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Jörg Kachelmann – Rückblick 2012 – Ausblick 2013

Die WordPress.com-Statistik-Elfen fertigten einen Jahresbericht dieses Blogs für das Jahr 2012 an.

Hier ist ein Auszug:

19.000 Personen passen in das neue Barclays Center um Jay-Z performen zu sehen. Dieser Blog wurde in 2012 über 150.000 mal besucht. Wäre er ein Konzert im Barclays Center, würde es 8 ausverkaufte Vorstellungen benötigen, damit ihn so viele Personen sehen können.

Klicke hier um den vollständigen Bericht zu sehen.

Ein neues Buch, ein neues Jahr

Was werden die Tage bringen?

Wird’s werden, wie’s immer war

Halb scheitern, halb gelingen?

Theodor Fontane


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Füreinander – Miteinander – Nebeneinander können nicht alleine.Robert Schumann
Inzwischen haben das Frauen und Männer längst erkannt, da braucht es keine Hetzkampagnen von Ewiggestrigen, die das nicht sehen wollen!R.E.N

Es reicht schon lange, Frau Schwarzer!

Man ist von Ihnen ja schon einiges gewöhnt.

Fangen wir einmal damit an, dass Ihre „Wir haben abgetrieben-Kampagne“ ein Märchengeschichte war. Viele der von Ihnen genannten  Frauen geben heute zu, dass sie von Ihnen genötigt wurden, dieses Märchen zu erzählen und niemals abgetrieben haben. Sie auch nicht. (Für ein Kind waren Sie zu egoistisch, aber an Frauen, die sich dafür entscheiden herumnörgeln, das schon!)

Ihr Kommentar zu diesen Lügen: Das spielt keine Rolle….

Was heisst Sie, meine Werteste,gehen  mit der Wahrheit, wenn sie Ihnen nicht in den Kram passt recht liederlich, wenn nicht pflichtvergessen, um! 

Lügen ist für Sie – so scheint es – eine Notwendigkeit um ihre abstrusen Gedanken unter das Volk zu bringen. Wenn Frau lügt ist das Notwehr, wenn Mann lügt ein Verbrechen? Damit haben Sie die arme Frauenschar der 70er indoktriniert. 

Oh ja, die Würde der Frau ist unantastbar, aber die eines Mannes ebenso, denn es heisst :

Die Achtung der Menschenwürde durch den Staat und seine Vertreter ist in Art. 1 Abs. 1 GG festgeschrieben:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Diese Artikel gilt auch für eine Alice Schwarzer! Von Unterscheidung in Mann und Frau steht hier nichts! Sie haben die Menschenwürde im Fall Kachelmann  ohne Ende, ohne Grenzen verletzt!

Der Focus schreibt am 23.3.1998: Sie verfolgt ihre Ziele und nimmt dabei nicht viel Rücksicht auf andere….

Beim Spiegel kann man am 1.5.1993 über Ihr Pamphlet über den Fall Kelly/Bastian  lesen:

Der Titel “Eine tödliche Liebe” verspricht, was das Buch leider auch hält, nämlich Sensationshascherei. Und es ist ein beredtes Beispiel dafür, wie man mit der Wahrheit lügen kann.

Reinen Irrsinn, kann man nicht nur im Jubel um „Den kleinen Unterschied“ :

David Reimer wurde in den sechziger Jahren im Kleinkindalter der Penis “verbrannt”, wie es heißt. Ein Chirurg beschloss ihm auch die Hoden abzuschneiden und ihn als Mädchen als Brenda Reimer aufziehen zu lassen, Eine Vorratskastration für ein makabres Zwillingsexperiment (denn sein Bruder war unversehrt), konnte man im Kleinkindalter eine Geschlechtsneuzuweisung vornehmen? 1977 bejubelte Alice Schwarzer in ihrem Buch “Der kleine Unterschied..” das “gelungene Experiment” als Beweis dafür, dass es auf das biologische Geschlecht nicht ankomme.

- sondern auch in dem hysterischen Ausbruch 1995  als Lorena Bobbitt, die ihrem schlafenden Mann John den Penis abgetrennt hatte, ersehen:

„Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!“

Verstümmelungen, Straftaten als Non plus Ultra Ihrer Ansichten  die sie für rechtens  verkaufen –  wenn es um einen Mann geht, ist Ihnen jedes Mittel recht! Dass elende Schicksale daran hängen- wen kümmerts :Hauptsache die Schwarzer fühlt sich bestätigt!

Bis heute ist das so, und um diese Thesen in die Welt hinausschreien zu können, nehmen Sie jedes Talkshowangebot an. Und die Medien- denen es ja nur um Quoten geht- laden sie  gerne ein. Verständlich, wenn Schwarzer kommt ist Randale vorprogrammiert und vielleicht schauen ein paar  mehr – die sich eben daran aufgeilen, die das Thema gar nicht interessiert, sondern einzig und allein Ihre Ausfälle und Gemeinheiten –den Schwachsinn an. Und schon ist Lanz, Maischberger, Will und Konsorten in den Quoten weiter oben. Es hat aber nichts mit den Inhalten, sondern nur mit Ihren Ausbrüchen und Beleidigungen anderer, Ihre Spezialität, zu tun.

Meist haben sie dann immer ein Traktat zu verkaufen. Also PR für eine von Ihnen verbrochene Ware, die sonst- vermutlich –  nur wenige  freiwillig kaufen würden.

Sie müssen es als Sternstunde in Ihrem Restleben angesehen haben, als die Schwetzingerin Jörg Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigte. Wenn ich mich recht erinnere, war gerade eine EMMA Flaute, Verluste in Ihren Finanzen konnte man nachlesen (tja, blöd, dass die Steuererklärungen halt jetzt öffentlich sind). Was also tun?

 Auf ihn mit Gebrüll – und schon stellen Sie fest: dass er ein Vergewaltiger ist, weil, ja weil : Auch nette Männer vergewaltigen!

Weil Ihnen, ausgerechnet Ihnen, gewisse Sexualpraktiken nicht in den Kram passten. So ein heuchlerisches Affentheater von jemanden, dem es eigentlich egal ist, wer neben ihm liegt, ist verwerflich. Sex ist vielfältiger als die billigen Klischees, die von einer Schwarzer verbreitet werden, schreibt Julia Seeliger. Aber anscheinend weiss das eine Schwarzer nicht.Oder will nicht wahrhaben, dass auch Frauen an ungewöhnlicher Erotik Spass haben.

Zu keiner Zeit haben sie die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung gelten lassen.

Aber wer liest schon den Emma-Blog – Schwestern im Geiste – das sind zu wenige, die würden Ihre „Lebenserinnerungen über den Bruno, der Servietten faltet, und anderen Unsinn“ wohl sowieso kaufen!  Aber es braucht mehr, um einen finanziellen Erfolg zu haben. Also was bleibt?

Sie paktieren mit der wohl unmöglichsten Gazette Deutschlands – Was haben Sie für den Verkauf von Kachelmann erhalten?  Denn Sie haben ihn verkauft, in dem Sie immer darauf pochten, Jörg Kachelmann sei Schuldig und die Antragstellerin die reinste Jungfrau dieser Welt.

Bis heute geben Sie nicht zu, dass die Frau – nicht nur in den Randgeschehen – sondern auch in der Hauptsache : und hier ist die Manipulation mit dem angeblichen Tatmesser wohl das Gravierendste – gelogen hat. Sie wollen nicht einmal zur Kenntnis nehmen , dass sogar die Staatsanwaltschaft  UND der Nebenklägeranwalt diese Lügen zugeben musste.

Sie, Frau Schwarzer, haben unberechtigt versucht Einfluss auf  Antragstellerin, Staatsanwaltschaft, Gericht und Urteil- aber auch auf Gutachter Seidler – zu nehmen.

Wenn man Ihnen das nachgewiesen hat, dann sind sie wutentbrannt davon gelaufen!

Sie haben sich bemüht mit Ihren unsäglichen Artikeln in der unmöglichsten Gazette Deutschland die Leserschaft zu manipulieren. Militant und hasserfüllt waren Ihre Tiraden (ich habe Sie live vor dem Mannheimer Gericht erlebt) gegen Jörg Kachelmann und seine Anwälte!

Ihre Anwesenheit im Gerichtssaal war beklemmend! Man hatte das Gefühl eine  Nachgeborene von Mortius treibt ihr Unwesen.

Selbst als Jörg Kachelmann freigesprochen wurde – und es sollte Ihnen als „Journalistin“ bekannt sein, dass die StPO keinen Freispruch erster, zweiter oder sonst einer Klasse kennt! – konnten Sie es nicht lassen nachzutreten. Dass Sie sich damit sogar mit der BUNTEN, einem journalistischen Machwerk, welches Ihnen eigentlich zuwider sein müsste – gemein gemacht haben, lässt tief blicken.

Was haben Sie eigentlich geglaubt, meine Beste, das sich Jörg Kachelmann Ihre Nachverurteilung bis zum St. Nimmerleinstag gefallen lässt? Um Ihr Buch an die Frau zu bringen war Ihnen bis heute jedes Mittel recht. Aber es gibt eben auch noch Gerichte, die sich von Ihnen nicht auf der Nase tanzen lassen, oder vor dem geballten feministischen Geschrei den Schwanz nicht einziehen.

Sie schrecken nicht davor zurück Jörg Kachelmann zu verdächtigen, er würde mit fiesen Tricks arbeiten um sein Buch verkaufen zu können? Aber Hallo, jetzt ist schon ein zweites „ Werk“ ,an dem Sie verdienen werden, im Umlauf und was machen Sie? Um die Verkaufszahlen zu schönen, starten sie neuerliche Angriffe auf Jörg Kachelmann. Wie würden Sie das nennen- Nein, natürlich nicht Litigation-PR, niemals! Sie nennen das journalistische Freiheit!

Es giftet Sie, dass Jörg Kachelmann und seine Anwälte  die Blasphemie begehen Sie, die grosse Alice Schwarzer, die doch nur das Beste für die Frauen  will und jeden Mann als potenziellen Vergewaltiger sieht, vor Gericht bringen, weil Sie das Recht tändig brechen und missbrauchen. Pfui, Spinne, was glauben die eigentlich, nicht wahr?

Mir ist schon klar, Frau Schwarzer, dass Sie demnächst 70 Jahre alt werden, die Hochblüte Ihrer Popularität, Ihres Einflusses ist vorbei. Man braucht Sie eben allenfalls als Krawalltante .

Ich lese im Web: Alice Schwarzer hat ein harmloses, vernünftiges und keinesfalls polarisierendes Interview von Kristina Schröder dafür missbraucht PR in eigener Sache zu machen.

Und ich lese auch: Weil Alice Schwarzer & Co. sich nicht eingestehen wollen, dass die jungen und modernen Frauen kein feministisches Manifest mehr benötigen, um im Leben zu bestehen, sondern ihren Weg selbstbewusst, unideologisch und unverkrampft gehen wollen. Weil sie nicht wahrhaben können, dass heutzutage hinter starken und erfolgreichen Frauen in der Regel eher mutige, partnerschaftliche und starke Männer als Feministinnen stehen.  Jahrzehntelang hatten sie etwas für das (bzw. wogegen) sie kämpfen konnten. Das Patriarchat, Ungleichheit, Ungerechtigkeit, Unterdrückung. Und plötzlich müssen sie feststellen, dass die jungen Frauen nicht mehr mitkämpfen wollen.

Ja, Frau Schwarzer, unser Geschlecht ist heute wirklich nicht mehr wichtig, inzwischen definieren wir uns über andere Dinge!

Ihre Schlagworte sind veraltet und inzwischen nicht mehr opportun. Nehmen Sie Ihr Bundesverdienstkreuz – möglicherweise haben Sie es verdient,denn wenn man die Liste derer ansieht die es auch haben, ist die Gesellschaft nicht unbedingt berauschend,: Gustavo Rojas Pinilla,Soraya Esfandiary-Bakhtiary, Fulgencio Batista y Zaldívar,Nicolae Ceaușescu, -  für mich allerdings haben Sie nicht gekämpft, ich war schon emanzipiert, bevor Sie modern wurden und bin es bis heute geblieben! Und hören Sie endlich auf, sich nur mehr über den Namen Jörg Kachelmann ins Gespräch zu bringen.

Aber DAS zu hoffen ist wohl vergebliche Liebesmühe. Denn sie sind böse,borniert und mitleidslos. Wissen Sie eigentlich wie viele Fehlurteile es gibt und gegeben hat? Wie viele Männer – deren Familien und Existenzen – vernichtet wurden, nur weil eine der Frauen, die Sie so hochjubeln, gelogen hat!

Wahrscheinlich schon, aber DAS ist Ihnen und Ihresgleichen kein Wort, keine Zeile wert – denn dann müssten Sie eingestehen, dass  immer mehr Fälle bekannt werden, an denen  solche Racheengel ihren verachtenswerten Anteil haben, als Sie es zugeben wollen. Dass Frauen nicht, wie von Ihnen suggeriert, immer die  geschlagenen, unterdrückten Hascherln sind, sondern durchaus gemein und niederträchtig handeln können.Das war zwar immer schon bekannt, aber Sie haben Frauen zu Heiligen hochstilisiert! Die jedoch durchaus kaltblütig den Tod eines Menschen in Kauf nehmen! Und kein Wort , keine Zeile von Ihnen, dass solche Falschbeschuldigerinnen – weil wir ja, die von Ihnen propagierte Gleichberechtigung haben – genauso hart bestraft werden müssen.

Und da können wir nur einigen,wenigen, Medien danken, die endlich auch von der dunklen Seite der Strafprozesse berichten, in denen Männer – weil Sie das so wünschen – verurteilt werden, selbst wenn sie unschuldig sind und Jahre oder Jahrzehnte auf die Rehabilitation warten. müssen. Dass es vielleicht so kommt, ist nur den, von Ihnen so geschmähten Anwälten, die wirklich für „Law and Order“ eintreten, zu verdanken!

 Es widert Sie also an, dass sich ein Freigesprochener gegen die Frau wehrt, die ihn vor Gericht gebracht hat, es widert Sie an, dass Gerichte Sie verurteilen, weil Sie sich nicht an Recht und Gesetz halten, es widern Sie alles an und Sie wollen mit Herrn Kachelmann nichts mehr zu tun haben.

Dann lassen Sie es doch endlich!Aber manchmal kann man zu der Meinung kommen, dass Sie es Jörg Kachelmann nicht verzeihen können, dass er nur einmal mit Ihnen getanzt hat, und nicht mehr! Wo doch sonst Prominente angeblich zu Ihren Füssen liegen(lagen).

 Und es widert Sie an, dass immer mehr Richter nicht grundsätzlich alles für bare Münze nehmen, was ihnen von Frauen serviert wird. Das endlich auch nachgefragt wird ob es stimmt was eine Anzeigenerstatterin erzählt, dass nicht der Mann generell der Vergewaltiger, der Schläger, der Beelzebub ist.

Und doch… Sie können es nicht lassen. Es scheint mir eine Art Hassliebe zu sein, die Sie treibt weiter zu machen und…. natürlich die finanziellen Aspekte. Was müssen Sie mit jedem Buch, mit jedem Vorwort zu einer Schwarte die die Welt nicht braucht, mit jedem Artikel, mit jeder Teilnahme an diesen schrecklichen Talks, die nur der Befriedigung des voyeuristischen Interesses einer gewissen Zuschauschicht entspricht die sie bedienen, verdient?

Und die wenigen ZustimmerINNEN auf Ihrem Blog sind natürlich zu kümmerlich um in aller Munde zu bleiben. Da muss PR (die Sie ja soooo verabscheuen) her!  Besonders wenn der Verkauf nicht so läuft und man auf Platz 92 bei einem Grossbuchhändler sitzen bleibt! Also weiter Jörg Kachelmann – an den Sie sich krallen wie eine Zecke! 

 Dabei reicht es  wirklich, Frau Schwarzer, die Causa Kachelmann haben Sie ausgelutscht bis zum Erbrechen!  Warum ziehen Sie sich nicht auf das Altenteil zurück und ruhen auf den, inzwischen trockenen, Lorbeeren aus. Schreiben Sie am Teil -2- Ihrer Memoiren, aber bitte suchen Sie sich nicht – anlässlich des Erscheinungsdatums – ein  neues  Opfer, dass sie bis in alle Ewigkeit verurteilen. Nur um dieses Buch dann, wie bei Band Eins geschehen, auf dem Rücken eines Unschuldigen, eines Freigesprochenen, zu vermarkten. 

Denn es gibt viele- die keine Speichellecker sind – denen Sie reichen! 

Ich bin keine Freundin der taz. ganz bestimmt nicht, aber der Kommentar vom 4.August 2010 hat meine vollste Zustimmung gefunden. Schluss-Satz:

≠Alice Schwarzer lag schon mit der PorNo-Kampagne falsch. Heute kommt noch die Verbohrtheit des Alters hinzu. Es ist Zeit, dass Schwarzer als Feministin Nummer eins abtritt. Frau – und Mann – kann die Ungleichheit der Geschlechter besser kritisieren, wenn Fakten eine Rolle spielen – und nicht die selbe misstönende Schallplatte, die Schwarzer seit mehr als 30 Jahren abspielt.≠


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geborgt bei kachelmannwetter/Wordpress

Eine Geschichte, aber nicht von den Gebrüdern Grimm….

Wetterdienste gibt es seit – ja  – seit wann eigentlich?

Nun den „Helvetischen“ wohl schon ewig, ich weiss es nicht genau. Er gehört der Schweizerischen Eidgenossenschaft, also dem Volk und wird von uns – via Steuertopf (den wir alle füllen, ausser, man ist prominent) gesponsert. Er nennt sich Meteoschweiz.

http://www.meteoschweiz.admin.ch/web/de.html

Dann – Anno 1990 – kam ein junger, innovativer Aussenseiter namens Jörg Kachelmann und hatte mit seiner Idee, einen privaten Wetterdienst zu gründen, grandiosen Erfolg.

Seine Firma, sein Engagement wurden bekannt und er, der Wetterfrosch,  wurde – trotzdem überall Unken sassen – zum Publikumsliebling. Ein wenig im Internet geblättert und man findet (fand?) Promis die sich ach so gerne mit ihm zeigten und  von seinem Bekanntheitsgrad profitierten!

Jeder von uns, der sich damit beschäftigt hat, kennt die Erfolgs-Story. Kein Schwein hat sich um sein Privatleben gekümmert, wohl wissend, dass dies auch niemanden zu interessieren hatte. Punkt. Aus!

Erinnern wir uns doch noch an die Lobeshymne in der SZ: Sie haben einen Wetterfrosch nach Kanada mitgenommen, und sie sahen, dass es gut war.  

Das war 5 Minuten vor 12… Kurze Zeit später wurde der Publikumsliebling  dank einer Falschbeschuldigung zum Paria. Die BILDZeitung und andere Schmuddelgazetten lieferten sich eine Schlacht um die miesesten Schlagzeilen, um Jörg Kachelmann zu ruinieren und zahlten Denunziantinnen hohe Summen für ihre „Aussagen!“ Manche von ihnen bekamen mehr als Judas, dessen 30 Silberlinge würden heute 10.000 Euros entsprechen. (Währungsumrechnung Welt online)

Selbst die geplante „feindliche Übernahme“ der Meteomedia ist nicht gelungen. Jörg Kachelmann blieb der Chef.

Auch wenn sich immer wieder Insider verleiten (kaufen?) gelassen haben, Nachrichten und Firmeninterna an die Presse weiterzugeben.  Ich denke da an den Sonntag.ch…

Auch wenn sich „Lehrlinge“ und gute Bekannte – die sich inzwischen mit eigenen, mehr oder weniger gut laufenden Wetterdiensten selbstständig gemacht hatten – zu sehr , nun sagen wir,  eigenartigen Aussagen und Psychogrammen ihres ehemaligen Chefs oder Freundes verblö… pardon,  verlocken liessen.

Wie konnte man schon am 1.April 2010 lesen:

Zitat: In der Schweiz stehen dafür bereits Konkurrenten bereit, um Meteomedia Markt abzuringen.

Laut Peter Wick, der 70 Prozent des privaten Wettermarktes in der Schweiz betreut und einst Geschäftspartner von Kachelmann war, ist „der Schweizer Markt von Meteomedia gefährdet“.Gefällig erklärte er in der schweizerischen Zeitung „Sonntag“ weiterhin, dass er mit seiner Firma Meteonews „gerne bereit sei – falls nötig – auszuhelfen“.

Auch Konkurrent Thomas Bucheli steht angeblich schon in den Startlöchern, Meteomedia Marktanteile in der Schweiz einzunehmen. Er will sich öffentlich aber nicht äußern.  Zitat Ende (Quelle netplosiv.com)

Inzwischen sollte aber jeder wissen, dass Meteomedia und damit Jörg Kachelmann gute Arbeit leistet und der Prozess vorbei ist. Der Freispruch rechtskräftig! Sollte man eigentlich denken.

Aber nein, dem ist nicht so!

Weil, ja weil die Schweizer Eidgenossenschaft mehr  Schtütz* will (braucht?). Und was ist da einträglich?? Genau, das Wetter! Man kam also auf die Idee, Meteoschweiz.ch sollte in die Privatwirtschaft gehen.

Zitat: Meteo Schweiz, das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie, wird reformiert und entwickelt sich von einer Fachinstitution zu einem «unternehmerischen Wetterdienst», Zitat Ende

http://www.derbund.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Meteo-Schweiz-koennte-uns-platt-walzen/story/31295061

  Zitat : Die selbstbewusste Ankündigung ist der jüngste Akt eines Bundesbetriebs, dessen Name Meteo Schweiz bereits suggeriert, dass er seit längerem viel mehr Privatunternehmen ist als Verwaltungseinheit. Ein Unternehmen, das mit der Arroganz eines Monopolisten auftritt und Kritik ignoriert. Ein Unternehmen, das sich mit Steuergeldern finanzieren lässt und seine Konkurrenten aus der Privatwirtschaft behindert und bedrängt. Zitat Ende

http://bazonline.ch/schweiz/standard/Ein-Unwetter-mit-Ansage/story/10208585

Klar, dass die kleinen privaten Wettervorhersager nicht sehr erfreut waren. Man gründete also  einen Zweck – Verband: Verband der Schweizer Meteo-Anbieter (SMA), denn sonst lieben sie sich gar nicht.

Nur Meteomedia und damit auch Jörg Kachelmann liess sich in diesen Streit nicht hineinziehen.  Warum? Weil die Firma wirtschaftlich dachte! Das machen  die „Kleinen“ jetzt Jörg Kachelmann zum persönlichen Vorwurf.

Da stellt sich nur die Frage: Wer von diesen „Freunden“ hat sich jemals auf Jörg Kachelmanns Seite gestellt? Wer hat ihn in seiner schwersten Zeit unterstützt! KEINER! Alle haben den Schwanz eingezogen.

Und nun soll Meteomedia sich ein Geschäft entgehen lassen?

Ausserdem, wer gewinnt schon gegen den steuerfinanzierten Bund? Dann lieber mit dem Beelzebub kooperieren.

So war die Lage vor Weihnachten! Das Fest des Friedens ist vorbei .

Nun äussert sich Peter Wick von MeteoNews AG, welcher seine Wetterdaten von  xx Stellen einsammelt und sicher niemals – wie einst Jörg Kachelmann – seine Orte für Wetterstationen selbst auswählte, besuchte und aus neuen Aufstellungen Volksevents machte.

Beispiele:

Oktober 2003: Kachelmann weiht mit der Ex-„Heidekönigin” Jenny Elvers eine Wetterstation im Kreis Lüneburg ein.

Juni 2006: Bei strahlendem Sonnenschein hat der „Wetterguru“ Jörg Kachelmann, bekannt aus Wettervorhersagen in TV und Radiosendungen, am Samstag die Wetterstation am Camping- und Ferienpark Wulfener Hals auf Fehmarn feierlich eröffnet.

u.v.a.m.

*****

Also dieser Peter Wick, der sich im Mai 2011 einen Bart wachsen liess, weil: „Die Frauen mögen das!“ Und auch farbigere Klamotten tragen wollte: http://www.schweizer-illustrierte.ch/prominente/peter-wick-von-meteonews-neu-mit-bart-die-frauen-moegen-das  So, So! Wick, Peter Wick ….

Aber da war doch etwas :” Das etwas schmuddelige Auftreten könnte sogar narzisstisch oder eitel sein. “Er war zudem nicht immer nur charmant, sondern konnte tiefschwarz sarkastisch sein. Er hatte tatsächlich zwei Seiten.” (Peter Wick zur Welt September 2010)

 Jedenfalls schreibt er gestern am 8.Januar 2012 im Schweizer Sturmforum folgenden Beitrag:

von wick » So 8. Jan 2012, 10:40

Liebe Forumsteilnehmer

Ich werde neu in regelmässigen Abständen nun über die geplante Teil-Privatisierung der MeteoSchweiz berichten. Ich möchte an dieser Stelle – sehr wichitig – erwähnen, dass wir von MeteoNews mit MeteoSchweiz angenehm zusammenarbeiten und mit den Mitarbietern eine sehr geschätzte und mindestens von Teilen der Mitarbeiterschaft von MeteoSchweiz respektvolle Zusammenarbeit pflegen. Es geht somit beim Thema“Privatisierung MeteoSchweiz“ nicht um persönliche Aspekte, sondern um Geschäftspolitische.
Entsprechend haben Meteoblue, Meteodat, Meteonews, Meteoradar und Meteotest den Verband Schweizer Meteo Anbieter (SMA) gegründet (leider und aus logischend Gründen (siehe Betrag unten und in der Basler Zeitung vom 23.12.2011) hat Meteomedia zwar an den Gründungssitzungen Teilgenommen, alle Inhalte zu Kenntnis genommen, aber am Vorabend der effektiven Gründung Ihren Rückzug bekannt gegeben).

Hier ein erster Beitrag, es geht um den Wetterdatenverkauf der Meteomedia an die MeteoSchweiz (siehe auch BAZ vom 23.12.2011):

Es ist mir ein Anliegen ein Thema zu thematisieren, welches uns sehr beschäftigt. Es hat sich zwar abgezeichnet, aber nach dem Bericht in der Basler Zeitung bin ich doch teilweise sehr erstaunt.
Kachelmanns Meteomedia verkauft ab 2012 die Daten der Wetterstationen an Meteoschweiz. Der kolportierte Vertragsumfang wird mit 100’000 bis 200’000 Franken beziffert. Zum Vergleich: MeteoNews bezahlt für die 10Minuten-Beabachtungen, einigen anderen kleineren Leistungen und dem Radar (!) etwas mehr als die Hälfte des unteren genannten Betrags. MeteoSchweiz kauft somit für Stundenwerte von gegen 300 Wetterstationen (meist semiprofessionelle, aber taugliche Ventage Pro) für den dreifachen Betrag ein, was Ihre Swissmetnet-Stationen, Augebeobachtungen und Radardaten kosten. Ich überlasse jedem Leser hier die entsprechende Beurteilung. Zu bemerken ist, dass die Daten für interne Zwecke benutzt werden! Sprich es wird nie ein Rekordwert dieser Stationen veröffentlicht.
Es macht demnach auch wieder Sinn, dass sich Meteomedia als einziger privater Wetterdienst nicht am Verband Schweizer Meteo Anbieter (SMA) angeschlossen hat. Logischerweise will Meteomedia einen Kunden nicht mit einem solchen Beitritt vor den Kopf stossen. Oder hat man Kachelmann mit einem netten Obolus Maultot gemacht?
Was mich zudem interessiert ist, ob mindestens Teile der Einnahmen des Verkaufs von Daten der Wetterstationen (auch von Dritten) an die Wetterstationsbetreiber zurück fliessen? Ansonsten macht Kachelmann, Schugg und Co ein nettes Geschäft mit Wetterdaten, welche von Partnern erhoben werden.
Noch ist MeteoSchweiz hauptsächlich von Steuergeldern finanziert und der Vertrag soll im 2012 bereits laufen. Entsprechend gibt die MeteoSchweiz trotz Entlassungen und anderen Sparübungen Geld für (ich sag es mal so) ziemlich teuere Wetterdaten aus.

Tatsache ist, dass Kachelmann keine Gelegenheit ausgelassen hat MeteoSchweiz zu bekämpfen und in den Dreck zu ziehen. Letztmals beim Warndebakel im Sommer. Nach Aussagen des Chefs von MeteoSchweiz in einem persönlichen Gespräch wurde die Thematik angeschnitten und damals war eine Zusammenarbeit zwischen Kachelmann und MeteoSchweiz nicht denkbar…! Wie schnell sich doch die Meinungen ändern. Natürlich sind die Wetterdaten in einem gewissen Masse wertvoll, aber man weicht beidseitig in beschämender Manier von Geschäftsgebaren ab. Kachelmann verkauft seinem ärgsten Konkurrenten seine so heiligen Wetterdaten, MeteoSchweiz kauft von seinem grössten Gegner und Kritiker Wetterdaten für teures Geld. Das ist ein beidseitiger bitterer Gang nach Canossa, wobei wahrscheinlich Kachelmann und Meteomedia das Geld bitterer nötig haben als MeteoSchweiz die Wetterdaten.

Vielleicht zahlt MeteoSchweiz ja auch Bucheli Geld für Wetterdaten oder für die Mithilfe bei der Warnung?

Die Konsequenz ist, dass es bitter nötig ist, die Verselbständigung der MeteoSchweiz zu verhindern. Der Verband SMA wird versuchen das neue Meteogesetzt zu verhindern oder abzuschwächen. Und Kachelmann muss sich unter Umständen ab 2014 bewusst sein, dass ALLE Wetterdaten von Meteoschweiz frei zur Verfügung stehen, auch diese der Meteocentrale.

Peter Wick

http://www.meteoradar.ch/forum/viewtopic.php?p=144710#p144068

Wie soll man dieses Pamphlet nennen: hasserfüllt, neidisch, bösartig?

Auf jeden Fall unter der Gürtellinie!

* schweizerdeutsch Geld


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Danke für die umfangreiche Post , mit guten Wünschen ,Zuspruch und Lob!

- die anderen Schriftwerke habe ich alle auch gelesen, sie waren es nicht wert, dass ich reagierte.

Danke für die fast 30.000 Beiträge , die unseren Blog so interessant machten!

- die Spammitteilungen habe ich zur Kenntnis genommen, sie waren es ebenfalls nicht wert mehr Beachtung zu bekommen.

Wir erwarten vom neuen Jahr immer das, was das alte nicht gehalten hat. Dabei sind wir es doch selbst, die das Jahr gestalten.

© Peter Amendt

À votre santé!  R.E.N


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Der Erfolg kommt selten vom Müssen, sondern eher vom Wollen.

© Dieter Gropp

Ein privater Blog, ohne Zwang zur Registrierung, ohne Netzwerk dahinter, ohne Werbung wurde zum Selbstläufer! 

1,000,140 heute 10 Uhr 31

Die meisten Besucher hatten wir am 1.Juni 2011 :   22,542

Eines ist aber sicher: Ohne Euch Blogger -Verfasser von grossartigen Beiträgen – wäre das niemals möglich gewesen!

Danke an Alle  R.E.N


976 Kommentare >

Leute, die nicht aufgeben, sind Floptimisten. © Klaus Klages

Nebenklage, Staatsanwaltschaft, gewisse Medien haben es nicht ertragen, dass Jörg Kachelmann in ein neues Leben zurückkehren konnte!

Revision

Mit einer Beschimpfung der Verteidigung anzufangen und dann anschließend das Beweisergebnis selektiv darzustellen, mit geflissentlicher Aussparung all der Beweise, die die Nebenklägerin der Lüge überführen – das zeigt, dass die Kammer den Angeklagten zu gerne verurteilt hätte!“

„Also wenn Sie die Urteilsausführungen hören, dann ist es geradezu eine Einladung für die Staatsanwaltschaft, das Urteil mit der Revision anzugreifen. Das zwingt die Kammer dann allerdings dazu, die Beweislage darzustellen, wie sie wirklich war, und dann kann die Revision keinen Erfolg haben.“  (RA Johann  Schwenn)

Wie erwartet gibt sich die Mannheimer Staatsanwaltschaft mit dem Freispruch für Jörg Kachelmann nicht zufrieden.

Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht nicht, sagte Oltrogge. Der Staatsanwaltschaft gehe es um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung des Gerichts und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse.

Gibt nicht auf: die Nebenklägerin! Das Gericht habe nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Nebenklägerin zu überstellen, hieß es in der Mitteilung.(Faznet)


1.005 Kommentare >

31. Mai 2011

Am Ende eines schweren Weges möge dich die Wärme der Sonne empfangen.

Altirischer Segenswunsch

Meine besten Wünsche R.E.N

9 Uhr 10

Freispruch!


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Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben als den:

Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen!*

 Die Anzeige-Erstatterin und Nebenklägerin:

Am 9.Februar 2010 hat sich Claudia D., Radiomoderatorin eines kleinen Provinzsenders in Schwetzingen entschlossen,  den bekannten Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung – bei welcher er sie auch noch mit einem  Messer bedroht haben soll – anzuzeigen.

Claudia D., die kurz vor ihren 37 . Geburtstag stand, war nach ihren Erzählungen 11 Jahre die Lebensgefährtin des Moderators. War sie das wirklich? 1998 hat sie ihm bei einer Veranstaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit getroffen. Sie gab ihm ihre Telefonnummer. Warum? Weil sie ihn kennen lernen wollte. Aus keinem anderen Grund verteilt man Telefonnummern. Dass Jörg Kachelmann diese Einladung angenommen hat, liegt in der Natur eines Mannes. Aber, keiner wusste davon, dass sie irgendwann mit einander das Bett, vielleicht auch ab und zu den Tisch teilten. Jörg Kachelmann war jemand, der grundsätzlich sein Privatleben unter Verschluss hielt. Das hat Claudia D. akzeptiert. Sie hat akzeptiert, dass sie nie, absolut nie bei wichtigen Events, die er wahrnehmen musste, an seiner Seite sein durfte.

Natürlich war sie auch damit einverstanden, dass er einmal im Monat, manchmal öfter, dann wieder länger Zeit überhaupt nicht, in Schwetzingen auftauchte.

Sie akzeptiert alles, diese Claudia D., weil sie eine brave Tochter war, die sich sportlich betätigte, ein wenig studierte und, immer noch in Rufweite der Eltern wohnte. Eine Frau, die von sich selbst sagt: „Ich bin unehrgeizig!“ Man weiss, dass sie eine nette und unauffällige Kollegin ist. Ihren Traumberuf hat sie nicht gelernt. Gab es diesen überhaupt! Das war ihr wohl zu anstrengend. Lebte sie eigentlich, oder existierte sie nur?

Eine Beziehung war gerade in die Brüche gegangen, als sie den Wettermoderator traf. Hat sie in ihm den Traumprinzen gesehen? Vermutlich, denn 11 Jahre hat sie nichts an diesem Verhältnis geändert.

Sie hat sich, so sagt sie, in die Welt des SM einführen lassen und mit der Zeit daran Gefallen gefunden. Sie fand den Sex mit Jörg Kachelmann wunderbar und träumte von Heirat und Kindern, davon eine brave Hausfrau zu sein und sofort jeglichen Gedanken an eine Karriere aufzugeben zu können. Sie wollte mit ihm irgendwo hinziehen, auch wenn das angeblich geplante Objekt in Herrenschwand kein Traumhaus ist, sondern eigentlich nur als neue Wetterstation gedacht war. Wichtig für Claudia D. war, dass sie ein Klavier unterbringen durfte.

Sie billigte alles! Als der Vater sie fragte, wie es denn weitergehen sollte, meinte sie nur:“ Ich habe alles im Griff, wenn sich etwas ändert, sage ich es schon!“ Das war vor Jahren.

Nichts hatte sie im Griff. Ihre Illusionen wurden immer grösser, auch als sie wusste, dass ihr Prinz noch andere Frauen hatte. Und sie wusste es schon lange, doch ihre war Sorge nur:  Es sollten keine Gefühle dabei sein und Kondome verwendet werden!

11 Jahre, Elf lange Jahre, in denen sie ihn nur sporadisch sah, aber man chattete, hatte Cyber-Sex , und sie lebte von Brosamen, wenn er ihr schrieb:“ Sie sei seine Beste, und er wollte Kinder mit ihr.“ Niemals hat sie sich wohl Gedanken gemacht, dass die Zeit läuft, dass Jahr um Jahr vergeht.

Konnte sie nie darüber nachdenken, wenn sie auf ihre Hauptaufgabe hingewiesen wurde? Was war diese Hauptaufgabe? Bereit sein für Sex, nichts sonst!“ Ein einziger Urlaub endete desaströs, sonst gab es nichts, keine Weihnachten, kein Ostern, keine Geburtstage, die im Kreise der Familie gefeiert wurden. Nichts, was auf eine Partnerschaft im wahrsten Sinne des Wortes hinwies. Hat sie wirklich nicht gemerkt, dass sie nur eine von vielen war?

Hat sie sich wirklich nicht im Internet umgesehen und nachgelesen, was der Angebetete so macht. Hat sie wirklich nicht gewusst, dass er in diesen Jahren geheiratet hatte, dass Kinder kamen, die zwar nicht die seinen waren, er aber anerkannt hat und dass er sich in Canada niedergelassen hatte? Wollte sie das nicht wissen, um weiter in ihrem irrealen Leben verbleiben zu können, weil sie wusste, ein Wort und ich sehe ihn nie wieder? Diese Selbsterniedrigung musste doch irgendwann ein Ventil finden und fand es auch.

Wie Claudia D. zu den Tickets gekommen ist, wissen wir nicht. Möglicherweise wurde das ja an den Tagen mit Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen. In Frage kommen mehrere Personen, besonders die Zeugin Viola S. Diese war 2007 nachweislich in Bridge Lake, wo die geschiedene Frau von Jörg Kachelmann, Denise W., lebt. Letztere wusste schon 2007 von Claudia D.! Wann Claudia D. die Tickets bekommen hat, ist aber bekannt, nämlich irgendwann 2008, also lange vor dem 8. Februar 2010. Tatsache ist aber auch, dass sie den Begleitbrief selbst gefälscht hat. Warum? Es hätte genügt, Jörg Kachelmann mit den Fakten zu konfrontieren.

Später wird sie aussagen, sie hätte das nur getan, damit man ihr glauben würde. Hat sie also aus diesem Grund gefälscht, dass Jörg Kachelmann ihr glaubt? Oder kommt hier bereits die von Professor Greuel diagnostizierte „Hohe manipulative Tendenz“ zum Tragen?

Wer immer auch die Schilderung des angeblichen Tatvorganges an den FOCUS weitergeleitet hat, eines ist sicher. So wie es vorgetragen wurde, kann es – technisch – nicht gewesen sein. Und vielleicht wäre die Staatsanwaltschaft gut beraten gewesen, den angeblichen Vergewaltigungsvollzug nachstellen zu lassen. Das klingt zwar wie ein Witz, aber bei solchen Überprüfungen kommt oft viel zutage, und Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger können bei Ungereimtheiten sofort nachhaken. Es wurde nicht gemacht. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft haben Claudia D. ungeprüft geglaubt, auch noch, als sie nachweislich bereits mehrfach gelogen hatte.

Dass das angebliche Tatgeschehen, wie von Claudia D. geschildet, nicht mit der Aussage in Einklang zu bringen ist, haben alle Gutachter bestätigt. Selbst Professor Mattern, der Hausgutachter der Staatsanwaltschaft konnte keine hundertprozentigen Beweise erbringen- obwohl er die angebliche Vergewaltigungszenerie sogar am heimischen Herd , an seiner Frau nachvollzog – selbst wenn er das wirklich im Sinne seines Auftraggebers mit allen Mitteln  versucht hatte. Auch als er dann mitten im Prozess, am 12. November 2010, noch einen Versuch mit Claudia D. machte, um doch, wie gewünscht, ein eindeutiges Ergebnis zu bekommen, gelang ihm dies nicht

Er habe die Nebenklägerin sogar „überredet“, ihr das Original-Tatmesser an den Hals halten zu dürfen. Das Original Tatmesser? Hat er sich nicht hier in der Wortwahl geirrt und das “vermutlich” wieder einmal vergessen? Wie er  natürlich immer vom “Opfer “sprach?  Dabei wollte Mattern vor allem sehen, wie die knapp acht Zentimeter lange Klinge mit ihrer leicht abgeflachten Spitze in Relation zu den einstigen Schürfwunden vorn am Hals stand. Die Zeugin habe dem Experiment zwar zunächst zugestimmt, sei aber „sofort in Tränen ausgebrochen, sie begann zu zittern, ihre Stimmlage kletterte in die Höhe“, so Mattern.

Und wieder hat Claudia D. mitgemacht, „Ich muss bei allem mitmachen, sonst glaubt mir doch keiner“, hat sie laut Prof. Mattern gesagt. Sie hat mitgemacht, obwohl führende Gutachter den Tatablauf bezweifeln und das auch belegen konnten, mitgemacht, um Jörg Kachelmann ganz bestimmt hinter Gitter zu bringen.

Auffallend: Zu den Verletzungen an den Oberschenkeln sagte Prof. Dr. Rothschild, sie seien recht Symmetrisch. Eine intensiv „wolkige“ Struktur. Helle, weniger intensive Streifen. Davon ausgehend, dass die Haut unbekleidet war, müsste ein Gegenstand eine glatte, weiche, gepolsterte Oberfläche haben für solche Verletzungen. Die Nebenklägerin gebe an: Sie sagt nichts dazu!

Warum ? Um Jörg Kachelmann hinter Gitter zu bringen. Denn das, nur das war nun ihre Hauptaufgabe, das hat sie sich vorgenommen. So kann man auch ihre Frage „Kommt er jetzt raus?“ an Staatsanwalt Olrogge verstehen, als sie ihre Lügen bei der Vernehmung endlich zugegeben hatte.

Sichtbar wird das in dem Schluss zu dem Frau Prof. Greuel in ihrem Gutachten kommt: Claudia D. nennt Kachelmann heute nur noch „Monster und „Schwein“, für den sie nur noch Hass und Wut fühlt. Und sie sagt ferner:  Kachelmann darf nicht gewinnen!

“Ich kann mit meinen Methoden nicht nachweisen, dass der Angeklagte ihr diese Verletzungen beigebracht hat, aber auch nicht ausschließen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selber beigebracht hat.” sagte Professor Mattern. Musste es endlich eingestehen!

Das veranlasste Staatsanwalt Oltrogge dazu, folgenden Satz von sich zu geben: „Und uns hat Mattern in der Ansicht bestätigt, dass die Anklage zutrifft.”

Manchmal muss man sich, bei solchen Aussprüchen des Herrn Staatsanwaltes fragen, ob er nicht während einiger Semester seines Studiums auf Reisen war, oder aus anderen Gründen gefehlt hat. Prof. Mattern hat „kann sein, kann aber auch nicht sein“ gesagt, aber niemals den Anklagevorwurf bestätigt!

Vielleicht wär es noch richtig zu erwähnen, dass Professor Rainer Mattern und seine Familie lange Jahre in Schwetzingen wohnten. Auch hier kann man durchaus der Meinung sein, dass er diese Untersuchung- wegen der Nähe zur Nebenklägern und deren Familie, besser von sich aus abgelehnt hätte. Aber der Fall reizte ja jeden, er wurde ein Medienhype.

Wir wissen nicht was Claudia D. in den 5-6 Stunden der Nacht zum 9.2.2010 gemacht hat, ausser, dass sie die Wohnung geputzt und Beweise verändert hat. Aber sie hat sich nicht sofort bei der Polizei gemeldet, oder wenigstens die Eltern über das angebliche Geschehnis benachrichtig. Es ist durchaus möglich, dass sie diese Zeit brauchte, um sich die angebliche Vergewaltigung auszudenken. Staatsanwalt Oltrogge sagt, es sei ein Indizienprozess und man muss alle Möglichkeiten in Betracht ziehen und entsprechend bewerten. Natürlich ist das so, aber dann muss man die Falschbeschuldigung, die eventuelle Selbstverletzung, die Manipulationen mit Messer und Tampon ebenso in Erwägung ziehen und entsprechend bewerten.

Es ist bekannt, dass Claudia D. Jörg Kachelmann nichts sehnlicher als den Tod wünscht. Mit dem Tod kann durchaus das Verschwinden für lange Jahre im Gefängnis gemeint sein. Dass sie dafür alles tun würde, bestätigt sie mit immer wiederkehrenden Aussagen: „Sie müsse alles tun, damit man ihr glaubt. „

Claudia D. hat wohl alles getan. Das lässt sich auch daran erkennen, als sie mit dem Buch „Der Soziopath von nebenan“ vor dem Gesicht beim Gericht vorfuhr.. Damit wollte sie Einfluss auf die Öffentlichkeit nehmen. Der Schuss ging nach hinten los.

Denn Gutachter Pleines hat bestätigt, dass Jörg Kachelmann kein Soziopath ist. Wieder wurde Claudia D. beeinflusst, hat das getan, was andere von ihr verlangten. Ob es nur ihr Therapeut, Alice Schwarzer oder was wohl am schlimmsten wäre, ihr Anwalt war, werden wir nicht erfahren, weil man sich unisono auf das Aussageverweigerungsrecht zurückgezogen hat.

Ob es wirklich so war, dass das OLG den Therapeuten und die Nebenklägerin am 31. Juli 2010 wegen Gefährlichkeit gewarnt hat? Auch das wissen wir nicht. Wir wissen jedoch, dass Prof. Seidler alle tun würde, um seiner Patientin zu helfen, auch,  indem er Jörg Kachelmann mit seinem Gutachten und solchen Aussagen wie „Selbst das OLG wäre von der Gefährlichkeit des Angeklagten überzeugt gewesen, sonst hätte man ihn nicht gewarnt“ belastete.

Hinzu kommt auch noch der Kontakt von Seidler und Claudia D. mit Alice Schwarzer, deren Buch über Jörg Kachelmann in Zusammenarbeit mit der Nebenklägerin und Prof. Seidler lange vor einer Urteilsverkündung hätte erscheinen sollen.

Sicher wird Claudia D. alles für eine Verurteilung von Jörg Kachelmann getan haben. Warum sonst hätte sie in ihrem Laptop vor der angekündigten Beschlagnahme Löschungen vornehmen sollen, wenn nicht deswegen? Warum hat sie Jörg Kachelmann nicht schon vor einem Jahr mit ihrem Wissen um andere Geliebte konfrontiert? War es, um ihn noch eine Zeit behalten zu können? Waren es Verlustängste, die dann voll ausbrachen, als Jörg Kachelmann genau das tat, was sie sie zu ihm sagte? : Gehen, das Verhältnis zu beenden, einen Schlussstrich zu ziehen?

Trotzdem ist es unfassbar, dass Claudia D. nach dem sie ihn schon eines schweren Verbrechens angezeigt hatte, noch zweimal in Vancouver angerufen hat. Wollte sie ihm sagen, dass sie im Falle einer Rückkehr zu ihr, zugeben würde alles erfunden zu haben?

Vielleicht hätte sie ihm die anderen Frauen wieder verziehen, aber er hat es vorgezogen, zu gehen. Nun musste er bestraft werden. Schwer bestraft, er sollte leiden, wie sie nun litt! Wie konnte sie ihn bestrafen? Doch nur mit der Beschuldigung, er habe sie vergewaltigt. In ihren Augen war es ein guter Plan. Doch er war schlecht, weil nur hochemotional, aber nicht rational durchdacht. Die Lügen kamen an den Tag und Claudia D. wurde sogar bei Gericht, in die Enge getrieben, ausfallend. Sie läuft in ihrem Hamsterrad, ohne den Ausgang zu finden. Alle Gutachter, auch Professor Greuel, mussten zugeben, dass aus ihren Angaben keine Vergewaltigung abgeleitet werden kann, „die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle.“

„Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben“, so Greuel. „Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Zwar ist damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben.“

„Die Berichte über die von ihr behauptete Vergewaltigung sind „dünn“, „detailarm. Sie fülle „Lücken durch Plausibilitätsschlüsse“. Das sagen alle Experten. Dagegen erzählt sie – auch da stimmen die Gutachter überein – sehr ausführlich über das Trennungsgespräch, das nach ihrer Darstellung der angeblichen Vergewaltigung in ihrer Schwetzinger Wohnung vorausging.

Von einem „eklatanten Strukturbruch in der Aussage“ spricht demzufolge Psychologie-Professor Köhnken.

Aber wenn es um das Messer, die angebliche Tatwaffe geht, die angebliche Vergewaltigung und  Detailfragen geht, dann, so Professor Köhnken, hat sie auch in der nichtöffentlichen Aussage  immer nur: „weiß ich nicht“, „kann ich mich nicht erinnern“ geantwortet.

„Warum lügt sie so schlecht?“, fragte sich Richter Dr. Bock. Ja warum? Warum hat sie ihn nicht schon früher mit ihrem Wissen um die Nebenbuhlerin konfrontiert? Warum hat sie ihr Laptop „gereinigt“? Warum log und log sie bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei der Frauenärztin, als es um die Tatzeit und die Tüte mit der Kleidung ging? Warum hat sie den angeblichen Tatort verändert, das Messer aufgehoben und wieder zurückgelegt wenn es denn ein Beweis sein sollte? War es nicht so, dass dieses Messer nie eine Rolle gespielt hat und nur dazu verwendet wurde, um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Und Claudia D. tat ja alles, das man ihr glaubt.

Professor Greuel: „Die Trennung von Kachelmann in jener Nacht habe eine „massive Selbstbilderschütterung“ bedeutet, die zu „Wahrnehmungsdefiziten“ bei der behaupteten Vergewaltigung geführt haben könnten“.

„Frau W(Claudia D.)  trifft mit ihren Angaben über die Nacht auf einen Therapeuten, der sie fast bedingungslos, distanzlos und kritiklos unterstützt. Das bestärkt sie natürlich. Dazu kommt: Seidler ist offenbar vom ersten Termin an überzeugt, dass das Geschehen so stattfand, wie Sabine W. es schildert“, erklärt Köhnken. Er bezweifelt die Verwertbarkeit von Aussagen, die Sabine W. getroffen hat, nachdem sie bereits in Therapie bei Seidler war.

Die beiden Rechtsmediziner Markus Rothschild und Klaus Püschel hatten recht klar festgestellt, dass die angebliche Tatwaffe, ein Tomatenmesser, nicht Verursacher der Halsverletzung der Nebenklägerin gewesen sein könne. Sie gaben auch an, dass die großen blauen Flecken an den Oberschenkeln aller Wahrscheinlichkeit nach von der Frau selbst erzeugt worden seien.

„In der Gesamtschau aller Verletzungen“, konstatiert Püschel, „sei eine Selbstbeibringung wesentlich nahe liegender als eine Gewalteinwirkung von fremder Hand. Das Gesamtbild sei völlig atypisch für ein überfallartiges Geschehen.“

„Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es war, wie die Zeugin sagt“, schließt der Gerichtsmediziner seine Ausführungen, »aber sehr viele Hinweise darauf, dass es sich hier um Manipulation handelt. «

Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Bernd Brinkmann beschrieb dagegen, dass Sabine W. (Claudia D.) sich die Hämatome selbst zugefügt haben könnte. Sein Fazit: „Die Struktur der blauen Flecken an den Oberschenkeln lasse auf Schläge mit Fäusten schließen, nicht auf Verletzungen mit den Knien bei einer Vergewaltigung.“

Im Kachelmann-Prozess hat der Sachverständige Psychiater Hans-Ludwig Kröber bezweifelt, dass sich das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer an das Geschehen nur lückenhaft erinnere. Und das ist ein Gutachter, der vom Landgericht Mannheim bezahlt wird – von welchem er auch bestellt wurde.

Dr. Pleines verweist auf eine Studie, in der statistisch 90 % der Teilnehmer nach eingehenden Übungen es geschafft hätten, Symptome vorzutäuschen. Traumatisierte Menschen sollten lt. Dr. Pleines jedoch nicht von Traumatologen beurteilt werden, sondern durch forensische Psychiater. Auch das sagt ein Gutachter, den das Gericht bestellt hat.

Die führenden Gutachter, Psychiater und Wissenschaftler sind sich einig, dass Claudia D. nicht die Wahrheit gesagt hat.

Und das kann nur eines bedeuten:  Freispruch für Jörg Kachelmann

Der Angeklagte

Jörg Andreas Kachelmann war 51 Jahre alt, als ihn die Schwetzinger Wetterwolke traf, die sich später zum Tsunami entwickeln sollte. Er bezeichnete sich damals als C-Promi, aber er war weitum bekannt.

Ein genialer Chaot, der aus der Wettervorhersage in den 80er Jahren in der Schweiz, später mit grossem Erfolg auch in Deutschland eine Show machte. Er verkaufte das Produkt Wetter wie kein anderer, gründete seine Firma. Dass er ein grosser Finanzmann war, kann man wohl kaum sagen, mehr Praktiker als Theoretiker. Immer unterwegs, immer in Bewegung. Der Aufbau Hunderter von Wetterstationen ist ihm wichtiger als Bilanzen. Egozentrisch ist er ganz sicher. Verheiratet, was er nicht in den Medien wissen will, so wie er sein ganzes Privatleben streng unter Verschluss hält. Nur weniges gibt er selbst preis, so den sexuellen Missbrauch in Jugendjahren, allerdings eher widerwillig.

Nicht viel aus seinem Leben dringt nach aussen. Passiert es doch, schaltet er frühzeitig schon seine Anwälte ein. Von seiner zweiten Heirat weiss kaum jemand, und wer informiert ist, wird zum Schweigen verpflichtet. Noch weniger ist bekannt, dass Jörg Kachelmann schon seit Jahren mehrere Beziehungen gleichzeitig laufen hat. Auch die Frauen schweigen, in den 80er, in den 90er Jahren und auch später. Seine Logistik ist exzellent und sehr effizient.

Aus dem recht ordentlichen, ansprechenden jungen Mann wird jedoch mit zunehmendem Erfolg eine Mischung aus Alp-Öhi und Yeti, die Kleidung wird immer eigenwilliger, nachlässiger, die Haar- und Barttracht mehr als schauderhaft. Stilisiert er das zu einem – allerdings sehr gewöhnungsbedürftigen – Markenzeichen? Oder will er austesten, ob er auch jede Frau in jedem Outfit bekommen kann? Ja, er bekommt sie!

Man sagt ihm nach, ichbezogen zu sein. Das ist er vermutlich auch. Natürlich braucht ein erfolgreicher Mensch eine grosse Portion Egoismus. Manchmal spielt ihm dieser Egoismus aber auch einen Streich, so, als er seine Kinder in aller Öffentlichkeit “Kuckuckskinder“ nannte. Dabei übersieht er, dass Kindern solche Bezeichnungen durchaus zu Ohren kommen können, denn es gibt immer angeblich wohlmeinende Menschen, die so etwas weitertragen. Und das haben sie auch getan, die lieben Kollegen. Sie haben es der Polizei erzählt und die dann wiederum der Presse. Eine kleine, unbedachter Äußerung mit grossen Wirkungen, früher oder später.

Seine Arroganz und sein Egoismus lassen wohl Herzensbindungen oder Rücksichtnahme auf andere Menschen nicht leicht zu. Aber es gab auch Ausnahmen, etwa als er die Kinder anerkannte, sie mehr als ausreichend versorgte und sich – bis heute! – aufmerksam und liebevoll um sie kümmerte.

Im Falle seiner Frauen hielt er Empathie und Einfühlungsvermögen für weniger notwendig. Er honorierte sie statt dessen finanziell, denn er war immer äusserst grosszügig!

Der Spass an der Abwechslung und die Annehmlichkeiten eines variantenreichen Sexlebens brachten es wohl mit sich, dass für ihn die Frauen zunehmend austauschbar wurden. Ganz bestimmt war die Frau, mit der er gerade zusammen war, Stunden oder Tage, manchmal sogar im Urlaub, seine Königin. Aber sie war, sobald er sich verabschiedet hatte, für ihn nicht mehr wichtig in seinem Leben. Das zeigt auch der Sammelname „Luusmeitli“ für alle Frauen. Keine bekam einen speziellen Kosenamen, geschweige denn ihren eigenen Namen zugestanden.

Das beweist auch der Umstand, dass es ihn fast noch mehr unterhalten hat, mit diesen Frauen zu chatten. Dr. Birkenstock meinte, die Schamgrenze dabei sei sehr niedrig gewesen, sowohl bei Claudia D. als auch bei Jörg Kachelmann, und so wird es wohl auch bei allen anderen Frauen gewesen sein. Doch das machen Millionen Chatter täglich in den verschiedensten Chatrooms. Das ist nichts Neues mehr und überhaupt nichts Ungewöhnliches.

Jörg Kachelmann lebte privat ausserhalb der vorgegebenen Normen und liess sich auch nicht in ein Schema pressen. Ob das nun nach den herrschenden Moralvorstellungen einwandfrei und tolerabel ist, kann und darf nicht beurteilt werden. Das heisst, es hätte niemals in der Presse breitgetreten werden dürfen, nicht von der Staatsanwaltschaft, nicht von Journalisten und auch nicht von seinen Ex-Freundinnen oder all jenen, die sich zu Wort meldeten, weil sie auch etwas wussten oder zu wissen glaubten. Das ist Vorverurteilung, und damit wurde der Grundsatz der Unschuldsvermutung durch die Medien schwer verletzt. Und trotzdem schiesst er – der nun Verfemte – Eigentore, wenn es nicht notwendig ist. Das Interview nach der Haftentlassung,  das auffällige tragen eines Ringes, unnötige Aufmerksamkeiten zu einer Zeit wo sie nicht gebraucht werden.

Ein Gutachter bestätigt – und das ist ein Kernsatz für Jörg Kachelmanns Verhältnis zu Frauen, den man nicht übergehen darf -: Wenn eine Frau gehen wollte, dann habe er sie immer gehen lassen.

So war es vermutlich auch in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010. Claudia D. hatte sich, als sie ihn mit ihrem Wissen um die Nebenbuhlerinnen konfrontierte, wohl erhofft, dass er sie um Vergebung bitten und ihr sagen werde, dass er sie allein liebe. Nicht umsonst hatte sie ihn, regelwidrig in diesem Verhältnis, mehrmals während des Beischlafs gefragt, ober er sie liebe. Statt der Erfüllung ihrer Hoffnung, dass es nicht nur einen Neuanfang geben, sondern das von ihr so ersehnte gemeinsame Leben nun beginnen werde, musste sie mit Entsetzen feststellen, dass er auf ihr Ultimatum einging und sie ohne weitere Umstände auf der Stelle verließ.

Auch sie war also austauschbar, und irgendwo wartete schon eine andere, nein, mehrere, nein, sogar viele andere. Nein, das konnte sie ihm nicht durchgehen lassen! Es war nicht nur die Fassungslosigkeit über die elf verlorenen Jahre. Es war auch die Furcht davor, wie sie das nun ihren Eltern, der Familie, den Freunden und Kollegen beibringen sollte. Mit der Furcht ging der verheerende Zusammenbruch aller Illusionen einher, und das nicht zum ersten Mal!

Wann sie sich entschloss, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen, wird wohl immer im Dunkeln bleiben. Tatsache ist, sie hat sich dazu entschlossen, weil sie wusste, dass sie ihn damit in jedem Lebensbereich treffen konnte. Sie konnte ihn geschäftlich ruinieren, ihm sein Publikum nehmen, aber ihn auch von seinen Frauen trennen. Hoffte sie ihn seinen Kindern zu entfremden? Es lag außerhalb ihrer Vorstellungskraft, dass etliche nicht auf ihrer Seite stehen würden und dass es Frauen gab, die in ihm ganz und gar nicht den Ritter Blaubart oder den Soziopathen sahen.

Laut Gutachter ist er tatsächlich keinesfalls ein Soziopath, sondern ein völlig normaler Mensch mit seinen Fehlern und Schwächen. Ebenso ist er kein Narzisst, wie das Professor Luise Greuel per Ferndiagnose festgestellt haben wollte.

Viele der bekannt gewordenen Verhältnisse (auch die der aufgebotenen Zeuginnen) lagen schon Jahre zurück und/oder waren nur auf einige wenige Monate ,höchstens ein  Jahr beschränkt. Mit sporadischen Treffen. Diese Zeuginnen konnten seinen Charakter zwar aus ihrer persönlichen Sicht beurteilen, aber man darf nie vergessen, dass hinter diesen Beurteilungen schwer enttäuschte, nach Rache dürstende Frauen stehen, die überdies keinerlei Aussagen zum Kerngeschehen machen können.

Bei allem, was es über Kachelmann zu sagen gibt, ist aber eines ganz besonders auffällig: Die Auswahl seiner Freundinnen zeugt weder von gutem Geschmack noch von Intelligenz und Menschenkenntnis; es waren Kolleginnen, Gästebetreuerinnen, Zufallsbekanntschaften, Frauen, die ihn anschrieben, weil sie ihn unbedingt kennenlernen wollten. Jörg Kachelmann nahm wahllos jede, wie es scheint, die sich ihm anbot.

Angebot – Nachfrage – Kauf = Sexuelle Marktwirtschaft. Nichts, was es nicht schon seit Tausenden von Jahren gibt! Hier ist ihm kein urteilsrelevanter Vorwurf zu machen.

Alles das hat in gar keiner Weise mit der angeklagten Tat zu tun. Es berührt nicht das Kerngeschehen, die angebliche Vergewaltigung. Moralisches Fehlverhalten – wer stellte eigentlich diese Normen auf – kann und darf nicht gewertet werden. Die Zeit, in der jemand wegen seiner Gesinnung, seiner Sexualität, seiner Vorlieben verurteilt werden konnte, ist vorbei und muss vorbei bleiben.

Es war schon ein Skandal, dass Jörg Kachelmann 132 Tage in Untersuchungshaft verbringen musste, nur weil sich der Untersuchungsrichter Siegfried Reemen – der keineswegs in einem so fortgeschrittenen Alter ist, dass ihn das entschuldigen könnte – spezielle Sex-Praktiken nicht vorstellen konnte: „Seine Schilderung zum Ablauf des Abends war mir nicht einleuchtend.“

Und er nahm mit einer bemerkenswerten Naivität und Weltfremdheit als Wahrheit hin, was Claudia D. erzählte: Ich ging davon aus, dass jemand, der einen einer solchen Straftat bezichtigt, wahrheitsgemäße Angaben macht.“

Die weitaus plausiblere Schilderung des angeblichen Tatabends durch Jörg Kachelmann bei seiner einzigen Aussage wurde von Polizei, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter ignoriert und in ihrer eigenen realitätsfremden Deutung der Presse weitergeleitet.

„Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“, nämlich, dass Claudia D. aus Rache- und Bestrafungsmotiven Jörg Kachelmann falsch beschuldigt hat, wie es Monate später das OLG Karlsruhe einräumte.

Sollte Jörg Kachelmann für seinen Umgang mit den Frauen bestraft werden, so, wie es nicht nur die Zeugin Viola S. in der Bunten, sondern auch andere enttäuschte Frauen wünschten und wie es Alice Schwarzer will und durchzusetzen versucht, weil er „andere Menschen als Publikum betrachtet und benutzt hat“?

Gilt aber ein solches Verhalten nicht mehr oder weniger für Prominente allgemein?

In unserer noch immer vom Pharisäertum geprägten Welt mag das ja ein Grund sein, um solche Menschen zu verurteilen, Alice Schwarzer und ihr Gleichgesinnten machen das ja auf jeden Fall und dauernd. Aber es darf niemals als Indiz für die angeklagte Tat herangezogen werden. Wäre das möglich, wären die Anklagebänke und die Gefängnisse in kurzer Frist gefüllt, und einem blühenden Denunziantentum stünde Tür und Tor offen.

Man demontierte Jörg Kachelmann, von dem die Süddeutsche am 14.2.2010 also 5 Tage nach der angeblichen Vergewaltigung noch schrieb“ Sie haben einen Wetterfrosch nach Kanada mitgenommen, und sie sahen, dass es gut war.“ Jörg Kachelmann ist für die ARD bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver und Whistler im Einsatz, und er ist gleich zu Beginn ein gefragter Mann: Er redet Klartext – und ärgert nebenbei ein bisschen die Konkurrenz vom ZDF. Kaum einer kann meteorologische Zusammenhänge so volksnah präsentieren wie der Schweizer. Normalerweise hat er dafür vor der Tagesschau nur ein paar Minuten Zeit, in Kanada aber lassen sie ihn ausreden.“ Kachelmann ist damit der Star des ersten Olympia-Tages….

Und er war gut, er wusste nur noch nicht, dass es in sein Leben „schiffen“ würde und er bald mit „Matsch“ beworfen wird! Er ist seiner Berufung – verschrieben dem Wetter – mit üblicher Verve nachgegangen, vor der Kamera stand kein Vergewaltiger!

Es gibt keine Beweise dafür, dass Jörg Kachelmann die angeklagte Tat begangen hat. Die Gutachter sind überwiegend zu dem Ergebnis gekommen, dass Claudia D. nicht nur die Unwahrheit sagt, sondern dass auch der Ablauf der angeblichen Vergewaltigung so nicht gewesen sein kann. Ihm anzulasten, er hätte keine Aussage vor Gericht gemacht ist kein Grund ihm eine Schuld unterzuschieben. Er hat als Angeklagter das Recht dazu, was nicht als Eingeständnis der angeklagten Tat gewertet werden darf. Ausserdem hat er alles was es zu den Anschuldigungen, dem Tatvorwurf zu sagen gab, am 24.3.2010 vor dem Haftrichter ausgesagt. Hier gab es nichts hinzuzufügen!

Fazit: Freispruch für Jörg Kachelmann!

Die Polizei:

Als der Vater des mutmasslichen Opfers auf der Dienststelle der Polizei anrief und meldete, dass seine Tochter vergewaltigt worden sei, hätten dort alle Alarmglocken läuten müssen. Walter D. war schliesslich in Schwetzingen nicht nur als Lehrer, sondern vor allem als Grösse im Sportgeschehen und als Schöffe der Kleinstadt bekannt. Bekannt war aber auch die Tochter, zuerst als Sportlerin und später als relativ angesehene Moderatorin im ausgedehnten Einzugsbereich von Radio Sunshine mit Sitz in Schwetzingen.

Es wäre von grösstem Vorteil gewesen, wenn die Verantwortlichen sofort die übergeordnete Polizeidirektion in Heidelberg um völlig neutrale Ermittler ersucht hätten.

Besonders dann, als Christel D. vor dem Vernehmungsraum den angeblichen Täter beim Namen nannte. Denn dieser Fall war für die Kleinstadtpolizei eine Nummer zu gross.

Und noch einmal besonders vor dem Hintergrund, dass der amtierende Präsident der vernetzten Sportclubs Schwetzingen/Oftersheim der ehemalige stellvertretende Dienststellenleiter der Polizei Schwetzingen gewesen ist.

Nichts da, man gab den Fall nicht ab, man wollte sich profilieren. Und so kam dann die Nähe zum angeblichen Opfer zustande, und es erfolgten mehrfache Besuche in der Wohnung, was die beiden Polizistinnen Schwerzinger und Lapsit niemals abstritten. Später hatten sie freilich zeitweise mit grossen Erinnerungslücken zu kämpfen. „Gefühle“ und „Eindrücke“ beherrschten die Aussagen der Polizistinnen. Das änderte allerdings nichts an der Tatsache, dass beide Claudia D. immer als glaubwürdig beurteilten. Selbst dann noch, als diese sich bereits in Widersprüche verwickelt hatte.

Man hatte Claudia D. also immer geglaubt, und entsprechend fielen die Ermittlungen aus, bis hin zur Benachrichtigung von der bevorstehenden Beschlagnahme des Laptops oder bis zur Empfehlung des Anwalts Dr. Thomas Franz vom Weissen Ring (der grundsätzlich nur Opfer vertritt) aus dem benachbarten Ketsch (wo auch die Polizistin Lapsit wohnt).

Die Polizisten riefen den Aussagen zufolge im Laufe ihrer Ermittlungen den MDR-Sportchef Wolf-Dieter Jacobi in Vancouver an und erkundigten sich nach Kachelmanns Gemütszustand. Zur Antwort hätten sie erhalten, obwohl Kachelmann „ein schwieriger Mensch“ sei, sein Gemütszustand „eher positiv“wirke. Womit haben diese Polizisten die Nachfrage begründet? War also Jacobi schon von der drohenden Verhaftung unterrichtet? Hat er deswegen später seine Vorladung zur Zeugenaussage angeblich zu spät bekommen?

Dazu kommt Dietrich, jener Polizist der unrechtmässig seiner Tochter mit der Verhaftung Jörg Kachelmanns eine Show bieten wollte und dessen Aussagen sehr mit eigenen Meinungen gefärbt waren, man denke nur an die Bemerkung über das „Knutschen“ Jörg Kachelmanns und seiner Begleitung?

In einer späteren Aussage, am 33. Prozesstag – 23. 3. 2011 – konnte sich Dietrich an nichts mehr erinnern, nicht einmal, wer wann bei Claudia D. wegen des Laptops angerufen hatte und ob Verträge mit TV oder Presse existierten.

Er erzählte lieber von der Vernehmung vom 30. 3. und wie er Claudia D. stützen musste, aber genau dieser Aussage hatten doch genau so die Polizistinnen gemacht. War also nicht nur zur Verhaftung nach Frankfurt die ganze Dienststelle Schwetzingen ausgefahren, sondern auch zur Vernehmung nach Heidelberg?

Schlussendlich kam aber dann zu Tage, dass Herr Dietrich die Unwahrheit gesagt hatte: keiner musste die Ärmste stützen, sie kam alleine hoch. Berücksichtigt man ferner die Aussagen von Lapsit und Dietrich bezüglich des Taschentuches, das ihr jeder gegeben haben will, die widersprüchlichen Angaben der beiden, was die Verhaftung betrifft, und die schweren Gedächtnislücken zwischen den ersten Aussagen der Polizisten im September 2010 und dann im März 2011, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass hier der Schwetzinger Bonus der Familie D. voll zur Wirkung gelangte.

Ein weiterer Hinweis ist noch die Tatsache, dass die Polizistin Lapsit vom Opfer und nicht vom mutmasslichen Opfer berichtete.

Sie notierte gleich nach der Anzeige am 10. Februar 2010 in einem Vermerk: »Nach hiesigem Empfinden macht die Frau einen glaubwürdigen Eindruck.« Als die Polizistin ein halbes Jahr später vom Gericht gefragt wird, auf welchen Umständen ihre Einschätzung damals beruhte, kann sie keine Antwort mehr geben.

Was man so hört, hat es in Schwetzingen Beförderungen gegeben!

Die Tatortermittler, die angeblich „wie bei einem Tötungsdelikt“ vorgegangen sein wollen, haben nicht weniger dilettantisch gehandelt.

Sie haben ein Messer eingetütet, das bereits Claudia D., wie sie selber zugibt, vom Boden – anlässlich ihrer Putzorgie – aufhob und weglegte. Keiner hat sich darum gekümmert, sie zu fragen, ob sie etwas verändert habe.

Die Ermittler haben es auch verabsäumt, den LKA-Experten Dr. Bässler von diesen Umständen zu unterrichten, der sich darüber sehr erstaunt zeigte.

Sie haben einen Tampon zuoberst aus dem Küchenmüll gefischt, ohne sich zu fragen, wieso er nicht im Bad weggeworfen wurde. Denn die Aussage von ihr lautete, Jörg Kachelmann habe sie liegen lassen, sei ins Bad gegangen und habe anschliessend die Wohnung verlassen. Von einem Gang in die Küche, um den Tampon zu entsorgen, war niemals die Rede.

Jörg Kachelmann gab an, er sei nackt auf der Couch im Wohnzimmer gesessen, als es zum Streit kam. Tatsächlich fanden die Kriminaltechniker Spuren; worum es sich dabei handelte, blieb unklar. Die Couch im Wohnzimmer wurde erst sechs Wochen nach der angeblichen Tat auf Spuren untersucht! Eine lange Zeit, und vor allem hatte die Nebenklage da schon Akteneinsicht!

Eine Aussage war: Die Polizei hat in ihrer Wohnung keine Utensilien für Sadomaso-Sex gefunden, keine Handschellen oder Reitgerten, von denen er gesprochen hat. Die Polizei hat aber auch nicht intensiv danach gesucht und genau das wird vom LKA-Experten Bässler widerlegt, der sehr wohl solche Utensilien untersucht und das auch vorgetragen hat.

Der Kriminaltechniker sagt unter anderem, es habe sich um frische Sekretanhaftungen gehandelt, die auf dem Bett gefunden wurden. Erst auf Nachfrage gibt er zu: “Die Wohnung war ja sonst aufgeräumt und ordentlich. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass jemand eine solche Bettwäsche lässt. Das sah man ja mit bloßem Auge! So etwas will man doch gewaschen haben!” Ausserdem hätte sich das Sperma auf der Decke nach Ansicht des Kriminaltechnikers gelöst, wenn man nochmals darauf gelegen hätte. Die Spuren seien trocken, aber frisch gewesen. Auf die Nachfrage, ob die Spuren nicht vielleicht doch feucht waren, meint dieser Zeuge “Ich denk’ mal, dass sie trocken waren.”

An diesem Tag hat Prof. Brinkmann Fragerecht, er bekommt von dem Ermittler zur Antwort: “So genau habe er nicht hingeschaut.” Das Bett habe “wie gemacht” ausgesehen. Ein weiteres Versäumnis: Das mutmaßliche Opfer wurde nicht gefragt, wie lange die Decke schon da lag.

Im Raum steht auch noch die ungelöste Frage, ob die Polizei die Daten anderer Geliebter an Viola S. weitergegeben hat. Ein Polizist sagt jedoch:” Sie habe sie genervt und oft bei ihnen angerufen!”

Gesamthaft gesehen, wurden bereits ab dem 9. 2. 2010 schwere Fehler gemacht, die schon bei der Anklageerhebung am 19. Mai 2010 von der Staatsanwaltschaft hätten berücksichtigt werden müssen.

Zusätzlich muss festgestellt werden, dass die Polizeiarbeit dilettantisch und überwiegend zugunsten der in Schwetzingen ansässigen Nebenklägerin durchgeführt wurde.

Professor Köhnken sagt dazu: Die Kripobeamtinnen, die seinerzeit als erste die Anzeige der Frau aufnahmen und ihr glaubten, hätten nicht wörtlich protokolliert, sie hätten auch nur oberflächlich gefragt, anstatt akribisch nachzuhaken. Ja, sie seien regelrecht “froh gewesen, nicht nachbohren zu müssen”.

Schlussfolgerung: Freispruch für Jörg Kachelmann

 Die Staatsanwaltschaft:

Nachdem das mutmassliche Opfer am 9. 2. 2010 gynäkologisch und rechtsmedizinisch untersucht worden war und man wusste, dass der Angeklagte an diesem Tag nach Vancouver fliegen würde, hielt man es nicht für notwendig, ihn aufzusuchen, zu befragen und eventuelle Spuren zu sichern. Von einer eventuellen Festnahme war überhaupt keine Rede – denn:

„Wir hatten seinerzeit Bedenken hinsichtlich eines dringenden Tatverdachts“, sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner.

Es stand also zu dieser Zeit fest, dass man Claudia D. gerade in den wichtigen ersten Stunden nach der angeblichen Tat nicht glaubte. Erst als Staatsanwalt Oltrogge sich des Falls so richtig annahm, wurde am 25. 2. der Haftbefehl ausgestellt. Was war also in der Zwischenzeit passiert? Hatte Prof. Mattern, der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter aus Heidelberg, die erwünschten Diagnosen gestellt?

Sicher ist, Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hat der Nebenklägerin sehr viel zugesagt. Darf man dem Tagebuch glauben – und es wurde wegen dieses Abdrucks ja keine einstweilige Verfügung gegen den Focus gestellt – dann war das Verhältnis Nebenklage/Staatsanwalt zu dieser Zeit sehr erspriesslich.

Bedauerlicherweise haben die Herrn Staatsanwälte bei ihrer Zeugenaussage nur wenig zur Aufklärung über die Zeit bis zur Verhaftung des Angeklagten beigetragen. Wir müssen uns also damit zufrieden geben, dass nur Teile bekannt wurden. So die Aussagen im März 2010, wo Claudia D. mehrere Lügen zugeben musste. Staatsanwalt Oltrogge bestreitet natürlich, dass er die Nebenklägerin zur Falschaussage ermunterte, das musste er ja so sagen, sonst wäre er und nicht sie in „Teufels Küche“ gekommen. Allerdings bestätigte er, dass das angebliche Opfer – wieder einmal – geweint und gezittert habe.

“Ich habe in den Raum gestellt, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat”, erinnert sich Oltrogge. “Es kam aber keine klare Antwort, und ich wollte sie auch nicht lenken.” Genügte es also schon, wenn keine klaren Antworten kamen, dass sie dabei weinte und zitterte, damit ihr geglaubt wurde? Immerhin erschien sie Staatsanwalt Oltrogge zu dieser Zeit trotzig. Sicher, man hatte sie auf ihre Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht. Trotzdem blieb sie lange bei ihren Lügen, erst eine Aussprache mit ihrem Anwalt belehrte sie eines besseren. Und man beruhigte sie. “Jetzt kommt er doch bestimmt frei?” fragt sie und fängt an zu weinen. Antwort von Oltrogge: “So schnell geht es nicht. Es war nicht schön, was Sie hier gesagt haben, und alles andere wäre besser gewesen.”

Natürlich haben beide Herren keinerlei Belastungstendenz bei Claudia D. feststellen können, wie sie übereinstimmend bestätigen, denn Oltrogge: “Unser Ergebnis war dann, dass das Lügen nicht das Kerngeschehen betrifft und wir weiter von einem dringenden Tatverdacht ausgehen.”

Nicht einmal am 23. April 2010, als die Frau im Lauf einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft Unwahrheiten zugeben musste, sei ein Wortprotokoll geführt worden, beanstandet Prof. Köhnken!

Damit fällt auf, dass es der Mannheimer Staatsanwaltschaft nur sehr selten um das Kerngeschehen, die angebliche Tat, geht, sondern sie immer nur Beweise für die Schuld Jörg Kachelmanns aus Nebenschauplätzen zu konstruieren versucht. Das bestätigt sich auch mit der Vorladung der Reihe ehemaliger Geliebter, von denen sich die Staatsanwalt Beweise erhofft.

Nicht umsonst hat Staatsanwalt Oltrogge einer *aussageunwilligen* Frau mit polizeilicher Vorführung gedroht oder ist im Falle der Zeugin Catharina T. bis in die Lüneburger Heide gereist.

Obwohl ihm bewusst sein musste, dass gerade in diesem Fall eine wahrheitsgemässe Aussage – und sei es auch nur zum Randgeschehen – nicht zu bekommen sein würde. Staatsanwalt Oltrogge musste von dem Schreiben „I stand by you“, aber auch von dem geistlosen, anzüglichen Geschenk, welches sie in die Strafanstalt geschickt hatte, und natürlich auch von der Rechnung für Specksteinschiffchen, Pfirsiche und Honig, die Catharina T. an Jörg Kachelmann übermitteln liess, Kenntnis haben. Dass hier in der Aussage nur Rachemotive zutage kommen würden, war von Anfang an klar. Dass er auch nichts dabei fand, dass diese Ex-Geliebten ihre Erfahrungen mit Jörg Kachelmann vor und während des Prozesses gewinnbringendst an spezielle Verlage verkauften, zeigt keine sehr gute Menschenkenntnis des jungen Staatsanwaltes.

Aber er hat es nicht versäumt, via Bildzeitung die Öffentlichkeit unterrichten zu lassen, dass sich eine Person gemeldet hätte, der angeblich im Jahre 2001 auch körperliche Beeinträchtigungen durch Jörg Kachelmann widerfahren sein soll. Staatsanwalt Oltrogge wollte- ohne Beweise nur mit einer einzigen Aussage – betonen, dass Jörg Kachelmann ein Wiederholungstäter sei!

Aber auch der ältere erfahrene Oberstaatsanwalt hat sich zu unüberlegten Schritten hinreissen lassen, so das Telefonat mit der Schweizer Zeugin, welches dann auch noch beim Focus wörtlich auftauchte. Und im Falle von Toini L. musste das Gericht auf Betreiben der Staatsanwaltschaft in die Schweiz reisen.

Es ist unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft immer noch Kontakte mit den Medien abstreitet, auch vor dem Hintergrund, dass Oltrogge über lange Zeit während der Prozesspausen ausgewählten Journalisten seine Erkenntnisse mitteilte. Vieles, was hier zur Sprache kam, war aber dann niemals in diesen Zeitungen zu lesen.

Dass keine der Zeuginnen die angeklagte Tat bestätigen konnte, weil keine dabei war und ihre Aussagen nur nebensächliche Bedeutung hatten: das störte die Staatsanwaltschaft nicht.

Es störte sie auch nicht,  sich ab dem 20. März 2010 mit täglichen Statements durch Staatsanwalt Andreas Grossmann vor die Presse zu stellen und sofort und umfänglich die Schuld Jörg Kachelmanns zu bestätigen. Herrn Grossmanns Angaben sind hinlänglich bekannt. Er machte sie aber mit dem Wissen, dass bei den polizeilichen Ermittlungen fahrlässig geschlampt worden war, dass die Nebenklägerin den Tatort manipuliert und bei ihren Aussagen gelogen hatte und dass der Laptop der Nebenklägerin nicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft gleich am 9. 2. 2010, sondern erst auf Betreiben der Verteidigung am 26. März 2010 beschlagnahmt worden war, die Gutachten zu dieser Zeit noch nicht fertig gestellt sind.

Die Lügenaussagen, von denen die Staatsanwälte Oltrogge und Gattner bei ihrer Zeugenaussage erzählen, waren denn auch erst nach der Beschlagnahme des Laptops festgestellt worden.

Diese Widersprüche der Nebenklägerin haben die Staatsanwaltschaft aber nicht dazu gebracht, nun sorgfältiger zu arbeiten. Die Presseberichte wurden immer mehr mit direkten, angeblichen Beweisen untermauert, die so von der Verteidigung nicht weiter gegeben worden wären, also nur von der Staatsanwaltschaft kommen konnten.

Nun hatte die Verteidigung schon einige der besten Forensiker und Gutachter damit beauftragt, die Unterlagen des Herrn Prof. Mattern zu überprüfen. Die einhellige Meinung war: So wie die Nebenklägerin sie schildert und Prof. Mattern sie bestätigt, kann die angebliche Tat nicht geschehen sein. Was Professor Mattern veranlasste, sofort ein zweites Gutachten zu erstellen und sich über Kollegen lustig zu  machen. Monate später wird er sogar ein drittes Gutachten erstellen, bei dem er überdies seine Frau benutzt, ohne die Grössenunterschiede zwischen ihm und Jörg Kachelmann sowie zwischen seiner Frau und Claudia D. zu berücksichtigen.

Die Staatsanwaltschaft also spielte natürlich die auf dem Laptop von Claudia D. vorgefundenen Fotos mit blauen Flecken herunter. Auch als diese abwechselnd erklärte, das seien Fotos, wie sie sie Jörg Kachelmann nach heissen Sexspielen sandte, oder sie habe ihre Selbstheilungskräfte beobachten wollen, und schliesslich gar, es seien die Abdrücke ihres Neffen, der auf ihren Schenkeln herumgehüpft sei.

Für die Staatsanwaltschaft spielte es auch keine Rolle, dass Claudia D. ihr Laptop vor der Beschlagnahme „gereinigt“ und Daten gelöscht hatte, was nicht verwundert, schliesslich hatte man sie ja vorher unterrichtet.

Dass es keine Beweise für die angebliche Tat, sondern nur spärliche Indizien gab, war ebenso unwichtig wie die Ergebnisse, zu denen das LKA kam. Dass Messer war nicht bluttriefend, die Spuren waren so winzig, dass man nicht einmal feststellen konnte, ob Menschen oder Tierblut. DNA war nur von der Nebenklägerin zu finden. Die Tatsache, dass Claudia D. dieses Messer angeblich vom Boden aufgehoben hatte – wo es gelegen haben soll – und es bei den Tatortermittlungen wieder auf diesem Teppich lag, wurde weder zur Kenntnis genommen, noch an den LKA-Experten weitergeleitet.

„Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden“, so der LKA-Experte Gerhard Bässler.

Der Teppich selber war für die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwalt überhaupt nicht beweisrelevant. Man hätte ja feststellen müssen, dass es auch da keinerlei Spuren gab. Die es aber sich hätte geben müssen, wenn es ein Tatwerkzeug gegeben hätte.

Es ist bezeichnend für Staatsanwalt Oltrogge, dass er – selbst als das Messer keine Rolle bei der angeblichen Vergewaltigung mehr spielen konnte und durfte – noch immer daran festgebissen blieb:

… des weiteren sei es Tatsache, dass das Messer keine Rolle mehr spiele, es sei nichts übrig geblieben. Hier ruft StA Oltrogge ganz unvermittelt und laut in den Saal: „Das werden wir ja sehen, was davon übrig geblieben ist!“ Dieser Ausbruch zeugt davon, dass die Staatsanwaltschaft in Mannheim sehr wohl wusste und weiss, dass sie nichts in der Hand hatte und hat.

Staatsanwalt Oltrogge hat auch den Abschluss der Ermittlungen nicht abgewartet, er musste Anklage erheben, bevor die Handys ausgewertet, die Erkenntnisse des LKA auf dem Tisch lagen. Und ihm ist es zu verdanken, dass Jörg Kachelmann 132 in Untersuchungshaft bleiben musste. Trotzdem die Möglichkeit eine Falschbeschuldigung von CSD bereits keine Utopie mehr war.

Ein Punkt darf aber überhaupt nicht ausser Acht gelassen werden. Staatsanwalt Oltrogge hatte mit dem Therapeuten Prof. Seidler aus Heidelberg einen Traumkanditaten, was die Begutachtung der Nebenklägerin betraf. Der bestätigte ihm alles, was er hören wollte, und noch mehr. Als nun die Verteidigung die 38 Seiten Gutachten des Heidelbergers beanstandete, ihrerseits dieses Gutachten zur Überprüfung weitergab und dann grosse Mängel festgestellt wurden, entschloss sich der Staatsanwalt am 15. April 2010, Frau Prof. Luise Greuel als weitere Gutachterin anzuwerben. Nicht ohne den Seitenhieb, die Kachelmannverteidigung habe sich schon alle Gutachter, die man kenne, verpflichtet!

Doch auch das Gutachten von Prof. Greuel konnte nicht den Erwartungen Oltrogges entsprechen. In der Presse wurde bekannt, Professor Greuel sei zu dem Schluss gekommen, dass die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle. Das mutmassliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben, so Greuel. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Zwar sei damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben.

Man telefonierte wohl am 12. Mai 2010 noch einmal, aber aus den Aktenvermerken der Staatsanwaltschaft geht nichts über die Kurzmitteilung hervor, etwa der Wortlaut, dass der Tatverdacht gegen Kachelmann nicht entkräftet wurde, was angeblich die Gutachterin an Staatsanwalt Oltrogge übermittelt haben soll. Stattdessen sagte Prof. Greuel, dass die Gespräche mit Claudia D. beendet seien, das Ergebnis jedoch erst Ende Mai vorliegen werde.

So lange wollte Staatsanwalt Oltrogge jedoch nicht warten. Und niemand, nicht Oberstaatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft, hielten ihn auf, nein, man stärkte ihm noch den Rücken, wie es Jürgen Gremmelmaier von der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft tat: “Haftsachen müssen mit der größtmöglichen Beschleunigung betrieben werden”

Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge erhob also am 17. Mai 2010 Anklage. Ohne fertiges Gutachten, mit denkbar schlechten Ermittlungsergebnissen, ohne Beweise, aufgrund dubioser Indizien und Zeuginnen. Mit einem angeblichen Opfer, das schon mehrfach gelogen hatte, nachweislich. Nur durch die Gutachter Mattern und Seidler und den ihm wohl zugeneigten Nebenklägervertreter unterstützt.

Unterstützt wird er auch von Oberstaatsanwalt Gattner, der genau wusste, dass diese Anklage in nichts durch Beweise fundiert ist. Auch von den Lügen der Claudia D. war er informiert. Er war ja dabei, als sie log.

Er wird bei seiner Einvernahme sagen: „Ein Einschlag“, so nennt es Oberstaatsanwalt Gattner, als die Nachricht von der Computerauswertung kam. Doch man sei sich bald klar darüber geworden, dass dies für den Wahrheitsgehalt der Aussage zur angeblichen Tatnacht nichts bedeuten müsse – und zwar noch vor der denkwürdigen Vernehmung der Zeugin.

Die denkwürdige Vernehmung! Das war an dem Tag wo nicht nur die Kameras im Vernehmungsraum ausgefallen sind, es war der Tag an dem Claudia D. ihre Lügen zugeben musste:  „Ich hatte große Angst, dass man mir nicht glauben wird“, soll Claudia D. laut Vernehmungsprotokoll gesagt haben. „Ich hatte Bedenken, dass alles geplant wirkt.“ Warum aber hat sie Kachelmann nicht früher zur Rede gestellt? „Ich habe den Mut nicht gefunden.“ Es sei alles so gut gelaufen mit ihm, sie habe sich Hoffnungen gemacht. Und nun schäme sie sich für ihre Falschaussagen.

Staatsanwalt Oltrogge : „Es ist grundsätzlich so, dass ich allein durch meine Stimme einschüchternd wirken kann.“ Einschüchternd war er bei dieser Aussage wohl kaum.

Denn unwillkürlich fragt man sich warum wurde die Staatsanwaltschaft nicht in diesem Moment aufmerksam: Die Falschaussagen! So sagt sie selber. Es hätte nur mehr einer eindringlicheren Befragung bedurft und sie hätte wohl zugegeben, dass sie nicht nur in Teilen, sondern seit dem 9.2.2010 falsch aussagt! Aber weinen und zittern hat Claudia D. wieder einmal davon bewahrt.

Doch für Staatsanwalt Oltrogge ist es selbstverständlich, dass eine Anzeigenerstatterin, auch wenn es sich um eine so schwere Beschuldigung wie Vergewaltigung handelt, lügen darf. So sagte er bei seiner Aussage vor Gericht:

Aber nein, „aus meiner Sicht schien das alles plausibel“, sagt der Staatsanwalt; der dringende Tatverdacht blieb, trotz der Lüge. „Auch, weil das nicht das Kerngeschehen betraf.“ Jedoch: Alles was Claudia D. sagt betrifft letztendlich das Kerngeschehen!

Als Professor Dr. Brinkmann von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde gab es folgenden, sehr bezeichnenden Wortwechsel bei dem RA Birkenstock schon genau die Beweggründe der Staatsanwaltschaft erkannte:

“Eigentlich drückt Ihr Text keine echte Sorge aus, sondern ist Wortklauberei. Zu fragen ist, ob Sie nicht verfahrensfremde Zwecke verfolgen, indem Sie Professor Brinkmann verunglimpfen.”

Dies weist die Staatsanwaltschaft zurück. Man habe darauf zu achten, dass auch die Nebenklägerin mit Neutralität behandelt werde. Birkenstock fragt, ob die Staatsanwaltschaft ihre eigene Sorge oder die der Nebenklägerin umtreibe.

Genau das ist es, Staatsanwalt Oltrogge hat sich auf die Seite der Nebenklägerin geschlagen und dabei den gesetzlichen Auftrag übersehen: Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung des Angeklagten anzustreben. Sie hat vielmehr auch zugunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu ermitteln. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger!

Denn bis heute bleibt er aber bei seiner Überzeugung, dass Jörg Kachelmann schuldig ist; das beweist auch sein Ausruf am letzten Tag der Beweisaufnahme:

„Es ist nicht widerlegt, dass es nicht doch so war, wie sie es geschildert hat.“

Wie selbstverständlich bekommt er wieder Schützenhilfe durch Kollegen. Staatsanwalt Mägerle am 31.März 2011: “Ich halte durch den heutigen Tag den Vorwurf für widerlegt, dass die Staatsanwaltschaft nicht objektiv ermittelt hat.”

Natürlich hat die Staatsanwaltschaft Mannheim das nicht, man hatte sich auf die Schuld Jörg Kachelmanns festgelegt.

Entscheidend für die Bewertung der Ereignisse sei jedoch die Gesamtschau, argumentierten die Staatsanwälte immer wieder. Und wie sieht die Gesamtschau aus?

Es werden die Erkenntnisse der Gutachter, auch die von der Staatsanwaltschaft bestellten Experten, ignoriert. Es werden die Aussagen und Ergebnisse des LKA-Sachverständigen ignoriert. Man klammert sich, wie Schiffbrüchige, an die Aussagen einiger Ex-Geliebten , die aber, wie Herr Oltrogge im Zusammenhang mit Claudia D. immer wieder betont, mit dem Kerngeschehen nichts zu tun haben. Obwohl die Staatsanwaltschaft schon verloren hat, will sie das nicht wahr haben.

 Dabei gibt es doch nur einen Antrag: Freispruch für Jörg Kachelmann

Die Zeugen

Die Eltern

Christel und Walter D. angesehene Bürger im Kleinstädtchen Schwetzingen. Die Mutter Angestellte und Hausfrau, der Vater Lehrer, Sportclubvorsitzender und Schöffe. Kleinbürgerlich, anständig, christlich. Das Kind wohnt in der Nähe, man muss ja auf die Tochter achten.

Man ermöglicht ihr eine gute Schulausbildung. Das Mädchen ist konfliktscheu und auf Harmonie bedacht – so wird sie es später Frau Prof. Greuel erzählen. Vermutlich also eine brave und gehorsame Tochter.

Also muss sie studieren, obwohl ohne viel Ehrgeiz. Medientechnik in Stuttgart. Sie  volontiert dann bei einem Radiosender und erlangt in ihrer kleinen Welt  eine gewisse Prominenz, was den Eltern durchaus gefallen haben dürfte.

Aber beruflich ehrgeizig, nein das ist sie nicht. Muss sie das? Viele Eltern sehen in der Bestimmung einer Tochter Ehe und Mutterschaft an. War das hier auch so? Die Beziehung mit einem englischen Musiker geht in die Brüche. Doch schon lernt sie, eine Woche nachdem sie beim Radio zu arbeiten begann Jörg Kachelmann kennen. Man tauscht Telefonnummern aus, man telefoniert. Wenige Tage nachher besucht der Traummann, ihr Süssbärchen, sie in der Wohnung. Bald stellt sie ihn angeblich den Eltern vor. Endlich! Der von den Eltern herbeigesehnte Schwiegersohn, dem man das Kind – aus der elterlichen Fürsorge entlassen – anvertrauen kann; der angeblich regelmässig zu Kaffee und Kuchen kam.

Dann noch 2003 der gravierte Ring. Gutbürgerliches Kleinstadtidyll, doch keine Hochzeit! Der Vater fragt nach. Die Antwort der Tochter kennen wir. Ist es ihm nicht aufgefallen, dass seine Tochter nur mehr sehr wenig arbeitet, der Schwiegersohn in spe äusserst selten und unregelmässig die Braut besucht? Er hat gute PC – Kenntnisse, hat er niemals gegoogelt um sich über den Liebhaber seiner Tochter zu informieren?

Hatte er kein Gespräch mit ihm, wann er nun zum Standesamt gehen wolle? Inzwischen sind doch viele Jahre ins Land gegangen, die Tochter hat die 30 weit überschritten, die Uhr tickt – man will doch Enkelchen!

Und nun sitzen sie also als Zeugen vor Gericht, doch was können sie sagen. Keine persönlichen Wahrnehmungen ,nur Hörensagen! Dass ihnen Jörg Kachelmann angeblich erzählte, dass er Single sei, keine Kinder hätte? Dass die Tochter ihnen sagte:„ Es sei alles in Ordnung?“

Und über die angebliche Tatnacht? Keine persönlichen Wahrnehmungen, nur Hörensagen. Sie waren nicht dabei, und Claudia D. hat auch nicht sofort nach dieser angeblichen Vergewaltigung bei den Eltern Hilfe, Schutz und Trost gesucht. Warum? Das wäre doch der erste Weg gewesen, wenn das Eltern-Kind-Verhältnis stimmte! Selbstverständlich glauben Eltern ihren Kindern, aber so bedingungslos?

Originalangaben der Claudia D. bei Prof. Greuel Zitat:  Gegen 07:00 Uhr sei sie zu ihren Eltern gegangen, die im Haus gegenüber wohnen und wissen wollen, was sie tun solle. Ihre Eltern wären beim Anblick der verstörten und verletzten Tochter entsetzt und fassungslos gewesen. Ihr Vater hat die Polizei gerufen. Zitat Ende

Sie haben nicht sofort nachgefragt, warum die Tochter erst jetzt kommt, wenn sich das Drama schon gegen 1 Uhr morgens abgespielt haben soll?

Wurde deshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit diese und andere Ungereimtheiten nicht an die Öffentlichkeit geraten sollten? Denn Intimes, wirklich Intimes werden die Eltern bestimmt nicht gewusst haben. War wieder der Schutz der Nebenklägerin durch die Staatsanwalt und das Gericht, nötig, weil die Wahrheit möglicherweise den Prozess sofort beendet hätte? Und wollte man das damit verhindern? Wir wissen es nicht, auffallend ist es allemal!

Was also können die Eltern von Claudia D beitragen zu dem von Herrn StA. Oltrogge immer wieder angeführten Kerngeschehen? Nichts! Nur persönlich gefärbte Eindrücke, die garantiert nicht die besten sind. Schliesslich hat dieser Mann, der Angeklagte ja ihr Kind über Jahre hingehalten, ohne Frage auch belogen. Dass die Tochter mitgemacht und alles akzeptiert hatte, wussten sie nicht und werden es auch nun nicht glauben können. Es entspricht nicht ihrer bürgerlichen Wahrnehmung. Zudem sehen sie in Jörg Kachelmann nur noch den Schänder ihrer Tochter, selbst wenn es dazu nur deren Aussage gibt.

Das zeigt sich auch in dem Interview, dass die Mutter am 25.3. dem Blick gab: «Das ganze Leben von Jörg ist eine Lüge. Er hat die ganzen elf Jahre nur gelogen. Sie weint und lässt kein gutes Haar an «Jörg», der elf Jahre lang mit ihrer Tochter Petra* zusammen gewesen sei. »

So wird sie es auch vor Gericht ausgesagt haben.

Aber ein Beweis, dass sich die angebliche Vergewaltigung so abgespielt habt, wie Claudia D. es aussagt, dass sie überhaupt stattgefunden hat, ist auch das nicht!

Die Geliebten

Man hat sie aufgeboten und vorgeladen. Teilweise unter Zwang. Nicht alle haben in Jörg Kachelmann ihren Verführer gesehen. Manche sind sofort, oder recht bald nach dem Kennenlernen mit ihm ins Bett gegangen. Einige geben ehrlich zu, dass es nur ein Verhältnis auf sexuelle Basis gewesen ist. Das diese Begegnungen schon Jahre her sind und/oder nur kurz gedauert haben. Das sind nicht die Zeuginnen die sich die Staatsanwaltschaft wünscht.

Staatsanwalt Oltrogge wünscht sich Zeuginnen wie Viola S., Catharina T., Verena C., Helen Sch. Anklägerinnen, die mit dem Koffer voll Sexspielzeug zu Polizei kommen, sich in der Bunten  oder anderen Medien über den Angeklagten auslassen, bevor noch der Prozessbegonnen hat, oder mitten in der Beweisaufnahme.

Die erst ihr „ I stand by you“ und ihre Versprechungen , Jörg Kachelmann zu unterstützen, bei der Kanzlei Birkenstock deponieren, sich dann in derselben Minute  mit der Presse gemein machen um ihre Geschichte zu vermarkten. Das sind die Zeuginnen welche die Staatsanwaltschaft braucht – mit deren Hilfe können sie dann des Volkes Meinung lesen und steuern, sowie ihre Absolution für die Anklage und das Alibi für einen aufgeblähten Monsterprozess bekommen.

Diese Frauen bekommen die Funktion von Leumundszeuginnen. Unberechtigt, denn während ihrer Verhältnisse mit Jörg Kachelmann sind sie seinen Wünschen mit Freuden nachgekommen. Glaubten sie sich doch schon vor dem Traualtar und als Mütter seiner Kinder. Und haben sich ihre Dienste auch noch entweder bar oder mit Geschenken honorieren lassen. Jörg Kachelmann hat sie belogen, daran besteht kein Zweifel, und jetzt zahlen sie es ihm heim, in dem sie aussagen. Von Hass und Rache getragen.

Für seine Lügen sollte er büssen. Dazu haben sie sich zusammengetan. Dazu wurde in Chats aufgerufen, man müsse jetzt zusammenhalten und entsprechend aussagen.

“Ich freue mich über jeden Tag, den er im Gefängnis sitzt.”

Das sind die Zeuginnen der Staatsanwaltschaft: Frauen die solche Sätze in die Öffentlichkeit bringen und die alles dafür tun würden! Dafür reist man durch die Weltgeschichte, droht mit Vorführmassnahmen. Und: Findet an der Medienpräsenz dieser Frauen nicht wirklich schlimmes.

Staatsanwalt Oltrogge sagt sogar: Die Zeuginnen hätte ihre Geschichten erst nach der polizeilichen Einvernahme an die Presse verkauft! Was er nicht sagt, das mindestens eine- Verena C.- Ich bin auch ein Opfer von Jörg Kachelmann – in der Bunten einen ganz anderen Ablauf erzählt, als bei der Polizei. Sie hat also gelogen, um ihn zu belasten. Doch erzählte ihr Onkel nicht noch eine ganz andere Geschichte? Nämlich, dass sie bei der Information über die Verhaftung von Jörg Kachelmann in Tränen ausbrach und ihn ganz entscheiden einer solchen Tat für unfähig hielt?

Oder der Vater von Viola S. der sich bereits am 25.3.2010 vor der Presse äusserte? Herr Kachelmann ist ein Charakterschwein. Er hat unserer Tochter mehrere Jahre lang eine Zukunft versprochen, mit Ehe und Kindern», so der Vater gegenüber der deutschen Zeitung «Bild».

Seine Tochter sei aus allen Wolken gefallen, als sie aus den Medien erfuhr, dass Kachelmann noch weitere Freundinnen hatte. «Er war mir nie geheuer. Ich habe immer gedacht: Lieber Gott, möge diese Beziehung doch bald zu Ende sein», so der Vater weiter.

Da wusste aber die Tochter schon sehr genau Bescheid, denn ihre Tickets waren es die bei Claudia D. auftauchten. Und 2007 war sie mit ihm schon in Bridge Lake, wo auch die damals Noch-Ehefrau von Jörg Kachelmann wohnte! Viola S. war auch die sich ihre Anschuldigungen mit €50.000(€80.000?) am höchsten dotieren lies. Die aber auch Verbindungen zur geschiedenen Frau Kachelmann herstellen sollte und ihr auch eine hohe Summe von der Zeitschrift Bunte bieten sollte. Denise W. hat erst zugesagt, aber dann abgelehnt. Wie sie auch die €120.000 von einem TV-Sender nicht angenommen hat.

Also konnte sich die Staatsanwaltschaft Mannheim, aber auch die 5. Strafkammer des Landgerichtes, doch ausrechnen mit welchen Zeuginnen sie es zu tun bekommen würde. War das so geplant: Die Luusmeitli vor allen anderen Zeugen aussagen lassen, ganz besonders vor der Nebenklägerin und angeblichen Opfer Claudia D. Sollte die die Stimmung der Öffentlichkeit durch die Presse entsprechend angeheizt werden, die Schöffen beeinflusst?

RA Schwenn wird später sagen: „ Es war ein Fehler die Luusmeitli so früh aussagen zu lassen!“

Und das war es auch. Hätte man, wie es üblich ist, das angebliche Opfer und die Gutachter zuerst gehört, dieser Prozess wäre , wie geplant wenn schon nicht im Oktober, dann wenigstens  im Dezember zu Ende gewesen. Man hätte diese Frauen alle nicht mehr gebraucht, die ihre Aussagen nur dazu benutzen um sich noch einmal, wenn auch indirekt an Jörg Kachelmann finanziell bereichern  und gleichzeitig ihren Frust über eigene Dummheit abbauen zu können.

Denn eines ist sicher! Zum Kerngeschehen( bevorzugtes Wort des Herrn StA. Oltrogge) konnten sie alle nichts beitragen. Denn keine war dabei. Und keine hat Beweise dafür, dass alles in der Nacht vom 8/9.Februar 2010 so war, wie Claudia D. es angibt.

Welcher der Zeugen und Zeuginnen, die aufgerufen, vorgeladen und auch erschienen sind – konnte überhaupt etwas zu der angeklagten Tat aussagen. Alle sollten Jörg Kachelmann als Monster belasten, zum Teil ist das gelungen, teils auch nicht. Hier muss man differenzieren, wer was ausgesagt hat.

Aber Beweise, nein Beweise gibt es von Seiten der Zeugenschaft nicht, nicht einmal Indizien. Ausser Spesen nichts gewesen. Das aber, sollte die Öffentlichkeit, das Volk in dessen Namen ein Urteil gesprochen werden soll, niemals mitbekommen. Obwohl die Presse alles bis ins letzte Detail bereits – dank der Informationspolitik der Staatsanwaltschaft? – breitgetreten hatte, man sowieso wusste welche Vorlieben bis zu Nudeln und Rotwein alle Beteiligten haben, besonders die Nebenklägerin und Jörg Kachelmann, wurde die Öffentlichkeit überwiegend ausgeschlossen. Wen wollte man eigentlich wirklich schützen?

Die Gutachter:

Professor Rainer Mattern, Heidelberg: „Ich habe mich natürlich gefragt, was will der Richter von mir hören!“ Professor Rainer Mattern 1990 bei einem Prozess in Darmstadt!

In Mannheim 2011, nach vielen Versuchen doch noch die Schuld von Jörg Kachelmann zu bestätigen: “Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat”. (Von der Staatsanwaltschaft beauftragt!

Professor  Dr. Luise Greuel, Bremen: Die Angaben der Opferzeugin entsprechend quantitativ nicht den Mindestanforderungen, um einer tragfähigen Aussage zu genügen. Die Schilderung leidet unter starken Defiziten, dass nicht einmal die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz. Detaillierung und Konstanz erfülle. Solange Claudia D. den Streit mit Kachelmann wiedergab, fanden sich noch zum Teil Verankerungen im wirklich erlebten wieder. Das aber kann nicht die eklatanten Qualitätsmängel der Aussage zur Vergewaltigung ausgleichen. (Von der Staatsanwaltschaft beauftragt!)

Prof. Dr. Bernd Brinkmann, Münster: Kam dagegen zu dem Schluss, dass die geschilderte Tat mit dem Verletzungsbild nicht in Einklang zu bringen sei und dies für eine Selbstverletzung und damit für eine vorgetäuschte Tat spreche. (Der Doyen der Forensiker wurde von der Verteidigung beauftragt, willkürlich für befangen erklärt und nur als Zeuge vernommen)

Prof. Dr. med. Klaus Püschel, Hamburg: „In der Gesamtschau aller Verletzungen, sei eine Selbstbeibringung wesentlich nahe liegender als eine Gewalteinwirkung von fremder Hand. Das Gesamtbild sei völlig atypisch für ein überfallartiges Geschehen. (Von der Verteidigung beauftragt)

Prof. Dr. Markus Rothschild, Köln:. Es wird in Erwägung gezogen, wie die Verletzungen entstanden sein können. Die Hämatome seien für eine Vergewaltigung nicht ungewöhnlich. Er habe nun überlegt, ob sie durch die Knie des MM Angeklagten gekommen sein können. Dieser sei 1,90 m und die Nebenklägerin sei 1,70 m lang. Die Nebenklägerin habe beschrieben, sie habe das Gesicht des MM Angeklagten andauernd vor sich gesehen. Von Angesicht zu Angesicht sozusagen. Bei dem Größenunterschied und den Verletzungen oberhalb der Knie der Nebenklägerin, sei diese Schilderung sehr unplausibel. Auch Prof. Dr. Rothschild kommt zu dem Schluss, dass die Verletzungen mit dem geschilderten Tathergang nicht übereinstimmen. Nach seiner Tabelle, auf welcher , um einen Unterschied zwischen Fremd- und Selbstverletzung 10 Punkte zu erfüllen sind, habe das angebliche Opfer 7 Punkte erreicht, was für eine Selbstbeibringung spricht. (Von der Verteidigung beauftragt!)

Professor Dr. med. habil. Hans-Ludwig Kröber, Berlin: Die Forensik-Koryphäe von der Berliner Charité und die Radiomoderatorin aus Schwetzingen sind sich bereits im Mannheimer Gerichtsgebäude begegnet. Mitte August hat er sie an einem Abend und am nächsten Morgen befragt.

Er  kann nicht nachvollziehen, weshalb Therapeut Seidler in einem Seidenschal bei seiner Patientin und in wiederholten Griffen an den Hals fast schon einen Beweis sieht. Der Berliner Professor hält es auch für alles andere als wahrscheinlich, dass ausgerechnet während einer Vergewaltigung sich die Wahrnehmung beim Opfer ausschaltet. Erfahrungen aus Strafprozessen zeigten genau das Gegenteil

Kröber bescheinigt dem Heidelberger Seidler eine unprofessionelle und gar innige Beziehung zu seiner 37-jährigen Patientin aus dem Nachbarstädtchen: Der Kollege falle auf eine Frau mit «manipulativer Potenz» rein. (Sachverständiger des Gerichts)

Dr. Hartmuth Pleines, Heidelberg:  Verweist auf eine Studie, in der statistisch 90 % der Teilnehmer nach eingehenden Übungen es geschafft hätten, Symptome vorzutäuschen. (Vom Gericht beauftragt)

Prof. Dr. Günter Köhnken, Kiel: Claudia D. trifft mit ihren Angaben über die Nacht auf einen Therapeuten, der sie fast bedingungslos, distanzlos und kritiklos unterstützt. Das bestärkt sie natürlich. Dazu kommt: Seidler ist offenbar vom ersten Termin an überzeugt, dass das Geschehen so stattfand, wie Sabine W. es schildert“, erklärt Köhnken. Er bezweifelt die Verwertbarkeit von Aussagen, die Claudia D. getroffen hat, nachdem sie bereits in Therapie bei Seidler war. Die Hypothese einer Falschaussage könne er nicht zurückweisen. (Von der Verteidigung beauftragt)

Prof. Dr. Hans J. Markowitsch, Bielefeld: Nach seinen Angaben sind Erinnerungsblockaden jedoch die Ausnahme. In der Regel erinnerten sich Menschen unter Stress-Situationen sehr scharf. ( Erst Gutachter der Verteidigung, dann als Gutachter der Staatsanwalt die Seiten gewechselt!)

Nur Prof. Dr. Günter H. Seidler, Heidelberg glaubt, dass Claudia D. die Wahrheit sagt. Aber er ist auch ihr behandelnder Haus-Traumatologe! Herr Seidler hat sich eklatant in den Prozess, obwohl eben nur Zeuge involviert, eingemischt.

Er hat Zusammenkünfte aller Geliebten von Jörg Kachelmann vorgeschlagen. Er hat der Welt erzählt, dass er Angst auch noch nach Wochen riechen könne. Er hat Patientenunterlagen und ein Gutachten an die Justiz weitergeleitet.

Und um die Gefahr die angeblich von Jörg Kachelmann ausging noch zu unterstreichen hat noch von einen Anruf des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe erzählt, denn er erhalten haben will, mit dem Inhalt: „Wir lassen jetzt den Kachelmann raus, bring deine Patientin in Sicherheit, es könnte sein, dass der die umbringt.“ (Der Therapeut der angeblichen Geschädigten tritt – weil befangen – nur als Zeuge auf.)

So war es kein Wunder, dass der Verteidiger von Jörg Kachelmann Rechtsanwalt Johann Schwenn über diesen Mann sagte, er sei ein Scharlatan und seine Thesen und Therapiemassnahmen seien bizarr.

Obwohl das Gutachten von Dr. Steven Paul Rand nie bei einem Prozesstag relevant wurde, noch er als Zeuge vernommen wird, ist es interessant. Was also steht in diesem Gutachten? Er wertete „Spermaspuren, Sekretanhaftungen und Spuren von Menstruationsblut“ aus. Bekannt wurde, dass die Anhaftungen auf der Couch anhaftenden Sekretspuren von Jörg Kachelmann stammen. Die Verbreitung der Spuren auf dem Bett und der Couch ist mit dem von Kachelmann geschilderten „einvernehmlichen, variantenreichen Geschlechtskontakt plausibel erklärbar“.

Die Polizei sicherte daraufhin nach der Festnahme Kachelmanns, mehr als sechs Wochen nach der vermeintlichen Tat, mögliche Spuren auf dem Möbelstück. Doch bei der Analyse fand sich kein Hinweis auf Sperma des Angeklagten auf dem Sofa, was seine Darstellung unterstützt hätte.

Aber Dr. Steven Paul Rand fand als Experte sehr wohl, entsprechend der Aussage von Jörg Kachelmann, Spuren. Wollte die Staatsanwaltschaft und das Gericht, dieses Gutachten gar nicht mehr hören? Eben wegen der schlampigen Polizeiarbeit .Keiner, absolut keiner kann sagen, dass die Gutachter überwiegend von der Verteidigung Jörg Kachelmanns beauftragt wurden.

Fazit der Crème de la Crème der forensischen und psychiatrischen Wissenschaft: keine Beweise nicht einmal Indizien, keine Eindeutigen Spuren, die Nebenklägerin kann durchaus alles erfunden haben!

Grundgesetz: Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Die Aussage einer Person, wenn es keine Beweise gibt, darf nicht höher bewertet werden, nur weil sie von einer Frau kommt!

So kann das Urteil nur lauten: Freispruch für Jörg Kachelmann!

 *Freiherr von Knigge


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Zur Wiederaufnahme des Prozesses :

Mit dem Namen Kachelmann ist viel Geld zu verdienen. Dass wissen wir nicht erst seit Viola S. vulgo Isabella M, Catharina T- Luftgitarre, Verena C.- Künstlername Anja L. und anderen Teilzeitgeliebten, die kassierten!  Oder die sattsambekannte Aschwa, die sich sogar der Bildzeitung, zwecks Vermögensvermehrung, andiente! Da tauchen dann schon mal Artikel aus der frühchristlichen Zeit auf Immobilien-Homepages auf, jeder Schmierenkomödiant der sich Journalist/IN nennt, setzt auf dubiosen Seiten seine ultimative Wahrheit ins Internet und auch Rechtsanwälte aller Couleur habe beste Werbung, wenn sie 10 Zeilen in der Causa Kachelmann ihre Kommentare abgeben.

Warum also nicht auch Finanzdienstleister? Passt doch, der geneigte Leser meint hier etwas Neues zu erfahren, aber ach, weit gefehlt. Ein Sammelsurium von Plattitüden und Allgemeinplätzen, abgeschrieben aus der unendlichen Weite des www, werden zur eigenen Meinung zusammengeschreibselt und dann fehlt natürlich der Verfasser unter dem Mix! Aber viel, viel Werbung für die eigene Sache!

Und weil der/die Gute natürlich von Blogs abkupfert, ist es klar, dass man in das Horn der Entrüstung blasen muss. Den Blogger- wir wissen es; sind grundsätzlich WEIBLICH (jaja, ich sehe Max, Paul, anselm, Goji , Toppy , Reinhard und andere in Röckchen direkt vor mir!)

Zitat: Als wesentliche Protagonistinnen stehen sie im Fokus der selbsternannten, medialen Kachelmannverteidiger, die übrigens überwiegend weiblich sind. Soweit die Ex-geliebten Kachelmann belasten, werden sie in einschlägigen Blogs oder anderen Internet-Plattformen auf dubiose Art diskreditiert, noch mehr gilt dies für das mutmaßliche Opfer selbst: Sie wären ja (alle) überhaupt nie richtige Partnerinnen Kachelmanns gewesen, dumm, naiv und unselbständig wären sie, dass sie nie die Eine in seinem Leben werden würden, hätten sie doch erkennen müssen, ja “Sexgespielinnen” wären sie doch nur gewesen. Abgesehen davon, dass Kachelmann nach einschlägigen Medienberichten mehr als nur einer seiner Gespielinnen äußerst konkrete Planungen für ein gemeinsames Leben vorgehalten hat, bleibt dem vernunftbegabten Leser nur die Frage, was dies denn nun beweisen soll? Bedenklich ist hier nur, dass auch die renommierte Reporterin Sabine Rückert von der ZEIT auffallend ähnlich ‘argumentiert’. Zitat Ende

Was sind wir „Weiber“ – einschliesslich Sabine Rückert – doch für ein böses Volk, nicht wahr? Nun ja, vielleicht hat dieses Geschäfterl, dass mit dem Namen Kachelmann jetzt auch verdienen will, nur männliche Kunden, wer weiss das.

Aber eines ist selbstverständlich klar, was hier geschrieben steht ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und hat schon seine Richtigkeit, denn das geht so:

Lesen wir von Kachelmann und dann vielleicht noch etwas über Girokonten und Kreditkarten dann lernen wir: Bargeldlos bezahlen liegt im Trend oder dass XY einen neuen Aufsichtsrat hat. Haben wir ja noch nicht gewusst!

Aber am besten hat mir doch der Witz an diesem Artikel gefallen:

Zitat: Dieser Artikel beruht nebst zahllosen, online verfügbaren Quellen auch auf durchgehender persönlicher Prozessbeobachtung seit Febr.2011 Zitat Ende

Durchgehende Prozessbeobachtung seit FEBRUAR 2011, das muss man sich so richtig auf der Zunge zergehen lassen!

“Spät kommt ihr – doch ihr kommt.”

Friedrich v. Schiller

Manchmal gibt es auch im Fall Kachelmann wirklich etwas zu lachen.

Und hat dieser Finanzdienstleister auch noch Leserkommentare freigeschaltet, die abartig sind. Das allerdings ist nicht zum Lachen!

Aber Geld stinkt ja nicht…..und vielleicht hätte der/die VerfasserIN doch die Blogs genau durchlesen sollen, besonders was die von ihm/ihr so bedauernswerten Geliebten betrifft.

Möglicherweise sind das ja potentielle Kundinnen, die ihre Judassilberlinge und / oder Zuwendungen die sie ihm Laufe der Liebschaft mit J.K. verdient haben, gut angelegt haben wollten !

Quelle: http://www.kerner.de/kachelmann—ein-medienprozess-geht-in-die-endrunde_7945.html

Jörg Kachelmann und das Chaos – Chronik V


RitaEvaNeeser schreibt:

 Juni 1, 2011 um 12:25  Was mich sehr geärgert hat: Am Schluss stand so ein Gerichtsdiener beim Ausgang und hat das Urteil verteilt. Martini wollte auch ein Exemplar, er hat ihr keines gegeben, weil sie keine Journalistin ist.

Wie doof und primitiv war das? Zwei Stunden später konnte man die komplette? Urteilsbrgründung „NICHT DAS URTEIL!“ abgedruckt in der Presse lesen…. Ausser natürlich die Presse hat etwas geändert, weggelassen oder hinzugefügt.

Wir, die Prozessbesucher sind nicht so blöde, wie das Gericht zu Mannheim glaubt! Zudem sie ja nicht wissen konnten ob nicht jemand mitschreibt. Haben sie noch immer nicht mitbekommen, dass – auch wenn die Blogs oder Foren eine bestimmte Richtung verfolgen, was ich überhaupt nicht bestreite, bestreiten kann- die einzigen war, die ehrliche, wahrheitsgemässe, wörtlich mitgeschriebene und von niemanden gesteuerte Nachrichten brachten.

 Aber der Rundumschlag des Richter Seidling hat seinen ganzen Frust erkennen lassen. Er hatte diesen Prozess zu keiner Zeit im Griff. Möglicherweise wusste er sehr genau wie die Staatsanwaltschaft geschlampt hat. Die Nebenklägernähe ist nun einmal gegeben und eine Befangenheit durchaus im Rahmen des Möglichen.

Er wollte endlich auch seinen grossen Auftritt. Die Begründung selber hat mich eher abgestossen, als überzeugt!

Damit danke ich Maschera im Besonderen, aber auch Fritz oder Martini und selbstverständlich B.Meier für ihre unermüdlichen Bemühungen uns unvoreingenommen und ausführlich- über Monate- informiert zu haben! Das ist nicht selbstverständlich und mit grossem Aufwand verbunden gewesen. Sonst hätten wir wirklich nur das, was uns die Presse vorgesetzt hat und das war nicht immer authentisch!

Persönlich danke ich Maschera noch dafür: Du bist eine fantastische und liebenswürdige Gastgeberin!

1.6.Das Drama der journalistischen Bedeutungslosigkeit – der Fall Kachelmann ist beispielhaft für den “Fall” des Mannheimer Morgens

Journalistischer Ehrgeiz? Kein Funke

Nicht einmal war der Funke eines journalistischen Ehrgeizes erkennbar. Der Wille, mit solider Recherche oder starker Meinung oder Lokalkompetenz so exklusiv und überzeugend zu sein, dass andere “genötigt” werden zu schreiben: “Wie der Mannheimer Morgen berichtet…”

(Falls es doch einmal in einem Jahr gelungen sein sollte, erkenne ich das nach in Kenntnissetzung an und bitte um Hinweis auf Korrektur bevor eine mit Kosten verbundene Abmahnung geschrieben werden sollte.)

Heute morgen werden die Menschen in den Spiegel schauen und sich vielleicht die ein oder andere Frage dabei stellen.

Der Strafverteidiger Johann Schwenn wird vermutlich denken: Guter Job!

Jörg Kachelmann wird denken: Nein, danke.

Alice Schwarzer wird denken: Doch!

Gisela Friedrichsen wird denken: Wie ungerecht!

Die Radiomoderatorin wird denken: (Nicht-öffentlich)

Stefan Eisner (unbekannter MM-Redakteur, der den Kommentar geschrieben hat.) denkt: Nur Verlierer.

Horst Roth, der MM-Chefredakteur wird denken…

Keine Ahnung, was Herr Roth denkt.

Vermutlich denkt er. Irgendwas. Dass er auch nur im Ansatz darüber nachgedacht hat, wie man diesen Prozess journalistisch “top” begleitet, darf man getrost in Frage stellen. Und wenn das so gewesen sein sollte, war er leider nicht erfolgreich.

Lordsiegelbewahrer der gepflegten Bratwurstberichterstattung

(…)Terminberichterstattung, Fasnacht, Vereine, Bratwurstjournalismus und “deshämmerschunimmersogemacht” bestimmen die journalistische Minderleistung dieser ehemals geachteten Zeitung.                                     http://www.pushthebutton.de/2011/06/01/das-drama-der-journalistischen-bedeutungslosigkeit-der-fall-kachelmann-ist-beispielhaft-fur-den-fall-des-mannheimer-morgens/

Anmerkung: Lesenswert!

 1.6.CDU Kachelmann-Prozess soll politisches Nachspiel haben

 Für Opfer sexueller Gewalt sei eine Medienschlacht wie im Fall Kachelmann entmutigend. Die CDU will die Berichterstattung deshalb einschränken – notfalls per Gesetz. http://www.welt.de/politik/deutschland/article13406670/Kachelmann-Prozess-soll-politisches-Nachspiel-haben.html

1.6. Und das wollen Journalisten sein? In der Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess haben sich ein paar Publizistinnen besonders hervorgetan. Sie überschritten Grenzen, sind aber offenbar mit sich im Reinen. Das verheißt nichts Gutes. Mehr: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kachelmann-prozess-in-den-medien-und-das-wollen-journalisten-sein-1635503.html

Anmerkung: Die FAZ als Richter über Kollegen!

1.6. “Strafprozess zum Sittentribunal umfunktioniert”

Das Urteil gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann beschäftigt bundesweit die Leitartikler. Harsch kritisieren sie Gericht, Verteidigung und Berichterstattung – und mahnen die Grundsätze des Rechtsstaats an.                                                              http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:pressestimmen-strafprozess-zum-sittentribunal-umfunktioniert/60059630.html

1.6.  Was nun, Herr Kachelmann?

Jörg Kachelmann ist nach einem neun Monate dauernden Prozess von den Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen worden. Wie sieht seine berufliche Zukunft aus? Hat er überhaupt noch eine? News.dehat mit einem PR-Experten gesprochen.                                                                      http://www.news.de/medien/855183710/was-nun-herr-kachelmann/1/

1.6.  Am Mittwoch, 1. Juni 2011, lädt die Frauenbeauftragte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Sprich darüber! Weibsbilder – Mannsbilder in Geschichte, Kultur und Medien“ zum öffentlichen Vortrag von Sven Schmalfuß M.A., Studieneinheit Gender Studies und Public Health, Universität Regensburg, ein. Schmalfuß referiert zum Thema “Von Lucretia bis Kachelmann: Vergewaltigung im Spiegel der Kultur”.

 Vergewaltigungen waren schon immer mehr als ein „simples“ Gewaltverbrechen; mehr als die sexuelle Inanspruchnahme einer Person gegen deren Willen.

 Jenseits der nicht herunterzuspielenden persönlichen physischen und psychischen Schäden des Opfers, öffnen sich noch weitere Dimensionen, die vor allem in der kulturellen Spiegelung von Vergewaltigung offenkundig werden.

 Vergewaltigungen sind auch immer Ehrverletzungen, Besitzinanspruchnahmen und/oder Racheakte. Hierbei ist aber durchaus ein Wandel in der öffentlichen Wahrnehmung zu sehen. Der Art, Stärke und den Richtungen dieses Wandels durch die Jahrhunderte nimmt sich dieser Vortrag an.

 Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Raum 106 des Hauptbaues der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Auf der Schanz 49, Ingolstadt).

 Quelle: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Anmerkung: Ausgerechnet die Katholischen, deren Priester unzählige Kinder und Jugendliche missbraucht, vergewaltigt und geprügelt haben, veranstalten einen solchen Abend. Genau nach dem Freispruch. Das ist Nachverurteilung pur!

1.6. Den Gutachtern wurde das Feld überlassen

 dieStandard.at:  Frau Breiter, gestern wurde das Urteil im Fall Kachelmann verkündet. Hat es sie überrascht?

 Marion Breiter: Nein. Ich hab einen Freispruch erwartet, die Medienberichte waren klar auf Seiten des Angeklagten. Das ist oft ein Indiz dafür, wie das Urteil tatsächlich ausfällt. Außerdem haben die Gutachter der Verteidigung quasi den Prozess geführt. Der Richter hat sich sehr zurückgenommen und mehr oder weniger den VerteidigerInnen und ihren Gutachtern das Feld überlassen. Insofern war es zu erwarten, dass es im Sinne der Verteidigung ausgeht.

 Die Gutachter der Verteidigung waren alle einhellig der Meinung, dass sich die Klägerin die Verletzungen selber beigebracht hat, während die Gutachter, die nicht von der Verteidigung bestellt waren, diese Frage offen gelassen haben: Es könnte Selbstverletzung gewesen sein oder sie könnten auch von jemand anderem stammen. Letztendlich ist man nach 44 Verhandlungstagen und neun Monaten dort gelandet, wo solche Prozesse meistens landen: Aussage steht gegen Aussage. http://diestandard.at/1304553372404/Expertin-ueber-Kachelmann-Den-Gutachtern-wurde-das-Feld-ueberlassen

Anmerkung: die Standard.at – Aktuelle Nachrichten und Informationen von Österreichs erstem und einzigem Online-Medium von Frauen für Frauen. Österreichs Pendant zu Emma – und genauso militant- voreingenommen und männerfeindlich! 

1.6. Kachelmann – Das Ende mit Schrecken

Kachelmann, – noch vor einem Jahr stand der Name für originelle Wettermoderation. Heute ist er untrennbar mit dem Verdacht der schweren Vergewaltigung verbunden. „In dubio pro reo“, lautete der Urteilsspruch am 31. Mai 2011, der aus Jörg Kachelmann zwar einen freien Mann machte, aber zugleich einen, dem der böse Verdacht wie Teer auf der weißen Weste haften geblieben ist.
„Im Zweifel für den Angeklagten.“
Gut so. Unschuld muss geschützt werden, auch wenn Zweifel bleiben.
Aber war er’s nun oder war er’s nicht? Tat er’s oder tat er er’s nicht? Hat sie die Wahrheit gesagt oder gelogen? Ist er der Täter oder sie Täterin?
Fragen, die das Mannheimer Gericht nicht klären konnte und auf die eine Schar der
renommiertesten Kriminologen, psychologischen Gutachter Deutschlands nebst zahlreicher Zeugenbefragungen keine eindeutige Antwort fanden.

(…)Für mich stellt sich allerdings die höchst interessante Frage, wie viel an der „Causa Kachelmann“ Ergebnis jahrzehntelanger Politpropaganda ist, die aus Frauen Opfer und aus Männern Täter machte und weiterhin macht.

(..) Dass Frauen, die sich als Gewaltopfer bekennen, oftmals lügen, ist zwar international in beeindruckenden Studien erforscht und dokumentiert.                                                                              Auch in Deutschland waren sich z. B. 2005 in einer Untersuchung „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ „alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.“

„Nach Bewertung der polizeilichen Sachbearbeiter sind fast zwei Drittel (64 %) der […] Verfahren ‚eher‘ oder ‚mit hoher Wahrscheinlichkeit‘ Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen.“ (kiforum2005_elsner.pdf)
Wahrhaben will man diese Möglichkeit aber selten.                   http://www.karin-jaeckel.de/medien/pdf/Kommentar_Kachelmann_EndeMitSchrecken.pdf

1.6.  Jörg Kachelmann: Geteiltes Echo nach dem Freispruch

Der Regensburger Strafrechts-Professor Henning Ernst Muellersprach von «viel Kritikwürdigem an dieser Verhandlung». Die Staatsanwaltschaft sei «zu weit» gegangen, indem sie viele Informationen an die Presse gegeben habe. «Hart an der Grenze des Erträglichen» sei auch gewesen, dass Zeuginnen von der Presse außerhalb der Hauptverhandlung Geld für Interviews angeboten wurde.

Die Juristin Monika Frommel, Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, fällte ein vernichtendes Urteil: «Wir haben einen schrecklichen amerikanisierten Medienprozess erlebt.» Der Freispruch für Jörg Kachelmann sei «zwingend, angesichts der schlechten objektiven Beweislage und angesichts der Aussage der Opferzeugin», sagte sie im Südwestrundfunk.

Medienanwalt Christian Schertz forderte, den Umgang der Justiz mit den Medien zu prüfen. In der SWR-Talkshow «2+Leif» sagte er laut einer Mitteilung des Senders: «Wir werden prüfen müssen, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, wo der bloße Vorwurf eines Fehlverhaltens zu einer derartigen Vernichtung bereits vor dem Urteil führt.» Bei dem Prozess hätten eigentlich alle versagt. http://www.superillu.de/aktuell/Reaktionen_auf_Kachelmann-Freispruch_2038784.html

Anmerkung: Natürlich wissen Schwarzer und Konsorten auch etwas dazu zu sagen!

1.6. Kachelmann und die Desinformations-Industrie

Was bleibt nach dem Gerichtsfall um Jörg Kachelmann? Nichts. Oder anders gefragt: Welcher Medienkonsument wäre fähig, einem uninformierten ausländischen Besucher zu erzählen, worum es im Prozess gegen den Medienunternehmer und Wettermoderator gegangen ist? Gewiss, im kleinen Kern ist die Sache klar: Eine ehemalige Freundin hatte Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt. Darum der Prozess. Aber darüber hinaus? Was steht fest?

Praktisch nichts. Und dies trotz einer höchst intensiven Berichterstattung seit mehr als einem Jahr. Die Unmenge an Informationen, die in die Öffentlichkeit floss, steht in krassem Missverhältnis zu den wenigen Nachrichten, die man als verlässlich bezeichnen darf. Der Fall Kachelmann gleicht einer Bankrotterklärung der Informationsindustrie oder zumindest jener Medien, die sich auf die Affäre stürzten.  http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/kachelmann_und_die_desinformations-industrie_1.10775371.html

  2.6. Nicht einmal jetzt mochte dieses Gericht dem Angeklagten die Würde zurückgeben, die es ihm in den vergangenen neun Monaten genommen hat. Es lässt zähneknirschend von ihm, wie ein wildes Tier, das man von seiner Beute zerrt. Und der Angeklagte bleibt zurück, frei, aber fürs Leben beschädigt.

(..) Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge machte dem berüchtigten Wort von der Staatsanwaltschaft als “Kavallerie der Justiz” alle Ehre und rechtfertigte sein Vorpreschen gegen den Angeklagten durch eine aggressive Öffentlichkeitsarbeit: Kachelmann saß gerade eine Woche in Haft, da wussten die Zeitungen schon, was das angebliche Opfer der Staatsanwaltschaft erzählt hatte. Und so ging es neun Monate lang weiter. Bis zu Oltrogges Plädoyer, das er in der Presse mit den Worten ankündigte, es würden neue “pikante Details” aus Kachelmanns Liebesleben enthüllt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766276,00.html

1.6.Richter orientierten sich über Internetforen

Wir dokumentieren einen Auszug aus der gestrigen, im Wege einer Pressemitteilung (!) veröffentlichten Urteilsbegründungim Fall Kachelmann:

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Offenbar waren Mitglieder der Kammer fortgesetzt im Internet unterwegs gewesen, um sich ein Bild von der “Außenwirkung” des Verfahrens zu verschaffen. Oder aber vom Pressereferenten des Landgerichts gebrieft. Dazu meinte der ehemalige Verwaltungsrichter und Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz (SPD) laut stern.de in den Passauer Neuesten Nachrichten:

… die Medien seien in dem Mannheimer Prozess “bedient und instrumentalisiert worden”. “Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger – alle wollten den Medienprozess.” Jetzt gebe es nur Verlierer und Opfer.

Wir zitieren dazu eine weitere Passage aus den mündlichen Urteilsgründen:

Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen. Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.

Das lassen wir einmal unkommentiert so stehen.http://reg4tel.net/2011/06/01/richter-orientierten-sich-uber-internetforen/

1.6. Die Angst der Richter vor dem klaren Wort

Die Begründung dieses Urteils allerdings: wie befürchtet. Viele Gerichte pflegen in solch unklaren Fällen den Mann zwar freizusprechen, die Frau aber, die den Prozess angestrengt hat, unbeschadet zu lassen, selbst wenn sie der Lüge überführt ist. Das ist eine unerträgliche Situation, wie der Fall Kachelmann exemplarisch belegt.

Einem Unschuldigen mitzugeben, dass man keineswegs von seiner Unschuld überzeugt sei und dass er zeitlebens als potentieller Vergewaltiger gelten werde – was soll das? Einer Frau hinterherzurufen, den Verdacht, sie sei eine rachsüchtige Lügnerin, werde sie nie mehr los – den Beweis dafür trat das Gericht selbst an. Nach der Urteilsverkündung soll sie getobt, gegen Möbel getreten und ihren Anwalt beschimpft haben.

Das Gericht versuchte einen Spagat, der nicht gelingen konnte. Es hätte genügend Anhaltspunkte gegeben zu sagen: Dieser Mann ist in eine lange vorbereitete Falle getappt. Das hätte aber zur Folge gehabt, dass man der Nebenklägerin möglicherweise strafbares Handeln hätte bescheinigen müssen, wie es die Verteidigung wünschte. Davor scheuten die Richter zurück.

Also sprachen sie von den “Grenzen menschlicher Erkenntnismöglichkeiten”, was grundsätzlich Respekt verdient, vor allem, wenn Aussage gegen Aussage steht. Doch der Königsweg heraus aus der Furcht vor dem klaren Wort ist eine solche Entscheidung nicht.            http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766105,00.html

1.6. Genug gestraft

Wenn Prominente am Pranger stehen, kommt es oft zu Medienprozessen und öffentlichen Vorverurteilungen. Manch ein Angeklagter ist „erledigt“, noch bevor die Richter ihr Urteil gefällt haben. Doch Freispruch ist Freispruch – da darf kein Makel haften bleiben.

Noch vor wenigen Jahren war es unüblich, über Ermittlungsverfahren überhaupt zu berichten. Denn ermittelt wird schnell, ein Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung, auch einer Gewalttat ist schnell bei der Hand. Aber viele Ermittlungen werden ebenso schnell wieder eingestellt. Wenn freilich Anklage erhoben wird, die Maschine der Justiz heiß gelaufen ist, dann ist sie nur noch schwer zu stoppen.

Wer dann schon früh öffentlich vorgeführt wird, der steht am Pranger, gilt als schuldig. Die Nennung des Namens reicht. Hier soll mehr aushalten, wer ohnehin im Rampenlicht steht. Er muss ertragen, dass über ihn berichtet wird. Wer der „öffentlichen Sache“ dient, ist selbst eine. So hat das Verfassungsgericht Prinzessin Caroline und dergleichen eine „Leitbildfunktion“ zugesprochen; Prominente bieten demnach „Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen“.                      http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/kachelmann-prozess-genug-gestraft-1642376.html

1.6. Schweizer Medien begrüßen Freispruch – und Kachelmann twittert

Schweizer Medien haben am Mittwoch den Freispruch für TV-Moderator Jörg Kachelmann weitgehend als gerechtfertigt bezeichnet. Wo sich der 52-Jährige einen Tag nach dem Mannheimer Urteil aufhielt, wollte sein Sprecher in Zürich am Mittwoch nicht sagen. «Aber er arbeitet für Meteomedia», hieß es.

Kachelmann hatte das Wetter-Unternehmen mit Sitz in der Schweiz 1990 gegründet. Zur ARD, wo er jahrelang das Wetter moderiert hatte, werde er vorerst aber nicht zurückkehren. Für die Boulevardzeitung «Blick» gab es keine Anzeichen, dass sich Kachelmann über seinen Freispruch gefreut habe. Seine Pose nach dem Urteil habe «eingeübt, ausgedacht» gewirkt. «Als wolle er um keinen Preis Freude zeigen oder triumphieren. Es scheint, als hätte Kachelmann sich seine Reaktion im Falle eines Freispruchs ganz genau überlegt.»

(…) Kachelmann selbst wetterte noch am Tag seines Freispruchs über Twitter gegen Burda und Springer. Beide Verlage hatten während des Prozesses mehr oder minder Position für die Ex-Freundin und Nebenklägerin bezogen, die im Burda-Verlag erscheinende Illustrierte “Bunte”  hatte  Interviews mit Kachelmanns Ex-Geliebten veröffentlicht, die im Gericht als Zeugnnen auftraten.                                                      http://www.wz-newsline.de/home/panorama/specials/der-fall-kachelmann/schweizer-medien-begruessen-freispruch-und-kachelmann-twittert-1.674442

1.6. Hart aber fair: 01.06.2011, Kachelmann: Freispurch vor Gericht, aber lebenslänglich vor der Öffentlichkeit?    http://mediathek.daserste.de/podcast/443240_hart-aber-fair-zum-mitnehmen/7337520_hart-aber-fair-01-06-2011-kachelmann-freispurch

1.6.  Justizministerin: Verfahren in Talkshows verlagert

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die Rolle der Medien im Fall Kachelmann: “Rechtsstaatliche Verfahren drohen ausgehebelt zu werden, wenn die Beweisaufnahme vom Gerichtssaal in Talkshows verlagert wird”, erklärte sie im Gespräch mit der “Passauer Neuen Presse”. Die Unschuldsvermutung sei in Gefahr, wenn Medien ihr Urteil lange vor dem Richterspruch fällen würden. Die Entscheidung der Mannheimer Richter lobte sie: “Das heutige Urteil stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der deutschen Justiz.”

Journalist Leyendecker: Schwarzer hat Renommee verloren

Der Journalist Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung kritisierte im Deutschlandfunk die Rolle der Medien und einiger Berichterstatter im Fall Kachelmann: “Das Interessante ist ja auch, dass mittlerweile Gerichtsreporter auch Talkshowbewohner geworden sind”, sagte er. Über Alice Schwarzer sagte er, sie habe aus seiner Sicht jegliches journalistisches Renommee verloren. “Die war ja nicht Berichterstatterin, sondern die hat sich selbst zum Mittelpunkt gemacht.” Die Journalistin habe sich nicht an die journalistischen Grundsätze wie Objektivität gehalten, sagte er.

http://www.stern.de/tv/sterntv/geteiltes-echo-nach-dem-urteil-das-sind-die-reaktionen-auf-den-kachelmann-freispruch-1690973.html

1.6. Mal im Ernst: Wer wollte nach Jörg Kachelmanns Freispruch noch mal die bekannten Ansichten Alice Schwarzers hören? Selbst Sandra Maischberger schien unglücklich über die Besetzung ihres Talks zu sein – doch sie hatte der thesenfreudigen Diskutantin wenig entgegenzusetzen.

Hätte Sandra Maischberger oder irgendwer aus ihrer Redaktion am Dienstag in der Schlange vor dem Landgericht Mannheim angestanden, um beim Urteil im Fall Kachelmann live dabei zu sein, sie hätten eiligst die Gästeliste für den Abend über den Haufen geschmissen. Denn spätestens um 5 Uhr in der Frühe war klar: Mit Alice Schwarzer ist kein Blumentopf zu gewinnen.

Man hätte sich gewünscht, dass Seidling für den Abend ein letztes Machtwort gesprochen und die Öffentlichkeit auch von der Ausstrahlung der Maischberger-Talkrunde ausgeschlossen hätte.                                    http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,766054,00.html

1.6. Hier die gröbsten Ärgernisse.

Ärgernis Nr. 1 – das Nachtreten gegen den freigesprochenen Jörg Kachelmann in der Urteilsbegründung: Der Angeklagte werde mit dem Verdacht entlassen, ein „potenzieller Vergewaltiger“ zu sein, die Nebenklägerin müsse damit leben, als „potenziell rachsüchtige Lügnerin“ zu gelten, so der Vorsitzende Richter.

Es ist beispiellos, dass die Mannheimer Richter in ihrer Urteilsbegründung dem Freigesprochenen nachträglich den Makel des üblen Verdachts anheften wollen. Jeder hat so lange als unschuldig zu gelten, bis er von einem Gericht für schuldig erklärt wird. So gesehen gibt es juristisch keinen „Freispruch zweiter Klasse“: Freispruch heisst unschuldig! Auch ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die „Wahrheit“ herauszufinden, sondern zu schauen, ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen. Das war hier nicht der Fall, weswegen das Urteil lauten musste: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Noch einmal ganz klar: Laut richterlichem Urteil hat Kachelmann als unschuldig zu gelten. Punkt. Weiterlesen: http://newsbloggers.ch/2011/06/01/jorg-kachelmann-ist-unschuldig-ende-eines-bizarren-prozesses/

1.6.«Frau Schwarzer hat vom Prozess keine Ahnung gehabt»

Zum großen Alleinunterhalter bei Markus Lanz schwang sich derweil Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn auf. Der eloquente Rechtsanwalt nahm dem Moderator geradezu das Heft aus der Hand, während er die Fernsehbühne nutzte, um zum großen Rundumschlag gegen seinen Vorgänger, die Medien und Alice Schwarzer auszuholen.

«Frau Schwarzer ging es, wie bei allen ihren Anliegen, immer um sich selber», befand Schwenn. Vom Prozess selbst habe sie keine Ahnung gehabt. «Sie glauben doch nicht, dass die Leser der Bild-Zeitung glauben, was Frau Schwarzer schreibt.» Diese habe sich vom Springer-Blatt lediglich instrumentalisieren lassen.

Die Retourkutsche von Schwarzer ließ nicht lange auf sich warten, wenn auch im anderen Programm: «Mit einem tüchtigen Anwalt wäre es anders gelaufen», kritisierte die Bild-Kolumnistin Schwenns Vorgehen. Dessen Strategie sei es ja gewesen, zu suggerieren, dass einfach alles nicht stimme.

Auch für den freigesprochenen Kachelmann hatte die Feministin, kaum überraschend, wenig warme Worte übrig und attestierte ihm eine «Neigung zu menschenverachtender Manipulation von Frauen». Dass Kachelmann zudem während des Prozesses geheiratet habe, sei mindestens «geschmacklos», ja «unappettilich» gewesen.    http://www.news.de/medien/855183570/kachelmann-und-kein-ende-insicht/1/

1.6.Ein kafkaeskes Urteil

Leser Sepand Momtahen erkennt erschreckend viele Parallelen zwischen dem Freispruch “zweiter Klasse” für Wettermoderator Kachelmann und dem “Prozess” von Franz Kafka.

Kennen Sie Kafkas Prozess? Das gesamte Verfahren gegen Jörg Kachelmann, vor allem das Auftreten der Anwälte, das Verhalten der Presse und die wenigen Zitate, die von den Richtern an die Öffentlichkeit drangen, könnten bisher unentdeckte Fragmente aus Kafkas Werken sein.                                                                                            http://www.zeit.de/gesellschaft/2011-06/leserartikel-kachelmann-kafka

1.6. Jörg Kachelmann twittert

Kachelmann – oder derjenige, der in seinem Namen schreibt – attackiert damit den Burda-Verlag. Der hatte mehrfach und intensiv über den Verlauf des Vergewaltigungsprozesses berichtet. In der „Bunten“ waren etwa Interviews mit Frauen zu lesen, die behaupteten, ein Opfer Kachelmanns geworden zu sein und detailreich darüber berichteten. Kachelmann, so darf man annehmen, wird von der Berichterstattung wenig angetan gewesen sein.

(…) Die Rückkehr des Schweizers in die Normalität verläuft somit nicht eben reibungslos. Kachelmann will ab sofort wieder für den von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia arbeiten. Doch ein Schatten des Prozesses wird an ihm haften bleiben. Zwar hatten die Richter ihn wegen Beweismangel freigesprochen, das aber nicht ohne das Urteil in ihrer Begründung einzuschränken.                                                                                             http://politik-news.net/jorg-kachelmann-twittert/

1.6. In der Ausgabe vom 1. Juni fragte sich “Blick” “Wie lange hat Kachelmann für diese Pose trainiert?” Der Titel bezieht sich auf das Bild links. Der Medienprofi hat auch sein Verhalten bei der Urteilverkündung genau überlegt. Das Verhalten im Gerichtssaal bei der Urteilsverkündigung war immer beherrscht, so als wolle er bewusst keine Signale der Enttäuschung oder des Triumpfes vermitteln. Beim Verlassen durch die Tiefgarage im Landgericht wusste Jörg Kachelmann, dass er von unzähligen Fotografen “gejagd” wird. Der Wettermoderator sass still auf dem Rücksitz, den Kopf in beide Hände gestützt. Ich glaube nicht, dass er dies eingeübt hat. Doch hatte er sich diese Pose sicherlich ausgedacht. Mit diesem Bild vermittelt er ebenfalls weder Triumpf, Freude noch Enttäuschung. Er wirkt gefasst. Die Hände fassen das Gesicht .http://www.rhetorik.ch/Aktuell/11/05_31a/index.html

Anmerkung :Natürlich ist die Ausgabe des Blick im Nirwana verschwunden! Fehler 404: Seite nicht gefunden

1.6. Kachelmann: Lebenslänglich Medienopfer?

Der “Prozess des Jahres” gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat am Dienstag seinen Höhepunkt erreicht. Nach monatelanger Verhandlung kam es zur Urteilsverkündung. Das Medieninteresse daran war erwartungsgemäß enorm. Und es gab wieder die Bilder, die bereits seit Prozessbeginn zu sehen waren: Kachelmann im Auto, sein Anwalt im Auto, viele Reporter mit Mikrofonen und Kameras auf der Jagd nach einem Statement oder einem Bild. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/kachelmann191.html

1.6. Die Tageschau hat sich bewusst zurückgehalten. Wir haben den Fall erst bei Anklageerhebung aufgegriffen, dann den Prozessauftakt und das Urteil als großen Reporterbericht gemacht, die Plädoyers waren gediegene Wortmeldungen. C’est tout. Keine Frage, dieser Prozess war ein Nachrichtenthema. Denn abgesehen vom hohen Gesprächswert des Falls, hat die Diskussion über den Umgang der Justiz mit Fällen sexueller Gewalt längst den Tellerrand des Mannheimer Gerichts überschritten. Aber mehr Berichterstattung musste aus meiner Sicht nicht sein. http://blog.tagesschau.de/2011/06/01/kachelmann-das-urteil-in-der-tagesschau/

Anmerkung: Kai Gniffke schreibt dann weiter dieser Beitrag wäre reine Selbstbeweihräucherung! Das einzig wahre Wort  , die ganze ARD hat sich- in der Causa Kacheklmann- extrem mies verhalten! Und Herr Möller? Wenn ich an den denke, dann spüre ich noch immer seinen Zeigefinger, den er mir in die Schulter geschlagen hat! 

1.6.Folgt Streit um Entschädigung?

Mit welcher materiellen Entschädigung kann er nach dem Freispruch für seine 132 Tage in Untersuchungshaft rechnen?

Pro Tag gibt es 25 Euro, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Das ist nicht gerade üppig, allerdings kann jeder, der unschuldig in Haft war, auch Verdienstausfall bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft geltend machen.

Bei normalen Angestellten, die während der Haft kein Gehalt mehr von ihrem Chef bekommen, ist dies leicht zu beziffern. Kniffliger wird es bei Unternehmern. Nach den Worten von Kruse müssen sie schlüssig beziffern, wie hoch der wirtschaftliche Schaden durch ihren unfreiwilligen Aufenthalt im Gefängnis war. Gegen den Bescheid, den die Generalstaatsanwaltschaft letztlich festsetzt, kann man klagen.                          http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Folgt-Streit-um-Entschaedigung-_arid,257121.html

2.6.Bei Maischberger wurde der Fall Kachelmann im Interesse der Frauen-Rechtlerin Alice Schwarzer praktisch noch einmal verhandelt.

Mein Eindruck: Ein wesentliches Argument wurde offenbar sowohl während des Prozesses als auch in der Talkshow ausgelassen. Wenn das Vorleben von Herrn Kachelmann nämlich nichts weiter als ein lockeres Leben eines Casanovas war, der immer mehrere Pfeile im Köcher hatte, Geliebte in Reserve, dann hatte er es logischerweise nämlich nicht nötig, bei einer einzelen Geliebten Gewalt anzuwenden, um sich Sex abzuholen. Er sagte aber aus, dass dieser Sex einvernehmlich stattfand, bevor er ein mutmaßliches Drängen der Geliebten, die Beziehung zu konkretisieren, mit der Wahrheit konterte, diverse andere Geliebte zur Verfügung zu haben. Er wollte die Frau dann lieber los werden. Darin sehe ich ein Motiv der Frau, sich zu rächen.

Kachelman hat mit der gleichen jovialen Art, die ihn als Wetter-Experte beliebt gemacht hatte, auch seine Geliebten behandelt. TV-Publikum und diese Frauen liegen auf einer Linie. Darum fielen ihm Eroberungen leicht, wurden ihm auch leicht gemacht. Kachelmann blieb echt, auch als Casanova oder meinetwegen auch “Schwerenöter” (Wir erleben zurzeit eine Inflation dieses Begriffes, es gibt offenbar zu viele).

Darum komme ich zur Schlussfolgerung, dass Kachelmann tatsächlich unschuldig ist, keine Gewalt angewendet hat und die einzige Aussage, die er zum Prozess gemacht hat, wahr ist. Er hatte es nicht nötig, Sex zu erzwingen. Aber gerade das stachelte die düpierte Geliebte auf. Frauen wollen die Ausschließlichkeit, die ich oben als Ideal beschrieben habe, um sich selbst zu verwirklichen und müssen extrem denken, oder wie hier handeln, wenn sie um dieses Ziel betrogen werden, weil der Partner ein Lügen-Gebäude errichtet hat und gar nicht interessiert ist. http://internet-schreibtisch.blogspot.com/2011/06/casanova-kachelmann.html

2.6. Treffender hätte ein Psychogramm für Kachelmann gar nicht aussehen können.  Eine ganz zentrale Thematik lautet „eine Seele tröstet die Traurigen“, was als Lebensbeauftragung bisher immer nur sehr einseitig vom Datengeber erfüllt worden ist, nämlich mit wechselnden Liebesverhältnissen, was nicht tröstlich war für die Betroffenen.  Hier gibt es noch einiges zu lernen, nämlich die Entwicklung anzutreten vom ganz jugendlichen, egoistischen Verständnis zu tieferer Reifung durchzudringen                                                 http://blog.tierkreispsychogramm.de/2011/06/jorg-kachelmann-psychogramm-nach-tierkreismethode-wettermoderator-geb-15-7-1958-in-lorrach-geburtszeit-unbekannt/

2.6.Kachelmann-Freispruch: Ex-Geliebte denkt über Revision nach

Als Nebenklägerin und Haupt-Belastungs-Zeugin hat die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann in dessen Vergewaltigungs-Prozess eine tragische Figur eingenommen. Der Freispruch von Jörg Kachelmann – wenn auch nur aus Mangel an Beweisen – ist für sie ein schwerer Schlag.

Die Radio-Moderatorin ist fortlaufend krank geschrieben.

„Meiner Mandantin geht es nach dem Urteil sehr schlecht. Sie muss die Worte des Gerichts jetzt erst mal verarbeiten“, sagte ihr Anwalt Thomas Franz (45) jetzt der Bildzeitung und stellt in Aussicht, dass sich die Nebenklägerin den Weg der Revision überlege.

„Der Vorsitzende sagte, dass die Kammer von der Unschuld des Herrn Kachelmann nicht überzeugt ist, es war ein Freispruch zweiter Klasse!“  so Thomas Franz. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.                                http://netplosiv.com/201156738/kriminalitaet/kachelmann-freispruch-ex-geliebte-denkt-ueber-revision-nach

Anmerkung: Lauter Theater der Dame, sie hat immer gearbeitet und es geht ihr schlecht, wenn es gerade passt. Im Nebenraum des Gerichtssaals konnte sie noch temperamentvoll toben, gegen Möbel treten  und schimpfen!

2.6. Terre des Femmes kritisiert das Kachelmann-Urteil

http://www.tikonline.de/video/detail.php?nr=106872&rubric=Videosection

Anmerkung: Aber Achtung! Bevor Birte Rohles ihre Weisheit auslässt, darf man ewige Werbung ansehen!

2.6. Kachelmann geht juristisch gegen viele Medien in Deutschland vor, auch Schadensersatz und Schmerzensgeld sind möglich. Geld, das er brauchen kann. Seine Pflichtverteidigerin Andrea Combé wird aus der Staatskasse bezahlt. Als Angeklagter hatte er sich mit Reinhard Birkenstock und zuletzt mit Johann Schwenn aber noch einen der Top-Strafverteidiger geleistet. Die muss er selbst bezahlen. Stundensätze von 500 Euro und mehr sind in dieser Liga möglich, Schwenns Sätze aber, berichten frühere Mandanten, liegen ein Stück darunter. Weil der aber stets aus Hamburg angereist war, dürfte er trotzdem mit rund 4000 Euro pro Prozesstag zu Buche geschlagen haben. Zusammen mit außergerichtlichen Honoraren und denen für seine Medienanwälte wird ein sechsstelliger Betrag fällig, möglicherweise sogar in Höhe mehrerer hunderttausend Euro.
Folgen soll das Urteil allerdings auch auf politischer Ebene haben, jedenfalls nach dem Willen des Vorsitzenden im Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU). „Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird“, sagte der Abgeordnete der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. Kauder schlug vor, Auflagen für die Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich zu regeln, „soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereiterklären“. http://www.tagesspiegel.de/politik/freispruch-fuer-kachelmann-teure-unschuld/4247190.html

2.6.  Freispruch! Die Kosten trägt die Staatskasse! Weiter wird Kachelmann für die erlittene Untersuchungshaft von 132 Tagen, mit 25.- Euro pro Tag, also 3300.- Euro entschädigt. Für Kachelmann gab es nur die besten Anwälte und sogar einen Medienberater soll er gehabt haben. Über 40 Verhandlungstage hat man gebraucht um einen in dubio pro reo Freispruch zu erzielen. Welche vergewaltigte Frau traut sich noch, nach diesem Urteil, überhaupt dies zur Anzeige zu bringen? Auch auf den Prozess in New York dürfen wir gespannt sein, denn auch dieser Mensch spricht von einvernehmlichen Sex. Die Betroffenen werden vor Gericht in die Mangel genommen und als Lügnerin hingestellt.

In dubio pro reo ist käuflich: Ein Angeklagter ohne dicke Geldbeutel für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller, da hätten 5 Tge gereicht. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich. Darüber kann man sich durchaus sorgen machen.

Reiche, Hochgestellte und Abartige können sich die besten Anwälte leisten. Bei einem Freispruch zahlt der Staat die ganze Veranstaltung und das sind in diesem Fall wir alle.                                                             http://goldblogger.de/deutschland/gesetze/kachelmann-und-im-zweifel-fuer-den-angeklagten.html

Anmerkung: das hört sich aber schon stark nach Neid an! Dass die Staatsanwalt Mannheim, die Polizei Schwetzingen und ein fast gelähmtes Gericht dafür verantwortlich sind, wird in diesem Bericht nicht erwähnt! 

2.6. Der Fall Kachelmann und das seltsame Rechtsverständnis von Alice Schwarzer                             

Kachelmann wurde freigesprochen und Alice Schwarzer schreibt auf ihrem Blog von einem „Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“.

Nun ist aber gut, ging es mir durch den Kopf, als das Urteil gefällt wurde. Die mediale Schlacht um einen an sich bedeutungslosen Wetterfrosch hat nun ein Ende, dachte ich. Ich habe zwar noch mit Talkshows gerechnet, in denen das Thema rauf und runter diskutiert wird und sicherlich wird Kachelmann auch noch auftreten, um die mediale Endrunde zu diesem Thema einzuleiten.

Doch Alice Schwarzer möchte wohl mit ihrem Beitrag, „Ein Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“, daraus einen Dauerbrenner machen.

Zuerst jedoch meine persönliche Einschätzung zum Fall Kachelmann. Es gibt keine Beweise. Das Ermittlungsverfahren konnte nichts belastendes zu Tage fördern. Aussage stand gegen Aussage. Hätte es überhaupt zu einem Prozeß kommen dürfen?

Der Gutachterverschleiß war enorm, brachte aber keine Beweise für Kachelmanns Schuld. Im Gegenteil.

Gericht und Staatsanwaltschaft haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Die Urteilsbegründung ist in weiten Teilen eine Farce.

War er es oder war er es nicht? Schnell bildeten sich zwei Lager. Je mehr Fakten bekannt wurden, um so klarer wurde mir, dass man diesen Mann nicht schuldig sprechen kann.

Alice Schwarzer schreibt:

  • Dieser Freispruch mangels Beweise ist kein Freispruch, auf den der Angeklagte stolz sein kann. Denn die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters klang über weite Strecken wie die Begründung für einen Schuldspruch.

Es gibt keine Freisprüche zweiter oder gar dritter Klasse. Das der Richter eine unangemeßene Urteilsbegründung abgibt, spiegelt möglicherweise seine persönliche Überzeugung wieder, ist aber für die Justiz ein Schaden. Das Alice Schwarzer das Urteil für drittklassig hält, spiegelt nur ihre persönliche Meinung wieder und drückt ihr großes Missfallen über den Ausgang dieses Prozeßes aus. Weiterlesen: http://aristo.excusado.net/comments.php?y=11&m=06&entry=entry110602-225051

3.6.Revision ein Zeichen der Unbelehrbarkeit“…

Frommel:Auf nahezu null. Eine Revision wäre erneut ein Zeichen der Unbelehrbarkeit.

Prof. Dr. Monika Frommel

Die Strafrechtlerin ist seit 1992 Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Ihr Schwerpunktbereich sind die Kriminalwissenschaften. Im Jahr 2008 begründete Frommel das Zentrum für Rechtspsychologie, Kriminalwissenschaften und forensische Psychopathologie mit.

http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-urteil-revision-ein-zeichen-der-unbelehrbarkeit_aid_633684.html

3.6. Berufung gegen Kachelmann-Freispruch

Wetter-Guru war vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Der spektakuläre Prozess um Wetter-Moderator Jörg Kachelmann (52) ist noch nicht ganz zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Freispruch Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft gehe in Berufung um eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten. Der formale Beschluss dazu stehe aber noch aus, hieß es weiter. Das Gericht hat dann rund vier Monate Zeit, um die Urteilsbegründung zu liefern.

Kachelmann war am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Indizien reichten für die Richter nicht aus, um den Schweizer zu verurteilen.

Der Bundesgerichtshof muss das Urteil jetzt überprüfen. http://www.oe24.at/welt/Berufung-gegen-Kachelmann-Freispruch/30120468

3.6. Staatsanwaltschaft will Revision im Fall Kachelmann

Endloses Verfahren: Nach dem Freispruch für Jörg Kachelmanns aus Mangel an Beweisen will die Staatsanwaltschaft offenbar das gesamte Verfahren überprüfen lassen. http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13410519/Staatsanwaltschaft-will-Revision-im-Fall-Kachelmann.html

5.6.BILD am SONNTAG

Nach 43 Verhandlungstagen fiel dasUrteil über Jörg Kachelmannschnell. Drei Berufsrichter (zwei Männer, eine Frau) und zwei Schöffen (zwei Männer) waren imLandgericht Mannheim zusammengekommen, um endgültig über Schuld oder Unschuld des Wettermoderators zu entscheiden. Und wie BILD am SONNTAG erfuhr, mussten die Richter nicht lange diskutieren: Einstimmig, mit 5 zu 0 Stimmen, entschieden sie, Jörg Kachelmann (53) freizusprechen.                          http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html

Anmerkung: Woher weiss die BamS das, wenn nicht aus Staatsanwalts-oder Gerichtskreisen?

5.6 Kachelmann-Prozess: Freispruch und medienrechtliche Nachlese
Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung in erster Instanz freigesprochen worden. Der Fall hatte monatelang nicht nur die Öffentlichkeit und Strafjustiz bewegt, sondern auch das Medienrecht: Kaum ein Prozess in Deutschland war zuvor dem Spiel der Medien so ausgeliefert gewesen. Dies spiegelte sich auch in der mündlichen Urteilsbegegründung des Landgerichts Mannheim: Die Kammer beklagte, dass „im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten” worden seien. Kritisch sehen diese Aussage Kommentatoren im Beck-Blog und bei Internet-Law: Gerade die Medienstrategie von Staatsanwaltschaft und Gericht sei verfehlt gewesen und habe den Schaden erst (mit-) angerichtet. Politiker debattieren nun darüber, ob die Prozessberichterstattung besser kontrolliert werden muss.
AFP-Meldung zur Debatte über Rolle der Medien im Kachelmann-Prozess.

5.6. Kontroverse Dis­kussion zum Fall Kachelmann

Ausnahmsweise und auf Empfehlung eines Users habe ich mir auch die Sendung “Hart aber fair” zum Fall Kachelmann angeschaut.

Ein weiterer interessanter Punkt war die Erwähnung der Hochzeit (25:40 min.) Ur­su­la Schele fand es er­staun­lich, das man sich in die­ser Run­de so viele Gedanken um Jörg Kachelmann ma­chen und wie schlecht es ihm gehen würde. Sie habe in den Medien gelesen, das Herr Kachelmann geheiratet hätte und zwar eine junge Frau, die vom Alter her ihre Tochter sein könne, weswegen sie rege­recht schockiert war. Daraufhin fragte Ralf Höcker, was das eine mit dem ande­ren zu tun habe und wieso Frau Schele so schockiert über die Hochzeit wäre. Sie sei schockiert über die Tatsache, das da jemand mehrere Geliebte gleichzeitig habe, diesen Ehe, Kinder nebst Haus und Hof versprochen habe und das dürfe nun mal nicht sein. Ralf Höcker kon­erte, das habe sie wohl von Frau Schwarzer übernommen und da dieses eine unwahre Behauptung wäre, sei ge­gen sie e­ne einstweilige Verfügung beantragt worden, da Herr Kachelmann eben nicht mehreren Frau­en solche Verspre­hen gegeben habe.                                                                         http://femokratie.com/kontroverse-dis%C2%ADkussion-kachelmann/06-2011/#more-21122

5.6. Mit dem vorläufigen Freispruch für Jörg Kachelmann sitzen Fotografen und Agenturen auf teuer erwirtschafteten Bildern, die sie allenfalls nach einem Revisionsverfahren verwerten können. Während des Prozesses wurde die Publikation von seinen Anwälten umgehend und erfolgreich verhindert. Nun werden die “bösen Medien” beschuldigt, über Monate dem Freigesprochenen nachgestellt zu haben. Doch die Geschichte wird eine Fortsetzungen finden, mit einer Dokumentation, einem Spielfilm und einem Making -of.                              http://www.fotointern.ch/archiv/2011/06/05/fehlinvestitionen-in-kachelmann-nzz-die-dritten-und-wieder-einmal-femina/

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum:  06.06.2011

Kurzbeschreibung:

Revision der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat heute Revision gegen das Urteil der 5. Großen Strafkammer vom 31. Mai 2011 eingelegt. Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom heutigen Tag wird verwiesen.

Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt vom Tage der Urteilsverkündung an gerechnet rund 3 ½ Monate.

Dr. Hirsch
Richter am Landgericht (stellvertretender Pressereferent)

6.6. „Demnach sollen sowohl Thomas Franz, Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebten, als auch die Staatsanwaltschaft dem Gericht angesichts der mangelnden Beweise signalisiert haben, dass sie im Fall des Freispruchs nicht in Revision gehen würden. Im Gegenzug soll das Gericht angekündigt haben, in der Urteilsbegründung eine Abrechnung mit Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn, aber auch mit dem Wettermoderator vorzunehmen, um diesem die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zu erschweren. In der Tat hatte der Richter scharfe Kritik an Kachelmanns Top-Verteidiger Schwenn für dessen Verhalten im Prozess geübt und ihm “mangelnden Respekt” gegenüber allen Beteiligten vorgehalten.“

Dann aber muss etwas geschehen sein, womit niemand gerechnet hatte. Kaum war der Prozess zu Ende, soll es im Nebenraum des Gerichts zu einem heftigen Streit zwischen Kachelmanns Ex-Freundin und ihrem Verteidiger gekommen sein. Dabei soll die Frau nach Ohrenzeugenberichten darauf gedrängt haben, doch in Revision zu gehen. Insider vermuten, dass es in der Folge zu Gesprächen zwischen Anwalt Franz und der Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen kam und die Ermittler in Zugzwang gerieten.                                                                                                                                   Weiterlesen: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

6.6. Nach Kachelmann werden noch mehr Frauen schweigen…

Eine Vielzahl von Gutachtern, die Schwächen suchen, ein rauflustiger Verteidiger, der nach allen Richtungen keilt, um von seinem Mandanten abzulenken, und dazu die Verfolger am Internet-Pranger, die brutal die Privatsphäre der Nebenklägerin verletzen und verantwortungslos gegen sie hetzen, sind ein Szenario, das auch nervenstarke und selbstbewusste Frauen von einer Anzeige abhalten kann…. Wie in vielen Vergewaltigungsprozessen geht es ihnen darum, die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin zu erschüttern. Deswegen denken viele Opfer: Die Vergewaltigung war schon schlimm. Soll ich mich auch noch der Tortur einer Gerichtsverhandlung aussetzen?

Bisher gehen nur fünf Prozent zur Polizei. Nach dem Fall Kachelmann könnten es noch weniger werden.

Helmut Markwort…Tagebuch des Herausgebers http://www.focus.de/magazin/tagebuch/tagebuch-des-herausgebers-nach-kachelmann-werden-noch-mehr-frauen-schweigen_aid_634083.html

Anmerkung: Typisch Markworth, alles nachzubeten was Frau Riekel vortanzt….siehe Gastkommentar von ihr beim Focus: Gastkommentar zum Kachelmann-Urteil :Werden Frauen künftig schweigen?…

6.6. Die Staatsanwaltschaft hat sich entschlossen, im Fall Kachelmann Revision einzulegen. Der Moderator war vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.   http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-06/kachelmann-revision-justiz

6.6.  Kachelmann: Prozess geht weiter

Im Prozess um den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann ist kein Ende in Sicht. Letzte Woche sprach das Gericht in Mannheim Kachelmann frei, heute hat die zuständige Staatsanwaltschaft Mannheim Revision gegen den Freispruch eingelegt. http://www.videoportal.sf.tv/video?id=1d27cb9d-3d92-473a-9f74-9d4c429f53ca

6.6. Der Fall Kachelmann und die Medien

Im Zweifel für den Angeklagten. An diesen zentralen Grundsatz unseres Strafprozessrechts ist die deutsche Justiz gebunden. Was aber gilt für die Medien? Nicht selten ist ihr Urteil verkündet, lange bevor der Prozess begonnen hat, und im Unterschied zum Richterspruch lassen sich seine Folgen nicht etwa im Wege der Revision ungeschehen machen. Das Medienurteil ist im Bewusstsein der interessierten Öffentlichkeit verhaftet und hinterlässt dort seine Spuren.

Die Stimmung der Medien beeinflusst aber nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch das Strafverfahren selbst. Weder Richter und Staatsanwälte, noch die Verteidiger sind einfach nur Organe der Rechtspflege, wie das Gesetz es vorsieht, sondern sie sind Menschen in schwarzer Robe, an denen öffentliche Kritik nicht einfach abprallt. Unter noch stärkerem Medieneinfluss stehen die Zeugen, für die eine Gerichtsverhandlung in aller Regel nicht zur täglichen Routine gehört. Wie sehr die Medien einen Strafprozess und sein Ergebnis beeinflussen können, ist inzwischen durch eine Untersuchung der Universität Mainz empirisch belegt.

Diese Probleme der Gerichtsberichterstattung sind in der jüngeren Vergangenheit selten so deutlich zu Tage getreten wie im Fall Kachelmann. Der Fall ist nicht einfach ein Prozess, in dem es um den Vorwurf der Vergewaltigung geht, er ist ein Medienspektakel, bei dem das Mannheimer Landgericht nur noch ein Nebenschauplatz zu sein scheint. Ermittlungsakten, Zeugenaussagen und Gutachten werden veröffentlicht und interpretiert, lange bevor sie vor Gericht zur Sprache kommen.

Was richtet der Journalismus an, was richtet er aus? Und wo liegen seine rechtlichen Grenzen bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren? Über dieses Thema möchten wir mit Ihnen und unseren Experten aus Wissenschaft, Justiz und Medienpraxis im Rahmen unseres 11. Mainzer Mediengesprächs diskutieren. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen!                                                                                                                  http://www.mainzer-medieninstitut.de/veranstaltungen/dokumente/11_Mainzer_Mediengespraech.pdf

Anmerkung: Hoffentlich haben die Schnittchen, gesponsert von der Spardabank gemundet! Denn über das “Gespräch” wurde in der Presse nichts bekannt, da kann man suchen , soviel man will!

 7.6. Mit dem Freispruch von Jörg Kachelmann möchte sich die Mannheimer Staatsanwaltschaft nicht zufrieden geben. Wie bereits letzte Woche durchgesickert war, hat die Behörde nun tatsächlich Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Mit der Revision möchte die Staatsanwaltschaft an eine ausführliche, schriftliche Urteilsbegründung gelangen.

Ob das Urteil nun allerdings wirklich vom Bundesgerichtshof überprüft werden muss, ist damit noch nicht sicher. “Die Einlegung der Revision dient zunächst dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen”, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim. Die Staatsanwälte werden in der Begründung, die innerhalb von drei Monaten von Richterin Daniela Bültmann formuliert werden muss, nach Verfahrensfehlern suchen und unter anderem überprüfen, ob die Beweisführung stichhaltig war. Frühestens im Oktober kann dann durch Staatsanwaltschaft Lars-Torbe Oltrogge und Oberstaatsanwalt Oskar Gattner entschieden werden, ob der Fall vor einem höheren Gericht behandelt wird. http://www.gala.de/stars/news/148665/Joerg-Kachelmann-Revision-gegen-Kachelmann-Freispruch.html

7.6.Ein Freispruch ist ein Freispruch 

Der zuständige Gerichtspräsident be­ton­te, der An­ge­klagte und die Nebenklägerin würden mit einem nie mehr aus der Welt zu schaf­fen­den Ver­dacht, ihn als po­ten­ti­el­len Ver­ge­wal­ti­ger, sie als po­ten­ti­ell rachsüchtige Lügnerin, aus dem Ge­richts­saal ent­las­sen. Das tönt so, als sei Ka­chel­mann gar nicht wirk­lich frei­ge­spro­chen wor­den. So­wohl das deut­sche wie das schwei­ze­ri­sche Straf­recht kennt in­des­sen nur die Al­ter­na­tive Schuld­spruch oder Frei­spruch. Es gibt kei­nen hal­ben Frei­spruch. Wer „in dubio pro reo“ frei­ge­spro­chen wird, ist ge­nauso frei­ge­spro­chen, wie, wer auf Grund eines strik­ten Be­wei­ses als un­schul­dig gilt. Auf Grund der Un­schulds­ver­mu­tung liegt die Be­weis­last beim Staat, und kann der den Nach­weis einer Straf­tat nicht er­brin­gen, ist ein Frei­spruch un­ab­ding­bar. Des­halb ist auch die Be­mer­kung von Alice Schwar­zer völlig da­ne­ben, auf die­sen Frei­spruch könne sich Ka­chel­mann nichts ein­bil­den. Sie er­weckt nicht nur damit den Ein­druck, ei­gent­lich plädiere sie in sol­chen Ver­fah­ren für eine Um­kehr der Be­weis­last.  http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/ein-freispruch-ist-ein-freispruch/

7.6. RTL Bibelclip ‘Kachelmann-Prozess’

Gott deckt die Absichten der Herzen  auf! Urheber die katholische Kirche!                                    http://www2.evangelisch.de/artesia/rtl-bibelclip-kachelmann-prozess

Anmerkung: Wie bitte? Ausgerechnet die Katholischen?

7.6. Sonnengrüße von der Tanja May

Jörg Kachelmann hat heute Mittag über Twitter ein Dokument veröffentlicht, das einen interessanten Einblick in die journalistischen Methoden des Burda-Verlages bietet. Es ist nach seinen Angaben eine Nachricht, die die »Bunte«-Chefreporterin Tanja May zusammen mit einem großen Blumenstrauß an eine Zeugin verschickt hat. Darin bat sie die Zeugin darum, sie doch noch vor ihrer Aussage vor Gericht zu treffen.

Leider ist das Foto auf Twitpic jetzt gelöscht worden. Von wem oder warum, weiß ich nicht, jedenfalls nach Kachelmanns Angaben nicht von ihm selbst                             .http://www.stefan-niggemeier.de/blog/sonnengruesse-von-der-tanja-may/

7.6. Kachelmann – vorverurteilt durch die Medien?

Selten war das mediale Interesse an einem Prozess so groß, selten gab es so viele unterschiedliche Meinungen. Vorverurteilt durch die Medien – ein Skandal?        http://www.do1.tv/2011/06/07/kachelmann-vorverurteilt-durch-die-medien/

7.6. «Als Quotenzugpferd wäre Kachelmann interessant für Sender wie RTL»

Ein prominenter deutscher Medienpsychologe, Jo Groebel, erachtet ein TV-Comeback als möglich, wie er dem «Kurier» sagte, «weil Kachelmann die Öffentlichkeit braucht» – «vielleicht als Moderator einer Talkshow über persönliche Schicksalsschläge und grosse Dramen». Für eine solche Sendung sei Kachelmann geradezu prädestiniert.

«Die Chance ist da, dass Kachelmann nach einiger Zeit wieder im Fernsehen auftreten darf», sagt Knill. Ein TV-Comeback sei allerdings nur möglich, wenn das Verfahren in Mannheim abgeschlossen ist und nicht neu aufgerollt wird.

Laut Knill hat Kachelmann einen Promi- und Bekanntheitsstatus, der durch den international stark beachteten Prozess zusätzlich verstärkt wurde. Dieser Status sei ein Kapital, das Kachelmann nutzen könnte, um zum Beispiel ein Buch über seine Geschichte zu schreiben. Oder er könnte wieder als Moderator für das Fernsehen arbeiten. «Als Quotenzugpferd wäre Kachelmann interessant für deutsche Privatsender wie RTL», sagt Knill.                                                                                        http://www.derbund.ch/panorama/leute/Als-Quotenzugpferd-waere-Kachelmann-interessant-fuer-Sender-wie-RTL-/story/26447576?track

8.6.Das Gericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen – einige Medien offenbar nicht. Kachelmann wird zu Hause belästigt. Zudem kam jetzt ein Telegramm zum Vorschein, das Fragen aufwirft. Hier das Telegramm und Hintergründe.http://www.hegau-frau.de/index.php?article=2864&category=Hegau&NewsID=9202660

8.6. Nächste Runde

Der Streit zwischen Jörg Kachelmann und einigen großen Medienhäusern nimmt kein Ende: Der “Burda”-Verlag geht nun gerichtlich gegen Johann Schwenn, den Anwalt des Wettermoderators, vor. Der Vorwurf: Diffamierung.

Schwenn hatte nach dem Freispruch Kachelmanns vergangene Woche in der Talkshow Markus Lanz erklärt, Welte habe “jeden deutschen Chefredakteur von Bedeutung angerufen und versucht, ihn für eine negative Berichterstattung gegen Kachelmann zu gewinnen.” Schwenn sagte auf Anfrage, er “freue sich auf Weltes Glaubhaftmachung”.                                                         http://www.sueddeutsche.de/medien/fall-kachelmann-naechste-runde-1.1106618

9.6. KACHELMANN-INTERVIEW”Mich erpresst niemand mehr”

Jörg Kachelmann redet zum ersten Mal seit seinem Freispruch über sein Frauenbild, über wahre und falsche Freunde – und darüber, warum er heute Knastbrüdern mehr vertraut als Polizeibeamten.

Verhalten lächelnd tritt Jörg Kachelmann vor die Tür des kleinen Hauses, das er für ein paar Monate gemietet hat. »Sind Sie endlich angekommen?«, fragt er. Es war nicht ganz einfach, ihn zu finden in diesem Dorf im Ausland, wo er sich vor den Fernseh- und Fotokameras deutscher Reporter versteckt. Vor wenigen Tagen hat ihn das Landgericht Mannheim nach 43 Verhandlungstagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Prozess ist zwar noch immer nicht ganz zu Ende, weil die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt hat. Aber der 52 Jahre alte Kachelmann, der früher im Fernsehen das Wetter ansagte, ist wieder ein freier Mensch. Er bleibt auf der obersten Treppenstufe vor der Haustür stehen, so als wüsste er nicht, ob er die Besucher wirklich hereinbitten soll.

Ein kühler Wind weht ihm entgegen, über den Weiden und Wäldern rund um das Dorf liegt eine geschlossene Decke aus grauen Wolken. Weiterlesen : Seite 1-6   http://www.zeit.de/2011/24/DOS-Interview-Kachelmann/seite-1

9.6. Kachelmann will Seegrundstück in Kanada verkaufen

Hamburg – Der von der Anklage der Vergewaltigung freigesprochene Wettermoderator Jörg Kachelmann will sein Seegrundstück in Kanada verkaufen. Es solle 1,4 Millionen kanadische Dollar kosten, sagte Kachelmann der “Zeit” in seinem ersten Interview nach dem Freispruch.http://newsburger.de/kachelmann-will-seegrundstueck-in-kanada-verkaufen-21357.html

9.6. Im Prozess hat Jörg Kachelmann beharrlich geschwiegen. Nach seinem Freispruch meldet er sich jetzt zu Wort. In einem Interview mit der «Zeit» erläutert er seine Motive – und macht seinem Zorn Luft.

http://www.glanzundgloria.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/06/09/Schweiz/Joerg-Kachelmann-Es-gab-keine-Gewalt-in-meinem-Leben

9.6. All die Behauptungen über seine sogenannten Grenzerkundungen und Grenzüberschreitungen müssten aus der Welt geschafft werden. „Zivil- und strafrechtlich werde ich versuchen, alle Leute zu belangen, die das behauptet haben.“

Kachelmann kündigte zudem an, seine Erfahrungen aus dem Prozess in einem Buch aufzuarbeiten. „Es soll den Titel Mannheim tragen, Mannheim als Sinnbild des Elends.“ http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann–es-gab-keine-gewalt-in-meinem-leben-,1472782,8541070.html

9.6.Der deutsche Wettermoderator kündigte an, seine Erfahrungen aus dem Prozess in einem Buch aufzuarbeiten. Kachelmann will nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung um seine völlige Rehabilitierung kämpfen.         http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2761960/kachelmann-gab-keine-gewalt-meinem-leben.story

9.6. „Zivil- und strafrechtlich werde ich versuchen, alle Leute zu belangen, die das behauptet haben.“

Im Internet seien die Vorwürfe dokumentiert, sagte Kachelmann. „Alles, was deutschen, schweizerischen und amerikanischen Anwälten einfällt, möchte ich in die Schlacht werfen.“ Er werde aber nicht aus Deutschland fliehen, obwohl er diesen Rat häufig höre. „Aber resignieren und auswandern, so weit bin ich noch nicht. Ich will was unternehmen.“…                                                            http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-es-gab-keine-gewalt-in-meinem-leben_aid_635531.html

9.6. Kachelmann kämpft um seine Ehre

Im Prozess hat Jörg Kachelmann fast neun Monate lang beharrlich geschwiegen. Doch nach seinem Freispruch kündigt er nun einen umfassenden juristischen Gegenschlag an. Die Staatsanwaltschaft reagiert gelassen.                             http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/es-gab-keine-gewalt-kachelmann-kaempft-um-seine-ehre/4272292.html

9.6.  Kachelmann-Porträt: Kampfansage eines freien Mannes

Zornig und traurig mache ihn, dass der Prozess auch andere Menschen in seinem Umfeld belaste. „Meine Frau steht jetzt unter dem Generalverdacht, nicht nur jung, sondern auch blöd zu sein. Die Leute blicken Miriam an und sagen sich: die Arme.“

Die Wahrheit sei, dass er ohne ihre Intelligenz und ihre Entschlossenheit den Prozess nicht durchgestanden hätte. „Und dann gucken sie schnell, ob an ihrer Kehle ein Abdruck von einem Hundehalsband zu erkennen ist – weil in einigen Blättern ja stand, ich stünde auf Sado-Maso-Praktiken.“

Auch für seine über 80 Jahre alte Mutter sei es schwer, ebenso wie für seine acht und elf Jahre alten Söhne. „Die Kinder wurden in die ganze Sache hineingezogen, das war furchtbar.“                                                                                                                            http://www.wz-newsline.de/home/gesellschaft/leute/kachelmann-portraet-kampfansage-eines-freien-mannes-1.681651

13.6. Mich erpresst niemand mehr! 

ZEIT: Angenommen, Sie könnten die Zeit zurückdrehen und hätten jetzt die Gelegenheit, mit dem Psychiater über sich zu sprechen: Würden Sie es tun?

Kachelmann: Nein. Warum sollte ich mit einem Gerichtspsychiater sprechen? Ich habe keinen Sprung in der Schüssel. Viel interessanter wäre doch, zu erfahren, was psychologisch in der Frau vorging, die mich einer Tat beschuldigt, die ich nicht begangen habe. Die Nebenklägerin soll ja nach dem Urteil in einem Nebenraum des Gerichts erheblich randaliert haben. Sie soll ins Mobiliar getreten und ihren Anwalt angebrüllt haben: »Sie feige Sau!« Worauf ihr Anwalt nur wenig leiser zurückgab: »Erzählen Sie keinen Scheiß, Frau D., haben Sie nicht zugehört?«

ZEIT: Woher wissen Sie das?

Kachelmann: Dafür gab es Zeugen.                           http://www.zeit.de/2011/24/DOS-Interview-Kachelmann

 

14.6. Offener Brief

Jörg Kachelmann muss wieder das Wetter in der ARD moderieren

Jörg Kachelmann wurde vor 14 Tagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Nun ist es an der Zeit, Herrn Kachelmann auch zu rehabilitieren. Antifeminismus Weltweit – Sektion Deutschland – fordert die ARD auf, Herrn Kachelmann wieder die Moderation von „Das Wetter im Ersten“ zu übertragen.                                                                              http://www.antifeminism-worldwide.org/?p=432&de

15.6. Jörg Kachelmann Jetzt redet sie!

. Claudia D. (38), die langjährige Freundin von Kachelmann, die ihn bei der Polizei wegen Vergewaltigung anzeigte, hat 16 Monate lang geschwiegen. Bis jetzt! In BUNTE spricht sie zum ersten Mal über ihre Gefühle nach dem Freispruch und ihr Leben, das sich in einen Albtraum verwandelt hat. Bunte 25/2011

Anmerkung: Nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder dem Gericht hat sie gelogen. Nein, für eine 6-stellige Summe auch bei der Bunten!

Dazu passt: 

09.11.2011 Kachelmann siegt gegen vorgebliches Opfer: LG Köln verurteilt die Nebenklägerin Claudia D., die öffentliche Wiederholung von Beschuldigungen zu unterlassen.

Gegenstand des Verfahrens gegen Claudia D. war ein Interview, das das angebliche Opfer gegen ein erhebliches Honorar in der Zeitschrift BUNTE vom 16.06.2011 gegeben hatte. Darin beschuldigte sie den gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann erneut ganz massiv. Weiterlesen bei:     http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=189

16.6.Ein lächerlicher Wahnsinn

Was ging in Ihnen vor, als Sie das rosarote Blatt gelesen hatten?

Ich fing nicht an zu weinen oder auszurufen. Hier begannen übrigens schon die Lügen der Polizei. Zuerst sagten die Polizisten, ich sei bei der Verhaftung komplett überrascht und schockiert gewesen. Dann merkten sie wohl, dass das die falsche Botschaft sein könnte, und logen dann zunächst bis auf ­einen übereinstimmend vor Gericht, ich sei komplett cool und relaxed gewesen. In Wirklichkeit war ich geschockt. Ich habe später aus verschiedenen Quellen gelernt, dass es zumindest im Bereich der Po­li­zei­direktion Heidelberg nicht unüblich ist, dass Polizisten vor Gericht lügen.Weiterlesen Weltwoche 24/2011

16.6. Nach dem Prozess die Schlammschlacht

Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist vorbei – nun duellieren sich der Wettermoderator und seine Ex-Geliebte über die Medien. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/joerg-kachelmann-nach-dem-prozess-die-schlammschlacht-13183.html

16.6. Aus der Berichterstattung der BILD-Zeitung im Fall Kachelmann erhebt sich seit dieser Woche der schwerwiegende Verdacht gegen die Richter und Schöffen der 5. Strafkammer am Landgericht Mannheim, sie könnten die Presse mit geschützten Informationen zum Prozess gegen Jörg Kachelmann versorgt haben. Doch damit nicht genug: Die mit dem Verfahren ohnehin befasste Staatsanwaltschaft hätte zwingend dagegen einschreiten müssen – und hat davon aber offenbar abgesehen.

Bereits in ihrer Ausgabe vom 5. Juni schrieb die Bild am Sonntag:

“Nach 43 Verhandlungstagen fiel das Urteil über Jörg Kachelmann schnell. Drei Berufsrichter (zwei Männer, eine Frau) und zwei Schöffen (zwei Männer) waren im Landgericht Mannheim zusammengekommen, um endgültig über Schuld oder Unschuld des Wettermoderators zu entscheiden. Und wie BILD am SONNTAG erfuhr, mussten die Richter nicht lange diskutieren: Einstimmig, mit 5 zu 0 Stimmen, entschieden sie, Jörg Kachelmann (53) freizusprechen.

Die Nachricht musste jeden Experten erstaunen, alle voran diejenigen der Staatsanwaltschaft Mannheim. Der Hergang der internen Abstimmung ist nach § 43 des Richtergesetzes geheim zu halten, Verstöße dagegen müssen von Amts wegen disziplinarisch und strafrechtlich verfolgt werden.

Offenbar schritt niemand gegen die kompromittierende Berichterstattung ein

Dazu hätte der Landgerichtspräsident in Mannheim die Richter der 5. Strafkammer in disziplinarischen Vor-Ermittlungen aktenkundig vernehmen müssen. Die Staatsanwaltschaft hätte im Wege von eigenen Vorermittlungen prüfen müssen, ob sich die Richter oder aber die Journalisten (falls die Meldung frei erfunden gewesen wäre) strafbar gemacht haben könnten.

Auch wenn den Redakteuren der Bild am Sonntag am Ende das gesetzliche Auskunftsverweigerungsrecht des Journalisten zur Seite steht, wären sie gleichwohl zu befragen gewesen, von wem sie die angebliche Information erhalten haben wollen.

Spätestens im Zuge der Ermittler-Kontakte hätten daher Chefs der Bild-Redaktionen erkannt, dass ihre Blätter sich einem Unterlassungsanspruch der Mannheimer Justiz aussetzen, wenn sie weiterhin schreiben, dass sie über Kenntnisse aus den richterlichen Beratungen verfügen.

Insofern überrascht es, dass – zehn Tage nach der Bild am Sonntag – am gestrigen 15. Juni diesmal die Bild-Zeitung erneut berichtete:

“Kachelmann [...] ist schließlich mit 5:0 Stimmen freigesprochen worden.”

Die einzig plausible Erklärung für die Übernahme der Berichterstattung von Bild am Sonntag durch die Bild-Zeitung ist: Es gab wegen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses seit dem 5. Juni 2011 weder von der Staatsanwaltschaft Mannheim noch vom Landgericht Mannheim irgendeine Intervention bei den betreffenden Redaktionen, obwohl sie aus straf- und dienstrechtlichen Gründen zwingend zu erfolgen hatte.

Warum ist sie dennoch nicht erfolgt?

Eine Urteilsbegründung, die hätte aufhorchen lassen müssen

Dass gesetzlich geschützte Informationen an die Presse lanciert worden sind, ist seit längerem bekannt. Unklar war nur, von wem.

Nunmehr scheint sich zu offenbaren, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim die Große Strafkammer als mögliche undichte Stelle willkürlich ausgeklammert hat, obwohl der einzige ohne weiteres ermittlungsfähige Ansatz auf ein “Leak” in dem von Michael Seidling geleiteten Richterkollegium hinweist  Ganzer Beitrag: http://reg4tel.net/2011/06/16/ermittlungen-gegen-kachelmann-anklager/

Anmerkung: Dieses “Loch” wurde nie untersucht und die Mannheimer schweigen bis heute eisern darüber!  tja, die Krähen…. das erinnert doch stark an den angeblichen Anruf aus dem OLG Karlsruhe an Seidler, dem auch kein Behörde nachgegangen ist!

16.6. Blitz und Donner!Jetzt bekriegen sich Kachelmann und seine Ex

Vor Gericht schwiegen sie: Radiomoderatorin Claudia D. und Wettermoderator Jörg Kachelmann. Das Reden überliessen sie ihren Anwälten. Doch jetzt, mehr als zwei Wochen nach dem Urteil über Kachelmann, brechen bei den beiden Hauptprotagonisten alle Dämme.

Während sich Jörg Kachelmann letzte Woche in einem grossen «Zeit»-Interview erstmals äusserte, schwieg Claudia D. – bis heute. Der Zeitschrift «Bunte» erzählt sie nun in einem langen Interview ihre Sicht der Dinge. Auch Kachelmann doppelt nach: In einem Interview mit der «Weltwoche» schiesst er aus allen Rohren.

Beide halten nach wie vor an ihrer Version fest – daran änderte auch das Urteil des Gerichts nichts.                                                                    http://www.blick.ch/news/ausland/jetzt-bekriegen-sich-kachelmann-und-seine-ex-id78040.html

17.6.

Interview in der “Weltwoche”
Chefredaktor Roger Köppel nimmt Stellung.
Die Diskussion über das 10-seitige Kachelmann-Interview in der aktuellen Weltwoche gehen weiter. Darf man das? Interviewer Roger Köppel, der gleichzeitig als Verleger und Chefredaktor des Blattes amtet, nimmt gegenüber “persoenlich.com” Stellung:Herr Köppel, Ihr 10-seitiges Interview mit Jörg Kachelmann sorgt für einiges Aufsehen. Haben Sie Kachelmann und seiner Sichtweise in Ihrem Blatt nicht zu viel Platz eingeräumt?
- Nein. Der breit abgehandelte Fall Kachelmann hat meines Erachtens Züge eines Justizskandals. Trotz schwerwiegenden Ungereimtheiten in der Aussage der Anklägerin wurde Kachelmann der Prozess gemacht. Die Staatsanwälte sind mit nachweislich falschen, vorverurteilenden Aussagen an die Öffentlichkeit gegangen. Die Klägerin kommt trotz Falschaussagen davon. Auch nach Meinung unseres Gerichtsreporters Alex Baur hätte nie ein Verfahren eröffnet werden dürfen. Der Fall Kachelmann zeigt: Im Sexualstrafrecht ist der Rechtsstaat für den Mann teilweise ausser Kraft. Dieses relevante Thema wollte ich nach vorne bringen. Die Weltwoche ist bekannt für ihre kritische Sicht, auch und gerade in Fragen der Justiz.Kachelmann wirkt in Ihrem Interview sehr verbittert. Hatten Sie auch diesen Eindruck?
- Diesen Eindruck hatte ich nicht. Kachelmann musste während Monaten hilflos mitansehen, wie nicht nur die Justiz, sondern auch zahlreiche Medien Spekulationen und Wertungen über seinen Charakter verbreiteten, obschon er nicht wegen seiner früheren Beziehungen, sondern wegen einer angeblichen Straftat vor Gericht sass.. Das Ausmass an Moralismus und Heuchelei war zeitweise nicht mehr zu überbieten. Ich war selber erstaunt, wer sich da alles zu Wort meldete. Hat man eigentlich auch seine Kindergartenkollegen und die Haustiere seiner Nachbarn interviewt? Ich finde es nachvollziehbar, dass Kachelmann, der bisher fast nichts sagte, eine paar Dinge zurechtrücken wollte.                 http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=95911

17.6.Kloaken – Journalismus

Natürlich handelt es sich hier um eine Weltverschwörung, in die nicht nur eine ausserhalb des Gesetzes agierende Justiz und kriminelle Frauen, sondern auch «Schmierenschreiber» in «Elendsprodukten» verwickelt seien, ein Buchautor schreibe nur «Unsinn», die Medien insgesamt haben «versagt», sich als «obrigkeitshörige Speichellecker einer durchgeknallten Staatsanwaltschaft verstanden». Auch namentlich nimmt sich der traumatisierte Wüterich ehemalige Kollegen zur Brust. Roger Schawinski sei ein «Wichtigtuer», Peter Rothenbühler habe ein «lügenhaftes Fantasieprodukt» in die SI gestellt, unterstützt von deren Chefredaktor Nik Niethammer, bei dem «Faktentreue noch nie seine Stärke war». Alice Schwarzer gar habe sich «zur Schutzheiligen einer Kriminellen erklärt».

(..) Ich hätte nie gedacht, dass Papier dermassen stinken kann, ohne dass man sich vorher den Hintern damit abgewischt hat. http://blog.persoenlich.com/?p=2841

Anmerkung: Rene Zeyer ehemaliger  Berater für Banken und Finanzdienstleister(unter anderen Jobs)- der sich dann flugs  als Sprecher von Geschädigten des Konkurses der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Aufgeschwungen hat. Zuerst verkaufen und dann sich als “Retter” aufspielen.

18.6. “Die meisten Blogs haben deutlich korrekter berichtet”

Jörg Kachelmann kritisiert in einem “Weltwoche”-Interview alte Weggefährten und die Berichterstattung von Journalisten. Dagegen formiert sich Widerstand.Die heftige Kritik an den Medien und den Journalisten setzt sich auch im zweiten Interview fort. Köppel sagt Kachelmann, dass die Medien doch eigentlich gar keinen schlechten Job gemacht hätten. Während Burda und Springer “den zornigen Frauen eine Plattform” geboten hätten, seien Spiegel und Zeit auf seiner Seite gewesen.

Natürlich formiert sich dagegen Widerstand. Helmut-Maria Glogger will, dass Jörg Kachelmann seinen Mund hält (wir berichteten). Peter Rothenbühler glaubt, “pathologische Züge” bei Kachelmann zu erkennen. Er sei eine Art mit allen Mitteln in die Medien drängende “Nella Martinetti der Justiz”. Ein Leserkommentar bemerkt dazu nüchtern: “2 Interviews in 3 Wochen, dies nach dieser Medienschlacht, wer drängt da in die Medien?”

Und René Zeyer glaubt, dass Köppel seinen Interviewpartner vor sich selbst hätte schützen sollen (im Persönlich-Blog und im Journal 21) – und nennt Kachelmann in seinem Beitrag “Viertklass-Promi” und einen “offenkundig traumatisierten und gestörten Wetteransager”, der “Jauche auf ehemalige Weggefährten, Bettgespielinnen, die Justiz und die Medien” herabregnen lasse. Die Frage, wer hier wen vor was schützen muss, steht dabei ganz gross im Raum.

Ich habe einen anderen Eindruck von den beiden Interviews. Ich habe sie mit Interesse gelesen habe und freue mich, Kachelmanns Aussagen nicht oder kaum entschärft abgedruckt zu sehen. Es mag sein, dass er da und dort über das Ziel hinausschiesst, aber wer kann schon nachvollziehen, wie jemand zumute ist, der in den vergangenen Monaten erlebt hat, was Kachelmann erlebt hat?

Erfasst von Ronnie Grob am 18. Juni 2011

Anmerkung: Was hat die unsägliche Journaille eigentlich gedacht, dass Kachelmann ihn für die Demontage , für die Verleumdungen noch die Füsse küsst?

20.6. Kachelmann-Anwalt zieht Einspruch gegen Bußgeld zurück

Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn verzichtet auf ein Verfahren in eigener Sache vor dem Amtsgericht Heidelberg. Der Anwalt habe seinen Einspruch gegen ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Montag auf Anfrage.

Schwenn war im Frühjahr auf dem Weg nach Heidelberg geblitzt worden. Er soll 141 Kilometer schnell gefahren sein statt erlaubter 100 Kilometer.

Schwenn drohen laut Bußgeldkatalog ein Monat Fahrverbot, ein Bußgeld von 200 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Der Hamburger Anwalt hatte TV-Moderator Jörg Kachelmann in dem spektakulären Vergewaltigungsprozess verteidigt. Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann Ende Mai freigesprochen.             http://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/vm/Verkehr-Justiz-Kachelmann-Anwalt-zieht-Einspruch-gegen-Bussgeld-zurueck;art19068,2168556

21.6. «Ein negatives Lehrstück deutscher Strafjustiz»

Also wurde Kachelmann in seinen Verfahrensrechten doch verletzt?
Nach meiner Rechtsüberzeugung sogar erheblich. Allein die institutionelle Unterlegenheit eines Angeschuldigten gegenüber dem strafverfolgenden Staat und dessen Machtmitteln bedeutet eine schwere Beeinträchtigung von Freiheitsrechten. Im Verlauf des Mannheimer Strafprozesses setzten gleich mehrere Institutionen den rechtsstaatlich garantierten Elementarschutz der Unschuldsvermutung mutwillig ausser Kraft. Und schliesslich wurde der Angeschuldigte nach schweren Indiskretionen und nach erheblicher Missachtung der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch eine medial provozierte, soziale Ächtung aus breiten Kreisen der Gesellschaft ausgestossen. Dieser allseits instrumentalisierte Medienprozess kann nur als negatives Lehrstück deutscher Strafjustiz bezeichnet werden.

Was meinten Sie zuvor mit dem Begriff «Lebensführungsschuld»?
Strafrechtliche Schuld ist grundsätzlich nur Rechtsschuld, nicht sittliche Schuld. Gegenstand eines Schuldvorwurfs ist immer ein Mangel an Rechtsgesinnung. Als Rechtsschuld muss sie vor dem Forum der staatlichen Gerichte in einem rechtlich geordneten Verfahren öffentlich festgestellt werden, während die sittliche Schuld nur das Forum des eigenen Gewissens kennt. Daher kann die strafrechtliche Schuld auch nur Einzeltatschuld sein, wohingegen bei der Lebensführungsschuld ein Schuldurteil gleich auf die Gesamtpersönlichkeit des Täters ausgedehnt würde. Es ist einem irdischen Strafrichter jedoch schlicht nicht möglich, ein Gesamturteil über einen Menschen zu fällen und dabei zwischen Schicksal und Schuld reinlich zu trennen.           http://www.derbund.ch/ausland/europa/Ein-negatives-Lehrstueck-deutscher-Strafjustiz/story/20393467?track

27.6. Kachelmanns Meteomedia kündigt neue ARD-Projekte an

Die Firma des Moderators und der öffentliche-rechtliche Sender planen neue Projekte. Doch Kachelmann selbst wird in der ARD wohl nicht mehr vor der Kamera auftreten. Zudem fordert der Sender mehr Mitspracherecht bei seinem Auftragnehmer.Meteomedia, die Firma das Wettermoderators Jörg Kachelmann, hat neue Projekte mit der ARD angekündigt. Ob diese in Zukunft ohne Kachelmann abgewickelt werden, ließ ein Sprecher am Montag offen. Der “Tages-Anzeiger” aus Zürich berichtet online, die ARD wolle den Moderator “relativ elegant loswerden”. So sollten die Wettersendungen künftig nicht mehr am Meteomedia-Sitz in Gais in der Schweiz produziert werden, sondern direkt beim Sender in München. Eine Stellungnahme der ARD lag zunächst nicht vor. http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:kuenftige-kooperationen-kachelmanns-meteomedia-kuendigt-neue-ard-projekte-an/60070378.html

28.6.Das Medienspektakel geht weiter

 „Kloaken-Journalismus“ nennt René Zeyer in einem Blog-Beitrag auf persoenlich.com das Kachelmann-Interview in der Weltwoche vom 16. Juni. Zeyer ist nicht der einzige, der sich über die Publikation des zehnseitigen Interviews auslässt, Roger Schawinski spricht in seiner Sendung Roger gegen Roger von „Agitation“ und Peter Rothenbühler von Edipresse fragt sich wer gegen Kachelmanns Beschimpfungen im Interview „zuerst klagen“ will.

In salopper Sprache vermutet Kachelmann in dem Interview eine Verschwörung der deutschen Justiz und der gesamten Medien. Dies mag zwar sehr provokativ sein und man kann von Kachelmann halten was man will, aber immerhin bietet das Interview ein Gegengewicht zu jenem Teil der Medien, die den Wetterunternehmer vorverurteilt hatten. Es bietet eine bisher fast unbeleuchtete Perspektive, nämlich die Perspektive der Hauptperson in diesem Prozess. Dass diese emotional und verzerrt ist, wundert kaum. Denn in dem medialen Hype um den Gerichtsprozess blieb kaum ein Persönlichkeitsrecht der Beteiligten und teilweise sogar Unbeteiligten unverletzt.                                                                                                                    http://medienkritik-schweiz.ch/2011/06/das-medienspektakel-geht-weiter/

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Mannheimer Panoptikum

Wenn dies auch Tollheit ist, hat’s doch Methode!

William Shakespeare

Jörg Kachelmann und das Chaos – Chronik IV

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1.4. Auch die Rolle der Medien beleuchtet Zumstein kritisch. Denn mit der «Beschädigung des Jörg Kachelmanns» wird kräftig Geld verdient. «Bild» hat als Erste von der Verhaftung Kachelmanns berichtet. Niemand weiss, wie die Zeitung zu der Information kam. Episch wird über Kachelmanns Doppelleben berichtet. Die Zeitschrift «Bunte» zahlt Kachelmanns Geliebter 50’000 Euro für ein Interview. Schwarzer benutzt den Prozess für ihre ideologischen Botschaften von den Frauen als Opfer. Sie spricht von Menschenwürde und dass Kachelmann den Frauen falsche Tatsachen vorgegaukelt habe. Es gehe nicht um Gefühle, es gehe um Macht. «Von diesem Prozess geht ein fatales Signal für die Opfer aus», sagt Schwarzer.

 Allerdings. Doch diesmal unter umgekehrten Vorzeichen. Klug ist, dass Zumsteins Film sich vor allem auf Interviewpartnerinnen stützt. In einem ideologisch so aufgeladenen Fall ist das wichtig. Die Gerichtsreporterinnen von der «Zeit» und vom Magazin «Der Spiegel» unterstellen Radiomoderatorin D. ein Rachemotiv und kommen zum Schluss, dass die Anklage sich auf schlicht gar nichts stützt. Tanja May, die Reporterin von der «Bunten», bemerkt zum Schluss etwas hilflos, dass das ja furchtbar durchtrieben wäre, sollte das mutmassliche Opfer am Ende alles nur erstunken und erlogen haben. Sie sagt: «Die Chance für eine Verurteilung ist immer noch fünfzig-fünfzig. Deshalb ist dieser Fall so spannend.» Als ob es um Unterhaltung ginge. http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/fernsehen/TVKritik-Die-verlorene-Ehre-des-Joerg-Kachelmann/story/11855761

 2.4. Vom Rotkäppchen und dem bösen Wolf – Patricia Riekel

Von Männern im Gefängnis weiß man, dass sie auf einen bestimmten Typus Frau eine seltsame Anziehungskraft ausüben. Psychologen erklären dieses Phänomen mit der Faszination des Bösen und einem weiblichen Helfersyndrom. Jörg Kachelmann ist nicht verurteilt, nicht in Haft, aber angeklagt, eine Freundin vergewaltigt zu haben – was er bestreitet. Überraschend viele Frauen sympathisieren mit ihm, obwohl im Prozess bekannt wurde, dass er über Jahre hinweg Frauen täuschte, mehrere Beziehungen gleichzeitig unterhielt, ohne dass die Betroffenen dies wussten. Das ist zwar strafrechtlich nicht relevant, lässt ihn aber auch nicht in angenehmem Licht erscheinen.

Nun hat der 52-jährige Wetterexperte eine Studentin geheiratet, halb so alt wie er. Eine Hochzeit, die zu Spekulationen verleitet. Der Zeitpunkt wirkt klug gewählt, das Urteil im Vergewaltigungsprozess soll demnächst gefällt werden. Könnte es nicht sein, dass Kachelmann einen Hintergedanken hatte? Er dem Gericht beweisen wollte, dass er sich geändert hat, dass er sehr wohl einer Frau treu sein kann? Als Prozessbeobachter fragt man sich auch, warum sie ihn geheiratet hat? Ein Mann, der Frauen belog und betrog. Der bizarre Sex-Praktiken schätzte, wie einige seiner Geliebten vor Gericht aussagten. Dem es offenbar um Dominanz und Unterwerfung ging.

Aber böse Buben haben nun mal ihren eigenen Charme. Und zu dieser Gattung Mann gehört für mich auch Kachelmann. Gefängniswärter nennen übrigens Frauen, die sich zu Inhaftierten hingezogen fühlen, „Rotkäppchen“! Weil sie auf den „bösen Wolf“ reinfallen und an seine Unschuld glauben. Dahinter steckt der Wunsch „gebraucht“ zu werden, einen gefährlichen Mann „zähmen“ zu können, und auch der Kick der Gefahr, der von solchen Typen ausgeht. Auch wenn wir im Fall Kachelmann von wahrer Liebe ausgehen – es mag der jungen Frau Kachelmann ein gewisses Hochgefühl verliehen haben, dass unter all den Frauen, denen bisher seine Zuneigung galt, sie diejenige ist, die am Ende auserwählte wurde. Ach, ich wünsche ihr aufrichtig, dass sie von ihm nie enttäuscht wird wie einige andere, die vor Gericht unter Tränen aussagten …

 Blitzhochzeit mit dieser Studentin – Tanja May… Bunte 14/2011

 Anmerkung: Tendenziös, bösartig ,primitiv …..Welche *People* sind das für die solche Schreiberlinge Seiten füllen?

 3.4.Die Ranch liegt mitten in der kanadischen Wildnis. Das Grundstück ist 38 Hektar groß, aus dem Haupthaus (300 Quadratmeter), ausgestattet mit Marmorbad und Fußbodenheizung, blickt man auf den Crescent-See. Auf dem Gelände stehen ein Gästehaus, eine Satellitenanlage – und ein Wetterturm. Der Preis, den der Makler für das Anwesen verlangt: 1,4 Millionen Kanadische Dollar (1,02 Millionen Euro). Wer sich bei ihm nach dem Verkäufer erkundigt, dem erzählt der Makler von einem berühmten Moderator aus Europa: Jörg Kachelmann.

Stück für Stück scheinen die Kosten für den Rechtsstreit das Lebenswerk des Wettermoderators aufzufressen – egal ob er am Ende schuldig gesprochen wird oder nicht. Auch die Wohnung von Jörg Kachelmann auf der Insel Hiddensee (Mecklenburg-Vorpommern) wurde zum Verkauf angeboten. (Bild)

 3.4. Herr Kachelmann, die Prozesskosten und schöne Bilder seiner Ranch in Kanada – Alles zusammen scheint nicht zu funktionieren. Derzeit wird die in British Columbia in Kanada gelegene Big-Sky-Ranch von Jörg Kachelmann im Internet hier und dort zum Verkauf angeboten. Schöne Bilder einer tollen Ranch, die zum Preis von 1.400.000,- CAD einen neuen Eigentümer sucht.

 Hintergrund mag die Tatsache sein, dass auch bei einem Freispruch nach § 467 StPO nur seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen würden. Zu den notwendigen Auslagen gehören jedoch nur die gesetzlichen Gebühren eines Strafverteidigers und nicht die frei vereinbarten Honorare für zwei gefragte Spezialisten und in Eigenregie beauftragte Sachverständigengutachten. Bei der aktuellen Kachelmann-Umfrage glauben aber noch knapp 48% der Befragten an eine Verurteilung in erster Instanz. Eine rechtskräftige Verurteilung halten immerhin noch 21,58% für wahrscheinlich.( http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/04/herr-kachelmann-die-prozesskosten-und.html)

 37. Prozesstag Montag, 04. April 2011

 4.4. Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) hat das Landgericht Mannheim erneut die partiellen Erinnerungslücken des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers zu klären versucht. Am Montag sagte der Hirnforscher Hans Markowitsch aus Bielefeld vor der 5. Grossen Strafkammer aus.

 Der Hirnforscher und Neuropsychologe führte im öffentlichen Teil seiner Aussage aus, dass traumatische Erlebnisse «unter gewissen Umständen» zu Erinnerungslücken führen können. Wenn in der Kinderheit Traumata aufgetreten sind, komme es später «öfter zu Gedächtnisblockierungen», erklärte Markotisch. Die Blockade könne sich darin äussern, dass Patienten sich entweder emotionslos nur noch an die Fakten erinnern oder umgekehrt nur noch die Gefühle wiedergeben können. Im zweiten Teil seiner Aussage sollte Markowitsch die Aussage des angeblichen Vergewaltigungsopfers beurteilen. Während dieser Äusserungen wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen.

 Ob der Hirnforscher überhaupt gehört wird, darüber war zuvor zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestritten worden. Verteidiger Johann Schwenn fand den Beitrag Markowitschs «unnötig», weil der gerichtlich bestellte Sachverständige bereits umfassende Angaben gemacht habe.

 Dabei war es ursprünglich die Verteidigung gewesen, die Markowitsch als Sachverständigen geladen hatte. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte Markowitsch beauftragt. Schwenn zog ihn dann aber zurück. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft die Anhörung des Hirnforschers.(Basler Zeitung)

 4.4. Kachelmann-Prozess: Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers unklar – Am Montag hat ein Hirnforscher im Kachelmann-Prozess ausgesagt. Thema waren die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Opfers. Doch auch nach der Aussage des Experten herrscht Uneinigkeit.(Augsburger Allgemeine)

 4.4. Die Aussage des Professors bringt Kachelmann heftig in Bedrängnis! Tag 37 des Mega-Verfahrens.

 • 9.09 Uhr. Bevor der Professor zu Wort kommt, wird es wieder einmal laut im Saal. Denn: Markowitsch sagt heute auf Wunsch der Staatsanwaltschaft aus. Ursprünglich wurde er von der Verteidigung bestellt – Kachelmanns neuer Anwalt Johann Schwenn (63) aber wollte auf ihn verzichten und wettert: „Es geht der Staatsanwaltschaft doch nur darum, hier noch irgendwie Flagge zu zeigen!“

 • Um 11.02 Uhr beginnt die Vernehmung. Die wichtigste Frage: Sind die Gedächtnislücken von Sabine W. medizinisch zu erklären – oder hat sie sich die Vergewaltigung ausgedacht und spart deshalb mit Details? Markowitsch: „Wenn es in Kindheit oder Jugend traumatische Erlebnisse gab, kann es zu Gedächtnislücken kommen.“

 BILD erfuhr: Sabine W. hatte tatsächlich ein einschneidendes Erlebnis in ihrer Jugend: Sie war Hürdenläuferin, wollte Spitzensportlerin werden – bis eine Verletzung sie aus der Bahn warf. Kann ein solches Erlebnis zu späteren Gedächtnislücken führen? Der Hirnforscher zu BILD: „Ja.“

 • Der Neuropsychologe im Zeugenstand über die Stunden nach der angeblichen Tat: „In der Zeit von Mitternacht bis acht Uhr morgens dürfte das mutmaßliche Opfer kaum geschlafen haben. Sie wird über Stunden gegrübelt, die Situation im Geiste hin und her thematisiert haben. Man kann nicht davon ausgehen, dass sich eine Person nach solch einer Ausnahmesituation normal verhält.“

Nächster Irrsinn in diesem Mammut-Verfahren: Das Gericht macht jetzt erst einmal für vier Wochen Prozess-Pause! Kachelmann macht Urlaub, reist nach Kanada, besucht seine Kinder. Der 38. Verhandlungstag ist für den 2. Mai geplant.(Bild)

4.5. Biggi M schreibt:  dass Prof. Markowitsch nicht wußte, dass er heute ein Gutachten abgeben sollte. Komödienstadl? Dafür gab es wieder 1,5 Stunden Unterbrechung, damit Markowitsch sich vorbereiten konnte.

Markowitsch gab an, dass Personen, die nicht gefestigt sind, meist Kinder und Jugendliche, sich schon mal was einbilden und dann selbst glauben, es war so. Ansonsten vertrat Markowitsch die gleichen Ansichten wie Kröber. Biggi meinte auch, die Presse hätte Äußerungen Markowitschs falsch wiedergegeben, ohne konkret darauf einzugehen.(Unrecht-Facebook)

5.4. Fall Kachelmann: Lauf, Staatsanwalt, lauf! – Ja, ich weiss, es gibt auch andere Staatsanwälte, solche, die zugunsten des Angeklagten tätig werden, die beide Seiten sehen, die auf die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung reagieren, sachgemässen Einstellungen zustimmen oder sogar Freisprüche beantragen – und dies sind meistens diejenigen Staatsanwälte, die ihren Beruf lieben, so, wie ich den meinen liebe und so, wie dies sicherlich auch viele Richter mit dem ihren tun. Diese sind dann auch die, die die Rolle des Verteidigers richtig einordnen können und mit denen ein Umgang „auf Augenhöhe“ möglich ist. Aber, und damit kommen wir jetzt zum Fall Kachelmann, die beiden Akteure aus der Zaubermantelfraktion in Mannheim scheinen zu der erstbeschriebenen Gruppe zu gehören, denn nach ihrem sich aus den Medien ergebenden Verhalten und ihren eigenen Zeugenaussagen, so wie man sie in der Presse nachlesen kann, muss man wohl festhalten, für sie gilt ebenfalls das Motto: „Lauf, Staatsanwalt, lauf!“ (http://stscherer.wordpress.com/2011/04/05/fall-kachelmann-lauf-staatsanwalt-lauf/)

4.4. Entscheidend seien die Lebensumstände des Patienten. Bei Menschen, die bereits in der Kindheit oder Jugend traumatisiert worden seien, könnten später in ähnlichen Situationen Gedächtnisblockaden auftreten, erläuterte Markowitsch. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen, als sich der Hirnforscher zu den Details des Falles äußerte.

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1843643/Hirnforscher-zum-Trauma-der-Ex-Geliebten-befragt.html

Anmerkung: Die Öffentlichkeit sollte wohl nicht wissen, was hinter der Person aus Schwetzingen wirklich steckt! so ist es auch zu verstehen, dass nie Zeugen aus ihrer Vergangenheit – z.b. der Exfreund aus London – oder Kollegen etc. gehört wurden! Einzig und allein die sowieso voreingenommenen Eltern!

6.4. Sie ist eine der bekanntesten Zeuginnen im Kachelmann-Prozess: 50.000 Euro bekam die ehemalige Geliebte für ein Interview und Fotos in der Zeitschrift „Bunte“, die sie mit einem großen Porträt auf die Titelseite hob (“Jörg Kachelmann – Jetzt spricht die Ex-Freundin“). Nun aber geht die 34-Jährige großflächig gegen Medienberichte vor: Sie wehrt sich dagegen, dass in der Berichterstattung über den Prozess ihr Name genannt wird – auch wenn der Nachname mit nur einem Buchstaben abgekürzt wird.

Die gelernte Diplom-Kauffrau, die unter dem Pseudonym „Isabella M.“ in der „Bunten“ auftrat, präsentierte sich in ihrer Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Mannheim in der vergangenen Woche überaus selbstbewusst: Sie versteckte ihr Gesicht nicht vor den Fotografen, auch die Fragen von Verteidiger Johann Schwenn parierte sie souverän.

Zahlreiche Medien berichteten über den Zeugenauftritt, viele kürzten den Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. Am nächsten Verhandlungstag legte Schwenn sogar dem Gericht eigens die „Bild“-Zeitung mit den Fotos vor, um darauf hinzuweisen, dass die Zeugin in Verhandlungspausen „gut gelaunt“ gewesen sei. Das Gericht hatte die bezahlten Medienauftritte von Zeuginnen kritisiert. Dies sei „dem Respekt vor dem Gerichtsverfahren nicht angemessen“, sagte Richter Joachim Bock. Die Richter hatten von „Isabella M.“ verlangt, ihre Honorarvereinbarung mit der „Bunten“ offenzulegen.

Nun verschickte eine Hamburger Anwältin in ihrem Auftrag Abmahnschreiben an mindestens 18 Medienhäuser. Die Veröffentlichung des Namens, auch in abgekürzter Form, verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie fordert Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten. Im Einzelfall können das je nach Streitwert um die 1000 Euro sein. Die Anwältin will sich in der Öffentlichkeit nicht zu den Fällen äußern.

Schon Monate vor ihrem Zeugenauftritt vor Gericht hatte „Isabella M.“ in der „Bunten“ ausgesagt. In der zehn Seiten langen Titelgeschichte berichtete sie über ihre Beziehung zu dem Moderator, dazu druckte die „Bunte“ zahlreiche Fotos, auch private Aufnahmen von Kachelmann und „Isabella M.“, sogar eine Kinderzeichnung von einem seiner Stiefsöhne. Vor allem aber: Ihr Bild ist auf der Titelseite des mit mehr als 680.000 Exemplaren verbreiteten Magazins.

„Die Veröffentlichung eines Titelbildes macht die Frau viel stärker identifizierbar als jedenfalls die Nennung des abgekürzten Namens“, sagt der Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zahlreiche Prominente in Presserechts-Prozessen vertritt, am Streit um die Kachelmann-Zeugin aber nicht beteiligt ist. „Es geht nicht an, einerseits für Geld die Identität und persönliche Details plakativst offenzulegen und dann zu sagen, ich möchte meine Privatsphäre schützen. Entweder ich mache die Tür auf oder ich mache die Tür zu.“

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Michael Konken, ergänzt: „Wer sich in einem weit verbreiteten Magazin mit Fotos öffentlich zur Schau stellt, will nicht länger anonym bleiben. Das Anonymitätsgebot des Pressekodex gilt für Opfer, nicht aber für Personen, die ihre Erlebnisse meistbietend vermarkten.“

Zahlreiche Medien wollen das Unterlassungsbegehren nicht akzeptieren. So etwa die Mediengruppe M. DuMont Schauberg, die unter anderem die „Frankfurter Rundschau“ und den „Kölner Stadt-Anzeiger“ verlegt. „Die Zeugin hat durch das Interview in der „Bunten“ zahlreiche private Details ihrer Beziehung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, sagt Du-Mont-Justiziarin Susanna Dahs. „Deshalb muss sie es hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit auch dann für sie interessiert, wenn ihr das nicht so recht ist.“

„Isabella M.“ hatte selbst in ihrer Zeugenaussage darauf hingewiesen, dass von den 50.000 Euro nach Steuern gar nicht mehr so viel übrig bleibe. Außerdem müsse man, wenn man so eine Geschichte mache, „mit den Konsequenzen leben“. Wenn die Dinge schlecht laufen für sie, dann könnte ein guter Teil des Honorars für Anwaltskosten fällig werden. (Hamburger Abendblatt)

Anmerkung : Dazu passt was Biggi Meier auf Facebook schreibt

“Kachelmann Prozess – Skandal – Viola Schillinger verliert die Nerven und zeigt Zuschauerin an . . .

dass sich auch der Gerichtsschreiber als Zeuge für angebliche Beleidigungen von käuflichen Beschuldigerinnen zur Verfügung stellt.

Keiner im Umkreis der Prozessbesucherin hat etwas davon gehört, aber der Gerichtsschreiber, der auf seinem Platz – etwa 6-7 Meter links aussen an der Ecke der Tischreihe des Gerichtes – von den Zuschauerreihen sitzt , der will alles genau gehört haben. “

6.4. Nächster Irrsinn in diesem Mammut-Verfahren: Das Gericht macht jetzt erst einmal für vier Wochen Prozess-Pause! Kachelmann macht Urlaub, reist nach Kanada, besucht seine Kinder. Der 38. Verhandlungstag ist für den 2. Mai geplant.                                                                           http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/hirnforscher-bringt-kachelmann-in-bedraengnis-17252032.bild.html

Aus Privatbesitz

7.4. „Der Kachelmann-Prozess“ Ein Frosch. Ein Kuss. Und kein Prinz – Dieser vielleicht schusselige, aber in seinem Sexualleben offensichtlich mehr sadistische als liebe Mann steht inzwischen nicht mehr nur vor Gericht, sondern auch vor den Trümmern seiner Existenz. Die Beweislage scheint dünn. Ein Rechtsmediziner sagt, die angebliche Schnittwunde am Hals des so genannten Opfers sei eher eine Schürfwunde. Die Blutergüsse an den Beinen seien eher selbst zugefügt. Ein zweiter Rechtsmediziner stellt fest, die Halswunde stamme eher nicht von einem Messer. Die Hämatome an den Schenkeln könnten größenbedingt eher nicht von Kachelmann kommen. Die Ritzwunden auf dem Bauch seien zu regelmäßig für einen dynamischen Tathergang.

Es war einmal- Der anonyme Brief einer anderen Geliebten, der den Streit ausgelöst haben soll, ist eindeutig von dem angeblichen Opfer selbst verfasst. Kurzum: Die Tat, die angebliche, zumindest wie der Film „Der Kachelmann-Prozess“ sie darstellt, versinkt mit jedem Monat des Prozesses mehr im Nebel. Den vielleicht beunruhigendsten Satz sagt Sabine Rückert sehr beiläufig: „Jeder Mann kann in so eine Situation kommen.“

Ein Urteil ist für Ende Mai angekündigt. Doch für den Wetterfrosch, den manche als Prinzen sehen wollten, heißt es schon jetzt: Es war einmal. (http://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/der-kachelmann-prozess-ein-frosch-ein-kuss-und-kein-prinz_aid_614217.html)

8.4. Wenn ein Krokodil einen besonders mächtigen Brocken verschluckt, dann presst es ihm das Wasser aus den Augen – die sogenannten Krokodilstränen. Auch die Zeugin Viola S., eine der vielen Exgeliebten des Wettermoderators Jörg Kachelmann, vergießt vor dem Landgericht Mannheim Tränen.

…. Viola S. will sich herausreden, sie habe keine Erfahrung mit den Medien gehabt, sie habe noch nie zuvor ein Interview gegeben. Weder habe sie den Hintergrund der Ablichtungen ausgesucht noch die Inszenierung bestimmt.

»Ja, Sie haben sich auch nicht hingesetzt und sich auch nicht fotografieren lassen«, fährt Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn sarkastisch dazwischen. Sie habe Kachelmann jahrelang geglaubt und vertraut, fährt die Zeugin fort, sie habe seine Söhne in Kanada gekannt und mit einer Heirat gerechnet, dann aber plötzlich Dinge erfahren müssen, »die mich umgehauen haben«. Angesichts dieser Katastrophe seien ihr »ganz, ganz viele Gedanken durch den Kopf gegangen« und »ganz, ganz viele Gefühle« auf sie eingestürzt.

….. Fast ein Jahr vor ihrem öffentlichen Auftritt vor Gericht, am 1. April 2010, hat die Zeugin Viola S. eine Aussage bei der Polizei gemacht, in der sie die Beziehung zu »Jörg« deutlich weniger innig und vertrauensvoll schildert. Dort steht, sie habe »permanent versucht, in sein Leben reinzukommen«, habe aber immer draußen gestanden. Er habe zwar oft geäußert, »dass er mit mir zusammen sein will, in letzter Konsequenz habe ich aber gemerkt, dass dies nicht der Fall ist«. Auch dass der mit der Logistik seiner vielen Amouren zeitweise überforderte Kachelmann zu faustdicken Lügen griff, wusste die Zeugin, die ihm laut der Bunten doch »blind vertraut« haben will

…. Nicht wenige richteten ihr Leben nach Kachelmann aus. Einige zogen seinetwegen um. Wieder andere nahmen Geld von ihm. Warteten. Erbettelten Zusammenkünfte. Machten sich klein. Unterwarfen sich seinem Terminkalender, seinen sexuellen Wünschen. Fabulierten von der großen Liebe, obwohl die meisten ihn doch bloß ein paar Mal im Jahr zu Gesicht bekamen. Manche hofften auf bessere Zeiten, manche schickten ihm scharfe Selbstporträts, andere versuchten es mit bitteren Vorwürfen. Alle wurden von dem Fernsehstar mit durchsichtigen Schwindeleien, inhaltsarmen SMS und oberflächlichen E-Mails abgespeist und fieberten vor sich hin – dem nächsten Treffen entgegen. Für keine hatte er wirklich Zeit. Keine war wirklich zufrieden. Aber die meisten spielten mit. Kachelmanns Methoden mögen verwerflich gewesen sein – undurchschaubar waren sie nicht. Weiterlesen : Sabine Rückert: Kachelmanns Frauen – http://www.zeit.de/2011/15/WOS-Kachelmanns-Frauen

16.4. Kachelmann-Prozess: Zeugenaussagen und ihre (Un)Glaubwürdigkeit – Hat er nun oder hat er nun nicht? Das Tauziehen um die Schuldfrage des Angeklagten Jörg Kachelmann gestaltet sich immer dramatischer. Jetzt war sogar die fachkundige Meinung des renommierten Bielefelder Professors und Hirnforschers Hans J. Markowitsch vor Gericht gefragt. Markowitsch sollte dazu Stellung nehmen, wie aus wissenschaftlicher Sicht die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zu bewerten seien. In Anbetracht der Brisanz und Medienwirksamkeit dieses sehr speziellen Strafverfahrens wundert es nicht, dass die Einlassungen von Professor Markowitsch sofort zu einem heftigen Donnerwetter zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft führten. Doch warum hat man hier überhaupt einen Psychologen geladen? Was ist der Beitrag der Psychologie zum Thema Zeugenaussage? ( /www.artikelmagazin.de)

18.4. BILD analysiert seine Urteile – So hart ist der Kachelmann-Richter!

Anmerkung: Schön das wenigstens das Wort Analyse richtig geschrieben ist, der Rest ist…..

21.4.Gerichtsreporterin: «Nur Verlierer im Fall Kachelmann»

Die 65-jährige Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen des deutschen Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» referierte am Dienstagabend auf Einladung des Berner Forums für Kriminalwissenschaften an der Universität Bern vor rund 80 Interessierten. Das Hauptaugenmerk legte sie dabei auf den Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann

«Der Prozess könnte schon lange beendet sein», sagt sie. Könnte. Denn im Fall Kachelmann zeige sich exemplarisch, was im deutschen Strafprozess seit Jahren schief laufe. Eine zentrale Rolle spielten dabei die Einführung beziehungsweise Zulassung von Nebenklägern und der «übertriebene» Opferschutz.

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Gerichtsreporterin-Nur-Verlierer-im-Fall-Kachelmann/story/28526314

22.4 .Alles erlogen?

War von dem angeblichen Opfer also dann alles „erstunken und erlogen“? Nein, nicht notwendigerweise.

Vielmehr wird nun möglicherweise der Raum eröffnet für weitreichende Spekulationen, die von einem puren Racheakt bis zu einer Vergewaltigung reichen.

Auch das Verhalten Kachelmanns nach Aussagen von Zeugen in den Tagen danach lässt diese Variante durchaus zu. Mehr allerdings auch nicht

Es ist also nicht unmöglich, dass es sich tatsächlich um eine Vergewaltigung handelte, allerdings nicht gleich zu Beginn sondern im Verlauf des intimen Beisammenseins. Dass also das angebliche Opfer erst in einem fortgeschrittenen Stadium die Stop-Karte zeigte.

Derartige Vergewaltigungen sind in der Regel noch schwieriger zu beweisen, und es ist nicht ausgeschlossen, dass das angebliche Opfer, um die Aussage glaubwürdiger zu machen, zur Dramatisierung, zur Ausschmückung griff, und damit lediglich „Verschlimmbesserung“ erreichte.

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass bei IntimverkehrKachelmann ja angeblich gerne mit der Peitsche knallte.

Anmerkung: Wer sich doch so alles zu Wort meldet: Auch der ehemalige Rechtsanwalt und Arzt Dr. Alexander von Paleske( wer ist das eigentlich?) glaubt seinen “Senf” zum Prozess dazugeben zu müssen.

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/der-kachelmann-prozess-und-seine-verlierer/

30.4. Der Prozess gegen Jörg Kachelmann geht am Montag weiter. Dabei stehen die Aussagen des mutmasslichen Vergewaltigunsopfer in Zentrum – und ihre Glaubwürdigkeit.

Der Inhalt dieses Gutachtens war in der Vergangenheit gegensätzlich interpretiert worden. Medien berichteten bereits im Vorfeld des Prozesses, die Sachverständige halte die Aussage zur mutmasslichen Vergewaltigung für so lückenhaft, dass man nicht von einem tatsächlichen Geschehen ausgehen könne. Die Staatsanwaltschaft interpretierte das Gutachten dagegen im Ergebnis als Bestätigung der Anklagevorwürfe                    http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/29011814

Neue Hauptverhandlungstermine im April und Mai 2011 bestimmt.

Montag, 04. April 2011 09.00 Uhr                                                                                               Montag, 02. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                       Donnerstag, 05. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                         Montag, 09. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                             Mittwoch, 11. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                         Mittwoch, 18. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                             Dienstag, 24. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                                  Freitag, 27. Mai 2011 09.00 Uhr

38.Prozesstag am  Montag 2.Mai 2011

 1.5. Soweit die Ex-geliebten Kachelmann belasten, werden sie in einschlägigen Blogs oder anderen Internet-Plattformen auf dubiose Art diskreditiert, noch mehr gilt dies für das mutmaßliche Opfer selbst: Sie wären ja (alle) überhaupt nie richtige Partnerinnen Kachelmanns gewesen, dumm, naiv und unselbständig wären sie, dass sie nie die Eine in seinem Leben werden würden, hätten sie doch erkennen müssen, ja “Sexgespielinnen” wären sie doch nur gewesen. Abgesehen davon, dass Kachelmann nach einschlägigen Medienberichten mehr als nur einer seiner Gespielinnen äußerst konkrete Planungen für ein gemeinsames Leben vorgehalten hat, bleibt dem vernunftbegabten Leser nur die Frage, was dies denn nun beweisen soll? Bedenklich ist hier nur, dass auch die renommierte Reporterin Sabine Rückert von der ZEIT auffallend ähnlich ‘argumentiert’.

 http://www.kerner.de/kachelmann—ein-medienprozess-geht-in-die-endrunde_7945.html

 Anmerkung: Nun, das heisst doch, dass die “Dubiosen” genau so denken können wie Frau Rückert!

 2.5. Die letzte Etappe im Vergewaltigungsprozess gegen den Moderator Jörg Kachelmann (52) begann gestern mit einem guten Tag für den Angeklagten. Es spricht immer mehr dafür, dass er noch Ende dieses Monats mit einem Freispruch rechnen kann.

 Sichtlich entspannt kam Jörg Kachelmann gestern in den großen Saal des Landgerichts Mannheim. Er wirkte selbstbewusster, scherzte mit seinem Verteidiger Johann Schwenn und half galant seiner zweiten Verteidigerin, der Rechtsanwältin Andrea Combé, in die Robe. Dezent wie immer der gedeckte Anzug, dazu eine silbergraue Krawatte. Die Haare sind kürzer, das Gesicht voller.

 Gelassen stellt sich der Moderator dem Fotoshooting vor Verhandlungsbeginn. Der Osterurlaub in Kanada hat ihm sichtlich gut getan. Ob er weiter einen Ehering trägt, war nicht auszumachen. Er soll eine Studentin in der Schweiz geheiratet haben.

 Überraschend wurde zu Beginn der Verhandlung noch ein weiteres rechtsmedizinische Gutachten vorgestellt. Darin kommt der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel zu einem eindeutigen Befund: Der Mediziner schließt aus, dass die Verletzungen am Hals des mutmaßlichen Opfers von einem Messer stammen. Claudia D. hatte bei der Polizei und auch als Zeugin vor Gericht ausgesagt, dass Kachelmann ihr in der Nacht zum 9. Februar 2010 während der Vergewaltigung die Messerklinge an den Hals gepresst und ihr gedroht habe, sie umzubringen, wenn sie sich ihm widersetze. Ein Messer, auch dessen Rückseite, so der Gutachter, würde ganz andere Verletzungen hervorrufen.

 Auch alle anderen Verletzungen am Körper der Frau seien oberflächlicher Natur und völlig ungefährlich gewesen. Sie seien an weniger empfindlichen Stellen angebracht und zwar nur da, wo man mit der eigenen Hand hin reichen könne. Auch könnten die Blutergüsse an den Innenseiten der Schenkel nicht von den Knien Kachelmanns verursacht worden sein, wie Claudia D. behauptet hat. Vielmehr müssten sie durch Schläge mit der Faust oder einem kantigen Gegenstand erzeugt worden sein. Püschels Fazit: „Das Verletzungsmuster spricht mehr für eine Selbstbeibringung.“

 http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/panorama/artikel/kachelmann_prozess_freispruch_/659095/kachelmann_prozess_freispruch_.html

 2.5. In ihrem schriftlichen Gutachten vor dem Prozess war Greuel zu einem offenem Ergebnis gekommen: Es könnte weder ausgeschlossen werden, dass die 38-jährige Frau absichtlich lüge, noch dass es sich um eine autosuggestiv generierte Aussage handele. Ein „etwaiger Erlebnisgehalt“ lasse sich nicht bestätigen.

 Greuel äußerte sich am Montag zunächst allgemein zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Emotional stark belastende Erlebnisse könnten die Wahrnehmungsfähigkeit von Menschen verringern. Das Kerngeschehen von belastenden Erlebnissen werde meist gut erinnert, die Ereignisse an der Peripherie jedoch oft nicht. „Entscheidend ist dabei, was für die Person das Kerngeschehen ist.“ Die Erinnerung an ein Ereignis kann laut Greuel gestört werden, wenn ein weiterer Schock hinzukommt. „Das Gehirn ist dann zu intensiv mit der Verarbeitung des ersten Erlebnisses beschäftigt.“

 Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit wird geprüft, ob ein Mensch überhaupt in der Lage ist, sich zu erinnern. Untersucht werden ferner die Qualität der Aussage und schließlich deren Zuverlässigkeit. Dies hat laut Greuel nichts mit Traumaforschung zu tun, die von Kachelmann-Anwalt Schwenn immer wieder kritisiert wurde. Wenn durch ein Trauma die Erinnerung gelöscht sei, könne die Aussagetüchtigkeit nicht überprüft werden, sagte Greuel. „Wenn ich nichts im Gedächtnis habe, kann ich nichts aussagen.“

 Schwenn sieht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ex-Geliebten vor allem durch rechtsmedizinischen Gutachten bestätigt. Zwei Rechtsmediziner halten die Aussage der 38-Jährigen für widersprüchlich. Zudem hatte die Frau zugeben müssen, dass sie viel früher als zunächst behauptet Kontakt zu einer anderen Ex-Geliebten hatte. „Ich würde eine Verurteilung mit dieser Beweislage für objektiv willkürlich halten“, sagte Schwenn am Rande der Verhandlung….

 Prozesse: Kachelmann-Prozess in entscheidender Phase – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-kachelmann-prozess-in-entscheidender-phase_aid_623186.html

 2.5. Endlich hat sie ihren Auftritt. Am 38. Verhandlungstag darf die Bremer Professorin Greuel, halblange dunkle Haare, schwarzer Hosenanzug, ihren Platz auf der Gutachterbank verlassen und auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen. Mit ruhigen Worten beginnt sie ihren Vortrag, schildert Grundlagen ihrer Disziplin, der Aussagepsychologie. Sie darf zunächst nur allgemeine Ausführungen machen, sich nicht zu dem Fall konkret äußern, das bleibt der nicht-öffentlichen Sitzung vorbehalten. Doch die 40-Jährige gibt auch so deutliche Hinweise auf Umstände, Fragestellungen und auch Schlussfolgerungen, mit denen sie sich wohl auch ohne Presse und Zuschauer beschäftigen wird. Zudem wird deutlich: Luise Greuel ist froh, endlich selber sprechen zu können, nachdem ihr schriftliches Gutachten schon lange vor Prozessbeginn Grund für umfangreichen Spekulationen war, in der Presse bereits ausführlich interpretiert und gedeutet wurde. Wiederholt schickt Greuel deshalb ihren Ausführungen voraus: “Um eines klarzustellen.”

 http://www.stern.de/panorama/kachelmann-prozess-das-gedaechtnis-ist-keine-videokamera-1680574.html

 2.5.  Vier Wochen Prozesspause taten Jörg Kachelmann (52) gut. Der Anzug spannt, die Frisur sitzt, eine aufmüpfige Locke hängt in die Stirn…

 Der Wettermann hatte diverse Gespielinnen, praktischerweise nannte er jede Lausemädchen.

 Die Psychologin: „Die menschliche Wahrnehmung ist keine Videokamera. Umdeutungen von tatsächlich Erlebtem sind alles andere als die Ausnahme. In der Regel ist die Erinnerung an belastende Ereignisse gut und zuverlässig, jedenfalls, wenn man auf das Kerngeschehen schaut.“                                                                  http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/wie-glaubwuerdig-ist-ex-von-kachelmann-article1174559.html

 Biggi M bei Facebook 02.05.2011, ca. 17:00 Uhr:

 Das war heute ein Tag, über den es nichts groß zu berichten gibt:

 Es wurden die Aussagen von Rothschild und Püschel noch einmal in Erinnerung gerufen, da Greuel an dem Tag nicht da war.

 Die von Markowitsch wurde sogar noch rausgesucht (dafür Unterbrechung von 30 Minuten). Ergebnis: an dem Tag war Frau Greuel anwesend. Hätte sie das nicht selbst wissen müssen? Wie sagte sie? Das Kurzzeitgehirn ist wie ein Flaschenhals, und nur was uns interessant erscheint, lassen wir in das Langzeitgedächtnis. Wie dürfen wir das jetzt verstehen Frau Prof. Greuel?

 Sie referierte über ihre Arbeit und deren Grenzen. Man könne sich was einreden, was es nicht gab. Das Gehirn erfindet auch mal etwas, wenn man was nicht mitbekommt. Bei Vergewaltigungen sei es immer schwierig ist, da der Geschlechtsverkehr ja stattfand. Da gehe es nur um das mit oder ohne Zustimmung.

Wie immer, wenn es um die eigentliche Tat geht, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 3.5 . Wie der Journalist Jörg Völkerling bestätigte, hinterließ der Angeklagte am 38. Verhandlungstag bei den zahlreichen Prozessbeobachtern, anders als in der Vergangenheit, keinen selbstsicheren Eindruck. Allem Anschein nach zehrt der langwierige Indizienprozess an seinen Nerven. Kachelmann wirkte nach Aussage des Journalisten wie “versteinert” und erweckte den Eindruck einer “Wachsfigur”. Dabei hat er ebenso wie die übrigen Prozessbeteiligten gerade eine vierwöchige Verhandlungspause hinter sich, in der er seine Kinder in Kanada besucht hat,

http://www.suite101.de/news/prozess-gegen-joerg-kachelmann-das-urteil-faellt-am-27-mai-a110688

 Anmerkung: Tja, was doch der Völkerling immer zusammenschmiert…

 3.5.Sollte Jörg Kachelmann seine Ex- Freundin in der Nacht vom 9. Februar 2010 vergewaltigt haben, kannte vermutlich auch er: Angst (dass sein Lügengebäude zusammenbricht), Verzweiflung (über das Ende seiner Karriere als Charmeur), Erregung (über den Widerstand einer bisher Gefügigen).

 Doch über den Wahrheitsgehalt der Unschuldsbehauptung des Angeklagten wurde in Mannheim bisher nicht gesprochen. Denn Kachelmann redet nicht. Im Gegensatz zu dem mutmaßlichen Opfer.

 Die 37-jährige Radiomoderatorin hat sich nicht nur von Prof. Greuel elf Stunden lang auf Herz und Nieren prüfen lassen. Freiwillig. Sondern auch von weiteren Gutachtern. Freiwillig.

 Doch diese – mal vom Gericht, mal von der Verteidigung – bestellten (und bezahlten) Gutachter sagen mal Hü und mal Hott. Oder aber wie Greuel: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht … Und für die Journalisten ist, je nach Sympathien, das Glas mal halb voll, mal halb leer.Von wem das ist? Natürlich von Schwarzer in der BILD http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmann-prozess-schwarzer-psychologin-detektivin-17697670.bild.html

 3.5. MANNHEIM. Der Prozess gegen Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vor dem Landgericht Mannheim geht in die heiße Phase. War bislang der 27. Mai als Termin für das Urteil angesetzt, brachte Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn gestern sogar einen früheren Termin ins Gespräch. Gestern ging es außerdem vor allem darum, ob die Aussage des mutmaßlichen Opfers glaubwürdig ist. Mit diesem Gutachten war Professorin Luise Greuel beauftragt.

 Einschließlich Urteil sind im Prozess noch sechs Verhandlungstage geplant. Offensichtlich wurden hier Puffertermine angesetzt, die nun doch nicht mehr alle benötigt werden. Der Beisitzende Richter Joachim Bock hatte schon mehrfach bekräftigt, dass die Kammer auf jeden Fall am 27. Mai festhalten wolle – gestern signalisierte Schwenn, sogar auf noch ausstehende Zeugen zu verzichten, um so das Verfahren weiter zu verkürzen.

Nach einer fast vierwöchigen Pause, in der Kachelmann seine Kinder in Kanada besuchen wollte, präsentierte Greuel gestern ihr Gutachten – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die 50-jährige Hochschulrektorin aus Bremen hatte die Aussagen des mutmaßlichen Opfers bewertet und soll in ihrem schriftlichen – über 120 Seiten umfassenden – Gutachten zu einem offenen Ergebnis gekommen sein. http://www.morgenweb.de/prozess-erreicht-heisse-schlussphase-1.315925

 39.Prozesstag Donnerstag 5. Mai 2011

 5.5.Wer ist Jörg Kachelmann? Ein schräger, aber durch und durch gutmütiger Wettermoderator mit einem ausschweifenden Liebesleben? Oder verbirgt die weiche Schale nur die gespaltene Persönlichkeit eines Psychopathen, dem auch eine brutale Vergewaltigung zuzutrauen ist? Enorm wichtige Fragen für das Mannheimer Landgericht, das Ende Mai über Schuld oder Unschuld des Schweizers urteilen will. Die Richter haben den Psychiater Hartmut Pleines beauftragt, Jörg Kachelmanns Seele zu durchleuchten. Ein schwieriger Auftrag, schließlich hat der Angeklagte kein Wort mit dem Heidelberger Arzt gesprochen und sich auch während des Verfahrens kein einziges Mal selber geäußert.

 ”Mit der fehlenden persönlichen Exploration fehlt dem Psychiater ein zentrales Element”, sagte der 49-Jährige im öffentlichen Teil seiner Aussage. “Die reine Beobachtung während der Verhandlung ist kein Ersatz dafür. Vor allem nicht, wenn es sich um einen schweigenden Angeklagten handelt.” Doch Pleines betonte: “Eine Diagnostik ist nicht unmöglich.”

 Auch vor Pleines Aussage kritisierte Anwalt Johann Schwenn die Vorladung von zahlreichen Ex-Freundinnen Kachelmanns, der sogenannten Lausemädchen. Dem Psychiater scheinen die Erzählungen der Frauen aber enorm geholfen zu haben, vor allem bei der Beurteilung von Kachelmanns Sexuallebens. Sie hätten ihm “reichhaltiges Beurteilungsmaterial” geliefert.

 Dieses “Material” hat Pleines zu einem keineswegs schmeichelhaften Bild des 52-Jährigen zusammengefügt: “Herr Kachelmann ist ein vielschichtiger Mann mit widersprüchlichen Trieben.” Der Wetterexperte habe sich “gekonnt eine Lebenswirklichkeit aus parallelen Partnerschaften aufgebaut”, er habe eine Vielzahl von Rollen eingenommen “die einem fast schwindlig werden lassen”. Kachelmann sei auf der einen Seite ein erfolgreicher Geschäftsmann, der Sexualpartner vieler Frauen, aber auch ein liebevoller Gefährte. “Seine Partnerschaften waren geprägt von Bindungslosigkeit. Die Frauen waren beliebig austauschbar. Andere Menschen wurden als Publikum betrachtet und benutzt.” Kachelmanns Persönlichkeit weise “beträchtlichen Eigenbezug und Egozentrik auf, das Zurechtschneiden der Wahrheit ist ihm nicht fremd. Vom Idealbild einer ausgeglichenen Persönlichkeit weicht er ab.”                                                                                  http://www.stern.de/panorama/psychiatrisches-gutachten-ueber-kachelmann-vielschichtiger-mann-mit-widerspruechlichen-trieben-1681745.html

 Anmerkung: Na und, Herr Doktor? Ohne eine gehörige Portion Egozentrik ist kein Mensch erfolgreich!

 5.5. Am 18. Mai soll die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Diesen Termin teilte der Vorsitzende Richter Michael Seidling am Donnerstag mit. Am Donnerstagmorgen war der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines vor dem Landgericht Mannheim gehört worden. Gemäss seinem Gutachten liegen bei Kachelmann keine psychischen Erkrankungen vor und es gebe keinerlei Hinweise auf eine Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit. Das betreffe auch sein Sexualverhalten.

 Auch bei einem «betont variantenreichen Sexualleben» könne nicht von einem Krankheitsbild gesprochen werden. Kachelmann verfolgte die Aussage des Gutachters mit grosser Aufmerksamkeit und schrieb mit.

 Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung verneinte der Neurologe Pleines ebenso. «Eigensucht und egozentrisches Verhalten» seien Kachelmann zwar nicht fremd. Deshalb könne aber nicht von einem krankhaften Befund gesprochen werden.      http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/29161960

 5.5.Zum Doppelleben Kachelmanns bemerkte Pleines, der Angeklagte habe eine Vielzahl von Partnerinnen parallel gehabt, ohne dass die jeweiligen Frauen von den anderen wussten. Dies könne man als Zweigesichtigkeit bezeichnen. Das sei aber weit entfernt von einer Krankheit. Auch andere Menschen hätten Parallelwelten, in denen sie verschiedene Rollen lebten. Das Leben in verschiedenen Identitäten werde eine Zeit lang als aufregend empfunden, sei aber sehr anstrengend. Auch bei Kachelmann sei es immer wieder zu gesundheitlichen Problemen gekommen. Das hätten die Zeuginnen und Ex-Freundinnen im Prozess berichtet.

 Aus der Kindheit Kachelmanns berichtete Pleines, dass er ein herzliches Verhältnis zum früh verstorbenen Vater hatte. Im Verhältnis zur Mutter habe es Verwerfungen gegeben.

 Pleines sagte im öffentlichen Teil seines Gutachtens, dass er diese Aussage machen könne, obwohl Kachelmann sich nicht von ihm untersuchen ließ und im Prozess schweigt. Denn eine psychische Krankheit bleibe im Laufe einer Biografie nie völlig unbemerkt. In Kachelmanns Leben gebe es jedoch keinerlei Hinweise auf solche Befunde. Kachelmann sei ein „sozialkompetenter, beruflich erfolgreicher Mann“, so Gutachter Pleines.                                                                                                              http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/gutachter-kachelmann-psychisch-nicht-gestoert-article1176455.html

 5.5.Kachelmann psychisch topfit

 Jörg Kachelmann hat keine narzisstische Persönlichkeitsstörung, zumindest laut eines psychiatrischen Gutachters. Der hatte den Wettermoderator während des Prozesses nur aus der Ferne beobachtet und nicht direkt untersuchen können. http://www.news.de/medien/855170075/kachelmann-psychisch-topfit/1/

 5.5. Wenn Kachelmann narzisstisch gestört wäre, so Pleines, dann träfe dies sicherlich auf einige andere im Gerichtssaal genauso zu.                     http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gutachter-kachelmann:-psychiater-stellt-ferndiagnose.6d85c77f-5cbb-4ee9-b242-216c7ab1920a.html

5.5. JÖRG KACHELMANN: Psychisch gesund

Das musste sogar die widerliche Gala de. feststellen! http://www.gala.de/stars/news/145514/Joerg-Kachelmann-Psychisch-gesund.html

5.5. Maschera zum 39.Prozessstag:

Obwohl ich kurz nach halb 9:00 Uhr am Gericht eintreffe, sind alle bereits im kleinen Sitzungssaal Nr. 5. Die Sicherheitskontrollen sind abgeschlossen und ein Beamter sagte mir, ich habe Glück, es seien noch zwei Plätze frei!

Der Sitzungssaal ist wirklich sehr klein im Vergleich zu Saal Nr. 1. Es stehen 4 Reihen, ca. 12 Sitze für die akkreditierten Journalisten zur Verfügung und 2 Reihen für die „normalen“ Zuschauer.

Von den Journalisten sind natürlich Frau Rückert/May/ anwesend. Frau Friedrichsen ist nicht Vorort.

Es sind heute keine Gutachter anwesend, lediglich Herr Dr. Pleines.

Auf Seite der Staatsanwaltschaft nehmen um 09:00 Uhr. StA Oltrogge, OStA Gattner und ein weiterer Staatsanwalt Platz. (Der Name des dritten Staatsanwaltes ist mir entfallen, war jedoch auch bei der Vernehmung von StA Oltrogge und OStA Gattner anwesend.) Desweiteren RA Franz.

Auf der Seite der Verteidigung trifft zunächst um 09:00 Uhr RA Schwenn ein. Kurze Zeit später Herr Kachelmann. RA Combé ist kurz im Saal, verlässt diesen jedoch wieder um an eine Verhandlung in Saal Nr. 1 teilzunehmen.

Anders als in Saal Nr. 1, sitzt die Staatsanwaltschaft nun auf der Rechten Seite, aus Zuschauersicht. Die Verteidigung auf der linken Seite. Aus Zuschauerperspektive.

Rechts vorne, fast neben der Staatsanwaltschaft, (immer aus meiner, also Zuschauersicht) hat Dr. Pleines Platz genommen.

Dr. Pleines beobachtet Jörg Kachelmann noch ganz genau. Das fällt mir auf.

Um 09:15 Uhr betritt das Gericht den Saal. Richter Seidling verkündet die Fortsetzung der Hauptverhandlung, mit der Vorstellung des Gutachtens von Dr. Pleines.

Richter Seidling fügt hinzu, das Gericht sei zu dem Schluss gekommen es würde zunächst zu einem allgemeinen, öffentlichen Abriss kommen. Später würde in nichtöffentlicher Sitzung auf Details, Einzelfälle eingegangen werden.

StA Oltrogge meldet sich zu Wort. Er will zunächst einen Beweisantrag stellen!

RA Schwenn erwidert daraufhin, auch er wolle einen Antrag stellen, aber er hebe sich diesen bewusst auf damit die Vernehmung von Dr. Pleines zügig voran geht. (Ablehnung des Sachverständigen Prof. Dr. Mattern).

Schwenn ist nicht für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Natürliche gehe es um persönliche Lebensbereiche von J.K. und auch der Nebenklägerin. Es gehe aber auch um einen Angeklagten, dessen Leben von einem Blatt/Blätter durch bezahlte Zeuginnen in die Öffentlichkeit gezerrt wurde.

Würde man die Beurteilung anhand der Aussagen der bezahlten Zeuginnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vornehmen sei die Bloßstellung des Angeklagten durch Bunte/Bild gelungen.

Dr. Pleines wirft ein, er könne vielleicht bei der Entscheidung, öffentlich/nicht öffentlich helfen

Dr. Pleines schlägt vor, er könne sein Gutachten ohne Namen der Zeugen vortragen. Zwar habe er sein Gutachten anders vorbereitet, es sei aber kein großer Umstand dies anders vorzutragen.

Im Zusammenhang dieser Diskussion geht es nun auch um die Plädoyer. StA Oltrogge sagt, diese müssten ja dann auch in nichtöffentlicher Verhandlung vorgetragen werden aus Rücksicht auf persönliche Belange.

RA Schwenn räumt ein, es sei generell ein Fehler gewesen mit der Vernehmung der „Läusemädchen“ zu beginnen. Er verweist wieder auf ein gewissenloses Verlagshaus. Auf die Stimmungsmache und das Jörg Kachelmann keine Möglichkeit hatte sich zu wehren.

RA Schwenn spricht von einem völligen Missverstehen der Aufgabe der Presse aus purer Boshaftigkeit.

Richter Bock hierzu: Es sei nicht die Intention des Gerichtes gewesen Stimmungsmache zu betreiben. Richter Bock räumt ein, das Gericht habe es vielleicht versäumt dies etwas deutlicher klar gemacht zu haben. Jetzt sei es aber schön, wenn mit der Vernehmung von Dr. Pleines begonnen werde.

Richter Bock sagt also, es werde öffentlich, mit Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte vernommen.

RA Schwenn hebt die Berichte anderer Zeitungen/Schriften hervor. Diese haben sachlich/solide berichtet. Richter Bock wiederspricht RA Schwenn und sagt es sei ihm in seiner Laufbahn noch nicht untergekommen, dass eine Zeitschrift vorab den Verlauf eines Prozesses beschreibt.

Richter Bock beschreibt ein wenig welche Erfahrungen er gemacht hat und erwähnt auch nebenbei, es sei ihm ja bekannt, dass, das Mannheimer Gericht als „provinzial“ bezeichnet wird. Dies sei jedoch ein Trugschluss.

RA Schwenn sagt dazu, es würde versucht gewisse Häuser zu schützen. Er habe 34 Jahre Erfahrung und verweist auf die Ja/Nein Fraktion in Sachen Fr. Weimar. Spricht den Funktionsvertreter der ehemaligen DDR an und verweist auf den Prozess von Wörz in Mannheim.

Desweiteren auf die Tatsache, dass, das Messer keine Rolle mehr spiele, es sei nichts übrig geblieben. Hier ruft StA Oltrogge ganz unvermittelt und laut in den Saal: Das werden wir ja sehen, was davon übrig geblieben ist!

Nachdem RA Schwenn zunächst erklärt hatte, das Ergebnis des Gutachtens solle öffentlich vorgetragen werden, folgt nun ein Rückzieher seitens RA Schwenn.

Weil bezahlte Zeuginnen zur Sprache kämen, wolle er doch keine Öffentlichkeit! Dies ist in der Tat sehr verwirrend und das Publikum ist sichtlich irritiert!

Richter Seidling wendet sich an RA Schwenn und fragt ihn: Wie wollen sie es denn jetzt?

RA Schwenn möchte, dass, das Ergebnis des Gutachtens in öffentlicher Sitzung vorweggenommen wird. Ihm komme es darauf an klarzustellen, die Dr. Jekyl/Hyde Version sei falsch!

StA Oltrogge meldet sich wieder zu Wort und bemerkt, nun sei wieder eine halbe Stunde um nix und wieder nix geredet worden. Sehr zum Unmut von RA Schwenn, der seine Bedenken nicht als Gegenstand eines Witzes gesehen haben will. Er habe lediglich auf eine Misslage hinweisen wollen.

Richter Seidling belehrt nun Dr. Pleines. 49 Jahre. Neurologe/Psychologe in HD. Nicht Verwandt und verschwägert mit J.K.

Dr. Pleines legt los. Richter Seidling verweißt Dr. Pleines daraufhin, ob seines flüssigen, schnellen Vortragens, dass, das Gericht mit schreibt. Dr. Pleines solle doch etwas langsamer berichten.

Dr. Pleines sagt, ihm sei am 26.07.2010 der Auftrag erteilt worden, Stellung zur Schuldfähigkeit von Jörg Kachelmann zu nehmen.

Dr. Pleines beschreibt er müsse dies anhand der Verfahrensakte tun. Eine persönliche Vernehmung von J.K. sei nicht möglich gewesen.

Ein zentrales Instrument sei die persönliche Exploration eines Menschen. Eine solche Exploration nehme in der Regel 8-12 Stunden in Anspruch, durch einen Psychiater.

Eine reine Beobachtung könne eine Exploration nicht ersetzen. Der Angeklagte äußere sich jedoch nicht.

Jedoch spiele die biographische Entwicklung im Leben eines Menschen/J.K., eine große Rolle. Psychische Erkrankungen, deformieren das Leben eines Menschen.

J.K. sei eine sozial hochkompetente Persönlichkeit. Dr. Pleines spricht von biographischen „Meilensteinen“.

Die Angaben der Sexualpartnerinnen von J.K. seien von entscheidender Bedeutung.

Für die psychiatrische Diagnose seien die Aussagen von Partnerinnen von großer Bedeutung, wenn es um die Verhaltensmuster von J.K. gehe. Auch der Chatverkehr mit Partnerinnen spiele dabei eine Rolle.

Hiermit möchte Dr. Pleines deutlich machen, das ihm, trotz fehlender Exploration, eine große Menge an Material zur Verfügung stand.

Dennoch sagt Dr. Pleines auch, das viele Fragen offen bleiben. Die innere Auseinandersetzung von J.K. wäre interessant für ihn gewesen.

Nun kommt Dr. Pleines auf das Gutachten hinsichtlich der Persönlichkeit von J.K. und seinem Sexualverhalten. Dr. Pleines sagt: Es ist nicht möglich durch das Gutachten auf eine Tatbereitschaft hinzuweisen. Auch sind keine Rückschlüsse möglich für das Verhalten von J.K. in gewissen Situationen.

Dr. Pleines erwähnt, ein psychiatrisches Gutachten sei kein Arbeitszeugnis.

Es gebe auch viele Ebenen der Begutachtung. Dr. Pleines vergleicht dies mit erste Bergkette, zweite Bergkette, etc. Gutachten fördern lt. Dr. Pleines immer mehr zu Tage, je tiefer man gehe.

Dr. Pleines kommt zu seinem summarischen Ergebnis!

Es liegt keine gröbere psychische Erkrankung von J.K. vor. Dafür gibt es im Leben von J.K. keine Merkmale. Das Verhältnis zum Vater, der Eisenbahner war, wird als herzlich beschrieben. Das Verhältnis zur Mutter müsse etwas vorsichtiger gesehen werden, es gab auch „Verwerfungen“. Im Gesamtbild, zeigt sich eine Kindheit von Glück. (Dies haben auch Zeuginnen ausgesagt).

In der Schule galt J.K. als durchschnittlicher, bis überdurchschnittlicher Schüler. Warum J.K. sein Studium nicht abgeschlossen habe, sei nicht ganz klar. J.K. entwickelte eine hohe Motivation in seiner beruflichen Laufbahn/Entwicklung. 1985 gründete J.K. eine eigene Firma.

J.K. ist den Anforderungen des Geschäftslebens also in vollem Umfang gewachsen. Seine Entwicklung ist Zeitgerecht, (Altersgemäß) und ohne Konflikte.

Dies sei, lt. Dr. Pleines, die biographische Schale!

Wenn er diese erweitern wolle, müsse er auf Aussagen von Zeuginnen eingehen.

Weiter beschreibt Dr. Pleines J.K. als sehr vielschichtigen Menschen. J.K. lebte mit vielen Partnerinnen eine gewisse Verbindlichkeit. J.K. habe sich sehr gekonnt eine Lebenswirklichkeit konstruiert. Dies in einer Vielzahl von Rollen, die so manchen schwindlig werden lasse. Liebender Vater, Geschäftsmann, viele Beziehungen, etc.

Es könne als Diskrepanz gesehen werden, das J.K. eine gewisse Verbindlichkeit mit einer Vielzahl Partnerinnen gepflegt hat. Man könne es als Bindungslosigkeit sehen. J.K. war nicht bereit eine Bindung einzugehen. Dies sei jedoch weit entfernt von Pathologisch!

Parallelwelten würden von sehr vielen Menschen gepflegt. Dr. Pleines nannte als Beispiel: Pfarrer/Partnerin, Polizist/Millieu.

Dr. Pleines sieht keine pathologischen Auffälligkeiten im Verhalten von J.K.

Dr. Pleines beschreibt: Eine Doppelidentität funktioniert lange gut. Es gehöre eine bemerkenswerte Konzentration dazu. Der Preis werde jedoch immer höher. Dies könne sich darstellen als: (z.B.) Menschen als Publikum betrachten. Der Umgang mit der Wahrheit werde flexibler.

Ein Zusammenbruch erfolge oft durch den betriebenen Energieaufwand. J.K. bekam lt. Dr. Pleines gesundheitliche Probleme. Die Illusion, alles im Griff zu haben sei irgendwann geplatzt. J.K. fühlte sich in einem Zustand subjektiver, seelischer Bedrängnis. J.K. habe auch Störungen geltend gemacht gegenüber Partnerinnen. Es sei jedoch absolut nicht notwendig darauf näher einzugehen, denn:

Jörg Kachelmann habe keine Narzistische Persönlichkeitsstörung!

Es gebe keinen pathologischen Befund.

Allenfalls könne man von einem großen Eigenbezug, von Egozentrisch sprechen. Dies sei keine Diagnose!

Auch das Beziehungsverhalten von J.K. zeige keine kranken Prägungen. Menschen seien für J.K. eher „austauschbar“. J.K. entlasse die Menschen aus seinem Leben. (Im Gegensatz zu Stalkern, etc.). J.K. entwerte keine früheren Partnerinnen!

Dr. Pleines kommt kurz auf das Buch: „Der Psychopath von Nebenan“ zu sprechen. Dieses Buch sei ja im Zusammenhang mit J.K. im Gespräch gewesen und auch „zerrissen“ worden. Dr. Pleines hält das Buch für ein gutes Buch. Mit Jörg Kachelmann habe das Buch jedoch nichts zu tun!

J.K. habe ein variantenreiches Sexualleben geführt. Er habe keine Sexualstörung. Das Sexualverhalten weiche eine gutes Stück ab, von was als „normal“ gesehen werde. Dies sei klinisch kein Befund!

Weiter erkennt Dr. Pleines keine psychische Erkrankung von J.K.

Nun ist Dr. Pleines am Ende seiner öffentlichen Ausführungen.

RA Schwenn möchte etwas von Dr. Pleines hören, hinsichtlich der Ausführungen von Dr. Seidler über die Nebenklägerin. Da sei der Begriff „Symptom-Spur“ öfter gegeistert.

Dr. Pleines erwidert, für Symptom-Spur sei kein Raum. Dieser Begriff könne psychiatrisch nicht weiter verwendet werden.

Traumatisierte Menschen sollten lt. Dr. Pleines jedoch nicht von Traumatologen beurteilt werden, sondern durch forensische Psychiater.

10:30 Uhr: Richter Seidling läutet eine 20 minütige Pause ein.

11:05 Uhr: Fortsetzung der Verhandlung.

Ra Schwenn möchte allgemein wissen, ob jemand ein posttraumatisches Verhalten vorspielen kann?

Dr. Pleines verweist auf eine Studie in der statistisch 90 % der Teilnehmer nach eingehenden Übungen es geschafft hätten Symptome vorzutäuschen. Dr. Pleines kannte die Anzahl der Probanden nicht mehr. Ich habe den Namen dieser Untersuchung nicht verstanden.

Dr. Pleines führt aus, dass vegetative Symptome schwieriger simuliert werden können.

RA Schwenn kommt noch auf die Folgen einer möglicherweise falschen Therapie und die Folgen zu sprechen.

Dr. Pleines beschreibt, eine ungeprüfte/unkritische Therapie fehlten erhebliche Qualitätsmerkmale. Dadurch könnten möglicherweise Fehlannahmen gefestigt werden. Eine abweichende Therapie könne Eigenwirkung hervorrufen.

Dr. Pleines betont, dies sei eine allgemeingültige Aussage und sei nicht in Zusammenhang mit der Therapie der NK zu sehen.

Ca. 11:30 Uhr: Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen!

Ich bin nach Hause. Die Zeit, halbe Tage im LG zu verbringen wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, nehme ich mir nicht mehr.       http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/02/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundvierzig-2/comment-page-1/#comments

5.5. Kein Mr. Hyde“

Ein Gutachter sieht den Angeklagten als Wandler in Parallelwelten, aber nicht als Täter. Kachelmanns Sexualleben habe nicht das Maß einer forensisch relevanten Störung erreicht.

Nicht einmal ein Narziss. Und: Das Verhalten Kachelmanns Frauen gegenüber hat „nichts mit der Hypothese von Dr. Jekyll und Mr. Hyde zu tun“, also nichts mit dem Doppelgänger-Phänomen.                                                                                                        http://www.fr-online.de/-kein-mr–hyde-     /1472782,8412852,view,asFirstTeaser.html

5.5.Neuer Befangenheitsantrag

Die Verteidigung stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter. Rechtsanwalt Johann Schwenn lehnte am 39. Verhandlungstag den Rechtsmediziner Rainer Mattern als befangen ab.

Mattern hatte sein Gutachten bereits am 1. Februar erstattet. Darin war er zum Ergebnis gekommen, dass die Verletzungen am Hals und den Oberschenkeln des möglichen Vergewaltigungsopfers von einem Messerrücken stammen beziehungsweise die blauen Flecken am Oberschenkel von Kniestössen des Angeklagten verursacht worden sein könnten.

Schwenn beanstandete, dass Mattern ein Tatgeschehen nahegelegt habe, von dem das angebliche Vergewaltigungsopfer nicht gesprochen hätte. Vielmehr habe die Ex-Freundin Kachelmanns angegeben, er habe ihr die Messerschneide an den Hals gedrückt. Sie habe auch nicht gewusst, woher die Hämatome an ihren Oberschenkeln stammen. Dass sie von Kniestössen herrühren, habe dann Mattern nahe gelegt. Zitat Ende                                                                                       http://www.bluewin.ch

Anmerkung: Einer der Gründe soll auch die unmässige Nähe zur Staatsanwaltschaft sein (Vier waren es insgesamt die auf 15 Seiten ausgeführt wurden)

5.5. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Vernehmung von Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker als Zeuge. Er habe der “Bild”-Zeitung gezielt Informationen zugespielt, hieß es. Eine Frau hatte Kachelmann entlastendes Beweismaterial angeboten, für das sie aber Geld haben wollte. Bei einem fingierten Übergabetermin erschien nicht nur die Polizei, sondern auch die Zeitung. Höcker habe gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Boulevardblatt informiert hätte. Die Verteidigung informiere gezielt die Medien, sagte Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge, im Prozess erwecke sie dagegen den Eindruck, es sei die Staatsanwaltschaft, die aktiv mit den Medien zusammenarbeite.           http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,760927,00.html

6.5. Als Claudia D. am Morgen des 25. Oktober 2010 im Wagen ihres Anwalts beim Mannheimer Landgericht eintraf, um Jörg Kachelmann den dritten Prozesstag in Folge der schweren Vergewaltigung zu bezichtigen, hielt sie sich demonstrativ ein Buch vors Gesicht: “Der Soziopath von nebenan”. Das Werk der US-Psychologin Martha Stout handelt von den “Skrupellosen, ihren Lügen, Taktiken und Tricks”. Es hieß später, der Wälzer über die “oft unerkannte Persönlichkeitsstörung” von Menschen, die zwar den Charmeur gäben, in Wirklichkeit andere aber eiskalt benutzten, sei D. von ihrem Therapeuten empfohlen worden. Offenkundig wollte die Radiomoderatorin die Öffentlichkeit nun daran teilhaben lassen, welche psychischen Deformationen sie mithilfe der Lektüre an ihrem Ex-Geliebten festgestellt hatte: Der nette, zottelige Wettermann aus dem Fernsehen sei in Wahrheit ein brutaler Soziopath.

Als Wissenschaftler hält Pleines aber von dieser Jekyll-Hyde-Beschreibung nichts. Das sei keine psychische Diagnose, sondern das Bedürfnis von Menschen, das Grauen bei anderen und nicht bei sich selbst wahrzunehmen. “Von Jekyll und Hyde bleibt hier nichts übrig”, ebenso wenig wie vom Vorwurf einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. “Er hat ein variantenreiches Sexualleben, das aber nicht forensisch relevant ist.”              http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13352761/Kachelmanns-Psyche.html

6.5. SELTEN WURDE DAS INTIMLEBEN EINES MENSCHEN SO DURCHLEUCHTET, WURDEN DIE DETAILS EINES LEBENS VON EINEM GANZEN VOLK ZERREDET, BEQUATSCHT, VERHÖHNT. DABEI STEHT DAS URTEIL IM KACHELMANN-PROZESS LÄNGST FEST :D ie Liebe in Zeiten der Kamera

Während des Prozesses hatte ich beschlossen, niemals Richter werden zu wollen. Entweder eine Vergewaltigung unbestraft lassen oder einen Unschuldigen wegsperren?

Hier sind alle Beteiligten höchst eloquent, niemandem ist irgendetwas gleichgültig. Man ist klug und nervenstark und schlägt einander nur mit Erlaubnis.

http://www.berliner-zeitung.de/newsticker/selten-wurde-das-intimleben-eines-menschen-so-durchleuchtet–wurden-die-details-eines-lebens-von-einem-ganzen-volk-zerredet–bequatscht–verhoehnt–dabei-steht-das-urteil-im-kachelmann-prozess-laengst-fest-die-liebe-in-zeiten-der-kamera,10917074,10785720.html

Anmerkung; R.E.N Mai 6, 2011 um 21:31 Da haben wir den Salat! Wieder ein Kolumnist von eigenen Gnaden, der uns die Causa Kachelmann erklärt……

8.5. Menschenquäler – Wettergott – Sadomasofanclub

Wer systematisch mit seinem Prominentenbonus mit einer Vielzahl von Frauen mit einem Zeitplaner sado-masochistische Kontakte hat – die Frauen systematisch belügt und Ehe- und Kinderversprechen am Fließband abgegeben hat nach eigenem Eingeständnis – um diese Frauen sadistisch zu quälen und gleichzeitig dabei selber zu onanieren, der hat sehr wohl eine Persönlichkeitsstörung. Herr Kachelmann sieht sich selber immer noch als lieben und zärtlichen Wettermoderator, der andere Menschen nie Schmerzen zugefügt hat. Im Prozeß selber wird in den nächsten Wochen thematisiert, dass Kachelmann in der Kindheit sexuell missbraucht worden sein soll. Dieser Prozess hätte schon nach wenigen Verhandlungstagen sofort eingestellt werden müssen wegen “Verarschung” des Gerichtes von Kachelmann und Claudia Simone D. Das vermeintliche Opfer hat sich 11 Jahre freiwillig sexuell “quälen” lassen. Der Sado-Maso-Fanclub – von beiden gegründet – hat bisher seine Sache großartig gemacht. In einschlägigen Foren wird berichtet, dass die “Neueinsteigerzahlen” erheblich gewachsen sind. Na dann: Gut Schlag.

http://johannes-schumacher.blogspot.com/2011/05/kachelmann-claudia-simone-d-proze-wie_08.html

40.Prozesstag ,Montag 9.Mai 2011

 9.5.Im Prozess gegen Jörg Kachelmann kommt ein zweiter Psychologe zu der Ansicht: Die Ex-Geliebte des Wettermoderators könnte bei ihrer Aussage gelogen haben. An Details der angeblichen Vergewaltigung könne sie sich nicht erinnern.

 Die 38-Jährige habe sehr detailliert ihre Beziehung zu Kachelmann geschildert, sagte der Sachverständige am 40. Verhandlungstag. An Einzelheiten der Vergewaltigung könne sie sich dagegen nicht erinnern, obwohl die Frau wahrscheinlich überdurchschnittlich intelligent sei.

 Die Möglichkeit einer Autosuggestion schloss der Kieler Psychologe aus. Dabei werden Erlebnisse unbewusst erfunden, verfälscht oder ausgeschmückt. Den Betroffenen ist dabei der Unterschied zwischen dem, was sie tatsächlich wahrgenommen haben und dem, was sie sich einbilden, nicht bewusst.

 Die 38-Jährige habe sich in der Nacht der angeblichen Vergewaltigung sehr rationale Gedanken gemacht. Dies sei schwer vereinbar mit einem emotionalen Zustand, der zu einer Autosuggestion führen könne, sagte Köhnken.

 Problem: Keine Wortlaut-Protokolle

 Die psychologische Sachverständige Luise Greuel hält es dagegen für möglich, dass die Erinnerungen der Frau teilweise autosuggestiv verfälscht wurden. Greuel sprach von deutlichen Hinweisen, dass die Frau durch das Gespräch mit Kachelmann über ein Ende ihrer elfjährigen Beziehung emotional erschüttert gewesen sei. Es sei nicht auszuschließen, dass diese Erschütterung die Wahrnehmung der späteren Ereignisse beeinflusst habe. Wie Greuel kommt auch Köhnken zu dem Ergebnis, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage mit den Methoden der Aussagepsychologie nicht bestätigt werden kann.

 Ein Hauptproblem aus Köhnkens Sicht: Die beiden ersten Vernehmungen der 38-Jährigen bei der Polizei wurden nicht im Wortlaut protokolliert. Die Protokolle seien für die Aussagepsychologie kaum zu gebrauchen. Spätere Aussagen der Frau könnten von ihrer Therapie beeinflusst worden sein.                             http://www.sueddeutsche.de/panorama/psychologe-im-kachelmann-prozess-falschaussage-moeglich-1.1095124

 9.5.Der Psychologe hält es für denkbar, dass die 38-Jährige, die Wettermoderator Kachelmann der Vergewaltigung anklagt, nicht die Wahrheit sagt. Er wundert sich, dass sie sich kaum an die Tat erinnern kann.                 http://www.bernerzeitung.ch/panorama/vermischtes/Gutachter-haelt-Luege-der-ExGeliebten-fuer-moeglich/story/14530905

 9.5. Köhnken, der für sein Gutachten auch auf die Aussageprotokolle angewiesen war, kritisiert die Vernehmungen der Schwetzinger Polizei am 9. und 11. Februar , die bei dem Hauptthema, der Vergewaltigung, kaum nachgehakt hätten. Bei der „akribischen Vernehmung“ durch die Kammer im Herbst seien „die Probleme größer statt kleiner“ geworden. Eigentlich „müssten wir erwarten, dass alles, was das Messer betrifft, besonders gut erinnert wird“. Stattdessen habe Sabine W. auf Detailfragen zum Ablauf des Kerngeschehens, der angeblichen Vergewaltigung unter Einsatz einer Waffe, immer wieder „weiß ich nicht“, „kann ich mich nicht erinnern“ geantwortet. Auf die Frage von Richter Joachim Bock: „Wenn die Nebenklägerin lügt, warum lügt sie so furchtbar schlecht?“ weiß aber auch Köhnken keine Antwort.                                                                       http://www.fr-online.de/panorama/prozess-plaedoyer-fuer-den-angeklagten-kachelmann,1472782,8426576.html

 9.5…. über die Tatnacht: „In einer früheren Aussage sagt sie, das Messer sei ihr ständig an den Hals gehalten worden. Als ihr aufgeht, dass das nicht so gewesen sein kann, sagt sie: Es war gefühlt am Hals.“

 … über Erinnerungslücken: „Die Beziehung wird umfangreich geschildert. Doch dann kommt die Frage nach dem Ablauf der Vergewaltigung und da kommt eine Erinnerungslücke nach der anderen. Sie kann sich nicht erinnern, wie er über ihr war, nicht, wie er in sie eindrang, nicht, ob es zum Samenerguss kam. Eine solche oszillierende (auf und ab, d. Red.) Schilderung habe ich in meiner ganzen Laufbahn nicht gehört.“

 … über die Stunden nach der angeblichen Vergewaltigung: „Sie ist keine unausgereifte Persönlichkeit, sie tut in der Nacht keine irren Dinge. Sie räumt CDs ein, wäscht ab. Sie war nicht außer sich.“

 … über den Intellekt der Ex-Geliebten: „Wir haben es nicht mit einer Lernbehinderten zu tun, sondern mit einer intelligenten Frau. Das würde ja die Frage nahelegen, ob eine Demenz vorliegt. Dann hätte sie nie ihr Studium bewältigen können. Sie schwankt in den Befragungen zwischen starker Emotion und rationaler Beantwortung von Fragen. Das geht völlig übergangslos.“

 Als der Beisitzende Richter den Gutachter fragt, wie hoch er die Wahrscheinlichkeit einer Falschaussage einschätzt, sagt Köhnken: „Wir sind keine Lügendetektoren. Die Schlussfolgerung überlasse ich dem Gericht.“               http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/gutachter-haelt-ex-geliebte-fuer-unglaubwuerdig-17815854.bild.html

 9.5.Der Fall Jörg Kachelmann ging durch die Medien. Es gab ein riesiges hin und her. Doch jetzt scheint sich eine Kehrtwende einzuleiten.

 Der Gutachter und Psychologe Prof. Günther Köhnke, glaubt, dass das vermeintliche Opfer und die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann lügen würde.

 ”In einer früheren Aussage sagt sie, das Messer sei ihr ständig an den Hals gehalten worden. Als ihr aufgeht, dass das nicht so gewesen sein kann, sagt sie: Es war gefühlt am Hals”, gab er unter anderem als schweren Kritikpunkt der Aussage an. Am morgigen Mittwoch gehen die Verhandlungen weiter. Ende Mai ist mit einem Urteil zu rechnen.                                                           http://www.shortnews.de/id/892831/Entlastung-fuer-Joerg-Kachelmann-Geliebte-ist-unglaubwuerdig

9.5. Gutachter in Kachelmann-Prozess “Vielleicht hat sie das Messer nur gefühlt?”

Greuels Fazit: Mit den Mitteln der Aussagepsychologie lässt sich ein Erlebnisbezug der Aussagen jener Frau nicht nachweisen.

Das Fazit eines Spurengutachters des Landeskriminalamts: An dem vermeintlichen Tatmesser müssten ganz andere Spuren zu finden sein, wenn sich die Tat so zugetragen haben sollte, wie die Frau angibt.

Das Fazit mehrerer Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechtsmedizin, die jene Hämatome und Hautkratzer begutachtet hatten, die die Frau bei der angeblichen Tat davongetragen haben will: mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst beigebracht.

Längst bekannt ist, dass diese Frau Beweismaterial gefälscht hat, das die “Tat” ausgelöst haben soll. Dass sie ihre Eltern, die Kripo, die Staatsanwaltschaft, ihren Therapeuten und sogar ihren Anwalt wochenlang belogen hat, angeblich, um glaubwürdiger dazustehen. Dies alles reichte der Staatsanwaltschaft bisher nicht, um von ihrem Tatverdacht gegen Kachelmann abzurücken, selbst wenn das Anklagegebäude inzwischen noch nicht einmal mehr als Ruine erkennbar ist.

Köhnken, ein Meister der bildhaften, auch dem Laien verständlichen Darstellung kompliziertester wissenschaftlicher Erkenntnisse, schuf erst einmal Klarheit, worum es überhaupt geht: “Es kommt nicht auf eine insgesamt scheinbar umfangreiche und detaillierte Aussage an, sondern darauf, ob sie diagnostisch relevant ist”, so der Sachverständige. Und relevant seien eben nun mal allein die strittigen Teile der Aussage: die Schilderungen von Bedrohung, Gewalt, Zwang, Einsatz des Messers.

Schon hier sei es schwierig. Die Kripobeamtinnen, die seinerzeit als erste die Anzeige der Frau aufnahmen und ihr glaubten, hätten nicht wörtlich protokolliert, sie hätten auch nur oberflächlich gefragt, statt akribisch nachzuhaken. Ja, sie seien regelrecht “froh gewesen, nicht nachbohren zu müssen”. Nicht mal am 23. April 2010, als die Frau im Lauf einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft Unwahrheiten zugeben musste, sei ein Wortprotokoll geführt worden.

Dazu komme der “besondere Aussagestil” der Belastungszeugin, der sich mit Begriffen wie “rekonstruktiv, plausibilitätsgestützte Schlussfolgerungen, keine originäre Erinnerung” umschreiben lasse. Der Kieler Psychologieprofessor bezeichnete die Angaben der Ex-Freundin Kachelmanns zum angeblichen Vergewaltigungsgeschehen als äußerst lückenhaft. Es reihe sich “eine Erinnerungslücke an die andere”.

Köhnken kritisierte außerdem massiv den Einfluss, den der Psychotraumatologe Günter Seidler aus Heidelberg auf die Belastungszeugin durch seine “bedingungslose, kritik- und distanzlose” Unterstützung ausgeübt habe. “Schon im April hatte sie mehrere Therapiegespräche bei Seidler – und erzählte ihm, wie sie durch Träume Erinnerungen an das angebliche Tatgeschehen erlangt habe”, beschrieb Köhnken die damalige Situation.Gisela Friedrichsen : http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,761541,00.html

9.5.  Der Triumph des Missmutigen

Missmutig, aggressiv, teilweise beleidigend: So haben die Beobachter Johann Schwenn am Mannheimer Landgericht häufig erlebt. Doch am 40. Tag des Vergewaltigungsprozesses gegen seinen Mandanten Jörg Kachelmann schien das triumphierende Lächeln im Gesicht des Anwalts festgefroren gewesen zu sein. Immer wieder blickte er grinsend zu den Zuschauern und den Journalisten. Schwenn wollte ihre Reaktionen genau sehen – und sie auskosten. Jörg Kachelmanns Anwalt hatte allen Grund dazu. Denn zu einem für die Verteidigung optimalen Zeitpunkt, kurz vor den Plädoyers und damit dem Urteil, gab ein Sachverständiger der Unschuldsvermutung neue Nahrung.

http://www.stern.de/panorama/prozess-gegen-joerg-kachelmann-der-triumph-des-missmutigen-1683000.html

10.5. Fall Kachelmann: Warum lügt sie so schlecht?

Ein Beispiel gefällig:

“Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um, seit ich die Akten gelesen habe“, sagte Richter Joachim Bock über die Zeugenaussage der Anzeigeerstatterin in der gestrigen Verhandlung (Kachelmann-Prozess geht in die letzte Runde | SÜDKURIER Online).

Diesen Satz immerhin eines der Berufsrichter der für den Prozess zuständigen Kammer des Landgerichts Mannheim muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen: er weiss also, seit er die Akten gelesen hat, dass die Hauptbelastungszeugin lügt, und schon seit diesem Aktenstudium weit vor Beginn des eigentlichen Prozesses treibt ihn die Frage um, warum diese Zeugin so schlecht lügt – aber trotzdem lässt er es geschehen, dass 40 Verhandlungstage lang das für den Ausgang des Prozesses völlig irrelevante Privatleben des Angeklagten in allen Einzelheiten – und fast schon pervertiert genüsslich – in der Öffentlichkeit breitgetreten werden kann, um erst dann die eigentlich wichtige Fragestellungen durch Sachverständige aufklären zu lassen: was sagt die Anzeigeerstatterin tatsächlich im Prozess aus, was lässt sich davon durch die tatsächlichen Funde vor Ort verifizieren, sagt sie die Wahrheit, und wenn nicht, warum lügt sie so schlecht?                             http://stscherer.wordpress.com/2011/05/10/fall-kachelmann-warum-lugt-sie-so-schlecht/

RitaEvaNeeser schreibt: Mai 10, 2011 um 18:06

Eines verstehe ich aber nicht, wenn Dr. Joachim Bock- als Vorsitzender und so unterzeichnet er- für die Überprüfung zuständig war, seit Akteneinsicht die Lügen von CSD erkannt hatte, warum wurde dann nicht nachermittelt und/oder die Anklage abgelehnt, der Prozess mit fast heilsgewissem Wahn zum 6.September 2010 festgelegt. Musste wirklich erst das OLG Karlsruhe das erkennen? Durfte Dr. Bock nichts sagen, obwohl er wusste was kommt?

9.5. SWR-Studio Mannheim, Regionalnachrichten, Redaktion: Gabriela Becker-Jahn, 09.05.2011, 13:30 Uhr:

Mannheim – Zweifel an Aussage des mutmaßlichen Opfers

Im Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat der Kieler Rechtspsychologe Günter Köhnken Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers geäußert.

Köhnken, der von Kachelmann als Gutachter verpflichtet worden war, kritisierte die Art der Befragung des mutmaßlichen Vergewalti- gungsopfers durch die Polizei. Zum eigentlichen Tatvorwurf gebe es in einem 31-seitigen Befragungsprotokoll lediglich 3 bis 4 Absätze. Die Polizei habe nur oberflächlich gefragt und zum Teil nicht nachgefragt – so der Kieler Rechtspsychologe. Deshalb könne die Zuverlässigkeit der Aussage der 38-jährigen nur schwer beurteilt werden.

Köhnken betonte aber die Fragezeichen, die die Aussage der Exgeliebten Kachelmanns aufzeige. So habe sie anfangs gesagt, sie habe das Messer ständig am Hals gehabt. Später habe sie das abgeschwächt: Das Messer sei “gefühlt” immer am Hals gewesen. Außerdem sei anzunehmen, dass sie die Realität mit Traumerlebnissen vermische.

Die angeblichen Erinnerungslücken der Frau seien unerklärlich. Sie weiche damit Detailnachfragen aus, so Köhnkens Schlussfolgerung. Und so hält der Rechtspsychologe eine Falschaussage der Frau für wahrscheinlich.

41.Prozesstag  Mittwoch, 11.Mai 2011

 11.5. Kachelmann-Prozess nähert sich dem Ende

 Der Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann nähert sich nach 41 Verhandlungstagen dem Ende. Das Landgericht Mannheim lehnte am Mittwoch alle noch offenen Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. http://www.ftd.de/politik/international/:kachelmann-prozess-naehert-sich-dem-ende/60050455.html

 11.5. Am 41. Verhandlungstag ließ Kachelmann dem Gericht erstmals offiziell seine Heirat mitteilen. Pflichtverteidigerin Andrea Combé bestätigte der Strafkammer außerhalb der Hauptverhandlung, dass ihr Mandant am 9. März Mirjam zur Frau genommen habe. Die Strafkammer gab dies anschließend bekannt. Es handelt sich um die Studentin, die im März 2010 bei der Verhaftung Kachelmanns im Frankfurter Flughafen dabei war und in Mannheim als erste Zeugin vernommen worden war. Bei ihrer Aussage war sie mit Kachelmann noch nicht verheiratet und auch nicht verlobt.

 Am Ende der Beweisaufnahme lehnte die Strafkammer am Donnerstag fünf Beweisanträge der Staatsanwaltschaft und einen Beweisantrag der Verteidigung ab, darunter auch der Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen und Rechtsmediziner Rainer Mattern. Die Beweisaufnahme konnte am Donnerstag jedoch noch nicht offiziell geschlossen werden, weil der obligatorische Auszug aus dem Strafregister noch eingeführt werden muss. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kachelmann-prozess-urteilsverkuendung-am-31-mai-1640157.html

 11.5. Die Beweisaufnahme ist so gut wie abgeschlossen und der Hammer fällt bald: Das Urteil wird am 31. Mai erwartet.

 Die Plädoyers der Anklage sind für kommenden Mittwoch (18. Mai) geplant. Der 24. Mai ist für die Verteidigung vorgesehen. Eine Woche später (31. Mai) soll das Urteil gesprochen werden. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/05/11/Vermischtes/Kachelmann-Prozess-neigt-sich-dem-Ende-zu

 11.5.Falsche Aussagen zur Vorgeschichte

 Die psychologischen Sachverständigen wiederum sind sich weitgehend einig, dass die Glaubwürdigkeit der Aussage von Sabine W. sich mit den Methoden der Aussagepsychologie jedenfalls nicht bestätigen lässt. Klar ist, dass Sabine W. bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft zur Vorgeschichte der angeblichen Tat zum Teil falsche Angaben machte, die sie erst korrigierte, als es schon fast zu spät war.

 Insofern unterscheidet sich die Lage auch nach 41 Verhandlungstagen nicht wesentlich von der Situation vor Prozessbeginn. Damals hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe einen dringenden Tatverdacht verneint und Kachelmann aus der Untersuchungshaft freigelassen.

 Einen eindeutigen Beweis für Kachelmanns Unschuld scheint es auch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht zu geben, dafür aber zumindest Zweifel an der Darstellung des mutmaßlichen Opfers.                                                              http://www.bz-berlin.de/kachelmann/kachelmann-wie-faellt-das-urteil-aus-article1180777.html

 11.5. Schwenn nutzte den Verhandlungstag, um noch einmal die Berichterstattung in einigen Medien scharf zu kritisieren. Der Hamburger Staranwalt sprach von einer “unglaublichen Verrohung”.

Die Berichterstattung im Fall Kachelmann habe in der Tat ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht, das erhebliche Folgen für das Leben des Angeklagten habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Das Gericht lehnte allerdings den Antrag Schwenns ab, Focus und Bild am Sonntag zur Herausgabe einer möglichen Vergütungsvereinbarung mit einer Schweizer Zeugin zu zwingen. Es sei nicht eindeutig, dass die Frau die Quelle für die Berichterstattung in den beiden Medien gewesen sei, erklärte das Gericht.

 Die angebliche Ex-Freundin war im Februar in der Schweiz unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Details aus der Vernehmung tauchten später in der Presse auf. Die Verteidigung scheiterte auch mit dem Antrag, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das Gericht sah keinen Grund, seine Unparteilichkeit infrage zustellen.           http://www.sueddeutsche.de/panorama/nach-verhandlungstagen-beweisaufnahme-im-kachelmann-prozess-beendet-1.1096107

 11.5.Countdown im Kachelmann-Prozess

Es war der wohl kürzeste Verhandlungstag seit Prozessbeginn am 6. September vor dem Landgericht Mannheim.

 Um 9.21 Uhr eröffnete Richter Seidling die Sitzung, schmetterte nacheinander alle sechs noch ausstehenden Beweisanträge ab.

 Darunter auch den Antrag von Kachelmann-Anwalt Schwenn, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

 Seidling: „In seinem vorläufigen Gutachten bringt Mattern keine bestimmte innere Haltung zum Ausdruck. Die Art und Weise seines Auftretens ließ keine Voreingenommenheit erkennen.“

 Für den 18. Mai ist das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage angesetzt.

 Der 24. Mai ist für die Plädoyers der Verteidigung vorgesehen.

Urteilsverkündung: Am 31. Mai!                                    http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmann-prozessende-in-sicht-17839956.bild.html

 Anmerkung: Es wäre auch ein Wunder gewesen, wenn Richter Seidling auch nur einem Antrag stattgegeben hätte. Das zog sich durch den ganzen Prozess so hin… Richter Seidling Oftersheim-Anwalt Franz Ketsch-Rainer Matern lange Jahre Schwetzigen- Familie Dinkel Schwetzingen-Carin Lapsit Ketsch etc. etc.

 11.5.Beim Film würde man sagen: Die Sache ist im Kasten. Alle Szenen sind abgedreht. Das Landgericht Mannheim hat am Mittwoch nach mehr als acht Monaten die Beweisaufnahme im Prozess gegen Jörg Kachelmann beendet. Nun kommt nichts Neues mehr dazu. Jetzt geht es nur noch um die Interpretation.

 Beim Film ist es so, dass eine richtige Geschichte erst entsteht, indem man beim Schnitt die einzelnen Szenen aneinanderfügt. Aus demselben Rohmaterial lassen sich also ganz unterschiedliche Geschichten erzählen. Es ist zu erwarten, dass es im Prozess gegen Jörg Kachelmann nicht anders sein wird.

 Neutrale Beobachter stehen vor dem Problem, dass große Teile des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurden. Die gesamte Aussage des mutmaßlichen Opfers – deren Glaubhaftigkeit der entscheidende Punkt des ganzen Verfahrens ist – fand ebenso hinter verschlossenen Türen statt wie fast alle Aussagen der zahlreichen ehemaligen Geliebten des Moderators. Auch die psychologischen Gutachter trugen ihre Ergebnisse zum Teil in nichtöffentlicher Sitzung vor.

 Nach dem aber, was sich aus dem öffentlichen Teil schließen lässt, dürften Kachelmanns Chancen nicht schlecht stehen: Einen eindeutigen Beweis für seine Unschuld gibt es nicht – wohl aber gewichtige Zweifel an der Darstellung des mutmaßlichen Opfers. Die drei rechtsmedizinischen Gutachter kommen – bei Unterschieden in der Bewertung der Wahrscheinlichkeit – alle zu dem Ergebnis, dass sich Sabine W. ihre Verletzungen an Hals und Oberschenkeln selbst zugefügt haben könnte. Auch die DNA-Spuren am angeblichen Tatmesser scheinen nach der Aussage eines Experten des Landeskriminalamts nicht so recht zum geschilderten Tathergang zu passen.                                                                     http://www.news.de/medien/855173275/der-kachelmann-film-ist-abgedreht/1/

 11.5. Boulevardzeitungen, Magazine und TV-Sender verfolgten praktische jede Regung des früheren TV-Stars, die Geschichten um seine Frauen, die Gutachter. Alice Schwarzer kommentierte das Verfahren für die “Bild”-Zeitung, Presserechtler und andere Juristen beobachteten mit zunehmendem Entsetzen, wie zwar immer wieder die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen wurde, gleichzeitig aber Verfahrenbeteiligte – wohl gegen Geld – offen mit bestimmten Zeitungen plauderten.

 Tatsächlich gab es auch am heutigen 41. Verhandlungstag noch einmal Medienschelte. Die 5. Große Strafkammer lehnte den Antrag der Verteidigung auf Durchsuchung der Redaktionen von «Focus» und «Bild am Sonntag» ab. Die Medien hatten über die Aussage einer Schweizer Zeugin berichtet, «Bild» hatte auch ein Foto veröffentlicht. Verteidiger Johann Schwenn kritisierte die Ablehnung der Durchsuchung, da diese Medien gezielt versucht hätten, den Prozessverlauf zu beeinflussen. Schwenn sagte: «Das Gericht hat die Chance verpasst, Journalisten und Verlegern einmal richtig heimzuleuchten.»                                http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Joerg-Kachelmann-Urteil-im-Vergewaltigungs-Prozess-faellt-Ende-Mai-id15044316.html

  Maschera 41. Verhandlungstag, 11.05.11

Einlass ist um 08:50 Uhr. Die Verhandlung findet heute in Saal 1 statt.

 Im Saal angekommen sind nur RA Schwenn und Jörg Kachelmann anwesend. Es ist kein Gutachter mehr Vorort.

 Die Presse war ebenfalls „spärlich“ vertreten. Frau Rückert, Frau Friedrichsen, Frau May, niemand zugegen. (Hr. Zumstein ist anwesend). Grob geschätzt würde ich sagen: ca. 25 Vertreter der Journalisten. Bei den Zuschauern verhielt es sich ungefähr genauso.

 09:25 Uhr. Die Staatsanwälte, RA Franz und das Gericht betreten den Saal. Die Verhandlung ist eröffnet.

 Richter Seidling fragt die Beteiligten ob alle die Gelegenheit hatten die gegenseitigen Anträge zu lesen. Alle bejahen.

 1) Es geht zunächst um den Antrag der Staatsanwaltschaft vom 13.09.2010. Hier ging es darum einige der Kollegen zu vernehmen die Jörg Kachelmann in Kanada gesehen hatten, bzw. mit ihm zusammengearbeitet haben bis 28.Februar 2010.

 Das Gericht lehnt den Antrag der Vernehmung ab.

 2) Beim nächsten Antrag vom 21.03.2011 der Staatsanwaltschaft es um die Vernehmung von zwei Polizisten die bei der Festnahme am Flughafen dabei waren. Antrag abgelehnt. Das Verhalten des Angeklagten bei der Festnahme wurde durch die Zeugen Lapsit und Fischer als erwiesen gesehen.

 3) 21.03.2011 Antrag auf Vernehmung eines Google Sachverständigen. Es folgt eine lange Ausführung des Sachverhaltes. Richter Seidling hat diesen vorgetragen. Zu schnell, als das ich dem folgen konnte.

Antrag wird abgelehnt. Ausschlaggebend für die Ablehnung war die Tatsache, dass die Nebenklägerin zugegeben hat, VOR der Untersuchung ihres Laptops Verlaufe gelöscht zu haben. Insbesondere auch, nachdem sie ihre Recherchen nach Frau Viola S. angestellt hatte.

 RA Schwenn sagt dazu, wie wichtig es doch sei authentisches Dokumentationsmaterial zu Verhandlungen zu haben. Fragt noch einmal ganz explizit beim Gericht nach, ob er den Beschluss, im Zusammenhang der Angaben der Nebenklägerin so verstehen könne, das diese Daten VOR der Untersuchung des Laptops gelöscht habe? Gericht bejaht.

 RA Schwenn ist einverstanden.

 Nun Ruft Richter Seidling alle Verfahrensbeteiligten zum Richter-Pult. Dort sehen sich die Beteiligten, (außer J.K.) eine Ausgabe der Bild am Sonntag an. Es war für mich nicht zu erkennen und zu verstehen um welche Ausgabe und um welchen Artikel es sich hier handelte.

 4) Danach verkündet Richter Seidling: Antrag der Verteidigung auf Durchsuchung von Fokus und Springer-Verlag abgelehnt.

 In der Begründung geht es u.a. um die Vernehmung von der Zeugin Toni L. in der Schweiz. Es folgen Paragraphen, Paragraphen. Unmöglich dem schnellen Vortrag von Richter Seidling zu folgen. Es seien nach der Vernehmung der Zeugin Details aus der nichtöffentlichen Verhandlung öffentlich geworden. Es kämen jedoch eine Vielzahl Informanten in Frage.

 Eine Untersuchung sei daher nach, wieder Paragraphen, unzulässig.

 Der Kommentar von RA Schwenn zu diesem Beschluss war wieder wesentlich besser zu verstehen. RA Schwenn spricht von verpassten Gelegenheiten im Verfahren, zum Schutze der Presse. Insbesondere zum Schutze von einer Frau May und einem Herrn Völkerling, die wohl kaum für einen Pullitzer-Preis benannt werden würden. Dies wird nicht geschehen, sagt RA Schwenn. Es geht RA Schwenn um die Kommerz-interessierten Blätter. „Was lasse man sich eigentlich alles gefallen?“

 Diese Blätter bringen hübsche Bilder, inhaltlich jedoch Null. Es zeichne sich eine Verrohung der Presseunterhaltung in Strafverfahren ab!

 Dass z.B. die Bildzeitung nicht immer die Wahrheit schreibe, sei wohl bekannt. Lt. RA Schwenn habe das Gericht die Chance verpasst, „diese Art von Pack“ unter den Journalisten und Verlegern mal richtig einzuheizen.

 Auch werde der Fehler gemacht, die Berichterstattung durch bezahlte Zeugen, in eine Tüte zu werfen mit anderen Berichterstattern, wie z.B. Zeit/Spiegel.

 Pressefreiheit hin oder her, die Berichterstattung von Völkerling/May, mit „Scheinwissen“, sei wohl absoluter Tiefstand!

 Richter Seidlung: legt eine gewisse Zurückhaltung an den Tag. Sagt jedoch in der „Urteilsverkündung“ würde dies noch zur Sprache kommen. (dies ohne Gewähr, kann mich verhört haben).

 Richter Bock spricht nun vom unterschiedlichen Niveau der Berichterstattung und wisse natürlich auch, dass manche äußerst schlecht seien. Es seien jedoch keine Angaben aus nichtöffentlicher Sitzung veröffentlicht worden. Fakten und Wertungen wurden, seiner Meinung nach, leider oft vermischt. Es gab einige Berichte die ihm, Richter Bock SEHR missfallen haben. Es gab jedoch auch einzelne sehr gute. Auch Berichte in denen Kritik am Gericht verübt wurde. Dies begrüße er, wenn diese Berichte juristisch begründet seien. Die Kritik an der Dauer des Verfahrens verstehe er nicht. Journalisten sollten doch mal etwas genauer recherchieren, es gäbe Verfahren in ähnlichen Straffragen die wesentlich länger gedauert haben.

 RA Schwenn gibt hierzu noch einen Kommentar ab. Es gehe ihm bei weitem nicht um Missverstandenes in der Berichterstattung sondern um Grenzüberschreitungen.

 5) 05.05.11 Antrag der Verteidigung auf Ablehnung des Sachverständigen Prof. Dr. Mattern.

 Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Es liege keine Voreingenommenheit vor, keine Befangenheit. Die Ablehnung wurde ausführlich von Richter Seidling begründet. Wieder für mich zu schnell. Was ich protokollieren konnte werde ich in aller Ruhe noch mal durchgehen.

 6) Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung von RA Höcker!

 Abgelehnt. Begründung: Der Anlass, ein Zusammenarbeit in einem Fall mit der Bildzeitung, sei für Gericht nicht von Bedeutung. Durch das große Medien-Interesse sei es auch ganz verständlich, das Jörg Kachelmann, zur Vermeidung noch größeren Schadens einen Medienanwalt beauftragt habe.

 Richter Seidling verkündet, alle würden eine Abschrift dieser Beschlüsse bekommen! Frau Combé will wissen: Heute noch?“. Ja heute noch.

 (Jetzt vermute ich mal, dass auch die Medienvertreter Richter Seidling auch nicht verstehen konnten in der Schnelligkeit. Diese haben evtl. noch auf die Abschrift gewartet? Diese bekommen sie heute noch?)

 Dies war für mich die schwierigste Berichterstattung. Ich fürchte, von der Urteilsverkündung durch Richter Seidling werde ich kaum etwas mitbekommen.

 Termine:

18.05.11: Plädoyer Staatsanwaltschaft

24.05.11 Plädoyer Verteidigung

 27.05.11 (Fällt eventuell aus, noch nicht sicher, soweit ich das vernommen habe).

 31.05.11 Urteilsverkündung.

 RA Schwenn möchte wissen wie lange die Staatsanwaltschaft evtl. braucht für ihr Plädoyer. Das wisse die StA nicht. Sie werden ihr Plädoyer zu dritt halten!

 RA Schwenn: wie lange braucht die Nebenklage? RA Franz, das wisse er nicht genau. Er werde am Nachmittag noch etwas zum Prozess sagen.

 Richter Seidling fragt die Verteidigung wie lange sie denn für ihr Plädoyer brauchen werden? RA Schwenn erwidert: RA Combé werde das Plädoyer Vormittags halten. Voraussichtlich werde er, RA Schwenn, nach der Mittagspause noch eine Stunde etwas sagen um das Adrenalin etwas anzufeuern!

 Ca. 10:25 Uhr. Ende der Verhandlung.

 Nachtrag: Maschera Heute um 17:12

 Meiner Meinung nach, waren alle Anträge von der Verteidigung. Nur der letzte Antrag, Vernehmung von RA Höcker, war von der Staatsanwaltschaft.

 Die Hochzeit von J.K. wurde heute ebenfalls offiziell bekannt gegeben.

 Maschera Heute um 17:22 RA Schwenn im Foyer.

Im Foyer beantwortete RA Schwenn noch ein paar Fragen der Reporter. U.a. die Frage nach dem zu erwartenden Urteil?

 Ich schreibe sinngemäß, wie ich es verstanden habe.

 RA Schwenn:  Bei Gericht sei es im „Normalfall“ nach vorliegender Beweisaufnahme üblich, dass sich die Staatsanwaltschaft dem Antrag der Verteidigung anschließen würde. In Mannheim sei dies, lt. RA Schwenn, wie es aussehe, wohl anders. Auf die Begründung der Staatsanwaltschaft eines Plädoyers auf schuldig, sei er, RA Schwenn sehr gespannt.

 Maschera am 12.05.11

 Obwohl sehr kurz, war es doch ein interessanter Verhandlungstag. Dass die Staatsanwaltschaft auf schuldig plädieren wird, steht nun wohl fest. Nicht zu fassen.

 Ich konnte gestern am Rande noch interessantes beobachten. Habe ich nicht öffentlich geschrieben.  Kurz vor der „Leibesvisitation“ wurden wir unfreiwillig Zeuge eines Disputs zwischen Frau Knapp und Richter Bock. Frau Knapp ging diesen ziemlich heftig an. Sie sagte nur: 9 ganze Monate NICHTS, NICHTS, NICHTS…………

 Desweiteren hat sie sich sehr darüber aufgeregt, dass eine Frau Greuel in nichtöffentlicher Sitzung aussagt. Kurz darauf Dr. Köhnke in öffentlicher Sitzung und dort alle Details bekannt wurden die Frau Greuel nichtöffentlich gesagt hat. Dies hielt Frau Knapp für lächerlich und blanken Hohn.

Anmerkung von mir: Schon blöd wenn man solange aufs „falsche Pferd“ gesetzt hat, nicht wahr?

 Leider mussten wir nun durch die Kontrolle und ich konnte nicht weiter „lauschen“.

 16.5. Das Phantom in der Kachelmann-Oper

 Kommt eine Kamera in seine Nähe, hält Lars-Torben Oltrogge sich die Hand vors Gesicht, oder er verschwindet. Der junge Staatsanwalt tut viel, damit kein Foto und keine biografischen Angaben von ihm in den Medien erscheinen – lange erfolgreich. Bis zum Prozessauftakt gegen Jörg Kachelmann blieb Opernliebhaber Oltrogge ein Phantom. Mittlerweile existieren immerhin Porträts.

 Wobei das mit dem Opernliebhaber auf einer alten Angabe beruht. Wer vertieft sucht, findet nicht nur heraus, dass der Staatsanwalt als Skifahrer manchmal Bündner Pisten unsicher macht. Er stösst auch auf eine einzige Publikation von Lars-Torben Oltrogge: einen kurzen Bericht in einer juristischen Fachzeitschrift über sein Praktikum bei der UNO-Kommission für Internationales Handelsrecht in Wien. Dem Autor hats gefallen in Österreichs Hauptstadt. Er verrät, dass es ihm «nie langweilig» war, dass er «die unvergleichliche Atmosphäre der Stehplätze in der Staatsoper» genossen habe und ebenso die «Besuche der gemütlichen Heurigen». Die Informationen stammen aus dem Jahr 2000. http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/leute/Das-Phantom-in-der-KachelmannOper/story/13704061

 Anmerkung: Ich habe schon vieles von Meister Knellwolf gelesen, aber das ist einsame Spitze. Bei welchem Prozess war dieser Herr der Feder? Staatsanwalt Oltrogge hat vielleicht die Kameras gescheut, aber seine Tea-Parties für seine, ihm, gewogenen Journalisten sind legendär. Jede Prozesspause, wo andere Teilnehmer in den hinteren Räumlichkeiten verschwunden sind, hat er genützt um sein Licht über eben diese Schreiberlinge leuchten zu lassen. Er ist ein arroganter Selbstdarsteller mit Wuschelkopf, mit einem- aber entscheidenden- Fehler, seine Stimme ist die Katastrophe schlechthin. Ein begnadeter Redner wird der nie!

 16.5.Bei den Plädoyers wird das Team der Anklage durch Staatsanwalt Werner Mägerle vertreten. Das hat rechtliche Gründe: Da Oltrogge und Gattner auch als Zeugen befragt wurden, dürfen sie alles, was mit ihrem eigenen Zeugenauftritt zusammenhängt, nicht selbst im Rahmen des Plädoyers vor Gericht würdigen. http://diepresse.com/home/leben/mensch/662528/KachelmannProzess_Die-Plaedoyers-der-Anklaeger

 17.5.Staatsanwalt fordert 3 Jahre und 10 Monate im Kachelmann-Prozess wegen Vergewaltigung – eine Prognose vor dem Plädoyer

 Deshalb ist kein “Wetten dass? – Ratespiel” erforderlich, um bereits heute zu wissen, was der junge Staatsanwalt morgen im Brustton tiefsten Irrglaubens anlässlich seines Plädoyers fordern wird: Verurteilung wegen Vergewaltigung und natürlich Knast, so knapp an der Jahresmarke 4.

 Staatsanwalt Oltrogge wird – unerschütterlich – die längst erschütterte Anklage mit der für das ländliche Mannheimer Gericht fast schon legendär gewordenen Unlogik messerscharf verteidigen.

 Und die Beweismittel, die den bösen Wetterfrosch der Schandtat überführen sollen, wird er uns detailliert benennen: es sind die vielen süßen Lausemädchen des angeklagten Wetterfroschs, die als Zeuginnen gehört wurden, sämtlichst nichts zur Tat sagen konnten, um so mehr aber über ihre ausgelebten Sexualpraktiken mit dem einst angehimmelten Wetterpropheten.

 Und natürlich das eine, ganz besondere Lausemädchen: gerufen vom Gericht kam sie zum Gericht – aus der schönen Schweiz, nachdem sie sich redlich 50.000 € Zeugeninterviewknete bei einer bunten Zeitung mit einer netten Gewaltsex-Story verdient hatte. Welch redliche Aussage über an ihr begangene Bösartigkeiten. Ein für den Logiker Oltrogge erdrückendes Beweismittel, das den Kachelmann zur Briefmarke zerquetscht und sein schweigendes Lügengerüst endgültig zum Einsturz bringt.                                                                                                                               http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=61

 17.5. Kommen jetzt alle Details ans Licht?

 STAATSANWALT WILL AUCH NICHTÖFFENTLICHE AUSSAGEN BEIM PLÄDOYER ZITIEREN

 Neben Gutachter-Aussagen wird Oltrogge wohl auch aus den Befragungen einiger Ex-Geliebten Kachelmanns zitieren. Genaue Details wollte er jedoch nicht nennen.

 Oltrogge wollte sich gegenüber der Zeitung nicht festlegen, ob er am morgigen Mittwoch definitiv auf schuldig plädieren wird. Es gilt jedoch als wahrscheinlich. http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/prozess-plaedoyers-details-staatsanwalt-nichtoeffentliche-aussagen-17937308.bild.html

 Anmerkung: Wie war das noch? STA Oltrogge spricht doch nicht mit der Presse!

 17.5. Jörg Kachelmann hat gute Karten

 Der Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann nähert sich dem Ende. Der Wettermoderator kann auf einen Freispruch hoffen. Der Fall bleibt auch nach den monatelangen Verhandlungen undurchsichtig. http://www.n24.de/news/newsitem_6902527.html

17.5. Verteidiger droht mit Schadenersatzforderungen: Die Verteidigung hat sich angesichts dieser Beurteilung die Hände gerieben. Kurz vor dem eigenen Plädoyer am 24. Mai (eine Woche nach der Anklage) ist es ein Steilpass für Kachelmanns Darstellung der Vorkommnisse. Vor allem weil auch die acht Gutachter zuvor keine eindeutigen Aussagen pro oder contra Kachelmann machten – zumindest nicht soweit der Prozess öffentlich war. Sollte das Gericht tatsächlich darauf entscheiden, dass Sabine eine Falschaussage gemacht hat, wie das die Verteidigung im Plädoyer wohl schildern wird, könnte Kachelmann möglicherweise einen Zivilprozess gegen die Ex-Freundin wegen Falschanschuldigung anstrengen und Schadenersatz verlangen Verteidiger Schwenn kündigte solche Schritte jedenfalls bereits an. Sicher müsste dann der deutsche Staat für die Verfahrenskosten von Kachelmann aufkommen. http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/28160840

17.5. !!!! 23 Uhr 12!!!! schreibt Schwarzer in der Bildzeitung!

HEUTE WIRD ES ERNST IM KACHELMANN-PROZESS

Die Staatsanwälte plädieren auf schuldig!

Es ist darum davon auszugehen, dass die Staatsanwälte heute einen Schuldspruch fordern werden. Spannend jedoch bleibt, ob sie „nur“ auf Vergewaltigung plädieren – oder aber auf Vergewaltigung mit einer Waffe bzw. einem anderen „gefährlichen Tatwerkzeug“, wie einem Messer.

Im ersten Fall beträgt die Strafe mindestens zwei Jahre und könnte dann auf Bewährung ausgesetzt werden. Im zweiten Fall aber beträgt das Strafmaß mindestens fünf Jahre – dann würde der Verurteilte vielleicht sogar wegen Fluchtgefahr direkt im Gerichtssaal verhaftet. http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/staatsanwaelte-plaedieren-auf-schuldig-17947410.bild.html

Anmerkung: Ja, das hätte Schwarzer so gepasst, aber eben: Es kommt anders, als sie denkt und will!

42.Prozesstag Mittwoch 18.Mai 2011

 18.5.Degenhardt: Stichwort Show. Das Prozessfinale soll ja öffentlich stattfinden, im Gegensatz zu anderen Verfahrensteilen. Macht das Sinn, oder werden die Betroffenen dann nicht noch einmal mit weniger schönen Einzelheiten aus ihrem Privatleben konfrontiert?

 Friedrichsen: Nun ja, wenn noch nicht mal die Urteilsverkündung öffentlich wäre, dann hätten wir ja nun wirklich Zustände wie vor Hunderten von Jahren. Der Strafprozess ist einmal grundsätzlich öffentlich und die Öffentlichkeit oder das Publikum hat das Recht zu wissen, was da passiert ist und was die Justiz zu diesem Tatvorwurf sagt und wie der Angeklagte zu bestrafen, oder ob er freizusprechen ist, und das muss auch öffentlich sein. Ich bin mir sicher, dass dieses Gericht keine privaten Details in der Urteilsbegründung verkünden wird, die nicht an die Öffentlichkeit gehören. Das ist eigentlich auch überhaupt nicht interessant. Ich habe nie verstanden, warum man die Öffentlichkeit unbedingt hat ausschließen müssen bei Frauen, die sich den Medien gegenüber in Interviews über ihr Sexualleben mit Herrn Kachelmann längst geäußert hatten. Da muss sich die Justiz eigentlich was einfallen lassen, wie man künftig damit umgeht. Die Details aus dem Intimleben, die interessieren keinen Menschen eigentlich, oder die haben keinen Menschen zu interessieren, aber man möchte sich doch als Gerichtsreporter oder als jemand, der über den Fall dann die Öffentlichkeit unterrichten soll, ein Bild machen können, um wen es sich hier überhaupt dreht. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1461156/

 18.5. Eklat im Kachelmann-ProzessVerteidiger unterbricht ungestüm Plädoyer des Anklägers

 Aufsehenerregender Schlagabtausch beim Prozess gegen den TV-Moderator: Die Verteidigung unterbricht nach wenigen Minuten barsch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft – und beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Ankläger hatte einen intimen Chat mit dem mutmaßlichen Opfer öffentlich gemacht, “um Kachelmann bloßzustellen”.

 Schwenn warf dem Staatsanwalt vor, er wolle seinen Mandanten vorführen mit der Angabe von intimen Details und benutze “die letzte Gelegenheit, den Angeklagten bloßzustellen”. Es sei die Strategie der Staatsanwaltschaft, Kachelmann “maximal zu beschädigen”. Wenn das Gericht das nicht unterbinde, werde auch er sich nicht mehr an die Vereinbarung halten und entsprechende Details über das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer öffentlich machen, drohte er. “Gleiches Recht für alle.”

 Das Gericht zog sich nach dem Wortgefecht zur Beratung zurück und suchte nach einer einvernehmliche Lösung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Inzwischen geht der Prozess mit neuer Maßgabe weiter.

 Was den Verteidiger so aufgebracht hatte, war ein eigentlich eher harmloses Zitat. Oltrogge hatte zu Beginn seines Plädoyers den Nachmittag vor der angeblichen Tat geschildert. Er zitierte dazu aus einem Chat, der zwischen Kachelmann und seiner Ex-Geliebten vor der mutmaßlichen Vergewaltigung stattgefunden hatte. “Vielleicht musst du nichts zu essen machen zur Zeitersparnis für unsere Hauptaufgabe.” Mit der Hauptaufgabe sei Sex gemeint gewesen, so Oltrogge. http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-prozess-intime-details-sorgen-fuer-eklat-1.1098774

 18.5. Kachelmann-Prozess: Geheime SMS sorgt für Streit bei Plädoyers

 Im Endspurt des Prozesses gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann lieferten sich Verteidigung und Anklage wieder einen harten Schlagabtausch. Diesmal ging es um eine geheime SMS.                                                                                           http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Kachelmann-Prozess-Geheime-SMS-sorgt-fuer-Streit-bei-Plaedoyers-id15133096.html

 18.5. Schwenn sagte, es sei die Strategie der Staatsanwaltschaft, Kachelmann „maximal zu beschädigen“. Außerdem sollten „die Medien instrumentalisiert werden“.

 Die Staatsanwaltschaft wolle „die letzte Chance nützen, den Angeklagten richtig fertig zu machen“, sagte Schwenn. Während des Prozesses hatte der Verteidiger seinerseits mehrfach kritisiert, dass die Öffentlichkeit bei Aussagen von Ex-Freundinnen Kachelmanns ausgeschlossen wurde.

 Auch die Strafkammer habe aber im Vorfeld gebeten, in den Plädoyers die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin zu achten…. http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-prozess-anwalt-will-plaedoyer-ohne-oeffentlichkeit_aid_628622.html

 18.5. Letzte Gefechte im Kachelmann-Prozess

„Ich werde in meinem Plädoyer auch auf Verfahrensabschnitte Bezug nehmen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden sind“, sagte Ankläger Lars-Torben Oltrogge am Montag dem Tagesspiegel.

 Ob er selbst noch an ein „schuldig“ glaubt? Der 36-jährige Ankläger wirkt nachdenklich, aber entschieden. Anzunehmen ist, dass er auch die zahlreichen vorliegenden Gutachten zum Geschehen rund um die angebliche Tatnacht im Februar 2010 an entscheidenden Stellen anders bewerten wird als die Verteidigung.

 „Herr Kachelmann geht konsequent gegen die Verbreitung von intimen Details aus seinem Privatleben vor“, erklärte Anwalt Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, die Kachelmann medienrechtlich vertritt, am Montag. Erst vor kurzem wurden Abmahnungen wegen zum Teil Monate alter Berichte an verschiedene Medien in Deutschland geschickt, darunter auch an den Tagesspiegel. Es soll künftig weder über eine gesundheitliche Störung Kachelmanns und sein Verhältnis zu seinen Kindern noch über bestimmte sexuelle Gewohnheiten im Zusammenhang mit der früheren Geliebten und Hauptbelastungszeugin, dem angeblichen Opfer Claudia D., berichtet werden. Das könnte jedoch, allein schon bei einer möglichen Erörterung der Motivlage, in Plädoyers und Urteil Bedeutung erlangen. Müssten die Journalisten vor Ort dies dann verschweigen? http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/vor-dem-urteil-letzte-gefechte-im-kachelmann-prozess/4181648.html

 Anmerkung: Soviel zum medienscheuen Staatsanwalt Oltrogge!

 18.5. Im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator geht die Staatsanwaltschaft weiter von der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers und damit von einer Schuld des Angeklagten aus. Sie fordert vier Jahre und drei Monate Haft für Kachelmann.

 Die Aussage der Frau, die Kachelmann beschuldigt, sie in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben, hält die Staatsanwaltschaft weiterhin für glaubhaft. Zwar habe die Frau in einigen Punkten zur Vorgeschichte der angeblichen Tat gelogen, was aber nicht bedeute, dass sie insgesamt die Unwahrheit gesagt habe. Aus polizeilichen Vernehmungen und Gesprächen mit einer Psychologin, aus denen Oltrogge im Anschluss vorliest, ergeben sich weitere Details zum angeblichen Tathergang: So hat die Frau ausgesagt, dass sie Kachelmann an dem besagten Abend auf seine Untreue angesprochen habe. Nach längerem Schweigen habe er ihr schließlich gestanden, dass er noch mehrere Beziehungen führe, und dass er an krankhaftem Frauenhass leide, dass er verrückt sei wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Sie habe Kachelmann aufgefordert, ihre Wohnung zu verlassen. Er aber habe sie plötzlich eiskalt und böse angestarrt, sei in die Küche gegangen, habe ein Messer genommen, sie an den Haaren gepackt, ihr das Messer an den Hals gedrückt und gesagt: „Halt die Klappe, oder du bist tot!“ Dann habe er sie auf das Bett geworfen und vergewaltigt.

 Das Streitgespräch, den angeblichen Angriff mit dem Messer und ihre Todesangst habe die Frau sehr detailliert und glaubhaft geschildert, so dass davon auszugehen sei, dass sie das tatsächlich erlebt habe, sagt Staatsanwalt Werner Mägerle, der einen Teil des Plädoyers hält. Zu dem Ergebnis sei auch die aussagepsychologische Gutachterin Luise Greuel gekommen. Die Bedrohung mit dem Tod habe die Wahrnehmungsfähigkeit der Frau in Bezug auf das weitere Geschehen beeinträchtigt, was erkläre, weshalb sie den Ablauf der angeblichen Vergewaltigung nur lückenhaft erinnern könne.

 „Ich halte es nicht für möglich, dass die Nebenklägerin in einer Nacht diese Spurenlage bewusst erzeugen konnte“, sagt Oltrogge. Dass sich die Frau die weiteren Verletzungen an Beinen, Bauch und Armen selbst beigefügt haben soll, was die rechtsmedizinischen Gutachter nicht ausgeschlossen hatten, hält Oltrogge für unwahrscheinlich. So habe die Frau zum Beispiel in den Vernehmungen angegeben, nicht zu wissen, wann und wie die handtellergroßen Hämatome an den Oberschenkeln entstanden seien. „Warum soll sie sich dann die Mühe machen und die Schmerzen auf sich nehmen?“, sagt Oltrogge.

 Jedes einzelne dieser vielen Indizien sei durchaus auch anders zu erklären als durch die angebliche Vergewaltigung, sagt Oltrogge. Die Gesamtschau der Indizien lasse sich aber nur mit der in der Anklageschrift geschilderten Tat vereinbaren. Deshalb sei Kachelmann wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu verurteilen. Als Strafmaß fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/kachelmann-prozess-staatsanwaltschaft-fordert-vier-jahre-haft-1641981.html

 18.5. Auch wenn das mutmaßliche Opfer in einigen Punkten gelogen habe, sei sie glaubwürdig, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin könne auch durch die mangelnde Erinnerung an Details nicht erschüttert werden.

 Oltrogge sagte weiter, dass auch die Staatsanwaltschaft “nicht so blöd sei” zu erkennen, dass die Nebenklägerin in vielen Punkten gelogen habe. Die Ex-Freundin habe zwar Angaben zur Vorgeschichte der möglichen Tat später korrigiert, aber die Anklage gehe davon aus, dass die Angaben zum eigentlichen Tatvorwurf zutreffen.

 Der Staatsanwalt unterstellte dem Angeklagten, er verdrehe die Wahrheit und zeigte in mehreren Beispielen auf, dass der Wettermoderator nicht die Wahrheit gesagt und sich stellenweise konspirativ verhalten habe.

 Zwar hätte Kachelmann tatsächlich Erlebtes zu Protokoll gegeben, aber es hätte sich mehr als einmal um Dinge gehandelt die er mit anderen Frauen erlebt habe, aber nicht mit der Nebenklägerin.

 Außerdem hätte Kachelmann hunderte SMS, die er schon vor einigen Jahren bekommen hätte, auf seinem Handy gespeichert und ausgerechnet die SMS die seine Ex-Freundin und die Schweizer Zeugin geschrieben hatten, seine gelöscht worden.

 Der  Staatsanwalt kommt daher zum Schluss, dass Kachelmann gezielt gewisse Spuren, die Hinweise auf den Ablauf und Zeitpunkt des Geschehens am Tatabend geben könnten, vertuschen wollte.

 Im weiteren Plädoyer der Anklage wies Staatsanwalt Werner Mägerle auf den “hohen Erlebnisbezug” von wesentlichen Teilen der Aussage der Nebenklägerin hin.

 Den Schilderungen zufolge habe Kachelmann seine Ex-Freundin an den Haaren gepackt, ihr das Messer an den Hals gehalten und gedroht:”Halt die Klappe, sonst bist du tot“. Er habe sie aufs Bett geworfen und sie vergewaltigt. Die Frau habe Todesangst bekommen und gebetet:”Lieber Gott, lass mich das überleben“.

 In seinem Plädoyer sagte Staatsanwalt Mägerle außerdem, dass das Kerngeschehen für die Ex-Freundin “die Bedrohung mit dem Tod und nicht der Geschlechtsakt” gewesen sei.                                                                          http://www.spreadnews.de/kachelmann-prozess-pladoyer-der-staatsanwaltschaft-endet-mit-forderung-nach-mehrjahriger-haftstrafe/1111980/

 18.5.  Staatsanwalt Oltrogge erklärt, das mutmaßliche Opfer sei glaubwürdig, auch wenn es in einigen Punkten gelogen habe. Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet.

 Aufgrund der “massiven Beeinträchtigungen” Kachelmanns wegen der Medienberichterstattung handele es sich aber um einen minderschweren Fall, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge zur Begründung. Andererseits sei für das Strafmaß zu berücksichtigen, dass die Nebenklägerin “massive Todesangst” erlitten habe.

 Die 38-Jährige habe zwar in einigen Punkten gelogen, das bedeute aber nicht, dass sie ansonsten die Unwahrheit gesagt habe, so Oltrogge. Überraschend erschien die Frau vor dem Landgericht. Sie verfolgte die Plädoyers der Staatsanwaltschaft aufmerksam und vermied jeden Blickkontakt mit Kachelmann.               http://www.n-tv.de/panorama/Anklage-fordert-gut-vier-Jahre-Haft-article3361481.html

 18.5.  “Geprägt von Macht und Dominanz”

 Sie ist wieder da. Und urplötzlich wird es leise im Gerichtssaal, die munteren

Zu früh gelacht?

Unterhaltungen auf den voll besetzten Zuschauerrängen verstummen. Alle Augen richten sich auf die langhaarige blonde Frau mit der lilafarbenen Hose und dem schwarzen Hemd. Um 9.02 Uhr betritt Silvia May (Name geändert) durch einen Nebeneingang den Sitzungssaal 1 im Mannheimer Landgericht. Die Frau, die von Wettermoderator Jörg Kachelmann vergewaltigt worden sein soll. Sie legt ihre dünnen Hände auf den Tisch vor sich, blättert in Papieren. Dann schaut sie kurz auf die andere Seite. Dort hat inzwischen ihr ehemaliger Geliebter Platz genommen. Er unterhält sich mit seinen Anwälten. Es ist eine Art Showdown, kurz vor Ende des Prozesses. Aber einen erkennbaren Blickkontakt gibt es nicht zwischen den Ex-Partnern, zwischen Angeklagtem und Nebenklägerin. Dafür ist zu viel passiert seit jenem 8. Februar 2010.

 Oltrogges Kollege Oskar Gattner geht noch einen Schritt weiter. Er zitiert aus E-Mails zwischen Kachelmann und seiner Ex-Freundin Viola S. aus dem Jahr 2004. Darin beendet Kachelmann die Beziehung wortreich, verweist auf gesundheitliche Probleme, er habe “etwas im Magen, das dort nicht hingehört”. Doch genau zu dieser Zeit, so der Staatsanwalt, habe der Wettermann geheiratet. “Das Verhalten von Kachelmann war geprägt von Macht und Dominanz.” http://www.stern.de/panorama/plaedoyer-im-kachelmann-prozess-gepraegt-von-macht-und-dominanz-1686511.html

 18.5. Wettermoderator soll bewusst Spuren beseitigt haben

 «Wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde»

 In dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurden zudem weitere Details bekannt, die Kachelmann aus Sicht der Anklage belasten. Oltrogge zitierte aus früheren Vernehmungen des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers. Sie sagte demnach, als sie Kachelmann auf andere Frauen angesprochen habe, habe er ihr nach längerem Schweigen letztlich erzählt, dass er einen Frauenhass habe und «dass er krank ist und verrückt, wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde». Er sei auch schon beim Psychologen gewesen. http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/staatsanwalt_haelt_kachelmanns_ex-freundin_fuer_glaubwuerdig_1.10620773.html

 Anmerkung: Haben die unheiligen Drei: Gattner, Oltrogge und Mägerle bei den Ausführungen von Prof. Köhnken über  Dr. Jekyll und Mr. Hyde geschlafen?

 18.5. Schuldig… weil ICH es will…

 Links im Bild ist der Mann zu sehen, der Jörg Kachelmann unbedingt verurteilt wissen will. Der Mann… der entgegen jeder Logik und entgegen jeder Vernunft, sein Urteil vollstreckt sehen will.

 “Du bist schuldig… nicht weil Du schuldig bist… sondern weil ich es so will…”

 Beratungsresistent und dumm… Mannheimer Staatsanwalt Oltrogge ruiniert wissentlich das Leben eines Unschuldigen: Im Show-Prozess gegen Europa’s beliebtesten Wettermoderator, Jörg Kachelmann, hat die Staatsanwaltschaft -entgegen jeder Vernunft- eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert.                                                         http://4topas.wordpress.com/2011/05/18/schuldig-weil-ich-es-will/

  18.5. Wie es tatsächlich gelaufen ist?RitaEvaNeeser schreibt: Mai, 2011 um 00:01

 Der Staatsanwalt sagte, meinen Aufzeichnungen nach, die Nebenklägerin hätte es so bei Professor Luise Greuel geschildert: ( ich habe es extra wörtlich mitgeschrieben!)

 Jörg Kachelmann hätte den bösen Blick bekommen, wäre aufgestanden und die Küche gegangen. Sie sei ihm nach und hätte gefragt was er da mache. Sie wisse nicht mehr ob sie hinter ihm oder vor ihm , beim Türrahmen oder schon in der Küche gestanden sei. Jedenfalls hätte er das Messer aus dem Abtropfkorb genommen (rechte Hand) mit angewinkelten Unterarm das Messer an ihren Hals gedrückt sie an den Haaren gepackt (linke Hand) und mit den Beinen in das Schlafzimmer geschoben. Dabei sagte er : Halt die Klappe sonst bist du tot, du hast mir nicht zu sagen wann ich die Wohnung zu verlassen habe, wann ich gehen will bestimme ich.! Quasi sei sie hinter ihm gestanden, aber er hat nur fester mit dem Messer zugedrückt!

 Der Satz ist mir besonders im Gedächtnis geblieben, weil ich das Wort Quasi nicht leiden kann – quasi steht für gewissermassen, gleichsam,sozusagen,eigentlich -Quasi ist die Aussage der Nebenklägerin eine Lüge!

 Dabei hätte er ihr die Mund und die Nase zugehalten,sie aufs Bett geworfen, sie entkleidet und dann war er über ihr. Ob er ihr die Beine auseinandergedrückt hat wisse sie nicht mehr! Aber den Mund hat er ihr zugehalten und auch das Gefühl von dem Messer an dem Hals war immer da. Weiter sagt sie: Es ist möglich dass er auf meinen Schenkeln gekniet hat. Als sie gestrampelt hat, hätte er ihr weiter den Mund zugehalten. Dabei hätte er die wieder Todesdrohung ausgesprochen. Sie wisse nicht was sie gedacht hat.hätte versucht abzuschalten und gebetet, während er sie vergewaltigte. Sie könne das nicht mehr genau definieren. Anschliessend ist er möglicherweise ins Bad gegangen und hat die Wohnung verlassen. Sie hätte dann die ganze Nacht darüber nachgedacht ob sie Anzeige erstatten soll!

 18/19.5. Mascheras  Tagesbericht

 Großaufgebot vor dem Mannheimer Landgericht. Große Wägen von RTL, NTV etc. stehen bereits vor dem Gebäude als ich um 07:00 Uhr eintreffe. Um 08:30 Uhr ist Einlass. Ich fasse mich kurz: Alles das „Rang und Namen“ hat an Medienvertreter ist vertreten. Sämtliche Plätze sind besetzt und auch die Zuschauerreihen sind um 09:04 Uhr als das Gericht eintritt alle besetzt.

Ebenfalls anwesend ist die Nebenklägerin. Im Publikum befinden sich u.a. auch die Polizisten Frau Lapsit und Hr. Dietrich. Dies wurde mir zugetragen, ich erkannte sie dann auch wieder.

Richter Seidling verliest die Auszüge aus dem Straf-Register. Es sind wohl zwei, eines ganz sicher aus der Schweiz. Es gibt keinen Eintrag im Strafregister von Jörg Kachelmann.

Richter Seidling verkündet nun, dass die Beweisaufnahme hiermit beendet sei. Nun folgen die Plädoyers.

StA Oltrogge beschreibt zunächst etwas über die Vorgehensweise bei seinem Plädoyer und das er sich mit StA Mägerle und StA Gattner abwechseln wird.

Es folgen nun einige Angaben zur Person J.K. Eltern, Werdegang. Seine zwei Ehen die Kinderlos blieben. Die Kinder aus zweiter Ehe habe er für seine gehalten und sich auch um sie gekümmert wie um eigene Kinder. Eine Hautkrebserkrankung die therapiert werden konnte kam zur Sprache.

Hier beendet StA Oltrogge die Ausführungen und kündigt an, weitere Umstände werde er bei den konkreten Tatverhältnissen erwähnen.

Der Angeklagte habe seine Angaben zu Protokoll gegeben. Die Aussagen des Angeklagten und der Nebenklägerin seien unterschiedlich.

Der Angeklagte sprach von üblicher Verabredung. Die NK sollte ihn auf dem Bett, leicht bekleidet empfangen. Die NK sagt es hätte keinen festen Ablauf gegeben. Jedes Treffen sei anders gewesen. Manchmal gab es vorherige Absprachen/Wünsche. Auch andere Zeuginnen haben bestätigt, dass es keine Ritualmäßigen Vorgänge gegeben habe. In den Chatprotokollen fanden sich auch keine Bestätigungen für Ritualähnliche Abläufe.

StA Oltrogge führt nun den Chatverkehr zwischen der Nebenklägerin und dem Angeklagten vom 08.02.2010.

Die NK habe gefragt ob JK noch im Büro sei. Er bejahte diese Frage. Sie erinnerte ihn daran, dass um 23 Uhr die Heizung ausgeschaltet werde. Er käme schon rechtzeitig. Sie habe schon vorgekocht, teilte sie ihm mit.

J.K. fragte sie, ob er sein Auto bei ihr stehen lassen kann und sie ihn am nächsten Tag nach Mannheim fahre? Das sei in Ordnung.

In diesem Zusammenhang kam auch das Wort „Hauptaufgabe“ vor. Achja, sie bräuchte nicht zu kochen, dann haben sie mehr Zeit für ihre „Hauptaufgabe“.

Dieses Wort „Hauptaufgabe“ fällt mehrmals. RA Schwenn geht zu Richter Seidling an das Pult. Richter Seidling, Richterin Bültmann und Richter Bock besprechen sich ca. 3 Min. Richter Seidling wendet sich an die Staatsanwaltschaft. Es sei vereinbart den Schutz des Persönlichkeitsbereiches zu berücksichtigen. Es wird diskutiert. StA Oltrogge erklärt warum sich eine Identifizierbarkeit nicht vermeiden lasse. Er müsse Bezug nehmen auf Vorfälle.

RA Schwenn wird deutlicher. Sein Eindruck sei, die StA wolle diese letzte Chance ergreifen dem Angeklagten zu schaden. Dies solle unterbunden werden. Sonst werde er, die Verteidigung im Plädoyer auch keine Rücksicht nehmen. „Gleiches Recht für alle“!

RA Schwenn schließt StA Mägerle von seiner Unterstellung an die Staatsanwaltschaft aus. „Manchen treffe es schicksalshaft“.

Ein großes Hin und Her. RA Schwenn werde nicht zusehen, wie der Angeklagte bloßgestellt werde. Zum Gericht: Sie werden sehen, „Hauptaufgabe“ wird morgen überall zu finden sein. Verlassen sie sich drauf!

Richter Seidling räumt ein, dass hätte anders formuliert werden müssen. Vor allem in den Punkten mit Bezugnahme könne die StA anders Formulieren.

RA Schwenn: Das Gericht erwartet das dies der StA gelingt? Er glaube das nicht. StA Oltrogge wolle J.K. noch mal so richtig fertig machen. Alle entsprechenden Medienvertreter seien anwesend. Alice Schwarzer würde ja schon applaudieren. Richter Seidling sagt, das Gericht habe die StA gerügt. Man wisse ja noch nicht wie die StA weiter machen werde. Solle erst abwarten.

RA Schwenn ist damit nicht zufrieden und stellt den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit.

StA Oltrogge sagt, es sei erforderlich Detailreich auf Einlassungen vom Angeklagten einzugehen. Er werde jedoch versuchen dies zu umschreiben.

Nein, RA Schwenn möchte sich darauf nicht einlassen. Er möchte, das über den Antrag entschieden werde! Hinterher sei es zu spät. Dann sei das Kind bereits in den Brunnen gefallen.

Es wird sich am Richtertisch beraten. 09:45 Uhr, Gericht stellt Entscheidung zurück.

Das Plädoyer richte sich in erster Stelle an das Gericht. Wegen der Transparenz der Verhandlung wolle das Gericht mit der Entscheidung noch warten und an der Öffentlichkeit festhalten.

RA Schwenn greift einen Bericht aus dem Tagesspiegel auf. StA Oltrogge habe gesagt er werde Bezug nehmen auf Details aus nicht öffentlicher Verhandlung. Daraus wurde gemacht: „Pikante Details werden zu Tage treten“.

StA Oltrogge gibt zu eine Mitteilung gemacht zu haben.

Ca. 10:15 Uhr. Richter Seidling unterbricht die Verhandlung nun für eine halbe Stunde. Es soll gemeinsam beraten werden ob es einen Weg gebe die Plädoyers öffentlich vorzutragen.

10:50 Uhr: Richter Seidling teilt mit, die Verteidigung habe den Antrag zurückgestellt. Die StA sei angehalten und habe zugesagt die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Oltrogge fährt fort. Der Angeklagte sagte aus: Zuerst habe Sex stattgefunden. Im gegenseitigen Einvernehmen.

Die NK sagt aus: Man habe zunächst gegessen.

StA Oltrogge: Der Angeklagte wollte wohl eine Zeiteinsparung, weil die Heizung um 23:00 Uhr abgestellt wurde.

Die NK, habe den Angeklagten jedoch um 22:31 noch erreicht und gefragt: „wie weit noch“? Der Angeklagte: „noch 10 Km…………“

Viola S. habe die StA auf das Buch „Ruf mich an“ aufmerksam gemacht. Darin seien Passagen beschrieben die Rückschlüsse auf J.K. vermuten lassen. Die StA wolle darauf jedoch nicht weiter eingehen und keinen Beweisantrag stellen.

Zwei andere Zeuginnen haben jedoch von ähnlichen Verabredungen gesprochen.

Aus einem Chat vom 10.01.2011 zwischen der NK und dem Angeklagten gehe hervor, dass der Angeklagte Wünsche äußere.

Der Angeklagte sagt über den MM Tatabend, der GV sei einvernehmlich gewesen. Die Regelblutung habe den Angeklagten nicht gestört. Es sei jedoch seltsam, dass der Angeklagte sich nicht daran erinnere das Tampon entfernt zu haben. Auf das Tampon geht StA Oltrogge ausführlich ein. Es sei nur die Spur vom Angeklagten zu finden. StA Oltrogge sieht es als Indiz, dass das Tampon, entgegen der Gewohnheit der NK, es einzuwickeln und zu entsorgen, provisorisch im Müll lag.

Auf der Couch wurde kein Sperma gefunden. Der Angeklagte habe ausgesagt, er habe nach dem GV dort gegessen. Daraufhin sei nachträglich die Couch untersucht worden. Wären inzwischen Spuren beseitigt worden, so hätte man das gesehen. Man hätte Spuren eines entsprechenden Reinigungsmittels finden müssen.

Zum Zeitablauf nach der MM Tat, habe der Angeklagte ausgesagt, er sei zum Hotel gefahren. Wegen der Parksituation, sei er jedoch weiter gefahren zu einem anderen Hotel. Er habe sein Gepäck nicht mit ins Hotel genommen. Sei auch nicht, (wie sonst üblich?…) mit einem Shuttle zum Flughafen gefahren, sondern mit seinem eigenen Auto.

J.K. habe alle Kontakte auf ein Handy konzentriert. Alle Kontakte zwischen der NK und ihm seien gelöscht worden. Auch die Kontakte einer anderen Zeugin. (Aus der Schweiz, mir fällt nur der Nachname ein, daher möchte ich den hier nicht schreiben).

Alle anderen Kontakte mit weiteren Zeuginnen seien vorhanden. Es gab Uralt-Nachrichten auf dem Handy des Angeklagten. Durch den Abgleich mit den Handys anderer Zeuginnen und dem Abgleich mit Handy der NK waren Kontakte gut nachzuvollziehen. Die Nachrichten der NK befanden sich im unsichtbaren Bereich.

 Ausgehende Nachrichten von J.K. waren nicht gespeichert. Was lt. Der StA wohl an der Handy-Einstellung liege.

StA Oltrogge sagt nun, sinngemäß: Die Staatsanwaltschaft sei auch nicht blöd und wisse, dass die Nebenklägerin gelogen habe.

Der Zeitpunkt der Suche nach Viola S. sein nicht richtig angegeben worden. StA spricht von Lügen mit einer gewissen Beharrlichkeit. Bei einer polizeilichen Vernehmung sei nicht weiter insistiert worden, weil noch keine Fakten vorhanden waren die NK zu „überführen“.

Erst bei intensiver Befragung der StA (nach der Durchsuchung des Laptops), habe die NK Lügen zugegeben. (Tickets/Brief). Weiter, die wesentlich früheren Recherchen nach Viola S.

Die Nebenklägerin habe sich auf ihre „Geschichte“ versteift.

Sie habe ihre Eltern angelogen.

Sie habe RA Franz angelogen.

Ebenfalls habe sie ihren Therapeuten angelogen.

StA Oltrogge: Man müsse die Situation mal losgelöst vom Tathergang betrachten.

StA Oltrogge möchte beleuchten warum die NK denn gelogen habe.

Der Angeklagte sei in Gesprächen immer ausgewichen und habe sich zurückgezogen. In Chats finde man genügend Beispiele, dass J.K. bei anderen Zeuginnen ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt habe.

Als Beispiel führt StA Oltrogge einen Chat vom 17.10.2008 an, zwischen J.K. und der NK. Da gab es eine Diskussion um Untreue. Die NK hatte einen anonymen Anruf erhalten und spontan einen Zusammenhang gefunden.

Am MM Tatabend habe die NK, J.K. mit dem Brief und den Tickets konfrontiert.

J.K. habe sofort gesagt: Die Tickets seien gefälscht. Geld könne man auch fälschen. Die NK sagt, der Angeklagte sei so oft schon ausgewichen. Sie habe dennoch z.B. nie in seinen Taschen nachgesehen. Ob das wahr sei, könne die StA nicht beurteilen.

Woher die Tickets kamen wisse niemand. Es könnten auch Dritte geben die Viola S. und die NK gegeneinander ausspielen wollten.

Die Exfrau von J.K. hatte Informationen über Viola S. und der NK. StA Oltrogge spricht von einer Mail vom 24.04.2011 der Exfrau an die NK. So bekam die NK die Gelegenheit Kontakt aufzunehmen.

Die NK habe ihre Lügen über einen langen Zeitraum aufrecht erhalten. Die StA hatte Zweifel an ihren Aussagen. Sehe aber keinen Grund den Stab über die NK zu brechen.

Die StA betrachte 3 Komplexe an jenem Abend am 08.02.2010.

1 Streitgespräch

2 Die Verlagerung. (Todesdrohung)

3 Das Geschehen im Schlafzimmer.

Zu den ersten beiden Punkten sei die NK sehr klar und deutlich gewesen.

Am 11.02.2010 gibt die NK folgendes zu Protokoll:

Nach dem Essen zeigt sie die Tickets. J.K. sagt: „das ist eine Fälschung“. Geld kann man auch fälschen. Er wisse nicht ob er geflogen sei. Schließlich gibt J.K. zu es gäbe eine Frau die er seit Jahren kenne. Er habe ein psychisches Problem. Manchmal lege sich bei ihm ein Schalter um. Bei der NK sei das aber ganz anders. Er äußere bei Frauen nur Gefühle um etwas zu erreichen. Nicht so bei der NK. Die NK will wissen: „wie geht es weiter“? Und sagt: Ich kann so nicht weiter machen.

J.K. geht nun in die Küche und die NK geht ihm hinterher. J.K. nimmt ein Messer aus einem Messerhalter. Dies hat die NK gesehen. Sie fragt war er da mache? J.K. zieht sie an den Haaren und hält ihr das Messer an den Hals: „Halts Maul, sonst bist du tot“!

So hatte die NK J.K. noch nie erlebt. Sie habe Todesangst gehabt. Sie habe gespürt, mit J.K. geschehe etwas, dass sie nicht erfassen kann. Sie habe Angst gehabt den Tag nicht zu überleben.

J.K. habe die NK durch die Tür gedrückt und aufs Bett geworfen.

Zum Vergleich bringt StA Oltrogge nun die Version der Aussage gegenüber Frau Greuel. (Diese sei auf Tonband aufgenommen worden).

Zum Ticket: Sei eine Fälschung. Geld könne man auch fälschen. Die NK wollte unbedingt, dass J.K. die Wahrheit sagt. J.K. wisse nicht einmal mehr ob er an diesem Tag geflogen sei. Er möchte 24 Stunden um dies zu klären. Diese 24 Stunden will die NK ihm nicht geben. Schliesslich müsse er am nächsten Tag nach Kanada.

Nun gibt J.K. einiges zu. Er habe psychische Probleme. Es habe bereits 3 Suizidversuche gegeben. Manchmal sei er wie Dr. Jekl und Mr. Hyde. Er wollte schon selbst eingesperrt werden zur eigenen Sicherheit. Dies würden die Ärzte wohl nicht machen.

Zwischendurch habe die NK beschrieben wie lange sie mit sich gerungen habe. Soll ich ihn ansprechen, soll ich nicht? Dies, weil er immer alles abgestritten habe. Dieses Mal, im Gegensatz zu sonst wolle die NK jedoch nicht locker lassen.

J.K. erklärt, er sei krank/verrückt. Bei ihr sei aber alles anders. Bei ihr habe er die lichten Momente im Leben. Sie lässt trotzdem nicht locker und fragt. Wie Viele Frauen waren es 5?, 10?……..

Da sei ihr klar geworden: es waren zu viele.

Die Erklärung „Frauenhass“, Jekl/Hyde, die Vorstellung: so viele Frauen, das sei ein Schock für sie gewesen. Dies rief Wut, Trauer und schließlich Ekel in ihr hervor.

Sie habe J.K. gebeten zu gehen. „Geh sofort“! „Verlasse meine Wohnung“!

J.K. habe sie angestarrt und nichts mehr gesagt. Den Blick beschreibt sie als (eiskalt, böse, starr, eisige Augen).

j.K. geht in die Küche. NK hinterher. J.K. habe gesagt: „du hast mir nicht zu sagen wann ich gehen soll“!

J.K. habe das Messer genommen, sie an den Haaren gepackt. Kopf nach hinten gezogen. Das Messer fester gedrückt und sie dann rückwärts ins Schlafzimmer gedrückt und aufs Bett geworfen. Sie habe das Messer die ganze Zeit gespürt. Mit der anderen Hand habe er ihr Mund und Nase zugehalten.

Bei der Vernehmung durch Frau Dr. Greuel werden die Beschreibung ab diesem Augenblick ungenauer.

Sie habe versucht „abzuschalten“, „auszublenden“. Sie habe gebetet.

Die Beschreibungen sind statisch, oberflächig. „Sie weiß es nicht mehr genau“.

Irgendwann jedoch sei J.K. gegangen. Die NK macht ungenaue Angaben. Sie konnte auch nicht sagen wie es zu ihren Verletzungen gekommen sei.

Sie habe die ganze Nacht überlegt ob sie Anzeige erstatten soll oder nicht.

Jetzt folgen die Ausführungen von Richter Mägerle

(In eigener Sache: Ganz im Gegensatz zu den Unterstellungen von gewissen Usern, schreibe ich nur meine eigenen Wahrnehmungen der Sachverhalte auf.)

 Zu den Ausführungen von StA Mägerle, habe ich mir lediglich einige Notizen gemacht. Ich konnte ihn auch akustisch nicht gut verstehen. Diesen Part hat REN jedoch genau verfolgt und ich hoffe noch näheres von ihr zu lesen.)

In den Ausführungen von StA Mägerle geht es im wesentlichen darum, ob die NK ihre Aussage aufrecht hätte halten können, ohne Erlebnis.

(Ob sie also evtl. alles erfunden hat).

Psychologisch gesehen könne man das verneinen. Sagt StA Mägerle

GV habe stattgefunden. Es gehe darum, einvernehmlich, oder nicht einvernehmlich.

Also beleuchte man die Begleitumstände, vor während des GV.

Es gehe nicht um die Frage, ob die NK komplett gelogen habe.

StA Mägerle geht auf Fr. Dr. Greuel ein. Die NK sei nicht unglaubwürdig.

2/3 ihrer Aussage seien mit dem MM Tatbestand verbunden.

Die Staatsanwaltschaft, kommt lt. StA Mägerle also zu dem Schluss: Der Bezug zu erlebtem sei zu bejahen.

Die NK habe einen großen Schock erlitten wegen der Vielzahl der Beziehungen. Damit habe sie nicht gerechnet. Teile des Geschehens wurden nicht „gespeichert“, weil sie nicht wahr genommen wurden.

(Hier eine kleine Anmerkung, es wurde auch erwähnt, die Nebenklägerin habe darum gebeten den Angeklagten nach Waffen zu untersuchen).

Abschließend möchte StA Mägerle sagen. Ein Streitgespräch habe es gegeben. Lt. StA: JA

Dieses VOR dem Essen! Lt. StA: JA

Warum hätte die NK hinterher also noch mit J.K. schlafen sollen?

12:10 Uhr: Mittagspause

13:21 Uhr. Die Verhandlung geht weiter.

StA Oltrogge kommt zum Messer. Es wurden minimale Spuren gefunden. Somit konnte nicht bestimmt werden ob Blut vom Mensch oder Tier.

Bei Versuche durch Prof. Dr. Mattern wurden bei einer Mitarbeiterin ähnliche Verletzungen erzeugt als bei der NK. Der Unterschied:

Bei der NK waren diese Verletzungen noch Tage lang zu sehen.

Bei der Mitarbeiterin nur kurz.

Die Möglichkeit einer Selbstverletzung wird noch betrachtet. Diese halte die StA für unwahrscheinlich, wegen der natürlichen Hemmschwelle eine Schmerzgrenze zu überwinden.

StA Oltrogge führt 5 Punkte auf:

1 Selbstbeibringung sei zu gefährlich, also unwahrscheinlich. Es hätte DANN da sein müssen. Es sei denn, diese sei beseitigt worden. StA hält das für ausgeschlossen.

2 NK hätte einen anderen Gegenstand benutzt. (z.B. Nagelfeile). Sie müsse schon über rechtsmedizinische Kenntnisse verfügen. Rechtsmediziner könnten eine Manipulation schnell feststellen.

3 Eine dritte Person hat NK die Verletzungen zugefügt. Es wurde keine DANN einer anderen Person gefunden. Eine einzelne Spur. Hr. Bäßler habe erklärt warum dies nichts aussage.

4 NK hat einen anderen Gegenstand benutzt. Hält die StA nicht für möglich. (Gründe, wie auch unter Punkt 2)

5 Der Angeklagte hat ihr die Verletzungen zugefügt. Dieser kann ohne Probleme die Schmerzgrenze überwinden.

Zum Spurenverlust. Spurenverlust bei Transport kann ausgeschlossen werden. Beim beiseite legen des Messers seien evtl. Spuren verloren gegangen, oder evtl. mit der Bettdecke in Kontakt geraten. Evtl. habe der Angeklagte das Messer an der Bettdecke, z.B. abgewischt.

Lt. StA fällt das Messer weg.

Blauen Flecken an den Oberschenkeln fallen ebenfalls als Selbstverletzung weg.

Dr. Püschel habe auch gesagt, keine seiner Mitarbeiterinnen habe sich selbst solch starke Hämatome beibringen können durch eigene Faustschläge.

Die NK könne zu der Entstehung nichts sagen. Vorher geschehenes sei belastender gewesen, also habe die NK dies nicht „gespeichert“.

Zu den Verletzungen am Bau sagt StA Oltrogge: Diese haben sich wohl zufällig ergeben. Könnte nicht objektiv geklärt werden.

Zur Bettdecke: Diese sei zwar in Herrenschwand gewesen. Dort seien jedoch sicher keine großen Flecken entstanden. Sonst wäre die Bettdecke nicht noch mal verwendet worden. Blutsperma, Mischspur. Diese Flecken seien nicht in Herrenschwand entstanden.

2 andere Zeuginnen haben auch berichtet es habe Kontakte gegeben bei denen es hinterher genauso aussah.

StA kommt also zur Schlussfolgerung: Das Spurenbild in der Wohnung könne nicht von der NK erstellt worden sein. (Auch nicht bei allen Bemühungen).

Es gebe maßgebliche Tatbestandmerkmale von einer Vergewaltigung. Gegen den Willen unter Einsatz eines Gegenstandes.

StA kommt nun auf Punkte außerhalb der Spurenlage zu sprechen.

Aus einem Chat vom 06.01.2010 gehe hervor, dass es dem Angeklagten nur um die Kontrolle der Frau und das Ausleben seiner Phantasien gehe.

Es gehe um Grenzüberschreitungen. Auch von anderen Zeuginnen. StA Oltrogge sagt, dies müsse er Detailliert vortragen.

Wie er das denn machen solle?

Er könne auf Namen verzichten, auf Details auch. Er könne nicht auf das Vortragen der Grenzüberschreitungen/Verletzungen verzichten.

RA Schwenn: StA Oltrogge soll ja nicht auf den Namen des Angeklagten verzichten. Hier liege der Geburtsfehler des Verfahrens. Die Vernehmung der ganzen Zeuginnen. Die Verteidigung hält das nicht für die Öffentlichkeit geeignet.

StA Oltrogge: Das sei dann der einzige Teil der unter Ausschluss vorgetragen werden würde.

Alle Beteiligten gehen vor zum Richter. Im Publikum wird es immer lauter. Ein böser Blick von RA Schwenn. Die Ruhe kehrt wieder ein.

14:10 Uhr. Richter Seidling verkündet: 10 Minuten Pause.

14:30 Uhr: Entschluss steht fest: StA Oltrogge benennt die Zeuginnen, nicht die Aussage.

RA Schwenn: StA Oltrogge steht unter Bewährung.

Zeugin Katherina T. habe von Übergriffen die unerwartet, überraschend kamen. Es sei aber nichts gegen ihren Willen passiert.

Es gab einen Vorfall mit einer Schweizerin. Den man jedoch nicht Mediengerecht verwerten könne. Sex habe nicht stattgefunden. Diese Zeugin wolle auch nicht weiter aussagen und wolle keine Verfolgung.

Auch die Nebenklägerin berichtet von Überschreitungen ohne vorherige Absprache.

 Nun werden die Punkte aufgeführt: Angeklagte kam erst viel später in Frankfurt an, nach dem MM Tatgeschehen. Anruf bei Katherina T. (sehr verstört, sie dachte es sei etwas schlimmes mit seiner Mutter und den Kindern). StA halte das nicht für eine Übertreibung.

Es sei eine Dynamik in Gang gesetzt worden die J.K. zur „Rechtfertigung“ zwinge.

E-Mail an MDR um die Zusammenarbeit zu beenden.

Lt. Den Zeugen Lapsit und Fischer habe J.K. bei der Verhaftung zurückhaltend reagiert. Lt. Einem Hr. Korbus? Emotional.

Das Tagebuch der NK kommt zur Sprache. Man müsse sich in die Gefühlwelt der NK versetzen. Es gebe zahlreiche Passagen in den von Rache die Rede ist. Dies habe sie für sich selbst geschrieben. Sie habe ihre authentischen Gefühle beschrieben.

Am 05.03.: Kein guter Tag. Bin depressiv, habe etwas getrunken. Bin unglücklich. Was hat er nur aus mir gemacht? Wie kann er nur so weiter leben?

17.03. Er soll leiden/sich quälen.

21.03. Sadistenschwein schmort im Knast.

Ich will mein Leben zurück oder sterben. Starre in den Fernseher. Fühle mich leer. Esse nur zur Nahrungsaufnahme, oder um die Leere zu füllen.

21.03: Kann nicht mehr schlafen. Brauche wahrscheinlich psychologische Hilfe.

Da hat sie sich eine Datei runter geladen. (Die Seite für Vergewaltigte Frauen? Ich weiß es nicht genau).

Gezielte Löschungen schließt die StA aus.

Laut StA könne man alle Indizien auch anders bewerten. Folgerichtig sei jedoch: Die Tat habe sich zugetragen wie sie geschildert wurde.

StA Oltrogge betont noch mal die genauen Untersuchungen nach der MM Tatnacht. Diese seien mit einer Genauigkeit wie nach einem Mord vorgenommen worden. Auch die Dokumentation der Verletzungen und die Gegenstände in der Wohnung. StA Oltrogge habe auch immer sofort weiter Ermittlungen veranlasst wenn es notwendig war.

Die StA hat der Verteidigung eine Spiegelung der Festplatte der NK gegeben. Auch die Verteidigung habe keine relevanten Daten gefunden.

Die Tat sei für den Angeklagten „Wesensfremd“. Daher wollte die StA Zeuginnen benennen um mehr über den Angeklagten zu erfahren. Viele Zeuginnen haben sich auch selbst gemeldet.

Auch für Herrn Dr. Pleines sei es wichtig gewesen über Zeuginnen mehr Material zum Angeklagten zu bekommen. Der Angeklagte habe am Verlauf der Beweisaufnahme wesentlich mitgewirkt!

14:58 Uhr. StA Gattner übernimmt. Dieser spricht über das große Medieninteresse. Über die Angriffe in Richtung StA. Diese sei Parteiisch, wolle Angeklagten zusammen mit dem Haus Burda fertig machen.

Es geht um die Vorverurteilung durch die Medien und andere Handlanger der NK.

Einige Frauen seien vernommen worden und ergeben in der Gesamtheit ein Bild.

Er geht auf die Aussagen von bezahlten Aussagen ein. Hier kommt die Beziehung zu Viola S. zur Sprache. Diese habe eine sehr enge Beziehung zum Angeklagten gehabt. Von 2003-2004. Der Angeklagte habe diese beendet in dem er angab er habe etwas im Magen was dort nicht hingehöre. Als potentielle Mutter seiner Kinder wolle er ihr das Leid nicht antun. Er trennte sich und heiratete eine andere Frau.

Im Juli 2007 nimmt J.K. wieder Kontakt zu Viola S. auf. Sie baut eine enge Beziehung zu seinen Kindern in Kanada auf. Sie hatte keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Beziehung und 2010 sollte geheiratet werden. Dies sei schriftlich in vielen Punkten zu belegen.

2010 flog Viola S. zur Exfrau nach Kanada. Dort hat Viola S. viel über J.K. erfahren. Auch den Grund für die Trennung. Keine Krankheit, sonder die Heirat mit der jetzigen Exfrau von J.K. Dies sei eine nachvollziehbare Demütigung.

Diese und andere Aussagen vermitteln ein deutliches Bild. Das Verhalten von J.K. sei von Macht, Dominanz geprägt. Andererseits hat J.K. es verstanden durch Äußerungen (Haus/Kinder) eine Verbindlichkeit zu schaffen. Dabei waren alle Beziehungen immer nur einzelne Treffen. Abwesenheit wurde mit Krankheit/Arbeit entschuldigt.

StA Gattner spricht von zielgerichteter Vorführung. Von der manipulativen Fähigkeit des Angeklagten.

StA Gattner: Liest eine E-Mail vom 16.08.2004 an Viola S. vor:

(von mir sinngemäß wieder gegeben.)

„Meine liebe Viola, meine gesundheitliche Lage ist ziemlich unangenehm. Ich weiß, dass du mich als potentiellen Vater deiner Kinder pflegen würdest…..

In einer E-Mail vom 04.12…. schreibt J.K.:

Ich habe etwas im Magen was dort nicht hingehört. Ich versuche zu funktionieren so gut es geht. Sinngemäß noch etwas in die Richtung: J.K. wisse, das Viola S. die letzte Frau in seinem Leben sei.

Kleine Zwischenbemerkung meinerseits: Es ist 15:15 Uhr. StA Großmann betritt den Saal und setzt sich zu den anderen, bereits zahlreich anwesenden Staatsanwälten….)

Nun folgen Ausführungen zu der Person der NK.

Die NK verband eine 11 jährige Beziehung mit J.K. Sie sei eine uneigennützige Frau. Es gab gelegentliche Treffen. Es gab weiter regelmäßige Kontakte per SMS/PC. Diese waren sehr intensiv/kontinuierlich. Dadurch entstand eine hohe emotionale Bindung.

Vom gemeinsamen Leben in einem Haus war die Rede. J.K. wolle mit ihr ein Kind machen.

Man frage sich wie die Geschädigte mit ihren Zweifeln umgegangen sei.

Dezember 2009 machte sich die NK auf die Such nach Viola S. Sie wollte J.K. mit der Untreue konfrontieren. Laut Fr. Dr. Greuel aus psychologischer Sicht eine nachvollziehbare Reaktion.

Zunächst habe die Geschädigte (Formulierung von StA Gattner), nach aufkeimen der Zweifel, die Ursache jedoch bei sich selbst gesucht. Sie müsse mehr auf J.K. eingehen. Also ging sie zunehmend auf die Wünsche von J.K. ein. Dies aus Sorge J.K. zu verlieren weil sie ihn sexuell nicht zufrieden stellen könne. Sie habe sich auch gedacht: einen Fehltritt könne sie verzeihen. Die Offenbarung die sie jedoch zu hören bekam war einfach völlig zuviel!

Wie erkläre man die ambivalente Haltung: soll ich ihn ansprechen, soll ich nicht?

Es gab viele intensive Kontakte zu diesem Zeitpunkt. Vom 01.10.2010 bis 08.02.2010 gab es tägliche Handy-Kontakte. Aus einer Google-Mail vom 22.01.2010 (?) geht hervor, dass sie über das Haus in Herrenschwand sprechen. Ob dort auch Platz sei für ein Klavier? Ja sicher. Sie brauche ein Klavier mit Kopfhörer. Nein das sei nicht notwendig. J.K. wolle sie doch spielen hören. Die Nebenklägerin sagt, ja das sei wichtig wenn sie komponiere. J.K. wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, das die NK selbst komponiert.

Lt. Der Aussage der Mutter hat die NK im Januar Matrazen, Bettlaken und Putzmittel mit nach Herrenschwand genommen.

StA Gattner spricht noch mal die Bilder vom angeblichen Versuch der Selbstverletzung der Knieen an. Hämatome. Die beiden Bilder die im Abstand von zunächst, 33 Minuten und dann von 33 Sekunden gemacht wurden.

Alles in allem sei der Angeklagte immer mehr belastet gewesen durch die vielen Erwartungen.

StA hält den Angeklagten schuldig der besonders schweren Vergewaltigung in Taeinheit mit schwerer Körperverletzung.

Die StA beantragt 4 Jahre und 3 Monate. Es wurde inzwischen überall zum Strafmaß und zu den Gründen der Änderung des Strafmaßes geschrieben. Ich werde daher nicht näher darauf eingehen.

Es folgen nun noch ein paar Ausführungen von RA Franz.

Plädoyer, RA Franz, Nebenklage

 Es folgen das Plädoyer, bzw. einige Ausführungen durch RA Franz, dem Anwalt der Nebenklägerin.

 Er beschreibt die Überlegungen die zu der Anzeige geführt haben. Die NK sei sich darüber im Klaren gewesen was das bedeutet. Das Ausmaß konnte sie jedoch nicht absehen.

 Was haben diese, letzten 15 Monate für seine Mandantin Frau D. bedeutet?

 Man habe sich große Sorgen gemacht, dass sie sich etwas antut. Sie habe jede Befragung, jede Untersuchung über sich ergehen lassen, um aktiv an der Beweisaufnahme mitzuwirken.

 Als die Festnahme bekannt wurde, wurde sie als Lügnerin, Stallkerin beschimpft. Von Hexenverbrennung sei die Rede gewesen. Von Hinrichtung in Schwetzingen.

 Einerseits würde die NK als Überintelligent bezeichnet.

 Würde diese Frau aus Rachsucht wirklich eine solche begehen?

Würde sie sich Verletzungen zufügen, die sie nicht erklären könne?

Würde sie sich nicht auch Vaginal verletzen?

Würde diese Frau ein Tatmesser präparieren?

Würde sie sich mit dem Messerrücken verletzen?

Würde sie ihren PC nur oberflächig löschen?

Würde sie unwahre Geschichten erzählen?

 Warum sollte sie noch Zeit und Geld in ein Haus investieren, wenn sie eine Vergewaltigung geplant habe?

 Al dies hätte Frau D. mit ihrer Intelligenz gemacht und mit ihrer hohen Manipulationsfähigkeit? Alle getäuscht?……….

 Ihre Ängste seien noch sehr nachhaltig vorhanden.

 Frau D. habe sich seit ihrer Kindheit vorgenommen ihre Probleme stets selbst zu lösen. Dies sei ihr auch immer gut gelungen. Am 09.02.2010 habe sie gemerkt: sie kann nicht mehr! Jetzt habe sie sich Hilfe geholt.

 RA Franz teilt die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und schließt sich diesen an.

 16:30 Uhr: Die Verhandlung ist zu Ende. Fortsetzung: Plädoyer Verteidigung, 24.05.2011

 Der 18.Mai 2011 und wie wir es, als Nichtjournalisten und Nurblogger gehört und gesehen haben, ist hier nachzulesen: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/16/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-funfzig/comment-page-1/#comments

 18.5. 15.30 Uhr: Die Strafrechtlerin Prof. Monika Frommel sagt zum Handeln der Staatsanwaltschaft im Fall Kachelmann: „Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig sein – schlechter kann man es jedenfalls nicht machen.“ http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/plaedoyers-staatsanwalt-prozess-17954062.bild.html

 18.5. Wie der Prozess den Ruf der Justiz ruiniert

Das Versagen der Kachelmann-Ankläger

 Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft im Fall Kachelmann könnten das Vertrauen in die deutsche Justiz nachhaltig erschüttern. Konsequent ignorierten die Ankläger entlastende Punkte im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen ARD-Wettermann Jörg Kachelmann. Die Plädoyers bewegten sich auf dem Stand vom Beginn der Ermittlungen. Bei der Aufgabe, ein umfassendes Bild der möglichen Tat zu zeichnen, haben die Staatsanwälte spektakulär versagt. http://meedia.de/fernsehen/das-versagen-der-staatsanwaelte/2011/05/18.html

 Anmerkung: Winterbauer vom Saulus zum Paulus?

 18.5. Staatsanwälte im Kachelmann-Prozess

 Alles unter Kontrollverlust

 Kachelmanns Verteidiger schäumte vor Wut. “Ich hab da nichts gehört, was mich in irgendeiner Weise zweifeln lassen würde an meiner Haltung und an der Prognose, die die Verteidigung inzwischen stellt”, sagte Schwenn in einer Sitzungspause. Der Hamburger Strafverteidiger hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass der Prozess mit einem Freispruch für seinen Mandanten enden könnte. Wer Johann Schwenn kennt, weiß: Am kommenden Dienstag wird er sich für die Abrechnung an diesem Mittwoch rächen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,763242,00.html

 19.5.Das Glaubensbekenntnis: Ein Kommentar von Gisela Friedrichsen, Mannheim

 Da sage noch einer, die Staatsanwaltschaft Mannheim habe doch nur ihren Job gemacht. Nein, es ist nicht die Aufgabe der angeblich objektivsten Behörde der Welt, blind und taub gegenüber jedem Zweifel – vor allem dem Selbstzweifel – einen Angeklagten öffentlich vorzuführen. Im Wissen, dass man dabei Fakten unterschlägt und verdreht.

 Und jene rechtsmedizinischen Sachverständigen, die eine Selbstbeibringung sehr wohl für möglich, ja sogar für naheliegend hielten? In den Augen der Staatsanwaltschaft sind sie inkompetent, nicht objektiv, irrelevant. Wer glaubt, braucht keine Sachverständigen.

 In welcher Parallelwelt leben diese Staatsanwälte? Dass Kachelmann sich beim Haftrichter nicht gleich daran erinnerte, dass vor dem Geschlechtsverkehr ein Tampon zu entfernen war: sehr verdächtig! Dass die Frau sich ausgerechnet an das angeblich lebensbedrohliche Geschehen im Bett, bei dem ihr das Messer an den Hals gehalten worden sein soll, kaum erinnert – na, das muss man doch verstehen. Daran ändern auch die namhaftesten Sachverständigen nichts, die hier große Zweifel anmeldeten.

 Die Frau ist eben Opfer. Und zu einem Opfer bekennt man sich. Da wird mit einem anderen Maß gemessen: Das Privatleben des Angeklagten darf öffentlich seziert werden. Doch um Himmels willen kein Zweifel am Opfer. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,763549,00.html

18.5. BERLINER MORGENPOST: Der Schuldspruch vor dem Urteil

Hajo Schumacherüber das Problem der Vorverurteilung bei den Fällen Strauss-Kahn und Kachelmann

Jörg Kachelmann wird die Bilder vom vorgeführten
Dominique Strauss-Kahn mit gemischten Gefühlen gesehen haben; der
frühere TV-Moderator Andreas Türck vermutlich auch. Wieder so ein
Fall, wo ein Mann in knittrigem auf einer Anklagebank hockt, mit
grimmig dreinblickenden Wachleuten in der Nähe. Selbst, wenn die
Berichte dazu nur von “Vorwürfen” oder “Verdacht” sprechen, so
zementieren derlei Bilder bereits das Urteil: so gut wie schuldig. Im
Falle Türck stellten die Richter im Jahre 2005 fest, dass ähnliche
Vorwürfe nicht zu belegen seien. Eine übereifrige Staatsanwaltschaft
war blamiert. Den irreparablen Schaden hatte Türck: Das Brimborium
vorweg hatte den Ruf ruiniert, die Fernseh-Karriere war vorbei. Die
Beweislage im Fall Kachelmann ist, nach derzeitigem Stand, ebenfalls
ziemlich dünn. Sollte es zum Freispruch kommen, hätte er allen
Anspruch darauf, dass sein Ansehen repariert wird. Das dürfte, wie im
Fall Türck, nicht möglich sein. Das nicht-öffentliche Leben ist
längst ausgebreitet, auch wenn jedem Mensch, sogar einem Prominenten,
das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre zusteht. Das Stigma
bleibt. Auch im Fall Strauss-Kahn ist bislang wenig klar. Man muss
kein Verschwörungstheoretiker sein, um die ein oder andere
Ungereimtheit zu entdecken. Die alte Kriminalistenfrage: “Wem
nützt´s” beantwortet etwa Nicholas Sarkozy mit triumphalen
Auftritten. Wenigen Stunden nach der Verhaftung auf dem New Yorker
Flughafen wurde bekannt, dass Frankreichs First Lady Carla Bruni
Nachwuchs erwartet. Das muss nichts bedeuten. Feststeht derzeit nur
eines: Lassen sich die Vorwürfe gegen Strauss-Kahn auch nicht
belegen, so ist die Hinrichtung doch jetzt schon vollzogen. Weder als
IWF-Direktor noch als Kandidat für höchste politische Ämter ist der
Mann noch vermittelbar. Das festzustellen, hat nichts damit zu tun,
Opfer und Täter willkürlich zu verdrehen: Jedem Opfer steht der volle
Schutz des Rechtsstaates zu; der Täter verdient die volle Härte des
Gesetzes. Doch bis dies festgestellt ist, bleibt die Sache schwierig.
Am 12. Dezember 1973 überreichte der deutsche Presserat dem damaligen
Bundespräsidenten Gustav Heinemann erstmals “Publizistische
Grundsätze”. In diesem Pressekodex sind bis heute
Selbstverpflichtungen enthalten, die nicht nur für die Medien gelten,
sondern für allen zwischenmenschlichen Umgang. In Ziffer 13 etwa wird
die Unschuldsvermutung gefordert, also die nicht immer leicht zu
lebende Fähigkeit, einen Verdächtigen nicht vor dem Richterspruch zu
verurteilen. Soweit die Theorie. Andreas Türck hat das Gegenteil
erfahren; die Fälle Kachelmann und Strauss-Kahn sind offen. Aber sie
bergen schon jetzt Lehrmaterial auch für das Leben. Wie schnell
werden Urteile gefällt, über Kollegen, in der Schule, in Familie oder
der Wissenschaft? Ein Blick in die Kommentarspalten des Internets
gibt einen gruseligen Einblick in das Denken der Alles-Wisser und
Sofort-Verurteiler, die fröhlich drauflos richten, je nach Weltbild.
Sicher, die Medien haben eine Vorbildfunktion im Umgang mit
Persönlichkeitsrechten. Und dabei stehen sie auf einem schmalen Grad
zwischen Chronistenpflicht und dem Respekt vor den
Persönlichkeitsrechten des Individuums. Aber sie sind zugleich ein
Abbild ihrer Nutzer. http://www.politikexpress.de/berliner-morgenpost-der-schuldspruch-br-vor-dem-urteil-br-br-hajo-schumacherueber-das-problem-der-vorverurteilung-bei-den-faellen-strauss-kahn-und-kachelmann-408693.html

 19.5. Die Tränen der Nebenklägerin

 Die 38-jährige Claudia D., die Kachelmann im Februar 2010 der Tat bezichtigt hatte, saß derweil regungslos neben ihrem Anwalt Thomas Franz. Die Radiomoderatorin und Nebenklägerin hatte sich zum ersten Mal seit ihrer eigenen Aussage im Oktober wieder selbst im Gerichtssaal sehen lassen. Den Ausführungen der Staatsanwälte und der Kritik von Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn war sie den ganzen Tag über zumeist ohne sichtbare Reaktion gefolgt. Als allerdings einige Passagen aus ihrem Tagebuch vorgelesen wurden, in dem sie über die angebliche Tat und ihre Folgen sinnierte, verlor die Frau offenbar die Contenance. Sie fühle sich leer und tot, zitierte Gattner, Selbstmordgedanken “flatterten wie Schmetterlinge vorbei”. Da hielt sich Claudia D. die Hand vor die Augen und wischte später offenbar einige Tränen weg. http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13380958/Die-Traenen-der-Nebenklaegerin.html

 Anmerkung: Mein Gott, Frau Crolly , bei welchem Prozess waren Sie denn….?Journalistische Fehlleistung! Aber über Blogger herziehen!

 Der Verteidiger von Wetter-Moderator Jörg Kachelmann will im Vergewaltigungs-Prozess das mutmassliche Opfer noch einmal in den Zeugenstand rufen. Sie soll dadurch Gelegenheit erhalten, ihre Aussage zu revidieren.

 Zum Anwalt des möglichen Opfers, Rechtsanwalt Thomas Franz, sagte der Verteidiger, es gehöre zu seinen Aufgaben, dass er ihr «bei der Rückkehr zur Wahrheit beisteht». Gleichzeitig warnte er, die Ex-Freundin habe bei einer wissentlichen Falschbezichtigung mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen.

 Der Vorsitzende Richter Michael Seidling kündigte am Donnerstag bereits an, dass das mögliche Opfer noch einmal als Zeugin gehört werde.http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/kachelmann_prozess_zeugin_opfer_1.9757704.html So geschehen am 25.3.2011 http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1832009/Mutmassliches-Opfer-muss-erneut-im-Zeugenstand-aussagen.html

 Das heisst, sie hat Jörg Kachelmann NICHT im Oktober 2010 das letzte mal gesehen… aber die “Tränen der Nebenklägerin” , das verkauft sich sooooo gut!

 19.5. Günter Seidler ist im richtigen Leben Psychiater und in dieser Funktion insbesondere Trauma”experte”, und deswegen kann er nicht nur Angst noch Wochen nach ihrem Auftreten erschnüffeln, sondern auch jede Erinnerungslücke erklären. Seine Patientin nämlich hatte in ihren diversen Aussagen vor ihren Eltern, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, ja sogar vor ihm, dem Therapeuten, nicht nur eine Reihe von Lügen verbreitet, sondern auch massive  Erinnerungslücken erkennen lassen. Seidler erklärt dies nonchalant damit, dass sie durch die Vergewaltigung ein Trauma erlitten habe, deswegen sei an ihren Anschuldigungen gegen den Angeklagten nicht zu zweifeln. Nun, man mag mich für meine “Küchenpsychologie” (ein in einem bestimmten Internetforum gern gebrauchter Ausdruck…) jetzt rügen, aber kann man damit nicht eigentlich jeder “Räuberpistole” zur Wahrheit erklären?

 Aber weiter: Gestern nun plädierte das mannheimer Dreigestirn der Staatsanwaltschaft (bei dem ich es jedem selbst überlasse, zu klären, wer denn da nun Prinz, Bauer oder Jungfrau ist…) unter der Leitung des langmähnigen Frauenverstehers Lars Torben O., und man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die vorangegangenen 40 (!)Prozesstage bei Lars Torben massive Traumatisierungen ausgelöst haben – nur so wären seine umfänglichen Erinnerungslücken an das Geschehen vor Gericht unter Berücksichtigung der Seidler-Thesen eingermassen zu erklären – was mir als “Küchenpsychologe” natürlich durchaus schwer fällt.                    http://stscherer.wordpress.com/2011/05/19/fall-kachelmann-die-traumatologie-hat-bei-der-staatsanwaltschaft-mannheim-einzug-gehalten/

 19.5. Gestern Plädoyers der Anklage im Prozess gegen 52-jährigen Wettermoderator – Staatsanwalt glaubt der Ex-Freundin

 Oltrogge kritisierte am Ende des von drei Staatsanwälten vorgetragenen Plädoyers die Medien, die sowohl das Privatleben Kachelmanns als auch das des möglichen Vergewaltigungsopfers öffentlich gemacht hätten. „Man wird ernsthaft diskutieren müssen, wie weit die Pressefreiheit geht, wenn Rechte auf Seiten von Täter und Opfer missachtet werden”, so Oltrogge. Es sei ein gefährlicher Weg, wenn angesichts dieses Verfahrens Anzeigen nicht mehr erstattet würden. Oltrogge ging davon aus, dass auch die Verteidigung zu Veröffentlichungen beigetragen hat. Er könne aber auch nicht ausschließen, dass über staatliche Behörden Informationen weitergegeben wurden. Angesichts des Informantenschutzes der Presse könne das aber nicht aufgeklärt werden.                                                                                                    Aus der Rheinpfalz vom Donnerstag dem 19.5.2011

 Anmerkung: Rechtsanwalt Thomas Franz, der sich während der Untersuchungshaft Jörg Kachelmanns sehr schwatzhaft zeigte und ständig die Presse fütterte, der in  die Geschichte der Warntelefonates eines OLG -Richters involviert gewesen ist, war sehr kleinlaut und wenig ausführlich bei seinem gestotterten Plädoyer. Aber davon hat die Presse fast nichts mehr geschrieben! Und da nichts zu finden ist, hier die Zusammenfassung von Maschera, die wirklich in dankenswerterweise alles -so gut es ging- mitgeschrieben hat und mehr Informationen lieferte als die Presse. Nicht einmal ich kam mit ihrer rapiden Schreibweise mit.

 43.Prozesstag,24.Mai 2011

 24.5. Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung hat die Verteidigung einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Wie Verteidiger Johann Schwenn am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mannheim sagte, soll Kachelmann zudem für die Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen entschädigt werden. Der Verteidiger nannte keinen Betrag für die verlangte Entschädigung. Der 52-jährige Kachelmann antwortete auf die Frage des Gerichts, ob er ein letztes Wort wünsche: «Nein danke.» http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Sabine-W-hat-aus-Rache-und-Hass-Joerg-Kachelmann-zu-Unrecht-belastet/story/14901029

 24.5. Es war der Tag der Verteidigung in Mannheim, der Tag des Johann Schwenn, der pünktlich und akkurat wie stets an der Spalier stehenden Presse vorbei in den Saal des Landgerichts gerollkoffert kam. Der Hamburger Strafverteidiger durfte am Dienstag, zum Abschluss des Prozesses gegen Jörg Kachelmann, richtig ausholen.

 Die angebliche Vergewaltigung von Claudia D. in einer Februarnacht 2010, für ihn ist sie nach dem Ende der Beweisaufnahme das Produkt hasserfüllter Fantasie einer gekränkten Frau.

Ein Lügengebäude, abgestützt durch eine Staatsanwaltschaft, die „notorisch gutgläubig“ sei, als kritische, objektive Instanz „ein Totalausfall“, die sich „unwürdiger Tricks“ bedient habe.

 Sie sei einer alten Schlager-Devise gefolgt: „Tränen lügen nicht“, sagt er in seinem Plädoyer.

Wenn das Opfer geweint habe, sei es ebenso ein Beleg für die Richtigkeit ihrer Aussagen gewesen wie wenn sie gelogen, sich in Widersprüche verstrickt oder auf Erinnerungslücken berufen habe.

 Die Nebenklägerin sitzt, mit dem Rücken zum Publikum, stumm daneben. Manchmal schüttelt sie kaum merklich den Kopf.

 Dabei sei sie nur eine von ihrem Geliebten Betrogene wie es viele gibt, fährt Schwenn fort.

„Jeder Familienvater, der sich eine Jüngere nimmt und sich von seiner Frau abwendet, hat mehr Schaden angerichtet als Jörg Kachelmann“, sagt er und appelliert an das Gericht: „Die Zeiten sind vorbei, in denen man Sexualmoral zum Maßstab machte. Die Strafkammer ist nicht die Rächerin enttäuschter Frauen“.

 So beantragt Schwenn am Schluss seines knapp anderthalbstündigen Schlussvortrags einen Freispruch für seinen Mandanten und Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

 „Jeder Richter weiß, dass Untersuchungshaft soziale Vernichtung bedeutet“, kritisiert der Anwalt, gleichwohl hätten Staatsanwälte und Gericht immer an ihrem Tatverdacht festgehalten.

 Die Ankläger hätten zudem die Medien gefüttert, um „die Spurenlage als für Kachelmann verhängnisvoll erscheinen zu lassen“.

 Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge habe sich in seinem Plädoyer nur an Zuschauer und Medien gewandt, „denn nur von ihnen erwartet er das Urteil, auf das es für ihn ankommt“. Es sei nunmehr das „einzige Ziel“ der Ankläger, noch zu verhindern, dass die Hauptbelastungszeugin wegen einer Falschaussage bestraft wird.

„Gipfel des Abstoßenden“ sei die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmilderung wegen der Anprangerung des Angeklagten in der Öffentlichkeit.

 Johann Schwenn, 63 Jahre alt, gilt als ein Schwergewicht seines Fachs. Er ist ein Konfliktverteidiger, einer, der angreift und der sich verteidigt, wenn er angegriffen wird. Darin liegt der wesentliche Unterschied zum gemütlichen Reinhard Birkenstock aus Köln, seinem Vorgänger, den Kachelmann gefeuert hatte. Birkenstock hatte es mit einer pädagogisch einsichtigen Strategie versucht: Lass die Richter selbst erkennen, dass sie auf dem falschen Weg sind, wenn sie verurteilen wollen. Dann überzeugen sie sich selbst. Schwenn dagegen sucht die Konfrontation, will seine Wahrheit in die Köpfe der Richter hämmern wie Nägel an die Wand. Er schulmeistert in diesem Prozess die Richter, macht die Staatsanwälte verächtlich. Gelingt ihm eine Attacke, schnaubt er zufrieden, geht sie daneben, nimmt er sich trotzdem das letzte Wort heraus. Sein Plädoyer, ruhig, aber mit scharfen Worten vorgetragen, gerät ihm zur Abrechnung

 In Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge erkennt er einen in besonderer Weise Schuldigen. Der jungenhaft wirkende Ankläger mit Studentenfrisur und auffällig hoher Stimme ist für ihn der uneinsichtige Schüler, bei dem alle Mühe vergebens ist. Er hat sich verrannt, will es nicht besser wissen. Er hat keine Argumente mehr verdient, nur Ablehnung.

 Doch manches an der Überheblichkeit ist Pose. Leute, die ihn kennen, schildern den silberhaarigen Maßanzugträger, der eine Vorliebe für geschmacklich streitbare rote Socken pflegt, als umgänglich, locker, ja witzig. In Verfahren, die weniger Publikum und Presse anlocken, verzichtet er häufiger auf aggressive Attitüden. Schwenn kann auch sachlich. Schwenn, sagen Kollegen, ist trotz selbstgewissen Auftretens, seines Mercedes und der Eigenschaft, die eigenen Beweisanträge gelegentlich „brillant“ zu finden, ein Hamburger mit Understatement, eitel, aber kein Angeber. Seine Kanzlei am Hamburger Elbufer ist nüchtern und verzichtet auf jenen Büroprotz, den ähnlich erfolgreiche Kollegen gern ausstellen, der Mitarbeiter-Dresscode ist leger, im kahlen weißen Besprechungszimmer hängt kein einziges Bild an der Wand.

 Und er kennt sich aus, vor allem in Fragen des Strafprozessrechts, kann mit Inbrunst darüber räsonieren, welcher Richter wie und wann am Bundesgerichtshof wirkte. Das Kachelmann-Verfahren, sagen Kollegen, sei ihm deshalb auf den Leib geschneidert, auch im Hinblick auf eine mögliche Revision. Ein Freispruch aber wäre, trotz bislang schon prominenter Namen auf der Mandantenliste, wohl die Krönung seiner Karriere. Und so sieht er es wohl auch selbst.

 Gleichwohl, erzählt man aus seinem Umfeld, sei das für ihn noch keine ausgemachte Sache. Anders als im Gerichtssaal soll er sich, wenn Kameras und Zuschauer weg sind, in den letzten Wochen skeptischer geben, fast sogar ein wenig kleinlaut und spricht dann in eher ungewohnt demütigem Tonfall davon, dass es auch anders ausgehen könnte als erwünscht, dass das Ende in Mannheim offen sei.

 Eine Haltung, die sich in gewisser Weiser am Mittwoch bestätigt, indem sich Schwenn gleich eingangs seines Plädoyers an die beiden Schöffen wendet und ihnen deutlich macht, dass sie mit ihren Stimmen einen Freispruch auch gegen den Willen der drei Berufsrichter erreichen können. Er spricht sie sogar, eine ausgesuchte Höflichkeitsgeste, mit Namen an. Man gewinnt den Eindruck, sie sind für Schwenn wenn nicht die einzige, dann zumindest eine große Hoffnung, um einen Schuldspruch abzuwenden.

 Aber an ihm soll es nicht liegen, auch nicht an seiner Kollegin Andrea Combé, die am Vormittag über dreieinhalb Stunden klarmachen wollte, was von der Nebenklägerin zu halten sei: Rache und Hass sei ihr Motiv gewesen, Kachelmann falsch zu beschuldigen nach dem Motto: „Du hast mich vernichtet, also vernichte ich Dich“. Niemals hätte sie in der angeblichen Tatnacht damit gerechnet, dass Kachelmann nach seinem Geständnis anderer Liebschaften sie verlassen würde; eine Zukunft sei für sie zusammengebrochen, auf die sie gebaut habe, obwohl sie schon wusste, dass der Geliebte untreu war. Für Combé ist Claudia D., wie für Schwenn, die geborene Lügnerin, der es gelang, alle zu täuschen, erfahrene Polizisten ebenso wie die Staatsanwälte. Ihre Lügen schildert sie als „charakterliche Eigenschaft“, immer wieder habe sie nachweisbar falsche Angaben gemacht, auch habe sie eine komplette Legende erfunden, um unter Aliasnamen mit ihrer Nebenbuhlerin Viola S. per Chat in Kontakt zu kommen.

 Es gebe „keinen einzigen Sachbeweis“, der eine Schuld Kachelmanns eindeutig belege, sagt Combé, die Detail für Detail sorgfältig aneinanderreiht. Die Staatsanwaltschaft unterlasse eine „seriöse Beweisführung“. Zeuginnen, die von Kachelmanns „Grenzüberschreitungen“ in der Sexualität berichtet haben, spielten für das Verfahren keine Rolle. „Es sind keine tragfähigen Aussagen, zudem wollten die Frauen Kasse machen“, indem sie ihre Berichte an die Medien verkauft hätten. Objektive Indizien, etwa das Fehlen von Hautpartikeln am Saum des angeblich hochgerissenen Kleids oder am angeblichen Tatmesser sprächen klar für eine Falschbeschuldigung.

 Am Nachmittag bekommt der Angeklagte, der im ganzen Prozess geschwiegen hatte, das letzte Wort. Will er es? „Nein, danke“, sagt Kachelmann höflich, aber etwas desorientiert, und schweigt weiter. Das Landgericht will sein Urteil am kommenden Dienstag verkünden. http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/auftritt-schwenn-kachelmanns-anwalt-fordert-freispruch/4214032.html

 24.5. “Mit hoher krimineller Energie” habe Sabine W. ihren Exfreund Kachelmann falsch beschuldigt, sagte Anwältin Combé. Die Geliebte habe nach elfjähriger Beziehung an eine gemeinsame Zukunft mit Kachelmann geglaubt und nie damit gerechnet, dass Kachelmann einfach geht, als sie ihn wegen einer anderen Frau zur Rede stellte. Gegenüber einer Psychologin habe sie erklärt, dass sie sich “wie ein Stück Dreck zurückgelassen” gefühlt habe. Sie habe dann wohl gedacht: “Wenn du mich vernichtest, vernichte ich dich auch”, spekulierte Combé. “Hass und Rache” sei das Motiv der am nächsten Morgen (am 9. Februar 2010) eingereichten Vergewaltigungsanzeige gewesen.

 Kachelmann dagegen, so die Anwältin, habe keinerlei Hang zu Gewalttätigkeiten. Seine – auch mit Sabine W. ausgeübte – Neigung zu sadomasochistischer Sexualität sei etwas ganz anderes. “Das war völlig einvernehmlich und diente dem beiderseitigen Lustgewinn”, betonte Combé. Ein Gutachter habe bestätigt, dass Kachelmann kein krankhafter Sadist sei. Auch auf schwere Kränkungen habe er bisher nie mit Gewaltausbrüchen reagiert.

 ”Diese Frau lügt und manipuliert”

 Wenn “Aussage gegen Aussage” stehe, habe Kachelmann eindeutig die größere Glaubwürdigkeit, sagte Anwältin Combé und verwies darauf, dass die Exfreundin wochenlang ihre Familie und die Polizei über Details täuschte, um glaubwürdiger zu erscheinen. So hatte sie behauptet, erst am Nachmittag des Vorfalls Hinweise auf Kachelmanns Beziehung zu einer anderen Frau erhalten zu haben, obwohl sie schon wochenlang davon wusste: “Diese Frau lügt und manipuliert so gut, dass auch erfahrene Ermittlungsbeamte sie für durch und durch glaubwürdig hielten.” http://www.taz.de/!71282/

 24.5. Schwenn hatte am frühen Nachmittag mit seinem Abschluss-Plädoyer begonnen. Zuvor hatte Kachelmanns Pflichtverteidigerin Andrea Combé fast drei Stunden lang ihr 120-seitiges-Plädoyer vorgelesen.

 Sie ging das mutmaßliche Opfer Sabine W., die als Nebenklägerin auftrat, hart an: Die 38-Jährige habe mit ihren Beschuldigungen „nachweislich gelogen”.

 Combé: „Wenn Kachelmann Spuren am Tampon hinterlässt, aber nicht am Messer, dann hat er es auch nicht angefasst. Ebenso ist es beim Kleid: Wenn er das Kleid bei einer 55 Kilo schweren auf dem Bett liegenden Frau mit Gewalt hochschiebt, dann wäre eine Unmenge von Hautzellen zu erwarten. Das gleiche gilt für das gewaltsame Herunterreißen des Slips. Da wären Spuren von Kachelmann zu erwarten gewesen.“

 Die Verteidigerin über das mutmaßliche Opfer: „Sie setzte ihre Sexualität dafür ein, Kachelmann an sich zu binden. Ihre Erwartung war, dass sie ihn halten kann. Sie wollte mit dem Sex an jenem Abend Harmonie herstellen, um ihn dann zur Rede zu stellen. Am Tatabend wollte sie ihn mit den Tickets konfrontieren, sie wollte Klarheit schaffen. Sie meinte, Jörg Kachelmann sei weit entfernt davon, sich von ihr zu trennen. Sie hätte nie damit gerechnet, dass er nach elf Jahren ohne Widerspruch aufsteht und geht.“

 Combé: „Deswegen bin ich der Überzeugung, dass die Tat nicht stattgefunden hat.”

Wegen fehlender objektiver Beweismittel stehe Aussage gegen Aussage.

 Was die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers angeht, glaubt Combé, dass das Opfer sie sich selbst zugefügt hat: „Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen.” http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/plaedoyer-von-kachelmann-anwalt-schwenn-18055020.bild.html

 24.5. Schwenn warf in seinem Plädoyer der als Nebenklägerin auftretenden Ex-Freundin weiter vor, sie wisse, dass bei den Ermittlern “inzwischen die Empathie mit den angeblichen Opfern die Oberhand gewonnen“ habe. Die Strafkammer des Landgerichts Mannheim sei aber “nicht die Retterin enttäuschter Frauen“, sagte Schwenn. Dies könne das Gericht getrost Alice Schwarzer überlassen, fügte er mit Blick auf die Journalistin und “Emma“-Herausgeberin hinzu.

 Der Staatsanwaltschaft Mannheim unterstellten Schwenn und Combé „Verfolgungseifer“ gegen ihren Mandanten. Der Verteidiger wiederholte auch noch einmal seine Medienschelte gegen verschiedenen Presseorgane, die das Sexualleben Kachelmanns breitgetreten und seine Persönlichkeitsrechte verletzt hätten. Jeder Ehemann, der sich einer Jüngeren zuwende, würde mehr zerstören als es Kachelmann getan habe, sagte er.

 Die im Gericht anwesende Nebenklägerin folgte den Plädoyers mit von Kachelmann abgewandtem Gesicht. Während des Plädoyers von Verteidigerin Combé schüttelte sie mehrfach den Kopf. Als ihr die Anwältin gezielte Selbstverletzungen vorwarf, weinte sie zeitweise. http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1901188/Anwalt-von-Kachelmann-fordert-Freispruch-und-Entschaedigung.html

 24.5. Richter: «Wir sind hier nicht im Theater!»

 Dabei kommts nach den Ausführungen von Verteidigerin Andrea Combé zu einem kuriosen Zwischenfall. Als die Anwältin ihr Plädoyer beschliesst, brandet Applaus im Publikum auf. Richter Michael Seidling greift ein: «Bitte nicht klatschen!» Und ein weiterer Richter ruft: «Wir sind hier nicht im Theater.»

 Der Zeugenaussage der Gynäkologin, welche Petra S. nach der Nacht untersuchte, schenkt Combé dagegen viel Beachtung: Diese sagte aus, dass sie während der Untersuchung eine «ruhige und gefasste Patientin» erlebt habe. Ausserdem habe sie im Genitalbereich keine Verletzungen feststellen können.

 Zeugin verhöhnte Kachelmann

 Wenig Glauben schenkt sie auch der Zeugenaussage einer weiteren Ex-Freundin von Kachelmann, die der Wettermoderator einen Tag nach der Tat im «Schockzustand» und völlig «aufgelöst» angerufen haben soll. Die Verteidigerin argumentiert: Sie habe aus der Presse von den Vorwürfen gegen Kachelmann erfahren und dieselbe Freundin habe Kachelmann später noch Kondome und Intimlotion in die U-Haft geschickt, «um ihn zu verhöhnen». Ihre Aussage könne man «nicht ernst nehmen.» http://www.blick.ch/news/ausland/der-pitbull-von-kachelmann-wird-heute-zubeissen-173170

 Anmerkung: auch das haben wir immer wieder hier am Blog geschrieben, wer es nicht glaubt soll es nachlesen! Fehlt nur die Lüge über die Tüte mit Kleid und Slip!

 24.5. Hans-Hermann Tiedje im ARD Morgen-Magazin: Ich halte diesen Prozess am Rande des Justizskandals.

 Die Justiz hat dafür gesorgt, dass Details bekannt werden und es zu einer Schlammschlacht wurde!

 Trotzdem rechne ich damit, dass die Kammer Kachelmann verurteilen wird, obwohl es die Beweislage gar nicht hergibt!

 24.5. Tag der Abrechnung für Kachelmanns Anwälte

 Jörg Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé ist eine exzellente Anwältin – der Dienstag war ihr Tag. Präzise und scharfsinnig nahm sie die Anklage auseinander, bis nichts übrig blieb. Beweise? Mitnichten.

Die Staatsanwaltschaft, wieder mit drei Mann vertreten, schien von Stunde zu Stunde mehr in sich zusammenzusinken. Als ob mit einem Mal alle Luft entwichen wäre. Keiner der Herren in den schwarzen Roben mit Samtkragen lachte, es wurde nicht geflüstert, niemand schüttelte den Kopf, keiner schrieb mit oder zeigte sonst irgendeine Bewegung. Wie gelähmt saßen sie da, mit versteinerten Gesichtern, Werner Mägerle etwas gelöster vielleicht als die Herren Oltrogge und Gattner. Doch Mägerle hatte mit der Sache ja auch relativ wenig zu tun gehabt.

 Die Nebenklägerin hatte ihren Stuhl so gedreht, dass sie keinem Blick Kachelmanns, der oft zu ihr schaute, oder seiner Verteidiger hätte begegnen müssen. Ihr Anwalt, von massiger Gestalt, im rechten Winkel vor ihr, gewährte zwar ihren Augen Zuflucht. Doch vor dem, was sie zu hören bekam, konnte auch er sie nicht schützen. Als sie am Ende den Saal verließ, schien sie kurz zu schwanken. Es muss die Hölle für sie gewesen sein.

 Der Saal im Mannheimer Gerichtsgebäude war voller als bei den Plädoyers der Staatsanwaltschaft. Fast alle, die über Anklage und Prozess gegen Jörg Kachelmann je berichtet hatten, waren anwesend. Es fand nämlich die große Abrechnung mit all jenen statt, die sich bis zuletzt siegesgewiss an einer weiteren Beschädigung des Angeklagten gelabt hatten.

 Andrea Combé ist eine exzellente Strafverteidigerin. Sie macht nicht viel Wind um sich. Aber jetzt war ihr Tag. Sie denkt logisch und scharfsinnig, und sie arbeitet mit der Gründlichkeit und Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks. Jeder Satz ihres Plädoyers bewies dies. Mehr: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,764725,00.html

 24.5. Die Verteidigung geht auch davon aus, dass sich die 38-Jährige die Hämatome an ihren Oberschenkeln selbst zugefügt haben könnte. «Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen», sagte Combé.

 Die Pflichtverteidigerin versuchte auch, die Persönlichkeit der ehemaligen Geliebten zu sezieren. Diese hatte eingestehen müssen, dass sie hinsichtlich der Vorgeschichte der angeblichen Tat in ihren ersten Vernehmungen gelogen hatte. Dies, sagte Combé, zeige die «Kaltschnäuzigkeit» und das «schauspielerische Talent» der Frau. http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/05/24/Vermischtes/Verteidigung-fordert-Freispruch-fuer-Kachelmann

 24.5. Die «Zweifel»-Strategie

 Ganz anders Kachelmanns Pflichverteidigerin Andrea Combé am Vormittag. Über dreieinhalb Stunden lang bemühte sie sich mit detaillierten Angaben beim Richtergremium Zweifel an der staatsanwaltschaftlichen Version des angeblichen Tatablaufs und an den Zeugenaussagen von Nebenklägerin Sabine W. aufkommen zu lassen.

 Punkt für Punkt ging Combé die angeblichen Tatbeweise der Staatsanwaltschaft durch und beendete jeden einzelnen mit den Worten: «Es gibt keine objektiv bezogene Beweismittel, welche die Angaben von Sabine W. stützen.» Die vorgelegten «Beweise» seien ungenügend.

 Wie wurde das Messer eingesetzt?

 Als Erstes ging Combé auf die «Anordnung» von Blut und Sperma auf dem Bett ein. Solches sei sehr wohl gefunden worden, es weise aber nichts darauf hin, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich gewesen sei.

 Der zweite Punkt – ein grosser Streitpunkt – ist das Messer. Laut der Verteidigung lassen die Gutachten und DNA-Analysen keine Schlüsse zu, wie das Messer eingesetzt wurde und vor allem nicht, dass es so eingesetzt wurde, wie Sabine W. dies geschildert hat. «Es gibt keine Spuren an dem Messer, die die Version der Nebenklägerin bestätigen», sagte Combé. Der 38-Jährigen warf die Anwältin vor, sie habe «ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst».

 «Sabine W. log mehr als einmal»

 Ein Tampon war ein weiterer Punkt, der behandelt wurde. Kachelmann habe diesen zwar «entfernt». Dies sei aber nicht gewaltsam geschehen und vor dem Fall bereits mehrere Male so gehandhabt worden.

 Weiter ging Combé auf die Verletzungen am Hals von Sabine W. ein. An vieles habe sie sich nicht erinnern können, was ihre aktenkundige Version in Frage stelle. Ähnliches gelte für die Hämatome an ihren Beinen.

 Nach einer kurzen Verhandlungspause – Combé hielt ihr Plädoyer in einem atemberaubenden Tempo – ging die Pflichtverteidigerin auf die zahlreich erstellten und vom Gericht konsultierten Gutachten ein. Aufgrund dieser sei klar nicht davon auszugehen, dass Sabine W. nach der angeblichen Tat unter einer posttraumatischen Störung litt, durch welche ihre Erinnerungslücken bezüglich des genauen Ablaufs des Geschehens zu erklären seien. Die Praxis zeige, dass sich Opfer von Gewaltverbrechen gerade an den Kernablauf einer Tat äusserst präzise erinnerten – bei Sabine W. sei aber genau das Gegenteil der Fall. Sie habe die mutmassliche Tat selbst nur «detailarm» beschreiben können, an andere, unwichtige Punkte habe sie hingegen eine äusserst lebhafte Erinnerung.

 «Warum kehrte Sabine W. so rasch in die Wohnung zurück?»

 Auch die Aussagekonstanz von Sabine W. bemängelte Combé: Sie habe sich in den verschiedenen Einvernahmen immer wieder in Widersprüche verstrickt. Ungewöhnlich sei auch, dass Sabine W. bereits am Morgen nach der angeblichen Vergewaltigung wieder in ihre Wohnung zurückgekehrt sei. Laut Combé zeigt die Erfahrung nämlich, dass Opfer von Gewaltverbrechen lange nicht mehr an den Tatort zurückkehren können.

 Nicht zuletzt entlaste Kachelmanns Verhalten nach der «Tat» den Angeklagten: Er sei «völlig normal» zum Flughafen Frankfurt gegangen und sechs Wochen später – ohne in der Zwischenzeit mit Sabine W. Kontakt gehabt zu haben – wieder dorthin zurückgekehrt. «Glauben Sie, dass er dies getan hätte, wenn er gewusst hätte, dass dort die Polizei auf ihn wartet?», fragte Combé rhetorisch in die Runde.

 Schliesslich liege den schweren Vorwürfen von Sabine W. ein klares Motiv zugrunde: Rache und Hass. Sie habe nie damit gerechnet, dass Kachelmann sie verlassen würde, als sie ihn nach langem Zögern endlich auf seine Parallelbeziehungen ansprach. Aus unbändiger Wut habe sie also entschieden, nach dem Prinzip «du hast mich vernichtet, so vernichte ich auch dich» zu handeln. Kachelmann ist angeklagt, seine Ex-Geliebte Sabine W. vergewaltigt zu haben. http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/-Ihr-Motiv-war-Rache-und-Hass–14648845

24.5.Sie habe sich in den verschiedenen Einvernahmen immer wieder in Widersprüche verstrickt. Ein Beispiel: Erst habe die Nebenklägerin angegeben, in der Tatnacht keine Strümpfe getragen zu haben. Diese Aussage habe sie danach widerrufen – laut Combé im Wissen, dass es unplausibel erscheinen würde, zu dieser Jahreszeit (die Heizung war zu später Stunde bereits abgestellt) so leicht bekleidet zu sein. Dies spreche dafür, dass Kachelmanns Version des Geschehens – nämlich, dass sie bei seinem Eintreffen bereits entkleidet und zum Sex bereit auf dem Bett gewartet habe – glaubwürdiger sei.http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/-Ihr-Motiv-war-Rache-und-Hass–14648845

 24.5. Ich weiss, es hat etwas von Naivität, wenn ich mich hier über die BILD und Alice Schwarzer aufrege; das ist dann in etwa so, als wenn die Ameise – na, sagen wir mal, die Mikrobe – versucht, den Elefanten umzuwerfen; und bzgl. Alice Schwarzer wäre es wahrscheinlich sogar sinnlos, selbst wenn ich die Öffentlichkeit hätte, die ihr zur Verfügung gestellt wird, so faktenresistent sie sich insbesondere in der öffentlichen Diskussion des Falls Kachelmann gezeigt hat; aber trotzdem, es muss sein:

 Kachelmann-Prozess: Großer Tag für den eitlen Star-Anwalt – News Inland – Bild.de.

 Ja, dieses Pamphlet ist verfasst von der neuen Stargerichtsreporterin des Massenblattes BILD, Frau Alice Schwarzer, bekennende Frauenerretterin, Ex-Kachelmann-Tanzpartnerin und Intimfeindin des hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn, der nicht nur in Fachkreisen einen untadeligen Ruf geniesst – und über den man an anderer Stelle durchaus angemessen sachlich-kritische Ausführungen lesen kann:

 Kachelmann-Prozess: Johann Schwenn sät Zweifel, wo es vorher keine gab – Nachrichten Panorama – Weltgeschehen – WELT ONLINE. Mehr:  http://stscherer.wordpress.com/2011/05/24/fall-kachelmann-alice-schwarzer-beschimpft-in-der-bild-kurz-vor-den-pladoyers-noch-einmal-rechtsanwalt-johann-schwenn/

 RitaEvaNeeser schreibt: Mai 24, 2011 um 21:37

 Wäre schön, wenn ein Plädoyer, wenn es sowieso schon öffentlich gehalten wurde, nacher bei der Verteidigung oder der Gerichtskanzlei zu bekommen wäre. Denn Presse und Prozessbesucher geben ja nur Teile wieder!

 24.5. Rechtsexperte glaubt „Kachelmann wird nach Urteil in Handschellen abgeführt!“

Der Düsseldorfer Jura-Dozent Udo Vetter tippt, dass das Mannheimer Gericht noch über die Forderung der Staatsanwälte hinausgeht. Seine Prognose: fünf Jahre, drei Monate. Begründung: Die geforderten vier Jahre und drei Monate Haft für eine Vergewaltigung unter Einsatz einer Waffe sind eigentlich laut Strafrechtkatalog eher wenig. Das Mindeststrafmaß liegt laut Strafgesetzbuch bei fünf Jahren.

Thomas Wings, Strafverteidiger aus Gladbeck, würde zwar einen Freispruch für richtig halten, rechnet aber dennoch mit 6 bis 7 Jahren, die Kachelmann brummen muss. „Ansonsten hätte man sich einen Großteil der Beweisaufnahme zum Ende hin sparen können. Außerdem hatte sich die Kammer bereits früher schon einmal festgelegt, was zur damaligen Haftentscheidung führte. Und wenn sich ein Gericht einmal festlegt hat, ändert es selten seine Meinung noch mal“, sagte Thomas Wings zum KURIER. Er erklärt auch, warum er das Strafmaß sogar viel höher als vom Staatsanwalt gefordert sieht: „Wenn eine Vergewaltigung schon als erwiesen betrachten wird, dann ist es ein normal-schwerer Fall und nicht ein minderschwerer.“

Wings macht für den Tag der Urteilsverkündung noch eine weitere Vorhersage – und zwar, dass der Angeklagte mit Handschellen abgeführt wird. „Ich schätze, dass zu schlechterletzt noch die berüchtigte Saalverhaftung erfolgt. Man wird wegen der hohen Strafe Fluchtgefahr attestieren und den Haftbefehl wieder in Vollzug setzen.“http://www.berliner-kurier.de/panorama/rechtsexperte-glaubt–kachelmann-wird-nach-urteil-in-handschellen-abgefuehrt–,7169224,8485710.html

 25.5. Schwenn hatte auch betont, dass nach einem Freispruch eigentlich die Nebenklägerin Claudia D. wegen Falschaussage verfolgt werden müsste. Das sei aber nicht zu erwarten, weil für solche Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Mannheim zuständig wäre. Die Behörde habe sich aber darauf versteift, der Ex-Freundin von Kachelmann bedingungslos zu glauben. Daher werde nach einem Freispruch wohl umgehend ein Revisionsantrag der Staatsanwälte nach Karlsruhe an den Bundesgerichtshof gehen. http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13392691/Schwenns-grosser-Auftritt.html

 25.5. Der Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, äußerte sich überraschend offen: «Es ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Verurteilung zu begründen, aber auch ein Freispruch.» An der Darstellung seiner Mandantin habe er aber keine Zweifel, betonte Franz nach den Plädoyers der Verteidigung. Das Landgericht will sein Urteil am kommenden Dienstag (31. Mai) verkünden.                                                                                 http://www.ahlener-zeitung.de/aktuelles/aus_aller_welt/aus_aller_welt/1553947_Verteidigung_fordert_Freispruch_fuer_Kachelmann.html

 30.5. Gerüchte um Absprachen im Kachelmann-Prozess

 Nach Informationen der «Stuttgarter Nachrichten» soll es bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eine interne Absprache geben, im Fall eines Freispruchs des Angeklagten nicht in Revision zum Bundesgerichtshof zu gehen, sondern die Niederlage zu akzeptieren.

 Das Blatt berichtet unter Berufung auf Justizkreise, dass die Behörde eine weitere Instanz angesichts anderer Verfahren nicht mehr für vertretbar hält, da die monatelangen Ermittlungen in diesem Fall offenbar die Kapazitäten bei der Staatsanwaltschaft stark gebunden hatten. http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Geruechte-um-Absprachen-im-KachelmannProzess/story/15983898

30.5.Im Falle eines Freispruchs für Kachelmann will die Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich zumindest formal Revision gegen das Urteil einlegen. Das sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Montag der Nachrichtenagentur dpa.

Er widersprach damit Medienberichten, wonach es angeblich eine Absprache innerhalb der Staatsanwaltschaft gebe, auf Rechtsmittel zu verzichten.

Sollte Kachelmann an diesem Dienstag freigesprochen werden, würde die Staatsanwaltschaft “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ Revision einlegen, so Oltrogge. Denn nur in diesem Fall sei das Gericht gesetzlich verpflichtet, eine ausführliche Urteilsbegründung zu schreiben. Von dieser Begründung werde es dann abhängen, ob die Staatsanwaltschaft die Revision weiter verfolge oder zurücknehme     .http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1907820/Bei-Freispruch-waere-eine-Revision-sehr-wahrscheinlich.html

30.5.Ausnahmezustand im Landgericht Mannheim: Am Dienstag (31. Mai 2011) wird das Urteil im Kachelmann-Prozess gesprochen. So läuft die Verkündigung genau ab.

Freispruch oder Verurteilung? Nach 43 Verhandlungstagen wird das Kachelmann-Urteil im Landgericht Mannheim verkündet. Muss der Wettermoderator (52) ins Gefängnis, weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt hat? Am Dienstag (31. Mai 2011) gegen 10.00 Uhr erfährt die Öffentlichkeit den Richterspruch.

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Kachelmann-Urteil: So läuft die Verkündung am 31. Mai 2011 | Suite101.de http://www.suite101.de/news/kachelmann-urteil-so-laeuft-die-verkuendung-am-31-mai-2011-a113749#ixzz1srgfOK40

 31.5. Tag der Urteilsverkündung

 31.5. Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Im Gerichtssaal brach Jubel aus. Sabine W. und Jörg Kachelmann würdigten sich keines Blickes. Es bestünden «begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann», sagte der Vorsitzende Richter des Michael Seidling am Dienstag. Deshalb sei er nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freizusprechen.                     http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Freispruch-fuer-Joerg-Kachelmann/story/27728510

 31.5. Pressemitteilung

 Meteomedia begrüsst Freispruch Gais (CH), 31.05.2011

 Meteomedia freut sich über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers Jörg Kachelmann.

 Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können. Dazu gehören auch seine Kommentare zum Wettergeschehen in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter.

 Zusätzliche öffentliche Auftritte sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Priorität hat in nächster Zeit aber die Umsetzung der vorbereiteten Projekte.

 In Kürze wird Meteomedia spannende neue Produkte vorstellen, welche in den letzten Monaten erarbeitet wurden. Damit wird auch Meteomedia sich voll und ganz auf das konzentrieren, was immer ihre Stärke war: Innovation und Qualität für die Kunden.

 31.5. Auch nach dem Urteil blieb Schwenn seiner Linie treu: Kachelmann sei “aufs Schäbigste behandelt worden”, sagte er vor TV-Reportern. Ein besseres Urteil sei von diesem Gericht nicht zu erwarten gewesen, die Kammer hätte den Angeklagten “zu gerne verurteilt”. Kachelmann selbst äußerte sich nicht öffentlich.

 Pflichtverteidigerin Andrea Combé sagte, sie werde gemeinsam mit Schwenn und Kachelmann die weiteren Schritte beraten. Auf die Frage, ob es schwer gewesen sei, die Kammer von der Unschuld ihres Mandanten zu überzeugen, antwortete Combé: “Wenn man die Urteilsbegründung ernst nimmt, ist es der Kammer tatsächlich schwergefallen.” http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,765833,00.html

 31.5. Der Prozess war irrsinnig lang und quälend. Nun hat das Landgericht Mannheim heute festgestellt, was andere schon vor dem ersten Verhandlungstag wussten: Jörg Kachelmann ist unschuldig, eine Vergewaltigung kann ihm nicht nachgewiesen werden. Diesen Befund brachten schon lange vorher die dem Landgericht vorgesetzten Juristen am Oberlandesgericht Karlsruhe in wenigen, glasklaren Absätzen aufs Papier – als sie Kachelmann im Juli 2010 nach mehr als vier Monaten aus der Untersuchungshaft entließen.

FREISPRUCH !

 Nun stellt sich die Frage, wozu es 44 Hauptverhandlungstage dauern musste um darauf zu kommen, dass bei uns der Grundsatz gilt: Bei einem Mangel an Beweisen lassen wir lieber mögliche Verbrechen ungesühnt, als auch nur einen Unschuldigen “aus dem Bauch heraus” zu verurteilen. Der Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten ist ein eherner Sockel des Rechtsstaates. Das Landgericht Mannheim hat, wenn auch mit offenkundigem Widerwillen, letztlich doch nicht zur Spitzhacke gegriffen, um dieses Fundament abzutragen. Das ist den Richtern erst einmal anzurechnen. Vielleicht, ja hoffentlich haben sie sich auch etwas davor gesorgt, später in Gesellschaft von Alice Schwarzer genannt zu werden, der derzeit lautesten Propagandistin von Justizwillkür im Dienst des gesunden Volksempfindens.

 Dennoch ist viel schief gelaufen in diesem Prozess. Die Beweisaufnahme begann mit langwierigen Vernehmungen von Zeugen, die nichts dazu sagen konnten, was sich in der angeblichen Tatnacht konkret ereignet hat. Es war die Parade der Ex-Freundinnen Kachelmanns, von Polizisten und der Eltern des mutmaßlichen Opfers. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wieso ein Gericht erst mal endlos am Vorhang zieht, ohne sich zu vergewissern, ob überhaupt Hauptdarsteller zu einer Aufführung auf der Bühne verpflichtet sind.

 Kachelmanns erster Anwalt Reinhard Birkenstock hat gegen diese Präludien gewettert, und das zu recht. Das Landgericht entschied sich dennoch für die Groteske. Durch diese unübliche, aberwitzige  Prozessplanung (hat so eine Kammer nur einen “Kunden”?) zogen die Richter das Verfahren nicht nur in die Länge. Sie stellten auch die Bottiche für den Schlamm bereit, den die Ex-Geliebten Kachelmanns dann teuer an begierige Medien verkauften.

 Auch sonst war das Gericht offenbar geneigt, jedes Sandkorn lieber drei Mal umzudrehen, als sich die Chance auf eine Verurteilung Kachelmanns entgehen zu lassen. Selbst die von der Verteidigung aufgebotenen Gutachter waren nicht so zahlreich, um so einen Prozessmarathon zu rechtfertigen. Das Gericht dürfte sich lange vor der Erkenntnis gedrückt haben, welche der Strafsenat am Oberlandesgericht schon in seiner Freilassungsentscheidung für Kachelmann recht deutlich formulierte – dass die Beweise und Indizien am Ende nicht reichen werden.

 Es gehört aber auch zu den Aufgaben eines Gerichts, rechtzeitig auf die Frage zu antworten, ob nach menschlichem Ermessen noch Fakten auftauchen, die den Zweifelsgrundsatz in den Hintergrund drängen. Das Gericht darf nicht darauf warten, dass sich zur Überraschung aller herausstellt, man hat das falsche Gemüsemesser auf DNA untersucht. Oder dass kurz nach der Mittagspause ein Überraschungszeuge hereinstürmt und verkündet, er habe auf dem Obstbaum vor dem Haus gespannt und alles durchs Fenster mit angesehen.

 Die Spannung, die über dem Urteilsspruch heute lag, belegt auch einen weiteren Fehler der Mannheimer Richter. Sie haben sich während des gesamten Verfahrens nicht in die Karten schauen lassen. Kein Piep dazu, wie das Gericht die Sach- und Rechtslage momentan würdigt. Das ist eine Prozessführung von gestern. Sie sorgt zwangsläufig dazu, dass sich Ankläger und Verteidigung gleichermaßen in der Defensive fühlen. Ein Gericht, das mit offenen Karten spielt und mit den Parteien erörtert, ob dieser oder jener Beweisvorschlag (momentan) Sinn macht, beschleunigt nicht nur das Verfahren. Es sorgt auch dafür, dass sein am Ende verkündetes Urteil eine Seite nicht wie ein Keulenschlag trifft.

 Die traurigste Figur im Fall Kachelmann machten die emsigen Mannheimer Staatsanwälte. Sie sahen in Kachelmann von Anfang an den großen Fisch, der in der Provinz nur alle Jubeljahre anbeißt. Diese Beute galt es nicht zumindest vorläufig am Leben zu halten, sie musste frühzeitig filetiert werden. Mit bloßer Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit ist insbesondere die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft nicht zu erklären. Zu offensichtlich wurde darauf gepocht, das mutmaßliche Opfer sei glaubwürdig. Zu emsig wurde versucht, die schon früh nachgewiesenen Lügen der angeblich Geschädigten zu bagatellisieren. Auch dass man es anscheinend als Frage der Ehre empfand, Kachelmann in U-Haft zu lassen, spricht nicht für diese Zweigstelle der (so die beliebte Selbstanpreisung von Staatsanwälten) objektivsten Behörde der Welt. Ebenso wie der Umstand, dass die unglücklichen Gestalten von der Staatsanwaltschaft es sogar schafften, in ihren Plädoyers entlastende Umstände einfach zu verschweigen.

 Jörg Kachelmann hatte neben seinen unterschiedlich temperierten, aber letztlich ja erfolgreichen Verteidigern einen großen Vorteil. Er konnte jene Sachverständige bezahlen, über deren fast einstimmiges Ergebnis sich am Ende auch die Strafkammer nicht hinwegzusetzen traute. Dass es nämlich keine forensischen Belege für die Tat gibt, zum Beispiel verwertbare DNA oder eindeutige Verletzungen. Und dass es gute Gründe gibt, dem mutmaßlichen Opfer nicht zu glauben.

 Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich.

 Darüber kann man sich durchaus sorgen. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/05/31/der-zweifelsgrundsatz-ist-kuflich/

 Maschera: Als wir um 06:00 Uhr am Gericht ankommen steht bereits eine Schlange von ca. 25 Leuten vor dem Seiteneingang des LG-Mannheim. Das Aufgebot an Presse/Fernsehen ist größer als ich es bis jetzt erlebt habe. Ich bin jedoch erst am dritten Verhandlungstag zum „Einsatz“ gekommen, da ich vorher noch in Urlaub war.

Die „Oliver-Pocher“ Peinlichkeit blieb mir somit erspart und ich kann nicht beurteilen ob das Spektakel am ersten Tag größer war.

 Es war klar, an diesem letzten Verhandlungstag ist alles anders. Es liegt eine nahezu spürbare Spannung in der Luft, der auch ich mich nicht entziehen kann. 06:00 Uhr war nicht zu früh. Eine halbe Stunde später sind, meiner Schätzung nach, bereits 3 Mal so viele Zuschauer eingetroffen. Es ist klar, für die jetzt hinzu kommenden, wird es eng. Unter den Zuschauern befinden sich ebenfalls sehr viele nicht akkreditierte Presseleute. U.a. Hr. Karl-Dieter Möller. Rechtsexperte der ARD.

 Wie „eingekesselt“ ist man den Kamerateams und den vielen Mikrofonen des Rundfunks fast ausgeliefert. Es gibt nahezu kein „entkommen“. Zwischendurch laufen ganze Grüppchen Polizisten vorbei. Zum Teil in Schutzsicheren Westen, sodass man sich mal wieder fragt: wo bin ich hier gelandet?

 Auf der Home-Page des Landgerichts war die Rede davon, Einlass sei um 07:30 Uhr. An diese zeitliche Einhaltung habe ich nicht geglaubt. Eine vermeintlich sehr erfahrene Prozessbesucherin, die in einem Artikel namentlich erwähnt wird, glaubt zu wissen: heute werde wohl auf Kontrollen verzichtet werden. Es sei nun eh alles vorbei und daher werde man die Zuschauer sicher erst kurz vor knapp in das Gebäude lassen und einfach „durchlaufen“ lassen. Dies verkündet die Dame ganz ernsthaft an die um sie herum stehenden Besucher. Bei welchem Prozess war diese Dame? Viel verstanden hat sie nicht, wie mir scheint.

 Nach 08:30 Uhr öffnet sich die Seitentür des Landgerichtes und es kommen einige Polizisten raus. Jeweils 10 Besucher werden eingelassen zur „Leibesvisitation“. Ich gehöre zur dritten Gruppe, der Einlass gewährt wird. Ich habe die Kontrolle nicht als „schärfer“ empfunden als bei den voran gegangenen Besuchen. Entgegen September 2010, darf ich meine Schuhe anbehalten. Frau REN muss jedoch ihren Geldbeutel öffnen. Das habe ich auch noch nicht erlebt.

 Im Saal angekommen sind nur wir „Normalzuschauer“ im Raum. Auffällig, Frau Lapsit und Herr Friedrich sitzen bereits unter den Zuschauern. Ich habe beide nicht in der Warteschlange gesehen. Es gibt sie eben doch vor dem LG Mannheim: die ganz kleinen „Unterschiede“. Namhafte Journalisten stellen sich mit dem „Fußvolk“ in aller Frühe an, Polizisten aus Schwetzingen müssen dies nicht.

 Im Nu füllt sich der Saal. Ich brauche sicher nicht einzeln aufzuführen, dass alles an Presse vertreten ist das bekannt ist. Auch RA Höcker ist anwesend. Ich habe ihn schon eine ganze Weile nicht mehr gesehen. Um ca. 08:40 Uhr betreten Jörg Kachelmann und Frau RA Combé den Saal. Schnell verschwinden sie jedoch wieder in einem Seitenzimmer. Erst kurz vor 09:00 Uhr trifft die Staatsanwaltschaft ein. Vier an der Zahl, denn StA Grossman ist mit von der Partie. Er betritt den Saal mit einem jungen Mädchen, das auf einen der Stühle direkt hinter der StA Platz nimmt. Sie ist höchstens 16-17 Jahre. Ich/wir fragen uns: (die Tochter? Eine Verwandte?) Es nehmen weitere Leute Platz auf eigens dafür hingestellte Stühle. Niemand weiß um wen es sich handelt. Die Nebenklägerin habe ich nicht gesehen.

 Die Saaltür geht auf und es kommen Kameraleute herein. Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren zu denken: was für ein Spektakel! Kurz vor einem Urteil, nach 43 Verhandlungstagen werden diese Pulke zugelassen. Bin ich hier bei einer Filmpremiere, oder geht es hier gleich um das Schicksal zweier Menschen? Ich frage mich, die Gesichter der Verteidigung/StA beobachtend, kennen diese das Urteil bereits? Werden diese vorher unterrichtet? Oder stehen diese genauso unter Spannung?

 Kurz vor 09:00 Uhr sind die StA, die Verteidigung und der Angeklagte alle im Saal und das Gericht tritt ein. Die Kameraleute flitzen wie von einer Tarantel gestochen vor dem Richterpult hin und her. Etwas unkoordiniert. Klar, nur ein paar Minuten, dann ist alles vorbei.

 Richter Seidling bittet die Teams den Saal zu verlassen. Beim Rückwärts hinauslaufen, dabei weiter fotografierend und filmend stolpern sie fast über ihre eigenen Füße, aber jede Sekunde wird noch ausgereizt. (Dies ist von mir nicht böse gemeint, es war eher belustigend. Auch ein stressiger Job).

 Wie immer sind alle beim betreten des Gerichtes aufgestanden und bleiben auch stehen. Alles geht nun sehr schnell. Richter Seidling sagt es komme nur zur Urteilsverkündung. Dieses lautet: Freispruch!

 Die Spannung „explodiert“ wenn auch nur einige Sekunden. Viele können sich eine laute Reaktion nicht verkneifen. Affekt! Anders kann ich das nicht bezeichnen.

 Freispruch. Zunächst ganz klar und ich weiß auch gar nicht was ich davon halten soll? Kann es im Prinzip nicht fassen. Es wurde auch nicht sofort gesagt: (Im Zweifel für den Angeklagten). Da so viel und oft die Rede von Freispruch erster und zweiter Klasse war, bin ich zunächst der Meinung: Freispruch erster Klasse! Da ich bis zur letzten Sekunde eine Verurteilung für möglich gehalten habe, (wenn auch zu Unrecht, meiner Meinung nach) war ich mehr als überrascht.

 Ich stand nicht alleine da mit meinen Eindrücken, so viel weiß ich. Sämtliche Reporter verlassen den Saal um die Mitteilung heraus zu geben. Jetzt kommt es zur Begründung. Oder soll ich sagen: Abrechnung?

 Richter Seidlung betont, dass das Gericht davon überzeugt ist juristisch die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

 An dieser Stelle verweise ich auf die Medien. Ich habe, wie bereits im Vorwort erwähnt nicht mitgeschrieben. Alles ist, wie ich inzwischen lesen konnte, vielfach geschrieben worden.

 In Stichworten geht es um eine einzige Rüge an die Medien, insbesondere auch an die Foren und Blogs in denen die Persönlichkeitsrechte, lt. Richter Seidling mit Füßen getreten wurden.

 Es geht ebenfalls um Ferndiagnosen von „Selbsternannten Experten“ die keine Akteneinsicht hatten.

 Es geht darum, dass, das Gericht sich von der Presse mehr Sachverstand als Stimmungsmache erwartet habe.

 Richter Seidling bedankt sich bei Frau RA Combé für ihre Sachlichkeit. Auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft wird lobend erwähnt.

 In Richtung RA Schwenn fallen Begriffe wie Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht.

 Weiter sei das Gericht sich sehr wohl darüber im Klaren, dass die vernommenen Beziehungszeuginnen in der Nacht vom 08.09.02.2010 nicht dabei waren. Dennoch sei die Schilderung dieser Zeuginnen wichtig gewesen für die Glaubhaftigkeit der Beziehungsschilderung der Nebenklägerin.

 Das Gericht verwehrt sich auch gegen die Kritik der Reihenfolge der Beweisaufnahme. Diese sei absolut nicht unüblich gewesen. Es gäbe keine festen Vorgaben. Die Kritik sei reine Stimmungsmache gewesen.

 Ich bemerke: die Nebenklägerin muss irgendwann in den Saal gekommen sein und sitzt „sichtgeschützt“ durch RA Franz auf der StA-Seite.

 Es geht nun um die Tatnacht. (Wurde hinreichend in den Medien beschrieben. Ich habe dazu nichts Neues).

 An wirklichen Fakten, Beweismitteln werden aufgezählt:

 Tampon: Keine Aussagekraft.

Die äußeren Verletzungen hält das Gericht nicht zwingend für eine Fremdeinwirkung. (Non liquid).

 Kratzspuren und andere Verletzungen, Hämatome an den Oberschenkeln lassen sich nicht in Einklang bringen mit der von der Nebenklägerin beschriebenen Tatschilderung.

 Zum Messer. Sei evtl. runter gefallen. (Spurenverlust).

 Es bleiben dem Gericht also Zweifel an der Schuld. Jedoch sei dies auch nicht zwingend der Hinweis auf eine Falschaussage der Nebenklägerin.

 Das Gericht sei auch nicht zu der Überzeugung gekommen, (Aufgrund der Aussagen der Zeuginnen) dass J.K. Sexuell zu Gewalt neige. Es gab ein ausloten von Grenzen, jedoch keine Gewalt.

 Es gäbe also keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung.

Es gäbe auch keine tragfähige Grundlage für eine Falschbeschuldigung seitens der Nebenklägerin.

 Das Schlusswort der Kammer lautete sinngemäß:

 Jeder solle immer bedenken, dass Jörg Kachelmann die Tat möglicherweise nicht begangen habe.

 Ebenfalls jedoch solle jeder Bedenken, dass auch die Nebenklägerin möglicherweise das Opfer einer Vergewaltigung war.

 Man solle mit beiden Respektvoll umgehen!

 09:58 Uhr: Die Urteilsverkündung ist zu Ende!

 An dieser Stelle beende ich die Beschreibung meiner Eindrücke. Eine Berichterstattung ist das heute nicht. Weitere persönliche Eindrücke werde ich evtl. noch beschreiben. Fragen beantworte ich gerne.

 P.S. RA Schwenn sitzt während der ganzen Begründung zum Teil kopfschüttelnd, jedoch auf jeden Fall dauerhaft, (amüsiert? Lachend) da. Bei J.K. konnte ich keine Regung erkennen. Nach Beendigung der Verhandlung blieb die Nebenklägerin noch etwas sitzen und weinte. Ich konnte das nur schwer verstehen, ich wäre sofort aufgesprungen und hätte den Saal verlassen.

 P.S. -2 Ich saß später zusammen mit einigen anderen auf einer Terrasse und wir haben das Urteil auf uns wirken lassen. Am Tisch direkt neben uns saßen Frau Lapsit und Hr. Dietrich. Diese wurden dann von Herrn StA Oltrogge irgendwann „abgeholt“………………….

 Pressemitteilung vom 31.05.2011 – Freispruch für Jörg Kachelmann -

Datum:  31.05.2011

 Kurzbeschreibung:

 Freispruch für Jörg Kachelmann

 I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

 Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.

 Des weiteren wurde dem Grunde nach die Entscheidung getroffen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den sonstigen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahme) entstandenen Schäden zu entschädigen ist.

 II. Der Vorsitzende hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:

 „Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“

 Er hat im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zunächst Stellung zu den Angriffen gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft genommen:

 „Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.

 Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte. Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die – wenn auch hart geführte – Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.

 Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage – und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an – nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“

 Der Vorsitzende hat vor allem auch die Rolle des Internets und der Medien kritisch beleuchtet:

 „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.

 Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

 Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.

 Die Pressefreiheit zählt wie die Meinungsfreiheit zu den elementaren Grundrechten. Die Gerichte haben bei ihrer Tätigkeit die Pressefreiheit zu respektieren und den Medien eine angemessene Berichterstattung über das Verfahren zu ermöglichen. Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen.

Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.

Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.

 Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.

 Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun.

 Der Kammer ist bewusst, dass die Arbeit der Medien im vorliegenden Verfahren unter erschwerten Bedingungen stattfand. Durch den wiederholten Ausschluss der Öffentlichkeit war es den Medienvertretern nicht möglich, sich ein vollständiges Bild vom Ablauf und Inhalt der Hauptverhandlung zu machen.

 Dies hätte jedoch umso mehr Anlass zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung sein müssen. Die Kammer hätte vor allem in diesem Zusammenhang von Seiten der Medien mehr Verständnis für die Belange des Strafprozesses erwartet.

 Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung in erster Linie der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dabei sind nicht nur die in der Strafprozessordnung vorgegebenen Regeln einzuhalten; die Gerichte, denen von Gesetzes wegen erhebliche Eingriffsbefugnisse zustehen, haben vor allem darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Zeugen nicht mehr als zur Wahrheitsfindung erforderlich eingeschränkt werden.

 Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.

 Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte – jedenfalls teilweise – begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.

 Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.

 Abgesehen davon, dass die weit überwiegende Anzahl der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Zeuginnen keine Interviews gegeben* und damit Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte hatten, geht die Kammer nicht davon aus, dass der Angeklagte oder sein Verteidiger ernsthaft gewollt hätten, dass das Beziehungs- und Intimleben des Angeklagten der Allgemeinheit in allen Einzelheiten durch eine Vernehmung der Zeuginnen in öffentlicher Verhandlung zugänglich gemacht worden wäre. Im Ergebnis steht deshalb außer Frage, dass der wiederholte Ausschluss der Öffentlichkeit sachlich gerechtfertigt war. Er diente allein dazu, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, auch die des Angeklagten zu wahren und die Wahrheitsfindung in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen.

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter – wenn auch eher eine überschaubare Anzahl – durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.

 Bei allem Verständnis für die Belange der Medienarbeit erhofft sich das Gericht, dass die Medien künftig wieder mehr Verständnis für das vorrangige Interesse der Justiz an der ordnungsgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens entwickeln.

 Das vorliegende Verfahren sollte Anlass dazu sein, eine sachgerechte Diskussion auch unter Beteiligung der Justiz in Gang zu setzen, um zu verhindern, dass ohne Not unüberbrückbare Gegensätze entstehen.“

 Im Rahmen der Urteilsbegründung im engeren Sinn hat der Vorsitzende die Komplexität der Beweislage, aber auch das Erfordernis der umfangreichen Beweisaufnahme betont und darauf hingewiesen, dass gerade die Plädoyers der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin dies eindrucksvoll belegt hätten.

 Er führte aus, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen muss, die die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt.

 Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:

 „Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

 In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

 „Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

 Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:

 „Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

 Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.

 Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

 Der Vorsitzende ging anschließend auf einzelne Beweisergebnisse näher ein, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterschiedlich gedeutet hatten.

 Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.

 Zum Schluss wandte sich der Vorsitzende mit einem persönlichen Wort der Kammer an die Verfahrensbeteiligten, die Prozessbeobachter und die Vertreter der Medien:

 „Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein.

 Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau X. möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.

Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau X. und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.

 Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“

  III. Die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, das Urteil binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision anzufechten. Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

 Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt von heute an gerechnet rund 3 ½ Monate.

Dr. Joachim Bock

 VRLG und Pressereferent

 Anmerkung zu * Das Gericht hat anscheinend die Presse wirklich nicht genau gelesen, Bild,Bunte,Focus,Stern,Süddeutsche,RTL etc.- alle haben Interviews mit unzähligen, angeblichen Freundinnen gebracht. Darunter sind bestimmt Zeuginnen gewesen welche kassiert haben, die dann vor der ausgeschlossenen Öffentlichkeit ihre Aussagen gemacht haben. Nur die sind einfach nicht aufgeflogen! Das ist keine Behauptung von mir, sondern nachweisbar - auch wenn diese Artikel online nicht mehr auffindbar sind!

31.5. SVP Natrionalrätin Natalie Rickli ( 34) im Blick am Abend: Für mich bleibt ein schaler Nachgeschmak bei diesem Freispruch mangels Beweisen für einen Mann der Sado-Maso-Sex praktiziert!

 Anmerkung: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold, besonders wenn man anscheinend keine Ahnung hat! War das der Auftakt für die Nationalratswahlen im Herbst um “Gleichgesinnte” Spiessbürger auf Ihre Seite zu ziehen? Das ist unerträglich!

 31.5. Nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat der Anwalt der Ex-Geliebten von einem «Freispruch dritter Klasse» gesprochen.

 «Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört», sagte Thomas Franz, Vertreter von Kachelmanns Ex-Freundin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, der Illustrierten «Bunte». «Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse.» In der Urteilsbegründung habe das Gericht klar gemacht, dass es «weder von der Unschuld von Herrn Kachelmann, noch von einer Falschaussage meiner Mandantin überzeugt» sei. «Das Gericht hat klar gemacht, dass es meiner Mandantin in bestimmten Punkten glaubt». Es sei aber Grundsatz des deutschen Rechts, dass ein Angeklagter freigesprochen werden muss, wenn Zweifel an seiner Schuld bleiben. sueddeutsche.de – erschienen am 31.05.2011 um 14:31 Uhr

 Anmerkung: als Jurist sollte Franz wissen, dass es keine Klassifizierung der Freisprüche gibt!

 31.5. Ein Interview mit Regensburger Strafrechts-Professor Henning Ernst Mueller:

 “(…)- Ist das für Herrn Kachelmann ein «Freispruch zweiter Klasse» oder wäre eine solche Einschätzung überzogen?

 Mueller: «Freisprüche erster und zweiter Klasse gibt es im derzeitigen Recht gar nicht. Nur aus der Außenbetrachtung kann man sagen: Theoretisch wäre es ein besserer Freispruch, wenn seine Unschuld erwiesen wäre. Aber das ist nicht die Aufgabe des Gerichts. Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist. Ob darüber hinaus noch erwiesen wird, ob er unschuldig ist, das kann vorkommen. Zum Beispiel durch ein Alibi. Das ist dann aber eher ein Zufall als die Bestimmung des Gerichts. Bei Herrn Kachelmann ist es ein ganz normaler Freispruch, da gibt es keine Differenzierung.» (…)”http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Interview-Im-Kachelmann-Prozess-zu-weit-gegangen-_arid,575022_puid,1_pageid,52.html

 1.6. Spiegel online Panorama 01.06.2011

Kachelmann-Urteil

Die Angst der Richter vor dem klaren Wort

 Einem Unschuldigen mitzugeben, dass man keineswegs von seiner Unschuld überzeugt sei und dass er zeitlebens als potentieller Vergewaltiger gelten werde – was soll das? Einer Frau hinterherzurufen, den Verdacht, sie sei eine rachsüchtige Lügnerin, werde sie nie mehr los – den Beweis dafür trat das Gericht selbst an. Nach der Urteilsverkündung soll sie getobt, gegen Möbel getreten und ihren Anwalt beschimpft haben.         http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766105,00.html

31.5.Ein Urteil – drei Verlierer…

Der Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann ist juristisch nicht zu beanstanden. Als Sieger darf sich nach der Entscheidung aber niemand fühlen. Im Gegenteil….

http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-prozess-ein-urteil-drei-verlierer_aid_632775.html

31.5.Lordsiegelbewahrer der gepflegten Bratwurstberichterstattung

Heute morgen werden die Menschen in den Spiegel schauen und sich vielleicht die ein oder andere Frage dabei stellen.

Der Strafverteidiger Johann Schwenn wird vermutlich denken: Guter Job!

Jörg Kachelmann wird denken: Nein, danke.

Alice Schwarzer wird denken: Doch!

Gisela Friedrichsen wird denken: Wie ungerecht!

Die Radiomoderatorin wird denken: (Nicht-öffentlich)

Stefan Eisner (unbekannter MM-Redakteur, der den Kommentar geschrieben hat.) denkt: Nur Verlierer.

Horst Roth, der MM-Chefredakteur wird denken…

Keine Ahnung, was Herr Roth denkt.

Vermutlich denkt er. Irgendwas. Dass er auch nur im Ansatz darüber nachgedacht hat, wie man diesen Prozess journalistisch “top” begleitet, darf man getrost in Frage stellen. Und wenn das so gewesen sein sollte, war er leider nicht erfolgreich.http://www.heddesheimblog.de/01/das-drama-der-journalistischen-bedeutungslosigkeit-der-fall-kachelmann-ist-beispielhaft-fur-den-fall-des-mannheimer-morgens-2/23931.html

31.5.Schwenn: Gericht hat richtig nachgetreten

Schwenn hingegen sprach von einem «befangenen Gericht». Die Kammer hätte seinen Mandanten «zu gerne verurteilt» und in der Urteilsbegründung nochmal «richtig nachgetreten», um «den Angeklagten maximal zu beschädigen». http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Im-Zweifel-fuer-Kachelmann/story/27728510

31.5.Wann der Steuerzahler für Kachelmanns Verluste gerade stehen muss…
Kachelmann-Urteil:

Allerdings hat der Wettermoderator auch gute Chancen, darüberhinausgehende Ansprüche gegen den Staat geltend zu machen. „Wer zu Unrecht in Haft saß und nachweisen kann, dass er aufgrund dessen Gehaltseinbußen erlitten hat, kann Klage erheben und verlangen, dass die öffentliche Hand ihm diesen Schaden ersetzt“, so Ulrich Ziegert, Strafrechtsprofessor und Strafverteidiger bei der Kanzlei Bossi & Ziegert in München. Im Endeffekt müsste dann also der Steuerzahler für die Vermögenseinbußen Kachelmanns geradestehen….
Wann der Steuerzahler für Kachelmanns Verluste gerade stehen muss – http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-22506/kachelmann-urteil-wann-der-steuerzahler-fuer-kachelmanns-verluste-gerade-stehen-muss_aid_632596.html

31.5.Auch der Anwalt Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, sprach im Deutschlandfunk im Zusammenhang mit dem Verfahren gegenJörg Kachelmann von einer massiven Beeinflussung der Öffentlichkeit durch die Ankläger und die Verteidigung. Darum sei es für den Richter besonders schwer, ein faires Urteil zu fällen. Huff hofft, “dass die Richter sich von diesen Äußerungen beider Seiten freimachen können.” Eine ähnliche Parteinahme in einem Prozess habe es nur im Fall der getöteten Kinder von Monika Böttcher-Weimar vor gut 15 Jahren gegeben.

Hans Leyendecker von der “Süddeutschen” sagte im Deutschlandfunk , dass angesichts der teilweise parteiischen Berichterstattung zum Prozess die Gerichtsreportage zum “Schmuddelkind” verkommen sei. http://www.dradio.de/aktuell/1470408/

31.5. Die Richter haben also eine Mitschuld daran, wenn dieser Prozess als Negativbeispiel, wie es nicht laufen sollte, in die Geschichte eingeht. Ihr Urteil wird wohl ohnehin vor dem Bundesgerichtshof landen. Es wird also wahrscheinlich noch weitere Kapitel in dem Drama geben.                                    http://www.stern.de/panorama/ende-des-prozesses-die-faszination-des-falls-kachelmann-1689774.html

31.5.Kachelmann: “Vier Monate unschuldig im Knast”

Für die einen war die Schuld des Angeklagten, der so viele Freundinnen gleichzeitig belogen hatte, klar. Für andere war ebenso klar, dass sich eine betrogene, verbitterte Frau rächen wollte. Medien wurden gezielt und selektiv gefüttert. Details über sexuelle Vorlieben des Angeklagten aus Ermittlungsakten wanderten auf Redaktionsschreibtische. Der Staatsanwaltschaft wurde unterstellt, Ermittlungsergebnisse weitergespielt zu haben. Das Beziehungsverhalten Kachelmamanns, der mehreren Frauen vorgegaukelt hat, sie sei die einzige, wurde analysiert. Widersprüche in den Aussagen des mutmaßlichen Opfers wurden breit getreten. Gleichzeitig ließen Rechtswissenschafter wissen, dass eine fehlerlose Erinnerung von Zeugen nicht die Regel, sondern die Ausnahme sei. Weil Angst die Wahrnehmung einschränken kann und Gedächtnislücken oft auch später aufgefüllt werden.

Zufrieden?

                     http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2754984/finale-spektakels.story

31.5.Urteilsspruch im Fall Kachelmann am 31.5.2011, 9.07 h MESZ, Mannheim

Der Prozesstermin “Urteilsverkündung” war auf 9 Uhr anberaumt. Uranus stand zu diesem Zeitpunkt nur noch 1°51′ vom MC entfernt, so dass es schon vorher sehr unwahrscheinlich war, dass hier etwas anderes als ein Freispruch verkündet werden würde. Die Richter nahmen, nach Betreten des Gerichtssaals, noch nicht einmal mehr Platz, sondern verkündeten nur knapp 7 Minuten nach 9 Uhr das Freispruch-Urteil. Mit Uranus exakt am MC!

Dass es ein Freispruch “2. Klasse” sein würde, symbolisierte schon im Vorfeld die Lilith in Konjunktion zu Uranus. Lilith, Symbol der kämpferischen Frau, spuckt Uranus sozusagen in die Suppe und verhindert einen Freispruch 1. Klasse, also einen aus erwiesener Unschuld. Doch mehr war für Lilith nicht drin. Im Quadrat zu Pluto und in Opposition zu Saturn ist die Lilith-Energie derzeit zu sehr unter Druck, als dass ein Sieg des kämpferisch Weiblichen (Widder-Lilith) hier öffentlich verkündet (10. Haus) hätte werden können. Dennoch stehen die weiblichen Planeten Mond und Venus stark in Stier, die männlichen – Sonne und Mars – eher neutral (Sonne in Zwillinge) bis schwach (Mars in Stier) .http://www.sternwelten.net/astronews/astro-news/570-kachelmann-urteil.html

31.5.Während sich vor dem Gerichtssaal die Fotografen tummeln und vergeblich auf ein Statement Kachelmanns hoffen, stoßen einige Zuschauer im Foyer mit Sekt an.http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteilsverkuendung-im-fall-kachelmann-jubel-und-harsche-kritik-1.1103630

Sie haben getreten, gestossen und waren rücksichtslos !

31.5.Sie feiern. Fünf ältere Damen halten Sektgläser in der Hand, lassen eine Piccolo-Flasche “Jules Mumm Rosé Dry” kreisen. “In dubio pro reo”, ruft eine der Frauen mit einem breiten Grinsen auf dem Gesicht und stößt mit ihrer Nachbarin an, während hinter ihr die Justizbeamten den Gerichtsaal 1 verschließen. Die Party-Szene mitten im Mannheimer Landgericht ist der Abschluss eines spektakulären Prozesses.http://www.stern.de/panorama/urteil-im-kachelmann-prozess-sekt-traenen-und-ein-freispruch-1690842.html

31.5.Am Dienstag hat das Landgericht Mannheim Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Doch über den prominenten Moderator richteten nicht nur Juristen. Es existierte auch ein mediales Tribunal. 

 Gekaufte Zeugen

Dabei verkauften die meisten Medien ein Vexierbild von Kachelmann. Denn sie konnten nur über das berichten, was öffentlich verhandelt wurde. Das war wenig. Denn zwei Drittel des Prozesses, vor allem die Einvernahme der Zeugen, fand hinter verschlossenen Türen statt. Davon war nichts zu lesen. Also wurden Zeugen gekauft. Beispielsweise in der Bunten, wo Ex-Geliebte ihr Leid klagten, detailreich – für viel Geld            .http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/kulturjournal/joergkachelmann101.html

31.5.Der Staatsanwalt hatte angekündigt, Revision einzulegen. Ich hoffe, er tut es nicht. Alles ist gesagt zu diesem Fall, nichts geklärt. Unwahrscheinlich, dass eine Revision mehr Klarheit bringt.Es reicht, man mag keine Details mehr hören. Sicher ist, dass sich die öffentliche Wahrnehmung für das Verbrechen Vergewaltigung geschärft hat.                                                http://www.brigitte.de/gesellschaft/politik-gesellschaft/prozess-joerg-kachelmann-1093248/

Nach der Urteilsverkündung als erster vor der Presse: “Ober”-Staatsanwalt Andreas Grossmann. Wer denn sonst!

 31.5. Kachelmann-Urteil: Peinliche Panne bei Gericht

Was hat das Mannheimer Landgericht im Laufe des Mammutprozesses um Wettermoderator Jörg Kachelmann nicht alles getan, um die Persönlichkeitsrechte des prominenten Angeklagten, aber auch der Nebenklägerin zu schützen. Die Medien wurden teilweise wegen Veröffentlichungen zum Prozess kritisiert. Und dann dieser peinliche Fehler: In einer Pressemitteilung zu dem Urteil wurde die Nebenklägerin namentlich genannt.

 Selbst in der Urteilsbegründung bekommen die Medien noch ihr Fett weg: “Statt der gebotenen Zurückhaltung [der Presse] gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich.”

 Und weiter: “Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten.”

 Pressesprecher gibt Fehler zu

Für die Medien, die den vollen Namen der Nebenklägerin noch nicht kannten, wurde er nun per Pressemitteilung geliefert. “Es war ein Fehler”, gibt Joachim Bock, Vorsitzender Richter und Pressesprecher des zuständigen Landgerichts Mannheim, unumwunden zu. Die Mitteilung habe man eigentlich ohne den Namen der Nebenklägerin veröffentlichen wollen.

Nach Auffassung des Gerichts reichen die Indizien für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus.

 Ganz so dramatisch scheint der Richter die Panne indes nicht zu sehen: “In der Hauptverhandlung werden die Namen ja auch genannt, auch die der Zeugen. Die Namen bleiben ja nicht verborgen”, so Bock.

 Das Internet vergisst nicht

In einer neueren Version der Pressemitteilung wurde im Übrigen aus der Nebenklägerin “Frau X”. Doch das Internet vergisst bekanntlich nicht.            http://nachrichten.t-online.de/kachelmann-urteil-peinliche-panne-bei-gericht/id_46870620/index

31.5. Im Kachelmann-Prozess gab es aber auch Gewinner. So zum Beispiel die Pflichtverteidigerin Andrea Combé, die ein brillantes Plädoyer hielt, das wie eine Vorlage für den Entscheid des Landgerichts Mannheim daherkam. Oder der Hamburger Staranwalt Johann Schwenn, der Ende November Reinhard Birkenstock ersetzte. Schwenn, ein Mann zwischen Arroganz und Brillanz, überschritt zwar immer wieder die Grenze des Anstands. Es gelang ihm aber, Zweifel zu säen – vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung.

Zu den Gewinnern gehört auch das Landgericht Mannheim, das es sich bei der Wahrheitssuche nicht einfach machte. Mit seiner gründlichen Arbeit bot es ein Bild der Ernsthaftigkeit und Redlichkeit. Das Gericht lud mehr als zehn Ex-Geliebte von Kachelmann vor, um sich ein besseres Bild über das Beziehungsverhalten des Angeklagten zu machen. Das mutmassliche Opfer Sabine W. befragte es mehr als 22 Stunden. Das Gericht hörte sich unzählige Expertisen an. Nicht zuletzt wegen der akribischen Beweisaufnahme dauerte der Prozess sieben Monate länger als geplant. http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Ein-richtiges-Urteil-das-niemanden-freut/story/20534418

Anmerkung: Ich frage mich wirklich, ob Vincenzo Capodici jemals in Mannheim Verhandlungstage mitgemacht hat, dass er DAS schreiben kann! Vortänzer des Tagesanzeiger war doch Knellwolf!

31.5. Rechtsexpertin zum Urteil: «Jörg Kachelmann kam trotz Strategie frei»

Kritiker behaupten, dass Kachelmann nur freigekommen ist, weil der Wettermoderator prominent ist. Was sagen Sie dazu?

Tag: Zumindest sieht es so aus, als ob ein Ungleichgewicht bei den vorhandenen Ressourcen zwischen Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bestanden hat. Die Staatsanwälte mussten den Fall mit wenig Personal untersuchen. Die Verteidigung konnte hingegen mit mehreren Anwälten und Gutachtern die Interessen ihres Mandanten wahrnehmen. Damit ein solcher Verteidigungswall überhaupt möglich ist, sind erhebliche finanzielle Mittel vonnöten                   .http://www.aargauerzeitung.ch/unterhaltung/rechtsexpertin-zum-urteil-joerg-kachelmann-kam-trotz-strategie-frei-108964048

Anmerkung:  Brigitte Tag – Wieder jemand der Expertisen abgibt, ohne am Prozess beteiligt gewesen zu sein, und diesen vermutlich nur durch die Aargauer Zeitung oder anderen Blättchen  informiert wurde. 

31.5. Sieg der Unparteiischen

Der Freispruch im Vergewaltigungsprozess macht Jörg Kachelmann nicht zum Sieger. Die Umstände der Verhandlung haben das Ansehen fast aller Beteiligten ramponiert. Gewonnen hat nur eine – Justitia.

Fast alle sind beschädigt – nur einer hat gewonnen: das Gericht. Der Prozess um den Wetterunternehmer Jörg Kachelmann war ein Schaulaufen von Anklägern und Verteidigern. Selten wurde ein Gerichtsverfahren derart breit in allen Medien diskutiert. Noch nie haben sich Prozessbeobachter so klar öffentlich für oder gegen den Angeklagten positioniert. Und dennoch ist es den Richtern am Ende gelungen, eine Schneise in den Dschungel aus vorzeitigen Freisprüchen und Verurteilungen zu schlagen.
Natürlich nützt das zuerst dem Freigesprochenen. Doch der Wetterunternehmer hat eine Lektion fürs Leben hinter sich, die ihm als Privatmenschen wie auch als dem öffentlichen Herrn Kachelmann lieber erspart geblieben wäre. Wie auch immer er das zurückliegende Jahr und die zu Tage getretenen Vorwürfe verarbeitet, er wird nicht mehr derselbe sein.                                           http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/kachelmann-freispruch-sieg-der-unparteiischen/4237984.html

31.5. Für viele war der Prozess um Wetteransager Jörg Kachelmann eine unangemessene Schmierenkomödie. Dabei muss eine Gerichtsverhandlung immer vor allem eines sein: Theater.

Aus Jörg Kachelmann zum Beispiel, dem Mann, den man sich heute schon gar nicht mehr als drolligen Wetteransager vorstellen kann, ist mittlerweile eine Redewendung geworden. „Den Kachelmann machen“, das sagt man jetzt so, wenn man ein Faible hat für dumme Witze. Und dass die Nebenklägerin noch weiß, wer sie ist, kann man nur hoffen, die Radiomoderatorin, die sich in den vergangenen Monaten gefallen lassen musste, wahlweise als Claudia D. („Welt“, „Spiegel“), Petra S. („Blick“), Tatjana R. („Bunte“), Silvia May („Stern“), Simone D. („Zeit“, „Tagesspiegel“) oder Sabine W. („Bild“, „Frankfurter Rundschau“, „Kölner Express“, „Focus“, RTL) anonymisiert zu werden.

Schmutzige Show

Der Aufwand zur Ermittlung dieser Details war umwerfend: Dreißig Zeugen wurden gehört, darunter die Angestellten des Hotels, in das Kachelmann eincheckte, nachdem er Simone-Sabine verlassen hatte, zehn seiner Ex-Geliebten, eine davon in der Schweiz, die Freundin einer Ex-Geliebten, die beiden Staatsanwälte und Alice Schwarzer, die ausnahmsweise einmal die Aussage verweigerte. Es gab Hunderte Akten, alleine die Protokolle von Kachelmanns Chat- und E-Mail-Verkehr mit der Nebenklägerin füllten fünf Ordner. Zehn Gutachter mussten durchs Land gekarrt werden, Dutzende Reporter reisten Woche für Woche an, aus Hamburg, München, manchmal auch aus Köln.

Für viele ist das zu viel. Der Prozess sei nur noch Theater, beklagten selbst jene Beobachter, die darin längst eine Hauptrolle spielten, eine Groteske, reiner Klamauk. Das ist eine interessante Umschreibung für einen Gerichtsprozess, dessen Verhandlungen zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Die Wahrnehmung, es handle sich dabei um eine unangemessene Show, hat wohl am ehesten mit einer als unkoscher empfundenen Vermischung zweier vermeintlich eigenständiger Sphären zu tun, von der man befürchtet, sie führe unweigerlich zu einer Kontamination der Wahrheitsfindung. Dass sich die Diskussion über die Schuld des Angeklagten in die schmutzigen Räume der Talkshows verlagert, führt dabei genauso zu Verunreinigungen wie umgekehrt die Tatsache, dass die Berichterstattung zum Gegenstand des Prozesses wurde, und zwar spätestens als Kachelmanns neuer Verteidiger Johann Schwenn die Durchsuchung der Redaktionen von „Bunte“ und „Focus“ beantragte.http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kachelmann-prozess-auf-der-buehne-des-rechts-1639963.html

31.5. Vergangene Woche, auf dem Podium der “Hildesheimer Allgemeinen Zeitung” erntete ich für eine meiner Äußerungen aufgeregtes Gegrummele aus dem Zuschauerraum und ein ensetztes, schweres Atmen von ZDF-Chefredakteur Peter Frey. Meine scheinbare Verfehlung: Ich hatte behauptet, dass es tatsächlich neutralen und unvoreingenommenen Journalismus praktisch nicht gibt – und dass ihn auch niemand haben möchte.

Mit dem Urteil im Prozess um Jörg Kachelmann wird nun eine Debatte losgehen, die sich genau um dieses Thema dreht. Also, die Debatte läuft schon – wird aber nun auch die TV-Shows erreichen, was die finale Stufe der medialen Ernährungskette darstellt.

Wir haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie wenig viele Journalisten nachdenken über die Option einmal weniger voreingenommen an ein Thema heranzugehen. Mehr noch: Wir sehen, wie Journalismus in einer freien Demokratie sich zur Propaganda im Auftrag der Meinung eines Journalisten wandelt. Die Journalisten fallen gerade reihenweise von einem Drahtseil, auf dem sie schon immer wandelten.

(…) Dies ist auf jeden Fall Journalismus niemand kalt lässt, der sich für den Kachelmann-Prozess interessiert. Nur: Ist das Journalismus, der seine verfassungsrechtliche Sonderstellung verdient? Ist dies nicht viel eher Entertainment? Oder Propaganda?                http://www.indiskretionehrensache.de/2011/05/journalismus-kachelmann/

 31. Mai 2011  Von Hardy Prothmann

Moral, Geliebte, sexuelle Bedürfnisse

Moralisch gesehen, war und ist Jörg Kachelmann trotz des richterlichen Freispruchs zu recht verurteilt worden. Der Mann soll ein geheimes Netzwerk von Geliebten gehabt und die Frauen nach seinen sexuellen Bedürfnissen ausgenutzt haben – sagen zumindest Gutachter.

Der Schweizer moderierte unkonventionell das Wetter und baute seine Firma Meteomedia zu einer erfolgreichen Firma aus. Vor gut zehn Jahren wollte ich Herrn Kachelmann deshalb für eine Fachzeitschrift porträtieren und reiste mit einem Fotografen auf die Insel Hiddensee. Nach gut einer Stunde habe ich meinen damaligen Chefredakteur informiert, dass ich das Porträt über diesen arroganten und selbstherrlichen Menschen nicht schreiben will – der Fotograf und ich reisten wieder ab.

http://www.rheinneckarblog.de/31/freispruch-fuer-joerg-kachelmann-im-zweifel-fuer-den-angeklagten/2645.html

Fehler in den Beiträgen stammen vom jeweiligen Verfasser…

Wird fortgesetzt und ergänzt… in Arbeit

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Jörg Kachelmann und das Chaos – Chronik Teil III

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Neues Jahr, neuer Versuch mit Verstärkung!

2.1. Die risikoreiche Strategie des Kachelmann-Anwalts Der Prozess gegen Jörg Kachelmann wird sich mindestens bis März ziehen. Verteidiger Johann Schwenn geht mit seiner aggressiven Strategie ein Risiko ein Die „Nachrichten aus Neubrandenburg“ verkündeten jüngst eine „sensationelle Wende“ im Vergewaltigungsprozess Kachelmann. Die Webseite unkte, die Mannheimer Strafkammer plane einen Befangenheitsantrag gegen den Angeklagten, um ihn aus dem Verfahren zu werfen. Der Schritt sei zwar einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte, aber für die Richter alternativlos. „Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Herrn Kachelmann zum Zwecke seiner Aburteilung ist unmöglich, da zwischenzeitlich jedes Vertrauen fehlt.“ Die Satire-Seite schrieb auch schon mal Festanstellungen für Profi-Gerichtszeuginnen aus („attraktive Damen mit Sado-Maso-Ausrichtung bevorzugt“) und lud zur Demo des Dachverbands der Kachelmann-Unterstützer. Dem Schweizer, hieß es anderntags, winke nun eine Karriere als Werbestar – für eine US-Firma, die rostfreie und halsschonende Tomatenmesser anbiete. Solche Narreteien sind respektlos und garstig. Und doch spitzt die Satire lediglich zu, was sich zur – mutmaßlichen – Halbzeit des Verfahrens nach 22 Prozesstagen auch ganz real abzeichnet: In Mannheim spielt sich seit 6. September mitnichten eine sachliche, abgeklärte und vor allem aufklärende Hauptverhandlung ab. http://www.welt.de/vermischtes/prominente/article11922258/Die-risikoreiche-Strategie-des-Kachelmann-Anwalts.html

3.01.  … die Mannheimer Strafkammer plane einen Befangenheitsantrag gegen den Angeklagten, um ihn aus dem Verfahren zu werfen. Der Schritt sei zwar einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte, aber für die Richter alternativlos. “Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Herrn Kachelmann zum Zwecke seiner Aburteilung ist unmöglich, da zwischenzeitlich jedes Vertrauen fehlt.” zitiert Hannelore Crolly eine Satire der “Nachrichten aus Neubrandenburg” in der Welt am Sonntag. Das Thema ist allerdings alles andere als lustig. (…)Update: Von dem Artikel in der Welt gibt es eine Variante, die sich in der Überschrift und im Satz ein wenig von dem oben zitierten Artikel unterscheidet. (…) (http://www.kanzlei-hoenig.info/kachelmann-befangen)

4.01.Das Strafgericht kennt keine Parteien: Wird in Verfahren um Sexualdelikte häufig der Opferschutz vor die Unschuldsvermutung gestellt? Johann Schwenn, der Verteidiger von Jörg Kachelmann, verwahrt sich gegen den Vorwurf, er versuche den Opferschutz in Strafprozessen zu relativieren. Von Johann Schwenn

Oliver Tolmein, Rechtsanwalt in Hamburg, hat sich in der F.A.Z. kritisch mit meinem im „Strafverteidiger“ publizierten Aufsatz „Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs“ auseinandergesetzt (siehe Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn: Im Zweifel gegen den Angeklagten?). Den Schutz von Menschen, die Opfer von Verbrechen oder Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden sind, bekämpft mein bereits 2009 begonnener und Anfang September abgeschlossener Beitrag nicht. Behandelt wird eine Mehrzahl von Fehlerquellen, zu denen – neben der mitunter unzulänglichen Verteidigung – auch der von manchen Opferanwälten eingeforderte falsch verstandene Opferschutz gehört. Der Beitrag erinnert an das in den sechziger Jahren von Karl Peters vorgelegte dreibändige Werk „Fehlerquellen im Strafprozess“ und beklagt das Desinteresse der Wissenschaft heutiger Tage an den Gründen, die zu einem Fehlurteil führen können. (Weiterlesen: http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~EE4C4188672B042D495B4DF518F70BBC5~ATpl~Ecommon~Scontent.html )

 6.1.Montag, 22. März, kurz vor 8 Uhr. Ich fahre in die Redaktion, mein Handy klingelt. Ein alter Bekannter, von dem ich seit Jahren nichts gehört habe. „Ich habe brisante Nachrichten für dich. Jörg Kachelmann sitzt im Mannheimer Knast. Wegen Vergewaltigung. Kein Scherz.“

Irre! Ich will Gewissheit, konfrontiere die Staatsanwaltschaft. Ein Sprecher bestätigt. Ich hake beim Gefängnisdirektor nach. Der sagt, dass Herr Kachelmann in einer Zweimannzelle in U-Haft sitzt.

Eine Sensationsnachricht. BILD hat die Nachricht als Erstes        .http://www.bild.de/news/2010/joerg-kachelmann/ich-berichtete-exklusiv-ueber-kachelmann-im-knast-15267330.bild.html

Anmerkung: Eine Bestätigung, dass die Bildzeitung nicht nur von der Polizei gefüttert wurde – denn wer anders als ein Polizeibeamter konnte um die Verhaftung wissen – sondern auch von Anfang an durch die Staatsanwaltschaft gezielte Informationen bekam! Und keiner hat diese Staatsbeamten zur Rechenschaft gezogen! 

8.01. Jeden Morgen sitze ich an meinem geliebten silbernen MacBookPro, oft noch im Bademantel (mea culpa! Ich bin ein Medienjunkie), und studiere neugierig das Weltgeschehen auf den Onlineseiten der Tageszeitungen für meinen täglichen Blog beatewedekind50plus.blog.de. Und jeden Morgen ärgere ich mich schwarz über die Kachelmann-Schwemme und schwöre, NICHTS MEHR über den Fall des Ex-Moderators zu posten. Aber dann lese ich Hannelore Crolly auf welt.de, Gisela Friedrichsen auf spiegel.de und Johann Schwenn, Kachelmanns Anwalt, der sich auf faz.  net über seinen eigenen Fall ausmehren darf. Auch an Alice Schwarzer auf bild.de komme ich nicht vorbei. Dann poste ich doch: weil es mir eine Genugtuung ist, dass dieser Mann weiter und weiter entblößt wird. Was für ein Loser! (Ich ärgere mich aber auch über das „schwache“ Geschlecht, wie konnten all diese Frauen nur auf seine Spielchen reinfallen?!) Ich weiß, diese meine Meinung ist politically nicht correct, aber; I give a f… .(Wedekind beim Tagesspiegel)

Ottilie46 Gesendet am 08.01.2011 um 19:54

Im heutigen „Tagesspiegel“ hat sich in der Kolumne „Zu meinem Ärger“ Frau Beate Wedekind (auch schon mal „Bunte“-Chefredakteurin) geäußert. http://www.tagesspiegel.de/medien/kachelmann-pfui-teufel-her-damit/3693372.htm

Auch Frau Wedekind nutzt den Namen Kachelmann in der Überschrift, genauso wie ihr Kollege Wagner von der „Bild“ und Frau Schwarzer von „Emma“, in erster Linie, um aufzufallen. Ich weiß zwar nicht, was sie mit „Pfui Teufel – her damit!“ meint, aber offenbar glaubt Frau Wedekind, dass ihr damit die Aufmerksamkeit des Lesers gewiss ist. Zunächst erfährt dieser aber, dass Frau Wedekind jeden Morgen im Bademantel an ihrem „geliebten silbernen MacBookPro“ sitzt, um “ die Tageszeitungen für ihren Blog (wird in aller Ausführlichkeit angegeben, denn Klappern gehört ja zum Handwerk) zu lesen.

Bei dieser senilen Geschwätzigkeit (immerhin erwartete ich etwas über Jörg Kachelmann und nicht über die morgendlichen Gewohnheiten der Frau Wedekind zu erfahren) fragte ich mich etwas aufgestört, ob Frau Wedekind nicht zufällig mit Frau „Lockenkopf“ aus dem „Emma-Forum“ identisch ist.

Aber das ist offenbar nicht der Fall, sie äußert sich im Weiteren nicht über Gottes Absichten in Fall Kachelmann.Und dann?……………………..dann kommt immer noch nichts, was die Überschrift rechtfertigen würde.

Nein, Frau Wedekind erzählt, dass sie sich über die tägliche „Kachelmann-Schwemme“ ärgert und zählt (ist da ein wenig Neid im Spiel?) ihre zu diesem Thema schreibenden Journalisten-Kolleginnen und –Kollegen und deren Zeitungen auf.

Und nicht nur das! Nein, wir erfahren auch, dass sie sich auch geschworen hat, nie wieder etwas zu diesem Fall zu posten. Ach, hätte sie doch ihren Schwur gehalten !!!! (Weiterlesen: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/01/05/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-zweiundvierzig/comment-page-1/#comments)

11.1.Vor der Fortsetzung des Strafverfahrens gegen Wetterfrosch Jörg Kachelmann in der kommenden Woche, ermittelt die Staatsanwaltschaft erneut gegen Kachelmannn. Sie vermutet weitere Sexual-Delikte während des letzten Urlaubs von Jörg Kachelmann bei seiner Familie in Kanada. Bis dato unbestätigten Gerüchten zufolge soll Kachelmann während seines Urlaubs mehrfach Sex mit seiner eigenen Ehefrau gehabt haben, was in den Augen der Staatsanwaltschaft Mannheim offenbar den Gipfel der Perversion darstellt. Ob dieser Sex einvernehmlich erfolgte, ob auch sadomasochistische Praktiken im Spiel waren, ist derzeit noch unbekannt. “So lange wie diese Fragen nicht vollständig geklärt sind, werden wir weiterermitteln”, erklärte uns ein Sprecher. Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn äußerte sich bisher nicht. ( http://www.neu-news.de/content/kachelmann-neue-sex-vorw%C3%BCrfe)

14.1.Bei der Zürcher Staatsanwaltschaft sei dafür ein Rechtshilfeersuchen eingegangen, sagte der stellvertretende Leitende Zürcher Staatsanwalt Marcel Strassburger der Nachrichtenagentur SDA.

Strassburger ist unter anderem für die Internationale Rechtshilfe zuständig. Befragen dürften die Prozess-Beteiligten aus Deutschland die Zeugin nicht selbst. Die Staatsanwaltschaft Zürich kann für ein deutsches Gericht jedoch eine Einvernahme führen, wie Strassburger einen Bericht aus dem “Tages-Anzeiger” vom Freitag bestätigte. Er werde das Gesuch nun prüfen und dann entscheiden. Falls er eine entsprechende Verfügung erlasse, sei diese von den Betroffenen anfechtbar. Das letzte Wort hätte dann das Schweizer Bundesstrafgericht. In einer Verfügung wird unter anderem festgelegt, wie eine Einvernahme stattfindet und wer daran teilnehmen darf. Ein Rechtshilfeersuchen kann sowohl von einer Staatsanwaltschaft als auch von einem Gericht gestellt werden. Selten sei, dass dies erst während der Hauptverhandlung geschehe, sagte Strassburger. (Der Landbote)

14.1.Das Landgericht Mannheim hat im Prozess um den Wettermoderator Jörg Kachelmann um Rechtshilfe bei der Staatsanwaltschaft des Kanton Zürich ersucht. Dabei geht es um die Vernehmung einer Zeugin aus der Schweiz. Das Landgericht bestätigte am Freitag entsprechende Medienberichte, wollte sich aber nicht zu Einzelheiten äußern. Wann die Schweizer Behörde eine Entscheidung über das Ersuchen fällen wird, steht nicht fest.(Hamburger Abendblatt)

.Wie der Schweizer Tages-Anzeiger berichtet, plant das Landgericht im Kachelmann-Prozess eine Reise nach Zürich. Dort soll eine Zeugin gehört werden, die sich geweigert hatte, zur Verhandlung nach Mannheim zu reisen. “Die deutschen Behörden haben ein Rechtshilfeersuchen in der Strafsache Jörg Kachelmann in Aussicht gestellt”, bestätigte der stellvertretende Leitende Staatsanwalt des Kantons Zürich dem Blatt. Eine Vernehmung per Videoübertragung sei nämlich nicht möglich, weil es zwischen Deutschland und der Schweiz keinen entsprechenden Staatsvertrag gibt.

 Sollte es zu der Reise in die Schweiz kommen, wäre das mit großem Aufwand verbunden. Neben den fünf Richtern und ihren Ersatzleuten würden dann wohl auch die Verteidiger, die Staatsanwälte sowie mehrere Sachverständige nach Zürich fahren. (Augsburger Allgemeine)

 14.1.Um den Vergewaltigungsvorwurf zu überprüfen, scheuen die Richter keinen Aufwand. Sie nehmen nun sogar eine erneute Verzögerung durch einen Abstecher in das Heimatland des Angeklagten in Kauf. Die 5. Grosse Kammer des Mannheimer Landgerichts plant – so zeigen TA-Recherchen – eine Gruppenreise nach Zürich. Dort soll irgendwann in den kommenden Monaten eine Zeugin einvernommen werden, die sich geweigert hat, in Mannheim zu erscheinen. Stattdessen will das Gericht die junge Schweizerin in ihrem Wohnkanton anhören.

Videoeinvernahme geht nicht

 «Die deutschen Behörden haben ein Rechtshilfeersuchen in der Strafsache Jörg Kachelmann in Aussicht gestellt», bestätigt Marcel Strassburger. Der Stellvertretende Leitende Staatsanwalt des Kantons Zürich ist unter anderem für internationale Rechtshilfe zuständig. Er erwartet nun ein Schreiben aus dem Bundesland Baden-Württemberg.

 In einem Vorgespräch habe das Mannheimer Landgericht mit ihm abgeklärt, sagt er, ob allenfalls eine Videoeinvernehmung von Zeugen durch die Zürcher Behörden nach Mannheim übertragen werden könne. Strassburger verneinte. Zwischen der Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik fehlt dafür ein entsprechender Staatsvertrag.

18.1.Bahn frei für deutsche Richter in der Schweiz – Die Staatsanwaltschaft Zürich hat grünes Licht gegeben für die Befragung einer Schweizer Zeugin im Vergewaltigungs-Prozess gegen Wetterfrosch Jörg Kachelmann. Weil die Frau sich geweigert hatte, nach Mannheim zu reisen, soll sie nun von der Zürcher Staatsanwaltschaft befragt werden. Diese hat eine entsprechende Verfügung erlassen. Das Landgericht Mannheim hatte vergangene Woche ein Rechtshilfeersuchen gestellt.

Die Betroffene kann allerdings gegen den Zürcher Gerichtsentscheid noch Beschwerde einreichen, wie der zuständige stellvertretende Leitende Zürcher Staatsanwalt Marcel Strassburger, eine Meldung der deutschen Nachrichtenagentur dapd vom Dienstag bestätigte. Die Frist dafür läuft zehn Tage ab Empfang des Entscheids. In der Verfügung wird unter anderem festgelegt, wie eine Einvernahme stattfindet und wer daran teilnehmen darf. Sie findet in jedem Fall nicht öffentlich statt. (20minonline)

18.1.Da die Frau – die übrigens auch glaubte, Kachelmanns einzige Freundin zu sein – eine Aussage in Mannheim ablehnte, erwirkte die Strafkammer inzwischen wohl erfolgreich eine Vernehmung in der Schweiz im Zuge der internationalen Rechtshilfe. Der Bescheid ist ergangen, kann allerdings zehn Tage lang angefochten werden. Wann diese Frist endet, teilte der zuständige Staatsanwalt des Kantons Zürich, Marcel Strassburger, bisher nicht mit. Sollte das Gericht in die Schweiz reisen, müssen die Medien allerdings draussen bleiben. Die Öffentlichkeit ist bei der Zeugenvernehmung im Rahmen der Rechtshilfe ausgeschlossen.

Für den neuen Verteidiger Kachelmanns, Johann Schwenn, ist auch diese Zeugin eine Lügnerin. Vor der Weihnachtspause sagte er bereits, Kachelmann sei am fraglichen Tag an einem ganz anderen Ort auf einer Wetterstation gewesen. Schwenn deutete im Gerichtssaal an, sie sei möglicherweise von interessierten Medien zu einer Aussage animiert worden. (NZZonline)

18.1.Nach einer Parade von ehemaligen Geliebten des 52-Jährigen hatte sich das Gericht zuletzt mit der Auswertung konkreter Spuren beschäftigt. Und dabei gab es einen ersten Hoffnungsschimmer für Kachelmann. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts Baden- Württemberg hatte ausgesagt, weder an der Spitze des Messers, das Kachelmann Sabine W. bei der Vergewaltigung an den Hals gehalten haben soll, noch am Rücken der Klinge fänden sich nachweisbare DNA- Spuren, also auch nicht solche des mutmaßlichen Opfers.

In das Verfahren, das am 6. September begann und bis Ende März dauern soll, ist mittlerweile auch die Schweizer Justiz involviert. Das Landgericht Mannheim ersuchte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich um Rechtshilfe, um eine Zeugin zu vernehmen. Das Magazin “Focus” hatte Anfang Dezember eine neue angebliche Belastungszeugin aus der Schweiz präsentiert, die nicht vor Gericht aussagen wollte. ( /www.tageblatt.lu)

18.1.Im Namen der Öffentlichkeit : Der Fall Kachelmann und die Medien

Nach vier Wochen Pause geht der Prozess gegen Jörg Kachelmann weiter. Besonders die parteiische Berichterstattung vieler Medien während eines laufenden Prozesses sorgt für Sorgenfalten. Denn sowohl die Integrität Kachelmanns als auch die des möglichen Opfers mussten leiden.

In Deutschland gibt es zwar keine Geschworenen mehr, aber auch im Verfahren gegen Jörg Kachelmann sind zwei Laienrichter dabei. Und mindestens einer von ihnen muss die Entscheidung über Schuld und Unschuld mittragen – und das unabhängig davon, was er in den vergangenen Wochen und Monaten in den Medien gesehen, gehört und gelesen hat. (Ganzer Artikel von Brigitte Baetz : http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1368609/)

 23.Prozesstag  Mittwoch 19.Januar 2011

 19.1.Der Urteilsspruch war für Ende März geplant, der Prozess könnte allerdings länger dauern als geplant. Grund hierfür ist die Vernehmung einer Zeugin aus der Schweiz. Nachdem die Zeugin nicht in Deutschland aussagen wollte, hatte das Mannheimer Gericht in einem Rechtshilfeersuchen beantragt, die Frau in Zürich befragen zu dürfen. Die Staatsanwaltschaft in Zürich hatte dem stattgegeben. Allerdings darf die Zeugin nicht direkt befragt werden. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger dürfen die Frau nicht direkt ansprechen und nur Fragen an einen Schweizer Staatsanwalt stellen. Außerdem kann die Zeugin innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Der für Donnerstag (20.01.2011) angesetzte Verhandlungstermin entfällt somit. Am Montag (24.01.2011) soll erneut der Therapeut des mutmaßlichen Opfers Sabine W. als sachverständiger Zeuge befragt werden.(Radio Hamburg)

 19.1.Nach einem Monat Unterbrechung ging heute (19. Januar) der Prozess gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann am Mannheimer Landgericht weiter. Wie “sueddeutsche.de” berichtet, wurde die Öffentlichkeit jedoch – wie zu erwarten – bereits nach zwölf Minuten ausgeschlossen, da sich die Strafkammer ein Video der Polizeivernehmung des mutmaßlichen Opfers ansah.

 Als eine Neuigkeit wurde am 23. Prozesstag bekannt gegeben, dass das Landgericht Mannheim zur Vernehmung einer weiteren Zeugin in die Schweiz reisen will. Eine ehemalige Schweizer Geliebte Kachelmanns soll ebenfalls von Gewalttätigkeiten berichtet haben, wolle jedoch nicht in Deutschland aussagen. Die Schweizerin lehne ein Erscheinen in Mannheim aufgrund des Medienrummels ab.

 Das Landgericht Mannheim stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen, um die Zeugin in der Schweiz zu vernehmen. Dieses kann sie jedoch noch innerhalb von zehn Tagen anfechten. Dadurch könnte der Prozess noch länger dauern, eigentlich wird das Urteil bereits im März erwartet. 17 weitere Verhandlungstage sind jedenfalls noch angesetzt. (Gala.de.)

 19.1.Kachelmann – kurze Haare, längerer Prozess: Die Öffentlichkeit blieb an diesem 23. Prozesstag jedoch komplett ausgeschlossen. Die Strafkammer sah sich ein Video von einer früheren Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers an. Was zeigt das Video?

 Die langjährige Freundin Kachelmanns schildert der Schwetzinger Polizei die angebliche Tat. Kriminalbeamtin Carola L. (40) (Lapsit)von Kripo Schwetzingen hatte die Ex-Geliebte damals zwei Mal vernommen. Das erste Mal am 11. Februar, das zweite Mal am 30. März vor laufender Kamera.

 Vor Gericht hatte Carola L. bereits am fünften Prozesstag ausgesagt, das mutmaßliche Opfer so geschildert: „Bei der Videovernehmung ging es ihr körperlich noch schlechter. Sie war fast nicht in der Lage, eine Treppe zum Vernehmungszimmer hochzugehen. Ihr Körper vibrierte während der Vernehmung. Sie konnte ihre Beine nicht still halten. Ich gab ihr ein Taschentuch, das sie in den Händen knetete. Ich hatte Angst, dass sie sich die Hände blutig kratzt. Aufgrund ihres Verhaltens hatte ich keinen Grund, an ihren Angaben zu zweifeln.” http://www.welt.de/aktuell/article12246169/Kachelmann-Prozess-laenger-die-Haare-kuerzer.html

 Kachelmann-Anwaltin Andrea Combé: „Die Videoaufzeichnung ist wichtig, weil wir hier eine sehr frühe Aufzeichnung der belastenden Aussage der Nebenklägerin haben, die möglicherweise von späteren Aussagen abweicht.”(Bild)

 19.1.Vor dem Landgericht Mannheim ist der Prozess gegen den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann fortgesetzt worden. Die Strafkammer schaute ein Video von einer früheren Vernehmung des möglichen Vergewaltigungsopfers an. Darauf schilderte die langjährige Freundin Kachelmanns der Polizei die angebliche Tat. Die Videoaufzeichnung soll zeigen, ob es Unterschiede zwischen der polizeilichen und der gerichtlichen Aussage gibt. Genau zwölf Minuten dauerte es, dann wurde erneut die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Gericht sah sich das Video zum Schutz der Intimsphäre der Zeugin und des Angeklagten ohne Publikum an. Auch bei der mehrtägigen Vernehmung der Ex-Freundin vor Gericht war die Öffentlichkeit im Oktober vergangenen Jahres ausgeschlossen worden.

 (..)Kachelmann, der am 23. Verhandlungstag vor Gericht im dunklen Nadelstreifeanzug erschien und die Haare etwas kürzer trug, wurde nur von seiner Pflichtverteidigerin Andrea Combé vertreten. Sein prominenter Wahlverteidiger Johann Schwenn war nicht anwesend. (..) (Brisant)

 19.1.Kachelmann: Das große Zittern: Für Jörg Kachelmann muss es ein ganz schlechter Film sein, den er am Mittwochmorgen in Mannheim zu sehen bekommt. Eineinhalb Stunden lang sieht und hört er, wie seine frühere Geliebte offenbar unter großen Qualen Entsetzliches berichtet. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim zeigt die Videoaufzeichnung der polizeilichen Vernehmung von Simone W. vom 30. März 2010. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn bleibt der Vorführung fern. Auch die Gutachterplätze sind an diesem ersten Verhandlungstag nach der vierwöchigen Weihnachtspause verwaist. Sie alle haben den Film als DVD in ihren Akten. Kachelmann hingegen, im Nadelstreifenanzug und mit kürzeren Haaren, schaut zu, wie Simone W.einer Polizistin erzählt, was er ihr in der Nacht zum 9. Februar angetan haben soll. Eine Kamera ist direkt auf ihr Gesicht gerichtet, eine zweite filmt den gesamten Raum. Den Beamten fällt zu spät auf, dass die Frontalkamera defekt ist. Nur ganz am Ende der Vernehmung liefert sie Bilder, erzählt seine Verteidigerin nach der Vorführung.

 (…) Ein Beweis für Kachelmanns Schuld ist das nicht. Ging es Simone W. schlecht, weil sie an den Folgen der Vergewaltigung litt oder weil sie ahnte, was sie Kachelmann mit ihrer falschen Behauptung antut? Eine Lüge zu erkennen, ist eine Wissenschaft für sich. Im Kachelmann-Prozess sind gleich zwei der angesehensten Experten auf diesem Gebiet als Gutachter dabei. Der Berliner Prof. Hans-Ludwig Kröber und Luise Greuel aus Bremen haben unter anderem zu klären, ob Simone W. vielleicht selbst glaubt, dass sie vergewaltigt wurde, obwohl es nicht geschehen ist. Pseudoerinnerung nennen Psychologen das.

 Ob sie jemals Zweifel an der Aussage von Simone W. gehabt habe, hatte das Gericht die Kommissarin im September gefragt. „Nein, auf keinen Fall“, hatte sie geantwortet. „Nicht für einen Moment.“

 So ist weiterhin unklar, ob Kachelmann in dem Film, den das Landgericht gezeigt hat, der Bösewicht ist – oder die tragische Figur.

 http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/prozess-fortgesetzt-kachelmann-das-grosse-zittern/3711942.html

 19.1.Staatsanwalt Lars-Torsten Oltrogge geht inzwischen nicht mehr davon aus, dass der Prozess bis Ende März abgeschlossen ist. Als Grund nannte er nach dem 23. Prozesstag am Mittwoch unter anderem die mögliche Reise der Richter in die Schweiz zur Vernehmung einer Zeugin.

 Die Frau hatte sich geweigert, nach Mannheim zu reisen, was aufgrund ihrer Schweizer Staatsbürgerschaft möglich ist. Das Landgericht Mannheim stellte daraufhin ein Rechtshilfegesuch an die Zürcher Staatsanwaltschaft. Diese gab gestern grünes Licht für die Befragung der Schweizer Zeugin. Die Frau kann innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen den Entscheid einlegen.

 Bei der Frau handelt es sich um eine ehemalige Partnerin von Kachelmann. Die Ermittler hatten die Frau kontaktiert, nachdem sie im beschlagnahmten Handy des Wettermoderators auf gelöschte Korrespondenz mir ihr gestossen sind.(Liechtensteiner Vaterland)

 19.1.Kachelmann-Prozess wird zur unendlichen Geschichte

 Nach 23 Verhandlungstagen ist im Kachelmann-Prozess noch nicht einmal abzusehen, wie viele Zeugen noch geladen werden. Dem Verfahren droht abermals eine Verlängerung. Mit fest verbürgten Fakten ist der Fall Jörg Kachelmann auch nach 23 Verhandlungstagen nicht eben reich gesegnet. Seit September haben nun zwar neben dem mutmaßlichen Opfer schon neun Ex-Geliebte des ehemaligen Wettermoderators ausgesagt, dazu Familienangehörige, Polizisten, Spurensicherer, Arbeitskollegen und sogar ein paar Hotelangestellte. Dennoch schwebt über dem ganzen Prozess immer noch eine Art Nebel, der vieles im Diffusen lässt.

 Sogar die Spurenanalyse der mutmaßlichen Tatwaffe warf kurz vor Weihnachten fast mehr Fragen auf, als sie Antworten bescherte. Schon jetzt ist daher unwahrscheinlich, dass den Richtern die noch ausstehenden 15 Prozesstermine bis Ende März ausreichen werden, um zu einem Urteil zu finden.

 Am ersten Verhandlungstag nach der Weihnachtspause sprach im Gegenteil vieles dafür, dass das Verfahren im April erneut in die Verlängerung gehen muss. Sehr viel weiter gekommen ist das Gericht an diesem Tag nämlich nicht. Weil sich Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn wegen anderer Verpflichtungen für die ersten beiden Prozesstage im neuen Jahr entschuldigt hatte, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit lediglich eine Videoaufzeichnung vorgespielt, die Ende März während einer Polizeivernehmung des mutmaßlichen Opfers gemacht worden war. Der zweite Termin für den Folgetag wurde wegen Schwenns Abwesenheit gleich komplett gestrichen.

 In die Länge zieht sich der Prozess aber wohl auch, weil sich die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Michael Seidling demnächst auf Dienstreise in die Schweiz begeben dürfte. Dort soll eine weitere Ex-Partnerin von Jörg Kachelmann befragt werden, die sich weigert, in Deutschland aufzutreten. Also muss das ganze Gericht eben zu ihr kommen. Der Antrag auf Rechtsbeihilfe sei gestellt und von Zürich auch bewilligt worden, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Die Frau, eine Fotografin, hat nun zehn Tage Zeit, wenn sie Widerspruch einlegen will.

Die Mannheimer Richter sind so fest entschlossen, die Schweizerin zu vernehmen, weil Kachelmann auch mit ihr beim Sex brutal umgegangen sein soll, und das nur zwei Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung der Nebenklägerin. Auf die Spur der Zeugin waren die Staatsanwälte durch die Auswertung von Kontaktdaten auf Kachelmanns Mobiltelefon geraten. Sogar von Arbeitsunfähigkeit nach dem heftigen Zusammentreffen mit dem Wettermoderator ist die Rede. Ob an all diesen Gerüchten etwas dran ist, soll nun die persönliche Befragung klären. Dazu ist ein immenser Aufwand nötig.

 Die drei Richter des Verfahrens und womöglich Ersatzleute, dazu mindestens ein Staatsanwalt, die Verteidigung und einige Gutachter müssen nach Zürich fahren, um dort der Vernehmung der Frau zuzuhören. Selbst fragen dürfen die Deutschen nicht, zumindest nicht direkt. Alle Prozessbeteiligten können vorher einen Fragenkatalog einreichen, der dann von dem zuständigen Schweizer Staatsanwalt abgearbeitet wird. Kachelmanns Verteidiger bestreitet in dessen Namen übrigens schon jetzt die Übergriffe. Der Moderator sei am fraglichen Tag an einem anderen Ort gewesen, so seine Darstellung.

 19.1. Skorpion schreibt: Januar 23, 2011 um 19:31

 http://www.rnf.de/videoportal/sendung/im_talk_tag_23_im_prozess_gegen_joerg_kachelmann

 …. in der letzten Sekunde sagt Volker Hurrle höchst Interessantes:

 Bei Minute 03:22:“…die Staatsanwaltschaft – Herr Lars Torben Oltrogge (!!!!!!!) – geht davon aus” – nett. Damit ist auch klar, WER in dem Hirnriss immer noch die treibende Kraft ist.

 ……aber die Klinge hat ja die DNA-Spuren des Opfers. Und das ist entscheidend.

 Ja – sakradi – daß die Klinge DNA vom Haushaltseigner/in dran hat, ist doch ZUFÄLLIG logisch!

 Wenn ich ein Messer seit zig Jahren im Haushalt habe, damit genauso zig mal hantiert und geschnitten – mich auch mal unachtsamerweise beim Tomatenschneiden selbst!!! geschnitten habe, dann ist das ja wohl klar, daß schlußendlich MEINE DNA auf MEINEM Messer ist.

 Dinkel´sche DNA an der Klinge….*kopfschüttel* ich war der Meinung, daß die wegen der Untermauerung ihres durchsichtigen Kunstmärchens die DNA von Kachelmann hätten in großer Menge und vom minutenlang festgekrampften Halten auch in entsprechend “fetter” Qualität hätten haben finden MÜSSTEN. http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/01/23/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-funfundvierzig/comment-page-1/#comment-16125

 20.1. Bei der neuen Zeugin (die ja so ein bisschen auftaucht wie der Mörder bei einem durchschnittlichen Derrick-Film 5 Minuten vor dem Ende der Folge – kurz nachdem Harry den Wagen geholt hat)  handelt es sich um eine in der Schweiz recht bekannte Fotografin, die wohl in erster Linie im Prominentenbereich arbeitet; vielleicht ist es ein wenig weit hergeholt, sie als Paparazza (wäre das die richtige weibliche Form? ) zu bezeichnen, aber sie ist wohl fest angestellt beim Blick, dem Pendant zu unserer Bildzeitung. In ihrer beruflichen Tätigkeit hat sie K. kennen- und – na, kann man seine Beziehungen mit einem solchen Wort bezeichnen? – „lieben“ gelernt, und das Techtelmechtel muss jedenfalls bis Januar 2010 gegangen sein.

Als er verhaftet wurde, waren es ihre Bilder, die von ihm zusammen mit den Berichten über ihn in der Schweiz veröffentlicht wurden, trotzdem wurde aber die Beziehung zwischen ihr und dem Wettermann nicht publik – und war es wohl auch nicht in der Schweiz vor der ganzen Affäre. Mehr: http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1516150/Kachelmann-Prozess-wird-zur-unendlichen-Geschichte.html

19.1.Die Beweislage ist nach wie vor dünn. Strafrechtler Steffen Kling (49) aus Mannheim: „Ich bin der Auffassung, dass Herr Kachelmann freigesprochen wird. Die Beweisaufnahme zeigte bislang, dass es außer der Aussage des mutmaßlichen Opfers keine Anhaltspunkte für seine Schuld gibt.“

Der ebenfalls nicht am Prozess beteiligte Oberstaatsanwalt Klaus Häußler (64) aus Landau (Rheinland-Pfalz): „Nachdem das Oberlandesgericht in Karlsruhe den dringenden Tatverdacht verneint und den Haftbefehl aufgehoben hat, ist meiner Ansicht nach aus dem Strafverfahren die Luft längst raus.“ Auch er sagt: „Ich gehe daher davon aus, dass Herr Kachelmann freigesprochen wird.“ http://www.bild.de/news/2011/joerg-kachelmann/heute-video-aussage-der-ex-freundin-15526742.bild.html

20.1.Erst den umfänglichen Recherchen unseres allseits beliebten Lars Torben Oltrogge  (für die Uninformierten: das ist der mannheimer Staatsanwalt mit der wehenden Haarpracht, ich gebe zu, er ist mir nicht sympathisch) ist es zu verdanken, dass ihre Telefonnummer bekannt wurde, denn in akribischer Kleinarbeit auf Kosten der Staatskasse wurden die Handys von Herrn Kachelmann geknackt  (wieso hatte der eigentlich drei?), und da kamen dann neben den gefühlten 100000 schon bekannten Gespielinnen  (ist hier ja inzwischen ein bisschen wie bei Iglesias oder Jagger) noch mindestens 10000 weitere hinzu…(http://de.paperblog.com/die-wundersame-welt-des-kachelmann-prozesses-92531/)

20.1.Das gerichtliche Verbot der Berichterstattung von BILD.de über die Frühphase des Ermittlungsverfahrens gegen Jörg Kachelmann ist vom Tisch: Die Anwälte des Wettermoderators haben es diese Woche vor dem Oberlandesgericht Köln komplett für erledigt erklärt. Das Landgericht Köln hatte dem Online-Angebot von BILD im April letzten Jahres, wenige Tage nach der Verhaftung Kachelmanns, per einstweiliger Verfügung noch pauschal untersagt, Einzelheiten aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu veröffentlichen. Nach dem Widerspruch von BILD.de musste Kachelmann im Juli aber auf das Verbot wieder teilweise verzichten.

 In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache “keinen Sinn mehr”. Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch BILD.de einverstanden.

 Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: “Der Fall zeigt, wie unsinnig das Lostreten von Prozesslawinen mit Scharen von Anwälten im Mediengeschäft oft ist. Im Ergebnis hat Jörg Kachelmann überhaupt nichts erreicht: Nach zwei Instanzen ist von der Abmahnung, von der einstweiligen Verfügung und vom Urteil des Landgerichts Köln nichts mehr übrig. Und dafür muss er jetzt auch noch Prozesskosten an BILD.de zurückzahlen.” (www.presseportal.de)

 21.1.Rechtshilfe aus der Schweiz: Zeugin soll aussagen : Laut Oltrogge kann das Mannheimer Landgericht voraussichtlich eine Zeugin in der Schweiz vernehmen, die nicht in Deutschland aussagen will. Die Staatsanwaltschaft in Zürich habe dem Rechtshilfeersuchen des Mannheimes Gerichts stattgegeben, sagte Oltrogge. Die Frau kann allerdings innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen die Entscheidung der Schweizer Behörde einlegen.

 Das Magazin „Focus“ hatte Anfang Dezember eine neue angebliche Belastungszeugin aus der Schweiz präsentiert. Eine Befragung der Frau wäre laut Oltrogge nicht öffentlich. Zudem dürften Richter, Staatsanwälte und Verteidiger die Zeugin nicht direkt ansprechen. Sie könnten nur Fragen an einen Schweizer Staatsanwalt stellen. Das Gericht könne sich aber wenigsten einen persönlichen Eindruck von der Zeugin verschaffen. (SchwarzwaelderBote)

 20.1. Die wundersame Welt des Kachelmann-Prozesses! Nicht zum ersten Mal beschäftige ich mich mit dem Kachelmann-Prozess; machen wir uns nichts vor, wenn irgendein Drehbuchautor diesen Stoff einem – noch nicht einmal besonders seriösen – Fernsehsender anbieten würde, der zuständige Redakteur würde schreiend weglaufen und die Frage stellen, wer sich einen solchen übertriebenen Unsinn ausgedacht hätte. Aber immer wieder überrascht das Leben mit Geschichten, die sich so bunt niemand ausdenken könnte. Weiterlesen bei: http://stscherer.wordpress.com/2011/01/20/die-wundersame-welt-des-kachelmann-prozesses/

 21.1.Jörg Kachelmann Er moderiert wieder das Wetter – im Radio. Der Prozess gegen den Schweizer Meteorologen ist noch im vollen Gange. Trotzdem wagte Jörg Kachelmann ein Comeback – als Wettermoderator auf «Radio Basel».

 «Es ist ein Hauch von Winter über der Region …» Mit diesen Worten beginnt der Wetterbericht am Freitagmittag auf «Radio Basel». Daran wäre an sich nichts Aussergewöhnliches, wenn nicht Jörg Kachelmann, 52, diese Zeilen gesprochen hätte. Er ist zurück auf der Meteorologen-Bühne, obwohl der Vergewaltigungsprozess gegen ihn noch nicht abgeschlossen ist – ein Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet.

 Christian Heeb, Chef von «Radio Basel», erklärt gegenüber Blick.ch: «Ich stehe mit Jörg Kachelmann in Kontakt. Wir sind befreundet.» Der Sender und Kachelmanns Firma  Meteomedia hätten darüber hinaus einen Vertrag abgeschlossen. Heeb hofft, dass diese Radio-Zusammenarbeit noch «für sehr lange Zeit» halten wird. Eine Rückkehr zum Fernsehen kommt für Kachelmann hingegen nicht mehr infrage. Im Herbst sagte er: «Ich werde nach all dem keine Wettersendungen mehr moderieren können.» Dies, obwohl ihn gemäss einer Umfrage der «Bild am Sonntag» die Mehrheit der Deutschen zurück will. (Schweizer Illustrierte)

 Anmerkung: Inzwischen gibt es Radio Basel nicht mehr, das wurde am 9.1.2012 eingestellt! Christian Heeb hat seine Anteile Verkauft.

21.1. Tiefster Winter bei Kachelmanns Medienanwälten. Die Medienstrategie von Wettermoderator Jörg Kachelmann verfehlt weiterhin ihr Ziel. Und es kommt noch schlimmer. Sein «Medienanwalt» Ralf Höcker versucht das selbst ausgelöste Sturmtief auch noch schön zu reden. Konsequenz: Der Schaden für den angeklagten Wettermann – finanziell und punkto Reputation – wird nur noch grösser. (http://binz-krisenblog.blogspot.com/2011_01_01_archive.html)

 21.1. Vergewaltigungs-Prozess: Jörg Kachelmann moderiert wieder. Er arbeitet wieder als Moderator ! Während in Deutschland ein Ende des Vergewaltigungs-Prozesses gegen Jörg Kachelmann noch lange nicht absehbar ist, hat der Medienmann in der Schweiz wieder seine Karriere im Blick.Jörg Kachelmann gibt beim Radio-Sender „Radio Basel“ sein Comeback als Moderator.

 Wie Blick.ch berichtet, ging Kachelmann am Freitag um 12.40 „on air“, moderierte das Wochenendwetter. Locker und flabsig, wie immer, gab Kachelmann das Wochenend-Wetter für die Schweiz zum Besten. Man müsse schon in die Nähe eines Marronistandes stehen, damit man Temperaturen über Null Grad erlebe, soll Kachelmann gesagt haben.

 Der Wetter-Beitrag von Kachelmann wurde angeblich nicht live im Studio eingesprochen, sondern aufgenommen. In Zukunft werde Kachelmann regelmässig auf Radio Basel das Wetter präsentieren, wird der Chef des Senders zitiert. “Und wie ich hoffe noch für sehr lange Zeit”. Ein Comeback im Fernsehen hatte Kachelmann zuletzt ausgeschlossen. Das Kapitel sei für ihn beendet.

 Doch auch eine derartige Entscheidung ließe sich durchaus rückgängig machen…

 http://netplosiv.com/201152936/kriminalitaet/vergewaltigungs-prozess-joerg-kachelmann-moderiert-wieder

 21.1. Am Freitag hat der Angeklagte Zeit

 Dass Kachelmann jeweils das Weekend-Wetter präsentiere, passe ideal in die Agenda des angeklagten Moderators, sagt Meteomedia-Sprecher Urs Knapp gegenüber Blick.ch. «Der Prozess lässt ihm zeitlich sehr wenig Freiraum. Aber am Freitag hat er keine Gerichtstermine.»

 Wo Kachelmann das Weekend-Wetter aufnimmt, ist Knapp nicht bekannt. «Ich nehme an, er macht das telefonisch von zu Hause aus.» Ausserhalb von Radio Basel seien zurzeit keine weiteren Engagements geplant. http://www.blick.ch/news/schweiz/kachelmann-moderiert-fuer-radio-basel-id67796.html

 22.1. Jörg Kachelmann (52) moderiert zum ersten Mal seit seiner Verhaftung wieder das Wetter. Obwohl er noch wegen Vergewaltigungsvorwürfen vor Gericht steht, ist der Moderator wieder beim Schweizer Lokalsender Radio Basel zu hören. Der Chefredakteur des Senders, Christian Heeb, bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag: „Jörg Kachelmann arbeitet wieder.“(FAZ.net)

 22.1. Überraschendes Comeback Kachelmann moderiert im Schweizer Radio- Stimme und Tonfall klangen vertraut, die Aussprache allerdings war für deutsche Zuhörer gewöhnungsbedürftig: Jörg Kachelmann war am Freitagmittag erstmals seit seiner Verhaftung wieder auf Sendung. Beim Lokalsender Radio Basel verkündete er das “Weekend-Wetter” – in bestem Schweizerdeutsch. Punkt 12.40 Uhr sagte der Moderator, dem in Deutschland wegen Vergewaltigungsvorwürfen der Prozess gemacht wird, “einen Hauch von Winter über der Region” voraus.

 Ganz der Alte, flapsig und ein wenig atemlos, kündigte er ein paar Wolken, kleine Aufhellungen und hin und wieder einige “Flöckchli” an. Das Ganze bei etwa “minus drü Grad”. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,741036,00.

 23.12. Sogar die Schwarzer mimt ‘Erbarmen’…  Alice Schwarzer, die Frau, welche aus dem Männerhass ihr Geschäftsmodell gemacht hat, muss ja für die Bild-Zeitung die Gerichtsreporterin spielen. Erwartungsgemäss schüttet sie Spott und Häme über den Wettermann.

 Schwarzer schreibt: ”Dabei ist längst allen klar, dass Kachelmann in diesem Drama auch selbst ein Opfer ist. Sein eigenes Opfer. Denn der Mann ist wirklich nicht zu beneiden um sein absurd rastloses, verlogenes Leben. Dieses Leben mit mindestens sechs Frauen gleichzeitig, denen er allen die Ehe versprochen hatte”.

 Es ist nicht wirklich klar, was dabei Ironie ist. Ich für meinen Teil habe mit dem lächerlichen Prozess abgeschlossen und warte nur darauf zu wissen, wer die Firma von Kachelmann nächstens übernimmt! Die wirkliche Ursache für diesen Prozess-Klamauk kann nur die eine sein: A unfriendly Takeover der Firma! Da diese eben nicht kotiert, sondern privat ist, muss man den Eigentümer brutal ausschalten und zum Verkauf zwingen. Die zukünftigen Eigentümer, wenn sie dann überhaupt jemals bekannt werden, sind einzig der wahre Schlüssel zum Geheimnis des Falles Kachelmann.( http://www.gregor-fischer.com/pages/kachelmann.php#sch)

 23.1. Jörg Kachelmann hat wieder Wetterprognosen moderiert: Der frühere Fernseh-Wettermoderator, der derzeit in Deutschland vor Gericht steht, präsentierte das Wochenend-Wetter beim Lokalsender «Radio Basel». Der Sender erntete Kritik.

 Die Wetterprognose, die am Freitagmittag auf Radio Basel ausgestrahlt wurde, liess wohl viele Zuhörer erstaunt aufhorchen. Der Grund: Der Wetterfrosch war kein Geringerer als Jörg Kachelmann – der Mann, der zurzeit wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in Mannheim vor Gericht steht. Kachelmanns Comeback löst harsche Kritik aus. Von einer «Ohrfeige für alle Frauen» spricht etwa die renommierte Politologin Regula Stämpfli. «Das ist schon sehr bedenklich, schliesslich wird Herr Kachelmann ein schweres Verbrechen unterstellt», so Stämpfli weiter.

 Medienpionier Roger Schawinski, der den angeklagten Moderator ebenfalls bestens kennt, hält das Ganze für «billige Effekthascherei»: «Radio Basel verzeichnet schlechte Hörerzahlen, anscheinend möchte man dem mit einer geballten Ladung Medienaufmerksamkeit entgegenwirken», urteilt Schawinski.

 http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/Kachelmann-moderiert-wieder-Wetter-18442793

 Anmerkung: Ausgerechnet Schwawinski…

 24.Prozesstag Montag, 24. Januar 2011

 24.1. Kachelmanns Verteidiger Schwenn hatte den Psychotherapeuten bei einer Befragung Anfang Dezember als „Scharlatan“ bezeichnet und Unterlagen von ihm beschlagnahmen lassen.  Dies begründete Schwenn mit E-Mails und Gesprächen zwischen Seidler, der Ex-Geliebten, der Staatsanwaltschaft und dem Vorsitzenden Richter, die nicht aktenkundig seien, aber für das weitere Verfahren von Bedeutung. Bei der folgenden Befragung erschien Seidler in Begleitung eines Rechtsbeistands. Fragen zu Kontakten Seidlers zu dem Anwalt des mutmaßlichen Opfers und zu Alice Schwarzer, die für die „Bild“-Zeitung über den Prozess berichtet, sollen bei der Verhandlung am 3. Februar teils öffentlich erörtert werden. (Hamburger Abendblatt)

 24.1. Wie viele Gutachten haben sich im Prozess gegen Jörg Kachelmann inzwischen angesammelt? Zehn? 15? Sogar 20? Die meisten hat die Verteidigung von Jörg Kachelmann in Auftrag gegeben, kaum war der Mann in Haft. Nicht alle sind öffentlich geworden.

 Es muss ein ziemlicher Schock für May gewesen sein, dass Greuel ihr nicht einfach rundherum glaubte. In der Öffentlichkeit, in der via Medien Teile des Gutachten sofort zerpflückt und bewertet wurden, wirkte das Greuel-Epos sogar wie ein Fallbeil. Es wurden Sätze zitiert, die die Glaubwürdigkeit von Silvia May geradezu zerschmetterten. Für viele eine enorme Überraschung – mithin für die Staatsanwaltschaft. Silvia May hatte Jörg Kachelmann vorgeworfen, er habe sie in der Nacht vom 8. zum 9. Februar mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Man hatte ihr bei der polizeilichen Vernehmung geglaubt. Kachelmann kam sofort in U-Haft, nachdem die Behörden ihn nach einer Kanada-Reise am Flughafen abgefangen hatten.

 Greuel hatte geschrieben: Mays Darstellung sei nicht belastbar. Die Erinnerungslücken seien außergewöhnlich umfassend, zum Kerngeschehen habe sie kaum Details zu bieten. In anderen Prozessen wäre das fast ein Freispruch gewesen. Im Fall Kachelmann wurde nun mit Verve das spannende Exempel statuiert, dass es auf die Frage “Was ist Wahrheit?” je nach Perspektive unterschiedliche Antworten gibt.

 (..)Der Fall Kachelmann ist, kann man folgern, nicht nur ein Lehrstück dafür, dass es oft fast unmöglich ist aufzuklären, ob Menschen freiwillig oder unfreiwillig miteinander im Bett waren. Sondern auch: Es hat seine Gründe, dass Gutachter normalerweise nur dann in die Arena gehören, wenn Zeugen geistig minderbemittelt oder psychisch krank sind oder während der Tat unter Drogeneinfluss standen. Silvia May und Jörg Kachelmann sind beide intelligent, sie hatten an diesem Abend lediglich ein harmloses Gläschen Pino Grigio intus.  Mehr: http://www.stern.de/panorama/prozess-gegen-joerg-kachelmann-die-bizarre-schlacht-der-gutachter-1646271.html

 24.1. Wieder eine Überraschung im Kachelmann-Prozess! Anwalt Johann Schwenn holt sich Verstärkung – einen Anwalt mit Spezialgebiet Rechtsmedizin. Schwenns neue Wunderwaffe im Gerichtssaal heisst Dr. Mathias Mailänder. Laut der Zeitung «Bild» soll Mailänder in Sachen Gerichtsmedizin unterstützend wirken. Er ist der dritte Verteidiger an Bord – nebst Andrea Combé.

 Der Zeitpunkt für die Verstärkung ist gut gewählt: Heute soll zum wiederholten Mal der Therapeut von Kachelmanns Ex-Geliebter Sabine W. befragt werden: Dr. Günter Seidler. Und der belastet Kachelmann schwer.

 (..)Diese Thesen soll nun Mathias Mailänder offenbar zerpflücken. Schwenn bezeichnete den Therapeuten Seidler im Dezember im Rahmen seiner angriffigen Verteidigungs-Strategie als «Scharlatan» – im Gerichtssaal! Und liess sogar Seidlers Aktentasche beschlagnahmen. Die Schwenn-Show wird wohl heute weiter gehen, mit Mailänder(..)(Blick)

 24.1. Am Verhandlungstag 24 wurde ein brisantes neues Detail bekannt: Nach Kachelmanns Freilassung aus der U-Haft im Juli 2010 fürchtete ein Richter offenbar um das Leben der Ex-Geliebten des TV-Mannes! Landgericht Mannheim, Montag, 9 Uhr. Nach seinem Australien-Urlaub kommt Kachelmann-Promi-Anwalt Johann Schwenn (63) leicht gebräunt in den Saal. An seiner Seite ein weiterer Verteidiger für den Moderator: Mathias Mailänder, er soll in Zukunft bei rechtsmedizinischen Fragen helfen.

 Und Schwenn ist wieder auf Krawall gebürstet! Der Psycho-Doc selbst hat offenbar

Wir lassen den Kachelmann jetzt raus….

Angst um seine Patientin Sabine W. (37)! Angst vor Kachelmann! Nach BILD-Informationen berichtete der Opfer-Therapeut von einem Erlebnis am Tag der Freilassung Kachelmanns am 29. Juli 2010: Er habe einen Anruf vom Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe erhalten. Angeblich mit der Warnung: „Wir lassen jetzt den Kachelmann raus, bring deine Patientin in Sicherheit, es könnte sein, dass der die umbringt.“ http://www.bild.de/news/2011/joerg-kachelmann/hatte-ein-richter-todesangst-um-geliebte-15678074.bild.html

 24.1.Kachelmann: Gericht hofft auf neue Zeugin

 Die Chancen auf einen Freispruch des Wettermoderators stehen 50:50 — eine Schweizerin könnte das Blatt wenden.

 Die könnte freilich auch die vorletzte sein, wenn es dem Gericht doch noch gelingt, eine Schweizerin in den Zeugenstand zu bringen. Sie behauptet — wenigstens gegenüber der Staatsanwaltschaft — im Januar vergangenen Jahres von dem Wettermann ebenfalls mit Gewalt zu sexuellen Handlungen genötigt worden zu sein. Die Frau, die aus dem Fernsehmilieu stammen soll, will aber nicht zur Aussage nach Mannheim kommen. Als Schweizer Staatsbürgerin kann sie dazu auch nicht gezwungen werden. http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/panorama/artikel/kachelmann_gericht_hofft_auf_n/627705/kachelmann_gericht_hofft_auf_n.html#627705

 24.1.Zwölf Fragen an den Therapeuten

 Er ist einer der wichtigsten Zeugen im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann: Günter Seidler, Traumaexperte und Therapeut des mutmaßlichen Opfers. Am 24. Verhandlungstag hat Kachelmanns Verteidigung versucht, Seidlers Glaubwürdigkeit zu untergraben – mit zwölf Fragen

 (…)Während die Staatsanwaltschaft Seidler und May glaubt, wetterte Schwenn in den Prozesspausen gegen den Heidelberger Wissenschaftler: Die Geschäftsgrundlage von Seidler sei der “Zirkelschluss”, deshalb seien solche Traumatheorien “fauler Zauber”. Die Erklärungen des Experten bezeichnete Schwenn als “Seidler-Quatsch.” Seidlers Rechtsbeistand hat sich bereits in einem Schreiben an das Gericht gegen die “unberechtigten” Angriffe Schwenns gewehrt, die zu “diffamierenden” Berichten über Seidler geführt hätten.

 Schwenn versucht, Seidlers Eignung in Frage zu stellen

 Um die Glaubwürdigkeit von Seidler, der in dem Prozess als Zeuge auftritt, zu untergraben, formulierte Schwenn nun zwölf Fragen. Diese will er Seidler in öffentlicher Sitzung stellen. So will der Hamburger Anwalt von dem Psychotherapeuten wissen, ob er versucht habe, den Vorsitzenden Richter davon zu überzeugen, dass Silvia May auf keinen Fall von einem Nicht-Trauma-Experten und nicht von einem Mann begutachtet werden dürfe. Auch möchte Schwenn die Frage beantwortet haben, ob die Staatsanwaltschaft Seidler vermittelt habe, wie ein Gutachten gegen den Angeklagten eingesetzt werden könnte. Weiterhin möchte Schwenn erörtern, ob und warum Seidler vorgeschlagen habe, mehrere der Geliebten Kachelmanns zu versammeln. Auch die Frage, warum in seinen Protokollen über die Sitzungen mit May nicht auftauche, dass die Frau Kontakt mit der Kachelmann-kritischen Journalistin Alice Schwarzer gehabt habe, möchte Schwenn gerne an Seidler richten.

 Schwenn versucht durch diese Taktik ganz offensichtlich, Seidlers Unabhängigkeit von der Belastungszeugin Silvia May sowie dessen Eignung in Frage zu stellen. Inwieweit ihm dies durch die zwölf Fragen gelingt, wird sich erst in der Sitzung am 3. Februar zeigen, in der Seidler Stellung nehmen soll. http://www.stern.de/panorama/prozess-gegen-kachelmann-zwoelf-fragen-an-den-therapeuten-1646481.html

Ob er Dr. Hanna Seidling, die auch an der Uniklinik arbeitet und Vorturnerin in TSV Schwetzingen ist, wohl kennt?

Seidler wird vermutlich vor allem zu seiner These Auskunft geben müssen, dass die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Opfers an die angezeigte Tat auf eine Traumatisierung zurückzuführen seien. Ein seelisches Trauma mit möglichen Erinnerungslücken kann unter anderem durch besonders belastende und einschneidende Erlebnisse verursacht werden.24.1. Mannheim – Mit der Befragung des Heidelberger Psychotherapeuten Günter Seidler ist der Kachelmann-Prozess am Montag fortgesetzt worden. Seidler ist der Therapeut von Jörg Kachelmanns Ex-Geliebter. Die 37-Jährige beschuldigt den Moderator, sie vergewaltigt und dabei mit einem Messer bedroht zu haben. Kachelmann bestreitet die Tat. Das Landgericht Mannheim schloss für die Befragung Seidlers die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus.

 Diese Erklärung für die lückenhaften Angaben der Frau ist zwischen Anklage und Verteidigung umstritten. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn hatte den Psychotherapeuten bei einer Befragung Anfang Dezember als “Scharlatan” bezeichnet und Unterlagen von ihm beschlagnahmen lassen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,741204,00.html

 24.1.Überraschend wurde am 24. Verhandlungstag der Hamburger Anwalt Mathias Mailänder präsentiert. Ob der Strafverteidiger den gesamten weiteren Prozess begleiten wird, war zunächst unklar.

 Der 52-jährige Angeklagte hatte im November überraschend seinen Hauptverteidiger gewechselt. Statt des Kölner Anwalts Reinhard Birkenstock wurde Johann Schwenn aus Hamburg verpflichtet. Neben Schwenn ist Andrea Combé aus Heidleberg von Beginn an Pflichtverteidigerin in dem Strafprozess. Mailänder wurde am Montag als dritter Strafverteidiger engagiert. http://www.hna.de/nachrichten/stars/kachelmann-praesentiert-weiteren-verteidiger-1093685.html

 24.1.Nach nunmehr über zehn Monaten mehr oder weniger strikter Funkstille lässt Deutschlands berühmt-berüchtigster Wettermoderator wieder von sich hören: Auf dem Schweizer Radiosender “Radio Basel” moderierte er das Wetter.

 Weshalb er gerade einen eher unbekannten Schweizer Radiosender für sein Comeback auswählte ist wohl unschwer zu erraten, wohl keine der großen deutschen Sendeanstalten räumt Vergewaltigungsverdächtigen besonders gern Sendezeit ein. Trotz allem ist das Medienecho groß, empörte Stimmen nennen seine Rückkehr in die Öffentlichkeit (aus der er sich nie ganz hatte zurückziehen können) eine «Ohrfeige für alle Frauen» und schüren somit einen erneuten Hype um den Prozess Kachelmann, der in letzter Zeit immer mehr in den Hintergrund gerückt war.

 Ob der Prozess nun gerechtfertigt ist oder nicht, auf diese Weise profitieren auch unbekannte Geschäftspartner Kachelmanns von seiner Negativ-Publicity, die nun wohl all seinen zukünftigen Auftritten folgen wird. Die Idee, während eines gegen ihn laufenden Prozesses öffentlich aufzutreten ist wohl nicht die beste zur Rettung seines Images, aber sie erfüllt dennoch ihren Zweck – das der gegen ihn arbeitet scheint ihn ja nicht sonderlich zu stören.

http://weblog.medienwissenschaft.de/archives/8887

 25.1. Aber mir stellen sich schon einige Fragen:

Warum ruft ein Richter, dessen Senat an demselben Tag einen Untersuchungshäftling freilässt – und zwar wegen des Wegfalls eines dringenden Tatverdachts – den Therapeuten der Anzeigeerstatterin an? Und zwar in einem Augenblick, als gerade dieser Richter an folgender Begründung für die Aufhebung des Haftbefehls mitgewirkt hat: “Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.“

 Und warum ruft der Richter nicht etwa die die Staatsanwaltschaft oder die Polizei an, damit diese etwas zum Schutz des Opfers im Wege der Gefahrenabwehr tut – oder eventuell seinen Kollegen, den Vorsitzenden beim LG Mannheim, damit dieser etwas Derartiges unternimmt? Und warum informiert er nicht auch die beteiligten Anwälte, insbesondere den der Anzeigeerstatterin, nicht zuletzt aber auch den des Angeklagten, der seinen Einfluss auf den Angeklagten nützen könnte?

 Für mich wäre ein solches Verhalten eine vorsitzenden Richters am OLG, wie es jetzt die Bild-Zeitung unter Berufung auf eine Aussage des Therapeuten Seidler vermutet – nun ja, sagen wir mal äusserst ungewöhnlich, denn immerhin geht es doch um die Befürchtung der Tötung eines Menschens. (Weiterlesen: http://stscherer.wordpress.com/2011/01/25/fall-kachelmann-telefonierte-ein-richter-vom-olg-karlsruhe-mit-dem-therapeuten/)

  25.1.BILD-Zitat: „Wir lassen jetzt den Kachelmann raus, bring deine Patientin in Sicherheit, es könnte sein, dass der die umbringt.“

 Da halte ich nun doch den Atem an, als ich lese, dass nach BILD-Informationen der Therapeut des mutmasslichen Opfers, Dr. Günter Seidler, von einem Anruf des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Tag der Freilassung Kachelmanns berichtet haben soll, wonach er vom Präsidenten die in der Titelzeile enthaltene Warnung erhalten habe. Dieser Artikel verspricht Ärger. http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/01/bild-zitat-wir-lassen-jetzt-den.html

 26.1. Comeback bei der ARD? Comeback bei der ARD? Obwohl Jörg Kachelmann eigentlich nie mehr das Wetter am TV ansagen wollte, schliesst die ARD ein Comeback nicht mehr aus.(20minonline)

 26.1. Der mysteriöse Kachelmann-Alarm ! Verwirrung um Jörg Kachelmann: Angeblich hat ein Richter im Sommer mit drastischen Worten vor dem Wettermoderator gewarnt. In Gesprächen mit stern.de streiten die vermeintlichen Beteiligten dies jedoch ab

 Es ist eine mysteriöse Geschichte, die sich da am Rande der Verhandlung gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann abspielt. Im Mittelpunkt: ein Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe und der Therapeut des mutmaßlichen Kachelmann-Opfers, Günther Seidler. Die “Bild”-Zeitung schreibt, Seidler habe von einem Anruf des Richters am Tag der Freilassung Kachelmanns am 29. Juli 2010 berichtet. In diesem Gespräch habe der Senatspräsident ihn mit folgenden Worten vor Kachelmann gewarnt: “Wir lassen jetzt den Kachelmann raus, bring deine Patientin in Sicherheit, es könnte sein, dass der die umbringt.

 Kachelmann saß seit dem 20. März 2010 in Untersuchungshaft, da ihn seine Ex-Geliebte Silvia May (Namen geändert) der schweren Vergewaltigung bezichtigt. Erst das OLG Karlsruhe hob mit Beschluss vom 29. Juli den Haftbefehl aus, Kachelmann kam sofort frei. Der Sprecher des OLG bestätigte nun stern.de, dass der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats kurz vor der Verkündung des Urteils den Anwalt von Silvia May, Thomas Franz, angerufen habe, um ihn von der bevorstehende Freilassung Kachelmanns zu unterrichten. “Dieser Anruf diente dazu, dass Herr Franz seine Mandantin vorbereiten kann. Keinesfalls sind in diesem Gespräch solche Äußerungen gefallen, über die nun die ‘Bild’-Zeitung berichtet.” Ein direktes Gespräch zwischen Seidler und dem Richter habe es nie gegeben.

 Aussagen in nicht-öffentlicher Sitzung.

 Anlass der ganzen Affäre ist ein Auftritt des Kachelmann-Anwalts Johann Schwenn beim letzten Prozesstag. Schwenn verlas darin zwölf Fragen, die er gerne an Seidler in öffentlicher Sitzung stellen würde. In diesen Fragen bezog sich Schwenn größtenteils auf Aussagen des Therapeuten in nicht-öffentlicher Sitzung. Eine der Fragen Schwenns: Hat Seidler am 29. Juli einen Anruf von Rechtsanwalt Franz bekommen, in welchem dieser eine Warnung des OLG Karlsruhe vor Kachelmann weitergegeben habe? Der Anwalt hätte in diesem Fall also als ein Mittler gedient, das Gericht hätte demnach nicht direkt mit Seidler gesprochen.

 Wolfgang Steffen, Anwalt von Günther Seidler, bestätigte stern.de: “Es gibt einen Vermerk in den Unterlagen von Herrn Seidler über ein Gespräch mit dem Senatsvorsitzenden. Da dies aber in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wurde, darf ich nicht sagen, was dort besprochen wurde und wer mit wem gesprochen hat.”

 Thomas Franz bestreitet im Gespräch mit stern.de, eine Warnung weitergegeben zu haben. Er habe zwar einen Anruf des OLG-Richters bekommen. Dieser habe ihn von der bevorstehende Haftentlassung berichtet. Eine Warnung vor Kachelmann habe es dabei aber nicht gegeben. Auch habe er den Therapeuten Seidler nicht von einer Warnung des OLG vor Herrn Kachelmann berichtet. “Zu einer Warnung gab es keinen Grund”, sagte Franz. umbringt.”

 http://www.stern.de/panorama/prozess-gegen-joerg-kachelmann-der-mysterioese-kachelmann-alarm-1647068.html

 Anmerkung: Wer hier lügt ist bis heute nicht aufgeklärt!

 26.1. Beim Fotografieren knipste es zwischen den beiden. Jetzt behauptet sie, er habe sie missbraucht

 Linda T.(Toini L.) ist die mysteriöse neue Zeugin im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann. Durch die Auswertung des Nokia-Handys des 52-jährigen Wettermoderators kamen die Ermittler auf ihre Spur.

 Im September telefonierte die Staatsanwaltschaft mit Linda T, und in diesem Telefonat soll sie laut „Focus“ schwere Vorwürfe erhoben haben: Am 17. Januar 2010 habe Kachelmann sie zu Hause besucht. Beim Liebesspiel sei er brutal geworden, für kurze Zeit ein anderer Mensch. Sie sei schockiert gewesen, hätte Angst gehabt.

 Nach BILD-am-SONNTAG-Recherchen gibt es mehrere Zweifel an der Version von Linda T: Am angeblichen Tattag arbeitete Kachelmann bei einem Skirennen in Wengen (Schweiz) als Meteorologe. Ohne Frauenbegleitung. Nachts verschickte Kachelmann noch geschäftliche E-Mails.

 Linda T. sei laut „Focus“ nach dem angeblichen Übergriff Kachelmanns mehrere Wochen arbeitsunfähig gewesen. Auch das scheint zweifelhaft.

 Am 20. Januar, drei Tage nach der angeblichen Tat, hatte sie bereits wieder Termine, fotografierte am Flughafen Zürich.(Bild)

 26.1. Wer den Jörg Kachelmann Prozess regelmäßig verfolgt hat – sofern das möglich war -, scheint Jörg Kachelmann anzusehen, dass bei diesem die Angst vor dem Gefängnis immer größer wird. Denn jetzt hat Jörg Kachelmann, welchem im Prozess Vergewaltigung vorgeworfen wird, noch einen neuen Anwalt präsentiert. Für viele ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass Jörg Kachelmann Angst davor hat, wegen Vergewaltigung verurteilt zu werden und ins Gefängnis zu müssen. Herbe Kritik musste Jörg Kachelmann bereits einstecken, nachdem er sich von seinem ersten Anwalt getrennt hat und die Gründe dafür nicht bekannt geben wollte.( www.websavvy.de)

 28.1. Ich habe Jörg Kachelmann unrecht getan. Und das gilt es nun wiedergutzumachen. Am 22. Dezember hatte ich geschrieben: „Der Mann ist wirklich nicht zu beneiden um sein absurd rastloses, verlogenes Leben. Dieses Leben mit mindestens sechs Frauen gleichzeitig, denen er allen die Ehe versprochen hatte.“

 Mit meiner Behauptung würde ich ihn „in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Bild rücken“; schlimmer noch, ihm unterstellen, „er sei ein Heiratsschwindler“.

 Das ließ er seine Anwälte vortragen.

 Und auch Jörg Kachelmann selber gab eine Erklärung an Eides statt ab, die lautet: „Ich habe weder 6 noch mehr Frauen die Ehe versprochen, insbesondere nicht 6 oder mehr Frauen, mit denen ich gleichzeitig eine Beziehung geführt haben soll.“

 Da ist er sich ganz sicher. Was ich ihm gerne glauben will. Da habe ich ihm also unrecht getan.

 Überrascht hat mich allerdings ein anderer Satz in Kachelmanns eidesstattlicher Erklärung, nämlich der: „Ich habe noch nie zwei Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.“

 Denn es gibt drei Frauen, die in ihren Vernehmungen angaben, der TV-Moderator und sie hätten Heiratspläne geschmiedet.

 Denn es gibt drei Frauen, die in ihren Vernehmungen angaben, der TV-Moderator und sie hätten Heiratspläne geschmiedet.

 Nein, natürlich nicht gleichzeitig am selben Ort und zur selben Stunde, aber doch gleichzeitig in den Wochen und Monaten vor der angeblichen Tatnacht.

 „Ende Dezember machte er mir in Skype einen Heiratsantrag“, sagt die eine.

 „Er sprach vom Heiraten und vom gemeinsamen Namen. Auch Kinder waren ein Thema“, sagt die zweite. „Er sprach auch immer wieder vom Heiraten, wollte Kinder mit mir. Und wir wollten zusammen in das Haus im Schwarzwald ziehen“, sagt die dritte.

 Und was meinen die anderen?

 Die vierte: Mit der wollte Kachelmann laut „Bunte“ „nach Oklahoma ziehen“. Und ebenfalls Kinder.

 Die fünfte: Mit der lebte er in einem Haus in der Schweiz.

 Die sechste: Mit der schwärmte er von einer „glücklichen Beziehung“, und zwar, „bis dass der Tod uns scheidet“.

 Zusammenleben, Kinder bekommen, eine glückliche Beziehung für das ganze Leben führen … Ein Eheversprechen ist das alles nicht. Nur der Glaube an eine gemeinsame Zukunft. Und das ist schließlich etwas anderes. Für Juristen zumindest.

 Alice Schwarzer in der BILD http://www.bild.de/news/2011/joerg-kachelmann/kachelmann-und-die-sache-mit-den-eheversprechen-15719048.bild.html

 ANMERKUNG: Nun stellt sich die Frage, woher weiss Alice Schwarzer was in den Vernehmungen ausgesagt wurde? Die waren alle unter Ausschluss der Öffentlichkeit!  Zwei Möglichkeiten, Schwarzer hat Akteneinsicht, die kann sie aber nur von der Staatsanwaltschaft haben, oder sie hat sich bei Bunte und Süddeutsche informiert, wo Selbstanbieterinnen für viel Geld, viel Schwachsinn verbreiteten. Und dann redet sie von einer fairen und unvoreingenommenen Berichterstattung?

 28.1. Kachelmanns Medien-Anwalt Ralf Höcker kommentiert den Artikel gegenüber DWDL.de so: “Alice Schwarzer sieht erstmals ein, Jörg Kachelmann Unrecht getan zu haben. Das ist schön. Weniger schön ist, dass diese Einsicht erst nach sechs einstweiligen Verfügungen kommt, die das Landgericht Köln inzwischen gegen ihre falsche Berichterstattung verhängt hat. Wir haben daher nur geringe Hoffnung, dass Frau Schwarzer künftig die journalistischen Anforderungen erfüllen wird, die an eine ‘Bild’-Gerichtsreporterin zu stellen sind.”

 http://www.dwdl.de/nachrichten/29923/kachelmann_erwirkt_ev_gegen_schwarzer_und_bild/

 25.Prozesstag Dienstag, 01. Februar 2011

 1.2. Wer Quincy oder das CSI-Team liebt, der weiß, dass Rechtsmediziner und ihre Mitarbeiter oder Angehörigen mitunter gefährlich leben, zumindest in Hollywood. Da sind schon mal riskante Experimente am eigenen Bauch oder Hals nötig, um die mögliche Entstehungsgeschichte rätselhafter Verletzungen nachzuvollziehen. Dass es sich dabei aber mitnichten um reine Fiktion handelt, erfährt die Öffentlichkeit nun durch den Fall Kachelmann. Mit Rainer Mattern erlebte das Mannheimer Gericht am 25. Verhandlungstag erneut einen Gutachter, der im Bemühen, die Hintergründe der angeblichen Vergewaltigung zu erhellen, in die Vollen ging.

 Um zu klären, ob die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers selbst erzeugt wurden oder tatsächlich von Jörg Kachelmann stammen, musste sogar die 63-Jährige Ehefrau des Heidelberger Rechtsmediziners dran glauben. Er drückte ihr mit ziemlicher Heftigkeit ein Messer an den Hals, um sich dann die Spuren zu betrachten. Auch betupfte er, wie er vor Gericht im Zeugenstand referierte, sein Knie mit Fingerfarbe und drückte es seiner Gattin dann mit einiger Anstrengung zwischen die geschlossenen Schenkel.

 Wie er jetzt dem Gericht darstellte, hat Mattern das mutmaßliche Opfer sogar im November, mitten im Prozess also, ein weiteres Mal einbestellt, „weil ich im Zuge des Prozesses das Gefühl hatte, ich muss noch mal nachschauen.“ An diesem 12. November, jener Prozesspause also, in der Kachelmann seinen Anwalt ausgetauscht hat, nahm der Wissenschaftler nicht nur die alten Verletzungsstellen in Augenschein. Er habe die Nebenklägerin sogar „überredet“, ihr das Original-Tatmesser an den Hals halten zu dürfen. Dabei wollte Mattern vor allem sehen, wie die knapp acht Zentimeter lange Klinge mit ihrer leicht abgeflachten Spitze in Relation zu den einstigen Schürfwunden vorn am Hals passte.

 Die Zeugin habe dem Experiment zwar zunächst zugestimmt, sei aber „sofort in Tränen ausgebrochen, sie begann zu zittern, ihre Stimmlage kletterte in die Höhe“, so Mattern. Der Mediziner brach die Sache ab und behalf sich mit dem per Computertomographie erstellten Querschnitt eines Halses, den er im Internet gefunden hatte. (Welt.de)

 1.2. Weder-noch im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann: Auch einer der wichtigsten Sachverständigen hat dem Landgericht Mannheim am Dienstag nicht die erhoffte Klarheit gebracht.

 Der Rechtsmediziner hatte das mutmaßliche Opfer insgesamt drei Mal untersucht – doch die entscheidende Frage, ob sie sich ihre Verletzungen möglicherweise selbst zugefügt hat, konnte er weder ausschließen noch bestätigen. «Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht

Ein langjähriger Schwetzinger Bürger!

hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat», sagte der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universität Heidelberg, Professor Rainer Mattern vor dem Landgericht.

 Ausführlich setzte sich Mattern auch mit den Einwänden der von Kachelmann benannten Gutachter auseinander – doch am Ende blieb ihm nur ein hilfloses Fazit: «Ich kann nicht beweisen, dass der Angeklagte diese Verletzungen erzeugt hat, halte es aber traumato- mechanisch für möglich.» Das gleiche gelte jedoch für das mutmaßliche Opfer: «Man kann alle diese Dinge, wenn man entschlossen genug ist, sich selbst zufügen.» (antenneBayern)

 1.2. Rechtsmediziner bleibt Antwort im Fall Kachelmann schuldig

 Hat sich Kachelmanns ehemalige Geliebte ihre Verletzungen selbst zugefügt? Nach drei Untersuchungen und etlichen Experimenten bleibt dem rechtsmedizinischen Gutachter nur ein hilfloses Fazit: Er kann weder die Schuld noch Unschuld Kachelmanns beweisen. http://www.paz-online.de/Nachrichten/Welt-im-Spiegel/Uebersicht/Rechtsmediziner-bleibt-Antwort-im-Fall-Kachelmann-schuldig

 1.2. Bestimmte Kriterien seien für eine erfolgreiche Selbstverletzung erforderlich: Um blaue Flecken hervorzurufen, wie sie auch beim Knien auf den geschlossenen Oberschenkeln einer anderen Person entstehen, müssten mehrere kräftige Faustschläge mit einer Krafteinwirkung von 500 Kilonewton ausgeführt werden.

 Diese Vorgehensweisen hatte der Rechtsmediziner im Versuch mit seiner Ehefrau demonstriert. Mit höchster Krafteinwirkung lagen die blauen Flecken an ähnlichen Stellen, wie die der mutmaßlichen Vergewaltigten.(spreadnews.de)

 1.2. Das Landgericht hatte den Termin aber kurzfristig aufgehoben. Die deutschen Juristen dürfen die Frau nicht direkt befragen, sondern nur über einen Schweizer 1.2. Mattern sagte, der Vergewaltigungsfall gehöre zu jenen, «mit denen ich mich am meisten befasst habe». (Tagesanzeiger)

 1.2. Den Aussagen des Gerichtsmediziners kommt erhebliche Bedeutung in diesem Prozess zu, weil sie neben den DNS-Untersuchungen der angeblichen Tatwaffe die einzigen objektiven Anhaltspunkte für die angebliche Vergewaltigung liefern könnten. Die Analyse der DNS-Spuren an dem Messer hatte Kachelmann eher entlastet. Weder fanden sich am Messergriff eindeutige DNS-Spuren Kachelmanns, noch gab es am Messerrücken DNS-Spuren der Nebenklägerin.(Süddeutsche.de)

 1.2. Gutachter bringt keine Klarheit. Es ist eine der zentralen Fragen im Prozess gegen den Wettermoderator Kachelmann: Woher stammten die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers? Vom Angeklagten oder von der Frau selbst? Ein Rechtsmediziner sollte diese Frage nun klären – konnte sie aber auch nicht eindeutig beantworten. (FAZnet)

 1.2. (..) Funktioniert so die Rechtsmedizin? Die Eherau des Mediziners muss sich ausziehen und mit ihm eine Vergewaltigungsszene nachstellen? Ihr Mann stemmt sich mit seinem bepinselten Knie auf ihre Oberschenke, um festzustellen, wo die größte Druckeinwirkung stattfindet? Ich hoffe, dass von dieser Prozedur im Gericht keine Bidler oder Aufnahmen gezeigt wurden und dass die Matterns Frau mit dieser Prozedur einverstanden war und keinen neuen Prozess eröffnet. (..)

 (…)Eine Fotografie MIT (?) seiner Assistentin? Das ist noch nicht mal eine gültige Präposition. Die einzige Deutung, die mir plausibel erscheint, ist dass Mattern ein Foto gezeigt hat, dass den zerkratzten Hals seiner Assistentin gezeigt hat. Bekommt man als Assistentin eines Gerichtsmediziner ein Gehalt, das hich genug ist, das man sich den Hals malträtieren lässt? Hatte Matterns Frau nach der Knie-Prozedur keine Lust mehr, sich für derartig brachiale forensische Experimente herzugeben, so dass dieser sich eine Assistentin suchen musste? “Gerichtsmediziner sucht Assistentin zum Nachstellen von Verbrechen, die gerne Schals trägt.”(..) (http://www.blog.jonasivomeyer.de/2011/02/neues-vom-kachelmann-prozess-die.html)

 1.2. Der wegen Vergewaltigung angeklagte Wettermoderator Jörg Kachelmann wird durch das Sachverständigengutachten des vom Gericht bestellten Rechtsmediziners belastet. Der kommissarische Leiter der Rechtsmedizin an der Universitätsklinik Heidelberg, Rainer Mattern, sagte am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim, die Verletzungen des angeblichen Vergewaltigungsopfers könnten von dem aufgefundenen Messer stammen. „Ich kann nicht beweisen, dass der Angeklagte die Verletzungen beigebracht hat, aber ich halte es traumatomechanisch für möglich“, sagte der Professor am 25. Prozesstag.

 Die Verletzungen am Hals und die blauen Flecke an den Oberschenkeln der Frau können folglich durch das Andrücken eines Messers beziehungsweise durch Kniestöße auf die Oberschenkel entstanden sein. Eine Selbstverletzung sei aber ebenfalls nicht auszuschließen. Aber nur mit großer Wucht ausgeführte Faustschläge könnten Hämatome erzeugen. Die Verletzungen am Hals seien durch Kratzen mit den Fingernägeln nur schwer herzustellen.

 Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn sagte in einer Prozesspause, das Gutachten beweise nichts. Mattern habe selbst ausgeführt, dass sowohl Fremdverletzungen als auch Selbstverletzungen möglich seien.

 Die 37-jährige Radiomoderatorin aus Schwetzingen gibt an, Kachelmann habe sie am 9. Februar 2010 nach einem Streit mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Tat, seine Verteidiger sprechen von Selbstverletzungen.

 Die Befragung Matterns nahm den gesamten Dienstag in Anspruch und wird am 9. Februar fortgesetzt. Am Donnerstag geht der Prozess mit der Vernehmung des Therapeuten Günter Seidler weiter.

 http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-ein-gutachten-belastet-ihn-_aid_22677.html

 1.2. Vom Mangel an eindeutigen Erkenntnissen – Mattern legt dem Gericht zahlreiche Fotografien vor, die er in zeitlichen Abständen gemacht hatte. Ansonsten ist er vorsichtig. Und geschickt. Er muss seine Worte hüten, denn sonst interveniert Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn. Zum Beispiel, als Mattern davon spricht, dass das mutmaßliche Opfer, als es am 9. Februar 2010 zu ihm in die Heidelberger Uniklinik gebracht wurde, “sehr betroffen” und dem Weinen nahe gewesen sei. Das könne ein Sachverständiger für Rechtsmedizin nicht beurteilen, fällt Schwenn dem Gutachter ins Wort. Mattern sei schließlich nicht Psychiater.

 Das Parkett war also glatt, auf dem sich Mattern bewegte. Vor Prozessbeginn war seine Argumentation noch geeignet, der Anklage zumindest nicht zu widersprechen, und davon geprägt, sich von den Feststellungen seines von der Verteidigung beauftragten Münsteraner Kollegen Bernd Brinkmann abzugrenzen. Doch nun wählte er den gefahrlos anmutenden Weg der Nicht-Festlegung.

 Alles sei möglich, nichts zwingend beweisbar, so Mattern. Sein Kollege Brinkmann mache es sich zu einfach, berücksichtige dies und das nicht. Es hänge von so vielen Umständen ab. Vieles sei einfach eine Sache der Interpretation. Und er, Mattern, könne sich eben nicht festlegen.

 ”Es kann eine Faust gewesen sein”, doziert er, die die acht mal zehn Zentimeter großen Hämatome an den Schenkel-Innenseiten der Nebenklägerin verursacht habe. “Aber man muss dann schon gewaltig zuschlagen!” Die Sache sei hochkomplex und “nicht einer Ursache zwingend zuzuordnen”. (Spiegel online)

 1.2. Dr. Mattern untersuchte das angebliche Opfer erneut am 12.11. und nochmals 14.12.

 Er war selbst überrascht dass die Kratzer noch leichte Rückstände, also eine diskrete Narbenbildung erkennen ließen. Er habe nie damit gerechnet dass solch oberflächliche Verletzungen Narben verursachen würden.

 Anmerkung: Schon komisch finde ich auch, hat man da nachgeholfen nur um die Wundheilung zu beobachten, nur eine Frage

 Was wirklich wichtig war. Es hat Professor Matern schilderte dass er sehr verwundert war dass CSDinkel keine Hämatome an den Armen hatte. Da haben nämlich üblicherweise Opfer Hämatome die durch die Abwehrbewegungen entstehen.

 Klassische Anzeigen für eine Selbstbeibringung sei dass in solchen Fällen die Verletzungen an nicht sichtbaren Stellen sind, meist nicht groß wehtun und dass die Brust dabei ausgelassen wird. Er gab an dass man sich alle Verletzungen von CSD auch selbst zufügen kann.

 Er könne weder das eine noch das andere ausschließen. ( Biggi Maier mit Ihrem Bericht zum Prozesstag. Weiterlesen bei: Jörg Kachelmann – Unrecht im Namen des Gesetzes  )

 Anmerkung: Wie ausführlicher die Prozessberichte von Prozessbesuchern sind, wird gerade hier wieder klar. Die Journalisten lassen vieles weg, besonders wenn es nicht zum Dogma ihres Verlages passt.

 1.2. Vom Mangel an eindeutigen Erkenntnissen

 Von Gisela Friedrichsen, Mannheim

 Er hatte das mutmaßliche Opfer nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht: Von dem Rechtsmediziner Rainer Mattern erhoffte man sich im Prozess gegen Jörg Kachelmann Aufschluss. Doch er kann weder nachweisen, dass der Wettermoderator die Frau verletzt hat,noch dass diese sich die Blessuren selbst zugefügt hat.

 Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist ein extrem zähes Ringen um die Wahrheit. Aussage steht gehen Aussage, Ex-Geliebte des Angeklagten versuchten ihren Teil zur Klärung beizusteuern, nun ist die Riege der Gutachter in den Zeugenstand gezogen. Doch wer sich davon halbwegs nüchterne, naturwissenschaftlich interpretierbare Fakten erhofft, wurde auch am Dienstag enttäuscht.

 Am Ende des langen Verhandlungstages war man ungefähr so schlau wie am Morgen, als der von der Staatsanwaltschaft beauftragte rechtsmedizinische Sachverständige Rainer Mattern sein Gutachten mit den Worten begann: “Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich mit wissenschaftlichen Methoden nachweisen, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hat.”

 Es ist der 25. Verhandlungstag im Prozess gegen Jörg Kachelmann. Endlich wird wieder einmal öffentlich verhandelt. Doch was kommt heraus? Nichts. Dabei solle der Gutachter in der alles entscheidenden Frage weiterhelfen: Hat der Wettermoderator seine ehemalige Geliebte vergewaltigt und dabei verletzt – oder hat sich die 37-Jährige ihre Verletzungen selbst zugefügt?

 Erstmals hatte Mattern die ehemaligen Freundin Kachelmanns am Mittag des 9. Februar 2010 untersucht, etwa elf Stunden nach der angeblichen Tat. Weitere Untersuchungen folgten. Dabei ließ er die Frau auch selbst gegen ihre Schenkel schlagen und hielt das angebliche Tatmesser an den Hals der 37-Jährigen. Sie habe geweint und zu zittern begonnen. Er habe das Experiment dann beendet.  http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,druck-743022,00.html

 2.2 Gutachter macht keine klare Aussage zu den Verletzungen

 Am 25. Prozesstag im Fall Kachelmann sagte der Rechtsmediziner aus, der Sabine W. (37) am Tag nach der mutmaßlichen Vergewaltigung untersucht hatte: “Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat.” Um ihre Aussage zu überprüfen, hielt Professor Rainer Mattern ihr bei einer Untersuchung ein Messer an den Hals. “Mir fiel auf, dass sie sofort in Tränen ausbrach, anfing zu zittern.” (B.Z.online)

 26.Prozesstag Donnerstag, 03. Februar 2011

 3.2. Ein weiterer Tag im Verfahren um die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann verlief nicht ohne Aufregungen. Bericht eines Prozessbeobachters.

 Der Verhandlungstag begann mit der Diskussion von zu einem Band zusammengestellter Fotos, die die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers dokumentieren sollen. Anschließend folgte zum wiederholten Male ein Antrag der Nebenklage mit dem Ziel, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen, und zwar für einen Teil jener berüchtigten 12 Fragen[1], die nach Ansicht der Anwälte des möglichen Opfers dessen Intimsphäre verletzen würden. Das Gericht war hierbei bereit, dem Antrag Folge zu leisten, was jedoch Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn so nicht hinzunehmen wollte. In der Folge entspann sich ein ausgedehntes, überwiegend nichtöffentliches Hin und Her zwischen den Parteien, das den größten Teil des Verhandlungstages in Anspruch nehmen sollte.

 Dabei kam es zu einem kleinen Eklat indem aus den Reihen des interessierten Publikums deutliche Unmutsäußerungen hörbar wurden. Hier entlud sich vor allem der Frust der kleinen, mittlerweile überschaubar gewordenen Schar wiederkehrender privater Prozessbesucher über das ständige Ausgeschlossenwerden vom Geschehen. Unter dem mittlerweile als Verteidiger entlassenen Anwalt Birkenstock erfuhr diese Praxis bekanntlich ihren Höhepunkt. Sein Nachfolger Schwenn vertritt jedoch im Gegensatz zu diesem die Strategie größtmöglicher Öffentlichkeitseinbindung. Und dies mit Nachdruck. Dennoch musste auch er sich hier oft geschlagen geben. Dabei tun viele Verhandlungspausen ihr übriges um die eigentliche Verhandlungszeit drastisch zu reduzieren.

 Am Beginn des folgenden Verhandlungsabschnittes gab es von Seiten des Vorsitzenden Richters Michael Seidling eine deutliche Ermahnung in Richtung Publikum, wobei auch die Verhängung von Ordnungsgeldern angedroht wurde. Selbst Verteidiger Schwenn bezeichnete die Reaktion des Publikums als kontraproduktiv.

 Auch in der erzwungenen Verhandlungspause kam es an diesem Tag zu kleinen Eklats im eigentlich harmonisch wirkenden Mikrokosmos von privat und beruflich interessierten Prozessbeobachtern. Zu letzteren gehören die beiden bekannten Gerichtsberichterstatterinnen Sabine Rückert und Gisela Friedrichsen ebenso wie die für die Bildzeitung anwesende Feministin Alice Schwarzer. Dabei konfrontierte eine durchaus renommierte freie Journalistin einen Zuschauer aus dem Blogger-Umfeld mit dem Vorwurf, er habe sie als „Schmierenjournalistin“ bezeichnet. Die Sache konnte jedoch ohne großen Streit beigelegt werden. Das enge Beieinandersein lässt eine Eskalation der Grabenkämpfe nicht zu.

 Bei der anschließend wieder für die Öffentlichkeit freigegebenen Verhandlung brachte die mögliche Verwicklung von Frau Schwarzer in die Vorgänge um einen sehr fragwürdigen Anruf[2] vom Oberlandesgericht Karlsruhe nun eine interessante Wendung in das Geschehen. Verteidiger Schwenn beantragte nämlich Frau Schwarzer als Zeugin zu vernehmen, jedoch war dies erst für einen späteren Zeitpunkt eingeplant. Dies hatte aber zur Folge, dass sie ab sofort von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Offenbar war das auch für Schwarzer verblüffend. Ihre verdutzte Frage „Darf ich nun gar nicht mehr reinkommen?“ wirkte hier sehr bezeichnend. Verpasst hat sie jedoch vorläufig nichts – kurz nach ihrer Hinauskomplimentierung wurde der Sitzungstag für beendet erklärt.( http://de.wikinews.org/wiki/Kachelmann-Prozess_am_3._Februar_von_Unruhe_gepr%C3%A4gt)

 3.2. Publikum in Kachelmann-Prozess beginnt zu pöbeln – Aber auch Journalisten geraten zunehmend ins Visier des Stamm-Publikums. Die Betreiber mehrerer Blogs gehören zu den ständigen Besuchern des Kachelmann-Prozesses in Mannheim. Sie sind von der Unschuld Kachelmanns mehr als überzeugt. Anwalt Schwenn erntete schon mehrfach Applaus, wenn er den Gerichtssaal verließ. Die Staatsanwaltschaft, insbesondere Lars-Torben Oltrogge, ist dagegen ihr Buhmann.

 „Schämen Sie sich“ – Als nun am Donnerstag ein Journalist die Verhandlungspause nutzte, um Fragen an Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge in Bezug auf den Therapeuten zu stellen, erregte das den Volkszorn. Eigentlich sind Fragen an den Staatsanwalt üblich. Auch Verteidiger Schwenn werden von den anwesenden Journalisten regelmäßig Fragen gestellt.

 An diesem Donnerstag ging Schwenn allerdings dazwischen. Er wolle sich zwar nicht in die Arbeit der Journalisten einmischen, sagte der Hamburger Anwalt, tat es dann aber dennoch. Die Frage des Journalisten an den Staatsanwalt sei unsinnig. Man wisse doch im Voraus, wie er die Frage beantworten werde – heftiger Applaus der Blogger. „Schämen Sie sich“, wurde der Medienvertreter – seit dem ersten Tag im Kachelmann-Prozess dabei – angeblafft. Die Szene wiederholte sich, als ein zweiter Journalist dabei „ertappt“ wurde, dass er mit Alice Schwarzer sprach. Welt.de.)

 Anmerkung: Die Schilderung des Sachverhaltes ist von der Journalistin völlig falsch und mit Absicht unwahr dargestellt worden. Wir wissen ja, dass die Presse Internet-Blogs und Foren verabscheuen, aber deshalb muss man doch nicht lügen. Dazu:

http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/01/28/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-sechsundvierzig/comment-page-2/#comments

 Wer gepöbelt hat, das waren Knapp und Schwarzer, und dafür gibt es ausreichend Zeugen!

 3.2. Da wir alle annahmen, das werde eine kurze Sache, sind wir sitzen geblieben. Und dann passierte die Szene mit dem Journalisten und A. Schwarzer, die in die Zuschauerreihen rief: „Halten Sie endlich den Mund!“

 Eine Dame aus Mannheim sagte laut: „ Das ist wirklich eine gute Reklame für Deutschland, Frau Schwarzer, die Dame – [damit war ich gemeint] – kommt aus der Schweiz!“ Schwarzer dreht sich um, sagt gedehnt: “Ach, SIE kommen aus der Schweiz!“ und verzieht ihren Mund entsprechend… Nun ja, wir kennen Aschwa …

 Wir haben sie dann weitgehend ignoriert, denn es geschah viel Interessanteres: Weiterlesen http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/01/28/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-sechsundvierzig/comment-page-2/#comments

 3.2. Stellungskrieg in Mannheim – Es kommt nicht von ungefähr, dass sich der Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann seit fünf Monaten hinzieht. Das Verfahren hat sich, insbesondere seit Kachelmann seinen Anwalt gewechselt hat, zu einem knallharten juristischen Stellungskrieg entwickelt.

 Schwenn beharrte nun auf die öffentliche Aufklärung dieser Episode durch Seidler. “Es gehört an die Öffentlichkeit, denn es hat mit der Therapie nichts zu tun. Die Frage ist, ob Herr Seidler in der Lage ist, Sachverhalte zutreffend wiederzugeben.” Und dann fügte er in schärferem Tonfall hinzu: “Die Öffentlichkeit soll erfahren, mit wem man es hier zu tun hat.” Schwenn geht es insbesondere um zwei Fragen. Zum einen will er wissen, ob und warum Seidler vorgeschlagen habe, mehrere der Ex-Freundinnen Kachelmanns zu versammeln. Damit, so zitierte Schwenn aus Therapieprotokollen Seidler, wolle man erörtern, wie eine psychiatrische Untersuchung Kachelmanns anzuregen sei. Die zweite Frage Schwenns zielt auf einen umstrittenen Vorgang ab. Offenbar hat Seidler in seinen Therapieberichten notiert, dass er am Tag von Kachelmanns Freilassung aus der Untersuchungshaft am 29. Juli mit dem Anwalt von Silvia May telefoniert habe. Dieser Anwalt, Thomas Franz, habe ihm eine Warnung des Oberlandesgerichts Karlsruhe überbracht. Dieses Gericht hatte soeben die Untersuchungshaft Kachelmanns beendet. Einer der Richter, so soll es Seidler in den Berichten festgehalten haben, habe Franz angerufen und ihn gewarnt. Kachelmann komme frei, es bestünde Grund zur Sorge für Leib und Leben von Seidler und May. Schwenn will nun von Seidler wissen: “Hat Ihnen Anwalt Franz dies wirklich gesagt?”

 Schärfe Schüss gegen Seidler

 stern.de hatte schon vor einigen Tagen über die Dementis der Beteiligten berichtet. Schwenn beharrte nun auf die öffentliche Aufklärung dieser Episode durch Seidler. “Es gehört an die Öffentlichkeit, denn es hat mit der Therapie nichts zu tun. Die Frage ist, ob Herr Seidler in der Lage ist, Sachverhalte zutreffend wiederzugeben.” Und dann fügte er in schärferem Tonfall hinzu: “Die Öffentlichkeit soll erfahren, mit wem man es hier zu tun hat.”

 Am Rande der Verhandlung setze sich auch Alice Schwarzer, die für die “Bild”-Zeitung von dem Prozess berichtet, gegen die Behauptungen Schwenns zu Wehr. Sie habe von dem Traumaexperten Seidler lediglich dessen Arbeiten lesen wollen. “Ich habe mit ihm kein einziges Wort über das angebliche Opfer gesprochen.” Der Kontakt zu Silvia May sei von dem mutmaßlichen Opfer selber ausgegangen. “Sie hat sich bei mir bedankt, für das, was ich in der Fernsehsendung von Anne Will gesagt habe. Ich habe dann den Email-Kontakt mit ihr abgebrochen, weil ich meine Objektivität nicht gefährden will.”

 Seidler bestritt dann ebenfalls die Vorwürfe: “Ich habe mit Medienvertretern keinen Kontakt zum Prozessablauf gehabt”, sagte er in öffentlicher Sitzung. Auch sei ihm von der Staatsanwaltschaft nicht gesagt worden, wie ein Gutachten gegen den Angeklagten eingesetzt werden könne. Schwenn gab sich mit diesen Aussagen zufrieden, allerdings beantragte er Alice Schwarzer als Zeugin zu vernehmen. Der Anwalt erhofft sich dadurch offenbar Seidler doch der Lüge überführen zu können. Der Richter verwies Schwarzer sofort des Gerichtssaals, da sie als Zeugin in Betracht komme. Verwundert stand Schwarzer auf und sagte: “Das nimmt ja Formen an.” Scharf antwortete Schwenn: “Das sind keine Formen, sondern die Strafprozessordnung.”

 http://www.stern.de/panorama/kachelmann-prozess-tag-27-stellungskrieg-in-mannheim-1650317.html

 3.2. Kachelmann-Prozess: Der Auftritt des Rekord-Zeugen

 ”Seidler-Quatsch” und fauler Zauber”?

 Günter Seidler stellt am 26. Verhandlungstag im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann einen Rekord auf, wenn er bereits zum fünften Mal in den Zeugenstand tritt. Sogar Sabine W., die Kachelmann der schweren Vergewaltigung beschuldigt, hat bisher „nur“ an vier Tagen ausgesagt.

 …Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn setzt alles daran, Zweifel an Seidlers Seriosität zu streuen. Dabei scheut er nicht vor scharfen Attacken und herabwürdigenden Bemerkungen zurück. Der Star-Anwalt bezeichnete die Aussagen des Therapeuten als “Seidler-Quatsch” und seine Traumatheorien als “faulen Zauber”. Seidlers Rechtsanwalt beschwerte sich bereits schriftlich beim Gericht über die Angriffe Schwenns, die zu “diffamierenden” Berichten geführt hätten.

Der Gutachter muss erstmals öffentlich aussagen

 Allein die Tatsache, dass ein Sachverständiger mit eigenem Anwalt auftaucht, ist in deutschen Gerichtssälen ungewöhnlich. Schwenn hat es sogar geschafft, dass Seidler, der bisher in nichtöffentlicher Sitzung Rede und Antwort über seine Patientin stand, erstmals öffentlich auftreten muss. …

 Kachelmanns Verteidiger will Fragen von dem Professor beantwortet bekommen, die er dem Gericht vorgelegt hat – unter anderem, ob und wie die Staatsanwaltschaft Seidler erklärt habe, wie ein Gutachten gegen Kachelmann eingesetzt werden könne. …

 … Meteomedia teilte auf Anfrage mit, Kachelmann arbeite, soweit es seine Zeit erlaube, für das Unternehmen. “Zu dieser Arbeit gehören moderierte Wetterberichte für Radio Basel und Radio Sunshine in der Schweiz sowie regelmäßige Wetterhinweise über den Twitter-Account J_Kachelmann.“ http://www.rtl.de/cms/information/rtl-exclusiv/kachelmann-prozess-seidler.html

 3.2. Die Ex-Freundin des Wetter-Moderators behauptet, sie sei mit einem Messer bedroht und von Kachelmann vergewaltigt worden. Der Schweizer bestreitet die Tat.

 Seidler ist Leiter der Sektion Psychotraumatologie an der Universität Heidelberg und der Therapeut des mutmaßlichen Opfers. Er musste bereits mehrmals als Zeuge im Prozess aussagen.

 Es geht um die Glaubwürdigkeit seiner Patientin Sabine W., denn die Radiomoderatorin leidet nach eigenen Angaben unter Erinnerungslücken.

 Laut Seidler sind diese auf eine Traumatisierung zurückzuführen – ausgelöst durch die Todesangst, als das mögliche Opfer mit dem Messer bedroht wurde.

 Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn hatte Seidler bei einer Befragung Anfang Dezember als „Scharlatan“ bezeichnet und Unterlagen von ihm beschlagnahmen lassen.

 Zunächst wird der Verhandlungstag heute vor dem Landgericht Mannheim mit der Befragung Seidlers beginnen.

 Danach soll der psychiatrische Sachverständige Hans-Ludwig Kröber gehört werden. Er wurde vom Gericht beauftragt, die Thesen des Traumatologen zu überprüfen. http://www.bild.de/news/2011/joerg-kachelmann/erinnerungsluecken-mutmassliches-opfer-exfreundin-15813040.bild.html

 3.2. Jörg Kachelmann twittert über Zyklon “Yasi”

 Obwohl der Prozess gegen ihn noch läuft, kehrt Kachelmann ins Berufsleben zurück. Auf Twitter kommentiert er die aktuelle Wetterlage. So auch “Yasi” . http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article12432209/Joerg-Kachelmann-twittert-ueber-Zyklon-Yasi.html

 3.2. Publikum in Kachelmann-Prozess beginnt zu pöbeln

 Die Stimmung im Kachelmann-Prozess ist zunehmend aufgeheizt. Das Publikum hadert sowohl mit dem Gericht als auch mit Journalisten. Der Kachelmann-Prozess polarisiert nicht nur die Öffentlichkeit, sondern zunehmend auch die Besucher im Gerichtssaal. Am Donnerstag, dem 26. Verhandlungstag, kam es im Saal 1 des Landgerichts Mannheim erstmals zu Beschimpfungen und lauten Unmutsäußerungen gegen Gericht und Journalisten. Als der Vorsitzende Michael Seidling den Antrag des Verteidigers Johann Schwenn auf die Herstellung der Öffentlichkeit teilweise ablehnte, quittierten die Zuschauer die Entscheidung mit Pfui-Rufen.

 Hintergrund des Streits war, dass Schwenn dem Therapeuten und Traumatologen Professor Günter Seidler zunächst sieben, später sechs Fragen öffentlich stellen wollte. Seidler ist seit der angeblichen Vergewaltigung der Therapeut von Kachelmanns Ex-Freundin. Das Gericht ließ zunächst nur vier der Fragen in öffentlicher Verhandlung zu, die übrigen sollten hinter geschlossenen Türen gestellt werden. Zum Schutz der Therapiegespräche, lautete die Begründung. Der Streit darüber zog sich bis zum Nachmittag.

 Aber auch Journalisten geraten zunehmend ins Visier des Stamm-Publikums. Die Betreiber mehrerer Blogs gehören zu den ständigen Besuchern des Kachelmann-Prozesses in Mannheim. Sie sind von der Unschuld Kachelmanns mehr als überzeugt. Anwalt Schwenn erntete schon mehrfach Applaus, wenn er den Gerichtssaal verließ. Die Staatsanwaltschaft, insbesondere Lars-Torben Oltrogge, ist dagegen ihr Buhmann.

 http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1532603/Publikum-in-Kachelmann-Prozess-beginnt-zu-poebeln.html

 Anmerkung: Die Journaille hat ja in der Causa Kachelmann viel „gedichtet!“ Aber hier haben sie nachweislich gelogen. Die Pöblerin war Schwarzer! Und ständige BesucherINNEN waren wir auch nicht.

 Martini, 03.02.2011, 12:31 Uhr:

 Um etwa 11.30 Uhr in einer Verhandlungspause, hält Aschwa [Alice Schwarzer] Hof im Gerichtssaal.

 Im Anschluss stürmt ein Reporter auf Rita zu, die sich mit anderen Besuchern unterhalten hat, und sagt wörtlich:” geben sie Ruhe, lassen sie mich einfach meine Arbeit machen. “Dies obwohl Rita mit ihm „weiss-blaues Shirt und Brille“ kein Wort gewechselt hat.

 Zwei Minuten später, nachdem sich die Besucher über den Reporter aufgeregt haben, dreht sich Aschwa um und verbietet den Besuchern den Mund. Daraufhin sagte eine Besucherin, was sollen die Schweizer von ihnen denken, Rita käme aus der Schweiz, daraufhin Aschwa [Alice Schwarzer], so sie sind, das[s] sie kommen aus der Schweiz.

 http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/01/28/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-sechsundvierzig/comment-page-2/#comment-17226

 3.2. Stellungskrieg in Mannheim

 Es kommt nicht von ungefähr, dass sich der Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann seit fünf Monaten hinzieht. Das Verfahren hat sich, insbesondere seit Kachelmann seinen Anwalt gewechselt hat, zu einem knallharten juristischen Stellungskrieg entwickelt.

 3.2. Erste Journalisten erwägen angesichts der aufgeheizten Stimmung in Mannheim bereits, den Gerichtssaal künftig nicht mehr allein, sondern lieber im Schutz der Gruppe zu verlassen. http://www.blick.ch/news/ausland/besucher-buhen-gericht-aus-id68748.html

 Anmerkung: So zitiert der Blick Bildreporter! Ausgerechnet die Bildreporter zittern? Die ständig am Telefon hängen und Insiderwissen bekanntgeben?  Hallo Herr Rüsseau?

 Alles nachlesen auf: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/01/28/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-sechsundvierzig/comment-page-2/#comment-17277

 3.2. Richter wirft Alice Schwarzer raus

 http://www.bild.de/news/2011/joerg-kachelmann/richter-alice-schwarzer-gericht-schwenn-15813714.bild.html

 4.2. Der Kachelmann-Prozess: Proll-Verteidigung macht ihn noch verdächtiger ! Zunehmend verstärkt Kachelmann mit den durchsichtigen Proll-Angriffen seiner Anwälte vor Gericht, den Eindruck, doch gewaltig etwas zu verbergen zu haben. Warum lässt er sich sonst auf derartige Kinder-Spielchen ein und untergräbt ganz von alleine seine Glaubwürdigkeit ?! …( Yale Gilbert bei http://netplosiv.org/201153406/vermischtes/kriminalitaet/der-kachelmann-prozess-proll-verteidigung-macht-ihn-noch-verdaechtiger)

 Anmerkung: Noch verdächtiger?

 5.2. Wegen des regen Publikumsinteresses am Kachelmann-Prozess soll dieser nun einen festen Sendeplatz in den Wohnzimmerstuben Deutschlands, Österreichs und der Schweiz bekommen. Nach Auskunft des Programmdirektors des Schweizer Senders “TV-now”, Urs Wengenbichler, soll der Kachelmann-Prozess nahtlos in eine Reality-TV-Show übergehen.

 Man hätte bereits Verhandlungen mit dem hessischen Justizministerium aufgenommen, berichtete Wengenbichler im Schweizer Regionalmagazin “Züri-Interna”. Danach soll der Prozess gegen Jörg Kachelmann ohne grosses Aufsehen und im Einvernehmen mit sämtlichen Prozessbeteiligten unter Vermittlung des Justizministeriums eingestellt werden und der TV-Sender wolle eine hohe Abfindung an das mutmassliche Opfer zahlen.

 Anschliessend sollen Räume im Mannheimer Gericht angemietet und die derzeit mit dem Prozess befasste Strafkammer für die Dauer der Fernsehshow freigstellt werden. Auch die hohen Zusatzkosten für Richter, Staats- und Rechtsanwälte will der Schweizer Fernsehsender übernehmen.(Von Ralf Möbius, weiterleisen: http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/02/kachelmann-prozess-soll-tv-format.html)

 5.2. Alice Schwarzer, Uralt-Feministin und gescheitertes Seite 1 Girl der Boulevardpresse ist vom zuständigen Richter des Kachelmann-Prozesses aus dem Verhandlunggssaal verwiesen worden.

 Schwarzer, die seit Beginn des Prozesses an der Spitze eines “öffentlichen Feldzuges“ gegen Jörg Kachelmann, gemeinsam mit dem mutmaßlichen Opfer und dessen Therapeuten steht und für ein einschlägiges Boulevardblatt über den Prozess berichtete, darf nun nicht mehr den Verhandlungen beiwohnen.(Schweiz Magazin)

 8.2. Kachelmanns Anwalt hatte die Vernehmung Schwarzers beantragt, die für die „Bild“-Zeitung über das Verfahren berichtet. Der Anwalt warf ihr einen „öffentlichen Feldzug“ gegen seinen Mandanten vor. Unterdessen können Richter und Staatsanwälte des Landgerichts Mannheim zur Vernehmung einer Frau in die Schweiz fahren, die das Magazin „Focus“ als neue angebliche Belastungszeugin präsentiert hatte.

 Schwarzer hatte den Gerichtssaal vergangene Woche nach dem Antrag von Anwalt Johann Schwenn verlassen müssen. Schwenn möchte Schwarzer zu ihren Kontakten mit dem Therapeuten von Kachelmanns Ex-Freundin, Günter Seidler, befragen. Schwarzer bezeichnet den Vorwurf eines „öffentlichen Feldzugs“ als „absurd“. Sie ist für Mittwochnachmittag als Zeugin geladen, wie das Landgericht Mannheim am Dienstag mitteilte.(Focus)

 8.2. Schwarzer hatte als «Bild»-Reporterin über den Prozess berichtet. Am 3. Februar beantragte Kachelmanns Verteidigung die Vernehmung Schwarzers als Zeugin. Der Verteidiger wirft der «Emma»-Herausgeberin vor, einen öffentlichen Feldzug gegen den Angeklagten zu führen. Auch habe sie Kontakte zum Therapeuten der Ex-Freundin, Günter Seidler, und mit ihm den Prozess besprochen. (NZZonline)

 8.2.“Negativreaktionen” der Hörer Kein Sunshine für Kachelmann – “Aufgrund diverser Reaktionen aus der Hörerschaft” verzichtet der Schweizer Sender Radio Sunshine “bis auf weiteres” auf die Wettermoderation von Jörg Kachelmann. Für Radio Basel dagegen gilt weiter die Unschuldsvermutung. In Mannheim dürfte derweil die Zeugenvernehmung von Frauenrechtlerin Schwarzer für Wirbel sorgen.

 27. Prozesstag  Mittwoch, 09. Februar 2011

 9.2. Jörg Kachelmann wird nach Beschwerden von Hörern nicht mehr das Wetter beim Schweizer Sender Radio Sunshine präsentieren. Die Rundfunkstation bestätigte entsprechende Medienberichte. Kachelmann hatte am vergangenen Freitag erst zum zweiten Mal das Wetter bei dem Zentralschweizer Sender präsentiert.

 Radio Sunshine habe entschieden, “aufgrund diverser Reaktionen aus der Hörerschaft, bis auf weiteres auf Wettermoderationen mit Jörg Kachelmann zu verzichten”, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Nähere Angaben zu den Reaktionen wurden zunächst nicht gemacht, in Medienberichten wurden “Negativreaktionen” genannt.

 Radio Sunshine habe einen Vertrag mit Kachelmanns Firma Meteomedia über die Wettervorhersagen, hieß es. Diese würden in Zukunft – wie bisher – von verschiedenen Meteorologen der Firma Meteomedia präsentiert, nur nicht von Kachelmann.(ntv.de)

 9.2. Hatte der Wetterfrosch drei Hände? – Im Fall Kachelmann steht Aussage gegen Aussage. Da die «Lausemädchen» wenig zur Klärung beitragen konnten, sollten es die Gerichtsmediziner nun richten. Doch sie tun sich schwer am lebenden Objekt, zumal wenn die Aussagen der einzigen Zeugin nebulös sind.

 (….) Weder Brinkmann, den die Staatsanwaltschaft offiziell wegen Besorgnis der Befangenheit — tatsächlich wohl eher wegen seiner klaren Schlussfolgerungen — als Gutachter aus dem Prozess entfernen liess, noch der von der Staatsanwaltschaft favorisierte Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern konnten dem Gericht bisher auch nur einen stichhaltigen Beweis für die Richtigkeit der Anklage liefern. Dabei hätte ein einziges naturwissenschaftlich fundiertes Indiz mehr Aussagekraft als all das Geplapper verflossener oder aktueller Geliebten des Angeklagten, auf die das Gericht viel Zeit verwandte.

 Mattern, durch Brinkmann ebenfalls zu Selbstversuchen animiert, was das Gericht sichtlich beeindruckte, trug also am 25. Verhandlungstag über Stunden seine neugewonnenen Erkenntnisse vor. Vor dem Prozess hatte er die Hämatome und Hautveränderungen noch als mit dem Tatvorwurf durchaus vereinbar bezeichnet. Bemerkenswert war nun nicht sein neues Ergebnis, nämlich ein laues «Kann sein, kann nicht sein», sondern das, worauf er bei seinen Selbstversuchen das Augenmerk gerichtet hatte. (..) ( Giesela Friedrichsen in der Weltwoche 6/2011)

 9.2. Rechtsmediziner entlastet Kachelmann. Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat die Vernehmung eines Rechtsmediziners den Fernsehmoderator entlastet. Dabei ging es um Spuren an dem Messer, das Kachelmann laut Anklage seiner ehemaligen Geliebten an den Hals gedrückt haben soll.

 Wie der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim erklärte, wären danach deutlichere Spuren von Hautpartikeln an der Klinge zu erwarten gewesen. „Das kann man als Widerspruch darstellen“, sagte Mattern auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft. (Westdeutsche Zeitung)

 9.2. Gutachter widersprechen mutmasslichem Opfer im Kachelmann-Prozess – Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat die Vernehmung zweier Rechtsmediziner am Mittwoch neue Zweifel an der Tatversion der Ex-Geliebten genährt. Die beiden hatten die Spuren an einem Messer untersucht, mit dem Kachelmann die Frau bedroht haben soll.

 Das mutmassliche Opfer beschuldigt Kachelmann, er habe ihr das Messer an den Hals gedrückt und sie vergewaltigt. Der 52-jährige Schweizer bestreitet dies.

 Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern erklärte vor dem Landgericht Mannheim, seiner Einschätzung nach wären deutlichere Spuren von Hautpartikeln an der Klinge zu erwarten gewesen, wenn Kachelmann der Frau das Messer über längere Zeit an den Hals gedrückt hätte.

 Keine DNA-Spuren – Ähnlich äusserte sich der von der Verteidigung bestellte Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild. Es sei “ausgesprochen unwahrscheinlich”, dass solch eine Verletzung auf Grundlage der Angaben des mutmasslichen Opfers entstehen könne. Der Täter hätte den knapp einen Millimeter breiten Messerrücken dem Opfer bis zu 20 Mal nebeneinander an den Hals drücken müssen, damit solch ein Verletzungsbild entstehen könne. Rothschild zufolge hätten sich am Messerrücken dann auch DNA-Spuren des Opfers finden müssen. Doch dies sei nicht der Fall gewesen. “Dort ist keine DNA, und das ist nicht nachvollziehbar.” Er schloss auch aus, dass die Spuren verloren gegangen sein könnten, als die Frau nach der Tat das Messer nochmals anfasste.

 Verletzungen selber zugefügt? -  Dass sich das mutmassliche Opfer die Wunde selbst beigebracht haben könnte, hielten beide Gutachter für ebenso möglich, wie bei Kratzern am Bauch sowie Blutergüssen an den Oberschenkeln der 34-Jährigen. (swiss.info)

 9.2. Da ich frühestens um 18:00 Uhr mit meiner Berichterstattung loslegen kann, hier vorab das wichtigste.

 Die Befragung von Prof. Dr. Mattern wurde zu Ende geführt. Jedoch unter Vorbehalt. Eventuell muss Dr. Bäßler noch einmal geladen werden und seine Aussagen mit eingearbeitet werden in die anderen Gutachten. Herrn Bäßler war, wie es scheint, bei seiner Befragung entgangen, dass das MM Opfer das Messer noch einmal aufgehoben hat. (Diese Information habe Hr. Bäßler evtl. nicht bekommen, oder er könne sich nicht daran erinnern. Darüber wurde spekuliert). Muss mit Hr. Bäßler erörtert werden.

 Nach der Vernehmung war Dr. Rotschild an der Reihe. Auch diese Vernehmung wurde abgeschlossen. Mit einer kleinen Unterbrechung.

 Für 14:00 Uhr war Alice Schwarzer geladen. Sie wurde kurz hereingerufen und es wurde ihr mitgeteilt, dass ihre Befragung um ca. 15:15 Uhr stattfindet. Man wolle die Befragung von Prof. Dr. Rothschild an dieser Stelle ungerne unterbrechen.

 15:15 Uhr wurde Alice Schwarzer aufgerufen. Diese machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Daraufhin war sie sofort wieder entlassen. Nach Verlassen des Saales hatte StA Oltrogge noch Fragen zur Aussage von Frau Schwarzer. Dies fand RA Schwenn etwas unangebracht, da Frau Schwarzer schliesslich inzwischen nicht mehr da sei. RA Schwenn stellte somit den Antrag Frau Schwarzer ein weiteres Mal ein zu bestellen. Das Gericht hat über diesen Antrag nicht sofort entschieden. Vorerst ist Frau Schwarzer also weiterhin von ihrer Berichterstattung im Saal entbunden.

 10.2. Prof. Dr. Mattern holt nun etwas weiter aus. Ja er habe sich z.B. gewundert warum die Nebenklägerin nicht von sich aus geschildert habe, wie die Verletzungen am Oberschenkel entstanden sind. Desweiteren habe er im Vergleich zu anderen Vergewaltigungen keine Abwehrverletzungen am Arm gesehen, etc. Die Nebenklägerin habe auch nichts über die Entstehung gesagt und z.B. andere Verletzungen (am Bauch, Oberschenkeln) nicht gezeigt. Zwei Verletzungen habe sie jedoch spontan geschildert. U.a. die Verletzung am Hals und die Nebenklägerin wollte berichten, diese seien ihr mit der Messerschneide zugefügt worden. Prof. Dr. Mattern sei sofort klar gewesen: Das kann nicht sein. Mascheras Prozessbericht: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/02/09/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-siebenundvierzig

Anmerkung: Hier ist auch der Bericht über Prof. Püschels Aussage zu finden!

 11.2. Alice Schwarzer: Männer sind Schweine – Alice Schwarzer legt heute bei ihren Genossen bei BILD für die Leserschaft wieder mächtig auf. Ihrer Frustration sind keine Grenzen (mehr) gesetzt, wenn es um Männer und ihre grenzenlosen,  sexuellen Lüste geht. Und wie schon des öfteren habe ich auch diesmal den Liebespsychologen zu Rate gezogen, der diesmal sein Talent als Dichter unter Beweis stellte und das Verhalten der Probandin in Prosa diagnostizierte. Ich darf  zitieren:

 “Die Alice ist oft missgestimmt, weil sie der Kachelmann nicht lieb gewinnt.

 Nicht nur dieser Kerl alleine, nein die Männer, alles  Schweine!” (http://verteidiger-aus-berlin.de/alice-schwarzer-manner-sind-schweine/)

 11.2. Am Mittwoch musste ich im Kachelmann-Prozess die Pressebank gegen den Zeugenstuhl tauschen. Kachelmann-Verteidiger Schwenn wollte das so.

 Er unterstellte mir ein Komplott mit der mutmaßlich vergewaltigten Ex-Freundin von Kachelmann und deren Therapeuten. Was natürlich absurd ist.

 Nach drei Minuten war ich wieder raus aus dem Gerichtssaal.

 Doch die Zeit, in der ich darauf gewartet hatte, vom Richter gerufen zu werden, war für mich eine der interessantesten Stunden des gesamten bisherigen Prozesses.

 Anmerkung: Schwarzers Kuscheltierepamphlet in der Bildzeitung

 11.2. “Lehrstunden in Sachen Rechtsmedizin” titelte SpOff, und der Artikel ließ mich mir eine beinah endgültige Meinung zum Thema “Kachelmann” bilden:

 “Der von Kachelmanns Anwalt eingesetzte Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild zitierte vor Gericht aus dem “Handbuch für gerichtliche Medizin” einen Zehn-Punkte-Katalog von Merkmalen, wie sie für Selbstverletzungen typisch seien. Verblüffend viele Merkmale trafen anscheinend auf die Nebenklägerin zu…” (http://www.burks.de/burksblog/2011/02/11/kachelmann-final-release-und-tron)

 11.2. Der Wind hat gedreht- Nichts bringt den Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann wohl besser auf den Punkt als der 27. Verhandlungstag. Am Mittwoch tagte die 5. Strafkammer des Landgerichts Mannheims auf den Tag genau ein Jahr nach der mutmasslichen Vergewaltigung von Sabine W. durch den Wettermoderator.

 In den Salven klickender Fotokameras um Alice Schwarzer wäre fast untergegangen, dass es am Mittwoch im schmucklosen Saal 1 des Gerichtes um einen Vergewaltigungsprozess geht. Einen Vergewaltigungsprozess, der sich langsam, aber sicher wohl seinem Ende nähert und sich immer mehr zu Gunsten von Jörg Kachelmann wendet.

 Schwenn grinste nur, als Schwarzer von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machte und forderte, dass dies zu Gunsten des Angeklagten und zu Lasten der Glaubwürdigkeit von Therapeut Seidler gewertet werden müsse. Kachelmanns Verteidiger hatte auf diesen Moment gewartet. Die Glaubwürdigkeit des Therapeuten ist eine der letzten Hürden, die der Anwalt seines Mandanten auf dem Weg zum Freispruch beseitigen muss. Kein Wunder, widmeten sich Jörg Kachelmann und sein Verteidiger Johan Schwenn am Mittwoch im Gericht zunächst mehr ihren Tablet-PCs als dem Geschehen, wie ein Reporter der «Stuttgarter Zeitung» beobachtete. Die beiden konnten sich an diesem Tag auch getrost zurücklehnen: Die Staatsanwaltschaft räumte die andere grosse Hürde gleich selbst aus dem Weg. (20min online)

Anmerkung:Sie musste auch den Mund halten, sonst wäre mehr herausgekommen, als für sie gut war. Genau deshalb hat  sie sich auf Erinnerungslücken anlässlich des Panoramaberichtes vom 2.12.2010 ausgeredet.

“Die einsame Frau aus Schwetzingen”  http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/kachelmann155.html

11.2.Nach ihrer Darstellung ist die Wunde am Hals entstanden, als Kachelmann ihr während der Tat ein Küchenmesser an die Kehle drückte. Der Kölner Rechtsmediziner Markus Rothschild, der von Kachelmanns Verteidigung als Gutachter benannt wurde, sagte, es hätte zumindest DNA-Spuren der Ex-Geliebten am Messerrücken geben müssen. „Dort ist keine DNA, und das ist nicht nachvollziehbar.“ Er schloss auch aus, dass die Spuren verloren gegangen sein könnten, als die Frau nach der Tat das Messer nochmals anfasste. „Man hätte das Messer auf den Boden schmeißen können. Die Epithelien (Gewebezellen, Anm. d. Red.) fallen nicht ab, die bleiben dort dran kleben.“

http://www.bunte.de/newsline/joerg-kachelmann-alice-schwarzer-verweigert-aussage_aid_22858.html

 15.2. Am Morgen waren die Mannheimer Richter in die Schweiz gereist. Die Vernehmung findet bei der Staatsanwaltschaft Zürich statt, deren Gebäude von der Polizei bewacht wurde. Nach einem Bericht des Magazins „Focus“ ist die Frau eine neue Belastungszeugin. Sie sei eine Ex-Geliebte Kachelmanns und habe sich geweigert, vor einem deutschen Gericht auszusagen. Die Mannheimer stellten daraufhin ein Rechtshilfeersuchen. Ursprünglich sollte am Dienstag der Prozess gegen Kachelmann, der selbst Schweizer ist, in Mannheim fortgesetzt werden. Das Landgericht hatte den Termin aber kurzfristig aufgehoben.(Pforzheimer Zeitung)

 15.2. Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann (52) wird immer skurriler. Heute reiste eine ganze Karawane von Richtern und Staatsanwälten aus Mannheim in die Schweiz. Da sagte eine mutmaßliche frühere Geliebte von Kachelmann aus (Bild)

 15.2. Staatsanwalt Strassburger habe seine Aufgabe souverän und sachgerecht erfüllt, sagte Landmann. Die Befragung sei in einer «ruhigen Atmosphäre» geführt worden. Diskussionen habe es wegen einiger formeller Punkte gegeben. Gerügt worden sei unter anderem, dass einige Medien Details zur Schweizer Zeugin publik gemacht hätten. Die Befragung begann bereits am Vormittag und zogen sich bis in den späten Nachmittag hinein. Anwesend waren laut Landmann auch der angeklagte Jörg Kachelmann. Das Landgericht Mannheim war mit einer Viererdelegation, die deutsche Staatsanwaltschaft mit einer Zweierdelegation vertreten.(Tagesanzeiger)

 16.2. Beim stundenlangen Verhör der Schweizer Zeugin in Zürich wurden offenbar nach SPIEGEL-ONLINE Informationen keine belastenden Momente gegen Jörg Kachelmann gefunden. Das von der Staatsanwaltschaft Mannheim erhoffte Ergebnis blieb somit aus – hatten sie doch gehofft, Beweise für die Schuld des Wettermoderators zu erhalten.

 Außer Reise-und Übernachtungskosten reiste man ohne nennenswerten Ergebnisse zurück nach Deutschland. Die mögliche Belastungszeugin war zuvor durch die Auswertung von Kachelmanns Handydaten ermittelt worden.

 Die Reise nach Zürich, die Kachelmann, Richter, zwei Staatsanwälte, die Verteidiger Kachelmanns, der Nebenklagevertreter und Ergänzungsrichter unternahmen, um weitere Informationen über Kachelmanns sexuelle Übergriffe zu erhalten blieb damit praktisch erfolglos.Die angebliche Zeugin hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie nicht in Deutschland aussagen wolle, was die Mannheimer Justizkarawane in die Schweiz auslöste.

 Fragen allerdings durften die Prozessbeteiligten nichts, sondern mussten ihre

Die Informantin von OSTA Gattner!

Fragen schriftlich formulieren und sie dem Schweizer Staatsanwalt vorlegen. Nicht alle Fragen wurden zugelassen, lautete es aus der Schweiz.

 Das Ergebnis der Befragung war für die Anklage enttäuschend: Weder sei die Frau aus der Schweiz Freundin, Partnerin noch die Geliebte Kachelmanns gewesen. Bei einem Shooting hätte man sich gut verstanden und sich beim Abschied geküsst.  Dieser Annäherung Kachelmanns, die sie angeblich nicht beabsichtigt hatte, habe sie sich nicht widersetzt, zu weiteren Treffen sei es nicht gekommen.(Spread.news)

 16.2. «Es ist am Landsgericht Mannheim zu entscheiden, ob sich die Aussagen für Kachelmann belastend oder entlastend auswirken», sagt der Anwalt der Zeugin, Valentin Landmann, zu 20 Minuten Online. Er wollte sich über den Inhalt der Gespräche vor der Staatsanwaltschaft I von Zürich nicht äussern. Er bestätigte nur, dass sowohl Jörg Kachelmann als auch die Zeugin erwartungsgemäss vor dem leitenden Staatsanwalt erschienen seien. «Es herrschte eine ruhige Atmosphäre und ging sehr gesittet zu und her», so Landmann über die Anhörung. «Meine Mandantin hat ruhig und sachlich geantwortet.» (20 min online)

 16.2. Wettermoderator Jörg Kachelmann (52), der von einer Schwetzinger Ex-Geliebten (38) der Vergewaltigung bezichtigt wird, ist auch dabei.Er möge doch bitte eine dunkle Sonnenbrille tragen, soll die zu befragende Zeugin verlangt haben, denn Kachelmann verfüge über den “bösen Blick”.Die Frau ist ein Phantom. Keiner weiß, wie sie ins Verfahren kam, angeblich rekonstruierten Ermittler gelöschte Daten aus Kachelmanns Handy. Auch sie soll mal ein Verhältnis mit dem Wettermann gehabt haben, eine bekannte Fotografin sein, gern auch auf dem roten Teppich.Bei der Zeugenaussage trägt sie locker Jeans und dunklen Blazer, die braunen Haare kinnlang. Ihre Befragung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie fast der gesamte Kachelmann-Prozess.Sie wird als schüchtern und zart beschrieben, soll Kachelmann bei einem Fotoshooting kennengelernt und ab Oktober 2009 eine Affäre mit ihm gehabt haben. Angeblich will sie schon Wochen vor der Schwetzinger Radiomoderatorin beim Sex mit Kachelmann schockiert gewesen sein, es heißt, der nette Wettermann sei plötzlich brutal geworden.(B.Z. News aus Berlin)

 17.2. Fall Kachelmann: Hollywood und Zürich liegen weit auseinander! Nach allem, was man bisher so weiss, dürfte die Telefonnumer der Zeugin der Staatsanwaltschaft durch die Entschlüsselung der Mobiltelefone des Angeklagten in die Hände gefallen sein. Man hat dann die Nummer angerufen und ist dabei auf die schweizer Fotografin gestossen; über das Telefonat hat die Staatsanwaltschaft einen Aktenvermerk erstellt, und der muss irgendwie (und wohl zeitlich vor einer erneuten Akteneinsicht der Verteidigung und der Nebenklage) an die Presse, und zwar an den „Focus“, gelangt sein – die Zeitung, die sich ja auch schon vorher sehr intimer Kenntnisse der Ermittlungsakten berühmte.

 In dieser Zeitschrift ist dies dann unter Bezugnahme auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen umfänglich zu Lasten des Angeklagten dargestellt worden, und bei der Lektüre der dortigen Zeitungsartikel konnte man schon den Eindruck gewinnen, der jungen Frau sei Ähnliches passiert wie es auch die Anzeigeerstatterin im Prozess behauptet.( http://de.paperblog.com/fall-kachelmann-hollywood-und-zurich-liegen-weit-auseinander-105283/)

 17.2. Ausser Spesen nichts gewesen: Außer Spesen nichts gewesen: Für Tausende Euro reiste der Tross im Kachelmann-Prozess in die Schweiz, um dort eine Zeugin zu vernehmen. Doch Belastendes kam bei dem stundenlangen Verhör nach “Spiegel-Online”-Informationen nicht heraus. Der Ausflug des Mannheimer Gerichts nach Zürich hat im Vergewaltigungsfall Kachelmann offenbar nicht das von der Staatsanwaltschaft erhoffte Ergebnis gebracht. Anlass der Reise, bei der pro Teilnehmer 300 Euro Übernachtungskosten entstanden sein sollen, war die Vernehmung der Schweizer Fotografin Linda T., die den Wettermoderator bei einem Fotoshooting am 17. Januar 2010 kennengelernt hatte. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft war auf T.s Telefonnummer gestoßen, als sie nach der Festnahme Kachelmanns seine Handys auswerten ließ. (http://nachrichten.t-online.de/kachelmann-prozess-ein-teurer-ausflug-in-die-schweiz/id_44447466/index)

 17.2. Jörg Kachelmann: 28. Prozesstag in die Schweiz verlegt

 Ein wenig Abwechslung im Prozess von Jörg Kachelmann. Das Mannheimer Amtsgericht packte seine Koffer und reiste für den 28. Prozesstag in die schöne Stadt Zürich, in der Schweiz.

 Aber warum Schweiz? Warum Zürich. Vor kurzem kamen Ermittler beim Rekonstruieren gelöschter Daten auf die Frau, die eine weitere Ex-Geliebte des 52-Jährigen Wettermoderator ist, und ebenfalls behauptet, dass er sie beim Sex brutal behandelt haben soll. Sie hat außerdem behauptet, dass sich die beiden sich im Oktober 2009 bei einem Fotoshooting kennengelernt haben sollen. Kurz darauf sollen die beiden eine Affäre gehabt haben, in der sich Kachelmann des Öfteren gewalttätig verhalten haben soll. Sie würde aber nur dann aussagen, wen der Prozess in der Schweiz stattfindet. Außerdem wollte sie das Jörg Kachelmann eine dunkle Sonnenbrille trägt, damit sie seinen „bösen Blick“, über den Kachelmann verfügen solle, nicht sehen kann, so die BZ. Interessant ist aber auch, dass niemand weiß wer diese Frau (38) ist. Ob sie lügt oder wirklich die Wahrheit erzählt, wird sich noch im Verlauf herausstellen

 Es scheint, als würde dieser Fall immer länger dauern und somit auch immer schwieriger.

 http://www.promipool.de/deutschland/joerg-kachelmann-28-prozesstag-in-die-schweiz-verlegt-5935/

17.2.Sie interessieren sich für den Prozess gegen den Wettermoderator Kachelmann?

Logisch, sonst würden Sie hier nicht lesen. Und deswegen waren sie sicherlich auch vorgestern gespannt, was denn herauskommt bei der Vernehmung der Zeugin Toini L. in Zürich…

Aber was hat das mit Hollywood zu tun, fragen Sie sich?

Nun, erinnern wir uns einen einen tollen Film aus den dortigen Studios: “Eine Frage der Ehre!” von Rob Reiner. Tom Cruise als smarter Militäranwalt weiss, dass er von einem Zeugen (wie immer dämonisch gespielt von Jack Nicholson) ein Geständnis benötigt – und er wendet einen Trick an: er provoziert den Zeugen und setzt dazu unter anderem zwei Personen ins Publikum, die er als angebliche Zeugen benennt – obwohl diese zur Sache überhaupt nichts beitragen können. Das gewagte Manöver geht auf, der Zeuge gesteht und die Mandanten des Anwalts werden von dem schwersten Vorwurf freigesprochen (Eine Frage der Ehre – Wikipedia).

Nun, Zürich ist nicht Hollywood, doch scheint dies erst jetzt dem einen oder anderen Vertreter der Staatsanwaltschaft und des Gerichts in Mannheim zu dämmern – denn Toini L. macht den Eindruck, als sei sie die Dame im Publikum…

http://stscherer.wordpress.com/2011/02/17/fall-kachelmann-hollywood-und-zurich-liegen-weit-auseinander/

28.Prozessstag 23.Februar 2011

 23.2. Schwenn sagte vor dem Mannheimer Landgericht, die Verteidigung müsse annehmen, dass die Frau eine Art Koordinatorenrolle gegenüber den anderen ehemaligen Geliebten Kachelmanns übernommen habe. Das dürfte Burda viel wert gewesen sein. Schwenn hatte schon einmal erfolglos beantragt, die Redaktion bei den Burda-Zeitschriften «Focus» und «Bunte» zu durchsuchen. Er wirft den Blättern vor, sie würden versuchen, das Verfahren zum Nachteil Kachelmanns zu beeinflussen.(Westdeutsche Zeitung)

 23.2. Beweisantrag zu Aussageverweigerung Schwarzers. Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass der Traumatologe die Angaben des möglichen Vergewaltigungsopfers trotz Erinnerungslücken für absolut glaubhaft hält. Die Gedächtnislücken seien mit ihrer Todesangst zu erklären. Schwenn warf dem Traumatologie-Professor bereits früher «scharlateneskes» Gebaren vor.

 Im dritten Beweisantrag will Schwenn die Aussageverweigerung der Journalistin Alice Schwarzer am 9. Februar 2011 zugunsten Kachelmanns gewertet haben. Schwenn wollte Schwarzer zu ihren Kontakten zum Therapeuten Seidler befragen. Seidler war als sachverständiger Zeuge mehrmals vernommen worden und gab an, nicht mit Alice Schwarzer über den Prozess gesprochen zu haben. Aufgrund ihrer Berichterstattung in der «Bild»-Zeitung sah Schwenn jedoch Anhaltspunkte für Gespräche zwischen der Feministin und Seidler. (Der Bund)

 23.2. Im Prozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann sollen heute (Mittwoch/09.00) die Videoaufzeichnungen von der Vernehmung einer Zeugin in der Schweiz begutachtet werden. Die angebliche Ex-Freundin des 52-Jährigen hatte sich geweigert, vor einem deutschen Gericht auszusagen. Richter und Staatsanwälte des Mannheimer Landgerichts sowie Kachelmanns Anwälte waren daher vergangene Woche nach Zürich gefahren, um die Frau dort zu befragen. Die nicht öffentliche Vernehmung hatte mehrere Stunden gedauert. (Bild)

 23.2. Streit um Aussage von Schweizer Zeugin .Kachelmann sei bei einem Treffen «kurzzeitig wie verwandelt gewesen» und sie habe «Angst wie noch nie in ihrem Leben» empfunden. Diese angeblich belastende Aussage soll die Schweizerin während eines Telefonats mit der Staatsanwaltschaft gemacht haben, wie diese angibt.

 Der Verteidiger von Kachelmann, Johann Schwenn, bezweifelt nun die Richtigkeit dieser Wiedergabe. Die angebliche Ex-Geliebte habe das nie gesagt. Die Staatsanwaltschaft wiederum besteht darauf, dass die Verteidigung die Äusserung falsch darstelle. Dabei verwies sie auf ein nichtöffentliches Protokoll.

 Über das Ergebnis der nichtöffentlichen Vernehmung von vergangener Woche ist noch nichts bekannt. Nun will Schwenn den Staatsanwalt Oskar Gattner in den Zeugenstand rufen. Das Gericht hat noch nicht über diesen Antrag entschieden. (SF Schweizer Fernsehen)

 23.2. Kachelmann-Prozess: Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen? – Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist am (morgigen) Mittwoch erneut mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen. Das teilte die Pressestelle des Landgerichts Mannheim am Dienstag mit.

 Die 5. Große Strafkammer war vergangene Woche zur Vernehmung einer Zeugin in die Schweiz gereist. Das bei der Vernehmung aufgezeichnete Video soll am Mittwoch im Gerichtssaal vorgeführt werden.

 Da bisher alle ehemaligen Geliebten von Kachelmann unter Ausschluss der Zuschauer aussagten, könnte auch die Videovorführung hinter verschlossenen Türen stattfinden.(net tribune)

 23.2. Ich möchte – trotz der Gefahr der Voreiligkeit und deshalb auch mit aller Vorsicht – ein vorläufiges Zwischenfazit zu diesem Prozess ziehen. Ebenso wenig wie alle anderen (außer zwei Personen) weiß ich, was in der betreffenden Nacht in der Wohnung der Anzeigeerstatterin vorgefallen ist. Aber nach Beobachtung der öffentlich zugänglichen Informationen über den Prozess ergibt sich für mich: In der Hauptverhandlung hat sich kein überzeugender Nachweis dafür ergeben, dass die angezeigte Vergewaltigung stattgefunden hat: Weder Sachbeweise (Messer, Spuren am Körper der Zeugin) noch die Aussage der Anzeigeerstatterin bieten offenbar hinreichende objektive Anhaltspunkte, die einer kritischen Prüfung standgehalten hätten. Zwar kann eine  Vergewaltigung “nicht ausgeschlossen” werden, aber wenn dies für eine Verurteilung genügen sollte, dann müssten dazu allg. gültige Maßstäbe der Beweiswürdigung außer Kraft gesetzt werden. Jedenfalls sind die Leumundszeuginnen, mit deren Vernehmung ein Großteil der Hauptverhandlung bestritten wurde, völlig ungeeignet, um den konkreten Tatvorwurf zu belegen.

 Vieles spricht deshalb dafür, dass Kachelmann nach der bisherigen Beweislage (also wenn nicht noch überraschend ein ganz neuer Beweis auftauchen sollte)  freizusprechen ist. Nun wird von einigen meiner Gesprächspartner (auch aus der juristischen Zunft) geargwöhnt, das Gericht könne, nachdem es sich schon relativ weit aus dem Fenster gelehnt habe  und auch wegen  seiner teilweise gezeigten Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft gar nicht mehr freisprechen.

 Doch, das Gericht kann dies tun! Es kann gerade nach dieser Hauptverhandlung auch gegenüber der Nebenklägerin gut argumentieren: Man hat nun wirklich alle Möglichkeiten einer Aufklärung erschöpfend wahrgenommen, man hat alles getan, um ihrer schweren Anschuldigung gegen Kachelmann auf den Grund zu gehen, man hat ihr  zunächst trotz ihrer gelegentlichen Unwahrheiten im Kern Glauben geschenkt und Kachelmann sogar inhaftiert,  aber letztendlich gilt: Die rechtsstaatlichen Grundlagen des Strafrechts, nämlich dass ein Vorwurf zur Überzeugung des Gerichts mit den erreichbaren Beweismitteln bewiesen sein muss und der Grundsatz  “in dubio pro reo”, diese Grundlagen des Strafrechts kann auch das LG Mannheim nicht verlassen. (http://blog.beck.de/2011/02/23/kachelmann-hauptverhandlung-ein-voreiliges-fazit)

 24.2. Unter dem Stichwort Medienprozess sind wohl auch die umfänglichen Befragungen der diversen Ex-Geliebten des Herrn Kachelmann zu sehen (sozusagen die Prinzessinnen, die den Wetterfrosch geküsst haben und dann doch bitter enttäuscht wurden). Für die Wahrheits- nein, sagen wir lieber, die Urteilsfindung dürften sie eigentlich nicht mehr als Nebengeräusche sein – aber trotzdem oder gerade deswegen wurden ihre Zeugenaussagen dank diverser Medien mit dicken Brieftaschen umfänglich dokumentiert. Dies geschah dann zwar nicht im Rahmen von öffentlichen Verhandlungen (jedenfalls nicht für uns, die „geneigte Öffentlichkeit“, wie Richter gerne formulieren), aber doch wenigstens im Mediengestrüpp – eigentlich im gewissen Sinne nachvollziehbar, denn, wenn wir schon auf dem Weg in eine Mediendemokratie sind, dann können wir doch auch die Medienjustiz einführen, in der die Zeitungen die Prozesse bestimmen – und in denen die Zeuginnen unbedrängt von lästig-investigativ-bohrenden Fragen der Nebendarsteller des eigentlichen Prozesses (in der Fachsprache „Verteidiger“ genannt) die wirklich wichtigen Fragen beantworten können, praktischerweise untereinander gleich abgestimmt, um dem Gericht die Entscheidungsfindung zu erleichtern: Zeugenaussage 2.0 sozusagen. (http://stscherer.wordpress.com/2011/02/24/fall-kachelmann-ein-kuss-in-ehren-oder-warum-es-darauf-gar-nicht-ankommt/)

 24.2. Profi-Partner für regionales Wetter

 Für Radio Primavera ist eine zuverlässige regionale Wettervorhersage immens wichtig. Unsere Hörer erwarten exakte Wetterinformationen aus ihrer Region – der Wetterservice ist neben dem Verkehrsservice einer der wichtigsten Gründe für den Erfolg regionaler Radioanbieter. Mit Meteomedia hat das Funkhaus jetzt dafür einen neuen sehr professionellen Partner gefunden. Immerhin hat das Unternehmen über Jahre die ARD als Wetterpartner unterstützt. Stellungnahme zum Prozess – Natürlich wissen wir um den Prozess in Mannheim, indem sich Kachelmann zurzeit verteidigen muss. Nach unserem Rechtsverständnis muss aber auch für ihn die Unschuldsvermutung gelten – zumindest bis ein Urteil gefallen ist. Kachelmann lebt momentan auf freiem Fuß und kann deshalb auch während der Zeit des Prozesses Wetterinformationen liefern. Das tut er übrigens auch für Radio Basel in der Schweiz.(Priavera24)

 24.2. Im zweiten Beweisantrag soll der Anwalt des möglichen Vergewaltigungsopfers, Thomas Franz, als Zeuge befragt werden. Dabei geht es um ein umstrittenes Telefongespräch zwischen Franz und dem Therapeuten des möglichen Opfers, Günter Seidler. Seidler beschreibt den Inhalt des Gesprächs anders als der Anwalt. Schwenn will Franz nun zum Beweis der Tatsache als Zeuge hören, dass der Therapeut und Traumatologie-Professor Fakten und Fantasie nicht trennen könne. Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass der Traumatologe die Angaben des möglichen Vergewaltigungsopfers trotz Erinnerungslücken für absolut glaubhaft hält. Die Gedächtnislücken seien mit ihrer Todesangst zu erklären. Schwenn warf dem Traumatologie-Professor bereits früher “scharlateneskes” Gebaren vor.

 Im dritten Beweisantrag will Schwenn die Aussageverweigerung der Journalistin Alice Schwarzer am 9. Februar 2011 zugunsten Kachelmanns gewertet haben. Schwenn wollte Schwarzer zu ihren Kontakten zum Therapeuten Seidler befragen. Seidler war als sachverständiger Zeuge mehrmals vernommen worden und gab an, nicht mit Alice Schwarzer über den Prozess gesprochen zu haben. Aufgrund ihrer Berichterstattung in der “Bild”-Zeitung sah Schwenn jedoch Anhaltspunkte für Gespräche zwischen der Feministin und Seidler.(RPonline)

 24.2. Das Funkhaus Aschaffenburg, der Veranstalter von Radio Primavera, hat mit Kachelmanns Firma Meteomedia einen Vertrag über zwölf Monate geschlossen, teilte der Sender mit und zitierte Kachelmann mit den Worten: „Ich sehe meine Zukunft im Radio. Wir werden den Hörern von Radio Primavera professionelle Wetterprognosen exakt für ihre Region liefern.“ (B.Z.online)

29. Prozesstag 25.Februar 2011

 25.2. Im Vergewaltigungsprozess behauptet Kachelmanns Anwalt, die Schweizer Zeugin habe den Moderator nie belastet. Jetzt will er den Staatsanwalt als Zeugen vernehmen. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn bezweifelte, dass die Staatsanwaltschaft Angaben der angeblichen Ex-Geliebten korrekt wiedergegeben habe. Die Schweizerin soll Kachelmann bei einem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft angeblich belastet haben. Schwenn beantragte, Staatsanwalt Oskar Gattner als Zeugen dazu zu vernehmen.

 Laut Schwenn soll die Frau nie gesagt haben, dass Kachelmann bei einem Treffen „kurzzeitig wie verwandelt gewesen“ sei und sie „Angst wie noch nie in ihrem Leben“ empfunden habe. Weil sich die Frau geweigerte hatte, vor einem deutschen Gericht auszusagen, waren Richter des Landgerichts Mannheim, Staatsanwälte und Verteidiger vergangene Woche zu einer nichtöffentlichen Vernehmung in die Schweiz gereist. Über das Ergebnis ist bisher nichts bekannt. (Welt.de)

 25.2. Schwenn: „Er (Oberstaatsanwalt Gattner, Anm. d. Red.) hat die Prognose aufgestellt, dass davon auszugehen sei, dass die Zeugin von Oktober 2009 bis kurz vor der angezeigten Vergewaltigung eine Beziehung mit Kachelmann unterhalten habe und dass es am 17. Januar zu einem intimen Zusammensein gekommen sei, in dessen Folge sie wochenlang krank gewesen sei. Der Oberstaatsanwalt hat ihre angeblichen Aussagen in An- und Abführungszeichen gesetzt. Doch die Defizite in der Aussage der Nebenklägerin können nicht durch Aussagen anderer Personen ausgeglichen werden.“

 Tatsächlich hatte die Zeugin bei der Vernehmung in Zürich bestritten, dass sie beim Sex mit Kachelmann Angst wie nie zuvor in ihrem Leben gehabt habe.

 Die Staatsanwaltschaft betonte, die Frau habe sich anders geäußert als von der Verteidigung dargestellt und verwies auf ein Protokoll, dessen Inhalt nicht öffentlich ist.Doch Schwenn ging noch weiter in die Offensive: „Oberstaatsanwalt Gattner hat gegen das Schweizer Strafgesetzbuch verstoßen, indem er die Schweizer Zeugin unter Umgehung des Rechtshilfeverfahrens angerufen hat.“

 Er beabsichtige, Oberstaatsanwalt Gattner zu befragen, ob er mit Personen aus dem Umfeld der Zeitschrift „Focus“ gesprochen habe und über Erkenntnisse aus diesem Verfahren informiert habe. „Ich möchte auch wissen, wann er von dem Fax Kenntnis erlangte, dass die Zeugin T. der Ladung eines deutschen Gerichts nicht Folge leisten werde.“ (Bild)

 25.2. Das seitdem Johann Schween im Vergewaltigungs-Prozess die Verteidigung von Jörg Kachelmann (52) übernommen hat, es drunter und drüber, geht ist bekannt. Nun möchte der Jurist den Oberstaatsanwalt Oskar Gattner zu einer Zeugenaussage zwingen, da ihn der Lüge bezichtigt.

 „Er (Oberstaatsanwalt Gattner, Anm. d. Red.) hat die Prognose aufgestellt, dass davon auszugehen sei, dass die Zeugin von Oktober 2009 bis kurz vor der angezeigten Vergewaltigung eine Beziehung mit Kachelmann unterhalten habe und dass es am 17. Januar zu einem intimen Zusammensein gekommen sei, in dessen Folge sie wochenlang krank gewesen sei. Der Oberstaatsanwalt hat ihre angeblichen Aussagen in An- und Abführungszeichen gesetzt. Doch die Defizite in der Aussage der Nebenklägerin können nicht durch Aussagen anderer Personen ausgeglichen werden.“

 Bei der Vernehmung in Zürich gab die besagte Zeugin an, dass beim Geschlechtsverkehr mit Kachelmann keine Angst gehabt haben soll. Doch der Staatsanwalt ist anderer Meinung, denn laut einem Protokoll, das nicht öffentlich einsehbar ist, habe sich die Zeugin anders geäußert.

 Erst vergangene Woche mussten die Richter, Staatsanwälte sowie Verteidiger in die Schweiz reisen, da sich die besagte Frau geweigert hatte vor einem deutschen Gericht auszusagen (http://newsdash.de/4268/oberstaatsanwalt-gattner-soll-aussagen)

 25.2. Experten im Trauma-Zoff – Im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann zoffen sich die Experten. Ein Berliner Psychiater hilft dem Angeklagten und hetzt gegen seinen Wissenschaftler-Kollegen. Es ist ein Krieg der Worte. Die Kontrahenten sind zwei Professoren, beide werden als Experten auf ihrem Gebiet angesehen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Wissenschaftlern sind nicht ungewöhnliches. Doch der Traumatologe Günter Seidler und der Psychiater Hans Ludwig Kröber streiten sich nicht auf einer Podiumsdiskussion oder in wissenschaftlichen Abhandlungen. Ihre Arena ist der Saal eins im Landgericht Mannheim, Ort des Vergewaltigungsprozesses gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann.

 Verhandlungstag 29. Endlich darf der Berliner Psychiater Kröber sein Gutachten vorlegen, nachdem immer wieder juristische Scharmützel zur Verschiebung seiner Aussage geführt hatten. Der Leiter der forensischen Psychiatrie an der Berliner Charité, ein anerkannter Experte und vielbeschäftigter Routinier im Gerichtssaal, hat sich mit Silvia May (Name von der Redaktion geändert), dem mutmaßlichen Opfer Kachelmanns, beschäftigt. Eine Frage steht im Mittelpunkt des gerichtlichen Gutachtenauftrages: Hat die angebliche Vergewaltigung bei der Frau eine Traumatisierung verursacht, durch welche sie sich nicht mehr an entscheidende Details der behaupteten Tat erinnern kann? Ein Ende des Prozesses ist noch lange nicht in Sicht (Stern.de.)

 25.2. Widerspruch des Gutachters verringert Glaubwürdigeit des Opfers – Hierzu wurde Kröber am Nachmittag in einer nicht-öffentlichen Sitzung befragt. Wie später bekannt wurde, widersprach der gerichtlich bestellte Sachverständige offenbar ausdrücklich dem Heidelberger Traumatologen Günther Seidler. Dieser hatte ausgesagt, dass die Erinnerungslücken seiner Patientin, der Frau, die Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, mit ihrer Todesangst zusammenhingen.

 “Diese These ist ohne wissenschaftliche Grundlage“, sagte der forensische Psychiater.

 Vor dem Landgericht Mannheim erklärte Hans-Ludwig Kröber daher: “In der Regel werden traumatische Ereignisse besonders gut erinnert“. Das gelte unter anderem auch für Vergewaltigungsopfer.Dagegen seien völliger Erinnerungsverlust, oder große Gedächtnislücken, wie sie von der Klägerin behauptet werden, nicht nur extrem selten, sondern  würden auch keinen Umkehrschluss – das Opfer habe besonders intensive Angst verspürt – zulassen. Erinnerungslücken seien kein Gradmesser für die Intensität der verspürten Angst. Menschen reagierten insgesamt auf erschütternde Ereignisse sehr unterschiedlich. Nur rund 30 Prozent entwickelten “posttraumatische Symtomatiken“.(spreadnews.de)

 25.2. Kachelmann-Prozess voraussichtlich noch bis Mai – Der 21. März ist als geplanter Urteilstermin im Kachelmann-Prozess nicht zu halten. Die Hauptverhandlung am Landgericht Mannheim wird sich voraussichtlich noch bis Mai hinziehen.

 Vor der 5. Grossen Strafkammer teilte die Verteidigung am Freitag mit, der angeklagte Wettermoderator Jörg Kachelmann werde im April drei Wochen in Kanada verbringen, um sein Besuchsrecht für seine Kinder wahrzunehmen.

 Die Grosse Strafkammer dringt auf eine zügige Terminierung der weiteren Prozesstermine. Sie will das Verfahren vor dem Sommer zu Ende bringen und wies darauf hin, dass es bisher die Verteidigung gewesen sei, die auf eine zügige Verhandlung gedrungen habe.(St.Galler Tagblatt)

 26.2. Zwei blaue Flecke und ein Nullbefund – Als Bernd Brinkmann schließlich zum Prozessauftakt als von der Verteidigung geladener Sachverständiger in Mannheim erscheint, wird er behandelt wie ein Feind. Er ist der einzige unter den vielen Gutachtern, der vom Sicherheitspersonal vor aller Augen ausführlich durchsucht wird, als vermute man in seinen Hosentaschen Waffen oder Sprengstoff. Als er sich zu den anderen Sachverständigen setzt, wird der 71-jährige Professor vom jungen Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge grob aufgefordert, seinen Platz auf der Gutachterbank zu räumen. Auf seine Rückfrage, wo er denn Platz nehmen solle, antwortet Oltrogge sinngemäß, das sei ihm einerlei. Das Publikum wird Zeuge, wie der renommierte Mediziner auf der Suche nach einer Sitzgelegenheit durch den Gerichtssaal irrt. Eine aufschlussreiche Szene.

 Zuletzt gelingt es den Staatsanwälten, den unliebsamen Sachverständigen aus dem Prozess zu entfernen – durch einen Befangenheitsantrag, dem das Landgericht Mannheim nachkommt. Grund: Bernd Brinkmann hielt ein Hämatom, das Simone D. ein volles Jahr vor der angeblichen Vergewaltigung an ihrem eigenen Oberschenkel fotografiert hatte, für die Folge eines Probierschlags, mit dem sie schon frühzeitig »ihre Fähigkeit zur Ausbildung großer Hämatome« getestet habe.

 Der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel wird noch deutlicher. Er gilt als Spezialist für Selbstverletzungen, er hat ein Lehrbuch über das Thema geschrieben und – ebenso wie sein Kollege Bernd Brinkmann – schon etliche angebliche Opfer als Falschbezichtiger entlarvt. Weder die Halswunde noch die Ritzer auf der Haut könnten entstanden sein wie von der Opferzeugin geschildert, pflichtet Püschel seinem Vorredner bei. Das sei rechtsmedizinisches Lehrbuchwissen. Auch Knie kommen für Püschel als Verursacher der Beinhämatome nicht in Betracht, diese müssten vielmehr mit Fäusten oder einem irgendwie abgerundeten Gegenstand hergestellt worden sein. In der Gesamtschau aller Verletzungen, konstatiert Püschel, sei eine Selbstbeibringung wesentlich naheliegender als eine Gewalteinwirkung von fremder Hand. Das Gesamtbild sei völlig atypisch für ein überfallartiges Geschehen. »Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es war, wie die Zeugin sagt«, schließt der Gerichtsmediziner seine Ausführungen, »aber sehr viele Hinweise darauf, dass es sich hier um Manipulation handelt.«

 Dabei dürfte es kaum einen Wissenschaftler geben, dem das Wohl eines Verbrechensopfers mehr am Herzen läge als dem Professor Püschel (Sabine Rückert – Zwei blaue Flecke und ein Nullbefund http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann?page=1)

 26.2. Kröber sagt, dass er in seiner beruflichen Praxis bisher nur zweimal einen Ausschluss der Öffentlichkeit erlebt hätte. Das wären Ausnahmefälle gewesen. Bei seinen Gutachten gehe es nicht um intime Details, sondern um die Aussagetüchtigkeit. So auch im konkreten Fall.

 

Nach der Stellungnahme Kröbers, verlässt ein sichtlich angesäuerter Seidling mit seinem Anhang ohne ein weiteres Wort zu sagen, den Sitzungssaal. (sonst wird wenigstens z.B. gesagt: „Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück“.)

 Prof. Kröber bleibt an seinem Platz. Zwischendurch kommt Oltrogge wieder in den Saal und spricht mit Kröber. Auffällig wieder sein häufiges Grinsen. Es hat den Anschein, Kröber soll irgendwie beeinflusst werden. Später kommt auch noch Gattner hinzu. Schwenn unterhält sich währenddessen mit Journalisten.

 Um ca. 10:20 Uhr kommt Dr. Bock zu Kröber, Gattner und Oltrogge. Kröber geht zusammen mit den anderen drei aus dem Saal. Um ca. 10:30 Uhr kommt Kröber alleine wieder rein.

 Irgendwann sitzen alle wieder auf ihren Plätzen und die Verhandlung geht weiter.

 Oh Wunder, Oh Wunder!! Dem Antrag der Verteidigung, die Aussage Kröbers zu splitten wird stattgegeben!

 Franz nimmt seinen Antrag zurück, solange es um allgemeine Aussagen geht.

 Prof. Kröber versichert, dass er zwischen „allgemein“ und „persönlich“ trennen kann. (Fritz der an diesem Tag in Mannheim war: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/02/19/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundvierzig/#comments)

 26.2. Die Tatsache, daß die STA und das Gericht nicht mal mitbekommen, das Prof Kröber sich auch schon in seinem allgemeinen Teil von dem Blödsinn des Herrn Seidler distanzierte und somit wieder ein Stück Boden für die Anklage verloren ging, haben die meiner Meinung nach nicht wirklich begriffen.

 Ich habe das Gefühl, das die vor einem großen Loch stehen und es nicht sehen und mit offenen Augen darauf zulaufen.

 Auf jedenfall waren die Ausführungen von Prof Kröber sehr detailliert und auch leicht verständlich, was dem Gericht sicher auch nicht gefallen hat. die hätten es wohl begrüßt wenn Prof Kröber seine Ausführungen weniger verständlich gemacht. So war die wieder ein Schlag ins Gesicht der STA und dem Gericht.

 Die Ausführungen von Prof Kröber dauerten ca 80 Min und danach war erstmal Mittagspause und danach war die Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen. (Krümels Prozessbericht  http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/02/19/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundvierzig/#comments

 28.2. Die Diskussion führte jedoch zu einem eindeutigen Ergebnis mit Argumenten, die ich bislang nicht in meine eigenen Überlegungen einbezogen hatte: Die wesentlichen Zeugen und Gutachter sind in dem Prozeß schon gehört worden. Vor allem die angeblich Geschädigte und die sie untersuchenden Gutachter. Wenn nicht alles täuscht, werden jetzt noch eine Reihe von Zeuginnen vernommen, die ihre Geschichten ja zum Teil schon an so seriöse Presseorgane wie die “Bunte” verkauft haben. Wenn diese vermeintlich für das Kerngeschehen unwichtigen Zeuginnen und Zeugen noch in einer unüberschaubaren Anzahl von Hauptverhandlungstagen vernommen werden, dann spricht viel dafür, daß das Gericht von der Schuld Kachelmanns überzeugt ist. Denn ansonsten könnte es diese Vernehmungen kurz fassen oder sogar ausfallen lassen. Von Bedeutung sind diese Zeuginnen dann nur noch für die Frage der Strafhöhe und für die kann (wenn man von der Schuld überzeugt ist) wichtig sein, ob er zum Beispiel bei der Beendigung von Beziehungen zu Gewalt neigt.

 Ich würde dieses Ergebnis zwar wegen der Zweifelstheorie für falsch halten, aber auch Gerichte sollen ja mal Fehler machen.

 Zum Glück gibt es ja noch die Revision. Wenn das Gericht nicht bei der Urteilsverkündung wieder eine Inhaftierung vornehmen wird, kann die Verteidigung in aller Ruhe nach Verfahrensfehlern des Gerichts suchen. Ich wage die Prognose, dass sich da der eine oder andere finden wird. (http://hoechststrafe.dorkawings.de/2011/02/kachelmannprognosen/)

 28.2. Kachelmann reist nach Kanada – Die Kammer will mindestens noch an sechs Tagen verhandeln. Im April wird es voraussichtlich keine Termine geben, da Kachelmann drei Wochen nach Kanada reist, um die Kinder seiner Ex-Frau in Kanada zu besuchen, für die er das Sorgerecht hat. Der Besuch sei notwendig, da er ansonsten sein Besuchsrecht verliere, begründete die Verteidigung die Unterbrechung. Möglicherweise zieht sich das Verfahren sogar bis in den Juni hinein, da Kachelmanns Pflichtverteidigerin Andrea Combé im Mai zahlreiche andere Prozess-Termine hat.(T-online)

 29.2. Gutachter hält Trauma für Unfug – Zu dieser Trauma-Theorie sollte nun der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber Stellung nehmen, eine Koryphäe seines Faches und seit drei Jahrzehnten Gutachter in vielen Aufsehen erregenden Prozessen. Der 60-Jährige erklärte Seidlers Antwort und Trauma-Verständnis ziemlich unumwunden für Unfug. Vielmehr sei genau das Gegenteil der Fall: Meist würden traumatische Ereignisse, und vor allem solche, die sich komprimiert in wenigen Stunden abspielten, ganz besonders gut erinnert.

 Unzulässig sei grundsätzlich auch, von Symptomen wie einem plötzlich starren Blick ins Leere oder einem unbewussten Griff an den Hals darauf zu schließen, dass tatsächlich eine schlimme Tat stattgefunden habe. Von Erinnerungslücken auf ein lebensbedrohliches Erlebnis zu schließen sei aus wissenschaftlicher Sicht völlig unzulässig, kritisierte Kröber.(Welt.de.)

 

 30. Prozesstag Dienstag, 01. März 2011

 1.3. Harter Wortwechsel vor Gericht – Zuvor war es am 30. Verhandlungstag im Kachelmann-Prozess zu einem Wortwechsel zwischen Verteidigung und Richterbank gekommen. Nachdem in der vergangenen Woche bekannt geworden war, dass der Prozess bis in den Mai dauern soll, warf Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn dem Gericht vor, «mit Hängen und Würgen etwas Belastendes finden zu wollen». Die 5. Große Strafkammer mache «Termine ad infinitum statt zu prüfen, ob die Beweisaufnahme noch einen Sinn macht».

 Der Vorsitzende Richter, Michael Seidling, entgegnete, das Gericht komme Kachelmann entgegen, indem es ihn im April für drei Wochen zu seinen Kindern nach Kanada reisen lasse. Der Prozess soll dann im Mai abgeschlossen werden. Der beisitzende Richter, Joachim Bock, wies Schwenns Vorwürfe als «schlichte Unterstellungen» zurück. Der Verteidiger greife die Strafkammer vor allem in öffentlicher Hauptverhandlung an. Wörtlich sagte Richter Bock zu Schwenn: «Sobald die Zuschauer nicht mehr da sind, können wir uns ganz gut unterhalten. Es wäre schön, wenn wir das auch der öffentlichen Hauptverhandlung fortsetzen könnten.»

Der Wortwechsel endete nach 45 Minuten relativ versöhnlich. Richter Bock stellte fest, dass man sich fast einig sei. Die Vernehmung verschiedener Zeuginnen und Gutachter erforderte noch einige Zeit.(news.de)

 1.3. Was wusste das Opfer? – Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist am Dienstag bekannt geworden, dass das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat im Internet nach einer möglichen Nebenbuhlerin suchte. (www.webmail.de)

 1.3. Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist bekannt geworden, dass das mutmassliche Vergewaltigungsopfer bereits ein Jahr vor der angeblichen Tat im Internet nach einer möglichen Nebenbuhlerin suchte. Das gab ein Polizeibeamter am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim an. Der Polizeibeamte hatte den Auftrag, Handy und Laptop der langjährigen Freundin Kachelmanns zu untersuchen. Er sagte am Dienstag aus, dass diese den Namen der anderen Frau schon im Februar 2009 bei Facebook eingegeben hatte.

 Keine Hinweise habe es darauf gegeben, dass sich die Frau im Internet über Verletzungsspuren bei Vergewaltigungen informierte. Entsprechende Suchwörter hätten keine Treffer ergeben. Ein Löschprogramm hatte die Ex-Freundin laut Aussage nicht installiert. Es seien auch keine Hinweise auf manuelle Löschungen gefunden worden. Selbst bei manuellen Löschungen würden mit hoher Wahrscheinlichkeit noch Datenfragmente zu finden sein, so der Polizist vor dem Mannheimer Landgericht.

 Wie ein weiterer Polizeibeamter aussagte, waren im Handy von Kachelmann keine ausgehenden Daten vorhanden, allerdings zahlreiche Eingänge. Sie füllten beim Ausdruck über 500 Seiten. Bei seinem zweiten Handy sei das Passwort nicht bekannt gewesen. Es konnte deshalb nicht ausgewertet werden.(Tagesanzeiger)

 1.3. Schmusekurs im Kachelmann-Prozess – m Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat ein IT-Experte Indizien für und gegen den Wettermoderator vorgebracht. Und die Verfahrensbeteiligten hatten ein paar warme Worte füreinander übrig. Es sind Kleinigkeiten, die am Ende über Schuld oder Unschuld von Jörg Kachelmann entscheiden werden. Auf winzige Details müssen die Richter am Landgericht Mannheim achten, wenn sie demnächst ihr Urteil in dem Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator sprechen: Es geht nicht nur darum, ob und von wem sich Hautspuren an einem angeblichen Tatmesser befinden oder nicht. Oder ob Kachelmann nun einen erstaunten Gesichtsausdruck bei seiner Festnahme hatte oder nicht. Das Gericht muss sich auch mit der Frage auseinandersetzen, seit wann die angeblich vergewaltigte Silvia May (Name von der Redaktion geändert) von ihren Nebenbuhlerinnen um die Gunst Kachelmanns wusste und was genau ihr Ex-Geliebter unmittelbar nach der angeklagten Tat am 9. Februar getan hat. Denn beide Umstände könnten Aufschluss über die Wahrheitsliebe der Beteiligten geben.

 Um dies herauszufinden, war am 30. Verhandlungstag ein Polizeinformatiker geladen. Stefan Lorch hatte die Laptop Mays und Kachelmanns umfassend untersucht. Ein wichtiges Resultat seiner Recherchen: Silvia May hat bereits ein Jahr vor der angeblichen Vergewaltigung im Internet den Namen einer weiteren Freundin Kachelmanns gesucht. Dies steht im krassen Widerspruch zu dem, was May lange Zeit den Ermittlern erzählt hatte: Sie habe erst durch einen Brief, den sie am 8. Februar 2010 bekommen habe, einen Hinweis auf die Existenz dieser Frau bekommen. May hatte lange auf dieser Version beharrt und erst in weiteren Vernehmungen ihre Lüge eingeräumt. Ein Punkt für Kachelmann.

 Der Polizeinformatiker sprach ein weiteres Detail an, welches als Indiz für Kachelmann gelten könnte. Denn Lorchs Recherchen ergaben: Bereits um 2.25 Uhr am 9. Februar 2010 hatte sich Kachelmann an seinen Laptop gesetzt und eine Stunde im Internet verbracht. Gegen 3.30 Uhr soll Kachelmann dann ein Hotel in Frankfurt aufgesucht haben. Bislang war unklar, was Kachelmann nach seinem Abschied von Silvia May in deren Schwetzinger Wohnung gegen 1 Uhr gemacht hat und warum er über zweieinhalb Stunden für die Strecke zwischen Schwetzingen und Frankfurt gebraucht hatte.(Stern.de)

 1.3. Dies nimmt RA Schwenn zum Anlass etwas „einzuwerfen“. Er fragt ob er etwas anregen darf. Sinngemäß: ob denn zu den nicht erklärbaren Phänomenen ein Google-Fachmann näheres sagen könne? Ob dieser nicht genauer feststellen könne, ob nicht doch evtl. etwas gelöscht wurde?

 Es sei RA schwenn „unheimlich“, dass man sich etwas „vorstellen könne“, es sich aber nicht erklären kann. Er wolle nun auch nicht weiter in Hr. Lorch „eindringen“. Das Ganze erinnere ihn doch sehr an die Befragung und die Ausführungen von Prof. Dr. Mattern. Man solle doch besser einen Auskunftsfähigeren Sachverständigen befragen.

 Richter Seidling möchte die Vernehmung weiter führen und will sehen wie diese weiter verläuft.

 Es geht nun um die Frage ob Hr. Lorch die Suche von Frau D. nach dem Notruf und der Beratungsseite für Vergewaltigte Frauen ausgedruckt habe? Hr. Lorch sagt: habe er nicht.

 In diesem Augenblick ruft ein Journalist: „Mikrofon“!!! Richter Bock wirft ein: Wenn schon solle der Journalist das Wörtchen „bitte“ benutzen. Er sei kein Befehlsempfänger. Leider hatte dieser Einwurf für mich zur Folge, dass ich einen, wie ich glaube, sehr wesentlichen Kommentar akustisch nicht verstehen konnte.

 StA Oltrogge möchte die Sache etwas „aufhellen“. Spricht von möglichen Simulierungen des History-Verlaufes, etc. Ich habe das leider auch nicht alles verstanden. Hr. Lorch kann jedoch auch hierzu keine eindeutigen Aussagen machen.

 RA Schwenn stellt fest, es seien doch 2010 einige Merkwürdigkeiten aufgetreten durch Google Chrome. Wieder geht es um Inkonsestenz.

 RA Schwenn möchte es nun ganz genau wissen und fragt: „Sind sie in der Lage eine bewusste Löschung auszuschliessen?“

 Hr. Lorch. Nein. Er möchte ausführen, theoretisch…… RA Schwenn interessiert diese Ausführung nicht besonders!

 Fazit: Hr. Lorch kann nicht ausschliessen, das bewusst gelöscht wurde.

 RA Schwenn möchte noch wissen aufgrund welcher Tatsachen Hr. Lorch von einer W-Lan Verbindung ausgehe? Das wisse Hr. Lorch nicht genau!

 Da Frau D. öfter „Inkognito“ gesurft“ habe, möchte RA Schwenn wissen, welche Auswirkungen das auf die „Cookies“ hat?

 Hr. Lorch führt aus, man sei fast anonym, aber Spuren würden sich trotzdem finden lassen.

 RA Schwenn holt nun aus. Meines Erachtens falscher Weise. Er versucht Hr. Lorch „festzunageln“. Hr. Lorch habe bei Wikepedia hinsichtlich Google Chrome recherchiert um sich zu informieren. (Mit anderen Worten, er kenne sich selbst nicht mit Google Chrome aus.) Da hat RA Schwenn, muss ich sagen etwas „verdreht“. Denn Hr. Lorch hatte eindeutig gesagt, er habe bei Wikepedia lediglich nach den einzelnen Veröffentlichungen der Versionen recherchiert. Also WANN, WELCHE Version.

 RA Schwenn möchte noch wissen, ob der Rechner vom Vater, oder der Rechner bei der Arbeit von Frau D. untersucht wurde? Nein!

 RA Schwenn ist der Meinung, man solle doch evtl. einen Vertreter von Google verhören. Falls der Kammer nicht ausreichen sollte was sie heute gehört habe.  Mascheras ausführlicher Bericht vom 30.Prozesstag, der so in der Presse nicht zu finden ist! (http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/02/27/jorg-kachelmann-und-das-chaos-chronik/comment-page-1/#comments)

 1.3. Jörg Kachelmann hat in der Nacht nach der angeblichen Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten offenbar eine Stunde lang im Internet gesurft.

 Das ergab die Vernehmung eines Computerexperten am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim. Damit könnte sich die Frage klären, warum Kachelmann nach der angeblichen Tat erst so spät im Hotel ankam. Das galt bis lang als möglicher Widerspruch in der Darstellung des Fernsehmoderators, der seine ehemalige Geliebte vergewaltigt haben soll.

 Was tat Kachelmann in der Zwischenzeit? – Kachelmann soll gegen ein Uhr nachts bei seiner Ex-Geliebten im baden-württembergischen Schwetzingen aufgebrochen sein; nach der Aussage von Hotelangestellten checkte er gegen 3:30 Uhr in einem Hotel in Mörfelden in der Nähe des Frankfurter Flughafens ein. Die Strecke lässt sich jedoch in rund 45 Minuten bewältigen. Was also tat Kachelmann in der Zwischenzeit? Dies war bislang eine der offenen Fragen in diesem Prozess, und dieses Zeitloch schien eher gegen Kachelmann zu sprechen.

 Ein Computerexperte der Polizei brachte nun ein wenig Licht in das Dunkel der angeblichen Tatnacht: Um 2:25 Uhr habe Kachelmann seinen Laptop gestartet und sich kurz darauf eine Version von Skype aus dem Internet heruntergeladen, ergab die Auswertung des Computers. Anschließend habe Kachelmann bis 3:23 Uhr seinen Computer genutzt. Ob er im Auto an seinem Computer arbeitete oder an einem anderen Ort wurde nicht bekannt.( http://www.dnews.de)

 1.3. Zeitlöcher im Kachelmann-Prozess gestopft – Jörg Kachelmann hat in der Nacht nach der angeblichen Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten offenbar eine Stunde lang im Internet gesurft. Das ergab die Vernehmung eines Computerexperten am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim.

 Damit könnte sich die Frage klären, warum Kachelmann nach der angeblichen Tat erst so spät im Hotel ankam.

 (..)Ansonsten ergab die Technikstunde im Landgericht Mannheim viele Details, aber kein klares Bild: So war bereits bekannt, dass das mutmaßliche Opfer schon längere Zeit vor der angeblichen Tat über Kachelmanns Parallelbeziehungen Bescheid wusste – anders, als sie zunächst behauptet hatte. Die Computerauswertung bestätigte nun: Schon ein Jahr vor der mutmaßlichen Tat hatte die Radiomoderatorin den Namen einer der anderen Geliebten gegoogelt.(..) (Focus)

 2.3. Kachelmann-Prozess vor Abschluss – Das Gericht vernahm am Dienstag zwei Technik-Experten der Polizei, die unter anderem Daten vom Mobiltelefon Kachelmanns und vom Computer seiner Ex-Geliebten ausgewertet hatten. Der Ausdruck des Chat- und E-Mail-Verkehrs umfasst 1400 Seiten.(Tagblatt)

 2.3. Der Prozess rund um den Moderator Jörg Kachelmann zieht sich nun schon über mehrere Monate. Dabei war eigentlich geplant, das Verfahren noch im vergangenen Jahr abzuschließen. Nun könnte aber es aber wirklich bald so weit sein, dass ein Urteil im Jörg Kachelmann Prozess gefällt wird.

 Mittlerweile wurden im Jörg Kachelmann Prozess bereits viele Details bekannt, doch ob der für viele sympathische Wettermoderator schuldig ist, konnte bislang nicht festgestellt werden. Immer wieder werden neue Zeugen vernommen, die dem Gericht dabei helfen sollen, herauszufinden, ob Jörg Kachelmann zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt wird.

 Bis heute gab es bereits 30 Verhandlungstage im Jörg Kachelmann Prozess. Und schon morgen soll es so weit sein, dass der nächste Termin im Mannheimer Landgericht ansteht. Schon bald könnte auch ein Urteil anstehen. Aller Wahrscheinlichkeit nach soll das Verfahren im Mai 2011 zu Ende kommen. Natürlich hofft jeder, dass es dann ein klares Urteil gibt, aus welchem ersichtlich ist, ob Jörg Kachelmann seine ehemalige Geliebte tatsächlich vergewaltigt hat.( http://www.websavvy.de)

 31.Prozesstag Donnerstag, 03. März 2011

 3.3. Die Verteidigung hält es deshalb nicht für ausgeschlossen, dass sich die 37-jährige Radiomoderatorin «besinnt», wenn man sie mit dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme konfrontiere. Das würde auch das Verfahren wesentlich beschleunigen, sagte Schwenn. Zum Anwalt des möglichen Opfers, Rechtsanwalt Thomas Franz, sagte der Verteidiger, es gehöre zu seinen Aufgaben, dass er ihr «bei der Rückkehr zur Wahrheit beisteht». Die Ex-Freundin Kachelmanns solle Gelegenheit erhalten, «von ihrer Aussage abzurücken», sagte der Verteidiger aus Hamburg.

 Gleichzeitig warnte er, die Ex-Freundin habe bei einer wissentlichen Falschbezichtigung mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling kündigte am Donnerstag bereits an, dass das mögliche Opfer noch einmal als Zeugin gehört werde. Tagesanzeiger)

 3.3. Die Ex-Geliebte von Wettermoderator Jörg Kachelmann soll noch einmal aussagen. Das Landgericht Mannheim kündigte am Donnerstag an, die 38-Jährige werde noch einmal gehört. Sie hatte Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt.

 Sein Verteidiger Johann Schwenn betonte vor Gericht, er halte daran fest, die Frau ein weiteres Mal befragen zu wollen. Er wolle sie mit den bisherigen Ergebnissen der Beweisaufnahme konfrontieren. «Es zeichnet sich ab, dass sie die Unwahrheit gesagt hat.» Das Gericht könne sich die Diskussion um weitere Verhandlungstermine sparen, wenn die Frau von ihren Beschuldigungen abweiche, sagte Schwenn. Er stützt seine Argumentation vor allem darauf, dass das mutmaßliche Opfer während der Ermittlungen Details der Aussage korrigiert hatte. (www.westline.de)

 3.3. Anwalt Schwenn zerrt Petra S. nochmal vor Gericht- Zum Anwalt des möglichen Opfers, Rechtsanwalt Thomas Franz, sagte der Verteidiger, es gehöre zu seinen Aufgaben, dass er ihr «bei der Rückkehr zur Wahrheit beisteht». Gleichzeitig warnte er, die Ex-Freundin habe bei einer wissentlichen Falschbezichtigung mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen.

 Heute Polizistin erneut vor Gericht – Der Vorsitzende Richter Michael Seidling kündigte heute bereits an, dass das mögliche Opfer noch einmal als Zeugin gehört werde. Am heutigen Prozesstag stand zum wiederholten Mal die Polizistin vor Gericht, die Kachelmanns Ex-Freundin vernahm und den Moderator mit ihrer Aussage schwer belastet hatte. (Blick)

 3.3. Carina Lapsit stammt aus Ketsch – so wie Ra Franz. Sie soll Claudia den Rechtsanwalt vermittelt haben. Von mehren Besuchen in Claudias Wohnung ist vor Gericht die Rede gewesen. Auch soll sie Claudia “gewarnt” haben, dass man ihren Laptop beschlagnahmen wird . . .http://www.facebook.com/kachelmann.de/posts/177220492324317

 3.3. Der heutige Prozesstag begann mit einer kurzen Verspätung. Wie wir erfuhren beriet das Gericht darüber ob die Aussage der Zeugin Lapzit öffentlich sein sollte.

 Da aber die Zeugin um die es in dieser Aussage ging auch schon der Bunte Auskunft erteilt hatte, entschied man sich diese Aussauge in öffentlicher Verhandlung vorzunehmen.

 Befragungsrecht hatte nun die Verteidigung. Das Gericht hatte allerdings auch noch einige Fragen an die Zeugin Lapzit.

 Hierbei ging es um einen Widerspruch bei der nichtöffentlichen Aussage von Frau C. im Vergleich zu der niedergeschriebenen Vernehmung der Zeugin.

 Bei der Aussage auf der Polizeidienststelle gab sie an sie habe habe keinen Sex gewollt aber dieses nicht so direkt gesagt. In der nicht öffentlichen Hauptverhandlung sagte sie sie habe das genau so gesagt. Sie habe schon gezeigt dass sie nicht wollte und der Angeklagte habe dieses ignoriert. Bei der Vernehmung habe Frau Lapzit sie aber durch ständiges Nachfragen wie z.B. „Haben sie wirklich nein gesagt“ zu einer Relativierung der Aussage gedrängt.

 Der Bunten gegenüber habe sie auch ausgesagt. „Ich habe nein gesagt“

 (Zu diesem Zeitpunkt der Verhandlung fiel mir auf dass Rechtsanwalt Franz noch sehr verächtlich in Richtung Verteidigerbank lacht. Heute liegt die Betonung auf dem Wort NOCH)

Es geht noch einmal um die Zeuginnen die der Bunten ja auch schon Auskünfte erteilt haben.

 Rechtsanwalt Schwenn erwähnte dabei auch noch einmal wie er es nannte „die angeblich schöne, angeblich Försterin“ er müsse sie so nennen, da er sie ja nicht selbst gesehen habe. Daher das angeblich davor.

 Nun wird Frau Lapzit hereingerufen.

 Sie stelle die Aussage der Frau C. so dar, dass sie sich mit JK im Steigenberger Hotel getroffen habe um mit ihm eine Aussprache zu haben. Er wollte aber nur mit ihr schlafen.

 Sie hatten Sex obwohl sie „nein“ gesagt habe und sie nur geweint habe während des Sexes.

 Frage der Frau Lapzit war dann wohl in der Vernehmung, ob sie sich verbal gewehrt habe.

 Sie habe ihm gesagt, nach ihrer Aussage „Ich wollte nur mit dir reden“ Er wollte nur Sex und habe sie dann liegengelassen.

 Er habe Essen bestellt obwohl sie lieber mit ihm etwas essen gegangen wäre. Beim Austausch der Zärtlichkeiten sei sie passiv gewesen. Explizit habe sie ihn nicht aufgefordert keinen Sex haben zu wollen.

 Im Gericht lautete ihre Aussage dann anders. Dort gab sie an sie habe ihm direkt gesagt, sie wolle keinen Sex. Diese Aussage steht im krassen Widerspruch zu der Aussage bei Frau Lapzit, während sie angab die Wahrheit schon bei der Polizei gesagt zu haben. Bei der Aussage auf dem Revier sei sie 10mal hinterfragt worden ob sie wirklich „nein“ gesagt habe.

 9mal habe sie es bestätigt, beim 10.mal sei sie unsicher geworden und habe sich relativiert.

 Frau Lapzit bestreitet dies und hat die Zeugin als sehr „taff“ in Erinnerung. Sie habe sehr spontan geantwortet außerdem sei ihr das Protokoll noch einmal zur Unterschrift vorgelegt worden und dass sie da nach dem Durchlesen noch einmal die Niederschrift hätte korrigieren können.

Hat die Bunte Zeuginnen zum lügen angestiftet?

 In der Hauptverhandlung gefiel ihr dann aber wohl die Bunteversion besser.

 Weiterlesen „Was die Presse verschweigt“ http://www.facebook.com/note.php?note_id=172287986152516

4.3. Martin Huff, Rechtsanwalt:

Das Kaufen und Bezahlen von Zeugenaussagen ist eine Grenzüberschreitung. Zum einen sind die Zeugen in dem Moment, wo sie vor der Hauptverhandlung Aussagen machen, für das Gericht zum Teil verbrannt. Es wird sich ein Zeuge sehr schwer tun, von einer ihm vorzuhaltenden Aussage in der Zeitung abzuweichen. Zum anderen geht natürlich der Beweiswert deutlich verloren.

4.3. Gestern 9 Uhr war der 31. Prozesstag angesetzt. Der Ablauf verrät eine Menge über das Verfahren:

 Um 9.22 Uhr, mit der üblichen Verspätung und ohne Begründung, betreten die Richter den Saal. Dann wird eine Zeugin zum zweiten Mal vernommen. Die Verteidigung stellt der Polizistin zum Teil Fragen, die sie bereits einmal gestellt hat.

 Die Prozessbeteiligten diskutieren lange und kontrovers, ob dies zulässig und sinnvoll ist. Nach einer Stunde wird die Zeugin entlassen. Der Vorsitzende ordnet 20 Minuten Pause an.

 Nach 45 Minuten (übliche Verspätung, ohne Begründung) betritt die Kammer den Saal wieder. Wenige Minuten und einige Formalitäten später wird die Verhandlung auf den 21. März vertagt. Es ist 11.30 Uhr. Für viele Verfahrensbeteiligte, die allen Teilen Deutschlands kommen, hat die Anreise länger gedauert als der kurze Prozesstag. Doch niemand regt sich darüber auf. Alles scheint normal zu sein                           ( http://neu-news.de/content/kachelmann-prozess-eine-posse-31-akten)

 7.3. Ein Liebesnest für Kachelmann – Für die prachtvolle Gestaltung ihrer Wagen ernteten die Fasnachtsgruppen viel Applaus. So etwa der Samariterverein Neuheim oder die Provinzler aus Deinikon, die beide Jörg Kachelmann auf die Schippe nahmen. Dass Kachelmann nicht alleine an den Umzug kommt, war beiden Gruppen klar, und so luden sie kurzerhand einige seiner Frauen ein und montierten auf beiden Wagen ein Liebesnest. Mittendrin winkte natürlich der Gemeindepräsident und Räbevater Andreas I. Hotz seinen fasnächtlichen Fans zu und strahlte mit ihnen um die Wette.                                                                                                                                                      ( http://www.zugerzeitung.ch/zentralschweiz/fasnacht/zug/art106,80604)

 14.3.Kachelmann wettert gegen Wetter-Konkurrenz – Jörg Kachelmann meldet sich zu Wort. Diesmal wettert er gegen den bekannten Diplom-Meteorologe Dominik Jung vom Wetterdienst WETTER.NET. Als „Gaga-Vorhersagen“ bezeichnet Kachelmann in seinem Twitter-Account die Wetterprognosen seines jüngeren Kollegen.

 „Mehr als 70 Tageszeitungen im In- und Ausland beliefert der Wetterdienst WETTER.NET täglich mit aktuellen, punktgenauen und ausführlichen Wetterberichten. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind das täglich über 20 Millionen Leser, die mit den Prognosen von WETTER.NET hochzufrieden sind. Zu unseren Zeitungskunden gehören beispielsweise die Passauer Neue Presse, Freie Presse Chemnitz, Frankfurter Rundschau, Kölner Express, Berliner Kurier, Allgemeine Zeitung Mainz, Wiesbadener Kurier, Fuldaer Zeitung, Bild und Bild am Sonntag“ erklärt Wetter-Experte Jung.

 Es ist nicht das erste Mal, dass aus Richtung Meteomedia (Kachelmanns Wetterfirma) verbal gegen Wetter- Experte Jung und den Wetterdienst WETTER.NET scharf geschossen wird – bis hin zu unflätigen Bemerkungen, die wir der guten Ordnung halber hier nicht wiedergeben möchten.

„Da muss man das einzig richtige tun und cool bleiben. Wer die sachliche Ebene verlässt und sich auf persönliche Ebene begibt, der hat für mich schon verloren. Das ist kein schönes soziales Verhalten. Das ist einfach nur uncool“ so Jung.

 Die Kunden von WETTER.NET wissen, dass die zahlreichen Diplom-Meteorologen, Diplom-Geografen, Informatiker, Techniker und Grafiker Tag für Tag – und das seit über 13 Jahren – einen guten Job machen und ausgezeichnete Produkte für den Zeitungs-, Online- oder Energiebereich ausliefern.

 Vielleicht ist es Neid – immerhin hat der Wetterdienst WETTER.NET Kachelmanns Wetterfirma in der Vergangenheit einige Kunden abgeworben.

 Vielleicht war ja alles auch nur ein Missverständnis. Immerhin gibt es eine sehr erfolgreiche und bekannte Musikerin die den Namen „Lady Gaga“ als Künstlernamen führt. Die Bezeichnung „Gaga-Meteorologe“ könnte daher auch als eine Art der besonderen Auszeichnung oder gar „meteorologischen Ritterschlag“ durch den Ex-ARD-Wettermann verstanden werden…wer weiß?! (http://www.sachsen-fernsehen.de/default.aspx?ID=6767&showNews=941113)

 14.3. Jörg Kachelmann Twittert Atom-Wetter – Meteorologe liefert Klima-Analysen zu Japan.  Abseits des monatelangen Prozessierens überrascht Jörg Kachelmann via Twitter mit einer Atom-Wettervorhersage für Japan – einer Prognose auf Basis der meteorologischen Bedingungen im Falle eines Super-GAUs. Laut einem Bericht auf meedia.de erkennt man in seinen Tweets, dass Kachelmann nicht auf Publicity aus ist, sondern für seinen Beruf brennt. Er hat die relevanten Quellen im Blick und kommt zu dem Schluss, dass die japanische Regierung offenbar gezielt zensieren würde.

So seien die Strahlenwerte rund um das gefährdete Atomkraftwerk Fukushima noch “under survey”. Kachelmann schliesst daraus: “Under survey’ heisst wohl in diesem Fall: Die Daten sind so, dass wir sie euch nicht zeigen, weil wir nichts mit Eurer Panik anfangen können.” Seine Meinung: Die Regierung zensiert gezielt. Dabei bezieht er sich auf die Daten des Nuclear Safety Technology Centers in Japan.

Ausserdem verweist er auf Berechnungen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien. In Zusammenhang mit dem von Kachelmanns Firma Meteomedia erstellen Strömungsfilm für Japan könnte man darauf spekulieren, dass eine mögliche radioaktive Wolke in den nächsten Tagen vor allem auf die Küstenregion und das Meer ausstrahlen würde.

 Warum Kachelmann über derlei Ressourcen verfügt? Kachelmann hält als Unternehmensgründer weiterhin 49 Prozent an Meteomedia. Das Wetterdienst-Unternehmen betreibt allein in Deutschland und der Schweiz 730 Stationen. Außerdem betreibt er weiterhin die Jörg Kachelmann Produktions AG, die aus den gewonnenen Daten Filmmaterial herstellt. (http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=94048)

 16.3. Der Wettermoderator Jörg Kachelmann, der sich wegen Vergewaltigung derzeit vor dem Mannheimer Landgericht verantworten muss, wird nach seinem Auftritt im Schweizer Radio nun auch in Deutschland wieder als Wettermacher im Radio zu hören sein. Seit vergangener Woche sagt der umstrittene 52-jährige Wetterfrosch Freitag und Samstag das Wochenend-Wetter an. Der Moderations-Vertrag mit der Kachelmann- Firma „Meteomedia“, die er mit dem Radiosender geschlossen hat, läuft zunächst einmal über ein Jahr. „Er will sich mehr im Radio positionieren“, so ließ Chefredakteur Marco Maier darüber verlauten. Die beschlossene Zusammenarbeit mit dem Radiosender „Primavera“ ist seit der Verhaftung Kachelmanns vor knapp einem Jahr nun das erste Engagement innerhalb Deutschlands.

 Der Vorwurf vor Gericht: Vergewaltigung und Bedrohung mit einem Messer einer seiner langjährigen Freundinnen. „Unser Rechtsverständnis sagt, dass die Unschuldsvermutung gelten muss, solange bis ein Urteil gefallen ist“, so der Chefredakteur von „Primavera“. Erst wenn es zu einem negativen Urteil gegen Jörg Kachelmann käme, müssten wir uns mit der Tatsache eindringlich auseinandersetzen. Ich gehe aber davon aus, dass das Vertragsverhältnis bestehen bleibt“, so abschließend Marco Maier.

Bereits im Januar war der angeklagte Wettermoderator Jörg Kachelmann im Schweizer Radio mit seiner Wettervorhersage zu hören. Kurz danach entschied jedoch der Sender von Radio „Sunshine“ aufgrund negativer Zuhörer-Reaktionen, Kachelmann bis zur Klärung der Vergewaltigungsvorwürfe auf seine Präsenz im Hörfunk zu verzichten. Nur der Schweizer Radiosender in Basel hielt an der Moderation Kachelmanns fest.( entertainment-aktuell.de)

 16.3. Die Exfreundin hatte Verletzungen an Hals und Beinen, dazu kleinere Schnittwunden an Arm und Körper. Der Gerichtsmediziner und gerichtlich bestellte Gutachter sagte aus, die Verletzungen am Hals könnten mit dem Messerrücken entstanden sein, die Schnittverletzungen mit der Messerspitze. Das Messer wurde am Boden vor dem Bett sichergestellt. Allerdings fanden sich an dessen Rücken, mit dem die Halsverletzungen nur entstanden sein können, keine DNA-Spuren der Frau. Sie wurden vom Landeskriminalamt (LKA) nur an der Klinge nachgewiesen. Allerdings hat die 38-Jährige nach der angeblichen Tat aufgeräumt und dabei auch das Messer angefasst. Möglicherweise fiel es zuvor auch vom Bett auf den Boden. Ob das erklären kann, warum dem Messerrücken keine Zellen anhafteten, dazu soll der Sachverständige des LKA noch einmal gehört werden.

 Die Verteidigung interpretiert die fehlenden Spuren als Beleg, dass weder die Vergewaltigung noch die Bedrohung mit dem Messer stattgefunden haben, sondern es sich um Selbstverletzungen handelt. Das halten auch die beiden von Kachelmann beauftragten Gutachter für naheliegend. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen, dass bei geplanten Selbstverletzungen reichlich Spuren der Frau vorhanden sein müssten.

 Gänzlich umstritten ist auch die Aussage der Schweizer Zeugin, die Mitte Februar in Zürich nicht-öffentlich vernommen wurde. Nach Medienberichten soll sie wenige Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung Kachelmann in ihre Wohnung mitgenommen haben, und er soll beim Sex brutal vorgegangen sein. So berichteten es zunächst “Focus” und später “Bild am Sonntag”. Verteidiger Johann Schwenn, den Kachelmann im November überraschend verpflichtete und den Anwalt Reinhard Birkenstock damit auswechselte, spricht dagegen von einer “unsäglichen” Reise. “Außer Spesen nichts gewesen”, schrieb “Spiegel online”.( http://www.open-report.de)

 18.3. Der Aufstieg und Fall des Jörg Kachelmann- Genau ein Jahr ist es her, da wurde der beliebte Wettermoderator Jörg Kachelmann am Frankfurter Flughafen verhaftet. Verdacht: Vergewaltigung. Wie der Prozess für ihn ausgeht, ist noch immer unklar. ls die Kripobeamten am 20. März, vor genau einem Jahr, auf dem Frankfurter Flughafen zuschlagen, ha­ben sie die Aktion lange vorbereitet. Sie erwarten ihn an seinem Wagen im Parkhaus, sie observieren ihn, als er von seiner Geliebten leidenschaftlich begrüßt wird.

…..selten hat ein Kriminalfall die Öffentlichkeit so elektrisiert wie dieser. Selten hat sich ein Fernsehpublikum, hat sich ganz Deutschland in einem scheinbar vertrauten Menschen so getäuscht gefühlt. Der lilalaunige Wetterfrosch ein brutaler Vergewaltiger, ein polygamer Lüstling, der strategisch verteilt zwischen seinen Hunderten Wetterstationen auf warme Betten hoffen konnte? Deutschland kann all das nicht fassen, der Fall polarisiert alsbald jene, die ihn verdammen und andere, die ihn als Opfer einer rachsüchtigen Frau sehen, seiner Ex-Geliebten Simone D.

 ….Bis heute ist ungeklärt, wer Kachelmanns Geliebten Simone D. anonym jene zwei Flugtickets zuschickte, die ihr deutlich machten, dass es da eine andere gab. „Darüber ist viel spekuliert worden. Großer Frieden scheint in Kachelmanns Unternehmen nicht geherrscht zu haben. Eine denkbare Variante ist, dass die Tickets aus dem Unternehmen versandt wurden“, sagt Oberstaatsanwalt Oskar Gattner. Spekulationen fürwahr. Schließlich gab es auch genug Frauen, die eine offene Rechnung mit Kachelmann hatten.

 Noch ist nicht klar, ob der Indizienprozess für Kachelmann gut ausgeht. Aber einiges spricht dafür. Der Wettermann arbeitet auf jeden Fall schon heftig an seiner medialen Rückkehr. Via Radio plaudert er wieder über „Flöckchli“ und „Schneehaufen“. (www.derwesten.de/nachrichten/panorama)

 20.3. Vier verliert – Die Bremer Psychologin Luise Greuel hat sich intensiv mit dem angeblichen Opfer unterhalten und kommt in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Aussage Mays sehr mangelhaft ist und sich deren Erlebnisgehalt mit aussagepsychologischen Mitteln nicht belegen lässt. Es hört sich nach einem eindeutigen wissenschaftlichen Ergebnis an, trotzdem wertet die Staatsanwaltschaft Greuels Expertise nach wie vor als anklagestützend, da die Psychologin von einer unklaren, im Fachjargon “non liquet” genannten Situation, spreche. Im Oktober 2010 wurde May dann ohne Öffentlichkeit vor Gericht gehört. Ihr Auftritt scheint der Staatsanwaltschaft gut gefallen zu haben. “Wenn wir ihr nach dieser Aussage nicht mehr glauben würden, säßen wir heute nicht mehr in dieser Sache vor Gericht”, sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner stern.de. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn dagegen appellierte vor einigen Wochen an May, doch endlich “reinen Tisch” zu machen und ihre Anschuldigungen zurückzuziehen.

 Auch wenn sie dies nicht tun wird, hat das Verfahren einige erhebliche Zweifel an der Stimmigkeit ihrer Tatversion ergeben. Da sind die fehlenden Blut und DNA-Spuren am Messerrücken, den Kachelmann bei der angeklagten Vergewaltigung angeblich ständig an Mays Hals gehalten hat. Staatsanwalt Gattner argumentierte im Gespräch mit stern.de zwar, das Messer könne zufällig an einer Bettdecke abgewischt worden, die Spuren könnten auch beim Herunterfallen auf den Boden verschwunden sein. Und er meint: “Wenn sie sich die Halsverletzungen wirklich selber mit dem Messer zugefügt hat, hätte sie das Messer doch nicht danach abgewischt.” Doch einen Beweis, dass das Messer wirklich wie von May geschildert eingesetzt wurde, gibt es ganz offensichtlich nicht.(http://www.stern.de/panorama/kachelmann-prozess-vier-verliert-1665661.html)

 21.3. Jörg Kachelmann: Blümchen zupfen für ein Null-Ergebnis – …. Und mit jedem längeren Atemzug zupften die Richter, der jesusähnliche Staatsanwalt, Schöffen, Gerichtsschreiber und das Ersatzpersonal je einem Blümchen ein Blütenblättchen raus, um leise seufzend zu raunen: «Er war’s.» oder «Er war’s nicht.» Wenn später die «kleine Urteilsliste» herumgereicht wurde, zählte jeder die dahinwelkenden Blütenblättchen, und kreuzte darauf sein vorläufiges Ergebnis an.

 ….. Viel später zogen sich der vorsitzende Richter und der Staatsanwalt jeweils dezent zurück, um die letzten Erkenntnisse dieser kleinen Liste durch das Würfelspiel zu festigen. So wurde aus jedem Prozessmorgen bis zu seinem Abend ein neuer Tag, und die Mannheimer zogen unentwegt neuen Abenteuern entgegen, um ihren Erzfeind, den Kachelmann, endlich zur Strecke zu bringen.

 Nein, Untätigkeit kann man dem Mannheimer Gericht nicht vorwerfen. Man scheute sich selbst nicht vor einer Expedition in die Schweiz, um auch dem letzten Bit des letzten Clusters eines Mobiltelefons gerecht zu werden. – Und dies alles brachten sie fertig in der Hoffnung, dem Jörg Kachelmann anhand einer an der Tat gar nicht Beteiligten wenigstens noch auf den letzten Drücker etwas Grauenhaftes vorwerfen zu können.

 Nicht einmal die beiden ausdrücklich auf Kachelmann zugeschnittenen Spezialsyndrome erhärteten ich, obwohl man grosse Hoffnung in sie gesetzt hatte, um aus einem unbescholtenen Mann endlich jenen Täter zu herauszubilden, der zu den fantasiereichen Verausgabungen der klagenden Claudia Simone Dinkel aus Schwetzingen so wunderbar gepasst hätte:

 Das Werwolf-Syndrom, bei dem der Täter ohne Anlass, unverhofft und plötzlich böse geguckt, böse geredet und böse Dinge getan haben sollte, verflüchtigte sich ins Nichts, und mit ihm verflogen auch alle kleineren oder grösseren Persönlichkeitsstörungen, derer sich die Mannheimer so gerne bedient hätten.

 Ganzer Text: http://web-quantensprung.blogspot.com/2011/03/jorg-kachelmann-blumchen-zupfen-fur-ein.html

 21.3. Geheim verhandeln, in der Presse plaudern – Es ist ein Elend mit dem Kachelmann-Prozess. Nicht nur, dass er fast komplett hinter verschlossenen Türen stattfindet, wodurch der Grundsatz der Öffentlichkeit des Strafverfahrens immer wieder geradezu missachtet wird – jetzt besteht auch Anlass zum Verdacht, dass sich schon wieder eine Zeugin mit den Medien eingelassen hat.

 Die Frau aus der Schweiz, wegen deren Aussage sich Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung jüngst ins Nachbarland begeben hatten, weil die Zeugin nicht vor einem deutschen Gericht aussagen wollte, hat sich offenbar zumindest für ein Pressefoto zur Verfügung gestellt. Dass wirtschaftliche Interessen dabei eine Rolle gespielt haben könnten, liegt mehr als nahe.

 Ihre Angaben über Jörg Kachelmann, die in Zürich eigentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegeben wurden, fanden umgehend den Weg zum Publikum – auf welchem, sei dahingestellt. Dies war zu erwarten.

 Möglicherweise ist es eine Reaktion auf das geheime Verhandeln, das sich die Öffentlichkeit heutzutage nicht mehr gefallen lässt. Erstaunlich ist allenfalls, dass die Angaben dieser Frau “millimetergenau” der Einschätzung der Mannheimer Staatsanwaltschaft entsprechen, wie die Verteidigung am Montag kritisierte.

 Es wurde daher beantragt, die Chefredakteure der betreffenden Blätter als Zeugen zu laden. Wurde gezahlt? Wenn ja, wofür? Für Aussagen, die Kachelmann in ungünstigem Licht dastehen lassen?

 Dies mutmaßt die Verteidigung auch im Fall einer Zeugin, mit der Kachelmann angeblich gegen ihren Willen verkehrt haben soll. Vor Gericht ruderte diese Zeugin dann etwas zurück: Sie habe zwar nicht gewollt, aber auch nicht “nein” gesagt.

 5000 Euro für eine Falschaussage in einer Illustrierten? Es liegt ziemlich nahe, dass die Erwartungshaltung jener Medien, die vom Exklusivgeschäft mit den “Lausemädchen” profitieren, deren Aussagen auch vor Gericht beeinflusst haben. (Giesela Friedrichsen /Spiegel online)

21.3. ‘Ex-Geliebte wolle nur Geschäfte machen’ Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Verteidigung die Berichterstattung von Focus und Bild am Sonntag kritisiert. Schwenn geht davon aus, dass die Frau “Informationsquelle” für Berichte in beiden Blätter Anfang März war. Darin waren Details eines Treffens der Frau mit Kachelmann geschildert worden. Schwenn warf der Frau vor, sie habe nur Geschäfte machen wollen. Die Schweizerin hatte sich geweigert, vor einem deutschen Gericht auszusagen und war Mitte Februar in Zürich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Richter, Staatsanwälte und Verteidigung aus Mannheim waren dazu eigens in die Schweiz gereist. (www.dnews.de)

21.3. Fortsetzung im Prozess gegen Jörg Kachelmann (52): Nach zweiwöchiger Prozess-Pause stellte Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn (63) am Montag Strafantrag gegen eine Zeugin – wegen angeblicher Falschaussage!

Die Zeugin, die bei einem Ortstermin in der Schweiz vernommen worden war (dort wurden damals zwei Frauen befragt), soll von Übergriffen Kachelmanns berichtet haben.

Weil der „Focus“ und BILD am SONNTAG darüber berichteten, unterstellt Schwenn der Schweizerin, ihre Geschichte verkauft zu haben. Schwenn: „Wer in Wahrheit nur Geschäfte machen will, kann nicht erwarten, dass das Gericht auch nur ein Wort glaubt.”

Am Montag sagte zudem eine Frau aus, die von Kachelmann mit einem Stock geschlagen worden sein soll. Die Vernehmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Kachelmann bestreitet alle Vorwürfe.(Bild)

22.3. Jörg Kachelmann, der bekannteste deutschsprachige Wettermann, hat in Ausserschwyz eine neue Bleibe gefundenWollerau ist um einen prominenten Zuzüger reicher: Wetterfrosch Jörg Kachelmann wohnt seit Kurzem im Höfner Dorf.

Die Wollerauerinnen und Wollerauer machen schon gar keine grosse Sache mehr daraus: Roger Federer, Marcel Ospel, Lewis Hamilton, sie alle wohnen im Dorf am Beckihoger. Vielleicht ist es gerade die Zurückhaltung der Dorfbewohner gegenüber nationalen und internationalen Promis, die nun auch ihn angelockt hat: Jörg Kachelmann. Denn seit September 2010 muss sich der Wettermoderator wegen eines Sexualdelikts vor dem deutschen Landgericht Mannheim verantworten und meidet seither die Öffentlichkeit. Mehrfach gesehen Von offizieller Seite ist nichts über den Zuzug Kachelmanns in die Höfe zu erfahren. Wolleraus Gemeindepräsident Ueli Metzger wollte eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung weder bestätigen noch dementieren und verwies auf das Recht auf Persönlichkeitsschutz eines jeden Bürgers. In Kachelmanns zuständigem Medienbüro gab man sich zugeknöpft. Man äussere sich nicht über die persönlichen Wohnverhältnisse von Jörg Kachelmann, hiess es dort. Unsere Zeitung weiss jedoch mit Bestimmtheit: Der 52-jährige Unternehmer hat sich in Wollerau niedergelassen. Im Dorf wurde er mehrfach gesehen – unter anderem auch in junger, weiblicher Begleitung. Eine zuverlässige Quelle hat den Zuzug des bekannten Wettermoderators bestätigt

(www.marchanzeiger.ch)

22.3. Viele von uns verbinden den Wetterbericht noch heute mit dem Namen Kachelmann. Aber man muss sich heute eingestehen, dass solche Bilder, vom lächelnden, charmanten Moderator mit Witz und Körpersprache leider der Vergangenheit angehören wird. Wir möchten uns nicht an die Berichterstattung der Boulevardpresse beteiligen, da wir glauben, dass dies in den letzten 12 Monaten zur Genüge getan worden ist.

Unsere Analyse beschäftigt sich mehr mit der Frage: „Welche Auswirkungen hat der Kachelmann Prozess insgesamt auf unser Rechtssystem bzw. auf unsere zukünftige Rechtsauffassung ?“ Denn bei nüchterner Betrachtung der Geschehnisse und die Art der Vermarktung dieses „Schauprozesses“ stellt sich der Otto-Normalverbraucher folgende Frage: Wie lange soll sich denn dieser sinnlose Prozess noch hinziehen ? Geschweige von den Kosten. Nur eins kann man heute schon bestätigen, alle Medien, angefangen bei der Boulevardpresse, wie Bild oder Bunte bis hin zum Stern oder Focus, alle haben sich eine goldene Nase verdient. Und ein weiterer Aspekt kann heute bestätigt werden. Würde der Angeklagte Kachelmann ein ganz normaler „Bürger“ sein, wäre die Akte längst geschlossen und ein Urteil von Seiten des Gerichtes gesprochen, so einfach ist das.( http://skyline-politik.blogspot.com/2011/03/ein-jahr-kachelmann-prozess-resumee.html)

33.Prozesstag Mittwoch, 23. März 2011

 23.3. Der Beamte nahm seine Tochter zur Festnahme mit – Am Mittwoch, dem 33. Verhandlungstag, vernahm das Gericht einen Kriminalbeamten, der bei der Festnahme Kachelmanns am Frankfurter Flughafen am 20. März 2010 dabei war. Der Schweizer habe gefasst gewirkt, sagte der Polizist. Kachelmann steht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seit Anfang September in Mannheim vor Gericht. Seine 38 Jahre alte Ex-Geliebte aus Schwetzingen hatte ihn angezeigt. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.

 Der Beamte hatte bei dem Einsatz seine Tochter mitgenommen, die ein Praktikum in der Dienststelle ihres Vaters machte. Schwenn kritisierte die Anwesenheit der Frau scharf und sprach von einem „Festnahme-Event“. Der Beamte räumte ein, dass Praktika von Verwandten auf derselben Dienststelle unüblich seien.

 Wenig Erfolg hatte Schwenn mit dem Versuch, den Anwalt des mutmaßlichen Opfers als Zeugen zu vernehmen. Thomas Franz verweigerte die Aussage zu einem Telefonat mit dem umstrittenen Trauma-Experten Günter Seidler. Schwenn bezweifelt, dass der Anwalt dem Psychotherapeuten tatsächlich von Sorgen des Oberlandesgerichts Karlsruhe um die Ex-Geliebte berichtete, nachdem das Gericht am 29. Juli den Haftbefehl gegen Kachelmann aufgehoben hatte.

 23.3. – Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann (52) machte sein Anwalt Johann Schwenn (63) am Mittwochmorgen wieder richtig Dampf: Er kündigte an, er werde aus dem Tagebuch des mutmaßlichen Opfers vorlesen.

 Thomas Franz, der Anwalt der 38-jährigen Radiomoderatorin, beantragte daraufhin sofort den Ausschluss der Öffentlichkeit.

 Zuvor hatte der Polizist ausgesagt, unter dessen Leitung Kachelmann am 20. März 2010 verhaftet worden war. Im Kreuzverhör schilderte er, wie schlecht es der jungen Frau bei den Vernehmungen gegangen sei, als sie über den Vorfall berichtete.

 Alles „Theater “, urteilte Schwenn. Für ihn ist die 38-jährige Radiomoderatorin nicht glaubwürdig. Sie nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil. Und im übrigen, attackierte er weiter, wolle der Zeuge nur seine Polizisten-Kollegen schützen.

 Über 40 Minuten nahm der Verteidiger den Kriminalkommissar ins Kreuzverhör. Dabei kam auch zur Sprache, dass der Polizist seinerzeit seine Tochter mit zur Kachelmann-Verhaftung genommen hatte. Dafür sei er inzwischen auch von seinen Vorgesetzten gerügt worden.

 Acht Beamte hatten den Wetterexperten bei seiner Rückkehr nach Deutschland von

Familienausflug zur Kachelmannverhaftung!

den Olympischen Spielen und den Paralympics in Kanada noch am Frankfurter Flughafen abgefangen.

 Für Mittwoch war auch die Vernehmung des Anwalts des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers geplant – doch er verweigerte die Aussage.

 Auf Antrag von Kachelmanns Verteidigung sollte geklärt werden, ob ihn ein Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe anlässlich der Aufhebung des Haftbefehls gegen Kachelmann anrief und ihm sagte, er habe Angst um das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer und deren Therapeuten. (www.bighaber.com)

 23.3. Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann (52) machte sein Anwalt Johann Schwenn (63) am Mittwochmorgen wieder richtig Dampf: Er kündigte an, er werde aus dem Tagebuch des mutmaßlichen Opfers vorlesen.

 Thomas Franz, der Anwalt der 38-jährigen Radiomoderatorin, beantragte daraufhin sofort den Ausschluss der Öffentlichkeit.

 Alles „Theater “, urteilte Schwenn. Für ihn ist die 38-jährige Radiomoderatorin nicht glaubwürdig. Sie nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil.

 Und im übrigen, attackierte er weiter, wolle der Zeuge nur seine Polizisten-Kollegen schützen. Über 40 Minuten nahm der Verteidiger den Kriminalkommissar ins Kreuzverhör. Dabei kam auch zur Sprache, dass der Polizist seinerzeit seine Tochter mit zur Kachelmann-Verhaftung genommen hatte. Dafür sei er inzwischen auch von seinen Vorgesetzten gerügt worden.

 Für Mittwoch war auch die Vernehmung des Anwalts des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers geplant – doch er verweigerte die Aussage.

 Auf Antrag von Kachelmanns Verteidigung sollte geklärt werden, ob ihn ein Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe anlässlich der Aufhebung des Haftbefehls gegen Kachelmann anrief und ihm sagte, er habe Angst um das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer und deren Therapeuten.

 Am Freitag soll sich das mutmaßliche Opfer erneut den Fragen von Kachelmanns Verteidigung stellen.(Bild)

 23.3. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling des Landgerichts Mannheim verteilte den Vertrag am Mittwoch, dem 33. Verhandlungstag, an die Prozessbeteiligten.

 Demnach hat die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann 50.000 Euro für ein Interview mit der “Bunten” erhalten.

 Die Frau, die in Hamburg lebt, hatte sich in dem Interview ausführlich über ihre langjährige Beziehung zu dem 52-jährigen Schweizer geäußert. Verteidiger Schwenn sprach von einer “Rekordsumme” und warf am Mittwoch die Frage auf, welche Gegenleistungen die Zeugin neben dem Interview noch erbracht habe. Der Jurist vermutet, dass das die höchste Summe sei, die einer Ex-Geliebten im Fall Kachelmann gezahlt wurde. Auch andere Frauen hatten sich in diversen Medien geäußert.

 … Erst nach Erscheinen der Titelgeschichte sagte sie als Zeugin vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. In ihrer Aussage ging es auch um Details aus dem Intimleben.

 Der Burda-Verlag erklärte, dass die “exklusive Vereinbarung” zwischen “Bunte” und der Zeugin ein Interview und eine Fotoproduktion umfasste. “Darüber hinaus äußert sich Bunte nicht zu Honoraren.” Das Gespräch enthalte keine Aussagen, “die (nach unserer Kenntnis) nicht auch schon zuvor von der Polizei zu Protokoll genommen wurden. Es enthält ebenfalls keinerlei Aussagen, die den Angeklagten juristisch belasten”, teilte der Verlag weiter mit.

 ”Event”: Polizist nahm Tochter mit zur Festnahme – Am Mittwoch vernahm das Gericht zudem einen Kriminalbeamten, der bei der Festnahme Kachelmanns am Frankfurter Flughafen am 20. März 2010 dabei war. Der Schweizer habe gefasst gewirkt, sagte der Polizist.

 23.3. Der 33. Prozesstag – Heute begann ein kurzer Prozesstag um 9.15 Uhr.

 Der Kriminalbeamte Dietrich aus Schwetzingen wurde in den Zeugenstand gerufen.

 Kommentar Biggi M.: Es war seine zweite Vernehmung in dieser Sache. Er ist der Beamte, der JK damals am Flughafen verhaftet hat. Gut, er war nicht allein. Es gab ja einen Auflauf an Beamten an jenem Tag. Man könnte ihn den „Eventmanager“ dieses Tages nennen inkl. Freikarte für seine Tochter.

 Nach dem heutigen Tag möchte ich gleich einmal vor Aufenthalten im Freien in Schwetzingen warnen. Es scheint dort ein Virus im Umlauf zu sein, und der scheint zu Gedächtnisverlust oder zumindest argen Erinnerungslücken zu führen. In letzter Zeit ist mir das bei Leuten aus Schwetzingen aufgefallen …

 Er wurde zur Vernehmungssituation der Frau D. befragt. Hier ging es um die Vernehmung am 11.02.2010 bei der Herr  Franz auch anwesen war. Diese fand in der Zeit von 10.05 h – 14.47 h statt mit einer Unterbrechung in der Zeit von 10.30.- 11.46h, in der man mit ihr noch einmal in der Heidelberger Klinik bei Dr. Mattern war.

 Ihre Verfassung schilderte er als ruhig aber niedergeschlagen. Sie habe geweint. Herr Schwenn wies ihn darauf hin, dass das seine subjektive Meinung sei. Er möchte mit solch einer Schilderung wohl Stimmung für die Nebenklägerin machen. Hierbei handelt es sich um eine fremdpsychologische Tatsache. Das weiß jeder Schutzmann. Bei diesen Worten wie „niedergeschlagen“, „aufgelöst“ in einer Polizeiaussage handele es sich um Klippschulwissen, dass man das nicht sage.

 Herr Dietrich schilderte weiter, sie habe ein Taschentuch, dass er ihr gegeben habe zerknüllt. Bei Passagen, die die Tat betreffen, habe sie gezittert. Herr Dietrich schilderte es so, als habe er ihr das alles geglaubt. Das ließ Herrn Schwenn eine Äußerung tätigen: „Ehemalige Hilfsbeamte, die jetzt zu Ermittlungsbeamten befördert wurden, können die Wahrheit solcher Regungen nicht beurteilen.“

 Bei Schilderungen die Beziehung betreffend habe sie geweint, bei Schilderungen die Vergewaltigung betreffend, habe sich ihre Stimme überschlagen. An bestimmte Fragen, die er ihr gestellt hatte, konnte er sich nicht mehr erinnern.

 Kommentar Biggi M.: War ja bei Lapzit auch so. Der Virus eben.

 Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch gebeten, sie einiges am 09.02 zu fragen. Das wusste Herr Dietrich auch nicht mehr. Da ging es darum, ob sie wisse, ob er einen Vertrag mit dem SWR habe und noch mit anderen Programmen, mit welcher Linie er geflogen sei, und wann sein Rückkehrdatum sei. Sie wusste nur, dass es die Lufthansa war.

 Kommentar Biggi M.: Na das ist ja mal eine Beziehung, wenn ich so gar nichts weiß, … die Beziehung Schwetzinger Art.

 Sie wisse auch nicht, wer die Person auf den Tickets sei.

 Kommentar Biggi M.: Wir wissen heute auch wieder gelogen.

Und die Tickets seien ja schon von 2008.

 Nun ging es um den sichergestellten Laptop. Wann das genau war. Na, was hat Herr Dietrich geantwortet? Richtig! Er weiß es nicht mehr. Auch weiß er nicht mehr, was er ihr am Telefon gesagt habe, was sie geantwortet habe, wann das Telefonat war, um welche Uhrzeit, es sei wohl zügig nach dem Anruf auch die Abholung gewesen.

 Kommentar Biggi M.: Man bedenke mal kurz, dass ist für diesen Ort so eine große Sache, dass alle zur Verhaftung fahren und später weiß man vom Fall seines Lebens nichts mehr. Na ja eben der Virus.

 Man habe ihr mitgeteilt, dass man den Laptop auswerten müsse. Wie sie reagiert habe, wisse er nicht mehr. Sie habe ihn dann sofort herausgegeben.

 Anmerkung: Und so war die Anhörung des Polizisten Dietrich tatsächlich! Biggi Meier berichtet: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/03/14/jorg-kachelmann-und-das-chaos-chronik-ii/comment-page-2/#comments

 23.3.Der Beamte hatte bei dem Einsatz seine Tochter mitgenommen, die ein Praktikum in der Dienststelle ihres Vaters machte. Schwenn kritisierte die Anwesenheit der Frau scharf und sprach von einem “Festnahme-Event”. Der Beamte räumte ein, dass Praktika von Verwandten auf der selben Dienststelle unüblich seien.(Web.de)

 24.3. Treffen in Brasilien – Kachelmanns Ex mit Richter Schill in Rio gesehen – Was führt die beiden zusammen? Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann traf sich in Rio de Janeiro mit Hamburgs Ex-Innensenator Roland Schill.

 Der Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat in den

Mit 50.000€ ist fein reisen…

letzten Wochen immer wieder eine Frage aufgeworfen: Wie sehr sind die Ex-Geliebten des TV-Stars mit den Medien und der Justiz selbst verbandelt? Immerhin treten sie alle auch als wichtige Zeuginnen der Verhandlung auf.

 Zwei aktuelle Ereignisse lassen diese Frage noch brisanter klingen. Am 33. Prozesstag stellte das Mannheimer Gericht fest, dass eine der Frauen von dem Magazin „Bunte“ 50.000 Euro für ein Exklusiv-Interview bekommen hat. Nun berichtet die „Bild“-Zeitung, dass dieselbe Frau an der Copacabana mit dem ehemaligen Hamburger Innensenator und Juristen Ronald Schill gesehen wurde. Woher die beiden sich kennen und warum sie sich getroffen haben, wollten sie dem Blatt nicht sagen.

 Sicher ist, dass beide aus Hamburg stammen. Fakt ist auch, dass die 33-Jährige in einer zweiten Befragung demnächst dem Gericht darüber Auskunft geben soll, ob sie dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer die zwei Flugtickets zugespielt hat, die am angeblichen Tattag zum Streit zwischen Kachelmann und dem mutmaßlichen Opfer geführt haben sollen. Die Tickets waren auf den Namen des Angeklagten Jörg Kachelmann und der Zeugin ausgestellt. Der Prozess könnte zwischen den beiden Gesprächsthema gewesen sein. Auch weil Schill dem Kachelmann-Verteidiger laut “Bild” schon einmal begegnet ist.

 Ronald Schill war Gründungsvorsitzender der inzwischen aufgelösten rechtspopulistischen Partei Rechtsstaatlicher Offensive und von 2001 bis 2003 Zweiter Bürgermeister und Innensenator von Hamburg. 1999 bis 2001 sorgte der heute 52-Jährige für Aufsehen durch ein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung. Schill, der in der Presse als “Richter Gnadenlos” bekannt war, wurde freigesprochen.( http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article12944774/Kachelmanns-Ex-mit-Richter-Schill-in-Rio-gesehen.html)

 24.3. Rio de Janeiro – Vertraut schlendern sie am Meer entlang, unterhalten sich gestenreich und angeregt. Doch wir sehen hier kein gewöhnliches Touristenpärchen an der Copacabana. Es sind Viola S. (33), Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann, und der ehemalige Hamburger Innensenator Ronald Schill (52)!

 WAS MACHT DIE KACHELMANN-EX MIT DEM EHEMALIGEN SKANDAL-RICHTER?

 Zwei Wochen lang soll Viola S. in Rio Urlaub gemacht haben. Dabei traf sie sich offenbar mit Schill, der in der brasilianischen Metropole lebt. Aber warum?

 Fest steht: Nächste Woche wird Viola S. (33) zum zweiten Mal im Prozess gegen Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) als Zeugin aussagen. Sie soll Auskunft darüber geben, ob sie dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer Sabine W. (38, Name geändert) zwei Flugtickets zugespielt hat. Tickets nach Kanada, ausgestellt auf Viola S. und Kachelmann. Die Tickets sollen am angeblichen Tattag zum Streit zwischen dem TV-Star und Sabine W. geführt haben.

 Weder Ronald Schill noch Viola S. wollten verraten, was sie verbindet, angeblich seien sie lediglich Bekannte. Allerdings soll der gelernte Jurist („Richter Gnadenlos“) seine „Bekannte“ auf ihre Aussage vorbereitet haben. Ein hilfreicher Freundschaftsdienst? Kachelmanns Anwalt, Johann Schwenn tut alles, um die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erschüttern. Gestern verkündete er, Viola S. habe von der Zeitschrift „Bunte“ 50 000 Euro Honorar für ein Interview über ihre Affäre erhalten. Pikant: Schwenn und Schill haben eine gemeinsame juristische Vergangenheit. Als 2002 wegen einer angeblichen Drogen-Affäre gegen den damaligen Innensenator Schill ermittelt wurde, sagte ein Zeuge gegen ihn aus – mit anwaltlicher Unterstützung von Johann Schwenn.( http://www.richestbaby.com)

 25.3. Aus diesem Grund war erwartet worden, dass Schwenn die Nebenklägerin ausführlicher befragen würde. Er hatte zu Beginn der Verhandlung eine eigens erstellte Tabelle an die Prozessbeteiligten verteilt, in der angebliche Widersprüche in den bisherigen Aussagen aufgestellt waren. Vor Beginn der Vernehmung hatte Schwenn zudem beantragt, die Öffentlichkeit während der Vernehmung zu bestimmten Themen zuzulassen. Schwenn erwähnte unter anderem Kontakte des mutmaßlichen Opfers zur Feministin Alice Schwarzer, die für die „Bild“-Zeitung über den Prozess berichtet. Außerdem wollte er die Frau fragen, ob sie sich mit einem Polizeibeamten geduzt habe. Dies sollte in öffentlicher Sitzung geschehen, „damit der Öffentlichkeit nicht verborgen bleibt, welche gewichtigen Gründe gegen die Glaubwürdigkeit (der Nebenklägerin) sprechen“.

 Im Laufe der Vernehmung jedoch nahm Schwenn den Antrag auf Zulassung der Öffentlichkeit wieder zurück. „Diese Themen haben an Bedeutung verloren“, sagte er im Anschluss an die Sitzung. (Hamburger Abendblatt)

 25.3. Verteidiger Johann Schwenn will die Ex-Freundin des Schweizers mit der bisherigen Beweisaufnahme konfrontieren. Er geht davon aus, dass die Vergewaltigungsvorwürfe der Frau falsch sind.

 Die Öffentlichkeit wurde zu Beginn der Vernehmung ausgeschlossen. Verteidiger Schwenn kündigte jedoch an, für einen Teil der Vernehmung die Zulassung der Öffentlichkeit zu beantragen. Er will die Ex-Freundin unter anderem öffentlich zu ihrer Beziehung zu Alice Schwarzer befragen, die für die “Bild”-Zeitung über den Prozess berichtet.

 Kachelmann bestreite die Tat, seine Verteidiger sprechen von einer Falschanschuldigung.

 Die Ex-Freundin soll die eigentliche Vergewaltigung nur lückenhaft geschildert haben. Ihr Therapeut, Professor Günter Seidler, erklärte die Erinnerungslücken vor Gericht mit ihrer Traumatisierung durch die Tat. Der gerichtlich bestellte Sachverständige und Psychiater Professor Hans-Ludwig Kröber gab dagegen an, dass Traumatisierungen nicht zu Gedächtnislücken führen. Opfer erinnerten sich in der Regel sehr gut an das Kerngeschehen.

 Einen eindeutigen Sachbeweis für die Vergewaltigung gibt es nicht. Mit dem in der Wohnung sichergestellten Küchenmesser können zwar grundsätzlich die Halsverletzungen der Frau entstanden sein. Das Messer weist aber keine DNA-Spuren der Frau am Messerrücken auf. Da die Verletzungen jedoch nur mit dem Messerrücken entstanden sein können, soll ein Spezialist des Landeskriminalamts noch einmal zur Möglichkeit des Spurverlusts befragt werden.(RP-online)

 26.3. Wichtiger Tag im Vergewaltigungs-Prozess Kachelmann lacht, seine Ex weint – Ein gut gelaunter Jörg Kachelmann (52) betrat gestern das Mannheimer Landgericht. Während der Verhandlung lachte und scherzte der Wettermoderator mit Anwälten und Fans – sein mutmaßliches Opfer, Sabine W.* (38, Name geändert), saß stattdessen teilweise schluchzend im Zeugenstand. (Bild)

 26.3. Jörg Kachelmann hat geheiratet – Seit sich Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim wegen Vergewaltigung verantworten muss, wird sein Äußeres bis ins kleinste Detail seziert. Sei es die Frisur, sei es sein Gewicht. So sorgte am Mittwoch auch ein neues Schmuckstück für Gerede: Kachelmann trug an der linken Hand einen goldenen Ring.

 Der Vorsitzende Richter Michael Seidling fragte den Angeklagten, ob er sich dazu

Der “Aufreger” für die Journaille!

äußern wolle. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn verneinte. Kachelmann hatte kürzlich über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er sich vor Gericht nicht mehr äußern werde – weder zum Tatvorwurf noch zu privaten Fragen.

 Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE hat Kachelmann am vergangenen Wochenende geheiratet. Die Braut soll eine der Frauen sein, zu der der 52-Jährige seit Jahren eine Beziehung hat und die in der Schweiz lebt. Dort werden Eheringe traditionell links getragen.(Spiegel online)

 26.3. Jörg Kachelmann – Durch die Vergewaltigungs Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann erfuhr die Presse  dass der Fernsehmoderator Dutzende Geliebte gleichzeitig hatte. Eine von ihnen hat den  52-Jährigen nun aus dem Verkehr gezogen und geheiratet.

 Aber im Prozess läuft es für Jörg nicht so gut: Der Vorsitzende Richter Michael Seidling fragte den Angeklagten, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle. Kachelmanns Anwalt  Johann Schwenn sagte “Nein” .  Kachelmann hatte kürzlich über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er sich vor Gericht nicht mehr äußern werde – weder zur Tat, noch zu irgendwelchen Vorwürfen noch zu seinem Privatleben.( http://www.twyggy.net/news/5898)

 26.3. Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich wegen Vergewaltigung verantworten. Dabei werden reihenweise ehemalige Freundinnen des Schweizers bekannt, die teilweise auch vor Gericht aussagen.

 Am Mittwoch erschien der Angeklagte einmal mehr im Gerichtssaal und sorgte dabei mit einem neuen Schmuckstück für Aufsehen: Kachelmann trug an der linken Hand einen goldenen Ring, was umgehend Spekulationen über eine Heirat des 52-Jährigen zur Folge hatte.

 Mit einer seiner Gespielinnen macht Kachelmann nun ernst. Wie «spiegel.de» berichtet, hat er am vergangenen Wochenende geheiratet. Die Braut wohne in der Schweiz und soll gemäss der Online-Zeitung eine der Frauen sein, zu der er seit Jahren eine Beziehung hat.

 27.3. Kachelmann verurteilt sich zur Treue – Jörg Kachelmann (52) und ein goldener Ring an seinem linken Ringfinger. Am vergangenen Mittwoch fiel er damit erstmals im Landgericht Mannheim auf, wo er sich mindestens noch bis Ende Mai wegen Vergewaltigungsvorwürfen verantworten muss. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling fragte ihn sogar: “Möchten Sie etwas dazu sagen?” Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn verneinte. Gestern aber schrieb “Spiegel online”: Kachelmann hat geheiratet.

 Er habe laut dem Nachrichtenmagazin am vergangenen Wochenende eine langjährige Freundin aus der Schweiz geehelicht. Sich quasi unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu ewiger Treue “verurteilt”. Der KURIER fragte bei Professor Ralf Höcker, dem Kölner Medienanwalt des Wettermoderators, nach. Seine spärliche Stellungnahme: “Herr Kachelmann hat am vergangenen Wochenende nicht geheiratet.” Also, wann denn? Höcker schweigt. Keine weiteren Stellungnahmen. Der Ring spricht aber für sich. Denn Kachelmann trägt ihn links. Dort, wo die Schweizer Eidgenossen ihren Ehering traditionell zu tragen pflegen.

 Kachelmann als Ehemann. Für ihn ist’s nicht das erste Mal. Bis Ende der neunziger Jahre war er schon mal verheiratet – mit Katja Hösli, einer Illustratorin, ist er bis heute geschäftlich verbandelt.

 Auf das Verfahren in Mannheim, in dem Kachelmann die Vergewaltigungs-Vorwürfe bestreitet, hat die Ehe selbstverständlich keinen Einfluss. Aber über einen soliden Lebenswandel dürfte sich freilich jeder freuen.(Berliner Kurier)

 28.3. Rätselraten um angebliche Hochzeit – Ein Ring aus Weißgold an seinem linken Ringfinger gibt seit Mittwoch Rätsel auf. Hat Moderator Jörg Kachelmann wirklich während seines Vergewaltigungsprozesses geheiratet? Justizkreise sollen das jetzt bestätigt haben.(Bunte)

 28.3. «DOK»: Der Kachelmann-Prozess – Donnerstag, 31. März 2011, 20.05 Uhr,

SF 1

 Seit Monaten schon beschäftigt sich das Landgericht Mannheim mit dem Fall Kachelmann. Der Dokumentarfilm von Hansjürg Zumstein rekapituliert den harzigen Prozessverlauf und zeigt anhand vieler Dokumente Hintergründe des Verfahrens.

 6. September 2010: Vor dem Landgericht Mannheim beginnt an diesem Tag das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 8. Februar 2010 seine Geliebte brutal vergewaltigt zu haben. Kachelmanns Verteidigung bestreitet dies und beschuldigt die Exgeliebte, alles erfunden zu haben. Wer hat Recht? Viele Medien haben schon im Vorfeld Position bezogen – und im Saal 1 des Landgerichts Mannheim suchen sie nach Belegen für ihre Hypothese.

Dutzende von Journalisten verfolgen den Prozess. Jeweils gewaltig ist auch der Publikumsaufmarsch. Doch bereits die ersten Verhandlungstage vor der 5. Grossen Strafkammer zeigen: Voyeuristische Neugierde wird nicht befriedigt. Die frühere Geliebte wird zwar stundenlang einvernommen, aber strikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 Trotzdem kann Hansjürg Zumstein das Innenleben des Verfahrens dokumentieren. Er hat zahlreiche Dokumente ausgewertet und Stunden von aufgezeichnetem Material diverser Fernsehequipen visioniert. Anhand dieses Materials zeigt er, wie und weshalb plötzlich neue Erkenntnisse zur Nacht vom 8. Februar auftauchten. Und er erläutert Hintergründe zur Strategie der Verteidigung und zur Position der Staatsanwaltschaft. Thematisiert wird auch die Rolle der Medien. Quelle: Media Relations SRF

 35.Prozesstag Dienstag, 29. März 2011

 29.3. «Sie getrauen sich noch, anzurufen?», bellt ein Schweizer Anwalt von Jörg Kachelmann in den Hörer. Eine Antwort ist nicht gefragt. Lieber legt er selbst los: «Was Sie da schreiben, ist so ein Scheiss.» Nach einer Minute Redeschwall fragt man zurück, was denn falsch oder unfair gewesen sei in der Berichterstattung über den Mannheimer Vergewaltigungsprozess. Es antwortet der Summton. Der Anwalt hat aufgelegt.

 Das einseitige Telefonat mag von der direkten Art des Rechtsvertreters zeugen. Oder von einer gewissen Nervosität im kachelmannschen Umfeld. Dem Angeklagten allerdings war keine Aufregung anzumerken am vergangenen Freitag im schmuck- und trostlosen Saal 1 des Mannheimer Landgerichts. Eben hatte Sabine W. (Name geändert) zum letzten Mal ausgesagt, die blonde Radiomoderatorin mit dem Halstuch, die ihn bezichtigt, er habe sie in der Nacht auf den 9. Februar 2010 bei ihr zu Hause bedroht und missbraucht. Jörg Kachelmann, immer gleich im grauen Anzug, aber neuerdings mit einem Goldring am linken Ringfinger, flachste mit seinen Anwälten und der Justizpolizei, er lächelte. Vielleicht ist die demonstrative Entspanntheit des Wind- und Wetterunternehmers dem Verfahrensstand angemessener als die Gereiztheit des Anwalts. Was an den mittlerweile 35 zähen Verhandlungstagen öffentlich erörtert worden ist, ist kaum geeignet, den Angeklagten fünf Jahre und länger wegzusperren. Allerdings ist bei weitem nicht alles bekannt, was in das Urteil einfliessen könnte. Immer wenn es persönlich, intim, also vermutlich interessant wird, leuchtet eine weisse Anzeige auf: «Öffentlichkeit ausgeschlossen». Den Grossteil der Hauptverhandlung, rund zwei Drittel, warteten Publikum und Presse vor der Gerichtstür. (http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/leute/Sex-Luegen-und-Aktenberge-/story/21518882)

 29.3. “Die Zeugin heult Sie an, und Sie fragen nicht nach” Am Nachmittag war es dann so weit. Frau S. beschrieb vor Publikum, wie die “Bunte” auf sie zugekommen sei. “Ich war mit jemandem über Jahre zusammen, dem ich geglaubt und vertraut habe. Ich war mit seinen Kindern zusammen. Für mich war klar, mit wem ich Ostern und Weihnachten verbringe – das war meine Familie!” Bei der “Bunten” habe sie sich “verstanden gefühlt”. Es sei ihr darum gegangen, ihr Leben mit Kachelmann zu erzählen. Für sie sei ein Lebensplan zerbrochen. “Das Interview war ein Weg, wieder die Herrschaft über mein Leben zu gewinnen,” sagte sie unter Tränen.

 Anlass für Verteidiger Schwenn, die Aussage zu unterbrechen: “Die Zeugin heult Sie hier an, und Sie fragen nicht nach, was sie mit den 50.000 Euro gemacht hat”, rief er erbost dem Gericht zu.

 ”Frauentypisch” eingekauft habe sie, ein wenig gespendet an Leute, “die es nicht so gut haben”, für die Steuer etwas zurückgelegt. 45.000 Euro seien noch da, so ihre Auskunft.

 Die Zeugin war gut vorbereitet. Fragen nach ihren Kontakten zu dem umstrittenen ehemaligen Hamburger Richter Schill, mit dem sie unlängst in Rio de Janeiro gesehen wurde, wich sie geschickt aus. Allerdings gab sie zu, dass es 150 Seiten Gesprächsprotokolle mit der “Bunten” gebe und dass es ihr ein Anliegen gewesen sei, “dass es rauskommt”.

 Unangenehm wurde es für die Zeugin, als ihre Kontakte zu den Verantwortlichen in Kachelmanns Schweizer Firma zur Sprache kamen, wo man zeitweise offenbar vorhatte, ihn “rauszukicken” und bei diesen Bestrebungen auf die Mithilfe von Ex-Gespielinnen setzte. “Wann war Ihr letzter Kontakt zur ‘Bunten’?”, fragte Verteidiger Schwenn schließlich beiläufig.

 ”Gestern”, antwortete die Zeugin zum Erstaunen aller. Die Chefreporterin habe Geburtstag gefeiert. “Waren Sie mit den Leuten von der ‘Bunten’ schon von Anfang an per du?” fragte Schwenn weiter. “Ach, man hat so viel mit einander erlebt,” sagte sie.(Giesela Friedrichsen-Eine Frage des Geldes http://www.spiegel.de/panorama/ )

 29.3. Demnach hat Viola S. gesagt, sie wolle, dass Kachelmann “im Knast verreckt”. Für Anwalt Schwenn sind Zitate wie diese Beweis dafür, dass Viola S. in eine “Kampagne” gegen seinen Mandanten eingebunden ist. Zu ihren Mitstreitern zählt Schwenn auch den Mit-Gesellschafter von Kachelmanns Firma Meteomedia Frank Werner. Genüsslich zitiert Schwenn aus einer angeblichen E-Mail von Werner aus dem Frühjahr 2010, aus der hervorgeht, dass Kachelmann offenbar aus dem Unternehmen gedrängt werden sollte. Man habe, so zitiert Schwenn Werner, zu diesem Zweck bereits einen “nuklearen Erstschlag” gegen Kachelmann vorbereitet, zusammen mit Medien wie “Bunte”, “Bild” oder dem stern. Mit Werner habe sie keinen Kontakt gehabt, sagt Viola S. “Ich habe nur mal gehört, dass sie ihn aus der Firma drängen wollen.” Doch dann holt Schwenn einen weiteren Zettel hervor und liest aus einer E-Mail von Viola S. an eine andere Ex-Geliebte Kachelmanns wenige Tage nach dem “Bunte”-Interview vor: “Ich habe gehört, dass ich Herrn Werner einen großen Gefallen getan habe, weil er damit draußen ist.” (Stern.de)

 29.3. Am frühen Nachmittag wurde die Öffentlichkeit wieder in den Saal gelassen und erlebte eine Zeugin, die teils unter Tränen und mit brüchiger Stimme vom Zustandekommen des Interviews berichtete. Nachdem sie im März 2010 erfahren habe, dass Kachelmann sie über Jahre getäuscht habe, seien „ganz, ganz viele Gefühle“ über ihr zusammengebrochen: „Ich war mit jemandem zusammen, dem ich vertraut und getraut habe“, sagte die Zeugin. Dann sei die „Bunte“ auf sie zugekommen und habe ihr angeboten, das Interview zu machen. „Ich wusste, wenn ich das Interview mache, dann bin ich jemand, den er nicht mehr kontaktieren wird.“

 Kachelmanns Anwalt Schwenn sagte, die Zeugin geriere sich als „Mater Dolorosa“, ihr Auftritt vor Gericht sei „bezahlte Inszenierung“ und „Theater“. Schwenn zitierte aus E-Mails und mehreren Chatprotokollen, die seiner Ansicht nach nicht nur eine enge Verbindung zwischen der Zeugin und dem Burda-Verlag belegen, sondern auch beweisen, dass die Zeugin in eine Medienstrategie eingebunden gewesen sein soll, die Frank Werner, früher Geschäftspartner des Angeklagten Kachelmann bei dem gemeinsamen Wetterdienst Meteomedia, unter der Bezeichnung „nuklearer Erstschlag“ geführt haben soll. Ziel sei es gewesen, Kachelmann aus dem eigenen Unternehmen zu entfernen. Die Verteidigung werde sich nicht dagegen sperren, Werner als Zeugen zu laden, sagte Schwenn. (FAZnet)

 29.3. Richter Joachim Bock gehen die Medienkontakte der Zeugin Viola S. so gegen den Strich, dass die ehemalige Verflossene des Wettermoderators Kachelmann über ihre Medienkontakte öffentlich Rechenschaft ablegen muss. . Die 31-jährige Diplom-Kauffrau ist ihrem ehemaligen Liebhaber – inzwischen – spinnefeind. Sie hat, wie andere Frauen auch, ihr Leben mit Kachelmann an die Bunte verkauft, und dafür das höchste Honorar von allen eingestrichen: 50.000 Euro. So viel, kommentiert Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn die Summe, „waren der Zeugin ihre Persönlichkeitsrechte und die des Angeklagten gleich mit wert.“ Auch dem Gericht geht das so gegen den Strich, dass Viola S. am 35. Verhandlungstag über ihre Medienkontakte öffentlich Rechenschaft ablegen muss.

 Joachim Bock, Richter der 5. Großen Strafkammer, sagt dabei in ungewohnter Offenheit zu Viola S.: „Das Gericht sieht es als Respektlosigkeit an, dass Zeugen zur Presse marschieren, bevor es zur Hauptverhandlung kommt.“ Viola S. war zwischen 2003 und 2010 mit Kachelmann liiert. In der Bunten-Story nennt sie ihn „die Liebe meines Lebens“. Zunächst hielt sie offenbar zu ihrem Freund, der am 20. März 2010 in Frankfurt verhaftet wurde. Das positive Gefühl schwand aber bald, nachdem Viola S. merkte, dass sie nicht die einzige Frau im Leben Kachelmanns gewesen war.

 Die Zeitschrift Bunte suchte den ersten Kontakt mit Viola S. nach deren Aussage am 14. April 2010, die Honorarvereinbarung über die dann mit 50 000 Euro honorierte Geschichte unterschrieb sie am 25. April. „Ich wusste, wenn ich das Interview mache, kontaktiert er mich nicht mehr“, sagt sie zur Begründung. „Es war auch ein Stück weit Selbstschutz.“ Kachelmanns Anwalt aber vermutet, neben dem üppigen Honorar, Rache als Motiv und zitiert aus einer polizeilichen Vernehmung, in der Viola S. die Hoffnung geäußert hat, dass Kachelmann „im Knast verreckt“. Nun änderte das Gericht seine Meinung: „Auch wir wollen uns nicht am Nasenring durch die Manege ziehen lassen“, sagt Bock.( http://www.fr-online.de/panorama)

 29.3. Kachelmanns Ex fühlte sich verraten – „Ich habe seine Kinder kennengelernt, für mich war das meine Familie“, sagt S. „Für mich war klar, wo ich Ostern, Weihnachten verbringe. Dass war mein Leben. Dann erfuhr ich, dass er den Kindern aus dem Knast heraus gesagt hat, ich hätte ihn wegen der Kinder verlassen.“

 Das sei der Grund für ihre Entscheidung gewesen: „Für mich ist mein Leben zusammengebrochen. Ich musste was tun.“ (B.Z.online)

 29.9. Shoppen mit dem Kachelmann-Geld – Wer mit der “Bunten” redet und 50.000 Euro dafür nimmt, der kann auch öffentlich befragt werden – so zumindest sah es das Gericht in Mannheim und ließ zum ersten Mal eine Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann in öffentlicher Verhandlung aussagen. Dessen Anwalt Schwenn nutzte die Chance und führte die Zeugin vor.

Flirtversuche”, sagt Anwalt Johann Schwenn scharf zu der jungen Frau, die vor ihm auf dem Zeugenstuhl sitzt und ihm gerade eine Frage beantwortet hat, “die wirken bei mir nicht”. Und dann belehrt er Viola S., die ihn selbstbewusst anschaut: “Sie müssen keinen Augenaufschlag machen. Sagen Sie nur ja oder nein.” Neben Schwenn sitzt sein Mandant Jörg Kachelmann, starrt auf den Tisch, er zeigt keine Regung. Kachelmann war jahrelang mit Viola S. liiert. Nun treffen sie sich im Gerichtssaal in Mannheim wieder. Denn die 30-Jährige soll vor versammelter Presse und zahlreichen Zuschauern genau berichten, wie und warum sie ihr früheres Leben mit dem Wettermoderator im April 2010 in einem großen Interview ausgebreitet hat.

 Mittlerweile ist jedoch bekannt, dass es Viola S. keineswegs nur um eine selbstlose Warnung ging. 50.000 Euro hat sie für das Interview bekommen. Ein Umstand, den Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn wütend macht. Er beantragt deshalb, Viola S. auch in öffentlicher Verhandlung zu hören, nachdem die Frau bereits im Oktober in nicht-öffentlicher Sitzung vernommen worden war. “Ich finde es indiskutabel, den Burda-Verlag Regie über diese Verhandlung führen zu lassen”, wettert Schwenn. Er wolle keine Frage stellen, die den unmittelbaren Persönlichkeitsbereich von Viola S. betreffe. Zudem müsse man auf diese Zeugin keine Rücksicht mehr nehmen. “Sie will, dass der Angeklagte im Knast verreckt. Das hat sie der Polizei gesagt und deshalb ist die öffentliche Verhandlung der richtige Ort.”( http://www.stern.de/panorama/prozess-gegen-tv-moderator-shoppen-mit-dem-kachelmann-geld-1669073.html)

 29.3. Jahrelang habe sie Kachelmann geglaubt. «Für mich war das meine Familie. Es war klar, wo man Weihnachten und Ostern verbringt», sagte sie. 2003 hatte sie den Fernsehmoderator kennengelernt. In der «Bunten» hatte sie geschildert, dass sie regelmäßig seine Stiefkinder in Kanada besucht hatte.

 Nach Bekanntwerden der Vergewaltigungsvorwürfe sei sie zunächst auf Kachelmanns Seite gewesen, erzählte die Zeugin. Sie habe gedacht: «Mein Partner ist festgenommen worden wegen eines wahnsinnigen Vorwurfs – da möchte man erstmal helfen.» Sie hatte sich sogar mit Kachelmanns damaligen Anwalt getroffen, um die Verteidigung zu unterstützen.

 Dann kamen zahlreiche Anfragen für Interviews, erzählte die Zeugin. Im Büro, auf dem Handy, auf Privatmail, Geschäftsmail, Facebook und Xing. «Es kam von allen Seiten.» Anfangs habe sie gezögert. Dann habe sie gehört, dass Kachelmann seinen Stiefkindern erzählt habe, sie habe sich von ihm getrennt, weil er zu viel Zeit bei den Kindern erbracht habe. Das habe den Ausschlag gegeben.(Berliner Zeitung)

 29.3. Richter rügen Medienauftritte von Kachelmanns Ex – Das Landgericht Mannheim hat die bezahlten Presseauftritte von Ex-Geliebten des Wettermoderators Jörg Kachelmann erstmals öffentlich kritisiert. Richter Joachim Bock sprach von einer “Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht“. Es sei der Rolle eines Zeugen “nicht angemessen“, sich zunächst in der Presse zu äußern.

 Gleichzeitig wies Richter Bock darauf hin, dass die in der Illustrierten erörterten Fragen nicht die Fragen des Gerichts seien. “Hier sind Sachen erörtert worden, die gar nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben“, so Bock. Deshalb gebe es gute Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Kammer stehe nun vor dem Problem, die Zeuginnen trotz ihrer Medienauftritte nicht-öffentlich zu hören.

 Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge befürwortete ein Splitten der Zeugenbefragung der Ex-Geliebten. Zur Beziehung zu Kachelmann und dessen Kindern solle die Frau hinter verschlossenen Türen befragt werden. Fragen der Verteidigung zu ihrer “Medienstrategie“ soll die Ex-Geliebte dann öffentlich beantworten. Auf den Vorschlag des Vorsitzenden Michael Seidling stimmte die Verteidigung dann dieser Aufteilung der Befragung zu.(Weltonline)

 29.3. Inzwischen sind bei “Bild” auch erste Fotos aufgetaucht, die die neue Ehefrau von Jörg Kachelmann zeigen soll. Mit der 25-jährigen Psychologie-Studentin Miriam aus Sachsen soll der Wettermoderator in der Stadt Wollerau am Zürichsee in der Schweiz zusammenleben. «Spiegel Online» hatte vermutet, dass Kachelmann seit Jahren eine Beziehung zu seiner jetzigen Ehefrau gehabt habe. Sie soll bei der Polizei positiv für ihn ausgesagt haben. (Pforzheimer Zeitung)

 29.3. Lange Haare, dunkle Rehaugen, sanfter Blick. Das ist die junge Frau, die Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) still und heimlich geheiratet hat. Sie heißt Miriam, ist erst 25 und studiert Psychologie. ER hat vielen Frauen die Ehe versprochen.

 IHR hat er das Jawort gegeben.

 Gelockte Haare, große Augen, scheuer Blick. Das ist die Frau, die Jörg Kachelmann (52) still und heimlich geheiratet hat.

 …. Nicht einmal ihre Großeltern haben von ihrer Hochzeit etwas mitbekommen. Oma Heidemarie gestern traurig zu BILD: „Ich hätte ihr gerne gratuliert.“

 Jörg Kachelmann hat die Familie seiner Frau bis zu seiner Festnahme nie kennengelernt. (Bildzeitung)

 Anmerkung: Wie vieles was die Bild aufreisst ist dieser Artikel natürlich aus dem www verschwunden: http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/neue-frau-kachelmann-studiert-psychologie-17133334.bild.html

 29.3. Unterdessen gingen die Spekulationen über eine mögliche Heirat Kachelmanns weiter. Wie die Bild-Zeitung am Dienstag berichtete, soll der 52-Jährige eine 25 Jahre alte Psychologiestudentin geheiratet haben. Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker wollte den Bericht nicht bestätigen, dementierte ihn aber auch nicht. „Das geht keinen etwas an und das will auch keiner mehr wissen. Weder mein Mandant noch die Öffentlichkeit brauchen weitere Schnüffelreportagen aus seinem angeblichen Privatleben.“ (Schwäbische.de.)

 29.3. Vom Standesamt in den Gerichtssaal: Nach der der Heirat mit einer 25-jährigen Psychologiestudentin geht für Wettermoderator Jörg Kachelmann der Vergewaltigungs-Prozess weiter. Als Zeugin wird erneut eine Ex-Geliebte befragt.(B.Z.online)

 29.3. Die Ex-Geliebte hatte bis zur Verhaftung Kachelmanns am 20. März 2010 geglaubt, dessen einzige Partnerin zu sein. Sie hatte mehrmals Ferien mit Kachelmann gemacht und hatte sowohl mit seinen beiden in Kanada lebenden Kindern als auch zu seiner Mutter Kontakt.

 Sie habe das Interview unter anderem gegeben, um die gescheiterte Beziehung zu verarbeiten, sagte die Frau vor dem Landgericht Mannheim. Für das Interview und Fotos hatte sie von der Zeitschrift 50’000 Euro bekommen.

 Vor der Vernehmung hatte das Gericht die bezahlten Medienauftritte von Zeuginnen kritisiert. Dies sei «dem Respekt vor dem Gerichtsverfahren nicht angemessen», sagte Richter Joachim Bock. Das Gericht hatte von der Zeugin verlangt, ihre Honorarvereinbarung mit der «Bunten» offenzulegen.

 Das Geld habe sie zu einem kleinen Teil gespendet. Ausserdem sei sie einkaufen gegangen und in die Ferien gefahren, sagte die Frau. «45’000 sind noch da.» Das Interview war noch vor Beginn des Prozesses veröffentlicht worden. Auch zwei andere Zeuginnen hatten sich nachweislich gegen Geld in den Medien geäussert.                     ( http://www.vaterland.li)

 29.3. Im Kachelmann-Prozess sagen gleich mehrere Ex-Geliebte des Moderators aus. Doch die Frauen äußern sich nicht nur vor Gericht – sondern auch in diversen Klatschpostillen. Kein geschickter Schachzug: In den Augen des Richters, so ließ dieser nun erkennen, könnte sie das unglaubwürdig machen.

Immer wieder war Johann Schwenn, dem Verteidiger Jörg Kachelmanns, vorgeworfen worden, er sei auf Krawall gebürstet – auch wegen seiner Angriffe auf jene Medien, denen Ex-Geliebte ihre Erlebnisse mit dem wegen Vergewaltigung angeklagten Wettermoderator erzählt haben. An diesem Dienstag hat das Landgericht Mannheim die bezahlten Presseauftritte der Frauen erstmals öffentlich kritisiert: Richter Joachim Bock sprach der Nachrichtenagentur dapd zufolge von einer “Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht”. Es sei der Rolle eines Zeugen “nicht angemessen”, sich zuerst in der Presse zu äußern.(Süddeutsche.de)

29.3. FOTO-VERWECHSLUNG IN DER BOULEVARD-PRESSE

Bild zeigt falsche Frau Kachelmann

Der Prozess gegen den wegen Vergewaltigung angeklagten ehemaligen ARD-Wetterexperten Jörg Kachelmann ist nicht zuletzt ein Medien-Spektakel. Manchmal führt die Jagd nach den neusten Kachelmann-Enthüllungen aber auch zu Fehlern in der Berichterstattung. Die Bild-Zeitung enthüllte an diesem Dienstag in großer Aufmachung die neue Ehefrau Kachelmanns. Ein Foto im Innenteil zeigt aber eine ganz andere Person: eine Schauspielerin aus Berlin.http://meedia.de/print/bild-zeigt-falsche-frau-kachelmann/2011/03/29.html

Prozessbericht, 35. Verhandlungstag, 29.03.2011

Zusammenfassung des heutigen Tages.

Morgens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Gegen 14.45 Uhr wurde dann die Öffentlichkeit wieder hergestellt und Senta Viola Sch./Isabella M. wurde dazu befragt, wie es zu dem Vertrag mit Burda kam.

Sie schilderte, sie sei in Kanada gewesen, und Burda sei auf sie zugekommen. Erst sei von 30.000 Euro die Rede gewesen, da sie aber zögerte und dann fragte, wieviel es gebe wenn Frau W.. geschiedene Ehefrau von Kachelmann dabei wäre, habe Burda für beide den Betrag auf 50.000 Euro erhöht. FrauW. habe aber dann doch nicht mitgemacht.

Sie schilderte es so, dass Burda ihre Anschrift von Kerstin S. habe, und dass sie eben von diesem Verlag über alles, was so geschah, informiert worden sei.

Nach der Verhaftung habe sie zunächst mit den Eheleuten Birkenstock geredet und ihre Hilfe angeboten, später aber eine andere Meinung angenommen, weil sie enttäuscht war. Zu dem Zeitpunkt hatte sie bei der Polizei schon gegen JK gesprochen. Herr Schwenn warf ihr vor, Birkenstock nur ausgehorcht zu haben.

Bunte habe ihre Aufmachung vorgeschlagen. Herr Schwenn meinte, es sei sehr unvorteilhaft vorgeschlagen.

Chatkontakte zwischen ihr und Frau S. wurden vorgelesen, auch dass sie durchaus wusste, dass man JK aus der Firma kicken wollte, was sein Geschäftspartner ja als nuclearen Schlag erwähnte (wie geschmacklos) .

Diese Protokolle zeigen auch wie eng ihr Kontakt zur Bunte ist.

Sie versuchte, sich als Opfer hinzustellen, was ihr aber wohl niemand abnahm. Die weinerliche Nummer unterbrach sie dann auch sofort, als sie merkte, es funktioniert nicht. Herr Schwenn sagte ihr, auch ein Augenaufschlag mit Flirten würde ihn nicht beeindrucken.

Von ihrem Honorar (ich nenne es einmal Judaslohn) habe sie noch 45.000 Euro. Sie erwähnte immer, wieder da gingen ja noch Steuern ab.

Kommentar Biggi: Ja, das ist bei uns allen so, Frau Senta Viola Sch. Davon werden dann Prozesse bezahlt wie dieser, der ohne ihr Zutun sicherlich nicht zustande gekommen wäre. 

Sie war mehr als unglaubwürdig.

Das war so das Wichtigste vom heutigen Tag. Diese Protokolle zeigen auch, wie eng ihr Kontakt zur Bunte ist.

Nachträge:

Erst kommt jetzt wohl noch Frank Bernhard Werner. Wisst ihr, was das heisst? Donnerstag sind Oltrogge und Gattner dran, dann Montag Markowitsch . Dann noch 7 Verhandlungstage.

In den sieben Tagen müssen noch Greuel, noch ein gutachter der verteidigung (dessen name ist mir entfallen: Köhnken, Kiel),Pleines, 2 Mitreisende nach Kanada, wie gesagt Werner, einen Tag Staatsanwalt Plädoyers, einen Verteidigung, einen Urteil.

Das heisst, ich glaube seit heute nicht mehr an den 27. Mai. Verstehe daher nicht, dass wie letztens zwei Tage nur morgens  war. Das geht ins Unendliche.
http://www.facebook.com/kachelmann.de

 36.Prozesstag Donnerstag, 31. März 2011

 31.3. Am 36. Verhandlungstag im Fall Kachelmann ging es vor allem um die Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers und um die angebliche Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft. So musste am Donnerstag Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge vor dem Landgericht Mannheim Rede und Antwort stehen.

 … Kachelmann-Anwalt Schwenn ist der Ansicht, dass es ein Fehler war, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen seinen Mandanten im vergangenen Jahr eröffnet hat, “obwohl das alles schon aktenkundig gewesen ist”. Er sieht diesen Umstand als “wesentliche Schwächung” der Anklage.

 Staatsanwalt Oltrogge hingegen erachtet die sogenannte “Brieflüge” indes nicht als ausschlaggebenden Grund, an der Darstellung einer Vergewaltigung zu zweifeln. So habe das mutmassliche Opfer während der Vernehmung beispielsweise geweint und gezittert.

 Die Frau sei auch ansonsten glaubwürdig gewesen. Die Beweisauswertung, die Spurensicherung sowie die medizinische Untersuchung hätten ihre Aussagen gestützt. (www.bluewin.ch)

 31.3. Tja, was soll ich sagen … Eigentlich ist so was ja Privatsache, so eine Eheschließung. Aber im Fall Kachelmann ist es ja gerade das Private, das brisant ist. Und in der Tat gibt auch mir diese dritte Ehe des 52-Jährigen zu denken.

 War es nur ein Zufall, dass die dritte Eheschließung des Angeklagten nach der Vernehmung aller Ex-Freundinnen, die ihm hätten gefährlich werden können, und vor der Urteilsverkündung bekannt wurde?

 Eines ist vermutlich kein Zufall: Dass die Eheschließung ausgerechnet jetzt eine weitere Ohrfeige ist für die zahlreichen Frauen, die Kachelmann über Jahre miteinander betrogen hat. Und die nun auch noch öffentlich gedemütigt sind. Denn trotz alledem hatte sich die eine oder andere noch immer Hoffnungen gemacht …

 Die 27 Jahre jüngere Psychologiestudentin, die das Rennen jetzt gemacht hat, scheint das schwächste Glied in der Frauenkette von Kachelmann gewesen zu sein. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung im März 2010 war sie die Jüngste unter den Ehe-Kandidatinnen – und wohl auch die Naivste.

 Noch 2008 war Miriam ein unbekannter Fan, der dem bekannten TV-Moderator via Internet schöne Weihnachten wünschte. Dem folgte der übliche Chat-Verkehr, ein paar Wochen später ein erstes Treffen und ein paar Monate später der Umzug nach Konstanz. Angeblich auf seinen Wunsch hin. Dort geriet die Studentin offenbar in finanzielle Abhängigkeit von Kachelmann, der ihr seit Ende 2009 Geld gegeben haben soll.

 Bei ihrer Vernehmung vor einem Jahr hatte Miriam erklärt, sie habe von den anderen Frauen nichts gewusst und sei davon ausgegangen, dass er so treu ist wie sie. Gleichzeitig erklärte sie, sie betrachte sich weiterhin als seine „feste Lebenspartnerin“ und wolle auf ihn warten. Die Psychologiestudentin wäre nicht die erste Frau in einer solchen Situation, die sich täuscht, wenn sie glaubt, alle anderen seien eben die Falschen gewesen – und sie sei endlich die Richtige.

 Jetzt also der romantische Ringtausch. Ausgerechnet jetzt. Und ausgerechnet mit Miriam. Ein Ausdruck von Liebe? Oder ein weiterer Schachzug in dem Schmierentheater, das der Unstete uns seit einem Jahr liefert?

 Eines ist klar: Diese erneute Heirat macht den der Vergewaltigung Angeklagten noch lange nicht zum Biedermann.(Alice Schwarzer bei Bild)

 31.3. Oltrogges Kollege, Oberstaatsanwalt Oskar Gattner, bestätigte diese Aussage. Im Zeugenstand wies er darauf hin, dass aus Sicht der beiden Staatsanwälte nach wir vor ein Tatverdacht gegen Kachelmann bestehe, unabhängig von der Lüge bezüglich des Briefes: „Das ja bedeutet nicht, dass die Frau generell die Unwahrheit gesagt hat“, so Gattner.

 Die frühere geliebte des Angeklagten sei während ihrer Aussage sichtlich mitgenommen, geradezu „aufgelöst“ gewesen. Nachdem sie eingeräumt hatte, dass der angeblich anonyme Brief von ihr gewesen sei, hatte sie befürchtet, Kachelmann – der damals in U-Haft saß – komme nun wieder auf freien Fuss. Nach Angaben Gattners habe sein Kollege Oltrogge darauf hingewiesen, dass dies nicht ohne weiteres geschehe.(Der Westen)

 31.3. Verhandlung – Einlass ist um kurz vor 09:00 Uhr. Dieser Prozesstag ist sehr gut besucht. Von den Reportern sind alle mit „Rang“ und „Namen“ anwesend. Frau Friedrichsen, Frau Rückert, etc. Von der Bunten ist Frau May Vorort. Auch die Zuschauer sind zahlreich erschienen. Ich würde sagen, über zwei Drittel der Plätze sind belegt. Es sitzen drei Staatsanwälte auf der Anklageseite!

 Von den Gutachtern ist niemand anwesend. Auf Seiten der Staatsanwaltschaft sind noch die Schilder von Prof. Dr. Pleines und Greuel. Auf der Seite der Verteidigung stehen auch noch zwei Schilder. Die Namen kann ich trotz “Adleraugen” nicht lesen, da ich fast ganz hinten im Saal sitze.

 09:09 Uhr ist Einlass. Richter Seidling spricht das Programm des heutigen Tages an. Die Vernehmung von den Staatsanwälten StA Oltrogge und OStA Gattner. Vorher fragt er ob es Anträge gibt?

 RA Schwenn meldet sich zu Wort. Er nimmt die heutige? (da bin ich nicht sicher), Ausgabe der Hamburger Bildzeitung zum Anlass die dortige Berichterstattung etwas in Augenschein zu nehmen. Dort werde gezeigt, wie eine gut gelaunte Viola S., nach ihrer Aussage in die Mittagspause geht. Eine Frau die vorher alles getan hatte, eine „leidenden Eindruck” zu machen. RA Schwenn sagt, (wörtlich): „ihre Miniausbrüche seien Theater“! Dieses Bild habe sich zumindest bei Herrn Schwenn geprägt durch das Verhalten der Zeugin. Erst vor Gericht und dann in der Pause.

 Richter Bock fragt ob RA Schwenn, inhaltlich die Aussage von Viola S. bestreitet?

 RA Schwenn bestreitet nichts. Für ihn sei offensichtlich, dass alles in den Aussagen der Zeugin geprägt war um seinem Mandanten zu schaden. Es gäbe große Bereiche wo er sich nicht sicher ist ob sie die Wahrheit sag

 Schwenn stellt also einen Augenscheinbeweisantrag!

 StA Oltrogge ist der Meinung, RA Schwenn könne eine Momentaufnahme des Auftretens der Zeugin doch nicht als „Beweis“ ansehen, dass sie evtl. gelogen habe?

 Schwenn: Nein, aber es sei doch seltsam, wie ein zu tiefst erschütternder Sachverhalt geschildert würde und kurz später tritt die Frau lächelnd vor die Kamera!

 Richter Seidling wirft ein, sie kämen später auf den Beweisantrag zurück.

 RA Schwenn meldet sich wieder zu Wort. Die Beweisaufnahme sei ein Irrweg gewesen. Er habe gedacht die Kammer hätte sich inzwischen auch von der Art der Beweiswürdigung verabschiedet, die bis jetzt statt gefunden habe. Sonst würde man garantiert noch länger als Ende Mai hier sitzen.

 Richter Seidling meint dazu nur, alles sei im zeitlichen Rahmen. (Sinngemäß). Es geht nun darum wie ein Zeuge sich vor Gericht verhält? Es wäre darum gegangen, was die Zeugin zum Leben mit dem Angeklagten zu sagen habe. Der Angeklagte würde ja dazu schweigen, daher wollten sie das gemeinsame Leben durch die Aussage der Zeugin Viola S. erörtern. Die Kammer müsse sich ein Bild machen. Die Aussagen würden dann auch mit den Angaben in den Akten verglichen. Da gäbe es schließlich einen Mailverkehr, Chatprotokolle und vieles habe übereingestimmt.

 RA Schwenn erwähnt nun, es habe kein gemeinsames Leben mit seinem Mandanten gegeben. Chatverkehr könne nichts über ein solches aussagen. Für ein freisprechendes Urteil käme es nicht auf die Vita an. Ein freisprechendes Urteil brauche kein Urteil der Person. Die Kammer müsse sich doch Gedanken machen: „Wohin die Reise gehen soll?“.

 Wenn die Kammer über Beweisanträge berate, sollte man seinen Antrag vor dem Hintergrund sehen, dass die Angaben von Aussagen, gekaufter Zeuginnen kommen.

 Seidling: NOCH sind wir in der Beweisaufnahme.

 StA Oltrogge wirft ein, man solle keine Schwarz-Weis Malerei betreiben, was zu sagen sei im Hinblick auf „die Bunte“. Die Aussage müsse man differenzierter sehen.

 RA Schwenn, sagt zu StA Oltrogge: ach so, keine Schwarz-Weis-Malerei. Ich freue mich auf ihre Vernehmung!

 StA Oltrogge bittet nun um eine kurze Unterbrechung.

 RA Schwenn findet, der neue Beisitzer, (Staatsanwalt) solle doch nun vorgestellt werden. Richter Seidling verkündet, dies sei Staatsanwalt Wegerle.

 09:25 Uhr. Es ist Pause! Voraussichtlich 15 Minuten. (jedoch nicht ohne kurzen Wortwechsel seitens der Kammer. Frau RA Combé hätte den Namen des Staatsanwaltes, (Beistand) auch gekannt und ihn RA Schwenn mitteilen können. (Dann hätten wir, (Zuschauer) ihn jedoch immer noch nicht gewusst. Kleine Anmerkung meinerseits).

 09:30 Uhr. Herr StA Oltrogge und OStA Gattner betreten gemeinsam den Saal. Ohne Robe und im „Zwillingslook“. Tragen beide einen braunfarbigen Blazer. Es folgt die Belehrung. Nicht sehr ausführlich, da die Herren ja Bescheid wissen. OStA Gattner wird gebeten für die Zeit der Vernehmung von StA Oltrogge draußen zu warten, jedoch erreichbar zu sein.

RA Schwenn spricht eine sogenannte „Aussagegenehmigung“ an. Diese liege vor….Alles was nicht in der Presse stand – Weiterlesen:  Mascheras Bericht – http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/03/29/jorg-kachelmann-und-das-chaos-chronik-teil-iii/comment-page-1/#comment-24102

 31.3. Freispruch für Kachelmann liegt in der Luft -Jörg Kachelmanns Ankläger müssen erklären, warum sie dem mutmaßlichen Opfer trotz Lüge glaubten. Verteidiger Schwenn trumpft unterdessen auf. Der Anwalt spürt einen Wechsel in der Meinung der Richter. De Wahrheit sollte man sagen und nichts als die Wahrheit. Nicht erst vor Gericht, auch schon, wenn einen Staatsanwälte befragen. Claudia D., das mutmaßliche Opfer von Jörg Kachelmann, hat es nicht getan. Sie hat gelogen. Und trotzdem, man ermittelte weiter, beließ man Kachelmann in Haft, erhob schlussendlich Anklage.

 Dafür müssen sich Lars-Torben Oltrogge und Oskar Gattner jetzt rechtfertigen, am 36. Prozesstag im Vergewaltigungsverfahren, jene Staatsanwälte, denen Kachelmanns Verteidiger vorwirft, sich rettungslos in den Schuldvorwurf verbissen zu haben. Sie müssen es in einer für sie ungewohnten Rolle tun: im Zeugenstand.

 ….Aber Claudia D. blieb bei den Vorwürfen – und verteidigte ihre Lügen. „Ich hatte große Angst, dass man mir nicht glauben wird“, soll Claudia D. laut Vernehmungsprotokoll gesagt haben. „Ich hatte Bedenken, dass alles geplant wirkt.“ Warum aber hat sie Kachelmann nicht früher zur Rede gestellt? „Ich habe den Mut nicht gefunden.“ Es sei alles so gut gelaufen mit ihm, sie habe sich Hoffnungen gemacht. Und nun schäme sie sich für ihre Falschaussagen.

 „Ein Einschlag“, so nennt es Oberstaatsanwalt Gattner, als die Nachricht von der Computerauswertung kam. Doch man sei sich bald klar darüber geworden, dass dies für den Wahrheitsgehalt der Aussage zur angeblichen Tatnacht nichts bedeuten müsse – und zwar noch vor der denkwürdigen Vernehmung der Zeugin.

 Was folgt aus einer solchen Lüge? Hätte Claudia D. nicht ihre – nach eigenen Worten ganze – Geschichte erzählt, Kachelmann wäre wohl auf freien Fuß gekommen. So deutet es Oltrogge gegenüber den Richtern an. Aber nein, „aus meiner Sicht schien das alles plausibel“, sagt der Staatsanwalt; der dringende Tatverdacht blieb, trotz der Lüge. „Auch, weil das nicht das Kerngeschehen betraf.“

 ….Immer wieder grätscht der Anwalt dazwischen, wenn eine Aussage Oltrogges ihm formal missfällt, fährt ihn an, er schulde mehr Respekt, weil ihm ein Satz zu frech erscheint, legt sich mit den Richtern an, weil er meint, sie guckten gelangweilt. „Manches hier kann man nur mit einem Lächeln ertragen“, entfährt es Richter Joachim Bock.

 ….„Im Dezember lief noch alles auf eine Verurteilung zu. Heute wissen wir alle, wohin die Reise geht“, sagt der für seine Selbstgewissheit bekannte Jurist, ohne das Wort Freispruch in den Mund zu nehmen. Möglich, dass er richtig liegt, auch wenn er das eigene Verdienst daran vermutlich zu hoch ansetzt. Sollte es Zweifel an Kachelmanns Schuld geben, so wäre offen, mit welchen Zeugen oder anderen Beweismitteln sie zu beseitigen wären. In vergleichbaren Verfahren – ohne die öffentliche Aufmerksamkeit – hätte man womöglich früher einen Schlussstrich gezogen. Hier will sich das Gericht unter keinen Umständen dem Vorwurf aussetzen, es habe das Geschehen nicht gründlich aufgeklärt.

 Andererseits gibt es einen großen, dunklen Faktor, und das sind die Aussagen der Ex-Geliebten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auf sie scheint das Gericht viel Wert zu legen. Im Fall eines Schuldspruchs werden die Richter sehr gut erklären müssen, warum.(Tagesspiegel)

 31.3. Am 36. Verhandlungstag im Fall Kachelmann ging es vor allem um die Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers und um die angebliche Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft. So musste am Donnerstag Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge vor dem Landgericht Mannheim Rede und Antwort stehen.

 Dabei bekräftigte der 36-jährige Ankläger, er habe das mutmassliche Opfer nicht zu einer belastenden Aussagen gegen den Moderator ermuntert. Die ehemalige Geliebte beschuldigt Kachelmann der Vergewaltigung. Der wiederum bestreitet die Tat und äussert sich nicht in der Sache.

 Um zu klären, ob die Staatsanwaltschaft gewissenhaft ihrer Aufgabe nachgekommen ist, hatte Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn die Zeugenbefragung der beiden Ankläger Oltrogge und Gattner beantragt. Ausserdem hält Schwenn es für möglich, dass die beiden unzutreffende Protokollnotizen vorgelegt haben und Informationen an die Presse weitergegeben haben.

 Allen Punkten widersprach Staatsanwalt Oltrogge mit Nachdruck. Er musste sich etwa zwei Stunden lang im Zeugenstand zur Sache äussern. Er betonte, er habe das angebliche Vergewaltigungsopfer nicht im Sinne der Anklage beeinflusst.

 Im Gegenteil, habe er die 38-jährige Radiomoderatorin eindringlich darauf hingewiesen, dass sie bei Falschaussagen “in Teufels Küche” kommen könne, also das ernste juristische Konsequenzen drohten.

 Diese Bemerkung sei indes nicht grundlos gefallen, sagte der Staatsanwalt. So habe das mutmassliche Opfer während des Gesprächs eingeräumt, dass ein angeblich anonym verfasster Brief in Wirklichkeit von ihr selbst gestammt habe.(swissinfo.ch)

 31.3. Die Radiomoderatorin hatte zunächst behauptet, sie habe erst am Tattag aus einem anonymen Schreiben erfahren, dass Kachelmann eine Beziehung zu einer anderen Frau habe.

 Dann jedoch ergab die Auswertung der Daten auf ihrem Computer, dass sie schon vorher über Facebook Kontakt zu einer anderen Geliebten hatte. „Das war ein einschneidender Tag“, berichtete Oberstaatsanwalt Oskar Gatter. Konnte man Simone W. noch glauben? Die Ermittler waren sich recht früh einig: Selbst wenn sie in einem Punkt gelogen hatte, müsse dies nicht bedeuten, dass sie auch im Hinblick auf das „Kerngeschehen“, also die vorgeworfene Vergewaltigung, die Unwahrheit sagte.

 Am 20. April vernahmen Oltrogge und Gattner die ehemalige Geliebte. Sie räumte ein, dass sie Mailkontakt zu einer anderen Geliebten hatte. Sie habe jedoch zunächst gehofft, dass es „nur ein Missverständnis ist“. Dann aber habe sie einen anonymen Brief erhalten – mit einer Kopie von Flugtickets, die auf Kachelmann und eine andere Frau lauteten. Diesen Brief habe sie am 8. Februar erhalten, also dem Tag der behaupteten Vergewaltigung.

 Staatsanwalt Oltrogge fragte mehrmals nach und ermahnte die Frau: „Ihnen muss klar sein, dass, wenn das wieder nicht stimmt, Sie in Teufels Küche kommen.“ Doch Simone W. blieb bei ihrer Version. Erst in einer Vernehmungspause ließ sie über ihren Anwalt ausrichten, dass sie noch etwas zu sagen habe. Dann gab sie zu, dass sie schon Monate vorher die Kopien der Tickets bekommen habe. Sie habe an der Lüge festgehalten, weil sie befürchtet habe, man würde ihr sonst gar nichts mehr glauben.

 Nach der Vernehmung sei Simone W. in Tränen ausgebrochen. „Jetzt kommt er doch bestimmt frei“, habe sie gesagt. Oltrogge beruhigte sie jedoch – für die Staatsanwälte änderten diese Lügen nichts am dringenden Tatverdacht. Allerdings: „Wenn sie nicht die Aussage korrigiert hätte, stand in der Diskussion, ob es nicht zu einer Haftentlassung gekommen wäre“, sagte Oltrogge.

 So jedoch dauerte es noch mehr als drei Monate, bis Kachelmann auf Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 29. Juli 2010 bis zum Prozess aus der Untersuchungshaft freigelassen wurde. Zentrales Argument dabei: Die Nebenklägerin habe „bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens (…) zunächst unzutreffende Angaben(www.echo-online.de)

 31.3. Dieser Donnerstag war eine Katastrophe für die Mannheimer Staatsanwaltschaft. Und zwar bis zur letzten Bemerkung des Anklagevertreters am späten Nachmittag: Der Vorwurf, die Mannheimer Staatsanwaltschaft habe im Fall Kachelmann nicht objektiv, sondern einseitig zum Nachteil ermittelt, sei an diesem Verhandlungstag eindeutig widerlegt worden.

 War der Mann in einer anderen Veranstaltung?

 Im Landgericht Mannheim nahm das Bild der Anklageentstehung gegen den Wettermoderator mehr und mehr Gestalt an.

 Von den ersten Bewertungen der Kripobeamtinnen, die sich von den Tränen und dem Zittern der angeblich von Kachelmann vergewaltigten Claudia D. unmittelbar nach der “Tatnacht” hatten beeindrucken lassen, war bereits in der Vergangenheit die Rede. An Donnerstag ging es nun um die Vernehmungen des mutmaßlichen Opfers durch die Mannheimer Staatsanwälte Lars-Torben Oltrogge und Oberstaatsanwalt Oskar Gattner.

 Mehrmals mahnten die Ermittler Kachelmanns Ex-Geliebte, die Wahrheit zu sagen – doch in einem Punkt log das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer zunächst beharrlich.

 Schon bei der Vernehmung am 20. April vorigen Jahres, als die Staatsanwaltschaft bereits im Besitz von schriftlichen Dokumenten war, die eine zumindest teilweise Falschaussage Claudia D.s belegten, hätten die Alarmsirenen bei Oltrogge und Gattner schrillen müssen. Trotzdem vernahm man ohne Tonband, ohne Video, diktiert wurde “abschnittsweise”. Und dies in einem derart brisanten Fall, in dem es um die Konfrontation der Frau mit ihren falschen Aussagen ging und eine genaue Dokumentation das A und O gewesen wäre.

 …. Gattner äußerte sich noch offener auf Nachfrage, ob man sich Gedanken gemacht habe, wie man je nach Ausgang der Vernehmung verfahren wolle. “Wir haben uns viele Gedanken gemacht”, sagt Gattner. “Denn diese Erkenntnisse, die man durch die Auswertung des Computers gewonnen hatte, waren ja ganz wesentliche! Aber wir hatten schon vor der Vernehmung das Ergebnis festgelegt. Diese Erkenntnisse bedeuteten nach unserer Auffassung nicht, dass insgesamt eine Falschaussage vorliegt.” Das auffällige Verhalten der Frau in der Vernehmung änderte daran nichts mehr.

 Staatsanwaltschaft erkennt “keine Belastungstendenz” bei Zeugin – “Und nach dem Gespräch mit der Nebenklägerin im Anschluss an die Vernehmung?” fragte die Richterin auch Gattner. “Sie war ziemlich aufgelöst und weinte immer wieder, wir ließen ihn jetzt frei. Darauf äußerte sich Herr Oltrogge.”

 ”Und wie?”  “Das weiß ich nicht mehr. So ungefähr: Nach dem derzeitigen Stand erfolge keine Freilassung. Das war auch meine Position. Wir hatten uns ja intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Als die Computerauswertung kam mit den Hinweisen, dass die Nebenklägerin nicht die Wahrheit gesagt hatte, war das schon einschneidend. Ich weiß noch genau, dass ich gegen meine Gewohnheit allein zum Mittagessen ging.”

 Hauptsache offenbar, Kachelmann blieb im Gefängnis. Letztlich blieben die Staatsanwälte vom Tatverdacht gegen den Moderator überzeugt.

 …. “Sind ihr Zusagen gemacht worden?” Beisitzer Joachim Bock stellte immer wieder die entscheidenden, die unangenehmen Fragen. Oltrogge wich erst einmal aus. Verteidiger Schwenn: “Habe ich mich verhört? Sie haben keine Zusagen gemacht? Mich interessiert, worüber Sie in den besagten 20 Minuten diskutierten. Nur über die Entlassung Herrn Kachelmanns?”. “Wir tranken Kaffee und Mineralwasser”, antwortete Oltrogge.

 Eine interessante Frage auch: Hat Claudia D.s Anwalt von ihren Lügen gewusst? Oder hat sie auch ihn angelogen? Oltrogge umschiffte die Frage. Gattner hatte den Eindruck, auch Rechtsanwalt Franz sei seinerzeit ziemlich überrascht gewesen.(Giesela Friedrichsen : Geliebte belog die Staatsanwälte,Spiegel online)

 31.3. Sehr geehrte Frau Schwarzer……Sie nennen sich immer noch unverzagt Journalistin, Publizistin, Chefredakteurin. Diesen offenen Brief bekommen Sie von mir in dieser Funktion — und nicht etwa in der als oberste Frauenrechtlerin der Republik. Seit Monaten begleiten Sie als Journalistin den Prozess um Jörg Kachelmann und haben sich dafür das feministische Leitmedium “Bild”ausgesucht. Das ist soweit Ihr gutes Recht, auch wenn ich den Widerspruch zwischen “Ich habe jetzt mehr Gefühl in den Nippeln” (Daniela Katzenberger in der “Bild”) und Ihrem hehren Anspruch, für die Frauen des Landes im Allgemeinen und die Opfer von Jörg Kachelmann im Speziellen zu kämpfen, immer noch nicht aufgelöst sehe. Sei´s drum.

 Eines vorweg: Ich habe keine Ahnung, ob Jörg Kachelmann eine Frau vergewaltigt habe. Wenn es so war, wird er bestraft werden. Nur: Sie, Frau Schwarzer, haben leider auch keine Ahnung, ob Kachelmann schuldig im Sinne der Anklage ist. Trotzdem suggerieren Sie in allen Ihren “Kommentaren” in der “Bild” einen üblen Eindruck von Kachelmann, auf eine Art, die ich offen gestanden widerlich finde. Widerlich deswegen, weil es die selbe Art von vorverurteilendem Kampagnenjournalismus ist, die Sie doch gerne kritisieren.

 ….Was Sie betreiben, Frau Schwarzer, hat nichts mit Journalismus zu tun. Nicht mal dann, wenn man Ihnen diese Kampagne, die Sie betreiben, als Kommentar oder Meinungsäußerung durchgehen ließe. Sie haben es auf Kachelmann abgesehen, Sie wollen ihn zur Strecke bringen. Sie betreiben eine unerträgliche Vorverurteilung, die der Presserat jedem Provinz-Gerichtsreporter um die Ohren hauen würde. Eine Vorverurteilung, die Sie, beträfe sie das mutmaßliche Opfer, vermutlich sofort wutschnaubend in die nächste Kerner- oder Will- oder Illner-Sendung laufen ließe.

Ich hatte mal so etwas ähnliches wie Respekt vor Ihnen. Inzwischen gehören Sie zu den albernsten Figuren in den deutschen Medien, eine Art weiblicher Franz Josef Wagner. Immer drauf, immer raus mit dem eigenen Weltbild.

 Journalistin jedenfalls, finde ich, sollten Sie sich besser nicht mehr nennen. http://www.blog-cj.de/blog/2011/03/31/sehr-geehrte-frau-schwarzer/

31.3Ottilie46 schreibt:
Naja, nun haben wir den Salat!!!!

Eigentlich wollte ich Alice Schwarzer ja mal übersehen.
Aber wenn mich hier jeder mit der Nase darauf stößt, kann ich ja einfach nicht anders und muss sie eben mitsamt BILD zur Kenntnis nehmen.

Und ich habe es genau so getan wie die uns sattsam bekannte baumlose Savanne, nämlich mit einem Blick aus der Entfernung und aus dem Abseits!!!

Hat mir aber nichts genützt, denn mir sind die Augen dennoch übergegangen.

Also, wie ich zunächst einmal feststellen darf, spaziert Alice doch tatsächlich wie ein ganz gewöhnlicher Mensch durch die Straßen, geht einkaufen und fährt Taxi.

Aber im Unterschied zu den anderen gewöhnlichen Menschen wird sie von allen, aber auch allen Menschen angesprochen, denen sie begegnet und um ihre Meinung zu Jörg Kachelmanns angeblicher Hochzeit gebeten.

Ausgerechnet Alice Schwarzer!!!!!!

Genauso gut könnten die Leute doch Ex-Bischoff Mixa oder auch gleich Papst Benedikt fragen. Die wären in Sachen Eheschließung mindestens ebenso kompetent wie unser aller Alice.

Und fast habe ich gehofft, dass Alice nach ihrem einleitenden Bericht über ihre täglichen Schritte auf ihre dann folgende rhetorische Frage

„Tja, was soll ich sagen …“

ganz einfach antwortet:

“ N I C H T S „!!!!!!!!!!!!

Aber war ich wohl doch etwas zu optimistisch !!!.

Und so konnte ich mich dann an den bewährten Stilblüten unserer bundesverdienstkreuzverzierten Oberemanze erfreuen:

„War es nur ein Zufall, dass die dritte Eheschließung des Angeklagten nach der Vernehmung aller Ex-Freundinnen, die ihm hätten gefährlich werden können, und vor der Urteilsverkündung bekannt wurde?“

Es ist offenbar für Alice ein ganz wichtiges Indiz, dass die „Eheschließung“ nach Vernehmung der JK gefährlichen Ex-Freundinnen und vor der Urteilsverkündung bekannt wurde.

Na klar, das verstehe ich vollkommen!!

Die gefährlichen Aussagen der Ex-Freundinnen werden durch die „Eheschließung“ neutralisiert, also sozusagen ein ganz normaler chemischer Vorgang!
Und dann es ist ja schließlich auch allgemein bekannt, dass ein jung verheirateter „Verbrecher“ mildernde Umstände bekommt im Gegensatz zu einem psychopathischem ledigen Casanova.

Und im Weiteren darf ich dann folgendes lesen:

„Eines ist vermutlich kein Zufall: Dass die Eheschließung ausgerechnet jetzt eine weitere Ohrfeige ist für die zahlreichen Frauen, die Kachelmann über Jahre miteinander betrogen hat.“

Kann mir das mal einer erklären?

Wieso ist die „Eheschließung“ ausgerechnet jetzt eine Ohrfeige und noch dazu eine weitere (ich muss die vorhergehenden Ohrfeigen offenbar verpasst haben)?

Und wäre eine ausgerechnet spätere „Eheschließung“ dann keine Ohrfeige gewesen?

Und dann kommen diese markanten Sätze (unbeschadet aller Rechtschreibregeln):

„Und die nun auch noch öffentlich gedemütigt sind. Denn trotz alledem hatte sich die eine oder andere noch immer Hoffnungen gemacht …“

Haben wir es nicht immer gesagt?

Alice und der Klub der Teufelinnen sind verbandelt!!!

Aber die Vorstellung, das Isabella-Senta-Viola, die Jungfrau Anja oder die spuckeschlürfende Luftgitarrenförsterin zusammen mit Alice auf deren Couch sitzen und ihr mit tränenumflorten Blick und brüchiger Stimme erzählen (natürlich, nachdem sie die „Aufwandsentschädigung“ von BUNTE sorgfältig im Portemonnaie verstaut haben), wie gedemütigt sie jetzt sind und dass sie sich immer noch Hoffnung auf eine Ehe und Kinderchen mit JK gemacht haben, übersteigt mein unfeministisches Begriffsvermögen.

Aber woher soll Alice solche intimenEinzelheiten denn sonst wissen?
Denn natürlich zweifele ich keinen Moment daran, dass Alice die Wahrheit und nichts als die Wahrheit sagt (Großes Pionier-Ehrenwort) !!!!

Ja, und dann erfahren wir wahrhaft Erschröööckliches !!!!

Agatha Christie hat ihren Detektiv Hercule Poiret auf 167 Seiten nach dem „Fehlenden Glied in der Kette“ suchen lassen.

Alice Schwarzer hingegen präsentiert uns in genau 7 Zeilen das „schwächste Glied in der Kette“, nämlich:

„Die 27 Jahre jüngere Psychologiestudentin, die das Rennen jetzt gemacht hat, scheint das schwächste Glied in der Frauenkette von Kachelmann gewesen zu sein. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung im März 2010 war sie die Jüngste unter den Ehe-Kandidatinnen – und wohl auch die Naivste.“

Hat jemand schon einmal gesehen, wie das schwächste Glied einer Kette sich ein Rennen mit den vermutlich weniger schwachen Gliedern einer solchen Kette liefert?

Und dann staune ich über die hellseherischen Kenntnisse der Autorin. Woher weiß sie eigentlich, dass besagte Studentin die Naivste war?

Ach so, ich kleines Dummerle!!!
Ich vergaß doch völlig die innigen Kontakte unser aller Alice zum regionalen Trauma-Experten Prof. Dr. Seidler.
Ich vermute einfach mal, der hat’s geträumt und dann Alice weitererzählt.

Aber der Schluss des Artikels ist etwas, was mich nun wirklich am Erfolg des Feminismus im Allgemeinen und am Erfolg Alice Schwarzers im Besonderen zweifeln lässt!!!

„Jetzt also der romantische Ringtausch. Ausgerechnet jetzt. Und ausgerechnet mit Miriam. Ein Ausdruck von Liebe? Oder ein weiterer Schachzug in dem Schmierentheater, das der Unstete uns seit einem Jahr liefert? „
„Eines ist klar: Diese erneute Heirat macht den der Vergewaltigung Angeklagten noch lange nicht zum Biedermann“

Was lese ich da?

Miriam, eine Frau und demzufolge zwangsläufig die Krone der Schöpfung , verbündet sich mit einem Vergewaltiger an Seel und Leib zwecks Aufführung eines Schmierentheaters?
Und diese Frau, als solche naturgemäß ohne Fehl und Tadel, hat diesen romantischen Ringtausch nicht aus Liebe vorgenommen, sondern nur als ein Schachzug im Schmierentheater, das der Unstete uns seit einem Jahr liefert?

Nein, ich glaube es nicht!!

Da kämpft Alice seit Jahrzehnten für die Frauen (ob die nun wollen oder nicht) und nun dieser schnöde Verrat zugunsten eines Unsteten ??

Aber Alices Frage“ Warum ausgerechnet Miriam“ kann ich ihr beantworten!

Miriam ist nämlich Jörg Kachelmann von Gott geschenkt worden, jawohl !!!

Und wer’s nicht glaubt, sehe bei Wikipedia nach:

Miriam: Die (von Gott) Geschenkte, vom hebräischen Verbalstamm r-y-m für „schenken“

http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/03/29/jorg-kachelmann-und-das-chaos-chronik-teil-iii/comment-page-1/#comment-24047

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1.9. Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum:  01.09.2010

Kurzbeschreibung:

Geplanter Ablauf der Hauptverhandlung

Zunächst wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Sitzungstage am 08. und am 27. September 2010 von Amts wegen aufgehoben wurden (vgl. die Pressemitteilung vom 23. August 2010).

Die Eröffnung der Beweisaufnahme ist von Seiten der Kammer für Mittwoch, den 15. September 2010 vorgesehen. Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer hat für nachfolgende Sitzungstage Zeugen und Sachverständige geladen. Daneben ist noch die Vernehmung von vier weiteren Sachverständigen vorgesehen. Insoweit stehen noch keine konkreten Termine fest.

Anmerkung: Es folgten die weiteren Termine bis zum  20.Oktober 2010)

2.9. Organisatorische Hinweise für Besucher der Hauptverhandlung im Verfahren gegen J. Kachelman

Datum:  02.09.2010

Kurzbeschreibung:

Organisatorische Hinweise für Besucher der Hauptverhandlung im Verfahren gegen J. Kachelmann

 http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1258812/index.html?ROOT=1160629

2.9. Die Bunte präsentiert zum Prozessauftakt eine neue Zeugin:  Er hat mit mir Sex gehabt obwohl ich nein gesagt und geweint habe. Weinerlich berichtet Anja L. der Öffentlichkeit dass sie angeblich Jörg Kachelmann ihre Jungfräulichkeit dargeboten hätte.

Anmerkung: Später wird sich herausstellen, dass auch sie gelogen hat und für den Bunte-Artikel königlich bezahlt wurde! ( Bunte36/2010)

2.9. Laut BILD-Informationen weicht diese Darstellung der jungen Frau teilweise von ihrer Aussage bei der Polizei ab. Dort gab sie auch auf Nachfragen an, Kachelmann nicht direkt gesagt zu haben, dass sie keinen Sex möchte. Außerdem hätten beide bereits nackt im Bett gelegen, als es zur Diskussion um die Beziehung kam. Sie wird im Prozess als Zeugin aussagen.

2.9. Sie war 18 und er 48

Jörg

Die jungfräuliche Lügnerin

hörte mir gar nicht zu, sondern begann, mir die Kleider auszuziehen. Auch als ich sagte, ich wolle nicht mit ihm schlafen, machte er weiter.” Das behauptet Anja L. (23, Name geändert). In “Bunte” erhebt sie schwere Vorwürfe gegen den Wettermoderator. Sie sollen bereits Teil der Ermittlungsakten sein.http://www.bz-berlin.de/archiv/sie-war-18-und-er-48-article966501.html

2.9. Der Fall Kachelmann wird vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim verhandelt. Am Ende des Prozesses werden neben dem Vorsitzenden Richter, Michael Seidling (Bild), zwei Berufsrichter, Daniela Bültmann und Joachim Bock, sowie zwei Schöffen das Urteil fällen. Der Vorsitzende Richter Seidling nimmt öffentlich keine Stellung zu dem Prozess, er will auch währenddessen keine Medienanfragen beantworten. Der 60-Jährige verhandelt in seiner Kammer hauptsächlich Drogen- und Eigentumsdelikte. Er gilt als sachlich, kompetent und ruhig, auch bei emotionsgeladenen Befragungen. Seidling lebt in Oftersheim, wo er auch Gemeinderatsmitglied ist. Da im Vorfeld des Prozesses bereits spekuliert wurde, ob er die Eltern des mutmaßlichen Opfers aus seinem privaten Umfeld kennt, könnte die Verteidigung möglicherweise einen Befangenheitsantrag auftischen. Joachim Bock war bis zum Kachelmann-Verfahren Pressesprecher des Landgerichts, legte dieses Amt zumindest im Zusammenhang mit diesem Fall nieder. (Morgenweb)

2.9. Staatsanwaltschaft: “Erstaunlich, was die Medien alles wussten”

„Ich fand das mehr als erstaunlich, was die alles wussten“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim, Andreas Grossmann. Er betont: „Von uns hatten sie’s nicht.“ Vorwürfe, wonach die Staatsanwaltschaft Kachelmanns Persönlichkeitsrechte besser hätte schützen müssen, weist Grossmann zurück: „Es ist illusorisch anzunehmen, die Behörden könnten den Namen eines inhaftierten Prominenten über Monate geheim halten.“  (Hannoversche Allgemeine)

3.9. Ist Kachelmann schizophren? – Die vielen, die schlecht über ihn reden, zweifeln an der Version, wonach Kachelmann für einige dunkle Minuten zu Mr. Hyde mutierte. Eine Minderheit traut es ihm zu. Sie hält es für plausibel, dass er an einer dissoziativen Identitätsstörung leidet. Einen Link zu dieser Krankheit hat Kachelmann am Tag nach der folgenschweren Nacht in Schwetzingen höchstpersönlich in einer E-Mail an eine andere Partnerin verschickt……

Der Hypochonder – Allerdings streitet sich die Fachwelt, ob es die dissoziative Identitätsstörung überhaupt gibt. Ob Kachelmann an dieser umstrittenen Krankheit leidet? Ausser Andeutungen des angeblichen Betroffenen selbst sind keine Spuren bekannt: Dem Programmdirektor des Fernsehsenders MDR teilte Kachelmann kurz nach seiner letzten Schwetzinger Nacht mit, er wolle sich aus gesundheitlichen Gründen künftig aufs «Wettermachen» beschränken und keine Talkshows bestreiten. Bereits 2003 hatte er der Frau, die ihn angezeigt hat, gemailt, er lasse sich in den USA behandeln. Doch unterzog er sich tatsächlich eine Therapie in Seattle? Oder wollte er sich mit einer Ausrede einfach Ruhe verschaffen vor der Radiomoderatorin? Wer Jörg Kachelmann länger kennt, hält auch die zweite Variante für möglich.

Fast alle haben von ihm Geschichten von schweren Krankheiten gehört, zum Teil sehr unterschiedliche Geschichten von unterschiedlichen Krankheiten. Sind sie Dichtung? Sind sie Wahrheit? Das fragen sich viele. Schon lange. Aber heute mehr denn je.

«Jörg ist ein Hypochonder», sagt ein alter Freund, der ein Freund geblieben ist, «das meine ich nicht negativ.» Kachelmann glaube tatsächlich, er sei krank. Nach einem Anfall von Panik sei er plötzlich wieder genesen.

Pubertäres Verhalten- «Er bringt immer wieder abenteuerliche Begründungen, warum er kurzfristig Termine nicht einhalten kann», erzählt ein Geschäftspartner, «und alle zweifeln, ob es stimmt.» Mal sei die Mutter erkrankt, mal er selber. «Pubertäres Verhalten wie auf dem Gymnasium» sei es. Zweifle jemand eine Ausrede an, sei Kachelmann schwer beleidigt. «Am Schluss musste ich mich entschuldigen», erzählt ein Freund, «als Dank dafür, dass ich ihn mit unangenehmen Nachfragen konfrontiert habe.»…..

Der raffinierte Manipulator- «Wenn er reinkommt, geht die Sonne auf», sagt eine ehemalige Partnerin, die aufgrund der gemeinsamen Vorgeschichte manchen Grund hätte, andere Eigenschaften hervorzuheben. Kachelmann, besessen vom Wetter, ist Antreiber, Türöffner bei Kunden und Ämtern. «Er sprüht vor Ideen, von denen sich nur zehn Prozent umsetzen lassen», sagt ein Arbeitskollege, «aber diese zehn Prozent sind oft bahnbrechend.»

Kachelmann sei ein faszinierender Chaot, ein sympathischer Mensch, sagen die einen. «Das habe ich auch einmal gedacht», sagen die anderen. Zuletzt sei Kachelmann als Manipulator aufgefallen. Chronisch, notorisch, raffiniert. Nicht nur, aber besonders bei Frauen….(Tagesanzeiger)

Anmerkung: In dem Artikel Jörg und die Kachelmänner (Zitate oben) erwähnte 4-teilige Interwiev mit dem Magazin ist plötzlich und unerwartet aus dem Internet verschwunden.

3.9. Alice Schwarzer rettet die Welt: Denn die anderen Leitmedien der Republik – wie Spiegel oder Zeit – waren bisher in einem solchen Maße parteiisch pro Kachelmann, dass von diesen Seiten eine voreingenommene Berichterstattung zu befürchten ist. (Emma-Blog)

3.9. Auszug der Pressemitteilung Kanzlei Höcker:

„Und das Opfer? Das ist unsichtbar. Gesichtslos bzw. gepixelt, wie eine Verbrecherin.“

„Der Fall Kachelmann ist (…) längst zu einer Medienschlacht ausgeartet, bei der sich die Lager verfestigen: hie Anhänger der Unschuldsvermutung von Kachelmann – da Anhänger der Wahrheitsvermutung des Opfers.“

„In der aktuellen EMMA steht nur eine kleine Meldung, in der wir Ihnen den Rat geben: „Sollte der Vorwurf stimmen, verteidigen Sie sich nicht auch noch auf Kosten des Opfers.“ Nun, entweder der Vorwurf stimmt nicht – oder Sie verteidigen sich auf Kosten des Opfers. Und wie.“

Das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann missversteht Frau Schwarzer in geradezu grotesker Weise als Prozess über die Frage: „Ist sexuelle Gewalt in Beziehungen Privatsache? Oder ist sie ein Verbrechen?

Mit diesem absurden Satz unterstellt Frau Schwarzer obendrein, dass es im Fall Kachelmann sexuelle Gewalt gegeben hat. Nur so lässt sich auch ihr boshafter Kommentar erklären.

„Und übrigens: Auch nette Männer vergewaltigen manchmal, Kollege Kachelmann. Leider.“

Frau Schwarzer möchte nun sicherstellen, dass in der BILD als einem „meinungsprägenden Blatt auch die Sicht des mutmaßlichen Opfers ernst genommen“ werde. Denn die anderen Medien seien so parteiisch pro Kachelmann, dass von dort eine voreingenommene Berichterstattung zu befürchten sei. (Weiterlesen :http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=48)

Anmerkung: Schwarzer spricht wie Richter Seidling bereits vom OPFER!

3.9. «Bei jeder Messstation hat er eine Freundin», witzelten sie bei seiner Meteomedia AG. Kachelmanns Unternehmen sammelt an 820 Orten in Europa Wetterdaten. Als der Chef verhaftet wurde, blieb den Mitarbeitern das Lachen im Hals stecken. In der Ausserrhoder Zentrale meldeten sich zahlreiche Frauen. Mehrere hielten sich für die einzige Lebenspartnerin des Inhaftierten. Irgendwie hatte es der Heimatlose geschafft, gleichzeitig mit ihnen allen zusammenzuleben.(Der Bund)

4.9. Ein „Bild“- Sprecher bestätigte Freitagabend, dass Schwarzer den am Montag in Mannheim beginnenden Prozess regelmäßig für die Zeitung kommentieren wird. Auch für die Frauenzeitschrift „Emma“ werde sie weiter über den Fall berichten, schrieb die Journalistin und Verlegerin. Es sei gerade in diesem Fall nötig, dass in einem tagesaktuellen, meinungsprägenden Blatt auch die Sicht des mutmaßlichen Opfers ernst genommen wird. „Anderen Leitmedien der (deutschen, Anm.) Republik“ warf sie Parteilichkeit für Kachelmann vor.

Kachelmanns Rechtsanwalt Prof. Ralf Höcker (Köln) reagierte erbost. „Frau Schwarzer weiß also schon jetzt, wie die deutschen Medien über den Fall Kachelmann berichten werden, nämlich zu seinen Gunsten. Sie beweist damit seherische Qualitäten und rechtfertigt mit ihrer Unterstellung kurzerhand ihre eigene voreingenommene Berichterstattung über künftige Ereignisse“, teilte er mit. Eine objektive Berichterstattung könne man von ihr nicht erwarten. (Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Sa, 04.09.2010)

4.9. Alice Schwarzer will ab Montag in der Causa Kachelmann mitmischen: In ihrem Blog schreibt sie, es sei ihr besonders wichtig, dass in einem tagesaktuellen, meinungsprägenden Blatt auch die Sicht des mutmaßlichen Opfers ernst genommen werde. (Spiegel)

4.9. Dass Passagen von Ermittlungsakten an die Presse gelangen, ist nicht neu. Auch nicht bei Strafverfahren wie diesem. So erinnert der Fall an den Prozess gegen Peter Graf, Vater von Tennisspielerin Steffi Graf, der 1997 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor dem Mannheimer Landgericht stand. Damals zitierte eine Boulevardzeitung aus einem psychiatrischen Gutachten über Graf, – noch bevor dieses – in nichtöffentlicher Sitzung – in den Prozess eingeführt wurde. Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft, ohne Verantwortliche für das „Leck“ zu finden.

Nun hat die Mannheimer Behörde erneut Ermittlungen eingeleitet, weil auch diesmal Vertrauliches nach außen gelangt ist. Eine Zeugin hat Anzeige erstattet. Ihre persönlichen Daten waren an die Presse gelangt und sie wurde daraufhin von Journalisten belästigt.

Aber auch Kachelmann sieht seine Persönlichkeitsrechte durch die Berichterstattung vor allem in „Bild“ verletzt und hat den Springer-Verlag auf rund zwei Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das Privatleben von Kachelmann sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei weniger prominenten Verdächtigen nie der Fall gewesen wäre, kritisierte Jürgen Möthrath, Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte. (Anmerkung: Natürlich findet die Mannheimer Staatsanwaltschaft nie ein Leck in den eigenen Reihen.) Südkurier

4.9. Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann will beweisen, dass sie von ihm vergewaltigt und mit einem Messer bedroht wurde. Sie drängt gegen den Willen ihres Anwalts darauf, die Öffentlichkeit bei ihrer Aussage am Prozess nicht auszuschliessen.

Sie wird nicht dabei sein, wenn am Montag um 9 Uhr in Mannheim – 15 Kilometer von Schwetzingen entfernt – der Prozess gegen ihren Ex-Freund Jörg Kachelmann beginnt. Der Auftritt der Hauptbelastungszeugin ist frühestens für den 9. Prozesstagam 13. Oktober vorgesehen. Dann wird sie vom Vorsitzenden der 5. Grossen Strafkammer am Mannheimer Landgericht, Richter Michael Seidling, zunächst zur Person befragt.

Dabei wird klar werden, was in Schwetzingen längst kein Geheimnis mehr ist: Die 37-jährige Journalistin arbeitet wieder stunden- und tageweise bei einem Spartensender. «Sie wirkt im Hintergrund und gestaltet Beiträge, beispielsweise über Hip-Hop und House-Music», sagt ein Radio-Insider. Ihr Chef und Programmleiter sagt gegenüber dem «Sonntag» lediglich: «Was ich meiner Kollegin für den Prozess wünsche, werde ich keinem Pressekollegen sagen, sondern allenfalls meiner Kollegin selbst.»

Doch die Radiofrau will keine Lügnerin sein. Wie der «Sonntag» aus zuverlässiger Quelle weiss, führt sie mit ihrem Anwalt Thomas Franz intensive Gespräche über eine entscheidende Frage: Soll die Öffentlichkeit bei ihrer Aussage ausgeschlossen werden? Was ihr Anwalt, der bei der Opferhilfeorganisation Weisser Ring engagiert ist, eindringlich rät, stellt seine Klientin überraschend infrage.

«Sie will beweisen, dass sie die Wahrheit sagt, und öffentlich zeigen, dass sie nichts zu verbergen hat», so ein Freund der Familie in Schwetzingen zum «Sonntag». Laut Christian Hirsch, Richter und stellvertretender Pressereferent am Landgericht Mannheim, werde der Ausschluss der Öffentlichkeit «mit Sicherheit im Rahmen des Prozesses ernsthaft geprüft».

In Schwetzingen trauen insbesondere viele Frauen Kachelmanns Ex-Geliebter zu, die Tat aus Rache konstruiert zu haben. Doch wer mit Leuten im Umfeld der Familie spricht, bekommt zu hören, wie schwer der Radiofrau der Schritt zur Anzeige gegen den Star-Moderator gefallen ist. Als Medienprofi habe sie erahnt, was auf sie zukommen werde, «aber mit dem Wissen von heute würde sie es nicht mehr tun», so der Tenor.

Nach einem längeren Aufenthalt in einer Klinik kehrt das mutmassliche Vergewaltigungsopfer nur langsam ins Leben zurück, wie Hans Leyendecker in der «Süddeutschen Zeitung» schrieb. Er hatte Einsicht in die Akten. Sie könne «ihren Körper nicht mehr im Spiegel ansehen, sie ekele sich vor sich selbst».

Der neuerliche Schritt in die Radiowelt, die sie so liebt, hat diesen Weg erleichtert. Ob sie als Opfer aus dem Prozess des Jahres geht, wird ab Montag in Mannheim entschieden.

(http://www.sonntagonline.ch/index.php?g=1&show=news&type=nachrichten&id=1210)

Anmerkung: CSD hat immer garbeitet, das kann man auch im Tagebuch nachlesen. Und Aufenthalt in einer Klinik? Wann soll das gewesen sein!

5.9. Die Nebenklägerin ist angeschlagen, kaum mehr arbeitsfähig, seit Monaten in Therapie(…)

(…) Doch noch  kann man sie  ,wie jüngst, in Ruhe im DM -Markt ein paar Kleinigkeiten einkaufen, am Schwetzinger Schlossgarten spazieren, vorbei am Edel-Italiener „Delle Rose“ , einen  der von Jörg Kachelmann favorisierten Restaurants ( das Wort“ sehen „fehlt)( …)

(..)Stattdessen kursieren im Ort Gerüchte, die Kripobeamten, zu denen Sabine W. am Morgen nach der mutmasslichen Tat kam, hätten sie im „schlimmen“ Zustand erlebt; nie und nimmer könne sich jemand selbst  in diese Verfassung befördern. (…)

(…) Dafür wurde Kachelmann im Dezember 2009 im nahegelegenen Speyer mit einer schwarzhaarigen Dame beim Dinner gesichtet. Es sei ihm sichtlich unangenehm gewesen, sagt ein Beobachter. Den Tisch habe die Dame auf einen anderen Namen reserviert (…)

Anmerkung: Nur einige Highlights der Printausgabe: Welt am Sonntag vom 5.9.2010 Die Akte Kachelmann 

5.9. Dieser Prozess wird ein Medienspektakel sondergleichen. Die beiden deutschen TV-Sender N24 und n-tv werden mit Übertragungswagen vor Ort sein und den ganzen Tag in diversen Sondersendungen live vom Prozess aus Mannheim berichten. 48 Journalisten sind für diesen Gerichtsprozess akkreditiert und werden von dem Gerichtsverfahren für diverse Medien berichten. Im Saal selber werden 85 Prozessbeobachter Platz finden, der Saal wird mit Sicherheit wegen des Riesenandrangs und Überfüllung geschlossen werden. (Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen)

5.9. Zwar hat die Frau bei ihren Aussagen in der Tat seltsame Haken geschlagen, die Schatten des Zweifels auf ihre Anschuldigungen werfen: Den anonymen Brief mit den auf Kachelmann und eine andere Geliebte ausgestellten Flugtickets, den sie kurz vor seinem Besuch im Briefkasten gefunden haben will, schrieb sie selbst. Auch dass sie mit jener Frau schon Wochen zuvor per Mail verkehrt hat, räumte sie erst auf hartnäckiges Nachfragen ein. Hat sie womöglich von langer Hand einen perfiden Racheakt vorbereitet? Oder waren dies nur die hilflosen Versuche einer verzweifelten Frau, das erschütterte Selbstwertgefühl wiederzuerlangen?( Süddeutsche.de)

5.9. Zwangsbegutachtung von Jörg Kachelmann: Im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Mannheim wird der Wettermoderator ab morgen von einem Psychiater beobachtet werden. Während vom mutmasslichen Opfer, 37, ein psychologisches Gutachten vorliegt, hat sich Kachelmann, 52, nie begutachten lassen. „Es besteht keine Veranlassung dazu“, sagt Ralf Höcker, Medienanwalt im Verteidigungs-Team. Und:“ eine Zwangsbegutachtung wäre unangemessen und diskriminierend. Rechtsexperten finden, mit einer Begutachtung könne der Angeklagte nur verlieren, weil sich jedes Wort gegen ihn wenden könne. Möglich, dass Kachelmann Schweigt (SonntagsZeitung)

5.9. swissinfo.ch: Wurden die Medienrechte im Fall Kachelmann verletzt?

P.S.: Meiner Meinung nach gab es eine Reihe von Berichten, welche die Privatsphäre von Kachelmann verletzten. Zum Beispiel hat der Blick-am-Abend eine so genannte Topnews Nummer 5 publiziert mit dem Titel: “So schleimte er per SMS”. Untertitel: “Schmalzig, der Wettermann schrieb 50 klebrige SMS an Popsternchen Indira…” Und dann wird aus diesen privaten Messages zitiert.

All das hat nichts mit dem Fall zu tun, und es besteht kein gesellschaftliches Interesse für solche SMS.

swissinfo.ch: Ist jetzt Kachelmanns Ruf für immer geschädigt, auch wenn er freigesprochen würde?

P.S.: Nein, das glaube ich nicht. Wenn ein Freispruch erfolgt, wird wahrscheinlich wieder Gras über die Geschichte wachsen, obwohl der Ruf des Strahlemanns gewiss verschlissen ist.In Deutschland kann ich mir vorstellen, dass Kachelmann nach einer Abstandspause wieder zum Zug kommt. In der Schweiz ist er ja, soweit ich sehe, kaum mehr aufgetreten.

Medienrechtler Peter Studer fordert mehr Zurückhaltung und Respekt. http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/Kein_Eingriff_in_Privatsphaere_zwecks_Unterhaltung.html?cid=28215752

Anmerkung: Heisst, dass dieses “Sternchen” Reklame brauchte und die SMS der Bildzeitung zur Verfügung gestellte – wobei es natürlich nicht ausgeschlossen ist- Geld stinkt nicht!

1.Prozesstag Montag 6.September 2010

6.9. Jörg Kachelmann Prozess geplatzt! Bunte Überschrift am 6.9.20.10 10:19 UHR

6.9. Um 9 Uhr 19 ist die mit grosser Spannung erwartete Gerichtsverhandlung gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann am Landgericht Mannheim bereits wieder unterbrochen worden. Wie der Gerichtsvorsitzende Michael Seidling bekanntgab, hatte die Verteidigung am Wochenende per Fax ein Ablehnungsgesuch gegen zwei Richter wegen Befangenheit eingereicht. Das Gesuch richtet sich gegen den Gerichtsvorsitzenden Michael Seidling sowie die Beisitzerin Daniela Bültmann. Die Gründe für das Ablehnungsgesuch wurden am Gericht nicht erläutert. Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock erklärte vor den Medien, er wolle die Auseinandersetzung gegen die betroffenen Richter nicht in der Öffentlichkeit führen. Deshalb habe er sich auf eine schriftliche Begründung beschränkt, die über 60 Seiten umfasse. (NZZ)

Sonntagszeitung.ch

6.9. Sie will nicht aussagen, nicht gegen Jörg Kachelmann und sowieso nicht, weil das alles schon so lange her sei. Sie habe doch keine Ahnung, ob er die Vergewaltigung begangen hat oder nicht. Die Ex-Geliebte hat Angst vor einem Spießrutenlauf bei jenem Verfahren, das diesen Montag beginnt und schon als “Prozess des Jahres” tituliert wird. Neun ehemalige Freundinnen des Wettermoderators hat das Landgericht Mannheim geladen. Einige kommen gern, aus welchen Gründen auch immer. Andere lässt die Vorstellung, dass jetzt Intimstes an die Öffentlichkeit gelangen wird, nicht mehr schlafen. Viel Rücksichtnahme dürfen sie wohl nicht erwarten. Eine der Frauen lehnte zunächst die Aussage bei der Staatsanwaltschaft ab. Daraufhin schrieb der ermittelnde Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge ihrem Berliner Anwalt einen Brief: Sollte seine Mandantin nicht freiwillig aussagen, müsste man eben eine Vorführung “zwangsweise” durchsetzen. (Kampfansage in Mannheim :Spiegel.de)

6.9. Zur Begründung der Prozessunterbrechung sagte Verteidiger Reinhard Birkenstock: “Herr Kachelmann hat den Befangenheitsantrag gestellt, weil die Sorge besteht, dass die beiden abgestellten Richterpersönlichkeiten ihm nicht mit der nötigen Unvoreingenommenheit gegenüberstehen.” Den Grund für die Befangenheitsbefürchtungen wolle man aus Rücksicht auf die Richter nicht öffentlich machen.

Vor dem Prozess hatte es Spekulationen gegeben, dass der Vorsitzende Richter privat mit dem Vater des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers bekannt ist: Die Bild-Zeitung schreibt, einer der beiden Richter stamme aus dem Nachbarort der Nebenklägerin.(Süddeutsche.de)

6.9. Peinlich, peinlicher, Pochers Auftritt! Bildunterschrift: Erkennen Sie den Mann in der Mitte? Nein, es ist nicht Jörg Kachelmann. Wer könnte es sonst noch sein? Kleiner Tipp: Es handelt sich um einen Comedian, der es derzeit etwas schwer hat, weil ihn das Publikum nicht mehr so richtig mag, und auch Harald Schmidt ihn verstoßen hat. Richtig: Oliver Pocher!

C-Promis wie Indira, die Sängerin der untergegangenen Popgruppe Brosis, stellen sich in die Warteschlange und wollen etwas abhaben von der medialen Aufmerksamkeit. “Es ist die große Kachelmann-Show und jede Show braucht ihre Zuschauer”, begründet die Sängerin, die mit dem Moderator einen Flirt via SMS gehabt haben will, ihre Anwesenheit. Dann setzt sie sich neben eine ältere Dame mit Krücken in den Zuschauerraum des Gerichtssaals, rückt ihren kurzen schwarzen Rock zurecht und legt ihre langen Beine übereinander. ( Stern)

6.9. Anders als erwartet, erschien das mutmaßliche Opfer in Begleitung ihres Anwalts vor Gericht. Die 37 Jahre alte Radiomoderatorin tritt als Nebenklägerin in dem Prozess auf. Ihr Verteidiger Thomas Franz bat vor Prozessbeginn darum, die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin nicht zu verletzen und keine Fotos oder Videos von ihr zu veröffentlichen. Anmerkung: Dass die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann unmässig verletzt wurden, scheint der Anwalt vergessen zu haben

Manipulative Tendenz: Halstuch!

Für die 37-Jährige und gegen Kachelmann spricht zunächst das Gutachten des Heidelberger Traumatologen Günter Seidler im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Er kam nach langen Gesprächen mit der Frau zu dem Schluss, es gebe keine Anhaltspunkte, dass die „behauptete Vergewaltigung nicht stattgefunden hat“. Dass sie sich an die angebliche Tat nur lückenhaft erinnern könne, begründet Seidler mit der Todesangst, die sie erlebt habe.

Demgegenüber steht die Expertise der Bremer Aussagepsychologin Luise Greuel. Sie stellt fest, dass die Aussagen der Frau nicht einmal die „Mindestanforderungen“ an logischer Geschlossenheit, Detailreichtum und Beständigkeit erfüllten. Ob es die Vergewaltigung gegeben habe, sei „nicht klar“. (ORF.at)

6.9. Obwohl beide Vereine kooperieren, hatte Seidling Medienberichten zufolge gesagt, er kenne weder den Vater noch „das Opfer“. Dass er dabei nicht vom „mutmaßlichen Opfer“ sprach, könnte aus Sicht der Verteidigung für eine Voreingenommenheit des Richters sprechen.

Gegenüber den Medien erklärte Verteidiger Birkenstock: Die Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft, habe „die Medien gegen Herrn Kachelmann eingesetzt“. Unter anderem sei aus Ermittlerkreisen, Birkenstocks Vermutung zufolge von Seiten der Staatsanwaltschaft, die Information gestreut worden, dass am Tatmesser Spuren des Täters gefunden worden seien. „Jeder weiß, DNA-Spuren sind eine Täterüberführung“, sagte Birkenstock. Es habe jedoch nie DNA-Spuren gegeben. „Das war eine Falschinformation.“ (Welt.online)


6.9. Wie die auskunftsbereiten Frauen womöglich in die Medien kamen, darüber gibt es eine elektronische Spur. Aus der Redaktion der “Bunten” stammt eine E-Mail, in der behauptet wird, dass Frank-Bernhard Werner, Mitgesellschafter von Kachelmanns Firma Meteomedia, dem Blatt eine “Kachelfrau aus der Schweiz” angeboten habe, “die in einem Interview sagen will, dass sie SM-Sex mit der Fliese hatte und er sie dabei auch verletzt habe”. Weiter soll es heißen: “Wenn wir die Tante nicht nehmen, spricht sie Sonntag wohl in der BamS.” (Spiegel36/2010)

6.9. Alles war so schön vorbereitet: “Breaking News”-Insert, Splitscreens, Reporter “vor Ort” “Etwas Verwirrung hier” gab es Montagmorgen beim deutschen Nachrichtensender n-tv. Beitrag abgebrochen, der nächste zu spät angespielt, Moderator stotterte und lächelte peinlich verlegen. Ausgelöst wurde die Pannenserie durch die Vertagung des Prozesses im Fall Jörg Kachelmann. Alles, um dem Ereignis das Drama zu geben, als das es seit Monaten aufgebaut wird: ein Fressen für den Boulevard. Dem kann sich ein kommerzieller Nachrichtensender eben nicht verschließen: Kachelmanns Ex-Freundin klagte, weil er sie “vergewaltigt habe”. Nur ein Wort trennt da vom “hat” und von lupenreiner Vorverurteilung. Die Verteidigung sei der Ansicht, der Richter habe “sozusagen Heimvorteil”. Der Befangenheitsantrag wird mit lässiger Rhetorik ins Unglaubwürdige gezogen.( http://derstandard.at/1282979032915/Prozessbeginn-im-Fall-Kachelmann-Fressen-fuer-den-Boulevard)

6.9.So ein Klima kann nur entstehen, wenn ein Mensch öffentlich degradiert und für vogelfrei erklärt wird.( Schwarzer in Bild.de)

Alice Schwarzer  hat Jörg Kachelmann- über das Prozessende hinaus- für vogelfrei erklärt!

7.9. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock sagte hinsichtlich eines Messers, das bei der Vergewaltigung eine zentrale Rolle gespielt haben soll: O-Ton: “Es gibt keine Spuren an diesem Messer, von dem die Nebenklägerin behauptet, es sei ein Tatmesser, die Herrn Kachelmann zuzuordnen sind. Es handelt sich da um Nullspuren. Das war eine Falschmeldung.”Der leitende Staatsanwalt Oskar Gattner erklärte hingegen, die Medien nicht zu instrumentalisieren:O-Ton: “Das liegt sicher nicht an uns. Wir gewinnen dadurch auch nichts. Es gibt ja Hinweise darauf, auch auf die auszugsweise Veröffentlichung von Akten, Aktenteilen. Wir haben uns von Anfang an auf eine relativ zurückhaltende Medienpolitik beschränkt, und das haben wir auch durchgehalten. (SüdtirolNews)

6.9. Im Foyer des Gerichts und auf dem Bürgersteig nutzten Kachelmanns Anwälte jedes Mikrofon, um die Staatsanwaltschaft erneut für ihren bisherigen Umgang mit ihrem Mandanten zu kritisieren. „Mediale Notwehr“ nannte Professor Ralf Höcker dieses Vorgehen, nachdem man sich nach der Verhaftung Kachelmanns zwei Monate lange zurückgehalten habe. Den Kölner Medienexperten hatte Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock von Anfang an mit ins Boot geholt. Zum Ende des ersten Prozesstages sprach Höcker von einer „Hetzjagd gegen einen Menschen“, während Birkenstock der Staatsanwaltschaft vorwarf, „mit halbwahren und falschen Informationen“ an die Öffentlichkeit gegangen zu sein.(Frankfurter Rundschau)

7.9. Jörg Kachelmann hat neben seinem Strafverteidiger auch einen Medienanwalt engagiert. Welchen Eindruck haben Sie von der Öffentlichkeitsarbeit der Verteidigung Kachelmanns?

Die Prozess-PR war in diesem Fall so plump und offensichtlich durchschaubar, dass sie allein schon deswegen nur eine sehr beschränkte Wirkung haben wird. Die Richter merken natürlich, auf welch plumpe Art sie beeinflusst und unter öffentlichen Druck gesetzt werden sollen. Das fördert eher Trotzreaktionen, die Herrn Kachelmann nicht nützen werden.

(..) Gerade in einem solchen Fall wäre es die große Kunst der Litigation-PR gewesen, die öffentliche Diskussion möglichst wenig zu befeuern. Wenn gegen Prominente ermittelt wird, ist das natürlich immer eine Nachricht. Auch die besten Litigation-PR-Strategen hätten nicht verhindern können, dass über die Ermittlungen gegen Jörg Kachelmann öffentlich berichtet und diskutiert wird. Man hätte aber die öffentliche Debatte nicht immer wieder anheizen dürfen.(…)

Staatsanwaltschaft hat zu viele intime Details herausgegeben

Das gilt aber genauso für die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft. Sie hat viel zu viele intime Details peu à peu in die Öffentlichkeit gegeben und Jörg Kachelmann immer wieder bloßgestellt. Das war rechtswidrig. Damit hat sie aus meiner Sicht die Unschuldsvermutung verletzt – und Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann.

(…)Wenn ich das richtig sehe, hat der Anwalt des mutmaßlichen Opfers von Jörg Kachelmann hier sehr geschickt agiert: Er hat sich aus der Diskussion herausgehalten. Er hat nichts getan, um die öffentliche Debatte über seine Mandantin, die ehemalige Freundin von Herrn Kachelmann, anzuheizen(…) Anmerkung: Dann hat Volker Boehme-Neßler, Medienrechtler, der diess Interview gegeben hat, sich aber nicht genau informiert.(NDR:Die Öffentlichkeitsarbeit von Verteidigern und Staatsanwaltschaft gewinnt immer mehr an Bedeutung – nicht nur im Fall Kachelmann. Der Medienrechtler Volker Boehme-Neßler erläutert das Phänomen.)

7.9. «Peinlich, peinlicher, Pocher», überschreibt «Die Welt» ihre Bildstrecke vom ersten Prozesstag in Mannheim, bei dem die Frage geklärt werden soll, ob Jörg Kachelmann eine Frau vergewaltigt hat. Der Komödiant hatte sich als Doppelgänger des Angeklagten ausgegeben – und muss sich nun selbst Klagen ob seiner wenig originellen Vorstellung anhören. Das deutsche Feuilleton ätzt, die Pocher-Parodie sei mehr Ausdruck eines Dramas als ein Schwank. Es geht um die Grenze des guten Geschmacks: Billiger Klamauk habe bei einem Prozess dieser Tragweite nichts verloren, argumentieren die Kritiker.

(…) Eine Verzweiflungstat: Man muss kein Medienprofi sein, um hinter dem in Kauf genommenen Eklat den Quotendruck zu erkennen: Nachdem der TV-Sender Sat.1 Pocher gewiss nicht für ein Trinkgeld von der ARD losgeeist hatte, floppte die erste Staffel seiner Talk-Show am Freitagabend kläglich. Auch der neue Sendeplatz kann den Abwärtstrend nicht stoppen. Die ersten beiden Sendungen der «Oliver Pocher Show» erreichten am Freitagabend um 23.15 Uhr laut «Meedia.de» nur 9,5 Prozent und 6,5 Prozent der Zuschauer zwischen 14 und 49 Jahren: Die Luft für den Fernsehclown wird also dünn. (…)

(..) Ein entlarvendes Interview mit dem Deutschen haben die ORF-Angestellten Dirk Stermann und Christoph Grissemann im September 2009 geführt. Sie fragten ihn (bei Minute zehn) in «Willkommen Österreich»: «Muss man nicht auch ein Arschloch sein, um so was zu machen? Wenn man keine Hemmungen mehr hat?» Pochers peinlich-ausweichende Antwort: «Man ist dann ja auch in so einer Rolle…»

Diese Rolle des Arschlochs hat er offenbar verinnerlicht. (…) (http://www.20min.ch/people/international/story/19288214)

8.9. Alice im Wunderland. Angeführt von Bild, Blick und Focus wurden die Journalisten quasi zu Pressesprechern der Mannheimer Staatsanwälte. Täglich flüsterte die Justiz den Medien neue Verdachtsmomente ins Ohr. Die Medien druckten und sendeten das Geflüster ungeprüft und reicherten es zur Freude der Justiz mit allerlei schmutzigen Geschichten aus Kachelmanns Privatleben an. Erst als der Spiegel, die Zeit und die Weltwoche gegensteuerten, unterbrachten sie kurz die flotte Party der vereinigten Juristen und Journalisten. (Weltwoche36/2010)

8.9. Um die Wahrheit im Prozess gegen Jörg Kachelmann ans Licht zu bringen, hat sich der Vorsitzende Richter Michael Seidling für einen ungewöhnlichen Weg entschieden. Ein Psychiater soll den Wetter-Moderator fortan im Gericht beobachten und analysieren. Dagegen wehren sich Kachelmann und seine Anwälte. Strafrechtlerin Andrea Combé soll laut Bild-Zeitung gesagt haben: «Wir sehen keine Veranlassung für eine Begutachtung, weil unser Mandant unschuldig ist. Er wird daher nicht mitwirken.»

Was den Richter zu diesem Schritt bewegt hat? Die Glaubwürdigkeit der beiden Hauptpersonen, Klägerin (Kachelmanns Ex-Freundin) und Angeklagter (Kachelmann), ist entscheidend. Um dies beurteilen zu können, braucht er psychologische Gutachten. Auch will er sich im Streit von Verteidigung und Staatsanwaltschaft über bislang mehr als ein Dutzend Gutachten ein unabhängiges Bild machen und hat deshalb laut Bild den Heidelberger Psychiater Hartmut Pleines bestellt. Er soll Kachelmann während des Verfahrens begutachten und den Wahrheitsgehalt von dessen Aussagen einschätzen. (news.de)

6.9. Aus Pietätsgründen

Damit auch wirklich alles gelingt, und zum Eindämmen richterlicher Einsamkeit, erhält Michael Seidling exklusiv einen quasi globalen Sachverständigen zu Seite. 

Viel Glück, wenig Kaffeesatz und nuda veritas !

Zwei Sachverständige vor einem schier unlösbaren Problem:
Richter Michael Seidling und Sigmund Freud

http://web-quantensprung.blogspot.com/2010/09/jorg-kachelmann-dream-team-wahrer.html

9.9. Fall Kachelmann Ein verfahrenes Verfahren Prozessauftakt im Fall Kachelmann: Kann der Angeklagte noch auf eine faire Behandlung hoffen?

Zum Prozessauftakt am Montag dieser Woche hat Jörg Kachelmann die Mannheimer Strafjustiz eines Besseren belehrt. Entgegen den Prognosen der Staatsanwaltschaft und der Richter der 5. Großen Strafkammer, die ihn – mit der Begründung, er würde andernfalls flüchten – in Untersuchungshaft halten wollten, ist er zur Hauptverhandlung erschienen und nimmt zwischen seinen Verteidigern auf der Anklagebank des Landgerichts Platz. Da sitzt der ARD-Wetteransager mitten im Medientrubel und sieht aus wie einer, der nicht viel isst und nicht gut schläft in letzter Zeit.(DieZeit)

10.9. Befangenheitsantrag abgelehnt: Betroffen waren der Vorsitzende Richter, Michael Seidling, und die beisitzende Richterin Daniela Bültm. Die Anwälte befürchteten, die beiden seien nicht unvoreingenommen gegenüber Kachelmann. Denn der Vorsitzende Richter ist im selben Sportclub wie der Vater der Klägerin, die sagt, Kachelmann habe sie vergewaltigt und mit einem Messer bedroht. Die beisitzende Richterin Bültm soll die Klägerin in einem Interview als «Opfer» bezeichnet haben.

Jetzt haben die Richter im Prozess, die vom Befangenheitsantrag nicht betroffen sind, gemeinsam mit weiteren Richtern beschlossen, den Antrag abzulehnen. Solothurnerzeitung.ch

Anmerkung: Die alte Geschichte von den Krähen!

10.9. Richter mit Interview-Faux-pas !

“Intime Details” sind am Montag nicht zu erwarten. Vielmehr wird darüber entschieden werden, ob die beiden Richter tatsächlich befangen sind. Laut Medienberichten soll der Vorsitzende Richter, Michael Seidling, stellvertretender Präsident eines Sportvereins gewesen sein, der sich in der unmittelbaren Nachbarschaft mit einem anderen Sportverein befand, in dem der Vater der Klägerin den Vorsitz innehatte.

Zudem soll der Richter in einem Interview, die Radiomoderatorin als “Opfer” und nicht als “mutmaßliches Opfer” bezeichnet haben, was die Verteidigung als Voreingenommenheit auslegt.(OEat)

12.9. Die Bildzeitung bietet auch Thea Dorn( die, laut Wikipedia eine ideologiefreien Geschlechter- und Feminismusdebatte anstossen wollte) auf in der Schlacht Kachelmanvorverurteilung: Zwei Verlorene im Labyrinth der Lebenslügen

Weil sie hoffte, er würde ihr versichern, dass alles ein Missverständnis und nur sie seine wahre Liebe sei? Wie haltlos muss eine erwachsene Frau sein, die den Mann, der sie belügt, regelrecht anfleht, sie weiter zu belügen? Die glaubt, ein über elf Jahre errichtetes Luftschloss könne mit einem Streich in ein reales Schloss – oder zumindest ein Häuschen im Schwarzwald – verwandelt werden?

Die verzweifelte Königstochter hat den Wetterfroschkönig an die Wand geworfen. Doch der verwandelte sich nicht in einen Königssohn mit schönen und freundlichen Augen. Sondern in den bösen Wolf.

Anmerkung: Hatte Schwarzer keine Zeit?

2. Prozesstag Montag, 13. September

13.9. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock hat scharfe Kritik an der Verhandlungsführung des Gerichts geübt. Er kritisierte vor allem den Plan, vor dem mutmaßlichen Opfer zunächst ehemalige Freundinnen des Angeklagten zu vernehmen. „Wir sind in einer Situation, in der alles danach schreit, dass jetzt Frau D. gehört wird“, sagte Birkenstock. „Ich kenne keine Verhandlung, in der nicht nach der angeklagten Person zuallernächst derjenige gehört wird, der behauptet, verletzt worden zu sein.“

Auch das mutmaßliche Opfer erschien am Montag im Landgericht Mannheim. Die 37 Jahre alte Radiomoderatorin, die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftritt, saß mit ihrem Anwalt gegenüber von Kachelmann und dessen Verteidigern. Nach Verlesung der Anklage kündigte ihr Anwalt an, dass sie bis zu ihrer für den 13. Oktober vorgesehenen Zeugenaussage nicht mehr persönlich an der Hauptverhandlung teilnehmen werde. Dann verließ sie den Saal. (B.Z.online)

13.9. Es lieferte einen Einblick in die Geschehnisse dieser Nacht: «Drei Mal hat sie den Geschlechtsverkehr unterbrochen und mich gefragt: ‘Liebst Du mich?’», schilderte Kachelmann die einzige ungewöhnliche Szene der Nacht. Es blieben nicht die einzigen intimen Details: «Hatte Sie ihre Menstruation?» «Haben Sie Blut gesehen?» Solche und andere Fragen musste sich Kachelmann während der Befragung anhören. Seine Antworten verlas der Richter heute, sie könnten im weiteren Verlauf des Prozesses von Bedeutung werden. Noch hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht offengelegt, noch steht die Aussage von Jörg Kachelmann genauso im Raum wie die von Sabine W.(20min online)

13.9. Einerseits sei es eine Zumutung, dass diese Frauen über intimste Sachen aussagen müssten, obwohl es nichts zum Fall beitragen würde. Er forderte deshalb, dass ein Teil der Zeuginnen ausgeladen wird oder zumindest in einem nicht öffentlichen Verfahren aussagt. Anderseits fand er, dass vor allem eine Zeugin das «Ansehen der Justiz» gefährde. «Die Zeugin ist von der «Bunten» ausgegraben worden und hat ihre Aussage dem Magazin exklusiv verkauft», so Birkenstock. ( 20minonline)

13.9. Prozesstag mit schwachen Beweisen. Der Angeklagte schilderte hier dem Richter den angeblichen Tatabend aus seiner Sicht: Ein ganz normaler Abend, wie er ihn häufig in der Wohnung der Gelegenheitsgeliebten verbracht habe – so normal, dass er nicht mehr sagen kann, was es zu essen gab, ob er die Küche betreten hat, und ob die Frau ihre Monatsregel hatte. Kachelmann weiß bloß noch, dass die Beziehung mit der Freundin an diesem Abend nach heftigen Vorwürfen ihrerseits zu Ende ging – aber auch dieser Trennungsakt kommt in Kachelmanns Schilderung farblos, undramatisch, fast gleichgültig daher.

Bei der Nebenklägerin, der Kröber durchaus einige “manipulative Potenz” zuerkennt, hat der Kriminalpsychiater allerdings kein Trauma gefunden. Auch keine Löschung von Erinnerungen an den Tatablauf und auch keine schamvolle innere Hemmung, vom erzwungenen Geschlechtsverkehr zu berichten – “wohl aber eine normalpsychologisch nachvollziehbare emotionale Labilität, insbesondere durch Kränkungen, die ihr Jörg Kachelmann zugefügt habe”.

Vor allem aber entlarvt der Sachverständige in seinem Gutachten das zutiefst Unseriöse der Argumentation des die Nebenklägerin behandelnden Traumatologen. Der hatte bei seiner Patientin erst eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, um dann von der eigenen Diagnose darauf zu schließen, dass es die behauptete Vergewaltigung wirklich gegeben habe.(DieZeit)

13.9. Jörg Kachelmann war gewohnt zu dominieren. Er hat es fertiggebracht, dass sich ihm Frauen reihenweise unterwarfen. Dabei scheint er es weniger auf die Herzen der stolzesten Frauen abgesehen zu haben. Sondern auf Frauen wie Sabine W., mit denen er ein erschreckend leichtes Spiel hatte. Ob ihm darüber, dass alles so einfach ging, das Bewusstsein abhanden gekommen ist, dass es letztlich ein gefährliches Spiel bleibt, das er mit seiner halsbrecherischen Affären- und Beziehungsakrobatik treibt?

Die Don Juans früherer Zeiten wussten, dass sie mit dem Feuer spielen, dass jederzeit ein Verlobter, Gatte oder sonstiger Verwandter der Verführten und Betrogenen mit dem Dolch vor ihnen stehen kann. Jörg Kachelmann ließ sich von seinen „Schwiegermüttern“ mit Kaffee und selbstgebackenem Kuchen bewirten. Vieles spricht dafür, dass er sich den Biedermann selbst geglaubt hat. Und es deshalb doppelt nicht fassen kann, dass die einst erfolgreich Unterworfene ihm nun als Nebenklägerin gegenübersitzt, während der öffentliche Meinungssturm ihm eine Höllenfahrt beschert.

Aber auch uns, dem schockiert-faszinierten Publikum, zeigt der „Fall Kachelmann“, dass es eine Schimäre bleibt zu glauben, wir könnten den Irrgarten unserer Begierden und Sehnsüchte zu einem übersichtlichen Schrebergarten machen. Mit ihrem Brachialvers „Sex ist eine Schlacht, Liebe ist Krieg“ dürften Rammstein selbst dort recht haben, wo keine neunschwänzigen Katzen und Handschellen im Spiel sind. (Bild)

Anmerkung: Weil mit dem Namen Kachelmann gute Kasse gemacht werden kann, hat nun Jeder etwas zu sagen, so auch: Thea Dorn, 40, Sie blickte in die Augen des Angeklagten, des mutmasslichen Opfers und in all die Abgründe, titelt die Bildzeitung…. Ferndiagnosen von unqualifizierten Personen!

13.9. Der Vergewaltigungsprozess gegen den TV-Moderator Jörg Kachelmann ist am Montag vor dem Landgericht Mannheim kurz nach Beginn für kurze Zeit unterbrochen worden. Die Verteidigung beantragte ein Rechtsgespräch, an dem das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertreter teilnehmen soll.

Zugleich kündigte das mutmaßliche Opfer am Rande der Verhandlung an, nicht mehr an dem Prozess teilzunehmen.(Schenefelder Tagblatt)

13.9.“Sie hat eine gewaltige manipulative Potenz”

Birkenstock forderte außerdem, Oberstaatsanwalt Oskar Gattner und Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge als Zeugen zu vernehmen. Sie hätten dem mutmaßlichen Opfer versprochen, dass Kachelmann in Untersuchungshaft bleibe, auch nachdem die Frau ihre Aussage in einigen Punkten korrigiert hatte. Dieser Vorgang sei nicht in die Akten aufgenommen worden.(Stern)

13.9. Deshalb wurde am Montag erstmals öffentlich seine Einlassung verlesen, die er kurz nach seiner Festnahme beim Haftrichter machte.

Danach habe seine frühere Freundin am 9. Februar bereits in ihrem Schlafzimmer mit Handschellen und Reitpeitsche auf ihn gewartet. Es sei zu einvernehmlichem Sex gekommen, danach hätten sie zusammen gegessen. Erst dann habe seine damalige Freundin ihn wegen eines auf ihn und eine andere Frau ausgestellten Flugtickets zur Rede gestellt. Beide seien danach davon ausgegangen, dass die Beziehung zu Ende sei. Als er sie verlassen habe, sei sie unverletzt gewesen. Dass er ein Messer angefasst habe, verneinte er, relativierte dann aber, er könne sich jedenfalls nicht daran erinnern.

Im Übrigen wurde bekannt, dass Kachelmann zeugungsunfähig ist und er deshalb keine Kondome benutzt. Die beiden Kinder aus seiner früheren Ehe stammen nicht von ihm. Das habe er bei einem Test erfahren. Weil seine frühere Frau ihm die Kinder untergeschoben habe, habe er großes Misstrauen in Beziehungen gehabt. Sein Verhältnis zum mutmaßlichen Opfer schilderte er dem Haftrichter als locker.

Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge verlas am Montag die Anklageschrift. Danach habe Kachelmann seiner damaligen Freundin in ihrer Küche ein Messer vorgehalten und sie ins Schlafzimmer geschoben und ihr gedroht: „Halt die Klappe, oder du bist tot.“ Während der Tat habe er ihr den Mund zugehalten und das Messer an den Hals gedrückt, wovon sie Rötungen im Halsbereich davongetragen habe. Die Gewaltanwendung habe außerdem zu blauen Flecken an den Oberschenkeln geführt.(Main Post)

13.9. Der Angeklagte schilderte hier dem Richter den angeblichen Tatabend aus seiner Sicht: Ein ganz normaler Abend, wie er ihn häufig in der Wohnung der Gelegenheitsgeliebten verbracht habe – so normal, dass er nicht mehr sagen kann, was es zu essen gab, ob er die Küche betreten hat, und ob die Frau ihre Monatsregel hatte. Kachelmann weiß bloß noch, dass die Beziehung mit der Freundin an diesem Abend nach heftigen Vorwürfen ihrerseits zu Ende ging – aber auch dieser Trennungsakt kommt in Kachelmanns Schilderung farblos, undramatisch, fast gleichgültig daher.

Dann spricht der Verteidiger. Reinhard Birkenstock, der Rechtsanwalt Kachelmanns, fasst die aktuelle Gutachtenlage zusammen und die sieht nicht gut aus für Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Eine Bremer Aussagepsychologin hält in ihrer Expertise die Vergewaltigungsschilderung der Opferzeugin für so dürftig und unplausibel, dass sich damit eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung nicht beweisen lässt. (DieZeit online)

13.9. «Ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, dass die Vorwürfe haltlos und falsch sind», sagte Kachelmann bei der Einvernahme. Er habe weder ein Messer berührt noch die langjährige Geliebte vergewaltigt. Was in der Wohnung von Sabine W. in Schwetzingen passierte, schilderte Kachelmann so: Als er am späten Abend des 8. Februar deren Wohnung betreten habe, sei die 37-jährige Frau bereits ausgezogen gewesen. Sie habe Reizwäsche angehabt, «in den Händen hielt sie Handschellen» und eine Reitgerte habe sie auch gehalten. So sei es praktisch immer gewesen, wenn sie miteinander Sex gehabt hätten.

«Es kam zum Geschlechtsverkehr – und dies erfolgte zu jedem Zeitpunkt in gegenseitigem Einvernehmen», sagte Kachelmann weiter. Danach hätten sie sich vor den Fernseher gesetzt und etwas gegesssen.

Penne frisch von Aldi

Im Laufe des Abends habe ihr Sabine W. gesagt, dass die Vertrauensbasis der Beziehung nicht mehr gegeben sei, weil er eine andere Frau habe. Anschliessend hätten sie sich emotional, aber normal verabschiedet. Er habe in einem Hotel übernachtet und sei schliesslich nach Kanada geflogen.Vor dem Haftrichter bestritt Kachelmann entschieden, dass er Sabine W. Verletzungen zugefügt habe. Als in der Nacht auf den 9. Februar die Wohnung in Schwetzingen verlassen habe, sei sie nicht verletzt gewesen. «Die Verletzung durch ein Messer am Hals und die Hämatome an den Oberschenkeln muss sie sich selber zugefügt haben.»(Der Bund)

13.9. „Ich möchte vorwegschicken, dass ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, dass der Vorwurf falsch ist. Ich habe kein Messer berührt. Wir hatten uns per SMS verabredet. Frau W. wollte nackt auf dem Bett warten.“„Ihr Strickkleidchen war bereits hochgeschoben, als sie mich empfing. Sie hielt die Handschellen bereits in der einen Hand, hatte eine Reitgerte bereitliegen. Wir hatten zunächst oralen und dann normalen Geschlechtsverkehr. (…) Danach war es üblich, dass wir uns vor den Fernseher setzten. Ich gehe davon aus, dass sich auf dem Sofa noch DNA-Spuren von mir finden, sozusagen vom Heraustropfen.“

„Nach dem Essen kam sie auf das Kuvert mit den Flugtickets zu sprechen. Ich gab zu, dass ich mit dieser Frau nach Vancouver geflogen war. Danach sah sie keine Vertrauensbasis für eine Beziehung mehr. Ich habe nicht gekämpft. Wir haben uns normal, aber emotional verabschiedet.“

Kachelmann über die Beziehung mit Sabine W., die er seit 1998 kannte: „Ich habe sie 10- bis 12-mal im Jahr gesehen, dann wieder ein paar Monate nicht. (…) Telefonischer Kontakt war selten, mehr per SMS und Mail. (…) Die Perspektive war nie ein Thema. Die Treffen waren in ihrer Seltenheit für beide Seiten in Ordnung.“

Kachelmann über finanzielle Hilfe für Sabine W.: „Ich habe sie unterstützt, habe ihr manchmal einen dreistelligen Betrag überwiesen, wenn sie knapp bei Kasse war.“

Kachelmann über gemeinsame Aktivitäten mit Sabine W.: „Ich habe nur einmal für eine halbe Stunde am Familientisch gesessen. Ich war mit ihr einmal für eine knappe Woche in Oklahoma, doch das war für beide Seiten ein frustrierendes Erlebnis. Ich habe nie Weihnachten mit ihr verbracht.“

Kachelmann über Hoffnungen, die sich seine Ex-Freundin machte: „Ich bemerkte im letzten halben Jahr ein wachsendes Interesse von ihr an mir. Ich sprach sie auch darauf an. Sie sagte, sie sei zu dem Schluss gekommen, dass ich doch nicht so dumm sei. (…) Ich muss mich bei Frau W. entschuldigen. Ich habe ihr nicht klar gesagt, dass ich keine Perspektive sehe.“

Kachelmann über Untreue: „Ich war Frau W. nicht treu, ich hatte weitere Verhältnisse von der Art wie mit Frau W.“

Kachelmann über seine Kinder: „Ich habe in Kanada zwei Kinder, von denen ich später erfuhr, dass sie nicht von mir sind. Seither habe ich ein großes Misstrauen in neue Bindungen. (…) Meine Kinder sind sechs und zehn Jahre alt.“

Kachelmann berichtet über Zeugungsunfähigkeit: „Ich habe ein Spermatogramm gemacht. Dabei kam heraus, dass eine Befruchtung mit technischen Methoden wohl nicht ausgeschlossen sei, aber nicht auf dem Normalwege. (…) Frau W. wusste von meiner Zeugungsunfähigkeit, deshalb fand der Geschlechtsverkehr stets ohne Kondom statt.“

Kachelmann über das Beziehungsende am Tatabend: „Erst kam das Essen, dann kam der Brief. Wir haben beide geweint. Das Gespräch hat auch viel Schweigen beinhaltet. Es dauerte so eine halbe Stunde. (…) Ich sagte: Das war es ja wohl? Sie sagte: Ja. Beim Sex fragte sie dreimal: Liebst du mich überhaupt? Hinterher wusste ich warum. Ich hätte mir gewünscht, sie hätte es früher thematisiert.“

Kachelmann auf die Frage, ob er das Messer, mit dem Sabine W. verletzt worden sein soll, in der Hand hatte: „Nein, ich hatte das Messer nicht in der Hand. Ich kann mich nicht erinnern, an jenem Abend das Messer berührt zu haben. 100-prozentig kann ich aber nicht ausschließen, das Messer benutzt zu haben, erinnern kann ich mich aber nicht.“

Bei der Vernehmung zeigt der Richter dem Moderator Fotos der Verletzungen von Sabine W.. Kachelmann bestreitet, etwas damit zu tun zu haben. „Ich habe nichts getan, was zu den Hämatomen führte. (…) Sie muss sich die Verletzungen selbst zugefügt haben. Als ich sie verließ, hatte sie die nicht.“

http://www.bild.de/news/2010/joerg-kachelmann/sie-hielt-die-handschellen-bereits-in-der-einen-hand-13951738.bild.html

14.9. Aber erstmals wurde das verlesen, was er im März dem Haftrichter gesagt hatte. Die Öffentlichkeit kennt diesen Tag, denn nach dieser Aussage rief Kachelmann den vorm Mannheimer Landgericht wartenden Journalisten zu, dass er unschuldig sei. Die Szene lief in allen Fernsehsendern. Was Kachelmann damals dem Haftrichter erklärt hatte, wurde am Montag vor dem Landgericht öffentlich. Er sagte, seine Freundin habe bereits in ihrem Schlafzimmer mit Handschellen und Reitpeitsche auf ihn gewartet. Es sei zu einvernehmlichem Sex gekommen, danach hätten sie zusammen gegessen. Erst dann habe seine Freundin ihn wegen eines auf ihn und eine andere Frau ausgestellten Flugtickets zur Rede gestellt, sagte Kachelmann. Als er sie verlassen habe, seien beide vom Ende der Beziehung ausgegangen. Sie sei unverletzt gewesen. Ob er ein Messer angefasst hat, daran kann sich der wegen schwerer Vergewaltigung Angeklagte nicht erinnern.

 3. Prozesstag Mittwoch, 15. September 2010

15.9. An der heutigen Verhandlung hatte das Landgericht Mannheim zunächst drei Polizisten befragt. Die Beamten schilderten die Umstände der Anzeige, die das mutmassliche Opfer Sabine W. erstattete. In der Verhandlung liess das Gericht den Telefonanruf der 37-jährigen Frau abspielen. Auch ihr Handy und der Computer wurden später sichergestellt und durchsucht. Dabei kam heraus, dass das mutmassliche Vergewaltigungsopfer Kachelmann noch zweimal im März anrief, wie die Nachrichtenagentur dapd berichtet. Die Ex-Geliebte Kachelmanns erklärte das der Polizei damit, dass sie sicher sein wollte, dass er noch im Ausland ist.

Im Weiteren erzählten die Polizisten, wie die Festnahme des 52-jährigen Kachelmanns am 20. März 2010 auf dem Flughafen Frankfurt erfolgte. Kachelmann, der aus Kanada gekommen war und von einer jungen Frau abgeholt wurde, sei von acht Polizisten beschattet worden. Diese hätten ihn bei der Gepäckausgabe und der herzlichen Begrüssung der 24-jährigen Frau beobachtet. «Es wurden Zärtlichkeiten ausgeteilt, rumgeknutscht», sagte ein Polizist bei der Befragung durch das Landgericht Mannheim.

Die Verhandlung, die um 9 Uhr begann, musste bereits nach wenigen Minuten unterbrochen werden – wegen eines Befangenheitsantrags gegen zwei Sachverständige der Verteidigung. Einer der beiden Gutachter ist der renommierte Rechtsmediziner Bernd Brinkmann. Den Befangenheitsantrag hatte die Staatsanwaltschaft gestellt. (Der Bund)

15.9. Obwohl klar war, dass Kachelmann noch am selben Tag nach Kanada zu den Olympischen Winterspielen fliegen wollte, entschied die Staatsanwaltschaft, ihn zunächst nicht festnehmen zu lassen. “Wir hatten seinerzeit Bedenken hinsichtlich eines dringenden Tatverdachts”, sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner. (DieZeit)

15.9. Heute dritter Prozesstag gegen Jörg Kachelmann (52)! Am Nachmittag soll die erste von neun Geliebten aussagen.http://www.bild.de/news/2010/news/prozess-erste-geliebte-sagt-aus-13964204.bild.html

15.9. Der dritte Prozesstag zeigte auch, wie es weitergehen wird in diesem Verfahren. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling lehnte Anträge der Verteidigung ab, Ex-Freundinnen als Zeuginnen „abzuladen“, wie es in der Gerichtssprache heißt. Auch soll es dabei bleiben, dass die Nebenklägerin erst nach den anderen Gefährtinnen Kachelmanns aussagt. „Die Reihenfolge ist sinnvoll und sachgerecht.“ Ein Einfluss auf die Schöffen sei nicht zu befürchten, sie könnten die Aussagen – wie Berufsrichter – differenziert beurteilen. „Keine der Zeuginnen wird von Vergewaltigungsszenen berichten, es geht um die Schilderungen sadomasochistischer Liebesspiele“, so Seidling. „Die Aussagen werden voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.“ Zudem habe sich die Nebenklägerin vielfach zur Tat geäußert, „ihre Bekundungen lassen kaum Spielraum für Manipulationen.“

Reihenfolge der Zeugenauftritte ist umstritten : Der Streit um die Reihenfolge der Zeugenauftritte hat einen handfesten Hintergrund. Anders als die Verteidigung es behauptet, ist es durchaus nicht ungewöhnlich in der kritischen Konstellation „Aussage gegen Aussage“ bei einem Vergewaltigungsprozess die Belastungszeugin, das angebliche Opfer, erst spät anzuhören. Das Gericht kann so zunächst die Aussagen anderer sammeln und möglicherweise neue Anknüpfungspunkte finden, um die Zeugin mit neuen Tatsachen und Fragen zu konfrontieren. Motto: Wer schon etwas weiß, kann leichter Neues erfahren. Doch auch das Gegenargument aus Sicht der Verteidigung ist verständlich. Nebenklagevertreter Thomas Franz hat die Pflicht, seine Mandantin über den Ablauf der Hauptverhandlung zu informieren, auch über Zeugenaussagen anderer. So kann sich die mutmaßliche Opferzeugin besser auf ihre Aussage vorbereiten, Widersprüche vermeiden, Lücken schließen – und notfalls, auch das ist möglich, eben auch lügen. (Der Tagesspiegel)

15.9. Die Zeugin kam durch einen separaten Eingang, hat vorher im Zeugenzimmer gewartet. Sie hat langes dunkelbraunes lockiges Haar, braune Augen, ist sehr zierlich. Die Frau trägt ein eng anliegendes rot-weiß gestreiftes Hemd, schwarze Jeans und Jacke. Als sie den Gerichtssaal betrat, ging Kachelmanns das Gesicht auf, großes Lächeln. Vorher hatte er die ganze Zeit geguckt und gesucht, durch welchen Eingang sie reinkommt. Sie betrat mit Rechtsbeistand den Verhandlungssaal, sagte Namen, Alter, „ledig“ und „ich bin nicht mit Kachelmann verlobt“. (Bild)

Miriam K. (24) ist Psychologie-Studentin, stammt aus Leipzig. Nach BILD-Informationen glaubte sie – wie auch mehrere andere Frauen –, sie sei die Einzige, führe eine feste Beziehung mit Kachelmann. Sie sollen über Heirat und Kinder gesprochen haben. Die junge Studentin zog angeblich sogar nach Konstanz – um näher bei ihm zu wohnen.

 Anmerkung: Miriam K. Leipzig. schrieb auf ihrer Homepage, sie würde gerne Queen oder Jörg Kachelmann kennen lernen. Queen war eine Nummer zu Gross für die kleine Leipzigerin, da nahm sie 2009 eben Jörg Kachelmann, den sie- nach Skypekontakt – dann bei Riverboat traf. Freiwillig ging sie mit ihm eine Beziehung ein, aber auch um zu profitieren! Nur Hoteltreffs, wie bei den meisten anderen Frauen, die sich Lebenspartnerinnen nennen! Was sie von Jörg Kachelmann bekam? Er zahlte Zahnarzt- und Führerscheinrechnung. Bargeld, nachdem ihr BAföG auslief) (Bild)

15.9. Ein Kriminaltechniker erzählte dem Gericht, wie sie zuvor das Dachgeschoss der Nebenklägerin unter die Lupe genommen hätten. „Wir haben uns größte Mühe gegeben, wie bei einem Tötungsdelikt“. Vor jedem neuen Asservat habe man die Handschuhe gewechselt. Auf dem Bett seien die Decken gerade gezogen gewesen, vor dem Bett auf dem Teppich lag ein Messer. Auch den Brief fand man, den, wie später herauskam, die Nebenklägerin selbst an sich geschickt hatte. Zwei Blätter, davon eine Kopie mit einem Flugticket, ausgestellt auf Kachelmann und eine Nebenfreundin, dazu ein Blatt mit dem Hinweis „Er schläft mit ihr“.

Auch soll es dabei bleiben, dass die Nebenklägerin erst nach den anderen Gefährtinnen Kachelmanns aussagt. „Die Reihenfolge ist sinnvoll und sachgerecht.“ Ein Einfluss auf die Schöffen sei nicht zu befürchten, sie könnten die Aussagen – wie Berufsrichter – differenziert beurteilen. „Keine der Zeuginnen wird von Vergewaltigungsszenen berichten, es geht um die Schilderungen sadomasochistischer Liebesspiele“, so Seidling. „Die Aussagen werden voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.“ Zudem habe sich die Nebenklägerin vielfach zur Tat geäußert, „ihre Bekundungen lassen kaum Spielraum für Manipulationen.“(Tagesspiegel)