändert, weggelassen oder hinzugefügt.

Wir, die Prozessbesucher sind nicht so blöde, wie das Gericht zu Mannheim glaubt! Zudem sie ja nicht wissen konnten ob nicht jemand mitschreibt. Haben sie noch immer nicht mitbekommen, dass – auch wenn die Blogs oder Foren eine bestimmte Richtung verfolgen, was ich überhaupt nicht bestreite, bestreiten kann- die einzigen war, die ehrliche, wahrheitsgemässe, wörtlich mitgeschriebene und von niemanden gesteuerte Nachrichten brachten.

 Aber der Rundumschlag des Richter Seidling hat seinen ganzen Frust erkennen lassen. Er hatte diesen Prozess zu keiner Zeit im Griff. Möglicherweise wusste er sehr genau wie die Staatsanwaltschaft geschlampt hat. Die Nebenklägernähe ist nun einmal gegeben und eine Befangenheit durchaus im Rahmen des Möglichen.

Er wollte endlich auch seinen grossen Auftritt. Die Begründung selber hat mich eher abgestossen, als überzeugt!

Damit danke ich Maschera im Besonderen, aber auch Fritz oder Martini und selbstverständlich B.Meier für ihre unermüdlichen Bemühungen uns unvoreingenommen und ausführlich- über Monate- informiert zu haben! Das ist nicht selbstverständlich und mit grossem Aufwand verbunden gewesen. Sonst hätten wir wirklich nur das, was uns die Presse vorgesetzt hat und das war nicht immer authentisch!

Persönlich danke ich Maschera noch dafür: Du bist eine fantastische und liebenswürdige Gastgeberin!

1.6.Das Drama der journalistischen Bedeutungslosigkeit – der Fall Kachelmann ist beispielhaft für den “Fall” des Mannheimer Morgens

Journalistischer Ehrgeiz? Kein Funke

Nicht einmal war der Funke eines journalistischen Ehrgeizes erkennbar. Der Wille, mit solider Recherche oder starker Meinung oder Lokalkompetenz so exklusiv und überzeugend zu sein, dass andere “genötigt” werden zu schreiben: “Wie der Mannheimer Morgen berichtet…”

(Falls es doch einmal in einem Jahr gelungen sein sollte, erkenne ich das nach in Kenntnissetzung an und bitte um Hinweis auf Korrektur bevor eine mit Kosten verbundene Abmahnung geschrieben werden sollte.)

Heute morgen werden die Menschen in den Spiegel schauen und sich vielleicht die ein oder andere Frage dabei stellen.

Der Strafverteidiger Johann Schwenn wird vermutlich denken: Guter Job!

Jörg Kachelmann wird denken: Nein, danke.

Alice Schwarzer wird denken: Doch!

Gisela Friedrichsen wird denken: Wie ungerecht!

Die Radiomoderatorin wird denken: (Nicht-öffentlich)

Stefan Eisner (unbekannter MM-Redakteur, der den Kommentar geschrieben hat.) denkt: Nur Verlierer.

Horst Roth, der MM-Chefredakteur wird denken…

Keine Ahnung, was Herr Roth denkt.

Vermutlich denkt er. Irgendwas. Dass er auch nur im Ansatz darüber nachgedacht hat, wie man diesen Prozess journalistisch “top” begleitet, darf man getrost in Frage stellen. Und wenn das so gewesen sein sollte, war er leider nicht erfolgreich.

Lordsiegelbewahrer der gepflegten Bratwurstberichterstattung

(…)Terminberichterstattung, Fasnacht, Vereine, Bratwurstjournalismus und “deshämmerschunimmersogemacht” bestimmen die journalistische Minderleistung dieser ehemals geachteten Zeitung.                                     http://www.pushthebutton.de/2011/06/01/das-drama-der-journalistischen-bedeutungslosigkeit-der-fall-kachelmann-ist-beispielhaft-fur-den-fall-des-mannheimer-morgens/

Anmerkung: Lesenswert!

 1.6.CDU Kachelmann-Prozess soll politisches Nachspiel haben

 Für Opfer sexueller Gewalt sei eine Medienschlacht wie im Fall Kachelmann entmutigend. Die CDU will die Berichterstattung deshalb einschränken – notfalls per Gesetz. http://www.welt.de/politik/deutschland/article13406670/Kachelmann-Prozess-soll-politisches-Nachspiel-haben.html

1.6. Und das wollen Journalisten sein? In der Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess haben sich ein paar Publizistinnen besonders hervorgetan. Sie überschritten Grenzen, sind aber offenbar mit sich im Reinen. Das verheißt nichts Gutes. Mehr: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kachelmann-prozess-in-den-medien-und-das-wollen-journalisten-sein-1635503.html

Anmerkung: Die FAZ als Richter über Kollegen!

1.6. “Strafprozess zum Sittentribunal umfunktioniert”

Das Urteil gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann beschäftigt bundesweit die Leitartikler. Harsch kritisieren sie Gericht, Verteidigung und Berichterstattung – und mahnen die Grundsätze des Rechtsstaats an.                                                              http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:pressestimmen-strafprozess-zum-sittentribunal-umfunktioniert/60059630.html

1.6.  Was nun, Herr Kachelmann?

Jörg Kachelmann ist nach einem neun Monate dauernden Prozess von den Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen worden. Wie sieht seine berufliche Zukunft aus? Hat er überhaupt noch eine? News.dehat mit einem PR-Experten gesprochen.                                                                      http://www.news.de/medien/855183710/was-nun-herr-kachelmann/1/

1.6.  Am Mittwoch, 1. Juni 2011, lädt die Frauenbeauftragte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Sprich darüber! Weibsbilder – Mannsbilder in Geschichte, Kultur und Medien“ zum öffentlichen Vortrag von Sven Schmalfuß M.A., Studieneinheit Gender Studies und Public Health, Universität Regensburg, ein. Schmalfuß referiert zum Thema “Von Lucretia bis Kachelmann: Vergewaltigung im Spiegel der Kultur”.

 Vergewaltigungen waren schon immer mehr als ein „simples“ Gewaltverbrechen; mehr als die sexuelle Inanspruchnahme einer Person gegen deren Willen.

 Jenseits der nicht herunterzuspielenden persönlichen physischen und psychischen Schäden des Opfers, öffnen sich noch weitere Dimensionen, die vor allem in der kulturellen Spiegelung von Vergewaltigung offenkundig werden.

 Vergewaltigungen sind auch immer Ehrverletzungen, Besitzinanspruchnahmen und/oder Racheakte. Hierbei ist aber durchaus ein Wandel in der öffentlichen Wahrnehmung zu sehen. Der Art, Stärke und den Richtungen dieses Wandels durch die Jahrhunderte nimmt sich dieser Vortrag an.

 Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Raum 106 des Hauptbaues der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Auf der Schanz 49, Ingolstadt).

 Quelle: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Anmerkung: Ausgerechnet die Katholischen, deren Priester unzählige Kinder und Jugendliche missbraucht, vergewaltigt und geprügelt haben, veranstalten einen solchen Abend. Genau nach dem Freispruch. Das ist Nachverurteilung pur!

1.6. Den Gutachtern wurde das Feld überlassen

 dieStandard.at:  Frau Breiter, gestern wurde das Urteil im Fall Kachelmann verkündet. Hat es sie überrascht?

 Marion Breiter: Nein. Ich hab einen Freispruch erwartet, die Medienberichte waren klar auf Seiten des Angeklagten. Das ist oft ein Indiz dafür, wie das Urteil tatsächlich ausfällt. Außerdem haben die Gutachter der Verteidigung quasi den Prozess geführt. Der Richter hat sich sehr zurückgenommen und mehr oder weniger den VerteidigerInnen und ihren Gutachtern das Feld überlassen. Insofern war es zu erwarten, dass es im Sinne der Verteidigung ausgeht.

 Die Gutachter der Verteidigung waren alle einhellig der Meinung, dass sich die Klägerin die Verletzungen selber beigebracht hat, während die Gutachter, die nicht von der Verteidigung bestellt waren, diese Frage offen gelassen haben: Es könnte Selbstverletzung gewesen sein oder sie könnten auch von jemand anderem stammen. Letztendlich ist man nach 44 Verhandlungstagen und neun Monaten dort gelandet, wo solche Prozesse meistens landen: Aussage steht gegen Aussage. http://diestandard.at/1304553372404/Expertin-ueber-Kachelmann-Den-Gutachtern-wurde-das-Feld-ueberlassen

Anmerkung: die Standard.at – Aktuelle Nachrichten und Informationen von Österreichs erstem und einzigem Online-Medium von Frauen für Frauen. Österreichs Pendant zu Emma – und genauso militant- voreingenommen und männerfeindlich! 

1.6. Kachelmann – Das Ende mit Schrecken

Kachelmann, – noch vor einem Jahr stand der Name für originelle Wettermoderation. Heute ist er untrennbar mit dem Verdacht der schweren Vergewaltigung verbunden. „In dubio pro reo“, lautete der Urteilsspruch am 31. Mai 2011, der aus Jörg Kachelmann zwar einen freien Mann machte, aber zugleich einen, dem der böse Verdacht wie Teer auf der weißen Weste haften geblieben ist.
„Im Zweifel für den Angeklagten.“
Gut so. Unschuld muss geschützt werden, auch wenn Zweifel bleiben.
Aber war er’s nun oder war er’s nicht? Tat er’s oder tat er er’s nicht? Hat sie die Wahrheit gesagt oder gelogen? Ist er der Täter oder sie Täterin?
Fragen, die das Mannheimer Gericht nicht klären konnte und auf die eine Schar der
renommiertesten Kriminologen, psychologischen Gutachter Deutschlands nebst zahlreicher Zeugenbefragungen keine eindeutige Antwort fanden.

(…)Für mich stellt sich allerdings die höchst interessante Frage, wie viel an der „Causa Kachelmann“ Ergebnis jahrzehntelanger Politpropaganda ist, die aus Frauen Opfer und aus Männern Täter machte und weiterhin macht.

(..) Dass Frauen, die sich als Gewaltopfer bekennen, oftmals lügen, ist zwar international in beeindruckenden Studien erforscht und dokumentiert.                                                                              Auch in Deutschland waren sich z. B. 2005 in einer Untersuchung „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ „alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.“

„Nach Bewertung der polizeilichen Sachbearbeiter sind fast zwei Drittel (64 %) der […] Verfahren ‚eher‘ oder ‚mit hoher Wahrscheinlichkeit‘ Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen.“ (kiforum2005_elsner.pdf)
Wahrhaben will man diese Möglichkeit aber selten.                   http://www.karin-jaeckel.de/medien/pdf/Kommentar_Kachelmann_EndeMitSchrecken.pdf

1.6.  Jörg Kachelmann: Geteiltes Echo nach dem Freispruch

Der Regensburger Strafrechts-Professor Henning Ernst Muellersprach von «viel Kritikwürdigem an dieser Verhandlung». Die Staatsanwaltschaft sei «zu weit» gegangen, indem sie viele Informationen an die Presse gegeben habe. «Hart an der Grenze des Erträglichen» sei auch gewesen, dass Zeuginnen von der Presse außerhalb der Hauptverhandlung Geld für Interviews angeboten wurde.

Die Juristin Monika Frommel, Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, fällte ein vernichtendes Urteil: «Wir haben einen schrecklichen amerikanisierten Medienprozess erlebt.» Der Freispruch für Jörg Kachelmann sei «zwingend, angesichts der schlechten objektiven Beweislage und angesichts der Aussage der Opferzeugin», sagte sie im Südwestrundfunk.

Medienanwalt Christian Schertz forderte, den Umgang der Justiz mit den Medien zu prüfen. In der SWR-Talkshow «2+Leif» sagte er laut einer Mitteilung des Senders: «Wir werden prüfen müssen, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, wo der bloße Vorwurf eines Fehlverhaltens zu einer derartigen Vernichtung bereits vor dem Urteil führt.» Bei dem Prozess hätten eigentlich alle versagt. http://www.superillu.de/aktuell/Reaktionen_auf_Kachelmann-Freispruch_2038784.html

Anmerkung: Natürlich wissen Schwarzer und Konsorten auch etwas dazu zu sagen!

1.6. Kachelmann und die Desinformations-Industrie

Was bleibt nach dem Gerichtsfall um Jörg Kachelmann? Nichts. Oder anders gefragt: Welcher Medienkonsument wäre fähig, einem uninformierten ausländischen Besucher zu erzählen, worum es im Prozess gegen den Medienunternehmer und Wettermoderator gegangen ist? Gewiss, im kleinen Kern ist die Sache klar: Eine ehemalige Freundin hatte Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt. Darum der Prozess. Aber darüber hinaus? Was steht fest?

Praktisch nichts. Und dies trotz einer höchst intensiven Berichterstattung seit mehr als einem Jahr. Die Unmenge an Informationen, die in die Öffentlichkeit floss, steht in krassem Missverhältnis zu den wenigen Nachrichten, die man als verlässlich bezeichnen darf. Der Fall Kachelmann gleicht einer Bankrotterklärung der Informationsindustrie oder zumindest jener Medien, die sich auf die Affäre stürzten.  http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/kachelmann_und_die_desinformations-industrie_1.10775371.html

  2.6. Nicht einmal jetzt mochte dieses Gericht dem Angeklagten die Würde zurückgeben, die es ihm in den vergangenen neun Monaten genommen hat. Es lässt zähneknirschend von ihm, wie ein wildes Tier, das man von seiner Beute zerrt. Und der Angeklagte bleibt zurück, frei, aber fürs Leben beschädigt.

(..) Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge machte dem berüchtigten Wort von der Staatsanwaltschaft als “Kavallerie der Justiz” alle Ehre und rechtfertigte sein Vorpreschen gegen den Angeklagten durch eine aggressive Öffentlichkeitsarbeit: Kachelmann saß gerade eine Woche in Haft, da wussten die Zeitungen schon, was das angebliche Opfer der Staatsanwaltschaft erzählt hatte. Und so ging es neun Monate lang weiter. Bis zu Oltrogges Plädoyer, das er in der Presse mit den Worten ankündigte, es würden neue “pikante Details” aus Kachelmanns Liebesleben enthüllt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766276,00.html

1.6.Richter orientierten sich über Internetforen

Wir dokumentieren einen Auszug aus der gestrigen, im Wege einer Pressemitteilung (!) veröffentlichten Urteilsbegründungim Fall Kachelmann:

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Offenbar waren Mitglieder der Kammer fortgesetzt im Internet unterwegs gewesen, um sich ein Bild von der “Außenwirkung” des Verfahrens zu verschaffen. Oder aber vom Pressereferenten des Landgerichts gebrieft. Dazu meinte der ehemalige Verwaltungsrichter und Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz (SPD) laut stern.de in den Passauer Neuesten Nachrichten:

… die Medien seien in dem Mannheimer Prozess “bedient und instrumentalisiert worden”. “Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger – alle wollten den Medienprozess.” Jetzt gebe es nur Verlierer und Opfer.

Wir zitieren dazu eine weitere Passage aus den mündlichen Urteilsgründen:

Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen. Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.

Das lassen wir einmal unkommentiert so stehen.http://reg4tel.net/2011/06/01/richter-orientierten-sich-uber-internetforen/

1.6. Die Angst der Richter vor dem klaren Wort

Die Begründung dieses Urteils allerdings: wie befürchtet. Viele Gerichte pflegen in solch unklaren Fällen den Mann zwar freizusprechen, die Frau aber, die den Prozess angestrengt hat, unbeschadet zu lassen, selbst wenn sie der Lüge überführt ist. Das ist eine unerträgliche Situation, wie der Fall Kachelmann exemplarisch belegt.

Einem Unschuldigen mitzugeben, dass man keineswegs von seiner Unschuld überzeugt sei und dass er zeitlebens als potentieller Vergewaltiger gelten werde – was soll das? Einer Frau hinterherzurufen, den Verdacht, sie sei eine rachsüchtige Lügnerin, werde sie nie mehr los – den Beweis dafür trat das Gericht selbst an. Nach der Urteilsverkündung soll sie getobt, gegen Möbel getreten und ihren Anwalt beschimpft haben.

Das Gericht versuchte einen Spagat, der nicht gelingen konnte. Es hätte genügend Anhaltspunkte gegeben zu sagen: Dieser Mann ist in eine lange vorbereitete Falle getappt. Das hätte aber zur Folge gehabt, dass man der Nebenklägerin möglicherweise strafbares Handeln hätte bescheinigen müssen, wie es die Verteidigung wünschte. Davor scheuten die Richter zurück.

Also sprachen sie von den “Grenzen menschlicher Erkenntnismöglichkeiten”, was grundsätzlich Respekt verdient, vor allem, wenn Aussage gegen Aussage steht. Doch der Königsweg heraus aus der Furcht vor dem klaren Wort ist eine solche Entscheidung nicht.            http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766105,00.html

1.6. Genug gestraft

Wenn Prominente am Pranger stehen, kommt es oft zu Medienprozessen und öffentlichen Vorverurteilungen. Manch ein Angeklagter ist „erledigt“, noch bevor die Richter ihr Urteil gefällt haben. Doch Freispruch ist Freispruch – da darf kein Makel haften bleiben.

Noch vor wenigen Jahren war es unüblich, über Ermittlungsverfahren überhaupt zu berichten. Denn ermittelt wird schnell, ein Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung, auch einer Gewalttat ist schnell bei der Hand. Aber viele Ermittlungen werden ebenso schnell wieder eingestellt. Wenn freilich Anklage erhoben wird, die Maschine der Justiz heiß gelaufen ist, dann ist sie nur noch schwer zu stoppen.

Wer dann schon früh öffentlich vorgeführt wird, der steht am Pranger, gilt als schuldig. Die Nennung des Namens reicht. Hier soll mehr aushalten, wer ohnehin im Rampenlicht steht. Er muss ertragen, dass über ihn berichtet wird. Wer der „öffentlichen Sache“ dient, ist selbst eine. So hat das Verfassungsgericht Prinzessin Caroline und dergleichen eine „Leitbildfunktion“ zugesprochen; Prominente bieten demnach „Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen“.                      http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/kachelmann-prozess-genug-gestraft-1642376.html

1.6. Schweizer Medien begrüßen Freispruch – und Kachelmann twittert

Schweizer Medien haben am Mittwoch den Freispruch für TV-Moderator Jörg Kachelmann weitgehend als gerechtfertigt bezeichnet. Wo sich der 52-Jährige einen Tag nach dem Mannheimer Urteil aufhielt, wollte sein Sprecher in Zürich am Mittwoch nicht sagen. «Aber er arbeitet für Meteomedia», hieß es.

Kachelmann hatte das Wetter-Unternehmen mit Sitz in der Schweiz 1990 gegründet. Zur ARD, wo er jahrelang das Wetter moderiert hatte, werde er vorerst aber nicht zurückkehren. Für die Boulevardzeitung «Blick» gab es keine Anzeichen, dass sich Kachelmann über seinen Freispruch gefreut habe. Seine Pose nach dem Urteil habe «eingeübt, ausgedacht» gewirkt. «Als wolle er um keinen Preis Freude zeigen oder triumphieren. Es scheint, als hätte Kachelmann sich seine Reaktion im Falle eines Freispruchs ganz genau überlegt.»

(…) Kachelmann selbst wetterte noch am Tag seines Freispruchs über Twitter gegen Burda und Springer. Beide Verlage hatten während des Prozesses mehr oder minder Position für die Ex-Freundin und Nebenklägerin bezogen, die im Burda-Verlag erscheinende Illustrierte “Bunte”  hatte  Interviews mit Kachelmanns Ex-Geliebten veröffentlicht, die im Gericht als Zeugnnen auftraten.                                                      http://www.wz-newsline.de/home/panorama/specials/der-fall-kachelmann/schweizer-medien-begruessen-freispruch-und-kachelmann-twittert-1.674442

1.6. Hart aber fair: 01.06.2011, Kachelmann: Freispurch vor Gericht, aber lebenslänglich vor der Öffentlichkeit?    http://mediathek.daserste.de/podcast/443240_hart-aber-fair-zum-mitnehmen/7337520_hart-aber-fair-01-06-2011-kachelmann-freispurch

1.6.  Justizministerin: Verfahren in Talkshows verlagert

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die Rolle der Medien im Fall Kachelmann: “Rechtsstaatliche Verfahren drohen ausgehebelt zu werden, wenn die Beweisaufnahme vom Gerichtssaal in Talkshows verlagert wird”, erklärte sie im Gespräch mit der “Passauer Neuen Presse”. Die Unschuldsvermutung sei in Gefahr, wenn Medien ihr Urteil lange vor dem Richterspruch fällen würden. Die Entscheidung der Mannheimer Richter lobte sie: “Das heutige Urteil stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der deutschen Justiz.”

Journalist Leyendecker: Schwarzer hat Renommee verloren

Der Journalist Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung kritisierte im Deutschlandfunk die Rolle der Medien und einiger Berichterstatter im Fall Kachelmann: “Das Interessante ist ja auch, dass mittlerweile Gerichtsreporter auch Talkshowbewohner geworden sind”, sagte er. Über Alice Schwarzer sagte er, sie habe aus seiner Sicht jegliches journalistisches Renommee verloren. “Die war ja nicht Berichterstatterin, sondern die hat sich selbst zum Mittelpunkt gemacht.” Die Journalistin habe sich nicht an die journalistischen Grundsätze wie Objektivität gehalten, sagte er.

http://www.stern.de/tv/sterntv/geteiltes-echo-nach-dem-urteil-das-sind-die-reaktionen-auf-den-kachelmann-freispruch-1690973.html

1.6. Mal im Ernst: Wer wollte nach Jörg Kachelmanns Freispruch noch mal die bekannten Ansichten Alice Schwarzers hören? Selbst Sandra Maischberger schien unglücklich über die Besetzung ihres Talks zu sein – doch sie hatte der thesenfreudigen Diskutantin wenig entgegenzusetzen.

Hätte Sandra Maischberger oder irgendwer aus ihrer Redaktion am Dienstag in der Schlange vor dem Landgericht Mannheim angestanden, um beim Urteil im Fall Kachelmann live dabei zu sein, sie hätten eiligst die Gästeliste für den Abend über den Haufen geschmissen. Denn spätestens um 5 Uhr in der Frühe war klar: Mit Alice Schwarzer ist kein Blumentopf zu gewinnen.

Man hätte sich gewünscht, dass Seidling für den Abend ein letztes Machtwort gesprochen und die Öffentlichkeit auch von der Ausstrahlung der Maischberger-Talkrunde ausgeschlossen hätte.                                    http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,766054,00.html

1.6. Hier die gröbsten Ärgernisse.

Ärgernis Nr. 1 – das Nachtreten gegen den freigesprochenen Jörg Kachelmann in der Urteilsbegründung: Der Angeklagte werde mit dem Verdacht entlassen, ein „potenzieller Vergewaltiger“ zu sein, die Nebenklägerin müsse damit leben, als „potenziell rachsüchtige Lügnerin“ zu gelten, so der Vorsitzende Richter.

Es ist beispiellos, dass die Mannheimer Richter in ihrer Urteilsbegründung dem Freigesprochenen nachträglich den Makel des üblen Verdachts anheften wollen. Jeder hat so lange als unschuldig zu gelten, bis er von einem Gericht für schuldig erklärt wird. So gesehen gibt es juristisch keinen „Freispruch zweiter Klasse“: Freispruch heisst unschuldig! Auch ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die „Wahrheit“ herauszufinden, sondern zu schauen, ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen. Das war hier nicht der Fall, weswegen das Urteil lauten musste: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Noch einmal ganz klar: Laut richterlichem Urteil hat Kachelmann als unschuldig zu gelten. Punkt. Weiterlesen: http://newsbloggers.ch/2011/06/01/jorg-kachelmann-ist-unschuldig-ende-eines-bizarren-prozesses/

1.6.«Frau Schwarzer hat vom Prozess keine Ahnung gehabt»

Zum großen Alleinunterhalter bei Markus Lanz schwang sich derweil Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn auf. Der eloquente Rechtsanwalt nahm dem Moderator geradezu das Heft aus der Hand, während er die Fernsehbühne nutzte, um zum großen Rundumschlag gegen seinen Vorgänger, die Medien und Alice Schwarzer auszuholen.

«Frau Schwarzer ging es, wie bei allen ihren Anliegen, immer um sich selber», befand Schwenn. Vom Prozess selbst habe sie keine Ahnung gehabt. «Sie glauben doch nicht, dass die Leser der Bild-Zeitung glauben, was Frau Schwarzer schreibt.» Diese habe sich vom Springer-Blatt lediglich instrumentalisieren lassen.

Die Retourkutsche von Schwarzer ließ nicht lange auf sich warten, wenn auch im anderen Programm: «Mit einem tüchtigen Anwalt wäre es anders gelaufen», kritisierte die Bild-Kolumnistin Schwenns Vorgehen. Dessen Strategie sei es ja gewesen, zu suggerieren, dass einfach alles nicht stimme.

Auch für den freigesprochenen Kachelmann hatte die Feministin, kaum überraschend, wenig warme Worte übrig und attestierte ihm eine «Neigung zu menschenverachtender Manipulation von Frauen». Dass Kachelmann zudem während des Prozesses geheiratet habe, sei mindestens «geschmacklos», ja «unappettilich» gewesen.    http://www.news.de/medien/855183570/kachelmann-und-kein-ende-insicht/1/

1.6.Ein kafkaeskes Urteil

Leser Sepand Momtahen erkennt erschreckend viele Parallelen zwischen dem Freispruch “zweiter Klasse” für Wettermoderator Kachelmann und dem “Prozess” von Franz Kafka.

Kennen Sie Kafkas Prozess? Das gesamte Verfahren gegen Jörg Kachelmann, vor allem das Auftreten der Anwälte, das Verhalten der Presse und die wenigen Zitate, die von den Richtern an die Öffentlichkeit drangen, könnten bisher unentdeckte Fragmente aus Kafkas Werken sein.                                                                                            http://www.zeit.de/gesellschaft/2011-06/leserartikel-kachelmann-kafka

1.6. Jörg Kachelmann twittert

Kachelmann – oder derjenige, der in seinem Namen schreibt – attackiert damit den Burda-Verlag. Der hatte mehrfach und intensiv über den Verlauf des Vergewaltigungsprozesses berichtet. In der „Bunten“ waren etwa Interviews mit Frauen zu lesen, die behaupteten, ein Opfer Kachelmanns geworden zu sein und detailreich darüber berichteten. Kachelmann, so darf man annehmen, wird von der Berichterstattung wenig angetan gewesen sein.

(…) Die Rückkehr des Schweizers in die Normalität verläuft somit nicht eben reibungslos. Kachelmann will ab sofort wieder für den von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia arbeiten. Doch ein Schatten des Prozesses wird an ihm haften bleiben. Zwar hatten die Richter ihn wegen Beweismangel freigesprochen, das aber nicht ohne das Urteil in ihrer Begründung einzuschränken.                                                                                             http://politik-news.net/jorg-kachelmann-twittert/

1.6. In der Ausgabe vom 1. Juni fragte sich “Blick” “Wie lange hat Kachelmann für diese Pose trainiert?” Der Titel bezieht sich auf das Bild links. Der Medienprofi hat auch sein Verhalten bei der Urteilverkündung genau überlegt. Das Verhalten im Gerichtssaal bei der Urteilsverkündigung war immer beherrscht, so als wolle er bewusst keine Signale der Enttäuschung oder des Triumpfes vermitteln. Beim Verlassen durch die Tiefgarage im Landgericht wusste Jörg Kachelmann, dass er von unzähligen Fotografen “gejagd” wird. Der Wettermoderator sass still auf dem Rücksitz, den Kopf in beide Hände gestützt. Ich glaube nicht, dass er dies eingeübt hat. Doch hatte er sich diese Pose sicherlich ausgedacht. Mit diesem Bild vermittelt er ebenfalls weder Triumpf, Freude noch Enttäuschung. Er wirkt gefasst. Die Hände fassen das Gesicht .http://www.rhetorik.ch/Aktuell/11/05_31a/index.html

Anmerkung :Natürlich ist die Ausgabe des Blick im Nirwana verschwunden! Fehler 404: Seite nicht gefunden

1.6. Kachelmann: Lebenslänglich Medienopfer?

Der “Prozess des Jahres” gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat am Dienstag seinen Höhepunkt erreicht. Nach monatelanger Verhandlung kam es zur Urteilsverkündung. Das Medieninteresse daran war erwartungsgemäß enorm. Und es gab wieder die Bilder, die bereits seit Prozessbeginn zu sehen waren: Kachelmann im Auto, sein Anwalt im Auto, viele Reporter mit Mikrofonen und Kameras auf der Jagd nach einem Statement oder einem Bild. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/kachelmann191.html

1.6. Die Tageschau hat sich bewusst zurückgehalten. Wir haben den Fall erst bei Anklageerhebung aufgegriffen, dann den Prozessauftakt und das Urteil als großen Reporterbericht gemacht, die Plädoyers waren gediegene Wortmeldungen. C’est tout. Keine Frage, dieser Prozess war ein Nachrichtenthema. Denn abgesehen vom hohen Gesprächswert des Falls, hat die Diskussion über den Umgang der Justiz mit Fällen sexueller Gewalt längst den Tellerrand des Mannheimer Gerichts überschritten. Aber mehr Berichterstattung musste aus meiner Sicht nicht sein. http://blog.tagesschau.de/2011/06/01/kachelmann-das-urteil-in-der-tagesschau/

Anmerkung: Kai Gniffke schreibt dann weiter dieser Beitrag wäre reine Selbstbeweihräucherung! Das einzig wahre Wort  , die ganze ARD hat sich- in der Causa Kacheklmann- extrem mies verhalten! Und Herr Möller? Wenn ich an den denke, dann spüre ich noch immer seinen Zeigefinger, den er mir in die Schulter geschlagen hat! 

1.6.Folgt Streit um Entschädigung?

Mit welcher materiellen Entschädigung kann er nach dem Freispruch für seine 132 Tage in Untersuchungshaft rechnen?

Pro Tag gibt es 25 Euro, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Das ist nicht gerade üppig, allerdings kann jeder, der unschuldig in Haft war, auch Verdienstausfall bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft geltend machen.

Bei normalen Angestellten, die während der Haft kein Gehalt mehr von ihrem Chef bekommen, ist dies leicht zu beziffern. Kniffliger wird es bei Unternehmern. Nach den Worten von Kruse müssen sie schlüssig beziffern, wie hoch der wirtschaftliche Schaden durch ihren unfreiwilligen Aufenthalt im Gefängnis war. Gegen den Bescheid, den die Generalstaatsanwaltschaft letztlich festsetzt, kann man klagen.                          http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Folgt-Streit-um-Entschaedigung-_arid,257121.html

2.6.Bei Maischberger wurde der Fall Kachelmann im Interesse der Frauen-Rechtlerin Alice Schwarzer praktisch noch einmal verhandelt.

Mein Eindruck: Ein wesentliches Argument wurde offenbar sowohl während des Prozesses als auch in der Talkshow ausgelassen. Wenn das Vorleben von Herrn Kachelmann nämlich nichts weiter als ein lockeres Leben eines Casanovas war, der immer mehrere Pfeile im Köcher hatte, Geliebte in Reserve, dann hatte er es logischerweise nämlich nicht nötig, bei einer einzelen Geliebten Gewalt anzuwenden, um sich Sex abzuholen. Er sagte aber aus, dass dieser Sex einvernehmlich stattfand, bevor er ein mutmaßliches Drängen der Geliebten, die Beziehung zu konkretisieren, mit der Wahrheit konterte, diverse andere Geliebte zur Verfügung zu haben. Er wollte die Frau dann lieber los werden. Darin sehe ich ein Motiv der Frau, sich zu rächen.

Kachelman hat mit der gleichen jovialen Art, die ihn als Wetter-Experte beliebt gemacht hatte, auch seine Geliebten behandelt. TV-Publikum und diese Frauen liegen auf einer Linie. Darum fielen ihm Eroberungen leicht, wurden ihm auch leicht gemacht. Kachelmann blieb echt, auch als Casanova oder meinetwegen auch “Schwerenöter” (Wir erleben zurzeit eine Inflation dieses Begriffes, es gibt offenbar zu viele).

Darum komme ich zur Schlussfolgerung, dass Kachelmann tatsächlich unschuldig ist, keine Gewalt angewendet hat und die einzige Aussage, die er zum Prozess gemacht hat, wahr ist. Er hatte es nicht nötig, Sex zu erzwingen. Aber gerade das stachelte die düpierte Geliebte auf. Frauen wollen die Ausschließlichkeit, die ich oben als Ideal beschrieben habe, um sich selbst zu verwirklichen und müssen extrem denken, oder wie hier handeln, wenn sie um dieses Ziel betrogen werden, weil der Partner ein Lügen-Gebäude errichtet hat und gar nicht interessiert ist. http://internet-schreibtisch.blogspot.com/2011/06/casanova-kachelmann.html

2.6. Treffender hätte ein Psychogramm für Kachelmann gar nicht aussehen können.  Eine ganz zentrale Thematik lautet „eine Seele tröstet die Traurigen“, was als Lebensbeauftragung bisher immer nur sehr einseitig vom Datengeber erfüllt worden ist, nämlich mit wechselnden Liebesverhältnissen, was nicht tröstlich war für die Betroffenen.  Hier gibt es noch einiges zu lernen, nämlich die Entwicklung anzutreten vom ganz jugendlichen, egoistischen Verständnis zu tieferer Reifung durchzudringen                                                 http://blog.tierkreispsychogramm.de/2011/06/jorg-kachelmann-psychogramm-nach-tierkreismethode-wettermoderator-geb-15-7-1958-in-lorrach-geburtszeit-unbekannt/

2.6.Kachelmann-Freispruch: Ex-Geliebte denkt über Revision nach

Als Nebenklägerin und Haupt-Belastungs-Zeugin hat die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann in dessen Vergewaltigungs-Prozess eine tragische Figur eingenommen. Der Freispruch von Jörg Kachelmann – wenn auch nur aus Mangel an Beweisen – ist für sie ein schwerer Schlag.

Die Radio-Moderatorin ist fortlaufend krank geschrieben.

„Meiner Mandantin geht es nach dem Urteil sehr schlecht. Sie muss die Worte des Gerichts jetzt erst mal verarbeiten“, sagte ihr Anwalt Thomas Franz (45) jetzt der Bildzeitung und stellt in Aussicht, dass sich die Nebenklägerin den Weg der Revision überlege.

„Der Vorsitzende sagte, dass die Kammer von der Unschuld des Herrn Kachelmann nicht überzeugt ist, es war ein Freispruch zweiter Klasse!“  so Thomas Franz. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.                                http://netplosiv.com/201156738/kriminalitaet/kachelmann-freispruch-ex-geliebte-denkt-ueber-revision-nach

Anmerkung: Lauter Theater der Dame, sie hat immer gearbeitet und es geht ihr schlecht, wenn es gerade passt. Im Nebenraum des Gerichtssaals konnte sie noch temperamentvoll toben, gegen Möbel treten  und schimpfen!

2.6. Terre des Femmes kritisiert das Kachelmann-Urteil

http://www.tikonline.de/video/detail.php?nr=106872&rubric=Videosection

Anmerkung: Aber Achtung! Bevor Birte Rohles ihre Weisheit auslässt, darf man ewige Werbung ansehen!

2.6. Kachelmann geht juristisch gegen viele Medien in Deutschland vor, auch Schadensersatz und Schmerzensgeld sind möglich. Geld, das er brauchen kann. Seine Pflichtverteidigerin Andrea Combé wird aus der Staatskasse bezahlt. Als Angeklagter hatte er sich mit Reinhard Birkenstock und zuletzt mit Johann Schwenn aber noch einen der Top-Strafverteidiger geleistet. Die muss er selbst bezahlen. Stundensätze von 500 Euro und mehr sind in dieser Liga möglich, Schwenns Sätze aber, berichten frühere Mandanten, liegen ein Stück darunter. Weil der aber stets aus Hamburg angereist war, dürfte er trotzdem mit rund 4000 Euro pro Prozesstag zu Buche geschlagen haben. Zusammen mit außergerichtlichen Honoraren und denen für seine Medienanwälte wird ein sechsstelliger Betrag fällig, möglicherweise sogar in Höhe mehrerer hunderttausend Euro.
Folgen soll das Urteil allerdings auch auf politischer Ebene haben, jedenfalls nach dem Willen des Vorsitzenden im Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU). „Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird“, sagte der Abgeordnete der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. Kauder schlug vor, Auflagen für die Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich zu regeln, „soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereiterklären“. http://www.tagesspiegel.de/politik/freispruch-fuer-kachelmann-teure-unschuld/4247190.html

2.6.  Freispruch! Die Kosten trägt die Staatskasse! Weiter wird Kachelmann für die erlittene Untersuchungshaft von 132 Tagen, mit 25.- Euro pro Tag, also 3300.- Euro entschädigt. Für Kachelmann gab es nur die besten Anwälte und sogar einen Medienberater soll er gehabt haben. Über 40 Verhandlungstage hat man gebraucht um einen in dubio pro reo Freispruch zu erzielen. Welche vergewaltigte Frau traut sich noch, nach diesem Urteil, überhaupt dies zur Anzeige zu bringen? Auch auf den Prozess in New York dürfen wir gespannt sein, denn auch dieser Mensch spricht von einvernehmlichen Sex. Die Betroffenen werden vor Gericht in die Mangel genommen und als Lügnerin hingestellt.

In dubio pro reo ist käuflich: Ein Angeklagter ohne dicke Geldbeutel für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller, da hätten 5 Tge gereicht. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich. Darüber kann man sich durchaus sorgen machen.

Reiche, Hochgestellte und Abartige können sich die besten Anwälte leisten. Bei einem Freispruch zahlt der Staat die ganze Veranstaltung und das sind in diesem Fall wir alle.                                                             http://goldblogger.de/deutschland/gesetze/kachelmann-und-im-zweifel-fuer-den-angeklagten.html

Anmerkung: das hört sich aber schon stark nach Neid an! Dass die Staatsanwalt Mannheim, die Polizei Schwetzingen und ein fast gelähmtes Gericht dafür verantwortlich sind, wird in diesem Bericht nicht erwähnt! 

2.6. Der Fall Kachelmann und das seltsame Rechtsverständnis von Alice Schwarzer                             

Kachelmann wurde freigesprochen und Alice Schwarzer schreibt auf ihrem Blog von einem „Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“.

Nun ist aber gut, ging es mir durch den Kopf, als das Urteil gefällt wurde. Die mediale Schlacht um einen an sich bedeutungslosen Wetterfrosch hat nun ein Ende, dachte ich. Ich habe zwar noch mit Talkshows gerechnet, in denen das Thema rauf und runter diskutiert wird und sicherlich wird Kachelmann auch noch auftreten, um die mediale Endrunde zu diesem Thema einzuleiten.

Doch Alice Schwarzer möchte wohl mit ihrem Beitrag, „Ein Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“, daraus einen Dauerbrenner machen.

Zuerst jedoch meine persönliche Einschätzung zum Fall Kachelmann. Es gibt keine Beweise. Das Ermittlungsverfahren konnte nichts belastendes zu Tage fördern. Aussage stand gegen Aussage. Hätte es überhaupt zu einem Prozeß kommen dürfen?

Der Gutachterverschleiß war enorm, brachte aber keine Beweise für Kachelmanns Schuld. Im Gegenteil.

Gericht und Staatsanwaltschaft haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Die Urteilsbegründung ist in weiten Teilen eine Farce.

War er es oder war er es nicht? Schnell bildeten sich zwei Lager. Je mehr Fakten bekannt wurden, um so klarer wurde mir, dass man diesen Mann nicht schuldig sprechen kann.

Alice Schwarzer schreibt:

  • Dieser Freispruch mangels Beweise ist kein Freispruch, auf den der Angeklagte stolz sein kann. Denn die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters klang über weite Strecken wie die Begründung für einen Schuldspruch.

Es gibt keine Freisprüche zweiter oder gar dritter Klasse. Das der Richter eine unangemeßene Urteilsbegründung abgibt, spiegelt möglicherweise seine persönliche Überzeugung wieder, ist aber für die Justiz ein Schaden. Das Alice Schwarzer das Urteil für drittklassig hält, spiegelt nur ihre persönliche Meinung wieder und drückt ihr großes Missfallen über den Ausgang dieses Prozeßes aus. Weiterlesen: http://aristo.excusado.net/comments.php?y=11&m=06&entry=entry110602-225051

3.6.Revision ein Zeichen der Unbelehrbarkeit“…

Frommel:Auf nahezu null. Eine Revision wäre erneut ein Zeichen der Unbelehrbarkeit.

Prof. Dr. Monika Frommel

Die Strafrechtlerin ist seit 1992 Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Ihr Schwerpunktbereich sind die Kriminalwissenschaften. Im Jahr 2008 begründete Frommel das Zentrum für Rechtspsychologie, Kriminalwissenschaften und forensische Psychopathologie mit.

http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-urteil-revision-ein-zeichen-der-unbelehrbarkeit_aid_633684.html

3.6. Berufung gegen Kachelmann-Freispruch

Wetter-Guru war vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Der spektakuläre Prozess um Wetter-Moderator Jörg Kachelmann (52) ist noch nicht ganz zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Freispruch Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft gehe in Berufung um eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten. Der formale Beschluss dazu stehe aber noch aus, hieß es weiter. Das Gericht hat dann rund vier Monate Zeit, um die Urteilsbegründung zu liefern.

Kachelmann war am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Indizien reichten für die Richter nicht aus, um den Schweizer zu verurteilen.

Der Bundesgerichtshof muss das Urteil jetzt überprüfen. http://www.oe24.at/welt/Berufung-gegen-Kachelmann-Freispruch/30120468

3.6. Staatsanwaltschaft will Revision im Fall Kachelmann

Endloses Verfahren: Nach dem Freispruch für Jörg Kachelmanns aus Mangel an Beweisen will die Staatsanwaltschaft offenbar das gesamte Verfahren überprüfen lassen. http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13410519/Staatsanwaltschaft-will-Revision-im-Fall-Kachelmann.html

5.6.BILD am SONNTAG

Nach 43 Verhandlungstagen fiel dasUrteil über Jörg Kachelmannschnell. Drei Berufsrichter (zwei Männer, eine Frau) und zwei Schöffen (zwei Männer) waren imLandgericht Mannheim zusammengekommen, um endgültig über Schuld oder Unschuld des Wettermoderators zu entscheiden. Und wie BILD am SONNTAG erfuhr, mussten die Richter nicht lange diskutieren: Einstimmig, mit 5 zu 0 Stimmen, entschieden sie, Jörg Kachelmann (53) freizusprechen.                          http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html

Anmerkung: Woher weiss die BamS das, wenn nicht aus Staatsanwalts-oder Gerichtskreisen?

5.6 Kachelmann-Prozess: Freispruch und medienrechtliche Nachlese
Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung in erster Instanz freigesprochen worden. Der Fall hatte monatelang nicht nur die Öffentlichkeit und Strafjustiz bewegt, sondern auch das Medienrecht: Kaum ein Prozess in Deutschland war zuvor dem Spiel der Medien so ausgeliefert gewesen. Dies spiegelte sich auch in der mündlichen Urteilsbegegründung des Landgerichts Mannheim: Die Kammer beklagte, dass „im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten” worden seien. Kritisch sehen diese Aussage Kommentatoren im Beck-Blog und bei Internet-Law: Gerade die Medienstrategie von Staatsanwaltschaft und Gericht sei verfehlt gewesen und habe den Schaden erst (mit-) angerichtet. Politiker debattieren nun darüber, ob die Prozessberichterstattung besser kontrolliert werden muss.
AFP-Meldung zur Debatte über Rolle der Medien im Kachelmann-Prozess.

5.6. Kontroverse Dis­kussion zum Fall Kachelmann

Ausnahmsweise und auf Empfehlung eines Users habe ich mir auch die Sendung “Hart aber fair” zum Fall Kachelmann angeschaut.

Ein weiterer interessanter Punkt war die Erwähnung der Hochzeit (25:40 min.) Ur­su­la Schele fand es er­staun­lich, das man sich in die­ser Run­de so viele Gedanken um Jörg Kachelmann ma­chen und wie schlecht es ihm gehen würde. Sie habe in den Medien gelesen, das Herr Kachelmann geheiratet hätte und zwar eine junge Frau, die vom Alter her ihre Tochter sein könne, weswegen sie rege­recht schockiert war. Daraufhin fragte Ralf Höcker, was das eine mit dem ande­ren zu tun habe und wieso Frau Schele so schockiert über die Hochzeit wäre. Sie sei schockiert über die Tatsache, das da jemand mehrere Geliebte gleichzeitig habe, diesen Ehe, Kinder nebst Haus und Hof versprochen habe und das dürfe nun mal nicht sein. Ralf Höcker kon­erte, das habe sie wohl von Frau Schwarzer übernommen und da dieses eine unwahre Behauptung wäre, sei ge­gen sie e­ne einstweilige Verfügung beantragt worden, da Herr Kachelmann eben nicht mehreren Frau­en solche Verspre­hen gegeben habe.                                                                         http://femokratie.com/kontroverse-dis%C2%ADkussion-kachelmann/06-2011/#more-21122

5.6. Mit dem vorläufigen Freispruch für Jörg Kachelmann sitzen Fotografen und Agenturen auf teuer erwirtschafteten Bildern, die sie allenfalls nach einem Revisionsverfahren verwerten können. Während des Prozesses wurde die Publikation von seinen Anwälten umgehend und erfolgreich verhindert. Nun werden die “bösen Medien” beschuldigt, über Monate dem Freigesprochenen nachgestellt zu haben. Doch die Geschichte wird eine Fortsetzungen finden, mit einer Dokumentation, einem Spielfilm und einem Making -of.                              http://www.fotointern.ch/archiv/2011/06/05/fehlinvestitionen-in-kachelmann-nzz-die-dritten-und-wieder-einmal-femina/

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum:  06.06.2011

Kurzbeschreibung:

Revision der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat heute Revision gegen das Urteil der 5. Großen Strafkammer vom 31. Mai 2011 eingelegt. Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom heutigen Tag wird verwiesen.

Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt vom Tage der Urteilsverkündung an gerechnet rund 3 ½ Monate.

Dr. Hirsch
Richter am Landgericht (stellvertretender Pressereferent)

6.6. „Demnach sollen sowohl Thomas Franz, Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebten, als auch die Staatsanwaltschaft dem Gericht angesichts der mangelnden Beweise signalisiert haben, dass sie im Fall des Freispruchs nicht in Revision gehen würden. Im Gegenzug soll das Gericht angekündigt haben, in der Urteilsbegründung eine Abrechnung mit Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn, aber auch mit dem Wettermoderator vorzunehmen, um diesem die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zu erschweren. In der Tat hatte der Richter scharfe Kritik an Kachelmanns Top-Verteidiger Schwenn für dessen Verhalten im Prozess geübt und ihm “mangelnden Respekt” gegenüber allen Beteiligten vorgehalten.“

Dann aber muss etwas geschehen sein, womit niemand gerechnet hatte. Kaum war der Prozess zu Ende, soll es im Nebenraum des Gerichts zu einem heftigen Streit zwischen Kachelmanns Ex-Freundin und ihrem Verteidiger gekommen sein. Dabei soll die Frau nach Ohrenzeugenberichten darauf gedrängt haben, doch in Revision zu gehen. Insider vermuten, dass es in der Folge zu Gesprächen zwischen Anwalt Franz und der Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen kam und die Ermittler in Zugzwang gerieten.                                                                                                                                   Weiterlesen: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

6.6. Nach Kachelmann werden noch mehr Frauen schweigen…

Eine Vielzahl von Gutachtern, die Schwächen suchen, ein rauflustiger Verteidiger, der nach allen Richtungen keilt, um von seinem Mandanten abzulenken, und dazu die Verfolger am Internet-Pranger, die brutal die Privatsphäre der Nebenklägerin verletzen und verantwortungslos gegen sie hetzen, sind ein Szenario, das auch nervenstarke und selbstbewusste Frauen von einer Anzeige abhalten kann…. Wie in vielen Vergewaltigungsprozessen geht es ihnen darum, die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin zu erschüttern. Deswegen denken viele Opfer: Die Vergewaltigung war schon schlimm. Soll ich mich auch noch der Tortur einer Gerichtsverhandlung aussetzen?

Bisher gehen nur fünf Prozent zur Polizei. Nach dem Fall Kachelmann könnten es noch weniger werden.

Helmut Markwort…Tagebuch des Herausgebers http://www.focus.de/magazin/tagebuch/tagebuch-des-herausgebers-nach-kachelmann-werden-noch-mehr-frauen-schweigen_aid_634083.html

Anmerkung: Typisch Markworth, alles nachzubeten was Frau Riekel vortanzt….siehe Gastkommentar von ihr beim Focus: Gastkommentar zum Kachelmann-Urteil :Werden Frauen künftig schweigen?…

6.6. Die Staatsanwaltschaft hat sich entschlossen, im Fall Kachelmann Revision einzulegen. Der Moderator war vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.   http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-06/kachelmann-revision-justiz

6.6.  Kachelmann: Prozess geht weiter

Im Prozess um den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann ist kein Ende in Sicht. Letzte Woche sprach das Gericht in Mannheim Kachelmann frei, heute hat die zuständige Staatsanwaltschaft Mannheim Revision gegen den Freispruch eingelegt. http://www.videoportal.sf.tv/video?id=1d27cb9d-3d92-473a-9f74-9d4c429f53ca

6.6. Der Fall Kachelmann und die Medien

Im Zweifel für den Angeklagten. An diesen zentralen Grundsatz unseres Strafprozessrechts ist die deutsche Justiz gebunden. Was aber gilt für die Medien? Nicht selten ist ihr Urteil verkündet, lange bevor der Prozess begonnen hat, und im Unterschied zum Richterspruch lassen sich seine Folgen nicht etwa im Wege der Revision ungeschehen machen. Das Medienurteil ist im Bewusstsein der interessierten Öffentlichkeit verhaftet und hinterlässt dort seine Spuren.

Die Stimmung der Medien beeinflusst aber nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch das Strafverfahren selbst. Weder Richter und Staatsanwälte, noch die Verteidiger sind einfach nur Organe der Rechtspflege, wie das Gesetz es vorsieht, sondern sie sind Menschen in schwarzer Robe, an denen öffentliche Kritik nicht einfach abprallt. Unter noch stärkerem Medieneinfluss stehen die Zeugen, für die eine Gerichtsverhandlung in aller Regel nicht zur täglichen Routine gehört. Wie sehr die Medien einen Strafprozess und sein Ergebnis beeinflussen können, ist inzwischen durch eine Untersuchung der Universität Mainz empirisch belegt.

Diese Probleme der Gerichtsberichterstattung sind in der jüngeren Vergangenheit selten so deutlich zu Tage getreten wie im Fall Kachelmann. Der Fall ist nicht einfach ein Prozess, in dem es um den Vorwurf der Vergewaltigung geht, er ist ein Medienspektakel, bei dem das Mannheimer Landgericht nur noch ein Nebenschauplatz zu sein scheint. Ermittlungsakten, Zeugenaussagen und Gutachten werden veröffentlicht und interpretiert, lange bevor sie vor Gericht zur Sprache kommen.

Was richtet der Journalismus an, was richtet er aus? Und wo liegen seine rechtlichen Grenzen bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren? Über dieses Thema möchten wir mit Ihnen und unseren Experten aus Wissenschaft, Justiz und Medienpraxis im Rahmen unseres 11. Mainzer Mediengesprächs diskutieren. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen!                                                                                                                  http://www.mainzer-medieninstitut.de/veranstaltungen/dokumente/11_Mainzer_Mediengespraech.pdf

Anmerkung: Hoffentlich haben die Schnittchen, gesponsert von der Spardabank gemundet! Denn über das “Gespräch” wurde in der Presse nichts bekannt, da kann man suchen , soviel man will!

 7.6. Mit dem Freispruch von Jörg Kachelmann möchte sich die Mannheimer Staatsanwaltschaft nicht zufrieden geben. Wie bereits letzte Woche durchgesickert war, hat die Behörde nun tatsächlich Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Mit der Revision möchte die Staatsanwaltschaft an eine ausführliche, schriftliche Urteilsbegründung gelangen.

Ob das Urteil nun allerdings wirklich vom Bundesgerichtshof überprüft werden muss, ist damit noch nicht sicher. “Die Einlegung der Revision dient zunächst dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen”, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim. Die Staatsanwälte werden in der Begründung, die innerhalb von drei Monaten von Richterin Daniela Bültmann formuliert werden muss, nach Verfahrensfehlern suchen und unter anderem überprüfen, ob die Beweisführung stichhaltig war. Frühestens im Oktober kann dann durch Staatsanwaltschaft Lars-Torbe Oltrogge und Oberstaatsanwalt Oskar Gattner entschieden werden, ob der Fall vor einem höheren Gericht behandelt wird. http://www.gala.de/stars/news/148665/Joerg-Kachelmann-Revision-gegen-Kachelmann-Freispruch.html

7.6.Ein Freispruch ist ein Freispruch 

Der zuständige Gerichtspräsident be­ton­te, der An­ge­klagte und die Nebenklägerin würden mit einem nie mehr aus der Welt zu schaf­fen­den Ver­dacht, ihn als po­ten­ti­el­len Ver­ge­wal­ti­ger, sie als po­ten­ti­ell rachsüchtige Lügnerin, aus dem Ge­richts­saal ent­las­sen. Das tönt so, als sei Ka­chel­mann gar nicht wirk­lich frei­ge­spro­chen wor­den. So­wohl das deut­sche wie das schwei­ze­ri­sche Straf­recht kennt in­des­sen nur die Al­ter­na­tive Schuld­spruch oder Frei­spruch. Es gibt kei­nen hal­ben Frei­spruch. Wer „in dubio pro reo“ frei­ge­spro­chen wird, ist ge­nauso frei­ge­spro­chen, wie, wer auf Grund eines strik­ten Be­wei­ses als un­schul­dig gilt. Auf Grund der Un­schulds­ver­mu­tung liegt die Be­weis­last beim Staat, und kann der den Nach­weis einer Straf­tat nicht er­brin­gen, ist ein Frei­spruch un­ab­ding­bar. Des­halb ist auch die Be­mer­kung von Alice Schwar­zer völlig da­ne­ben, auf die­sen Frei­spruch könne sich Ka­chel­mann nichts ein­bil­den. Sie er­weckt nicht nur damit den Ein­druck, ei­gent­lich plädiere sie in sol­chen Ver­fah­ren für eine Um­kehr der Be­weis­last.  http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/ein-freispruch-ist-ein-freispruch/

7.6. RTL Bibelclip ‘Kachelmann-Prozess’

Gott deckt die Absichten der Herzen  auf! Urheber die katholische Kirche!                                    http://www2.evangelisch.de/artesia/rtl-bibelclip-kachelmann-prozess

Anmerkung: Wie bitte? Ausgerechnet die Katholischen?

7.6. Sonnengrüße von der Tanja May

Jörg Kachelmann hat heute Mittag über Twitter ein Dokument veröffentlicht, das einen interessanten Einblick in die journalistischen Methoden des Burda-Verlages bietet. Es ist nach seinen Angaben eine Nachricht, die die »Bunte«-Chefreporterin Tanja May zusammen mit einem großen Blumenstrauß an eine Zeugin verschickt hat. Darin bat sie die Zeugin darum, sie doch noch vor ihrer Aussage vor Gericht zu treffen.

Leider ist das Foto auf Twitpic jetzt gelöscht worden. Von wem oder warum, weiß ich nicht, jedenfalls nach Kachelmanns Angaben nicht von ihm selbst                             .http://www.stefan-niggemeier.de/blog/sonnengruesse-von-der-tanja-may/

7.6. Kachelmann – vorverurteilt durch die Medien?

Selten war das mediale Interesse an einem Prozess s