Der Fall (1) Kachelmann ist uns allen hinlänglich bekannt. Auch über (2)Ralf Witte wurde ausführlich berichtet. (3) Monika de Montgazon, (4)Andreas Türck (5/6) Adolf S.und Bernhard M. (Fall Amelie) (7)Herbert B. , - (8) Harry Wörz natürlich, besonders bedrückend der Fall(9) Horst Arnold, aber natürlich auch die Personen, die im Fall (10)Pascal freigesprochen wurden, sie alle sind Opfer einer oder mehreren oben angesprochenen Personen, sei es ein geltungssüchtiger Staatsanwalt, ein Richter der in die Prozessgeschichte eingehen wollte, schlampig arbeitende und voreingenommene Polizeibeamte, Gutachtern die auf so hohen Podesten sitzen, dass sie davon überzeugt sind von dem was sie aussagen und uneinsichtig gegenüber Kritik. Oder Falschbeschuldigerinnnen, wie Claudia Dinkel oder Heidi K. aber auch Uta P und ihre demagogischen Mitstreiterinnen von Zartbitter oder Wildwasser. Dass es hier um Menschenleben, um Existenzen geht, die sie schlanker Hand vernichten, kümmert sie nur wenig. Absolut keiner dieser Juristen, Polizisten oder sonst an Prozessen Beteiligter wird es jemals über sich bringen zuzugeben einfach einmal einen Fehler gemacht zu haben. Es interessiert sie nicht, was mit den Menschen, deren Existenz, deren privates und berufliches Leben sie zerstören könnten, passiert.
Falschbeschuldigungen aus der Sicht von Experten: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012/10/08/jorg-kachelmann-und-das-buch/comment-page-2/#comment-33417
Das gilt auch für die feministischen Möchtegernpsychologinnen ohne Befähigung, wie z.B. in den Montessori- oder Wormserprozessen,die ohne Skrupel ganze Familien zerstörten- dabei bis heute Schützenhilfe von Schwarzer und ihrer EMMA bekommen, obwohl es Freisprüche hagelte. Diese Falschbeschuldigerinnen mit suggestiver Fragetechnik wollen – auch heute noch nicht – einsehen, dass sie mit diesem, an religiösen Wahn grenzenden – Eifer, nur Leid und Unglück über viele Menschen gebracht haben.
01.08.1996 DIE Hexenjäger(innen)
Zitat: Besonders verwundert war ich allerdings über die Verleumdungskampagne der Emma. Nicht etwa, weil sie Möllers für den Täter hielt. Damit hatte ich gerechnet, weil es in der feministischen Natur der Sache liegt. Aber der Haß richtete sich weniger gegen den angeklagten Mann als gegen eine Frau: gegen Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin vom SPIEGEL. Sie sei “Mittäterin” des “echten Täters”, hieß es, sie gebe sich “alle Mühe zur Verharmlosung der Sexualgewalt”.
[..]Auf der Suche nach Antworten entdeckte ich einen Aufsatz von Ursula Enders, die 1987 Zartbitter mitbegründet hatte. Mittlerweile war sie der Meinung, daß “ein Vater, der ,nur’ seine eigene Tochter mißbraucht”, ein “exotischer Ausnahmefall” sei. 40 Opfer im Leben eines Täters, so behauptet Enders, seien “eher niedrig gegriffen”. Ich begriff, daß für die selbsternannten “Mißbrauchs-ExpertInnen” mittlerweile jeder Mann ein Kinderschänder geworden ist.
Zitat Ende
Anmerkungen zum Thema Kindesmißbrauch / Von Tamara Duve
Ganzer Text: http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-8955202.html
Anmerkung: Das erinnert doch stark an die These die Schwarzer vertritt: Männer sind alle Vergewaltiger!
Der „echte Täter“ , wie ihn Schwarzer nennt, (11)Rainer Möller wurde freigesprochen
Zitat: Erst spät, die Hauptverhandlung hat am 13. November 1992 begonnen, wird Professor Günter Köhnken, Ordentlicher Professor am Institut für Psychologie der Universität Kiel, am 23. August 1994 vom Gericht beauftragt, die Entstehungsgeschichte der Kinderaussagen zu untersuchen.
Vorsitzender Walden in der mündlichen Urteilsbegründung: “Die Kammer hat mit der Auswahl dieses Sachverständigen einen Glücksgriff getan.” Zitat Ende
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9184337.html
Aber auch die Falschbeschuldigungen, die sehr wohl zugenommen haben, tagtäglich wird irgendwo ein Fall bekannt, aus Rache, aus Vergeltungswillen, um Jugendgerichte zu beeindrucken oder einfach aus Besessenheit Aufmerksamkeit zu bekommen, tragen zu Fehlurteile und ruinöser Existenzvernichtung, meist von Männern bei.
Es gab sie immer diese Falschbeschuldigungen, die Fehlurteile, gerade wenn es sich um angeblich sexuellen Missbrauch handelt, nicht erst seit Kachelmann, aber sein tragischer Fall hat die Öffentlichkeit erst sensibilisiert, in der einen, aber leider auch der anderen, der Schwarzerschen, Richtung! Ich frage mich, seit dem ich mich damit beschäftigt habe, wo denn die „Gerichtsreporterin für Bild“ gerade bei den grossen, ganz Deutschland in Atem haltenden Prozessen „Worms I-III“ (12) 25 Freisprüche ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse) und „Montessori „ war? Hat sie da auch für die Bild kommentiert? Nein, sie hat nur einen Beitrag schreiben lassen, der Gisela Friedrichsen verunglimpft.
Das Schlimme an den Wormser Prozessen war, dass Kinder ins Kinderheim Spatzennest kamen und – der Heimleiter aber war ein Wolf im Schafspelz der Kinder missbrauchte!
Zitat: Missbrauchsprozess “Spatzennest” – Wie viel Schuld hat das Jugendamt? 26. Mai 2011
Vor dem Landgericht Kaiserslautern muss sich zurzeit der 43-jährige Pädagoge Stefan S. wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Leiter des Kinderheims “Spatzennest” im pfälzischen Ramsen Missbrauch in 22 Fällen vor. Hat er das das Kinderheim als Kulisse für seine sexuellen Verbrechen aufgebaut? Denn Stefan S. ist nicht irgendwer: Er leitete ein Jugendheim in Ramsen bei Worms: das “Spatzennest”.
Vor 18 Jahren kamen sechs Kinder hier her. Angeblich waren sie von ihren Eltern sexuell missbraucht worden. Stefan S. kümmerte sich um die Kinder im “Spatzennest” und war gleichzeitig Hauptbelastungszeuge in dem spektakulären Prozess gegen die Eltern, dem Wormser Missbrauchsprozess 1994.
Missbrauchsverdacht: Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter
So berichtete Panorama im Februar 2008 über die Verhaftung von Stefan S. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sexueller Missbrauch.
Wormser Missbrauchsprozess endet 1994 als schwerer Justizirrtum
Der damalige Prozess gilt als einer der schwersten Justizirrtümer der bundesdeutschen Geschichte. Alle angeklagten 25 Eltern wurden freigesprochen. Alle Kinder kehrten zu ihren Eltern zurück. Nur nicht die sechs Kinder aus dem Spatzennest. Hier hatte Stefan S. das Sagen. Er war von der Schuld der Eltern überzeugt und verhinderte, dass die Kinder wieder Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen konnten.
http://aundckinder00.blog.de/2011/05/26/missbrauchsprozess-spatzennest-schuld-jugendamt-11218074/
Zitat: Petra Berger* steht vor dem Kinderheim “Spatzennest” und weint. Eine Fernsehreporterin hat sie hierher gefahren. Jetzt darf, ja sogar soll die 32jährige vor der Kamera weinen, denn sie ist nicht mehr “das Monster”, als das Boulevard-Medien sie jahrelang bezeichneten. In der vergangenen Woche sprach der Mainzer Richter Hans Lorenz sie und ihren Mann Thomas von dem Vorwurf frei, ihre vier Kinder mißbraucht zu haben. In dem Heim im pfälzischen Dorf Ramsen bei Ludwigshafen wohnen die vier Kinder der gedrungenen, rundlichen Frau. Doch sie darf nicht mal klingeln, um Mike, Lena, Marie und Jennifer zu sprechen. Das Wormser Jugendamt verbietet es: “zum Schutz der Kinder”, wie es in der Begründung heißt. Auch kein Foto bekam sie von ihnen. Nur ein einziges Mal hat Petra Berger die vier seit November 1993 gesehen: auf einem Fernsehschirm, als die Befragung der Kinder per Videotechnik in den Gerichtssaal übertragen wurde, wo sie als Angeklagte saß. “Ach, die Lena hat die Haare kurz, dabei liebte sie doch ihre langen Haare so sehr”, hat Frau Berger leise gesagt, und plötzlich wurde ihr klar, wieviel Zeit vergangen ist. So viel Zeit, daß sie nichts mehr von ihren vier Kindern weiß. Freie Bürger Der Ausflug zum “Spatzennest” hat die Frau erschöpft. Zitat Ende
http://archive.is/Ff4y
Manche der völlig unschuldigen Männer, aber auch Frauen mussten nicht eine qualvoll lange Untersuchungshaft über sich ergehen lassen, nein viele von ihnen wurden zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, die sie vollumfänglich absitzen mussten. Und nur einigen, wenigen, Rechtsanwälten ist es zu verdanken, dass sie überhaupt rehabilitiert wurden.
Und dann? Das beschreibt Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg am 10. August 2011 Justiz im Irrtum
Das kalte Herz des Staates
Zitat: Die Richter hatten im Jahr 2002 furchtbar geirrt. Der Fall des Lehrers ist ein besonders drastisches Beispiel, doch es kommt immer wieder vor, dass sich trotz aller rechtsstaatlichen Sicherheit Bürger ohne nachweisbare Schuld in den Maschen der Strafgesetze verfangen. Gleichgültig, ob aus Ignoranz, Unkenntnis oder der Verkettung unglücklicher Umstände – Justizirrtümer wird es immer geben.
Entsprechend muss sich auch ein Rechtsstaat die Frage stellen, welchen Ausgleich er jemandem zugesteht, der sich zu Unrecht im Fokus von Ermittlungsmaßnahmen wiederfindet, gegen den irrtümlich Untersuchungshaft angeordnet wird oder der gar nach einem umfangreichen Strafprozess zu Unrecht verurteilt wird und Monate oder gar über Jahre hinweg unschuldig hinter Gittern saß. Es ist die Frage, welche Wertschätzung der Staat einem Menschen zukommen lässt, dessen Würde er nicht geschützt, sondern verletzt hat
Die Antwort ist, zumal für einen Rechtsstaat wie den unsrigen, beschämend. Zitat Ende
Weiterlesen: http://www.sueddeutsche.de/wissen/justiz-im-irrtum-das-kalte-herz-des-staates-1.1130007
“Genügend eigene Sachkunde” Justizskandale und ihre Ursachen
Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Klaus Pförtner sieht vor allem die “Berge von Arbeit” in der Justiz als Hauptschuldigen. Die “unmöglichen Zustände in der Strafjustiz” ließen es gar nicht zu, “akribisch jede Akte zu bearbeiten”. Und auch die öffentliche Meinung spiele eine Rolle: “Der Stammtisch erwartet keinen Freispruch, sondern dass ein Richter zupackt.”
Opferaussagen oberflächlich behandelt
Doch selbst innerhalb der Justiz scheint das Thema umstritten – abhängig von der Rolle der Beteiligten. Als Pförtner betont, dass es seiner Meinung nach “gar nicht so sehr viele” Justizirrtümer gebe, kommt es prompt zu einer heftigen Auseinandersetzung mit dem Hamburger Verteidiger Johann Schwenn. Wie Pförtner diese Behauptung belegen wolle?, poltert der Anwalt. Schließlich würden in Deutschland Jahr für Jahr etwa 90 für falsch erkannte Urteile aufgehoben. Als Verteidiger beklagt Schwenn vielmehr eine Art “Coaching” von Opfern, um vor Gericht glaubwürdiger zu wirken, als Gefahr bei der Wahrheitsfindung.
http://www.n-tv.de/wissen/Justizskandale-und-ihre-Ursachen-article482053.html
Lange bevor Jörg Kachelmann sich in den Mühlen der Justiz wegen einer Falschbeschuldigung wiederfand, hat der WDR einen Beitrag gesendet:
WDR 5, 03.04.2008, 10.15 Uhr
Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs – Wie leicht die Justiz irren kann Von Maike Mackerodt
Laut polizeilicher Kriminalstatistik werden in Deutschland jedes Jahr etwa 20.000 Menschen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt. Die Dunkelziffer liegt – wie so oft – bedeutend höher, bei geschätzt 50.000 bis 300.000 Fällen jährlich. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 sind dem National Child Abuse und Neglect Data System des amerikanischen Department of Health 2,99 Millionen Verdachtsfälle gemeldet worden, von denen allerdings nur 877.959 einer Überprüfung standhielten. Und da deutet sich schon das Problem an: Wenn erst einmal die Polizei vor der Tür steht und schwere Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen bis dahin unbescholtenen Familienvater erhebt, dann beginnt für diese Männer ein wahrer Alptraum: Da es sich um ein so genanntes Vier-Augen-Delikt handelt, ist es für einen falsch Beschuldigten nahezu unmöglich, das Gegenteil zu beweisen. „Es gibt eine hohe Zahl von offensichtlichen Falschanzeigen“, sagt der Düsseldorfer Strafverteidiger Rüdiger Deckers. Wenn der Staatsanwalt aber erst einmal Anklage erhebe, sei die Gefahr hoch, dass diese Männer verurteilt würden. Denn die Richter glaubten sehr häufig den Behauptungen der Opfer, sogar wenn die Fakten eine völlig andere Sprache sprächen, bestätigt auch die Fachanwältin Gabrielle Jansen. Redaktion Vera Dreckmann
Hier ging es nur um den Missbrauch von Kindern – aber auch die Falschbeschuldigungen von erwachsenen Frauen dürften sehr hoch liegen. Nur, wir erfahren davon nichts, weil es der Presse oft keine Zeile wert ist, wenn Otto Normalverbraucher ,aus welchem Grund auch immer, angezeigt wird und sich mit mehr oder weniger Erfolg dagegen wehrt. Die Dunkelziffer, wie viele Männer unschuldig im Knast brummen ist sicher ordentlich. Bloss, darüber gibt es keine Statistiken, weil nicht sein kann, was nicht sein darf!
Und jetzt einige Beispiele – ganz alte oder ganz aktuelle Fälle, denn Justizirrtümer, Falschbeschuldigungen, Fehlurteile sind keine neues, allein deutsches Phänomen,- die natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, viele Artikel oder Beiträge sind ganz einfach aus dem www verschwunden, manche Fälle waren zu einer Zeit, wo das Internet noch nicht so genützt wurde, oder Artikel aus Medienarchiven sind so teuer, dass es sich der Laie gar nicht leisten kann, nachlesen zu können. Vielen Dank in diesem Zusammenhang dem „Volksfreund Trier“ die haben mir doch tatsächlich einen Artikel kostenlos gemailt. Beispiele die zeigen, wie oft es zu Falschbeschuldigen oder Fehlurteilen kommt und was die Medien, aus solchen angeblichen Missbrauchsfällen sofort machen. Wenige stellen die tatsächlichen Sachverhalte dann richtig!
13. 16.12.1997, 09:27 – Kriminaldirektion Mainz
Keine Vergewaltigung
Der Überfall auf eine 16jährige aus Mainz und die danach erfolgte Vergewaltigung am Montag, gegen 14.00 Uhr, hat nicht stattgefunden. Nähere Einzelheiten und Gründe, die zu der unwahren Schilderung führten, werden von der Polizei nicht mitgeteilt.
Kriminaldirektion Mainz
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14. 26.03.2001 Dich bring ich um! Staatsanwalt Eduard Zimmermann
Von Friedrichsen, Gisela
Ein Staatsanwalt wird wegen Vergewaltigung angeklagt. Was ihm bis zum Freispruch widerfährt, ist böser Alltag in der Strafjustiz. Von Gisela Friedrichsen
Im Sommer 1997 zogen sie zusammen. Von da an geht es nur noch bergab in der langen, krisenreichen Beziehung. Nach zehn Monaten spricht er erstmals von Trennung, als sie eine Schwangerschaft vortäuscht. In Panik droht sie: “Wenn du dich von mir trennst, wird dies für dich schlimmer, als du dir das je vorstellen kannst! Wenn ich mit dir fertig bin, wirst du dich nicht mehr auf die Straße trauen.”
Im Volksmund heißt es, eine Krähe hacke der anderen nicht das Auge aus. Als die Staatsanwaltschaft Dessau am 29. Dezember 1998 Anklage gegen den Kollegen erhebt, scheint sie demonstrieren zu wollen, dass der Volksmund irrt. Jedenfalls, was sie und ihre grandiose Unabhängigkeit betrifft. Ein Dessauer Oberstaatsanwalt sagt zu “Bild”, man gehe von jahrelangem Missbrauch der Frau durch den Angeschuldigten aus (das behauptete nicht einmal Petra Bauer selbst).
Was in dem Fall geschah: Rückblickend ist es ein Menetekel für die Justiz. Beunruhigend ist vor allem, dass es nicht Pannen waren, wie sie eben vorkommen. Man kann auch nicht von der Jagd etwa auf einen unbequemen Staatsanwalt sprechen, nicht von der großen Ausnahme inmitten eines Kosmos an Korrektheit. Es ist der Alltag der Strafjustiz, den ein Staatsanwalt am eigenen Leibe zu spüren bekam wie ein Herr Jedermann. Wie viele einfache Menschen gehen in ihm unter? Wie oft werden ihre Beschwerden und Eingaben müde belächelt: Ja, ja, die Knackis.
Die Anklage wird am 9. April 1999 von der Strafkammer 1 des Landgerichts Stendal zugelassen. Zugleich ordnet die Kammer Fortsetzung der U-Haft an und stützt sich dabei auch auf das vorläufige positive Gutachten der Psychologie-Sachverständigen Professor Elisabeth Müller-Luckmann zur Glaubhaftigkeit Petra Bauers – ein Gutachten, auf das die Richter drei Tage später, am 12. April 1999, schon wieder verzichten. Sie entbinden Müller-Luckmann von ihrer Gutachterpflicht. Die Haft bleibt bestehen, natürlich.
Zimmermann wird inzwischen vom Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi verteidigt.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18818089.html
“Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte,” sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger
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15. Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder
Wo immer Bernd Herborth hinkam, sein schlechter Ruf war ihm vorausgeeilt – auf der Straße, am Arbeitsplatz, im kleinen Städtchen Altenbeken bei Paderborn. Seit das Landgericht der Domstadt den heute 46jährigen im Mai 1989 wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, war der Realschullehrer als „Kinderschänder“ geächtet. Er verlor Job, Familie, Reputation. „Zu Unrecht,“ entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das Landgericht Detmold. „Ohne jeden Zweifel“, so die Urteilsbegründung, „ist Herborth unschuldig.“
Der Kunst- und Musiklehrer betrachtet die vergangenen Jahre als „Hölle“. Es war „eine lange Leidenstour“, vermutet auch Michael Reineke, Vorsitzender der Strafkammer, die den „großen Scherbenhaufen“ im „zehnstündigen Verhandlungsmarathon“ vergangene Woche abwickelte.
Fataler Irrtum: Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann aus Paderborn hatte sich im ersten Verfahren auf Gutachten eines Bielefelder Psychologen gestützt. Diese attestierten der angeblich mißbrauchten Tochter Sarah, damals acht Jahre alt, Glaubwürdigkeit. Herborths Ex-Frau hatte ihre Tochter mehrfach „verhört“, bevor sie den Ehemann – die Scheidung lief bereits – wegen „jahrelanger Vergehen an der gemeinsamen Tochter“ anzeigte
Seit seinem „Supergau bürgerlicher Disqualifikation“ lebt Herborth von Sozialhilfe. Er verlangt jetzt mehr als die 740 000 Mark Entschädigung für entgangene Bezüge und die Rückkehr in den Beamtenstatus. Horst-Dieter Kückmann, Sprecher der Bezirksregierung Detmold, sagt schon jetzt: „Der Mann wird wieder eingestellt.“ Kaum Trost für Herborth, dem seine Tochter unterdessen entfremdet wurde. Sarah, heute 15, hat „leider“, so ein Richter der Großen Strafkammer Detmold, „inzwischen ,lernen´ müssen, ihren Vater zu hassen.“
16. Acht Jahre Gefängnis für jahrelangen sexuellen Missbrauch – und jeden einzelnen Tag sitzt der Verurteilte schuldlos ab. Denn das vermeintliche Opfer der sexuellen Übergriffe gibt jetzt in der “Krone” zu, dass die Anschuldigen im Jahr 2006 frei erfunden waren. Die mittlerweile 25-jährige Steirerin wollte ihren Stiefvater bloß loswerden.
Er kam betrunken nach Hause, war cholerisch und randalierte in der Wohnung – über die Jahre hinweg wurde der Hass der jungen Frau gegen ihren Stiefvater immer größer. Bis sie sich nach ihrem Auszug aus der Elternwohnung in Graz dazu entschloss, es ihm heimzuzahlen. “Ich bildete mir ein, meiner Mutter und meinen beiden Halbschwestern helfen zu müssen. Also habe ich einfach Anzeige gegen ihn erstattet”, so die nun 25-Jährige zur “Krone”.
“Alles gelogen, er hat mich niemals angerührt”
Ihr schwerwiegender Vorwurf: regelmäßiger sexueller Missbrauch. Und obwohl die junge Frau die einzige Belastungszeugin war und die Staatsanwaltschaft keine Beweise vorlegen konnte, wurde der Stiefvater 2006 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Heute, sechs Jahre später, sitzt der 49-Jährige noch immer in der Justizanstalt in Garsten in Oberösterreich.
http://www.krone.at/Oesterreich/Nie_missbraucht_Stiefvater_sitzt_unschuldig_in_Haft-Tochter_packt_aus-Story-300319
Zitat: Eine junge Grazerin hatte ihren Stiefvater beschuldigt, sie missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der Mann wurde deshalb 2007 zu acht Jahren Haft verurteilt, doch im Oktober 2010 widerrief die Frau ihre Anschuldigungen und kämpfte um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Am Mittwoch starb sie nach einem Herzstillstand im Krankenhaus.
Es ist eine sehr komplizierte Geschichte, mit der die 25-jährige Grazerin letztlich nicht fertiggeworden ist. Sie war in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen und beschuldigte ihren Stiefvater, dass er sie sexuell missbraucht und vergewaltigt habe, was ihr vor Gericht auch geglaubt wurde. Der Mann wurde 2007 zu acht Jahren Haft verurteilt, die er derzeit verbüßt.
Magersucht als Ursache für Herzstillstand
Ihre Anwältin will trotzdem weiter um die Wiederaufnahme des Verfahrens kämpfen, das Material dazu sei ihrer Meinung nach ausreichend. “Ich habe auch Tonbildaufnahmen von ihr gemacht, was ich sonst nie tue”, schilderte die Anwältin. Nun muss das Gericht entscheiden, ob das Verfahren wieder aufgenommen wird.
Zitat Ende
17. Vernichtung einer Existenz
2004 wurde der Primarlehrer Claudio Rossi wegen angeblicher sexueller Übergriffe verhaftet. Fünf Jahre später hat ihn die Justiz nun vollständig freigesprochen. Doch der Schaden, den übereifrige Opferhelfer angerichtet haben, ist irreparabel.
Von Alex Baur
«Je heftiger er sich verteidigt, desto verdächtiger macht er sich»: Lehrer Rossi
Am 20. September 2004 um sechs Uhr in der Früh begehrten drei Polizisten in Zivil Einlass in die Wohnung von Kleinklassenlehrer Claudio Rossi im luzernischen Emmen. Die Fahnder kamen gleich zur Sache: «Haben Sie Kinderpornos auf ihrem Computer?» Ohne weitere Worte zu verlieren, untersuchten sie die Wohnung minutiös. Erfolglos versuchte Rossi zu erfahren, was gegen ihn vorlag. Verfängliches oder gar Illegales, das wusste er genau, würde man bei ihm nicht finden. Und dem war auch so.
Trotzdem nahmen die Fahnder den Lehrer mit auf den Posten. Den genauen Grund nannte man ihm auch bei der rudimentären ersten Befragung nicht. Aus den Fragen schloss er, dass es irgendwie um Übergriffe auf Schüler gehen musste. Den Rest des Tages verbrachte der Lehrer in einer Zelle, starrte die weissen Plättli an der Wand an und versuchte sich einen Reim zu machen. Um 21 Uhr eröffnete man ihm die Untersuchungshaft.
Was konkret gegen ihn vorlag, wusste Claudio Rossi auch eine Woche später noch nicht, als er aus der Haft entlassen wurde.
[…]Knapp fünf Jahre später hat das Luzerner Kriminalgericht Claudio Rossi nun von Schuld und Strafe freigesprochen. Alle Vorwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Noch ist offen, ob die Staatsanwaltschaft appellieren wird. Doch selbst wenn der Freispruch aufgehoben würde, hätte Rossi wenig zu befürchten. Zur Anklage gelangten lediglich zwei Vorwürfe im Graubereich der Bagatelle. Alles andere ist längst definitiv vom Tisch. Nur nützt es Rossi nicht mehr viel. Seine Existenz ist vernichtet, nachhaltig und allumfassend. Und man fragt sich augenreibend: Wie konnte es so weit kommen?
[..]. Gemeinsam ist allen vier Kindern, dass sie wegen psychischer oder schulischer Probleme einer Kleinklasse zugeteilt wurden. Drei von ihnen haben schon im Frauenhaus gelebt und dort gelernt, dass Männer grundsätzlich gefährlich sind.
«Immer so prutalle dinge gemacht»
Schon nach wenigen Tagen wird die neue Klassenlehrerin auf die sexualisierte Sprache der vier Neulinge aufmerksam. Namentlich Emilio, der Rädelsführer im Grüppchen, erzählt wilde Geschichten über Rossi, den er als «pervers» bezeichnet. Die Lehrerin macht Notizen und lässt die Schüler einen Aufsatz mit dem scheinbar unverfänglichen Titel «Im letzten Schuljahr» schreiben. Die vier Kinder begreifen sofort, was gemeint ist: Alle schreiben über angebliche Übergriffe des Claudio Rossi, ein anderes Thema findet sich in den Texten der Fünftklässler nicht. «Bei den Mädchen hat er immer so prutalle dinge gemacht», schreibt Emilio. «Herr Rossi hat die helfte von den Mädchen angefasst», berichtet Anita. «Wir mussten leiden», ihre Schwester. Einen konkreten Vorfall beschreibt nur Antonia: «Als wir ein Katzen spiel machten da hate herr Rossi uns wierklich ganz auf unangenehme art angefasst.»
Knapp drei Wochen nach Schulbeginn, am 13. September 2004, übergibt die Lehrerin ihre Notizen und die Aufsätze dem schockierten Schulleiter. Dieser berät sich sofort mit der Rechtsauskunft und der Kinderschutzabteilung der Kantonspolizei Luzern. Damit aktiviert er ein Netzwerk von Fachleuten, Spezialdiensten und Beratungsstellen, die so schnell nicht mehr zu bremsen sind Zitat Ende
Artikel: http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-18/artikel-2009-18-vernichtung-eine.html
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Herbert B. -Fehlurteil: 7 Jahre unschuldig im Gefängnis
Es ist ein spektakulärer Einzelfall, der wie kaum ein anderer zeigt, dass Richter und Staatsanwälte fehlbar sind: Mehr als sieben Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Ein einfacher Mann, der weder lesen noch schreiben kann. Ein Aussagepsychologisches Gutachten wurde verweigert. Jetzt wurde der 72-jährige in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, “nachträglich” sozusagen.
2004 hatte seine Tochter ihn beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Es kommt zum Prozess am Landgericht Halle, in dem sich die 21-jährige als Opfer eines ständig alkoholisierten Vaters darstellt – begleitet von ihren Ärzten, die ihr eine schwere Traumatisierung durch die angeblichen Vergewaltigungen bescheinigen. Für das Gericht scheint der Fall klar, obwohl die anderen Familienmitglieder alle zugunsten des Vaters aussagen. Es vertraut auf die eigene Fachkompetenz, verzichtet auf eine aussagepsychologische Begutachtung des Mädchens und verurteilt Herbert B. zu zehn Jahren Gefängnis.
Ein folgenschwerer Fehler: Der wird spätestens deutlich, als die Tochter weitere Männer beschuldigt und die Anschuldigungen immer abstruser werden. Erst jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die Frau begutachten. Das Ergebnis: Der Psychologe vermutet eine Persönlichkeitsstörung und hält sie für nicht glaubwürdig. In seinem Gutachten aus dem Jahre 2009 hält Prof. Max Steller fest, dass dies seiner Meinung nach auch zwingend Auswirkungen auf den Prozess gegen den Vater haben müsste. Doch nichts passiert. Herbert B. bleibt weiter in Haft.
Es wird noch zwei weitere lange Jahre dauern, bis der Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Fall aufmerksam wird und die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Mit Erfolg: Vom Landgericht Magdeburg wurde Herbert B. jetzt freigesprochen. Die vorgeworfenen Taten hat es nach Auffassung des Gerichts nie gegeben. Siebeneinhalb Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Und was sagen die “Schuldigen” – die Richter und die Staatsanwaltschaft? Zusammengefasst kann man es so formulieren: Zum jeweiligen Zeitpunkt habe man alles richtig gemacht. Panorama über einen besonders drastischen Justizirrtum, in dem sich die Verantwortlichen offensichtlich wegducken.
18. Artikel vom 06. Oktober 2004 16:36,
Vergewaltigung in Landshuter Stadtpark nur erfunden – Unstimmigkeiten bei der Überprüfung des geschilderten Tatablaufes brachten Klarheit
Landshut. Wie bereits gemeldet, zeigte eine 18-jährige Landshuterin bei der Polizei an, am Sonntagmorgen, den 26. September, gegen 2 Uhr, im Landshuter Stadtpark vergewaltigt worden zu sein. Gegenüber der Kriminalpolizeiinspektion Landshut hat die 18-Jährige jetzt gestanden, dass keine Vergewaltigung im Stadtpark stattgefunden hat. Die Kriminalpolizei Landshut hatte nach der Anzeigenerstattung sofort die notwendigen Ermittlungen aufgenommen. Die erfundene Vergewaltigung fand nach Angaben des Opfers auf einer Parkbank im Stadtpark, Ecke Luitpold-/Dammstraße, hinter einer Sträuchergruppe, statt. Durch das Rauchen einer spendierten Zigarette sei ihr schwindelig geworden und anschließend habe der Mann mit einem Messer die sexuellen Handlungen erzwungen. Ausführliche Recherchen und Auswertungsarbeiten waren notwendig um die Tat jetzt klären zu können. Jetzt hat sich ergeben, dass der vom angeblichen Opfer angezeigte Sachverhalt nicht stimmt. Erst nachdem sich Unstimmigkeiten bei der Überprüfung des geschilderten Tatablaufes ergaben, kam die Wahrheit ans Licht.
19. FALSCHE VERDÄCHTIGUNG? 01.07.2011
„Bezahlung“ mit Sex? Mann vom Schlüsseldienst freigesprochen
Ein Schlüsseldienst-Mitarbeiter landete wegen sexueller Belästigung auf der Anklagebank … und wurde freigesprochen.
Da kann Maria S. (27, Name geändert) von Glück reden, wenn gegen sie nicht wegen falscher Verdächtigung ermittelt wird. Sie hatte Schlüsseldienst-Mitarbeiter Magomedbeshir S. (23) beschuldigt, sie sexuell belästigt zu haben. Der landete auf der Anklagebank … und wurde freigesprochen.
Nach einer Nacht in der Altstadt wankte Maria S. frustriert nach Hause. Ihre Tasche samt Geldbörse war geklaut, sie hatte sich mit ihrem Freund gezofft und jetzt stand sie sogar vor einer verschlossenen Türe.
Von der Bäckerei nebenan rief sie den Schlüsseldienst an. Magomedbeshir kam und öffnete die Türe. „Ich habe sie vorher über die Preise informiert.“ Gemeinsam betrat man die Wohnung. Maria S. konnte nicht zahlen. Ihre EC-Karte war nicht dort, wo sie sein sollte. Also bot der Schlüsseldienst-Mitarbeiter an: „Sie können auch ein Pfand hinterlegen.“ Maria S. rief ihren Freund an. Er sollte ihr aus der Patsche helfen.
Nur wenige Minuten, bevor der eintraf, soll es zu folgender Szene gekommen sein: Maria S.: „Ich wollte zum Flur. Da fasste er mich an die Brust und meinte, das könne man doch auch anders regeln.“ Damit sei eindeutig eine sexuelle Leistung gemeint. Das stritt Magomedbeshir ab. Erst Stunden später zeigte Maria S. ihn auf der Wache an. Zuvor hatte sie aber bei Schlüsseldiensten recherchiert und herausgefunden, dass die Rechnung über 300 Euro viel zu hoch war.
Bis heute hat sie das Geld auch nicht bezahlt. Außerdem verstrickte sie sich vor Gericht immer mehr in Widersprüche. So dass selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert hatte.
20. 03. November 2011 15:56 Uhr VERBRECHEN
Junge Frau auf Bahnhofstoilette vergewaltigt
Tat geschah am helllichten Tag in München. Sexualtäter auf der Flucht
München Am helllichten Tag ist eine 24 Jahre alte Frau in einer Toilette im Münchner Ostbahnhof vergewaltigt worden. Vom Täter fehlt auch drei Tage nach dem Verbrechen jede Spur, teilte die Polizei gestern mit.
Die 24-jährige Frau aus Fürstenfeldbruck hatte sich am Montag freigenommen, um ihren Freund in München zu besuchen. Gegen 16 Uhr ging sie am Ostbahnhof in die Toilette. Ahnungslos betrat sie im Zwischengeschoss die mit einem Drehkreuz gesicherte WC-Anlage.
Dort packte sie ein etwa 30 Jahre alter Mann und drängte sie in eine Kabine. Damit sein Opfer nicht entwischen konnte, verschloss er die Tür. Dann riss der Sexualstraftäter der Angestellten die Kleider vom Leib und vergewaltigte sie.
Nach Polizeiangaben wehrte sich die 24-Jährige mit aller Kraft. Sie schlug um sich und schrie laut um Hilfe. Eine andere Frau hörte die Hilferufe und drohte, die Polizei zu rufen. Der Mann flüchtete.
Die Frau blieb allein zurück, auch ihre Retterin war gegangen. Die 24-Jährige habe unter Schock gestanden. Deshalb habe sie nicht sofort die Polizei gerufen, sondern sei in ein Krankenhaus gefahren, um sich untersuchen zu lassen. Der Arzt habe die Polizei informiert.
Eine Zeugin hatte das Verbrechen in der Kabine bemerkt
„Wir suchen den Täter – und wir suchen die Zeugin“, sagte Polizeisprecher Damian Kania gestern. Von ihr erhoffen sich die Beamten weitere Hinweise. Unklar ist etwa, ob der Mann der Frau bereits länger gefolgt war, oder ob er in der Toilette auf ein Opfer lauerte. Um das Drehkreuz zur Toilette zu passieren, muss der Täter 80 Cent bezahlt haben.
Die Polizei rät Frauen, sich beim Betreten einer öffentlichen Toilette umzusehen, ob sich dort ein Mann befindet oder jemand gefolgt ist. „Es kommt gelegentlich vor, dass der Tatort in einer öffentlichen Toilettenanlage liegt“, sagte Kania. Das ist aber sehr selten. Im Jahr 2010 gab es in der Landeshauptstadt nur zwei Vergewaltigungen an sogenannten Angstorten wie Bahnhof, Tiefgarage oder Park. Das sind 1,2 Prozent aller Fälle.
Insgesamt registrierte die Polizei 170 Übergriffe im vergangenen Jahr in München. „Die Mehrzahl der Sexualdelikte findet im Bekanntenkreis statt“, so Polizeisprecher Kania. Der mutmaßliche Täter war etwa 1,70 Meter groß, dick, unrasiert und hatte hellblonde, glatte, kurze Haare. (dpa, AZ)
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Junge-Frau-auf-Bahnhofstoilette-vergewaltigt-id17392471.html
09. November 2011 12:28 Uhr FRAU TÄUSCHTE TAT VOR
Die Vergewaltigung am Ostbahnhof war erfunden
Seit über einer Woche sucht die Polizei nach dem Vergewaltiger vom Münchner Ostbahnhof. Jetzt kam heraus: Das 24 Jahre alte “Opfer” hatte die Tat erfunden.
Das Mädchen gab an, auf dieser Toilette am Ostbahnhof vergewaltigt worden zu sein.
Unter einem sichtlichen Schock hatte sie gestanden, war nach der Tat sogar in ein Krankenhaus gefahren, um sich untersuchen zu lassen. Seit über einer Woche fahndet die Polizei nach dem Vergewaltiger einer 24-Jährigen vom Münchner Ostbahnhof. Auch nach einer angeblichen Zeugin wurde gesucht. Nun hat sich die Vergewaltigung auf der öffentlichen Toilette am Ostbahnhof aber als eine Täuschung herausgestellt. Wie die Münchner Polizei am Mittwoch berichtet, hat die 24 Jahre alte Frau die Vergewaltigung erfunden. Die Geschichte ist nämlich eine ganz andere.
Einvernehmlicher Sex mit dem Kumpel des Freundes
Die junge Frau hatte bevor sie ins Krankenhaus gegangen war, einvernehmlichen Sex. Und zwar mit dem Kumpel ihres neuen Freundes. Als Grund für die Falschaussage gab sie laut Polizei Angst vor ihrem neuen Freund an. Der Kumpel ist derzeit der Polizei noch nicht bekannt. Die Ermittlungen in dem Fall sind noch nicht abgeschlossen. AZ
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Die-Vergewaltigung-am-Ostbahnhof-war-erfunden-id17466821.html
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21. Unschuldiger verlor alles 7 Jahre in der Sex-Hölle
2005 wurde Zlatan Basic (54) aus Trimbach SO von einer jungen Frau wegen Vergewaltigung angezeigt. Er verlor alles: Seine Familie, seine Firma. Jetzt entschied das Obergericht: Er ist unschuldig!
Vor wenigen Tagen kam die erlösende Post vom Obergericht: Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung!
22. SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen 27. Juni 2009
21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende, hatte im Juni 2008 bei der Polizei Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstattet. Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben – eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: “Hallo, können wir heute abend Sex machen?” Der Mann gab an, er sei zu seiner Freundin gegangen, um dieser Aufforderung nachzukommen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen. Am nächsten Morgen habe er die Wohnung der Freundin verlassen und sei wenig später bei der Arbeit von der Polizei überrascht worden. Die medizinische Untersuchung der Frau nach der angeblichen Tat bestätigte ihren Vorwurf nicht.
Die erfundene Vergewaltigung war nicht die einzige Lüge der Frau: Sie behauptete außerdem, seit dem Vorfall würde ihr ehemaliger Lebensgefährte sich nicht für das gemeinsame Kind interessieren, im Lauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass er mehrmals zu Besuch gekommen war, sie ihm aber den Kontakt zum Kind verweigert habe
23. Brutaler Überfall auf Schwangere
Entsetzen in der Schweiz: Unbekannte haben einer schwangeren Brasilianerin “SVP” in den Bauch geritzt. Noch ist unklar, ob Neonazis dahinter stecken.
Drei Männer haben nach brasilianischen Medienberichten in der Schweiz eine schwangere Brasilianerin überfallen und so schwer misshandelt, dass sie ihre Zwillinge verlor. Bei den Tätern soll es sich nach Angaben des Opfers um Neonazis handeln. Die Stadtpolizei Zürich bestätigte am Donnerstag lediglich, dass “es einen Vorfall gegeben hat”. Details wurden zunächst nicht genannt.
Brasilianische Medien – unter anderem der Sender TV Globo – veröffentlichten Fotos der Schwangeren.
Einem Zeitungsbericht zufolge telefonierte die 26-Jährige am Montagabend an einem Bahnhof in Dubendorf bei Zürich mit ihrer Mutter in Brasilien auf portugiesisch. Damit hat die Frau offenbar die Aufmerksamkeit der drei Täter auf sich gezogen, berichtete die Zeitung Folha de São Paulo.
Diese schleppten die Brasilianerin demnach an einen entlegenen Ort. Dort ritzten sie ihr in Oberschenkel und Bauch die Buchstaben “SVP” – die Abkürzung für die national-konservative Schweizerische Volkspartei.
Später wurde die Frau ins Universitätskrankenhaus Zürich gebracht. Die Brasilianerin war im dritten Monat schwanger. Die Täter sollen sie so schwer verletzt haben, dass sie ihre Zwillinge verloren hat.
Nach den Angaben der 26-Jährigen hatte einer der Täter ein Hakenkreuz am Hinterkopf. Das Außenministerium in Brasília ist eingeschaltet. Der Vater Oliveiras, Rechtsanwalt und Assistent eines Abgeordneten in Brasilien, flog sofort in die Schweiz zu seiner Tochter. “Sie hat einen völlig zerschnittenen Körper: Gesicht, Hals, Arme, Brustkorb, Beine – vielleicht an die hundert Verletzungen”, berichtete Paulo Oliveira dem Jornal Nacional.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/svp-in-den-bauch-geritzt-brutaler-ueberfall-auf-schwangere-1.473478
Angeblich misshandelte Frau war nicht schwanger 13.02.2009,
Die angeblich von drei Neonazis in Zürich misshandelte Brasilianerin war nicht schwanger. Das teilte die Zürcher Polizei mit. Die Frau hatte angegeben, mit einem Messer misshandelt worden zu sein und danach Zwillinge verloren zu haben, mit denen sie im dritten Monat schwanger gewesen sei.
Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin und des Universitätskrankenhauses Zürich hätten ergeben, dass die 26-jährige Frau zum Zeitpunkt des Überfalls nicht schwanger gewesen sei, erklärte die Polizei. Weitere Einzelheiten des Vorfalls müssten noch untersucht werden.
http://nachrichten.t-online.de/angeblich-misshandelte-frau-war-nicht-schwanger/id_17672346/index
So lügen «Opfer» drauflos 13.02.2009,
ZÜRICH – Die Brasilianerin, die in Zürich angeblich von Neonazis misshandelt worden ist, hat sich laut Experten wahrscheinlich selbst verletzt. Trifft dies zu, steht die Frau mit ihrer Lüge nicht alleine da.
[…]50 000 bis 100 000 Franken Opferhilfe
Wie polizeiinterne Kreise vermuten, ist ein Motiv für ein vorsätzliches Handeln durchaus denkbar: Opfer von Gewalttaten erhalten in der Schweiz Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen aus der Staatskasse. Wäre Paula Oliveira mit ihrer Geschichte durchgekommen, hätte sie in Anbetracht der politischen Implikationen für den Verlust von zwei Kindern und den damit verbundenen schweren psychischen Schaden ohne weiteres 50 000 bis 100 000 Franken beanspruchen können. Als Anwältin dürfte Paula Oliveira diese Besonderheit der Schweizer Rechtspflege bekannt sein.
Das Risiko war für sie auf jeden Fall gering. Opfer werden hierzulande kaum hinterfragt, selbst wenn sie sich als Täter entpuppen. Wer wider besseres Wissen eine vermeintliche Straftat zur Anzeige bringt, wird gemäss Artikel 304 StGB zwar «mit Gefängnis bis zu drei Jahren» bestraft. Theoretisch. In der Praxis drücken die Strafverfolger bei der Anwendung des Paragrafen oft beide Augen zu.
Artikel : http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-08/artikel-2009-08-fall-paula-olive.html
Paula O. muss die Schweiz verlassen
Keine Gnade für die Brasilianerin Paula O.: Das Zürcher Migrationsamt hat ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.
Sie ist promovierte Juristin und das bekannteste reale Opfer einer fiktiven Attacke. Sie stürzte sich mit ihrer Lügengeschichte in eine persönliche Krise und sorgte für diplomatische Misstöne zwischen Brasilien und der Schweiz. Nun hat das Zürcher Migrationsamt entschieden: Paula O., die wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 10 800 Franken verurteilt worden ist, muss die Schweiz bis Ende März 2010 verlassen.
24. Vergewaltigung war erfunden – junge Frau fürs Lügen verurteilt 25.02.2011
Eine 24-Jährige hielt vor Obergericht am Vergewaltigungsvorwurf fest, obwohl alles dagegen sprach.
Standhaft beharrte eine Sachbearbeiterin aus dem Kosovo auf dem Vorwurf des Vergewaltigungsversuchs, auch als sie sich in Widersprüche verstrickt hatte. Weshalb die 24-Jährige nicht davon abrückte, konnte das Obergericht ebenso wenig klären wie zuvor das Bezirksgericht. Die Behauptung könnte eine emotionale Entgleisung oder das Werk des eifersüchtigen Freundes gewesen sein, vermutete der Gerichtsvorsitzende gestern an der Verhandlung.
Laut Anklageschrift gab die Frau an, sie sei am Abend des 19. Juni 2008 bei einer Bushaltestelle in Gossau von einem flüchtig bekannten Kollegen in dessen Lieferwagen gezerrt und in ein nahes Waldstück gefahren worden. Dort wollte der Mann sie vergewaltigen. Dank heftiger Gegenwehr und dem plötzlichen Erscheinen eines unbekannten Passanten habe sie flüchten können und darauf einen ebenfalls unbekannten Autofahrer angehalten, der sie mitnahm. Zu Hause rief sie ihren Freund an und erzählte ihm vom Vorfall. Auf dessen Rat hin informierte sie die Polizei.
Bereitwillig erzählt
Der Fall kam der Polizei bald verdächtig vor, nicht zuletzt, weil die angeblich traumatisierte Frau einer Gratiszeitung bereitwillig von ihrer «Horrorfahrt» erzählte. Die Polizei verhaftete den angeblichen Entführer, einen damals 23-jährigen verheirateten Bäcker aus Serbien. Dieser stritt nicht ab, die Frau an jenem Abend getroffen zu haben. Man sei aber nicht in ein Waldstück gefahren, sondern nach Uster und habe in einem Restaurant kurz etwas getrunken. Die weiteren Ermittlungen bekräftigten das Misstrauen. So fand die Spurensicherung im Lieferwagen zwar 18 Haare. Aber keines stammte von der Frau – obwohl der Mann sie angeblich heftig an den Haaren gerissen hatte. Die Fachleute untersuchten auch ihr zerrissenes T-Shirt. Das Resultat: Die Beschädigung dürfte durch ein Schneidewerkzeug und anschliessendes Zerreissen entstanden sein. Auch die beiden Helfer meldeten sich trotz Zeugenaufruf nicht bei der Polizei.
Mann sass zwei Tage in Haft!
25. Vergewaltigung erfunden 21.10.09
Garmisch-Partenkirchen – Eine 24-jährige Bankangestellte hat ihren Chef zu Unrecht der sexuellen Nötigung bezichtigt. Dafür verurteilte das Amtgericht Garmisch-Partenkirchen die Frau jetzt zu 5400 Euro Strafe.
Zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen jetzt eine Bankangestellte. Die 24-Jährige hatte ihren Chef ohne jeden Grund der sexuellen Nötigung bezichtigt und ihm sogar vorgeworfen, er habe sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Nichts davon entsprach jedoch den Tatsachen, erklärte ihr Verteidiger jetzt vor dem Richter, während sie in Tränen ausbrach.
Die junge Frau, die von einer Zeitarbeitsfirma vom 5. Februar bis 6. November 2007 als Aushilfe in eine Garmisch-Partenkirchner Bankfiliale vermittelt worden war, habe bei der Kriminalpolizei schlimme Dinge über ihren Chef erzählt, berichtete Staatsanwalt Lorenz Leitmeier. So solle er sich zunächst anzüglich über sie geäußert und ihr empfohlen haben, sich offenherziger zu kleiden. Damit nicht genug, habe er ihr auch in einer Gaststätte den Oberschenkel gestreichelt und sie schließlich gar in der Damentoilette der Bank zum Sex genötigt. All diese Unwahrheiten habe sie im vollen Bewusstsein geäußert, betonte der Jurist. Daraufhin wurde gegen den Bänker ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.
[..]Der Richter sah das anders: Allein zur Abschreckung halte er einen Vermerk im so genannten Leumundszeugnis und 5400 Euro Strafe für gerechtfertigt
26. Auch Ingenieur Helmut W. (60) sitzt wegen einer Falschaussage in der JVA Landsberg. Seine Ziehtochter Anna M. (26) hat ihn 2008 in den Knast gebracht, behauptete, er habe sie vergewaltigt. Viereinhalb Jahre bekam Helmut W. aufgebrummt.
Erst jetzt bekam die Frau ein schlechtes Gewissen. Sie ging zur Polizei und räumte ein: Ich habe die ganze Geschichte erfunden. Es gab keine Vergewaltigung. Es war einvernehmlicher Sex. Ich war damals wütend auf ihn.“
Helmut W.s Anwalt will nun ein Wiederaufnahmeverfahren für seinen Mandanten erreichen. Doch selbst, wenn W. freikommt, ist sein Ruf ruiniert, denn seine Frau, seine Freunde, seine Kollegen wissen jetzt, dass er ein Verhältnis mit der jungen Frau hatte.
http://www.express.de/panorama/zu-unrecht-in-haft-wir-sassen-unschuldig-im-knast,2192,8646104.html
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27. 01.06.2011 Unschuldig in Stammheim Von Julia Jüttner
Justizopfer Mayer: “Ich war es nicht!”
77 Tage sitzt er in der JVA Stammheim – für eine Vergewaltigung, die er nicht begangen hat: Der 59-Jährige verliert seinen Job, sein Vermögen, sein Vertrauen in die Justiz. Die Geschichte eines fatalen Irrtums.
Erst als die schwere Zellentür hinter ihm scheppernd ins Schloss fiel und der Schlüssel sich zweimal klackernd drehte, machte es auch in seinem Kopf Klick: Er war eingesperrt in der JVA Stammheim. Jost Mayer* sank auf seine Pritsche. Der graue Gefängnisanzug kratzte, seine Füße steckten in viel zu großen Anstaltsstrümpfen.
Jost Mayer ist ein großer drahtiger Mann mit wachen blauen Augen und einem federnden Gang. Einer, der das Leben immer so genommen hat, wie es kam. Ein gebürtiger Schwabe, der über sich selbst und die hämischen Späßle über seine Heimat und deren Bewohner lachen kann – vor allem über die Klischees, die er selbst erfüllt. Ein jung gebliebener 59-Jähriger mit langen grauen Haaren.
26 Jahre lang hatte Jost Mayer einen kleinen Laden im Norden Stuttgarts. Zuletzt verkaufte er Jeans und Shirts. Jetzt wird er die Boutique schließen müssen. Seit er 2009 für mehr als zwei Monate im Gefängnis saß, kommt keiner mehr. Jost Mayer ist pleite.
Ein Mädchen hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt – zu Unrecht.
28. Vergewaltigung war erfunden
Traunreut (hr). Zu einer angeblichen Vergewaltigung, die sich letztendlich als Sexabenteuer zu dritt herausstellte, wurde die Polizei am Mittwochabend in Traunreut gerufen. Ein 48-jähriger Traunreuter hatte gegen 20 Uhr mitgeteilt, dass seine Lebensgefährtin von zwei Männern, die mit Messern bewaffnet seien, vergewaltigt werde. Als die Polizei am vermeintlichen Tatort anrückte, stellte sich schnell heraus, dass die Frau freiwillig Sex mit zwei Männern hatte. Alle Beteiligten waren zudem stark betrunken.
Im ersten Stock dieses Hauses in Traunreut veranstalteten die Beteiligten ein Saufgelage. In dessen Verlauf kam es zu den sexuellen Handlungen. Foto: hr
Der 48-jährige Traunreuter hatte am Mittwochabend gegen 20 Uhr bei der Polizei angerufen und erklärt, dass seine 46-jährige Lebensgefährtin in der Wohnung eines Bekannten von zwei Männern vergewaltigt werde. Die Männer seien mit Messern bewaffnet. Der 48-Jährige behauptete, dass er sich zusammen mit seiner Lebensgefährtin in der Wohnung des Bekannten (45) aufgehalten habe. Dort wäre dann noch ein weiterer Mann (50) hinzugekommen. Nach einem stundenlangen Trinkgelage wären die beiden Männer dazu übergegangen, seine Lebensgefährtin zu vergewaltigen. Damit er nicht stören konnte, sei er kurzerhand aus der Wohnung geworfen worden.
Da die Polizei von einem Gewaltverbrechen ausgehen und mit dem Widerstand der Männer rechnen musste, rückten die Beamten schließlich mit neun Fahrzeugen und einem Hundeführer zu dem Mehrfamilienhaus in Traunreut an.
Als sie dann an der Wohnungstür im ersten Stock klingelten, wurde ihnen aber sofort geöffnet. In der Wohnung stellte sich dann schnell heraus, dass die 46-Jährige freiwillig Sex mit dem Wohnungsinhaber und dem 50-jährigen Besucher hatte. Ihr Lebensgefährte hatte offenbar dabei nur gestört und da er völlig betrunken war, warfen ihn die Männer aus der Wohnung.
29. AUF HEIMWEG Mädchen (9) in Park sexuell missbraucht 10. Juni 2009
Eine Neunjährige ist am Dienstagnachmittag in einem Park in Tegel sexuell missbraucht worden. Der Täter habe das Mädchen am Kurt-Schumacher-Damm angesprochen und mit einem Messer bedroht, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Anschließend zog er das Kind in ein Gebüsch, verging sich an ihm und ließ es dann nach Hause gehen. Laut Polizei befand sich das Mädchen auf dem Heimweg von der Schule, als sich die Tat gegen 14.30 Uhr ereignete.
Nach Polizeiangabe soll der Täter zwischen 20 und 25 Jahre alt und etwa 1,80 Meter groß sein. Er hat kurze mittelblonde Haare und trug ein schwarzes T-Shirt sowie eine blaue Jeans. Zeugen, die Angaben zu dem Mann oder dem Tathergang machen können, werden gebeten, sich bei einer Polizeidienststelle zu melden. Telefon: 030-4664-0
http://www.bz-berlin.de/tatorte/maedchen-9-in-park-sexuell-missbraucht-article484383.html
SEXDELIKT-LÜGE Mädchen (9) erfand sexuellen Missbrauch 11. Juni 2009
Das Mädchen, das angab, am Dienstag in einem Park vergewaltigt worden zu sein, hat die Tat erfunden.
Wie berichtet, fahndete die Polizei nach einem 20 bis 25 Jahre alten Mann, der am Dienstag in einem Park in Tegel eine Neunjährige vergewaltigt haben soll.
Die Ermittlungen des Fachkommissariats für Sexualdelikte beim Landeskriminalamt führten nun zu einem anderen Ergebnis. Bei erneuten Befragungen räumte das Mädchen ein, dass sich der Sachverhalt nicht wie zunächst von ihm geschildert zugetragen haben soll und somit keine Straftat vorliegt.
Zum Schutz der Privatsphären gab die Polizei zu den Beweggründen des Mädchens für seine anfängliche Aussage keine Stellungnahme ab.
30. 10. Juli 2009 Verschleppung und Vergewaltigung waren erfunden
22-Jährige gibt falsche Aussagen zu
Sie wollte ihrem Begleiter eins auswischen. Ein Motiv für die schweren Anschuldigungen, die eine 22-Jährige gegen einen 27 Jahre alten Mann erhob, konnte sie allerdings nach Angaben von Polizeisprecher Joachim Grande nicht nennen. Dieser teilte gestern Nachmittag mit: “Die Verschleppung und Vergewaltigung der jungen Frau nach einem Diskobesuch hat nicht stattgefunden, sondern war vorgetäuscht.”
Die 22-Jährige hatte sich nach dem vergangenen Wochenende bei der Polizei gemeldet. In der Nacht zu Sonnabend habe sie die Diskothek “Schwanensee” am Gieseler besucht und sei, als sie sich gegen 2 Uhr im Eingangsbereich aufhielt, plötzlich von einem Mann ergriffen, trotz Gegenwehr geschultert, nach draußen getragen und in ein Auto gezogen worden, in dem eine zweite Person wartete.
Nach einer Autofahrt sei es vermutlich auf einem Feldweg in der Nähe von Leiferde zu einer Vergewaltigung gekommen.
Zeugen erhärten den Verdacht der Vortäuschung
Mit einem Biss in den Unterleib eines Täters, so die Angaben des vermeintlichen Opfers weiter, habe es sich befreien und flüchten können. Weiter gab die 22-Jährige an, in einem silberfarbenen Audi TT verschleppt worden zu sein.
“Nach einigen Zeugenaussagen – unter anderem Personal der Diskothek – erhärtete sich der Verdacht, dass die Angaben der 22-Jährigen so nicht zutreffend sein konnten”, berichtet der Polizeisprecher. Zudem sei durch den Zeugenaufruf in unserer Zeitung ziemlich schnell der Fahrer des Audi TT ermittelt und vernommen worden.
Danach hatte er die junge Frau im “Schwanensee” kennen gelernt. Man sei sich näher gekommen und sei einvernehmlich von dort weggefahren. In der Nähe von Leiferde sei es zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen, die die junge Frau dann aber nicht mehr wollte. Der 27-Jährige, der gegenüber der Polizei eine Vergewaltigung bestritt, soll sie dann nach Hause gefahren haben.
Mit diesen Aussagen des Beschuldigten und denen weiterer Zeugen konfrontiert, gab die 22-Jährige in ihrer gestrigen Vernehmung zu, die Tat erfunden zu haben. “Gegen die Frau wird jetzt wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt”, erklärt Polizeisprecher Joachim Grande abschließend.
31. Vergewaltigung war erfunden: Frau (38) fasst Haftstrafe aus TRÄNEN HALFEN NICHTS 29.09.2010
“Ein Südtiroler hat mich vergewaltigt” – diese schwerwiegende Anschuldigung hat eine Innsbruckerin über mehrere Tage aufrechterhalten. Damit sorgte sie beinahe dafür, dass der Betroffene in Haft geht. Das muss sie nun selbst. Ihr Widerruf kam zu spät – wegen falscher Beweisaussage muss sie 16 Monate ins Gefängnis!
Es war offenbar das schlechte Gewissen, das eine Innsbruckerin heuer Anfang März zu einer folgenschweren Aussage veranlasste. Zuerst einer Freundin und wenig später ihrem Patenkind gegenüber. “Ich bin vergewaltigt worden!” Und diesen Vorwurf hielt sie dann auch noch vor der Polizei aufrecht, die sie wegen einer anderen Sache einvernommen hatte. Damit war der Fall ins Rollen gebracht und der Betroffene wäre beinahe in Untersuchungshaft gewandert.
Erst danach gab die 38-Jährige zu, alles nur erfunden zu haben. Vielleicht wollte sie so den Seitensprung ihrem Freund gegenüber erklären…
Tränen und Beteuerungen nützten nichts
Am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht nützten alle Beteuerungen und Tränen nichts. Auch nicht die Tatsache, dass sie damals schwer betrunken gewesen sei. “Bei Vergewaltigungsvorwürfen gibt es fast immer nur zwei Aussagen – jene der Frau und die des Mannes”, erklärte Richter Norbert Hofer. Naturgemäß komme der Aussage der Frau besondere Bedeutung zu.
Mit ihrer Lüge schade sie allen Frauen, die tatsächlich vergewaltigt werden. So fällte Hofer auch eine harte Strafe – die Innsbruckerin muss 16 Monate ins Gefängnis. Die Haftstrafe fiel auch deshalb so lang aus, weil die 38-Jährige schon mehrmals vor dem Richter saß. Einmal auch schon wegen falscher Beweisaussage…
32. Vergewaltigung erfunden: Horror-Tripp für den Mann
Schwabacher Anwalt von Mandantin verleumdet — Täterin kommt mit einer Bewährungsstrafe davon – 16.09.2010
SCHWABACH – Der Albtraum jeder Frau – die Vergewaltigung. Die Vergewaltigungslüge – der Albtraum für jeden Mann. Ein Schwabacher Anwalt erlebte ihn: Er wurde zu Unrecht beschuldigt und ging durch die Hölle.
Hat er oder hat er nicht? Noch heute, so der Anwalt, überlegen sich wohl manche seiner Mitmenschen, ob nicht doch etwas dran ist, an den Behauptungen der Manuela O. (Name geändert).
Könnte er, der angesehene Jurist, der im Gerichtsgebäude den schwarzen Talar überstreift, selbst ein Straftäter sein? Ein Wolf im Schafspelz? Kam er vielleicht nur davon, weil er als Anwalt über „Beziehungen“ verfügt? Tatsächlich erzählen die Akten, auf vielen hundert Seiten Papier, eine Geschichte aus dem Horror-Kabinett: Manuela O., eine 32-jährige, sechsfache Mutter, wurde tatsächlich vergewaltigt und missbraucht. Als Schülerin fiel sie einem Lehrer zum Opfer, als Jugendliche vergriff sich der Vater einer Freundin an ihr, als junge Frau durchlitt sie eine chaotischen Beziehung mit brutalen Schlägen und sexuellen Übergriffen.
Gerichtsgutachter Michael Wörthmüller nennt die zierliche Frau „stark traumatisiert“. Er warnt vor Wiederholungs-Gefahr, rät jedem männlichen Therapeuten, mit dieser Patientin nicht alleine in einem Zimmer zu sitzen. Denn ihre Fantasiegeschichten könnten sich wiederholen.
33. 16.04.2007 STRAFJUSTIZ Hört’s auf mit dem Schmarrn Von Friedrichsen, Gisela
Viel “Aufdeckung”, wenig Aufklärung: Ein Sozialpädagoge wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Frau vergewaltigt und die Kinder missbraucht zu haben. Von Gisela Friedrichsen
Der Münchner Rechtsanwalt Peter Weitzdörfer ist kein geschmeidiger Advokat, keiner, der bewundert werden will für elegantes und verbindliches Auftreten vor Gericht. Mit sperriger Hartnäckigkeit hat er Richter schon zur Weißglut und zu Wutausbrüchen getrieben – vor allem, wenn er von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt ist. Jedes Ansinnen eines Deals, jede Aufforderung, auf ein Geständnis hinzuwirken um der Verfahrensökonomie willen, lehnt er dann empört ab. Schrittweise kämpft er sich den steinigen Weg zum erhofften Freispruch voran mit Anträgen, Beschwerden, Widersprüchen und Gegenvorstellungen. Er quält, auch sich selbst, er nervt. Manch einer hält diesen Mann für eine Zumutung.
Landgericht München II, 1. Jugendkammer. Angeklagt ist Klaus Papperger, 41, Sozialpädagoge aus Bad Tölz, wegen sexuellen Missbrauchs seiner drei Kinder in 56 Fällen, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in 25 Fällen sowie zweimaliger versuchter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs mit gefährlicher Körperverletzung seiner angeblich widerstandsunfähigen Ehefrau. Vorwürfe, die, gleich wie das Strafverfahren ausgeht, für einen Angeklagten existenzvernichtend sind und diejenigen am meisten beschädigen, die am wenigsten dafür können – die Kinder, die von Loyalitätskonflikten zerrissen werden und im taktischen Spiel der Erwachsenen auf der Strecke bleiben.
Die Gerichte haben ihre liebe Not mit solchen Anklagen, vor allem, wenn sie sich als Ergebnis bitterböser Ehezwistigkeiten und Streitereien um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entpuppen. Beweise für eine Version fehlen meist, Aussage steht gegen Aussage, dabei gewesen ist ohnehin niemand, und was in Kinder alles hinein- und wieder herausgefragt wird bei der “Aufdeckung” durch sogenannte Fachleute – es ist oft ein Graus. Also müssen die Gerichte hinter die Fassaden schauen, und was dabei dann alles zutage kommt! Der Prozess gegen Klaus Papperger, der im Juli 2006 begonnen hatte, sollte ursprünglich nach 6 Sitzungstagen schon zu Ende sein. Mittlerweile sind dank Weitzdörfer mehr als 30 daraus geworden, und da sich die Staatsanwaltschaft gegen jegliche Erkenntnis verbissen sperrt, die konträr zu ihrer Überzeugung steht, werden wohl noch einige dazukommen.
34. aus unserem Archiv vom 15. Oktober 2008 Erst Verurteilung, dann Freispruch
Trier. (sey) Das Trierer Landgericht hat am Mittwoch einen wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen angeklagten Mann aus Konz (Kreis Trier-Saarburg) freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung hatte sich der serbisch-montenegrinische Staatsangehörige bereits vor anderthalb Jahren schon einmal vor dem Landgericht verantworten müssen. Damals wurde er zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Weil der Karlsruher Bundesgerichtshof das Urteil wegen Rechtsfehlern später aufhob, wurde gegen den 29-jährigen Angeklagten jetzt noch einmal verhandelt. Nach Angaben seines Verteidigers Paul Greinert bekommt der Konzer, der über ein Jahr im Gefängnis saß, Haftentschädigung.
Fünf Monate unschuldig hinter Gittern 23. Februar 2005
TRIER. Schlappe für die Trierer Staatsanwaltschaft: Sechseinhalb Jahre sollte nach ihrer Ansicht ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann ins Gefängnis. Freispruch, forderten dagegen die Verteidiger des 36-Jährigen. Heraus kam letztlich eine Geldstrafe. Eine Blamage, die die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen will.
Fast auf den Tag genau fünf Monate hat ein Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich hinter Gittern gesessen, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin brutal vergewaltigt haben soll. Das jedenfalls behauptet die Frau.
“Ich sitze seit Monaten unschuldig hinter Gittern”, konterte dagegen der gelernte KFZ-Mechaniker beim Prozessauftakt Anfang Februar. Der 36-Jährige bezeichnete die Anschuldigungen seiner “Ex” als “Denkzettel für eine Ohrfeige”, die er der Frau vor einem Jahr “verpasste” habe – nachdem er sie mit einem Liebhaber im Bett überrascht haben will. “Ein Ausrutscher, der mir leid tut.” So leid, dass er nach der Ohrfeige gleich in eine Kapelle gefahren sei, um Buße zu tun. Klingt alles etwas abenteuerlich, zumal zwischen den Anschuldigungen der Frau und den Aussagen ihres ehemaligen Lebensgefährten Welten liegen.
Vier Tage lang wurde vor der Dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts verhandelt, gestern Morgen fiel das Urteil: 1200 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung. Sechseinhalb Jahre Gefängnis hatte demgegenüber die Staatsanwältin gefordert.
Scharfe Geschütze gegen Anklagebehörde und Gericht fährt nun der Verteidiger des Mannes, Paul Greinert, auf. Die Staatsanwaltschaft sei unbeeindruckt vom Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen, meint der Trierer Jurist. Und das Gericht hätte die nur auf den Aussagen der Frau basierende Anklage erst gar nicht zulassen dürfen. “Dass sie dennoch zugelassen wurde, stimmt bedenklich”, sagt Greinert.
Seinem Mandanten wurden noch im Gerichtssaal die Fußfesseln abgenommen, er verließ das Gebäude gestern als freier Mann. Für die fünf Monate Untersuchungshaft steht ihm jetzt eine Entschädigung zu – maximal elf Euro pro Tag. “Er ist ein gebrochener Mann, ein halbes Wrack”, sagt sein Anwalt. Oberstaatsanwalt Volker Bewernick kündigte indes an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Dem schließt sich auch Nebenklage-Vertreterin Ruth Streit-Stifano an: “Das hier möchte ich gerne geklärt haben.”
35. 02.03.2009, 15:20 – Kriminaldirektion Trier
Trier, Vergewaltigung einer 16-Jährigen am „Weiberdonnerstag“ war vorgetäuscht
Die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens in den frühen Abendstunden des „Weiberdonnerstags“ war vorgetäuscht. Dies haben die Ermittlungen der Trierer Kripo ergeben.
Das Mädchen hatte zunächst glaubhaft geschildert, am Tattag (19. Februar) gegen 17.30 Uhr von einem Unbekannten verfolgt und dann in der Kutzbachstraße vergewaltigt worden zu sein. Im Rahmen der durch das Fachkommissariat der Kriminalinspektion Trier akribisch geführten Ermittlungen ergaben sich jedoch Zweifel an dem Tatgeschehen. Daher wurde die 16-Jährige heute noch einmal vernommen. Dabei räumte sie ein, dass es zu keinem Zeitpunkt einen sexuellen Übergriff auf sie gegeben hätte.
Zweifellos ist der Umstand, dass es diese Vergewaltigung in der Trierer Innenstadt nicht gegeben hat, eine gute Nachricht. Jedoch eine mit „fadem Beigeschmack“: Denn das Sicherheitsempfinden vieler dürfte nachhaltig erschüttert worden sein.
Gegen die 16-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Zu ihrer Motivationslage äußert sich das Mädchen bislang nicht.
36. 23.06.2010 17-Jährige täuschte Vergewaltigung vor
Eine 17-jährige Schülerin aus Dornbirn hat nach Angaben der Polizei eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Sie habe sich davor gefürchtet, dass ihre Eltern vom außerehelichen Geschlechtsverkehr erfahren könnten. Die 17-Jährige wird angezeigt.
Erste Aussage: Zwei unbekannte Männer
Aus Angst vor ihrer Familie hatte das Mädchen mit migrantischem Hintergrund den freiwilligen Sex mit ihrem 19-jährigen Freund als Vergewaltigung angezeigt. Sie gab gegenüber der Polizei an, dass sie von zwei unbekannten Männern zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei.
In Widersprüche verwickelt
Da sie sich bei ihrer Einvernahme immer wieder in Widersprüche verwickelte, musste sie gestehen, dass die Geschichte erfunden war. Als Motiv für ihre Lüge gab die 17-Jährige an, dass sie davor gefürchtet habe, dass ihre Eltern vom außerehelichen Geschlechtsverkehr erfahren könnten.
Die 17-Jährige wird wegen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.
37. 10.09.2012, 16-Jährige erfand Vergewaltigung
Eine Tochter wollte ihren Vater mit einer Lüge hinter Gitter bringen. Er schmorte wochenlang in Untersuchungshaft.
Der Fall schien für die Ermittler, die Staatsanwältin und den Untersuchungsrichter glasklar. Hier die Aussage von Amina K.*, 16 Jahre alt, ein hübsches Mädchen, das völlig aufgelöst erzählte, wie sie ihr Vater vergewaltigt hat. Dort der Beschuldigte, Kenan K.*, 36, der aufbrausend auf die Vorwürfe reagierte, aber seine Unschuld beteuerte. Es stand Aussage gegen Aussage. Alle glaubten der Jugendlichen, niemand dem 36-Jährigen, der wochenlang in der U-Haft schmorte.
Jetzt weiß man, die Vorwürfe waren erstunken und erlogen. Die 16-Jährige hatte geplant, ihren viel zu fürsorglichen Vater hinter Gitter zu bringen – und zwar aus reinem Eigennutz: Sie wollte länger in die Disco gehen als bisher; treffen, wen sie wollte; in die Schule gehen, wann sie wollte … Einer Polizistin sagte Amina in einer Einvernahme: “Ich schätze, dass er (Anm. der Vater) für zwei bis sechs Jahre ins Gefängnis muss. Ich hoffe das auch.” So naiv das Motiv auch sein mag, die Ausführung ihres Plans wäre ihr beinahe gelungen. Unterstützung fand sie in Behörden, die sich außerordentlich mit dem Opfer identifizierten, und die Rechte des Vaters negierten.
Kenan K., ein kleiner, stämmiger Mann, sitzt steif in der Wiener Kanzlei seines Anwalts Thomas Nirk. K. trägt ein Korsett um seine Taille, das seinen Rücken stützt. Seit zwei Jahren ist er wegen eines Bandscheibenvorfalls zu Hause, kann sich nicht schmerzfrei bewegen. “Mir hat niemand geglaubt”, erzählt er. Die Tage in der U-Haft von 23. Juni bis 17. August waren hart.
[…]K. ist zwar frei, darf aber wegen eines Betretungsverbots nicht nach Hause. Treibende Kraft dahinter war das Jugendamt, das noch vor K.s Enthaftung um eine Verlängerung angesucht hatte. Damals verhielt sich die Jugendwohlfahrt korrekt. Jetzt sei das nicht mehr der Fall, sagt Nirk. Denn elf Tage, nachdem K. enthaftet worden war, gestand Amina einer Sozialarbeiterin des Jugendamtes ihre Lüge. Wie verhielt sich die Mitarbeiterin? Sie blieb sehr still. Eine Meldung an das Gericht, das befugt wäre, das Betretungsverbot aufzuheben, blieb aus. Die Verfügung ist bis heute aufrecht.
38. AUF DIESEM SPIELPLATZ IN BERLIN
Hier vergewaltigten fünf Jugendliche eine 15-Jährige!
Von M. LUKASCHEWITSCH 22.02.2010 – 10:21 Uh
Es ist ein Verbrechen, so abscheulich, so widerlich, so menschenverachtend. Und es ist ein Verbrechen, das für immer wie ein Schatten auf der Seele dieses Mädchens liegen wird!
Im Heinrich-von-Kleist-Park in Berlin-Schöneberg ist abends eine 15-jährige Schülerin von vier oder fünf Tätern vergewaltigt worden. Im Polizeibericht heißt es, es waren „als Südländer beschriebene Jugendliche“.
Vergewaltigung auf dem Spielplatz!
Sonnabend, 21.45 Uhr. Die Schülerin kommt von Verwandten. Sie will zum Bus, um nach Hause zu fahren, geht eine Abkürzung durch den Heinrich-von-Kleist-Park. Sie will zum Bus an der Potsdamer Straße und nach Hause fahren.
Auf dem Spielplatz mit der Skaterbahn wird sie plötzlich von einer Gruppe Jugendlicher umringt. Die Jungen zerren das Mädchen hinter ein Spielgerüst. Die Schülerin schreit, doch die Jugendlichen drücken ihr den Mund zu.
Dann das Entsetzliche: Einer nach dem anderen vergewaltigt die 15-Jährige! Eine Stunde dauert das Grauen für das Mädchen!
Bevor sie flüchten, rauben die Dreckskerle ihrem geschändeten Opfer das Portemonnaie und das Handy. Dann lassen sie die 15-Jährige im Schnee liegen, rennen lachend weg.
22.50 Uhr: Das Mädchen schleppt sich aus dem Park. Sie blutet stark, hat Schrammen im Gesicht, ihre Kleidung ist zerrissen, sie weint, als sie über die Potsdamer Straße taumelt.
Ein Ehepaar wird auf sie aufmerksam, ruft die Polizei. Im Streifenwagen offenbart sie sich einer Beamtin.
23.05 Uhr: Ein Rettungswagen bringt die Schülerin ins Tempelhofer St.-Josef-Krankenhaus. Ein Polizeisprecher: „Das Mädchen ist schwer traumatisiert, musste im Krankenhaus bleiben.“
Von der widerlichen Schänder-Bande fehlt jede Spur. Ein Kripobeamter: „Wir haben am Opfer DNA-Spuren gesichert.“
http://www.bild.de/regional/berlin/berlin/auf-diesem-spielplatz-vergewaltigten-fuenf-jugendliche-ein-15-jaehriges-maedchen-11558260.bild.html
ANGEBLICHES SEX-VERBRECHEN IM KLEISTPARK 23.02.2010
Von M. LUKASCHEWITSCH, S. BARSCH, A. LIER, J. BERGMANN
15-Jährige dachte sich Massen-Vergewaltigung aus
Die angebliche Massen-Vergewaltigung eines Mädchens durch fünf Männer: Offenbar hat sich die 15-Jährige das Sex-Verbrechen ausgedacht. So teilte die Berliner Polizei mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat sich der Sachverhalt so, wie zunächst vom Mädchen berichtet, nicht zugetragen.“
Weitere Details durften aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden.
Das Mädchen wurde nach Polizeiangaben ausführlich vernommen, nachdem zuvor Spuren gesichert und ausgewertet worden waren. Aus „Gründen der Gesundheit und Fürsorge“ sei dies vorher nicht möglich gewesen.
Die 15-Jährige hatte zunächst ausgesagt, dass sie im Heinrich-von-Kleist-Park (Stadtteil Schöneberg) von vier oder fünf Unbekannten überfallen und vergewaltigt worden sei. Die Täter beschrieb das Mädchen der Polizei zufolge als Südländer. Auch Handy und Geldbörse seien ihr geraubt worden, gab das Mädchen an. Dann sei die Gruppe geflüchtet.
Dass Kinder und Jugendliche unkorrekte Angaben über vermeintliche Sexualstraftaten machen, ist in Berlin nicht neu. Im Juni 2009 sagte eine Neunjährige vor der Polizei aus, am Kurt-Schumacher-Damm in Reinickendorf von einem Mann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Sie räumte nach intensiven Befragungen später ein, dass sich der Sachverhalt nicht wie von ihr beschrieben zugetragen hatte.
http://www.bild.de/news/2010/vergewaltigung/polizei-hat-zweifel-alles-gelogen-11585916.bild.html
Angebliche Vergewaltigung Justiz bestätigt: 15-Jährige sagt nicht die Wahrheit
24.02.2010 00:00 Uhrvon Jörn Hasselmann
Die angebliche Massenvergewaltigung im Kleistpark hat es nicht gegeben, heißt es inzwischen bei der Polizei. Doch was sich am vergangenen Samstag wirklich dort zugetragen hat, ist weiter unklar.
Die Polizei hat am Dienstag mehrere Stunden lang das 15-jährige Mädchen vernommen, das angegeben hatte, am Sonnabend mehrfach im Schöneberger Kleistpark vergewaltigt worden zu sein. Ein Ergebnis der Vernehmung wurde nicht bekannt – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft teilte am Abend lediglich knapp mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat sich der Sachverhalt so, wie zunächst vom Mädchen berichtet, nicht zugetragen.“
Damit scheinen sich die am Montag bekannt gewordenen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage der 15-Jährigen bestätigt zu haben. Eine Mehrfachvergewaltigung durch „vier bis fünf Südländer“ gab es nicht, hieß es bei der Polizei.
Wie berichtet, hatten die Ärzte im Krankenhaus keine Spuren gefunden, die auf eine Vergewaltigung der 15-Jährigen hinwiesen.
Die Schilderung der 15-Jährigen war von den ersten Beamten, die das Mädchen noch am Tatort befragt hatten, als „glaubhaft“ eingestuft worden. Die Jugendliche hatte „völlig aufgelöst“ gewirkt, sie hatte weinend und mit zerrissener Strumpfhose zwei Spaziergänger um Hilfe gebeten. Doch bald kamen die ersten Zweifel an der Schilderung auf. Rätselhaft erschien den Ermittlern beispielsweise, dass sich das Mädchen angeblich eine volle Stunde in dem winterlichen Park aufgehalten hatte. Außerdem meldete sich kein einziger Zeuge, dem zur fraglichen Zeit in dem sonst gut besuchten Park etwas aufgefallen war.
Die Kripo wertet derzeit die Videoaufzeichnungen aus, die die Justizbehörden zur Verfügung gestellt haben. Denn am Eingang des Parkes steht das mit zahlreichen Kameras überwachte Kammergericht. Das Mädchen hatte gegen 21.45 Uhr eine Familienangehörige verlassen, die in der direkt an den Park grenzenden Elßholzstraße wohnt. Derzeit gehen die Ermittler weiter davon aus, dass „irgendetwas in dem Park mit dem Mädchen passiert ist“. Weshalb es nicht die Wahrheit gesagt hat, bleibt bislang Spekulation.
Der Fall hat auch in der Polizei Ärger verursacht. Dass die Behörde den Fall sofort – nämlich am nächsten Tag – per Pressemeldung veröffentlichte, widerspricht dem langjährigen Vorgehen. Tatsächlich meldet die Polizei Sexualdelikte höchst selten, Ausnahmen werden nur gemacht, wenn – zumeist Wochen nach der Tat – ein Phantombild über die Medien verbreitet werden soll.
Der Fall aus dem Kleistpark erinnert an andere in Berlin. 2006 wurden im Mai vier Jugendliche (13 bis 15 Jahre alt) in ihrer Schule festgenommen, weil sie eine 16-Jährige in einem Charlottenburger Park nacheinander vergewaltigt und die Tat gefilmt haben sollen. So hatte es das Mädchen der Polizei berichtet. Diese hatte damals die Beschuldigten in der großen Pause von einer Gruppe Uniformierter festnehmen lassen. Wochen später kam heraus: Das Mädchen hatte freiwillig Sex mit den Jungen, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Damals hatte die Polizei den Fall erst nach vier Tagen veröffentlicht. Da waren die vier Jungen bereits festgenommen.
Im Juni 2009 erklärte eine Neunjährige vor der Polizei, sie sei am Kurt-Schumacher-Damm von einem Mann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Sie gab später zu, dass es nicht so war wie zunächst beschrieben.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/angebliche-vergewaltigung-justiz-bestaetigt-15-jaehrige-sagt-nicht-die-wahrheit/v_print/1689376.html
Anmerkung: Gerade in diesem Fall kann man die dümmliche Sensationshascherei , ohne Faktencheck, der Bildzeitung nachvollziehen
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39. 21. August 2010 Oberösterreich Freispruch für Lehrer nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess
RIED/LINZ. Sieben Jahre und acht Monate verfolgte die Justiz einen heute 46-jährigen Musiklehrer wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs. Nun ist der Prozess, der mit einer schweren Niederlage für den Wiener Kinderpsychiater Max Friedrich einherging, zu Ende: Der Angeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen.
„Ich kann es noch gar nicht realisieren, dass es jetzt vorbei ist“, sagt der freigesprochene Werner K. im Gespräch mit den OÖNachrichten. Der Alptraum begann, nachdem der Innviertler sich von seiner damaligen Freundin getrennt hatte.
Die Frau beschuldigte den Mann Ende 2002, er hätte ihre Tochter in den Jahren zwischen 1997 und 1999 mehrfach sexuell missbraucht, als das Mädchen zwischen sechs und acht Jahre alt gewesen war. Im Mai 2003 wurde der Innviertler vom Landesgericht (LG) Ried zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Fünf Monate später wurde das Urteil rechtskräftig. Schließlich übernahm der Linzer Strafrechts-experte Günter Tews die Verteidigung des Beschuldigten.
Gutachter aus Deutschland
„Wir beantragten die Wiederaufnahme des Verfahrens, weil im Prozess ein aussagepsychologisches Gutachten erforderlich gewesen wäre, da es massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers gab“, sagt Tews. Die Bedenken wurden durch ein privates Gutachten untermauert.
40. 4.03.10 Region Weilheim Vergewaltigungslüge bringt sechs Männer in den Knast
Penzberg – Weil sie sechs Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt hat, musste sich eine Penzbergerin vor dem Weilheimer Schöffengericht verantworten.
Die junge Frau wurde der Freiheitsberaubung in fünf Fällen, einer versuchten Freiheitsberaubung sowie falscher Verdächtigung in sechs Fällen beschuldigt. Das Gericht verurteilte die Frau zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, 2500 Euro Geldauflage sowie einer Therapie. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert.
Dabei erschien die Angeklagte zunächst als das Opfer. Im Februar 2007 sagte die Angeklagte bei der Kripo in stundenlangen Vernehmungen detailliert aus, dass sie in einer Vielzahl von Fällen in Penzberg von sechs Ausländern aus dem Kosovo und der Türkei vergewaltigt worden sei. Die Männer wurden im März 2007 festgenommen und saßen in Untersuchungshaft. Erst im Prozess am 9. Oktober 2007 vor dem Landgericht München II wurden sie wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
In der aufwändigen Verhandlung räumte die Penzbergerin nun ebenfalls und von Weinkrämpfen geschüttelt ein, die Ausländer falsch beschuldigt zu haben. Hintergrund war, dass die 30-Jährige damals ein Verhältnis mit einem Ausländer hatte, sich aber dennoch während dieser Zeit mit dessen sechs Freunden eingelassen hatte. Als dieser davon Wind bekam, behauptete die Frau, dass die Sexspiele „erzwungen“ worden seien.
41. Überfall: Mann sticht auf Spaziergängerin ein 23.08.2010
FRIEDRICHSHAFEN Was für ein Schock: Zwei Spaziergängerinnen sind am Montag in einer idyllisch gelegenen Apfelplantage zwischen Jettenhausen und Berg brutal überfallen worden. Die Frauen liegen im Krankenhaus, von den Tätern fehlt jede Spur.
Der Bereich um den Frankenweg zwischen Jettenhausen und Berg ist einer der schönsten Flecken Friedrichshafens und ein beliebtes Ziel für Spaziergänger. Auch gestern offenbarte sich dort eine wahre Idylle, wenn da nicht diese beunruhigenden Gegenstände am Wegesrand gewesen wären: ein blutgetränktes Tuch, Mullbindenpackungen, eine Wasserflasche – Spuren der medizinischen Erstversorgung, die zwei Frauen im Alter von 43 und 44 Jahren benötigten, nachdem sie auf ihrer Tour überfallen worden waren.
Um 14.05 Uhr hatte ein Mann, der vorbei kam, die blutenden Frauen gefunden. Sie mussten mit zum Teil schweren Verletzungen ins Klinikum Friedrichshafen gebracht werden. Wie Markus Sauter, Pressesprecher der Polizeidirektion Friedrichshafen, auf SZ-Anfrage mitteilte, befinden sie sich zum Glück nicht in Lebensgefahr.
Erste polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass die Spaziergängerinnen zwischen Jettenhausen und Berg unterwegs waren. Als die 44-Jährige zur Seite trat, weil sie mal musste, ging ein ihr unbekannter Mann auf sie zu und forderte Geld und Zigaretten. Weil ihm dies verwehrt blieb, schlug der Täter auf die Frau ein und verletzte sie mit einem Messer. Die 43-Jährige, die ihrer Begleiterin zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls geschlagen. Welche Rolle der zweite Mann bei dem Überfall spielte, ist noch unklar. Trotz einer sofort ausgelösten Großfahndung, in die ein Polizeihubschrauber eingebunden war, fehlt von den Tätern jede Spur. „Es wurden bislang keine Verdächtigen festgenommen“, sagte Polizeisprecher Sauter am Montagabend.
Von den Männern, die vermutlich osteuropäischer Herkunft sind, liegt folgende Beschreibung vor: Der eine ist 25 bis 35 Jahre alt, etwa 1,90 Meter groß, hat kurze dunkle, leicht gewellte Haare, vorn kurz, hinten lang und trug dunkelblaue Jeans wahrscheinlich mit aufgenähter Außentasche und ein dunkles T-Shirt. Der zweite ist 25 bis 35 Jahre alt, 1,80 bis 1,85 Meter groß und hatte auch eine Jeans und ein T-Shirt an.
Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Friedrichshafen, Telefon 07541/7010, in Verbindung zu setzen.
http://www.schwaebische.de/region/bodensee/friedrichshafen/stadtnachrichten-friedrichshafen_artikel,-Ueberfall-Mann-sticht-auf-Spaziergaengerin-ein-_arid,4147989.html
Frauen haben Überfall erfunden 25.08.2010
Einen Überfall während eines Spaziergangs im Frankenweg am Montagnachmittag durch zwei Männer haben die 43- und 44-Jährige Frau erfunden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilen, hat die jüngere der beiden Frauen die ältere angegriffen und mit einem Teppichmesser verletzt.
Friedrichshafen – Einen Tag, nachdem zwei Spaziergängerinnen einen brutalen Überfall im Frankenweg geschildert haben, wurde nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gestern eine Person wegen des versuchten Tötungsdelikts dem Haftrichter vorgeführt. Der rasche Ermittlungserfolg, der gestern Nachmittag mitgeteilt wurde, barg aber eine Überraschung: Vor dem Haftrichter stand keiner der beiden Männer, nach denen 50 Polizeibeamte mit Unterstützung eines Hubschraubers über Stunden gefahndet hatten. Es war eine der beiden Spaziergängerinnen.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, war der Überfall vorgetäuscht. Die jüngere der beiden Frauen war es demnach, die die 44-Jährige während des gemeinsamen Spaziergangs plötzlich von hinten niederschlug, mit einer Wäscheleine strangulierte und mit einem Teppichmesser angriff. Hierbei kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf sich beide Frauen Schnittverletzungen zuzogen. Hintergrund dieser Tat dürfte eine Beziehung der 44-Jährigen mit dem Ehemann der 43-Jährigen sein, wie weiter mitgeteilt wurde. Aus noch nicht genau geklärten Umständen haben sich die beiden Frauen nach der Auseinandersetzung entschieden, einen Überfall durch zwei Männer vorzutäuschen.
http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/Frauen-haben-Ueberfall-erfunden;art372474,4446165
Anmerkung: Sofort werden Zeugen gesucht! Doch wir wissen, dass es Denunzianten gibt, die gerne den Nachbarn oder sonst wem im Knast sehen würden. Was wäre wenn in diesem Fall auch ein Mann – anhand der Personenbeschreibung – beschuldigt worden wäre? Käme dann der rostige Teelöffel in die Hand einer feministischen Hysterikerin … nicht auszudenken!
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42. Erst fremdgegangen, dann Liebhaber angezeigt 07.09.2010
KÖLN – Wenn eine feuchtfröhliche Weihnachtsfeier aus dem Ruder läuft, ist der Seitensprung nicht weit. Passiert ist das einer Friseurin (35) im Dezember 2009 im Deutzer Hyatt Hotel. Sie verschwand mit einem Kunden im Zimmer. Doch als am nächsten Morgen der Lebensgefährte auf der Matte stand, da zeigte sie ihren Liebhaber als Vergewaltiger an.
B. behauptete, auf dem Fest mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht worden zu sein. Ein Unbekannter hätte ihr ein Glas Wein mit dem Betäubungsmittel gereicht. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen den „Sex-Täter“ ein. Beim Prozess konnte ihm aber keine Schuld nachgewiesen werden.
Wegen falscher Verdächtigung musste sich Andrea B. (Name geändert) deshalb Montag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Sie wollte davon Ablenken, eine Affäre gehabt zu haben“, heißt es in der Anklage. Doch die Richterin zeigte sich gnädig. Weil B. nicht vorbestraft war, stellte sie das Verfahren ein.
43. 21. Oktober 2010 Kindesmissbrauch: Richter und Großeltern aus U-Haft entlassen
WELS/GRAZ. Im Fall jenes angeblich jahrelang sexuell missbrauchten, heute 16-jährigen Mädchens aus dem Bezirk Vöcklabruck, sind gestern alle vier Verdächtigen, darunter ein Ex-Richter und die Großeltern der Jugendlichen aus der U-Haft entlassen worden.
Der Fall ist und bleibt nebulos. Ärzte der Landesnervenklinik Wagner Jauregg hatten den Missbrauchsverdacht im Zuge von Therapien mit dem seelisch beeinträchtigten Mädchen angezeigt.
Laut Aussagen des mutmaßlichen Opfers sollen die Großeltern das Mädchen bei Besuchen in Graz mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht haben. An diesen „Massenvergewaltigungen“ sollen sich auch ein in der Nachbarschaft lebender, pensionierter Grazer Strafrichter und ein früherer Gerichtssachverständiger beteiligt haben. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe. Das Landeskriminalamt für die Steiermark ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels.
Die Justiz ordnete Hausdurchsuchungen an und verhängte schließlich vor rund sechs Wochen die Untersuchungshaft über die vier Verdächtigen. Bis vorgestern fanden insgesamt sechs kontradiktorische Einvernahmen mit dem mutmaßlichen Opfer statt. Dabei stellen Staatsanwalt und Verteidiger ihre Fragen via Videokonferenz an eine Psychiaterin, die mit dem Mädchen direkt spricht.
Dem Vernehmen nach sind bei diesen Befragungen die Ungereimtheiten immer größer geworden. Zuletzt standen eine Todesdrohung innerhalb der Familie und ein Tagebuch des Mädchens im Raum. Das mutmaßliche Opfer soll einmal gesagt haben, kein Tagebuch zu führen, im Gespräch mit Ärzten ein solches aber erwähnt haben.
Gestern Vormittag wurden die vier Verdächtigen enthaftet. Die Großeltern hatten die U-Haft in der Justizanstalt Wels, der Ex-Richter in der Justizanstalt Ried und der Sachverständige in der Justizanstalt Linz abgesessen.
In einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Wels hieß es gestern, der die Enthaftung der vier Verdächtigen sei erfolgt, weil kein dringlicher Tatverdacht mehr gegeben sei. Man warte nun auf ein psychiatrisches Gutachten.
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Kindesmissbrauch-Richter-und-Grosseltern-aus-U-Haft-entlassen;art4,489151
25. Juli 2011 Beschuldigter Ex-Richter: „Ich habe das Vertrauen in die Justiz verloren“
WELS/GRAZ. Wegen Missbrauchsvorwürfen saßen ein Pensionistenehepaar aus Graz und zwei Nachbarn wochenlang in Untersuchungshaft. Nun rechnet einer der Betroffenen – ein pensionierter Richter – mit der Justiz und den Ärzten ab.
36 Jahre ist er im Dienste des Staates gestanden. Als Richter sprach er Recht für die Republik. Jetzt klagt er die Justiz an. „Ich habe mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat verloren“, sagt der 71-Jährige, der im Vorjahr zusammen mit drei Nachbarn wegen Missbrauchsverdachts wochenlang in Untersuchungshaft saß. „Uns ist etwas widerfahren, was vermeidbar gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft gewissenhaft ermittelt“, stellt er den Justizapparat an den Pranger. „Es ist ein Skandal, was da geschehen ist.“
Weiterlesen: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Beschuldigter-Ex-Richter-Ich-habe-das-Vertrauen-in-die-Justiz-verloren;art4,675952
25. Mai 2012 Missbrauchsverdacht: Verfahren endgültig eingestellt
LINZ. Im Fall des mittlerweile verstorbenen Mädchens aus Oberösterreich, das behauptet hatte, jahrelang von den Großeltern und zwei Nachbarn – darunter ein pensionierter Richter – gequält und missbraucht worden zu sein, hat das Gericht nun einen Schlussstrich gezogen.
Ein Fortführungsantrag der Eltern wurde abgewiesen. Das berichtete das Ö1-Morgenjournal am Freitag. Das Verfahren gegen zwei Ärzte der Linzer Landesnervenklinik läuft aber noch.
Das Mädchen hatte Anfang September 2010 Missbrauchsvorwürfe gegen vier Grazer erhoben. Eine psychiatrisches Gutachten zog die Schilderungen der Jugendlichen aber in Zweifel. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte daraufhin im Juli 2011 die Ermittlungen gegen sämtliche Verdächtigen ein. Die Eltern wollten das nicht akzeptieren und brachten einen Fortführungsantrag ein. Dieser wurde nun von einem Drei-Richter-Senat im Landesgericht Wels abgelehnt.
Keine Hinweise auf Missbrauch
44. Mammut-Prozess gegen Trierer endet mit Freispruch 23. August 2010
Mit einem Freispruch für den Angeklagten ist vor dem Landgericht Trier nach 15 Monaten ein Mammut-Vergewaltigungsprozess zu Ende gegangen. Den Steuerzahler kostet der Prozess mehrere 10 000 Euro.
Trier. Saß ein 43 Jahre alter Mann aus Trier 387 Tage unschuldig hinter Gittern? Der Prozess gegen den Selbstständigen endete jetzt nach knapp 15 Monaten und 33 Verhandlungstagen jedenfalls mit einem Freispruch. Hauptgrund: Es gebe erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers, sagt Gerichtssprecher Günther Köhler.
Das mutmaßliche Opfer ist die inzwischen geschiedene Ehefrau des Angeklagten. Der 43-Jährige soll die 22 Jahre jüngere Frau nach der Hochzeit 2005 in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt, mehrfach geschlagen und vergewaltigt haben. Schwere Vorwürfe, die der Angeklagte stets bestritten hatte. Der Trierer warf im Gegenzug seiner Ex-Frau, einer Osteuropäerin, vor, ihn nur geheiratet zu haben, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Mammut-Prozess-gegen-Trierer-endet-mit-Freispruch;art742,2527276
Anmerkung: Erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Frau und trotzdem in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen? Damit man sie ja nicht wegen Falschaussage verurteilen kann?
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45. Frau im Dauner Kurpark vergewaltigt
Daun – Der Vorfall ereignete sich bereits im September des vergangenen Jahres und beschäftigt nun die Polizei in Daun. Wie jetzt erst bekannt geworden ist, wurde eine 18 Jahre alte Frau, die sich beim Joggen im Dauner Kurpark befand, am 29. September in den Abendstunden zwischen 19:30 Uhr und 20:30 Uhr vergewaltigt. Die zierliche, schwarz gekleidete junge Frau wurde von hinten am Arm gegriffen und zu Fall gebracht. Der Unbekannte verging sich wortlos an ihr und entfernte sich danach in Richtung Stadt. Die junge Frau erstattete aus Scham erstmals keine Anzeige. Doch die psychische Belastung war am Ende doch so groß, dass sie sich einer ihr nahe stehenden Person anvertraute, die daraufhin die Polizei informierte.
Täterbeschreibung:
ca. 180 bis 185 cm groß, geschätztes Alter Mitte 20 bis Mitte 30 Jahre, kräftige Figur, auffallend grüne Augen und buschige Augenbrauen, große Hände, rauhe Handinnenflächen und schmutzige Fingernägel, Er trug eine rote Trainingsjacke mit schwarzen Ärmeln, eine schwarze Jogginghose und weisse Turnschuhe mit schwarzen Streifen. Für die Jahreszeit ungewöhnlich trug er eine dunkle Wollmütze und einen Schal, den er bis über die Nase hochgezogen hatte.
Wer hat eine Beobachtung gemacht, die in Zusammenhang mit der Tat stehen könnte oder wer kennt die Person auf dem Phantombild?

Hinweise an die Kripo Wittlich, 06571/95000 oder an die
Polizeiinspektion Daun, 06592/96260
http://www.orange-7.de/aktuelles-im-detail.html?a4mo=1&id=82&bLink=nachrichtenarchiv.html
21.04.2010, 14:54 – Polizeidirektion Wittlich Vergewaltigung in Kurpark hat nicht stattgefunden – Aufatmen in Daun
Ende letzten Jahres war die Vergewaltigung einer jungen Frau im Dauner Kurpark angezeigt worden (wir berichteten). Die Tat sollte sich Ende September 2009 zugetragen haben.
Die umfangreichen Ermittlungen der Kripo Wittlich haben nun zur Aufklärung des Sachverhaltes geführt: Tatsächlich fand ein solches Ereignis nicht statt. Als mögliche Ursache für die Falschmeldung sind traumatische Erlebnisse in der Kindheit der Betroffenen zu sehen. Die junge Frau, die den angeblichen Sachverhalt übrigens nicht selbst an die Behörden mitgeteilt hatte, befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung.
Polizeidirektion Wittlich
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/10a/10a70d73-c9a2-b001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=48e4beba-790e-721c-5ec3-f110b42f27b4&page=261&pagesize=10&endmon=11&endyear=2001&startmon=11&startyear=2012&startday=26&endday=01&press=true.htm#Seitenanfang
Anmerkung: Diesmal also sogar ein Phantombild, das nach den Angaben der Anzeigeerstatterin gefertigt wurde ! Und alles war Lüge!
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46. 19.06.10 09:52 Uhr Partner der Mutter saß acht Monate in U-Haft – Tochter (17) erfand Vergewaltigungen
Wie von der Staatsanwaltschaft Deggendorf gemeldet wurde, sind gegen ein Mädchen (17) Ermittlungen eingeleitet worden, da sie vor dem Landgericht Deggendorf im März 2010 falsche Aussagen machte. Sie beschuldigte den Lebenspartner ihrer Mutter, dass er sie 22 Mal vergewaltigt haben soll.
Jetzt hat die 17-Jährige eingestanden, dass die Vergewaltigungen erfunden waren, da sie anscheinend den Partner (45) der Mutter nicht mochte. Wegen der Vorwürfe saß der Lebensgefährte der Mutter von August 2009 bis Mitte März 2010 in U-Haft.
Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Kunigunde Schwaiberger sagte, wird auf das Mädchen wegen uneidlicher Falschaussage, falscher Verdächtigungen und Freiheitsberaubung ein Strafverfahren zukommen.
http://www.shortnews.de/id/836844/partner-der-mutter-sa%C3%9F-acht-monate-in-u-haft-tochter-17-erfand-vergewaltigungen
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47. 6. Juli 2010 PROZESS IN AUGSBURG Vergewaltigung: Ein Vater unter falschem Verdacht
Ein Mann ist ins Visier der Polizei geraten. Seine eigene Tochter behauptet, sie sei von ihrem Vater vergewaltigt worden. Doch die Vorwürfe waren frei erfunden. Von Klaus Utzni
Ein Mann ist ins Visier der Polizei geraten, weil er von der eigenen Tochter beschuldigt wurde. Die Tochter behauptet, sie sei im Alter von zwei Jahren von ihrem Vater vergewaltigt worden. Wie sich herausstellte, waren die Vorwürfe frei erfunden. Die Tochter musste sich jetzt vor Gericht verantworten.
Im August 2009 war die zu diesem Zeitpunkt 17-Jährige, die in schwierigen Familienverhältnisse groß wurde, bei einer Freundin zu Gast. Am Abend weigerte sie sich, nach Hause zu gehen. Als der Vater der Freundin nach dem Grund fragte, erzählte sie, sie habe von ihrer Mutter erfahren, dass sie als Kleinkind von ihrem Vater vergewaltigt worden sei. Noch am selben Abend wurde die Polizei eingeschaltet, bei einer Zeugenvernehmung wiederholte das Mädchen den Vorwurf.
Die Ermittlungen der Polizei ergaben schnell, dass die Beschuldigungen erfunden waren. Die 17-Jährige räumte dies schließlich ein und erklärte, sie habe sich an ihrem Vater rächen wollen, weil dieser den Kontakt zu ihr abgebrochen habe. Während der falsche Verdacht für den Vater keine Folgen hatte, musste die Frau – jetzt 18 Jahre alt – vors Jugendgericht. Die Anklage lautete “falsche Verdächtigung”. In nicht öffentlicher Verhandlung legte die Frau, die nun allein lebt, ein Geständnis ab. Jugendrichterin Ortrun Jelinek beließ es deshalb im Urteil bei einem Wochenendarrest. (utz)
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Vergewaltigung-Ein-Vater-unter-falschem-Verdacht-id8107016.html
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48. 14.06.2010 ANGEZEIGT! Bonner Uni-Arzt (40) ein brutaler Vergewaltiger?
BONN – Der angesehene Uniklinik-Oberarzt Frank H. (40): Ist der Mediziner in Wirklichkeit ein brutaler Vergewaltiger und Schläger?
Seine 44-jährige Ehefrau hat ihn wegen fünf Vergewaltigungen und sieben Körperverletzungen angezeigt. Im Mai sitzt der Arzt im Landgericht auf der Anklagebank. Der hochbrisante Sex-Skandal im Bonner Jetset. Im Hintergrund mit von der Partie: Ein Münchner Verleger, ein Bonner Staatsanwalt, ein Professor der Uni-Klinik.
Und ein Bonner Oberarzt auf der Anklagebank. Im November 2007 zeigte ihn seine Ehefrau an. Die Vorwürfe der hübschen Finanzmaklerin: Von 2003 bis Februar 2006 habe sie ihr Mann fünf Mal im Eigenheim in Hochkreuz im Ehebett mit Gewalt zum Sex gezwungen: die Hände fixiert, den Mund zugehalten.
Immer wieder soll der Mediziner auch zugeschlagen haben. Etwa am Niederrhein auf der Hochzeit seines Bruders: Weil er sich über das angeblich zu weit ausgeschnittene Kleid seiner Frau ärgerte, soll er ihr auf einer Bank den Kopf in den Bauch gerammt haben. Seine Frau fiel hinunter, verletzte sich an einer metallenen Vogel-Skulptur. Im Griechenland-Urlaub soll der Arzt eine Bierflasche nach ihr geworfen haben.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf Angaben der Ehefrau. Gerichtssprecher Joachim Klages: „Frank H. bestreitet die sexuellen Übergriffe. Im Streit könne es aber von beiden Seiten zu Gewalt gekommen sein.“ Der Arzt: „Ich wurde wegen einer Hausfinanzierung erpresst, erst dann angezeigt.“
Das Gericht hat ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen lassen. Im Ergebnis hält die Psychologin die Vorwürfe für Lügen. Die Kammer hat sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Staatsanwalt und der Uni-Professor, Vorgesetzter von H., könnten im Zeugenstand über schlüpfrige Hintergründe befragt werden.
http://www.express.de/bonn/angezeigt–bonner-uni-arzt–40–ein-brutaler-vergewaltiger-,2860,1384670.html
STRAFJUSTIZ Eine Frage des Formats Von Friedrichsen, Gisela
Die Ehefrau vergewaltigt? Oder war doch alles erlogen? Das Verfahren gegen einen Bonner Oberarzt wird eingestellt, der Angeklagte aber nicht rehabilitiert. Von Gisela Friedrichsen
Kachelmann lässt grüßen – auf den ersten Blick zumindest und vielleicht auch im Übrigen. Der Fall des Dr. Philipp Berdel, 41, trug sich in Bonn zu, wo der Oberarzt seit Oktober 2006 den Schwerpunkt für Tumor- und Rheumaorthopädie an der Uni-Klinik leitet. Nicht im Traum hätte sich der anerkannte Mediziner früher vorgestellt, in welche Kalamitäten ein Mann geraten kann, wenn eine Frau einen Rachefeldzug gegen ihn anzettelt. Jetzt weiß er es, und nicht nur das. Er musste auch erfahren, dass es eine Genugtuung dafür nicht gibt.
Berdel hatte 2002 eine vermögende Finanzmaklerin geheiratet. Die Ehe entwickelte sich bald konflikthaft. Mehrfach trennten sich die Partner, man ging aufeinander los, stritt sich erbittert um Häuser, Hypotheken und Bürgschaften. Welches Ausmaß das Zerwürfnis im Jahr 2007 erreicht hatte, ehe Berdel schließlich die Scheidung beantragte, lässt sich daran ablesen, dass die Ehefrau ihn anzeigte, sie in den Jahren 2003 bis 2005 fünfmal vergewaltigt zu haben.
Die Anzeige hatte ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bonn zur Folge und mündete 2009 in einer Anklage vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn. Die ermittelnde Staatsanwältin hatte sogar einen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr beantragt, dem mangels rechtlicher Substanz allerdings nicht stattgegeben wurde.
[…] In den zweieinhalb Jahren zwischen Anzeige und Prozess kam er nicht nur hinter Affären seiner Frau – unter anderen mit dem Verleger, dem Nuklearmediziner, dem Staatsanwalt. Man hinterbrachte ihm auch, dass nicht seine Frau, sondern der Staatsanwalt die Vergewaltigungsanzeige am 26. November 2007 in der ehelichen Wohnung der Berdels verfasst habe.
Weitere Details der Beziehung zu dem Staatsanwalt ergaben sich aus dem aussagepsychologischen Gutachten der Sachverständigen Charlotte Mohrbach, das die Strafkammer mit dem Vorsitzenden Josef Janßen im Zwischenverfahren in Auftrag gegeben hatte. Etwa dass der Staatsanwalt sehr verliebt in Berdels Frau gewesen sei, was sie sehr genossen habe, und dass es auch mal vorgekommen sei, dass beide nackt waren.
Interventionen Berdels sowie seiner Verteidigerin Gunda Ennen bei den Vorgesetzten des verliebten Staatsanwalts liefen ins Leere. Die “intime Beteiligung der Staatsanwaltschaft” am Ehekrieg, wie es einer der Verteidiger nannte, wurde eine private Gefälligkeit genannt, die mit Amtsmissbrauch nichts zu tun habe: “Weder seine auf rein formale Aspekte beschränkte Unterstützung der Ehefrau Ihres Mandanten bei der Erstattung ihrer Anzeige noch die mögliche rechtliche Beratung im Scheidungsverfahren, die ausschließlich seinem persönlichen Bereich zuzuordnen sind, gaben mir zu einer solchen Annahme Anlass”, schrieb Oberstaatsanwalt Johann-Wilhelm van Rossum am 29. Oktober 2009 an die Anwältin.
Ganzer Artikel : http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70940367.html
Anmerkung: Ein Oberstaatsanwalt hackt doch einem Staatsanwalt …… Krähenprinzip!
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49. Postings über Kindesmisshandlungen auf Facebook 16. August 2010, Kriminalist Lang: “Wir nehmen das sehr ernst”
Wien/Linz – Nach Postings über Kindesmisshandlungen im sozialen Netzwerk Facebook ermittelt das Bundeskriminalamt (BK). Mehrere User hatten die derben Kommentare eines als Mann eingetragenen Users an das BK weitergeleitet. “Aufgrund eurer zahlreichen Postings und des großen Interesses möchten wir euch mitteilen, dass die polizeilichen Ermittlungen in den frühen Morgenstunden aufgenommen worden sind und die Staatsanwaltschaft bereits in Kenntnis gesetzt worden ist”, berichtete das BK auf seiner Facebook-Seite. “Wir nehmen das sehr ernst”, sagte Gerhard Lang vom Bundeskriminalamt.
Die Ermittlungen seien am Laufen, sagte Lang. Es gehe nun darum, ob es sich tatsächlich um Kindesmissbrauch bzw. Kinderpornografie handle oder um ein gefälschtes bzw. verleumdendes Profil. Die Einträge des Mannes aus Linz waren mehreren Usern aufgefallen. Am 12. August übermittelte die Linzer Polizei die Anzeigen an die Meldestelle für Kinderpornografie des BK, sagte der oberösterreichische Sicherheitsdirektor Alois Lißl. (APA)
http://derstandard.at/1281829311815/Bundeskriminalamt-ermittelt-Postings-ueber-Kindesmisshandlungen-auf-Facebook
Hinterhältige Verleumdung auf Facebook , 17. August 2010 Ex-Lebensgefährtin unterstellte Mann auf dessen Seite Kindesmissbrauch
Linz – Das soziale Netzwerk Facebook hat viele Vorteile – man kann mit Freunden auf der ganzen Welt einfach in Kontakt bleiben, und bei knapp 500 Millionen registrierten Benutzern weltweit hat man gute Chancen, diese Freunde auch zu finden. In Oberösterreich hat eine Frau diese Verbreitung nun allerdings zu kriminellen Zwecken missbraucht: Sie unterstellte ihrem ehemaligen Lebensgefährtin auf seiner eigenen Seite den Missbrauch seiner Kinder.
“Der Mann, ein Linzer, und die Verdächtige haben sich getrennt, als die Frau vorgegeben hat, von ihm schwanger zu sein, das aber zeitlich unmöglich war”, sagt Hermann Feldbacher von der Sicherheitsdirektion Oberösterreich. Ihre Rache konnte sie dank einer Unvorsichtigkeit des Mannes nehmen. “Er hat einmal vor ihr das Passwort zu seinem Konto eingegeben. Nach der Trennung benutzte sie dieses, um selbst darauf zuzugreifen und das Passwort zu ändern”, erklärt der Beamte. Auf diese Weise hatte der Mann keine Chance mehr, sich gegen die Verleumdungen zu wehren.
Denn die Frau veröffentlichte in seinem Namen Meldungen wie er liebe seine Kinder mehr als er eigentlich sollte und Ähnliches. Die Folgen waren für den Mann verheerend: Online erhielt er Morddrohungen, im Internet kursierten Mails mit den Vorwürfen. Über eine Vorarlberger Polizistin erfuhr schließlich die Linzer Polizei von dem Fall und begann zu ermitteln.
“Die Vorwürfe gegen den Mann wurden penibel untersucht, es ist aber absolut nichts dran”, betont Feldbacher. Relativ rasch kam man dann auf die mutmaßliche Täterin. “Sie hat mittlerweile offenbar auf ihrer eigenen Facebook-Seite die Verleumdung auch schon gestanden und bedauert, dass sie einen großen Fehler gemacht hat.”
Der “Fehler” könnte aber gravierende Auswirkungen für sie haben. Denn auf Verleumdung steht in so einem Fall, bei dem potenziell Millionen Menschen erreicht werden, eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Ein Detail der Angelegenheit entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Das Paar hatte sich über das Internet kennen gelernt. ( DER STANDARD, Printausgabe, 18.8.2010)
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50. Grazer Schülerin täuscht Raub und Vergewaltigung vor 04.07.2012 WEGEN SCHWÄNZENS
Weil sie am Montag die Schule geschwänzt hatte und dafür eine Ausrede brauchte, hat eine 14-jährige Schülerin in Graz einen Raub und eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Die Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos ließen sich jedoch nicht hinters Licht führen und klärten den Fall. Die Schülerin wurde angezeigt.
Das Mädchen war gegen Mittag in der Polizeiinspektion Hauptbahnhof erschienen und hatte angegeben, von einem unbekannten Mann gegen 9 Uhr am Bahnhofsgelände angesprochen worden zu sein. Der etwa 50-Jährige hätte ihr darauf einen Eistee zu trinken gegeben, wonach sie das Bewusstsein verloren habe und umgekippt sei. Die Schülerin äußerte die Vermutung, das Getränk sei mit K.-o.-Tropfen versetzt gewesen. Einige Stunden später sei sie auf einer Toilette am Hauptbahnhof aufgewacht. Hier habe sie festgestellt, dass ihr 13 Euro fehlten.
Auch Vergewaltigung vorgetäuscht
Sofort nach der Anzeigeerstattung wurde die 14-Jährige ins LKH Graz gebracht und untersucht. Dabei äußerte sie gegenüber der behandelnden Ärztin die Vermutung, dass sie auch vergewaltigt worden sei. Eine Beamtin des Kriminalreferats übernahm die Befragung, inzwischen wurden umfangreiche Ermittlungen angestellt, die allerdings keine Hinweise erbrachten, dass sich die Geschichte der Schülerin wirklich so zugetragen hatte.
Bei einer neuerlichen Befragung einen Tag später gestand die junge Grazerin schließlich, dass sie den Vorfall wegen ihres Schulschwänzens nur vorgetäuscht habe. Dies brachte ihr nun eine Anzeige wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung ein.
51. FREISPRUCH „Diese Frau hat mein Leben zerstört“ 08.08.2010
Essen. Man muss nicht prominent sein, um etwas ähnliches zu erleben wie „Wetterfrosch“ Jörg Kachelmann. Und auch bei Heiner B. (Name geändert) wird man vielleicht nie mit letzter Sicherheit erfahren, was wirklich vorgefallen ist. Tatsache ist: Anders als Kachelmann, dem der Prozess noch bevorsteht, hat das Landgericht Heiner B. vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. WAZ-Mitarbeiter Matthias Wenten hat den Essener besucht und nach seinen Erzählungen das folgende Protokoll angefertigt.
Den 14. Mai 2009 werde ich nie vergessen. Ich hatte es mir vor dem Fernseher gemütlich gemacht, als es abends um halb neun klingelte. Vor meiner Tür standen fünf Männer, die sich als Zivilbeamte der Kripo vorstellten. Sie fragten mich nach meinem Namen. Ich hatte ihn kaum ausgesprochen, als sie mich in die Wohnung drängten und mir Handschellen anlegten. „Sie sind festgenommen. Gegen sie liegt ein Haftbefehl wegen Vergewaltigung vor“, sagte einer der Polizisten. Die Beamten nannten mir den Namen einer Frau, mit der ich neun Wochen zuvor ein Verhältnis begonnen hatte. Sie gaben mir kaum Zeit, etwas drüber zu ziehen, als sie mich abführten. Draußen standen Nachbarn, die das alles gesehen haben. Es war mir unendlich peinlich. Wir fuhren zum Präsidium, wo ich drei Stunden in eine Zelle eingesperrt wurde. Gegen Mitternacht kamen zwei Beamte und verhörten mich. Ich erzählte ihnen, wie das mit mir und der Frau gewesen war.
[…]Als kürzlich der Fall Kachelmann durch die Medien ging, ist vieles in mir wieder hochgekocht. Ich weiß natürlich nicht, ob Kachelmann unschuldig ist, aber unsere Fälle ähneln sich stark. Manchmal frage ich mich, ob Frauen, die solche Aussagen machen, eigentlich wissen, dass sie damit ein Leben zerstören können.
[…]102 Tage Untersuchungshaft
52. 11. Juli 2011 PROZESS IN AUGSBURG Aus Rache Vergewaltigung erfunden
Erst warf die 47-Jährige einen Kochtopf nach ihrem Freund, dann zeigte sie ihn an. Jetzt muss sie aber selbst ins Gefängnis. Von Klaus Utzni
Nicht erst seit dem spektakulären Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann müssen sich Polizei und Justiz immer wieder mit Vergewaltigungsvorwürfen beschäftigen, die Frauen gegen ihre Ehemänner, Geliebten oder Lebensgefährten erheben – Anzeigen, die sich ab und an auch als völlig haltlos herausstellen. Wie im Fall einer 47-jährigen Frau, die böse Rache für einen Rauswurf aus dem Apartment ihres Freundes üben wollte. Ein Schuss, der nach hinten losging, wie ein Prozess vor Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele zeigte.
Im Herbst 2010 hatten die Angeklagte und der 50 Jahre alte Mann ein Liebesverhältnis begonnen. Sie zog bei ihm ein. „Am Anfang war alles ok“, schilderte der Ex-Freund als Zeuge den Beginn der Beziehung. „Doch wenn sie trank, dann rastete sie aus, war auf einmal ein völlig anderer Mensch, wurde aggressiv und streitsüchtig. Das war, wie wenn man einen Schalter umlegt.“ Einmal warf sie einen Kochtopf samt Inhalt nach dem Mann, später bedrohte sie ihn sogar mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser.
Anfang Februar 2011 reichte es dem 50-Jährigen. „Es uferte einfach aus. Und dann habe ich ihr gesagt, sie müsse gehen.“ Was die Frau auch prompt tat. Allerdings lief sie schnurstracks zum Polizeipräsidium in der Gögginger Straße und behauptete, sie sei kurz zuvor von ihrem Freund mit vorgehaltenem Messer vergewaltigt worden. Ein Vorwurf, der, wenn er stimmt, für den Täter mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft verbunden wäre.
Unschuld erwies sich nach dreistündigem Verhör
Die Kripo nahm den angeblichen Sexualtäter auch umgehend fest. Nach einer dreistündigen Vernehmung stellte sich aber heraus, dass alles gelogen war, was die Frau später auch einräumte. Sie wurde nun selbst wegen Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung in Untersuchungshaft genommen. Vor Gericht räumte die Angeklagte (Verteidiger: Manfred Haußmann) die Vorwürfe ein, begründete die Ausraster mit ihrer jahrelangen Abhängigkeit von Alkohol und Tabletten.
Im Gefängnis hatte sie einem Gutachter gegenüber erklärt, wenn sie getrunken und Medikamente eingenommen habe, sei sie „wie ein Roboter“ umhergelaufen. „Ich habe nicht mehr gewusst, wo rechts und links ist.“ Sie wolle nun eine stationäre Therapie beginnen. Darin sah das Gericht auch eine „letzte Chance“ für die Frau, ihr Leben noch einmal neu zu ordnen.
Wie von Staatsanwältin Katja Friedrich beantragt, verurteilte Richterin Ebel-Scheufele die Frau zu 18 Monaten Haft. Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Therapie an.
53. PROZESS IN AUGSBURG 05. Januar 2011 23-Jährige täuscht Vergewaltigung vor
Eine junge Frau hat eine Vergewaltigung vorgetäuscht und wurde dafür jetzt vom Augsburger Amtsgericht verurteilt. Vor dem Richter zeigte die Frau Reue.
Wegen des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder war die 23-Jährige mit ihrem Noch-Ehemann in Streit geraten. Die Frau gab bei der Polizei an, dass ihr Ehemann gedroht habe, sie werde die Kinder nie mehr wieder sehen. Außerdem habe er sie ins Gesicht geschlagen.
Den Ermittlern gab die junge Frau außerdem ein Schreiben, in dem sich der Ehemann angeblich wegen mehrerer Vergewaltigungen bei ihr entschuldigt. Gegen den Mann wurde daraufhin wegen Körperverletzung und Vergewaltigung ermittelt. Beide Verfahren wurden jedoch eingestellt, weil sich herausstellte, dass das Schriftstück von der Frau gefälscht worden war.
Nun musste sie sich wegen falscher Verdächtigung und Urkundenfälschung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die 23-Jährige war nach Informationen der Augsburger Justiz geständig und voller Reue. Die Angeklagte wurde wegen der Schwere der erfundenen Vorwürfe zu zwei Wochenenden Freizeitarrest und 500 Euro Geldauflage verurteilt.
54. Zwangsprostitution: Dreifacher Vater unter falschem Verdacht 11. Oktober 2012
Warum sich ein 43 Jahre alter Türke vor Gericht gegen den Vorwurf wehren musste, ein brutaler Zuhälter zu sein.
Wuppertal. Die Anklage ließ Schlimmes ahnen: Am 20. Oktober 2011 soll ein Türke (43) in der Wohnung einer etwa 20 Jahre jüngeren Frau erschienen sein und gedroht haben, sie zu verstümmeln, wenn sie nicht für ihn in einem Velberter Club als Prostituierte arbeitet. Weil er auch noch einen Landsmann mit einer meldepflichtigen Gaspistole bedroht haben soll, musste der 43-Jährige am Donnerstag auf der Anklagebank Platz nehmen.
Nachdem er dort seine Geschichte erzählt und das angebliche Opfer die Aussage verweigert hatte, um sich nicht selbst zu belasten, ließ das Gericht die Vorwürfe „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ und „Bedrohung“ fallen. Verurteilt wurde der Türke allein wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 6500 Euro.
Zuvor hatte der Angeklagte bestritten, jemals die Wohnung des angeblichen Opfers betreten zu haben. Die Frau kenne er nur vom Sehen aus seinem Viertel in Vohwinkel. Die Frau hatte laut Gericht auch nicht selbst Anzeige erstattet. Das soll ein ebenfalls 20 Jahre jüngerer Nachbar des Angeklagten übernommen haben. Mit diesem jungen Mann habe er damals Streit gehabt.
[…]Ob die Staatsanwaltschaft jetzt auch gegen den jungen Nachbarn des 43-Jährigen Ermittlungen aufnimmt, blieb offen.
55. Vergewaltigungsprozess: “Opfer” festgenommen
Vorwurf der Vergewaltigung erweist sich als Lüge. Nach zehn Monaten Haft verlässt der Angeklagte das Coburger Landgericht als freier Mann.
Coburg – Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer Frau aus dem Landkreis Lichtenfels gab es am Dienstag am Landgericht Coburg einen Freispruch ohne Wenn und Aber für den 39-jährigen Angeklagten. Die Frau, die schwere Anschuldigungen gegen den Mann erhoben hatte, wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.
Zweimal soll sie der Maurer aus Mecklenburg-Vorpommern, den sie über eine Kontaktbörse im Internet kennengelernt hatte, sie geschlagen, bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt und vergewaltigt haben. Auf dieser Aussage beharrte die 40-jährige Frau, auch nachdem Staatsanwalt Christoph Gillot wiederholt nachgefragt hatte, ob sie bei ihren Anschuldigungen bleibe.
Zu diesem Zeitpunkt hatten Zeugenaussagen die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers bereits mehr als nur erschüttert. Zur großen Wende kam es im Verfahren, als eine Nachricht der Nürnberger Polizei in Coburg eintraf. Ein Mann habe sich an die Polizei gewandt, weil ihm die 40-Jährige gedroht habe, sie werde ihn wegen Vergewaltigung anzeigen, wenn er sich von ihr trenne. Wie der Angeklagte ist der Nürnberger eine Internet-Bekanntschaft des mutmaßlichen Opfers.
Vor der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Amend sagte der Zeuge aus Nürnberg, dass die 40-Jährige die Beendigung ihrer kurzen Beziehung nicht habe akzeptieren wollen. Sie habe ihn mit “Telefonterror” überzogen. Schließlich sei die Drohung mit der Anzeige gekommen. Eine Bekannte habe ihm darauf geraten, selbst bei der Polizei Anklage zu erstatten. Auch auf der Polizeiwache habe ihn die Frau immer wieder auf dem Handy angerufen, um ihn unter Druck zu setzen. Inzwischen hörten Polizisten mit. Der Zeuge hatte den Lautsprecher seines Handys angestellt. Die 40-Jährige selbst habe ihm erzählt, dass in Coburg wegen ihr ein Mann auf der Anklagebank sitze. Das erwähnte er bei der Nürnberger Polizei, die deshalb die Coburger Kollegen informierte.
“Für die Aufmerksamkeit der Nürnberger Polizisten müssen wir dankbar sein”, stellte Richter Amend fest. Doch dies sollte nicht die einzige Aussage sein, die das Vertrauen des Gerichts in die Angaben der 40-Jährigen schmelzen ließ wie Butter an der Sonne. Denn auf Grund der Berichterstattung der Neuen Presse über den Prozess meldete sich ein weiterer Zeuge. Auch er habe die Frau über das Internet kennengelernt und es habe sich eine Beziehung entwickelt, die er aber nicht habe fortführen wollen. Schließlich habe ihm die 40-Jährige mehrfach gedroht, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen, wenn er sich von ihr trenne. Sie habe ihn sogar in einem Hotel aufgesucht und gedroht, sie werde auf dem Gang um Hilfe rufen, weil er sie vergewaltigt habe.
[…]Der 39-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern saß somit zehn Monate unschuldig im Gefängnis. Sowohl für den Staatsanwalt als auch für Verteidiger Till Wagler war die Beweislage am Ende so klar, dass nur noch ein Freispruch in Frage kam. Zu diesem Schluss kam auch das Gericht, das dem 39-Jährigen zudem eine Entschädigung aus der Staatskasse zusprach. Die Frau muss sich jetzt wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage, Freiheitsberaubung und Betrugs verantworten.
56. Gerichtsbericht: Beschuldigungen erwiesen sich als unglaubwürdig
Der Zeuge erfuhr von einer Anzeige wegen angeblicher Vergewaltigung.
Wenn der Angeklagte nicht Widerspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt hätte, wäre ihm die dort ausgesprochene Gesamtstrafe aus drei Teilstrafen recht teuer zu stehen gekommen. Immerhin 2700 Euro wären zu zahlen gewesen, so aber hatte er Gelegenheit, in einer Hauptverhandlung seine Sicht der Dinge darzustellen.
Ilmenau. Und die war knapp: Er leugnete alles, was ihm zur Last gelegt worden war, und das war Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung zu Lasten einer Frau, die für einige Monate seine Lebenspartnerin war.
Warum die Zeugin, die trotz Vorladung nicht erschienen war und dem Gericht gegenüber am Vortag dafür nur teilweise nachvollziehbare Gründe angegeben hatte, ihn beschuldigt haben könnte, wusste der Angeklagte nicht zu sagen und sich auch nicht zu erklären. Wohl aber wusste er, dass fast wortgleiche Vorwürfe auch gegen einen anderen Mann erhoben worden waren, der jetzt als Zeuge erschienen war.
Er war Vorgänger und auch Nachfolger als Lebenspartner der säumigen Zeugin. Die Rede war von Angstzuständen sowohl des Angeklagten als auch seiner einstigen Lebensgefährtin, man hatte sich in einer Tagestherapiegruppe kennengelernt, sie war rasch zu ihm gezogen und dort für ungefähr vier Monate geblieben.
Als der Angeklagte wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes im Klinikum Suhl behandelt wurde, verschwand die Zeugin aus seiner Wohnung. Die Ex-Freundin beschuldigte ihn später, das führte zum Strafbefehl, mehrfacher Attacken, sie sei geschlagen und bedroht worden und habe sich nicht frei bewegen können.
Staatsanwalt Hübner und Richterin Trebeß erfuhren in der Vernehmung des ersten Zeugen, dass der letztlich keine belastbaren Fakten zu den Beschuldigungen vortragen konnte. Die größte Überraschung für diesen Zeugen, der inzwischen auch schon wieder rund ein Jahr getrennt lebt von dieser Frau, war die Information, dass diese nicht nur ähnliche Behauptungen über ihn wie über den Angeklagten verbreitet habe
57. AMBERG-SULZBACH Vergewaltigung war frei erfunden
55-Jährige wollte Freund “eins auswischen” – 2700 Euro Geldstrafe wegen falscher Verdächtigung
Die große Frage, die sich nun Amtsrichter Markus Sand stellte, war: Warum hatte die am fraglichen Abend stark angetrunken von der Polizei angetroffene Frau dem Mann einen Denkzettel verpassen wollen? Die 55-Jährige gab sofort eine Antwort. Nach einem gemeinsamen Abendessen und nicht lange darauf tatsächlich stattgefundenen Intimitäten sei ihr Lebensgefährte, wie schon öfter vorher, aus der Wohnung gegangen. Darüber habe sie sich maßlos geärgert und ausgenutzt gefühlt. “Also keine Vergewaltigung?”, bohrte der Richter nach und erfuhr, dass die sexuellen Kontakte in beiderseitigem Einvernehmen geschehen seien.
[..]Sechseinhalb Monate Haft auf Bewährung beantragte Staatsanwältin Silvia Schatz, sie forderte außerdem 1500 Euro Geldbuße. Das Urteil von Richter Sand unterschied sich davon wesentlich. Er verhängte 2700 Euro Geldstrafe gegen die bis dahin nicht vorgeahndete Frau und sagte in seiner Begründung: “Mit dem Wort Vergewaltigung darf kein Scherz getrieben werden.” Allein schon, fuhr er fort, “im Interesse von Opfern, die tatsächlich ein solches Verbrechen erdulden müssen und sich dann an die Polizei wenden”.
58. 11. Juni 2012 27-jährige Freiburgerin widerruft Vorwurf der Vergewaltigung
Der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung schuldig gesprochen hat das Amtsgericht eine 27-jährige Frau und Mutter von zwei Kindern. Die drei Schöffenrichter haben dafür eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung verhängt. Die 27-Jährige hatte Mitte April 2010 ihren Lebensgefährten und Vater ihrer Kinder wegen Vergewaltigung angezeigt. Der 26-Jährige wurde am Tag darauf festgenommen. Zwei Monate war er in Untersuchungshaft, bevor er Mitte Juni 2010 gegen Auflagen entlassen wurde. Zwei Wochen später ließ die Frau über ihren Anwalt mitteilen, dass die Vergewaltigungen frei erfunden seien.
[…] “Das ist kein alltäglicher Fall, sondern die absolute Ausnahme”, lautete in der Urteilsbegründung das Fazit des Vorsitzenden Richters Petersen. Das Gericht war mit der 15-monatigen Bewährungsstrafe dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt. An die Verurteilte richtete Petersen die folgende Worte: “Mit Ihrem Verhalten, mit Ihrer Tat haben Sie sich und den Frauen, die tatsächlich vergewaltigt worden sind, einen Bärendienst erwiesen.” Zu Verdeutlichung zitierte er das Sprichwort: “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.” Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden.
59. 31.01.2012 Freising Für 500 Euro ein Leben ruiniert Fatale Lüge: Vergewaltigung frei erfunden!
Weil sie gegenüber ihrem Vater ein Verhältnis mit einem seiner Angestellten vertuschen wollte, schwärzte eine junge Frau den 37-Jährigen an. Der Vorwurf der Vergewaltigung hatte fatale Folgen.
Heikler Fall vor dem Amtsgericht Freising, das sich mit dem Schicksal eines 37-jährigen Mannes auseinander zu setzen hat. Der Mann hatte vor drei Jahren ein Verhältnis mit der Tochter seines Chefs. Kein besonders smarter Schachzug, aber dennoch legitim. Weil die Sache jedoch relativ schnell aufflog, sah sich die damals 17-Jährige in der Zwickmühle und bezichtigte den 37-Jährigen der Vergewaltiung.
Damit ruinierte sie das Leben des jungen Mannes, da die Lüge fatale Folgen für den Angeklagten hatte. Abgesehen von den seelischen Qualen verlor er seinen Job und auch sein sozialer Ruf wurde massiv in Mitleidenschaft gezogen. Dies verdeutlichte auch der Richter am Amtsgericht Freising: “Bei so einer Sache bleibt immer etwas hängen – egal, wie sie ausgeht.”
Dennoch verurteilte er die heute 20-Jährige nach dem Jugendstrafrecht. Dem Richterspruch gemäß, hat die junge Frau 50 Sozialstunden abzuleisten und dem 37-Jährigen 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
60. MISSBRAUCHSPROZESS Freispruch für Pflegevater aus Brake
Gericht folgt Anträgen – Bei Richter bleiben jedoch Zweifel
BRAKE Im Missbrauchsprozess vor dem Oldenburger Landgericht ist der 48 Jahre alte Pflegevater aus Brake am Donnerstag von dem Vorwurf freigesprochen worden, seine erste Pflegetochter sexuell missbraucht zu haben. Damit erfüllte die Kammer nicht nur den Antrag der Braker Verteidiger Hans-Dieter Beck und Torsten Rückoldt, sondern auch den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Das sei ein seltener Fall, dass alle auf Freispruch plädieren, sagte der Vorsitzende Richter Horst Kießler.
Und dann sagte der Richter, was ihm nach eigener Auskunft am Herzen liege: „Der Freispruch bedeutet nicht, dass wir von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sind“. Die Kammer habe nur Zweifel daran gehabt, das alles so gewesen sei, wie es die heute 29-jährige Pflegetochter ausgesagt habe. Es gebe die Möglichkeit, dass sich das Geschilderte auf Scheinerinnerungen stütze. Bei einem solchen Ergebnis sei ein Freispruch nach dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“ zwingend – auch wenn das für ein mutmaßliches Opfer schwer erträglich sei, so der Vorsitzende.
Ganzer Artikel : http://www.nwzonline.de/wesermarsch/wirtschaft/freispruch-fuer-pflegevater-aus-brake_a_1,0,500173416.html
Anmerkung: Freisprüche mit Nachtreten kommen in Mode!
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61. Falscher Vergewaltigungsvorwurf brachte 19-Jährige vor Gericht 12. Januar 2012
Sie wollte mehr Aufmerksamkeit von ihrem Lebensgefährten: Deswegen beschuldigte eine Malenterin einen Bekannten, sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Eutin. Doch die Anschuldigungen erwiesen sich als haltlos, das Verfahren wurde Anfang Dezember eingestellt. Gestern musste sich stattdessen die 19-Jährige vor dem Eutiner Amtsgericht verantworten – wegen falscher Verdächtigung. Sie kam mit einer milden Strafe davon. Für ein Jahr droht ihr ein vierwöchiger Arrest, wenn sie nicht, wie vom Gericht verlangt, mit der Jugendgerichtshilfe kooperiert, um ihr Leben und das ihres kleinen Sohnes in den Griff zu bekommen.
Vor lauter Tränen brachte die Angeklagte vor Gericht kaum ein Wort heraus. “Dass man sich für so eine Sauerei schämt, kann ich nachvollziehen”, erklärte Amtsrichter Otto Witt. Er hielt der jungen Mutter nicht nur vor, in welche Situation sie den zu Unrecht Beschuldigten gebracht habe. Witt wies auch auf die Auswirkungen falscher Verdächtigungen auf die Glaubwürdigkeit wirklicher Opfer hin: “Was sagen die Frauen, die wirklich vergewaltigt worden sind?”
Um sicher zu gehen, dass die Angeklagte nicht doch Opfer einer Straftat geworden war, fragte Witt mehrmals nach, ob an ihren ursprünglichen Angaben tatsächlich nichts dran sei. Doch die 19-Jährige versicherte, es habe noch nicht einmal eine freiwillige Beziehung zu dem von ihr beschuldigten Mann bestanden.
Die Vertreterin des Jugendamts will nun eingreifen und dafür sorgen, dass die junge Mutter ihr Kind beim Kindergarten anmeldet, den Kleinen beim Arzt vorstellt und in ein vor allem für das Kind geeigneteres Umfeld zieht. Sie will außerdem prüfen, ob die Malenterin psychologische Hilfe benötigt.
62. 17.11.2011 Bei Polizei gelogen: 17-Jährige täuscht Überfall vor
Jede Menge Ärger am Hals hat nun eine 17-Jährige aus dem Landkreis Rottal-Inn, nachdem sie bei der Polizei vortäuschte, am Dienstag, 15. November, gegen 19 Uhr von einem Unbekannten überfallen worden zu sein.
Gegen die junge Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat und falscher Verdächtigung in die Wege geleitet. Den Beamten der Polizeiinspektion Simbach a. Inn gegenüber schilderte das angebliche Opfer einen zunächst glaubhaften, später jedoch zum Teil dubios klingenden Tatablauf.
Ein kräftiger, ca. 180 cm großer Mann mit hochdeutsch sprechendem Dialekt sei es gewesen, der sich ihr von hinten näherte und sie angeblich in ein Waldstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite gezerrt haben soll, wo sich danach der Unbekannte an ihr zu schaffen machte. Nach einer Weile ließ der „Täter“ von ihr ab und flüchtete unerkannt in unbekannte Richtung, so die junge Frau.
Die Kripo Passau hat die Bearbeitung des Falles übernommen. Die 17-Jährige wurde nach anfänglicher, eingehender Belehrung umfangreich von den Ermittlern vernommen. Auf diverse Vorhalte räumte sie kleinlaut ein, die Geschichte erfunden bzw. vorgetäuscht zu haben. Als Motiv nannte sie Probleme im familiären Bereich.
Eine derartige Vorgehensweise kann für den “Erfinder” äußerst unangenehme Nachwirkungen haben. Die Straftatbestände Vortäuschen einer Straftat, sowie Falsche Verdächtigung sind bei weitem keine Kavaliersdelikte. Die Strafandrohungen reichen bei beiden Delikten jeweils von Geldstrafe bis hin zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe.
63. Inzest-Vorwürfe gegen Österreicher fallengelassen 9.9.2011
80-Jähriger aus Untersuchungshaft entlassen
Der jüngste angebliche Inzestfall in Österreich hat eine überraschende Wende genommen: Der 80-Jährige, der Ende August unter dem Verdacht festgenommen worden war, seine geistig zurückgebliebenen Töchter jahrzehntelang missbraucht zu haben, wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur APA bestreiten die beiden heute 53- und 45-jährigen Frauen, von ihrem Vater jemals vergewaltigt worden zu sein.
Der Fall hatte vor rund zwei Wochen auch international für Aufsehen gesorgt: Nach den damaligen Angaben der Behörden soll der Mann aus Oberösterreich seine Töchter seit 1970 regelmäßig vergewaltigt und misshandelt haben, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre. Ans Licht kam der Fall demnach im vergangenen Mai nach einem schweren Sturz des Vaters, den die Töchter zwei Tage lang liegen ließen, bevor sie eine Sozialhelferin riefen. Diese erstattete Anzeige.
Den Ermittlern berichteten die beiden Frauen später, dass ihr Vater sie jahrelang nur einen Raum des Hauses bewohnen ließ, sie regelmäßig geschlagen, mit Waffen bedroht und gedroht habe, sie umzubringen. Wie die Leitende Staatsanwältin Ernestine Heger nun gegenüber APA sagte, beschuldigten die beiden Frauen ihren Vater zunächst auch der sexuellen Übergriffe. Bei weiteren Befragungen seien aber Zweifel aufgekommen, ob die Frauen die Begriffe überhaupt verstanden hätten. Sie hätten “einschlägige Tathandlungen” beschrieben, die jedoch ein anderer Mann verübt habe. Die geschilderten Taten, die demnach schon längere Zeit zurückliegen, müssten noch überprüft werden.
Dass ihr Vater sie ebenfalls missbraucht habe, hätten die Frauen ausdrücklich verneint, sagte Staatsanwältin Heger
[..]. Es habe sich bewahrheitet, was sein Mandant von Anfang an gesagt habe – dass Dritte die beiden Frauen aufgehetzt hätten. Betreuerinnen und Verwandte seien mit Mutmaßungen zur Polizei gegangen, sagte der Anwalt.
64. 24. November 2010 12:22 Dirigent Jin Wang vor Gericht
Das alles lässt vermuten, dass der in Peking geborene Musiker mit österreichischem Pass den Ernst der Lage noch nicht begriffen hat. Denn im Prozess ist bislang nur eines wirklich klar geworden: Egal ob der Dirigent am Ende verurteil wird oder nicht – der Kulturreferent von Würzburg hat das, was ihm zu Ohren gekommen ist, der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen.
Wang soll eine damals 22 Jahre alte Studentin in deren Treppenhaus an den Armen gepackt, gegen die Wand gedrückt, gegen ihren Willen geküsst, ihr T-Shirt, BH und Rock hochgeschoben und sie im Intimbereich berührt haben. Die Studentin hatte ihrer Mutter berichtet, dass es “da einen Vorfall gab, der mir Angst gemacht hat”, so hat sie es vor Gericht ausgesagt.
Die Mutter erzählte davon einem ihr bekannten Musiker, dieser wiederum berichtete dem Kulturreferenten davon – und der verständigte die Polizei. Sie habe Wang nicht anzeigen wollen, betont die Studentin. Aber als sie dann verhört worden sei, da habe sie die Wahrheit gesagt.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/dirigent-jin-wang-vor-gericht-mir-wird-schlecht-sagt-die-studentin-1.1027697-2
8.01.11 Sexuelle Nötigung Freispruch für Ex-Generalmusikdirektor Jin Wang
Im Zweifel für den Angeklagten: Das Würzburger Landgericht hat den Ex-Generalmusikdirektor Jin Wang vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Von Patrick Wötzel
Laut Vorsitzendem Richter ist der ehemalige Würzburger Generalmusikdirektor Jin Wang aufgrund “nicht ausräumbarer Zweifel” an der Schuld des Angeklagten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden
Im Zweifel für Jin Wang: Der ehemalige Generalmusikdirektor (GMD) des Würzburger Mainfranken Theaters ist am Dienstag vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Dem 50-jährigen Dirigenten war vor dem Würzburger Landgericht vorgeworfen worden, am 20. Mai 2007 eine damals 22-jährige Musikstudentin im Treppenhaus vor ihrer Wohnung gezwungen zu haben, sexuelle Handlungen zu dulden.
Der Freispruch sei allerdings nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern nach dem Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten” erfolgt, betonte der Vorsitzende Richter Claus Barthel. Von einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld sei Wang “in etwa soweit entfernt wie die Sonne vom Mond”, betonte er.
[…]Barthel ging trotz Freispruch hart mit dem 50-Jährigen ins Gericht: “Hätten wir nach sittlichen und moralischen Maßstäben urteilen können, wäre ein Freispruch ausgeschlossen gewesen
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article12221649/Freispruch-fuer-Ex-Generalmusikdirektor-Jin-Wang.html
2011-04-20 @ 18:26 in Juristisches
Mitte Januar hat das Landgericht Würzburg Jin Wang (50) vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen (wir berichteten ausführlich). Inzwischen ist der Freispruch des ehemaligen Generalmusikdirektors (GMD) des Würzburger Mainfranken-Theaters rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat „nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe“ ihre Revision gegen das Urteil der 1. Strafkammer zurückgenommen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder kürzlich mit. Bereits zuvor hatte auch die Nebenklage ihre Revision zurückgezogen.
[…]Wangs Anwalt Jochen Strubel prüft jetzt mögliche Schadensersatzansprüche: „Die Sache ist für uns noch nicht beendet“, erklärte Strubel gegenüber unserer Zeitung. Sein Mandant habe erhebliche materielle Schäden erlitten, weil Konzerte aufgrund der Vorwürfe abgesagt wurden. Wangs Ruf sei beschädigt worden. Deshalb werde es möglicherweise zu Zivilverfahren kommen, „die klären, was Intrige und Wahrheit ist“, so Strubel. Wen der Anwalt haftbar machen will, wollte er nicht sagen.
Alles: http://www.woetzel-online.info/index.php?op=ViewArticle&articleId=1577&blogId=1
Anmerkung: Generalmusikdirektor Wang war unbequem, man wollte ihn loswerden. Nicht das angebliche Opfer, sondern die Mutter hat- nach dem „stille Post-Prinzip“ – die Anschuldigungen in den Raum gestellt. Und der Richter war natürlich moralisch und sittlich entrüstet! Der selige Fürstbischof lässt grüssen!
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65. Ermittlungen gegen Schwimm-Bundestrainer eingestellt 20.01.2011
Mutter einer 15-jährigen Schwimmerin hatte dem Trainer sexuellen Missbrauch vorgeworfen -
WÜRZBURG – Die Ermittlungen gegen den Würzburger Schwimm-Bundestrainer Stefan Lurz wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung sind eingestellt. Der Fall sei zu den Akten gelegt worden, weil die Taten dem Trainer nicht hätten nachgewiesen werden können, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Die 15 Jahre alte Schwimmerin habe ihre ursprünglichen Anschuldigungen zum überwiegenden Teil zurückgenommen. Was den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen angehe, so habe sich Lurz zu einem privaten Täter-Opfer-Ausgleich bereiterklärt; nach Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung sei auch dieses Verfahren eingestellt worden.
Die Mutter der jungen Sportlerin hatte den 33 Jahre alten Lurz im Sommer vergangenen Jahres angezeigt. Sie hatte dem Schwimmtrainer vorgeworfen, sich bei einem Wettkampf im November 2009 in Essen und während eines Trainingslagers in Singapur im März 2010 an ihrer Tochter vergangen zu haben. Bereits im vergangenen Herbst hatte die junge Schwimmerin ihre Anschuldigungen abgemildert. Lurz hatte die Vorwürfe stets bestritten.
http://www.nordbayern.de/sport/ermittlungen-gegen-schwimm-bundestrainer-eingestellt-1.451219
Ermittlungen gegen vermeintliches Opfer
Für die junge Schwimmerin, die mit ihren Behauptungen die Ermittlungen ins Rollen gebracht hat, ist der Fall allerdings noch nicht beendet: Gegen sie führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung. “Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen”, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder.
In Vereinskreisen hatte es zuvor Gerüchte über ein intimes Verhältnis zwischen Trainer und Schülerin gegeben. Schließlich hatten zwei Trainerinnen im Frühjahr 2010 die damals 15-Jährige aufgefordert, sich ihrer Mutter zu offenbaren. Eine der Übungsleiterinnen war pikanterweise Annika Lurz, die Ehefrau von Stefan. Zu diesem Zeitpunkt allerdings lebte das Paar bereits getrennt.
Unter diesem Druck sprach das Mädchen gegenüber seiner Mutter von erzwungenen Intimitäten, was diese zu der Anzeige bewog. Nicht nur der Trainer wurde belastet, auch einen Athleten des SV 05 zeigte die Mutter wegen sexuellen Missbrauchs an. Doch unter dem Druck wiederholter Vernehmungen nahm das Mädchen schließlich die Anschuldigung, von Lurz zum Sex gezwungen worden zu sein, ebenso zurück wie gegen den Sportler.
Über die Medien hatte Lurz verfolgt, wie ARD-Wettermann Jörg Kachelmann nach der Rückkehr von den Olympischen Spielen Anfang 2010 wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet worden war. „Dann habe ich selbst erleben müssen, wie schnell man am Pranger stehen kann, wenn man mit Jugendlichen zusammenarbeitet. Die Zeit war vor allem psychisch eine schwere Belastung“, so der Trainer. „Ich hatte ja nur ein einziges Mal, beim Verhör, Kontakt mit der Kriminalpolizei. Aber das ist natürlich ständig im Kopf und blockiert dich.
66. Freispruch im Missbrauchsprozess
Leer – Im Missbrauchsprozess gegen einen 30-jährigen gebürtigen Leeraner gab es am Dienstag eine Kehrtwende. Der Mann war angeklagt, die Stieftochter seiner Schwester vergewaltigt zu haben, doch die Aussagen des Opfers waren letzten Endes zu unstimmig. Widersprüche innerhalb der Aussagen des Opfers habe es zwar nicht gegeben, so Staatsanwalt Andreeßen, doch habe er entscheidende Unterschiede zur Vernehmung bei der Polizei festgestellt. Zu Anfang der dreieinhalbstündigen Verhandlung glaubte der Staatsanwalt noch den Worten der Minderjährigen. Am Ende lautete das Urteil aber: Freispruch.
Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Ereignet haben soll sich die Tat im Mai 2009. Zu der Zeit führten der Angeklagte und die damals 14-Jährige eine freundschaftliche Beziehung. An einem Tag soll sich der Mann dann über das Opfer hergemacht haben. In der Vernehmung der Jugendlichen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sprach das Mädchen am Dienstag sogar von mehreren Vergewaltigungen, so die Richterin.
Nach Anzeigeerstattung beendete das Mädchen die Beziehung zum Angeklagten nicht
Die 28-jährige Stiefmutter und der Vater begannen den eigenen Angaben zufolge an den Vorwürfen der Tochter zu zweifeln, als sie nach Erstattung der Anzeige untypisches Verhalten zeigte. Sie beendete nicht die Beziehung zu dem 30-Jährigen, sondern schoss sogar Fotos, auf denen sie als lachendes Mädchen zu erkennen ist. Diese Bilder ließen auch Staatsanwalt Andreeßen an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin zweifeln. Jemand, der versichere, sich unter Druck gefühlt zu haben, zeige sich nicht so unbeschwert, sagte er.
67. BERMATINGEN 28.06.2012 Vorwurf der Vergewaltigung nicht haltbar
23-jähriger Angeklagter wegen Körperverletzung verurteilt, weil Tat nicht eindeutig genug nachgewiesen werden konnte
Als freier Mann hat ein wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagter 23-Jähriger aus Bermatingen gestern das Konstanzer Landgericht verlassen. Die Tat konnte ihm nicht eindeutig genug nachgewiesen werden, wurde bei der Urteilsverkündung argumentiert. Das Gericht verhängte daher eine Bewährungsstrafe von vier Monaten wegen Körperverletzung, die durch die erlittene Untersuchungshaft als erledigt gilt.
Wie berichtet, hatte die 20-jährige Ex-Freundin des Angeklagten ausgesagt, dieser habe sie anlässlich einer „letzten Aussprache“ in seiner Wohnung in Bermatingen vergewaltigt. Den Aussagen der beiden Betroffenen war jedoch zu entnehmen, dass sich diese „Vergewaltigung“ nicht wesentlich von den anderen üblichen, mit Gewalt verbundenen intimen Zusammenkünften des Paares unterschied. Dass die 20-Jährige am Ende der problematischen Beziehung an jenem Tag tatsächlich keinen Sex wollte, sei für den Angeklagten womöglich nicht ersichtlich gewesen.
Das Gericht betonte, man sei nicht der Überzeugung, dass die Zeugin gelogen habe. Doch habe man das sehr ambivalente Verhalten der 20-Jährigen in der Vorgeschichte berücksichtigen müssen. Wie auch Zeugen bestätigten, gab es ständig Streit, dann Trennung, dann wieder Rückkehr und Versöhnung beim Sex. Dazwischen bezichtigte die besitzergreifende Frau den Angeklagten bei der Polizei der Körperverletzung und anderer Straftaten, um ihm bei späterem Fehlverhalten mit einer Anzeige drohen zu können. Unterschrieben hat sie die Strafanzeigen nicht.
Und: http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/bermatingen/Vorwurf-der-Vergewaltigung-nicht-haltbar;art372469,5569976
Anmerkung: Sicher der Mann war vorbestraft, daran kann man nicht vorbeigehen. Aber deshalb zu glauben, ihm rasch auch noch eine Vergewaltigung aufzudrücken,- in der Hoffnung die Richter wären voreingenommen – dass war von der Falschbeschuldigerin schon überlegt!
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68. 27.07.2011 Vom Missbrauch freigesprochen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers
Minden (mt). Mit einem Freispruch ist ein Missbrauchsprozess vor dem Schöffengericht ausgegangen. Die angebliche Tat sollte sich 1999 zugetragen haben. Ein erstes Ermittlungsverfahren war damals eingestellt worden.
Dem heute 40 Jahre alten Angeklagten wurde zur Last gelegt, die damals 15 Jahre alte Stieftochter seines Bruders sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. “Ich habs nicht gemacht”, sagte der Mann und stritt auch ab, das Mädchen mit einer Schreckschusspistole und einem Messer bedroht zu haben.
Im Zeugenstand bekräftigte das vermeintliche Opfer – inzwischen Mutter zweier Kinder – seine Vorwürfe. Details der Gesamtsituation, die sich im Zimmer des Angeklagten in der kleinen Wohnung seiner Eltern zugetragen haben sollte, wichen allerdings von Vernehmungsprotokollen bei der Polizei ab, obwohl sie behauptete: “Wenn man so etwas erlebt hat, vergisst man das nicht mehr.”
Dass der Fall nun noch mal ins Rollen gekommen war, hing mit einer erneuten Anzeige der inzwischen arbeitslos gemeldeten jungen Frau im Jahr 2009 zusammen. Bei der Integration auf den Arbeitsmarkt war sie auch auf die Möglichkeit eines Antrages auf Entschädigungsgeld hingewiesen worden. Die jetzt erhobenen Vorwürfe gingen über die ursprünglich gemachten hinaus, die sich auf eine Berührung des Busens bezogen hatten.
Überraschend offenbarte die Staatsanwältin nach der Aussage Zweifel an ihrer Hauptbelastungszeugin und bekundete, dass es laut Akten der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen die Zeugin gegeben hatte.
[…]Eher unpräzise Angaben machte die Mutter des Opfers, so unpräzise, dass Richter Andreas Böhme sie ermahnen musste, lieber gar nichts zu sagen als etwas zu erfinden, wenn sie sich nicht konkret erinnern könne.
Sowohl die Staatsanwältin als auch Rechtsanwalt Bernd Diekmann forderten einen Freispruch für den Angeklagten. Dem schloss sich das Schöffengericht an – auf Kosten der Staatskasse.
69. Mittwoch, 30. März 2011 “Die Liebe war zu stark” Hoden abgeschnitten
Ein 58-Jähriger schläft mit einer Minderjährigen. Der Vater des Mädchens wird so wütend, dass er dem Liebhaber die Hoden abschneidet. Der Entmannte weist der Vorwurf der Nötigung von sich. “Zwischen uns, das war die große Liebe”, sagt er und fordert ein hohes Schmerzensgeld. Seine Familie und seine Gemeinde habe ihn verstoßen.
Aus Zorn schnitt der Vaterdem wesentlich älteren Liebhaber seiner minderjährigen Tochter die Hoden ab – zumProzessauftakt in Bielefeld erklärte der angeklagte Vater nun, der Mann habe seine17-jährige Tochter sexuell genötigt. Zudem räumte der 48 Jahre alte Beschuldigtevor dem Landgericht erneut ein, den 58-jährigen Liebhaber seiner Tochter entmanntzu haben. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft erhob auch die Tochter Vorwürfegegen ihren Ex-Geliebten. Der Senior habe sie sexuell genötigt und vergewaltigt.Der Entmannte hingegen verlangt Schmerzensgeld.
Der Tathergang: Am 2. November2010 überwältigt der Angeklagte den Liebhaber seiner Tochter gemeinsam mit zweiKomplizen in dessen Wohnung. Sie fesseln den Mann mit Handschellen und Klebeband.Mit einem Messer oder Skalpell werden ihm anschließend beide Hoden abgeschnitten.Dann ruft der Angeklagte seine Ehefrau an, um den Notarzt zu alarmieren. Der starkblutende, schwer verletzte Senior überlebt. Wer dem Vater bei der Entmannung half,ist unbekannt.
Großvater schläft mit Schulfreundin der Enkelin
Der Angeklagte Helmut S. nimmt zwischen seinen Anwälten Bernhard Kiezewski (l) und Detlev Otto Binder Platz
Der Angeklagte sagte, erhabe bei einem anonymen Anruf von der Beziehung der Tochter erfahren. Der 58 Jahrealte Großvater einer Schulfreundin der Tochter habe seit Monaten Sex mit der 17-Jährigen.Er ging zur Polizei, habe dort aber die Auskunft bekommen, die Beziehung sei nichtstrafbar. “Ich fühlte mich im Stich gelassen. Ich war verzweifelt”, sagteder Angeklagte. Er habe Alkohol getrunken und Tabletten genommen. Dann sei er zudem 58-Jährigen gefahren.
“Das war die große Liebe”
Dieser bestritt, jemalsGewalt gegen die 17-Jährige angewendet zu haben. “Zwischen uns, das war diegroße Liebe”, versicherte er vor Gericht. Er habe seine Frau, mit der er fünfKinder hat, nach 36 Jahren Ehe verlassen. Seine Familie habe ihn verstoßen, ebensowie seine mennonitische Gemeinde. “Die Liebe war zu stark!”, beteuerteer.
Es sei zum Sex gekommen.Die 17-Jährige sei nicht mehr Jungfrau gewesen, sagte der 58-Jährige. Nach einemgescheiterten Versuch habe er sich die Potenzpille Viagra verschreiben lassen. Kurzvor der Tat, als der Vater von der Beziehung erfahren habe, habe seine junge Geliebteplötzlich Schluss gemacht.
Die Tochter selbst willin dem Prozess nicht aussagen. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen den58-Jährigen wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung eingestellt. Nun traf am 22. Märzder Brief mit den Anschuldigungen bei der Staatsanwaltschaft ein.
Opfer fordert Schmerzensgeld
Das Strafgesetzbuch siehteine Strafe von mindestens drei Jahren vor, wenn das Opfer die Zeugungsfähigkeiteinbüßt und dies vom Täter auch so beabsichtigt war. Das Opfer sagte, er habe großeQualen erlitten. Er sei nunmehr zeugungsunfähig und in therapeutischer Behandlung.Zudem müsse er bis an sein Lebensende künstliches Testosteron einnehmen. Als Nebenklägerverlangt er ein Schmerzensgeld von 150.000 Euro. Ein weiterer Prozesstermin istfür diesen Freitag angesetzt.
http://www.n-tv.de/panorama/Hoden-abgeschnitten-article2980571.html
Anmerkung: Es ist nichts ungewöhnliches, das sich junge Mädchen mit älteren Männern einlassen. Der Vorwurf eines sexuellen Übergriffes hat sich nicht bestätigt, das Verfahren wurde eingestellt. Und dann passiert genau das, wovon eine Emanze wie Stokowski träumt! Einer spielt Richter und Henker – und zerstört Leben und Gesundheit eines vermutlich Unschuldigen!
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70. Freiheitsberaubung nicht nachweisbar – Busfahrer freigesprochen
AHRWEILER. Mit einem Freispruch endete am Dienstag der Prozess gegen den Fahrer eines Linienbusses, der sich wegen Freiheitsberaubung vor dem Ahrweiler Strafgericht hat verantworten müssen. Eine 22-Jährige hatte den Mann beschuldigt, sie im Januar vergangenen Jahres an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht habe aussteigen lassen, weil er sie so habe nötigen wollen, mit ihm eine Beziehung einzugehen.
Ort des Geschehens sei die “813″ gewesen, die zwischen Bad Neuenahr und Wehr verkehrt. Die 22-Jährige fuhr morgens mit dem Bus zur Arbeit nach Ahrweiler und abends auch wieder zurück. Auch mit dem 43-jährigen Angeklagten sei sie häufig gefahren. Eines Tages, sie und der Fahrer seien allein im Bus gewesen, habe er sie nach vorne gebeten.
Man habe nett miteinander geplaudert, als der 43-Jährige plötzlich gemeint habe, dass ihr Freund – ein Busfahrerkollege – doch gar nichts für sie sei. Er selbst passe sehr viel besser zu ihr. Als sie in Glees habe aussteigen wollen, habe er die Tür nicht geöffnet. Stattdessen habe er sie am Arm gepackt und ihre Hand geküsst. “Bevor er die Tür geöffnet hat, meinte er, ich sollte mir das bis morgen überlegen”, schildert die 22-Jährige die Situation. Am nächsten Tag habe der Angeklagte sie erneut nicht aussteigen lassen.
Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Stattdessen trat ein Kollege als Zeuge auf, der angab, ebenfalls von der 22-Jährigen der sexuellen Belästigung bezichtigt worden zu sein. Und ein Dritter, so hieß es, habe aus Angst vor einem Gerichtsverfahren gar eine von ihr geforderte Geldsumme gezahlt. Das Gericht hatte in der Darstellung der jungen Frau einige “Merkwürdigkeiten” ausgemacht. Ein gesicherter Tatnachweis sei nicht zu führen.
71. 26. Juni 2012 | Busfahrer vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen
Amtsgericht – Zweifel an Beschuldigungen zweier Schülerinnen nicht ausgeräumt
Ein 47 Jahre alter Busfahrer ist am Dienstag am Darmstädter Amtsgericht vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Freiheitsberaubung freigesprochen worden. Er war beschuldigt worden, zwei Mädchen am Bahnhof Arheilgen in seinem Bus eingesperrt und belästigt zu haben.
Sowohl Staatsanwältin Jutta Prechtl als auch Verteidiger Baris Yagis hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Zwar hätten die beiden 15 und 17 Jahre alten Schülerinnen berichtet, sie seien am Abend des 4. Oktober vorigen Jahres an der Endhaltestelle des H-Busses am Bahnhof Arheilgen vom Fahrer rund 15 Minuten lang im Bus eingesperrt worden, sagte Prechtl; in dieser Zeit habe der Fahrer die ältere an intimen Stellen berührt.
Es blieben jedoch viele Fragen und Zweifel, erklärte die Staatsanwältin: „Die Zeuginnen müssen glaubhafte Angaben machen und glaubhaft sein. Beide Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.“
So nannte Staatsanwältin Prechtl das Aussageverhalten der älteren Zeugin „höchst merkwürdig“. Die Siebzehnjährige hatte am ersten Prozesstag kein Wort über die angebliche Tat herausgebracht, später scheinbar problemlos darüber berichtet. Beide Zeuginnen hätten sich zudem vor dem zweiten Tag eine körperliche Auseinandersetzung im Gerichtsflur geliefert; dabei ging es augenscheinlich darum, was im Zeugenstand gesagt werden sollte.
Auch die Frage, warum die Mädchen an der Endhaltestelle nicht einfach mit den anderen Fahrgästen ausgestiegen seien, zumal der Fahrer sie schon unterwegs mit anzüglichen Bemerkungen belästigt haben soll, blieb aus Sicht der Staatsanwältin ohne befriedigende Antwort. „Sie sagten, es sei zu kalt gewesen – das überzeugt nicht wirklich“.
Am Dienstag war ein weiteres Fragezeichen hinzugekommen: Ein Fahrdienstleiter des Busunternehmens hatte vor Gericht ausgesagt, dass die Position des Busses jederzeit per GPS sekundengenau bestimmt werden konnte. Der Bus habe demnach an jenem Abend lediglich knapp vier Minuten am Bahnhof Arheilgen gestanden – ganz fahrplanmäßig.
Im Zweifel müsse der Angeklagte freigesprochen werden, führte Staatsanwältin Prechtl aus. Dem folgte auch das Gericht.
Verteidiger Baris Yaris wies darauf hin, dass der Busfahrer wegen des Vorwurfs seine Stelle in der Probezeit verloren habe: „Er musste große Nachteile erleiden, und ein Makel bleibt hängen.“
72. 6.06.2012 Doch keine Vergewaltigung – Freispruch
Vor Gericht: Mädchen sagt offenbar nicht die Wahrheit / Gutachter bezweifelt Glaubwürdigkeit
Rinteln/Bückeburg (ly). Aufatmen beim Angeklagten: Mit einem Freispruch ist der Prozess gegen einen Rintelner (68) zu Ende gegangen, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, in seiner Wohnung zweimal ein 16 Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben.
Zweifel an der Schuld des Mannes bestanden von Anfang an. „Deshalb hat das Gericht ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt, um sich sachverständig beraten zu lassen“, so die Vorsitzende Richterin Dr. Birgit Brüninghaus. „Und das war auch gut so.“ Der Expertise zufolge hat die heute 18-Jährige nämlich nicht die Wahrheit gesagt.
Im Plädoyer rückte daraufhin auch Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig von den ursprünglichen Vorwürfen ab und beantragte Freispruch. Die Aussage, so Dreißig, sei im wahrsten Sinne des Wortes in sich zusammengebrochen. „Es tut mir leid, dass Sie mit einem so schrecklichen Vorwurf belastet worden sind“, sprach Richterin Brüninghaus den Angeklagten während der Urteilsbegründung direkt an.
73. Unterseen | 14. Mai 2012 Widersprüchliche Aussagen liessen Gericht zweifeln, Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen!
Das Regionalgericht Oberland sprach in Thun einen 27-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung frei – die Klägerin hatte sich bei den Befragungen in Widersprüche verwickelt. Der Fall spielte sich im Herbst 2009 in Unterseen ab.
Ende September 2009 in einem Wohnblock in Unterseen: Drei junge Männer und zwei junge Frauen balkanischer Abstammung treffen sich in der Wohnung der Eltern des einen Mannes. Die Gruppe begibt sich in das Untergeschoss des Blocks. Klägerin K. und der Angeklagte X. (Namen der Redaktion bekannt) gehen zusammen in einen Veloabstellraum, die Schwester von K. verschwindet derweil mit dem Kollegen von X. in den Nebenraum.
«Ein wenig» eingedrungen
K. und X. küssen sich, ganz einvernehmlich. Was danach genau geschieht, bleibt unklar. Laut Anklage von K. packte X. sie an den Armen und warf sie zu Boden. Als sie wieder aufstehen wollte, habe er sie erneut zu Boden gedrückt und ihr daraufhin gegen ihren Widerstand die Hose ausgezogen. K. begann nach eigenen Angaben zu schreien, X. hielt ihr den Mund zu. Trotz ihrer Gegenwehr habe er danach zuerst versucht, mit einem Finger in ihre Vagina einzudringen, und sie dabei gekratzt. Anschliessend drang X. laut K. gegen ihren Willen mit seinem Geschlechtsteil «ein wenig» in ihre Vagina ein und stiess sie gleichzeitig gegen die Wand. Weil K. dabei schrie, soll X. sie am Hals gepackt und ihren Kopf mehrmals gegen die Wand geschlagen haben. Erst als K. schwindlig wurde und sie aufhörte, sich zu wehren, liess X. laut Anklageschrift von ihr ab.
Mit der Klage gewartet
Rund vier Monate nach der vermeintlichen Tat ging K. mit ihrer Schwester und einem Freund zur Polizei und meldete den Fall. Weil sie zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war und aus diesem Grund ihre Eltern hätten informiert werden müssen – was K. mitunter aufgrund ihrer Herkunft verhindern wollte – erhob sie keine Anklage. Im Sommer 2010, nur wenige Tage nach ihrem 18. Geburtstag, erschien K. schliesslich zur Einvernahme bei der Polizei und schilderte den Fall der Untersuchungsrichterin. X. wurde daraufhin sechs Tage in Untersuchungshaft genommen. An der Hauptverhandlung, von der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, wurde der Angeklagte nun vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
Widersprüche bei den Befragungen
Grosser Zweifel
74. Landgericht hebt Vergewaltigungsurteil auf: Freispruch für Rentner
Göttingen/Kalefeld. Ein Frührentner aus Kalefeld (Kreis Northeim) hat sich erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen gewehrt. Das Gericht hatte ihn in einem ersten Prozess im Dezember 2009 wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Gegen dieses Urteil hatte sein Verteidiger, der Northeimer Rechtsanwalt Olaf Wiesemann, Revision eingelegt – mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer. Der zweite Prozess endete am Montag mit einem Freispruch ohne Wenn und Aber.
Das Gericht entsprach mit seinem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die beide ebenfalls auf Freispruch plädiert hatten. Es sei ein „Freispruch erster Klasse“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Die Kammer habe „mehr als nur vernünftige Zweifel“, dass die Schilderungen des angeblichen Vergewaltigungsopfers zutreffend seien. (pid)
75. Klageerzwingungsverfahren gegen Professor erfolglos 29.04.2011
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Beschluss vom 22.03.2011 den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen. Das gegen einen Professor geführte Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung wurde von der Staatsanwaltschaft Bielefeld (66 Js 317/09) eingestellt.
Die Antragstellerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Beschuldigten, wandte sich gegen den ablehnenden Bescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 29.01.2010 (2 Zs 3720/09). Sie wollte mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung erreichen, dass die Staatsanwaltschaft angewiesen wird, Anklage zu erheben. Ohne Erfolg.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei der Beschuldigte wegen der ihm zur Last gelegten Taten nicht hinreichend verdächtig. Bei vorläufiger Tatbewertung sei nicht wahrscheinlich, dass der Beschuldigte wegen der ihm zur Last gelegten Taten später verurteilt werden würde.
Als Beweismittel stünden im Wesentlichen die Angaben der Antragstellerin und des bestreitenden Beschuldigten zur Verfügung. Ihre Schilderungen unterschieden sich hinsichtlich des sexuellen Charakters ihrer Beziehung und der Art der sexuellen Handlungen erheblich. Die Angaben der Antragstellerin seien – auch nach Einholung eines Sachverständigengutachtens einer forensisch erfahrenen Psychologin zur Frage der Glaubhaftigkeit – nicht geeignet, die Tatvorwürfe zu stützen.
Der Realitätsbezug sei bei den detailarmen Angaben zum Kerngeschehen nicht hinreichend sicher feststellbar.
Abschließend wies der Senat darauf hin, dass sich weder mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lasse, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe, noch dass die Antragstellerin die Vorwürfe erfunden habe.
OLG Hamm, Beschluss III-3 Ws 122/10 vom 22.03.2011
76. Region Gießen Polizei jagt Vergewaltiger
Leihgestern: Junge Frau fällt Gewalttäter in die Hände
Linden-Leihgestern (red). Nach einer Vergewaltigung in der südöstlichen Feldgemarkung von Leihgestern am Dienstagnachmittag fahndet die Polizei nach einem jungen Mann und bittet um Hinweise.
Ermittler suchen nach Spuren
Wie die junge Frau aus einer Gießener Kreisgemeinde der Polizei schilderte, hatte sie ab 15 Uhr in der südöstlichen Feldgemarkung von Leihgestern bei dem schönen Wetter einen ausgedehnten Spaziergang unternommen. Auf dem Feldweg in Höhe eines Wasserhäuschens oberhalb der Straße “Am Haanes” sei plötzlich ein Mann aus einem Gebüsch gesprungen, habe sie mit dem Messer bedroht und in ein Gebüsch gezwungen.
Dort wurde die Frau bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und vergewaltigt. Als sie wieder zu Bewusstsein kam, war der Täter weg. Die Frau verständigte die Polizei und konnte sich auf einem angrenzenden Feldweg einer Spaziergängerin mitteilen.
Sofort eingeleitete Ermittlungen und eine Fahndung verliefen bislang erfolglos. Die unter Schock stehende Frau wurde mit körperlich oberflächlichen Schürf- und Druckverletzungen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Noch am Abend ließ die Polizei von der Feuerwehr den Tatortbereich am Wasserhäuschen ausleuchten, um Spuren zu sichern. Die Ermittlungen dauern an.
Ermittler auf Spurensuche
[...] Wer ist der Mittzwanziger?
Haben andere Personen verdächtige Beobachtungen gemacht oder ist ein junger Mann aufgefallen, verdächtig vorgekommen oder hat sich entsprechend verhalten? Dies muss nicht unbedingt in dem Gemarkungsbereich gewesen sein. Der Täter wird wie folgt beschrieben: Mitte 20, 1,80 Meter groß, schlank, helle Haut, hellblaue Augen, glatt rasiert, eine insgesamt gepflegt wirkende Erscheinung, vermutlich dunkelblonde, kurze Haare. Er war bekleidet mit einem hellblauen Kapuzenpulli mit Taschen am Bauch, blauen Jeans und Turnschuhen.
Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Gießen unter Telefon (0641) 7006-2555 entgegen.
Weiterlesen: http://www.mittelhessen.de/lokales/region-giessen_artikel,-Polizei-jagt-Vergewaltiger-_arid,49368.html
Am Mittwochnachmittag suchten die Ermittler mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei die Gemarkung nach möglichen weiteren Spuren oder Hinweisen ab. Mit Lautsprecherdurchsagen
Artikel vom 05.12.2012 Ermittler: »Vergewaltigung bei Leihgestern frei erfunden«
Linden (pm). Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Mittwoch mitteilten, fand die am 6. November von einer Frau bei Leihgestern der Polizei gemeldete Vergewaltigung nicht statt. Dies habe die 27-Jährige am Dienstag der Polizei gestanden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Nach der angeblichen Tat machte sich die Polizei nahe des Wasserhäuschens auf die Spurensuche.
Die angebliche Straftat hat bis heute in Leihgestern und der gesamten Region für Verängstigung und Betroffenheit in der Bevölkerung gesorgt. Psychische Probleme hätten die junge Frau zu der Vortäuschung veranlasst. Sie befinde sich in ärztlicher Behandlung. Polizei und Staatsanwaltschaft danken der Bevölkerung für die Unterstützung bei den Ermittlungen.
Wie berichtet, hatte die junge Frau aus einer Kreisgemeinde am 6. November die Polizei verständigt, bei einem Spaziergang in der südöstlichen Feldgemarkung von Leihgestern überfallen und vergewaltigt worden zu sein. Auf dem Feldweg in Höhe des historischen Wasserhauses oberhalb der Straße »Am Haanes« sei plötzlich ein Mann aus einem Gebüsch gesprungen, habe sie mit einem Messer bedroht und ins Gebüsch gedrängt. Dort sei die Frau bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und vergewaltigt worden. Als sie wieder zu Bewusstsein gekommen sei, habe sich der Täter bereits auf und davon gemacht. Die Frau verständigte die Polizei und teilte sich auf einem angrenzenden Feldweg einer Spaziergängerin mit.
236 Hinweise eingegangen: Sofort eingeleitete Ermittlungen und eine Fahndung verliefen erfolglos. Die anscheinend unter Schock stehende Frau wurde mit körperlich oberflächlichen Schürf- und Druckverletzungen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Noch am Abend leuchtete die Feuerwehr für die Polizei den vermeintlichen Tatort am Wasserhäuschen aus, um Spuren zu sichern. Zu Beginn der Ermittlungen wurde beim Polizeipräsidium in Gießen eine 20-köpfige Sonderkommission mit Polizeibeamten aus unterschiedlichen Kommissariaten eingerichtet.
Mithilfe des Landeskriminalamtes wurde ein Phantombild des angeblichen Täters gefertigt und veröffentlicht. 236 Hinweise, insbesondere nach der Veröffentlichung des Phantombildes, gingen, wie es in dem Schreiben der Ermittler heißt, bei der »Soko Wasserhaus« ein. Zahlreiche Männer gerieten so in den Fokus der Ermittlungen und wurden von den Beamten der Soko kontaktiert.
DNA-Proben vernichten: Bislang gaben 43 Männer freiwillig ihre DNA-Proben ab. Weiter informieren die Behörden: »Polizei und Staatsanwaltschaft danken den Überprüften für ihr Verständnis. Die DNA-Proben und Unterlagen wurden nur für diesen einen Fall gefertigt. Sie werden nun anschließend wieder vernichtet und nicht zu weiteren Untersuchungen verwendet.«
Phantombild entfernen :Während der gesamten Ermittlungen seien zunehmend auch Anhaltspunkte für Zweifel an dem geschilderten Ablauf, bis hin zu Widersprüchen aufgekommen. Letztlich habe die 27-Jährige am Dienstag gegenüber der Polizei glaubwürdig eingeräumt, falsche Angaben gemacht zu haben. Demnach stelle es sich so dar, dass psychische Probleme bei ihr zu dieser Kurzschlusshandlung geführt hätten, erläutern die Ermittler. Die Frau habe sich die Verletzungen selbst zugefügt und der Polizei besagte Geschichte erzählt.
Abschließend heißt es im Schreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft: »Das Phantombild wird, soweit im Internet überhaupt möglich, aus der polizeilichen Fahndung genommen. Das beschriebene Gesicht war frei erfunden. Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft vor.«
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Linden/Artikel,-Ermittler-Vergewaltigung-bei-Leihgestern-frei-erfunden-_arid,386066_regid,1_puid,1_pageid,41.html
Anmerkung: Phantombild, DNAProben , hoffentlich werden sie wirklich vernichtet. Aber 236 Hinweise – für eine falsche Beschuldigung, das macht nachdenklich! Wer wollte hier wen denunzieren?
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77 . 25.01.2012 Pausentratsch brachte Vater vor Gericht
BONN. Zu seinem großen Erstaunen fand sich ein 47 Jahre alter Bonner am Dienstag auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht wieder. Eine Schulhofgeschichte seiner 15-Jährigen Tochter hatte dem Familienvater diesen unliebsamen Platz eingebracht.
Auf dem Pausenhof soll sie damit geprahlt haben, dass ihr Vater Drogen nehme und sie bei ihm in der Schreibtischschublade Haschischplatten gefunden habe. Diese habe sie dem Vater weggenommen und später weggeworfen. Als der 47-Jährige den Verlust bemerkt habe, soll er seiner Tochter gedroht und sie aufgefordert haben, ihm die Platten wiederzubesorgen.
Als eine Lehrerein diese Geschichte zu Ohren bekam, erstattete sie Anzeige. Von der Staatsanwaltschaft wurde der Behördenmitarbeiter daraufhin nicht nur wegen unerlaubten Drogenbesitzes in nicht in geringer Menge, sondern auch wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagt.
[…]Er könne sich das alles nur damit erklären, dass die Tochter, die vor Gericht keine Angaben machte, diese Geschichte erfunden habe, da er sich von seiner Frau getrennt hatte. Nach dieser Trennung habe die Tochter mehrfach erfundene Geschichten über ihn in Umlauf gebracht, so dass er zum Kneipengespräch geworden sei.
[..]Für das Schöffengericht kam schließlich nur ein Freispruch des 47-Jährigen in Frage. Der Vorsitzende monierte, dass die Anklage zu großen Teilen auf Hörensagen beruhte. Es habe keine objektiven Beweise gegeben – nur Mutmaßungen.
Artikel: http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/bonn/Pausentratsch-brachte-Vater-vor-Gericht-article609404.html ikel vom 25.01.2012
Anmerkung: Wurde die Tochter zur Falschaussage angestiftet?
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78. OLG Frankfurt am Main: Gericht spricht Pädagogen Schadensersatz aufgrund unberechtigter Verdächtigung wegen Kindesmissbrauchs zu
In einem Urteil hat das OLG Frankfurt am Main einem Sozialpädagogen Schadensersatz zugesprochen, weil dieser wegen Kindesmissbrauchs verdächtigt worden war.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen betreffend den sexuellen Missbrauch eines Kindes und auf Schadensersatz in Anspruch. Er hatte das betroffene Kind im Rahmen eines Schülerprojekts und als Fußballtrainer betreut. Die beklagte Psychotherapeutin gelangte im Rahmen einer therapeutischen Behandlung des Kindes zu der Einschätzung, es bestehe der Verdacht, dass der Kläger das Kind in den Jahren 2004 und 2005 sexuell missbraucht habe. Hierüber sprach sie nach Ende der Behandlung mit verschiedenen Personen. Der Kläger verlor seine Arbeitsstelle bei einem gemeinnützigen Verein und gab seine Tätigkeit als Pädagoge und Fußballtrainer auf. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Der Kläger führt all dies auf die Verdächtigungen der Beklagten zurück. Das LG hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe den Kläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht rechtswidrig verletzt. Die Unterrichtung des gemeinnützigen Vereins, für den der Kläger gearbeitet habe, sei zum Schutz des Kindes erforderlich gewesen.
Auf die Berufung des Klägers änderte das OLG das Urteil des LG nunmehr ab und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung der Äußerungen, sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.000 € zu und stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der diesem durch ihre Äußerungen entstanden sei. Zur Begründung führt das OLG aus, die Beklagte habe den Kläger rechtswidrig und schuldhaft in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, indem sie einen unnötig großen Personenkreis über ihren Verdacht unterrichtet habe. Sie hätte sich darauf beschränken müssen, ihren Verdacht gegenüber den für die Aufklärung zuständigen Behörden – städtische Stellen für Kinderschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft – zu äußern. Die Unterrichtung des Arbeitgebers des Klägers sowie anderer Personen hätte sie damals jedoch unterlassen müssen. Soweit sich die Beklagte darauf berufe, sie habe dies zum Schutz des Kindes für erforderlich gehalten, hätte es genügt, die zuständigen Behörden auf diese Einschätzung hinzuweisen.
Bei der Bemessung der Entschädigung sei zu berücksichtigen, dass der Verdacht der Beklagten zusätzlich als unberechtigt behandelt werden müsse. Da das Ermittlungsverfahren gegen den Kläger eingestellt worden sei, gelte für diesen die Unschuldsvermutung.
Die Entscheidung ist faktisch nicht anfechtbar.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19.05.2010 Az.: 1 U 49/09 Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 20.05.2010
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79. 8.12.2012 18-jährige Studentin täuschte Vergewaltigung vor
Ermittlungen der Polizei ließen die Lüge der jungen Frau schließlich auffliegen.
Innsbruck – Von einer vorgetäuschten Vergewaltigung berichtet die Polizei am Samstag in einer Aussendung. Eine 18-jährige Studentin hatte in der Nacht zum Samstag Anzeige erstattet. Drei bis vier unbekannte Burschen hätten versucht, sie zu vergewaltigen. Dabei sei sie auch mit einem Messer bedroht und verletzt worden, gab die junge Frau an.
Intensive Ermittlungen durch Beamte des Innsbrucker Kriminalreferates enttarnten die angebliche Vergewaltigung schließlich als Lüge. Der Frau wurde die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nachgewiesen. Warum die Frau ihre Anzeige erstattet hatte, gab die Polizei nicht bekannt. Jetzt muss die 18-Jährige wohl selbst mit einer Anzeige rechnen.
http://194.232.15.121/Tirol/5828509-2/18-j%C3%A4hrige-studentin-t%C3%A4uschte-vergewaltigung-vor.
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80. Der Fall Hans Hetzel beginnt am 01.09.1953
Allerdings muss wohl gesagt werden, dass Hetzel in den Verhören und nicht zuletzt durch den ermittelnden Staatsanwalt unter massiven Druck gesetzt wurde.
Am 17. Januar, 5 Tage nach Beginn der Gerichtsverhandlung, werden die Schlussplädoyers
gehalten. Der Staatsanwalt fordert für Hetzel lebenslange Zuchthausstrafe. Das Urteil wird am
frühen Abend verkündet: „Lebenslänglich wegen Mordes, lebenslanger Ehrverlust.“
Noch am selben Abend bedankt sich der Staatsanwalt per Telegramm bei Prof. Ponsold
Der Fall um Hans Hetzel sollte sich zu einem der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegszeit ausweiten.
Durch die Zustimmung des Wiederaufnahmeantrags durch das Oberlandesgericht Mannheim, wird Hans Hetzel am 30. April 1969 umgehend frei gelassen. Es dauert jedoch noch sechs weitere Monate bis zum Prozessbeginn.
Dieses Mal wird die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen – und das öffentliche Interesse ist enorm groß…
Die Urteilsverkündung im November fällt kurz aus: Hans Hetzel wird frei gesprochen.
81. FALSCHAUSSAGE IN DEN 80ERN 21.11.2008
Spätes Geständnis eines Polizisten
Eine Abgeordnete wird wegen Beamtenbeleidigung angezeigt und verurteilt. 25 Jahre später gesteht ein Polizist: “Wir haben gelogen”. Er und der Anwalt erinnern sich.
http://www.taz.de/!26180/
Anmerkung: Ein Geständnis, das fassungslos macht!
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82. Montag, 06.08.2001 Fachmann für Fehlurteile
Donald Stellwag aus Lauf bei Nürnberg saß acht Jahre unschuldig im Straubinger Gefängnis. Nach Schotts Überzeugung war Stellwag der Täter, der während eines Banküberfalls am 19. Dezember 1991 in Nürnberg von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Das Gericht glaubte damals dem Gutachter. Erst nach Stellwags Haftentlassung am 14. Februar 2001 ermittelte die Polizei den wahren Täter: Frank Michael G. aus Stuttgart. Für seine knapp 3000 Hafttage steht Stellwag nun eine Entschädigung von 20 Mark pro Tag zu….
AFFÄRE: Fachmann für Fehlurteile – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/affaere-fachmann-fuer-fehlurteile_aid_192814.html
19. Juni 2010 18:33 Donald Stellwag
“Einfach nur erschüttert”
Stellwags Anwalt erklärt: “Mein Mandant befände sich nun wieder in Untersuchungshaft, wenn er nicht so krank wäre.” In Untersuchungshaft saß Stellwag schon einmal. Zweieinhalb Jahre lang, vor dem fatalen Urteil des Nürnberger Landgerichts im Jahr 1994. Der Anwalt macht eine Pause, dann sagt er: “Es gibt Sachen, die glaubt man nicht.”
http://www.sueddeutsche.de/bayern/donald-stellwag-das-leben-ein-gefaengnis-1.962204-
Anmerkung: Es war nicht zu eruieren, wie es mit dem neuerlichen Prozess gegen Stellwag weitergegangen ist
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83. 4.12.2000 Die traurigen Tage von Sebnitz
Von Dahlkamp, Jürgen; Röbel, Sven; Smoltczyk, Alexander; Wassermann, Andreas; Winter, Steffen
Eine Kleinstadt im östlichsten Osten wurde zum Ort, an dem sich wie im Theater alle Leidenschaften bündelten und Bürger, Medien und Politiker die tiefsten Konflikte der Republik inszenierten. Doch was geschah eigentlich in Sebnitz? Ein Protokoll.
Nichts ist schlimmer als der Tod eines Kindes. Das ist gewiss. Ungewiss ist, wie es um ein Land bestellt sein muss, das sich über eine Woche lang der Barbarei für fähig gehalten hat: des bestialischen Mordes an einem Kind.
Es stand auf den Titelseiten aller Zeitungen: Ein Sechsjähriger, von einer Horde Neonazis jämmerlich in einem Spaßbad ertränkt, vor den Augen der Badegäste, und ringsum eine Kleinstadt, die drei Jahre lang mit dem kleinen Leichnam leben kann, ohne dass ein Wort von dem Mord nach außen dringt.
Das ganze Land zog sich ein grässliches Kleid an, stellte sich vor den Spiegel und sagte: “Passt.” Als wäre das zusammengeschneiderte Gewebe von Vermutungen, Widersprüchen, Schlampereien, selbst gesuchten Zeugenaussagen ein Maßanzug.
Das ist unglaublich. Das wurde geglaubt.
Kinder brauchen Märchen. Moderne Gesellschaften brauchen von Zeit zu Zeit Vorfälle, um zu wissen, woran sie mit sich sind. Die USA hatten den O.-J.-Simpson-Prozess und die Affäre Lewinsky, Belgien seinen Fall Dutroux. Geschichten jeweils, über die von allen geredet, gestritten, gegrübelt wurde.
Gesamtdeutschland im Jahre zehn hat sich die Herbsttage von Sebnitz ausgesucht. Sie sind es wert, noch einmal erzählt zu werden, samt ihrer Vorgeschichte.
DER SPIEGEL 49/2000
Anmerkung: Eine gute Zusammenfassung der Medien –Kampagnen!
14.02.2008 SEBNITZ. “Das Haus”, sagt Uta Schneider, “hat mir Angst gemacht.” Einschüchternd habe es auf sie gewirkt, und bedrohlich, so wie es all die Jahre dagestanden habe, das massige lindgrüne Fachwerkgebäude mit den kleinen Fenstern und der verlassenen Apotheke im Erdgeschoss – leer, verrammelt, abweisend. “Immer, wenn ich hier war in Sebnitz, habe ich einen großen Bogen darum gemacht.” Aber jetzt ist alles anders. Nicht einmal mulmig sei ihr jetzt mehr, wenn sie so wie an diesem Abend allein im Haus ist, unten in der Apotheke, in der nun wieder Licht brennt und die sie morgen, nach mehr als sieben Jahren, wiedereröffnet. “Als meine eigene Apotheke”, sagt Uta Schneider. “Und nicht mehr als die Center-Apotheke von damals.” Damals, das ist bald acht Jahre her. Da gehörten das Haus und die “Center-Apotheke” noch der Familie Kantelberg-Abdulla, Zugezogene aus dem Taunus im Westen. Eine deutsche Frau und ihr aus dem Irak stammender Mann, die Mitte der Neunzigerjahre mit ihren beiden Kindern nach Sebnitz gekommen waren. Es ist November 2000, als die Familie in der Bild-Zeitung angebliche Neonazis aus dem Ort beschuldigt, drei Jahre zuvor ihren Sohn Joseph im städtischen Freibad ertränkt zu haben. Auch Uta Schneider sei damals dabei gewesen, sagen sie. Sie hätte dem kleinen Joseph im Freibad Gift in die Limonade gegeben. Ihre Freunde hätten den dann bewusstlosen Jungen unter Wasser gedrückt. Uta Schneider sitzt in ihrer Apotheke, die einst den Kantelbergs gehörte, und schüttelt langsam den Kopf.
Schneiderhttp://www.berliner-zeitung.de/archiv/in-sebnitz-starb-ein-kind—und-eine-frau-wurde-zu-unrecht-des-mordes-verdaechtigt–jetzt-hat-sie-die-apotheke-der-eltern-des-toten-kindes-uebernommen-neueroeffnung,10810590,10531668.html
24.01.2001 Sebnitz Joseph starb an Herzversagen
Ein drittes medizinisches Gutachten hat belegt: Der sechsjährige Joseph Abdulla, dessen Tod nachträglich weltweit Aufsehen erregt hatte, ist infolge eines Herzversagens ertrunken.
Dresden – Der sechsjährige Joseph Abdulla, dessen Tod in einem Schwimmbad in der sächsischen Stadt Sebnitz nachträglich weltweit Aufsehen erregt hatte, ist auch einem dritten medizinischen Gutachten zufolge eines natürlichen Todes gestorben. Laut einem Bericht der “Sächsischen Zeitung” kommen auch die jetzigen Gutachter zu dem Schluss, dass der Junge infolge eines Herzversagens ertrunken sei.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte das dritte Gutachten in Auftrag gegeben, um sich Gewissheit zu verschaffen. Ein Staatsanwalt bestätigte dem Blatt, dass das Dokument jetzt vorliege und geprüft werde. Berichte vom vergangenen November, dass der Sohn einer deutschen Mutter und eines irakischen Vaters 1997 in dem Schwimmbad von jungen Rechtsextremisten gequält und ertränkt worden sei, hatten im vergangenen Jahr den Ruf der Stadt schwer geschädigt und zu einer Flut von Vernehmungen geführt.
http://www.spiegel.de/panorama/sebnitz-joseph-starb-an-herzversagen-a-113719.html
Joseph Kantelberg-Abdulla: “Die Geschichte der Mutter stimmt nicht”
http://www.tagesspiegel.de/politik/joseph-kantelberg-abdulla-die-geschichte-der-mutter-stimmt-nicht/182738.html
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84. 08.11.2012 Rentnerin versuchte, Ex-Mann zu erpressen
Ihr Ex-Mann sollte auf sein Geld verzichten – sonst sage sie, er habe die behinderte Tochter misshandelt. Für diese Erpressung wurde eine Rentnerin nun verurteilt.
Das Amtsgericht Ulm hat eine Rentnerin wegen versuchter Erpressung verurteilt. Die 67-Jährige aus dem Alb-Donau-Kreis erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße von 1800 Euro. Sie hatte ihrem Ex-Mann gedroht, der nach der Trennung Geldansprüche geltend machen wollte. Sie rief ihn an und sagte: Wenn er nicht auf das Geld verzichte, werde sie ihn beschuldigen. Sie werde dann erklären, er habe ihre behinderte Tochter – seine Stieftochter – misshandelt. Einige Tage später zeigte Rentnerin ihn tatsächlich an; das entsprechende Verfahren gegen ihn wurde als nicht verfolgbar eingestellt.
[...] Allerdings sagte die Richterin, gerade der schlimme Vorwurf gegen ihren Ex-Mann sei der Angeklagten anzulasten: Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs sei „im hohen Maße ehrverletzend“. Deshalb hielt Hölzel die sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung für notwendig. Ab einer Freiheitsstrafe von drei Monaten gibt es einen Eintrag ins Strafregister. Die Rentnerin ist nun also vorbestraft.
Vor allem einer Argumentation der Verteidigung wollte Richterin Hölzel nicht folgen: Die Angeklagte habe mit ihrer Drohung in einer Kurzschlussreaktion gehandelt, nachdem sie erfahren habe, dass ihr Ex-Mann eine Stelle antritt, bei der ihm behinderte Menschen anvertraut werden. Vor dem Hintergrund, dass er sich schon an ihrer Tochter vergangen habe, sei die Rentnerin so geschockt gewesen, dass sie mit der bekannten Drohung reagiert habe.
Richterin Hölzel sagte dazu in ihrer Urteilsbegründung: „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.“ Die Angeklagten habe nicht gedroht, um Menschen vor einer Misshandlung durch den Ex-Mann zu schützen, sondern um ihn von seinen Geldforderungen abzubringen. Sie warf der Angeklagten vor: „Es ging Ihnen nur ums Geld.“
weiterlesen: http://www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/Rentnerin-versuchte-Ex-Mann-zu-erpressen;art1158552,1713149
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85. 27.11.2012 Zu Unrecht verurteilt: 5975 Euro für 239 Tage Haft
Ein 44-Jähriger wurde jahrelang zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt. Jetzt wurde er freigesprochen – das Opfer hatte sich die Geschichte ausgedacht.
HANNOVER. Die Hände gefaltet, ein kurzer Blick nach oben, ein stummer Stoßseufzer: So nahm Dirk B. (44) den Freispruch im Landgericht gestern auf. Seine Mutter hatte zuvor Tränen vergossen. Seit März 2010 erlebte die Familie einen Alptraum. Dirk B. sollte die 14-jährige Tochter von Freunden zwei Mal vergewaltigt haben. Dafür wurde der Wachmann in zwei Instanzen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht Celle hob das Urteil am 18. November auf.
Dienstag sprach Richter Harald Zimbehl den Angeklagten ohne Wenn und Aber frei. Im Glaubwürdigkeitsgutachten ließ Psychologin Beate Daber keinen Zweifel daran, dass die Aussagen des scheinbaren Opfers nicht glaubhaft sind. „Sie hat eine Borderline-Persönlichkeit. Damit verbunden ist, dass die Zeugin Probleme hat, Realität und Phantasie zu trennen“, so die Psychologin.
Die Zeugin blieb gestern dem Prozess fern. Ihr Anwalt erklärte: „Sie kann keine verlässlichen Angaben machen, da sich ihre Erinnerungen mit Schein- und Pseudoerinnerungen vermischt haben.“
Warum denkt sich eine junge Frau so eine Lügengeschichte aus? Sie hat den Patenonkel ihres Bruders ins Gefängnis gebracht. „Sie hat nicht absichtlich falsch ausgesagt“, erklärt die Psychologin. Die Gutachterin vermutet ein Kinderheitstrauma auf Grund eines sexuellen Missbrauchs bei der Zeugin. An sich hätten ihre Aussagen wegen der vielen Details einen überzeugenden Charakter. „Aber sie sind nicht stimmig“, erklärt Daber. So habe sie sich bei der Schilderung einer versuchten Vergewaltigung auf einem Spielplatz „schnell zu Dramatisierungen anregen lassen“. Nach der ersten Vergewaltigung im Sommer 2006 habe sie gegenüber ihren Eltern keine Traumafolgen gezeigt. Die junge Frau hatte erstmals 2010 von den Vergewaltigungen erzählt.
Für Dirk B. ist nach drei Prozessen, 239 Tagen Gefängnis und fast drei Jahren Strafverfolgung ein Martyrium zu Ende gegangen. Die 5975 Euro Haftentschädigung dürften kaum ein Trost sein.
http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Zu-Unrecht-verurteilt-5975-Euro-fuer-239-Tage-Haft
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86. 17.12.2012 Sechs Monate unschuldig in Haft
Der Vorwurf wog schwer. “Erheblichste Zweifel” an der Schuld des Angeklagten haben jedoch dazu geführt, dass ein 47-jähriger Illertisser nun vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden ist.
Sechs Monate saß ein 47 Jahre alter Illertisser in Untersuchungshaft – nach Ansicht des Landgerichts Memmingen ist er unschuldig. Vor der Großen Strafkammer musste sich der zweifache Familienvater gestern wegen Vergewaltigung verantworten. Laut Anklage war er am 13. Juni diesen Jahres in das Haus seiner Nachbarin eingedrungen, hatte die 41-Jährige an den Haaren ins Schlafzimmer geschleift. Dort soll er die Frau bedroht, ihr Nachthemd zerrissen und sich auf sein Opfer gelegt haben.
Dieser Vorwurf ließ sich nach Ansicht des Gerichts nicht halten. Es sprach den Angeklagten nach gut sechsstündiger Verhandlung frei. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Der 47-Jährige verließ den Saal als freier Mann. Für die Haft wird er finanziell entschädigt.
Während die 41-Jährige als Zeugin widersprüchliche Angaben machte und sich in der gestrigen Hauptverhandlung trotz mehrfacher Nachfragen nicht mehr daran erinnern konnte, ob es überhaupt zum gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr kam, bestritt der Angeklagte den Vorwurf energisch. Er sagte aus, ein mehrmonatiges Verhältnis mit seiner Nachbarin und mehrfach Sex mit dieser gehabt zu haben – stets mit Zustimmung seiner Geliebten, auch an besagtem 13. Juni. „Wir haben ganz normal miteinander geschlafen.“ Der Illertisser gab ferner an, er habe die Affäre an jenem Tag beenden wollen und das seiner Nachbarin auch gesagt. Deshalb sei es zum Streit gekommen.
Das sah das Gericht ähnlich. „Die Kammer ist davon überzeugt, dass es ein gewaltfreier, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr war“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein in ihrer Urteilsbegründung. Sie betonte: „Wir haben erheblichste Zweifel an der Schuld des Angeklagten.“ Mehr noch: Die Richterin warf dem angeblichen Opfer vor, an entscheidender Stelle gelogen zu haben. Sie habe ihren Nachbarn angezeigt, um die Affäre zu verschleiern und ihre eigene Ehe nicht zu gefährden. „Hätte der Ehemann von dieser Beziehung erfahren, hätte das natürlich zu einigen Turbulenzen geführt.“
[...] „Unsere Aufgabe ist es, das genau zu prüfen“, sagte Brigitte Grenzstein. Die Tat könne dem Angeklagten in keiner Weise nachgewiesen werden. „Die Affäre des 47-Jährigen mag unmoralisch sein. Sie reicht aber bestimmt nicht aus, eine langjährige Haftstrafe zu verhängen.“
Ganzer Text: http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu_ulm/Sechs-Monate-unschuldig-in-Haft;art1158550,1772213
Anmerkung: Richterin Grenzstein konnte es sich nicht verkneifen, den Freispruch abzuwerten, in dem sie sofort die Moralkeule geschwungen hat!
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87. Freispruch: Eine dramatische Wendung in der Hauptverhandlung
Laut Anklage soll im Februar 2011 ein 30-jähriger Mann versucht haben, ein 14-jähriges Mädchen, das er aus dem Internet kannte, in sein Auto zu zerren. Als ein 28-jähriger Passant helfend eingriff, gab der 30-Jährige mit seinem Fahrzeug Gas und zog den jüngeren Mann einige Meter mit den Wagen mit bis der unfreiwillige Mitfahrer gegen einen Laternenpfahl prallte und verletzt liegen blieb. Vor dem Amtsgericht Grevesmühlen musste sich der Fahrer nun wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Vor dem Gericht verlas der Strafverteidiger eine Erklärung des Angeklagten, die den Fall in ein anderes Licht rückte. So hätte sich das Mädchen schon zuvor mehrfach einvernehmlich mit ihm getroffen. Bei dem Treffen im Februar kam dann der 28-Jährige mit Sturmhaube und Handschuhen bekleidet auf den Angeklagten zugestürmt. In Todesangst fuhr er los und verletzte den Angreifer somit in Notwehr.
Wie sich später herausstellte, war der Passant auch gar kein Passant, sondern ein Freund des Mädchens. Auch wurde ein Messer bei ihm gefunden. Vor Gericht selbst wollten weder die heute 16-Jährige noch der Geschädigte aussagen. Während sich das Mädchen auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief, um sich nicht selbst der Gefahr einer möglichen Strafverfolgung auszusetzen, wollte sich der Geschädigte an den Tattag nicht mehr erinnern können.
Das Gericht entschied auf Freispruch. Der Richter gab zu, dass es im ersten Moment so aussah, als hätte tatsächlich ein Übergriff auf ein Mädchen stattgefunden. Die Aussagen des Angeklagten seien aber nicht zu widerlegen und in sich schlüssig.
http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht/freispruch-eine-dramatische-wendung-in-der-hauptverhandlung/
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88. BRUTALE SEX-ATTACKE EINES VORBESTRAFTEN GEWALTTÄTERS IN EISLEBEN
Ex-Frau in diesem Haus 23 Stunden vergewaltigtVon T. SCHOLTYSECK
Eisleben – Bedroht – verschleppt – vergewaltigt. 23 Stunden dauerte das Martyrium einer Eisleberin (32). Als die Polizei sie befreien wollte, prügelte ihr Peiniger auch noch die Beamten.
http://www.bild.de/regional/leipzig/vergewaltigung/brutale-sex-attacke-auf-ex-frau-26090502.bild.html
Polizei beendet Martyrium in Eisleben
Ein Fall von Freiheitsberaubung und mehrfacher Vergewaltigung ist am Donnerstagnachmittag in Eisleben mit einem großen Polizeieinsatz beendet worden.
Straftat: Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1342037194971
Der Haftrichter entließ den seit Donnerstagabend in Polizeigewahrsam sitzenden 45-Jährigen inzwischen. Es konnte keine Schuld des Tatverdächtigen festgestellt werden, so sagte der Sprecher.
http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-mitteldeutschland/vorwurf-der-vergewaltigung-45-jaehriger-verschleppt-ex-freundin-in-eisleben/r-polizeiticker-mitteldeutschland-a-154263.html
Richter setzt Verdächtigen auf freien Fuß
Der 47-jährige Eisleber, der am Donnerstagnachmittag unter dem Verdacht, eine Frau mehrfach vergewaltigt zu haben, festgenommen wurde, ist auf freiem Fuß. Wie die Polizei mitteilte, wurde der Tatverdächtige am Freitagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt, der “die Freiheitsentziehung aufgehoben hat”, so ein Polizeisprecher. Nach Angaben der Polizei soll das vermeintliche Opfer widersprüchliche Angaben zum Tathergang gemacht haben. Es werde aber auf jeden Fall weiter ermittelt, so die Polizei.
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1342037197053
Anmerkung: Aber die Presse hat daraus schon einen “grossen Fall” gebastelt. BILD sogar Namen und Adresse veröffentlicht! Ein Foto des Wohnhauses eingestellt!
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89. 18.07.2011 GÜTERSLOH Freispruch: 43-Jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Zeugin verwickelt sich in Widersprüche
Gütersloh (rb). Die Vorwürfe der Vergewaltigung und zweifachen gefährlichen Körperverletzung einer jungen Frau sowie der Bedrohung ihrer Familie ließen sich nicht nachweisen. “Es gibt einfach zu viele Unwägbarkeiten”, sagte Vorsitzende Richterin Monika Wittkamp. Aus Mangel an Beweisen sprach das Schöffengericht einen 43-Jährigen frei. Der Gütersloher hatte während der Verhandlung immer wieder den Kopf geschüttelt und die Anklagepunkte bis zuletzt bestritten.
Drei Stunden lang war die Opfer-Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Dabei hatte fast ständig geweint, wie es nun hieß. Sie habe “selten eine Zeugin gesehen, die bei ihrer Aussage emotional so stark bewegt war”, wertete die Nebenklägervertreterin die Angaben ihrer Mandantin als konstant und glaubhaft. Im Übrigen gelte: “Keine wahre Aussage ist ohne Widersprüche.”
Der Frau gehe es auch nicht darum, dem Angeklagten zu schaden, sondern das Erlittene aufzuarbeiten. Die erfahrene Opfer-Anwältin schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an, die ebenfalls “keine Anhaltspunkte” sah, dass die 26-Jährige etwas erfunden haben könnte. Sie forderte eine Freiheitsstrafe vor drei Jahren.
Einen anderen Eindruck machte die junge Mutter auf den alt gedienten Verteidiger. Er führte deren Gefühlszustand auf den Lebenswandel zurück. “Ich rede hier nichts schön”, hielt er auch den Angeklagten für mitverantwortlich für die “schwierige Beziehung” der beiden, die 2002/03 befreundet gewesen waren. Aber in den Aussagen der Frau wie auch der anderen Zeugen seien “zahlreiche, zahllose Widersprüche” zu entdecken.
Nicht nachvollziehbar sei, so der Anwalt weiter, dass die damals schwangere Zeugin bei einem nächtlichen Hilfe-Anruf aus einem Leipziger Hotel ihrer Mutter nichts von dem Tritt in den Unterleib erzählte, den der Angeklagte ihr versetzt haben soll. Die angebliche Vergewaltigung solle einmal im Sommer, dann im März 2003 geschehen sein. “Ich kann der Frau einfach nicht glauben”, sagte der Verteidiger und plädierte auf Freispruch.
Dem entsprachen die Richter. Sie hätten Probleme gehabt, den angeklagten Sachverhalt festzustellen, zumal zeitlich einzuordnen, begründete die Vorsitzende den Freispruch. Man sei überzeugt, dass es in der Beziehung “viel Stress” auch durch den Angeklagten gegeben habe. Doch man wisse nicht, wer hier die Wahrheit spreche, das Ergebnis sei “unbefriedigend”. Falls sich der Angeklagte doch schuldig gemacht habe, sei das Urteil “ein großes Unrecht” am Opfer. Doch blieben für eine Verurteilung zu viele Zweifel.
http://www.nw-news.de/lokale_news/guetersloh/guetersloh/4737501_Freispruch_Zweifel_an_Aussage_des_Opfers.html
Anmerkung: Was ist das für eine Ansicht: “Keine wahre Aussage ohne Widersprüche? Es gibt nur eines: Die Wahrheit, sonst nichts! Wer keinen Grund zu Lügen hat, der verwickelt sich nicht in Widersprüche. Und dann… die guten alten Tränen, die stärkste Waffe einer Frau um etwas durchzusetzen, um zu beeindrucken!
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90. 20.10.10 20-jährige Frau bekommt für vorgetäuschte Vergewaltigungen Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht Remscheid hat eine 20-jährige Frau für schuldig gesprochen, mindestens in zwei Fällen Vergewaltigungen vorgetäuscht zu haben.
In einem Fall hatte sie einen Mann in einer Diskothek kennengelernt, war danach bei ihm fünf Tage zu Hause, hatte einvernehmlichen Sex und erstattete dann Anzeige. Im zweiten Fall hatte sie im angetrunkenen Zustand mit zwei Männern Sex und rief danach mit ihrem Handy die Ordnungshüter.
Auf die Frage des Richters, warum sie die Sexpartner angezeigt hatte, sagte die Verurteilte: “Ich war betrunken.” Die schon in anderen Fällen zu Sozialstunden und Jugendarrest verurteilte Frau muss zusätzlich zur sechsmonatigen Bewährungsstrafe 200 Sozialstunden ableisten.
http://www.shortnews.de/id/855916/20-jahrige-frau-bekommt-fur-vorgetauschte-vergewaltigungen-bewahrungsstrafe
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91. 8.0.2010 Würzburg: Zwei Frauen nach Disko- und Spielhallenbesuch von Trio vergewaltigt – Ergebnis intensiver Ermittlungen/Vergewaltigung war vorgetäuscht
Nachdem in der ersten Januarwoche zwei Vergewaltigungen bei der Würzburger Polizei angezeigt worden waren, haben die intensiven Ermittlungen derKriminalpolizei Würzburg jetzt in einem Fall zu einer entscheidenden Wende geführt. Wie sich bei erneuten Vernehmungen einer 35-Jährigen herausstellte, hat die Frau die Vergewaltigungfrei erfunden. Im zweiten Fall, bei dem eine 17-Jährige in einem Pkw sexuell genötigt wurde, sind die Ermittlungen weiterhin in vollem Gange.
Die Vergewaltigung, die sich jetzt als frei erfunden entpuppte, hatte sich nach Angaben der 35-Jährigen angeblich in den frühen Morgenstunden des 03. Januar in der Nürnberger Straßeabgespielt. Dort war die Frau nach ihrer Darstellung von drei Unbekannten in ein Gebüsch gedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen worden.
Die Angaben waren derart detailliert und glaubhaft, so dass zunächst keinerlei Anlass dafür bestand, an ihrer Aussage zu zweifeln. Entsprechend intensive Ermittlungen waren daraufhin von der Kriminalpolizei Würzburg in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeleitet worden. Zum Tatablauf wurde die Geschädigte von der Sachbearbeiterin in den folgenden Tagen auch mehrfach vernommen, wobei sich nach und nach erste Ungereimtheiten ergaben.
Aufgrund der immer deutlich werdenden Widersprüche gab die 35-Jährige schließlich am Donnerstag zu, die Vergewaltigung erfunden zu haben. Das Motiv dafür liegt im privaten Bereich. Wegen der falschen Angaben bei der Polizei wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat einleiten.
Weiter in vollem Gange sind die Ermittlungen dagegen im Fall einer 17-Jährigen, die am Silvestertag nach 01.00 Uhr laut ihren Angaben von drei Unbekannten zu sexuellen Handlungen gezwungen worden war. Auch hier hatten die sehr intensiven Befragungen durch die Kriminalpolizei Würzburg dazu geführt, dass die junge Frau zwischenzeitlich einräumte, entgegen ihren ersten Einlassungen in den Pkw der Männer eingestiegen zu sein, der auf dem Parkplatz der Spielhalle “Novolino” in der Gattinger Straße abgestellt war.
http://novus.nox-nigra.com/?p=4153
Anmerkung: Auch hier fällt auf: Warum hat die 17-jährige bei der ersten Vernehmung gelogen?
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92. 04.09.09 NEUKÖLLN Frau täuscht Vergewaltigung vor
Eine Vergewaltigung, die am 27. August 2009 durch eine 19-jährige deutsche Staatsangehörige angezeigt worden war, wurde nur vorgetäuscht. Allerdings löste die angebliche Tat am selben Tag am Buckower Damm in Berlin-Neukölln eine Demonstration der rechtsextremistischen Kameradschaft “Frontbann 24″ aus.
Die Frau hatte behauptet, in der vorangegangenen Nacht von zwei Männern mit Migrationshintergrund in Britz vergewaltigt worden zu sein. Gegenüber Beamten der zuständigen Fachdienststelle beim Landeskriminalamt räumte sie nun ein, die Tat erfunden zu haben. Gegen die 19-Jährige wurde ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet
http://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article1163613/Frau-taeuscht-Vergewaltigung-vor.html
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93. 02.02.2008 REBECCA K. HAT EINEN PREIS FÜR ZIVILCOURAGE BEKOMMEN, WEIL SIE SICH NEONAZIS IN DEN WEG GESTELLT HAT. DOCH ES GIBT NOCH IMMER ZWEIFEL AN IHRER GESCHICHTE
Die Heldin von Mittweida
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/rebecca-k–hat-einen-preis-fuer-zivilcourage-bekommen–weil-sie-sich-neonazis-in-den-weg-gestellt-hat–doch-es-gibt-noch-immer-zweifel-an-ihrer-geschichte-die-heldin-von-mittweida,10810590,10536244.html
14.05.2008 Die unglaubliche Geschichte der Rebecca K.
Vor drei Monaten wurde Rebecca K. noch als Heldin gefeiert. Weil die junge Frau im vergangenen November, damals 17, gegen Skinheads im westsächsischen Mittweida eingeschritten war, die ein kleines Mädchen drangsalierten – behauptete sie. Außerdem gab sie an, die Rechtsextremen hätten sie angegriffen und ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/anklage-in-hakenkreuz-fall-die-unglaubliche-geschichte-der-rebecca-k-a-553210.html
Es geht um den Fall der Rebecca K. Das heute 18 Jahre alte Mädchen aus Mittweida in Sachsen hatte im November 2007 für Schlagzeilen in aller Welt gesorgt. Sie sei von vier Glatzköpfen aus der Neonazi-Szene angegriffen worden, als sie einem fünf Jahre alten Mädchen aus einer Aussiedlerfamilie zur Hilfe geeilt sei. Die Männer hätten ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt. So berichtete es die junge Frau der Polizei. Die bestätigte den ungeheuerlichen Vorfall. Am 26. November 2007 tagte der Beirat des „Bündnisses“ unter Vorsitz von Cornelie Sonntag-Wolgast. Sie schlug vor, Rebecca K. einen eigens zu schaffenden „Ehrenpreis für Zivilcourage“ zu verleihen. Dagegen gab es keinen Widerspruch.
Mitte Dezember aber teilte die Polizei mit, dass sich der Vorfall anders zugetragen haben könnte. Man gehe dem Verdacht nach, Rebecca K. habe sich das Hakenkreuz selbst in die Haut geritzt. Das Gutachten des Hamburger Gerichtsmediziners Klaus Püschel kam zu dem Ergebnis, dass dies eindeutig der Fall sei. Zudem konnte die Polizei keine Zeugen für den Vorfall finden, obwohl Rebecca K. behauptet hatte, Leute hätten von Balkonen zugesehen, ohne einzugreifen. Die Mutter des kleinen Mädchens, für das Rebecca K. eingetreten sein will, sagte aus, ihre Tochter sei an besagtem Tag nicht in der Stadt gewesen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelte nun gegen Rebecca K. wegen des Verdachts auf Vortäuschung einer Straftat.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/hakenkreuz-fall-von-mittweida-und-am-ende-frohlockt-die-npd-1540131.html
17.05.2008 Und am Ende frohlockt die NPD
Gegen alle Bedenken: Eine junge Frau behauptet, von vier Neonazis überfallen worden zu sein und erhält vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ einen Ehrenpreis. Obwohl die Staatsanwalt schon wegen Vortäuschung einer Straftat ermittelt. Nun will das Bundesinnenministerium über Konsequenzen beraten.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/hakenkreuz-fall-von-mittweida-und-am-ende-frohlockt-die-npd-1540131.html
Freitag, 14.11.2008…Rebecca K. schuldig gesprochen…
Im Hakenkreuzfall von Mittweida wurde K. wegen Vortäuschens einer Straftat schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Hainichen sah es am Freitag in seinem Urteil als erwiesen an, dass die junge Frau Anfang November 2007 einen Überfall von Neonazis vorgetäuscht und sich selbst ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hatte. Die Richter verurteilten sie in nichtöffentlicher Sitzung zur Ableistung von 40 Arbeitsstunden….
weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/hakenkreuzfall-rebecca-k-schuldig-gesprochen_aid_348568.html
Anmerkung: Es muss nicht immer eine Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung , oder sexuellen Missbauch sein. Frauen lügen auch bei anderen Gelegenheiten , wie man an diesem Fall sieht. Und nun stelle man sich einen Lynchjustizaufruf wie im Fall Lena, oder der von Stokowski vor… nicht auszudenken!
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94. 11.03.09 Nach spektakulärem Leichenfund: Staatsanwalt sieht keinen Handlungsbedarf
Toter Bauer saß auf Beifahrersitz
Muss der Fall um den ermordeten Landwirt Rudi Rupp aus Neuburg neu aufgerollt werden? Nachdem am Dienstag der Mercedes des Bauern mit seiner Leiche auf dem Beifahrersitz aus der Donau geborgen wurde, liefen am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft in Ingolstadt die Drähte heiß. Doch der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter sieht die Ereignisse wenig dramatisch. Zwar sei es für die Ermittlungsbehörden immer gut, wenn man zu einem Mordfall auch eine Leiche habe, an den Fakten des Falles ändere dies aber nichts.
Zur Erinnerung: Im Mai 2005 waren Hermine Rupp (heute 53) und der Verlobte ihrer ältesten Tochter, Matthias E. (heute 25), zu achteinhalb Jahren verurteilt worden – wegen gemeinschaftlichen Totschlags.
Sie sollen den seit 2001 vermissten Bauern Rudi erschlagen, zerstückelt und dann an die Hofhunde verfüttert haben. Das hatte Matthias E. in einem Polizeiverhör gesagt, später die Aussage aber widerrufen.
Jetzt steht fest: Rudi Rupps Leiche wurde nicht zerstückelt und auch nicht verfüttert. Heißt das, dass auch anderen Fakten nicht stimmen?
Staatsanwalt Dr. Helmut Walter: „Nein, dafür gibt es keine Hinweise. Außerdem war die Zerstückelung damals nicht für die Verurteilung ausschlaggebend. Wir hatten ja viele andere Indizien.“ Nur – warum erfindet jemand solche Horrorgeschichten und belastet sich damit auch noch selbst? Dr. Walter kann darüber nur spekulieren.: „Die Angeklagten genossen es damals sehr, im Mittelpunkt zu stehen…“
Was ist mit Rudi Rupp wirklich passiert? Antworten auf diese Frage muss die Obduktion bringen, die am Mittwoch in der Münchner Rechtsmedizin begann.
Weiterlesen: http://www.tz-online.de/aktuelles/bayern/toter-bauer-beifahrersitz-100447.html
09.02.2011 Schlagabtausch im Rupp-Prozess
Landshut (DK) Einen anderen Staatsanwalt im Prozess um den Tod des Neuburger Landwirt Rudi Rupp hat gestern Verteidigerin Regina Rick gefordert. Sie beklagte sich massiv über das Verhalten des Anklagevertreters Ralph Reiter vor dem Landshuter Landgericht. Die Unterbrechungen ihrer Fragen durch Reiter sei ein “unerhörter Vorgang”. Außerdem habe der Staatsanwalt den Verteidigern mit einem Strafverfahren gedroht, wenn sie weiterhin spekulative Fragen stellen würden.
Verteidiger Klaus Wittmann fragte sogar, ob Reiter wohl mit diesem Vorgehen die Strategie verfolge, sich zum “Sitzungspolizisten” aufzuspielen. Reiter habe seine Objektivität verspielt. Einseitig ziele alles von Reiters Seite auf eine Verurteilung ab, sagte Rick.
Die drei Angeklagten sitzen seit Oktober 2010 auf der Anklagebank. Rupps Ehefrau sowie die beiden Töchter und der Ex-Verlobte einer Tochter waren 2005 zu teilweise langen Haftstrafen wegen Totschlags und Beihilfe dazu verurteilt worden. Sie hatten teilweise in – anschließend widerrufenen Geständnissen – erklärt, den Landwirt erschlagen, zerstückelt und an die Hofhunde verfüttert zu haben. Das erwies sich jedoch als völlig falsch: Im März 2009 wurde die vollständige Leiche Rupps mitsamt seinem Auto in der Donau gefunden.
Im Wiederaufnahmeverfahren will das Landgericht Landshut daher seit Oktober klären, wie der Landwirt zu Tode kam. Das Verfahren gegen eine Tochter wurde mittlerweile wegen ihrer Schwangerschaft abgetrennt. Seit Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens liefern sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft regelmäßig Wortgefechte.
So erklärten die Anwälte gestern, ein Polizeibeamter habe falsche Aussagen vor Gericht gemacht – ein Verfahren müsse definitiv eingeleitet werden. Druck sei sehr wohl auf die Angeklagten ausgeübt worden; solcher Druck könne auch durch Androhungen, falsche Verdächtigungen und Schreien aufgebaut werden. Hier kam der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh aus dem Ursprungsverfahren 2004 ins Spiel – die Verteidiger nannten es einen “ungeheuerlichen Vorgang”, dass Veh im jetzigen Prozess erklärt habe, er sei nach wie vor der Überzeugung, dass Rupp zu Hause umgebracht worden sei.
Ganzer Artikel : http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/wochennl062011-Schlagabtausch-im-Rupp-Prozess;art155371,2379789
28.02.2011 STRAFJUSTIZ Schämt sich keiner? Von Friedrichsen, Gisela
Viel Überzeugung, kein Beweis: Der Justizskandal im Fall des Bauern Rudolf Rupp endet mit einem drittklassigen Freispruch. Von Gisela Friedrichsen
Ende gut, alles gut? Am 13. Mai 2005 war die Witwe des Bauern Rudolf Rupp samt ihren zwei Töchtern und einem Freund der älteren vom Landgericht Ingolstadt zu Freiheitsstrafen bis zu achteinhalb Jahren verurteilt worden, “zur Überzeugung des Gerichts überführt im Wesentlichen durch die Aussagen der Vernehmungsbeamten”. Viel mehr als deren Überzeugung vom vermeintlichen Tatgeschehen gab es nicht.
Vor allem gab es keinen einzigen Beweis dafür, dass Rupp in der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober 2001 von seiner Familie umgebracht, zerstückelt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen worden war, wie es die Anklage und später das Gericht in seinem Urteil behaupteten. Heute weiß man, warum.
[...] Die Tatversion, die damals zum Verurteilen reichte, wurde nur durch wirre Aussagen der Angehörigen Rupps untermauert, ohne dass die Richter auf das Zustandekommen dieser Geständnisse viele Gedanken verschwendet hätten. War der trinkfreudige Bauer nach einem Wirtshausbesuch überhaupt nach Hause gekommen? Bis heute weiß es nur die Familie sicher. Doch die Ingolstädter Richter schrieben auf Seite 55 ihres Urteils, und ihre Diktion verrät, dass sie die Zähne dabei zusammengebissen haben: “Die Kammer ist zu der Überzeugung gekommen, dass es keine Alternative gibt, die ein Verschwinden des Rudolf Rupp erklären und somit das Heimkommen des Rudolf Rupp widerlegen würde.”
Nicht nur die Staatsanwaltschaft hält bis heute an dieser Überzeugung fest, auch wenn sie ehrlicherweise zugeben müsste, dass sie sich damals furchtbar geirrt hat. Doch Fehler zuzugeben fällt schwer.
[...] An dieser Gewissheit hätte sich nichts geändert, wenn nicht im März 2009, als die Hauptangeklagten schon 1882 Tage im Gefängnis hinter sich hatten, das Auto doch noch gefunden worden wäre. Man zog es aus der Donau – und mit ihm eine Leiche hinter dem Lenkrad: Rudi Rupp. Weichteile des Halses oberhalb des Kragens seines Hemdes fehlten. Fischfraß, vermuteten die Rechtsmediziner. Und: Keine Anzeichen für Gewalt.
[...]Trotz Kenntnis dieses Obduktionsergebnisses hielt die bayerische Justiz das Urteil für “im Ergebnis richtig”. Alle rechtlichen Mittel wurden aufgeboten, die Wiederaufnahme des Falls zu verhindern, die die neuen Verteidiger – Regina Rick, Klaus Wittmann, Bernd Scharinger und Kerstin Knapp – anstrebten.
[...] Ein Beamter der Kripo, der nicht zur Ermittlungsgruppe gehörte und dessen Name nicht genannt werden soll, sagt: “Man muss sich das so vorstellen, dass sich die Überzeugung des Oberstaatsanwalts im Kopf des kleinen Beamten verselbständigt. Er spurt.
[...] Am Freitag sind die Angeklagten halbherzig freigesprochen worden. Eine Entschädigung wurde ihnen verweigert. Schließlich hätten sie die Anklage “selbst verschuldet”, so der Vorsitzende Theo Ziegler. Und: “In der Zusammenschau sind wir fast der vollen Überzeugung, dass Rupp heimkam und einer oder mehrere der Angeklagten die Todesursache setzten.” Aber wer und wie?
Ein gutes Ende? Verteidigerin Rick: “Ich habe mich das ganze Verfahren über gefragt, ob sich nicht mal einer schämt.” ◆
Wie immer ausgezeichnet Gisela Friedrichsen : http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77222581.html
9.03.2012 Justizskandal im Fall Rudi Rupp Polizeivideos belegen Manipulation der Aussagen
Von Julia Jüttner
2001 kommt der Bauer Rudi Rupp ums Leben. Zwei Töchter, Ehefrau und Schwiegersohn gestehen, ihn getötet und zerstückelt zu haben. Fünf Jahre später wird sein Leichnam aus der Donau geborgen. SPIEGEL TV zeigt nun exklusiv, wie es zu den falschen Geständnissen kommen konnte.
Für Rudi Rupp ist der 13. Oktober 2001 ein Freitagabend wie jeder andere Abend auch. Der Bauer aus Neuburg an der Donau fährt mit seinem Mercedes zur Gaststätte des örtlichen Sportvereins, setzt sich an den Stammtisch, allerdings ein wenig abseits wie immer. Gesellschaft leistet ihm keiner. Zu oft ist er direkt vom Stall ins Wirtshaus gestolpert, hat sich in Latzhose und Gummistiefeln hingehockt und vor sich hingedünstet.
Rudi Rupp trinkt selbst für bayerische Verhältnisse viel. Mit steigendem Alkoholpegel wird er streitlustig, auch deshalb gesellt sich selten jemand zu ihm. Acht große Weißbier und eine Schachtel Zigaretten lässt er an jenem Abend anschreiben. Gegen ein Uhr in der Früh wankt er aus der Kneipe, klemmt sich mit schätzungsweise 2,5 Promille hinters Lenkrad und rammt beim Ausparken einen Blumenkübel. Es ist das letzte Mal, dass der 52-Jährige lebend gesehen wird. Ab diesem Zeitpunkt bleiben Rudi Rupp und auch sein Mercedes verschwunden.
[…]Der Kieler Professor Günter Köhnken, Leiter des Instituts für Rechtspsychologie, bewertet für SPIEGEL TV die Polizeivideos und zeigt sich entsetzt darüber, dass die Aufnahmen zwischenzeitlich unterbrochen wurden. In jener Pause muss ein Gespräch zwischen den Befragten und den Ermittlern stattgefunden haben.
[…]Richter Georg Sitka, der die Ehefrau des Bauern und den Verlobten der Tochter im Mai 2005 wegen Totschlags verurteilte, sagt im SPIEGEL-TV-Film: “Für mich beruflich ist das kein Supergau.” Für die Familie sei es das durchaus.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wie-die-polizei-im-fall-rudi-rupp-die-verdaechtigen-unter-druck-setzte-a-822276.html
3.12.2012 FALL RUPP ”Abschaum”: Staatsanwaltschaft fordert 20 Monate ohne Bewährung
Staatsanwaltschaft fordert 20 Monate ohne Bewährung und nennt den Angeklagten “Abschaum”. Verteidiger plädieren auf Freispruch. Anwältin Regina Rick: “Vor einer solchen Polizei habe ich Angst
Ganzer Beitrag: http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Abschaum-Staatsanwaltschaft-fordert-20-Monate-ohne-Bewaehrung-id22998676.html
18. Dezember 2012 Oberstaatsanwalt mit Sündenkatalog
“Wir können auch anders”, soll der Polizeibeamte gesagt haben, und dann habe er dem Zeugen, der nicht so aussagte, wie die Polizei sich das gewünscht hatte, seine Dienstpistole an den Kopf gehalten. So hat es der Schrotthändler Heinrich H., 65, als Zeuge in dem Prozess um den Tod des Landwirts Rudolf Rupp berichtet, der angeblich von seiner Familie ermordet und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen worden war (und dessen Leiche später im Auto sitzend in der Donau gefunden wurde).
Der Staatsanwalt hat dann nicht etwa ein Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Polizeibeamten aus Ingolstadt eingeleitet, sondern den Schrotthändler angeklagt: wegen falscher Verdächtigung. Jetzt hat der Landshuter Amtsrichter Bernhard Suttner den Schrotthändler freigesprochen.
Nachlesen: http://www.sueddeutsche.de/bayern/methoden-der-polizei-absonderlichkeiten-aus-der-verhoerstube-1.1554051-2
21.12.2012 Und noch mal von vorn
Der Fall Rupp entwickelt sich zur unendlichen Geschichte. Mit dem Freispruch des Schrotthändlers vom Montag hätte alles vorbei sein können. Der 66-Jährige aus dem Donaumoos war wegen Falschaussage angeklagt gewesen, weil er behauptet hatte, ein Ermittlungsbeamter habe ihn 2004 während einer Vernehmung mit einer Waffe bedroht.
Doch wie der Landshuter Staatsanwalt Hubert Krapf gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, geht er gegen das Urteil in Berufung.
[…] Staatsanwalt Krapf, der am Montag bei der Urteilsverkündung nicht dabei war, weil er laut eigenen Angaben „dienstlich verhindert“ gewesen war, erklärte, das Urteil von Suttner sei für ihn „überraschend“ gewesen. Aber jeder Richter sei ja in der Entscheidung frei. Sein Ziel sei auf jeden Fall eine Verurteilung des Angeklagten. Krapf hatte in seinem Plädoyer ein Jahr und acht Monate Gefängnis ohne Bewährung für den Schrotthändler gefordert.
„Ich bin überrascht, wie stur die sind“, erklärte die Anwältin des Schrotthändlers, Regina Rick, im Bezug auf die anstehende Berufungsverhandlung. „Ich gebe nicht auf.“ Zudem habe laut der Verteidigerin ein Bürger aus Karlsfeld bei München eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh und den Landshuter Staatsanwalt Hubert Krapf eingereicht. „Damit meine Kinder unbeschwert in einem Rechtsstaat leben können“, habe er die Beschwerde begründet.
Artikel: http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Landshut-fall_rupp-wochennl522012-Und-noch-mal-von-vorn;art155371,2697477
Anmerkung : Im Fall Rupp ist alles bestätigt: Unfähige Polizisten , voreingenommene , arrogante Staatsanwälte, überhebliche Richter die nachtreten !Für die “Wanningers aus Landshut und Umgebung war es nicht nachvollziehbar, dass der Landwirt vielleicht im Rausch in den Fluss gefahren ist! Und was nicht fehlen durfte tratschende Nachbarn: Die Familie habe den Rudi im Misthaufen verbuddelt oder den Hunden zum Fraß vorgeworfen, tuscheln die Nachbarn.
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95. Günther Kaufmann hat ein falsches Geständnis abgelegt
29.08.2003 · 15 Jahre Haft sollte der Schauspieler Günther Kaufmann für die Tötung seines Steuerberaters verbüßen. Doch das Verbrechen haben offenbar andere begangen, darunter der Geliebte seiner Ehefrau.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/justiz-guenther-kaufmann-hat-ein-falsches-gestaendnis-abgelegt-1118691.html
Günther Kaufmann widerruft sein Geständnis
04.09.2003 · Der wegen Tötung seines Steuerberaters verurteilte Schauspieler hat sein falsches Geständnis widerrufen. Drei Männer hatten vergangene Woche die Tat gestanden. Doch noch immer ist Kaufmann im Gefängnis.
Arikel: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/justiz-guenther-kaufmann-widerruft-sein-gestaendnis-1113905.html
26.11.2003 Prozeß Günther Kaufmanns verworrener Fall
Der Schauspieler Günther Kaufmann war im vergangenen Jahr wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge verurteilt worden. Jetzt wird geprüft, ob er ein falsches Gestädnnis abgelegt hat.
Das Landgericht Augsburg wird in den nächsten Wochen prüfen, ob im Fall des Schauspielers Günther Kaufmann eine neue Hauptverhandlung stattzufinden hat. Kaufmann war am Dienstag auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem das Landgericht Augsburg eine Wiederaufnahme für zulässig befunden hatte.
Das Landgericht wird nun untersuchen, ob sich der Verdacht erhärtet, daß Kaufmann ein falsches Geständnis abgelegt hat. Kaufmann war im November vergangenen Jahres vom Landgericht München wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt worden; im Prozeß hatte er angegeben, er habe sich nach finanziellen Streitigkeiten auf seinen Steuerberater Hartmut Hagen gelegt, um ihn einzuschüchtern. Hagen sei dabei erstickt, ohne daß er dies gewollt habe.
Weiterlesen: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/prozess-guenther-kaufmanns-verworrener-fall-1133621.html
26.01.2005 Günther Kaufmann von allen Vorwürfen freigesprochen
Im spektakulären Wiederaufnahmeverfahren gegen Günther Kaufmann wegen des gewaltsamen Todes seines Steuerberaters ist der Schauspieler von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Das neu aufgerollte Verfahren brachte nach Ansicht des Landgerichts Augsburg keine Hinweise, daß Kaufmann als Drahtzieher des Überfalls auf Hartmut H. und für dessen Tod mitverantwortlich war. Kaufmann sagte nach dem Freispruch am Mittwoch: „Das Urteil freut mich. Ich habe immer gesagt, ich bin unschuldig.“
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/prozess-guenther-kaufmann-von-allen-vorwuerfen-freigesprochen-1209045.html
12.05.2012 ER WAR UNSCHULDIG!
Für DIESE Frau ging Günther Kaufmann drei Jahre ins Gefängnis
2001 spielt sich ein ganz realer Krimi in seinem Leben ab: Kaufmann gesteht einen Mord, den er nicht begangen hatte. Um seine Frau Alexandra (†39) zu schützen, sitzt er drei Jahre unschuldig im Gefängnis. 17 Jahre lang waren die beiden verheiratet, er vertraute ihr blind.
1992 erkrankt Alexandra Kaufmann an Knochenkrebs. Die Behandlung in den USA ist teuer, das Geld wird knapp. 1999 heckt die Schriftstellerin deswegen einen Plan aus. Sie erfindet einen Gerichtsprozess in den USA. Ihr Steuerberater Hartmut Hagen glaubt ihr, gibt ihr rund 500 000 Euro.
Ihre erfundene Geschichte: Ein Bauunternehmer habe auf Kaufmanns Anwesen in Portugal eine Hotelanlage geplant. Als Investor habe Alexandra angeblich Rocksänger Billy Idol gewinnen können. Der habe sich zur Zahlung von 70 Millionen US-Dollar verpflichtet, sei aber grundlos vertragsbrüchig geworden. Diese Summe könne man in den USA einklagen.
Steuerberater Hagen verspricht sich von dem vermeintlichen Prozess einen großen Gewinn. Auch Günther Kaufmann glaubt seiner Frau die Story. Bizarr: Alexandra sagte ihrem Ehemann, sie müsse für den Prozess in die USA. In Wahrheit ist sie in Berlin, im Bett ihres Geliebten, mit dem zusammen sie den kriminellen Plan schmiedete.
[…]Knapp drei Jahre sitzt Kaufmann im Knast. Dann packt die Freundin eines der drei Einbrecher aus: Alexandras Liebhaber und zwei seiner Freunde sind für den Tod des Steuerberaters verantwortlich. Der Fall wird neu aufgerollt. DNA-Spuren vom Tatort führen zu einem der Männer.
http://www.bild.de/unterhaltung/leute/guenther-kaufmann/das-drama-seines-lebens-24115536.bild.html
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96. Justiz-Chronologie des Mordfalls Deubler: Von der Tat bis zum Gerichts-Prozess
Gmundner saß acht Jahre schuldlos im Gefängnis
Seit mehr als 13 Jahren ist der Mord an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler in Wals bei Salzburg nicht aufgeklärt. Mehr als acht Jahre lang saß der Gmundner Fliesenleger Peter Heidegger schuldlos dafür im Gefängnis, ehe das Verfahren neu aufgerollt wurde und mit einem Freispruch endete. Am 9. Mai 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Salzburg gegen zwei verdächtige Salzburger Anklage.
Hier eine Chronologie: http://www10.news.at/articles/0704/10/171875_s3/justiz-chronologie-mordfalls-deubler-von-tat-gerichts-prozess
30. November 2005 Mordfall Deubler: Vater des Opfers klagt an
Ermittlungen der Justiz dauern viel zu lange.“ Noch keine Entscheidung über neuen Prozess. Staatsanwaltschaft wartet auf Gutachten.
SALZBURG (SN, APA). Zwölfeinhalb Jahre nach dem Mord an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler sucht die Justiz immer noch nach dem Täter. Der Oberösterreicher Peter Heidegger wurde im zweiten Prozess im Mai 2003 freigesprochen, nachdem er acht Jahre schuldlos in Haft gesessen war. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Verdächtige. Anklage wurde noch keine erhoben. „Ich möchte endlich den Schuldigen haben“, sagt der Vater des Opfers, Helmut Deubler, im APA-Gespräch und wirft den Behörden Verschleierungstaktik vor.
http://www.salzburg.com/sn/salzburg/artikel/1860617.html
19. Mai 2006 Nach Justizirrtum im Mordfall Deubler: Staat fordert Geld von damaligen Ermittlern
Heidegger saß unschuldig acht Jahre im Gefängnis
Von vier Kriminalisten werden je 40.000 € eingeklagt
Weiterlesen: http://www.news.at/articles/0620/10/141047/nach-justizirrtum-mordfall-deubler-staat-geld-ermittlern
29. Jänner 2007 Dritter Prozess in 14 Jahre altem Fall
Unter enormem Medieninteresse hat am Montag der Prozess gegen die beiden Männer begonnen.
Geständnis Während der Mittäter, Daniel Neuwirth (29), sein Gewissen bereits kurz nach der Tat 1994 mit einem vollen Geständnis erleichtert hat – bestreitet der Hauptangeklagte und mutmaßliche Mörder, Tomi Schöndorfer (30), die Tat vehement. Wie berichtet, wurde kurz nach dem Mord der Gmundner Peter Heidegger zu lebenslanger Haft verurteilt: Er saß neun Jahr unschuldig im Gefängnis!
Entschuldigung Als die Staatsanwältin Herta Krainer die 55-seitige Anklage vortrug, richtete sie auch entschuldigende Worte an den Oberösterreicher: „Der Albtraum, der Peter Heidegger widerfahren ist, ist mit keinem Geld der Welt wiedergutzumachen.“
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Dritter-Prozess-in-14-Jahre-altem-Fall/77140
Dass die wahren Schuldigen am Tod seiner Tochter nun womöglich vor Gericht stehen – damit endet für den Vater des Opfers, Helmut Deubler, ein nie enden wollender Albtraum: „Jetzt kommt endlich die Wahrheit ans Licht.“
05. Februar 2007 Mordfall Deubler Aussage von 1994 erst jetzt glaubwürdig
Daniel N. – Aussage bereits 1994
Daniel N. (29) hatte am 20. Juni 1994 vor der Polizei und am 23. Juni 1994 auch vor der Gendarmerie ausgesagt, er hätte gesehen, wie Tomi S. (30) die Taxifahrerin Claudia Deubler am 5. Juli 1993 in Wals bei Salzburg erschossen hat, obwohl nur ein Raub geplant war. S. habe danach ihre Geldbörse mit rund 3.000 Schilling genommen, dann seien sie nach Amsterdam abgehauen.
[..] Weshalb sie dann beim Untersuchungsrichter im Jahr 1997 angegeben habe, sie glaube es nicht, was sich damals zugetragen habe, fragte die Vorsitzende Richterin. “Das ist sicher ein Widerspruch. Es war ja das Trennungsjahr von meinem Mann. Eigentlich wollte ich mit der Geschichte nichts zu tun haben”, antwortete die Zeugin. “Mein Exmann hat damals auch von mir wollen, dass ich das so sehe. Heute glaube ich Daniel.” Sie habe Daniel damals nicht unterstützt, dass die Wahrheit ans Licht kommt, gestand die 50-Jährige ein.
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Aussage-von-1994-erst-jetzt-glaubwuerdig/80228
19.04.2007 Mordfall Deubler: DNA-Spur gibt Fall eine völlig neue Wendung
Überraschende Wende im dritten Mordprozess im Fall Deubler in Salzburg: Fast drei Monate nach Verhandlungsbeginn ist nun plötzlich ein Beweis gegen die beiden Angeklagten aufgetaucht: Am Tatort war in der Mordnacht zum 6. Juli 1993 eine Zigarettenpackung gefunden worden. Auf dieser wurden nun DNA-Spuren gefunden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten Daniel N. stammen, wie die Richterin heute, Donnerstag, zu Beginn der Verhandlung schilderte.
Bereits in der Tatnacht sei von den ermittelnden Kriminalisten fünf Meter vom Taxi der ermordeten Claudia Deubler entfernt eine Zigarettenpackung der Marke “Lucky Strike” gefunden worden. Damals habe man darauf keine verwertbaren Spuren gefunden, sagte die vorsitzender Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.
Ganzer Artikel : http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/410573/index.do
26.04.2007 Salzburg: Spannung vor Urteil im Prozess um Taximord
Seit Ende Jänner mussten sich zwei Männer vor einem Schwurgericht unter Vorsitz von Jugendrichterin Bettina Maxones-Kurkowski verantworten. Staatsanwältin Herta Krainer wirft Tomi S. (30) schweren Raub und Mord vor, Daniel N. (29) Beitrag zum schweren Raub. N. ist auch Kronzeuge der Anklage. Er bekennt sich schuldig. Tomi S. streitet jede Verwicklung in den Fall ab.
Wenige Tage nach der Tat war der Gmundner Peter Heidegger, damals Präsenzdiener in Wals, verhaftet worden. Er blieb nach einem später widerrufenen Geständnis stets dabei, nichts mit dem Mord zu tun zu haben. Seinem Alibi – er war in der Tatnacht in der Wohnung der Eltern – wurde im ersten Prozess kein Glauben geschenkt. Er wurde 1994 zu 20 Jahren Haft verurteilt, saß acht Jahre ab und wurde 2003 rechtskräftig freigesprochen.
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/300262/Salzburg_Spannung-vor-Urteil-im-Prozess-um-Taximord
14 Jahre nach dem Mord an der Taxilenkerin Claudia Deubler wurde am Montag endgültig das Urteil gegen den Mörder Tomi Schöndorfer gesprochen: Die Haftstrafe des mittlerweile 30-Jährigen wurde um 15 Tage verkürzt.
Jetzt genau zwölf Jahre Haft Dass Tomi Schöndorfer der Täter ist, hat der Oberste Gerichtshof bereits entschieden. Am Montag wurde über die Höhe der Haftstrafe entschieden – und die drei Richter des Oberlandesgerichtes Linz verkürzten die im April verhängte Haftstrafe von insgesamt zwölf Jahren und 14 Tagen um 15 Tage. Genau zwölf Jahre Haft seien adäquat, entschieden die Richter.
Zusätzlich muss Schöndorfer ein Trauerschmerzensgeld in der Höhe von 7.000 Euro an Helmut Deubler, den Vater von Claudia Deubler, zahlen. Das “schlimme Verbrechen” rechtfertige dessen psychische Beeinträchtigung, meinte ein Richter.
http://sbgv1.orf.at/stories/243402
06. Juli 2009 Peter Heidegger zusammengeschlagen
Die Salzburger Taxilenkerin war in der Nacht auf den 6. Juli 1993 ermordet worden, Heidegger wurde auf den Tag genau 16 Jahre später überfallen. Die Vermummten stürmten in das Haus des Opfers und schlugen es brutal mit Fäusten und einer Stahlrute zusammen. Außerdem beschädigten sie verschiedene Gegenstände im Haus.
Die Ermittlungen gehen in alle Richtungen – Lißl schloss Raub, aber auch ein Rachemotiv nicht aus. Die Erhebungen würden u.a. auch im persönlichen Umfeld Heideggers stattfinden.
Zusammenhang mit Taximord?
Im Jahr 1993 wurde Heidegger der Mord an der Salzburger Taxilenkerin zur Last gelegt. Am morgigen Dienstag wird der Prozess in diesem Mordfall wegen Falschaussage gegen zwei Zeugen in Salzburg fortgesetzt. Ein Insider äußerte gegenüber der APA die Vermutung, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Mordfall und den Überfall auf Heidegger geben muss.l
Vor Taximord-Prozess : http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/Peter-Heidegger-zusammengeschlagen/568582ss Peter Heidegger zusammengeschlagen
22.02.2010 Nimmt Justiz den Mordfall Claudia Deubler wieder auf?
Knapp drei Jahre nach der Verurteilung der zwei Angeklagten im Mordfall Claudia Deubler hat nun der Anwalt des wegen Mordes inhaftierten Tomi S. in der Vorwoche einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens am Landesgericht Salzburg eingebracht. Dessen Verteidiger Wolfgang Auer legte ein Privatgutachten vor, wonach die psychiatrische Begutachtung des Kronzeugen Daniel N. nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen habe.
Und: http://www.krone.at/Nachrichten/Nimmt_Justiz_den_Mordfall_Claudia_Deubler_wieder_auf-Antrag_wird_geprueft-Story-186620/index.html
Anmerkung: Wundert es wem, dass die schlampige Ermittlungsarbeit keinerlei Auswirkungen, auch keine finanziellen, für die Staatsanwaltschaft, für die Polizei hatte, weil die Polizeigewerkschaft mit Konsequenzen drohte! Alle Verfahren wurden eingestellt!
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97. Am 16. Juli 1947, kurz vor 11 Uhr, kam der Polizist Josef Rietzler in das ramponierte Anwesen Nr. 3 1/2 in dem kleinen Dorf Oberreitnau im Kreis Lindau am Bodensee. Nachbarn hatten ihn alarmiert. In der Küche bot sich ihm ein grausamer Anblick: auf dem zerschlissenen Sofa lagen die 24jährige Maria Lettenbauer und deren zweijähriger Sohn Arthur mit eingeschlagenen Schädeln. Auf dem Boden waren Blutlachen zu sehen.
Bald waren auch Kriminalbeamte zur Stelle. Sie verhörten sogleich den Vater der erschlagenen Maria, den 64jährigen Rentner Johann Lettenbauer, der ihnen einen ruhigen und daher verdächtigen Eindruck machte. Als sie ein Hemd von Lettenbauer entdeckten mit Blutspuren, schien ihnen alles ziemlich klar zu sein. Die Beteuerungen des Rentners, er habe das Kind auf dem Fußboden gefunden und auf das Sofa gelegt und dabei sei wohl Blut an sein Hemd gekommen, nützten ihm nichts. Der alte Mann wurde in Haft genommen.
Bis zum 23. Juli 1947 sagte der Rentner immer wieder: „Ich habe das nicht gemacht.“ Aber dann nahm ihn der Kriminalrat aus Ravensburg in die Zange. Und noch am gleichen Tag verfaßte der Beamte eine „zusammenfassende Vernehmungsniederschrift“, in der ein minutiöses Geständnis Lettenbauers enthalten war. Es kam zu den Akten. Dem Staatsanwalt Ludwig Fink erschien es „vollkommen“, obwohl ihm bald ein Gutachten des Pathologischen Instituts der Universität Tübingen vorlag, wonach sich die Tat gar nicht so abgespielt haben konnte, wie sie in dem Geständnis geschildert war. „Gott ist mein Zeuge, daß ich unschuldig bin“, sagte Lettenbauer vor Gericht. Doch am 27. November 1947 wurde er des Mordes an seiner Tochter und seinem Enkel für schuldig befunden und zu zehn Jahren Zuchthaus und anschließende Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt verurteilt. Die damals noch mögliche Todesstrafe blieb Lettenbauer erspart wegen seelischer Anomalie und fortgeschrittener Arteriosklerose.
Weiterlesen bei: http://www.zeit.de/1967/39/dem-kind-eine-jetupt
Dem wahren Mörder auf der Spur 19 Jahre nach der Tat steht Jung vor Gericht
Am 20. April 1965 war er vom Steuer des Linienbusses weg verhaftet worden, am 2. Juni 1966 stand er vor seinen Richtern in Kempten: Der 38 Jahre alte Kraftfahrer Manfred Jung aus Siegburg. Angeklagt wegen Mordes an der 24jährigen Maria Lettenbauer und ihrem zweijährigen Sohn Artur.
Im selben Saal der ehemaligen fürstlichen Residenz, in dem der 83 Jahre alte Johann Lettenbauer am 10. August 1965 nach achtzehnjährigem Freiheitsentzug wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden war, soll nun ein für allemal geklärt werden, was am 16. Juli 1947 im Hause Lettenbauer in Oberreitnau im Kreis Lindau geschehen war. Wer hatte damals die junge Mutter und das Kind getötet?
http://www.zeit.de/1966/24/dem-wahren-moerder-auf-der-spur/seite-2
SO, DA KOMMT UNSER MÖRDER 18.08.1965
SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz zum Freispruch des Johann Lettenbauer
Zwei Ermittler und der Psychiater von 1947 sagten vergangene Woche in Kempten aus. Sie gestikulierten, breiteten die Arme aus, verschränkten sie vor der Brust, zogen die Schultern hoch und ließen sie fallen. Sie stützten sich auf das Zeugenpult und klatschten sich bekräftigend auf die Oberschenkel. Sie hatten keine Erinnerung mehr, bitte, nach 18 Jahren. Man müßte einmal zusammenstellen, was manche Richter sonst sagen, wenn einer sich nicht erinnert, ein Angeklagter natürlich. “So etwas vergißt sich nicht”, sagen sie gern.
Der. Professor Dr. med. Ederle, 63, Direktor der Anstalt Weissenau: “Dazu muß ich (einleitend) sagen, daß ich eine persönliche Erinnerung überhaupt nicht mehr habe.” Lettenbauer erinnerte sich in Kempten, der Professor habe ihn 1947 mit dem Satz begrüßt: “So, da kommt unser Mörder.” Der Professor: “Das ist eine Erinnerungstäuschung von ihm, das will ich nicht bestreiten.” Der Portier, so meinte er, der könne so etwas gesagt haben.
DER SPIEGEL 34/1965 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46273724.html
13.06.1966 JO MEI, DIE HOHE HERRE …
SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz zum Freispruch des Manfred Jung in Kempten
Von Mauz, Gerhard
Wie soll man dem Rentner Johann Evangelist Lettenbauer, 82, einem schwerfälligen, verwirrbaren Menschen, nunmehr die Welt so erklären, daß er sie für den Rest seiner Tage ertragen kann?
DER SPIEGEL 25/1966 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46407665.html
25.09.1967 HÄTTE ICH JEMAND UMGEBRACHT …
SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz in der Verhandlung gegen Manfred Jung
Mit dem Johann Evangelist Lettenbauer, der von 1947 bis 1965 fälschlich als der Mörder seiner Tochter Maria und seines Enkels Arthur galt, ist man inzwischen im reinen. Freilich ist man mit ihm auf die übliche, irdische Manier ins reine gekommen.
Groß war der Schrecken, als am 10. August 1965 ein Schwurgericht in Kempten im Allgäu den Johann Lettenbauer (damals 81) im Wiederaufnahmeverfahren freisprechen mußte, wegen erwiesener Unschuld und nach 18 Jahren Verwahrung in Zuchthaus und Anstalt. Der Schrecken löste ein tolles Wettrennen aus. Jeder beeilte sich, sein Scherflein als Pflaster auf das im Namen des Volkes zugefügte Unrecht zu legen.
DER SPIEGEL 40/1967
20.08.1965
Der Staatsanwalt hat zwar angekündigt, daß die Justizbehörde einen „wohlwollenden Standpunkt“ bei der Festsetzung der Haftentschädigung einnehmen werde. Es steht jetzt auch fest, daß Lettenbauer eine Entschädigung bekommen wird, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist. Ob man ihm aber den Höchstsatz von 75 000 Mark für seine unschuldig abgesessene Haftzeit zuerkennen wird, erscheint noch sehr fraglich. Nach dem Haftentschädigungsgesetz aus dem Jahr 1898 steht auch dem Opfer eines Justizirrtums kein Schmerzensgeld zu. Es kann nur der Vermögensschaden geltend gemacht werden. Der aber ist bei dem Rentner Lettenbauer gering.
http://www.zeit.de/1965/34/macht-mit-mir-was-ihr-wollt/seite-2
Der Leiter der Ravensburger Kriminalpolizei, der inzwischen verstorbene Kriminalrat Dorsch, hatte – das sah das Ravensburger Landgericht für erwiesen an –, fahrlässig gehandelt. Nicht nur, daß seine Vernehmungsmethode – man kann in dem von ihm verfaßten, noch jetzt verwendeten Leitfaden für Brandermittler nachlesen, daß der Kriminalist mit Härte vorgehen müsse – den primitiven Rentner dazu gebracht hat, nicht begangene Morde zu gestehen; dies stand nicht zur Debatte. Aber: als im Jahr 1950 in Eitorf an der Sieg eine Anzeige gegen zwei Tatverdächtige im Oberreitnauer Mordfall, gegen die ehemaligen Wanderburschen Jung und Schwall, eingegangen war, und sich die dortige Kriminalpolizei bei den Ravensburger Kollegen nach dem dazu passenden Mordfall erkundigte, ließ Dorsch antworten, die Tat sei „restlos geklärt“. Der Täter, Johann Lettenbauer, sei ermittelt, habe gestanden und sei verurteilt.
http://www.zeit.de/1967/31/60000-mark-und-vier-prozent
Anmerkung: Keiner von uns kann sich wohl vorstellen, wie 1947 ermittelt wurde. Kaum jemand hat eine Ahnung wie es – zu dieser Zeit – bei Gericht vorging. Das Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1872 noch immer in Kraft ( grundsätzlich auch heute noch, wenn auch mit vielen Novellierungen http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch Deutschland). Die Richter, die in keinem Artikel namentlich genannt werden möglicherweise, nein sogar sicher, bereits vor 1947 in “Amt und Würden” und noch nicht entnazifiziert, wie es später in Bausch und Bogen mit der Justiz passierte, weil keiner “dabei” war!
Aber der forsche Kriminalrat Dorsch, dessen Büchlein auch heute noch für den stolzen Preis von € 38,– erwerben kann , findet sich:
Kriminalrat Dorsch überings in den 60-Jahren in leitender Position bei der Polizeidirektion Tübingen, sah sich wegen der Verstrickungen seiner Polizeieinheit bei den Massenerschiessungen während des Russlandfeldzuges einem strafrechtlichen Verfahren ausgesetzt und setze seinem Leben ein Ende
Reinhold Mikuteit Eine Zeitreise Seite 21 http://www.readbag.com/polizei-poeten-de-texte-pdf-mikuteit-biographie
Und auch der Staatsanwalt der Johann Evangelist Lettenbauer fast zum Tode hätte verurteilen lassen, ist in den Analen zu eruieren:
Fink Ludwig * 02.09.1904 vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 407. Infanteriedivision nach 1945: Erster Staatsanwalt in Kempten
Vielleicht erklärt mir jemand was ein Kriegsgerichtsrat bei einer Infanteriedivision machte – doch nur Gefangene aburteilen, schlimmer noch, seine eigenen Kameraden. Oder etwa nicht?
Staatsanwaltliche Bilderbuchkarriere – heute wie damals!
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98. Freispruch aus Mangel an Beweisen ”Fellbach und Rems-Murr-Kreis”, 19.11.2011
Stuttgart Das Landgericht sieht keine belastbaren Indizien für Vergewaltigung.Von Kathrin Wesely
Es ist ein Freispruch zweiter Klasse: Aus Mangel an Beweisen ist ein 33 Jahre alter Mann aus dem Rems-Murr-Kreis, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, straffrei ausgegangen. Es hatte außer der Aussage des mutmaßlichen Opfers keine belastbaren Indizien gegeben. Das 16 Jahre alte Mädchen hatte sich bei der Schilderung der Begleitumstände der Tat in offenkundige Lügen verstrickt, so dass die Vierte Große Jugendkammer letztlich an ihrer Glaubwürdigkeit zweifelte.
Dem 33-Jährigen war vorgeworfen worden, das Mädchen im September vergangenen Jahres während einer Festveranstaltung überwältigt und missbraucht zu haben. Der Mann hatte den Vorwurf bestritten und zunächst behauptet, er habe gar keinen sexuellen Kontakt zu dem Mädchen gehabt. Als jedoch seine DNA am Körper der 16-Jährigen sichergestellt worden war, räumte er ein, dass es zum Beischlaf gekommen sei – dies aber einvernehmlich.
Eine Reihe von Umständen sprachen zwar für die Version, die das Mädchen erzählte – beispielsweise die auffällige Veränderung ihrer psychischen Verfassung, allerdings blieben Zweifel. Einige seiner Aussagen standen im Widerspruch zu dem, was gleich mehrere Zeugen von dem Abend berichtet hatten. Das Gericht lud das Mädchen sogar nochmals vor, um ihm die Chance zu geben, die Aussagen zu korrigieren. In Bezug auf ihren Alkoholkonsum tat die Jugendliche dies auch: Sie hatte zunächst behauptet, überhaupt nichts getrunken zu haben. Bei ihrer zweiten Aussage gab sie zu, Alkohol getrunken zu haben. Allerdings blieb sie dabei, bei dem fraglichen Fest weder auf dem Tisch getanzt noch sich irgendwelchen Männern auf den Schoß gesetzt zu haben. Genau das hatten aber mehrere Zeugen vor Gericht glaubhaft versichert. Der damalige Freund des Mädchens hatte zudem ausgesagt, dass es eine Absprache gegeben habe: Ihre Mutter habe ihr geraten, zu behaupten, dass sie keinen Alkohol getrunken habe. Sie würde sonst vor Gericht unglaubwürdig wirken. Der Grund dafür war offenbar, dass die Mutter ihrerseits vor Jahren bei einem Trinkgelage vergewaltigt worden war.
Für die Kammer blieb nach der Beweisaufnahme die Aussage des Mädchens der einzige Hinweis auf die Tat. Nachdem der Zeugin allerdings nachgewiesen werden konnte, dass sie bei der Schilderung der Begleitumstände gelogen hatte, verlor ihre Aussage an Qualität. Auf dieser Grundlage wollte das Landgericht den 33-Jährigen nicht zu einer Haftstrafe verurteilen, die kaum unter zwei Jahren gelegen hätte.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.freispruch-aus-mangel-an-beweisen.23f30e61-e289-4ef8-97bc-4f8b3c4d1994.html
Anmerkung: Warum nicht von Anfang an die Wahrheit sagen?
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99. 06.12.11 Mühlhäuser Landgericht: Freispruch im Prozess um Missbrauch
Es gab Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Mädchens, dass den 45-Jährigen des Missbrauchs beschuldigt hatte. Archiv-Foto: Alexander Volkmann
Aus Mangel an Beweisen hat das Landgericht Mühlhausen am Montag einen 45-Jährigen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Tochter in acht Fällen freigesprochen. Wir haben die Taten nicht nachweisen können, sagte Richter Jürgen Schuppner zur Begründung.
Mühlhausen. Die Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der belastenden Aussagen des Mädchens hatte. Nach der Strafanzeige der Tochter war dem fünffachen Vater vorgeworfen worden, zwischen 2007 und 2009 das Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren zu Hause in der Wohnung in Mühlhausen missbraucht zu haben.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Die Gutachterin hatte die Aussagen der mittlerweile 20 Jahre alten Zeugin, die im Prozess als Nebenklägerin dabei war, als nicht glaubwürdig eingeschätzt.
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Muehlhaeuser-Landgericht-Freispruch-im-Prozess-um-Missbrauch-491773069
Anmerkung: Staatsanwaltschaft UND Gutachter haben die Antragstellerin als nicht glaubwürdig eingeschätzt. Konnte man das nicht vor Prozessbeginn klären?
Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung des Angeklagten anzustreben. Sie hat vielmehr auch zugunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu ermitteln. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger. (Wikipedia)
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100. Murrhardt/Stuttgart 23.08.2012 Aus Mangel an Beweisen
Gut zehn Monate lang hat das Landgericht diesen Fall verhandelt.
Stuttgart/Murrhardt – Mit einem Freispruch hat dieser Tage ein Vergewaltigungsprozess geendet, der langwierig und ungewöhnlich gewesen ist. Seit dem vergangenen Oktober hatte die 16. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart in zahlreichen Sitzungen verhandelt. Angeklagt war ein 40 Jahre alter Mann, der im Herbst vor fünf Jahren in einem Waldstück bei Murrhardt eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Das Opfer hatte die Tat rätselhafterweise erst vier Jahre später angezeigt.
Die heute 25 Jahre alte Frau sagte aus, sie habe in der Tatnacht am 30. Oktober 2007 nach einem Gaststättenbesuch an der Straße zwischen Murrhardt und Aichelbach auf ihren Freund gewartet, der sie mit dem Auto hatte abholen wollen. Der Angeklagte sei zunächst mit seinem Lieferwagen langsam an ihr vorbeigefahren und habe sie angesprochen. Anschließend habe er den Wagen abgestellt und sei lediglich mit einem weißen T-Shirt bekleidet auf sie zugegangen, habe sie am Arm gepackt, in ein Waldstück gezerrt und vergewaltigt. Als das Auto des Freundes schließlich aufgetaucht sei, habe sich der Täter davongemacht.
Der Angeklagte selbst hatte nicht abgestritten, dass er sich mit der ihm fremden Frau sexuell eingelassen habe, doch sei dies einvernehmlich geschehen. Da die Richter nach der Aktenlage aber davon ausgingen, dass er sich der Vergewaltigung schuldig gemacht hatte, boten sie dem Angeklagten einen Deal an: Er komme mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn er ein Geständnis ablege. Der Angeklagte lehnte ab, er wollte einen glatten Freispruch.Nun hing alles in diesem Prozess vom mutmaßlichen Opfer ab, auf dessen Aussage sich die Anklage im Wesentlichen stützte. Die 25-Jährige geriet als Zeugin aber rasch ins Zwielicht: Bereits in fünf früheren Fällen hatte sie verschiedene Männer wegen Vergewaltigung angezeigt. Nie wurde einer von ihnen verurteilt. Im Zeugenstand konnte sie offenbar auch dieses Mal kein schlüssiges Bild vom Tathergang bieten und verstrickte sich in Widersprüche. Ihre Vernehmung wurde irgendwann abgebrochen, sie brachte die Beweisaufnahme nicht mehr voran.Das Gericht beauftragte schließlich eine Sachverständige, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin prüfen sollte. Die Psychologin Carmen Bargel berichtete im Zeugenstand, dass die 25-Jährige an einer schweren Borderline-Störung leide, zu deren Symptomen unter anderem der Hang gehöre, Dinge zu dramatisieren. Im Herbst 2007 sei die junge Frau mehrmals stationär in psychiatrischer Behandlung gewesen, weil sie sich in einer schweren Krise befunden habe. Einem Klinikbericht aus jener Zeit konnte Bargel entnehmen, dass die Frau dazu neigte, Lügengeschichten zu erfinden und sich als Opfer darzustellen. Zudem zeigte sie ein „pathologisch sexualisiertes Verhalten“ mit der Absicht, Aufmerksamkeit zu erheischen. In Bezug auf die Glaubwürdigkeit schlussfolgerte die Gutachterin: „Die Zeugin scheint der Wahrheit nicht verpflichtet zu sein.“
Diese fachliche Einschätzung hat das Urteil maßgeblich beeinflusst, wie der Vorsitzende Richter Martin Friedrich ausführte. Die Aussagen der psychisch stark angeschlagenen Belastungszeugin seien fragwürdig, die übrigen Indizien zu schwach. Die Behauptung des Angeklagten, der Sexualkontakt sei in beiderseitigem Einverständnis gewesen, habe sich nicht widerlegen lassen.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.murrhardt-stuttgart-aus-mangel-an-beweisen-page1.225d64e4-23ac-4399-ae7f-b88f93940683.html
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101. 15.11.2011 Was am 1. Dezember 2010 in einer Mietswohnung in Pocking wirklich passiert ist, will das Landgericht Passau seit Mitte September klären. Der Vorwurf an einen Pockinger (30) wiegt schwer: Er soll eine Nachbarin (19) geschlagen und vergewaltigt haben.
Selten haben sowohl Angeklagter als auch mutmaßliches Opfer so schlechte Karten in einem Strafprozess: Der Mann lebt seit 2005 in Pocking. Er ist arbeitslos. Und einschlägig vorbestraft. Wegen Vergewaltigung. Deshalb steht er auch unter verschärfter Aufsicht, einerseits durch einen Bewährungshelfer, angeordnet vom Gericht, andererseits ist er seit dem Urteil in der Sexualstraftäter-Kartei und damit weiter im Visier der Polizei.
Angeklagter und vermeintliches Opfer widersprechen sich in den Darstellungen des Tathergangs. Das Gericht steht vor der Frage, wem es glauben soll. Jetzt gab es zumindest einen Teilerfolg für den Angeklagten: Die Richter haben den Haftbefehl gegen den Pockinger aufgehoben, er ist aus der U-Haft entlassen. Ein Psycho-Experte ist nun damit beauftragt, die Glaubwürdigkeit der jungen Frau zu untersuchen. Der Prozess dauert wohl bis nächstes Jahr, der bislang achte Termin ist am 10. Januar.
http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/269566_Vergewaltigung-Prozess-zieht-sich-hin.html
ARTIKEL VOM 19.02.2012 Vergewaltigung oder dreiste Lüge
Pocking/Passau – Ein äußerst undurchsichtiger Fall wegen vermeintlicher Vergewaltigung und Körperverletzung geht am kommenden Freitag, 24. Februar vor dem Landgericht Passau in die zwölfte und womöglich entscheidende Runde.
Einem 30-Jährigen aus Pocking wird vorgeworfen, er habe eine 19-Jährige aus der Nachbarschaft bereits Anfang Dezember 2010 in seiner Wohnung geschlagen und vergewaltigt. Der Angeklagte – er ist wegen Vergewaltigung bereits vorbestraft – bestreitet die Tat. Zumindest die Vergewaltigung an sich.
Die junge Frau sei am 1. Dezember 2010 zwischen 18 Uhr und 23 Uhr bei ihm gewesen. Sie hätten gemeinsam Fernsehen geschaut und Alkohol getrunken. Dann hätten beide – in gegenseitigem Einvernehmen – versucht, miteinander zu schlafen. Das habe aber nicht funktioniert.
[...] Das mutmaßliche Opfer soll den Angeklagten dann als „Schlappschwanz“ beschimpft haben. Daraufhin habe er ihr eine Ohrfeige gegeben und sie aus seiner Wohnung geschmissen. Gegen 2 Uhr sei die junge Frau dann mit einem blauen Auge zurück gekommen, sofort im Bad verschwunden und nach kürzester Zeit wieder gegangen. Im Bad habe der Angeklagte dann eine große Blutlache vorgefunden und aufgewischt. Aus Angst er könne sich strafbar machen, falls er diese Beobachtung nicht meldet, hat der Angeklagte schließlich selbst die Polizei angerufen.
Die Beamten rückten aus, fanden die junge Frau verstört und weinend bei einem Bekannten in der Nachbarschaft. Sie sagte aus, der Angeklagte habe sie bedroht, geschlagen, gewürgt und zum Vaginal- sowie Oralverkehr gezwungen.
Für die Polizisten war die Sachlage damals auf den ersten Blick klar. Sie nahmen den Angeklagten fest. Seit 2. Dezember 2010 saß er in Passau rund elf Monate in Untersuchungshaft – bis zum 11. Oktober 2011. Da hob das Landgericht Passau den Haftbefehl auf Antrag des Verteidigers Bruno Fuhs auf. Die Begründung: kein hinreichender Tatverdacht. Seitdem ist der Angeklagte wieder auf freiem Fuß.
Weiterlesen bei: http://www.am-sonntag.de/aktuelles/artikel.php?cid=29-35300886&RessLang=LOKALES&BNR=0&title=Pockinger%20%2830%29%20soll%20Nachbarin%20%2819%29%20zu%20Vaginal-%20und%20Oralverkehr%20gezwungen%20haben%20-%20Vergewaltigung%20oder%20dreiste%20L%FCge
Pocking/Passau | 12.03.2012 | Sex-Prozess: “Freispruch für Opfer von Vorurteilen
Seit Mitte September hat das Landgericht Passau versucht, eine angebliche Vergewaltigung in Pocking aufzuklären. Am Montag sprach es den einschlägig vorbestraften Angeklagten (30) frei. Die Staatsanwältin dagegen forderte acht Jahre Haft.
Bei Sex-Prozessen steht oft Aussage des möglichen Opfers gegen Aussage des mutmaßlichen Täters. Die Beweislage im Pockinger Fall vom 1. auf 2. Dezember 2010 aber war noch komplizierter, “äußerst problematisch”, sagte sogar Opferanwältin Petra Hödl.
Der Angeklagte wie die Hauptbelastungszeugin (19) sind polizeibekannt. Die Polizei kam in jener Nacht aber nur auf den Plan, weil ausgerechnet der Angeklagte sie anrief: Eine Bekannte sei geschlagen oder vergewaltigt worden. Wieder und wieder hat das Gericht den Mitschnitt des Notrufs angehört. Am Montag fand die Richterin: “Das klingt sehr echt. Welcher Vergewaltiger macht das, dass er sagt, jetzt bin ich fertig, jetzt rufe ich die Polizei? Diese Raffinesse und schauspielerische Leistung bezweifeln wir bei diesem Angeklagten”.
Das Urteil: Freispruch. Das Urteil indes ist aber noch nicht rechtskräftig. Offen ist auch noch, ob der Mann eine Entschädigung für die U-Haft bekommt.
http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/365351_Sex-Prozess-Freispruch-fuer-Opfer-von-Vorurteilen.html
Pocking | 20.03.2012 | Sex-Prozess: Staatsanwältin ficht Freispruch an
Nicht akzeptiert hat die Staatsanwaltschaft den Freispruch im Sex-Prozess gegen einen Pockinger (30). Nun muss der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Passau überprüfen
Ganzer Beitrag: http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/372475_Sex-Prozess-Staatsanwaeltin-ficht-Freispruch-an.html
ARTIKEL VOM 06.01.2013 Verworrener Prozess um erfundene Vergewaltigung: Behörde blitzt mit Revision ab
Bundesgerichtshof bremst Staatsanwaltschaft aus
Pocking/Karlsruhe – Vergewaltigung oder dreiste Lüge? Diese Frage hatte das Landgericht Passau vor zehn Monaten im Fall von Kevin F.* zu klären. Nach einem langen Prozess wurde der Pockinger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hätte den jungen Mann lieber hinter Gitter geschickt, legte Revision ein – und blitzte nun ab.
[..] Nach 314 Tagen wurde der Haftbefehl schließlich wieder aufgehoben, weil sein Verteidiger, der Passauer Rechtsanwalt Bruno Fuhs und das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sahen. Ein Sachverständiger zweifelte unter anderem an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin.
Auch nach 13 zähen Prozesstagen hielt die junge, ehrgeizige Staatsanwältin den vermeintlichen Täter Kevin F. noch immer für schuldig – und beantragte, den Angeklagten für acht Jahre hinter Gitter zu schicken. Das Landgericht Passau folgte dem nicht – im Gegenteil: Die Richterin sprach den Mann frei und kritisierte Medienberichten zufolge anschließend sogar die Ermittler. Der Fall sei nur auf den ersten Blick sehr klar gewesen – allerdings müsse man genauer hinschauen. Den Angeklagten bezeichnete sie als „Opfer von Vorurteilen und vorschneller Meinung“.
[..] Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein – und wurde am 18. Dezember vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ausgebremst.
[..] Hatte sich die Staatsanwältin in dem Fall zu sehr in eine Richtung vergaloppiert? Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Katja Niksch, wollte das auf AS-Anfrage nicht weiter kommentieren.
Ausführlicher Bericht: http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/365351_Sex-Prozess-Freispruch-fuer-Opfer-von-Vorurteilen.html
Anmerkung: Ehrgeizige Staatsanwältin! Lange in Untersuchungshaft bis das OLG einschreiten musste! Und Kritik an den Ermittlern! Ist das nicht nur allzu bekannt? Mannheim gibt es überall!
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101. 29. Dezember 2012 Ermittlungen auf Hochtouren Frau (19) in Linzer Disco vergewaltigt
Opfer im Spital – sie konnte noch nicht einvernommen werden.
Eine 19-jährige Frau soll in der Nacht auf Samstag in einer Diskothek am Linzer Hafen vergewaltigt worden sein. Sie musste im Krankenhaus behandelt werden.
Nähere Informationen lagen zunächst nicht vor. Das Opfer konnte von der Polizei noch nicht einvernommen werden. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/Frau-19-in-Linzer-Disco-vergewaltigt/89642967
Freitag, 4. Jänner 2013 Vergewaltigung in Linzer Disco: Sex war freiwillig
LINZ. Eine 19-Jährige soll in der Nacht auf Samstag in einer Linzer Diskothek vergewaltigt worden sein – so lautete eine Agenturmeldung am Samstag. Einen Tag später stellte sich heraus, dass das Mädchen freiwillig mit dem Mann Geschlechtsverkehr hatte.
In einer Linzer Diskothek hat es in der Nacht auf Samstag entgegen ursprünglichen Informationen laut Polizei keine Vergewaltigung gegeben. Eine 19-jährige Frau sei zwar wegen einer Verletzung im Krankenhaus behandelt worden und habe Anzeige erstattet, so die Pressestelle. Die sexuellen Handlungen mit einem Mann seien aber freiwillig erfolgt. Näher wollte sich die Exekutive zu dem Vorfall nicht äußern.
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Vergewaltigung-in-Linzer-Disco-Sex-war-freiwillig;art4,1035566#ref=rss
Anmerkung: Susanne Folkers, die in der Staatsanwaltschaft Bochum Sexualdelikte und häusliche Gewaltdelikte verfolgt, bestätigt: Es kommt immer wieder vor, dass Zeuginnen, ohne mit der Wimper zu zucken, einen Unschuldigen mit Hilfe der Justiz über die Klinge springen lassen wollen. Das Fazit der Staatsanwältin nach 17 Jahren: “Die meisten Zeuginnen sagen die Wahrheit, auch wenn sie sich nicht immer nachweisen lässt”, aber sie sagt auch: “Ich traue jungen Frauen inzwischen alles zu.” Um die Selbstdarstellerinnen unter den Opfern herauszufiltern, müsse man Zeuginnen heute deutlich härter anpacken als früher. Und das tue ihr leid für all jene, die Missbrauch und Vergewaltigung wirklich erlitten haben. “Die Leidtragenden”, sagt sie, “sind die wirklichen Opfer
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102. 2.Januar 2013 Vergewaltigung in Flein frei erfunden Von Adrian Hoffmann
Heilbronn – Mit einem Phantombild hatte die Polizei Anfang Dezember nach einem Sexualstraftäter gesucht – jetzt steht fest: Die Vergewaltigung in Flein ist von einer 19-jährigen Frau, dem vermeintlichen Opfer, frei erfunden. Das gaben Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch bekannt.
Die Polizei Heilbronn hatte nach der vermeintlichen Vergewaltigung ein Phantombild erstellt. Die Frau hatte bei der Polizei angezeigt, am 6. Dezember im Bereich der Fleiner Sportanlagen von einem Mann in ein Auto gezerrt und dort vergewaltigt worden zu sein. Ihre Schilderungen, die sie erst einige Tage nach dem angeblichen Vorfall machte, waren sehr detailreich. So gab sie an, bei dem Fahrzeug habe es sich um einen weißen VW Caddy gehandelt. Und sie habe mit einem Gegenstand auf den Mann einschlagen und sich so die Flucht ermöglichen können.
Persönliche Probleme :Inzwischen sagte die Frau in einer Vernehmung aus, die Vergewaltigung frei erfunden zu haben. Als Grund gab sie an, persönliche Probleme zu haben. Die Vergewaltigungs-Geschichte hat sie nach Angaben der Polizei bei ihrem Arbeitgeber als Ausrede genutzt. Sie wollte nicht bei der Arbeit erscheinen.
„Offensichtlich hatte sie nicht mit den schwerwiegenden Folgen gerechnet, die ihre Behauptungen nach sich zogen“, heißt es in der Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft zum dem ungewöhnlichen Fall. Viele Frauen in Flein und der Region waren wegen der Nachricht verunsichert und verängstigt. Zumal erst im September in Horkheim eine Frau brutal vergewaltigt worden war.
Das Phantombild eines mutmaßlichen Vergewaltigers wurde auch auf der Facebookseite der Heilbronner Stimme veröffentlicht. Etliche Menschen empörten sich über den Mann, den es nun gar nicht gibt. Das Phantombild wurde mehr als 2000 Mal geteilt, viele Facebooknutzer wollten bei der Suche nach dem Mann und der Aufklärung des Falls helfen. Manch einer schrieb, er habe einen solchen Mann erst kürzlich gesehen.
Widersprüche
och wie die Polizei auf Anfrage von stimme.de mitteilte, ist es glücklicherweise zu keinen Falschverdächtigungen der Ermittler gekommen. Natürlich schenke man einer Person, die sich als Opfer einer Vergewaltigung bezeichnet, zunächst einmal grundsätzlich Glauben, sagt Polizeisprecherin Yvonne Schmierer. Es sei aber zügig klar geworden, dass irgendetwas an der Sache nicht stimme. Dies sei auch der Grund gewesen, wieso die Ermittler zurückhaltend blieben.
Zum Zeitpunkt der Phantombild-Veröffentlichung habe man allerdings noch nicht am Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungs-Schilderung gezweifelt. Man habe zeitnah reagieren wollen.
Die ermittelnden Polizisten hatten wenig später genau das richtige Gespür. Die junge Frau verstrickte sich immer mehr in Widersprüche. „Sodass es immer schwieriger für sie wurde, die Wahrheit zu sagen“, heißt es in der Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft weiter.
Die Thematik ist für die Polizei sehr sensibel. Man will natürlich vermeiden, dass tatsächliche Opfer von Sexualstraftaten den Schritt zur Polizei scheuen. Andererseits müssen falsche Angaben korrigiert werden – vor allem, wenn bereits öffentlich und mit einem Phantombild nach einem Täter gesucht wird. Jemandem bewusst schaden wollte die 19-jährige Frau mit dem Phantombild nach Erkenntnissen der Ermittler nicht.
Die Frau muss nun selbst mit einer Anzeige rechnen – wegen Vortäuschens einer Straftat. Das Strafmaß für ein solches Vortäuschen liegt nach Auskunft der Heilbronner Staatsanwaltschaft zwischen einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Möglicherweise könnte die 19-jährige Frau noch unter das Jugendstrafrecht fallen.
Derzeit werde auch geprüft, ob der Frau Kosten für den Aufwand der Polizei in Rechnung gestellt werden können, sagt Polizeisprecherin Yvonne Schmierer.
Dass Sexualstraftaten erfunden werden, kann nach Angaben von Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras ab und zu vorkommen. Dahinter können sich unter Umständen ganz banale Motive verbergen, wie zum Beispiel der Wunsch nach Aufmerksamkeit oder einfach nur Erklärungsnot gegenüber Eltern oder Partner.
Grundsätzlich sind für Ermittler Vergewaltigungs-Fälle oft schwierig zu lösen. Viele Frauen, die zum Opfer wurden, waschen sich nach einer Vergewaltigung erst einmal – was für viele nachvollziehbar sein dürfte. Aber sie vernichten damit gleichzeitig auch Spuren, die für die Polizeiarbeit wichtig sind.
http://www.stimme.de/polizei/heilbronn/Vergewaltigung-in-Flein-frei-erfunden;art1491,2668805
Anmerkung: Natürlich die Facebook -Nutzer haben den angeblichen Täter schon ausfindig gemacht, obwohl es ihn gar nicht gab! Hatten sie auch schon den rostigen Teelöffel der Stokowski parat? Und der Staatsanwalt spricht von : Falschbeschuldigungen kommen” ab und zu “vor, er ist nicht auf der Höhe der Zeit!
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103. 1925 Der Fall Jakubowski
Sein Fall gehört zu den bedeutendsten Justizirrtümern in der deutschen Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts.
Josef Jakubowski wurde in der damaligen Provinz Litauen des russischen Reiches geboren, war allerdings polnischer Nationalität. In der Literatur wird er bisweilen – im eigentlichen Sinne nicht ganz zutreffend – als „Russe“ bezeichnet. Als Soldat der russischen Armee geriet er im Ersten Weltkrieg in deutsche Kriegsgefangenschaft und verbrachte zwei Jahre in einem Gefangenenlager. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und verdingte sich als Landarbeiter in dem mecklenburgischen Dorf Palingen bei Lübeck. Dort lernte er Ina Nogens kennen, die bereits einen nichtehelichen Sohn namens Ewald hatte. Von Jakubowski bekam sie die Tochter Anna. Das Paar wollte heiraten, doch Ina Nogens starb. Die Kinder wurden darauf von Ina Nogens’ verwitweter Mutter aufgenommen und Jakubowski zahlte für beide Unterhalt, was er jedoch einstellte, als er bemerkte, dass die Kinder bei ihrer Großmutter verwahrlosten.
Am 9. November 1924 verschwand der dreijährige Ewald, am 24. November wurde er erdrosselt in der Nähe des Dorfes aufgefunden. Auf Hinweise der Familie Nogens hin nahm man am Tag darauf Josef Jakubowski als Verdächtigen fest. Im März 1925 begann vor dem Landgericht Neustrelitz der Mordprozess gegen ihn. Der Angeklagte hatte am Tattag lediglich kein Alibi für die Zeit von 5:45 bis 6:15 Uhr. Als Hauptbelastungszeuge trat ein geistig schwer behinderter Jugendlicher auf, der Jakubowski zu dieser Zeit auf dem Weg zum Tatort gesehen haben wollte. Einerseits verzichtete das Gericht wegen des Geisteszustands des Zeugen auf eine Vereidigung, andererseits wurde seiner Aussage genug Gewicht beigemessen, um Jakubowski entscheidend zu belasten. Eine Zeugin gab an, um 5:45 Uhr Schreie des Kindes gehört zu haben, zu diesem Zeitpunkt konnte Jakubowski, sollte er zum Tatort gegangen sein, jedoch noch nicht dort gewesen sein. Daher erklärte die Staatsanwaltschaft kurzerhand, die Zeugin müsse sich bezüglich ihrer Zeitangabe geirrt haben und sie habe die Schreie in Wirklichkeit wohl kurz nach 6 Uhr gehört. August und Fritz Nogens, die Brüder von Ina Nogens, rückten Josef Jakubowski in ein schlechtes Licht. Auf ihre Aussagen hin unterstellte das Gericht als Tatmotiv einen fehlenden Willen zur Unterhaltszahlung.
Jakubowski bezeichnete sich stets als unschuldig. Obwohl er schlecht deutsch verstand und der Verhandlung nur unzureichend folgen konnte, wurde ihm ein Dolmetscher verwehrt. Ein von ihm geäußerter Verdacht gegen die Familie Nogens wurde vom vorsitzenden Richter ohne Überprüfung als dreiste Lüge abgetan und verschlimmerte seine Situation eher. Am 26. März 1925 folgten trotz dürftiger Indizienlage Schuldspruch und Todesurteil. Ein Ministerialrat, der als Prozessbeobachter anwesend war, bezeichnete das Urteil als nicht zufriedenstellend und erwartete eine Aufhebung oder Begnadigung.
Eine Revision wurde jedoch abgelehnt und der Erste Staatsminister Roderich Hustaedt, Regierungschef des Freistaats Mecklenburg-Strelitz, verweigerte die Begnadigung. Am 15. Februar 1926 wurde Josef Jakubowski in der Landesanstalt Neustrelitz-Strelitz mit dem Handbeil hingerichtet. Noch zwei Tage zuvor hatte sein Verteidiger brieflich an Hustaedt appelliert, die Vollstreckung auszusetzen, da er von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sei.
Nach weiteren Ermittlungen eines Kriminalbeamten gestanden 1928 die Witwe Nogens und ihre beiden Söhne August und Fritz, ein Mordkomplott gegen den kleinen Ewald Nogens geschmiedet und die Tat Jakubowski in die Schuhe geschoben zu haben. So wollten sie auf einen Streich das unerwünschte Kind wie auch den als einzigen Ausländer im Dorf unbeliebten Josef Jakubowski loswerden. August Nogens wurde im Juli 1929 wegen Mordes an seinem Neffen und Meineids zunächst zum Tod verurteilt, später allerdings durch den seinerzeit amtierenden Ersten Staatsminister Kurt Freiherr von Reibnitz zu lebenslangem Zuchthaus begnadigt. Sein Bruder und seine Mutter erhielten wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord zeitliche Zuchthausstrafen. Eine von der Deutschen Liga für Menschenrechte gegen Staatsanwalt Dr. Müller und Landgerichtspräsident Johannes von Buchka gestellte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde abgewiesen. Ebenso wurde ein von Jakubowskis Eltern angestrengtes Wiederaufnahmeverfahren zum nachträglichen Freispruch ihres Sohnes eingestellt. So ist der Schuldspruch gegen Josef Jakubowski bis heute noch nicht formal aufgehoben, obwohl andere die Tat gestanden haben und dafür verurteilt worden sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Jakubowski
http://www.palingen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=86:josefjakubowski&catid=40:mordfall&Itemid=67
http://www-e.uni-magdeburg.de/tschukal/suehne_charaktere.html#jakubowski
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103. 10.09.2012 Schwere Vorwürfe gegen Jugendgruppe
Im Jugendraum der katholischen Landjugend Oberwihl soll es zu einer Vergewaltigung gekommen sein.
Der Görwihler Pfarrer Jörg Lichtenberg und der katholische Kirchengemeinderat gehen in die Offensive: Weil es im Jugendraum der katholischen Landjugend Oberwihl mehrfach zu Übergriffen gegen ein junges Mädchen gekommen sein soll, gab Pfarrer Jörg Lichtenberg im gestrigen Gottesdienst eine Stellungnahme ab, die der Pfarrgemeinderat in der Sitzung letzte Woche gefasst hatte. In der Stellungnahme ist die Rede von Vergewaltigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung im Oberwihler Jugendraum. Es gebe in diesem Zusammenhang mehrere Anzeigen gegen Nichtmitglieder der katholischen Jugend, so Pfarrer Lichtenberg.
Die mutmaßliche Vergewaltigung gegen das damals minderjährige Mädchen liegt bereits zwei Jahre zurück, in der Zwischenzeit sei es zu zwei Anzeigen gekommen, eine davon vor wenigen Wochen, sagte Lichtenberg auf Nachfrage unserer Zeitung. In Folge der neuerlichen, zweiten Anzeige sei es gewissermaßen als Vergeltung erneut zu Angriffen und Drohungen gegen das junge Mädchen gekommen, schildert der Pfarrer. Das Mädchen sei verprügelt worden und habe eine Gehirnerschütterung erlitten.
Ebenso seien Familienmitglieder bedroht und ein Auto sei beschädigt worden. Die Pfarrgemeinde habe von den Vorgängen im Oberwihler Jugendraum erst vor wenigen Wochen erfahren, bestätigten Lichtenberg und der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Alfred Laffter unserer Zeitung. Die Pfarrgemeinde sei erschüttert gewesen, so Laffter. Die Sache müsse jetzt dringend aufgearbeitet werden, keinesfalls dürfe der Mantel des Schweigens darüber gelegt werden. Immerhin handle es sich beim Jugendraum Oberwihl um eine Räumlichkeit, die die katholische Kirche zur Verfügung gestellt habe.
Pfarrgemeinderat: Massives Vorgehen gegen “schwere kriminelle Handlungen”
Auch in der gemeinsam gefassten Stellungnahme machen Pfarrer und Pfarrgemeinderat deutlich, dass sie der Angelegenheit massiv nachgehen werden. Die Erzdiözese Freiburg ist mittlerweile eingeschaltet. Es gehe darum, gemeinsam mit dem betroffenen Mädchen, seiner Familie und der katholischen Landjugend Gespräche zu führen, so Lichtenberg und Laffter. Die Mißbrauchsverantwortliche der Erzdiözese Freiburg sowie der Diözesanvorstand der Landjugend hätten ihr Kommen zugesagt. Die mutmaßlichen Täter blieben bei den Gesprächen außen vor, so Lichtenberg, sie gehörten der Landjugend nicht an.
Pfarrer Lichtenberg und Pfarrgemeinderatsvorsitzender Laffter machten deutlich, dass es sich bei den in Rede stehenden Vorwürfe nicht um Kavaliersdelikte handle, sondern um schwere kriminelle Handlungen. Deren Aufklärung sei jedoch nicht Sache der Kirchengemeinde. „Unser Anliegen ist es, Versöhnung, Dialog und Gemeinschaft zu stiften“, so Lichtenberg. Die rechtliche Seite müsse die Staatsantwaltschaft übernehmen, so Lichtenberg, der sich in diesem Zusammenhang wunderte, warum die Strafverfolgungsbehörden nicht schon früher effektiv tätig geworden seien. Er hofft jedoch, dass die Staatsanwaltschaft diesen Vorfall nun ernst nimmt.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/goerwihl/Schwere-Vorwuerfe-gegen-Jugendgruppe;art372594,5676948
GÖRWIHL 11.09.2012 Mutmaßliches Vergewaltigungsopfer sagt aus
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in Oberwihl wieder aufgenommen. Eine Frau wurde bei Auseinandersetzung im August verletzt.
Das Thema, das Pfarrer Jörg Lichtenberg im Sonntagsgottesdienst anstieß, beschäftigt die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. In einer offiziellen Stellungsnahme bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Wehmeier, dass die Ermittlungen in dem Fall einer angeblichen Vergewaltigung vor rund zweieinhalb Jahren nun wieder aufgenommen wurden. Eine damals 17-jährige soll im katholischen Jugendraum Oberwihl das Opfer eines Sexualdelikts geworden sein. Nachdem sie damals schwieg und das Verfahren daraufhin eingestellt worden war, habe sie sich im Juli 2012 nun an die Kriminalpolizei gewendet.
Hintergrund: Im März 2010 hatte der Vater der jungen Frau Anzeige gegen einen namentlich bekannten Mann erstattet, so Wehmeier in seiner Mitteilung. Erst durch die Anzeige sei die Tat den Ermittlungsbehörden bekannt geworden. „Die Frau selbst sollte daraufhin zum angeblichen Tatgeschehen befragt werden, hat aber mehrfach und kategorisch Angaben verweigert“, so der Leitende Oberstaatsanwalt.
Aufgrund der „im Hinblick auf einen Tatnachweis von vornherein aussichtslosen Sachlage“ sei das Verfahren von der Staatsanwaltschaft am 29. April 2010 eingestellt worden, bestätigt Wehmeier und ergänzt: „In der Einstellungsentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Aussage das Verfahren wieder aufgenommen werden kann.“
Dieser Fall sei dann Anfang Juli 2012 eingetreten. Die angeblich geschädigte Frau sei an die Kriminalpolizei Waldshut herangetreten und habe nunmehr wegen des über zweieinhalb Jahre zurückliegenden Vorfalls selbst Anzeige erstattet, teilt die Staatsanwaltschaft mit und weiter: „Aktueller Anlass war wohl eine Auseinandersetzung mit dem angeblich Tatverdächtigen, die sich kurz zuvor ereignet hatte, bei der aber Straftaten nicht zur Debatte stehen.“ In mehreren Vernehmungen habe die Frau im Juli 2012 eine „Sexualstraftat zu ihrem Nachteil“ behauptet. Der von ihr beschuldigte Mann stelle jedoch einen Sexualkontakt und erst recht eine Vergewaltigung in der Silvesternacht in Abrede, heißt es in der Mitteilung: „Er berichtet über den einverständlichen Austausch von Zärtlichkeiten zu früheren Zeitpunkten.“
Die wiederaufgenommenen Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Gerhard Wehmeier: „Die Beurteilung des Falles ist aus gegenwärtiger Sicht nicht eindeutig, aber noch offen.“
Ein weiteres Vorkommnis beschäftigt die Ermittler: „In den frühen Morgenstunden des 12. August 2012 kam es im katholischen Jugendraum in Oberwihl zu einer Auseinandersetzung der jungen Frau mit einer anderen Person. Hierbei kam es wohl zu einer Körperverletzung der Frau, zu Beleidigungen und zur Beschädigung ihres Pkws“, wird in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft geschildert. Wegen dieses Vorfalls, zu dem die Polizei gerufen wurde, werden Ermittlungen vom Polizeiposten Görwihl vorgenommen. Eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen stünden an und seien im Gange, so Wehmeier, der einschränkt, dass der Vorgang der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen noch nicht vorliege.
Zur Frage, wie die Staatsanwaltschaft das Vorgehen des Pfarrers im Sonntagsgottesdienst bewertet, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft: „Die Geistlichkeit ist der Kritik durch eine Stelle der weltlichen Justiz auch dann entzogen, wenn sie sich jenseits ihrer Kernkompetenz bewegt.“
Indes brodelt es in Oberwihl: Mittlerweile kursieren anonyme Briefe, Beschuldigungen und Gerüchte. Problematisch vor allem für das mutmaßliche Opfer und den angeblich Tatverdächtigen, darum ist es erklärtes Ziel der Staatsanwaltschaft „die Persönlichkeitsrechte der Frau auch im weiteren Verlauf des Verfahrens zu schützen.“
12. September 2012 GÖRWIHL-OBERWIHL Pfarrer macht mutmaßliche Vergewaltigung publik
Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Minderjährigen in der Silvesternacht 2009/10 in den Räumen der katholischen Landjugendbewegung Oberwihl spricht Pfarrer Jörg Lichtenberg von Dorf-Mobbing.
Die Staatsanwaltschaft kritisiert indes das Vorgehen des Pfarrers, den Fall am Sonntag im Gottesdienst öffentlich bekanntgemacht zu haben.
“In welchem Jahrhundert bin ich hier eigentlich gelandet”, empört sich Pfarrer Lichtenberg. Anlass sind die Umstände rund um die Tat in der Silvesternacht 2009/10. Damals war ein minderjähriges Mitglied der katholischen Landjugendbewegung offenbar von einem erwachsenen Nichtmitglied in den Räumen der KLJB in Oberwihl vergewaltigt worden.
Laut Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ging dazu am 29. April 2010 eine Anzeige des Vaters des Mädchens ein. Die Frau selbst sollte daraufhin zum Tatgeschehen befragt werden, “hat aber mehrfach und kategorisch Angaben verweigert”, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. In der Einstellungsentscheidung sei aber darauf hingewiesen worden, dass im Falle einer Aussage das Verfahren wieder aufgenommen werden kann.
Anfang Juli dieses Jahres erstattete die Frau nun selbst Anzeige wegen des Vorfalls an Silvester 2009/10. Der Beschuldigte stritt einen Sexualkontakt und eine Vergewaltigung ab. Die Ermittlungen sind laut Oberstaatsanwalt Gerhard Wehmeier noch nicht abgeschlossen.
http://www.badische-zeitung.de/goerwihl/staatsanwalt-kritisiert-pfarrer–63705403.html
27.10.2012 GÖRWIHL Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
(mol) Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Wehmeier gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vor rund drei Wochen die Ermittlungen im Fall einer angeblichen Vergewaltigung in Oberwihl eingestellt. Als Grund nannte Wehmeier, dass „die Tat mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht erweislich sein wird.“ Einzelheiten zu den Einstellungsgründen wollte er zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau nicht bekannt geben.
Hintergrund: Eine damals 17-Jährige soll vor zweieinhalb Jahren im katholischen Jugendraum vergewaltigt worden sein. Nachdem sie damals schwieg, hatte sie 2012 ausgesagt und das damals eingestellte Ermittlungsverfahren war im September dieses Jahres wieder aufgenommen worden.
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/goerwihl/kurznachrichten/Staatsanwaltschaft-stellt-Ermittlungen-ein;art1015067,5745738
Anmerkung: “Inquisition und Hexenverfolgung”?Ein ganzes Dorf ist gespalten, weil ein katholischer Pfarrer versucht die Justiz zu manipulieren und das Recht in eigene Hände zu nehmen !Der Pfarrgemeinderat vespricht “Massives Vorgehen”! Das angebliche Opfer sagt nicht aus und als es endlich ausgesagt hat wurden die Ermittlungen eingestellt. Was sagt das? Das der Beschuldigte- ohne Prozess, ohne Verurteilung oder Freispruch- jetzt immer mit dem Makel ein “Missbraucher” zu sein, leben muss!
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104. 19.04.2009 Zwangsheirat: Österreich will Solothurner Schülerin helfen
Die 14-jährige Oberstufenschülerin aus Egerkingen SO fürchtet, von ihrem Vater zur Ehe gezwungen zu werden. Jetzt schaltet sich sogar die österreichische Botschaft in Bern ein.
Der Grund: Die 14-jährige Naima (Name geändert) ist österreichische Bürgerin, wie die Zeitung «Sonntag» berichtet. An diesem Wochenende soll die Familie von Naima aus ihren zweiwöchigen Ferien in Indien zurückkehren. Aus Indien stammt denn auch der Vater der Bezirksschülerin. Und in Indien, so erzählte Naima ihrer Lehrerin, sollte sie gegen ihren Willen verheiratet werden.
Mit Bangen warten Naimas Schulfreundinnen auf morgen Montag: Dann wird sie zum Unterricht an der Kreisschule Gäu erwartet. Der Fall einer möglichen Zwangsheirat, den der «Sonntag» vergangene Woche publik gemacht hat, rüttelt nicht nur die Schweizer Behörden auf. Auch das offizielle Österreich hat sich inzwischen eingeschaltet, denn das Mädchen hat die österreichische Staatsangehörigkeit.
Die österreichischen Behörden suchen Kontakt
«Wir versuchen, das Mädchen nach Möglichkeiten zu unterstützen, und wollen sicherstellen, dass ihr die bestmögliche Hilfe zukommt. Darum haben wir die Botschaft in Indien eingeschaltet», sagt Michael Desser, Gesandter der österreichischen Botschaft in Bern.
Die österreichischen Behörden haben diese Woche mit Hochdruck versucht, einen Kontakt zur Familie in Indien aufzubauen. «Wir versuchen über die Behörden in Indien herauszufinden, wann und wo das Mädchen eingereist ist», sagt Desser. Ob das Vorgehen erfolgreich war, will Desser nicht kommentieren.
http://www.derbund.ch/panorama/vermischtes/Zwangsheirat-sterreich-will-Solothurner-Schuelerin-helfen/story/17650228
19.04.2009, Das Märchen von der Zwangsheirat
Naima nennen die Medien das 14-jährige Mädchen aus Egerkingen. Die Schülerin hätte angeblich von ihren Eltern in Indien zwangsverheiratet werden sollen. Doch sie ist nicht das Opfer von indischen Bräuchen, sondern von Schweizer Medien.
Grace P.* (43) ist empört. Die Krankenschwester sitzt an ihrem Esstisch in ihrer Wohnung in Egerkingen. Die Österreicherin mit Schweizer Pass ist gerade mit ihrer Familie aus den Osterferien in Indien zurückgekehrt.
Und musste feststellen: Seit ihrer Abreise vor zwei Wochen ist ihre 14-jährige Tochter zu ungefragter Berühmtheit in der Schweiz gelangt. Naima nannten Zeitungen und TV-Sender das zierliche Mädchen mit der Brille. Naima, die Schülerin der Kreisschule Gäu, die angeblich zwangsverheiratet werden sollte.
Vor 10 Tagen berichtete die Zeitung «Sonntag» gross über den Fall. «Schülerin (14) droht Zwangsheirat » schrieb sie. Eine ungeheuerliche Geschichte glaubte das Blatt aufgedeckt zu haben. Naimas indisch-stämmiger Vater mit einer Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz wolle seine Tochter in seiner Heimat zur Ehe zwingen. Das habe das Mädchen seiner Lehrerin und Schulkameraden erzählt.
Andere Medien sprangen auf. «Vorwürfe an Schule wegen Zwangsheirat », titelte die «Berner Zeitung». «Bei möglicher Zwangsheirat von Ereignissen überrollt», schrieb «Newsnetz». Das Aussenministerium EDA schaltete sich ein. Die Vormundschaftsbehörde. Das Kinderhilfswerk Unicef. Die österreichischen Behörden versuchten, Familie P. in Indien aufzuspüren. Alle wollten dem vermeintlichen Opfer helfen. Nur Naimas Eltern kamen nie zu Wort.
… ein böses Märchen
Jetzt ist Naima zurück. Sie sitzt neben ihren Eltern und ihren beiden Geschwistern (7 und 12) auf einem Holzstuhl. Ihr Finger ist ohne Ring. «Unsere Tochter ist sicher nicht verheiratet worden», sagt Mutter Grace. «Wir sind beleidigt, dass man so etwas von uns denkt. Wir sind gescheite Leute und wollen, dass unsere Tochter die bestmögliche Ausbildung erhält.»
Die fünfköpfige Familie machte Ferien – in ihrem Haus in Südindien. Von der Aufregung in der Schweiz ahnten sie nichts. Bis Sonntag, als sie kurz vor Mitternacht nach Hause kommen – und der Schuldirektor vor ihrer Wohnungstür wartet. «Er wollte wissen, ob unsere Tochter verheiratet sei.»
Die Eltern sind schockiert
«Eine Frechheit. Wir waren schockiert. Wir sind schliesslich katholisch. Und unsere Töchter sind Ministrantinnen hier in der Dorfkirche», sagt Grace.
Und auch die 14-Jährige sagt: Sie habe niemandem so etwas erzählt. Kevin*, ein Junge aus der Parallelklasse, habe das Ganze ins Rollen gebracht. «Er sah im Internet, dass in Indien bereits 13-Jährige verheiratet werden und fragte mich, wann ich das nächste Mal nach Indien reise.» Sie hielt es für einen Scherz. «Ich habe ihn ausgelacht», so Naima.
Naima bleibt zuhause
«Wir können aufatmen. In den letzten zwei Wochen fand keine Heirat statt», sagte Oberamtmann Stephan Berger gestern vor den Medien in der Bibliothek der Kreisschule Gäu. Dutzende waren gekommen, um an Naimas erstem Schultag nach den Ferien von ihrem Schicksal zu erfahren. Aber Naima bleibt zu Hause. Zu belastend wäre der Rummel. Derweil müssen ihre Eltern sich den Fragen der Vormundschaftsbehörde stellen. «Wir werden die ganze Familie durchleuchten», so Berger.
Schuldirektor Hanspeter Aebischer erklärt, er habe der Familie bei seinem nächtlichen Besuch nicht zu nahe treten wollen. «Ich persönlich habe immer gedacht, dass daran nichts Wahres ist.»
Geschwätz, Gerücht, oder mehr?
Ist die Schule auf Schülergeschwätz reingefallen? Hat sie überzogen auf ein Gerücht reagiert? «Die Schülerin selbst hat ihrer Klassenlehrerin im Skilager im Januar erzählt, dass ihr Vater sie in Indien zwangsverheiraten werde, falls sie die Bezirksschule nicht schaffe», so Aebischer.
Einige Wochen später nimmt sich Dorfpfarrer Josef Csobanczy der Sache an. Er sucht die Mutter vor ihrer Abreise auf. Er habe ihr gesagt, eine Zwangsehe sei gegen den christlichen Glauben. Die Mutter habe «gezögert und dann die Absicht einer Zwangsheirat abgestritten», schilderte «Sonntag» den Besuch.
Indischer Freund empört
«Ich nahm das gar nicht ernst», sagt Grace P., die sich erst jetzt wieder an das Gespräch mit dem Pfarrer erinnert. Und Robert D.*, ein indischer Freund der Familie, regt sich auf: «In Indien werden doch nicht alle zwangsverheiratet! Bei uns verbietet ein Gesetz, vor 18 zu heiraten.»
Wer lügt? Wer erzählt Märchen? «Der Vater hat seiner Tochter nie mit Zwangsheirat gedroht», sagt Robert D., der der Familie beisteht. Lügt die Lehrerin? «Man weiss nie», sagt Robert D. «Wir werden das Gespräch mit ihr suchen.» Erzählt die Schülerin selbst nicht die Wahrheit? «Auch mit ihr werden wir nochmals reden.»
Medienschelte und Zurückhaltung
Und auch der Egerkinger Gemeindepräsident Kurt Rütti wird sich ein paar Worte der Familie gefallen lassen müssen. Letzte Woche mochte er sich in den Medien noch entrüsten: «Wir sind schockiert!» Jetzt tönt es etwas anders: «Uns kann man keine Vorwürfe machen. Wenn, dann den Medien, die das alles so aufgebauscht haben.»
Zurückhaltung übt nun auch Unicef Schweiz. «Angedrohte Zwangsheirat der 14-jährigen Schülerin Naima aus Egerkingen SO ist kein Einzelfall», schrieb das Kinderhilfswerk letzte Woche. Der Text auf unicef.ch ist inzwischen verschwunden. «Leider ist es bei diesem Thema oft so, dass Gerüchte aufkommen und irgendwann angeblich zur Wahrheit werden», sagt Unicef-Geschäftsleiterin Elsbeth Müller.
http://www.blick.ch/news/schweiz/aargau/das-maerchen-von-der-zwangsheirat-id19738.html
20.04.2009 14-jährige Solothurnerin: Doch keine Zwangsheirat in Indien
Ein minderjähriges Mädchen aus Egerkingen ist ledig aus den Frühlingsferien zurückgekehrt. Die Schule befürchtete eine Zwangsheirat.
Was lange währt, ist vorerst gut. Die 14-jährige B. M. (Name der Red. bekannt) aus dem solothurnischen Egerkingen ist entgegen den Befürchtungen ihrer Lehrerin und einer breiten Öffentlichkeit nicht zwangsverheiratet worden. Das Mädchen hatte gegenüber ihrer Lehrerin angedeutet, der indischstämmige Vater drohe mit einer Zwangsheirat in Indien, falls ihre Noten nicht besser würden. B. M. befürchtete, in den Frühlingsferien verheiratet zu werden.
Ihre Klassenlehrerin in der Kreisschule Gäu setzte Schuldirektor Hanspeter Aebischer ins Bild, welcher umgehend das Migrationsamt informierte. Zu spät – am 3. April, einen Tag später, war das Mädchen bereits mit seiner Familie in die Ferien nach Indien abgereist. Bis Montag werweissten die lokalen Medien, ob das Mädchen zurückkomme und wenn ja, ob es verheiratet sei oder nicht.
[..] Schuldirektor Aebischer sieht dies anders: «Das Mädchen erzählte bereits in den Skiferien Ende Januar seiner Klassenlehrerin, es fürchte sich vor einer Zwangsheirat.» Dasselbe sagte die Oberstufenschülerin nochmals kurz vor Beginn der Frühlingsferien. Einziger Unterschied: Ursprünglich ging das Mädchen davon aus, das Thema Zwangsheirat werde erst im Sommer aktuell. Nun gab es bereits die Frühlingsferien als Termin an. «Der Vater hat dem Mädchen offenbar gesagt, falls es die Probezeit in der Bezirksschule nicht bestehe und in die Sekundarklasse zurückversetzt werde, müsse es in Indien heiraten», hält Aebischer fest.
[…] Wie ernst der Vater die Drohungen gemeint hat, falls er sie denn geäussert hat, bleibt offen. Dennoch sei es richtig gewesen, die Äusserungen B.M.s ernst zu nehmen, sagt die Solothurner SP-Nationalrätin Bea Heim, die in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates die Problematik der Zwangsehen thematisiert hat. Damit lobt sie das Vorgehen der Behörden. «Schnelle Abklärung ist in solchen Fällen richtig und wichtig. Wir müssen an den Schulen und in der Elternarbeit das Bewusstsein dafür schärfen, dass Zwangsehen zum Schutz der Kinder verboten und geächtet sind», sagt Heim
http://www.derbund.ch/schweiz/standard/14jaehrige-Solothurnerin-Doch-keine-Zwangsheirat-in-Indien/story/19807091
VERWIRRSPIEL 24. April 2009 Naima erfand «Zwangsheirat» selber
Die Geschichte von der Zwangsheirat einer 14-Jährigen aus Egerkingen hat hohe Wellen geworfen. Nun ist klar: Das Mädchen mit indischen Wurzeln hat die Geschichte selber erfunden.
Die halbe Schweiz bangte mit der Kreisschule Gäu mit: Wurde tatsächlich eine Schülerin in den Frühlingsferien zwangsverheiratet? Am Montag kam die Entwarnung: Die 14-jährige Naima* kam wohlbehalten und unverheiratet zurück in die Schweiz. Offen blieb zunächst, wie es zur Geschichte der drohenden Zwangsheirat kommen konnte (20 Minuten Online berichtete).
Naima* (14) erfand die Geschichte ihrer drohenden Zwangsheirat selber.
Nun ist klar: Weder ein Mitschüler hat das Gerücht verbreitet, noch hat der Vater dem Mädchen mit der Zwangsheirat gedroht – die 14-Jährige erfand die Geschichte selber, schreibt zumindest der «Tages-Anzeiger». Er bezieht sich dabei auf den Schuldirektor Hanspeter Aebischer. Laut diesem habe man sich am Mittwoch zu einem klärenden Gespräch getroffen. Dabei habe sich gezeigt, dass in der Familie «eine Zwangsheirat nie auch nur annähernd ein Thema war».
«Besondere Drucksituation» war Auslöser
Tatsächlich sei «eine besondere Drucksituation der Schülerin Auslöser der ganzen Geschichte» gewesen. Das Mädchen habe der Klassenlehrerin erklärt, der Vater drohe sie bei schlechten Noten zu verheiraten. Die Lehrerin habe die Drohung ernst genommen und weitergeleitet.
Die Geschichte konnte aber nicht überprüft werden, weil die Familie während der Ferien in Indien nicht erreichbar war. Dennoch nahm der «Sonntag» die Sache auf -zahlreiche andere Medien folgten. Die Wogen dürften sich nun glätten: Das Mädchen hat gestern den Unterricht aufgenommen, wie der «Tages-Anzeiger» weiter berichtet. Sie habe sich bei ihrer Klasse und Lehrerin für die Geschichte entschuldigt. Das Mädchen erhält nun psychologische Unterstützung.
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Naima-erfand–Zwangsheirat–selber-12469161
EGERKINGEN 23.04.09, Zwangsheirat war kein Thema
Das 14-jährige Mädchen aus Egerkingen, das seiner Klassenlehrerin von einer ihm drohenden Zwangsheirat erzählte, hat zugegeben, die Geschichte erfunden zu haben.
In Aufarbeitung der Probleme um eine mögliche Zwangsheirat und auf Grund der widersprüchlichen Medienberichte fand am Mittwoch – unter der Leitung des Schuldirektors der Kreisschule Gäu – ein klärendes Gespräch statt, das zu einem Abschluss der Angelegenheit führte.
Am Gespräch nahmen das betroffene Mädchen, seine Eltern, ein Freund der Eltern und die Klassenlehrerin teil, teilt die Kreisschule Gäu mit. Das Gespräch wurde protokolliert und von allen Teilnehmern unterzeichnet.
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, wird in diesem Protokoll festgehalten, dass eine «Zwangsheirat» «nie» ein Thema war. Eine besondere Drucksituation der Schülerin sei Auslöser der ganzen Geschichte gewesen.
Die Schülerin bereue es und habe sich – speziell bei ihrer Klassenlehrerin dafür entschuldigt, «den Ausgangspunkt einer Geschichte gesetzt zu haben, die sie in der Folge nicht mehr kontrollieren konnte». Sie wird nun bei der Aufarbeitung dieser Angelegenheit von der Schule unterstützt und auch externe Hilfe beanspruchen.
http://www.grenchnertagblatt.ch/altdaten/vermischtes/zwangsheirat-war-kein-thema-1353313
Anmerkung: Einen Bärendienst hat das Mädchen allen jenen, die wirklich zwangsverheiratet werden sollen ( oder worden sind) mit dieser Lüge gemacht! Was wird ihre nächste Falschbeschuldigung sein? Aber auch die Medien, besonders der Sonntag, der sich im Fall Kachelmann auch mit “besonderen” Artikel hervorgetan hat , haben über die Stränge geschlagen. Und dazu ein amoklaufender Schuldirektor und natürlich – wie den nicht – der Pfarrer aus diesem Nest! Das sich die SP sofort zu Wort meldet, Gutmenschen sind immer da wo es Schlagzeilen gibt, ob sie jetzt wahr sind oder nicht. Dass die Eltern jetzt einen schlechten Ruf weg haben, das muss allen klar sein, der Dorfklatsch wird nie zum Schweigen kommen!
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105. 03.01.1977 Kein Anhalt für sexuelle Tatbereitschaft
SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz zum Freispruch des 1975 wegen Mordes verurteilten Otto Becker
Siebenundachtzig Seiten ist das Urteil stark, denn das Gericht hat seine Entscheidung gewissenhaft begründet. Sorgfältig werden die “entscheidenden Indizien” herausgearbeitet und einander auf das zwingendste zugeordnet. Das Urteil liest sieh gut, sieht man davon ab, daß es ein Fehlurteil ist.
Das Urteil wurde am 14. Januar 1975 von einem Schwurgericht in Bremen gegen den damals 37 Jahre alten Bauarbeiter Otto Becker verkündet. Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Bernhard-Adolph Crome, damals 37, hielt den Angeklagten für “schuldig der Vergewaltigung in Tateinheit mit Mord”. Es erkannte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten.
Niemand gab der von Otto Becker beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegten Revision eine Chance. Herr Crome, als Jurist ein Könner, würde es schon verstehen, die schriftliche Urteilsbegründung gegen Rügen jeder Art dichtzumachen. Doch Otto Beckers Verteidiger. der Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover. einer der qualifiziertesten Strafverteidiger der Bundesrepublik. war von der Unschuld seines Mandanten hartnäckig überzeugt.
Seine Ausdauer wurde belohnt. Beim Durcharbeiten der Generalakte stellte sich heraus, daß dem — damals noch mit sechs Laienrichtern besetzten — Schwurgericht nicht eine ausgeloste Schöffin, sondern ihr Ehemann angehört hatte. Heinrich Hannover war damit auf einen “absoluten Revisionsgrund” gestoßen.
Im November 1975 hatte der BGH das Urteil gegen Otto Becker aufzuheben.
[…]Betrachtet man die Zufälle und das Glück, die zum Freispruch Otto Beckers führten — dann schaudert es einen. Ist der Irrtum in den Gerichtssälen die Ausnahme? Das Urteil, durch das Otto Becker verurteilt wurde, liest sich gut. Nur ein absoluter Revisionsgrund von äußerstem Seltenheitswert hat seine Aufhebung erzwungen. Allein die rücksichtslose Attacke eines Verteidigers hat eine Akte wieder auftauchen lassen,
Zwei Jahre nach einer unaufgeklärten Tat bot sich ein Verdächtiger. Gottes Mühlen mahlen langsam, die Sonne bringt es an den Tag; was mag alles unbewußt gespukt haben.” Etwas Besseres als den Tod findest du überall”, so ziehen Esel, Hund, Katze und Haushahn gen Bremen, um Stadtmusikanten zu werden. Ein Glück, daß sie in einem Wald vor der Stadt eine Zuflucht finden. Denn auch in Bremen kann man etwas Ärgeres als den Tod finden — ein Fehlurteil “Im Namen des Volkes!”
Weiterlesen bei : http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41019451.html
Neue Ermittlungen nach 40 Jahren- 28.04.2011
Wer hat Carmen Kampa ermordet?
Bremen. Ein kühler Windstoß wirbelt das lose Blatt eines Werbeprospektes über die Schienen. Dunkelheit umschlingt den Bahnhof Oslebshausen. Doch anders als in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 1971 wimmelt es diesmal vor Polizei auf dem Bahnsteig im Bremer Westen: 40 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Schuhverkäuferin Carmen Kampa wollen die Ermittler das Geschehen im Vorfeld des Verbrechens nachstellen, um damit einen erneuten Versuch zu unternehmen, den brutalen Mord noch aufzuklären.
Die Rekonstruktion des Vorfalls in Oslebshausen am Donnerstag: Eine Frau läuft über die Schienen, um den Weg des Opfers
Dazu haben die Ermittler sechs junge Beamtinnen aus ihren Reihen gewonnen, die die gleichen hochhackigen Schuhe wie Carmen Kampa tragen. Um die längst aus der Mode geratetenen Schuhe zu finden, mussten die Beamten mehrere Second-Hand-Läden durchforsten. Vier der Polizistinnen sollen in den Pumps vom Bahnsteig des Bahnhof auf die Gleise springen und damit den steilen Bahndamm herunterlaufen. Ihre drei Kolleginnen werden dagegen einen anderen Weg benutzen, um zu dem späteren Tatort in der Nähe des Bahndamms zu gelangen. Die Spuren, die beide Weg-Varianten an den Pumps hinterlassen, sollen später im Labor mit denen an den Schuhen von Carmen Kampa verglichen werden. Damit erhoffen sich die Ermittler frühere Hypothesen über den Ablauf des Verbrechens zu bestätigen, zu widerlegen oder gar neue Ansätze zu finden.
Carmen Kampas Bild hängt auf einer Pinnwand im Büro von Staatsanwalt Uwe Picard. Das Mädchen auf dem Bild hat rotblonde Haare und Sommersprossen. Gewinnend lächelt sie in die Kamera. Ihr gewaltsamer Tod und die sich anschließenden Ermittlungen hatten die Bremer Bevölkerung in den 70er Jahren gleich mehrfach erschüttert: Erst das grausame Verbrechen, bei dem es gleich eine Reihe von entsetzten Augen- und Ohrenzeugen gab, dann ein Gerichtsverfahren, bei dem der Haupttatverdächtige Otto Becker verurteilt wurde – und schließlich, das nur vielen Zufällen geschuldete Revisionsverfahren, nach dem Otto Becker freigesprochen wurde. Den sensationellen Freispruch hatte er einem aufmerksamen Referendar sowie dem Strafverteidiger Heinrich Hannover zu verdanken. Der heutige 86-jährige Jurist bezeichnete den Fall Carmen Kampa in einem Interview mit der „taz“ noch im vergangenen Jahr als „das wohl wichtigste Verfahren“ in seinen insgesamt 41 Berufsjahren. Auch für den aktuell ermittelnden Staatsanwalt Uwe Picard bedeutete der Prozess um den Tod des Mädchens einen Wendepunkt im Leben. Der Fall war für ihn der Auslöser, Jura zu studieren. Damals hätte sich Picard wohl nicht träumen lassen, dass er Jahrzehnte später die Akte von Carmen Kampa als sogenannten „Cold Case“ auf den Schreibtisch bekommen würde.
Sven Bergmann und Kai-Christiaan Höchel von der Mordkommission scheinen zufrieden: Die Witterungsbedingungen sind nahezu identisch zu denen vor 40 Jahren. Kühl ist es und trocken. Außerdem stellt die Deutsche Bahn Waggons zur Verfügung, die mit denen in den 70er-Jahren identisch sind. Auch in der Frühlingsnacht des 1. Mai 1971 war es frisch. Wenige Minuten nach 23 Uhr verlässt die 17-jährige Carmen Kampa die Diskothek „Miramichi“ in der Oslebshauser Heerstraße. Sie will rechtzeitig den Zug 4498 nach Vegesack erreichen, um pünktlich nach Hause zu ihren Eltern in Aumund zu kommen.
Um 23.26 Uhr läuft der Zug im Bahnhof Oslebshausen ein. Im zweiten Waggon sitzt müde ein 17-jähriger Druckereiarbeiter. Der Zug hält kurz in dem kleinen Bahnhof. Schreie lassen den jungen Mann zusammenzucken. Erschrocken öffnet er das Abteilfenster. In etwa 20 Meter Entfernung sieht er wenige Sekunden lang eine junge Frau und einen Mann am Fuße des Bahndamms miteinander ringen. „Bitte nicht! Bitte nicht!“, ruft die Frau laut. Der Jugendliche alarmiert einen zweiten Fahrgast.
Bevor die Männer reagieren können, fährt der Zug schon wieder an. Das Mädchen liegt inzwischen am Boden. Die beiden Männer rennen zum Schaffner, der an der nächsten Haltestelle die Polizei alarmiert. Die ist bereits unterwegs. Denn die Eheleute Schuster hatten durch das geöffnete Fenster ihres Schlafzimmers ebenfalls die Schreie des Mädchens gehört und die Polizei angerufen. Um 23.31 fährt die Besatzung des Rolands 19 zu der beschriebenen Stelle. Vergeblich suchen die Beamten den dunklen Bahndamm ab. Von dem Angreifer und dem Mädchen fehlt jede Spur.
Carmen Kampas Leiche wird drei Tage später auf einem Brachgrundstück rund 100 Meter vom Bahndamm entfernt entdeckt. Die junge Bremerin ist vergewaltigt und erwürgt worden. Außerdem hat ihr der Täter tödliche Messerverletzungen zugefügt. In dem aufwendigen Ermittlungsverfahren verfolgt die Polizei über 1000 Spuren, darunter auch die „Spur 59“. Sie wird später Justizgeschichte schreiben. Doch zunächst kommt die Polizei trotz einer ausgesetzten Belohnung in Höhe von 10 000 Mark nicht weiter.
Erst zwei Jahre später gerät zufällig der alkoholsüchtige Bauarbeiter Otto Becker ins Visier der Polizei. Der Mann hat ein schlichtes Gemüt. Um es den Beamten recht zu machen, redet sich der autoritätshörige Mann irgendwann um Kopf und Kragen. „Er war den Vernehmungsmethoden nicht gewachsen“, ist Heinrich Hannover noch Jahre später überzeugt. Obwohl Otto Becker homosexuell ist und viele weitere Punkte gegen seine Täterschaft sprechen, wird der 37-jährige Mann am 14. Januar 1975 vom Schwurgericht wegen Mordes zu zwölf Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein krasses Fehlurteil, heißt es heute. Doch zu dem damaligen Zeitpunkt gibt niemand, der die von Otto Becker eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof eine Chance gibt. Inzwischen hatte Becker jedoch den Anwalt gewechselt und Heinrich Hannover als Verteidiger für sich gewonnen. Der Jurist stößt beim Durcharbeiten der Generalakte darauf, dass das Schwurgericht falsch besetzt gewesen ist. Statt der vorgesehenen Schöffin, hatte ihr Ehemann als Laienrichter über Otto Becker zu Gericht gesessen. Ein Formfehler, der Heinrich Hannover jedoch erlaubt, in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht erneut in die Beweisführung einzutreten.
Außerdem war die „Spurenakte 59“ wieder aufgetaucht. Der junge Referendar Lothar Spielhoff, der spätere Präsident des Bremer Rechnungshofes, hatte von einem Polizeibeamten zufällig von der Akte 59 erfahren. Als Spielhoff während seiner Ausbildung in die Kanzlei von Heinrich Hannover kommt, berichtet er dem Anwalt von der Spurenakte 59. Sie handelt von Hellmuth Harynek, einem Mann, der mindestens als genauso verdächtig gelten muss, wie Otto Becker. Der Kellner Hellmuth Harynek war mehrfach vorbestraft. Er gilt als Weiberheld mit Hang zu jungen Frauen. Am Tatabend hatte er in der Diskothek „Miramichi“ mit Carmen Kampa gesprochen. Außerdem wirkte er an der Abfassung eines „Drehbuchs“ mit, in dem eine junge Frau mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und getötet wird.
Der zweite Prozess endet mit einem Freispruch für Otto Becker. Bis zuletzt beteuerte Harynek seine Unschuld. Die Tat konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden. Harynek ist ebenso wie Otto Becker mittlerweile verstorben.
Die Angehörigen von Carmen Kampa, ihre Mutter und Geschwister leben noch und leiden bis heute unter dem Geschehen und der Ungewissheit, was damals mit Carmen Kampa geschah. In den zurückliegenden Monaten haben die Ermittler die alten Spurenakten gesichtet und neu bewertet. Und – sie haben daraus neue Theorien über den möglichen Tatablauf abgeleitet, die entsprechend wie die damalige Arbeitsthese nun überprüft werden sollen. In den Focus der weiteren Ermittlungen könnten nun andere Männer kommen. Ist unter ihnen womöglich der Mörder von Carmen Kampa? Staatsanwalt Picard und die Kommissare Höchel und Bergmann haben die Hoffnung, dass in einem auswärtigen Labor aufgefundenes Spurenmaterial die DNA-Merkmale des Mörders aufweisen. Die aufwändigen DNA-Untersuchungen sind bereits in Auftrag gegeben worden. Noch stehen die Ergebnisse aber aus. Die Anwältin der Mutter von Carmen Kampa, die Juristin Barbara Kopp, ist vorsichtig optimistisch: „Wir haben mit der heutigen Rekonstruktion der Abläufe und der neuen Bewertung aller Akten, eine reelle Chance endlich Licht ins Dunkle zu bringen.“
http://www.weser-kurier.de/bremen/vermischtes2_artikel,-Wer-hat-Carmen-Kampa-ermordet-_arid,190153.html
20.08.11 Mord an Carmen Kampa nach 40 Jahren geklärt / Fall geht in Justizgeschichte ein
Bremen – Von Thomas Kuzaj„Wir haben dem Mörder von Carmen Kampa ein Gesicht gegeben“, sagt Staatsanwalt Uwe Picard. Polizei und Staatsanwaltschaft ist es gelungen, einen der spektakulärsten Bremer Kriminalfälle seit dem Krieg aufzuklären – 40 Jahre nach der Tat. Es ist das spannende Schlusskapitel eines Falls, der in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik eingegangen ist.
Und in die Erinnerung vieler Bremer: Carmen Kampa, Tod am Bahndamm. Die 17-jährige Schuhverkäuferin hatte am 1. Mai 1971 die Discothek „Miramichi“ an der Oslebshauser Heerstraße besucht. Kurz nach 23 Uhr machte sie sich auf den Weg zum Oslebshauser Bahnhof , um den Zug nach Vegesack zu bekommen. Die 17-Jährige wohnte bei ihren Eltern in Aumund.
Der Zug kommt um 23.26 Uhr. Ein Fahrgast, 17, hört plötzlich Schreie. Er sieht eine Frau und einen Mann miteinander ringen – unten, am Bahndamm. Auch Anwohner hören die Hilfeschreie. Um 23.31 Uhr trifft ein Streifenwagen ein. Der Bahndamm ist leer.
Drei Tage später wird Carmen Kampas Leiche gefunden – 100 Meter entfernt, auf einem Brachgrundstück. Die 17-Jährige wurde vergewaltigt, erwürgt und erstochen. Wer ist der Täter? Eine für damalige Verhältnisse hohe Belohnung von 10 000 Mark wird ausgesetzt. Gleichwohl verlaufen die Ermittlungen ergebnislos. 1 020 Spurenakten – aber keine Klarheit.
Eher zufällig gerät 1973 der Bauarbeiter Otto Becker in den Fokus. Den Vernehmungen offenbar nicht gewachsen, redet er sich in sein Unglück. Er habe nur die Polizei zufriedenstellen wollen, sagt er, als es zu spät ist. Becker wird angeklagt. 1975 verurteilt ihn das Schwurgericht wegen „Vergewaltigung in Tateinheit mit Mord“ zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten – ihn, der homosexuell ist und gegen dessen Täterschaft mehr als nur ein paar Indizien sprechen. Das Urteil geht später als spektakuläres Fehlurteil in die Justizgeschichte ein.
Der Strafverteidiger Heinrich Hannover ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Mit Akribie und der nötigen Portion Besessenheit arbeitet er an dem Fall – und stößt auf einen absoluten Revisionsgrund. Das Gericht war falsch besetzt, einer der damals noch sechs Schöffen war nicht der richtige. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen Becker auf. Ende 1976 spricht eine andere Bremer Kammer Becker, seit April 1975 von der Haft verschont, frei. Inzwischen war über einen Referendar die Spurenakte 59 ins Spiel gekommen, in der es um einen Kellner geht, der als verdächtig gelten konnte. Hannover führt 21 Indizien gegen ihn an. Dem Kellner wird die Tat nie nachgewiesen. Er ist mittlerweile gestorben – wie auch Becker.
So erleben beide nicht mehr, dass die Spurenakte 135 zur Aufklärung führt. Staatsanwalt Picard, für Kapitalverbrechen zuständig, hatte den Fall Carmen Kampa als „Cold Case“ übernommen – Mord verjährt nicht. Picard, Kripo-Chef Helmut Mojen und die Kriminalbeamten Sven Bergmann und Kai Höchel machen sich mit „Hannover‘scher“ Akribie und Besessenheit an die Arbeit. In einer Frühlingsnacht 2011 rekonstruieren sie das Geschehen am Oslebshauser Bahnhof . Erkenntnis: „Man kommt an Spurenakte 135 nicht vorbei“, so Picard. Die Akte handelt von einem Wachmann mit Koteletten, der zur Tatzeit 34 Jahre alt war. Auch er war in den 70ern in Verdacht geraten. „Aber der entscheidende Sachbeweis hat gefehlt“, sagt Picard. Die Ermittler prüfen alles: Zeugenaussagen von damals, die Wege des Wachmanns. Den entscheidenden Sachbeweis finden sie im Archiv des Bundeskriminalamts – ein Haar, 1971 am Kleid der toten Carmen Kampa sichergestellt. Der DNA-Abgleich mit einer Speichelprobe einer weiblichen Angehörigen des Wachmanns ergibt die Gewissheit.
Der Wachmann starb 2003. So wird es keine Antwort mehr geben auf die Frage, warum Carmen Kampa starb. Aber der Mörder hat ein Gesicht. Die Ermittler haben Carmen Kampas Mutter , die noch lebt, davon berichtet. „Sie hat sich über unsere Nachricht gefreut“, sagt Picard.
http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/bremen/hing-einem-haar-1368382.html
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106. 7.02.02 Wie Richard Simmons um seine Unschuld kämpft
17 Jahre nach dem Mord: Im DNA-Prozess von Münster steht ein Urteil bevor Von Andreas Fasel
Sie ist tot. Seit bald 17 Jahren, fast so lange schon, wie sie gelebt hat. Und ihr Mörder?
Neun Jahre saß der Brite Richard Simmons im Gefängnis, 1986 vom Landgericht Bielefeld verurteilt als Vergewaltiger und Mörder des 18-jährigen Mädchens. “Unschuldig”, wie Simmons, damals als Soldat in Minden stationiert, immerzu beteuerte. An die hundert Rechtsanwälte habe er während seiner Haft um Hilfe gebeten, sagt er. Der Hunderterste, Peter Wüller aus Werther, nahm sich zu Beginn der 90er Jahre der Sache an, beantragte die damals noch neue DNA-Untersuchung und eine Wiederaufnahme des Falles. Daraufhin ließ das Gericht den genetischen Code des Verurteilten vergleichen mit den Spermaspuren, die an der Leiche gefunden worden waren, und noch immer in der Asservatenkammer lagerten. Und siehe da: Simmons kam als Vergewaltiger nicht länger in Frage. Das war 1994. Simmons wurde aus der Haft entlassen.
Jetzt, im Februar 2002, steht Richard Simmons, inzwischen 41, wieder vor Gericht. Acht Jahre lang hat er seit jener DNA-Analyse auf ein neues Urteil gewartet. Acht Jahre, in denen er, der verurteilte Mörder, sich in seiner Heimat eine Existenz aufbaute. Am Dienstag werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Landgericht Münster ihre Plädoyers halten. Und es scheint nach fünf Verhandlungstagen sowie den erneut vorgebrachten Aussagen dreier Gerichtsmediziner (keinerlei Spuren, die zu Simmons führen), als könne nur ein Freispruch folgen. Jedenfalls kommt man zu keinem anderen Schluss, wenn “Vergewaltigung und Mord ein und demselben Täter anzulasten” sind, wie die Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen auf Anfrage der WELT am SONNTAG erklärte. Davon seien ja stets alle Prozessbeteiligten ausgegangen. Noch vor vier Wochen, zu Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens, klang das anders: Man dürfe nicht vergessen, sagte damals Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer, dass es zahlreiche Indizien und Aussagen gebe, die auf Simmons als Mörder deuteten – “auch wenn er das Mädchen nicht vergewaltigt hat”.
Zwischen diesen beiden widersprüchlichen Einschätzungen liegen jene Ungereimtheiten, deretwegen der Anwalt Peter Wüller behauptet: “Das Urteil vom Mai 1986 war grob falsch.”
Der Soldat Richard Simmons aus Wales unternimmt am Abend des 5. Juni 1985 eine Tour durch Minden, die ihn erst in eine Kneipe namens “Palette” führt und dann ins “Sir Henry’s”, eine Disco. Dort trifft er bereits sturzbetrunken ein. Das sagen die Zeugen. Er selbst sagt: “Ich weiß nichts mehr.” Und die drastischen Zärtlichkeiten, die er dort laut Zeugenaussagen mit dem späteren Opfer austauscht? “Keine Erinnerung.” Jedenfalls torkelt er nach Kneipenschluss davon, im Schlepptau das 18-jährige Mädchen und dessen Freundin. Die verabschiedet sich von den beiden an einer Kreuzung.
Am anderen Morgen gegen 11 Uhr wird die Leiche gefunden. Um 16.40 Uhr kommt die Freundin des Opfers zu einer Gegenüberstellung in die St.-Georges-Kaserne. Sie erkennt in Richard Simmons den Mann, der beim nächtlichen Heimweg dabei war, wenige hundert Meter vom Fundort der Leiche entfernt. Simmons, der in Teenie-Kreisen als Vertrauensperson gilt, als einer, von dem man sich getrost nach Hause bringen lassen kann – dieser Simmons hat schlechte Karten. Denn für das Bielefelder Gericht ist er der einzige Verdächtige. Zumal Simmons sich obendrein für eine versuchte Vergewaltigung verantworten muss – ein Ereignis, das zwei Monate vor dem Mord liegt. (Gegen dieses Urteil will Wüller nun ein weiteres Wiederaufnahmeverfahren anstrengen.)
Auch als das Ergebnis der DNA-Analyse vorlag, habe das Gericht wenig Interesse an einem erneuten Prozess gezeigt, sagt Peter Wüller, der Anwalt. Er berichtet von einem Anruf, den er im Juli 1995 von einem Richter des Landgerichts Münster bekommen habe. Man sei bereit, das Verfahren einzustellen, so habe der Richter vorgeschlagen, wenn Simmons verbindlich mitteile, nicht nach Deutschland zurückzukehren. Simmons schlug das Angebot aus.
Vor 17 Jahren wurde ein Mädchen aus Minden vergewaltigt und umgebracht. Bleibt die Frage, wer der Mörder war.
http://www.welt.de/print-wams/article600743/Wie-Richard-Simmons-um-seine-Unschuld-kaempft.html
Richard Simmons wurde im Februar 2002 nach 8 1/2 Jahren Haft vom Landgericht Münster freigesprochen, nachdem eine DNA-Analyse seine Unschuld erwiesen hatte. Lippische Landeszeitung v. 26.2.2002
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107. 24.01.2011 BEWEISE VERNICHTET? Vergewaltigung war frei erfunden
KÖLN – Turbulent startete am Montag ein Vergewaltigungs-Prozess vor dem Landgericht. Eine Staatsanwältin soll mögliche entlastende Beweise vernichtet haben – das wirft ihr der bekannte Strafverteidiger Gottfried Reims vor. Brisant vor allem deshalb, weil die drei Angeklagten unschuldig sind.
Die harte Anklage: Drei Männer (19/20/23) sollen im Juli 2010 ein Mädchen (16) auf den Kölner Ringen aufgegabelt und in ein türkisches Café in Vingst verbracht haben. „Sie verschlossen die Tür und zwangen sie, Kokain zu konsumieren“, verlas Staatsanwältin Ruth Paulus (29). Dann sollen die Angeklagten über die Schülerin hergefallen sein.
Die 16-Jährige ging am nächsten Morgen zur Polizei, zwei der mutmaßlichen Täter kamen daraufhin in U-Haft. Erst im Dezember kam raus, dass die Vorwürfe frei erfunden waren. Das stellte eine Gutachterin fest. Die Angeklagten kamen daraufhin auf freien Fuß.
Am Montag verzichtete die Schülerin auf eine Aussage – um sich nicht selbst zu belasten. Auf sie wird ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung zukommen.
Die Unschuld seines Mandanten hätte man womöglich schon viel früher feststellen können, meint Rechtsanwalt Gottfried Reims. So hat die Polizei das Tagebuch des „Opfers“ sichergestellt und Kopien angefertigt. Die hat die Staatsanwältin allerdings vernichten lassen – ohne dass Verteidiger oder Richter den Inhalt kannten.
„Hier wird einseitig zum Nachteil meines Mandanten die Wahrheit manipuliert“, polterte Reims. Denn die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, auch entlastende Beweise zu sichern. „Ich hielt es nicht für nötig, in den Intimbereich der Zeugin einzugreifen“, erwiderte die Staatsanwältin.
http://www.express.de/koeln/vergewaltigung-war-frei-erfunden,2856,6721034.html
24.01.2011 Anklägerin gerät unter Beschuss
Köln. -Schwere Vorwürfe musste sich Staatsanwältin Ruth Anja Paulus anhören, ehe sie die Anklageschrift in Saal 7 des Landgerichts verlas. Drei Männern zwischen 19 und 23 Jahren legt sie die Vergewaltigung eines damals 16-jährigen Mädchens zur Last. Rechtsanwalt Gottfried Reims, der den 20-jährigen Bünyamin C. verteidigt, stellte den ungewöhnlichen Antrag, die Anklägerin abzulösen. Die 29-Jährige habe „die Wahrheitsfindung manipuliert“ und die „Vernichtung eines möglichen Beweismittels verfügt“. Die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Peter Koerfers lehnte den Antrag ab. Die Staatsanwältin habe „ihre Pflicht zur Objektivität nicht schwer und nachhaltig verletzt“.
Freiwillig mitgekommen?
Paulus wirft den Männern vor, sich am 21. Juli 2010 in einem türkischen Lokal in Vingst an Jasmin T. (Name geändert) brutal vergangen zu haben. Vorher sei die 16-Jährige gezwungen worden, Kokain zu nehmen. Alle drei Angeklagten, die zum Prozessauftakt schwiegen, bestreiten die Vorwürfe. Dennis R. (19) und Bünyamin C. sagten nach ihrer Verhaftung am 28. Juli, sie hätten Jasmin T. auf den Ringen angesprochen und sie sei freiwillig mit ihnen nach Vingst gefahren. Sie habe von sich aus Drogen genommen und der Sex sei „einvernehmlich“ gewesen.
In den Ermittlungen spielte das Tagebuch der Schülerin eine Rolle. Es heißt, Jasmins Vater habe es der Polizei zur Auswertung empfohlen. Reims rekapitulierte den Weg des Hefts. Kopien gelangten zu den Akten, doch die Verteidiger bekamen sie nie zu Gesicht.
Dann verfügte Staatsanwältin Paulus, sie zu vernichten. Was Reims für skandalös hält, weil das Tagebuch möglicherweise Aufschlüsse über Drogenkonsum und Sexualkontakte enthalte. Paulus sagte, es weise keinen Eintrag auf, der die Tat direkt betreffe. Daher gelte es, Jasmin T.s Recht auf Intimsphäre zu respektieren. Allerdings entschuldigte sie sich dafür, dass die Vernichtung der Kopien nicht ordnungsgemäß vermerkt wurde.
Reims verwies auf den Umstand, dass Dennis R. und Bünyamin C. einen Tag, nachdem ein aussagepsychologisches Gutachten über Jasmin T. vorlag, aus der U-Haft entlassen wurden. Im Zeugenstand schwieg die 17-Jährige. Richter Koerfers hatte ihr gesagt, ihre Angaben widersprächen sich und sie müsse nichts sagen, wenn sie sich in die „Gefahr der Strafverfolgung“ bringe.
http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/vergewaltigung-anklaegerin-geraet-unter-beschuss,16341264,12584166.html
03.02.2011 ERGEWALTIGUNG ERFUNDEN Freispruch für die drei Angeklagten
KÖLN – Im Prozess um die „Vergewaltigung“ einer 16-Jährigen in Vingst wurden die Angeklagten freigesprochen. Das Mädchen hatte die schweren Vorwürfe erfunden.
Die Anklage von Staatsanwältin Ruth Paulus hielt dem Prozess nicht stand. Die drei Männer (19/20/23) sollen die 16-Jährige nach Vingst gebracht, zum Kokain-Konsum gezwungen und danach vergewaltigt haben.
Durch ein Gutachten kam raus: Das Mädchen hat zum wirklichen Ablauf des Geschehens die kriminellen Details dazu erfunden. Als Erklärung für die Familie, warum sie nachts nicht nach Hause kam.
Der Freispruch hinterlässt jedoch einen faden Beigeschmack. So unschuldig, wie sich die „Täter“ darstellten, waren sie nicht. Zwar geschah der Verkehr freiwillig – er war aber Gegenleistung für Drogen, die sie dem abhängigen Mädchen gaben. Die Angeklagten überredeten ihr zugedröhntes Opfer so zu diversen Sex-Praktiken.
Zwei der Freigesprochenen saßen fünf Monate in U-Haft. Verteidiger Gottfried Reims wird Haftentschädigung beantragen.
http://www.express.de/koeln/vergewaltigung-erfunden-freispruch-fuer-die-drei-angeklagten,2856,7149792.html
Anmerkung: Einen faden Beigeschmack hinterlässt die Berichterstattung! Gut, die drei Männer mögen keine “weissen Häschen” sein, das steht ausser Frage, aber rechtfertigt das schon eine Falschbeschuldigung? Rechtfertigt das die Lügen und Erfindungen krimineller Details einer 16 jährigen? Und.. rechtfertigt dieser Umstand, dass eine ehrgeizige Jungstaatsanwältin Beweise vernichtet? Vernichtung von Beweismittel ist keine schwere und nachhaltige Verletzung zu Objektivität?
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108. 22.02.201 Wegen neuem Freund Erpressung erfunden
24-jährige Oststeirerin behauptete, ihr Ex-Freund hätte sie zur Prostitution gezwungen und dann damit erpresst. Doch alles war frei erfunden. Nun wurde die Frau wegen Verleumdung angezeigt.
Völlig schuldlos wären zwei Männer aus dem Bezirk Weiz um ein Haar in Untersuchungshaft gelandet. Zu schwer waren die Vorwürfe, die eine 24-jährige Oststeirerin gegen sie erhoben hatte. Der 39-Jährige, mit dem sie bis 2007 eine Beziehung geführt hatte, hätte sie zur Prostitution gezwungen und sie danach damit erpresst: Wenn sie ihm nicht 20.000 Euro geben würde, werde er ihrer Familie und ihrem Arbeitgeber von ihrer Tätigkeit als “Hure” erzählen. Und damit nicht genug: Auch sein 43-jähriger Bekannter wäre involviert gewesen – er hätte die heute 24-Jährige vergewaltigt. Als Beweis konnte die junge Frau, Mutter eines Babys und in Karenz, Bankbelege für einen Kredit über 20.000 Euro vorlegen.
20.000 Euro-Kredit “Der Tatzeitpunkt liegt fünf Jahre zurück, die Anzeige wurde aber erst jetzt erstattet”, so eine Beamtin des Landeskriminalamtes. Denn erst jetzt hatte sich die 24-Jährige ihrem neuen Freund anvertraut. Dieser überredete sie schließlich auch, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Das Landeskriminalamt (Ermittlungsbereich Sitte) reagierte sofort und befragte die beiden ahnungslosen Männer zeitgleich. “Ein Absprechen der Aussagen war damit nicht möglich”, so die Ermittlerin. So stellte sich im Zuge umfangreicher Ermittlungen heraus, dass sämtliche Vorwürfe frei erfunden waren. Der Hauptbeschuldigte konnte zu seinem Glück beweisen, dass die 24-Jährige damals zwar einen 20.000 Euro-Kredit für ihn aufgenommen hatte, er ihr aber die Raten zurückzahlt.
Was bringt also eine junge Frau dazu, die wie auch ihr Ex-Freund noch nie etwas mit dem Rotlicht-Milieu zu tun hatte, eine solche Geschichte zu erfinden? Und sich dabei selbst als ehemalige Prostituierte auszugeben? “Der neue Freund der Frau hatte vom Kredit erfahren”, berichtet die Kriminalbeamtin. Deshalb habe die 23-Jährige die Erpressung erfunden. Und um glaubwürdiger zu sein, auch noch den Bekannten mitbelastet. Auch Rache war als Motiv mit im Spiel, da der 39-Jährige nach der Trennung die Ratenzahlung hatte etwas schleifen lassen. Angezeigt wurde die junge Mutter jetzt selbst: Wegen Verleumdung drohen ihr sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/2680028/keine-vergewaltigung-frau-verleumdung-angezeigt.story
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109. 20.10.2010 Remscheid Gericht: Frau täuschte Vergewaltigungen vor
Remscheid (RPO). Sechs Monate Gefängnis auf Bewährung: Mit diesem Urteil bestrafte das Amtsgericht Remscheid eine jetzt 20-Jährige für das zweimalige Vortäuschen einer Straftat. Das Mädchen hatte 2008 und 2009 zwei Männer beschuldigt, es vergewaltigt zu haben, nachdem es mit ihnen geschlafen hatte.
Für den Prozess sind elf Verhandlungstage angesetzt.
Die geständige Angeklagte saß beinahe schüchtern neben ihrem Pflichtverteidiger. Sie sprach sehr leise, oft gab sie keine genaue Antworten auf die einfühlsamen Fragen des Richters und des Staatsanwaltes. Zunächst wollte sie überhaupt nichts zu den Motiven ihrer Anschuldigungen sagen. Sie habe einen Mann in einer Disco kennengelernt. Der habe sie eingeladen, mit ihm in seine Wohnung zu gehen. Dort sei es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Dann sei der Mann weggegangen und habe die Tür abgeschlossen. Er sei aber wiedergekommen, und sie sei dann noch ein paar Tage dageblieben. Schließlich habe sie fünf Tage später bei der Polizei Anzeige erstattet.
Und warum? Schulterzucken. “Wissen Sie, was ich Ihnen vorwerfe?”, fragte der Staatsanwalt die Angeklagte im Laufe des Verfahrens. Nur ein stummer Blick war die Antwort. “Sie standen schon mehrmals vor Gericht, sie haben Sozialstunden und Jugendarrest abgeleistet”, führte der Staatsanwalt weiter aus. Das Mädchen nickte. Mehr kam nicht von ihm. Beim zweiten Fall neun Monate später hatte sie im betrunkenen Zustand mit zwei Männern geschlafen und anschließend per Handy die Polizei alarmiert. Warum das? “Ich war betrunken.”
Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die mit der Angeklagten gesprochen hatte, führte aus, dass das Mädchen offensichtlich “in den Tag hineinlebe”, über keinen Schulabschluss verfüge und sich oft wechselnde Freunde suche. Ihren derzeitigen Freund hatte die junge Frau vor acht Wochen kennengelernt, seit sechs Wochen lebe sie mit ihm in der Wohnung seiner Mutter zusammen. Er sei auch arbeitslos. Warum er jetzt nicht mit dabei sei?, wollten Richter und Staatsanwalt wissen. “Er will nicht so früh aufstehen”, antwortete die Angeklagte.
Der Staatsanwalt konstatierte aufgrund ihres Vorlebens “schädliche Neigungen” und forderte eine Jugendstrafe von neun Monaten Gefängnis auf Bewährung, das Ableisten von 200 Sozialstunden und die Beistellung eines Bewährungshelfers. Der Verteidiger sah sechs Monate Gefängnis auf Bewährung als angemessen an, zuzüglich Sozialstunden. Das Schöffengericht setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest, ferner muss das Mädchen 200 Sozialstunden ableisten. Es erhält Bewährungshilfe.
http://www.rp-online.de/bergisches-land/remscheid/nachrichten/gericht-frau-taeuschte-vergewaltigungen-vor-1.450591
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110. 4. Oktober 2010 Feldkirch: Schwere Vorwürfte gegen den Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen den Feldkircher Bürgermeister – Wilfried Berchtold stellt seine Ämter ruhend.
Der Bürgermeister von Feldkirch, Wilfried Berchtold, hat heute die Flucht nach vorne angetreten. Seine Stellvertreterin Erika Burtscher (ÖVP) verlas im Rahmen einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Rathaus der Montfortstadt eine Erklärung zu einer brisanten Angelegenheit: Berchtold stellt seine Ämter als Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident mit sofortiger Wirkung ruhend – zumindest bis der Vergewaltigungsvorwurf gegen ihn geklärt ist. Die Geschicke der mit 30.869 Einwohnern zweitgrößten Stadt Vorarlbergs wird ab sofort die Landtagsabgeordnete und Vizebürgermeisterin Erika Burtscher – Gattin des ORF-Landesdirektors Wolfgang Burtscher – lenken.
Anzeige im März : Rückblende auf die bisher nicht bekannten Geschehnisse im März 2010. Drei Tage nach der Gemeindewahl – Berchtold wurde mit überwältigenden 76 Prozent Zustimmung im Amt bestätigt – zeigte eine Frau aus Feldkirch den Bürgermeister bei der Staatsanwaltschaft an: Verdacht der Vergewaltigung. Die angezeigte Straftat soll bereits im Herbst 2009 bei einer Klausurtagung der Feldkircher ÖVP in Langenegg geschehen sein, nachts um 2 Uhr im Hotelzimmer von Wilfried Berchtold. Das teilte die Frau im März über ihren Anwalt Martin Mennel der Staatsanwaltschaft mit.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelt seither gegen Berchtold. Die Behörde führte die Erhebungen und Vernehmungen selbst aus, nur wenige Personen waren in die pikanten Ermittlungen gegen den prominenten Politiker involviert. So wurde auch die gesamte Polizei (auch die Bregenzer Kriminalabteilung) nicht eingebunden. Weder die Staatsanwaltschaft, der Opferanwalt noch Berchtolds Verteidiger gingen an die Öffentlichkeit, auch Berchtolds Parteifreunde erfuhren erst in den vergangenen Wochen von dem schlimmen Verdacht.
Aussage gegen Aussage : Die möglichst geheim gehaltenen Ermittlungen sollen nun, ein halbes Jahr später, kurz vor dem Abschluss stehen, wie die VN aus Justizkreisen erfahren. Mögliche Resultate: Entweder wird von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben – oder die Ermittlungen gegen Berchtold werden eingestellt, der Bürgermeister wäre damit unschuldig. Das Problem: in dem heiklen Verfahren steht Aussage gegen Aussage, es gibt laut Ermittlern, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen wollen, keine objektivierbaren Beweise. Will heißen: Keine ärztlichen Gutachten direkt nach der Tat, keine nachgewiesenen Verletzungen, keine Zeugen. Und für Berchtold steht durch den nur schwer beweisbaren Vorwurf womöglich mehr als nur seine politische Existenz auf dem Spiel.
Langjährige Beziehung :Berchtold wollte sich auf VN-Anfrage mit Hinblick auf seine Verteidigung zunächst nicht äußern. Sein Standpunkt ist in dem Verfahren aber klar: er habe keine Straftat begangen, habe die Frau nicht vergewaltigt.
Nun muss man wissen, dass es sich bei der Anzeigerin nicht um eine Zufallsbekanntschaft, sondern um eine langjährige Bekannte des verheirateten Bürgermeisters handelt, mit der ihn eine gut zehnjährige Beziehung verbinden soll. Jedenfalls sei die außereheliche Beziehung beendet worden, dann habe man sich wieder versöhnt, steht im Akt. All diese Umstände machen es für die Ermittler noch schwieriger, die Wahrheit herauszufinden.
Auch ein politischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, schließlich liegt der Zeitpunkt der Anzeige und der möglichen Tat im Umfeld der Gemeindewahlen.
Letzte Vernehmung diese Woche : Ausständig in dem Verfahren ist noch die sogenannte kontradiktorische Vernehmung, bei der die Zeugin (das mutmaßliche Opfer) noch einmal vernommen werden soll. Staatsanwalt, Beschuldigter und Verteidiger können Fragen stellen, die per Bildschirm aus einem anderen Raum übertragen werden. Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz von Opfern, damit ihnen eine direkte Konfrontation mit dem Beschuldigten erspart bleibt. Die kontradiktorische Vernehmung wird diese Woche stattfinden. Anschließend sei mit einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Fortführung des Verfahrens oder Einstellung der Ermittlungen recht rasch zu rechnen.
Für den Bürgermeister von Feldkirch, Wilfried Berchtold, gilt die Unschuldsvermutung.
http://www.vol.at/feldkirch-ermittlungen-gegen-berchtold/news-20101004-08094561
Anklage gegen Feldkircher Bürgermeister
Der Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold wird wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagt. Berchtold ist laut seinem Anwalt “tief davon überzeugt, dass die Anklageerhebung zu Unrecht erfolgt”.
Wilfried Berchtold (V), Bürgermeister der Vorarlberger Stadt Feldkirch, muss sich wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch brachte am Dienstag eine entsprechende Anklage beim Landesgericht Feldkirch ein. Berchtold meldete sich unterdessen aus dem Krankenstand zurück und nahm die Amtsgeschäfte wieder auf. Ein Termin für eine Verhandlung könnte laut Gerichtssprecher Reinhard Flatz Anfang nächsten Jahres fixiert werden.
Weiterlesen: http://www.gemeindebund.at/news.php?m=5&sm=15&id=1176
15. Januar 2011 Gewaltakt oder “leidenschaftlicher Sex”?
Anklage rechtskräftig: Berchtold muss sich im Februar vor einem Schöffengericht verantworten.
Auszug aus der Anklageschrift Das von Staatsanwältin Claudia Buss verfasste Dokument, das den VN vorliegt, beschreibt detailliert die nächtlichen Vorgänge während einer ÖVP-Stadtparteiklausur in Langenegg – und es steht Aussage gegen Aussage: Berchtold (56) hat stets seine Unschuld beteuert.
Gleichlautende Schilderung. Die Staatsanwaltschaft (StA) ist sich in ihrer Anklage sicher: der angeklagte Bürgermeister soll sein Opfer „mit Gewalt zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs und dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlichen Handlungen“ genötigt haben. Berchtold spricht in seinen Vernehmungen laut Angklagebehörde von „leidenschaftlichem Sex ohne Zwang, wie bereits in den Jahren zuvor“. Es ist zu erwarten, dass er vor Gericht gegen die vorliegende Darstellung der Anklagebehörde ankämpfen wird. Die Liason zwischen der früheren ÖVP-Mitstreiterin und dem Stadtoberhaupt geht laut Ermittlungen der StA ins Jahr 2002 zurück. 2005 wurde – nach Auffliegen – die Beziehung kurz unterbrochen, fand dann aber rasch bis 2009 ihre Fortsetzung. Das Opfer habe, schildert die Staatsanwaltschaft, sowohl in der Zeugenvernehmung als auch in der kontradiktorischen Vernehmung die Vorgänge in der Tatnacht gleichlautend geschildert.
Politische Dimension .Der Bürgermeister, so die Anklagebehörde, habe die Anzeige hingegen als „Racheaktion“ betitelt, „weil er ihre politischen Wünsche, nämlich einen sicheren Listenplatz für die Gemeinderatswahlen 2010 nicht erfüllt hätte“. Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, dass das mutmaßliche Opfer bereits Ende November 2009, also mehrere Wochen vor dem Bekanntwerden der bereits vorläufig fixierten Kandidatenliste Anfang Jänner 2010, sowohl einem Freund (Stadtvertreter Ulrich Nachbaur) als auch Psychiater Albert Lingg vom LKH Rankweil von den Geschehnissen erzählt hatte. Berchtold räumt laut Anklageschrift die Affäre ein, die Betreffende habe auch nach der Trennung immer wieder seine Nähe gesucht. Der SMS-Kontakt in der fraglichen Nacht wird ebenfalls bestätigt. Allerdings habe sie ihm zuvor geschrieben, dass „ihr kalt sei und sie nicht alleine schlafen“ wolle. Die Staatsanwaltschaft schildert, die Frau habe panische Angst gehabt, sich gewehrt – und klar „Nein“ gesagt. Die Gegenwehr habe sie aufgegeben, nachdem sie vom Angeklagten am Nacken gepackt worden sei. Die Staatsanwältin schreibt: Berchtold müsse bewusst gewesen sein, dass die Handlungen gegen den Willen der Frau geschehen seien. Ob die mittlerweile rechtskräftige Anklageschrift gegen Wilfried Berchtold, für den die Unschuldsvermutung gilt, zu einer Verurteilung führt, wird sich beim Schöffenprozess am 10. Februar unter dem Vorsitz der Richterin Claudia Egger (37) zeigen.
http://www.vol.at/gewaltakt-oder-leidenschaftlicher-sex/news-20110115-08230008
4. März 2011 13:28; Akt.: 4.03.2011 13:28 Vergewaltigungsvorwurf: Bürgermeister Berchtold freigesprochen
Feldkirch – Der Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold (V) ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
Der Schöffensenat sei zur Ansicht gelangt, dass die geschlechtlichen Handlungen für das Opfer nicht freiwillig waren und die Frau “sie als gezwungen erlebt hat”, stellte Richterin Claudia Egger am Freitag in der Urteilsbegründung fest. Der angeklagte Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold (V) habe die Geschehnisse verharmlost und sie als “wie in anderen Klausurnächten auch” geschildert.
Es könne auch keine Rede davon sein, dass die Frau Berchtold habe verleumden wollen oder ihre Anzeige aus Enttäuschung über nicht eingehaltene Versprechungen erfolgt sei. Dennoch hätten nicht alle Zweifel beseitigt werden können, rechtfertigte Egger den Freispruch.
Berchtold selbst kam nach wenigen Minuten für ein Interview in das Gerichtsgebäude zurück. Nach dem Freispruch werde er die Funktion des Bürgermeisters “wie bisher ausüben”, so der Stadtchef. Es seien “schwierige Wochen und Monate” gewesen, bekannte er, der Freispruch sei für ihn und seine Familie der erste Schritt zurück in ein normales Leben und in seine Rehabilitation. Allerdings wolle er auch die “Wiedergutmachung gegenüber meiner Familie und der Bevölkerung sicherstellen, die ich durch mein moralisches Fehlverhalten enttäuscht habe”.
Als er auf die Frage, ob er sich bei seiner ehemaligen Geliebten entschuldigt habe, zu einer Antwort ansetzte, wischte seine Gattin das vorgehaltene Mikrofon zur Seite und zog ihren Mann mit den Worten “Das geht jetzt nicht” von den Journalisten weg. Das Ehepaar Berchtold war auch am Freitag – dem dritten Verhandlungstag – Hand in Hand im Gerichtsgebäude erschienen.
Martin Mennel als Anwalt des Opfers, das im Prozess nicht vor Gericht erschien, setzte seine Hoffnungen vor allem auf die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde. Mennel sprach von einer “bemerkenswert klaren Begründung” der Richterin.
Der Prozess gegen den Bürgermeister war Freitag früh gegen 1.20 Uhr extra zur Urteilsfindung noch einmal unterbrochen worden. Nach einer 15-stündigen Marathonverhandlung am Donnerstag hatten sich die Schöffen aus Erschöpfung außerstande gesehen, noch in der Nacht zu einem Urteil zu kommen. Der Schöffensenat setzte deshalb seine Beratungen am Freitagvormittag fort.
Berchtold hat nach Bekanntwerden der Vergewaltigungsvorwürfe gegen seine Person, die er im Oktober vergangenen Jahres selbst publik machte, eine langjährige außereheliche Affäre eingeräumt. Der angeklagte Übergriff hat sich im Rahmen einer Parteiklausur der Feldkircher ÖVP am 7. November 2009 nach 3.00 Uhr früh auf Berchtolds Hotelzimmer zugetragen. Während die Parteikollegin angab, klar Nein zu den sexuellen Handlungen gesagt und sich gewehrt zu haben, sprach Berchtold von “leidenschaftlichem Sex ohne Zwang”. Das Stadtoberhaupt, zugleich Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands, erklärt die Anzeige der Frau mit enttäuschten Erwartungen.
[..]Sein Rechtsanwalt Karl Rümmele sagte im Interview mit dem ORF, dass sich sein Mandant und auch er selbst sich sehr über die Entscheidung des OGH freuen. Er habe das Urteil in dieser Form erhofft und erwartet. Rümmele freue sich vor allem für die Familie des Bürgermeisters, da die vergangenen Monate eine große Belastung dargestellt hätten. Diese sei nun weggefallen.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes erfolgte am 21. September in einer nicht-öffentlicher Sitzung und wurde den Parteien am 26. September zugestellt. OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher bestätigt gegenüber Radio Vorarlberg eine entsprechende Meldung von vol.at.
Begründung des OGH Die Staatsanwaltschaft habe eingewendet, dass das Erstgericht eine mangelhafte Beweiswürdigung vorgelegt habe und einem Rechtsirrtum unterlegen sei, so Kirchbacher. Diesen Einwänden sei der OGH nicht gefolgt.
Ganzer Artikel: http://www.vol.at/vergewaltigungsvorwurf-buergermeister-berchtold-freigesprochen/news-20110304-02133431
Anmerkung: 07.10.2010 Krone-Kolumne zu Vorwürfen gegen Bürgermeister
Die Vorwürfe gegen den Feldkirchner Bürgermeister Wilfried Berchtold veranlassten Star-Kolumnistin Marga Swoboda zu einem Beitrag in der Kronenzeitung. Sie vergleicht Berchtold mit dem “Fall Kachelmann” aus Deutschland. Lesen Sie hier die “Krone”-Kolumne im Wortlaut.
“Schon gehört vom Skandal um den Feldkirchner Bürgermeister? War ja klar, dass gleich vom österreichischen “Kachelmann” gesudelt werden musste. Erledigt. Am Ende. Der Bürgermeister als “Kachelmann”.
Bürgermeister Wilfried Berchtold. Voller Name, Großaufnahme. Wenn das keine Story ist: Ein Bürgermeister, der seine Stadt liebt wie seinen Augapfel und der seiner Volkspartei Stimmen einfährt, dass am Wahltag Weihnachten ist: Ein solcher Mann unter dem Verdacht, ein Vergewaltiger zu sein. na bumm.
Eine politisch und erotisch ehrgeizige Zahnarzt-Gattin hat Anzeige erstattet. Es soll bei einem Seminar in einem Bregenzerwälder Hotel passiert sein. Im Zimmer des Bürgermeisters. Die Wände haben Ohren, sagt man dort. Einen Hilfeschrei hat niemand gehört. Auch nicht die ebenfalls dort logierenden politischen Gegner.
Taub oder was? Wäre doch eine Mezzie gewesen, den Bürgermeister in flagranti bei einer Schandtat zu stellen… Beim Frühstück DANACH (?) war die Lady, eine von diesen Frauen, die niemals fünfzig werden, obwohl sie es schon sind, herrlich gelaunt. Anzeige: ein halbes Jahr später.
ADABEI waren wir alle nicht, no na. Anklage? So weit ist es noch lange nicht. Ermittlungen eben. Bis irgendwas klar ist, treiben sie den Bürgermeister wie die Sau durchs Dorf. Falls er Schuld hat: Sorry, Bürgermeister, auch wenn du mein Schulfreund bist, Strafe muss sein. Aber was sie jetzt mit dir machen, ist eine solche Sauerei. Nur weil man einen Bürgermeister als Kachelmann will.
Sag deiner Frau, sag deinen vier Kindern, und sag es auch deinen Parteifreunden: Diese Welt ist so verloren. Welche Ratten werfen hier den ersten Stein, um sich an einem menschlichen und politischen Drama zu ergeilen. Halt durch Bürgermeister.” Erschienen in der Kronenzeitung vom 7. Oktober 2010
Er konnte nicht durchhalten, Gutmenschen wie die Grünen und die “Sozialisten* stänkerten so lange, bis der Bürgermeister aufgab. Seiner Karriere ist ruiniert – Das kommt uns doch bekannt vor. oder?
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111. 19.06.2009 VOR DEM LANDGERICHT Freispruch: Opfer hatte sich die Vergewaltigung nur eingebildet
Neheim. Das angebliche Opfer hatte sich alles nur ausgedacht — aber warum? Mit einem Freispruch ging gestern vor dem Arnsberger Landgericht der Prozess gegen einen 54-jährigen Neheimer zu Ende.
Seine Ex-Freundin hatte ihn beschuldigt, sie im Ostsee-Urlaub mehrfach vergewaltigt zu haben.
An sechs Verhandlungstagen hatte das Gericht neben drei Polizisten aus dem Urlaubsort Grömitz auch Zeugen aus dem Umfeld des vermeintlichen Opfers (42) gehört — aber keine einzige Aussage stützte ihre Vorwürfe. Selbst der Gynäkologe, den die Polizei damals sofort eingeschaltet hatte, fand keine Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung.
Das Gericht musste sich auf das Gutachten einer Psychologin stützen, die die Glaubhaftigkeit des angeblichen Opfers überprüft hatte. Die Expertin wies auf zahlreiche Unstimmigkeiten in den Angaben der Frau hin. Diese seien womöglich auf den Genuss von Alkohol in Zusammenhang mit Medikamenten zurückzuführen. Die stark depressive Frau habe zwar keinen engen Kontakt zum Angeklagten gewollt — aber allein sein wollte sie auch nicht. Ihre unterschwellige Angst vor dem Freund sei im Urlaub in Wut umgeschlagen, was letztlich zur Anzeige geführt habe. Sie habe den Beischlaf gewollt, ihn aber aufgrund ihrer schweren Persönlichkeitsstörung als Vergewaltigung empfunden.
http://www.derwesten.de/staedte/neheim-huesten/freispruch-opfer-hatte-sich-die-vergewaltigung-nur-eingebildet-id409551.html
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112. 28.08.12 Zum Sex gezwungen? Freispruch für Werler
WERL ▪ Freispruch im Zwangsprostitutions-Prozess: Die Schuld des Angeklagten war nicht beweisbar, weil es zu viele Widersprüche in Aussagen der Nebenklägerin gab.
Er verließ den Saal als freier Mann. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft. Nach elf Prozesstagen, bei denen er stets in Handschellen in den Saal geführt worden war und selbst in Fünf-Minuten-Pausen wieder als mutmaßlicher Schwerverbrecher abgeführt worden war von den Gerichtsdienern, die bei Urteilsverkündung jetzt nicht einmal mehr anwesend waren. Der Angeklagte war bereits nach dem letzten, nicht öffentlichen Termin, aus der U-Haft entlassen worden. Somit kam das Ende in dem Aufsehen erregenden Prozess recht plötzlich, das Urteil als Überraschung, zumindest für jeden, der den nicht öffentlichen Vernehmungen der Nebenklägerin nicht beiwohnen konnte.
Der junge Mann hatte sich seit dreieinhalb Monaten vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Arnsberg wegen Menschenhandels und sexueller Ausbeutung in Tateinheit mit Körperverletzung und dreifacher Vergewaltigung verantworten müssen, weil er vor zwei Jahren seine damalige Freundin, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, zur Prostitution gezwungen und gemeinsam mit einem Freund mehrfach vergewaltigt haben soll. Jetzt wurde er freigesprochen, ebenso sein mitangeklagter Freund, der der Beihilfe bezichtigt worden war.
Es hatte zwar eine Reihe Aussagen zu ihren Ungunsten gegeben. Doch ausgerechnet die der wichtigsten Zeugin, der Geschädigten, verschaffte ihnen die Freiheit. Die Hälfte der zwölf Verhandlungstage war auf ihre Vernehmung verwandt worden. Dabei hatte sie sich immer mehr in Widersprüche verstrickt – was auch einer psychischen Ausnahmesituation geschuldet gewesen sein könnte. Doch gerade nach dem letzten Tag ließ auch die Staatsanwaltschaft von ihren Vorwürfen ab und verzichtete ebenso wie die Verteidigerin der Nebenklägerin auf die Vernehmung aller weiteren Zeugen, für die ursprünglich noch sechs weitere Termine angesetzt waren.
Dass die jungen Leute einmal ein Paar waren und dass sie sich prostituiert hatte – daran gab es niemals Zweifel. „Und wie der Volksmund so sagt: Liebe macht blind“, darin sah der Richter eine Wurzel alles Üblen. Und so ging es letztlich darum, ob sie gezwungen worden war oder freiwillig gehandelt hatte. Denn laut der Version der Angeklagten sei der Impuls von der damals 16-Jährigen ausgegangen, die sich auf diese Weise etwas dazu habe verdienen wollen. Hier stand Aussage gegen Aussage.
Der Richter fasste all diese Ungereimtheiten in seiner Urteilsverkündung zusammen. So habe der Angeklagte die Beziehung sehr konstant geschildert, voller Details über das Zimmer des Mädchens. Sie hingegen beteuerte, die beiden Männer seien nie dort gewesen, hätten nicht einmal gewusst, wo sie damals wohnte. Im E-Mail-Kontakt mit einer Mitarbeiterin einer Opferschutz-Organisation hatte sie geschrieben, sie würde weiterhin anschaffen gehen, doch liegen Indizien dafür vor, dass es zu diesem Zeitpunkt zu keinen weiteren Fahrten zum Dortmunder Straßenstrich gekommen war. Auch zwischen ihrer Polizei-Aussage im und vor Gericht gab es Widersprüche, die sich nicht erklären ließen.
Als großes Problem wurde die Rolle eben jener Opferschutz-Organisationen betrachtet. „Gab es damals womöglich Interessen dieser Einrichtungen, die in die Aussage flossen“, gab der Richter zu bedenken und schloss sich damit der Ansicht der Verteidiger an, dass diese eher hinderlich in der Klärung der Schuldfrage waren. Aus dem besagtem E-Mail-Verkehr sei ersichtlich, dass das Mädchen niemals von sich aus mit Fakten herausgerückt sei, sondern eher auf Fragen wie „Bist Du misshandelt worden? Hat sich jemand an Dir vergangen?“ mit „Ja“ antwortete, um nicht abgewiesen zu werden. Eine andere Organisation habe ihr einen Zuschuss zum Führerschein gezahlt, noch bevor ihr Fall überhaupt aktenkundig wurde.
Endgültig zum Ende des Prozesses führte eine Aussage von ihrer letzten Vernehmung Anfang des Monats, als sie plötzlich einräumte, die beiden Male, an denen sie zu dritt Geschlechtsverkehr mit den beiden Angeklagten hatte, seien doch auf freiwilliger Basis geschehen. Damit sei deutlich geworden, dass ihre Erinnerungen nicht mehr dem entsprachen, was damals vorgefallen sein muss, so der Vorsitzende.
„Niemand der Prozessbeteiligten hat der Zeugin vorgeworfen, die Unwahrheit gesagt zu haben“, schloss er sich der Staatsanwältin an. „Es ist aber möglich, dass nach all der Zeit und in Anbetracht des damaligen Alters der Zeugin Dinge wie Verdrängung oder Ausblenden, begünstigt durch ihre Zeit in der Jugendpsychiatrie Hamm, eine Rolle gespielt haben und Erlebnisse entweder anders oder gar nicht mehr in Erinnerung geblieben sind.“
Alles in allem sei im Laufe der Zeit ein dynamischer Prozess aus Verdrängung, Rechtfertigung, seelischer Belastung und Eingriffen durch die Opferschutzorganisationen ins Laufen gekommen, in dem nicht mehr auszuschließen sei, das sie sich zum eigenen Schutz zum Opfer gemacht habe, und der letztlich zu diesem „äußerst schwierigen und aufwendigen Gerichtsverfahren, verbunden mit erheblicher Mehrarbeit“ geführt habe.
Wenn man dies alles berücksichtige, lägen genügend berechtigte Zweifel an der Schuld des Angeklagten vor. Er wird für die Zeit, die er von Anfang Januar bis Anfang diesen Monats in der JVA Werl verbrachte und in der seine Ausbildung dauerhaft unterbrochen wurde, auf Kosten der Staatskasse entschädigt, die auch die Kosten für das Verfahren trägt.
Weder die Nebenklägerin noch ihre Angehörigen waren an diesem letzten Prozesstag anwesend. Dafür war die Mitarbeiterin der Opferschutz-Organisation noch einmal angereist. „Sie will damit abschließen“, zitierte sie die junge Frau. Für deren Mutter sei der Fall nicht erledigt. Sie wolle mit dem Fall an die Öffentlichkeit gehen.
http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/kreis-soest/werl/prozess-zwangsprostitution-2478626.html
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113. 1. Dezember 2011 Mädchen erfand sexuellen Missbrauch durch Stiefvater
Kind wollte nicht, dass die Mutter den Mann heiratete – Gericht erkannte außerordentliche soziale Umstände in der Familie
Bregenz – Ein Mädchen aus Vorarlberg hat seinen 46-jährigen Stiefvater laut einem Urteil des Landesgerichts Feldkirch zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Der Mann wurde am Donnerstag in dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, freigesprochen, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Das Kind wollte offenbar nicht, dass seine Mutter ihren Lebensgefährten heiratete, weil dadurch jede Chance für eine Versöhnung der leiblichen Eltern unmöglich schien, und soll darum die Tatvorwürfe erfunden haben.
Die Tochter sagte zunächst aus, der Mann habe sich in Abwesenheit der Mutter nachts mehrmals in ihr Zimmer geschlichen und sie sexuell missbraucht. Während des Prozesses gab das Mädchen dann unter Tränen zu, die Vorwürfe erfunden zu haben.
Wegen Quälens Unmündiger stand auch die 40-jährige Mutter vor Gericht. Sie soll ihre Kinder laut Anklage an den Haaren gerissen und zum Essen verdorbener Milchprodukte gezwungen haben.
Die Mutter gestand, ihre Kinder manchmal an den Haaren zu ziehen, auch sei ihr “die Hand ausgerutscht”. Sie sei überfordert gewesen, so die Frau. Eine Überforderung der Eltern sah auch das Gericht. Die Freisprüche begründete der Richter mit den außerordentlichen sozialen Umständen in der Familie. Die Kinder seien “hochgradig sozial gestört”. Die Minderjährigen sollen etwa nicht zum Essen verdorbener Lebensmittel gezwungen worden sein, vielmehr hätten sie selbst ins Essen gespuckt. Wenn Kinder aus Faulheit vor dem Computer die Hose einkoteten, könnten die gelegentlichen Ohrfeigen nicht von vornherein als sadistische Gewaltakte gewertet werden, so das Gericht laut dem Rundfunkbericht.
http://derstandard.at/1322531629022/Freispruch-in-Vorarlberg-Maedchen-erfand-sexuellen-Missbrauch-durch-Stiefvater
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114. Görlitz Ende Juni 1935 erstattete der als Nazi bekannte Uhrmacher Hans Heinrich eine verleumderische Anzeige gegen Arthur Dresel.
Am 25.Juni 1935 wurde er „unter dem schweren Verdacht des Sittlichkeitsverbrechens verhaftet“ (Zitat aus der Oberlausitzer Tages Post (OTP)).
Drei Tage später wurde an Dresels Geschäft ein Plakat mit der Aufschrift „Dieses Judenschwein hat sich sittlich an deutschen Kindern vergangen.“ angebracht. Dieses Plakat wurde von dem nichtjüdischen Sattler Reinhold Liebe entfernt.
Er musste es jedoch später wieder, unter Zwang der Polizei und angeblich der Bevölkerung, wieder anbringen.
Im August 1935 fand der Prozess gegen Arthur Dresel statt. Er wurde freigesprochen, da sich die Verleumdung nicht bestätigen ließ. Auch das Zigarrengeschäft Eckert auf dem Obermarkt, das nicht jüdisch war, hat für Dresel ausgesagt.
Die OTP gab dem Freispruch zwar einen mysteriösen Beigeschmack und bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Zeugen, die Nazis ließen jedoch vorerst diese Niederlage auf sich beruhen. Bis Arthur Dresel von seiner Erholungsreise aus einem schlesischen Bad zurückkehrte. Er wurde erneut verhaftet und in das Breslauer Gefängnis überführt. Am 22.09.1935 wurde er von der Gestapo ermordet. Die näheren Umstände sind nicht bekannt.
Am nächsten Tag meldete ein Gestapomann Meta Dresel den Tod ihres Mannes. Als Ulrich Dresel sich im Breslauer Polizeigefängnis erkundigte, bekam er einen Totenschein mit dem Vermerk „tot aufgefunden“ ausgehändigt.
Artur Dresel war ein prominenter und engagierter Sozialdemokrat, der zahlreiche städtische Ehrenämter übernommen hatte. Er wurde beschuldigt, einen jugendlichen Kunden bei der Anprobe sexuell belästigt zu haben. Die Oberlausitzer Tagespost und Der Stürmer überschlugen sich in Unterstellungen und Erfindungen, die nach einem Prozess, der mit einem Freispruch für Dresel endete, alle zusammenbrachen und eine Blamage für die Drahtzieher bedeuteten. Artur Dresel wurde trotz Freispruch in das Gerichtsgefängnis Breslau eingeliefert, in dem er angeblich kurz darauf seinem Leben selbst ein Ende setzte. Bei einem Gerichtsprozess 1948 in Bautzen kam heraus, dass ein missgünstiger Handwerker aus der Nachbarschaft Dresel denunzierte
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115. 18.06.2010 SEXUELLER MISSBRAUCH Freispruch nach falscher Verdächtigung
Köln. Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen eine 32-jährige Kinderpflegerin, die wegen falscher Verdächtigung angeklagt war. Der Amtsrichter kam zur Überzeugung, es spreche vieles dafür, dass die Angeklagte selbst glaube, was sie behauptet hatte. Die Frau hatte nach einer mehrmonatigen psychoanalytischen Behandlung Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihren Therapeuten erstattet. Mehrfach sei der Analytiker zudringlich geworden; sowohl in seiner Praxis als auch in der Öffentlichkeit sei er ihr gegen ihren Willen zu nahe gekommen.
Die Ermittlungen ergaben allerdings unzweifelhaft, dass die Anschuldigungen der psychisch kranken Frau haltlos waren. Es gab keinerlei Hinweis auf einen sexuellen Übergriff. Dies hatte auch die Auswertung des E-Mail-Verkehrs und der Briefkorrespondenz zwischen Therapeut und Patientin ergeben. Das Verfahren gegen den Therapeuten wurde eingestellt. Stattdessen musste sich die Kinderpflegerin wegen falscher Verdächtigung verantworten. Die offensichtlich nervlich stark angespannte Frau blieb allerdings dabei: „Die Anschuldigungen stimmen. Diese Dinge sind wirklich so passiert“
Eine psychiatrische Gutachterin bescheinigte der Kinderpflegerin eine Persönlichkeitsstörung. Die Frau habe den Therapeuten aufgesucht, weil sie nicht über den Verlust ihres Vaters hinweg gekommen sei, der die Familie verlassen hatte, als sie zwei Jahre alt war. In der Therapie habe die Angeklagte ihre „unerfüllten Liebeswünsche gegenüber dem Vater auf den Therapeuten übertragen“, lautete die Erklärung der Sachverständigen. Die Kinderpflegerin habe die Anschuldigungen nicht etwa aus Rache, Wut oder Enttäuschung erhoben, sondern aus einem subjektiven Empfinden heraus.
Laut Gesetz macht sich derjenige einer falschen Verdächtigung schuldig, der „wider besseres Wissen“ handelt. Dies sei ihm vorliegenden Fall nicht gegeben, da die Angeklagte wegen ihrer seelischen Erkrankung davon überzeugt sei, die Wahrheit zu sagen. „Das ist geradezu der klassische Fall im Rahmen einer psychischen Störung“, fasste die Sachverständige zusammen.
Für den Richter und die Staatsanwältin war danach klar: „Es fehlt eindeutig am Tatbestand der bewusst wahrheitswidrigen Aussage.“ Die Konsequenz daraus war ein Freispruch.
http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/sexueller-missbrauch-freispruch-nach-falscher-verdaechtigung,16341264,12689442.html
Anmerkung: Auffallend ist, dass den Falschbeschuldigerinnen sofort “psychische” Probleme oder ähnliches attestiert wird! Damit sie erstens nicht gross verurteilt werden können und das der “angebliche Täter” nur ja keinen Schadensersatz verlangen kann? Denn das wäre ja nicht im Sinne der Fraktion:” Männer sind alle Verbrecher”!
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116. 26.04.10 Mann durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt
Mit schweren Vorwürfen stellte die Frau ihren Ex-Mann im schmutzigen Sorgerechtskampf unschuldig an den Pranger.
Vor dem Hintergrund eines erbittert geführten Sorgerechtsstreites ist eine Frau zu weit gegangen, befanden die Richter am Amtsgericht Eisenach. Sie hatte ihrem Mann schwerste Misshandlungen und sogar Vergewaltigungen vorgeworfen.
Eisenach. Das Amtsgericht Eisenach verurteilte die heute 29-Jährige im Oktober 2009 wegen Falschbezichtigung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Der Richter ist überzeugt, dass es die von ihr angegebenen Verletzungen “nicht gegeben” habe und ihre Anschuldigungen im Sorgerechtsstreit als Waffe eingesetzt wurden. Kein Arzt oder Zahnarzt fand auch nur die geringste Spur von Gewalt. Laut Gutachterin hätten solche gefunden werden müssen.
Ihr geschiedener Mann hat die Geschichte, die ihn seit 2006 umtreibt, jetzt an die Öffentlichkeit gebracht. Als die Ehe 2005 gescheitert war, so René K., hätte sich zwischen ihnen ein furchtbarer Kampf um die Kinder entwickelt. Dabei war eigentlich klar, dass diese bei ihm bleiben sollten, denn ein Familiengericht hatte K. das Sorgerecht zugesprochen.
Doch seine Frau wollte sich nicht damit abfinden. Zuerst erzählte sie der Polizei, K. habe kinderpornografische Bilder auf seinem Computer. Doch eine Hausdurchsuchung ließ die erste Anzeige ins Leere laufen. Dann erfand sie die Vergewaltigungs- Vorwürfe. So soll er ihr Nase, Kiefer, Rippen gebrochen und sie durch ihn einen Dammbruch erlitten haben. Er soll sie neben zahlreichen Vergewaltigungen mit abgebrochenen Flaschen, einem Hammer und einem Stilett traktiert haben. Würgen bis zur Ohnmacht und brennende Zigaretten auf der Haut standen auch auf der Horror-Liste, die sie einer Mitarbeiterin des Weißen Rings übergab, bei der sie Hilfe suchte und fand.
Das Ermittlungsverfahren gegen René K. ist zwar schon im April 2007 eingestellt worden. Doch bis heute fühlt er sich “gedemütigt und verfolgt”. Denn die im Familienstreit zuständigen Stellen, wie Jugendamt, Weißer Ring und die AWO-Familienberatung, hätten ihn auch nach seiner Verfahrenseinstellung wie einen Sündenbock behandelt und nichts zur Entschärfung des von seiner Frau erschaffenen Feindbildes getan.
Die gemeinsamen Kinder leben nach wie vor bei ihm. Seine Ex-Frau, so glaubt ein Gutachter, sei vermutlich traumatisiert und habe frühere Erfahrungen auf René K. übertragen.
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Mann-durch-Luegen-seiner-Frau-unschuldig-an-den-Pranger-gestellt-444768379
Anmerkung: Die sattsam bekannten Wir-sind-parteiisch-Opferorganisationen verschärfen oft die Situationen noch!
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117. Mariotti-Prozesse
Eva Maria Mariotti wurde am 24. Dezember 1917 in Prag geboren mit dem Familiennamen Stiebeck. Sie wuchs als Kind wohlhabender Eltern in Prag auf und heiratete mit 18 Jahren einen gewissen Nemecek, die Ehe wurde bereits nach zehn Monaten geschieden, aus ihr ging aber eine Tochter hervor. Nach der Zerschlagung der Rest-Tschechei und der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren arrangierte sie sich mit den deutschen Besatzungsbehörden und handelte mit Antiquitäten. In dieser Zeit war sie mit einem gewissen Dr. Kunze verlobt. Mit dem Näherrücken der Roten Armee half sie noch die Antiquitäten aus Tschechien nach Deutschland zu bringen und floh letztlich nach Hamburg. Sie wollte nach dem Krieg Deutschland in Richtung Südamerika verlassen, was unmittelbar nach Kriegsende nur Familienangehörigen von Staatsbürgern alliierter Staaten möglich war. So heiratete sie den Franzosen André Mariotti, der im Schwarzhandel aktiv war. Eine seiner Geschäftspartnerinnen war die Witwe Moser, das spätere Mordopfer.
Kurz vor dem Auffinden der Leiche hatte Eva Mariotti Hamburg in Richtung Esslingen mit einem Bekannten, Erich Sterba, verlassen. Sie wollte von dort in die Schweiz reisen. Hinter der Grenze wurden sie und Erich Sterba allerdings aufgegriffen und nach einigen Tagen wieder nach Deutschland abgeschoben. Die Wege von Eva Mariotti und Erich Sterba trennten sich nun: Er ging zurück in die Tschechoslowakei, sie sollte zunächst unter falschem Namen in München und dann in Paris leben
[…] n Sao Paulo, wo sie unter dem Namen Sylvia Sousa-Leith lebte, wurde sie durch einen Deutsch-Brasilianer anhand eines Bildes in der Neuen Illustrierten 1960 erkannt. Sie wurde durch brasilianische Behörden auf Grund eines internationalen Haftbefehls festgenommen und 1961 an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert.
[..]Am 28. Juni 1946 wurde die Zahnarztwitwe Maria Moser in ihrer Wohnung, Loogestieg 8, vierter Stock in Hamburg-Eppendorf, ermordet. Ihre Leiche wurde am 30. Juni 1946 in der Küche der Wohnung gefunden, grüne Glasscherben im Haar und um den Kopf, in einer Blutlache. Größere Scherben konnten nicht gefunden werden, aber der Stöpsel einer Flasche oder einer Karaffe. Die Obduktion ergab Schädelverletzungen, die auf die Einwirkung mit einem stumpfen Gegenstand hindeuteten, diese waren aber nicht unmittelbar ursächlich für den Tod. Todesursache war vielmehr eine Erdrosselung mit einem roten Tuch, das noch um den Hals der Toten lag.
Frau Moser war eine wohlhabende Witwe eines ehemaligen Zahnarztes am Hofe des griechischen Königs, die ihren Wohlstand auf dem Schwarzmarkt der Nachkriegszeit noch hatte vermehren können. Sie hatte lesbische Neigungen. Eine ihrer weiblichen Bekannten war die später wegen des Mordes beschuldigte Eva Mariotti.
[…]Die Kriminalpolizei Hamburgs hatte zum Zeitpunkt des Mordes einen Mangel an erfahrenen Kriminalisten, da zahlreiche Kriminalbeamte im Rahmen der Entnazifizierung als belastet entlassen worden waren. In der Folge wurde die Spurensicherung nur unzureichend vorgenommen. Die Beamten waren davon ausgegangen, dass die Küche der Tatort war, in andere Räume der Wohnung wurde nur flüchtig hineingesehen. Eine Aufstellung der in der Wohnung gefundenen Wertgegenstände unterblieb, so dass eine Feststellung, inwiefern etwas wann durch wen weggekommen war, schwer möglich war. Die Blutspuren in der Küche wurden protokolliert, aber nicht fotografiert, ob ein blutiger Schuhabdruck von Beamten oder dem Täter verursacht wurde, konnte so nicht geklärt werden, auch ob ein blutiger Abdruck eines Damenschuhs vorhanden war, konnte später nicht rekonstruiert werden.
Der Mann, der mit Eva Mariotti zusammen 1947 Hamburg verließ, wurde beim Versuch illegal die Tschechoslowakei zu verlassen festgenommen. Er gestand gegenüber den tschechoslowakischen Behörden, dass er die Witwe Moser getötet habe, allerdings auf Veranlassung von Frau Mariotti, die auch Haupttäterin gewesen sei. 1950 wurde er hierfür durch das Kreisgericht in Mährisch-Ostrau verurteilt. Wegen des Rechtsgrundsatzes ne bis in idem konnte Sterba wegen der bereits erfolgten Verurteilung und Bestrafung nicht erneut angeklagt werden. Er hatte daher für die Prozesse gegen Eva Mariotti eine dem Kronzeugen vergleichbare Bedeutung
[…]Dreimal wurde der Prozess vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Hamburg gegen Frau Mariotti eröffnet. Gerhard Mauz sollte dies schließlich mit „einer Hinrichtung mit dem Handbeil, bei der dem Henker die Nerven versagen“ vergleichen
09.06.1965 STOCK, STAB, STUHLBEIN ODER WAS AUCH IMMER
SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz im dritten Mariotti-Prozeß in Hamburg
Der Versuch der Justiz, zu einem rechtskräftigen Urteil über die Mariotti zu gelangen, gleicht einer Hinrichtung mit dem Handbeil, bei der dem Henker die Nerven versagen. Blut strömt über das Gerüst, die Delinquentin schreit, zwei Hiebe haben sie nur verwundet. Zum dritten Mal holt, der Scharfrichter aus.
Ganzer Text: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46272937.html
[…]Der erste Prozess 1963
Die Hauptverhandlung zum ersten Mordprozess gegen Eva Mariotti wurde am 3. Juli 1963 unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Kurt Steckel eröffnet. Steckel wurde 1901 geboren und schloss mit 22 seine juristischen Studien mit dem ersten Staatsexamen ab. 1923 begann er dann das Referendariat und wurde 1927 Staatsanwalt beim Landgericht Königsberg. Er war während des Zweiten Weltkrieges auch Ankläger am Sondergericht in Königsberg. Von Februar 1945 bis April 1945 war er als Ankläger an den Volksgerichtshof abgeordnet.Nach dem Krieg war Steckel dann bis 1947 im Wohnungsamt in Hamburg tätig, bevor er im Oktober 1947 zunächst Hilfsrichter und im März 1948 Richter auf Lebenszeit und Landgerichtsdirektor wurde.[8] Die Verhandlungsführung Steckels im Mariotti-Prozess wurde als scharf empfunden.
Zitat: was Steckel in der Verhandlung am 5.7.1963 zu der Bemerkung hinreißen läßt: „Die Akten aus den ersten Vernehmungen haben zahlreiche Löcher, damals waren ja auch die meisten guten Kriminalbeamten rausgeschmissen durch die Entnazifizierung . . .“ ‑ eine Äußerung, die in der Öffentlichkeit Unverständnis und Protest ‑ insbesondere seitens der jüdischen Gemeinde in Hamburg und des Zentralrats der Juden in Deutschland ‑ provoziert. Zitat Ende
http://www.strate.net/de/publikationen/der_einundzwanzigste_tag_des_mariotti-prozesses.html
[…]Am Montag dem 24. Februar 1964 begann der zweite Prozess gegen Frau Mariotti. Zu Beginn der Hauptverhandlung herrschte ein erheblicher Publikumsandrang. Vorsitzender Richter war der damalige Landgerichtsdirektor Ehrhardt. Der 1913 in Münster geborene Wolf-Dietrich Ehrhardt hatte 1938 sein Zweites Juristisches Staatsexamen bestanden und war 1946 in den Justizdienst eingetreten, er sollte später von 1972 bis 1980 Präsident des Landgerichtes in Hamburg sein.Ihm beigeordnet waren zwei weitere Landgerichtsdirektoren als Berufsrichter sowie ein Oberverwaltungsdirektor, ein Maschinenschlosser, eine Stenotypistin, eine Lehrerin, ein Klempner und ein Schlosser als Laienrichter.
Der zweite Mordprozess dauerte zwei Wochen und es wurden 65 Zeugen vernommen. Die Angeklagte bestritt die Tat und sagte aus, verstrickte sich mit einigen Lügen und Ungenauigkeiten aber in Widersprüche, die ihrer Glaubwürdigkeit Abbruch taten. Am Tage der Urteilsverkündung gab es einen derartigen Zuschauerandrang, dass nur ein Teil der Öffentlichkeit eingelassen werden konnte, da der Saal nicht genug Sitzplätze hatte. Am 12. März 1964 wurde Eva Mariotti durch das Schwurgericht wegen gemeinschaftlichen Mordes und schweren Raubes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe und Ehrverlust verurteilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mariotti-Prozesse#cite_note-28
Zitate : Aufgrund eines Verfahrensfehlers wird das erste Urteil im Mariotti‑Verfahren am 22.12.1964 durch den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgehoben.
Der dritte Anlauf des Mariotti‑Prozesses beginnt am 31.3.1965. Es stellt sich eindeutig heraus, daß die Angaben Sterbas über den Tatort nicht zutrafen und deshalb seine Darstellung auch im Kern des Geschehens ‑ in insgesamt acht Versionen wiederholt ‑ nicht zutreffen konnte. Am 20. Verhandlungstag, dem 6.7.1965, wird die Beweisaufnahme geschlossen. In einem 5-½-stündigen Plädoyer hält der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Heinrich Hellge, an dem Anklagevorwurf fest und versucht, ihn durch eine entsprechende Würdigung der Zeugenaussagen und Sachbeweismittel ‑ insbesondere eines Pelzmantels der Witwe Moser, den Eva Mariotti nach der Tat bei einer Reinigung in Esslingen gelassen hatte ‑ zu untermauern.
Am nächsten Tag, dem 7.7.1965, plädiert zunächst Staatsanwalt Klaus Zöllner, der sich mit der Glaubwürdigkeit Sterbas befaßt. Noch während Zöllner plädiert, betritt ‑ er muß sich später sagen lassen: im Straßenanzug – Ernst Buchholz, seit 1959 Generalstaatsanwalt in Hamburg, den Gerichtssaal und nimmt auf jener Bank Platz, die den Vertretern der Presse vorbehalten ist. Nachdem Zöllner seinen Vortrag beendet und sich gesetzt hat, steht Oberstaatsanwalt Hellge auf, um den angekündigten zweiten Teil seines Plädoyers zu halten. In diesem Moment bittet Ernst Buchholz um das Wort ‑ der Vorsitzende des Schwurgerichts gewährt es ihm auch. Er erklärt:
„Ich möchte eine Erklärung abgeben zu einer Rechtsfrage, die für die gesamte Justiz von größter Bedeutung ist. Es geht um das Recht des Angeklagten zu schweigen. Seit wir eine Strafprozeßordnung haben, hat jeder Angeklagte dieses Recht. Die von Oberstaatsanwalt Hellge vertretene Auffassung, daß aus dem Schweigen der Angeklagten Frau Mariotti auf ihre Schuld zu schließen wäre, ist unzulässig und deckt sich nicht mit der Auffassung der Leitung der Hamburger Staatsanwaltschaft und mit meiner Auffassung.
Jeder Angeklagte muß von seinem Recht auf Schweigen ohne jedes Risiko und ohne Gefahr Gebrauch machen können. Aus seinem Schweigen auf seine Schuld zu schließen, bedeutet einen Prozeßverstoß. Im Falle der Frau Mariotti halte ich ihr Schweigen sogar für sehr verständlich und sehr vernünftig.
Zu der Frage, ob die Angeklagte Frau Mariotti restlos der ihr vorgeworfenen Schuld überführt ist oder nicht, will und kann ich keine Stellung nehmen. Wenn Sie, meine Damen und Herren Richter, die Angeklagte für restlos überführt halten, verurteilen Sie sie. Wenn Sie aber auch nur die geringsten Zweifel haben, sprechen Sie sie frei.
Meine Damen und Herren Richter, lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, daß die Angeklagte Frau Mariotti schon einmal in diesem Saal zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden ist. Es geht in diesem Prozeß nicht um das Prestige der Justiz. Es geht einzig und allein um die Angeklagte und um die Frage, ob ihr die zur Last gelegte Tat nachgewiesen werden kann.“
Am 14.7.1965 wird Eva Mariotti freigesprochen: Sterba sei in seiner Tatdarstellung mehrfach der Unwahrheit überführt worden und nicht glaubwürdig. In entscheidenden Punkten sei seine Darstellung widerlegt. Auch habe er einen Grund gehabt, die Angeklagte zu Unrecht zu belasten.
Weiterlesen bei: http://www.strate.net/de/publikationen/der_einundzwanzigste_tag_des_mariotti-prozesses.html
17.07.1963 MARIOTTI-PROZESS Schöner Kampf
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46171197.html
Anmerkung: Helmuth Schmidt (Alt-Bundeskanzler) DIE ZEIT, 31.1.1964 Nr. 05
Als letztes Beispiel möchte ich die Berichte zum Mariotti-Prozeß ansprechen. Dabei darf ich zunächst darauf hinweisen, daß ich es durchaus für legitim halte, wenn die Presse über den Hergang eines Gerichtsverfahrens berichtet und sich mit ihm auseinandersetzt. Durchaus illegitim kann es aber sein, wenn die Presse sich z. B. bewertend mit der Person des Beschuldigten beschäftigt oder abschließende Beurteilungen vorwegnimmt. Nach den mir vorliegenden Presseauszügen hat sich ein Teil der Presse bei dem bisherigen Mariotti-Prozeß gewiß kein Ruhmesblatt verdient. Während man vor Prozeßbeginn die Angeklagte bereits als überführt dargestellt hatte, ist man später schlagartig ins Gegenteil umgeschwenkt, und zwar beide Male in einer Form, daß man sich fragen könnte, wie hier das Gericht noch unbeeinflußt bleiben sollte. Ganzer Artikel : http://www.zeit.de/1964/05/privilegien-und-pflichten-der-presse/seite-2
Schöne und richtige Ansichten , aber 46 Jahre später – in der Causa Kachelmann – sind die Medien wie ein Schwarm Hornissen über ihn hergefallen und haben ihn deseavouiert, bis heute! Von Ruhmesblatt kann auch hier keine Rede sein. Aber hat sich ein Politiker gefunden, der das wirklich und lautstark angeprangert hat? Nein….. ganz im Gegenteil. Dabei ist Kachelmann genauso unschuldig und freigesprochen worden wie Frau Mariotti! Nur, damals gab es eben keine BILDreporterin Schwarzer, die allen und jeden aufgehetzt hat.
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118. 08.01.2013 Unschuldig im Gefängnis
18-Jährige bezichtigt Mann zu Unrecht der Vergewaltigung
BOCHUM Es ist kaum zu fassen: Mit dem Vorwurf einer angeblichen Vergewaltigung schickte eine 18-Jährige einen Wattenscheider unschuldig in den Knast. Vier Wochen musste der Mann im Gefängnis schmoren, bis die Wahrheit ans Licht kam. Am Dienstag wurde die junge Frau vom Bochumer Jugendgericht wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt
Zwar versuchte die junge Wattenscheiderin zu erklären, was sie zu der Tat getrieben habe, doch so recht gelingen wollte ihr das nicht. Früher sei sie Opfer einer realen sexuellen Belästigung geworden. Damals habe sie die Aufmerksamkeit als Opfer und Zeugin genossen.
Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr
Daran habe sie sich erinnert, als sie in den frühen Morgenstunden des 25. August 2012 zu ihrem Freund nach Hause kam und sich mit der peinlichen Frage konfrontiert sah, wo sie so spät noch her komme. Die Wahrheit konnte oder wollte sie nicht erzählen.
Denn die Wahrheit ging so: Nach einer langen Nacht in einer Diskothek sprachen sie zwei ihr unbekannte Männer an einer Tankstelle an der Hochstraße an und luden sie zu einem Bier bei ihnen zu Hause ein. Dort schlief sie schließlich mit einem der beiden – einvernehmlich.
“Sehr empathiefrei”
Doch ihrem Freund erzählte sie die wüste Geschichte, sie sei in der Nähe der Tankstelle ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt worden. „Und das hatte dramatische Folgen“, wie die Vorsitzende Richterin feststellte. Das angebliche Opfer erstattete am selben Tag Anzeige und identifizierte den angeblichen Täter sogar auf einem Überwachungsvideo der Tankstelle. Der Mann wurde verhaftet.
Erst knapp vier Wochen später widerrief sie ihre Aussage, nachdem ein Polizist sie eindringlich mit den Ungereimtheiten des Falls konfrontiert hatte. Für die Vorsitzende Richterin stand eins fest: „Das alles kam uns sehr empathiefrei vor.“ Ohne Mitgefühl und Nachdenken habe sie einen Unschuldigen bezichtigt. Außerdem habe sie wirklichen Opfern einen Bärendienst erwiesen.
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/bochum/18-Jaehrige-bezichtigt-Mann-zu-Unrecht-der-Vergewaltigung;art932,1873591
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30.11.2001 Falsche Verdächtigung im Rosenkrieg
OSTALBKREIS – “Manchmal wird man in so einem Verfahren das Gefühl nicht los, dass man vor den Karren eines Rosenkriegs gespannt wurde.” Oberstaatsanwalt Harald Stephan von der Ellwanger Staatsanwaltschaft kennt Scheidungsfälle, in denen ein Partner dem anderen vorwirft, ihn oder das gemeinsame Kind sexuell missbraucht zu haben. Irgendwann stellt sich heraus, dass alles gelogen war.http://www.schwaebische.de/home_artikel,-Falsche-Verdaechtigung-im-Rosenkrieg-_arid,332133.html
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119. 21.11.2012 Missbrauch an der CharitéKinderpfleger vergewaltigt 16-Jährige – Warum schwieg die Klinik?
Missbrauch an der Charité: Kinderpfleger vergewaltigt 16-Jährige – Warum schwieg die Klinik? -Ein Krankenpfleger soll in der Berliner Charité mehrfach Minderjährige missbraucht haben – zuletzt eine 16-jährige Patientin. Der Mann soll seit 40 Jahren an der Klinik tätig sein. Zwar suspendierte die Klinik mittlerweile den Mann, zeigte ihn aber nicht an. Klinikchef Einhäupl räumt weitere Probleme ein.Ein Krankenpfleger soll ein Mädchen auf der Kinderrettungsstelle der Berliner Universitätsklinik missbraucht haben. Das gab die Klinikleitung am Mittwoch – eine Woche nach dem Vorfall – bekannt. Der Beschuldigte hat demnach wohl schon früher Kinder unsittlich berührt. „Mir sind drei Ereignisse bekannt, die allerdings schon mindestens fünf Jahre zurückliegen“, sagte der Klinikchef der Berliner Charité, Karl Max Einhäupl. Er räumte ein Kommunikationsproblem an dem Großkrankenhaus ein.Obwohl der Pfleger wegen des Übergriffs suspendiert wurde, schaltete niemand die Behörden ein. Der Mann soll seit 40 Jahren an der Klinik tätig sein. Klinikchef Einhäupl zeigte sich erschüttert und sagte, er selbst habe erst am Dienstag von dem Fall erfahren. An der Glaubwürdigkeit des 16-jährigen Mädchens zweifle er nicht.Pfleger „hilft“ beim AusziehenDer Pfleger soll die Patientin schon in der Nacht zum Mittwoch vergangener Woche missbraucht haben. Wie der stellvertretende Pflegedirektor Helmut Schiffer berichtete, war die Jugendliche kurz nach Mitternacht in der Rettungsstelle aufgenommen worden. Der Pfleger habe ihr beim Ausziehen der Hose geholfen und sie dabei unsittlich berührt. Für kurze Zeit waren beide allein, zuvor habe das Mädchen Beruhigungsmittel genommen.Die 16-Jährige habe anschließend ihre Eltern informiert, diese sprachen jedoch erst am folgenden Nachmittag mit dem zuständigen Arzt darüber. Daraufhin wurde der Pfleger suspendiert. Dennoch wurde der Fall knapp eine Woche lang nicht den Behörden mitgeteilt.„Wir wollten nichts vertuschen“Klinikchef Einhäupl begründete dies damit, dass intern erst einmal die Vorwürfe geprüft worden seien: „Wir wollten nichts vertuschen, sondern sicher sein, dass wir den Richtigen treffen.“ Allerdings sei dem Vater freigestellt worden, selbst Anzeige zu erstatten. Erst am Donnerstag wurde seine Tochter aus der Klinik entlassen.Mit Bezug auf den Pfleger sagte Einhäupl: „Es dürfte ja wohl klar sein, dass dieser Mensch keine Gelegenheit mehr haben wird, an der Charité zu arbeiten.“ Zudem werde die Klinik „alles dafür tun“, den Vorfall aufzuklären. Noch am Mittwochabend wollte der Klinikchef die Eltern der 16-Jährigen besuchen.Die Berliner Polizei nahm erst am Mittwoch die Ermittlungen auf, nachdem die „Bild“-Zeitung den Fall bekanntgemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Ermittlungsverfahren, wie deren Sprecher Martin Steltner sagte.
http://www.focus.de/panorama/welt/missbrauch-an-der-charite-kinderpfleger-vergewaltigt-16-jaehrige-warum-schwieg-die-klinik_aid_865661.html
21.11.2012 Pfleger vergewaltigt Patientin (14) Berliner Charité wieder in den SchlagzeilenBild. dpaBerlin. (dpa) Die renommierte Berliner Charité kommt nicht aus den Schlagzeilen. Ein Pfleger der Uni-Klinik soll in der vergangenen Woche eine14-jährige Patientin vergewaltigt haben. Nach Angaben des Krankenhauses wurde er wegen des Vorwurfs eines sexuellen Übergriffs sofort vom Dienst suspendiert. Die Charité bestätigte damit einen Bericht der «Bild»-Zeitung vom Mittwoch.
http://www.oberpfalznetz.de/nachrichten/3470259-510,1,0.html
21.11.2012 Berliner Charité Pfleger soll 16-jährige Patientin vergewaltigt habenSchwere Vorwürfe gegen einen Krankenpfleger an der Kinderklinik der Berliner Charité: Der Mann soll eine 16 Jahre alte Patientin sexuell missbraucht haben. Jetzt will das Krankenhaus Strafanzeige erstatten.Berlin – Die 16 Jahre alte Patientin der Kinderklinik der Berliner Charité soll während der Narkose von einem Pfleger missbraucht worden sein. Als das Mädchen aus der Betäubung erwachte, habe es sich seinen Eltern anvertraut, hieß es. Diese hätten dann die Klinikleitung über die mutmaßliche Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt.”Es gibt einen entsprechenden Verdacht gegen einen Pfleger”, sagte eine Sprecherin des Krankenhauses. Der Beschuldigte soll seit 40 Jahren in der Klinik arbeiten. Er hat wohl schon früher Kinder unsittlich berührt. “Mir sind drei Ereignisse bekannt, die allerdings schon mindestens fünf Jahre zurückliegen”, sagte der Klinikchef der Berliner Charité, Karl Max Einhäupl. An der Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen zweifele er nicht.Ganzer Artikel:
http://www.spiegel.de/panorama/berliner-charite-krankenpfleger-soll-patientin-vergewaltigt-haben-a-868406.html
Anmerkung: Unzählige Zeitungsmeldungen über diesen Fall im www. Auch die Gutfrauen von Wildwasser haben schon ihren Kommentar dazu abgegeben, wie denn nicht! Die Politik mischte sich ein…….Vorverurteilungen, Klatsch, Gerüchte….Und dann das:
05.12.2012 Zweifel an Missbrauchs-Vorwurf Von Lutz SchnedelbachDas Mädchen, das einen Pfleger der Charité des Missbrauchs bezichtigt hat, soll schon mal falsche Beschuldigungen erhoben haben. Zu den Vernehmungs-Terminen im Landeskriminalamt ist sie bisher nicht erschienen.Hat sich die 16-jährige Schülerin den sexuellen Missbrauch ausgedacht? Drei Wochen nachdem eine Jugendliche im Virchow-Klinikum der Charité von einem Pfleger sexuell missbraucht worden sein soll, gibt es in den Sicherheitsbehörden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens.Am Mittwoch wurde bekannt, dass die heute 16-Jährige im Jahre 2008 zu Unrecht einen Sozialarbeiter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hat. Der Sozialarbeiter, der in der Neuköllner Schule arbeitete, in der das Mädchen unterrichtet wurde, hatte sie beim Schwänzen erwischt und aufgefordert, in die Klasse zu gehen. Daraufhin behauptete das Mädchen, das aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommt, von dem Mann sexuell missbraucht worden zu sein. Später erklärte sie der Schulleitung, dass sie sich das alles nur ausgedacht habe. Gegen den Sozialarbeiter wurde nicht ermittelt.Möglicherweise, so die Polizei, habe die Schülerin jetzt wieder gelogen. Die 16-Jährige aus Neukölln hatte, wie berichtet, nach einer Untersuchung in der Rettungsstelle des Krankenhauses in Wedding ihrem Vater berichtet, dass ein Pfleger ihr beim Ausziehen geholfen und sie dabei im Intimbereich berührt habe. Anders als in solchen Fällen üblich, verzichteten das Mädchen sowie deren Eltern auf eine Anzeige bei der Polizei. Sie informierten lediglich die Krankenhausleitung. Der 58-jährige Pfleger wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Außerdem wurde er bei der Polizei angezeigt. Ihm soll jetzt gekündigt werden. Beweise für die Tat gibt es jedoch nicht.Ermittler begründen ihre Zweifel an dem angeblichen Missbrauch auch damit, dass das Mädchen sowie deren Eltern bisher nicht zu den vereinbarten Terminen im Landeskriminalamt erschienen sind und deshalb noch nicht als Zeugen befragt werden konnten. Über Tage hinweg war die Familie nicht zu erreichen. Sie ließen die Treffen wegen eines angeblichen Arzttermins sowie einer Erkrankung in der Familie platzen. In der kommenden Woche ist erneut ein Termin zur Befragung des Mädchen vereinbart worden.Bisher wurden keine Spuren nachgewiesenTrotz der Zweifel an der Glaubwürdigkeit heiße das jedoch nicht, dass der Fall nicht ernst genommen werde. Jedoch könne erst nach der Vernehmung weiter ermittelt werden, hieß es im Landeskriminalamt. Erschwert werden die Ermittlungen auch deshalb, weil bisher keine Spuren des Missbrauchs nachgewiesen werden konnten. Die Charité hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls darauf verzichtet, die Polizei zu informieren. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zu den Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Opfers nicht. „Es ist ein laufendes Verfahren. An Spekulationen beteiligen wir uns nicht“, sagte Justizsprecher Martin Steltner am Mittwoch dieser Zeitung .Wegen der fehlenden Beweise gehen Ermittler davon aus, dass das Verfahren gegen den Krankenhauspfleger eingestellt wird. Solange das Mädchen sich zur Tat nicht äußert, kann der Pfleger nicht mit den Vorwürfen konfrontiert werden, sagen Fahnder
5. DEZEMBER 2012 Verdacht Charité-Missbrauch: Hat sich das Opfer die Tat ausgedacht? MITTE – Sie beschuldigte einen Charité-Pfleger (58), sie in der Notaufnahme sexuell missbraucht zu haben. Doch drei Wochen nach dem Vorfall haben die Ermittler laut BZ erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen. Die Zeitung schreibt, dass sie 2008 einen Sozialarbeiter ihrer Schule, der sie beim Schwänzen erwischt hatte, lautstark des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte. Später gab sie zu, sich das nur ausgedacht zu haben.
06.12.2012 Missbrauchsverdacht Zweifel an Aussage gegen Charité-PflegerEine 16-Jährige behauptet, ein Pfleger der Charité habe sie missbraucht. Neue Informationen lassen Zweifel an ihrer Geschichte wachsen: Das Mädchen lässt sich nicht von der Polizei befragen und soll vor vier Jahren einen Sozialarbeiter zu Unrecht sexueller Übergriffe beschuldigt haben.[…]Erfundene Vorwürfe gegen SozialarbeiterUnter anderem sei am Montag ein Termin geplatzt, das Mädchen sei ohne Angabe von Gründen nicht erschienen. “Das zeigt uns, dass die Jugendliche offensichtlich keine Angaben machen will”, sagt Steltner. In der nächsten Woche ist ein weiterer Termin angesetzt. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE gibt es Hinweise, wonach die Familie die eigene Wohnung zumindest im November für einige Zeit verlassen hatte.Weiterlesen :
Anmerkung: Wenn der Mann schuldig ist, dann muss er verurteilt werden, das steht ausser Frage. Ist es aber eine falsche Verdächtigung der 16-jährigen und ihrer Eltern, dann wurde ein Mensch ruiniert, hat seine Arbeit, die er 40 Jahre an der Klinik ausgeführt hat, verloren. Wer gibt ihm seinen Ruf , seine Existenz zurück? Die sich überschlagenden Medien? Der Focus , der gar nicht mehr von einer mutmasslichen Vergewaltigung schreibt, sondern dezidiert erklärt es wäre eine gewesen- ohne Urteil? *************************************************************************************************************************************************
120. 02.12.2010 EHEFRAU VERPRÜGELT Imam bricht seiner Dritt-Frau die Knochen
Islamischer Friedens-Prediger als böser Knochenbrecher in U-Haft
Von S. ARBINGER, M. KIEWEL und S. KÜRTHY
„Die Frauen, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“
(Koran, 4. Sure, Vers 34)
München – Tiefe dunkle Augen, langer Bart, Kopfbedeckung, weites Gewand. Der Münchner Imam Abu A. (40) sieht aus wie Massenmörder Osama bin Laden. Doch Abu A. gilt als „schillernde, friedliebende Figur“ und gern gesehener Gast bei Integrationsrunden.
JETZT SITZT DER VORZEIGE-IMAM IM KNAST! VERHAFTET ALS MUTMASSLICHER FRAUENSCHLÄGER!
http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/polizei-verhaftet-muenchner-imam-14876388.bild.html
09.12.2010 München Verhafteter Imam: Zwei seiner drei Frauen sind hochschwanger
MÜNCHEN – Etwas außergewöhnliche Familienverhältnisse:Dem Scheich von der Darul-Quran-Moschee wird vorgeworden, eine seiner Gattinnen geprügelt zu haben. Die beiden anderen sind im achten Monat
Statt in der Darul-Quran-Moschee am KVR in der Ruppertstraße, betet Imam Abu Adam hinter Gittern: Seit zwei Wochen sitzt der Scheich in Untersuchungshaft in Stadelheim. Der 40-Jährige soll eine seiner drei Frauen krankenhausreif geprügelt haben – was er bestreitet. Bei der 31-Jährigen wurden ein Nasenbruch, Brüche am Unterarm und der Schulter diagnostiziert.
Wie jetzt bekannt wurde, stritten der Imam und seine Frau, die aus Syrien stammt, um das Sorgerecht der beiden gemeinsamen Töchter (11 und 30 Monate alt). Der Imam ist Vater von insgesamt zehn Kindern. „Er hat für alle Kinder das alleinige Sorgerecht. Ich habe das in die Wege geleitet. Es hat mich erstaunt, dass die Behörden sofort zugestimmt haben“, sagt Abu Adams Anwalt Heinrich Karl Haarmann.
Während nun um das Sorgerecht von Kind neun und zehn gestritten wird, sind das elfte und zwölfte Kind des Scheichs schon unterwegs. Wie die AZ erfuhr, sind die beiden anderen Frauen des gebürtigen Ägypters jeweils im achten Monat schwanger.
Die Familienverhältnisse des Imams sind kompliziert und für hiesige Verhältnisse schwer zu verstehen – doch bislang soll die polygame Ehe in einer 130-Quadratmeter-Wohnung in Ramersdorf funktioniert haben. Offiziell, nach hiesigem Recht, ist Abu Adam mit einer Rumänin verheiratet. Seine zweite Frau ist Deutsche, die dritte gebürtig aus Syrien. Die Syrerin, die als Lehrerin und Journalistin arbeiten soll, lebte offenbar zeitweise in Oslo. In der Öffentlichkeit tragen alle drei Frauen eine Burka und einen Gesichtsschleier (Niqab), der nur die Augen frei lässt. Zum Essen und Trinken muss der Schleier angehoben werden.
Laut Anwalt Haarmann waren alle drei Frauen mit Abu Adam bei ihm, um das Sorgerecht für die Kinder allein auf den Vater übertragen zu lassen. „Ich habe die Mütter ausführlich über die Konsequenzen aufgeklärt“, sagt der Anwalt. Doch nun hatte es sich die syrische Frau offenbar anders überlegt. „Sie wollte die Scheidung nach islamischem Recht und auch das Sorgerecht für die Töchter zurück“, so Haarmann. In der kommenden Woche wird die Frau, die angeblich unter Epilepsie leidet, von einem Richter befragt werden. Abu Adam bestreitet die Vorwürfe. Bliebe zu klären, woher die Frau ihre Knochenbrüche hat. Nina Job
10.12.2010 München Verhafteter Imam: Zwei Gesichter, vier Frauen
MÜNCHEN – Seine zehn Kinder stammen nicht von drei – sondern von vier Frauen. Der Fall um Imam Abu Adam, der seiner Frau die Knochen gebrochen haben soll, wird immer verworrener.
Er bekehrte einen Islamisten, der bereit war, als „Märtyrer“ Unschuldige zu töten. Er predigte jeden Freitag vor etwa 400 Muslimen für Gewaltlosigkeit und er schlichtete in Familien, in denen die Männer ihre Frauen verprügelten: Abu Adam, der Imam der Münchner Darul-Quran-Moschee. Unter den Fundamentalisten seiner Religion machte sich der 40-Jährige, der seit rund zehn Jahren in München lebt, damit auch Feinde. Er wurde sogar mit Mord bedroht, musste sich mit Leibwächtern schützen. Dieser Mann soll nun selbst gewalttätig gewesen sein und eine seiner drei Frauen mehrmals massiv verprügelt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine Geschichte voller Widersprüche.
Allmählich kommen immer mehr Details ans Licht. Schon seit August soll der Imam seine Frau brutal verprügelt haben. Ursache war angeblich der Streit ums Sorgerecht: Abu Adam hat für alle seine zehn Kinder, die bei ihm in einer 130-Quadratmeter-Wohnung in Ramersdorf leben, das alleinige Sorgerecht. Nun will sich aber seine Drittfrau, eine gebürtige Syrerin, von Abu Adam trennen und die kleinen Töchter (11 und 30 Monate alt) mitnehmen.
Die 31-Jährige wirft dem Scheich vor, ihr im Sommer im Streit den Unterarm gebrochen zu haben. Im September soll er ihr das Nasenbein zertrümmert haben und im November die Schulter. Am 20. November schlug er ihr – so ihre Aussage – mit der Faust in die Rippen, drei Tage später ins Gesicht. Dabei ging ein Bügelbrett zu Bruch, mit dem Abu Adam auf die zierliche Frau stürzte. Schließlich soll er sie abends auch noch gewürgt und am nächsten Tag mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Am 24. November rief die Frau einen arabisch sprechenden Anwalt an, bat ihn um Hilfe. Der alarmierte die Polizei, die die Tür eintrat und die Frau aus der Wohnung holte – am 25. November erging Haftbefehl gegen den Scheich, seitdem sitzt er in U-Haft.
Gebetsmühlenartig beteuert der Imam hinter Gittern seine Unschuld: Er habe seine Frau nicht verletzt. Er lässt mitteilen, sie könne das Sorgerecht für die beiden Töchter zurück haben. Schon einmal hat sich eine Frau von Abu Adam getrennt: Seine zehn Kinder stammen nicht – wie bisher angenommen – von drei Frauen, sondern von vier: Die Mutter der beiden ältesten Kinder lebt nicht mehr bei ihm in Ramersdorf. Bleiben Abu Adams offizielle Erstfrau, eine Rumänin, mit der er fünf Kinder hat sowie die Zweit- und Drittfrau, mit denen er nach islamischem Recht verheiratet ist: Eine ist Deutsche, mit ihr hat er ein Kind. Mit der Syrerin hat er zwei. Die 14-köpfige Großfamilie lebt vom Einkommen des Imams als Religionslehrer in der Moschee (rund 2500 Euro monatlich), außerdem bekommt er für seine Kinderschar insgesamt 2063 Euro Kindergeld. Bald hat die Familie Anspruch auf weitere 430 Euro im Monat: Die deutsche Frau und die Rumänin sind im achten Monat schwanger.
Die beiden hochschwangeren Frauen kämpfen für den Vater ihrer Kinder: Sie beteuern, dass Abu Adam nie gewalttätig gewesen sei. Den Unterarm habe sich die Drittfrau in Norwegen gebrochen, das Bügelbrett sei bei anderer Gelegenheit zu Bruch gegangen.
Auch eine TV-Journalistin, die Abu Adam und seine Familie in drei Jahren mindestens zehn Mal besuchte, erlebte die Atmosphäre in der Familie immer als harmonisch. Die Münchnerin war sogar am 23. November, nachdem der etwa 90 Kilo schwere Scheich mitsamt Bügelbrett auf die Syrerin gefallen sein soll, mehr als zwei Stunden zu Besuch in der Wohnung. Die Journalistin sah die Frauen unverschleiert.
Zur AZ sagte sie: „Ich habe weder im Gesicht, noch an den Armen Verletzungen erkennen können. Auch atmosphärisch war nicht zu erkennen, dass es kurz zuvor einen schlimmen Streit gegeben haben soll.“ Ermittlungen wegen „häuslicher Gewalt“ sind immer schwierig. In diesem Fall – mit vier Ehe- und Ex-Frauen, bald zwölf Kindern und einer Journalistin als Zeugin – ist es für die Ermittler nicht einfacher, die Wahrheit herauszufinden.
14. März 2011 19:29 Ermittlungen gegen Imam ”Ich kann es mir selbst nicht erklären”
Ein Imam sitzt in Untersuchungshaft, weil er seine Frau brutal geschlagen haben soll – auch für den Anwalt des mutmaßlichen Opfers ist der Fall ein Rätsel.
Der Fall schien eindeutig zu sein: Ein Imam, der mit seinem langen, grauen Bart an Osama bin Laden erinnert und einen orthodoxen Islam predigt, der mit drei Frauen und zehn Kindern zusammenlebt, dieser Imam wird verhaftet, weil er eine seiner Frauen krankenhausreif geschlagen haben soll, sie weist Blutergüsse und Knochenbrüche auf. Beamte treten die Tür ein, bringen die Frau in Sicherheit und nehmen den Imam mit. Seither sitzt er in Stadelheim in Untersuchungshaft.
Die Rede ist von Abu A., dem Prediger der Darul-Quran-Moschee, die in einem ehemaligen Möbellager in der Ruppertstraße untergebracht ist. Verhaftet wurde der 40-Jährige am 24. November, und seither fühlen sich all jene, die es schon immer zu wissen glaubten, bestätigt: Islam und Gewalt sind nicht weit voneinander entfernt. Und jene, die den Imam kennen, seinen Predigten lauschten oder mit ihm diskutierten, sind ratlos: Ausgerechnet er, der immer gegen Gewalt und Terrorismus predigte? Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Noch gibt es keine Beweise, es gilt, wie in jedem Fall, die Unschuldsvermutung. In den Medien aber wurde Abu A. zum “Prügel-Prediger” und zum “Imam mit den zwei Gesichtern”. Der Fall gibt Rätsel auf.
Da sind zunächst die Vorwürfe, wie sie im Haftbefehl vom 25. November notiert sind, basierend vor allem auf den Angaben der Frau: fünf Fälle von Körperverletzung. Opfer: eine der drei Frauen des Imam, eine 31-jährige Syrerin. Im August schon soll der Imam seiner Frau den Unterarm gebrochen haben. Das sei geschehen, als sie versucht habe, einen Schlag von ihm abzuwehren. Zu den weiteren Attacken soll es in den Tagen vor der Festnahme gekommen sein.
Einmal soll er ihr vormittags mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Dabei sei sie gestürzt. Als er sich dann über sie gebeugt habe, sei ein Bügelbrett, das zwischen ihnen war, umgestürzt und auf sie gefallen. Anschließend habe der Mann sie mehrfach mit den Fäusten geschlagen, auch auf den Hinterkopf. Am späten Abend jenes Tages soll A. seine Frau abermals mit der Faust traktiert haben, so dass sie kurzzeitig bewusstlos geworden sei. Zudem habe er sie mit dem Tod bedroht. Am Tag der Festnahme soll er ihr vormittags mit dem Fuß in den Bauch getreten haben.
Im Hintergrund scheint ein Streit um die Kinder zu schwelen: A. habe gedroht, ihr die beiden gemeinsamen Kinder wegzunehmen, das ältere ist zwei Jahre alt. Aus Angst davor, die Kinder zu verlieren, habe die Frau die Attacken bislang verschwiegen. Der Haftbefehl gegen A. wird mit Verdunkelungsgefahr begründet: Er könnte Zeugen, etwa die beiden anderen Frauen, unter Druck setzen.
In Medienberichten war von gebrochener Nase und Schulter der Frau die Rede, einmal wird ein Klinik-Mitarbeiter mit den Worten zitiert: “Der Angriff wurde offenbar sehr brutal ausgeführt.” Die Frau musste Ende November jedoch nicht in einem Krankenhaus behandelt werden. Nach SZ-Informationen stellte man in der Rechtsmedizin zwar “erhebliche” aktuelle Verletzungen fest, die Knochenbrüche waren jedoch nicht frisch, sondern schon älter. Rühren sie von früheren Attacken des Imam her oder haben sie eine andere Ursache?
Auch Berichte, wonach es zum Streit des Paares gekommen sei, weil die Frau fortan einen westlichen Lebensstil pflegen wolle, seien falsch: Sie trage bewusst eine Burka. Das betont ihr Anwalt Jamil Azem, der auch erklärt, dass sie freiwillig bei A. gelebt habe und nicht eingesperrt gewesen sei. Dass überhaupt die Polizei eingriff, veranlasste Azem, der selbst Muslim ist und Arabisch spricht. Er berichtet, die Syrerin habe bei ihm angerufen und um juristischen Rat in einem Sorgerechtsstreit gebeten. Während des Gesprächs habe er, Azem, gespürt, dass etwas nicht in Ordnung sei. Als er sie dezidiert gefragt habe, ob sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sei, habe sie geschwiegen. Das habe ihn stutzig gemacht.
Azem habe ihr dann angeboten, die Polizei zu rufen, um sie in Sicherheit zu bringen und ihr geraten, ihre Sachen zu packen. “Ich habe sie motiviert zu diesem Schritt. Ich fühlte mich als Anwalt verpflichtet, die Polizei zu rufen”, sagt er. Inzwischen gehe es der Frau “einigermaßen gut”, sie sei zusammen mit ihren Kindern an einem sicheren Ort.
Weiterlesen : http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/ermittlungen-gegen-imam-abu-a-ich-kann-es-mir-selbst-nicht-erklaeren-1.1034835
11. Februar 2011 Imam Abu Adam Vorwürfe gegen Imam offenbar erfunden
Abu Adam saß Monate in U-Haft, weil er angeblich seine Frau misshandelt hatte – doch die gestand nun, dass sie gelogen hat.
Der Imam Abu Adam ist am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Eine seiner drei Frauen, die ihm jahrelange Misshandlungen vorgeworfen hatte, nahm ihre Anschuldigungen als “erlogen” zurück. Unmittelbar nach ihrer Aussage wurde sie selbst festgenommen, später erging Haftbefehl gegen sie wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung in einem besonders schweren Fall. Der Imam der Darul-Quran-Moschee in der Isarvorstadt war Ende November aufgrund ihrer Aussage verhaftet worden. Seine angeblichen Gewalttaten seien von ihr aber erfunden worden, erklärte die Frau bei ihrer erneuten Vernehmung. Sie habe ihn “reinreiten wollen”, so Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Nun muss sich die 31-jährige Frau strafrechtlich verantworten. Der Haftbefehl gegen sie begründet sich mit Fluchtgefahr angesichts der hohen Straferwartung von bis zu zehn Jahren Haft. Die Frau ist syrische und norwegische Staatsbürgerin und hat laut Staatsanwaltschaft ihre beiden Kinder, deren Vater der Imam ist, nach Syrien gebracht. Sie wurde bei ihrer Aussage von ihrem Arabisch sprechenden Anwalt Jamil Azem vertreten und von Annette von Stetten, die ihr die Staatsanwaltschaft beiordnen ließ. Offenbar gibt es keine Hinweise darauf, dass die Frau unter Druck ihre Vorwürfe zurücknahm. Aufgrund dieser Befürchtung war im November der Haftbefehl gegen Adam erlassen worden: In Freiheit könnte er Einfluss auf mögliche Zeugen nehmen, hieß es.
Die Frau erklärte am Freitag nach SZ-Informationen, sie habe die Vorwürfe erfunden, um das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder zu erhalten und die Scheidung nach islamischer Tradition durchzusetzen. Die Auseinandersetzung am Abend vor dem Polizeieinsatz sei ein Ehestreit gewesen, der in gegenseitige Handgreiflichkeiten ausartete. Sie selbst habe aber mit den Tätlichkeiten begonnen. Ihre früheren Knochenbrüche seien auf Stürze zurückzuführen, so die Frau. Im Haftbefehl waren dem Imam fünf Gewalttaten vorgeworfen worden. Mit ihrer korrigierten Aussage wolle sie ihr Gewissen entlasten, erklärte die Drittfrau des Imam. Sie hatte sich die letzten Wochen über in Norwegen und Syrien aufgehalten, und war erst kürzlich nach München zurückgekehrt, weshalb sie nicht früher vernommen werden konnte.
Von Anfang an hatte es Zweifel an den Vorwürfen gegeben, die Adam über seine Verteidiger Thomas Pfister und Heinrich Haarmann stets zurückwiesen hatte. Der 40-jährige Imam gilt zwar als religiös orthodox, predigte aber immer gegen Gewalt und engagierte sich als Streitschlichter in muslimischen Familien. Zudem zeigte er sich offen für den Kontakt mit deutschen Behörden. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung lebte er in Ramersdorf mit drei Frauen und zehn Kindern zusammen. Seine beiden anderen Frauen, eine Rumänin und eine Deutsche, beteuerten, nie etwas von Gewalt mitbekommen zu haben. Beide waren schwanger, als Adam nach Stadelheim kam, seine jüngsten Kinder kamen inzwischen zur Welt.
Abu Adams Verteidiger Pfister begrüßte, dass die Ermittler aufgrund der neuen Aussage sofort handelten. Die Anwälte der Frau zeigten sich beeindruckt von ihrer Mandantin: “Ich bewundere ihren Mut, jetzt zu sagen: Die Vorwürfe stimmen nicht”, sagt von Stetten, und Azem betont: Der Frau seien die zu erwartenden Konsequenzen bewusst gewesen.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/imam-abu-adam-vorwuerfe-gegen-imam-offenbar-erfunden-1.1059068
7. Mai 2011 19:04 Imam Abu Adam: Prozess gegen Frau Der Schleier ist gelüftet
Shaza H. hatte ihren Mann, Imam Abu Adam, beschuldigt, sie über Jahre misshandelt zu haben. Dann gab sie zu: alles Lüge. Nun steht sie vor Gericht – doch zunächst geht es gar nicht darum, wer was warum getan hat.
Am Ende steht ein bemerkenswertes Eingeständnis: Die Justiz habe den Falschen eingesperrt, sagt der Staatsanwalt. Allein, es war ein kaum vermeidbarer Fehler, und er wurde am Dienstag korrigiert. Shaza H. wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wegen Freiheitsberaubung. Sie hatte ihren Mann fälschlicherweise beschuldigt, sie massiv misshandelt zu haben. Ihr Mann ist Imam Abu Adam; er saß zu Unrecht zweieinhalb Monate in Haft.
Die 31-jährige Shaza H., eine gebürtige Syrerin, nahm diesmal ihren Gesichtsschleier während ihrer Aussage vor Gericht ab. Vor zwei Wochen hatte die streng gläubige Muslima dies noch verweigert, weshalb Amtsrichter Stephan Necknig den Haftbefehl gegen sie wieder in Kraft setzte und sie nach Stadelheim bringen ließ. Das Gericht müsse die Angeklagte identifizieren und anhand ihrer Mimik ihre Glaubwürdigkeit überprüfen. Ein Imam, den die Frau als Autorität anerkennt, hatte sie mit Verteidigerin Annette von Stetten überzeugt, dass in einer solchen Ausnahmesituation das Zeigen des Gesichts erlaubt sei.
Shaza H. wiederholte, was sie bereits zu Protokoll gegeben hatte. Am Abend des 23. November 2010 sei es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit ihrem Mann gekommen. Sie selbst aber habe den Streit begonnen, sie habe gespuckt, geschrien und gebissen. Ihr Mann habe sich gewehrt, habe sie dabei auch mit der Faust geschlagen. Daher rühren offenbar die Verletzungen, die eine Rechtsmedizinerin feststellte. Frühere Knochenbrüche stammen wohl von Stürzen.
Gestritten hätten sich die beiden ums Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Töchter. Sie habe sich trennen wollen vom Imam, doch der habe sie nicht nach islamischer Tradition verstoßen. Sie habe sich deshalb rächen wollen. Anwältin von Stetten betonte, dass ihre Mandantin ganz bewusst nach ihrer Falschaussage von Syrien zurück nach München gekommen sei, um ihren Fehler zu korrigieren. Auch Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz, der ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte, glaubte der jetzigen Aussage H.s.
Der Fall erregte großes öffentliches Aufsehen, weil der Prediger der Dural-Quran-Moschee seit Jahren gegen Gewalt aller Art eintritt. Abu Adam, 40, lebte zum Zeitpunkt seiner Festnahme mit drei Frauen und zehn Kindern zusammen; eine ist nach deutschem Recht seine Ehefrau, mit den anderen ist er nach islamischem Recht verheiratet. Der Prozess endete so emotional wie die ganze Geschichte war. Abu Adam hatte seiner Drittfrau bereits öffentlich verziehen. Nach Verkündung des Urteils, das bereits rechtskräftig ist, umarmte er sie lange. Sie war bekleidet mit einem schwarze Umhang, er trug einen weißen. In der Hand hielt er einen Blumenstrauß.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/imam-abu-adam-prozess-gegen-frau-der-schleier-ist-gelueftet-1.1098637
Anmerkung. Ich war immer der Meinung , dass Bigamie strafbar ist, zudem eine der “Ehefrauen” auch eine Deutsche ist. Warum hat der Anwalt der jungen Frau ihr nicht gesagt, dass sie nach deutschen Recht – und sie leben und arbeiten ja in München – gar nicht verheiratet ist? Der Imam lebt unbehelligt mit 4 Frauen mitten in Deutschland, und bei dem Schweizer Jörg Kachelmann hat alle Welt aufgekreischt, weil er mehrere – über längere oder kürzere Zeit – Freundinnen hatte! Zweierlei Mass?
Und ich hoffe wirklich, dass die junge Frau zu der Aussage nicht gezwungen wurde – schliesslich ging es ja um ihre Kinder. Wenn ihr Geständnis aber stimmt, dann gehört auch der Imam zu den Opfern einer Falschbeschuldigung!
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121. SCHWANDORF – NACHRICHTEN 24.02.2012, Prostituierte erfindet Entführung
Die 28-jährige aus Tschechien wusste nicht, wie sie nach Hause kommen sollte. Also wurde sie bei der Polizei vorstellig.
Polizeibeamte brachten die Frau schließlich zum Grenzübergang Cheb/Asch.
WERNBERG-KÖBLITZ. Als frei erfunden stellte sich die Schilderung einer tschechischen Prostituierten dar, die gegenüber der Polizei angab, entführt und vergewaltigt worden zu sein.
Am vergangenen Donnerstag gegen 5 Uhr, teilte die Angestellte einer Tankstelle in Wernberg-Köblitz der Polizeiinspektion Nabburg mit, dass sich eine Frau bei ihr befinde, die aus der Tschechischen Republik nach Deutschland entführt worden sei.
Gegenüber den Beamten der Kripo Amberg, die die Ermittlungen übernahmen, gab die Frau an, dass sie am Vortag gegen 18 Uhr, in Most/Tschechische Republik, von einem deutschen Staatsangehörigen auf offener Straße angesprochen worden sei. Anschließend habe sie der Mann in sein Fahrzeug gezerrt, sei mit ihr nach Deutschland gefahren und habe sie habe sie sexuell missbraucht. Nach einer längeren Autofahrt habe er sie dann in der Nähe der Tankstelle aussteigen lassen und sei dann weitergefahren.
Da die Frau umfangreiche und detaillierte Angaben zum Tathergang machte, gelang es den Beamten den von ihr beschriebenen Mann zu ermitteln. Der 40-jährige Deutsche räumte in seiner Vernehmung ein, die Prostituierte in Most angesprochen und mit ihr vereinbart zu haben, gemeinsam nach Deutschland zu fahren. Es sei ein bestimmter Betrag für ihre „Dienstleistungen“ vereinbart worden und letztlich auch zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Wegen des Rücktransportes allerdings, sei es zu Unstimmigkeiten gekommen, weshalb er die Frau in den frühen Morgenstunden bei Wernberg-Köblitz aussteigen ließ.
Nach mehrstündiger und intensiver Vernehmung räumte die 28-Jährige ein, den Sachverhalt frei erfunden zu haben. Da sie kaum Barmittel bei sich hatte und nicht gewusst habe, wie sie nach Hause kommen solle, habe sie gehofft, dass die Polizei oder eine andere Organisation sie aufgrund ihrer Angaben zurück in die Tschechische Republik transportieren würde.
Gegen die Frau wurde ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Amberg wurde die Frau nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen und von Polizeibeamten zum Grenzübergang Cheb/Asch gebracht.
http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10073&pk=760340&p=1
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122. 22.03.2012 BOCHOLT 63-Jähriger muss sich vor Landgericht verantworten
Hat Bocholter seine Geliebte vergewaltigt?
Bocholt – Ein 63-jähriger Bocholter muss sich seit Donnerstag vor der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster in Bocholt verantworten. Dem verheirateten Mann wird vorgeworfen, seine Geliebte zweimal vergewaltigt zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
Die beiden Fälle liegen einige Jahre zurück. Der erste soll sich im September 2007 in einem Bocholter Hotel ereignet haben, der zweite im Januar 2009 in der Ferienwohnung des Mannes im Sauerland. Gut ein halbes Jahr später zeigte die Frau den 63-Jährigen an.
Das Paar hatte sich vor mehr als zehn Jahren bei einem Weinfest an der Mosel kennen- und liebengelernt. Die innige Hoffnung der zwei Jahre jüngeren Geliebten, die in Bielefeld wohnte, der Bocholter würde für sie seine Frau verlassen, erfüllte sich nicht. Im Gegenteil: Die Frau erfuhr im Laufe der Jahre, dass der Mann noch eine weitere Geliebte, eine 54-jährige Bocholterin, hatte.
Sie musste gestern, wie einige andere Zeugen vor Gericht aussagen. Die Frau, die bereits in den 90er-Jahren mit dem Angeklagten ein Verhältnis begann, hielt die Vergewaltigungen für erfunden und führte als mögliches Motiv für die Anzeige der Frau Rachegelüste an.
Das Gericht fällte kein Urteil, sondern setzte zwei weitere Verhandlungstage an. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
http://www.bbv-net.de/lokales/bocholt_artikel,-Hat-Bocholter-seine-Geliebte-vergewaltigt-_arid,59826.html
10.05.2012 Gutachter hält Aussagen der Klägerin für nicht glaubhaft
Prozess um Vergewaltigung endet mit Freispruch
Bocholt – Mit einem Freispruch für den Angeklagten endete am Donnerstag der Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht in Bocholt. Dem 63-jährigen Bocholter war vorgeworfen worden, seine Geliebte zweimal vergewaltigt zu haben.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, dass die Kammer „nicht der sicheren Überzeugung“ sei, dass tatsächlich etwas vorgefallen sei. Es stehe Aussage gegen Aussage, es gebe keine objektiven Beweise.
Angeklagt war ein verheirateter 63-jähriger Bocholter. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zu Prozessbeginn vor, seine 61-jährige Geliebte zweimal vergewaltigt zu haben: im September 2007 in einem Bocholter Hotel und im Januar 2009 in einer Ferienwohnung im Sauerland. Die Frau hatte ihn angezeigt, er bestritt die Vorwürfe (das BBV berichtete).
Am Donnerstag wurde zunächst ein Sachverständiger gehört, der im Auftrag des Gerichts ein psychologisches Gutachten über die 61-Jährige erstellt hatte. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Aussagen der Frau „nicht als glaubhaft beurteilt werden können“.
In ihren Plädoyers forderte die Anwältin der Frau, die als Nebenklägerin auftrat, den Bocholter wegen zweimaliger sexueller Nötigung zu verurteilen. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger des Angeklagten plädierten hingegen auf Freispruch. Dem schloss sich die Spruchkammer an.
http://www.bbv-net.de/lokales/bocholt_artikel,-Prozess-um-Vergewaltigung-endet-mit-Freispruch-_arid,78975.html
Anmerkung: Du wirst noch an mich denken, ich zeig dich an? Dann geht es dir wie dem Kachelmann!
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123 . 12.11.2012 Mönchengladbach Angeklagter soll Ex-Freundin vergewaltigt haben
Mönchengladbach (RPO). Die Ex-Freundin hat den Mönchengladbacher (37) beschuldigt, sie am Abend des 11. Februar vergangenen Jahres in seine Wohnung gelockt, dort eingesperrt und vergewaltigt zu haben.
Deshalb muss sich der 37-jährige Lkw-Fahrer seit Montag vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung verantworten. Doch der Angeklagte bestreitet die massiven Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Offensichtlich war der 37-Jährige nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Es habe sich um einvernehmlichen Sex mit der Ex-Freundin gehandelt und keineswegs um Vergewaltigung, ließ er ungerührt seinen Verteidiger erklären.
Angeklagter wehrt sich
Die frühere Partnerin habe die Trennung nicht akzeptiert und ihn immer wieder mit Telefonaten verfolgt. Auch im Januar und im Februar habe es noch sexuelle Kontakte gegeben. Dagegen spricht die Anklageschrift nicht gerade vom Treffen eines Liebespaares. Tatsächlich soll der Lkw-Fahrer die junge Frau unter einem Vorwand in die Geneickener Wohnung gelockt und dort eingesperrt haben. Danach soll er die verängstigte Ex-Partnerin mit einem Küchenmesser bedroht haben. Später, so die Anklage, zog er das Opfer ins Schlafzimmer und warf es auf das Bett. Mit sexuellen Handlungen bis zum Beischlaf soll sich der 37-Jährige an der eingeschüchterten Frau vergangen haben.
So sei das nicht gewesen, ließ der Angeklagte am Montag erklären. Im übrigen habe er sich damals von ihr getrennt, was sie aber nicht gewollt habe.
Zum Lebenslauf machte der aus Sachsen-Anhalt stammende Lkw-Fahrer bereitwillig Angaben. Als Jugendlicher sei er auf die schiefe Bahn geraten und zu einer fünfeinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden: “Wir haben damals zu viert Steine auf die Autobahn geworfen.“ Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/angeklagter-soll-ex-freundin-vergewaltigt-haben-1.3066265
17.11.2012 Mönchengladbach Prozess: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung VON INGRID KRÜGER
Mönchengladbach (RP). Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts hat einen 37-jährigen Mönchengladbacher am Freitag vom Vorwurf der Vergewaltigung und Freiheitsberaubung auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Angeklagte könnte der Täter gewesen sein. Aber die Aussage der Ex-Freundin, die den Lkw-Fahrer angezeigt und beschuldigt hatte, habe zu viele Widersprüche enthalten, hieß es in der Urteilsbegründung.
Angeklagter soll Ex-Freundin vergewaltigt haben
Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn die Vorwürfe bestritten und beteuert, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Das Messer, mit dem er die Ex-Freundin bedroht haben soll, gehöre ihm nicht.
Dagegen hatte die Staatsanwältin für den Angeklagten eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert und war dabei noch einmal auf den Fall eingegangen. Die Ex-Freundin habe in einer stundenlangen Zeugenaussage glaubhaft geschildert, dass der Gladbacher sie am Abend des 11. Februar vergangenen Jahres unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, dort eingesperrt, mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe.
Am nächsten Tag habe sich die junge Frau ihrem Arbeitgeber in Essen anvertraut und sei mit ihm zusammen zur Polizei gegangen. Zum Kerngeschehen habe die Ex-Freundin immer konstant ausgesagt, so das Plädoyer der Staatsanwältin. Der Lkw-Fahrer soll nach der Tat Reue gezeigt und gesagt haben: “Was habe ich nur gemacht”, hatte sich die Ex-Partnerin im Gerichtssaal erinnert.
Am Ende schilderte der Verteidiger Oliver Wintz den Fall aus seiner Sicht und forderte mit Erfolg Freispruch für seinen Mandanten. Schließlich sei der Vorwurf der Vergewaltigung auch durch ein ärztliches Gutachten nicht nachzuweisen gewesen.
Im Übrigen ging Wintz auf mehrere Widersprüche in den Aussagen der Frau bei der Polizei und jetzt im Prozess vor Gericht ein. So soll der Angeklagte während der Tat zu ihr gesagt haben: “Ich hab mir jetzt das von dir geholt, was ich von dir nie bekommen hab” (Das bezog sich wohl auf eine von ihr unerwünschte Sexualpraktik). Doch bei der Polizei habe sie sich an diesen Ausspruch nicht erinnert.
Auch habe sie zunächst erklärt, das Messer abgewischt zu haben, später bestritt sie das. Tatsächlich gab es am Messer keine Spuren. Das Gericht verkündete zum Schluss den Freispruch.
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/prozess-freispruch-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-1.3071704
Anmerkung: Einfach ein Messer ins böse Spiel bringen und schon stehen Unschuldige vor Gericht! Das schlechte Beispiel der Claudia Dinkel aus Schwetzingen.
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124. 12.09.2012 Burgdorf Gericht sagt: Vergewaltigung war frei erfunden Von Nadja Noldin.
Wurde die Frau vergewaltigt oder nicht? Mit dieser Frage hatte sich am Dienstag das Regionalgericht Emmental-Oberaargau zu befassen. Der Richter glaubte dem Mann und verurteilte die Frau wegen falscher Anschuldigung.
Es war ein heikler Prozess. Aussage stand gegen Aussage. Frau gegen Mann. Wer log? Was geschah wirklich an jenem Abend im Januar 2010? Eine 33-jährige Frau musste sich am Dienstag wegen falscher Anschuldigung vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf verantworten. Ihr Vorwurf war happig: Ein 49-jähriger Mann habe sie vergewaltigt. Die Frau, die vor Richter Samuel Schmid sass, war abgemagert, von langjährigem Drogenkonsum gezeichnet.
Die Angeklagte und der 49-Jährige aus der Region verabredeten sich am besagten Abend vor einem Restaurant in Bärau bei Langnau. Sie kannten sich kaum. Die Frau hatte ihm zuvor eine SMS geschickt, hatte davon gesprochen, dass sie in ihrer Beziehung nicht glücklich sei, hatte ihn gefragt, ob er Lust auf einen Quickie habe. Die beiden gingen ins Restaurant, tranken ein paar Kafi Luz, unterhielten sich. Die Version der Angeklagten sieht ab diesem Punkt so aus: Als sie auf die Toilette gegangen sei, sei er ihr nachgekommen, habe sie zurückgedrängt und vergewaltigt. Sie war den Tränen nahe, als sie vor Gericht aussagte. Sie sei danach nach Hause gerannt, habe noch eine SMS geschrieben und sei ins Bett gegangen. Ihr damaliger Freund und jetziger Ehemann hätte bereits geschlafen. Ihm habe sie erst später davon erzählt.
Sie zeigte den angeblichen Vergewaltiger an. Was aber die Staatsanwaltschaft stutzig machte, waren die diversen SMS, die sie dem Mann nach dem Vorfall geschrieben hatte. Darin stand, dass sie sich in ihn verguckt habe, dass es ein schöner Abend gewesen sei, dass sie ihn vermisse, dass sie sich eine Beziehung mit ihm vorstellen könne. Einige hatte sie noch in derselben Nacht und am folgenden Tag geschrieben, andere erst später. In der Folge wurde das Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt, zu dünn war die Beweislage. Die Angaben der Frau waren nicht stimmig und unglaubwürdig.
Eine andere Version
Stattdessen wurde die Frau nun wegen falscher Anschuldigung angeklagt. Sie sagte gestern vor Gericht, der Mann habe sie dazu gezwungen, diese SMS zu schreiben und zu behaupten, dass sie es freiwillig getan habe. Er habe gedroht, sonst ihrem Mann und der Tochter etwas anzutun. «Ich wollte meine Familie schützen», begründete die Angeklagte. «Er hat mich vergewaltigt. Das ist die Wahrheit», betonte sie immer wieder. «Jemanden einfach so anschwärzen, das mache ich nicht.» Dennoch, ihre Antworten auf die Fragen des Richters waren oft verworren und unklar.
Als Zeuge trat auch der vermeintliche Vergewaltiger auf. Er bestritt die Tat und erzählte eine andere Version. Laut ihm seien er und die Angeklagte vom Restaurant aus zum Schützenhaus in Langnau gefahren, wo es im Auto zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei. Er habe nie grosses Interesse an ihr gehabt und keine Beziehung gewollt.
Die zweite Zeugin, die Wirtin des Restaurants, hatte die beiden am jenem Abend beobachtet. Auf der Eckbank seien sie sich näher gekommen, hätten angefangen zu schmusen. Sie hätte sie zurechtgewiesen, weil sie das in ihrer Gaststätte nicht toleriere. Mehr hätte sie nicht gesehen.
Keine Zweifel
In seinem Plädoyer berief sich der Anwalt auf den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Es blieben gewisse Fragezeichen, ob es sich nicht doch so zugetragen hätte, wie die Angeklagte es geschildert habe.
Richter Schmid dagegen war «fern davon, Zweifel zu haben», wie er in der Urteilsbegründung betonte. Er sprach die Angeklagte in allen Punkten schuldig. Das Urteil: 270 Tagessätze à 30 Franken bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Wenn sie sich bewährt, muss sie nicht zahlen. Hinzu kommen eine Busse von 900 Franken und eine Übertretungsbusse von 200 Franken wegen eines anderen Delikts. Damit folgte der Richter grundsätzlich dem Antrag des Staatsanwalts, wählte aber die mildere Strafart. Zwar seien zwei Varianten möglich, was damals wirklich passiert sei. Schmid glaubte aber aus verschiedenen Gründen der Variante des Mannes. Zu schwer lasteten vor allem die SMS. Es seien zu viele gewesen, zu unmittelbar, zu fantasievoll und zu innig geschrieben. «Das sind keine SMS, die jemand schreibt, der vergewaltigt wurde», so Schmid.
http://www.bernerzeitung.ch/region/emmental/Gericht-sagt-Vergewaltigung-war-frei-erfunden/story/30638171
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125. 08.04.04 Vergewaltigung war erfunden – Falsche Verdächtigung hätte 26-Jährige den Job kosten können
Erding (gse) – Beinahe wäre Renate M. (Name geändert) die Geschichte einer erfundenen Vergewaltigung teuer zu stehen gekommen. Zwar versuchte sie noch, bei der Polizei die Anzeige abzumildern, der Strafbefehl über 1050 Euro hätte sie jedoch den Job als Sicherheitsangestellte am Flughafen gekostet. Jetzt musste sie sich vor dem Amtsgericht Erding verantworten.
Am Abend des 25. November vergangenen Jahres hatte die 26-Jährige ihrer Freundin erzählt, sie sei vergewaltigt worden. Diese rief sofort die Polizei. Dem Beamten nannte sie dann einen “Uwe”, den sie seit einem halben Jahr kenne, als Täter. Weil sie ihm sagte, er langweile sie, habe er ihr das Gegenteil beweisen wollen und sie auf der Couch im Wohnzimmer zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Dabei gab sie aber an, dass sie sich nicht gewehrt habe, weil ihr Sohn nebenan im Kinderzimmer schlief. Zusätzlich erklärte sie, “dass der Uwe vielleicht nicht merkte, dass ich nicht einverstanden war”.
Dass sie von “Uwe” nach einem halben Jahr der Bekanntschaft nicht einmal eine Telefonnummer, geschweige denn eine Adresse hatte, machte die Ermittler misstrauisch. Sie begründete dies damit, dass er nie etwas von sich preisgegeben habe, weil er verheiratet war. Man habe sich nur immer bei ihr in der Wohnung getroffen. Dennoch wurden Ermittlungen eingeleitet, die aber bald ergaben, dass von Zwang oder Gewalt keine Rede sein konnte. Warum sie die Geschichte von der Vergewaltigung erfand, wusste die Angeklagte nicht mehr zu sagen.
Der Strafbefehl über 35 Tagessätze je 30 Euro wegen falscher Verdächtigung sei zu akzeptieren, erklärte ihr Anwalt, doch würde seine Mandantin mit der Eintragung im Strafregister ihre Stelle als Sicherheitsangestellte verlieren. Der Flughafen lege strenge Maßstäbe an. Richterin Astrid von Boenninghausen-Budberg stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1000 Euro zugunsten der Deutschen Kinderkrebshilfe ein.
http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/vergewaltigung-erfunden-168577.html
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126. POLIZEI BIELEFELD 23.03.2012 | 11:30 Uhr
POL-BI: Polizei sucht Täter nach der Vergewaltigung eines 16jährigen Mädchens
Bielefeld (ots) – FB/ Am 18.3. zeigte eine 16jährige Schülerin bei der Polizei ein zurückliegendes Sexualdelikt vom 09.02 dieses Jahres in einem Grünzug (Heeper-Holz Park, Schnootbiekenweg) in Heepen an. Dort wurde das Mädchen am Donnerstag (9.2.) gegen 18.00 Uhr durch einen unbekannten Mann während ihres Spazierganges mit ihrem Hund vergewaltigt. Das Mädchen verschwieg aus Angst und Scham die Tat vom Februar. Eine Woche sah das Mädchen den Mann wieder, als sie erneut durch den Park ging. Sie drehte sich um und ging in eine andere Richtung. Der Mann lief allerdings hinter ihr her, packte sie an den Armen, bedrohte sie und wollte sie einschüchtern. Dem Mädchen gelang es aber zu flüchten. Am 18.3. (Sonntag) traf die 16jährige Schülerin dann ein drittes Mal auf den unbekannten Mann. Sie stand an der Ampelanlage in der Nähe der Bushaltestelle Hassebrock in Heepen. Der Mann kam wieder auf sie zu und packte sie an den Armen und zog sie ca. 20 m weiter vor ein dort befindliches Frisörgeschäft. Das Mädchen schrie ihn an und bespuckt ihn. Danach konnte es flüchten. Nach diesem erneuten Vorfall entschloss sich die 16jährige zur Polizei zu gehen und erstattete eine Anzeige wegen Vergewaltigung.
Beschreibung des Mannes:
Es soll sich um einen Türken handeln. Er sprach Deutsch mit leichtem Akzent, ist 25 bis 30 Jahre alt, ca. 190 cm groß und schlank. Er hat rasierte, kurze, schwarze Haare (ca. 2 mm) und trug einen 3-Tage-Bart. Um den Hals trug er eine Kette mit einer türkischen Flagge und einem kleinen Symbol. Der Mann hat eine auffallend große Nase, sie ist ganz lang und schmal und weist zwischen den Augen einen Buckel auf. Hinweise unter der Tel.-Nr. 0521/5450 (KK 11).
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/12522/2222147/polizei_bielefeld?search=Vergewaltigung
24.04.2012 BIELEFELD Vergewaltigung war frei erfunden 16-jährige Schülerin hatte unbekannten Mann angezeigt
Bielefeld (nw). Eine 16-jährige Schülerin aus Bielefeld hatte im März einen unbekannten Mann der Vergewaltigung bezichtigt. Jetzt jedoch gab sie gegenüber der Polizei zu, die Geschichte frei erfunden zu haben.
Bei einer erneuten Vernehmung beim Fachkommissariat der Bielefelder Polizei räumte die 16-jährige Schülerin ein, dass sie nicht am 9. Februar von einem unbekannten Mann vergewaltigt worden sei. Die von ihr am 18. März angezeigte Vergewaltigung (die NW berichtete) hatte sie frei erfunden.
Richtig ist vielmehr, dass es im Februar eine Begegnung mit diesem Mann gegeben hatte, der sie aber lediglich nach ihrer Handy-Nummer
gefragt hatte. Dabei wurde sie von dem Mann offensichtlich auch am Arm berührt, heißt es in einer Pressemeldung der Polizei von Dienstag.
“Vergewaltigung” als Selbstläufer
Anschließend schilderte sie ihrem Freund und ihren Bekannten jedoch von ihrer “Vergewaltigung”. Die Geschichte erwies sich anschließend offenbar als Selbstläufer, die sie nicht mehr zurück holen wollte oder konnte.
Die Polizei fahndete nach der “Tat” im März mit Hochdruck in Bielefeld-Heepen nach dem angeblichen Täter. Die 16-Jährige erhält nun eine Anzeige wegen der Vortäuschung einer Straftat.
http://www.nw-news.de/owl/6636970_Vergewaltigung_war_frei_erfunden.html
Anmerkung: Es musste natürlich ein Türke sein !
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127. 25.07.2012 Vergewaltigung im Hotel war erfunden
Gericht: 19-Jährige täuscht Straftat vor, weil sie sich über Freund geärgert hatte
Main-Spessart Weil sie wahrheitswidrig behauptet hatte, sie sei vergewaltigt worden, stand eine 19-Jährige am Montag vor dem Jugendrichter in Gemünden. Wegen Vortäuschens einer Straftat wurde die Auszubildende schuldig gesprochen. Sie muss 24 Stunden soziale Hilfsdienste leisten und eine Geldbuße von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Weil wegen bestehender Reifedefizite das Jugendstrafrecht angewendet wurde, kam die Angeklagte vergleichsweise glimpflich davon. Das Erwachsenenstrafrecht sieht in einem solchen Fall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
Geständnis wiederholt
In der Verhandlung wiederholte die 19-Jährige ihr früheres Geständnis. Grund für die falsche Behauptung war ein nichtiger Anlass. Wie die Angeklagte erklärte, hatte sie sich darüber geärgert, dass ihr Freund während eines gemeinsamen Kurzurlaubs im März in Berlin nach 23 Uhr noch einmal allein ausgegangen war. Damit er ein schlechtes Gewissen bekommt, habe sie ihm bei seiner Rückkunft erzählt, sie sei in der Zwischenzeit im Hotelzimmer von einem Unbekannten vergewaltigt worden.
Die angebliche Vergewaltigung hatte die 19-Jährige aber erst nach ihrer Rückkehr in den Main-Spessart-Kreis nach einem Besuch beim Hausarzt und in einer Klinik angezeigt. Weil bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung Ungereimtheiten auftraten, sollte sie am nächsten Tag ihre Aussage im Beisein einer Expertin noch einmal wiederholen.
Bei diesem zweiten Termin räumte sie dann gleich zu Beginn ein, dass sie die Vergewaltigung nur erfunden hatte. Ihrem Freund beichtete sie die Wahrheit aber erst zwei Wochen später, einen Tag bevor dieser als Zeuge vernommen werden sollte.
Eindringlich vor Augen geführt
Die Staatsanwältin und Richter Alexander Milkau führten der Angeklagten die möglichen Folgen ihres unbedachten Verhaltens eindringlich vor Augen. Abgesehen vom umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungsaufwand, den solche Fälle auslösen, hätte diese »Dummheit« weitreichende Folgen für einen Unschuldigen haben können.
Hätte nämlich ihre Täterbeschreibung zufällig auf einen Hotelgast gepasst, wäre dieser sofort in U-Haft genommen worden und hätte dann möglicherweise Probleme gehabt, seine Unschuld zu beweisen.
Schaden für Glaubwürdigkeit
Vor allem aber schade man mit falschen Vergewaltigungsbehauptungen der Glaubwürdigkeit von tatsächlichen Opfern, weil es bei diesem Verbrechen in der Regel keine Zeugen gebe und Aussage gegen Aussage stehe. Den Ärger über ihren Freund hätte sie auf andere Weise ausdrücken müssen, sagte Milkau.
Auch wenn ihr der Freund mittlerweile verziehen hat, machte das Gericht der 19-Jährigen zur Auflage, zwei Gespräche mit der Erziehungsberatungsstelle zu führen, um für künftige Konflikte ein stärkeres Selbstbewusstsein und vernünftige Lösungen zu entwickeln. Die Geldbuße kommt einem Verein zugute, der sich um misshandelte Frauen kümmert. Das Urteil ist rechtskräftig. Bm
http://mainecho.fidion.de/nachrichten/region/main-spessart/berichte/art4017,2208150
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128. Pressebericht der Polizeidirektion Kempten vom Sonntag, 03.02.2008 – Vergewaltigung einer 19-jährigen Frau:
“Eine 19-jährige Frau fiel gestern, Samstag, zw. 20.00 h – 21.00 h, einem Sexualverbrechen zum Opfer.
Die junge Frau befand sich nachmittags auf dem Faschingsumzug in Kempten. Anschließend ging sie mit einer Freundin und weiteren Bekannten in eine Gaststätte. Da sie ihre Freundin im Laufe des Abends nicht mehr finden konnte, suchte sie in der näheren Umgebung der Gaststätte nach ihr. Dabei traf sie auf zwei junge Männer, die ihr anboten beim Suchen zu helfen. Kurz darauf wurde einer der Beiden zudringlich. Nachdem die junge Frau zu schreien anfing, wurde sie auf dem Parkplatz der ehemaligen Prinz-Franz-Kaserne auf den Boden gedrückt und von den beiden Männer vergewaltigt. Aufgrund der heftigen Gegenwehr ließ einer der beiden Täter von ihr ab, worauf sie flüchten konnte.
Die Täter werden wie folgt beschriebenen: ca. 22 Jahre, evtl. etwas älter, ca. 175 – 180 cm groß, ein Täter schlank, der Andere leicht korpulent. Beide waren mit einem grünfarbenen Faschingskostüm bekleidet. Das Gesicht der beiden Täter war grün geschminkt. Auf dem Rücken trugen die Beiden eine grünfarbene Maske mit einem Tuch.
Die Kriminalpolizeiinspektion Kempten bittet Zeugen sowie Personen, die den Faschingsumzug filmten bzw. Fotos fertigten, sich unter der Tel. 0831/5917-0 oder 0831/9909-0 zu melden.”
06.03.2008 Kempten | se | Eine angebliche Vergewaltigung am Faschingssamstag in Kempten war vorgetäuscht.
Dies gab die Kriminalpolizei gestern bekannt. Eine 19 Jahre alte Frau hatte – wie berichtet – ausgesagt, dass zwei grün maskierte Männer sie abends auf einem Parkplatz überfallen und missbraucht hätten. Sie identifizierte zwei Mitglieder einer Ulmer Faschingsgruppe eindeutig als Täter. Die Männer wurden festgenommen. Sie hatten allerdings ein sicheres Alibi und kamen bald wieder frei.
Die Bevölkerung nahm teil am vermeintlichen Schicksal der jungen Frau. Hunderte Fotos von Teilnehmern des Faschingsumzug gingen bei den Beamten ein, die um Zeugenhinweise gebeten hatten.
Über einen Monat blieb die junge Frau bei ihrer Version von der Vergewaltigung. In einer neuerlichen Vernehmung räumte sie ein, dass sie das Verbrechen erfunden hatte. Laut Staatsanwaltschaft droht ihr nun eine Haftstrafe. Zudem wird die 19-Jährige einen Teil der Ermittlungskostenzahlen müssen.
http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/rundschau/Rundschau-vergewaltigung-Vergewaltigung-war-erfunden;art2757,306797
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129. 02.11.2012 AMBERG/GRAFENWÖHR Vergewaltigung “frei erfunden”
20-Jährige beschuldigt US-Soldaten fälschlich – 100 Arbeitsstunden für schnelles Geständnis
Amberg/Grafenwöhr. (hwo) Der Mann aus den Vereinigten Staaten steckte in Schwierigkeiten. Eine junge Frau hatte in einer Januarnacht vergangenen Jahres bei der Militärpolizei in Grafenwöhr vorgesprochen und dort zu Protokoll gegeben, sie sei von dem Soldaten in einer Unterkunft des Truppenübungsplatzes vergewaltigt worden. “Alles frei erfunden”, wie die Amberger Jugendrichterin Petra Froschauer nun in ihr Urteil schrieb.
Die heute 20-Jährige aus einem Vorort von Amberg war offenbar öfter mal zu Gast auf dem Grafenwöhrer Übungsplatzgelände. Am 13. Januar 2011 kurz nach 5 Uhr morgens kam sie dann zur MP-Wache und berichtete den Militärpolizisten: “Ich bin vergewaltigt worden.” Dazu gab es Details sowie den Namen des mutmaßlichen Täters. Die US-Behörden leiteten sofort Ermittlungen ein, stellten die Identität des Soldaten und den vermeintlichen Tatort in einer Lagerunterkunft fest.
Mit Einverständnis intim
Die Geschichte von dem sexuellen Übergriff war jedoch erfunden. Noch als die MP mit Nachforschungen beschäftigt war, kam die junge Frau erneut zur Wache, nahm alles zurück und erzählte: “Es gab zwar Intimitäten, doch sie geschahen mit meinem Einverständnis.” Ein Freund, von der 20-Jährigen telefonisch zu Rate gezogen und mit der Lügenstory konfrontiert, hatte ihr dringend empfohlen, sofort die Wahrheit zu erzählen.
“Was war der Grund für die Lüge?”, wollte nun Jugendrichterin Petra Froschauer wissen. Die Antwort gab es in drei Worten: “Zu viel Alkohol.” Näher mochte sich die Beschuldigte nicht äußern. Später schrieb ihr die Richterin tadelnd ins Stammbuch: “Sie haben diesen Soldaten eines Verbrechens beschuldigt. Darauf reagiert die amerikanische Justiz in der Regel mit schweren Strafen.”
https://www.oberpfalznetz.de/onetz/3448293-118,1,0.html
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130.
10.05.2010 – Vergewaltigung war erfunden – Ermittlungen gegen angebliches Opfer / Ergänzungsmeldung (HVL)
Rathenow – Nicht bestätigt hat sich der Verdacht einer Vergewaltigung, die Anfang Februar von einer jungen Frau aus Rathenow angezeigt worden war. Die 23-Jährige hatte angegeben, am Abend des 2. Februar 2010 in einem Regionalzug während der Fahrt von Wustermark nach Rathenow von einem Unbekannten auf der Zugtoilette vergewaltigt worden zu sein. Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen der Havelländischen Kriminalpolizei stellte sich jetzt heraus, dass die junge Frau den Angriff erfunden hatte. Während einer neuerlichen Vernehmung räumte das vermeintliche Opfer jetzt ein, dass es keinerlei solchen Übergriff gegeben habe. Gegen die 23-Jährige wurden Ermittlungen wegen des Vortäuschens einer Straftat aufgenommen.
http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=10238210
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131.
Aus der XY – Sendung vom 07.02.1992 Ein Fall der sich im März 1991 zugetragen haben soll:
http://www.youtube.com/watch?v=tokvPIc_WK0
http://www.youtube.com/watch?v=JYVGj75a6DU
Zimmermanns Eingangsworte: Da wird eine junge Frau vor den Augen zahlreicher Zeugen verschleppt…..
25-jährige Frau wird im Frankfurter Bahnhof bewusstlos gemacht; verschleppt an einen unbekannten Ort; Keller im alten Haus; mehrfach vergewaltigt und geschlagen; ausgesetzt auf Brücke in Düsseldorfer Innenstadt
Kriminalhauptkommissar Peter Krumb und XY haben einen riesigen Aufwand betrieben, wie man sehen kann.
Natürlich waren es Ausländer! Belohnung DM 5.000,–
Jahre später hat sich scheinbar folgendes herausgestellt:
Der Fall konnte geklärt werden. Einige Jahre später stellte sich heraus, dass das Verbrechen nur vorgetäuscht wurde, also frei erfunden war.
Im XY Buch Kriminalität, Kontroverse, Kult von Stefan Ummenhofer und Michael Thaidigsmann kann man auf Seite 71 lesen: Doch später musste die Frau zugeben, dass sie sich alles nur ausgedacht hatte.
Anmerkung: Merkwürdig nur, dass darüber keinerlei Pressenotizen, was genau geschehen ist und warum die Frau den Überfall und die Vergewaltigung nur vorgetäuscht hatte, zu finden sind. Wollte XY nicht zugeben, dass man auf eine Falschbeschuldigerin hereingefallen war?
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132. UNBEFLECKTE EMPFÄNGNIS Den Falschen als Vater benannt: Geldstrafe
Eine 26-Jährige ist sich sicher: Das Kind muss vom Beschuldigten sein – mit einem anderen will sie keinen Sex gehabt haben.
Bonn – Sie lässt sich nicht beirren: Eine 26-jährige Mutter saß auf der Anklagebank, weil sie hartnäckig einen falschen Mann als Vater ihres Kindes angibt. Der von ihr genannte Ex-Mann (47) kann es nicht sein: Drei DNA-Tests schließen ihn als Vater aus. Doch die Mutter behauptet beharrlich weiter: „Ich hatte keinen Sex mit einem anderen Mann.“
So fragte sich die Frau vorm Strafgericht jetzt selbst: „Woher kommt dann das Kind? Ich habe mit keinem anderen geschlafen.“ Und: „Ich bleibe dabei. Mein Ex ist der Vater.“
Zur Vorgeschichte der Ex-Ehemann: „Ich hatte gerechnet. Da kamen Zweifel.“ Ein privates Gutachten bestätigte: Nicht der Vater. Dann ein zweites DNA-Gutachten, angeordnet vom Gericht. Ergebnis: Nicht der Vater. Kommentar der Mutter vorm Familienrichter: „Die DNA ist von jemand anderem abgeben worden.“
Noch in der Verhandlung lässt der Richter eine weitere Gewebeprobe vom Ex-Mann nehmen. Das Ergebnis des dritten Gutachtens: „Dieselbe Person wie bei der ersten Probe. Identitätswahrscheinlichkeit 99,99 Prozent.“
Wochen später gibt die Mutter auch noch bei der Stadt eine eidesstattliche Versicherung ab: „Ich bin der festen Überzeugung, dass mein Ex-Mann der Vater ist. Ich hatte keinen Geschlechtsverkehr.“
Richter Oliver Schoenijahn verdonnerte die Mutter des dreijährigen Jungen wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Der Richter: „Sie leugnet hartnäckig und lügt. Sie weiß, wie man zu Kindern kommt. Es gab einen anderen Mann.“
http://www.express.de/bonn/den-falschen-als-vater-benannt–geldstrafe,2860,833774.html
Anmerkung: Trotz 3 übereinstimmenden DNA-Tests und Verurteilung wegen Falschaussage bleibt sie bei ihren Lügen! Einfach unfassbar was solchen Frauen einfällt!
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133. 21.05.2012 2 Freispruch vom Verdacht der Vergewaltigung
Landgericht: Gutachten bezweifelt Glaubwürdigkeit des Opfers
Uetersen/Tornesch/Itzehoe. Ein 27-jähriger Tornescher ist gestern am Landgericht Itzehoe vom Verdacht der Vergewaltigung in der Ehe freigesprochen worden. Staatsanwältin Jana Bewersdorff hatte Levent S. vorgeworfen, seine Gattin
Senem S. im September 2010 in der gemeinsamen Wohnung in Uetersen am Tornescher Weg fünfmal sexuell missbraucht und einmal körperlich verletzt zu haben – diese Zeitung berichtete.
Die junge Deutsche mit türkischen Wurzeln hatte Levent S. im Dezember 2009 über das Internet kennengelernt. Er lebte damals in Antalya. Das Paar heiratete in der Türkei und zog im August 2010 nach Uetersen. Eine Woche später soll er angefangen haben, sie zu missbrauchen. Nachdem Senem S. ihren Ehemann angezeigt hatte, saß er von Ende November bis Ende Mai 2011 in Untersuchungshaft.
An mehreren Verhandlungstagen im April und Mai 2011 hatte Senem S. die fraglichen Vergewaltigungen geschildert. Dann beantragte die Verteidigerin des Angeklagten, Dr. Christiane C. Yüksel, ein psychologisches Gutachten. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt las gestern Auszüge daraus vor. Es lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit des fraglichen Opfers aufkommen.
Nach Darstellung von Diplom-Psychologin Brigitte Koch neigt Senem S. dazu, Erlebnisse zu dramatisieren. Sie sei leicht zu beeinflussen und kaum in der Lage, selbstkritisch über sich und ihre Erinnerungen nachzudenken. Was die Schilderungen der angeblichen Vergewaltigungen anbelangt, hielt Koch fest: „Es ergaben sich gravierende inhaltliche Abweichungen bis hin zu gegensätzlichen Darstellungen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Angaben der Zeugin.“
Hildebrandt betonte: „Jemand gilt solange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.“ Anschuldigungen werden daher zunächst bezweifelt. Im Sinne der sogenannten Nullhypothese des Bundesgerichtshofs wird erst einmal angenommen, dass eine Aussage nicht auf tatsächlichen Erlebnissen fußt. In dem aktuellen Fall ließ sich diese Annahme nicht widerlegen. „Insofern ist die Unschuldsvermutung für Sie bestätigt worden, und Sie sind freigesprochen worden“, sagte die Richterin dem Angeklagten. Auch die Staatsanwältin hatte den Freispruch beantragt.
Gül Aydin, Anwältin der Uetersenerin, deutete jedoch an, dass sie trotz des Gutachtens nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist. Ihre Mandantin habe nicht gelogen. „Was sie gesagt hat, hat nur nicht zu einer Verurteilung gereicht – wegen der hohen Anforderungen des BGH an die Glaubwürdigkeit einer Aussage“, sagte Aydin. Das Paar ist inzwischen geschieden. Senem S. verweigerte gestern die Aussage. Levent S. soll für die mehr als sechsmonatige Haftzeit entschädigt werden. Er lebt inzwischen in Tornesch und arbeitet in der Kfz-Branche. Da seine Aufenthaltsgenehmigung abläuft, muss er bald in die Türkei zurückkehren.
http://www.uena.de/lokales/uetersen/3450087/freispruch-vom-verdacht-der-vergewaltigung
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134. 27. März 2011 Lingen: Prozess wegen Vergewaltigung – Angeklagter verweist auf Beziehungsprobleme
Lingen. „Wir haben gestritten, und wir haben geschrien: Wir hatten Probleme in unserer Beziehung. Aber ich habe meine ehemalige Freundin in mehr als acht Jahren nicht ein einziges Mal bedroht oder ihr Gewalt angetan.“ Das beteuerte ein 43-jähriger Rumäne, der wegen Vergewaltigung in zwei Fällen vor dem Schöffengericht Lingen angeklagt ist.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin zweimal gegen ihren ausdrücklichen Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin im Herbst 2009 in der gemeinsamen Wohnung zweimal gegen ihren ausdrücklichen Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
„Wir haben zusammengelebt und hatten auch in Krisenzeiten immer wieder einvernehmlichen Geschlechtsverkehr“, so der 43-Jährige, dessen ausführliche Vernehmung weit mehr als eine Stunde dauerte. In deren Verlauf schilderte der Angeklagte, dass es zuletzt immer Streit um Geld, um Alkohol und um eine mögliche Affäre mit einem guten Bekannten gegeben habe.
Während eines Beziehungsgespräches habe er sie in den Arm nehmen wollen, sie habe ihn daraufhin von sich gestoßen und sinngemäß gesagt: „Wenn du mir noch einmal zu nahe kommst, dann zeige ich dich wegen Vergewaltigung an.“
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach einem möglicherweise vorgeschobenen Grund seiner ehemaligen Freundin, ihn wegen zweifacher Vergewaltigung anzuzeigen, antwortete der Mann: „Sie wollte ihre Affäre vertuschen. Erst im Nachhinein hat sich meine Vermutung bestätigt, dass sie schon seit Monaten fremdgegangen ist.“ Die rund zwei Stunden dauernde Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers fand auf Antrag der Nebenklage mit dem Hinweis auf die Wahrung des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ein Bekannter der Frau sagte aus, dass ihm zunächst ein blauer Fleck am Oberarm der Frau aufgefallen sei. Erst später habe sie ihm völlig aufgelöst von den angeklagten Vorfällen berichtet. „Ich habe ihr zur Anzeige geraten. Es geht mir darum, dass der Angeklagte erfahren soll, dass man so nicht mit Menschen umgehen kann“, so der Zeuge.
Anschließend wurde ein Landsmann des Angeklagten vernommen. Ihm stand eine vereidigte Dolmetscherin zur Seite. Der Angeklagte rügte, dass die Fragestellung der Dolmetscherin missverständlich sei.
Das Schöffengericht beschloss daraufhin eine erneute Vernehmung mit einem anderen Übersetzer, zudem sollen weitere Zeugen und der vom Gericht bestellte psychologische Gutachter gehört werden. Das Verfahren wird fortgesetzt.
http://www.noz.de/lokales/53026307/lingen-prozess-wegen-vergewaltigung-angeklagter-verweist-auf-beziehungsprobleme
18. April 2011 Lingen: Freispruch nach Anklage wegen zweifacher Vergewaltigung
Lingen. Mit dem Freispruch eines 43-jährigen Mannes, der wegen des Vorwurfs der zweifachen Vergewaltigung angeklagt war, endete nach drei Verhandlungstagen ein Strafverfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lingen.
Mit dem Freispruch eines 43-jährigen Mannes, der wegen des Vorwurfs der zweifachen Vergewaltigung angeklagt war, endete nach drei Verhandlungstagen ein Strafverfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lingen.
Dem Mann war vorgeworfen worden, seine damalige Lebensgefährtin im Herbst 2009 in der gemeinsamen Wohnung zweimal gegen ihren ausdrücklichen Willen zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. In der maroden Beziehung hatte es zuvor immer wieder Streitereien um Geld, Alkohol und um eine mögliche Affäre der Frau mit einem guten Bekannten gegeben.
Nach eingehender Beweisaufnahme unter Ausschöpfung der strafprozessualen Möglichkeiten kam das Schöffengericht zu dem Ergebnis, dass eine Schuld des 43-Jährigen nicht erwiesen sei. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert, lediglich die Nebenklagevertreterin forderte eine Verurteilung gemäß den angeklagten Vorwürfen.
Ein vom Gericht bestellter psychologischer Gutachter wertete die zu Beginn des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegebene Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten an entscheidenden Punkten als nicht hinreichend qualifiziert, um eine Schuld des Mannes anzunehmen. Sie sei zu den angeklagten Vergewaltigungsvorwürfen im Kern äußerst dürftig gewesen, ihre Angaben zum Randgeschehen seien wechselnd gewesen und zudem nicht in einen nachvollziehbaren Rahmen eingebettet. Ihre Darstellung eines der beiden angeklagten Tatgeschehens könne allein in Hinblick auf die anatomischen Möglichkeiten menschlicher Körper nahezu ausgeschlossen werden.
Der Gutachter verwies abschließend auf verschiedene Alternativhypothesen, in denen der nunmehr haltlose Vorwurf der zweifachen Vergewaltigung möglicherweise begründet gewesen sein könnte – unter anderem Frust über die unglückliche Beziehung oder das eventuelle Bestreben der Frau, mit der Anzeige ihres Ex-Partners ihre Affäre mit einem anderen verheirateten Mann zu verschleiern.
http://www.noz.de/lokales/53542150/lingen-freispruch-nach-anklage-wegen-zweifacher-vergewaltigung
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135. 24.04.2012, Zürcher Obergericht. Nach der «Vergewaltigung» schrieb sie ihm: «Amore, ich liebe dich»
Das Obergericht hat einen 31-jährigen Italiener vom Vorwurf freigesprochen, seine 26-jährige Freundin vergewaltigt zu haben. Er habe weder erkennen können noch müssen, dass sie nicht einverstanden war.
Der smarte Kerl kann offenbar Menschen für sich einnehmen. Etwas schwerer scheint es ihm zu fallen, aus den daraus entstehenden Beziehungen keine unfairen Vorteile zu ziehen, wie das Obergericht feststellte. Ein paar Vorstrafen sind bekannt. Weiteren Verurteilungen wegen Betrugs entging der 31-Jährige, weil er sich mit den geschädigten Frauen einigte. Doch die Anklage wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung liess sich nicht abwenden.
Hintergrund der Anklage war ein Kreditgeschäft. Mit diversen erfundenen Geschichten hatte er seine Freundin im Jahre 2010 dazu gebracht, ihm 45’000 Franken zu leihen. Sie musste sich dafür verschulden. Gegen Ende des Jahres fuhr man zur Sportanlage Buchlern in Zürich-Altstetten, um über eine weitere Kredittranche von 25’000 Franken zu sprechen. Doch die junge Frau konnte oder wollte nicht mehr zahlen.
Bezirksgericht sprach den Mann von Schuld und Strafe frei
Nach einem kurzen Spaziergang, zurück beim Auto, legte er von hinten die Arme um sie und begann ihre Hose zu öffnen. Nachdem sie zweimal Nein gesagt hatte, erwiderte er: «Wenn ich dich da vergewaltigen würde, würde dich niemand hören.» Die Frau, so steht es in der Anklageschrift, war durch den Satz und den damit verbundenen «starren und kalten Gesichtsausdruck» so «schockiert und gelähmt», dass sie «in panische Angst» verfiel und sich «nicht weiter zur Wehr setzen konnte».
Das Bezirksgericht als erste Instanz sprach den Mann von Schuld und Strafe frei. Die Aussagen der Frau seien uneinheitlich, widersprüchlich und deshalb unglaubhaft. Tatsächlich gab es in der ganzen Geschichte eine Reihe von Verhaltensweisen der Frau, die für das Gericht «nicht nachvollziehbar» waren: So fuhr sie ihren angeblichen Vergewaltiger anschliessend mit dem Auto noch nach Albisrieden. Beim Aussteigen überreichte sie ihm ein Geschenk für seinen bevorstehenden Geburtstag – darunter ein Kamasutra- bzw. Beziehungsspiel. Am anderen Morgen schickte sie ihm eine SMS mit der Anrede «Amore, ich liebe dich». Kein Wort von der am Vorabend erlittenen Pein. Selbst als er sich einen Tag später, offenbar in einem anderen Zusammenhang, per SMS entschuldigte («Ich wollte es nur wiedergutmachen»), simste sie ahnungslos zurück: «Was gutmachen?»
Erst als die Polizei nachfragte, sprach sie von Vergewaltigung
Das Bezirksgericht übersah nicht, dass die Frau anschliessend unter einer posttraumatischen Belastungsstörung litt. Doch dafür war laut Gericht nicht die Vergewaltigung verantwortlich, sondern ein Ereignis, das sich etwa eine Woche später ereignete. Damals erfuhr die Frau, dass der 31-Jährige mehrere Frauenbeziehungen gepflegt und ihr mehrere Lügengeschichten aufgetischt hatte, um sich Geld von ihr zu erschleichen. Erst jetzt ging sie zur Polizei und erstattete Strafanzeige – wegen Betrugs, nicht wegen Vergewaltigung.
Erst als sie von einem Vorfall sprach und die Polizei genauer nachfragte, erzählte sie von Anal- und Vaginalverkehr, der gegen ihren Willen stattgefunden habe. Das Bezirksgericht schloss nicht aus, dass die Frau mit dem sexuellen Kontakt einverstanden war und ihn «allenfalls im Nachhinein unbewusst in einen erzwungenen umdeutete».
Freispruch anders begründet
Dies sah das Obergericht anders. Die Frau habe gar nichts umgedeutet, sondern den Geschlechtsverkehr nicht gewollt. Die zentrale Frage vor Obergericht war eine andere: Hatte sich der 31-Jährige vorsätzlich über den erkennbaren Willen der Frau hinweggesetzt? Konnte er erkennen, dass sie nicht wollte?
Nein, meinte das Obergericht. Eine Woche vor der vermeintlichen Vergewaltigung habe sich das Paar am gleichen Ort mit den gleichen Praktiken einvernehmlich vergnügt. Sie habe sich nach ihren Nein nicht mehr widersetzt. Ja, sie habe sogar noch ihren Mantel beiseitegeschoben und mit der Hand seinen Penis geführt. Diese Handlungen habe der Mann als Einwilligung und Mitmachen interpretiert. Dass sie vor Angst gelähmt war, habe er weder erkennen können noch erkennen müssen. «Auch ein Nein», so das Obergericht, «kann widerrufen werden.» Wegen des Freispruchs erhielt der 31-Jährige für die siebenmonatige Untersuchungshaft eine Genugtuung.
(Tages-Anzeiger)
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Nach-der-Vergewaltigung-schrieb-sie-ihm-Amore-ich-liebe-dich/story/17347231
Anmerkung: Was die Suggestivfragen der Polizisten alles ausmachen!
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136. 15. Juli 2008,Icke muss vor Jericht” Alkohol, Vergewaltigung und eine Lüge
Er wollte Sex, sie aber nicht. Aus Frust stiehlt der abgewiesene Liebhaber seiner Angebeteten Handy und Laptop. Die meldet sich bei der Polizei, erzählt jedoch von zwei Tätern. Diese Übertreibung, die sie nun vor Gericht brachte, liegt in der schweren Kindheit der Angeklagten begründet, schreibt Uta Eisenhardt in ihrer Gerichtskolumne.
Ein Kinderwagen rollt in den Gerichtssaal. Er wird geschoben von einer dicken, blonden Frau mit bravem, geflochtenen Zopf. Elke Handke* hat ihre drei Monate alte Tochter zur Verhandlung mitgebracht. “Die lässt sich nicht weiter stören?”, fragt die strenge Richterin skeptisch und deutet auf den Kinderwagen. Nein, versichert die junge Mutter und soll Recht behalten. Denn während die Erwachsenen über so hässliche Dinge wie Vergewaltigungen, Diebstahl und Freiheitsberaubung sprechen, hält die Kleine ihren friedlichen Vormittagsschlummer.
Noch vor der Verhandlung schrieb die 33-jährige Angeklagte einen Brief an die Richterin. Die Sache mit der falschen Verdächtigung würde stimmen. Es tue ihr furchtbar leid, was sie gemacht habe. “Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es machen, sofort”, versichert die Frau mit der randlosen Brille im Gerichtssaal. Doch trotz aller Reue kann ihr die Verhandlung nicht erspart bleiben: “Das ist nun einmal in der Welt”, erklärt ihr die Richterin.
Wenn der Onkel betrunken war
Es war ein Abend im Frühling des vergangenen Jahres. Elke Handke saß mit einem jungen Mann in ihrer Wohnung auf der Couch. Thomas Jung* trank Wein, sie Wasser. Er wollte Sex, sie nicht. “Ich konnte nicht, dieser Alkoholgeruch”, erzählt sie der Richterin. Es ist ein Geruch, der für sie mit der schlimmen Erinnerung an ihren Onkel besetzt ist. Der hatte sie in Sachsen-Anhalt, wo sie in den achtziger Jahren aufwuchs, regelmäßig vergewaltigt – “immer wenn er Alkohol getrunken hatte”. Damals drohte der Onkel dem jungen Mädchen, er würde sie ins Heim bringen, wenn sie etwas sagen würde. Sie glaubte an die Macht des Mannes, der bei der Stasi arbeitete und zeigte ihn niemals an. Vor einigen Jahren starb ihr Peiniger an Krebs.
Als diese ekelhaften Erinnerungen wieder in Elke Handke aufstiegen und ihr jede Lust auf Körperkontakt nahmen, reagierte ihr angetrunkener Gast wenig sensibel. Jung bedrängte und schubste sie gegen die Schrankwand. Die junge Frau riss sich von ihm los. Sie rannte ins Bad und übergab sich. Als sie wieder ins Wohnzimmer kam, hatte der abgewiesene Liebhaber bereits ihren Laptop, den sich die Hartz-IV-Empfängerin zusammengespart hatte, an sich genommen und ihr Handy aus ihrer Handtasche herausgewühlt. Wenn sie mal notgeil sei, könne sie sich bei ihm melden und ihre Sachen abholen, soll Thomas Jung noch gesagt haben, ehe er ihre Wohnung verließ.
Der frei erfundene Überfall
Da hockte die Bestohlene nun. “Ich kam mir in dem Moment so schäbig vor”, beschreibt sie ihre damaligen Gefühle. Die beschämenden Erinnerungen an ihren Onkel vermischten sich mit der Wut über den frechen, zudringlichen Dieb. Kurzentschlossen rief sie die Polizei. Doch anstatt nur den Diebstahl von Laptop und Handy durch Thomas Jung anzuzeigen, schilderte sie den Beamten, das zwei unbekannte Männer – ein blonder und ein dunkelhaariger – sie in ihrer Wohnung überfallen hätten. “Der Blonde hatte in der linken Hand ein Messer und hielt es mir an den Hals”, gab sie den Beamten zu Protokoll. “Mit der rechten Hand zog er mir das Handy aus meiner Hand. Der Dunkelhaarige kam auch in meine Wohnung.” Für die Beamten handelte es sich um einen schweren, gemeinschaftlich begangenen Raub. Aufwändig sicherten sie in Handkes Wohnung die Spuren des vermeintlichen Überfalls.
Vier Monate später wurde Thomas Jung verhaftet. Drei Tage saß er hinter Gittern und bestritt vehement die Vorwürfe. Nochmals wurde Elke Handke von der Polizei vernommen. Nun erzählte sie den Beamten endlich die Wahrheit. Umgehend wurde Jung entlassen und gab das Gestohlene wieder zurück. Später musste er für seine Tat eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen.
Eine strenge Richterin
“Warum haben Sie den zweiten Täter erfunden?”, will die Richterin wissen. Elke Handke zuckt mit den Schultern. “Es war nicht geplant, gar nicht.” Das sei ihr eingefallen, als der Polizeibeamte vor ihr saß. “Es war eine Kurzschlussreaktion wegen meines Onkels”, sagt sie. Sie habe Jung strafen wollen und sich gleichzeitig geschämt. Geschämt für das, was ihr passierte, als sie in die Fänge ihres Onkels geriet und für die Demütigungen, die ihr der abgewiesene Liebhaber bereitet hatte.
Staatsanwalt und Richterin können die junge Frau gut verstehen. Dennoch kann das, was sie in einer emotionalen Ausnahmesituation tat, nicht ungestraft bleiben. Sechs Monate Haft auf Bewährung fordert der Staatsanwalt für die Tat, die für den zu Unrecht Verdächtigten eine Freiheitsberaubung nach sich zog. Auf sechs Monate entscheidet dann auch die Richterin. “Es war nicht fernliegend, was der junge Mann von Ihnen wollte, wenn man sich abends verabredet und Wein zusammen trinkt”, sagt die Richterin. Sie glaubt der Angeklagten, die nicht habe trennen können zwischen dem, was ihr mit Jung passierte und dem, was ihr von ihrem Onkel angetan wurde.
Weniger Verständnis hat die Richterin für die erhebliche Dramatisierung des Vorgefallenen – für die Ausschmückungen und den erfundenen zweiten Täter. Doch die strenge Juristin ist sicher, die bislang unbescholtene Angeklagte mit dem Prozess genügend beeindruckt zu haben. “Denken Sie auch an das Kind!”, gibt sie Elke Handke mit auf den Weg. Die Möglichkeit einer Psychotherapie für die traumatisierte junge Frau spricht sie nicht an.
*Namen von der Redaktion geändert
http://www.stern.de/panorama/icke-muss-vor-jericht-alkohol-vergewaltigung-und-eine-luege-631205.html
Anmerkung: Es mag ja stimmen, was die Frau über ihren Onkel erzählt, bewiesen ist es jedoch nicht. Gib ihr das aber das Recht einfach einen Mann einer schweren Straftat zu beschuldigen? Hat sie damit das Recht zu lügen und diesen Mann, wenn ihr geglaubt worden wäre, für lange Zeit hinter Gitter zu bringen, sozusagen als Ersatz für den angeblich missbrauchenden Onkel?
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137. 18.12.2011 Regensburg „Ich zeig Dich an wegen Vergewaltigung meiner Tochter!”
Die Geschichte klingt wie aus einem schlechten Film: Eine Frau aus Tschechien soll sich von einem gut situierten Mann aus Furth im Wald die stolze Summe von 86.000 Euro geliehen haben. Als der Mann die Summe zurück forderte, drohte die Frau ihm, ihn wegen Vergewaltigungs der Tochter anzuzeigen. Und das auch noch per SMS. Jetzt sitzt sie vor einem Amtsrichter.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg liest sich wie ein schlechter Krimi. Eine Frau aus Tschechien leiht sich von einem gut situierten Mann aus Furth im Wald Geld. Viel Geld. Sie sagt, sie sei in eine Notlage geraten, weil sie sich nach der Scheidung ihr Haus nicht mehr leisten könne.
In welchem Verhältnis der Mann aus Furth im Wald und die Tschechin stehen, darüber verliert die Staatsanwaltschaft Regensburg kein Wort. Wohl aber darüber, was dann geschah. Der Further übergab der Frau zunächst 60.000, später nochmals 26.000 Euro – immer im guten Glauben, die Frau würde das Geld zurück zahlen.
Irgendwann wollte der Further sein Geld zurück. Da scheint sich die Tschechin gedacht zu haben: Es gibt nichts Schlimmeres für einen Mann, als wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen angeklagt zu werden. Der gut situierte Herr aus Furth im Wald wäre dadurch wohl gesellschaftlich und vielleicht auch finanziell ruiniert worden.
Also schrieb sie, laut Anklage, dem Mann eine SMS. Sie gab sich angeblich als ihre Zwillingsschwester aus. Und drohte, wenn er nicht davon ablassen würde, das Geld zu fordern, bezeuge sie, er habe die Tochter der Schuldnerin vergewaltigt.
Der Mann tat das einzig richtige, er ging zur Polizei. Jetzt wird gegen die Tschechien wegen zweifachem Betrugs verhandelt. Am Dienstag um 9 Uhr beginnt die Verhandlung im Sitzungssaal 103.
http://mobil.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/art1172,83820
Anmerkung: Ich habe den Autor Redakteur Chritian Eckl angefragt, wie der Prozess ausgegangen ist, da keine weiteren Berichte zu finden sind. Mal sehen ob er antwortet!
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138. Vortäuschen, falsche Beschuldigungen, Lügen
Fall 501: Ulla W. behauptet vor einer herbeigerufenen Streife mehrmals,
von einem Türken in einer Parkanlage in die Büsche gezogen und vergewaltigt worden zu sein. Sie bewegt sich zumindest am Rande des Prostitutions-Milieus. Ulla W. hatte in einer Kneipe mit ihrer Freundin heftig dem Alkohol zugesprochen und war alkoholbedingt und wegen einer hirnorganischen Schädigung bewusstlos geworden, als sie mit dem ebenfalls betrunkenen Beschuldigten freiwillig in einer Parkanlage den Geschlechtsverkehr ausüben wollte. Als sie wieder zu sich kam waren Polizei und BRK bereits vor Ort. Sie wirkte zunächst stark desorientiert und erzählte, dass sie nach einer Ohrfeige des Beschuldigten bewusstlos geworden sei und daher nichts mehr über den genaueren Ablauf der Tat wisse. Als Ulla W. nach dem Eintreffen des Kriminaldauerdienstes erfährt, dass sie mit zu einer rechtsmedizinischen Untersuchung fahren soll, gesteht sie den wahren Sachverhalt ein. Zwei Tage später zeigt sie eine vom angeblichen Ablauf fast identische Vergewaltigung an, die sich ebenfalls als falsche Verdächtigung herausstellt.
Fall 522: Hanna A. ist seit Jahren schwere Alkoholikerin und hat bereits eine Vorstrafe wegen fahrlässigem Vollrausch. Sturzbetrunken, mit 3,71 Promille, verständigt sie die Polizei, dass sie und ihr Mann von einem Bekannten, Herbert X., telefonisch belästigt würden. Einige Stunden später ruft sie nochmals bei der Polizei an und behauptet, Herbert X. habe versucht, sie in ihrer eigenen Wohnung unter Bedrohung mit einem Messer zu vergewaltigen. Dieser wird festgenommen, kann aber nur befragt und nicht vernommen werden, weil auch er betrunken ist. Bei ihrer Zeugenvernehmung in halbwegs nüchternem Zustand erklärt Hanna A., dass Herbert X. nicht in ihrer Wohnung war und die gesamte, abgegebene Schilderung der versuchten Vergewaltigung nicht den Tatsachen entsprach. Ein Strafbefehl ergeht wegen fahrlässigem Vollrausch weil „zumindest nicht auszuschließen war, dass die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben war“. Einige Monate später zeigt Hanna A. ihren Ehemann wegen Vergewaltigung an, nachdem sie sich von ihm getrennt hat und mit einem neuen Freund zusammenlebt.
Fall 564: Die 29-jährige Sonja F. hat nach dem Abitur Betriebswirtschaft studiert, ist aber gegenwärtig arbeitslos. Sie hatte massive Probleme mit harten Drogen, darunter auch Heroin, und musste wegen BtM-Verstößen und einem Diebstahl zwei Monate in der JVA absitzen. Sonja F. kommt um kurz vor vier Uhr auf die Polizeiinspektion und bringt vor, sie sei auf dem Weg heim von der Disco von einem Pkw-Fahrer, der sie als Anhalterin mitgenommen habe, sexuell genötigt worden. Sie hat zum Zeitpunkt ihrer Aussage 1,56 Promille Alkohol im Blut, zeigt aber keine größeren Ausfallerscheinungen. Dem kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter erzählt sie wieder von einer sexuellen Nötigung, es kommen aber Zweifel an ihrer Aussage auf. Sonja F. behauptet, der Pkw-Fahrer hätte ihr währendder Fahrt gegen ihren Willen – angeschnallt und in aufrechter Sitzposition – den Gürtel sowie Knopf und Reißverschluss ihrer Jeans geöffnet. Dann habe er in ihre Unterhose gefasst und versucht, mit dem Finger in ihre Scheide einzudringen. Dies sei ihm aber nicht gelungen, „weil sie mit beiden Händen seine Hand genommen und aus der Hose gezogen habe“. Der Mann sei zu diesem Zeitpunkt sehr langsam gefahren, sie habe sich abgeschnallt und sei aus dem 10-20km/h schnell fahrenden Pkw gesprungen. Sie habe sich nicht verletzt, obwohl sie auf den Boden gestürzt sei, weil sie nach jahrelangem Allkampftraining das Abrollen beherrschen würde. Sonja F. hat weder irgend welche kleineren Verletzungen, noch ist ihre Kleidung verschmutzt, wie das nach einem Sprung aus dem Pkw zu erwarten wäre. Mit den Ungereimtheiten ihrer Aussage konfrontiert räumt sie nach ihrer Belehrung als Beschuldigte ein, dass der von ihr geschilderte Ablauf „wohl so nicht gewesen sein kann“. Sonja F.kann sich ihr Verhalten selbst nicht erklären und gibt an, dass sie wegen
ihrer Drogenvergangenheit und einem möglichen sexuellen Missbrauch im Kindesalter in ambulanter psychiatrischer Behandlung gewesen sei und es „wohl besser sei, sich noch einmal in psychiatrische Behandlung zu begeben.“
Fall 514: Gabi S. leidet seit 1995 an einer Psychose. Sie erstattet immer wieder Anzeigen gegen ihren Ex-Ehemann wegen Vergewaltigung der gemeinsamen Tochter. Die Anschuldigungen sind offensichtlich unbegründet. Ihre Tochter sagt aus, dass sie mit ihrem Vater praktisch keinen Kontakt gehabt habe und die Behauptungen der Mutter völlig aus der Luft gegriffen seien.
Fall 544: Peter T. hat die Schule zur individuellen Lernförderung besucht, ist ohne Beschäftigung und lebt von der Sozialhilfe. Er hatte bereits mehrfach Kontakt mit der Polizei wegen Beleidigung auf sexueller Basis und Exhibitionismus, ist wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vorbestraft. Meist folgte er jungen Mädchen auf die Bahnhofstoilette um
sie zu fragen, ob sie Sex mit ihm haben wollen. Manchmal fragte er dabei noch, ob „sie was schönes sehen“ wollen – und zeigte dann seinen Penis. Meist bekam er für seine Frage eine kräftige Ohrfeige, nur wenige Opfer meldeten sich auf den Zeugenaufruf der Polizei. Peter T., der in psychiatrischer Behandlung ist, zeigt in einem Brief an die Staatsanwaltschaft an, er sei von Frau Ludmilla M. mehrfach gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr genötigt worden. Sie war ihm angeblich wegen ihres „enormen Übergewichtes körperlich überlegen“. Den „Aufforderungen, seine Wohnung zu verlassen, entzog sie sich, indem sie ihn schlug.“ Wegen einer bestehenden Alkoholabhängigkeit sei er widerstandsunfähig gewesen. 4 Wochen später zieht er die Anzeige ohne erkennbaren Grund wieder zurück. Das Verfahren wegen falscher Verdächtigung, das von der StA eingeleitet wird, endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, weil „der Nachweis einer Aussage wider besseren Wissens nicht zu führen ist“.
Fall 579: Franziska A. erscheint auf der Polizeidienststelle und gibt an, von ihrem Masseur 3-mal vergewaltigt worden zu sein. Dieser sei bereits in Handschellen aus der Massagepraxis abgeführt worden. Zu den für die angeblichen Straftaten angegebenen Terminen hatte sie keine Massagen in der Praxis, der Masseur und dessen Chef wussten nichts von irgend welchen Anschuldigungen, auch der Polizei war nichts bekannt. Bei den drei von Franziska A. tatsächlich wahrgenommenen Terminen waren immer mindestens fünf Personen in der Praxis und alle Räume frei zugänglich. Nachdem sie zuerst behauptet, vergewaltigt worden zu sein, sagt sie später aus, der Masseur hätte von ihr verlangt, ihm „einen zu blasen“. Die Beschreibung, die Franziska A. von ihm abgibt, entspricht auch nicht näherungsweise dem Aussehen des von ihr Beschuldigten. Es stellt sich heraus, dass Franziska A. bereits seit zehn Jahren erhebliche psychische Probleme hat und die Geschichte frei erfunden ist. Ihre Psychologin gibt bei der Polizei an, sie habe Franziska A. die letzten Monate behandelt, diese hätte die Behandlung aber abgebrochen. Franziska A. leide seit 1990 an „psychosomatischen Phasen“, welche „das Denken und die Wahrnehmung einer Person erheblich beeinflussen können“. Es kann hierbei nach Aussage der Psychologin zu Wahrnehmungsstörungen und Verfolgungswahn kommen, insbesondere wenn die verabreichten Medikamente unsachgemäß oder in nicht ausreichender Dosierung eingenommen würden. Einige Monate später erscheint Franziska A. wieder auf der Polizeidienststelle und behauptet, ihr Vater der Papst und sie eine hochgestellte politische Persönlichkeit. Auf unkontrollierte Lachanfälle folgten völlig verstörte Phasen. Sie wird ins Bezirkskrankenhaus eingeliefert.
Quelle: Vortäuschen / falsche Verdächtigung ab Seite 176 http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf
Anmerkung: Das heisst, es gibt mehr als 570 Fälle die sehr wohl bekannt sind ! Stellen wir uns vor nur in der Hälfte dieser Falschbeschuldigungen hätte man den Frauen geglaubt und Prozesse geführt. Unschuldige wären vielleicht verurteilt worden, nur weil sich Frauen, aus den unterschiedlichsten Gründen, diese Missbräuche und Vergewaltigungen ausgedacht haben. Kommt es zu Freisprüchen, werden dann die Lügnerinnen mit psychischen Problemen, mit Alkoholsucht oder Drogenmissbrauch entschuldigt. Gutfrauen von feministischen Portalen und Foren sind doch immer präsent um hier Mitleid zu bekunden! Und die tatsächlichen Opfer, die in die Fänge der Justiz geratenen Männer? Die haben vielleicht ihre Existenz verloren, ihr Leben, ihre Familien – das kann doch nie mehr gut gemacht werden. Lüge und Falschbeschuldigung muss genau so geahndet werden, mit drakonischen Strafen und ohne Nachsicht!
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139. 23. August 2011 Erlangen-Höchstadt Missbrauch war wohl nur erfunden
Die Erleichterung stand dem angeklagten Höchstadter ins Gesicht geschrieben, als Richter Michael Fischer seinen Freispruch verlas. Mehr als ein Jahr hatte sich das Verfahren mit dem schwerwiegenden Vorwurf “sexueller Missbrauch von Kindern” hingezogen.
Zwei Mädchen, damals elf und zwölf Jahre alt, sind die vermeintlich Geschädigten. Der Höchstädter Anwalt Hans-Günter Graf ist sich allerdings schon vor Beginn des letzten Verhandlungstages des Freispruchs sicher. In der Anklage heißt es, dass der Angeklagte den beiden Mädchen, Petra L. und Jana F. (Namen geändert), mehrfach sexuell entgegengetreten sei. Er hätte sie mit Geld und Süßigkeiten in seine Wohnung gelockt und dort an der Brust gestreichelt und daraufhin auf eine Zeitung onaniert. Weiterhin soll der Angeklagte die Mädchen dazu aufgefordert haben, ihre Hosen auszuzie