Etwas provozierend möchte ich sagen: Lieber sollen zehn Vergewaltiger frei draussen herumlaufen, als dass auch nur ein einziger Unschuldiger wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs zu Unrecht viele Jahre im Knast sitzen muss. Rechtsanwalt Stephan Lucas
Stephan Barton, Strafrechtler der Universität Bielefeld, sieht fast schon einen Opferboom, weil es auch um finanzielle Entschädigungen geht: „Der Markt für Opferdienstleistungen wird größer.“ Eigentlich, so erinnert er, „ging es bei einem Strafprozess immer um die Prüfung, ob die Anklage richtig ist. Heute heißt es, es geht um Gerechtigkeit“. Die Justiz sei aber nicht in der Lage, dieser hohen Erwartung gerecht zu werden.
Wenn man frage, wie eine Geschädigte an einen Opferanwalt komme, wären Opferschutzorganisationen wie der „Weiße Ring“ das Scharnier. Von dort kommen Beratungsschecks und Empfehlungen für bestimmte Anwälte, wobei die „richtige Gesinnung“ eher eine Rolle spiele als Fachkompetenz.
Siegfried KAUDER, Rechtsanwalt und MdB, Vorsitzender des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages;
Der Rechtspolitiker geht davon aus, dass Deutschland beim Opferschutz an einem Punkt angekommen sei, der hart an der Grenze des Vertretbaren ist. Jedes mehr an Opferschutz ginge zu Lasten der Rechte des Beschuldigten, der ja weiterhin im Mittelpunkt der Hauptverhandlung stehen soll. ( 40. Symposion des Instituts für Konfliktforschung Köln /April 2011)
Falschbeschuldigungen , so schreibt Sabine Rückert in ihrem Aufsatz vom 11.07.2011“ Falsche Zeugen“, kommen weitaus öfter vor. als die Öffentlichkeit ahnt. Die in Medien kolportierte Schätzung von drei Prozent wird von der forensischen Realität weit übertroffen.
[..]“ Die in Statistiken meist verfälschte, tatsächlich aber relativ hohe Falschaussagenquote gerade in Sexualstrafverfahren“, schreibt der Richter am Bundesgerichtshof, Ralf Eschelbach, in seinem Kommentar,“ wird nicht ausreichend beachtet. Stattdessen werde den zumeist weiblichen Opferzeugen ein unangebrachter moralischer Kredit eingeräumt.“
Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken schätzt die Quote der Falschbeschuldiger auf 30 bis 40 Prozent.
Dr. Siegrist vom Institut für Gerichtsmedizin in St. Gallen wird im St. Galler Tagblatt am 6.Juli 1995! mit der Aussage zitiert: „Zwei Drittel aller, von seinem Institut untersuchten Vergewaltigungsfälle, seien Fehlanzeigen.“
Klaus Püschel Direktor des Rechtmedizinischen Instituts Hamburg konstatiert alleine im Jahr 2009 hätten sich 27% der angeblich Vergewaltigten bei der ärztlichen Untersuchung als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Nur in 33% habe es sich erwiesenermassen um echte Opfer gehandelt.
Professor Püschel meint weiter, die Tendenz zum Fake hätte erst in den vergangenen Jahren so richtig eingesetzt
In einem Viertel bis einem Drittel der Fälle, die in unserer Ambulanz untersucht werden, handelt es sich um Falschaussagen“, sagt Rechtsmediziner Klaus Püschel. Warum diese Zahl in den vergangenen Jahren angestiegen sei, welche gesellschaftliche Entwicklung dem zugrunde liegt, könne er nicht beurteilen, er stelle lediglich die Tatsachen fest. Zu denen gehörten auch die Gründe für Falschaussagen. Mal wolle das Opfer einem anderen schaden, manchmal sich nur interessant machen, dann gebe es Personen, die psychisch auffällig seien und Aufmerksamkeit suchten
Die Mitarbeiter in der Gewaltopfer-Ambulanz an der Uniklinik Hamburg-Eppendorf fühlten sich wegen der zunehmenden Falschaussagen „manchmal als Alibi benutzt, nach dem Motto: Ich war sogar beim Arzt“, erklärt Klaus Püschel. Um solche Falschaussagen zu entlarven, gälte es, die Diskrepanz zwischen den Schilderungen und dem Bild der Verletzungen wie der Spuren sorgfältig zu analysieren.
Betrachten wir diese Aussage genau, ist festzustellen, dass der Trend zur Falschbeschuldigung Konjunktur hat. Der Grund hierfür mag sicher sein, dass falsche Verdächtigungen, falsche Aussagen, Falschbeschuldigungen von den Staatsanwaltschaften nur sporadisch verfolgt werden, und den Gerichten kaum oder überhaupt nicht bestraft werden. Kommt eine Falschbeschuldigerin doch vor einen Richter, wird sie meist mit minimalen Arbeitsstunden oder einer kleinen Geldstrafe belegt. Ein paar Tränen der Angeklagten und schon schmelzen die Richter und Richterinnen dahin.
Dabei gibt die Gesetzeslage durchaus drakonische Strafen her, die man – um ein Exempel zu statuieren – doch voll ausschöpfen könnte. Natürlich, wenn man die Straffälligkeit von Männern und Frauen in Studien vergleicht, kommt der weibliche Anteil bei Gewaltstraftaten besser weg. Der quantitative Unterschied bei Gewalttaten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen sehr wohl auch hohe kriminelle Energie besitzen. Und die kommt gerade bei Vortäuschung einer Vergewaltigung zum Tragen.
„Ich kenne keinen Fall, in dem die Frau für den Schaden, den sie angerichtet hat, wirklich einstehen musste. Man wird sie eher noch bedauern, dass ihr nicht geglaubt wurde.“Gisela Friedrichsen
Doch findet man die Straftatbestände der Falschaussage, der falschen Verdächtigung, der Falschbeschuldigung in fast keiner Arbeit von Juristen oder Wissenschaftlern, wenn es um kriminelle Frauen handelt. Es geht eben meist um Gewalttaten.
Uta Klein meint dazu:
Tatsächlich ist es so, dass die Zahl der von Frauen(registrierten und verurteilten) Straftaten weitaus geringer ist als, die der von Männern begangenen Delikte. [..] Den grössten Anteil an allen von Frauen begangenen Straftaten machen Diebstähle und Unterschlagungen aus… (Uta Klein/ Die Geschlechterperspektive in der Kriminalsoziologie)
Wundert uns das? Unterschlagungen und Diebstähle? Wenn Delikte wie falsche Aussagen, falsche Verdächtigungen, Falschbeschuldigungen, Vortäuschen einer Straftat gerade im sexuellen Bereich, kaum verurteilt werden? Und es daher keine aufschlussreichen Statistiken, sondern nur Annahmezahlen geben kann. Die je nach Einstellung – Feministische Radikale 1% -bis höchsten 4 %, Gerichtsmedizinische Gutachter 27%-40% oder mehr , und Polizeibeamte bis 90%.
Aus dem Vortrag von Jun. Prof. Dr. Ulrike Lembke
“Befragungen der Kriminalpolizei dazu, was sie glauben, wie viele der Anzeigen Falschanzeigen sind, ergeben Werte zwischen 33 % und über 50%. Und im schlimmsten Fall, bei einer der Befragungen war ein Beamter, der sein ganzes Leben lang Sexualdelikte bearbeitet hat, der hat gesagt 90%. 90% der Anzeigen die ich hier kriege sind Falschanzeigen. Da sehe ich eine gewisse Lücke.”
Wobei dem Polizeibeamten, welcher doch an der Basis sitzt, bei solchen Aussagen sofort alle Vorurteile dieser Welt unterstellt wurden. Diese Angaben passten natürlich nicht in die Vorstellungswelt der Professorin und ausdrücklichen Feministin!
Stereotyp werden von Seite der Feministinnen die 1% -5% Falschaussagen bei Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch wiederholt und fast als *gottgegeben* anerkannt. Dabei sollten doch gerade sie an wirklichkeits – und zeitnahen Studien und/oder Statistiken interessiert sein. Doch die gibt es nicht! Warum eigentlich. Traut sich kein Wissenschaftler, kein Jurist mehr an die Wahrheit? Manchmal hat man das Gefühl, die Justiz hat Angst vor militanten Frauenrechtlerinnen. Deshalb verurteilen sie, auch wenn im jeweiligen Prozess gar nicht alles klar ist. Der Aufschrei, der bei Freisprüchen aus den feministischen Kehlen erschallt, ist allen immer noch aus der Causa Kachelmann präsent. Wobei wohl Schwarzer die grösste Macht im Staate zu haben scheint, aber ihren Thesen, Frauen seien grundsätzlich Opfer, werden von ihren Nachfolgegenerationen bereits übernommen.
Prof.em. Arthur Kreuzer am 17.Deutschen Präventionstag in München:
Als wesentlich bedeutsamer wird man in dieser Konstellation manipulierte Angaben der anderen Seite gewichten müssen, die Anzeigeerstatter, Nebenkläger und Zeuge in einer Person ist. Anzeigeerstattern drohen bei Fehlbezichtigungen, ja schon teilweisen Falschaussagen strafrechtlich Vorwürfe von Meineid, uneidlicher Falschaussage, Vortäuschen einer Straftat oder falscher Verdächtigung. Freilich folgen tatsächlich sehr selten entsprechende Strafverfahren nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen aufgrund unglaubwürdiger Angaben von Anzeigeerstattern. Dazu trägt möglicherweise der genannte Rechtfertigungsdruck von Anklagevertretern bei, die indirekt am ursprünglichen Vorwurf festhalten wollen.
Entgegen manchen ideologisch geprägten Vorurteilen kommt es tatsächlich oft zu entsprechenden Falschbezichtigungen, was mit zu der enorm hohen Einstellungsquote führt. Polizei und Rechtsmediziner wissen davon ein Lied zu singen. Man wird ganz unterschiedliche Motive annehmen müssen dafür, wahrheitswidrig Gewalt-, Misshandlungs- und Sexualdelikte zu behaupten: Den anderen gezielt zu schädigen, um vorangegangene Demütigungen zu kompensieren oder ihn zu diskreditieren und so Geldleistungen oder das Sorgerecht für Kinder zu erwirken, sich als Opfer zu präsentieren, um einen Ruf wiederherzustellen, beispielsweise gegenüber der eigenen Familie, oder um einfach Zuwendung zu erhalten; nicht selten dürfte zudem krankhaft eingebildetes oder sogar von anderen suggeriertes Opferwerden sein.
Ob und wieweit Falschbezichtigungen oder Beweismanipulationen unprofessionell von Frauengruppen, Opferschutzstellen, Opferanwälten, womöglich Therapeuten gefördert werden, wie es von manch Kundigem beobachtet worden sein soll, muss offen bleiben. Es wäre standeswidrig und schadete nicht zuletzt dem berechtigten Anliegen tatsächlicher Opfer. Gelegenheit zur Manipulation belastender Angaben bietet allerdings auch die prozessrechtssystematisch nicht unproblematische Rollenverquickung von Nebenklage mit Belastungszeugenschaft und Opfer-anwaltlicher Vertretung. Diese entscheidenden Zeugen haben Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung und über den anwaltlichen Beistand Akteneinsicht. Das bietet die Möglichkeit, eigene Angaben „zu glätten“, sie abzustimmen mit gegnerischem Verteidigungsverhalten.
Was bedeutet, die Justiz weiss um die Falschbeschuldigungen, ebenso die Wissenschaft, nur der Feminismus will es nicht wahrhaben. Dabei sollte doch im Zuge der Emanzipation nicht nur die Rechte eingefordert werden, sondern auch Pflichten übernommen werden. Und es ist eine Pflicht dazu zu stehen, dass eine Frau eben nicht nur ein Opfer ist, sondern auch Täterin. Täterin mit schwerwiegenden, meist irreparablen Folgen für Beschuldigte, gerade in Prozessen bei denen es um Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch geht. Keine Frau hat das Recht mit Falschbeschuldigungen, aus welchem Grunde auch immer zu spielen und auf die „Ritterlichkeit“ von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern zu vertrauen. Wer weiss, dass er drakonische bestraft werden kann, keine Unterstützung von falschgepolten Emanzen oder Opferorganisationen bekommt, wird sich eine Falschbezichtigung, einen Meineid etc. zweimal überlegen. Solange Frauen jedoch nichts zu befürchten haben, wird es immer Fehlurteile und Fälle wie Arnold, Witte u.v.a. geben. So wie jede Vergewaltigung, jeder sexuelle Missbrauch einer zu viel ist, so ist auch jedes Fehlurteil, jede Falschbezichtigung eine zu viel.
Johann Schwenn trägt in seinem Kurzreferat in der Zeitschrift Strafverteidiger bereits 2010 diesen Fehlurteilen Rechnung:
Bei keinem anderen Straftat-bestand ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß, die Unschuldsvermutung so unpopulär. In den inzwischen mehr als dreißig Jahren eigener Erfahrung mit dem Strafprozeß hat sich die Haltung der Gesellschaft gegenüber Personen, die sich als Opfer eines Sexualdelikts vorstellen, grundlegend geändert: Waren Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte früher oft geneigt, solche Vorwürfe schon beim Fehlen eindeutiger Tatspuren als erfunden zu betrachten, bei deren Vorhandensein Einvernehmen zu unterstellen oder dem Beschuldigten abzunehmen, er habe Widerstand für Zustimmung gehalten, so bedeutet heutzutage schon der Haftbefehl das soziale Aus für den Verdächtigen. Nicht einmal die im späteren Urteil getroffene überschießende Feststellung, die Unschuld des Angeklagten sei erwiesen, kann daran etwas ändern.
[..]. Die Dunkelziffer unentdeckter Sexualdelikte mag hoch sein. Hoch ist jedenfalls die Dunkelziffer unentdeckter Fehlurteile. An der Gleichartigkeit der Fehlerquellen erkannter Fehlurteile zeigt sich, daß man es weder mit untypischen Einzelfällen noch mit unvermeidbaren Mißgriffen zu tun hat, die mit dem Euphemismus »Justizirrtum« zutreffend gekennzeichnet wären.
[…]Eine naheliegende Ursache einschlägiger Fehlurteile ist die faktische Beseitigung der Unschuldsvermutung durch den Opferschutz im tatrichterlichen Erkenntnisverfahren. Zum Nachteil schon des Beschuldigten wirkt sich die Furcht aus, das vermeintliche Opfer zu »reviktimisieren«
[…]Der Vorrang des Opferschutzes vor der Unschuldsvermutung geht stets mit der Aufgabe der professionellen Distanz des Gerichts zum vermeintlichen Opfer einher…
[..] In Schleswig-Holstein ist die gefährliche Nähe durch das vom dortigen Generalstaatsanwalt verantwortete Zeugenbegleitprogramm sogar zu einer Variante des Betreuungsstandards erhoben worden: Um dem Opfer die Angst vor der Hauptverhandlung zu nehmen, soll die Begleitperson nicht nur die Besichtigung des Gerichtssaals organisieren, sondern auch »evtl. Kontakt zum(r) Vorsitzenden Richter(in) herstellen«
[…]Nicht nur bei der StA Flensburg eint die meist weiblichen Sonderdezernenten der unerschütterliche Glaube an die Wahrheit des Mißbrauchsvorwurfs, der offenbar – neben der Verbundenheit mit durch das Zuweisen von Geldauflagen gem. § 153 a Abs. 1 Nr. 2 StPO unterhaltenen »Beratungsstellen« wie Wildwasser, Zartbitter, Allerleirauh, Wagemut oder Violetta – als Qualifikationsausweis genügt.
Werden Mitarbeiterinnen der genannten Vereine in der Hauptverhandlung vernommen, so wird regelmäßig deutlich, daß die belastende Aussage durch deren Hilfe erstmals Kontur erhalten hat. Bei ihnen bekommen die Rat- und Hilfesuchen-den Literatur in die Hand wie etwa den Bestseller »Trotz Allem«. Das vulgärfeministische Werk enthält eine – neuerdings halbwegs camouflierte – Anleitung zum Erfinden von Realkennzeichen und wird zum Aushebeln dieses Kontrollkriteriums der wissenschaftlichen Aussageanalyse eingesetzt. In den Vorauflagen werden die »Schreibübungen« für erfolgreiches Lügen noch unverhohlen dargeboten……
Soweit Rechtsanwalt Schwenn. 2012 wird ein hochrangiger Mitarbeiter der Opferschutzorganisation Weisser Ring den Mandanten von Rechtsanwalt Schwenn, Jörg Kachelmann, mehr als ein Jahr nach seinem Freispruch angreifen und diskreditieren:
Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem er Schadensersatz fordert. Er versucht nachträglich, die ganze Geschichte zulasten des Opfers zu klittern, wie er es ja in seinem Buch auch schon versucht hat. Ulrich Warncke, Weisser Ring ,Oktober 2012
Es ist den Opferschutzorganisationen häufig vollkommen egal was mit einem Beschuldigten, der auf Grund einer Falschbeschuldigung, von Falschaussagen und Lügen passiert.
Veit Schliemann (Weisser Rings) sagt dazu:
„Dass ein Freispruch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ häufig „Im Zweifel gegen das Opfer“ bedeute, sei vielen Juristen nicht bewusst.“
Doch für den Weissen Ring gibt es grundsätzlich nur „Opfer“, das kann auf der Web-Site nachgelesen werden. Es wird nicht geprüft ob es sich um Falschbeschuldigung, falsche Verdächtigung handelt. Die Unschuldsvermutung wird immer ausser Acht gelassen, Man arbeitet mit ehrenamtlichen Helfern, die durchaus nicht Psychologen, Kriminalisten oder qualifizierten Personen sein müssen, welche in die sehr schwere Materie eingearbeitet sind. Ausserdem erfolgen praktisch Probeläufe vor Verhandlungen, in dem man mit einem angeblichen Opfer Prozesse besucht und – sie können bei jeder Vernehmung anwesend sein. Damit bekommen sie Einblick in die Aussagen. Das Aussagen abgesprochen werden ist selbstverständlich. (vergl. Weisser Ring-Begleitung zu Gerichtsterminen)
Auch Inge Lenz will es nicht wahrhaben, dass es mehr Falschbeschuldigungen gibt, als es feministische Aktionisten zulassen wollen. In ihrem Artikel:
„Der Fall Kachelmann und das Bild vom männlichen Opfer „ stilisiert sie die bayerische LKA-Studie zur allgemeinen Bibel der Statistiken und wiederholt gebetsmühlenhaft, wie diese doch richtig sei. Sabine Rückert ist auch für sie ein Feindild.
Zu Alice Schwarzer schreibt sie: Für Alice Schwarzer bildet diese Vorverurteilung der Hauptzeugin, also des möglichen Opfers, das Motiv, als Gerichtsreporterin für die „Bild“ aktiv zu werden. Diese konsequente Verteidigung des Rechts der Klägerin auf eine faire Behandlung in der Öffentlichkeit hat mich beeindruckt, auch wenn ich die Äusserungen über Kachelmann nicht immer teile.
Dieser Beitrag stammt vom Juli 2011, also nach dem Freispruch und für Inge Lenz ist Claudia Dinkel immer noch ein Opfer!
Aber mit keinem Wort gehen Frauen wie Lenz, Schwarzer oder wie die militant-feministische Radikalen heissen, auf solche Fälle ein wie Witte, Herbort, Bernhard M.. Arnold, Türck und wie die Falschbeschuldigten alle heissen, welche oft jahrelang unschuldig in Gefängnissen sassen bzw. die, die selten das Glück eines Freispruches hatten. Diese Opfer von weiblicher Rachsucht, Verleumdung und falscher Beschuldigung existieren für sie einfach nicht und werden daher in den Publikationen des Feminismus totgeschwiegen.
Florian Wille schreibt in „ Aussage gegen Aussage/Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten“ unter anderem:
Sexuelle Missbrauchsvorwürfe sind sowohl in Deutschland als auch in Österreich regelmässiger Verfahrensgegenstand vor Strafgerichten. Wegen der bei einer Verurteilung drohenden meist hohen Freiheitsstrafe für den Angeklagten oder die Angeklagte und die Schwere der Tatfolgen für das Opfer sind sie besonders akribisch zu behandeln.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs des öfteren falsch sind und von den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten als solche nicht erkannt werden. Der“ Missbrauch mit dem Missbrauch“ ist ein Problemfeld dem sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger stellen müssen. Gerade in Missbrauchsverfahren kommt es häufig zu einer Aussagegegen-Aussage-Konstellation, bei der allein die Aussage des „Opferzeugen“ über eine Verurteilung des Angeklagten entscheidet.
Glaubt das Gericht den mitunter falschen Anschuldigungen des „Opferzeugen“, kann sich der Angeklagte trotz Beteuerung seiner Unschuld des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs nicht mehr erwehren. In Zeiten, in denen der Opferschutz sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine immer größere Bedeutung erlangt, ist zu besorgen, dass eine Vernachlässigung der Beachtung prozessualer Grundprinzipien für den Angeklagten eintritt.
Unter der Maxime, dass jedem Verfahrensbeteiligten in einem Prozess wegen sexuellen Missbrauchs daran gelegen sein muss, Fehlurteile zulasten eines Unschuldigen zu vermeiden – gerade wenn aktuell der Ruf nach Opferschutz groß ist –muss das Augenmerk darauf gerichtet werden, etwaige Verfahrensdefizite für den Angeklagten zu erkennen und nach Lösungen zu suchen.
Allerdings ist die Formulierung des „Opferzeugen“ in einem Strafverfahren kritisch zu beurteilen, denn bei den Beteiligten lässt der Begriff bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten leicht den Eindruck entstehen, dass der „Zeuge“ derjenige ist, der den Missbrauch auch tatsächlich erlitten hat. Das steht im Widerspruch zu der gesetzlich garantierten Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten und spricht für eine vorherige Antizipation des Beweisergebnisses. Richtiger wäre es, auch und gerade in Missbrauchsverfahren nur von dem „Zeugen“ zu sprechen.
[..] Die Verurteilung des Angeklagten steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen.
Dr. h.c. Rüdiger Spormann aus Düsseldorf (ein ehemaliger Staatsanwalt) bestätigt diese Praxis in seinem Aufsatz:
Vergewaltigung oder die Lüge einer Zeugin?
Das Sexualstrafrecht sieht für Vergewaltigung hohe Freiheitsstrafen – also Gefängnis – vor. Ein Beschuldigter, der das Einverständnis der Anzeigeerstatterin mit dem stattgefundenen Geschlechtsverkehr und somit seine Unschuld behauptet, muss unter Umständen dennoch mit seiner Verurteilung rechnen. Auch dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und keine weiteren belastenden Indizien vorliegen
Wenn die angeblich Geschädigte eine unrichtige Strafanzeige erstattet und im Prozess eine falsche Aussage macht, hat ein Angeklagter oft schlechte Karten. Ein als Täter Verdächtiger scheint einer Falschaussage der Frau gegenüber nahezu hilflos ausgeliefert zu sein, schliesslich ist in aller Regel kein unbeteiligter Zeuge dabei, wenn ein Mann und eine Frau miteinander Sex haben.
Das angebliche Opfer der Tat ist im Prozess Zeugin, die Einlassung als Angeschuldigter, der unter Verdacht steht, gilt da nicht viel. Und aussenstehende Zeugen für den “eigentlichen” Hergang gibt es meist nicht.
Dazu kommt noch die Problematik mit den Einvernahmen, wie aus dem Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek zum 35,Strafverteidigertag 2011 entnehmen können: Die Protokollierung der Aussagen! Dr. Malek sagte:
Bekanntermaßen gibt es im Ermittlungsverfahren keine Verpflichtung des Vernehmungsbeamten, eine wörtliche Protokollierung vorzunehmen oder die Vernehmung in Bild und/oder Ton aufzuzeichnen. Jedem Richter, Staatsanwalt und Verteidiger sind die unwürdigen zeit- und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen bei der Einführung protokollierter Aussagen in die Hauptverhandlung ein Gräuel. Es liegt auf der Hand, dass bei offenkundiger Paraphrasierung der Aussage durch den Vernehmungsbeamten (etwa weil dem in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen erkennbar jede Fähigkeit abgeht, sich in der Weise auszudrücken, wie das Protokoll dies vermitteln will), dass die Auslassung der zu einer Antwort gehörenden Frage (wir lesen dann: “auf Frage antwortet der Zeuge: …”) und dass der durch ein schriftliches Vernehmungsprotokoll oder die Anhörung des Vernehmungsbeamten nicht vermittelbare Eindruck von der Verfassung des Zeugen bei der Aussage einen erheblichen Teil an Information verloren gehen lässt, der für die Wahrheitsfindung wesentlich ist.
Nicht besser ist die Situation in der Hauptverhandlung. Im Verfahren vor der Strafkammer wird kein Wortprotokoll geführt (ob das Protokoll beim Amtsgericht im Sinne des § 273 Abs. 2 StPO diesen Namen verdient, sei dahin gestellt). § 273 Abs. 3 StPO ersetzt das Wortprotokoll nicht, denn erstens bezieht sich die Vorschrift immer nur auf einzelne Aussagen oder Äußerungen an, und zweitens soll die wörtliche Protokollierung nach ganz herrschender Meinung nur dann zwingend sein, wenn es nicht nur auf den Inhalt der Aussage, sondern auf deren genauen Wortlaut ankommt. Der Versuch, über einen Protokollierungsantrag die nach Auffassung der Verteidigung getätigte Aussage in die Verhandlung einzuführen und so den Sachverhalt festzuschreiben, scheitert daran, dass das Gericht nicht gezwungen ist, sich in einem die Protokollierung ablehnenden Beschluss zu seinem Verständnis der Aussage zu äußern, und somit eine vorläufige Bewertung der Beweisaufnahme vorzunehmen. Selbstverständlich ist das Gericht auch nicht verpflichtet, von der vom Verteidiger vorgetragenen Auffassung auszugehen. Die “Waffe” des Protokollierungsantrags ist, abgesehen von einem Rest an kleiner psychologischer Wirkung, stumpf.
Aber wie erfolgt die Beweisaufnahme tatsächlich? Kein Richter ist verpflichtet, sich irgendwelche Aufzeichnungen über die Beweisaufnahme, insbesondere über den Inhalt von Zeugenaussagen zu machen. Und manche Laienrichter schaffen es allerdings tatsächlich auf unerklärliche Weise, die Beweisaufnahme in umfangreichen und langwierigen Verfahren über Wochen oder Monate zu verfolgen, ohne sich auch nur eine einzige Notiz zu fertigen. Als Verteidiger stelle ich immer wieder fest, dass es mir auch bei größter Anstrengung nicht gelingen will, handschriftlich den Verlauf einer Zeugenvernehmung durch eine dritte Person, sei es den Richter, den Staatsanwalt oder durch einen Mitverteidiger auch nur annähernd vollständig aufzuzeichnen. Und so wundert mich um so mehr, was mir mancher Vorsitzende oder Berichterstatter in dieser Beziehung voraus haben. Geradezu mittelalterlich und angesichts der Möglichkeiten moderner Technik nicht nachvollziehbar mutet deren Bemühen an, die Befragung, das aufmerksame Zuhören und die Niederschrift des Gehörten so unter einen Hut zu bringen, dass die Vernehmung wie eine flüssige Unterhaltung erscheint. Und nichts Wesentliches geht verloren. Oder doch? Wie dem auch sei: Beste Voraussetzung für eine fundierte Sachverhaltfeststellung ohne lästige Technik ist doch eine solide stenographische Ausbildung.
Diesem Unfug entgegen zu steuern und eine bessere und zuverlässigere Dokumentation der Beweisaufnahme im Sinne auch einer fundierteren Wahrheitsfindung zu gewährleisten, hat der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer im Februar 2010 einen “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren durch verstärkten Einsatz von Bild-Ton-Technik” präsentiert.
Soweit also Rechtsanwalt Dr. Malek.
Doch konnte man im Kachelmannprozess „Zauberkräfte“ feststellen. Ausgerechnet bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, wo mehrere Lügen von Dinkel an das vernehmerische Tageslicht kamen, fielen doch tatsächlich die Video und Tonbandgeräte aus. Alle vorherigen Vernehmungen wurden ohne moderne Hilfsmittel, und nur sporadische schriftliche Aufzeichnungen gemacht, schreibt Gisela Friedrichs (Geliebte belog die Staatsanwälte/Spiegel am 31.03.2011)
Wenn also Polizei und Staatsanwaltschaft an einer genauen Wort- Ton- und Bildprotokolierung einer „Opferzeugin“ nicht interessiert, gibt es kein Gesetz, dass diese vorgeschrieben werden. Später im Gerichtssaal dann sowieso nicht mehr. Dass gerade hier ein Verhandlungsprotokoll von immenser Wichtigkeit wäre, scheint der Gesetzgeber bis heute nicht zu erkennen. Ein Vorteil auch für andere Belastungszeugen, in Kachelmannprozess konnten sich die Polizeibeamten unisono bei der zweiten Vernehmung an nur wenig mehr erinnern. Ein kollektiver Gedächtnisverlust schien eingesetzt zu haben.
Falschbeschuldigungn ein Mythos? Aber das stimmt überhaupt nicht. Natürlich wird es immer mehr tatsächliche Vergewaltigungen, oder Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung geben. Jedoch abzustreiten, dass es inzwischen mehr und mehr Falschbeschuldigungen, falsche Verdächtigungen oder Falschaussagen gerade hier gibt, ist ein Phänomen der Feministischen Radikale, die sich dann in so irrwitzigen Aktionen manifestiert, wie der des „ #aufschrei“ oder der Seiten wie „habnichangezeigt“ wo jederfrau –selbstverständlich anonym - angebliche Übergriffe beschreiben kann. Meist mit viel Phantasie, aber ohne jegliche Beweise.
Und so kann heute jeder Mann in Gefahr geraten, fälschlich einer Vergewaltigung bezichtigt zu werden. Ausnahmslos jede, wer etwas anderes sagt, der lügt.
Rechtsanwalt Stephan Lucas weiss das auch und beschreibt in seinem Buch: Auf der Seite des Bösen (2012 Knaur Taschenbuchverlag) zwei Fälle, die geradezu Paradebeispiele sind, was sich Frauen ausdenken können.
Kurzfassung von“ Papi hat die lieb“, ein Prozess aus Traunstein 2005. Bereits bei der Zeugenvernehmung am ersten Prozesstag, zeigte der Vorsitzende Richter, wie er den Fall bewertete mit den Worten: Uns allen ist bewusst, was Sie Schlimmes durchmachen mussten. Wir versuchen daher, so behutsam wie nur irgend möglich mit Ihnen umzugehen.
RA Lucas glaubte nicht recht zu hören. Der Richter hatte die Unschuldsvermutung ausser Acht gelassen. ER dachte kurz über einen Befangenheitsantrag nach, liess es dann aber bleiben. Aber er ersuchte den Richter um eine Unterbrechung: „Um mit seinem Mandanten seine prozessualen Möglichkeiten zu sprechen.“
Dem Richter war sofort klar, was das bedeutete und meinte: Wenn ich mich da eben etwas unglücklich ausgedrückt haben solle, bedauere ich das sehr. Selbstverständlich ist völlig offen, ob der Anklagevorwurf zutrifft. Brauchen sie die Unterredung denn nun noch, Herr Lucas?“
Rechtsanwalt Lucas brauchte ihn nicht. Er hatte dem Gericht klar gemacht, dass die Verteidigung auf die Einhaltung der Strafprozessordnung pingelig achten würde.
Diese Zeugin, eine Kongolesin, war die Ehefrau des Angeklagten und Mutter des 5 jährigen gemeinsamen Sohnes. Die Frau beschuldigte ihren Ehemann nicht nur sie, sondern auch das Kind pervertiert vergewaltigt zu haben.
Fast stereotyp und emotionslos machte sie eine ganz genaue, detailreiche, Aussage über ihre angeblichen Vergewaltigungen, und auch über die des Kindes. wurde nur hysterisch, wenn die Sprache auf Geld kam. Da konnte sie ausrasten, was nicht nur das Gericht, die Verteidigung sondern auch die Zuhörer überraschte. Auf die Frage, warum sie nicht sich und das Kind in Sicherheit brachte, und die angeblichen Taten so spät anzeigte, meinte sie, sie wollte dem Kind den Vater nicht nehmen.
Aber sie angeblich hatte sie Videoaufnahmen gemacht, die aber nichts geworden sein sollen.
Der Junge, der anscheinend etwas in der Entwicklung zurückgeblieben durfte seine Aussage natürlich in geschützter Atmosphäre machen. Das Video wurde im Gerichtssaal abgespielt. Hier fiel dem Verteidiger auf, dass der Kleine bei freier Rede kaum einen ganzen Satz formulieren konnte. Wenn es sich jedoch auf die angebliche Vergewaltigung kam wie eingelernt oder Stefan Lucas beschreibt e „gecoacht“ die klar und deutlich. Er hatte Zweifel an dem Wahrheitsgehalt, die jedoch hatte die Vertreterin des Jugendamtes nicht. Aber sie brachte ihre eigenen Wahrnehmungen in den angeblichen Vergewaltigungsablauf ein und ergänzte die Aussagen des Kindes auf ihre Weise. Damit war klar, dass die Aussage der Jugendamtsvertreterin mit Vorsicht zu geniessen war.
Die Verteidigung wollte dann ein aussagepsychologisches Gutachten von Mutter und Kind, das natürlich vom Gericht abgelehnt wurde.
Rechtsanwalt Lucas hatte das Gefühl, dass der Richter diesen Prozess einfach nur rasch hinter sich bringen wollte.
Als sich endlich eine Zeugin meldete, welche die 45jährige ganz anders beschrieb, als diese das dem Gericht vorspiegeln wollte. Die Zeugin kannte die Frau sehr gut, denn schliesslich hatte die Anzeigeerstatterin bei ihr gearbeitet.
Es nützte jedoch nur wenig. Die Wende kam erst, als der Angeschuldigte endlich, mit einer für Männer immer etwas schwierigen Situation, herausrückte. Er konnte gar keinen Geschlechtsverkehr ausüben, denn er nahm seit zwei Jahren ein Medikament, dass eben die Wirkung der Impotenz nach sich zog. Dafür schämte er sich, deswegen hatte er das- obwohl er für viele Jahre in Haft kommen konnte – verschwiegen.
Ein Sachverständiger bestätigte diese Potenzstörung vor Gericht. Es gab einen Freispruch. Er begründete das Urteil ausführlich und wies ausdrücklich darauf hin, dass der Mann nach Überzeugung des Gerichts die Taten durchaus begangen haben könnte und zwar mit den ganzen hässlichen Details. *Aber die Zweifel waren eben zu gross- so formuliert der Richter . Aber es wären doch erhebliche Widersprüche in den Aussagen der Geschädigten gewesen und nicht zuletzt, der im letzten Momente geführte Nachweis der Impotenz.
6 Monate Untersuchungshaft, aber ein Sieg auf der ganzen Linie sah anders aus. Er würde für immer als Vergewaltiger und Kinderschänder abgestempelt werden.. Soweit Rechtsanwalt Stephan Lucas
Selbst im Schlusswort musste der Richter also noch nachtreten und für ihn blieb die Frau eine „Geschädigte!“
Der zweite Fall ist genau das, was man eine klassische Falschbeschuldigung nennt, nur weil eine „gute Freundin“ so lange insistierte wurde einem Mann das Leben ruiniert. Er verlor Job und seinen guten Namen. Und das ob wohl die Anzeigeerstatterin schon einige Tage nach der Anzeige bei RA Lucas erschien, da sie, voll Reue war und diese zurückziehen wollte. Schliesslich war sie freiwillig mit dem Mann ins Bett gegangen, doch die Freundin war eifersüchtig, hetzte und so nahm das Unglück seinen Lauf, erklärte die Anzeigeerstatterin. Via Facebook hatte die „gute Freundin“ gegen den Mann ausserdem eine Verleumdungskampagne gestartet, die ihresgleichen sucht. Er wurde zur Bestie, zum Monster gemacht- vom Mob bei Facebook. Und nicht nur bei Facebook, auch die Medien griffen zu und machten Riesenschlagzeilen.
Der Staatsanwalt wollte ihn für lange Zeit im Knast sehen. Doch dann wurde er versetzt und die neue Staatsanwältin erkannte- nach genauem Studium der Akten-, den Fall kann man nur einstellen. Doch wollte sie die ungerechtfertigte U-Haft nicht bezahlen und so musste Rechtsanwalt Lucas dem Mandanten den Verzicht auf Haftentschädigung schmackhaft machen, im Gegenzug würde er –nach 5 Monaten U-haft- sofort entlassen werden. Er nahm an, was blieb dem Mann anderes übrig. (Ein Hauch von String/ Seite 211-237)
Es ist empörend, was man den eigentlichen Opfern – die durch Faslchbeschuldigungen, durch Verleumdungen, falschen Aussagen und falschen Verdächtigungen vor den Scherbenhaufen ihre familiären, beruflichen und finanziellen Existenz stehen- noch zumutet. Freiheit im Gegenzug auf Entschädigungsverzicht.
Und den Falschbeschuldigerinnen? Sie kommen immer mit einem erhobenen Zeigefinger weg. Selten einmal wird eine empfindliche Strafe ausgesprochen. Meist einige, wenige Arbeitsstunden, oder ein paar Euros, die sie mit links bezahlen – bis zum nächsten Mal.
Auch im neuen Buch von Prof.Dr. Miachel Tsokos :Todesursache ungeklärt(2013 Droemer-Verlag) kann man einen eklatanten Bericht über die Vortäuschung einer Vergewaltig nachlesen,
Im Bericht über „Ein mörderisches Phantom“ (Seite 74-87)geht es um die Vortäuschung einer Vergewaltigung, in Tateinheit mit Brandstiftung. Alles hatte sich die Frau genau ausgedacht, dass sie aber 23 Bewohner in Gefahr bringen könnte, hat sie nicht in Erwägung gezogen. Als sie sich als Opfer der Polizei, der Feuerwehr präsentierte, hatte sie nur einen Wunsch, man möge ihre Schwester verständigen – eine ehemalige Ministerin! Daraufhin wurde eine 18-köpfige Sonderkommission eingerichtet! Sondersendungen, Extraausgaben…Ausnahmezustand am Ort des Geschehens.
Doch Rechtsmedizin und Polizei waren sich bald einige, dass hier etwas nicht stimmt. Es war alles vorgetäuscht. Stellte Prof. Tsokos fest, die Angaben des angeblichen Opfers sind alle falsch. Besonders die Ausgabe, die Frau hätte einen zugebundenen Plastiksack übr dem Kopf gehabt, von dem sie sich befreit hatte. Genau das war unmöglich! Ohne Hilfe von einem Dritten hätte sie sich davon nicht befreien könne, da sie sofort bewusstlos gewesen wäre.
Und trotzdem: Die Beamten mussten auf Grund des Einflusses der Ex-Ministerin weiter ermitteln, auch als für sie schon feststand, dass es sich hier um eine Straftat handelte , die einzig und alleine dem angeblichen Opfer zuzurechnen war, keiner der Verantwortlichen wagten dagegen zu opponieren.
Aufklärung brachte erst der Ehemann der Falschbeschuldigerin, der erst von einer Geschäftsreise zurückkehrte. Ihm hatte die Frau alles gebeichtet. Sie wollte mehr Aufmerksamkeit von ihm!
Prof.Dr. Tsokos schreibt: Wie es mit Verena Falk in strafrechtlicher Hinsicht und mit ihrer Ehe weiterging, kann ich nicht sagen. Ob gegen sie eine Strafverfahren eingeleitet wurde- wegen Vortäuschung einer Straftat, möglicherweise auch wegen schwerer Brandstiftung, Körperverletzung (betreffend die von einigen Hausbewohnern erlittenen Rauchgasvergiftungen) oder sogar versuchten Mordes-, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei den damals beteiligten Behörden konnte oder wollte sich niemand zu einem Verfahren gegen Verena Falk äussern. Ich könnte mir vorstellen dass Linda Jobst als Landtagsabgeordnete und EX-Ministerin ihre schützende Hand über ihre kleine Schwester hielt.
Das bedarf wohl keiner weiteren Kommentare, oder?
Und dann gibt es natürlich die Kinderschützer- in den Montessori-Wormser und Nordhorn-Prozessen, haben Wildwasser, Zartbitter &. Co. einen grossen Anteil an den Falschhbeschuldigungen der Angeklagten. Das kann man heute noch nachlesen. Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter haben mit ihrem Buch ”Väter als Täter – Sexuelle Gewalt gegen Mädchen” 1984 den Grundstein gelegt, dass sich solche Verleumdungen und Falschbeschuldigungen in diesen Monsterprozessen erst manifestieren konnten.
Hat man daraus gelernt? Nein überhaupt nicht, es gibt sich noch immer diese angeblichen“ Gutmenschen“ die vorgeben für den Kinderschutz zu sein, und dabei vor nichts zurück zu schrecken.
Zwei bedrohliche Mitarbeiter des „Vereins Löwenmütter“, mit Glatzkopf und Bürstenhaarschnitt suchten den Rechtmediziner auf und erklärten ihm , dass sie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, kämpfen würden..
Dann erzählten sie eine Geschichte von einem kleinen Jungen, der jedes Mal wenn er von seinem Besuch beim Vater zurückkommen würde einen geröteten Anus hätte und die Analschleimhaut entzündet und geschwollen wäre.
Die Mutter wäre schon bei vielen Ärzten gewesen. Jeden Montagvormittag würde sie das Kind einem anderen Doktor vorführen. Und die beiden Männer mit übermässigem Bizeps zeigten Dr. Tsokos Bilder eines dreijährigen in durchwegs demütigenden Positionen. Sein Geschichtsausdruck verriet überdeutlich, wie sehr diese Prozedur sein Schamgefühl verletzte, schreibt der Rechtsmediziner.
Die beiden Männer meinten dazu:“ Der Junge ist eindeutig missbraucht worden. Das sehen Sie doch wohl auch so, Herr Doktor?“
Der antwortete: „Ich stimme Ihnen zu. Der Junge ist eindeutig missbraucht worden. Ein Kind in dieser Weise zu fotografieren ist absolut unpassend und kommt in der Tat einer seelischen Vergewaltigung nahe.“
Das passte der beiden gar nicht und sie versuchten Dr. Tsokos einzuschüchtern.
Sie einigten sich dann doch, dass die Mutter mit dem Kinder erscheinen würde. Ein Kinderarzt und ein Dermatologe wurden zugezogen. Das Ergebnis: Der dreijährige war nie sexuell missbraucht worden. Die Bereiche waren zwar stark entzündet, aber eine „mechanische Manipulation“ konnte nicht festgestellt werden.
Trotz dem es diesen Befund gab, wurde der Vater von den beiden männlichen „Löwenmüttern“ angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch, auf Grund des Befundes, eingestellt.
Es stellte sich heraus, dass die Mutter , jedes Mal wenn das Kind vom Besuch beim Vater am Sonntag heimkam, mit einer grossen Karaffe voll obergärigem, naturtrüben Fruchtsaft- dickflüssig und extrem abführend, erwartete und der Kleine musste diesen Saft vor dem Schlafengehen austrinken. Natürlich bekam er massiven Durchfall und natürlich war die Schleimhaut der Analgegend dann gereizt und entsprechend rot. Ihr Plan man musste unbedingt einen Missbrauch diagnostizieren – und die „Löwenmütter-Hamburg“ bestärkten sie darin. Sie wollte mehr Unterhalt und Das Kind sollte nicht mehr zu Vater dürfen! ( Michael Tsokos/ Die Klaviatur des Todes/Kapitel Von Löwen, Müttern und Lügen/ Seite 92-99)
Wenn es Falschbezichtigern gelingt, ein Gericht zu beeindrucken, hat das oft damit zu tun, dass die Richter auf den Rat von Sachverständigen verzichten und sich selbst zutrauen, beispielsweise die Glaubhaftigkeit einer belastenden Aussage zu beurteilen. In eigener Selbstüberschätzung übersehen sie oft genug die wahren Motive des »Opfers« oder die Tatsache, dass sie es mit einer gestörten Persönlichkeit zu tun haben, die krankheitsbedingt zu extrem manipulativem Verhalten neigt. Der viel beschworene »persönliche Eindruck«, auf den die Richter ihre Einschätzung zu stützen pflegen, wird dann zu einer gefährlichen Fehlerquelle.
Ein Richter mag sich im Strafrecht und der Strafprozessordnung auskennen – von Aussagepsychologie oder Psychiatrie versteht er nicht mehr als jeder Laie.(Sabine Rückert/Lügen, die man gerne glaubt)
Gestörte Persönlichkeit? Krankheitsbedingt? Doch nicht nur – oft geht es um Rache, um verschmähte Liebe, um Geld ,berufliche Chancen, oder Sorgerecht, die Frauen veranlassen, einen Mann mit falschen Beschuldigungen vor die Schranken des Gerichts zu bringen. Wie viele junge Mädchen erfinden Vergewaltigungen, weil sie die Ausgehzeit überschritten, die Schule geschwänzt hatten oder einfach sexuelle Kontakte vertuschen wollen. Was ist mit jenen Kindern, denen der neue Freund der Mutter verhasst ist? Ein Beispiel:
Zusammenfassend stellte die Psychologin fest, dass eine mögliche Falschbeschuldigung nicht auszuschließen sei. „Man kann annehmen, dass das Opfer eine Wiederannäherung des Angeklagten an die Familie verhindern wollte.“http://www.noz.de/artikel/30960475/falsche-beschuldigung-aus-rache
“Wenn ein Beschuldigter derart Lügen erfände, sie aufrechterhielte und mit so großer Umsicht vorginge”, erklärte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé in ihrem Schlussplädoyer, “spräche man von ‘hoher krimineller Energie’.”
Kriminelle Energie, die mit gestörter Persönlichkeit, mit Krankheit entschuldigt werden? Wenn dem so ist, dann sollten diese “Kranken” sofort in entsprechende – natürlich geschlossene – Einrichtungen verbracht werden, damit sie solche Schäden nicht mehr anrichten können, wenn sie schon für die Falschbeschuldigung strafrechtlich und finanziell nicht herangezogen werden. Und nicht, wie im Fall Dinkel aus Schwetzingen noch von BURDA mit 6 Stelligen Summen , vor dem Komma, auch noch belohnt werden dürfen.
Das BMI veröffentlichte eine Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010. Hier kann man lesen, dass es 19 133 falsche Verdächtigungen gegeben hat. Aber leider wird nicht weiter differenziert, wie viel davon bei Vergewaltigungsvorwürfen oder bei angeblich sexuellen Missbräuchen. Vermuten darf man aber, dass es sich um Fälle handelte, die eine strafrechtliche Untersuchung/Verurteilung nach sich zog, mit höheren Strafen Ergo: Die Falschbeschuldigerinnen/Falschverdächtigerinnen sind wohl nicht statistisch erfasst, denn es gibt kaum Verurteilungen, oder- wenn überhaupt- sie sind so minimal, dass sie nirgends aufscheinen.
Im Abtreibungsratgeber “A Woman´s Book of Choices(Rebecca Chalker and Carol Downer, 1992.) heisst es:
“Heutzutage sind die Beratungsgespräche über Vergewaltigungstraumata und sexuellen Missbrauch ziemlich gründlich und standardisiert; eine derartige Situation vorzutäuschen ist also nicht ganz so einfach wie früher. Es bedarf vielleicht einiger Recherche, Planung und der Hilfe von verständnisvollen Beratern.” Ein Vergewaltigungstherapeuth gibt dann Tipps, wie man am besten mit Falschanschuldigungen durchkommt.
Vorgetäuschte Sexualdelikte – Klinisch-Forensische Medizin 2013, pp 327-331 / Martin Grassberger , Kathrin Yen
Niemand wird jemals bestreiten, dass Vergewaltigung und/oder sexueller Missbrauch, an wem auch immer, abscheuliche Verbrechen sind, Verbrechen, die streng bestraft werden müssen. Voraussetzung ist allerdings: Die Beweise, die Angaben des mutmasslichen Opfers, die Tatortspuren müssen die Voraussetzung für eine solche Bestrafung liefern. Wünschenswert wäre ein Tätergeständnis, was aber nicht immer vorliegt.
Es muss alles stimmen. Niemals aber darf ein Beschuldigter auf Grund einer Falschbeschuldigung, einer Falschaussage oder einer falschen Verdächtigung verurteilt werden.
Mythos Falschbeschuldigung?
Keineswegs, auch wenn es im feministischen Sprachgebrauch immer wieder suggeriert wird.
Falschbeschuldigungen gab es und wird es immer geben. Und ich beziehe mich jetzt nicht auf Genesis/1. Buch Mose Kap. 37-50. Damit beginnen fast alle Publikationen. Ich möchte mit einem Fall aus den Jahren 1952/53 beginnen. Nun ist es ja so, dass das Internet gibt aus früheren Jahren nicht viel hergibt. Also muss man schon Bücher lesen.
Diese Geschichte entstammt aus Stefan Harborts Buch: Falsche Fährten und erzählt die „Leiden der jungen A – Agnes Hartmann“ (Seite 305-213).
Kurzfassung: Strenger Vater, finanziell angespannte Situation der Familie . Die 17-Jährige will aber länger ausbleiben, tut das auch, und erfindet als Entschuldigung eine Vergewaltigung. Polizeiliche Anzeige wird erstattet, Agnes schildert alles ausführlich. Der Fall bleibt natürlich ungeklärt.
Etwas später trifft sie auf ihren Traummann und geht sofort mit ihm ins Bett. Liebe auf den ersten Blick, sie will dem Mann nahe sein, darf nicht. Wird auf einem Bauernhof zum Arbeiten verdingt. Dort gibt es einen Sohn Franz , nicht gerade sehr helle, der will sie, sie mag nicht. Er droht!
Dann kommt ein Dorffest, auf dem auch Agnes Traummann erscheint, der sich aber lieber mit der Tochter ihres Arbeitgebers beschäftigt. Sie wird eifersüchtig. Und nun fängt sie, an weitere Lügen in die Welt zu setzen. Sie wird kränklich, glaubt schwanger zu sein. Bekommt immer wieder schubweise Krankheitsanfälle, bis die Ärzte eine Thalliumvergiftung feststellen. Die Mutter erstattet bei der Kripo Anzeige. Der täppische Franz gerät in Verdacht. Dann beschuldigt Agnes den Arbeitgeber, ihr nachgestellt zu haben, natürlich auch dessen Frau und die Tochter, auf die Agnes so eifersüchtig ist.
Fazit: Der Kripo gelingt es, Agnes zu einem Geständnis zu bewegen. Sie gesteht, die angebliche Vergewaltigung erfunden zu haben. Die Verletzungen hatte sie sich damals selbst zugefügt. Aber sie gesteht auch, Zelikörner(Rattengift) gegessen zu haben. Sie wollte weg aus der Arbeitsstelle und in die Stadt zu ihrem Traummann.
Ein Fall aus den Fünfzigerjahren . Ein Fall? Sicher gibt es unzählige solcher Fälle der falschen Verdächtigungen und vorgetäuschten Sexualdelikte. Aber natürlich gibt es keinerlei Statistiken darüber. Und ob sie immer aufgeklärt wurden? Über Jahrzehnte hielt sich doch die Ansicht, dass es Falschbeschuldigerinnen oder Vortäuscherinnen von Vergewaltigungen nicht gibt. Es wurde die Aussage des angeblichen Opfers bedingungslos geglaubt.
Falsche Verdächtigungen gab es schon immer.
1952 entschied der BGH, § 164 diene nicht nur- und nicht einmal in erster Linie – dem Schutz der Behörden vor Irreführung. Weit wichtigeres Rechtsgut sei der Schutz der Menschen gegen Missgriffe irregeleiteter Behörden. Das allgemein empfundene Strafbedürfnis gegenüber Denunzianten gründe sich nicht darauf, dass diese oder jene Dienststelle irregeführt werde, vergebliche oder falsche Arbeit leiste und an Ansehen einbüsse, sondern darauf, dass nicht ungerechtes, unverdientes Leid oder doch Gefahr über den letztlich falsch Angeschuldigten gebracht werde. (vergl. “Falsche Anschuldigung im Landgerichtsbezirk Bonn in den Jahren 1947-1958″ Inaugural-Dissertation Hartmut Schulz 29.Juli 1964).
Hartmut Schulz schreibt jedoch, dass der überwiegende Teil der falschen Anschuldigungen, die abgeurteilt wurden, Vermögens-, Nachbarschafts- oder einige wenige politische Delikte betraf . Falschbeschuldigung bei Vergewaltigung oder sexuelle Missbrauch scheint damals noch ein Randdelikt zu sein. Lediglich Fall 44 (Seite 72) befasst sich mit so einer Falschbeschuldigung. Wegen Meineids bekam die Frau 3 Monate und 2 Wochen Gefängnis, für die falsche Anschuldigung jedoch lediglich 1 Monat; alles natürlich auf Bewährung. Fazit des Doktoranden damals: Insgesamt gesehen kann aber festgestellt werden, dass die schwerwiegenden Folgen der falschen Anschuldigungen für die Verdächtigten mit 4,2 % (nur Landgerichtsbezirk Bonn natürlich) noch ERFREULICH gering sind.
Erfreulich gering? Was müssen das damals für Zeiten (1947-1958) gewesen sein. Möglicherweise aber gab es bei der 1952 gegründeten BILD noch Journalisten, die den Namen verdienten.
Jahrzehnte später aber wird Sabine Rückert schreiben: Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen.( Falsche Zeugen/Lügen die man gerne glaubt/ Die Zeit)
Fündig zum Tabuthema Falschbeschuldigung oder vorgetäuschte Vergewaltigung wird man erst in den 80er-Jahren. Also muss es diese Delikte doch gegeben haben, sonst hätte sich keiner damit befasst. Oder der Umgang mit dem bedingungslosen Glauben an die glaubwürdigen Aussagen wurde ein anderer.
1984 veröffentlichten Vier/Müller/Rauch aus Bremen im Heft 9 der Zeitschrift Kriminalist einen Artikel “Die vorgetäuschten Vergewaltigungen”. Natürlich beschäftigen sie sich auch mit der Geschichte, was durchaus interessant ist. Doch auch sie kommen zu dem Schluss, dass es keine bundesweiten Statistiken gibt. Sie müssen zugeben, dass in der Bremer polizeilichen Kriminalstatistik das „Delikt der vorgetäuschten Straftat“ NICHT erfasst wird, und das also keine erforderlichen Daten beschaffbar waren.
Was also machen, sie hatten Karteikarten über Vergewaltigungsfälle durchgesehen und ausgewertet.
Auswertungszeitraum 1975-1980 ! Karteikarten, welche von Polizisten aller Couleur angefertigt wurden. Wie schwierig die Ermittlungen der Falschbeschuldigerinnen waren, liest sich wie folgt:
26% der angeblichen Opfer haben ein Geständnis abgelegt. Andere „Geschädigte” sind teilweise überhaupt nicht mehr zur Vernehmung erschienen, und die Staatsanwaltschaft hat diverse Verfahren aus Alters-,Krankheits- oder Geringfügigkeitsgründen eingestellt. ( Seite 354)
Falsche Verdächtigung ist ein strafbares Delikt(Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe), und dann erscheinen Verdächtige nicht zur Vernehmung und entkommen so eine Strafverfolgung? Staatsanwaltschaften sehen in solchen Straftaten als geringfügig an?
So kommt es auch, dass in Prüfungszeitraum 1975 – 1980 in Bremen 700 Fälle unter der Deliktsbezeichnung „Vergewaltigung“ erfasst wurden, aber nur 53 davon mit hoher Wahrscheinlichkeit als eine vorgetäuschte Vergewaltigung ausgewiesen werden.
Die Verfasser rechnen dann hoch und kommen auf eine Prozentzahl von 7,4 Falschanschuldigungen in 5 Jahren.
Doch das ist eine Milchmädchenrechnung, eben weil es keine gesicherten Aufzeichnungen oder gar nachprüfbare Verurteilungen solcher Falschbeschuldigungen gibt.
Bei Barbara Keller wird man 2011 nachlesen können, dass in Berlin alleine in einem Jahr 2006 42 Frauen eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vortäuschten. (Barbara Keller “Sieht so eine Mörderin aus?”, Seite 184) Es steht aber nichts darüber, wie viele Frauen für diese, in diversen Paragrafen geregelten Straftaten verurteilt wurden.
Über alles wird Statistik geführt: So lässt sich ermitteln, wie groß der Anteil von Schwarzfahrern in Zügen oder das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung an einem bestimmten Ort sein könnten, es gibt Eishockeystatistiken und wie viele Nudeln in einer Packung sein sollten. Aber die Justiz scheint sich mit hieb- und stichfesten Statistiken über falsche Verdächtigungen, vorgetäuschte Vergewaltigungen oder Falschbeschudligungen beim sexuellen Missbrauch immer noch schwer zu tun.
Oberstleutnant Urs Winzenried, Chef der Kriminalpolizei Kanton Aargau, beschreibt im Heft 7, Kriminalistik 1991 einen Fall von vorgetäuschter Vergewaltigung:
Grundsätzlich hat die Polizei jede bei ihr deponierte Anzeige ernst zu nehmen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Die Polizei hat aber auch den Wahrheitsgehalt jeder Anzeige kritisch zu hinterfragen. Gerade bei Anzeigen von Vergewaltigungen sind manchmal für den Polizeibeamten erkennbare Indizien vorhanden, die Zweifel an der Echtheit der Anzeige wecken sollten und die Beamten veranlassen sollten, auch die Möglichkeit einer vorgetäuschten Vergewaltigung ernsthaft in Betracht zu ziehen.
Er schildet dann den Fall einer Frau, die erklärte, von zwei Männern in einem Fahrzeug überfallen, vergewaltigt und mit dem Messer verletzt worden zu sein. Sie liefert die Täterbeschreibungen, und auch das Fahrzeug konnte einigermassen beschrieben werden. Sogar einen Handschuh wies die Frau vor. Der ganze Polizeiapparat wurde aufgeboten, sie bekam eine eigene Beamtin zu Betreuung und weiteren Befragung. Ja…, und auch die Medien wurden sofort über den Vorfall informiert!
Doch schon bald tauchten erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen auf. Nach einer Woche wurde die Frau noch einmal zu einer Vernehmung aufgeboten. Nach langem Widerstand gab die Frau endlich zu, diese Geschichte erfunden zu haben. Grund: ehelichen Schwierigkeiten, Dominanz des Ehemannes und Minderwertigkeitskomplexe.
Sie hatte sich mit einem Messer oberflächliche Verletzungen beigebracht. Die blauen Flecken auf den Oberschenkeln, die vom Arzt festgestellt wurden, brachte sie sich mit einem Regenschirm bei. Der Handschuh war aus dem Besitz der Frau. Und die Täterbeschreibung? Der Frau waren einige Zeit vorher zwei junge Männer in einem Restaurant negativ aufgefallen, und sie gab genau diese als Täter an.
Strafrechtlich hatte sich die Frau wegen Irreführung der Rechtspflege zu verantworten. Leiter hat Urs Winzenried nicht geschrieben, welche Strafe sie dafür erhalten hatte.
Ebenfalls in dieser Zeitschrift Heft 12/91 hat Heidrun Gessner KOK ,Berlin, anknüpfend an Urs Winzenrieds Beitrag, gewissermassen eine Ergänzung verfasst:
Vorgetäuschte Sexualdelikte – Ein kriminalistisches Problem eigener Art.
Auszug: Die Problematik der Gewalt gegen Frauen und damit auch der Sexualdelikte wird im zunehmenden Masse in der Öffentlichkeit und vor allem in den Medien diskutiert. Dadurch wird eine stetig grösser werdende Sensibilisierung für diese Thematik erreicht. Dies ist eine durchaus erfreuliche Entwicklung, die allerdings auch einen Nebeneffekt zu haben scheint.
[…] In den vergangenen Monaten wurde nun ein markanter Anstieg von Anzeigen zumindest zweifelhaften und fragwürdigen Inhalts registriert. Hierbei handelt es sich um behauptete Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen, deren Darstellungen den hiesigen Erfahrungen zum Teil erheblich zuwiderlaufen.
[..] Auch wenn bei Abschluss der Ermittlungen schliesslich die Überzeugung überwiegt, dass eine Straftat ,wie zur Anzeige gebracht, nicht stattgefunden hat, wird in den wenigsten Fällen von hier aus ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Entscheidung darüber wird der STA Berlin überlassen, es sei denn, dass der Tatbestand der falschen Verdächtigung verwirklicht wurde. Der Grund darin liegt in sozialen Erwägungen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich eine Frau die ein –fiktives- Sexualdelikt anzeigt, in einer sozialen Notlage und/oder einer psychischen Ausnahmensituation befindet.
Dann ist noch die Rede von einem „Hilfeschrei „ der Falschbeschuldigerinnen. Und es folgen einige Fallbeispiele, wobei die jüngste Falschbeschuldigerin 14 Jahre, die älteste 29 Jahre alt ist. Die Gründe sind von „zuwenig Beachtung durch den Ehemann“ über Schwierigkeiten mit den Eltern, Eifersucht bis Rache an dem Lehrer.
Das alles sind „psychische Ausnahmesituationen“, die bereits Kinder und Jugendliche zu Straftaten verleiten dürfen und die ungeahndet bleiben.
Inzwischen sind es bereits 9-Jährige, die solche Lügen verbreiten – Fall 29. SEXDELIKT-LÜGE Mädchen (9) erfand sexuellen Missbrauch http://wp.me/pZlEY-uD
Es steht ausser Frage, dass Falschbeschuldigerinnen, wenn es sich um psychische Schäden handelt, Hilfe brauchen, aber dürfen sie wirklich total unbestraft- bis zum nächsten Mal – davon kommen? Es ist nicht zu vergessen, dass viele sehr subtil und überlegt vorgehen.
Kerstin Glanz schreibt in der Zeitschrift Kriminalistik 8-9/1994 über den Fall der Elke Jäger in Halle an der Saale.
Eine 17-jährige Rollstuhlfahrerin, die eines Tages mit einem Hakenkreuz, eingeritzt in der Wange, zu Schule kommt. Dramatisch berichtet sie über drei Skinheads. Zwei „Glatzen“ und eine Frau hätten sie mit den Worten“ Krüppel ins Gas“ überfallen. Die volle Maschinerie lief an, denn Elke lieferte sehr genau Täterbeschreibungen. Die Sachverhaltsdarstellung war so umfassend, wie man es von einer Traumatisierten fast nicht erwarten konnte. Alle glaubten Elke sofort, schreibt Frau die Dipl. Psychologin Glanz, die Elke befragte, weiter; Grossfahndung, der Oberbürgermeister erscheint mit grossem Blumenstrauss. In der Wohnung herrscht reger Trubel, welchen die Mutter sichtlich gut bewältigt. Bis die Bombe platzt. Elke hatte sich das Ganze ausgedacht!
Natürlich mag sie eine Ich-Störung haben. Aber nicht immer ist es eine Ich-Störung, manche Lügnerinnen haben andere Gründe, unliebsame Partner, oder Aufmerksamkeitsdefizite, und die alle sollen unbelangt bleiben?
Doch die militanten Emanzengruppierungen wollen das selbstverständlich nicht wahrhaben.
Cornelia Filter schreibt 1997 in der EMMA 6/97 doch tatsächlich:
“Zwei bis maximal fünf Prozent der Aussagen von Opfern sexuellen Missbrauchs sind falsch. Das beweisen die Erfahrungen.“
Woher sie diese Erfahrungen hat, ist allerdings ist in diesem Artikel „Opfer als Täter“ nicht zu finden. Sie beleidigt ausschliesslich Gisela Friedrichsen und Gerhard Mauz , stellt Gutachteraussagen( von ihr nicht genehmen Gutachtern) in Frage und persifliert ein Symposium auf ihre –geschlechtergetrennte –Weise.
Auszug: Während die (überwiegend weiblichen) Psychologinnen von der Basis geduldig in der Schlange vorm Kaffeeausschank warnten, steht die überwiegend männliche) Spitze der deutschen Gerichtspsychologen scherzend und plaudernd zusammen. Lauter Diplomierte, Promovierte und Habilitierte […]
Professor Köhnken klagt – Rechtsanwältinnen werden an den Rand platziert …. Und:In Deutschland ist es immer wieder dieselbe Clique von Sachverständigen, die überraschende Freisprüche in Missbrauchsverfahren bewirkt.
In diesem Ton geht es über den ganzen Artikel. Es geht um die Prozesse Nordhorn, Montessori und Worms I-III; Freisprüche, die Filter überhaupt nicht gefallen haben dürften. Aber sie applaudiert Prof. Monika Frommelt, die meint, Juristen würden unter „ professioneller Faulheit“ leiden, und sich auf die „heimlichen Richter in Weiss“ verlassen. Filter weiter: […] Und das ausgerechnet in einem Land, das für die mangelnde Qualifikation seiner Psycho-Sachverständigen berüchtigt ist.
Siehe auch:“ Die Hexenjägerinnen“ ein Artikel von Tamara Duve 1996 im Spiegel. http://wp.me/pZlEY-uD
Dipl.Psychologin Beate Kricheldorf schreibt in ihrem Beitrag: Der Missbrauch mit dem Missbrauch (Verantwortung: Nein Danke! Weibliche Opferhaltung als Strategie und Taktik 1998) dazu ;
„Nutzniesser sind z.B. die ganzen Helfer – und Beraterberufe und eine Mafia von sexualfeindlichen Radikalfeministinnen.[…] Bei Wildwasser usw. gilt es als grosser Erfolg, wenn z.B. eine Frau, die sich 20 Jahre lang an kein Missbrauchserlebnis erinnern kann, plötzlich „Erleuchtungen“ hat.
15 Jahre später wird Filters Vordenkerin Schwarzer, die ihr Raum für dieses Pamphlet gegeben hat, einen der berüchtigtsten Psycho-Sachverständigen in den Himmel heben, ihm ihre Mitarbeit im Fall Dinkel antragen und seitenweise Raum für seine Bücher- und Ansichtenvermarktung geben. Jenen Professor aus Heidelberg, der Wochen nach einer Falschanzeige noch Angst riechen kann und auch gerne mal Tote ( Willy Brandt) analysiert. Wie sich die Zeiten ändern!
Wie man sieht, war nun die Presse, aber auch die Öffentlichkeit – nach den Wormser, Montessori- und Nordhornprozessen- für Falschbeschuldigungen sensibilisiert. Trotzdem hat man hier Geister gerufen, die man nicht mehr loswird. Und immer mehr , je mehr Privat-TV-Sender aufgeschaltet wurden, die voyeuristischen Medien, die schreibende und sendende Zunft, die nun immer mehr Geschichten aus den Betten von Prominenten und Nichtprominenten unter das Zusehervolk bringen wollte.
Und so berufen sich viele Publikationen auf solche Fälle.
Jana Frauen bezieht sich bereits im Vorwort ihres Buches „Vorgetäuschte Sexualdelikte“ auf den Fall Andreas Türck aus dem Jahre 2002 , wo nicht einmal die Falschbeschuldigerin ihn angezeigt hatte, sondern im Zuge einer Telefonabhöraktion der Polizei ( wegen eines Drogendeliktes) diese angebliche Vergewaltigung zur Anzeige gebracht wurde.
Nun hat Jana Frauen eine besondere Möglichkeit gefunden, Falschbeschuldigerinnen aus dem Visier der Staatsanwaltschaften zu nehmen, und so werden diese wohl geschützt bleiben:
Sie schreibt: Häufig erzählte das angebliche Opfer einer Vertrauensperson von der angeblichen Vergewaltigung, wobei diese dann aber entgegen dem Willen des angeblichen Opfers darauf bestanden haben, dies zur Anzeige zu bringen. Das angebliche Opfer, das eigentlich nichts mit der Polizei zu tun haben wollte, fühlt sich wegen der Falschaussage in die Enge getrieben und so zu einer Falschaussage veranlasst.
Doch das hat nicht sie recherchiert, es entstammt dem Elsner/Steffen-Report.
In diesem Report ist folgendes nachzulesen:
Zur Analyse der Entwicklung der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen in Bayern – mit Schwerpunkt auf den Jahren von 1988 bis 2003 – hat die Kriminologische Forschungsgruppe Sonderauswertungen der bayerischen PKS mit einer Vielzahl von Filterprogrammen vorgenommen, die eine deutlich differenziertere Darstellung erlauben, als dies bei bundesweiten Daten möglich ist. Das Jahr 1988 wurde als Beginn des Untersuchungszeitraumes für die Längsschnittanalysen gewählt, weil es das Jahr vor der deutschen Wiedervereinigung mit der Öffnung der Grenzen zum Osten und den damit verbundenen ganz erheblichen Einflüssen auf das Kriminalitätsgeschehen in Bayern war. Einige wichtige Grunddaten beginnen bereits mit dem Jahr 1983. Ein Teil der Analysen wurde auf die Eckjahre 1996 und 2003 beschränkt, weil erst mit den Änderungen des Sexualstrafrechtes ab 1997 deutliche Veränderungen bei der Registrierung dieser Delikte eintraten. Um zumindest näherungsweise überprüfen zu können, inwieweit sich die mit den Längsschnitt-Daten der PKS von 1988 bis 2003 ausgewiesenen Entwicklungstendenzen auch in den Datenbeständen der Justiz niederschlagen, wurde die Strafverfolgungsstatistik für Bayern herangezogen.
Während der PKS-Datenbestand bis 2003 reicht, konnten die Daten der Strafverfolgungsstatistik 2003 nicht mehr berücksichtigt werden, weil diese erst nach Abschluss der Projektarbeiten veröffentlicht worden sind. Nicht möglich war eine Längsschnittanalyse zu den Vortäuschungen von und falschen Verdächtigungen wegen Vergew altigungen und sexuellen Nötigungen mit PKS-Daten. Schwierigkeiten bereitete das Herausfiltern der betreffenden Aktenzeichen aus dem Datenbestand für Bayern beim BLKA. Die in der PKS erfassten Straftatenschlüssel enthalten nur im Fall des § 145 d StGB – Vortäuschen einer Straftat – programmtechnisch auswertbare Spezifikationen für Sexualdelikte (PKS-Schlüsselzahlen 624001 „Vortäuschen einer sexuellen Nötigung“ und 624002 „Vortäuschen einer Vergewaltigung“). Wie einige Stichproben ergaben, wurde in der polizeilichen Praxis teilweise aber trotzdem nur der Schlüssel 624000 erfasst. Die Sexualdelikte konnten deshalb teilweise programmtechnisch nicht mehr von den übrigen vorgetäuschten Straftaten, die ansonsten unter 624000 gespeichert sind, unterschieden werden. Spezifikationen für Sexualdelikte sind beim § 164 StGB – Falsche Verdächtigung – (PKS-Schlüssel 670005) erst gar nicht vorgesehen. . Die Kriminaldienststellen der Polizei, die für die Bearbeitung dieser Delikte zuständig waren, mussten deshalb anhand von der KFG für das Jahr 2000 erstellter Listen überprüfen, welche der mit den PKS-Schlüsseln 624000 oder 670005 registrierten Straftaten tatsächlich zu den untersuchten Sexualdelikten gehörten. Eine Längsschnittuntersuchung über viele Jahre hätte zu einem nicht mehr zumutbaren Aufwand für diese Dienststellen geführt und die Projektlaufzeit inakzeptabel verlängert.
[..]Die Auswertung aller Akten eines Jahres war vom Umfang her nicht zu bewältigen, deshalb erfolgte die Ziehung einer Stichprobe aus den im Jahr 2000 in Bayern an die PKS gemeldeten Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen….
Wer diese Einführung genau durchliest, sieht die Problematik solcher Studien: Hier werden diese Jahre z.B. 1988-2003 herangezogen, dort einige andere z.B. 1996 – 2003, inzwischen wird das Strafrecht geändert, sodass eigentlich von einer anderen Sichtweise untersucht werden müsst. Und weil es so anstrengend und arbeitsaufwändig wäre, nimmt man stichprobenartig doch nur das Jahr 2000.
Was denn nun? Ganz laienhaft, es gibt keine verlässlichen Statistiken, es gibt keine verlässlichen Studien. Trotz der „Vielzahl von Filterprogrammen“ die gerade bei der Bayernuntersuchung verwendet wurden. Ausgesondert wurden Fälle von angeblichen Opfern die unter 14 Jahre alt waren, wobei doch gerade in der Befragung der Kindermissbrauchsfällen nicht wenige Straftaten suggeriert werden ( siehe eben Wormser-Montessori-Nordhornprozesse). Besonders bei Sorgerechtsstreitigkeiten werden selbst viel jüngere Kinder zu Aussagen, sprich Falschbeschuldigungen, angestiftet , die in keiner Weise den Tatsachen entsprechen. Oder, das ist nicht ausser Acht zu lassen, die Falschbeschuldigerinnen werden immer jünger! Hier etwas auszulassen, verwässert solche Untersuchungen.
[..]Während für die Auswertung der als Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen polizeilich in der PKS registrierten Fälle auf Grund der großen Anzahl eine 25%-Zufallsstichprobe gezogen werden musste, konnte bei den Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen eine Vollerhebung realisiert werden. Insgesamt ließen sich für das Jahr 2000 nur 140 Aktenzeichen zu diesen Delikten aus dem PKS-Bestand herausfiltern, 20, die dann tatsächlich alle auch ausgewertet wurden. Verglichen mit den 1754 als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung an die PKS gemeldeten Straftaten war die Zahl der polizeilich zur Anzeige gebrachten Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen sehr gering.
Das heisst 140 Fälle der Falschbeschuldigung in einem Jahr – Fälle, die als vorgetäuscht oder Falschbeschuldigung publik wurden. Was heisst eigentlich Vollerhebung? Einerseits werden nur 25%ige Stichproben genommen, aber andererseits gibt es dann einen Erfolg der „GERINGEN“ Falschbeschuldigungen und Vortäuschungen? Und wie ging die Vollerhebung vor sich? Festzustellen ist auch, dass zwischen den Jahren mit Fallzahlen hin und her gesprungen wird, mal nimmt man das Jahr 2000, dann bezieht man sich wieder auf 2003. Und so geht man auch mit den Zeiten vor und nach der Strafrechtsreform um. Sehr wichtig war es jedoch, zwischen „deutschen und nichtdeutschen Tätern“ zu unterscheiden! Immer wieder kommen die Autoren darauf zurück, wer einen deutschen Pass besitzt und wer nicht, sogar bei den Opfern von Falschbeschuldigungen machen sie Unterscheidungen! Was sagt uns das?
Die Elsner/Steffens-Studie mag ja die Herzen aller Falschbeschuldigungsverleugner höher schlagen lassen, aber ist das wirklich repräsentativ?
Ist die Studie welche „Die Kriminalpolizei“ 2009 veröffentlichte repräsentativ ? 415 polizeiliche Ermittlungsaktenaus Recklinghausen wurden ausgewertet und wieder nicht ein einziges Jahr, sondern Akten aus den Jahren 2003-2006. Verwiesen wird auch in dieser Studie auf vor relativ langer Zeit(bis zurück auf 1975) geschriebene Publikationen der Wissenschaftler. Doch bestätigen die Verfasser, dass sich die vermeintlichen Opfer, also die Lügnerinnen, die ein Sexualdelikt fälschlicherweise zur Anzeige bringen, offensichtlich sehr mit diesem Thema beschäftigen, so sehr, dass 10% von ihnen nicht davor zurückschrecken, sich selbst Verletzungen zuzufügen. Soweit zu dieser Studie.
Jana Frauen findet jedenfalls die Bayernstudie gut, und ihn ihrem Buch kommt sie fast auf jeder Seite darauf zurück. Eigentlich übernimmt sie durchwegs diese Statistiken fast eins zu eins .
Auf Seite 34 kann man dann nachlesen, dass Tatortspuren überaus wichtig sind:
„Bei jeder Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung sollte in Betracht gezogen werden, dass es sich hierbei um ein Vortäuschen oder einer Falschverdächtigung handeln kann. Um die dargestellte Tat widerspruchsfrei festzustellen, müssen sowohl die Spuren als auch die Vernehmung und die aussagende Person auf verschiedene Aspekte untersucht werden.
4.1. Spuren am Tatort
Tatort ist der „Ort des kriminellen Geschehens, an dem der Täter vor während und nach der Tat gehandelt hat, sowie der Fundort von Spuren „ Da der Tatort Träger von Spuren ist, dient er der Möglichkeit des Sachbeweises. Er bietet Anhaltspunkte für die Bewertung des Personenbeweises, ob also die Angaben des Anzeigeerstatters den objektiven Begebenheiten entsprechen.
Der Tatort hat „eine erhebliche Bedeutung für den kriminalistischen Erkenntnis- und Beweisführungsprozess“.
Soweit so gut, dass hier aber durchaus geschlampt wird, wissen wir spätestens seit der Causa Kachelmann.
Doch es kann noch schlimmer kommen. Der neue Trend ist die “Anonyme Beweissicherung”!
Nun schreibt das netzwerk Probeweiss stolz, dass ein neues Projekt der Medizinischen Hochschule eingerichtet wurde:
Seit 1.Juni 2012 können Betroffene in Opferambulanzen Verletzungen dokumentieren und Spuren sichern lassen, ohne unmittelbar nach der Tat eine Strafanzeige erstatten zu müssen. FÜR EINE EVENTUELL SPÄTERE BEWEISSICHERUNG! (Klarerweise wird dieses Projekt vom Staat finanziert!)
Frau Aygül Özkan, zu dieser Zeit noch Familienministerin sagt dazu: „Opfer häuslicher Gewalt oder einer Sexualstraftat sind oftmals so stark traumatisiert, dass sie erst Monate oder Jahre danach Anzeige erstatten können.
Gut das die Rechtsanwältin Özkan doch noch darauf hinweist: „ Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger ist allerdings die Beweislage“. Doch meint sie nicht die kriminaltechnischen Spurenverwertung, sondern die Chance der Frauen und Mädchen, wichtige Beweise auch ohne Strafantrag sichern zu lassen. Mit dieser „professionellen Spurensicherung“ ermöglichen wir ihnen die spätere Beweislage vor Gericht!
Selbstverständlich wird dann sofort auf Opferhilfe und Opferberatungsstellen verwiesen, deren Vorgehensweisen sattsam bekannt sind.
Und damit öffnet Probeweiss Falschbeschuldigungen Tür und Tor. Es gibt dann nur die Beweissicherung durch die MHH, keinerlei Tatortspurensicherung, keine Sicherung der Beweise an dem Beschuldigten, die ihn entlasten könnten.
Es steht nicht mehr Aussage gegen Aussage , sondern Beweise gegen Aussage, wie diese Spuren an der Frau zustande gekommen sind, können nicht mehr nachvollzogen werden, wenn dann nach Monaten oder, wie Probeweiss schreibt „Jahren“ doch noch Anzeige erstattet wird.
Zudem sind die angeblichen Opfer schon von den Hilfen so indoktriniert, dass ihre Aussagen, selbst wenn sie unwahr sind, als Tatsache verinnerlicht wurden.
Polizei, Staatsanwälte und Richter werden mit diesen Beweisen konfrontiert, glauben natürlich den Geschichten und verurteilen, und wir werden noch mehr Fehlurteile bekommen.
Justitia, die noch im Scheitern nachtritt und mit dem Griff zur wirklichen, “höchstwahrscheinlichen“ Wahrheit das Leben und den Ruf unbescholtener Menschen ruiniert, tritt über ihre eigenen Grenzen und wird zum Monster. Ein Richter, der wissen will, wie es wirklich war, sollte vielleicht Detektiv werden (Glaube und Wahrheit –Der Spiegel 30.05.2011)
Probeweiss übersieht aber mit dieser „Opferhilfe“ aber ganz, dass nun Erpressungen Vorschub geleistet wird. Jede dieser Frauen, die angebliche Beweise offiziell sichern liess, hat die Möglichkeit, den Beschuldigten – ob Täter oder nicht - für alle Zeit zu erpressen. „ Wenn Du nicht – die Möglichkeiten der Erpressung können von Rückzug eines Scheidungsvorhabens, über Heirat oder auch Sachwerte und viel Geld reichen – dann zeige ich dich an. Schliesslich habe ICH die Beweise!
Will man das wirklich? Warum nicht Beweise sichern und sofort an die Kriminalpolizei weiterleiten, schliesslich muss die, unabhängig ob das angebliche Opfer das will oder nicht, sofort tätig werden. Und ob die Frau traumatisiert ist, dass kann schliesslich nur ein geeigneter Gutachter klären. Und nicht die Familienministerin oder die Helfer von Probeweiss.
Denn eines ist sicher, Frauen haben alle Möglichkeiten der Welt falsche Verdächtigungen, Falschbeschuldigungen oder falsche Aussagen zu machen. Wir haben gelernt, dass man sich blaue Flecken am Oberschenkel mit dem Regenschirm beibringen kann. Das Frauen sich selbst verletzten, seien es Hakenkreuze einschnitzen oder Verletzungen mit einem Messer beibringen, meist an Stellen, wo solche Schnitte so wenig wie möglich schmerzen. Man kann sich Beulen stossen, blutige Kratzspuren zufügen. Alles wird von der Justiz geglaubt, das beweisen die bekannten Fälle, die hier nicht noch einmal aufgeführt werden müssen.
Auch mit den Spermaspuren ist das so eine Sache.
Stefan Harbort schreibt in seinem Buch: „Falsche Fährten“ auf Seite 144 über den Fall der 600-Meter-Leiche folgendes:
Es bleibt der Hinweis auf ein mögliches Sexualverbrechen. Für die intakten Samenzellen in der Scheide kann zwar im Vergleichsmaterial des gerichtsmedizinischen Instituts kein passender Fall herangezogen werden, doch wird man im internationalen, wissenschaftlichen Schrifttum fündig.
So wurden von britischen und thailändischen Forschern Untersuchungsergebnisse publiziert, die über die Nachweiszeiten von Sperma in der Vagina einer lebenden Frau bis zu mehreren Tagen berichten. Unter besonderen inneren und äusseren Umständen,, die in diesem Fall wohl vorgelegen haben, ist es also durchaus möglich, dass Spermien im Scheidenmilieu länger nachweisbar bleiben, als es die Regel besagt.
Wir haben ja gelernt, dass sich Falschbeschuldigerinnen sehr wohl ausführlich mit dem Thema beschäftigen, und um einen Mann vorsätzlich hinter Gitter zu bringen,, bedarf es hohe Intelligenz oder, wenn nicht vorhanden, nur einer unmässigen Wut! ” Trickreich sind sie alle, denken wir nur an Amelie, die sogar noch Jungfrau war und trotzdem alle Welt von den angeblichen Missbrauchs-Taten, die Vater und Onkel an ihr begangen haben sollten, überzeugte (Sabine Rückert/ Unrecht im Namen des Volkes)
Wir sehen ausserdem, dass Vergewaltigungen in den letzten Jahrzehnten nicht zugenommen haben, und etwaige Dunkelziffern dürften wegen der zunehmenden Aufmerksamkeitslenkung durch Medien, staatlich besoldete „Frauenbeauftragte“ und ähnliche Verstärker zudem eher abnehmend sein.
Gleichwohl hämmert uns die feministische Propaganda dauernd in die Köpfe, dass sie im Gegenteil riesig hoch seien und die Welt nur so wimmle vor immer mehr und mehr werdenden dauergeilen Männern, die an allen Ecken ihren potentiellen Opfern auflauerten bzw. ihnen nachstellten. Es vergeht inzwischen tatsächlich kein Tag, an dem nicht irgendwo irgendeine Meldung über irgendein wirkliches oder sich im Nachhinein als erfunden entpuppendes Sexualdelikt aufgeregt ausgebreitet wird. Und diese mindestens disproportionale Berichterstattung – nehmen wir im Vergleich wieder die über schwere Körperverletzungen – hat regelrecht hysteroide Ausmasse angenommen. (Rückblick auf den Feminismus- Kerstin Steinbach Seite 134)
Und diese die feministische Propaganda greift dann lieber zu amerikanischen, englischen oder sonst welchen Studien, als würde man die Fälle auf deutsche Verhältnisse übertragen können. Keiner kann sagen, wie viele Männer (hauptsächlich Schwarze) unschuldig in amerikanischen Gefängnissen verschimmeln. Und besonders lächerlich ist es, auf englische „Wissenschaftlerinnen“ zurückzugreifen, wenn eine Falschbeschuldigerin ihre Taten und Lügen 11 Mal durchziehen kann, bevor sie endlich bestraft wird.
“So sagt die Friedenspreisträgerin Doris Lessing, dass sie »zunehmend schockiert über die gedankenlose Abwertung von Männern ist, denn die dümmsten, ungebildetsten und scheußlichsten Frauen können die herzlichsten, freundlichsten und intelligentesten Männer niedermachen, ohne dass irgendjemand was dagegen tut«. Die Abwertung des Männlichen sei »so sehr Teil unserer Kultur geworden […], dass sie kaum noch wahrgenommen wird«. Und letztlich erklärt sie die »Emanzenkultur für denkfaul und heimtückisch«(Lessing 2001).″
Immer mehr häusliche Gewalt geht in Berlin von Frauen aus. Im vergangenen Jahr fiel fast jeder vierte Tatverdacht auf eine Frau (24,7 Prozent), fünf Jahre zuvor war es nur gut jeder fünfte gewesen (21,2 Prozent). Das geht aus der Kriminalstatistik 2011 hervor. (www.3sat.de)
Während die Jugendkriminalität im Land weiter sinkt, werden gewalttätige Mädchen zum Problem für Justiz und Pädagogen (Schwarzwälder Bote)
Forscher und Polizei verzeichnen einen Anstieg der Zahl weiblicher Übergriffe – auch auf den eigenen Partner. Doch in der Öffentlichkeit gilt Frauengewalt als Tabuthema. (Der Spiegel)
“Frauen missbrauchen anders als Männer” Sexueller Missbrauch durch Frauen ist selten und dennoch Alltag. (Stern)
Männer sind Täter, Frauen Opfer. Dieses Klischee stimmt nicht mehr. Auch Frauen üben Gewalt aus. Die Bereitschaft, darüber zu reden, ist allerdings immer noch gering. (Zeit online)
Selten finden Fälle in die Öffentlichkeit wie der einer 45-Jährigen aus Berlin, die sich fünf Jahre lang an ihrer Tochter verging. Der Missbrauch begann, als das Mädchen sieben Jahre alt war. Die ausgebildete Erzieherin wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. (Spiegel)
Jeder vierte Mann hat in Beziehungen mit Frauen schon Gewalt erlebt, sagt eine Studie des Bundesfamilienministeriums. Die Liste der Gewalttaten an Männern, allein im vergangenen Jahr und nur in Hannover, ist lang und sicher nicht vollständig, denn die Dunkelziffer ist noch viel höher. (MinaLisa)
Viel schlimmer oder halb so schlimm? Wenn Frauen Mädchen oder Jungen sexuell missbrauchen. (Barbara Kavemann)
Alles halb so wild? Folgen sexueller Ausbeutung von Mädchen durch Frauen, insbesondere durch Mütter (Susanne Birke)
„An eine Frau hätte ich nicht gedacht “ Frauen als Täterinnen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen. (Drei-W-Verlag.GmbH)
Stephan Harbort ist Kriminalist und Autor des Buches „Wenn Frauen morden“. Darin beschreibt er, dass Männer ihre Opfer meistens im Affekt attackieren. Frauen würden planvoll, heimtückisch und im häuslichen Milieu töten. Schon aufgrund ihrer geringeren Körperkraft seien sie darauf angewiesen, eine passende Gelegenheit abzuwarten – etwa, wenn das Opfer schläft oder betrunken ist.
Bei der Zürcher Kantonspolizei registriert man eine Zunahme: «Wir stellen fest, dass die Gewaltbereitschaft der Frauen zugenommen hat. Frauen sind eher bereit, tätlich zu werden», sagt Pressechef Mario Cortesi.
Herunterspielen des Missbrauchs :Abgesehen von dem Tabu, Frauen als Täterinnen zu bezeichnen, gibt es noch immer gesellschaftliche Strömungen, die Missbrauchshandlungen durch Frauen herunter spielen. Sucht eine erwachsene Frau Kontakt zu einem 15jähringen Jungen, wird dies selten als sexuelle Ausbeutung gesehen. Vielmehr gilt dies als eine Einführung in Mannesalter. Diese gesellschaftliche Interpretation führt dann auch dazu, dass die Opfer sich verbieten, sich als solches zu sehen, sondern eher noch mit ihrer Erfahrung prahlen. Doch für ihre psychosexuelle Entwicklung haben diese Erfahrungen erhebliche Störungen zur Folge und müssen schon allein deshalb als sexueller Missbrauch angesehen werden.( Sexueller Missbrauch: Frauen als Täterinnen)
FRAUEN ALS MÖRDER Clever, grausam, kaltblütig
Sie sind selten, morden aber kaltblütiger: Wenn Frauen zu Killern werden, passt das in kein Rollenbild. Dabei sind sie sogar gefährlicher als Männer. Denn viele Frauen planen ihre Tat ganz genau – und werden seltener entdeckt.( Ulrike Bertus)
Gewalt gegen Männer ist ein weit verbreitetes Phänomen. Dennoch ist dieses Thema ein erst junges Forschungsfeld das versucht, die unterschiedlichen Facetten der Gewaltbetroffenheit von Männern aufzuzeigen.
Gegenwärtig existiert noch keine international anerkannte Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Männer. Bisher durchgeführte Studien zeigen jedoch, dass Männer von denselben Gewaltformen betroffen sein können wie Frauen, wenn auch häufig in anderen Gewaltkontexten und in unterschiedlichem Ausmass
Ein Hauptproblem männlicher Betroffener von häuslicher Gewalt ist das mangelnde Bewusstsein in der Gesellschaft für diese Problematik. Männer, die von Gewalt in der Familie betroffen sind, schämen sich oft und wagen kaum darüber selbst mit ihren engsten Angehörigen oder Freunden zu sprechen. (BMFSFJ 2006; ÖIF 2011).
Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!», Alice Schwarzer
Sabrina Harman undLynndie Rana England, Folterfrauen von Abu-Ghuraib von Schwarzer als “Opfer” des herben Duft der Männerbünde in Kasernen hingestellt! Soldatinnen die als “Statistinnen” der von Männern inszenierten Pornografie herhalten mussten! “ Zweifellos haben die Akte der Folterungen und der Konsum der Folterbilder das sexualisierte Klima in der Truppe zusätzlich erhitzt.Und eine solche Flut von Folterbildern allein aus diesem einen Gefängnis deutet darauf hin, dass die Bilder keineswegs nur zum Privatvergnügen unter Soldaten gemacht, sondern auch für den florierenden internationalen Pornomarkt produziert wurden” schreibt sie dann noch! Als ob Frauen keinen Spass an solchen Pervertierungen hätten! Und Schuld an Harmans Mittäterschaft ist ihr Vater, na klar, denn der ist ja Pathologe - versteht einer die kruden Gedankengänge der Schwarzer ?
Noch weiter in der Zeit zurück: In Wirklichkeit standen Frauen an Brutalität Männern tatsächlich oft um nichts nach. Von Elisabeth Willhaus, der Gattin von Gustav Willhaus, dem Lagerleiter des KZ Lemberg, ist bekannt, dass sie vom Balkon ihres Wohnhauses aus Häftlinge erschoss. Und immerhin 10% der KZ-Aufseherinnen waren weiblich …
Wer hinter jedem Axtmörder einen Mann vermutet, vergisst, dass der Tod auch mit wohlmanikürter Hand zuschlagen kann. Peter Hiess und Christian Lunzer präsentieren mehr als 20 berühmte und weniger berühmte Mörderinnen der Geschichte: Giftmischerinnen und Messerstecherinnen, verzweifelte Mütter und enttäuschte Geliebte. Sie töteten aus Habgier, aus Liebe oder – einfach nur aus Mordlust. (Die zarte Hand des Todes: Wenn Frauen morden…Christian Lunzer, Peter Hiess)
Aber langsam kommt eine Wahrheit ans Licht, die viel zu lange totgeschwiegen wurde: Auch Mütter sind Täterinnen. Zwar treten sie in den Kriminalstatistiken nicht groß auf – nur vier Prozent der Verdächtigen in Kindesmissbrauchs-Fällen sind weiblich – aber die Dunkelziffer liegt laut Experten bei 15 Prozent. Und die Frauen gehen dabei nicht weniger brutal vor als Männer, erklärt Carmen Osten, Psychologin beim Kinderschutzbund München.
Nur einige, wenige Beispiele von Frauengewalt – gegen Männer, gegen Kinder, gegen Frauen, alte und junge Menschen!
Es hätte nicht viel gefehlt und die 28-jährige Frau hätte ihren Bekannten zu Tode geprügelt. Ihr Opfer erlitt eine Hirnblutung. Am Donnerstag wurde sie vom Schöffengericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Im Rausch schlug sie zu, bis sein Herz aufhörte zu schlagen: Eine 59-jährige Frau hat im thüringischen Gotha ihren 70 Jahre alten Ehemann zu Tode geprügelt. Im Verhör legte sie ein Geständnis ab.
Die Fürther Polizei musste das Opfer mit Gewalt befreien – 04.09.2009
FÜRTH (JA) – In der Fürther Westvorstadt hat am Mittwoch eine 56-jährige Frau ihren Ehemann in der Wohnung eingesperrt und geschlagen. Die Polizei musste die Wohnungstür eintreten, um den Mann zu befreien.
Sie hat gestanden: Die Ehefrau des ermordeten Polizisten gab zu, ihren Ehemann Thomas S. (46) erschlagen und zersägt zu haben – ihre beiden Kinder (4 und 1) waren derweil im Haus. Ein Passant hatte am Samstag den Polizeidiensthundeführer in einem Graben bei Langerringen gefunden.
Eheprobleme – und am Ende ein Mord: Die tatverdächtige Ehefrau des Augsburger Polizisten hat ihren Mann Thomas S. ermordet. Laut Polizei Augsburg legte sie am Montag ein Teilgeständnis ab. Gegen sie wurde Haftbefehl erlassen. Die 33-Jährige soll ihren 46 Jahre alten Ehemann erschlagen und danach zerstückelt haben. Derweil tollten die Kinder im Haus. “Sie haben davon aber sicherlich nichts mitbekommen”, sagte Polizeisprecher Manfred Gottschalk.
Anmerkung: eiskalt, direkt neben den Kindern morden
Jugendliche greifen Gleichaltrige an
Mehrere Opfer in ärztlicher Behandlung / 24-Jährige verletzt
Bad Oeynhausen/Lage/Oerlinghausen (sk/lnw). Gleich in zwei Fällen sind am Dienstag im Kreis Lippe Jugendliche von Gleichaltrigen angegriffen und verletzt worden. In Lage wurde ein 15 Jahre altes Mädchen von einer 18-Jährigen so schwer verletzt, dass es in ein Krankenhaus gebracht werden musste.
Wie die Polizei erst gestern mitteilte, fiel bereits am vergangenen Freitagabend eine Gruppe von fünf jugendlichen Mädchen über eine 24-Jährige aus Hildesheim in Bad Oeynhausen her. Nachdem die Frau einen vermeintlichen Streit in der Gruppe schlichten wollte, schlugen und traten die Jugendlichen derart massiv auf sie ein, dass sie im Krankenhaus behandelt werden musste.
01.02.2013 POL-RBK: Bergisch Gladbach – 83-Jährige fällt Diebinnen zum Opfer
Bergisch Gladbach (ots) – Eine 83-Jährige ging mit ihrem Rollator gestern (31.01.2013) gegen 17.00 Uhr auf der Schloßstraße einkaufen. Als sie sich in einem Geschäft zum Einpacken der gekauften Waren hinsetzte, kamen plötzlich zwei Frauen, die sich links und rechts neben sie setzten. Die beiden versuchten die alte Dame in ein Gespräch zu verwickeln und griffen sogar über sie hinweg. Das wurde der Seniorin zu ungenehm und sie stand auf. Daraufhin gingen die beiden Fremden in unbekannte Richtung weg. Zu Hause angekommen, stellte die 83-Jährige fest, dass ihr Portmonee aus der Handtasche gestohlen worden war.
25.08.2008, FRANKFURT – Ein Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Mädchen-Gangs führt zu schrecklichen Folterspielen mit glühenden Drähten, brennenden Zigaretten und Happy Slapping.
Zwei 15-jährige Mädchen sind am Mittwoch von vier anderen weiblichen Jugendlichen in Wiesbaden verprügelt worden. Zunächst wurden die beiden Opfer am Luxemburgplatz verfolgt, bevor sie von den weiblichen Tätern in der Karlstraße anscheinend grundlos körperlich attackiert wurden.Im Verlauf der Auseinandersetzung wurden die Mädchen gewürgt, in den Magen geboxt und in das Gesicht geschlagen.
28.09.2010 Sohn missbraucht und gefilmt: Mutter vor Gericht
25 Mal soll sich die Frau an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war der Junge sieben Jahre alt. Auch der Lebensgefährte der 39-Jährigen ist angeklagt.
„Sofern mit Widerstand des Kindes zu rechnen war, verabreichte die Mutter ihrem Sohn Schlaf- und Schmerzmittel in nicht erheblicher Menge, um ihn ruhigzustellen“, hieß es in der Anklage.
99 Jahre Haft: Mutter schnitt Säugling Genitalien ab
Sie soll ihren erst fünf Wochen alten Sohn im Drogenrausch kastriert haben: Jetzt hat ein Gericht im texanischen Houston die Mutter zu 99 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte behauptet, der familieneigene Hund habe das Kind verstümmelt.
Anmerkung: Dabei hat doch die Frau nur das gemacht, was Alice Schwarzer propagiert!
01.10.2010 ULM/ GÖPPINGEN Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes
Eine 64-Jährige Frau hat im Mai ihrem schlafenden Mann etwa drei Liter kochendes Wasser über den Kopf geschüttet und danach erst mit einer Krücke und dann mit einem Baseballschläger auf ihn eingeschlagen.
Édouard Stern (* 18. Oktober 1954 in Paris; † 28. Februar 2005 in Genf) war ein französischer Bankier, Financier und einer der reichsten Männer in Frankreich, der unter aufsehenerregenden Umständen von seiner Geliebten Cécile B. ermordet wurde
18. Juni 2009 Achteinhalb Jahre Haft in der Affäre Stern
Das Genfer Geschworenengericht hat die Ex-Geliebte des französischen Bankiers Edouard Stern zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Die 40-jährige Französin Cécile B. sass bereits vier Jahre in Untersuchungshaft. Die Frau hatte zugegeben, den 50-jährigen Bankier am 28. Februrar 2005 während sadomasochistischen Sexspielen mit vier Schüssen getötet zu haben.
Die Geschworenen, welche die Bluttat als überlegt und zynisch bewerteten, blieben damit deutlich unter dem Antrag von Staatsanwalt Daniel Zapelli, der elf Jahre gefordert hatte.
Eine von Stern versprochene und später gesperrte Million Dollar sowie die Trennungsabsichten des Bankiers waren vom Geschworenengericht als auslösende Elemente für die Tat angeführt worden.
Die Verteidigung hatte eine milde Bestrafung wegen Totschlags gefordert.
Mit der Strafe von acht Jahren und sechs Monaten könnte die 40-jährige Französin bereits in 17 Monaten auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden, wie ihr Anwalt erklärte. Sie hat bereits über vier Jahre Untersuchungshaft hinter sich, die ihr angerechnet werden.
Am 10. November 2010 wurde die Täterin nach Verbüßen von 2/3 ihrer Strafe wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen. Den Rest der Strafe wurde zum bedingten Vollzug ausgesetzt. Sie wurde nach Frankreich ausgewiesen
Anmerkung: Ein klarer Fall von Opfer – Abo: Jeder Mann hätte die Höchststrafe erhalten
14. März 2008 Niedersachsen Soldatin soll ihr Baby getötet haben
Eine Bundeswehrsoldatin hat in einer niedersächsischen Kaserne ein Mädchen entbunden und soll das Neugeborene anschließend getötet haben. Der Leichnam wurde im Spind der Soldatin entdeckt.
Die Soldatin blieb jedoch zunächst auf freiem Fuß.
13. April 2010 Messermord in Wien 14-jährige Schülerin tötet Mutter
Wieder schockt eine Bluttat Wien – der Tatverdacht gegen die Tochter hat sich bestätigt: Die 14-Jährige legte ein Geständnis ab. Das Mädchen stritt mit der Mutter um einen Computer. Der Konflikt eskalierte, die Tochter erstach die 37-Jährige.
Anmerkung: Laut psychiatrischen Gutachten war die zum Tatzeitpunkt 14-Jährige infolge der ständigen Streitereien mit der Mutter “zermürbt”, was “zur Verformung und Zerstörung der kindlichen Bedeutung und Existenzerkenntnis führte”.
Ihren Tötungsfantasien ließ die Hauptschülerin im Internet freien Lauf, wo sie einen Blog schrieb. Entsprechende Einträge über die Mutter waren dort schon im November 2008 zu lesen. Auch über ihren um zwei Jahre jüngeren Bruder ließ sie sich im Internet aus.
Zermürbt also, weil sie das tun sollte was die Mutter sagte und dafür gibt es läppische:
Das Schwurgericht verhängte eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Gemäß dem Jugendstrafrecht drohten dem Mädchen bis zu zehn Jahre Haft.
Man stelle sich vor, es wäre ein 15-Järiger Junge gewesen!
17. Mai 2010 Prozess in Regensburg Lehrerin machte Schüler mit Alkohol gefügig
Weil er sie an ihren ersten Freund erinnerte, hatte eine Schwandorferin einen 13-Jährigen verführt. Im Berufungsprozess flehte sie im Gnade – vergebens.
Das Berufunfsverfahren der 33 Jahre alten Ex-Lehrerin Claudia G. wurde von einem Regensburger Gericht abgewiesen.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Schutzbefohlenen war die Pädagogin zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. In dem neuen Prozess sollte folglich nur das Strafmaß überprüft werden. Ihr Verteidiger hatte für eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.
Zum Auftakt ihres Berufungsprozesses im oberpfälzischen Regensburg gestand G. den sexuellen Missbrauch eines etwa 20 Jahre jüngeren Schülers. Sie sei in den Jungen verliebt gewesen, sagte die Frau vor dem Landgericht. Der Schüler habe sie an ihren ersten Freund erinnert.
Die damalige Hauptschullehrerin aus Schwandorf hatte den 13-Jährigen im April 2004 bei einer privaten Party in ihrem Wohnhaus mit Bier und Whisky gefügig gemacht und ihn anschließend im Ehebett verführt.
“Naiv und dumm”
Nach Bekanntwerden des Vorfalls ein halbes Jahr später musste sie sofort den Schuldienst quittieren. Vor sieben Wochen hat die Frau ein Baby zur Welt gebracht. Weinend flehte sie das Gericht an, das “kleine Glück” ihrer Familie nicht zu zerstören.
Den Missbrauch des Jungen begründete sie damit, sie sei damals noch “naiv und dumm” gewesen. Mittlerweile habe sie eine Therapie gemacht und arbeite nun als Seminar-Managerin.
Gegen das erste Urteil hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Anmerkung: sie flehte um ihr kleines Glück! So was aber auch ! Jeder Mann der gefleht hätte, wäre zu mindestens 5 Jahren verurteilt worden. Opfer –Abo!
25. Mai 2010 Kindesmisshandlung in München
Eine Stiefmutter soll in München ein sechs Jahre altes Mädchen absichtlich mit siedend heißem Wasser verbrüht haben. Das Kind wurde lebensbedrohlich verletzt. Die Frau und ihr Ehemann, der leibliche Vater des Kindes, sitzen bereits in Untersuchungshaft, wie die Polizei mitteilte.
Die 22 Jahre alte Frau soll dem Mädchen die heiße Flüssigkeit als Strafmaßnahme in den Schoß gegossen haben. Das Kind sei mit den schweren Verletzungen fünf Tage zu Hause gewesen, ehe der 41 Jahre alte Vater es am 9. Mai in die Klinik brachte. Die Kleine habe ein Martyrium durchlitten, sagte ein Polizeisprecher. Die Verletzungen vor allem an den Oberschenkeln seien so schwer gewesen, dass eine Hauttransplantation nötig war. Möglicherweise seien weitere Operationen nötig, erläuterte die Polizei.
Die 43-jährige Frau, die vor sieben Jahren im Streit ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil lautet auf Totschlag.
Die Ehefrau habe in einer heftigen Gefühlsregung gehandelt, sagte die Gerichtspräsidentin am Montag in den Erläuterungen. Allerdings habe die Frau die Grenzen der erlaubten Notwehr überschritten. «Die Art der Tat war brutal gewesen», betonte sie.
Das Amtsgericht Olten-Gösgen SO verurteilte die Täterin am Montag wegen Totschlags zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Solothurn. Das Gericht setzte sich aus drei Frauen zusammen. Auch die Anklage wurde von einer Frau vertreten. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Die mögliche Freiheitsstrafe bei Totschlag beträgt ein bis zehn Jahre.
Die Ehefrau, die sich von der Urteilsverkündung dispensieren liess, wurde für schuldig befunden, in der Nacht auf den 23. März 2003 ihren Ehemann im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Schönenwerd SO getötet zu haben. Tatwerkzeuge waren ein Bügeleisen und ein Trainingsgerät.
Seit Jahren Eheprobleme
Die Täterin hatte dem 38-jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügeleisen und anschliessend mit dem Steppgerät auf den Kopf geschlagen. Der Lastwagenfahrer erlitt 33 Quetschwunden am Scheitel und am Hinterkopf. Er starb durch äusseres Verbluten. Die Frau rief die Polizei selbst an.
Hintergrund des blutigen Dramas waren langjährige Eheprobleme. Bei der Einvernahme vor Gericht hatte die zierlich wirkende Frau in der vergangenen Woche erzählt, sie habe Angst vor ihrem Mann gehabt. Er habe wiederholt gedroht, sie und die vier gemeinsamen Kinder umzubringen. Am Abend der Tat hatte sie den Geschlechtsakt abgelehnt.
Freispruch für Helfer
Vom Amtsgericht Olten-Gösgen freigesprochen wurde ein 39-jähriger Schweizer. Er war wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung angeklagt gewesen. In der Tatnacht hatte er den Streit schlichten wollen.
Er hielt das spätere Opfer im Schlafzimmer fest. Bei der Rangelei schlug die Ehefrau unvermittelt mit dem Bügeleisen zu. Damals wohnte der Schweizer zusammen mit der Schwester der verurteilten Frau im gleichen Haus in Schönenwerd. Die Freundin war auf dem Lärm aufmerksam geworden.
Anmerkung: 10 Mal eingeschlagen nicht nur mit dem Bügeleisen, sondern auch mit einem Steppgerät, auf einen Mann denn ihr Helfer festgehalten hatte. Dafür gibt’s ganze 22 Monate auf Bewährung und der Mittäter geht auch noch fei aus! Opfer-Abo!
13. Dezember 2010 Mutter ersticht 18-jährigen Sohn
Bei einem Familienstreit hat eine Frau in München ihren 18 Jahre alten Sohn getötet.
Angaben eines Polizeisprechers vom Montag zufolge war am Sonntagabend gegen 21.45 Uhr im Stadtteil Harlaching eine heftige Auseinandersetzung zwischen der 38-Jährigen und dem jungen Mann eskaliert. Die Frau stach offenbar mehrmals mit einem Messer auf ihren Sohn ein. Ebenfalls in der Wohnung befanden sich zu diesem Zeitpunkt die schwangere Freundin und zwei Schwestern des 1 8-Jährigen.
Für den jungen Mann kam jede Hilfe zu spät. Seine Mutter wurde noch am Tatort festgenommen. Laut Polizei war es bereits früher wiederholt zu Handgreiflichkeiten zwischen der Frau und ihrem Sohn gekommen. Zum konkreten Anlass des Streits wollte sich ein Polizeisprecher am Montagvormittag nicht äussern.
09.03.11 Niedersachsen Frau erschlägt und zerstückelt Ehemann
Stade – Eine 65 Jahre alte Frau hat in Stade ihren Ehemann erschlagen und zerstückelt. Die Leiche des 71-Jährigen verpackte sie in Säcke und brachte diese in den Keller, teilte die Polizei am Mittwoch mit.
Über die Motive der Frau und die Umstände des grausigen Verbrechens konnte die Polizei zunächst noch keine weiteren Angaben machen.
Die Fahnder wurden am Dienstagabend von einer Verwandten der 65-Jährigen alarmiert. Die beiden Frauen hatten sich zum Weltfrauentag getroffen – dabei packte die 65-Jährige wohl die Reue und sie erzählte von der grauenvollen Tat.
Der 71-Jährige wurde vermutlich in der Nacht von Montag auf Dienstag erschlagen. Als die Fahnder am Tatort eintrafen, fanden sie die Leichenteile im Keller und nahmen die Ehefrau widerstandlos fest. Sie sollte noch am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden. Das Ehepaar stammt aus Russland und lebt seit 20 Jahren in Deutschland.
Rechtsmediziner untersuchten die Teile der Leiche noch im Keller des Mehrfamilienhauses in Stade. Sie sollen für weitere Untersuchungen in die Pathologie nach Hamburg gebracht werden.
03.07.08Urteil Lebenslange Haft für die “Schwarze Witwe”
Im Mordprozess gegen die sogenannte “Schwarze Witwe” ist nun das Urteil gefällt worden. Die Richter verurteilten die 69-jährige Lydia L. zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Frau wird vierfacher Mord aus Habgier vorgeworfen. Sie heiratete ältere, wohlhabende Männer und brachte sie anschließend mit Hilfe eines Komplizen um.
Ruth Blaue eröffnete nach dem Krieg in Abwesenheit ihres Mannes John Blaue in Elmshorn das Cafe „Blaue Stube“ mit angeschlossener Buchhandlung. Blaue verliebte sich 1946 in den 10 Jahre jüngeren und ebenfalls kunstsinnigen Bildhauer Horst Buchholz. Er zog bei ihr ein und schnitzte Madonnen mit dem Gesicht von Ruth Blaue. John Blaue war ursprünglich ein gelernter Spediteur und späterer Seemann. John Blaue arbeitete nach Kriegsende für die Engländer bei der Minensuchräumung in der Nordsee. Im Rahmen dieser Tätigkeit kam er sporadisch (ca. alle 4 Wochen einmal) zu seiner Frau nach Elmshorn. 1946 kehrte er dann endgültig dorthin zurück, er war nie in Kriegsgefangenschaft. Er zog wieder bei seiner Frau ein, der Geliebte blieb ebenfalls. “In der Hauptsache war ich für meinen Mann fürs Bett. Ich hatte Hausfrau und Ehefrau zu sein. Ich hatte doch wirklich nicht die ganze Zeit zu Hause gesessen und gestrickt. Mein Leben war inzwischen weitergegangen”, sagte sie bei Vernehmungen aus. Im November 1946 verschwand John Blaue plötzlich. Seine Ehefrau Ruth Blaue erzählte den Nachbarn, dass er in die Ostzone gezogen sei, um eine Spedition zu eröffnen. Nach einiger Zeit erstattete Ruth Blaue trotzdem Vermisstenanzeige.
In so einem Badetümpel wurde die halbverweste Leiche gefunden
Gerd Killisch entdeckte im Sommer 1947 in dem flachen Badetümpel im Dorf Klein Nordende beim schleswig-holsteinischen Elmshorn einen mit einem Draht verschnürten Seesack, er enthielt die halbverweste Leiche eines Mannes. Eine Verbindung mit dem vermissten John Blaue wurde zuerst nicht hergestellt. Der in einem Seesack gefundene Kopf besaß einen Goldzahn, Ruth Blaue bestritt, dass ihr Ehemann einen hatte. 1955 brachte der Seesack die Wahrheit ans Licht. Der Draht, der zum Verschnüren des Seesackes benutzt worden war, war genau der Typ Draht, mit dem Horst Buchholz seine Kunstwerke verpackte. Ruth Blaue und der Bildhauer hatten sich zwischenzeitlich im Schwarzwald niedergelassen und wurden jetzt verhaftet. Es gab von beiden Aussagen, mehrfache Geständnisse und wiederholte Widerrufe. Ob aus Liebe beide jeweils den Mord allein auf sich nehmen wollten blieb unklar. Buchholz beging in der Untersuchungshaft Selbstmord und ab diesem Zeitpunkt beschuldigte Ruth Blaue ihn als Alleintäter. Wahrscheinlich wurde John Blaue mit einem Schlafmittel betäubt, dann mit fünf Axthieben getötet. Wer dem Opfer die tödlichen Hiebe beibrachte, konnte nicht geklärt werden. Das Paar transportierte auf einem Fahrrad die verpackte Leiche zu dem Badetümpel und feierte danach ausgelassen ein Geburtstagsfest.
Im November 1955 wurde Ruth Blaue vom Gericht in Itzehoe wegen Mittäterschaft des Mordes an John Blaue zu lebenslänglichem Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Anfang 1969 wurde sie wegen einer Krebserkrankung frühzeitig aus der Haft entlassen. Bis zu ihrem Tod am 27. Dezember 1972 bestritt sie jede Beteiligung an dem Mord. (Wikipedia)
09.03.2012 Vierjähriger erstochen: Mutter gestand Tat
Die Mutter und mutmaßliche Täterin legte eine Geständnis ab. Sie habe den Buben mit einem Skalpell getötet.
29.01.2013 “Schwierige Kindheit ist keine Entschuldigung”
Eine gebürtige Tirolerin, die wegen der Tötung ihrer drei Kinder in Horgen (Kanton Zürich) vor Gericht stand, ist am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 39-Jährige wurde des mehrfachen Mordes und der vorsätzlichen Tötung schuldig erkannt.
Die Frau hatte vor Gericht zugegeben, in der Nacht auf dem 24. Dezember 2007 in ihrer Wohnung in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge getötet und schon 1999 ein Baby erstickt zu haben.
11. Jänner 2013 Arsen-Witwe wegen Mordes angeklagt 51-Jährige soll zwei Pensionisten mit Arsen vergiftet haben
Eine polnische Staatsbürgerin (51), die im Verdacht steht, zwei Männer aus Wien und Niederösterreich mit Arsen vergiftet zu haben, wird wegen zweifachen Mordes angeklagt. Die Anklageschrift sei in den vergangenen Tagen beim Landesgericht Krems eingegangen, teilte ein Sprecher am Freitagnachmittag mit. Der 51-Jährigen wird vorgeworfen, die beiden Pensionisten getötet zu haben, um an ihr Vermögen zu gelangen. Sie bestreitet dies.
Die Anklage ist dem Anwalt der Beschuldigten bereits zugestellt worden. Dieser hat nun 14 Tage Zeit, Einspruch dagegen zu erheben. Sollte er dies nicht tun, geht man am Landesgericht davon aus, bis Mitte Februar einen Verhandlungstermin festgelegt zu haben. Es sei “eher damit zu rechnen”, dass die Verhandlung länger als einen Tag dauern werde, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft Krems beantragte die Ladung von 15 Zeugen, zusätzlich sollen auch vier Sachverständige zu Wort kommen.
Die zwei Haupttäterinnen der Mordserie im Krankenhaus Lainz sind am Donnerstag laut der Direktion der Justizanstalt Schwarzau entlassen worden. Die Frauen hatten über 19 Jahre in Haft verbracht, wo sie als “Musterhäftlinge” galten.
Unfassbare Mordserie im Pavillon V
Die Mordserie im Lainzer Krankenhaus sorgte weltweit für Aufsehen. Den seinerzeit in Boulevardmedien als “Mordschwestern” titulierten Haupttäterinnen wurde zur Last gelegt, ihnen lästige Patienten serienweise mittels Injektionen, Infusionen und “Mundpflege” getötet zu haben.
Schauplatz des Geschehens war die im Pavillon V untergebrachte 1. Medizinische Abteilung im Krankenhaus Lainz gewesen. Überbelegung, beruflicher Stress und Personalnot dürften die Pflegerinnen dazu bewogen haben, sterbenskranke und “lästige” Patientinnen zu “beseitigen”, wie es in der Anklage hieß.
“Tatwaffen” waren die Pharmaka Dominal forte, Valium und Rohypnol sowie die berüchtigte “Mundpflege”: Dabei wurde den Patienten mit einem Spatel die Zunge niedergedrückt und Wasser eingeflößt, bis sie qualvoll erstickten.
Insgesamt war es um 41 vorsätzliche Tötungen gegangen.
Nach Urteil zusammengebrochen
Die mittlerweile 49 und 46 Jahre alten Frauen waren im April 1989 mit zwei Mittäterinnen festgenommen worden.
Als im März 1991 im Wiener Landesgericht nach exakt 17 Verhandlungstagen und 20-stündiger Geschworenenberatung die Urteile in der Causa Lainz feststanden, hielten die vier angeklagten Stationsgehilfinnen dem Ergebnis teilweise nicht stand.
Die damals 32-jährige Haupttäterin, die wegen 15-fach vollendeten und 17-fach versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, brach bei der Urteilsverkündung zusammen. Ihre Komplizin erhielt wegen fünffachen Mordes und zweier Versuche ebenfalls die Höchststrafe.
22.11.2012 Männer zersägt: Lebenslang für Eisdielen-Besitzerin
34-Jährige in Wien wegen zweifachen Mordes verurteilt
Ein Gericht in Wien hat eine Frau wegen Ermordung ihres Ex-Mannes und ihres neuen Freundes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand die Angeklagte Goidsargi Estibaliz C. für schuldig, die beiden Männer erschossen, mit einer Kettensäge zerstückelt und dann im Keller ihrer Eisdiele in Beton gegossen zu haben.
Die 34-jährige Angeklagte, die die spanische und die mexikanische Staatsangehörigkeit besitzt, kam als Au-pair nach Deutschland, wo sie ihren späteren Ehemann kennenlernte. Das Paar zog dann von Berlin nach Wien, wo es eine Eisdiele eröffnete, die laut C. eine “absolute Pleite” war. Das Paar ließ sich scheiden, doch nach Aussage der Angeklagten hörte ihr Ex-Mann nicht auf sie zu demütigen und anzuschreien. Im April 2008 erschoss sie ihn aus nächster Nähe mit einer Pistole vom Typ Beretta.
Ihren neuen Freund, einen Eismaschinen-Vertreter, erschoss C. zwei Jahre später nach einem Streit. Die Leichenteile der beiden Männer wurden durch Zufall bei Renovierungsarbeiten im Juni 2011 gefunden.
Auch der stern berichtete im Jahr 1977 von diesem Fall, der mit dem Aktenzeichen 31 js 2733/77 in die Geschichte einging: …Es ist die Nacht zum Donnerstag, dem 3. Februar, heißt es in dem Bericht von Rupp Doinet. Ingrid van Bergen (…) sitzt in der Luxusvilla und wartet auf Knaths. Unten, im Erdgeschoß, schlafen Andrea, 19, und Carolin, 12, die Kinder aus den beiden ersten von insgesamt vier Ehen der Schauspielerin. Es ist warm und gemütlich in dem 58 Quadratmeter großen Wohnraum. Ingrid van Bergen hat den Kamin angezündet. Sie trinkt Gin, während sie wartet.
Doch Klaus Rüdiger Knaths, der versprochen hatte, am frühen Abend dazusein, kommt nicht. (…) Szenen wie aus einem Zwei-Personen-Stück, bei dem der Regisseur einen Schauspieler gestrichen hat. (…) Als der Makler kurz nach ein Uhr schließlich doch kommt. Da sitzt Ingrid van Bergen nicht mehr wartend am Kamin, sondern leidlich betrunken auf dem großen Rundbett im gemeinsamen Schlafzimmer. Es kommt zu einem Wortwechsel. (…) Fest steht, dass hier im Schlafzimmer der erste Schuss fällt. Knaths (…) geht ins Wohnzimmer (…). Dort wählt er die Nummer seiner Mutter (…). Ingrid van Bergen ist ihm gefolgt. (…) Statt den Hörer hinzuwerfen und zu fliehen, sagt er ins Telefon: “Mutti, die schießt auf mich.” Und Ingrid van Bergen schießt zum zweiten Mal. Es ist der erste Schuss, der ihren Geliebten trifft. Die Wucht des Schusses wirbelt Knaths herum. Er stürzt die Treppe hinunter. (…) Van Bergen schießt ein drittes Mal. Knaths taumelt nach draußen, wo er in den Rosen verblutet.
Anmerkung: 7 Jahre Haft, aber nach knapp 5 Jahren schon wieder frei und direkt ins Dschungelcamp, wo sie die Tat auch noch breit tritt!
27.09.12 Husum Mutter gesteht Tötung ihrer fünf Babys
Die Babyleichenfunde liegen Jahre zurück – jetzt wurden die Tötungen in Schleswig-Holstein aufgeklärt: Eine 28-Jährige gestand, ihre fünf Kinder umgebracht zu haben.
Mehr als fünf Jahre nach dem Fund zweier Babyleichen in Schleswig-Holstein sind die Taten aufgeklärt.
Eine 28-Jährige aus Husum hat die Tötung ihrer fünf Kinder im Zeitraum von 2006 bis heute gestanden. Die Frau habe Angst gehabt, von ihrem Mann verlassen zu werden, sagte Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in Flensburg.
Die heute 28-Jährige aus dem Raum Husum habe sich nach einem Speicheltest selbst bei der Mordkommission gemeldet. Gegen die Frau sei am Mittwoch Haftbefehl wegen Totschlags in fünf Fällen ergangen.
13.11.2007 Drei Kinder ermordet Lebenslange Haft für Mutter
Wegen der Ermordung ihrer drei Kinder ist eine Achtundzwanzigjährige am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Frau hatte einem verdeckten Ermittler gestanden, ihre Kinder im Alter von zwei Monaten bis eineinhalb Jahren erstickt zu haben.
15. November 2012 FAMILIENDRAMA Mutter töteten drei Kinder – Sie fühlte sich überfordert
Eine Mutter aus Freising hatte drei ihrer Kinder erstickt. Danach versuchte sie sich auf der A92 das Leben zu nehmen. Offenbar fühlte sich die 38-Jährige überfordert. Das Familiendrama von Freising erschüttert. Die drei leblos aus dem Autowrack geborgenen Kinder sind nicht an den Folgen des Verkehrsunfalles gestorben, sondern wurden von ihrer Mutter schon davor erstickt
Gericht in Thüringen verurteilt drei Frauen wegen Mordes an einem 36-Jährigen, eine vierte wegen Beihilfe. Richter schildert Details der Tatnacht zum Beleg des “schrecklichen Geschehens” Von dpa
Nach dem Mord an einem 36 Jahre alten Elektriker aus Hessen durch drei Frauen hat das Landgericht Meiningen (Thüringen) müssen zwei der Täterinnen müssen lebenslang in Haft, die dritte Frau wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Eine vierte, 19 Jahre alte Frau erhielt wegen Beihilfe drei Jahre Jugendstrafe.
Bei der ersten Vertreterin der weiblichen Serienmörder handelt es sich um eine Deutsche. Christa Lehmanns Verhältnis zu Männern gestaltete sich schon in ihrer Kindheit sehr schwierig. Von ihrem Vater wurde sie geschlagen und auch später geriet sie nicht in die besten Hände. Mit 21 Jahren heiratete sie einen Fließenleger, der sie bereits in der Hochzeitsnacht betrog.
Der Fall der deutschen Serienmörderin wurde deshalb so bekannt, weil sie als eine der ersten das Pflanzenschutzmittel E-605 zu Tötungszwecken einsetzte. Zuerst vergiftete sie ihren untreuen Ehegatten, ein Jahr darauf folgte dann der ungeliebte Schwiegervater.
Als die Mutter einer Freundin Verdacht schöpfte, wollte Lehmann auch diese mit Hilfe einer vergifteten Praline aus dem Weg schaffen. Unglücklicherweise aß jedoch ausgerechnet Lehmanns Freundin die Praline und starb sofort daran.
Im Februar 1954 wurde Christa Lehmann zu dreimal lebenslänglicher Haft verurteilt. (Archiv)
19.12.2011 Fall Jessica: Angeklagte muss lebenslang in Haft
30-Jährige wurde wegen Mord an ihrer Freundin verurteilt -
ERLANGEN – Dass die Angeklagte ihre Freundin Jessica tötete, steht für die Justiz außer Zweifel. Zu klären blieb im neuen Prozess nur: Totschlag oder Mord?
Selbstbewusst und mit neuer Frisur trat die 30-Jährige Angeklagte Denise R. vor dem Landgericht auf. Und obwohl sie weiterhin ihre Unschuld beteuert, steht ihre Täterschaft im Erlanger Tötungsfall Jessica rechtskräftig fest.
In der Neuauflage des “Jessica”-Prozesses ist die 30 Jahre alte Täterin am Montag wegen Mordes an ihrer Freundin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass die Frau ihre Freundin Jessica tötete, um einen EC-Karten-Betrug zu vertuschen. Diese Verdeckungsabsicht gilt juristisch als Mordmerkmal. In erster Instanz war die Frau noch wegen Totschlags zu gut 14 Jahren Haft verurteilt worden. Sie selbst bestreitet, ihre Nachbarin im Juni 2008 mit rund 40 Messerstichen umgebracht zu haben.
Hinzu kam, dass die 30-Jährige mit der EC-Karte des Opfers heimlich 7000 Euro abgehoben hatte. Die zweifache Mutter schöpfte Verdacht – und starb einen Tag vor einer geplanten Gegenüberstellung bei der Bank, bei der die Täterin mit großer Sicherheit aufgeflogen wäre
Heute knapp nach Mitternacht wurde in Mödling eine furchtbare Bluttat entdeckt Die 15jährige Hausgehilfin Anna Augustin, die bei dem Klavierfabrikanten Edmund Luner und seiner Gattin Josefine in deren Villa in der Vorderbrühl bedienstet war, wurde tot aufgefunden.
Da die Dienstgeberin, die Fabrikantensgattin Josefine Luner, einen Tag vor der Entdeckung der Leiche verschwand und in Briefen Andeutungen gemacht hat, die darauf schließen ließen, dass sie am Tod des Mädchens nicht unschuldig war, stand die Frau unter dem Verdacht des Mordes.
Gegen 1 Uhr nachts erschien der Klavierfabrikant Edmund Luner, Vorderbrühl, Jägerhausgasse 9, beim Gendarmerieposten in Mödiing und machte die Angabe, dass in seiner Villa in ihrem Zimmer die Leiche seiner Hausgehilfin, der 15jährigen Anna Augustin aus Mannersdorf im Burgenland, liege und dass seine Frau verschwunden sei. Luner gab an, dass er das Mädchen seit dem 11. des Monats nicht gesehen habe. In einer weiteren Einvernahme sagte er, dass seine Frau seit dem Verschwinden des Mädchens ein verstörtes Wesen zur Schau getragen habe.
Am Mittag des 15. habe sie ihn verständigt, dass sie ihn bei der Anhöhe “Am Spiegeln” zwischen Atzgersdorf und Mauer zwischen 7 und 8 Uhr abends treffen wolle. Er begab sich auch dorthin, wartete lange Zeit auf seine Gattin, doch erschien diese nicht.Edmund Luner begab sich daher mit dem Autobus nach Mödling und suchte seine Villa auf und hielt dort Nachschau nach der Gattin.
Bei dieser Suche stieß er auf einen Koffer, in dem er den Reisepaß seiner Frau sowie drei Zettel mit ihrer Schrift vorfand, die an ihn gerichtet waren. Darauf teilte ihm Frau Luner mit, dass die Hausgehilfin tot sei, ohne nähere Angaben zu machen, auf welche Weise sie den Tod gefunden habe.
Aus dem ganzen Verhalten der Frau sowie aus der Tatsache, dass sie, wie Nachbarn angaben, die Hausgehilfin wiederholt geschlagen habe, ergibt sich der dringende Verdacht, dass Josefine Luner mit dem Tode der Hausgehilfin in einem Zusammenhang steht.
Für eine Täterschaft der Fabrikantensgattin spricht auch der Umstand, dass sie im Juni 1929 im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Prozesses stand, in dem sie wegen Mißhandlung ihrer damaligen Hausgehilfin zu sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt wurde.
Auch im Vorjahr hatte Frau Luner wegen
Misshandlungen der Hausgehilfin Anstände. An der Leiche wurden eine Unmenge von Misshandlungen festgestellt.
Frau Luner verhaftet Auf Grund der telefonischen Anrufe von Frau Luner konnte in der Folge die Festnahme stattfinden.
Josefine Luner wurde beschuldigt, ihre 14jährige Hausgehilfin durch fortgesetzte Quälereien und Mißhandlungen in einen qualvollen Zustand versetzt und durch Zufügung von schweren Verletzungen deren Tod verschuldet zu haben. Das Gericht befand wegen vorsätzlichen Mordes auf Tod durch Erhängen, später wurde Frau Luner zu lebenslangem schweren Kerker begnadigt.
Vor 60 Jahren ereignete sich in Wien einer der Aufsehen erregendsten Mordfälle der Nachkriegszeit: Johann Arthold wurde bestialisch umgebracht. Aber von wem?
In der Nacht zum 22. November 1952 bemerkte ein Polizist, dass der Rollbalken eines Geschäftslokals in der Alserstraße 7, direkt neben dem Landesgericht für Strafsachen, zum Teil hinaufgeschoben war, was ihm verdächtig vorkam. Er betrat das Geschäft durch die unverschlossene Eingangstüre, wo er mit einem grauenhaften Bild konfrontiert wurde. Der Geschäftsinhaber Johann Arthold lag mit eingeschlagenem Schädel und durchtrenntem Hals in einer riesigen Blutlache.
Die Tatverdächtige
Die Polizei hatte größtes Interesse an der Mitfahrerin, vorerst einmal nur als Zeugin, denn man traute dieses hohe Maß an Gewaltanwendung (rund 40 Hiebe mit einem harten Gegenstand) einer Frau nicht zu. In kurzer Zeit wurde eruiert, dass es sich bei der Gesuchten um Adrienne Eckhardt handelte. Ein Kriminalbeamter holte sie aus ihrer Wohnung ab, um sie als Zeugin ins Sicherheitsbüro zu bringen. Auf einem Kleiderhaken ihrer Untermietwohnung im 7. Bezirk hing jener Mantel, welcher der Schaffnerin aufgefallen war. Das geübte Auge des Beamten entdeckte darauf Schmutzspuren, daneben hing ein Rock mit Flecken, die abzuwaschen versucht worden waren. Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich um Blutspuren der Blutgruppe Artholds handelte. Eckhard gab an, mit diesem beim Heurigen in Grinzing gewesen und mit ihm zurück zu seinem Geschäft in die Alserstraße gefahren zu sein. Vor der Eingangstür habe sie von Arthold ein Lebensmittelpaket übernommen und sei dann nach Hause gegangen.
Diese Darstellung ließ sich auf Grund des gerichtsmedizinischen Blutbefundes nicht aufrechterhalten, weshalb Eckhardt dann mit einer neuen Variante aufwartete. Sie sei mit Arthold im Geschäft gewesen und habe mit ihm noch ein Bier getrunken, als ein ihr unbekannter, großer Mann, mit einem Dufflecoat bekleidet, eintrat und Arthold mit den Worten “Servus alter Gauner” begrüßte.
Das Interesse der Bevölkerung an diesem Kriminalfall war immens, nicht zuletzt wegen des Dufflecoats, einem damals sehr modernen Kleidungsstück, das durch den Film “Der dritte Mann” – mit Orson Welles in der Hauptrolle – bekannt geworden ist.
Der unvergessene Hofrat Franz Heger, damals Leiter der Mordkommission im Sicherheitsbüro, stellte der Verdächtigen mit einer nebensächlichen Frage eine Falle, in die sie prompt hineinfiel. Er fragte sie sinngemäß: Haben Sie das Licht abgedreht, als sie gingen? Sie bejahte das. Der erfahrene Kriminalist traf dann nur noch die Feststellung: Der große Unbekannte ist also in der Finsternis zurückgeblieben. Jetzt merkte Adrienne Eckhardt, dass ihr Spiel verloren war. Gleich darauf legte sie ihr Mordgeständnis ab. Als Motiv gab sie Hass an seit dem Tag, als der Kaufmann “widernatürlichen Sex” von ihr haben wollte, doch als zweites Motiv kam die Not dazu. Sie war zum Zeitpunkt der Tat völlig mittellos.
Am 23. März 1953 begann der Prozess vor dem Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsident Rudolf Naumann. Der Gerichtsprozess fand großes, mediales Interesse. Eckhard wurde von einem der legendärsten Strafverteidiger in der österreichischen Rechtsgeschichte, Dr. Michael Stern vertreten.
Am 25. März 1953 wurde Adrienne Eckhardt einstimmig des Raubmordes für schuldig befunden und zu lebenslangem, schwerem Kerker verurteilt. Eckhardts Anwalt legte gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde abgelehnt, der Berufung jedoch im Juli stattgegeben. Das Urteil wurde von lebenslänglich auf 20 Jahre herabgesetzt, sie wurde jedoch bereits zur Weihnachtsamnestie 1967 vorzeitig entlassen.
Sie soll seither unter anderem Namen in Oberösterreich leben.
Anmerkung: Opfer-Abo! Verringerung der Strafe- frühzeitige Entlassung!
Claudia S. (1982): Die 16-jährige Sacre Coeur-Schülerin erschießt zunächste ihre Mutter von hinten und verletzt den Vater, einen angesehenen Bankdirektor, schwer mit einem Schuss in den Rücken. Die Waffe ist eine von vielen, die im Haushalt der Eltern gefunden werden, beide sind begeisterte SportschützInnen. Claudia gesteht, die Taten nach der Androhung von Internatseinweisung in emotionalem Ausnahmezustand begangen zu haben. Sie wird nicht wegen Mordes und Mordversuches, sondern wegen Totschlags und absichtlicher schwerer Körperverletzung zu vier Jahren verurteilt.
Kritische Stimmen meinten, das Gericht hätte nicht so viel Verständnis und Milde für die Situation eines jungen Menschen unter Druck gezeigt, stammte die Angeklagte aus einem anderen sozialen Milieu.dieStandart.at
Ein klarer Fall von Opfer-Abo!
13.09.2006 Lebenslang für Fleischklopfer-Mörderin
Detmold – Im Prozess um den Mord an einem Mann und das Zerstückeln seiner Leiche hat das Landgericht Detmold am Mittwoch die 41 Jahre alte Ex-Ehefrau des Opfers zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau im Januar dieses Jahres ihren damals 47 Jahre alten Ex-Mann mit einem Fleischklopfer erschlagen hat. Anschließend soll sie die Leiche zerstückelt und die Teile in einem Waldstück bei bei Horn-Bad Meinberg versteckt haben. Fahnder hatten den genetischen Fingerabdruck der Frau auf Beweisstücken gefunden.
05.06.2012 Urteil: Haft und 65.000 € 3-Jährige von “Papa” und Mutter vergewaltigt
Am Dienstag ging ein besonders schrecklicher Missbrauchsprozess zu Ende. Ein 23 Jahre alter Stiefvater hat seine 3-jährige Tochter vaginal und anal missbraucht, die Mutter hat dem Kind dabei den Mund zugehalten, wenn es vor Schmerzen schrie. Der Mann wurde zu elf Jahren Haft verurteilt, die Mutter bekam fünf Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Ein klarer Fall, dass Frauen auch bei den scheusslichsten Straftaten immer billiger wegkommen!
ZRP [Zeitschrift für Rechtspolitik]: “Statistisch gesehen sind es wohl wesentlich mehr Männer als Frauen, die vor Gericht stehen. Und wenn es eine Frau ist: Haben Sie da ein grundsätzlich anderes Verhalten beobachtet, ein anderes Rollenspiel?”
Vultejus: “Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‘Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt.
Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei Ihnen härter wirken”.
ZRP: “Benehmen sich Frauen als Angeklagte anders als Männer?”
Vultejus: “Also, es kommt kaum vor, dass Frauen versuchen, einen Richter durch das Zeigen ‘weiblicher Reize’ zu beeinflussen…”.
Ulrich Vultejus, ehemaligen Richter am Amtsgericht Hildesheim
“Es ist schlimm zu erfahren, dass Frauen so etwas tun”, sagt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Christine Bergmann. Nach einer Studie ihrer Geschäftsstelle werden zehn Prozent der Missbrauchsfälle von Frauen verübt. Der Psychologe Alexander Homes hat weltweit recherchiert und spricht sogar davon, dass die Hälfte aller Missbrauchstäter weiblich ist. So genau weiß es niemand, die Dunkelziffer ist hoch, es werden nur wenige Daten erfasst. Laut Bergmann ist es dringend notwendig, dass Betroffene über die Tat sprechen, und dass ihnen geglaubt wird. (2011)
So schweigt beispielsweise die (feministische) Missbrauchsforschung über die Tatbestände, dass viele männliche Sexualstraftäter erst zu solchen wurden, weil sie in der Kindheit von der eigenen Mutter missbraucht worden sind; – die Missbrauchsraten fü r weibliche Täter in internationalen Studien mit bis zu 80 Prozent und in nationalen (deutschen) Studien mit bis zu 40 Prozent angegeben werden. Angesichts solcher Fakten muss wohl die Geschichte des sexuellen Kindesmissbrauchs umgeschrieben, wenn nicht gar neu geschrieben werden. Dieses Buch ist ein Beitrag dazu. Alexander Markus Homes: Von der Mutter missbraucht.http://www.buchbesprechungen-psychotherapie.de/homes2004.html
25.11.2004, Mutter trampelt kleinen Sohn zu Tode
MIT BLEISTIFTABSÄTZEN
Eine unfassbare Tragödie beschäftigt derzeit ein deutsches Gericht: Weil ihr zweieinhalbjähriger Sohn nachts nicht ruhig geschlafen hatte, hat eine 31-Jährige aus Erfurt ihn offenbar gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten zu Tode getreten. Die Frau bestreitet die Tat. Laut Obduktion und einem Gutachten hatte das Kind 30 Abdrücke von Bleistiftabsätzen im Gesicht und am Körper!
Der Klage zu Folge kam die Mutter betrunken nach Hause und trat das Kind später mit ihren Bleistiftabsätzen tot. Der Kleine sei an einem Leberriss innerlich verblutet. Die 31-Jährige stellt den Fall anders dar: Der Junge sei tot gewesen, als sie am Ostersonntag von ihrem älteren Sohn und ihrem Lebensgefährten geweckt wurde, sagte die Mutter am Mittwoch zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Erfurt.
Angeklagte beschuldigt Lebensgefährten
Die 31 Jahre alte Angeklagte beschuldigte ihren 38 Jahre alten Freund. Sie habe das weinende Kind in der Nacht am Bett im Arm gehabt und wollte es beruhigen. Der 38-Jährige habe sich um den Kleinen kümmern wollen. Beide sind des gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt und beschuldigen sich gegenseitig. Auch ein Abdruck vom Schuh des Angeklagten wurde auf dem Jungen gefunden. Aus der verletzten Schulter, wegen der der Bub vermutlich geweint hat, stand nach der Tat der Knochen heraus.
“Alle Verletzungsspuren sprechen dafür, dass zwei Menschen an der Tat beteiligt waren”, sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. “Dieses Kind ist elendig verblutet, während Sie ruhig im Bett gelegen haben.”
Die alkoholkranke Frau sagte: “Ich habe meine Kinder nicht misshandelt.” Gleichzeitig räumte sie aber gelegentliche Schläge und Tritte ein. Ihr Lebensgefährte sagte, die Mutter sei entgegen ihrer Aussage noch einmal allein im Zimmer des Kindes gewesen und habe danach gesagt: “Jetzt ist endgültig Schluss.” Nach Angaben des sechs Jahre alten Bruders aus der Vernehmung des Richters war die Mutter in der Tatnacht im Zimmer, als ihr Freund den Buben gegen den Schrank stieß. Sie habe gesagt: “Es reicht.” Die Mutter habe schwarze Straßenschuhe angehabt.
Die Mutter wollte ihren Geburtstag am Ostersonntag feiern und hat laut Gericht drei Flaschen Wein getrunken. Noch Stunden nach der Tat hatte sie einen Alkoholwert von 1,4 Promille. Schon früher musste die Polizei die Frau suchen, weil die Kinder tagelang alleine zu Hause waren. Der Zweieinhalbjährige soll damals bereits in einem “erbärmlichen Zustand” gewesen sein. Die Ermittlungen der Polizei konzentrierten sich zunächst auf die Frau. Erst drei Monate nach der Tat wurde der Lebensgefährte verhaftet.
Die Tat hatte Kritik am Erfurter Jugendamt ausgelöst. Die Familie, zu der auch ein heute 13-jähriges Mädchen und ein sechs Jahre alter Bub gehören, waren Polizei und Amt wegen regelmäßigen Streits und Alkoholproblemen der Frau bekannt. Die Tochter soll sich laut Staatsanwaltschaft überwiegend um die Geschwister gekümmert haben.
Grausiger Gewaltexzess: Kind mit 40 Fußtritten getötet
Mit 40 Fußtritten haben eine Mutter und ihr Freund ein zweieinhalb Jahre altes Kind zu Tode getreten. Der Junge starb an seinen schweren inneren Blutungen. Die Brutalität der Tat war auch für den Richter erschreckend. Er verhängte langjährige Haftstrafen.
Verurteilte Mutter: Kaum vorstellbare Aggressivität
Erfurt – Die 31-jährige Erfurterin und ihr 38-jähriger Freund müssen wegen gemeinschaftlicher Tötung für zwölf Jahre in Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt ging bei ihrem heute verkündeten Urteil von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der kleine Jonny Lee war in der Osternacht, am 11. April 2004, an schweren inneren Blutungen gestorben. Die Richter gingen über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die jeweils neun Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie kündigte Revision an.
Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel sagte in der Urteilsbegründung, eine derart massive Gewaltanwendung auf ein völlig wehrloses Kleinkind habe er noch nie erlebt. Schon Jahre vor der Tatnacht seien die drei Kinder einer kaum vorstellbaren Vernachlässigung und Aggressivität ausgeliefert gewesen. Dem zweieinhalbjährigen Jonny Lee sei irgendwann “mit Brachialgewalt der Arm aus dem Schultergelenk gedreht worden”. Niemand habe daran gedacht, ihn zum Arzt zu bringen; auch auf der anderen Körperseite sei bei der Obduktion eine nicht behandelte Schlüsselbeinfraktur festgestellt worden. Jonny Lee habe immer wieder still vor sich hin gewimmert, ihm sei auch mal ein Taschentuch in den Mund gesteckt worden, um ihn ruhigzustellen.
In der Osternacht hätten sich die Mutter und ihr Freund durch das Jammern des Kleinen gestört gefühlt, der auch nichts zum Abendbrot bekommen habe. “Frühestens um 2 Uhr muss das Martyrium des Jonny Lee begonnen haben”, sagte Pröbstel. “Einer von beiden muss sich auf den kleinen Wurm gekniet haben und hält ihm den Mund zu.” Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sowohl der Mann als auch die Frau zugetreten haben müssen. Mindestens einmal habe der 38-Jährige mit voller Wucht zugetreten. Die Spur seiner Schuhsohle sei wie ein Fingerabdruck gewesen. Die Beweismittel hätten auch die Frau überführt, sagte Pröbstel, und hielt ihren Schuh mit dem hohen Pfennigabsatz hoch, dessen Spuren auf dem Körper des Kindes zu sehen waren. Das Erfurter Jugendamt hatte nach Bekanntwerden der Tat drei Mitarbeiter wegen Versäumnissen im Umgang mit der Familie beurlaubt.
Jeder der beiden Angeklagten habe die Tat dem jeweils anderen zugeschoben und eigene Schuld geleugnet, so dass die Wahrheitsfindung sehr schwierig gewesen sei, führte der Vorsitzende Richter weiter aus. Anhand der Beweismittel sei es aber ausgeschlossen, dass nur einer von beiden als Täter in Frage komme. Die Kammer ging daher von einem gemeinschaftlich begangenen Totschlag und sogar von bedingtem Tötungsvorsatz aus. Mordmerkmale im juristischen Sinne wie niedere Beweggründe oder Grausamkeit seien in diesem Fall nicht anzuwenden, betonte Pröbstel. Da bei der Frau am Morgen ein Blutalkoholwert von 1,41 Promille festgestellt worden sei, könne verminderte Schuldfähigkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, doch die Angeklagte habe gewusst, was sie getan habe.
Alle drei Verteidiger kündigten Revision an. Sie hatten auf Freispruch plädiert. Zur Begründung erklärten sie, es sei nicht erwiesen, wer von beiden Angeklagten das Kind getötet habe.
Anmerkung: Aber Frauen machen das doch nicht, sagte Heiner Geissler ! Und wenn ich dann noch lese “alkoholkrank” als mildernder Umstand, bekomme ich Zustände! Was alles als Krankheit deklariert wird, unfassbar. Keiner Muss saufen, keiner muss Drogen nehmen ! Wer es tut, handelt eigenverantwortlich und wer in diesem Zustand ein Verbrechen begeht gehört schwer bestraft und nicht gehätschelt!
Die Seiten der Falschbeschuldigungen, der Lügen und Justizirrtümer http://wp.me/pZlEY-ym werden ständig aktualisiert!
„Dann sage ich, du hast mich vergewaltigt (Der Focus)
„Falschbezichtigungen gibt es heute viel häufiger als früher!“ Prof. Dr. med. K. Püschel Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
Auch der Kieler Rechtspsychologe Günter Köhnken kennt solche Fälle, ist spezialisiert darauf, die Glaubwürdigkeit von Opfern und Zeugen zu untersuchen.
Herzversagen nach Justizversagen ( Die Zeit)
Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. (Sabine Rückert)
Ich meine, wenn ein Opfer die Absicht hat, jemanden absichtlich einer Vergewaltigung zu beschuldigen, obwohl nichts passiert ist, kann man die Frau nicht daran hindern. (Bettina Groth, Staatsanwältin)
“Manch Urteil ist ja längst beschlossen, eh’ des Beklagten Wort geflossen.” (Anastasius Grün)
244. Einer der Fälle die mich am meisten beschäftigt haben, der fassungslos macht: „Ihnen ist Unrecht geschehen, Herr Pfarrer“
14.04.2003… Focus Magazin | Nr. 16 (2003) PROZESS„ Doch, das sagst du jetzt“
Mit Hilfe manipulierter Zeugenaussagen wurde ein Pfarrer in Mosbach als Sextäter verurteilt
Pfarrer B. ahnte nicht, welches Unheil ihm das kurze Gespräch mit der geistig behinderten Christine L. bringen würde. Er teilte der 36-Jährigen am 24. April 1998 mit, dass er ihren Geburtstag diesmal nicht im Gottesdienst feiern könne. Als Seelsorger der Mosbacher Johannes-Anstalten hatte er einem anderen Ereignis den Vorrang gegeben.
Christine war wütend. Sie erzählte in den Wohnzimmern und Werkräumen der Pflegeanstalt, der Geistliche habe sie unsittlich berührt. Zwei weitere behinderte junge Frauen behaupteten dann, sie hätten auch schon Ähnliches mit dem Pfarrer erlebt.
Um die Vorwürfe auszuräumen, ging der damals 58-Jährige zur Staatsanwaltschaft. Er zeigte sich selbst an und bat, den Fall zu klären. Er rechnete nicht damit, dass man ihm nicht glauben könne. „Alle“, sagt sein Anwalt Alexander Keller, „wussten sofort, dass er es war: die Stadtverwaltung, die Johannes-Anstalten, das Gericht, die Presse, der Gemeinderat.“ Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und zehn Monate Haft.
Die Grundlage für die Anklage war das Gutachten des Psychiatrieprofessors Martin Schmidt. Der Pfarrer habe die Frauen in seinem Büro, aber auch auf der Toilette oder in den Zimmern der Frauen „auf den Tisch gelegt“, Hose oder Unterhose heruntergezogen und sie berührt, sagte der Gutachter vor Gericht. Zur Prüfung des Gutachtens bat Verteidiger Keller die Expertin für psychologische Gutachten, Marie-Luise Kluck, zur Verhandlung. Sie wies nach, dass die leicht zu beeinflussenden Frauen suggestiv und mit Aufforderungen wie „Doch, das sagst du jetzt“ bedrängt wurden, bis sie die gewünschten Antworten gaben. Die Richter, erinnert sich Keller, „nahmen die Expertin für Luft“.
Der Pfarrer erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Vorsitzende Richter Alexander Ganter erklärte, der Pfarrer habe früher ein „untadeliges Leben“ geführt, „doch die jüngste Geschichte der Bundesrepublik zeige, „dass auch so genannte Saubermänner nicht immer sauber sind“.
Lediglich ein Verfahrensfehler rettete den Mann Gottes. Bei der Vernehmung der drei Frauen hatte er den Raum verlassen müssen – es bestünde Gefahr für ihre Gesundheit. Das war unzulässig. Der in der Revision angerufene Bundesgerichtshof verwies den Fall zur Neuverhandlung ans Landgericht Karlsruhe. Anwalt Keller hatte „auf Grund der aufgeheizten Atmosphäre“ in Mosbach und seiner Zweifel an der Neutralität des Gerichts die Verlegung beantragt.
Richter Udo Scholl in Karlsruhe war entsetzt: „Die Aussagen der Frauen hätten nie zu einer Anklage führen dürfen.“ Anders als die Mosbacher Richter hatte seine Kammer die Tonbänder der Vernehmungen abgehört. „Dann war alles klar“, so Scholl. „Wir waren erschüttert, wie in suggestiver Quälerei, wie schlimmer nicht vorstellbar, der Missbrauchsvorwurf in die Behinderten hineingefragt wurde.“ Bei Christine L. hatten zudem „Frustration und starkes Geltungsbedürfnis“ zu den falschen Beschuldigungen geführt. „Sie genoss es“, beschreibt der Richter, „als Zeugin im Mittelpunkt zu stehen und der Star der Truppe zu sein.“ Einer anderen Frau bescheinigte das Gericht starkes sexuelles Interesse und einen ausgeprägten Kinderwunsch. „Du, nachher in der Pause, wenn du Zeit hast, machst mir ein Baby“, hatte sie nicht nur zum Anstaltsmitarbeiter Peter Mendel gesagt…
„Diese Vernehmungen waren menschenunwürdig und ethisch verwerflich“, fasst Scholl zusammen. Darüber hinaus hatte die Kriminaloberkommisarin Angelika Sauler aus Mosbach einige der Tonbandprotokolle verfälscht niedergeschrieben beziehungsweise gar nicht erst mitgeschnitten, sondern „erst nach ihrem Verhör das aus ihrer Sicht Wesentliche aufgezeichnet“, sagt Anwalt Keller.
Als der Gutachter Martin Schmidt sich erklären sollte, schob er die Verantwortung auf seine Assistentin. Scholl rehabilitierte den Pfarrer bestürzt: „Ihnen ist Unrecht geschehen.“
Nach fünf Jahren Rechtsstreit zieht Keller trotz seines Triumphes ein bitteres Fazit: „Wenn ich daran denke, was in der deutschen Justiz möglich ist, läuft es mir eiskalt den Rücken herunter.“
Der Pfarrer ging vorzeitig in den Ruhestand. Er zog in ein Dorf in Südbaden, in dem ihn keiner kennt.
Opfer der Justiz wurde Pfarrer B., Seelsorger der Johannes-Anstalten.
Im 1. Prozess verurteilt…Pfarrer B. sollte für drei Jahre ins Gefängnis.
Im 2. Prozess rehabilitiert Er zog in ein Dorf, in dem ihn keiner kennt. Seine Karriere ist zerstört.
Suggestive Verhörmethoden
Das Gutachten von Psychiatrieprofessor Martin Schmidt führte zur Anklage.
Ausschnitte aus den Zeugenvernehmungen von 1998
Kommissarin: Jetzt gehen wir mal davon aus, du bist mit Pfarrer B. allein im Zimmer. Was macht ihr denn da?
Mädchen: Singen.
Kommissarin: Und außer Singen, macht ihr sonst noch irgendetwas?
Mädchen: Lore schimpfen.
Kommissarin: Johanna, ich glaube, da fehlt noch etwas, was du uns noch nicht erzählt hast!
Mädchen: Nein.
Kommissarin: Hat der Pfarrer B. dich schon einmal irgendwo angefasst?
Mädchen: Nee, nicht, gar net.
Psychologin: Wo hat er dich denn angefasst?
Mädchen: Gar net angefasst.
Psychologin: Du fasst dich jetzt gerade an die Brust….
Mädchen: Ja.
Kommissarin: Warum?
Mädchen: (keine Antwort)
Die Zeugin wird längere Zeit eindringlich gefragt, wer ihr an den Busen gefasst hat. Schließlich nennt sie den Namen Manfred S.
Kommissarin: Johanna, hat noch ein anderer Mann an deinen Busen gefasst?
Mädchen: Ich habe Hunger.
Psychologin: Der andere Mann, der dir auch an die Brust langt, was macht er denn sonst noch mit dir? Der langt dir an die Brust, richtig?
Mädchen: Ja.
Kommissarin: Macht er das oft?
Mädchen: Ja.
Kommissarin: Und wann macht er das? In deinem Zimmer?
Mädchen: Nee, da draußen. Wo die Leute sind.
Kommissarin: Das macht man doch normalerweise nicht, wenn Leute da sind.
Mädchen: Ja, im Landschulheim war ganz schlimm.
Kommissarin: Du hast uns vorhin so schön erzählt, dass du in deinem Zimmer bist und singst. Ja?
Mädchen: Ja.
Kommissarin: Und dass da noch jemand dabei ist.
Mädchen: Ja.
Kommissarin: Derjenige, der da noch dabei ist in deinem Zimmer, ist das derjenige, der dir an die Busen fasst?
Mädchen: (keine Antwort)
Kommissarin: Möchtest du uns seinen Namen nicht sagen?
Mädchen: Ne, das gibt Schwierig.
Kommissarin: Soll ich den Namen sagen?
Mädchen: Ja.
Kommissarin: Ist das der Pfarrer?
Mädchen: Ja.
Eine andere Zeugin wird befragt:
Kommissarin: Hast du beim Pfarrer B. schon einmal den Penis gesehen?…
Mädchen: Nein, hör auf (fängt an zu schreien), hör du jetzt auf, hör jetzt auf.
Kommissarin: Du, Marianne, du sollst mich nicht anschwindeln, das haben wir vorhin doch gesagt?
Mädchen: Ja.
Kommissarin: Und jetzt schaust du mich mal an, und jetzt sagst du mir mal, ob du beim Pfarrer B. den Penis gesehen hast?
Mädchen: (schreit) Nein, nein, nein. Was ist ein Polizeilabor?
Später wird weitergefragt:
Kommissarin: Hat der Pfarrer dir die Hose heruntergezogen?
Mädchen: Nein, hör du jetzt auf.
Kommissarin: Hat er dir an dein Pipi gefasst?
Mädchen: (flüstert) Ja.
Kommissarin: Oder nicht?…
Mädchen: Nicht.
Mädchen: (schreit) Hör auf jetzt!…
Kommissarin: Was hat er denn auf dem Tisch mit dir gemacht?
Mädchen: Nichts hat er gemacht.
Psychologin: Doch, der hat was gemacht. Das sagst du uns jetzt.
Mädchen: (nickt)
Psychologin: Was hat er denn auf dem Tisch mit dir gemacht?
Mädchen: Kaffee getrunken.
Psychologin: Ja, aber er hat noch etwas auf dem Tisch mit dir gemacht?…
Fünf Jahre unschuldig in den Mühlen des Rechtsstaates Protokoll eines Justizirrtums:
Wie ein Pfarrer durch schludrige Beamte und Psychologen als Sittenstrolch gebrandmarkt wurde
Der Fall hat Schlagzeilen gemacht: Erst wurde ein evangelischer Geistlicheraus Mosbach wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt ist er freigesprochen worden. Die Gesetzeshüter hatten einen Fehler an den anderen gereiht.
Von Wieland Schmid
Irgendwo im Schwarzwald verbringt der evangelische Pfarrer Gerhard B. (62) seinen vorzeitigen Ruhestand. Von 1990 bis 1998 war er geachtetes Vorstandsmitglied der Johannesanstalten in Mosbach (Kreis Neckar-Odenwald), wo 2500 Mitarbeiter ebenso viele Behinderte betreuen. Jetzt ist der Vater dreier Kinder wenigstens wieder ein unbescholtener Pensionär, nachdem erfünf Jahre lang zum Sittenstrolch abgestempelt worden war. Die Chronologie eines Justizirrtums zeigt, wie auch ein rechtsstaatliches System beinahe versagen kann.
“Als Theologe fühle ich mich in Gottes Hand”, verkündete Pfarrer Gerhard B. vertrauensvoll, als er im Jahre 1998 Selbstanzeige bei der Mosbacher Staatsanwaltschaft erstattete. Der Geistliche litt unter Gerüchten, die in den Johannesanstalten umgingen: Den Lästermäulern zufolge hatte er sich drei geistig schwer behinderten Frauen im Alter zwischen 26 und 37 Jahren unsittlich genähert – angeblich bis hin zum Geschlechtsverkehr. Aber beim Staatsanwalt erlebte der Pfarrer seine erste Überraschung: “Er hat den Spieß umgedreht und gegen mich ermittelt.”
Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Eine Kriminalbeamtin und eine Psychologin vernehmen die vermeintlichen Opfer. Die Tonbandaufnahmen dokumentieren, wie die verwirrten Frauen unter Druck gesetzt werden. Frage: “Was hat er mit dir gemacht?” Antwort: “Gar nichts hat er gemacht.” Behauptung der Befragerinnen: “Doch, er hat was mit dir gemacht, und du sagst uns jetzt, was.” Oder: “Wenn du uns erzählst, was der Pfarrer gemacht hat, bekommst du den Nachtisch.” In den schriftlichen Protokollen der Vernehmungen wird massiv verfälscht. Beispiel: Aus einer “Gymnastik mit dem Vater” wird eine Gymnastik mit dem Pfarrer.
Die Staatsanwaltschaft erhebt dennoch Anklage wegen Missbrauchs widerstandsunfähiger Schutzbefohlener. Die Erste Große Strafkammer des Mosbacher Landgerichts verurteilt den Angeklagten im Dezember 1999 zu drei Jahren Haft. “Auch Saubermänner sind nicht immer sauber”, sagt der Vorsitzende Richter Alexander Ganter. Die zwei Berufsrichter und zwei Schöffen haben sich nicht die Mühe gemacht, die Tonbandaufnahmen der Vernehmungen mit den Protokollen zu vergleichen. Sie vertrauen voll auf den altgedienten Gutachter Professor Dr. Dr. Martin Schmidt, Chef des Zentralen Instituts für seelische Gesundheit in Mannheim. Der ist überzeugt, dass die behinderten Opfer “mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Erlebtes” geschildert hätten. Der Verteidiger Alexander Keller aus Heidelberg meint vergebens, eine “Anhäufung von Risikofaktoren habe zu “verzerrten und falschen Aussagen” sowie zu “unbelegten Spekulationen des Gutachters” geführt. Das Gericht glaubt dem Professor, obwohl der bekennen muss, dass seine Mitarbeiterin eine ihm völlig unbekannte Methode bei der Begutachtung verwendet habe. Immerhin betätigt sich der damals 61-jährige Psychiater schon seit 1964 als Sachverständiger vor Gericht.
Nur wegen eines formalen Fehlers hebt der Bundesgerichtshof im Jahr 2000 in einem Revisionsverfahren das Urteil auf: Das Landgericht Mosbach hatte den Angeklagten bei der Vernehmung der angeblichen Opfer ausgeschlossen, und das ist nicht zulässig.
Vergangene Woche spricht die Zweite Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe den Angeklagten ohne Wenn und Aber frei. Nach zweieinhalb Tagen Verhandlung mit 29 Zeugen kommt der Vorsitzende Richter Udo Scholl zu dem Schluss, dass die in Mosbach gesammelten Beweismittel “katastrophal und unbrauchbar” seien. Nach Überzeugung der drei Berufsrichter und zwei Schöffen beruhen sämtliche Vorwürfe auf reiner Erfindung, unter anderem aus Geltungsbedürfnis erhoben von besonders leicht beeinflussbaren behinderten Frauen. Gutachter Martin Schmidt ist inzwischen auch zu der Überzeugung gekommen, dass die Aussagen der drei angeblichen Missbrauchsopfer “nicht auf eigenem Erleben beruhen” würden.
Sein berühmter Kollege Max Steller aus Berlin nahm nämlich als zweiter Gutachter kein Blatt vor den Mund: Die Vernehmungen in Mosbach, so sagte Steller empört, seien “suggestiv, menschenunwürdig und ethisch verwerflich” gewesen. Die Mosbacher Staatsanwaltschaft kommt sich “ein bisschen zu Unrecht geprügelt” vor. Ernst-Ludwig Mißler, Präsident des Mosbacher Landgerichts, beteuert, “alle, auch die Ermittlungsbehörden”, hätten “unheimlich viel gelernt”. Die Mitarbeiter der Johannesanstalten sind erleichtert, die Evangelische Landeskirche in Baden will nun auch das schwebende Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Gerhard B. einstellen. “Fehler machen wir alle”, sagt der Karlsruher Richter Scholl beschwichtigend. “Deshalb ist es wichtig, dass es Rechtsmittel gibt.”
28.03.2003 Missbrauchprozess „Ihnen ist Unrecht geschehen“
Ein evangelischer Pfarrer, der drei geistig behinderte Frauen missbraucht haben soll, wurde freigesprochen. Katastrophale Ermittlungsfehler hatten aus den erfundenen Beschuldigungen Fakten gemacht.
Mit einem überraschenden Freispruch ist in Karlsruhe ein neu aufgerollter Missbrauchprozess gegen einen Pfarrer zu Ende gegangen. „Ihnen ist Unrecht geschehen, Herr Pfarrer“, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter am Landgericht.
Nur durch suggestive Fragen und „katastrophale Fehler“ bei der Vernehmung seien drei geistig behinderte Frauen dazu gebracht worden, dem Geistlichen sexuelle Übergriffe vorzuwerfen. „Die Aussagen der Frauen hätten nie zu einer Anklage führen dürfen“, sagte der Richter.
Ende einer Karriere
In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Mosbach den evangelischen Pfarrer im Dezember 1999 zu drei Jahren Haft verurteilt. Für den Geistlichen bedeutete dieses Urteil das Ende seiner Berufstätigkeit. Er wurde von seiner Arbeit in den Johannes-Anstalten in Mosbach suspendiert und später auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Mosbacher Urteil auf, weil der Angeklagte bei der Vernehmung der Frauen ausgeschlossen worden war: Er habe ein Recht, Belastungszeugen persönlich zu befragen, urteilte der BGH. Zur Neuverhandlung wurde der Fall nach Karlsruhe verlegt. Der BGH entsprach damit einer Forderung der Verteidigung, die auf die aufgeladene Atmosphäre in Mosbach hingewiesen hatte. Die drei Frauen waren Bewohner des dortigen Behindertenheims. Dem 63-Jährigen wurde vorgeworfen, ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt zu haben.
Vernehmungen waren “ethisch verwerflich”
Nach Überzeugung der Karlsruher Richter waren die Vorwürfe reine Erfindung. Nur aus Frustration und Geltungsbedürfnis heraus habe die erste Zeugin im April 1998 von einem vermeintlichen sexuellen Übergriff berichtet. Zuvor hatte sie erfahren, dass ihre bevorstehende Geburtstagsfeier kleiner als erhofft ausfallen musste und der Pfarrer nicht mitfeiern konnte. Die Frau sei leicht beeinflussbar und habe es genossen, bei den zahlreichen Vernehmungen im Mittelpunkt zu stehen, sagte der Richter.
Auch die Aussagen der anderen beiden Frauen stufte die Kammer als völlig unbrauchbar ein. Das Gericht bescheinigte der zweiten Zeugin ein starkes sexuelles Interesse und einen ausgeprägten Kinderwunsch. Denkbar sei bei ihr eine geistige Übertragung von Erlebnissen mit anderen Insassen auf die Figur des Pfarrers. Durch „Suggestion, wie es schlimmer nicht vorstellbar ist“, sei in sie etwas hineingefragt worden: „Diese Vernehmungen waren menschenunwürdig und ethisch verwerflich.“
Fälschungen im Protokoll
Besonders schlimm ging demnach eine Psychologin vor, die eine der drei Frauen laut Gericht mit „suggestiver Quälerei“ zur Falschaussage aufforderte. Als die Zeugin zunächst darauf beharrte, dass es nur zu gymnastischen Übungen gekommen sei, nicht aber zu sexuellen Übergriffen, sagte die Psychologin laut Protokoll: „Doch, er hat was gemacht und du sagst uns jetzt, was.“ An anderer Stelle fiel der Satz: „Wenn du uns erzählst, was der Pfarrer gemacht hat, bekommst du den Nachtisch.“
Nach Angaben eines Sachverständigen kam es bei der Übertragung der Tonbandaufnahmen in schriftliche Protokolle sogar zu Fälschungen. Aus einem „Vater“ wurde zum Beispiel ein „Pfarrer“. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Doch erst jetzt – nach fünf Jahren Zweifel am Rechtsstaat – bekam er Recht. Nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch verlangt – und bekommen.
„Wir sind erleichtert, dass sich die Vorwürfe nicht bestätigt haben“, sagte der Sprecher der evangelischen Landeskirche Baden, Marc Witzenbacher. Nach seinen Angaben hat es in der Landeskirche zuvor keinen solchen Aufsehen erregenden Fall gegeben.
Anmerkung: Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll, am 29.07.2008, über Dr. Ernst-Ludwig Mißler:In der Ära Mißler habe sich das Landgericht Mosbach unter Juristen, aber auch bei den Bürgern einen außerordentlich guten Ruf erworben, betonte der Minister bei der offiziellen Amtseinführung in Mosbach. „Der Mosbacher Stil ist von einer ausgesprochen hohen Effizienz in der Rechtsprechung bei gleichzeitig strengen Ansprüchen an die Qualität der Entscheidungen geprägt. Den Landgerichtsbezirk Mosbach zähle ich zu den Aushängeschildern der baden-württembergischen Justiz. Diese Entwicklung hätte es ohne Dr. Mißler nicht gegeben“ dankte Goll dem langjährigen Landgerichtspräsidenten für seine vorbildliche und nachhaltige Leistung für das Land und die baden-württembergische Justiz.“Den Landgerichtsbezirk Mosbach zähle ich zu den Aushängeschildern der baden-württembergischen Justiz”
”Gleich danach kommt wohl Mannheim ,denke ich!”
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°KriminalHAUPTkommisarin Angelika Sauler 2009 – Beauftragte für Chancengleichheit- Gleichstellungsbeauftragte ( Nach außen Gleichstellung, von innen Feminismus…Focus 32/2012) - bei der Polizeidirektion MosbachElternbeiratsvorsitzende Angelika Sauler am Mosbacher Nicolaus-Kistner-Gymnasium
2012 durfte sie in den “wohlverdienten ”Ruhestand gehen, und wurde nicht dahingetreten wie der bedauernswerte Pfarrer!
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°Dr. Alexander Ganter CDU-Mitglied und Gemeinderat, StadtverbandsvorsitzenderMosbach. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Dr. Alexander Ganter, ist neuer Vizepräsident des Landgerichts Mosbach. Er tritt die Nachfolge von Reiner Hettinger an, der am 25.05.2010 zum Präsidenten des Amtsgerichts Mosbach ernannt worden war. Seit dem 01.02.1985 ist der 56-jährige, gebürtige Wertheimer in der Mosbacher Justiz tätig. Bevor er am 01.11.1987 als Richter an das Landgericht Mosbach kam, war er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach und Richter beim Amtsgericht Mosbach. Die Zeit seiner Tätigkeit am Landgericht Mosbach war lediglich vom 01.06.1996 bis 28.02.1997 durch eine Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe unterbrochen. Im Juni 1998 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt.°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°Prof. Dr. Dr. Martin SchmidtZentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim , der die Verantwortung für die menschenunwürdigen und ethisch verwerflichen Befragungsmethoden auf eine Angestellte schob! Bis heute : Beauftragung am Amtsgericht Speyer, Landgericht Mosbach (Baden) ist er auch in 2012 weiter aktiv°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°Ach ja, nicht zu vergessen, seit 2010 hat Moosbach auch einen neuen Landgerichtspräsidenten, den wir alle kennen und dessen Aussagen wir immer staunend vernommen haben:Der bisherige Leiter der Justizvollzugsanstalt Mannheim, Romeo Schüssler, wurde von Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Montag (25. Oktober) in Mosbach als neuer Landgerichtspräsident ins Amt eingeführt. Mit Romeo Schüssler habe man einen Nachfolger gefunden, der hervorragend geeignet sei, das Landgericht Mosbach zu leiten. „Das Landgericht Mosbach liegt bei Ihnen in guten Händen“, sagte Goll. Schüssler habe in seinen bisherigen Verwendungen bewiesen, dass er über Durchsetzungskraft, Organisationstalent und die Fähigkeit zur Motivation seiner Mitarbeiter verfüge. „All dies wird Ihnen dabei helfen, das Landgericht Mosbach gut in die Zukunft zu führen“, so Goll.
245. 27.02.2001 Mann im Teufelskostüm vergewaltigt Frau in Eitorf
Als Mumien verkleidete Unbekannte überfallen einen Lastwagenfahrer in Windeck
Rhein-Sieg-Kreis. (nes) Eine Vergewaltigung und ein versuchter Raubüberfall – Tragisches vom Karnevalswochenende berichtete am Dienstag die Polizei.
So sucht die Kripo einen Unbekannten, der am Rosenmontag in Eitorf eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Laut Bericht hatte das Opfer den Mann im Teufelskostüm bei einer Karnevalsfeier im Feuerwehrhaus an der Brückenstraße kennengelernt. Als sie das Haus verließ, zerrte sie der Mann in den Park an der Grundschule und verging sich an ihr.
Der Täter soll gesagt haben, er stamme aus Italien, ist etwa 50 bis 60 Jahre alt und 1,65 Meter groß. Er trug eine Maske und einen roten Umhang. Hinweise unter Telefon (0 22 41) 5 41 31 21.
Rolltor durchbrochen
Zwei als Mumien Verkleidete haben außerdem in der Nacht zu Freitag einen Lastwagen-Fahrer in Windeck-Schladern überfallen. Der Mann aus Polen hatte seinen Lastzug gegen 19 Uhr auf dem alten Kabelmetal-Gelände abgestellt. Gegen 2.30 Uhr weckte ihn Klopfen.
Als einer der Vermummten sich an der Plane zu schaffen machte, stieg er aus. Darauf versuchte Mumie Nummer zwei, den Laster zu starten. Der Fahrer zerrte sie an den Füßen aus der Fahrerkabine, schloss sich ein, startete und durchbrach bei der Flucht ein geschlossenes metallenes Rolltor.
Einer der Täter ist etwa 1,75 Meter groß und kräftig. Der zweite misst etwa 1,80 Meter, ist schlank und trug eine Schirmmütze. Hinweise unter Telefon (0 22 43) 9 41 33 21.
05.03.2001 Frau aus Eitorf täuscht Vergewaltigung vor
Eitorf. (nes) Weil sie eine Straftat vorgetäuscht haben soll, ermittelt die Kripo gegen eine 31 Jahre alte Frau aus Eitorf. Sie hatte in der Nacht zu Veilchendienstag einen Mann beschuldigt, er habe sie vergewaltigt.
Wie berichtet, war der Mann schon am nächsten Tag festgenommen worden. Er sollte sich, so die Darstellung der Frau, nach einer Karnevalsfeier im Feuerwehrhaus an der Brückenstraße in einem Park an ihr vergangen haben.
Dass er Gewalt angewendet haben sollte, bestritt der Verdächtigte. Zunächst schien das den Beamten wenig glaubhaft. Aussagen von Zeugen aber ließen sie zweifeln und die Frau ein weiteres Mal anhören. Sie habe schließlich zugegeben, aus “schlechtem Gewissen” die Vergewaltigung erfunden zu haben.
246, 23.08.2006 Frauen täuschen Vergewaltigung vor
FÜSSEN / sz Zwei junge Frauen, 20 und 21 Jahre alt, haben am Sonntag bei der Füssener Polizei eine angebliche Vergewaltigung angezeigt. Ein 26 Jahre alter Mann wurde für eine Nacht vorläufig festgenommen. Die beiden Frauen haben mittlerweile zugegeben, dass die Straftaten vorgetäuscht waren.
Die angeblichen Opfer sagten bei der Polizei zunächst aus, sie seien in der zurückliegenden Nacht zwischen Mitternacht und 4 Uhr in der Wohnung eines Mannes in Füssen vergewaltigt worden. Bei den ersten Vernehmungen blieben die beiden Mädchen dabei, den angeblichen Täter in einem Lokal in Füssen kennen gelernt und mit ihm anschließend in seine Wohnung gegangen zu sein. Dort sei es in Anwesenheit eines weiteren jungen Mannes zu den sexuellen Übergriffen gekommen. Da den Beamten der Kripo Kempten Zweifel am Wahrheitsgehalt kamen, wurden die jungen Frauen erneut vernommen. Dabei gaben sie zu, dass die 20-Jährige mit dem Tatverdächtigen im gegenseitigen Einvernehmen Geschlechtsverkehr hatte, es jedoch nie zu Gewalttätigkeiten oder Drohungen kam. Der vorläufig Festgenommene wurde sofort wieder entlassen. Die angeblichen Opfer werden wegen Verdachts der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung angezeigt. Zum Motiv ihrer falschen Angaben konnten die beiden Auszubildenden nichts sagen.
247. 16.08.2006 Junge Frau (19) täuscht Vergewaltigung vor
Die Feuerwehr aus Bad Kötzting half mit, Licht in den vermeintlichen Tatort zu bringen.
Die Polizei in Bad Kötzting ermittelt gegen eine 19-jährige Polin wegen Vortäuschen einer Straftat. Die junge Frau hatte ausgesagt, sie sei in einem Waldstück zwischen Haus und Ramsried vergewaltigt worden.
Am Dienstagabend hatte sich die Polizei am vermeintlichen Tatort eingestellt, um sich auf Spurensuche zu begeben. Die Ermittler ließen das Waldstück ausleuchten, sperrten es von der daran vorbeiführenden Kreisstraße CHA 49 ab. Behilflich bei dieser Aktion: Männer von der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kötzting, die auch die Drehleiter zum Einsatz brachten.
Auf den Plan gerufen hatte die Ermittler eine junge Polin (19). Sie sei am Dienstagnachmittag von zwei unbekannten Männern, die sie in ihr Fahrzeug gezerrt hätten, vergewaltigt worden. In einem Waldstück an der Kreisstraße zwischen Haus und Ramsried seien die beiden Täter über sie hergefallen. Dies hatte sie am Dienstag bei der Polizeiinspektion Bad Kötzting angezeigt. Später räumte sie allerdings ein, sie habe die ganze Geschichte frei erfunden.
16.08.2006, Junge Frau (19) täuscht Vergewaltigung vor
Die Feuerwehr aus Bad Kötzting half mit, Licht in den vermeintlichen Tatort zu bringen.
Die Polizei in Bad Kötzting ermittelt gegen eine 19-jährige Polin wegen Vortäuschen einer Straftat. Die junge Frau hatte ausgesagt, sie sei in einem Waldstück zwischen Haus und Ramsried vergewaltigt worden.
Am Dienstagabend hatte sich die Polizei am vermeintlichen Tatort eingestellt, um sich auf Spurensuche zu begeben. Die Ermittler ließen das Waldstück ausleuchten, sperrten es von der daran vorbeiführenden Kreisstraße CHA 49 ab. Behilflich bei dieser Aktion: Männer von der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kötzting, die auch die Drehleiter zum Einsatz brachten.
Auf den Plan gerufen hatte die Ermittler eine junge Polin (19). Sie sei am Dienstagnachmittag von zwei unbekannten Männern, die sie in ihr Fahrzeug gezerrt hätten, vergewaltigt worden. In einem Waldstück an der Kreisstraße zwischen Haus und Ramsried seien die beiden Täter über sie hergefallen. Dies hatte sie am Dienstag bei der Polizeiinspektion Bad Kötzting angezeigt. Später räumte sie allerdings ein, sie habe die ganze Geschichte frei erfunden.
„Wie bei solch schweren Straftaten üblich, wurden umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen unter Federführung der Regensburger Kriminalpolizei eingeleitet. Eine neuerliche Vernehmung der Frau am Mittwochvormittag brachte die Wahrheit zu Tage“, teilt Kriminalhauptkommissar Manfred Schiegl, Pressesprecher der Polizeidirektion Regensburg, mit. Die Polin habe die Geschichte frei erfunden. Das Motiv für ihr Verhalten liege im persönlichen Bereich, könne nicht näher erläutert werden. Jetzt, erklärte Schiegl, werde gegen die Frau ermittelt–wegen Vortäuschen einer Straftat.
248. 25.02.2010 Polizei: Frau täuscht Vergewaltigung vor
Pfronten Eine Urlauberin aus Aschaffenburg hat laut Polizei in Pfronten (Ostallgäu) drei Männer zu unrecht beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Die Frau verständigte die Polizei, weil sie von drei Männern, ebenfalls Urlauber zwischen 44 und 50 Jahren, in einer Ferienwohnung vergewaltigt worden sei. Die Männer seien immer noch dort. Außerdem gab die alkoholisierte 38-Jährige an, sich mit einen Messerstich in den Bauch eines Mannes gewehrt zu haben.
Laut Polizei stellte sich jedoch heraus, dass die Vier gemeinsam getrunken hatten. Es entwickelte sich ein Streit wegen erwünschter sexueller Kontakte, in dessen Verlauf der 50-Jährige die Frau schlug und diese sich durch einen Stich mit dem Messer wehrte. Danach wurde weiter gefeiert. Der Mann musste stationär behandelt werden. Gegen die Frau ermittelt die Polizei nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und dem Vortäuschen einer Straftat. (az)
249. 10.07.09 18:17 22-Jährige täuscht Vergewaltigung vor um einem Mann eins auszuwischen
Am letzten Montag hatte eine 22 Jahre alte Frau bei der Braunschweiger Polizeibehörde zwei Männer wegen Vergewaltigung angezeigt. Nun hat sich herausgestellt, dass es sich dabei um Vortäuschung einer Straftat gehandelt hatte.
Laut den Angaben der Frau fuhren die beiden Beschuldigten mit dem “Vergewaltigungsopfer” am vergangenen Samstag in den frühen Morgenstunden von einer Disco in Braunschweig nach Leiferde. Dort sei sie vergewaltigt worden.
Nach einer Bekanntmachung der Tat konnten die Beamten eine verdächtige Person ermitteln. Allerdings hatte der Mann bestritten, die Frau sexuell missbraucht zu haben. Es wäre nur zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen. Die 22-Jährige gab nach einem nochmaligen Verhör zu, dass sie gelogen hatte.
250. 28.09.2012 Prozess um Vergewaltigung Mann soll Freundin des Vaters mehrfach missbraucht haben: Freispruch
BEZIRK. In einem einschichtig gelegenen, nicht allzu weit von der Bezirkshauptstadt entfernten Gehöft hausen zwei Generationen: der 51-jährige Vater mit seiner um 15 Jahre jüngeren Lebensgefährtin samt gemeinsamer Tochter einerseits und sein 27-jähriger Sohn mit seiner Lebensgefährtin und einem gemeinsamen Kind andererseits.
Vergewaltigung angeklagt
Nach der Anklage des Staatsanwaltes Franz Hütter soll der Sohn seine neun Jahre ältere „Stiefmutter“ in den Jahren 2002 und 2007 jeweils gewaltsam zum Verkehr gezwungen und sie im September 2011 missbraucht haben, während sie schlief. „Alles erlogen“ verantwortete sich der Angeklagte, musste aber einräumen: „Bald nachdem sie bei uns eingezogen ist, hatten wir einmal einvernehmlich Sex, da war Alkohol im Spiel und von Gewalt keine Spur. Das war einmal und nie wieder.“
Schwierige Wahrheitsfindung
Die vorsitzende Richterin Andrea Hüttl hatte es nicht leicht die Wahrheit der Anschuldigungen zu erforschen: das besachwaltete Opfer tat sich vor allem schwer mit der zeitlichen Einordnung der behaupteten Vorfälle.
Zweifelsfreispruch
„Ich kann mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht feststellen, dass sich die angeklagten, teils zehn Jahre zurückliegenden, Vorfälle tatsächlich so ereignet haben“, so die Begründung der Vorsitzenden zum verkündeten Zweifelsfreispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person.
251. 11.06.201218-Jährige täuschte eine Vergewaltigung nur vor! Über das Motiv schüttelte Richter Wittmann den Kopf
BEZIRK TULLN. Auf eine schwachsinnige Idee kam eine 18-Jährige, als sie im November bei der Polizei Krems Anzeige erstattete. Sie sei bei der Disco Fifty-Fifty vergewaltigt worden. Nach Befragung durch Kriminalbeamte brach sie zusammen und gestand, die Tat erfunden zu haben. Das Mitleid des Ex-Lovers wollte sie wecken und ihn zurückgewinnen. Vor Richter Gerhard Wittmann bekannte sie sich der Vergehen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und der falschen Beweisaussage vor der Polizei für schuldig. Fazit: Sieben Monate Haft, deren Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bei der Untersuchung von Vergewaltigungsopfern, ist aber immer auch daran zu denken, wie zahlreiche Untersuchungen belegen (14/17), in mindestens 10% aller angezeigten Vergewaltigungen diese nur vorgetäuscht sind.
Studie der bayrischen Polizei mit dem Titel „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ aus dem Jahr 2005 . In dieser Studie wird auf Seite 177 der Anteil der vorgetäuschten Sexualstraftaten mit deutlich mehr als 50% beziffert.
„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden …“
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Der Tatvorwurf wird von den Beschuldigten, zumeist Personen aus dem sozialen Nahbereich der Anzeigeerstatterin, häufig energisch bestritten. Viel nützt dies indes nicht, denn in vielen Fällen bedeutet bereits der Verdacht einer solchen Tat das soziale Aus der Betroffenen.
Gerecht ist das indes nicht, den Falschbezichtigungen kommen weitaus öfter vor, als die Öffentlichkeit ahnt. Auch ganz unabhängig von der so oft zitierten Unschuldsvermutung, schätzen führende deutsche Experten – so der Kieler Psychologieprofessor Günther Köhnken – die Quote der Falschbezichtigungen in dem Bereich der Sexualstraftaten bei 30 bis 40 % (andere Experten sprechen sogar von Quoten von bis zu 60 %). Auch der renommierte Rechtsmediziner Klaus Püschel – Direktor des rechtsmedizinischen Institutes Hamburg – musste ernüchtert feststellen, dass sich im Jahre 2009 etwa 27 % der angeblich Vergewaltigten schon bei ersten bei ärztlichen Untersuchungen als Scheinopfer erwiesen hätten (Quelle: Sabine Rückert, Die Zeit/Juli 20 11: Lügen, die man gerne glaubt).
Ralf Eschelbach – Richter am Bundesgerichtshof – schätzt die Quote der Fehlurteile in diesem Bereich sogar auf etwa 1/4. Eine vernichtende Feststellung, die doch im Ergebnis bedeutet, dass die häufig nach einer Verurteilung vorgebrachte Bemerkung des Verurteilten „aber ich war es doch nicht” bei jedem Vierten tatsächlich richtig sein muss.
252. 1. Juni 2012 Trotz Freispruch muss er über 11.000 Euro zahlen
von Wolfgang Heyer – Dornbirn – Dornbirner wurde verleumdet und muss jetzt selbst für Anwaltskosten aufkommen.
Manfred Boschetto ist fassungslos. Und das aus zweierlei Gründen. Einerseits wurde er von der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin des schweren sexuellen Missbrauchs bezichtigt und musste sich vor dem Landesgericht verantworten. Das Urteil: Freispruch. Andererseits muss er seinem Anwalt nun rund 11.000 Euro bezahlen. „Die ganze Sache ist unglaublich und unfassbar für mich“, erklärt der Dornbirner im VN Gespräch. Dabei hatte alles so gut begonnen.
Banale Ursache
„Anfangs war das Verhältnis zwischen dem Mädchen und mir sehr gut“, erinnert sich der 47-Jährige. Der Grund für die schweren Vorwürfe sei zudem äußerst banal und habe gar nichts mit ihm als Person zu tun gehabt. Die Mutter habe während eines Schwimmbadaufenthaltes ein Kinoverbot ausgesprochen, worauf die aufgebrachte Tochter die sexuelle Belästigung aus dem Stand erfand. Sie stiftete anschließend sogar Schulfreundinnen zum Lügen an. „Das Lügenkonstrukt ist immer weiter und weiter angewachsen. Bis es dem Druck beim Gerichtsprozess nicht mehr standhalten konnte“, erklärt der Freigesprochene, dem bis zu zehn Jahre Haft gedroht hätten.
Lange Leidenszeit
Vom Beginn der Anschuldigungen bis zum Ende des Prozesses vergingen immerhin eineinhalb Jahre. Eine lange Zeit mit hoher nervlicher Belastung. „Mit ihren Falschaussagen hätte sie mein Leben zerstören können. Ich bin einfach nur froh, dass es vorbei ist.“ Doch so ganz ist das alles noch nicht ausgestanden. Schließlich muss Boschetto Anwaltskosten in Höhe von 11.185,84 Euro begleichen. Er sieht sich dabei als Opfer des Systems. „Das ist doch die Höhe. Ich wurde zu Unrecht beschuldigt, wurde freigesprochen und muss nun so viel Geld bezahlen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?“ Boschetto ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen.
Rechtslage
Gerichtssprecher Reinhard Flatz kennt die aktuelle Rechtslage: „Es kann ein Kostenersatz gegen die Republik geltend gemacht werden. Dadurch wird ein kleiner Teil der Kosten gedeckt. Die restliche Summe muss der Freigesprochene tatsächlich selbst bezahlen.“ Früher sei die Situation für die Beschuldigten noch schlimmer gewesen. Gleichwohl könnten im Falle einer Verleumdung auch Schadenersatzansprüche beim Kläger verlangt werden, so Flatz.
Schadenersatzklage
Eine zivilrechtliche Schadenersatzklage hat Boschetto bereits eingereicht. Das Verfahren dazu steht noch aus. Der Dornbirner macht sich allerdings auf eine lange Wartezeit gefasst: „Da das Mädchen noch kein Geld verdient, kann sie derzeit nicht belangt werden.“ Immerhin hat sie ihr Fehlverhalten mittlerweile eingesehen und sich entschuldigt. Die monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 215 Euro werden den 47-Jährigen trotzdem noch einige Zeit an dieses düstere Kapitel seines Lebens erinnern.
In Hohenems soll es in der Nacht auf Montag zu einer versuchten Vergewaltigung gekommen sein. Das mutmaßliche Opfer – eine 30-jährige Frau – lernte ihren Peiniger zuvor in einem Lokal kennen.
Die Frau und der 26- jährige Verdächtige verließen gemeinsam gegen zwei Uhr in der Früh das Lokal. Der Mann versprach, sie nach Hause zu führen. Im Auto soll es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein: Die Frau wehrte sich, schlug dem Mann ins Gesicht und flüchtete aus dem Fahrzeug. Der 26- Jährige nahm die Verfolgung auf. Die Frau stürzte, konnte sich aber mit neuerlichen Schlägen erfolgreich wehren und weiter flüchten. Noch in der Nacht wurde der mutmaßliche Peiniger festgenommen: da er über zwei Promille Alkohol im Blut hatte, konnte er laut Polizei aber erst am Montag einvernommen werden. Auch das 30- jährige mutmaßliche Opfer war alkoholisiert.
18. Jänner 2006 Vergewaltigungsversuch nur vorgetäuscht
In Hohenems konnte die Polizei am Dienstag eine angebliche Vergewaltigung aufklären. Eine 30-jährige Hohenemserin hat nun zugegeben, dass es keine sexuellen Übergriffe gegeben hat.
Die Frau sagte, sie habe am Montag aus Angst überreagiert. Unter Verdacht war ein 26-jähriger Hohenemser gestanden, der die Frau am Montag gegen zwei Uhr nach Hause bringen wollte. Er hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.
SEXUELLER MISSBRAUCH / Die Gruppe Sitte hat es sich zum Ziel gesetzt, jeden Sexattentäter hinter Gitter zu bringen, doch nicht alle Anzeigen entpuppen sich auch als reale Nötigung.
Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, hat er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit eine bedenkliche Entwicklung festgestellt.
„Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!“
254. 12. Oktober 2010 41-Jährige wird ausgeraubt und anschließend noch vergewaltigt
Freudenstadt. Am vergangenen Sonntagmorgen gegen 3 Uhr wurde im Bereich des Spielplatzes beim Freudenstädter Amtsgericht eine 41-jährige Frau von mehreren Männern überfallen und vergewaltigt.
Die Frau ging zur angegebenen Zeit vom Marktplatz kommend über den Kinderspielplatz hinter dem Amtsgericht in Richtung Kreissparkasse.
Auf dem Spielplatz wurde sie von mehreren Männern erst überfallen, dann ausgeraubt und anschließend von einem der Täter vergewaltigt.
Die Polizeidirektion Freudenstadt bittet jetzt die Bevölkerung um dringende Mithilfe bei der Aufklärung dieses Verbrechens.
Wer gegen drei Uhr Fahrzeuge oder Personen beim Amtsgericht gesehen hat oder sonstige verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat, wird gebeten sich, mit der Kriminalpolizei Freudenstadt, Telefon 07441/53 in Verbindung zu setzen.
Eine Frau hatte bei der Polizei angegeben, sie sei im Bereich des Spielplatzes beim Freudenstädter Amtsgericht von mehreren Männern überfallen und vergewaltigt worden. Das war laut Polizei gelogen.
Freudenstadt. Die Polizei teilte am Dienstag mit, dass die Frau den angeblichen Überfall erfunden habe. Die Gründe dafür liegen “im persönlichen Bereich, so die Pressemitteilung.
255. 10. November 2012 Drohung mit falschen Sex-Anschuldigungen
An seinem früheren Chef wollte sich der ehemalige Mitarbeiter der deutschen Firma rächen. Der sich ungerecht behandelt fühlende Vorarlberger drohte ihm mit E-Mails damit, in seinem Namen einen Facebook-Account zu eröffnen. Auf Facebook werde er ihm dann ein sexuelles Interesse an seiner zwölfjährigen Tochter unterstellen. Davon werde er nur absehen, wenn deutsche Gerichtsurteile gegen ihn aufgehoben würden.
Teilbedingte Geldstrafe
Wegen versuchter Nötigung wurde der geständige Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt – 240 Tagessätze zu je sechs Euro. Davon soll er die Hälfte bezahlen, also 720 Euro. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Verminderte Zurechnungsfähigkeit
Richterin Claudia Hagen erteilte dem 39-jährigen Familienvater, dem der Milderungsrund der verminderten Zurechnungsfähigkeit zukam, die Weisung zur Inanspruchnahme von Psychotherapie. Weil er dazu bereit ist und ein Teil der Geldstrafe bedingt ausgesprochen wurde, konnte sie ihn dazu verpflichten. Gerichtspsychiater Reinhard Haller hatte in seinem Gutachten dem Dornbirner dringend Psychotherapie empfohlen. Der Kampf gegen seinen früheren Arbeitgeber sei zum Lebensinhalt des Angeklagten geworden, merkte die Richterin an.
Ausgelöst hatte den sich zuspitzenden Konflikt die Forderung der deutschen Firma über 64 Euro, die der Angeklagte nicht zu bezahlen bereit war. Daraufhin verpflichteten deutsche Gerichte den Schuldner zur Zahlung. Der Vorarlberger fühlte sich ungerecht verurteilt. Dass weder sein Ex-Arbeitgeber noch Gerichte rechtskräftige Urteile rückgängig machen können, versuchte ihm die Richterin bei der gestrigen Strafverhandlung begreiflich zu machen. Anhängig bei Gericht ist eine weitere Privatanklage seines Ex-Chefs gegen ihn wegen Ehrenbeleidigung. Zweimal ist er deswegen bereits verurteilt worden und daher vorbestraft.
256. 4. Juli 2008 Abgebrühte Diebin täuscht Vergewaltigung vor
AACHEN. In die Kategorie „hatten wir so auch noch nicht „der außerordentlich abgebrühte und rücksichtslose Diebstahl einer Tasche in der Aachener Innenstadt, berichtet die Polizei.
Das Opfer ist eine 66-jährige Rentnerin, die gehbehindert ist und einen Rollator nutzen muss.
Zur Vorbeugung hat sie ihre Wertsachen nicht im Körbchen des Wagens untergebracht, sondern in einer Bauchtasche. Als sie nun in der Stadt unterwegs war, bemerkte sie plötzlich, wie ihr jemand den Reißverschluss dieser Tasche öffnete.
Sie sah, wie eine junge Frau mit ihren Papieren und dem Portemonnaie weglief. Die Seniorin rief um Hilfe.
Sogleich verfolgte ein Passant, der die Tat offenbar beobachtet hatte, die Diebin. Er konnte die Frau nach ein paar hundert Metern festhalten. Während sie um sich schlug, schrie sie fortwährend: „Hilfe! Vergewaltigung!”
Dabei riss sie ihre Bluse hoch und zeigte ihren nackten Brüste. Der Helfer erschrak auch wegen der Blicke der anderen Passanten derart, dass er die Diebin losließ und diese darauf hin, nun wieder ordnungsgemäß bekleidet, davon lief.
Der 39-Jährige Helfer hatte den Schreck genau wie die überfallene Rentnerin noch längere Zeit in den Gliedern. Geraubt wurden ein paar Euro und persönliche Papiere.
257. 27.01.2009 Anzeige wegen Vergewaltigung: Kripo schließt Akten
Die Nachricht über die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens am Pfingstdienstag auf einer Wiese neben dem Volksfestplatz überschattete das Pfingstfest 2008. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Akte mit dem Ergebnis geschlossen, dass es keine solche Straftat gegeben hat. Wie der Pressesprecher der Polizeidirektion Regensburg, Michael Rebele, sagte, sind die Ermittlungen der Kripo eindeutig. Damals war die Rede von zwei unbekannten Tätern, die das Mädchen weggezerrt haben sollen. Dies sei so nicht passiert, die 16-Jährige sei von ihrem Freund und dessen jüngeren Bruder vom Festplatz wegbegleitet worden. Grund für die falschen Anschuldigungen könnte der psychisch angespannte Zustand des Mädchens gewesen sein. Deshalb erhebt die Staatsanwaltschaft auch keine Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat.
Auf einer Geburtstagsparty sei sie von einem 15-jährigen Bekannten im Schlafzimmer des Geburtstagskindes vergewaltigt worden, gab eine 14-Jährige bei der Polizei zu Protokoll.
Inzwischen wurde der Vorwurf gegen den 15-Jährigen aber zurückgenommen, da sich Zweifel an der Aussage des Mädchens ergaben und Zeugenaussagen und die weiteren Ermittlungen einvernehmliche sexuelle Handlungen belegen.
Das Mädchen muss mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat rechnen. Was bei Erwachsenen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird, bringt der Jugendlichen erzieherische Maßnahmen seitens Jugendgericht und Staatsanwaltschaft ein.
Eine 16-Jährige log der Polizei in Sonthofen vor, vergewaltigt worden zu sein.
Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Oberallgäu erschien am Sonntag bei der Polizei in Sonthofen und gab an, nach einem Diskothekenbesuch von einem unbekannten Täter vergewaltigt worden zu sein.
Nachdem sich durch die ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei in Kempten Ungereimtheiten in der Aussage des Mädchens herausstellten, gab diese jetzt bei einer weiteren Vernehmung schließlich zu, den Sachverhalt erfunden zu haben. Als Grund hierfür gab sie an, dass es sich wohl um eine “Kurzschlussreaktion” gehandelt habe, weil sie betrunken war und ihr Freund sie Wochen zuvor verlassen hatte.
Die junge Frau wird nun wegen Vortäuschen einer Straftat angezeigt. Zudem muss sie vermutlich für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen.
Fürstenwalde Sonntagabend zeigte eine 17-jährige Jugendliche an, vergewaltigt worden zu sein. Sie will am 15.01.12, gegen Mittag mit zwei Schulfreunden im Stadtpark auf einer Bank gesessen haben, als sie plötzlich von einem festgehalten und dem anderen vergewaltigt worden sein soll. Anschließend sei sie nach Hause gegangen und habe sich am Abend ihrem Freund anvertraut. Der war jetzt mit ihr zur Anzeige auf dem Polizeirevier erschienen.
Als die Beamten Spuren am Tatort sichern wollten, stellten sie fest, dass die Parkbänke alle abgebaut worden waren. Nach einer daraufhin erfolgten Belehrung gab die Jugendliche an, dass sie sich das ausgedacht hat, um vom Drogenkonsum mit einem Schulfreund abzulenken. Ein Drogentest fiel allerdings auch negativ aus. Das Mädchen wurde ihren Eltern übergeben.
Gegen sie wird wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt.
261 . Statt sich mit dem Freisprechen zu begnügen, entpuppt sich der Vorsitzende Richter Dr. Anton Nachreiner als gnadenloser Jurist und tritt in der Urteilsbegründung auf den eh schon am Boden Liegenden: Das Gericht könne den Angeklagten nicht uneingeschränkt freisprechen, da „gewisse Zweifel bleiben“, behauptet er in öffentlichen Verhandlung. Deutlich ist damit sein Bedauern zu vernehmen, dass ihm der Angeklagte Stefan Herzog noch einmal von der Schippe gesprungen ist.
Die Lokalpresse berichtet natürlich prompt über das Gerichtsurteil: „Einen Persilschein kann das Gericht nicht ausstellen.“ Trotz Freispruch bleibt Stefan somit für den Rest seines Lebens gebrandmarkt. Den Tod seiner Tochter kann er vielleicht im Laufe der Zeit verdrängen, der Meinung seiner niederbayerischen Mitmenschen aber auf Dauer nicht ausweichen.
Und so beginnt die unglaubliche Geschichte:
Als ob es nicht genüge, dass der jungen Familie Herzog in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2003 plötzlich die vier Monate alte Tochter Laura-Patricia stirbt. Nein, zu all dem Übel wird der Säugling – nach Diagnose des Notarztes, des Kinderarztes sowie des Krankenhausarztes eines plötzlichen Kindstodes gestorben, -am nächsten Tag hinter dem Rücken der bedauernswerten Eltern von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft in die Gerichtsmedizin der Landeshauptstadt München gebracht und im Beisein zweier Dorfpolizisten seziert. Postwendend verhaften dieselben Polizeibeamten den Vater Stefan (23), weil die Münchner Gerichtsmedizin unter Professor Dr. Wolfgang Eisenmenger glaubt, dieses Kind sei erstickt worden.
Der Beschuldigte weiß nicht, wie ihm geschieht, als er nach der schicksalsträchtigen Nacht von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft stundenlang verhört wird und die hyperaktive Ermittlungsrichterin Gisela Schwack schließlich den Haftbefehl ausstellt. Die Gefängniszelle muss sich der Maschinenführer mit einem Frauenvergewaltiger teilen, der in 15 Fällen zu sieben Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden wird. Er ist der einzige, der ihn trösten könnte, denn seiner Frau wird der Besuch verboten.
Aufmerksam weiterlesen: Königlich bayerisches Schwurgericht in Deggendorf 7. Februar 2005
262. 19.10.10 LËTZEBUERG Stiefvater wegen Vergewaltigung vor Gericht
Elfjährige bezichtigte ihren Stiefvater der Vergewaltigung, zog Aussage später aber wieder zurück
Das Verfahren vor der neunten Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg wird heute Nachmittag mit der Anhörung von Zeugen fortgesetzt.
(gs) – Vor der neunten Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg muss sich seit Montag ein 48-jähriger Mann verantworten, dem zur Last gelegt wird, im August 2008 seine damals zehnjährige Stieftochter vergewaltigt zu haben. Die Sachlage in dieser Angelegenheit stellt sich alles andere als klar dar: Nicht nur streitet der Angeklagte sämtliche Vorwürfe ab, auch zog das mutmaßliche Opfer seine Anschuldigungen im Laufe der Untersuchung wieder zurück.
Im Februar 2009 hatte sich das mutmaßliche Opfer vertrauensvoll an seinen 13-jährigen Bruder gewandt, der daraufhin die Polizei in Kenntnis gesetzt hatte. Gegenüber den Ermittlern stritt der Beschuldigte die erhobenen Vorwürfe ab, auch gestern vor dem Richterpult dementierte er ein derartiges Vergehen an seiner Stieftochter, zu der sein Verhältnis laut eigenen Aussagen immer etwas schwierig gewesen sei. Die Anschuldigungen erklärte sich der Mann mit einer Art Racheaktion des jungen Mädchens, weil er ihm nicht erlaubt hatte, im Vorjahr den leiblichen Vater in Portugal zu besuchen.
Druck auf die Kinder
Im September 2009, also ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat, hatten sich das vermeintliche Opfer und sein Bruder abermals zur Polizei begeben, diesmal, um ihre früheren Aussagen zurückzuziehen. Als Erklärung für die Verleumdung gaben sie an, ein Bekannter hätte sie dazu gezwungen, derart schwere Vorwürfe gegen ihren Stiefvater zu erheben. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits geht davon aus, dass die Mutter, wie auch der Beschuldigte, Druck auf die Kinder ausgeübt haben.
Bereits im Laufe der Untersuchung war die Mutter durch derartige Aktionen aufgefallen, woraufhin die Kinder von den zuständigen Behörden auch anderswo untergebracht worden waren. Dem Richtergremium um den Vorsitzenden Prosper Klein obliegt nun die schwierige Aufgabe, den Sachbestand in dieser verworrenen Angelegenheit zu klären, um sich ein Urteil bilden zu können. Dabei vermochten auch die gestern vor Gericht gehörten Experten es nicht, Licht ins Dunkel der Angelegenheit zu bringen.
Die Gynäkologin, die das Mädchen fast ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat untersucht hatte, erklärte gestern, dass Spuren auf Geschlechtsverkehr hingedeutet hätten, jedoch keine Hinweise auf Gewaltanwendung festgestellt wurden, eine Vergewaltigung auch nicht ausgeschlossen werden könnte. Ein psychiatrischer Gutachter, der laut eigenen Aussagen nicht über die gynäkologische Untersuchung informiert war, bezeichnete die Aussagen des Mädchens als glaubhaft, fügte jedoch hinzu, dass vom psychologischen Standpunkt Glaubhaftigkeit nicht mit Wahrheit gleichzusetzen sei. Das Verfahren wird heute Nachmittag fortgesetzt.
48-Jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen Angeklagter musste sich wegen Missbrauchs seiner Stieftochter vor Gericht verantworten
(gs) – Die Kriminalkammer des Bezirksgerichts Luxemburg sprach am Montag einen 48-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im August 2008 seine damals neunjährige Stieftochter sexuell missbraucht zu haben.
Die Urteilsfindung gestaltete sich in diesem Verfahren alles andere als einfach: Nicht nur standen, wie in vielen Prozessen um Vergewaltigung, die Aussage des mutmaßlichen Opfers gegen die des Beschuldigten, auch hatte das Mädchen knapp ein Jahr nach der Tat seine Vorwürfe zurückgenommen und seitdem auch nicht mehr wiederholt.
Im Februar 2009 hatte sich das mutmaßliche Opfer an seinen 13-jährigen Bruder gewandt, der daraufhin die Polizei in Kenntnis gesetzt hatte. Gegenüber den Ermittlern hatte der Beschuldigte die erhobenen Vorwürfe vehement abgestritten, auch vor Gericht hatte er ein derartiges Vergehen an seiner Stieftochter, zu der sein Verhältnis laut eigenen Aussagen immer etwas schwierig gewesen sei, dementiert. Die Anschuldigungen hatte sich der Mann mit einer Art Racheaktion des jungen Mädchens erklärt, die darauf zurückzuführen sei, dass er seiner Stieftochter nicht erlaubt hatte, im Vorjahr den leiblichen Vater in Portugal zu besuchen.
Mutmaßliches Opfer zog Aussage zurück
Im September 2009, also ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat, hatten sich das vermeintliche Opfer und sein Bruder abermals zur Polizei begeben, diesmal, um ihre früheren Aussagen zurückzuziehen. Als Erklärung für die Verleumdung gaben sie an, ein Bekannter hätte sie dazu gezwungen, derart schwere Vorwürfe gegen ihren Stiefvater zu erheben.
Die Staatsanwaltschaft war ihrerseits davon ausgegangen, dass vor allem die Mutter Druck auf die Kinder ausgeübt hatte, bis diese ihre Aussagen zurücknahmen Infolgedessen hatte Substitutin Simone Flammang sich auf die ersten kohärenten Aussagen des Mädchens gegenüber der Polizei berufen und eine fünfjährige Haftstrafe mit möglicher Bewährungsfrist für den Angeklagten gefordert.
14.12.11 LËTZEBUERG Erneuter Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
49-Jährigem wurde sexueller Missbrauch der Stieftochter zur Last gelegt
(gs) – Am Appellationshof Luxemburg wurde am Mittwoch ein 49-jähriger Mann ein zweites Mal vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Dem Mann war zur Last gelegt worden, im August 2008 seine damals neunjährige Stieftochter sexuell missbraucht zu haben. Im November 2010 hatte bereits die Kriminalkammer Luxemburg den Beschuldigten von den Vorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.
Die Urteilsfindung gestaltete sich in dieser Angelegenheit alles andere als einfach: Nicht nur standen, wie in vielen Vergewaltigungsprozessen, die Aussage des mutmaßlichen Opfers gegen die des Beschuldigten. Auch hatte das Mädchen knapp ein Jahr nach der Tat seine Vorwürfe zurückgenommen und seitdem auch nicht mehr wiederholt.
Schwieriges Verhältnis zur Stieftochter
Im Februar 2009 hatte sich das mutmaßliche Opfer an seinen 13-jährigen Bruder gewandt, der daraufhin die Polizei in Kenntnis gesetzt hatte. Gegenüber den Ermittlern hatte der Beschuldigte die erhobenen Vorwürfe vehement abgestritten, auch vor Gericht hatte er ein derartiges Vergehen an seiner Stieftochter, zu der sein Verhältnis laut eigenen Aussagen immer etwas schwierig gewesen sei, dementiert.
Die Anschuldigungen hatte sich der Mann mit einer Art Racheaktion des jungen Mädchens erklärt, die darauf zurückzuführen sei, dass er seiner Stieftochter nicht erlaubt hatte, im Vorjahr den leiblichen Vater in Portugal zu besuchen.
Im September 2009, also ein Jahr nach der mutmaßlichen Tat, hatten sich das vermeintliche Opfer und sein Bruder abermals zur Polizei begeben, diesmal, um ihre früheren Aussagen zurückzuziehen. Als Erklärung für die Verleumdung gaben sie an, ein Bekannter hätte sie dazu gezwungen, derart schwere Vorwürfe gegen ihren Stiefvater zu erheben. Die Staatsanwaltschaft war ihrerseits davon ausgegangen, dass vor allem die Mutter Druck auf die Kinder ausgeübt hatte, bis diese ihre Aussagen zurücknahmen.
263. 23.10.07 Bundeswehr-Ausbilder wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht
München – Ein Ausbilder am Fliegerhorst der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht München II wegen sexuellen Missbrauchs einer Lehrgangsteilnehmerin verantworten. Zum Prozessauftakt bestritt der Angeklagte die Tat im Juni 2006.
Das Liebesspiel sei einvernehmlich gewesen, sagte der 39- Jährige. Die Soldatin widersprach seinen Ausführungen in weiten Teilen, verstrickte sich in ihrer Zeugenaussage aber in Widersprüche.
Laut Anklage war der Lehrfeldwebel mit der Frau aus dem nordrhein- westfälischen Sankt Augustin bei Bonn während einer Feier aller Lehrgangsteilnehmer in ein anderes Zimmer gegangen. Er habe mit ihr Zärtlichkeiten ausgetauscht und dann gegen ihren Willen die Tür abgeschlossen. Etwas später sei die Frau von einem Tresen gestürzt und in Ohnmacht gefallen. Diese Situation soll der Lehrfeldwebel laut Anklage ausgenutzt und sich an ihr vergangen haben. Dabei soll die Frau auch Blutergüsse erlitten haben.
Dem 39-Jährigen, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, werden sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen. Die Ereignisse zu Beginn des Abends schilderten der Angeklagte und die Soldatin noch recht übereinstimmend.
Die Teilnehmer des Erste-Hilfe-Lehrgangs hatten sich ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft angesehen. Beide beschrieben die Stimmung als ausgelassen. Sie kamen sich auch näher, tanzten eng umschlungen und küssten sich. Erst in dem anderen Zimmer wurden der Frau nach eigenen Angaben die Zärtlichkeiten irgendwann zu viel. “Was weiter passiert ist, habe ich mir bestimmt nicht gewünscht”, sagte sie vor Gericht.
An viele Details konnte sie sich allerdings auch auf Nachfragen der Richter nicht mehr erinnern. “Ich weiß nicht mehr viel und ehrlich gesagt habe ich versucht, das Ganze zu verdrängen.” Sie sei wie gelähmt gewesen. Sie wisse nur, dass er ihr sehr wehgetan habe, habe den Schmerz aber nicht einem Bereich ihres Körpers zuordnen können. Der Angeklagte hatte den Abend anders in Erinnerung, wie er vor Gericht erläuterte: “Sie hat zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ihr das nicht gefällt, dass es ihr wehtut oder dass ich aufhören soll.” Es sei vielmehr zum Austausch sehr intimer Zärtlichkeiten gekommen. Ohnmächtig sei sie nicht gewesen. (dpa)
23.10.2007 Ausbilder von Missbrauchsanklage freigesprochen
Ein Ausbilder der Bundeswehr musste sich vor dem Landgericht München wegen sexuellen Missbrauchs an einer Lehrgangsteilnehmerin verantworten. Die junge Frau verwickelte sich vor Gericht in Widersprüche.
Der 39 Jahre alte Feldwebel vom Fliegerhorst der Bundeswehr im bayerischen Fürstenfeldbruck wurde heute von der Anklage des sexuellen Missbrauchs einer Soldatin freigesprochen. Er war von der 16 Jahre jüngeren Frau beschuldigt worden, sie im Juni 2006 sexuell bedrängt zu haben. Der Angeklagte hatte die ihm vorgeworfene Tat stets bestritten. Das Liebesspiel sei einvernehmlich gewesen, sagte der 39-Jährige. “Sie hat zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass ihr das nicht gefällt, dass es ihr wehtut oder dass ich aufhören soll.”
Laut Anklage hatte die Frau von einem bestimmten Zeitpunkt an klar geäußert, dass sie keine Zärtlichkeiten mehr austauschen wolle.
Bei einem Sturz verletzte sie sich am Kopf und wurde ohnmächtig. Dies soll der Ausbilder laut Anklage ausgenutzt und sich an ihr vergangen haben. Ihm wurde sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen. Die junge Frau verwickelte sich aber derart in Widersprüche, dass der Vorsitzende Richter ihre Aussage als “nicht nachvollziehbar” bezeichnete. (mit dpa)
264. 16.08.2012 Sexueller Missbrauch in Bundeswehr-Kaserne: Vergewaltiger missbrauchte Soldatin und sperrte sie in Spind
n einer Kaserne im niedersächsischen Bückeburg ist eine junge Soldatin vergewaltigt worden. Anschließend sperrte sie der Täter gefesselt in einen Spind – mit einem Handy. Die Jagd nach dem Unbekannten läuft auf Hochtouren.
In der Jägerkaserne im niedersächsischen Bückeburg ist am Sonntagabend eine junge Soldatin vergewaltigt und misshandelt worden. Nach Medienberichten soll der Täter sie nach der Tat gefesselt in einen Spind gesperrt haben. Angeblich habe er ihr ein Handy mit hineingelegt, damit sie Hilfe holen könne.
Ob sie das trotz der Fesseln habe schaffen können, sei noch unklar, berichtet die „Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung“ in ihrer Online-Ausgabe. Die Staatsanwaltschaft halte sich aus ermittlungstaktischen Gründen mit weiteren Auskünften noch sehr zurück. Pressesprecher Klaus-Jochen Schmidt hoffe, morgen „hoffentlich schon weitergehende Angaben“ machen zu können.
Auch die Feldjäger sind eingeschaltet
Die Vergewaltigung sei demnach am Sonntagabend in der Zeit zwischen 18.30 und 19.30 Uhr geschehen, im Block A der zentral im Ort gelegenen Jägerkaserne, wo die IV. Inspektion einquartiert ist. Bei dem Opfer handele es sich um eine Unteroffizierin, sie werde nun psychologisch betreut.
Die direkten Ermittlungen der Polizei laufen auf Hochtouren. Auch die zuständigen Stellen bei der Bundeswehr wie die Feldjäger sowie das Heeresamt Köln als vorgesetzte Dienststelle der Heeresfliegerwaffenschule sind eingeschaltet. Sofort nach der Entdeckung sei die Kaserne abgesperrt worden, niemand habe rein oder raus gekonnt.
Tat geschah kurz vor Rückkehr der Soldaten
De am Sonntagabend in die Jägerkaserne zurückkehrenden Soldaten hätten sich vor dem Tor gestaut. Zurzeit versuchten die Polizeibeamten, den in der Kaserne befindlichen Personenkreis zu ermitteln, berichtet die „Landes-Zeitung“. „Es ist auch nicht auszuschließen, dass jemand unbefugt das Kasernengelände betreten konnte“, habe der Pressesprecher gesagt.
Auch am Donnerstagmittag hüllte sich die Staatsanwaltschaft weiter in Schweigen. In einer Pressemitteilung teilte sie lediglich mit, dass in dem Fall neben der Staatsanwaltschaft Bückeburg auch eine speziell eingerichtete Ermittlungsgruppe mit fünf Beamten der Polizeiinspektion Nienburg ermittelt. Es könnten aus ermittlungstaktischen Gründen aber noch immer keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Der Vorfall wird auch vom Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus verfolgt. Es gebe kaum sexuelle Übergriffe in der Truppe, sagte sein Sprecher Sebastian Hille. „Glücklicherweise sind solche Fälle absolute Einzelfälle.“
21.08.2012 Bückeburg: Täter suchte sein Opfer gezielt aus
Ein Zivilangestellter der Kaserne geriet ins Visier der Ermittler – er ist mittlerweile entlastet.
Nun sickert doch ein bisschen etwas durch – wenn auch nur tröpfchenweise. Die Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA) sind nach der Vergewaltigung einer Soldatin in der Jägerkaserne in Bückeburg dabei, den Täterkreis einzugrenzen. Zahlreiche Angehörige der Bundeswehr konnten als mögliche Tatverdächtige ausgeschlossen werden, teilte die Staatsanwaltschaft Bückeburg am Dienstag mit. Das LKA analysiere derzeit Spuren – unter anderem auch DNA-Material. Außerdem gehen die Ermittler inzwischen von einer geplanten Tat aus. “Nach derzeitigem Sachstand ist eine ‘Zufallstat’ fernliegend”, so die Staatsanwaltschaft weiter. Zuvor hatten die Behörden mit dem Verweis auf “ermittlungstaktische Gründe” kaum Details ihrer Ermittlungen an die Öffentlichkeit weitergegeben.
Speichelproben von Soldaten?
Am Freitag haben Staatsanwaltschaft und Polizei auf dem Kasernengelände ermittelt. Angehörige der Bundeswehr wurden zur “freiwilligen Teilnahme gebeten”, hieß es wörtlich in einer Mitteilung. Ob es sich dabei um die Abgabe von Speichelproben handelte, wollte ein Sprecher weder bestätigen noch dementieren. Auch mit Soldaten aus dem Bekanntenkreis der jungen Frau seien Gespräche geführt worden, sagte Oberstleutnant Michael Baumgärtner, Presseoffizier in der Jägerkaserne. Unklar ist weiter, ob die junge Soldatin von einem Kameraden vergewaltigt wurde. Und: Ob das Opfer Hinweise auf den Täter geben konnte oder ob dieser eventuell maskiert war.
Kein Täterwissen an die Öffentlichkeit
Die Mauertaktik der Staatsanwaltschaft hat laut Sprecher Klaus Jochen Schmidt folgenden Grund: So wollen die Ermittler verhindern, dass sogenanntes Täterwissen an die Öffentlichkeit kommt. Denn dann könnten auch Trittbrettfahrer ins Visier der Ermittler rücken, die mit der Tat überhaupt nichts zu tun gehabt haben. Zunächst hatten die Ermittler einen Zivilangestellten der Kaserne verdächtigt. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet, sagte Staatsanwalts-Sprecher Schmidt: “Gesicherte Beweismittel” hätten den Mann entlastet.
Ermittlungen konzentrieren sich auf Kaserne
Die Ermittlungen konzentrieren sich offenbar auf die Jägerkaserne der Heeresfliegerwaffenschule in Bückeburg, auch wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft offiziell nicht ausschließen, dass der Täter eine Zivilperson sein könnte, die in die Kaserne eingedrungen ist. Oberstleutnant Baumgärtner: “Ich werde keine Spekulationen darüber abgeben, ob es möglich ist, hier einzudringen. Die Kaserne ist abgesichert, wie alle Kasernen abgesichert sind”, sagte er. Die zuständige Polizeiinspektion Nienburg arbeitet mit einer fünfköpfigen Ermittlungsgruppe an dem Fall, mehrere Staatsanwälte sind laut Justiz mit der Sache befasst. Nach Angaben eines Sprechers des Heeresamtes der Bundeswehr mit Sitz in Köln sind auch die Feldjäger – also die Militärpolizei – eingeschaltet.
Fünf Prozent der Soldatinnen melden sexuelle Übergriffe
Auch der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus (FDP), verfolgt den Vorfall, verweist aber darauf, dass sexuelle Übergriffe bei der Truppe statistisch gesehen Einzelfälle seien. Das sieht der Direktor des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr, Gerhard Kümmel, anders. Laut einer Befragung von 2008 hätten fünf Prozent der Soldatinnen einen versuchten oder tatsächlichen sexuellen Gewaltakt gemeldet, teilte er mit. In der Kaserne der Heeresfliegerwaffenschule sind nach Bundeswehrangaben etwa 500 bis 600 Soldaten untergebracht – darunter fünf bis sechs Frauen.
Große Betroffenheit in der Kaserne
Die Betroffenheit in der Kaserne ist groß. Am vergangenen Donnerstag war bekannt geworden, dass die Unteroffizierin der Fliegerschule am Sonntag in der Kaserne vergewaltigt worden war. Der Täter soll der Frau angeblich ein Handy mit in den Spind hineingelegt haben, damit sie Hilfe holen konnte. Die Staatsanwaltschaft schweigt allerdings auch darüber, wie die Frau entdeckt und befreit wurde – aus “ermittlungstaktischen Gründen”.
07. DEZEMBER 2012 VERGEWALTIGUNG EINER SOLDATIN IN KASERNE Hat Bückeburger Soldatin gelogen?
Eine 25-jährige Soldatin behauptet, sie sei in einer Kaserne von einem Unbekannten vergewaltigt und dann in einen Spind gesperrt worden – mit einem großangelegten DNA-Test suchen die Ermittler nach dem Täter. Doch mittlerweile mehren sich Zweifel an der Darstellung der Frau.
Es ist noch nicht allzu lange her, dass der ehemalige Wettermoderator Jörg Kachelmann Aufsehen erregte, als er in einem mit seiner Frau Miriam geschriebenen Buch behauptete, viele Vergewaltigungsanschuldigungen seien falsch. Günther Jauch widmete dem Werk eine komplette Sendung. Manches deutet nun darauf hin, dass Kachelmann im niedersächsischen Bückeburg neue Nahrung für eine weitere Auflage von „Recht und Gerechtigkeit“ finden könnte. Die von einer 25-jährigen Soldatin aufgestellte Behauptung, sie sei am 12. August in der örtlichen Jägerkaserne von einem Unbekannten vergewaltigt und dann in einen Spind gesperrt worden, ist möglicherweise erfunden.
DNA-Spuren am Tatort 15 Prozent Frauenanteil als Ziel
Seit 2001 dürfen Frauen als freiwillige Berufssoldatinnen in allen Teilstreitkräften der Bundeswehr dienen. Zur Zeit arbeiten rund 18.000 Frauen in der Bundeswehr, davon 7.000 im Sanitätsdienst. Das Gros der 11.000 weiteren Soldatinnen entfällt dabei auf die Streitkräftebasis und das Heer, gefolgt mit großem Abstand von der Luftwaffe und der Marine.
Der Anteil der Frauen in der Bundeswehr beträgt etwa zehn Prozent. Künftig soll ihr Anteil laut Planung 15 Prozent betragen.
Die Darstellung der Soldatin hatte zunächst für alle Beteiligten absolut überzeugend geklungen und war auch seitens der Staatsanwaltschaft offiziell nicht bezweifelt worden. Allein der Umstand, dass die Frau in einen Spind eingepfercht worden sein soll, ließ gleichsam hundertprozentig auf Fremdeinwirkung und damit die Richtigkeit der Angaben schließen.
Allerdings konnten die Ermittler keinen Täter ausfindig machen, sodass das Amtsgericht Bückeburg vor zwei Wochen eine DNA-Reihenuntersuchung unter 500 Soldaten ankündigte. Schließlich seien, so hieß es, am Tatort männliche DNA-Spuren gefunden worden.
Umso erstaunlicher ist nun – fast vier Monate später – die Wende in diesem Fall. Plötzlich wird – von der Staatsanwaltschaft undementiert – berichtet, am Körper der Soldatin seien keine Blutergüsse oder andere Verletzungen festgestellt worden. Auch bei einer Rekonstruktion des angeblichen Tathergangs seien Zweifel aufgetaucht. Zudem habe die Frau sich bei Vernehmungen in Widersprüche verstrickt.
Angeblicher Brief vom Täter aufgetaucht
Zu guter Letzt untersuchen Experten von Landes- und Bundeskriminalamt einen jüngst aufgetauchten Brief, den der angebliche Täter an die Soldatin geschrieben haben soll. Zeitungen berichten nämlich, die Frau selbst habe das Schreiben verfasst und sei psychisch krank. Sie ist übrigens weiterhin im Dienst. Bei all dem lassen sich die Widersprüche nicht restlos auflösen.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bückeburg, André Lüth, hielt sich am Donnerstag mit Auskünften sehr zurück. Die Vorbereitungen für die DNA-Reihenuntersuchung liefen weiter, sagte er dieser Zeitung. Es sei aber nicht sicher, dass sie auch wirklich stattfinde, denn das Ganze „sei ein dynamischer Prozess“. Dabei weist Lüth mögliche Kritik schon mal vorbeugend zurück, ohne zu Einzelheiten Stellung zu nehmen. Man habe, betont er, von Anfang an in alle Richtungen ermittelt.
Ein zweiter Fall Kachelmann, soll das wohl heißen, sei hier nicht zu finden.
Ein Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte binde unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, “nicht aber deren Organe und namentlich nicht Gerichte”
265.Donnerstag, 11. Oktober 2007
Freispruch im Sex-Sklavin-Prozess
Vor dem Landgericht München wurden gestern sechs Männer aus Penzberg, Kochel und Erding vom Vorwurf freigesprochen, eine Frau über Wochen hinweg als Sex-Sklavin gehalten und eine Massenvergewaltigung verübt zu haben. Vor Gericht gestand die Frau, die Geschichte erfunden und freiwillig mit den Männern geschlafen zu haben.
Kommentar dazu : Es ist also nicht der Rede wert, wenn eine Frau 6 Männer vor Gericht zerrt und sie einer Tat bezichtigt, die nicht gerade eine Lappalie ist sondern als schwere Straftat geahndet wird.
Anmerkung: Es stimmt, egal welche Suchbegriffe man ein gibt, es ist kein Artikel der Medien zu finden. Die Frau hat Unschuldige vor Gericht gebracht- die sich vermutlich nie mehr von dieser Falschbeschuldigung reinwaschen können- und keiner berichtet! Opfer-Abo?
266. 30.10.2007 Er hat die schulischen Abläufe nicht gestört“ Oberlandesgericht: International School muss Jungen wieder aufnehmen, der Sex auf der Toilette hatte – ULRICH WANGEMA
KLEINMACHNOW Die Berlin Brandenburg International School in Kleinmachnow muss einen 19 Jahre alten Schüler wieder aufnehmen, den sie im Januar 2006 hinaus geworfen hatte, weil dieser auf der Toilette Geschlechtsverkehr mit einer gleichaltrigen Mitschülerin praktiziert hatte. Das hat das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel beschlossen (Aktenzeichen 11 U 24/07). Kläger waren die Eltern des Jungen.
Fabian – damals 17 Jahre alt – und seine Mitschülerin hatten im Januar 2006 während einer Freistunde auf der Toilette des benachbarten Grundschultrakts den Akt vollzogen. Zwei Wochen später verhafteten Polizisten den Jugendlichen im Unterricht. Zu diesem Zeitpunkt verdächtigten ihn die Ermittler, die junge Frau vergewaltigt zu haben. Bald stellte sich heraus, dass beide Schüler einvernehmlich gehandelt hatten – die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Schule hatte sofort den Vertrag gekündigt.
Das Gericht urteilte, dass der Familie Schadenersatz zusteht. Eine Summe steht noch nicht fest. Sie wird vermutlich im fünfstelligen Bereich liegen, da Fabian S. wegen des Schulverweises ein Jahr wiederholen musste – er besuchte eine private Lehranstalt am Genfer See. Sein Anwalt beziffert den Schaden für die Familie auf 90 000Euro. Vertreter der Schule hatten an einem der letzten Verhandlungstage argumentiert, die Eltern hätten Fabian nicht gleich auf ein Internat in der Schweiz schicken müssen. In Niedersachsen gebe es eine billigere Anstalt.
Laut dem elften Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Hütter stelle Fabians Verhalten „keine derart gravierende Verletzung des Schulbetriebs dar, die eine Kündigung rechtfertigen könnte“.
Zwar sei, so die Richter, „die Ausübung sexueller Akte in den Räumen der Schule eine grob fehlerhafte Verhaltensweise, die das Ordnungsgefüge einer Schule nicht unerheblich in Mitleidenschaft zieht und die Ordnung in einem Maße stört, dass die Schule Gefahr läuft, ihren Erziehungsauftrag nicht mehr hinreichend zu erfüllen.“ Auch hätten Fabian und seine Begleiterin „eine abstrakte Gefahr geschaffen, dass ihr Tun von Schülern oder Eltern, die die Toilette benutzten, akustisch wahrgenommen werden konnte. Doch habe Fabian „die schulischen Abläufe durch sein Tun nicht stören wollen“. Dass die Sache derart Wirbel verursachte, sei nicht Fabian anzulasten, sondern der Mitschülerin, die den bis dahin geheim gehaltenen Kontakt öffentlich machte. Auch habe die Angelegenheit erst ihre volle öffentliche Wirksamkeit entfalten können, weil die Polizei den Jugendlichen vor den Augen der Mitschüler aus dem Unterricht abführte.
Eine Schule, die sich die Erziehung zu Toleranz auf die Fahnen geschrieben habe, verpflichte sich nach Auffassung der Richter auch zur Nachsicht gegenüber Fehlverhalten des Schülers, „das seine Ursache in einer gewissen Unreife gehabt haben dürfte“.
Präzise Verhaltensregeln zu sexuellen Belangen seien im Schulvertrag und dem „student book“ – einem Verhaltenscodex – nicht enthalten, werteten die Richter. Wohl werde dort „auf die Notwendigkeit des Wohlverhaltens“ hingewiesen. Explizit genannt seien aber nur der Umgang mit Drogen, Gewalt und rassistischem Verhalten. „Ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass sexuelle Handlungen im Bereich der Schule zu unterbleiben haben, fehlt hingegen“, stellt das Gericht fest.
Fabian will in dieser Woche noch an die Kleinmachnower Schule zurück kehren.
Potsdamer Stadtkurier
Anmerkung: Gut, ob die Schultoilette gerade der richtige Platz für sexuelle Betätigungen war, ist “Geschmacksache”. Aber, dass die Beamtenbetonköpfe von Polizei, Staatsanwaltschaft und Schulleitung daraus sofort eine Vergewaltigung machen müssen, das ist keine Geschmacksache, dass ist unheimlich dumm. Doch es gibt auch Richter, die so fortgeschritten- wenn auch mit erhobenen Zeigefinger- sind, zu wissen, die Jungen von heute ticken sexuell anders als die Adenauergeneration.
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Dorstener ein
DORSTEN/ESSEN. “Vergewaltiger wurden gefilmt.” Mit einem Überwachungsfoto und dieser Schlagzeile fahndete die Polizei im August 2012 nach zwei Männern aus Dorsten. Jetzt stellte sich heraus: Die Verdächtigen haben eine blütenreine Weste und sind gar keine Vergewaltiger! Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Essen hat ihre Ermittlungen gegen die Männer ohne jegliche Folgen eingestellt. Die Aussage des vermeintlichen Opfers, einer verheirateten Frau (41), war offenbar von so vielen Widersprüchlichkeiten gespickt, dass nicht ansatzweise Anlass für eine Anklage gesehen wurde.
Die Männer hatten die Vorwürfe ohnehin von Anfang an aufs Schärfste zurück gewiesen.
Facebook
Die Marler Strafverteidiger Siegmund Benecken und Karl-Heinz Göder, die das Duo vertreten, kritisieren vor allem die aus ihrer Sicht voreilige Foto-Fahndung. „Ein Mandant hatte sich bereits vor Veröffentlichung der Fotos entrüstet bei der Polizei gemeldet und erklärt, er wolle das Ganze aufklären“, so Benecken.
Dazu muss man wissen: Das vermeintliche Opfer hatte die angebliche Vergewaltigungsgeschichte zu diesem Zeitpunkt bereits ausführlich im Netzwerk „Facebook“ gestreut – und die Männer an den Pranger gestellt.
Tankstelle
Was der Anwalt nicht verstehen kann: Trotz der freiwilligen Meldung eines der Männer bei der Polizei erfolgte tags darauf die öffentliche Fahndungsmeldung der Polizei samt Foto, das das Dorstener Duo an einer Tankstelle an der Hürfeldhalde zeigt. Benecken: „Wie die Mandanten heute im Bekanntenkreis da stehen, kann sich wohl jeder vorstellen.“
Die Männer hatten von Anfang an eingeräumt, in der vermeintlichen Tatnacht zufällig auf die Frau getroffen zu sein und mit ihr danach im Auto eine „nette“ Liebesnacht gehabt zu haben – nichts anderes konnte letztlich auch die Essener Staatsanwaltschaft feststellen.
Minden (mt). Falschbeschuldigungen im Zusammenhang mit Sexualdelikten werden für Gerichte zum Problem: Das unter anderem hat der Mindener Anwalt Detlev Gudat festgestellt. Nach dem Fall Kachelmann und einem bizarren Beispiel aus seiner Praxis fordert er die besondere Ausbildungsqualifizierung für Richter, die in solchen Fällen urteilen müssen.
“Der Fall Kachelmann hat uns vorgeführt, wie leicht ein Mensch durch die Bezichtigungen eines vermeintlichen Opfers seine Existenz verlieren kann”, meint Gudat. Staatsanwaltschaft und Gerichte hätten dabei deutlich ihre Grenzen bei der Ermittlung und Wahrheitsfindung im Fall von Sexualdelikten unter Beweis gestellt. Und der Mindener Anwalt fügt hinzu, dass nicht unbedingt nur prominente Bürger zum Opfer der Falschbeschuldigung werden können.
Vor allem ein jüngerer Fall aus seiner Praxis hat ihn da besonders sensibilisiert. So war ein Kaufmann aus Minden sein Mandant, der sich Anfang des Jahres 2012 vor dem Mindener Schöffengericht verantworten musste. Eine 27-jährige, getrennt lebende Mutter von zwei Kindern warf dem damals 68-Jährigen vor, sie auf dem Rücksitz seiner Luxuskarosse vor seinem Waldhaus vergewaltigt zu haben.
Allerdings: Nach der mutmaßlichen Tat erstattete die Frau erst zwei Tage später Anzeige bei der Polizei und unterschrieb diese erst nach weiterer Beratung durch eine ihr über den Opferschutz vermittelte Rechtsanwältin aus Minden. Und: Trotz Anratens ihrer Anwältin und der Ermittler der Polizei lehnte das angebliche Opfer eine Sicherung von DNA-Beweisen durch einen Gynäkologen ab. Wäsche, die die Frau am Tattag getragen haben wollte, hatte sie angeblich auch beseitigt.
Das erstinstanzliche Mindener Schöffengericht hielt jedoch die Frau für glaubwürdig und verurteilte den Kaufmann wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Gegen Entlastungszeugen, die ein intimes Verhältnis zwischen dem 68-Jährigen und der 27-Jährigen vor dem angeblichen Vorfall bestätigten, leitete die Staatsanwaltschaft Bielefeld Ermittlungen wegen des Verdachts der Falschaussage ein.
Weil die Verteidigung und der Angeklagte weiterhin an der Unschuld festhielten und die Staatsanwaltschaft ein noch höheres Strafmaß für angemessen erachtete, legten beide Berufung ein. Das Landgericht Bielefeld setzte sich sodann als Berufungsinstanz mit dem Fall auseinander.
Freispruch in der zweiten Instanz
Das Ergebnis nach zwei Verhandlungstagen im November 2012: Ein Freispruch – sowohl auf Antrag der Bielefelder Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung, da erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau bestanden. Zwischenzeitlich hatte die Verteidigung zudem noch festgestellt, dass die 27-Jährige parallel zu ihrer Affäre mit dem Kaufmann weitere sexuell eingefärbte Kontakte zu älteren, offensichtlich finanziell spendablen Männern in Minden unterhielt.
268. 30.09.10 Missbrauch Schülerin in Toilette auf Oktoberfest vergewaltigt
Ein Besucher aus Schweden hat auf dem Oktoberfest eine 16-Jährige missbraucht. Der Mann wurde festgenommen.
Eine Schülerin ist in einem Wiesnzelt auf der Toilette vergewaltigt worden. Wie die Polizei in München mitteilte, hatte die 16-Jährige den Mann mit in die Kabine genommen. Nachdem die Schülerin ihre Notdurft verrichtet hatte, drückte der 22-Jährige das Mädchen an die Kabinenwand und verging sich an ihr.
Der aus Schweden stammende Mann wurde festgenommen. Die beiden hatten sich beim Feiern in dem Festzelt kennengelernt und dort zunächst einvernehmlich Zärtlichkeiten ausgetauscht.
30.02.2010 Ich war gestern auf der Wiesn mit dem Schweden und mittlerweile wurden alle Anklagepunkte fallen gelassen und nach fast 24 Std in Haft wurde er endlich freigelassen. Das Mädel wollte unseren Kumpel aus unerfindlichen Gründen fertigmachen und hat sich die Geschichte ausgedacht.
Erst einmal ist es unglaublich wie einfach es manchen gemacht wird, andere (d.h. in diesem Zusammenhang Männer) an den Pranger zu stellen … Noch viel unglaublicher ist allerdings, dass Details zum diesem Vorfall an die Presse weitergeleitet werden bevor überhaupt geklärt ist, was tatsächlich passiert ist. Da stehen ein paar Vorwürfe im Raum und gleich steht der Straftatbestand für alle augenscheinlich fest weil es in diesem Szenario ja gar nicht anders sein kann … eine absolute Unverschämtheit!! Die Presse (die gleiche Meldung ist auch auf anderen Seiten schon zu lesen) und diese Sensationsgeilheit sind ein absolutes Armutszeugnis, da werden Menschen niedergemacht und an den Pranger gestellt ohne dass die Hintergründe klar sind! So viel zum Journalismus in der heutigen Zeit! Und die Polizei ist auch nicht besser da sie die ganze Geschichte an die Presse weitergeleitet haben muss bevor überhaupt klar war was tatsächlich passiert ist. Armes Deutschland!
Seit elf Jahren verbüßt der Stuttgarter Andreas Kühn eine Haftstrafe. Er soll der „Gorillamasken-Bankräuber“ sein. Kühn beteuert beharrlich seine Unschuld. Gutachten
legen nahe, dass er die Wahrheit sagt. Doch die Justiz tut sich schwer damit, ihr Urteil zu hinterfragen.
270. 09.06.2009 Sie wurde als «Liederliche» weggesperrt
Von Susanne Wenger
Bis in die 1980er-Jahre konnten Vormundschaftsbehörden Frauen, Männer und Jugendliche, die aus dem gesellschaftlichen Rahmen fielen, hinter Gitter schicken. Susanne Wenger
Zum Beispiel Christina G.*: Die heute 52-jährige Solothurnerin war 19 Jahre alt und ledige Mutter, als die Vormundschaftsbehörde ihrer Wohngemeinde sie 1976 in die Strafanstalt Hindelbank einwies. Oder Ursula Müller-Biondi: Die heute 59-Jährige wurde 1967 als schwangere 17-Jährige von der Amtsvormundschaft Zürich in Hindelbank versorgt und sass ein Jahr lang hinter Gittern. Nicht dass die beiden jungen Frauen etwas verbrochen hätten – sie galten lediglich als schwer erziehbar, und ihr Lebenswandel passte Behörden und Familie nicht. Sie gehören zu den administrativ Versorgten, die sich fürs Leben gezeichnet sahen und deren Schicksal noch weitgehend der historischen Aufarbeitung harrt.
Administrative Versorgungen waren in der Schweiz seit Mitte des 19. Jahrhunderts möglich. Sie wurden nicht durch Gerichte verfügt, sondern durch Verwaltungsbehörden. Rechtsgrundlagen waren kantonale Gesetze und das damalige Vormundschaftsrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB, Revision siehe unten rechts). Zur Frage, wie viele Jugendliche und Erwachsene auf administrativem Weg in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wurden, sind vorerst nur Schätzungen möglich: Es dürften gemäss der Historikerin Tanja Rietmann mehrere Zehntausend gewesen sein. Rietmann untersucht für ihre Dissertation die Situation im Kanton Bern, wo zwischen 1942 und 1981 insgesamt 2700 Personen von einer administrativen Freiheitsentziehung betroffen waren.
Umerziehung ohne Mittel
«Liederlichkeit, Arbeitsscheu und Trunksucht» – das waren laut Historikerin Rietmann die häufigsten Gründe. Bei Frauen sei es oft um sittlich-moralische Aspekte gegangen – um uneheliche Mutterschaft oder Prostitutionsvorwürfe. Bei Männern stand Alkoholismus im Vordergrund, sie sollten in der Anstalt wieder lernen zu arbeiten. Oft habe die Versorgung den Charakter eines Sanktions- oder Repressionsinstruments gegen sozial Auffällige gehabt, konstatiert die Historikerin für den von ihr untersuchten Zeitraum. Beanstandet wurden nicht einzelne Regelverstösse, sondern ganze Verhaltens- und Lebensweisen.
Doch in den Anstalten, in die man die Leute verfrachtete, gab es lange weder erzieherische noch therapeutische Hilfe und auch keine Möglichkeit zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung. Häufig waren auch überforderte Vormundschaftsbehörden am Werk. Weder Angestellte der Amtsvormundschaften noch Privatvormünder hätten über das notwendige theoretische und praktische Wissen verfügt, um mit ihren Mündeln anders als autoritär und sanktionierend umzugehen, sagt Historikerin Rietmann.
Von Anfang an Bedenken
Bedenken gegen die Praxis der administrativen Versorgung gab es schon früh: «Die Rechtmässigkeit des Gesetzes wurde von Anfang an in Zweifel gezogen», berichtet Tanja Rietmann. Politiker und Juristen sahen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt. In vielen Kantonen gab es keine Möglichkeit, die Einweisungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wegen der administrativen Versorgungen konnte die Schweiz 1974 die Europäische Menschenrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifizieren. Aber erst, als 1981 Bestimmungen über den Fürsorgerischen Freiheitsentzug ins ZGB aufgenommen wurden, wurden die Versorgungsgesetze ausser Kraft gesetzt.
11. September 2010 Einst “Weggesperrte” sind moralisch rehabilitiert
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat ehemalige unschuldig eingesperrte Jugendliche an einem Gedenkanlass in der Strafanstalt Hindelbank im Kanton Bern am Freitag offiziell um Entschuldigung gebeten.
In die Frauenstrafanstalt Hindelbank wurden weibliche Jugendliche aus der ganzen Deutschschweiz und dem Tessin eingewiesen, mit Begründungen, sie seien “liederlich, arbeitsscheu oder aufrührerisch”.
Insgesamt wurden in der Schweiz bis 1981 Tausende Jugendliche von Vormundschaftsbehörden in geschlossene Anstalten eingewiesen – “administrativ versorgt” -, weil sie sozial auffällig geworden waren. Ohne eine Straftat begangen zu haben, ohne richterliches Urteil wurden sie oft jahrelang weggesperrt. Unter dem Stigma leiden sie bis heute.
Dominique Strebel, Jurist und Redaktor beim Beobachter, ist den Geschichten nachgegangen und hat seine Erkenntnisse in einem Buch publiziert: „Weggesperrt. Warum Tausende in der Schweiz unschuldig hinter Gittern sassen“, erschienen im Beobachter-Buchverlag.
Regina Ungar, Kronzeugin im Fall Foco, sagt in NEWS: “Ich will wieder zurück nach Österreich!” – Hatte nach seiner Flucht nie Kontakt mit Tibor Foco”
Vorausmeldung zu NEWS nr. 22/2. Juni 1999
1. Juni 1999 Regina Ungar, Kronzeugin im Fall Foco, sagt in NEWS: “Ich will wieder zurück nach Österreich!” – Hatte nach seiner Flucht nie Kontakt mit Tibor Foco”
Wien (OTS) – Das Nachrichtenmagazin NEWS erreichte für die jüngste Ausgabe die Kronzeugin im “Fall Tibor Foco”, Regina Ungar, in Florida. Im Interview sagt Ungar: “Ich möchte gerne wieder nach Hause”. Sie lebe in den USA derzeit zwar sehr gut, habe einen Beruf im Management, allerdings gehe es ihren Großeltern in Österreich sehr schlecht. “lch möchte sie so gerne noch einmal sehen”, so Ungar. Eine Rückkehr könne sie derzeit aber nicht riskieren, meint die Kronzeugin: “Ich würde alles verlieren. Wegen meiner falschen Zeugenaussage würden sie mich sofort verhaften, wenn ich in Österreich bin. Da können sie versprechen, was sie wollen”. Von der Justiz verlangt Ungar: “Sie sollen mich endlich in Ruhe lassen. Ich habe doch schon alles gesagt, was ich weiß”. Zum “Fall Foco” meinte die Kronzeugin, sie habe in jener Nacht 1986, in der die Prostituierte Elfriede Hochgatter umgebracht wurde, “nur einen Schrei gehört”. “Ich habe mir aber dabei nichts gedacht, denn in der Bar wurde oft gekichert”. Am Bahndamm, dem Tatort, “bin ich nie gewesen”.
7. Dezember 2004 Hoffnungsschimmer: Ministerium fordert Akte Tibor Foco an
Staatsanwaltschaft hat eineinhalb Wochen Zeit Fakten zum Justizirrtum im Fall des flüchtigen Exrennfahrers aufzustellen
Linz/Wien – In die “Causa Foco” scheint nun auch vonseiten des Justizministeriums Bewegung zu kommen. Justizministerin Karin Miklautsch (FPÖ) fordert von der Linzer Staatsanwaltschaft eine genaue Aufstellung der einzelnen Fakten im Fall des flüchtigen Exrennfahrers. Dies wurde der grünen Nationalratsabgeordneten Gabi Moser, die aufgrund eines STANDARD-Artikels eine parlamentarische Anfrage zum Fall Foco einbrachte, am Freitag telefonisch aus dem Büro der Justizministerin mitgeteilt.
Zehn Jahre später wurde das Urteil aufgehoben
Die Staatsanwaltschaft Linz habe jetzt – so wurde Moser mitgeteilt – rund eine Woche für die Einreichung der Akte Zeit. Tibor Foco wurde 1987 wegen Prostituiertenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zehn Jahre später wurde das Urteil aufgehoben und ein Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet. Heute steht Foco erneut unter Mordanklage, doch er ist untergetaucht. Ihm gelang 1995 bei einem Haftfreigang die Flucht.
Hoffnungsschimmer für Justizirrtum
“Für mich ist das ein echter Hoffnungsschimmer, dass endlich dieser Justizirrtum aufgeklärt wird”, betonte Moser gegenüber dem STANDARD.
In heiklen Fällen kann das Justizministerium von der Oberstaats- oder Staatsanwaltschaft einen Bericht zu Verfahrensständen anfordern. Diese so genannte Berichtspflicht ist in Paragraf acht des Staatsanwaltschaftsgesetz geregelt. “Soweit ich weiß, ist dies das erste Mal, dass das Justizministerium von der Staatsanwaltschaft Informationen zum Fall Tibor Foco anfordert”, sagt Foco-Verteidiger Herbert Wegscheider. Schon den Vorgängern von Miklautsch hatte der Linzer Strafrechtsprofessor Listen mit Argumenten zur Verfahrenseinstellung zugesandt. Reaktionen darauf habe es aber bis heute nie gegeben. (mro, ker, DER STANDARD Printausgabe 4.12.2004)
Nachlese
Justizministerium blockt im Fall Foco: “Gerechtigkeit ist Frage der Interpretation” – Mit Spannung wird auf die Antworten von Ministerin Karin Miklautsch gewartet
Die Eltern des Ex-Rennfahrer Tibor Foco brachten eine Aufsichtsbeschwerde wegen Verfahrensmängel sowohl gegen die mit dem Fall befaßten Richter und Staatsanwälte als auch gegen die
Sachverständigen und die Beamten der Linzer Kripo ein. Grundlage sind u. a. Spuren auf der Handtasche des Mordopfers, die nach Ansicht der Foco-Eltern damals nicht untersucht worden seien.
Mittlerweile wurden diese Spuren eindeutig als Menschenblut identifiziert. Weiters wird in der Aufsichtsbeschwerde auch bemängelt, daß ein blutbeflecktes Taschentuch, das am Tatort gefunden worden war, später verschwunden sei. Über die Aufsichtsbeschwerde der Foco-Eltern muß jetzt das Oberlandesgericht befinden.
19. Mai 2008 Haftentschädigung: 235.949,93 Euro plus Zinsen
1996 wurde der vermeintliche Komplize Hans Peter Löffler in einem dreitägigen Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen!
Er ist heute 63 Jahre alt. Über seine Haftentschädigung für schuldlose Haft wurde lange nichts bekannt. Das Verfahren zog sich in die Länge. Schließlich entschied das LG Wien für Zivilrechtssachen (ZRS) Mitte 2003 über die Summe: Man sprach Hans Peter L. 235.949,93 Euro zuzüglich 4 % an gestaffelten Zinsen zu.
Richter Johann Koller brach laut Anwesenden im Verfahren die Strafprozessordnung (er soll die Geschworenen falsch informiert haben). Linzer Kriminalbeamte spielten nach eigenen Regeln (einer heiratete später sogar Focos Exfrau). Die Gutachterin meldete fünf Jahre lang keinen Einbruchsdiebstahl in ihrer Praxis (musste aber Anfang der 90er Jahre feststellen, dass einige Beweisstücke verschwunden waren). Die Kronzeugin Regina Ungar zog das warme Florida dem öden Linz vor (kam später wieder zurück und drehte den Spieß gegen die schlagende Polizei um). Und Tibor Foco, der ehemalige Mittelliterklasse-Motorradrennfahrer floh 1995 nach achtjähriger Haft durchs Toilettenfenster der Universität Linz mit dem bereit gestellten Mittelliterklasse-Motorrad auf Nimmerwiedersehen.
Anmerkung: Die Causa Tibor Foco ist bis heute offen, das BKA Österreich sucht bis heute mit internationalem Haftbefehl nach ihm, obwohl der Mitbeschuldigte schon mehr als 15 Jahre freigesprochen wurde und die Kronzeugin gelogen hat!
Auf dem Weg zur Schule ist die achtjährige Manuela Bülow in Lübeck verschwunden. Polizeibeamte und ein Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes suchten bisher vergeblich nach der Schülerin, die kurz vor Unterrichtsbeginn in der Nähe des Schulgebäudes gesehen worden war. (dpa)
06.02.1982 Spur im Mordfall
Lübeck – Im Fall der im September 1980 ermordeten sieben Jahre alten Schülerin Manuela Bülow aus Lübeck ist die Kriminalpoüzei auf eine erste Spur gesto-ßen. Im Zusammenhang mit der Tat wird nach einem 33 Jahre alten gelernten Koch und Seemann gefahndet. Aus der Wohnung des Mannes in unmittelbarer Nähe des Elternhauses der Schülerin soll ein Telefon stammen, das zusammen mit anderen Gegenständen neben der Leiche gefunden worden war. (dpa)
15.05.1982 Seemann festgenommen
Lübeck – Der 36jährige Seemann Karl-Heinz Lebang aus Kiel ist von der französischen Polizei in Le Havre (Frankreich) festgenommen worden. Nach Angaben der Lübecker Polizei wird der Seemann im Zusammenhang mit dem Mord an der siebenjährigen Schülerin Manuela Bülow aus Lübeck gesucht.
Das Mädchen war Anfang September 1980 auf dem Weg von ihrem Elternhaus zur Schule in Lübeck spurlos verschwunden. Die Leiche wurde Monate später bei Süsel (Kreis Ostholstein) gefunden. Einzelheiten, in welchem Zusammenhang die Festnahme des 36jahrigen mit dem Fall Bülow steht, wollte die Kriminalpolizei nicht mitteilen, weil der Beschuldigte bisher keine Gelegenheit gehabt habe, sich zu äußern,
Prozeß um den Tod von Manuela Bülow Eigener Bericht
In Lübeck, das sieh in letzter Zeit wirklich nicht über Mangel an außergewöhnlichen Gerichtsprozessen zu beklagen hat, ist eine neue Schwurgerichtsverhandlung Tagesgespräch. Seit Dienstag muß sich – wie berichtet – der Schifbkoch Karl-Heins Lebang (37) gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft wehren, die siebenjährige Schülerin Manuela Bülow mit einem Metalldraht erdrosselt haben.
Mit einem Metalldraht? Schon am ersten Prozeßtag wurden von kompetenter Seite erhebliche Zweifel vorgebracht. Zur Überraschung der Zuschauer im vollbesetzten Schwurgerichtssaal erklärte der aus dem Bachmeier-Prozeß bekannte Gerichtsmediziner Prof. Otto Pribilla, die Obduktion der Leiche der kleinen Manuela habe keine Hinweise auf die Todesart geben können; auch habe er, Pribilla, keine Spuren von Gewaltanwendung festgestellt
Es ist zweifellos ein schwieriger Indizienprozeß, in dem mehr als 30 Zeugen auftreten werden. Kein einziger Zeuge allerdings, der auszusagen vermöchte, wie, wann und wo die Tat begangen wurde. Und da Lebang, ein schmaler, blonder Mann, nicht geständig ist und das Verbrechen weit von sich weist (“Mit dieser Sache habe ich nichts zu tun”), ist er auch gar nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags angeklagt Aber auch der Totschlag soll Uim erst einmal bewiesen werden.
Das plötzliche Verschwinden der kleinen Manuela Bülow erregte vor drei Jahren die Öffentlichkeit Am 9. September 1980, ein regennasser Tag, verlleß das Mädchen die elterliche Wohnung in der Lübecker Mittelstraße, um zur Schule zu gehen. Diese Schule ist nur etwa 400 Meter entfernt Manuela, von ihren Eltern, dem Elektriker Lothar Bülow (33) und Sigrid Bülow (28), übereinstimmend als brav und zurückhaltend geschildert, habe an diesem Morgen das Elternhaus fröhlich verlassen. Die Mutter: “Sie sagte ein .Tschüs Mama’ zum Abschied.” Sie ist nicht mehr zurückgekommen.
Dabei hätte Manuela, so die Mutter, spätestens um 12.30 Uhr zurück sein müssen. Als die Tochter ausblieb, erfuhr die Mutter, daß Manuela überhaupt nicht am Unterricht teilgenommen hatte.
Nun begann eine Suchaktion großen Stils, an der sich weite TeILe der Bevölkerung beteiligten. Manuelas Vater, unterstützt von vielen Nachbarn, suchte Tag und Nacht die nähere und weitere Umgebung ab. Der Vater hatte überall selbstgemalte Plakate und Zettel angebracht Aber alle Suchaktionen waren erfolglos, 200 Hinweise führten zu keiner Spur. Manuela blieb verschwunden.
Sie blieb es sieben Monate lang. Da entdeckten spielende Kinder ihre Leiche etwa 20 Kilometer von Lübeck entfernt in der Ostseegemeinde Gümnitz. Das tote Kind befand sich in einem Plastiksack. Daneben lag MüU verstreut, darunter ein angebranntes Telefon und verschiedene Drähte. Telefon und Drähte führten – auch Eduard Zimmermanns “Aktenzeichen XY” hatte sich eingeschaltet – zu dem Schiffskoch Karl-Heinz Lebang, der zeitweise in der Nachbarschaft des Elternhauses von Manuela gewohnt hatte.
Dieser Lebang ist zweifellos kein unbeschriebenes Blatt im Gegenteil Er saß schon mehrere Male in Gefängnissen, aber stets wegen Diebstahls, in keinem Falle jedoch wegen eines Sexualdelikts.
Im Zuge der Ermittlungen gegen Lebang, der in einem französischen Hafenort verhaftet werden konnte, wurde auch ein schwerer Diebstahl aufgeklärt: Der Schiffskoch gab unumwunden zu, einem ihm bekannten Lübecker Geschäftsmann 12800 Mark aus dem Tresor gestohlen zu haben. Aber Manuela ermordet? “Ich habe damit nichts zu tun, ich habe das Mädchen nie gesehen, ich habe nur die Fotos in den Zeitungen gesehen – nach ihrem Tode.”
Will der Angeklagte Karl- Heinz Lebang bei Verwandten in Bonn gewesen sein. Die Verteidigung präsentierte einen Brief seiner Bonner Verwandten, der diesen Tatbestand bestätigt und vom Vorsitzenden Richter Uwe Soetbeer (38), als “Dokument von außergewöhnllcher Wichtigkeit eingestuft wurde”.
Eine Schwurgerichtskammer des Lübecker Landgerichts hat am Freitag den 37 Jahre alten Seemann Karl- Heinz Lebang von der Anklage des Totschlags freigesprochen. Der Schiffskoch war – wie berichtet – angeklagt, die am 9. September 1980 in Lübeck verschwundene siebenjährige Schülerin Manuela Bülow mit einem Draht erdrosselt zu haben. Die bis auf die Strümpfe entkleidete Leiche des Kindes war sieben Monate später auf einer wllden Müllkippe bei Gömnitz (Kreis Ostholstein) in einem Plastiksack gefunden worden.
Wenige Tage nach der Tat soll Lebang aus dem Tresor einer mit ihm befreundeten Familie in Lübeck 12 800 Mark entwendet und sich anschlleßend ins Ausland abgesetzt haben. Wegen dieser Tat, die er vor Gericht gestanden hatte, wurde er am Freitag zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie ist jedoch mit der Untersuchungshaft zu zwei Dritteln verbüßt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Lebang verliess das Gericht als freier Mann.
dpa/lp. Lübeck – Zwei Schwestern im Alter von elf und sechs Jahren werden in Lübeck vermißt. Silvia und Marina-Yvonne Bülow waren am Dienstag nach dem Besuch der Klosterhofschule nicht in ihr Elternhaus zurückgekehrt. Sie sind am 13. November schon einmal ausgerissen und einen Tag später in Lübeck aufgegriffen worden. Als Motiv gaben sie Ärger in der Schule an. Die Leiche ihrer achtjährigen Schwester Manuela war im April 1981 auf einer Müllkippe bei Süsel (Kreis Ostholstein) gefunden worden. Der Mord ist bisher nicht aufgeklärt.
Anmerkung: Dann bricht die Berichterstattung ab, und es ist nicht mehr über diesen Fall zu finden! Warum? Nur weil der “böse Schiffskoch” nicht verurteilt werden konnte?
273. 1985 Der Fall Anke Schütz 49j Jahre alter Mann unschuldig 2 Jahre im Gefängnis
Der 10 Juli 1985 beginnt für die 16 jährige Anke S. aus Herdorf, eine Stadt im Landkreis Altenkirchen in Rheinland Pfalz mit 7000 Einwohner, mit Ärger. Sie verschläft an diesem Tag das Frühstück mit ihrer Mutter. Sie sollte an diesem Morgen,während die Mutter einkaufen war, das Frühstück vorbereiten. Das ist nicht passiert, als die Mutter gegen 11 Uhr zurückkehrt und ihre Tochter weckt. Der Streit ist jedoch beim gemeinsamen Essen schnell vergessen an diesem ersten Ferientag in Rheinland Pfalz.
Anke S. hat ihren letzten Schultag hinter sich gebracht und die Schule mit dem Realschulabschluß beendet. Die ersten Tage der Ferien will sie etwas abschalten, danach will sie sich eine Ausbildungsstelle suchen. Zudem ist Anke das erste Mal richtig verliebt. Später kommt jedoch heraus, dass ihr Freund die Beziehung drei Tage vor der Tat beendet. Der Freund kommt im Herbst 1985, kurz nach dem Tod von Anke, bei einem Verkehrsunfall ums Leben.
Anke hat an diesem ersten Ferientag viel vor. Sie freute sich über den leckeren selbstgemachten
Johannisbeer-Gelee ihrer Oma, möchte kurz ihren Vater treffen, danach ins Billard-Café „Golden Gate“ und verspricht sowohl ihrer Mutter als auch ihren Vater, nicht zu trampen. Nachdem sie sich an diesem Vormittag geschimkt und fertig gemacht hat, mit ihrer Stiefschwester Klamotten ausgetauscht hat, verläßt sich gegen kurz vor 14 Uhr ihr Elternhaus in Herford. Ihrer Mutter verspricht Anke, spätestens um 24 Uhr wieder zuhause zu sein. Sie ist nach Aussage ihrer Stiefschwester flippig angezogen, aber nicht provozierend. Die Haare sind nach oben gekämmt zu einer Art Punk- Friseur. Anke trägt außerdem Schuhe mit Ösen für die Schnürbendel, eine schwarze Jacke, Jeans. Als besonderes Accessoires und sehr auffällig ist ein Hundehalsband um den Knöchel oberhalb der Schuhe. Die Ohrringe hat sich Anke an diesem Tag von ihrer Stiefschwester geliehen. Die Lippen sind braun, die Lider gold und die Fingernägel blau geschimkt.
Der erste Weg führt Anke in eine Apotheke in Neunkirchen, dort kauft sie eine Salbe gegen Neurodermitis. Anke ist seit ihrer Kindheit an Neurodermitis erkrankt, die Salbe wird später in ihrer Tasche gefunden. Gegen 16 Uhr trifft sie am Haus ihres Vaters in Salchendorf ein und will ihre Cousine besuchen, die jedoch im Urlaub ist. Mit ihrer Oma, Großtante und einer anderen Cousine sitzt sie bei Kaffee zusammen. Ihrer anderen Cousine gegenüber erwähnt Anke, dass sie an diesem Abend ins Billard- Cafe Golden Gate gehen will, weil sie dort verabredet ist. Gegen 19 Uhr trifft die 16 Jährige ihren Vater in einer Imbiss- Bude und isst dort eine Currywurst. Gemeinsam geht man dann zurück ins Haus des Vaters in Salchendorf und sitzt dort bis kurz vor halb neun noch zusammen. In dieser Zeit isst Anke S. ein Brot mit von ihrer Oma frisch gemachtem Johannisbeer-Gelee. Dieser Umstand wird später entscheidend für die Bestimmung des Todeszeitpunkt von Anke sein. Der Vater gibt seiner Tochter noch 20 DM und redet Anke ins Gewissen, auf keinen Fall zu trampen.
Gegen 20.20 Uhr verabschiedet sich Anke von ihrer Familie und macht sich auf den Weg ins Golden Gate. Ob Anke wirklich ins Golden Gate geht und dort auch eine Verabredung hatte, konnte nie geklärt werden. Zeugenaussagen gehen über ihren Aufenthalt im Billard Cafe später auseinander.
Gegen 22 Uhr ist Anke dann in der Discothek Akropolis in Neunkirchen- Struthütten. An diesem Abend ist nicht viel los im Akropolis. Da Anke auch das Publikum an diesem Tag in der Discothek nicht gefällt, entschließt sich die Herforderin, in eine Disco ins gut 70 Kilomter entfernte Koblenz zu fahren. Nach einer Aussage eines Freundes verlässt Anke das Akropolis und macht sich auf den Weg nach Koblenz.
Um Mitternacht ist Anke noch nicht zuhause. Die Mutter, die um diese Zeit von der Spätschicht nach Hause kommt, macht sich Sorgen und informiert ihren Exmann. Nachdem sie ihren geschiedenen Mann in Salchendorf abgeholt hat, starten die Eltern eine Suchaktion nach ihrer Tochter und fragen auch im Golden Gate und im Akropolis nach. Da das Verhalten für Anke ungewöhnlich ist, da sich das Mädchen in der Regel telefonisch bei ihrer Mutter meldet, wenn sie länger von zuhause wegbleidet, erstatten die Eltern in den frühen Morgenstunden bei einer Polizeistation in Herford eine Vermisstenanzeige.
Die Fahndungsmaßnahmen der Kripo laufen sofort an, dass persönliche Umfeld des Vermissten wird überprüft. Die letzten Stunden im Leben von Anke sind jedoch für die Kripo schwer rekonstruierbar, da sich die Zeugenaussagen über diesen Zeitraum widersprechen. So will ein Mann, der Anke an diesem Abend versucht hat, anzubaggern, mit der 16 Jährigen nach 22 Uhr im Akropolis noch getanzt haben. Andere wollen Anke an diesem Abend auch in der Discothek Penny gesehen haben. Fest steht jedoch, dass die Herforderin ihren Freund an diesem Tag nicht gesehen hat. Er hatte angeblich die Beziehung am Wochenende vor der Tat beendet. Er habe die Beziehung sowieso nicht ernst genommen und hatte in dieser Zeit auch Sex mit zwei anderen Mädchen, so seine Aussage später bei der Polizei.
Der Verdacht, dass Anke einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, erhärtet sich 24 Stunden nach dem Verschwinden des Mädchens. Auf einen Parkplatz an der B 255 zwischen Boden und Montabaur in der Nähe der Ortschaft Osterspai wird die helle Tasche, einen Schlüsselbund, ein Kleidungsstück und die Salbe gegen Neurodermitis von Anke gefunden.
Am 13.Juli 1985 wird die Leiche von Anke S. dann gefunden. Spaziergänger finden die Leiche unter einen Müllsack in einem Brennnesselgebüsch an der A 48 Koblenz Trier an der Ausfahrt Mayen. Das Ehepaar informiert sofort die Polizei.
Die Auffindesituation- die Leiche war halb bekleidet- und auch Untersuchungen der Rechtsmedizin deuten auf ein Sexualdelikt hin. Im Vaginalbereich und im Slip der Toten werden Sperma gefunden. Als Todesursache stellen die Gutachter ein “gewaltsamer Tod unter weicher Bedeckung” – unter einem Kissen oder ähnlichem- fest. An der Wange, am Hals und in der Lunge wurden Erstickungsblutungen obduziert. Merkmale, die bei Erdrosseln oder Erwürgen auftreten, werden nicht gefunden. Eine Besonderheit weist der Untersuchungsbericht der Rechtsmedizin trotzdem auf: Beim Opfer wurden auf der Körpervorder- und -rückseite Totenflecken vorgefunden. Die Leiche wurde auf dem Rücken von Spaziergängern gefunden, die Totenflecken auf dem Bauch sprechen jedoch auch dafür, dass die Leiche wegen der starken Ausprägung der Flecken zunächst bäuchlings gelegen haben muss. Diese Totenflecken können nur in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Stunden nach dem Tod auf zwei Körperseiten entstehen. Danach ist das Blut so zäh, dass Flecken sich nicht mehr verändern und keine neuen entstehen. Für die Rechtsmediziner läßt dies nur ein Schluß zu: Die Leiche muß ungefähr 6 Stunden nach Ablegen am Fundort nochmal bewegt worden sein.
Der Todeszeitpunkt wird auf Mitternacht festgelegt. Anhand des Mageninhalts konnte diese Tatzeit durch die Rechtsmediziner ermittlet werden.
Die Ermittlungen stecken auch gut 6 Monate nach den Taten fest, in persönlichen Umfeld der beiden Opfer konnte die Kripo kein Motiv finden und somit auch keinen Täter überführen. Die Polizei geht daher davon aus, dass sowohl Anja Fiedler als auch Anke S. Zufallsopfer waren und zwischen Täter und Opfer keine Beziehung bestand. Eine Tatsache aus dem Umstand, dass beide Mädchen bei der Wahl iher Mitfahrgelegenheiten nicht wählerisch waren.
In der Januar Sendung 1986 ist die Ausstrahlung in Aktenzeichen xy geplant. Kurz vor der Ausstrahlung bekommen die Kripobeamten Besuch von zwei Herren, die aussagen, dass ihr Cousin Gerd J. in Discos rundum Koblenz und Umgebung nach Mädchen gesucht hat, die er der Prostitution zufügen wollte. In den Sommernonaten soll er auch oft im Akropolis gewesen sein. Nach einem Besuch in dieser Disco in Neunkirchen soll er mal gesagt haben, er hätte es einen Mädchen mal so richtig gezeigt, die sich geweigert hätte, sein Angebot auszuschlagen.
J. wird sofort von der Kripo vernommen und bestreitet die Tat. Er war noch nie im Akropolis und hätte auch keine Frauen bzw. Mädchen gesucht, die er auf den Strich schicken wollte. Tatsächlich kann niemand der Stammgäste bezeugen, dass Gert J. jemals in Akropolis zu Gast war. Als jedoch sein Alibi platzt, wird J. am 6 Januar 1986 in Mayen bei seiner eigenen Hochzeit im Standesamt Mayen verhaftet.
Trotz der Verhaftung J. bittet die Kripo Koblenz in den Mordfällen Anja Fiedler und Anke S. die Zuschauer von Aktenzeichen xy am 17.1.1986 um Mithilfe. Von der Festnahme in Fall Anke erfährt der Zuschauer im Verlauf der Fahndung nichts. Im Mittelpunkt der Fragen der Kripo steht vor allem die Frage, wer die beiden Mädchen jeweils nach Verlassen der Discotheken in Wetzlar und Neunkirchen noch lebend gesehen hat. Auch fragt die Kripo Koblenz nach dem Verbleib der vermissten Sachen aus dem Besitz von Anja Fiedler und sucht Zeugen, die die Angaben des Freundes von Anja bzgl. der Mitfahrgelegenheit bestätigen können.
[…]Viele Hinweise gehen nicht ein. Die Kripo hatte gehofft, durch die Fernsehfahndung auch den Verdacht gegen J. erhärten zu können. Da dies zum Leidwesen der Beamten nicht passiert, entschließt sich die Soko Anke zu einer Öffentlichkeitsfahndung. In der Folgesendung im Februar 1986 sucht die Kripo Zeugen, die durch Veröffentlichung des Fotos von Gert J. Angaben machen können, wo sich der Verdächtige im Zeitraum vom 10 bis zum 13. Juli 1986 aufgehalten hat. Die Zuschauer erfahren auch, welche Fahrzeuge Gert J. im fraglichen Zeitraum gefahren hat.
Obwohl die Kripo einen Tatverdächtigen festgenommen hat, erregt ein weiteres Verbrechen die Aufmerksamkeit der Soko Anke. Im März, April und Mai 1986 werden insgesamt 3 Frauen Opfer von Vergewaltigungen im Großraum Siegen. Dabei soll der Täter die Opfer aus Struthütten, Geisweid und vom Lindenberg in Siegen mit einem Fleischermesser gezwungen haben, seine sexuellen Wünsche zu befriedigen. 1985 wohnt der Vergewaltiger mit seiner Familie in Herdorf, im gleichen Ort wie Anke S. Der Mann ist für die Kripo Koblenz deshalb interessant, da er bereits im März 1981 wegen Vergewaltigung von der Jugendschutzkammer Siegen zu 2 Jahren und vier Monaten verurteilt wurde. Am 26. November 1980 lernt der damals 20 jährige Martin B. einen junges Mädchen ebenfalls in der Discothek Akropolis kennen und bietet ihr an, sie nach Hause zu bringen. Auf dem Heimweg vergewaltigt er das Mädchen.
Für den Tatzeitpunkt im Fall Anke kann er jedoch ein Alibi vorweisen. Martin B. soll am Abend des 10 Juli 1985 seine Tante nach einer Geburtstagsfeier nach Wissen zurückgefahren haben. Gemeinsam mit seiner Ehefrau habe man am 9 Juli die Feier der Schwägerin besucht, die Tante habe die Nacht dann in der Wohnung von B. verbracht. Die Ehefrau von B. bestätigt das Alibi.
Wegen zweifacher und einer versuchten Vergewaltigung im Zeitraum von März bis Mai 1986 an drei Anhalterinnen aus dem Raum Siegen wird Martin B. Ende 1986 zu insgesamt 5 ½ Jahre Haft verurteilt. Bei der Gerichtsverhandlung vor der Jugendschutzkammer hatte der Gutachter bereits von impulsiven Triebhandlungen des damals verheirateten jungen Mannes und Vaters von zwei Kindern gesprochen. Der Richter sah die Probleme des Täters in einem gestörten Elternhaus. Der Angeklagte habe kein Gefühl der Geborgenheit erlebt.
Obwohl auch nach der Februar- Sendung keine Hinweise auf J. eingehen und sich auch kein Tatverdacht gegen Martin B. ergeben hat, wird Gert J. im Mai 1988 von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes an Anke S. angeklagt. Am Körper und im Slip der Toten wurden damals Spermaspuren gefunden, allerdings eine Mischspur mit weiblichen und männlichen Zellen. Ein Nachweis, dass dies Spuren von J. sind, ist nicht möglich.
Der Angeklagte bestreitet vehement die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Die Cousins des Angeklagten sagen aus, dass J. kurz nach dem Mord an Anke ihnen gegenüber die Tat gestanden hat. Trotz heftiger Nachfragen der Verteidigung bleiben die Zeugen bei ihren Aussagen.
Das Gericht hatte bereits den letzten Verhandlungstag terminiert und die Plädoyers angesetzt, da reichen Gutachter der KTU einen Antrag beim Richter ein. Neben der Leiche wurde ein Taschentuch mit winzigen Spuren von Sperma gefunden. Bis zu diesem Zeitpunkt war es noch nicht möglich, aus kleinsten Spuren den Spurenverursacher herzufiltern. Durch eine neuartige Methode, die zum ersten Mal in der Rechtsgeschichte angewandt wird, gelingt eine Blutgruppenbestimmung durch das vorhandene Material, welches am Tatort sichergestellt wurde. Das Sperma stammt nach Angaben der Gutachter nicht vom Angeklagten, die Blutgruppe des Spurenverursachers muss AB sein. Eine Mischspur kann zu 60% ausgeschlossen werden. Das gesamte Material wurde bei der Analyse zerstört.
Die Staatsanwaltschaft gibt sich mit diesem nicht eindeutigen Ergebnis nicht zufrieden, stimmt jedoch dem Antrag der Verteidigung zu, die Cousins des Angeklagten noch einmal vorzuladen. Zunächst bleiben beide Zeugen bei ihren Aussagen, nachdem jedoch das Gericht den Zeugen die strafrechtlichen Konsequenzen vor Augen geführt und die Vereidigung angedroht hat, ändern die Cousins von J. ihre Aussagen. Die Anschuldigungen waren frei erfunden, Ziel der Anzeige war es, dass die geplante Hochzeit verhindert werden sollte.
Im Juni 1988 wird Gert J. vom Gericht freigesprochen und nach zwei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Inrige hat dafür gesorgt, dass ein Unschuldiger zwei Jahre seines Lebens in Haft verbüßt hat, die kriminaltechnischen Untersuchungen haben einen Unschuldigen jedoch davor bewahrt, lebenslang hinter Gitter zu gehen
Am 17. September 2002, über 17 Jahre nach dem Mord an Anke, wird Martin B. im Berliner Stadtteil Pankow verhaftet und in der JVA Moabit in Untersuchungshaft genommen. Der Haftrichter erläßt einen Tag später Haftbefehl wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und sexuellen Mißbrauchs. Im November 2002 wird B. in die JVA Koblenz verlegt.
Am 4.9.2003 spricht die Schwurgerichtskammer des LG Koblenz das Urteil und verurteilt den Angeklagten wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und Vergewaltigung zur lebenslanger Haft. Beweisaufnahme und Beweisgewinnung waren schwierig. Die Tat liegt 18 Jahre zurück. Trotzdem ist die Kammer sicher, dass Martin B. Anke S. getötet hat, um die Vergewaltigung zu verdecken.
Anmerkung: Die beiden Männer, die Gert J. im ersten Verfahren zu Unrecht beschuldigt haben, wurden wegen falscher Verdächtigung, Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft und Falschaussage zu Bewährungsstrafen verurteilt. Eine Frechheit!
274. 4.12.1995 ANKLAGESCHRIFT GEGEN MUTMASSLICHEN SERIENMÖRDER RUNG FERTIG / PEINLICHER JUSTIZIRRTUM VOR DER AUFKLÄRUNG
Ein Staatsanwalt bekommt jetzt kalte Füße
Fast zehn Monate dauerte es, bis Polizei und Staatsanwaltschaft das umfassende Geständnis des 34jährigen Thomas Rung überprüften. Jetzt ist das belastende Papier fertig. Der Gelegenheitsarbeiter kommt wegen sechsfachen Mordes, Raubes mit Todesfolge sowie mehrfacher Vergewaltigung vor Gericht. Die Berliner Zeitung hatte es im März enthüllt: Der am 28. Februar festgenommene Hellersdorfer “Feuermörder” gestand weitere Morde und andere Verbrechen. Die Aussage des 34jährigen, zwischen 1983 und 1995 insgesamt sieben Menschen umgebracht zu haben, löste bei den Behörden Entsetzen aus. Denn stimmen Rungs Aussagen und wird er vom Gericht schuldig gesprochen, müssen sich Polizei und Justiz den Vorwurf gefallen lassen, damals schlecht ermittelt zu haben. Besonders brisant: Ein spektakulärer Irrtum steht vor der Aufdeckung. Sechs Jahre lang saß der heute 32jährige Michael Mager für einen Mord hinter Gittern, den Rung nach eigenem Geständnis begangen hat. Am 13. Oktober 1983 war die 77jährige Melanie Scharnow in ihrer Wohnung an der Neuköllner Silbersteinstraße erwürgt und ausgeraubt worden. Mager wurde zum Hauptverdächtigen erklärt, weil die Spurensicherung seine Fingerabdrücke in der Wohnung gefunden hatte. Mager saß sechs der acht Jahre ab. Mieter Rung, der ebenfalls vernommen wurde, ließ man wieder laufen. Nur wenige Wochen später starb in der Nähe wieder eine Frau: die Pfarrerstochter Susanne Matthes. Wieder stellten Polizei und Justiz einen Falschen vor Gericht, doch im letzten Moment wurde der Irrtum bemerkt. Der Anwalt von Mager hat jetzt die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. “Die Staatsanwaltschaft hat sich dem angeschlossen”, erklärte gestern Justizsprecher Rüdiger Reiff. Zumindest ein ungutes Gefühl, wenn nicht gar kalte Füße müßte eigentlich Oberstaatsanwalt Willi Wiedenberg bei dem Gedanken haben, den alten Fall neu aufrollen zu müssen. “Trotz der Presseträchtigkeit muß der Fall Rung behandelt werden wie jeder andere auch”, erklärte der 55jährige gelassen. Außerdem wehrt Wiedenberg Vorwürfe ab, Mager sei zumindest wegen schweren Raubes zu Recht verurteilt worden. Nach Angaben von Reiff ist das Hauptverfahren gegen Rung noch nicht eröffnet. Auch ein Prozeßtermin steht noch nicht fest. Die Liste der Straftaten ist lang: Am 13. Oktober 1983 soll Rung seine 77jährige Vermieterin Melanie Scharnow in Neukölln erwürgt und 80 Mark entwendet haben. Am 24. November 1983 soll er eine Studentin aus Neukölln sexuell genötigt und erwürgt haben. In der Nacht zum 1. Dezember 1983 soll er eine 85jährige Frau in Reinickendorf beraubt und in hilfloser Lage zurückgelassen haben. Die Frau starb in der frostkalten Nacht an Unterkühlung. Am 24. Dezember 1983 soll der Angeklagte am Neuköllner Schiffahrtskanal eine Spaziergängerin vergewaltigt und sie ertränkt haben. Am gleichen Tag soll er eine 30jährige Frau in Neukölln vergewaltigt haben. In der Nacht zum 14. Juni 1984 soll der Angeklagte eine 23jährige vergewaltigt und beraubt haben. Im Oktober 1990 soll er eine 58jährigen Frau vergewaltigt und anschließend in der Wanne ertränkt haben. Am 25. Februar 1995 soll Rung seinen Stiefbruder während eines Streits erschlagen und in der Wanne ertränkt haben. Am 28. Februar 1995 soll er eine 34jährige Frau in deren Wohnung vergewaltigt und erwürgt, anschließend die Wohnung angezündet haben. Wenig später wird Rung festgenommen. +++
12.07.1995 Erst mit dem Prozeß gegen Rung und einer rechtskräftigen Verurteilung, so erklärt Reiff, werde es auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Michael Mager kommen.
Der heute 32jährige kann also wieder hoffen, irgendwann rehabilitiert zu werden. Er saß sechs Jahre für einen Mord hinter Gittern, den er vermutlich nicht begangen hat. Mager war von der Justiz schuldig gesprochen worden, am 13. Oktober 1983 die 77jährige Melanie Scharnow in ihrer Wohnung an der Neuköllner Silbersteinstraße erwürgt und ausgeraubt zu haben. Fingerabdrücke gefunden Mager war zum Hauptverdächtigen erklärt worden, weil die Spurensicherung seine Fingerabdrücke in der Wohnung gefunden hatte. Gerd Hasse, damals Ermittler bei der zuständigen 3. Mordkommission und heute Chef der 5. Mordkommission, verdächtigte zunächst auch Nachbar Thomas Rung, ließ ihn jedoch nach kurzer Zeit wieder laufen: “Aufgrund der Tatortspuren waren wir uns ganz sicher, daß es Rung nicht gewesen sein konnte”, so der Kriminalist. Und es schien so, als habe er recht. Nach 20stündiger Vernehmung des Tatverdächtigen Michael Mager – verschiedene Beamte hatten ihm immer wieder die gleichen Fragen gestellt – legte Michael Mager ein Geständnis ab. Aus “Erschöpfung” – wie er später sagte – und weil er einfach “seine Ruhe haben wollte”. Wie es hieß, hatte er sich vor Wochen 70 Mark von der Rentnerin geborgt, wollte sie aber nicht zurückgeben. Nach einem Streit, so sagte Mager während der Vernehmung aus, schlug er die Frau an der Wohnungstür nieder, trug sie ins Schlafzimmer und legte sie aufs Bett. Vor Gericht widerrief er, obwohl sein damaliger Pflichtverteidiger ihm riet, “sich kooperativ zu verhalten und beim Geständnis zu bleiben”. Das Gericht verurteilte ihn zu acht Jahren Haft. Sechs davon saß er ab. Unschuldig? Reiff und Wiedenberg betonen, daß Mager schwerer Raub nachgewiesen wurde. Die fällige Entschädigung, die Mager erstreiten will, wird also spürbar geringer ausfallen als erhofft.
12.02.1996 Zwar ließen sich, wie der strenge, gefürchtete Jugendrichter Falge damals sagte, “Reihenfolge und Ablauf der Gewalthandlungen im einzelnen nicht mehr vollständig feststellen”. Doch Zweifel plagten das Gericht nicht: “Nach Überzeugung der Kammer hat der Angeklagte sich nicht fälschlich dieser Tat bezichtigt, da hierfür keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.” Dafür, daß Mager in der Hauptverhandlung sein Geständnis nicht wiederholt hatte, war das Urteil milde.
Der Pflichtverteidiger Magers zog im Mai 1984 einen Antrag auf Revision zurück. So saß der Verurteilte, inklusive der U-Haft, sechs Jahre im Gefängnis. Am 15. Dezember 1989 wurde er entlassen. Ein Justizskandal?
Tags darauf wurde er auf der Straße festgenommen, nachdem zwei Personen aus der Nachbarschaft mit vagen und wirren Angaben Verdacht auf Mager lenkten. Gegenüber der Polizei gab er dann sofort zu, die Wohnung der Frau Scharnow betreten zu haben.
Während der Vernehmungen als Beschuldigter ließ sich Mager immer weiter in ein Geständnis hineinführen. Unmerklich geriet er immer mehr ins Gestehen, bereitwillig und gefügig. Es ist niemandem der Vorwurf zu machen, daß brutaler Druck ausgeübt, daß ein Geständnis erpreßt wurde (es gab kein 20-Stunden-Verhör). Im Gegenteil: Die Beamten, wie später auch die Richter, bemühten sich offensichtlich um Entgegenkommen. Man ging freundlich um mit Mager, man half ihm, sich mit einem Geständnis zu erleichtern.
Es ergaben sich zwar Widersprüche – Mager hielt sich zum Beispiel nachweislich über die Mittagszeit des 13. Oktober auf einer Sozialstation auf, um Geld abzuholen. Bei der Polizei wiederum sagte er einmal, um diese Zeit habe er mit dem bei Frau Scharnow angeblich erbeuteten Geld einen Imbiß besucht. Doch der Widerspruch wurde angesichts der Geständniswilligkeit Magers übergangen oder vergessen.
Der psychiatrische Sachverständige Professor Detlef Cabanis stellte damals zwar fest, daß der Angeklagte nur von “schwacher Intelligenz” (IQ 84) sei, daß er sich als minderwertig empfinde, daß er “scheu und gehemmt” im Umgang mit Menschen sei. Doch die Suggestibilität, die Wehrlosigkeit des Probanden erkannte er nicht. Er sah nicht, daß ein schwacher, unsicherer und unbeholfener Mensch wie Mager möglicherweise aus Angst spürbare Erwartungen zu erfüllen trachtete; oder daß ihn das Gefühl, einmal im Leben Aufmerksamkeit auf sich ziehen zu können, verwirren und verleiten konnte.
8.08.1996 Nun müssen die Richter Michael Mager wohl glauben
Einer der peinlichsten Irrtümer der Berliner Justiz wird heute vor dem Landgericht verhandelt. Sechs Jahre saß Michael Mager unschuldig im Gefängnis – für eine Tat, die der Serienmörder Thomas Rung verübte. Als die Jugendrichter am 14. März 1984 ihr Urteil fällten, plagten sie keine Zweifel: Der 22jährige Mager sei schuldig des Mordes an der Rentnerin Melanie Scharnow, die im August 1983 in ihrer Neuköllner Wohnung ausgeraubt und erwürgt worden war. Zwar bekannten die Richter, daß der Ablauf der Tat nicht mehr genau festzustellen gewesen sei. Aber für die Verurteilung reichten ihnen die Indizien aus, die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft beisteuerten. Ein Fingerabdruck Magers war in der Wohnung der Ermordeten entdeckt worden. Ebenso Schuldscheine, aus denen die Kriminalisten das Mordmotiv ableiteten: Ein Streit um Geld. Am folgenschwersten aber wog für Mager ein Geständnis, das er in den stundenlangen Vernehmungen abgelegt hatte. In seinem letzten Prozeß beteuerte der Angeklagte zwar: “Ich bin unschuldig.” Doch niemand glaubte ihm. Zehn Jahre später muß ihm geglaubt werden. Der Serienmörder Rung gestand den Mord an Rentnerin Scharnow – und brachte die Ermittler in Verlegenheit.
02.04.1997 Keine Entschädigung für sechs Jahre unschuldig in Haft
Michael Mager, der sechs Jahre unschuldig im Gefängnis saß, erhält keine Haftentschädigung von rund 30 000 Mark. Das entschied nun das Berliner Kammergericht in letzter Instanz. Das Landgericht hatte den 34jährigen im vergangenen Jahr vom Vorwurf des Mordes freigesprochen und Mager eine Entschädigung von 20 Mark pro Hafttag zuerkannt. “Nach dem Beschluß legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein”, sagte gestern Justizsprecher Rüdiger Reiff. Das Verfahren wurde daraufhin zur nächst höheren Instanz weitergeleitet, Magers Ansprüche dort abgewiesen. Das Urteil wegen Mordes sei nach der damaligen Beweislage nicht offensichtlich unrichtig gewesen, begründete das Kammergericht seine Entscheidung. Ohne das Geständnis des wahren Täters, des Serienmörders Thomas Rung, hätte sich im Wiederaufnahmeverfahren ein Freispruch Magers nicht aufgedrängt. Michael Mager war im März 1984 von einem Jugendgericht wegen Mordes an seiner Vermieterin zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte bei der Polizei die Tat gestanden, im Prozeß jedoch widerrufen. +++
November 1983: Die unbekleidete Leiche von Susanne Matthes, einer 22jährigen Pfarrerstochter, wird auf einem Spielplatz an der Silbersteinstraße in Neukölln gefunden. Die Politikstudentin ist zuvor vergewaltigt und mit Tritten und Schlägen zu Tode mißhandelt worden. Ein festgenommener Tatverdächtiger wird 1985 wegen “unzureichender Indizien” freigesprochen.
Zwischen 1983 und 1995 brachte er insgesamt sechs Frauen und einen Mann um. Seine Opfer wurden von ihm vergewaltigt, erwürgt, ertränkt oder erstickt. Wegen der unterschiedlichen Vorgehensweisen konnte lange Zeit kein Zusammenhang zwischen den einzelnen Taten hergestellt werden. Zwei der Opfer – seine 77-jährige Vermieterin sowie eine 22-jährige Studentin – wurden 1983 in der Silbersteinstraße in Berlin-Neukölln ermordet. Für Rungs ersten Mord an seiner Vermieterin wurde ein anderer Verdächtiger irrtümlich verurteilt und sechs Jahre lang inhaftiert.
Rung wurde 1995 festgenommen und ein Jahr später zu zweimal lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er wurde in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel inhaftiert. Dort misshandelte er 2001 einen Mithäftling und wurde deshalb zu zusätzlichen zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Weil Rung 2003 erneut einen Mithäftling – diesmal lebensgefährlich – verletzte, verhängte das Berliner Landgericht 2004 zehn weitere Jahre Haft und eine zweite Sicherungsverwahrung wegen versuchten Totschlags. Rung wurde anschließend in Berlin-Moabit inhaftiert, da die Vollzugsanstalt Tegel sich weigerte, ihn noch einmal aufzunehmen. Zur Zeit sitzt Thomas Rung in Niedersachsen in der JVA Celle ein. (wikipedia)
Anmerkung: Aber er hat auch zwei Unschuldige ins Gefängnis und vor Gericht gebracht, weil Ermittler und Justiz einfach unfähig, arrogant und selbstherrlich waren! Und dann ersparen sie sich auch noch die paar Tausend DM Entschädigung mit fadenscheinigen Begründungen!
„Bei der Feststellung der Entschädigung für Verdienstausfall sind aber auch die Vorteile zu berücksichtigen, die Ihr Mandant aus der Strafverfolgungsmaßnahme gezogen hat. Das heißt die auf Grund der Inhaftierung ersparten Aufwendungen für Verpflegung.“
Ein neues rechtsmedizinisches Gutachten zum Tod des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg könnte den Ermittlungen über den fatalen Polizeieinsatz vom 30. April eine Wende geben. Der Schussexperte Bernd Karger aus Münster kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der 24-Jährige vermutlich erst durch eine der letzten von insgesamt 16 Kugeln getötet wurde, die ein Polizeikommando auf ihn abgefeuert hatte. Die Familie Eisenbergs hatte Karger mit einer weiteren Obduktion beauftragt. Ein Mitbewohner des Musikstudenten hatte die Polizei gerufen, da er sich von Eisenberg mit einem Messer bedroht fühlte. Acht Beamten war es trotz angeblichen Pfefferspray- und Schlagstockeinsatzes nicht gelungen, dem Studenten ein Küchenmesser abzunehmen. Die Polizisten wollen in Notwehr geschossen haben, insgesamt 16-mal. Vier Kugeln trafen den Studenten von hinten. “Die Notwehrthese wäre so unmöglich zu halten”, sagt der Anwalt der Familie, Helmut von Kietzell. Eine endgültige Analyse wird Karger erst nach Akteneinsicht liefern.
17. September 2009 19:35 Fall Tennessee Eisenberg Ein Tod, der die Politik kaltlässt
Politiker in Bayern spielen den Fall Eisenberg herunter. Selbst die Opposition behandelt die Ereignisse wie einen normalen Kriminalfall.
Schon kurz nach der Tat legte sich die Staatsanwaltschaft Regensburg auf die Variante fest, dass es sich hier um Notwehr- oder Nothilfe der beteiligten Polizisten gehandelt haben müsse. Umgehend gingen daraufhin die Polizisten, die auf Eisenberg geschossen hatten, wieder zurück in den normalen Dienst. Nichts war aufgeklärt, aber die Beamten arbeiteten, als wenn nichts geschehen wäre. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte im Bayerischen Rundfunk, er habe damit keine Probleme.
Erst als die Süddeutsche Zeitung darüber berichtete, dass die Polizisten wieder regulär Dienst taten, wies Herrmann die Polizei in Regensburg an, die Beamten “zu ihrem eigenen Schutz” nur noch im Innendienst einzusetzen. Die Polizei in der Stadt verstand den Minister nicht. Beamte wehrten sich noch im August auf einer öffentlichen Diskussion gegen diese “Vorverurteilung”. Die Polizisten, die im April auf Eisenberg geschossen hatten, haben bis heute keine Angaben zum Tatablauf gemacht.
07.11.2009 Neue Zweifel an polizeilicher Notwehr-Version im Todesfall des Regensburger Studenten Eisenberg
Die Zeugenaussage eines Polizisten stützt ein Gutachten, wonach der Regensburger Student Tennessee Eisenberg nicht aus Notwehr durch Einsatzkräfte getötet wurde, wie bisher von der Polizei behauptet. Der 24-jährige Student war Ende April nach einem Notruf seines Mitbewohners im engen Flur seines Wohnhauses mit zwölf Schüssen niedergestreckt worden, da er mit einem Küchenmesser auf mehrere Polizeibeamte zugegangen war. Nach Aussagen eines Polizisten hatte sich Eisenberg langsam von seiner Wohnung in der ersten Etage durch das Treppenhaus nach unten bewegt, mindesten drei Beamte von acht anwesenden wichen vor ihm die Stufen abwärts zurück. Ein Polizist sprühte Pfefferspray in das Gesicht des Studenten, was ihn ebenso wenig stoppte wie der Schlagstockeinsatz eines anderen Beamten. Unbeirrt schritt Eisenberg am Treppenende auf diesen zu, der erklärte, der Student hätte ihn mit dem Messer erreichen können. Dann seien erste Schüsse gefallen. Als Eisenberg sich weggedreht habe, hätte er aus dem Haus flüchten können. Ein im Auftrag der Familie erstelltes rechtsmedizinisches Gutachten deutet die Spurenlage so, dass Eisenberg offenbar erst danach, unmittelbar neben der Haustür, tödlich getroffen wurde. Als Beleg dienen dem Sachverständigen Blutspritzer neben der Tür in Schulterhöhe, etwa drei Meter vom Treppenende entfernt. Zu diesem Zeitpunkt, nach der Flucht des Polizisten, sei die Notwehrsituation längst beendet gewesen, folgert der Anwalt der Familie, Helmut von Kietzell. Das Landeskriminalamt erklärt, die Blutspritzer seien beim Hinaustragen des tödlich Getroffenen entstanden. Der Anwalt hält das für absurd, mit einer pulsierenden Blutung würde kein Verletzter transportiert. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen zwei der am Einsatz beteiligten Polizeibeamten wegen Totschlags.
21.12.2009 Fall Tennessee Eisenberg: Polizisten müssen sich nicht für Todesschüsse verantworten
Zwölf Kugeln streckten ihn nieder – war das noch Notwehr? Im April haben zwei Regensburger Polizisten den Studenten Tennessee Eisenberg erschossen, weil er sie mit einem Messer bedrohte. Jetzt verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage: Das Vorgehen sei in Ordnung gewesen.
Regensburg – Überraschendes Ende eines aufsehenerregenden Falls: Die Polizisten, die bei einem Einsatz in Regensburg den 24-jährigen Studenten Tennessee Eisenberg töteten, werden nicht angeklagt.
Die umfangreichen Ermittlungen hätten zu diesem Ergebnis geführt, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der Einsatz der dienstlichen Schusswaffen durch die Beamten sei durch Nothilfe beziehungsweise Notwehr “geboten und damit gerechtfertigt” gewesen. Sie hätten nicht rechtswidrig gehandelt.
Was war passiert? Der Ermittlungsstand ist eindeutig: Eisenberg hatte am 30. April mit einem Messer seinen Mitbewohner bedroht. Dieser verständigte die Polizei. Die Beamten konnten den jungen Mann dann weder mit Pfefferspray noch mit einem Schlagstock überwältigen – also schossen sie. Eisenberg wurde durch insgesamt zwölf Kugeln schwer verletzt. Er starb noch am selben Tag in einem Regensburger Krankenhaus.
Doch war der Einsatz der Schusswaffen überhaupt gerechtfertigt?
Ausgehend von der “Gesamtsachlage” besteht laut Staatsanwaltschaft “kein genügender Anlass”, die beiden Beschuldigten wegen gefährlicher Körperverletzung oder Totschlags anzuklagen. Anklage dürfe nur erhoben werden, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich erscheine. Dies sei hier nicht der Fall. Für alle am Einsatz beteiligten Polizisten habe nach deren Informationslage bei Eintreffen am Einsatzort “zumindest der Verdacht eines Vergehens der Bedrohung” bestanden.
Das Motiv des Studenten, mit einem Messer auf seinen Mitbewohner und später die Polizisten loszugehen, konnten die Ermittler nicht klären. Hinweise auf den Konsum von Alkohol oder Drogen ergaben die Untersuchungen nicht. Mehrere Bekannte des 24-Jährigen berichteten den Ermittlern aber von “Änderungen im psychischen Befinden” Eisenbergs.
Ein Gutachten soll laut Familie die Notwehrsituation widerlegen
Die Staatsanwaltschaft wertete den Angaben zufolge im Laufe ihrer Ermittlungen 13 Gutachten von Sachverständigen aus, 38 Vernehmungen von Zeugen sowie eine neun Stunden dauernde Tatrekonstruktion. Die Familie Eisenberg dagegen hatte unter Berufung auf ein rechtsmedizinisches Gutachten Zweifel daran geäußert, dass die Voraussetzungen für eine Notwehr vorlagen. Ihnen zufolge kam dieses Gutachten zu dem Ergebnis, dass Tennessee Eisenberg durch acht Treffer bereits schwerverletzt war, bevor dann die vier tödlichen Schüsse auf die Brust des Studenten abgegeben wurden.
Wer hat recht? Nach Aussagen eines Polizisten hatte sich Eisenberg langsam von seiner Wohnung in der ersten Etage durch das Treppenhaus nach unten bewegt. Mindestens drei von acht anwesenden Polizisten wichen vor ihm zurück, die Stufen hinunter. Ein Polizist sprühte Pfefferspray in das Gesicht des Studenten, ein anderer setzte seinen Schlagstock ein, doch beides stoppte Eisenberg nicht. Unbeirrt sei er am Treppenende auf ihn zugekommen, sagte der Polizist. Der Student sei ihm so nah gekommen, dass er ihn mit dem Messer hätte erreichen können. Dann seien erste Schüsse gefallen. Als Eisenberg sich schließlich weggedreht habe, habe er, der Polizist, aus dem Haus flüchten können.
Das im Auftrag der Familie erstellte rechtsmedizinische Gutachten deutet die Spuren so, dass Eisenberg erst nach der Flucht des bedrohten Polizisten tödlich getroffen wurde, also als keine Gefahr mehr bestanden habe. Als Beleg dienten dem Sachverständigen Blutspritzer unmittelbar neben der Haustür in Schulterhöhe, etwa drei Meter vom Treppenende entfernt. Zu diesem Zeitpunkt sei die Notwehrsituation längst beendet gewesen, folgert Familienanwalt Helmut von Kietzell.
Das Landeskriminalamt entgegnete, die Blutspritzer seien beim Hinaustragen des tödlich Getroffenen entstanden.
Der Anwalt hält das für absurd. Kein Verletzter werde mit einer pulsierenden Blutung transportiert.
30.04.2010 Getöteter Student: Polizisten schossen von hinten auf Tennessee Eisenberg
Regensburger Polizisten erschossen den Studenten Tennessee Eisenberg mit zwölf Kugeln – angeblich aus Notwehr. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, doch nach Informationen des SPIEGEL belegt nun ein Polizeivideo, dass die ersten Schüsse auf den 24-Jährigen von hinten abgegeben wurden.
Hamburg – Bei den Schüssen auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg wird Notwehr als Ursache immer unwahrscheinlicher. Eisenberg war vor genau einem Jahr am Fuß der Treppe vor seiner Wohnung von zwölf Polizeikugeln tödlich getroffen worden.
Er war in den Minuten zuvor auf einen Mitbewohner und fünf Beamte mit einem Küchenmesser zugegangen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte die Ermittlungen gegen die Polizisten wegen Totschlags eingestellt, da die Beschuldigten in Notwehr gehandelt hätten.
Aus einem Polizeivideo, auf dem der nachgestellte Einsatz aufgezeichnet ist, ergeben sich jedoch ganz andere Indizien. So wurden die ersten drei Schüsse von hinten auf Eisenberg abgegeben. In dem Filmabschnitt erklären ein Gutachter des Landeskriminalamts und ein Schussexperte übereinstimmend, dass der Student in diesem Moment nicht, wie Zeugen angaben, mit dem Messer vor einem in die Ecke gedrängten Kollegen stand, sondern offenbar die Treppe wieder hinaufgehen wollte.
Tennesse Eisenberg hatte, das ergeben laut den Sachverständigen die Schusskanäle, offenbar schon ein Bein auf der untersten Stufe. Die erste Polizeikugel schlug neben der Schulter in der Wand ein, die zweite durchschlug von hinten sein Knie und landete in der Treppe, eine dritte Kugel traf ihn seitlich von hinten am Oberarm. Danach drehte sich der Student zu den Beamten um und wurde Sekunden später von Schüssen in den Oberkörper gestoppt.
Im Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft spielt die Position am Fuß der Treppe keine Rolle. Die Ermittler glauben an die Version der beteiligten Polizisten.
Der Anwalt der Familie Eisenberg, Helmut von Kietzell, reichte aufgrund des Videos vergangenen Montag beim Oberlandesgericht Nürnberg ein Klageerzwingungsverfahren ein.
Was verbirgt die Polizei? Eltern verlangen bisher vergebens nach gerichtlicher Aufklärung der Todesumstände ihrer erschossenen Söhne.
[..] “Bei dieser Sachlage besteht Klärungsbedarf”, schreibt Rechtsanwalt Bockemühl in seiner Verfassungsbeschwerde, auf deren Entscheidung die Eltern Eisenbergs nun schon seit zwei Jahren warten. Rechtsanwalt Euler wird sich ebenfalls im Namen seiner Mandanten ans Bundesverfassungsgericht wenden. Karlsruhe lässt sich Zeit. Es ist eine letzte Chance für die Wahrheit. ◆
Die Anwälte der Familie legten im Januar 2010 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Nürnberg ein, da die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft einseitig gewesen seien. Dieser wird vorgeworfen, sowohl die „Ergebnisse der ballistischen Untersuchung“ als auch einzelne Zeugenaussagen „völlig ignoriert“ zu haben. Es sei ungewöhnlich, dass belastende Spuren und Zeugenaussagen vernachlässigt würden und die „Staatsanwaltschaft ausschließlich den Verteidigererklärungen des Beschuldigten“ folge.[16][17] Der Leitende Oberstaatsanwalt erklärte, auf Basis des Grundsatzes In dubio pro reo gebe es keinerlei Widersprüche beim Geschehensablauf.[18]
Die Beschwerde wurde von der Generalstaatsanwaltschaft am 26. März 2010 abgewiesen. Die Anwälte kündigten daher die Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens an,[19] ein entsprechender Antrag wurde am 26. April 2010 gestellt.
Am 19. Oktober 2010 wies das Oberlandesgericht Nürnberg den Antrag zurück, da kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten sei. Gegen die Entscheidung können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.
Immer wieder werden Menschen Opfer von gewaltsamen Übergriffen der Polizei. Die Justiz verfolgt diese Fälle nur nachlässig. Manchmal landen sogar die Geschädigten selbst auf der Anklagebank.
Bis heute ist nicht geklärt, was am Vormittag des 30. April 2009 in der Schwandorfer Straße 11 in Regensburg geschah. Fest steht allerdings, dass der 24-jährige Musikstudent Tennessee Eisenberg diesen Tag nicht überlebt hat. Zwölf Schüsse aus Polizeiwaffen trafen ihn in Knie, Arme, Rumpf. Und ins Herz. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die Schützen eingestellt. Das Oberlandesgericht Nürnberg, vor dem Eisenbergs Eltern durchsetzen wollten, dass die beiden Beamten angeklagt werden, hat den Antrag als unbegründet verworfen. Jetzt haben sich die Eltern an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt.
Könnte es sein, dass es an jenem Tag im Treppenhaus vor Eisenbergs Wohnung zu einem polizeilichen Gewaltexzess kam? Die – vom guten Glauben an die Obrigkeit durchdrungene – bayerische Justiz hat wichtige Fragen offengelassen.
Anmerkung: Die Bayern die sich immer rühmen „humorvoll“ zu sein, verlieren den Humor aber sofort, wenn es um ihre Justiz um ihre Polizei geht:
Beim Starkbieranstich 2010 auf dem Nockerberg kritisierte Michael Lerchenberg in der Rolle des Bruder Barnabas die bayerische Polizei und erwähnte dabei auch den Fall Eisenberg mit den Worten „Wenn in Regensburg zwei überforderte Polizisten zwölf Mal auf einen Geisteskranken schießen, davon vier Schuss wie einst beim Jennerwein von hinten, dann wird gaanz langsam ermittelt – wenn überhaupt!“
276. 03.11.08 “Das ist der Horror”: Kraftfahrer 25 Tage unschuldig in U-Haft
Lichtenfels – Auch nach der Haftentlassung ihres Kollegen kochen bei den Mitarbeitern und der Firmenleitung der Lichtenfelser Spedition Kraus & Pabst die Emotionen hoch. 25 Tage saß Stephan Schober unschuldig in der Nürnberger Justizvollzugsanstalt.
Der zu unrecht inhaftierte Stephan Schober wird bei der Ankunft bei seinem Arbeitgeber von der Belegschaft und seinem Chef in Lichtenfels mit Plakaten und Applaus empfangen.
Am vergangenen Freitag konnte der 43-Jährige endlich wieder seine Frau Elke und seine beiden Kinder in die Arme schließen. Bei seiner Rückkehr in den Betrieb am Montag wird er gefeiert wie ein Held. Zugleich erheben Betriebsrat und Firmenleitung schwere Vorwürfe gegen die Justiz in Schwabach und Nürnberg.
Auf Transparenten äußern Schobers Kollegen ihren Unmut. Sie reden von einem Justizskandal und einem Willkürakt. “Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.” Schober und sein Anwalt Wolfgang Stretz behalten sich rechtliche Schritte von Dienstaufsichtsbeschwerden bis zu Schadenersatzklagen vor.
Betriebsratsvorsitzender Harald Kober spricht von “einer Schweinerei, wie sie im Buche steht”.
Hintergrund ist ein Bagatell-Unfall am 17. April in der Nähe von Schwabach. Ein Lastwagen der Lichtenfelser Spedition soll ein parkendes Auto angefahren haben. Der Sachschaden: 2500 Euro.
Am 6. Oktober wird der Fall vor dem Amtsgericht Schwabach verhandelt. Schober wird als Zeuge vernommen. Er bestätigt, dass er neben seinem Kollegen, dem Fahrer Werner Vosswinkel, im Führerhaus saß – und nichts von einem Unfall bemerkt hat. Die Frau des Pkw-Besitzers gibt dagegen an, dass nur ein Mann im Lastwagen saß. Schober wird noch im Gerichtssaal wegen uneidlicher Falschaussage und Verdunklungsgefahr festgenommen.
Erst dreieinhalb Wochen nach dem Prozess später bestätigt ein Lackgutachten, dass der Lastwagen der Spedition Kraus & Pabst als Unfallverursacher ausscheidet. Schober, gegen den bereits Anklage erhoben wurde, kommt frei.
Für Kober und Firmenchef Rohrbacher bleiben eine Menge an Fragen an die Justiz. “Wieso wird ein vollkommen unbescholtener Bürger wegen einer Lappalie behandelt wie ein Verbrecher”, stellt Kober in den Raum. “Hier wird die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates infrage gestellt.”
Rohrbacher geht noch einen Schritt weiter: “Wenn so etwas Schule machen sollte nach einem Verkehrsunfall, könnte man jedem Bürger nur raten, sich nicht als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder sich vorher freies Geleit zusichern zu lassen.” Firmensprecher Martin Rebhan wirft den Behörden “schlampige Ermittlungen” vor.
“Das ist der Horror”, blickt Schober auf die 25 Tage und Nächte im Gefängnis zurück. Eine Stunde Aufschluss und eine Stunde Hofgang pro Tag werden ihm dort gewährt. Den Rest des Tages verbringt er in der Zelle. “Die Emotionen fahren mit mir Karussell”, beschreibt Schober am Montag seine psychische Verfassung. “Ich kann nachts nicht schlafen. In meinem Kopf läuft ständig ein Film ab. Es sind aber nur Sequenzen, ohne Zusammenhang.”
Drei Tage nach seiner Haftentlassung bedankt sich Schober bei allen, die in den vergangenen Wochen hinter ihm gestanden, vor der JVA für seine Freilassung demonstriert und immer an seine Unschuld geglaubt haben. “Ich selbst habe in der U-Haft nicht so sehr gelitten wie meine Frau und meine Kinder zu Hause”, erklärt der 43-Jährige. Für seinen achtjährigen Sohn und seine elfjährige Tochter waren die vergangenen Wochen ein Alptraum. Mit einer Woche Sonderurlaub kann sich ihr Vater erst einmal von den ärgsten Spuren der Haft erholen.
“Unschuldig zu sitzen, ist das Schlimmste, was einem passieren kann”, beschreibt Firmensprecher Rebhan den Fall Schober: “Er lehrt, dass so etwas jeden treffen kann. “Schober stand vor der Frage, seine Aussage zu widerrufen und die Unwahrheit zu sagen, damit er wieder in Freiheit kommt”, resümiert Betriebsratschef Kober zum Abschluss der Pressekonferenz.
Anmerkung; Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts, Dr. Quentin, bestätigte auf Anfrage von Camion Pro e.V. bisher im Wesentlichen den o.g. Sachverhalt, wies aber darauf hin, dass „Falschaussagen vor Gericht ein schwerwiegender Tatvorwurf seien“. Quentin hält deshalb die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit der drakonischen Maßnahme für gerechtfertigt.
Herr Oberlandesgerichtssprecher Sie verzeihen, wenn man darüber nur lachen kann. Wie viele FalschbeschudligerINNEN und lügende ZeugINNEN sind schon DRAKONISCH bestraft worden?
277. 18. MAI 2012 Der steinige und schmale Weg vom Vorwurf der Vergewaltigung zum Freispruch
Die Schülerin Mara (19) aus dem Kanton Aargau lernt im Frühling 2009 im Internet-Chat http://www.ilove.ch Marco W.(24), einen sensiblen jungen Mann aus Basel kennen. Sie treffen sich erstmals am 12. September 2009, stehen schon zuvor in intensivem Handy und E-Mail Kontakt miteinander, haben einen Monat später ersten Sex im Hotel Hilton in Basel, eine Woche später auf einem Spielplatz in Baden, (wo es zur Defloration kam,) dann wieder in der Heilsarmee Basel und am Schluss in der Privatwohnung des Paten von Maras Mutter in Basel.
[…]Mara ist nach ihrer Entjungferung in der Holzhütte des Spielplatzes im Oktober enttäuscht und fühlt sich nachher „Scheisse“ und „durchgefiggt“. Maras Mutter findet Marco unter der „Würde“ ihrer Tochter, fühlt sich von ihm hintergangen, weil er sich als Maler ausgegeben hat, aber immer saubere Hände hatte. Sie drängt ihre Tochter, die Berufsmaturitätsvorbereitung ins Zentrum zu stellen, Maras schulische Leistungen seien seit ihrer Beziehung zu Marco abgesunken. Mara setzt der Beziehung Ende November, also bereits nach 9 Wochen, auch auf Druck der Mutter ein Ende.
Marco hat Suizidgedanken, wird depressiv und beginnt sich sinnlos zu betrinken. Mara schreibt ihm nach Beendigung ihrer Beziehung, dass sie seine Liebe und alles in guter Erinnerung behalte. Auch Maras Mutter schreibt ihm einen emotionalen Brief und versucht ihn wegen der Trennung zu trösten und weist ihn an einen Psychiater. Auch die Tochter leidet schwer unter dem Abbruch der Beziehung.
[..]Auf Druck der Mutter, die Sozialarbeiterin ist, erstattet Mara am 31. März 2010 Strafanzeige wegen des Überfalls, aber auch wegen des Stalking durch Marco und nun auch wegen mehrfacher Vergewaltigungen aus den oben erwähnten Begegnungen mit Marco.
Es fällt wiederum auf, dass die Anzeige fast ein halbes Jahr nach dem letzten Sex-Kontakt und aus einem ganz anderen Zusammenhang erfolgt. Marco sagt rückblickend wahrscheinlich zu recht, dass das eine Retourkutsche seiner ExFreundin ist für seine Belästigung aus Verzweiflung. Aus der ersten, abgebrochenen Liebesbeziehung wird durch Strafjuristen nachträglich eine Vergewaltigung fabriziert.
[..]Am 25. August wird Marco in Basel in Haft gesetzt und sitzt während drei Wochen in UH. Der Basler Haftrichter Faesch begründet die Haft salopp mit Verdunkelungsgefahr, weil es notorisch sei, dass bei Beziehungsdelikten versucht werde, das Opfer zu beeinflussen. Marco habe ja dem „Opfer“ bereits nachgestellt.
Die Vergewaltigung wurde trotz der Bestreitungen des Marco als gegeben vorausgesetzt, obwohl dem Haftrichter bereits die späte Anzeige als „unerklärlich“ auffiel. (Vergewaltigungen ohne grobe Gewalt sollten wegen Beweisverlusts innerhalb von drei Tagen angezeigt werden.) Die Haft ist gesetzwidrig, weil sie ohne dringenden Tatverdacht nur auf verspätete Anzeige hin verfügt wurde. Und dies auf Ersuchen der Strafverfolger von Baden, die sich vom Erscheinen vor dem Haftrichter dispensieren liessen.
[..] Der Richter verfügte routinemässig die Maximaldauer von „vorläufig 4 Wochen“. Vorgängig wird eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des PC im Zimmer von Marco durchgeführt. Er wird massiv eingeschüchtert: „Wir dürfen auch schiessen! (falls er flüchte)“. Es wird vom Untersuchungsbeamten zunächst verhindert, dass er den RA seiner Wahl beiziehen kann.
[..]Schliesslich realisiert auch die Staatsanwaltschaft, was jedem neutralen und vernünftigen Beobachter sofort klar wird: das ist nichts für die Strafjustiz. Es wurden vier Strafverfahren geführt, nun werden alle bis auf ein einziges eingestellt. Aber an diesen Strohhalm klammert sich Staatsanwalt Decker (http://www.ag.ch/staatskalender/?rub=12827&CFID=5064862&CFToken=38)
Die Defloration im Kinderspielhäuschen unter der Brücke in Baden soll als Vergewaltigung gelten. Da die Durchstossung des Hymens naturgemäss eine Verletzung der Frau einschliesst, kommt dieser erste Sexverkehr der jungen Frau dem Angriff der StaWa auf den Mann entgegen.
Die Anklage wegen einer Vergewaltigung ist ein Versuch, das verunglückte Haft- und Strafverfahren für die Justiz trotzdem zu retten. Anstatt die Geschichte dorthin zu verweisen, wo sie hingehört, in den höchstpersönlichen Bereich der notwendigen und teilweise bitteren Erfahrungen junger Menschen mit der ersten Liebe und der Sexualität, wird munter der Torso aus einer Vergewaltigung und dem Stalking-Kinderkram zur Nötigung, Beschimpfung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Handy) hochstilisiert. Die StaWa verlangt vor Gericht und nach ihren eigenen Verfahrenseinstellungen tatsächlich eine Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren!
Das Hauptdelikt Vergewaltigung wird auf knapp 2 Seiten abgehandelt, der ganze Krimskrams E-Mail, F-Book-Einträge, SMS füllt die übrigen 10 Seiten der Anklage. In der Praxis gehen Strafen wegen Vergewaltigung allerdings bis zu 5-6 Jahren!
Der Staatsanwalt streicht vor Gericht Marcos „kriminelle Energie“ heraus und rügt dessen „mangelnde Reue“. Er kämpft wie ein Löwe um eine Verurteilung.
Mara sucht die Frauenärztin erst kurz vor der Gerichtsverhandlung auf, verweigert aber eine Untersuchung.
Die „Privatklägerin“ macht von ihren Opferrechten ausgiebig Gebrauch, verlangt die Einvernahme durch eine Frau, verweigert eine Konfrontation mit dem „Täter“ (Übertragung durch Video in Nebenraum), kann aber nicht verhindern, einer mehrfachen und schliesslich vor dem Bezirksamt in Baden vom 23. 11. 2010 einer eingehenden Befragung mit 128 Fragen unterzogen zu werden. Auch sie leidet unter dem Strafverfahren, das sie ausgelöst hatte.
Nach einer Verhandlung von einem halben Tag am 27. März 2012 (14-1845 Uhr) wird Marco nach einem fulminanten Plädoyer des Topverteidigers Dr. Stefan Suter, Basel, vom Gericht Baden freigesprochen. Das Gericht ist überwiegend mit Frauen besetzt (Vorsitzende, Vize und Gerichtsschreiberin).
Das Gericht verurteilt wegen Beschimpfung und Handy-Missbrauch zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu Fr. 70.– Fr., also Fr. 7000.–(Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 1000.–.
278. 13.11.2012 Freispruch für Vergewaltigung, aber Strafe für Schläge
Freispruch wegen Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin, aber Schuldspruch wegen Körperverletzung. So lautete das Urteil gegen einen Butzbacher (22) vorm Friedberger Amtsgericht.
Butzbach. 600 Euro Geldstrafe brummte das Jugendschöffengericht dem 22-jährigen Heizungsbauer Pascal Rump* aus Butzbach auf, weil er seiner Ex-Freundin mehrfach so kräftig auf den Oberarm geschlagen hatte, dass die Fingerabdrücke noch Tage später als blaue Flecke zu sehen waren. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er dagegen freigesprochen.
Am Ende stand Aussage gegen Aussage, und es war vom Gericht nicht mehr feststellbar, zu welchem Zeitpunkt der Geschlechtsverkehr zwischen dem zur Tatzeit 19-jährigen Angeklagten und seiner erst 15-jährigen Freundin in Gewalt hätte übergegangen sein können. Im November 2009, der 19- und die 15-Jährige kannten sich vier Wochen, verabredeten die beiden über eine Internetplattform, dass sie an diesem Tag Geschlechtsverkehr haben wollten. Mit dem Auto holte er sie ab und fuhr mit ihr auf den Parkplatz des Schrenzer-Schwimmbades. Dort begannen beide mit dem Sex.
Sie aber zögerlicher als er, da sie das Auto als wenig geeignet empfand. Sie habe sich jedoch erst mit Händen gegen ihn gewehrt, als er versuchte, in sie einzudringen. Als der Angeklagte nicht nachließ und tiefer in sie eindrang, habe sie zu schreien begonnen, weil sie den Beischlaf als zu schmerzhaft empfand. Dabei hatten sie zuvor schon einmal Sex gehabt – einvernehmlich. Der Angeklagte will bei ihrem Schreien sofort aufgehört haben.
Auch will er zu keinem Zeitpunkt Gewalt angewandt haben. Sie dagegen erklärte, dass sie ihn mehrfach eindringlich gebeten habe aufzuhören. Erst als sie geschrien habe, habe er von ihr abgelassen, ihr jedoch dann Vorwürfe gemacht. Noch mehr als ein Jahr habe die Beziehung zwischen den beiden gedauert – mit vielen Höhen und Tiefen, aber mit immer wieder einvernehmlichem Sex.
Zum Bruch kam es im Sommer 2011. Beim Kochen sei ihr Peperonigewürz ins Auge geraten. Irgendwie kam es deswegen zu einer Rangelei, wobei die 15-jährige dem Angeklagten versehentlich einen Klaps gegeben haben will. Er empfand den Klaps als Schlag, gegen den er sich mit Schlägen auf ihren Oberarm wehrte. Danach war es mit ihrer Liebe vorbei. Wenige Monate später erstattete sie Anzeige.
In ihrem Plädoyer ließ die Staatsanwältin ihre Anklage wegen Vergewaltigung fallen, da weder der Zeitpunkt der freiwilligen Aufgabe durch den Angeklagten festgestellt werden konnte, noch ob von ihm Gewalt ausgegangen sei. Auch sei nicht zu erkennen gewesen, dass er ihr gedroht habe. Die Staatsanwältin forderte deshalb nur eine Bestrafung wegen der Schläge. Dem schloss sich das Gericht auch an.
Richterin Janine Franzke betonte, dass die Beziehung sich für beide als nicht gut erwiesen habe. Beide stammten aus schwierigen Familien, dies wollten sie mit ihrer Beziehung übertünchen. Immerhin hat der Angeklagte noch vor Gericht seine Ex-Freundin um Verzeihung gebeten. Die hatte aber nur ein Kopfschütteln übrig.
Eine Tamilin beschuldigte einen Landsmann von ihr, sie vergewaltigt zu haben. Nach den Verhandlungen folgte nun am Kreisgericht in Aarwangen das Urteil: Der aus Sri Lanka stammende, mittlerweile 26-jährige Mann wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung vollständig entlastet. Nach dem Verzicht beider Parteien auf eine Appellation ist das Urteil rechtskräftig.
Gerichtspräsident Fritz Aebi machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass das Gericht nicht einfach an der Schuld des tamilischen Mannes zweifelte, sondern diesen tatsächlich für unschuldig hält.
Das Ergebnis des Beweisverfahrens konnte die Kreisrichterinnen und -richter nicht überzeugen. Im Gegenteil: «Das Ergebnis des Beweisverfahrens war dürftig», konstatierte Gerichtspräsident Fritz Aebi, nachdem er das Urteil bekannt gegeben hatte. Die Prozesskosten gehen zulasten des Kantons Bern, dem Freigesprochenen wird eine Entschädigung von 13’400 Franken für seine Verteidigung vergütet, und der Freispruch wird dem Bundesamt für Migration mitgeteilt, sein DNA-Profil gelöscht.
Widersprüchliche Aussagen
Objektive Beweise für eine Vergewaltigung der ebenfalls aus Sri Lanka stammenden Frau waren keine vorhanden. «Dass objektive Beweise in einem Vergewaltigungsfall dürftig sind, ist normal», konstatierte Aebi. Umso gewichtiger wären die subjektiven Wahrnehmungen des Opfers, das als Hauptzeugin befragt worden war. Auf eine Privatklage hatte die Frau ausdrücklich verzichtet, obwohl ihr die Opferhilfe Beistand angeboten hatte.
Fritz Aebi listete eine ganze Reihe von Geschichten auf, die das angebliche Opfer erzählt hatte. Wurde ihr vorgehalten, sie habe das aber schon ganz anders erzählt, erklärte sie schlichtweg, es sei eben beides richtig, selbst wenn das eine das andere ausschloss. So gab die Zeugin vom Tathergang mehrere verschiedene Versionen an: Einmal soll sie vom Angeschuldigten gewürgt worden, dann mit einem Messer bedroht, in einer weiteren Version mit einer Pistole oder mit Pfefferspray gefügig gemacht worden sein. Das Gericht hielt keine Version für wahr.
«Nicht verboten»
Während der Verhandlung am Vortag war auch angesprochen worden, ob zwischen dem angeblichen Opfer und dem Angeschuldigten überhaupt ein sexueller Kontakt stattgefunden hatte. «Wenn er einvernehmlich war, dann geht es das Gericht nichts an. Das ist nicht verboten», konstatierte Aebi. Dabei äusserte er Verständnis, dass beide dem Umstand grosses Gewicht zugemessen hatten, bedeutet doch nach tamilischer Auffassung Geschlechtsverkehr ein Heiratsversprechen. Darüber allerdings hatte das Gericht nicht zu befinden.
280. 22.01.2013 ”Sie half beim Kondom” – Vergewaltigung erfunden?
Der Angeklagte behauptet vor Gericht, der Sex im Doggystyle auf dem Optimolgelände mit einer 20-Jährigen sei einvernehmlich gewesen. Freispruch.
München - Den Vergewaltigungsvorwurf streitet der Gebäudereiniger (27) vehement ab: „Sie half mir sogar mit dem Kondom.“ Im Doggy-Style habe man einvernehmlich in der Nähe der Discothek „Do Brasil“ in den Optimolwerken Sex gehabt. Der Angeklagte schildert es so: „Plötzlich taten mir die Kniescheiben weh. Dann wollte ich nicht mehr und bin zurück in die Disco. Darüber war sie sauer, schrie mich an und beschimpfte mich.“
Die Anklage schildert den Vorfall in der Nacht zum 2. Juni 2011 völlig anders. Der Angeklagte (Anwalt Alexander Eberth) soll die 20-jährige Lena B. (Name geändert) in der Disco kennen gelernt haben. Aufgrund des Lärms habe man die Lokalität wechseln wollen. Draußen habe er versucht, sie zu küssen. Sie soll ihn weggeschubst haben. Dann habe er sie zu Boden geworfen und vergewaltigt.
Der Angeklagte schildert den Sachverhalt aus seiner Sicht aber so: „Als wir das erste mal vor die Tür sind, haben wir uns nur geküsst. Wir sind dann wieder zurück in die Disco, weil ihr alles zu schnell ging.“ Als er sich dort mit anderen Frauen unterhält, sei sie eifersüchtig geworden. Sie habe dann gesagt, dass sie Sex haben will: „Wir haben dann wieder die Disco verlassen und hatten Sex.“ Belastend sind allerdings die Verletzungsspuren. Lena B. soll laut Anklage Schürfwunden und Hämatome an den Kniescheiben gehabt haben.
281. 28. Dezember 2012 Vergewaltigung erfunden – 20-Jährige angezeigtWeil sie zwei Männer grundlos einer Vergewaltigung beschuldigt haben soll, ist eine 20-Jährige jetzt selbst angezeigt worden.Die junge Frau, die in Welschnofen wohnt, soll zur Polizei gegangen sein, um unter Tränen eine Vergewaltigung durch zwei Ausländer anzuzeigen.Die Polizisten nahmen laut eigenen Angaben sofort Ermittlungen auf und konnten nach kurzer Zeit zwei junge Pakistaner identifizieren, die von der Frau beschuldigt wurden.Wahrheit kam durch Ungereimtheiten ans LichtAls man die junge Frau und die beiden Beschuldigten zum Vorfall vernommen habe, seien in der Erzählung der 20-Jährigen mehrere Ungereimtheiten aufgetaucht, mit denen sie konfrontiert worden sei, so die Polizei.Da die Frau die Widersprüche in ihrer Aussage nicht habe erklären können, habe sie schließlich gestanden, dass sie die Vergewaltigung erfunden habe.20-Jährige wollte angeblich an Geld kommenAls Grund habe sie angegeben, von den beiden Männern Geld erpressen zu wollen.Sie ziehe ihre Anzeige einfach zurück und alles löse sich von selbst, habe die Frau bei ihrer Einvernahme gegenüber den Ermittlern erklärt, so die Polizei.Die Anzeige gegen die beiden Pakistaner wurde eingestellt; dafür wurde die 20-Jährige wegen der Vortäuschung einer Straftat und wegen der Verleumdung der beiden Männer angezeigt.http://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Lokal/Vergewaltigung-erfunden-20-Jaehrige-angezeigt*************************************************************************************************************************************282. 09.08.05 Vergewaltigung in Niendorf?Mit einem großen Polizeiaufgebot hat die Mordkommission gestern nach Spuren einer angeblichen Vergewaltigung im Niendorfer Gehege gesucht. Ein 15 Jahre altes Mädchen hatte sich zuvor bei der Polizei gemeldet und angegeben, sie sei mißbraucht worden. Der Täter soll nach ihren Angaben ein Nachbar sein. Spurensicherer suchten daraufhin, unterstützt von der Bereitschaftspolizei, im Unterholz nach einem möglichen Tatort.Die 15jährige war gegen Mittag von einer Anwohnerin völlig verstört aufgefunden worden, mit Würgemalen am Hals und Schnittverletzungen am Rücken. Nach ersten Ermittlungen ist das angeblich stark depressive Mädchen seit drei Wochen stationär in der Kinderpsychiatrie des UKE untergebracht. Bei einem Spaziergang im Niendorfer Gehege habe sie den 70jährigen getroffen, der sie in ein Gebüsch gezogen und betäubt habe. Anschließend habe der Täter sie mit einem Strick um den Hals an drei Äste gehängt, die sie nach dem Aufwachen selbst habe abbrechen können. “Wir müssen den Fall klären, haben aber bisher keine Anhaltspunkte dafür, daß er tatsächlich so passiert ist”, sagte ein Beamter. Der 70jährige Nachbar konnte zunächst nicht befragt werden.http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:O4ovoxOoFr4J:www.abendblatt.de/hamburg/article345070/Vergewaltigung-in-Niendorf.html+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=ch10.08.05 Vergewaltigung in Niendorf offenbar erfundenDie angebliche Vergewaltigung mit anschließendem Mordversuch an einer 15jährigen in Niendorf hat es offenbar nie gegeben. Davon muß die Polizei am Dienstag nachmittag ausgehen. Das Mädchen hatte ausgesagt, am Montag nachmittag im Niendorfer Gehege von einem Mann in ein Gebüsch gezerrt, vergewaltigt und betäubt worden zu sein. Als sie wieder zu sich kam, habe sie an einem Ast gehangen und um ihr Leben gestrampelt. Schließlich sei das Holz gebrochen. Eine Spaziergängerin hatte die apathische Jugendliche auf einer Parkbank entdeckt. Am Hals hatte die 15jährige Strangulationsmerkmale.Täter war nach Aussagen des Mädchens ein ehemaliger Nachbar. Mit ihm hatte es in der Vergangenheit Streit gegeben. Die Mordkommission übernahm den Fall. Polizisten durchsuchten das Haus des Verdächtigen. “Wir haben dabei keine Hinweise gefunden, die ihn belasten”, sagt ein Beamter. In der Nacht machte die Polizei den Mann in Niedersachsen ausfindig. Er hat ein wasserdichtes Alibi. Damit scheidet er als Täter aus. Zwischenzeitlich hatte die 15jährige einen zweiten Mann der Vergewaltigung und des Mordversuchs bezichtigt. Auch er hat ein Alibi und kann nicht der Täter gewesen sein. Zudem fand die Polizei kaum Spuren, die die Aussage der 15jährigen untermauern. Das Mädchen, das in psychiatrischer Behandlung war, ist mittlerweile unter ärztlicher Aufsicht. Die Polizei ermittelt “in alle Richtungen”, wie es ein Beamter formuliert. Dazu gehört auch der Tatbestand “Vortäuschung einer Straftat”.http://www.welt.de/print-welt/article687888/Vergewaltigung-in-Niendorf-offenbar-erfunden.html***************************************************************************************************************************
283. 18. April 2008 Vergewaltigung nur erfunden
(gab) Mit einem erfundenen Verbrechen alarmierte am frühen Freitagmorgen eine Frau die Polizei. Sie teilte per Notruf mit, dass in Mittelsinn eine junge Frau vergewaltigt worden sei und beendete den Notruf gleich darauf, ohne weitere Infos zu geben. Die Polizei konnte die Anruferin jedoch bald ausfindig machen. Dabei ergab sich, dass die 45-Jährige aus einer Alkohollaune heraus die Vergewaltigung erfunden hatte. „Sie wird ernüchtert feststellen müssen, dass gegen sie Anzeige wegen Missbrauchs von Notrufen erstattet wird“, schreibt die Polizei.
284. 12.03.2012 Vorwurf Nötigung: Frau nahm alles zurück
Vor dem Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 23-jähriger Arbeiter vom Vorwurf freigesprochen worden, seine Ex-Freundin zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Die Frau nahm im Zeugenstand alles zurück.
Die Ex-Freundin hatte damals vor der Polizei angegeben, der Angeklagte habe sie nach der Trennung zur Rückkehr und zum Geschlechtsverkehr genötigt, indem er damit drohte, ihrem streng religiösen Vater von der vorehelichen Beziehung zu erzählen.
Frau droht nun Verleumdungsklage
Vor Gericht gab die 21-Jährige zu, dass nichts davon stimme. Sie habe sich damals an die Polizei gewandt, weil sie sich nach einem Vorfall auf Anraten ihrer Freundinnen habe erkundigen wollen, was zu machen sei. Die Folgen der Anzeige hätte sie nicht abschätzen können, sagte sie unter Tränen. Nun droht ihr ein Verfahren wegen Verleumdung und wegen falscher Beweisaussage.
Den Mann schickte der Richter mit den Worten nach Hause, sich mit Frauen einzulassen, könne gefährlich sein. Offenbar für den 23-Jährigen kein ernstzunehmender Ratschlag. Nach der Verhandlung sah man die beiden im gemeinsamen Auto nach Hause fahren.
285. 9. Oktober 2012 Freispruch vom Missbrauch wegen erektiler Dysfunktion
Der Schöffensenat hatte große Zweifel an den Angaben der Zeugin.
von NEUE/Seff Dünser – Weil der Angeklagte nach einem Unfall keine Erektion haben konnte, hat der behauptete Missbrauch laut Urteil nicht stattgefunden.
Der Angeklagte litt nach Angaben eines Gutachters zur angeklagten Tatzeit unter einer erektilen Dysfunktion. Er konnte damit den von der Belastungszeugin geschilderten Missbrauch nicht begangen haben. Der von Thomas Raneburger verteidigte 61-Jährige wurde deshalb gestern am Landesgericht Feldkirch von den Anklagevorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat habe „dermaßen große Zweifel“ an den Angaben der Zeugin gehabt, dass „das Gericht nicht annimmt“, dass es den behaupteten Vorfall gegeben hat. Das sagte der Vorsitzende Richter Peter Mück in seiner Urteilsbegründung.
Die Frau hatte ausgesagt, sie sei als Volksschülerin irgendwann in den 90er-Jahren vom Lebensgefährten ihrer Oma missbraucht worden. Er sei nackt im Badezimmer gestanden und habe ihre Hand für einige Sekunden zu seinem Penis geführt. Dabei sei es bei seinem Penis zu einer halben Erektion gekommen, soll sie vor der Polizei gesagt haben. Bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme am Gericht vor dem Prozess soll sie von einem harten Penis gesprochen haben.
Ihre Angaben seien jedenfalls nicht mit dem urologischen Gutachten in Einklang zu bringen, sagte der Richter. Denn der Sachverständige habe seinem Mandanten für den angegebenen Zeitraum „eine vollständige Erektionsunfähigkeit“ bescheinigt, berichtete der Verteidiger. „Der Schwellkörper war nicht mehr durchblutet.“
Die Potenzstörung sei die Folge eines Verkehrsunfalls gewesen und habe bis zum Jahr 2002 angehalten, teilte die Verteidigung mit. Der Angeklagte aus dem Walgau sei von einer Kehrmaschine im Beckenbereich überrollt worden. Dadurch sei er vorübergehend sogar lebensgefährlich verletzt gewesen.
Die Angaben der Frau erklärte sich das Gericht damit, dass sie sich bei der Erforschung ihrer psychischen Probleme zu sehr auf den angeblichen Vorfall mit dem Angeklagten fokussiere. Ihre Probleme hätten nicht nur mit dem Gegenstand der Anklage zu tun, hatte ein Psychiater in einem Gutachten festgehalten.
Selbst wenn es zu dem Missbrauch gekommen wäre, hätte wegen Verjährung ein Freispruch erfolgen müssen, merkte der Richter an. Die opferfreundlicheren gesetzlichen Änderungen für die Fristberechnung seien zu spät gekommen und zunächst nicht ausreichend gewesen.
286. 01.10.2010 36-Jähriger soll Gehörlose vergewaltigt haben
In der Stadt Salzburg soll ein 36 Jahre alter Mann eine junge Gehörlose vergewaltigt haben. Das hat die Staatsanwaltschaft am Freitag bekannt gegeben. Die Tat geschah demnach im Salzburger Gehörlosenzentrum.
Verdächtiger ist einschlägig vorbestraft
Dort wohnt der 36-Jährige, der selbst nicht beeinträchtigt ist, gemeinsam mit seiner gehörlosen Frau. Am Montag soll der Mann in das Zimmer des 22 Jahre alten Opfers eingedrungen sein, um sie zu vergewaltigen. Der Verdächtige wurde festgenommen. Er ist bereits wegen eines einschlägigen Delikts vorbestraft.
16. Februar 2011 Gehörlose in Wohnheim offenbar vergewaltigt: Prozess vertagt
Der Prozess gegen einen 36-jährigen Bosnier, der eine 22-jährige Gehörlose in Salzburg vergewaltigt haben soll, ist am Mittwochnachmittag am Landesgericht Salzburg vertagt worden.
“Es werden noch weitere Zeugen einvernommen”, erklärte der Präsident und Mediensprecher des Landesgerichtes, Hans Rathgeb, auf Anfrage. Ein Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht fest.
Der einzige “hörende” Bewohner im Wohnheim soll eine 22-jährige Wohnungsnachbarin im September des Vorjahres zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Doch der 36-jährige aus Bosnien stammende Angeklagte beteuerte seine Unschuld: Die Frau hätte sich nicht widersetzt, sondern “aktiv beteiligt”. Ob heute ein Urteil ergeht, steht nicht fest.
Der Beschuldigte wohnt mit seiner gehörlosen Frau und seinen beiden minderjährigen Kindern in dem Gehörlosenzentrum. Er ist bereits im März 2009 wegen des Verdachts einer Vergewaltigung an einer anderen gehörlosen Frau in demselben Heim vor Gericht gestanden. Laut Staatsanwältin Barbara Feichtinger nütze es der Mann schamlos aus, dass er der einzige sei, der reden könne. “Sie erschleichen ihr Vertrauen, um etwas zu erreichen”, warf Feichtinger dem 36-Jährigen vor.
Das Gericht will insgesamt zehn Zeugen hören, um einige Ungereimtheiten zu durchleuchten. Die Einvernahme der Zeugen mit Hilfe einer Gebärdendolmetscherin gestaltete sich schwierig, da einige Begriffe in der Gebärdensprache nicht vorhanden sind. Der schwerhörige 28-jährige Freund des mutmaßlichen Opfers erklärte, dass er an jenem Abend des 25. September mit ein paar Freunden eine Disco besucht und auch gewusst habe, dass seine 22-jährige Freundin mit dem Bosnier in der Wohnung zurückgeblieben sei. Die beiden seien schon vorher ein paar Mal alleine gewesen. Dass sie miteinander etwas hätten, habe er sich aber nicht gedacht.
Vor der Polizei hatte der Zeuge ausgesagt, der Beschuldigte habe schon einmal eine Freundin von ihm in dem Heim vergewaltigen wollen. Warum ließ er dann die 22-Jährige alleine mit dem Mann zurück, fragte der vorsitzende Richter Roland Finster. “Das war zum Teil mein Fehler”, antwortete der Zeuge. Er selbst habe den Vorfall ja von einem Lokalinhaber erfahren, dem sich seine Freundin anvertraut hatte. Auf sein Anraten hin habe seine Freundin, die einen Tag nach der mutmaßlichen Vergewaltigung bei einem Bekannten in Linz übernachtete, den Vorfall schließlich angezeigt. “Ich habe sie nicht zur Anzeige gezwungen, sondern beeinflusst. Kann sein, dass sie Angst vor mir hatte. Sie sagte aber zu mir, dass es eine Vergewaltigung war. Sie wollte zuerst nicht zur Polizei gehen und sich auch nicht im Krankenhaus untersuchen lassen.”
In der kontradiktorischen Einvernahme schilderte die offenbar vergewaltigte Frau, sie hätte laut geschrien, als sie der Bosnier gewaltsam auf das Bett gedrückt habe. “Sie hat den Geschlechtsverkehr keineswegs geduldet”, betonte die Staatsanwältin. Doch der Angeklagte beharrte auf ihre Freiwilligkeit. “Sie hat eine Woche zuvor mit mir geknutscht, da war sie auch einverstanden.” Er werde sich jetzt von seiner Frau trennen und eine Wohnung suchen, beteuerte der Bosnier. “Meine Frau will, dass ich die Wohnung nicht mehr betrete.” Der 36-Jährige absolviert seit Mai 2010 eine wöchentliche Psychotherapie.
Einen Freispruch im Zweifel hat es Dienstagnachmittag beim Landesgericht für einen 36-jährigen Bosnier gegeben. Ihm war vorgeworfen worden, in einem Gehörlosenheim eine 22-jährige Frau vergewaltigt zu haben.
Keine Erklärung der Staatsanwältin
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er habe die Frau nicht zum Geschlechtsverkehr gezwungen, erklärte er dem vorsitzenden Richter Roland Finster. Auch einige Bewohner des Gehörlosenzentrums bezeugten, dass die 22-Jährige freiwillig mitgemacht habe.
Ein Kriminalpolizist, der mit den Ermittlungen betraut war, berichtete, dass sie ihm einen Zettel mit den Worten “keine Vergewaltigung” vorgelegt habe.
Staatsanwältin Barbara Feichtinger gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab.
Anzeige auf Anraten des Freundes
Laut Staatsanwältin habe es der Mann schamlos ausgenutzt, dass er der einzige sei, der reden könne. “Sie erschleichen ihr Vertrauen, um etwas zu erreichen”, hatte Feichtinger dem 36-Jährigen am ersten Prozesstag am 16. Februar vorgeworfen: “Die Frau hatte den Geschlechtsverkehr keineswegs geduldet.”
Auf Anraten ihres schwerhörigen Freundes zeigte die 22-Jährige den Vorfall schließlich an. Er habe sie zur Anzeige nicht gezwungen, aber beeinflusst, sagte der Freund vor Gericht aus.
Gegenüber Polizei und Justiz gab die Frau an, dass sie von dem Beschuldigten vergewaltigt worden sei. Der Bosnier wohnte damals mit seiner gehörlosen Frau und den beiden minderjährigen Kindern in dem Heim.
287. 21.01.2013 Sexueller Missbrauch: Mann freigesprochenEin 46-jähriger Deutscher ist am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Eine Zwölfjährige hatte angegeben, der Mann habe sie auf einem Campingplatz im Unterland immer wieder sexuell attackiert.In der kontradiktorischen Einvernahme gab das Mädchen an, immer wieder sexuell attackiert worden zu sein. Der Mann habe sie außerdem immer wieder geschlagen und ihr mit dem Umbringen gedroht.
Mädchen widersprach sich
Der Schöffensenat schenkte diesen Angaben keinen Glauben. Vorsitzender Peter Mück gab sich empört: Es sei ihm in all seinen Jahren als Strafrichter kaum einmal vorgekommen, dass ein Mädchen sich derart widerspricht. War in der Aussage zunächst von harmlosen Klapsen die Rede, seien der Zwölfjährigen durch Suggestivfragen immer schwerere Anschuldigungen gegen den 46-jährigen Angeklagten in den Mund gelegt worden, die sie dann teilweise durch Kopfnicken bestätigt habe. Etwas anderes als ein Freispruch sei hier undenkbar, so Mück. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
- Zwei Peißenberger 14 Stunden verhört – Frauen verurteilt
Peißenberg – Mitten in der Nacht wurden zwei junge Männer aus Peißenberg im April vergangenen Jahres aus den Betten in ihrer gemeinsamen Wohnung geholt und 14 Stunden von der Polizei verhört. Ihnen wurde vorgeworfen, zwei Frauen aus Bad Tölz und Lenggries vergewaltigt zu haben. Die Frauen hatten die Tat jedoch frei erfunden und wurden deshalb zu Sozialdiensten verurteilt.
Die polizeiliche Ermittlungsarbeit hatte ergeben, dass von Gewalt gegenüber der damals 20-jährigen Verkäuferin aus Lenggries und ihrer ein Jahr jüngeren Freundin aus Bad Tölz keine Rede sein konnte: Nach einem Disco-Besuch in Murnau waren die Frauen durchaus bereitwillig ins Auto der beiden Peißenberger und danach in deren Betten gestiegen. Erst als sie anschließend ihren damaligen Freund anrief, um sich in der Marktgemeinde abholen zu lassen, kamen der Lenggrieserin Bedenken, wie sie dem Betrogenen die Liebesnacht erklären sollte. Gemeinsam kamen die Frauen auf die Idee mit der Vergewaltigung und blieben bei der Polizei auch rund fünf Stunden lang dabei.
Wegen der vorgetäuschten Vergewaltigung wurden die Frauen zu jeweils 48 Stunden Sozialdienst vom Wolfratshausener Jugendrichter verurteilt. Der Verteidiger einer der Frauen hatte auf Freispruch plädiert, weil beide Frauen noch während ihrer polizeilichen Vernehmung nur wenige Stunden nach der vermeintlichen Gewalttat den Sachverhalt eingeräumt und zugegeben hatten, mit den von ihnen beschuldigten Männern freiwillig geschlafen zu haben.xb/td
Der 49-Jährige, der wegen des Vorwurfs, seine Ex in Markgröningen vergewaltigt zu haben, vor Gericht stand, ist gestern freigesprochen worden.
Im Zweifel für den Angeklagten. Einem 49-jährigen, wegen Vergewaltigung eines Kindes vorbestraften Mann konnte nach vier Verhandlungstagen nicht mit 100-prozentiger Sicherheit nachgewiesen werden, dass er im August vergangenen Jahres – unmittelbar nach der letzten Haftentlassung – seine Ex-Verlobte in deren Markgröninger Wohnung vergewaltigt hatte. Das Urteil lautete daher gestern auf Freispruch. Der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht stellte gestern in der Urteilsbegründung jedoch gleich unmissverständlich klar, dass “dieser Freispruch nicht bedeutet, dass wir von Ihrer Unschuld überzeugt sind, sondern vielmehr, dass wir nicht ganz von der Schuld überzeugt sind”.
Der Mann aus Schwieberdingen hatte im März 2012 eine vom Stuttgarter Landgericht verhängte neunjährige Haftstrafe beendet und dann eine Beziehung mit der Markgröningerin begonnen. Ihr hatte er sogar einen Heiratsantrag gemacht. Die Verlobung war jedoch wieder gelöst worden. Doch am 6. August soll der Mann noch mal bei ihr erschienen sein und sie vergewaltigt haben.
Das jedoch glaubten die Stuttgarter Richter der Zeugin nicht ganz. Die Frau habe nämlich den Angeklagten erpresst. Sie hatte von ihm 20 000 Euro für die Einrichtung eines Massage-Salons verlangt und bei Nichtzahlung gedroht, sie werde ihn wegen Vergewaltigung anzeigen. Das genügte der Strafkammer, den Mann freizusprechen.
Dabei hat der Mann Glück gehabt. Ihm hatte nämlich bei einem Schuldspruch neben einer vom Staatsanwalt beantragten vierjährigen Haftstrafe noch als Rückfalltäter die Anordnung der Sicherungsverwahrung gedroht. Grund: Er hatte vor zehn Jahren die damalige Tochter seiner früheren Lebensgefährtin mehrfach sexuell missbraucht gehabt. Ob jetzt gegen die Zeugin ein Verfahren wegen Falschaussage in Gang kommt, ist nicht bekannt. Der 49-Jährige bekommt jedoch für die fünfmonatige Untersuchungshaft eine Entschädigung.
Anmerkung: Es steht ausser Frage, dass für den Missbrauch des Kindes die langjährige Haftstrafe zur Recht ausgesprochen wurde. Die hat der Mann verbüsst.
Auch an den Pranger stellen , wie es der Landrat Stephan Pusch machte ist wohl auch keine geeignete Massnahme zur Resozialisierung von einschlägig Vorbestraften. Noch dazu, wenn er es zulässt, dass sich in die “gesunde Volkswut” rechte Randgrupppen einschalten und ihr – selbst strafbares – Gedankengut verbreiten dürfen.http://www.zeit.de/online/2009/13/sexualstraftaeter-pranger
Auch der Weisse Ring – der sogar Zwangstherapien andenkt – sollte sich nicht in solche Kampagnen einmischen! http://blaulicht-blog.net/?p=1520
Es steht jedoch ebenso ausser Frage: Seine Vorstrafe gibt jedoch der Falschbeschuldigerin nicht die Handhabe ihn 1) zu erpressen und 2) als er nicht zahlen wollte dann falsch zu beschuldigen! So gesehen geht der Freispruch in Ordnung. Was aber passiert mit der Erpresserin? Geht die frei aus?
290. 20.02.13 Zurzach Freispruch: Beweise für Vergewaltigung einer 12-Jährigen fehlen
Vor Bezirksgericht Zurzach musste sich ein 25-jähriger Kosovare verantworten. Er wurde, nebst weiteren Delikten, beschuldigt, 2007 ein damals 12-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt zu haben. Wegen mangelnder Beweise wurde er freigesprochen.
Den Hauptvorwurf der Vergewaltigung hat der Mann stets bestritten. Das Mädchen hatte erst knapp drei Jahre nach dem Vorfall Strafanzeige gemacht. Zunächst hatten die Untersuchungen viel Zeit in Anspruch genommen und später war der Fall bei der Staatsanwaltschaft längere Zeit liegen geblieben.
In Bad Zurzach soll es passiert sein, so die Anklageschrift. Der 25-Jährige soll das Mädchen während 5 bis 10 Minuten vergewaltigt haben. Wenig später soll er es nochmals vergewaltigt haben. Der Staatsanwalt forderte dafür 7,5 Jahre Freiheitsentzug.
Mangel an Beweisen
Die Verhandlung dauerte am Mittwoch von morgens 9 Uhr bis spät in den Abend hinein. Das nunmehr 18-jährige Mädchen bestätigte vor Gericht seine bei der Polizei gemachten Angaben nachdrücklich; der Beschuldigte seinerseits wies die Vergewaltigungsvorwürfe vehement zurück. Wegen Mangel an Beweisen wurde er freigesprochen.
Die weiteren ihm zur Last gelegten Taten – Körperverletzung, Gewalt und Drohungen gegen Beamte und Nötigung – gab er unter gewissen Vorbehalten zu. Für sie wurde er zu einem Jahr unbedingt verurteilt. (rmm/ldu)
291. 19.12.2009 STUTTGART Onkel soll Nichte vergewaltigt haben
Mit der Anklageverlesung hat gestern am Landgericht Stuttgart die Verhandlung gegen einen 46-Jährigen aus Esslingen begonnen, der seine Nichte vergewaltigt haben soll. In der Nacht von 10. auf 11. Juni hatte die 23-Jährige ihren Vater in einem Obdachlosenheim in Esslingen besucht. Dort traf sie auch dessen Zwillingsbruder an. Die beiden Männer hatten bereits erheblich dem Alkohol zugesprochen, unter anderem sollen sie große Mengen Sekt, Uzo und Bier getrunken haben. Das spätere Opfer habe fast nichts getrunken.
Laut der Anklageschrift hat die junge Frau nach dem Zechgelage ihren betrunkenen Onkel gegen 2 Uhr nach Hause gefahren und in seine Wohnung in Esslingen gebracht. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft rauchten die beiden dort zunächst noch eine Zigarette, ehe der Mann sein Opfer zwang, sich auszuziehen. Er drohte der jungen Frau, sie zu töten, wenn sie seiner Aufforderung nicht nachkomme. Aus Angst, ihr Onkel würde sie umbringen, sei die Frau der Aufforderung nachgekommen und schließlich von diesem vergewaltigt worden. Der Angeklagte, der sich wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten muss, sitzt seit 19. Juni in Untersuchungshaft. Die Verhandlung wird am 23. Dezember fortgesetzt. jüv
13.03.2010 Vergewaltigung möglicherweise nur erfunden
ESSLINGEN/STUTTGART: Gutachterin kann nicht ausschließen, dass das mutmaßliche Opfer lügt – Starke Tendenz zur Dramatisierung bescheinigt
(kai) – Im Prozess um die Vergewaltigung einer 23-jährigen Esslingerin kommt die Gutachterin zum Schluss, dass die geäußerten Aussagen des Opfers „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erlebnisfundiert sind“.
Sie geht davon aus, dass es zwischen der 23-Jährigen und ihrem Onkel im vergangenen Sommer zwar zu sexuellen Handlungen gekommen war, ist jedoch davon überzeugt, dass dies im „gegenseitigen Einvernehmen“ geschah und das mutmaßliche Opfer nicht die Wahrheit sagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Angeklagten vor, im Juni 2009 die Tochter seines ebenfalls in Esslingen lebenden Zwillingsbruders in seiner Wohnung in der Mittleren Beutau vergewaltigt zu haben. Deshalb muss sich der Mann derzeit vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten (die EZ berichtete). Die Tübinger Psychologin und Kriminologin Ursula Gasch hatte das mutmaßliche Opfer Anfang des Jahres etwa vier Stunden lang begutachtet. Allerdings hatte die 23-Jährige im Gespräch keine Angaben zum Tathergang mehr machen wollen. Dennoch kam die Psychologin zu dem Schluss, dass die „Annahme einer bewussten Falschaussage nicht verworfen werden kann“.Gasch verwies in ihrem Gutachten unter anderem auf die so genannte histrionische Persönlichkeitsstörung, unter der die junge Frau leidet. Demnach steht die 23-Jährige, die schon drei stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken hinter sich hat, ständig unter dem Druck sich in den Mittelpunkt zu stellen und hat die starke Tendenz zur Dramatisierung. Die Gutachterin geht davon aus, dass sie ganz bewusst immer wieder in eine Opferrolle schlüpft, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Nach Angaben der Psychologin wollte die Frau mit der erfundenen Vergewaltigung ihren Mann zurück gewinnen, von dem sie sich kurz zuvor getrennt hatte. Zudem habe sich die Frau wegen des Verkehrs mit ihrem Onkel geschämt und wollte das Gesicht nicht verlieren. Auf die Frage des Esslinger Rechtsanwalts Thomas Mende, der die 23-Jährige als Nebenkläger vertritt, ob die Gutachterin wirklich annehme, dass seine Mandantin freiwillig mit einem Mann ins Bett gegangen sei, „der genauso aussieht wie ihr Vater“, antwortete die Gutachterin: „Ja, das halte ich für durchaus möglich.“ Der Prozess wird am Mittwoch nächster Woche fortgesetzt. Auf dem Programm stehen die weitere Befragung der Gutachterin sowie die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage.
03.05.2010 STUTTGART/ESSLINGEN: Landgericht spricht 46-Jährigen frei – Verteidiger spricht von der „Show eines kleinen Blondinchens“
Mit einem Freispruch mangels Beweisen endete für einen 46 Jahre alten Esslinger der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in der Nacht auf den 11. Juni 2009 in seiner Wohnung in der Mittleren Beutau die 23 Jahre alte Tochter seines Zwillingsbruders vergewaltigt zu haben.
In seiner Urteilsbegründung ging der Vorsitzende Richter der 16. Großen Strafkammer, Martin Friedrich, zwar davon aus, dass der Angeklagte in jener Nacht mit seiner Nichte Geschlechtsverkehr gehabt hat. „Das ist das, was die Kammer feststellen konnte“, sagte Friedrich. Man habe jedoch nicht feststellen können, ob dieser mit Gewalt erzwungen oder freiwillig ausgeführt worden sei. Der Angeklagte selbst, der bereits Ende März aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, hatte immer bestritten, mit seiner Nichte geschlafen zu haben, und lediglich „freiwillige sexuelle Handlungen“ eingeräumt. Doch das nahm ihm nicht einmal sein eigener Anwalt ab. Auch er könne den Angaben seines Mandanten nicht in vollem Umfang glauben, sagte Kai-Jörg Brintzinger. Er könne sich gut vorstellen, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Allerdings habe sein Mandant nicht zugeben können, dass er mit der Tochter seines Bruders geschlafen habe. „Aber so wie er nicht sagen kann, ich hatte was mit meiner Nichte, kann sie nicht sagen, dass alles ganz anders war“, sagte der Rechtsanwalt. Ob der Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Frau geschehen sei, werde sich wohl nie feststellen lassen.
WIDERSPRÜCHLICHE AUSSAGEN
Im Hinblick auf die Borderline-Störung und die vielen Männerbeziehungen der 23-Jährigen bezeichnete Brintzinger die junge Frau als „perfekte Manipulatorin ihrer Umwelt“. Ihre Zeugenaussage vor Gericht war für den Anwalt nichts weiter als die „Show eines kleinen Blondinchens, das niemandem schaden kann“. Zudem verwies Brintzinger auf widersprüchliche Aussagen der Frau darüber, wie die Vergewaltigung abgelaufen sein soll, und darauf, dass sie keine Angaben dazu machen konnte, was sie nach der angeblichen Vergewaltigung noch drei Stunden in der Wohnung ihres Onkels gemacht hatte.
Für die Staatsanwaltschaft hatte sich indes der Sachverhalt nach 15 Verhandlungstagen „in vollem Umfang bestätigt“. Die widersprüchlichen Aussagen der jungen Frau erklärte Staatsanwalt Jörn Schölling mit den „traumatischen Erlebnissen“ der 23-Jährigen. Er verwies in seinem Plädoyer unter anderem auf das Ergebnis der medizinischen Untersuchung durch einen Esslinger Arzt, der Spuren und Anzeichen auf einen Geschlechtsverkehr gefunden hatte. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass sich die Tat wie von der Geschädigten geschildert, ereignet hat“, sagte der Staatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren forderte. Der Esslinger Rechtsanwalt Thomas Mende, der die 23-Jährige als Nebenkläger vertrat, hielt es ebenfalls für ausgeschlossen, dass seine Mandantin „freiwillig mit einem Mann Geschlechtsverkehr hatte, der so aussieht wie ihr Vater“. Auch er hatte beantragt, den Angeklagten schuldig zu sprechen.
Für die Kammer reichten die Beweise für eine Verurteilung jedoch nicht aus. Der Vorsitzende Richter Martin Friedrich wollte nicht einmal ausschließen, dass der Angeklagte seiner zu dieser Zeit an Liebeskummer leidenden Nichte einen „Gefallen“ getan habe.
292. 07.09.2012 Depressionen und Suizidgefahr: Tochter ist kaum belastbar
DORSTEN/ BOCHUM Im Missbrauchs- und Gewaltprozess gegen einen Sozialarbeiter aus Dorsten kamen am Freitag die Therapeuten der 18-jährigen Tochter des Angeklagten zu Wort. Dabei bestätigten die behandelnden Psychologen – zumindest zum Teil – die Glaubwürdigkeit der Schülerin.
Bereits seit Anfang vergangenen Jahres wird die junge Frau wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung psychologisch behandelt. Wegen akuter Depressionen und Suizid-Gefahr zeitweise sogar stationär im Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marl.
Die behandelnde Ärztin dort sagte am Freitag als Zeugin vor Gericht aus. Für sie ist der jahrelange sexuelle Missbrauch die wahrscheinliche Ursache für die Krankheit. Anderes könne sie zwar nicht völlig ausschließen, es sei aber sehr unwahrscheinlich, erklärte sie auf Nachfrage des Verteidigers des Angeklagten, der sämtliche Vorwürfe bestreitet.
Bis hin zu einer Vergewaltigung bei einer Ferienreise auf einem Kreuzfahrtschiff vor zwei Jahren. Dabei soll der Mann seine Tochter mit einem Schmerzmittel regelrecht betäubt haben. Danach sollen die mutmaßlichen Übergriffe aufgehört haben.
Selbstmord
Fakt ist: Die Schülerin ist heute kaum belastbar, braucht Hilfe, um ihren Alltag zu meistern. Nach Angaben ihrer Therapeuten leidet sie unter Depressionen, Schlafstörungen und Flashbacks. Außerdem habe sie den Hang, sich selbst zu verletzen. Teilweise höre sie sogar Stimmen, die sie zum Selbstmord aufforderten, erklärten die Ärzte.
Inzwischen sei aber eine leichte Besserung zu verzeichnen – zum Teil mithilfe medikamentöser Behandlung. Dennoch erklärte eine Therapeutin: „Ich denke, es ist noch ein langer Weg.“
BOCHUM/ DORSTEN Keine Anzeichen für sexuellen Missbrauch, keine Gewalt auf Urlaubsreisen: Im Missbrauchsprozess gegen einen Sozialarbeiter aus Dorsten ist der 44-Jährige am Dienstag von seinem Lebenspartner entlastet worden.
Der Auftritt des 43-Jährigen war mit Spannung erwartet worden. Die beiden Männer waren vor über zehn Jahren zusammengezogen, die Ehe des Angeklagten zerbrach.
Wie die heute 18-jährige Tochter mit der Situation klar gekommen ist, schilderte der Zeuge vor Gericht so: „Sie hat das schon als Makel gesehen, dass ihr Vater plötzlich in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebte. Ich glaube auch, dass sie deshalb in der Schule vielleicht gehänselt wurde.“
Hang zur Selbstinszenierung
Ernsthafte Probleme habe es aber nicht gegeben. Es sei allerdings auffällig gewesen, dass die Schülerin einen starken Hang zur Selbstinszenierung gehabt habe.
„Wenn sie nicht im Mittelpunkt stand, zog sie sich schnell zurück.“Außerdem habe sie manchmal auch gelogen.
Im Sommer 2010 sei die Situation dann allerdings eskaliert. Die beiden Männer hatten das Mädchen mit auf eine Mittelmeer-Kreuzfahrt genommen, anschließend erhob die Schülerin – wie berichtet– schwerste Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihren Vater.
Vergiftet mit Tabletten
Außerdem hatte sie der Schiffsärztin erzählt, dass man versucht habe, sie mit Paracetamol zu vergiften. „Das waren schwere Anschuldigungen“, sagte der Zeuge vor Gericht. „Mir hat sie allerdings niemals gesagt, dass sie von ihrem Vater sexuell missbraucht worden ist.“
Laut Anklage soll es bereits vor der Kreuzfahrt zu sexuellen Übergriffen gekommen sein – einmal auch auf der Rückbank eines BMW-Cabrio. Dazu sagte der Zeuge: „Das halte ich für ausgeschlossen – allein schon aus Platzgründen.“
Vorwürfe
Der angeklagte Sozialarbeiter streitet die Vorwürfe komplett ab. Wahrscheinlich muss seine Tochter noch einmal in den Zeugenstand. Der Prozess wird fortgesetzt.
18.09.2012 Missbrauchs-Prozess Ankläger fordert sieben Jahre Haft für Sozialarbeiter
DORSTEN Jetzt hat der Staatsanwalt seine Deckung verlassen. Im Missbrauchs- und Vergewaltigungsprozess gegen einen Dorstener Sozialarbeiter hat der Ankläger am Dienstag vor dem Bochumer Landgericht sieben Jahre Haft beantragt.
Der 49-jährige Sozialarbeiter verfolgte das Plädoyer des Staatsanwalts mit völlig versteinerter Mine. Eine halbe Stunde lang musste er zuhören, dann schlich er aus dem Saal.
Eine Woche lang muss er nun warten, bis sein Verteidiger an der Reihe ist. Der Anwalt soll erst am 26. September plädieren. Möglich, dass an diesem Tag dann auch schon das Urteil gesprochen wird.
Vergewaltigung auf Traumschiffreise
Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass der Angeklagte sich immer wieder an seiner Tochter vergangen hat – bis hin zu einer Vergewaltigung auf einer Traumschiffreise im Mittelmeer. „Ich halte die Tochter für glaubwürdig, trotz aller Widersprüche und Ungereimtheiten“, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer.
Genau das hatte zuvor auch eine Psychologin erklärt, die die heute 18-Jährige begutachtet hat.
Unschuld beteuert
Der 49-Jährige Sozialarbeiter hatte dagegen von Anfang an seine Unschuld beteuert. Und auch die Richter scheinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Tochter zu haben. Immer wieder wiesen sie die Psychologin am Dienstag auf Widersprüche in den Aussagen der 18-Jährigen hin und fragten offen, ob das Mädchen die Vorwürfe nicht auch „abgekupfert“ haben könnte.
Fakt ist offenbar: Bei ihrer nicht öffentlichen Vernehmung hatte die Schülerin viele Fragen nicht beantwortet und war teilweise sogar aus dem Saal gelaufen.
BOCHUM/DORSTEN Im Missbrauchs- und Vergewaltigungsprozess gegen einen Dorstener Sozialarbeiter wurde der 44-Jährige freigesprochen. Die Richter des Bochumer Landgerichts hatten massive Zweifel an der Aussage der Tochter und entschieden im Zweifel für den Angeklagten.
Aufatmen für einen Dorstener Sozialarbeiter: Der 44-Jährige ist am Mittwochnachmittag am Bochumer Landgericht von sämtlichen Missbrauchs- und Vergewaltigungs-Vorwürfen freigesprochen worden. Laut Anklage sollte sich der Mann in Serie an seiner Tochter vergangen haben.
Die Richter der 3. Strafkammer begründeten das Urteil mit einer ganzen Fülle an Ungereimtheiten und Widersprüchen in der Aussage der Belastungszeugin. Richter Johannes Kirfel: „Wir haben erhebliche Zweifel. Und wenn wir am Ende diese Zweifel haben, gibt es nur eine Entscheidung, und die heißt Freispruch.“
Sichtliche Erleichterung
Der Sozialarbeiter nahm die Entscheidung sichtlich erleichtert auf. Unter Tränen schüttelte er seinem Anwalt die Hände. Auch die Belastungszeugin war zur Urteilsverkündung noch einmal im Gerichtsgebäude erschienen. Den Saal betrat die 18-Jährige allerdings nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, sich zwischen 2001 und 2010 elfmal an seiner anfangs erst sechs Jahre alten Tochter vergriffen oder das Mädchen belästigt zu haben. Mindestens viermal sollte es angeblich zu Vergewaltigungen gekommen sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Sozialarbeiter sieben Jahre Haft beantragt, Verteidiger Clemens Louis (Essen) einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft signalisierte direkt, dass sie das freisprechende Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen will.
293 .12.02.2013 WÜRZBURG Ermittlungen wegen Vergewaltigung in der Würzburger Posthalle
Bei einer Faschingsveranstaltung in der Posthalle in Würzburg soll am Sonntag ein 21-Jähriger ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Polizeisprecher Karl-Heinz Schmitt bestätigte am Dienstag Informationen dieser Zeitung: „Dazu sind Ermittlungen im Gange.“
Schmitt bestätigte die Festnahme eines 21-Jährigen, der unter Tatverdacht steht, einer Jugendlichen bei der Veranstaltung Gewalt angetan zu haben. Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wollte sich der Polizeisprecher nicht zu Details der Tat äußern. Auch zum Gesundheitszustand des mutmaßlichen Opfers machte er mit Rücksicht auf die Betroffene keine Angaben.
19.02.2013, PP Unterfranken Vergewaltigung vorgetäuscht – 21-Jähriger aus Untersuchungshaft entlassen
WÜRZBURG. Ein seit Rosenmontag in Untersuchungshaft sitzender 21-Jähriger konnte am Dienstag wieder entlassen werden, nachdem sich die gegen ihn gerichteten Vorwürfe als haltlos herausgestellt haben. Von einem 15-jährigen Mädchen war der Mann beschuldigt worden, er habe sie vergewaltigt. Die junge Frau hat nun eingestanden, dass diese Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen.
Die Polizei war am Sonntagabend vom Sicherheitsdienst einer Veranstaltung in die Bismarckstraße gerufen worden. Vor Ort trafen die Beamten auf den alkoholisierten Tatverdächtigen und die ebenfalls unter Alkoholeinfluss stehende Jugendliche. Aufgrund der Angaben der vermeintlich Geschädigten wurde der junge Mann vorläufig festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Montagnachmittag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Dieser erließ unter anderem auf Grundlage der Aussage der 15-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Ortsansässigen (wir berichteten).
Im Verlaufe der Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Würzburg traten zunehmend Widersprüche zu Tage, die Zweifel an den Angaben des Mädchens aufkommen ließen. Wie das vermeintliche Opfer jetzt einräumte, war es zu der von ihr geschilderten Tat nicht gekommen. Der seit einer Woche in Untersuchungshaft sitzende 21-Jährige wurde darauf hin noch am Dienstag entlassen. Gegen die junge Frau wird nun wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.
294. 05.02.2012 SCHLAG INS GESICHT Vergewaltigungsvorwurf gegen Security-Chef
Der Inhaber einer Sicherheitsfirma soll eine seiner Angestellten an einem abgelegenen Einsatzort auf der Alb vergewaltigt haben. Seit gestern muss sich der 42-Jährige vor dem Schöffengericht Reutlingen verantworten.
Reutlingen / Kreis Reutlingen. Eine damals 21-jährige Security-Frau befand sich auf Weisung ihres Chefs am Abend des 30. September 2010 allein im Wach-Container eines Solarparks auf der Alb. Laut Anklageschrift tauchte gegen 22 Uhr der Firmeninhaber dort auf und forderte sie zum Geschlechtsverkehr auf. Als die Frau sich weigerte, soll der Angeklagte sie unter anderem mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Aufgrund der abgelegenen Lage des Solarparks sei die 21-Jährige dem Angeklagten völlig ausgeliefert gewesen, betonte Staatsanwalt Daniel Ebinger.
Der 42-jährige Firmeninhaber bestritt die Vorwürfe. Es habe keine Vergewaltigung gegeben, es sei auch kein Alkohol im Spiel gewesen. Die Angestellte und er seien einander schon zuvor „näher gekommen“, wobei sie nur „ein bisschen rumgeknutscht“ hätten, sagte der Mann. Mehr sei nicht vorgefallen. „Wir hatten keine Affäre, aber man hat sich halt gut gekannt.“
Mitte Oktober 2010 kündigte die 21-Jährige. Ihren Ex-Chef verklagte sie wenig später aus anderen Gründen vor dem Arbeitsgericht Reutlingen. Er habe den Prozess gemeinsam mit seinem Teilhaber gewonnen, abgesehen von einer Spesen-Nachzahlung von rund 100 Euro, gab der Firmeninhaber an. Die entsprechenden Arbeitsgerichts-Akten sollen beim nächsten Prozesstermin vorliegen.
Die Geschädigte war zum Prozessauftakt nicht erschienen. Winterliche Verkehrsbehinderungen auf der Alb sollen sie aufgehalten haben. Den mutmaßlichen sexuellen Übergriff zeigte sie zunächst nicht an. Erst im Frühjahr 2012 wurde die Kriminalpolizei Reutlingen durch ein anonymes Schreiben aufmerksam. „Er tut seine weiblichen Mitarbeiterinnen mit Alkohol so zuschütten, dass er Sex mit ihnen haben kann“, hieß es unter anderem in dem Brief, der dem Gericht vorliegt.
Die Frau wurde daraufhin an ihrem oberschwäbischen Heimatort von einer Kriminalbeamtin befragt. Die Geschädigte habe von einem nur oberflächlichen Verhältnis zum Angeklagten gesprochen, berichtete die Polizistin dem Gericht. An jenem 30. September sei ihr Chef gekommen und habe ihr Alkohol angeboten, habe die Frau weiter gesagt. Ein Glas habe sie auch getrunken. Als er sie aufforderte, mit ihm zu schlafen, habe sie sich verbal und auch körperlich gewehrt. Als sie merkte, dass sie nicht gegen ihn ankam, habe sie schließlich aufgegeben.
Eine Security-Kollegin sagte aus, die 21-Jährige habe mit dem Angeklagten geflirtet. Zudem habe sie ihm und seinem Teilhaber Fotos von sich geschickt. Diese Zeugin befindet sich momentan in einer Babypause, würde aber gerne weiter beim Angeklagten arbeiten.
Der 39-jährige Teilhaber bestätigte die Aufnahmen, „erotische Bilder vom Tanzen“, die auf seinem alten Handy noch gespeichert seien. Das Mobiltelefon soll er nun dem Gericht vorlegen. Im August 2010 will er einen One-Night-Stand mit der Geschädigten erlebt haben. Der Prozess wird am Dienstag, 19. Februar, fortgesetzt .dhe
20.02.2013 SECURITY-CHEF FALSCH BELASTET Schöffengericht: Freispruch nach Vergewaltigungsvorwurf
Laut Schöffengericht hat eine Ex-Beschäftigte den Chef einer Security-Firma aus dem Kreis Reutlingen zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Sogar der Staatsanwalt forderte gestern Freispruch.
Reutlingen/Kreis Reutlingen. Beim Prozessauftakt Anfang Februar lautete die Anklage auf Vergewaltigung. Am Abend des 30. September 2010 soll der 42-jährige Inhaber einer Security-Firma eine damals 21-jährige Mitarbeiterin im Wach-Container eines Solarparks auf der Alb zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben (wir berichteten). Durch die abgelegene Lage sei die Frau dem Chef völlig ausgeliefert gewesen.
Der 42-Jährige bestritt die Tatvorwürfe. Die mittlerweile 24-jährige war gar nicht erschienen. Winterliche Verkehrsbehinderungen sollen sie aufgehalten haben. Doch gestern Nachmittag vor Gericht beschuldigte sie den Firmeninhaber erneut. Der Mann sei mit einer Flasche Rum gegen 22 Uhr im Solarpark aufgetaucht. Sie habe nicht mit ihm trinken wollen. Seine Zudringlichkeiten habe sie abgewehrt. „Dann ist alles eskaliert.“ Als der Firmeninhaber schließlich wegmusste, habe sie weitergearbeitet. An dieser Stelle wurde der Richter Eberhard Hausch zum ersten Mal stutzig: Warum sie nicht sofort gegangen sei? „Er war ja weg, und die Arbeit musste ja gemacht werden“, sagte das vermeintliche Opfer.
Anzeige erstattete die Frau erst im Frühjahr 2012, nachdem die Kriminalpolizei Reutlingen durch ein anonymes Schreiben auf den Fall aufmerksam geworden war. Laut Postleitzahl wurde der Brief nur wenige Kilometer vom Wohnort des vermeintlichen Opfers entfernt aufgegeben. Von dem Schreiben wisse sie nichts, behauptete die Frau gestern.
Bei einer arbeitsgerichtlichen Verhandlung gegen ihren Ex-Chef im Herbst 2010 habe sie nicht über die Vergewaltigung sprechen wollen, sagte sie auf Nachfrage des Richters. „Als Frau fühlt man sich ja eh wie Dreck.“
Für den Richter bestätigte der Prozess, wie wichtig es sei, in einem solchen Fall die Beteiligten unmittelbar vor sich zu sehen. Angesichts der dürren Sätze der 24-Jährigen zum angeblichen Tathergang drängte sich ihm der Eindruck auf: „Da könnte man einer Falschbelastung aufgesessen sein.“ Wenig lebensnah erschien dem Richter zudem, „dass man nach einer Vergewaltigung dennoch den Rest der Schicht herunterreißt“. Er vermutete, dass die Frau „aus der Sache vielleicht einfach nicht mehr herausgekommen ist“. Womöglich sei sie von ihrem Vater unter Druck gesetzt worden.
Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen der Frau sah sich auch der Staatsanwalt außerstande, die Anklage aufrechtzuerhalten. Unter anderem hatte sie bei der Polizei angegeben, ihr Ex-Chef würde mit Waffen handeln. Gestern behauptete sie, davon nichts zu wissen.
Info: Richter am Amtsgericht: Eberhard Hausch; Schöffen: Atiye Özlem Isfendiyar und Dieter Kromer. Staatsanwalt: Daniel Ebinger. Verteidiger: Steffen Kazmaier.
295. 20. Februar 2013 Vergewaltigungsvorwurf: 19-Jähriger in Wien freigesprochen
Von den Vorwürfen entlastet worden: Ein 19-Jähriger ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der junge Mann war von einer 35-Jährigen beschuldigt worden, sie am 7. September 2012 im Prater sexuell missbraucht zu haben.
Ein Radfahrer, der die Situation beobachtet hatte, entlastete den Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Abendstimmung in der Prater Hauptallee, der 19-Jährige kam mit der 16 Jahre älteren Frau ins Gespräch, woraus sich eine “Plauderei in netter Atmosphäre” entwickelte. Bis dahin deckten sich die Aussagen von Angeklagtem und (vermeintlichem) Opfer.Doch dann soll der junge Begleiter aufdringlich geworden sein, der Frau auf die Brüste gegriffen und Oralverkehr gefordert haben.
Angeblich in Prater vergewaltigt: Schwere Vorwürfe
Schließlich habe er, so die 35-Jährige, Drohungen ausgesprochen, sie gepackt, auf eine Wiese gezerrt und dort vergewaltigt. Glücklicherweise sei in diesem Moment ein Radfahrer vorbeigekommen, die Frau habe um Hilfe geschrien und der Täter das Weite gesucht.
Gänzlich anders stellte der Beschuldigte die Situation dar: Sie seien beide betrunken gewesen, hätten sich auf einer Parkbank niedergelassen und dort Sex gehabt, als die Frau völlig unvermutet um Hilfe zu schreien begonnen habe. Anschließend sei er Richtung Praterstern gegangen, wo er von der Polizei aufgehalten worden wäre. Bei der darauffolgenden Gegenüberstellung habe er – “blöderweise” – behauptet, er kenne die Frau nicht. Tatsächlich “blöd” war, dass der 19-Jährige sehr wohl DNA-Spuren bei der 35-Jährigen hinterlassen hatte.
Radfahrer entlastet 19-Jährigen
Eine Wendung nahm der Fall schließlich, als der Radfahrer im Zeugenstand erschien und zu Protokoll gab, er habe “einen Bub und ein Mädchen ganz friedlich” auf der Parkbank sitzen sehen, als plötzlich “das Mädchen völlig überraschend zu schreien begonnen hat, sie braucht Hilfe, sie wurde vergewaltigt”.
Der 19-Jährige wurde im Zweifel freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hatte.
296. 10.02.2013 VERGEWALTIGUNG Täter schlug am Parkhaus zu
Karneval in Leverkusen – doch durch die Vergewaltigung einer 14-Jährigen mitten in der Innenstadt rückt das närrische Treiben in den Hintergrund. Der Tatort ist ein abgelegener Parkhauszugang in den Luminaden. Von Jan Sting und Ralf Krieger
Schon seit Monaten beklagen die Mitarbeiter der Spielothek am Wiesdorfer Platz, dass der obere Zugang zur Tiefgarage offen steht. Offenbar hat es sich im Drogenmilieu herumgesprochen, dass sich dort in Ruhe mit Rauschgift handeln lässt. Unmittelbar daneben liegt ein paar Treppenstufen aufwärts der Eingang zur Pflegeresidenz und auf gleicher Ebene ist die Spielothek. Der Wiesdorfer Platz, also die Fußgängerzone, ist groß und verwinkelt. Zumal der besagte Parkhauseingang ist besonders abgelegenen und wird von den Nutzern der Tiefgarage nicht so häufig frequentiert. Einige Nutzer suchen ihn später verzweifelt und fragen in der Spielothek nach.
Durch das Treppenhaus gegangen
„In der Vergangenheit war die Tür abgeschlossen und das war praktischer so. Auf unsere Beschwerden hin ist gar nichts passiert. Aber jetzt ist zu“, sagt eine Mitarbeitern in er Spielhalle. Der Grund für die plötzliche Absperrung ist tragisch. Am Karnevalsfreitag wurde der abgelegene Parkhauszugang oberhalb der Luminaden-Katakomben zum Tatort. Ein 14-jährige Leverkusenerin, die laut Polizei Alkohol getrunken hatte, wurde von einem dünnen, schmalen jungen Mann südländischen Typs vergewaltigt. Sein Alter liegt laut Zeugenaussage zwischen 16 und 17 Jahren. Der Zeuge war durch das Treppenhaus gegangen. In dem Moment küsste der junge Mann das Mädchen, so dass der Zeuge im Vorbeigehen sein Gesicht nicht erkennen konnte. Er habe nichts geargwöhnt. Aber wenig später fand er das Mädchen weinend auf den Treppenstufen.
In der Spielothek gab man ihr ein Glas Wasser zu trinken und versuchte, sie zu beruhigen. „Zu helfen, das ist doch unsere Pflicht“, sagt eine Mitarbeiterin des Unternehmens. Von dort aus wurde um 22.15 Uhr die Polizei gerufen. Die Tat soll sich eine Stunde zuvor ereignet haben. Die Ermittler suchen nun dringend weitere Zeugen, um den noch flüchtigen Täter dingfest machen zu können (Hinweise unter ☎0221/2290). „Alkohol spielte offenbar eine Rolle“, sagt der Polizeisprecher. Da das Mädchen nicht mehr ganz nüchtern gewesen sei, könne sie nur wenig zum Täter und zum Hergang der Tat sagen. Im Krankenhaus ist sie untersucht und die Spuren sind gesichert worden. Die Eltern nahmen sie dort in ihre Obhut.
Die Herren Jan Sting und Ralf Krieger haben sofort – ohne die Ermittlungen abzuwarten- einen “tragisch-aufrührenden ” Artikel geschrieben. Und der Mob kommentiert entsprechend!
Leverkusen (RP). Nach der Vergewaltigung am Freitagabend gegen 21 Uhr an einem Parkhausabgang in den Wiesdorfer Luminaden sucht die Polizei weiterhin mit Hochdruck nach dem Täter. Es soll sich um einen etwa 16- bis 17-Jährigen mit kurzen schwarzen Haaren handeln.
Der 1,73 Meter große Täter war mit einer blauen Jeans und einer grauen Jacke bekleidet. Sein Opfer ist erst 14 Jahre alt, war nach der Tat in einer nahe gelegenen Spielhalle aufgetaucht und hatte dort weinend um Hilfe gebeten.
Sie wurde im Klinikum untersucht und vernommen, die Polizei sicherte am Tatort Beweismittel. Ein Sprecher: “Die Beweisaufnahme gestaltet sich schwierig, das Mädchen ist stark traumatisiert.”
Zeugen werden gebeten, sich telefonisch unter 0221 229-0 oder per E-Mail unter info@polizei-koeln.de zu melden.
Im Fall der 14 Jahre alten Schülern, die an Karneval in Leverkusen Anzeige wegen Vergewaltigung gestellt hatte, hat sich der Verdacht nicht erhärten lassen. Die Schülerin hat zugegeben, eine Falschaussage gemacht zu haben.
Die 14-Jährige, die am Karnevalsfreitag Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte, hat zugegeben, eine Falschaussage gemacht zu haben. Ein Zeuge hatte das Mädchen an diesem Abend weinend auf der Treppe eines Parkhauszugangs sitzen sehen. Die Schülerin bat schließlich in einer Spielhalle um Hilfe. Die Mitarbeiter alarmierten die Polizei. Ein Rettungswagen hatte die Minderjährige zur Spurensicherung ins Krankenhaus gebracht. Später sagte sie aus, sie sei in einem Parkhauszugang von einem jungen Mann vergewaltigt worden.
Da das Mädchen nicht mehr ganz nüchtern gewesen sei, könne sie nur wenig zum Täter und zum Hergang der Tat sagen, hieß es kurz nach der Tat von der Polizei. “Wir gehen nicht davon aus, dass die Geschichte sich in der Form zugetragen hat, wie sie uns geschildert wurde”, erklärte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Der Verdacht einer Vergewaltigung habe sich nach den ersten Ermittlungen nicht erhärtet. Die 14-Jährige und der Beschuldigte sollen sich bereits vorher gekannt haben. (ksta)
Anmerkung: Strakt traumatisiert? Stark alkoholisiert? Nein, eine starke Lügnerin und Falschbeschuldigerin und das schon mit 14! Und nun stellt man sich vor, die Polizei hätte einen 16-17 jährigen mit Jeans gefunden, der einfach in das “Beuteschema” passte! U-Haft wäre ihm sicher gewesen- Unschuldig!
297. 07.02.2013 BAD NEUSTADT Eine lesbische Begegnung mit juristischen Folgen
Schöffengericht spricht 22-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung und vorsätzlichen Körperverletzung frei
Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht Bad Neustadt eine Schöffengerichtsverhandlung wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung.
Einer heute 22-Jährigen aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld wurde zur Last gelegt, sie habe im August 2011 in einer Diskothek eine gleichaltrige Frau gegen deren Willen geküsst und ihr beim Tanzen durch die Hose an den Genitalbereich gelangt. Gegen drei Uhr morgens seien beide Frauen in die Wohnung der Angeklagten aufgebrochen. Dort habe man sich ins Doppelbett gelegt.
Die Anklageschrift, die von der Aussage der Geschädigten bei der Polizei im August 2011 ausging, warf der Angeklagten vor, sie habe sich auf die Geschädigte gesetzt und sei trotz deren Gegenwehr mit zwei verschiedenen Techniken in die junge Frau eingedrungen. Dabei habe deren Hinweise auf Schmerzen und die Aufforderung aufzuhören ignoriert. Sie hörte erst auf, als sie größere Mengen Blut bemerkte, verursacht durch Scheideneinrisse, wie später im Krankenhaus festgestellt wurde.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit schilderte die Angeklagte ihre Version. Danach hätten sich die beiden jungen Frauen schon zwei Tage zuvor getroffen und Küsse ausgetauscht. Nach dem Diskothekenbesuch habe man einvernehmlich gegenseitig sexuelle Handlungen vorgenommen. Die Verletzungen seien nicht beabsichtigt gewesen. Auch gegenüber der Polizei hatte sich die Angeklagte in dieser Weise geäußert. Die Geschädigte hingegen hinterließ einen weniger glaubhaften Eindruck. Im Gegensatz zur polizeilichen Vernehmung sagte sie jetzt öffentlich im Zeugenstand, die Angeklagte habe ihr beide Hände – oder vielleicht auch nur eine – mit Handschellen ans Bett gefesselt. Bei der Polizei war davon keine Rede gewesen. Was genau in dem Doppelbett in welcher Reihenfolge ablief, dazu äußerte sie an die 100-mal, wie der Vorsitzende Richter später in seiner Urteilsbegründung feststellte: „Weiß ich nicht mehr.“
Nicht nachvollziehen konnte das Gericht, warum die Zeugin mit zur Angeklagten nach Hause gegangen war, wenn ihr der Griff in der Diskothek unangenehm gewesen sei, zumal ihr eine Freundin angeboten hatte, sie nach Hause zu bringen.
Die bestehenden Zweifel veranlassten den Staatsanwalt, Freispruch zu beantragen. Dem schloss sich das Schöffengericht an. „Hätte es die Verletzung nicht gegeben, wären wir heute wohl nicht hier“, fasste der Vorsitzende Richter seinen Gesamteindruck zusammen.
Nur eine Frage: Wenn der angeblicher Vergewaltiger ein Mann gewesen wäre, und solche Verletzungen. Hätte der Richter dann auch so einen Satz herausgeschleudert?
298. 25.02.2013 Aus Klagenfurt (Österreich) Falscher Vorwurf der Vergewaltigung
Lüge: Die Angeklagte behauptete, ihr wäre sexuelle Gewalt angetan worden
Aus dem Landesgericht Klagenfurt: Um ihre Untreue zu vertuschen, sprach 19-Jährige von Vergewaltigung.
Wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage vor der Polizei steht eine junge Frau aus Faak am See vor dem Landesgericht in Klagenfurt.
Die 19-Jährige, die zum Tatzeitpunkt in einer Beziehung war, traf im September des Vorjahres einen Bekannten in einem Lokal, der mehr als freundschaftliches Interesse an ihr zeigte. Im Anschluss kam es zwischen der Frau und dem Mann zu sexuellen Handlungen, in beiderseitigem Einverständnis.
Lüge mit Folgen
Am nächsten Tag geriet die Angeklagte, die eine Lehre zur Restaurantfachfrau absolviert, ihrem Freund gegenüber in Erklärungsnot. Als dieser mit seinen Fragen nicht locker ließ, behauptete sie, der andere Mann hätte sie vergewaltigt.
“Er sagte, wenn das stimmt, müssen wir zur Polizei gehen”, so die Angeklagte.
“Ich verstrickte mich aber zunehmend in Widersprüche. Die Polizei glaubte mir nicht mehr und wusste, dass ich gelogen habe”, gibt sie während der Hauptverhandlung zu Protokoll.
Der vermeintliche Vergewaltiger wurde zwar nicht verhaftet, aber von der Polizei befragt. Mit ihrem Freund ist die Frau mittlerweile nicht mehr zusammen.
Strafe auf Bewährung
Richterin Michaela Sanin verurteilt die geständige Angeklagte zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung und zum Tragen der Verfahrenskosten. Die Angeklagte nimmt das Urteil an.
Schlappe 6 Monate und die auch noch auf Bewährung! Und der Beschuldigte? Was hätte er bekommen, wenn Polizei und Staatsanwalt der Lügnerin gefolgt wären ?
In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten: So entschied ein Schöffengericht des Gießener Amtsgerichts am Dienstag im Fall eines mutmaßlichen Vergewaltigers, nachdem nicht nur Verteidigung, sondern auch Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung für einen Freispruch plädiert hatten.
Der türkischstämmige Mann war vom Amtsgericht Friedberg 2009 schuldig gesprochen worden, seine damalige Lebensgefährtin in den Jahren 2007 und 2008 in Friedberg und Frankfurt mehrfach vergewaltigt und misshandelt zu haben. Rechtsfehler hatten zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens geführt. Über ein Jahr seiner Haft hat der Mann bereits abgesessen.
Es handele sich um »kein zufriedenstellendes Ergebnis«, sagte Richter Dr. Johannes Nink über die Entscheidung, der eine langwierige Beweisaufnahme und viele Zeugenanhörungen vorausgegangen waren. So deute vieles darauf hin, dass es zu Gewalthandlungen in der Partnerschaft gekommen sei, auch die angezeigte Vergewaltigung sei nicht auszuschließen. Gleichzeitig spreche auch einiges dafür, dass die Frau die Vorwürfe nur erfunden haben könnte. Auf die geplante Befragung des Opfers durch die Verteidigung wurde nach einem Rechtsgespräch verzichtet.
Verteidiger Torsten Fuchs betonte die Schwierigkeit eines Falls, in dem eindeutige Beweismittel fehlten. So stehe Aussage gegen Aussage zweier Personen, die einmal glücklich miteinander waren. Widersprüche in den Aussagen, die die Frau im Lauf der Jahre gemacht hatte, sah er als Indiz dafür, dass die Frau die Geschehnisse im Nachhinein umdeute. Etwa, um dem ehemals geliebten und jetzt verhassten Partner den Kontakt zu dem gemeinsamen Kind zu verwehren.
Anders begann Staatsanwältin Janny Link ihr Plädoyer: Viele Punkte sprächen für eine Vergewaltigung, auch habe die Frau durch ihre Betroffenheit überzeugt. Dass sie dann mit einem Antrag auf Freispruch schloss, verwunderte die Anwesenden: Stutzig gemacht habe sie eine durchgängige »Überdramatisierung des Geschehens«, im Endeffekt seien ihre Zweifel an der Schuld des Angeklagten zu groß.
Noch überraschender war, dass sich auch Nebenklagevertreterin Barbara Hengefeld, die das Opfer vertrat, aus Mangel an Beweisen dem Antrag auf Freispruch anschloss.
Von »Widersprüchen, wo man hinschaut«, war auch in der Urteilsbegründung die Rede, von »Unwahrheiten in wesentlichen Nebenpunkten«, die von Bedeutung für das Kerngeschehen seien. So attestierte Nink der Frau ein »hysterisch wirkendes Verhalten mit einer Neigung zur Übersteigerung«. Ein Gefühlsausbruch in einer vorherigen Sitzung sei durchaus glaubhaft gewesen, jedoch ergäben die Aussagen der Frau ein ambivalentes Bild. Ein wesentlicher Punkt betraf eine angebliche Aussage, die die Frau am Tag nach der ersten Vergewaltigung gegenüber einer Polizeistreife gemacht haben will. Von einem polizeilichen Protokoll fehlt jedoch jede Spur und führte auch nicht zu einer Strafanzeige. Ein weiterer Punkt betrifft das Verhältnis zu ihrem Ex-Partner. So hatte sie nicht glaubhaft erklären können, warum sie auf der Flucht vor ihm nach Friedberg gezogen sei, wobei sie wusste, dass er sich dort regelmäßig aufhalte.
Auch, warum sie ihn, während sie sich eigentlich vor ihm verbergen wollte, angerufen und ihm ihre Adresse mitgeteilt hatte, konnte nicht schlüssig dargelegt werden.
Sicherlich habe die Frau Schweres erlitten, aber auch dabei immer versucht, ihre eigenen materiellen Interessen gezielt zu verfolgen, erläuterte Nink. »Die Wahrheit kennen nur Sie«, richtete sich der Richter an den Angeklagten, »und mit der müssen Sie leben.«
300. 14.02.2013 GERICHT Wittener soll Freundin brutal vergewaltigt haben – Opfer rudert vor Gericht zurück
Überraschend hat ein Prozess im Bochumer Landgericht begonnen. Ein Mann aus Witten sitzt auf der Anklagebank, weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll.
Witten. Überraschender Prozessauftakt im Bochumer Landgericht: Ein 40-Jähriger sitzt auf der Anklagebank, weil er seine schlafende Ex-Partnerin missbraucht haben soll. Das vermeintliche Opfer jedoch rudert auf einmal zurück: „Ich glaube, da habe ich übertrieben.” Man habe sich nur gestritten.
Der Mann, der auf der Anklagebank sitzt, ist gelassen, manchmal setzt er ein schäbig wirkendes Grinsen auf. Die Tat, die dem Wittener seit Donnerstag vor dem Bochumer Landgericht vorgeworfen wird, ist abscheulich: Er soll im vergangenen Jahr seine schlafende Ex-Freundin brutal missbraucht haben. Die sorgte vor Gericht für einen Paukenschlag.
Das Geschehen, das die 36-Jährige bei ihrer Anzeige beschrieb, schockiert. Eigentlich war die Beziehung der beiden beendet, am besagten Tag aber habe sie ihren „Ex“ besucht und sich bei ihm schlafen gelegt. Sie sei aufgewacht, als der Wittener gegen ihren Willen ihre Hose ausgezogen und sie gewürgt habe. Danach soll der 40-Jährige sie vergewaltigt haben. „Ich habe es über mich ergehen lassen“, heißt es im Polizeiprotokoll. Sie habe sich nicht wehren können. Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Frau ist bei Aussage verunsichert
Als die 36-Jährige am Donnerstag zu ihrer nächsten Aussage ansetzt, weiß sie, dass diese folgenschwer für ihren Ex-Freund sein kann. Dem Vater der gemeinsamen Kinder (6 und 12) drohen mehrere Jahre Haft. Ist es womöglich der Grund, warum die Frau von der angeblichen Tat, die sie bei der Polizei bis in jede Einzelheit beschrieb, nichts mehr wissen wollte?
„Ich glaube, da habe ich übertrieben“, sagte sie am Donnerstag. Ihre Aussage ist unsicher, oft kann sie sich nicht erinnern, die Worte „vielleicht“ und „eigentlich“ fallen dauernd. Würgen? Brutale Hiebe oder gar ein Missbrauch? Das sei nie passiert. Nur so viel: Es habe einen Streit gegeben, ihr „Ex“ habe sie „am Hals gepackt“ und ihr „eine Backpfeife verpasst“. Doch warum dann die Anzeige, die Missbrauchsvorwürfe?
Affäre mit einem anderen Mann„Wahrscheinlich, weil ich sauer war“, meinte die Wittenerin. Genauer wurde sie nicht. Ein möglicher Grund: Ihr ehemaliger Partner warf am besagten Tag einen Blick in ihren Kalender und erfuhr von ihrer Affäre mit einem anderen Mann. Daraufhin kam es, das sagen beide, zu einer Auseinandersetzung. Mit welchen Folgen, bleibt wohl immer unklar.
Der 40-Jährige räumt nur ein, seiner Ex-Lebensgefährtin eine „Backpfeife“ verpasst zu haben. Er habe sie beruhigen wollen. Die 36-Jährige leidet unter manischen Depressionen, am Tattag soll sie nach dem Streit „mit dem Hammer gegen Möbel geschlagen“ haben, so der Angeklagte. Mehr sei nicht passiert.
Mit dem Rückzieher der 36-Jährigen scheint eine Verurteilung ihres „Ex“ wegen Missbrauchs vom Tisch, auch wenn noch Zeugen folgen. Der jetzige Freund der Wittenerin gab sich vor Gericht überrascht. Bei ihm war die Frau am besagten Tag weinend aufgetaucht, hatte von der angeblichen Vergewaltigung berichtet. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass das gelogen sein könnte.“
301. Die Jugendschutzkammer hat jetzt einen 63 Jahre alten Angeklagten freigesprochen. Der Mann aus Rehlingen-Siersburg war wegen hundertfachen Kindesmissbrauchs angeklagt. Der Oberstaatsanwalt hatte neun Jahre Haft gefordert.
Saarbrücken. Seit Ende April befasste sich das Landgericht mit einem Fall von sexuellem Missbrauch an einem Kind in angeblich über 800 Fällen. Ein 63 Jahre alter Familienvater soll sich über Jahre hinweg an einer heute 27- jährigen Frau vergangen haben. Im fraglichen Zeitraum war sie, die zum familiären Umfeld des Angeklagten zählte, zwischen sieben und 17 Jahren alt. Die Vorfälle nach ihrem 14. Lebensjahr gelten als verjährt.
Nach dem Ende der Beweisaufnahme und des Plädoyers des Oberstaatsanwalts sah es zunächst schlecht für den Angeklagten aus. Außer den im Prozess verhandelten Fällen warfen ihm weitere Frauen sexuelle Übergriffe vor: seine Tochter, seine Schwiegertochter und seine Enkelin. Auch im Schwimmverein sei er bei den Mädchen fürs „Tätscheln“ bekannt gewesen. Eine Zeugin sagte über die Trainingsstunden im Hallenbad: „Wer vorne saß, war dran.“ So war der Strafantrag nicht verwunderlich: neun Jahre Gefängnis. Lediglich die Anzahl der Fälle korrigierte der Oberstaatsanwalt nach unten – auf 498. Während Urlaubsreisen und Auslandsaufenthalten könne ja nichts geschehen sein. Allein aus Angst, die Familie zu zerstören, habe die junge Frau so lange geschwiegen und sich dann aber aus Sorge um ein anderes Mädchen aus der Familie zur Anzeige entschlossen, hieß es. Dass keine Gewalt im Spiel war und seit den Taten lange Zeit vergangen ist, wurde dem Angeklagten angerechnet.
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch – im Grunde aber mehr auf die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens. Er behauptete nicht, dass sein Mandant unschuldig sei. Man wisse nicht, was wirklich geschah und die Aussagen des mutmaßlichen Opfers seien unglaubwürdig.
Sie sei von verschiedenen Seiten beeinflusst worden, von ihrer Lebenspartnerin und von der Tochter des Angeklagten. Mit dem Freispruch folgten die Richter nach langer Beratung der Argumentation des Verteidigers. Schon die Genese der Aussage sei problematisch. Das, was geschehen sein soll, sei regelrecht in die junge Frau hineingefragt worden. Und am Ende habe sie es wohl selbst geglaubt. Die Belastung des Angeklagten sei keine Lüge gewesen, sondern Ergebnis massiver Beeinflussung durch ihre Partnerin und Angehörige aus der Familie des Angeklagten.
Die Richter entdeckten auch Widersprüche in den Aussagen. Es könne nicht sein, dass sich die Übergriffe über neun Jahre hinweg mit dieser Regelmäßigkeit und immer nach dem selben Muster abgespielt hätten. Der Vorsitzende der Jugendkammer begründete auch, warum ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben wurde. Aber auch Psychologen böten keine Gewähr, die absolute Wahrheit herauszufinden. Die Beweiswürdigung obliege letztendlich den Richtern. Und die Strafkammer wolle sich nicht hinter Gutachtern verstecken und die richterliche Verantwortung abwälzen.
Der Angeklagte wurde nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen. „Der Friede wird damit in die Familie nicht einkehren“, sagte der Vorsitzende am Ende des Prozesses. Die junge Frau als angebliches Opfer hat nun noch die Möglichkeit, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.
Anmerkung: Lieber kein Gutachten, damit die ganze Wahrheit, die Lügen, die Falschbeschuldigungen und vor allem die Beeinflussung der “Lebenspartnerin” ( Männer sind ja alle Verbrecher-O-Ton Schwarzer) nicht publik werden!
302. DONNERSTAG, 22. NOVEMBER 2012 16-Jährige vergewaltigt
Die widerliche Tat an der Charité schockt ganz Deutschland. Ein Krankenpfleger verging sich an einer jungen Patientin (16). Dieser abscheuliche Vorfall scheint jedoch nur die Spitze eines Eisbergs zu sein. Die Deutsche Kinderhilfe geht davon aus, dass es noch viel mehr solcher Fälle gibt. Klinik-Chef Karl Max Einhäupl steht massiv unter Druck. Konsequenzen werden gefordert. „Überall wo Kinder sind, muss besser aufgepasst werden“, sagt Georg Ehrmann, Vorsitzender der Kinderhilfe. Ihn hat der Fall an der Charité nicht überrascht. Ehrmann geht davon aus, dass es bundesweit noch viel mehr solcher Fälle gibt. Nach Experten-Auffassungen haben zwei Prozent der Männer pädophile Neigungen und arbeiten bevorzugt dort, wo es Kinder gibt.
Charité-Pfleger Manfred B. (58) arbeitete seit 40 Jahren an der Klinik. Kaum vorstellbar, dass auch hier die bisher drei bekannten Fälle alle gewesen sein sollen. Die Charité steht in der Kritik, weil sie nicht sofort Anzeige erstattete und den Vorfall erst Tage später kommunizierte.
Einhäupl meinte Mittwoch noch, er hätte erst am Vortag von dem Vorfall erfahren (KURIER berichtete). Eine Lüge! Jetzt gab er zu, bereits am Freitag zuvor von einem „Problem“ gehört zu haben. Und es sei von sexuellem Missbrauch die Rede gewesen. Aber erst am Dienstag habe er begriffen, dass es sich um Kindesmissbrauch gehandelt habe, als ihm der Ärztliche Direktor Ulrich Frei den Fall schilderte. Unfassbar. Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD) fordert personelle Konsequenzen. Eine unabhängige Arbeitsgruppe soll jetzt die Strukturen an der Charité prüfen http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/16-jaehrige-vergewaltigt-missbrauch-skandal–charit–chef-unter-beschuss-,7169128,20938892.html
Anmerkung: In den Wormser Prozessen haben “AufklärerINNEN von eigenen Gnaden genau so Hetzkampagnen gestartet , wie Georg Ehrmann!
22. November 2012 08:11 Berliner Charité Verdacht auf neue Missbrauchsfälle
Der Missbrauchsfall an der Berliner Charité könnte eine neue Dimension bekommen: Gestern war bekannt geworden, dass ein Krankenpfleger sich an einer 16-jährigen Patientin vergangen haben soll. Nun gibt es Hinweise auf weitere Fälle.
Der Vorstandschef der Berliner Charité, Karl Max Einhäupl, hat sich “tief betroffen” über den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer 16-jährigen Patientin durch einen Krankenpfleger geäußert. Die Klinikleitung werde alles tun, um den Vorfall schnell aufzuklären. Zugleich räumte Einhäupl erneut Fehler in der Informationspolitik des Krankenhauses ein und deutete personelle Konsequenzen an.
Nach Angaben Einhäupls wurde die 16-Jährige in der Nacht zum Mittwoch vergangener Woche in der Rettungsstelle der Kinderklinik am Campus Virchow wegen einer “akuten Erkrankung” aufgenommen. Am darauffolgenden Tag hätten die Eltern gegen einen Krankenpfleger den Vorwurf erhoben, er habe an der 16-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen. Zuvor war von einer 14-Jährigen die Rede gewesen.
Der Pfleger, der seit 40 Jahren an der Charité arbeite, sei umgehend suspendiert worden, sagte der stellvertretende Pflegedirektor Helmut Schiffer. Einhäupl sprach von einem “erschütternden Vorgang”. Für ihn kämen die Handlungen einer Vergewaltigung gleich. Wie die Nachrichtenagentur dapd berichtet, soll die Charité inzwischen Strafanzeige gestellt, die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben.
Auffälligkeiten in der Vergangenheit?
Nach Angaben Einhäupls war das Mädchen bei der Behandlung in der Klinik bei Bewusstsein. Es hatte zwar Medikamente bekommen, die zur Beruhigung beitragen sollten. “Aber wir haben keinen Zweifel, dass es die Wahrheit gesagt hat”, sagte er. Laut Pflegedirektor Schiffer war die Jugendliche in der Notaufnahme “knapp drei Minuten” mit dem Pfleger allein.
Die Klinikleitung sagte der Familie des mutmaßlichen Opfers Unterstützung zu. Außerdem werde jetzt mit Mitarbeitern des Pflegers gesprochen, ob es in der Vergangenheit Auffälligkeiten gegeben habe, sagte Klinikchef Einhäupl. Zudem solle geklärt werden, ob es weitere Betroffene gibt. Dazu sollen auch Dienstpläne durchforstet werden.
Im Zuge der bisherigen internen Recherchen kam laut Einhäupl heraus, dass der Pfleger bereits früher aufgefallen sein soll. Er war zunächst in der Kinderonkologie tätig, seit 2008 in der Rettungsstelle. Nach derzeitigen Erkenntnissen erinnerten sich Mitarbeiter an drei Übergriffe, die aber bisher nicht näher bezeichnet werden könnten. Sie sollen länger als fünf Jahre zurückliegen. Akten gebe es dazu aber nicht.
Einhäupl selbst wurde nach eigenen Angaben erst am Dienstag über den jüngsten Vorfall unterrichtet. Er kündigte an, dass die Informationspolitik der Charité jetzt “vom Kopf auf die Füße gestellt” werden müsse. Das Versäumnis sei besonders bedauerlich, weil der Aufsichtsrat gerade erst eine “komplette Reorganisation der Informationspolitik” beschlossen habe. Damit sollten Konsequenzen aus den Informationspannen bei den Keiminfektionen von Frühchen gezogen werden.
“Persönliches Versagen”
Mit Blick auf den Tatverdächtigen sagte Einhäupl, es müsse der Frage nachgegangen werden, warum dieser habe “Dinge tun können” und es nicht gelungen sei, ihn zu entfernen. Da habe es auch “persönliches Versagen” gegeben. Die Aufklärung sei nicht ganz einfach, weil der überwiegende Teil der damals Verantwortlichen nicht mehr in der Klinik tätig sei.
Nach Angaben Einhäupls sollten alle Mitarbeiter schriftlich über den Vorfall informiert werden. Darüber hinaus wollte die Charité eine Hotline für beunruhigte Eltern schalten. Die Prävention wurde nach Angaben der Pflegeleitung schon in der Vergangenheit verbessert. Danach sind alle Mitarbeiter aufgefordert, ungewöhnliche Vorfälle zu melden. Dazu gibt es auch ein anonymes Telefon.
Im Jahr 2007 war eine ehemalige Krankenschwester der Charité wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte auf einer kardiologischen Intensivstation fünf schwerkranke Menschen mit zu hochdosierten Medikamenten getötet. http://www.sueddeutsche.de/panorama/berliner-charite-verdacht-auf-neue-missbrauchsfaelle-1.1528914
05.12.2012 CHARITÉ-AFFÄRE Zweifel an Missbrauchs- Vorwurf
Das Mädchen, das einen Pfleger der Charité des Missbrauchs bezichtigt hat, soll schon mal falsche Beschuldigungen erhoben haben. Zu den Vernehmungs-Terminen im Landeskriminalamt ist sie bisher nicht erschienen.
Hat sich die 16-jährige Schülerin den sexuellen Missbrauch ausgedacht? Drei Wochen nachdem eine Jugendliche im Virchow-Klinikum der Charité von einem Pfleger sexuell missbraucht worden sein soll, gibt es in den Sicherheitsbehörden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens. Am Mittwoch wurde bekannt, dass die heute 16-Jährige im Jahre 2008 zu Unrecht einen Sozialarbeiter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hat. Der Sozialarbeiter, der in der Neuköllner Schule arbeitete, in der das Mädchen unterrichtet wurde, hatte sie beim Schwänzen erwischt und aufgefordert, in die Klasse zu gehen. Daraufhin behauptete das Mädchen, das aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommt, von dem Mann sexuell missbraucht worden zu sein. Später erklärte sie der Schulleitung, dass sie sich das alles nur ausgedacht habe. Gegen den Sozialarbeiter wurde nicht ermittelt
Sexueller Missbrauch kein Einzelfall
Sexuelle Übergriffe gibt es in Krankenhäusern und Arztpraxen immer wieder. Im Dezember 2010 war bekannt geworden, dass am Helios-Klinikum in Berlin-Buch ein Pfleger der Kinder-Intensivstation mehrere Jungen missbraucht und die Taten gefilmt hatte.
Möglicherweise, so die Polizei, habe die Schülerin jetzt wieder gelogen. Die 16-Jährige aus Neukölln hatte, wie berichtet, nach einer Untersuchung in der Rettungsstelle des Krankenhauses in Wedding ihrem Vater berichtet, dass ein Pfleger ihr beim Ausziehen geholfen und sie dabei im Intimbereich berührt habe. Anders als in solchen Fällen üblich, verzichteten das Mädchen sowie deren Eltern auf eine Anzeige bei der Polizei. Sie informierten lediglich die Krankenhausleitung. Der 58-jährige Pfleger wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Außerdem wurde er bei der Polizei angezeigt. Ihm soll jetzt gekündigt werden. Beweise für die Tat gibt es jedoch nicht. Ermittler begründen ihre Zweifel an dem angeblichen Missbrauch auch damit, dass das Mädchen sowie deren Eltern bisher nicht zu den vereinbarten Terminen im Landeskriminalamt erschienen sind und deshalb noch nicht als Zeugen befragt werden konnten. Über Tage hinweg war die Familie nicht zu erreichen. Sie ließen die Treffen wegen eines angeblichen Arzttermins sowie einer Erkrankung in der Familie platzen. In der kommenden Woche ist erneut ein Termin zur Befragung des Mädchen vereinbart worden.
Bisher wurden keine Spuren nachgewiesen
Trotz der Zweifel an der Glaubwürdigkeit heiße das jedoch nicht, dass der Fall nicht ernst genommen werde. Jedoch könne erst nach der Vernehmung weiter ermittelt werden, hieß es im Landeskriminalamt. Erschwert werden die Ermittlungen auch deshalb, weil bisher keine Spuren des Missbrauchs nachgewiesen werden konnten. Die Charité hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls darauf verzichtet, die Polizei zu informieren. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zu den Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Opfers nicht. „Es ist ein laufendes Verfahren. An Spekulationen beteiligen wir uns nicht“, sagte Justizsprecher Martin Steltner am Mittwoch dieser Zeitung .
Wegen der fehlenden Beweise gehen Ermittler davon aus, dass das Verfahren gegen den Krankenhauspfleger eingestellt wird. Solange das Mädchen sich zur Tat nicht äußert, kann der Pfleger nicht mit den Vorwürfen konfrontiert werden, sagen Fahnder. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/charit–affaere-zweifel-an-missbrauchs-vorwurf–,10809148,21041978.html
Herr Einhäupl zweifelte natürlich nicht, dass die 16-jährige die Wahrheit sagte und erzählt das genau so der Süddeutschen!</em
Die Welt macht aus einer 16 jährigen doch glatt ein 14jähriges Mädchen, dass es die Schlagzeile noch schauerlicher klingt!
Der Berliner Kurier schreit: Pfleger missbraucht Mädchen
Die Abendzeitung: Krankenpfleger vergewaltigt Mädchen
Alle haben Schlagzeilen gemacht, sogar die Apothekenrundschau und die Ärztezeitung, und alle haben die Unschuldsvermutung mit Füssen getreten!
Besonders schlimm aber ist Karl Max Einhäupl der sagt:“ Krankenpfleger soll mehrfach Mädchen missbraucht haben, Mir sind drei Ereignisse bekannt, die allerdings schon mindestens fünf Jahre zurückliegen»!
Auch er wartet natürlich die Ermittlungen nicht ab und setzt die Unschuldsvermutung, die gesetzlich verankert ist, ausser Kraft. Er erinnert damit sehr an Schwarzer!
Wenn dem aber so war, gehört Einhäupl sofort als Klinikdirektor entfernt, weil er diese angeblichen Fälle nicht zur Anzeige gebracht hat und keine Konsequenzen gezogen hat.
Das sich dann immer TrittbrettfahrerINNEN finden, die von angeblichen Erlebnissen berichten, ist ja nichts Neues. Erinnern wir uns im Fall Kachelmann an die Zeugin Verena Comperl, die bei der Bunten auch etwas von Vergewaltigung gelogen hat, was sich später als perfide Lüge herausstellte.
21.02.2013 Berliner Charité: Missbrauchsverfahren gegen Krankenpfleger eingestellt
Das Missbrauchsverfahren gegen einen Mitarbeiter der Berliner Charité ist eingestellt worden. Er soll 2012 ein 16-jähriges Mädchen, das unter Narkose stand, unsittlich berührt haben. Gegen den Pfleger laufen noch zwei ähnliche Verfahren.
Berlin – Die Ermittlungen gegen einen Krankenpfleger der Berliner Charité wegen mutmaßlichen Missbrauchs einer Jugendlichen sind eingestellt worden. Das Verfahren gegen den 58-Jährigen sei beendet worden, weil die betroffene Jugendliche nicht befragt werden konnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die 16-Jährige habe sich demnach nicht gemeldet.
Auch der Pfleger habe sich nicht zu dem Fall geäußert. Laut Uni-Klinik ist er bei vollen Bezügen suspendiert. Gegen den 58-Jährigen laufen nach Angaben des Sprechers noch zwei weitere Ermittlungsverfahren wegen ähnlicher Vorwürfe.
Das Berliner Krankenhaus hatte im November 2012 ihren langjährigen Mitarbeiter angezeigt. Dem Krankenpfleger wurde vorgeworfen, das Mädchen in der Kinderrettungsstelle im Virchow-Klinikum während sie unter Narkose stand, unsittlich berührt zu haben. Der angebliche Übergriff soll sich ereignet haben, während die 16-Jährige mit dem Pfleger allein war. Die Jugendliche hatte ihren Eltern von dem angeblichen Vorfall berichtet, diese informierten den zuständigen Arzt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete daraufhin Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen ein. Rund einen Monat nach dem angeblichen Vorfall kamen jedoch Zweifel an der Geschichte der Jugendlichen auf. Mehrere Versuche der Polizei, Kontakt mit der 16-Jährigen oder ihrer Familie aufzunehmen, waren gescheitert. Berliner Medien berichteten damals, das Mädchen habe in der Vergangenheit einem Mann unbegründet sexuellen Missbrauch vorgeworfen.
Der Fall hatte für Kritik an dem Berliner Klinikum gesorgt. Die Anzeige der Charité war erst eine Woche nach dem angeblichen Übergriff bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingegangen. Das hatte die Ermittlungen erschwert. “Beweismittel wie DNA-Spuren gibt es leider nicht mehr. Darum müssen wir vor allem auf Zeugenaussagen zurückgreifen – etwa die der mutmaßlich Geschädigten”, hatte ein Sprecher damals erklärt. Über die angeblichen Vorkommnisse und das Krisenmanagement war damals auch im Berliner Abgeordnetenhaus debattiert worden. Die Charité war für ihre Informationspolitik kritisiert worden, hatte aber alle Vorwürfe von sich gewiesen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/charite-mitarbeiter-verfahren-wegen-missbrauchs-eingestellt-a-884813.html
Nur wenige Blätter berichten, dass die 16-jährige bereits vor 3 Jahren einen Mann zu Unrecht des Missbrauchs beschuldigt hatte!
Der Mann hat 40 Jahre seinen Dienst zur vollsten Zufriedenheit versehen, dank einer Lügnerin, die sich jetzt vor der Welt versteckt ist er ruiniert…..
Jetzt kann man nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft sich nicht dazu hinreissen lässt, ihn doch als Sündenbock für andere angebliche, ebenso unbewiesene Fälle, verwendet, nach dem Motto:“ Hier haben wir Dich nicht bekommen, na dann hängen wir Dir eben etwas anderes an!Der Pfleger ist also bereits ein mehrfaches Opfer von solchen Frauen! Es wäre nun abzuklären ob die Familien sich nicht kannten!
Zitat :Nach dem Vorfall im November war bekannt geworden, dass der Pfleger bereits in Vergangenheit im Verdacht gestanden hatte, sich Frauen gegenüber auffällig verhalten zu haben: Im Jahr 2011 hatte eine Frau Anzeige erstattet, die Ermittlungen wurden aber eingestellt. 2009 gab es einen weiteren nicht näher bekannten Fall, in dessen Folge der Pfleger psychologisch begutachtet wurde, Ergebnis: Die vorgeworfene Tat wurde laut Klinik als unwahrscheinlich eingestuft.(Spiegel)
302. 13.12.2012 Klage auf Schadenersatz Falsche Verdächtigung:
Weil seine Kreditkarte gehackt wurde, hielt man den Beamten fälschlicherweise für einen Pädophilen – mit dramatischen Folgen. Der Unschuldige klagt nun auf 2.500 Euro Schmerzensgeld.
München – Die Dienstwaffe musste er abgeben, Kollegen hielten Polizeiobermeister Torsten S. (42) für einen Lügner und das Sorgerecht für seinen sechsjährigen Sohn hat er ebenfalls verloren: „Niemand glaubte mir, dass ich mit Kinderpornos nichts zu tun habe. Die Staatsanwaltschaft hat gegen mich ermittelt und ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet.“
Dann kam heraus: Torsten S. ist definitiv unschuldig. Nur wegen seiner Kreditkarte geriet er ins Visier der Ermittler. Jetzt verklagte der Beamte, der früher am Münchner Flughafen und heute in Frankfurt als Polizist tätig ist, den Staat auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro.
Torsten S. ist Inhaber einer Kreditkarte. Im Sommer 2003 ging der Ärger los. Ein Betrüger hatte 6000 Daten aus dem Bankcomputer gehakt. Für 700 Euro shoppte er damals in London mit den Kreditdaten von Torsten S.: „Ich musste nachweisen, das ich nicht dort war. Dann hat mir die Bank den Schaden ersetzt.“
Anfang 2008 führte der Staatsanwalt in seiner Wohnung (Kreis Erding) eine Razzia durch. Der PC wurde beschlagnahmt. Er soll 2006 mit seiner Kreditkarte für 69 Euro Kinderpornos aus dem Netz gekauft haben.
Mitte 2008 steht fest: Der Kredit-Datendieb hatte im Netz eine Kinder-Porno-Seite erstellt und mit den 2003 gestohlen Kreditdaten Kinderpornos von seiner eigenen Web-Seite gegen Cash abgerufen. So zockte er 400.000 ab.
Der Staat will nicht zahlen. Es habe einen Anfangsverdacht geben. Als Polizist hatte Torsten S. dem BKA mal einen Kinder-Porno-Link weitergeleitet, der beim Surfen auf seinem PC aufgetaucht ist: „Den habe ich gleich wieder gelöscht.“ Am 30. Januar 2013 soll das Urteil fallen.
302 .04.01.09 Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?
Schongau – Wurde eine Schongauerin (20) Opfer einer versuchten Vergewaltigung – oder täuschte sie die Straftat vor, um sich wichtig zu machen?
Der Staatsanwalt meinte, der Überfall von Unbekannten auf die Verkäuferin habe nie stattgefunden, während die Weilheimer Jugendrichterin die junge Frau vom Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat auf Staatskosten freisprach.
Am 9. Juli 2006 erschien die Angeklagte mit ihrem Vater bei der Polizei und gab an, Opfer einer versuchten Vergewaltigung zu sein. Sie sei am Vorabend nach dem Discobesuch und einem Streit mit ihrem Freund alleine und zu Fuß nach Hause gegangen, als sie von zwei unbekannten „Kerlen“ gepackt und zu Boden gestoßen wurde. Obwohl sie einen „Blackout“ hatte, habe sie während einer Rangelei ein Pfefferspray aus der Hosentasche ziehen und damit die Täter besprühen können. Als diese von ihr abließen, habe sie nach Hause flüchten können.
Die Schongauerin wies Verletzungen im Brustbereich und an den Armen auf. Da Zweifel an ihrer Darstellung aufkamen, wurde die 20-Jährige einen Tag später in der Rechtsmedizin München untersucht, wo man laut Anklage zu dem Schluss kam, dass sie sich die Verletzungen selber zugefügt haben muss.
Die Angeklagte blieb auch in dem aufwändigen Prozess dabei, dass sie von Unbekannten, die sie nur vage beschreiben konnte, überfallen worden sei.
Auf der Suche nach der Wahrheit wurden vom Gericht acht Zeugen vernommen, wobei es primär um den „Eindruck“ ging, den die 20-Jährige nach dem von ihr behaupteten Überfall gemacht hatte. Freunde und Eltern der jungen Frau nahmen gegenüber den ermittelnden Kripobeamten eine feindselige Haltung ein. „Die haben meine Tochter fix und fertig gemacht und ihr nicht geglaubt“, so der Vater.
Der Kripobeamte listete Punkt für Punkt die Indizien auf, warum seiner Ansicht nach die Angeklagte die versuchte Vergewaltigung erfunden habe: „Nichts stimmte.“ Weder die Verletzungen noch die Spuren am Tatort hätten zu der von der Schongauerin erzählten Story gepasst, auch das Pfefferspray wurde nie gefunden.
Anmerkung: EIN KLARER FALL VON OPFER-ABO und FRAUENBONUS ! Staatsanwaltschaft und Polizei sind von der Falschaussage überzeugt und die Frau RichterIN nicht!
303. 01.03.2013 Freispruch 23-Jähriger konnte Gerichtssaal ohne Strafe verlassen
NEURUPPIN – Freispruch: So lautete gestern das Urteil für einen 23-Jährigen aus einem Ort im Amt Temnitz. Laut Anklage soll der junge Mann am 12. August vergangenen Jahres mit seiner völlig betrunkenen und bereits schlafenden Ex-Freundin Sex gehabt haben. Als die junge Frau davon wach wurde, warf sie ihn aus dem Zimmer. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen musste sich der Trockenbauer gestern vor dem Neuruppiner Amtsgericht verantworten. Auf dieses Verbrechen steht immerhin eine Mindeststrafe von zwei Jahren.
„Wir müssen hundertprozentig davon überzeugt sein, dass der Angeklagte die Tat begangen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Pries. Das waren jedoch weder Staatsanwältin noch das Schöffengericht. „Bei Zweifeln müssen wir freisprechen“, so Pries.
Der Vorfall hat eine Vorgeschichte: Der Angeklagte und die 20-jährige Auszubildende waren etwa vier Jahre ein Paar, allerdings mit Unterbrechungen. Mal hatte sie die Beziehung beendet, mal er. Aber immer wieder fanden sie zusammen. Bis zum 19. Juli vergangenen Jahres. Da habe sie endgültig Schluss gemacht, sagte die junge Frau gestern vor Gericht. Getroffen haben die beiden sich aber nach wie vor. So auch am Tatabend. Da waren sie mit seiner Schwester zunächst im Kino, und anschließend beim Nachbarn der jungen Frau noch einen trinken. Aus dem einen wurden mehrere. „Die Stimmung war gut“, sagte die junge Frau. So gut, dass sie ihn im Überschwang auf den Mund küsste. Sie habe sich aber sofort bei ihm entschuldigt. „Wir lassen das. Wir bleiben Freunde.“ Einen Versuch seinerseits habe sie dann abgewehrt.
Sie war ziemlich betrunken. Es war aber klar dass er bei ihr zu Hause übernachtet, da er seiner Schwester das Auto überlassen hatte. Sie sei allerdings davon ausgegangen, dass er auf der Couch schläft. Zuhause habe sie es nicht mehr geschafft, sich auszuziehen. Irgendwann sei sie wach geworden, nackt, der Angeklagte ebenfalls. Auf ihre Frage, was das solle, habe er gesagt, er wolle ihr die Schlafsachen anziehen. Warum er dann nackt sei, habe sie gefragt. Daraufhin sei er wütend geworden, was sie ihm zutraue. Sie warf ihn aus dem Zimmer und er verbrachte den Rest der Nacht auf der Couch. Am nächsten Tag habe sie ihn zur Rede gestellt. Er habe zugegeben, sie berührt zu haben und gesagt, er sei weiter gegangen. Da stand für sie fest, dass er mit ihr geschlafen hat, sagte die junge Frau gestern. Gemerkt hat sie davon nichts.
Der Angeklagte bestritt die Tat. Sie habe ihn gebeten, sie bettfertig zu machen, da sie zu betrunken war, lautete seine Aussage. Mehr gemacht haben will er nicht. Allerdings hatte er anderen gegenüber nach dem Vorfall davon gesprochen, er habe „Scheiße gebaut“. Was er damit gemeint hat, blieb offen.
Die junge Frau hat das Erlebte bis heute offensichtlich nicht verkraftet. Während ihrer Vernehmung kamen ihr teilweise die Tränen. Ihre Mutter sagte aus, dass die Tat für ihre Tochter ein „totaler Vertrauensbruch“ war. Ihr gegenüber habe der junge Mann am nächsten Tag gesagt, dass er einen schweren Fehler gemacht habe, sagte die Mutter.
Das Gericht hielt die junge Frau für glaubwürdig. „Sie hat nicht gelogen.“ Doch ihre Aussage war zu wenig konkret. „ Vielleicht war es so“, sagte Richter Pries. Aus Sicht des Gerichts konnten letzte Zweifel nicht ausgeräumt werden. Deshalb musste der 23-Jährige freigesprochen werden. Die einzige sichere Klärung wäre ein Arztbesuch gewesen, so die Staatsanwältin. Aus ihrer Sicht hat die junge Frau zudem widersprüchliche Signale ausgesandt. Sie küsst ihn, dann entschuldigt sie sich dafür. Das sah das Gericht auch so.„Ihr Verhalten ließ ihn zu der Meinung kommen, dass sie vielleicht doch geneigt war, mit ihm zu schlafen“, so Pries.
Anmerkung: Das Spiel mit der Macht über den Mann! Halb zog sie ihn, halb sank er hin ( Johann Wolfgang von Goethe: Ballade vom Fischer) und dann gibt es eine Anzeige wegen Missbrauch an!
304. 1. März 2013 Freispruch für Tätowierer: Sexuelle Nötigung nicht beweisbar
Angeklagter (28) sollte 15-Jährige missbraucht haben. Er wurde freigesprochen.
Wuppertal. Freispruch und Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage – mit diesem Ergebnis ist am Donnerstag ein Prozess gegen einen Wuppertaler (28) vor dem Jugendschöffengericht zu Ende gegangen. Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung angeklagt.
Laut Staatsanwaltschaft soll er im April 2012 einer damals 15-Jährigen in seiner Wohnung ein Schmetterlings-Tatoo ohne Einwilligung von deren Eltern in der Leistengegend gestochen haben. Zudem soll er – gewissermaßen als Gegenleistung – auf einmal von der 15-Jährigen sexuelle Handlungen gefordert haben.
Als die 15-Jährige sich dagegen wehrte, so die Anklage weiter, soll der 28-Jährige sie zunächst geküsst, dann auf einer Liege festgehalten und gegen ihren Willen im Intimbereich angefasst haben. Erst als das Mädchen laut um Hilfe rief, soll er von ihr abgelassen und sie gehen gelassen haben.
In der Verhandlung am Donnerstag war der Vorwurf der sexuellen Nötigung allerdings nicht zweifelsfrei zu beweisen – daher wurde der 28-Jährige in diesem Punkt freigesprochen. Was den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung angeht, so muss der Mann seinem Opfer für das Tatoo 300 Euro zahlen – dafür wurde das Verfahren eingestellt.
Anmerkung: Also wenn ich das richtig verstehe, ist das kleine Fräulein zu dem Tätowierer -freiwillig – in die Wohnung gekommen um sich ein verbotenes Tatoo stechen zu lassen!
Das der Mann natürlich völlig idiotisch gehandelt hat, steht ausser Frage!
Zitat: Das Jugendschutzgesetz in Deutschland gibt dazu klare Regeln vor. Unter 16 Jahren ist es laut Gesetz verboten – auch mit Einverständniserklärung der Eltern. Zitat Ende
Aber Madamchen wollte unbedingt ein Tatoo, weil irgendein Pseudovorbild das auch hat! Dann werden wohl die Eltern dahinter gekommen sein und flugs hat die Kleine eine sexuelle Nötigung daraus gemacht.
305. 28.02.2013 CASTROP-RAUXEL Freispruch im Vergewaltigungsprozess
Es waren schwere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen den Rentner aus Castrop-Rauxel erhoben hatte. Er soll seine Schwiegertochter sexuell missbraucht und mehrfach vergewaltigt haben, über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Gestern sprach das Dortmunder Landgericht den Mann frei. Die sexuellen Übergriffe seien auch nach der Aussage der Schwiegertochter nicht mit letzter Sicherheit nachzuweisen.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor bereits den Freispruch seines Mandanten gefordert. Die Schwiegertochter sei mit der familiären Situation unzufrieden gewesen, habe sich vor allem finanziell eine bessere Position erhofft, erklärte der Anwalt, der sich in seinem Plädoyer auch auf ein Gutachten stützte. Darin hatte eine Psychologin zahlreiche Widersprüche in den Aussagen der Frau aufgezeigt. In den unterschiedlichen Vernehmungen habe sie mitunter abweichende Angaben zu den Tathergängen gemacht.
Die Gutachterin habe zwar eine Reihe von Widersprüchen aufgezeigt, entgegnete die Staatsanwaltschaft, dabei sei aber die psychische Verfassung der Schwiegertochter zu berücksichtigen. Zudem habe es sich um einen langen Tatzeitraum gehandelt. „Diese gebrochene Frau hat sicher nicht versucht, eine dominantere Stellung in der Familie einzunehmen.“ Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatten sich die Anklagevorwürfe somit im Wesentlichen bestätigt. Sie forderte, eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen den Castrop-Rauxeler zu verhängen.
Der Vertreter der Nebenklägerin schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte habe ein System der Angst aufgebaut.
Er selbst hatte die erhobenen Vorwürfe bestritten.
306. 19.07.2011 Kindesmissbrauch Schock-Prozess: Richter schürfen in der Vergangenheit
WERNE Jetzt ist detektivische Kleinarbeit gefragt: Mit weiteren Zeugenvernehmungen ist am Dienstag in Dortmund der Prozess um eine mutmaßliche Albtraum-Missbrauchserie in Werne vor 17 Jahren fortgesetzt worden. Zeuge für Zeuge “schürfen” die Richter in der Vergangenheit.Von Werner von Braunschweig
Im Prozess dreht sich derzeit alles um die Frage: Wann und wo genau hat der angeklagte Mann (57) aus Werne Mitte der 1990er Jahre gewohnt? Hintergrund: Das mutmaßliche Missbrauchs-Opfer hatte sich zum Prozessauftakt festgelegt, dass sich die überwiegende Anzahl der pervers-ekligen Übergriffe (unter anderem Urinieren in den Mund) in einer von dem Angeklagten alleine bewohnten Wohnung in einem Werner Mehrfamilienhaus abgespielt haben.
Das “Problem” ist: Bei einem Abgleich mit dem offiziellen Melderegister tauchten für den angeklagten Tatzeitraum Unstimmigkeiten auf, der Angeklagte war offiziell erst später in dem mutmaßlichen “Missbrauchs-Haus” gemeldet. Die Richter versuchen nun, durch Befragung des früheren Vermieters, alter Nachbarn und flüchtiger Bekannter Licht in die Angelegenheit zu bringen. Dabei erhielten sie am Dienstag aber nur wenig Aufschluss und stießen überwiegend nur noch auf vage Erinnerungen.
Anklage ist eine “Akte des Schreckens”
Die Anklage der Staatsanwaltschaft ist eine “Akte des Schreckens”: Danach soll der Ex-Sicherheitsmann die anfangs gerade fünf Jahre alte Tochter seiner früheren Partnerin regelmäßig sexuell gedemütigt und teils auf widerwärtige Weise missbraucht haben. Das mutmaßliche Opfer (heute 21) war 2010 zur Polizei gegangen und hatte Anzeige erstattet. Kurz vorher war ihr der Angeklagte in Werne zufällig noch einmal begegnet.
Der 57-jährige Angeklagte schweigt und will den Richtern notfalls sogar durch Vernehmung seines Urologen seine Unschuld beweisen. Sein Verteidiger hatte zum Prozessauftakt erklärt: “Er bleibt dabei. Er hat die Taten nicht begangen.”
08.09.2011 Missbrauchsprozess Widersprüche in Aussagen des mutmaßlichen Opfers
WERNE/DORTMUND Wende im Missbrauchs-Prozess gegen einen 57-jährigen Mann aus Werne: Nach Ansicht des Dortmunder Landgerichts und des Staatsanwalts befinden sich in den Aussagen des mutmaßlichen Opfers (22) zu viele gravierende Widersprüche. Alles läuft jetzt auf einen Freispruch hinaus.
Sichtlich zufrieden verfolgte der Angeklagte am Donnerstag die Verhandlung. Er lehnte sich in seinem Stuhl zurück und sah zu, wie die heute 22-jährige Tochter seiner Ex-Freundin mehr und mehr in die Defensive geriet. Die Zeugin erinnert sich weiterhin so, fast alle Übergriffe hätten 1995 in einer kleinen Wohnung stattgefunden, die der Angeklagte allein bewohnt habe.
Fakt ist jedoch, dass der heute 57-Jährige eine eigene Wohnung im Tathaus erst Ende 1996 bezogen hat. „Das steht felsenfest, nachdem wir jetzt alle früheren Mieter als Zeugen vernommen haben“, sagte Richter Peter Windgätter.
Der Vorsitzende der 39. Strafkammer räumte ein: „So eine Konstellation haben wir auch noch nie gehabt.“ Natürlich sei es nachvollziehbar, dass sich eine Zeugin heute nur noch schwer an Begebenheiten erinnern könne, die sie im Alter von fünf Jahren erlebt habe. „Es wird aber schwierig, wenn sie sich an Dinge erinnert, die es definitiv nicht gegeben haben kann“, so der Richter.
Der Prozess wird nun am 21. September fortgesetzt. Dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen.
12.07.2012 GERICHT Vergewaltigung: Freispruch für Angeklagten – Aussagen des Opfers zu widersprüchlich
Witten/Bochum. Ein 36-jähriger Bochumer ist am Donnerstag aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er soll seine Ex-Freundin vergewaltigt haben. Doch die 34-jährige Wittenerin machte im Prozess widersprüchliche Aussagen. Der angeklagte Vater einer 12-Jährigen, weinte beim Urteil
Im Prozess gegen einen 36-jährigen Bochumer, der seine Wittener Exfreundin vergewaltigt haben soll, entschied Richter Peter Löffler am Bochumer Landgericht auf Freispruch – aus Mangel an Beweisen.
Am Ende waren es die Widersprüche, in die sich die 34-jährige Wittenerin verstrickt hatte, die zum Freispruch führten. Sie selbst war bei der Urteilsverkündung nicht im Landgericht. Richter Löffler und die Schöffen lauschten zunächst dem leidenschaftlichen Plädoyer der Staatsanwältin.
Sie begründete die widersprüchlichen Aussagen des Opfers mit Nervosität: “An Details, ob er ihr die Bluse aufgerissen habe oder nicht, kann manch ein Opfer sich einfach nicht mehr erinnern.” Zudem sehe die Staatsanwältin keinen Grund, weshalb die Wittenerin lügen sollte. “Ich hatte Angst vor ihm”, war beim Prozessauftakt am Montag die Aussage des Opfers gewesen. Schließlich soll der Angeklagte sie noch nach der Tat massiv bedrängt und bedroht haben.
Verteidiger nutzt Widersprüche aus
Verteidiger Stephan Bester nutzte genau diese Widersprüche für seinen Angeklagten. Er räumte ein, dass sein Mandant der Ex-Freundin nachgestellt haben soll. An der Vergewaltigung sei aber nichts dran. “Sie waren eine Woche nach der angeblichen Tat im Kino. Wieso tut ein Vergewaltigungsopfer das?”, fragte Bester während seines Plädoyers.
Zudem vermutet der Anwalt, dass das Opfer nur in Ruhe gelassen werden wollte. “Sie war öfter wegen des Stalkings bei der Polizei. Dort sagte man ihr immer: Solange er ihnen nichts tut, können wir nichts machen. Da liegt es auf der Hand, dass die Geschichte aus dem Hut gezaubert wurde.”
Tränen der Erleichterung
Letztendlich reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht. Der Angeklagte, Vater einer 12-Jährigen Tochter, nahm das Urteil unter Tränen der Erleichterung entgegen. Richter Löffler räumte ein, dass er den Angeklagten nicht für unschuldig hält. “Manch ein Beteiligter des Prozesses hat zu mangelhaft ermttelt. Im Zweifel für den Angeklagten. Deshalb müssen wir Sie freisprechen.”
Überraschende Wende im Missbrauchsprozess: Die zweite Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts hat gestern einen Wolfsburger (26) freigesprochen.
Vor mehr als zwei Jahren soll der damals 24-Jährige dreimal mit einem 13-jährigen Mädchen geschlafen haben. Ob es wirklich zum Geschlechtsverkehr kam und ob der Mann wusste, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, wird wohl im Dunkeln bleiben. So bestritt der Angeklagte vor Gericht vehement, die heute 15-Jährige zu kennen. Das mutmaßliche Opfer wiederum hatte sich in viele Widersprüche verstrickt (WAZ berichtete).
Martin Voß, der Verteidiger des 26-Jährigen, strich die Widersprüche des Verfahrens in seinem Plädoyer heraus. So hatte das Mädchen unter anderem eine Beschreibung abgegeben, die nicht auf die Wohnung des Angeklagten passte. „Wir konnten vernehmen, dass sie eine schwere Kindheit hatte. Sie hat offensichtlich psychische Probleme.“ Voß forderte den Freispruch für seinen Mandanten.
Völlig unerwartet folgte der vorsitzende Richter Manfred Teiwes in seinem Urteil der Argumentation des Anwalts. Er sprach den Wolfsburger frei – Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert. „Wir prüfen, Rechtsmittel einzulegen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Sex mit 13-Jähriger nicht nachweisbar – Freispruch
Eine Schülerin verstrickte sich bei ihren Aussagen vor einem Berliner Gericht in Widersprüche. Auch die Anklage forderte Freispruch.
Aus Mangel an Beweisen hat das Berliner Landgericht am Montag einen 41-jährigen Mann vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen.
Der Berliner war angeklagt, sich im Jahr 2009 mehr als 20 Mal an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen zu haben.
Nach Angaben einer Expertin, die die Glaubhaftigkeit des Mädchens bewertete, habe sich die heute 16-Jährige in Widersprüche verstrickt. Es sei nicht auszuschließen, dass es zu sexuellen Handlungen mit der damals 13-Jährigen kam, aber es gebe keinen Beleg. Auch die Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch.
309. 24.04.12 Bergkamen Freispruch: Amtsgericht kann sexuelle Handlungen nicht beweisen
BERGKAMEN/UNNA ▪ Mit einem Freispruch wegen Widersprüchen in der Terminierung der Tatvorwürfe in der Anklage, 307 sexuelle Handlungen an zwei minderjährigen Kindern zwischen dem 10. September 2002 und August 2003 vorgenommen zu haben, endete ein Verfahren vor dem Amtsgericht Unna. Am 29. März hatte das Amtsgericht erstmalig gegen den 56-jährigen Bergkamener in dieser Sache verhandelt.
Für die Fortsetzungsverhandlung am Dienstag hatte das Gericht weitere Einkünfte der Arbeitsagentur und des Jugendamts der Stadt Bergkamen wegen offener Fragen zu den genauen Zeiträumen in denen die Kinder von einer Tagesmutter betreut wurden eingeholt. Sie sollten die in der Anklage und durch die Mutter der beiden Nebenklägerinnen benannten Zeiträume der vorgeworfenen Taten genauer verifizieren.
Die Tagesmutter betreute die Kinder – so die Auskunft der Stadt Bergkamen – bereits ab dem 15. Oktober 2002, was einen in der Anklageschrift benannten Tatzeitraum von fast einem Jahr beginnend im Oktober 2002 dann auf höchstens noch auf gut zwei Wochen begrenzte. Laut Aussage der Mutter hatte die Nachmittags-Betreuung ihrer beiden Töchter durch den Angeklagten und dessen Ehefrau allerdings mit Beginn der Tätigkeit der Tagesmutter geendet. Folglich auch die möglichen Übergriffe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu den benannten Tatzeiträumen in den Aussagen der Mutter wie den beiden Nebenklägerinnen- und den belegbaren Zeiträumen.
Da dem Angeklagten die Taten während der in der Anklageschrift datierten Zeiträume nicht zweifelsfrei zeitlich genau zugeordnet werden konnten, blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als ihn aus Mangel an Beweisen frei zu sprechen.
„Hier stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass die beiden Nebenklägerinnen hier vor Gericht wahrheitsgemäß berichtet haben“, sagte Richter Jörg Hüchtmann in seiner Urteilsbegründung.
„Niemand wird infrage stellen können, dass den beiden Klägerinnen im Kindesalter diese Taten widerfahren sind, dazu waren ihre Aussagen einfach zu detailreich und schlüssig. Wann genau und von wem ihnen diese sexuellen Handlungen angetan wurden, kann hier leider nicht zweifelsfrei geklärt werden. Wegen der langen Zeit zwischen den Taten und der Anklage gibt es natürlicherweise Erinnerungslücken bei den Klägerinnen, wie auch bei ihrer Mutter. Erinnerungslücken die bei Erwachsenen Menschen normal sind, bei Kindern, die zum Tatzeitpunkt acht- und neun Jahre alt waren, jedoch um so mehr“, so Jörg Hüchtmann. ▪ jk
Anmerkung: Die Frage, die sich gerade bei solchen Fällen stellt ist die: Warum ist die Mutter, wenn sie von den angeblichen Übergriffen gewusst hat, nicht bereits 2002/2003 zur Polizei gegangen und hat sie zur Anzeige gebracht! Warum wurde 10 Jahre gewartet, wo doch klar war, dass dann die Beweislage sehr dünn sein wird? Hofften Mutter und die jetzt erwachsenen, angeblichen Missbrauchsopfer auf den Frauenbonus und das Opfer-ABo?
310. FREITAG, 11. DEZEMBER 2009 Freispruch nach 7 Monaten Untersuchungshaft
Eben wurde mein Mandant vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil seiner Stiefkinder freigesprochen.
Vorangegangen waren mehrere Verhandlungstage, in denen u.a. die Kinder als Zeugen gehört worden waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 8-jährige Haftstrafe gefordert, die Nebenklage hatte sich diesem Antrag angeschlossen, ich hatte Freispruch beantragt. Die Kammer ist meinem Antrag gefolgt. Sie sprach meinen Mandanten in konsequenter Anwendung des in-dubio-Grundsatzes frei und sprach ihm eine Haftentschädigung für die erlittenen 7 Monate Untersuchungshaft zu.
Zwei der Kinder, Mädchen, hatten Aussagen gemacht, die so wenig detailreich und damit “dünn” waren, dass die Kammer einen Nachweis der behaupteten Taten als nicht erbracht ansah. Das dritte Kind, ein Junge, hatte im Laufe mehrerer Vernehmungen derart eklatante Widersprüche bezogen auf das Kerngeschehen geschildert, dass die Kammer die Vorwürfe gegen meinen Mandanten nicht bestätigt sah. Der Zeuge, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung, sei sehr suggestibel.
Das in diesem Prozess für mich Auffälligste war, dass keines der Kinder im Rahmen seiner Aussage eine stärkere emotionale Regung hatte erkennen lassen.
25.04.2011 Missbrauchsprozess: Zweiter Freispruch für Stiefvater aus dem Kreis Neuwied
Kreis Neuwied – Bereits zum zweiten Mal ist ein 42-jähriger Stiefvater vom Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs freigesprochen: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte dem Mann vorgeworfen, seine zwei Stieftöchter und seinen Stiefsohn in der Wohnung der Familie im Kreis Altenkirchen und später in seiner Wohnung im Kreis Neuwied zum Sex genötigt zu haben. Jetzt hat das Landgericht Koblenz den 42-Jährigen freigesprochen – zum zweiten Mal. Damit endete für den Mann ein fast zweijähriger Rechtsstreit. Er saß gut ein halbes Jahr in Untersuchungshaft, musste in zwei Prozessen auf die Anklagebank. Und: Er lebte permanent in der Angst, bei einer Verurteilung wegen Missbrauchs für Jahre hinter Gitter zu müssen.
Für den Mann war der Freispruch ein Freudentag, sicher einer der wichtigsten Momente in seinem Leben. Trotzdem: Als er im Gerichtssaal von dem Freispruch hörte, zeigte er laut anderen Prozessbeteiligten keinerlei Reaktion.
311. 18.10.2011 Kleve Rumänenprozess: Zwei Besenstiele, ein Nebensatz
Kleve (RP). Im Vergewaltigungsprozess gegen vier Bauarbeiter aus Rumänien neigt sich die Beweisaufnahme dem Ende zu. Die Kammer ist nicht gewillt zu glauben, dass die Geschädigte nicht glaubwürdig sei. Anträge wurden abgelehnt.
Tag acht im Vergewaltigungsprozess gegen vier aus Rumänien stammende Bauarbeiter, die vor dem Landgericht Kleve angeklagt sind, eine 19 Jahre alte Landsmännin gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Es kam eine Kriminalbeamtin, es wurden zwei Besenstiele begutachtet und es hagelte Anträge der Verteidigung, die von der 2. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Ruby nach eingehender Beratung allesamt abgeschmettert wurden. Damit nähert sich die Beweisaufnahme in dem Mammutverfahren dem Ende.
Kein guter Moment für Angeklagte
In einem Satz, den Ruby verlas, als er verschiedene Anträge zur Vernehmung eines Zeugen ablehnte, ließ die Kammer eine Ahnung dessen erkennen, in welche Richtung sie tendiert – kein guter Moment für die vier Angeklagten. Gemeinschaftlich hatten die Verteidiger beantragt, einen 81 Jahre alten Mann zu vernehmen, an den das mutmaßliche Opfer Florina F. vor den Vorfällen Mitte Januar verkauft worden sei. Der Mann soll Geld in die “Beziehung” investiert haben. Die gezahlten Summen schienen den Verdacht zu nähren, dass der Senior vor Liebe blind wurde.
In der Videovernehmung hatte Florina F. ausgesagt, von dem Rentner keinerlei Zuwendungen erhalten zu haben. Aus diesem Widerspruch sollte durch die Vernehmung des 81-Jährigen ein Mangel an Glaubwürdigkeit bei der Rumänin abgeleitet werden. Die Kammer beurteilte das Verhalten der Frau jedoch als “menschlich verständlich” und sagte, dass die Tatsachen für die Entscheidung ohne Bedeutung seien. Die Kammer sei auch nicht gewillt, aus den widersprüchlichen Angaben zum Charakter der Beziehung grundsätzlich darauf zu schließen, dass die Geschädigte nicht glaubwürdig sei. Dies gelte auch für Widersprüche im Hinblick auf ihre verschiedenen Vernehmungen vor Polizisten, vor einem Ermittlungsrichter sowie bei der Videovernehmung, die die Kammer vor 14 Tagen vornahm. Das war der Nebensatz, der die Angeklagten ins Mark getroffen habe muss.
Die Anwälte Joris Ernst und Stefan Siebert wollten klären lassen, ob die Zeugin überhaupt verstehe, was sie gesagt habe. “An ihrer Aussagekompetenz bestehen erhebliche Zweifel”, sagt Ernst. Der Antrag wurde abgelehnt. “Die Kammer besitzt die erforderliche Sachkunde, um dies zu beurteilen. Die Zeugin ist kein Kind mehr, und es gibt keine Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung”, meint Ruby.
07.09.2011 Kleve Glaubwürdig: Wieder Wendung im Rumänenprozess
Vergewaltigungsprozess gegen vier Bauarbeiter: Drei Kriminalbeamte halten Florina F. für glaubwürdig.
5. Verhandlungstag, drei Kriminalhauptkommissare als Zeugen – und eine weitere Wendung im Prozess gegen vier Bauarbeiter aus Rumänien, denen gemeinschaftliche Vergewaltigung vorgeworfen wird. Denn nachdem am Montag (5. September) mehrere Polizeibeamte nicht im entferntesten daran dachten, dass hier eine Sexualstraftat vorgelegen haben könnte, kam nunmehr von den drei Beamten die klare Botschaft, dass die Florina F. sehr wohl mehrfach vergewaltigt worden sein könnte.
Besonders eindringlich geriet die Schilderung der 46 Jahre alten Polizistin, die Florina F. mit Hilfe eines Dolmetschers erstmals eingehend zu den Geschehnissen befragte. „Sie vermittelte das Bild, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein“, so die Beamtin. Sie habe zwar relativ emotionslos erzählt, “aber sie hat zusammengekauert auf einem Stuhl gesessen, ihr war immer kalt.”
“Einfaches Mädel”
Florina F. sei ein “einfaches Mädel”, das sie von der körperlichen und intellektuellen Entwicklung her niemals auf 18 Jahre geschätzt hätte. “Sie trug Kindergröße 146, wog höchstens 50 Kilo, und wenn ich sie im Hotel besucht habe, lief im Fernsehen immer der Kinderkanal”, so die Beamtin. Ein Kollege ergänzte: “Sie wirkte abgestumpft und gewalterfahren.” Was vielleicht auch nicht weiter verwundert, wenn man vom eigenen Bruder verprügelt und zur Prostitution gezwungen wird.
Die Beamten waren die ersten, die sich mit Hilfe eines offiziellen Dolmetschers mit Florina F. verständigen konnten. Bei der ersten Begegnung mit der deutschen Polizei – Florinas Freund hatte sie in der Nacht zu der Wohnung in der Kirchstraße 19 gerufen – hatte sie noch erleben müssen, wie Costinel L. mit den Beamten geredet und die Situation “geklärt” hatte. Er war der Anführer des Bautrupps, sprach als einziger vor Ort einigermaßen Deutsch – und sitzt jetzt als mutmaßlicher Haupttäter auf der Anklagebank.
Die Aussagen der drei Beamten am Mittwoch machten es allerdings auch deutlich, wie schwierig es ist, zur Wahrheit vorzudringen, wenn das Opfer vermutlich in Ermangelung eigener Möglichkeiten verwirrend handelt und zudem kaum in der Lage ist, den Sachverhalt widerspruchsfrei zu schildern. So sagte Florina F. in ihrer ersten Vernehmung, sie sei (nach den Übergriffen am Nachmittag) in der Nacht von allen vier Angeklagten je zweimal vergewaltigt worden.
Letzte Version
Diese Aussage relativierte sie einen Tag später – aber da war immer noch von vier Tätern in der Nacht die Rede. Bei der richterlichen Vernehmung wenige Tage später wiederum betonte sie, dass einer der vier – Ionut U. – sie zwar nachmittags vergewaltigt habe, aber bei den Geschehnissen in der Nacht nicht mehr beteiligt gewesen sei. Statt dessen habe er lachend in der Nähe gestanden. Solche Widersprüche befeuern die Verteidigung in ihrem Bemühen, Zweifel zu säen.
Dennoch: Die letzte Version von Florina F. könnte zur Aussage ihres Freundes passen. Viorel H. wurde angeblich in der Nacht von den Schreien seiner Freundin wach, stürmte dann aber nicht in das fragliche Zimmer, sondern ging statt dessen auf die Straße und bat eine Passantin, die Polizei zu rufen. Auf dem Weg nach draußen sei er von Ionut U. aufgehalten und bedroht worden: „Halt’ die Klappe, sonst bring’ ich dich um!“ Er habe sich losgerissen, dabei sei seine Jacke beschädigt worden. Der tatsächlich vorhandene 15 Zentimeter lange Riss in dem Kleidungsstück ist eine der wenigen Gewissheiten, die dieser Prozess bisher zu bieten hat.
28.10.2011 Kleve Rumänenprozess: Freudentränen nach Freispruch
Kleve (RP). Letzte Überraschung im Vergewaltigungsprozess gegen vier Rumänen: Gericht hatte zu starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers. Dramatische Szenen unmittelbar vor der Urteilsverkündung. Angeklagter kollabiert.
Es ist die letzte Wendung in einem an Überraschungen reichen Prozess, als Richter Jürgen Ruby das Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve verkündete: Freispruch für die Rumänen, die der Vergewaltigung einer Landsmännin angeklagt waren.
Von der Begründung bekamen die Angeklagten nichts mehr mit – sie weinten vor Freude, einer der Männer kniete sich sogar nieder und bekreuzigte sich. “Wir gehen davon aus, dass die Untersuchungshaft eine gewisse Lehre für Sie war”, so Ruby in seinem Schlusswort. “Wir wissen nur nicht, wofür.”
Tränen flossen
Denn Staatsanwalt Gerd Schulte hatte für Freiheitsstrafen zwischen sechs und elf Jahren plädiert. Seiner Ansicht nach waren die Aussagen des Opfers trotz aller Widersprüche “im Kern” glaubhaft. Die Angeklagten waren fassungslos, und ihre Verteidiger schossen aus allen Rohren.
Viermal forderten sie Freispruch. Stefan Siebert, Verteidiger des Hauptangeklagten Costinel L. (30): “Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin, die im übrigen durch Abwesenheit glänzt.” Silke Gorissen: “Die Spermaspuren belegen den Geschlechtsverkehr, aber nicht, dass er gegen den Willen der Zeugin stattfand.”
Nadja Afraz brachte in schneller Folge Wörter und Formulierungen wie “lebensfremd”, “nicht nachvollziehbar”, “wie aus 1001 Nacht” – immer ging es um die Aussagen des Opfers. Ihr Eindruck der Vernehmung vor dem Amtsgericht, deren Videoaufzeichnung im Prozess vorgespielt wurde: “Sie machte nicht den Eindruck einer gebrochenen Frau – es war ihr wichtig, wie ihre Frisur sitzt.”
Für Iordache N. war die Anspannung zu viel. Unmittelbar bevor die Kammer sich zurückzog, kollabierte er im Gerichtssaal. Ein Notarzt wurde gerufen, ein Rettungswagen brachte ihn ins Klever Krankenhaus. Dort wurde er untersucht, so dass er nicht zur Urteilsverkündung anwesend sein konnte.
Im Laufe des Abends sollte er sein Urteil erhalten – dass es ein Freispruch sein wird, daran kann es keinen Zweifel geben. Denn das Gericht begründete den Freispruch mit großen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Opfers.
Die Kammer fand in der Fülle von Tatversionen ein Detail, das Unbehagen verursachte: Ursprünglich hatte die Frau bei der Polizei ausgesagt, sowohl am 17. Januar als auch am 18. Januar nachmittags und abends vergewaltigt worden zu sein – also drei Tatkomplexe.
Schon in der ersten richterlichen Vernehmung gibt es die Tat vom 17. Januar nicht mehr. Richter Ruby: “Daher ist die Kammer auch den übrigen Teilen der Aussage mit äußerster Skepsis und Vorsicht begegnet.” Da es ausreichende Beweise für eine erzwungene sexuelle Handlung nicht gebe, bleibe als Kriterium die Glaubwürdigkeit der Zeugin.
Zahlreiche Widersprüche, aber auch die Tatsache, dass sie von der Ehefrau des Hauptangeklagten Geld angenommen hatte, um ihre Aussage zu widerrufen (was sie dann aber doch nicht machte), sowie ihre Weigerung, in Kleve vor dem Gericht auszusagen, legte die Kammer ihr zum Nachteil aus.
Anmerkung: Was man von Glaubwürdigkeitsbestätigungen ausgesagt von PolizistenINNEN zu halten hat, wissen wir spätestens aus dem Kachelmannprozess! Für Carina Lapsit war Claudia Dinkel ja auch glaubhaft, da hatte die Falschbeschuldigerin schon X-Mal gelogen!
312. 16.10.2012 Freispruch für inhaftierten Pizzabäcker
Vergewaltigung, Drohung und Körperverletzung: Die Liste der Vorwürfe gegen einen Pizzabäcker aus dem Limmattal ist lang. Nun hat ihn das Bezirksgericht Dietikon freigesprochen – aus Mangel an Beweisen.
Laut Anklage hat ein Limmattaler Pizzabäcker wiederholt seine Frau vergewaltigt und versucht, ihren Kopf in einen brennenden Ofen zu stecken. Mangels Beweisen hat das Bezirksgericht Dietikon den Mann gestern freigesprochen.
Zudem wurde dem Mann für die 382 Tage, die er zu Unrecht inhaftiert war, eine Genugtuung von 38’200 Franken zugesprochen. Der türkische Pizzabäcker sass seit September 2011 in Haft. Ausserdem erhielt er Schadenersatz von 6175 Franken.
Vor dem Bezirksgericht Dietikon musste er sich wegen mehrfacher Vergewaltigung, Drohungen, Körperverletzungen sowie Tätlichkeiten verantworten. Es drohte ihm eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und eine Busse von 1000 Franken.
Laut Anklage soll der Beschuldigte seine Ehefrau über mehrere Monate hinweg heftig drangsaliert, geschlagen und mehrfach gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.
Heisser Ofen als Tatwaffe
Die grausamste Tat soll der Mittdreissiger im Oktober 2010 begangen haben. Damals hielt er sich mit seiner Frau an seinem Arbeitsort in einem Kebabstand an der Zürcher Langstrasse auf. Als der Beschuldigte bemerkte, dass seine Ehefrau neben dem Vorhang in den Barbereich des Betriebes schaute, packte er sie am Hals und führte sie zum heissen und geöffneten Ofen.
Er sagte, er werde jetzt ihren Kopf verbrennen. Beim Ofen angelangt, gelang es ihr in letzter Sekunde, die Ofentüre zu schliessen. Dabei verbrannte sie sich die rechte Hand. Der Beschuldigte soll die Ehefrau zudem wiederholt kräftig verprügelt und bedroht haben.
Aussage gegen Aussage
Die Vorwürfe der Anklage basierten ausschliesslich auf den Belastungen der türkischen Staatsangehörigen, die ihren Mann im Spätsommer 2011 bei der Polizei verzeigt hatte. Da der Mann alle Vorwürfe als erfundene Geschichten darstellte, standen vor Gericht Aussage gegen Aussage. Auch hatte die Frau mittlerweile ihr Desinteresse am ganzen Fall mitgeteilt.
Vor Gericht verlangten der Angeklagte und sein Verteidiger mangels Beweisen Freisprüche. Mit Erfolg, da die Dietiker Richter keinen schlüssigen Schuldnachweis erkennen konnten. Die Aussagen der Geschädigten hätten nicht nur Ungereimtheiten aufgewiesen, sondern seien auch zu widersprüchlich ausgefallen.
Anmerkung: “Auch hatte die Frau mittlerweile ihr Desinteresse am ganzen Fall mitgeteilt.”- Wer wirklich ein solches Martyrium erlebt hat, den ist daran gelegen, der Verursacher in den Knast zu bringen!
313. 05. Oktober 2012 Gutachter korrigiert sich Freispruch vor dem Landgericht Osnabrück: Sex-Tat war vielleicht nur ein Traum
Osnabrück. Ein 26-jähriger Osnabrücker hat vor dem Landgericht erfolgreich Berufung gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eingelegt. Weil sich das vermeintliche Opfer in Widersprüche verstrickte, hob die höhere Instanz das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück auf.
Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht war aus mehreren Gründen ungewöhnlich. Zum einen, weil ein Sachverständiger sein Gutachten als nicht mehr haltbar zurückziehen musste. Zum anderen, weil der zu unrecht Beschuldigte sogar den Ministerpräsidenten eingeschaltet hatte. Vergeblich allerdings.
Der Psychiater hatte das vermeintliche Opfer zunächst als glaubwürdig eingestuft. Wie später in der Verhandlung hatte ihm der 23-Jährige geschildert, dass er den ihm unbekannten Angeklagten im Juni 2011 in der Nähe des Güterbahnhofs getroffen habe. Der 23-Jährige hatte gefeiert, nach eigener Aussage etwa zehn Flaschen Bier getrunken und war mit dem Angeklagten ins Gespräch gekommen. Die beiden hätten sich gut verstanden und seien schließlich noch auf ein Bier in die Wohnung des 26-Jährigen gegangen. Was anschließend passierte, schilderte der Zeuge aber in unterschiedlichen Versionen. In der Berufungsverhandlung behauptete er, der Angeklagte habe ihm ein Bier gegeben, das ein Betäubungsmittel enthielt. Doch sowohl der Polizist, der den 23-Jährigen vernommen hatte, als auch der Sachverständige waren sich sicher, dass der junge Mann bis dahin nie von einem Betäubungsmittel gesprochen hatte.
Nach wenigen Schlucken Bier, so der Zeuge vor Gericht, sei er in einen tiefen Schlaf gefallen. Als er wieder wach wurde, habe er ein „notgeiles Röcheln“ gehört und gesehen, wie der 26-Jährige ihn sexuell missbrauchen wollte. Was der 23-Jährige als „notgeiles Röcheln“ gedeutet hatte, war für alle im Saal deutlich hörbar das normale, extrem asthmatische Atmen des Angeklagten.
Der 23-Jährige, der sich als heterosexuell bezeichnete, reagierte auf den vermeintlichen Missbrauch, indem er in der Wohnung des Angeklagten randalierte. Anschließend rief er die Polizei.
Der Verteidiger stellte die entscheidende Frage: Woher wisse man eigentlich, dass das Opfer das alles nicht geträumt habe? Der Gutachter habe ihm diese Frage offensichtlich nie gestellt. Und da es sich bei der vermeintlichen Tat nur um einen sehr kurzen Moment gehandelt habe, der 23-Jährige außerdem stark alkoholisiert gewesen sei, müsse man diese Möglichkeit doch in Betracht ziehen.
Der Gutachter musste dem Anwalt zustimmen. Verteidiger und Staatsanwalt plädierten anschließend auf Freispruch, das Gericht folgte dem Antrag, weil man dem Angeklagten seine Tat eben nicht zweifelsfrei nachweisen könne.
Der Angeklagte hatte sich über das Urteil des Amtsgerichts und die darin enthaltene Feststellung eines homosexuellen Übergriffs damals so aufgeregt, dass er den Staatsanwalt angezeigt, Justizmitarbeiter telefonisch beschimpft und mehrere Institutionen um Hilfe ersucht hatte – unter anderem den niedersächsischen Ministerpräsidenten. „Lassen Sie das in Zukunft“, sagte die Richterin in ihrem Schlusswort. Er dürfe nicht Leute beleidigen und solle auch nicht Institutionen wie die Staatskanzlei mit solchen Anliegen behelligen. „Die haben, ehrlich gesagt, was Besseres zu tun.“
Anmerkung: Er hat um Hilfe ersucht – und was sagt die Richterin?„Lassen Sie das in Zukunft“, sagte die Richterin in ihrem Schlusswort. Er dürfe nicht Leute beleidigen und solle auch nicht Institutionen wie die Staatskanzlei mit solchen Anliegen behelligen. „Die haben, ehrlich gesagt, was Besseres zu tun.“ Der Fall Mollath lässt grüssen!
314. 29.11.06 Versuchte Vergewaltigung nur erfunden
Die Falschaussage eines Mädchens hat für Wirbel bei der Polizei gesorgt und viele Einsatzkräfte gebunden.
Die Falschaussage eines Mädchens hat für Wirbel bei der Polizei gesorgt und viele Einsatzkräfte gebunden. Die 13-Jährige hatte ausgesagt, etwa 20 Araber und Türken hätten in Tegel versucht, sie zu vergewaltigen. Bei der Kriminalpolizei rückte das Kind dann gestern mit der Wahrheit heraus.
Zunächst hatte die 13-Jährige den Beamten folgende Version aufgetischt: Sie habe am vergangenen Freitag gegen 20 Uhr vor einem Kaufhaus an der Straße Alt-Tegel gestanden; dort sei sie von der Personengruppe erst verbal sexuell genötigt und anschließend mehrfach gegen eine Schaufensterscheibe geschubst worden. Danach sei sie zu einem Parkplatz im Tegeler Hafen getragen worden. Dort sei sie entkleidet worden, während ein Angreifer sich die Hose geöffnet habe. Eine Passantin habe sich eingemischt und sei ebenfalls attackiert worden, bevor beiden die Flucht geglückt sei.
Zwei Tage später wurde die Polizei informiert, nachdem sich das Mädchen seinen Eltern anvertraut hatte. Vermehrt wurden Funkstreifenbesatzungen nach Tegel geschickt, um nach der Personengruppe zu suchen – bis gestern Mittag. Da räumte das angebliche Opfer ein, sich das Szenario ausgedacht zu haben. Tatsächlich war sie von vier jungen Männern angesprochen worden, die sich aber abwandten, nachdem ein Freund von ihr dazugekommen war. Warum das Kind die Geschichte erfand, ist noch unklar. Mit Ersatzansprüchen wegen der Kosten des Polizeieinsatzes müssen die Eltern nicht rechnen.
315. Prozess: Frau soll Vergewaltigung erfunden haben
Weil sie ihre eigene Vergewaltigung in Obertauern (Pongau/Lungau) erfunden haben soll, stand Freitag eine junge Burgenländerin vor Gericht. Diese 29-jährige hatte behauptet, neben einer Schirmbar von einem Unbekannten zum Sex gezwungen worden zu sein.
„Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ heißt dieser Paragraf und stellt Lügen bezüglich einer Straftat wiederum unter Strafe.
Im Dunkeln bei einer Schirmbar sei sie eine Böschung hinuntergerissen worden, und ein Fremder habe sie dann vergewaltigt, sagte die Burgenländerin gegenüber Ermittlern. Sie selbst allerdings hatte keine Anzeige erstattet sondern eine Freundin. Die Betroffene verwickelte sich in Widersprüche. Und die Polizei fand keinerlei Hinweise auf eine Vergewaltigung. All das führte nun zur Anklage der Burgenländerin.
Freispruch im Zweifel
Sie habe diesen Vorfall erfunden, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Doch ist die 29-Jährige ist seit einem halben Jahr in psychiatrischer Behandlung. Und niemand tue das freiwillig, wenn nichts geschehen sei, argumentierte die Verteidigerin vor Gericht.
Die zuständige Richterin fällte Freitag einen Freispruch im Zweifel. Trotz aller Widersprüche gebe es keine ausreichenden Beweise für eine erfundene Vergewaltigung.
Der angebliche Täter wurde nicht gefunden, auch keine Spuren von ihm.
316. 28.08.2012 Freispruch im VergewaltigungsprozessNeuburg (DK) Er soll seine Frau im Jahr 2010 mehrfach vergewaltig haben. Doch der 30-jährige Neuburger bestritt die Tat. Das mutmaßliche Opfer selbst wollte vor Gericht nicht aussagen, nur eine Ermittlungsrichterin konnte wiedergeben, was die Frau ihr berichtet hatte. Das reichte dem Schöffengericht nicht aus.”Eine Verurteilung darf nicht nur auf einer Zeugin vom Hörensagen fußen”, erklärte der Verteidiger Bernhard Lang. Weitere Beweismittel konnten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung aber nicht vorlegenDaraufhin sprach Richter Gerhard Ebner den Angeklagten frei. “Es kann durchaus sein, dass die Aussage der Frau stimmt. Aber die Zweifel wiegen schwerer”, erklärte erhttp://www.donaukurier.de/lokales/kurzmeldungen/neuburg/Neuburg-Freispruch-im-Vergewaltigungsprozess;art74370,2648273
Anmerkung: Warum wollte die Anzeigeerstatterin nicht aussagen?
317. 16.03.11 Bremen Freispruch im Vergewaltigungsprozess
Bremen – Das Landgericht Bremen hat sechs Männer von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Sie waren angeklagt, weil sie im Juli 2007 eine 17-Jährige zum Sex gezwungen haben sollen.
Doch am Ende des Verfahrens standen nach Ansicht der Kammer zu viele offene Fragen. „Vieles ist ungeklärt geblieben“, sagte der Vorsitzende Richter. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Die junge Frau war bei ihrer Aussage vor Gericht zusammengebrochen und ist seitdem nicht vernehmungsfähig. Der Anklage zufolge sollen drei der Angeklagten die Jugendliche damals betrunken gemacht und mehrfach vergewaltigt haben. Anschließend sollen sie die anderen Männer herbeigerufen haben, die sich dann ebenfalls an ihr vergingen.
318. 22.01.2002 Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
Erfolg in der Berufung – Amtsgericht Nidda hatte drei Jahre Haft gegen 38-Jährigen verhängt – Aussage gegen Aussage
GIESSEN (sk). „Denk‘ an die Kinder“, soll der Mann seiner Ex-Frau gesagt haben. Und dann habe er sie gepackt und vergewaltigt. Der Gedanke an die schlafenden Kinder im Nebenzimmer habe sie dabei gefügig gemacht, beschrieb die heute 34-Jährige. Darüber hinaus habe er an jenem Abend vor zwei Jahren vorgetäuscht, dass er eine Waffe trage. Ihr früherer Gatte hingegen schilderte eine ganz andere Version: Zwang sei keineswegs erfolgt, auch eine Waffe habe es nicht gegeben. Und so stand am Ende des Prozesses Aussage gegen Aussage.
Zwar verurteilte das Amtsgericht Nidda den 38-Jährigen im Juni vergangenen Jahres wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dagegen legte der Mann jedoch Berufung ein. Mit Erfolg. Die Vierte Strafkammer des Gießener Landgerichts unter Vorsitz von Dr. Frank Oehm nämlich fällte ein anderes Urteil: Freispruch aus Mangel an Beweisen. „Es bleiben Zweifel“, betonte Oehm in seiner Begründung und bezeichnete das Ergebnis als „Freispruch zweiter Klasse“.
Der Angeklagte und seine Ex-Frau berichteten übereinstimmend, dass er in die Wohnung gekommen sei, um auf die gemeinsamen Kinder aufzupassen. Auf Drängen der Tochter habe er bleiben dürfen, bis die Kinder schliefen.
Unterschiedlich aber die Aussagen über den weiteren Verlauf. Er beteuerte, dass sich beide näher gekommen wären. Als er sich dann verabschiedete, sei es zu einer kurzen Auseinandersetzung wegen des gemeinsamen Sorgerechts für die Kinder gekommen. Er habe sein Versprechen zurückgezogen, ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen, worauf sie wütend geworden sei. „Sie will mir den Umgang mit den Kindern verbieten,“ sah der Beschuldigte einen Grund für die Strafanzeige. Die Frau aber bestritt diesen Vorwurf. An der Haustür habe er sie gepackt, als sie ihm einen Kuss verweigerte, und ins Wohnzimmer gedrängt. Sie habe es geschafft, sich zu befreien, sei aber nicht aus dem Raum herausgekommen. Er soll gesagt haben, dass er jetzt zu allem fähig sei. „So hatte ich ihn noch nie erlebt“, beschrieb sie ihre Angst. Indem er vortäuschte, eine Waffe in der Gesäßtasche zu tragen, sei sie eingeschüchtert worden. „Ich wusste nicht, ob er den Kindern etwas antun würde.“
Daher sei sie seinen Anweisungen gefolgt und ins Schlafzimmer gegangen. Dort habe er sie mehrfach vergewaltigt und sie auch zum Oralverkehr gezwungen. „Ich habe ihn angefleht, aber er hat nicht aufgehört“, schilderte die 34-Jährige.
In Zweifel zog Staatsanwältin Eva Fleischer das anschließende Telefongespräch mit einem guten Freund der Frau. Sie habe sich kurz mit ihm beraten, bevor sie die Polizei rief, gaben beide an. Inwieweit sie ihm die Tat schilderte, wisse er nicht mehr, sagte der 25-Jährige. Dass er sich an ein „so herausragendes Ereignis“ nicht mehr erinnern könne, glaubte die Anklagevertreterin nicht. Verteidiger Uwe Conradt hob außerdem hervor, dass die Frau laut Gutachten keine Verletzungen aufwies. „Wenn er im Wohnzimmer auf sie gefallen ist, müsste sie zumindest blaue Flecke davongetragen haben“, führte er aus.
Beide Aussagen seien „für sich genommen“ stimmig, betonte der Vorsitzende Oehm. „Wir wollen die Frau nicht als Lügnerin darstellen.“ Der Grundsatz laute aber, dass ein Urteil im Zweifel für den Angeklagten ausfalle. Und weil nach Ansicht der Strafkammer keine eindeutigen Beweise für eine Vergewaltigung vorlagen, hob sie das Urteil der ersten Instanz auf.
319. 18.03.2013 Schändung und Vergewaltigung einer 16-Jährigen nicht erwiesen
Von Thomas Hasler.
Das Bezirksgericht Meilen hat zwei Mazedonier vom Vorwurf der Schändung und Vergewaltigung freigesprochen. Die Aussagen des Mädchens waren laut Gericht «sehr fragwürdig» und «nicht glaubhaft».
Die zur Tatzeit im April 2009 20- und 21-jährigen Männer wurden nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagten» freigesprochen. Für einen Schuldspruch, so das Gericht am Montag, habe es unüberwindbare Zweifel gegeben. Wesentlichster Grund für diese Zweifel: Die Aussagen des damals gerade 16 Jahre alt gewordenen Mädchens aus dem Zürcher Unterland waren laut Gericht «sehr fragwürdig» oder «nicht glaubhaft».
Sex in der Toilette eines Parks
Gegen einen Schuldspruch sprach auch die ungewöhnliche Aussage der Mutter des Mädchens. Gegenüber den Untersuchungsbehörden sagte sie, so, wie sich ihre Tochter nach der Tat gegeben habe, glaube sie nicht so ganz, dass sie vergewaltigt worden sei. Selbst die Staatsanwältin, die das Verfahren zuerst eingestellte, hatte vor Gericht einen Freispruch von den Vorwürfen der Vergewaltigung und der mehrfachen sexuellen Nötigung beantragt.
Das Mädchen und die beiden jungen Männer hatten sich an einem Samstagnachmittag in einem Dorfzentrum kennengelernt und sich für den Ausgang am Abend verabredet. Sie holten sie um 22 Uhr ab, deckten sich an einer Tankstelle mit einer Flasche Wodka ein und fuhren nach Küsnacht an den See. Die Flasche war schnell geleert. Auf einer Bank liess sich das Mädchen von beiden Begleitern küssen und an den Oberschenkeln sowie am nackten Oberkörper streicheln. In einem anderen Park kam es dann auf der dortigen Toilette zum Geschlechtsverkehr – zuerst mit dem älteren, dann mit dem jüngeren Mann. Anschliessend übernachtete sie beim Älteren, wo es am Morgen erneut zum Geschlechtsverkehr kam.
Auffallende Erinnerungslücken
Die Frau empfand die Übergriffe als Vergewaltigung. Nach der Einstellung der Untersuchung, aber einem erfolgreichen Rekurs des Mädchen gegen die Einstellung klagte die Staatsanwältin die beiden Männer wegen Schändung an. Grund dafür: Bevor das Trio zum nächsten Park gefahren war, hatte die 16-Jährige über schwere Schwindelgefühle geklagt. «Vermutlich“, so die Anklage, hätten die Männer ihr K.o.-Tropfen in den Wodka gemischt. Die Schülerin sei deshalb «vollständig urteilsunfähig geworden und zu keinen Abwehrhandlungen mehr fähig» gewesen. «Sie begann mehr und mehr das Bewusstsein zu verlieren.»
Für die K.o.-Tropfen gab es keinen Beweis, aber einen starken Gegenbeweis: Die beiden Männer hatten ebenfalls aus der gleichen Flasche getrunken – ohne jegliche Folgen. Damit, so das Gericht, sei die Betäubung «nicht erstellt». Auch der vom Mädchen behauptete Filmriss hielt das Gericht für «unwahrscheinlich». Ihre Aussagen seien diesbezüglich sehr widersprüchlich. Zudem sei sie an Alkohol gewöhnt gewesen. An Trinkwettbewerben hatte das Mädchen teilweise sehr erfolgreich teilgenommen.
In Bezug auf eine allfällige Vergewaltigung fielen dem Gericht die Erinnerungslücken des Mädchens auf. Harmlose Ereignisse an jenem Abend habe sie spontan und detailreich geschildert. Sobald es um die vermeintlichen Straftaten ging, habe sie nur auf Nachfrage der Polizei geantwortet – und zwar wenig anschaulich, detailarm, stereotyp und ausweichend.
Fall geht wahrscheinlich ans Obergericht
Die beiden Männer, so das Gericht, «waren sicher nicht die rücksichtsvollsten Partner». Und auch die schmutzige Toilette im Park entspreche sicher nicht den Erwartungen eines jungen Mädchens. Trotzdem fehle die «ausreichende Sicherheit», um derart schwere Tatvorwürfe als erwiesen anzusehen.
Ohne Strafe kamen die beiden Männer aber trotzdem nicht weg. Wegen Strassenverkehrsdelikten, Vergehen gegen das Waffengesetz und Betäubungsmitteldelikten wurde der Ältere zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Er, der schon viermal einschlägig vorbestraft ist, lege eine «verantwortungslose Einstellung und Gleichgültigkeit» an den Tag. Eine positive Persönlichkeitsentwicklung sei bei ihm «nicht ansatzweise erkennbar». Der Jüngere kassierte wegen der gleichen Delikte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Er muss aber eine frühere bedingt verhängte Geldstrafe von 20 Tagessätzen nun bezahlen.
Die Rechtsvertreterin des Mädchen sagte nach der Urteilseröffnung, sie werde die Freisprüche sehr wahrscheinlich beim Obergericht anfechten.
Anmerkung: Die beiden sind bestimmt keine Zierde ihres Geschlechts, deswegen hat aber niemand das Recht, sie auch noch mit einer Falschbeschuldigung zu belasten!
320. Steinhof: Volksschülerinnen lösten Polizeigroßeinsatz aus
Mädchen erfanden Missbrauch
Die Mädchen (9 und 10 Jahre logen, weil ihre T-Shirts beim Spielen zerrissen wurden.
Penzing Freitagabend kreiste über Penzing ein Polizeihubschrauber, vier Streifenwagen brausten rund um das Steinhof-Gelände durch die Straßen – sie suchten einen Kinderschänder. Zuvor hatten zwei Schülerinnen behauptet, sie seien von einem Mann ins Gebüsch gezerrt und begrapscht worden – ÖSTERREICH berichtete.
Lügen. Doch jetzt stellte sich heraus, dass der teure Polizeieinsatz umsonst war: Die Mädchen hatten gelogen. Sie hatten sich beim Spielen ihre T-Shirts zerrissen und erfanden die Missbrauchs-Story, um wegen der Shirts nicht geschimpft zu werden. (mic)
Tageszeitung Österreich, Dienstag 14.Juni 2011, Seite 18, Wien
321. 16. Juni 2011.Freispruch: Hunsrücker Rentner kehrt ins normale Leben zurück
Sechs Monate Untersuchungshaft, neun Monate Prozess vor dem Trierer Landgericht – dann der Freispruch. Die Vorwürfe gegen einen 65-Jährigen aus dem Hunsrück, er habe zwei Mädchen missbraucht, waren eine Lüge.
Trier. Die vergangenen 16 Monate dürfte ein 65-jähriger Rentner aus dem Hunsrück so schnell nicht vergessen. 16 Monate, die sein Leben auf den Kopf gestellt haben, ihn von einem bis dahin unbescholtenen Mann zu einem Angeklagten, einem vermeintlichen Kinderschänder gemacht haben.
Im April vorigen Jahres war der Mann verhaftet worden. Der Vorwurf: Er soll von Februar 2009 bis April 2010 zwei damals zwölfjährige Mädchen missbraucht haben. Eines der Mädchen, so die damals erhobenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, soll der Hobby-Kaninchenzüchter in sein Haus gelockt haben – mit dem Versprechen, er wolle ihm die Jungtiere zeigen. Dort soll er das Mädchen mit Handfesseln gefesselt und missbraucht haben.
Zwei Monate später soll der Rentner, der in einem 1100-Einwohner-Dorf in der Nähe von Morbach (Bernkastel-Wittlich) wohnt, eines der Mädchen in sein Auto gezerrt und zu sich nach Hause gebracht haben, wo dem Mädchen dann die Flucht gelungen sei. Insgesamt fünf Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch und sexueller Nötigung klagte die Staatsanwaltschaft an, obwohl der bislang unbescholtene Mann die Vorwürfe bestritt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer sprach damals von “sehr massiven Vorwürfen.” Vorwürfe, die hauptsächlich auf den Aussagen eines der Mädchen beruhten.
Doch bereits am ersten Verhandlungstag im Oktober vergangenen Jahres gab es Zweifel an diesen Aussagen. Gutachter bescheinigten der 13-Jährigen, dass sie nicht die Wahrheit gesagt habe. Zu diesem Zeitpunkt saß der Rentner bereits fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Noch während des ersten Prozesstages wurde die Haft aufgehoben. Zwar war der Mann damit zunächst auf freiem Fuß, seine Unschuld aber noch nicht erwiesen.
Einer der Gutachter erkrankte im Laufe des Prozesses schwer. Das gesamte Verfahren musste neu aufgerollt werden. Am Mittwoch dieser Woche fiel das Urteil – nach 13 Verhandlungstagen. Der Rentner wurde freigesprochen (der TV berichtete). Der behauptete Missbrauch hat nach Überzeugung des Gerichts nicht stattgefunden. Auch die angebliche Entführung war wohl frei erfunden. Der Mann soll die Mädchen auch nicht in sein Haus gelockt haben. “Die Kinder sind freiwillig zu ihm gekommen, um die Kaninchen zu streicheln”, sagt seine Rechtsanwältin Katrin Schmitt aus Bernkastel-Kues. Erwiesene Unschuld
Der Rentner sei froh, dass nun seine Unschuld erwiesen sei. “Die vergangenen Monate waren schon eine enorme Belastung. Das wird sehr lange dauern, bis er das alles verdaut hat.” Er versuche nun wieder, ein normales Leben zu führen. Was nicht so ganz einfach sein dürfte, denn die Mädchen leben im selben Dorf. Freunde und Nachbarn hätten sich aber nicht von dem in zahlreichen Vereinen engagierten Rentner abgewendet, sondern auch während des Prozesses zu ihm gehalten, erzählt die Anwältin. So habe der örtliche Gesangverein, in dem er Mitglied ist, während der Untersuchungshaft sogar angefragt, ob der Mann an einem Konzert teilnehmen dürfe – was aber abgelehnt wurde. Das Gericht hat dem Rentner eine Haftentschädigung zugesprochen. Für jeden Tag im Gefängnis erhält er nun 25 Euro.
Anmerkung: Ins normale Leben zurück, nach der Falschbeschuldigung von zwei Gören und 6 Monate Untersuchungshaft? In welchem Wolkenkuckucksheim lebt der Gerichtsreporter eigentlich ?
26.01.2006 Zahl der Falschaussagen vor Gericht steigt Paul Schiffers, Direktor des Wolfsburger Amtsgerichts, warnt davor, Falschaussagen als Kavaliersdelikte abzutun.
Da bleiben immer noch genügend echte Vergewaltigungen übrig, die selbstverständlich konsequent verfolgt werden müssen! Wohin aber mit den zahlreichen durch Falschbeschuldigungen Geschädigten? Warum dürfen die in keiner Statistik vorkommen und werden auch kaum jemals vollumfänglich rehabilitiert? Warum muss sich ein @J_Kachelmann noch immer der #Vollpfostenjournalisten und diverser Trolls erwehren, die einfach weiter machen, obwohl die Party längst vorbei ist? Ursula Prem http://www.twitlonger.com/show/klfp8g
Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages: “In 40% aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95% der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.”
„Falschbezichtigungen gibt es heute viel häufiger als früher!“ Prof. Dr. med. K. Püschel Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
Auch der Kieler Rechtspsychologe Günter Köhnken kennt solche Fälle, ist spezialisiert darauf, die Glaubwürdigkeit von Opfern und Zeugen zu untersuchen.
Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen. Sabine Rückert
Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu “Vergewaltigung und sexuelle Nötigung” einen Kommissariatsleiter:
“Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.
16.1. 14.02.2012Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat
Koblenz – Unfassbar aber wahr: Eine Koblenzerin (23) hat eine Vergewaltigung frei erfunden – und neun Männer beinahe für mehrere Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht. Sie hat behauptet: Ihr Heroindealer und acht weitere Männer hätten sie in einer Wohnung in der Koblenzer Altstadt vergewaltigt. Sie hat behauptet: Der Heroindealer habe ihr ein Messer an den Hals gehalten, währenddessen seien die anderen über sie hergefallen. Und sie hat behauptet: Ihre zwei Kinder (5, 4) und ein weiteres Kind hätten die Sextat mit ansehen müssen. Jetzt kam in einem Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz heraus: Die Drogensüchtige hat sich die unglaublichen Vorwürfe alle ausgedacht. Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt. Dies gab sie vor Gericht zu. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Helmut Feit hat die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Grund: Falsche Verdächtigung und Falschaussage. Bewährungszeit: vier Jahre. Die Frau brachte ihre falschen Vorwürfe viermal bei der Polizei vor. Die Ermittler nahmen vier der Beschuldigten fest, sperrten sie fünf Wochen in Untersuchungshaft. So lautete die Lügengeschichte der Frau: Sie kam eines Tages mit ihren beiden Kindern in die Wohnung ihres Heroindealers. Der forderte, dass sie künftig für ihn Drogen verkauft. Sie weigerte sich. Da drückte er ihr ein Messer an den Hals, rief per Handy acht Freunde zu sich in die Wohnung und forderte sie auf, die Frau zu vergewaltigen. Und? Sie taten es, genauso wie er selbst. Die Frau schmückte ihre Geschichte auch mit Zitaten. Beispiel: Die Männer wollten die Sextat anfangs nicht begehen. Da sagte der Dealer: „Es wird gemacht, was ich sage!“ Die Stimmung im Gerichtssaal war geladen. Die Angeklagte – Norwegerpulli, das Haar zum Pferdeschwanz gebunden – saß ganz nah neben ihrem Anwalt, ihr Blick gesenkt, ihre Hände unterm Tisch. Auf der Bank gegenüber: zwei Männer, die Arme vor der Brust verschränkt, den Blick geradeaus, immer auf die Angeklagte gerichtet. Sie waren zwei der neun angeblichen Vergewaltiger. 2011 kam es zum ersten Prozess in dieser Sache. Damals saßen die beiden Männer wegen Vergewaltigung auf der Anklagebank, gemeinsam mit vier weiteren. Zwei vermeintliche Täter waren noch nicht angeklagt, einer war verstorben. Das Gericht sprach die Männer alle frei. Das hatte seinen Grund: Die Frau hatte vor Gericht ihre Vorwürfe erhoben, wollte dann aber plötzlich nichts mehr sagen. Es wurde klar: Je länger das Strafverfahren dauert, umso mehr verhedderte sie sich in Widersprüche. Sie brachte nicht nur die Reihenfolge der Täter durcheinander, sondern auch deren Anzahl und Namen. Auch die Tatzeit änderte sie immer wieder ab. Zuletzt nannte sie den Mai 2009 – zu dieser Zeit waren aber zwei der vermeintlichen Vergewaltiger in Haft. Und: Selbst die Tochter der Frau, die ja bei der Vergewaltigung angeblich dabei war, sagte aus, sie wisse nichts von sexuellen Handlungen. Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat Der Anwalt der Frau versuchte alles für seine Mandantin herauszuholen – und bemühte dabei abenteuerliche Argumentationen: Man müsse der Frau zugutehalten, dass sie durch ihre widersprüchlichen Aussagen den Weg zum Freispruch der Männer ermöglicht habe. Überdies könne man ihr Handeln nicht mit allgemeinen Maßstäben messen. Begründung: Die Frau wurde von ihrer Mutter oft geschlagen und erfuhr nie Liebe. Sie war auf der Sonderschule, wechselte oft den Lebenspartner. Sie habe keine allgemeine Lebenschance gehabt. Die Anwälte der beiden Männer forderten für die Frau eine Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
162. 28.08.2012 Neuburg (rje) Weil er seine damalige Frau vergewaltig haben soll, stand gestern ein 30-jähriger Mann vor dem Neuburger Schöffengericht. Das mutmaßliche Opfer hatte ihn nach der Trennung im Juni 2011 angezeigt.
Zu diesem Zeitpunkt lagen die Vorfälle bereits anderthalb Jahre zurück. Ermittlungsrichterin Ida Roth hatte mit der Frau gesprochen. „Sie erzählte mir, dass er nachts in das Schlafzimmer gekommen sei“, berichtet sie. Der Neuburger habe Geschlechtsverkehr gewollt und sich ausgezogen. Seine Frau habe aber erklärt, dass sie weiterschlafen wolle. Daraufhin habe der Angeklagte ihr die Hände auf dem Rücken zusammengehalten und die Unterwäsche ausgezogen. „Sie erzählte, dass sie sich nicht wehren konnte, da er ihr körperlich so überlegen sei“, erinnerte sich Roth. Erst habe die Frau den Vorfall nicht angezeigt, weil sie befürchtet habe, ihr Mann nähme ihr die gemeinsame Tochter weg. Dann habe sie jedoch von einem Vorfall erfahren, bei dem etwas zwischen ihrer Schwester und dem Angeklagten vorgefallen sei. „Sie meinte, dass es jetzt zu viel sei.“ Mittlerweile ist das Paar geschieden. Die Tochter lebt bei der Mutter, aber der Sorgerechtsstreit ist noch in vollem Gange. Der Angeklagte bestritt die Tat. „Das stimmt überhaupt nicht“, stellte er klar. Sie hätten oft gestritten, weil seine Frau den Haushalt nicht gemacht habe, obwohl sie daheim gewesen sei. Im Juni hätte es schließlich eine Auseinandersetzung gegeben, nach der die Frau mit dem Kind das Haus verließ. „Ich wusste nicht, was los ist und wo sie sind.“ Daraufhin sei er zu einem Anwalt gegangen und habe das alleinige Sorgerecht für die Tochter beantragt. Unmittelbar darauf erfuhr er, dass er wegen Vergewaltigung angeklagt sei. Sein Verteidiger Bernhard Lang legte Briefe vor, die das mutmaßliche Opfer an den Angeklagten während der Ehe geschrieben hatte. Darin beschwerte sie sich über zu wenig sexuelle Zuwendungen in der Beziehung. Lang beantragte, einen Freispruch für seinen Mandanten, da es nur eine Zeugin vom Hörensagen gebe. „Eine Verurteilung darf nicht alleine darauf fußen. Sie muss sich auf weitere Beweismittel stützen, aber die gibt es nicht.“ Die Ex-Frau selbst machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sagte nicht aus. Zudem war sie wegen einer Falschaussage vor Gericht bereits vorbestraft. Der Angeklagte selbst hatte keine Einträge im Bundeszentralregister. Das Schöffengericht sah den Fall genauso und sprach den Neuburger frei. Richter Gerhard Ebner erklärte: „Dieser Sorgerechtsstreit wirft Zweifel auf. Es gibt zu wenig Beweismittel und auch die einstige Falschaussage der Frau sprechen für einen Freispruch.“ Es könne zwar sein, dass die Aussage stimme, aber die Zweifel wögen schwerer.
163. 7. Nov 2001 Urnäsch (AR) – Die Polizei verstärkt die Fahndung nach den Entführern von Elvira Brander:
Die 27-jährige Frau, die letzte Woche vier Tage lang als vermisst galt, konnte soweit befragt werden, dass Signalemente ihrer Entführer erstellt werden konnten. Obschon Elvira Brander nach psychisch nach wie vor sehr leidet, konnte sie seit ihrer Freilassung am vergangenen Freitag befragt werden, sodass nun Angaben zu den Signalementen ihrer Entführer vorliegen, wie die Ausserrhoder Polizei am Mittwoch mitteilte. Die Polizei fahndet landesweit nach zwei Männern: Der erste ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und von athletischer Statur, der zweite ist 25 bis 30 Jahre alt, kleiner und schmächtiger als der erste. Die Täter sprachen möglicherweise türkisch. Sie entführten Elvira Brander in einem viertürigen, dunklen Personenwagen. Die Täter nahmen der Entführten nach Angaben der Ausserrhoder Polizei zwei Fingerringe und eine Armbanduhr ab. Von den Tätern fehlt nach wie vor jede Spur. Die Ermittlung der Polizeikräfte werden weitergeführt. Es wurde eine Sonderkommission gebildet. Die 27-jährige Elvira Brander war am Montag vergangener Woche in Zürchersmühle (Gemeinde Urnäsch) beim Joggen entführt worden. Nach eigenen Angaben wurde sie vier Tage an einem unbekannten Ort, den die Polizei in St. Gallen, Herisau oder Gossau vermutet, festgehalten. Am Freitag wurde sie in Herisau AR frei gelassen.
10.11.2001,Entführung war vorgetäuscht Lügnerin Elvira
URNÄSCH AR – Alles erstunken und erlogen: Elvira Brander (27) hat ihre Entführung frei erfunden, sich sogar selber verletzt.
Vermutlich aus Frust – weil eine Freundschaft in die Brüche ging. Die Lügengeschichte kann ihr bis drei Jahre Knast einbringen. Von zwei Unbekannten entführt und sexuell missbraucht? Von wegen! Elvira verbrachte ihre angeblichen «Höllentage» bei einem Kollegen. Am Mittwochabend gestand sie der Polizei ihre Lüge. Und so lief die «Entführung» wirklich ab: Montag, 29. Oktober: Elvira verabredet sich mit einem Kollegen. «Er holte sie mit einem Roller ab und fuhr sie zu sich nach Hause», erklärte gestern Hansjörg Ritter (55), Polizeikommandant und Leiter der Sonderkommission «Elvira». Erst vier Tage später kehrt die junge Frau nach Hause zurück. Perfid: Elvira legte bewusst falsche Spuren! «Sie warf den Walkman absichtlich weg», berichtet Polizeikommandant Ritter. «Und die Verletzungen an ihren angeblich gefesselten Handgelenken fügte sie sich mit einem Strick selbst zu.» Was treibt eine junge Frau zu einem solchen Verhalten? «Elvira sagte, ihr sei ihre persönliche Situation über den Kopf gewachsen», sagt Ritter. «Sie konnte eine gescheiterte Beziehung nicht verarbeiten.» Dazu passt, was Elviras Arbeitgeberin, Annelies Aeberhard (53) vom Hotel «Linde» in Bischofszell, schon vor der Aufklärung des Falles BLICK verriet: «Ich glaube, Elvira hängt immer noch an ihrem Ex-Freund Freddy.» Jetzt fügt sie hinzu: «Zweimal waren sie zusammen. Und beide Male beendete er die Beziehung.» An einem Ort, den die Polizei nicht bekannt gibt, wird Elvira psychologisch betreut. «Dies wäre schon früher nötig gewesen», bemerkt Ritter, dem die junge Frau Leid tut. Anders reagiert Elviras Arbeitskollegin Denise Pfister (20): «Ich bin sehr enttäuscht von ihr!» Stammgäste, so Denise Pfister, hätten gewettert: «Wenn Elvira wieder in der Linde arbeitet, kommen wir nicht mehr.» Setzt das Elviras Chefin unter Druck? «Ob Elvira wieder bei uns arbeiten darf, kann ich noch nicht sagen. Doch auf die Stammgäste möchte ich nicht verzichten», betont sie. Von den Lügen ihrer Tochter erfuhren die Eltern am Donnerstag. Nicht so Elviras Bruder Peter (29): BLICK musste ihn über Elviras Lügengeschichten aufklären. «Das ist einfach unglaublich!», empört er sich. «Dann hat sie uns die ganze Zeit verarscht. Und wir hatten alle Angst um sie! Nun möchte ich von ihr wissen, was wirklich los war.» Jetzt kann Elvira wegen Irreführung der Rechtspflege belangt werden: «Eine Gefängnisstrafe von drei Tagen bis maximal drei Jahren oder eine Busse bis zu 40000 Franken wäre möglich», sagt Verhörrichter Thomas Bürgi. Er will jetzt auch prüfen, ob sich Elviras Bekannter und ein weiterer Mitwisser strafbar gemacht haben .
ZÜRICH – Nicht zum ersten Mal hat ein Fantasie-Verbrechen die Polizei in Atem gehalten. Neben Elvira Brander haben zwei weitere Frauen in den letzten 14 Monaten Entführungen mit sexueller Gewalt erfunden.Goldach SG, September 2000: Eine junge Frau behauptet, von einer bewaffneten Autostopperin entführt worden zu sein. Tatsächlich ist die Frau einfach quer durch die Schweiz gefahren, anstatt zur Arbeit zu gehen. Grund: persönliche Probleme. Oensingen SO, November 2000: Eine 13-jährige Schülerin gibt zu Protokoll, dass sie von Unbekannten in ein Auto gestossen und vergewaltigt worden sei. Nach acht Wochen gestand die Schülerin, dass alles erlogen war. Hans-Peter Eugster, Mediensprecher der Kapo St. Gallen, sagt dazu: «Solche Fälle kommen immer wieder vor. Zum Beispiel erfinden Schüler mit Prüfungsangst haarsträubende Geschichten, um ihr Fernbleiben von der Schule zu erklären.» Für die Polizei sei dennoch klar, dass sie jeden Fall ernst nehmen und allen Möglichkeiten nachgehen müsse. «Bei einem Einbruchsalarm rücken wir auch jedesmal aus, sogar wenn wir vermuten, dass es sich um einen Fehlalarm handelt.»
5. Sep 2002 Prozess gegen Elvira Brander in Trogen
Trogen – Mit einer vorgetäuschten Entführung hat die Serviceangestellte Elvira Brander (28) vor knapp einem Jahr die Appenzell Ausserrhoder Polizei in Atem gehalten. Nun musste sie sich deswegen in Trogen vor Gericht verantworten. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagte wegen Irreführung der Rechtspflege eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens fünf Monaten. Zudem seien ihr rund 75 000 Franken Kosten für das Strafverfahren und die gross angelegten Suchaktionen nach der vorgetäuschten Entführung in Urnäsch AR aufzuerlegen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Seine Mandantin habe zuerst nur für einige Tage untertauchen wollen, sei dann aber von den Ereignissen überrollt worden. Als Folge ihrer damaligen psychischen Verfassung sei sie nicht zurechnungsfähig gewesen. Die Serviceangestelle war am 29. Oktober 2001 nicht vom Joggen nach Hause zurückgekehrt. Ihre Mutter rief die Polizei, die eine Suchaktion mit 23 Personen, Hunden und einem Helikopter startete. Bei einer weiteren Suchaktion am folgenden Tag wurde der Discman der Frau gefunden. Die Polizei befürchtete ein Gewaltverbrechen. Vier Tage nach ihrem Verschwinden tauchte die Angeklagte im Restaurant ihres Vaters in Herisau wieder auf. Sie gab der Polizei an, beim Joggen von zwei unbekannten Männern entführt worden zu sein. Sie sei in einem fensterlosen Raum festgehalten und von ihren Entführern sexuell missbraucht worden, erklärte sie. In den folgenden Tagen schilderte Elvira Brander ihre Entführung auch in zahlreichen Radio- und TV-Interviews lebhaft. Es sei ihr «zumindest am Anfang offensichtlich nicht unangenehm» gewesen, im Rampenlicht der Öffentlichkeit zu stehen, hielt denn auch der Untersuchungsrichter in der Anklageschrift fest. Nach mehreren Befragungen gestand die Frau der Polizei, ihre Entführung frei erfunden zu haben. Als Erklärung gab sie an, ihr seien persönliche Probleme über den Kopf gewachsen. Sie habe sich während der vier «Entführungstage» bei einem Kollegen versteckt.
Anmerkung: Wozu wurde die Falschbeschuldigerin und Lügnerin verurteilt? Es findet sich nichts mehr über den Prozess gegen sie im www. Und die Redakteure sind nicht auskunftsfreudig, wenn man anfragt. Leider! ***************************************************************************************************************************************
164. 03. November 2011 Versuchte Vergewaltigung
22-Jährige auf dem Weg zur Arbeit überfallen
DÜPPENWEILER Nach der versuchten Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau am Dienstag (Allerheiligen), 1. November, gegen 5.50 Uhr, fahndet die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) nach dem bislang unbekannten Täter. Die junge Frau verließ gegen 5.45 Uhr ihre Wohnung, um zu Fuß zur Arbeitsstelle zu gehen. Hierbei benutzte sie in Düppenweiler zunächst die Piesbacher Straße und anschließend die Straße Herrenschwamm. Hier bemerkte die 22-Jährige einen Mann, der hinter ihr herging. Plötzlich wurde sie unvermittelt vom Täter von hinten ergriffen und so stark nach hinten gezogen, dass sie einen Schuh und ihre Handtasche verlor. Der Täter schleifte die Frau ins Gebüsch, brachte sie in Rückenlage und schlug ihr mehrfach ins Gesicht. Der Mann entkleidete das Opfer teilweise, zerriss deren Oberbekleidung. Anschließend nahm er sexuelle Handlungen an dem Opfer vor. Aus bislang unbekannten Gründen, möglicherweise fühlte er sich gestört, ließ der Täter von der Frau ab und entfernte sich von der Örtlichkeit in Richtung Wald. Da die 22-Jährige nicht auf ihrer Arbeitsstelle erschien, informierte man von dort aus ihre Angehörigen. Das Opfer wurde am Tatort liegend von einer Anwohnerin gegen 7.25 Uhr in einem völlig verstörten, traumatisierten Zustand aufgefunden. Im Krankenhaus erfolgte die notärztliche Versorgung. Der Täter soll 35 Jahre alt, 165 bis 170 Zentibeter groß sein, von kräftiger Gestalt, mit kurzen dunklen Haaren. Zur Tatzeit war der Mann dunkel gekleidet. Er soll nach Alkohol gerochen haben. Um Hinweise an den Kriminaldauerdienst unter der Tel. (0681) 9622933 wird gebeten.http://www.wochenspiegelonline.de/content/nachrichten/saarland/article/versuchte-vergewaltigung/
09.11.2011 Saarbrücken Polizei sucht Verdächtigen per Phantombild
Im Fall der versuchten Vergewaltigung einer 22-Jährigen in Düppenweiler an Allerheiligen (01.11.2011) ist es den Beamten des Kommissariats in Saarlouis jetzt gelungen, ein Phantombild des Tatverdächtigen zu erstellen. Saarbrücken/Beckingen. Die Kriminalpolizei sucht einen Mann, der am Dienstagmorgen vor einer Woche versucht hat, eine 22-jährige Frau zu vergewaltigen. Die Frau verließ laut Polizei gegen 5.45 Uhr zu Fuß ihre Wohnung. In der Straße „Herrenschwamm“ in Düppenweiler verfolgte sie ein Mann. Der Täter griff sie plötzlich von hinten an und schleifte sie in ein Gebüsch. Er schlug der Frau ins Gesicht, entkleidete sie teilweise und verübte sexuelle Handlungen, so die Polizei. Aus unbekannten Gründen ließ er von ihr ab und flüchtete in den Wald. Eine Anwohnerin fand die traumatisierte Frau am Tatort gegen 7.25 Uhr. Sie kam ins Krankenhaus. Der Täter soll etwa 35 Jahre alt, 165 bis 170 Zentimeter groß und von kräftiger Gestalt sein und kurze dunkle Haare haben. Er war dunkel gekleidet und stank nach Alkohol.
26.11.2011 Düppenweiler Versuchte Vergewaltigung war vorgetäuscht
Der Fall der versuchten Vergewaltung in den Morgenstunden des 1. November in Düppenweiler ist, wie die Polizei am Freitag mitteilte, aufgeklärt. Die betroffenene Frau räumte jetzt ein, dass die Tat frei erfunden sei Düppenweiler. Die an Allerheiligen, 1. November, von einer 22-Jährigen angezeigte versuchte Vergewaltigung (wir berichteten) war offensichtlich vorgetäuscht. Die junge Frau wurde in den frühen Morgenstunden an Allerheiligen von einer Anwohnerin der Straße Herrenschwamm in Düppenweiler in völlig verstörten und traumatisierten Zustand in einem Gebüsch aufgefunden. Aufgrund der glaubhaften Schilderungen der Geschädigten, so die Polizei, sowie der objektiven Feststellungen (zerrissene Kleidung, Verletzungen im Gesicht) erfolgten Ermittlungen zur Tataufklärung durch Beamte einer bei der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) eingerichteten Ermittlungsgruppe, bestehend aus neun Beamten. Nach Veröffentlichung eines Phantombildes wurden Hinweise bearbeitet, über 30 Personen vernommen sowie eine Vielzahl von DNA-Spuren angelegt und überprüft. Daneben wurden zwei, letztlich nicht Tatbeteiligte, festgenommen. Die mutmaßliche Geschädigte, die laut Polizei bei ihrer Version des Tatgeschehens im Zuge mehrerer Vernehmungen blieb, räumte bei einer neuerlichen Vernehmung erst am Freitagmorgen ein, dass sie die angezeigte Tat frei erfunden habe, heißt es weiter. Kreislaufzusammenbruch Als Motiv gab sie an, auf dem Weg zur Arbeit, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, erneut einen Kreislaufzusammenbruch erlitten zu haben. Da sie Angst um ihren Arbeitsplatz wegen ihrer gesundheitlichen Probleme gehabt hätte, inszenierte sie dann die Vergewaltigung. Die Frau erwarten Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat und Verdachts der falschen Verdächtigung. Red
165.Unsere Pressemeldung vom 31.01.11: Junge Frau in Frankfurt (Oder) vergewaltigt
Wie am Samstag angezeigt wurde, ist eine junge Frau (23) am Donnerstagabend ( 27.01.11), gegen 21:00 Uhr, vergewaltigt worden. Sie befand sich zu dem Zeitpunkt mit dem Fahrrad in der Rathenaustraße, Höhe Einfahrt zu den Garagen, als sie anhielt, um sich eine Zigaretten anzuzünden. Sie nahm einen dunkelblauen VW Kombi wahr, der zu den Garagen hochfuhr. Dann kamen zwei Männer zu Fuß zurück. Einer hielt ihr plötzlich den Mund zu und sie wurde in ein Gebüsch gezogen. Dort wurde sie missbraucht. Danach gingen die Männer los – ob zum Pkw oder woanders hin, kann nicht gesagt werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Personen, die am 27.01.11, zwischen 21:00 und 22:00 Uhr, im genannten Bereich Beobachtungen gemacht haben, die im Tatzusammenhang stehen könnten, sich zu melden (0335-5548-0).
07.02.2011 – Vergewaltigung war vorgetäuscht (FFO) Frankfurt (Oder) – Die am 29.01.11 angezeigte Vergewaltigung einer 23-jährigen Frau in Frankfurt (Oder) war vorgetäuscht. Umfangreiche Ermittlungen und gerichtsmedizinische Untersuchungen haben, neben dem Geständnis der Frau, die Tat vorgetäuscht zu haben, zu dem Ergebnis geführt. Zum Motiv machte die Frau keine Angaben. Sie hatte angezeigt, am 27.01.11 von zwei unbekannten Männern in der Rathenaustraße in ein Gebüsch gezogen und vergewaltigt worden zu sein. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
166. 11.07.2011 STUTTGART Frau an S-Bahn-Haltestelle vergewaltigt
Ein Mann hat am Sonntag gegen 5.40 Uhr an der Stadtbahnhaltestelle Mineralbäder offenbar eine 22-jährige Frau vergewaltigt. Stuttgart. Während die Frau an der Haltestelle auf eine Stadtbahn wartete, setzte sich der Unbekannte laut Polizeibericht neben sie auf die Bank und sprach sie an. Die Frau stand auf und entfernte sich ein Stück auf dem Bahnsteig. Plötzlich umklammerte der Unbekannte sie offenbar von hinten, zog ihr die Hose herunter und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Anschließend zog er die 22-Jährige in eine einfahrende Stadtbahn, wo er sie weiterhin sexuell belästigte. An der Stadtbahnhaltestelle Augsburger Straße stieg er aus und ging davon. Der Gesuchte ist 20 bis 30 Jahre, 1,70 Meter bis 1,75 Meter groß und hatte rote, nach hinten gegelte Haare. Er hatte einen rötlichen Drei-Tage-Bart und war mit einem kurzärmeligen karierten Hemd, hellblauen Jeans und Cowboystiefeln bekleidet. Zeugen, insbesondere eine Gruppe junger Menschen, die sich zur Tatzeit auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig aufgehalten hatten, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 0711/8990-5461 in Verbindung zu setzen. http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/stuttgart-ueberregionale-nachrichten_artikel,-Frau-an-S-Bahn-Haltestelle-vergewaltigt-_arid,139379.html
Pressemitteilung 11.07.2011 PP Stuttgart / Vergewaltigung – Zeugen gesucht Stuttgart-Ost: Ein bislang unbekannter Täter hat am Sonntag (10.07.2011) gegen 05.40 Uhr an der Stadtbahnhaltestelle Mineralbäder offenbar eine 22-jährige Frau vergewaltigt. Während die Frau an der Haltestelle auf eine Stadtbahn wartete, setzte sich der Unbekannte neben sie auf die Bank und sprach sie an. Die Frau stand auf und entfernte sich ein Stück auf dem Bahnsteig. Plötzlich umklammerte der Unbekannte sie offenbar von hinten, zog ihr die Hose herunter und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Anschließend zog er die 22-Jährige in eine einfahrende Stadtbahn, wo er sie weiterhin sexuell belästigte. An der Stadtbahnhaltestelle Augsburger Straße stieg er aus und ging davon. Der Gesuchte ist 20 bis 30 Jahre alt, 170 bis 175 Zentimeter groß und hatte rote, nach hinten gegelte Haare. Er hatte einen rötlichen Drei-Tage-Bart und war mit einem kurzärmeligen karierten Hemd, hellblauen Jeans und Cowboystiefeln bekleidet. Zeugen, insbesondere eine Gruppe junger Menschen, die sich zur Tatzeit auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig aufgehalten hatten, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 8990-5461 in Verbindung zu setzen.
Pressemitteilung 13.07.2011 PP Stuttgart / Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Vergewaltigung vorgetäuscht Stuttgart-Ost: Ermittlungen der Kriminalpolizei haben ergeben, dass die von einer 22-Jährigen am Sonntag (10.07.2011) angezeigte Vergewaltigung an der Haltestelle Mineralbäder vorgetäuscht war (siehe Pressemitteilung vom 11.07.2011). Die Frau hatte sich in Widersprüche verwickelt und schließlich zugegeben, dass die Vergewaltigung so nicht passiert ist. Tatsächlich habe sie an dem Tag einen jungen Mann, der zwischenzeitlich namentlich ermittelt werden konnte, kennengelernt, mit dem sie einvernehmlich sexuelle Handlungen vorgenommen hatte. Gründe für ihre Behauptungen dürften persönliche Probleme sein. Die 22-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung rechnen. *********************************************************************************************************************************************
Ein 16 Jahre altes Mädchen ist am Donnerstag gegen 00.40 Uhr von einem unbekannten Mann in der Bockelstraße vergewaltigt worden. Stuttgart-Sillenbuch. Die 16-Jährige stieg gegen 00.20 Uhr an der Haltestelle Bockelstraße aus der Stadtbahn aus. Sie lief an die Bushaltestelle, wartete einige Minuten auf einen Bus und entschied sich dann, zu Fuß nach Hause zu gehen. Kurz nachdem sie losgelaufen war, packte sie ein unbekannter Mann, der zuvor ebenfalls an der Bushaltestelle gewartet hatte, von hinten an den Armen. Er zerrte sie hinter einen Baum und warf sie auf eine Rasenfläche. Dem Unbekannten gelang es, die Hose der 16-Jährigen herunter zu ziehen und sie trotz heftiger Gegenwehr zu vergewaltigen. Anschließend flüchtete er in Richtung Kirchheimer Straße. Der Gesuchte ist 25 bis 30 Jahre alt, 170 bis 175 Zentimeter groß und athletisch. Er hat dunkle, kurze Haare, trug einen Oberlippen- oder Kinnbart und hatte in seinem linken Ohr einen Ohrring. Bekleidet war er mit einer dunkelblauen Jeans und einem dunklen Kapuzenshirt, der ein rotes Muster als Aufdruck hatte. Außerdem trug er helle, knöchelhohe Turnschuhe und einen grünlichen Schal. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0711/8990-6333 entgegen.
25.06.2010 Nach Vergewaltigung Sillenbuch: Suche nach heißer Spur
Stuttgart – Die Polizei hat noch keine Spur von dem etwa 25 bis 30 Jahre alten Sextäter, der am Donnerstag gegen 0.40 Uhr ein 16-jähriges Mädchen in der Bockelstraße in Heumaden vergewaltigt hat. “Das, was hier geschildert wird, ist die Ausnahme”, sagte am Freitag Polizeisprecherin Sybille Ahlborn. Eine Frau wird auf der Straße von einem ihr völlig unbekannten Mann vergewaltigt. Ermittler wissen, dass Opfer und Täter meist eine Beziehung haben oder hatten oder dass sie sich zumindest flüchtig kennen. Häufig leben Männer ihren Hass auf die Partnerin oder die Ex durch sexuelle Gewalt aus. Dieser Fall aber sieht laut Polizei anders aus. Die 16-Jährige ist demnach gegen 0.20 Uhr an der Haltestelle Bockelstraße aus der Stadtbahn ausgestiegen. Sie hat dort einige Minuten lang auf einen Bus gewartet, sich dann aber dafür entschieden, den Weg nach Hause zu Fuß zurückzulegen. Dabei muss ihr der Unbekannte, der ebenfalls an der Haltestelle gestanden war, gefolgt sein. Schon kurz nach der Haltestelle packte der Unbekannte das Mädchen von hinten an den Armen, berichtet die Polizei. Er zerrte sie von der Straße hinter einen Baum auf einer Rasenfläche und warf sein Opfer dort auf den Boden. Es sei ihm gelungen, die Hose der 16-Jährigen trotz deren heftiger Gegenwehr herunterzuziehen. Die Jugendliche hat die Vergewaltigung im Lauf des Donnerstags der Polizei offenbart
PRESSEMITTEILUNG Dienstag, 6. Juli 2010 Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt:
Vergewaltigung vorgetäuscht Heumaden: Ermittlungen der Kriminalpolizei haben ergeben, dass die von einer 16-Jährigen am 24.06.2010 angezeigte Vergewaltigung an der Bockelstraße vorgetäuscht war (siehe Pressemitteilung vom 24.06.2010).Das Mädchen hatte sich in Widersprüche verwickelt und schließlich zugegeben, dass die Vergewaltigung so nicht passiert ist. Tatsächlich habe sie in der fraglichen Nacht einen jungen Mann kennengelernt, mit dem sie auf einem Spielplatz einvernehmlich sexuelle Handlungen vorgenommen hatte. Gründe für ihre Behauptungen dürften persönliche Probleme sein. Das Mädchen muss nun mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat rechnen.
168. 12.07.2005 13-Jährige hat Überfall vorgetäuscht
MEERSBURG / sz Ein 13-jähriges Mädchen aus Meersburg hat den Raub des Mobiltelefons in Meersburg, der Ende Juni bei der Kriminalpolizei Friedrichshafen angezeigt worden war, nur vorgetäuscht. Den damaligen Angaben des altersbedingt schuldunfähigen Mädchens zufolge war sie zusammen mit ihrer Freundin von der Therme kommend in Richtung Lidl-Einkaufsmarkt unterwegs, als die beiden von drei unbekannten Jugendlichen angesprochen wurden. Einer der Unbekannten habe ihr daraufhin das Telefon aus der Hand gerissen und ihren Kopf anschließend gegen einen Findling geschlagen.
169. 13.05.2006 Berlin 16-jähriges Mädchen von vier Mitschülern vergewaltigt Von Jörn Hasselmann
Täter gestern in der Schulpause festgenommen. Bilder der Tat machen angeblich in der Charlottenburger Poelchau-Oberschule die Runde Nach der Vergewaltigung einer 16-Jährigen im Volkspark Jungfernheide hat die Polizei gestern Vormittag vier Schüler im Alter zwischen 13 und 15 Jahren in der Charlottenburger Poelchau-Oberschule festgenommen. Die vier sollen das Mädchen nacheinander im Volkspark Jungfernheide vergewaltigt haben, sagte der für Sexualdelikte im Landeskriminalamt zuständige Jochen Sindberg. Ein fünfter Jugendlicher soll die Vergewaltigungen beobachtet haben. Der Tatort liegt unweit der Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Wie es an der Schule hieß, sollen die Vergewaltigungen des Mädchens mit einer Handy-Kamera gefilmt oder fotografiert worden sein, die Bilder sollen seitdem an der Poelchau-Schule kursiert sein. Diese Tat ist der mit Abstand schlimmste Fall des seit wenigen Jahren aus England bekannten Phänomens „Happy Slapping“: Dabei werden Gewalttaten gefilmt, um mit den Szenen zu prahlen – und das Opfer zu erpressen. Sindberg bestätigte, dass die Telefone der Täter für kriminaltechnische Untersuchungen sichergestellt wurden. „Ein großer Teil der Schule hat mitbekommen, dass da eine Sauerei gelaufen ist“, sagte Sindberg dem Tagesspiegel, der Fall habe dort „die Runde gemacht“. Unter den Schülern sei offen darüber spekuliert worden, wer das Opfer gewesen sein könnte, so sei die Polizei den Tätern schnell auf die Spur gekommen. „Wir haben alle vier Tatverdächtige bewusst in der Schule festgenommen“, hieß es bei der Kripo. Damit habe man den anderen Schülern demonstrativ klar machen wollen, dass nach derartigen Taten schnell etwas passiert. „Wir haben mit unserem Auftreten auf die Wirkung gesetzt“, sagte Kriminaldirektor Sindberg. Mehrere Polizeiwagen fuhren gegen 11.15 Uhr während der Pause an der sportbetonten Oberschule am Halemweg in Charlottenburg Nord vor. Die Tatverdächtigen – zwei Türken und zwei Russen – wurden zur Vernehmung ins Landeskriminalamt gefahren. Dort wurden die vier, die bisher nicht einschlägig in Erscheinung getreten sind, am Abend noch vernommen und anschließend wieder entlassen. Die Schule ist nur wenige hundert Meter vom Tatort Volkspark Jungfernheide entfernt. Wie es hieß, sollen die Schüler die 16-jährige Deutsche nicht gekannt haben, sie geht aber ebenfalls auf die Poelchau-Schule. Das Landeskriminalamt ermittelt wegen Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung. Die Tat geschah am Montag gegen 17 Uhr, nach Polizeiangaben war das Mädchen auf dem Heimweg, als die Schüler über sie herfielen. Am Dienstag war das Mädchen mit ihrer Mutter ins Krankenhaus gegangen, eine Krankenschwester hatte die Polizei eingeschaltet, nachdem sie von der entsetzlichen Tat erfahren hatte. Unklar blieb, ob sich das Mädchen zunächst schämte oder Angst hatte, die Tat anzuzeigen – schließlich sollen die Täter mit dem Videofilm ein massives Druckmittel haben. Denn bei „Happy Slapping“ gehe es auch um die „nochmalige Demütigung des Opfers“, sagte ein Präventionsexperte der Polizei. Schulleiter Rüdiger Barney betonte gestern, dass die Tat außerhalb der Schule geschehen sei und es keinerlei Verbindung zu seiner Schule gebe. Wie es hieß, sollen Lehrer der Schule gestern die Handys ihrer Schüler kontrolliert haben, um festzustellen, ob dort Bilder gespeichert sind. Telefone sind in der Poelchau-Schule nicht verboten, nur im Unterricht darf es nicht klingeln.
16.05.2006 Berlin Tatverdächtige müssen Schule verlassen 16-Jährige vergewaltigt: Von Jörn HasselmannBöger will hartes Urteil
Die vier Schüler, die in der vergangenen Woche eine 16-Jährige vergewaltigt haben sollen, werden zwangsweise an andere Schulen versetzt. „Wir sorgen dafür, dass die vier Jungen nie wieder einen Fuß in die Tür der Poelchau-Oberschule setzen werden“, sagte Schulsenator Klaus Böger (SPD) gestern dem Tagesspiegel. Wie Böger weiter sagte, ist das „Überweisungsverfahren“ gestern eingeleitet worden. Derzeit sind die vier Achtklässler bereits von der Leitung der Poelchau-Oberschule bis auf Weiteres suspendiert. „Wir warten die weiteren Ermittlungen der Polizei ab“, sagte Schulleiter Rüdiger Barney. Er betonte, dass die Schüler bislang nicht aufgefallen seien, nur einer habe einen Tadel in seiner Akte – wegen nicht gemachter Hausarbeiten. Bei der Polizei sind alle bekannt, jedoch nur wegen kleinerer Delikte. Das Opfer geht, anders als zunächst bekannt geworden, auf eine andere Schule. Wie berichtet, sollen die vier Jungen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren am Montag vergangener Woche eine 16-Jährige im Volkspark Jungfernheide nacheinander vergewaltigt haben. Ein fünfter Schüler soll dabei gestanden haben, zudem sollen einer oder mehrere der befreundeten Jugendlichen die Vergewaltigungen mit ihren Mobiltelefonen gefilmt haben. Als tatverdächtig gilt weiterhin auch der fünfte Junge, „die Rollen der fünf Verdächtigen sind immer noch nicht klar“, sagte Chefermittler Jochen Sindberg gestern. Die Jungen stammen aus Russland, der Türkei und Angola. Die Ergebnisse der DNA-Analyse liege noch nicht vor, ebenso sind die Speicher der Telefone noch nicht ausgewertet. Das könne dauern, hieß es, die Kriminaltechnik sei überlastet. Alle vier wurden nach der Vernehmung am Freitag wieder ihren Eltern übergeben. Dies führte zu heftiger Kritik der Schulverwaltung; Schulsenator Böger forderte gestern „so rasch wie möglich ein klares und abschreckendes Urteil“. Wie berichtet, war die 16-Jährige erst am Tag nach der Tat mit ihrer Mutter in eine Klinik gefahren, eine Krankenschwester hatte dann am Dienstag die Polizei informiert. Ab Mittwoch kursierten an der Poelchau-Oberschule Gerüchte über diese Tat, Schüler rätselten auf dem Pausenhof, wer denn das Opfer gewesen sein könnte – Bilder der Taten sollen auf dem Handy herumgezeigt worden sein. Deshalb wies der Schulleiter die Lehrerinnen an, am Donnerstag die Mobiltelefone der Achtklässler zu kontrollieren – gefunden wurde dabei nichts, die Telefone zurückgegeben. Wie es bei der Kripo hieß, können aber „Standardlöschungen“ wieder von Computer-Experten sichtbar gemacht werden. Am Freitag hatte die Polizei dann die vier Achtklässler in der Schule festgenommen – ganz demonstrativ in Uniform, mit vielen Polizeiautos und in der Pause. „Wir haben mit unserem Auftreten auf die Wirkung gesetzt“, hatte Sindberg bereits am Freitag gesagt. Dies stieß in der Schule auf massive Kritik: „Auf unserem Rücken wurde ein Exempel statuiert“, sagte Barney, eine Absprache wäre besser gewesen. „Wir waren völlig geplättet“, beschreibt der Schulleiter die Stimmung. Am gestrigen Montag begann der Schultag zunächst mit einer Krisensitzung der Lehrer, in der ersten Stunde wurden die Schüler informiert, in der zweiten Unterrichtsstunde konnten die Schüler unter sich über das Geschehen sprechen. Innensenator Körting und Schulsenator Böger lobten gestern das „vorbildliche Verhalten der Schule“.
14.07.2006 Falschaussage: 16-Jährige wurde nicht vergewaltigt
Berlin – Der Fall erregte bundesweit Aufsehen: Ein 16-jähriges Mädchen hatte im vergangenen Mai drei Jungen der Berliner Poelchau-Oberschule beschuldigt, sie nacheinander vergewaltigt zu haben. Ein Freund der Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren soll die Tat im Volkspark Jungfernheide mit einem Handy gefilmt haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vergewaltigung fallen gelassen. Derzeit wird nur noch wegen Nötigung auf sexueller Basis ermittelt, hieß es gestern in Ermittlerkreisen. Mittlerweile hat das lernbehinderte Mädchen zugegeben, dass die Jungen keinen Zwang angewendet hätten. Die Jugendlichen hatten in den Vernehmungen ausgesagt, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt sei. Diese Darstellung wird durch Zeugen gestützt, die die Jungen und das Mädchen auf dem Weg in den Park beobachtet hatten – „gemütlich nebeneinander gehend“. Wie es hieß, sollen die Jungen das Mädchen mit einem Trick ins Gebüsch gelockt haben. Sie hatten ihr etwas aus ihrem Besitz weggenommen und gesagt, „komm mit, sonst kriegst du das nicht wieder“. Ob das für eine Anklage wegen Nötigung reiche, sei unwahrscheinlich, hieß es. Nach dem derzeitigen Stand sei wahrscheinlich, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Derzeit sind Ermittler immer noch bemüht, die Festplatten der Handys zu prüfen. Die Experten sollen herausfinden, ob darauf befindliche Bilder eventuell gelöscht wurden. Ha
09.02.2007 Justiz: Vergewaltigung oder “freiwillig mitgemacht”?
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen vier Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf eine strafbare Handlung. Berlin - Der öffentliche Aufschrei reichte weit über die Grenzen Berlins hinaus. “Kein Funken Menschlichkeit” wurde den schnell ausfindig gemachten mutmaßlichen Tätern bundesweit in Medienberichten attestiert. Zu ungeheuerlich schien das Verbrechen: Vier Schüler im Alter zwischen 13 und 15 Jahren sollten Anfang Mai 2006 im Berliner Volkspark Jungfernheide ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt und die Tat mit ihren Handys auch noch gefilmt haben. Der damalige Berliner Bildungssenator Klaus Böger (SPD) forderte “so rasch wie möglich ein klares und abschreckendes Urteil”.Nach den übereilten Vorverurteilungen hat die Berliner Justiz die Ermittlungen nun allerdings nach rund neun Monaten eingestellt. Die angebliche Vergewaltigung sei keine Straftat gewesen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Michael Grunwald. Weder die Angaben der Beteiligten noch die ausgewerteten Sachbeweise belegten die für eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erforderliche Gewaltanwendung oder erhebliche Bedrohung des Mädchens.Vorverurteilung der angeblichen Täter Noch kurz nach der vermeintlichen Tat schien die Schuld der Jungen öffentlich bereits festzustehen, obwohl früh Zweifel an der Version des sprachbehinderten Mädchens aufkamen. Die mutmaßlichen Vergewaltiger wurden festgenommen und später an andere Schulen versetzt. Böger führte damals an, es werde dafür gesorgt, dass die vier Jungen “nie wieder einen Fuß in die Tür der Poelchau-Oberschule setzen werden”. An der Pforte der Gesamtschule in Charlottenburg, welche die angeblichen Täter besuchten, hingen Transparente mit Aufschriften “Schämt euch!” und “Ihr habt unsere Verachtung!”. Die Jugendlichen hatten in ihren Vernehmungen immer wieder ausgesagt, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt sei. Das Mädchen gab dagegen anfänglich an, sie sei auf dem Nachhauseweg in der Grünanlage von fünf Jungen angesprochen worden. Vier sollen dann über sie hergefallen sein. Einen Tag später ging sie mit ihrer Mutter ins Krankenhaus. Von dort wurde die Polizei alarmiert. Später relativierte die 16-Jährige – konfrontiert mit Zeugenaussagen – ihre Vorwürfe, obwohl sie und ihre Mutter zuvor bei TV-Auftritten auf ihrer Version beharrt hatten. Geschehnisse können nicht eindeutig geklärt werden Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass es im Volkspark Jungfernheide zu sexuellen Kontakten zwischen den Jungen und der 16-Jährigen gekommen ist. Ob das Mädchen aber freiwillig mitgemacht hat oder doch unter Druck gesetzt wurde, ist unklar. Letztlich könnten die Geschehnisse nicht widerspruchsfrei geklärt werden, führte Grunwald an. Er betonte, dass in den Vernehmungen auch “speziell auf die alters- und entwicklungsbedingte Situation des Mädchens” eingegangen worden sei, so die Formulierung der Staatsanwaltschaft. Sicher ist, dass der Akt mit einer Handykamera gefilmt wurde. Kriminaltechnikern gelang es, auf sichergestellten Mobiltelefonen mitgeschnittene Videosequenzen zu rekonstruieren. Die Schüler hatten sie gelöscht. Nach Grunwalds Angaben haben sich auch aus den Aufnahmen “keine Hinweise auf eine Zwangslage” der 16-Jährigen ergeben. (Von Mirko Hertrich, ddp)
Anmerkung: Also alles eine Falschbeschuldigung! Dass Jugendliche , nein Kinder, heute schon frühzeitig sexuell aktiv sind, ist eine nicht zu verleugnende Tatsache. Hat nicht Angelika Kalwass einmal getönt „12-13 jährige sind bereits junge Frauen, die ein Recht auf die eigene Sexualität haben“ Es ist natürlich eine Sauerei, dass die Jugendlichen Bilder von ihren „Betätigungen“ gemacht und verschickt haben. Es wäre auch eine Sauerei gewesen, wenn es „Deutsche Jungs“ gewesen wären. Trotz allem bleibt die Frage:“ Wer hat dem Mädchen die Vergewaltigung eingeredet? Die Mutter, die sich mit TV-Auftritten in Scene gesetzt hat? Die Krankenschwester? Die Polizei?“ Auch bleibt die Frage warum sich der Schulsenator so lautstark in die Ermittlungen einmischte und von „harten Strafen“ fabulierte, ohne Ergebnisse abzuwarten? Musste man die Jungen mit TatüTata und riesigem Aufwand aus der Schule holen und verhaften? Gleich auf andere Schulen-strafweise- verschicken? Wie immer eben, grosses vorverurteilendes Geschrei besonders von der Presse, bevor man Beweise hat! Nach dem Motto: „Es ist alles Chimäre, aber mich unterhält’s!“ *****************************************************************************************************************************************************************
170. 09.09.2010 FALSCHE VERDÄCHTIGUNG
Scham: Vergewaltigung erfunden? Die Schülerin muss sich jetzt vor Gericht verantworten. DÜSSELDORF – Fatma (heute 15/ Name geändert) hatte ihren strengen Eltern verschwiegen, dass sie schon seit zwei Jahren einen festen Freund hat. Als die Mutter dann aber die Anti-Baby-Pille fand, geriet die Schülerin in Not. Und so soll sie eine Vergewaltigung erfunden haben. Demnächst wird sie deshalb wegen falscher Verdächtigung vor Gericht stehen. Im Sommer meldete sich Fatma in der Wache an der Kölner Straße und zeigte einen 32-Jährigen Mann an. Der habe sie vergewaltigt und über ein halbes Jahr lang missbraucht. Die Ermittler zogen los und recherchierten. Während der Verdächtige mit seinem Anwalt überlegte, wie es zu den Vorwürfen kommen konnte, erschien Fatma ein Jahr später erneut in der Wache und zog ihre Anzeige zurück. Sie habe alles erfunden. Seit zwei Jahren sei sie mit einem Jungen liiert. Darüber hinaus aber sei es im Sommer im Urlaub zur einem Ferienflirt gekommen. Und so seien die Eltern darauf gekommen, dass etwas schieflief. Aus Angst vor dem vorprogrammierten Ärger zu Hause habe sie die Geschichte erfunden. Als der Richter jetzt deshalb verhandeln wollte, erschien Fatma nicht. Keine gute Idee. Jetzt wird sie demnächst von der Polizei vorgeführt.
Düsseldorf (RPO). Massiv klangen die Vorwürfe gegen einen 27-jährigen Koch vor dem Landgericht. Ein zwölfjähriges Mädchen soll er im März betrunken gemacht und in seiner Wohnung vergewaltigt haben, als es eingeschlafen war. Im Prozess stritt er alles ab. Und Dienstag dann die überraschende Entwicklung: Er wurde freigesprochen, wird für fast sechs Monate U-Haft jetzt mit rund 3500 Euro entschädigt.Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers waren dem Angeklagten zugute gekommen. Die zwölfjährige Schülerin habe ihm weisgemacht, sie sei schon 18 Jahre alt. Er habe mit ihr Wodka getrunken und dann “einvernehmlich” die Nacht mit ihr verbracht. Dieser Version des Kochs standen die massiven Anschuldigungen des Mädchens entgegen. Aber dieses Mädchen gilt als “geltungsstrebig” und hat “trotz seines jungen Alters schon vielfältige Sexualerfahrungen”, so Dienstag das Urteil. Denn eine Gutachterin hatte erklärt: Bei diesem Kind sei es “schwer, Phantasie und Lüge zu unterscheiden”. Das schon seit Jahren unter behördlicher Aufsicht stehende Mädchen, das aus einer Problemfamilie stammt, “neigt dazu, Realität und Wunschwelt zu vermischen”.
Um ihren Eltern die Wahrheit über ihren Freund verschweigen zu können, hatte eine 15-Jährige aus Düsseldorf 2008 eine Vergewaltigung erfunden und dabei einen unschuldigen 32-Jährigen Bekannten schwer belastet. Jetzt wurde das Urteil über die mittlerweile 18-Jährige gesprochen. Als 15-Jährige hatten die strenggläubigen Eltern bei ihr Verhütungsmittel gefunden, woraufhin das Mädchen aus Angst vor ihren Eltern eine Vergewaltigung erfand. Dem Verdächtigen drohten mehrere Jahre Haft, die Ermittlungen dauerten beinahe ein Jahr. Aufgedeckt wurde die Lüge nur durch ein Geständnis der Täterin. Mittlerweile ist das Mädchen schwanger von ihrem Freund und hat ihn den Eltern vorgestellt. Der Verlobte wird mit seinen zukünftigen Schwiegereltern unter einem Dach leben. Der Richter begründete das milde Urteil von 30 Stunden Sozialarbeit mit dem Geständnis und der Schwangerschaft.
Anmerkung : 30 Stunden Sozialarbeit – Bei Verurteilung drohte dem Falschbeschuldigten mehrere Jahre Haft: EIN KLARER FALL VON “OPFER-ABO” ********************************************************************************************************************************************
173. 31.01.01 Vergewaltigung an Realschule nur vorgetäuscht
An einer Realschule im oberfränkischen Forchheim kam es zu einen Riesenaufruhr wegen der Vergewaltigung einer 14 Jährigen, die sich aber als nur erfunden entpuppte. Das 14jährige Mädchen lieferte eine sehr genaue Täterbeschreibung ab, woraufhin von der Kriminalpolizei Bamberg eine Großfahndung eingeleitet wurde. Erst am Abend stellte sich der Vergewaltigungvorwurf als falsch heraus.
Peiting – Von zwei maskierten Männern sei sie in der Schnalz angegriffen und dann vergewaltigt worden: Dies gab eine 46-jährige Peitingerin an. Doch die Geschichte war frei erfunden. Kurz zuvor hatte sich die Frau zudem alkoholisiert ans Steuer gesetzt. Das Amtsgericht in Schongau verurteilte die Angeklagte daher zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Den bereits eingezogenen Führerschein erhält die 46-Jährige vor Ablauf von noch sechs Monaten nicht wieder zurück. Außerdem muss sich die Alkoholkranke um eine Langzeittherapie bemühen. Fünf Streifenwagen hatte die Polizei losgeschickt. Erst am nächsten Tag widerrief die Peitingerin ihre falschen Anschuldigungen. “Das war halt nicht der Diebstahl eines Kaugummis, den man vielleicht beobachtet hat, sondern eine Vergewaltigung”, so Richter Klaus Hiefner. Eine Geldstrafe reiche da nicht mehr aus. Der ein oder anderen Frau, der wirklich so etwas passiert sei, tue man dann vielleicht Unrecht: Denn wenn öfter solche Anzeigen kämen, würden die wirklichen Opfer nicht mehr glaubwürdig klingen, gab die Staatsanwältin zu bedenken. Die Angeklagte hatte am 5. September 2005 am Ammerparkplatz Alkohol konsumiert -entgegen ihrer Bemühungen, trocken zu bleiben. Verzweifelt über ihren erneuten Rückfall suchte sie nach einer Rechtfertigung vor ihrer Tochter. Sie stopfte sich Gras in die Hose, fuhr nach Hause und erzählte ihrer Nachbarin, dass sie vergewaltigt worden sei. Die Nachbarin riet ihr zur Anzeige. Die Sache sei dann schon derart verstrickt gewesen, dass sie nicht mehr herausgekommen sei und zur Polizei ging, erzählte die Peitingerin im Gerichtssaal. Bei ihrer Fahrt vom Ammerparkplatz zurück nach Hause war die 46-Jährige laut Aussagen einer Sachverständigen mit mindestens 1,95 Promille und maximal 2,61 Promille unterwegs. Der Richter befand die Angeklagte der vorsätzlichen Trunkenheit im Straßenverkehr und des Vortäuschens einer Straftat für schuldig. “Mir tut die ganze Sache furchtbar leid”, beteuerte die Peitingerin, die voll geständig und einsichtig war, vor dem Urteilsspruch.
175. 14. Oktober 2006 Verirrt? Vergewaltigung vorgetäuscht
Eine 17-Jährige täuschte eine Vergewaltigung vor. Grund: Sie habe sich beim Nachhauseweg von einem Fest verirrt und sich deshalb vor ihren Freuden geschämt. Weil sie sich verirrt hatte, täuschte eine 17-jährige Schülerin vor, in Frankenburg (Bezirk Vöcklabruck) in Oberösterreich vergewaltigt worden zu sein. Der Vorfall ereignete sich bereits vor einer Woche, nach umfangreichen Polizei-Ermittlungen verwickelte sich die 17-Jährige jetzt in Widersprüche. Die angebliche Vergewaltigung Die junge Frau hatte angegeben, in der Nacht auf 8. Oktober bei einem Straßenfest von fünf Burschen auf einen Parkplatz gezerrt worden zu sein. Einer der fünf habe sich an ihr vergangen, so die 17-Jährige, dann sei ihr die Flucht gelungen. Kurz darauf wurde die Schülerin von Freunden gefunden, als sie völlig verstört im Ortsgebiet von Frankenmarkt herumirrte. Ihnen gegenüber sagte sie, sie sei vergewaltigt worden. Immer mehr Widersprüche Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich aber zahlreiche Widersprüche. Bei einer neuerlichen Befragung widerrief die 17-Jährige schließlich ihre Angaben. Sie gab an, sie habe sich auf dem Nachhauseweg vom Fest verirrt. Da sie sich gegenüber ihren Freunden deswegen geschämt hatte, sagte sie, dass sie von fünf Burschen vergewaltigt worden sei
176. 08. März 2010 UNTERMEITINGEN Nach Vergewaltigung: Die Suche nach den Tätern
Nach der Vergewaltigung einer jungen Frau nahe Untermeitingen gibt es noch keine heiße Spur von den Tätern. Laut dem Opfer sind während der Tat Autos vorbeigefahren. Abfeiern in einer Disco. Auch drei Tage nach der Vergewaltigung einer jungen Frau nahe Untermeitingen hat die Kripo bei der Suche nach den Tätern noch keine heiße Spur. Das ganze Wochenende über haben die Polizisten mit Hochdruck gefahndet, erklärte gestern Kriminalhauptkommissar Robert Göppel. Zeugen wurden befragt und Spuren am Tatort gesichert. Der entscheidende Hinweis aber fehlt. “Wir haben noch nichts gefunden, was uns weiterbringt”, so Göppel. Wie berichtet, hatten drei bislang unbekannte Täter eine 26-Jährige in der Nacht von Freitag auf Samstag auf dem Geh- und Radweg zwischen dem Untermeitinger Industriegebiet und dem Kreisverkehr bei Graben überfallen und vergewaltigt. Die Männer stießen die Frau zu Boden Die junge Frau hatte zuvor in der Untermeitinger Diskothek gefeiert. Gegen 23.30 Uhr hatte sie sich zu Fuß auf den Nachhauseweg gemacht. Wie die Polizei meldet, haben die Täter rund 600 Meter von der Disco entfernt zugeschlagen. Sie haben die junge Frau zu Boden gestoßen, einer der Männer hat sie vergewaltigt. Nach Angaben des Opfers sind die Täter etwa 20 Jahre alt, alle waren zur Tatzeit mit weiten Baggy-Jeans bekleidet. Der Haupttäter soll eine Baseballkappe getragen haben, einer der Mittäter eine blaue Jacke, ein Weiterer eine dunkle Jacke mit weißen Einsätzen. Bei ihren Ermittlungen setzt die Kripo vor allem auf Hinweise von Zeugen, die die rotblonde Frau, die mit einem weißen Daunenmantel bekleidet war, oder die Täter gesehen haben. Denn der Geh- und Radweg, auf dem die Frau in der Zeit zwischen 23.30 und 24 Uhr überfallen wurde, liegt unmittelbar neben der viel befahrenen Kreisstraße A 30. Das Opfer selbst will während der Tat vorbeifahrende Autos gesehen haben. (monik) Hinweise an die Kripo in Augsburg unter Tel. (0821) 32-38 11. http://www.augsburger-allgemeine.de/schwabmuenchen/Nach-Vergewaltigung-Die-Suche-nach-den-Taetern-id7434491.html
24. März 2010 UNTERMEITINGEN Frau soll Vergewaltigung vorgetäuscht haben
Eine 26-Jährige hatte bei der Polizei angezeigt, dass sie vergewaltigt worden sei. Nun geht die Polizei davon aus, dass sie die Straftat vorgetäuscht hat. Die junge Frau hatte bei der Polizei angegeben, dass sie in der Nacht zu Samstag, 6. März, vergewaltigt worden sei. Sie sei nach einem Disko-Besuch zu Fuß im Industriegebiet Untermeitingen unterwegs gewesen, als sie von drei unbekannten Männern überfallen und zu Boden geworfen worden sei. Einer der Täter habe sie anschließend vergewaltigt. Die Polizei führte nach eigenen Angaben “umfangreiche und aufwändige Ermittlungen” durch. Neben der Spurensicherung und Vernehmungen wurde eine Fahndung eingeleitet. Die Frau hatte angegeben, dass mehrere Fahrzeuge während der Tat vorbeigefahren wären. Schließlich ergab sich der dringende Verdacht, dass der Überfall nicht stattgefunden haben kann. Hierfür sprechen vor allem das Ergebnis der Spurenauswertung sowie widersprüchliche Aussagen des angeblichen Opfers. Auch meldeten sich bisher keine neutralen Zeugen trotz der mehrfachen Fahndungsaufrufe. Gegen die 26-Jährige wurde jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Die Frau trat bereits wegen ähnlicher Delikte polizeilich in Erscheinung. AZ
177. 31.01.2012 Messer in Bauch gerammt: Brutaler Überfall auf Arztpraxis
Gaggenau (pol/mil) – Opfer eines brutalen Überfalls wurde am Montagabend, kurz nach 20 Uhr, eine 26-jährige Angestellte einer Arztpraxis in der Hauptstraße. Wie die Polizei mitteilt, wollte die Frau Müll in entsprechenden Behältnissen im Hof des Wohn- und Geschäftshauses entsorgen, als sie von einem mit einer schwarzen Wollmütze mit Sehschlitzen maskierten Mann, mit ausländischem Akzent, angesprochen wurde. Dieser bedrohte die Frau mit einem Messer, forderte die Herausgabe von Bargeld aus der Praxis und versetzte der Frau einen Stich in den Bauch. Anschließend begaben sich das schwer verletzte Opfer und der Täter in die Praxisräume, wo dem Räuber ein geringer Bargeldbetrag übergeben wurde. Polizei sucht Zeugen Dieser verstaute das Bargeld in einer kleinen schwarzen Tüte und ging zu Fuß in unbekannte Richtung flüchtig. Die Geschädigte konnte eine Hausbewohnerin verständigen, die die Rettungskräfte alarmierte. Nach einer Erstvorsorgung vor Ort durch einen Notarzt und das DRK wurde die Verletzte in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert. Nach Auskunft der Ärzte besteht keine Lebensgefahr. Der Täter wird wie folgt beschrieben: Er soll etwa 1,85 bis 1,90 Meter groß sein, trug dunkle Kleidung und war mit einer schwarzen Wollmütze mit Sehschlitzen maskiert. Eine sofort ausgelöste Fahndung der Polizei verlief bisher ohne Ergebnis. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Personen, die Beobachtungen und Wahrnehmungen gemacht haben, die im Zusammenhang mit dem schweren Raub stehen könnten, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter Telefon 07222/761-300, zu melden.
08.02.2012 Überfall auf Arztpraxis in Gaggenau war vorgetäuscht
Gaggenau (pol/mda) – Der brutale Raubüberfall auf eine Arztpraxis am Montag, 30. Januar, in Gaggenau war nur vorgetäuscht. Das teilten Polizei und die Staatsanwaltschat Baden-Baden in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Demnach wurde die 26-jährige Angestellte nicht überfallen, sondern habe sich ihre Verletzungen selbst zugefügt. Wie bereits berichtet, hatte eine 26-jährige Angestellte einer Arztpraxis angegeben, dass sie gegen 20 Uhr von einem unbekannten Mann bei der Müllentsorgung im Hof des Anwesens angesprochen worden war. Sie wäre von dem Täter mit einem Messer bedroht worden, der die Herausgabe von Bargeld aus der Praxis forderte und ihr einen Stich in die Bauchgegend versetzte. Anschließend hätte er sie zur Herausgabe des Bargeldes aufgefordert. Verletzung selbst zugefügt Aufgrund der Verletzungen konnte die Frau erst einige Zeit später ausführlich zu der Tat befragt werden. Dabei ergaben sich Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten im geschilderten Tatablauf. Bei einer erneuten Vernehmung am Dienstag räumte die 26-Jährige ein, dass sie aus Geldnot die Tat erfunden und das Geld selbst genommen habe. Sogar die Verletzung am Bauch habe sie sich selbst zugefügt und entsprechende Spuren in der Praxis gelegt. Das angebliche Raubgut konnte bei ihr zu Hause von den ermittelnden Kriminalbeamten sichergestellt werden.
Anmerkung: Gabriela Piontkowski, seit zehn Jahren Staatsanwältin im Sonderdezernat “Gewalt gegen Frauen” bei der Staatsanwaltschaft Bremen: ”Die bewusste Falschaussage ist eher die Ausnahme.”Bei Maischberger konnte Alice Schwarzer unwidersprochen das Märchen von den Frauen, die niemals lügen, wiederholen!
Eine Reihe von Unstimmigkeiten in den Aussagen der angeblichen Opfer haben dazu geführt, dass die Polizei in Wohlen (Schweiz) mutmaßliche Sex-Täter wieder auf freien Fuß gesetzt hat. Die beiden Asylbewerber waren brutalsten Missbrauchs verdächtig. Angeblich hatte einer der Täter eine 34-jährige Frau im Gebüsch erniedrigt und vergewaltigt, sein Mittäter hielt eine Freundin fest, damit sie dem schreienden Opfer nicht zur Hilfe eilt (SN berichtete). Erhebliche Zweifel hat die Polizei am Hergang. Zeugen hatten den Austausch von Zärtlichkeiten mit dem Asylanten beobachtet. Das Opfer gestand, freiwillig ins Gebüsch gegangen zu sein. Die Freundin werde sicher wegen Irreführung und Falschaussage angeklagt, der ‘Mittäter’ sei völlig unschuldig
179. 14.09.2010 Vergewaltigung in Liezen war vorgetäuscht
Eine 24-Jährige gab an, beinahe vergewaltigt worden zu sein, ihre Freundin bestätigte das. Nach neun Monaten Ermittlung ist nun klar: alles erfunden. Die Beamten der Kriminalgruppe Liezen hatten von Anfang an das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. “Die Geschichte war einfach zu glatt und gut durchdacht, wir haben auch mit echten Vergewaltigungsopfern zu tun, das ist etwas anderes”, heißt es bei den Beamten. Im November vergangenen Jahres gab eine 24-jährige Obersteirerin an, bei einer Disco in Liezen auf dem Parkplatz beinahe vergewaltigt worden zu sein. Der Unbekannte habe sie um zwei Uhr in der Früh belästigt, nur aufgrund ihrer heftigen Gegenwehr konnte sie ihn in die Flucht schlagen. Die Dame beschrieb den Täter und sein Fahrzeug, ihre 23-jährige Freundin bestätigte die Geschichte als Zeugin. Die Kriminalbeamten nahmen die Ermittlungen auf. “Es war nicht einfach, weil das Thema sensibel ist. Bei echten Opfern hat in solchen Fällen die Schonung oberste Priorität.” Nach mehrfachen Befragungen des Opfers und der Zeugin ergaben sich nach und nach widersprüchliche Aussagen. Ende August gab das Opfer schließlich zu: Sie habe die Tat aus persönlichen Gründen vorgetäuscht, ihre Freundin wollte ihr helfen. Für die 24-Jährige gab es nun eine Anzeige wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, für die Freundin eine wegen falscher Zeugenaussage. Die Tatbestände sind mit Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten bzw. einem Jahr bedroht. Die Polizeibeamten haben in der Angelegenheit viele Stunden ermittelt. “Wir behalten uns vor, im Gerichtsverfahren einen Kostenersatz dafür geltend zu machen. “
180. 19. Jänner 2009 Motiv ist unklar Unbekannter wollte Linzerin in Badewanne ertränken
Das Horrorszenario: Ein Unbekannter hat einer Frau zunächst im Stiegenhaus aufgelauert und soll dann versucht haben, sie zu etränken. Das Motiv der Tat war vorerst unklar. Nach den Schilderungen des Opfers nahm der Überfall seinen Ausgang im Stiegenhaus. Die Polizei wurde durch Nachbarn alarmiert. Mordversuch in Badewanne Die Frau war nach dem Überfall schwer geschockt und konnte nur spärliche Angaben zu dem Vorfall machen. Demnach sei sie am Dachboden des Wohnhauses gewesen, um Wäsche aufzuhängen. Auf dem Rückweg zu ihrer Mansarden-Wohnung habe ihr ein Mann aufgelauert. Mit einer Pistole habe er sie gezwungen, in die Wohnung zu gehen. Im Wohnzimmer habe er sie gefesselt und geknebelt. Anschließend habe er sie in der Badewanne ertränken wollen. Durchsuchungen noch ohne Ergebnis In der Zwischenzeit haben die Nachbarn die Polizei alarmiert. Sie waren durch den Lärm in der Wohnung über ihnen auf die Vorgänge aufmerksam geworden. Als die Beamten eintrafen, war der Angreifer verschwunden. Die Badewanne war aber schon halbvoll. Sie leiteten eine Fahndung ein und forderten dazu auch die Einsatzgruppe Kobra an. Das Gebäude und auch die benachbarten wurden durchsucht, jedoch ohne Ergebnis. Das Opfer konnte erst nach einer einstündigen Stabilisierung durch den Notarzt in ein Spital eingeliefert werden. Die Frau konnte den Täter kaum beschreiben, auch das Motiv blieb rätselhaft. Sie lebt von ihrem Ehemann getrennt. Über ihn war ein Betretungsverbot verhängt worden. Es ist nach der Tat polizeilich überprüft worden. Er war aber zum Zeitpunkt des Überfalles in Niederösterreich. http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/Unbekannter-wollte-Linzerin-in-Badewanne-ertraenken/455924 20.01.2009
Linz: Mordversuch vorgetäuscht – “Opfer” verletzte sich selbst
Eine Linzerin hat einen Mordversuch nur vorgetäuscht, sie hat sich selbst verletzt. Die Frau war geknebelt und gefesselt in ihrer Wohnung gefunden worden. Der angebliche brutale Mordversuch an einer Linzerin am Montag hat am Dienstag eine überraschende Wende genommen: Er war nur vorgetäuscht. Das “Opfer” hat sich selbst verletzt. Das gab der oberösterreichische Sicherheitsdirektor Alois Lißl am Dienstag bekannt. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft sage er in der Angelegenheit nur noch folgendes: Der Fall sei vorerst geklärt. Das Opfer habe die Tat nur vorgetäuscht. Es sei “womöglich ein Fall für die Psychiatrie”, deutete Lißl an. Die Nachbarn hatten am Montag die Polizei alarmiert, weil sie Lärm aus der Nachbarwohnung gehört hatten. Als die vier Beamten eintrafen, fanden sie die Frau verletzt, geknebelt und gefesselt in ihrer Wohnung vor. Nach ihren Angaben habe sie ein Unbekannter mit einer Pistole bedroht, sie in die Wohnung gezwungen und gedroht sie in der Badewanne zu ertränken. Das “Opfer” stand unter schwerem Schock. Der Notarzt musste sie eine Stunde lang stabilisieren, bevor sie ins Krankenhaus eingeliefert werden konnte. Vom Täter fehlte zu diesem Zeitpunkt jede Spur. Auch der Einsatz des Einsatzkommandos Cobra, die das Wohnhaus und die Nachbargebäude durchsuchte, brachte kein Ergebnis. Die Linzerin gab eine detaillierte Beschreibung des Täters ab, wonach dieser eine Narbe auf der rechten Gesichtshälfte bis zum Hals und eine Tätowierung am linken Zeigefinger gehabt haben solle. Außerdem hätte der Täter eine grünbraune Uniform getragen. Dadurch geriet auch der Ehemann der Frau, ein Bundesheer-Angehöriger, kurzzeitig in Verdacht. Das Paar lebt in Scheidung. Der wurde polizeilich überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass er sich zum Tatzeitpunkt in Niederösterreich aufgehalten hatte und deshalb als unmittelbarer Täter nicht infrage kam. Die Polizei vermutete deshalb zunächst, dass eine Dritte Person die Tat ausgeführt haben könnte.
POL-EN: Schwelm – Polizei sucht Vergewaltiger mit Phantombildern Schwelm (ots) – Am Fr., 02.02.07, gegen 23.45 Uhr wurde eine 22-jährige Schwelmerin in der Potthoffstr. durch zwei junge dunkelhäutige Männer überfallen und gewaltsam in die Jesinghauser Str. auf das Betriebsgelände des dortigen Supermarktes verbracht. Während ein Täter die junge Frau festhielt, öffnete der andere ihre Hose und vergewaltigte sie. Anschließend ließen Beide vom Opfer ab und entfernten sich zu Fuß in Richtung Hauptstraße. Vor der Tat waren die jungen Männer der Geschädigten auf der Hauptstraße aus Richtung Wuppertal entgegen gekommen. Beschreibung: Täter 1 – Vergewaltiger – Ca. 20-25 Jahre alt, 1,80 m groß normale schlanke Statur, größerer Ohrstecker, Grübchen in den Wangen und am Kinn. Bekleidet war er mit einer dunklen Jacke, Bluejeans und hatte ein buntes hinten gebundenes Tuch auf dem Kopf Täter 2 – hat das Opfer festgehalten – Ca. 20 – 25 Jahre alt, 1,80 m groß, normale schlanke Statur, große Augen. Bekleidet war er mit einer dunklen Lederjacke mit Reißverschluss, Bluejeans, schwarzen Turnschuhen. Er trug eine dunkle Kappe. Beide Personen waren dunkelhäutig wie Tamilen bzw. Inder. Die Phantombilder können unter www1.polizei-nrw.de/ennepe-ruhr-kreis/aktuelle-fahndungen/ eingesehen werden. Die Polizei bittet um Hinweise unter der Rufnummer 02336/9166-4000.
Schwelm Polizei-Nachrichten POL-EN: Schwelm – Vergewaltigung war vorgetäuscht Schwelm (ots) – Die durch eine Schwelmerin angezeigte Vergewaltigung vom 02.02.2007 hat nicht stattgefunden. Die 22-jährige hatte angegeben gegen 23.45 Uhr von zwei dunkelhäutigen Männern auf einem Betriebsgelände eines Supermarktes an der Jesinghauser Str. vergewaltigt worden zu sein. Mit ihrer Mithilfe waren durch das LKA Düsseldorf Phantombilder erstellt und nach den angeblichen Tätern gefahndet worden. Die intensiven Ermittlungen der Polizei brachten mehrere Unstimmigkeiten zu Tage. Mit den Ungereimtheiten konfrontiert, gab die Anzeigenerstatterin jetzt zu, die Vergewaltigung vorgetäuscht zu haben. Jetzt muss sie mit einem Strafverfahren wegen Vertäuschung einer Straftat rechnen .
181 . 16.3.2007 Sie machen jedes tatsächliche Opfer einer Vergewaltigung unglaubwürdig.“ Mit diesem Vorwurf musste Jugendrichter Peter Wohlfahrt kürzlich gleich drei junge Frauen konfrontieren, die aus unterschiedlichen Gründen falsche Anschuldigungen wegen Sexualstraftaten erhoben hatten. „Diese Fälle nehmen überhand. Das darf man nicht durchgehen lassen“, betonte Wohlfahrt.
Los ging der Vormittag am Jugendgericht mit der Verhandlung gegen eine 19-Jährige, die ihren Ex-Freund nach der Trennung aus Verärgerung der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Der Student ließ sie nicht in Ruhe und rief ständig an, weil er sie zurück haben wollte. Als er ihr und ihrer Schwester schließlich die Reifen am Auto zerstochen hatte, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige gegen den Ex.
„Aus Wut und Verzweiflung“ habe sie die angebliche Vergewaltigung in mehreren Vernehmungen bei der Polizei geschildert, sagte die 19-Jährige vor Gericht. Später nahm sie die Anschuldigungen wieder zurück. Das Strafverfahren wegen „falscher Verdächtigung“ stellte Wohlfahrt gegen die Zahlung von 300 Euro Geldbuße ein, weil die junge Frau sich freiwillig in therapeutische Behandlung begeben will.
Im Mittelpunkt des zweiten Falls stand eine Wiederholungstäterin: Die 16-Jährige hatte mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung eine große Polizeiaktion ausgelöst, nachdem sie zuvor mit zwei Männern einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Weil das Ganze im Freien stattfand, kam sie mit verdreckten Klamotten nach Hause und brauchte offenbar eine Ausrede für ihre Eltern.
Auch der Freund sollte wohl nicht erfahren, dass sie fremdgegangen war. Deshalb erzählte sie der Polizei, sie sei von den zwei Männern trotz heftiger Gegenwehr zum Sex gezwungen worden.
Noch in der gleichen Nacht wurde eine umfangreiche Fahndungsaktion eingeleitet, verhaftet wurde zum Glück niemand. Die 16-Jährige hätte es besser wissen müssen: Sie hatte vor zwei Jahren bereits einen Mitschüler beschuldigt, sie auf der Schultoilette belästigt zu haben. Auch diese Vorwürfe stellten sich als frei erfunden heraus. „Wenn du so etwas nochmal machst, sperre ich dich ins Gefängnis“, drohte Wohlfahrt. Diese Mal kam die 16-Jährige noch mit vier Tagen Arrest wegen „Vortäuschens einer Straftat“ davon.
Im dritten Verfahren saß eine 21-Jährige auf der Anklagebank, die einen 53-Jährigen im Internet-Chat kennen gelernt hatte. Schon beim ersten Treffen ließ sie sich auf Sex mit dem Mann ein. Hinterher zeigte sie ihn wegen Vergewaltigung an: „Ich hatte mir doch nur Freundschaft erwartet“, sagte sie als Erklärung.
Auch sie hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen „falscher Verdächtigung“ und 40 Tage im Gefängnis gesessen, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Nur vier Monate nach der Entlassung folgte die neue Tat. Hundert Stunden soziale Hilfsdienste muss die 21-Jährige jetzt ableisten, sich außerdem psychologisch behandeln lassen.
Sie stammt, wie die beiden anderen Frauen auch, aus hochproblematischen Verhältnissen. Die Anzeigen seien wohl „ein Hilferuf an der falschen Stelle“ gewesen, mutmaßte Wohlfahrt. Alle drei Anklagen stammen aus diesem Jahr, und es gibt bereits weitere Fälle. Wohlfahrt: „Das muss aufhören. Die Justiz kann nicht dulden, dass wirkliche Opfer von Straftaten durch so etwas diskreditiert werden.“
Geständnis: Vergewaltigung vorgetäuscht Die im Jänner angezeigte Vergewaltigung eines 17-Jährigen in Innsbruck war vorgetäuscht. Nach umfangreichen Ermittlungen der Polizei konnte man dem mutmaßlichen Opfer nachweisen, dass alles erfunden war. Mutmaßliches Opfer mit Beweisen konfrontiert Laut Polizei hat der Jugendliche – mit den Beweisen konfrontiert – schließlich zugegeben, dass er die Vergewaltigung frei erfunden hat. Auslöser dürften Streitigkeiten mit drei Männern gewesen sein, bei denen der Jugendliche geschlagen wurde. Er muss nun mit einer Anzeige wegen des Verdachtes der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung rechnen.
Anmerkung: Tja, soviel zu : Männer sind alle Vergewaltiger!
183. 15.08.2011 PROZESSE Ex-Mann zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt
Von Stefan Wette Es scheint eine Vorliebe von ihr zu sein: Bereits zum zweiten Male innerhalb von fünf Jahren bezichtigte die 33-Jährige aus Borbeck einen ihrer Ex-Männer zu Unrecht der Vergewaltigung. Am Montag bekam sie wegen falscher Verdächtigung eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu 15 Euro). “Wie kommt man auf so eine Idee?”, will Amtsrichter Rolf Märten wissen. Aber die Angeklagte ist keine große Hilfe: “Keine Ahnung.” Verteidiger Wittur versucht eine Antwort: “Die Angeklagte ist sehr einfach strukturiert.” Einvernehmlicher Sex Am 9. Januar war sie in der gynäkologischen Abteilung des Marienhospitales erschienen. Ihr Ex-Ehemann habe sie vergewaltigt, gab sie an und wiederholte den Vorwurf später gegenüber der uniformierten Polizei. Als sich danach die Kripo einschaltete, hielt sie die Anzeige nicht mehr aufrecht. Nicht nur, dass sie sich in Widersprüche bei der Tatschilderung verstrickt hatte. Den Beamten war auch bekannt, dass sie bereits 2005 einen anderen Ex-Mann nachweislich falsch belastet hatte. Damals war das Strafverfahren gegen sie eingestellt worden. Die neue Tat hatte einen mehrstündigen Vorlauf. Mit ihrem neuen Freund hatte sie ihren Ex-Mann aufgesucht, um einige Sachen aus der Wohnung zu holen. Der neue Freund ging früher als sie. Mehrfach versuchte er danach, sie aus der Wohnung zu holen. Doch sie blieb dort. Als er persönlich vor der Haustür auftauchte, versteckte sie sich sogar mit dem Ex-Mann auf dem Dachboden. Am Morgen soll es dann zu einvernehmlichem Sex gekommen sein. Die Anzeige hätte sie dann erstattet, so hieß es in der Anklage, um den Seitensprung vor ihrem neuen Freund geheim zu halten. Schwere Anschuldigung Indirekt bestätigt die Frau, deren vier Kinder in Pflegefamilien leben, diese Wertung: “Ich wusste nicht, was ich tue. Die Kinder waren weggenommen, ich hatte Angst, den neuen Freund zu verlieren.” “Vergewaltigung ist eine schwere Anschuldigung, deshalb nehmen wir das immer sehr ernst”, erläuterte ein Polizist, welche Folgen ein solcher Vorwurf haben kann. Auf ein weiteres eingestelltes Verfahren durfte die Angeklagte nicht mehr hoffen. Die Geldstrafe sei nötig, um sie von falschen Anzeigen abzuhalten, begründete Richter Märten.
184. 27.04.12 München Ex-Freund zu Unrecht verdächtigt? Junge Frau vor Gericht
München – Eine 22-Jährige beschuldigt zwei Männer, untätig dabei zugesehen zu haben, wie ihr Ex-Freund versucht habe, sie zu vergewaltigen. Doch das Gericht hat seine Zweifel. Was genau sich am Vormittag des 9. Juni vergangenen Jahres zugetragen hat, wird sich wohl nie ganz klären lassen. Doch so, wie es die 22 Jahre alte Anna K. (alle Namen geändert) schildert, war es nach Ansicht von Amtsrichter Stephan Necknig wohl nicht. K. bezichtigt zwei Männer, sie hätten untätig zugesehen, wie ihr Ex-Freund Darian L. versucht habe, sie zu vergewaltigen. Die Polizei hatte die Männer aufgrund dieser Aussage festgenommen, sie zehn Stunden lang festgehalten und verhört. Nicht nur der Freiheitsentzug für die Männer falle ins Gewicht, sondern auch, dass in erheblichem Umfang Polizeikräfte gebunden worden seien, erklärt der Richter Anna K., die sich seit Donnerstag wegen falscher Verdächtigung vor Gericht zu verantworten hat. Ursprünglich hatte Necknig den Prozess auf einen Tag angesetzt, doch nun zieht sich das Verfahren, denn Anna K.s Verteidigerin sieht den Vorwurf gegen ihre Mandantin als bislang nicht erwiesen an und will im Mai weitere Zeugen hören. Anna K. hatte an jenem Junitag ziemlich viel Alkohol getrunken. Gegen 4 Uhr morgens ließ sie sich von Darians Kumpel und dessen Bruder bei dem Internet-Café abholen, in dem sie damals arbeitete. Der Fahrer ließ Anna K. an einer Tankstelle im Münchner Osten aussteigen, wo Darian L. sie abholte und mit zu sich nach Hause nahm. Dort habe er wenig später versucht, sie zu vergewaltigen, behauptet Anna K. Zu diesem Zeitpunkt hatte die junge Frau etwa zwei Promille Alkohol im Blut. Während Darians Kumpel und dessen Bruder vor Gericht beteuern, sie seien von der Tankstelle aus nach Hause gefahren, weil sie ganz früh am Morgen einen Termin im Kreisverwaltungsreferat hätten wahrnehmen müssen, meint Anna K., die beiden seien mitgekommen in Darians Wohnung. Dort hätten sie am Vormittag untätig zugesehen, wie Darian versucht habe, über sie herzufallen. Allerdings bestätigt der Vater der Brüder, dass die jungen Männer an jenem Tag in den Morgenstunden zu Hause gewesen seien. Er selbst habe sie mit dem Auto zum Kreisverwaltungsreferat gebracht. Am späteren Vormittag habe sich dann die ganze Familie in der Stadt getroffen. Das jedoch bezweifelt die Verteidigerin. „Die Aussagen der Familie sind mir zu widersprüchlich“, sagt sie. Das genau deute doch darauf hin, kontert die Staatsanwältin, dass sich die Zeugen nicht abgesprochen haben. Und auch Richter Necknig meint: „Nach der bisherigen Beweisaufnahme sehen ich die falsche Verdächtigung gegen die beiden Brüder als erwiesen an.“ Was den Ex-Freund betreffe, erklärt Necknig, könne es durchaus sein, dass er sich Anna K. in einer Form genähert habe, die ihr nicht gepasst habe. Das jedoch lässt sich nicht beweisen. Darian L. wiederum behauptet, seine an diesem Tag völlig betrunkene Ex-Freundin habe unbedingt Sex haben wollen und ihn dazu gedrängt. Sollte der Richter Anna K. verurteilen, droht ihr eine Geldstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe, vermutlich auf Bewährung. Bettina Link
185. 04.02.2012 Oma mischt sich ein Von Renate Rauch
Eine Geldstrafe von 1.000 Euro muss eine 74-Jährige wegen falscher Verdächtigung zahlen. BERLIN – Ruth B. sorgt sich um ihre Enkelin und erzählt einer Polizistin von deren vermeintlicher Vergewaltigung. Die Folge: Ein Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung. Ich bin zur Polizei, weil Tobias mir umgefahren hat mit dem Fahrrad. Er kam direkt auf mir zu, er hat nicht gebremst, und dann ist er mir übern Fuß gefahren. Ich durfte ja mit der Simone nicht sprechen. Und auch nicht in ihre Wohnung. Der hat alles verboten. Und dann hab ich die Polizistin noch gefragt, ob es ’ne Vergewaltigung ist, wenn sie schläft, und er geht über ihr rüber. Ich hab nur gefragt. Die Polizistin hat gesagt, wenn Sie es wissen, müssen wir ’ne Anzeige machen. So ist es gekommen, dass Ruth B. jetzt vor dem Richter sitzt, eine kleine Frau von schlichtem Gemüt und beherztem Mundwerk. Ihr Gang ist schwer, als trüge sie Gewichte auf den Schultern, der Kopf zeigt graue, braune und gebleichte Episoden. Ruth B., geboren vor 74 Jahren im tiefsten Prenzlauer Berg, Jablonskistraße, mit Kohleheizung und Toilette auf halber Treppe, ist optimistisch: Ich wär ja hundert, und sie hat sich nichts zuschulden kommen lassen bisher. Im Gegenteil, sie hat ein Pflegekind aufgezogen, auch deren Tochter Simone. Eine magere Grundsicherungsrente ist der Lohn für diese Lebensleistung. Nach der Anzeige bei der Polizei gab es ein Verfahren gegen Tobias wegen Vergewaltigung. Er wurde freigesprochen. Sie waren sich einig, Simone und Tobias. Ruth B. aber erhielt danach einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung, eine Geldstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Richter nennt es eine der mildesten Maßnahmen, die man sich denken kann, sozusagen die Gelbe Karte, und er sei sicher, dass die Rote nicht folge. Er empfiehlt Ruth B. eindringlich, den Einspruch zurückzunehmen. Dann ist das Ganze gegessen, sagt er. Ruth B. will nicht. Warum, fragt sie, wenn ich doch nichts verbrochen habe? Es ist doch noch gar nicht verhandelt worden. Ich kann mich doch gar nicht richtig verteidigen. Ich bin jetzt zwei Jahre am Pranger. Det, was gewesen ist, warum wird das nicht aufgedeckt? Und so kriegt Ruth B. ihre Verhandlung. Sie will, dass ihr endlich jemand zuhört. Dass jemand ihren Standpunkt sieht. Simone, jetzt 20, spricht nicht mehr mit der Pflege-Oma seit Tobias. Weil die in meinem Leben viel kaputt gemacht hat, sagt Simone. Die Enkelin war schwanger Tobias ist der Vater ihrer Kinder – theoretisch zwei, praktisch eins, wie er sagt. Er arbeitet in einer Tischlerwerkstatt, er sagt, er sei ein bisschen überfordert von der Frage des Richters: Es soll einmal ein Gespräch gegeben haben zwischen drei Frauen, Ruth B., Simone und Simones Mutter … Simone bestätigt vor Gericht, dass es dieses Gespräch gegeben hat. Sagen wir mal so, sagt sie, ich hab die zwar gefragt, ob das so unter Vergewaltigung läuft, wenn jemand im Schlaf rangeht. Aber nicht, dass der Tobias das gemacht hätte. Als Oma hat Ruth B. das natürlich auf Simone bezogen. Die Frage war nicht aus der Luft gegriffen. Simone war schwanger. Sie hat gesagt, ich soll mal fragen bei der Polizei, erklärt Ruth B. Weil es heißt, ’ne Vergewaltigung ist nicht das Ideale für ’ne Schwangerschaft. Und weil das Kind dann tot geboren war. Die hat zu lange im Wasser gelegen, die kam nicht mehr raus aus der Wanne, und die Fruchtblase war schon geplatzt, erklärt sie dem Gericht. Hätte der das Wasser abgelassen oder die Feuerwehr gerufen, aber er hat nichts gemacht. Und zum Grab gehen sie auch nicht. Da gehe ich. Aber vom zweiten Kind, dass sie schon wieder schwanger war, war gar nicht die Rede. Nur, dass sie das zweite Kind gar nicht hätte haben dürfen, mehr hab ich nicht gemeint, weil der Arzt gesagt hat, ein halbes Jahr kein Verkehr, wegen der Rückbildung, nur das hab ich gemeint. Die Polizeibeamtin hat sich alles angehört und von Amts wegen Anzeige erstattet. Und dann ging alles seinen Gang. Ohne Zutun der Angeklagten, wie die Verteidigerin betont. Ruth B. habe nicht wider besseres Wissen gehandelt, sie wusste es nicht besser. Der junge Referendar, der die Staatsanwaltschaft vertritt, ist anderer Meinung. Ruth B. sei es vor allem darum gegangen, dem Tobias etwas auszuwischen. Und das findet auch der Richter: Eigentlich waren Sie doch wegen des Fahrrads zur Polizei gegangen. Und dann haben Sie weiter vom Leder gezogen, ein richtiger Breitwandvorwurf, wie eben auch in der Verhandlung. Und er verurteilt Ruth B. wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von eintausend Euro. Ruth B. verschlägt es die Sprache. Sie schafft noch vier Wörter: Dann muss ick hungern.
Anmerkung: Das mag ja alles ganz witzig klingen wie die “Gerichtsreporterin “Rauch uns Berliner Lokalkolorit zu vermitteln versucht. Aber es ist und bleibt eine Falschbeschuldigung! Und die ist strafbar, das müsste sich auch eine 74-järige Frau überlegen!
Im Fall Kachelmann steht Aussage gegen Aussage – keine Ausnahme, wenn es um Vergewaltigung geht. Wessen Version die Justiz folgt, ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Welche Konsequenzen sie daraus zieht, auch eine Frage des Geschlechts. Gisela Friedrichsen über das Messen mit zweierlei Maß.
186. Vom Sohn beim Sex überrascht: Frau erfindet Vergewaltigung10. April 2008
BONN. Wegen einer laut Anklage erfundenen Vergewaltigung muss sich eine 46 Jahre alte Frau aus Bonn ab Freitag vor dem Bonner Landgericht verantworten.Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Siebte Große Strafkammer in dem Prozess wegen falscher Verdächtigung zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. Laut Anklageschrift war die geschiedene Frau gerade mit ihrem Liebhaber aktiv, als unvermittelt ihr Sohn den Raum betrat. Das sei der Angeklagten so peinlich gewesen, dass sie den Vorgang gegenüber ihrem Sohn als Vergewaltigung dargestellt habe. An dieser Version hatte Frau auch während der polizeilichen Vernehmungen festgehalten. Den Ermittlungsbehörden seien die Angaben des vermeintlichen Opfers aber so unglaubwürdig vorgekommen, dass der angebliche Vergewaltiger schließlich von allen Vorwürfen entlastet wurde. Bei dem Mann handelte es sich um einen langjährigen Bekannten der Frau. Die 46-Jährige wurde daraufhin vom Bonner Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Frau Berufung ein. Sie beharrt weiter darauf, vergewaltigt worden zu sein.
187. 15.05.2009 Versuchte Vergewaltigung war erfunden
Hundestaffel- und Helikopter-Fahndung geschah umsonst. Wien. Mit ihren Angaben, in Neupurkersdorf (Bezirk Wien-Umgebung) Opfer einer versuchten Vergewaltigung geworden zu sein, hatte eine 47 Jahre alte Slowakin am Mittwoch vergangener Woche einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Nun stellte sich heraus, dass die Schilderungen erfunden waren, berichtete die Sicherheitsdirektion. Die Frau hatte am Notruf-Telefon erklärt, bei einem Spaziergang das Opfer einer versuchten Vergewaltigung geworden zu sein. Sie habe sich jedoch losreißen und zu ihrem Auto flüchten können. Aufgrund der Angaben der Slowakin wurde eine Intensivfahndung mit Beamten der Polizeiinspektionen Purkersdorf, Pressbaum, Gablitz, Mauerbach, Sieghartskirchen, Tulln, Neulengbach, Herzogenburg und des Stadtpolizeikommandos St. Pölten sowie eine Suche mit einem Polizeihubschrauber und einer Diensthundestaffel eingeleitet. Psychische Probleme Bei weiteren Einvernahmen durch Beamtinnen des Landeskriminalamtes NÖ gestand das vermeintliche Opfer, die versuchte Vergewaltigung aufgrund von psychischen Problemen erfunden zu haben. Die Frau wurde wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung angezeigt.
Eine angezeigte Vergewaltigung stellte sich nach Ermittlungen der Polizei als Verleumdung heraus. Am 8. Juli hatte eine 28-jährige Villacherin einen Bekannten bezichtigt. Sie war aber freiwillig mit ihm mitgegangen und hatte Sex mit ihm. Verwirrt auf der Straße aufgegriffen Am 8. Juli gegen 14.00 Uhr wurde die 28-jährige in Villach in verwirrtem Zustand aufgegriffen, nachdem Passanten die Polizei verständigt hatten. Damals gab sie an, dass sie den unbekannten Täter in der Nacht zuvor in einer Diskothek in Villach kennen gelernt hatte. Er habe sie in den Morgenstunden gegen ihren Willen mit nach Hause genommen, dort gefesselt und mehrere Stunden lang brutal vergewaltigt. Opfer war alkoholisiert Gegen Mittag soll er sie in sein Auto gezerrt und auf der Draubrücke in Villach aus dem Auto gestoßen haben. Das vermeintliche Opfer war bei der Erstbefragung offensichtlich alkoholisiert und verweigerte eine Untersuchung im LKH Villach. Untersuchungen abgelehnt Da im Zuge der Erstbefragung festgestellt werden konnte, dass das vermeintliche Opfer offenbar im Genitalbereich verletzt wurde (Blutverlust), aber eine Untersuchung durch einen Arzt strikt ablehnte, wurde ein Polizeiarzt hinzugezogen, der die Einweisung in das LKH Klagenfurt verfügte. Alkohol und Tabletten eingenommen Im Zuge von umfangreichen und intensiven Erhebungen durch Beamte des Stadtpolizeikommandos Villach/Kriminalreferat konnte der 28-Jährigen einwandfrei nachgewiesen werden, dass es sich um eine fingierte Anzeige handelte. Tatsächlich ging sie freiwillig mit einem Bekannten in seine Wohnung, nachdem sie übermäßig Alkohol und Tabletten konsumiert hatte. Dort kam es auch zum Geschlechtsverkehr, allerdings freiwillig.
189. 13. Feb 2006 17-Jährige erfindet eigene Entführung
Glarus – Eine 17-jährige Frau hat ihre Entführung durch mehrere Männer im letzten Sommer in Ziegelbrücke gemäss der Glarner Kantonspolizei vorgetäuscht.Der Polizei kamen schnell Zweifel an der Geschichte der jungen Frau. (Archivbild)Sie ist nun wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege angezeigt worden.Die in der Region wohnhafte Frau hatte sich am 25. August 2005 mit einer spektakulären Entführungsgeschichte bei der Polizei gemeldet.Die 17-jährige Tamilin gab an, beim Bahnhof Ziegelbrücke GL auf dem Weg zur Arbeit von unbekannten Landsleuten in eine dunkle Limousine gezerrt worden zu sein.Gemäss eigener Darstellung wurde die Frau in eine Waldhütte verschleppt, wo sie geschlagen wurde und danach bewusstlos zusammenbrach. Wieder bei Bewusstsein gelang es der jungen Frau, die Unaufmerksamkeit der Täter zur Flucht zu nutzen. Erhebliche Zweifel Inzwischen ist klar, dass die junge Frau diese Geschichte erfunden hat, wie die Glarner Kantonspolizei mitteilte. Die umfangreichen Ermittlungen hätten erhebliche Zweifel an der vom angeblichen Opfer geschilderten Entführung ergeben. Unmittelbar nach der vermeintlichen Entführung hatte die Polizei gemäss eigenen Angaben keine Anhaltspunkte, dass die Entführung erfunden sein könnte. Auf Grund der Befragung verschiedener Personen stellte die Polizei aber bald klare Widersprüche fest. Die junge Frau hält weiterhin an ihrer Geschichte fest, wie Polizeisprecher Hannes Murer auf Anfrage der SDA erklärte. Wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege muss sich nun die 17-Jährige vor der Jugendanwaltschaft verantworten. http://www.news.ch/17+Jaehrige+erfindet+eigene+Entfuehrung/233860/detail.htm
190. 28.11.2008 Vienenburger saß eineinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis
48-Jähriger hatte zuvor sexuelle Misshandlung gestanden – Landgericht Göttingen rollte Verfahren neu auf GÖTTINGEN. 18 Monate saß ein Mann aus Vienenburg im Gefängnis – erst in Braunschweig, dann in Göttingen. Gestern sprach ihn das Göttinger Landgericht frei. 2007 hatte ihn das Landgericht Braunschweig verurteilt. Er soll den Sohn eines Bekannten misshandelt haben. Das Urteil lautete: Fünfeinhalb Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Das Opfer war ein zweijähriger Junge, der am ganzen Körper Verletzungen aufwies. Am Tag, an dem die Mutter die blauen Flecken entdeckte, war ihr Sohn für kurze Zeit bei dem 48-Jährigen gewesen – deshalb fiel der Verdacht auf ihn. Die Polizei vernahm ihn, und der Vienenburger gestand die Tat nach einer Weile, widerrief jedoch kurz danach. Dennoch verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig, vor allem aufgrund des Geständnisses. Der Verurteilte kam in Untersuchungshaft. Das Urteil war nie rechtskräftig geworden: Der Mann hatte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung nach Göttingen. Das Gericht sprach den Vienenburger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs frei. Die Richter folgten dem Antrag der Verteidigung, und auch die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert. Die Göttinger Richter konnten nicht restlos aufklären, warum der 48-Jährige zunächst gestanden hatte. Sie kamen allerdings durch die Befragung weiterer Zeugen und Sachverständigen zu dem Schluss, dass das Geständnis nicht plausibel sei. Spuren und das Gutachten eines Sachverständigen, wonach ein solches Vorgehen zu dem Vienenburger nicht passe, sprächen gegen die Täterschaft, sagte der Vorsitzende Richter. Der neue Prozess brachte zudem hervor, dass der Stiefvater des Kindes als Täter in Frage komme, dieser habe das Kind schon vorher geschlagen. Außerdem fand sich dessen DNA in der Windel des Kindes. Der damals 25-jährige Stiefvater hatte den Jungen im April 2007 bei dem befreundeten Vienenburger für einige Minuten zurückgelassen. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt prüfen, ob gegen den Stiefvater ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Laut Petra Yildiz, Sprecherin des Göttinger Landgerichts, kam der Vienenburger noch gestern frei. Eine Entschädigung bekomme er nur für einen der vielen Tage im Gefängnis: “Für den Tag in Polizeigewahrsam, als er das Geständnis ablegte.” Der Vorsitzende Richter erklärte, der Vienenburger habe sich durch sein Geständnis selbst belastet und somit die erlittene Haft zu verantworten. Deswegen stehe ihm keine Entschädigung zu. 18 Monate eingesperrt – doch weil er sich selbst belastet hat, erhält der Freigesprochene kein Geld, keine Entschuldigung. Maike Block-Cavallaro, Sprecherin vom Braunschweiger Landgericht, sagt. “Ansonsten sieht das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung von 11 Euro pro Tag vor.”
Anmerkung: Wenn man bedenkt, wie die Polizei bei solchen Vernehmungen vorgeht, wie die Staatsanwaltschaft arbeitet, oder der Untersuchungsrichter “sich etwas nicht” vorstellen kann – alles nachzulesen bei Recht und Gerechtigkeit von Jörg Kachelmann, dann weiss man auch, wie so ein Geständnis zustande kommt. Und jetzt ersparen sich die Göttinger auch flugs die Entschädigung, weil ja der Unschuldige, der Falschbeschuldigte, das eigentliche Opfer selber Schuld ist! Bravo! **********************************************************************************************************************************************************************
191. 17. Jan 2001 Oensingen: Entführung und Vergewaltigung frei
Oensingen – Die Entführung und Vergewaltigung einer Schülerin von anfangs November in Oensingen durch drei Unbekannte hat nicht stattgefunden. Die «Geschichte» war frei erfunden. Dies ergaben die umfangreichen und intensiv geführten Ermittlungen durch die Polizei. Wie am 29. November 2000 gemeldet, gab eine 13-jährige Schülerin damals gegenüber der Polizei zu Protokoll, am 7. November von einem unbekannten Automobilisten an der Schlossstrasse in Oensingen angesprochen, dann ins Auto gestossen und später von zwei Mitfahrern vergewaltigt worden zu sein. Zwischenzeitlich konnte der Fall durch die Polizei geklärt werden. Das vermeintliche Opfer, eine 13-jährige Schülerin, gestand rund acht Wochen nach der Tat, dass sie die beiden Delikte, Entführung und Vergewaltigung durch drei unbekannte Männer, frei erfunden habe. Am fraglichen Abend besuchte das Mädchen wie gewohnt ihr Volleyballtraining, welches wegen eines anstehenden Turniers früher beendet worden war. Um einen Match zu verfolgen, verweilte sie noch eine Zeitlang in der Turnhalle und begab sich anschliessend unbehelligt nach Hause. Als Auslöser für die «Geschichte» nannte das Mädchen das Mithören eines Radio-Zeugenaufrufes über einen Vergewaltigungsfall in der Region Olten zum Nachteil einer angeblich schwangeren Frau, welcher gleichentags über die Mittagszeit ausgestrahlt worden war. Die Polizei führte zwischenzeitlich umfangreiche Ermittlungen durch. Gestützt auf eine verbreitete Medienmeldung mit Phantombild, gingen 50 Hinweise bezüglich möglicher Täter ein. Nach ersten Abklärungen mussten 21 Personen eingehend überprüft werden. Die Ermittlungen im Umfeld des «Opfers» führten zudem dazu, dass 14 Auskunftspersonen einvernommen werden mussten. In die Ermittlungstätigkeiten waren teilweise bis zu 11 Polizeibeamte zeitgleich involviert. Die junge Frau muss sich nun wegen Irreführung der Rechtspflege vor der Jugendanwaltschaft Solothurn verantworten. (Kapo Solothurn / Kil/sda)
192. 30.09.2001 Vergewaltigung im Taxi war erfunden
Die jüngste Sexualstraftat in einem Kölner Taxi war von dem vermeintlichen Opfer nur erfunden. Die 31-jährige Frau gestand nach intensiven Ermittlungen ein, dass es zu keinen Übergriffen während einer nächtlichen Taxifahrt gekommen ist, wie ein Sprecher der Kölner Polizei am Sonntag mitteilte. Die Frau hatte sich in Widersprüche verwickelt und bereits am Freitag ihre Aussage korrigieren müssen. Am Samstag musste sie dann eingestehen, dass sie die gesamte Geschichte aus persönlichen Gründen erfunden hatte. Die Geschichte wirkte zunächst auffallend echt: Nach einem Besuch bei einer Freundin in Wesseling will die gehbehinderte Frau vom dortigen Bahnhof aus einen Wagen für eine Fahrt in die Kölner Südstadt bestellt haben. Eine halbe Stunde später sei das Auto mit Kölner Kennzeichen denn auch vorgefahren, gab die Frau zu Protokoll. Vermutlich in Höhe des Bonner Verteilers sei der Fahrer in einen Feldweg eingebogen, habe die Tür verriegelt und unversehens auf sie eingeprügelt. Dann habe er sich an ihr vergangen. So als sei nichts gewesen, brachte der Chauffeur sein Opfer nach der Tat in die Nähe des gewünschten Fahrtziels. Die Polizei nahm die Erzählung ernst. Die Geschichte wurde sehr detailliert berichtet, Wagen und Täter sehr genau beschrieben. Die 31-Jährige gab zwei mögliche Konzessionsnummern der Fahrzeuge an. Fortan liefen die Ermittlungen auf Hochtouren. Ein erster Erfolg stellte sich ein: Die Nummern gab es tatsächlich. Ermittler-Teams suchten die entsprechenden Taxi-Unternehmen auf. Zwei Wagen wurden ins Präsidium gebracht und auf Spuren untersucht. Ferner wurden Fahrer vernommen. Erste Ungereimtheiten tauchten jedoch schon bei Nachfragen in der Taxi-Ruf-Zentrale auf. So berichtete die Kölnerin, sie habe den Fahrer telefonisch bei der Kölner Taxi-Ruf-Zentrale geordert. „Bei uns ist aber ein solcher Anruf aus Wesseling nicht aufgezeichnet worden“, sagte Taxi-Ruf-Geschäftsführer Bernd Schößler. Die Frau habe angegeben, mit einem Mann in der Taxi-Zentrale gesprochen zu haben. „In der Nacht hatten zwei Kollegen Dienst, deren Gespräche wir alle ergebnislos abgehört haben. Es hat keinen Auftrag aus Wesseling gegeben.“ Bei Bestellungen außerhalb Kölns fahre man ohnehin nicht los, ohne den Fahrgast zurückgerufen zu haben. Den Ermittlern kamen Zweifel. Die Kölnerin wurde weiter befragt. Am Ende räumte sie ein, das mit Wesseling sei eine Lüge gewesen. Dies habe sie nur gesagt, weil ihr Freund nichts über ihren Besuch der City erfahren sollte. Tatsächlich aber habe sie sich einen Wagen am Friesenplatz herangewunken. Der Fahrer soll dann sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Große Verunsicherung Aber auch ohne den jüngsten Fall ist die Bilanz in Köln erschreckend. Landesweit meldet das Landeskriminalamt gerade mal vier Vergewaltigungen durch Taxichauffeure in den vergangenen zehn Jahren. Besorgnis erregend an der Kölner Serie ist zudem, dass es nach Erkenntnissen der Polizei jedes Mal ein anderer Fahrer war. Zwar glaubt die Sonderkommission „Taxi“ bis dato sechs der acht Fälle geklärt zu haben, darunter auch den des mutmaßlichen Vergewaltigers mit der entstellenden Zahnlücke. „Zwei laufen aber immer noch frei herum“, sagte ein Ermittler.
Anmerkung: Weil es tatsächliche Vergewaltigungen gegeben hat, meinte die Frau, sie könne mal so eine erfinden! Damit wird eben den wirklichen Opfer geschadet! ***************************************************************************************************************************************************
193. 07.02.2009 FRAU WEGEN SCHLIMMER SEX-LÜGE VERURTEILT
Vergewaltigung nur ausgedacht Von DINO SCHRÖDER Kleinlaut sitzt die zierliche Katharina T. (24) auf der Anklagebank im Amtsgericht Barmbek: „Es tut mir alles sehr leid.“ Sie hatte behauptet, von einem Kollegen sexuell missbraucht worden zu sein. Daraufhin wurde dem Mann fristlos gekündigt. Dann stellte sich aber heraus, T. hatte alles erlogen! Wegen falscher Versicherung an Eides Statt und falscher Verdächtigung musste sich die Reinigungsfrau gestern verantworten. SCHLIMME VORWÜRFE Die gelernte Friseurin erzählte dem Arbeitgeber und der Polizei lange Zeit Horrorgeschichten: „Von September 2005 bis Anfang 2006 bin ich von ihm vier bis fünf Mal zum Sex gezwungen wurden. Er hat mich auf die Liege gedrückt. Dann ungeschützten Geschlechtsverkehr gemacht. Dafür soll er seine gerechte Strafe bekommen.“ Jedoch sieht die Wahrheit ganz anders aus: Die Angeklagte und der Kollege hatten stets einvernehmlichen Sex im Aufenthaltsraum des Phoenix-Centers in Harburg: „Ich wollte mich von ihm lösen. Schaffte es aber nicht. Er schmeichelte mir immer so“, gibt die Angeklagte zu. Und: Katharina T. hatte während dieser Affäre einen Freund. Ihre Anwältin: „Meine Mandantin ist aus dem Lügenkonstrukt nicht mehr rausgekommen.“ Die Staatsanwältin redet Klartext: „Sexuelle Misshandlung ist das Härteste, was einem Mann vorzuwerfen ist. Durch ihre Aussagen wurde er arbeitslos.“ Auch die Richterin greift durch, verurteilt Katharina T. zu einer saftigen Geldstrafe: 2700 Euro, plus Kosten des Verfahrens.
Vier Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren haben sich in Poppenbüttel ein Sexualdelikt ausgedacht und dann die Polizei tagelang mit Ermittlungen beschäftigt. Die Mädchen hatten erzählt, auf einem Schulgelände am Müssenredder von drei schwarz gekleideten und maskierten Jugendlichen sexuell belästigt worden zu sein. Einer der Jungs habe ein Messer hinter dem Rücken gehabt. Befragungen durch Beamte des Landeskriminalamts ergaben jetzt laut Polizei, dass die Mädchen die Geschichte fast komplett erfunden hatten, um sich gegenseitig Angst zu machen. Als eine Mutter davon hörte, habe sich alles verselbstständigt, so ein Sprecher.
Die am 28.09.2006 angezeigte Vergewaltigung nahe dem Sportgelände «Freie Turnerschaft» in Rosenheim (wir berichteten) konnte jetzt durch die Arbeitsgruppe «Turner» der Rosenheimer Kripo aufgeklärt werden. Wie die Ermittler herausfanden, hat die Vergewaltigung in Rosenheim an der angegebenen Örtlichkeit nicht stattgefunden. Die diesbezüglichen Angaben der 38-Jährigen gegenüber der Kripo waren falsch. Auch die von ihr abgegebene Täterbeschreibung und ihre Angaben für die Phantombildfahndung waren frei erfunden.Wie sich herausstellte hatte die Anzeigeerstatterin am Tattag mit einem im Landkreis lebenden Bekannten sexuellen Kontakt, der nach den Angaben der Anzeigeerstatterin ohne ihre Einwilligung erfolgt sein soll. Diesbezüglich sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die ursprünglich angezeigte überfallartige Vergewaltigung auf einem Parkplatz am helllichten Tag hatte in Rosenheim für großes Aufsehen und Beunruhigung in der Bevölkerung gesorgt. Mit vollem Engagement, hohem Personalansatz und einer groß angelegten Öffentlichkeitsfahndung (Phantombild und Belohnung in Höhe von 2.000 Euro) hatte die Polizei nach dem Vergewaltiger gefahndet. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Frau aufgrund ihrer falschen Angaben zur Rechenschaft gezogen werden kann.
196. 5 Monate Haft für Falschaussage: Lüge brachte sechs Männer für Wochen in U-Haft
32-Jährige “erfand” zahlreiche Vergewaltigung
Im Wiener Straflandesgericht ist eine Frau verurteilt worden, die ihren Ex-Mann und fünf weitere Männer mit der falschen Behauptung, sie wäre serienweise von diesen vergewaltigt worden, für mehrere Wochen ins Gefängnis gebracht hatte. Der geschiedene Mann der beschäftigungslosen 31-Jährigen saß sogar zweieinhalb Monate zu Unrecht in U-Haft. Richterin Sonja Höpler-Salat verhängte über die geständige Beschuldigte 15 Monate Haft, die ihr unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden.
Darüber hinaus wurde der 31-Jährigen die Weisung erteilt, sich einer mindestens dreijährigen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, um ihre von der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith fest gestellte Persönlichkeitsstörung in den Griff zu bekommen. Der Schuldspruch wegen Verleumdung, Falschaussage, Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Urkundenfälschung – die Frau hatte unter anderem behauptet, sie wäre bei den Misshandlungen geschwängert worden und zum angeblichen Beweis dafür einen gefälschten Mutter-Kind-Pass vorgelegt – ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Michaela Schnell gab vorerst keine Erklärung ab.
“Es tut mir Leid, ich fühle mich schuldig”
Von einem furchtbaren Martyrium hatten die Medien berichtet, nachdem die 31-jährige Wienerin im Herbst 2004 gegen ihren Ex-Mann Anzeige erstattet hatte. Sie behauptete, von ihm nach der Scheidung im vorangegangenen Februar mehrfach missbraucht worden zu sein. Der Mann, ein 31 Jahre alter Kosovo-Albaner, wurde am 6. Oktober in U-Haft genommen.
Die Frau zeigte darauf hin auch seinen Bruder, seinen Onkel und drei Freunde an. Diesmal gab sie an, sie wäre von diesen verschleppt und brutal vergewaltigt worden, wobei man sie mit einem Butterflymesser, einer Rohrzange und einem Bolzenschneider malträtiert hatte. Über die fünf Männer wurde zwischen dem 7. und 10. Dezember die U-Haft verhängt.
Verdächtige vor Weihnachten enthaftet
Knapp vor Weihnachten wurden sämtliche Verdächtige enthaftet, die anhängigen Verfahren eingestellt. “Die Behauptungen der Frau waren widerlegt”, so die zuständige Staatsanwältin nun im Verfahren gegen die 31-Jährige. Ein DNA-Gutachten hatte die Männer entlastet, und weitere Erhebungen erschütterten die Glaubwürdigkeit der Anzeigerin nachhaltig.
So konnte mittels Rufdaten-Rückerfassung nachgewiesen werden, dass sie immer wieder selbst telefonischen Kontakt zu den angeblichen Tätern gesucht hatte, was nicht zu ihrer Darstellung passte, sie wäre von diesen “abgepasst” worden. Einer der zu Unrecht Bezichtigten lieferte ein hieb- und stichfestes Alibi: Zum Zeitpunkt eines angeblichen Übergriffs war der Bauarbeiter in Wahrheit auf einer Baustelle.
Abtreibungslüge überführte Frau
Schließlich erwies sich auch die Behauptung der Frau als Lüge, sie wäre im Zuge der Vergewaltigungen mehrmals geschwängert worden und hätte in einem bestimmten Spital abgetrieben. In besagtem Krankenhaus war sie niemals behandelt worden.
Nun lehnte die ungepflegt wirkende, schmuddelig angezogene Frau mit nachlässig karottenrot gefärbten Haaren lässig in der Anklagebank und erklärte lapidar: “Es tut mir Leid, ich fühle mich schuldig. Mehr möchte ich nicht mehr sagen.” Auf die Frage nach einem Motiv für ihre Anzeigen schüttelte sie nur stöhnend den Kopf und japste nach Luft.
Das Ganze habe sehr wohl einen realen Hintergrund, seine Mandantin sei nicht “verleumdend durch die Lande gezogen”, betonte Verteidiger Josef Bischof: “Man kann nicht sagen, weil sie in dem einen oder anderen Punkt nicht die Wahrheit gesagt hat, ist das ein Fantasiegebilde.” Auskünfte darüber, was damit konkret gemeint war, blieb der Anwalt allerdings schuldig.
Frau wegen Kindheitserlebnissen sexuell traumatisiert
Fest steht, dass die Frau sexuell traumatisiert ist, was von Erlebnissen in der Kindheit und frühen Jugend herrührt. Das hielt die Psychiaterin Sigrun Rossmanith in ihrem Gutachten fest. Wann, wo und vor allem durch wen der 31-Jährigen diese seelischen Beschädigungen zugefügt worden sind, konnte Rossmanith nicht heraus finden. Sie bescheinigte der Beschuldigten eine schwere Selbstwertstörung, selbst beschädigende Tendenzen und einen “gewissen Geltungsdrang”. “Um den eigenen Selbstwert zu retten, setzt sie Aktionen”, so die Sachverständige.
Darauf hin machte sich die Angeklagte bemerkbar und gab für Sekunden ihre zurück haltende Rolle auf. “Kaner hier drinnen is’ drei Stunden am Klo g’sess’n und hat das Licht abdraht, weil er si g’furcht’n hat”, rief sie. Mehr war allerdings nicht aus ihr heraus zu bekommen.
196. 7. Juli 2009. Drei Minuten vor sechs aus dem Schlaf geklingelt. Bewaffnete Polizisten, eine Staatsanwältin und eine Kinderschutzbeamtin vor der Tür.
Ich darf kurz aufs Klo (die Tür muss offen bleiben – könnte ich durch die Kanalisation entgleiten?), dann wird die Wohnung durchsucht. Ich, im Pyjama im Bett sitzend, darf mich nicht bewegen. Im Wohnzimmer die Staatsanwältin und die Kinderschutzbeamtin am Boden kniend und lachend über privaten Fotografien. Vor den Augen meiner Frau. Nach eineinhalb Stunden geht’s weiter zur Schule. Meine Frau, in Panik, fragt: «Kann ich mitkommen?» Ein Polizist: «Es hat keinen Platz im Auto.» Darauf Gelächter der ganzen Truppe. Ich werde, eskortiert von fünf Polizisten, ins Schulgebäude geführt. Wer das sieht, dem ist klar: Da wird ein Schwerverbrecher gestellt. Auch mein Arbeitsplatz wird durchsucht, die PC-Daten abgezogen.
Der Grund für diesen Überfall: Ich hatte Bücher mit der Klasse 3i gelesen. «Frühlings Erwachen» von Frank Wedekind, «Dunkler Frühling» von Unica Zürn, «Menschenfresser» von Marlen Haushofer, «Die Selbstmord-Schwestern» von Jeffrey Eugenides und «Warum das Kind in der Polenta kocht» der schweizerisch-rumänischen Schriftstellerin Aglaja Veteranyi, die sich 2002 im Zürichsee das Leben nahm. Später wird sich eine Lehrerstimme melden, die sagt: «Veteranyi mit einer Schulklasse lesen? Also ich würde das höchstens mit einer Maturklasse.» Bei mir standen am Schluss Kafka und Ingeborg Bachmann. Veteranyis Roman ist ein anspruchsvoller Text. Einer jedoch, den man im 3. Gymnasium bewältigen muss, will man zu Kafkas Roman «Der Process» vordringen. Dieser Process nun aber war zu mir vorgedrungen, bevor ich ihn mit jener 3. Klasse, aus der die Anzeige stammte, behandeln konnte.
Im Gegensatz zum iranischen Staatsbeamten spielte die Staatsanwältin P. B. bei den zwei einzigen Einvernahmen zu Beginn des dreijährigen Verfahrens ihre Macht aus. Jede ihrer Gesten, die verächtliche Begrüssung, der herablassende Ton bei ihren Fragen und das fortlaufende Kauen eines Kaugummis zeigten: Ein Hund bin ich. Das Urteil stand von Anfang an. Sie brauchte meine Antworten nicht. Und doch: Das war nicht eine Untersuchung Marke P. B., nein, da kam ein System zum Ausdruck, eine Ideologie. So greift die Zürcher Staatsanwaltschaft Menschen auf und zersetzt sie. Wer so auftritt, braucht sich nicht zu rechtfertigen. Der verliert niemals seinen Job, und der hat sein Gehalt auf sicher.
[...] Wie alles begann: Die muslimische Mutter einer Schülerin stört sich an den Texten. Darüber kann man reden. Aber diese Mutter versucht nicht zu reden. Auch ihre Tochter nicht. Sie gehen zur Kinderschutzpolizei. Ein Verhaftungspotenzial wird ersonnen, die Mutter macht Anzeige, und der Fall landet bei der Staatsanwältin P. B. Diese konstruiert aus fünf literarischen Texten, die sie nicht kennt und auch während des Verfahrens nicht liest, und aus vier angeblichen Vorkommnissen im Unterricht ein Offizialdelikt. Drei Oberrichter geben den Segen zum Überfall, der bei Beamten nötig ist.
Was stand im Hausdurchsuchungsbefehl? Es stand unter anderem: «Die Frage, ob dem Werk von Unica Zürn ein schutzwürdiger kultureller oder wissenschaftlicher Wert zuzubilligen ist, lässt sich nicht ohne weiteres beurteilen.» Das (unter-)schreiben Leute, welche den Text erstens nicht kennen und zweitens genau diese Frage auch später niemals germanistisch abklären lassen. Weiter zu Jeffrey Eugenides’ «Die Selbstmord-Schwestern»: «Lediglich am Rand ist dennoch zu bemerken, dass der Text für den Deutschunterricht von vorne herein etwas speziell erscheint, da er ursprünglich in Englisch verfasst wurde.»
[...] Das Bezirksgerichtsurteil erwähnt ausdrücklich das Gegenteil: keine sexuellen Handlungen. Menschenhatz der Staatsanwaltschaft mit Rufmord in Teilen der Presse kombiniert –und das Werk ist getan.Die Hausdurchsuchung hatte die Funktion, mögliche Gründe nachzuliefern, die zum Zeitpunkt der Verhaftung nicht vorlagen. Das allein zeigt eine signifikante Verschiebung der Auffassung von Rechtsstaat. Die Gründe, die in meinem Fall juristisch hängenblieben: 36 Fotos von Menschen unter 16. Sie waren Teil einer Sammlung mit Aktfotografien aus allen Lebensaltern. Vom 19. Jahrhundert bis Mapplethorpe. Laut dem für das Urteil massgeblichen Bundesgerichtsentscheid ist pornografisch, was arrangiert daherkommt. Für den aber, der in «Frühlings Erwachen» Pornografie erkennt, muss ohnehin jede Aktfotografie Pornografie sein. Er bringt die Pornografie nämlich mit. In seinem Kopf.
Die Welt von Manfred Burger und seiner Frau geriet im Juli 2002 aus den Fugen. Die Ereignisse überstürzten sich und eines Nachmittags stand die Polizei vor der Tür. Der Familienvater wurde verhaftet, sein Haus durchsucht. Was ihm vorgeworfen wurde, blieb ihm völlig schleierhaft.
Erst Wochen später in der Untersuchungshaft erfuhr Manfred Burger den Grund für seine Verhaftung. Er soll ein Nachbarskind und seine Pflegtochter sexuell genötigt haben. Die beiden Pflegekinder der Burgers, damals sieben und fünf Jahre alt, wurden am Tag seiner Verhaftung vom Jugendamt aus der Schule und dem Kindergarten geholt und in ein Heim gebracht. Burgers Ehefrau erfuhr davon nichts.
Familie und Unternehmen ruiniert
Als der Unternehmer vier Wochen später aus dem Gefängnis entlassen wurde, ist nichts mehr wie vorher. Die Kinder waren nicht mehr da, die Computer wurden beschlagnahmt. Sein Unternehmen stand still. Burger konnte nicht mehr arbeiten. Im Dorf brodelte inzwischen die Gerüchteküche. Die meisten stempelten ihn vorschnell als Schuldigen ab. Der Unternehmer verlor Bekannte, aber auch viele Freunde. Feindseligkeit und Misstrauen zwangen die Familie schließlich, wegzuziehen.
Anderthalb Jahre später wurde Manfred Burgers Unschuld erwiesen. Die Anwälte fanden zahlreiche Ermittlungsfehler, kämpften gegen ein zweifelhaftes Gutachten und übereifrige Ermittlungsbeamte. Vorschnell, unter Zeitdruck und ohne Haftbefehl zogen die Beamten damals los, so Burgers Anwältin Angelika Ebner.
Falsche Vorwürfe
Im Dezember 2003 fand dann die Gerichtsverhandlung statt. Plötzlich lösten sich alle Vorwürfe in Luft auf. Das Mädchen, das Manfred Burger angeblich missbraucht haben soll, gab indirekt zu, alles nur erfunden zu haben. Manfred Burger wurde freigesprochen. Er erinnert sich: “Ich saß im Gerichtsaal und habe gar nichts mitgekriegt. Keiner hat sich bei mir entschuldigt.”
Für Doris und Manfred Burger hat sich alles geändert
Doch für Manfred Burger ist der Albtraum damit noch nicht vorbei, denn er ist psychisch am Ende. Aus dem selbstbewussten Unternehmer wurde ein gebrochener Mann. Ohne seine Frau traut er sich nicht mehr auf die Straße. Dazu kommt der finanzielle Ruin: Sämtliche Ersparnisse gehen für Anwaltskosten und die Rettung seiner Firma drauf. Der geschätzte Schaden liegt bei einer Million Euro.
Kampf um Pflegekinder
Das Schlimmste jedoch: Obwohl Manfred Burgers Unschuld bewiesen ist, verweigert das Jugendamt ihm und seiner Frau jeden Kontakt zu seinen Pflegekindern mit der Begründung, die Kinder seien entfremdet. Im Fall der Pflegetochter schiebt die Behörde die leiblichen Eltern vor. Dazu Herbert Payer vom Jugendamt Pfaffenhofen: “Diese Entscheidung haben nicht wir allein zu treffen. Es gibt eine Mutter und die hat das Sorgerecht. Die hat gesagt, sie will keinen Kontakt zwischen ihrer Tochter und den Pflegeeltern.”
Burgers Anwältin Angelika Ebner dagegen meint: “Wenn man sich in die Kinder versetzt, dann spricht allein schon der lange Aufenthalt für einen Kontakt. Die Kinder waren fünf und sieben Jahre bei den Pflegeeltern.” Doch seit eineinhalb Jahren leben die Kinder im Heim. Und seitdem haben Manfred und Doris Burger sie nicht mehr gesehen. Die Zeit arbeitet gegen sie, aber sie kämpfen darum, ihre Pflegekinder wenigstens besuchen zu können.
198. 13.05.2009 Angebliches Entführungsopfer aus Gossau angeklagt
Eine Frau hatte behauptet, von einem Bekannten entführt und beinahe vergewaltigt worden zu sein. Die Aussagen sind erfunden. Deshalb ist die 23-jährige Serbin von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden.
Der angebliche Vorfall hatte sich im letzten Sommer in Gossau im Zürcher Oberland ereignet. Die damals 22-jährige serbische Pflegeassistentin alarmierte am 19. Juni 2008 die Polizei, weil ein 23-jähriger Landsmann sie in einen Lieferwagen gezerrt habe, um sie später in einem Waldstück zu vergewaltigen. Nur dank eines Passanten habe sie sich retten und flüchten können. Der angebliche Täter, ein Bäcker, den die Frau kannte, stritt die Vorwürfe vehement ab. Er habe die Frau an diesem Tag zwar getroffen, aber mit ihr in einem Restaurant in Uster nur etwas getrunken.
Wie Staatsanwalt Thomas Brändli auf Anfrage sagte, hat er am Montag vor dem Bezirksgericht Uster Anklage wegen falscher Anschuldigung erhoben. Dass das Gericht in Uster und nicht in Hinwil für den Fall zuständig ist, hängt mit dem Anzeigeort zusammen: Die Frau erstattete Anzeige auf dem Polizeiposten Uster.
Staatsanwalt Thomas Brändli fordert für die nicht einschlägig vorbestrafte Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Frau haben den Bekannten zu Unrecht beschuldigt. Der Mann wurde verhaftet und sass für zwei Tage in Untersuchungshaft. Brändli: «Das war kein Kavaliersdelikt.»
Keine Hinweise auf Verbrechen
Die Frau blieb auch in der Schlusseinvernahme bei ihren Vorwürfen – obwohl eine Serviceangestellte bestätigte, dass das Paar zum Zeitpunkt der angeblichen Entführung sich effektiv im Restaurant befand. Auch die Spurenauswertungen durch die Polizei hatten keine Hinweise auf ein Verbrechen geliefert. Als Motiv für die falsche Anschuldigung vermutet Brändli, dass die Frau damit einen lästigen Verehrer loswerden wollte.
Anmerkung: Einschlägig vorbestraft! Das erinnert mich an die Fabel vom Hirtenjungen und dem Wolf ….”Hilfe der Wolf kommt”….. und keiner wird sich um ein tatsächliches Opfer eines Wolfes mehr kümmern! Dank solcher Lügnerinnen!
199. 29.06.05 Dortmund: Mehrere Hertha BSC B-Jugend-Spieler wegen Vergewaltigung angezeigt
In Dortmund ist am Samstagabend vermutlich ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt worden. Nach Angaben der Polizei habe das Opfer Anzeigen gegen vier Jugendspieler des Hertha BSC erstattet.
Sie waren auf Grund des Halbfinal-Spiels gegen die B-Jugend der Borussen in Dortmund gewesen. Die vier Verdächtigten gestanden, ‘sexuelle Kontakte’ zu dem Mädchen gehabt zu haben und wurden deswegen nach ihrer Vernehmung freigelassen.
Während der Ermittlungen sind die vier 15- bis 17-Jährigen suspendiert. Laut dem Präsidenten des Jartha BSC, Bernd Schiphorst, stünde Aussage gegen Aussage.
29.06.2005 Staatsanwaltschaft ermittelt Hertha-Nachwuchsspieler unter Verdacht der Vergewaltigung
Dortmund/Berlin (rpo). Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen vier Jugendspieler des Fußballclubs Hertha BSC. Sie stehen unter dem Verdacht, eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Jugendlichen haben eingeräumt, sexuellen Kontakt mit dem Mädchen gehabt zu haben. Unklar ist, ob dies auf freiwilliger Basis geschah.
Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dortmund am Mittwoch mitteilte, sollen die 15 bis 17 Jahre alten Jugendlichen das Mädchen am Samstagabend auf einem Parkplatz in Stadtteil Aplerbeck missbraucht haben. Die 14-Jährige erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.
Die vier Jugendlichen, die wegen eines Fußballspiels gegen die B-Jugend von Borussia Dortmund mit ihrer Mannschaft in die Stadt gekommen waren, wurden zunächst festgenommen. Nach einem Termin beim Haftrichter kamen sie wieder auf freien Fuß. Bei dem Termin räumten sie sexuelle Kontakte ein. Nun muss nach Angaben der Staatsanwältin geklärt werden, ob die sexuellen Handlungen gegen den Willen der 14-Jährigen geschahen.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund wird die Ermittlungen zunächst weiterführen. Das Mädchen wurde durch die Tat traumatisiert und soll nun so behutsam wie möglich zu den Vorgängen befragt werden, hieß es. Sollten sich die Hinweise auf ein Verbrechen erhärten, wird das Verfahren nach Angaben der Staatsanwältin an die zuständige Anklagebehörde in Berlin weitergereicht.
Vier Jugendspieler des Bundesligisten Hertha BSC stehen nicht mehr im Verdacht, ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Polizei und Staatsanwaltschaft in Dortmund teilten nur wenige Stunden nach Bekanntwerden der Anschuldigungen mit, dass die Schülerin ihre Vorwürfe zurückgenommen hat.
Berlin – Das Mädchen habe in den Vernehmungen eingeräumt, sich freiwillig auf sexuelle Handlungen mit den B-Jugend-Spielern eingelassen zu haben. Der Bundesligaclub hatte die Jugendlichen nach den Vorwürfen bis auf weiteres vom Spiel- und Trainingsbetrieb suspendiert.
Die Nachwuchsfußballer waren in der Nacht zum vergangenen Sonntag vorübergehend festgenommen worden. Das Quartett wurde zunächst beschuldigt, die 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Spieler, ein Deutscher und drei Türken, haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft in den polizeilichen Vernehmungen bestätigt, das Mädchen am Samstagabend kennen gelernt zu haben. Auf einem Parkplatz im Stadtteil Aplerbeck soll es dann zu den sexuellen Handlungen gekommen sein
30.06.2005 Berlin Hertha-Spieler entlastet 14-Jährige nimmt Vergewaltigungsvorwurf zurück.
Am Abend ging alles sehr schnell. Per Fax ließ die Dortmunder Oberstaatsanwältin Ina Holznagel mitteilen, dass die vier Jugendspieler von Hertha BSC nicht mehr im Verdacht stehen, eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. „Das Mädchen war psychisch völlig durch den Wind“, sagte Holznagel am Abend dem Tagesspiegel. „Wir haben geahnt, dass was faul ist.“ Die Ermittlungen gegen die 15 bis 17 Jahre alten Fußballer werden eingestellt.
Das Mädchen hatte angegeben, dass sie am späten Samstagabend von den Jugendlichen auf einem Supermarkt-Parkplatz im Dortmunder Stadtteil Aplerbeck vergewaltigt worden sei. In der Nähe befand sich das Mannschaftshotel der B-Junioren von Hertha BSC, die am Sonntag bei Borussia Dortmund im Halbfinal-Rückspiel um die Deutsche Meisterschaft antraten.
„Es ist unstrittig, dass es dort zu sexuellen Handlungen in der Gruppe gekommen ist“, sagte Oberstaatsanwältin Holznagel. „Es war vielleicht nicht das, was das Mädchen erwartet hat. Aber es war freiwillig.“
Das Mädchen habe in den Vernehmungen eingeräumt, dass es sich von den Fußballern geschmeichelt gefühlt habe, anschließend aber überfordert gewesen sei. Zu Hause angekommen und „völlig aufgelöst“ (Holznagel) habe sie sich angesichts drängender Fragen der Familie nicht anders zu helfen gewusst, als von einer Vergewaltigung zu erzählen. „Sie ist mit ihren Anschuldigungen in eine Art Strudel geraten und hat den Überblick verloren“, so Holznagel. Die Polizei hatte am frühen Morgen die Spieler aus dem Hotel geholt und sie zu Vernehmungen aufs Revier geführt. Am Fußballspiel konnten sie nicht teilnehmen, Hertha verlor überraschend 0:4, obwohl das Team im Hinspiel 5:1 gewonnen hatte. Die vier Beschuldigten wurden noch am Sonntagmittag freigelassen, jedoch vom Verein erst einmal vom Spielbetrieb freigestellt. Wann sie wieder für Hertha BSC spielen werden, bleibt ungewiss. „Wir sind erst einmal erleichtert“, sagte Herthas Manager Dieter Hoeneß am Mittwochabend. „Aber wir werden nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern die Abläufe während der Dienstreise aufarbeiten.“
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft wird nun ein Ermittlungsverfahren gegen die 14-Jährige wegen falscher Verdächtigungen einleiten. „Das müssen wir machen“, sagt Oberstaatsanwältin Holznagel. „Dem Mädchen droht nicht der Aufenthalt im Gefängnis, aber so eine Falschaussage bleibt eine Straftat.“ Ein Sozialarbeiter soll sich jetzt um das Mädchen kümmern.
15-jährige Bruckerin fällt auf Internet-Lover (28) herein.
BEZIRK (mr). Sabine (Name von der Redaktion geändert) ging im Mai einem Facebook-Fake auf den Leim: Die damals 15-jährige (nach eigenen Angaben noch unschuldige) Schülerin glaubte mit dem 20-jährigen „Patrice“ zu chatten. In Wahrheit hieß der Wiener Patrick und war schon 28.Rendezvous in Wohnung
Über Patricks Vorschlag fand das erste Rendezvous in seiner Wohnung statt. Übereinstimmung bestand dahingehend, dass Veronika dieses Date als “Frau” verlassen hatte. Der Ablauf wird jedoch unterschiedlich geschildert: Während es laut Patrick zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, erzählte Veronika Tage danach ihrem Bruder, Patrick habe sie zunächst bei einer U-Bahnstation gepackt und in seine Wohnung gezerrt, wo er sich auf sie gesetzt, ihre Arme gehalten, die Beine auseinandergedrückt und sodann den Beischlaf vollzogen habe. Nicht Veronika selbst, vielmehr ihre Eltern zeigten den 28-Jährigen an.Verleumdung Während die Staatsanwaltschaft Wien die gegen Patrick wegen Vergewaltigung geführten Ermittlungen einstellte, klagte sie die Schülerin wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung an.Teilweise geständig
Die Jugendliche war insoweit geständig, als sie zugab, das gewaltsame Verschleppen in die Wohnung „erfunden“ zu haben.Scham vor Eltern Aus Scham vor ihren Eltern, weil sie einen ihr Unbekannten in dessen Wohnung besucht hatte, habe sie die Vergewaltigung erfunden.
Dass Patrick zumindest zu Beginn der Intimitäten ein wenig mit Kraft nachgeholfen hatte, wollte der Korneuburger Richter Franz Furtner jedoch nicht ausschließen und ließ Milde walten: Er entschied sich für eine vorläufige Verfahrenseinstellung mit einer zweijährigen Probezeit.http://www.meinbezirk.at/bruck-an-der-leitha/chronik/facebook-falle-kostet-unschuld-d443842.htmlAnmerkung: Es wird gewarnt vor Internetbekanntschaften, aber das Fräulein glaubte gescheiter zu sein. Aber anstatt einen Fehler zuzugeben, lieber eine Vergewaltigung erfinden! ********************************************************************************************************************************************201. ALBSTADT/HECHINGEN – Der Vorwurf gegen einen heute 33 Jahre alten Albstädter wiegt schwer: Ende Juli 2006 soll er im badkap ein damals 16-jähriges Mädchen vergewaltigt haben …Er steht nun vor dem Jugendschöffengericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, der Mann habe am 30. Juni 2006 in der Quellgrotte des Albstädter Freizeitbades die 16-Jährige angesprochen, bedrängt und vergewaltigt.Erst ein Foto und dann die HandynummerDas Mädchen aus einer Gemeinde bei Albstadt ging im Herbst 2006, als sie merkte, dass sie schwanger war, zum Arzt und ließ die Schwangerschaft abbrechen. Doch sie erstattete erst zwei Jahre später Anzeige bei der Polizei. Der Angeklagte stellte den Vorfall wie folgt dar: Er sei an jenem Sommertag mit Freunden im Außenbereich des badkap gewesen und habe zwei Mädchen bemerkt, die sie beobachtet hätten.Die 16-Jährige habe ihn nach seinen auf den rechten Arm tätowierten chinesischen Schriftzeichen gefragt und gesagt, sie möge Tattoos und Piercings. Später habe die Gruppe, mit der er dort war, im Wasser herumgealbert, dann sei das Mädchen mit ihm durch den Warmwasserkanal in den Innenbereich gegangen. Sie hätten sich geküsst, und es sei zu Zärtlichkeiten gekommen, die weiter gegangen seien. Später habe die Freundin ein Foto von beiden gemacht, sie hätten Handynummern ausgetauscht, dann seien alle gegangen. In der Disco »Treffpunkt« in Balingen habe er Monate danach an der Bar gearbeitet und die 16-Jährige gesehen. Im Herbst 2007 habe er einen Anruf von ihr erhalten und zurückgerufen.»Ich wollte das Ganze erstmal verdrängen«Die junge Frau schilderte den Tag so: Mit ihrer Freundin sei sie ins badkap gegangen wie öfter in jenem Sommer, sie hätten gebadet und die Wildwasserrutsche benutzt; dabei hätten ihr einige Typen hinterher gepfiffen und gerufen. Um sich aufzuwärmen, sei sie mit ihrer Freundin in die Quellgrotte gegangen; dann sei diese zur Toilette gegangen, und der Angeklagte sei ins Wasser gekommen, habe sich mit Vornamen vorgestellt und ihr gegen ihren Willen einen Kuss auf die Wange gegeben.Um ihn loszuwerden, habe sie angegeben, sie habe einen Freund, was nicht stimmte. Als sie das Becken verlassen wollte, habe der Mann sie gepackt, zurückgezogen und gegen eine Treppe gedrückt, worauf er sie vergewaltigt habe. Dann habe sie gesagt, er solle aufhören, und er habe von ihr abgelassen. Sie berichtete, sie und ihre Freundin seien bald nach diesem Vorfall gegangen. Warum sie zunächst mit niemandem über die Vergewaltigung gesprochen hatte, begründete sie damit, dass sie völlig fertig gewesen sei und das Ganze verdrängen wollte.Freundin konnte nicht helfenErst als nach einer Chorfreizeit und einem Urlaub ihre Periode ausblieb, habe ihre Mutter gemutmaßt, sie sei schwanger. Ein Test und ärztliche Untersuchungen brachten Gewissheit. »Dann lief das wie ein Film ab«, schilderte sie den Moment, als die Erinnerung an die Vergewaltigung wiederkehrte.»Ich habe mich so geschämt und wollte es niemandem sagen.« Zur Strafanzeige entschloss sie sich erst im Mai 2008 nach einem Gespräch mit einem befreundeten Polizeibeamten. Die Befragung ihrer damals 13 Jahre alten Freundin brachte keine Klarheit: Sie konnte sich nicht erinnern, was beide an jenem Tag gemacht hatten. Weitere Zeugen werden vernommen, die Verhandlung wird in 14 Tagen fortgesetzt.http://woodz.schwarzwaelder-bote.de/von-hier/zollernalb/631-33-jaehriger-soll-maedchen-im-badkap-vergewaltigt-haben.html26.03.2009 Albstadt-Hechingen Vergewaltigung nicht erwiesen: Freispruch
Richter: Zweifel wurden nicht ausgeräumt
Vom Vorwurf, im Jahre 2006 eine damals 16-Jährige im Badkap vergewaltigt zu haben, wurde gestern ein 33-jähriger Albstädter freigesprochen. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen zu viele Fragezeichen.
Unstrittig ist, dass das damals 16-jährige Mädchen schwanger wurde und eine Abtreibung hinter sich hat. Auch die Vaterschaft des Angeklagten ist unstrittig. Strittig hingegen war, ob es sich um eine schnelle Vergewaltigung in der Quellgrotte handelte, wie die Geschädigte geltend macht, oder um eine einvernehmliche Handlung im Schwimmkanal, nach der man noch freundschaftlich miteinander umgegangen sei, wie es der Angeklagte schilderte.
Während der Nebenklägervertreter auf schuldig und für eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren plädierte, sprachen die Verteidigung und selbst die Staatsanwaltschaft von Freispruch. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Es stehe, so der Richter, Aussage gegen Aussage. Doch dass eine Verurteilung nur aufgrund der Aussage eines Geschädigten zur Verurteilung führe, müsse diese Aussage über jeden Zweifel erhaben sein. Und das sei sie in diesem Falle nicht. So deuteten die Aussagen mehreren Zeugen eher auf die Version des Angeklagten hin. Man wisse einfach nicht genau, was geschehen sei, so der Richter. Daher: Im Zweifel für den Angeklagten.
Anmerkung: Nicht sofort zur Polizei oder wenigstens im Bad Skandal gemacht, nach einer angeblichen Vergewaltigung und dann noch Jahre, bis zur Anzeige, gewartet? Wer hat der Frau eingeredet es sei eine Vergewaltigung gewesen? Auf das Opfer-Abo gesetzt?
202. 30.06.2012 Mutmaßlicher Vergewaltiger vor Gericht
Das Landgericht Bielefeld verhandelt den Fall.
Schloß Holte-Stukenbrock (gl) – Einem 41 Jahre alten Dresdener wird im Juli vor dem Bielefelder Landgericht der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in Schloß Holte-Stukenbrock ein Mädchen vergewaltigt zu haben. Zunächst drei Verhandlungstage sind angesetzt.
Laut Anklagebehörde soll sich der Missbrauch im Sommer 1998 oder 1999 ereignet haben, als das Kind neun beziehungsweise zehn Jahre alt war. Das Opfer ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tochter der damaligen Ehefrau des Cousins des Dresdeners.
Laut Anklageschrift geschah die Vergewaltigung in der heimischen Wohnung des Mädchens, als der Angeklagte in Schloß Holte-Stukenbrock zu Besuch war. Der Prozess beginnt am Dienstag, 17. Juli, um 9 Uhr, wie das Bielefelder Landgericht mitteilt. Fortsetzungen sind für den 24. und 31. Juli vorgesehen.
Schon am ersten Verhandlungstag kam das Bielefelder Landgericht zu einer Entscheidung: Freispruch.
Schloß Holte-Stukenbrock (gl) – Urteil schon am ersten Verhandlungstag: Einen 41 Jahre alter Dresdener hat das Bielefelder Landgericht am Dienstag vom Verdacht der Vergewaltigung eines Mädchens freigesprochen. Die Straftat sollte in Schloß Holte-Stukenbrock geschehen sein.
Nach Auffassung der zehnten Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jutta Albert ließ sich jedoch in der Hauptverhandlung nicht feststellen, dass sich der Mann an dem Kind vergangen hat. Damit stand das Gericht nicht allein.
Denn nicht nur der Staatsanwalt, sondern sogar die Anwältin des als Nebenklägerin auftretenden vermeintlichen Opfers plädierten auf Freispruch. Ebenso hielt es der Rechtsbeistand des Angeklagten.
Zuvor war die junge Frau, die den Dresdener der Vergewaltigung bezichtigt hatte, mehrere Stunden als Zeugin vernommen worden. Dazu wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Nebenklägerin von der Verhandlung ausgeschlossen. Wie ein Gerichtssprecher sagte, kam es zu widersprüchlichen Aussagen im Vergleich zu den Vernehmungen bei der Polizei.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs verdächtigt. Die Straftat sollte sich im Sommer 1998 oder 1999 in Schloß Holte-Stukenbrock ereignet haben, als das vermeintliche Opfer neun oder zehn Jahre alt war. Bei dem Mädchen handelt es sich um die Tochter der damaligen Ehefrau eines Cousins des Beschuldigten. Der Angeklagte, so hieß es, sei damals zu Besuch in Schloß Holte-Stukenbrock gewesen. Laut Anklageschrift sollte sich die Vergewaltigung in der Wohnung der Familie des Mädchens abgespielt haben. Die junge Frau ist inzwischen Anfang 20 und lebt in Oerlinghausen.
Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er alle Vorwürfe „vehement“ bestreite. Darüber hinaus wolle er sich zu den Beschuldigungen nicht äußern.
203. 23.10.2012 JUGENDSCHÖFFENGERICHT Freispruch nach Vorwurf der Vergewaltigung
Kamen. Freispruch für einen 21-jährigen Kamener, der dem schweren Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin ausgesetzt war.
Das Jugendschöffengericht Unna konnte bei der Urteilsfindung nicht auf unmittelbare Zeugen oder die Schilderung der objektiven Tatumstände zurückgreifen und hatte somit allein die Glaubwürdigkeit des Angeklagten und des vermeintlichen Opfers zu beurteilen. An vier Verhandlungstagen sah das Gericht einen aufgeräumten und trotz der schweren Vorwürfe sicher und ruhig wirkenden jungen Mann, den die Anklage ganz offensichtlich schwer getroffen hat. Nicht nur, dass „er so etwas nie tun würde“, auch nicht, dass ausgerechnet seine Freundin ihn angezeigt hat.
Vielmehr ist es seine eigene, schwere Jugend und ausgerechnet das Wissen seiner Freundin darum, das ihn so rat- und hilflos machte. Er habe als Kind mit ansehen und erleben müssen, wie sein Vater seine Mutter geschlagen und vergewaltigt habe, bis er sie schlussendlich umgebracht habe. Jetzt soll er seiner Freundin Ähnliches angetan haben. Zuhause bei ihm habe man ein Video geschaut, dann einvernehmlich Sex gehabt. Anschließend habe er sie noch zu ihrer Freundin gebracht. Von sexueller Nötigung und Vergewaltigung keine Spur.
Wenigstens so lange nicht, bis sie ihm wenig später mit einer SMS den Vorwurf der Vergewaltigung machte. An den Händen habe er sie festgehalten und sie zum Sex gezwungen, berichtete die blonde Jugendliche im Zeugenstand unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie habe schlimme Stunden auf dem Bett erleben müssen, die ihr allerdings so recht niemand abnehmen wollte und konnte, so dass das Jugendschöffengericht eher dem Angeklagten Glauben schenkte.
204. 25.07.2012 Mann freigesprochen, weil er Vergewaltigung “nicht bemerkte”
Essen/Marl. In einem “ungewöhnlichen Fall” ist ein 25-jähriger Mann aus Essen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Es habe zwar eine Vergewaltigung gegeben, so die Richterin, diese sei dem Angeklagten aber nicht bewusst gewesen. Den Freispruch gab es auch, weil das Opfer sich nicht wehrte.
„Ein ungewöhnlicher Fall“, leitet Richterin Gabriele Jürgensen vom Landgericht Essen die Urteilsbegründung ein. Ungewöhnlich, weil es zwar eine Vergewaltigung gegeben hatte, diese dem Angeklagten aber nicht bewusst war. Freispruch, lautete deshalb das Urteil, weil ihm die Vergewaltigung der jungen Marlerin nicht nachzuweisen war.
Eine komplizierte Beziehung. Auf der einen Seite der 25 Jahre alte Angeklagte aus Essen, der ein Japan- und Philosophiestudium abbrach und sich seitdem mit Gelegenheitsjobs und Hartz IV durchs Leben schlägt. Auf der anderen Seite die 19 Jahre alte Marlerin, die nach der Mittleren Reife keinen Weg ins Berufsleben fand und bei den Eltern lebt. Vor vier Jahren lernen sie sich kennen, ziehen zusammen und trennen sich nach einem Jahr.
Komplizierte Art des Ausdrucks
Beide haben eine etwas komplizierte Art, sich auszudrücken. Der Essener: „Unsere Beziehung war von Differenzen geprägt.“ Die Marlerin: „Ich fand, er klammerte. Aber ich bin gerne allein und weiß nicht, ob andere das als Klammern sehen.“ Um Sex ging es auch, der nach ihrer Ansicht „langweilig“ war. Die ersten beiden Mal in ihrer Beziehung habe sie als Vergewaltigung empfunden , ihm das aber nicht gesagt. Am 20. November – die Trennung liegt länger zurück, ab und an sahen sie sich – treffen sich beide auf dem Essener Weihnachtsmarkt. Danach übernachtet sie bei ihm in Altenesssen. Abends kommt es zum Sex, einvernehmlich. Am nächsten Morgen wird er wieder aktiv. Gewaltsex war mal Gesprächsthema zwischen ihnen, und er meint, sie ans Bett fesseln und mit einem Bambusstock schlagen zu müssen. Als er ihre Fesseln danach löst, nimmt sie den Stock und schlägt auf ihn ein.
Das Gericht hört beiden zu. Richterin Jürgensen liest auch den E-Mail-Verkehr der beiden am Abend nach der Tat vor. Zunächst hatte die Frau eine Anzeige angedroht. Er bettelt, sie solle sein Leben nicht verbauen. Sie diskutieren lange. Mehrfach sagt sie, dass sie die Anzeige erstatte, weil sie sich beim Bundeskriminalamt bewerben wolle.
Moralische Seite angesprochen
Der Angeklagte bleibt im Prozess dabei, dass er von ihrem Einverständnis ausgegangen sei. Im Nachhinein schließe er nicht aus, dass sie es nicht wollte. Sie bleibt dabei, dass sie nicht wollte; zur Gegenwehr aber weder geschrien noch geweint habe: „Das verbietet mir mein Stolz.“
Zweifel an der Schuld des Mannes überwiegen, auch wenn alle Prozessbeteiligten betonen, die Tat sei für die Frau „schrecklich“ gewesen. Der Eindruck überwiegt, dass sie, auch aus anderen Gründen, psychologische Hilfe benötigt. Staatsanwältin Alexandra Rott will Freispruch, Verteidiger Timo Scharrmann ebenfalls. Die Richterin spricht den Angeklagten im Urteil direkt an: „Was die moralische Seite angeht, brauche ich kein Wort zu verlieren.“
Anmerkung: Was wird sich das Bundeskriminalamt über eine solche Mitarbeiterin freuen! Schon den ersten Sex als Vergewaltigung empfunden und trotzdem wieder das Bett mit dem angeblichen Täter geteilt? Manchmal glaubt man nicht was sich diese Anzeigeerstatterinnen so alles einfallen lassen. Warum die Richterin dann auch noch die Moralkeule schwingt, ist aber ebenso unverständlich? Sie kennt wohl nicht die verschiedensten Praktiken in der Erotik!
205 . 17.01.2013HEIDENHEIM Nach angeblich guter Tat folgen Fragen, Zweifel und Ungereimtheiten
Ein Mann will eine Frau beschützen, rettet sie und wird dabei selbst schwer verletzt: Am Sonntag wurde der frühere DH-Student Stefan Schwarz dafür öffentlich von der Stadt geehrt. Doch wer die Geschichte der guten Tat erzählen will, stößt auf eine bedenkliche Zahl von Fragen, Zweifeln und Ungereimtheiten.
Ein DH-Student wird im nächtlichen Heidenheim Zeuge eines Angriffs, bei dem mehrere Männer eine Frau angehen. Der junge Mann geht dazwischen, bringt die Täter dazu, von der Frau abzulassen und wird dabei selbst so schwer verletzt, dass er auch eineinhalb Jahre später noch unter den Folgen zu leiden hat. Eine mutige und selbstlose Tat, die Oberbürgermeister Bernhard Ilg vor wenigen Tagen beim Bürgerempfang in Congress Centrum schilderte, und für die er den früheren Heidenheimer DH-Studenten Stefan Schwarz auszeichnete.
900 Gäste applaudierten stehend, doch schon während der Zeremonie stellten sich Gäste die Frage, warum man von dem Vorfall denn noch nie gehört habe. Kein Polizeibericht, kein Zeitungsartikel, erst Recht kein Verfahren gegen die Täter. Können solche Vorfälle in Heidenheim einfach unter dem Teppich bleiben?
Tatsächlich gibt es einen Polizeibericht zu dem Vorfall: Die gute Tat, die sich am 27. August 2011 an der Wilhelmstraße ereignet haben soll, wurde nämlich durchaus von der Polizei aufgenommen. Sie suchte damals sogar Zeugen zu dem Vorfall. Nur war von einer geretteten Frau nie die Rede: „Ein 20-Jähriger wollte nach einem Kneipenbesuch nach Hause gehen, als neben ihm ein Fahrzeug anhielt und drei Männer ausstiegen. Der 20-Jährige wurde zusammengeschlagen und mit einem Messer verletzt. Der Geschädigte wurde ins Klinikum Heidenheim verbracht.“
In seiner Laudatio für den jungen Mann hatte Oberbürgermeister Bernhard Ilg davon gesprochen, dass Stefan Schwarz „durch Schläge, Tritte und Messerstiche sehr schwer verletzt“ worden sei. „Er musste sich mehreren Operationen unterziehen und war schwer traumatisch belastet. Bei dem Vorfall verlor er Teile des Augenlichts und erlitt bleibende Lähmungen der Hand.“
Nur leicht verletzt ins Klinikum?
Schlimme, schwere Verletzungen. Und umso rätselhafter ist es, dass Schwarz nach verlässlichen Informationen unserer Zeitung nach dem Vorfall am 27. August nur ambulant im Klinikum behandelt wurde. Dort stellte man nur leichte und oberflächliche Verletzungen fest, der Patient konnte das Klinikum umgehend wieder verlassen. Wurden Messerstiche übersehen?
Die Kette der Rätsel geht weiter: Wenige Tage nach dem Vorfall am 27. August 2011 meldete sich Schwarz bei der Opferschutzorganisation Weißer Ring und erklärte, die Täter hätten ihm mittels eines Messers ein Hakenkreuz in den Körper geritzt. Diese Angaben habe er dann auch gegenüber der Polizei gemacht, so Presse-Staatsanwalt Armin Burger von der Staatsanwaltschaft Ellwangen.
Anmerkung: Natürlich wollen wir auch Falschbeschuldiger anführen, wir sind ja für die Gleichberechtigung! Und was hat der “Weisse Ring” getan, sofort ihre Hilfemaschinerie in Gang gesetzt?
206. 17. Mai 2010 Staat muss Häftling 300.000 Euro zahlen
Zu Unrecht wegen Vergewaltigung in U-Haft
Weil er acht Monate im Gefängnis saß und seinen Job verlor, spricht das Gericht einem Betriebsschlosser Geld bis zur Pension zu.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Rund 300.000 Euro Schadenersatz muss der Freistaat an einen ehemaligen Betriebsschlosser des Münchner Nutzfahrzeugherstellers MAN bezahlen. Der Mann hatte, wie sich später herausstellte, zu Unrecht wegen angeblicher Vergewaltigung in U-Haft gesessen, und war währenddessen von seinem Arbeitgeber gefeuert worden.
Da ein Mitfünfziger in seiner Branche keine Chance mehr hat, eine Anstellung zu finden, stellte das Landgericht MünchenI am Mittwoch fest, dass ihm nun der Staat bis zum Rentenalter Monat für Monat sein Gehalt überweisen müsse. Ob der Freistaat gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch offen.
Seit 1995 war der Handwerker bei dem Nutzfahrzeughersteller MAN angestellt. Im Jahr 2002 hatte ihn eine Nachbarin bei der Polizei angezeigt: Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie damals.
Erst viel später stellte sich heraus, dass die alkoholkranke und verwirrte Frau alles nur erfunden und damit einen Unschuldigen bezichtigt hatte. Der Schlosser war nach der Anzeige im Dezember 2002 am Arbeitsplatz festgenommen worden. Obwohl er stets beschworen hatte, der Frau kein Leid angetan zu haben, wurden seine Haftbeschwerden verworfen.
Nachdem der Mann mehr als zwei Monate hinter Gittern verbracht und die Justiz seinen Beteuerungen keinen Glauben geschenkt hatte, sprach die Firma eine ordentliche Kündigung aus. Der Schlosser klagte dagegen zwar vor dem Arbeitsgericht. Da sich aber sein Kampf um den Job als aussichtslos erwies, ließ er sich schließlich auf eine Abfindung von 10.000 Euro ein.
Als der Schlosser nach insgesamt acht Monaten U-Haft endlich wieder in die Freiheit entlassen wurde, bewarb er sich umgehend erneut bei der MAN. Doch sein früherer Chef konnte jetzt nur noch mit den Achseln zucken: Der alte Arbeitsplatz war Umstrukturierungsmaßnahmen zum Opfer gefallen, und seine früheren Kollegen jobten nun an anderen Werkbänken. Für den Entlassenen gab es keinen Platz mehr.
Auch die Bemühungen des Mannes um eine andere Stelle hatten keinen Erfolg. Das Arbeitsamt bescheinigte ihm 2004 schließlich, dass ein über 50 Jahre alter Schlosser keine realistische Aussicht habe, eine Anstellung zu finden.
So klagte der Mann gegen den Freistaat auf Schadenersatz. Zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung hatte er 2955,12 Euro Bruttogehalt bezogen. Bis zu seiner Rente wolle er nun sein Geld vom Staat bekommen.
Der Freistaat lehnte das ab: Ein Betriebsschlosser könne kaum länger als bis zu seinem 58. Lebensjahr arbeiten, verlautbarten die Anwälte des Staates in der Verhandlung.
Die 9. Zivilkammer gab aber dem Kläger Recht. Die Richter zogen für die vergangenen Jahre diverse Posten ab, etwa Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers – das sei während seiner Arbeitslosigkeit mitversichert gewesen, und sprachen ihm für diese Zeit rund 64.000 Euro zu.
Darüber hinaus muss ihm die Staatskasse bis 2016 monatlich 3361,03 Euro als “Schadenersatz für die Zukunft” erstatten – das entspreche dem heutigen Bruttolohn des Schlossers einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Natürlich müsse der Mann von diesem Geld Steuern und Abgaben abführen, wie jeder normale Arbeitnehmer. In seiner Urteilsbegründung deutete das Gericht an, dass die Schadenersatzsumme noch erheblich höher gewesen wäre, wenn der Anwalt des Schlossers nicht formale Fehler begangen hätte.
207. 14.12.201 16-Jährige täuscht Vergewaltigung vor
Ein 16-jähriges Mädchen hatte behauptet, auf der Toilette des Schwazer Bahnhofes von einem 22-jährigen Mann vergewaltigt worden zu sein.
Schwaz – Am 8. Dezember erstattete ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Innsbruck Land Anzeige. Sei sei am Tag zuvor gegen 20 Uhr von einem Bekannten am Schwazer Bahnhof vergewaltigt worden, meldete die Jugendliche der Polizei. Der Mann habe sie auf die Herrentoilette gezerrt und dort vergewaltigt.
Der 22-jährige Beschuldigte hatte jedoch ein hieb- und stichfestes Alibi. Da sich die Angaben des Mädchens auch sonst nicht durch entsprechende Anhaltspunkte bestätigen ließen, wurde sie am 12. Dezember neuerlich zum Sachverhalt einvernommen.
Schließlich gab die Jugendliche zu, die Vergewaltigung aus Antipathie erfunden zu haben. Da die 16-Jährige die vermeintliche Vergewaltigung unter anderem auch auf Internetplattformen publizierte, wurde der Verleumdete zum Teil massiv angefeindet und auch gefährlich bedroht.
Diesbezüglich laufen Ermittlungen gegen einen derartigen Bedroher.
Das Mädchen wird wegen Verleumdung und Vortäuschen einer strafbaren Handlung der Staatsanwaltschaft anzeigt.
208. 14. November 2010 Angeklagter gibt sexuelle Handlung zu
Freispruch im Vergewaltigungsprozess: Zweifel an Aussagen des 17-jährigen Opfers
Meppen. Einen 20-jährigen Niederländer hat das Amtsgericht Meppen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung freigesprochen. Sowohl Staatsanwalt als auch Richter äußerten erhebliche Zweifel an der Aussage des vermeintlichen Opfers.
Dem jungen Mann war zur Last gelegt worden, im Herbst 2007 einen damals 14-jährigen Niederländer im Garten seines Elternhauses in Twist zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Angeklagte bestritt nicht, dass es zu diesen Handlungen gekommen sei. Jedoch seien sie einvernehmlich geschehen, das vermeintliche Opfer habe sogar die Initiative ergriffen. Er schäme sich wegen des Vorfalls und sei sich bewusst, dass er als Älterer besser hätte einlenken sollen.
Der als einziger Zeuge vernommene heute 17-Jährige blieb bei seiner Aussage, konnte aber auf einzelne Fragen keine eindeutigen Antworten geben und widersprach zum Teil seinen bei der Polizei getätigten Angaben. Deshalb hatte der Staatsanwalt „erhebliche Zweifel“ an der Aussage des Zeugen. Genau wie der Verteidiger plädierte er auf Freispruch. Der Richter schloss sich mit seinem Urteil dieser Einschätzung an.
Anmerkung: Die Journalisten, in diesem Fall Franziska Holthaus, vergessen doch immer wieder, dass es sich- solange nichts bewiesen ist- um ein mutmassliches „Opfer“ handelt!
209. 04.06.2012 Mit erfundener Vergewaltigung gedroht
Eine Pfaffhauserin hat ihrem Ex-Freund mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung gedroht. Da das Sexualdelikt aber erfunden war, wurde die Frau nun verurteilt.
Ein 40-jähriger Stadtzürcher hatte genug: Er fühlte sich von einer 37-Jährigen aus Pfaffhausen (Gemeinde Fällanden) massiv belästigt. So hatte sie ihm immer wieder E-Mails und SMS-Nachrichten zugestellt. Der Mann ging schliesslich zur Polizei und erstattete Strafanzeige gegen die Mail-Schreiberin. Als die Pfaffhauserin drei Wochen später eine Vorladung von der Polizei erhielt, reagierte sie sofort und schrieb an den Anzeigeerstatter mehrere E-Mails. Darin forderte sie ihn ultimativ auf, seine Anzeige zurückzuziehen. Andernfalls werde sie gegen ihn eine Gegenanzeige wegen Vergewaltigung einreichen, drohte sie und erinnerte ihn daran, dass die Verjährungsfrist bei diesem Delikt 20 Jahre betrage.
Der Plan der Frau ging nicht auf. So liess sich ihr Opfer nicht einschüchtern und zog die Anzeige gegen sie nicht zurück. Es kam für die Frau noch schlimmer, da die eingeschaltete Staatsanwaltschaft ihre sichergestellten E-Mails als mehrfache versuchte Nötigung würdigte und deshalb ein Strafverfahren gegen sie einleitete. Dabei gab die Pfaffhauserin zu, dass es früher zu sexuellen Kontakten mit dem Mann gekommen sei. Jedoch immer einvernehmlich.
Drohung wurde zu Bumerang
Damit akzeptierte die Ersttäterin auch einen Strafbefehl. Darin wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 700 Franken tragen. Der Entscheid gilt als rechtskräftig. Eine Zivilklage des Geschädigten verwies der zuständige Staatsanwalt auf den Zivilweg.
Fazit des Falles: Die Androhung mit der Strafjustiz kann sich als Bumerang erweisen.
Eine Polizistin behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Der Mann wird freigesprochen. Doch wer macht den Schaden wieder gut? Von Gisela Friedrichsen
Der Rechtsanwalt Hans Theisen, 48, aus Dortmund, der seit der Wende in Dresden praktiziert, ist ein eigenwilliger Mann. Auch sein Handwerk betreibt er auf seine etwas umständliche, doch gradlinige und unverblümte Art. Er sagt, was er denkt. Wo andere elegant taktieren und sich arrangieren, eckt er an und stört. Einzuschüchtern ist er auch nicht. Mancher Richter mag ihn empfinden wie eine im Hals stecken gebliebene Gräte.
Vor dem Dresdner Landgericht hat er nun einen Fall “gewonnen”, der auf den ersten Blick ziemlich klar zu sein schien und schnell klar war. Doch gerade solche Fälle haben es meist in sich, faltet man sie erst einmal auseinander.
Als am 9. Januar vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dresden die “Strafsache Jäpelt” aufgerufen wurde, lautete am nächsten Tag in der “Dresdner Morgenpost” die Schlagzeile “Polizistin in Revier vergewaltigt”. Im Text hieß es dazu: “Es geschah kurz nach Dienstschluss im Revier. Polizistin Ute S. (35) hatte gerade den Polizeiposten in Altenberg verschlossen, da wurde sie überfallen. Der Täter zwang sie ins Büro zurück. Dort wurde die Frau von drei Männern vergewaltigt. Zwei der Täter sind noch auf freiem Fuß. Ein mutmaßlicher Peiniger, der Dresdner Olaf J. (41), steht seit gestern vor Gericht.”
Am Nachmittag des 28. Oktober 2000 soll der Überfall stattgefunden haben. Niemand erfährt davon. Vier Tage später besucht die Polizistin ihre Freundin bei der Kriminalpolizei in Pirna. Sie erkundigt sich nach den Chancen, zur Kripo versetzt zu werden. Doch der Kripo-Chef erteilt ihr eine Abfuhr. Ihrer Freundin erzählt sie dann, “etwas Fürchterliches” sei passiert.
Diese Freundin sorgt nun dafür, dass Anzeige wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung erstattet wird: Ein hellblonder, glatt rasierter, sehr gepflegt aussehender Mann habe Ute S. vor der Postentür in den Unterleib getreten, ihr die Hose heruntergerissen und über dem Slip an das Geschlechtsteil gefasst. Der Täter habe wohl Kontakt zur Organisierten Kriminalität und wolle sich rächen, denn er habe gesagt: “Das machst du mit uns nicht noch mal!” Vier Tage später korrigiert sich Ute S.: Der Mann habe sie in das unbedeckte Geschlechtsteil gekniffen.
In der Folgezeit betrachtet sie im Polizeicomputer Hunderte Fotos von Straftätern. Darunter ist auch ein Bild des Dresdners Olaf Jäpelt. Nicht, dass der je eine Straftat begangen hätte, im Gegenteil. Der unbescholtene Postzusteller hatte sich nach der Wende erfolglos in der Ausbildung von Go-go-Girls versucht und war von zweien dieser Mädchen beschuldigt worden, sie vergewaltigt zu haben. Vor Gericht machten die beiden aber einen Rückzieher: Sie seien wütend über Jäpelt gewesen und hätten ihm nur einen Denkzettel verpassen wollen. Freispruch – aber sein Foto blieb in der Straftäterkartei.
210. 09.02.2012 CHEMNITZER DACHTE SICH MISSBRAUCH AUS UND MACHTE SICH ANGEBLICH SELBST AN TOCHTER RAN
Dreistem Sex-Lügner droht jetzt Knast
Chemnitz – Ein übler Strolch brachte eine Familie in große Schwierigkeiten.
Er zeigte einen Vater wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter an, machte sich aber selbst an das Kind heran.
Das Jugendamt nahm daraufhin dem unbescholtenen Vater das Kind weg!
Messebauer Stefan K. (47) aus Chemnitz behauptete 2009 gegenüber der Opferhilfe Sachsen: Sein Kumpel Thilo F.* (45, allein erziehender Vater) aus Dresden habe ihm erzählt, er habe seine Tochter Jacqueline* (11) „mit Cola und Schmerzmitteln unter Drogen gesetzt“, um sie vergewaltigen zu können.
Alles erstunken und erlogen, wie sich später herausstellte.
Aber die Folgen waren dramatisch: Das Dresdner Jugendamt steckte die Tochter einfach wochenlang ins Heim und ermittelte gegen den Vater wegen sexuellen Missbrauchs!
Thilo F. zu BILD: „Obwohl die Behauptungen frei erfunden waren, sollte ich 3800 Euro für die Heim-Unterbringung zahlen.“
Wegen seiner Lügen wurde Stefan K. vom Amtsgericht Chemnitz bereits wegen Verleumdung zu mehr als 2000 Euro Strafe verurteilt.
Und seit gestern steht er in Dresden wieder vor Gericht – wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen.
Laut Anklage soll er sich nämlich an Jaqueline vergriffen haben.
Leipzig – Das ist doch wohl nicht zu fassen: Ein vorbestrafter Sex-Täter hat in Leipzig einen eigenen Jugendhilfe-Verein gegründet!
Vor vier Jahren war Ex-Wachmann Frank R. (46) wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Um Jugendliche vor diesem Triebtäter zu schützen, verhängte das Amtsgericht Leipzig im April 2007 gegen ihn ein Jugendarbeits-Verbot. Doch keine Behörde kontrollierte die Einhaltung.
So konnte der Mann im November 2009 unbehelligt den Verein „Zukunftsbund“ gründen. Als 1. Vorsitzender des Vereins bietet er auch heute noch die Betreuung sozial schwacher Kinder und Jugendlicher an.
Sylvia L. (40): „Als ich mich an den Verein wandte, war meine Tochter gerade 13. Der Vorsitzende versprach mir, sich persönlich um sie zu kümmern. Er sagte, er sei für die Betreuung von Problemkindern ausgebildet.“
Was sie nicht ahnte: Der vorbestrafte Sexualstraftäter übernachtete im Zimmer der Tochter, tauschte Küsse mit der Minderjährigen aus.
Donnerstag stand der dubiose Vereinsvorsitzende, der sich gegenüber BILD nicht äußern wollte, wieder vor Gericht: Es geht um Schläge, Einschüchterungen, falsche Verdächtigungen. Opfer Andreas Buschner (51) zu BILD: „Meine Frau und ich wollten uns in dem Verein sozial engagieren. Als wir mitbekamen, dass der Chef nur Familien sucht, um sich an die Kinder ranzumachen, sind wir ausgestiegen.“
Eine Anklage wegen mutmaßlichen Missbrauchs eines „betreuten“ Mädchens liegt bereits bei Gericht.
Anmerkung: Und die Opferhilfe Sachsen und das Jugendamt ermittelten erst gar nicht, sondern entrissen einem Vater das Kind, während sich der wahre Täter ins Fäustchen lachte. Nur schuldig, nein schuldig fühlen sich diese “Gutmenschen” nie!
BAMBERG – Stark alkoholisiert und leicht verletzt erschien am frühen Mittwochmorgen eine 27-Jährige bei der Bamberger Polizei und erklärte, sie sei auf offener Straße vergewaltigt worden. Kriminalbeamte fanden in wenigen Stunden heraus, dass diese Straftat nie stattgefunden hat.
Die junge Frau aus dem Landkreis Bamberg erklärte in der Wache der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, sie sei in den frühen Morgenstunden von der Wohnung einer Freundin alleine Richtung Zentraler Omnibus Parkplatz gelaufen und gegen 5 Uhr von einem russischen Staatsangehörigen brutal mit einem Baseballschläger überfallen worden.
Verletzt am Boden liegend sei es dann gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gekommen. Erfahrene Kripobeamte des zuständigen Kommissariats nahmen sich umgehend der Sache an und es stellte sich bereits im Laufe des Vormittags heraus, dass weder der Russe mit Baseballschläger noch das angezeigte schwere Verbrechen existent sind. Die 27-Jährige räumte auf Vorhalt bei den Kriminalbeamten ein, dass es keinerlei Angriff auf sie gegeben habe.
Sie muss sich jetzt ihrerseits mit einem Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat auseinandersetzen.
212. 29.06.2011 Amtsgericht: Freispruch für Erzieher
Mit einem Freispruch endete am Mittwochnachmittag eine mehrstündige Verhandlung im Amtsgericht Beckum.
Beckum (tne) – Mit einem Freispruch endete am Mittwoch vor dem Amtsgericht Beckum der Prozess gegen einen Erzieher. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Mai vergangenen Jahres sexuelle Handlungen an einem damals zwölf- und einem weiteren, damals 13-jährigen Mädchen begangen zu haben.
Laut Aussage der beiden inzwischen 13- und 14-Jährigen habe sich der Leiter ihrer Wohngruppe in der Nacht zunächst in das Zimmer der Jüngeren begeben und sie über der Kleidung unsittlich berührt. Anschließend sei das Mädchen in das Zimmer ihrer Freundin geflüchtet. Dorthin sei ihr der Angeklagte gefolgt und habe beide Mädchen erneut berührt. Im Prozess stand Aussage gegen Aussage.
Zwei Mitschüler der Mädchen, eine ehemalige Arbeitskollegin des Angeklagten und dessen Lebensgefährtin wurden als Zeugen gehört, um ermessen zu können, ob der Angeklagte oder die beiden Mädchen die Wahrheit sagten.
Die Staatsanwaltschaft verlangte für den Beschuldigten, der nach dem Aufkommen der Vorwürfe einige Wochen nach der besagten Nacht seine Arbeit niederlegen musste, eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung, ein Verbot der Ausübung eines Berufs mit Kindern und Jugendlichen sowie eine Geldstrafe von 5000 Euro. Zudem sollte ihm ein Bewährungshelfer bei einem vermeintlichen Alkoholproblem – laut Staatsanwaltschaft ein möglicher Grund für die Handlung – zur Seite stehen.
Der Angeklagte beteuerte, dass der Übergriff nie stattgefunden habe. Er habe den Mädchen, mit denen er sich immer gut verstanden hätte, kurze Zeit zuvor aufgrund eines Fehlverhaltens Strafen erteilt. Daher gehe er davon aus, dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nur ein Vorwand gewesen sei, um sich dafür an ihm zu rächen. In jener Nacht sei er nur kurz in die obere Etage gegangen, um die nicht schlafenden Mädchen zu ermahnen. Am nächsten Morgen sei alles normal gewesen, erklärte der Beschuldigte.
Zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche in den Aussagen der Mädchen – sowohl in vielen Details ihrer Schilderungen als auch in den Kernaussagen – ließen das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass es sich bei den Behauptungen der beiden um Unwahrheiten handeln müsse. Somit erfolgte keine Verurteilung, und der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.
213. 28.10.1996 Strafjustiz Sachgerecht nach Sachlage
Gisela Friedrichsen über Erich Schromm und seinen Hader mit der bayerischen Justiz
Auch Erich Schromm, 71, ist lästig und penetrant. Schlimmer: Er quält, er läßt nicht los, nicht einmal locker. Er spricht nur noch vom Rechthaben und Rechtbekommen. Doch all das ist Schromm nicht vorzuhalten: Denn sein Fall ist ein Alptraum.
Am 8. Juli 1976 wurde der damals 51jährige Zahnarzt vom Schwurgericht München I mit dem Vorsitzenden Hubert Grader wegen Mordes an seiner Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Für seine um 23 Jahre jüngere Geliebte endete der Prozeß mit 13 Jahren Freiheitsstrafe. Schromm saß 17 Jahre ein.
Seine Geliebte wurde schon nach acht Jahren entlassen, obwohl sie das Verbrechen begangen hatte. Sie war von Anfang an geständig gewesen. Allerdings hatte sie einige Tage nach ihrer Festnahme angegeben, Schromm habe sie angestiftet. Er habe ihr Chloroform zur Betäubung und eine Spritze gegeben, mit der sie eine Luftembolie bei dem Opfer herbeiführen sollte. Das sei aber nicht gelungen, daher habe sie gedrosselt. Schromm bestreitet bis heute eine Anstiftung.
[…] Man braucht nicht alle Fehler im Detail nachzuzeichnen, die zu dem vernichtenden Urteil beigetragen haben. Nur eine Passage daraus muß zitiert werden, um verständlich zu machen, warum die beunruhigenden Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses bis heute bestehen.
Die Verteidigung arbeitete damals unter anderem heraus, daß das Tatwerkzeug, das Albertine Seim von Schromm erhalten haben will, die 2-ccm-Einwegspritze, ungeeignet war, den Tod herbeizuführen. Versuche ergaben, daß jene Spritze für eine tödliche Embolie 35mal hätte angesetzt werden müssen.
Weshalb aber sollte der medizinisch versierte Schromm seiner Geliebten, wenn er denn tatsächlich der Anstifter war, ein unbrauchbares Tatwerkzeug gegeben haben? Hätte es nicht näher gelegen, den Tod des herzkranken Opfers mittels einer geeigneten Spritze zu verursachen, weil dann voraussichtlich ein natürlicher Tod diagnostiziert worden wäre?
Albertine Seim hat sich über die Jahre in viele Widersprüche verwickelt. Sie wurde später sogar wegen Falschaussage verurteilt. Anlaß, an ihrer Version, Schromm habe sie angestiftet, zu zweifeln, gab und gibt es in Überfülle. Sie hoffte, Schromm heiraten zu können. Wollte auch er das? Es gibt keinen Beleg. Zumindest nicht auszuschließen war, daß Albertine Seim auf eigene Faust handelte, als sie die ihr im Wege stehende Ehefrau tötete.
[…]1981 teilte Gauweiler mit, Albertine Seim habe einem Kaufmann, mit dem sie sich während der Haft angefreundet hatte, gestanden, von Schromm nicht angestiftet worden zu sein: Sie habe das nur gesagt, weil sie der Gedanke wahnsinnig gemacht habe, daß, wenn sie im Gefängnis sei, er sich auf freiem Fuß befunden und von ihr abgewandt hätte.
Die Staatsanwaltschaft prüfte zwar diese Angaben. Aber zunächst hielt man Schromm vor, der Kaufmann könne nicht beweisen, daß Albertine Seims Geständnis auch der Wahrheit entspreche; die “neue Tatsache” sei unerheblich.
Nachdem es Schromm gelang, auf dem Weg eines Zivilverfahrens diesen Kaufmann vereidigen zu lassen – seiner Aussage also die Weihen der Erheblichkeit zu verleihen -, beschied man ihn: Nun sei die Angabe leider nicht mehr neu. Und für eine Wiederaufnahme hätten Angaben neu und erheblich zu sein.
Weil Schromm nach dem Urteil als erbunwürdig galt, erstritt sich der Freistaat das von Frau Schromm hinterlassene Vermögen, auch die Hälfte des Hauses in Gräfelfing.
[…] Der Regensburger Gefängnisdirektor mutmaßte, Schromm werde seine zweite Frau “in bewährter Weise” umbringen. Also saß er noch zwei Jahre länger, bis er auf ein Gnadengesuch seiner Frau an den damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl hin 1991 endlich freikam.
Erwin Tochtermann: “Die Leichen im Keller der bayerischen Justiz”
Bayerischer Informationsdienst Verlag, (1983)
Anmerkung: Der Fall Mollath lässt grüssen!
Aus dem Vorwort von Gerhard Mauz †
„Die Strafjustiz hat keine Leichen im Keller, ihre Leichen sind die öffentlichsten. Es schert sich nur keiner um diese Leichen. Man ist an sie gewöhnt.“
214.Die Polizisten kamen kurz nach der Frühstückspause in den Sanitärbetrieb und nahmen Rainer Gutschmidt gleich mit auf die Wache.
Dem Berliner Vorarbeiter blieb nicht einmal Zeit, sich von seinen Kollegen zu verabschieden.
Die Beamten glaubten, einen Schwerverbrecher gefaßt zu haben. Die nächsten sechs Monate verbrachte Gutschmidt, 28, in Untersuchungshaft.
Er sei dringend verdächtig, so hielten ihm die Ermittler vor, die Ost-Berlinerin Gisela Braun, 47, in ihrer Wohnung vergewaltigt, stranguliert und erstochen zu haben. Genetische Analysen hätten ergeben, daß in der Toten gefundenes Sperma nur von Gutschmidt stammen könne.
Was den Mann ins Gefängnis brachte, gilt unter Ermittlern als Superwaffe im Kampf gegen Verbrecher. Fast immer, wenn Speichel, Blut oder Sperma geflossen sind, schalten heute die Fahnder ihre Genetik-Spezialisten ein. Bis zu “300 000mal mehr Beweiskraft” als bisher übliche Blut- oder Gewebeuntersuchungen, so schwärmte der Züricher Gerichtsmediziner Walter Bär, habe die DNA-Analyse, die Untersuchung des Erbmaterials in Körperzellen.
Doch der Arbeiter Gutschmidt kam unschuldig in Haft. Sein Fall bringt das revolutionäre Verfahren, den sogenannten genetischen Fingerabdruck, nun ins Zwielicht: Die hochempfindliche Methode ist pannenanfällig, die Qualität der Gutachten nur schwer überprüfbar, die Beweiskraft der Expertisen wird überschätzt. Gutschmidt, so stellte sich heraus, hatte seine Freiheit durch einen Laborfehler verloren.
Der Fehlgriff der Fahnder ist der bisher schwerstwiegende Zwischenfall beim Einsatz des genetischen Fingerabdrucks in Deutschland. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Gerichtsmediziner, die für das falsche Gutachten verantwortlich sind.
Dennoch haben die Behörden den Mißgriff verschwiegen, obwohl möglicherweise durch ähnliche Pannen weitere Unschuldige ins Gefängnis gewandert sind.
[..] ”Es gibt Dinge, die passieren eben”, sagt Gunther Geserick, Direktor der Ost-Berliner Gerichtsmedizin, “so wie ein Lokführer ein rotes Signal überfährt.”
[...] ”Ich möchte Ihnen persönlich mein großes Bedauern darüber aussprechen, daß Sie . . . unschuldig Untersuchungshaft zu erleiden hatten”, entschuldigte sich der Staatsanwalt per Brief bei Gutschmidt, “und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.”
Ganzer Artikel: DER SPIEGEL 31/1994 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13683923.html
Anmerkung: Konnte der Staatsanwalt dem falschbeschuldigten Mann- wie lange sass er eigentlich in U-Haft? – den verlorenen Ruf wiedergeben?
215.21.06.1961 Professor Dr. Heinrich Kaiser über Gutachter Specht:*“Der Verfasser des Gutachtens hat keine Vorstellungen von den durch seine Gehilfen angewandten Untersuchungsmethoden und Analysen … Der Verfasser beherrscht nicht die elementarsten Ausdrücke der wissenschaftlichen Fachsprache. Er gebraucht völlig sinnlose, unbegreifliche, nicht existente Ausdrücke. Der Verfasser hat anscheinend überhaupt keinen exakten wissenschaftlichen Wortschatz.”
ROHRBACH-PROZESS
Das erste Rohrbach-Verfahren, das vom Schwurgericht Münster mit dem Urteil vom 18. April 1958 – beendet wurde, erwies sich nun vor aller Augen als der Bilderbuchfall, in dem schlechterdings alle Fehler gemacht wurden, die für die klassischen Justizmorde charakteristisch sind:
- Eingleisigkeit der kriminalpolizeilichen Ermittlung – mit vorgefaßtem Ziel,
- kritiklose Übernahme der bequemen Kripo-Hypothese durch die Staatsanwaltschaft – unter Heranziehung von vertrauenswürdigen Sachverständigen, die darüber informiert sind, was es zu beweisen gilt, und
- die schließliche Umkehrung des Satzes “im Zweifel für den Angeklagten” durch ein Schwurgericht, dessen Berichterstatter eine 144 Seiten lange Urteilsbegründung absetzte, die von Unlogik, Voreingenommenheiten und moralisierenden Gemeinplätzen strotzt.
Fraglos hatte die lebenshungrige, abgebrühte, mehrfach vorbestrafte Maria Rohrbach keine Vergangenheit, wie sie in der Bischofsstadt Münster Beifall hätte finden können: Mit neun Jahren war das uneheliche Kind in Fürsorgeerziehung eingewiesen worden, weil es von seinem Stiefvater geschlechtlich mißbraucht wurde, und – wie es in der Begründung des Einweisungsbeschlusses hieß – “bereits Spuren beginnender Verwahrlosung” zeigte.
Prälat Röer, der Heimleiter, hielt Maria Rohrbach für unehrlich und lügenhaft, eigenwillig, aggressiv und nachtragend.
Nach der Entlassung arbeitete sie als Hausmädchen in verschiedenen Stellen. Überall wurde ihr Fleiß und ihre Sauberkeit gelobt, überall wurden ihr kleinere Diebstähle nachgesagt. Den 16 Jahre älteren Anstreicher Hermann Rohrbach, einen leicht schwachsinnigen Mann, heiratete Maria im Jahre 1950 – offenbar in der Absicht, durch die Eheschließung mehr Freiheiten zu gewinnen.
[…]Als die Kriminalpolizei am 13. April 1957 in der Rohrbach-Wohnung erschien, um sich bei der Frau nach dem Verbleib ihres Mannes zu erkundigen, war jedenfalls die ganze Nachbarschaft sofort im Bilde, von wem die Leichenteile stammten, über deren Auffinden im Aasee und anderen Gewässern Münsters die Lokalpresse berichtet hatte. Es gab unter den mit Rohrbachs bekannt gewordenen Hausfrauen auch keinen Zweifel daran, wer allein den abgängigen Gatten in fünf Einzelteile zerlegt haben konnte.
Von ähnlicher Sicherheit schienen die recherchierenden Kriminalisten erfüllt. Anstatt sonderlich nach effektiven Spuren von Maria Rohrbachs Mord – und Sägearbeit zu suchen, bedienten sie sich einer Art psychologischer Diagnostik.
[…]Ihr Hauptaugenmerk freilich richteten die Fahnder auf die aussagefreudigen Freundinnen und Nachbarinnen der Verdächtigten. Die Ausbeute lohnte die Mühen, und bald konnte man auf die Verfolgung weiterer Spuren gänzlich verzichten, denn, wie einer der Polizisten später dem Gericht treuherzig versicherte: “Wir waren von ihrer Schuld schon damals fest überzeugt.”
[…]Der Sachverständige Ponsold meldete, daß er im Harn des Ermordeten 20 Milligramm Veronal gefunden habe. Dies sei “ungewöhnlich” viel und beweise, daß Rohrbach “Veronal in großer Menge eingenommen” habe.
Tatsächlich steht mittlerweile fest, daß Rohrbach nach dem damaligen Befund nicht einmal eine einzige Veronal-Tablette eingenommen haben kann, sondern allenfalls ein leichtes, schmerzlinderndes Medikament, etwa eine Veramon-Tablette.
Tatsächlich ist ferner, seit Rohrbachs Schädel gefunden ist, auch durchaus nicht mehr sicher, ob die Verletzungen, die dieser Kopf aufweist, tödlich gewesen sind.
Und tatsächlich gehört es zum Grundbestand wissenschaftlicher Erkenntnis, daß bei starkem Nasenbluten in der Regel keine Schleimhautzellen ausgespült werden. Dozent Sachs heute: “Das mit den Schleimhautzellen habe ich in der Form, wie es in das Urteil gekommen ist, niemals gesagt.”
[..]Daß die von Specht und Heukamp spektrochemisch solcher Untaten überführte Maria Rohrbach am Leben blieb, verdankte sie lediglich den Redaktoren des Grundgesetzes, die 1949 klug genug gewesen waren, die Todesstrafe abzuschaffen.
02.06.1961 Achtzehn Monate saß Maria Rohrbach im Zuchthaus, als durch einen Zufall der Schädel des Ermordeten gefunden wurde, der – so hatten es Sachverständige und Gericht angenommen – von Maria Rohrbach nach der Tat verbrannt worden war. Aber es dauerte noch einmal beinahe zwei Jahre, bis im Wiederaufnahmeverfahren ein Termin für eine neue Hauptverhandlung festgelegt werden konnte.
Der neue Rohrbach-Prozeß wurde zu einem Musterbeispiel für die Schwächen des deutschen Strafverfahrens. Da waren einmal die Zeugen, die im ersten Prozeß nur Schlechtes über die Angeklagte berichtet hatten. Einer von ihnen wollte sogar an jenem Tage, als – so hatte es die Anklage gesagt – Leichenteile in der Küche der Rohrbach-Wohnung verbrannt wurden, den Rauch gesehen haben. Hatten die Zeugen wissentlich falsch ausgesagt? Man wird ihnen kaum den Vorwurf machen können. Aber sie standen unter dem Eindruck der Fragen, die der Vorsitzende des Schwurgerichts, der Herr des Verfahrens; an sie gerichtet hatte.
Am 30. Juni 1961 wurde Maria Rohrbach schließlich durch ein Schwurgericht im Landgericht Münster wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.
Nach Aussage des zuständigen Landgerichtsdirektors Kösters war es dem Gericht nicht möglich Rohrbach „wegen erwiesener Unschuld freizusprechen“, so dass „ein erheblicher Tatverdacht an ihr hängenbleibt“. Aus diesem Grund erhielt sie für die verbüßte Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten auch keine Haftentschädigung. Da diese, so Kösters, „nur völlig Unschuldigen gewährt werden könne“
*Der so von sich überzeugte Gutachter Specht war NSDAP-Mitglied (Mitglieds-Nr. 5.956.835) und SS-Hauptscharführer.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er vom Freistaat Bayern als Leiter der kriminaltechnischen Abteilung des Bayerischen Landeskriminalamts beschäftig (Wikipedia)
Anmerkung: Das übliche „nachtreten“ der Richter nicht erst seit Kachelmann!
Dieser Prozess zeigt alle Merkmale einer unfähigen, voreingenommenen Polizei und Justiz, überheblichen Gutachtern, klatschenden Nachbarn als Zeugen!
216. 7. März 2006 Für einen 42-jährigen Diplomingenieur wurde ein Albtraum wahr.
Der Mann wurde an seinem Arbeitsplatz verhaftet und wegen angeblichen Kindesmissbrauchs in U-Haft genommen.
Beim Prozess im Wiener Straflandesgericht stellte sich nun allerdings heraus, dass die Beweislage gegen den Mann, der sich „nicht schuldig“ bekennt, eher dürftig sein dürfte: Das angebliche Opfer, seine dreieinhalbjährige Tochter, hatte ihn zunächst nie direkt belastet, laut einer psychiatrischen Gutachterin ist die Kleine zudem gar nicht aussagefähig.
Die Anschuldigungen beruhen im Wesentlichen auf Aussagen der Ex-Frau des Mannes. Wie die 40-Jährige dem Gericht erklärte, habe sie im August 2005 beim Windelwechseln Rötungen festgestellt und erstmals Verdacht geschöpft, ihr Mann missbrauche die eigene Tochter. Diese habe das zunächst zwar abgestritten, dann aber „gezeigt, wie er mit dem Daumen so drüber gefahren ist“, sagte die Mutter.
Ein halbes Jahr später habe sie Blut in der Unterhose des Kindes bemerkt und dies neuerlich auf den Vater zurück geführt. Auf Befragen des Schöffensenats musste die Frau allerdings einräumen, dass dieser an jenem Tag bis in den frühen Abend in der Arbeit und später nie alleine in der Wohnung war. „Er hätte es aber machen können, während ich am Klo war“, so die 40-Jährige.
„Meine Frau hat leider psychische Probleme“, gab der Angeklagte zu Protokoll, der die Vorwürfe vehement zurückwies („Das ist völliger Unsinn!“). Nach der Geburt des Kindes habe sie sich verändert, ihn zum Beispiel darauf angesprochen, ob ihm auch auffalle, dass die Männer auf der Straße ihrem Kind „seltsam“ nachschauen würden. Sie habe sich eingeredet, sie müsse die Tochter vor einem drohenden Missbrauch beschützen, erzählte der Angeklagte. Daran sei letzten Endes die Ehe zerbrochen: „Schließlich war nämlich auch ich dran.“
Im Glauben, ihr Mann komme der Tochter zu nahe, soll die Frau im Vorjahr diese keine Minute mehr aus den Augen gelassen haben. Sie war angeblich bemüht, sich stets im selben Raum wie das kleine Mädchen aufzuhalten, und als der Vater ein Mal liebevoll die Handflächen seines Kindes streichelte, unterband sie dies, weil sie von einem „Annäherungsversuch“ ausging.
Schließlich schaltete die Frau einen auf Missbrauchsfälle spezialisierten Kinderschutzverein ein. Der Ehemann wurde angezeigt. Als die dreieinhalbjährige Tochter auf Befragen einer Sachverständigen, was der Papa denn gemacht habe, anhand einer anatomischen Puppe auf die Geschlechtsorgane zeigte, genügte das offenbar für einen Haftbefehl.
„Mein Mandant sagt nicht, dass das Kind lügt. Das ist in dem Alter gar nicht möglich. Alle Kinder in diesem Alter unterliegen suggestiven Einflüssen“, gab nun sein Verteidiger zu bedenken.
Der Zeugenauftritt der Mutter verlief recht ungewöhnlich. Zunächst erzählte sie ohne Zusammenhang von sich aus von Müttern, die mit ihren missbrauchten Töchtern aus dem Fenster springen. Dann bedauerte sie: „Ich habe meinen Mann nicht ständig im Auge behalten können!“ Sie musste zwar zugeben, dass ihr Kind auf ihre ständigen Fragen, ob der Papa etwas gemacht habe „Das war ich!“ geantwortet habe: „Aber ich habe weiter gefragt und da hat sie ’Das war der Papa!’ gesagt.“ Der Richter schüttelte nachdenklich den Kopf, worauf die Frau nachlegte: „Sie spielt nicht an sich selbst! Sonst hätte ich es gesehen!“
Die Verhandlung wurde schließlich vertagt. Immerhin sitzt der Beschuldigte nicht mehr im Gefängnis – die Justiz dürfte rasch bemerkt haben, dass dieser Fall kein klassisches Kinderschänder-Verfahren darstellt. Der 42-Jährige wurde nach neun Tagen aus der U-Haft entlassen worden, ist seither allerdings arbeitslos. Seine Firma legte nach Bekanntwerden der Vorwürfe auf seine weitere Mitarbeit keinen Wert mehr.
“Der unbescholtene Angeklagte Richard K***** wurde dahingehend belastet, dass er seine 2002 geborene Tochter Elisabeth in der im Spruch genannten Weise missbraucht habe. Die in den Hauptverhandlungen vernommenen Zeugen konnten diese Vorwürfe nicht verifizieren, weshalb auch entsprechende Feststellungen nicht möglich waren. Dies zuletzt nicht auch aufgrund der Feststellungen der gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. Angelika G*****, welche eine suggestive Überlagerung der Angaben des Kindes nicht ausschließen konnte, ihre Wiedergabefähigkeit als nicht ausreichend entwickelt ansieht, sodass sie sogar aus psychologischer Sicht vorschlug, von einer kontradiktatorischen Zeugenvernehmung Abstand zu nehmen. Aufgrund dieser Umstände waren daher in keiner Weise die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe zu verifizieren, weshalb mit einem Freispruch vorzugehen war.”
Für das Zivilgericht ist der Vater aber als“ schuldig „ anzusehen:
Als der Vater wieder in seine Wohnung wollte und Kontakt zu seinen Kindern wollte lehnte der OGH dies mit so fadenscheinigen Begründungen ab, dass jedem rechtlich denkenden Menschen schlecht werden könnte.
23.10.2007
Zitat:Primär sind die Beweisergebnisse des Strafverfahrens neue Beweismittel, die nur eine Änderung der Beweislage herbeiführen können, die – wie ausgeführt – keinen Aufhebungsgrund bildet. Diese Rsp steht im Einklang mit der ständigen Judikatur, dass im Provisorialverfahren keine analoge Anwendung der Wiederaufnahmsklage stattfindet (RIS-Justiz RS0048251). Bei Weiterbestehen eines Tatverdachts hat sich trotz des erfolgten Freispruchs an der Gefährdungslage der Kinder nichts geändert.
Bei einem Schuldspruch steht fest, dass der Täter die Tat vorwerfbar begangen hat. Bei einem Freispruch im Zweifel ist der Sachverhalt offen geblieben. Hier den Verletzten von der Verfolgung seiner zivilrechtlichen Ansprüche auszuschließen, bedeutete einen nicht begründbaren Eingriff in Grundrechte (hier in die körperliche und seelische Integrität der gefährdeten Partei). Die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK darf auch nach einem erfolgten Freispruch im Zweifel nicht zu einem Rechtsschutzdefizit dahin führen, dass sogar Grundrechtsverletzungen vor einem Zivilgericht nicht mehr verfolgt oder Sicherungsmittel verfügt werden dürften. Der Freispruch im Zweifel und seine Begründung können daher im Einzelfall nur ein Indiz dafür sein, dass sich der Tatverdacht verringert hat, mehr aber nicht. Dieser Umstand betrifft nur die Beweislage, nicht aber die Gefährdungslage. Nur deren Veränderung kann jedoch – wie ausgeführt – zum Gegenstand eines Aufhebungsantrags nach § 399 Abs 1
Nachverurteilung auf höchster Ebene! Alle 2 Wochen darf er seine Kinder für 2 Stunden sehen!
Das heisst ein Freispruch ist einen Dreck wert! Der Mann ist ruiniert, die Eigentumswohnung weg, die Arbeit ist weg. Die vom Opfer-Abo geschützte Falschbeschuldigerin,sprich Muttter die die Scheidung wollte, und ihr „ auf Missbrauchsfälle spezialisierten Kinderschutzverein“ habe auf der ganzen Linie gesiegt.
Bedeutungsschwangere Namen wie Wildwasser und Allerleirauh
Feministische Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder und Frauen schießen Anfang der neunziger Jahre aus dem Boden. Sie tragen bedeutungsschwangere Namen: Zartbitter, Wildwasser, Allerleirauh, Hautnah, Zerrspiegel, Schattenriss, Alraune, Belladonna, Kobra oder Trotz allem. Psychologinnen arbeiten mit fragwürdigen »anatomisch korrekten Puppen«, an deren ausgeprägten Geschlechtsteilen Kinder das Unaussprechliche bedeuten sollen. Mitarbeiterinnen aus Jugendämtern, aus Psychiatrie- und Sozialstationen bilden sich bei so genannten Aufdeckerinnen fort, um den Familien ihr vermutetes Geheimnis zu entreißen, wenn nötig mit Hilfe der Justiz. Als Amelie ihre Beschuldigungen erhebt, herrscht eine Art Inquisition des guten Willens im ganzen Land.
217. Ein Strafverteidiger wird auch bei bester Vorbereitung der Verteidigung ein Fehlurteil – also einen Justizirrtum – leider nicht immer verhindern können, es sei denn, ihm hilft Kommissar Zufall oder er hatte – wie man sagt – “fortune” mit seiner Strategie zur Verteidigung.
Und von einem solchen Fall handelt der nachstehende Bericht.
Der Beschuldigte berichtet
Mein Mandant – ein 40-jähriger erfolgreicher Geschäftsmann – hätte sich nie träumen lassen, was ihm in dieser Nacht in seiner Kölner Singlewohnung passierte:
Den Abend hatte der seriöse und völlig unbescholtene Geschäftsführer in einem Lokal ausklingen lassen wollen, war zufällig an der Theke mit einer jungen Frau bekannt geworden und bemerkte Anzeichen gegenseitiger Symphatie, hatte ihr dann gegen Mitternacht vorgeschlagen, in seiner Wohnung noch einen “Absacker” zu nehmen, womit sie auch einverstanden war und mit ihm das Taxi zu seinem Appartement bestieg.
Dort angekommen tranken beide gemeinsam eine Flasche Wein und landeten schliesslich auf seinem Bett, wo es zum Austausch heftiger Zärtlichkeiten – allerdings nicht zum Geschlechtsverkehr – kam. So die Darstellung meines Mandanten.
Bei der weiteren gegenseitigen Annäherung – die Hüllen fielen – stellte der Mandant sodann eine körperliche Besonderheit seiner Zufallsbekannten fest und prustete lauthals los. Da zum Verständnis des Falles unwichtig soll diese Besonderheit hier nicht beschrieben werden.
Die Frau – so die weitere Schilderung meines Mandanten – hatte für seine Heiterkeit wenig Verständnis, schrie ihn zornig an und begann sich laut schimpfend anzukleiden. Er bedauerte nun seine Taktlosigkeit, auch war ihm das vielleicht die Nachbarn störende Gezetere der Frau peinlich. Er ergriff ihre Hände, hielt sie fest und redete auf sie ein, doch bitte ruhig zu sein.
Dies schien die Frau nun völlig zur Weissglut zu bringen. Sie heulte und schrie, riss sich los, ergriff ihre Kleider und rannte die Tür hinter sich zuschlagend aus der Wohnung. Mein Mandant blieb ebenso verwirrt und verärgert zurück. Er genehmigte sich erst einmal einen Drink und steckte sich eine Zigarette an. Er hatte sie kaum aufgeraucht, als es an seiner Wohnungstür Sturm klingelte.
In der Annahme, die Frau hätte sich beruhigt und wäre zurückgekommen, um von seiner Wohnung aus ein Taxi zu rufen, öffnete er die Tür und sah sich überrascht zwei Polizeibeamten gegenüber, die ihn mit dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung konfrontierten und festnahmen. Er durfte sich unter Aufsicht ankleiden und wurde sodann zur Polizeiwache verbracht, während weitere Beamte eintrafen, um in seiner Wohnung die “Tatortspuren” zu sichern.
Diese fanden – soweit hier wesentlich – auf dem Wohnzimnmertisch zwei benutzte Weissweingläser, eine nahezu leere Weinflasche, ein zerwühltes Bett und auf dem Boden liegend die Handtasche der Frau, die diese bei Verlassen der Wohnung zurückgelassen hatte.
Mein Mandant wurde, da er festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle hat, mangels eines Haftgrundes einige Stunden später freigelassen und suchte mich am Montag auf, um den Sachverhalt zu berichten und um Übernahme seiner Verteidigung zu bitten.
218. Nordhorn. Ein Missbrauchsprozess und die Lehren daraus
Es war 1991 in der niedersächsischen Stadt Nordhorn. Gerüchte überfluteten die ganze Stadt, man redete von einem «Kindersexring» und von Pornohandel; ein Schweigemarsch wurde veranstaltet; Mahnwachen wurden aufgezogen, Sprayer versahen das Haus des Hauptverdächtigen mit dem Ausdruck «MÖRDER!», ein Galgen wurde aufgerichtet. 187 Kinder wurden als mutmassliche Opfer vernommen, 35 davon erzählten von schweren Verfehlungen des Beschuldigten.
Im März 1994 hatte der Spuk endlich ein Ende. Das Gericht sprach den Hauptverdächtigen wegen erwiesener Unschuld frei – auch der Staatsanwalt hatte in der Hauptverhandlung Freispruch beantragt.
Der Schaden: Die von der Verfolgung am meisten betroffenen Bürger sind beruflich und gesundheitlich ruiniert, gesellschaftlich noch immer weitgehend geächtet. Kinder wurden zu Falschaussagen gedrängt, etliche von ihnen demonstrativ psychotherapiert. Der öffentlichen Hand entstanden Kosten von ca. 1,5 Millionen Mark.
Eine Ursache der Vorgänge in Nordhorn liegt in der Hysterie, die im Kampf gegen sexuellen Kindsmissbrauch mehr und mehr überhand nimmt und auch zur Verfolgung Unschuldiger führt, die keineswegs immer freigesprochen werden.
1991 gab es in Nordhorn bereits den Verein «Hautnah», einen Verein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Im Herbst 1990 hatten die Mitarbeiter der Kinderstation des Krankenhauses an einer Fortbildung für die Behandlung sexuell missbrauchter Kinder teilgenommen, die über die Gruppe «Hautnah» erfolgt war. Von dem Zeitpunkt an war man für das Thema «sexueller Missbrauch» sensibilisiert, wurden Symptome, die auf sexuellen Missbrauch schliessen liessen, häufiger festgestellt.
Eine Psychologin und eine Heilpädagogin des Krankenhauspersonals waren bald einmal überzeugt, dass fünf Kinder im Krankenhaus und zwei Kinder ausserhalb sexuell missbraucht worden seien. Der Lehrer, der dort die Kinder bei längerer stationärer Behandlung unterrichtete, wurde vom Schuldienst suspendiert.
Von den fünf Kindern nahmen drei Jungen in der polizeilichen Anhörung ihre Aussagen komplett zurück bzw. machten keine Angaben. Es blieben die Aussagen von zwei Mädchen, wonach der Lehrer mit einem neunjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr ausgeübt bzw. dieses versucht habe. Einem dreizehnjährigen Mädchen habe er in «eindeutiger» Absicht an das Gesäss und an die Brust gefasst.
Ein Gutachter sprach der Neunjährigen die erforderliche Zuverlässigkeit ab; bei der Dreizehnjährigen kam er zum Ergebnis, dass ihren Vorwürfen mit Vorsicht begegnet werden müsse. Wegen der relativ geringen verbleibenden Anschuldigungen beabsichtigte die Staatsanwaltschaft daraufhin, das Verfahren gegen den Lehrer einzustellen.
Doch die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens erregte den Unmut der Eltern, deren Kinder ausserhalb des Krankenhauses missbraucht worden sein sollten und die im Wohngebiet des Lehrers wohnten. Am 12.12.1991 meldete sich ein Rechtsanwalt aus dem Wohngebiet und teilte mit, er habe eine Liste mit den Namen von 17 geschädigten Kindern. Die Ermittlungen gegen den Lehrer und seine jetzt mitbeschuldigte Ehefrau wurden wieder aufgenommen. Die Wohnung des Beschuldigten wurde durchsucht, was zur Auffindung der von den Kindern erwähnten Beweismittel hätte führen müssen, doch sie verlief negativ.
Nach kurzer Haft wurden der Lehrer und seine Ehefrau, die ihre Unschuld beteuerten, wieder freigelassen. Die Nachricht davon verbreite sich wie ein Lauffeuer und führte zu Demonstrationen vor dem Haus der Eheleute, worauf der Lehrer am gleichen Tag erneut festgenommen wurde und fortan in Untersuchungshaft blieb.
In den folgenden Tagen und Wochen wurden 61 Kinder aus dem Wohnbereich vernommen. Mit zunehmender Ermittlungsdauer wurden einige Aussagen umfangreicher, die Beschuldigungen und die beschriebenen Tathandlungen massiver. Mehr und mehr Tatverdächtige wurden ins Spiel gebracht. Gegen bislang unbescholtene Bürger – z.T. bereits über 70 Jahre alt – mussten aufgrund der vorliegenden Aussagen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Die Überprüfung der Aussagen erbrachte aber zunehmend Widersprüche und objektive Unwahrheiten. Einige Angaben von Kindern waren so ungeheuerlich, dass sie nach menschlichem Ermessen nicht mehr nachvollziehbar und technisch unmöglich waren. Gutachter überprüften die zeugenschaftliche Zuverlässigkeit der Kinder. Von 19 begutachteten Kindern wurde nur einem Mädchen die erforderliche Zuverlässigkeit zugesprochen. Einem anderen Mädchen attestierten die Gutachter Glaubwürdigkeit hinsichtlich des geschilderten Tathergangs, nicht jedoch im Hinblick auf die Identifizierung des Beschuldigten (im Laufe der Ermittlungen waren auch noch sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Jugendlichen ans Licht gekommen).
Die laufenden Ermittlungen, Presseveröffentlichungen, die Aktivitäten einer «Elterninitiative», Gerüchte und Spekulationen veränderten das Wohnen in der Stadt. Es gab die wildesten Gerüchte, unbescholtene Bürger wurden willkürlich beschuldigt. Nachbarschaften gingen in die Brüche. Personen, die sich nach Strassen erkundigten, lösten als potenzielle K**** «Grossfahndungen» aus. Kinderlose Ehepaare hatten Bedenken, in dem Stadtteil allein spazieren zu gehen. Sie wollten nicht in Verdacht geraten. Auf Häuser und Grundstücke vermeintlich Tatverdächtiger wurden Anschläge verübt.
Gruppen nutzten die Stimmung, um Ziele durchzusetzen. So wurde die Einrichtung einer Beratungsstelle gefordert und auch durchgesetzt. Damit verbunden war die Zuweisung einer nicht unerheblichen Summe aus den Mitteln des Landkreises.
Die polizeilichen Ermittlungen wurden im Juli 1992 abgeschlossen. Über 180 Kinder waren befragt worden. 13 Kinder hatten Angaben gemacht, die im weitesten Sinne als belastend angesehen werden konnten. Es gab keinerlei Sachbeweise. Es lagen nur belastende Zeugenaussagen vor, deren Wertigkeit aufgrund der festgestellten Widersprüche und der Einschätzung von Gutachtern als gering eingestuft werden musste.
Als fatal erwies sich die Aufdeckungsarbeit im Krankenhaus, die nicht durch die Polizei nach gerichtsverwertbaren Methoden, sondern durch eine Psychologin nach Therapiegrundsätzen von Prof. Fürniss, Münster, erfolgte. Dazu gehörten suggestive Befragungen sowie die Überzeugung, Kinder, die nichts sagen wollten oder könnten, zur Erlangung von Erstaussagen «öffnen» zu müssen. So war bereits zu dem Zeitpunkt die wirkliche Aufklärung des Sachverhalts unmöglich geworden.
Aufgrund der dürftigen Beweislage musste der dringende Tatverdacht fallen gelassen werden. Der Beschuldigte wurde im September 1992 aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Prozess vor dem Landgericht Osnabrück begann am 11.01.1994. In der Beweisaufnahme befasste sich das Gericht mit der Frage, wie die Erstbefragungen von Kindern (vor dem Einschalten der Polizei) stattgefunden hatten bzw. auf welche Weise Aussagen zustande gekommen waren. Ausführlich ging man auch der Frage nach, in welchem Umfang Beteiligte untereinander Erkenntnisse ausgetauscht hatten und wie der ursprüngliche Verdacht vom Krankenhaus ins Wohngebiet verlagert worden war. Bewertungen von Gutachtern über diese Phase des Verfahrens gaben den Ausschlag.
Nach 15 Verhandlungstagen wurde am 17. März 1994 das Urteil gesprochen. Der angeklagte Lehrer wurde freigesprochen. Der Vorsitzende Richter bezeichnete ihn als «voll rehabilitiert». Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Titel
Nordhorn: ein Missbrauchsprozess und die Lehren daraus
219.Seriöse Gutachter sind seltenKindesmissbrauch: Wenn Puppen die Wahrheit sagen sollen / SZ vom 31. Juli/1. August Der Bundesgerichtshof bindet Glaubwürdigkeitsgutachten in Prozessen um Kindesmissbrauch an strengere Kriterien.Die Aufdeckung von Missbrauchsvorwürfen hat heute chaotische, unsachliche Formen angenommen und erinnert an die Hexenverfolgung im Mittelalter. Jeder will gegen das widerliche Verbrechen angehen und ermitteln, und schon wird die Ermittlung gestört. Anstatt in Aufklärungsbroschüren fachliche Beiträge hochrangiger Experten zu veröffentlichen wie der Professoren Schade, Undeutsch, Steller, Fiedler, Jopt, holt sich das Familienministerium den umstrittenen Aufdeckerverein “Zartbitter” für seine Aufklärungsbroschüren zur fachlichen Unterstützung.In Anlaufstellen der Kriminalpolizei, aber auch auf deren Internet-Seiten wird auf die Aufdeckervereine “Wildwasser” und “Zartbitter” hingewiesen, obwohl diese bei den Wormser Prozessen oder im Montessori-Prozess mit ihren Anschuldigungen total daneben lagen. Hier wurde mit Puppen und suggestivem Befragungsdruck gearbeitet, und die befragten Kinder wurden so lange verrückt gemacht, bis sie auch die Richterin als Täterin erkannten. Im Nordhorner Prozess bastelten Nachbarn einen Galgen und stellten ihn auf, als sie einen Lehrer für verdächtig hielten.In einem Buch der Hanns-Seidel-Stiftung mit dem Titel “Auftrag, Prävention, Offensive gegen sexuellen Missbrauch” präsentiert sich die Psychotherapeutin nach dem Heilpraktikergesetz Wille Nopens als Expertin, obwohl sie den fachlich anerkannten Familienverband Isuv/VDU mit 7000 Mitgliedern als Pädophilenbewegung bezeichnet hatte und dafür eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste. Es sei hier auch an den seinerzeit in Bayern und vor allem im Raum München tätigen Missbrauchsexperten Dr. Jakob erinnert, der laut Spiegel per Ferndiagnose an Hand von Kinderzeichnungen den Missbrauch “feststellte’”. Dies war für den Richter Anlass, ein weiteres teures Gutachten in Auftrag zu geben mit dem Ergebnis: Es hat nie einen Missbrauch gegeben. Nachdem Familien gegen den bei einem evangelischen Beratungsdienst tätigen Mann Strafanzeige erstattet hatten, verschwand er nach England, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.Ein Nürnberger Arzt brachte einen Familienvater in Verruf, indem er gezeichnete Wattwürmer des malenden Kindes als Penisse in unterschiedlichen Stellungen deutete. Dies aber erst, nachdem der Vater einen Nordseeurlaub mit seiner Tochter verbracht hatte, sich die Ehefrau von ihm trennen wollte und sich einschlägigen Beratungseinrichtungen zuwandte. Besonders der Leuchtturm, den das Kind im Urlaub so faszinierend fand, wurde dem Vater als eindeutiges Missbrauchsindiz ausgelegt. Das Kind lebt heute auf Grund einer Gerichtsentscheidung im Heim, und der unschuldige Vater kämpft um die Entlassung der Tochter. Ein seriöses Gutachten zeigte auch hier: Es gab nie einen Missbrauch.Solange Politiker, Stiftungen, Richter und Ämter diese drittklassigen Aufklärer nicht erkennen und gegen wirklich anerkannte Experten austauschen, wird es weiter zu fatalen, grausamen falschen Anschuldigungen kommen. Grundsätzlich gehört Aufdeckungsarbeit in die Hand der Polizei und hochqualifizierter Psychologen. Dem Bundesgerichtshof sei Dank, dass er hier endlich Klarheit bringt. Herbert Luig, Gütersloh
Der Bundesgerichtshof musste einschreiten, um einen wiederholten Rechtsfehler am Landgericht Ansbach für die Zukunft zu verhindern. Bereits im Jahre 1995 hatte das Landgericht Ansbach im “Flachslanden-Komplex” ebenso wie in dem jetzt vom BGH abgehandelten Ansbacher Fall aus dem Jahre 1998 ein mangelhaftes und damit fehlerhaftes Glaubwürdigkeitsgutachten derselben Gutachterin (Poschenrieder) voll anerkannt und ein Zweitgutachten verhindert. Die Folge war, dass in beiden Fällen Unschuldige öffentlich angeklagt und ihre Existenzen leichtfertig vernichtet wurden.
Im “Flachslanden-Komplex” war die Gutachterin auch nachweislich durch selbstgeführte Befragungen der Kinder an der Entstehung von Falschaussagen beteiligt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach verwendete damals das fehlerhafte Glaubwürdigkeitsgutachten auch gegen mindestens eine Person, die zum Abgabetermin des Gutachtens (30. November 1993) noch gar nicht beschuldigt worden war. Bedingt durch Ermittlungsfehler, Ermittlungsunterlassungen und die Verwendung eines fehlerhaften Glaubwürdigkeitsgutachtens hat die Staatsanwaltschaft Ansbach im “Flachslanden-Komplex” das Ansehen und die Existenz unschuldiger Personen leichtfertig vernichtet. Der Ausgleich für den erlittenen erheblichen psychischen und finanziellen Schaden wird vom bayerischen Staat (Justizministerium) mit allen juristischen Mitteln verzögert. Eine Anfrage an Ministerpräsident Edmund Stoiber vom 14. Dezember 1998), was er zu tun gedenke, um die nachweisbaren Fehler der Ansbacher Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaft Ansbach in Zukunft zu vermeiden, blieben in der Sache ohne Antwort. Dr. Jürgen Peter Maier, Zirndor
Süddeutsche Zeitung Nr. 186 – 14./15. August 1999
Karlsruhe. (dpa). In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag festgelegt, dass Prozessgutachten über die Glaubwürdigkeit angeblich sexuell missbrauchter Kinder künftig bestimmten, wissenschaftlichen Mindeststandards genügen müssen. Zudem müssen sie transparenter gestaltet und damit besser überprüfbar sein. Unter anderem haben psychologische Sachverständige die Anhaltspunkte offenzulegen, die für oder gegen eine Glaubhaftigkeit der Aussage sprechen (Az: 1 StR 618/98).
Anmerkung: Viel geändert hat sich nicht, diese dubiosen Aufdeckervereine gibt es immer noch, ebenso die Psychologen, welche mit auch weiterhin mit den Puppen operieren. Es gibt Professoren, die den Gericht hanebüchene Theorien verkaufen (Kachelmannprozess, der Heidelberger Therapeut) Das Ansehen und die Existenz unschuldiger Personen wird weiter leichtfertig vernichtet
Frau beschuldigte Lebenspartner. Ein Jahr Freiheitsstrafe.
Weil eine 30-jährige Kärntnerin ihren Lebenspartner beschuldigt hatte, dass er sie vergewaltigt habe, saß dieser 14 Tage lang in U-Haft. Die Höchststrafe würde zehn Jahre betragen. Weil Widersprüche auftauchten, wurde er enthaftet. Zu Recht, wie sich herausstellte. Die Frau ging zur Polizei und gestand, dass sie gelogen hatte. Jetzt stand sie wegen Verleumdung vor Richter Christian Liebhauser-Karl. Der Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre. Für den Richter keine leichte Entscheidung. Denn die Frau hat drei Kinder. Weil sie von sich aus zur Polizei gegangen sei, sei es außerdem eine spezielle Situation. Das Urteil: ein Jahr, davon zwei Monate unbedingt.
221. 24.03.2010 Vergewaltigung erfunden: Mutter verurteilt
Eine 21-jährige Sankt Veiterin wurde wegen Verleumdung bestraft. Sie hatte ihren Freunden erzählt, ihr Exfreund habe sie vergewaltigt. Der Beschuldigter Freund kehrte trotz allem zu ihr zurück.
Wie schnell man vor Gericht landen kann, wenn man etwas Falsches sagt, musste eine 21-jährige Kärntnerin gestern erfahren. Die Frau aus dem Bezirk St. Veit hatte ihren Freundinnen erzählt, ihr Exfreund habe sie vergewaltigt. Auch eine Friseurin musste sich die Geschichte anhören. Eine der Freundinnen ging zur Polizei und zeigte die berichtete Vergewaltigung an. Bei der Einvernahme durch die Polizisten berichtigte das angebliche Opfer sofort: “Ich habe das erfunden, weil ich meinen Freund zurückhaben wollte. Er hat mich wegen einer anderen verlassen.” So schilderte die Angestellte und Mutter eines dreijährigen Kindes am Klagenfurter Landesgericht auch Richter Alfred Pasterk den Vorfall. Als Angeklagte. Denn die Polizei übermittelte den Fall der Staatsanwaltschaft. Sie erhob wegen Verleumdung Anklage. Das Delikt hat einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
222. 11.07.2012 Drogensüchtige täuschte versuchte Vergewaltigung vor
Ende Juni zeigte eine Frau aus dem Grazer Suchtgiftmilieu bei der Polizei an, dass versucht wurde sie zu vergewaltigen und zu berauben – wie sich herausstellte, waren die Straftaten frei erfunden.
Am Abend des 21. Juni 2012 zeigte die 32-jährige Beschäftigungslose an, dass sie ein unbekannter Mann im Stadtpark zum Geschlechtsverkehr nötigen wollte. Im Zuge einer körperlichen Auseinandersetzung habe er sie zudem an beiden Händen verletzt.
Am Abend des nächsten Tages zeigte die Frau an, dass sie vor einem Supermarkt in Eggenberg gesessen sei und von einem Unbekannten um Kleingeld gebeten wurde. Als sie ihm Geld geben wollte, hätte er ihr 400 Euro aus der Geldtasche geraubt und sie durch einen Tritt an der linken Hand verletzt. Dann sei der Täter geflüchtet.
Widersprüche
Im Zuge umfangreicher Ermittlungen des Kriminalreferates des Stadtpolizeikommandos Graz verstrickte sich die Frau bei den Vernehmungen immer mehr in Widersprüche und gestand schließlich, den Raub frei erfunden zu haben. An die angebliche versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung könne sie sich überhaupt nicht erinnern, außerdem sei sie noch nie im Stadtpark gewesen.
Als Grund für ihre Anzeigen führte sie ihren Suchtmittel- und Alkoholkonsum an. Die Frau wird wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung an die Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.
223. Fr. 15.05.09 St. Pölten, Versuchte Vergewaltigung vorgetäuscht
Am 06.05.2009, gegen 14.20 Uhr, erstattete die 47-jährige slowakische Staatsbürgerin Gabriela P. via Notruf bei der Bezirksleitstelle Klosterneuburg Anzeige über eine versuchte Vergewaltigung. Die 47-Jährige gab an, dass bei einem Spaziergang in Neupurkersdorf, auf der verlängerten Mozartgasse, ein Mann versucht habe, sie zu vergewaltigen. Laut ihren Angaben konnte sie sich jedoch losreißen und zu ihrem PKW flüchten.
Von der Polizei wurde sofort eine Intensivfahndung mit Beamten der Polizeiinspektionen Purkersdorf, Pressbaum, Gablitz, Mauerbach, Sieghartskirchen, Tulln, Neulengbach, Herzogenburg und des Stadtpolizeikommandos St. Pölten sowie eine Suche mit einem Polizeihubschrauber und einer Diensthundestaffel eingeleitet.
Bei einer weiteren Einvernahme durch Beamtinnen des Landeskriminalamtes für Niederösterreich gestand jetzt das vermeintliche Opfer, die versuchte Vergewaltigung aufgrund von psychischen Problemen nur vorgetäuscht zu haben.
An die Staatsanwaltschaft St. Pölten wird Bericht wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung erstattet.
224. 11. Januar 2011 Vergewaltigungsvorwurf: Wegen Verleumdung verurteilt
Eine 26-Jährige hatte ihren Ex-Freund fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt
Feldkirch – Wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch eine 26-jährige in Liechtenstein wohnhafte Ausländerin verurteilt.
Die Frau, die zu vier Monaten Bewährungsstrafe und 2400 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt wurde, hatte ihren Ex-Freund fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt. Ob die Verurteilte, die bereit mehrere Suizidversuche hinter sich hat, das Urteil annimmt, ist noch offen. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.
Eine 14-jährige Schülerin soll am vergangenen Wochenende nach dem Ball der Handelsakademie vergewaltigt worden sein. Die Ermittlungen laufen.
Noch kein Hinweis auf Täter
Eine 14 Jahre alte Schülerin aus dem Bezirk Klagenfurt Land ist nach einem Schulball am vergangenen Freitag vergewaltigt worden. Das Mädchen befand sich allein auf dem Heimweg, als der Vorfall passierte. “Eine derartige Anzeige liegt vor, eine medizinische Untersuchung hat ergeben, dass das Opfer leichte Verletzungen hat”, erklärte Wolfgang Pittino, Kommandant der Klagenfurter Kripo, am Mittwoch gegenüber der APA .
Opfer stand unter Schock
Die Schülerin verließ gegen 22.00 Uhr die Messe-Arena in Klagenfurt, der Täter dürfte sie bis in die Kempfstraße verfolgt haben, berichtete die “Kronen Zeitung” (Mittwoch-Ausgabe). Nach dem Übergriff lief das Mädchen zurück in die Veranstaltungshalle, wo sie sich an einen Polizisten wandte.
“Vom Täter wissen wir leider noch nichts, das Opfer wird noch einmal vernommen, da die Erstbefragung verständlicherweise unter Schock durchgeführt wurde”, erklärte der Kriminalist.
Altersberger: Mehr Polizeipräsenz
Der Vizepräsident des Kärntner Landesschulrates, Rudolf Altersberger, forderte am Mittwoch in einer Aussendung mehr Polizei zur Sicherung von Schulbällen. Die Schulen werden mit der Sicherheitsfrage allein gelassen, so Altersberger.
28.11.2009 Nach Schulball: Vergewaltigung nachgewiesen
Die Klagenfurter Kripo sucht intensiv nach jenem Täter, der nach dem HAK-Ball vergangenen Freitag in Klagenfurt ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt hat. Nach der Einvernahme des Opfers liegt eine Sexual-Straftat eindeutig vor.
Erstes Täterprofil
Die 14 Jahre alte Schülerin aus dem Bezirk Klagenfurt-Land ist nach einem Schulball am vergangenen Freitag vergewaltigt worden. Das Mädchen befand sich allein auf dem Heimweg.
Die Vergewaltigung hat sich gegen 22.00 Uhr in einem kleinen Park östlich des Messegeländes abgespielt, ergaben die weiteren Ermittlungen. Das Mädchen beschrieb den Täter in einer weiteren Einvernahme nun als jüngeren Mann, der Kärntner Dialekt sprach.
Jenes 14 Jahre alte Mädchen, das angezeigt hat, in Klagenfurt nach dem HAK-Ball vergewaltigt worden zu sein, hat die Vergewaltigung nur erfunden. Sie habe die Straftat aus Zorn vorgetäuscht.
Immer mehr Widersprüche
Ende November soll das Mädchen nach dem HAK-Schulball in einen Klagenfurter Park vergewaltigt worden sein, gab sie bei der Polizei an. Zuletzt hatte es von der Polizei geheißen, die Vergewaltigung sei nachgewiesen worden.
Bei einer weiteren Befragung durch eine Kriminalistin verwickelte sich das Mädchen aber zunehmend in Widersprüche. Schließlich gab sie zu, die Straftat aus Zorn auf den angeblichen Vergewaltiger vorgetäuscht zu haben. Das Mädchen wird wegen “Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung” angezeigt.
Anmerkung: Dabei war die Vergewaltigung doch laut Polizei doch nachgewiesen ! Mit solchen Lügentricks arbeitend die Behörden – Das erinnert an Staatsanwalt Grossmann aus Mannheim!
Mit einem Freispruch hat am Montag am Landesgericht ein Prozess wegen Vergewaltigung geendet. Einem 35-Jährigen wurde vorgeworfen, im September in Schruns eine schwer kranke Frau vergewaltigt zu haben.
Beide nach Lokalbesuch betrunken
Der 35-jährige Salzburger hatte die 35-Jährige in einem Lokal in Schruns kennen gelernt. Beide waren betrunken und mussten laut Zeugenaussagen zur Sperrstunde vor das Lokal in den Gastgarten getragen werden.
Im Taxi in Tränen ausgebrochen
Dort soll es nach Angaben der schwer kranken Frühpensionistin zum Vergewaltigungsversuch gekommen sein. Sie habe sich aber gewehrt und in letzter Sekunde sei das bestellte Taxi gekommen.
Der Taxifahrer sagte aus, er habe gesehen, wie der Salzburger der Frau den Mund zugehalten hat. Im Taxi sei die Frau in Tränen ausgebrochen und wollte sofort zur Polizei.
Frau in Widersprüche verwickelt
Der Angeklagte bestritt alles. Sein Anwalt sprach von Mutmaßungen.
Nach Ansicht des Gerichtes hatte sich die Frau gleich mehrmals in Widersprüche verwickelt und konnte sich an wichtige Dinge nicht mehr erinnern, etwa, dass sie und der Mann aus dem Lokal getragen werden mussten.
Richter: Zweifel
Die Aussagen lassen, so der Richter, Zweifel offen. Bei einem derartig schweren Vorfall bedürfe es aber einer Klarheit des Falles.
Eine 25-Jährige ist am Freitagvormittag am Landesgericht Feldkirch wegen Verleumdung zu sieben Monaten Haft, fünf davon bedingt, verurteilt worden. Sie hatte fälschlicherweise zwei Burschen wegen Vergewaltigung angezeigt.
Zuerst von brutaler Vergewaltigung erzählt
Bei der Polizei schilderte die Feldkircherin eine brutale Vergewaltigung. Zwei Burschen, mit denen sie in diversen Diskotheken war, wären in einem Auto über sie hergefallen und hätten sie dann aus dem Fahrzeug geschmissen.
Frau gab Lüge von sich aus zu
Ein paar Tage später gab die Frau von sich aus ihre Lüge zu. Den Beamten erklärte sie, dass alles genau so passiert sei, bis auf einen Punkt: Der Sex war freiwillig.
Die beiden Burschen hätten sich über sie lustig gemacht, daher habe sie sich rächen wollen. Bei ihrer Anzeige sei sie zudem stark alkoholisiert gewesen.
Acht Vorstrafen
Diesen Umstand wertete der Richter ebenso wie das Geständnis als mildernd. Erschwerend waren aber acht Vorstrafen. Zwei davon hatte die Frau ebenfalls wegen Verleumdung erhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frau erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
228. 6. MÄRZ 2009 Am Donnerstag etwa gegen 18.00 Uhr war ein 16-jähriges Mädchen auf einem Fußweg zwischen Michelau und Schwürbitz unterwegs. Dort wurde sie von einem ausländisch sprechenden Mann von hinten angefallen und gewaltsam in einen Feldweg gezerrt.
Der Mann bedrängte sie aufs Äußerste und nahm eindeutige Handgreiflichkeiten an ihr vor. Einem zufällig vorbeikommenden Zeugen hat es das Mädchen wahrscheinlich zu verdanken, dass der Täter von ihr abließ, bevor es zum Äußersten kam.
Polizeipräsidium Oberfranken
09. März 2009 Vergewaltigungsversuch war vorgetäuscht
Ein überraschendes Ergebnis brachten die Ermittlungen der Coburger Kripo im Bezug auf die am Freitag gemeldete versuchte Vergewaltigung zwischen Michelau und Schwürbitz. Die Straftat war nur vorgetäuscht.
Die Polizei ermittelte, dass die versuchte Vergewaltigung einer 16-Jährigen nur vorgetäuscht war. Das Mädchen hatte alles frei erfunden.
Eine 16-Jährige hatte bei der Polizei angezeigt, dass sie am Donnerstagabend auf dem Fußweg zwischen Schwürbitz und Michelau von einem Unbekannten angegriffen worden war. Erste Unstimmigkeiten in der Aussage der Geschädigten und das völlige Ausbleiben von Hinweisen durch Zeugen oder Passanten veranlassten die Kripo-Beamten, auch in Richtung einer vorgetäuschten Straftat zu ermitteln. Als auch die Untersuchung aller Spuren keinen einzigen Hinweis auf ein stattgefundenes Gewaltverbrechen erbrachte, musste die 16-Jährige schließlich zugeben, den Vorfall erfunden zu haben. Sowohl der unbekannte Verbrecher als auch der zu Hilfe eilende Zeuge entsprangen nur der Fantasie des Mädchens. Weshalb sie trotzdem die Polizei alarmierte, bleibt im Unklaren.
229. 24. Februar 2009 Vergewaltigung im LKW erfunden
Die Polizei nahm ein Österreicher Fest und ließ ihn dann wieder frei.
Ein österreichischer LKW-Fahrer wurde im Dezember in Bayern verhaftet, weil er verdächtigt wurde, eine 20-jährige Frau aus Bayern vergewaltigt zu haben. Nun stellte sich heraus: die Frau hatte die Vergewaltigung erfunden.
Am 8. Dezember 2008 zeigte eine 20-jähirge Frau aus Bayern bei der Kripo Miesbach an, dass sie am 3. Dezember 2008von einem Lkw-Fahrer auf dem Autobahnrastplatz Holzkirchen Nord (kurz vor München) vergewaltigt worden sei. Diese Straftat konnte nun aufgeklärt werden.
Aufgrund der Beschreibung und der umfangreichen Ermittlungen der Kripo Miesbach konnte ein österreichischer Lkw-Fahrer, auf den die Beschreibung passte, festgenommen werden. Für die fragliche Tatzeit hatte der Tatverdächtige aber ein Alibi. Der Mann wurde deswegen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Weitere Überprüfungen durch die Kripo Miesbach erbrachten Erkenntnisse, die widersprüchlich zum Tatablauf durch die Geschädigte waren. Mit diesem Fakten wurde nun die 20-Jährige konfrontiert. Die Beweislage gegen sie war sehr erdrückend. Schließlich gestand sie, die Vergewaltigung vorgetäuscht zu haben. Die junge Frau wollte eine Rechtfertigung für eine eventuelle ungewollte Schwangerschaft haben.
Durch die vorgetäuschte Vergewaltigung wurde die junge Frau selbst zur Täterin. Gegen sie wird jetzt wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt und außerdem muss sie sich für die freiheitsentziehende Maßnahme des festgenommen Tatverdächtigen verantworten
230. 27.06.2005 Aus Angst ihre Wohnung zu verlieren: 18-Jährige täuschte eine Vergewaltigung vor
Vorarlberg: Weil Männerbesuche nicht erlaubt waren
Aus Angst ihre Wohnung zu verlieren, hat eine 18-jährige Vorarlbergerin vor rund drei Wochen eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Wie die Ermittlungen der Exekutive laut Sicherheitsdirektion ergaben, fanden die geschlechtlichen Handlungen in der Wohnung der 18-Jährigen mit ihrem Einverständnis statt.
Nachdem in ihrer Wohnung jedoch keine Männerbesuche erlaubt sind, erstattete sie Anzeige wegen Vergewaltigung. Die Frau wird nun ihrerseits wegen Verleumdung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.
Hünxe/Wesel. Hünxer (49) stand wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor Gericht.
Vergewaltigung und Freiheitsberaubung lauteten die Vorwürfe gegen den 49-jährigen Reiner P. ( alle Name geändert). Dem Mann aus Hünxe wurde vorgeworfen, im August 2008 seine damalige Freundin Karin L. nach einem Streit ins Schlafzimmer seiner Wohnung gefolgt, sie festgehalten und vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er sie zwei Stunden lang daran gehindert, die Wohnung zu verlassen in dem er sie abgeschlossen und den Schlüssel behalten habe. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe energisch.
Nach der Darstellung des Fenster- und Gebäudereinigers habe keine Handlung gegen den Willen seiner damaligen Freundin stattgefunden. Während des einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehrs habe sie von ihm verlangt, „aus sich heraus zu gehen“, womit sie meinte, sie während dem Beischlaf auf übelste Weise zu beschimpfen, was der Angeklagte abgelehnt habe und sich von ihr abwandte. Alleine aus dem Haus lassen wollte er die Frau aus Essen, die nach eigenen Angaben krank sei, nicht, weil er in einer einsamen Gegend Hünxes lebe, in der nachts nur schwer ein Taxi zu bekommen sei.
Karin L. habe ihm außerdem erzählt, nach mehreren Vergewaltigungen durch ihren Stiefvater „ein bis zwei“ Kinder bekommen zu haben, die sie allerdings abgegeben hätte. Aus diesem Grund sei er ihr gegenüber besonders behutsam gewesen. Im Übrigen habe sich der vermeintliche Vorfall irgendwann zwischen Ende Mai und Anfang Juni 2008 ereignet. Karin L. sagte erst aus, nachdem der Angeklagte den Raum verlassen hatte. Sie gab an, in der fraglichen Nacht irgendwann eingesehen zu haben, dass sie die Wohnung nicht verlassen könne und habe daher im Wohnzimmer auf dem Sofa geschlafen.
Am nächsten Morgen habe sie sich vom Angeklagten nach Essen fahren lassen. In den Monaten danach kam es nach übereinstimmenden Aussagen zu regelmäßigen Kontakten. Karin L. hat ihn mehrfach besucht, mit ihm und seinen Eltern Karten gespielt. Als Grund dafür gab sie an, Beweise sichern zu wollen. „Im August habe ich meine jetzige Frau kennen gelernt und Karin L. gesagt, dass ich keinen Kontakt mehr wünsche. Sie sagte, dass sie unter diesen Umständen wisse, was zu tun ist. Wenig später hat sie mich angezeigt, Monate nach der vermeintlichen Tat“, entrüstete sich der Angeklagte.
Eine Gutachterin bescheinigte Karin L. eine posttraumatische Belastungsstörung. Die Ereignisse aus ihrer Jugend und das 2008 Erlebte könne sie jedoch trennen. Chronologisch identische Darstellungen deuteten zudem auf die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwältin, die wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten forderte. Vor allem ihr Hauptargument, dem Opfer fehle das Motiv zu lügen, widersprach der Verteidiger des Angeklagten vehement. „Mein Albtraum ist es, abends alleine in meinem Büro zu sitzen und mir von meiner Sekretärin eine Akte bringen zu lassen. Am nächsten Tag behauptet sie, ich hätte ihr an die Brust gefasst und ich werde verurteilt, weil sie kein Motiv für eine Lüge hat.“ Ferner wies der Verteidiger auf widersprüchliche und vor allem untypisch detailarme Aussagen des vermeintlichen Opfers hin, woraufhin eine Verurteilung unmöglich sei. Das Gericht folgte dieser Ansicht und sprach den Angeklagten frei.
Vorwurf der Vergewaltigung – Angeklagter streitet alles vehement ab
Ein Vorarbeiter eines Betriebs in Garrel soll Leiharbeiterin im Lager vergewaltigt haben. Der Prozess läuft vor dem Oldenburger Landgericht.
GARREL Wegen Vergewaltigung muss sich seit Donnerstag ein 26 Jahre alter Mann aus Garrel vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, als Vorarbeiter in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Garrel eine dort beschäftigte Leiharbeiterin im Lager der Firma zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Der 26-Jährige, der der Vorgesetzte der 22-Jährigen gewesen sein soll, habe die Frau ins Lager geschickt, um Etiketten zu holen. Dann sei er ihr gefolgt, habe das Lager abgeschlossen und die Frau vergewaltigt, so die Anklage. Der Angeklagte indes bestreitet die Vorwürfe vehement. Er habe der Frau nichts getan, erst recht habe er sie nicht vergewaltigt.
Er sei damals zusammen mit der 22-Jährigen ins Lager gegangen, um nach den Etiketten zu schauen. Er habe das Lager auch nicht abgeschlossen. Man habe dann auch Kartons mitgenommen, die 22-Jährige sei gut gelaunt gewesen. Umso überraschter sei er gewesen, als er von dem Vorwurf einer Vergewaltigung gehört habe. Dabei sei nichts vorgefallen, beteuerte der Angeklagte am Donnerstag.
Als möglichen Grund für die „Falschanschuldigung“ nannte der 26-Jährige seine Stellung als Vorgesetzter. Da sei man nicht immer beliebt, weil man auch Entscheidungen treffen müsse, die nicht immer allen gefallen würden. Auch bezüglich der 22-Jährigen habe er schon einmal eine Ermahnung aussprechen müssen. Vielleicht sei das der Grund, weswegen sie ihn zu Unrecht belaste, meinte der Angeklagte. Nun muss die 22-Jährige als Zeugin gehört werden.
Rechtsanwalt deckt zahlreiche Widersprüche auf – Gericht: „Opfer lügt“
Der Vergewaltigungsprozess endete mit einem Freispruch. Jetzt muss das 22-jähriges „Opfer“ mit einem Verfahren rechnen.
GARREL Mit einem Freispruch für den Angeklagten wegen erwiesener Unschuld ist am Donnerstag vor dem Oldenburger Landgericht der Garreler Vergewaltigungs-Prozess zu Ende gegangen. Das Gericht war davon überzeugt, dass die 22-Jährige, die Opfer der Tat geworden sein wollte, gelogen hat. Sie muss nun mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen.
Ihre Behauptungen hatten einen 26-Jährigen aus Garrel auf die Anklagebank gebracht. Vor dem Hintergrund der belastenden Aussage war die Anklage davon ausgegangen, dass der 26-Jährige in seiner Funktion als Vorarbeiter in einem Betrieb in Garrel die 22-jährige Leiharbeiterin im Lager des Unternehmens vergewaltigt hatte.
Doch davon blieb am Ende nichts mehr übrig. Der Friesoyther Rechtsanwalt Paul Kock, der den Angeklagten verteidigte, konnte zahlreiche Widersprüche in der Aussage der Frau aufdecken. Zum Schluss sollte das Wenige, was passiert sein sollte, „angefüttert“ worden sein, um es „anklagereif“ zu machen. Der 26-Jährige aber hatte von Anfang an beteuert, dass nichts gewesen sei. Er habe der Frau nichts getan, nur einmal als Vorarbeiter ermahnt.
„Wir sehen starke Belastungstendenzen“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Georg Kaemena. Er hatte der 22-Jährigen zu Beginn des Verfahrens schon erklärt, dass sie immer noch schweigen könne. Sie wollte aber (belastend) aussagen. Auch eine psychologische Sachverständige konnte in der Aussage der 22-Jährigen nichts Glaubwürdiges erkennen. Mit dem Freispruch erster Klasse erfüllte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der 26-Jährige, der sich monatelang zu Unrecht den Ermittlungen ausgesetzt sah, musste für den Fall, man würde der Frau Glauben schenken, eine mehrjährige Gefängnisstrafe befürchten.
233. 23.09.10: Polizei sucht Zeugen 22-Jährige am Magdeburger Hauptbahnhof vergewaltigt
Nach der Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau fahndet die Polizei derzeit nach einem unbekannten Täter. Dieser hatte die junge Frau am gestrigen Mittwochabend gegen 21.30 Uhr in der Bahnhofstraße von hinten überfallen, als diese auf dem dortigen Gehweg in Richtung Hauptbahnhof unterwegs war.
In der weiteren Folge zog der Unbekannte die 22-Jährige trotz wiederholter Hilferufe zwischen der Danzstraße und der Franckestraße über einen Mauersims auf das angrenzende Gelände der Deutschen Bahn AG, wo er sie unter weiterer Gewalteinwirkung in einem Gebüsch vergewaltigte. Im Anschluss flüchtete der Täter über die Bahnhofstraße in unbekannte Richtung.
Der Unbekannte soll zwischen 30 und 40 Jahren alt und zwischen 1,75 und 1,80 Meter groß sein. Er war von dicker Gestalt und hatte kurze, dunkle Haare sowie einen Kinnbart. Bekleidet war er unter anderem mit einer Leder- und einer Jeansjacke. Außerdem trug er zum Tatzeitpunkt Handschuhe.
Die Polizei bittet Personen, die Angaben zu dem Unbekannten oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer 0391-546 2196 bei der Kripo zu melden. Insbesondere sucht die Polizei diejenigen Zeugen, die von dem Opfer in der Otto-von-Guericke-Straße oder dem Breiten Weg nach dem Weg zum Hauptbahnhof gefragt wurden.
28.09.10 Magdeburg Junge Frau täuschte Vergewaltigung vor
MAGDEBURG/DPA. Die angebliche Vergewaltigung einer 22-Jährigen in Magdeburg vor knapp einer Woche hat nie stattgefunden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, werde gegen sie wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt. Die Frau gab familiäre und psychische Probleme für die falsche Anzeige an. Sie hatte vorgegeben, am Abend des 22. September in der Innenstadt von einem Unbekannten auf ein Bahngelände gezogen und dort vergewaltigt worden zu sein.
234. 22.06.2010 Unschuldig wegen Vergewaltigung in Haft
Obersteirer kam erst nach zwei Jahren frei – dank seiner Angehörigen und seiner Anwältin. Seine Freundin beschuldigte ihn, sie vergewaltigt und geschlechtlich genötigt zu haben.
18 Jahre war der heute 25 Jahre alte Obersteirer Reinhard Sch. aus dem Bezirk Liezen, als er mit einer Nachbarin ein Verhältnis anfing. Drei Jahre später wurde der Landwirt plötzlich von der Polizei abgeholt: Seine Freundin beschuldigte ihn, sie vergewaltigt und geschlechtlich genötigt zu haben.
“Mein Neffe leidet seit seiner Kindheit an einer Sprachhemmung”, schildert der Onkel des Mannes. “Er spricht fast nicht. Wenn er unter Druck ist, kann er höchstens ,Ja’ sagen.” Dennoch lese sich das Polizeiprotokoll so: “Ja, ich habe sie geschlechtlich genötigt.” Nach nicht einmal dreistündiger Verhandlung wurde Reinhard Sch. im Jänner 2007 am Landesgericht Leoben zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Pflichtverteidiger ergriff keine Rechtsmittel. Ein Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte auffallend wenig Anteilnahme zeige. Unter der Voraussetzung, dass das Geständnis stimme, liege deshalb Gefährlichkeit vor. Reinhard Sch. wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. In Haft wurde er von Mitgefangenen brutal zusammengeschlagen und erniedrigt.
“Man muss sich vorstellen”, sagt der Onkel des Mannes, “mein Neffe leidet an einer Sprachhemmung, und dann wird ihm das zum Vorwurf gemacht und als Verstocktheit ausgelegt.”
Dank der Initiative der Angehörigen konnte seine neue Anwältin Karin Prutsch einen Wiederaufnahmeantrag stellen, über den in der Vorwoche elf Stunden lang verhandelt wurde. “Dabei sind so viele Ungereimtheiten aufgetaucht, dass der neue Gutachter sagte, dass das Geständnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht stimmen kann”, erklärt die Anwältin. Auch der erste Sachverständige revidierte sein Gutachten.
Vorwürfe
Das Wiederaufnahmeverfahren endete mit einem klaren Freispruch. “Der wurde gestern rechtskräftig”, freut sich Anwältin Prutsch. Keine Vorwürfe machen die Angehörigen der angeblich Vergewaltigten, die unter großem psychischem Druck stehe: “Wir reden hier von zwei Opfern.” Wohl aber dem ersten Verteidiger: “Etwas hat er aus meinem Neffen herausgebracht: wie viel Geld er hat. So hoch war dann die Honorarnote.” Und das trotz an sich kostenloser Pflichtverteidigung.
23.06.2010 Unschuldig in Haft: Entschädigung wird geprüft
Unschuldig wegen Vergewaltigung in Haft: Anwältin prüft die Möglichkeit einer Haftentschädigung. Keine Konsequenzen gibt es für den Anwalt bei der ersten Verhandlung.
Zwei Jahre saß der Obersteirer Reinhard Sch. (25) unschuldig wegen Vergewaltigung in Haft, ehe er freikam. Nun beginnt die Aufarbeitung des Falles: “Die Angehörigen haben mich beauftragt, Entschädigungsansprüche zu prüfen”, bestätigt seine Anwältin Karin Prutsch.
Das Wichtigste sei zunächst einmal gewesen, den Freispruch für den Mann zu erreichen. “Wenn die Aussichten auf eine Entschädigung gut sind, werden wir einen entsprechenden Antrag stellen”, kündigt die Anwältin an.
Skeptisch ist die Sprecherin des Landesgerichtes Leoben Sabine Anzenberger. Natürlich komme es vor, dass die Republik Haftentschädigung zahle, wenn jemand zu Unrecht im Gefängnis gesessen ist, “wenn aber jemand selbst die Gründe dafür geliefert hat, ist es problematisch”.
Im konkreten Fall habe es ein Geständnis gegeben, das sich auch mit Zeugenaussagen gedeckt habe. Hätte man aber nicht dem angeblich eindeutigen Geständnis eines Mannes weiter nachgehen müssen, der in Wahrheit an einer Sprachhemmung leidet? “Im konkreten Fall wurde ein Sachverständiger beigezogen, mit dessen Hilfe ein Gespräch mit dem Angeklagten sehr wohl möglich war.” Der Mann sei ja auch nicht geistig behindert und war verhandlungsfähig.
Ob in der Verhandlung nicht doch zu wenig auf die besondere Situation des – unschuldigen – Angeklagten eingegangen wurde, kann sie nicht beantworten. “Ich war nicht dabei.”
Keine disziplinären Konsequenzen wird der Fall für den Verteidiger bei der Erstverhandlung haben. Die Angehörigen hatten kritisiert, dass der Pflichtverteidiger eine Honorarnote gestellt habe. Die Präsidentin der steirischen Rechtsanwaltskammer Gabriele Krenn ist der Sache nachgegangen: “Dem Kollegen ist nichts vorzuwerfen, er wurde vom Gericht nicht als Verfahrenshelfer bestellt, sondern als Amtsverteidiger.” Der Unterschied? “Letzterer ist zu bezahlen.”
Rund 3000 Euro hatte der Angeklagte bis zur Verhandlung. Laut seinen Angehörigen war das dann auch die Höhe der Honorarnote.
235.02.10.2012 Prozess um Security Ich saß 7 Monate unschuldig in Haft“
Mustafa E. (22) soll versucht haben, einen Menschen zu töten. Sieben Monate wartete er auf seinen Prozess, dann wurde der Security freigesprochen. Jetzt will er Geld von der Republik.
Warum? Diese Frage stellte sich Mustafa täglich. “Warum hat das Opfer gesagt, dass ich es war?” Darauf weiß der Iraker bis heute keine Antwort. Als Security bei einem Fest Ende 2011 wollte er einen Streit um eine Frau schlichten. Am Ende lag ein Besucher (21) mit einem Messerstich schwer verletzt am Boden.
“Mein Mandant beteuerte sofort seine Unschuld, musste trotzdem in U-Haft”, kritisiert Verteidigerin Renua Chadeh. “Die Zelle war immer zu, wir durften nur kurz spazieren gehen”, erzählt Mustafa. Der Glaube an seine Unschuld und Besuche von Mama gaben ihm Kraft. “Ich war aber knapp davor durchzudrehen.” Der Prozess endete mit einem Freispruch. Unschuldig in Haft, dafür will Mustafa jetzt eine Entschädigung.
236. 05. Juni 2009 Missbrauchte Mann die blinde Tochter?
Die Kindesmutter vermutet eine „Intrige“ einer Lehrerin
Ein Mann soll sich an seiner heute elfjährigen blinden Tochter vergangen haben. Der 35-Jährige stand wegen dieser schwerwiegenden Anklage am Donnerstag in Klagenfurt vor einem Schöffensenat. Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig.
Lehrerin anvertraut
Laut Anklage soll er seine Tochter vor zwei Jahren unsittlich am Geschlecht berührt haben. Damals lebten der Angeklagte, dessen Lebensgefährtin und die gemeinsame Tochter Nicole auf einem alten Bergbauernhof im Lavanttal. Das Mädchen vertraute sich danach einer Lehrerin an, die dann sofort das Jugendamt einschaltete.
Mutter widerspricht
Die Mutter der Elfjährigen sieht die Sache allerdings anders: Ihr Lebensgefährte sei sicher unschuldig, die Lehrerin habe der damals neun Jahre alten Nicole „vorgesagt haben, was geschehen sein soll“, so die Mutter vor dem Schöffensenat. Richter Manfred Herrenhofer wollte von der Mutter wissen, warum sie nicht zugestimmt habe, ihre Tochter von einem Gynäkologen untersuchen zu lassen, damit Klarheit geschaffen werde. Die Frau schwieg eisern. Richter Herrenhofer mahnte: „Sie werden mit der Ungewissheit leben müssen, ein ganzes Leben lang.“ Einen Versuch zu klären, was das Kind in der Schule ihrer Lehrerin anvertraute, hat es offenbar nie gegeben. Der Prozess wurde vertagt.
Auf entlegenem Bauernhof soll Vater seine blinde Tochter (9) missbraucht haben.
Gestern wurde am Landesgericht Klagenfurt ein 34-jähriger Mann vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seiner blinden Tochter, damals neun Jahre alt, freigesprochen. “Ein sehr schwieriger Grenzfall”, sagt Richter Manfred Herrnhofer. “Die Familie lebt in einfachen Verhältnissen auf einem entlegenen Bauernhof und das Mädchen ist mehrfach behindert: blind und geistig weit zurückgeblieben.” Es bestanden erhebliche Zweifel, ob die Aussagen des Kindes der Realität entsprächen.
Den Fall ins Rollen brachte wie berichtet eine Lehrerin der Sonderschule. Sie schöpfte Verdacht, weil die heute Elfjährige immer wieder weinte. Die Schilderungen und Gesten des Kindes waren für sie so eindeutig, dass sie die Polizei verständigte. “Doch die Aussagen hat das Kind nie vor der Jugendpsychologin oder dem Gericht bestätigt”, sagt Herrnhofer. Es konnte nicht eindeutig bewiesen werden, ob das Kind die Wahrheit spricht, deshalb auch der Zweifelsfreispruch
Anmerkung: Was das Kind der Lehrerin gesagt hat, wurde nie abgeklärt. Aber als die Lehrerin sofort einen Missbrauch witterte, wurde die Gerichtsmaschinerie in Gang gesetzt. feministische Aufdeckerinnen nett Frau Rückert solche Personen, die , wenn ein Kind weint, sofort den Vater in Verdacht bringen!
237. Am Beginn der Debatte um die Gutachtens-Qualität stand der Fall Albin K.
Dieser 35-jährige Mann wurde wegen angeblichen schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen vierjährigen Tochter verurteilt. Zunächst war der Verdacht auf den Großvater des Mädchens, den Schwiegervater von K., gefallen. Erst später – vor dem Hintergrund eines erbitterten Sorgerechtsstreits mit der Kindesmutter – war Albin K. als möglicher Täter ins Spiel gebracht worden. Schlussendlich wurden beide Männer verurteilt: Albin K. und der Großvater. Beide erhielten drei Jahre Gefängnis. Im Fall Albin K. wendete sich das Blatt. Nach 22 Monaten Haft wurde der 35-Jährige Ende August im Rahmen einer Verfahrens-Wiederaufnahme freigesprochen.
Vorwurf an Friedrich: Er habe dem Opfer, dessen Aussagefähigkeit er bejahte, Suggestivfragen gestellt. Fest steht: Auch wenn vom Gericht – wie bei Missbrauchsverdacht üblich – ein Gutachter bestellt wird, so liegt die Entscheidung allein bei den Richtern. Wenn es um sexuelle Angriffe geht, entscheidet meist ein Schöffensenat, bestehend aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern. Jedes Schöffenurteil muss in öffentlicher Sitzung begründet werden.
K.s Verteidigung hat angekündigt, für die ungerechtfertigte Haftzeit sowie diverse Kosten 200.000 € Entschädigung von der Republik einzuklagen.
238.2. Februar 2009 Wurde Frau (17) während Guggen-Treff missbraucht?
Bischofszell/TG. Während eines Guggenmusik-Treffens in Bischofszell wurde eine 17-jährige Frau am Sonntag mutmasslich sexuell missbraucht. Ein Verdächtiger sitzt in Haft. – Kapo TG/PN
Die junge Frau und der 25-jährige Schweizer lernten sich am Samstagabend bei einem Treffen von Guggenmusik-Formationen in der Mehrzweckhalle “Bitzi” kennen. Um Mitternacht begaben sich die beiden ins Freie, wo es am frühen Sonntagmorgen mutmasslich gegen den Willen der jungen Frau zu sexuellen Handlungen kam.
Die Kantonspolizei Thurgau leitete umgehend Ermittlungen ein, verhaftete und inhaftierte den Tatverdächtigen noch vor Ort. Der genaue Ablauf des Abends wird nun rekonstruiert. Zur Spurensicherung wurden der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Thurgau sowie der Bezirksarzt beigezogen. Das Kantonale Untersuchungsrichteramt führt eine Strafuntersuchung.
BISCHOFSZELL – Der Mann, der am vergangenen Wochenende in Bischofszell TG eine 17-Jährige vergewaltigt haben soll, ist der Polizei bekannt.
Er verbüsst seit knapp 24 Monaten eine Haftstrafe im Kanton Graubünden. In der besagten Nacht hatte er Hafturlaub.
Der Leiter Justizvollzug vom Kanton Graubünden, Walter Schlegel, bestätigte entsprechende Recherchen der Online-Redaktion des “St. Galler Tagblatt”.
Der Übergriff hatte sich in der Nacht auf Sonntag an einem Guggenmusik-Treffen in einer Turnhalle in Bischofszell TG ereignet. Dort lernte die 17-jährige Frau den 25-jährigen Tatverdächtigen kennen und begab sich mit ihm nach draussen.
Dort kam es gemäss den Angaben der jungen Frau zum Übergriff. Die Kantonspolizei Thurgau nahm den Tatverdächtigen kurz nach der Tat noch am Ort fest. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.
Laut Schlegel sitzt der Tatverdächtige wegen eines Gewaltdelikts seit März 2007 eine mehrjährige Haftstrafe in Cazis GR ab. Zu den genauen Gründen der Haft wollte sich Schlegel nicht äussern. Um ein Sexualdelikt habe es sich allerdings nicht gehandelt.
Der Mann befindet sich seit dem Beginn der Haftstrafe im offenen Vollzug. Der für das Wochenende erteilte Hafturlaub habe den Richtlinien entsprochen, beteuerte Schlegel. Seit August 2008 habe der Inhaftierte bereits sieben Mal Urlaub erhalten.
Hat der 25-jährige Mann die junge Frau tatsächlich missbraucht, verhindert dies eine baldige Haftentlassung. Die Bündner Strafvollzugsbehörde sah ursprünglich eine bedingte Entlassung auf Mitte Oktober vor, wie Schlegel sagte.
An der Thurgauer Fasnacht soll er ein Mädchen missbraucht haben – auf Hafturlaub. Doch richtig bekannt wurde Christian R.* (24), weil er sich vor zwei Jahren an «MusicStar» Fabienne heranmachte.
19. Februar 2009 Bischofszeller Guggentreffen: Stadtrat fordert mehr Sicherheit
BISCHOFSZELL. Die mutmassliche Vergewaltigung war die Spitze des Eisbergs am Bischofszeller Guggentreffen. Denn auch sonst wurde arg gewütet. Der Stadtrat macht die weitere Durchführung der Veranstaltung von einem Sicherheitskonzept abhängig.
So viele Reklamationen aus der Bevölkerung sind beim Bischofszeller Stadtschreiber Beat Müller nach einem Guggentreffen noch nie eingegangen. «Das Fass ist übergelaufen», sagt er. Sei der Anlass in den letzten Jahren zwar immer etwas laut, aber doch familiär und friedlich über die Bühne gegangen, so sei das neunte Guggentreffen vom 31. Januar den Veranstaltern entglitten. Nach gutem Start und einer tollen Stimmung vor dem Rathaus habe die Veranstaltung nachts in der Bitzihalle ein schlechtes und bedauerliches Ende gefunden. Negativ aufgefallen seien neben dem verabscheuungswürdigen Vorfall der hohe Alkoholkonsum und der Lärm.
Stadt bietet Hand
Nach Angaben des Stadtschreibers hätten sich Anwohner über Lärm bis in die Morgenstunden beschwert. Auch ausserhalb der Bitzihalle hätten Gugger zu ihren Instrumenten gegriffen. Reklamationen habe es auch wegen Erbrochenem und anderen Verunreinigungen rund um die Halle gegeben; ebenso sei es zu Beschädigungen gekommen. Die Reinigung sei diesmal mit sehr viel Aufwand verbunden gewesen.
Wie Beat Müller betont, stehe der Bischofszeller Stadtrat weiter hinter dem Guggentreffen und würde eine Neuauflage begrüssen. Er werde aber den Veranstaltern, den «Näbelhusaren», strenge Auflagen machen. Die Bewilligung für die zehnte Durchführung mache die Behörde abhängig von einem Sicherheitskonzept, das die Stadt gemeinsam mit den Veranstaltern ausarbeiten werde. Auch die «Näbelhusaren» sind gewillt, ihr Guggentreffen trotz allem, was geschehen ist, weiterzuführen. Man sei der Stadtbehörde dankbar, dass sie bei der Sicherheit Hand biete, sagt Präsident Hans Wanner. «Unsere Guggenmusik und das Treffen feiern im nächsten Jahr ihr 10-Jahr-Jubiläum. Es wäre schade, wenn wir unseren Anlass nicht mehr durchführen könnten.»
Zutritt ab 18 Jahren?
Handlungsbedarf sieht Wanner vor allem im Aussenbereich der Bitzihalle. «Da müssen, wie im Innern und am Eingang, unbedingt auch Security-Leute im Einsatz sein.» Dass mehr Alkohol getrunken wurde, glaubt Wanner nicht. Dagegen spreche der Verkauf von alkoholischen Getränken, der heuer rückläufig gewesen sei. Diskutiert werden müsse auch über einen altersbegrenzten Besucherzutritt ab 18 Jahren.
Die Vergewaltigung am Bischofszeller Guggentreffen ist wahrscheinlich erfunden. In einem Polizeibericht wird angezweifelt, dass das Opfer die Wahrheit sagt. Es wird sogar die Erwägung einer Anzeige wegen Falschaussage empfohlen.
Die Anschuldigungen des 17-jährigen Mädchens sind heftig: Sie wirft dem 24-jährigen Bündner Häftling Christian R. vor, sie am Bischofszeller Guggentreffen Ende Januar sexuell missbraucht zu haben. Nun kontert der Anwalt des Angeschuldigten, Markus Stadelmann aus Weinfelden: Die Aussagen des Mädchens seien erfunden. «Das Verfahren wird deshalb zu 99 Prozent sicher eingestellt», sagt er. «Die Aussagen des Mädchens sind widersprüchlich und mein Mandant hat schlüssig ausgesagt.» So habe er zugegeben, zwar Sex mit ihr gehabt zu haben, aber in gegenseitigem Einverständnis. Das Mädchen habe auch keine Verletzungen gehabt. Das ist aber noch nicht alles: Die Minderjährige sei schon einmal verurteilt worden, weil sie falsch ausgesagt habe, sagt Stadelmann.
Polizeibericht liegt vor
Tatsächlich steht im Bericht über die polizeilichen Ermittlungen, dass aufgrund der Zeugenaussagen über das Verhalten des Opfers begründete Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen aufkommen würden. Es sei davon auszugehen, dass der Geschlechtsverkehr im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden habe.
Beispielsweise habe das Opfer zuerst bestritten, Hand in Hand mit Christian R. das Fest verlassen zu haben. Mehrere Zeugen behaupten aber das Gegenteil. Interessant ist auch eine Zeugenaussage, gemäss der sich das Mädchen nur drei Wochen nach dem Vorfall an einer anderen Fasnachtsveranstaltung den Maskierten regelrecht an den Hals geschmissen hat.
Richter hält sich bedeckt
Im Protokoll steht auch, Christian R. habe den Vorfall detaillierter beschreiben können als das Opfer. Letztlich wird sogar empfohlen, eine Einleitung eines Strafverfahrens gegen das Mädchen zu erwägen – wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der rechtspfIege.
Der zuständige Untersuchungsrichter Jonas Bruderer äusserte sich gestern nicht im Detail zum Fall. Die betroffenen Parteien seien schriftlich informiert worden, wie das Verfahren fortgesetzt werde, sagt er. Viel mehr möchte er dazu aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen. Nur so viel: Rechtskräftig erledigt sei das Verfahren nicht, allerdings sei es auch nicht der Staatsanwaltschaft übergeben worden.
Noch immer in Haft
Markus Stadelmann rechnet damit, dass die Einstellungsverfügung über das Verfahren bald erlassen und auch vom Staatsanwalt genehmigt werde. So habe er bereits die Aufforderung erhalten, seine Auslagen dem Untersuchungsrichter in Rechnung zu stellen – was nur bei einer Einstellung oder einem Freispruch geschieht. Christian R. sitzt derweil weiterhin in Cazis im Kanton Graubünden eine Haftstrafe ab, weil er im Dezember 2003 einen behinderten Mann mit Fusstritten gegen den Schädel schwerstens verletzt hat.
Guggen: Image hat gelitten
Auch wenn es am Guggentreffen tatsächlich zu keinem Sexualverbrechen gekommen ist, für die Organisatoren ist die Sache schon jetzt abgehakt – zurück bleibt ein Imageschaden: Die Berichterstattung in den Medien habe ein schlechtes Licht auf das Guggentreffen geworfen, findet Hans Wanner, Präsident der Bischofszeller Guggenmusik Näbelhusaren. Nun sei es an ihnen, das angeschlagene Bild des Treffens wieder aufzubauen. Eine Einstellung des Verfahrens helfe ihnen nicht dabei.
(ThurgauerZeitung)
29. April 2009 Vergewaltigung erfunden?
Bischofszell. Ende Januar behauptete eine 17-Jährige, sie sei am Bischofszeller Guggentreffen vergewaltigt worden. An dieser Version zweifelt offenbar auch die Polizei. Für den Anwalt des angeblichen Täters, eines 24-Jährigen, der wegen schwerer Körperverletzung im Gefängnis sitzt, ist der Fall klar: Die 17-Jährige hatte Ende Januar freiwillig mit seinem Mandanten während dessen Hafturlaubs Sex.
Dies bestätige der Polizeibericht, heisst es in einem Artikel auf der Homepage der «Thurgauer Zeitung». Gemäss dem Weinfelder Anwalt des Angeschuldigten, Markus Stadelmann, wird das Verfahren deshalb zu 99 Prozent eingestellt. Dafür sprächen verschiedene Umstände: Die Jugendliche weise keine Verletzungen auf, und sie sei schon einmal wegen Falschaussage verurteilt worden.
Zudem habe sie sich in Widersprüche verstrickt und etwa bestritten, das Guggentreffen Hand in Hand mit dem Angeschuldigten verlassen zu haben. Zeugen sagten jedoch das Gegenteil aus. Diese Version wird von der Thurgauer Kantonspolizei weder bestätigt noch dementiert. Offen ist, ob der angebliche Täter die Jugendliche wegen falscher Anschuldigung belangen wird.
«Dies entscheiden wir, wenn die Einstellung des Verfahrens gegen meinen Mandanten rechtskräftig ist», sagte Stadelmann gestern gegenüber dieser Zeitung
Frauenfeld/Chur. Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Thurgau hat ein Verfahren gegen einen 25-jährigen Bündner wegen Vergewaltigung eingestellt. Eine 17-Jährige hatte den Mann des sexuellen Missbrauchs im thurgauischen Bischofszell beschuldigt. Das Verfahren sei eingestellt worden, weil nicht genügend Hinweise vorlägen, die eine Anklage gerechtfertigt hätten, hiess es beim Thurgauer Untersuchungsrichteramt in Frauenfeld am Freitag zu einem Bericht in der «Südostschweiz». Mehr zum Fall wollen die Untersuchungsbehörden aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht sagen.
Die junge Frau hatte angegeben, sie sei nach dem Guggenmusik-Treffen Ende Januar in Bischofszell vom Bündner vergewaltigt worden. Der Angeschuldigte befand sich damals auf Hafturlaub. Er war im Januar 2006 zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er in Chur einen geistig schwer behinderten Mann brutal zusammengeschlagen hatte.
Anmerkung: Natürlich dürfte der Falschbeschuldigte nicht unbedingt das sein, was sich die bürgerlich/christlichen Moralisten als Mitbürger wünschen. Trotzdem hat eine Falschbeschuldigerin nicht das Recht ihn zu beschuldigen. Auch die Medien- in diesem Fall der Blick , der sofort vom “Vergewaltiger” fantaisert– haben sofort eine Frau aus der gleichen Gilde, wie sie die Bunte im Fall Kachelmann aufmarschieren lies aufgetan, die ihre angeblichen Erlebnisse gewinnbringend anboten. Die Politiker fanden grosse Worte, ohne den tatsächlichen Sachverhalt zu kennen. Alles irgendwie bekannt! Und zum Schluss wird die Lügnerin auch noch „aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen“ geschützt. Wo war dieses Recht beim Falschbeschuldigten, dem eigentlichen Opfer?
239.6.06.2003 Junge Frau hat sich in Lügen verstrickt
26-Jähriger wird vom Vorwurf der Schändung freigesprochen
Vor zwei Jahren kam es zwischen dem 24-jährigen M. und der minderjährigen L. zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr. In der Folge klagte die junge Frau den Mann ein: Das Strafgericht des Sensebezirks hat am Mittwoch M. vom Vorwurf der Schändung und Vergewaltigung freigesprochen.
In wichtigen Punkten habe die heute 18-jährige L. Aussagen gemacht, die sie später widerrufen habe. In einer ersten Einvernahme habe L. beispielsweise gesagt, sie sei vom Beschuldigten mit einem Messer bedroht worden. Auch habe L. Personen frei erfunden. «Das Gericht konnte sich keine endgültige Meinung bilden», sagte am Mittwoch Gerichtspräsident Peter Rentsch anlässlich der Urteilsverkündung. Daher gelte der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Das Strafgericht sprach den ledigen Maurer aus dem unteren Sensebezirk vom Vorwurf der Schändung und eventueller Vergewaltigung frei.
Unbestritten, so Rentsch, sei jedoch, dass die damals 16-Jährige ausgelaugt war, unter Alkohol stand und eventuell auch unter Drogen.
Staatsanwaltschaft fordert 30 Monate Gefängnis
Die Substitutin der Staatsanwaltschaft Nora Seravalli hielt eine Strafe von 30 Monaten Gefängnis für angemessen. M. habe die Notlage der Minderjährigen ausgenützt. Ausserdem sei der Mann mehrmals vorbestraft.
Sühne verlangte ebenfalls Isabelle Brunner, Verteidigerin der jungen Frau. Ihre Forderung lautete auf 20 000 Franken Schadenersatz. Auf Freispruch hingegen plädiert Marcel Grass, privater Rechtsanwalt des Beschuldigten.
Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen
Die Vorkommnisse führen auf den Sommer 2001 zurück. Die damals Minderjährige bestieg um Mitternacht den Zug in Thun, um nach Hause zu fahren. Die knapp 16-Jährige war jedoch eingeschlafen, so dass sie es verpasste in Münsingen auszusteigen. Als sie kurz nach Bern in Richtung Freiburg im Zug aufwachte, sass ihr ein Mann gegenüber. Die junge Frau habe einen sehr müden und schlappen Eindruck gemacht, bestätige M. gegenüber der Polizei. Die Minderjährige, die eine Lehre als Pferdepflegerin macht, hat an jenem Tag rund 14 Stunden gearbeitet und verbrachte den Abend mit Kollegen. Bier und Schaumwein wurden getrunken.
Wo liegt die Wahrheit?
Im Zug schlug der damals 24-Jährige der jungen Frau vor, mit ihm bis Flamatt zu fahren und bei einem Kollegen zu übernachten. L. willigte ein und so kam es im Haus zum ungeschützten Geschlechtsverkehr, der von beiden Parteien ganz unterschiedlich geschildert wurde. In ihren Aussagen betonte die junge Frau, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe. Zum Widerstand habe ihr jedoch die Kraft gefehlt. «Nein, nicht», sei das Einzige, was sie noch habe sagen können. Anders lautet die Aussage des Beschuldigten. Nach seiner Meinung hat L. mitgemacht und es sei gar zu oralem Geschlechtsverkehr gekommen.
Verhalten schwer nachvollziehbar
Das Verhalten der jungen Frau war auf weiten Strecken schwer nachvollziehbar. Warum ist sie am andern Morgen bis Mittag im Haus geblieben und hat mit dem vermeintlichen Peiniger noch gefrühstückt? (Am drauffolgenden Tag vertraute sich das Mächen ihrer Firmpatin und ihrer Mutter an. Die entsprechenden Untersuchungen wurden eingeleitet.)
Warum hat sie nicht versucht nach der Zugfahrt gleich die Eltern anzurufen? (L. sagte aus, dass sie kein Geld bei sich gehabt habe und auf dem Natel kein Kredit mehr vorhanden gewesen sei.) Warum musste dem Lehrmeister – wegen nicht Erscheinen auf dem Arbeitsplatz – eine Lüge aufgetischt werden? Warum hat die untersuchende Ärztin anlässlich der Befragung oralen Verkehr festgehalten, obwohl L. dieses Faktum am Dienstag als falsch bezeichnete. In einer ersten Befragung verstrickte sich die Frau in Lügen. Richtig gestellt wurde der Sachverhalt erst in einer zweiten Einvernahme einige Monate später.
Am fünfstündigen Beweisverfahren machte die inzwischen 18-Jährige einen desolaten Eindruck. Die junge Frau, die von ihrer Psychologin und ihrer Mutter begleitet wurde, gab ihre Antworten unter Tränen zu Protokoll. An der Urteilsverkündung war L. jedoch nicht mehr anwesend.
Weil sie einen Seitensprung mit einer erfundenen Vergewaltigung “tarnen” wollte, ist eine 25-Jährige zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Sexuellen Missbrauch vorgetäuscht
Die Unterkärntnerin, Mutter von zwei Kindern, erfand die Vergewaltigung, nachdem sie im Dezember nach einem Seitensprung in einer Klagenfurter Diskothek erst spätnachts heimgekommen und von ihrem Ehegatten zur Rede gestellt worden war.
Aus Angst, er könnte ihren Seitensprung aufdecken, gab sie an, ein Mann hätte sie in einer Klagenfurter Disco mit einem Messer bedroht und sexuell missbraucht.
Noch am darauffolgenden Morgen musste sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Schwindel flog bald auf
Bei den Ermittlungen flog der Schwindel auf. Vor Gericht gab die 25-Jährige alles zu. Der Stress in der Familie sei ihr zu viel geworden, die Disconacht habe sie auf andere Gedanken gebracht, beteuerte sie unter Tränen.
Mindeststrafe: Sechs Monate bedingt
Mit ihrem Mann scheint die Sache inzwischen ausgestanden.
Die Unterkärtnerin erhielt mit sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe das mindestmögliche Strafausmaß. Die Verfahrenskosten muss sie aufgrund ihrer finanziellen Notlage nicht selbst tragen.
Regensburg. Opfer einer Vergewaltigung wurde in den frühen Morgenstunden des Freitags eine 27jährige Frau.
Sie hatte sich vom Dopnnerstag-Abend bis zur Tatzeit auf einer Party in einem Studentenwohnheim in der Straße “Am Weiherweg” im Regensburger Stadtteil Ziegetsdorf aufgehalten. Gegen 3.30 Uhr verließ die Frau die Party um vor dem Haus ihre Notdurft zu verrichten. Dabei überfiel sie ein bisher unbekannter Mann und vergewaltigte sie. Danach flüchtete der Täter unerkannt.
Zu dessen Beschreibung konnte die Geschädigte angeben, dass er kinnlange, blonde Haare hat und auffallend helle Augen. Bekleidet war er mit einem hellen Oberteil und einer dunklen Hose. Er dürfte etwa 1,70 bis 1,80 Meter groß sein und er hat eine normale Figur. Möglicherweise ist er Raucher.
Für die ermittelnde Kriminalpolizeiinspektion Regensburg sind Hinweise aus der Bevölkerung von großer Bedeutung. Möglicherweise haben frühmorgendliche Passanten den geschilderten Täter im Umfeld des Tatortes gesehen. Wichtig sind natürlich Hinweise zur Identität und zum Aufenthalt des Täters, der möglicherweise in Tatortnähe wohnt.
Informationen an die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg unter Telefon 0941/506-2681.
Regensburg. Eine im April angezeigt angebliche Vergewaltigung einer 26jährigen Frau im Regensburger Stadtsüden (wir berichteten) hat nie stattgefunden.
Zu diesem Ergebnis kommt die Regensburger Kripo nach monatelangen Ermittlungen.
Wie die 26jährige Frau aus dem Bereich Passau damals angab, hatte sie in der Nacht auf 13.April eine Party in einem Studentenwohnheim am Weiherweg besucht. Zu frühmorgendlicher Stunde verließ sie das Haus, um im Außenbereich ihre Notdurft zu verrichten. Dabei sei sie von einem unbekannten Mann angefallen und vergewaltigt worden. Der Täter sei dann geflüchtet.
Die sofort eingeleitete Öffentlichkeitsfahndung brachte im Einklang mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen kein Ergebnis.
Schon kurz nach der Tat wurde der Frau bewusst, dass sich das von ihr geschilderte Geschehen nicht in der Realität zugetragen hatte. Möglicher Alkohol- und medizinisch indizierter Tablettenkonsum hätten wohl zu einer Wirklichkeitsverzerrung geführt.
Mit Zustimmung der Frau und nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg erfolgten weitere umfassende Untersuchungen beim Institut für Rechtsmedizin in Erlangen. Denen zufolge bestätigte sich, daß sich die Frau die Vergewaltigung nur eingebildet hat.
242.23.11.2011 Vergewaltigung war böse Verleumdung
Weil ein Ober-Grafendorfer seiner Freundin den „Stecken“ gab, bezichtigte sie ihn der Vergewaltigung. Richter deckte Schwindel auf und sprach 29-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, verurteilte ihn aber wegen Körperverletzung und Falschaussage.
OBER-GRAFENDORF/KORNEUBURG (mr). Mit einer langen Liste an Delikten wurde ein 29-jähriger Ober-Grafendorfer, der derzeit wegen Wiederbetätigung im St. Pöltner „Häfn“ einsitzt, durch Staatsanwalt Lambert Schöffmann konfrontiert: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch im Zustand der Wehrlosigkeit, Gewaltausübung und Körperverletzung. Das Opfer: seine 31-jährige Exfreundin.
Die Vorwürfe leugnete der Ober-Grafendorfer vehement, mit Ausnahme einer Falschaussage. Seine Ex-Freundin hätte alles nur aus Rache erfunden, weil sie die Trennung von ihm nicht verkraftet hätte. Die über das Internet zustande gekommene Beziehung sei nur anfänglich glücklich verlaufen, bald hätte die an einem Borderlinesyndrom leidende Frau aus nichtigen Anlässen Streitigkeiten vom Zaun gebrochen. „Ich habe das nicht mehr ausgehalten und die Beziehung beendet, niemals war Gewalt im Spiel, wenn wir Sex hatten“ versicherte er dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, Franz Furtner.
Vom Vorwurf freigesprochen
Richter Furtner glaubte dem Angeklagten auch und sprach ihn vom Vorwurf der Vergewaltung und sexuellem Missbrauch frei, denn „die behaupteten Verletzungen wurden weder durch ärztliche Behandlungen, noch durch Polizeianzeigen objektiviert.“
Außerdem hätte sie vor der Anzeige per E-mail und SMS angekündigt, ihren „Ex“ fertig zu machen, wenn er die Beziehung mit ihr nicht wieder aufnimmt. Die Verletzungen beim Auslösen der Trennung sind jedoch durch eine Spitalsbehandlung und Zeugenaussagen erwiesen. Bei sieben Vorstrafen (zwei davon wegen Verbrechen der Wiederbetätigung) kommt nur die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe in Frage. Dem Freispruch stellt Richter Furtner allerdings eine Verurteilung zu fünf Monaten wegen Körperverletzung und Falschaussage gegenüber, die der Beschuldigte aufgrund seines Vorstrafenregisters auch absitzen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.
243. 21.07.2008 Sex im Auto war keine Vergewaltigung
Die Anklage war happig: ein hochgefährliches «Vorspiel» im fahrenden Auto, danach eine Vergewaltigung in Wetzikon. Da aber Beweise fehlten, sprach das Gericht
«Ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage.» Was der Verteidiger des Mannes, der vor ein paar Tagen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Bezirksgericht Hinwil stand, betonte, trifft die Sache genau: Zwei Menschen hatten Sex miteinander – doch jeder erzählt nachher eine andere Version.
Riskante Fummelei bei 120 km/h …
Version 1 ist diejenige der Frau und gleichzeitig die Grundlage für die spätere Anklageschrift. Demnach war die damals 40-jährige Arztgehilfin an einem Sonntag im Januar 2007 mit einem damals 32-jährigen, gepflegten und nicht schlecht aussehenden Pflegefachmann aus Ex-Jugoslawien im «Ausgang». Die beiden kannten sich, weil sie am selben Ort arbeiteten.
Nach 22.30 Uhr war der Mann mit ihr auf der Oberlandautobahn Richtung Hinwil unterwegs. Während der Fahrt hatte er sie gegen ihren Willen immer wieder an den Kleidern über den Brüsten und im Schambereich berührt. Über zehn Minuten lang hielt der Fahrer sie gar mit der einen Hand an der Schulter oder am Hals fest, und mit der anderen Hand fummelte er weiter an ihr herum, wobei er laut Anklage «das Steuerrad zeitweise ganz losliess und somit das Fahrzeug nicht lenken und damit kontrollieren konnte» – und das bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h.
Als der Wagen in Uster die Autobahn verliess, bat die Frau mehrmals, aussteigen zu dürfen. Doch der Mann fuhr weiter nach Wetzikon, wo es, im Auto, auf einem Parkplatz zur Vergewaltigung kam. Diese dauerte eine Viertelstunde lang; die Abwehrmanöver und Hilferufe der 40-Jährigen waren erfolglos.
… oder schöner Sex auf Parkplatz?
In Version 2, derjenigen des Mannes, war man nicht auf der Autobahn, sondern durch die Dörfer des Oberlands unterwegs. Zuerst diskutierte man nur miteinander, danach «wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht». Und das notabene nie freihändig fahrend: «Eine Hand hatte ich immer am Steuerrad.» Schliesslich landete man auf einem Parkplatz am Bachtel, und auf diesem Platz mit schönster Aussicht kam es auf gegenseitigen Wunsch zu Sex im Auto. Weshalb die Frau etwas ganz anderes behaupte, das «weiss ich nicht», sagte der Mann am Prozess.
Haft und Genugtuung gefordert
Für die Staatsanwältin sind die Schilderungen der Frau glaubwürdig, während diejenigen des Angeklagten «nicht zu überzeugen vermögen». Das Opfer habe Todesängste gehabt, ihr Peiniger sei «rücksichtslos» vorgegangen. «Bedenklich» sei zudem das Sexualverhalten des Mannes, der mit seinen vielen Frauenbekanntschaften oft – und auch in jener Nacht – ungeschützt Geschlechtsverkehr hatte. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon die Hälfte abzusitzen sei, die andere bedingt erlassen werden könne.
Die Anwältin des Opfers verlangte zusätzlich zur Verurteilung eine Genugtuungszahlung von 17’500 Franken. Zu dem Betrag kämen später eventuell noch Schadenersatzforderungen. Ihre Mandantin, erklärte die Anwältin, habe heute noch alle paar Wochen Albträume.
Vorwurf als «erfunden» bezeichnet
Der Pflichtverteidiger des Mannes, ein bekannter Rechtsanwalt, kritisierte die Anklageschrift und zerlegte eine Stunde lang die Aussagen der Frau in Einzelteile. Er bezeichnete eine der Aussagen als «erfunden», eine andere als «nicht nachvollziehbar», und das vorgeworfene freihändige Fahren auf der Autobahn als «schlicht unmöglich».
Die Beschuldigungen, mutmasste der Anwalt, könnten ihren Ursprung in der «psychischen Situation» der offenbar nicht zu 100 Prozent gefestigten Frau haben. Da keiner der Vorwürfe bewiesen sei und es zwischen den beiden Arbeitskollegen zu einem «einvernehmlichen Sexualkontakt» gekommen sei, verlangte der Verteidiger einen Freispruch und die Ausrichtung einer finanziellen Genugtuung an den Angeklagten.
500 Franken für den Angeklagten
Das Bezirksgericht Hinwil scheint dem Verteidiger auf der ganzen Linie gefolgt zu sein: «Der Angeklagte ist einer strafbaren Handlung nicht schuldig und wird freigesprochen», heisst es im gestern den Medien zugänglich gemachten Urteilsdispositiv. Dem heute 34-jährigen Pflegefachmann wird eine Genugtuung von 500 Franken zugesprochen, die Verfahrenskosten übernimmt der Staat.
Welche Punkte zum Freispruch geführt haben, bleibt offen, weil noch kein begründetes Urteil vorliegt. Offenbar sah das Gericht die Vorwürfe aber schlicht als nicht erwiesen an, da von den insgesamt vier eingeklagten Tatbeständen nicht in einem einzigen eine Verurteilung erfolgte. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. (ehi)
Der Fall (1)Kachelmann ist uns allen hinlänglich bekannt. Auch über (2)Ralf Witte wurde ausführlich berichtet. (3) Monika de Montgazon, (4)Andreas Türck(5/6) Adolf S.und Bernhard M. (Fall Amelie) (7)Herbert B. , - (8) Harry Wörz natürlich, besonders bedrückend der Fall(9) Horst Arnold, aber natürlich auch die Personen, die im Fall (10)Pascal freigesprochen wurden, sie alle sind Opfer einer oder mehreren oben angesprochenen Personen, sei es ein geltungssüchtiger Staatsanwalt, ein Richter der in die Prozessgeschichte eingehen wollte, schlampig arbeitende und voreingenommene Polizeibeamte, Gutachtern die auf so hohen Podesten sitzen, dass sie davon überzeugt sind von dem was sie aussagen und uneinsichtig gegenüber Kritik. Oder Falschbeschuldigerinnnen, wie Claudia Dinkel oder Heidi K. aber auch Uta P und ihre demagogischen Mitstreiterinnen von Zartbitter oder Wildwasser. Dass es hier um Menschenleben, um Existenzen geht, die sie schlanker Hand vernichten, kümmert sie nur wenig. Absolut keiner dieser Juristen, Polizisten oder sonst an Prozessen Beteiligter wird es jemals über sich bringen zuzugeben einfach einmal einen Fehler gemacht zu haben. Es interessiert sie nicht, was mit den Menschen, deren Existenz, deren privates und berufliches Leben sie zerstören könnten, passiert.
Falschbeschuldigungen aus der Sicht von Experten: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012/10/08/jorg-kachelmann-und-das-buch/comment-page-2/#comment-33417
Das gilt auch für die feministischen Möchtegernpsychologinnen ohne Befähigung, wie z.B. in den Montessori- oder Wormserprozessen,die ohne Skrupel ganze Familien zerstörten- dabei bis heute Schützenhilfe von Schwarzer und ihrer EMMA bekommen, obwohl es Freisprüche hagelte. Diese Falschbeschuldigerinnen mit suggestiver Fragetechnik wollen – auch heute noch nicht – einsehen, dass sie mit diesem, an religiösen Wahn grenzenden – Eifer, nur Leid und Unglück über viele Menschen gebracht haben.
01.08.1996 DIE Hexenjäger(innen)
Zitat: Besonders verwundert war ich allerdings über die Verleumdungskampagne der Emma. Nicht etwa, weil sie Möllers für den Täter hielt. Damit hatte ich gerechnet, weil es in der feministischen Natur der Sache liegt. Aber der Haß richtete sich weniger gegen den angeklagten Mann als gegen eine Frau: gegen Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin vom SPIEGEL. Sie sei “Mittäterin” des “echten Täters”, hieß es, sie gebe sich “alle Mühe zur Verharmlosung der Sexualgewalt”.
[..]Auf der Suche nach Antworten entdeckte ich einen Aufsatz von Ursula Enders, die 1987 Zartbitter mitbegründet hatte. Mittlerweile war sie der Meinung, daß “ein Vater, der ,nur’ seine eigene Tochter mißbraucht”, ein “exotischer Ausnahmefall” sei. 40 Opfer im Leben eines Täters, so behauptet Enders, seien “eher niedrig gegriffen”. Ich begriff, daß für die selbsternannten “Mißbrauchs-ExpertInnen” mittlerweile jeder Mann ein Kinderschänder geworden ist.
Zitat Ende
Anmerkungen zum Thema Kindesmißbrauch / Von Tamara Duve
Anmerkung: Das erinnert doch stark an die These die Schwarzer vertritt: Männer sind alle Vergewaltiger!
Der „echte Täter“ , wie ihn Schwarzer nennt, (11)Rainer Möller wurde freigesprochen
Zitat: Erst spät, die Hauptverhandlung hat am 13. November 1992 begonnen, wird Professor Günter Köhnken, Ordentlicher Professor am Institut für Psychologie der Universität Kiel, am 23. August 1994 vom Gericht beauftragt, die Entstehungsgeschichte der Kinderaussagen zu untersuchen.
Vorsitzender Walden in der mündlichen Urteilsbegründung: “Die Kammer hat mit der Auswahl dieses Sachverständigen einen Glücksgriff getan.” Zitat Ende
Aber auch die Falschbeschuldigungen, die sehr wohl zugenommen haben, tagtäglich wird irgendwo ein Fall bekannt, aus Rache, aus Vergeltungswillen, um Jugendgerichte zu beeindrucken oder einfach aus Besessenheit Aufmerksamkeit zu bekommen, tragen zu Fehlurteile und ruinöser Existenzvernichtung, meist von Männern bei.
Es gab sie immer diese Falschbeschuldigungen, die Fehlurteile, gerade wenn es sich um angeblich sexuellen Missbrauch handelt, nicht erst seit Kachelmann, aber sein tragischer Fall hat die Öffentlichkeit erst sensibilisiert, in der einen, aber leider auch der anderen, der Schwarzerschen, Richtung! Ich frage mich, seit dem ich mich damit beschäftigt habe, wo denn die „Gerichtsreporterin für Bild“ gerade bei den grossen, ganz Deutschland in Atem haltenden Prozessen „Worms I-III“ (12) 25 Freisprüche ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse) und „Montessori „ war? Hat sie da auch für die Bild kommentiert? Nein, sie hat nur einen Beitrag schreiben lassen, der Gisela Friedrichsen verunglimpft.
Das Schlimme an den Wormser Prozessen war, dass Kinder ins Kinderheim Spatzennest kamen und – der Heimleiter aber war ein Wolf im Schafspelz der Kinder missbrauchte!
Zitat: Missbrauchsprozess “Spatzennest” – Wie viel Schuld hat das Jugendamt? 26. Mai 2011
Vor dem Landgericht Kaiserslautern muss sich zurzeit der 43-jährige Pädagoge Stefan S. wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Leiter des Kinderheims “Spatzennest” im pfälzischen Ramsen Missbrauch in 22 Fällen vor. Hat er das das Kinderheim als Kulisse für seine sexuellen Verbrechen aufgebaut? Denn Stefan S. ist nicht irgendwer: Er leitete ein Jugendheim in Ramsen bei Worms: das “Spatzennest”.
Vor 18 Jahren kamen sechs Kinder hier her. Angeblich waren sie von ihren Eltern sexuell missbraucht worden. Stefan S. kümmerte sich um die Kinder im “Spatzennest” und war gleichzeitig Hauptbelastungszeuge in dem spektakulären Prozess gegen die Eltern, dem Wormser Missbrauchsprozess 1994.
Missbrauchsverdacht: Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter
So berichtete Panorama im Februar 2008 über die Verhaftung von Stefan S. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sexueller Missbrauch.
Wormser Missbrauchsprozess endet 1994 als schwerer Justizirrtum
Der damalige Prozess gilt als einer der schwersten Justizirrtümer der bundesdeutschen Geschichte. Alle angeklagten 25 Eltern wurden freigesprochen. Alle Kinder kehrten zu ihren Eltern zurück. Nur nicht die sechs Kinder aus dem Spatzennest. Hier hatte Stefan S. das Sagen. Er war von der Schuld der Eltern überzeugt und verhinderte, dass die Kinder wieder Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen konnten.
Zitat: Petra Berger* steht vor dem Kinderheim “Spatzennest” und weint. Eine Fernsehreporterin hat sie hierher gefahren. Jetzt darf, ja sogar soll die 32jährige vor der Kamera weinen, denn sie ist nicht mehr “das Monster”, als das Boulevard-Medien sie jahrelang bezeichneten. In der vergangenen Woche sprach der Mainzer Richter Hans Lorenz sie und ihren Mann Thomas von dem Vorwurf frei, ihre vier Kinder mißbraucht zu haben. In dem Heim im pfälzischen Dorf Ramsen bei Ludwigshafen wohnen die vier Kinder der gedrungenen, rundlichen Frau. Doch sie darf nicht mal klingeln, um Mike, Lena, Marie und Jennifer zu sprechen. Das Wormser Jugendamt verbietet es: “zum Schutz der Kinder”, wie es in der Begründung heißt. Auch kein Foto bekam sie von ihnen. Nur ein einziges Mal hat Petra Berger die vier seit November 1993 gesehen: auf einem Fernsehschirm, als die Befragung der Kinder per Videotechnik in den Gerichtssaal übertragen wurde, wo sie als Angeklagte saß. “Ach, die Lena hat die Haare kurz, dabei liebte sie doch ihre langen Haare so sehr”, hat Frau Berger leise gesagt, und plötzlich wurde ihr klar, wieviel Zeit vergangen ist. So viel Zeit, daß sie nichts mehr von ihren vier Kindern weiß. Freie Bürger Der Ausflug zum “Spatzennest” hat die Frau erschöpft. Zitat Ende
Manche der völlig unschuldigen Männer, aber auch Frauen mussten nicht eine qualvoll lange Untersuchungshaft über sich ergehen lassen, nein viele von ihnen wurden zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, die sie vollumfänglich absitzen mussten. Und nur einigen, wenigen, Rechtsanwälten ist es zu verdanken, dass sie überhaupt rehabilitiert wurden.
Und dann? Das beschreibt Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg am 10. August 2011 Justiz im Irrtum
Das kalte Herz des Staates
Zitat: Die Richter hatten im Jahr 2002 furchtbar geirrt. Der Fall des Lehrers ist ein besonders drastisches Beispiel, doch es kommt immer wieder vor, dass sich trotz aller rechtsstaatlichen Sicherheit Bürger ohne nachweisbare Schuld in den Maschen der Strafgesetze verfangen. Gleichgültig, ob aus Ignoranz, Unkenntnis oder der Verkettung unglücklicher Umstände – Justizirrtümer wird es immer geben.
Entsprechend muss sich auch ein Rechtsstaat die Frage stellen, welchen Ausgleich er jemandem zugesteht, der sich zu Unrecht im Fokus von Ermittlungsmaßnahmen wiederfindet, gegen den irrtümlich Untersuchungshaft angeordnet wird oder der gar nach einem umfangreichen Strafprozess zu Unrecht verurteilt wird und Monate oder gar über Jahre hinweg unschuldig hinter Gittern saß. Es ist die Frage, welche Wertschätzung der Staat einem Menschen zukommen lässt, dessen Würde er nicht geschützt, sondern verletzt hat
Die Antwort ist, zumal für einen Rechtsstaat wie den unsrigen, beschämend. Zitat Ende
“Genügend eigene Sachkunde” Justizskandale und ihre Ursachen
Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Klaus Pförtner sieht vor allem die “Berge von Arbeit” in der Justiz als Hauptschuldigen. Die “unmöglichen Zustände in der Strafjustiz” ließen es gar nicht zu, “akribisch jede Akte zu bearbeiten”. Und auch die öffentliche Meinung spiele eine Rolle: “Der Stammtisch erwartet keinen Freispruch, sondern dass ein Richter zupackt.”
Opferaussagen oberflächlich behandelt
Doch selbst innerhalb der Justiz scheint das Thema umstritten – abhängig von der Rolle der Beteiligten. Als Pförtner betont, dass es seiner Meinung nach “gar nicht so sehr viele” Justizirrtümer gebe, kommt es prompt zu einer heftigen Auseinandersetzung mit dem Hamburger Verteidiger Johann Schwenn. Wie Pförtner diese Behauptung belegen wolle?, poltert der Anwalt. Schließlich würden in Deutschland Jahr für Jahr etwa 90 für falsch erkannte Urteile aufgehoben. Als Verteidiger beklagt Schwenn vielmehr eine Art “Coaching” von Opfern, um vor Gericht glaubwürdiger zu wirken, als Gefahr bei der Wahrheitsfindung.
Lange bevor Jörg Kachelmann sich in den Mühlen der Justiz wegen einer Falschbeschuldigung wiederfand, hat der WDR einen Beitrag gesendet:
WDR 5, 03.04.2008, 10.15 Uhr
Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs – Wie leicht die Justiz irren kannVon Maike Mackerodt
Laut polizeilicher Kriminalstatistik werden in Deutschland jedes Jahr etwa 20.000 Menschen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt. Die Dunkelziffer liegt – wie so oft – bedeutend höher, bei geschätzt 50.000 bis 300.000 Fällen jährlich. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 sind dem National Child Abuse und Neglect Data System des amerikanischen Department of Health 2,99 Millionen Verdachtsfälle gemeldet worden, von denen allerdings nur 877.959 einer Überprüfung standhielten. Und da deutet sich schon das Problem an: Wenn erst einmal die Polizei vor der Tür steht und schwere Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen bis dahin unbescholtenen Familienvater erhebt, dann beginnt für diese Männer ein wahrer Alptraum: Da es sich um ein so genanntes Vier-Augen-Delikt handelt, ist es für einen falsch Beschuldigten nahezu unmöglich, das Gegenteil zu beweisen. „Es gibt eine hohe Zahl von offensichtlichen Falschanzeigen“, sagt der Düsseldorfer Strafverteidiger Rüdiger Deckers. Wenn der Staatsanwalt aber erst einmal Anklage erhebe, sei die Gefahr hoch, dass diese Männer verurteilt würden. Denn die Richter glaubten sehr häufig den Behauptungen der Opfer, sogar wenn die Fakten eine völlig andere Sprache sprächen, bestätigt auch die Fachanwältin Gabrielle Jansen. Redaktion Vera Dreckmann
Hier ging es nur um den Missbrauch von Kindern – aber auch die Falschbeschuldigungen von erwachsenen Frauen dürften sehr hoch liegen. Nur, wir erfahren davon nichts, weil es der Presse oft keine Zeile wert ist, wenn Otto Normalverbraucher ,aus welchem Grund auch immer, angezeigt wird und sich mit mehr oder weniger Erfolg dagegen wehrt. Die Dunkelziffer, wie viele Männer unschuldig im Knast brummen ist sicher ordentlich. Bloss, darüber gibt es keine Statistiken, weil nicht sein kann, was nicht sein darf!
Und jetzt einige Beispiele – ganz alte oder ganz aktuelle Fälle, denn Justizirrtümer, Falschbeschuldigungen, Fehlurteile sind keine neues, allein deutsches Phänomen,- die natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, viele Artikel oder Beiträge sind ganz einfach aus dem www verschwunden, manche Fälle waren zu einer Zeit, wo das Internet noch nicht so genützt wurde, oder Artikel aus Medienarchiven sind so teuer, dass es sich der Laie gar nicht leisten kann, nachlesen zu können. Vielen Dank in diesem Zusammenhang dem „Volksfreund Trier“ die haben mir doch tatsächlich einen Artikel kostenlos gemailt. Beispiele die zeigen, wie oft es zu Falschbeschuldigen oder Fehlurteilen kommt und was die Medien, aus solchen angeblichen Missbrauchsfällen sofort machen. Wenige stellen die tatsächlichen Sachverhalte dann richtig!
13. 16.12.1997, 09:27 – Kriminaldirektion Mainz
Keine Vergewaltigung
Der Überfall auf eine 16jährige aus Mainz und die danach erfolgte Vergewaltigung am Montag, gegen 14.00 Uhr, hat nicht stattgefunden. Nähere Einzelheiten und Gründe, die zu der unwahren Schilderung führten, werden von der Polizei nicht mitgeteilt.
14. 26.03.2001 Dich bring ich um! Staatsanwalt Eduard Zimmermann
Von Friedrichsen, Gisela
Ein Staatsanwalt wird wegen Vergewaltigung angeklagt. Was ihm bis zum Freispruch widerfährt, ist böser Alltag in der Strafjustiz. Von Gisela Friedrichsen
Im Sommer 1997 zogen sie zusammen. Von da an geht es nur noch bergab in der langen, krisenreichen Beziehung. Nach zehn Monaten spricht er erstmals von Trennung, als sie eine Schwangerschaft vortäuscht. In Panik droht sie: “Wenn du dich von mir trennst, wird dies für dich schlimmer, als du dir das je vorstellen kannst! Wenn ich mit dir fertig bin, wirst du dich nicht mehr auf die Straße trauen.”
Im Volksmund heißt es, eine Krähe hacke der anderen nicht das Auge aus. Als die Staatsanwaltschaft Dessau am 29. Dezember 1998 Anklage gegen den Kollegen erhebt, scheint sie demonstrieren zu wollen, dass der Volksmund irrt. Jedenfalls, was sie und ihre grandiose Unabhängigkeit betrifft. Ein Dessauer Oberstaatsanwalt sagt zu “Bild”, man gehe von jahrelangem Missbrauch der Frau durch den Angeschuldigten aus (das behauptete nicht einmal Petra Bauer selbst).
Was in dem Fall geschah: Rückblickend ist es ein Menetekel für die Justiz. Beunruhigend ist vor allem, dass es nicht Pannen waren, wie sie eben vorkommen. Man kann auch nicht von der Jagd etwa auf einen unbequemen Staatsanwalt sprechen, nicht von der großen Ausnahme inmitten eines Kosmos an Korrektheit. Es ist der Alltag der Strafjustiz, den ein Staatsanwalt am eigenen Leibe zu spüren bekam wie ein Herr Jedermann. Wie viele einfache Menschen gehen in ihm unter? Wie oft werden ihre Beschwerden und Eingaben müde belächelt: Ja, ja, die Knackis.
Die Anklage wird am 9. April 1999 von der Strafkammer 1 des Landgerichts Stendal zugelassen. Zugleich ordnet die Kammer Fortsetzung der U-Haft an und stützt sich dabei auch auf das vorläufige positive Gutachten der Psychologie-Sachverständigen Professor Elisabeth Müller-Luckmann zur Glaubhaftigkeit Petra Bauers – ein Gutachten, auf das die Richter drei Tage später, am 12. April 1999, schon wieder verzichten. Sie entbinden Müller-Luckmann von ihrer Gutachterpflicht. Die Haft bleibt bestehen, natürlich.
Zimmermann wird inzwischen vom Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi verteidigt.
“Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte,” sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger
15. Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder
Wo immer Bernd Herborth hinkam, sein schlechter Ruf war ihm vorausgeeilt – auf der Straße, am Arbeitsplatz, im kleinen Städtchen Altenbeken bei Paderborn. Seit das Landgericht der Domstadt den heute 46jährigen im Mai 1989 wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, war der Realschullehrer als „Kinderschänder“ geächtet. Er verlor Job, Familie, Reputation. „Zu Unrecht,“ entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das Landgericht Detmold. „Ohne jeden Zweifel“, so die Urteilsbegründung, „ist Herborth unschuldig.“
Der Kunst- und Musiklehrer betrachtet die vergangenen Jahre als „Hölle“. Es war „eine lange Leidenstour“, vermutet auch Michael Reineke, Vorsitzender der Strafkammer, die den „großen Scherbenhaufen“ im „zehnstündigen Verhandlungsmarathon“ vergangene Woche abwickelte.
Fataler Irrtum: Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann aus Paderborn hatte sich im ersten Verfahren auf Gutachten eines Bielefelder Psychologen gestützt. Diese attestierten der angeblich mißbrauchten Tochter Sarah, damals acht Jahre alt, Glaubwürdigkeit. Herborths Ex-Frau hatte ihre Tochter mehrfach „verhört“, bevor sie den Ehemann – die Scheidung lief bereits – wegen „jahrelanger Vergehen an der gemeinsamen Tochter“ anzeigte
Seit seinem „Supergau bürgerlicher Disqualifikation“ lebt Herborth von Sozialhilfe. Er verlangt jetzt mehr als die 740 000 Mark Entschädigung für entgangene Bezüge und die Rückkehr in den Beamtenstatus. Horst-Dieter Kückmann, Sprecher der Bezirksregierung Detmold, sagt schon jetzt: „Der Mann wird wieder eingestellt.“ Kaum Trost für Herborth, dem seine Tochter unterdessen entfremdet wurde. Sarah, heute 15, hat „leider“, so ein Richter der Großen Strafkammer Detmold, „inzwischen ,lernen´ müssen, ihren Vater zu hassen.“
16. Acht Jahre Gefängnis für jahrelangen sexuellen Missbrauch – und jeden einzelnen Tag sitzt der Verurteilte schuldlos ab. Denn das vermeintliche Opfer der sexuellen Übergriffe gibt jetzt in der “Krone” zu, dass die Anschuldigen im Jahr 2006 frei erfunden waren. Die mittlerweile 25-jährige Steirerin wollte ihren Stiefvater bloß loswerden.
Er kam betrunken nach Hause, war cholerisch und randalierte in der Wohnung – über die Jahre hinweg wurde der Hass der jungen Frau gegen ihren Stiefvater immer größer. Bis sie sich nach ihrem Auszug aus der Elternwohnung in Graz dazu entschloss, es ihm heimzuzahlen. “Ich bildete mir ein, meiner Mutter und meinen beiden Halbschwestern helfen zu müssen. Also habe ich einfach Anzeige gegen ihn erstattet”, so die nun 25-Jährige zur “Krone”.
“Alles gelogen, er hat mich niemals angerührt”
Ihr schwerwiegender Vorwurf: regelmäßiger sexueller Missbrauch. Und obwohl die junge Frau die einzige Belastungszeugin war und die Staatsanwaltschaft keine Beweise vorlegen konnte, wurde der Stiefvater 2006 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Heute, sechs Jahre später, sitzt der 49-Jährige noch immer in der Justizanstalt in Garsten in Oberösterreich.
Zitat: Eine junge Grazerin hatte ihren Stiefvater beschuldigt, sie missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der Mann wurde deshalb 2007 zu acht Jahren Haft verurteilt, doch im Oktober 2010 widerrief die Frau ihre Anschuldigungen und kämpfte um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Am Mittwoch starb sie nach einem Herzstillstand im Krankenhaus.
Es ist eine sehr komplizierte Geschichte, mit der die 25-jährige Grazerin letztlich nicht fertiggeworden ist. Sie war in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen und beschuldigte ihren Stiefvater, dass er sie sexuell missbraucht und vergewaltigt habe, was ihr vor Gericht auch geglaubt wurde. Der Mann wurde 2007 zu acht Jahren Haft verurteilt, die er derzeit verbüßt.
Magersucht als Ursache für Herzstillstand
Ihre Anwältin will trotzdem weiter um die Wiederaufnahme des Verfahrens kämpfen, das Material dazu sei ihrer Meinung nach ausreichend. “Ich habe auch Tonbildaufnahmen von ihr gemacht, was ich sonst nie tue”, schilderte die Anwältin. Nun muss das Gericht entscheiden, ob das Verfahren wieder aufgenommen wird.
2004 wurde der Primarlehrer Claudio Rossi wegen angeblicher sexueller Übergriffe verhaftet. Fünf Jahre später hat ihn die Justiz nun vollständig freigesprochen. Doch der Schaden, den übereifrige Opferhelfer angerichtet haben, ist irreparabel.
Von Alex Baur
«Je heftiger er sich verteidigt, desto verdächtiger macht er sich»: Lehrer Rossi
Am 20. September 2004 um sechs Uhr in der Früh begehrten drei Polizisten in Zivil Einlass in die Wohnung von Kleinklassenlehrer Claudio Rossi im luzernischen Emmen. Die Fahnder kamen gleich zur Sache: «Haben Sie Kinderpornos auf ihrem Computer?» Ohne weitere Worte zu verlieren, untersuchten sie die Wohnung minutiös. Erfolglos versuchte Rossi zu erfahren, was gegen ihn vorlag. Verfängliches oder gar Illegales, das wusste er genau, würde man bei ihm nicht finden. Und dem war auch so.
Trotzdem nahmen die Fahnder den Lehrer mit auf den Posten. Den genauen Grund nannte man ihm auch bei der rudimentären ersten Befragung nicht. Aus den Fragen schloss er, dass es irgendwie um Übergriffe auf Schüler gehen musste. Den Rest des Tages verbrachte der Lehrer in einer Zelle, starrte die weissen Plättli an der Wand an und versuchte sich einen Reim zu machen. Um 21 Uhr eröffnete man ihm die Untersuchungshaft.
Was konkret gegen ihn vorlag, wusste Claudio Rossi auch eine Woche später noch nicht, als er aus der Haft entlassen wurde.
[…]Knapp fünf Jahre später hat das Luzerner Kriminalgericht Claudio Rossi nun von Schuld und Strafe freigesprochen. Alle Vorwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Noch ist offen, ob die Staatsanwaltschaft appellieren wird. Doch selbst wenn der Freispruch aufgehoben würde, hätte Rossi wenig zu befürchten. Zur Anklage gelangten lediglich zwei Vorwürfe im Graubereich der Bagatelle. Alles andere ist längst definitiv vom Tisch. Nur nützt es Rossi nicht mehr viel. Seine Existenz ist vernichtet, nachhaltig und allumfassend. Und man fragt sich augenreibend: Wie konnte es so weit kommen?
[..]. Gemeinsam ist allen vier Kindern, dass sie wegen psychischer oder schulischer Probleme einer Kleinklasse zugeteilt wurden. Drei von ihnen haben schon im Frauenhaus gelebt und dort gelernt, dass Männer grundsätzlich gefährlich sind.
«Immer so prutalle dinge gemacht»
Schon nach wenigen Tagen wird die neue Klassenlehrerin auf die sexualisierte Sprache der vier Neulinge aufmerksam. Namentlich Emilio, der Rädelsführer im Grüppchen, erzählt wilde Geschichten über Rossi, den er als «pervers» bezeichnet. Die Lehrerin macht Notizen und lässt die Schüler einen Aufsatz mit dem scheinbar unverfänglichen Titel «Im letzten Schuljahr» schreiben. Die vier Kinder begreifen sofort, was gemeint ist: Alle schreiben über angebliche Übergriffe des Claudio Rossi, ein anderes Thema findet sich in den Texten der Fünftklässler nicht. «Bei den Mädchen hat er immer so prutalle dinge gemacht», schreibt Emilio. «Herr Rossi hat die helfte von den Mädchen angefasst», berichtet Anita. «Wir mussten leiden», ihre Schwester. Einen konkreten Vorfall beschreibt nur Antonia: «Als wir ein Katzen spiel machten da hate herr Rossi uns wierklich ganz auf unangenehme art angefasst.»
Knapp drei Wochen nach Schulbeginn, am 13. September 2004, übergibt die Lehrerin ihre Notizen und die Aufsätze dem schockierten Schulleiter. Dieser berät sich sofort mit der Rechtsauskunft und der Kinderschutzabteilung der Kantonspolizei Luzern. Damit aktiviert er ein Netzwerk von Fachleuten, Spezialdiensten und Beratungsstellen, die so schnell nicht mehr zu bremsen sind Zitat Ende
Herbert B. -Fehlurteil: 7 Jahre unschuldig im Gefängnis
Es ist ein spektakulärer Einzelfall, der wie kaum ein anderer zeigt, dass Richter und Staatsanwälte fehlbar sind: Mehr als sieben Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Ein einfacher Mann, der weder lesen noch schreiben kann. Ein Aussagepsychologisches Gutachten wurde verweigert. Jetzt wurde der 72-jährige in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, “nachträglich” sozusagen.
2004 hatte seine Tochter ihn beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Es kommt zum Prozess am Landgericht Halle, in dem sich die 21-jährige als Opfer eines ständig alkoholisierten Vaters darstellt – begleitet von ihren Ärzten, die ihr eine schwere Traumatisierung durch die angeblichen Vergewaltigungen bescheinigen. Für das Gericht scheint der Fall klar, obwohl die anderen Familienmitglieder alle zugunsten des Vaters aussagen. Es vertraut auf die eigene Fachkompetenz, verzichtet auf eine aussagepsychologische Begutachtung des Mädchens und verurteilt Herbert B. zu zehn Jahren Gefängnis.
Ein folgenschwerer Fehler: Der wird spätestens deutlich, als die Tochter weitere Männer beschuldigt und die Anschuldigungen immer abstruser werden. Erst jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die Frau begutachten. Das Ergebnis: Der Psychologe vermutet eine Persönlichkeitsstörung und hält sie für nicht glaubwürdig. In seinem Gutachten aus dem Jahre 2009 hält Prof. Max Steller fest, dass dies seiner Meinung nach auch zwingend Auswirkungen auf den Prozess gegen den Vater haben müsste. Doch nichts passiert. Herbert B. bleibt weiter in Haft.
Es wird noch zwei weitere lange Jahre dauern, bis der Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Fall aufmerksam wird und die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Mit Erfolg: Vom Landgericht Magdeburg wurde Herbert B. jetzt freigesprochen. Die vorgeworfenen Taten hat es nach Auffassung des Gerichts nie gegeben. Siebeneinhalb Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Und was sagen die “Schuldigen” – die Richter und die Staatsanwaltschaft? Zusammengefasst kann man es so formulieren: Zum jeweiligen Zeitpunkt habe man alles richtig gemacht. Panorama über einen besonders drastischen Justizirrtum, in dem sich die Verantwortlichen offensichtlich wegducken.
Vergewaltigung in Landshuter Stadtpark nur erfunden – Unstimmigkeiten bei der Überprüfung des geschilderten Tatablaufes brachten Klarheit
Landshut. Wie bereits gemeldet, zeigte eine 18-jährige Landshuterin bei der Polizei an, am Sonntagmorgen, den 26. September, gegen 2 Uhr, im Landshuter Stadtpark vergewaltigt worden zu sein. Gegenüber der Kriminalpolizeiinspektion Landshut hat die 18-Jährige jetzt gestanden, dass keine Vergewaltigung im Stadtpark stattgefunden hat. Die Kriminalpolizei Landshut hatte nach der Anzeigenerstattung sofort die notwendigen Ermittlungen aufgenommen. Die erfundene Vergewaltigung fand nach Angaben des Opfers auf einer Parkbank im Stadtpark, Ecke Luitpold-/Dammstraße, hinter einer Sträuchergruppe, statt. Durch das Rauchen einer spendierten Zigarette sei ihr schwindelig geworden und anschließend habe der Mann mit einem Messer die sexuellen Handlungen erzwungen. Ausführliche Recherchen und Auswertungsarbeiten waren notwendig um die Tat jetzt klären zu können. Jetzt hat sich ergeben, dass der vom angeblichen Opfer angezeigte Sachverhalt nicht stimmt. Erst nachdem sich Unstimmigkeiten bei der Überprüfung des geschilderten Tatablaufes ergaben, kam die Wahrheit ans Licht.
„Bezahlung“ mit Sex? Mann vom Schlüsseldienst freigesprochen
Ein Schlüsseldienst-Mitarbeiter landete wegen sexueller Belästigung auf der Anklagebank … und wurde freigesprochen.
Da kann Maria S. (27, Name geändert) von Glück reden, wenn gegen sie nicht wegen falscher Verdächtigung ermittelt wird. Sie hatte Schlüsseldienst-Mitarbeiter Magomedbeshir S. (23) beschuldigt, sie sexuell belästigt zu haben. Der landete auf der Anklagebank … und wurde freigesprochen.
Nach einer Nacht in der Altstadt wankte Maria S. frustriert nach Hause. Ihre Tasche samt Geldbörse war geklaut, sie hatte sich mit ihrem Freund gezofft und jetzt stand sie sogar vor einer verschlossenen Türe.
Von der Bäckerei nebenan rief sie den Schlüsseldienst an. Magomedbeshir kam und öffnete die Türe. „Ich habe sie vorher über die Preise informiert.“ Gemeinsam betrat man die Wohnung. Maria S. konnte nicht zahlen. Ihre EC-Karte war nicht dort, wo sie sein sollte. Also bot der Schlüsseldienst-Mitarbeiter an: „Sie können auch ein Pfand hinterlegen.“ Maria S. rief ihren Freund an. Er sollte ihr aus der Patsche helfen.
Nur wenige Minuten, bevor der eintraf, soll es zu folgender Szene gekommen sein: Maria S.: „Ich wollte zum Flur. Da fasste er mich an die Brust und meinte, das könne man doch auch anders regeln.“ Damit sei eindeutig eine sexuelle Leistung gemeint. Das stritt Magomedbeshir ab. Erst Stunden später zeigte Maria S. ihn auf der Wache an. Zuvor hatte sie aber bei Schlüsseldiensten recherchiert und herausgefunden, dass die Rechnung über 300 Euro viel zu hoch war.
Bis heute hat sie das Geld auch nicht bezahlt. Außerdem verstrickte sie sich vor Gericht immer mehr in Widersprüche. So dass selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert hatte.
Tat geschah am helllichten Tag in München. Sexualtäter auf der Flucht
München Am helllichten Tag ist eine 24 Jahre alte Frau in einer Toilette im Münchner Ostbahnhof vergewaltigt worden. Vom Täter fehlt auch drei Tage nach dem Verbrechen jede Spur, teilte die Polizei gestern mit.
Die 24-jährige Frau aus Fürstenfeldbruck hatte sich am Montag freigenommen, um ihren Freund in München zu besuchen. Gegen 16 Uhr ging sie am Ostbahnhof in die Toilette. Ahnungslos betrat sie im Zwischengeschoss die mit einem Drehkreuz gesicherte WC-Anlage.
Dort packte sie ein etwa 30 Jahre alter Mann und drängte sie in eine Kabine. Damit sein Opfer nicht entwischen konnte, verschloss er die Tür. Dann riss der Sexualstraftäter der Angestellten die Kleider vom Leib und vergewaltigte sie.
Nach Polizeiangaben wehrte sich die 24-Jährige mit aller Kraft. Sie schlug um sich und schrie laut um Hilfe. Eine andere Frau hörte die Hilferufe und drohte, die Polizei zu rufen. Der Mann flüchtete.
Die Frau blieb allein zurück, auch ihre Retterin war gegangen. Die 24-Jährige habe unter Schock gestanden. Deshalb habe sie nicht sofort die Polizei gerufen, sondern sei in ein Krankenhaus gefahren, um sich untersuchen zu lassen. Der Arzt habe die Polizei informiert.
Eine Zeugin hatte das Verbrechen in der Kabine bemerkt
„Wir suchen den Täter – und wir suchen die Zeugin“, sagte Polizeisprecher Damian Kania gestern. Von ihr erhoffen sich die Beamten weitere Hinweise. Unklar ist etwa, ob der Mann der Frau bereits länger gefolgt war, oder ob er in der Toilette auf ein Opfer lauerte. Um das Drehkreuz zur Toilette zu passieren, muss der Täter 80 Cent bezahlt haben.
Die Polizei rät Frauen, sich beim Betreten einer öffentlichen Toilette umzusehen, ob sich dort ein Mann befindet oder jemand gefolgt ist. „Es kommt gelegentlich vor, dass der Tatort in einer öffentlichen Toilettenanlage liegt“, sagte Kania. Das ist aber sehr selten. Im Jahr 2010 gab es in der Landeshauptstadt nur zwei Vergewaltigungen an sogenannten Angstorten wie Bahnhof, Tiefgarage oder Park. Das sind 1,2 Prozent aller Fälle.
Insgesamt registrierte die Polizei 170 Übergriffe im vergangenen Jahr in München. „Die Mehrzahl der Sexualdelikte findet im Bekanntenkreis statt“, so Polizeisprecher Kania. Der mutmaßliche Täter war etwa 1,70 Meter groß, dick, unrasiert und hatte hellblonde, glatte, kurze Haare. (dpa, AZ)
Seit über einer Woche sucht die Polizei nach dem Vergewaltiger vom Münchner Ostbahnhof. Jetzt kam heraus: Das 24 Jahre alte “Opfer” hatte die Tat erfunden.
Das Mädchen gab an, auf dieser Toilette am Ostbahnhof vergewaltigt worden zu sein.
Unter einem sichtlichen Schock hatte sie gestanden, war nach der Tat sogar in ein Krankenhaus gefahren, um sich untersuchen zu lassen. Seit über einer Woche fahndet die Polizei nach dem Vergewaltiger einer 24-Jährigen vom Münchner Ostbahnhof. Auch nach einer angeblichen Zeugin wurde gesucht. Nun hat sich die Vergewaltigung auf der öffentlichen Toilette am Ostbahnhof aber als eine Täuschung herausgestellt. Wie die Münchner Polizei am Mittwoch berichtet, hat die 24 Jahre alte Frau die Vergewaltigung erfunden. Die Geschichte ist nämlich eine ganz andere.
Einvernehmlicher Sex mit dem Kumpel des Freundes
Die junge Frau hatte bevor sie ins Krankenhaus gegangen war, einvernehmlichen Sex. Und zwar mit dem Kumpel ihres neuen Freundes. Als Grund für die Falschaussage gab sie laut Polizei Angst vor ihrem neuen Freund an. Der Kumpel ist derzeit der Polizei noch nicht bekannt. Die Ermittlungen in dem Fall sind noch nicht abgeschlossen. AZ
21. Unschuldiger verlor alles 7 Jahre in der Sex-Hölle
2005 wurde Zlatan Basic (54) aus Trimbach SO von einer jungen Frau wegen Vergewaltigung angezeigt. Er verlor alles: Seine Familie, seine Firma. Jetzt entschied das Obergericht: Er ist unschuldig!
Vor wenigen Tagen kam die erlösende Post vom Obergericht: Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung!
22. SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen 27. Juni 2009
21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende, hatte im Juni 2008 bei der Polizei Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstattet. Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben – eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: “Hallo, können wir heute abend Sex machen?” Der Mann gab an, er sei zu seiner Freundin gegangen, um dieser Aufforderung nachzukommen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen. Am nächsten Morgen habe er die Wohnung der Freundin verlassen und sei wenig später bei der Arbeit von der Polizei überrascht worden. Die medizinische Untersuchung der Frau nach der angeblichen Tat bestätigte ihren Vorwurf nicht.
Die erfundene Vergewaltigung war nicht die einzige Lüge der Frau: Sie behauptete außerdem, seit dem Vorfall würde ihr ehemaliger Lebensgefährte sich nicht für das gemeinsame Kind interessieren, im Lauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass er mehrmals zu Besuch gekommen war, sie ihm aber den Kontakt zum Kind verweigert habe
Entsetzen in der Schweiz: Unbekannte haben einer schwangeren Brasilianerin “SVP” in den Bauch geritzt. Noch ist unklar, ob Neonazis dahinter stecken.
Drei Männer haben nach brasilianischen Medienberichten in der Schweiz eine schwangere Brasilianerin überfallen und so schwer misshandelt, dass sie ihre Zwillinge verlor. Bei den Tätern soll es sich nach Angaben des Opfers um Neonazis handeln. Die Stadtpolizei Zürich bestätigte am Donnerstag lediglich, dass “es einen Vorfall gegeben hat”. Details wurden zunächst nicht genannt.
Brasilianische Medien – unter anderem der Sender TV Globo – veröffentlichten Fotos der Schwangeren.
Einem Zeitungsbericht zufolge telefonierte die 26-Jährige am Montagabend an einem Bahnhof in Dubendorf bei Zürich mit ihrer Mutter in Brasilien auf portugiesisch. Damit hat die Frau offenbar die Aufmerksamkeit der drei Täter auf sich gezogen, berichtete die Zeitung Folha de São Paulo.
Diese schleppten die Brasilianerin demnach an einen entlegenen Ort. Dort ritzten sie ihr in Oberschenkel und Bauch die Buchstaben “SVP” – die Abkürzung für die national-konservative Schweizerische Volkspartei.
Später wurde die Frau ins Universitätskrankenhaus Zürich gebracht. Die Brasilianerin war im dritten Monat schwanger. Die Täter sollen sie so schwer verletzt haben, dass sie ihre Zwillinge verloren hat.
Nach den Angaben der 26-Jährigen hatte einer der Täter ein Hakenkreuz am Hinterkopf. Das Außenministerium in Brasília ist eingeschaltet. Der Vater Oliveiras, Rechtsanwalt und Assistent eines Abgeordneten in Brasilien, flog sofort in die Schweiz zu seiner Tochter. “Sie hat einen völlig zerschnittenen Körper: Gesicht, Hals, Arme, Brustkorb, Beine – vielleicht an die hundert Verletzungen”, berichtete Paulo Oliveira dem Jornal Nacional.
Angeblich misshandelte Frau war nicht schwanger 13.02.2009,
Die angeblich von drei Neonazis in Zürich misshandelte Brasilianerin war nicht schwanger. Das teilte die Zürcher Polizei mit. Die Frau hatte angegeben, mit einem Messer misshandelt worden zu sein und danach Zwillinge verloren zu haben, mit denen sie im dritten Monat schwanger gewesen sei.
Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin und des Universitätskrankenhauses Zürich hätten ergeben, dass die 26-jährige Frau zum Zeitpunkt des Überfalls nicht schwanger gewesen sei, erklärte die Polizei. Weitere Einzelheiten des Vorfalls müssten noch untersucht werden.
ZÜRICH – Die Brasilianerin, die in Zürich angeblich von Neonazis misshandelt worden ist, hat sich laut Experten wahrscheinlich selbst verletzt. Trifft dies zu, steht die Frau mit ihrer Lüge nicht alleine da.
[…]50 000 bis 100 000 Franken Opferhilfe
Wie polizeiinterne Kreise vermuten, ist ein Motiv für ein vorsätzliches Handeln durchaus denkbar: Opfer von Gewalttaten erhalten in der Schweiz Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen aus der Staatskasse. Wäre Paula Oliveira mit ihrer Geschichte durchgekommen, hätte sie in Anbetracht der politischen Implikationen für den Verlust von zwei Kindern und den damit verbundenen schweren psychischen Schaden ohne weiteres 50 000 bis 100 000 Franken beanspruchen können. Als Anwältin dürfte Paula Oliveira diese Besonderheit der Schweizer Rechtspflege bekannt sein.
Das Risiko war für sie auf jeden Fall gering. Opfer werden hierzulande kaum hinterfragt, selbst wenn sie sich als Täter entpuppen. Wer wider besseres Wissen eine vermeintliche Straftat zur Anzeige bringt, wird gemäss Artikel 304 StGB zwar «mit Gefängnis bis zu drei Jahren» bestraft. Theoretisch. In der Praxis drücken die Strafverfolger bei der Anwendung des Paragrafen oft beide Augen zu.
Keine Gnade für die Brasilianerin Paula O.: Das Zürcher Migrationsamt hat ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.
Sie ist promovierte Juristin und das bekannteste reale Opfer einer fiktiven Attacke. Sie stürzte sich mit ihrer Lügengeschichte in eine persönliche Krise und sorgte für diplomatische Misstöne zwischen Brasilien und der Schweiz. Nun hat das Zürcher Migrationsamt entschieden: Paula O., die wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 10 800 Franken verurteilt worden ist, muss die Schweiz bis Ende März 2010 verlassen.
24. Vergewaltigung war erfunden – junge Frau fürs Lügen verurteilt 25.02.2011
Eine 24-Jährige hielt vor Obergericht am Vergewaltigungsvorwurf fest, obwohl alles dagegen sprach.
Standhaft beharrte eine Sachbearbeiterin aus dem Kosovo auf dem Vorwurf des Vergewaltigungsversuchs, auch als sie sich in Widersprüche verstrickt hatte. Weshalb die 24-Jährige nicht davon abrückte, konnte das Obergericht ebenso wenig klären wie zuvor das Bezirksgericht. Die Behauptung könnte eine emotionale Entgleisung oder das Werk des eifersüchtigen Freundes gewesen sein, vermutete der Gerichtsvorsitzende gestern an der Verhandlung.
Laut Anklageschrift gab die Frau an, sie sei am Abend des 19. Juni 2008 bei einer Bushaltestelle in Gossau von einem flüchtig bekannten Kollegen in dessen Lieferwagen gezerrt und in ein nahes Waldstück gefahren worden. Dort wollte der Mann sie vergewaltigen. Dank heftiger Gegenwehr und dem plötzlichen Erscheinen eines unbekannten Passanten habe sie flüchten können und darauf einen ebenfalls unbekannten Autofahrer angehalten, der sie mitnahm. Zu Hause rief sie ihren Freund an und erzählte ihm vom Vorfall. Auf dessen Rat hin informierte sie die Polizei.
Bereitwillig erzählt
Der Fall kam der Polizei bald verdächtig vor, nicht zuletzt, weil die angeblich traumatisierte Frau einer Gratiszeitung bereitwillig von ihrer «Horrorfahrt» erzählte. Die Polizei verhaftete den angeblichen Entführer, einen damals 23-jährigen verheirateten Bäcker aus Serbien. Dieser stritt nicht ab, die Frau an jenem Abend getroffen zu haben. Man sei aber nicht in ein Waldstück gefahren, sondern nach Uster und habe in einem Restaurant kurz etwas getrunken. Die weiteren Ermittlungen bekräftigten das Misstrauen. So fand die Spurensicherung im Lieferwagen zwar 18 Haare. Aber keines stammte von der Frau – obwohl der Mann sie angeblich heftig an den Haaren gerissen hatte. Die Fachleute untersuchten auch ihr zerrissenes T-Shirt. Das Resultat: Die Beschädigung dürfte durch ein Schneidewerkzeug und anschliessendes Zerreissen entstanden sein. Auch die beiden Helfer meldeten sich trotz Zeugenaufruf nicht bei der Polizei.
Garmisch-Partenkirchen – Eine 24-jährige Bankangestellte hat ihren Chef zu Unrecht der sexuellen Nötigung bezichtigt. Dafür verurteilte das Amtgericht Garmisch-Partenkirchen die Frau jetzt zu 5400 Euro Strafe.
Zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen jetzt eine Bankangestellte. Die 24-Jährige hatte ihren Chef ohne jeden Grund der sexuellen Nötigung bezichtigt und ihm sogar vorgeworfen, er habe sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Nichts davon entsprach jedoch den Tatsachen, erklärte ihr Verteidiger jetzt vor dem Richter, während sie in Tränen ausbrach.
Die junge Frau, die von einer Zeitarbeitsfirma vom 5. Februar bis 6. November 2007 als Aushilfe in eine Garmisch-Partenkirchner Bankfiliale vermittelt worden war, habe bei der Kriminalpolizei schlimme Dinge über ihren Chef erzählt, berichtete Staatsanwalt Lorenz Leitmeier. So solle er sich zunächst anzüglich über sie geäußert und ihr empfohlen haben, sich offenherziger zu kleiden. Damit nicht genug, habe er ihr auch in einer Gaststätte den Oberschenkel gestreichelt und sie schließlich gar in der Damentoilette der Bank zum Sex genötigt. All diese Unwahrheiten habe sie im vollen Bewusstsein geäußert, betonte der Jurist. Daraufhin wurde gegen den Bänker ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.
[..]Der Richter sah das anders: Allein zur Abschreckung halte er einen Vermerk im so genannten Leumundszeugnis und 5400 Euro Strafe für gerechtfertigt
26. Auch Ingenieur Helmut W. (60) sitzt wegen einer Falschaussage in der JVA Landsberg. Seine Ziehtochter Anna M. (26) hat ihn 2008 in den Knast gebracht, behauptete, er habe sie vergewaltigt. Viereinhalb Jahre bekam Helmut W. aufgebrummt.
Erst jetzt bekam die Frau ein schlechtes Gewissen. Sie ging zur Polizei und räumte ein: Ich habe die ganze Geschichte erfunden. Es gab keine Vergewaltigung. Es war einvernehmlicher Sex. Ich war damals wütend auf ihn.“
Helmut W.s Anwalt will nun ein Wiederaufnahmeverfahren für seinen Mandanten erreichen. Doch selbst, wenn W. freikommt, ist sein Ruf ruiniert, denn seine Frau, seine Freunde, seine Kollegen wissen jetzt, dass er ein Verhältnis mit der jungen Frau hatte.
27. 01.06.2011 Unschuldig in Stammheim Von Julia Jüttner
Justizopfer Mayer: “Ich war es nicht!”
77 Tage sitzt er in der JVA Stammheim – für eine Vergewaltigung, die er nicht begangen hat: Der 59-Jährige verliert seinen Job, sein Vermögen, sein Vertrauen in die Justiz. Die Geschichte eines fatalen Irrtums.
Erst als die schwere Zellentür hinter ihm scheppernd ins Schloss fiel und der Schlüssel sich zweimal klackernd drehte, machte es auch in seinem Kopf Klick: Er war eingesperrt in der JVA Stammheim. Jost Mayer* sank auf seine Pritsche. Der graue Gefängnisanzug kratzte, seine Füße steckten in viel zu großen Anstaltsstrümpfen.
Jost Mayer ist ein großer drahtiger Mann mit wachen blauen Augen und einem federnden Gang. Einer, der das Leben immer so genommen hat, wie es kam. Ein gebürtiger Schwabe, der über sich selbst und die hämischen Späßle über seine Heimat und deren Bewohner lachen kann – vor allem über die Klischees, die er selbst erfüllt. Ein jung gebliebener 59-Jähriger mit langen grauen Haaren.
26 Jahre lang hatte Jost Mayer einen kleinen Laden im Norden Stuttgarts. Zuletzt verkaufte er Jeans und Shirts. Jetzt wird er die Boutique schließen müssen. Seit er 2009 für mehr als zwei Monate im Gefängnis saß, kommt keiner mehr. Jost Mayer ist pleite.
Ein Mädchen hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt – zu Unrecht.
Traunreut (hr). Zu einer angeblichen Vergewaltigung, die sich letztendlich als Sexabenteuer zu dritt herausstellte, wurde die Polizei am Mittwochabend in Traunreut gerufen. Ein 48-jähriger Traunreuter hatte gegen 20 Uhr mitgeteilt, dass seine Lebensgefährtin von zwei Männern, die mit Messern bewaffnet seien, vergewaltigt werde. Als die Polizei am vermeintlichen Tatort anrückte, stellte sich schnell heraus, dass die Frau freiwillig Sex mit zwei Männern hatte. Alle Beteiligten waren zudem stark betrunken.
Im ersten Stock dieses Hauses in Traunreut veranstalteten die Beteiligten ein Saufgelage. In dessen Verlauf kam es zu den sexuellen Handlungen. Foto: hr
Der 48-jährige Traunreuter hatte am Mittwochabend gegen 20 Uhr bei der Polizei angerufen und erklärt, dass seine 46-jährige Lebensgefährtin in der Wohnung eines Bekannten von zwei Männern vergewaltigt werde. Die Männer seien mit Messern bewaffnet. Der 48-Jährige behauptete, dass er sich zusammen mit seiner Lebensgefährtin in der Wohnung des Bekannten (45) aufgehalten habe. Dort wäre dann noch ein weiterer Mann (50) hinzugekommen. Nach einem stundenlangen Trinkgelage wären die beiden Männer dazu übergegangen, seine Lebensgefährtin zu vergewaltigen. Damit er nicht stören konnte, sei er kurzerhand aus der Wohnung geworfen worden.
Da die Polizei von einem Gewaltverbrechen ausgehen und mit dem Widerstand der Männer rechnen musste, rückten die Beamten schließlich mit neun Fahrzeugen und einem Hundeführer zu dem Mehrfamilienhaus in Traunreut an.
Als sie dann an der Wohnungstür im ersten Stock klingelten, wurde ihnen aber sofort geöffnet. In der Wohnung stellte sich dann schnell heraus, dass die 46-Jährige freiwillig Sex mit dem Wohnungsinhaber und dem 50-jährigen Besucher hatte. Ihr Lebensgefährte hatte offenbar dabei nur gestört und da er völlig betrunken war, warfen ihn die Männer aus der Wohnung.
29. AUF HEIMWEG Mädchen (9) in Park sexuell missbraucht 10. Juni 2009
Eine Neunjährige ist am Dienstagnachmittag in einem Park in Tegel sexuell missbraucht worden. Der Täter habe das Mädchen am Kurt-Schumacher-Damm angesprochen und mit einem Messer bedroht, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Anschließend zog er das Kind in ein Gebüsch, verging sich an ihm und ließ es dann nach Hause gehen. Laut Polizei befand sich das Mädchen auf dem Heimweg von der Schule, als sich die Tat gegen 14.30 Uhr ereignete.
Nach Polizeiangabe soll der Täter zwischen 20 und 25 Jahre alt und etwa 1,80 Meter groß sein. Er hat kurze mittelblonde Haare und trug ein schwarzes T-Shirt sowie eine blaue Jeans. Zeugen, die Angaben zu dem Mann oder dem Tathergang machen können, werden gebeten, sich bei einer Polizeidienststelle zu melden. Telefon: 030-4664-0
SEXDELIKT-LÜGE Mädchen (9) erfand sexuellen Missbrauch 11. Juni 2009
Das Mädchen, das angab, am Dienstag in einem Park vergewaltigt worden zu sein, hat die Tat erfunden.
Wie berichtet, fahndete die Polizei nach einem 20 bis 25 Jahre alten Mann, der am Dienstag in einem Park in Tegel eine Neunjährige vergewaltigt haben soll.
Die Ermittlungen des Fachkommissariats für Sexualdelikte beim Landeskriminalamt führten nun zu einem anderen Ergebnis. Bei erneuten Befragungen räumte das Mädchen ein, dass sich der Sachverhalt nicht wie zunächst von ihm geschildert zugetragen haben soll und somit keine Straftat vorliegt.
Zum Schutz der Privatsphären gab die Polizei zu den Beweggründen des Mädchens für seine anfängliche Aussage keine Stellungnahme ab.
30. 10. Juli 2009 Verschleppung und Vergewaltigung waren erfunden
22-Jährige gibt falsche Aussagen zu
Sie wollte ihrem Begleiter eins auswischen. Ein Motiv für die schweren Anschuldigungen, die eine 22-Jährige gegen einen 27 Jahre alten Mann erhob, konnte sie allerdings nach Angaben von Polizeisprecher Joachim Grande nicht nennen. Dieser teilte gestern Nachmittag mit: “Die Verschleppung und Vergewaltigung der jungen Frau nach einem Diskobesuch hat nicht stattgefunden, sondern war vorgetäuscht.”
Die 22-Jährige hatte sich nach dem vergangenen Wochenende bei der Polizei gemeldet. In der Nacht zu Sonnabend habe sie die Diskothek “Schwanensee” am Gieseler besucht und sei, als sie sich gegen 2 Uhr im Eingangsbereich aufhielt, plötzlich von einem Mann ergriffen, trotz Gegenwehr geschultert, nach draußen getragen und in ein Auto gezogen worden, in dem eine zweite Person wartete.
Nach einer Autofahrt sei es vermutlich auf einem Feldweg in der Nähe von Leiferde zu einer Vergewaltigung gekommen.
Zeugen erhärten den Verdacht der Vortäuschung
Mit einem Biss in den Unterleib eines Täters, so die Angaben des vermeintlichen Opfers weiter, habe es sich befreien und flüchten können. Weiter gab die 22-Jährige an, in einem silberfarbenen Audi TT verschleppt worden zu sein.
“Nach einigen Zeugenaussagen – unter anderem Personal der Diskothek – erhärtete sich der Verdacht, dass die Angaben der 22-Jährigen so nicht zutreffend sein konnten”, berichtet der Polizeisprecher. Zudem sei durch den Zeugenaufruf in unserer Zeitung ziemlich schnell der Fahrer des Audi TT ermittelt und vernommen worden.
Danach hatte er die junge Frau im “Schwanensee” kennen gelernt. Man sei sich näher gekommen und sei einvernehmlich von dort weggefahren. In der Nähe von Leiferde sei es zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen, die die junge Frau dann aber nicht mehr wollte. Der 27-Jährige, der gegenüber der Polizei eine Vergewaltigung bestritt, soll sie dann nach Hause gefahren haben.
Mit diesen Aussagen des Beschuldigten und denen weiterer Zeugen konfrontiert, gab die 22-Jährige in ihrer gestrigen Vernehmung zu, die Tat erfunden zu haben. “Gegen die Frau wird jetzt wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt”, erklärt Polizeisprecher Joachim Grande abschließend.
31. Vergewaltigung war erfunden: Frau (38) fasst Haftstrafe aus TRÄNEN HALFEN NICHTS 29.09.2010
“Ein Südtiroler hat mich vergewaltigt” – diese schwerwiegende Anschuldigung hat eine Innsbruckerin über mehrere Tage aufrechterhalten. Damit sorgte sie beinahe dafür, dass der Betroffene in Haft geht. Das muss sie nun selbst. Ihr Widerruf kam zu spät – wegen falscher Beweisaussage muss sie 16 Monate ins Gefängnis!
Es war offenbar das schlechte Gewissen, das eine Innsbruckerin heuer Anfang März zu einer folgenschweren Aussage veranlasste. Zuerst einer Freundin und wenig später ihrem Patenkind gegenüber. “Ich bin vergewaltigt worden!” Und diesen Vorwurf hielt sie dann auch noch vor der Polizei aufrecht, die sie wegen einer anderen Sache einvernommen hatte. Damit war der Fall ins Rollen gebracht und der Betroffene wäre beinahe in Untersuchungshaft gewandert.
Erst danach gab die 38-Jährige zu, alles nur erfunden zu haben. Vielleicht wollte sie so den Seitensprung ihrem Freund gegenüber erklären…
Tränen und Beteuerungen nützten nichts
Am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht nützten alle Beteuerungen und Tränen nichts. Auch nicht die Tatsache, dass sie damals schwer betrunken gewesen sei. “Bei Vergewaltigungsvorwürfen gibt es fast immer nur zwei Aussagen – jene der Frau und die des Mannes”, erklärte Richter Norbert Hofer. Naturgemäß komme der Aussage der Frau besondere Bedeutung zu.
Mit ihrer Lüge schade sie allen Frauen, die tatsächlich vergewaltigt werden. So fällte Hofer auch eine harte Strafe – die Innsbruckerin muss 16 Monate ins Gefängnis. Die Haftstrafe fiel auch deshalb so lang aus, weil die 38-Jährige schon mehrmals vor dem Richter saß. Einmal auch schon wegen falscher Beweisaussage…
32. Vergewaltigung erfunden: Horror-Tripp für den Mann
Schwabacher Anwalt von Mandantin verleumdet — Täterin kommt mit einer Bewährungsstrafe davon – 16.09.2010
SCHWABACH – Der Albtraum jeder Frau – die Vergewaltigung. Die Vergewaltigungslüge – der Albtraum für jeden Mann. Ein Schwabacher Anwalt erlebte ihn: Er wurde zu Unrecht beschuldigt und ging durch die Hölle.
Hat er oder hat er nicht? Noch heute, so der Anwalt, überlegen sich wohl manche seiner Mitmenschen, ob nicht doch etwas dran ist, an den Behauptungen der Manuela O. (Name geändert).
Könnte er, der angesehene Jurist, der im Gerichtsgebäude den schwarzen Talar überstreift, selbst ein Straftäter sein? Ein Wolf im Schafspelz? Kam er vielleicht nur davon, weil er als Anwalt über „Beziehungen“ verfügt? Tatsächlich erzählen die Akten, auf vielen hundert Seiten Papier, eine Geschichte aus dem Horror-Kabinett: Manuela O., eine 32-jährige, sechsfache Mutter, wurde tatsächlich vergewaltigt und missbraucht. Als Schülerin fiel sie einem Lehrer zum Opfer, als Jugendliche vergriff sich der Vater einer Freundin an ihr, als junge Frau durchlitt sie eine chaotischen Beziehung mit brutalen Schlägen und sexuellen Übergriffen.
Gerichtsgutachter Michael Wörthmüller nennt die zierliche Frau „stark traumatisiert“. Er warnt vor Wiederholungs-Gefahr, rät jedem männlichen Therapeuten, mit dieser Patientin nicht alleine in einem Zimmer zu sitzen. Denn ihre Fantasiegeschichten könnten sich wiederholen.
33. 16.04.2007 STRAFJUSTIZ Hört’s auf mit dem Schmarrn Von Friedrichsen, Gisela
Viel “Aufdeckung”, wenig Aufklärung: Ein Sozialpädagoge wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Frau vergewaltigt und die Kinder missbraucht zu haben. Von Gisela Friedrichsen
Der Münchner Rechtsanwalt Peter Weitzdörfer ist kein geschmeidiger Advokat, keiner, der bewundert werden will für elegantes und verbindliches Auftreten vor Gericht. Mit sperriger Hartnäckigkeit hat er Richter schon zur Weißglut und zu Wutausbrüchen getrieben – vor allem, wenn er von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt ist. Jedes Ansinnen eines Deals, jede Aufforderung, auf ein Geständnis hinzuwirken um der Verfahrensökonomie willen, lehnt er dann empört ab. Schrittweise kämpft er sich den steinigen Weg zum erhofften Freispruch voran mit Anträgen, Beschwerden, Widersprüchen und Gegenvorstellungen. Er quält, auch sich selbst, er nervt. Manch einer hält diesen Mann für eine Zumutung.
Landgericht München II, 1. Jugendkammer. Angeklagt ist Klaus Papperger, 41, Sozialpädagoge aus Bad Tölz, wegen sexuellen Missbrauchs seiner drei Kinder in 56 Fällen, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in 25 Fällen sowie zweimaliger versuchter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs mit gefährlicher Körperverletzung seiner angeblich widerstandsunfähigen Ehefrau. Vorwürfe, die, gleich wie das Strafverfahren ausgeht, für einen Angeklagten existenzvernichtend sind und diejenigen am meisten beschädigen, die am wenigsten dafür können – die Kinder, die von Loyalitätskonflikten zerrissen werden und im taktischen Spiel der Erwachsenen auf der Strecke bleiben.
Die Gerichte haben ihre liebe Not mit solchen Anklagen, vor allem, wenn sie sich als Ergebnis bitterböser Ehezwistigkeiten und Streitereien um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entpuppen. Beweise für eine Version fehlen meist, Aussage steht gegen Aussage, dabei gewesen ist ohnehin niemand, und was in Kinder alles hinein- und wieder herausgefragt wird bei der “Aufdeckung” durch sogenannte Fachleute – es ist oft ein Graus. Also müssen die Gerichte hinter die Fassaden schauen, und was dabei dann alles zutage kommt! Der Prozess gegen Klaus Papperger, der im Juli 2006 begonnen hatte, sollte ursprünglich nach 6 Sitzungstagen schon zu Ende sein. Mittlerweile sind dank Weitzdörfer mehr als 30 daraus geworden, und da sich die Staatsanwaltschaft gegen jegliche Erkenntnis verbissen sperrt, die konträr zu ihrer Überzeugung steht, werden wohl noch einige dazukommen.
34. aus unserem Archiv vom 15. Oktober 2008 Erst Verurteilung, dann Freispruch
Trier. (sey) Das Trierer Landgericht hat am Mittwoch einen wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen angeklagten Mann aus Konz (Kreis Trier-Saarburg) freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung hatte sich der serbisch-montenegrinische Staatsangehörige bereits vor anderthalb Jahren schon einmal vor dem Landgericht verantworten müssen. Damals wurde er zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Weil der Karlsruher Bundesgerichtshof das Urteil wegen Rechtsfehlern später aufhob, wurde gegen den 29-jährigen Angeklagten jetzt noch einmal verhandelt. Nach Angaben seines Verteidigers Paul Greinert bekommt der Konzer, der über ein Jahr im Gefängnis saß, Haftentschädigung.
Fünf Monate unschuldig hinter Gittern 23. Februar 2005
TRIER. Schlappe für die Trierer Staatsanwaltschaft: Sechseinhalb Jahre sollte nach ihrer Ansicht ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann ins Gefängnis. Freispruch, forderten dagegen die Verteidiger des 36-Jährigen. Heraus kam letztlich eine Geldstrafe. Eine Blamage, die die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen will.
Fast auf den Tag genau fünf Monate hat ein Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich hinter Gittern gesessen, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin brutal vergewaltigt haben soll. Das jedenfalls behauptet die Frau.
“Ich sitze seit Monaten unschuldig hinter Gittern”, konterte dagegen der gelernte KFZ-Mechaniker beim Prozessauftakt Anfang Februar. Der 36-Jährige bezeichnete die Anschuldigungen seiner “Ex” als “Denkzettel für eine Ohrfeige”, die er der Frau vor einem Jahr “verpasste” habe – nachdem er sie mit einem Liebhaber im Bett überrascht haben will. “Ein Ausrutscher, der mir leid tut.” So leid, dass er nach der Ohrfeige gleich in eine Kapelle gefahren sei, um Buße zu tun. Klingt alles etwas abenteuerlich, zumal zwischen den Anschuldigungen der Frau und den Aussagen ihres ehemaligen Lebensgefährten Welten liegen.
Vier Tage lang wurde vor der Dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts verhandelt, gestern Morgen fiel das Urteil: 1200 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung. Sechseinhalb Jahre Gefängnis hatte demgegenüber die Staatsanwältin gefordert.
Scharfe Geschütze gegen Anklagebehörde und Gericht fährt nun der Verteidiger des Mannes, Paul Greinert, auf. Die Staatsanwaltschaft sei unbeeindruckt vom Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen, meint der Trierer Jurist. Und das Gericht hätte die nur auf den Aussagen der Frau basierende Anklage erst gar nicht zulassen dürfen. “Dass sie dennoch zugelassen wurde, stimmt bedenklich”, sagt Greinert.
Seinem Mandanten wurden noch im Gerichtssaal die Fußfesseln abgenommen, er verließ das Gebäude gestern als freier Mann. Für die fünf Monate Untersuchungshaft steht ihm jetzt eine Entschädigung zu – maximal elf Euro pro Tag. “Er ist ein gebrochener Mann, ein halbes Wrack”, sagt sein Anwalt. Oberstaatsanwalt Volker Bewernick kündigte indes an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Dem schließt sich auch Nebenklage-Vertreterin Ruth Streit-Stifano an: “Das hier möchte ich gerne geklärt haben.”
Trier, Vergewaltigung einer 16-Jährigen am „Weiberdonnerstag“ war vorgetäuscht
Die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens in den frühen Abendstunden des „Weiberdonnerstags“ war vorgetäuscht. Dies haben die Ermittlungen der Trierer Kripo ergeben.
Das Mädchen hatte zunächst glaubhaft geschildert, am Tattag (19. Februar) gegen 17.30 Uhr von einem Unbekannten verfolgt und dann in der Kutzbachstraße vergewaltigt worden zu sein. Im Rahmen der durch das Fachkommissariat der Kriminalinspektion Trier akribisch geführten Ermittlungen ergaben sich jedoch Zweifel an dem Tatgeschehen. Daher wurde die 16-Jährige heute noch einmal vernommen. Dabei räumte sie ein, dass es zu keinem Zeitpunkt einen sexuellen Übergriff auf sie gegeben hätte.
Zweifellos ist der Umstand, dass es diese Vergewaltigung in der Trierer Innenstadt nicht gegeben hat, eine gute Nachricht. Jedoch eine mit „fadem Beigeschmack“: Denn das Sicherheitsempfinden vieler dürfte nachhaltig erschüttert worden sein.
Gegen die 16-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Zu ihrer Motivationslage äußert sich das Mädchen bislang nicht.
36. 23.06.2010 17-Jährige täuschte Vergewaltigung vor
Eine 17-jährige Schülerin aus Dornbirn hat nach Angaben der Polizei eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Sie habe sich davor gefürchtet, dass ihre Eltern vom außerehelichen Geschlechtsverkehr erfahren könnten. Die 17-Jährige wird angezeigt.
Erste Aussage: Zwei unbekannte Männer
Aus Angst vor ihrer Familie hatte das Mädchen mit migrantischem Hintergrund den freiwilligen Sex mit ihrem 19-jährigen Freund als Vergewaltigung angezeigt. Sie gab gegenüber der Polizei an, dass sie von zwei unbekannten Männern zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei.
In Widersprüche verwickelt
Da sie sich bei ihrer Einvernahme immer wieder in Widersprüche verwickelte, musste sie gestehen, dass die Geschichte erfunden war. Als Motiv für ihre Lüge gab die 17-Jährige an, dass sie davor gefürchtet habe, dass ihre Eltern vom außerehelichen Geschlechtsverkehr erfahren könnten.
Die 17-Jährige wird wegen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.
Eine Tochter wollte ihren Vater mit einer Lüge hinter Gitter bringen. Er schmorte wochenlang in Untersuchungshaft.
Der Fall schien für die Ermittler, die Staatsanwältin und den Untersuchungsrichter glasklar. Hier die Aussage von Amina K.*, 16 Jahre alt, ein hübsches Mädchen, das völlig aufgelöst erzählte, wie sie ihr Vater vergewaltigt hat. Dort der Beschuldigte, Kenan K.*, 36, der aufbrausend auf die Vorwürfe reagierte, aber seine Unschuld beteuerte. Es stand Aussage gegen Aussage. Alle glaubten der Jugendlichen, niemand dem 36-Jährigen, der wochenlang in der U-Haft schmorte.
Jetzt weiß man, die Vorwürfe waren erstunken und erlogen. Die 16-Jährige hatte geplant, ihren viel zu fürsorglichen Vater hinter Gitter zu bringen – und zwar aus reinem Eigennutz: Sie wollte länger in die Disco gehen als bisher; treffen, wen sie wollte; in die Schule gehen, wann sie wollte … Einer Polizistin sagte Amina in einer Einvernahme: “Ich schätze, dass er (Anm. der Vater) für zwei bis sechs Jahre ins Gefängnis muss. Ich hoffe das auch.” So naiv das Motiv auch sein mag, die Ausführung ihres Plans wäre ihr beinahe gelungen. Unterstützung fand sie in Behörden, die sich außerordentlich mit dem Opfer identifizierten, und die Rechte des Vaters negierten.
Kenan K., ein kleiner, stämmiger Mann, sitzt steif in der Wiener Kanzlei seines Anwalts Thomas Nirk. K. trägt ein Korsett um seine Taille, das seinen Rücken stützt. Seit zwei Jahren ist er wegen eines Bandscheibenvorfalls zu Hause, kann sich nicht schmerzfrei bewegen. “Mir hat niemand geglaubt”, erzählt er. Die Tage in der U-Haft von 23. Juni bis 17. August waren hart.
[…]K. ist zwar frei, darf aber wegen eines Betretungsverbots nicht nach Hause. Treibende Kraft dahinter war das Jugendamt, das noch vor K.s Enthaftung um eine Verlängerung angesucht hatte. Damals verhielt sich die Jugendwohlfahrt korrekt. Jetzt sei das nicht mehr der Fall, sagt Nirk. Denn elf Tage, nachdem K. enthaftet worden war, gestand Amina einer Sozialarbeiterin des Jugendamtes ihre Lüge. Wie verhielt sich die Mitarbeiterin? Sie blieb sehr still. Eine Meldung an das Gericht, das befugt wäre, das Betretungsverbot aufzuheben, blieb aus. Die Verfügung ist bis heute aufrecht.
Hier vergewaltigten fünf Jugendliche eine 15-Jährige!
Von M. LUKASCHEWITSCH 22.02.2010 – 10:21 Uh
Es ist ein Verbrechen, so abscheulich, so widerlich, so menschenverachtend. Und es ist ein Verbrechen, das für immer wie ein Schatten auf der Seele dieses Mädchens liegen wird!
Im Heinrich-von-Kleist-Park in Berlin-Schöneberg ist abends eine 15-jährige Schülerin von vier oder fünf Tätern vergewaltigt worden. Im Polizeibericht heißt es, es waren „als Südländer beschriebene Jugendliche“.
Vergewaltigung auf dem Spielplatz!
Sonnabend, 21.45 Uhr. Die Schülerin kommt von Verwandten. Sie will zum Bus, um nach Hause zu fahren, geht eine Abkürzung durch den Heinrich-von-Kleist-Park. Sie will zum Bus an der Potsdamer Straße und nach Hause fahren.
Auf dem Spielplatz mit der Skaterbahn wird sie plötzlich von einer Gruppe Jugendlicher umringt. Die Jungen zerren das Mädchen hinter ein Spielgerüst. Die Schülerin schreit, doch die Jugendlichen drücken ihr den Mund zu.
Dann das Entsetzliche: Einer nach dem anderen vergewaltigt die 15-Jährige! Eine Stunde dauert das Grauen für das Mädchen!
Bevor sie flüchten, rauben die Dreckskerle ihrem geschändeten Opfer das Portemonnaie und das Handy. Dann lassen sie die 15-Jährige im Schnee liegen, rennen lachend weg.
22.50 Uhr: Das Mädchen schleppt sich aus dem Park. Sie blutet stark, hat Schrammen im Gesicht, ihre Kleidung ist zerrissen, sie weint, als sie über die Potsdamer Straße taumelt.
Ein Ehepaar wird auf sie aufmerksam, ruft die Polizei. Im Streifenwagen offenbart sie sich einer Beamtin.
23.05 Uhr: Ein Rettungswagen bringt die Schülerin ins Tempelhofer St.-Josef-Krankenhaus. Ein Polizeisprecher: „Das Mädchen ist schwer traumatisiert, musste im Krankenhaus bleiben.“
Von der widerlichen Schänder-Bande fehlt jede Spur. Ein Kripobeamter: „Wir haben am Opfer DNA-Spuren gesichert.“
ANGEBLICHES SEX-VERBRECHEN IM KLEISTPARK 23.02.2010
Von M. LUKASCHEWITSCH, S. BARSCH, A. LIER, J. BERGMANN
15-Jährige dachte sich Massen-Vergewaltigung aus
Die angebliche Massen-Vergewaltigung eines Mädchens durch fünf Männer: Offenbar hat sich die 15-Jährige das Sex-Verbrechen ausgedacht. So teilte die Berliner Polizei mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat sich der Sachverhalt so, wie zunächst vom Mädchen berichtet, nicht zugetragen.“
Weitere Details durften aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden.
Das Mädchen wurde nach Polizeiangaben ausführlich vernommen, nachdem zuvor Spuren gesichert und ausgewertet worden waren. Aus „Gründen der Gesundheit und Fürsorge“ sei dies vorher nicht möglich gewesen.
Die 15-Jährige hatte zunächst ausgesagt, dass sie im Heinrich-von-Kleist-Park (Stadtteil Schöneberg) von vier oder fünf Unbekannten überfallen und vergewaltigt worden sei. Die Täter beschrieb das Mädchen der Polizei zufolge als Südländer. Auch Handy und Geldbörse seien ihr geraubt worden, gab das Mädchen an. Dann sei die Gruppe geflüchtet.
Dass Kinder und Jugendliche unkorrekte Angaben über vermeintliche Sexualstraftaten machen, ist in Berlin nicht neu. Im Juni 2009 sagte eine Neunjährige vor der Polizei aus, am Kurt-Schumacher-Damm in Reinickendorf von einem Mann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Sie räumte nach intensiven Befragungen später ein, dass sich der Sachverhalt nicht wie von ihr beschrieben zugetragen hatte.
Angebliche Vergewaltigung Justiz bestätigt: 15-Jährige sagt nicht die Wahrheit
24.02.2010 00:00 Uhrvon Jörn Hasselmann
Die angebliche Massenvergewaltigung im Kleistpark hat es nicht gegeben, heißt es inzwischen bei der Polizei. Doch was sich am vergangenen Samstag wirklich dort zugetragen hat, ist weiter unklar.
Die Polizei hat am Dienstag mehrere Stunden lang das 15-jährige Mädchen vernommen, das angegeben hatte, am Sonnabend mehrfach im Schöneberger Kleistpark vergewaltigt worden zu sein. Ein Ergebnis der Vernehmung wurde nicht bekannt – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft teilte am Abend lediglich knapp mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat sich der Sachverhalt so, wie zunächst vom Mädchen berichtet, nicht zugetragen.“
Damit scheinen sich die am Montag bekannt gewordenen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage der 15-Jährigen bestätigt zu haben. Eine Mehrfachvergewaltigung durch „vier bis fünf Südländer“ gab es nicht, hieß es bei der Polizei.
Wie berichtet, hatten die Ärzte im Krankenhaus keine Spuren gefunden, die auf eine Vergewaltigung der 15-Jährigen hinwiesen.
Die Schilderung der 15-Jährigen war von den ersten Beamten, die das Mädchen noch am Tatort befragt hatten, als „glaubhaft“ eingestuft worden. Die Jugendliche hatte „völlig aufgelöst“ gewirkt, sie hatte weinend und mit zerrissener Strumpfhose zwei Spaziergänger um Hilfe gebeten. Doch bald kamen die ersten Zweifel an der Schilderung auf. Rätselhaft erschien den Ermittlern beispielsweise, dass sich das Mädchen angeblich eine volle Stunde in dem winterlichen Park aufgehalten hatte. Außerdem meldete sich kein einziger Zeuge, dem zur fraglichen Zeit in dem sonst gut besuchten Park etwas aufgefallen war.
Die Kripo wertet derzeit die Videoaufzeichnungen aus, die die Justizbehörden zur Verfügung gestellt haben. Denn am Eingang des Parkes steht das mit zahlreichen Kameras überwachte Kammergericht. Das Mädchen hatte gegen 21.45 Uhr eine Familienangehörige verlassen, die in der direkt an den Park grenzenden Elßholzstraße wohnt. Derzeit gehen die Ermittler weiter davon aus, dass „irgendetwas in dem Park mit dem Mädchen passiert ist“. Weshalb es nicht die Wahrheit gesagt hat, bleibt bislang Spekulation.
Der Fall hat auch in der Polizei Ärger verursacht. Dass die Behörde den Fall sofort – nämlich am nächsten Tag – per Pressemeldung veröffentlichte, widerspricht dem langjährigen Vorgehen. Tatsächlich meldet die Polizei Sexualdelikte höchst selten, Ausnahmen werden nur gemacht, wenn – zumeist Wochen nach der Tat – ein Phantombild über die Medien verbreitet werden soll.
Der Fall aus dem Kleistpark erinnert an andere in Berlin. 2006 wurden im Mai vier Jugendliche (13 bis 15 Jahre alt) in ihrer Schule festgenommen, weil sie eine 16-Jährige in einem Charlottenburger Park nacheinander vergewaltigt und die Tat gefilmt haben sollen. So hatte es das Mädchen der Polizei berichtet. Diese hatte damals die Beschuldigten in der großen Pause von einer Gruppe Uniformierter festnehmen lassen. Wochen später kam heraus: Das Mädchen hatte freiwillig Sex mit den Jungen, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Damals hatte die Polizei den Fall erst nach vier Tagen veröffentlicht. Da waren die vier Jungen bereits festgenommen.
Im Juni 2009 erklärte eine Neunjährige vor der Polizei, sie sei am Kurt-Schumacher-Damm von einem Mann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Sie gab später zu, dass es nicht so war wie zunächst beschrieben.
39. 21. August 2010 Oberösterreich Freispruch für Lehrer nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess
RIED/LINZ. Sieben Jahre und acht Monate verfolgte die Justiz einen heute 46-jährigen Musiklehrer wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs. Nun ist der Prozess, der mit einer schweren Niederlage für den Wiener Kinderpsychiater Max Friedrich einherging, zu Ende: Der Angeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen.
„Ich kann es noch gar nicht realisieren, dass es jetzt vorbei ist“, sagt der freigesprochene Werner K. im Gespräch mit den OÖNachrichten. Der Alptraum begann, nachdem der Innviertler sich von seiner damaligen Freundin getrennt hatte.
Die Frau beschuldigte den Mann Ende 2002, er hätte ihre Tochter in den Jahren zwischen 1997 und 1999 mehrfach sexuell missbraucht, als das Mädchen zwischen sechs und acht Jahre alt gewesen war. Im Mai 2003 wurde der Innviertler vom Landesgericht (LG) Ried zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Fünf Monate später wurde das Urteil rechtskräftig. Schließlich übernahm der Linzer Strafrechts-experte Günter Tews die Verteidigung des Beschuldigten.
Gutachter aus Deutschland
„Wir beantragten die Wiederaufnahme des Verfahrens, weil im Prozess ein aussagepsychologisches Gutachten erforderlich gewesen wäre, da es massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers gab“, sagt Tews. Die Bedenken wurden durch ein privates Gutachten untermauert.
40. 4.03.10 Region Weilheim Vergewaltigungslüge bringt sechs Männer in den Knast
Penzberg – Weil sie sechs Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt hat, musste sich eine Penzbergerin vor dem Weilheimer Schöffengericht verantworten.
Die junge Frau wurde der Freiheitsberaubung in fünf Fällen, einer versuchten Freiheitsberaub