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Jörg Kachelmann- Falschbeschuldigung/ falsche Verdächtigung/ Falschaussage- Teil 2

Etwas provozierend möchte ich sagen: Lieber sollen zehn Vergewaltiger frei draussen herumlaufen, als dass auch nur ein einziger Unschuldiger wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs zu Unrecht  viele Jahre im Knast sitzen muss. Rechtsanwalt Stephan Lucas

Stephan Barton, Strafrechtler der Universität Bielefeld, sieht fast schon einen Opferboom, weil es auch um finanzielle Entschädigungen geht: „Der Markt für Opferdienstleistungen wird größer.“ Eigentlich, so erinnert er, „ging es bei einem Strafprozess immer um die Prüfung, ob die Anklage richtig ist. Heute heißt es, es geht um Gerechtigkeit“. Die Justiz sei aber nicht in der Lage, dieser hohen Erwartung gerecht zu werden.

Wenn man frage, wie eine Geschädigte an einen Opferanwalt komme, wären Opferschutzorganisationen wie der „Weiße Ring“ das Scharnier. Von dort kommen Beratungsschecks und Empfehlungen für bestimmte Anwälte, wobei die „richtige Gesinnung“ eher eine Rolle spiele als Fachkompetenz.

Siegfried KAUDER, Rechtsanwalt und MdB, Vorsitzender des  Rechtsausschusses des deutschen Bundestages;

Der Rechtspolitiker geht davon aus, dass Deutschland beim Opferschutz an einem  Punkt angekommen sei, der hart an der Grenze des Vertretbaren ist. Jedes mehr an  Opferschutz ginge zu Lasten der Rechte des Beschuldigten, der ja weiterhin im Mittelpunkt der Hauptverhandlung stehen soll. ( 40. Symposion des Instituts für Konfliktforschung Köln /April 2011)

Falschbeschuldigungen , so schreibt Sabine Rückert in ihrem Aufsatz vom 11.07.2011“ Falsche Zeugen“, kommen weitaus öfter vor. als die Öffentlichkeit ahnt. Die in Medien kolportierte Schätzung von drei Prozent wird von der forensischen Realität weit übertroffen.

[..]“ Die  in Statistiken meist verfälschte, tatsächlich aber relativ hohe Falschaussagenquote gerade in Sexualstrafverfahren“, schreibt der Richter am Bundesgerichtshof, Ralf Eschelbach, in seinem Kommentar,“ wird nicht ausreichend beachtet. Stattdessen werde den zumeist weiblichen Opferzeugen ein unangebrachter moralischer Kredit eingeräumt.“

Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken schätzt die Quote der Falschbeschuldiger auf 30 bis 40 Prozent.

Dr. Siegrist vom Institut für Gerichtsmedizin in St. Gallen wird im St. Galler Tagblatt am 6.Juli 1995! mit der Aussage zitiert: „Zwei Drittel aller, von seinem Institut untersuchten Vergewaltigungsfälle, seien Fehlanzeigen.“

Klaus Püschel Direktor des Rechtmedizinischen Instituts Hamburg konstatiert alleine im Jahr 2009 hätten sich 27% der angeblich Vergewaltigten bei der ärztlichen Untersuchung als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst  zugefügt hatten. Nur in 33% habe es sich erwiesenermassen um echte Opfer gehandelt.

Professor Püschel  meint weiter, die Tendenz zum Fake hätte erst in den vergangenen Jahren so richtig eingesetzt

In einem Viertel bis einem Drittel der Fälle, die in unserer Ambulanz untersucht werden, handelt es sich um Falschaussagen“, sagt Rechtsmediziner Klaus Püschel. Warum diese Zahl in den vergangenen Jahren angestiegen sei, welche gesellschaftliche Entwicklung dem zugrunde liegt, könne er nicht beurteilen, er stelle lediglich die Tatsachen fest. Zu denen gehörten auch die Gründe für Falschaussagen. Mal wolle das Opfer einem anderen schaden, manchmal sich nur interessant machen, dann gebe es Personen, die psychisch auffällig seien und Aufmerksamkeit suchten

Die Mitarbeiter in der Gewaltopfer-Ambulanz an der Uniklinik Hamburg-Eppendorf fühlten sich wegen der zunehmenden Falschaussagen „manchmal als Alibi benutzt, nach dem Motto: Ich war sogar beim Arzt“, erklärt Klaus Püschel. Um solche Falschaussagen zu entlarven, gälte es, die Diskrepanz zwischen den Schilderungen und dem Bild der Verletzungen wie der Spuren sorgfältig zu analysieren.

Betrachten wir diese Aussage genau, ist festzustellen, dass der Trend zur Falschbeschuldigung  Konjunktur hat. Der Grund hierfür mag sicher sein, dass falsche Verdächtigungen, falsche Aussagen, Falschbeschuldigungen von den Staatsanwaltschaften nur sporadisch verfolgt werden, und den Gerichten kaum oder überhaupt nicht  bestraft werden. Kommt eine Falschbeschuldigerin doch vor einen Richter, wird sie meist mit minimalen Arbeitsstunden oder einer kleinen Geldstrafe belegt.  Ein paar Tränen der Angeklagten und schon schmelzen die Richter und Richterinnen dahin.

Dabei gibt die Gesetzeslage durchaus drakonische Strafen her, die man – um ein Exempel zu statuieren – doch voll ausschöpfen könnte.  Natürlich, wenn man die Straffälligkeit von Männern und Frauen in Studien vergleicht, kommt der weibliche Anteil bei Gewaltstraftaten besser weg.   Der quantitative Unterschied bei Gewalttaten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen sehr wohl auch hohe kriminelle Energie besitzen. Und die kommt gerade bei Vortäuschung einer Vergewaltigung zum Tragen.

„Ich kenne keinen Fall, in dem die Frau für den Schaden, den sie angerichtet hat, wirklich einstehen musste. Man wird sie eher noch bedauern, dass ihr nicht geglaubt wurde.“Gisela Friedrichsen

Doch findet man die Straftatbestände der Falschaussage, der falschen Verdächtigung, der Falschbeschuldigung in fast keiner Arbeit von Juristen oder Wissenschaftlern, wenn es um kriminelle Frauen handelt.  Es geht eben meist um Gewalttaten.

Uta Klein meint dazu:

Tatsächlich ist es so, dass die Zahl der von  Frauen(registrierten und verurteilten) Straftaten weitaus geringer ist als, die der von Männern begangenen Delikte. [..] Den grössten Anteil an allen von Frauen begangenen Straftaten machen Diebstähle und Unterschlagungen aus… (Uta Klein/ Die Geschlechterperspektive in der Kriminalsoziologie)

Wundert uns das? Unterschlagungen und Diebstähle? Wenn Delikte wie falsche Aussagen, falsche Verdächtigungen, Falschbeschuldigungen, Vortäuschen einer Straftat gerade im sexuellen Bereich, kaum verurteilt werden?  Und es daher keine aufschlussreichen Statistiken, sondern nur Annahmezahlen geben kann.  Die je nach Einstellung – Feministische Radikale  1% -bis höchsten 4 %, Gerichtsmedizinische Gutachter 27%-40% oder mehr , und Polizeibeamte bis 90%.

Aus dem Vortrag von Jun. Prof. Dr. Ulrike Lembke

“Befragungen der Kriminalpolizei dazu, was sie glauben, wie viele der Anzeigen Falschanzeigen sind, ergeben Werte zwischen 33 % und über 50%. Und im schlimmsten Fall, bei einer der Befragungen war ein Beamter, der sein ganzes Leben lang Sexualdelikte bearbeitet hat, der hat gesagt 90%.  90% der Anzeigen die ich hier kriege sind Falschanzeigen.  Da sehe ich eine gewisse Lücke.”

Wobei dem Polizeibeamten, welcher doch an der Basis sitzt, bei solchen Aussagen sofort alle Vorurteile dieser Welt unterstellt wurden.  Diese Angaben passten natürlich nicht in die Vorstellungswelt der  Professorin und ausdrücklichen Feministin!

Stereotyp werden von Seite der Feministinnen die 1% -5% Falschaussagen bei Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch wiederholt und fast als *gottgegeben* anerkannt.  Dabei sollten doch gerade sie an wirklichkeits – und zeitnahen Studien und/oder Statistiken interessiert sein. Doch die gibt es nicht! Warum eigentlich. Traut sich kein Wissenschaftler, kein Jurist mehr an die Wahrheit? Manchmal hat man das Gefühl, die Justiz hat Angst vor militanten Frauenrechtlerinnen. Deshalb verurteilen sie, auch wenn im jeweiligen Prozess gar nicht alles klar ist. Der  Aufschrei, der bei Freisprüchen aus den feministischen Kehlen erschallt, ist allen immer noch aus der Causa Kachelmann präsent. Wobei wohl Schwarzer die grösste Macht im Staate zu haben scheint, aber ihren Thesen, Frauen seien grundsätzlich Opfer, werden von ihren Nachfolgegenerationen bereits übernommen.

Prof.em. Arthur Kreuzer am 17.Deutschen Präventionstag in München:

Als wesentlich bedeutsamer wird man in dieser Konstellation manipulierte Angaben der anderen Seite gewichten müssen, die Anzeigeerstatter, Nebenkläger und Zeuge in einer Person ist. Anzeigeerstattern drohen bei Fehlbezichtigungen, ja schon teilweisen Falschaussagen strafrechtlich Vorwürfe von Meineid, uneidlicher Falschaussage, Vortäuschen einer Straftat oder falscher Verdächtigung. Freilich folgen tatsächlich sehr selten entsprechende Strafverfahren nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen aufgrund unglaubwürdiger Angaben von Anzeigeerstattern. Dazu trägt möglicherweise der genannte Rechtfertigungsdruck von Anklagevertretern bei, die indirekt am ursprünglichen Vorwurf festhalten wollen.

Entgegen manchen ideologisch geprägten Vorurteilen kommt es tatsächlich oft zu  entsprechenden Falschbezichtigungen, was mit zu der enorm hohen Einstellungsquote führt. Polizei und Rechtsmediziner wissen davon ein Lied zu singen. Man wird ganz unterschiedliche Motive annehmen müssen dafür, wahrheitswidrig Gewalt-, Misshandlungs- und Sexualdelikte zu behaupten: Den anderen gezielt zu schädigen, um vorangegangene Demütigungen zu kompensieren oder ihn zu diskreditieren und so Geldleistungen oder das Sorgerecht für Kinder zu erwirken, sich als Opfer zu präsentieren, um einen Ruf wiederherzustellen, beispielsweise gegenüber der eigenen Familie, oder um einfach Zuwendung zu erhalten; nicht selten dürfte zudem krankhaft eingebildetes oder sogar von anderen suggeriertes Opferwerden sein.

Ob und wieweit Falschbezichtigungen oder Beweismanipulationen unprofessionell von Frauengruppen, Opferschutzstellen, Opferanwälten, womöglich Therapeuten gefördert werden, wie es von manch Kundigem beobachtet worden sein soll, muss offen bleiben. Es wäre standeswidrig und schadete nicht zuletzt dem berechtigten Anliegen tatsächlicher Opfer. Gelegenheit zur Manipulation belastender Angaben bietet allerdings auch die prozessrechtssystematisch nicht unproblematische Rollenverquickung von Nebenklage mit Belastungszeugenschaft und Opfer-anwaltlicher Vertretung. Diese entscheidenden Zeugen haben Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung und über den anwaltlichen Beistand Akteneinsicht. Das bietet die Möglichkeit, eigene Angaben „zu glätten“, sie abzustimmen mit gegnerischem Verteidigungsverhalten.

Was bedeutet, die Justiz weiss um die Falschbeschuldigungen, ebenso die Wissenschaft, nur der Feminismus will es nicht wahrhaben. Dabei sollte doch im Zuge der Emanzipation nicht nur die Rechte eingefordert werden, sondern auch Pflichten übernommen werden. Und es ist eine Pflicht dazu zu stehen, dass eine Frau eben nicht nur ein Opfer ist, sondern auch Täterin. Täterin mit schwerwiegenden, meist irreparablen Folgen für Beschuldigte, gerade in Prozessen bei denen es um Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch geht. Keine Frau hat das Recht mit Falschbeschuldigungen, aus welchem Grunde auch immer zu spielen und auf die „Ritterlichkeit“ von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern zu vertrauen. Wer weiss, dass er drakonische bestraft werden kann, keine Unterstützung von falschgepolten Emanzen oder Opferorganisationen bekommt, wird sich eine Falschbezichtigung, einen Meineid etc. zweimal überlegen. Solange Frauen jedoch nichts zu befürchten haben, wird es immer Fehlurteile und Fälle wie Arnold, Witte u.v.a. geben. So wie jede Vergewaltigung, jeder sexuelle Missbrauch einer zu viel ist, so ist auch jedes Fehlurteil, jede Falschbezichtigung eine zu viel.

Johann Schwenn trägt in seinem Kurzreferat in der Zeitschrift Strafverteidiger bereits 2010 diesen Fehlurteilen Rechnung:

Bei keinem anderen Straftat-bestand ist die Bereitschaft zum Vorurteil so groß, die Unschuldsvermutung so unpopulär. In den inzwischen mehr als dreißig Jahren eigener Erfahrung mit dem Strafprozeß hat sich die Haltung der Gesellschaft gegenüber Personen, die sich als Opfer eines Sexualdelikts vorstellen, grundlegend geändert: Waren Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte früher oft geneigt, solche Vorwürfe schon beim Fehlen eindeutiger Tatspuren als erfunden zu betrachten, bei deren Vorhandensein Einvernehmen zu unterstellen oder dem Beschuldigten abzunehmen, er habe Widerstand für Zustimmung gehalten, so bedeutet heutzutage schon der Haftbefehl das soziale Aus für den Verdächtigen. Nicht einmal die im späteren Urteil getroffene überschießende Feststellung, die Unschuld des Angeklagten sei erwiesen, kann daran etwas ändern.

[..]. Die Dunkelziffer unentdeckter Sexualdelikte mag hoch sein. Hoch ist jedenfalls die Dunkelziffer unentdeckter Fehlurteile. An der Gleichartigkeit der Fehlerquellen erkannter Fehlurteile zeigt sich, daß man es weder mit untypischen Einzelfällen noch mit unvermeidbaren Mißgriffen zu tun hat, die mit dem Euphemismus »Justizirrtum« zutreffend gekennzeichnet wären.

[…]Eine naheliegende Ursache einschlägiger Fehlurteile ist die faktische Beseitigung der Unschuldsvermutung durch den Opferschutz im tatrichterlichen Erkenntnisverfahren. Zum Nachteil schon des Beschuldigten wirkt sich die Furcht aus, das vermeintliche Opfer zu »reviktimisieren«

[…]Der Vorrang des Opferschutzes vor der Unschuldsvermutung geht stets mit der Aufgabe der professionellen Distanz des Gerichts zum vermeintlichen Opfer einher…

[..] In Schleswig-Holstein ist die gefährliche Nähe durch das vom dortigen Generalstaatsanwalt verantwortete Zeugenbegleitprogramm sogar zu einer Variante des Betreuungsstandards erhoben worden: Um dem Opfer die Angst vor der Hauptverhandlung zu nehmen, soll die Begleitperson nicht nur die Besichtigung des Gerichtssaals organisieren, sondern auch »evtl. Kontakt zum(r) Vorsitzenden Richter(in) herstellen«

[…]Nicht nur bei der StA Flensburg eint die meist weiblichen Sonderdezernenten der unerschütterliche Glaube an die Wahrheit des Mißbrauchsvorwurfs, der offenbar – neben der Verbundenheit mit durch das Zuweisen von Geldauflagen gem. § 153 a Abs. 1 Nr. 2 StPO unterhaltenen »Beratungsstellen« wie Wildwasser, Zartbitter, Allerleirauh, Wagemut oder Violetta – als Qualifikationsausweis genügt.

Werden Mitarbeiterinnen der genannten Vereine in der Hauptverhandlung vernommen, so wird regelmäßig deutlich, daß die belastende Aussage durch deren Hilfe erstmals Kontur erhalten hat. Bei ihnen bekommen die Rat- und Hilfesuchen-den Literatur in die Hand wie etwa den Bestseller »Trotz Allem«. Das vulgärfeministische Werk enthält eine – neuerdings halbwegs camouflierte – Anleitung zum Erfinden von Realkennzeichen und wird zum Aushebeln dieses Kontrollkriteriums der wissenschaftlichen Aussageanalyse eingesetzt. In den Vorauflagen werden die »Schreibübungen« für erfolgreiches Lügen noch unverhohlen dargeboten……

Soweit Rechtsanwalt Schwenn.  2012 wird ein hochrangiger Mitarbeiter der Opferschutzorganisation Weisser Ring den Mandanten von Rechtsanwalt Schwenn, Jörg Kachelmann, mehr als ein Jahr nach seinem Freispruch angreifen und diskreditieren:

Herr Kachelmann versucht hier, seinen Freispruch zweiter Klasse aufzuwerten, indem er Schadensersatz fordert. Er versucht nachträglich, die ganze Geschichte zulasten des Opfers zu klittern, wie er es ja in seinem Buch auch schon versucht hat. Ulrich Warncke, Weisser Ring ,Oktober 2012

Es ist den Opferschutzorganisationen häufig vollkommen egal was mit einem  Beschuldigten, der auf Grund einer Falschbeschuldigung, von Falschaussagen und Lügen passiert.

Veit Schliemann (Weisser Rings) sagt dazu:

„Dass ein Freispruch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ häufig „Im Zweifel gegen das Opfer“ bedeute, sei vielen Juristen nicht bewusst.“

Doch für den Weissen Ring gibt es grundsätzlich nur „Opfer“, das kann auf der Web-Site nachgelesen werden. Es wird nicht geprüft ob es sich um Falschbeschuldigung, falsche Verdächtigung handelt. Die Unschuldsvermutung wird immer ausser Acht gelassen, Man arbeitet mit ehrenamtlichen Helfern, die durchaus nicht Psychologen, Kriminalisten oder qualifizierten Personen sein müssen, welche in die sehr schwere Materie eingearbeitet sind. Ausserdem erfolgen praktisch Probeläufe vor Verhandlungen, in dem man mit einem angeblichen Opfer Prozesse besucht und –  sie können bei jeder Vernehmung anwesend sein. Damit bekommen sie Einblick in die Aussagen.  Das Aussagen abgesprochen werden ist selbstverständlich. (vergl. Weisser Ring-Begleitung zu Gerichtsterminen)

Auch Inge Lenz will es nicht wahrhaben, dass es mehr Falschbeschuldigungen gibt, als es feministische Aktionisten zulassen wollen. In ihrem Artikel:

„Der Fall Kachelmann und das Bild vom männlichen Opfer „ stilisiert sie die bayerische LKA-Studie zur allgemeinen Bibel der Statistiken und wiederholt gebetsmühlenhaft, wie diese doch richtig sei. Sabine Rückert ist auch für sie ein Feindild.

Zu Alice Schwarzer schreibt sie: Für Alice Schwarzer bildet diese Vorverurteilung der Hauptzeugin, also des möglichen Opfers, das Motiv, als Gerichtsreporterin für die „Bild“ aktiv zu werden. Diese konsequente Verteidigung des Rechts der Klägerin auf eine faire Behandlung in der Öffentlichkeit hat mich beeindruckt, auch wenn ich die Äusserungen über Kachelmann nicht immer teile.

Dieser Beitrag stammt vom Juli 2011, also nach dem Freispruch und für Inge Lenz ist Claudia Dinkel immer noch ein Opfer!

Aber mit keinem Wort gehen Frauen wie Lenz,  Schwarzer oder wie die militant-feministische Radikalen heissen, auf solche Fälle ein wie Witte, Herbort, Bernhard M.. Arnold, Türck und wie die Falschbeschuldigten alle heissen, welche oft jahrelang unschuldig in Gefängnissen sassen bzw. die,  die selten das Glück eines Freispruches hatten. Diese Opfer von weiblicher Rachsucht, Verleumdung und falscher Beschuldigung existieren für sie  einfach nicht und  werden daher  in den Publikationen des Feminismus totgeschwiegen.

Florian Wille schreibt in „ Aussage gegen Aussage/Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten“  unter anderem:

Sexuelle Missbrauchsvorwürfe sind sowohl in Deutschland als auch in Österreich  regelmässiger Verfahrensgegenstand vor Strafgerichten. Wegen der bei einer Verurteilung drohenden meist hohen Freiheitsstrafe für den Angeklagten oder die Angeklagte und die Schwere der Tatfolgen für das Opfer sind sie besonders akribisch zu behandeln.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs des öfteren falsch sind und von den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten als solche nicht erkannt werden. Der“ Missbrauch mit dem Missbrauch“ ist ein Problemfeld dem sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger stellen müssen. Gerade in Missbrauchsverfahren kommt es häufig zu einer Aussagegegen-Aussage-Konstellation, bei der allein die Aussage des „Opferzeugen“ über eine Verurteilung des Angeklagten entscheidet.

Glaubt das Gericht den mitunter falschen Anschuldigungen des „Opferzeugen“, kann sich der Angeklagte trotz Beteuerung seiner Unschuld des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs nicht mehr erwehren. In Zeiten, in denen der Opferschutz sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine immer größere Bedeutung erlangt, ist zu besorgen, dass eine Vernachlässigung der Beachtung prozessualer Grundprinzipien für den Angeklagten eintritt.

Unter der Maxime, dass jedem Verfahrensbeteiligten in einem Prozess wegen sexuellen Missbrauchs daran gelegen sein muss, Fehlurteile zulasten eines Unschuldigen zu vermeiden – gerade wenn aktuell der Ruf nach Opferschutz groß ist –muss das Augenmerk darauf gerichtet werden, etwaige Verfahrensdefizite für den Angeklagten zu erkennen und nach Lösungen zu suchen.

Allerdings ist die Formulierung des „Opferzeugen“ in einem Strafverfahren kritisch zu beurteilen, denn bei den Beteiligten lässt der Begriff bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten leicht den Eindruck entstehen, dass der „Zeuge“ derjenige ist, der den Missbrauch auch tatsächlich erlitten hat. Das steht im Widerspruch zu der gesetzlich garantierten Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten und spricht für eine vorherige Antizipation des Beweisergebnisses. Richtiger wäre es, auch und gerade in Missbrauchsverfahren nur von dem „Zeugen“ zu sprechen.

[..] Die Verurteilung des Angeklagten steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen.

Dr. h.c. Rüdiger Spormann aus Düsseldorf (ein ehemaliger Staatsanwalt) bestätigt diese Praxis in seinem Aufsatz:

Vergewaltigung oder die Lüge einer Zeugin?

Das Sexualstrafrecht sieht für Vergewaltigung hohe Freiheitsstrafen – also Gefängnis – vor. Ein Beschuldigter, der das Einverständnis der Anzeigeerstatterin mit dem stattgefundenen Geschlechtsverkehr und somit seine Unschuld behauptet, muss unter Umständen dennoch mit seiner Verurteilung rechnen. Auch dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und keine weiteren belastenden Indizien vorliegen

Wenn die angeblich Geschädigte eine unrichtige Strafanzeige erstattet und im Prozess eine falsche Aussage macht, hat ein Angeklagter oft schlechte Karten. Ein als Täter Verdächtiger scheint einer Falschaussage der Frau gegenüber nahezu hilflos ausgeliefert zu sein, schliesslich ist in aller Regel kein unbeteiligter Zeuge dabei, wenn ein Mann und eine Frau miteinander Sex haben.

Das angebliche Opfer der Tat ist im Prozess Zeugin, die Einlassung als Angeschuldigter, der unter Verdacht steht, gilt da nicht viel. Und aussenstehende Zeugen für den “eigentlichen” Hergang gibt es meist nicht.

Dazu kommt noch die Problematik mit den Einvernahmen, wie aus dem Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek zum 35,Strafverteidigertag 2011 entnehmen können: Die Protokollierung der Aussagen!  Dr. Malek sagte:

Bekanntermaßen gibt es im Ermittlungsverfahren keine Verpflichtung des Vernehmungsbeamten, eine wörtliche Protokollierung vorzunehmen oder die Vernehmung in Bild und/oder Ton aufzuzeichnen. Jedem Richter, Staatsanwalt und Verteidiger sind die unwürdigen zeit- und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen bei der Einführung protokollierter Aussagen in die Hauptverhandlung ein Gräuel. Es liegt auf der Hand, dass bei offenkundiger Paraphrasierung der Aussage durch den Vernehmungsbeamten (etwa weil dem in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen erkennbar jede Fähigkeit abgeht, sich in der Weise auszudrücken, wie das Protokoll dies vermitteln will), dass die Auslassung der zu einer Antwort gehörenden Frage (wir lesen dann: “auf Frage antwortet der Zeuge: …”) und dass der durch ein schriftliches Vernehmungsprotokoll oder die Anhörung des Vernehmungsbeamten nicht vermittelbare Eindruck von der Verfassung des Zeugen bei der Aussage einen erheblichen Teil an Information verloren gehen lässt, der für die Wahrheitsfindung wesentlich ist.

Nicht besser ist die Situation in der Hauptverhandlung. Im Verfahren vor der Strafkammer wird kein Wortprotokoll geführt (ob das Protokoll beim Amtsgericht im Sinne des § 273 Abs. 2 StPO diesen Namen verdient, sei dahin gestellt). § 273 Abs. 3 StPO ersetzt das Wortprotokoll nicht, denn erstens bezieht sich die Vorschrift immer nur auf einzelne Aussagen oder Äußerungen an, und zweitens soll die wörtliche Protokollierung nach ganz herrschender Meinung nur dann zwingend sein, wenn es nicht nur auf den Inhalt der Aussage, sondern auf deren genauen Wortlaut ankommt. Der Versuch, über einen Protokollierungsantrag die nach Auffassung der Verteidigung getätigte Aussage in die Verhandlung einzuführen und so den Sachverhalt festzuschreiben, scheitert daran, dass das Gericht nicht gezwungen ist, sich in einem die Protokollierung ablehnenden Beschluss zu seinem Verständnis der Aussage zu äußern, und somit eine vorläufige Bewertung der Beweisaufnahme vorzunehmen. Selbstverständlich ist das Gericht auch nicht verpflichtet, von der vom Verteidiger vorgetragenen Auffassung auszugehen. Die “Waffe” des Protokollierungsantrags ist, abgesehen von einem Rest an kleiner psychologischer Wirkung, stumpf.

Aber wie erfolgt die Beweisaufnahme tatsächlich? Kein Richter ist verpflichtet, sich irgendwelche Aufzeichnungen über die Beweisaufnahme, insbesondere über den Inhalt von Zeugenaussagen zu machen. Und manche Laienrichter schaffen es allerdings tatsächlich auf unerklärliche Weise, die Beweisaufnahme in umfangreichen und langwierigen Verfahren über Wochen oder Monate zu verfolgen, ohne sich auch nur eine einzige Notiz zu fertigen. Als Verteidiger stelle ich immer wieder fest, dass es mir auch bei größter Anstrengung nicht gelingen will, handschriftlich den Verlauf einer Zeugenvernehmung durch eine dritte Person, sei es den Richter, den Staatsanwalt oder durch einen Mitverteidiger auch nur annähernd vollständig aufzuzeichnen. Und so wundert mich um so mehr, was mir mancher Vorsitzende oder Berichterstatter in dieser Beziehung voraus haben. Geradezu mittelalterlich und angesichts der Möglichkeiten moderner Technik nicht nachvollziehbar mutet deren Bemühen an, die Befragung, das aufmerksame Zuhören und die Niederschrift des Gehörten so unter einen Hut zu bringen, dass die Vernehmung wie eine flüssige Unterhaltung erscheint. Und nichts Wesentliches geht verloren. Oder doch? Wie dem auch sei: Beste Voraussetzung für eine fundierte Sachverhaltfeststellung ohne lästige Technik ist doch eine solide stenographische Ausbildung.

Diesem Unfug entgegen zu steuern und eine bessere und zuverlässigere Dokumentation der Beweisaufnahme im Sinne auch einer fundierteren Wahrheitsfindung zu gewährleisten, hat der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer im Februar 2010 einen “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren durch verstärkten Einsatz von Bild-Ton-Technik” präsentiert.

Soweit also Rechtsanwalt  Dr. Malek.

Doch konnte man im Kachelmannprozess „Zauberkräfte“ feststellen. Ausgerechnet bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, wo mehrere Lügen von Dinkel an das vernehmerische Tageslicht kamen, fielen doch tatsächlich die Video und Tonbandgeräte aus. Alle vorherigen Vernehmungen wurden ohne moderne Hilfsmittel, und nur sporadische schriftliche Aufzeichnungen gemacht, schreibt Gisela Friedrichs (Geliebte belog die Staatsanwälte/Spiegel am 31.03.2011)

Wenn also Polizei und Staatsanwaltschaft an einer genauen Wort- Ton- und Bildprotokolierung einer „Opferzeugin“ nicht interessiert, gibt es kein Gesetz, dass diese vorgeschrieben werden.  Später im Gerichtssaal dann sowieso nicht mehr. Dass gerade hier ein Verhandlungsprotokoll von immenser Wichtigkeit wäre, scheint der Gesetzgeber bis heute nicht zu erkennen. Ein Vorteil auch für andere Belastungszeugen, in Kachelmannprozess konnten sich die Polizeibeamten unisono bei der zweiten Vernehmung an nur wenig mehr erinnern. Ein kollektiver Gedächtnisverlust  schien eingesetzt zu haben.

Falschbeschuldigungn ein Mythos? Aber das stimmt überhaupt nicht. Natürlich wird es immer mehr tatsächliche Vergewaltigungen, oder Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung geben.  Jedoch abzustreiten, dass es inzwischen mehr und mehr Falschbeschuldigungen, falsche Verdächtigungen oder Falschaussagen gerade hier gibt, ist ein Phänomen der Feministischen Radikale, die sich dann in so irrwitzigen Aktionen manifestiert, wie der des „ #aufschrei“  oder der Seiten wie „habnichangezeigt“  wo jederfrau –selbstverständlich anonym  - angebliche Übergriffe  beschreiben kann. Meist mit viel Phantasie, aber ohne jegliche Beweise.

Und so kann heute jeder Mann in Gefahr geraten, fälschlich einer Vergewaltigung bezichtigt zu werden. Ausnahmslos jede, wer etwas anderes sagt, der lügt.

Rechtsanwalt Stephan Lucas weiss das auch und beschreibt in seinem Buch: Auf der Seite des Bösen (2012 Knaur Taschenbuchverlag) zwei Fälle, die geradezu Paradebeispiele sind, was sich Frauen ausdenken können.

Kurzfassung von“ Papi hat die lieb“, ein Prozess aus Traunstein 2005. Bereits bei der Zeugenvernehmung am ersten Prozesstag, zeigte der Vorsitzende Richter, wie er den Fall bewertete mit den Worten: Uns allen ist bewusst, was Sie Schlimmes durchmachen mussten. Wir versuchen daher, so behutsam wie nur irgend möglich mit Ihnen umzugehen.

RA Lucas glaubte nicht recht zu hören. Der Richter hatte die Unschuldsvermutung ausser Acht gelassen. ER dachte kurz über einen Befangenheitsantrag nach, liess es dann aber bleiben. Aber er ersuchte den Richter um eine Unterbrechung: „Um mit seinem Mandanten seine prozessualen Möglichkeiten zu sprechen.“

Dem Richter war sofort klar, was das bedeutete und meinte: Wenn ich mich da eben etwas unglücklich ausgedrückt haben solle, bedauere ich das sehr. Selbstverständlich ist völlig offen, ob der Anklagevorwurf zutrifft. Brauchen sie die Unterredung denn nun noch, Herr Lucas?“

Rechtsanwalt Lucas brauchte ihn nicht. Er hatte dem Gericht klar gemacht, dass die Verteidigung auf die Einhaltung der Strafprozessordnung pingelig achten würde.

Diese Zeugin, eine Kongolesin,  war die Ehefrau des Angeklagten und Mutter des 5 jährigen gemeinsamen Sohnes. Die Frau beschuldigte ihren Ehemann nicht nur sie, sondern auch das Kind pervertiert vergewaltigt zu haben.

Fast stereotyp und emotionslos machte sie eine ganz genaue, detailreiche, Aussage über ihre angeblichen Vergewaltigungen, und auch über die des Kindes. wurde nur hysterisch, wenn die Sprache auf Geld kam. Da konnte sie ausrasten, was nicht nur das Gericht, die Verteidigung sondern auch die Zuhörer überraschte. Auf die Frage, warum sie nicht sich und das Kind in Sicherheit brachte, und die angeblichen Taten so spät anzeigte, meinte sie, sie wollte dem Kind den Vater nicht nehmen.

Aber sie angeblich hatte sie Videoaufnahmen gemacht, die aber nichts geworden sein sollen.

Der Junge, der anscheinend etwas in der Entwicklung zurückgeblieben durfte seine Aussage natürlich in geschützter Atmosphäre machen. Das Video wurde im Gerichtssaal abgespielt. Hier fiel dem Verteidiger auf, dass der Kleine bei freier Rede kaum einen ganzen Satz formulieren konnte. Wenn es sich jedoch auf die angebliche Vergewaltigung kam wie eingelernt oder Stefan Lucas beschreibt e „gecoacht“ die klar und deutlich.  Er hatte Zweifel an dem Wahrheitsgehalt, die jedoch hatte die Vertreterin des Jugendamtes nicht. Aber sie brachte ihre eigenen Wahrnehmungen in den angeblichen Vergewaltigungsablauf ein und ergänzte die Aussagen des Kindes  auf ihre Weise. Damit war klar, dass die Aussage der Jugendamtsvertreterin mit Vorsicht zu geniessen war.

Die Verteidigung wollte dann ein aussagepsychologisches Gutachten von Mutter und Kind, das natürlich vom Gericht abgelehnt wurde.

Rechtsanwalt Lucas hatte das Gefühl, dass der Richter diesen Prozess einfach nur rasch hinter sich bringen wollte.

Als sich endlich eine Zeugin meldete, welche die 45jährige ganz anders beschrieb, als diese das dem Gericht vorspiegeln wollte. Die Zeugin kannte die Frau sehr gut, denn schliesslich hatte die Anzeigeerstatterin bei ihr gearbeitet.

Es nützte jedoch nur wenig. Die Wende kam erst, als der Angeschuldigte endlich, mit einer für Männer immer etwas schwierigen Situation, herausrückte. Er konnte gar keinen Geschlechtsverkehr ausüben, denn er nahm seit zwei Jahren ein Medikament, dass eben die Wirkung der Impotenz nach sich zog. Dafür schämte er sich, deswegen hatte er das- obwohl er für viele Jahre in Haft kommen konnte – verschwiegen.

Ein Sachverständiger bestätigte diese Potenzstörung vor Gericht. Es gab einen Freispruch.  Er begründete das Urteil ausführlich und wies ausdrücklich darauf hin, dass der Mann nach Überzeugung des Gerichts die Taten durchaus begangen haben könnte und zwar mit den ganzen hässlichen Details. *Aber die Zweifel waren eben zu gross- so formuliert der Richter . Aber es wären doch erhebliche Widersprüche in den Aussagen der Geschädigten gewesen und nicht zuletzt, der im letzten Momente geführte Nachweis der Impotenz.

6 Monate Untersuchungshaft, aber ein Sieg auf der ganzen Linie sah anders aus. Er würde für immer als Vergewaltiger und Kinderschänder abgestempelt werden.. Soweit Rechtsanwalt Stephan Lucas

Selbst im Schlusswort musste der Richter also noch nachtreten und für ihn blieb die Frau eine „Geschädigte!“

Der zweite Fall ist genau das, was man eine klassische Falschbeschuldigung nennt, nur weil eine „gute Freundin“ so lange insistierte wurde einem Mann das Leben ruiniert. Er verlor Job und seinen guten Namen. Und das ob wohl die Anzeigeerstatterin schon einige Tage nach der Anzeige bei RA Lucas erschien, da sie, voll Reue war und diese zurückziehen wollte. Schliesslich war sie freiwillig mit dem Mann ins Bett gegangen, doch die Freundin war eifersüchtig, hetzte und so nahm das Unglück seinen Lauf, erklärte die Anzeigeerstatterin. Via Facebook hatte die „gute Freundin“ gegen den Mann  ausserdem eine Verleumdungskampagne gestartet, die ihresgleichen sucht. Er wurde zur Bestie, zum Monster gemacht- vom Mob bei Facebook. Und nicht nur bei Facebook, auch die Medien griffen zu und  machten Riesenschlagzeilen.

Der Staatsanwalt wollte ihn für lange Zeit im Knast sehen. Doch dann wurde er versetzt und die neue Staatsanwältin erkannte- nach genauem Studium der Akten-, den Fall kann man nur einstellen. Doch wollte sie die ungerechtfertigte U-Haft nicht bezahlen und so  musste Rechtsanwalt Lucas dem Mandanten den Verzicht auf Haftentschädigung schmackhaft machen, im Gegenzug würde er –nach 5 Monaten U-haft- sofort entlassen werden. Er nahm an, was blieb dem Mann anderes übrig. (Ein Hauch von String/ Seite 211-237)

Es ist empörend, was man den eigentlichen Opfern – die durch Faslchbeschuldigungen, durch Verleumdungen, falschen Aussagen und falschen Verdächtigungen vor den Scherbenhaufen ihre familiären, beruflichen und finanziellen Existenz stehen- noch zumutet. Freiheit im Gegenzug auf Entschädigungsverzicht.

Und den Falschbeschuldigerinnen?  Sie kommen immer mit einem erhobenen Zeigefinger weg. Selten einmal wird eine empfindliche Strafe ausgesprochen. Meist einige, wenige Arbeitsstunden, oder ein paar Euros, die sie mit links bezahlen – bis zum nächsten Mal.

Auch im neuen Buch von Prof.Dr. Miachel Tsokos :Todesursache ungeklärt(2013 Droemer-Verlag) kann man einen eklatanten Bericht über die Vortäuschung einer Vergewaltig nachlesen,

Im Bericht über „Ein mörderisches Phantom“ (Seite 74-87)geht es um die Vortäuschung einer Vergewaltigung, in Tateinheit mit Brandstiftung.  Alles hatte sich die Frau genau ausgedacht, dass sie aber 23 Bewohner in Gefahr bringen könnte, hat sie nicht in Erwägung  gezogen. Als sie sich als Opfer der Polizei, der Feuerwehr präsentierte, hatte sie nur einen Wunsch, man möge ihre Schwester verständigen – eine ehemalige Ministerin! Daraufhin wurde eine 18-köpfige Sonderkommission eingerichtet! Sondersendungen, Extraausgaben…Ausnahmezustand am Ort des Geschehens.

Doch Rechtsmedizin und Polizei waren sich bald einige, dass hier etwas nicht stimmt. Es war alles vorgetäuscht. Stellte Prof. Tsokos fest, die Angaben des angeblichen Opfers sind alle falsch. Besonders die Ausgabe, die Frau hätte einen zugebundenen Plastiksack übr dem Kopf gehabt, von dem sie sich befreit hatte. Genau das war unmöglich! Ohne Hilfe von einem Dritten hätte sie sich davon nicht befreien könne, da sie sofort bewusstlos gewesen wäre.

Und trotzdem: Die Beamten mussten auf Grund des Einflusses der Ex-Ministerin weiter ermitteln, auch als für sie schon feststand, dass es sich hier um eine Straftat handelte , die einzig und alleine dem angeblichen Opfer zuzurechnen war, keiner der Verantwortlichen wagten dagegen zu opponieren.

Aufklärung brachte erst der Ehemann der Falschbeschuldigerin, der erst von einer Geschäftsreise zurückkehrte. Ihm hatte die Frau alles gebeichtet. Sie wollte mehr Aufmerksamkeit von ihm!

Prof.Dr. Tsokos schreibt: Wie es mit Verena Falk in strafrechtlicher Hinsicht und mit ihrer Ehe weiterging, kann ich nicht sagen. Ob gegen sie eine Strafverfahren eingeleitet wurde- wegen Vortäuschung einer Straftat, möglicherweise auch wegen schwerer Brandstiftung, Körperverletzung (betreffend die von einigen Hausbewohnern erlittenen Rauchgasvergiftungen) oder sogar versuchten Mordes-, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei den damals beteiligten Behörden konnte oder wollte sich niemand zu einem Verfahren gegen Verena Falk äussern. Ich könnte mir vorstellen dass Linda Jobst als Landtagsabgeordnete und EX-Ministerin ihre schützende Hand über ihre kleine Schwester hielt.

Das bedarf wohl keiner weiteren Kommentare, oder?

Und dann gibt es natürlich die Kinderschützer- in den Montessori-Wormser und Nordhorn-Prozessen, haben Wildwasser, Zartbitter &. Co. einen grossen Anteil an den Falschhbeschuldigungen der Angeklagten. Das kann man heute noch nachlesen. Barbara Kavemann und Ingrid Lohstöter haben mit ihrem Buch  ”Väter als Täter – Sexuelle Gewalt gegen Mädchen” 1984 den Grundstein gelegt, dass sich solche Verleumdungen und Falschbeschuldigungen in diesen Monsterprozessen erst manifestieren konnten.

Hat man daraus gelernt? Nein überhaupt nicht, es gibt sich noch immer  diese angeblichen“ Gutmenschen“ die vorgeben für den Kinderschutz zu sein, und dabei vor nichts zurück zu schrecken.

Zwei bedrohliche Mitarbeiter  des „Vereins Löwenmütter“, mit Glatzkopf und Bürstenhaarschnitt suchten den Rechtmediziner auf und erklärten ihm , dass sie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, kämpfen würden..

Dann erzählten sie eine Geschichte von einem kleinen Jungen, der jedes Mal wenn er von seinem Besuch beim Vater zurückkommen würde einen geröteten Anus hätte und die Analschleimhaut entzündet und geschwollen wäre.

Die Mutter wäre schon bei vielen Ärzten gewesen. Jeden  Montagvormittag würde sie das Kind einem anderen Doktor vorführen.  Und die beiden Männer mit übermässigem Bizeps zeigten Dr. Tsokos Bilder eines dreijährigen in durchwegs demütigenden Positionen. Sein Geschichtsausdruck verriet überdeutlich, wie sehr diese Prozedur sein Schamgefühl  verletzte, schreibt der Rechtsmediziner.

Die beiden Männer meinten dazu:“ Der Junge ist eindeutig missbraucht worden. Das sehen Sie doch wohl auch so, Herr Doktor?“

Der antwortete: „Ich stimme Ihnen zu. Der Junge ist eindeutig missbraucht worden. Ein Kind in dieser Weise zu fotografieren ist absolut unpassend und kommt in der Tat einer seelischen Vergewaltigung nahe.“

Das passte der beiden gar nicht und sie versuchten Dr. Tsokos einzuschüchtern.

Sie einigten sich dann doch, dass die Mutter mit dem Kinder erscheinen würde. Ein Kinderarzt und ein Dermatologe wurden zugezogen. Das Ergebnis: Der dreijährige war nie sexuell missbraucht worden. Die Bereiche waren zwar stark entzündet, aber eine „mechanische Manipulation“ konnte nicht festgestellt werden.

Trotz dem es diesen Befund gab, wurde der Vater von den beiden männlichen „Löwenmüttern“ angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch, auf Grund des Befundes, eingestellt.

Es stellte sich heraus, dass die Mutter , jedes Mal wenn das Kind vom Besuch beim Vater  am Sonntag heimkam, mit einer grossen Karaffe voll obergärigem, naturtrüben Fruchtsaft- dickflüssig und extrem abführend, erwartete und der Kleine musste diesen Saft vor dem Schlafengehen austrinken.  Natürlich bekam er massiven Durchfall und natürlich war die Schleimhaut der Analgegend dann gereizt und entsprechend rot. Ihr Plan man musste unbedingt einen Missbrauch diagnostizieren  – und die „Löwenmütter-Hamburg“  bestärkten sie darin. Sie wollte mehr Unterhalt und Das Kind sollte nicht mehr zu Vater dürfen! ( Michael Tsokos/ Die Klaviatur des Todes/Kapitel Von Löwen, Müttern und Lügen/ Seite 92-99)

Wenn es Falschbezichtigern gelingt, ein Gericht zu beeindrucken, hat das oft damit zu tun, dass die Richter auf den Rat von Sachverständigen verzichten und sich selbst zutrauen, beispielsweise die Glaubhaftigkeit einer belastenden Aussage zu beurteilen. In eigener Selbstüberschätzung übersehen sie oft genug die wahren Motive des »Opfers« oder die Tatsache, dass sie es mit einer gestörten Persönlichkeit zu tun haben, die krankheitsbedingt zu extrem manipulativem Verhalten neigt. Der viel beschworene »persönliche Eindruck«, auf den die Richter ihre Einschätzung zu stützen pflegen, wird dann zu einer gefährlichen Fehlerquelle.

Ein Richter mag sich im Strafrecht und der Strafprozessordnung auskennen – von Aussagepsychologie oder Psychiatrie versteht er nicht mehr als jeder Laie.(Sabine Rückert/Lügen, die man gerne glaubt)

Gestörte Persönlichkeit? Krankheitsbedingt? Doch nicht nur – oft geht es um Rache, um verschmähte Liebe, um Geld ,berufliche Chancen, oder Sorgerecht, die Frauen veranlassen, einen Mann mit falschen Beschuldigungen vor die Schranken des Gerichts zu bringen.  Wie viele junge Mädchen erfinden Vergewaltigungen, weil sie die Ausgehzeit überschritten, die Schule geschwänzt hatten oder einfach sexuelle Kontakte vertuschen wollen. Was ist mit jenen Kindern, denen der neue Freund der Mutter verhasst ist? Ein Beispiel:

Zusammenfassend stellte die Psychologin fest, dass eine mögliche Falschbeschuldigung nicht auszuschließen sei. „Man kann annehmen, dass das Opfer eine Wiederannäherung des Angeklagten an die Familie verhindern wollte.“http://www.noz.de/artikel/30960475/falsche-beschuldigung-aus-rache

“Wenn ein Beschuldigter derart Lügen erfände, sie aufrechterhielte und mit so großer Umsicht vorginge”, erklärte Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé in ihrem Schlussplädoyer, “spräche man von ‘hoher krimineller Energie’.”

Kriminelle Energie, die mit gestörter Persönlichkeit, mit Krankheit entschuldigt werden? Wenn dem so ist, dann sollten diese “Kranken” sofort in entsprechende – natürlich geschlossene – Einrichtungen verbracht werden, damit sie solche Schäden nicht mehr anrichten können, wenn sie schon für die Falschbeschuldigung strafrechtlich und finanziell nicht herangezogen werden. Und nicht, wie im Fall Dinkel aus Schwetzingen noch von BURDA mit 6 Stelligen Summen , vor dem Komma, auch noch belohnt werden dürfen.

Das BMI veröffentlichte eine Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010. Hier kann man lesen, dass es 19 133 falsche Verdächtigungen gegeben hat. Aber leider wird nicht weiter differenziert, wie viel davon bei Vergewaltigungsvorwürfen oder bei angeblich sexuellen Missbräuchen.  Vermuten darf man aber, dass es sich um Fälle handelte, die eine strafrechtliche Untersuchung/Verurteilung nach sich zog, mit höheren Strafen  Ergo: Die Falschbeschuldigerinnen/Falschverdächtigerinnen sind wohl nicht statistisch erfasst, denn es gibt kaum Verurteilungen, oder- wenn überhaupt- sie sind so minimal, dass sie nirgends aufscheinen.

 Im Abtreibungsratgeber “A Woman´s Book of Choices(Rebecca Chalker and Carol Downer, 1992.) heisst es:

“Heutzutage sind die Beratungsgespräche über Vergewaltigungstraumata und sexuellen Missbrauch ziemlich gründlich und standardisiert; eine derartige Situation vorzutäuschen ist also nicht ganz so einfach wie früher. Es bedarf vielleicht einiger Recherche, Planung und der Hilfe von verständnisvollen Beratern.” Ein Vergewaltigungstherapeuth gibt dann Tipps, wie man am besten mit Falschanschuldigungen durchkommt.

 

 

Vorgetäuschte Sexualdelikte – Klinisch-Forensische Medizin2013, pp 327-331 / Martin Grassberger , Kathrin Yen

Vorgetäuschte Sexualdelikte – Klinisch-Forensische Medizin
2013, pp 327-331 / Martin Grassberger , Kathrin Yen

Ende Teil Zwei

 


2 Kommentare

Jörg Kachelmann- Falschbeschuldigung/falsche Verdächtigung/Falschaussage

Niemand wird jemals bestreiten, dass Vergewaltigung  und/oder sexueller Missbrauch, an wem auch  immer,  abscheuliche Verbrechen sind, Verbrechen, die streng bestraft werden müssen. Voraussetzung ist allerdings:  Die Beweise, die Angaben des mutmasslichen Opfers, die Tatortspuren müssen  die Voraussetzung für eine solche Bestrafung liefern. Wünschenswert wäre ein Tätergeständnis, was aber nicht immer vorliegt.

Es muss alles stimmen.  Niemals aber darf ein Beschuldigter auf Grund einer Falschbeschuldigung, einer Falschaussage oder einer falschen Verdächtigung verurteilt werden.

Mythos Falschbeschuldigung?

Keineswegs, auch wenn es im feministischen Sprachgebrauch immer wieder suggeriert wird.

Falschbeschuldigungen gab es und wird es immer geben. Und ich beziehe mich jetzt nicht auf Genesis/1. Buch Mose Kap. 37-50.  Damit beginnen fast alle Publikationen. Ich möchte mit einem Fall aus den Jahren 1952/53 beginnen. Nun ist es ja so, dass das  Internet gibt aus früheren Jahren nicht viel hergibt.  Also muss man schon Bücher lesen.

Diese Geschichte entstammt aus Stefan Harborts Buch: Falsche Fährten und erzählt die „Leiden der jungen  A – Agnes Hartmann“ (Seite 305-213).

 Kurzfassung: Strenger Vater, finanziell angespannte Situation der Familie . Die 17-Jährige will aber  länger ausbleiben, tut das auch, und erfindet als Entschuldigung eine Vergewaltigung. Polizeiliche Anzeige wird erstattet, Agnes schildert alles ausführlich. Der Fall bleibt  natürlich ungeklärt.

Etwas später trifft sie auf ihren Traummann und geht sofort mit ihm ins Bett. Liebe auf den ersten Blick, sie will dem Mann nahe sein, darf nicht. Wird auf einem Bauernhof zum Arbeiten verdingt. Dort gibt es einen Sohn Franz , nicht gerade sehr helle, der will sie, sie mag nicht. Er droht!

Dann kommt ein Dorffest, auf dem auch Agnes Traummann erscheint, der sich aber lieber mit der Tochter ihres Arbeitgebers beschäftigt. Sie wird eifersüchtig. Und nun fängt sie,  an weitere Lügen in die Welt zu setzen. Sie wird kränklich, glaubt schwanger zu sein. Bekommt immer wieder schubweise Krankheitsanfälle, bis die Ärzte eine Thalliumvergiftung feststellen.  Die Mutter erstattet bei der Kripo Anzeige.  Der täppische Franz gerät in Verdacht. Dann beschuldigt Agnes  den Arbeitgeber, ihr nachgestellt zu haben, natürlich auch dessen Frau und die Tochter, auf die Agnes so eifersüchtig ist.

Fazit: Der Kripo gelingt es, Agnes zu einem Geständnis zu bewegen. Sie gesteht, die angebliche Vergewaltigung erfunden zu haben. Die Verletzungen hatte sie sich damals selbst zugefügt. Aber sie gesteht auch, Zelikörner(Rattengift) gegessen zu haben. Sie wollte weg aus der Arbeitsstelle und in die Stadt zu ihrem Traummann.

Ein Fall aus den Fünfzigerjahren . Ein Fall? Sicher gibt es unzählige solcher Fälle der falschen Verdächtigungen und vorgetäuschten Sexualdelikte. Aber natürlich gibt es keinerlei Statistiken darüber.  Und ob sie immer aufgeklärt wurden? Über Jahrzehnte hielt sich doch die Ansicht, dass es Falschbeschuldigerinnen oder Vortäuscherinnen von Vergewaltigungen nicht gibt. Es wurde die Aussage des angeblichen Opfers bedingungslos geglaubt.

Falsche Verdächtigungen  gab es  schon immer.

1952 entschied der BGH,  § 164 diene nicht nur- und nicht einmal in erster Linie – dem Schutz der Behörden vor Irreführung. Weit wichtigeres Rechtsgut sei der Schutz der Menschen gegen Missgriffe irregeleiteter Behörden. Das allgemein empfundene Strafbedürfnis gegenüber Denunzianten gründe sich nicht darauf, dass diese oder jene Dienststelle irregeführt werde, vergebliche oder falsche Arbeit leiste und an Ansehen einbüsse, sondern darauf, dass nicht ungerechtes, unverdientes Leid oder doch Gefahr über den letztlich falsch Angeschuldigten gebracht werde. (vergl. “Falsche Anschuldigung im Landgerichtsbezirk Bonn in den Jahren 1947-1958″  Inaugural-Dissertation Hartmut Schulz 29.Juli 1964).

Hartmut Schulz schreibt jedoch, dass der überwiegende Teil der falschen Anschuldigungen, die abgeurteilt wurden, Vermögens-, Nachbarschafts- oder einige wenige politische Delikte betraf . Falschbeschuldigung bei   Vergewaltigung oder sexuelle Missbrauch scheint  damals noch ein Randdelikt zu sein. Lediglich Fall 44 (Seite 72) befasst sich mit so einer Falschbeschuldigung. Wegen Meineids bekam die Frau 3 Monate und 2 Wochen Gefängnis, für die falsche Anschuldigung jedoch lediglich 1 Monat; alles natürlich auf Bewährung.  Fazit des Doktoranden damals:  Insgesamt gesehen kann aber festgestellt werden, dass die schwerwiegenden Folgen der falschen Anschuldigungen für die Verdächtigten mit 4,2 % (nur Landgerichtsbezirk  Bonn natürlich) noch ERFREULICH gering sind.

Erfreulich gering? Was müssen das damals für Zeiten (1947-1958) gewesen sein. Möglicherweise aber gab es bei der 1952 gegründeten BILD noch Journalisten, die den Namen verdienten.

Jahrzehnte später aber wird Sabine Rückert schreiben: Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen.( Falsche Zeugen/Lügen die man gerne glaubt/ Die Zeit)

Fündig zum Tabuthema Falschbeschuldigung oder vorgetäuschte Vergewaltigung wird man erst in den 80er-Jahren. Also muss es diese Delikte doch gegeben haben, sonst hätte sich keiner damit befasst.  Oder der Umgang mit dem bedingungslosen Glauben an die glaubwürdigen Aussagen wurde ein anderer.

1984 veröffentlichten Vier/Müller/Rauch aus Bremen im Heft 9 der Zeitschrift Kriminalist einen Artikel “Die vorgetäuschten Vergewaltigungen”. Natürlich beschäftigen sie sich auch mit der Geschichte, was durchaus interessant ist. Doch auch sie kommen zu dem Schluss, dass es keine bundesweiten Statistiken gibt.  Sie müssen zugeben, dass in der Bremer polizeilichen Kriminalstatistik das „Delikt der vorgetäuschten Straftat“  NICHT erfasst wird, und das  also keine erforderlichen Daten beschaffbar waren.

Was also machen, sie hatten Karteikarten über Vergewaltigungsfälle durchgesehen und ausgewertet.

Auswertungszeitraum 1975-1980 ! Karteikarten, welche von Polizisten aller Couleur angefertigt wurden.  Wie schwierig die Ermittlungen der Falschbeschuldigerinnen waren, liest sich wie folgt:

26% der angeblichen Opfer haben ein Geständnis abgelegt. Andere „Geschädigte” sind teilweise überhaupt nicht mehr zur Vernehmung erschienen, und die Staatsanwaltschaft hat diverse Verfahren aus Alters-,Krankheits- oder Geringfügigkeitsgründen eingestellt. ( Seite 354)

Falsche Verdächtigung ist ein strafbares Delikt(Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe), und dann erscheinen Verdächtige nicht zur Vernehmung und entkommen so eine Strafverfolgung? Staatsanwaltschaften sehen in solchen Straftaten als geringfügig an?

So kommt es auch, dass in Prüfungszeitraum 1975 – 1980 in Bremen 700 Fälle unter der Deliktsbezeichnung „Vergewaltigung“ erfasst wurden, aber nur 53 davon mit hoher Wahrscheinlichkeit als  eine vorgetäuschte Vergewaltigung  ausgewiesen werden.

Die Verfasser rechnen dann hoch und kommen auf eine Prozentzahl von 7,4 Falschanschuldigungen in 5 Jahren.

Doch das ist eine Milchmädchenrechnung, eben weil es keine gesicherten Aufzeichnungen oder gar nachprüfbare Verurteilungen solcher Falschbeschuldigungen gibt.

Bei Barbara Keller wird man  2011 nachlesen können, dass in Berlin alleine in einem Jahr 2006  42 Frauen eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vortäuschten. (Barbara Keller “Sieht so eine Mörderin aus?”, Seite 184) Es steht aber nichts darüber, wie viele Frauen für diese, in diversen Paragrafen geregelten Straftaten verurteilt wurden.

 Über alles wird Statistik geführt: So lässt sich ermitteln, wie groß der Anteil von Schwarzfahrern in Zügen oder das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung an einem bestimmten Ort sein könnten, es gibt Eishockeystatistiken und wie viele Nudeln in einer Packung sein sollten. Aber die Justiz scheint sich mit hieb- und stichfesten Statistiken über falsche Verdächtigungen, vorgetäuschte Vergewaltigungen oder Falschbeschudligungen beim sexuellen Missbrauch immer noch schwer zu tun.

Oberstleutnant Urs Winzenried, Chef der Kriminalpolizei Kanton Aargau, beschreibt im Heft 7, Kriminalistik 1991 einen Fall von vorgetäuschter Vergewaltigung:

Grundsätzlich hat die Polizei jede bei ihr deponierte Anzeige ernst zu nehmen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Die Polizei hat aber auch den Wahrheitsgehalt jeder Anzeige kritisch zu hinterfragen. Gerade bei Anzeigen von Vergewaltigungen sind manchmal für den Polizeibeamten erkennbare Indizien vorhanden, die Zweifel an der Echtheit der Anzeige wecken sollten und die Beamten veranlassen sollten, auch die Möglichkeit einer vorgetäuschten Vergewaltigung ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Er schildet dann den Fall einer Frau, die erklärte, von zwei Männern in einem Fahrzeug überfallen, vergewaltigt und mit dem Messer verletzt worden zu sein. Sie liefert die Täterbeschreibungen, und auch das Fahrzeug konnte einigermassen beschrieben werden. Sogar einen Handschuh wies die Frau vor. Der ganze Polizeiapparat wurde aufgeboten, sie bekam eine eigene Beamtin zu Betreuung und weiteren Befragung. Ja…, und auch die Medien wurden sofort über den Vorfall informiert!

Doch schon bald tauchten erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen auf.  Nach einer Woche wurde die Frau noch einmal zu einer Vernehmung aufgeboten. Nach langem Widerstand gab die Frau endlich zu, diese Geschichte erfunden zu haben. Grund: ehelichen Schwierigkeiten, Dominanz des Ehemannes und Minderwertigkeitskomplexe.

Sie hatte sich mit einem Messer oberflächliche Verletzungen beigebracht.  Die blauen Flecken auf den Oberschenkeln, die vom Arzt festgestellt wurden, brachte sie sich mit einem Regenschirm bei. Der Handschuh war aus dem Besitz der Frau. Und die Täterbeschreibung? Der Frau waren einige Zeit vorher zwei junge Männer in einem Restaurant negativ aufgefallen, und sie gab genau diese als Täter an. 

Strafrechtlich hatte sich die Frau wegen Irreführung der Rechtspflege zu verantworten. Leiter hat  Urs Winzenried nicht geschrieben, welche Strafe sie dafür erhalten hatte.

Ebenfalls in dieser Zeitschrift Heft 12/91 hat Heidrun Gessner KOK ,Berlin, anknüpfend an Urs Winzenrieds Beitrag, gewissermassen eine Ergänzung verfasst:

Vorgetäuschte Sexualdelikte – Ein kriminalistisches Problem eigener Art.

 Auszug: Die Problematik der Gewalt gegen Frauen und damit auch der Sexualdelikte wird im zunehmenden Masse in der Öffentlichkeit und vor allem in den Medien diskutiert. Dadurch wird eine stetig grösser werdende Sensibilisierung für diese Thematik erreicht. Dies ist eine durchaus erfreuliche Entwicklung, die allerdings auch einen Nebeneffekt zu haben scheint.

[…] In den vergangenen Monaten  wurde nun ein markanter Anstieg von Anzeigen zumindest zweifelhaften und fragwürdigen Inhalts registriert. Hierbei handelt es sich um behauptete Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen, deren Darstellungen den hiesigen Erfahrungen zum Teil erheblich zuwiderlaufen.

[..] Auch wenn bei Abschluss der Ermittlungen schliesslich die Überzeugung überwiegt, dass eine Straftat ,wie zur Anzeige gebracht, nicht stattgefunden hat, wird in den wenigsten Fällen von hier aus ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Entscheidung darüber wird der STA Berlin überlassen, es sei denn, dass der Tatbestand der falschen Verdächtigung verwirklicht wurde. Der Grund darin liegt in sozialen Erwägungen. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich eine Frau die ein –fiktives- Sexualdelikt anzeigt, in einer sozialen Notlage und/oder einer psychischen Ausnahmensituation befindet.

Dann ist noch die Rede von einem „Hilfeschrei „ der Falschbeschuldigerinnen. Und es folgen einige Fallbeispiele, wobei die jüngste Falschbeschuldigerin 14 Jahre, die älteste 29 Jahre alt ist. Die Gründe sind von „zuwenig Beachtung durch den Ehemann“  über Schwierigkeiten mit den Eltern, Eifersucht bis Rache an dem Lehrer.

Das alles sind „psychische Ausnahmesituationen“, die bereits Kinder und Jugendliche zu Straftaten verleiten dürfen und  die ungeahndet bleiben.

Inzwischen sind es bereits 9-Jährige, die solche Lügen verbreiten – Fall 29.  SEXDELIKT-LÜGE Mädchen (9) erfand sexuellen Missbrauch     http://wp.me/pZlEY-uD        

Es steht ausser Frage, dass Falschbeschuldigerinnen, wenn es sich um psychische Schäden handelt, Hilfe brauchen, aber dürfen sie wirklich total unbestraft- bis zum nächsten Mal – davon kommen? Es ist nicht zu vergessen, dass viele sehr subtil und überlegt vorgehen.

  Kerstin Glanz schreibt in der Zeitschrift Kriminalistik 8-9/1994 über den Fall der Elke Jäger in Halle an der Saale.

Eine 17-jährige Rollstuhlfahrerin, die eines Tages mit  einem Hakenkreuz, eingeritzt in der Wange, zu Schule kommt. Dramatisch berichtet sie über drei Skinheads.  Zwei „Glatzen“  und eine Frau hätten sie mit den Worten“ Krüppel ins Gas“ überfallen.  Die volle Maschinerie lief an, denn Elke lieferte sehr genau Täterbeschreibungen. Die Sachverhaltsdarstellung war so umfassend, wie man es von einer Traumatisierten fast nicht erwarten konnte. Alle glaubten Elke sofort, schreibt Frau die Dipl. Psychologin Glanz, die Elke befragte, weiter; Grossfahndung, der Oberbürgermeister erscheint mit grossem Blumenstrauss. In der Wohnung herrscht reger Trubel, welchen die Mutter sichtlich gut bewältigt.  Bis die Bombe platzt. Elke hatte sich das Ganze ausgedacht!

 Natürlich mag sie eine Ich-Störung haben. Aber nicht immer ist es eine Ich-Störung, manche Lügnerinnen haben andere Gründe, unliebsame Partner, oder Aufmerksamkeitsdefizite, und die alle sollen unbelangt bleiben?

Doch die militanten Emanzengruppierungen wollen das selbstverständlich nicht wahrhaben.

Cornelia Filter schreibt 1997 in der EMMA 6/97 doch tatsächlich:

“Zwei bis maximal fünf Prozent der Aussagen von Opfern sexuellen Missbrauchs sind falsch. Das beweisen die Erfahrungen.“

Woher sie diese Erfahrungen hat, ist allerdings ist in diesem Artikel „Opfer als Täter“ nicht zu finden. Sie beleidigt ausschliesslich Gisela Friedrichsen und Gerhard Mauz , stellt Gutachteraussagen( von ihr nicht genehmen Gutachtern) in Frage und persifliert ein Symposium auf ihre –geschlechtergetrennte –Weise.

 Auszug:  Während die (überwiegend weiblichen) Psychologinnen von der Basis geduldig in der Schlange vorm Kaffeeausschank warnten, steht die überwiegend männliche) Spitze der deutschen Gerichtspsychologen scherzend und plaudernd zusammen. Lauter Diplomierte, Promovierte und Habilitierte […]

Professor Köhnken klagt – Rechtsanwältinnen werden an den Rand platziert …. Und:In Deutschland ist es immer wieder dieselbe Clique von Sachverständigen, die überraschende Freisprüche in Missbrauchsverfahren bewirkt.

 In diesem Ton geht es über den ganzen Artikel. Es geht um die Prozesse Nordhorn, Montessori und Worms I-III; Freisprüche,  die Filter überhaupt nicht gefallen haben dürften. Aber sie applaudiert Prof. Monika Frommelt, die meint, Juristen würden unter „ professioneller Faulheit“ leiden, und sich auf die „heimlichen Richter in Weiss“ verlassen. Filter weiter: […] Und das ausgerechnet in einem Land, das für die mangelnde Qualifikation seiner Psycho-Sachverständigen berüchtigt ist.

Siehe auch:“ Die Hexenjägerinnen“  ein Artikel von  Tamara Duve  1996 im Spiegel.   http://wp.me/pZlEY-uD

Dipl.Psychologin  Beate Kricheldorf schreibt in ihrem Beitrag: Der Missbrauch mit dem Missbrauch (Verantwortung: Nein Danke! Weibliche Opferhaltung als Strategie und Taktik 1998) dazu ;

„Nutzniesser sind z.B. die ganzen Helfer – und Beraterberufe und eine Mafia von sexualfeindlichen Radikalfeministinnen.[…]  Bei Wildwasser usw. gilt es als grosser Erfolg, wenn z.B. eine Frau, die sich 20 Jahre lang an kein Missbrauchserlebnis erinnern kann, plötzlich „Erleuchtungen“ hat.

15 Jahre später wird Filters Vordenkerin Schwarzer, die ihr Raum für dieses Pamphlet gegeben hat, einen der berüchtigtsten Psycho-Sachverständigen in den Himmel heben, ihm ihre Mitarbeit im Fall Dinkel antragen und seitenweise Raum für seine Bücher- und Ansichtenvermarktung geben. Jenen Professor aus Heidelberg, der Wochen nach einer Falschanzeige noch Angst riechen kann und auch gerne mal Tote ( Willy Brandt) analysiert. Wie sich die Zeiten ändern!

Wie man sieht, war nun die Presse, aber auch die Öffentlichkeit – nach den Wormser, Montessori- und Nordhornprozessen- für Falschbeschuldigungen sensibilisiert. Trotzdem hat man hier Geister gerufen, die man nicht mehr loswird.  Und immer mehr , je mehr Privat-TV-Sender aufgeschaltet wurden,   die voyeuristischen Medien, die schreibende und sendende Zunft, die nun immer  mehr Geschichten aus den Betten von Prominenten und Nichtprominenten unter das Zusehervolk bringen wollte.

Und so berufen sich viele Publikationen auf solche Fälle.

Jana Frauen bezieht sich bereits im Vorwort ihres Buches „Vorgetäuschte Sexualdelikte“ auf den Fall Andreas Türck aus dem Jahre 2002 , wo nicht einmal die Falschbeschuldigerin ihn angezeigt hatte, sondern im Zuge einer Telefonabhöraktion der Polizei ( wegen eines Drogendeliktes)  diese angebliche Vergewaltigung zur Anzeige gebracht wurde.

Nun hat Jana Frauen eine besondere Möglichkeit gefunden, Falschbeschuldigerinnen aus dem Visier der Staatsanwaltschaften zu nehmen, und so werden diese wohl geschützt bleiben:

Sie schreibt:  Häufig erzählte das angebliche Opfer einer Vertrauensperson von der angeblichen Vergewaltigung, wobei diese dann aber entgegen dem Willen des angeblichen Opfers darauf bestanden haben, dies zur Anzeige zu bringen. Das angebliche Opfer, das eigentlich nichts mit der Polizei zu tun haben wollte, fühlt sich wegen der Falschaussage in die Enge getrieben und so zu einer Falschaussage veranlasst.

Doch das hat nicht sie recherchiert, es entstammt dem Elsner/Steffen-Report.

In diesem Report ist folgendes nachzulesen:

 Zur Analyse der Entwicklung der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen in Bayern – mit Schwerpunkt auf den Jahren von 1988 bis 2003 – hat die Kriminologische Forschungsgruppe Sonderauswertungen der bayerischen PKS mit einer Vielzahl von Filterprogrammen vorgenommen, die eine deutlich differenziertere Darstellung erlauben, als dies bei bundesweiten Daten möglich ist. Das Jahr 1988 wurde als Beginn des Untersuchungszeitraumes für die Längsschnittanalysen gewählt, weil es das Jahr vor der deutschen Wiedervereinigung mit der Öffnung der Grenzen zum Osten und den damit verbundenen ganz erheblichen Einflüssen auf das Kriminalitätsgeschehen in Bayern war. Einige wichtige Grunddaten beginnen bereits mit dem Jahr 1983. Ein Teil der Analysen wurde auf die Eckjahre 1996 und 2003 beschränkt, weil erst mit den Änderungen des Sexualstrafrechtes ab 1997 deutliche Veränderungen bei der Registrierung dieser Delikte eintraten. Um zumindest näherungsweise überprüfen zu können, inwieweit sich die mit den Längsschnitt-Daten der PKS von 1988 bis 2003 ausgewiesenen Entwicklungstendenzen auch in den Datenbeständen der Justiz niederschlagen, wurde die Strafverfolgungsstatistik für Bayern herangezogen.

Während der PKS-Datenbestand bis 2003 reicht, konnten die Daten der Strafverfolgungsstatistik 2003 nicht mehr berücksichtigt werden, weil diese erst nach Abschluss der Projektarbeiten veröffentlicht worden sind. Nicht möglich war eine Längsschnittanalyse zu den Vortäuschungen von und falschen Verdächtigungen wegen Vergew altigungen und sexuellen Nötigungen mit PKS-Daten. Schwierigkeiten bereitete das Herausfiltern der betreffenden Aktenzeichen aus dem Datenbestand für Bayern beim BLKA. Die in der PKS erfassten Straftatenschlüssel enthalten nur im Fall des § 145 d StGB – Vortäuschen einer Straftat – programmtechnisch auswertbare Spezifikationen für Sexualdelikte (PKS-Schlüsselzahlen 624001 „Vortäuschen einer sexuellen Nötigung“ und 624002 „Vortäuschen einer Vergewaltigung“). Wie einige Stichproben ergaben, wurde in der polizeilichen Praxis teilweise aber trotzdem nur der Schlüssel 624000 erfasst. Die Sexualdelikte konnten deshalb teilweise programmtechnisch nicht mehr von den übrigen vorgetäuschten Straftaten, die ansonsten unter 624000 gespeichert sind, unterschieden werden. Spezifikationen für Sexualdelikte sind beim § 164 StGB – Falsche Verdächtigung – (PKS-Schlüssel 670005) erst gar nicht vorgesehen. . Die Kriminaldienststellen der Polizei, die für die Bearbeitung dieser Delikte zuständig waren, mussten deshalb anhand von der KFG für das Jahr 2000 erstellter Listen überprüfen, welche der mit den PKS-Schlüsseln 624000 oder 670005 registrierten Straftaten tatsächlich zu den untersuchten Sexualdelikten gehörten. Eine Längsschnittuntersuchung über viele Jahre hätte zu einem nicht mehr zumutbaren Aufwand für diese Dienststellen geführt und die Projektlaufzeit inakzeptabel verlängert.

[..]Die Auswertung aller Akten eines Jahres war vom Umfang her nicht zu bewältigen, deshalb erfolgte die Ziehung einer Stichprobe aus den im Jahr 2000 in Bayern an die PKS gemeldeten Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen….

Wer diese Einführung genau durchliest, sieht die Problematik solcher Studien: Hier werden diese Jahre z.B. 1988-2003 herangezogen, dort einige andere z.B. 1996 – 2003, inzwischen wird das Strafrecht geändert, sodass eigentlich von einer anderen Sichtweise untersucht werden müsst. Und weil es so anstrengend und arbeitsaufwändig wäre, nimmt man stichprobenartig doch nur das Jahr 2000.

Was denn nun? Ganz laienhaft, es gibt keine verlässlichen Statistiken, es gibt keine verlässlichen Studien. Trotz der „Vielzahl von Filterprogrammen“  die gerade bei der Bayernuntersuchung verwendet wurden.  Ausgesondert wurden Fälle von angeblichen Opfern die unter 14 Jahre alt waren, wobei doch gerade in der Befragung der Kindermissbrauchsfällen nicht wenige Straftaten suggeriert werden ( siehe eben Wormser-Montessori-Nordhornprozesse). Besonders bei Sorgerechtsstreitigkeiten werden selbst viel jüngere Kinder zu Aussagen, sprich Falschbeschuldigungen, angestiftet , die in keiner Weise den Tatsachen entsprechen. Oder, das ist nicht ausser Acht zu lassen, die Falschbeschuldigerinnen werden immer jünger! Hier etwas auszulassen, verwässert solche Untersuchungen.

[..]Während für die Auswertung der als Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen polizeilich in der PKS registrierten Fälle auf Grund der großen Anzahl eine 25%-Zufallsstichprobe gezogen werden musste, konnte bei den Vortäuschungen / falschen Verdächtigungen eine Vollerhebung  realisiert werden. Insgesamt ließen sich für das Jahr 2000 nur 140 Aktenzeichen zu diesen Delikten aus dem PKS-Bestand herausfiltern, 20, die dann tatsächlich alle auch ausgewertet wurden. Verglichen mit den 1754 als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung an die PKS gemeldeten  Straftaten war die Zahl der polizeilich zur Anzeige gebrachten Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen sehr gering.

Das heisst 140 Fälle der Falschbeschuldigung  in einem Jahr – Fälle, die als vorgetäuscht oder Falschbeschuldigung publik wurden.  Was heisst eigentlich Vollerhebung? Einerseits werden nur 25%ige Stichproben genommen, aber andererseits gibt es dann einen Erfolg der „GERINGEN“  Falschbeschuldigungen und Vortäuschungen? Und wie ging die Vollerhebung vor sich? Festzustellen ist auch, dass zwischen den Jahren mit Fallzahlen hin und her gesprungen wird, mal nimmt man das Jahr 2000, dann bezieht man sich wieder auf 2003.  Und so geht man auch mit den Zeiten vor und nach der Strafrechtsreform um. Sehr wichtig war es jedoch, zwischen „deutschen und nichtdeutschen Tätern“ zu unterscheiden!  Immer wieder kommen die Autoren darauf zurück, wer einen deutschen Pass besitzt und wer nicht, sogar bei den Opfern von Falschbeschuldigungen machen sie Unterscheidungen! Was sagt uns das?

Die Elsner/Steffens-Studie mag ja die Herzen aller Falschbeschuldigungsverleugner höher schlagen lassen, aber ist das wirklich repräsentativ?

Ist die Studie  welche „Die Kriminalpolizei“ 2009 veröffentlichte repräsentativ ?  415 polizeiliche Ermittlungsaktenaus Recklinghausen wurden ausgewertet und wieder nicht ein einziges Jahr, sondern Akten aus den Jahren 2003-2006. Verwiesen wird auch in dieser Studie auf vor relativ langer Zeit(bis zurück auf 1975) geschriebene Publikationen der Wissenschaftler. Doch bestätigen die Verfasser, dass sich die vermeintlichen Opfer, also die Lügnerinnen, die ein Sexualdelikt fälschlicherweise zur Anzeige bringen, offensichtlich sehr mit diesem Thema beschäftigen, so sehr, dass 10%  von ihnen nicht davor zurückschrecken, sich selbst Verletzungen zuzufügen. Soweit zu dieser Studie.

Jana Frauen findet  jedenfalls die Bayernstudie gut,  und ihn ihrem Buch kommt sie fast auf jeder Seite darauf zurück. Eigentlich übernimmt sie durchwegs diese Statistiken fast eins zu eins .

Auf Seite 34 kann man dann nachlesen, dass Tatortspuren überaus wichtig sind:

„Bei jeder Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung sollte  in Betracht gezogen werden, dass es sich hierbei um ein Vortäuschen oder einer Falschverdächtigung handeln kann. Um die dargestellte Tat widerspruchsfrei festzustellen, müssen sowohl die Spuren als auch die Vernehmung und die aussagende Person auf verschiedene Aspekte untersucht werden.

4.1. Spuren am Tatort

Tatort ist der „Ort des kriminellen Geschehens, an dem der Täter vor während und nach der Tat gehandelt hat, sowie der Fundort von Spuren „ Da der Tatort Träger von Spuren ist, dient er der Möglichkeit des Sachbeweises. Er bietet Anhaltspunkte für die Bewertung des Personenbeweises, ob also die Angaben des Anzeigeerstatters den objektiven Begebenheiten entsprechen.

Der Tatort hat „eine erhebliche Bedeutung für den kriminalistischen Erkenntnis- und Beweisführungsprozess“.

Soweit so gut, dass hier aber durchaus geschlampt wird, wissen wir spätestens seit der Causa Kachelmann.

Doch es kann noch schlimmer kommen.  Der neue Trend ist die “Anonyme Beweissicherung”!

Nun schreibt das netzwerk Probeweiss stolz, dass ein neues  Projekt der Medizinischen Hochschule eingerichtet wurde:

Seit 1.Juni 2012 können Betroffene in Opferambulanzen  Verletzungen dokumentieren und Spuren sichern lassen, ohne unmittelbar nach der Tat eine Strafanzeige erstatten zu müssen. FÜR EINE EVENTUELL SPÄTERE BEWEISSICHERUNG! (Klarerweise wird dieses Projekt vom Staat finanziert!)

Frau Aygül Özkan, zu dieser Zeit noch Familienministerin sagt dazu: „Opfer häuslicher Gewalt oder einer Sexualstraftat sind oftmals so stark traumatisiert, dass sie erst Monate oder Jahre danach Anzeige erstatten können.

Gut das die Rechtsanwältin Özkan doch noch darauf hinweist: „ Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger ist allerdings die Beweislage“. Doch meint sie nicht die kriminaltechnischen Spurenverwertung, sondern die Chance der Frauen und Mädchen, wichtige Beweise auch ohne Strafantrag sichern zu lassen. Mit dieser „professionellen Spurensicherung“ ermöglichen wir ihnen die spätere Beweislage vor Gericht!

Selbstverständlich wird dann sofort auf Opferhilfe und Opferberatungsstellen verwiesen, deren Vorgehensweisen sattsam bekannt sind.

Und damit öffnet Probeweiss  Falschbeschuldigungen Tür und Tor.  Es gibt dann nur die Beweissicherung durch die MHH, keinerlei Tatortspurensicherung, keine Sicherung der Beweise an dem Beschuldigten, die ihn entlasten könnten.

Es steht nicht mehr Aussage gegen Aussage , sondern Beweise gegen Aussage, wie diese Spuren an der Frau zustande gekommen sind, können nicht mehr nachvollzogen werden, wenn dann nach Monaten oder, wie Probeweiss schreibt „Jahren“  doch noch Anzeige erstattet wird.

Zudem sind die angeblichen Opfer schon von den Hilfen so indoktriniert, dass ihre Aussagen, selbst wenn sie unwahr sind, als Tatsache verinnerlicht wurden.

Polizei, Staatsanwälte und Richter werden mit diesen Beweisen konfrontiert, glauben natürlich den Geschichten und verurteilen, und wir werden noch mehr Fehlurteile bekommen.

Justitia, die noch im Scheitern nachtritt und mit dem Griff zur wirklichen, “höchstwahrscheinlichen“ Wahrheit das Leben und den Ruf unbescholtener Menschen ruiniert, tritt über ihre eigenen Grenzen und wird zum Monster. Ein Richter, der wissen will, wie es wirklich war, sollte vielleicht Detektiv werden (Glaube und Wahrheit –Der Spiegel 30.05.2011)

Probeweiss  übersieht aber mit dieser „Opferhilfe“ aber ganz, dass nun Erpressungen Vorschub geleistet wird.  Jede dieser Frauen, die angebliche Beweise offiziell sichern liess, hat die Möglichkeit, den Beschuldigten  – ob  Täter oder nicht  -   für alle Zeit zu erpressen. „ Wenn Du nicht – die Möglichkeiten  der Erpressung können von Rückzug eines Scheidungsvorhabens, über Heirat oder auch Sachwerte und viel Geld reichen – dann zeige ich dich an. Schliesslich habe ICH die Beweise!

Will man das wirklich? Warum nicht Beweise sichern und sofort an die Kriminalpolizei weiterleiten, schliesslich muss die, unabhängig ob das angebliche Opfer das will oder nicht, sofort tätig werden. Und ob die Frau traumatisiert ist, dass kann schliesslich nur ein geeigneter Gutachter klären. Und nicht die Familienministerin oder die Helfer von Probeweiss.

Denn eines ist sicher, Frauen haben alle Möglichkeiten der Welt falsche Verdächtigungen, Falschbeschuldigungen oder falsche Aussagen zu machen. Wir haben gelernt, dass man sich blaue Flecken am Oberschenkel mit dem Regenschirm beibringen kann. Das Frauen sich selbst verletzten, seien es Hakenkreuze einschnitzen oder Verletzungen mit einem Messer beibringen, meist an Stellen,  wo solche Schnitte so wenig wie möglich schmerzen.  Man kann sich Beulen stossen, blutige Kratzspuren zufügen.   Alles wird von der Justiz geglaubt, das beweisen die bekannten Fälle, die hier nicht noch einmal aufgeführt werden müssen.

Auch mit den Spermaspuren ist das so eine Sache.

Stefan Harbort schreibt in seinem Buch: „Falsche Fährten“ auf Seite 144 über den Fall der 600-Meter-Leiche folgendes:

Es bleibt der Hinweis auf ein mögliches Sexualverbrechen. Für die intakten Samenzellen in der Scheide kann zwar im Vergleichsmaterial des gerichtsmedizinischen Instituts kein passender Fall herangezogen werden, doch wird man im internationalen, wissenschaftlichen Schrifttum fündig.

So wurden von britischen und thailändischen Forschern Untersuchungsergebnisse publiziert, die über die Nachweiszeiten von Sperma in der Vagina einer lebenden Frau bis zu mehreren Tagen berichten. Unter besonderen inneren und äusseren Umständen,, die in diesem Fall wohl vorgelegen haben, ist es also durchaus möglich, dass Spermien im Scheidenmilieu länger nachweisbar bleiben, als es die Regel besagt.

Wir haben ja gelernt, dass sich Falschbeschuldigerinnen sehr wohl ausführlich mit dem Thema beschäftigen, und um einen Mann vorsätzlich hinter Gitter zu bringen,, bedarf es hohe Intelligenz oder, wenn nicht vorhanden,  nur einer unmässigen Wut! ” Trickreich sind sie alle, denken wir nur an Amelie, die sogar noch Jungfrau war und trotzdem alle Welt von den angeblichen Missbrauchs-Taten, die Vater und Onkel an ihr begangen haben sollten, überzeugte (Sabine Rückert/ Unrecht im Namen des Volkes)

Wir sehen ausserdem, dass Vergewaltigungen in den letzten Jahrzehnten nicht zugenommen haben, und etwaige Dunkelziffern dürften wegen der zunehmenden Aufmerksamkeitslenkung durch Medien, staatlich besoldete „Frauenbeauftragte“ und ähnliche Verstärker zudem eher abnehmend sein.

Gleichwohl hämmert uns die feministische Propaganda dauernd in die Köpfe, dass sie im Gegenteil riesig hoch seien und die Welt nur so wimmle vor immer mehr und mehr werdenden dauergeilen Männern, die an allen Ecken ihren potentiellen Opfern auflauerten bzw. ihnen nachstellten. Es vergeht inzwischen tatsächlich kein Tag, an dem nicht irgendwo irgendeine Meldung über irgendein wirkliches oder sich im Nachhinein als erfunden entpuppendes Sexualdelikt aufgeregt ausgebreitet wird. Und diese mindestens disproportionale Berichterstattung – nehmen wir im Vergleich wieder die über schwere Körperverletzungen – hat regelrecht hysteroide Ausmasse angenommen. (Rückblick auf den Feminismus- Kerstin Steinbach Seite 134)

Und diese die feministische Propaganda greift dann lieber zu amerikanischen, englischen oder sonst welchen Studien, als würde man die Fälle auf deutsche Verhältnisse übertragen können. Keiner kann sagen, wie viele Männer (hauptsächlich Schwarze) unschuldig in amerikanischen Gefängnissen verschimmeln. Und besonders lächerlich ist es, auf englische „Wissenschaftlerinnen“ zurückzugreifen, wenn eine Falschbeschuldigerin ihre Taten und Lügen 11 Mal durchziehen kann, bevor sie endlich bestraft wird.

 

Ende erster Teil

 


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Jörg Kachelmann-Opfer-Abo/Falschbeschuldigungen/Lügen/Täterinnen/falsche Sexismusdebatten/feministische Inquisitionen/Justizirrtum


“So sagt die Friedenspreisträgerin Doris Lessing, dass sie »zunehmend schockiert über die gedankenlose Abwertung von Männern ist, denn die dümmsten, ungebildetsten und scheußlichsten Frauen können die herzlichsten, freundlichsten und intelligentesten Männer niedermachen, ohne dass irgendjemand was dagegen tut«. Die Abwertung des Männlichen sei »so sehr Teil unserer Kultur geworden […], dass sie kaum noch wahrgenommen wird«. Und letztlich erklärt sie die »Emanzenkultur für denkfaul und heimtückisch«
(Lessing 2001).″

Immer mehr häusliche Gewalt geht in Berlin von Frauen aus. Im vergangenen Jahr fiel fast jeder vierte Tatverdacht auf eine Frau (24,7 Prozent), fünf Jahre zuvor war es nur gut jeder fünfte gewesen (21,2 Prozent). Das geht aus der Kriminalstatistik 2011 hervor. (www.3sat.de)

Während die Jugendkriminalität im Land weiter sinkt, werden gewalttätige Mädchen zum Problem für Justiz und Pädagogen (Schwarzwälder Bote)

Forscher und Polizei verzeichnen einen Anstieg der Zahl weiblicher Übergriffe – auch auf den eigenen Partner. Doch in der Öffentlichkeit gilt Frauengewalt als Tabuthema. (Der Spiegel)

“Frauen missbrauchen anders als Männer” Sexueller Missbrauch durch Frauen ist selten und dennoch Alltag. (Stern)

Männer sind Täter, Frauen Opfer. Dieses Klischee stimmt nicht mehr. Auch Frauen üben Gewalt aus. Die Bereitschaft, darüber zu reden, ist allerdings immer noch gering. (Zeit online)

Selten finden Fälle in die Öffentlichkeit wie der einer 45-Jährigen aus Berlin, die sich fünf Jahre lang an ihrer Tochter verging. Der Missbrauch begann, als das Mädchen sieben Jahre alt war. Die ausgebildete Erzieherin wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. (Spiegel)

Jeder vierte Mann hat in Beziehungen mit Frauen schon Gewalt erlebt, sagt eine Studie des Bundesfamilienministeriums. Die Liste der Gewalttaten an Männern, allein im vergangenen Jahr und nur in Hannover, ist lang und sicher nicht vollständig, denn die Dunkelziffer ist noch viel höher. (MinaLisa)

Viel schlimmer  oder halb so schlimm?  Wenn Frauen  Mädchen oder Jungen sexuell  missbrauchen. (Barbara Kavemann)

Alles halb so wild? Folgen sexueller Ausbeutung von Mädchen durch Frauen, insbesondere  durch Mütter  (Susanne Birke)

„An eine Frau hätte ich nicht gedacht “  Frauen als Täterinnen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen. (Drei-W-Verlag.GmbH)

Stephan Harbort ist Kriminalist und Autor des Buches „Wenn Frauen morden“. Darin beschreibt er, dass Männer ihre Opfer meistens im Affekt attackieren. Frauen würden planvoll, heimtückisch und im häuslichen Milieu töten. Schon aufgrund ihrer geringeren Körperkraft seien sie darauf angewiesen, eine passende Gelegenheit abzuwarten – etwa, wenn das Opfer schläft oder betrunken ist.

Bei der Zürcher Kantonspolizei registriert man eine Zunahme: «Wir stellen fest, dass die Gewaltbereitschaft der Frauen zugenommen hat. Frauen sind eher bereit, tätlich zu werden», sagt Pressechef Mario Cortesi.

Herunterspielen des Missbrauchs :Abgesehen von dem Tabu, Frauen als Täterinnen zu bezeichnen, gibt es noch immer gesellschaftliche Strömungen, die Missbrauchshandlungen durch Frauen herunter spielen. Sucht eine erwachsene Frau Kontakt zu einem 15jähringen Jungen, wird dies selten als sexuelle Ausbeutung gesehen. Vielmehr gilt dies als eine Einführung in Mannesalter. Diese gesellschaftliche Interpretation führt dann auch dazu, dass die Opfer sich verbieten, sich als solches zu sehen, sondern eher noch mit ihrer Erfahrung prahlen. Doch für ihre psychosexuelle Entwicklung haben diese Erfahrungen erhebliche Störungen zur Folge und müssen schon allein deshalb als sexueller Missbrauch angesehen werden.( Sexueller Missbrauch: Frauen als Täterinnen)

FRAUEN ALS MÖRDER Clever, grausam, kaltblütig

Sie sind selten, morden aber kaltblütiger: Wenn Frauen zu Killern werden, passt das in kein Rollenbild. Dabei sind sie sogar gefährlicher als Männer. Denn viele Frauen planen ihre Tat ganz genau – und werden seltener entdeckt.( Ulrike Bertus)

Gewalt gegen Männer ist ein weit verbreitetes Phänomen. Dennoch ist dieses Thema ein erst junges Forschungsfeld das versucht, die unterschiedlichen Facetten der Gewaltbetroffenheit von Männern aufzuzeigen.

Gegenwärtig existiert noch keine international anerkannte Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Männer. Bisher durchgeführte Studien zeigen jedoch, dass Männer von denselben Gewaltformen betroffen sein können wie Frauen, wenn auch häufig in anderen Gewaltkontexten und in unterschiedlichem Ausmass

Ein Hauptproblem männlicher Betroffener von häuslicher Gewalt ist das mangelnde Bewusstsein in der Gesellschaft für diese Problematik. Männer, die von Gewalt in der Familie betroffen sind, schämen sich oft und wagen kaum darüber selbst mit ihren engsten Angehörigen oder Freunden zu sprechen. (BMFSFJ 2006; ÖIF 2011).

Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich!», Alice Schwarzer

Sabrina Harman und Lynndie Rana England, Folterfrauen von Abu-Ghuraib von Schwarzer als “Opfer” des herben Duft der Männerbünde in Kasernen hingestellt! Soldatinnen die als “Statistinnen” der von Männern inszenierten Pornografie herhalten mussten! “ Zweifellos haben die Akte der Folterungen und der Konsum der Folterbilder das sexualisierte Klima in der Truppe zusätzlich erhitzt.Und eine solche Flut von Folterbildern allein aus diesem einen Gefängnis deutet darauf hin, dass die Bilder keineswegs nur zum Privatvergnügen unter Soldaten gemacht, sondern auch für den florierenden internationalen Pornomarkt produziert wurden” schreibt sie dann noch!  Als ob Frauen keinen Spass an solchen Pervertierungen hätten! Und Schuld an Harmans Mittäterschaft ist ihr Vater, na klar, denn der ist ja Pathologe - versteht einer die kruden Gedankengänge der Schwarzer ?

Noch weiter in der Zeit zurück: In Wirklichkeit standen Frauen an Brutalität Männern tatsächlich oft um nichts nach. Von Elisabeth Willhaus, der Gattin von Gustav Willhaus, dem Lagerleiter des KZ Lemberg, ist bekannt, dass sie vom Balkon ihres Wohnhauses aus Häftlinge erschoss. Und immerhin 10% der KZ-Aufseherinnen waren weiblich …

Wer hinter jedem Axtmörder einen Mann vermutet, vergisst, dass der Tod auch mit wohlmanikürter Hand zuschlagen kann. Peter Hiess und Christian Lunzer präsentieren mehr als 20 berühmte und weniger berühmte Mörderinnen der Geschichte: Giftmischerinnen und Messerstecherinnen, verzweifelte Mütter und enttäuschte Geliebte. Sie töteten aus Habgier, aus Liebe oder – einfach nur aus Mordlust.
(Die zarte Hand des Todes: Wenn Frauen morden…Christian Lunzer, Peter Hiess)

Aber langsam kommt eine Wahrheit ans Licht, die viel zu lange totgeschwiegen wurde: Auch Mütter sind Täterinnen. Zwar treten sie in den Kriminalstatistiken nicht groß auf – nur vier Prozent der Verdächtigen in Kindesmissbrauchs-Fällen sind weiblich – aber die Dunkelziffer liegt laut Experten bei 15 Prozent. Und die Frauen gehen dabei nicht weniger brutal vor als Männer, erklärt Carmen Osten, Psychologin beim Kinderschutzbund München.

 Nur einige, wenige Beispiele von Frauengewalt – gegen Männer, gegen Kinder, gegen Frauen, alte und junge Menschen! 

Es hätte nicht viel gefehlt und die 28-jährige Frau hätte ihren Bekannten zu Tode geprügelt. Ihr Opfer erlitt eine Hirnblutung. Am Donnerstag wurde sie vom Schöffengericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

http://www.derwesten.de/staedte/bochum/frau-pruegelt-auf-mann-ein-hirnblutung-id6041943.html

Anmerkung: Kurze Bewährungsstrafe!

Gotha: Frau prügelt 70-jährigen Ehemann tot

Im Rausch schlug sie zu, bis sein Herz aufhörte zu schlagen: Eine 59-jährige Frau hat im thüringischen Gotha ihren 70 Jahre alten Ehemann zu Tode geprügelt. Im Verhör legte sie ein Geständnis ab.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gotha-frau-pruegelt-70-jaehrigen-ehemann-tot-a-554882.html

Anmerkung: Kein Haftbefehl!

Frau prügelte ihren Ehemann

Die Fürther Polizei musste das Opfer mit Gewalt befreien – 04.09.2009

FÜRTH (JA)  – In der Fürther Westvorstadt hat am Mittwoch eine 56-jährige Frau ihren Ehemann in der Wohnung eingesperrt und geschlagen. Die Polizei musste die Wohnungstür eintreten, um den Mann zu befreien.

http://www.nordbayern.de/region/fuerth/frau-prugelte-ihren-ehemann-1.571153

Anmerkung: Missliche Lage!

Sie hat gestanden: Die Ehefrau des ermordeten Polizisten gab zu, ihren Ehemann Thomas S. (46) erschlagen und zersägt zu haben – ihre beiden Kinder (4 und 1) waren derweil im Haus. Ein Passant hatte am Samstag den Polizeidiensthundeführer in einem Graben bei Langerringen gefunden.

Eheprobleme – und am Ende ein Mord: Die tatverdächtige Ehefrau des Augsburger Polizisten hat ihren Mann Thomas S. ermordet. Laut Polizei Augsburg legte sie am Montag ein Teilgeständnis ab. Gegen sie wurde Haftbefehl erlassen. Die 33-Jährige soll ihren 46 Jahre alten Ehemann erschlagen und danach zerstückelt haben. Derweil tollten die Kinder im Haus. “Sie haben davon aber sicherlich nichts mitbekommen”, sagte Polizeisprecher Manfred Gottschalk.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-zersaegter-polizist-thomas-s-46-die-ehefrau-gesteht.ad01af8d-b8c2-4c92-83e8-0e3f0a130ecd.html

Anmerkung: eiskalt, direkt neben den Kindern morden

Jugendliche greifen Gleichaltrige an

Mehrere Opfer in ärztlicher Behandlung / 24-Jährige verletzt

Bad Oeynhausen/Lage/Oerlinghausen (sk/lnw). Gleich in zwei Fällen sind am Dienstag im Kreis Lippe Jugendliche von Gleichaltrigen angegriffen und verletzt worden. In Lage wurde ein 15 Jahre altes Mädchen von einer 18-Jährigen so schwer verletzt, dass es in ein Krankenhaus gebracht werden musste.

Wie die Polizei erst gestern mitteilte, fiel bereits am vergangenen Freitagabend eine Gruppe von fünf jugendlichen Mädchen über eine 24-Jährige aus Hildesheim in Bad Oeynhausen her. Nachdem die Frau einen vermeintlichen Streit in der Gruppe schlichten wollte, schlugen und traten die Jugendlichen derart massiv auf sie ein, dass sie im Krankenhaus behandelt werden musste.

http://www.mt-online.de/lokales/nachbarschaft/bad_oeynhausen/?em_cnt=2859132&em_loc=3912&set_style=1

01.02.2013 POL-RBK: Bergisch Gladbach – 83-Jährige fällt Diebinnen zum Opfer

Bergisch Gladbach (ots) – Eine 83-Jährige ging mit ihrem Rollator gestern (31.01.2013) gegen 17.00 Uhr auf der Schloßstraße einkaufen. Als sie sich in einem Geschäft zum Einpacken der gekauften Waren hinsetzte, kamen plötzlich zwei Frauen, die sich links und rechts neben sie setzten. Die beiden versuchten die alte Dame in ein Gespräch zu verwickeln und griffen sogar über sie hinweg. Das wurde der Seniorin zu ungenehm und sie stand auf. Daraufhin gingen die beiden Fremden in unbekannte Richtung weg. Zu Hause angekommen, stellte die 83-Jährige fest, dass ihr Portmonee aus der Handtasche gestohlen worden war.

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/62459/2408541/pol-rbk-bergisch-gladbach-83-jaehrige-faellt-diebinnen-zum-opfer

73-Jähriger wird zwei Mal Opfer von Diebinnen

http://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/73-jaehriger-wird-zwei-mal-opfer-von-diebinnen_a_1,0,607008137.html

Mädchen quälen Mädchen: «Mies und widerlich»

25.08.2008, FRANKFURT – Ein Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Mädchen-Gangs führt zu schrecklichen Folterspielen mit glühenden Drähten, brennenden Zigaretten und Happy Slapping.

http://www.blick.ch/news/ausland/maedchen-quaelen-maedchen-mies-und-widerlich-id169445.html

23.04.09 Junge Mädchen überfallen Taxifahrer

Kaiserslautern – Zwei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren haben in Kaiserslautern versucht, einen Taxifahrer zu berauben.

http://www.merkur-online.de/aktuelles/welt/mm-junge-maedchen-ueberfallen-taxifahrer-227281.html

Zwei 15-jährige Mädchen sind am Mittwoch von vier anderen weiblichen Jugendlichen in Wiesbaden verprügelt worden. Zunächst wurden die beiden Opfer am Luxemburgplatz verfolgt, bevor sie von den weiblichen Tätern in der Karlstraße anscheinend grundlos körperlich attackiert wurden.Im Verlauf der Auseinandersetzung wurden die Mädchen gewürgt, in den Magen geboxt und in das Gesicht geschlagen.

http://www.main-spitze.de/nachrichten/polizei/img8789322.htm

28.09.2010  Sohn missbraucht und gefilmt: Mutter vor Gericht

25 Mal soll sich die Frau an ihrem Sohn vergangen haben. Als die Übergriffe begannen, war der Junge sieben Jahre alt. Auch der Lebensgefährte der 39-Jährigen ist angeklagt.

„Sofern mit Widerstand des Kindes zu rechnen war, verabreichte die Mutter ihrem Sohn Schlaf- und Schmerzmittel in nicht erheblicher Menge, um ihn ruhigzustellen“, hieß es in der Anklage.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-sohn-missbraucht-und-gefilmt-mutter-vor-gericht/1944518.html

99 Jahre Haft: Mutter schnitt Säugling Genitalien ab

Sie soll ihren erst fünf Wochen alten Sohn im Drogenrausch kastriert haben: Jetzt hat ein Gericht im texanischen Houston die Mutter zu 99 Jahren Haft verurteilt. Sie hatte behauptet, der familieneigene Hund habe das Kind verstümmelt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/99-jahre-haft-mutter-schnitt-saeugling-genitalien-ab-a-643441.html

Anmerkung: Dabei hat doch die Frau nur das gemacht, was Alice Schwarzer propagiert!

01.10.2010 ULM/ GÖPPINGEN  Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes

Eine 64-Jährige Frau hat im Mai ihrem schlafenden Mann etwa drei Liter kochendes Wasser über den Kopf geschüttet und danach erst mit einer Krücke und dann mit einem Baseballschläger auf ihn eingeschlagen.

http://www.swp.de/ulm/lokales/polizeibericht/Anklage-wegen-versuchten-heimtueckischen-Mordes;art3458,654613

Édouard Stern (* 18. Oktober 1954 in Paris; † 28. Februar 2005 in Genf) war ein französischer Bankier, Financier und einer der reichsten Männer in Frankreich, der unter aufsehenerregenden Umständen von seiner Geliebten Cécile B. ermordet wurde

18. Juni 2009 Achteinhalb Jahre Haft in der Affäre Stern

Das Genfer Geschworenengericht hat die Ex-Geliebte des französischen Bankiers Edouard Stern zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Die 40-jährige Französin Cécile B. sass bereits vier Jahre in Untersuchungshaft. Die Frau hatte zugegeben, den 50-jährigen Bankier am 28. Februrar 2005 während sadomasochistischen Sexspielen mit vier Schüssen getötet zu haben.

Die Geschworenen, welche die Bluttat als überlegt und zynisch bewerteten, blieben damit deutlich unter dem Antrag von Staatsanwalt Daniel Zapelli, der elf Jahre gefordert hatte.

Eine von Stern versprochene und später gesperrte Million Dollar sowie die Trennungsabsichten des Bankiers waren vom Geschworenengericht als auslösende Elemente für die Tat angeführt worden.

Die Verteidigung hatte eine milde Bestrafung wegen Totschlags gefordert.

Mit der Strafe von acht Jahren und sechs Monaten könnte die 40-jährige Französin bereits in 17 Monaten auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden, wie ihr Anwalt erklärte. Sie hat bereits über vier Jahre Untersuchungshaft hinter sich, die ihr angerechnet werden.

http://www.swissinfo.ch/ger/archiv/Achteinhalb_Jahre_Haft_in_der_Affaere_Stern.html?cid=7464696

Am 10. November 2010 wurde die Täterin nach Verbüßen von 2/3 ihrer Strafe wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen. Den Rest der Strafe wurde zum bedingten Vollzug ausgesetzt. Sie wurde nach Frankreich ausgewiesen

Anmerkung: Ein klarer Fall von Opfer – Abo: Jeder Mann hätte die Höchststrafe erhalten

14. März 2008 Niedersachsen  Soldatin soll ihr Baby getötet haben

Eine Bundeswehrsoldatin hat in einer niedersächsischen Kaserne ein Mädchen entbunden und soll das Neugeborene anschließend getötet haben. Der Leichnam wurde im Spind der Soldatin entdeckt.

Die Soldatin blieb jedoch zunächst auf freiem Fuß.

http://www.stern.de/panorama/niedersachsen-soldatin-soll-ihr-baby-getoetet-haben-614219.html

13. April 2010 Messermord in Wien 14-jährige Schülerin tötet Mutter

Wieder schockt eine Bluttat Wien – der Tatverdacht gegen die Tochter hat sich bestätigt: Die 14-Jährige legte ein Geständnis ab. Das Mädchen stritt mit der Mutter um einen Computer. Der Konflikt eskalierte, die Tochter erstach die 37-Jährige.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/14-jaehrige-Schuelerin-toetet-Mutter/807113

Anmerkung: Laut psychiatrischen Gutachten war die zum Tatzeitpunkt 14-Jährige infolge der ständigen Streitereien mit der Mutter “zermürbt”, was “zur Verformung und Zerstörung der kindlichen Bedeutung und Existenzerkenntnis führte”.

Ihren Tötungsfantasien ließ die Hauptschülerin im Internet freien Lauf, wo sie einen Blog schrieb. Entsprechende Einträge über die Mutter waren dort schon im November 2008 zu lesen. Auch über ihren um zwei Jahre jüngeren Bruder ließ sie sich im Internet aus.

Zermürbt also, weil sie das tun sollte was die Mutter sagte und dafür gibt es läppische:

Das Schwurgericht verhängte eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Gemäß dem Jugendstrafrecht drohten dem Mädchen bis zu zehn Jahre Haft.

Man stelle sich vor, es wäre ein 15-Järiger Junge gewesen!

17. Mai 2010 Prozess in Regensburg  Lehrerin machte Schüler mit Alkohol gefügig

Weil er sie an ihren ersten Freund erinnerte, hatte eine Schwandorferin einen 13-Jährigen verführt. Im Berufungsprozess flehte sie im Gnade – vergebens.

Das Berufunfsverfahren der 33 Jahre alten Ex-Lehrerin Claudia G. wurde von einem Regensburger Gericht abgewiesen.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Schutzbefohlenen war die Pädagogin zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. In dem neuen Prozess sollte folglich nur das Strafmaß überprüft werden. Ihr Verteidiger hatte für eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.

Zum Auftakt ihres Berufungsprozesses im oberpfälzischen Regensburg gestand G. den sexuellen Missbrauch eines etwa 20 Jahre jüngeren Schülers. Sie sei in den Jungen verliebt gewesen, sagte die Frau vor dem Landgericht. Der Schüler habe sie an ihren ersten Freund erinnert.

Die damalige Hauptschullehrerin aus Schwandorf hatte den 13-Jährigen im April 2004 bei einer privaten Party in ihrem Wohnhaus mit Bier und Whisky gefügig gemacht und ihn anschließend im Ehebett verführt.

“Naiv und dumm”

Nach Bekanntwerden des Vorfalls ein halbes Jahr später musste sie sofort den Schuldienst quittieren. Vor sieben Wochen hat die Frau ein Baby zur Welt gebracht. Weinend flehte sie das Gericht an, das “kleine Glück” ihrer Familie nicht zu zerstören.

Den Missbrauch des Jungen begründete sie damit, sie sei damals noch “naiv und dumm” gewesen. Mittlerweile habe sie eine Therapie gemacht und arbeite nun als Seminar-Managerin.

Gegen das erste Urteil hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-in-regensburg-lehrerin-machte-schueler-mit-alkohol-gefuegig-1.852343

Anmerkung: sie flehte um ihr kleines Glück! So was aber auch ! Jeder Mann der gefleht hätte, wäre zu mindestens 5 Jahren verurteilt worden. Opfer –Abo!

25. Mai 2010 Kindesmisshandlung in München

Eine Stiefmutter soll in München ein sechs Jahre altes Mädchen absichtlich mit siedend heißem Wasser verbrüht haben. Das Kind wurde lebensbedrohlich verletzt. Die Frau und ihr Ehemann, der leibliche Vater des Kindes, sitzen bereits in Untersuchungshaft, wie die Polizei mitteilte.

Die 22 Jahre alte Frau soll dem Mädchen die heiße Flüssigkeit als Strafmaßnahme in den Schoß gegossen haben. Das Kind sei mit den schweren Verletzungen fünf Tage zu Hause gewesen, ehe der 41 Jahre alte Vater es am 9. Mai in die Klinik brachte. Die Kleine habe ein Martyrium durchlitten, sagte ein Polizeisprecher. Die Verletzungen vor allem an den Oberschenkeln seien so schwer gewesen, dass eine Hauttransplantation nötig war. Möglicherweise seien weitere Operationen nötig, erläuterte die Polizei.

http://www.stern.de/panorama/kindesmisshandlung-in-muenchen-stiefmutter-verbrueht-tochter-mit-kochendem-wasser-1568990.html

Die 43-jährige Frau, die vor sieben Jahren im Streit ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil lautet auf Totschlag.

Die Ehefrau habe in einer heftigen Gefühlsregung gehandelt, sagte die Gerichtspräsidentin am Montag in den Erläuterungen. Allerdings habe die Frau die Grenzen der erlaubten Notwehr überschritten. «Die Art der Tat war brutal gewesen», betonte sie.

Das Amtsgericht Olten-Gösgen SO verurteilte die Täterin am Montag wegen Totschlags zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Solothurn. Das Gericht setzte sich aus drei Frauen zusammen. Auch die Anklage wurde von einer Frau vertreten. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Die mögliche Freiheitsstrafe bei Totschlag beträgt ein bis zehn Jahre.

Die Ehefrau, die sich von der Urteilsverkündung dispensieren liess, wurde für schuldig befunden, in der Nacht auf den 23. März 2003 ihren Ehemann im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung in Schönenwerd SO getötet zu haben. Tatwerkzeuge waren ein Bügeleisen und ein Trainingsgerät.

Seit Jahren Eheprobleme

Die Täterin hatte dem 38-jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügeleisen und anschliessend mit dem Steppgerät auf den Kopf geschlagen. Der Lastwagenfahrer erlitt 33 Quetschwunden am Scheitel und am Hinterkopf. Er starb durch äusseres Verbluten. Die Frau rief die Polizei selbst an.

Hintergrund des blutigen Dramas waren langjährige Eheprobleme. Bei der Einvernahme vor Gericht hatte die zierlich wirkende Frau in der vergangenen Woche erzählt, sie habe Angst vor ihrem Mann gehabt. Er habe wiederholt gedroht, sie und die vier gemeinsamen Kinder umzubringen. Am Abend der Tat hatte sie den Geschlechtsakt abgelehnt.

Freispruch für Helfer

Vom Amtsgericht Olten-Gösgen freigesprochen wurde ein 39-jähriger Schweizer. Er war wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung angeklagt gewesen. In der Tatnacht hatte er den Streit schlichten wollen.

Er hielt das spätere Opfer im Schlafzimmer fest. Bei der Rangelei schlug die Ehefrau unvermittelt mit dem Bügeleisen zu. Damals wohnte der Schweizer zusammen mit der Schwester der verurteilten Frau im gleichen Haus in Schönenwerd. Die Freundin war auf dem Lärm aufmerksam geworden.

http://www.20min.ch/news/mittelland/story/16712651

Anmerkung: 10 Mal eingeschlagen nicht nur mit dem Bügeleisen, sondern auch mit einem Steppgerät, auf einen Mann denn ihr Helfer festgehalten hatte. Dafür gibt’s ganze 22 Monate auf Bewährung und der Mittäter geht auch noch fei aus! Opfer-Abo!

13. Dezember 2010 Mutter ersticht 18-jährigen Sohn

Bei einem Familienstreit hat eine Frau in München ihren 18 Jahre alten Sohn getötet.

Angaben eines Polizeisprechers vom Montag zufolge war am Sonntagabend gegen 21.45 Uhr im Stadtteil Harlaching eine heftige Auseinandersetzung zwischen der 38-Jährigen und dem jungen Mann eskaliert. Die Frau stach offenbar mehrmals mit einem Messer auf ihren Sohn ein. Ebenfalls in der Wohnung befanden sich zu diesem Zeitpunkt die schwangere Freundin und zwei Schwestern des 1 8-Jährigen.

Für den jungen Mann kam jede Hilfe zu spät. Seine Mutter wurde noch am Tatort festgenommen. Laut Polizei war es bereits früher wiederholt zu Handgreiflichkeiten zwischen der Frau und ihrem Sohn gekommen. Zum konkreten Anlass des Streits wollte sich ein Polizeisprecher am Montagvormittag nicht äussern.

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/199911938

09.03.11  Niedersachsen  Frau erschlägt und zerstückelt Ehemann

Stade  – Eine 65 Jahre alte Frau hat in Stade ihren Ehemann erschlagen und zerstückelt. Die Leiche des 71-Jährigen verpackte sie in Säcke und brachte diese in den Keller, teilte die Polizei am Mittwoch mit.

Über die Motive der Frau und die Umstände des grausigen Verbrechens konnte die Polizei zunächst noch keine weiteren Angaben machen.

Die Fahnder wurden am Dienstagabend von einer Verwandten der 65-Jährigen alarmiert. Die beiden Frauen hatten sich zum Weltfrauentag getroffen – dabei packte die 65-Jährige wohl die Reue und sie erzählte von der grauenvollen Tat.

Der 71-Jährige wurde vermutlich in der Nacht von Montag auf Dienstag erschlagen. Als die Fahnder am Tatort eintrafen, fanden sie die Leichenteile im Keller und nahmen die Ehefrau widerstandlos fest. Sie sollte noch am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt werden. Das Ehepaar stammt aus Russland und lebt seit 20 Jahren in Deutschland.

Rechtsmediziner untersuchten die Teile der Leiche noch im Keller des Mehrfamilienhauses in Stade. Sie sollen für weitere Untersuchungen in die Pathologie nach Hamburg gebracht werden.

http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/frau-erschlaegt-zerstueckelt-ehemann-1153985.html

03.07.08Urteil Lebenslange Haft für die “Schwarze Witwe”

Im Mordprozess gegen die sogenannte “Schwarze Witwe” ist nun das Urteil gefällt worden. Die Richter verurteilten die 69-jährige Lydia L. zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Frau wird vierfacher Mord aus Habgier vorgeworfen. Sie heiratete ältere, wohlhabende Männer und brachte sie anschließend mit Hilfe eines Komplizen um.

http://www.welt.de/vermischtes/article2170238/Lebenslange-Haft-fuer-die-Schwarze-Witwe.html

Ruth Blaue eröffnete nach dem Krieg in Abwesenheit ihres Mannes John Blaue in Elmshorn das Cafe „Blaue Stube“ mit angeschlossener Buchhandlung. Blaue verliebte sich 1946 in den 10 Jahre jüngeren und ebenfalls kunstsinnigen Bildhauer Horst Buchholz. Er zog bei ihr ein und schnitzte Madonnen mit dem Gesicht von Ruth Blaue. John Blaue war ursprünglich ein gelernter Spediteur und späterer Seemann. John Blaue arbeitete nach Kriegsende für die Engländer bei der Minensuchräumung in der Nordsee. Im Rahmen dieser Tätigkeit kam er sporadisch (ca. alle 4 Wochen einmal) zu seiner Frau nach Elmshorn. 1946 kehrte er dann endgültig dorthin zurück, er war nie in Kriegsgefangenschaft. Er zog wieder bei seiner Frau ein, der Geliebte blieb ebenfalls. “In der Hauptsache war ich für meinen Mann fürs Bett. Ich hatte Hausfrau und Ehefrau zu sein. Ich hatte doch wirklich nicht die ganze Zeit zu Hause gesessen und gestrickt. Mein Leben war inzwischen weitergegangen”, sagte sie bei Vernehmungen aus. Im November 1946 verschwand John Blaue plötzlich. Seine Ehefrau Ruth Blaue erzählte den Nachbarn, dass er in die Ostzone gezogen sei, um eine Spedition zu eröffnen. Nach einiger Zeit erstattete Ruth Blaue trotzdem Vermisstenanzeige.

In so einem Badetümpel wurde die halbverweste Leiche gefunden

Gerd Killisch entdeckte im Sommer 1947 in dem flachen Badetümpel im Dorf Klein Nordende beim schleswig-holsteinischen Elmshorn einen mit einem Draht verschnürten Seesack, er enthielt die halbverweste Leiche eines Mannes. Eine Verbindung mit dem vermissten John Blaue wurde zuerst nicht hergestellt. Der in einem Seesack gefundene Kopf besaß einen Goldzahn, Ruth Blaue bestritt, dass ihr Ehemann einen hatte. 1955 brachte der Seesack die Wahrheit ans Licht. Der Draht, der zum Verschnüren des Seesackes benutzt worden war, war genau der Typ Draht, mit dem Horst Buchholz seine Kunstwerke verpackte. Ruth Blaue und der Bildhauer hatten sich zwischenzeitlich im Schwarzwald niedergelassen und wurden jetzt verhaftet. Es gab von beiden Aussagen, mehrfache Geständnisse und wiederholte Widerrufe. Ob aus Liebe beide jeweils den Mord allein auf sich nehmen wollten blieb unklar. Buchholz beging in der Untersuchungshaft Selbstmord und ab diesem Zeitpunkt beschuldigte Ruth Blaue ihn als Alleintäter. Wahrscheinlich wurde John Blaue mit einem Schlafmittel betäubt, dann mit fünf Axthieben getötet. Wer dem Opfer die tödlichen Hiebe beibrachte, konnte nicht geklärt werden. Das Paar transportierte auf einem Fahrrad die verpackte Leiche zu dem Badetümpel und feierte danach ausgelassen ein Geburtstagsfest.

Im November 1955 wurde Ruth Blaue vom Gericht in Itzehoe wegen Mittäterschaft des Mordes an John Blaue zu lebenslänglichem Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Anfang 1969 wurde sie wegen einer Krebserkrankung frühzeitig aus der Haft entlassen. Bis zu ihrem Tod am 27. Dezember 1972 bestritt sie jede Beteiligung an dem Mord. (Wikipedia)

09.03.2012 Vierjähriger erstochen: Mutter gestand Tat

Die Mutter und mutmaßliche Täterin legte eine Geständnis ab. Sie habe den Buben mit einem Skalpell getötet.

http://kurier.at/chronik/oberoesterreich/vierjaehriger-erstochen-mutter-gestand-tat/770.301

29.01.2013 “Schwierige Kindheit ist keine Entschuldigung”

Eine gebürtige Tirolerin, die wegen der Tötung ihrer drei Kinder in Horgen (Kanton Zürich) vor Gericht stand, ist am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 39-Jährige wurde des mehrfachen Mordes und der vorsätzlichen Tötung schuldig erkannt.

Die Frau hatte vor Gericht zugegeben, in der Nacht auf dem 24. Dezember 2007 in ihrer Wohnung in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge getötet und schon 1999 ein Baby erstickt zu haben.

http://kurier.at/politik/weltchronik/prozess-in-der-schweiz-kinder-getoetet-lebenslang-fuer-tirolerin/2.942.541

11. Jänner 2013 Arsen-Witwe wegen Mordes angeklagt   51-Jährige soll zwei Pensionisten mit Arsen vergiftet haben

Eine polnische Staatsbürgerin (51), die im Verdacht steht, zwei Männer aus Wien und Niederösterreich mit Arsen vergiftet zu haben, wird wegen zweifachen Mordes angeklagt. Die Anklageschrift sei in den vergangenen Tagen beim Landesgericht Krems eingegangen, teilte ein Sprecher am Freitagnachmittag mit. Der 51-Jährigen wird vorgeworfen, die beiden Pensionisten getötet zu haben, um an ihr Vermögen zu gelangen. Sie bestreitet dies.

Die Anklage ist dem Anwalt der Beschuldigten bereits zugestellt worden. Dieser hat nun 14 Tage Zeit, Einspruch dagegen zu erheben. Sollte er dies nicht tun, geht man am Landesgericht davon aus, bis Mitte Februar einen Verhandlungstermin festgelegt zu haben. Es sei “eher damit zu rechnen”, dass die Verhandlung länger als einen Tag dauern werde, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft Krems beantragte die Ladung von 15 Zeugen, zusätzlich sollen auch vier Sachverständige zu Wort kommen.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Arsen-Witwe-wegen-Mordes-angeklagt/90996815

07.08.2008 “Mordschwestern” aus Haft entlassen

Die zwei Haupttäterinnen der Mordserie im Krankenhaus Lainz sind am Donnerstag laut der Direktion der Justizanstalt Schwarzau entlassen worden. Die Frauen hatten über 19 Jahre in Haft verbracht, wo sie als “Musterhäftlinge” galten.

Unfassbare Mordserie im Pavillon V

Die Mordserie im Lainzer Krankenhaus sorgte weltweit für Aufsehen. Den seinerzeit in Boulevardmedien als “Mordschwestern” titulierten Haupttäterinnen wurde zur Last gelegt, ihnen lästige Patienten serienweise mittels Injektionen, Infusionen und “Mundpflege” getötet zu haben.

Schauplatz des Geschehens war die im Pavillon V untergebrachte 1. Medizinische Abteilung im Krankenhaus Lainz gewesen. Überbelegung, beruflicher Stress und Personalnot dürften die Pflegerinnen dazu bewogen haben, sterbenskranke und “lästige” Patientinnen zu “beseitigen”, wie es in der Anklage hieß.

“Tatwaffen” waren die Pharmaka Dominal forte, Valium und Rohypnol sowie die berüchtigte “Mundpflege”: Dabei wurde den Patienten mit einem Spatel die Zunge niedergedrückt und Wasser eingeflößt, bis sie qualvoll erstickten.

Insgesamt war es um 41 vorsätzliche Tötungen gegangen.

Nach Urteil zusammengebrochen

Die mittlerweile 49 und 46 Jahre alten Frauen waren im April 1989 mit zwei Mittäterinnen festgenommen worden.

Als im März 1991 im Wiener Landesgericht nach exakt 17 Verhandlungstagen und 20-stündiger Geschworenenberatung die Urteile in der Causa Lainz feststanden, hielten die vier angeklagten Stationsgehilfinnen dem Ergebnis teilweise nicht stand.

Die damals 32-jährige Haupttäterin, die wegen 15-fach vollendeten und 17-fach versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, brach bei der Urteilsverkündung zusammen. Ihre Komplizin erhielt wegen fünffachen Mordes und zweier Versuche ebenfalls die Höchststrafe.

http://wiev1.orf.at/stories/298601

22.11.2012 Männer zersägt: Lebenslang für Eisdielen-Besitzerin

34-Jährige in Wien wegen zweifachen Mordes verurteilt

Ein Gericht in Wien hat eine Frau wegen Ermordung ihres Ex-Mannes und ihres neuen Freundes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand die Angeklagte Goidsargi Estibaliz C. für schuldig, die beiden Männer erschossen, mit einer Kettensäge zerstückelt und dann im Keller ihrer Eisdiele in Beton gegossen zu haben.

Die 34-jährige Angeklagte, die die spanische und die mexikanische Staatsangehörigkeit besitzt, kam als Au-pair nach Deutschland, wo sie ihren späteren Ehemann kennenlernte. Das Paar zog dann von Berlin nach Wien, wo es eine Eisdiele eröffnete, die laut C. eine “absolute Pleite” war. Das Paar ließ sich scheiden, doch nach Aussage der Angeklagten hörte ihr Ex-Mann nicht auf sie zu demütigen und anzuschreien. Im April 2008 erschoss sie ihn aus nächster Nähe mit einer Pistole vom Typ Beretta.

Ihren neuen Freund, einen Eismaschinen-Vertreter, erschoss C. zwei Jahre später nach einem Streit. Die Leichenteile der beiden Männer wurden durch Zufall bei Renovierungsarbeiten im Juni 2011 gefunden.

http://www.123recht.net/Maenner-zersaegt-Lebenslang-fuer-Eisdielen-Besitzerin-__a131946.html

“Mutti, die schießt auf mich”

Auch der stern berichtete im Jahr 1977 von diesem Fall, der mit dem Aktenzeichen 31 js 2733/77 in die Geschichte einging: …Es ist die Nacht zum Donnerstag, dem 3. Februar, heißt es in dem Bericht von Rupp Doinet. Ingrid van Bergen (…) sitzt in der Luxusvilla und wartet auf Knaths. Unten, im Erdgeschoß, schlafen Andrea, 19, und Carolin, 12, die Kinder aus den beiden ersten von insgesamt vier Ehen der Schauspielerin. Es ist warm und gemütlich in dem 58 Quadratmeter großen Wohnraum. Ingrid van Bergen hat den Kamin angezündet. Sie trinkt Gin, während sie wartet.

Doch Klaus Rüdiger Knaths, der versprochen hatte, am frühen Abend dazusein, kommt nicht. (…) Szenen wie aus einem Zwei-Personen-Stück, bei dem der Regisseur einen Schauspieler gestrichen hat. (…) Als der Makler kurz nach ein Uhr schließlich doch kommt. Da sitzt Ingrid van Bergen nicht mehr wartend am Kamin, sondern leidlich betrunken auf dem großen Rundbett im gemeinsamen Schlafzimmer. Es kommt zu einem Wortwechsel. (…) Fest steht, dass hier im Schlafzimmer der erste Schuss fällt. Knaths (…) geht ins Wohnzimmer (…). Dort wählt er die Nummer seiner Mutter (…). Ingrid van Bergen ist ihm gefolgt. (…) Statt den Hörer hinzuwerfen und zu fliehen, sagt er ins Telefon: “Mutti, die schießt auf mich.” Und Ingrid van Bergen schießt zum zweiten Mal. Es ist der erste Schuss, der ihren Geliebten trifft. Die Wucht des Schusses wirbelt Knaths herum. Er stürzt die Treppe hinunter. (…) Van Bergen schießt ein drittes Mal. Knaths taumelt nach draußen, wo er in den Rosen verblutet.

http://www.stern.de/lifestyle/leute/der-fall-ingrid-van-bergen-nutten-gin-und-ein-toter-geliebter-651637.html

Anmerkung: 7 Jahre Haft, aber nach knapp 5 Jahren schon wieder frei und direkt ins Dschungelcamp, wo sie die Tat auch noch breit tritt! 

27.09.12 Husum  Mutter gesteht Tötung ihrer fünf Babys

Die Babyleichenfunde liegen Jahre zurück – jetzt wurden die Tötungen in Schleswig-Holstein aufgeklärt: Eine 28-Jährige gestand, ihre fünf Kinder umgebracht zu haben.

Mehr als fünf Jahre nach dem Fund zweier Babyleichen in Schleswig-Holstein sind die Taten aufgeklärt.

Eine 28-Jährige aus Husum hat die Tötung ihrer fünf Kinder im Zeitraum von 2006 bis heute gestanden. Die Frau habe Angst gehabt, von ihrem Mann verlassen zu werden, sagte Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in Flensburg.

Die heute 28-Jährige aus dem Raum Husum habe sich nach einem Speicheltest selbst bei der Mordkommission gemeldet. Gegen die Frau sei am Mittwoch Haftbefehl wegen Totschlags in fünf Fällen ergangen.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article109495754/Mutter-gesteht-Toetung-ihrer-fuenf-Babys.html

13.11.2007 Drei Kinder ermordet  Lebenslange Haft für Mutter

Wegen der Ermordung ihrer drei Kinder ist eine Achtundzwanzigjährige am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Frau hatte einem verdeckten Ermittler gestanden, ihre Kinder im Alter von zwei Monaten bis eineinhalb Jahren erstickt zu haben.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/drei-kinder-ermordet-lebenslange-haft-fuer-mutter-1489581.html

15. November 2012 FAMILIENDRAMA Mutter töteten drei Kinder – Sie fühlte sich überfordert

Eine Mutter aus Freising hatte drei ihrer Kinder erstickt. Danach versuchte sie sich auf der A92 das Leben zu nehmen. Offenbar fühlte sich die 38-Jährige überfordert. Das Familiendrama von Freising erschüttert. Die drei leblos aus dem Autowrack geborgenen Kinder sind nicht an den Folgen des Verkehrsunfalles gestorben, sondern wurden von ihrer Mutter schon davor erstickt

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Mutter-toetete-drei-Kinder-Sie-fuehlte-sich-ueberfordert-id22740371.html

13.12.01 Lange Haft für grausame Mörderinnen

Gericht in Thüringen verurteilt drei Frauen wegen Mordes an einem 36-Jährigen, eine vierte wegen Beihilfe. Richter schildert Details der Tatnacht zum Beleg des “schrecklichen Geschehens” Von dpa

Nach dem Mord an einem 36 Jahre alten Elektriker aus Hessen durch drei Frauen hat das Landgericht Meiningen (Thüringen) müssen zwei der Täterinnen müssen lebenslang in Haft, die dritte Frau wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Eine vierte, 19 Jahre alte Frau erhielt wegen Beihilfe drei Jahre Jugendstrafe.

http://www.welt.de/print-welt/article492807/Lange-Haft-fuer-grausame-Moerderinnen.html

Bei der ersten Vertreterin der weiblichen Serienmörder handelt es sich um eine Deutsche. Christa Lehmanns Verhältnis zu Männern gestaltete sich schon in ihrer Kindheit sehr schwierig. Von ihrem Vater wurde sie geschlagen und auch später geriet sie nicht in die besten Hände. Mit 21 Jahren heiratete sie einen Fließenleger, der sie bereits in der Hochzeitsnacht betrog.

Der Fall der deutschen Serienmörderin wurde deshalb so bekannt, weil sie als eine der ersten das Pflanzenschutzmittel E-605 zu Tötungszwecken einsetzte. Zuerst vergiftete sie ihren untreuen Ehegatten, ein Jahr darauf folgte dann der ungeliebte Schwiegervater.

Als die Mutter einer Freundin Verdacht schöpfte, wollte Lehmann auch diese mit Hilfe einer vergifteten Praline aus dem Weg schaffen. Unglücklicherweise aß jedoch ausgerechnet Lehmanns Freundin die Praline und starb sofort daran.

Im Februar 1954 wurde Christa Lehmann zu dreimal lebenslänglicher Haft verurteilt. (Archiv)

19.12.2011 Fall Jessica: Angeklagte muss lebenslang in Haft

30-Jährige wurde wegen Mord an ihrer Freundin verurteilt -

ERLANGEN  – Dass die Angeklagte ihre Freundin Jessica tötete, steht für die Justiz außer Zweifel. Zu klären blieb im neuen Prozess nur: Totschlag oder Mord?

Selbstbewusst und mit neuer Frisur trat die 30-Jährige Angeklagte Denise R. vor dem Landgericht auf. Und obwohl sie weiterhin ihre Unschuld beteuert, steht ihre Täterschaft im Erlanger Tötungsfall Jessica rechtskräftig fest.

In der Neuauflage des “Jessica”-Prozesses ist die 30 Jahre alte Täterin am Montag wegen Mordes an ihrer Freundin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass die Frau ihre Freundin Jessica tötete, um einen EC-Karten-Betrug zu vertuschen. Diese Verdeckungsabsicht gilt juristisch als Mordmerkmal. In erster Instanz war die Frau noch wegen Totschlags zu gut 14 Jahren Haft verurteilt worden. Sie selbst bestreitet, ihre Nachbarin im Juni 2008 mit rund 40 Messerstichen umgebracht zu haben.

Hinzu kam, dass die 30-Jährige mit der EC-Karte des Opfers heimlich 7000 Euro abgehoben hatte. Die zweifache Mutter schöpfte Verdacht – und starb einen Tag vor einer geplanten Gegenüberstellung bei der Bank, bei der die Täterin mit großer Sicherheit aufgeflogen wäre

http://www.nordbayern.de/region/fall-jessica-angeklagte-muss-lebenslang-in-haft-1.1737316

Heute knapp nach Mitternacht wurde in Mödling eine furchtbare Bluttat entdeckt  Die 15jährige Hausgehilfin Anna Augustin, die bei dem Klavierfabrikanten Edmund Luner und seiner Gattin Josefine in deren Villa in der Vorderbrühl bedienstet war, wurde tot aufgefunden.

Da die Dienstgeberin, die Fabrikantensgattin Josefine Luner, einen Tag vor der Entdeckung der Leiche verschwand und in Briefen Andeutungen gemacht hat, die darauf schließen ließen, dass sie am Tod des Mädchens nicht unschuldig war, stand die Frau unter dem Verdacht des Mordes.

Gegen 1 Uhr nachts erschien der Klavierfabrikant Edmund Luner, Vorderbrühl, Jägerhausgasse 9,  beim Gendarmerieposten in Mödiing und machte die Angabe, dass in seiner Villa in ihrem Zimmer die Leiche seiner Hausgehilfin, der 15jährigen Anna Augustin aus Mannersdorf im Burgenland, liege und dass seine Frau verschwunden sei. Luner gab an, dass er das Mädchen seit dem 11. des Monats nicht gesehen habe. In einer weiteren Einvernahme sagte er, dass seine Frau seit dem Verschwinden des Mädchens ein verstörtes Wesen zur Schau getragen habe.

Am Mittag des 15. habe sie ihn verständigt, dass sie ihn bei der Anhöhe “Am Spiegeln” zwischen Atzgersdorf  und Mauer zwischen 7 und 8 Uhr abends treffen wolle. Er begab sich auch dorthin, wartete lange Zeit auf seine Gattin, doch erschien diese nicht.Edmund Luner begab sich daher mit dem Autobus nach Mödling und suchte seine Villa auf und hielt dort Nachschau nach der Gattin.

Bei dieser Suche stieß er auf einen Koffer, in dem er den Reisepaß seiner Frau sowie  drei Zettel mit ihrer Schrift vorfand, die an ihn gerichtet waren. Darauf teilte ihm Frau Luner mit, dass die Hausgehilfin tot sei, ohne nähere Angaben zu machen, auf welche Weise sie den Tod gefunden habe.

Aus dem ganzen Verhalten der Frau sowie aus der Tatsache, dass sie, wie Nachbarn angaben, die Hausgehilfin wiederholt geschlagen habe, ergibt sich der dringende Verdacht, dass Josefine Luner mit dem Tode der Hausgehilfin in einem Zusammenhang steht.

Für eine Täterschaft der Fabrikantensgattin spricht auch der Umstand, dass sie im Juni 1929 im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Prozesses stand, in dem sie wegen Mißhandlung ihrer damaligen Hausgehilfin zu sechs Monaten schweren Kerkers verurteilt wurde.

Auch im Vorjahr hatte Frau Luner wegen

Misshandlungen der Hausgehilfin Anstände. An der Leiche wurden eine Unmenge  von Misshandlungen festgestellt.

Frau Luner verhaftet Auf Grund der telefonischen Anrufe von Frau Luner konnte in der Folge die Festnahme stattfinden.

Josefine Luner wurde beschuldigt, ihre 14jährige Hausgehilfin durch fortgesetzte Quälereien und Mißhandlungen in einen qualvollen Zustand versetzt und durch Zufügung von schweren Verletzungen deren Tod verschuldet zu haben. Das Gericht befand wegen vorsätzlichen Mordes auf Tod durch Erhängen, später wurde Frau Luner zu lebenslangem schweren Kerker begnadigt.

http://www.kripo.at/ZEITUNG/2012/01%20Feber%2012/s13-moerderfrauen.pdf

Mörderin mit Engelsgesicht

Vor 60 Jahren ereignete sich in Wien einer der Aufsehen erregendsten Mordfälle der Nachkriegszeit: Johann Arthold wurde bestialisch umgebracht. Aber von wem?

In der Nacht zum 22. November 1952 bemerkte ein Polizist, dass der Rollbalken eines Geschäftslokals in der Alserstraße 7, direkt neben dem Landesgericht für Strafsachen, zum Teil hinaufgeschoben war, was ihm verdächtig vorkam. Er betrat das Geschäft durch die unverschlossene Eingangstüre, wo er mit einem grauenhaften Bild konfrontiert wurde. Der Geschäftsinhaber Johann Arthold lag mit eingeschlagenem Schädel und durchtrenntem Hals in einer riesigen Blutlache.

Die Tatverdächtige

Die Polizei hatte größtes Interesse an der Mitfahrerin, vorerst einmal nur als Zeugin, denn man traute dieses hohe Maß an Gewaltanwendung (rund 40 Hiebe mit einem harten Gegenstand) einer Frau nicht zu. In kurzer Zeit wurde eruiert, dass es sich bei der Gesuchten um Adrienne Eckhardt handelte. Ein Kriminalbeamter holte sie aus ihrer Wohnung ab, um sie als Zeugin ins Sicherheitsbüro zu bringen. Auf einem Kleiderhaken ihrer Untermietwohnung im 7. Bezirk hing jener Mantel, welcher der Schaffnerin aufgefallen war. Das geübte Auge des Beamten entdeckte darauf Schmutzspuren, daneben hing ein Rock mit Flecken, die abzuwaschen versucht worden waren. Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich um Blutspuren der Blutgruppe Artholds handelte. Eckhard gab an, mit diesem beim Heurigen in Grinzing gewesen und mit ihm zurück zu seinem Geschäft in die Alserstraße gefahren zu sein. Vor der Eingangstür habe sie von Arthold ein Lebensmittelpaket übernommen und sei dann nach Hause gegangen.

Diese Darstellung ließ sich auf Grund des gerichtsmedizinischen Blutbefundes nicht aufrechterhalten, weshalb Eckhardt dann mit einer neuen Variante aufwartete. Sie sei mit Arthold im Geschäft gewesen und habe mit ihm noch ein Bier getrunken, als ein ihr unbekannter, großer Mann, mit einem Dufflecoat bekleidet, eintrat und Arthold mit den Worten “Servus alter Gauner” begrüßte.

Das Interesse der Bevölkerung an diesem Kriminalfall war immens, nicht zuletzt wegen des Dufflecoats, einem damals sehr modernen Kleidungsstück, das durch den Film “Der dritte Mann” – mit Orson Welles in der Hauptrolle – bekannt geworden ist.

Der unvergessene Hofrat Franz Heger, damals Leiter der Mordkommission im Sicherheitsbüro, stellte der Verdächtigen mit einer nebensächlichen Frage eine Falle, in die sie prompt hineinfiel. Er fragte sie sinngemäß: Haben Sie das Licht abgedreht, als sie gingen? Sie bejahte das. Der erfahrene Kriminalist traf dann nur noch die Feststellung: Der große Unbekannte ist also in der Finsternis zurückgeblieben. Jetzt merkte Adrienne Eckhardt, dass ihr Spiel verloren war. Gleich darauf legte sie ihr Mordgeständnis ab. Als Motiv gab sie Hass an seit dem Tag, als der Kaufmann “widernatürlichen Sex” von ihr haben wollte, doch als zweites Motiv kam die Not dazu. Sie war zum Zeitpunkt der Tat völlig mittellos.

Am 23. März 1953 begann der Prozess vor dem Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsident Rudolf Naumann. Der Gerichtsprozess fand großes, mediales Interesse. Eckhard wurde von einem der legendärsten Strafverteidiger in der österreichischen Rechtsgeschichte, Dr. Michael Stern vertreten.

Am 25. März 1953 wurde Adrienne Eckhardt einstimmig des Raubmordes für schuldig befunden und zu lebenslangem, schwerem Kerker verurteilt. Eckhardts Anwalt legte gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde abgelehnt, der Berufung jedoch im Juli stattgegeben. Das Urteil wurde von lebenslänglich auf 20 Jahre herabgesetzt, sie wurde jedoch bereits zur Weihnachtsamnestie 1967 vorzeitig entlassen.

Sie soll seither unter anderem Namen in Oberösterreich leben.

www.wienerzeitung.at

Anmerkung: Opfer-Abo!  Verringerung der Strafe- frühzeitige Entlassung!

Claudia S. (1982): Die 16-jährige Sacre Coeur-Schülerin erschießt zunächste ihre Mutter von hinten und verletzt den Vater, einen angesehenen Bankdirektor, schwer mit einem Schuss in den Rücken. Die Waffe ist eine von vielen, die im Haushalt der Eltern gefunden werden, beide sind begeisterte SportschützInnen. Claudia gesteht, die Taten nach der Androhung von Internatseinweisung in emotionalem Ausnahmezustand begangen zu haben. Sie wird nicht wegen Mordes und Mordversuches, sondern wegen Totschlags und absichtlicher schwerer Körperverletzung zu vier Jahren verurteilt.

Kritische Stimmen meinten, das Gericht hätte nicht so viel Verständnis und Milde für die Situation eines jungen Menschen unter Druck gezeigt, stammte die Angeklagte aus einem anderen sozialen Milieu. dieStandart.at

Ein klarer Fall von Opfer-Abo! 

13.09.2006 Lebenslang für Fleischklopfer-Mörderin

Detmold – Im Prozess um den Mord an einem Mann und das Zerstückeln seiner Leiche hat das Landgericht Detmold am Mittwoch die 41 Jahre alte Ex-Ehefrau des Opfers zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau im Januar dieses Jahres ihren damals 47 Jahre alten Ex-Mann mit einem Fleischklopfer erschlagen hat. Anschließend soll sie die Leiche zerstückelt und die Teile in einem Waldstück bei bei Horn-Bad Meinberg versteckt haben. Fahnder hatten den genetischen Fingerabdruck der Frau auf Beweisstücken gefunden.

http://www.ksta.de/region/lebenslang-fuer-fleischklopfer-moerderin,15189102,13594282.html

05.06.2012  Urteil: Haft und 65.000 €  3-Jährige von “Papa” und Mutter vergewaltigt

Am Dienstag ging ein besonders schrecklicher Missbrauchsprozess zu Ende. Ein 23 Jahre alter Stiefvater hat seine 3-jährige Tochter vaginal und anal missbraucht, die Mutter hat dem Kind dabei den Mund zugehalten, wenn es vor Schmerzen schrie. Der Mann wurde zu elf Jahren Haft verurteilt, die Mutter bekam fünf Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,723546

Anmerkung: Ein klarer Fall, dass Frauen auch bei den scheusslichsten Straftaten immer billiger wegkommen! 

ZRP [Zeitschrift für Rechtspolitik]: “Statistisch gesehen sind es wohl wesentlich mehr Männer als Frauen, die vor Gericht stehen. Und wenn es eine Frau ist: Haben Sie da ein grundsätzlich anderes Verhalten beobachtet, ein anderes Rollenspiel?”

Vultejus: “Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‘Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt.

Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei Ihnen härter wirken”.

ZRP: “Benehmen sich Frauen als Angeklagte anders als Männer?”

Vultejus: “Also, es kommt kaum vor, dass Frauen versuchen, einen Richter durch das Zeigen ‘weiblicher Reize’ zu beeinflussen…”.

  Ulrich Vultejus,  ehemaligen Richter am Amtsgericht Hildesheim

“Es ist schlimm zu erfahren, dass Frauen so etwas tun”, sagt die
Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Christine Bergmann. Nach einer
Studie ihrer Geschäftsstelle werden zehn Prozent der Missbrauchsfälle von
Frauen verübt. Der Psychologe Alexander Homes hat weltweit recherchiert und
spricht sogar davon, dass die Hälfte aller Missbrauchstäter weiblich ist. So genau
weiß es niemand, die Dunkelziffer ist hoch, es werden nur wenige Daten erfasst.
Laut Bergmann ist es dringend notwendig, dass Betroffene über die Tat
sprechen, und dass ihnen geglaubt wird. (2011)

So schweigt beispielsweise die (feministische) Missbrauchsforschung über die Tatbestände, dass  viele männliche Sexualstraftäter erst zu solchen wurden, weil sie in der Kindheit von der eigenen Mutter missbraucht worden sind; – die Missbrauchsraten fü r weibliche Täter in internationalen Studien mit bis zu 80 Prozent und in nationalen (deutschen) Studien mit bis zu 40 Prozent angegeben werden. Angesichts solcher Fakten muss wohl die Geschichte des sexuellen Kindesmissbrauchs umgeschrieben, wenn nicht gar neu geschrieben werden. Dieses Buch ist ein Beitrag dazu. Alexander Markus Homes: Von der Mutter missbraucht.http://www.buchbesprechungen-psychotherapie.de/homes2004.html

 

25.11.2004, Mutter trampelt kleinen Sohn zu Tode

MIT BLEISTIFTABSÄTZEN

Eine unfassbare Tragödie beschäftigt derzeit ein deutsches Gericht: Weil ihr zweieinhalbjähriger Sohn nachts nicht ruhig geschlafen hatte, hat eine 31-Jährige aus Erfurt ihn offenbar gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten zu Tode getreten. Die Frau bestreitet die Tat. Laut Obduktion und einem Gutachten hatte das Kind 30 Abdrücke von Bleistiftabsätzen im Gesicht und am Körper!

Der Klage zu Folge kam die Mutter betrunken nach Hause und trat das Kind später mit ihren Bleistiftabsätzen tot. Der Kleine sei an einem Leberriss innerlich verblutet. Die 31-Jährige stellt den Fall anders dar: Der Junge sei tot gewesen, als sie am Ostersonntag von ihrem älteren Sohn und ihrem Lebensgefährten geweckt wurde, sagte die Mutter am Mittwoch zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Erfurt.

Angeklagte beschuldigt Lebensgefährten

Die 31 Jahre alte Angeklagte beschuldigte ihren 38 Jahre alten Freund. Sie habe das weinende Kind in der Nacht am Bett im Arm gehabt und wollte es beruhigen. Der 38-Jährige habe sich um den Kleinen kümmern wollen. Beide sind des gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt und beschuldigen sich gegenseitig. Auch ein Abdruck vom Schuh des Angeklagten wurde auf dem Jungen gefunden. Aus der verletzten Schulter, wegen der der Bub vermutlich geweint hat, stand nach der Tat der Knochen heraus.

“Alle Verletzungsspuren sprechen dafür, dass zwei Menschen an der Tat beteiligt waren”, sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. “Dieses Kind ist elendig verblutet, während Sie ruhig im Bett gelegen haben.”

Die alkoholkranke Frau sagte: “Ich habe meine Kinder nicht misshandelt.” Gleichzeitig räumte sie aber gelegentliche Schläge und Tritte ein. Ihr Lebensgefährte sagte, die Mutter sei entgegen ihrer Aussage noch einmal allein im Zimmer des Kindes gewesen und habe danach gesagt: “Jetzt ist endgültig Schluss.” Nach Angaben des sechs Jahre alten Bruders aus der Vernehmung des Richters war die Mutter in der Tatnacht im Zimmer, als ihr Freund den Buben gegen den Schrank stieß. Sie habe gesagt: “Es reicht.” Die Mutter habe schwarze Straßenschuhe angehabt.

Die Mutter wollte ihren Geburtstag am Ostersonntag feiern und hat laut Gericht drei Flaschen Wein getrunken. Noch Stunden nach der Tat hatte sie einen Alkoholwert von 1,4 Promille. Schon früher musste die Polizei die Frau suchen, weil die Kinder tagelang alleine zu Hause waren. Der Zweieinhalbjährige soll damals bereits in einem “erbärmlichen Zustand” gewesen sein. Die Ermittlungen der Polizei konzentrierten sich zunächst auf die Frau. Erst drei Monate nach der Tat wurde der Lebensgefährte verhaftet.

Die Tat hatte Kritik am Erfurter Jugendamt ausgelöst. Die Familie, zu der auch ein heute 13-jähriges Mädchen und ein sechs Jahre alter Bub gehören, waren Polizei und Amt wegen regelmäßigen Streits und Alkoholproblemen der Frau bekannt. Die Tochter soll sich laut Staatsanwaltschaft überwiegend um die Geschwister gekümmert haben.

http://www.krone.at/Mutter_trampelt_kleinen_Sohn_zu_Tode-Mit_Bleistiftabsaetzen-Story-24785

 

 

Grausiger Gewaltexzess: Kind mit 40 Fußtritten getötet

Mit 40 Fußtritten haben eine Mutter und ihr Freund ein zweieinhalb Jahre altes Kind zu Tode getreten. Der Junge starb an seinen schweren inneren Blutungen. Die Brutalität der Tat war auch für den Richter erschreckend. Er verhängte langjährige Haftstrafen.

Verurteilte Mutter: Kaum vorstellbare Aggressivität

Erfurt – Die 31-jährige Erfurterin und ihr 38-jähriger Freund müssen wegen gemeinschaftlicher Tötung für zwölf Jahre in Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt ging bei ihrem heute verkündeten Urteil von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Der kleine Jonny Lee war in der Osternacht, am 11. April 2004, an schweren inneren Blutungen gestorben. Die Richter gingen über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die jeweils neun Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie kündigte Revision an.

Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel sagte in der Urteilsbegründung, eine derart massive Gewaltanwendung auf ein völlig wehrloses Kleinkind habe er noch nie erlebt. Schon Jahre vor der Tatnacht seien die drei Kinder einer kaum vorstellbaren Vernachlässigung und Aggressivität ausgeliefert gewesen. Dem zweieinhalbjährigen Jonny Lee sei irgendwann “mit Brachialgewalt der Arm aus dem Schultergelenk gedreht worden”. Niemand habe daran gedacht, ihn zum Arzt zu bringen; auch auf der anderen Körperseite sei bei der Obduktion eine nicht behandelte Schlüsselbeinfraktur festgestellt worden. Jonny Lee habe immer wieder still vor sich hin gewimmert, ihm sei auch mal ein Taschentuch in den Mund gesteckt worden, um ihn ruhigzustellen.

In der Osternacht hätten sich die Mutter und ihr Freund durch das Jammern des Kleinen gestört gefühlt, der auch nichts zum Abendbrot bekommen habe. “Frühestens um 2 Uhr muss das Martyrium des Jonny Lee begonnen haben”, sagte Pröbstel. “Einer von beiden muss sich auf den kleinen Wurm gekniet haben und hält ihm den Mund zu.” Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sowohl der Mann als auch die Frau zugetreten haben müssen. Mindestens einmal habe der 38-Jährige mit voller Wucht zugetreten. Die Spur seiner Schuhsohle sei wie ein Fingerabdruck gewesen. Die Beweismittel hätten auch die Frau überführt, sagte Pröbstel, und hielt ihren Schuh mit dem hohen Pfennigabsatz hoch, dessen Spuren auf dem Körper des Kindes zu sehen waren. Das Erfurter Jugendamt hatte nach Bekanntwerden der Tat drei Mitarbeiter wegen Versäumnissen im Umgang mit der Familie beurlaubt.

Jeder der beiden Angeklagten habe die Tat dem jeweils anderen zugeschoben und eigene Schuld geleugnet, so dass die Wahrheitsfindung sehr schwierig gewesen sei, führte der Vorsitzende Richter weiter aus. Anhand der Beweismittel sei es aber ausgeschlossen, dass nur einer von beiden als Täter in Frage komme. Die Kammer ging daher von einem gemeinschaftlich begangenen Totschlag und sogar von bedingtem Tötungsvorsatz aus. Mordmerkmale im juristischen Sinne wie niedere Beweggründe oder Grausamkeit seien in diesem Fall nicht anzuwenden, betonte Pröbstel. Da bei der Frau am Morgen ein Blutalkoholwert von 1,41 Promille festgestellt worden sei, könne verminderte Schuldfähigkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, doch die Angeklagte habe gewusst, was sie getan habe.

Alle drei Verteidiger kündigten Revision an. Sie hatten auf Freispruch plädiert. Zur Begründung erklärten sie, es sei nicht erwiesen, wer von beiden Angeklagten das Kind getötet habe.

http://www.spiegel.de/panorama/grausiger-gewaltexzess-kind-mit-40-fusstritten-getoetet-a-343614.html

 Anmerkung: Aber Frauen machen das doch nicht, sagte Heiner Geissler ! Und wenn ich dann noch lese “alkoholkrank” als mildernder Umstand, bekomme ich Zustände! Was alles als Krankheit deklariert wird, unfassbar. Keiner Muss saufen,  keiner muss Drogen nehmen !  Wer es tut, handelt eigenverantwortlich und wer in diesem Zustand ein Verbrechen begeht gehört schwer bestraft und nicht gehätschelt!

Die Seiten der Falschbeschuldigungen, der Lügen und Justizirrtümer  http://wp.me/pZlEY-ym werden ständig aktualisiert! 


47 Kommentare

Jörg Kachelmann – Falschbeschuldigungen – Fehlurteile – zweifelhafte Freisprüche…Fortsetzung

der Seite:  http://wp.me/pZlEY-uD Im-Namen-des-Volkes2

  • 26.01.2006  Zahl der Falschaussagen vor Gericht steigt     Paul Schiffers, Direktor des Wolfsburger Amtsgerichts, warnt davor, Falschaussagen als Kavaliersdelikte abzutun. 
  • Da bleiben immer noch genügend echte Vergewaltigungen übrig, die selbstverständlich konsequent verfolgt werden müssen! Wohin aber mit den zahlreichen durch Falschbeschuldigungen Geschädigten? Warum dürfen die in keiner Statistik vorkommen und werden auch kaum jemals vollumfänglich rehabilitiert? Warum muss sich ein @J_Kachelmann noch immer der #Vollpfostenjournalisten und diverser Trolls erwehren, die einfach weiter machen, obwohl die Party längst vorbei ist?  Ursula Prem http://www.twitlonger.com/show/klfp8g
  •  
  • Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages: “In 40% aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95% der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.”
  • „Falschbezichtigungen gibt es heute viel häufiger als früher!“    Prof. Dr. med. K. Püschel   Direktor des  Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
  • Auch der Kieler Rechtspsychologe Günter Köhnken kennt solche Fälle, ist spezialisiert darauf, die Glaubwürdigkeit von Opfern und Zeugen zu untersuchen.
  • Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen. Sabine Rückert
  • http://www.zeit.de/2011/28/DOS-Justiz

8-prozent-falschbeschuldigungen-sind-nur-die--L-I552fW

Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu “Vergewaltigung und sexuelle Nötigung” einen Kommissariatsleiter:

“Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.

Betroffener des OPFER-ABOSQuelle: http://femokratie.com/tag/falschbeschuldigung/

Betroffener des OPFER-ABOS
Quelle: http://femokratie.com/tag/falschbeschuldigung/

16.1. 14.02.2012  Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat

Koblenz – Unfassbar aber wahr: Eine Koblenzerin (23) hat eine Vergewaltigung frei erfunden – und neun Männer beinahe für mehrere Jahre unschuldig ins Gefängnis gebracht. Sie hat behauptet: Ihr Heroindealer und acht weitere Männer hätten sie in einer Wohnung in der Koblenzer Altstadt vergewaltigt. Sie hat behauptet: Der Heroindealer habe ihr ein Messer an den Hals gehalten, währenddessen seien die anderen über sie hergefallen. Und sie hat behauptet: Ihre zwei Kinder (5, 4) und ein weiteres Kind hätten die Sextat mit ansehen müssen. Jetzt kam in einem Prozess vor dem Schöffengericht Koblenz heraus: Die Drogensüchtige hat sich die unglaublichen Vorwürfe alle ausgedacht. Sie hat die Männer absichtlich falsch beschuldigt. Dies gab sie vor Gericht zu. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Helmut Feit hat die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Grund: Falsche Verdächtigung und Falschaussage. Bewährungszeit: vier Jahre. Die Frau brachte ihre falschen Vorwürfe viermal bei der Polizei vor. Die Ermittler nahmen vier der Beschuldigten fest, sperrten sie fünf Wochen in Untersuchungshaft. So lautete die Lügengeschichte der Frau: Sie kam eines Tages mit ihren beiden Kindern in die Wohnung ihres Heroindealers. Der forderte, dass sie künftig für ihn Drogen verkauft. Sie weigerte sich. Da drückte er ihr ein Messer an den Hals, rief per Handy acht Freunde zu sich in die Wohnung und forderte sie auf, die Frau zu vergewaltigen. Und? Sie taten es, genauso wie er selbst. Die Frau schmückte ihre Geschichte auch mit Zitaten. Beispiel: Die Männer wollten die Sextat anfangs nicht begehen. Da sagte der Dealer: „Es wird gemacht, was ich sage!“ Die Stimmung im Gerichtssaal war geladen. Die Angeklagte – Norwegerpulli, das Haar zum Pferdeschwanz gebunden – saß ganz nah neben ihrem Anwalt, ihr Blick gesenkt, ihre Hände unterm Tisch. Auf der Bank gegenüber: zwei Männer, die Arme vor der Brust verschränkt, den Blick geradeaus, immer auf die Angeklagte gerichtet. Sie waren zwei der neun angeblichen Vergewaltiger. 2011 kam es zum ersten Prozess in dieser Sache. Damals saßen die beiden Männer wegen Vergewaltigung auf der Anklagebank, gemeinsam mit vier weiteren. Zwei vermeintliche Täter waren noch nicht angeklagt, einer war verstorben. Das Gericht sprach die Männer alle frei. Das hatte seinen Grund: Die Frau hatte vor Gericht ihre Vorwürfe erhoben, wollte dann aber plötzlich nichts mehr sagen. Es wurde klar: Je länger das Strafverfahren dauert, umso mehr verhedderte sie sich in Widersprüche. Sie brachte nicht nur die Reihenfolge der Täter durcheinander, sondern auch deren Anzahl und Namen. Auch die Tatzeit änderte sie immer wieder ab. Zuletzt nannte sie den Mai 2009 – zu dieser Zeit waren aber zwei der vermeintlichen Vergewaltiger in Haft. Und: Selbst die Tochter der Frau, die ja bei der Vergewaltigung angeblich dabei war, sagte aus, sie wisse nichts von sexuellen Handlungen. Vergewaltigt von neun Männern? Koblenzerin (23) erfand Sextat Der Anwalt der Frau versuchte alles für seine Mandantin herauszuholen – und bemühte dabei abenteuerliche Argumentationen: Man müsse der Frau zugutehalten, dass sie durch ihre widersprüchlichen Aussagen den Weg zum Freispruch der Männer ermöglicht habe. Überdies könne man ihr Handeln nicht mit allgemeinen Maßstäben messen. Begründung: Die Frau wurde von ihrer Mutter oft geschlagen und erfuhr nie Liebe. Sie war auf der Sonderschule, wechselte oft den Lebenspartner. Sie habe keine allgemeine Lebenschance gehabt. Die Anwälte der beiden Männer forderten für die Frau eine Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-Vergewaltigt-von-neun-Maennern-Koblenzerin-23-erfand-Sextat-_arid,380831_arpage,2.html#articletop

Anmerkung: Und was hat der verstorbene Mann davon?  

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162.   28.08.2012  Neuburg (rje) Weil er seine damalige Frau vergewaltig haben soll, stand gestern ein 30-jähriger Mann vor dem Neuburger Schöffengericht. Das mutmaßliche Opfer hatte ihn nach der Trennung im Juni 2011 angezeigt.

Zu diesem Zeitpunkt lagen die Vorfälle bereits anderthalb Jahre zurück. Ermittlungsrichterin Ida Roth hatte mit der Frau gesprochen. „Sie erzählte mir, dass er nachts in das Schlafzimmer gekommen sei“, berichtet sie. Der Neuburger habe Geschlechtsverkehr gewollt und sich ausgezogen. Seine Frau habe aber erklärt, dass sie weiterschlafen wolle. Daraufhin habe der Angeklagte ihr die Hände auf dem Rücken zusammengehalten und die Unterwäsche ausgezogen. „Sie erzählte, dass sie sich nicht wehren konnte, da er ihr körperlich so überlegen sei“, erinnerte sich Roth. Erst habe die Frau den Vorfall nicht angezeigt, weil sie befürchtet habe, ihr Mann nähme ihr die gemeinsame Tochter weg. Dann habe sie jedoch von einem Vorfall erfahren, bei dem etwas zwischen ihrer Schwester und dem Angeklagten vorgefallen sei. „Sie meinte, dass es jetzt zu viel sei.“ Mittlerweile ist das Paar geschieden. Die Tochter lebt bei der Mutter, aber der Sorgerechtsstreit ist noch in vollem Gange. Der Angeklagte bestritt die Tat. „Das stimmt überhaupt nicht“, stellte er klar. Sie hätten oft gestritten, weil seine Frau den Haushalt nicht gemacht habe, obwohl sie daheim gewesen sei. Im Juni hätte es schließlich eine Auseinandersetzung gegeben, nach der die Frau mit dem Kind das Haus verließ. „Ich wusste nicht, was los ist und wo sie sind.“ Daraufhin sei er zu einem Anwalt gegangen und habe das alleinige Sorgerecht für die Tochter beantragt. Unmittelbar darauf erfuhr er, dass er wegen Vergewaltigung angeklagt sei. Sein Verteidiger Bernhard Lang legte Briefe vor, die das mutmaßliche Opfer an den Angeklagten während der Ehe geschrieben hatte. Darin beschwerte sie sich über zu wenig sexuelle Zuwendungen in der Beziehung. Lang beantragte, einen Freispruch für seinen Mandanten, da es nur eine Zeugin vom Hörensagen gebe. „Eine Verurteilung darf nicht alleine darauf fußen. Sie muss sich auf weitere Beweismittel stützen, aber die gibt es nicht.“ Die Ex-Frau selbst machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und sagte nicht aus. Zudem war sie wegen einer Falschaussage vor Gericht bereits vorbestraft. Der Angeklagte selbst hatte keine Einträge im Bundeszentralregister. Das Schöffengericht sah den Fall genauso und sprach den Neuburger frei. Richter Gerhard Ebner erklärte: „Dieser Sorgerechtsstreit wirft Zweifel auf. Es gibt zu wenig Beweismittel und auch die einstige Falschaussage der Frau sprechen für einen Freispruch.“ Es könne zwar sein, dass die Aussage stimme, aber die Zweifel wögen schwerer.

http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Neuburg-Zu-wenig-Beweise;art1763,2648324

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163.   7. Nov 2001 Urnäsch (AR) – Die Polizei verstärkt die Fahndung nach den Entführern von Elvira Brander:

Die 27-jährige Frau, die letzte Woche vier Tage lang als vermisst galt, konnte soweit befragt werden, dass Signalemente ihrer Entführer erstellt werden konnten. Obschon Elvira Brander nach psychisch nach wie vor sehr leidet, konnte sie seit ihrer Freilassung am vergangenen Freitag befragt werden, sodass nun Angaben zu den Signalementen ihrer Entführer vorliegen, wie die Ausserrhoder Polizei am Mittwoch mitteilte. Die Polizei fahndet landesweit nach zwei Männern: Der erste ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und von athletischer Statur, der zweite ist 25 bis 30 Jahre alt, kleiner und schmächtiger als der erste. Die Täter sprachen möglicherweise türkisch. Sie entführten Elvira Brander in einem viertürigen, dunklen Personenwagen. Die Täter nahmen der Entführten nach Angaben der Ausserrhoder Polizei zwei Fingerringe und eine Armbanduhr ab. Von den Tätern fehlt nach wie vor jede Spur. Die Ermittlung der Polizeikräfte werden weitergeführt. Es wurde eine Sonderkommission gebildet. Die 27-jährige Elvira Brander war am Montag vergangener Woche in Zürchersmühle (Gemeinde Urnäsch) beim Joggen entführt worden. Nach eigenen Angaben wurde sie vier Tage an einem unbekannten Ort, den die Polizei in St. Gallen, Herisau oder Gossau vermutet, festgehalten. Am Freitag wurde sie in Herisau AR frei gelassen.

http://www.news.ch/Entfuehrte+Joggerin+Polizei+verstaerkt+Fahndung/66166/detail.htm

10.11.2001,Entführung war vorgetäuscht  Lügnerin Elvira

URNÄSCH AR – Alles erstunken und erlogen: Elvira Brander (27) hat ihre Entführung frei erfunden, sich sogar selber verletzt.

Vermutlich aus Frust – weil eine Freundschaft in die Brüche ging. Die Lügengeschichte kann ihr bis drei Jahre Knast einbringen. Von zwei Unbekannten entführt und sexuell missbraucht? Von wegen! Elvira verbrachte ihre angeblichen «Höllentage» bei einem Kollegen. Am Mittwochabend gestand sie der Polizei ihre Lüge. Und so lief die «Entführung» wirklich ab: Montag, 29. Oktober: Elvira verabredet sich mit einem Kollegen. «Er holte sie mit einem Roller ab und fuhr sie zu sich nach Hause», erklärte gestern Hansjörg Ritter (55), Polizeikommandant und Leiter der Sonderkommission «Elvira». Erst vier Tage später kehrt die junge Frau nach Hause zurück. Perfid: Elvira legte bewusst falsche Spuren! «Sie warf den Walkman absichtlich weg», berichtet Polizeikommandant Ritter. «Und die Verletzungen an ihren angeblich gefesselten Handgelenken fügte sie sich mit einem Strick selbst zu.» Was treibt eine junge Frau zu einem solchen Verhalten? «Elvira sagte, ihr sei ihre persönliche Situation über den Kopf gewachsen», sagt Ritter. «Sie konnte eine gescheiterte Beziehung nicht verarbeiten.» Dazu passt, was Elviras Arbeitgeberin, Annelies Aeberhard (53) vom Hotel «Linde» in Bischofszell, schon vor der Aufklärung des Falles BLICK verriet: «Ich glaube, Elvira hängt immer noch an ihrem Ex-Freund Freddy.» Jetzt fügt sie hinzu: «Zweimal waren sie zusammen. Und beide Male beendete er die Beziehung.» An einem Ort, den die Polizei nicht bekannt gibt, wird Elvira psychologisch betreut. «Dies wäre schon früher nötig gewesen», bemerkt Ritter, dem die junge Frau Leid tut. Anders reagiert Elviras Arbeitskollegin Denise Pfister (20): «Ich bin sehr enttäuscht von ihr!» Stammgäste, so Denise Pfister, hätten gewettert: «Wenn Elvira wieder in der Linde arbeitet, kommen wir nicht mehr.» Setzt das Elviras Chefin unter Druck? «Ob Elvira wieder bei uns arbeiten darf, kann ich noch nicht sagen. Doch auf die Stammgäste möchte ich nicht verzichten», betont sie. Von den Lügen ihrer Tochter erfuhren die Eltern am Donnerstag. Nicht so Elviras Bruder Peter (29): BLICK musste ihn über Elviras Lügengeschichten aufklären. «Das ist einfach unglaublich!», empört er sich. «Dann hat sie uns die ganze Zeit verarscht. Und wir hatten alle Angst um sie! Nun möchte ich von ihr wissen, was wirklich los war.» Jetzt kann Elvira wegen Irreführung der Rechtspflege belangt werden: «Eine Gefängnisstrafe von drei Tagen bis maximal drei Jahren oder eine Busse bis zu 40000 Franken wäre möglich», sagt Verhörrichter Thomas Bürgi. Er will jetzt auch prüfen, ob sich Elviras Bekannter und ein weiterer Mitwisser strafbar gemacht haben .

http://www.blick.ch/aktuell/luegnerin-elvira-id1663326.html

Solche Lügengeschichten kommen öfter vor

ZÜRICH – Nicht zum ersten Mal hat ein Fantasie-Verbrechen die Polizei in Atem gehalten. Neben Elvira Brander haben zwei weitere Frauen in den letzten 14 Monaten Entführungen mit sexueller Gewalt erfunden.Goldach SG, September 2000: Eine junge Frau behauptet, von einer bewaffneten Autostopperin entführt worden zu sein. Tatsächlich ist die Frau einfach quer durch die Schweiz gefahren, anstatt zur Arbeit zu gehen. Grund: persönliche Probleme. Oensingen SO, November 2000: Eine 13-jährige Schülerin gibt zu Protokoll, dass sie von Unbekannten in ein Auto gestossen und vergewaltigt worden sei. Nach acht Wochen gestand die Schülerin, dass alles erlogen war. Hans-Peter Eugster, Mediensprecher der Kapo St. Gallen, sagt dazu: «Solche Fälle kommen immer wieder vor. Zum Beispiel erfinden Schüler mit Prüfungsangst haarsträubende Geschichten, um ihr Fernbleiben von der Schule zu erklären.» Für die Polizei sei dennoch klar, dass sie jeden Fall ernst nehmen und allen Möglichkeiten nachgehen müsse. «Bei einem Einbruchsalarm rücken wir auch jedesmal aus, sogar wenn wir vermuten, dass es sich um einen Fehlalarm handelt.»

http://www.blick.ch/aktuell/solche-luegengeschichten-kommen-oefter-vor-id1673038.html

5. Sep 2002 Prozess gegen Elvira Brander in Trogen

Trogen – Mit einer vorgetäuschten Entführung hat die Serviceangestellte Elvira Brander (28) vor knapp einem Jahr die Appenzell Ausserrhoder Polizei in Atem gehalten. Nun musste sie sich deswegen in Trogen vor Gericht verantworten. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagte wegen Irreführung der Rechtspflege eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens fünf Monaten. Zudem seien ihr rund 75 000 Franken Kosten für das Strafverfahren und die gross angelegten Suchaktionen nach der vorgetäuschten Entführung in Urnäsch AR aufzuerlegen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Seine Mandantin habe zuerst nur für einige Tage untertauchen wollen, sei dann aber von den Ereignissen überrollt worden. Als Folge ihrer damaligen psychischen Verfassung sei sie nicht zurechnungsfähig gewesen. Die Serviceangestelle war am 29. Oktober 2001 nicht vom Joggen nach Hause zurückgekehrt. Ihre Mutter rief die Polizei, die eine Suchaktion mit 23 Personen, Hunden und einem Helikopter startete. Bei einer weiteren Suchaktion am folgenden Tag wurde der Discman der Frau gefunden. Die Polizei befürchtete ein Gewaltverbrechen. Vier Tage nach ihrem Verschwinden tauchte die Angeklagte im Restaurant ihres Vaters in Herisau wieder auf. Sie gab der Polizei an, beim Joggen von zwei unbekannten Männern entführt worden zu sein. Sie sei in einem fensterlosen Raum festgehalten und von ihren Entführern sexuell missbraucht worden, erklärte sie. In den folgenden Tagen schilderte Elvira Brander ihre Entführung auch in zahlreichen Radio- und TV-Interviews lebhaft. Es sei ihr «zumindest am Anfang offensichtlich nicht unangenehm» gewesen, im Rampenlicht der Öffentlichkeit zu stehen, hielt denn auch der Untersuchungsrichter in der Anklageschrift fest. Nach mehreren Befragungen gestand die Frau der Polizei, ihre Entführung frei erfunden zu haben. Als Erklärung gab sie an, ihr seien persönliche Probleme über den Kopf gewachsen. Sie habe sich während der vier «Entführungstage» bei einem Kollegen versteckt.

http://www.news.ch/Prozess+gegen+Elvira+Brander+in+Trogen/118775/detail.htm

Anmerkung: Wozu wurde die Falschbeschuldigerin und Lügnerin verurteilt?  Es findet sich nichts mehr über den Prozess gegen sie im www. Und die Redakteure sind nicht auskunftsfreudig, wenn man anfragt. Leider! ***************************************************************************************************************************************

164.   03. November 2011 Versuchte Vergewaltigung

22-Jährige auf dem Weg zur Arbeit überfallen

DÜPPENWEILER Nach der versuchten Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau am Dienstag (Allerheiligen), 1. November, gegen 5.50 Uhr, fahndet die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) nach dem bislang unbekannten Täter. Die junge Frau verließ gegen 5.45 Uhr ihre Wohnung, um zu Fuß zur Arbeitsstelle zu gehen. Hierbei benutzte sie in Düppenweiler zunächst die Piesbacher Straße und anschließend die Straße Herrenschwamm. Hier bemerkte die 22-Jährige einen Mann, der hinter ihr herging. Plötzlich wurde sie unvermittelt vom Täter von hinten ergriffen und so stark nach hinten gezogen, dass sie einen Schuh und ihre Handtasche verlor. Der Täter schleifte die Frau ins Gebüsch, brachte sie in Rückenlage und schlug ihr mehrfach ins Gesicht. Der Mann entkleidete das Opfer teilweise, zerriss deren Oberbekleidung. Anschließend nahm er sexuelle Handlungen an dem Opfer vor. Aus bislang unbekannten Gründen, möglicherweise fühlte er sich gestört, ließ der Täter von der Frau ab und entfernte sich von der Örtlichkeit in Richtung Wald. Da die 22-Jährige nicht auf ihrer Arbeitsstelle erschien, informierte man von dort aus ihre Angehörigen. Das Opfer wurde am Tatort liegend von einer Anwohnerin gegen 7.25 Uhr in einem völlig verstörten, traumatisierten Zustand aufgefunden. Im Krankenhaus erfolgte die notärztliche Versorgung. Der Täter soll 35 Jahre alt, 165 bis 170 Zentibeter groß sein, von kräftiger Gestalt, mit kurzen dunklen Haaren. Zur Tatzeit war der Mann dunkel gekleidet. Er soll nach Alkohol gerochen haben. Um Hinweise an den Kriminaldauerdienst unter der Tel. (0681) 9622933 wird gebeten. http://www.wochenspiegelonline.de/content/nachrichten/saarland/article/versuchte-vergewaltigung/

 09.11.2011 Saarbrücken  Polizei sucht Verdächtigen per Phantombild

Im Fall der versuchten Vergewaltigung einer 22-Jährigen in Düppenweiler an Allerheiligen (01.11.2011) ist es den Beamten des Kommissariats in Saarlouis jetzt gelungen, ein Phantombild des Tatverdächtigen zu erstellen. Saarbrücken/Beckingen. Die Kriminalpolizei sucht einen Mann, der am Dienstagmorgen vor einer Woche versucht hat, eine 22-jährige Frau zu vergewaltigen. Die Frau verließ laut Polizei gegen 5.45 Uhr zu Fuß ihre Wohnung. In der Straße „Herrenschwamm“ in Düppenweiler verfolgte sie ein Mann. Der Täter griff sie plötzlich von hinten an und schleifte sie in ein Gebüsch. Er schlug der Frau ins Gesicht, entkleidete sie teilweise und verübte sexuelle Handlungen, so die Polizei. Aus unbekannten Gründen ließ er von ihr ab und flüchtete in den Wald. Eine Anwohnerin fand die traumatisierte Frau am Tatort gegen 7.25 Uhr. Sie kam ins Krankenhaus. Der Täter soll etwa 35 Jahre alt, 165 bis 170 Zentimeter groß und von kräftiger Gestalt sein und kurze dunkle Haare haben. Er war dunkel gekleidet und stank nach Alkohol.

Red http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Vergewaltigung-Phantombild-Polizei-Dueppenweiler;art27857,4008990#.UPRWayc3io8

26.11.2011 Düppenweiler  Versuchte Vergewaltigung war vorgetäuscht

Der Fall der versuchten Vergewaltung in den Morgenstunden des 1. November in Düppenweiler ist, wie die Polizei am Freitag mitteilte, aufgeklärt. Die betroffenene Frau räumte jetzt ein, dass die Tat frei erfunden sei Düppenweiler. Die an Allerheiligen, 1. November, von einer 22-Jährigen angezeigte versuchte Vergewaltigung (wir berichteten) war offensichtlich vorgetäuscht. Die junge Frau wurde in den frühen Morgenstunden an Allerheiligen von einer Anwohnerin der Straße Herrenschwamm in Düppenweiler in völlig verstörten und traumatisierten Zustand in einem Gebüsch aufgefunden. Aufgrund der glaubhaften Schilderungen der Geschädigten, so die Polizei, sowie der objektiven Feststellungen (zerrissene Kleidung, Verletzungen im Gesicht) erfolgten Ermittlungen zur Tataufklärung durch Beamte einer bei der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) eingerichteten Ermittlungsgruppe, bestehend aus neun Beamten. Nach Veröffentlichung eines Phantombildes wurden Hinweise bearbeitet, über 30 Personen vernommen sowie eine Vielzahl von DNA-Spuren angelegt und überprüft. Daneben wurden zwei, letztlich nicht Tatbeteiligte, festgenommen. Die mutmaßliche Geschädigte, die laut Polizei bei ihrer Version des Tatgeschehens im Zuge mehrerer Vernehmungen blieb, räumte bei einer neuerlichen Vernehmung erst am Freitagmorgen ein, dass sie die angezeigte Tat frei erfunden habe, heißt es weiter. Kreislaufzusammenbruch Als Motiv gab sie an, auf dem Weg zur Arbeit, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, erneut einen Kreislaufzusammenbruch erlitten zu haben. Da sie Angst um ihren Arbeitsplatz wegen ihrer gesundheitlichen Probleme gehabt hätte, inszenierte sie dann die Vergewaltigung. Die Frau erwarten Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat und Verdachts der falschen Verdächtigung. Red

http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Dueppenweiler-Vergewaltigung-vorgetaeuscht;art27857,4067671#.UPRXSCc3io8

Anmerkung: Es gibt keine Ausrede die den Falschbeschuldigerinnen nicht einfällt!

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165.banner.114461 Unsere Pressemeldung vom 31.01.11:   Junge Frau in Frankfurt (Oder) vergewaltigt

Wie am Samstag angezeigt wurde, ist eine junge Frau (23) am Donnerstagabend ( 27.01.11), gegen 21:00 Uhr, vergewaltigt worden. Sie befand sich zu dem Zeitpunkt mit dem Fahrrad in der Rathenaustraße, Höhe Einfahrt zu den Garagen, als sie anhielt, um sich eine Zigaretten anzuzünden. Sie nahm einen dunkelblauen VW Kombi wahr, der zu den Garagen hochfuhr. Dann kamen zwei Männer zu Fuß zurück. Einer hielt ihr plötzlich den Mund zu und sie wurde in ein Gebüsch gezogen. Dort wurde sie missbraucht. Danach gingen die Männer los – ob zum Pkw oder woanders hin, kann nicht gesagt werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Personen, die am 27.01.11, zwischen 21:00 und 22:00 Uhr, im genannten Bereich Beobachtungen gemacht haben, die im Tatzusammenhang stehen könnten, sich zu melden (0335-5548-0).

07.02.2011 – Vergewaltigung war vorgetäuscht (FFO) Frankfurt (Oder) – Die am 29.01.11 angezeigte Vergewaltigung einer 23-jährigen Frau in Frankfurt (Oder) war vorgetäuscht. Umfangreiche Ermittlungen und gerichtsmedizinische Untersuchungen haben, neben dem Geständnis der Frau, die Tat vorgetäuscht zu haben, zu dem Ergebnis geführt. Zum Motiv machte die Frau keine Angaben. Sie hatte angezeigt, am 27.01.11 von zwei unbekannten Männern in der Rathenaustraße in ein Gebüsch gezogen und vergewaltigt worden zu sein. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.

http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=10510885

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166.    11.07.2011  STUTTGART Frau an S-Bahn-Haltestelle vergewaltigt

Ein Mann hat am Sonntag gegen 5.40 Uhr an der Stadtbahnhaltestelle Mineralbäder offenbar eine 22-jährige Frau vergewaltigt. Stuttgart. Während die Frau an der Haltestelle auf eine Stadtbahn wartete, setzte sich der Unbekannte laut Polizeibericht neben sie auf die Bank und sprach sie an. Die Frau stand auf und entfernte sich ein Stück auf dem Bahnsteig. Plötzlich umklammerte der Unbekannte sie offenbar von hinten, zog ihr die Hose herunter und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Anschließend zog er die 22-Jährige in eine einfahrende Stadtbahn, wo er sie weiterhin sexuell belästigte. An der Stadtbahnhaltestelle Augsburger Straße stieg er aus und ging davon. Der Gesuchte ist 20 bis 30 Jahre, 1,70 Meter bis 1,75 Meter groß und hatte rote, nach hinten gegelte Haare. Er hatte einen rötlichen Drei-Tage-Bart und war mit einem kurzärmeligen karierten Hemd, hellblauen Jeans und Cowboystiefeln bekleidet. Zeugen, insbesondere eine Gruppe junger Menschen, die sich zur Tatzeit auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig aufgehalten hatten, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 0711/8990-5461 in Verbindung zu setzen. http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/stuttgart-ueberregionale-nachrichten_artikel,-Frau-an-S-Bahn-Haltestelle-vergewaltigt-_arid,139379.html

Pressemitteilung             11.07.2011DSt50_ReducedHeader PP Stuttgart / Vergewaltigung – Zeugen gesucht Stuttgart-Ost: Ein bislang unbekannter Täter hat am Sonntag (10.07.2011) gegen 05.40 Uhr an der Stadtbahnhaltestelle Mineralbäder offenbar eine 22-jährige Frau vergewaltigt. Während die Frau an der Haltestelle auf eine Stadtbahn wartete, setzte sich der Unbekannte neben sie auf die Bank und sprach sie an. Die Frau stand auf und entfernte sich ein Stück auf dem Bahnsteig. Plötzlich umklammerte der Unbekannte sie offenbar von hinten, zog ihr die Hose herunter und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Anschließend zog er die 22-Jährige in eine einfahrende Stadtbahn, wo er sie weiterhin sexuell belästigte. An der Stadtbahnhaltestelle Augsburger Straße stieg er aus und ging davon. Der Gesuchte ist 20 bis 30 Jahre alt, 170 bis 175 Zentimeter groß und hatte rote, nach hinten gegelte Haare. Er hatte einen rötlichen Drei-Tage-Bart und war mit einem kurzärmeligen karierten Hemd, hellblauen Jeans und Cowboystiefeln bekleidet. Zeugen, insbesondere eine Gruppe junger Menschen, die sich zur Tatzeit auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig aufgehalten hatten, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei unter der Rufnummer 8990-5461 in Verbindung zu setzen.

Pressemitteilung             13.07.2011 PP Stuttgart / Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Vergewaltigung vorgetäuscht Stuttgart-Ost: Ermittlungen der Kriminalpolizei haben ergeben, dass die von einer 22-Jährigen am Sonntag (10.07.2011) angezeigte Vergewaltigung an der Haltestelle Mineralbäder vorgetäuscht war (siehe Pressemitteilung vom 11.07.2011). Die Frau hatte sich in Widersprüche verwickelt und schließlich zugegeben, dass die Vergewaltigung so nicht passiert ist. Tatsächlich habe sie an dem Tag einen jungen Mann, der zwischenzeitlich namentlich ermittelt werden konnte, kennengelernt, mit dem sie einvernehmlich sexuelle Handlungen vorgenommen hatte. Gründe für ihre Behauptungen dürften persönliche Probleme sein. Die 22-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung rechnen. *********************************************************************************************************************************************

167.    24.06.2010  SILLENBUCH  16-Jährige vergewaltigt

Ein 16 Jahre altes Mädchen ist am Donnerstag gegen 00.40 Uhr von einem unbekannten Mann in der Bockelstraße vergewaltigt worden. Stuttgart-Sillenbuch. Die 16-Jährige stieg gegen 00.20 Uhr an der Haltestelle Bockelstraße aus der Stadtbahn aus. Sie lief an die Bushaltestelle, wartete einige Minuten auf einen Bus und entschied sich dann, zu Fuß nach Hause zu gehen. Kurz nachdem sie losgelaufen war, packte sie ein unbekannter Mann, der zuvor ebenfalls an der Bushaltestelle gewartet hatte, von hinten an den Armen. Er zerrte sie hinter einen Baum und warf sie auf eine Rasenfläche. Dem Unbekannten gelang es, die Hose der 16-Jährigen herunter zu ziehen und sie trotz heftiger Gegenwehr zu vergewaltigen. Anschließend flüchtete er in Richtung Kirchheimer Straße. Der Gesuchte ist 25 bis 30 Jahre alt, 170 bis 175 Zentimeter groß und athletisch. Er hat dunkle, kurze Haare, trug einen Oberlippen- oder Kinnbart und hatte in seinem linken Ohr einen Ohrring. Bekleidet war er mit einer dunkelblauen Jeans und einem dunklen Kapuzenshirt, der ein rotes Muster als Aufdruck hatte. Außerdem trug er helle, knöchelhohe Turnschuhe und einen grünlichen Schal. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0711/8990-6333 entgegen.

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/nachrichten-newsticker_artikel,-16-Jaehrige-vergewaltigt-_arid,104449.html

25.06.2010   Nach Vergewaltigung  Sillenbuch: Suche nach heißer Spur

Stuttgart – Die Polizei hat noch keine Spur von dem etwa 25 bis 30 Jahre alten Sextäter, der am Donnerstag gegen 0.40 Uhr ein 16-jähriges Mädchen in der Bockelstraße in Heumaden vergewaltigt hat. “Das, was hier geschildert wird, ist die Ausnahme”, sagte am Freitag Polizeisprecherin Sybille Ahlborn. Eine Frau wird auf der Straße von einem ihr völlig unbekannten Mann vergewaltigt. Ermittler wissen, dass Opfer und Täter meist eine Beziehung haben oder hatten oder dass sie sich zumindest flüchtig kennen. Häufig leben Männer ihren Hass auf die Partnerin oder die Ex durch sexuelle Gewalt aus. Dieser Fall aber sieht laut Polizei anders aus. Die 16-Jährige ist demnach gegen 0.20 Uhr an der Haltestelle Bockelstraße aus der Stadtbahn ausgestiegen. Sie hat dort einige Minuten lang auf einen Bus gewartet, sich dann aber dafür entschieden, den Weg nach Hause zu Fuß zurückzulegen. Dabei muss ihr der Unbekannte, der ebenfalls an der Haltestelle gestanden war, gefolgt sein. Schon kurz nach der Haltestelle packte der Unbekannte das Mädchen von hinten an den Armen, berichtet die Polizei. Er zerrte sie von der Straße hinter einen Baum auf einer Rasenfläche und warf sein Opfer dort auf den Boden. Es sei ihm gelungen, die Hose der 16-Jährigen trotz deren heftiger Gegenwehr herunterzuziehen. Die Jugendliche hat die Vergewaltigung im Lauf des Donnerstags der Polizei offenbart

. http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-vergewaltigung-sillenbuch-suche-nach-heisser-spur.009871b9-0818-4c37-997a-ab32171b5789.html

PRESSEMITTEILUNG Dienstag, 6. Juli 2010 Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt:

Vergewaltigung vorgetäuscht Heumaden: Ermittlungen der Kriminalpolizei haben ergeben, dass die von einer 16-Jährigen am 24.06.2010 angezeigte Vergewaltigung an der Bockelstraße vorgetäuscht war (siehe Pressemitteilung vom 24.06.2010).Das Mädchen hatte sich in Widersprüche verwickelt und schließlich zugegeben, dass die Vergewaltigung so nicht passiert ist. Tatsächlich habe sie in der fraglichen Nacht einen jungen Mann kennengelernt, mit dem sie auf einem Spielplatz einvernehmlich sexuelle Handlungen vorgenommen hatte. Gründe für ihre Behauptungen dürften persönliche Probleme sein. Das Mädchen muss nun mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat rechnen.

http://org.polizei-bwl.de/ppstuttgart/Presse/Pressemitteilungen/06.07.2010_Vergewaltigung%20vorget%C3%A4uscht.pdf ********************************************************************************************************************************

168. 12.07.2005     13-Jährige hat Überfall vorgetäuscht

MEERSBURG / sz Ein 13-jähriges Mädchen aus Meersburg hat den Raub des Mobiltelefons in Meersburg, der Ende Juni bei der Kriminalpolizei Friedrichshafen angezeigt worden war, nur vorgetäuscht. Den damaligen Angaben des altersbedingt schuldunfähigen Mädchens zufolge war sie zusammen mit ihrer Freundin von der Therme kommend in Richtung Lidl-Einkaufsmarkt unterwegs, als die beiden von drei unbekannten Jugendlichen angesprochen wurden. Einer der Unbekannten habe ihr daraufhin das Telefon aus der Hand gerissen und ihren Kopf anschließend gegen einen Findling geschlagen.

http://www.schwaebische.de/home_artikel,-13-Jaehrige-hat-Ueberfall-vorgetaeuscht-_arid,1449945.html

Anmerkung: Früh übt sich, was eine Meisterin werden will. Das nächste mal ist es eine Vergewaltigung?

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169.  13.05.2006 Berlin 16-jähriges Mädchen von vier Mitschülern vergewaltigt  Von Jörn Hasselmann

Täter gestern in der Schulpause festgenommen. Bilder der Tat machen angeblich in der Charlottenburger Poelchau-Oberschule die Runde Nach der Vergewaltigung einer 16-Jährigen im Volkspark Jungfernheide hat die Polizei gestern Vormittag vier Schüler im Alter zwischen 13 und 15 Jahren in der Charlottenburger Poelchau-Oberschule festgenommen. Die vier sollen das Mädchen nacheinander im Volkspark Jungfernheide vergewaltigt haben, sagte der für Sexualdelikte im Landeskriminalamt zuständige Jochen Sindberg. Ein fünfter Jugendlicher soll die Vergewaltigungen beobachtet haben. Der Tatort liegt unweit der Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Wie es an der Schule hieß, sollen die Vergewaltigungen des Mädchens mit einer Handy-Kamera gefilmt oder fotografiert worden sein, die Bilder sollen seitdem an der Poelchau-Schule kursiert sein. Diese Tat ist der mit Abstand schlimmste Fall des seit wenigen Jahren aus England bekannten Phänomens „Happy Slapping“: Dabei werden Gewalttaten gefilmt, um mit den Szenen zu prahlen – und das Opfer zu erpressen. Sindberg bestätigte, dass die Telefone der Täter für kriminaltechnische Untersuchungen sichergestellt wurden. „Ein großer Teil der Schule hat mitbekommen, dass da eine Sauerei gelaufen ist“, sagte Sindberg dem Tagesspiegel, der Fall habe dort „die Runde gemacht“. Unter den Schülern sei offen darüber spekuliert worden, wer das Opfer gewesen sein könnte, so sei die Polizei den Tätern schnell auf die Spur gekommen. „Wir haben alle vier Tatverdächtige bewusst in der Schule festgenommen“, hieß es bei der Kripo. Damit habe man den anderen Schülern demonstrativ klar machen wollen, dass nach derartigen Taten schnell etwas passiert. „Wir haben mit unserem Auftreten auf die Wirkung gesetzt“, sagte Kriminaldirektor Sindberg. Mehrere Polizeiwagen fuhren gegen 11.15 Uhr während der Pause an der sportbetonten Oberschule am Halemweg in Charlottenburg Nord vor. Die Tatverdächtigen – zwei Türken und zwei Russen – wurden zur Vernehmung ins Landeskriminalamt gefahren. Dort wurden die vier, die bisher nicht einschlägig in Erscheinung getreten sind, am Abend noch vernommen und anschließend wieder entlassen. Die Schule ist nur wenige hundert Meter vom Tatort Volkspark Jungfernheide entfernt. Wie es hieß, sollen die Schüler die 16-jährige Deutsche nicht gekannt haben, sie geht aber ebenfalls auf die Poelchau-Schule. Das Landeskriminalamt ermittelt wegen Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung. Die Tat geschah am Montag gegen 17 Uhr, nach Polizeiangaben war das Mädchen auf dem Heimweg, als die Schüler über sie herfielen. Am Dienstag war das Mädchen mit ihrer Mutter ins Krankenhaus gegangen, eine Krankenschwester hatte die Polizei eingeschaltet, nachdem sie von der entsetzlichen Tat erfahren hatte. Unklar blieb, ob sich das Mädchen zunächst schämte oder Angst hatte, die Tat anzuzeigen – schließlich sollen die Täter mit dem Videofilm ein massives Druckmittel haben. Denn bei „Happy Slapping“ gehe es auch um die „nochmalige Demütigung des Opfers“, sagte ein Präventionsexperte der Polizei. Schulleiter Rüdiger Barney betonte gestern, dass die Tat außerhalb der Schule geschehen sei und es keinerlei Verbindung zu seiner Schule gebe. Wie es hieß, sollen Lehrer der Schule gestern die Handys ihrer Schüler kontrolliert haben, um festzustellen, ob dort Bilder gespeichert sind. Telefone sind in der Poelchau-Schule nicht verboten, nur im Unterricht darf es nicht klingeln.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/16-jaehriges-maedchen-von-vier-mitschuelern-vergewaltigt/710652.html

16.05.2006  Berlin  Tatverdächtige müssen Schule verlassen 16-Jährige vergewaltigt:  Von Jörn Hasselmann Böger will hartes Urteil

Die vier Schüler, die in der vergangenen Woche eine 16-Jährige vergewaltigt haben sollen, werden zwangsweise an andere Schulen versetzt. „Wir sorgen dafür, dass die vier Jungen nie wieder einen Fuß in die Tür der Poelchau-Oberschule setzen werden“, sagte Schulsenator Klaus Böger (SPD) gestern dem Tagesspiegel. Wie Böger weiter sagte, ist das „Überweisungsverfahren“ gestern eingeleitet worden. Derzeit sind die vier Achtklässler bereits von der Leitung der Poelchau-Oberschule bis auf Weiteres suspendiert. „Wir warten die weiteren Ermittlungen der Polizei ab“, sagte Schulleiter Rüdiger Barney. Er betonte, dass die Schüler bislang nicht aufgefallen seien, nur einer habe einen Tadel in seiner Akte – wegen nicht gemachter Hausarbeiten. Bei der Polizei sind alle bekannt, jedoch nur wegen kleinerer Delikte. Das Opfer geht, anders als zunächst bekannt geworden, auf eine andere Schule. Wie berichtet, sollen die vier Jungen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren am Montag vergangener Woche eine 16-Jährige im Volkspark Jungfernheide nacheinander vergewaltigt haben. Ein fünfter Schüler soll dabei gestanden haben, zudem sollen einer oder mehrere der befreundeten Jugendlichen die Vergewaltigungen mit ihren Mobiltelefonen gefilmt haben. Als tatverdächtig gilt weiterhin auch der fünfte Junge, „die Rollen der fünf Verdächtigen sind immer noch nicht klar“, sagte Chefermittler Jochen Sindberg gestern. Die Jungen stammen aus Russland, der Türkei und Angola. Die Ergebnisse der DNA-Analyse liege noch nicht vor, ebenso sind die Speicher der Telefone noch nicht ausgewertet. Das könne dauern, hieß es, die Kriminaltechnik sei überlastet. Alle vier wurden nach der Vernehmung am Freitag wieder ihren Eltern übergeben. Dies führte zu heftiger Kritik der Schulverwaltung; Schulsenator Böger forderte gestern „so rasch wie möglich ein klares und abschreckendes Urteil“. Wie berichtet, war die 16-Jährige erst am Tag nach der Tat mit ihrer Mutter in eine Klinik gefahren, eine Krankenschwester hatte dann am Dienstag die Polizei informiert. Ab Mittwoch kursierten an der Poelchau-Oberschule Gerüchte über diese Tat, Schüler rätselten auf dem Pausenhof, wer denn das Opfer gewesen sein könnte – Bilder der Taten sollen auf dem Handy herumgezeigt worden sein. Deshalb wies der Schulleiter die Lehrerinnen an, am Donnerstag die Mobiltelefone der Achtklässler zu kontrollieren – gefunden wurde dabei nichts, die Telefone zurückgegeben. Wie es bei der Kripo hieß, können aber „Standardlöschungen“ wieder von Computer-Experten sichtbar gemacht werden. Am Freitag hatte die Polizei dann die vier Achtklässler in der Schule festgenommen – ganz demonstrativ in Uniform, mit vielen Polizeiautos und in der Pause. „Wir haben mit unserem Auftreten auf die Wirkung gesetzt“, hatte Sindberg bereits am Freitag gesagt. Dies stieß in der Schule auf massive Kritik: „Auf unserem Rücken wurde ein Exempel statuiert“, sagte Barney, eine Absprache wäre besser gewesen. „Wir waren völlig geplättet“, beschreibt der Schulleiter die Stimmung. Am gestrigen Montag begann der Schultag zunächst mit einer Krisensitzung der Lehrer, in der ersten Stunde wurden die Schüler informiert, in der zweiten Unterrichtsstunde konnten die Schüler unter sich über das Geschehen sprechen. Innensenator Körting und Schulsenator Böger lobten gestern das „vorbildliche Verhalten der Schule“.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/tatverdaechtige-muessen-schule-verlassen-16-jaehrige-vergewaltigt-/711528.html

14.07.2006 Falschaussage: 16-Jährige wurde nicht vergewaltigt

Berlin – Der Fall erregte bundesweit Aufsehen: Ein 16-jähriges Mädchen hatte im vergangenen Mai drei Jungen der Berliner Poelchau-Oberschule beschuldigt, sie nacheinander vergewaltigt zu haben. Ein Freund der Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren soll die Tat im Volkspark Jungfernheide mit einem Handy gefilmt haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vergewaltigung fallen gelassen. Derzeit wird nur noch wegen Nötigung auf sexueller Basis ermittelt, hieß es gestern in Ermittlerkreisen. Mittlerweile hat das lernbehinderte Mädchen zugegeben, dass die Jungen keinen Zwang angewendet hätten. Die Jugendlichen hatten in den Vernehmungen ausgesagt, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt sei. Diese Darstellung wird durch Zeugen gestützt, die die Jungen und das Mädchen auf dem Weg in den Park beobachtet hatten – „gemütlich nebeneinander gehend“. Wie es hieß, sollen die Jungen das Mädchen mit einem Trick ins Gebüsch gelockt haben. Sie hatten ihr etwas aus ihrem Besitz weggenommen und gesagt, „komm mit, sonst kriegst du das nicht wieder“. Ob das für eine Anklage wegen Nötigung reiche, sei unwahrscheinlich, hieß es. Nach dem derzeitigen Stand sei wahrscheinlich, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Derzeit sind Ermittler immer noch bemüht, die Festplatten der Handys zu prüfen. Die Experten sollen herausfinden, ob darauf befindliche Bilder eventuell gelöscht wurden. Ha

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/132201/

09.02.2007 Justiz: Vergewaltigung oder “freiwillig mitgemacht”?

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen vier Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen eingestellt. Es gebe keine Hinweise auf eine strafbare Handlung. Berlin - Der öffentliche Aufschrei reichte weit über die Grenzen Berlins hinaus. “Kein Funken Menschlichkeit” wurde den schnell ausfindig gemachten mutmaßlichen Tätern bundesweit in Medienberichten attestiert. Zu ungeheuerlich schien das Verbrechen: Vier Schüler im Alter zwischen 13 und 15 Jahren sollten Anfang Mai 2006 im Berliner Volkspark Jungfernheide ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt und die Tat mit ihren Handys auch noch gefilmt haben. Der damalige Berliner Bildungssenator Klaus Böger (SPD) forderte “so rasch wie möglich ein klares und abschreckendes Urteil”. Nach den übereilten Vorverurteilungen hat die Berliner Justiz die Ermittlungen nun allerdings nach rund neun Monaten eingestellt. Die angebliche Vergewaltigung sei keine Straftat gewesen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Michael Grunwald. Weder die Angaben der Beteiligten noch die ausgewerteten Sachbeweise belegten die für eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erforderliche Gewaltanwendung oder erhebliche Bedrohung des Mädchens. Vorverurteilung der angeblichen Täter Noch kurz nach der vermeintlichen Tat schien die Schuld der Jungen öffentlich bereits festzustehen, obwohl früh Zweifel an der Version des sprachbehinderten Mädchens aufkamen. Die mutmaßlichen Vergewaltiger wurden festgenommen und später an andere Schulen versetzt. Böger führte damals an, es werde dafür gesorgt, dass die vier Jungen “nie wieder einen Fuß in die Tür der Poelchau-Oberschule setzen werden”. An der Pforte der Gesamtschule in Charlottenburg, welche die angeblichen Täter besuchten, hingen Transparente mit Aufschriften “Schämt euch!” und “Ihr habt unsere Verachtung!”. Die Jugendlichen hatten in ihren Vernehmungen immer wieder ausgesagt, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt sei. Das Mädchen gab dagegen anfänglich an, sie sei auf dem Nachhauseweg in der Grünanlage von fünf Jungen angesprochen worden. Vier sollen dann über sie hergefallen sein. Einen Tag später ging sie mit ihrer Mutter ins Krankenhaus. Von dort wurde die Polizei alarmiert. Später relativierte die 16-Jährige – konfrontiert mit Zeugenaussagen – ihre Vorwürfe, obwohl sie und ihre Mutter zuvor bei TV-Auftritten auf ihrer Version beharrt hatten. Geschehnisse können nicht eindeutig geklärt werden Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass es im Volkspark Jungfernheide zu sexuellen Kontakten zwischen den Jungen und der 16-Jährigen gekommen ist. Ob das Mädchen aber freiwillig mitgemacht hat oder doch unter Druck gesetzt wurde, ist unklar. Letztlich könnten die Geschehnisse nicht widerspruchsfrei geklärt werden, führte Grunwald an. Er betonte, dass in den Vernehmungen auch “speziell auf die alters- und entwicklungsbedingte Situation des Mädchens” eingegangen worden sei, so die Formulierung der Staatsanwaltschaft. Sicher ist, dass der Akt mit einer Handykamera gefilmt wurde. Kriminaltechnikern gelang es, auf sichergestellten Mobiltelefonen mitgeschnittene Videosequenzen zu rekonstruieren. Die Schüler hatten sie gelöscht. Nach Grunwalds Angaben haben sich auch aus den Aufnahmen “keine Hinweise auf eine Zwangslage” der 16-Jährigen ergeben. (Von Mirko Hertrich, ddp)

http://www.zeit.de/news/artikel/2007/02/09/91557.xml

Anmerkung: Also alles eine Falschbeschuldigung!  Dass Jugendliche , nein Kinder, heute schon frühzeitig sexuell aktiv sind, ist eine nicht zu verleugnende Tatsache. Hat nicht Angelika Kalwass einmal getönt „12-13 jährige sind bereits junge Frauen, die ein Recht auf die eigene Sexualität haben“  Es ist natürlich eine Sauerei, dass die Jugendlichen Bilder von ihren „Betätigungen“ gemacht und verschickt haben. Es wäre auch eine Sauerei gewesen, wenn es „Deutsche Jungs“ gewesen wären.  Trotz allem bleibt die Frage:“ Wer hat dem Mädchen die Vergewaltigung eingeredet? Die Mutter, die sich mit TV-Auftritten in Scene gesetzt hat? Die Krankenschwester? Die Polizei?“ Auch bleibt die Frage warum sich der Schulsenator so lautstark in die Ermittlungen einmischte und von „harten Strafen“ fabulierte, ohne Ergebnisse abzuwarten? Musste man die Jungen mit  TatüTata und riesigem Aufwand aus der Schule holen und verhaften? Gleich auf andere Schulen-strafweise- verschicken?  Wie immer eben, grosses  vorverurteilendes Geschrei besonders von der Presse, bevor man Beweise hat!  Nach dem Motto: „Es ist alles Chimäre, aber mich unterhält’s!“ *****************************************************************************************************************************************************************

170.   09.09.2010   FALSCHE VERDÄCHTIGUNG

Scham: Vergewaltigung erfunden? Die Schülerin muss sich jetzt vor Gericht verantworten. DÜSSELDORF –    Fatma (heute 15/ Name geändert) hatte ihren strengen Eltern verschwiegen, dass sie schon seit zwei Jahren einen festen Freund hat. Als die Mutter dann aber die Anti-Baby-Pille fand, geriet die Schülerin in Not. Und so soll sie eine Vergewaltigung erfunden haben. Demnächst wird sie deshalb wegen falscher Verdächtigung vor Gericht stehen. Im Sommer meldete sich Fatma in der Wache an der Kölner Straße und zeigte einen 32-Jährigen Mann an. Der habe sie vergewaltigt und über ein halbes Jahr lang missbraucht. Die Ermittler zogen los und recherchierten. Während der Verdächtige mit seinem Anwalt überlegte, wie es zu den Vorwürfen kommen konnte, erschien Fatma ein Jahr später erneut in der Wache und zog ihre Anzeige zurück. Sie habe alles erfunden. Seit zwei Jahren sei sie mit einem Jungen liiert. Darüber hinaus aber sei es im Sommer im Urlaub zur einem Ferienflirt gekommen. Und so seien die Eltern darauf gekommen, dass etwas schieflief. Aus Angst vor dem vorprogrammierten Ärger zu Hause habe sie die Geschichte erfunden. Als der Richter jetzt deshalb verhandeln wollte, erschien Fatma nicht. Keine gute Idee. Jetzt wird sie demnächst von der Polizei vorgeführt.

http://www.express.de/duesseldorf/falsche-verdaechtigung-scham–vergewaltigung-erfunden-,2858,4632624.html *************************************************************************************************************************************

171.  16.09.2009  Vergewaltigung erfunden? Freispruch

Düsseldorf (RPO). Massiv klangen die Vorwürfe gegen einen 27-jährigen Koch vor dem Landgericht. Ein zwölfjähriges Mädchen soll er im März betrunken gemacht und in seiner Wohnung vergewaltigt haben, als es eingeschlafen war. Im Prozess stritt er alles ab. Und Dienstag dann die überraschende Entwicklung: Er wurde freigesprochen, wird für fast sechs Monate U-Haft jetzt mit rund 3500 Euro entschädigt.Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers waren dem Angeklagten zugute gekommen. Die zwölfjährige Schülerin habe ihm weisgemacht, sie sei schon 18 Jahre alt. Er habe mit ihr Wodka getrunken und dann “einvernehmlich” die Nacht mit ihr verbracht. Dieser Version des Kochs standen die massiven Anschuldigungen des Mädchens entgegen. Aber dieses Mädchen gilt als “geltungsstrebig” und hat “trotz seines jungen Alters schon vielfältige Sexualerfahrungen”, so Dienstag das Urteil. Denn eine Gutachterin hatte erklärt: Bei diesem Kind sei es “schwer, Phantasie und Lüge zu unterscheiden”. Das schon seit Jahren unter behördlicher Aufsicht stehende Mädchen, das aus einer Problemfamilie stammt, “neigt dazu, Realität und Wunschwelt zu vermischen”.

http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/vergewaltigung-erfunden-freispruch-1.1137406 ***************************************************************************************************************************************

172.   03.10.10    18-Jährige log Vergewaltigung herbei – 32-Jähriger unschuldig in Verdacht

Um ihren Eltern die Wahrheit über ihren Freund verschweigen zu können, hatte eine 15-Jährige aus Düsseldorf 2008 eine Vergewaltigung erfunden und dabei einen unschuldigen 32-Jährigen Bekannten schwer belastet. Jetzt wurde das Urteil über die mittlerweile 18-Jährige gesprochen. Als 15-Jährige hatten die strenggläubigen Eltern bei ihr Verhütungsmittel gefunden, woraufhin das Mädchen aus Angst vor ihren Eltern eine Vergewaltigung erfand. Dem Verdächtigen drohten mehrere Jahre Haft, die Ermittlungen dauerten beinahe ein Jahr. Aufgedeckt wurde die Lüge nur durch ein Geständnis der Täterin. Mittlerweile ist das Mädchen schwanger von ihrem Freund und hat ihn den Eltern vorgestellt. Der Verlobte wird mit seinen zukünftigen Schwiegereltern unter einem Dach leben. Der Richter begründete das milde Urteil von 30 Stunden Sozialarbeit mit dem Geständnis und der Schwangerschaft.

http://www.shortnews.de/id/852284/18-jahrige-log-vergewaltigung-herbei-32-jahriger-unschuldig-in-verdacht

Anmerkung : 30 Stunden Sozialarbeit – Bei Verurteilung drohte dem Falschbeschuldigten mehrere Jahre Haft:  EIN KLARER FALL VON “OPFER-ABO” ********************************************************************************************************************************************

173.    31.01.01  Vergewaltigung an Realschule nur vorgetäuscht

An einer Realschule im oberfränkischen Forchheim kam es zu einen Riesenaufruhr wegen der Vergewaltigung einer 14 Jährigen, die sich aber als nur erfunden entpuppte. Das 14jährige Mädchen lieferte eine sehr genaue Täterbeschreibung ab, woraufhin von der Kriminalpolizei Bamberg eine Großfahndung eingeleitet wurde. Erst am Abend stellte sich der Vergewaltigungvorwurf als falsch heraus.

http://www.shortnews.de/id/189551/vergewaltigung-an-realschule-nur-vorgetauscht

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174.  08.08.06  Vergewaltigung vorgetäuscht -

Peiting – Von zwei maskierten Männern sei sie in der Schnalz angegriffen und dann vergewaltigt worden: Dies gab eine 46-jährige Peitingerin an. Doch die Geschichte war frei erfunden. Kurz zuvor hatte sich die Frau zudem alkoholisiert ans Steuer gesetzt. Das Amtsgericht in Schongau verurteilte die Angeklagte daher zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Den bereits eingezogenen Führerschein erhält die 46-Jährige vor Ablauf von noch sechs Monaten nicht wieder zurück. Außerdem muss sich die Alkoholkranke um eine Langzeittherapie bemühen. Fünf Streifenwagen hatte die Polizei losgeschickt. Erst am nächsten Tag widerrief die Peitingerin ihre falschen Anschuldigungen. “Das war halt nicht der Diebstahl eines Kaugummis, den man vielleicht beobachtet hat, sondern eine Vergewaltigung”, so Richter Klaus Hiefner. Eine Geldstrafe reiche da nicht mehr aus. Der ein oder anderen Frau, der wirklich so etwas passiert sei, tue man dann vielleicht Unrecht: Denn wenn öfter solche Anzeigen kämen, würden die wirklichen Opfer nicht mehr glaubwürdig klingen, gab die Staatsanwältin zu bedenken. Die Angeklagte hatte am 5. September 2005 am Ammerparkplatz Alkohol konsumiert -entgegen ihrer Bemühungen, trocken zu bleiben. Verzweifelt über ihren erneuten Rückfall suchte sie nach einer Rechtfertigung vor ihrer Tochter. Sie stopfte sich Gras in die Hose, fuhr nach Hause und erzählte ihrer Nachbarin, dass sie vergewaltigt worden sei. Die Nachbarin riet ihr zur Anzeige. Die Sache sei dann schon derart verstrickt gewesen, dass sie nicht mehr herausgekommen sei und zur Polizei ging, erzählte die Peitingerin im Gerichtssaal. Bei ihrer Fahrt vom Ammerparkplatz zurück nach Hause war die 46-Jährige laut Aussagen einer Sachverständigen mit mindestens 1,95 Promille und maximal 2,61 Promille unterwegs. Der Richter befand die Angeklagte der vorsätzlichen Trunkenheit im Straßenverkehr und des Vortäuschens einer Straftat für schuldig. “Mir tut die ganze Sache furchtbar leid”, beteuerte die Peitingerin, die voll geständig und einsichtig war, vor dem Urteilsspruch.

http://www.merkur-online.de/lokales/regionen/vergewaltigung-vorgetaeuscht-228696.html **********************************************************************************************************************************************

175.   14. Oktober 2006  Verirrt?   Vergewaltigung vorgetäuscht

Eine 17-Jährige täuschte eine Vergewaltigung vor. Grund: Sie habe sich beim Nachhauseweg von einem Fest verirrt und sich deshalb vor ihren Freuden geschämt. Weil sie sich verirrt hatte, täuschte eine 17-jährige Schülerin vor, in Frankenburg (Bezirk Vöcklabruck) in Oberösterreich vergewaltigt worden zu sein. Der Vorfall ereignete sich bereits vor einer Woche, nach umfangreichen Polizei-Ermittlungen verwickelte sich die 17-Jährige jetzt in Widersprüche. Die angebliche Vergewaltigung Die junge Frau hatte angegeben, in der Nacht auf 8. Oktober bei einem Straßenfest von fünf Burschen auf einen Parkplatz gezerrt worden zu sein. Einer der fünf habe sich an ihr vergangen, so die 17-Jährige, dann sei ihr die Flucht gelungen. Kurz darauf wurde die Schülerin von Freunden gefunden, als sie völlig verstört im Ortsgebiet von Frankenmarkt herumirrte. Ihnen gegenüber sagte sie, sie sei vergewaltigt worden. Immer mehr Widersprüche Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich aber zahlreiche Widersprüche. Bei einer neuerlichen Befragung widerrief die 17-Jährige schließlich ihre Angaben. Sie gab an, sie habe sich auf dem Nachhauseweg vom Fest verirrt. Da sie sich gegenüber ihren Freunden deswegen geschämt hatte, sagte sie, dass sie von fünf Burschen vergewaltigt worden sei

. http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/Vergewaltigung-vorgetaeuscht/34261 *************************************************************************************************************************************************

176.   08. März 2010  UNTERMEITINGEN Nach Vergewaltigung: Die Suche nach den Tätern

Nach der Vergewaltigung einer jungen Frau nahe Untermeitingen gibt es noch keine heiße Spur von den Tätern. Laut dem Opfer sind während der Tat Autos vorbeigefahren. Abfeiern in einer Disco. Auch drei Tage nach der Vergewaltigung einer jungen Frau nahe Untermeitingen hat die Kripo bei der Suche nach den Tätern noch keine heiße Spur. Das ganze Wochenende über haben die Polizisten mit Hochdruck gefahndet, erklärte gestern Kriminalhauptkommissar Robert Göppel. Zeugen wurden befragt und Spuren am Tatort gesichert. Der entscheidende Hinweis aber fehlt. “Wir haben noch nichts gefunden, was uns weiterbringt”, so Göppel. Wie berichtet, hatten drei bislang unbekannte Täter eine 26-Jährige in der Nacht von Freitag auf Samstag auf dem Geh- und Radweg zwischen dem Untermeitinger Industriegebiet und dem Kreisverkehr bei Graben überfallen und vergewaltigt. Die Männer stießen die Frau zu Boden Die junge Frau hatte zuvor in der Untermeitinger Diskothek gefeiert. Gegen 23.30 Uhr hatte sie sich zu Fuß auf den Nachhauseweg gemacht. Wie die Polizei meldet, haben die Täter rund 600 Meter von der Disco entfernt zugeschlagen. Sie haben die junge Frau zu Boden gestoßen, einer der Männer hat sie vergewaltigt. Nach Angaben des Opfers sind die Täter etwa 20 Jahre alt, alle waren zur Tatzeit mit weiten Baggy-Jeans bekleidet. Der Haupttäter soll eine Baseballkappe getragen haben, einer der Mittäter eine blaue Jacke, ein Weiterer eine dunkle Jacke mit weißen Einsätzen. Bei ihren Ermittlungen setzt die Kripo vor allem auf Hinweise von Zeugen, die die rotblonde Frau, die mit einem weißen Daunenmantel bekleidet war, oder die Täter gesehen haben. Denn der Geh- und Radweg, auf dem die Frau in der Zeit zwischen 23.30 und 24 Uhr überfallen wurde, liegt unmittelbar neben der viel befahrenen Kreisstraße A 30. Das Opfer selbst will während der Tat vorbeifahrende Autos gesehen haben. (monik) Hinweise an die Kripo in Augsburg unter Tel. (0821) 32-38 11. http://www.augsburger-allgemeine.de/schwabmuenchen/Nach-Vergewaltigung-Die-Suche-nach-den-Taetern-id7434491.html

24. März 2010 UNTERMEITINGEN  Frau soll Vergewaltigung vorgetäuscht haben

Eine 26-Jährige hatte bei der Polizei angezeigt, dass sie vergewaltigt worden sei. Nun geht die Polizei davon aus, dass sie die Straftat vorgetäuscht hat. Die junge Frau hatte bei der Polizei angegeben, dass sie in der Nacht zu Samstag, 6. März, vergewaltigt worden sei. Sie sei nach einem Disko-Besuch zu Fuß im Industriegebiet Untermeitingen unterwegs gewesen, als sie von drei unbekannten Männern überfallen und zu Boden geworfen worden sei. Einer der Täter habe sie anschließend vergewaltigt. Die Polizei führte nach eigenen Angaben “umfangreiche und aufwändige Ermittlungen” durch. Neben der Spurensicherung und Vernehmungen wurde eine Fahndung eingeleitet. Die Frau hatte angegeben, dass mehrere Fahrzeuge während der Tat vorbeigefahren wären. Schließlich ergab sich der dringende Verdacht, dass der Überfall nicht stattgefunden haben kann. Hierfür sprechen vor allem das Ergebnis der Spurenauswertung sowie widersprüchliche Aussagen des angeblichen Opfers. Auch meldeten sich bisher keine neutralen Zeugen trotz der mehrfachen Fahndungsaufrufe. Gegen die 26-Jährige wurde jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Die Frau trat bereits wegen ähnlicher Delikte polizeilich in Erscheinung. AZ

http://www.augsburger-allgemeine.de/schwabmuenchen/Frau-soll-Vergewaltigung-vorgetaeuscht-haben-id7523521.html ******************************************************************************************************************************************

177.   31.01.2012   Messer in Bauch gerammt: Brutaler Überfall auf Arztpraxis 

Gaggenau (pol/mil) – Opfer eines brutalen Überfalls wurde am Montagabend, kurz nach 20 Uhr, eine 26-jährige Angestellte einer Arztpraxis in der Hauptstraße. Wie die Polizei mitteilt, wollte die Frau Müll in entsprechenden Behältnissen im Hof des Wohn- und Geschäftshauses entsorgen, als sie von einem mit einer schwarzen Wollmütze mit Sehschlitzen maskierten Mann, mit ausländischem Akzent, angesprochen wurde. Dieser bedrohte die Frau mit einem Messer, forderte die Herausgabe von Bargeld aus der Praxis und versetzte der Frau einen Stich in den Bauch. Anschließend begaben sich das schwer verletzte Opfer und der Täter in die Praxisräume, wo dem Räuber ein geringer Bargeldbetrag übergeben wurde. Polizei sucht Zeugen Dieser verstaute das Bargeld in einer kleinen schwarzen Tüte und ging zu Fuß in unbekannte Richtung flüchtig. Die Geschädigte konnte eine Hausbewohnerin verständigen, die die Rettungskräfte alarmierte. Nach einer Erstvorsorgung vor Ort durch einen Notarzt und das DRK wurde die Verletzte in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert. Nach Auskunft der Ärzte besteht keine Lebensgefahr. Der Täter wird wie folgt beschrieben: Er soll etwa 1,85 bis 1,90 Meter groß sein, trug dunkle Kleidung und war mit einer schwarzen Wollmütze mit Sehschlitzen maskiert. Eine sofort ausgelöste Fahndung der Polizei verlief bisher ohne Ergebnis. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Personen, die Beobachtungen und Wahrnehmungen gemacht haben, die im Zusammenhang mit dem schweren Raub stehen könnten, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter Telefon 07222/761-300, zu melden.

http://www.ka-news.de/region/rastatt/Messer-in-Bauch-gerammt-Brutaler-Ueberfall-auf-Arztpraxis;art6216,802114

08.02.2012  Überfall auf Arztpraxis in Gaggenau war vorgetäuscht

  Gaggenau (pol/mda) – Der brutale Raubüberfall auf eine Arztpraxis am Montag, 30. Januar, in Gaggenau war nur vorgetäuscht. Das teilten Polizei und die Staatsanwaltschat Baden-Baden in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Demnach wurde die 26-jährige Angestellte nicht überfallen, sondern habe sich ihre Verletzungen selbst zugefügt. Wie bereits berichtet, hatte eine 26-jährige Angestellte einer Arztpraxis angegeben, dass sie gegen 20 Uhr von einem unbekannten Mann bei der Müllentsorgung im Hof des Anwesens angesprochen worden war. Sie wäre von dem Täter mit einem Messer bedroht worden, der die Herausgabe von Bargeld aus der Praxis forderte und ihr einen Stich in die Bauchgegend versetzte. Anschließend hätte er sie zur Herausgabe des Bargeldes aufgefordert. Verletzung selbst zugefügt Aufgrund der Verletzungen konnte die Frau erst einige Zeit später ausführlich zu der Tat befragt werden. Dabei ergaben sich Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten im geschilderten Tatablauf. Bei einer erneuten Vernehmung am Dienstag räumte die 26-Jährige ein, dass sie aus Geldnot die Tat erfunden und das Geld selbst genommen habe. Sogar die Verletzung am Bauch habe sie sich selbst zugefügt und entsprechende Spuren in der Praxis gelegt. Das angebliche Raubgut konnte bei ihr zu Hause von den ermittelnden Kriminalbeamten sichergestellt werden.

http://www.ka-news.de/region/rastatt/rastatt~/Ueberfall-auf-Arztpraxis-in-Gaggenau-war-vorgetaeuscht;art6216,808223

Anmerkung: Gabriela Piontkowski, seit zehn Jahren Staatsanwältin im Sonderdezernat “Gewalt gegen Frauen” bei der Staatsanwaltschaft Bremen: ”Die bewusste Falschaussage ist eher die Ausnahme.” Bei Maischberger konnte Alice Schwarzer unwidersprochen das Märchen von den Frauen, die niemals lügen, wiederholen!

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178.   14.06.02  ”Brutale Vergewaltigung” vorgetäuscht: Täter frei, Zeugin angeklagt

Eine Reihe von Unstimmigkeiten in den Aussagen der angeblichen Opfer haben dazu geführt, dass die Polizei in Wohlen (Schweiz) mutmaßliche Sex-Täter wieder auf freien Fuß gesetzt hat. Die beiden Asylbewerber waren brutalsten Missbrauchs verdächtig. Angeblich hatte einer der Täter eine 34-jährige Frau im Gebüsch erniedrigt und vergewaltigt, sein Mittäter hielt eine Freundin fest, damit sie dem schreienden Opfer nicht zur Hilfe eilt (SN berichtete). Erhebliche Zweifel hat die Polizei am Hergang. Zeugen hatten den Austausch von Zärtlichkeiten mit dem Asylanten beobachtet. Das Opfer gestand, freiwillig ins Gebüsch gegangen zu sein. Die Freundin werde sicher wegen Irreführung und Falschaussage angeklagt, der ‘Mittäter’ sei völlig unschuldig

http://www.shortnews.de/id/391771/brutale-vergewaltigung-vorgetauscht-tater-frei-zeugin-angeklagt ***********************************************************************************************************************************************

179.   14.09.2010  Vergewaltigung in Liezen war vorgetäuscht

Eine 24-Jährige gab an, beinahe vergewaltigt worden zu sein, ihre Freundin bestätigte das. Nach neun Monaten Ermittlung ist nun klar: alles erfunden. Die Beamten der Kriminalgruppe Liezen hatten von Anfang an das Gefühl, dass etwas nicht stimmt. “Die Geschichte war einfach zu glatt und gut durchdacht, wir haben auch mit echten Vergewaltigungsopfern zu tun, das ist etwas anderes”, heißt es bei den Beamten. Im November vergangenen Jahres gab eine 24-jährige Obersteirerin an, bei einer Disco in Liezen auf dem Parkplatz beinahe vergewaltigt worden zu sein. Der Unbekannte habe sie um zwei Uhr in der Früh belästigt, nur aufgrund ihrer heftigen Gegenwehr konnte sie ihn in die Flucht schlagen. Die Dame beschrieb den Täter und sein Fahrzeug, ihre 23-jährige Freundin bestätigte die Geschichte als Zeugin. Die Kriminalbeamten nahmen die Ermittlungen auf. “Es war nicht einfach, weil das Thema sensibel ist. Bei echten Opfern hat in solchen Fällen die Schonung oberste Priorität.” Nach mehrfachen Befragungen des Opfers und der Zeugin ergaben sich nach und nach widersprüchliche Aussagen. Ende August gab das Opfer schließlich zu: Sie habe die Tat aus persönlichen Gründen vorgetäuscht, ihre Freundin wollte ihr helfen. Für die 24-Jährige gab es nun eine Anzeige wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, für die Freundin eine wegen falscher Zeugenaussage. Die Tatbestände sind mit Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten bzw. einem Jahr bedroht. Die Polizeibeamten haben in der Angelegenheit viele Stunden ermittelt. “Wir behalten uns vor, im Gerichtsverfahren einen Kostenersatz dafür geltend zu machen. “

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/liezen/liezen/2479302/vergewaltigung-liezen-vorgetaeuscht.story ************************************************************************************************************************************

180.   19. Jänner 2009  Motiv ist unklar   Unbekannter wollte Linzerin in Badewanne ertränken

Das Horrorszenario: Ein Unbekannter hat einer Frau zunächst im Stiegenhaus aufgelauert und soll dann versucht haben, sie zu etränken. Das Motiv der Tat war vorerst unklar. Nach den Schilderungen des Opfers nahm der Überfall seinen Ausgang im Stiegenhaus. Die Polizei wurde durch Nachbarn alarmiert. Mordversuch in Badewanne Die Frau war nach dem Überfall schwer geschockt und konnte nur spärliche Angaben zu dem Vorfall machen. Demnach sei sie am Dachboden des Wohnhauses gewesen, um Wäsche aufzuhängen. Auf dem Rückweg zu ihrer Mansarden-Wohnung habe ihr ein Mann aufgelauert. Mit einer Pistole habe er sie gezwungen, in die Wohnung zu gehen. Im Wohnzimmer habe er sie gefesselt und geknebelt. Anschließend habe er sie in der Badewanne ertränken wollen. Durchsuchungen noch ohne Ergebnis In der Zwischenzeit haben die Nachbarn die Polizei alarmiert. Sie waren durch den Lärm in der Wohnung über ihnen auf die Vorgänge aufmerksam geworden. Als die Beamten eintrafen, war der Angreifer verschwunden. Die Badewanne war aber schon halbvoll. Sie leiteten eine Fahndung ein und forderten dazu auch die Einsatzgruppe Kobra an. Das Gebäude und auch die benachbarten wurden durchsucht, jedoch ohne Ergebnis. Das Opfer konnte erst nach einer einstündigen Stabilisierung durch den Notarzt in ein Spital eingeliefert werden. Die Frau konnte den Täter kaum beschreiben, auch das Motiv blieb rätselhaft. Sie lebt von ihrem Ehemann getrennt. Über ihn war ein Betretungsverbot verhängt worden. Es ist nach der Tat polizeilich überprüft worden. Er war aber zum Zeitpunkt des Überfalles in Niederösterreich. http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/Unbekannter-wollte-Linzerin-in-Badewanne-ertraenken/455924 20.01.2009

Linz: Mordversuch vorgetäuscht – “Opfer” verletzte sich selbst

Eine Linzerin hat einen Mordversuch nur vorgetäuscht, sie hat sich selbst verletzt. Die Frau war geknebelt und gefesselt in ihrer Wohnung gefunden worden. Der angebliche brutale Mordversuch an einer Linzerin am Montag hat am Dienstag eine überraschende Wende genommen: Er war nur vorgetäuscht. Das “Opfer” hat sich selbst verletzt. Das gab der oberösterreichische Sicherheitsdirektor Alois Lißl am Dienstag bekannt. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft sage er in der Angelegenheit nur noch folgendes: Der Fall sei vorerst geklärt. Das Opfer habe die Tat nur vorgetäuscht. Es sei “womöglich ein Fall für die Psychiatrie”, deutete Lißl an. Die Nachbarn hatten am Montag die Polizei alarmiert, weil sie Lärm aus der Nachbarwohnung gehört hatten. Als die vier Beamten eintrafen, fanden sie die Frau verletzt, geknebelt und gefesselt in ihrer Wohnung vor. Nach ihren Angaben habe sie ein Unbekannter mit einer Pistole bedroht, sie in die Wohnung gezwungen und gedroht sie in der Badewanne zu ertränken. Das “Opfer” stand unter schwerem Schock. Der Notarzt musste sie eine Stunde lang stabilisieren, bevor sie ins Krankenhaus eingeliefert werden konnte. Vom Täter fehlte zu diesem Zeitpunkt jede Spur. Auch der Einsatz des Einsatzkommandos Cobra, die das Wohnhaus und die Nachbargebäude durchsuchte, brachte kein Ergebnis. Die Linzerin gab eine detaillierte Beschreibung des Täters ab, wonach dieser eine Narbe auf der rechten Gesichtshälfte bis zum Hals und eine Tätowierung am linken Zeigefinger gehabt haben solle. Außerdem hätte der Täter eine grünbraune Uniform getragen. Dadurch geriet auch der Ehemann der Frau, ein Bundesheer-Angehöriger, kurzzeitig in Verdacht. Das Paar lebt in Scheidung. Der wurde polizeilich überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass er sich zum Tatzeitpunkt in Niederösterreich aufgehalten hatte und deshalb als unmittelbarer Täter nicht infrage kam. Die Polizei vermutete deshalb zunächst, dass eine Dritte Person die Tat ausgeführt haben könnte.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/445419/Linz_Mordversuch-vorgetaeuscht-Opfer-verletzte-sich-selbst- *************************************************************************************************************************************

181.    09.02.2007 Schwelm: Polizei-Nachrichten

POL-EN: Schwelm – Polizei sucht Vergewaltiger mit Phantombildern Schwelm (ots) – Am Fr., 02.02.07, gegen 23.45 Uhr wurde eine 22-jährige Schwelmerin in der Potthoffstr. durch zwei junge dunkelhäutige Männer überfallen und gewaltsam in die Jesinghauser Str. auf das Betriebsgelände des dortigen Supermarktes verbracht. Während ein Täter die junge Frau festhielt, öffnete der andere ihre Hose und vergewaltigte sie. Anschließend ließen Beide vom Opfer ab und entfernten sich zu Fuß in Richtung Hauptstraße. Vor der Tat waren die jungen Männer der Geschädigten auf der Hauptstraße aus Richtung Wuppertal entgegen gekommen. Beschreibung: Täter 1 – Vergewaltiger – Ca. 20-25 Jahre alt, 1,80 m groß normale schlanke Statur, größerer Ohrstecker, Grübchen in den Wangen und am Kinn. Bekleidet war er mit einer dunklen Jacke, Bluejeans und hatte ein buntes hinten gebundenes Tuch auf dem Kopf Täter 2 – hat das Opfer festgehalten – Ca. 20 – 25 Jahre alt, 1,80 m groß, normale schlanke Statur, große Augen. Bekleidet war er mit einer dunklen Lederjacke mit Reißverschluss, Bluejeans, schwarzen Turnschuhen. Er trug eine dunkle Kappe. Beide Personen waren dunkelhäutig wie Tamilen bzw. Inder. Die Phantombilder können unter www1.polizei-nrw.de/ennepe-ruhr-kreis/aktuelle-fahndungen/ eingesehen werden. Die Polizei bittet um Hinweise unter der Rufnummer 02336/9166-4000.

http://stadt.cityreview.de/nordrhein-westfalen/schwelm/news/xaypgy

Schwelm Polizei-Nachrichten POL-EN: Schwelm – Vergewaltigung war vorgetäuscht Schwelm (ots) – Die durch eine Schwelmerin angezeigte Vergewaltigung vom 02.02.2007 hat nicht stattgefunden. Die 22-jährige hatte angegeben gegen 23.45 Uhr von zwei dunkelhäutigen Männern auf einem Betriebsgelände eines Supermarktes an der Jesinghauser Str. vergewaltigt worden zu sein. Mit ihrer Mithilfe waren durch das LKA Düsseldorf Phantombilder erstellt und nach den angeblichen Tätern gefahndet worden. Die intensiven Ermittlungen der Polizei brachten mehrere Unstimmigkeiten zu Tage. Mit den Ungereimtheiten konfrontiert, gab die Anzeigenerstatterin jetzt zu, die Vergewaltigung vorgetäuscht zu haben. Jetzt muss sie mit einem Strafverfahren wegen Vertäuschung einer Straftat rechnen .

http://stadt.cityreview.de/nordrhein-westfalen/schwelm/news/zdqweq

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181 . 16.3.2007  Sie machen jedes tatsächliche Opfer einer Vergewaltigung unglaubwürdig.“ Mit diesem Vorwurf musste Jugendrichter Peter Wohlfahrt kürzlich gleich drei junge Frauen konfrontieren, die aus unterschiedlichen Gründen falsche Anschuldigungen wegen Sexualstraftaten erhoben hatten. „Diese Fälle nehmen überhand. Das darf man nicht durchgehen lassen“, betonte Wohlfahrt.

Los ging der Vormittag am Jugendgericht mit der Verhandlung gegen eine 19-Jährige, die ihren Ex-Freund nach der Trennung aus Verärgerung der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Der Student ließ sie nicht in Ruhe und rief ständig an, weil er sie zurück haben wollte. Als er ihr und ihrer Schwester schließlich die Reifen am Auto zerstochen hatte, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige gegen den Ex.

„Aus Wut und Verzweiflung“ habe sie die angebliche Vergewaltigung in mehreren Vernehmungen bei der Polizei geschildert, sagte die 19-Jährige vor Gericht. Später nahm sie die Anschuldigungen wieder zurück. Das Strafverfahren wegen „falscher Verdächtigung“ stellte Wohlfahrt gegen die Zahlung von 300 Euro Geldbuße ein, weil die junge Frau sich freiwillig in therapeutische Behandlung begeben will.

Im Mittelpunkt des zweiten Falls stand eine Wiederholungstäterin: Die 16-Jährige hatte mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung eine große Polizeiaktion ausgelöst, nachdem sie zuvor mit zwei Männern einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Weil das Ganze im Freien stattfand, kam sie mit verdreckten Klamotten nach Hause und brauchte offenbar eine Ausrede für ihre Eltern.

Auch der Freund sollte wohl nicht erfahren, dass sie fremdgegangen war. Deshalb erzählte sie der Polizei, sie sei von den zwei Männern trotz heftiger Gegenwehr zum Sex gezwungen worden.

 Noch in der gleichen Nacht wurde eine umfangreiche Fahndungsaktion eingeleitet, verhaftet wurde zum Glück niemand. Die 16-Jährige hätte es besser wissen müssen: Sie hatte vor zwei Jahren bereits einen Mitschüler beschuldigt, sie auf der Schultoilette belästigt zu haben. Auch diese Vorwürfe stellten sich als frei erfunden heraus. „Wenn du so etwas nochmal machst, sperre ich dich ins Gefängnis“, drohte Wohlfahrt. Diese Mal kam die 16-Jährige noch mit vier Tagen Arrest wegen „Vortäuschens einer Straftat“ davon.

Im dritten Verfahren saß eine 21-Jährige auf der Anklagebank, die einen 53-Jährigen im Internet-Chat kennen gelernt hatte. Schon beim ersten Treffen ließ sie sich auf Sex mit dem Mann ein. Hinterher zeigte sie ihn wegen Vergewaltigung an: „Ich hatte mir doch nur Freundschaft erwartet“, sagte sie als Erklärung.

Auch sie hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen „falscher Verdächtigung“ und 40 Tage im Gefängnis gesessen, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Nur vier Monate nach der Entlassung folgte die neue Tat. Hundert Stunden soziale Hilfsdienste muss die 21-Jährige jetzt ableisten, sich außerdem psychologisch behandeln lassen.

Sie stammt, wie die beiden anderen Frauen auch, aus hochproblematischen Verhältnissen. Die Anzeigen seien wohl „ein Hilferuf an der falschen Stelle“ gewesen, mutmaßte Wohlfahrt. Alle drei Anklagen stammen aus diesem Jahr, und es gibt bereits weitere Fälle. Wohlfahrt: „Das muss aufhören. Die Justiz kann nicht dulden, dass wirkliche Opfer von Straftaten durch so etwas diskreditiert werden.“

http://www.woetzel-online.info/index.php?op=ViewArticle&articleId=88&blogId=1

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182.    POLIZEI       28.02.2008target

Geständnis: Vergewaltigung vorgetäuscht Die im Jänner angezeigte Vergewaltigung eines 17-Jährigen in Innsbruck war vorgetäuscht. Nach umfangreichen Ermittlungen der Polizei konnte man dem mutmaßlichen Opfer nachweisen, dass alles erfunden war. Mutmaßliches Opfer mit Beweisen konfrontiert Laut Polizei hat der Jugendliche – mit den Beweisen konfrontiert – schließlich zugegeben, dass er die Vergewaltigung frei erfunden hat. Auslöser dürften Streitigkeiten mit drei Männern gewesen sein, bei denen der Jugendliche geschlagen wurde. Er muss nun mit einer Anzeige wegen des Verdachtes der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung rechnen.

Anmerkung:  Tja, soviel zu : Männer sind alle Vergewaltiger!

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183.  15.08.2011 PROZESSE  Ex-Mann zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt

Von Stefan Wette Es scheint eine Vorliebe von ihr zu sein: Bereits zum zweiten Male innerhalb von fünf Jahren bezichtigte die 33-Jährige aus Borbeck einen ihrer Ex-Männer zu Unrecht der Vergewaltigung. Am Montag bekam sie wegen falscher Verdächtigung eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu 15 Euro). “Wie kommt man auf so eine Idee?”, will Amtsrichter Rolf Märten wissen. Aber die Angeklagte ist keine große Hilfe: “Keine Ahnung.” Verteidiger Wittur versucht eine Antwort: “Die Angeklagte ist sehr einfach strukturiert.” Einvernehmlicher Sex Am 9. Januar war sie in der gynäkologischen Abteilung des Marienhospitales erschienen. Ihr Ex-Ehemann habe sie vergewaltigt, gab sie an und wiederholte den Vorwurf später gegenüber der uniformierten Polizei. Als sich danach die Kripo einschaltete, hielt sie die Anzeige nicht mehr aufrecht. Nicht nur, dass sie sich in Widersprüche bei der Tatschilderung verstrickt hatte. Den Beamten war auch bekannt, dass sie bereits 2005 einen anderen Ex-Mann nachweislich falsch belastet hatte. Damals war das Strafverfahren gegen sie eingestellt worden. Die neue Tat hatte einen mehrstündigen Vorlauf. Mit ihrem neuen Freund hatte sie ihren Ex-Mann aufgesucht, um einige Sachen aus der Wohnung zu holen. Der neue Freund ging früher als sie. Mehrfach versuchte er danach, sie aus der Wohnung zu holen. Doch sie blieb dort. Als er persönlich vor der Haustür auftauchte, versteckte sie sich sogar mit dem Ex-Mann auf dem Dachboden. Am Morgen soll es dann zu einvernehmlichem Sex gekommen sein. Die Anzeige hätte sie dann erstattet, so hieß es in der Anklage, um den Seitensprung vor ihrem neuen Freund geheim zu halten. Schwere Anschuldigung Indirekt bestätigt die Frau, deren vier Kinder in Pflegefamilien leben, diese Wertung: “Ich wusste nicht, was ich tue. Die Kinder waren weggenommen, ich hatte Angst, den neuen Freund zu verlieren.” “Vergewaltigung ist eine schwere Anschuldigung, deshalb nehmen wir das immer sehr ernst”, erläuterte ein Polizist, welche Folgen ein solcher Vorwurf haben kann. Auf ein weiteres eingestelltes Verfahren durfte die Angeklagte nicht mehr hoffen. Die Geldstrafe sei nötig, um sie von falschen Anzeigen abzuhalten, begründete Richter Märten.

http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/essen/ex-mann-zu-unrecht-der-vergewaltigung-bezichtigt-id4967145.html?service=mobile ************************************************************************************************************************************************

184.  27.04.12  München  Ex-Freund zu Unrecht verdächtigt? Junge Frau vor Gericht

München – Eine 22-Jährige beschuldigt zwei Männer, untätig dabei zugesehen zu haben, wie ihr Ex-Freund versucht habe, sie zu vergewaltigen. Doch das Gericht hat seine Zweifel. Was genau sich am Vormittag des 9. Juni vergangenen Jahres zugetragen hat, wird sich wohl nie ganz klären lassen. Doch so, wie es die 22 Jahre alte Anna K. (alle Namen geändert) schildert, war es nach Ansicht von Amtsrichter Stephan Necknig wohl nicht. K. bezichtigt zwei Männer, sie hätten untätig zugesehen, wie ihr Ex-Freund Darian L. versucht habe, sie zu vergewaltigen. Die Polizei hatte die Männer aufgrund dieser Aussage festgenommen, sie zehn Stunden lang festgehalten und verhört. Nicht nur der Freiheitsentzug für die Männer falle ins Gewicht, sondern auch, dass in erheblichem Umfang Polizeikräfte gebunden worden seien, erklärt der Richter Anna K., die sich seit Donnerstag wegen falscher Verdächtigung vor Gericht zu verantworten hat. Ursprünglich hatte Necknig den Prozess auf einen Tag angesetzt, doch nun zieht sich das Verfahren, denn Anna K.s Verteidigerin sieht den Vorwurf gegen ihre Mandantin als bislang nicht erwiesen an und will im Mai weitere Zeugen hören. Anna K. hatte an jenem Junitag ziemlich viel Alkohol getrunken. Gegen 4 Uhr morgens ließ sie sich von Darians Kumpel und dessen Bruder bei dem Internet-Café abholen, in dem sie damals arbeitete. Der Fahrer ließ Anna K. an einer Tankstelle im Münchner Osten aussteigen, wo Darian L. sie abholte und mit zu sich nach Hause nahm. Dort habe er wenig später versucht, sie zu vergewaltigen, behauptet Anna K. Zu diesem Zeitpunkt hatte die junge Frau etwa zwei Promille Alkohol im Blut. Während Darians Kumpel und dessen Bruder vor Gericht beteuern, sie seien von der Tankstelle aus nach Hause gefahren, weil sie ganz früh am Morgen einen Termin im Kreisverwaltungsreferat hätten wahrnehmen müssen, meint Anna K., die beiden seien mitgekommen in Darians Wohnung. Dort hätten sie am Vormittag untätig zugesehen, wie Darian versucht habe, über sie herzufallen. Allerdings bestätigt der Vater der Brüder, dass die jungen Männer an jenem Tag in den Morgenstunden zu Hause gewesen seien. Er selbst habe sie mit dem Auto zum Kreisverwaltungsreferat gebracht. Am späteren Vormittag habe sich dann die ganze Familie in der Stadt getroffen. Das jedoch bezweifelt die Verteidigerin. „Die Aussagen der Familie sind mir zu widersprüchlich“, sagt sie. Das genau deute doch darauf hin, kontert die Staatsanwältin, dass sich die Zeugen nicht abgesprochen haben. Und auch Richter Necknig meint: „Nach der bisherigen Beweisaufnahme sehen ich die falsche Verdächtigung gegen die beiden Brüder als erwiesen an.“ Was den Ex-Freund betreffe, erklärt Necknig, könne es durchaus sein, dass er sich Anna K. in einer Form genähert habe, die ihr nicht gepasst habe. Das jedoch lässt sich nicht beweisen. Darian L. wiederum behauptet, seine an diesem Tag völlig betrunkene Ex-Freundin habe unbedingt Sex haben wollen und ihn dazu gedrängt. Sollte der Richter Anna K. verurteilen, droht ihr eine Geldstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe, vermutlich auf Bewährung. Bettina Link

http://www.merkur-online.de/lokales/stadt-muenchen/falsche-verdaechtigung-junge-frau-gericht-2293936.html *****************************************************************************************************************************************************

185.   04.02.2012 Oma mischt sich ein  Von Renate Rauch

  Eine Geldstrafe von 1.000 Euro muss eine 74-Jährige wegen falscher Verdächtigung zahlen. BERLIN –  Ruth B. sorgt sich um ihre Enkelin und erzählt einer Polizistin von deren vermeintlicher Vergewaltigung. Die Folge: Ein Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung. Ich bin zur Polizei, weil Tobias mir umgefahren hat mit dem Fahrrad. Er kam direkt auf mir zu, er hat nicht gebremst, und dann ist er mir übern Fuß gefahren. Ich durfte ja mit der Simone nicht sprechen. Und auch nicht in ihre Wohnung. Der hat alles verboten. Und dann hab ich die Polizistin noch gefragt, ob es ’ne Vergewaltigung ist, wenn sie schläft, und er geht über ihr rüber. Ich hab nur gefragt. Die Polizistin hat gesagt, wenn Sie es wissen, müssen wir ’ne Anzeige machen. So ist es gekommen, dass Ruth B. jetzt vor dem Richter sitzt, eine kleine Frau von schlichtem Gemüt und beherztem Mundwerk. Ihr Gang ist schwer, als trüge sie Gewichte auf den Schultern, der Kopf zeigt graue, braune und gebleichte Episoden. Ruth B., geboren vor 74 Jahren im tiefsten Prenzlauer Berg, Jablonskistraße, mit Kohleheizung und Toilette auf halber Treppe, ist optimistisch: Ich wär ja hundert, und sie hat sich nichts zuschulden kommen lassen bisher. Im Gegenteil, sie hat ein Pflegekind aufgezogen, auch deren Tochter Simone. Eine magere Grundsicherungsrente ist der Lohn für diese Lebensleistung. Nach der Anzeige bei der Polizei gab es ein Verfahren gegen Tobias wegen Vergewaltigung. Er wurde freigesprochen. Sie waren sich einig, Simone und Tobias. Ruth B. aber erhielt danach einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung, eine Geldstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Richter nennt es eine der mildesten Maßnahmen, die man sich denken kann, sozusagen die Gelbe Karte, und er sei sicher, dass die Rote nicht folge. Er empfiehlt Ruth B. eindringlich, den Einspruch zurückzunehmen. Dann ist das Ganze gegessen, sagt er. Ruth B. will nicht. Warum, fragt sie, wenn ich doch nichts verbrochen habe? Es ist doch noch gar nicht verhandelt worden. Ich kann mich doch gar nicht richtig verteidigen. Ich bin jetzt zwei Jahre am Pranger. Det, was gewesen ist, warum wird das nicht aufgedeckt? Und so kriegt Ruth B. ihre Verhandlung. Sie will, dass ihr endlich jemand zuhört. Dass jemand ihren Standpunkt sieht. Simone, jetzt 20, spricht nicht mehr mit der Pflege-Oma seit Tobias. Weil die in meinem Leben viel kaputt gemacht hat, sagt Simone. Die Enkelin war schwanger Tobias ist der Vater ihrer Kinder – theoretisch zwei, praktisch eins, wie er sagt. Er arbeitet in einer Tischlerwerkstatt, er sagt, er sei ein bisschen überfordert von der Frage des Richters: Es soll einmal ein Gespräch gegeben haben zwischen drei Frauen, Ruth B., Simone und Simones Mutter … Simone bestätigt vor Gericht, dass es dieses Gespräch gegeben hat. Sagen wir mal so, sagt sie, ich hab die zwar gefragt, ob das so unter Vergewaltigung läuft, wenn jemand im Schlaf rangeht. Aber nicht, dass der Tobias das gemacht hätte. Als Oma hat Ruth B. das natürlich auf Simone bezogen. Die Frage war nicht aus der Luft gegriffen. Simone war schwanger. Sie hat gesagt, ich soll mal fragen bei der Polizei, erklärt Ruth B. Weil es heißt, ’ne Vergewaltigung ist nicht das Ideale für ’ne Schwangerschaft. Und weil das Kind dann tot geboren war. Die hat zu lange im Wasser gelegen, die kam nicht mehr raus aus der Wanne, und die Fruchtblase war schon geplatzt, erklärt sie dem Gericht. Hätte der das Wasser abgelassen oder die Feuerwehr gerufen, aber er hat nichts gemacht. Und zum Grab gehen sie auch nicht. Da gehe ich. Aber vom zweiten Kind, dass sie schon wieder schwanger war, war gar nicht die Rede. Nur, dass sie das zweite Kind gar nicht hätte haben dürfen, mehr hab ich nicht gemeint, weil der Arzt gesagt hat, ein halbes Jahr kein Verkehr, wegen der Rückbildung, nur das hab ich gemeint. Die Polizeibeamtin hat sich alles angehört und von Amts wegen Anzeige erstattet. Und dann ging alles seinen Gang. Ohne Zutun der Angeklagten, wie die Verteidigerin betont. Ruth B. habe nicht wider besseres Wissen gehandelt, sie wusste es nicht besser. Der junge Referendar, der die Staatsanwaltschaft vertritt, ist anderer Meinung. Ruth B. sei es vor allem darum gegangen, dem Tobias etwas auszuwischen. Und das findet auch der Richter: Eigentlich waren Sie doch wegen des Fahrrads zur Polizei gegangen. Und dann haben Sie weiter vom Leder gezogen, ein richtiger Breitwandvorwurf, wie eben auch in der Verhandlung. Und er verurteilt Ruth B. wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von eintausend Euro. Ruth B. verschlägt es die Sprache. Sie schafft noch vier Wörter: Dann muss ick hungern.

http://www.berliner-zeitung.de/magazin/vor-gericht-oma-mischt-sich-ein,10809156,11564012.htmll

Anmerkung: Das mag ja alles ganz witzig klingen wie die “Gerichtsreporterin “Rauch uns Berliner Lokalkolorit zu vermitteln versucht. Aber es ist und bleibt eine Falschbeschuldigung!  Und die ist strafbar, das müsste sich auch eine 74-järige Frau überlegen!  

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Zwischenruf von Gisela Friedrichsen

Aussage gegen Aussage

von Gisela Friedrichsen 05.09.2010

 Im Fall Kachelmann steht Aussage gegen Aussage – keine Ausnahme, wenn es um Vergewaltigung geht. Wessen Version die Justiz folgt, ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Welche Konsequenzen sie daraus zieht, auch eine Frage des Geschlechts. Gisela Friedrichsen über das Messen mit zweierlei Maß.
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186.   Vom Sohn beim Sex überrascht: Frau erfindet Vergewaltigung10. April 2008
BONN. Wegen einer laut Anklage erfundenen Vergewaltigung muss sich eine 46 Jahre alte Frau aus Bonn ab Freitag vor dem Bonner Landgericht verantworten.Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Siebte Große Strafkammer in dem Prozess wegen falscher Verdächtigung zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. Laut Anklageschrift war die geschiedene Frau gerade mit ihrem Liebhaber aktiv, als unvermittelt ihr Sohn den Raum betrat. Das sei der Angeklagten so peinlich gewesen, dass sie den Vorgang gegenüber ihrem Sohn als Vergewaltigung dargestellt habe. An dieser Version hatte Frau auch während der polizeilichen Vernehmungen festgehalten. Den Ermittlungsbehörden seien die Angaben des vermeintlichen Opfers aber so unglaubwürdig vorgekommen, dass der angebliche Vergewaltiger schließlich von allen Vorwürfen entlastet wurde. Bei dem Mann handelte es sich um einen langjährigen Bekannten der Frau. Die 46-Jährige wurde daraufhin vom Bonner Amtsgericht wegen falscher Verdächtigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Frau Berufung ein. Sie beharrt weiter darauf, vergewaltigt worden zu sein.
http://www.aachener-zeitung.de/news/kultur/vom-sohn-beim-sex-ueberrascht-frau-erfindet-vergewaltigung-1.272903 *****************************************************************************************************************************
187.    15.05.2009  Versuchte Vergewaltigung war erfunden
Hundestaffel- und Helikopter-Fahndung geschah umsonst. Wien. Mit ihren Angaben, in Neupurkersdorf (Bezirk Wien-Umgebung) Opfer einer versuchten Vergewaltigung geworden zu sein, hatte eine 47 Jahre alte Slowakin am Mittwoch vergangener Woche einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Nun stellte sich heraus, dass die Schilderungen erfunden waren, berichtete die Sicherheitsdirektion. Die Frau hatte am Notruf-Telefon erklärt, bei einem Spaziergang das Opfer einer versuchten Vergewaltigung geworden zu sein. Sie habe sich jedoch losreißen und zu ihrem Auto flüchten können. Aufgrund der Angaben der Slowakin wurde eine Intensivfahndung mit Beamten der Polizeiinspektionen Purkersdorf, Pressbaum, Gablitz, Mauerbach, Sieghartskirchen, Tulln, Neulengbach, Herzogenburg und des Stadtpolizeikommandos St. Pölten sowie eine Suche mit einem Polizeihubschrauber und einer Diensthundestaffel eingeleitet. Psychische Probleme Bei weiteren Einvernahmen durch Beamtinnen des Landeskriminalamtes NÖ gestand das vermeintliche Opfer, die versuchte Vergewaltigung aufgrund von psychischen Problemen erfunden zu haben. Die Frau wurde wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung angezeigt.
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/chronik/237727_Versuchte-Vergewaltigung-war-erfunden.html *******************************************************************************************************************************
188.    14.07.2006 VERLEUMDUNG       Vergewaltigung erfunden
Eine angezeigte Vergewaltigung stellte sich nach Ermittlungen der Polizei als Verleumdung heraus. Am 8. Juli hatte eine 28-jährige Villacherin einen Bekannten bezichtigt. Sie war aber freiwillig mit ihm mitgegangen und hatte Sex mit ihm. Verwirrt auf der Straße aufgegriffen Am 8. Juli gegen 14.00 Uhr wurde die 28-jährige in Villach in verwirrtem Zustand aufgegriffen, nachdem Passanten die Polizei verständigt hatten. Damals gab sie an, dass sie den unbekannten Täter in der Nacht zuvor in einer Diskothek in Villach kennen gelernt hatte. Er habe sie in den Morgenstunden gegen ihren Willen mit nach Hause genommen, dort gefesselt und mehrere Stunden lang brutal vergewaltigt. Opfer war alkoholisiert Gegen Mittag soll er sie in sein Auto gezerrt und auf der Draubrücke in Villach aus dem Auto gestoßen haben. Das vermeintliche Opfer war bei der Erstbefragung offensichtlich alkoholisiert und verweigerte eine Untersuchung im LKH Villach. Untersuchungen abgelehnt Da im Zuge der Erstbefragung festgestellt werden konnte, dass das vermeintliche Opfer offenbar im Genitalbereich verletzt wurde (Blutverlust), aber eine Untersuchung durch einen Arzt strikt ablehnte, wurde ein Polizeiarzt hinzugezogen, der die Einweisung in das LKH Klagenfurt verfügte. Alkohol und Tabletten eingenommen Im Zuge von umfangreichen und intensiven Erhebungen durch Beamte des Stadtpolizeikommandos Villach/Kriminalreferat konnte der 28-Jährigen einwandfrei nachgewiesen werden, dass es sich um eine fingierte Anzeige handelte. Tatsächlich ging sie freiwillig mit einem Bekannten in seine Wohnung, nachdem sie übermäßig Alkohol und Tabletten konsumiert hatte. Dort kam es auch zum Geschlechtsverkehr, allerdings freiwillig.
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189.   13. Feb 2006 17-Jährige erfindet eigene Entführung 
Glarus – Eine 17-jährige Frau hat ihre Entführung durch mehrere Männer im letzten Sommer in Ziegelbrücke gemäss der Glarner Kantonspolizei vorgetäuscht.Der Polizei kamen schnell Zweifel an der Geschichte der jungen Frau. (Archivbild)Sie ist nun wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege angezeigt worden.Die in der Region wohnhafte Frau hatte sich am 25. August 2005 mit einer spektakulären Entführungsgeschichte bei der Polizei gemeldet.Die 17-jährige Tamilin gab an, beim Bahnhof Ziegelbrücke GL auf dem Weg zur Arbeit von unbekannten Landsleuten in eine dunkle Limousine gezerrt worden zu sein.Gemäss eigener Darstellung wurde die Frau in eine Waldhütte verschleppt, wo sie geschlagen wurde und danach bewusstlos zusammenbrach. Wieder bei Bewusstsein gelang es der jungen Frau, die Unaufmerksamkeit der Täter zur Flucht zu nutzen. Erhebliche Zweifel Inzwischen ist klar, dass die junge Frau diese Geschichte erfunden hat, wie die Glarner Kantonspolizei mitteilte. Die umfangreichen Ermittlungen hätten erhebliche Zweifel an der vom angeblichen Opfer geschilderten Entführung ergeben. Unmittelbar nach der vermeintlichen Entführung hatte die Polizei gemäss eigenen Angaben keine Anhaltspunkte, dass die Entführung erfunden sein könnte. Auf Grund der Befragung verschiedener Personen stellte die Polizei aber bald klare Widersprüche fest. Die junge Frau hält weiterhin an ihrer Geschichte fest, wie Polizeisprecher Hannes Murer auf Anfrage der SDA erklärte. Wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege muss sich nun die 17-Jährige vor der Jugendanwaltschaft verantworten. http://www.news.ch/17+Jaehrige+erfindet+eigene+Entfuehrung/233860/detail.htm
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190.   28.11.2008  Vienenburger saß eineinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis
48-Jähriger hatte zuvor sexuelle Misshandlung gestanden – Landgericht Göttingen rollte Verfahren neu auf GÖTTINGEN. 18 Monate saß ein Mann aus Vienenburg im Gefängnis – erst in Braunschweig, dann in Göttingen. Gestern sprach ihn das Göttinger Landgericht frei. 2007 hatte ihn das Landgericht Braunschweig verurteilt. Er soll den Sohn eines Bekannten misshandelt haben. Das Urteil lautete: Fünfeinhalb Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Das Opfer war ein zweijähriger Junge, der am ganzen Körper Verletzungen aufwies. Am Tag, an dem die Mutter die blauen Flecken entdeckte, war ihr Sohn für kurze Zeit bei dem 48-Jährigen gewesen – deshalb fiel der Verdacht auf ihn. Die Polizei vernahm ihn, und der Vienenburger gestand die Tat nach einer Weile, widerrief jedoch kurz danach. Dennoch verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig, vor allem aufgrund des Geständnisses. Der Verurteilte kam in Untersuchungshaft. Das Urteil war nie rechtskräftig geworden: Der Mann hatte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung nach Göttingen. Das Gericht sprach den Vienenburger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs frei. Die Richter folgten dem Antrag der Verteidigung, und auch die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch gefordert. Die Göttinger Richter konnten nicht restlos aufklären, warum der 48-Jährige zunächst gestanden hatte. Sie kamen allerdings durch die Befragung weiterer Zeugen und Sachverständigen zu dem Schluss, dass das Geständnis nicht plausibel sei. Spuren und das Gutachten eines Sachverständigen, wonach ein solches Vorgehen zu dem Vienenburger nicht passe, sprächen gegen die Täterschaft, sagte der Vorsitzende Richter. Der neue Prozess brachte zudem hervor, dass der Stiefvater des Kindes als Täter in Frage komme, dieser habe das Kind schon vorher geschlagen. Außerdem fand sich dessen DNA in der Windel des Kindes. Der damals 25-jährige Stiefvater hatte den Jungen im April 2007 bei dem befreundeten Vienenburger für einige Minuten zurückgelassen. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt prüfen, ob gegen den Stiefvater ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Laut Petra Yildiz, Sprecherin des Göttinger Landgerichts, kam der Vienenburger noch gestern frei. Eine Entschädigung bekomme er nur für einen der vielen Tage im Gefängnis: “Für den Tag in Polizeigewahrsam, als er das Geständnis ablegte.” Der Vorsitzende Richter erklärte, der Vienenburger habe sich durch sein Geständnis selbst belastet und somit die erlittene Haft zu verantworten. Deswegen stehe ihm keine Entschädigung zu. 18 Monate eingesperrt – doch weil er sich selbst belastet hat, erhält der Freigesprochene kein Geld, keine Entschuldigung. Maike Block-Cavallaro, Sprecherin vom Braunschweiger Landgericht, sagt. “Ansonsten sieht das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung von 11 Euro pro Tag vor.”
Anmerkung: Wenn man bedenkt, wie die Polizei bei solchen Vernehmungen vorgeht, wie die Staatsanwaltschaft arbeitet, oder der Untersuchungsrichter “sich etwas nicht” vorstellen kann – alles nachzulesen bei Recht und Gerechtigkeit von Jörg Kachelmann, dann weiss man auch, wie so ein Geständnis zustande kommt. Und jetzt ersparen sich die Göttinger auch flugs die Entschädigung, weil ja der Unschuldige, der Falschbeschuldigte, das eigentliche Opfer  selber Schuld ist!  Bravo!  **********************************************************************************************************************************************************************
191.     17. Jan 2001 Oensingen: Entführung und Vergewaltigung frei
Oensingen – Die Entführung und Vergewaltigung einer Schülerin von anfangs November in Oensingen durch drei Unbekannte hat nicht stattgefunden. Die «Geschichte» war frei erfunden. Dies ergaben die umfangreichen und intensiv geführten Ermittlungen durch die Polizei. Wie am 29. November 2000 gemeldet, gab eine 13-jährige Schülerin damals gegenüber der Polizei zu Protokoll, am 7. November von einem unbekannten Automobilisten an der Schlossstrasse in Oensingen angesprochen, dann ins Auto gestossen und später von zwei Mitfahrern vergewaltigt worden zu sein. Zwischenzeitlich konnte der Fall durch die Polizei geklärt werden. Das vermeintliche Opfer, eine 13-jährige Schülerin, gestand rund acht Wochen nach der Tat, dass sie die beiden Delikte, Entführung und Vergewaltigung durch drei unbekannte Männer, frei erfunden habe. Am fraglichen Abend besuchte das Mädchen wie gewohnt ihr Volleyballtraining, welches wegen eines anstehenden Turniers früher beendet worden war. Um einen Match zu verfolgen, verweilte sie noch eine Zeitlang in der Turnhalle und begab sich anschliessend unbehelligt nach Hause. Als Auslöser für die «Geschichte» nannte das Mädchen das Mithören eines Radio-Zeugenaufrufes über einen Vergewaltigungsfall in der Region Olten zum Nachteil einer angeblich schwangeren Frau, welcher gleichentags über die Mittagszeit ausgestrahlt worden war. Die Polizei führte zwischenzeitlich umfangreiche Ermittlungen durch. Gestützt auf eine verbreitete Medienmeldung mit Phantombild, gingen 50 Hinweise bezüglich möglicher Täter ein. Nach ersten Abklärungen mussten 21 Personen eingehend überprüft werden. Die Ermittlungen im Umfeld des «Opfers» führten zudem dazu, dass 14 Auskunftspersonen einvernommen werden mussten. In die Ermittlungstätigkeiten waren teilweise bis zu 11 Polizeibeamte zeitgleich involviert. Die junge Frau muss sich nun wegen Irreführung der Rechtspflege vor der Jugendanwaltschaft Solothurn verantworten. (Kapo Solothurn / Kil/sda)
http://www.news.ch/Oensingen+Entfuehrung+und+Vergewaltigung+frei+erfunden/30152/detail.htm *********************************************************************************************************************************************

Misshandlungen, Vergewaltigungen, Entführungen häufig erfunden

Solche Geschichten sind oft erfunden

13. Februar 2009,  http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/misshandlungen-erfunden-1.1992966

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192.  30.09.2001 Vergewaltigung im Taxi war erfunden

Die jüngste Sexualstraftat in einem Kölner Taxi war von dem vermeintlichen Opfer nur erfunden. Die 31-jährige Frau gestand nach intensiven Ermittlungen ein, dass es zu keinen Übergriffen während einer nächtlichen Taxifahrt gekommen ist, wie ein Sprecher der Kölner Polizei am Sonntag mitteilte. Die Frau hatte sich in Widersprüche verwickelt und bereits am Freitag ihre Aussage korrigieren müssen. Am Samstag musste sie dann eingestehen, dass sie die gesamte Geschichte aus persönlichen Gründen erfunden hatte. Die Geschichte wirkte zunächst auffallend echt: Nach einem Besuch bei einer Freundin in Wesseling will die gehbehinderte Frau vom dortigen Bahnhof aus einen Wagen für eine Fahrt in die Kölner Südstadt bestellt haben. Eine halbe Stunde später sei das Auto mit Kölner Kennzeichen denn auch vorgefahren, gab die Frau zu Protokoll. Vermutlich in Höhe des Bonner Verteilers sei der Fahrer in einen Feldweg eingebogen, habe die Tür verriegelt und unversehens auf sie eingeprügelt. Dann habe er sich an ihr vergangen. So als sei nichts gewesen, brachte der Chauffeur sein Opfer nach der Tat in die Nähe des gewünschten Fahrtziels. Die Polizei nahm die Erzählung ernst. Die Geschichte wurde sehr detailliert berichtet, Wagen und Täter sehr genau beschrieben. Die 31-Jährige gab zwei mögliche Konzessionsnummern der Fahrzeuge an. Fortan liefen die Ermittlungen auf Hochtouren. Ein erster Erfolg stellte sich ein: Die Nummern gab es tatsächlich. Ermittler-Teams suchten die entsprechenden Taxi-Unternehmen auf. Zwei Wagen wurden ins Präsidium gebracht und auf Spuren untersucht. Ferner wurden Fahrer vernommen. Erste Ungereimtheiten tauchten jedoch schon bei Nachfragen in der Taxi-Ruf-Zentrale auf. So berichtete die Kölnerin, sie habe den Fahrer telefonisch bei der Kölner Taxi-Ruf-Zentrale geordert. „Bei uns ist aber ein solcher Anruf aus Wesseling nicht aufgezeichnet worden“, sagte Taxi-Ruf-Geschäftsführer Bernd Schößler. Die Frau habe angegeben, mit einem Mann in der Taxi-Zentrale gesprochen zu haben. „In der Nacht hatten zwei Kollegen Dienst, deren Gespräche wir alle ergebnislos abgehört haben. Es hat keinen Auftrag aus Wesseling gegeben.“ Bei Bestellungen außerhalb Kölns fahre man ohnehin nicht los, ohne den Fahrgast zurückgerufen zu haben. Den Ermittlern kamen Zweifel. Die Kölnerin wurde weiter befragt. Am Ende räumte sie ein, das mit Wesseling sei eine Lüge gewesen. Dies habe sie nur gesagt, weil ihr Freund nichts über ihren Besuch der City erfahren sollte. Tatsächlich aber habe sie sich einen Wagen am Friesenplatz herangewunken. Der Fahrer soll dann sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Große Verunsicherung Aber auch ohne den jüngsten Fall ist die Bilanz in Köln erschreckend. Landesweit meldet das Landeskriminalamt gerade mal vier Vergewaltigungen durch Taxichauffeure in den vergangenen zehn Jahren. Besorgnis erregend an der Kölner Serie ist zudem, dass es nach Erkenntnissen der Polizei jedes Mal ein anderer Fahrer war. Zwar glaubt die Sonderkommission „Taxi“ bis dato sechs der acht Fälle geklärt zu haben, darunter auch den des mutmaßlichen Vergewaltigers mit der entstellenden Zahnlücke. „Zwei laufen aber immer noch frei herum“, sagte ein Ermittler.

http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/vergewaltigung-im-taxi-war-erfunden,16341264,14547982.html

Anmerkung: Weil es tatsächliche Vergewaltigungen gegeben hat, meinte die Frau, sie könne mal so eine erfinden! Damit wird eben den wirklichen Opfer geschadet!  ***************************************************************************************************************************************************

193.    07.02.2009 FRAU WEGEN SCHLIMMER SEX-LÜGE VERURTEILT

Vergewaltigung nur ausgedacht Von DINO SCHRÖDER Kleinlaut sitzt die zierliche Katharina T. (24) auf der Anklagebank im Amtsgericht Barmbek: „Es tut mir alles sehr leid.“ Sie hatte behauptet, von einem Kollegen sexuell missbraucht worden zu sein. Daraufhin wurde dem Mann fristlos gekündigt. Dann stellte sich aber heraus, T. hatte alles erlogen! Wegen falscher Versicherung an Eides Statt und falscher Verdächtigung musste sich die Reinigungsfrau gestern verantworten. SCHLIMME VORWÜRFE Die gelernte Friseurin erzählte dem Arbeitgeber und der Polizei lange Zeit Horrorgeschichten: „Von September 2005 bis Anfang 2006 bin ich von ihm vier bis fünf Mal zum Sex gezwungen wurden. Er hat mich auf die Liege gedrückt. Dann ungeschützten Geschlechtsverkehr gemacht. Dafür soll er seine gerechte Strafe bekommen.“ Jedoch sieht die Wahrheit ganz anders aus: Die Angeklagte und der Kollege hatten stets einvernehmlichen Sex im Aufenthaltsraum des Phoenix-Centers in Harburg: „Ich wollte mich von ihm lösen. Schaffte es aber nicht. Er schmeichelte mir immer so“, gibt die Angeklagte zu. Und: Katharina T. hatte während dieser Affäre einen Freund. Ihre Anwältin: „Meine Mandantin ist aus dem Lügenkonstrukt nicht mehr rausgekommen.“ Die Staatsanwältin redet Klartext: „Sexuelle Misshandlung ist das Härteste, was einem Mann vorzuwerfen ist. Durch ihre Aussagen wurde er arbeitslos.“ Auch die Richterin greift durch, verurteilt Katharina T. zu einer saftigen Geldstrafe: 2700 Euro, plus Kosten des Verfahrens.

http://www.bild.de/regional/hamburg/vergewaltigung/nur-ausgedacht-frau-verurteilt-7329864.bild.html ***********************************************************************************************************************************************

194.    29.09.04    Mädchen führten Polizei in die Irre

 Vier Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren haben sich in Poppenbüttel ein Sexualdelikt ausgedacht und dann die Polizei tagelang mit Ermittlungen beschäftigt. Die Mädchen hatten erzählt, auf einem Schulgelände am Müssenredder von drei schwarz gekleideten und maskierten Jugendlichen sexuell belästigt worden zu sein. Einer der Jungs habe ein Messer hinter dem Rücken gehabt. Befragungen durch Beamte des Landeskriminalamts ergaben jetzt laut Polizei, dass die Mädchen die Geschichte fast komplett erfunden hatten, um sich gegenseitig Angst zu machen. Als eine Mutter davon hörte, habe sich alles verselbstständigt, so ein Sprecher.
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195.    Vergewaltigung in Rosenheim fand nicht statt
 Die am 28.09.2006 angezeigte Vergewaltigung nahe dem Sportgelände «Freie Turnerschaft» in Rosenheim (wir berichteten) konnte jetzt durch die Arbeitsgruppe «Turner» der Rosenheimer Kripo aufgeklärt werden. Wie die Ermittler herausfanden, hat die Vergewaltigung in Rosenheim an der angegebenen Örtlichkeit nicht stattgefunden. Die diesbezüglichen Angaben der 38-Jährigen gegenüber der Kripo waren falsch. Auch die von ihr abgegebene Täterbeschreibung und ihre Angaben für die Phantombildfahndung waren frei erfunden.Wie sich herausstellte hatte die Anzeigeerstatterin am Tattag mit einem im Landkreis lebenden Bekannten sexuellen Kontakt, der nach den Angaben der Anzeigeerstatterin ohne ihre Einwilligung erfolgt sein soll. Diesbezüglich sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die ursprünglich angezeigte überfallartige Vergewaltigung auf einem Parkplatz am helllichten Tag hatte in Rosenheim für großes Aufsehen und Beunruhigung in der Bevölkerung gesorgt. Mit vollem Engagement, hohem Personalansatz und einer groß angelegten Öffentlichkeitsfahndung (Phantombild und Belohnung in Höhe von 2.000 Euro) hatte die Polizei nach dem Vergewaltiger gefahndet. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Frau aufgrund ihrer falschen Angaben zur Rechenschaft gezogen werden kann.
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196.  5 Monate Haft für Falschaussage: Lüge brachte sechs Männer für Wochen in U-Haft

  • 32-Jährige “erfand” zahlreiche Vergewaltigung
Im Wiener Straflandesgericht ist eine Frau verurteilt worden, die ihren Ex-Mann und fünf weitere Männer mit der falschen Behauptung, sie wäre serienweise von diesen vergewaltigt worden, für mehrere Wochen ins Gefängnis gebracht hatte. Der geschiedene Mann der beschäftigungslosen 31-Jährigen saß sogar zweieinhalb Monate zu Unrecht in U-Haft. Richterin Sonja Höpler-Salat verhängte über die geständige Beschuldigte 15 Monate Haft, die ihr unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden.
Darüber hinaus wurde der 31-Jährigen die Weisung erteilt, sich einer mindestens dreijährigen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, um ihre von der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith fest gestellte Persönlichkeitsstörung in den Griff zu bekommen. Der Schuldspruch wegen Verleumdung, Falschaussage, Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und Urkundenfälschung – die Frau hatte unter anderem behauptet, sie wäre bei den Misshandlungen geschwängert worden und zum angeblichen Beweis dafür einen gefälschten Mutter-Kind-Pass vorgelegt – ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Michaela Schnell gab vorerst keine Erklärung ab.

“Es tut mir Leid, ich fühle mich schuldig”
Von einem furchtbaren Martyrium hatten die Medien berichtet, nachdem die 31-jährige Wienerin im Herbst 2004 gegen ihren Ex-Mann Anzeige erstattet hatte. Sie behauptete, von ihm nach der Scheidung im vorangegangenen Februar mehrfach missbraucht worden zu sein. Der Mann, ein 31 Jahre alter Kosovo-Albaner, wurde am 6. Oktober in U-Haft genommen.

Die Frau zeigte darauf hin auch seinen Bruder, seinen Onkel und drei Freunde an. Diesmal gab sie an, sie wäre von diesen verschleppt und brutal vergewaltigt worden, wobei man sie mit einem Butterflymesser, einer Rohrzange und einem Bolzenschneider malträtiert hatte. Über die fünf Männer wurde zwischen dem 7. und 10. Dezember die U-Haft verhängt.

Verdächtige vor Weihnachten enthaftet
Knapp vor Weihnachten wurden sämtliche Verdächtige enthaftet, die anhängigen Verfahren eingestellt. “Die Behauptungen der Frau waren widerlegt”, so die zuständige Staatsanwältin nun im Verfahren gegen die 31-Jährige. Ein DNA-Gutachten hatte die Männer entlastet, und weitere Erhebungen erschütterten die Glaubwürdigkeit der Anzeigerin nachhaltig.

So konnte mittels Rufdaten-Rückerfassung nachgewiesen werden, dass sie immer wieder selbst telefonischen Kontakt zu den angeblichen Tätern gesucht hatte, was nicht zu ihrer Darstellung passte, sie wäre von diesen “abgepasst” worden. Einer der zu Unrecht Bezichtigten lieferte ein hieb- und stichfestes Alibi: Zum Zeitpunkt eines angeblichen Übergriffs war der Bauarbeiter in Wahrheit auf einer Baustelle.

Abtreibungslüge überführte Frau
Schließlich erwies sich auch die Behauptung der Frau als Lüge, sie wäre im Zuge der Vergewaltigungen mehrmals geschwängert worden und hätte in einem bestimmten Spital abgetrieben. In besagtem Krankenhaus war sie niemals behandelt worden.

Nun lehnte die ungepflegt wirkende, schmuddelig angezogene Frau mit nachlässig karottenrot gefärbten Haaren lässig in der Anklagebank und erklärte lapidar: “Es tut mir Leid, ich fühle mich schuldig. Mehr möchte ich nicht mehr sagen.” Auf die Frage nach einem Motiv für ihre Anzeigen schüttelte sie nur stöhnend den Kopf und japste nach Luft.

Das Ganze habe sehr wohl einen realen Hintergrund, seine Mandantin sei nicht “verleumdend durch die Lande gezogen”, betonte Verteidiger Josef Bischof: “Man kann nicht sagen, weil sie in dem einen oder anderen Punkt nicht die Wahrheit gesagt hat, ist das ein Fantasiegebilde.” Auskünfte darüber, was damit konkret gemeint war, blieb der Anwalt allerdings schuldig.

Frau wegen Kindheitserlebnissen sexuell traumatisiert
Fest steht, dass die Frau sexuell traumatisiert ist, was von Erlebnissen in der Kindheit und frühen Jugend herrührt. Das hielt die Psychiaterin Sigrun Rossmanith in ihrem Gutachten fest. Wann, wo und vor allem durch wen der 31-Jährigen diese seelischen Beschädigungen zugefügt worden sind, konnte Rossmanith nicht heraus finden. Sie bescheinigte der Beschuldigten eine schwere Selbstwertstörung, selbst beschädigende Tendenzen und einen “gewissen Geltungsdrang”. “Um den eigenen Selbstwert zu retten, setzt sie Aktionen”, so die Sachverständige.

Darauf hin machte sich die Angeklagte bemerkbar und gab für Sekunden ihre zurück haltende Rolle auf. “Kaner hier drinnen is’ drei Stunden am Klo g’sess’n und hat das Licht abdraht, weil er si g’furcht’n hat”, rief sie. Mehr war allerdings nicht aus ihr heraus zu bekommen.

http://www.news.at/articles/0605/10/131962/15-monate-haft-falschaussage-luege-maenner-wochen-u-haft

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196. 7. Juli 2009. Drei Minuten vor sechs aus dem Schlaf geklingelt. Bewaffnete Polizisten, eine Staatsanwältin und eine Kinderschutzbeamtin vor der Tür.

Ich darf kurz aufs Klo (die Tür muss offen bleiben – könnte ich durch die Kanalisation entgleiten?), dann wird die Wohnung durchsucht. Ich, im Pyjama im Bett sitzend, darf mich nicht bewegen. Im Wohnzimmer die Staatsanwältin und die Kinderschutzbeamtin am Boden kniend und lachend über privaten Fotografien. Vor den Augen meiner Frau. Nach eineinhalb Stunden geht’s weiter zur Schule. Meine Frau, in Panik, fragt: «Kann ich mitkommen?» Ein Polizist: «Es hat keinen Platz im Auto.» Darauf Gelächter der ganzen Truppe. Ich werde, eskortiert von fünf Polizisten, ins Schulgebäude geführt. Wer das sieht, dem ist klar: Da wird ein Schwerverbrecher gestellt. Auch mein Arbeitsplatz wird durchsucht, die PC-Daten abgezogen.

Der Grund für diesen Überfall: Ich hatte Bücher mit der Klasse 3i gelesen. «Frühlings Erwachen» von Frank Wedekind, «Dunkler Frühling» von Unica Zürn, «Menschenfresser» von Marlen Haushofer, «Die Selbstmord-Schwestern» von Jeffrey Eugenides und «Warum das Kind in der Polenta kocht» der schweizerisch-rumänischen Schriftstellerin Aglaja Veteranyi, die sich 2002 im Zürichsee das Leben nahm. Später wird sich eine Lehrerstimme melden, die sagt: «Veteranyi mit einer Schulklasse lesen? Also ich würde das höchstens mit einer Maturklasse.» Bei mir standen am Schluss Kafka und Ingeborg Bachmann. Veteranyis Roman ist ein anspruchsvoller Text. Einer jedoch, den man im 3. Gymnasium bewältigen muss, will man zu Kafkas Roman «Der Process» vordringen. Dieser Process nun aber war zu mir vorgedrungen, bevor ich ihn mit jener 3. Klasse, aus der die Anzeige stammte, behandeln konnte.

Im Gegensatz zum iranischen Staatsbeamten spielte die Staatsanwältin P. B. bei den zwei einzigen Einvernahmen zu Beginn des dreijährigen Verfahrens ihre Macht aus. Jede ihrer Gesten, die verächtliche Begrüssung, der herablassende Ton bei ihren Fragen und das fortlaufende Kauen eines Kaugummis zeigten: Ein Hund bin ich. Das Urteil stand von Anfang an. Sie brauchte meine Antworten nicht. Und doch: Das war nicht eine Untersuchung Marke P. B., nein, da kam ein System zum Ausdruck, eine Ideologie. So greift die Zürcher Staatsanwaltschaft Menschen auf und zersetzt sie. Wer so auftritt, braucht sich nicht zu rechtfertigen. Der verliert niemals seinen Job, und der hat sein Gehalt auf sicher.

[...] Wie alles begann: Die muslimische Mutter einer Schülerin stört sich an den Texten. Darüber kann man reden. Aber diese Mutter versucht nicht zu reden. Auch ihre Tochter nicht. Sie gehen zur Kinderschutzpolizei. Ein Verhaftungspotenzial wird ersonnen, die Mutter macht Anzeige, und der Fall landet bei der Staatsanwältin P. B. Diese konstruiert aus fünf literarischen Texten, die sie nicht kennt und auch während des Verfahrens nicht liest, und aus vier angeblichen Vorkommnissen im Unterricht ein Offizialdelikt. Drei Oberrichter geben den Segen zum Überfall, der bei Beamten nötig ist.

Was stand im Hausdurchsuchungsbefehl? Es stand unter anderem: «Die Frage, ob dem Werk von Unica Zürn ein schutzwürdiger kultureller oder wissenschaftlicher Wert zuzubilligen ist, lässt sich nicht ohne weiteres beurteilen.» Das (unter-)schreiben Leute, welche den Text erstens nicht kennen und zweitens genau diese Frage auch später niemals germanistisch abklären lassen. Weiter zu Jeffrey Eugenides’ «Die Selbstmord-Schwestern»: «Lediglich am Rand ist dennoch zu bemerken, dass der Text für den Deutschunterricht von vorne herein etwas speziell erscheint, da er ursprünglich in Englisch verfasst wurde.»

[...] Das Bezirksgerichtsurteil erwähnt ausdrücklich das Gegenteil: keine sexuellen Handlungen. Menschenhatz der Staatsanwaltschaft mit Rufmord in Teilen der Presse kombiniert –und das Werk ist getan.Die Hausdurchsuchung hatte die Funktion, mögliche Gründe nachzuliefern, die zum Zeitpunkt der Verhaftung nicht vorlagen. Das allein zeigt eine signifikante Verschiebung der Auffassung von Rechtsstaat. Die Gründe, die in meinem Fall juristisch hängenblieben: 36 Fotos von Menschen unter 16. Sie waren Teil einer Sammlung mit Aktfotografien aus allen Lebensaltern. Vom 19. Jahrhundert bis Mapplethorpe. Laut dem für das Urteil massgeblichen Bundesgerichtsentscheid ist pornografisch, was arrangiert daherkommt. Für den aber, der in «Frühlings Erwachen» Pornografie erkennt, muss ohnehin jede Aktfotografie Pornografie sein. Er bringt die Pornografie nämlich mit. In seinem Kopf.

weiterlesen bei :NZZ am Sonntag

http://www.vgt.ch/justizwillkuer/gestapo-in-der-Schweiz-nzz_am_sonntag-2012-09-15.pdf

Anmerkung:  Es ist ein solcher Skandal, man mag das kaum glauben! Und doch hat es sich in der Schweiz so abgespielt! 

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197.   12.03.2004 Unschuldig angeklagt

Missbrauchsvorwurf zerstört ein Leben

Die Welt von Manfred Burger und seiner Frau geriet im Juli 2002 aus den Fugen. Die Ereignisse überstürzten sich und eines Nachmittags stand die Polizei vor der Tür. Der Familienvater wurde verhaftet, sein Haus durchsucht. Was ihm vorgeworfen wurde, blieb ihm völlig schleierhaft.

Erst Wochen später in der Untersuchungshaft erfuhr Manfred Burger den Grund für seine Verhaftung. Er soll ein Nachbarskind und seine Pflegtochter sexuell genötigt haben. Die beiden Pflegekinder der Burgers, damals sieben und fünf Jahre alt, wurden am Tag seiner Verhaftung vom Jugendamt aus der Schule und dem Kindergarten geholt und in ein Heim gebracht. Burgers Ehefrau erfuhr davon nichts.

Familie und Unternehmen ruiniert

Als der Unternehmer vier Wochen später aus dem Gefängnis entlassen wurde, ist nichts mehr wie vorher. Die Kinder waren nicht mehr da, die Computer wurden beschlagnahmt. Sein Unternehmen stand still. Burger konnte nicht mehr arbeiten. Im Dorf brodelte inzwischen die Gerüchteküche. Die meisten stempelten ihn vorschnell als Schuldigen ab. Der Unternehmer verlor Bekannte, aber auch viele Freunde. Feindseligkeit und Misstrauen zwangen die Familie schließlich, wegzuziehen.

Anderthalb Jahre später wurde Manfred Burgers Unschuld erwiesen. Die Anwälte fanden zahlreiche Ermittlungsfehler, kämpften gegen ein zweifelhaftes Gutachten und übereifrige Ermittlungsbeamte. Vorschnell, unter Zeitdruck und ohne Haftbefehl zogen die Beamten damals los, so Burgers Anwältin Angelika Ebner.

Falsche Vorwürfe

Im Dezember 2003 fand dann die Gerichtsverhandlung statt. Plötzlich lösten sich alle Vorwürfe in Luft auf. Das Mädchen, das Manfred Burger angeblich missbraucht haben soll, gab indirekt zu, alles nur erfunden zu haben. Manfred Burger wurde freigesprochen. Er erinnert sich: “Ich saß im Gerichtsaal und habe gar nichts mitgekriegt. Keiner hat sich bei mir entschuldigt.”

Für Doris und Manfred Burger hat sich alles geändert

Doch für Manfred Burger ist der Albtraum damit noch nicht vorbei, denn er ist psychisch am Ende. Aus dem selbstbewussten Unternehmer wurde ein gebrochener Mann. Ohne seine Frau traut er sich nicht mehr auf die Straße. Dazu kommt der finanzielle Ruin: Sämtliche Ersparnisse gehen für Anwaltskosten und die Rettung seiner Firma drauf. Der geschätzte Schaden liegt bei einer Million Euro.

Kampf um Pflegekinder

Das Schlimmste jedoch: Obwohl Manfred Burgers Unschuld bewiesen ist, verweigert das Jugendamt ihm und seiner Frau jeden Kontakt zu seinen Pflegekindern mit der Begründung, die Kinder seien entfremdet. Im Fall der Pflegetochter schiebt die Behörde die leiblichen Eltern vor. Dazu Herbert Payer vom Jugendamt Pfaffenhofen: “Diese Entscheidung haben nicht wir allein zu treffen. Es gibt eine Mutter und die hat das Sorgerecht. Die hat gesagt, sie will keinen Kontakt zwischen ihrer Tochter und den Pflegeeltern.”

Burgers Anwältin Angelika Ebner dagegen meint: “Wenn man sich in die Kinder versetzt, dann spricht allein schon der lange Aufenthalt für einen Kontakt. Die Kinder waren fünf und sieben Jahre bei den Pflegeeltern.” Doch seit eineinhalb Jahren leben die Kinder im Heim. Und seitdem haben Manfred und Doris Burger sie nicht mehr gesehen. Die Zeit arbeitet gegen sie, aber sie kämpfen darum, ihre Pflegekinder wenigstens besuchen zu können.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,2111438,FF.html

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198.     13.05.2009  Angebliches Entführungsopfer aus Gossau angeklagt

Eine Frau hatte behauptet, von einem Bekannten entführt und beinahe vergewaltigt worden zu sein. Die Aussagen sind erfunden. Deshalb ist die 23-jährige Serbin von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden.

Der angebliche Vorfall hatte sich im letzten Sommer in Gossau im Zürcher Oberland ereignet. Die damals 22-jährige serbische Pflegeassistentin alarmierte am 19. Juni 2008 die Polizei, weil ein 23-jähriger Landsmann sie in einen Lieferwagen gezerrt habe, um sie später in einem Waldstück zu vergewaltigen. Nur dank eines Passanten habe sie sich retten und flüchten können. Der angebliche Täter, ein Bäcker, den die Frau kannte, stritt die Vorwürfe vehement ab. Er habe die Frau an diesem Tag zwar getroffen, aber mit ihr in einem Restaurant in Uster nur etwas getrunken.

Wie Staatsanwalt Thomas Brändli auf Anfrage sagte, hat er am Montag vor dem Bezirksgericht Uster Anklage wegen falscher Anschuldigung erhoben. Dass das Gericht in Uster und nicht in Hinwil für den Fall zuständig ist, hängt mit dem Anzeigeort zusammen: Die Frau erstattete Anzeige auf dem Polizeiposten Uster.

Staatsanwalt Thomas Brändli fordert für die nicht einschlägig vorbestrafte Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Frau haben den Bekannten zu Unrecht beschuldigt. Der Mann wurde verhaftet und sass für zwei Tage in Untersuchungshaft. Brändli: «Das war kein Kavaliersdelikt.»

Keine Hinweise auf Verbrechen

Die Frau blieb auch in der Schlusseinvernahme bei ihren Vorwürfen – obwohl eine Serviceangestellte bestätigte, dass das Paar zum Zeitpunkt der angeblichen Entführung sich effektiv im Restaurant befand. Auch die Spurenauswertungen durch die Polizei hatten keine Hinweise auf ein Verbrechen geliefert. Als Motiv für die falsche Anschuldigung vermutet Brändli, dass die Frau damit einen lästigen Verehrer loswerden wollte.

http://www.tagesanzeiger.ch/22932338/print.html

Anmerkung: Einschlägig vorbestraft! Das erinnert mich an die Fabel vom Hirtenjungen und dem Wolf ….”Hilfe der Wolf kommt”….. und keiner wird sich um ein tatsächliches Opfer eines Wolfes mehr kümmern! Dank solcher Lügnerinnen!

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199.   29.06.05 Dortmund: Mehrere Hertha BSC B-Jugend-Spieler wegen Vergewaltigung angezeigt

In Dortmund ist am Samstagabend vermutlich ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt worden. Nach Angaben der Polizei habe das Opfer Anzeigen gegen vier Jugendspieler des Hertha BSC erstattet.

Sie waren auf Grund des Halbfinal-Spiels gegen die B-Jugend der Borussen in Dortmund gewesen. Die vier Verdächtigten gestanden, ‘sexuelle Kontakte’ zu dem Mädchen gehabt zu haben und wurden deswegen nach ihrer Vernehmung freigelassen.

Während der Ermittlungen sind die vier 15- bis 17-Jährigen suspendiert. Laut dem Präsidenten des Jartha BSC, Bernd Schiphorst, stünde Aussage gegen Aussage.

http://www.shortnews.de/id/579388/dortmund-mehrere-hertha-bsc-b-jugend-spieler-wegen-vergewaltigung-angezeigt

29.06.2005 Staatsanwaltschaft ermittelt   Hertha-Nachwuchsspieler unter Verdacht der Vergewaltigung

Dortmund/Berlin (rpo). Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen vier Jugendspieler des Fußballclubs Hertha BSC. Sie stehen unter dem Verdacht, eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Jugendlichen haben eingeräumt, sexuellen Kontakt mit dem Mädchen gehabt zu haben. Unklar ist, ob dies auf freiwilliger Basis geschah.

Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dortmund am Mittwoch mitteilte, sollen die 15 bis 17 Jahre alten Jugendlichen das Mädchen am Samstagabend auf einem Parkplatz in Stadtteil Aplerbeck missbraucht haben. Die 14-Jährige erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

Die vier Jugendlichen, die wegen eines Fußballspiels gegen die B-Jugend von Borussia Dortmund mit ihrer Mannschaft in die Stadt gekommen waren, wurden zunächst festgenommen. Nach einem Termin beim Haftrichter kamen sie wieder auf freien Fuß. Bei dem Termin räumten sie sexuelle Kontakte ein. Nun muss nach Angaben der Staatsanwältin geklärt werden, ob die sexuellen Handlungen gegen den Willen der 14-Jährigen geschahen.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund wird die Ermittlungen zunächst weiterführen. Das Mädchen wurde durch die Tat traumatisiert und soll nun so behutsam wie möglich zu den Vorgängen befragt werden, hieß es. Sollten sich die Hinweise auf ein Verbrechen erhärten, wird das Verfahren nach Angaben der Staatsanwältin an die zuständige Anklagebehörde in Berlin weitergereicht.

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/hertha-nachwuchsspieler-unter-verdacht-der-vergewaltigung-1.1599209

Angebliche Vergewaltigung: Verdächtige Hertha-Jugendspieler entlastet

Vier Jugendspieler des Bundesligisten Hertha BSC stehen nicht mehr im Verdacht, ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Polizei und Staatsanwaltschaft in Dortmund teilten nur wenige Stunden nach Bekanntwerden der Anschuldigungen mit, dass die Schülerin ihre Vorwürfe zurückgenommen hat.

Berlin – Das Mädchen habe in den Vernehmungen eingeräumt, sich freiwillig auf sexuelle Handlungen mit den B-Jugend-Spielern eingelassen zu haben. Der Bundesligaclub hatte die Jugendlichen nach den Vorwürfen bis auf weiteres vom Spiel- und Trainingsbetrieb suspendiert.

Die Nachwuchsfußballer waren in der Nacht zum vergangenen Sonntag vorübergehend festgenommen worden. Das Quartett wurde zunächst beschuldigt, die 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Spieler, ein Deutscher und drei Türken, haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft in den polizeilichen Vernehmungen bestätigt, das Mädchen am Samstagabend kennen gelernt zu haben. Auf einem Parkplatz im Stadtteil Aplerbeck soll es dann zu den sexuellen Handlungen gekommen sein

http://www.spiegel.de/sport/fussball/angebliche-vergewaltigung-verdaechtige-hertha-jugendspieler-entlastet-a-362911.html

30.06.2005 Berlin Hertha-Spieler entlastet 14-Jährige nimmt Vergewaltigungsvorwurf zurück.

Am Abend ging alles sehr schnell. Per Fax ließ die Dortmunder Oberstaatsanwältin Ina Holznagel mitteilen, dass die vier Jugendspieler von Hertha BSC nicht mehr im Verdacht stehen, eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. „Das Mädchen war psychisch völlig durch den Wind“, sagte Holznagel am Abend dem Tagesspiegel. „Wir haben geahnt, dass was faul ist.“ Die Ermittlungen gegen die 15 bis 17 Jahre alten Fußballer werden eingestellt.

Das Mädchen hatte angegeben, dass sie am späten Samstagabend von den Jugendlichen auf einem Supermarkt-Parkplatz im Dortmunder Stadtteil Aplerbeck vergewaltigt worden sei. In der Nähe befand sich das Mannschaftshotel der B-Junioren von Hertha BSC, die am Sonntag bei Borussia Dortmund im Halbfinal-Rückspiel um die Deutsche Meisterschaft antraten.

„Es ist unstrittig, dass es dort zu sexuellen Handlungen in der Gruppe gekommen ist“, sagte Oberstaatsanwältin Holznagel. „Es war vielleicht nicht das, was das Mädchen erwartet hat. Aber es war freiwillig.“

Das Mädchen habe in den Vernehmungen eingeräumt, dass es sich von den Fußballern geschmeichelt gefühlt habe, anschließend aber überfordert gewesen sei. Zu Hause angekommen und „völlig aufgelöst“ (Holznagel) habe sie sich angesichts drängender Fragen der Familie nicht anders zu helfen gewusst, als von einer Vergewaltigung zu erzählen. „Sie ist mit ihren Anschuldigungen in eine Art Strudel geraten und hat den Überblick verloren“, so Holznagel. Die Polizei hatte am frühen Morgen die Spieler aus dem Hotel geholt und sie zu Vernehmungen aufs Revier geführt. Am Fußballspiel konnten sie nicht teilnehmen, Hertha verlor überraschend 0:4, obwohl das Team im Hinspiel 5:1 gewonnen hatte. Die vier Beschuldigten wurden noch am Sonntagmittag freigelassen, jedoch vom Verein erst einmal vom Spielbetrieb freigestellt. Wann sie wieder für Hertha BSC spielen werden, bleibt ungewiss. „Wir sind erst einmal erleichtert“, sagte Herthas Manager Dieter Hoeneß am Mittwochabend. „Aber wir werden nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern die Abläufe während der Dienstreise aufarbeiten.“

http://www.tagesspiegel.de/berlin/hertha-spieler-entlastet/620552.html

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft wird nun ein Ermittlungsverfahren gegen die 14-Jährige wegen falscher Verdächtigungen einleiten. „Das müssen wir machen“, sagt Oberstaatsanwältin Holznagel. „Dem Mädchen droht nicht der Aufenthalt im Gefängnis, aber so eine Falschaussage bleibt eine Straftat.“ Ein Sozialarbeiter soll sich jetzt um das Mädchen kümmern.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/hertha-spieler-entlastet/620552.html

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200.  16.01.2013  Facebook-Falle kostet Unschuld

 15-jährige Bruckerin fällt auf Internet-Lover (28) herein.
BEZIRK (mr). Sabine (Name von der Redaktion geändert) ging im Mai einem Facebook-Fake auf den Leim: Die damals 15-jährige (nach eigenen Angaben noch unschuldige) Schülerin glaubte mit dem 20-jährigen „Patrice“ zu chatten. In Wahrheit hieß der Wiener Patrick und war schon 28.Rendezvous in Wohnung
Über Patricks Vorschlag fand das erste Rendezvous in seiner Wohnung statt. Übereinstimmung bestand dahingehend, dass Veronika dieses Date als “Frau” verlassen hatte. Der Ablauf wird jedoch unterschiedlich geschildert: Während es laut Patrick zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, erzählte Veronika Tage danach ihrem Bruder, Patrick habe sie zunächst bei einer U-Bahnstation gepackt und in seine Wohnung gezerrt, wo er sich auf sie gesetzt, ihre Arme gehalten, die Beine auseinandergedrückt und sodann den Beischlaf vollzogen habe. Nicht Veronika selbst, vielmehr ihre Eltern zeigten den 28-Jährigen an.Verleumdung
Während die Staatsanwaltschaft Wien die gegen Patrick wegen Vergewaltigung geführten Ermittlungen einstellte, klagte sie die Schülerin wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung an.Teilweise geständig
Die Jugendliche war insoweit geständig, als sie zugab, das gewaltsame Verschleppen in die Wohnung „erfunden“ zu haben.Scham vor Eltern
Aus Scham vor ihren Eltern, weil sie einen ihr Unbekannten in dessen Wohnung besucht hatte, habe sie die Vergewaltigung erfunden.
Dass Patrick zumindest zu Beginn der Intimitäten ein wenig mit Kraft nachgeholfen hatte, wollte der Korneuburger Richter Franz Furtner jedoch nicht ausschließen und ließ Milde walten: Er entschied sich für eine vorläufige Verfahrenseinstellung mit einer zweijährigen Probezeit.
http://www.meinbezirk.at/bruck-an-der-leitha/chronik/facebook-falle-kostet-unschuld-d443842.html
Anmerkung: Es wird gewarnt vor Internetbekanntschaften, aber das Fräulein glaubte  gescheiter zu sein. Aber anstatt einen Fehler zuzugeben, lieber eine Vergewaltigung erfinden! 
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201.  ALBSTADT/HECHINGEN – Der Vorwurf gegen einen heute 33 Jahre alten Albstädter wiegt schwer: Ende Juli 2006 soll er im badkap ein damals 16-jähriges Mädchen vergewaltigt haben …Er steht nun vor dem Jugendschöffengericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, der Mann habe am 30. Juni 2006 in der Quellgrotte des Albstädter Freizeitbades die 16-Jährige angesprochen, bedrängt und vergewaltigt.Erst ein Foto und dann die HandynummerDas Mädchen aus einer Gemeinde bei Albstadt ging im Herbst 2006, als sie merkte, dass sie schwanger war, zum Arzt und ließ die Schwangerschaft abbrechen. Doch sie erstattete erst zwei Jahre später Anzeige bei der Polizei. Der Angeklagte stellte den Vorfall wie folgt dar: Er sei an jenem Sommertag mit Freunden im Außenbereich des badkap gewesen und habe zwei Mädchen bemerkt, die sie beobachtet hätten.Die 16-Jährige habe ihn nach seinen auf den rechten Arm tätowierten chinesischen Schriftzeichen gefragt und gesagt, sie möge Tattoos und Piercings. Später habe die Gruppe, mit der er dort war, im Wasser herumgealbert, dann sei das Mädchen mit ihm durch den Warmwasserkanal in den Innenbereich gegangen. Sie hätten sich geküsst, und es sei zu Zärtlichkeiten gekommen, die weiter gegangen seien. Später habe die Freundin ein Foto von beiden gemacht, sie hätten Handynummern ausgetauscht, dann seien alle gegangen. In der Disco »Treffpunkt« in Balingen habe er Monate danach an der Bar gearbeitet und die 16-Jährige gesehen. Im Herbst 2007 habe er einen Anruf von ihr erhalten und zurückgerufen.»Ich wollte das Ganze erstmal verdrängen«Die junge Frau schilderte den Tag so: Mit ihrer Freundin sei sie ins badkap gegangen wie öfter in jenem Sommer, sie hätten gebadet und die Wildwasserrutsche benutzt; dabei hätten ihr einige Typen hinterher gepfiffen und gerufen. Um sich aufzuwärmen, sei sie mit ihrer Freundin in die Quellgrotte gegangen; dann sei diese zur Toilette gegangen, und der Angeklagte sei ins Wasser gekommen, habe sich mit Vornamen vorgestellt und ihr gegen ihren Willen einen Kuss auf die Wange gegeben.Um ihn loszuwerden, habe sie angegeben, sie habe einen Freund, was nicht stimmte. Als sie das Becken verlassen wollte, habe der Mann sie gepackt, zurückgezogen und gegen eine Treppe gedrückt, worauf er sie vergewaltigt habe. Dann habe sie gesagt, er solle aufhören, und er habe von ihr abgelassen. Sie berichtete, sie und ihre Freundin seien bald nach diesem Vorfall gegangen. Warum sie zunächst mit niemandem über die Vergewaltigung gesprochen hatte, begründete sie damit, dass sie völlig fertig gewesen sei und das Ganze verdrängen wollte.Freundin konnte nicht helfenErst als nach einer Chorfreizeit und einem Urlaub ihre Periode ausblieb, habe ihre Mutter gemutmaßt, sie sei schwanger. Ein Test und ärztliche Untersuchungen brachten Gewissheit. »Dann lief das wie ein Film ab«, schilderte sie den Moment, als die Erinnerung an die Vergewaltigung wiederkehrte.»Ich habe mich so geschämt und wollte es niemandem sagen.« Zur Strafanzeige entschloss sie sich erst im Mai 2008 nach einem Gespräch mit einem befreundeten Polizeibeamten. Die Befragung ihrer damals 13 Jahre alten Freundin brachte keine Klarheit: Sie konnte sich nicht erinnern, was beide an jenem Tag gemacht hatten. Weitere Zeugen werden vernommen, die Verhandlung wird in 14 Tagen fortgesetzt.http://woodz.schwarzwaelder-bote.de/von-hier/zollernalb/631-33-jaehriger-soll-maedchen-im-badkap-vergewaltigt-haben.html26.03.2009 Albstadt-Hechingen Vergewaltigung nicht erwiesen: Freispruch

Richter: Zweifel wurden nicht ausgeräumt

Vom Vorwurf, im Jahre 2006 eine damals 16-Jährige im Badkap vergewaltigt zu haben, wurde gestern ein 33-jähriger Albstädter freigesprochen. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen zu viele Fragezeichen.

Unstrittig ist, dass das damals 16-jährige Mädchen schwanger wurde und eine Abtreibung hinter sich hat. Auch die Vaterschaft des Angeklagten ist unstrittig. Strittig hingegen war, ob es sich um eine schnelle Vergewaltigung in der Quellgrotte handelte, wie die Geschädigte geltend macht, oder um eine einvernehmliche Handlung im Schwimmkanal, nach der man noch freundschaftlich miteinander umgegangen sei, wie es der Angeklagte schilderte.

Während der Nebenklägervertreter auf schuldig und für eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren plädierte, sprachen die Verteidigung und selbst die Staatsanwaltschaft von Freispruch. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Es stehe, so der Richter, Aussage gegen Aussage. Doch dass eine Verurteilung nur aufgrund der Aussage eines Geschädigten zur Verurteilung führe, müsse diese Aussage über jeden Zweifel erhaben sein. Und das sei sie in diesem Falle nicht. So deuteten die Aussagen mehreren Zeugen eher auf die Version des Angeklagten hin. Man wisse einfach nicht genau, was geschehen sei, so der Richter. Daher: Im Zweifel für den Angeklagten.

http://www.zak.de/artikel/63393

Anmerkung: Nicht sofort zur Polizei oder wenigstens im Bad Skandal gemacht, nach einer angeblichen Vergewaltigung und dann noch Jahre, bis zur Anzeige, gewartet? Wer hat der Frau eingeredet es sei eine Vergewaltigung gewesen?  Auf das Opfer-Abo gesetzt? 

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202.   30.06.2012  Mutmaßlicher Vergewaltiger vor Gericht

Das Landgericht Bielefeld verhandelt den Fall.

Schloß Holte-Stukenbrock (gl) – Einem 41 Jahre alten Dresdener wird im Juli vor dem Bielefelder Landgericht der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in Schloß Holte-Stukenbrock ein Mädchen vergewaltigt zu haben. Zunächst drei Verhandlungstage sind angesetzt.

Laut Anklagebehörde soll sich der Missbrauch im Sommer 1998 oder 1999 ereignet haben, als das Kind neun beziehungsweise zehn Jahre alt war. Das Opfer ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tochter der damaligen Ehefrau des Cousins des Dresdeners.

Laut Anklageschrift geschah die Vergewaltigung in der heimischen Wohnung des Mädchens, als der Angeklagte in Schloß Holte-Stukenbrock zu Besuch war. Der Prozess beginnt am Dienstag, 17. Juli, um 9 Uhr, wie das Bielefelder Landgericht mitteilt. Fortsetzungen sind für den 24. und 31. Juli vorgesehen.

http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/Mutmasslicher-Vergewaltiger-vor-Gericht-7a80afef-88c2-4187-a450-1165ef461208-ds

17.07.2012 Freispruch am ersten Verhandlungstag

Schon am ersten Verhandlungstag kam das Bielefelder Landgericht zu einer Entscheidung: Freispruch.

Schloß Holte-Stukenbrock (gl) – Urteil schon am ersten Verhandlungstag: Einen 41 Jahre alter Dresdener hat das Bielefelder Landgericht am Dienstag vom Verdacht der Vergewaltigung eines Mädchens freigesprochen. Die Straftat sollte in Schloß Holte-Stukenbrock geschehen sein.

Nach Auffassung der zehnten Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jutta Albert ließ sich jedoch in der Hauptverhandlung nicht feststellen, dass sich der Mann an dem Kind vergangen hat. Damit stand das Gericht nicht allein.

Denn nicht nur der Staatsanwalt, sondern sogar die Anwältin des als Nebenklägerin auftretenden vermeintlichen Opfers plädierten auf Freispruch. Ebenso hielt es der Rechtsbeistand des Angeklagten.

Zuvor war die junge Frau, die den Dresdener der Vergewaltigung bezichtigt hatte, mehrere Stunden als Zeugin vernommen worden. Dazu wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Nebenklägerin von der Verhandlung ausgeschlossen. Wie ein Gerichtssprecher sagte, kam es zu widersprüchlichen Aussagen im Vergleich zu den Vernehmungen bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs verdächtigt. Die Straftat sollte sich im Sommer 1998 oder 1999 in Schloß Holte-Stukenbrock ereignet haben, als das vermeintliche Opfer neun oder zehn Jahre alt war. Bei dem Mädchen handelt es sich um die Tochter der damaligen Ehefrau eines Cousins des Beschuldigten. Der Angeklagte, so hieß es, sei damals zu Besuch in Schloß Holte-Stukenbrock gewesen. Laut Anklageschrift sollte sich die Vergewaltigung in der Wohnung der Familie des Mädchens abgespielt haben. Die junge Frau ist inzwischen Anfang 20 und lebt in Oerlinghausen.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er alle Vorwürfe „vehement“ bestreite. Darüber hinaus wolle er sich zu den Beschuldigungen nicht äußern.

http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreisguetersloh/Freispruch-am-ersten-Verhandlungstag-6f459978-07f7-41b9-8cd8-a8576e431965-ds

Anmerkung: Noch Fragen, wie ein Unschuldiger in den Verdacht einer Straftat kommt? 

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203.  23.10.2012  JUGENDSCHÖFFENGERICHT  Freispruch nach Vorwurf der Vergewaltigung

Kamen. Freispruch für einen 21-jährigen Kamener, der dem schweren Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin ausgesetzt war.

Das Jugendschöffengericht Unna konnte bei der Urteilsfindung nicht auf unmittelbare Zeugen oder die Schilderung der objektiven Tatumstände zurückgreifen und hatte somit allein die Glaubwürdigkeit des Angeklagten und des vermeintlichen Opfers zu beurteilen. An vier Verhandlungstagen sah das Gericht einen aufgeräumten und trotz der schweren Vorwürfe sicher und ruhig wirkenden jungen Mann, den die Anklage ganz offensichtlich schwer getroffen hat. Nicht nur, dass „er so etwas nie tun würde“, auch nicht, dass ausgerechnet seine Freundin ihn angezeigt hat.

Vielmehr ist es seine eigene, schwere Jugend und ausgerechnet das Wissen seiner Freundin darum, das ihn so rat- und hilflos machte. Er habe als Kind mit ansehen und erleben müssen, wie sein Vater seine Mutter geschlagen und vergewaltigt habe, bis er sie schlussendlich umgebracht habe. Jetzt soll er seiner Freundin Ähnliches angetan haben. Zuhause bei ihm habe man ein Video geschaut, dann einvernehmlich Sex gehabt. Anschließend habe er sie noch zu ihrer Freundin gebracht. Von sexueller Nötigung und Vergewaltigung keine Spur.

Wenigstens so lange nicht, bis sie ihm wenig später mit einer SMS den Vorwurf der Vergewaltigung machte. An den Händen habe er sie festgehalten und sie zum Sex gezwungen, berichtete die blonde Jugendliche im Zeugenstand unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie habe schlimme Stunden auf dem Bett erleben müssen, die ihr allerdings so recht niemand abnehmen wollte und konnte, so dass das Jugendschöffengericht eher dem Angeklagten Glauben schenkte.

http://www.derwesten.de/staedte/kamen/freispruch-nach-vorwurf-der-vergewaltigung-id7221472.html

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204.   25.07.2012 Mann freigesprochen, weil er Vergewaltigung “nicht bemerkte”

Essen/Marl.   In einem “ungewöhnlichen Fall” ist ein 25-jähriger Mann aus Essen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Es habe zwar eine Vergewaltigung gegeben, so die Richterin, diese sei dem Angeklagten aber nicht bewusst gewesen. Den Freispruch gab es auch, weil das Opfer sich nicht wehrte.

„Ein ungewöhnlicher Fall“, leitet Richterin Gabriele Jürgensen vom Landgericht Essen die Urteilsbegründung ein. Ungewöhnlich, weil es zwar eine Vergewaltigung gegeben hatte, diese dem Angeklagten aber nicht bewusst war. Freispruch, lautete deshalb das Urteil, weil ihm die Vergewaltigung der jungen Marlerin nicht nachzuweisen war.

Eine komplizierte Beziehung. Auf der einen Seite der 25 Jahre alte Angeklagte aus Essen, der ein Japan- und Philosophiestudium abbrach und sich seitdem mit Gelegenheitsjobs und Hartz IV durchs Leben schlägt. Auf der anderen Seite die 19 Jahre alte Marlerin, die nach der Mittleren Reife keinen Weg ins Berufsleben fand und bei den Eltern lebt. Vor vier Jahren lernen sie sich kennen, ziehen zusammen und trennen sich nach einem Jahr.

Komplizierte Art des Ausdrucks

Beide haben eine etwas komplizierte Art, sich auszudrücken. Der Essener: „Unsere Beziehung war von Differenzen geprägt.“ Die Marlerin: „Ich fand, er klammerte. Aber ich bin gerne allein und weiß nicht, ob andere das als Klammern sehen.“ Um Sex ging es auch, der nach ihrer Ansicht „langweilig“ war. Die ersten beiden Mal in ihrer Beziehung habe sie als Vergewaltigung empfunden , ihm das aber nicht gesagt. Am 20. November – die Trennung liegt länger zurück, ab und an sahen sie sich – treffen sich beide auf dem Essener Weihnachtsmarkt. Danach übernachtet sie bei ihm in Altenesssen. Abends kommt es zum Sex, einvernehmlich. Am nächsten Morgen wird er wieder aktiv. Gewaltsex war mal Gesprächsthema zwischen ihnen, und er meint, sie ans Bett fesseln und mit einem Bambusstock schlagen zu müssen. Als er ihre Fesseln danach löst, nimmt sie den Stock und schlägt auf ihn ein.

Das Gericht hört beiden zu. Richterin Jürgensen liest auch den E-Mail-Verkehr der beiden am Abend nach der Tat vor. Zunächst hatte die Frau eine Anzeige angedroht. Er bettelt, sie solle sein Leben nicht verbauen. Sie diskutieren lange. Mehrfach sagt sie, dass sie die Anzeige erstatte, weil sie sich beim Bundeskriminalamt bewerben wolle.

Moralische Seite angesprochen

Der Angeklagte bleibt im Prozess dabei, dass er von ihrem Einverständnis ausgegangen sei. Im Nachhinein schließe er nicht aus, dass sie es nicht wollte. Sie bleibt dabei, dass sie nicht wollte; zur Gegenwehr aber weder geschrien noch geweint habe: „Das verbietet mir mein Stolz.“

Zweifel an der Schuld des Mannes überwiegen, auch wenn alle Prozessbeteiligten betonen, die Tat sei für die Frau „schrecklich“ gewesen. Der Eindruck überwiegt, dass sie, auch aus anderen Gründen, psychologische Hilfe benötigt. Staatsanwältin Alexandra Rott will Freispruch, Verteidiger Timo Scharrmann ebenfalls. Die Richterin spricht den Angeklagten im Urteil direkt an: „Was die moralische Seite angeht, brauche ich kein Wort zu verlieren.“

http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/mann-freigesprochen-weil-er-vergewaltigung-nicht-bemerkte-id6917217.html

Anmerkung: Was wird sich das Bundeskriminalamt über eine solche Mitarbeiterin freuen! Schon den ersten Sex als Vergewaltigung empfunden und trotzdem wieder das Bett mit dem angeblichen Täter geteilt? Manchmal glaubt man nicht  was sich diese Anzeigeerstatterinnen so alles einfallen lassen. Warum die Richterin  dann auch noch die Moralkeule schwingt, ist aber ebenso unverständlich? Sie kennt wohl nicht die verschiedensten Praktiken in der Erotik!

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205 .  17.01.2013   HEIDENHEIM      Nach angeblich guter Tat folgen Fragen, Zweifel und Ungereimtheiten

Ein Mann will eine Frau beschützen, rettet sie und wird dabei selbst schwer verletzt: Am Sonntag wurde der frühere DH-Student Stefan Schwarz dafür öffentlich von der Stadt geehrt. Doch wer die Geschichte der guten Tat erzählen will, stößt auf eine bedenkliche Zahl von Fragen, Zweifeln und Ungereimtheiten.

Ein DH-Student wird im nächtlichen Heidenheim Zeuge eines Angriffs, bei dem mehrere Männer eine Frau angehen. Der junge Mann geht dazwischen, bringt die Täter dazu, von der Frau abzulassen und wird dabei selbst so schwer verletzt, dass er auch eineinhalb Jahre später noch unter den Folgen zu leiden hat. Eine mutige und selbstlose Tat, die Oberbürgermeister Bernhard Ilg vor wenigen Tagen beim Bürgerempfang in Congress Centrum schilderte, und für die er den früheren Heidenheimer DH-Studenten Stefan Schwarz auszeichnete.

900 Gäste applaudierten stehend, doch schon während der Zeremonie stellten sich Gäste die Frage, warum man von dem Vorfall denn noch nie gehört habe. Kein Polizeibericht, kein Zeitungsartikel, erst Recht kein Verfahren gegen die Täter. Können solche Vorfälle in Heidenheim einfach unter dem Teppich bleiben?

Tatsächlich gibt es einen Polizeibericht zu dem Vorfall: Die gute Tat, die sich am 27. August 2011 an der Wilhelmstraße ereignet haben soll, wurde nämlich durchaus von der Polizei aufgenommen. Sie suchte damals sogar Zeugen zu dem Vorfall. Nur war von einer geretteten Frau nie die Rede: „Ein 20-Jähriger wollte nach einem Kneipenbesuch nach Hause gehen, als neben ihm ein Fahrzeug anhielt und drei Männer ausstiegen. Der 20-Jährige wurde zusammengeschlagen und mit einem Messer verletzt. Der Geschädigte wurde ins Klinikum Heidenheim verbracht.“

In seiner Laudatio für den jungen Mann hatte Oberbürgermeister Bernhard Ilg davon gesprochen, dass Stefan Schwarz „durch Schläge, Tritte und Messerstiche sehr schwer verletzt“ worden sei. „Er musste sich mehreren Operationen unterziehen und war schwer traumatisch belastet. Bei dem Vorfall verlor er Teile des Augenlichts und erlitt bleibende Lähmungen der Hand.“

Nur leicht verletzt ins Klinikum?

Schlimme, schwere Verletzungen. Und umso rätselhafter ist es, dass Schwarz nach verlässlichen Informationen unserer Zeitung nach dem Vorfall am 27. August nur ambulant im Klinikum behandelt wurde. Dort stellte man nur leichte und oberflächliche Verletzungen fest, der Patient konnte das Klinikum umgehend wieder verlassen. Wurden Messerstiche übersehen?

Die Kette der Rätsel geht weiter: Wenige Tage nach dem Vorfall am 27. August 2011 meldete sich Schwarz bei der Opferschutzorganisation Weißer Ring und erklärte, die Täter hätten ihm mittels eines Messers ein Hakenkreuz in den Körper geritzt. Diese Angaben habe er dann auch gegenüber der Polizei gemacht, so Presse-Staatsanwalt Armin Burger von der Staatsanwaltschaft Ellwangen.

Weiterlesen: http://www.swp.de/heidenheim/lokales/heidenheim/Nach-angeblich-guter-Tat-folgen-Fragen-Zweifel-und-Ungereimtheiten;art1168893,1809927

Anmerkung: Natürlich wollen wir auch Falschbeschuldiger anführen, wir sind ja für die Gleichberechtigung!  Und was hat der “Weisse Ring” getan, sofort ihre Hilfemaschinerie in Gang gesetzt? 

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206.     17. Mai 2010  Staat muss Häftling 300.000 Euro zahlen

Zu Unrecht wegen Vergewaltigung in U-Haft

Weil er acht Monate im Gefängnis saß und seinen Job verlor, spricht das Gericht einem Betriebsschlosser Geld bis zur Pension zu.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Rund 300.000 Euro Schadenersatz muss der Freistaat an einen ehemaligen Betriebsschlosser des Münchner Nutzfahrzeugherstellers MAN bezahlen. Der Mann hatte, wie sich später herausstellte, zu Unrecht wegen angeblicher Vergewaltigung in U-Haft gesessen, und war währenddessen von seinem Arbeitgeber gefeuert worden.

Da ein Mitfünfziger in seiner Branche keine Chance mehr hat, eine Anstellung zu finden, stellte das Landgericht MünchenI am Mittwoch fest, dass ihm nun der Staat bis zum Rentenalter Monat für Monat sein Gehalt überweisen müsse. Ob der Freistaat gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch offen.

Seit 1995 war der Handwerker bei dem Nutzfahrzeughersteller MAN angestellt. Im Jahr 2002 hatte ihn eine Nachbarin bei der Polizei angezeigt: Er habe sie vergewaltigt, behauptete sie damals.

Erst viel später stellte sich heraus, dass die alkoholkranke und verwirrte Frau alles nur erfunden und damit einen Unschuldigen bezichtigt hatte. Der Schlosser war nach der Anzeige im Dezember 2002 am Arbeitsplatz festgenommen worden. Obwohl er stets beschworen hatte, der Frau kein Leid angetan zu haben, wurden seine Haftbeschwerden verworfen.

Nachdem der Mann mehr als zwei Monate hinter Gittern verbracht und die Justiz seinen Beteuerungen keinen Glauben geschenkt hatte, sprach die Firma eine ordentliche Kündigung aus. Der Schlosser klagte dagegen zwar vor dem Arbeitsgericht. Da sich aber sein Kampf um den Job als aussichtslos erwies, ließ er sich schließlich auf eine Abfindung von 10.000 Euro ein.

Als der Schlosser nach insgesamt acht Monaten U-Haft endlich wieder in die Freiheit entlassen wurde, bewarb er sich umgehend erneut bei der MAN. Doch sein früherer Chef konnte jetzt nur noch mit den Achseln zucken: Der alte Arbeitsplatz war Umstrukturierungsmaßnahmen zum Opfer gefallen, und seine früheren Kollegen jobten nun an anderen Werkbänken. Für den Entlassenen gab es keinen Platz mehr.

Auch die Bemühungen des Mannes um eine andere Stelle hatten keinen Erfolg. Das Arbeitsamt bescheinigte ihm 2004 schließlich, dass ein über 50 Jahre alter Schlosser keine realistische Aussicht habe, eine Anstellung zu finden.

So klagte der Mann gegen den Freistaat auf Schadenersatz. Zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung hatte er 2955,12 Euro Bruttogehalt bezogen. Bis zu seiner Rente wolle er nun sein Geld vom Staat bekommen.

Der Freistaat lehnte das ab: Ein Betriebsschlosser könne kaum länger als bis zu seinem 58. Lebensjahr arbeiten, verlautbarten die Anwälte des Staates in der Verhandlung.

Die 9. Zivilkammer gab aber dem Kläger Recht. Die Richter zogen für die vergangenen Jahre diverse Posten ab, etwa Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers – das sei während seiner Arbeitslosigkeit mitversichert gewesen, und sprachen ihm für diese Zeit rund 64.000 Euro zu.

Darüber hinaus muss ihm die Staatskasse bis 2016 monatlich 3361,03 Euro als “Schadenersatz für die Zukunft” erstatten – das entspreche dem heutigen Bruttolohn des Schlossers einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Natürlich müsse der Mann von diesem Geld Steuern und Abgaben abführen, wie jeder normale Arbeitnehmer. In seiner Urteilsbegründung deutete das Gericht an, dass die Schadenersatzsumme noch erheblich höher gewesen wäre, wenn der Anwalt des Schlossers nicht formale Fehler begangen hätte.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/staat-muss-haeftling-euro-zahlen-zu-unrecht-wegen-vergewaltigung-in-u-haft-1.615977

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207.   14.12.201  16-Jährige täuscht Vergewaltigung vor

Ein 16-jähriges Mädchen hatte behauptet, auf der Toilette des Schwazer Bahnhofes von einem 22-jährigen Mann vergewaltigt worden zu sein.

Schwaz – Am 8. Dezember erstattete ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Innsbruck Land Anzeige. Sei sei am Tag zuvor gegen 20 Uhr von einem Bekannten am Schwazer Bahnhof vergewaltigt worden, meldete die Jugendliche der Polizei. Der Mann habe sie auf die Herrentoilette gezerrt und dort vergewaltigt.

Der 22-jährige Beschuldigte hatte jedoch ein hieb- und stichfestes Alibi. Da sich die Angaben des Mädchens auch sonst nicht durch entsprechende Anhaltspunkte bestätigen ließen, wurde sie am 12. Dezember neuerlich zum Sachverhalt einvernommen.

Schließlich gab die Jugendliche zu, die Vergewaltigung aus Antipathie erfunden zu haben. Da die 16-Jährige die vermeintliche Vergewaltigung unter anderem auch auf Internetplattformen publizierte, wurde der Verleumdete zum Teil massiv angefeindet und auch gefährlich bedroht.

Diesbezüglich laufen Ermittlungen gegen einen derartigen Bedroher.

Das Mädchen wird wegen Verleumdung und Vortäuschen einer strafbaren Handlung der Staatsanwaltschaft anzeigt.

http://www.tt.com/Tirol/3985222-2/16-j%C3%A4hrige-t%C3%A4uscht-vergewaltigung-vor.csp

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208.   14. November 2010  Angeklagter gibt sexuelle Handlung zu

Freispruch im Vergewaltigungsprozess: Zweifel an Aussagen des 17-jährigen Opfers

Meppen. Einen 20-jährigen Niederländer hat das Amtsgericht Meppen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung freigesprochen. Sowohl Staatsanwalt als auch Richter äußerten erhebliche Zweifel an der Aussage des vermeintlichen Opfers.

Dem jungen Mann war zur Last gelegt worden, im Herbst 2007 einen damals 14-jährigen Niederländer im Garten seines Elternhauses in Twist zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Der Angeklagte bestritt nicht, dass es zu diesen Handlungen gekommen sei. Jedoch seien sie einvernehmlich geschehen, das vermeintliche Opfer habe sogar die Initiative ergriffen. Er schäme sich wegen des Vorfalls und sei sich bewusst, dass er als Älterer besser hätte einlenken sollen.

Der als einziger Zeuge vernommene heute 17-Jährige blieb bei seiner Aussage, konnte aber auf einzelne Fragen keine eindeutigen Antworten geben und widersprach zum Teil seinen bei der Polizei getätigten Angaben. Deshalb hatte der Staatsanwalt „erhebliche Zweifel“ an der Aussage des Zeugen. Genau wie der Verteidiger plädierte er auf Freispruch. Der Richter schloss sich mit seinem Urteil dieser Einschätzung an.

http://www.noz.de/lokales/49107462/freispruch-im-vergewaltigungsprozess-zweifel-an-aussagen-des-17-jaehrigen-opfers

Anmerkung: Die Journalisten, in diesem Fall Franziska Holthaus, vergessen doch immer wieder, dass es sich- solange nichts bewiesen ist- um ein mutmassliches „Opfer“ handelt! 

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209.   04.06.2012   Mit erfundener Vergewaltigung gedroht

Eine Pfaffhauserin hat ihrem Ex-Freund mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung gedroht. Da das Sexualdelikt aber erfunden war, wurde die Frau nun verurteilt.

Ein 40-jähriger Stadtzürcher hatte genug: Er fühlte sich von einer 37-Jährigen aus Pfaffhausen (Gemeinde Fällanden) massiv belästigt. So hatte sie ihm immer wieder E-Mails und SMS-Nachrichten zugestellt. Der Mann ging schliesslich zur Polizei und erstattete Strafanzeige gegen die Mail-Schreiberin. Als die Pfaffhauserin drei Wochen später eine Vorladung von der Polizei erhielt, reagierte sie sofort und schrieb an den Anzeigeerstatter mehrere E-Mails. Darin forderte sie ihn ultimativ auf, seine Anzeige zurückzuziehen. Andernfalls werde sie gegen ihn eine Gegenanzeige wegen Vergewaltigung einreichen, drohte sie und erinnerte ihn daran, dass die Verjährungsfrist bei diesem Delikt 20 Jahre betrage.

Der Plan der Frau ging nicht auf. So liess sich ihr Opfer nicht einschüchtern und zog die Anzeige gegen sie nicht zurück. Es kam für die Frau noch schlimmer, da die eingeschaltete Staatsanwaltschaft ihre sichergestellten E-Mails als mehrfache versuchte Nötigung würdigte und deshalb ein Strafverfahren gegen sie einleitete. Dabei gab die Pfaffhauserin zu, dass es früher zu sexuellen Kontakten mit dem Mann gekommen sei. Jedoch immer einvernehmlich.

Drohung wurde zu Bumerang

Damit akzeptierte die Ersttäterin auch einen Strafbefehl. Darin wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 700 Franken tragen. Der Entscheid gilt als rechtskräftig. Eine Zivilklage des Geschädigten verwies der zuständige Staatsanwalt auf den Zivilweg.

Fazit des Falles: Die Androhung mit der Strafjustiz kann sich als Bumerang erweisen.

http://www.zol.ch/blaulicht/standard/Mit-erfundener-Vergewaltigung-gedroht/story/19670809

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210.   STRAFJUSTIZ   Ein bisschen demütigen

Von Friedrichsen, Gisela

Eine Polizistin behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Der Mann wird freigesprochen. Doch wer macht den Schaden wieder gut? Von Gisela Friedrichsen

Der Rechtsanwalt Hans Theisen, 48, aus Dortmund, der seit der Wende in Dresden praktiziert, ist ein eigenwilliger Mann. Auch sein Handwerk betreibt er auf seine etwas umständliche, doch gradlinige und unverblümte Art. Er sagt, was er denkt. Wo andere elegant taktieren und sich arrangieren, eckt er an und stört. Einzuschüchtern ist er auch nicht. Mancher Richter mag ihn empfinden wie eine im Hals stecken gebliebene Gräte.

Vor dem Dresdner Landgericht hat er nun einen Fall “gewonnen”, der auf den ersten Blick ziemlich klar zu sein schien und schnell klar war. Doch gerade solche Fälle haben es meist in sich, faltet man sie erst einmal auseinander.

Als am 9. Januar vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dresden die “Strafsache Jäpelt” aufgerufen wurde, lautete am nächsten Tag in der “Dresdner Morgenpost” die Schlagzeile “Polizistin in Revier vergewaltigt”. Im Text hieß es dazu: “Es geschah kurz nach Dienstschluss im Revier. Polizistin Ute S. (35) hatte gerade den Polizeiposten in Altenberg verschlossen, da wurde sie überfallen. Der Täter zwang sie ins Büro zurück. Dort wurde die Frau von drei Männern vergewaltigt. Zwei der Täter sind noch auf freiem Fuß. Ein mutmaßlicher Peiniger, der Dresdner Olaf J. (41), steht seit gestern vor Gericht.”

Am Nachmittag des 28. Oktober 2000 soll der Überfall stattgefunden haben. Niemand erfährt davon. Vier Tage später besucht die Polizistin ihre Freundin bei der Kriminalpolizei in Pirna. Sie erkundigt sich nach den Chancen, zur Kripo versetzt zu werden. Doch der Kripo-Chef erteilt ihr eine Abfuhr. Ihrer Freundin erzählt sie dann, “etwas Fürchterliches” sei passiert.

Diese Freundin sorgt nun dafür, dass Anzeige wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung erstattet wird: Ein hellblonder, glatt rasierter, sehr gepflegt aussehender Mann habe Ute S. vor der Postentür in den Unterleib getreten, ihr die Hose heruntergerissen und über dem Slip an das Geschlechtsteil gefasst. Der Täter habe wohl Kontakt zur Organisierten Kriminalität und wolle sich rächen, denn er habe gesagt: “Das machst du mit uns nicht noch mal!” Vier Tage später korrigiert sich Ute S.: Der Mann habe sie in das unbedeckte Geschlechtsteil gekniffen.

In der Folgezeit betrachtet sie im Polizeicomputer Hunderte Fotos von Straftätern. Darunter ist auch ein Bild des Dresdners Olaf Jäpelt. Nicht, dass der je eine Straftat begangen hätte, im Gegenteil. Der unbescholtene Postzusteller hatte sich nach der Wende erfolglos in der Ausbildung von Go-go-Girls versucht und war von zweien dieser Mädchen beschuldigt worden, sie vergewaltigt zu haben. Vor Gericht machten die beiden aber einen Rückzieher: Sie seien wütend über Jäpelt gewesen und hätten ihm nur einen Denkzettel verpassen wollen. Freispruch – aber sein Foto blieb in der Straftäterkartei.

Weiterlesen beihttp://www.spiegel.de/spiegel/print/d-27779283.html

Anmerkung: Die Polizei, dein Freund und Falschbeschuldiger! Unfassbar! 

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210.  09.02.2012 CHEMNITZER DACHTE SICH MISSBRAUCH AUS UND MACHTE SICH ANGEBLICH SELBST AN TOCHTER RAN

Dreistem Sex-Lügner droht jetzt Knast

Chemnitz – Ein übler Strolch brachte eine Familie in große Schwierigkeiten.

Er zeigte einen Vater wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter an, machte sich aber selbst an das Kind heran.

Das Jugendamt nahm daraufhin dem unbescholtenen Vater das Kind weg!

Messebauer Stefan K. (47) aus Chemnitz behauptete 2009 gegenüber der Opferhilfe Sachsen: Sein Kumpel Thilo F.* (45, allein erziehender Vater) aus Dresden habe ihm erzählt, er habe seine Tochter Jacqueline* (11) „mit Cola und Schmerzmitteln unter Drogen gesetzt“, um sie vergewaltigen zu können.

Alles erstunken und erlogen, wie sich später herausstellte.

Aber die Folgen waren dramatisch: Das Dresdner Jugendamt steckte die Tochter einfach wochenlang ins Heim und ermittelte gegen den Vater wegen sexuellen Missbrauchs!

Thilo F. zu BILD: „Obwohl die Behauptungen frei erfunden waren, sollte ich 3800 Euro für die Heim-Unterbringung zahlen.“

Wegen seiner Lügen wurde Stefan K. vom Amtsgericht Chemnitz bereits wegen Verleumdung zu mehr als 2000 Euro Strafe verurteilt.

Und seit gestern steht er in Dresden wieder vor Gericht – wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen.

Laut Anklage soll er sich nämlich an Jaqueline vergriffen haben.

http://www.bild.de/regional/dresden/sexueller-missbrauch/diesem-sex-luegner-droht-jetzt-knast-22536138.bild.html

03.02.2012 ER SOLL ALS BETREUER EIN MÄDCHEN MISSBRAUCHT HABEN

Verurteilter Sex-Täter betreibt Jugendhilfe-Verein!

Leipzig – Das ist doch wohl nicht zu fassen: Ein vorbestrafter Sex-Täter hat in Leipzig einen eigenen Jugendhilfe-Verein gegründet!

Vor vier Jahren war Ex-Wachmann Frank R. (46) wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Um Jugendliche vor diesem Triebtäter zu schützen, verhängte das Amtsgericht Leipzig im April 2007 gegen ihn ein Jugendarbeits-Verbot. Doch keine Behörde kontrollierte die Einhaltung.

So konnte der Mann im November 2009 unbehelligt den Verein „Zukunftsbund“ gründen. Als 1. Vorsitzender des Vereins bietet er auch heute noch die Betreuung sozial schwacher Kinder und Jugendlicher an.

Sylvia L. (40): „Als ich mich an den Verein wandte, war meine Tochter gerade 13. Der Vorsitzende versprach mir, sich persönlich um sie zu kümmern. Er sagte, er sei für die Betreuung von Problemkindern ausgebildet.“

Was sie nicht ahnte: Der vorbestrafte Sexualstraftäter übernachtete im Zimmer der Tochter, tauschte Küsse mit der Minderjährigen aus.

Donnerstag stand der dubiose Vereinsvorsitzende, der sich gegenüber BILD nicht äußern wollte, wieder vor Gericht: Es geht um Schläge, Einschüchterungen, falsche Verdächtigungen. Opfer Andreas Buschner (51) zu BILD: „Meine Frau und ich wollten uns in dem Verein sozial engagieren. Als wir mitbekamen, dass der Chef nur Familien sucht, um sich an die Kinder ranzumachen, sind wir ausgestiegen.“

Eine Anklage wegen mutmaßlichen Missbrauchs eines „betreuten“ Mädchens liegt bereits bei Gericht.

http://www.bild.de/regional/leipzig/prozess/verurteilter-sex-taeter-betreibt-jugendhilfe-verein-22422700.bild.html

Anmerkung: Und die Opferhilfe Sachsen und das Jugendamt ermittelten erst gar nicht, sondern entrissen einem Vater das Kind, während sich der wahre Täter ins Fäustchen lachte.  Nur schuldig, nein schuldig fühlen sich diese “Gutmenschen” nie! 

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211.    12.10.2011 Sexualstraftat frei erfunden

27-Jährige erzählte bei der Polizei Märchen

BAMBERG   – Stark alkoholisiert und leicht verletzt erschien am frühen Mittwochmorgen eine 27-Jährige bei der Bamberger Polizei und erklärte, sie sei auf offener Straße vergewaltigt worden. Kriminalbeamte fanden in wenigen Stunden heraus, dass diese Straftat nie stattgefunden hat.

Die junge Frau aus dem Landkreis Bamberg erklärte in der Wache der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, sie sei in den frühen Morgenstunden von der Wohnung einer Freundin alleine Richtung Zentraler Omnibus Parkplatz gelaufen und gegen 5 Uhr von einem russischen Staatsangehörigen brutal mit einem Baseballschläger überfallen worden.

Verletzt am Boden liegend sei es dann gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gekommen. Erfahrene Kripobeamte des zuständigen Kommissariats nahmen sich umgehend der Sache an und es stellte sich bereits im Laufe des Vormittags heraus, dass weder der Russe mit Baseballschläger noch das angezeigte schwere Verbrechen existent sind. Die 27-Jährige räumte auf Vorhalt bei den Kriminalbeamten ein, dass es keinerlei Angriff auf sie gegeben habe.

Sie muss sich jetzt ihrerseits mit einem Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat auseinandersetzen.

http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/sexualstraftat-frei-erfunden-1.1576590

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212.   29.06.2011  Amtsgericht: Freispruch für Erzieher

Mit einem Freispruch endete am Mittwochnachmittag eine mehrstündige Verhandlung im Amtsgericht Beckum.

Beckum (tne) – Mit einem Freispruch endete am Mittwoch vor dem Amtsgericht Beckum der Prozess gegen einen Erzieher. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Mai vergangenen Jahres sexuelle Handlungen an einem damals zwölf- und einem weiteren, damals 13-jährigen Mädchen begangen zu haben.

Laut Aussage der beiden inzwischen 13- und 14-Jährigen habe sich der Leiter ihrer Wohngruppe in der Nacht zunächst in das Zimmer der Jüngeren begeben und sie über der Kleidung unsittlich berührt. Anschließend sei das Mädchen in das Zimmer ihrer Freundin geflüchtet. Dorthin sei ihr der Angeklagte gefolgt und habe beide Mädchen erneut berührt. Im Prozess stand Aussage gegen Aussage.

Zwei Mitschüler der Mädchen, eine ehemalige Arbeitskollegin des Angeklagten und dessen Lebensgefährtin wurden als Zeugen gehört, um ermessen zu können, ob der Angeklagte oder die beiden Mädchen die Wahrheit sagten.

Die Staatsanwaltschaft verlangte für den Beschuldigten, der nach dem Aufkommen der Vorwürfe einige Wochen nach der besagten Nacht seine Arbeit niederlegen musste, eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung, ein Verbot der Ausübung eines Berufs mit Kindern und Jugendlichen sowie eine Geldstrafe von 5000 Euro. Zudem sollte ihm ein Bewährungshelfer bei einem vermeintlichen Alkoholproblem – laut Staatsanwaltschaft ein möglicher Grund für die Handlung – zur Seite stehen.

Der Angeklagte beteuerte, dass der Übergriff nie stattgefunden habe. Er habe den Mädchen, mit denen er sich immer gut verstanden hätte, kurze Zeit zuvor aufgrund eines Fehlverhaltens Strafen erteilt. Daher gehe er davon aus, dass der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs nur ein Vorwand gewesen sei, um sich dafür an ihm zu rächen. In jener Nacht sei er nur kurz in die obere Etage gegangen, um die nicht schlafenden Mädchen zu ermahnen. Am nächsten Morgen sei alles normal gewesen, erklärte der Beschuldigte.

Zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche in den Aussagen der Mädchen – sowohl in vielen Details ihrer Schilderungen als auch in den Kernaussagen – ließen das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass es sich bei den Behauptungen der beiden um Unwahrheiten handeln müsse. Somit erfolgte keine Verurteilung, und der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.

http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/beckum/Amtsgericht-Freispruch-fuer-Erzieher-759f7c60-f66e-47e4-908e-a11cc7317abc-ds

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“Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.”
Dieter Hildebrandt

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213.  28.10.1996   Strafjustiz    Sachgerecht nach Sachlage

Gisela Friedrichsen über Erich Schromm und seinen Hader mit der bayerischen Justiz

Auch Erich Schromm, 71, ist lästig und penetrant. Schlimmer: Er quält, er läßt nicht los, nicht einmal locker. Er spricht nur noch vom Rechthaben und Rechtbekommen. Doch all das ist Schromm nicht vorzuhalten: Denn sein Fall ist ein Alptraum.

Am 8. Juli 1976 wurde der damals 51jährige Zahnarzt vom Schwurgericht München I mit dem Vorsitzenden Hubert Grader wegen Mordes an seiner Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Für seine um 23 Jahre jüngere Geliebte endete der Prozeß mit 13 Jahren Freiheitsstrafe. Schromm saß 17 Jahre ein.

Seine Geliebte wurde schon nach acht Jahren entlassen, obwohl sie das Verbrechen begangen hatte. Sie war von Anfang an geständig gewesen. Allerdings hatte sie einige Tage nach ihrer Festnahme angegeben, Schromm habe sie angestiftet. Er habe ihr Chloroform zur Betäubung und eine Spritze gegeben, mit der sie eine Luftembolie bei dem Opfer herbeiführen sollte. Das sei aber nicht gelungen, daher habe sie gedrosselt. Schromm bestreitet bis heute eine Anstiftung.

[…]  Man braucht nicht alle Fehler im Detail nachzuzeichnen, die zu dem vernichtenden Urteil beigetragen haben. Nur eine Passage daraus muß zitiert werden, um verständlich zu machen, warum die beunruhigenden Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses bis heute bestehen.

Die Verteidigung arbeitete damals unter anderem heraus, daß das Tatwerkzeug, das Albertine Seim von Schromm erhalten haben will, die 2-ccm-Einwegspritze, ungeeignet war, den Tod herbeizuführen. Versuche ergaben, daß jene Spritze für eine tödliche Embolie 35mal hätte angesetzt werden müssen.

Weshalb aber sollte der medizinisch versierte Schromm seiner Geliebten, wenn er denn tatsächlich der Anstifter war, ein unbrauchbares Tatwerkzeug gegeben haben? Hätte es nicht näher gelegen, den Tod des herzkranken Opfers mittels einer geeigneten Spritze zu verursachen, weil dann voraussichtlich ein natürlicher Tod diagnostiziert worden wäre?

Albertine Seim hat sich über die Jahre in viele Widersprüche verwickelt. Sie wurde später sogar wegen Falschaussage verurteilt. Anlaß, an ihrer Version, Schromm habe sie angestiftet, zu zweifeln, gab und gibt es in Überfülle. Sie hoffte, Schromm heiraten zu können. Wollte auch er das? Es gibt keinen Beleg. Zumindest nicht auszuschließen war, daß Albertine Seim auf eigene Faust handelte, als sie die ihr im Wege stehende Ehefrau tötete.

[…]1981 teilte Gauweiler mit, Albertine Seim habe einem Kaufmann, mit dem sie sich während der Haft angefreundet hatte, gestanden, von Schromm nicht angestiftet worden zu sein: Sie habe das nur gesagt, weil sie der Gedanke wahnsinnig gemacht habe, daß, wenn sie im Gefängnis sei, er sich auf freiem Fuß befunden und von ihr abgewandt hätte.

Die Staatsanwaltschaft prüfte zwar diese Angaben. Aber zunächst hielt man Schromm vor, der Kaufmann könne nicht beweisen, daß Albertine Seims Geständnis auch der Wahrheit entspreche; die “neue Tatsache” sei unerheblich.

Nachdem es Schromm gelang, auf dem Weg eines Zivilverfahrens diesen Kaufmann vereidigen zu lassen – seiner Aussage also die Weihen der Erheblichkeit zu verleihen -, beschied man ihn: Nun sei die Angabe leider nicht mehr neu. Und für eine Wiederaufnahme hätten Angaben neu und erheblich zu sein.

Weil Schromm nach dem Urteil als erbunwürdig galt, erstritt sich der Freistaat das von Frau Schromm hinterlassene Vermögen, auch die Hälfte des Hauses in Gräfelfing.

[…] Der Regensburger Gefängnisdirektor mutmaßte, Schromm werde seine zweite Frau “in bewährter Weise” umbringen. Also saß er noch zwei Jahre länger, bis er auf ein Gnadengesuch seiner Frau an den damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl hin 1991 endlich freikam.

Ganzer Artikel: DER SPIEGEL 44/1996

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9109140.html

Erwin Tochtermann: “Die Leichen im Keller der bayerischen Justiz”

Bayerischer Informationsdienst Verlag, (1983)

Anmerkung:  Der Fall Mollath lässt grüssen!

Aus dem Vorwort von Gerhard Mauz †

„Die Strafjustiz hat keine Leichen im Keller, ihre Leichen sind die öffentlichsten. Es schert sich nur keiner um diese Leichen. Man ist an sie gewöhnt.“

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214.  Die Polizisten kamen kurz nach der Frühstückspause in den Sanitärbetrieb und nahmen Rainer Gutschmidt gleich mit auf die Wache.

Dem Berliner Vorarbeiter blieb nicht einmal Zeit, sich von seinen Kollegen zu verabschieden.

Die Beamten glaubten, einen Schwerverbrecher gefaßt zu haben. Die nächsten sechs Monate verbrachte Gutschmidt, 28, in Untersuchungshaft.

Er sei dringend verdächtig, so hielten ihm die Ermittler vor, die Ost-Berlinerin Gisela Braun, 47, in ihrer Wohnung vergewaltigt, stranguliert und erstochen zu haben. Genetische Analysen hätten ergeben, daß in der Toten gefundenes Sperma nur von Gutschmidt stammen könne.

Was den Mann ins Gefängnis brachte, gilt unter Ermittlern als Superwaffe im Kampf gegen Verbrecher. Fast immer, wenn Speichel, Blut oder Sperma geflossen sind, schalten heute die Fahnder ihre Genetik-Spezialisten ein. Bis zu “300 000mal mehr Beweiskraft” als bisher übliche Blut- oder Gewebeuntersuchungen, so schwärmte der Züricher Gerichtsmediziner Walter Bär, habe die DNA-Analyse, die Untersuchung des Erbmaterials in Körperzellen.

Doch der Arbeiter Gutschmidt kam unschuldig in Haft. Sein Fall bringt das revolutionäre Verfahren, den sogenannten genetischen Fingerabdruck, nun ins Zwielicht: Die hochempfindliche Methode ist pannenanfällig, die Qualität der Gutachten nur schwer überprüfbar, die Beweiskraft der Expertisen wird überschätzt. Gutschmidt, so stellte sich heraus, hatte seine Freiheit durch einen Laborfehler verloren.

Der Fehlgriff der Fahnder ist der bisher schwerstwiegende Zwischenfall beim Einsatz des genetischen Fingerabdrucks in Deutschland. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Gerichtsmediziner, die für das falsche Gutachten verantwortlich sind.

Dennoch haben die Behörden den Mißgriff verschwiegen, obwohl möglicherweise durch ähnliche Pannen weitere Unschuldige ins Gefängnis gewandert sind.

[..] ”Es gibt Dinge, die passieren eben”, sagt Gunther Geserick, Direktor der Ost-Berliner Gerichtsmedizin, “so wie ein Lokführer ein rotes Signal überfährt.”

[...] ”Ich möchte Ihnen persönlich mein großes Bedauern darüber aussprechen, daß Sie . . . unschuldig Untersuchungshaft zu erleiden hatten”, entschuldigte sich der Staatsanwalt per Brief bei Gutschmidt, “und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.”

Ganzer Artikel:  DER SPIEGEL 31/1994 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13683923.html

Anmerkung: Konnte der Staatsanwalt dem falschbeschuldigten Mann- wie lange sass er eigentlich in U-Haft? – den verlorenen Ruf wiedergeben? 

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215.   21.06.1961 Professor Dr. Heinrich Kaiser  über Gutachter Specht:*“Der Verfasser des Gutachtens hat keine Vorstellungen von den durch seine Gehilfen angewandten Untersuchungsmethoden und Analysen … Der Verfasser beherrscht nicht die elementarsten Ausdrücke der wissenschaftlichen Fachsprache. Er gebraucht völlig sinnlose, unbegreifliche, nicht existente Ausdrücke. Der Verfasser hat anscheinend überhaupt keinen exakten wissenschaftlichen Wortschatz.”

ROHRBACH-PROZESS

Das erste Rohrbach-Verfahren, das vom Schwurgericht Münster mit dem Urteil vom 18. April 1958 – beendet wurde, erwies sich nun vor aller Augen als der Bilderbuchfall, in dem schlechterdings alle Fehler gemacht wurden, die für die klassischen Justizmorde charakteristisch sind:

- Eingleisigkeit der kriminalpolizeilichen Ermittlung – mit vorgefaßtem Ziel,

- kritiklose Übernahme der bequemen Kripo-Hypothese durch die Staatsanwaltschaft – unter Heranziehung von vertrauenswürdigen Sachverständigen, die darüber informiert sind, was es zu beweisen gilt, und

- die schließliche Umkehrung des Satzes “im Zweifel für den Angeklagten” durch ein Schwurgericht, dessen Berichterstatter eine 144 Seiten lange Urteilsbegründung absetzte, die von Unlogik, Voreingenommenheiten und moralisierenden Gemeinplätzen strotzt.

Fraglos hatte die lebenshungrige, abgebrühte, mehrfach vorbestrafte Maria Rohrbach keine Vergangenheit, wie sie in der Bischofsstadt Münster Beifall hätte finden können: Mit neun Jahren war das uneheliche Kind in Fürsorgeerziehung eingewiesen worden, weil es von seinem Stiefvater geschlechtlich mißbraucht wurde, und – wie es in der Begründung des Einweisungsbeschlusses hieß – “bereits Spuren beginnender Verwahrlosung” zeigte.

Prälat Röer, der Heimleiter, hielt Maria Rohrbach für unehrlich und lügenhaft, eigenwillig, aggressiv und nachtragend.

Nach der Entlassung arbeitete sie als Hausmädchen in verschiedenen Stellen. Überall wurde ihr Fleiß und ihre Sauberkeit gelobt, überall wurden ihr kleinere Diebstähle nachgesagt. Den 16 Jahre älteren Anstreicher Hermann Rohrbach, einen leicht schwachsinnigen Mann, heiratete Maria im Jahre 1950 – offenbar in der Absicht, durch die Eheschließung mehr Freiheiten zu gewinnen.

[…]Als die Kriminalpolizei am 13. April 1957 in der Rohrbach-Wohnung erschien, um sich bei der Frau nach dem Verbleib ihres Mannes zu erkundigen, war jedenfalls die ganze Nachbarschaft sofort im Bilde, von wem die Leichenteile stammten, über deren Auffinden im Aasee und anderen Gewässern Münsters die Lokalpresse berichtet hatte. Es gab unter den mit Rohrbachs bekannt gewordenen Hausfrauen auch keinen Zweifel daran, wer allein den abgängigen Gatten in fünf Einzelteile zerlegt haben konnte.

Von ähnlicher Sicherheit schienen die recherchierenden Kriminalisten erfüllt. Anstatt sonderlich nach effektiven Spuren von Maria Rohrbachs Mord – und Sägearbeit zu suchen, bedienten sie sich einer Art psychologischer Diagnostik.

[…]Ihr Hauptaugenmerk freilich richteten die Fahnder auf die aussagefreudigen Freundinnen und Nachbarinnen der Verdächtigten. Die Ausbeute lohnte die Mühen, und bald konnte man auf die Verfolgung weiterer Spuren gänzlich verzichten, denn, wie einer der Polizisten später dem Gericht treuherzig versicherte: “Wir waren von ihrer Schuld schon damals fest überzeugt.”

[…]Der Sachverständige Ponsold meldete, daß er im Harn des Ermordeten 20 Milligramm Veronal gefunden habe. Dies sei “ungewöhnlich” viel und beweise, daß Rohrbach “Veronal in großer Menge eingenommen” habe.

Tatsächlich steht mittlerweile fest, daß Rohrbach nach dem damaligen Befund nicht einmal eine einzige Veronal-Tablette eingenommen haben kann, sondern allenfalls ein leichtes, schmerzlinderndes Medikament, etwa eine Veramon-Tablette.

Tatsächlich ist ferner, seit Rohrbachs Schädel gefunden ist, auch durchaus nicht mehr sicher, ob die Verletzungen, die dieser Kopf aufweist, tödlich gewesen sind.

Und tatsächlich gehört es zum Grundbestand wissenschaftlicher Erkenntnis, daß bei starkem Nasenbluten in der Regel keine Schleimhautzellen ausgespült werden. Dozent Sachs heute: “Das mit den Schleimhautzellen habe ich in der Form, wie es in das Urteil gekommen ist, niemals gesagt.”

[..]Daß die von Specht und Heukamp spektrochemisch solcher Untaten überführte Maria Rohrbach am Leben blieb, verdankte sie lediglich den Redaktoren des Grundgesetzes, die 1949 klug genug gewesen waren, die Todesstrafe abzuschaffen.

Ganzer Artikel : DER SPIEGEL 26/1961  http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43364733.html

02.06.1961 Achtzehn Monate saß Maria Rohrbach im Zuchthaus, als durch einen Zufall der Schädel des Ermordeten gefunden wurde, der – so hatten es Sachverständige und Gericht angenommen – von Maria Rohrbach nach der Tat verbrannt worden war. Aber es dauerte noch einmal beinahe zwei Jahre, bis im Wiederaufnahmeverfahren ein Termin für eine neue Hauptverhandlung festgelegt werden konnte.

Der neue Rohrbach-Prozeß wurde zu einem Musterbeispiel für die Schwächen des deutschen Strafverfahrens. Da waren einmal die Zeugen, die im ersten Prozeß nur Schlechtes über die Angeklagte berichtet hatten. Einer von ihnen wollte sogar an jenem Tage, als – so hatte es die Anklage gesagt – Leichenteile in der Küche der Rohrbach-Wohnung verbrannt wurden, den Rauch gesehen haben. Hatten die Zeugen wissentlich falsch ausgesagt? Man wird ihnen kaum den Vorwurf machen können. Aber sie standen unter dem Eindruck der Fragen, die der Vorsitzende des Schwurgerichts, der Herr des Verfahrens; an sie gerichtet hatte.

http://www.zeit.de/1961/23/der-gelehrtenstreit-im-gerichtssaal/seite-2

Am 30. Juni 1961 wurde Maria Rohrbach schließlich durch ein Schwurgericht im Landgericht Münster wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.

Nach Aussage des zuständigen Landgerichtsdirektors Kösters war es dem Gericht nicht möglich Rohrbach „wegen erwiesener Unschuld freizusprechen“, so dass „ein erheblicher Tatverdacht an ihr hängenbleibt“. Aus diesem Grund erhielt sie für die verbüßte Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten auch keine Haftentschädigung. Da diese, so Kösters, „nur völlig Unschuldigen gewährt werden könne“

*Der so von sich überzeugte Gutachter Specht war NSDAP-Mitglied (Mitglieds-Nr. 5.956.835) und SS-Hauptscharführer.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er vom Freistaat Bayern als Leiter der kriminaltechnischen Abteilung des Bayerischen Landeskriminalamts beschäftig (Wikipedia)

Anmerkung: Das übliche „nachtreten“ der Richter nicht erst seit Kachelmann!

Dieser Prozess zeigt alle Merkmale  einer unfähigen, voreingenommenen Polizei und Justiz, überheblichen Gutachtern, klatschenden Nachbarn als Zeugen!

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216.  7. März 2006 Für einen 42-jährigen Diplomingenieur wurde ein Albtraum wahr.

Der Mann wurde an seinem Arbeitsplatz verhaftet und wegen angeblichen Kindesmissbrauchs in U-Haft genommen.

Beim Prozess im Wiener Straflandesgericht stellte sich nun allerdings heraus, dass die Beweislage gegen den Mann, der sich „nicht schuldig“ bekennt, eher dürftig sein dürfte: Das angebliche Opfer, seine dreieinhalbjährige Tochter, hatte ihn zunächst nie direkt belastet, laut einer psychiatrischen Gutachterin ist die Kleine zudem gar nicht aussagefähig.

Die Anschuldigungen beruhen im Wesentlichen auf Aussagen der Ex-Frau des Mannes. Wie die 40-Jährige dem Gericht erklärte, habe sie im August 2005 beim Windelwechseln Rötungen festgestellt und erstmals Verdacht geschöpft, ihr Mann missbrauche die eigene Tochter. Diese habe das zunächst zwar abgestritten, dann aber „gezeigt, wie er mit dem Daumen so drüber gefahren ist“, sagte die Mutter.

Ein halbes Jahr später habe sie Blut in der Unterhose des Kindes bemerkt und dies neuerlich auf den Vater zurück geführt. Auf Befragen des Schöffensenats musste die Frau allerdings einräumen, dass dieser an jenem Tag bis in den frühen Abend in der Arbeit und später nie alleine in der Wohnung war. „Er hätte es aber machen können, während ich am Klo war“, so die 40-Jährige.

„Meine Frau hat leider psychische Probleme“, gab der Angeklagte zu Protokoll, der die Vorwürfe vehement zurückwies („Das ist völliger Unsinn!“). Nach der Geburt des Kindes habe sie sich verändert, ihn zum Beispiel darauf angesprochen, ob ihm auch auffalle, dass die Männer auf der Straße ihrem Kind „seltsam“ nachschauen würden. Sie habe sich eingeredet, sie müsse die Tochter vor einem drohenden Missbrauch beschützen, erzählte der Angeklagte. Daran sei letzten Endes die Ehe zerbrochen: „Schließlich war nämlich auch ich dran.“

Im Glauben, ihr Mann komme der Tochter zu nahe, soll die Frau im Vorjahr diese keine Minute mehr aus den Augen gelassen haben. Sie war angeblich bemüht, sich stets im selben Raum wie das kleine Mädchen aufzuhalten, und als der Vater ein Mal liebevoll die Handflächen seines Kindes streichelte, unterband sie dies, weil sie von einem „Annäherungsversuch“ ausging.

Schließlich schaltete die Frau einen auf Missbrauchsfälle spezialisierten Kinderschutzverein ein. Der Ehemann wurde angezeigt. Als die dreieinhalbjährige Tochter auf Befragen einer Sachverständigen, was der Papa denn gemacht habe, anhand einer anatomischen Puppe auf die Geschlechtsorgane zeigte, genügte das offenbar für einen Haftbefehl.

„Mein Mandant sagt nicht, dass das Kind lügt. Das ist in dem Alter gar nicht möglich. Alle Kinder in diesem Alter unterliegen suggestiven Einflüssen“, gab nun sein Verteidiger zu bedenken.

Der Zeugenauftritt der Mutter verlief recht ungewöhnlich. Zunächst erzählte sie ohne Zusammenhang von sich aus von Müttern, die mit ihren missbrauchten Töchtern aus dem Fenster springen. Dann bedauerte sie: „Ich habe meinen Mann nicht ständig im Auge behalten können!“ Sie musste zwar zugeben, dass ihr Kind auf ihre ständigen Fragen, ob der Papa etwas gemacht habe „Das war ich!“ geantwortet habe: „Aber ich habe weiter gefragt und da hat sie ’Das war der Papa!’ gesagt.“ Der Richter schüttelte nachdenklich den Kopf, worauf die Frau nachlegte: „Sie spielt nicht an sich selbst! Sonst hätte ich es gesehen!“

Die Verhandlung wurde schließlich vertagt. Immerhin sitzt der Beschuldigte nicht mehr im Gefängnis – die Justiz dürfte rasch bemerkt haben, dass dieser Fall kein klassisches Kinderschänder-Verfahren darstellt. Der 42-Jährige wurde nach neun Tagen aus der U-Haft entlassen worden, ist seither allerdings arbeitslos. Seine Firma legte nach Bekanntwerden der Vorwürfe auf seine weitere Mitarbeit keinen Wert mehr.

http://www.inhr.net/artikel/seltsamer-kindesmissbrauch-prozess-vater-ruiniert

“Der unbescholtene Angeklagte Richard K***** wurde dahingehend belastet, dass er seine 2002 geborene Tochter Elisabeth in der im Spruch genannten Weise missbraucht habe. Die in den Hauptverhandlungen vernommenen Zeugen konnten diese Vorwürfe nicht verifizieren, weshalb auch entsprechende Feststellungen nicht möglich waren. Dies zuletzt nicht auch aufgrund der Feststellungen der gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. Angelika G*****, welche eine suggestive Überlagerung der Angaben des Kindes nicht ausschließen konnte, ihre Wiedergabefähigkeit als nicht ausreichend entwickelt ansieht, sodass sie sogar aus psychologischer Sicht vorschlug, von einer kontradiktatorischen Zeugenvernehmung Abstand zu nehmen. Aufgrund dieser Umstände waren daher in keiner Weise die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe zu verifizieren, weshalb mit einem Freispruch vorzugehen war.”

Für das Zivilgericht ist der Vater aber als“ schuldig „ anzusehen:

Als der Vater wieder in seine Wohnung wollte und Kontakt zu seinen Kindern wollte lehnte der OGH dies mit so fadenscheinigen Begründungen ab, dass  jedem rechtlich denkenden Menschen schlecht werden könnte.

23.10.2007

 Zitat: Primär sind die Beweisergebnisse des Strafverfahrens neue Beweismittel, die nur eine Änderung der Beweislage herbeiführen können, die – wie ausgeführt – keinen Aufhebungsgrund bildet. Diese Rsp steht im Einklang mit der ständigen Judikatur, dass im Provisorialverfahren keine analoge Anwendung der Wiederaufnahmsklage stattfindet (RIS-Justiz RS0048251). Bei Weiterbestehen eines Tatverdachts hat sich trotz des erfolgten Freispruchs an der Gefährdungslage der Kinder nichts geändert.

Bei einem Schuldspruch steht fest, dass der Täter die Tat vorwerfbar begangen hat. Bei einem Freispruch im Zweifel ist der Sachverhalt offen geblieben. Hier den Verletzten von der Verfolgung seiner zivilrechtlichen Ansprüche auszuschließen, bedeutete einen nicht begründbaren Eingriff in Grundrechte (hier in die körperliche und seelische Integrität der gefährdeten Partei). Die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK darf auch nach einem erfolgten Freispruch im Zweifel nicht zu einem Rechtsschutzdefizit dahin führen, dass sogar Grundrechtsverletzungen vor einem Zivilgericht nicht mehr verfolgt oder Sicherungsmittel verfügt werden dürften. Der Freispruch im Zweifel und seine Begründung können daher im Einzelfall nur ein Indiz dafür sein, dass sich der Tatverdacht verringert hat, mehr aber nicht. Dieser Umstand betrifft nur die Beweislage, nicht aber die Gefährdungslage. Nur deren Veränderung kann jedoch – wie ausgeführt – zum Gegenstand eines Aufhebungsantrags nach § 399 Abs 1

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20071023_OGH0002_0030OB00199_07X0000_000&WxeFunctionToken=6b0adea9-af04-405d-9054-5a6aaa967a83

Nachverurteilung auf höchster Ebene! Alle 2 Wochen darf er seine Kinder für 2 Stunden sehen!

Das heisst ein Freispruch ist einen Dreck wert! Der Mann ist ruiniert, die Eigentumswohnung weg, die Arbeit ist weg.  Die vom Opfer-Abo geschützte Falschbeschuldigerin,sprich Muttter die die Scheidung wollte, und ihr „ auf  Missbrauchsfälle spezialisierten Kinderschutzverein“ habe auf der ganzen Linie gesiegt.

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Bedeutungsschwangere Namen wie Wildwasser und Allerleirauh

Feministische Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder und Frauen schießen Anfang der neunziger Jahre aus dem Boden. Sie tragen bedeutungsschwangere Namen: Zartbitter, Wildwasser, Allerleirauh, Hautnah, Zerrspiegel, Schattenriss, Alraune, Belladonna, Kobra oder Trotz allem. Psychologinnen arbeiten mit fragwürdigen »anatomisch korrekten Puppen«, an deren ausgeprägten Geschlechtsteilen Kinder das Unaussprechliche bedeuten sollen. Mitarbeiterinnen aus Jugendämtern, aus Psychiatrie- und Sozialstationen bilden sich bei so genannten Aufdeckerinnen fort, um den Familien ihr vermutetes Geheimnis zu entreißen, wenn nötig mit Hilfe der Justiz. Als Amelie ihre Beschuldigungen erhebt, herrscht eine Art Inquisition des guten Willens im ganzen Land. 

JUSTIZIRRTUM Inquisitoren des guten Willens

http://www.zeit.de/2007/03/Rueckert-Buch-03

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217.  Ein Strafverteidiger wird auch bei bester Vorbereitung der Verteidigung ein Fehlurteil – also einen Justizirrtum – leider nicht immer verhindern können, es sei denn, ihm hilft Kommissar Zufall oder er hatte – wie man sagt – “fortune” mit seiner Strategie zur Verteidigung.

Und von einem solchen Fall handelt der nachstehende Bericht.

Der Beschuldigte berichtet

Mein Mandant – ein 40-jähriger erfolgreicher Geschäftsmann – hätte sich nie träumen lassen, was ihm in dieser Nacht in seiner Kölner Singlewohnung passierte:

Den Abend hatte der seriöse und völlig unbescholtene Geschäftsführer in einem Lokal ausklingen lassen wollen, war zufällig an der Theke mit einer jungen Frau bekannt geworden und bemerkte Anzeichen gegenseitiger Symphatie, hatte ihr dann gegen Mitternacht vorgeschlagen, in seiner Wohnung noch einen “Absacker” zu nehmen, womit sie auch einverstanden war und mit ihm das Taxi zu seinem Appartement bestieg.

Dort angekommen tranken beide gemeinsam eine Flasche Wein und landeten schliesslich auf seinem Bett, wo es zum Austausch heftiger Zärtlichkeiten – allerdings nicht zum Geschlechtsverkehr – kam. So die Darstellung meines Mandanten.

Bei der weiteren gegenseitigen Annäherung – die Hüllen fielen – stellte der Mandant sodann eine körperliche Besonderheit seiner Zufallsbekannten fest und prustete lauthals los. Da zum Verständnis des Falles unwichtig soll diese Besonderheit hier nicht beschrieben werden.

Die Frau – so die weitere Schilderung meines Mandanten – hatte für seine Heiterkeit wenig Verständnis, schrie ihn zornig an und begann sich laut schimpfend anzukleiden. Er bedauerte nun seine Taktlosigkeit, auch war ihm das vielleicht die Nachbarn störende Gezetere der Frau peinlich. Er ergriff ihre Hände, hielt sie fest und redete auf sie ein, doch bitte ruhig zu sein.

Dies schien die Frau nun völlig zur Weissglut zu bringen. Sie heulte und schrie, riss sich los, ergriff ihre Kleider und rannte die Tür hinter sich zuschlagend aus der Wohnung. Mein Mandant blieb ebenso verwirrt und verärgert zurück. Er genehmigte sich erst einmal einen Drink und steckte sich eine Zigarette an. Er hatte sie kaum aufgeraucht, als es an seiner Wohnungstür Sturm klingelte.

In der Annahme, die Frau hätte sich beruhigt und wäre zurückgekommen, um von seiner Wohnung aus ein Taxi zu rufen, öffnete er die Tür und sah sich überrascht zwei Polizeibeamten gegenüber, die ihn mit dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung konfrontierten und festnahmen. Er durfte sich unter Aufsicht ankleiden und wurde sodann zur Polizeiwache verbracht, während weitere Beamte eintrafen, um in seiner Wohnung die “Tatortspuren” zu sichern.

Diese fanden – soweit hier wesentlich – auf dem Wohnzimnmertisch zwei benutzte Weissweingläser, eine nahezu leere Weinflasche, ein zerwühltes Bett und auf dem Boden liegend die Handtasche der Frau, die diese bei Verlassen der Wohnung zurückgelassen hatte.

Mein Mandant wurde, da er festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle hat, mangels eines Haftgrundes einige Stunden später freigelassen und suchte mich am Montag auf, um den Sachverhalt zu berichten und um Übernahme seiner Verteidigung zu bitten.

Ganzer Bericht: http://www.duesseldorfer-strafverteidiger.de/vergewaltigung/

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218.  Nordhorn. Ein Missbrauchsprozess und die Lehren daraus

Es war 1991 in der niedersächsischen Stadt Nordhorn. Gerüchte überfluteten die ganze Stadt, man redete von einem «Kindersexring» und von Pornohandel; ein Schweigemarsch wurde veranstaltet; Mahnwachen wurden aufgezogen, Sprayer versahen das Haus des Hauptverdächtigen mit dem Ausdruck «MÖRDER!», ein Galgen wurde aufgerichtet. 187 Kinder wurden als mutmassliche Opfer vernommen, 35 davon erzählten von schweren Verfehlungen des Beschuldigten.

Im März 1994 hatte der Spuk endlich ein Ende. Das Gericht sprach den Hauptverdächtigen wegen erwiesener Unschuld frei – auch der Staatsanwalt hatte in der Hauptverhandlung Freispruch beantragt.

Der Schaden: Die von der Verfolgung am meisten betroffenen Bürger sind beruflich und gesundheitlich ruiniert, gesellschaftlich noch immer weitgehend geächtet. Kinder wurden zu Falschaussagen gedrängt, etliche von ihnen demonstrativ psychotherapiert. Der öffentlichen Hand entstanden Kosten von ca. 1,5 Millionen Mark.

Eine Ursache der Vorgänge in Nordhorn liegt in der Hysterie, die im Kampf gegen sexuellen Kindsmissbrauch mehr und mehr überhand nimmt und auch zur Verfolgung Unschuldiger führt, die keineswegs immer freigesprochen werden.

1991 gab es in Nordhorn bereits den Verein «Hautnah», einen Verein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Im Herbst 1990 hatten die Mitarbeiter der Kinderstation des Krankenhauses an einer Fortbildung für die Behandlung sexuell missbrauchter Kinder teilgenommen, die über die Gruppe «Hautnah» erfolgt war. Von dem Zeitpunkt an war man für das Thema «sexueller Missbrauch» sensibilisiert, wurden Symptome, die auf sexuellen Missbrauch schliessen liessen, häufiger festgestellt.

Eine Psychologin und eine Heilpädagogin des Krankenhauspersonals waren bald einmal überzeugt, dass fünf Kinder im Krankenhaus und zwei Kinder ausserhalb sexuell missbraucht worden seien. Der Lehrer, der dort die Kinder bei längerer stationärer Behandlung unterrichtete, wurde vom Schuldienst suspendiert.

Von den fünf Kindern nahmen drei Jungen in der polizeilichen Anhörung ihre Aussagen komplett zurück bzw. machten keine Angaben. Es blieben die Aussagen von zwei Mädchen, wonach der Lehrer mit einem neunjährigen Mädchen Geschlechtsverkehr ausgeübt bzw. dieses versucht habe. Einem dreizehnjährigen Mädchen habe er in «eindeutiger» Absicht an das Gesäss und an die Brust gefasst.

Ein Gutachter sprach der Neunjährigen die erforderliche Zuverlässigkeit ab; bei der Dreizehnjährigen kam er zum Ergebnis, dass ihren Vorwürfen mit Vorsicht begegnet werden müsse. Wegen der relativ geringen verbleibenden Anschuldigungen beabsichtigte die Staatsanwaltschaft daraufhin, das Verfahren gegen den Lehrer einzustellen.

Doch die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens erregte den Unmut der Eltern, deren Kinder ausserhalb des Krankenhauses missbraucht worden sein sollten und die im Wohngebiet des Lehrers wohnten. Am 12.12.1991 meldete sich ein Rechtsanwalt aus dem Wohngebiet und teilte mit, er habe eine Liste mit den Namen von 17 geschädigten Kindern. Die Ermittlungen gegen den Lehrer und seine jetzt mitbeschuldigte Ehefrau wurden wieder aufgenommen. Die Wohnung des Beschuldigten wurde durchsucht, was zur Auffindung der von den Kindern erwähnten Beweismittel hätte führen müssen, doch sie verlief negativ.

Nach kurzer Haft wurden der Lehrer und seine Ehefrau, die ihre Unschuld beteuerten, wieder freigelassen. Die Nachricht davon verbreite sich wie ein Lauffeuer und führte zu Demonstrationen vor dem Haus der Eheleute, worauf der Lehrer am gleichen Tag erneut festgenommen wurde und fortan in Untersuchungshaft blieb.

In den folgenden Tagen und Wochen wurden 61 Kinder aus dem Wohnbereich vernommen. Mit zunehmender Ermittlungsdauer wurden einige Aussagen umfangreicher, die Beschuldigungen und die beschriebenen Tathandlungen massiver. Mehr und mehr Tatverdächtige wurden ins Spiel gebracht. Gegen bislang unbescholtene Bürger – z.T. bereits über 70 Jahre alt – mussten aufgrund der vorliegenden Aussagen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Die Überprüfung der Aussagen erbrachte aber zunehmend Widersprüche und objektive Unwahrheiten. Einige Angaben von Kindern waren so ungeheuerlich, dass sie nach menschlichem Ermessen nicht mehr nachvollziehbar und technisch unmöglich waren. Gutachter überprüften die zeugenschaftliche Zuverlässigkeit der Kinder. Von 19 begutachteten Kindern wurde nur einem Mädchen die erforderliche Zuverlässigkeit zugesprochen. Einem anderen Mädchen attestierten die Gutachter Glaubwürdigkeit hinsichtlich des geschilderten Tathergangs, nicht jedoch im Hinblick auf die Identifizierung des Beschuldigten (im Laufe der Ermittlungen waren auch noch sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Jugendlichen ans Licht gekommen).

Die laufenden Ermittlungen, Presseveröffentlichungen, die Aktivitäten einer «Elterninitiative», Gerüchte und Spekulationen veränderten das Wohnen in der Stadt. Es gab die wildesten Gerüchte, unbescholtene Bürger wurden willkürlich beschuldigt. Nachbarschaften gingen in die Brüche. Personen, die sich nach Strassen erkundigten, lösten als potenzielle K**** «Grossfahndungen» aus. Kinderlose Ehepaare hatten Bedenken, in dem Stadtteil allein spazieren zu gehen. Sie wollten nicht in Verdacht geraten. Auf Häuser und Grundstücke vermeintlich Tatverdächtiger wurden Anschläge verübt.

Gruppen nutzten die Stimmung, um Ziele durchzusetzen. So wurde die Einrichtung einer Beratungsstelle gefordert und auch durchgesetzt. Damit verbunden war die Zuweisung einer nicht unerheblichen Summe aus den Mitteln des Landkreises.

Die polizeilichen Ermittlungen wurden im Juli 1992 abgeschlossen. Über 180 Kinder waren befragt worden. 13 Kinder hatten Angaben gemacht, die im weitesten Sinne als belastend angesehen werden konnten. Es gab keinerlei Sachbeweise. Es lagen nur belastende Zeugenaussagen vor, deren Wertigkeit aufgrund der festgestellten Widersprüche und der Einschätzung von Gutachtern als gering eingestuft werden musste.

Als fatal erwies sich die Aufdeckungsarbeit im Krankenhaus, die nicht durch die Polizei nach gerichtsverwertbaren Methoden, sondern durch eine Psychologin nach Therapiegrundsätzen von Prof. Fürniss, Münster, erfolgte. Dazu gehörten suggestive Befragungen sowie die Überzeugung, Kinder, die nichts sagen wollten oder könnten, zur Erlangung von Erstaussagen «öffnen» zu müssen. So war bereits zu dem Zeitpunkt die wirkliche Aufklärung des Sachverhalts unmöglich geworden.

Aufgrund der dürftigen Beweislage musste der dringende Tatverdacht fallen gelassen werden. Der Beschuldigte wurde im September 1992 aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Prozess vor dem Landgericht Osnabrück begann am 11.01.1994. In der Beweisaufnahme befasste sich das Gericht mit der Frage, wie die Erstbefragungen von Kindern (vor dem Einschalten der Polizei) stattgefunden hatten bzw. auf welche Weise Aussagen zustande gekommen waren. Ausführlich ging man auch der Frage nach, in welchem Umfang Beteiligte untereinander Erkenntnisse ausgetauscht hatten und wie der ursprüngliche Verdacht vom Krankenhaus ins Wohngebiet verlagert worden war. Bewertungen von Gutachtern über diese Phase des Verfahrens gaben den Ausschlag.

Nach 15 Verhandlungstagen wurde am 17. März 1994 das Urteil gesprochen. Der angeklagte Lehrer wurde freigesprochen. Der Vorsitzende Richter bezeichnete ihn als «voll rehabilitiert». Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Titel Nordhorn: ein Missbrauchsprozess und die Lehren daraus
Verlag Verlag-Gemeinschaft Anarche, 1996

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219.  Seriöse Gutachter sind seltenKindesmissbrauch: Wenn Puppen die Wahrheit sagen sollen / SZ vom 31. Juli/1. August
Der Bundesgerichtshof bindet Glaubwürdigkeitsgutachten in Prozessen um Kindesmissbrauch an strengere Kriterien.Die Aufdeckung von Missbrauchsvorwürfen hat heute chaotische, unsachliche Formen angenommen und erinnert an die Hexenverfolgung im Mittelalter. Jeder will gegen das widerliche Verbrechen angehen und ermitteln, und schon wird die Ermittlung gestört. Anstatt in Aufklärungsbroschüren fachliche Beiträge hochrangiger Experten zu veröffentlichen wie der Professoren Schade, Undeutsch, Steller, Fiedler, Jopt, holt sich das Familienministerium den umstrittenen Aufdeckerverein “Zartbitter” für seine Aufklärungsbroschüren zur fachlichen Unterstützung.In Anlaufstellen der Kriminalpolizei, aber auch auf deren Internet-Seiten wird auf die Aufdeckervereine “Wildwasser” und “Zartbitter” hingewiesen, obwohl diese bei den Wormser Prozessen oder im Montessori-Prozess mit ihren Anschuldigungen total daneben lagen. Hier wurde mit Puppen und suggestivem Befragungsdruck gearbeitet, und die befragten Kinder wurden so lange verrückt gemacht, bis sie auch die Richterin als Täterin erkannten. Im Nordhorner Prozess bastelten Nachbarn einen Galgen und stellten ihn auf, als sie einen Lehrer für verdächtig hielten.In einem Buch der Hanns-Seidel-Stiftung mit dem Titel “Auftrag, Prävention, Offensive gegen sexuellen Missbrauch” präsentiert sich die Psychotherapeutin nach dem Heilpraktikergesetz Wille Nopens als Expertin, obwohl sie den fachlich anerkannten Familienverband Isuv/VDU mit 7000 Mitgliedern als Pädophilenbewegung bezeichnet hatte und dafür eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste. Es sei hier auch an den seinerzeit in Bayern und vor allem im Raum München tätigen Missbrauchsexperten Dr. Jakob erinnert, der laut Spiegel per Ferndiagnose an Hand von Kinderzeichnungen den Missbrauch “feststellte’”. Dies war für den Richter Anlass, ein weiteres teures Gutachten in Auftrag zu geben mit dem Ergebnis: Es hat nie einen Missbrauch gegeben. Nachdem Familien gegen den bei einem evangelischen Beratungsdienst tätigen Mann Strafanzeige erstattet hatten, verschwand er nach England, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.Ein Nürnberger Arzt brachte einen Familienvater in Verruf, indem er gezeichnete Wattwürmer des malenden Kindes als Penisse in unterschiedlichen Stellungen deutete. Dies aber erst, nachdem der Vater einen Nordseeurlaub mit seiner Tochter verbracht hatte, sich die Ehefrau von ihm trennen wollte und sich einschlägigen Beratungseinrichtungen zuwandte. Besonders der Leuchtturm, den das Kind im Urlaub so faszinierend fand, wurde dem Vater als eindeutiges Missbrauchsindiz ausgelegt. Das Kind lebt heute auf Grund einer Gerichtsentscheidung im Heim, und der unschuldige Vater kämpft um die Entlassung der Tochter. Ein seriöses Gutachten zeigte auch hier: Es gab nie einen Missbrauch.Solange Politiker, Stiftungen, Richter und Ämter diese drittklassigen Aufklärer nicht erkennen und gegen wirklich anerkannte Experten austauschen, wird es weiter zu fatalen, grausamen falschen Anschuldigungen kommen. Grundsätzlich gehört Aufdeckungsarbeit in die Hand der Polizei und hochqualifizierter Psychologen. Dem Bundesgerichtshof sei Dank, dass er hier endlich Klarheit bringt. Herbert Luig, Gütersloh

Der Bundesgerichtshof musste einschreiten, um einen wiederholten Rechtsfehler am Landgericht Ansbach für die Zukunft zu verhindern. Bereits im Jahre 1995 hatte das Landgericht Ansbach im “Flachslanden-Komplex” ebenso wie in dem jetzt vom BGH abgehandelten Ansbacher Fall aus dem Jahre 1998 ein mangelhaftes und damit fehlerhaftes Glaubwürdigkeitsgutachten derselben Gutachterin (Poschenrieder) voll anerkannt und ein Zweitgutachten verhindert. Die Folge war, dass in beiden Fällen Unschuldige öffentlich angeklagt und ihre Existenzen leichtfertig vernichtet wurden.

Im “Flachslanden-Komplex” war die Gutachterin auch nachweislich durch selbstgeführte Befragungen der Kinder an der Entstehung von Falschaussagen beteiligt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach verwendete damals das fehlerhafte Glaubwürdigkeitsgutachten auch gegen mindestens eine Person, die zum Abgabetermin des Gutachtens (30. November 1993) noch gar nicht beschuldigt worden war. Bedingt durch Ermittlungsfehler, Ermittlungsunterlassungen und die Verwendung eines fehlerhaften Glaubwürdigkeitsgutachtens hat die Staatsanwaltschaft Ansbach im “Flachslanden-Komplex” das Ansehen und die Existenz unschuldiger Personen leichtfertig vernichtet. Der Ausgleich für den erlittenen erheblichen psychischen und finanziellen Schaden wird vom bayerischen Staat (Justizministerium) mit allen juristischen Mitteln verzögert. Eine Anfrage an Ministerpräsident Edmund Stoiber vom 14. Dezember 1998), was er zu tun gedenke, um die nachweisbaren Fehler der Ansbacher Justiz und insbesondere der Staatsanwaltschaft Ansbach in Zukunft zu vermeiden, blieben in der Sache ohne Antwort. Dr. Jürgen Peter Maier, Zirndor

Süddeutsche Zeitung Nr. 186 – 14./15. August 1999

Karlsruhe. (dpa). In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag festgelegt, dass Prozessgutachten über die Glaubwürdigkeit angeblich sexuell missbrauchter Kinder künftig bestimmten, wissenschaftlichen Mindeststandards genügen müssen. Zudem müssen sie transparenter gestaltet und damit besser überprüfbar sein. Unter anderem haben psychologische Sachverständige die Anhaltspunkte offenzulegen, die für oder gegen eine Glaubhaftigkeit der Aussage sprechen (Az: 1 StR 618/98).

Anmerkung: Viel geändert hat sich nicht, diese dubiosen Aufdeckervereine gibt es immer noch, ebenso die Psychologen, welche mit  auch weiterhin mit den Puppen operieren. Es gibt Professoren, die den Gericht hanebüchene Theorien verkaufen (Kachelmannprozess, der Heidelberger Therapeut) Das  Ansehen und die Existenz unschuldiger Personen  wird weiter leichtfertig vernichtet

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220.   04.08.2009  Verleumdung: Vergewaltigung erfunden

Frau beschuldigte Lebenspartner. Ein Jahr Freiheitsstrafe.

Weil eine 30-jährige Kärntnerin ihren Lebenspartner beschuldigt hatte, dass er sie vergewaltigt habe, saß dieser 14 Tage lang in U-Haft. Die Höchststrafe würde zehn Jahre betragen. Weil Widersprüche auftauchten, wurde er enthaftet. Zu Recht, wie sich herausstellte. Die Frau ging zur Polizei und gestand, dass sie gelogen hatte. Jetzt stand sie wegen Verleumdung vor Richter Christian Liebhauser-Karl. Der Strafrahmen: sechs Monate bis fünf Jahre. Für den Richter keine leichte Entscheidung. Denn die Frau hat drei Kinder. Weil sie von sich aus zur Polizei gegangen sei, sei es außerdem eine spezielle Situation. Das Urteil: ein Jahr, davon zwei Monate unbedingt.

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/2094585/verleumdung-vergewaltigung-erfunden.story

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221.   24.03.2010 Vergewaltigung erfunden: Mutter verurteilt

Eine 21-jährige Sankt Veiterin wurde wegen Verleumdung bestraft. Sie hatte ihren Freunden erzählt, ihr Exfreund habe sie vergewaltigt. Der Beschuldigter Freund kehrte trotz allem zu ihr zurück.

Wie schnell man vor Gericht landen kann, wenn man etwas Falsches sagt, musste eine 21-jährige Kärntnerin gestern erfahren. Die Frau aus dem Bezirk St. Veit hatte ihren Freundinnen erzählt, ihr Exfreund habe sie vergewaltigt. Auch eine Friseurin musste sich die Geschichte anhören. Eine der Freundinnen ging zur Polizei und zeigte die berichtete Vergewaltigung an. Bei der Einvernahme durch die Polizisten berichtigte das angebliche Opfer sofort: “Ich habe das erfunden, weil ich meinen Freund zurückhaben wollte. Er hat mich wegen einer anderen verlassen.” So schilderte die Angestellte und Mutter eines dreijährigen Kindes am Klagenfurter Landesgericht auch Richter Alfred Pasterk den Vorfall. Als Angeklagte. Denn die Polizei übermittelte den Fall der Staatsanwaltschaft. Sie erhob wegen Verleumdung Anklage. Das Delikt hat einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2319658/vergewaltigung-erfunden-mutter-verurteilt.story

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222.   11.07.2012 Drogensüchtige täuschte versuchte Vergewaltigung vor

Ende Juni zeigte eine Frau aus dem Grazer Suchtgiftmilieu bei der Polizei an, dass versucht wurde sie zu vergewaltigen und zu berauben – wie sich herausstellte, waren die Straftaten frei erfunden.

Am Abend des 21. Juni 2012 zeigte die 32-jährige Beschäftigungslose an, dass sie ein unbekannter Mann im Stadtpark zum Geschlechtsverkehr nötigen wollte. Im Zuge einer körperlichen Auseinandersetzung habe er sie zudem an beiden Händen verletzt.

Am Abend des nächsten Tages zeigte die Frau an, dass sie vor einem Supermarkt in Eggenberg gesessen sei und von einem Unbekannten um Kleingeld gebeten wurde. Als sie ihm Geld geben wollte, hätte er ihr 400 Euro aus der Geldtasche geraubt und sie durch einen Tritt an der linken Hand verletzt. Dann sei der Täter geflüchtet.

Widersprüche

Im Zuge umfangreicher Ermittlungen des Kriminalreferates des Stadtpolizeikommandos Graz verstrickte sich die Frau bei den Vernehmungen immer mehr in Widersprüche und gestand schließlich, den Raub frei erfunden zu haben. An die angebliche versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung könne sie sich überhaupt nicht erinnern, außerdem sei sie noch nie im Stadtpark gewesen.

Als Grund für ihre Anzeigen führte sie ihren Suchtmittel- und Alkoholkonsum an. Die Frau wird wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung an die Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3064306/frau-taeuschte-versuchte-vergewaltigung-vor.story

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223. Fr. 15.05.09 St. Pölten,   Versuchte Vergewaltigung vorgetäuscht

Am 06.05.2009, gegen 14.20 Uhr, erstattete die 47-jährige slowakische Staatsbürgerin Gabriela P. via Notruf bei der Bezirksleitstelle Klosterneuburg Anzeige über eine versuchte Vergewaltigung. Die 47-Jährige gab an, dass bei einem Spaziergang in Neupurkersdorf, auf der verlängerten Mozartgasse, ein Mann versucht habe, sie zu vergewaltigen. Laut ihren Angaben konnte sie sich jedoch losreißen und zu ihrem PKW flüchten.

Von der Polizei wurde sofort eine Intensivfahndung mit Beamten der Polizeiinspektionen Purkersdorf, Pressbaum, Gablitz, Mauerbach, Sieghartskirchen, Tulln, Neulengbach, Herzogenburg und des Stadtpolizeikommandos St. Pölten sowie eine Suche mit einem Polizeihubschrauber und einer Diensthundestaffel eingeleitet.

Bei einer weiteren Einvernahme durch Beamtinnen des Landeskriminalamtes für Niederösterreich gestand jetzt das vermeintliche Opfer, die versuchte Vergewaltigung aufgrund von psychischen Problemen nur vorgetäuscht zu haben.

An die Staatsanwaltschaft St. Pölten wird Bericht wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung erstattet.

http://www.wien-heute.at/p-44566.php

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224. 11. Januar 2011 Vergewaltigungsvorwurf: Wegen Verleumdung verurteilt

Eine 26-Jährige hatte ihren Ex-Freund fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt

Feldkirch – Wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch eine 26-jährige in Liechtenstein wohnhafte Ausländerin verurteilt.

Die Frau, die zu vier Monaten Bewährungsstrafe und 2400 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt wurde, hatte ihren Ex-Freund fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt. Ob die Verurteilte, die bereit mehrere Suizidversuche hinter sich hat, das Urteil annimmt, ist noch offen. Es ist somit noch nicht rechtskräftig.

http://www.vol.at/vergewaltigungsvorwurf-wegen-verleumdung-verurteilt/news-20110111-07514700

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225.  25.11.2009  Vergewaltigung nach Schulball

Eine 14-jährige Schülerin soll am vergangenen Wochenende nach dem Ball der Handelsakademie vergewaltigt worden sein. Die Ermittlungen laufen.

Noch kein Hinweis auf Täter

Eine 14 Jahre alte Schülerin aus dem Bezirk Klagenfurt Land ist nach einem Schulball am vergangenen Freitag vergewaltigt worden. Das Mädchen befand sich allein auf dem Heimweg, als der Vorfall passierte. “Eine derartige Anzeige liegt vor, eine medizinische Untersuchung hat ergeben, dass das Opfer leichte Verletzungen hat”, erklärte Wolfgang Pittino, Kommandant der Klagenfurter Kripo, am Mittwoch gegenüber der APA .

Opfer stand unter Schock

Die Schülerin verließ gegen 22.00 Uhr die Messe-Arena in Klagenfurt, der Täter dürfte sie bis in die Kempfstraße verfolgt haben, berichtete die “Kronen Zeitung” (Mittwoch-Ausgabe). Nach dem Übergriff lief das Mädchen zurück in die Veranstaltungshalle, wo sie sich an einen Polizisten wandte.

“Vom Täter wissen wir leider noch nichts, das Opfer wird noch einmal vernommen, da die Erstbefragung verständlicherweise unter Schock durchgeführt wurde”, erklärte der Kriminalist.

Altersberger: Mehr Polizeipräsenz

Der Vizepräsident des Kärntner Landesschulrates, Rudolf Altersberger, forderte am Mittwoch in einer Aussendung mehr Polizei zur Sicherung von Schulbällen. Die Schulen werden mit der Sicherheitsfrage allein gelassen, so Altersberger.

http://ktnv1.orf.at/stories/405526

 28.11.2009  Nach Schulball: Vergewaltigung nachgewiesen

Die Klagenfurter Kripo sucht intensiv nach jenem Täter, der nach dem HAK-Ball vergangenen Freitag in Klagenfurt ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt hat. Nach der Einvernahme des Opfers liegt eine Sexual-Straftat eindeutig vor.

Erstes Täterprofil

Die 14 Jahre alte Schülerin aus dem Bezirk Klagenfurt-Land ist nach einem Schulball am vergangenen Freitag vergewaltigt worden. Das Mädchen befand sich allein auf dem Heimweg.

Die Vergewaltigung hat sich gegen 22.00 Uhr in einem kleinen Park östlich des Messegeländes abgespielt, ergaben die weiteren Ermittlungen. Das Mädchen beschrieb den Täter in einer weiteren Einvernahme nun als jüngeren Mann, der Kärntner Dialekt sprach.

http://ktnv1.orf.at/stories/406233

 02.12.2009 Vergewaltigung war nur vorgetäuscht

Jenes 14 Jahre alte Mädchen, das angezeigt hat, in Klagenfurt nach dem HAK-Ball vergewaltigt worden zu sein, hat die Vergewaltigung nur erfunden. Sie habe die Straftat aus Zorn vorgetäuscht.

Immer mehr Widersprüche

Ende November soll das Mädchen nach dem HAK-Schulball in einen Klagenfurter Park vergewaltigt worden sein, gab sie bei der Polizei an. Zuletzt hatte es von der Polizei geheißen, die Vergewaltigung sei nachgewiesen worden.

Bei einer weiteren Befragung durch eine Kriminalistin verwickelte sich das Mädchen aber zunehmend in Widersprüche. Schließlich gab sie zu, die Straftat aus Zorn auf den angeblichen Vergewaltiger vorgetäuscht zu haben. Das Mädchen wird wegen “Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung” angezeigt.

http://ktnv1.orf.at/stories/407024

Anmerkung: Dabei war die Vergewaltigung doch laut Polizei doch nachgewiesen ! Mit solchen Lügentricks arbeitend die Behörden – Das erinnert an Staatsanwalt Grossmann aus Mannheim! 

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226.  24.04.2006 Versuchte Vergewaltigung: Freispruch

Mit einem Freispruch hat am Montag am Landesgericht ein Prozess wegen Vergewaltigung geendet. Einem 35-Jährigen wurde vorgeworfen, im September in Schruns eine schwer kranke Frau vergewaltigt zu haben.

Beide nach Lokalbesuch betrunken

Der 35-jährige Salzburger hatte die 35-Jährige in einem Lokal in Schruns kennen gelernt. Beide waren betrunken und mussten laut Zeugenaussagen zur Sperrstunde vor das Lokal in den Gastgarten getragen werden.

Im Taxi in Tränen ausgebrochen

Dort soll es nach Angaben der schwer kranken Frühpensionistin zum Vergewaltigungsversuch gekommen sein. Sie habe sich aber gewehrt und in letzter Sekunde sei das bestellte Taxi gekommen.

Der Taxifahrer sagte aus, er habe gesehen, wie der Salzburger der Frau den Mund zugehalten hat. Im Taxi sei die Frau in Tränen ausgebrochen und wollte sofort zur Polizei.

Frau in Widersprüche verwickelt

Der Angeklagte bestritt alles. Sein Anwalt sprach von Mutmaßungen.

Nach Ansicht des Gerichtes hatte sich die Frau gleich mehrmals in Widersprüche verwickelt und konnte sich an wichtige Dinge nicht mehr erinnern, etwa, dass sie und der Mann aus dem Lokal getragen werden mussten.

Richter: Zweifel

Die Aussagen lassen, so der Richter, Zweifel offen. Bei einem derartig schweren Vorfall bedürfe es aber einer Klarheit des Falles.

http://vbgv1.orf.at/stories/104751

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227. 28.04.2006  Vergewaltigung vorgetäuscht: Haftstrafe

Eine 25-Jährige ist am Freitagvormittag am Landesgericht Feldkirch wegen Verleumdung zu sieben Monaten Haft, fünf davon bedingt, verurteilt worden. Sie hatte fälschlicherweise zwei Burschen wegen Vergewaltigung angezeigt.

Zuerst von brutaler Vergewaltigung erzählt

Bei der Polizei schilderte die Feldkircherin eine brutale Vergewaltigung. Zwei Burschen, mit denen sie in diversen Diskotheken war, wären in einem Auto über sie hergefallen und hätten sie dann aus dem Fahrzeug geschmissen.

Frau gab Lüge von sich aus zu

Ein paar Tage später gab die Frau von sich aus ihre Lüge zu. Den Beamten erklärte sie, dass alles genau so passiert sei, bis auf einen Punkt: Der Sex war freiwillig.

Die beiden Burschen hätten sich über sie lustig gemacht, daher habe sie sich rächen wollen. Bei ihrer Anzeige sei sie zudem stark alkoholisiert gewesen.

Acht Vorstrafen

Diesen Umstand wertete der Richter ebenso wie das Geständnis als mildernd. Erschwerend waren aber acht Vorstrafen. Zwei davon hatte die Frau ebenfalls wegen Verleumdung erhalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Frau erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

http://vbgv1.orf.at/stories/105700

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228. 6. MÄRZ 2009  Am Donnerstag etwa gegen 18.00 Uhr war ein 16-jähriges Mädchen auf einem Fußweg zwischen Michelau und Schwürbitz unterwegs. Dort wurde sie von einem ausländisch sprechenden Mann von hinten angefallen und gewaltsam in einen Feldweg gezerrt.

Der Mann bedrängte sie aufs Äußerste und nahm eindeutige Handgreiflichkeiten an ihr vor. Einem zufällig vorbeikommenden Zeugen hat es das Mädchen wahrscheinlich zu verdanken, dass der Täter von ihr abließ, bevor es zum Äußersten kam.

Polizeipräsidium Oberfranken

09. März 2009 Vergewaltigungsversuch war vorgetäuscht

Ein überraschendes Ergebnis brachten die Ermittlungen der Coburger Kripo im Bezug auf die am Freitag gemeldete versuchte Vergewaltigung zwischen Michelau und Schwürbitz. Die Straftat war nur vorgetäuscht.

Die Polizei ermittelte, dass die versuchte Vergewaltigung einer 16-Jährigen nur vorgetäuscht war. Das Mädchen hatte alles frei erfunden.

Eine 16-Jährige hatte bei der Polizei angezeigt, dass sie am Donnerstagabend auf dem Fußweg zwischen Schwürbitz und Michelau von einem Unbekannten angegriffen worden war. Erste Unstimmigkeiten in der Aussage der Geschädigten und das völlige Ausbleiben von Hinweisen durch Zeugen oder Passanten veranlassten die Kripo-Beamten, auch in Richtung einer vorgetäuschten Straftat zu ermitteln. Als auch die Untersuchung aller Spuren keinen einzigen Hinweis auf ein stattgefundenes Gewaltverbrechen erbrachte, musste die 16-Jährige schließlich zugeben, den Vorfall erfunden zu haben. Sowohl der unbekannte Verbrecher als auch der zu Hilfe eilende Zeuge entsprangen nur der Fantasie des Mädchens. Weshalb sie trotzdem die Polizei alarmierte, bleibt im Unklaren.

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:LRMtZJoFt-sJ:www.infranken.de/regional/lichtenfels/Vergewaltigungsversuch-war-vorgetaeuscht%3Bart220,52291+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=ch

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229.  24. Februar 2009  Vergewaltigung im LKW erfunden

Die Polizei nahm ein Österreicher Fest und ließ ihn dann wieder frei.

Ein österreichischer LKW-Fahrer wurde im Dezember in Bayern verhaftet, weil er verdächtigt wurde, eine 20-jährige Frau aus Bayern vergewaltigt zu haben. Nun stellte sich heraus: die Frau hatte die Vergewaltigung erfunden.

Am 8. Dezember 2008 zeigte eine 20-jähirge Frau aus Bayern bei der Kripo Miesbach an, dass sie am 3. Dezember 2008von einem Lkw-Fahrer auf dem Autobahnrastplatz Holzkirchen Nord (kurz vor München) vergewaltigt worden sei. Diese Straftat konnte nun aufgeklärt werden.

Aufgrund der Beschreibung und der umfangreichen Ermittlungen der Kripo Miesbach konnte ein österreichischer Lkw-Fahrer, auf den die Beschreibung passte, festgenommen werden. Für die fragliche Tatzeit hatte der Tatverdächtige aber ein Alibi. Der Mann wurde deswegen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Weitere Überprüfungen durch die Kripo Miesbach erbrachten Erkenntnisse, die widersprüchlich zum Tatablauf durch die Geschädigte waren. Mit diesem Fakten wurde nun die 20-Jährige konfrontiert. Die Beweislage gegen sie war sehr erdrückend. Schließlich gestand sie, die Vergewaltigung vorgetäuscht zu haben. Die junge Frau wollte eine Rechtfertigung für eine eventuelle ungewollte Schwangerschaft haben.

Durch die vorgetäuschte Vergewaltigung wurde die junge Frau selbst zur Täterin. Gegen sie wird jetzt wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt und außerdem muss sie sich für die freiheitsentziehende Maßnahme des festgenommen Tatverdächtigen verantworten

http://www.salzburg24.at/vergewaltigung-im-lkw-erfunden/news-20090224-02564099

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230.  27.06.2005 Aus Angst ihre Wohnung zu verlieren: 18-Jährige täuschte eine Vergewaltigung vor

Vorarlberg: Weil Männerbesuche nicht erlaubt waren

Aus Angst ihre Wohnung zu verlieren, hat eine 18-jährige Vorarlbergerin vor rund drei Wochen eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Wie die Ermittlungen der Exekutive laut Sicherheitsdirektion ergaben, fanden die geschlechtlichen Handlungen in der Wohnung der 18-Jährigen mit ihrem Einverständnis statt.

Nachdem in ihrer Wohnung jedoch keine Männerbesuche erlaubt sind, erstattete sie Anzeige wegen Vergewaltigung. Die Frau wird nun ihrerseits wegen Verleumdung und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.

http://www.news.at/articles/0526/10/115427/aus-angst-wohnung-18-jaehrige-vergewaltigung

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231. 02.05.2012 Prozess endet mit Freispruch

Hünxe/Wesel.   Hünxer (49) stand wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor Gericht.

Vergewaltigung und Freiheitsberaubung lauteten die Vorwürfe gegen den 49-jährigen Reiner P. ( alle Name geändert). Dem Mann aus Hünxe wurde vorgeworfen, im August 2008 seine damalige Freundin Karin L. nach einem Streit ins Schlafzimmer seiner Wohnung gefolgt, sie festgehalten und vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er sie zwei Stunden lang daran gehindert, die Wohnung zu verlassen in dem er sie abgeschlossen und den Schlüssel behalten habe. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe energisch.

Nach der Darstellung des Fenster- und Gebäudereinigers habe keine Handlung gegen den Willen seiner damaligen Freundin stattgefunden. Während des einvernehmlich erfolgten Geschlechtsverkehrs habe sie von ihm verlangt, „aus sich heraus zu gehen“, womit sie meinte, sie während dem Beischlaf auf übelste Weise zu beschimpfen, was der Angeklagte abgelehnt habe und sich von ihr abwandte. Alleine aus dem Haus lassen wollte er die Frau aus Essen, die nach eigenen Angaben krank sei, nicht, weil er in einer einsamen Gegend Hünxes lebe, in der nachts nur schwer ein Taxi zu bekommen sei.

Karin L. habe ihm außerdem erzählt, nach mehreren Vergewaltigungen durch ihren Stiefvater „ein bis zwei“ Kinder bekommen zu haben, die sie allerdings abgegeben hätte. Aus diesem Grund sei er ihr gegenüber besonders behutsam gewesen. Im Übrigen habe sich der vermeintliche Vorfall irgendwann zwischen Ende Mai und Anfang Juni 2008 ereignet. Karin L. sagte erst aus, nachdem der Angeklagte den Raum verlassen hatte. Sie gab an, in der fraglichen Nacht irgendwann eingesehen zu haben, dass sie die Wohnung nicht verlassen könne und habe daher im Wohnzimmer auf dem Sofa geschlafen.

Am nächsten Morgen habe sie sich vom Angeklagten nach Essen fahren lassen. In den Monaten danach kam es nach übereinstimmenden Aussagen zu regelmäßigen Kontakten. Karin L. hat ihn mehrfach besucht, mit ihm und seinen Eltern Karten gespielt. Als Grund dafür gab sie an, Beweise sichern zu wollen. „Im August habe ich meine jetzige Frau kennen gelernt und Karin L. gesagt, dass ich keinen Kontakt mehr wünsche. Sie sagte, dass sie unter diesen Umständen wisse, was zu tun ist. Wenig später hat sie mich angezeigt, Monate nach der vermeintlichen Tat“, entrüstete sich der Angeklagte.

Eine Gutachterin bescheinigte Karin L. eine posttraumatische Belastungsstörung. Die Ereignisse aus ihrer Jugend und das 2008 Erlebte könne sie jedoch trennen. Chronologisch identische Darstellungen deuteten zudem auf die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwältin, die wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten forderte. Vor allem ihr Hauptargument, dem Opfer fehle das Motiv zu lügen, widersprach der Verteidiger des Angeklagten vehement. „Mein Albtraum ist es, abends alleine in meinem Büro zu sitzen und mir von meiner Sekretärin eine Akte bringen zu lassen. Am nächsten Tag behauptet sie, ich hätte ihr an die Brust gefasst und ich werde verurteilt, weil sie kein Motiv für eine Lüge hat.“ Ferner wies der Verteidiger auf widersprüchliche und vor allem untypisch detailarme Aussagen des vermeintlichen Opfers hin, woraufhin eine Verurteilung unmöglich sei. Das Gericht folgte dieser Ansicht und sprach den Angeklagten frei.

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/prozess-endet-mit-freispruch-id6617010.html

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232.  25.05.2012 Frau beschuldigt Vorgesetzten

Vorwurf der Vergewaltigung – Angeklagter streitet alles vehement ab

Ein Vorarbeiter eines Betriebs in Garrel soll Leiharbeiterin im Lager vergewaltigt haben. Der Prozess läuft vor dem Oldenburger Landgericht.

GARREL Wegen Vergewaltigung muss sich seit Donnerstag ein 26 Jahre alter Mann aus Garrel vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, als Vorarbeiter in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Garrel eine dort beschäftigte Leiharbeiterin im Lager der Firma zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Der 26-Jährige, der der Vorgesetzte der 22-Jährigen gewesen sein soll, habe die Frau ins Lager geschickt, um Etiketten zu holen. Dann sei er ihr gefolgt, habe das Lager abgeschlossen und die Frau vergewaltigt, so die Anklage. Der Angeklagte indes bestreitet die Vorwürfe vehement. Er habe der Frau nichts getan, erst recht habe er sie nicht vergewaltigt.

Er sei damals zusammen mit der 22-Jährigen ins Lager gegangen, um nach den Etiketten zu schauen. Er habe das Lager auch nicht abgeschlossen. Man habe dann auch Kartons mitgenommen, die 22-Jährige sei gut gelaunt gewesen. Umso überraschter sei er gewesen, als er von dem Vorwurf einer Vergewaltigung gehört habe. Dabei sei nichts vorgefallen, beteuerte der Angeklagte am Donnerstag.

Als möglichen Grund für die „Falschanschuldigung“ nannte der 26-Jährige seine Stellung als Vorgesetzter. Da sei man nicht immer beliebt, weil man auch Entscheidungen treffen müsse, die nicht immer allen gefallen würden. Auch bezüglich der 22-Jährigen habe er schon einmal eine Ermahnung aussprechen müssen. Vielleicht sei das der Grund, weswegen sie ihn zu Unrecht belaste, meinte der Angeklagte. Nun muss die 22-Jährige als Zeugin gehört werden.

http://www.nwzonline.de/cloppenburg/blaulicht/frau-beschuldigt-vorgesetzten_a_1,0,504981331.html

01.06.2012  PROZESS  Frei wegen erwiesener Unschuld

Rechtsanwalt deckt zahlreiche Widersprüche auf – Gericht: „Opfer lügt“

Der Vergewaltigungsprozess endete mit einem Freispruch. Jetzt muss das 22-jähriges „Opfer“ mit einem Verfahren rechnen.

GARREL Mit einem Freispruch für den Angeklagten wegen erwiesener Unschuld ist am Donnerstag vor dem Oldenburger Landgericht der Garreler Vergewaltigungs-Prozess zu Ende gegangen. Das Gericht war davon überzeugt, dass die 22-Jährige, die Opfer der Tat geworden sein wollte, gelogen hat. Sie muss nun mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen.

Ihre Behauptungen hatten einen 26-Jährigen aus Garrel auf die Anklagebank gebracht. Vor dem Hintergrund der belastenden Aussage war die Anklage davon ausgegangen, dass der 26-Jährige in seiner Funktion als Vorarbeiter in einem Betrieb in Garrel die 22-jährige Leiharbeiterin im Lager des Unternehmens vergewaltigt hatte.

Doch davon blieb am Ende nichts mehr übrig. Der Friesoyther Rechtsanwalt Paul Kock, der den Angeklagten verteidigte, konnte zahlreiche Widersprüche in der Aussage der Frau aufdecken. Zum Schluss sollte das Wenige, was passiert sein sollte, „angefüttert“ worden sein, um es „anklagereif“ zu machen. Der 26-Jährige aber hatte von Anfang an beteuert, dass nichts gewesen sei. Er habe der Frau nichts getan, nur einmal als Vorarbeiter ermahnt.

„Wir sehen starke Belastungstendenzen“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Georg Kaemena. Er hatte der 22-Jährigen zu Beginn des Verfahrens schon erklärt, dass sie immer noch schweigen könne. Sie wollte aber (belastend) aussagen. Auch eine psychologische Sachverständige konnte in der Aussage der 22-Jährigen nichts Glaubwürdiges erkennen. Mit dem Freispruch erster Klasse erfüllte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der 26-Jährige, der sich monatelang zu Unrecht den Ermittlungen ausgesetzt sah, musste für den Fall, man würde der Frau Glauben schenken, eine mehrjährige Gefängnisstrafe befürchten.

http://www.nwzonline.de/cloppenburg/wirtschaft/frei-wegen-erwiesener-unschuld_a_1,0,496007624.html

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233. 23.09.10: Polizei sucht Zeugen   22-Jährige am Magdeburger Hauptbahnhof vergewaltigt

Nach der Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau fahndet die Polizei derzeit nach einem unbekannten Täter. Dieser hatte die junge Frau am gestrigen Mittwochabend gegen 21.30 Uhr in der Bahnhofstraße von hinten überfallen, als diese auf dem dortigen Gehweg in Richtung Hauptbahnhof unterwegs war.

In der weiteren Folge zog der Unbekannte die 22-Jährige trotz wiederholter Hilferufe zwischen der Danzstraße und der Franckestraße über einen Mauersims auf das angrenzende Gelände der Deutschen Bahn AG, wo er sie unter weiterer Gewalteinwirkung in einem Gebüsch vergewaltigte. Im Anschluss flüchtete der Täter über die Bahnhofstraße in unbekannte Richtung.

Der Unbekannte soll zwischen 30 und 40 Jahren alt und zwischen 1,75 und 1,80 Meter groß sein. Er war von dicker Gestalt und hatte kurze, dunkle Haare sowie einen Kinnbart. Bekleidet war er unter anderem mit einer Leder- und einer Jeansjacke. Außerdem trug er zum Tatzeitpunkt Handschuhe.

Die Polizei bittet Personen, die Angaben zu dem Unbekannten oder sonstige sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer 0391-546 2196 bei der Kripo zu melden. Insbesondere sucht die Polizei diejenigen Zeugen, die von dem Opfer in der Otto-von-Guericke-Straße oder dem Breiten Weg nach dem Weg zum Hauptbahnhof gefragt wurden.

http://magdeburgersonntag.info/artikel/22-jahrige-am-magdeburger-hauptbahnhof-vergew-0923

28.09.10 Magdeburg   Junge Frau täuschte Vergewaltigung vor

MAGDEBURG/DPA. Die angebliche Vergewaltigung einer 22-Jährigen in Magdeburg vor knapp einer Woche hat nie stattgefunden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, werde gegen sie wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt. Die Frau gab familiäre und psychische Probleme für die falsche Anzeige an. Sie hatte vorgegeben, am Abend des 22. September in der Innenstadt von einem Unbekannten auf ein Bahngelände gezogen und dort vergewaltigt worden zu sein.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1285652882604&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312

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234.   22.06.2010 Unschuldig wegen Vergewaltigung in Haft

Obersteirer kam erst nach zwei Jahren frei – dank seiner Angehörigen und seiner Anwältin. Seine Freundin beschuldigte ihn, sie vergewaltigt und geschlechtlich genötigt zu haben.

18 Jahre war der heute 25 Jahre alte Obersteirer Reinhard Sch. aus dem Bezirk Liezen, als er mit einer Nachbarin ein Verhältnis anfing. Drei Jahre später wurde der Landwirt plötzlich von der Polizei abgeholt: Seine Freundin beschuldigte ihn, sie vergewaltigt und geschlechtlich genötigt zu haben.

“Mein Neffe leidet seit seiner Kindheit an einer Sprachhemmung”, schildert der Onkel des Mannes. “Er spricht fast nicht. Wenn er unter Druck ist, kann er höchstens ,Ja’ sagen.” Dennoch lese sich das Polizeiprotokoll so: “Ja, ich habe sie geschlechtlich genötigt.” Nach nicht einmal dreistündiger Verhandlung wurde Reinhard Sch. im Jänner 2007 am Landesgericht Leoben zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Der Pflichtverteidiger ergriff keine Rechtsmittel. Ein Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte auffallend wenig Anteilnahme zeige. Unter der Voraussetzung, dass das Geständnis stimme, liege deshalb Gefährlichkeit vor. Reinhard Sch. wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. In Haft wurde er von Mitgefangenen brutal zusammengeschlagen und erniedrigt.

“Man muss sich vorstellen”, sagt der Onkel des Mannes, “mein Neffe leidet an einer Sprachhemmung, und dann wird ihm das zum Vorwurf gemacht und als Verstocktheit ausgelegt.”

Dank der Initiative der Angehörigen konnte seine neue Anwältin Karin Prutsch einen Wiederaufnahmeantrag stellen, über den in der Vorwoche elf Stunden lang verhandelt wurde. “Dabei sind so viele Ungereimtheiten aufgetaucht, dass der neue Gutachter sagte, dass das Geständnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht stimmen kann”, erklärt die Anwältin. Auch der erste Sachverständige revidierte sein Gutachten.

Vorwürfe

Das Wiederaufnahmeverfahren endete mit einem klaren Freispruch. “Der wurde gestern rechtskräftig”, freut sich Anwältin Prutsch. Keine Vorwürfe machen die Angehörigen der angeblich Vergewaltigten, die unter großem psychischem Druck stehe: “Wir reden hier von zwei Opfern.” Wohl aber dem ersten Verteidiger: “Etwas hat er aus meinem Neffen herausgebracht: wie viel Geld er hat. So hoch war dann die Honorarnote.” Und das trotz an sich kostenloser Pflichtverteidigung.

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/leoben/2378832/unschuldig-vergewaltigung-haft.story

23.06.2010 Unschuldig in Haft: Entschädigung wird geprüft

Unschuldig wegen Vergewaltigung in Haft: Anwältin prüft die Möglichkeit einer Haftentschädigung. Keine Konsequenzen gibt es für den Anwalt bei der ersten Verhandlung.

Zwei Jahre saß der Obersteirer Reinhard Sch. (25) unschuldig wegen Vergewaltigung in Haft, ehe er freikam. Nun beginnt die Aufarbeitung des Falles: “Die Angehörigen haben mich beauftragt, Entschädigungsansprüche zu prüfen”, bestätigt seine Anwältin Karin Prutsch.

Das Wichtigste sei zunächst einmal gewesen, den Freispruch für den Mann zu erreichen. “Wenn die Aussichten auf eine Entschädigung gut sind, werden wir einen entsprechenden Antrag stellen”, kündigt die Anwältin an.

Skeptisch ist die Sprecherin des Landesgerichtes Leoben Sabine Anzenberger. Natürlich komme es vor, dass die Republik Haftentschädigung zahle, wenn jemand zu Unrecht im Gefängnis gesessen ist, “wenn aber jemand selbst die Gründe dafür geliefert hat, ist es problematisch”.

Im konkreten Fall habe es ein Geständnis gegeben, das sich auch mit Zeugenaussagen gedeckt habe. Hätte man aber nicht dem angeblich eindeutigen Geständnis eines Mannes weiter nachgehen müssen, der in Wahrheit an einer Sprachhemmung leidet? “Im konkreten Fall wurde ein Sachverständiger beigezogen, mit dessen Hilfe ein Gespräch mit dem Angeklagten sehr wohl möglich war.” Der Mann sei ja auch nicht geistig behindert und war verhandlungsfähig.

Ob in der Verhandlung nicht doch zu wenig auf die besondere Situation des – unschuldigen – Angeklagten eingegangen wurde, kann sie nicht beantworten. “Ich war nicht dabei.”

Keine disziplinären Konsequenzen wird der Fall für den Verteidiger bei der Erstverhandlung haben. Die Angehörigen hatten kritisiert, dass der Pflichtverteidiger eine Honorarnote gestellt habe. Die Präsidentin der steirischen Rechtsanwaltskammer Gabriele Krenn ist der Sache nachgegangen: “Dem Kollegen ist nichts vorzuwerfen, er wurde vom Gericht nicht als Verfahrenshelfer bestellt, sondern als Amtsverteidiger.” Der Unterschied? “Letzterer ist zu bezahlen.”

Rund 3000 Euro hatte der Angeklagte bis zur Verhandlung. Laut seinen Angehörigen war das dann auch die Höhe der Honorarnote.

http://archiv.kleine.at/steiermark/2379792/unschuldig-haft-entschaedigung-geprueft.story

Anmerkung: Schlamperei bei den Behörden, Abzocke vom Verteidiger – aber keiner ist schuld!

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235.    02.10.2012 Prozess um Security  Ich saß 7 Monate unschuldig in Haft“

Mustafa E. (22) soll versucht haben, einen Menschen zu töten. Sieben Monate wartete er auf seinen Prozess, dann wurde der Security freigesprochen. Jetzt will er Geld von der Republik.

Warum? Diese Frage stellte sich Mustafa täglich. “Warum hat das Opfer gesagt, dass ich es war?” Darauf weiß der Iraker bis heute keine Antwort. Als Security bei einem Fest Ende 2011 wollte er einen Streit um eine Frau schlichten. Am Ende lag ein Besucher (21) mit einem Messerstich schwer verletzt am Boden.

“Mein Mandant beteuerte sofort seine Unschuld, musste trotzdem in U-Haft”, kritisiert Verteidigerin Renua Chadeh. “Die Zelle war immer zu, wir durften nur kurz spazieren gehen”, erzählt Mustafa. Der Glaube an seine Unschuld und Besuche von Mama gaben ihm Kraft. “Ich war aber knapp davor durchzudrehen.” Der Prozess endete mit einem Freispruch. Unschuldig in Haft, dafür will Mustafa jetzt eine Entschädigung.

http://www.heute.at/news/oesterreich/art23655,797462

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236.    05. Juni 2009 Missbrauchte Mann die blinde Tochter?

Die Kindesmutter vermutet eine „Intrige“ einer Lehrerin

Ein Mann soll sich an seiner heute elfjährigen blinden Tochter vergangen haben. Der 35-Jährige stand wegen dieser schwerwiegenden Anklage am Donnerstag in Klagenfurt vor einem Schöffensenat. Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig.

Lehrerin anvertraut

Laut Anklage soll er seine Tochter vor zwei Jahren unsittlich am Geschlecht berührt haben. Damals lebten der Angeklagte, dessen Lebensgefährtin und die gemeinsame Tochter Nicole auf einem alten Bergbauernhof im Lavanttal. Das Mädchen vertraute sich danach einer Lehrerin an, die dann sofort das Jugendamt einschaltete.

Mutter widerspricht

Die Mutter der Elfjährigen sieht die Sache allerdings anders: Ihr Lebensgefährte sei sicher unschuldig, die Lehrerin habe der damals neun Jahre alten Nicole „vorgesagt haben, was geschehen sein soll“, so die Mutter vor dem Schöffensenat. Richter Manfred Herrenhofer wollte von der Mutter wissen, warum sie nicht zugestimmt habe, ihre Tochter von einem Gynäkologen untersuchen zu lassen, damit Klarheit geschaffen werde. Die Frau schwieg eisern. Richter Herrenhofer mahnte: „Sie werden mit der Ungewissheit leben müssen, ein ganzes Leben lang.“ Einen Versuch zu klären, was das Kind in der Schule ihrer Lehrerin anvertraute, hat es offenbar nie gegeben. Der Prozess wurde vertagt.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/kaernten/Missbrauchte-Mann-die-blinde-Tochter/544879

30.07.2009  Missbrauchsfall: Freispruch im Zweifel

Auf entlegenem Bauernhof soll Vater seine blinde Tochter (9) missbraucht haben.

Gestern wurde am Landesgericht Klagenfurt ein 34-jähriger Mann vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an seiner blinden Tochter, damals neun Jahre alt, freigesprochen. “Ein sehr schwieriger Grenzfall”, sagt Richter Manfred Herrnhofer. “Die Familie lebt in einfachen Verhältnissen auf einem entlegenen Bauernhof und das Mädchen ist mehrfach behindert: blind und geistig weit zurückgeblieben.” Es bestanden erhebliche Zweifel, ob die Aussagen des Kindes der Realität entsprächen.

Den Fall ins Rollen brachte wie berichtet eine Lehrerin der Sonderschule. Sie schöpfte Verdacht, weil die heute Elfjährige immer wieder weinte. Die Schilderungen und Gesten des Kindes waren für sie so eindeutig, dass sie die Polizei verständigte. “Doch die Aussagen hat das Kind nie vor der Jugendpsychologin oder dem Gericht bestätigt”, sagt Herrnhofer. Es konnte nicht eindeutig bewiesen werden, ob das Kind die Wahrheit spricht, deshalb auch der Zweifelsfreispruch

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/klagenfurt/2091005/missbrauchsfall-freispruch-zweifel.story

Anmerkung: Was das Kind der Lehrerin gesagt hat, wurde nie abgeklärt. Aber als die Lehrerin sofort einen Missbrauch witterte, wurde die Gerichtsmaschinerie in Gang gesetzt. feministische Aufdeckerinnen nett Frau Rückert solche Personen, die , wenn ein Kind weint, sofort den Vater in Verdacht bringen!

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237.  Am Beginn der Debatte um die Gutachtens-Qualität stand der Fall Albin K.

Dieser 35-jährige Mann wurde wegen angeblichen schweren sexuellen Missbrauchs seiner eigenen vierjährigen Tochter verurteilt. Zunächst war der Verdacht auf den Großvater des Mädchens, den Schwiegervater von K., gefallen. Erst später – vor dem Hintergrund eines erbitterten Sorgerechtsstreits mit der Kindesmutter – war Albin K. als möglicher Täter ins Spiel gebracht worden. Schlussendlich wurden beide Männer verurteilt: Albin K. und der Großvater. Beide erhielten drei Jahre Gefängnis. Im Fall Albin K. wendete sich das Blatt. Nach 22 Monaten Haft wurde der 35-Jährige Ende August im Rahmen einer Verfahrens-Wiederaufnahme freigesprochen.

Vorwurf an Friedrich: Er habe dem Opfer, dessen Aussagefähigkeit er bejahte, Suggestivfragen gestellt. Fest steht: Auch wenn vom Gericht – wie bei Missbrauchsverdacht üblich – ein Gutachter bestellt wird, so liegt die Entscheidung allein bei den Richtern. Wenn es um sexuelle Angriffe geht, entscheidet meist ein Schöffensenat, bestehend aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern. Jedes Schöffenurteil muss in öffentlicher Sitzung begründet werden.

K.s Verteidigung hat angekündigt, für die ungerechtfertigte Haftzeit sowie diverse Kosten 200.000 € Entschädigung von der Republik einzuklagen.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/412582/Psychiater-Friedrich_Wie-gut-sind-seine-Gutachten

Anmerkung: Selbstherrliche, selbstverliebte Gutachter , kennen wir das nicht aus Heidelberg?

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238.   2. Februar 2009 Wurde Frau (17) während Guggen-Treff missbraucht?

Bischofszell/TG. Während eines Guggenmusik-Treffens in Bischofszell wurde eine 17-jährige Frau am Sonntag mutmasslich sexuell missbraucht. Ein Verdächtiger sitzt in Haft. – Kapo TG/PN

Die junge Frau und der 25-jährige Schweizer lernten sich am Samstagabend bei einem Treffen von Guggenmusik-Formationen in der Mehrzweckhalle “Bitzi” kennen. Um Mitternacht begaben sich die beiden ins Freie, wo es am frühen Sonntagmorgen mutmasslich gegen den Willen der jungen Frau zu sexuellen Handlungen kam.

Die Kantonspolizei Thurgau leitete umgehend Ermittlungen ein, verhaftete und inhaftierte den Tatverdächtigen noch vor Ort. Der genaue Ablauf des Abends wird nun rekonstruiert. Zur Spurensicherung wurden der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Thurgau sowie der Bezirksarzt beigezogen. Das Kantonale Untersuchungsrichteramt führt eine Strafuntersuchung.

http://www.polizeinews.ch/page/Wurde+Frau+17+waehrend+GuggenTreff+missbraucht/352201/detail.htm

05.02.2009 Vergewaltiger von Bischofszell bekannt

BISCHOFSZELL – Der Mann, der am vergangenen Wochenende in Bischofszell TG eine 17-Jährige vergewaltigt haben soll, ist der Polizei bekannt.

Er verbüsst seit knapp 24 Monaten eine Haftstrafe im Kanton Graubünden. In der besagten Nacht hatte er Hafturlaub.

Der Leiter Justizvollzug vom Kanton Graubünden, Walter Schlegel, bestätigte entsprechende Recherchen der Online-Redaktion des “St. Galler Tagblatt”.

Der Übergriff hatte sich in der Nacht auf Sonntag an einem Guggenmusik-Treffen in einer Turnhalle in Bischofszell TG ereignet. Dort lernte die 17-jährige Frau den 25-jährigen Tatverdächtigen kennen und begab sich mit ihm nach draussen.

Dort kam es gemäss den Angaben der jungen Frau zum Übergriff. Die Kantonspolizei Thurgau nahm den Tatverdächtigen kurz nach der Tat noch am Ort fest. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.

Laut Schlegel sitzt der Tatverdächtige wegen eines Gewaltdelikts seit März 2007 eine mehrjährige Haftstrafe in Cazis GR ab. Zu den genauen Gründen der Haft wollte sich Schlegel nicht äussern. Um ein Sexualdelikt habe es sich allerdings nicht gehandelt.

Der Mann befindet sich seit dem Beginn der Haftstrafe im offenen Vollzug. Der für das Wochenende erteilte Hafturlaub habe den Richtlinien entsprochen, beteuerte Schlegel. Seit August 2008 habe der Inhaftierte bereits sieben Mal Urlaub erhalten.

Hat der 25-jährige Mann die junge Frau tatsächlich missbraucht, verhindert dies eine baldige Haftentlassung. Die Bündner Strafvollzugsbehörde sah ursprünglich eine bedingte Entlassung auf Mitte Oktober vor, wie Schlegel sagte.

http://www.blick.ch/news/vergewaltiger-von-bischofszell-bekannt-id1486853.html

06.02.2009 Der Sextäter von der Guggenmusik

Er war auch wild auf Fabienne

An der Thurgauer Fasnacht soll er ein Mädchen missbraucht haben – auf Hafturlaub. Doch richtig bekannt wurde Christian R.* (24), weil er sich vor zwei Jahren an «MusicStar» Fabienne heranmachte.

http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/er-war-auch-wild-auf-fabienne-id13831.html

19. Februar 2009 Bischofszeller Guggentreffen: Stadtrat fordert mehr Sicherheit

BISCHOFSZELL. Die mutmassliche Vergewaltigung war die Spitze des Eisbergs am Bischofszeller Guggentreffen. Denn auch sonst wurde arg gewütet. Der Stadtrat macht die weitere Durchführung der Veranstaltung von einem Sicherheitskonzept abhängig.

So viele Reklamationen aus der Bevölkerung sind beim Bischofszeller Stadtschreiber Beat Müller nach einem Guggentreffen noch nie eingegangen. «Das Fass ist übergelaufen», sagt er. Sei der Anlass in den letzten Jahren zwar immer etwas laut, aber doch familiär und friedlich über die Bühne gegangen, so sei das neunte Guggentreffen vom 31. Januar den Veranstaltern entglitten. Nach gutem Start und einer tollen Stimmung vor dem Rathaus habe die Veranstaltung nachts in der Bitzihalle ein schlechtes und bedauerliches Ende gefunden. Negativ aufgefallen seien neben dem verabscheuungswürdigen Vorfall der hohe Alkoholkonsum und der Lärm.

Stadt bietet Hand

Nach Angaben des Stadtschreibers hätten sich Anwohner über Lärm bis in die Morgenstunden beschwert. Auch ausserhalb der Bitzihalle hätten Gugger zu ihren Instrumenten gegriffen. Reklamationen habe es auch wegen Erbrochenem und anderen Verunreinigungen rund um die Halle gegeben; ebenso sei es zu Beschädigungen gekommen. Die Reinigung sei diesmal mit sehr viel Aufwand verbunden gewesen.

Wie Beat Müller betont, stehe der Bischofszeller Stadtrat weiter hinter dem Guggentreffen und würde eine Neuauflage begrüssen. Er werde aber den Veranstaltern, den «Näbelhusaren», strenge Auflagen machen. Die Bewilligung für die zehnte Durchführung mache die Behörde abhängig von einem Sicherheitskonzept, das die Stadt gemeinsam mit den Veranstaltern ausarbeiten werde. Auch die «Näbelhusaren» sind gewillt, ihr Guggentreffen trotz allem, was geschehen ist, weiterzuführen. Man sei der Stadtbehörde dankbar, dass sie bei der Sicherheit Hand biete, sagt Präsident Hans Wanner. «Unsere Guggenmusik und das Treffen feiern im nächsten Jahr ihr 10-Jahr-Jubiläum. Es wäre schade, wenn wir unseren Anlass nicht mehr durchführen könnten.»

Zutritt ab 18 Jahren?

Handlungsbedarf sieht Wanner vor allem im Aussenbereich der Bitzihalle. «Da müssen, wie im Innern und am Eingang, unbedingt auch Security-Leute im Einsatz sein.» Dass mehr Alkohol getrunken wurde, glaubt Wanner nicht. Dagegen spreche der Verkauf von alkoholischen Getränken, der heuer rückläufig gewesen sei. Diskutiert werden müsse auch über einen altersbegrenzten Besucherzutritt ab 18 Jahren.

http://www.wilerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/bischofszell/tb-bi/Bischofszeller-Guggentreffen-Stadtrat-fordert-mehr-Sicherheit;art207,1264784

Zweifel an Guggentreffen-Vergewaltigung

Die Vergewaltigung am Bischofszeller Guggentreffen ist wahrscheinlich erfunden. In einem Polizeibericht wird angezweifelt, dass das Opfer die Wahrheit sagt. Es wird sogar die Erwägung einer Anzeige wegen Falschaussage empfohlen.

Die Anschuldigungen des 17-jährigen Mädchens sind heftig: Sie wirft dem 24-jährigen Bündner Häftling Christian R. vor, sie am Bischofszeller Guggentreffen Ende Januar sexuell missbraucht zu haben. Nun kontert der Anwalt des Angeschuldigten, Markus Stadelmann aus Weinfelden: Die Aussagen des Mädchens seien erfunden. «Das Verfahren wird deshalb zu 99 Prozent sicher eingestellt», sagt er. «Die Aussagen des Mädchens sind widersprüchlich und mein Mandant hat schlüssig ausgesagt.» So habe er zugegeben, zwar Sex mit ihr gehabt zu haben, aber in gegenseitigem Einverständnis. Das Mädchen habe auch keine Verletzungen gehabt. Das ist aber noch nicht alles: Die Minderjährige sei schon einmal verurteilt worden, weil sie falsch ausgesagt habe, sagt Stadelmann.

Polizeibericht liegt vor

Tatsächlich steht im Bericht über die polizeilichen Ermittlungen, dass aufgrund der Zeugenaussagen über das Verhalten des Opfers begründete Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen aufkommen würden. Es sei davon auszugehen, dass der Geschlechtsverkehr im gegenseitigen Einverständnis stattgefunden habe.

Beispielsweise habe das Opfer zuerst bestritten, Hand in Hand mit Christian R. das Fest verlassen zu haben. Mehrere Zeugen behaupten aber das Gegenteil. Interessant ist auch eine Zeugenaussage, gemäss der sich das Mädchen nur drei Wochen nach dem Vorfall an einer anderen Fasnachtsveranstaltung den Maskierten regelrecht an den Hals geschmissen hat.

Richter hält sich bedeckt

Im Protokoll steht auch, Christian R. habe den Vorfall detaillierter beschreiben können als das Opfer. Letztlich wird sogar empfohlen, eine Einleitung eines Strafverfahrens gegen das Mädchen zu erwägen – wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der rechtspfIege.

Der zuständige Untersuchungsrichter Jonas Bruderer äusserte sich gestern nicht im Detail zum Fall. Die betroffenen Parteien seien schriftlich informiert worden, wie das Verfahren fortgesetzt werde, sagt er. Viel mehr möchte er dazu aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen. Nur so viel: Rechtskräftig erledigt sei das Verfahren nicht, allerdings sei es auch nicht der Staatsanwaltschaft übergeben worden.

Noch immer in Haft

Markus Stadelmann rechnet damit, dass die Einstellungsverfügung über das Verfahren bald erlassen und auch vom Staatsanwalt genehmigt werde. So habe er bereits die Aufforderung erhalten, seine Auslagen dem Untersuchungsrichter in Rechnung zu stellen – was nur bei einer Einstellung oder einem Freispruch geschieht. Christian R. sitzt derweil weiterhin in Cazis im Kanton Graubünden eine Haftstrafe ab, weil er im Dezember 2003 einen behinderten Mann mit Fusstritten gegen den Schädel schwerstens verletzt hat.

Guggen: Image hat gelitten

Auch wenn es am Guggentreffen tatsächlich zu keinem Sexualverbrechen gekommen ist, für die Organisatoren ist die Sache schon jetzt abgehakt – zurück bleibt ein Imageschaden: Die Berichterstattung in den Medien habe ein schlechtes Licht auf das Guggentreffen geworfen, findet Hans Wanner, Präsident der Bischofszeller Guggenmusik Näbelhusaren. Nun sei es an ihnen, das angeschlagene Bild des Treffens wieder aufzubauen. Eine Einstellung des Verfahrens helfe ihnen nicht dabei.

(ThurgauerZeitung)

29. April 2009   Vergewaltigung erfunden?

Bischofszell. Ende Januar behauptete eine 17-Jährige, sie sei am Bischofszeller Guggentreffen vergewaltigt worden. An dieser Version zweifelt offenbar auch die Polizei. Für den Anwalt des angeblichen Täters, eines 24-Jährigen, der wegen schwerer Körperverletzung im Gefängnis sitzt, ist der Fall klar: Die 17-Jährige hatte Ende Januar freiwillig mit seinem Mandanten während dessen Hafturlaubs Sex.

Dies bestätige der Polizeibericht, heisst es in einem Artikel auf der Homepage der «Thurgauer Zeitung». Gemäss dem Weinfelder Anwalt des Angeschuldigten, Markus Stadelmann, wird das Verfahren deshalb zu 99 Prozent eingestellt. Dafür sprächen verschiedene Umstände: Die Jugendliche weise keine Verletzungen auf, und sie sei schon einmal wegen Falschaussage verurteilt worden.

Zudem habe sie sich in Widersprüche verstrickt und etwa bestritten, das Guggentreffen Hand in Hand mit dem Angeschuldigten verlassen zu haben. Zeugen sagten jedoch das Gegenteil aus. Diese Version wird von der Thurgauer Kantonspolizei weder bestätigt noch dementiert. Offen ist, ob der angebliche Täter die Jugendliche wegen falscher Anschuldigung belangen wird.

«Dies entscheiden wir, wenn die Einstellung des Verfahrens gegen meinen Mandanten rechtskräftig ist», sagte Stadelmann gestern gegenüber dieser Zeitung

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostschweiz/sg-os/Guggentreffen-Vergewaltigung-erfunden;art192,1309334

04. Juli 2009  Verfahren gegen Gugger eingestellt

Frauenfeld/Chur. Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Thurgau hat ein Verfahren gegen einen 25-jährigen Bündner wegen Vergewaltigung eingestellt. Eine 17-Jährige hatte den Mann des sexuellen Missbrauchs im thurgauischen Bischofszell beschuldigt. Das Verfahren sei eingestellt worden, weil nicht genügend Hinweise vorlägen, die eine Anklage gerechtfertigt hätten, hiess es beim Thurgauer Untersuchungsrichteramt in Frauenfeld am Freitag zu einem Bericht in der «Südostschweiz». Mehr zum Fall wollen die Untersuchungsbehörden aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht sagen.

Die junge Frau hatte angegeben, sie sei nach dem Guggenmusik-Treffen Ende Januar in Bischofszell vom Bündner vergewaltigt worden. Der Angeschuldigte befand sich damals auf Hafturlaub. Er war im Januar 2006 zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er in Chur einen geistig schwer behinderten Mann brutal zusammengeschlagen hatte.

http://www.rheintaler.ch/ostschweiz/stgallen/rheintal/rt-pi/Verfahren-gegen-Gugger-eingestellt;art169,1346683

 Anmerkung: Natürlich dürfte der Falschbeschuldigte nicht unbedingt das sein, was sich die bürgerlich/christlichen Moralisten als Mitbürger wünschen. Trotzdem hat eine Falschbeschuldigerin nicht das Recht ihn zu beschuldigen. Auch die Medien- in diesem Fall der Blick , der sofort vom “Vergewaltiger” fantaisert– haben sofort  eine Frau aus der  gleichen Gilde, wie sie die Bunte im Fall Kachelmann aufmarschieren lies aufgetan, die ihre angeblichen Erlebnisse gewinnbringend anboten. Die Politiker fanden grosse Worte, ohne den tatsächlichen Sachverhalt zu kennen.  Alles irgendwie bekannt!  Und zum Schluss wird die Lügnerin auch noch „aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen“ geschützt. Wo war dieses Recht beim Falschbeschuldigten, dem eigentlichen Opfer? 

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239.    6.06.2003   Junge Frau hat sich in Lügen verstrickt

26-Jähriger wird vom Vorwurf der Schändung freigesprochen

Vor zwei Jahren kam es zwischen dem 24-jährigen M. und der minderjährigen L. zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr. In der Folge klagte die junge Frau den Mann ein: Das Strafgericht des Sensebezirks hat am Mittwoch M. vom Vorwurf der Schändung und Vergewaltigung freigesprochen.

In wichtigen Punkten habe die heute 18-jährige L. Aussagen gemacht, die sie später widerrufen habe. In einer ersten Einvernahme habe L. beispielsweise gesagt, sie sei vom Beschuldigten mit einem Messer bedroht worden. Auch habe L. Personen frei erfunden. «Das Gericht konnte sich keine endgültige Meinung bilden», sagte am Mittwoch Gerichtspräsident Peter Rentsch anlässlich der Urteilsverkündung. Daher gelte der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Das Strafgericht sprach den ledigen Maurer aus dem unteren Sensebezirk vom Vorwurf der Schändung und eventueller Vergewaltigung frei.

Unbestritten, so Rentsch, sei jedoch, dass die damals 16-Jährige ausgelaugt war, unter Alkohol stand und eventuell auch unter Drogen.

Staatsanwaltschaft fordert  30 Monate Gefängnis

Die Substitutin der Staatsanwaltschaft Nora Seravalli hielt eine Strafe von 30 Monaten Gefängnis für angemessen. M. habe die Notlage der Minderjährigen ausgenützt. Ausserdem sei der Mann mehrmals vorbestraft.

Sühne verlangte ebenfalls Isabelle Brunner, Verteidigerin der jungen Frau. Ihre Forderung lautete auf 20 000 Franken Schadenersatz. Auf Freispruch hingegen plädiert Marcel Grass, privater Rechtsanwalt des Beschuldigten.

Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen

Die Vorkommnisse führen auf den Sommer 2001 zurück. Die damals Minderjährige bestieg um Mitternacht den Zug in Thun, um nach Hause zu fahren. Die knapp 16-Jährige war jedoch eingeschlafen, so dass sie es verpasste in Münsingen auszusteigen. Als sie kurz nach Bern in Richtung Freiburg im Zug aufwachte, sass ihr ein Mann gegenüber. Die junge Frau habe einen sehr müden und schlappen Eindruck gemacht, bestätige M. gegenüber der Polizei. Die Minderjährige, die eine Lehre als Pferdepflegerin macht, hat an jenem Tag rund 14 Stunden gearbeitet und verbrachte den Abend mit Kollegen. Bier und Schaumwein wurden getrunken.

Wo liegt die Wahrheit?

Im Zug schlug der damals 24-Jährige der jungen Frau vor, mit ihm bis Flamatt zu fahren und bei einem Kollegen zu übernachten. L. willigte ein und so kam es im Haus zum ungeschützten Geschlechtsverkehr, der von beiden Parteien ganz unterschiedlich geschildert wurde. In ihren Aussagen betonte die junge Frau, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe. Zum Widerstand habe ihr jedoch die Kraft gefehlt. «Nein, nicht», sei das Einzige, was sie noch habe sagen können. Anders lautet die Aussage des Beschuldigten. Nach seiner Meinung hat L. mitgemacht und es sei gar zu oralem Geschlechtsverkehr gekommen.

Verhalten schwer nachvollziehbar

Das Verhalten der jungen Frau war auf weiten Strecken schwer nachvollziehbar. Warum ist sie am andern Morgen bis Mittag im Haus geblieben und hat mit dem vermeintlichen Peiniger noch gefrühstückt? (Am drauffolgenden Tag vertraute sich das Mächen ihrer Firmpatin und ihrer Mutter an. Die entsprechenden Untersuchungen wurden eingeleitet.)

Warum hat sie nicht versucht nach der Zugfahrt gleich die Eltern anzurufen? (L. sagte aus, dass sie kein Geld bei sich gehabt habe und auf dem Natel kein Kredit mehr vorhanden gewesen sei.) Warum musste dem Lehrmeister – wegen nicht Erscheinen auf dem Arbeitsplatz – eine Lüge aufgetischt werden? Warum hat die untersuchende Ärztin anlässlich der Befragung oralen Verkehr festgehalten, obwohl L. dieses Faktum am Dienstag als falsch bezeichnete. In einer ersten Befragung verstrickte sich die Frau in Lügen. Richtig gestellt wurde der Sachverhalt erst in einer zweiten Einvernahme einige Monate später.

Am fünfstündigen Beweisverfahren machte die inzwischen 18-Jährige einen desolaten Eindruck. Die junge Frau, die von ihrer Psychologin und ihrer Mutter begleitet wurde, gab ihre Antworten unter Tränen zu Protokoll. An der Urteilsverkündung war L. jedoch nicht mehr anwesend.

http://www.freiburger-nachrichten.ch/archiv-sense/junge-frau-hat-sich-luegen-verstrickt

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240. 25.02.2006 Seitensprung: Vergewaltigung erfunden

Weil sie einen Seitensprung mit einer erfundenen Vergewaltigung “tarnen” wollte, ist eine 25-Jährige zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Sexuellen Missbrauch vorgetäuscht

Die Unterkärntnerin, Mutter von zwei Kindern, erfand die Vergewaltigung, nachdem sie im Dezember nach einem Seitensprung in einer Klagenfurter Diskothek erst spätnachts heimgekommen und von ihrem Ehegatten zur Rede gestellt worden war.

Aus Angst, er könnte ihren Seitensprung aufdecken, gab sie an, ein Mann hätte sie in einer Klagenfurter Disco mit einem Messer bedroht und sexuell missbraucht.

Noch am darauffolgenden Morgen musste sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Schwindel flog bald auf

Bei den Ermittlungen flog der Schwindel auf. Vor Gericht gab die 25-Jährige alles zu. Der Stress in der Familie sei ihr zu viel geworden, die Disconacht habe sie auf andere Gedanken gebracht, beteuerte sie unter Tränen.

Mindeststrafe: Sechs Monate bedingt

Mit ihrem Mann scheint die Sache inzwischen ausgestanden.

Die Unterkärtnerin erhielt mit sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe das mindestmögliche Strafausmaß. Die Verfahrenskosten muss sie aufgrund ihrer finanziellen Notlage nicht selbst tragen.

http://ktnv1.orf.at/stories/91776

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241. 13.04.07 Frau vergewaltigt

Regensburg. Opfer einer Vergewaltigung wurde in den frühen Morgenstunden des Freitags eine 27jährige Frau.

Sie hatte sich vom Dopnnerstag-Abend bis zur Tatzeit auf einer Party in einem Studentenwohnheim in der Straße “Am Weiherweg” im Regensburger Stadtteil Ziegetsdorf aufgehalten. Gegen 3.30 Uhr verließ die Frau die Party um vor dem Haus ihre Notdurft zu verrichten. Dabei überfiel sie ein bisher unbekannter Mann und vergewaltigte sie. Danach flüchtete der Täter unerkannt.

Zu dessen Beschreibung konnte die Geschädigte angeben, dass er kinnlange, blonde Haare hat und auffallend helle Augen. Bekleidet war er mit einem hellen Oberteil und einer dunklen Hose. Er dürfte etwa 1,70 bis 1,80 Meter groß sein und er hat eine normale Figur. Möglicherweise ist er Raucher.

Für die ermittelnde Kriminalpolizeiinspektion Regensburg sind Hinweise aus der Bevölkerung von großer Bedeutung. Möglicherweise haben frühmorgendliche Passanten den geschilderten Täter im Umfeld des Tatortes gesehen. Wichtig sind natürlich Hinweise zur Identität und zum Aufenthalt des Täters, der möglicherweise in Tatortnähe wohnt.

Informationen an die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg unter Telefon 0941/506-2681.

http://www.neumarktonline.de/art_frankopf.php?newsid=2933

24.07.07V ergewaltigung erfunden

Regensburg. Eine im April angezeigt angebliche Vergewaltigung einer 26jährigen Frau im Regensburger Stadtsüden (wir berichteten) hat nie stattgefunden.

Zu diesem Ergebnis kommt die Regensburger Kripo nach monatelangen Ermittlungen.

Wie die 26jährige Frau aus dem Bereich Passau damals angab, hatte sie in der Nacht auf 13.April eine Party in einem Studentenwohnheim am Weiherweg besucht. Zu frühmorgendlicher Stunde verließ sie das Haus, um im Außenbereich ihre Notdurft zu verrichten. Dabei sei sie von einem unbekannten Mann angefallen und vergewaltigt worden. Der Täter sei dann geflüchtet.

Die sofort eingeleitete Öffentlichkeitsfahndung brachte im Einklang mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen kein Ergebnis.

Schon kurz nach der Tat wurde der Frau bewusst, dass sich das von ihr geschilderte Geschehen nicht in der Realität zugetragen hatte. Möglicher Alkohol- und medizinisch indizierter Tablettenkonsum hätten wohl zu einer Wirklichkeitsverzerrung geführt.

Mit Zustimmung der Frau und nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg erfolgten weitere umfassende Untersuchungen beim Institut für Rechtsmedizin in Erlangen. Denen zufolge bestätigte sich, daß sich die Frau die Vergewaltigung nur eingebildet hat.

http://www.neumarktonline.de/art_frankopf.php?newsid=3432

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 242. 23.11.2011 Vergewaltigung war böse Verleumdung

Weil ein Ober-Grafendorfer seiner Freundin den „Stecken“ gab, bezichtigte sie ihn der Vergewaltigung. Richter deckte Schwindel auf und sprach 29-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei, verurteilte ihn aber wegen Körperverletzung und Falschaussage.

OBER-GRAFENDORF/KORNEUBURG (mr). Mit einer langen Liste an Delikten wurde ein 29-jähriger Ober-Grafendorfer, der derzeit wegen Wiederbetätigung im St. Pöltner „Häfn“ einsitzt, durch Staatsanwalt Lambert Schöffmann konfrontiert: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch im Zustand der Wehrlosigkeit, Gewaltausübung und Körperverletzung. Das Opfer: seine 31-jährige Exfreundin.

Die Vorwürfe leugnete der Ober-Grafendorfer vehement, mit Ausnahme einer Falschaussage. Seine Ex-Freundin hätte alles nur aus Rache erfunden, weil sie die Trennung von ihm nicht verkraftet hätte. Die über das Internet zustande gekommene Beziehung sei nur anfänglich glücklich verlaufen, bald hätte die an einem Borderlinesyndrom leidende Frau aus nichtigen Anlässen Streitigkeiten vom Zaun gebrochen. „Ich habe das nicht mehr ausgehalten und die Beziehung beendet, niemals war Gewalt im Spiel, wenn wir Sex hatten“ versicherte er dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, Franz Furtner.

Vom Vorwurf freigesprochen

Richter Furtner glaubte dem Angeklagten auch und sprach ihn vom Vorwurf der Vergewaltung und sexuellem Missbrauch frei, denn „die behaupteten Verletzungen wurden weder durch ärztliche Behandlungen, noch durch Polizeianzeigen objektiviert.“

Außerdem hätte sie vor der Anzeige per E-mail und SMS angekündigt, ihren „Ex“ fertig zu machen, wenn er die Beziehung mit ihr nicht wieder aufnimmt. Die Verletzungen beim Auslösen der Trennung sind jedoch durch eine Spitalsbehandlung und Zeugenaussagen erwiesen. Bei sieben Vorstrafen (zwei davon wegen Verbrechen der Wiederbetätigung) kommt nur die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe in Frage. Dem Freispruch stellt Richter Furtner allerdings eine Verurteilung zu fünf Monaten wegen Körperverletzung und Falschaussage gegenüber, die der Beschuldigte aufgrund seines Vorstrafenregisters auch absitzen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

http://www.meinbezirk.at/sankt-poelten/chronik/vergewaltigung-war-boese-verleumdung-d115409.html

Anmerkung: Er ist kein Guter, also hängt man ihm noch eine Vergewaltigung an. Es trifft ja nicht den Falschen…. Emanzenlogik

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243.    21.07.2008  Sex im Auto war keine Vergewaltigung

Die Anklage war happig: ein hochgefährliches «Vorspiel» im fahrenden Auto, danach eine Vergewaltigung in Wetzikon. Da aber Beweise fehlten, sprach das Gericht

«Ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage.» Was der Verteidiger des Mannes, der vor ein paar Tagen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Bezirksgericht Hinwil stand, betonte, trifft die Sache genau: Zwei Menschen hatten Sex miteinander – doch jeder erzählt nachher eine andere Version.

Riskante Fummelei bei 120 km/h …

Version 1 ist diejenige der Frau und gleichzeitig die Grundlage für die spätere Anklageschrift. Demnach war die damals 40-jährige Arztgehilfin an einem Sonntag im Januar 2007 mit einem damals 32-jährigen, gepflegten und nicht schlecht aussehenden Pflegefachmann aus Ex-Jugoslawien im «Ausgang». Die beiden kannten sich, weil sie am selben Ort arbeiteten.

Nach 22.30 Uhr war der Mann mit ihr auf der Oberlandautobahn Richtung Hinwil unterwegs. Während der Fahrt hatte er sie gegen ihren Willen immer wieder an den Kleidern über den Brüsten und im Schambereich berührt. Über zehn Minuten lang hielt der Fahrer sie gar mit der einen Hand an der Schulter oder am Hals fest, und mit der anderen Hand fummelte er weiter an ihr herum, wobei er laut Anklage «das Steuerrad zeitweise ganz losliess und somit das Fahrzeug nicht lenken und damit kontrollieren konnte» – und das bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h.

Als der Wagen in Uster die Autobahn verliess, bat die Frau mehrmals, aussteigen zu dürfen. Doch der Mann fuhr weiter nach Wetzikon, wo es, im Auto, auf einem Parkplatz zur Vergewaltigung kam. Diese dauerte eine Viertelstunde lang; die Abwehrmanöver und Hilferufe der 40-Jährigen waren erfolglos.

… oder schöner Sex auf Parkplatz?

In Version 2, derjenigen des Mannes, war man nicht auf der Autobahn, sondern durch die Dörfer des Oberlands unterwegs. Zuerst diskutierte man nur miteinander, danach «wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht». Und das notabene nie freihändig fahrend: «Eine Hand hatte ich immer am Steuerrad.» Schliesslich landete man auf einem Parkplatz am Bachtel, und auf diesem Platz mit schönster Aussicht kam es auf gegenseitigen Wunsch zu Sex im Auto. Weshalb die Frau etwas ganz anderes behaupte, das «weiss ich nicht», sagte der Mann am Prozess.

Haft und Genugtuung gefordert

Für die Staatsanwältin sind die Schilderungen der Frau glaubwürdig, während diejenigen des Angeklagten «nicht zu überzeugen vermögen». Das Opfer habe Todesängste gehabt, ihr Peiniger sei «rücksichtslos» vorgegangen. «Bedenklich» sei zudem das Sexualverhalten des Mannes, der mit seinen vielen Frauenbekanntschaften oft – und auch in jener Nacht – ungeschützt Geschlechtsverkehr hatte. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon die Hälfte abzusitzen sei, die andere bedingt erlassen werden könne.

Die Anwältin des Opfers verlangte zusätzlich zur Verurteilung eine Genugtuungszahlung von 17’500 Franken. Zu dem Betrag kämen später eventuell noch Schadenersatzforderungen. Ihre Mandantin, erklärte die Anwältin, habe heute noch alle paar Wochen Albträume.

Vorwurf als «erfunden» bezeichnet

Der Pflichtverteidiger des Mannes, ein bekannter Rechtsanwalt, kritisierte die Anklageschrift und zerlegte eine Stunde lang die Aussagen der Frau in Einzelteile. Er bezeichnete eine der Aussagen als «erfunden», eine andere als «nicht nachvollziehbar», und das vorgeworfene freihändige Fahren auf der Autobahn als «schlicht unmöglich».

Die Beschuldigungen, mutmasste der Anwalt, könnten ihren Ursprung in der «psychischen Situation» der offenbar nicht zu 100 Prozent gefestigten Frau haben. Da keiner der Vorwürfe bewiesen sei und es zwischen den beiden Arbeitskollegen zu einem «einvernehmlichen Sexualkontakt» gekommen sei, verlangte der Verteidiger einen Freispruch und die Ausrichtung einer finanziellen Genugtuung an den Angeklagten.

500 Franken für den Angeklagten

Das Bezirksgericht Hinwil scheint dem Verteidiger auf der ganzen Linie gefolgt zu sein: «Der Angeklagte ist einer strafbaren Handlung nicht schuldig und wird freigesprochen», heisst es im gestern den Medien zugänglich gemachten Urteilsdispositiv. Dem heute 34-jährigen Pflegefachmann wird eine Genugtuung von 500 Franken zugesprochen, die Verfahrenskosten übernimmt der Staat.

Welche Punkte zum Freispruch geführt haben, bleibt offen, weil noch kein begründetes Urteil vorliegt. Offenbar sah das Gericht die Vorwürfe aber schlicht als nicht erwiesen an, da von den insgesamt vier eingeklagten Tatbeständen nicht in einem einzigen eine Verurteilung erfolgte. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. (ehi)

http://www.regio.ch/blaulicht/standard/Sex-im-Auto-war-keine-Vergewaltigung/story/11235785

Anmerkung:  Sehr bedenklich ist die Ansicht der Staatsanwältin, wer viele Frauenbekanntschaften hat, ist zwingend auch ein Vergewaltiger! 

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24 Kommentare

Jörg Kachelmann – Falschbeschuldigungen – Fehlurteile-zweifelhafte Freisprüche–voreingenommene Staatsanwälte–überhebliche Richter–dünkelhafte Gutachter–zerstörerische Feministinnen–mediale Verurteilungen.

Der Fall (1) Kachelmann ist uns allen hinlänglich bekannt. Auch über (2)Ralf Witte wurde ausführlich berichtet. (3) Monika de Montgazon, (4)Andreas Türck (5/6) Adolf S.und Bernhard M. (Fall Amelie)  (7)Herbert B. , - (8) Harry Wörz natürlich, besonders bedrückend der Fall(9) Horst Arnold, aber natürlich auch die Personen, die im Fall (10)Pascal freigesprochen wurden, sie alle sind Opfer einer oder mehreren oben angesprochenen Personen, sei es ein geltungssüchtiger Staatsanwalt, ein Richter der in die Prozessgeschichte eingehen wollte, schlampig arbeitende und voreingenommene Polizeibeamte, Gutachtern die auf so hohen Podesten sitzen, dass sie davon überzeugt sind von dem was sie aussagen und uneinsichtig gegenüber Kritik. Oder Falschbeschuldigerinnnen, wie Claudia Dinkel oder Heidi K. aber auch Uta P  und ihre demagogischen Mitstreiterinnen von Zartbitter oder Wildwasser.  Dass es hier um Menschenleben, um Existenzen geht, die sie schlanker Hand vernichten, kümmert sie nur wenig. Absolut keiner dieser Juristen, Polizisten oder sonst an Prozessen Beteiligter wird es jemals über sich bringen zuzugeben einfach einmal einen Fehler gemacht zu haben. Es interessiert sie nicht, was mit den Menschen, deren Existenz, deren privates und berufliches Leben sie zerstören könnten, passiert.

Falschbeschuldigungen aus  der Sicht von Experten: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012/10/08/jorg-kachelmann-und-das-buch/comment-page-2/#comment-33417

Das gilt auch für die feministischen Möchtegernpsychologinnen ohne Befähigung, wie z.B. in den Montessori- oder Wormserprozessen,die ohne Skrupel ganze Familien zerstörten- dabei bis heute Schützenhilfe von Schwarzer und ihrer EMMA bekommen, obwohl es Freisprüche hagelte.  Diese Falschbeschuldigerinnen mit suggestiver Fragetechnik wollen – auch heute noch nicht – einsehen, dass sie mit diesem, an religiösen Wahn grenzenden – Eifer, nur Leid und Unglück über viele Menschen gebracht haben.

01.08.1996 DIE Hexenjäger(innen)

Zitat: Besonders verwundert war ich allerdings über die Verleumdungskampagne der Emma. Nicht etwa, weil sie Möllers für den Täter hielt. Damit hatte ich gerechnet, weil es in der feministischen Natur der Sache liegt. Aber der Haß richtete sich weniger gegen den angeklagten Mann als gegen eine Frau: gegen Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin vom SPIEGEL. Sie sei “Mittäterin” des “echten Täters”, hieß es, sie gebe sich “alle Mühe zur Verharmlosung der Sexualgewalt”.

[..]Auf der Suche nach Antworten entdeckte ich einen Aufsatz von Ursula Enders, die 1987 Zartbitter mitbegründet hatte. Mittlerweile war sie der Meinung, daß “ein Vater, der ,nur’ seine eigene Tochter mißbraucht”, ein “exotischer Ausnahmefall” sei. 40 Opfer im Leben eines Täters, so behauptet Enders, seien “eher niedrig gegriffen”. Ich begriff, daß für die selbsternannten “Mißbrauchs-ExpertInnen” mittlerweile jeder Mann ein Kinderschänder geworden ist.

 Zitat Ende

Anmerkungen zum Thema Kindesmißbrauch / Von Tamara Duve

 Ganzer Text:  http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelspecial/d-8955202.html

Anmerkung: Das erinnert doch stark an die These die Schwarzer vertritt: Männer sind alle Vergewaltiger!

Der „echte Täter“ , wie ihn Schwarzer nennt, (11)Rainer Möller wurde freigesprochen

 Zitat: Erst spät, die Hauptverhandlung hat am 13. November 1992 begonnen, wird Professor Günter Köhnken, Ordentlicher Professor am Institut für Psychologie der Universität Kiel, am 23. August 1994 vom Gericht beauftragt, die Entstehungsgeschichte der Kinderaussagen zu untersuchen.

Vorsitzender Walden in der mündlichen Urteilsbegründung: “Die Kammer hat mit der Auswahl dieses Sachverständigen einen Glücksgriff getan.” Zitat Ende

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9184337.html

Aber auch die Falschbeschuldigungen, die sehr wohl zugenommen haben, tagtäglich wird irgendwo ein Fall bekannt, aus Rache, aus Vergeltungswillen, um Jugendgerichte zu beeindrucken oder einfach aus Besessenheit  Aufmerksamkeit zu bekommen,  tragen zu Fehlurteile und ruinöser Existenzvernichtung, meist von Männern bei.

Es gab sie immer diese Falschbeschuldigungen, die Fehlurteile, gerade wenn es sich um angeblich sexuellen Missbrauch handelt, nicht erst seit Kachelmann, aber sein tragischer Fall hat die Öffentlichkeit erst sensibilisiert, in der einen, aber leider auch der anderen, der Schwarzerschen, Richtung!  Ich frage mich, seit dem ich mich damit beschäftigt habe, wo denn die „Gerichtsreporterin für Bild“ gerade bei den grossen, ganz Deutschland in Atem haltenden Prozessen „Worms I-III“ (12) 25 Freisprüche  ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse) und „Montessori „ war? Hat sie da auch für die Bild kommentiert? Nein, sie hat nur einen Beitrag schreiben lassen, der Gisela Friedrichsen verunglimpft.

Das Schlimme an den Wormser Prozessen war, dass Kinder ins Kinderheim Spatzennest kamen und – der Heimleiter aber  war ein Wolf im Schafspelz der Kinder missbrauchte! 

Zitat: Missbrauchsprozess “Spatzennest” – Wie viel Schuld hat das Jugendamt? 26. Mai 2011

Vor dem Landgericht Kaiserslautern muss sich zurzeit der 43-jährige Pädagoge Stefan S. wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Leiter des Kinderheims “Spatzennest” im pfälzischen Ramsen Missbrauch in 22 Fällen vor. Hat er das das Kinderheim als Kulisse für seine sexuellen Verbrechen aufgebaut? Denn Stefan S. ist nicht irgendwer: Er leitete ein Jugendheim in Ramsen bei Worms: das “Spatzennest”.

Vor 18 Jahren kamen sechs Kinder hier her. Angeblich waren sie von ihren Eltern sexuell missbraucht worden. Stefan S. kümmerte sich um die Kinder im “Spatzennest” und war gleichzeitig Hauptbelastungszeuge in dem spektakulären Prozess gegen die Eltern, dem Wormser Missbrauchsprozess 1994.

Missbrauchsverdacht: Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter

So berichtete Panorama im Februar 2008 über die Verhaftung von Stefan S. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sexueller Missbrauch.

Wormser Missbrauchsprozess endet 1994 als schwerer Justizirrtum

Der damalige Prozess gilt als einer der schwersten Justizirrtümer der bundesdeutschen Geschichte. Alle angeklagten 25 Eltern wurden freigesprochen. Alle Kinder kehrten zu ihren Eltern zurück. Nur nicht die sechs Kinder aus dem Spatzennest. Hier hatte Stefan S. das Sagen. Er war von der Schuld der Eltern überzeugt und verhinderte, dass die Kinder wieder Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen konnten.

http://aundckinder00.blog.de/2011/05/26/missbrauchsprozess-spatzennest-schuld-jugendamt-11218074/

Zitat: Petra Berger* steht vor dem Kinderheim “Spatzennest” und weint. Eine Fernsehreporterin hat sie hierher gefahren. Jetzt darf, ja sogar soll die 32jährige vor der Kamera weinen, denn sie ist nicht mehr “das Monster”, als das Boulevard-Medien sie jahrelang bezeichneten. In der vergangenen Woche sprach der Mainzer Richter Hans Lorenz sie und ihren Mann Thomas von dem Vorwurf frei, ihre vier Kinder mißbraucht zu haben. In dem Heim im pfälzischen Dorf Ramsen bei Ludwigshafen wohnen die vier Kinder der gedrungenen, rundlichen Frau. Doch sie darf nicht mal klingeln, um Mike, Lena, Marie und Jennifer zu sprechen. Das Wormser Jugendamt verbietet es: “zum Schutz der Kinder”, wie es in der Begründung heißt. Auch kein Foto bekam sie von ihnen. Nur ein einziges Mal hat Petra Berger die vier seit November 1993 gesehen: auf einem Fernsehschirm, als die Befragung der Kinder per Videotechnik in den Gerichtssaal übertragen wurde, wo sie als Angeklagte saß. “Ach, die Lena hat die Haare kurz, dabei liebte sie doch ihre langen Haare so sehr”, hat Frau Berger leise gesagt, und plötzlich wurde ihr klar, wieviel Zeit vergangen ist. So viel Zeit, daß sie nichts mehr von ihren vier Kindern weiß. Freie Bürger Der Ausflug zum “Spatzennest” hat die Frau erschöpft.  Zitat Ende 

http://archive.is/Ff4y

 Manche der völlig unschuldigen Männer, aber auch Frauen mussten nicht eine qualvoll lange Untersuchungshaft über sich ergehen lassen, nein viele von ihnen wurden zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, die sie vollumfänglich absitzen mussten. Und nur einigen, wenigen, Rechtsanwälten ist es zu verdanken, dass sie überhaupt rehabilitiert wurden.

Und dann?  Das beschreibt  Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg  am 10. August 2011  Justiz im Irrtum

Das kalte Herz des Staates

Zitat: Die Richter hatten im Jahr 2002 furchtbar geirrt. Der Fall des Lehrers ist ein besonders drastisches Beispiel, doch es kommt immer wieder vor, dass sich trotz aller rechtsstaatlichen Sicherheit Bürger ohne nachweisbare Schuld in den Maschen der Strafgesetze verfangen. Gleichgültig, ob aus Ignoranz, Unkenntnis oder der Verkettung unglücklicher Umstände – Justizirrtümer wird es immer geben.

Entsprechend muss sich auch ein Rechtsstaat die Frage stellen, welchen Ausgleich er jemandem zugesteht, der sich zu Unrecht im Fokus von Ermittlungsmaßnahmen wiederfindet, gegen den irrtümlich Untersuchungshaft angeordnet wird oder der gar nach einem umfangreichen Strafprozess zu Unrecht verurteilt wird und Monate oder gar über Jahre hinweg unschuldig hinter Gittern saß. Es ist die Frage, welche Wertschätzung der Staat einem Menschen zukommen lässt, dessen Würde er nicht geschützt, sondern verletzt hat

Die Antwort ist, zumal für einen Rechtsstaat wie den unsrigen, beschämend. Zitat Ende

 Weiterlesen: http://www.sueddeutsche.de/wissen/justiz-im-irrtum-das-kalte-herz-des-staates-1.1130007

“Genügend eigene Sachkunde”  Justizskandale und ihre Ursachen

Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Klaus Pförtner sieht vor allem die “Berge von Arbeit” in der Justiz als Hauptschuldigen. Die “unmöglichen Zustände in der Strafjustiz” ließen es gar nicht zu, “akribisch jede Akte zu bearbeiten”. Und auch die öffentliche Meinung spiele eine Rolle: “Der Stammtisch erwartet keinen Freispruch, sondern dass ein Richter zupackt.”

Opferaussagen oberflächlich behandelt

Doch selbst innerhalb der Justiz scheint das Thema umstritten – abhängig von der Rolle der Beteiligten. Als Pförtner betont, dass es seiner Meinung nach “gar nicht so sehr viele” Justizirrtümer gebe, kommt es prompt zu einer heftigen Auseinandersetzung mit dem Hamburger Verteidiger Johann Schwenn. Wie Pförtner diese Behauptung belegen wolle?, poltert der Anwalt. Schließlich würden in Deutschland Jahr für Jahr etwa 90 für falsch erkannte Urteile aufgehoben. Als Verteidiger beklagt Schwenn vielmehr eine Art “Coaching” von Opfern, um vor Gericht glaubwürdiger zu wirken, als Gefahr bei der Wahrheitsfindung.

http://www.n-tv.de/wissen/Justizskandale-und-ihre-Ursachen-article482053.html

Lange bevor Jörg Kachelmann  sich in den  Mühlen der Justiz wegen einer Falschbeschuldigung wiederfand, hat der WDR einen Beitrag gesendet:

WDR 5, 03.04.2008, 10.15 Uhr

Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs – Wie leicht die Justiz irren kann Von Maike Mackerodt

Laut polizeilicher Kriminalstatistik werden in Deutschland jedes Jahr etwa 20.000 Menschen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angezeigt. Die Dunkelziffer liegt – wie so oft – bedeutend höher, bei geschätzt 50.000 bis 300.000 Fällen jährlich. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 sind dem National Child Abuse und Neglect Data System des amerikanischen Department of Health 2,99 Millionen Verdachtsfälle gemeldet worden, von denen allerdings nur 877.959 einer Überprüfung standhielten. Und da deutet sich schon das Problem an: Wenn erst einmal die Polizei vor der Tür steht und schwere Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen bis dahin unbescholtenen Familienvater erhebt, dann beginnt für diese Männer ein wahrer Alptraum: Da es sich um ein so genanntes Vier-Augen-Delikt handelt, ist es für einen falsch Beschuldigten nahezu unmöglich, das Gegenteil zu beweisen. „Es gibt eine hohe Zahl von offensichtlichen Falschanzeigen“, sagt der Düsseldorfer Strafverteidiger Rüdiger Deckers. Wenn der Staatsanwalt aber erst einmal Anklage erhebe, sei die Gefahr hoch, dass diese Männer verurteilt würden. Denn die Richter glaubten sehr häufig den Behauptungen der Opfer, sogar wenn die Fakten eine völlig andere Sprache sprächen, bestätigt auch die Fachanwältin Gabrielle Jansen.  Redaktion Vera Dreckmann

Hier ging es nur um den Missbrauch von Kindern – aber auch die Falschbeschuldigungen von erwachsenen Frauen dürften  sehr hoch liegen. Nur, wir erfahren davon nichts, weil es der Presse oft keine Zeile wert ist, wenn Otto Normalverbraucher ,aus welchem Grund auch immer, angezeigt wird und sich mit mehr oder weniger Erfolg dagegen wehrt. Die Dunkelziffer, wie viele Männer unschuldig im Knast brummen ist sicher ordentlich. Bloss, darüber gibt es keine Statistiken, weil nicht sein kann, was nicht sein darf!

 Und jetzt einige Beispiele – ganz alte oder ganz aktuelle Fälle, denn Justizirrtümer, Falschbeschuldigungen, Fehlurteile sind keine neues,  allein deutsches Phänomen,- die natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, viele Artikel oder Beiträge sind ganz einfach aus dem www verschwunden, manche Fälle waren zu einer Zeit, wo das Internet noch nicht so genützt wurde, oder Artikel aus Medienarchiven sind so teuer, dass es sich der Laie gar nicht leisten kann, nachlesen zu können. Vielen Dank in diesem Zusammenhang dem „Volksfreund Trier“ die haben mir doch tatsächlich einen Artikel kostenlos gemailt. Beispiele die zeigen, wie oft es zu Falschbeschuldigen oder Fehlurteilen kommt und was die Medien, aus solchen angeblichen Missbrauchsfällen sofort machen. Wenige stellen die tatsächlichen Sachverhalte dann richtig!

 13.     16.12.1997, 09:27 – Kriminaldirektion Mainz

Keine Vergewaltigung

Der Überfall auf eine 16jährige aus Mainz und die danach erfolgte Vergewaltigung am Montag, gegen 14.00 Uhr, hat nicht stattgefunden. Nähere Einzelheiten und Gründe, die zu der unwahren Schilderung führten, werden von der Polizei nicht mitgeteilt.

Kriminaldirektion Mainz

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 14.  26.03.2001   Dich bring ich um! Staatsanwalt Eduard Zimmermann

Von Friedrichsen, Gisela

Ein Staatsanwalt wird wegen Vergewaltigung angeklagt. Was ihm bis zum Freispruch widerfährt, ist böser Alltag in der Strafjustiz. Von Gisela Friedrichsen

Im Sommer 1997 zogen sie zusammen. Von da an geht es nur noch bergab in der langen, krisenreichen Beziehung. Nach zehn Monaten spricht er erstmals von Trennung, als sie eine Schwangerschaft vortäuscht. In Panik droht sie: “Wenn du dich von mir trennst, wird dies für dich schlimmer, als du dir das je vorstellen kannst! Wenn ich mit dir fertig bin, wirst du dich nicht mehr auf die Straße trauen.”

Im Volksmund heißt es, eine Krähe hacke der anderen nicht das Auge aus. Als die Staatsanwaltschaft Dessau am 29. Dezember 1998 Anklage gegen den Kollegen erhebt, scheint sie demonstrieren zu wollen, dass der Volksmund irrt. Jedenfalls, was sie und ihre grandiose Unabhängigkeit betrifft. Ein Dessauer Oberstaatsanwalt sagt zu “Bild”, man gehe von jahrelangem Missbrauch der Frau durch den Angeschuldigten aus (das behauptete nicht einmal Petra Bauer selbst).

Was in dem Fall geschah: Rückblickend ist es ein Menetekel für die Justiz. Beunruhigend ist vor allem, dass es nicht Pannen waren, wie sie eben vorkommen. Man kann auch nicht von der Jagd etwa auf einen unbequemen Staatsanwalt sprechen, nicht von der großen Ausnahme inmitten eines Kosmos an Korrektheit. Es ist der Alltag der Strafjustiz, den ein Staatsanwalt am eigenen Leibe zu spüren bekam wie ein Herr Jedermann. Wie viele einfache Menschen gehen in ihm unter? Wie oft werden ihre Beschwerden und Eingaben müde belächelt: Ja, ja, die Knackis.

Die Anklage wird am 9. April 1999 von der Strafkammer 1 des Landgerichts Stendal zugelassen. Zugleich ordnet die Kammer Fortsetzung der U-Haft an und stützt sich dabei auch auf das vorläufige positive Gutachten der Psychologie-Sachverständigen Professor Elisabeth Müller-Luckmann zur Glaubhaftigkeit Petra Bauers – ein Gutachten, auf das die Richter drei Tage später, am 12. April 1999, schon wieder verzichten. Sie entbinden Müller-Luckmann von ihrer Gutachterpflicht. Die Haft bleibt bestehen, natürlich.

Zimmermann wird inzwischen vom Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi verteidigt.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18818089.html

“Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte,” sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger

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 15.  Späte Rehabilitierung: Sieben Jahre lang galt ein Lehrer zu Unrecht als Kinderschänder

Wo immer Bernd Herborth hinkam, sein schlechter Ruf war ihm vorausgeeilt – auf der Straße, am Arbeitsplatz, im kleinen Städtchen Altenbeken bei Paderborn. Seit das Landgericht der Domstadt den heute 46jährigen im Mai 1989 wegen sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte, war der Realschullehrer als „Kinderschänder“ geächtet. Er verlor Job, Familie, Reputation. „Zu Unrecht,“ entschied jetzt, im Wiederaufnahmeverfahren, das Landgericht Detmold. „Ohne jeden Zweifel“, so die Urteilsbegründung, „ist Herborth unschuldig.“

Der Kunst- und Musiklehrer betrachtet die vergangenen Jahre als „Hölle“. Es war „eine lange Leidenstour“, vermutet auch Michael Reineke, Vorsitzender der Strafkammer, die den „großen Scherbenhaufen“ im „zehnstündigen Verhandlungsmarathon“ vergangene Woche abwickelte.

Fataler Irrtum: Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann aus Paderborn hatte sich im ersten Verfahren auf Gutachten eines Bielefelder Psychologen gestützt. Diese attestierten der angeblich mißbrauchten Tochter Sarah, damals acht Jahre alt, Glaubwürdigkeit. Herborths Ex-Frau hatte ihre Tochter mehrfach „verhört“, bevor sie den Ehemann – die Scheidung lief bereits – wegen „jahrelanger Vergehen an der gemeinsamen Tochter“ anzeigte

Seit seinem „Supergau bürgerlicher Disqualifikation“ lebt Herborth von Sozialhilfe. Er verlangt jetzt mehr als die 740 000 Mark Entschädigung für entgangene Bezüge und die Rückkehr in den Beamtenstatus. Horst-Dieter Kückmann, Sprecher der Bezirksregierung Detmold, sagt schon jetzt: „Der Mann wird wieder eingestellt.“ Kaum Trost für Herborth, dem seine Tochter unterdessen entfremdet wurde. Sarah, heute 15, hat „leider“, so ein Richter der Großen Strafkammer Detmold, „inzwischen ,lernen´ müssen, ihren Vater zu hassen.“

JUSTIZIRRTUM: „Lange Leidenstour“ – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/justizirrtum-lange-leidenstour_aid_158308.html

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16.  Acht Jahre Gefängnis für jahrelangen sexuellen Missbrauch – und jeden einzelnen Tag sitzt der Verurteilte schuldlos ab. Denn das vermeintliche Opfer der sexuellen Übergriffe gibt jetzt in der “Krone” zu, dass die Anschuldigen im Jahr 2006 frei erfunden waren. Die mittlerweile 25-jährige Steirerin wollte ihren Stiefvater bloß loswerden.

Er kam betrunken nach Hause, war cholerisch und randalierte in der Wohnung – über die Jahre hinweg wurde der Hass der jungen Frau gegen ihren Stiefvater immer größer. Bis sie sich nach ihrem Auszug aus der Elternwohnung in Graz dazu entschloss, es ihm heimzuzahlen. “Ich bildete mir ein, meiner Mutter und meinen beiden Halbschwestern helfen zu müssen. Also habe ich einfach Anzeige gegen ihn erstattet”, so die nun 25-Jährige zur “Krone”.

“Alles gelogen, er hat mich niemals angerührt”

Ihr schwerwiegender Vorwurf: regelmäßiger sexueller Missbrauch. Und obwohl die junge Frau die einzige Belastungszeugin war und die Staatsanwaltschaft keine Beweise vorlegen konnte, wurde der Stiefvater 2006 zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Heute, sechs Jahre später, sitzt der 49-Jährige noch immer in der Justizanstalt in Garsten in Oberösterreich.

http://www.krone.at/Oesterreich/Nie_missbraucht_Stiefvater_sitzt_unschuldig_in_Haft-Tochter_packt_aus-Story-300319

Zitat: Eine junge Grazerin hatte ihren Stiefvater beschuldigt, sie missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der Mann wurde deshalb 2007 zu acht Jahren Haft verurteilt, doch im Oktober 2010 widerrief die Frau ihre Anschuldigungen und kämpfte um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Am Mittwoch starb sie nach einem Herzstillstand im Krankenhaus.

Es ist eine sehr komplizierte Geschichte, mit der die 25-jährige Grazerin letztlich nicht fertiggeworden ist. Sie war in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen und beschuldigte ihren Stiefvater, dass er sie sexuell missbraucht und vergewaltigt habe, was ihr vor Gericht auch geglaubt wurde. Der Mann wurde 2007 zu acht Jahren Haft verurteilt, die er derzeit verbüßt.

Magersucht als Ursache für Herzstillstand

Ihre Anwältin will trotzdem weiter um die Wiederaufnahme des Verfahrens kämpfen, das Material dazu sei ihrer Meinung nach ausreichend. “Ich habe auch Tonbildaufnahmen von ihr gemacht, was ich sonst nie tue”, schilderte die Anwältin. Nun muss das Gericht entscheiden, ob das Verfahren wieder aufgenommen wird.

Zitat Ende

http://www.krone.at/Oesterreich/Grazerin_-25-_erfand_Missbrauch_-_und_ist_nun_tot-Stiefvater_in_Haft-Story-317298

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17. Vernichtung einer Existenz

2004 wurde der Primarlehrer Claudio Rossi wegen angeblicher sexueller Übergriffe verhaftet. Fünf Jahre später hat ihn die Justiz nun vollständig freigesprochen. Doch der Schaden, den übereifrige Opferhelfer angerichtet haben, ist irreparabel.

Von Alex Baur

«Je heftiger er sich verteidigt, desto verdächtiger macht er sich»: Lehrer Rossi

Am 20. September 2004 um sechs Uhr in der Früh begehrten drei Polizisten in Zivil Einlass in die Wohnung von Kleinklassenlehrer Claudio Rossi im luzernischen Emmen. Die Fahnder kamen gleich zur Sache: «Haben Sie Kinderpornos auf ihrem Computer?» Ohne weitere Worte zu verlieren, untersuchten sie die Wohnung minutiös. Erfolglos versuchte Rossi zu erfahren, was gegen ihn vorlag. Verfängliches oder gar Illegales, das wusste er genau, würde man bei ihm nicht finden. Und dem war auch so.

Trotzdem nahmen die Fahnder den Lehrer mit auf den Posten. Den genauen Grund nannte man ihm auch bei der rudimentären ersten Befragung nicht. Aus den Fragen schloss er, dass es irgendwie um Übergriffe auf Schüler gehen musste. Den Rest des Tages verbrachte der Lehrer in einer Zelle, starrte die weissen Plättli an der Wand an und versuchte sich einen Reim zu machen. Um 21 Uhr eröffnete man ihm die Untersuchungshaft.

Was konkret gegen ihn vorlag, wusste Claudio Rossi auch eine Woche später noch nicht, als er aus der Haft entlassen wurde.

[…]Knapp fünf Jahre später hat das Luzerner Kriminalgericht Claudio Rossi nun von Schuld und Strafe freigesprochen. Alle Vorwürfe haben sich in Luft aufgelöst. Noch ist offen, ob die Staatsanwaltschaft appellieren wird. Doch selbst wenn der Freispruch aufgehoben würde, hätte Rossi wenig zu befürchten. Zur Anklage gelangten lediglich zwei Vorwürfe im Graubereich der Bagatelle. Alles andere ist längst definitiv vom Tisch. Nur nützt es Rossi nicht mehr viel. Seine Existenz ist vernichtet, nachhaltig und allumfassend. Und man fragt sich augenreibend: Wie konnte es so weit kommen?

[..]. Gemeinsam ist allen vier Kindern, dass sie wegen psychischer oder schulischer Probleme einer Kleinklasse zugeteilt wurden. Drei von ihnen haben schon im Frauenhaus gelebt und dort gelernt, dass Männer grundsätzlich gefährlich sind.

«Immer so prutalle dinge gemacht»

Schon nach wenigen Tagen wird die neue Klassenlehrerin auf die sexualisierte Sprache der vier Neulinge aufmerksam. Namentlich Emilio, der Rädelsführer im Grüppchen, erzählt wilde Geschichten über Rossi, den er als «pervers» bezeichnet. Die Lehrerin macht Notizen und lässt die Schüler einen Aufsatz mit dem scheinbar unverfänglichen Titel «Im letzten Schuljahr» schreiben. Die vier Kinder begreifen sofort, was gemeint ist: Alle schreiben über angebliche Übergriffe des Claudio Rossi, ein anderes Thema findet sich in den Texten der Fünftklässler nicht. «Bei den Mädchen hat er immer so prutalle dinge gemacht», schreibt Emilio. «Herr Rossi hat die helfte von den Mädchen angefasst», berichtet Anita. «Wir mussten leiden», ihre Schwester. Einen konkreten Vorfall beschreibt nur Antonia: «Als wir ein Katzen spiel machten da hate herr Rossi uns wierklich ganz auf unangenehme art angefasst.»

Knapp drei Wochen nach Schulbeginn, am 13. September 2004, übergibt die Lehrerin ihre Notizen und die Aufsätze dem schockierten Schulleiter. Dieser berät sich sofort mit der Rechtsauskunft und der Kinderschutzabteilung der Kantonspolizei Luzern. Damit aktiviert er ein Netzwerk von Fachleuten, Spezialdiensten und Beratungsstellen, die so schnell nicht mehr zu bremsen sind  Zitat Ende

Artikel: http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-18/artikel-2009-18-vernichtung-eine.html

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Herbert B. -Fehlurteil: 7 Jahre unschuldig im Gefängnis

Es ist ein spektakulärer Einzelfall, der wie kaum ein anderer zeigt, dass Richter und Staatsanwälte fehlbar sind: Mehr als sieben Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Ein einfacher Mann, der weder lesen noch schreiben kann. Ein Aussagepsychologisches Gutachten wurde verweigert. Jetzt wurde der 72-jährige in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, “nachträglich” sozusagen.

2004 hatte seine Tochter ihn beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Es kommt zum Prozess am Landgericht Halle, in dem sich die 21-jährige als Opfer eines ständig alkoholisierten Vaters darstellt – begleitet von ihren Ärzten, die ihr eine schwere Traumatisierung durch die angeblichen Vergewaltigungen bescheinigen. Für das Gericht scheint der Fall klar, obwohl die anderen Familienmitglieder alle zugunsten des Vaters aussagen. Es vertraut auf die eigene Fachkompetenz,  verzichtet auf eine aussagepsychologische Begutachtung des Mädchens und verurteilt Herbert B. zu zehn Jahren Gefängnis.

Ein folgenschwerer Fehler: Der wird spätestens deutlich, als die Tochter weitere Männer beschuldigt und die Anschuldigungen immer abstruser werden. Erst jetzt lässt die Staatsanwaltschaft die Frau begutachten. Das Ergebnis: Der Psychologe vermutet eine Persönlichkeitsstörung und hält sie für nicht glaubwürdig. In seinem Gutachten aus dem Jahre 2009 hält Prof. Max Steller fest, dass dies seiner Meinung nach auch zwingend Auswirkungen auf den Prozess gegen den Vater haben müsste. Doch nichts passiert. Herbert B. bleibt weiter in Haft.

Es wird noch zwei weitere lange Jahre dauern, bis der Strafverteidiger Johann Schwenn auf den Fall aufmerksam wird und die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Mit Erfolg: Vom Landgericht Magdeburg wurde Herbert B. jetzt freigesprochen. Die vorgeworfenen Taten hat es nach Auffassung des Gerichts nie gegeben. Siebeneinhalb Jahre saß Herbert B. unschuldig im Gefängnis. Und was sagen die “Schuldigen” – die Richter und die Staatsanwaltschaft? Zusammengefasst kann man es so formulieren: Zum jeweiligen Zeitpunkt habe man alles richtig gemacht. Panorama über einen besonders drastischen Justizirrtum, in dem sich die Verantwortlichen offensichtlich wegducken.

http://www.inhr.net/artikel/fehlurteil-7-jahre-unschuldig-im-gef%C3%A4ngnis

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18. Artikel vom 06. Oktober 2004 16:36,

Vergewaltigung in Landshuter Stadtpark nur erfunden – Unstimmigkeiten bei der Überprüfung des geschilderten Tatablaufes brachten Klarheit

Landshut. Wie bereits gemeldet, zeigte eine 18-jährige Landshuterin bei der Polizei an, am Sonntagmorgen, den 26. September, gegen 2 Uhr, im Landshuter Stadtpark vergewaltigt worden zu sein. Gegenüber der Kriminalpolizeiinspektion Landshut hat die 18-Jährige jetzt gestanden, dass keine Vergewaltigung im Stadtpark stattgefunden hat. Die Kriminalpolizei Landshut hatte nach der Anzeigenerstattung sofort die notwendigen Ermittlungen aufgenommen. Die erfundene Vergewaltigung fand nach Angaben des Opfers auf einer Parkbank im Stadtpark, Ecke Luitpold-/Dammstraße, hinter einer Sträuchergruppe, statt. Durch das Rauchen einer spendierten Zigarette sei ihr schwindelig geworden und anschließend habe der Mann mit einem Messer die sexuellen Handlungen erzwungen. Ausführliche Recherchen und Auswertungsarbeiten waren notwendig um die Tat jetzt klären zu können. Jetzt hat sich ergeben, dass der vom angeblichen Opfer angezeigte Sachverhalt nicht stimmt. Erst nachdem sich Unstimmigkeiten bei der Überprüfung des geschilderten Tatablaufes ergaben, kam die Wahrheit ans Licht.

19. FALSCHE VERDÄCHTIGUNG? 01.07.2011

„Bezahlung“ mit Sex? Mann vom Schlüsseldienst freigesprochen

Ein Schlüsseldienst-Mitarbeiter landete wegen sexueller Belästigung auf der Anklagebank … und wurde freigesprochen.

Da kann Maria S. (27, Name geändert) von Glück reden, wenn gegen sie nicht wegen falscher Verdächtigung ermittelt wird. Sie hatte Schlüsseldienst-Mitarbeiter Magomedbeshir S. (23) beschuldigt, sie sexuell belästigt zu haben. Der landete auf der Anklagebank … und wurde freigesprochen.

Nach einer Nacht in der Altstadt wankte Maria S. frustriert nach Hause. Ihre Tasche samt Geldbörse war geklaut, sie hatte sich mit ihrem Freund gezofft und jetzt stand sie sogar vor einer verschlossenen Türe.

Von der Bäckerei nebenan rief sie den Schlüsseldienst an. Magomedbeshir kam und öffnete die Türe. „Ich habe sie vorher über die Preise informiert.“ Gemeinsam betrat man die Wohnung. Maria S. konnte nicht zahlen. Ihre EC-Karte war nicht dort, wo sie sein sollte. Also bot der Schlüsseldienst-Mitarbeiter an: „Sie können auch ein Pfand hinterlegen.“ Maria S. rief ihren Freund an. Er sollte ihr aus der Patsche helfen.

Nur wenige Minuten, bevor der eintraf, soll es zu folgender Szene gekommen sein: Maria S.: „Ich wollte zum Flur. Da fasste er mich an die Brust und meinte, das könne man doch auch anders regeln.“ Damit sei eindeutig eine sexuelle Leistung gemeint. Das stritt Magomedbeshir ab. Erst Stunden später zeigte Maria S. ihn auf der Wache an. Zuvor hatte sie aber bei Schlüsseldiensten recherchiert und herausgefunden, dass die Rechnung über 300 Euro viel zu hoch war.

Bis heute hat sie das Geld auch nicht bezahlt. Außerdem verstrickte sie sich vor Gericht immer mehr in Widersprüche. So dass selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert hatte.

http://www.express.de/duesseldorf/-bezahlung–mit-sex—mann-vom-schluesseldienst-freigesprochen,2858,8624460.html

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 20. 03. November 2011 15:56 Uhr   VERBRECHEN

Junge Frau auf Bahnhofstoilette vergewaltigt

Tat geschah am helllichten Tag in München. Sexualtäter auf der Flucht

München Am helllichten Tag ist eine 24 Jahre alte Frau in einer Toilette im Münchner Ostbahnhof vergewaltigt worden. Vom Täter fehlt auch drei Tage nach dem Verbrechen jede Spur, teilte die Polizei gestern mit.

Die 24-jährige Frau aus Fürstenfeldbruck hatte sich am Montag freigenommen, um ihren Freund in München zu besuchen. Gegen 16 Uhr ging sie am Ostbahnhof in die Toilette. Ahnungslos betrat sie im Zwischengeschoss die mit einem Drehkreuz gesicherte WC-Anlage.

Dort packte sie ein etwa 30 Jahre alter Mann und drängte sie in eine Kabine. Damit sein Opfer nicht entwischen konnte, verschloss er die Tür. Dann riss der Sexualstraftäter der Angestellten die Kleider vom Leib und vergewaltigte sie.

Nach Polizeiangaben wehrte sich die 24-Jährige mit aller Kraft. Sie schlug um sich und schrie laut um Hilfe. Eine andere Frau hörte die Hilferufe und drohte, die Polizei zu rufen. Der Mann flüchtete.

Die Frau blieb allein zurück, auch ihre Retterin war gegangen. Die 24-Jährige habe unter Schock gestanden. Deshalb habe sie nicht sofort die Polizei gerufen, sondern sei in ein Krankenhaus gefahren, um sich untersuchen zu lassen. Der Arzt habe die Polizei informiert.

Eine Zeugin hatte das Verbrechen in der Kabine bemerkt

„Wir suchen den Täter – und wir suchen die Zeugin“, sagte Polizeisprecher Damian Kania gestern. Von ihr erhoffen sich die Beamten weitere Hinweise. Unklar ist etwa, ob der Mann der Frau bereits länger gefolgt war, oder ob er in der Toilette auf ein Opfer lauerte. Um das Drehkreuz zur Toilette zu passieren, muss der Täter 80 Cent bezahlt haben.

Die Polizei rät Frauen, sich beim Betreten einer öffentlichen Toilette umzusehen, ob sich dort ein Mann befindet oder jemand gefolgt ist. „Es kommt gelegentlich vor, dass der Tatort in einer öffentlichen Toilettenanlage liegt“, sagte Kania. Das ist aber sehr selten. Im Jahr 2010 gab es in der Landeshauptstadt nur zwei Vergewaltigungen an sogenannten Angstorten wie Bahnhof, Tiefgarage oder Park. Das sind 1,2 Prozent aller Fälle.

Insgesamt registrierte die Polizei 170 Übergriffe im vergangenen Jahr in München. „Die Mehrzahl der Sexualdelikte findet im Bekanntenkreis statt“, so Polizeisprecher Kania. Der mutmaßliche Täter war etwa 1,70 Meter groß, dick, unrasiert und hatte hellblonde, glatte, kurze Haare. (dpa, AZ)

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Junge-Frau-auf-Bahnhofstoilette-vergewaltigt-id17392471.html

09. November 2011 12:28 Uhr   FRAU TÄUSCHTE TAT VOR

Die Vergewaltigung am Ostbahnhof war erfunden

Seit über einer Woche sucht die Polizei nach dem Vergewaltiger vom Münchner Ostbahnhof. Jetzt kam heraus: Das 24 Jahre alte “Opfer” hatte die Tat erfunden.

Das Mädchen gab an, auf dieser Toilette am Ostbahnhof vergewaltigt worden zu sein.

Unter einem sichtlichen Schock hatte sie gestanden, war nach der Tat sogar in ein Krankenhaus gefahren, um sich untersuchen zu lassen. Seit über einer Woche fahndet die Polizei nach dem Vergewaltiger einer 24-Jährigen vom Münchner Ostbahnhof. Auch nach einer angeblichen Zeugin wurde gesucht. Nun hat sich die Vergewaltigung auf der öffentlichen Toilette am Ostbahnhof aber als eine Täuschung herausgestellt. Wie die Münchner Polizei am Mittwoch berichtet, hat die 24 Jahre alte Frau die Vergewaltigung erfunden. Die Geschichte ist nämlich eine ganz andere.

Einvernehmlicher Sex mit dem Kumpel des Freundes

Die junge Frau hatte bevor sie ins Krankenhaus gegangen war, einvernehmlichen Sex. Und zwar mit dem Kumpel ihres neuen Freundes. Als Grund für die Falschaussage gab sie laut Polizei Angst vor ihrem neuen Freund an. Der Kumpel ist derzeit der Polizei noch nicht bekannt. Die Ermittlungen in dem Fall sind noch nicht abgeschlossen. AZ

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Die-Vergewaltigung-am-Ostbahnhof-war-erfunden-id17466821.html

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 21. Unschuldiger verlor alles  7 Jahre in der Sex-Hölle

2005 wurde Zlatan Basic (54) aus Trimbach SO von einer jungen Frau wegen Vergewaltigung angezeigt. Er verlor alles: Seine Familie, seine Firma. Jetzt entschied das Obergericht: Er ist unschuldig!

Vor wenigen Tagen kam die erlösende Post vom Obergericht: Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Ver­gewaltigung!

http://www.blick.ch/news/schweiz/7-jahre-in-der-sex-hoelle-id2027972.html

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22. SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen  27. Juni 2009

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung

Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.

Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende, hatte im Juni 2008 bei der Polizei Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstattet. Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben – eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: “Hallo, können wir heute abend Sex machen?” Der Mann gab an, er sei zu seiner Freundin gegangen, um dieser Aufforderung nachzukommen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen. Am nächsten Morgen habe er die Wohnung der Freundin verlassen und sei wenig später bei der Arbeit von der Polizei überrascht worden. Die medizinische Untersuchung der Frau nach der angeblichen Tat bestätigte ihren Vorwurf nicht.

Die erfundene Vergewaltigung war nicht die einzige Lüge der Frau: Sie behauptete außerdem, seit dem Vorfall würde ihr ehemaliger Lebensgefährte sich nicht für das gemeinsame Kind interessieren, im Lauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass er mehrmals zu Besuch gekommen war, sie ihm aber den Kontakt zum Kind verweigert habe

Ganzer Text:  http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen–16495880.htm

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23. Brutaler Überfall auf Schwangere

Entsetzen in der Schweiz: Unbekannte haben einer schwangeren Brasilianerin “SVP” in den Bauch geritzt. Noch ist unklar, ob Neonazis dahinter stecken.

Drei Männer haben nach brasilianischen Medienberichten in der Schweiz eine schwangere Brasilianerin überfallen und so schwer misshandelt, dass sie ihre Zwillinge verlor. Bei den Tätern soll es sich nach Angaben des Opfers um Neonazis handeln. Die Stadtpolizei Zürich bestätigte am Donnerstag lediglich, dass “es einen Vorfall gegeben hat”. Details wurden zunächst nicht genannt.

Brasilianische Medien – unter anderem der Sender TV Globo – veröffentlichten Fotos der Schwangeren.

Einem Zeitungsbericht zufolge telefonierte die 26-Jährige am Montagabend an einem Bahnhof in Dubendorf bei Zürich mit ihrer Mutter in Brasilien auf portugiesisch. Damit hat die Frau offenbar die Aufmerksamkeit der drei Täter auf sich gezogen, berichtete die Zeitung Folha de São Paulo.

Diese schleppten die Brasilianerin demnach an einen entlegenen Ort. Dort ritzten sie ihr in Oberschenkel und Bauch die Buchstaben “SVP” – die Abkürzung für die national-konservative Schweizerische Volkspartei.

Später wurde die Frau ins Universitätskrankenhaus Zürich gebracht. Die Brasilianerin war im dritten Monat schwanger. Die Täter sollen sie so schwer verletzt haben, dass sie ihre Zwillinge verloren hat.

Nach den Angaben der 26-Jährigen hatte einer der Täter ein Hakenkreuz am Hinterkopf. Das Außenministerium in Brasília ist eingeschaltet. Der Vater Oliveiras, Rechtsanwalt und Assistent eines Abgeordneten in Brasilien, flog sofort in die Schweiz zu seiner Tochter. “Sie hat einen völlig zerschnittenen Körper: Gesicht, Hals, Arme, Brustkorb, Beine – vielleicht an die hundert Verletzungen”, berichtete Paulo Oliveira dem Jornal Nacional.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/svp-in-den-bauch-geritzt-brutaler-ueberfall-auf-schwangere-1.473478

Angeblich misshandelte Frau war nicht schwanger   13.02.2009,

Die angeblich von drei Neonazis in Zürich misshandelte Brasilianerin war nicht schwanger. Das teilte die Zürcher Polizei mit. Die Frau hatte angegeben, mit einem Messer misshandelt worden zu sein und danach Zwillinge verloren zu haben, mit denen sie im dritten Monat schwanger gewesen sei.

Untersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin und des Universitätskrankenhauses Zürich hätten ergeben, dass die 26-jährige Frau zum Zeitpunkt des Überfalls nicht schwanger gewesen sei, erklärte die Polizei. Weitere Einzelheiten des Vorfalls müssten noch untersucht werden.

http://nachrichten.t-online.de/angeblich-misshandelte-frau-war-nicht-schwanger/id_17672346/index

So lügen «Opfer» drauflos  13.02.2009,

ZÜRICH – Die Brasilianerin, die in Zürich angeblich von Neonazis misshandelt worden ist, hat sich laut Experten wahrscheinlich selbst verletzt. Trifft dies zu, steht die Frau mit ihrer Lüge nicht alleine da.

[…]50 000 bis 100 000 Franken Opferhilfe

Wie polizeiinterne Kreise vermuten, ist ein Motiv für ein vorsätzliches Handeln durchaus denkbar: Opfer von Gewalttaten erhalten in der Schweiz Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen aus der Staatskasse. Wäre Paula Oliveira mit ihrer Geschichte durchgekommen, hätte sie in Anbetracht der politischen Implikationen für den Verlust von zwei Kindern und den damit verbundenen schweren psychischen Schaden ohne weiteres 50 000 bis 100 000 Franken beanspruchen können. Als Anwältin dürfte Paula Oliveira diese Besonderheit der Schweizer Rechtspflege bekannt sein.

Das Risiko war für sie auf jeden Fall gering. Opfer werden hierzulande kaum hinterfragt, selbst wenn sie sich als Täter entpuppen. Wer wider besseres Wissen eine vermeintliche Straftat zur Anzeige bringt, wird gemäss Artikel 304 StGB zwar «mit Gefängnis bis zu drei Jahren» bestraft. Theoretisch. In der Praxis drücken die Strafverfolger bei der Anwendung des Paragrafen oft beide Augen zu.

Artikel : http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-08/artikel-2009-08-fall-paula-olive.html

Paula O. muss die Schweiz verlassen

Keine Gnade für die Brasilianerin Paula O.: Das Zürcher Migrationsamt hat ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.

Sie ist promovierte Juristin und das bekannteste reale Opfer einer fiktiven Attacke. Sie stürzte sich mit ihrer Lügengeschichte in eine persönliche Krise und sorgte für diplomatische Misstöne zwischen Brasilien und der Schweiz. Nun hat das Zürcher Migrationsamt entschieden: Paula O., die wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 10 800 Franken verurteilt worden ist, muss die Schweiz bis Ende März 2010 verlassen.

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/15241315

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24. Vergewaltigung war erfunden – junge Frau fürs Lügen verurteilt    25.02.2011

Eine 24-Jährige hielt vor Obergericht am Vergewaltigungsvorwurf fest, obwohl alles dagegen sprach.

Standhaft beharrte eine Sachbearbeiterin aus dem Kosovo auf dem Vorwurf des Vergewaltigungsversuchs, auch als sie sich in Widersprüche verstrickt hatte. Weshalb die 24-Jährige nicht davon abrückte, konnte das Obergericht ebenso wenig klären wie zuvor das Bezirksgericht. Die Behauptung könnte eine emotionale Entgleisung oder das Werk des eifersüchtigen Freundes gewesen sein, vermutete der Gerichtsvorsitzende gestern an der Verhandlung.

Laut Anklageschrift gab die Frau an, sie sei am Abend des 19. Juni 2008 bei einer Bushaltestelle in Gossau von einem flüchtig bekannten Kollegen in dessen Lieferwagen gezerrt und in ein nahes Waldstück gefahren worden. Dort wollte der Mann sie vergewaltigen. Dank heftiger Gegenwehr und dem plötzlichen Erscheinen eines unbekannten Passanten habe sie flüchten können und darauf einen ebenfalls unbekannten Autofahrer angehalten, der sie mitnahm. Zu Hause rief sie ihren Freund an und erzählte ihm vom Vorfall. Auf dessen Rat hin informierte sie die Polizei.

Bereitwillig erzählt

Der Fall kam der Polizei bald verdächtig vor, nicht zuletzt, weil die angeblich traumatisierte Frau einer Gratiszeitung bereitwillig von ihrer «Horrorfahrt» erzählte. Die Polizei verhaftete den angeblichen Entführer, einen damals 23-jährigen verheirateten Bäcker aus Serbien. Dieser stritt nicht ab, die Frau an jenem Abend getroffen zu haben. Man sei aber nicht in ein Waldstück gefahren, sondern nach Uster und habe in einem Restaurant kurz etwas getrunken. Die weiteren Ermittlungen bekräftigten das Misstrauen. So fand die Spurensicherung im Lieferwagen zwar 18 Haare. Aber keines stammte von der Frau – obwohl der Mann sie angeblich heftig an den Haaren gerissen hatte. Die Fachleute untersuchten auch ihr zerrissenes T-Shirt. Das Resultat: Die Beschädigung dürfte durch ein Schneidewerkzeug und anschliessendes Zerreissen entstanden sein. Auch die beiden Helfer meldeten sich trotz Zeugenaufruf nicht bei der Polizei.

Mann sass zwei Tage in Haft!

Weiterlesen: http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Vergewaltigung-war-erfunden–junge-Frau-fuers-Luegen-verurteilt-/story/23569452

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25. Vergewaltigung erfunden 21.10.09

Garmisch-Partenkirchen – Eine 24-jährige Bankangestellte hat ihren Chef zu Unrecht der sexuellen Nötigung bezichtigt. Dafür verurteilte das Amtgericht Garmisch-Partenkirchen die Frau jetzt zu 5400 Euro Strafe.

Zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen jetzt eine Bankangestellte. Die 24-Jährige hatte ihren Chef ohne jeden Grund der sexuellen Nötigung bezichtigt und ihm sogar vorgeworfen, er habe sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Nichts davon entsprach jedoch den Tatsachen, erklärte ihr Verteidiger jetzt vor dem Richter, während sie in Tränen ausbrach.

Die junge Frau, die von einer Zeitarbeitsfirma vom 5. Februar bis 6. November 2007 als Aushilfe in eine Garmisch-Partenkirchner Bankfiliale vermittelt worden war, habe bei der Kriminalpolizei schlimme Dinge über ihren Chef erzählt, berichtete Staatsanwalt Lorenz Leitmeier. So solle er sich zunächst anzüglich über sie geäußert und ihr empfohlen haben, sich offenherziger zu kleiden. Damit nicht genug, habe er ihr auch in einer Gaststätte den Oberschenkel gestreichelt und sie schließlich gar in der Damentoilette der Bank zum Sex genötigt. All diese Unwahrheiten habe sie im vollen Bewusstsein geäußert, betonte der Jurist. Daraufhin wurde gegen den Bänker ein Untersuchungsverfahren eingeleitet.

[..]Der Richter sah das anders: Allein zur Abschreckung halte er einen Vermerk im so genannten Leumundszeugnis und 5400 Euro Strafe für gerechtfertigt

Artikel: http://www.merkur-online.de/lokales/landkreis-garmisch-partenkirchen/vergewaltigung-erfunden-499344.html

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26. Auch Ingenieur Helmut W. (60) sitzt wegen einer Falschaussage in der JVA Landsberg. Seine Ziehtochter Anna M. (26) hat ihn 2008 in den Knast gebracht, behauptete, er habe sie vergewaltigt. Viereinhalb Jahre bekam Helmut W. aufgebrummt.

Erst jetzt bekam die Frau ein schlechtes Gewissen. Sie ging zur Polizei und räumte ein: Ich habe die ganze Geschichte erfunden. Es gab keine Vergewaltigung. Es war einvernehmlicher Sex. Ich war damals wütend auf ihn.“

Helmut W.s Anwalt will nun ein Wiederaufnahmeverfahren für seinen Mandanten erreichen. Doch selbst, wenn W. freikommt, ist sein Ruf ruiniert, denn seine Frau, seine Freunde, seine Kollegen wissen jetzt, dass er ein Verhältnis mit der jungen Frau hatte.

http://www.express.de/panorama/zu-unrecht-in-haft-wir-sassen-unschuldig-im-knast,2192,8646104.html

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 27.   01.06.2011   Unschuldig in Stammheim Von Julia Jüttner

Justizopfer Mayer: “Ich war es nicht!”

77 Tage sitzt er in der JVA Stammheim – für eine Vergewaltigung, die er nicht begangen hat: Der 59-Jährige verliert seinen Job, sein Vermögen, sein Vertrauen in die Justiz. Die Geschichte eines fatalen Irrtums.

Erst als die schwere Zellentür hinter ihm scheppernd ins Schloss fiel und der Schlüssel sich zweimal klackernd drehte, machte es auch in seinem Kopf Klick: Er war eingesperrt in der JVA Stammheim. Jost Mayer* sank auf seine Pritsche. Der graue Gefängnisanzug kratzte, seine Füße steckten in viel zu großen Anstaltsstrümpfen.

Jost Mayer ist ein großer drahtiger Mann mit wachen blauen Augen und einem federnden Gang. Einer, der das Leben immer so genommen hat, wie es kam. Ein gebürtiger Schwabe, der über sich selbst und die hämischen Späßle über seine Heimat und deren Bewohner lachen kann – vor allem über die Klischees, die er selbst erfüllt. Ein jung gebliebener 59-Jähriger mit langen grauen Haaren.

26 Jahre lang hatte Jost Mayer einen kleinen Laden im Norden Stuttgarts. Zuletzt verkaufte er Jeans und Shirts. Jetzt wird er die Boutique schließen müssen. Seit er 2009 für mehr als zwei Monate im Gefängnis saß, kommt keiner mehr. Jost Mayer ist pleite.

Ein Mädchen hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt – zu Unrecht.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtum-unschuldig-in-stammheim-a-766000.htm

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 28. Vergewaltigung war erfunden

Traunreut (hr). Zu einer angeblichen Vergewaltigung, die sich letztendlich als Sexabenteuer zu dritt herausstellte, wurde die Polizei am Mittwochabend in Traunreut gerufen. Ein 48-jähriger Traunreuter hatte gegen 20 Uhr mitgeteilt, dass seine Lebensgefährtin von zwei Männern, die mit Messern bewaffnet seien, vergewaltigt werde. Als die Polizei am vermeintlichen Tatort anrückte, stellte sich schnell heraus, dass die Frau freiwillig Sex mit zwei Männern hatte. Alle Beteiligten waren zudem stark betrunken.

Im ersten Stock dieses Hauses in Traunreut veranstalteten die Beteiligten ein Saufgelage. In dessen Verlauf kam es zu den sexuellen Handlungen. Foto: hr

Der 48-jährige Traunreuter hatte am Mittwochabend gegen 20 Uhr bei der Polizei angerufen und erklärt, dass seine 46-jährige Lebensgefährtin in der Wohnung eines Bekannten von zwei Männern vergewaltigt werde. Die Männer seien mit Messern bewaffnet. Der 48-Jährige behauptete, dass er sich zusammen mit seiner Lebensgefährtin in der Wohnung des Bekannten (45) aufgehalten habe. Dort wäre dann noch ein weiterer Mann (50) hinzugekommen. Nach einem stundenlangen Trinkgelage wären die beiden Männer dazu übergegangen, seine Lebensgefährtin zu vergewaltigen. Damit er nicht stören konnte, sei er kurzerhand aus der Wohnung geworfen worden.

Da die Polizei von einem Gewaltverbrechen ausgehen und mit dem Widerstand der Männer rechnen musste, rückten die Beamten schließlich mit neun Fahrzeugen und einem Hundeführer zu dem Mehrfamilienhaus in Traunreut an.

Als sie dann an der Wohnungstür im ersten Stock klingelten, wurde ihnen aber sofort geöffnet. In der Wohnung stellte sich dann schnell heraus, dass die 46-Jährige freiwillig Sex mit dem Wohnungsinhaber und dem 50-jährigen Besucher hatte. Ihr Lebensgefährte hatte offenbar dabei nur gestört und da er völlig betrunken war, warfen ihn die Männer aus der Wohnung.

Ganzer Bericht von 19.6.2009 : http://www.chiemgau-online.de/portal/lokales/trostberg-traunreut_Vergewaltigung-war-erfunden-_arid,67164.html

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29.  AUF HEIMWEG  Mädchen (9) in Park sexuell missbraucht  10. Juni 2009

Eine Neunjährige ist am Dienstagnachmittag in einem Park in Tegel sexuell missbraucht worden. Der Täter habe das Mädchen am Kurt-Schumacher-Damm angesprochen und mit einem Messer bedroht, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Anschließend zog er das Kind in ein Gebüsch, verging sich an ihm und ließ es dann nach Hause gehen. Laut Polizei befand sich das Mädchen auf dem Heimweg von der Schule, als sich die Tat gegen 14.30 Uhr ereignete.

Nach Polizeiangabe soll der Täter zwischen 20 und 25 Jahre alt und etwa 1,80 Meter groß sein. Er hat kurze mittelblonde Haare und trug ein schwarzes T-Shirt sowie eine blaue Jeans. Zeugen, die Angaben zu dem Mann oder dem Tathergang machen können, werden gebeten, sich bei einer Polizeidienststelle zu melden. Telefon: 030-4664-0

http://www.bz-berlin.de/tatorte/maedchen-9-in-park-sexuell-missbraucht-article484383.html

SEXDELIKT-LÜGE  Mädchen (9) erfand sexuellen Missbrauch  11. Juni 2009

Das Mädchen, das angab, am Dienstag in einem Park vergewaltigt worden zu sein, hat die Tat erfunden.

Wie berichtet, fahndete die Polizei nach einem 20 bis 25 Jahre alten Mann, der am Dienstag in einem Park in Tegel eine Neunjährige vergewaltigt haben soll.

Die Ermittlungen des Fachkommissariats für Sexualdelikte beim Landeskriminalamt führten nun zu einem anderen Ergebnis. Bei erneuten Befragungen räumte das Mädchen ein, dass sich der Sachverhalt nicht wie zunächst von ihm geschildert zugetragen haben soll und somit keine Straftat vorliegt.

Zum Schutz der Privatsphären gab die Polizei zu den Beweggründen des Mädchens für seine anfängliche Aussage keine Stellungnahme ab.

http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/maedchen-9-erfand-sexuellen-missbrauch-article485508.html

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30.  10. Juli 2009 Verschleppung und Vergewaltigung waren erfunden

22-Jährige gibt falsche Aussagen zu

Sie wollte ihrem Begleiter eins auswischen. Ein Motiv für die schweren Anschuldigungen, die eine 22-Jährige gegen einen 27 Jahre alten Mann erhob, konnte sie allerdings nach Angaben von Polizeisprecher Joachim Grande nicht nennen. Dieser teilte gestern Nachmittag mit: “Die Verschleppung und Vergewaltigung der jungen Frau nach einem Diskobesuch hat nicht stattgefunden, sondern war vorgetäuscht.”

Die 22-Jährige hatte sich nach dem vergangenen Wochenende bei der Polizei gemeldet. In der Nacht zu Sonnabend habe sie die Diskothek “Schwanensee” am Gieseler besucht und sei, als sie sich gegen 2 Uhr im Eingangsbereich aufhielt, plötzlich von einem Mann ergriffen, trotz Gegenwehr geschultert, nach draußen getragen und in ein Auto gezogen worden, in dem eine zweite Person wartete.

Nach einer Autofahrt sei es vermutlich auf einem Feldweg in der Nähe von Leiferde zu einer Vergewaltigung gekommen.

Zeugen erhärten den Verdacht der Vortäuschung

Mit einem Biss in den Unterleib eines Täters, so die Angaben des vermeintlichen Opfers weiter, habe es sich befreien und flüchten können. Weiter gab die 22-Jährige an, in einem silberfarbenen Audi TT verschleppt worden zu sein.

“Nach einigen Zeugenaussagen – unter anderem Personal der Diskothek – erhärtete sich der Verdacht, dass die Angaben der 22-Jährigen so nicht zutreffend sein konnten”, berichtet der Polizeisprecher. Zudem sei durch den Zeugenaufruf in unserer Zeitung ziemlich schnell der Fahrer des Audi TT ermittelt und vernommen worden.

Danach hatte er die junge Frau im “Schwanensee” kennen gelernt. Man sei sich näher gekommen und sei einvernehmlich von dort weggefahren. In der Nähe von Leiferde sei es zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen, die die junge Frau dann aber nicht mehr wollte. Der 27-Jährige, der gegenüber der Polizei eine Vergewaltigung bestritt, soll sie dann nach Hause gefahren haben.

Mit diesen Aussagen des Beschuldigten und denen weiterer Zeugen konfrontiert, gab die 22-Jährige in ihrer gestrigen Vernehmung zu, die Tat erfunden zu haben. “Gegen die Frau wird jetzt wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt”, erklärt Polizeisprecher Joachim Grande abschließend.

http://www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/verschleppung-und-vergewaltigung-waren-erfunden-id95820.html

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31.  Vergewaltigung war erfunden: Frau (38) fasst Haftstrafe aus  TRÄNEN HALFEN NICHTS  29.09.2010

“Ein Südtiroler hat mich vergewaltigt” – diese schwerwiegende Anschuldigung hat eine Innsbruckerin über mehrere Tage aufrechterhalten. Damit sorgte sie beinahe dafür, dass der Betroffene in Haft geht. Das muss sie nun selbst. Ihr Widerruf kam zu spät – wegen falscher Beweisaussage muss sie 16 Monate ins Gefängnis!

Es war offenbar das schlechte Gewissen, das eine Innsbruckerin heuer Anfang März zu einer folgenschweren Aussage veranlasste. Zuerst einer Freundin und wenig später ihrem Patenkind gegenüber. “Ich bin vergewaltigt worden!” Und diesen Vorwurf hielt sie dann auch noch vor der Polizei aufrecht, die sie wegen einer anderen Sache einvernommen hatte. Damit war der Fall ins Rollen gebracht und der Betroffene wäre beinahe in Untersuchungshaft gewandert.

Erst danach gab die 38-Jährige zu, alles nur erfunden zu haben. Vielleicht wollte sie so den Seitensprung ihrem Freund gegenüber erklären…

Tränen und Beteuerungen nützten nichts

Am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht nützten alle Beteuerungen und Tränen nichts. Auch nicht die Tatsache, dass sie damals schwer betrunken gewesen sei. “Bei Vergewaltigungsvorwürfen gibt es fast immer nur zwei Aussagen – jene der Frau und die des Mannes”, erklärte Richter Norbert Hofer. Naturgemäß komme der Aussage der Frau besondere Bedeutung zu.

Mit ihrer Lüge schade sie allen Frauen, die tatsächlich vergewaltigt werden. So fällte Hofer auch eine harte Strafe – die Innsbruckerin muss 16 Monate ins Gefängnis. Die Haftstrafe fiel auch deshalb so lang aus, weil die 38-Jährige schon mehrmals vor dem Richter saß. Einmal auch schon wegen falscher Beweisaussage…

http://www.krone.at/Nachrichten/Vergewaltigung_war_erfunden_Frau_-38-_fasst_Haftstrafe_aus-Traenen_halfen_nichts-Story-222819

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32.  Vergewaltigung erfunden: Horror-Tripp für den Mann

Schwabacher Anwalt von Mandantin verleumdet — Täterin kommt mit einer Bewährungsstrafe davon – 16.09.2010

SCHWABACH  – Der Albtraum jeder Frau – die Vergewaltigung. Die Vergewaltigungslüge – der Albtraum für jeden Mann. Ein Schwabacher Anwalt erlebte ihn: Er wurde zu Unrecht beschuldigt und ging durch die Hölle.

Hat er oder hat er nicht? Noch heute, so der Anwalt, überlegen sich wohl manche seiner Mitmenschen, ob nicht doch etwas dran ist, an den Behauptungen der Manuela O. (Name geändert).

Könnte er, der angesehene Jurist, der im Gerichtsgebäude den schwarzen Talar überstreift, selbst ein Straftäter sein? Ein Wolf im Schafspelz? Kam er vielleicht nur davon, weil er als Anwalt über „Beziehungen“ verfügt? Tatsächlich erzählen die Akten, auf vielen hundert Seiten Papier, eine Geschichte aus dem Horror-Kabinett: Manuela O., eine 32-jährige, sechsfache Mutter, wurde tatsächlich vergewaltigt und missbraucht. Als Schülerin fiel sie einem Lehrer zum Opfer, als Jugendliche vergriff sich der Vater einer Freundin an ihr, als junge Frau durchlitt sie eine chaotischen Beziehung mit brutalen Schlägen und sexuellen Übergriffen.

Gerichtsgutachter Michael Wörthmüller nennt die zierliche Frau „stark traumatisiert“. Er warnt vor Wiederholungs-Gefahr, rät jedem männlichen Therapeuten, mit dieser Patientin nicht alleine in einem Zimmer zu sitzen. Denn ihre Fantasiegeschichten könnten sich wiederholen.

http://www.nordbayern.de/region/schwabach/vergewaltigung-erfunden-horror-tripp-fur-den-mann-1.17537

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 33.  16.04.2007  STRAFJUSTIZ  Hört’s auf mit dem Schmarrn   Von Friedrichsen, Gisela

Viel “Aufdeckung”, wenig Aufklärung: Ein Sozialpädagoge wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Frau vergewaltigt und die Kinder missbraucht zu haben. Von Gisela Friedrichsen

Der Münchner Rechtsanwalt Peter Weitzdörfer ist kein geschmeidiger Advokat, keiner, der bewundert werden will für elegantes und verbindliches Auftreten vor Gericht. Mit sperriger Hartnäckigkeit hat er Richter schon zur Weißglut und zu Wutausbrüchen getrieben – vor allem, wenn er von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt ist. Jedes Ansinnen eines Deals, jede Aufforderung, auf ein Geständnis hinzuwirken um der Verfahrensökonomie willen, lehnt er dann empört ab. Schrittweise kämpft er sich den steinigen Weg zum erhofften Freispruch voran mit Anträgen, Beschwerden, Widersprüchen und Gegenvorstellungen. Er quält, auch sich selbst, er nervt. Manch einer hält diesen Mann für eine Zumutung.

Landgericht München II, 1. Jugendkammer. Angeklagt ist Klaus Papperger, 41, Sozialpädagoge aus Bad Tölz, wegen sexuellen Missbrauchs seiner drei Kinder in 56 Fällen, wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in 25 Fällen sowie zweimaliger versuchter Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs mit gefährlicher Körperverletzung seiner angeblich widerstandsunfähigen Ehefrau. Vorwürfe, die, gleich wie das Strafverfahren ausgeht, für einen Angeklagten existenzvernichtend sind und diejenigen am meisten beschädigen, die am wenigsten dafür können – die Kinder, die von Loyalitätskonflikten zerrissen werden und im taktischen Spiel der Erwachsenen auf der Strecke bleiben.

Die Gerichte haben ihre liebe Not mit solchen Anklagen, vor allem, wenn sie sich als Ergebnis bitterböser Ehezwistigkeiten und Streitereien um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entpuppen. Beweise für eine Version fehlen meist, Aussage steht gegen Aussage, dabei gewesen ist ohnehin niemand, und was in Kinder alles hinein- und wieder herausgefragt wird bei der “Aufdeckung” durch sogenannte Fachleute – es ist oft ein Graus. Also müssen die Gerichte hinter die Fassaden schauen, und was dabei dann alles zutage kommt! Der Prozess gegen Klaus Papperger, der im Juli 2006 begonnen hatte, sollte ursprünglich nach 6 Sitzungstagen schon zu Ende sein. Mittlerweile sind dank Weitzdörfer mehr als 30 daraus geworden, und da sich die Staatsanwaltschaft gegen jegliche Erkenntnis verbissen sperrt, die konträr zu ihrer Überzeugung steht, werden wohl noch einige dazukommen.

Weiterlesen bei:   http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-51211750.html

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 34.  aus unserem Archiv vom 15. Oktober 2008  Erst Verurteilung, dann Freispruch

Trier. (sey) Das Trierer Landgericht hat am Mittwoch einen wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen angeklagten Mann aus Konz (Kreis Trier-Saarburg) freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung hatte sich der serbisch-montenegrinische Staatsangehörige bereits vor anderthalb Jahren schon einmal vor dem Landgericht verantworten müssen. Damals wurde er zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Weil der Karlsruher Bundesgerichtshof das Urteil wegen Rechtsfehlern später aufhob, wurde gegen den 29-jährigen Angeklagten jetzt noch einmal verhandelt. Nach Angaben seines Verteidigers Paul Greinert bekommt der Konzer, der über ein Jahr im Gefängnis saß, Haftentschädigung.

Fünf Monate unschuldig hinter Gittern 23. Februar 2005

TRIER. Schlappe für die Trierer Staatsanwaltschaft: Sechseinhalb Jahre sollte nach ihrer Ansicht ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann ins Gefängnis. Freispruch, forderten dagegen die Verteidiger des 36-Jährigen. Heraus kam letztlich eine Geldstrafe. Eine Blamage, die die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen will.

Fast auf den Tag genau fünf Monate hat ein Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich hinter Gittern gesessen, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin brutal vergewaltigt haben soll. Das jedenfalls behauptet die Frau.

“Ich sitze seit Monaten unschuldig hinter Gittern”, konterte dagegen der gelernte KFZ-Mechaniker beim Prozessauftakt Anfang Februar. Der 36-Jährige bezeichnete die Anschuldigungen seiner “Ex” als “Denkzettel für eine Ohrfeige”, die er der Frau vor einem Jahr “verpasste” habe – nachdem er sie mit einem Liebhaber im Bett überrascht haben will. “Ein Ausrutscher, der mir leid tut.” So leid, dass er nach der Ohrfeige gleich in eine Kapelle gefahren sei, um Buße zu tun. Klingt alles etwas abenteuerlich, zumal zwischen den Anschuldigungen der Frau und den Aussagen ihres ehemaligen Lebensgefährten Welten liegen.

Vier Tage lang wurde vor der Dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts verhandelt, gestern Morgen fiel das Urteil: 1200 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung. Sechseinhalb Jahre Gefängnis hatte demgegenüber die Staatsanwältin gefordert.

Scharfe Geschütze gegen Anklagebehörde und Gericht fährt nun der Verteidiger des Mannes, Paul Greinert, auf. Die Staatsanwaltschaft sei unbeeindruckt vom Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen, meint der Trierer Jurist. Und das Gericht hätte die nur auf den Aussagen der Frau basierende Anklage erst gar nicht zulassen dürfen. “Dass sie dennoch zugelassen wurde, stimmt bedenklich”, sagt Greinert.

Seinem Mandanten wurden noch im Gerichtssaal die Fußfesseln abgenommen, er verließ das Gebäude gestern als freier Mann. Für die fünf Monate Untersuchungshaft steht ihm jetzt eine Entschädigung zu – maximal elf Euro pro Tag. “Er ist ein gebrochener Mann, ein halbes Wrack”, sagt sein Anwalt. Oberstaatsanwalt Volker Bewernick kündigte indes an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Dem schließt sich auch Nebenklage-Vertreterin Ruth Streit-Stifano an: “Das hier möchte ich gerne geklärt haben.”

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinlandpfalz/Heute-im-Trierischen-Volksfreund-Fuenf-Monate-unschuldig-hinter-Gittern;art806,655353

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35.  02.03.2009, 15:20 – Kriminaldirektion Trier

Trier, Vergewaltigung einer 16-Jährigen am „Weiberdonnerstag“ war vorgetäuscht

Die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens in den frühen Abendstunden des „Weiberdonnerstags“ war vorgetäuscht. Dies haben die Ermittlungen der Trierer Kripo ergeben.

Das Mädchen hatte zunächst glaubhaft geschildert, am Tattag (19. Februar) gegen 17.30 Uhr von einem Unbekannten verfolgt und dann in der Kutzbachstraße vergewaltigt worden zu sein. Im Rahmen der durch das Fachkommissariat der Kriminalinspektion Trier akribisch geführten Ermittlungen ergaben sich jedoch Zweifel an dem Tatgeschehen. Daher wurde die 16-Jährige heute noch einmal vernommen. Dabei räumte sie ein, dass es zu keinem Zeitpunkt einen sexuellen Übergriff auf sie gegeben hätte.

Zweifellos ist der Umstand, dass es diese Vergewaltigung in der Trierer Innenstadt nicht gegeben hat, eine gute Nachricht. Jedoch eine mit „fadem Beigeschmack“: Denn das Sicherheitsempfinden vieler dürfte nachhaltig erschüttert worden sein.

Gegen die 16-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Zu ihrer Motivationslage äußert sich das Mädchen bislang nicht.

http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/0e2/presse.jsp?uMen=0e26f5d4-a938-2011-99f3-1a94839292e2&sel_uCon=e3323798-3139-f11c-5ec3-f110b42f27b4&page=1&pagesize=10

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 36.  23.06.2010  17-Jährige täuschte Vergewaltigung vor

Eine 17-jährige Schülerin aus Dornbirn hat nach Angaben der Polizei eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Sie habe sich davor gefürchtet, dass ihre Eltern vom außerehelichen Geschlechtsverkehr erfahren könnten. Die 17-Jährige wird angezeigt.

Erste Aussage: Zwei unbekannte Männer

Aus Angst vor ihrer Familie hatte das Mädchen mit migrantischem Hintergrund den freiwilligen Sex mit ihrem 19-jährigen Freund als Vergewaltigung angezeigt. Sie gab gegenüber der Polizei an, dass sie von zwei unbekannten Männern zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei.

In Widersprüche verwickelt

Da sie sich bei ihrer Einvernahme immer wieder in Widersprüche verwickelte, musste sie gestehen, dass die Geschichte erfunden war. Als Motiv für ihre Lüge gab die 17-Jährige an, dass sie davor gefürchtet habe, dass ihre Eltern vom außerehelichen Geschlechtsverkehr erfahren könnten.

Die 17-Jährige wird wegen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.

http://vbgv1.orf.at/stories/451662

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 37.  10.09.2012, 16-Jährige erfand Vergewaltigung

Eine Tochter wollte ihren Vater mit einer Lüge hinter Gitter bringen. Er schmorte wochenlang in Untersuchungshaft.

Der Fall schien für die Ermittler, die Staatsanwältin und den Untersuchungsrichter glasklar. Hier die Aussage von Amina K.*, 16 Jahre alt, ein hübsches Mädchen, das völlig aufgelöst erzählte, wie sie ihr Vater vergewaltigt hat. Dort der Beschuldigte, Kenan K.*, 36, der aufbrausend auf die Vorwürfe reagierte, aber seine Unschuld beteuerte. Es stand Aussage gegen Aussage. Alle glaubten der Jugendlichen, niemand dem 36-Jährigen, der wochenlang in der U-Haft schmorte.

Jetzt weiß man, die Vorwürfe waren erstunken und erlogen. Die 16-Jährige hatte geplant, ihren viel zu fürsorglichen Vater hinter Gitter zu bringen – und zwar aus reinem Eigennutz: Sie wollte länger in die Disco gehen als bisher; treffen, wen sie wollte; in die Schule gehen, wann sie wollte … Einer Polizistin sagte Amina in einer Einvernahme: “Ich schätze, dass er (Anm. der Vater) für zwei bis sechs Jahre ins Gefängnis muss. Ich hoffe das auch.” So naiv das Motiv auch sein mag, die Ausführung ihres Plans wäre ihr beinahe gelungen. Unterstützung fand sie in Behörden, die sich außerordentlich mit dem Opfer identifizierten, und die Rechte des Vaters negierten.

Kenan K., ein kleiner, stämmiger Mann, sitzt steif in der Wiener Kanzlei seines Anwalts Thomas Nirk. K. trägt ein Korsett um seine Taille, das seinen Rücken stützt. Seit zwei Jahren ist er wegen eines Bandscheibenvorfalls zu Hause, kann sich nicht schmerzfrei bewegen. “Mir hat niemand geglaubt”, erzählt er. Die Tage in der U-Haft von 23. Juni bis 17. August waren hart.

[…]K. ist zwar frei, darf aber wegen eines Betretungsverbots nicht nach Hause. Treibende Kraft dahinter war das Jugendamt, das noch vor K.s Enthaftung um eine Verlängerung angesucht hatte. Damals verhielt sich die Jugendwohlfahrt korrekt. Jetzt sei das nicht mehr der Fall, sagt Nirk. Denn elf Tage, nachdem K. enthaftet worden war, gestand Amina einer Sozialarbeiterin des Jugendamtes ihre Lüge. Wie verhielt sich die Mitarbeiterin? Sie blieb sehr still. Eine Meldung an das Gericht, das befugt wäre, das Betretungsverbot aufzuheben, blieb aus. Die Verfügung ist bis heute aufrecht.

Artikel vollständig:  http://kurier.at/chronik/wien/16-jaehrige-erfand-vergewaltigung/811.080

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 38.   AUF DIESEM SPIELPLATZ IN BERLIN

Hier vergewaltigten fünf Jugendliche eine 15-Jährige!

Von M. LUKASCHEWITSCH  22.02.2010 – 10:21 Uh

Es ist ein Verbrechen, so abscheulich, so widerlich, so menschenverachtend. Und es ist ein Verbrechen, das für immer wie ein Schatten auf der Seele dieses Mädchens liegen wird!

Im Heinrich-von-Kleist-Park in Berlin-Schöneberg ist abends eine 15-jährige Schülerin von vier oder fünf Tätern vergewaltigt worden. Im Polizeibericht heißt es, es waren „als Südländer beschriebene Jugendliche“.

Vergewaltigung auf dem Spielplatz!

Sonnabend, 21.45 Uhr. Die Schülerin kommt von Verwandten. Sie will zum Bus, um nach Hause zu fahren, geht eine Abkürzung durch den Heinrich-von-Kleist-Park. Sie will zum Bus an der Potsdamer Straße und nach Hause fahren.

Auf dem Spielplatz mit der Skaterbahn wird sie plötzlich von einer Gruppe Jugendlicher umringt. Die Jungen zerren das Mädchen hinter ein Spielgerüst. Die Schülerin schreit, doch die Jugendlichen drücken ihr den Mund zu.

Dann das Entsetzliche: Einer nach dem anderen vergewaltigt die 15-Jährige! Eine Stunde dauert das Grauen für das Mädchen!

Bevor sie flüchten, rauben die Dreckskerle ihrem geschändeten Opfer das Portemonnaie und das Handy. Dann lassen sie die 15-Jährige im Schnee liegen, rennen lachend weg.

22.50 Uhr: Das Mädchen schleppt sich aus dem Park. Sie blutet stark, hat Schrammen im Gesicht, ihre Kleidung ist zerrissen, sie weint, als sie über die Potsdamer Straße taumelt.

Ein Ehepaar wird auf sie aufmerksam, ruft die Polizei. Im Streifenwagen offenbart sie sich einer Beamtin.

23.05 Uhr: Ein Rettungswagen bringt die Schülerin ins Tempelhofer St.-Josef-Krankenhaus. Ein Polizeisprecher: „Das Mädchen ist schwer traumatisiert, musste im Krankenhaus bleiben.“

Von der widerlichen Schänder-Bande fehlt jede Spur. Ein Kripobeamter: „Wir haben am Opfer DNA-Spuren gesichert.“

http://www.bild.de/regional/berlin/berlin/auf-diesem-spielplatz-vergewaltigten-fuenf-jugendliche-ein-15-jaehriges-maedchen-11558260.bild.html

ANGEBLICHES SEX-VERBRECHEN IM KLEISTPARK  23.02.2010

Von M. LUKASCHEWITSCH, S. BARSCH, A. LIER, J. BERGMANN

15-Jährige dachte sich Massen-Vergewaltigung aus

Die angebliche Massen-Vergewaltigung eines Mädchens durch fünf Männer: Offenbar hat sich die 15-Jährige das Sex-Verbrechen ausgedacht. So teilte die Berliner Polizei mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat sich der Sachverhalt so, wie zunächst vom Mädchen berichtet, nicht zugetragen.“

Weitere Details durften aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden.

Das Mädchen wurde nach Polizeiangaben ausführlich vernommen, nachdem zuvor Spuren gesichert und ausgewertet worden waren. Aus „Gründen der Gesundheit und Fürsorge“ sei dies vorher nicht möglich gewesen.

Die 15-Jährige hatte zunächst ausgesagt, dass sie im Heinrich-von-Kleist-Park (Stadtteil Schöneberg) von vier oder fünf Unbekannten überfallen und vergewaltigt worden sei. Die Täter beschrieb das Mädchen der Polizei zufolge als Südländer. Auch Handy und Geldbörse seien ihr geraubt worden, gab das Mädchen an. Dann sei die Gruppe geflüchtet.

Dass Kinder und Jugendliche unkorrekte Angaben über vermeintliche Sexualstraftaten machen, ist in Berlin nicht neu. Im Juni 2009 sagte eine Neunjährige vor der Polizei aus, am Kurt-Schumacher-Damm in Reinickendorf von einem Mann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Sie räumte nach intensiven Befragungen später ein, dass sich der Sachverhalt nicht wie von ihr beschrieben zugetragen hatte.

http://www.bild.de/news/2010/vergewaltigung/polizei-hat-zweifel-alles-gelogen-11585916.bild.html

Angebliche Vergewaltigung Justiz bestätigt: 15-Jährige sagt nicht die Wahrheit

24.02.2010 00:00 Uhrvon Jörn Hasselmann

Die angebliche Massenvergewaltigung im Kleistpark hat es nicht gegeben, heißt es inzwischen bei der Polizei. Doch was sich am vergangenen Samstag wirklich dort zugetragen hat, ist weiter unklar.

Die Polizei hat am Dienstag mehrere Stunden lang das 15-jährige Mädchen vernommen, das angegeben hatte, am Sonnabend mehrfach im Schöneberger Kleistpark vergewaltigt worden zu sein. Ein Ergebnis der Vernehmung wurde nicht bekannt – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft teilte am Abend lediglich knapp mit: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand hat sich der Sachverhalt so, wie zunächst vom Mädchen berichtet, nicht zugetragen.“

Damit scheinen sich die am Montag bekannt gewordenen Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage der 15-Jährigen bestätigt zu haben. Eine Mehrfachvergewaltigung durch „vier bis fünf Südländer“ gab es nicht, hieß es bei der Polizei.

Wie berichtet, hatten die Ärzte im Krankenhaus keine Spuren gefunden, die auf eine Vergewaltigung der 15-Jährigen hinwiesen.

Die Schilderung der 15-Jährigen war von den ersten Beamten, die das Mädchen noch am Tatort befragt hatten, als „glaubhaft“ eingestuft worden. Die Jugendliche hatte „völlig aufgelöst“ gewirkt, sie hatte weinend und mit zerrissener Strumpfhose zwei Spaziergänger um Hilfe gebeten. Doch bald kamen die ersten Zweifel an der Schilderung auf. Rätselhaft erschien den Ermittlern beispielsweise, dass sich das Mädchen angeblich eine volle Stunde in dem winterlichen Park aufgehalten hatte. Außerdem meldete sich kein einziger Zeuge, dem zur fraglichen Zeit in dem sonst gut besuchten Park etwas aufgefallen war.

Die Kripo wertet derzeit die Videoaufzeichnungen aus, die die Justizbehörden zur Verfügung gestellt haben. Denn am Eingang des Parkes steht das mit zahlreichen Kameras überwachte Kammergericht. Das Mädchen hatte gegen 21.45 Uhr eine Familienangehörige verlassen, die in der direkt an den Park grenzenden Elßholzstraße wohnt. Derzeit gehen die Ermittler weiter davon aus, dass „irgendetwas in dem Park mit dem Mädchen passiert ist“. Weshalb es nicht die Wahrheit gesagt hat, bleibt bislang Spekulation.

Der Fall hat auch in der Polizei Ärger verursacht. Dass die Behörde den Fall sofort – nämlich am nächsten Tag – per Pressemeldung veröffentlichte, widerspricht dem langjährigen Vorgehen. Tatsächlich meldet die Polizei Sexualdelikte höchst selten, Ausnahmen werden nur gemacht, wenn – zumeist Wochen nach der Tat – ein Phantombild über die Medien verbreitet werden soll.

Der Fall aus dem Kleistpark erinnert an andere in Berlin. 2006 wurden im Mai vier Jugendliche (13 bis 15 Jahre alt) in ihrer Schule festgenommen, weil sie eine 16-Jährige in einem Charlottenburger Park nacheinander vergewaltigt und die Tat gefilmt haben sollen. So hatte es das Mädchen der Polizei berichtet. Diese hatte damals die Beschuldigten in der großen Pause von einer Gruppe Uniformierter festnehmen lassen. Wochen später kam heraus: Das Mädchen hatte freiwillig Sex mit den Jungen, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Damals hatte die Polizei den Fall erst nach vier Tagen veröffentlicht. Da waren die vier Jungen bereits festgenommen.

Im Juni 2009 erklärte eine Neunjährige vor der Polizei, sie sei am Kurt-Schumacher-Damm von einem Mann mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Sie gab später zu, dass es nicht so war wie zunächst beschrieben.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/angebliche-vergewaltigung-justiz-bestaetigt-15-jaehrige-sagt-nicht-die-wahrheit/v_print/1689376.html

Anmerkung: Gerade in diesem Fall kann man die dümmliche Sensationshascherei , ohne Faktencheck,  der Bildzeitung nachvollziehen

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  39. 21. August 2010 Oberösterreich Freispruch für Lehrer nach sieben Jahre langem Missbrauchsprozess

RIED/LINZ. Sieben Jahre und acht Monate verfolgte die Justiz einen heute 46-jährigen Musiklehrer wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs. Nun ist der Prozess, der mit einer schweren Niederlage für den Wiener Kinderpsychiater Max Friedrich einherging, zu Ende: Der Angeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen.

„Ich kann es noch gar nicht realisieren, dass es jetzt vorbei ist“, sagt der freigesprochene Werner K. im Gespräch mit den OÖNachrichten. Der Alptraum begann, nachdem der Innviertler sich von seiner damaligen Freundin getrennt hatte.

Die Frau beschuldigte den Mann Ende 2002, er hätte ihre Tochter in den Jahren zwischen 1997 und 1999 mehrfach sexuell missbraucht, als das Mädchen zwischen sechs und acht Jahre alt gewesen war. Im Mai 2003 wurde der Innviertler vom Landesgericht (LG) Ried zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Fünf Monate später wurde das Urteil rechtskräftig. Schließlich übernahm der Linzer Strafrechts-experte Günter Tews die Verteidigung des Beschuldigten.

Gutachter aus Deutschland

„Wir beantragten die Wiederaufnahme des Verfahrens, weil im Prozess ein aussagepsychologisches Gutachten erforderlich gewesen wäre, da es massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers gab“, sagt Tews. Die Bedenken wurden durch ein privates Gutachten untermauert.

Artikel weiterlesen: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Freispruch-fuer-Lehrer-nach-sieben-Jahre-langem-Missbrauchsprozess;art4,445971

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 40.  4.03.10  Region Weilheim  Vergewaltigungslüge bringt sechs Männer in den Knast

Penzberg – Weil sie sechs Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt hat, musste sich eine Penzbergerin vor dem Weilheimer Schöffengericht verantworten.

Die junge Frau wurde der Freiheitsberaubung in fünf Fällen, einer versuchten Freiheitsberaubung sowie falscher Verdächtigung in sechs Fällen beschuldigt. Das Gericht verurteilte die Frau zu zwei Jahren Bewährungsstrafe, 2500 Euro Geldauflage sowie einer Therapie. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert.

Dabei erschien die Angeklagte zunächst als das Opfer. Im Februar 2007 sagte die Angeklagte bei der Kripo in stundenlangen Vernehmungen detailliert aus, dass sie in einer Vielzahl von Fällen in Penzberg von sechs Ausländern aus dem Kosovo und der Türkei vergewaltigt worden sei. Die Männer wurden im März 2007 festgenommen und saßen in Untersuchungshaft. Erst im Prozess am 9. Oktober 2007 vor dem Landgericht München II wurden sie wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.

In der aufwändigen Verhandlung räumte die Penzbergerin nun ebenfalls und von Weinkrämpfen geschüttelt ein, die Ausländer falsch beschuldigt zu haben. Hintergrund war, dass die 30-Jährige damals ein Verhältnis mit einem Ausländer hatte, sich aber dennoch während dieser Zeit mit dessen sechs Freunden eingelassen hatte. Als dieser davon Wind bekam, behauptete die Frau, dass die Sexspiele „erzwungen“ worden seien.

http://strafprozess.blogspot.ch/2010/03/fur-blauaugige-staatsanwalte-und.html

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41. Überfall: Mann sticht auf Spaziergängerin ein   23.08.2010

FRIEDRICHSHAFEN Was für ein Schock: Zwei Spaziergängerinnen sind am Montag in einer idyllisch gelegenen Apfelplantage zwischen Jettenhausen und Berg brutal überfallen worden. Die Frauen liegen im Krankenhaus, von den Tätern fehlt jede Spur.

Der Bereich um den Frankenweg zwischen Jettenhausen und Berg ist einer der schönsten Flecken Friedrichshafens und ein beliebtes Ziel für Spaziergänger. Auch gestern offenbarte sich dort eine wahre Idylle, wenn da nicht diese beunruhigenden Gegenstände am Wegesrand gewesen wären: ein blutgetränktes Tuch, Mullbindenpackungen, eine Wasserflasche – Spuren der medizinischen Erstversorgung, die zwei Frauen im Alter von 43 und 44 Jahren benötigten, nachdem sie auf ihrer Tour überfallen worden waren.

Um 14.05 Uhr hatte ein Mann, der vorbei kam, die blutenden Frauen gefunden. Sie mussten mit zum Teil schweren Verletzungen ins Klinikum Friedrichshafen gebracht werden. Wie Markus Sauter, Pressesprecher der Polizeidirektion Friedrichshafen, auf SZ-Anfrage mitteilte, befinden sie sich zum Glück nicht in Lebensgefahr.

Erste polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass die Spaziergängerinnen zwischen Jettenhausen und Berg unterwegs waren. Als die 44-Jährige zur Seite trat, weil sie mal musste, ging ein ihr unbekannter Mann auf sie zu und forderte Geld und Zigaretten. Weil ihm dies verwehrt blieb, schlug der Täter auf die Frau ein und verletzte sie mit einem Messer. Die 43-Jährige, die ihrer Begleiterin zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls geschlagen. Welche Rolle der zweite Mann bei dem Überfall spielte, ist noch unklar. Trotz einer sofort ausgelösten Großfahndung, in die ein Polizeihubschrauber eingebunden war, fehlt von den Tätern jede Spur. „Es wurden bislang keine Verdächtigen festgenommen“, sagte Polizeisprecher Sauter am Montagabend.

Von den Männern, die vermutlich osteuropäischer Herkunft sind, liegt folgende Beschreibung vor: Der eine ist 25 bis 35 Jahre alt, etwa 1,90 Meter groß, hat kurze dunkle, leicht gewellte Haare, vorn kurz, hinten lang und trug dunkelblaue Jeans wahrscheinlich mit aufgenähter Außentasche und ein dunkles T-Shirt. Der zweite ist 25 bis 35 Jahre alt, 1,80 bis 1,85 Meter groß und hatte auch eine Jeans und ein T-Shirt an.

Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Friedrichshafen, Telefon 07541/7010, in Verbindung zu setzen.

http://www.schwaebische.de/region/bodensee/friedrichshafen/stadtnachrichten-friedrichshafen_artikel,-Ueberfall-Mann-sticht-auf-Spaziergaengerin-ein-_arid,4147989.html

Frauen haben Überfall erfunden  25.08.2010

Einen Überfall während eines Spaziergangs im Frankenweg am Montagnachmittag durch zwei Männer haben die 43- und 44-Jährige Frau erfunden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilen, hat die jüngere der beiden Frauen die ältere angegriffen und mit einem Teppichmesser verletzt.

Friedrichshafen – Einen Tag, nachdem zwei Spaziergängerinnen einen brutalen Überfall im Frankenweg geschildert haben, wurde nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gestern eine Person wegen des versuchten Tötungsdelikts dem Haftrichter vorgeführt. Der rasche Ermittlungserfolg, der gestern Nachmittag mitgeteilt wurde, barg aber eine Überraschung: Vor dem Haftrichter stand keiner der beiden Männer, nach denen 50 Polizeibeamte mit Unterstützung eines Hubschraubers über Stunden gefahndet hatten. Es war eine der beiden Spaziergängerinnen.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, war der Überfall vorgetäuscht. Die jüngere der beiden Frauen war es demnach, die die 44-Jährige während des gemeinsamen Spaziergangs plötzlich von hinten niederschlug, mit einer Wäscheleine strangulierte und mit einem Teppichmesser angriff. Hierbei kam es zu einem Gerangel, in dessen Verlauf sich beide Frauen Schnittverletzungen zuzogen. Hintergrund dieser Tat dürfte eine Beziehung der 44-Jährigen mit dem Ehemann der 43-Jährigen sein, wie weiter mitgeteilt wurde. Aus noch nicht genau geklärten Umständen haben sich die beiden Frauen nach der Auseinandersetzung entschieden, einen Überfall durch zwei Männer vorzutäuschen.

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/friedrichshafen/Frauen-haben-Ueberfall-erfunden;art372474,4446165

Anmerkung: Sofort werden Zeugen gesucht! Doch wir wissen, dass es Denunzianten gibt, die gerne den Nachbarn oder sonst wem im Knast sehen würden. Was wäre wenn in diesem Fall auch ein Mann – anhand der Personenbeschreibung – beschuldigt worden wäre? Käme dann der rostige Teelöffel in die Hand einer  feministischen Hysterikerin … nicht auszudenken!

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 42.  Erst fremdgegangen, dann Liebhaber angezeigt  07.09.2010

KÖLN –  Wenn eine feuchtfröhliche Weihnachtsfeier aus dem Ruder läuft, ist der Seitensprung nicht weit. Passiert ist das einer Friseurin (35) im Dezember 2009 im Deutzer Hyatt Hotel. Sie verschwand mit einem Kunden im Zimmer. Doch als am nächsten Morgen der Lebensgefährte auf der Matte stand, da zeigte sie ihren Liebhaber als Vergewaltiger an.

B. behauptete, auf dem Fest mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht worden zu sein. Ein Unbekannter hätte ihr ein Glas Wein mit dem Betäubungsmittel gereicht. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen den „Sex-Täter“ ein. Beim Prozess konnte ihm aber keine Schuld nachgewiesen werden.

Wegen falscher Verdächtigung musste sich Andrea B. (Name geändert) deshalb Montag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. „Sie wollte davon Ablenken, eine Affäre gehabt zu haben“, heißt es in der Anklage. Doch die Richterin zeigte sich gnädig. Weil B. nicht vorbestraft war, stellte sie das Verfahren ein.

http://www.express.de/koeln/erst-fremdgegangen–dann-liebhaber-angezeigt,2856,4623208.html

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 43.  21. Oktober 2010  Kindesmissbrauch: Richter und Großeltern aus U-Haft entlassen

WELS/GRAZ. Im Fall jenes angeblich jahrelang sexuell missbrauchten, heute 16-jährigen Mädchens aus dem Bezirk Vöcklabruck, sind gestern alle vier Verdächtigen, darunter ein Ex-Richter und die Großeltern der Jugendlichen aus der U-Haft entlassen worden.

Der Fall ist und bleibt nebulos. Ärzte der Landesnervenklinik Wagner Jauregg hatten den Missbrauchsverdacht im Zuge von Therapien mit dem seelisch beeinträchtigten Mädchen angezeigt.

Laut Aussagen des mutmaßlichen Opfers sollen die Großeltern das Mädchen bei Besuchen in Graz mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht haben. An diesen „Massenvergewaltigungen“ sollen sich auch ein in der Nachbarschaft lebender, pensionierter Grazer Strafrichter und ein früherer Gerichtssachverständiger beteiligt haben. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe. Das Landeskriminalamt für die Steiermark ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wels.

Die Justiz ordnete Hausdurchsuchungen an und verhängte schließlich vor rund sechs Wochen die Untersuchungshaft über die vier Verdächtigen. Bis vorgestern fanden insgesamt sechs kontradiktorische Einvernahmen mit dem mutmaßlichen Opfer statt. Dabei stellen Staatsanwalt und Verteidiger ihre Fragen via Videokonferenz an eine Psychiaterin, die mit dem Mädchen direkt spricht.

Dem Vernehmen nach sind bei diesen Befragungen die Ungereimtheiten immer größer geworden. Zuletzt standen eine Todesdrohung innerhalb der Familie und ein Tagebuch des Mädchens im Raum. Das mutmaßliche Opfer soll einmal gesagt haben, kein Tagebuch zu führen, im Gespräch mit Ärzten ein solches aber erwähnt haben.

Gestern Vormittag wurden die vier Verdächtigen enthaftet. Die Großeltern hatten die U-Haft in der Justizanstalt Wels, der Ex-Richter in der Justizanstalt Ried und der Sachverständige in der Justizanstalt Linz abgesessen.

In einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Wels hieß es gestern, der die Enthaftung der vier Verdächtigen sei erfolgt, weil kein dringlicher Tatverdacht mehr gegeben sei. Man warte nun auf ein psychiatrisches Gutachten.

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Kindesmissbrauch-Richter-und-Grosseltern-aus-U-Haft-entlassen;art4,489151

25. Juli 2011 Beschuldigter Ex-Richter: „Ich habe das Vertrauen in die Justiz verloren“

WELS/GRAZ. Wegen Missbrauchsvorwürfen saßen ein Pensionistenehepaar aus Graz und zwei Nachbarn wochenlang in Untersuchungshaft. Nun rechnet einer der Betroffenen – ein pensionierter Richter – mit der Justiz und den Ärzten ab.

36 Jahre ist er im Dienste des Staates gestanden. Als Richter sprach er Recht für die Republik. Jetzt klagt er die Justiz an. „Ich habe mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat verloren“, sagt der 71-Jährige, der im Vorjahr zusammen mit drei Nachbarn wegen Missbrauchsverdachts wochenlang in Untersuchungshaft saß. „Uns ist etwas widerfahren, was vermeidbar gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft gewissenhaft ermittelt“, stellt er den Justizapparat an den Pranger. „Es ist ein Skandal, was da geschehen ist.“

Weiterlesen: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Beschuldigter-Ex-Richter-Ich-habe-das-Vertrauen-in-die-Justiz-verloren;art4,675952

25. Mai 2012 Missbrauchsverdacht: Verfahren endgültig eingestellt

LINZ. Im Fall des mittlerweile verstorbenen Mädchens aus Oberösterreich, das behauptet hatte, jahrelang von den Großeltern und zwei Nachbarn – darunter ein pensionierter Richter – gequält und missbraucht worden zu sein, hat das Gericht nun einen Schlussstrich gezogen.

Ein Fortführungsantrag der Eltern wurde abgewiesen. Das berichtete das Ö1-Morgenjournal am Freitag. Das Verfahren gegen zwei Ärzte der Linzer Landesnervenklinik läuft aber noch.

Das Mädchen hatte Anfang September 2010 Missbrauchsvorwürfe gegen vier Grazer erhoben. Eine psychiatrisches Gutachten zog die Schilderungen der Jugendlichen aber in Zweifel. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte daraufhin im Juli 2011 die Ermittlungen gegen sämtliche Verdächtigen ein. Die Eltern wollten das nicht akzeptieren und brachten einen Fortführungsantrag ein. Dieser wurde nun von einem Drei-Richter-Senat im Landesgericht Wels abgelehnt.

Keine Hinweise auf Missbrauch

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Missbrauchsverdacht-Verfahren-endgueltig-eingestellt;art4,893292

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 44. Mammut-Prozess gegen Trierer endet mit Freispruch  23. August 2010

Mit einem Freispruch für den Angeklagten ist vor dem Landgericht Trier nach 15 Monaten ein Mammut-Vergewaltigungsprozess zu Ende gegangen. Den Steuerzahler kostet der Prozess mehrere 10 000 Euro.

Trier. Saß ein 43 Jahre alter Mann aus Trier 387 Tage unschuldig hinter Gittern? Der Prozess gegen den Selbstständigen endete jetzt nach knapp 15 Monaten und 33 Verhandlungstagen jedenfalls mit einem Freispruch. Hauptgrund: Es gebe erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit des mutmaßlichen Opfers, sagt Gerichtssprecher Günther Köhler.

Das mutmaßliche Opfer ist die inzwischen geschiedene Ehefrau des Angeklagten. Der 43-Jährige soll die 22 Jahre jüngere Frau nach der Hochzeit 2005 in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt, mehrfach geschlagen und vergewaltigt haben. Schwere Vorwürfe, die der Angeklagte stets bestritten hatte. Der Trierer warf im Gegenzug seiner Ex-Frau, einer Osteuropäerin, vor, ihn nur geheiratet zu haben, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Mammut-Prozess-gegen-Trierer-endet-mit-Freispruch;art742,2527276

Anmerkung: Erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Frau und trotzdem in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen? Damit man sie ja nicht wegen Falschaussage  verurteilen kann?

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 45. Frau im Dauner Kurpark vergewaltigt

Daun – Der Vorfall ereignete sich bereits im September des vergangenen Jahres und beschäftigt nun die Polizei in Daun. Wie jetzt erst bekannt geworden ist, wurde eine 18 Jahre alte Frau, die sich beim Joggen im Dauner Kurpark befand, am 29. September in den Abendstunden zwischen 19:30 Uhr und 20:30 Uhr vergewaltigt. Die zierliche, schwarz gekleidete junge Frau wurde von hinten am Arm gegriffen und zu Fall gebracht. Der Unbekannte verging sich wortlos an ihr und entfernte sich danach in Richtung Stadt. Die junge Frau erstattete aus Scham erstmals keine Anzeige. Doch die psychische Belastung war am Ende doch so groß, dass sie sich einer ihr nahe stehenden Person anvertraute, die daraufhin die Polizei informierte.

Täterbeschreibung:

ca. 180 bis 185 cm groß, geschätztes Alter Mitte 20 bis Mitte 30 Jahre, kräftige Figur, auffallend grüne Augen und buschige Augenbrauen, große Hände, rauhe Handinnenflächen und schmutzige Fingernägel, Er trug eine rote Trainingsjacke mit schwarzen Ärmeln, eine schwarze Jogginghose und weisse Turnschuhe mit schwarzen Streifen. Für die Jahreszeit ungewöhnlich trug er eine dunkle Wollmütze und einen Schal, den er bis über die Nase hochgezogen hatte.

Wer hat eine Beobachtung gemacht, die in Zusammenhang mit der Tat stehen könnte oder wer kennt die Person auf dem Phantombild?

Phantombild

Hinweise an die Kripo Wittlich, 06571/95000 oder an die

Polizeiinspektion Daun, 06592/96260

http://www.orange-7.de/aktuelles-im-detail.html?a4mo=1&id=82&bLink=nachrichtenarchiv.html

21.04.2010, 14:54 – Polizeidirektion Wittlich   Vergewaltigung in Kurpark hat nicht stattgefunden – Aufatmen in Daun

Ende letzten Jahres war die Vergewaltigung einer jungen Frau im Dauner Kurpark angezeigt worden (wir berichteten). Die Tat sollte sich Ende September 2009 zugetragen haben.

Die umfangreichen Ermittlungen der Kripo Wittlich haben nun zur Aufklärung des Sachverhaltes geführt: Tatsächlich fand ein solches Ereignis nicht statt. Als mögliche Ursache für die Falschmeldung sind traumatische Erlebnisse in der Kindheit der Betroffenen zu sehen. Die junge Frau, die den angeblichen Sachverhalt übrigens nicht selbst an die Behörden mitgeteilt hatte, befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung.

Polizeidirektion Wittlich

http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/10a/10a70d73-c9a2-b001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=48e4beba-790e-721c-5ec3-f110b42f27b4&page=261&pagesize=10&endmon=11&endyear=2001&startmon=11&startyear=2012&startday=26&endday=01&press=true.htm#Seitenanfang

Anmerkung: Diesmal also sogar ein Phantombild, das nach den Angaben der Anzeigeerstatterin gefertigt wurde ! Und alles war Lüge!

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 46. 19.06.10 09:52 Uhr    Partner der Mutter saß acht Monate in U-Haft – Tochter (17) erfand Vergewaltigungen

Wie von der Staatsanwaltschaft Deggendorf gemeldet wurde, sind gegen ein Mädchen (17) Ermittlungen eingeleitet worden, da sie vor dem Landgericht Deggendorf im März 2010 falsche Aussagen machte. Sie beschuldigte den Lebenspartner ihrer Mutter, dass er sie 22 Mal vergewaltigt haben soll.

Jetzt hat die 17-Jährige eingestanden, dass die Vergewaltigungen erfunden waren, da sie anscheinend den Partner (45) der Mutter nicht mochte. Wegen der Vorwürfe saß der Lebensgefährte der Mutter von August 2009 bis Mitte März 2010 in U-Haft.

Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Kunigunde Schwaiberger sagte, wird auf das Mädchen wegen uneidlicher Falschaussage, falscher Verdächtigungen und Freiheitsberaubung ein Strafverfahren zukommen.

http://www.shortnews.de/id/836844/partner-der-mutter-sa%C3%9F-acht-monate-in-u-haft-tochter-17-erfand-vergewaltigungen

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 47.  6. Juli 2010   PROZESS IN AUGSBURG  Vergewaltigung: Ein Vater unter falschem Verdacht

Ein Mann ist ins Visier der Polizei geraten. Seine eigene Tochter behauptet, sie sei von ihrem Vater vergewaltigt worden. Doch die Vorwürfe waren frei erfunden. Von Klaus Utzni

Ein Mann ist ins Visier der Polizei geraten, weil er von der eigenen Tochter beschuldigt wurde. Die Tochter behauptet, sie sei im Alter von zwei Jahren von ihrem Vater vergewaltigt worden. Wie sich herausstellte, waren die Vorwürfe frei erfunden. Die Tochter musste sich jetzt vor Gericht verantworten.

Im August 2009 war die zu diesem Zeitpunkt 17-Jährige, die in schwierigen Familienverhältnisse groß wurde, bei einer Freundin zu Gast. Am Abend weigerte sie sich, nach Hause zu gehen. Als der Vater der Freundin nach dem Grund fragte, erzählte sie, sie habe von ihrer Mutter erfahren, dass sie als Kleinkind von ihrem Vater vergewaltigt worden sei. Noch am selben Abend wurde die Polizei eingeschaltet, bei einer Zeugenvernehmung wiederholte das Mädchen den Vorwurf.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben schnell, dass die Beschuldigungen erfunden waren. Die 17-Jährige räumte dies schließlich ein und erklärte, sie habe sich an ihrem Vater rächen wollen, weil dieser den Kontakt zu ihr abgebrochen habe. Während der falsche Verdacht für den Vater keine Folgen hatte, musste die Frau – jetzt 18 Jahre alt – vors Jugendgericht. Die Anklage lautete “falsche Verdächtigung”. In nicht öffentlicher Verhandlung legte die Frau, die nun allein lebt, ein Geständnis ab. Jugendrichterin Ortrun Jelinek beließ es deshalb im Urteil bei einem Wochenendarrest. (utz)

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Vergewaltigung-Ein-Vater-unter-falschem-Verdacht-id8107016.html

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 48.   14.06.2010 ANGEZEIGT!   Bonner Uni-Arzt (40) ein brutaler Vergewaltiger?

BONN –   Der angesehene Uniklinik-Oberarzt Frank H. (40): Ist der Mediziner in Wirklichkeit ein brutaler Vergewaltiger und Schläger?

Seine 44-jährige Ehefrau hat ihn wegen fünf Vergewaltigungen und sieben Körperverletzungen angezeigt. Im Mai sitzt der Arzt im Landgericht auf der Anklagebank. Der hochbrisante Sex-Skandal im Bonner Jetset. Im Hintergrund mit von der Partie: Ein Münchner Verleger, ein Bonner Staatsanwalt, ein Professor der Uni-Klinik.

Und ein Bonner Oberarzt auf der Anklagebank. Im November 2007 zeigte ihn seine Ehefrau an. Die Vorwürfe der hübschen Finanzmaklerin: Von 2003 bis Februar 2006 habe sie ihr Mann fünf Mal im Eigenheim in Hochkreuz im Ehebett mit Gewalt zum Sex gezwungen: die Hände fixiert, den Mund zugehalten.

Immer wieder soll der Mediziner auch zugeschlagen haben. Etwa am Niederrhein auf der Hochzeit seines Bruders: Weil er sich über das angeblich zu weit ausgeschnittene Kleid seiner Frau ärgerte, soll er ihr auf einer Bank den Kopf in den Bauch gerammt haben. Seine Frau fiel hinunter, verletzte sich an einer metallenen Vogel-Skulptur. Im Griechenland-Urlaub soll der Arzt eine Bierflasche nach ihr geworfen haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf Angaben der Ehefrau. Gerichtssprecher Joachim Klages: „Frank H. bestreitet die sexuellen Übergriffe. Im Streit könne es aber von beiden Seiten zu Gewalt gekommen sein.“ Der Arzt: „Ich wurde wegen einer Hausfinanzierung erpresst, erst dann angezeigt.“

Das Gericht hat ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen lassen. Im Ergebnis hält die Psychologin die Vorwürfe für Lügen. Die Kammer hat sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Staatsanwalt und der Uni-Professor, Vorgesetzter von H., könnten im Zeugenstand über schlüpfrige Hintergründe befragt werden.

http://www.express.de/bonn/angezeigt–bonner-uni-arzt–40–ein-brutaler-vergewaltiger-,2860,1384670.html

STRAFJUSTIZ Eine Frage des Formats  Von Friedrichsen, Gisela

Die Ehefrau vergewaltigt? Oder war doch alles erlogen? Das Verfahren gegen einen Bonner Oberarzt wird eingestellt, der Angeklagte aber nicht rehabilitiert. Von Gisela Friedrichsen

Kachelmann lässt grüßen – auf den ersten Blick zumindest und vielleicht auch im Übrigen. Der Fall des Dr. Philipp Berdel, 41, trug sich in Bonn zu, wo der Oberarzt seit Oktober 2006 den Schwerpunkt für Tumor- und Rheumaorthopädie an der Uni-Klinik leitet. Nicht im Traum hätte sich der anerkannte Mediziner früher vorgestellt, in welche Kalamitäten ein Mann geraten kann, wenn eine Frau einen Rachefeldzug gegen ihn anzettelt. Jetzt weiß er es, und nicht nur das. Er musste auch erfahren, dass es eine Genugtuung dafür nicht gibt.

Berdel hatte 2002 eine vermögende Finanzmaklerin geheiratet. Die Ehe entwickelte sich bald konflikthaft. Mehrfach trennten sich die Partner, man ging aufeinander los, stritt sich erbittert um Häuser, Hypotheken und Bürgschaften. Welches Ausmaß das Zerwürfnis im Jahr 2007 erreicht hatte, ehe Berdel schließlich die Scheidung beantragte, lässt sich daran ablesen, dass die Ehefrau ihn anzeigte, sie in den Jahren 2003 bis 2005 fünfmal vergewaltigt zu haben.

Die Anzeige hatte ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bonn zur Folge und mündete 2009 in einer Anklage vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn. Die ermittelnde Staatsanwältin hatte sogar einen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr beantragt, dem mangels rechtlicher Substanz allerdings nicht stattgegeben wurde.

[…] In den zweieinhalb Jahren zwischen Anzeige und Prozess kam er nicht nur hinter Affären seiner Frau – unter anderen mit dem Verleger, dem Nuklearmediziner, dem Staatsanwalt. Man hinterbrachte ihm auch, dass nicht seine Frau, sondern der Staatsanwalt die Vergewaltigungsanzeige am 26. November 2007 in der ehelichen Wohnung der Berdels verfasst habe.

Weitere Details der Beziehung zu dem Staatsanwalt ergaben sich aus dem aussagepsychologischen Gutachten der Sachverständigen Charlotte Mohrbach, das die Strafkammer mit dem Vorsitzenden Josef Janßen im Zwischenverfahren in Auftrag gegeben hatte. Etwa dass der Staatsanwalt sehr verliebt in Berdels Frau gewesen sei, was sie sehr genossen habe, und dass es auch mal vorgekommen sei, dass beide nackt waren.

Interventionen Berdels sowie seiner Verteidigerin Gunda Ennen bei den Vorgesetzten des verliebten Staatsanwalts liefen ins Leere. Die “intime Beteiligung der Staatsanwaltschaft” am Ehekrieg, wie es einer der Verteidiger nannte, wurde eine private Gefälligkeit genannt, die mit Amtsmissbrauch nichts zu tun habe: “Weder seine auf rein formale Aspekte beschränkte Unterstützung der Ehefrau Ihres Mandanten bei der Erstattung ihrer Anzeige noch die mögliche rechtliche Beratung im Scheidungsverfahren, die ausschließlich seinem persönlichen Bereich zuzuordnen sind, gaben mir zu einer solchen Annahme Anlass”, schrieb Oberstaatsanwalt Johann-Wilhelm van Rossum am 29. Oktober 2009 an die Anwältin.

Ganzer Artikel : http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70940367.html

Anmerkung: Ein Oberstaatsanwalt hackt doch einem Staatsanwalt …… Krähenprinzip!

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 49.  Postings über Kindesmisshandlungen auf Facebook   16. August 2010,  Kriminalist Lang: “Wir nehmen das sehr ernst”

Wien/Linz – Nach Postings über Kindesmisshandlungen im sozialen Netzwerk Facebook ermittelt das Bundeskriminalamt (BK). Mehrere User hatten die derben Kommentare eines als Mann eingetragenen Users an das BK weitergeleitet. “Aufgrund eurer zahlreichen Postings und des großen Interesses möchten wir euch mitteilen, dass die polizeilichen Ermittlungen in den frühen Morgenstunden aufgenommen worden sind und die Staatsanwaltschaft bereits in Kenntnis gesetzt worden ist”, berichtete das BK auf seiner Facebook-Seite. “Wir nehmen das sehr ernst”, sagte Gerhard Lang vom Bundeskriminalamt.

Die Ermittlungen seien am Laufen, sagte Lang. Es gehe nun darum, ob es sich tatsächlich um Kindesmissbrauch bzw. Kinderpornografie handle oder um ein gefälschtes bzw. verleumdendes Profil. Die Einträge des Mannes aus Linz waren mehreren Usern aufgefallen. Am 12. August übermittelte die Linzer Polizei die Anzeigen an die Meldestelle für Kinderpornografie des BK, sagte der oberösterreichische Sicherheitsdirektor Alois Lißl. (APA)

http://derstandard.at/1281829311815/Bundeskriminalamt-ermittelt-Postings-ueber-Kindesmisshandlungen-auf-Facebook

Hinterhältige Verleumdung auf Facebook , 17. August 2010 Ex-Lebensgefährtin unterstellte Mann auf dessen Seite Kindesmissbrauch

Linz – Das soziale Netzwerk Facebook hat viele Vorteile – man kann mit Freunden auf der ganzen Welt einfach in Kontakt bleiben, und bei knapp 500 Millionen registrierten Benutzern weltweit hat man gute Chancen, diese Freunde auch zu finden. In Oberösterreich hat eine Frau diese Verbreitung nun allerdings zu kriminellen Zwecken missbraucht: Sie unterstellte ihrem ehemaligen Lebensgefährtin auf seiner eigenen Seite den Missbrauch seiner Kinder.

“Der Mann, ein Linzer, und die Verdächtige haben sich getrennt, als die Frau vorgegeben hat, von ihm schwanger zu sein, das aber zeitlich unmöglich war”, sagt Hermann Feldbacher von der Sicherheitsdirektion Oberösterreich. Ihre Rache konnte sie dank einer Unvorsichtigkeit des Mannes nehmen. “Er hat einmal vor ihr das Passwort zu seinem Konto eingegeben. Nach der Trennung benutzte sie dieses, um selbst darauf zuzugreifen und das Passwort zu ändern”, erklärt der Beamte. Auf diese Weise hatte der Mann keine Chance mehr, sich gegen die Verleumdungen zu wehren.

Denn die Frau veröffentlichte in seinem Namen Meldungen wie er liebe seine Kinder mehr als er eigentlich sollte und Ähnliches. Die Folgen waren für den Mann verheerend: Online erhielt er Morddrohungen, im Internet kursierten Mails mit den Vorwürfen. Über eine Vorarlberger Polizistin erfuhr schließlich die Linzer Polizei von dem Fall und begann zu ermitteln.

“Die Vorwürfe gegen den Mann wurden penibel untersucht, es ist aber absolut nichts dran”, betont Feldbacher. Relativ rasch kam man dann auf die mutmaßliche Täterin. “Sie hat mittlerweile offenbar auf ihrer eigenen Facebook-Seite die Verleumdung auch schon gestanden und bedauert, dass sie einen großen Fehler gemacht hat.”

Der “Fehler” könnte aber gravierende Auswirkungen für sie haben. Denn auf Verleumdung steht in so einem Fall, bei dem potenziell Millionen Menschen erreicht werden, eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Ein Detail der Angelegenheit entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Das Paar hatte sich über das Internet kennen gelernt. ( DER STANDARD, Printausgabe, 18.8.2010)

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50.  Grazer Schülerin täuscht Raub und Vergewaltigung vor 04.07.2012  WEGEN SCHWÄNZENS

Weil sie am Montag die Schule geschwänzt hatte und dafür eine Ausrede brauchte, hat eine 14-jährige Schülerin in Graz einen Raub und eine Vergewaltigung vorgetäuscht. Die Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos ließen sich jedoch nicht hinters Licht führen und klärten den Fall. Die Schülerin wurde angezeigt.

Das Mädchen war gegen Mittag in der Polizeiinspektion Hauptbahnhof erschienen und hatte angegeben, von einem unbekannten Mann gegen 9 Uhr am Bahnhofsgelände angesprochen worden zu sein. Der etwa 50-Jährige hätte ihr darauf einen Eistee zu trinken gegeben, wonach sie das Bewusstsein verloren habe und umgekippt sei. Die Schülerin äußerte die Vermutung, das Getränk sei mit K.-o.-Tropfen versetzt gewesen. Einige Stunden später sei sie auf einer Toilette am Hauptbahnhof aufgewacht. Hier habe sie festgestellt, dass ihr 13 Euro fehlten.

Auch Vergewaltigung vorgetäuscht

Sofort nach der Anzeigeerstattung wurde die 14-Jährige ins LKH Graz gebracht und untersucht. Dabei äußerte sie gegenüber der behandelnden Ärztin die Vermutung, dass sie auch vergewaltigt worden sei. Eine Beamtin des Kriminalreferats übernahm die Befragung, inzwischen wurden umfangreiche Ermittlungen angestellt, die allerdings keine Hinweise erbrachten, dass sich die Geschichte der Schülerin wirklich so zugetragen hatte.

Bei einer neuerlichen Befragung einen Tag später gestand die junge Grazerin schließlich, dass sie den Vorfall wegen ihres Schulschwänzens nur vorgetäuscht habe. Dies brachte ihr nun eine Anzeige wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung ein.

http://www.krone.at/Oesterreich/Grazer_Schuelerin_taeuscht_Raub_und_Vergewaltigung_vor-Wegen_Schwaenzens-Story-326653

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 51.  FREISPRUCH  „Diese Frau hat mein Leben zerstört“  08.08.2010

Essen. Man muss nicht prominent sein, um etwas ähnliches zu erleben wie „Wetterfrosch“ Jörg Kachelmann. Und auch bei Heiner B. (Name geändert) wird man vielleicht nie mit letzter Sicherheit erfahren, was wirklich vorgefallen ist. Tatsache ist: Anders als Kachelmann, dem der Prozess noch bevorsteht, hat das Landgericht Heiner B. vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. WAZ-Mitarbeiter Matthias Wenten hat den Essener besucht und nach seinen Erzählungen das folgende Protokoll angefertigt.

Den 14. Mai 2009 werde ich nie vergessen. Ich hatte es mir vor dem Fernseher gemütlich gemacht, als es abends um halb neun klingelte. Vor meiner Tür standen fünf Männer, die sich als Zivilbeamte der Kripo vorstellten. Sie fragten mich nach meinem Namen. Ich hatte ihn kaum ausgesprochen, als sie mich in die Wohnung drängten und mir Handschellen anlegten. „Sie sind festgenommen. Gegen sie liegt ein Haftbefehl wegen Vergewaltigung vor“, sagte einer der Polizisten. Die Beamten nannten mir den Namen einer Frau, mit der ich neun Wochen zuvor ein Verhältnis begonnen hatte. Sie gaben mir kaum Zeit, etwas drüber zu ziehen, als sie mich abführten. Draußen standen Nachbarn, die das alles gesehen haben. Es war mir unendlich peinlich. Wir fuhren zum Präsidium, wo ich drei Stunden in eine Zelle eingesperrt wurde. Gegen Mitternacht kamen zwei Beamte und verhörten mich. Ich erzählte ihnen, wie das mit mir und der Frau gewesen war.

[…]Als kürzlich der Fall Kachelmann durch die Medien ging, ist vieles in mir wieder hochgekocht. Ich weiß natürlich nicht, ob Kachelmann unschuldig ist, aber unsere Fälle ähneln sich stark. Manchmal frage ich mich, ob Frauen, die solche Aussagen machen, eigentlich wissen, dass sie damit ein Leben zerstören können.

[…]102 Tage Untersuchungshaft

Nachlesen: http://www.derwesten.de/staedte/essen/diese-frau-hat-mein-leben-zerstoert-id3467016.html

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 52.  11. Juli 2011 PROZESS IN AUGSBURG  Aus Rache Vergewaltigung erfunden

Erst warf die 47-Jährige einen Kochtopf nach ihrem Freund, dann zeigte sie ihn an. Jetzt muss sie aber selbst ins Gefängnis. Von Klaus Utzni

Nicht erst seit dem spektakulären Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann müssen sich Polizei und Justiz immer wieder mit Vergewaltigungsvorwürfen beschäftigen, die Frauen gegen ihre Ehemänner, Geliebten oder Lebensgefährten erheben – Anzeigen, die sich ab und an auch als völlig haltlos herausstellen. Wie im Fall einer 47-jährigen Frau, die böse Rache für einen Rauswurf aus dem Apartment ihres Freundes üben wollte. Ein Schuss, der nach hinten losging, wie ein Prozess vor Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele zeigte.

Im Herbst 2010 hatten die Angeklagte und der 50 Jahre alte Mann ein Liebesverhältnis begonnen. Sie zog bei ihm ein. „Am Anfang war alles ok“, schilderte der Ex-Freund als Zeuge den Beginn der Beziehung. „Doch wenn sie trank, dann rastete sie aus, war auf einmal ein völlig anderer Mensch, wurde aggressiv und streitsüchtig. Das war, wie wenn man einen Schalter umlegt.“ Einmal warf sie einen Kochtopf samt Inhalt nach dem Mann, später bedrohte sie ihn sogar mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser.

Anfang Februar 2011 reichte es dem 50-Jährigen. „Es uferte einfach aus. Und dann habe ich ihr gesagt, sie müsse gehen.“ Was die Frau auch prompt tat. Allerdings lief sie schnurstracks zum Polizeipräsidium in der Gögginger Straße und behauptete, sie sei kurz zuvor von ihrem Freund mit vorgehaltenem Messer vergewaltigt worden. Ein Vorwurf, der, wenn er stimmt, für den Täter mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft verbunden wäre.

Unschuld erwies sich nach dreistündigem Verhör

Die Kripo nahm den angeblichen Sexualtäter auch umgehend fest. Nach einer dreistündigen Vernehmung stellte sich aber heraus, dass alles gelogen war, was die Frau später auch einräumte. Sie wurde nun selbst wegen Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung in Untersuchungshaft genommen. Vor Gericht räumte die Angeklagte (Verteidiger: Manfred Haußmann) die Vorwürfe ein, begründete die Ausraster mit ihrer jahrelangen Abhängigkeit von Alkohol und Tabletten.

Im Gefängnis hatte sie einem Gutachter gegenüber erklärt, wenn sie getrunken und Medikamente eingenommen habe, sei sie „wie ein Roboter“ umhergelaufen. „Ich habe nicht mehr gewusst, wo rechts und links ist.“ Sie wolle nun eine stationäre Therapie beginnen. Darin sah das Gericht auch eine „letzte Chance“ für die Frau, ihr Leben noch einmal neu zu ordnen.

Wie von Staatsanwältin Katja Friedrich beantragt, verurteilte Richterin Ebel-Scheufele die Frau zu 18 Monaten Haft. Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Therapie an.

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Aus-Rache-Vergewaltigung-erfunden-id15859986.html

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 53. PROZESS IN AUGSBURG  05. Januar 2011   23-Jährige täuscht Vergewaltigung vor

Eine junge Frau hat eine Vergewaltigung vorgetäuscht und wurde dafür jetzt vom Augsburger Amtsgericht verurteilt. Vor dem Richter zeigte die Frau Reue.

Wegen des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder war die 23-Jährige mit ihrem Noch-Ehemann in Streit geraten. Die Frau gab bei der Polizei an, dass ihr Ehemann gedroht habe, sie werde die Kinder nie mehr wieder sehen. Außerdem habe er sie ins Gesicht geschlagen.

Den Ermittlern gab die junge Frau außerdem ein Schreiben, in dem sich der Ehemann angeblich wegen mehrerer Vergewaltigungen bei ihr entschuldigt. Gegen den Mann wurde daraufhin wegen Körperverletzung und Vergewaltigung ermittelt. Beide Verfahren wurden jedoch eingestellt, weil sich herausstellte, dass das Schriftstück von der Frau gefälscht worden war.

Nun musste sie sich wegen falscher Verdächtigung und Urkundenfälschung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die 23-Jährige war nach Informationen der Augsburger Justiz geständig und voller Reue. Die Angeklagte wurde wegen der Schwere der erfundenen Vorwürfe zu zwei Wochenenden Freizeitarrest und 500 Euro Geldauflage verurteilt.

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/23-Jaehrige-taeuscht-Vergewaltigung-vor-id9207606.html

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 54. Zwangsprostitution: Dreifacher Vater unter falschem Verdacht  11. Oktober 2012

Warum sich ein 43 Jahre alter Türke vor Gericht gegen den Vorwurf wehren musste, ein brutaler Zuhälter zu sein.

Wuppertal. Die Anklage ließ Schlimmes ahnen: Am 20. Oktober 2011 soll ein Türke (43) in der Wohnung einer etwa 20 Jahre jüngeren Frau erschienen sein und gedroht haben, sie zu verstümmeln, wenn sie nicht für ihn in einem Velberter Club als Prostituierte arbeitet. Weil er auch noch einen Landsmann mit einer meldepflichtigen Gaspistole bedroht haben soll, musste der 43-Jährige am Donnerstag auf der Anklagebank Platz nehmen.

Nachdem er dort seine Geschichte erzählt und das angebliche Opfer die Aussage verweigert hatte, um sich nicht selbst zu belasten, ließ das Gericht die Vorwürfe „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ und „Bedrohung“ fallen. Verurteilt wurde der Türke allein wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 6500 Euro.

Zuvor hatte der Angeklagte bestritten, jemals die Wohnung des angeblichen Opfers betreten zu haben. Die Frau kenne er nur vom Sehen aus seinem Viertel in Vohwinkel. Die Frau hatte laut Gericht auch nicht selbst Anzeige erstattet. Das soll ein ebenfalls 20 Jahre jüngerer Nachbar des Angeklagten übernommen haben. Mit diesem jungen Mann habe er damals Streit gehabt.

[…]Ob die Staatsanwaltschaft jetzt auch gegen den jungen Nachbarn des 43-Jährigen Ermittlungen aufnimmt, blieb offen.

http://www.wz-newsline.de/lokales/wuppertal/zwangsprostitution-dreifacher-vater-unter-falschem-verdacht-1.1123583

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 55.  Vergewaltigungsprozess: “Opfer” festgenommen

Vorwurf der Vergewaltigung erweist sich als Lüge. Nach zehn Monaten Haft verlässt der Angeklagte das Coburger Landgericht als freier Mann.

Coburg – Im Prozess um die angebliche Vergewaltigung einer Frau aus dem Landkreis Lichtenfels gab es am Dienstag am Landgericht Coburg einen Freispruch ohne Wenn und Aber für den 39-jährigen Angeklagten. Die Frau, die schwere Anschuldigungen gegen den Mann erhoben hatte, wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.

Zweimal soll sie der Maurer aus Mecklenburg-Vorpommern, den sie über eine Kontaktbörse im Internet kennengelernt hatte, sie geschlagen, bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt und vergewaltigt haben. Auf dieser Aussage beharrte die 40-jährige Frau, auch nachdem Staatsanwalt Christoph Gillot wiederholt nachgefragt hatte, ob sie bei ihren Anschuldigungen bleibe.

Zu diesem Zeitpunkt hatten Zeugenaussagen die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers bereits mehr als nur erschüttert. Zur großen Wende kam es im Verfahren, als eine Nachricht der Nürnberger Polizei in Coburg eintraf. Ein Mann habe sich an die Polizei gewandt, weil ihm die 40-Jährige gedroht habe, sie werde ihn wegen Vergewaltigung anzeigen, wenn er sich von ihr trenne. Wie der Angeklagte ist der Nürnberger eine Internet-Bekanntschaft des mutmaßlichen Opfers.

Vor der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Amend sagte der Zeuge aus Nürnberg, dass die 40-Jährige die Beendigung ihrer kurzen Beziehung nicht habe akzeptieren wollen. Sie habe ihn mit “Telefonterror” überzogen. Schließlich sei die Drohung mit der Anzeige gekommen. Eine Bekannte habe ihm darauf geraten, selbst bei der Polizei Anklage zu erstatten. Auch auf der Polizeiwache habe ihn die Frau immer wieder auf dem Handy angerufen, um ihn unter Druck zu setzen. Inzwischen hörten Polizisten mit. Der Zeuge hatte den Lautsprecher seines Handys angestellt. Die 40-Jährige selbst habe ihm erzählt, dass in Coburg wegen ihr ein Mann auf der Anklagebank sitze. Das erwähnte er bei der Nürnberger Polizei, die deshalb die Coburger Kollegen informierte.

“Für die Aufmerksamkeit der Nürnberger Polizisten müssen wir dankbar sein”, stellte Richter Amend fest. Doch dies sollte nicht die einzige Aussage sein, die das Vertrauen des Gerichts in die Angaben der 40-Jährigen schmelzen ließ wie Butter an der Sonne. Denn auf Grund der Berichterstattung der Neuen Presse über den Prozess meldete sich ein weiterer Zeuge. Auch er habe die Frau über das Internet kennengelernt und es habe sich eine Beziehung entwickelt, die er aber nicht habe fortführen wollen. Schließlich habe ihm die 40-Jährige mehrfach gedroht, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen, wenn er sich von ihr trenne. Sie habe ihn sogar in einem Hotel aufgesucht und gedroht, sie werde auf dem Gang um Hilfe rufen, weil er sie vergewaltigt habe.

[…]Der 39-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern saß somit zehn Monate unschuldig im Gefängnis. Sowohl für den Staatsanwalt als auch für Verteidiger Till Wagler war die Beweislage am Ende so klar, dass nur noch ein Freispruch in Frage kam. Zu diesem Schluss kam auch das Gericht, das dem 39-Jährigen zudem eine Entschädigung aus der Staatskasse zusprach. Die Frau muss sich jetzt wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage, Freiheitsberaubung und Betrugs verantworten.

Weiterlesen: http://www.np-coburg.de/lokal/coburg/coburg/Vergewaltigungsprozess-Opfer-festgenommen;art83423,1871735

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 56.  Gerichtsbericht: Beschuldigungen erwiesen sich als unglaubwürdig

Der Zeuge erfuhr von einer Anzeige wegen angeblicher Vergewaltigung.

Wenn der Angeklagte nicht Widerspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt hätte, wäre ihm die dort ausgesprochene Gesamtstrafe aus drei Teilstrafen recht teuer zu stehen gekommen. Immerhin 2700 Euro wären zu zahlen gewesen, so aber hatte er Gelegenheit, in einer Hauptverhandlung seine Sicht der Dinge darzustellen.

Ilmenau. Und die war knapp: Er leugnete alles, was ihm zur Last gelegt worden war, und das war Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung zu Lasten einer Frau, die für einige Monate seine Lebenspartnerin war.

Warum die Zeugin, die trotz Vorladung nicht erschienen war und dem Gericht gegenüber am Vortag dafür nur teilweise nachvollziehbare Gründe angegeben hatte, ihn beschuldigt haben könnte, wusste der Angeklagte nicht zu sagen und sich auch nicht zu erklären. Wohl aber wusste er, dass fast wortgleiche Vorwürfe auch gegen einen anderen Mann erhoben worden waren, der jetzt als Zeuge erschienen war.

Er war Vorgänger und auch Nachfolger als Lebenspartner der säumigen Zeugin. Die Rede war von Angstzuständen sowohl des Angeklagten als auch seiner einstigen Lebensgefährtin, man hatte sich in einer Tagestherapiegruppe kennengelernt, sie war rasch zu ihm gezogen und dort für ungefähr vier Monate geblieben.

Als der Angeklagte wegen seines angegriffenen Gesundheitszustandes im Klinikum Suhl behandelt wurde, verschwand die Zeugin aus seiner Wohnung. Die Ex-Freundin beschuldigte ihn später, das führte zum Strafbefehl, mehrfacher Attacken, sie sei geschlagen und bedroht worden und habe sich nicht frei bewegen können.

Staatsanwalt Hübner und Richterin Trebeß erfuhren in der Vernehmung des ersten Zeugen, dass der letztlich keine belastbaren Fakten zu den Beschuldigungen vortragen konnte. Die größte Überraschung für diesen Zeugen, der inzwischen auch schon wieder rund ein Jahr getrennt lebt von dieser Frau, war die Information, dass diese nicht nur ähnliche Behauptungen über ihn wie über den Angeklagten verbreitet habe

Ganzer Artikel: http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Gerichtsbericht-Beschuldigungen-erwiesen-sich-als-unglaubwuerdig-811809595

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 57. AMBERG-SULZBACH  Vergewaltigung war frei erfunden

55-Jährige wollte Freund “eins auswischen” – 2700 Euro Geldstrafe wegen falscher Verdächtigung

Die große Frage, die sich nun Amtsrichter Markus Sand stellte, war: Warum hatte die am fraglichen Abend stark angetrunken von der Polizei angetroffene Frau dem Mann einen Denkzettel verpassen wollen? Die 55-Jährige gab sofort eine Antwort. Nach einem gemeinsamen Abendessen und nicht lange darauf tatsächlich stattgefundenen Intimitäten sei ihr Lebensgefährte, wie schon öfter vorher, aus der Wohnung gegangen. Darüber habe sie sich maßlos geärgert und ausgenutzt gefühlt. “Also keine Vergewaltigung?”, bohrte der Richter nach und erfuhr, dass die sexuellen Kontakte in beiderseitigem Einvernehmen geschehen seien.

[..]Sechseinhalb Monate Haft auf Bewährung beantragte Staatsanwältin Silvia Schatz, sie forderte außerdem 1500 Euro Geldbuße. Das Urteil von Richter Sand unterschied sich davon wesentlich. Er verhängte 2700 Euro Geldstrafe gegen die bis dahin nicht vorgeahndete Frau und sagte in seiner Begründung: “Mit dem Wort Vergewaltigung darf kein Scherz getrieben werden.” Allein schon, fuhr er fort, “im Interesse von Opfern, die tatsächlich ein solches Verbrechen erdulden müssen und sich dann an die Polizei wenden”.

Und weiter: https://www.oberpfalznetz.de/zeitung/3310417-129-vergewaltigung_war_frei_erfunden,1,0.html#top

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 58. 11. Juni 2012  27-jährige Freiburgerin widerruft Vorwurf der Vergewaltigung

Der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung schuldig gesprochen hat das Amtsgericht eine 27-jährige Frau und Mutter von zwei Kindern. Die drei Schöffenrichter haben dafür eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit Bewährung verhängt. Die 27-Jährige hatte Mitte April 2010 ihren Lebensgefährten und Vater ihrer Kinder wegen Vergewaltigung angezeigt. Der 26-Jährige wurde am Tag darauf festgenommen. Zwei Monate war er in Untersuchungshaft, bevor er Mitte Juni 2010 gegen Auflagen entlassen wurde. Zwei Wochen später ließ die Frau über ihren Anwalt mitteilen, dass die Vergewaltigungen frei erfunden seien.

[…] “Das ist kein alltäglicher Fall, sondern die absolute Ausnahme”, lautete in der Urteilsbegründung das Fazit des Vorsitzenden Richters Petersen. Das Gericht war mit der 15-monatigen Bewährungsstrafe dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt. An die Verurteilte richtete Petersen die folgende Worte: “Mit Ihrem Verhalten, mit Ihrer Tat haben Sie sich und den Frauen, die tatsächlich vergewaltigt worden sind, einen Bärendienst erwiesen.” Zu Verdeutlichung zitierte er das Sprichwort: “Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.” Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden.

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/27-jaehrige-freiburgerin-widerruft-vorwurf-der-vergewaltigung–60459761.html

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 59. 31.01.2012 Freising     Für 500 Euro ein Leben ruiniert   Fatale Lüge: Vergewaltigung frei erfunden!

Weil sie gegenüber ihrem Vater ein Verhältnis mit einem seiner Angestellten vertuschen wollte, schwärzte eine junge Frau den 37-Jährigen an. Der Vorwurf der Vergewaltigung hatte fatale Folgen.

Heikler Fall vor dem Amtsgericht Freising, das sich mit dem Schicksal eines 37-jährigen Mannes auseinander zu setzen hat. Der Mann hatte vor drei Jahren ein Verhältnis mit der Tochter seines Chefs. Kein besonders smarter Schachzug, aber dennoch legitim. Weil die Sache jedoch relativ schnell aufflog, sah sich die damals 17-Jährige in der Zwickmühle und bezichtigte den 37-Jährigen der Vergewaltiung.

Damit ruinierte sie das Leben des jungen Mannes, da die Lüge fatale Folgen für den Angeklagten hatte. Abgesehen von den seelischen Qualen verlor er seinen Job und auch sein sozialer Ruf wurde massiv in Mitleidenschaft gezogen. Dies verdeutlichte auch der Richter am Amtsgericht Freising: “Bei so einer Sache bleibt immer etwas hängen – egal, wie sie ausgeht.”

Dennoch verurteilte er die heute 20-Jährige nach dem Jugendstrafrecht. Dem Richterspruch gemäß, hat die junge Frau 50 Sozialstunden abzuleisten und dem 37-Jährigen 500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/freising/regionales/Vergewaltigung-erfunden-Amtsgericht-Freising;art1178,9188

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 60.  MISSBRAUCHSPROZESS  Freispruch für Pflegevater aus Brake

Gericht folgt Anträgen – Bei Richter bleiben jedoch Zweifel

BRAKE Im Missbrauchsprozess vor dem Oldenburger Landgericht ist der 48 Jahre alte Pflegevater aus Brake am Donnerstag von dem Vorwurf freigesprochen worden, seine erste Pflegetochter sexuell missbraucht zu haben. Damit erfüllte die Kammer nicht nur den Antrag der Braker Verteidiger Hans-Dieter Beck und Torsten Rückoldt, sondern auch den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Das sei ein seltener Fall, dass alle auf Freispruch plädieren, sagte der Vorsitzende Richter Horst Kießler.

Und dann sagte der Richter, was ihm nach eigener Auskunft am Herzen liege: „Der Freispruch bedeutet nicht, dass wir von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sind“. Die Kammer habe nur Zweifel daran gehabt, das alles so gewesen sei, wie es die heute 29-jährige Pflegetochter ausgesagt habe. Es gebe die Möglichkeit, dass sich das Geschilderte auf Scheinerinnerungen stütze. Bei einem solchen Ergebnis sei ein Freispruch nach dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“ zwingend – auch wenn das für ein mutmaßliches Opfer schwer erträglich sei, so der Vorsitzende.

Ganzer Artikel : http://www.nwzonline.de/wesermarsch/wirtschaft/freispruch-fuer-pflegevater-aus-brake_a_1,0,500173416.html

Anmerkung: Freisprüche mit Nachtreten kommen in Mode!

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 61.  Falscher Vergewaltigungsvorwurf brachte 19-Jährige vor Gericht  12. Januar 2012

Sie wollte mehr Aufmerksamkeit von ihrem Lebensgefährten: Deswegen beschuldigte eine Malenterin einen Bekannten, sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Eutin. Doch die Anschuldigungen erwiesen sich als haltlos, das Verfahren wurde Anfang Dezember eingestellt. Gestern musste sich stattdessen die 19-Jährige vor dem Eutiner Amtsgericht verantworten – wegen falscher Verdächtigung. Sie kam mit einer milden Strafe davon. Für ein Jahr droht ihr ein vierwöchiger Arrest, wenn sie nicht, wie vom Gericht verlangt, mit der Jugendgerichtshilfe kooperiert, um ihr Leben und das ihres kleinen Sohnes in den Griff zu bekommen.

Vor lauter Tränen brachte die Angeklagte vor Gericht kaum ein Wort heraus. “Dass man sich für so eine Sauerei schämt, kann ich nachvollziehen”, erklärte Amtsrichter Otto Witt. Er hielt der jungen Mutter nicht nur vor, in welche Situation sie den zu Unrecht Beschuldigten gebracht habe. Witt wies auch auf die Auswirkungen falscher Verdächtigungen auf die Glaubwürdigkeit wirklicher Opfer hin: “Was sagen die Frauen, die wirklich vergewaltigt worden sind?”

Um sicher zu gehen, dass die Angeklagte nicht doch Opfer einer Straftat geworden war, fragte Witt mehrmals nach, ob an ihren ursprünglichen Angaben tatsächlich nichts dran sei. Doch die 19-Jährige versicherte, es habe noch nicht einmal eine freiwillige Beziehung zu dem von ihr beschuldigten Mann bestanden.

Die Vertreterin des Jugendamts will nun eingreifen und dafür sorgen, dass die junge Mutter ihr Kind beim Kindergarten anmeldet, den Kleinen beim Arzt vorstellt und in ein vor allem für das Kind geeigneteres Umfeld zieht. Sie will außerdem prüfen, ob die Malenterin psychologische Hilfe benötigt.

http://www.shz.de/nachrichten/lokales/ostholsteiner-anzeiger/artikeldetails/artikel/falscher-vergewaltigungsvorwurf-brachte-19-jaehrige-vor-gericht.html

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 62. 17.11.2011     Bei Polizei gelogen:   17-Jährige täuscht Überfall vor

Jede Menge Ärger am Hals hat nun eine 17-Jährige aus dem Landkreis Rottal-Inn, nachdem sie bei der Polizei vortäuschte, am Dienstag, 15. November, gegen 19 Uhr von einem Unbekannten überfallen worden zu sein.

Gegen die junge Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat und falscher Verdächtigung in die Wege geleitet. Den Beamten der Polizeiinspektion Simbach a. Inn gegenüber schilderte das angebliche Opfer einen zunächst glaubhaften, später jedoch zum Teil dubios klingenden Tatablauf.

Ein kräftiger, ca. 180 cm großer Mann mit hochdeutsch sprechendem Dialekt sei es gewesen, der sich ihr von hinten näherte und sie angeblich in ein Waldstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite gezerrt haben soll, wo sich danach der Unbekannte an ihr zu schaffen machte. Nach einer Weile ließ der „Täter“ von ihr ab und flüchtete unerkannt in unbekannte Richtung, so die junge Frau.

Die Kripo Passau hat die Bearbeitung des Falles übernommen. Die 17-Jährige wurde nach anfänglicher, eingehender Belehrung umfangreich von den Ermittlern vernommen. Auf diverse Vorhalte räumte sie kleinlaut ein, die Geschichte erfunden bzw. vorgetäuscht zu haben. Als Motiv nannte sie Probleme im familiären Bereich.

Eine derartige Vorgehensweise kann für den “Erfinder” äußerst unangenehme Nachwirkungen haben. Die Straftatbestände Vortäuschen einer Straftat, sowie Falsche Verdächtigung sind bei weitem keine Kavaliersdelikte. Die Strafandrohungen reichen bei beiden Delikten jeweils von Geldstrafe bis hin zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe.

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/rottal/regionales/17-Jaehrige-taeuscht-Ueberfall-vor;art1171,77820

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 63.   Inzest-Vorwürfe gegen Österreicher fallengelassen   9.9.2011

80-Jähriger aus Untersuchungshaft entlassen

Der jüngste angebliche Inzestfall in Österreich hat eine überraschende Wende genommen: Der 80-Jährige, der Ende August unter dem Verdacht festgenommen worden war, seine geistig zurückgebliebenen Töchter jahrzehntelang missbraucht zu haben, wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur APA bestreiten die beiden heute 53- und 45-jährigen Frauen, von ihrem Vater jemals vergewaltigt worden zu sein.

Der Fall hatte vor rund zwei Wochen auch international für Aufsehen gesorgt: Nach den damaligen Angaben der Behörden soll der Mann aus Oberösterreich seine Töchter seit 1970 regelmäßig vergewaltigt und misshandelt haben, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre. Ans Licht kam der Fall demnach im vergangenen Mai nach einem schweren Sturz des Vaters, den die Töchter zwei Tage lang liegen ließen, bevor sie eine Sozialhelferin riefen. Diese erstattete Anzeige.

Den Ermittlern berichteten die beiden Frauen später, dass ihr Vater sie jahrelang nur einen Raum des Hauses bewohnen ließ, sie regelmäßig geschlagen, mit Waffen bedroht und gedroht habe, sie umzubringen. Wie die Leitende Staatsanwältin Ernestine Heger nun gegenüber APA sagte, beschuldigten die beiden Frauen ihren Vater zunächst auch der sexuellen Übergriffe. Bei weiteren Befragungen seien aber Zweifel aufgekommen, ob die Frauen die Begriffe überhaupt verstanden hätten. Sie hätten “einschlägige Tathandlungen” beschrieben, die jedoch ein anderer Mann verübt habe. Die geschilderten Taten, die demnach schon längere Zeit zurückliegen, müssten noch überprüft werden.

Dass ihr Vater sie ebenfalls missbraucht habe, hätten die Frauen ausdrücklich verneint, sagte Staatsanwältin Heger

[..]. Es habe sich bewahrheitet, was sein Mandant von Anfang an gesagt habe – dass Dritte die beiden Frauen aufgehetzt hätten. Betreuerinnen und Verwandte seien mit Mutmaßungen zur Polizei gegangen, sagte der Anwalt.

Beitrag: http://www.123recht.net/Inzest-Vorwuerfe-gegen-Oesterreicher-fallengelassen-__a100769.html

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 64.   24. November 2010 12:22 Dirigent Jin Wang vor Gericht

Das alles lässt vermuten, dass der in Peking geborene Musiker mit österreichischem Pass den Ernst der Lage noch nicht begriffen hat. Denn im Prozess ist bislang nur eines wirklich klar geworden: Egal ob der Dirigent am Ende verurteil wird oder nicht – der Kulturreferent von Würzburg hat das, was ihm zu Ohren gekommen ist, der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen.

Wang soll eine damals 22 Jahre alte Studentin in deren Treppenhaus an den Armen gepackt, gegen die Wand gedrückt, gegen ihren Willen geküsst, ihr T-Shirt, BH und Rock hochgeschoben und sie im Intimbereich berührt haben. Die Studentin hatte ihrer Mutter berichtet, dass es “da einen Vorfall gab, der mir Angst gemacht hat”, so hat sie es vor Gericht ausgesagt.

Die Mutter erzählte davon einem ihr bekannten Musiker, dieser wiederum berichtete dem Kulturreferenten davon – und der verständigte die Polizei. Sie habe Wang nicht anzeigen wollen, betont die Studentin. Aber als sie dann verhört worden sei, da habe sie die Wahrheit gesagt.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/dirigent-jin-wang-vor-gericht-mir-wird-schlecht-sagt-die-studentin-1.1027697-2

8.01.11 Sexuelle Nötigung  Freispruch für Ex-Generalmusikdirektor Jin Wang

Im Zweifel für den Angeklagten: Das Würzburger Landgericht hat den Ex-Generalmusikdirektor Jin Wang vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Von Patrick Wötzel

Laut Vorsitzendem Richter ist der ehemalige Würzburger Generalmusikdirektor Jin Wang aufgrund “nicht ausräumbarer Zweifel” an der Schuld des Angeklagten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden

Im Zweifel für Jin Wang: Der ehemalige Generalmusikdirektor (GMD) des Würzburger Mainfranken Theaters ist am Dienstag vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Dem 50-jährigen Dirigenten war vor dem Würzburger Landgericht vorgeworfen worden, am 20. Mai 2007 eine damals 22-jährige Musikstudentin im Treppenhaus vor ihrer Wohnung gezwungen zu haben, sexuelle Handlungen zu dulden.

Der Freispruch sei allerdings nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern nach dem Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten” erfolgt, betonte der Vorsitzende Richter Claus Barthel. Von einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld sei Wang “in etwa soweit entfernt wie die Sonne vom Mond”, betonte er.

[…]Barthel ging trotz Freispruch hart mit dem 50-Jährigen ins Gericht: “Hätten wir nach sittlichen und moralischen Maßstäben urteilen können, wäre ein Freispruch ausgeschlossen gewesen

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article12221649/Freispruch-fuer-Ex-Generalmusikdirektor-Jin-Wang.html

2011-04-20 @ 18:26 in Juristisches

Mitte Januar hat das Landgericht Würzburg Jin Wang (50) vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen (wir berichteten ausführlich). Inzwischen ist der Freispruch des ehemaligen Generalmusikdirektors (GMD) des Würzburger Mainfranken-Theaters rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat „nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe“ ihre Revision gegen das Urteil der 1. Strafkammer zurückgenommen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder kürzlich mit. Bereits zuvor hatte auch die Nebenklage ihre Revision zurückgezogen.

[…]Wangs Anwalt Jochen Strubel prüft jetzt mögliche Schadensersatzansprüche: „Die Sache ist für uns noch nicht beendet“, erklärte Strubel gegenüber unserer Zeitung. Sein Mandant habe erhebliche materielle Schäden erlitten, weil Konzerte aufgrund der Vorwürfe abgesagt wurden. Wangs Ruf sei beschädigt worden. Deshalb werde es möglicherweise zu Zivilverfahren kommen, „die klären, was Intrige und Wahrheit ist“, so Strubel. Wen der Anwalt haftbar machen will, wollte er nicht sagen.

Alles:  http://www.woetzel-online.info/index.php?op=ViewArticle&articleId=1577&blogId=1

Anmerkung: Generalmusikdirektor Wang war unbequem, man wollte ihn loswerden. Nicht das angebliche Opfer, sondern die Mutter hat- nach dem „stille Post-Prinzip“ – die Anschuldigungen  in den Raum gestellt. Und der Richter war natürlich moralisch und sittlich entrüstet! Der selige Fürstbischof lässt grüssen!

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 65.  Ermittlungen gegen Schwimm-Bundestrainer eingestellt 20.01.2011

Mutter einer 15-jährigen Schwimmerin hatte dem Trainer sexuellen Missbrauch vorgeworfen -

WÜRZBURG  – Die Ermittlungen gegen den Würzburger Schwimm-Bundestrainer Stefan Lurz wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung sind eingestellt. Der Fall sei zu den Akten gelegt worden, weil die Taten dem Trainer nicht hätten nachgewiesen werden können, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die 15 Jahre alte Schwimmerin habe ihre ursprünglichen Anschuldigungen zum überwiegenden Teil zurückgenommen. Was den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen angehe, so habe sich Lurz zu einem privaten Täter-Opfer-Ausgleich bereiterklärt; nach Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung sei auch dieses Verfahren eingestellt worden.

Die Mutter der jungen Sportlerin hatte den 33 Jahre alten Lurz im Sommer vergangenen Jahres angezeigt. Sie hatte dem Schwimmtrainer vorgeworfen, sich bei einem Wettkampf im November 2009 in Essen und während eines Trainingslagers in Singapur im März 2010 an ihrer Tochter vergangen zu haben. Bereits im vergangenen Herbst hatte die junge Schwimmerin ihre Anschuldigungen abgemildert. Lurz hatte die Vorwürfe stets bestritten.

http://www.nordbayern.de/sport/ermittlungen-gegen-schwimm-bundestrainer-eingestellt-1.451219

Ermittlungen gegen vermeintliches Opfer

Für die junge Schwimmerin, die mit ihren Behauptungen die Ermittlungen ins Rollen gebracht hat, ist der Fall allerdings noch nicht beendet: Gegen sie führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung. “Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen”, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder.

In Vereinskreisen hatte es zuvor Gerüchte über ein intimes Verhältnis zwischen Trainer und Schülerin gegeben. Schließlich hatten zwei Trainerinnen im Frühjahr 2010 die damals 15-Jährige aufgefordert, sich ihrer Mutter zu offenbaren. Eine der Übungsleiterinnen war pikanterweise Annika Lurz, die Ehefrau von Stefan. Zu diesem Zeitpunkt allerdings lebte das Paar bereits getrennt.

Unter diesem Druck sprach das Mädchen gegenüber seiner Mutter von erzwungenen Intimitäten, was diese zu der Anzeige bewog. Nicht nur der Trainer wurde belastet, auch einen Athleten des SV 05 zeigte die Mutter wegen sexuellen Missbrauchs an. Doch unter dem Druck wiederholter Vernehmungen nahm das Mädchen schließlich die Anschuldigung, von Lurz zum Sex gezwungen worden zu sein, ebenso zurück wie gegen den Sportler.

Über die Medien hatte Lurz verfolgt, wie ARD-Wettermann Jörg Kachelmann nach der Rückkehr von den Olympischen Spielen Anfang 2010 wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verhaftet worden war. „Dann habe ich selbst erleben müssen, wie schnell man am Pranger stehen kann, wenn man mit Jugendlichen zusammenarbeitet. Die Zeit war vor allem psychisch eine schwere Belastung“, so der Trainer. „Ich hatte ja nur ein einziges Mal, beim Verhör, Kontakt mit der Kriminalpolizei. Aber das ist natürlich ständig im Kopf und blockiert dich.

http://www.mainpost.de/regional/franken/Stefan-Lurz-bdquo-Ich-bin-froh-dass-es-vorbei-ist-ldquo-;art1727,5934883

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 66.  Freispruch im Missbrauchsprozess

Leer – Im Missbrauchsprozess gegen einen 30-jährigen gebürtigen Leeraner gab es am Dienstag eine Kehrtwende. Der Mann war angeklagt, die Stieftochter seiner Schwester vergewaltigt zu haben, doch die Aussagen des Opfers waren letzten Endes zu unstimmig. Widersprüche innerhalb der Aussagen des Opfers habe es zwar nicht gegeben, so Staatsanwalt Andreeßen, doch habe er entscheidende Unterschiede zur Vernehmung bei der Polizei festgestellt. Zu Anfang der dreieinhalbstündigen Verhandlung glaubte der Staatsanwalt noch den Worten der Minderjährigen. Am Ende lautete das Urteil aber: Freispruch.

Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Ereignet haben soll sich die Tat im Mai 2009. Zu der Zeit führten der Angeklagte und die damals 14-Jährige eine freundschaftliche Beziehung. An einem Tag soll sich der Mann dann über das Opfer hergemacht haben. In der Vernehmung der Jugendlichen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sprach das Mädchen am Dienstag sogar von mehreren Vergewaltigungen, so die Richterin.

Nach Anzeigeerstattung beendete das Mädchen die Beziehung zum Angeklagten nicht

Die 28-jährige Stiefmutter und der Vater begannen den eigenen Angaben zufolge an den Vorwürfen der Tochter zu zweifeln, als sie nach Erstattung der Anzeige untypisches Verhalten zeigte. Sie beendete nicht die Beziehung zu dem 30-Jährigen, sondern schoss sogar Fotos, auf denen sie als lachendes Mädchen zu erkennen ist. Diese Bilder ließen auch Staatsanwalt Andreeßen an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin zweifeln. Jemand, der versichere, sich unter Druck gefühlt zu haben, zeige sich nicht so unbeschwert, sagte er.

http://www.oz-online.de/-news/artikel/47906/Leer-Freispruch-im-Missbrauchsprozess

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 67.  BERMATINGEN  28.06.2012 Vorwurf der Vergewaltigung nicht haltbar

23-jähriger Angeklagter wegen Körperverletzung verurteilt, weil Tat nicht eindeutig genug nachgewiesen werden konnte

Als freier Mann hat ein wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagter 23-Jähriger aus Bermatingen gestern das Konstanzer Landgericht verlassen. Die Tat konnte ihm nicht eindeutig genug nachgewiesen werden, wurde bei der Urteilsverkündung argumentiert. Das Gericht verhängte daher eine Bewährungsstrafe von vier Monaten wegen Körperverletzung, die durch die erlittene Untersuchungshaft als erledigt gilt.

Wie berichtet, hatte die 20-jährige Ex-Freundin des Angeklagten ausgesagt, dieser habe sie anlässlich einer „letzten Aussprache“ in seiner Wohnung in Bermatingen vergewaltigt. Den Aussagen der beiden Betroffenen war jedoch zu entnehmen, dass sich diese „Vergewaltigung“ nicht wesentlich von den anderen üblichen, mit Gewalt verbundenen intimen Zusammenkünften des Paares unterschied. Dass die 20-Jährige am Ende der problematischen Beziehung an jenem Tag tatsächlich keinen Sex wollte, sei für den Angeklagten womöglich nicht ersichtlich gewesen.

Das Gericht betonte, man sei nicht der Überzeugung, dass die Zeugin gelogen habe. Doch habe man das sehr ambivalente Verhalten der 20-Jährigen in der Vorgeschichte berücksichtigen müssen. Wie auch Zeugen bestätigten, gab es ständig Streit, dann Trennung, dann wieder Rückkehr und Versöhnung beim Sex. Dazwischen bezichtigte die besitzergreifende Frau den Angeklagten bei der Polizei der Körperverletzung und anderer Straftaten, um ihm bei späterem Fehlverhalten mit einer Anzeige drohen zu können. Unterschrieben hat sie die Strafanzeigen nicht.

Und: http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/bermatingen/Vorwurf-der-Vergewaltigung-nicht-haltbar;art372469,5569976

Anmerkung: Sicher der Mann war vorbestraft, daran kann man nicht vorbeigehen. Aber deshalb zu glauben, ihm rasch auch noch eine Vergewaltigung aufzudrücken,- in der Hoffnung die Richter wären voreingenommen – dass war von der Falschbeschuldigerin schon überlegt!

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 68.  27.07.2011  Vom Missbrauch freigesprochen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers

Minden (mt). Mit einem Freispruch ist ein Missbrauchsprozess vor dem Schöffengericht ausgegangen. Die angebliche Tat sollte sich 1999 zugetragen haben. Ein erstes Ermittlungsverfahren war damals eingestellt worden.

Dem heute 40 Jahre alten Angeklagten wurde zur Last gelegt, die damals 15 Jahre alte Stieftochter seines Bruders sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. “Ich habs nicht gemacht”, sagte der Mann und stritt auch ab, das Mädchen mit einer Schreckschusspistole und einem Messer bedroht zu haben.

Im Zeugenstand bekräftigte das vermeintliche Opfer – inzwischen Mutter zweier Kinder – seine Vorwürfe. Details der Gesamtsituation, die sich im Zimmer des Angeklagten in der kleinen Wohnung seiner Eltern zugetragen haben sollte, wichen allerdings von Vernehmungsprotokollen bei der Polizei ab, obwohl sie behauptete: “Wenn man so etwas erlebt hat, vergisst man das nicht mehr.”

Dass der Fall nun noch mal ins Rollen gekommen war, hing mit einer erneuten Anzeige der inzwischen arbeitslos gemeldeten jungen Frau im Jahr 2009 zusammen. Bei der Integration auf den Arbeitsmarkt war sie auch auf die Möglichkeit eines Antrages auf Entschädigungsgeld hingewiesen worden. Die jetzt erhobenen Vorwürfe gingen über die ursprünglich gemachten hinaus, die sich auf eine Berührung des Busens bezogen hatten.

Überraschend offenbarte die Staatsanwältin nach der Aussage Zweifel an ihrer Hauptbelastungszeugin und bekundete, dass es laut Akten der Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen die Zeugin gegeben hatte.

[…]Eher unpräzise Angaben machte die Mutter des Opfers, so unpräzise, dass Richter Andreas Böhme sie ermahnen musste, lieber gar nichts zu sagen als etwas zu erfinden, wenn sie sich nicht konkret erinnern könne.

Sowohl die Staatsanwältin als auch Rechtsanwalt Bernd Diekmann forderten einen Freispruch für den Angeklagten. Dem schloss sich das Schöffengericht an – auf Kosten der Staatskasse.

 Ganzer Text: http://www.mt-online.de/lokales/minden/4773504_Freispruch_von_alten_Missbrauchsvorwuerfen.html

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 69.  Mittwoch, 30. März 2011 “Die Liebe war zu stark” Hoden abgeschnitten

Ein 58-Jähriger schläft mit einer Minderjährigen. Der Vater des Mädchens wird so wütend, dass er dem Liebhaber die Hoden abschneidet. Der Entmannte weist der Vorwurf der Nötigung von sich. “Zwischen uns, das war die große Liebe”, sagt er und fordert ein hohes Schmerzensgeld. Seine Familie und seine Gemeinde habe ihn verstoßen.

Aus Zorn schnitt der Vaterdem wesentlich älteren Liebhaber seiner minderjährigen Tochter die Hoden ab – zumProzessauftakt in Bielefeld erklärte der angeklagte Vater nun, der Mann habe seine17-jährige Tochter sexuell genötigt. Zudem räumte der 48 Jahre alte Beschuldigtevor dem Landgericht erneut ein, den 58-jährigen Liebhaber seiner Tochter entmanntzu haben. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft erhob auch die Tochter Vorwürfegegen ihren Ex-Geliebten. Der Senior habe sie sexuell genötigt und vergewaltigt.Der Entmannte hingegen verlangt Schmerzensgeld.

Der Tathergang: Am 2. November2010 überwältigt der Angeklagte den Liebhaber seiner Tochter gemeinsam mit zweiKomplizen in dessen Wohnung. Sie fesseln den Mann mit Handschellen und Klebeband.Mit einem Messer oder Skalpell werden ihm anschließend beide Hoden abgeschnitten.Dann ruft der Angeklagte seine Ehefrau an, um den Notarzt zu alarmieren. Der starkblutende, schwer verletzte Senior überlebt. Wer dem Vater bei der Entmannung half,ist unbekannt.

Großvater schläft mit Schulfreundin der Enkelin

Der Angeklagte Helmut S. nimmt zwischen seinen Anwälten Bernhard Kiezewski (l) und Detlev Otto Binder Platz

Der Angeklagte sagte, erhabe bei einem anonymen Anruf von der Beziehung der Tochter erfahren. Der 58 Jahrealte Großvater einer Schulfreundin der Tochter habe seit Monaten Sex mit der 17-Jährigen.Er ging zur Polizei, habe dort aber die Auskunft bekommen, die Beziehung sei nichtstrafbar. “Ich fühlte mich im Stich gelassen. Ich war verzweifelt”, sagteder Angeklagte. Er habe Alkohol getrunken und Tabletten genommen. Dann sei er zudem 58-Jährigen gefahren.

“Das war die große Liebe”

Dieser bestritt, jemalsGewalt gegen die 17-Jährige angewendet zu haben. “Zwischen uns, das war diegroße Liebe”, versicherte er vor Gericht. Er habe seine Frau, mit der er fünfKinder hat, nach 36 Jahren Ehe verlassen. Seine Familie habe ihn verstoßen, ebensowie seine mennonitische Gemeinde. “Die Liebe war zu stark!”, beteuerteer.

Es sei zum Sex gekommen.Die 17-Jährige sei nicht mehr Jungfrau gewesen, sagte der 58-Jährige. Nach einemgescheiterten Versuch habe er sich die Potenzpille Viagra verschreiben lassen. Kurzvor der Tat, als der Vater von der Beziehung erfahren habe, habe seine junge Geliebteplötzlich Schluss gemacht.

Die Tochter selbst willin dem Prozess nicht aussagen. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen den58-Jährigen wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung eingestellt. Nun traf am 22. Märzder Brief mit den Anschuldigungen bei der Staatsanwaltschaft ein.

Opfer fordert Schmerzensgeld

Das Strafgesetzbuch siehteine Strafe von mindestens drei Jahren vor, wenn das Opfer die Zeugungsfähigkeiteinbüßt und dies vom Täter auch so beabsichtigt war. Das Opfer sagte, er habe großeQualen erlitten. Er sei nunmehr zeugungsunfähig und in therapeutischer Behandlung.Zudem müsse er bis an sein Lebensende künstliches Testosteron einnehmen. Als Nebenklägerverlangt er ein Schmerzensgeld von 150.000 Euro. Ein weiterer Prozesstermin istfür diesen Freitag angesetzt.

http://www.n-tv.de/panorama/Hoden-abgeschnitten-article2980571.html

 Anmerkung: Es ist nichts ungewöhnliches, das sich junge Mädchen mit älteren Männern einlassen.  Der Vorwurf eines sexuellen Übergriffes hat sich nicht bestätigt, das Verfahren wurde eingestellt. Und dann passiert genau das, wovon eine Emanze wie Stokowski  träumt! Einer spielt Richter und Henker  –  und zerstört Leben und Gesundheit eines vermutlich Unschuldigen!

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 70.   Freiheitsberaubung nicht nachweisbar – Busfahrer freigesprochen

AHRWEILER.  Mit einem Freispruch endete am Dienstag der Prozess gegen den Fahrer eines Linienbusses, der sich wegen Freiheitsberaubung vor dem Ahrweiler Strafgericht hat verantworten müssen. Eine 22-Jährige hatte den Mann beschuldigt, sie im Januar vergangenen Jahres an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht habe aussteigen lassen, weil er sie so habe nötigen wollen, mit ihm eine Beziehung einzugehen.

Ort des Geschehens sei die “813″ gewesen, die zwischen Bad Neuenahr und Wehr verkehrt. Die 22-Jährige fuhr morgens mit dem Bus zur Arbeit nach Ahrweiler und abends auch wieder zurück. Auch mit dem 43-jährigen Angeklagten sei sie häufig gefahren. Eines Tages, sie und der Fahrer seien allein im Bus gewesen, habe er sie nach vorne gebeten.

Man habe nett miteinander geplaudert, als der 43-Jährige plötzlich gemeint habe, dass ihr Freund – ein Busfahrerkollege – doch gar nichts für sie sei. Er selbst passe sehr viel besser zu ihr. Als sie in Glees habe aussteigen wollen, habe er die Tür nicht geöffnet. Stattdessen habe er sie am Arm gepackt und ihre Hand geküsst. “Bevor er die Tür geöffnet hat, meinte er, ich sollte mir das bis morgen überlegen”, schildert die 22-Jährige die Situation. Am nächsten Tag habe der Angeklagte sie erneut nicht aussteigen lassen.

Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Stattdessen trat ein Kollege als Zeuge auf, der angab, ebenfalls von der 22-Jährigen der sexuellen Belästigung bezichtigt worden zu sein. Und ein Dritter, so hieß es, habe aus Angst vor einem Gerichtsverfahren gar eine von ihr geforderte Geldsumme gezahlt. Das Gericht hatte in der Darstellung der jungen Frau einige “Merkwürdigkeiten” ausgemacht. Ein gesicherter Tatnachweis sei nicht zu führen.

Artikel vom 01.08.2012   http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/Freiheitsberaubung-nicht-nachweisbar-Busfahrer-freigesprochen-article821551.html

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 71.   26. Juni 2012  | Busfahrer vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen

Amtsgericht – Zweifel an Beschuldigungen zweier Schülerinnen nicht ausgeräumt

Ein 47 Jahre alter Busfahrer ist am Dienstag am Darmstädter Amtsgericht vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Freiheitsberaubung freigesprochen worden. Er war beschuldigt worden, zwei Mädchen am Bahnhof Arheilgen in seinem Bus eingesperrt und belästigt zu haben.

Sowohl Staatsanwältin Jutta Prechtl als auch Verteidiger Baris Yagis hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Zwar hätten die beiden 15 und 17 Jahre alten Schülerinnen berichtet, sie seien am Abend des 4. Oktober vorigen Jahres an der Endhaltestelle des H-Busses am Bahnhof Arheilgen vom Fahrer rund 15 Minuten lang im Bus eingesperrt worden, sagte Prechtl; in dieser Zeit habe der Fahrer die ältere an intimen Stellen berührt.

Es blieben jedoch viele Fragen und Zweifel, erklärte die Staatsanwältin: „Die Zeuginnen müssen glaubhafte Angaben machen und glaubhaft sein. Beide Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.“

So nannte Staatsanwältin Prechtl das Aussageverhalten der älteren Zeugin „höchst merkwürdig“. Die Siebzehnjährige hatte am ersten Prozesstag kein Wort über die angebliche Tat herausgebracht, später scheinbar problemlos darüber berichtet. Beide Zeuginnen hätten sich zudem vor dem zweiten Tag eine körperliche Auseinandersetzung im Gerichtsflur geliefert; dabei ging es augenscheinlich darum, was im Zeugenstand gesagt werden sollte.

Auch die Frage, warum die Mädchen an der Endhaltestelle nicht einfach mit den anderen Fahrgästen ausgestiegen seien, zumal der Fahrer sie schon unterwegs mit anzüglichen Bemerkungen belästigt haben soll, blieb aus Sicht der Staatsanwältin ohne befriedigende Antwort. „Sie sagten, es sei zu kalt gewesen – das überzeugt nicht wirklich“.

Am Dienstag war ein weiteres Fragezeichen hinzugekommen: Ein Fahrdienstleiter des Busunternehmens hatte vor Gericht ausgesagt, dass die Position des Busses jederzeit per GPS sekundengenau bestimmt werden konnte. Der Bus habe demnach an jenem Abend lediglich knapp vier Minuten am Bahnhof Arheilgen gestanden – ganz fahrplanmäßig.

Im Zweifel müsse der Angeklagte freigesprochen werden, führte Staatsanwältin Prechtl aus. Dem folgte auch das Gericht.

Verteidiger Baris Yaris wies darauf hin, dass der Busfahrer wegen des Vorwurfs seine Stelle in der Probezeit verloren habe: „Er musste große Nachteile erleiden, und ein Makel bleibt hängen.“

http://www.echo-online.de/region/darmstadt/Busfahrer-vom-Vorwurf-der-sexuellen-Noetigung-freigesprochen;art1231,3005137

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 72.  6.06.2012 Doch keine Vergewaltigung – Freispruch

Vor Gericht: Mädchen sagt offenbar nicht die Wahrheit / Gutachter bezweifelt Glaubwürdigkeit

Rinteln/Bückeburg (ly). Aufatmen beim Angeklagten: Mit einem Freispruch ist der Prozess gegen einen Rintelner (68) zu Ende gegangen, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, in seiner Wohnung zweimal ein 16 Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben.

Zweifel an der Schuld des Mannes bestanden von Anfang an. „Deshalb hat das Gericht ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt, um sich sachverständig beraten zu lassen“, so die Vorsitzende Richterin Dr. Birgit Brüninghaus. „Und das war auch gut so.“ Der Expertise zufolge hat die heute 18-Jährige nämlich nicht die Wahrheit gesagt.

Im Plädoyer rückte daraufhin auch Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig von den ursprünglichen Vorwürfen ab und beantragte Freispruch. Die Aussage, so Dreißig, sei im wahrsten  Sinne des Wortes in sich zusammengebrochen. „Es tut mir leid, dass Sie mit einem so schrecklichen Vorwurf belastet worden sind“, sprach Richterin Brüninghaus den Angeklagten während der Urteilsbegründung direkt an.

http://www.landes-zeitung.de/portal/lokales/lz-heute_Doch-keine-Vergewaltigung-%26ndash%3B-Freispruch-_arid,439933.html

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  73.  Unterseen  |  14. Mai 2012  Widersprüchliche Aussagen liessen Gericht zweifeln, Angeklagter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen!

Das Regionalgericht Oberland sprach in Thun einen 27-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung frei – die Klägerin hatte sich bei den Befragungen in Widersprüche verwickelt. Der Fall spielte sich im Herbst 2009 in Unterseen ab.

Ende September 2009 in einem Wohnblock in Unterseen: Drei junge Männer und zwei junge Frauen balkanischer Abstammung treffen sich in der Wohnung der Eltern des einen Mannes. Die Gruppe begibt sich in das Untergeschoss des Blocks. Klägerin K. und der Angeklagte X. (Namen der Redaktion bekannt) gehen zusammen in einen Veloabstellraum, die Schwester von K. verschwindet derweil mit dem Kollegen von X. in den Nebenraum.

«Ein wenig» eingedrungen

K. und X. küssen sich, ganz einvernehmlich. Was danach genau geschieht, bleibt unklar. Laut Anklage von K. packte X. sie an den Armen und warf sie zu Boden. Als sie wieder aufstehen wollte, habe er sie erneut zu Boden gedrückt und ihr daraufhin gegen ihren Widerstand die Hose ausgezogen. K. begann nach eigenen Angaben zu schreien, X. hielt ihr den Mund zu. Trotz ihrer Gegenwehr habe er danach zuerst versucht, mit einem Finger in ihre Vagina einzudringen, und sie dabei gekratzt. Anschliessend drang X. laut K. gegen ihren Willen mit seinem Geschlechtsteil «ein wenig» in ihre Vagina ein und stiess sie gleichzeitig gegen die Wand. Weil K. dabei schrie, soll X. sie am Hals gepackt und ihren Kopf mehrmals gegen die Wand geschlagen haben. Erst als K. schwindlig wurde und sie aufhörte, sich zu wehren, liess X. laut Anklageschrift von ihr ab.

Mit der Klage gewartet

Rund vier Monate nach der vermeintlichen Tat ging K. mit ihrer Schwester und einem Freund zur Polizei und meldete den Fall. Weil sie zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war und aus diesem Grund ihre Eltern hätten informiert werden müssen – was K. mitunter aufgrund ihrer Herkunft verhindern wollte – erhob sie keine Anklage. Im Sommer 2010, nur wenige Tage nach ihrem 18. Geburtstag, erschien K. schliesslich zur Einvernahme bei der Polizei und schilderte den Fall der Untersuchungsrichterin. X. wurde daraufhin sechs Tage in Untersuchungshaft genommen. An der Hauptverhandlung, von der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, wurde der Angeklagte nun vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Widersprüche bei den Befragungen

Grosser Zweifel

Ganzer Artikel: http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/118258/

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 74.   Landgericht hebt Vergewaltigungsurteil auf: Freispruch für Rentner

Göttingen/Kalefeld. Ein Frührentner aus Kalefeld (Kreis Northeim) hat sich erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen gewehrt. Das Gericht hatte ihn in einem ersten Prozess im Dezember 2009 wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Gegen dieses Urteil hatte sein Verteidiger, der Northeimer Rechtsanwalt Olaf Wiesemann, Revision eingelegt – mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer. Der zweite Prozess endete am Montag mit einem Freispruch ohne Wenn und Aber.

Das Gericht entsprach mit seinem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die beide ebenfalls auf Freispruch plädiert hatten. Es sei ein „Freispruch erster Klasse“, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Die Kammer habe „mehr als nur vernünftige Zweifel“, dass die Schilderungen des angeblichen Vergewaltigungsopfers zutreffend seien. (pid)

http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-northeim/northeim/freispruch-statt-gefaengnis-rentner-1113032.htm

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 75.   Klageerzwingungsverfahren gegen Professor erfolglos  29.04.2011

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Beschluss vom 22.03.2011 den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen. Das gegen einen Professor geführte Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung wurde von der Staatsanwaltschaft Bielefeld (66 Js 317/09) eingestellt.

Die Antragstellerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Beschuldigten, wandte sich gegen den ablehnenden Bescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 29.01.2010 (2 Zs 3720/09). Sie wollte mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung erreichen, dass die Staatsanwaltschaft angewiesen wird, Anklage zu erheben. Ohne Erfolg.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei der Beschuldigte wegen der ihm zur Last gelegten Taten nicht hinreichend verdächtig. Bei vorläufiger Tatbewertung sei nicht wahrscheinlich, dass der Beschuldigte wegen der ihm zur Last gelegten Taten später verurteilt werden würde.

Als Beweismittel stünden im Wesentlichen die Angaben der Antragstellerin und des bestreitenden Beschuldigten zur Verfügung. Ihre Schilderungen unterschieden sich hinsichtlich des sexuellen Charakters ihrer Beziehung und der Art der sexuellen Handlungen erheblich. Die Angaben der Antragstellerin seien – auch nach Einholung eines Sachverständigengutachtens einer forensisch erfahrenen Psychologin zur Frage der Glaubhaftigkeit – nicht geeignet, die Tatvorwürfe zu stützen.

Der Realitätsbezug sei bei den detailarmen Angaben zum Kerngeschehen nicht hinreichend sicher feststellbar.

Abschließend wies der Senat darauf hin, dass sich weder mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lasse, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe, noch dass die Antragstellerin die Vorwürfe erfunden habe.

OLG Hamm, Beschluss III-3 Ws 122/10 vom 22.03.2011

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/klageerzwingungsverfahren-gegen-professor-erfolglos-356959

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 76.  Region Gießen  Polizei jagt Vergewaltiger

Leihgestern: Junge Frau fällt Gewalttäter in die Hände

Linden-Leihgestern (red). Nach einer Vergewaltigung in der südöstlichen Feldgemarkung von Leihgestern am Dienstagnachmittag fahndet die Polizei nach einem jungen Mann und bittet um Hinweise.

Ermittler suchen nach Spuren

Wie die junge Frau aus einer Gießener Kreisgemeinde der Polizei schilderte, hatte sie ab 15 Uhr in der südöstlichen Feldgemarkung von Leihgestern bei dem schönen Wetter einen ausgedehnten Spaziergang unternommen. Auf dem Feldweg in Höhe eines Wasserhäuschens oberhalb der Straße “Am Haanes” sei plötzlich ein Mann aus einem Gebüsch gesprungen, habe sie mit dem Messer bedroht und in ein Gebüsch gezwungen.

Dort wurde die Frau bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und vergewaltigt. Als sie wieder zu Bewusstsein kam, war der Täter weg. Die Frau verständigte die Polizei und konnte sich auf einem angrenzenden Feldweg einer Spaziergängerin mitteilen.

Sofort eingeleitete Ermittlungen und eine Fahndung verliefen bislang erfolglos. Die unter Schock stehende Frau wurde mit körperlich oberflächlichen Schürf- und Druckverletzungen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Noch am Abend ließ die Polizei von der Feuerwehr den Tatortbereich am Wasserhäuschen ausleuchten, um Spuren zu sichern. Die Ermittlungen dauern an.

Ermittler auf Spurensuche

[...]  Wer ist der Mittzwanziger?

Haben andere Personen verdächtige Beobachtungen gemacht oder ist ein junger Mann aufgefallen, verdächtig vorgekommen oder hat sich entsprechend verhalten? Dies muss nicht unbedingt in dem Gemarkungsbereich gewesen sein. Der Täter wird wie folgt beschrieben: Mitte 20, 1,80 Meter groß, schlank, helle Haut, hellblaue Augen, glatt rasiert, eine insgesamt gepflegt wirkende Erscheinung, vermutlich dunkelblonde, kurze Haare. Er war bekleidet mit einem hellblauen Kapuzenpulli mit Taschen am Bauch, blauen Jeans und Turnschuhen.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Gießen unter Telefon (0641) 7006-2555 entgegen.

Weiterlesen: http://www.mittelhessen.de/lokales/region-giessen_artikel,-Polizei-jagt-Vergewaltiger-_arid,49368.html

Am Mittwochnachmittag suchten die Ermittler mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei die Gemarkung nach möglichen weiteren Spuren oder Hinweisen ab. Mit Lautsprecherdurchsagen 

Artikel vom 05.12.2012   Ermittler: »Vergewaltigung bei Leihgestern frei erfunden«

Linden (pm). Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Mittwoch mitteilten, fand die am 6. November von einer Frau bei Leihgestern der Polizei gemeldete Vergewaltigung nicht statt. Dies habe die 27-Jährige am Dienstag der Polizei gestanden, heißt es in einer Pressemitteilung.

Nach der angeblichen Tat machte sich die Polizei nahe des Wasserhäuschens auf die Spurensuche.

Die angebliche Straftat hat bis heute in Leihgestern und der gesamten Region für Verängstigung und Betroffenheit in der Bevölkerung gesorgt. Psychische Probleme hätten die junge Frau zu der Vortäuschung veranlasst. Sie befinde sich in ärztlicher Behandlung. Polizei und Staatsanwaltschaft danken der Bevölkerung für die Unterstützung bei den Ermittlungen.

Wie berichtet, hatte die junge Frau aus einer Kreisgemeinde am 6. November die Polizei verständigt, bei einem Spaziergang in der südöstlichen Feldgemarkung von Leihgestern überfallen und vergewaltigt worden zu sein. Auf dem Feldweg in Höhe des historischen Wasserhauses oberhalb der Straße »Am Haanes« sei plötzlich ein Mann aus einem Gebüsch gesprungen, habe sie mit einem Messer bedroht und ins Gebüsch gedrängt. Dort sei die Frau bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und vergewaltigt worden. Als sie wieder zu Bewusstsein gekommen sei, habe sich der Täter bereits auf und davon gemacht. Die Frau verständigte die Polizei und teilte sich auf einem angrenzenden Feldweg einer Spaziergängerin mit.

236 Hinweise eingegangen: Sofort eingeleitete Ermittlungen und eine Fahndung verliefen erfolglos. Die anscheinend unter Schock stehende Frau wurde mit körperlich oberflächlichen Schürf- und Druckverletzungen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Noch am Abend leuchtete die Feuerwehr für die Polizei den vermeintlichen Tatort am Wasserhäuschen aus, um Spuren zu sichern. Zu Beginn der Ermittlungen wurde beim Polizeipräsidium in Gießen eine 20-köpfige Sonderkommission mit Polizeibeamten aus unterschiedlichen Kommissariaten eingerichtet.

Mithilfe des Landeskriminalamtes wurde ein Phantombild des angeblichen Täters gefertigt und veröffentlicht. 236 Hinweise, insbesondere nach der Veröffentlichung des Phantombildes, gingen, wie es in dem Schreiben der Ermittler heißt, bei der »Soko Wasserhaus« ein. Zahlreiche Männer gerieten so in den Fokus der Ermittlungen und wurden von den Beamten der Soko kontaktiert.

DNA-Proben vernichten: Bislang gaben 43 Männer freiwillig ihre DNA-Proben ab. Weiter informieren die Behörden: »Polizei und Staatsanwaltschaft danken den Überprüften für ihr Verständnis. Die DNA-Proben und Unterlagen wurden nur für diesen einen Fall gefertigt. Sie werden nun anschließend wieder vernichtet und nicht zu weiteren Untersuchungen verwendet.«

Phantombild entfernen :Während der gesamten Ermittlungen seien zunehmend auch Anhaltspunkte für Zweifel an dem geschilderten Ablauf, bis hin zu Widersprüchen aufgekommen. Letztlich habe die 27-Jährige am Dienstag gegenüber der Polizei glaubwürdig eingeräumt, falsche Angaben gemacht zu haben. Demnach stelle es sich so dar, dass psychische Probleme bei ihr zu dieser Kurzschlusshandlung geführt hätten, erläutern die Ermittler. Die Frau habe sich die Verletzungen selbst zugefügt und der Polizei besagte Geschichte erzählt.

Abschließend heißt es im Schreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft: »Das Phantombild wird, soweit im Internet überhaupt möglich, aus der polizeilichen Fahndung genommen. Das beschriebene Gesicht war frei erfunden. Weitere Auskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft vor.«

http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Linden/Artikel,-Ermittler-Vergewaltigung-bei-Leihgestern-frei-erfunden-_arid,386066_regid,1_puid,1_pageid,41.html

Anmerkung: Phantombild, DNAProben , hoffentlich werden sie wirklich vernichtet. Aber 236 Hinweise – für eine falsche Beschuldigung, das macht nachdenklich! Wer wollte hier wen denunzieren?

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 77 .   25.01.2012  Pausentratsch brachte Vater vor Gericht

BONN.  Zu seinem großen Erstaunen fand sich ein 47 Jahre alter Bonner am Dienstag auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht wieder. Eine Schulhofgeschichte seiner 15-Jährigen Tochter hatte dem Familienvater diesen unliebsamen Platz eingebracht.

Auf dem Pausenhof soll sie damit geprahlt haben, dass ihr Vater Drogen nehme und sie bei ihm in der Schreibtischschublade Haschischplatten gefunden habe. Diese habe sie dem Vater weggenommen und später weggeworfen. Als der 47-Jährige den Verlust bemerkt habe, soll er seiner Tochter gedroht und sie aufgefordert haben, ihm die Platten wiederzubesorgen.

Als eine Lehrerein diese Geschichte zu Ohren bekam, erstattete sie Anzeige. Von der Staatsanwaltschaft wurde der Behördenmitarbeiter daraufhin nicht nur wegen unerlaubten Drogenbesitzes in nicht in geringer Menge, sondern auch wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagt.

[…]Er könne sich das alles nur damit erklären, dass die Tochter, die vor Gericht keine Angaben machte, diese Geschichte erfunden habe, da er sich von seiner Frau getrennt hatte. Nach dieser Trennung habe die Tochter mehrfach erfundene Geschichten über ihn in Umlauf gebracht, so dass er zum Kneipengespräch geworden sei.

[..]Für das Schöffengericht kam schließlich nur ein Freispruch des 47-Jährigen in Frage. Der Vorsitzende monierte, dass die Anklage zu großen Teilen auf Hörensagen beruhte. Es habe keine objektiven Beweise gegeben – nur Mutmaßungen.

Artikel:  http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/bonn/Pausentratsch-brachte-Vater-vor-Gericht-article609404.html ikel vom 25.01.2012

Anmerkung: Wurde  die Tochter zur Falschaussage angestiftet?

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 78.   OLG Frankfurt am Main: Gericht spricht Pädagogen Schadensersatz aufgrund unberechtigter Verdächtigung wegen Kindesmissbrauchs zu

In einem Urteil hat das OLG Frankfurt am Main einem Sozialpädagogen Schadensersatz zugesprochen, weil dieser wegen Kindesmissbrauchs verdächtigt worden war.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen betreffend den sexuellen Missbrauch eines Kindes und auf Schadensersatz in Anspruch. Er hatte das betroffene Kind im Rahmen eines Schülerprojekts und als Fußballtrainer betreut. Die beklagte Psychotherapeutin gelangte im Rahmen einer therapeutischen Behandlung des Kindes zu der Einschätzung, es bestehe der Verdacht, dass der Kläger das Kind in den Jahren 2004 und 2005 sexuell missbraucht habe. Hierüber sprach sie nach Ende der Behandlung mit verschiedenen Personen. Der Kläger verlor seine Arbeitsstelle bei einem gemeinnützigen Verein und gab seine Tätigkeit als Pädagoge und Fußballtrainer auf. Ein gegen ihn eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Der Kläger führt all dies auf die Verdächtigungen der Beklagten zurück. Das LG hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe den Kläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht rechtswidrig verletzt. Die Unterrichtung des gemeinnützigen Vereins, für den der Kläger gearbeitet habe, sei zum Schutz des Kindes erforderlich gewesen.

Auf die Berufung des Klägers änderte das OLG das Urteil des LG nunmehr ab und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung der Äußerungen, sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.000 € zu und stellte fest, dass die Beklagte verpflichtet sei, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der diesem durch ihre Äußerungen entstanden sei. Zur Begründung führt das OLG aus, die Beklagte habe den Kläger rechtswidrig und schuldhaft in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, indem sie einen unnötig großen Personenkreis über ihren Verdacht unterrichtet habe. Sie hätte sich darauf beschränken müssen, ihren Verdacht gegenüber den für die Aufklärung zuständigen Behörden – städtische Stellen für Kinderschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft – zu äußern. Die Unterrichtung des Arbeitgebers des Klägers sowie anderer Personen hätte sie damals jedoch unterlassen müssen. Soweit sich die Beklagte darauf berufe, sie habe dies zum Schutz des Kindes für erforderlich gehalten, hätte es genügt, die zuständigen Behörden auf diese Einschätzung hinzuweisen.

Bei der Bemessung der Entschädigung sei zu berücksichtigen, dass der Verdacht der Beklagten zusätzlich als unberechtigt behandelt werden müsse. Da das Ermittlungsverfahren gegen den Kläger eingestellt worden sei, gelte für diesen die Unschuldsvermutung.

Die Entscheidung ist faktisch nicht anfechtbar.

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 19.05.2010 Az.: 1 U 49/09 Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 20.05.2010

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  79.  8.12.2012  18-jährige Studentin täuschte Vergewaltigung vor

Ermittlungen der Polizei ließen die Lüge der jungen Frau schließlich auffliegen.

Innsbruck – Von einer vorgetäuschten Vergewaltigung berichtet die Polizei am Samstag in einer Aussendung. Eine 18-jährige Studentin hatte in der Nacht zum Samstag Anzeige erstattet. Drei bis vier unbekannte Burschen hätten versucht, sie zu vergewaltigen. Dabei sei sie auch mit einem Messer bedroht und verletzt worden, gab die junge Frau an.

Intensive Ermittlungen durch Beamte des Innsbrucker Kriminalreferates enttarnten die angebliche Vergewaltigung schließlich als Lüge. Der Frau wurde die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nachgewiesen. Warum die Frau ihre Anzeige erstattet hatte, gab die Polizei nicht bekannt. Jetzt muss die 18-Jährige wohl selbst mit einer Anzeige rechnen.

http://194.232.15.121/Tirol/5828509-2/18-j%C3%A4hrige-studentin-t%C3%A4uschte-vergewaltigung-vor.

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80.   Der Fall Hans Hetzel  beginnt am 01.09.1953

Allerdings muss wohl gesagt werden, dass Hetzel in den Verhören und nicht  zuletzt durch den ermittelnden Staatsanwalt unter massiven Druck gesetzt wurde.

Am 17. Januar, 5 Tage nach Beginn der Gerichtsverhandlung, werden die Schlussplädoyers

gehalten. Der Staatsanwalt fordert für Hetzel lebenslange Zuchthausstrafe. Das Urteil wird am

frühen Abend verkündet: „Lebenslänglich wegen Mordes, lebenslanger Ehrverlust.“

Noch am selben Abend bedankt sich der Staatsanwalt per Telegramm bei Prof. Ponsold

Der Fall um Hans Hetzel sollte sich zu einem der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegszeit ausweiten.

Durch die Zustimmung des Wiederaufnahmeantrags durch das Oberlandesgericht Mannheim, wird Hans Hetzel am 30. April 1969 umgehend frei gelassen. Es dauert jedoch noch sechs  weitere Monate bis zum Prozessbeginn.

Dieses Mal wird die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen  – und das öffentliche Interesse ist  enorm groß…

Die Urteilsverkündung im November fällt kurz aus: Hans Hetzel wird frei gesprochen.

http://nibuki.de/studies/ref_de-hetzel.pdf

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  81.  FALSCHAUSSAGE IN DEN 80ERN  21.11.2008

Spätes Geständnis eines Polizisten

Eine Abgeordnete wird wegen Beamtenbeleidigung angezeigt und verurteilt. 25 Jahre später gesteht ein Polizist: “Wir haben gelogen”. Er und der Anwalt erinnern sich.

http://www.taz.de/!26180/

Anmerkung: Ein Geständnis, das fassungslos macht!

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 82.  Montag, 06.08.2001     Fachmann für Fehlurteile

Donald Stellwag aus Lauf bei Nürnberg saß acht Jahre unschuldig im Straubinger Gefängnis. Nach Schotts Überzeugung war Stellwag der Täter, der während eines Banküberfalls am 19. Dezember 1991 in Nürnberg von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Das Gericht glaubte damals dem Gutachter. Erst nach Stellwags Haftentlassung am 14. Februar 2001 ermittelte die Polizei den wahren Täter: Frank Michael G. aus Stuttgart. Für seine knapp 3000 Hafttage steht Stellwag nun eine Entschädigung von 20 Mark pro Tag zu….

AFFÄRE: Fachmann für Fehlurteile – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/affaere-fachmann-fuer-fehlurteile_aid_192814.html

19. Juni 2010 18:33 Donald Stellwag

“Einfach nur erschüttert”

Stellwags Anwalt erklärt: “Mein Mandant befände sich nun wieder in Untersuchungshaft, wenn er nicht so krank wäre.” In Untersuchungshaft saß Stellwag schon einmal. Zweieinhalb Jahre lang, vor dem fatalen Urteil des Nürnberger Landgerichts im Jahr 1994. Der Anwalt macht eine Pause, dann sagt er: “Es gibt Sachen, die glaubt man nicht.”

http://www.sueddeutsche.de/bayern/donald-stellwag-das-leben-ein-gefaengnis-1.962204-

Anmerkung: Es war nicht zu eruieren, wie es mit dem neuerlichen Prozess gegen Stellwag weitergegangen ist

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 83.  4.12.2000  Die traurigen Tage von Sebnitz

Von Dahlkamp, Jürgen; Röbel, Sven; Smoltczyk, Alexander; Wassermann, Andreas; Winter, Steffen

Eine Kleinstadt im östlichsten Osten wurde zum Ort, an dem sich wie im Theater alle Leidenschaften bündelten und Bürger, Medien und Politiker die tiefsten Konflikte der Republik inszenierten. Doch was geschah eigentlich in Sebnitz? Ein Protokoll.

Nichts ist schlimmer als der Tod eines Kindes. Das ist gewiss. Ungewiss ist, wie es um ein Land bestellt sein muss, das sich über eine Woche lang der Barbarei für fähig gehalten hat: des bestialischen Mordes an einem Kind.

Es stand auf den Titelseiten aller Zeitungen: Ein Sechsjähriger, von einer Horde Neonazis jämmerlich in einem Spaßbad ertränkt, vor den Augen der Badegäste, und ringsum eine Kleinstadt, die drei Jahre lang mit dem kleinen Leichnam leben kann, ohne dass ein Wort von dem Mord nach außen dringt.

Das ganze Land zog sich ein grässliches Kleid an, stellte sich vor den Spiegel und sagte: “Passt.” Als wäre das zusammengeschneiderte Gewebe von Vermutungen, Widersprüchen, Schlampereien, selbst gesuchten Zeugenaussagen ein Maßanzug.

Das ist unglaublich. Das wurde geglaubt.

Kinder brauchen Märchen. Moderne Gesellschaften brauchen von Zeit zu Zeit Vorfälle, um zu wissen, woran sie mit sich sind. Die USA hatten den O.-J.-Simpson-Prozess und die Affäre Lewinsky, Belgien seinen Fall Dutroux. Geschichten jeweils, über die von allen geredet, gestritten, gegrübelt wurde.

Gesamtdeutschland im Jahre zehn hat sich die Herbsttage von Sebnitz ausgesucht. Sie sind es wert, noch einmal erzählt zu werden, samt ihrer Vorgeschichte.

DER SPIEGEL 49/2000

Anmerkung: Eine gute Zusammenfassung der Medien –Kampagnen!

14.02.2008 SEBNITZ. “Das Haus”, sagt Uta Schneider, “hat mir Angst gemacht.” Einschüchternd habe es auf sie gewirkt, und bedrohlich, so wie es all die Jahre dagestanden habe, das massige lindgrüne Fachwerkgebäude mit den kleinen Fenstern und der verlassenen Apotheke im Erdgeschoss – leer, verrammelt, abweisend. “Immer, wenn ich hier war in Sebnitz, habe ich einen großen Bogen darum gemacht.” Aber jetzt ist alles anders. Nicht einmal mulmig sei ihr jetzt mehr, wenn sie so wie an diesem Abend allein im Haus ist, unten in der Apotheke, in der nun wieder Licht brennt und die sie morgen, nach mehr als sieben Jahren, wiedereröffnet. “Als meine eigene Apotheke”, sagt Uta Schneider. “Und nicht mehr als die Center-Apotheke von damals.” Damals, das ist bald acht Jahre her. Da gehörten das Haus und die “Center-Apotheke” noch der Familie Kantelberg-Abdulla, Zugezogene aus dem Taunus im Westen. Eine deutsche Frau und ihr aus dem Irak stammender Mann, die Mitte der Neunzigerjahre mit ihren beiden Kindern nach Sebnitz gekommen waren. Es ist November 2000, als die Familie in der Bild-Zeitung angebliche Neonazis aus dem Ort beschuldigt, drei Jahre zuvor ihren Sohn Joseph im städtischen Freibad ertränkt zu haben. Auch Uta Schneider sei damals dabei gewesen, sagen sie. Sie hätte dem kleinen Joseph im Freibad Gift in die Limonade gegeben. Ihre Freunde hätten den dann bewusstlosen Jungen unter Wasser gedrückt. Uta Schneider sitzt in ihrer Apotheke, die einst den Kantelbergs gehörte, und schüttelt langsam den Kopf.

Schneiderhttp://www.berliner-zeitung.de/archiv/in-sebnitz-starb-ein-kind—und-eine-frau-wurde-zu-unrecht-des-mordes-verdaechtigt–jetzt-hat-sie-die-apotheke-der-eltern-des-toten-kindes-uebernommen-neueroeffnung,10810590,10531668.html

24.01.2001 Sebnitz    Joseph starb an Herzversagen

Ein drittes medizinisches Gutachten hat belegt: Der sechsjährige Joseph Abdulla, dessen Tod nachträglich weltweit Aufsehen erregt hatte, ist infolge eines Herzversagens ertrunken.

Dresden – Der sechsjährige Joseph Abdulla, dessen Tod in einem Schwimmbad in der sächsischen Stadt Sebnitz nachträglich weltweit Aufsehen erregt hatte, ist auch einem dritten medizinischen Gutachten zufolge eines natürlichen Todes gestorben. Laut einem Bericht der “Sächsischen Zeitung” kommen auch die jetzigen Gutachter zu dem Schluss, dass der Junge infolge eines Herzversagens ertrunken sei.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte das dritte Gutachten in Auftrag gegeben, um sich Gewissheit zu verschaffen. Ein Staatsanwalt bestätigte dem Blatt, dass das Dokument jetzt vorliege und geprüft werde. Berichte vom vergangenen November, dass der Sohn einer deutschen Mutter und eines irakischen Vaters 1997 in dem Schwimmbad von jungen Rechtsextremisten gequält und ertränkt worden sei, hatten im vergangenen Jahr den Ruf der Stadt schwer geschädigt und zu einer Flut von Vernehmungen geführt.

http://www.spiegel.de/panorama/sebnitz-joseph-starb-an-herzversagen-a-113719.html

Joseph Kantelberg-Abdulla: “Die Geschichte der Mutter stimmt nicht”

http://www.tagesspiegel.de/politik/joseph-kantelberg-abdulla-die-geschichte-der-mutter-stimmt-nicht/182738.html

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 84.   08.11.2012  Rentnerin versuchte, Ex-Mann zu erpressen

Ihr Ex-Mann sollte auf sein Geld verzichten – sonst sage sie, er habe die behinderte Tochter misshandelt. Für diese Erpressung wurde eine Rentnerin nun verurteilt.

Das Amtsgericht Ulm hat eine Rentnerin wegen versuchter Erpressung verurteilt. Die 67-Jährige aus dem Alb-Donau-Kreis erhielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße von 1800 Euro. Sie hatte ihrem Ex-Mann gedroht, der nach der Trennung Geldansprüche geltend machen wollte. Sie rief ihn an und sagte: Wenn er nicht auf das Geld verzichte, werde sie ihn beschuldigen. Sie werde dann erklären, er habe ihre behinderte Tochter – seine Stieftochter – misshandelt. Einige Tage später zeigte Rentnerin ihn tatsächlich an; das entsprechende Verfahren gegen ihn wurde als nicht verfolgbar eingestellt.

[...]   Allerdings sagte die Richterin, gerade der schlimme Vorwurf gegen ihren Ex-Mann sei der Angeklagten anzulasten: Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs sei „im hohen Maße ehrverletzend“. Deshalb hielt Hölzel die sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung für notwendig. Ab einer Freiheitsstrafe von drei Monaten gibt es einen Eintrag ins Strafregister. Die Rentnerin ist nun also vorbestraft.

Vor allem einer Argumentation der Verteidigung wollte Richterin Hölzel nicht folgen: Die Angeklagte habe mit ihrer Drohung in einer Kurzschlussreaktion gehandelt, nachdem sie erfahren habe, dass ihr Ex-Mann eine Stelle antritt, bei der ihm behinderte Menschen anvertraut werden. Vor dem Hintergrund, dass er sich schon an ihrer Tochter vergangen habe, sei die Rentnerin so geschockt gewesen, dass sie mit der bekannten Drohung reagiert habe.

Richterin Hölzel sagte dazu in ihrer Urteilsbegründung: „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.“ Die Angeklagten habe nicht gedroht, um Menschen vor einer Misshandlung durch den Ex-Mann zu schützen, sondern um ihn von seinen Geldforderungen abzubringen. Sie warf der Angeklagten vor: „Es ging Ihnen nur ums Geld.“

weiterlesen: http://www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/Rentnerin-versuchte-Ex-Mann-zu-erpressen;art1158552,1713149

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 85.   27.11.2012 Zu Unrecht verurteilt: 5975 Euro für 239 Tage Haft
Ein 44-Jähriger wurde jahrelang zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt. Jetzt wurde er freigesprochen – das Opfer hatte sich die Geschichte ausgedacht.

HANNOVER. Die Hände gefaltet, ein kurzer Blick nach oben, ein stummer Stoßseufzer: So nahm Dirk B. (44) den Freispruch im Landgericht gestern auf. Seine Mutter hatte zuvor Tränen vergossen. Seit März 2010 erlebte die Familie einen Alptraum. Dirk B. sollte die 14-jährige Tochter von Freunden zwei Mal vergewaltigt haben. Dafür wurde der Wachmann in zwei Instanzen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht Celle hob das Urteil am 18. November auf.

Dienstag sprach Richter Harald Zimbehl den Angeklagten ohne Wenn und Aber frei. Im Glaubwürdigkeitsgutachten ließ Psychologin Beate Daber keinen Zweifel daran, dass die Aussagen des scheinbaren Opfers nicht glaubhaft sind. „Sie hat eine Borderline-Persönlichkeit. Damit verbunden ist, dass die Zeugin Probleme hat, Realität und Phantasie zu trennen“, so die Psychologin.

Die Zeugin blieb gestern dem Prozess fern. Ihr Anwalt erklärte: „Sie kann keine verlässlichen Angaben machen, da sich ihre Erinnerungen mit Schein- und Pseudoerinnerungen vermischt haben.“

Warum denkt sich eine junge Frau so eine Lügengeschichte aus? Sie hat den Patenonkel ihres Bruders ins Gefängnis gebracht. „Sie hat nicht absichtlich falsch ausgesagt“, erklärt die Psychologin. Die Gutachterin vermutet ein Kinderheitstrauma auf Grund eines sexuellen Missbrauchs bei der Zeugin. An sich hätten ihre Aussagen wegen der vielen Details einen überzeugenden Charakter. „Aber sie sind nicht stimmig“, erklärt Daber. So habe sie sich bei der Schilderung einer versuchten Vergewaltigung auf einem Spielplatz „schnell zu Dramatisierungen anregen lassen“. Nach der ersten Vergewaltigung im Sommer 2006 habe sie gegenüber ihren Eltern keine Traumafolgen gezeigt. Die junge Frau hatte erstmals 2010 von den Vergewaltigungen erzählt.

Für Dirk B. ist nach drei Prozessen, 239 Tagen Gefängnis und fast drei Jahren Strafverfolgung ein Martyrium zu Ende gegangen. Die 5975 Euro Haftentschädigung dürften kaum ein Trost sein.

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Zu-Unrecht-verurteilt-5975-Euro-fuer-239-Tage-Haft

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   86.  17.12.2012         Sechs Monate unschuldig in Haft

Der Vorwurf wog schwer. “Erheblichste Zweifel” an der Schuld des Angeklagten haben jedoch dazu geführt, dass ein 47-jähriger Illertisser nun vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden ist.

Sechs Monate saß ein 47 Jahre alter Illertisser in Untersuchungshaft – nach Ansicht des Landgerichts Memmingen ist er unschuldig. Vor der Großen Strafkammer musste sich der zweifache Familienvater gestern wegen Vergewaltigung verantworten. Laut Anklage war er am 13. Juni diesen Jahres in das Haus seiner Nachbarin eingedrungen, hatte die 41-Jährige an den Haaren ins Schlafzimmer geschleift. Dort soll er die Frau bedroht, ihr Nachthemd zerrissen und sich auf sein Opfer gelegt haben.

Dieser Vorwurf ließ sich nach Ansicht des Gerichts nicht halten. Es sprach den Angeklagten nach gut sechsstündiger Verhandlung frei. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Der 47-Jährige verließ den Saal als freier Mann. Für die Haft wird er finanziell entschädigt.

Während die 41-Jährige als Zeugin widersprüchliche Angaben machte und sich in der gestrigen Hauptverhandlung trotz mehrfacher Nachfragen nicht mehr daran erinnern konnte, ob es überhaupt zum gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr kam, bestritt der Angeklagte den Vorwurf energisch. Er sagte aus, ein mehrmonatiges Verhältnis mit seiner Nachbarin und mehrfach Sex mit dieser gehabt zu haben – stets mit Zustimmung seiner Geliebten, auch an besagtem 13. Juni. „Wir haben ganz normal miteinander geschlafen.“ Der Illertisser gab ferner an, er habe die Affäre an jenem Tag beenden wollen und das seiner Nachbarin auch gesagt. Deshalb sei es zum Streit gekommen.

Das sah das Gericht ähnlich. „Die Kammer ist davon überzeugt, dass es ein gewaltfreier, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr war“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein in ihrer Urteilsbegründung. Sie betonte: „Wir haben erheblichste Zweifel an der Schuld des Angeklagten.“ Mehr noch: Die Richterin warf dem angeblichen Opfer vor, an entscheidender Stelle gelogen zu haben. Sie habe ihren Nachbarn angezeigt, um die Affäre zu verschleiern und ihre eigene Ehe nicht zu gefährden. „Hätte der Ehemann von dieser Beziehung erfahren, hätte das natürlich zu einigen Turbulenzen geführt.“

[...]   „Unsere Aufgabe ist es, das genau zu prüfen“, sagte Brigitte Grenzstein. Die Tat könne dem Angeklagten in keiner Weise nachgewiesen werden. „Die Affäre des 47-Jährigen mag unmoralisch sein. Sie reicht aber bestimmt nicht aus, eine langjährige Haftstrafe zu verhängen.“

Ganzer Text:  http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu_ulm/Sechs-Monate-unschuldig-in-Haft;art1158550,1772213

Anmerkung: Richterin Grenzstein konnte es sich nicht verkneifen, den Freispruch abzuwerten, in dem sie sofort die Moralkeule geschwungen hat!

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 87.  Freispruch: Eine dramatische Wendung in der Hauptverhandlung

Laut Anklage soll im Februar 2011 ein 30-jähriger Mann versucht haben, ein 14-jähriges Mädchen, das er aus dem Internet kannte, in sein Auto zu zerren. Als ein 28-jähriger Passant helfend eingriff, gab der 30-Jährige mit seinem Fahrzeug Gas und zog den jüngeren Mann einige Meter mit den Wagen mit bis der unfreiwillige Mitfahrer gegen einen Laternenpfahl prallte und verletzt liegen blieb. Vor dem Amtsgericht Grevesmühlen musste sich der Fahrer nun wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.

Vor dem Gericht verlas der Strafverteidiger eine Erklärung des Angeklagten, die den Fall in ein anderes Licht rückte. So hätte sich das Mädchen schon zuvor mehrfach einvernehmlich mit ihm getroffen. Bei dem Treffen im Februar kam dann der 28-Jährige mit Sturmhaube und Handschuhen bekleidet auf den Angeklagten zugestürmt. In Todesangst fuhr er los und verletzte den Angreifer somit in Notwehr.

Wie sich später herausstellte, war der Passant auch gar kein Passant, sondern ein Freund des Mädchens. Auch wurde ein Messer bei ihm gefunden. Vor Gericht selbst wollten weder die heute 16-Jährige noch der Geschädigte aussagen. Während sich das Mädchen auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief, um sich nicht selbst der Gefahr einer möglichen Strafverfolgung auszusetzen, wollte sich der Geschädigte an den Tattag nicht mehr erinnern können.
Das Gericht entschied auf Freispruch. Der Richter gab zu, dass es im ersten Moment so aussah, als hätte tatsächlich ein Übergriff auf ein Mädchen stattgefunden. Die Aussagen des Angeklagten seien aber nicht zu widerlegen und in sich schlüssig.

http://www.anwalt-strafverteidiger.de/strafrecht/freispruch-eine-dramatische-wendung-in-der-hauptverhandlung/

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 88.  BRUTALE SEX-ATTACKE EINES VORBESTRAFTEN GEWALTTÄTERS IN EISLEBEN

Ex-Frau in diesem Haus 23 Stunden vergewaltigtVon T. SCHOLTYSECK

Eisleben – Bedroht – verschleppt – vergewaltigt. 23 Stunden dauerte das Martyrium einer Eisleberin (32). Als die Polizei sie befreien wollte, prügelte ihr Peiniger auch noch die Beamten.

http://www.bild.de/regional/leipzig/vergewaltigung/brutale-sex-attacke-auf-ex-frau-26090502.bild.html

Polizei beendet Martyrium in Eisleben

Ein Fall von Freiheitsberaubung und mehrfacher Vergewaltigung ist am Donnerstagnachmittag in Eisleben mit einem großen Polizeieinsatz beendet worden.

Straftat: Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1342037194971

Der Haftrichter entließ den seit Donnerstagabend in Polizeigewahrsam sitzenden 45-Jährigen inzwischen. Es konnte keine Schuld des Tatverdächtigen festgestellt werden, so sagte der Sprecher.

http://www.lvz-online.de/leipzig/polizeiticker/polizeiticker-mitteldeutschland/vorwurf-der-vergewaltigung-45-jaehriger-verschleppt-ex-freundin-in-eisleben/r-polizeiticker-mitteldeutschland-a-154263.html

Richter setzt Verdächtigen auf freien Fuß

Der 47-jährige Eisleber, der am Donnerstagnachmittag unter dem Verdacht, eine Frau mehrfach vergewaltigt zu haben, festgenommen wurde, ist auf freiem Fuß. Wie die Polizei mitteilte, wurde der Tatverdächtige am Freitagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt, der “die Freiheitsentziehung aufgehoben hat”, so ein Polizeisprecher. Nach Angaben der Polizei soll das vermeintliche Opfer widersprüchliche Angaben zum Tathergang gemacht haben. Es werde aber auf jeden Fall weiter ermittelt, so die Polizei.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1342037197053

Anmerkung: Aber die Presse hat daraus schon einen “grossen Fall” gebastelt. BILD sogar Namen und Adresse veröffentlicht! Ein Foto des Wohnhauses eingestellt!

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 89.  18.07.2011  GÜTERSLOH   Freispruch: 43-Jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Zeugin verwickelt sich in Widersprüche

Gütersloh (rb). Die Vorwürfe der Vergewaltigung und zweifachen gefährlichen Körperverletzung einer jungen Frau sowie der Bedrohung ihrer Familie ließen sich nicht nachweisen. “Es gibt einfach zu viele Unwägbarkeiten”, sagte Vorsitzende Richterin Monika Wittkamp. Aus Mangel an Beweisen sprach das Schöffengericht einen 43-Jährigen frei. Der Gütersloher hatte während der Verhandlung immer wieder den Kopf geschüttelt und die Anklagepunkte bis zuletzt bestritten.

Drei Stunden lang war die Opfer-Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Dabei hatte fast ständig geweint, wie es nun hieß. Sie habe “selten eine Zeugin gesehen, die bei ihrer Aussage emotional so stark bewegt war”, wertete die Nebenklägervertreterin die Angaben ihrer Mandantin als konstant und glaubhaft. Im Übrigen gelte: “Keine wahre Aussage ist ohne Widersprüche.”

Der Frau gehe es auch nicht darum, dem Angeklagten zu schaden, sondern das Erlittene aufzuarbeiten. Die erfahrene Opfer-Anwältin schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an, die ebenfalls “keine Anhaltspunkte” sah, dass die 26-Jährige etwas erfunden haben könnte. Sie forderte eine Freiheitsstrafe vor drei Jahren.

Einen anderen Eindruck machte die junge Mutter auf den alt gedienten Verteidiger. Er führte deren Gefühlszustand auf den Lebenswandel zurück. “Ich rede hier nichts schön”, hielt er auch den Angeklagten für mitverantwortlich für die “schwierige Beziehung” der beiden, die 2002/03 befreundet gewesen waren. Aber in den Aussagen der Frau wie auch der anderen Zeugen seien “zahlreiche, zahllose Widersprüche” zu entdecken.

Nicht nachvollziehbar sei, so der Anwalt weiter, dass die damals schwangere Zeugin bei einem nächtlichen Hilfe-Anruf aus einem Leipziger Hotel ihrer Mutter nichts von dem Tritt in den Unterleib erzählte, den der Angeklagte ihr versetzt haben soll. Die angebliche Vergewaltigung solle einmal im Sommer, dann im März 2003 geschehen sein. “Ich kann der Frau einfach nicht glauben”, sagte der Verteidiger und plädierte auf Freispruch.

Dem entsprachen die Richter. Sie hätten Probleme gehabt, den angeklagten Sachverhalt festzustellen, zumal zeitlich einzuordnen, begründete die Vorsitzende den Freispruch. Man sei überzeugt, dass es in der Beziehung “viel Stress” auch durch den Angeklagten gegeben habe. Doch man wisse nicht, wer hier die Wahrheit spreche, das Ergebnis sei “unbefriedigend”. Falls sich der Angeklagte doch schuldig gemacht habe, sei das Urteil “ein großes Unrecht” am Opfer. Doch blieben für eine Verurteilung zu viele Zweifel.

http://www.nw-news.de/lokale_news/guetersloh/guetersloh/4737501_Freispruch_Zweifel_an_Aussage_des_Opfers.html

 Anmerkung:  Was ist das für eine Ansicht: “Keine wahre Aussage ohne Widersprüche? Es gibt nur eines: Die Wahrheit, sonst nichts! Wer keinen Grund zu Lügen hat, der verwickelt sich nicht in Widersprüche. Und dann… die guten alten Tränen, die stärkste Waffe einer Frau um etwas durchzusetzen, um zu beeindrucken!

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 90.   20.10.10   20-jährige Frau bekommt für vorgetäuschte Vergewaltigungen Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Remscheid hat eine 20-jährige Frau für schuldig gesprochen, mindestens in zwei Fällen Vergewaltigungen vorgetäuscht zu haben.

In einem Fall hatte sie einen Mann in einer Diskothek kennengelernt, war danach bei ihm fünf Tage zu Hause, hatte einvernehmlichen Sex und erstattete dann Anzeige. Im zweiten Fall hatte sie im angetrunkenen Zustand mit zwei Männern Sex und rief danach mit ihrem Handy die Ordnungshüter.

Auf die Frage des Richters, warum sie die Sexpartner angezeigt hatte, sagte die Verurteilte: “Ich war betrunken.” Die schon in anderen Fällen zu Sozialstunden und Jugendarrest verurteilte Frau muss zusätzlich zur sechsmonatigen Bewährungsstrafe 200 Sozialstunden ableisten.

http://www.shortnews.de/id/855916/20-jahrige-frau-bekommt-fur-vorgetauschte-vergewaltigungen-bewahrungsstrafe

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 91.  8.0.2010 Würzburg: Zwei Frauen nach Disko- und Spielhallenbesuch von Trio vergewaltigt – Ergebnis intensiver Ermittlungen/Vergewaltigung war vorgetäuscht

Nachdem in der ersten Januarwoche zwei Vergewaltigungen bei der Würzburger Polizei angezeigt worden waren, haben die intensiven Ermittlungen derKriminalpolizei Würzburg jetzt in einem Fall zu einer entscheidenden Wende geführt. Wie sich bei erneuten Vernehmungen einer 35-Jährigen herausstellte, hat die Frau die Vergewaltigungfrei erfunden. Im zweiten Fall, bei dem eine 17-Jährige in einem Pkw sexuell genötigt wurde, sind die Ermittlungen weiterhin in vollem Gange.

Die Vergewaltigung, die sich jetzt als frei erfunden entpuppte, hatte sich nach Angaben der 35-Jährigen angeblich in den frühen Morgenstunden des 03. Januar in der Nürnberger Straßeabgespielt. Dort war die Frau nach ihrer Darstellung von drei Unbekannten in ein Gebüsch gedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen worden.

Die Angaben waren derart detailliert und glaubhaft, so dass zunächst keinerlei Anlass dafür bestand, an ihrer Aussage zu zweifeln. Entsprechend intensive Ermittlungen waren daraufhin von der Kriminalpolizei Würzburg in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg eingeleitet worden. Zum Tatablauf wurde die Geschädigte von der Sachbearbeiterin in den folgenden Tagen auch mehrfach vernommen, wobei sich nach und nach erste Ungereimtheiten ergaben.

Aufgrund der immer deutlich werdenden Widersprüche gab die 35-Jährige schließlich am Donnerstag zu, die Vergewaltigung erfunden zu haben. Das Motiv dafür liegt im privaten Bereich. Wegen der falschen Angaben bei der Polizei wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat einleiten.

Weiter in vollem Gange sind die Ermittlungen dagegen im Fall einer 17-Jährigen, die am Silvestertag nach 01.00 Uhr laut ihren Angaben von drei Unbekannten zu sexuellen Handlungen gezwungen worden war. Auch hier hatten die sehr intensiven Befragungen durch die Kriminalpolizei Würzburg dazu geführt, dass die junge Frau zwischenzeitlich einräumte, entgegen ihren ersten Einlassungen in den Pkw der Männer eingestiegen zu sein, der auf dem Parkplatz der Spielhalle “Novolino” in der Gattinger Straße abgestellt war.

http://novus.nox-nigra.com/?p=4153

Anmerkung: Auch hier fällt auf: Warum hat die 17-jährige bei der ersten Vernehmung gelogen?

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 92.  04.09.09 NEUKÖLLN Frau täuscht Vergewaltigung vor

Eine Vergewaltigung, die am 27. August 2009 durch eine 19-jährige deutsche Staatsangehörige angezeigt worden war, wurde nur vorgetäuscht. Allerdings löste die angebliche Tat am selben Tag am Buckower Damm in Berlin-Neukölln eine Demonstration der rechtsextremistischen Kameradschaft “Frontbann 24″ aus.

Die Frau hatte behauptet, in der vorangegangenen Nacht von zwei Männern mit Migrationshintergrund in Britz vergewaltigt worden zu sein. Gegenüber Beamten der zuständigen Fachdienststelle beim Landeskriminalamt räumte sie nun ein, die Tat erfunden zu haben. Gegen die 19-Jährige wurde ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet

http://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article1163613/Frau-taeuscht-Vergewaltigung-vor.html

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 93.  02.02.2008  REBECCA K. HAT EINEN PREIS FÜR ZIVILCOURAGE BEKOMMEN, WEIL SIE SICH NEONAZIS IN DEN WEG GESTELLT HAT. DOCH ES GIBT NOCH IMMER ZWEIFEL AN IHRER GESCHICHTE

Die Heldin von Mittweida

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/rebecca-k–hat-einen-preis-fuer-zivilcourage-bekommen–weil-sie-sich-neonazis-in-den-weg-gestellt-hat–doch-es-gibt-noch-immer-zweifel-an-ihrer-geschichte-die-heldin-von-mittweida,10810590,10536244.html

14.05.2008  Die unglaubliche Geschichte der Rebecca K.

Vor drei Monaten wurde Rebecca K. noch als Heldin gefeiert. Weil die junge Frau im vergangenen November, damals 17, gegen Skinheads im westsächsischen Mittweida eingeschritten war, die ein kleines Mädchen drangsalierten – behauptete sie. Außerdem gab sie an, die Rechtsextremen hätten sie angegriffen und ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/anklage-in-hakenkreuz-fall-die-unglaubliche-geschichte-der-rebecca-k-a-553210.html

Es geht um den Fall der Rebecca K. Das heute 18 Jahre alte Mädchen aus Mittweida in Sachsen hatte im November 2007 für Schlagzeilen in aller Welt gesorgt. Sie sei von vier Glatzköpfen aus der Neonazi-Szene angegriffen worden, als sie einem fünf Jahre alten Mädchen aus einer Aussiedlerfamilie zur Hilfe geeilt sei. Die Männer hätten ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt. So berichtete es die junge Frau der Polizei. Die bestätigte den ungeheuerlichen Vorfall. Am 26. November 2007 tagte der Beirat des „Bündnisses“ unter Vorsitz von Cornelie Sonntag-Wolgast. Sie schlug vor, Rebecca K. einen eigens zu schaffenden „Ehrenpreis für Zivilcourage“ zu verleihen. Dagegen gab es keinen Widerspruch.

Mitte Dezember aber teilte die Polizei mit, dass sich der Vorfall anders zugetragen haben könnte. Man gehe dem Verdacht nach, Rebecca K. habe sich das Hakenkreuz selbst in die Haut geritzt. Das Gutachten des Hamburger Gerichtsmediziners Klaus Püschel kam zu dem Ergebnis, dass dies eindeutig der Fall sei. Zudem konnte die Polizei keine Zeugen für den Vorfall finden, obwohl Rebecca K. behauptet hatte, Leute hätten von Balkonen zugesehen, ohne einzugreifen. Die Mutter des kleinen Mädchens, für das Rebecca K. eingetreten sein will, sagte aus, ihre Tochter sei an besagtem Tag nicht in der Stadt gewesen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelte nun gegen Rebecca K. wegen des Verdachts auf Vortäuschung einer Straftat.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/hakenkreuz-fall-von-mittweida-und-am-ende-frohlockt-die-npd-1540131.html

17.05.2008  Und am Ende frohlockt die NPD

Gegen alle Bedenken: Eine junge Frau behauptet, von vier Neonazis überfallen worden zu sein und erhält vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ einen Ehrenpreis. Obwohl die Staatsanwalt schon wegen Vortäuschung einer Straftat ermittelt. Nun will das Bundesinnenministerium über Konsequenzen beraten.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/hakenkreuz-fall-von-mittweida-und-am-ende-frohlockt-die-npd-1540131.html

Freitag, 14.11.2008…Rebecca K. schuldig gesprochen…
Im Hakenkreuzfall von Mittweida wurde K. wegen Vortäuschens einer Straftat schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Hainichen sah es am Freitag in seinem Urteil als erwiesen an, dass die junge Frau Anfang November 2007 einen Überfall von Neonazis vorgetäuscht und sich selbst ein Hakenkreuz in die Haut geritzt hatte. Die Richter verurteilten sie in nichtöffentlicher Sitzung zur Ableistung von 40 Arbeitsstunden….

 weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/hakenkreuzfall-rebecca-k-schuldig-gesprochen_aid_348568.html

Anmerkung: Es muss nicht immer eine Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung , oder sexuellen Missbauch sein. Frauen lügen auch bei anderen Gelegenheiten , wie man an diesem Fall sieht.  Und nun stelle man sich einen Lynchjustizaufruf wie im Fall Lena, oder der von Stokowski vor… nicht auszudenken!

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 94.  11.03.09 Nach spektakulärem Leichenfund: Staatsanwalt sieht keinen Handlungsbedarf

Toter Bauer saß auf Beifahrersitz

Muss der Fall um den ermordeten Landwirt Rudi Rupp aus Neuburg neu aufgerollt werden? Nachdem am Dienstag der Mercedes des Bauern mit seiner Leiche auf dem Beifahrersitz aus der Donau geborgen wurde, liefen am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft in Ingolstadt die Drähte heiß. Doch der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter sieht die Ereignisse wenig dramatisch. Zwar sei es für die Ermittlungsbehörden immer gut, wenn man zu einem Mordfall auch eine Leiche habe, an den Fakten des Falles ändere dies aber nichts.

Zur Erinnerung: Im Mai 2005 waren Hermine Rupp (heute 53) und der Verlobte ihrer ältesten Tochter, Matthias E. (heute 25), zu achteinhalb Jahren verurteilt worden – wegen gemeinschaftlichen Totschlags.

Sie sollen den seit 2001 vermissten Bauern Rudi erschlagen, zerstückelt und dann an die Hofhunde verfüttert haben. Das hatte Matthias E. in einem Polizeiverhör gesagt, später die Aussage aber widerrufen.

Jetzt steht fest: Rudi Rupps Leiche wurde nicht zerstückelt und auch nicht verfüttert. Heißt das, dass auch anderen Fakten nicht stimmen?

Staatsanwalt Dr. Helmut Walter: „Nein, dafür gibt es keine Hinweise. Außerdem war die Zerstückelung damals nicht für die Verurteilung ausschlaggebend. Wir hatten ja viele andere Indizien.“ Nur – warum erfindet jemand solche Horrorgeschichten und belastet sich damit auch noch selbst? Dr. Walter kann darüber nur spekulieren.: „Die Angeklagten genossen es damals sehr, im Mittelpunkt zu stehen…“

Was ist mit Rudi Rupp wirklich passiert? Antworten auf diese Frage muss die Obduktion bringen, die am Mittwoch in der Münchner Rechtsmedizin begann.

Weiterlesen: http://www.tz-online.de/aktuelles/bayern/toter-bauer-beifahrersitz-100447.html

09.02.2011 Schlagabtausch im Rupp-Prozess

Landshut (DK) Einen anderen Staatsanwalt im Prozess um den Tod des Neuburger Landwirt Rudi Rupp hat gestern Verteidigerin Regina Rick gefordert. Sie beklagte sich massiv über das Verhalten des Anklagevertreters Ralph Reiter vor dem Landshuter Landgericht. Die Unterbrechungen ihrer Fragen durch Reiter sei ein “unerhörter Vorgang”. Außerdem habe der Staatsanwalt den Verteidigern mit einem Strafverfahren gedroht, wenn sie weiterhin spekulative Fragen stellen würden.

Verteidiger Klaus Wittmann fragte sogar, ob Reiter wohl mit diesem Vorgehen die Strategie verfolge, sich zum “Sitzungspolizisten” aufzuspielen. Reiter habe seine Objektivität verspielt. Einseitig ziele alles von Reiters Seite auf eine Verurteilung ab, sagte Rick.

Die drei Angeklagten sitzen seit Oktober 2010 auf der Anklagebank. Rupps Ehefrau sowie die beiden Töchter und der Ex-Verlobte einer Tochter waren 2005 zu teilweise langen Haftstrafen wegen Totschlags und Beihilfe dazu verurteilt worden. Sie hatten teilweise in – anschließend widerrufenen Geständnissen – erklärt, den Landwirt erschlagen, zerstückelt und an die Hofhunde verfüttert zu haben. Das erwies sich jedoch als völlig falsch: Im März 2009 wurde die vollständige Leiche Rupps mitsamt seinem Auto in der Donau gefunden.

Im Wiederaufnahmeverfahren will das Landgericht Landshut daher seit Oktober klären, wie der Landwirt zu Tode kam. Das Verfahren gegen eine Tochter wurde mittlerweile wegen ihrer Schwangerschaft abgetrennt. Seit Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens liefern sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft regelmäßig Wortgefechte.

So erklärten die Anwälte gestern, ein Polizeibeamter habe falsche Aussagen vor Gericht gemacht – ein Verfahren müsse definitiv eingeleitet werden. Druck sei sehr wohl auf die Angeklagten ausgeübt worden; solcher Druck könne auch durch Androhungen, falsche Verdächtigungen und Schreien aufgebaut werden. Hier kam der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh aus dem Ursprungsverfahren 2004 ins Spiel – die Verteidiger nannten es einen “ungeheuerlichen Vorgang”, dass Veh im jetzigen Prozess erklärt habe, er sei nach wie vor der Überzeugung, dass Rupp zu Hause umgebracht worden sei.

Ganzer Artikel :  http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/wochennl062011-Schlagabtausch-im-Rupp-Prozess;art155371,2379789

28.02.2011   STRAFJUSTIZ   Schämt sich keiner?  Von Friedrichsen, Gisela

Viel Überzeugung, kein Beweis: Der Justizskandal im Fall des Bauern Rudolf Rupp endet mit einem drittklassigen Freispruch. Von Gisela Friedrichsen

Ende gut, alles gut? Am 13. Mai 2005 war die Witwe des Bauern Rudolf Rupp samt ihren zwei Töchtern und einem Freund der älteren vom Landgericht Ingolstadt zu Freiheitsstrafen bis zu achteinhalb Jahren verurteilt worden, “zur Überzeugung des Gerichts überführt im Wesentlichen durch die Aussagen der Vernehmungsbeamten”. Viel mehr als deren Überzeugung vom vermeintlichen Tatgeschehen gab es nicht.

Vor allem gab es keinen einzigen Beweis dafür, dass Rupp in der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober 2001 von seiner Familie umgebracht, zerstückelt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen worden war, wie es die Anklage und später das Gericht in seinem Urteil behaupteten. Heute weiß man, warum.

[...]  Die Tatversion, die damals zum Verurteilen reichte, wurde nur durch wirre Aussagen der Angehörigen Rupps untermauert, ohne dass die Richter auf das Zustandekommen dieser Geständnisse viele Gedanken verschwendet hätten. War der trinkfreudige Bauer nach einem Wirtshausbesuch überhaupt nach Hause gekommen? Bis heute weiß es nur die Familie sicher. Doch die Ingolstädter Richter schrieben auf Seite 55 ihres Urteils, und ihre Diktion verrät, dass sie die Zähne dabei zusammengebissen haben: “Die Kammer ist zu der Überzeugung gekommen, dass es keine Alternative gibt, die ein Verschwinden des Rudolf Rupp erklären und somit das Heimkommen des Rudolf Rupp widerlegen würde.”

Nicht nur die Staatsanwaltschaft hält bis heute an dieser Überzeugung fest, auch wenn sie ehrlicherweise zugeben müsste, dass sie sich damals furchtbar geirrt hat. Doch Fehler zuzugeben fällt schwer.

[...] An dieser Gewissheit hätte sich nichts geändert, wenn nicht im März 2009, als die Hauptangeklagten schon 1882 Tage im Gefängnis hinter sich hatten, das Auto doch noch gefunden worden wäre. Man zog es aus der Donau – und mit ihm eine Leiche hinter dem Lenkrad: Rudi Rupp. Weichteile des Halses oberhalb des Kragens seines Hemdes fehlten. Fischfraß, vermuteten die Rechtsmediziner. Und: Keine Anzeichen für Gewalt.

[...]Trotz Kenntnis dieses Obduktionsergebnisses hielt die bayerische Justiz das Urteil für “im Ergebnis richtig”. Alle rechtlichen Mittel wurden aufgeboten, die Wiederaufnahme des Falls zu verhindern, die die neuen Verteidiger – Regina Rick, Klaus Wittmann, Bernd Scharinger und Kerstin Knapp – anstrebten.

[...] Ein Beamter der Kripo, der nicht zur Ermittlungsgruppe gehörte und dessen Name nicht genannt werden soll, sagt: “Man muss sich das so vorstellen, dass sich die Überzeugung des Oberstaatsanwalts im Kopf des kleinen Beamten verselbständigt. Er spurt.

[...] Am Freitag sind die Angeklagten halbherzig freigesprochen worden. Eine Entschädigung wurde ihnen verweigert. Schließlich hätten sie die Anklage “selbst verschuldet”, so der Vorsitzende Theo Ziegler. Und: “In der Zusammenschau sind wir fast der vollen Überzeugung, dass Rupp heimkam und einer oder mehrere der Angeklagten die Todesursache setzten.” Aber wer und wie?

Ein gutes Ende? Verteidigerin Rick: “Ich habe mich das ganze Verfahren über gefragt, ob sich nicht mal einer schämt.” ◆

Wie immer ausgezeichnet Gisela Friedrichsen : http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77222581.html

9.03.2012  Justizskandal im Fall Rudi Rupp Polizeivideos belegen Manipulation der Aussagen

Von Julia Jüttner

2001 kommt der Bauer Rudi Rupp ums Leben. Zwei Töchter, Ehefrau und Schwiegersohn gestehen, ihn getötet und zerstückelt zu haben. Fünf Jahre später wird sein Leichnam aus der Donau geborgen. SPIEGEL TV zeigt nun exklusiv, wie es zu den falschen Geständnissen kommen konnte.

Für Rudi Rupp ist der 13. Oktober 2001 ein Freitagabend wie jeder andere Abend auch. Der Bauer aus Neuburg an der Donau fährt mit seinem Mercedes zur Gaststätte des örtlichen Sportvereins, setzt sich an den Stammtisch, allerdings ein wenig abseits wie immer. Gesellschaft leistet ihm keiner. Zu oft ist er direkt vom Stall ins Wirtshaus gestolpert, hat sich in Latzhose und Gummistiefeln hingehockt und vor sich hingedünstet.

Rudi Rupp trinkt selbst für bayerische Verhältnisse viel. Mit steigendem Alkoholpegel wird er streitlustig, auch deshalb gesellt sich selten jemand zu ihm. Acht große Weißbier und eine Schachtel Zigaretten lässt er an jenem Abend anschreiben. Gegen ein Uhr in der Früh wankt er aus der Kneipe, klemmt sich mit schätzungsweise 2,5 Promille hinters Lenkrad und rammt beim Ausparken einen Blumenkübel. Es ist das letzte Mal, dass der 52-Jährige lebend gesehen wird. Ab diesem Zeitpunkt bleiben Rudi Rupp und auch sein Mercedes verschwunden.

[…]Der Kieler Professor Günter Köhnken, Leiter des Instituts für Rechtspsychologie, bewertet für SPIEGEL TV die Polizeivideos und zeigt sich entsetzt darüber, dass die Aufnahmen zwischenzeitlich unterbrochen wurden. In jener Pause muss ein Gespräch zwischen den Befragten und den Ermittlern stattgefunden haben.

[…]Richter Georg Sitka, der die Ehefrau des Bauern und den Verlobten der Tochter im Mai 2005 wegen Totschlags verurteilte, sagt im SPIEGEL-TV-Film: “Für mich beruflich ist das kein Supergau.” Für die Familie sei es das durchaus.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/wie-die-polizei-im-fall-rudi-rupp-die-verdaechtigen-unter-druck-setzte-a-822276.html

3.12.2012 FALL RUPP  ”Abschaum”: Staatsanwaltschaft fordert 20 Monate ohne Bewährung

Staatsanwaltschaft fordert 20 Monate ohne Bewährung und nennt den Angeklagten “Abschaum”. Verteidiger plädieren auf Freispruch. Anwältin Regina Rick: “Vor einer solchen Polizei habe ich Angst

Ganzer Beitrag: http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Abschaum-Staatsanwaltschaft-fordert-20-Monate-ohne-Bewaehrung-id22998676.html

18. Dezember 2012 Oberstaatsanwalt mit Sündenkatalog

“Wir können auch anders”, soll der Polizeibeamte gesagt haben, und dann habe er dem Zeugen, der nicht so aussagte, wie die Polizei sich das gewünscht hatte, seine Dienstpistole an den Kopf gehalten. So hat es der Schrotthändler Heinrich H., 65, als Zeuge in dem Prozess um den Tod des Landwirts Rudolf Rupp berichtet, der angeblich von seiner Familie ermordet und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen worden war (und dessen Leiche später im Auto sitzend in der Donau gefunden wurde).

Der Staatsanwalt hat dann nicht etwa ein Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Polizeibeamten aus Ingolstadt eingeleitet, sondern den Schrotthändler angeklagt: wegen falscher Verdächtigung. Jetzt hat der Landshuter Amtsrichter Bernhard Suttner den Schrotthändler freigesprochen.

Nachlesen: http://www.sueddeutsche.de/bayern/methoden-der-polizei-absonderlichkeiten-aus-der-verhoerstube-1.1554051-2

21.12.2012  Und noch mal von vorn

Der Fall Rupp entwickelt sich zur unendlichen Geschichte. Mit dem Freispruch des Schrotthändlers vom Montag hätte alles vorbei sein können. Der 66-Jährige aus dem Donaumoos war wegen Falschaussage angeklagt gewesen, weil er behauptet hatte, ein Ermittlungsbeamter habe ihn 2004 während einer Vernehmung mit einer Waffe bedroht.

Doch wie der Landshuter Staatsanwalt Hubert Krapf gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, geht er gegen das Urteil in Berufung.

[…] Staatsanwalt Krapf, der am Montag bei der Urteilsverkündung nicht dabei war, weil er laut eigenen Angaben „dienstlich verhindert“ gewesen war, erklärte, das Urteil von Suttner sei für ihn „überraschend“ gewesen. Aber jeder Richter sei ja in der Entscheidung frei. Sein Ziel sei auf jeden Fall eine Verurteilung des Angeklagten. Krapf hatte in seinem Plädoyer ein Jahr und acht Monate Gefängnis ohne Bewährung für den Schrotthändler gefordert.

„Ich bin überrascht, wie stur die sind“, erklärte die Anwältin des Schrotthändlers, Regina Rick, im Bezug auf die anstehende Berufungsverhandlung. „Ich gebe nicht auf.“ Zudem habe laut der Verteidigerin ein Bürger aus Karlsfeld bei München eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh und den Landshuter Staatsanwalt Hubert Krapf eingereicht. „Damit meine Kinder unbeschwert in einem Rechtsstaat leben können“, habe er die Beschwerde begründet.

Artikel: http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Landshut-fall_rupp-wochennl522012-Und-noch-mal-von-vorn;art155371,2697477

Anmerkung : Im Fall Rupp ist alles bestätigt:  Unfähige Polizisten , voreingenommene , arrogante Staatsanwälte,  überhebliche Richter die nachtreten !Für  die “Wanningers aus Landshut und Umgebung war es nicht nachvollziehbar, dass der Landwirt vielleicht im Rausch in den Fluss gefahren ist!  Und was nicht fehlen durfte tratschende Nachbarn: Die Familie habe den Rudi im Misthaufen verbuddelt oder den Hunden zum Fraß vorgeworfen, tuscheln die Nachbarn.

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 95.   Günther Kaufmann hat ein falsches Geständnis abgelegt

29.08.2003 ·  15 Jahre Haft sollte der Schauspieler Günther Kaufmann für die Tötung seines Steuerberaters verbüßen. Doch das Verbrechen haben offenbar andere begangen, darunter der Geliebte seiner Ehefrau.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/justiz-guenther-kaufmann-hat-ein-falsches-gestaendnis-abgelegt-1118691.html

Günther Kaufmann widerruft sein Geständnis

04.09.2003 ·  Der wegen Tötung seines Steuerberaters verurteilte Schauspieler hat sein falsches Geständnis widerrufen. Drei Männer hatten vergangene Woche die Tat gestanden. Doch noch immer ist Kaufmann im Gefängnis.

Arikel: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/justiz-guenther-kaufmann-widerruft-sein-gestaendnis-1113905.html

26.11.2003   Prozeß  Günther Kaufmanns verworrener Fall

Der Schauspieler Günther Kaufmann war im vergangenen Jahr wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge verurteilt worden. Jetzt wird geprüft, ob er ein falsches Gestädnnis abgelegt hat.

Das Landgericht Augsburg wird in den nächsten Wochen prüfen, ob im Fall des Schauspielers Günther Kaufmann eine neue Hauptverhandlung stattzufinden hat. Kaufmann war am Dienstag auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem das Landgericht Augsburg eine Wiederaufnahme für zulässig befunden hatte.

Das Landgericht wird nun untersuchen, ob sich der Verdacht erhärtet, daß Kaufmann ein falsches Geständnis abgelegt hat. Kaufmann war im November vergangenen Jahres vom Landgericht München wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt worden; im Prozeß hatte er angegeben, er habe sich nach finanziellen Streitigkeiten auf seinen Steuerberater Hartmut Hagen gelegt, um ihn einzuschüchtern. Hagen sei dabei erstickt, ohne daß er dies gewollt habe.

Weiterlesen: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/prozess-guenther-kaufmanns-verworrener-fall-1133621.html

26.01.2005 Günther Kaufmann von allen Vorwürfen freigesprochen

Im spektakulären Wiederaufnahmeverfahren gegen Günther Kaufmann wegen des gewaltsamen Todes seines Steuerberaters ist der Schauspieler von allen Vorwürfen freigesprochen worden. Das neu aufgerollte Verfahren brachte nach Ansicht des Landgerichts Augsburg keine Hinweise, daß Kaufmann als Drahtzieher des Überfalls auf Hartmut H. und für dessen Tod mitverantwortlich war. Kaufmann sagte nach dem Freispruch am Mittwoch: „Das Urteil freut mich. Ich habe immer gesagt, ich bin unschuldig.“

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/prozess-guenther-kaufmann-von-allen-vorwuerfen-freigesprochen-1209045.html

12.05.2012 ER WAR UNSCHULDIG!

Für DIESE Frau ging Günther Kaufmann drei Jahre ins Gefängnis

2001 spielt sich ein ganz realer Krimi in seinem Leben ab: Kaufmann gesteht einen Mord, den er nicht begangen hatte. Um seine Frau Alexandra (†39) zu schützen, sitzt er drei Jahre unschuldig im Gefängnis. 17 Jahre lang waren die beiden verheiratet, er vertraute ihr blind.

1992 erkrankt Alexandra Kaufmann an Knochenkrebs. Die Behandlung in den USA ist teuer, das Geld wird knapp. 1999 heckt die Schriftstellerin deswegen einen Plan aus. Sie erfindet einen Gerichtsprozess in den USA. Ihr Steuerberater Hartmut Hagen glaubt ihr, gibt ihr rund 500 000 Euro.

Ihre erfundene Geschichte: Ein Bauunternehmer habe auf Kaufmanns Anwesen in Portugal eine Hotelanlage geplant. Als Investor habe Alexandra angeblich Rocksänger Billy Idol gewinnen können. Der habe sich zur Zahlung von 70 Millionen US-Dollar verpflichtet, sei aber grundlos vertragsbrüchig geworden. Diese Summe könne man in den USA einklagen.

Steuerberater Hagen verspricht sich von dem vermeintlichen Prozess einen großen Gewinn. Auch Günther Kaufmann glaubt seiner Frau die Story. Bizarr: Alexandra sagte ihrem Ehemann, sie müsse für den Prozess in die USA. In Wahrheit ist sie in Berlin, im Bett ihres Geliebten, mit dem zusammen sie den kriminellen Plan schmiedete.

[…]Knapp drei Jahre sitzt Kaufmann im Knast. Dann packt die Freundin eines der drei Einbrecher aus: Alexandras Liebhaber und zwei seiner Freunde sind für den Tod des Steuerberaters verantwortlich. Der Fall wird neu aufgerollt. DNA-Spuren vom Tatort führen zu einem der Männer.

http://www.bild.de/unterhaltung/leute/guenther-kaufmann/das-drama-seines-lebens-24115536.bild.html

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 96.   Justiz-Chronologie des Mordfalls Deubler: Von der Tat bis zum Gerichts-Prozess

Gmundner saß acht Jahre schuldlos im Gefängnis

Seit mehr als 13 Jahren ist der Mord an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler in Wals bei Salzburg nicht aufgeklärt. Mehr als acht Jahre lang saß der Gmundner Fliesenleger Peter Heidegger schuldlos dafür im Gefängnis, ehe das Verfahren neu aufgerollt wurde und mit einem Freispruch endete. Am 9. Mai 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Salzburg gegen zwei verdächtige Salzburger Anklage.

Hier eine Chronologie:  http://www10.news.at/articles/0704/10/171875_s3/justiz-chronologie-mordfalls-deubler-von-tat-gerichts-prozess

30. November 2005  Mordfall Deubler: Vater des Opfers klagt an

Ermittlungen der Justiz dauern viel zu lange.“ Noch keine Entscheidung über neuen Prozess. Staatsanwaltschaft wartet auf Gutachten.

SALZBURG (SN, APA). Zwölfeinhalb Jahre nach dem Mord an der Salzburger Taxilenkerin Claudia Deubler sucht die Justiz immer noch nach dem Täter. Der Oberösterreicher Peter Heidegger wurde im zweiten Prozess im Mai 2003 freigesprochen, nachdem er acht Jahre schuldlos in Haft gesessen war. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Verdächtige. Anklage wurde noch keine erhoben. „Ich möchte endlich den Schuldigen haben“, sagt der Vater des Opfers, Helmut Deubler, im APA-Gespräch und wirft den Behörden Verschleierungstaktik vor.

http://www.salzburg.com/sn/salzburg/artikel/1860617.html

19. Mai 2006  Nach Justizirrtum im Mordfall Deubler:  Staat fordert Geld von damaligen Ermittlern

Heidegger saß unschuldig acht Jahre im Gefängnis

Von vier Kriminalisten werden je 40.000 € eingeklagt

Weiterlesen: http://www.news.at/articles/0620/10/141047/nach-justizirrtum-mordfall-deubler-staat-geld-ermittlern

29. Jänner 2007 Dritter Prozess in 14 Jahre altem Fall

Unter enormem Medieninteresse hat am Montag der Prozess gegen die beiden Männer begonnen.

Geständnis  Während der Mittäter, Daniel Neuwirth (29), sein Gewissen bereits kurz nach der Tat 1994 mit einem vollen Geständnis erleichtert hat – bestreitet der Hauptangeklagte und mutmaßliche Mörder, Tomi Schöndorfer (30), die Tat vehement. Wie berichtet, wurde kurz nach dem Mord der Gmundner Peter Heidegger zu lebenslanger Haft verurteilt: Er saß neun Jahr unschuldig im Gefängnis!

Entschuldigung  Als die Staatsanwältin Herta Krainer die 55-seitige Anklage vortrug, richtete sie auch entschuldigende Worte an den Oberösterreicher: „Der Albtraum, der Peter Heidegger widerfahren ist, ist mit keinem Geld der Welt wiedergutzumachen.“

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Dritter-Prozess-in-14-Jahre-altem-Fall/77140

Dass die wahren Schuldigen am Tod seiner Tochter nun womöglich vor Gericht stehen – damit endet für den Vater des Opfers, Helmut Deubler, ein nie enden wollender Albtraum: „Jetzt kommt endlich die Wahrheit ans Licht.“

05. Februar 2007 Mordfall Deubler  Aussage von 1994 erst jetzt glaubwürdig

Daniel N. – Aussage bereits 1994

Daniel N. (29) hatte am 20. Juni 1994 vor der Polizei und am 23. Juni 1994 auch vor der Gendarmerie ausgesagt, er hätte gesehen, wie Tomi S. (30) die Taxifahrerin Claudia Deubler am 5. Juli 1993 in Wals bei Salzburg erschossen hat, obwohl nur ein Raub geplant war. S. habe danach ihre Geldbörse mit rund 3.000 Schilling genommen, dann seien sie nach Amsterdam abgehauen.

[..] Weshalb sie dann beim Untersuchungsrichter im Jahr 1997 angegeben habe, sie glaube es nicht, was sich damals zugetragen habe, fragte die Vorsitzende Richterin. “Das ist sicher ein Widerspruch. Es war ja das Trennungsjahr von meinem Mann. Eigentlich wollte ich mit der Geschichte nichts zu tun haben”, antwortete die Zeugin. “Mein Exmann hat damals auch von mir wollen, dass ich das so sehe. Heute glaube ich Daniel.” Sie habe Daniel damals nicht unterstützt, dass die Wahrheit ans Licht kommt, gestand die 50-Jährige ein.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Aussage-von-1994-erst-jetzt-glaubwuerdig/80228

19.04.2007 Mordfall Deubler: DNA-Spur gibt Fall eine völlig neue Wendung

Überraschende Wende im dritten Mordprozess im Fall Deubler in Salzburg: Fast drei Monate nach Verhandlungsbeginn ist nun plötzlich ein Beweis gegen die beiden Angeklagten aufgetaucht: Am Tatort war in der Mordnacht zum 6. Juli 1993 eine Zigarettenpackung gefunden worden. Auf dieser wurden nun DNA-Spuren gefunden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Angeklagten Daniel N. stammen, wie die Richterin heute, Donnerstag, zu Beginn der Verhandlung schilderte.

Bereits in der Tatnacht sei von den ermittelnden Kriminalisten fünf Meter vom Taxi der ermordeten Claudia Deubler entfernt eine Zigarettenpackung der Marke “Lucky Strike” gefunden worden. Damals habe man darauf keine verwertbaren Spuren gefunden, sagte die vorsitzender Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.

 Ganzer Artikel : http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/410573/index.do

26.04.2007 Salzburg: Spannung vor Urteil im Prozess um Taximord

Seit Ende Jänner mussten sich zwei Männer vor einem Schwurgericht unter Vorsitz von Jugendrichterin Bettina Maxones-Kurkowski verantworten. Staatsanwältin Herta Krainer wirft Tomi S. (30) schweren Raub und Mord vor, Daniel N. (29) Beitrag zum schweren Raub. N. ist auch Kronzeuge der Anklage. Er bekennt sich schuldig. Tomi S. streitet jede Verwicklung in den Fall ab.

Wenige Tage nach der Tat war der Gmundner Peter Heidegger, damals Präsenzdiener in Wals, verhaftet worden. Er blieb nach einem später widerrufenen Geständnis stets dabei, nichts mit dem Mord zu tun zu haben. Seinem Alibi – er war in der Tatnacht in der Wohnung der Eltern – wurde im ersten Prozess kein Glauben geschenkt. Er wurde 1994 zu 20 Jahren Haft verurteilt, saß acht Jahre ab und wurde 2003 rechtskräftig freigesprochen.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/300262/Salzburg_Spannung-vor-Urteil-im-Prozess-um-Taximord

14 Jahre nach dem Mord an der Taxilenkerin Claudia Deubler wurde am Montag endgültig das Urteil gegen den Mörder Tomi Schöndorfer gesprochen: Die Haftstrafe des mittlerweile 30-Jährigen wurde um 15 Tage verkürzt.

Jetzt genau zwölf Jahre Haft   Dass Tomi Schöndorfer der Täter ist, hat der Oberste Gerichtshof bereits entschieden. Am Montag wurde über die Höhe der Haftstrafe entschieden – und die drei Richter des Oberlandesgerichtes Linz verkürzten die im April verhängte Haftstrafe von insgesamt zwölf Jahren und 14 Tagen um 15 Tage. Genau zwölf Jahre Haft seien adäquat, entschieden die Richter.

Zusätzlich muss Schöndorfer ein Trauerschmerzensgeld in der Höhe von 7.000 Euro an Helmut Deubler, den Vater von Claudia Deubler, zahlen. Das “schlimme Verbrechen” rechtfertige dessen psychische Beeinträchtigung, meinte ein Richter.

http://sbgv1.orf.at/stories/243402

06. Juli 2009 Peter Heidegger zusammengeschlagen

Die Salzburger Taxilenkerin war in der Nacht auf den 6. Juli 1993 ermordet worden, Heidegger wurde auf den Tag genau 16 Jahre später überfallen. Die Vermummten stürmten in das Haus des Opfers und schlugen es brutal mit Fäusten und einer Stahlrute zusammen. Außerdem beschädigten sie verschiedene Gegenstände im Haus.

Die Ermittlungen gehen in alle Richtungen – Lißl schloss Raub, aber auch ein Rachemotiv nicht aus. Die Erhebungen würden u.a. auch im persönlichen Umfeld Heideggers stattfinden.

Zusammenhang mit Taximord?

Im Jahr 1993 wurde Heidegger der Mord an der Salzburger Taxilenkerin zur Last gelegt. Am morgigen Dienstag wird der Prozess in diesem Mordfall wegen Falschaussage gegen zwei Zeugen in Salzburg fortgesetzt. Ein Insider äußerte gegenüber der APA die Vermutung, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Mordfall und den Überfall auf Heidegger geben muss.l

  Vor Taximord-Prozess : http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/Peter-Heidegger-zusammengeschlagen/568582ss   Peter Heidegger zusammengeschlagen

22.02.2010 Nimmt Justiz den Mordfall Claudia Deubler wieder auf?

Knapp drei Jahre nach der Verurteilung der zwei Angeklagten im Mordfall Claudia Deubler hat nun der Anwalt des wegen Mordes inhaftierten Tomi S. in der Vorwoche einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens am Landesgericht Salzburg eingebracht. Dessen Verteidiger Wolfgang Auer legte ein Privatgutachten vor, wonach die psychiatrische Begutachtung des Kronzeugen Daniel N. nicht dem Stand der Wissenschaft entsprochen habe.

 Und: http://www.krone.at/Nachrichten/Nimmt_Justiz_den_Mordfall_Claudia_Deubler_wieder_auf-Antrag_wird_geprueft-Story-186620/index.html

Anmerkung: Wundert es wem, dass die schlampige Ermittlungsarbeit keinerlei Auswirkungen, auch keine finanziellen, für die Staatsanwaltschaft, für die Polizei hatte, weil die Polizeigewerkschaft mit Konsequenzen drohte! Alle Verfahren wurden eingestellt!

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 97.   Am 16. Juli 1947, kurz vor 11 Uhr, kam der Polizist Josef Rietzler in das ramponierte Anwesen Nr. 3 1/2 in dem kleinen Dorf Oberreitnau im Kreis Lindau am Bodensee. Nachbarn hatten ihn alarmiert. In der Küche bot sich ihm ein grausamer Anblick: auf dem zerschlissenen Sofa lagen die 24jährige Maria Lettenbauer und deren zweijähriger Sohn Arthur mit eingeschlagenen Schädeln. Auf dem Boden waren Blutlachen zu sehen.

Bald waren auch Kriminalbeamte zur Stelle. Sie verhörten sogleich den Vater der erschlagenen Maria, den 64jährigen Rentner Johann Lettenbauer, der ihnen einen ruhigen und daher verdächtigen Eindruck machte. Als sie ein Hemd von Lettenbauer entdeckten mit Blutspuren, schien ihnen alles ziemlich klar zu sein. Die Beteuerungen des Rentners, er habe das Kind auf dem Fußboden gefunden und auf das Sofa gelegt und dabei sei wohl Blut an sein Hemd gekommen, nützten ihm nichts. Der alte Mann wurde in Haft genommen.

Bis zum 23. Juli 1947 sagte der Rentner immer wieder: „Ich habe das nicht gemacht.“ Aber dann nahm ihn der Kriminalrat aus Ravensburg in die Zange. Und noch am gleichen Tag verfaßte der Beamte eine „zusammenfassende Vernehmungsniederschrift“, in der ein minutiöses Geständnis Lettenbauers enthalten war. Es kam zu den Akten. Dem Staatsanwalt Ludwig Fink erschien es „vollkommen“, obwohl ihm bald ein Gutachten des Pathologischen Instituts der Universität Tübingen vorlag, wonach sich die Tat gar nicht so abgespielt haben konnte, wie sie in dem Geständnis geschildert war. „Gott ist mein Zeuge, daß ich unschuldig bin“, sagte Lettenbauer vor Gericht. Doch am 27. November 1947 wurde er des Mordes an seiner Tochter und seinem Enkel für schuldig befunden und zu zehn Jahren Zuchthaus und anschließende Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt verurteilt. Die damals noch mögliche Todesstrafe blieb Lettenbauer erspart wegen seelischer Anomalie und fortgeschrittener Arteriosklerose.

Weiterlesen bei:  http://www.zeit.de/1967/39/dem-kind-eine-jetupt

Dem wahren Mörder auf der Spur  19 Jahre nach der Tat steht Jung vor Gericht

Am 20. April 1965 war er vom Steuer des Linienbusses weg verhaftet worden, am 2. Juni 1966 stand er vor seinen Richtern in Kempten: Der 38 Jahre alte Kraftfahrer Manfred Jung aus Siegburg. Angeklagt wegen Mordes an der 24jährigen Maria Lettenbauer und ihrem zweijährigen Sohn Artur.

Im selben Saal der ehemaligen fürstlichen Residenz, in dem der 83 Jahre alte Johann Lettenbauer am 10. August 1965 nach achtzehnjährigem Freiheitsentzug wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden war, soll nun ein für allemal geklärt werden, was am 16. Juli 1947 im Hause Lettenbauer in Oberreitnau im Kreis Lindau geschehen war. Wer hatte damals die junge Mutter und das Kind getötet?

http://www.zeit.de/1966/24/dem-wahren-moerder-auf-der-spur/seite-2

SO, DA KOMMT UNSER MÖRDER  18.08.1965

SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz zum Freispruch des Johann Lettenbauer

Zwei Ermittler und der Psychiater von 1947 sagten vergangene Woche in Kempten aus. Sie gestikulierten, breiteten die Arme aus, verschränkten sie vor der Brust, zogen die Schultern hoch und ließen sie fallen. Sie stützten sich auf das Zeugenpult und klatschten sich bekräftigend auf die Oberschenkel. Sie hatten keine Erinnerung mehr, bitte, nach 18 Jahren. Man müßte einmal zusammenstellen, was manche Richter sonst sagen, wenn einer sich nicht erinnert, ein Angeklagter natürlich. “So etwas vergißt sich nicht”, sagen sie gern.

Der. Professor Dr. med. Ederle, 63, Direktor der Anstalt Weissenau: “Dazu muß ich (einleitend) sagen, daß ich eine persönliche Erinnerung überhaupt nicht mehr habe.” Lettenbauer erinnerte sich in Kempten, der Professor habe ihn 1947 mit dem Satz begrüßt: “So, da kommt unser Mörder.” Der Professor: “Das ist eine Erinnerungstäuschung von ihm, das will ich nicht bestreiten.” Der Portier, so meinte er, der könne so etwas gesagt haben.

DER SPIEGEL 34/1965 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46273724.html

13.06.1966 JO MEI, DIE HOHE HERRE …

SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz zum Freispruch des Manfred Jung in Kempten

Von Mauz, Gerhard

Wie soll man dem Rentner Johann Evangelist Lettenbauer, 82, einem schwerfälligen, verwirrbaren Menschen, nunmehr die Welt so erklären, daß er sie für den Rest seiner Tage ertragen kann?

DER SPIEGEL 25/1966   http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46407665.html

25.09.1967 HÄTTE ICH JEMAND UMGEBRACHT …

SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz in der Verhandlung gegen Manfred Jung

Mit dem Johann Evangelist Lettenbauer, der von 1947 bis 1965 fälschlich als der Mörder seiner Tochter Maria und seines Enkels Arthur galt, ist man inzwischen im reinen. Freilich ist man mit ihm auf die übliche, irdische Manier ins reine gekommen.

Groß war der Schrecken, als am 10. August 1965 ein Schwurgericht in Kempten im Allgäu den Johann Lettenbauer (damals 81) im Wiederaufnahmeverfahren freisprechen mußte, wegen erwiesener Unschuld und nach 18 Jahren Verwahrung in Zuchthaus und Anstalt. Der Schrecken löste ein tolles Wettrennen aus. Jeder beeilte sich, sein Scherflein als Pflaster auf das im Namen des Volkes zugefügte Unrecht zu legen.

DER SPIEGEL 40/1967

20.08.1965

Der Staatsanwalt hat zwar angekündigt, daß die Justizbehörde einen „wohlwollenden Standpunkt“ bei der Festsetzung der Haftentschädigung einnehmen werde. Es steht jetzt auch fest, daß Lettenbauer eine Entschädigung bekommen wird, sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist. Ob man ihm aber den Höchstsatz von 75 000 Mark für seine unschuldig abgesessene Haftzeit zuerkennen wird, erscheint noch sehr fraglich. Nach dem Haftentschädigungsgesetz aus dem Jahr 1898 steht auch dem Opfer eines Justizirrtums kein Schmerzensgeld zu. Es kann nur der Vermögensschaden geltend gemacht werden. Der aber ist bei dem Rentner Lettenbauer gering.

http://www.zeit.de/1965/34/macht-mit-mir-was-ihr-wollt/seite-2

Der Leiter der Ravensburger Kriminalpolizei, der inzwischen verstorbene Kriminalrat Dorsch, hatte – das sah das Ravensburger Landgericht für erwiesen an –, fahrlässig gehandelt. Nicht nur, daß seine Vernehmungsmethode – man kann in dem von ihm verfaßten, noch jetzt verwendeten Leitfaden für Brandermittler nachlesen, daß der Kriminalist mit Härte vorgehen müsse – den primitiven Rentner dazu gebracht hat, nicht begangene Morde zu gestehen; dies stand nicht zur Debatte. Aber: als im Jahr 1950 in Eitorf an der Sieg eine Anzeige gegen zwei Tatverdächtige im Oberreitnauer Mordfall, gegen die ehemaligen Wanderburschen Jung und Schwall, eingegangen war, und sich die dortige Kriminalpolizei bei den Ravensburger Kollegen nach dem dazu passenden Mordfall erkundigte, ließ Dorsch antworten, die Tat sei „restlos geklärt“. Der Täter, Johann Lettenbauer, sei ermittelt, habe gestanden und sei verurteilt.

http://www.zeit.de/1967/31/60000-mark-und-vier-prozent

Anmerkung: Keiner von uns kann sich wohl vorstellen, wie 1947  ermittelt wurde. Kaum jemand hat eine Ahnung wie es – zu dieser Zeit – bei Gericht vorging. Das Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1872 noch immer in Kraft ( grundsätzlich auch heute noch, wenn auch mit vielen Novellierungen http://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch Deutschland). Die Richter, die in keinem Artikel namentlich genannt werden möglicherweise, nein sogar sicher, bereits vor 1947 in “Amt und Würden” und noch nicht entnazifiziert, wie es später in Bausch und Bogen mit der Justiz passierte, weil keiner “dabei” war!  

Aber der forsche Kriminalrat Dorsch, dessen Büchlein auch heute noch für den stolzen Preis von € 38,– erwerben kann , findet sich:

Kriminalrat Dorsch überings in den 60-Jahren in leitender Position bei der Polizeidirektion Tübingen, sah sich wegen der Verstrickungen  seiner Polizeieinheit bei den Massenerschiessungen  während des Russlandfeldzuges einem strafrechtlichen  Verfahren ausgesetzt und setze seinem Leben ein Ende

Reinhold Mikuteit Eine Zeitreise Seite 21     http://www.readbag.com/polizei-poeten-de-texte-pdf-mikuteit-biographie

Und auch der Staatsanwalt der Johann Evangelist Lettenbauer fast zum Tode hätte verurteilen lassen,  ist  in den Analen zu eruieren:

Fink Ludwig * 02.09.1904    vor 1945: Kriegsgerichtsrat bei der 407. Infanteriedivision   nach 1945: Erster Staatsanwalt in Kempten

Vielleicht erklärt mir jemand was ein Kriegsgerichtsrat bei einer Infanteriedivision machte – doch nur  Gefangene aburteilen,  schlimmer noch, seine eigenen Kameraden. Oder etwa nicht?

Staatsanwaltliche Bilderbuchkarriere – heute wie damals!

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 98.   Freispruch aus Mangel an Beweisen     ”Fellbach und Rems-Murr-Kreis”, 19.11.2011 

Stuttgart Das Landgericht sieht keine belastbaren Indizien für Vergewaltigung.Von Kathrin Wesely

Es ist ein Freispruch zweiter Klasse: Aus Mangel an Beweisen ist ein 33 Jahre alter Mann aus dem Rems-Murr-Kreis, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, straffrei ausgegangen. Es hatte außer der Aussage des mutmaßlichen Opfers keine belastbaren Indizien gegeben. Das 16 Jahre alte Mädchen hatte sich bei der Schilderung der Begleitumstände der Tat in offenkundige Lügen verstrickt, so dass die Vierte Große Jugendkammer letztlich an ihrer Glaubwürdigkeit zweifelte.

Dem 33-Jährigen war vorgeworfen worden, das Mädchen im September vergangenen Jahres während einer Festveranstaltung überwältigt und missbraucht zu haben. Der Mann hatte den Vorwurf bestritten und zunächst behauptet, er habe gar keinen sexuellen Kontakt zu dem Mädchen gehabt. Als jedoch seine DNA am Körper der 16-Jährigen sichergestellt worden war, räumte er ein, dass es zum Beischlaf gekommen sei – dies aber einvernehmlich.

Eine Reihe von Umständen sprachen zwar für die Version, die das Mädchen erzählte – beispielsweise die auffällige Veränderung ihrer psychischen Verfassung, allerdings blieben Zweifel. Einige seiner Aussagen standen im Widerspruch zu dem, was gleich mehrere Zeugen von dem Abend berichtet hatten. Das Gericht lud das Mädchen sogar nochmals vor, um ihm die Chance zu geben, die Aussagen zu korrigieren. In Bezug auf ihren Alkoholkonsum tat die Jugendliche dies auch: Sie hatte zunächst behauptet, überhaupt nichts getrunken zu haben. Bei ihrer zweiten Aussage gab sie zu, Alkohol getrunken zu haben. Allerdings blieb sie dabei, bei dem fraglichen Fest weder auf dem Tisch getanzt noch sich irgendwelchen Männern auf den Schoß gesetzt zu haben. Genau das hatten aber mehrere Zeugen vor Gericht glaubhaft versichert. Der damalige Freund des Mädchens hatte zudem ausgesagt, dass es eine Absprache gegeben habe: Ihre Mutter habe ihr geraten, zu behaupten, dass sie keinen Alkohol getrunken habe. Sie würde sonst vor Gericht unglaubwürdig wirken. Der Grund dafür war offenbar, dass die Mutter ihrerseits vor Jahren bei einem Trinkgelage vergewaltigt worden war.

Für die Kammer blieb nach der Beweisaufnahme die Aussage des Mädchens der einzige Hinweis auf die Tat. Nachdem der Zeugin allerdings nachgewiesen werden konnte, dass sie bei der Schilderung der Begleitumstände gelogen hatte, verlor ihre Aussage an Qualität. Auf dieser Grundlage wollte das Landgericht den 33-Jährigen nicht zu einer Haftstrafe verurteilen, die kaum unter zwei Jahren gelegen hätte.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.freispruch-aus-mangel-an-beweisen.23f30e61-e289-4ef8-97bc-4f8b3c4d1994.html

Anmerkung: Warum nicht von Anfang an die Wahrheit sagen? 

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99.    06.12.11              Mühlhäuser Landgericht: Freispruch im Prozess um Missbrauch

Es gab Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Mädchens, dass den 45-Jährigen des Missbrauchs beschuldigt hatte. Archiv-Foto: Alexander Volkmann

Aus Mangel an Beweisen hat das Landgericht Mühlhausen am Montag einen 45-Jährigen vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Tochter in acht Fällen freigesprochen. Wir haben die Taten nicht nachweisen können, sagte Richter Jürgen Schuppner zur Begründung.

Mühlhausen. Die Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der belastenden Aussagen des Mädchens hatte. Nach der Strafanzeige der Tochter war dem fünffachen Vater vorgeworfen worden, zwischen 2007 und 2009 das Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren zu Hause in der Wohnung in Mühlhausen missbraucht zu haben.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Die Gutachterin hatte die Aussagen der mittlerweile 20 Jahre alten Zeugin, die im Prozess als Nebenklägerin dabei war, als nicht glaubwürdig eingeschätzt.

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Muehlhaeuser-Landgericht-Freispruch-im-Prozess-um-Missbrauch-491773069

Anmerkung: Staatsanwaltschaft UND Gutachter haben die Antragstellerin als nicht glaubwürdig eingeschätzt. Konnte man das nicht vor Prozessbeginn klären? 

Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung des Angeklagten anzustreben. Sie hat vielmehr auch zugunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu ermitteln. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger. (Wikipedia)

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 100.   Murrhardt/Stuttgart 23.08.2012 Aus Mangel an Beweisen

Gut zehn Monate lang hat das Landgericht diesen Fall verhandelt.

Stuttgart/Murrhardt – Mit einem Freispruch hat dieser Tage ein Vergewaltigungsprozess geendet, der langwierig und ungewöhnlich gewesen ist. Seit dem vergangenen Oktober hatte die 16. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart in zahlreichen Sitzungen verhandelt. Angeklagt war ein 40 Jahre alter Mann, der im Herbst vor fünf Jahren in einem Waldstück bei Murrhardt eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Das Opfer hatte die Tat rätselhafterweise erst vier Jahre später angezeigt.

Die heute 25 Jahre alte Frau sagte aus, sie habe in der Tatnacht am 30. Oktober 2007 nach einem Gaststättenbesuch an der Straße zwischen Murrhardt und Aichelbach auf ihren Freund gewartet, der sie mit dem Auto hatte abholen wollen. Der Angeklagte sei zunächst mit seinem Lieferwagen langsam an ihr vorbeigefahren und habe sie angesprochen. Anschließend habe er den Wagen abgestellt und sei lediglich mit einem weißen T-Shirt bekleidet auf sie zugegangen, habe sie am Arm gepackt, in ein Waldstück gezerrt und vergewaltigt. Als das Auto des Freundes schließlich aufgetaucht sei, habe sich der Täter davongemacht.

Der Angeklagte selbst hatte nicht abgestritten, dass er sich mit der ihm fremden Frau sexuell eingelassen habe, doch sei dies einvernehmlich geschehen. Da die Richter nach der Aktenlage aber davon ausgingen, dass er sich der Vergewaltigung schuldig gemacht hatte, boten sie dem Angeklagten einen Deal an: Er komme mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn er ein Geständnis ablege. Der Angeklagte lehnte ab, er wollte einen glatten Freispruch.Nun hing alles in diesem Prozess vom mutmaßlichen Opfer ab, auf dessen Aussage sich die Anklage im Wesentlichen stützte. Die 25-Jährige geriet als Zeugin aber rasch ins Zwielicht: Bereits in fünf früheren Fällen hatte sie verschiedene Männer wegen Vergewaltigung angezeigt. Nie wurde einer von ihnen verurteilt. Im Zeugenstand konnte sie offenbar auch dieses Mal kein schlüssiges Bild vom Tathergang bieten und verstrickte sich in Widersprüche. Ihre Vernehmung wurde irgendwann abgebrochen, sie brachte die Beweisaufnahme nicht mehr voran.Das Gericht beauftragte schließlich eine Sachverständige, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin prüfen sollte. Die Psychologin Carmen Bargel berichtete im Zeugenstand, dass die 25-Jährige an einer schweren Borderline-Störung leide, zu deren Symptomen unter anderem der Hang gehöre, Dinge zu dramatisieren. Im Herbst 2007 sei die junge Frau mehrmals stationär in psychiatrischer Behandlung gewesen, weil sie sich in einer schweren Krise befunden habe. Einem Klinikbericht aus jener Zeit konnte Bargel entnehmen, dass die Frau dazu neigte, Lügengeschichten zu erfinden und sich als Opfer darzustellen. Zudem zeigte sie ein „pathologisch sexualisiertes Verhalten“ mit der Absicht, Aufmerksamkeit zu erheischen. In Bezug auf die Glaubwürdigkeit schlussfolgerte die Gutachterin: „Die Zeugin scheint der Wahrheit nicht verpflichtet zu sein.“

Diese fachliche Einschätzung hat das Urteil maßgeblich beeinflusst, wie der Vorsitzende Richter Martin Friedrich ausführte. Die Aussagen der psychisch stark angeschlagenen Belastungszeugin seien fragwürdig, die übrigen Indizien zu schwach. Die Behauptung des Angeklagten, der Sexualkontakt sei in beiderseitigem Einverständnis gewesen, habe sich nicht widerlegen lassen.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.murrhardt-stuttgart-aus-mangel-an-beweisen-page1.225d64e4-23ac-4399-ae7f-b88f93940683.html

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 101.  15.11.2011  Was am 1. Dezember 2010 in einer Mietswohnung in Pocking wirklich passiert ist, will das Landgericht Passau seit Mitte September klären. Der Vorwurf an einen Pockinger (30) wiegt schwer: Er soll eine Nachbarin (19) geschlagen und vergewaltigt haben.

Selten haben sowohl Angeklagter als auch mutmaßliches Opfer so schlechte Karten in einem Strafprozess: Der Mann lebt seit 2005 in Pocking. Er ist arbeitslos. Und einschlägig vorbestraft. Wegen Vergewaltigung. Deshalb steht er auch unter verschärfter Aufsicht, einerseits durch einen Bewährungshelfer, angeordnet vom Gericht, andererseits ist er seit dem Urteil in der Sexualstraftäter-Kartei und damit weiter im Visier der Polizei.

Angeklagter und vermeintliches Opfer widersprechen sich in den Darstellungen des Tathergangs. Das Gericht steht vor der Frage, wem es glauben soll. Jetzt gab es zumindest einen Teilerfolg für den Angeklagten: Die Richter haben den Haftbefehl gegen den Pockinger aufgehoben, er ist aus der U-Haft entlassen. Ein Psycho-Experte ist nun damit beauftragt, die Glaubwürdigkeit der jungen Frau zu untersuchen. Der Prozess dauert wohl bis nächstes Jahr, der bislang achte Termin ist am 10. Januar.

http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/269566_Vergewaltigung-Prozess-zieht-sich-hin.html

ARTIKEL VOM 19.02.2012  Vergewaltigung oder dreiste Lüge

Pocking/Passau – Ein äußerst undurchsichtiger Fall wegen vermeintlicher Vergewaltigung und Körperverletzung geht am kommenden Freitag, 24. Februar vor dem Landgericht Passau in die zwölfte und womöglich entscheidende Runde.

Einem 30-Jährigen aus Pocking wird vorgeworfen, er habe eine 19-Jährige aus der Nachbarschaft bereits Anfang Dezember 2010 in seiner Wohnung geschlagen und vergewaltigt. Der Angeklagte – er ist wegen Vergewaltigung bereits vorbestraft – bestreitet die Tat. Zumindest die Vergewaltigung an sich.

Die junge Frau sei am 1. Dezember 2010 zwischen 18 Uhr und 23 Uhr bei ihm gewesen. Sie hätten gemeinsam Fernsehen geschaut und Alkohol getrunken. Dann hätten beide – in gegenseitigem Einvernehmen – versucht, miteinander zu schlafen. Das habe aber nicht funktioniert.

[...] Das mutmaßliche Opfer soll den Angeklagten dann als „Schlappschwanz“ beschimpft haben. Daraufhin habe er ihr eine Ohrfeige gegeben und sie aus seiner Wohnung geschmissen. Gegen 2 Uhr sei die junge Frau dann mit einem blauen Auge zurück gekommen, sofort im Bad verschwunden und nach kürzester Zeit wieder gegangen. Im Bad habe der Angeklagte dann eine große Blutlache vorgefunden und aufgewischt. Aus Angst er könne sich strafbar machen, falls er diese Beobachtung nicht meldet, hat der Angeklagte schließlich selbst die Polizei angerufen.

Die Beamten rückten aus, fanden die junge Frau verstört und weinend bei einem Bekannten in der Nachbarschaft. Sie sagte aus, der Angeklagte habe sie bedroht, geschlagen, gewürgt und zum Vaginal- sowie Oralverkehr gezwungen.

Für die Polizisten war die Sachlage damals auf den ersten Blick klar. Sie nahmen den Angeklagten fest. Seit 2. Dezember 2010 saß er in Passau rund elf Monate in Untersuchungshaft – bis zum 11. Oktober 2011. Da hob das Landgericht Passau den Haftbefehl auf Antrag des Verteidigers Bruno Fuhs auf. Die Begründung: kein hinreichender Tatverdacht. Seitdem ist der Angeklagte wieder auf freiem Fuß.

Weiterlesen bei: http://www.am-sonntag.de/aktuelles/artikel.php?cid=29-35300886&RessLang=LOKALES&BNR=0&title=Pockinger%20%2830%29%20soll%20Nachbarin%20%2819%29%20zu%20Vaginal-%20und%20Oralverkehr%20gezwungen%20haben%20-%20Vergewaltigung%20oder%20dreiste%20L%FCge

Pocking/Passau  |  12.03.2012  |  Sex-Prozess: “Freispruch für Opfer von Vorurteilen

Seit Mitte September hat das Landgericht Passau versucht, eine angebliche Vergewaltigung in Pocking aufzuklären. Am Montag sprach es den einschlägig vorbestraften Angeklagten (30) frei. Die Staatsanwältin dagegen forderte acht Jahre Haft.

Bei Sex-Prozessen steht oft Aussage des möglichen Opfers gegen Aussage des mutmaßlichen Täters. Die Beweislage im Pockinger Fall vom 1. auf 2. Dezember 2010 aber war noch komplizierter, “äußerst problematisch”, sagte sogar Opferanwältin Petra Hödl.

Der Angeklagte wie die Hauptbelastungszeugin (19) sind polizeibekannt. Die Polizei kam in jener Nacht aber nur auf den Plan, weil ausgerechnet der Angeklagte sie anrief: Eine Bekannte sei geschlagen oder vergewaltigt worden. Wieder und wieder hat das Gericht den Mitschnitt des Notrufs angehört. Am Montag fand die Richterin: “Das klingt sehr echt. Welcher Vergewaltiger macht das, dass er sagt, jetzt bin ich fertig, jetzt rufe ich die Polizei? Diese Raffinesse und schauspielerische Leistung bezweifeln wir bei diesem Angeklagten”.

Das Urteil: Freispruch. Das Urteil indes ist aber noch nicht rechtskräftig. Offen ist auch noch, ob der Mann eine Entschädigung für die U-Haft bekommt.

http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/365351_Sex-Prozess-Freispruch-fuer-Opfer-von-Vorurteilen.html

Pocking  |  20.03.2012  | Sex-Prozess: Staatsanwältin ficht Freispruch an

Nicht akzeptiert hat die Staatsanwaltschaft den Freispruch im Sex-Prozess gegen einen Pockinger (30). Nun muss der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Passau überprüfen

Ganzer Beitrag:  http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/372475_Sex-Prozess-Staatsanwaeltin-ficht-Freispruch-an.html

ARTIKEL VOM 06.01.2013 Verworrener Prozess um erfundene Vergewaltigung: Behörde blitzt mit Revision ab

Bundesgerichtshof bremst Staatsanwaltschaft aus

Pocking/Karlsruhe – Vergewaltigung oder dreiste Lüge? Diese Frage hatte das Landgericht Passau vor zehn Monaten im Fall von Kevin F.* zu klären. Nach einem langen Prozess wurde der Pockinger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hätte den jungen Mann lieber hinter Gitter geschickt, legte Revision ein – und blitzte nun ab.

[..]  Nach 314 Tagen wurde der Haftbefehl schließlich wieder aufgehoben, weil sein Verteidiger, der Passauer Rechtsanwalt Bruno Fuhs und das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sahen. Ein Sachverständiger zweifelte unter anderem an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin.

Auch nach 13 zähen Prozesstagen hielt die junge, ehrgeizige Staatsanwältin den vermeintlichen Täter Kevin F. noch immer für schuldig – und beantragte, den Angeklagten für acht Jahre hinter Gitter zu schicken. Das Landgericht Passau folgte dem nicht – im Gegenteil: Die Richterin sprach den Mann frei und kritisierte Medienberichten zufolge anschließend sogar die Ermittler. Der Fall sei nur auf den ersten Blick sehr klar gewesen – allerdings müsse man genauer hinschauen. Den Angeklagten bezeichnete sie als „Opfer von Vorurteilen und vorschneller Meinung“.

[..] Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein – und wurde am 18. Dezember vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ausgebremst.

[..] Hatte sich die Staatsanwältin in dem Fall zu sehr in eine Richtung vergaloppiert? Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Katja Niksch, wollte das auf AS-Anfrage nicht weiter kommentieren.

Ausführlicher Bericht:  http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/pocking_bad_fuessing_bad_griesbach/365351_Sex-Prozess-Freispruch-fuer-Opfer-von-Vorurteilen.html

Anmerkung: Ehrgeizige Staatsanwältin! Lange in Untersuchungshaft bis das OLG einschreiten musste! Und Kritik an den Ermittlern!  Ist das nicht nur allzu bekannt? Mannheim gibt es überall! 

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 101.   29. Dezember 2012  Ermittlungen auf Hochtouren   Frau (19) in Linzer Disco vergewaltigt

Opfer im Spital – sie konnte noch nicht einvernommen werden.

Eine 19-jährige Frau soll in der Nacht auf Samstag in einer Diskothek am Linzer Hafen vergewaltigt worden sein. Sie musste im Krankenhaus behandelt werden.

Nähere Informationen lagen zunächst nicht vor. Das Opfer konnte von der Polizei noch nicht einvernommen werden. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/Frau-19-in-Linzer-Disco-vergewaltigt/89642967

Freitag, 4. Jänner 2013 Vergewaltigung in Linzer Disco: Sex war freiwillig

LINZ. Eine 19-Jährige soll in der Nacht auf Samstag in einer Linzer Diskothek vergewaltigt worden sein – so lautete eine Agenturmeldung am Samstag. Einen Tag später stellte sich heraus, dass das Mädchen freiwillig mit dem Mann Geschlechtsverkehr hatte.

In einer Linzer Diskothek hat es in der Nacht auf Samstag entgegen ursprünglichen Informationen laut Polizei keine Vergewaltigung gegeben. Eine 19-jährige Frau sei zwar wegen einer Verletzung im Krankenhaus behandelt worden und habe Anzeige erstattet, so die Pressestelle. Die sexuellen Handlungen mit einem Mann seien aber freiwillig erfolgt. Näher wollte sich die Exekutive zu dem Vorfall nicht äußern.

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Vergewaltigung-in-Linzer-Disco-Sex-war-freiwillig;art4,1035566#ref=rss

 Anmerkung: Susanne Folkers, die in der Staatsanwaltschaft Bochum Sexualdelikte und häusliche Gewaltdelikte verfolgt, bestätigt: Es kommt immer wieder vor, dass Zeuginnen, ohne mit der Wimper zu zucken, einen Unschuldigen mit Hilfe der Justiz über die Klinge springen lassen wollen. Das Fazit der Staatsanwältin nach 17 Jahren: “Die meisten Zeuginnen sagen die Wahrheit, auch wenn sie sich nicht immer nachweisen lässt”, aber sie sagt auch: “Ich traue jungen Frauen inzwischen alles zu.” Um die Selbstdarstellerinnen unter den Opfern herauszufiltern, müsse man Zeuginnen heute deutlich härter anpacken als früher. Und das tue ihr leid für all jene, die Missbrauch und Vergewaltigung wirklich erlitten haben. “Die Leidtragenden”, sagt sie, “sind die wirklichen Opfer

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 102.   2.Januar 2013   Vergewaltigung in Flein frei erfunden  Von Adrian Hoffmann

Heilbronn – Mit einem Phantombild hatte die Polizei Anfang Dezember nach einem Sexualstraftäter gesucht – jetzt steht fest: Die Vergewaltigung in Flein ist von einer 19-jährigen Frau, dem vermeintlichen Opfer, frei erfunden. Das gaben Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch bekannt.

Die Polizei Heilbronn hatte nach der vermeintlichen Vergewaltigung ein Phantombild erstellt. Die Frau hatte bei der Polizei angezeigt, am 6. Dezember im Bereich der Fleiner Sportanlagen von einem Mann in ein Auto gezerrt und dort vergewaltigt worden zu sein. Ihre Schilderungen, die sie erst einige Tage nach dem angeblichen Vorfall machte, waren sehr detailreich. So gab sie an, bei dem Fahrzeug habe es sich um einen weißen VW Caddy gehandelt. Und sie habe mit einem Gegenstand auf den Mann einschlagen und sich so die Flucht ermöglichen können.

Persönliche Probleme :Inzwischen sagte die Frau in einer Vernehmung aus, die Vergewaltigung frei erfunden zu haben. Als Grund gab sie an, persönliche Probleme zu haben. Die Vergewaltigungs-Geschichte hat sie nach Angaben der Polizei bei ihrem Arbeitgeber als Ausrede genutzt. Sie wollte nicht bei der Arbeit erscheinen.

„Offensichtlich hatte sie nicht mit den schwerwiegenden Folgen gerechnet, die ihre Behauptungen nach sich zogen“, heißt es in der Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft zum dem ungewöhnlichen Fall. Viele Frauen in Flein und der Region waren wegen der Nachricht verunsichert und verängstigt. Zumal erst im September in Horkheim eine Frau brutal vergewaltigt worden war.

Das Phantombild eines mutmaßlichen Vergewaltigers wurde auch auf der Facebookseite der Heilbronner Stimme veröffentlicht. Etliche Menschen empörten sich über den Mann, den es nun gar nicht gibt. Das Phantombild wurde mehr als 2000 Mal geteilt, viele Facebooknutzer wollten bei der Suche nach dem Mann und der Aufklärung des Falls helfen. Manch einer schrieb, er habe einen solchen Mann erst kürzlich gesehen.

Widersprüche :D och wie die Polizei auf Anfrage von stimme.de mitteilte, ist es glücklicherweise zu keinen Falschverdächtigungen der Ermittler gekommen. Natürlich schenke man einer Person, die sich als Opfer einer Vergewaltigung bezeichnet, zunächst einmal grundsätzlich Glauben, sagt Polizeisprecherin Yvonne Schmierer. Es sei aber zügig klar geworden, dass irgendetwas an der Sache nicht stimme. Dies sei auch der Grund gewesen, wieso die Ermittler zurückhaltend blieben.

Zum Zeitpunkt der Phantombild-Veröffentlichung habe man allerdings noch nicht am Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungs-Schilderung gezweifelt. Man habe zeitnah reagieren wollen.

Die ermittelnden Polizisten hatten wenig später genau das richtige Gespür. Die junge Frau verstrickte sich immer mehr in Widersprüche. „Sodass es immer schwieriger für sie wurde, die Wahrheit zu sagen“, heißt es in der Pressemitteilung  von Polizei und Staatsanwaltschaft weiter.

Die Thematik ist für die Polizei sehr sensibel. Man will natürlich vermeiden, dass tatsächliche Opfer von Sexualstraftaten den Schritt zur Polizei scheuen. Andererseits müssen falsche Angaben korrigiert werden – vor allem, wenn bereits öffentlich und mit einem Phantombild nach einem Täter gesucht wird. Jemandem bewusst schaden wollte die 19-jährige Frau mit dem Phantombild nach Erkenntnissen der Ermittler nicht.

Die Frau muss nun selbst mit einer Anzeige rechnen – wegen Vortäuschens einer Straftat. Das Strafmaß für ein solches Vortäuschen liegt nach Auskunft der Heilbronner Staatsanwaltschaft zwischen einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Möglicherweise könnte die 19-jährige Frau noch unter das Jugendstrafrecht fallen.

Derzeit werde auch geprüft, ob der Frau Kosten für den Aufwand der Polizei in Rechnung gestellt werden können, sagt Polizeisprecherin Yvonne Schmierer.

Dass Sexualstraftaten erfunden werden, kann nach Angaben von Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras ab und zu vorkommen. Dahinter können sich unter Umständen ganz banale Motive verbergen, wie zum Beispiel der Wunsch nach Aufmerksamkeit oder einfach nur Erklärungsnot gegenüber Eltern oder Partner.

Grundsätzlich sind für Ermittler Vergewaltigungs-Fälle oft schwierig zu lösen. Viele Frauen, die zum Opfer wurden, waschen sich nach einer Vergewaltigung erst einmal – was für viele nachvollziehbar sein dürfte. Aber sie vernichten damit gleichzeitig auch Spuren, die für die Polizeiarbeit wichtig sind.

http://www.stimme.de/polizei/heilbronn/Vergewaltigung-in-Flein-frei-erfunden;art1491,2668805

Anmerkung: Natürlich die Facebook -Nutzer haben den angeblichen Täter schon ausfindig gemacht, obwohl es ihn gar nicht gab! Hatten sie auch schon den rostigen Teelöffel der Stokowski parat?  Und der Staatsanwalt spricht von : Falschbeschuldigungen kommen” ab und zu “vor, er ist nicht auf der Höhe der Zeit!

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 103.   1925 Der Fall Jakubowski

Sein Fall gehört zu den bedeutendsten Justizirrtümern in der deutschen Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts.

Josef Jakubowski wurde in der damaligen Provinz Litauen des russischen Reiches geboren, war allerdings polnischer Nationalität. In der Literatur wird er bisweilen – im eigentlichen Sinne nicht ganz zutreffend – als „Russe“ bezeichnet. Als Soldat der russischen Armee geriet er im Ersten Weltkrieg in deutsche Kriegsgefangenschaft und verbrachte zwei Jahre in einem Gefangenenlager. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und verdingte sich als Landarbeiter in dem mecklenburgischen Dorf Palingen bei Lübeck. Dort lernte er Ina Nogens kennen, die bereits einen nichtehelichen Sohn namens Ewald hatte. Von Jakubowski bekam sie die Tochter Anna. Das Paar wollte heiraten, doch Ina Nogens starb. Die Kinder wurden darauf von Ina Nogens’ verwitweter Mutter aufgenommen und Jakubowski zahlte für beide Unterhalt, was er jedoch einstellte, als er bemerkte, dass die Kinder bei ihrer Großmutter verwahrlosten.

Am 9. November 1924 verschwand der dreijährige Ewald, am 24. November wurde er erdrosselt in der Nähe des Dorfes aufgefunden. Auf Hinweise der Familie Nogens hin nahm man am Tag darauf Josef Jakubowski als Verdächtigen fest. Im März 1925 begann vor dem Landgericht Neustrelitz der Mordprozess gegen ihn. Der Angeklagte hatte am Tattag lediglich kein Alibi für die Zeit von 5:45 bis 6:15 Uhr. Als Hauptbelastungszeuge trat ein geistig schwer behinderter Jugendlicher auf, der Jakubowski zu dieser Zeit auf dem Weg zum Tatort gesehen haben wollte. Einerseits verzichtete das Gericht wegen des Geisteszustands des Zeugen auf eine Vereidigung, andererseits wurde seiner Aussage genug Gewicht beigemessen, um Jakubowski entscheidend zu belasten. Eine Zeugin gab an, um 5:45 Uhr Schreie des Kindes gehört zu haben, zu diesem Zeitpunkt konnte Jakubowski, sollte er zum Tatort gegangen sein, jedoch noch nicht dort gewesen sein. Daher erklärte die Staatsanwaltschaft kurzerhand, die Zeugin müsse sich bezüglich ihrer Zeitangabe geirrt haben und sie habe die Schreie in Wirklichkeit wohl kurz nach 6 Uhr gehört. August und Fritz Nogens, die Brüder von Ina Nogens, rückten Josef Jakubowski in ein schlechtes Licht. Auf ihre Aussagen hin unterstellte das Gericht als Tatmotiv einen fehlenden Willen zur Unterhaltszahlung.

Jakubowski bezeichnete sich stets als unschuldig. Obwohl er schlecht deutsch verstand und der Verhandlung nur unzureichend folgen konnte, wurde ihm ein Dolmetscher verwehrt. Ein von ihm geäußerter Verdacht gegen die Familie Nogens wurde vom vorsitzenden Richter ohne Überprüfung als dreiste Lüge abgetan und verschlimmerte seine Situation eher. Am 26. März 1925 folgten trotz dürftiger Indizienlage Schuldspruch und Todesurteil. Ein Ministerialrat, der als Prozessbeobachter anwesend war, bezeichnete das Urteil als nicht zufriedenstellend und erwartete eine Aufhebung oder Begnadigung.

Eine Revision wurde jedoch abgelehnt und der Erste Staatsminister Roderich Hustaedt, Regierungschef des Freistaats Mecklenburg-Strelitz, verweigerte die Begnadigung. Am 15. Februar 1926 wurde Josef Jakubowski in der Landesanstalt Neustrelitz-Strelitz mit dem Handbeil hingerichtet. Noch zwei Tage zuvor hatte sein Verteidiger brieflich an Hustaedt appelliert, die Vollstreckung auszusetzen, da er von der Unschuld seines Mandanten überzeugt sei.

Nach weiteren Ermittlungen eines Kriminalbeamten gestanden 1928 die Witwe Nogens und ihre beiden Söhne August und Fritz, ein Mordkomplott gegen den kleinen Ewald Nogens geschmiedet und die Tat Jakubowski in die Schuhe geschoben zu haben. So wollten sie auf einen Streich das unerwünschte Kind wie auch den als einzigen Ausländer im Dorf unbeliebten Josef Jakubowski loswerden. August Nogens wurde im Juli 1929 wegen Mordes an seinem Neffen und Meineids zunächst zum Tod verurteilt, später allerdings durch den seinerzeit amtierenden Ersten Staatsminister Kurt Freiherr von Reibnitz zu lebenslangem Zuchthaus begnadigt. Sein Bruder und seine Mutter erhielten wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord zeitliche Zuchthausstrafen. Eine von der Deutschen Liga für Menschenrechte gegen Staatsanwalt Dr. Müller und Landgerichtspräsident Johannes von Buchka gestellte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde abgewiesen. Ebenso wurde ein von Jakubowskis Eltern angestrengtes Wiederaufnahmeverfahren zum nachträglichen Freispruch ihres Sohnes eingestellt. So ist der Schuldspruch gegen Josef Jakubowski bis heute noch nicht formal aufgehoben, obwohl andere die Tat gestanden haben und dafür verurteilt worden sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Jakubowski

http://www.palingen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=86:josefjakubowski&catid=40:mordfall&Itemid=67

http://www-e.uni-magdeburg.de/tschukal/suehne_charaktere.html#jakubowski

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 103.   10.09.2012 Schwere Vorwürfe gegen Jugendgruppe

Im Jugendraum der katholischen Landjugend Oberwihl soll es zu einer Vergewaltigung gekommen sein.

Der Görwihler Pfarrer Jörg Lichtenberg und der katholische Kirchengemeinderat gehen in die Offensive: Weil es im Jugendraum der katholischen Landjugend Oberwihl mehrfach zu Übergriffen gegen ein junges Mädchen gekommen sein soll, gab Pfarrer Jörg Lichtenberg im gestrigen Gottesdienst eine Stellungnahme ab, die der Pfarrgemeinderat in der Sitzung letzte Woche gefasst hatte. In der Stellungnahme ist die Rede von Vergewaltigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung im Oberwihler Jugendraum. Es gebe in diesem Zusammenhang mehrere Anzeigen gegen Nichtmitglieder der katholischen Jugend, so Pfarrer Lichtenberg.

Die mutmaßliche Vergewaltigung gegen das damals minderjährige Mädchen liegt bereits zwei Jahre zurück, in der Zwischenzeit sei es zu zwei Anzeigen gekommen, eine davon vor wenigen Wochen, sagte Lichtenberg auf Nachfrage unserer Zeitung. In Folge der neuerlichen, zweiten Anzeige sei es gewissermaßen als Vergeltung erneut zu Angriffen und Drohungen gegen das junge Mädchen gekommen, schildert der Pfarrer. Das Mädchen sei verprügelt worden und habe eine Gehirnerschütterung erlitten.

Ebenso seien Familienmitglieder bedroht und ein Auto sei beschädigt worden. Die Pfarrgemeinde habe von den Vorgängen im Oberwihler Jugendraum erst vor wenigen Wochen erfahren, bestätigten Lichtenberg und der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Alfred Laffter unserer Zeitung. Die Pfarrgemeinde sei erschüttert gewesen, so Laffter. Die Sache müsse jetzt dringend aufgearbeitet werden, keinesfalls dürfe der Mantel des Schweigens darüber gelegt werden. Immerhin handle es sich beim Jugendraum Oberwihl um eine Räumlichkeit, die die katholische Kirche zur Verfügung gestellt habe.

Pfarrgemeinderat: Massives Vorgehen gegen “schwere kriminelle Handlungen”

Auch in der gemeinsam gefassten Stellungnahme machen Pfarrer und Pfarrgemeinderat deutlich, dass sie der Angelegenheit massiv nachgehen werden. Die Erzdiözese Freiburg ist mittlerweile eingeschaltet. Es gehe darum, gemeinsam mit dem betroffenen Mädchen, seiner Familie und der katholischen Landjugend Gespräche zu führen, so Lichtenberg und Laffter. Die Mißbrauchsverantwortliche der Erzdiözese Freiburg sowie der Diözesanvorstand der Landjugend hätten ihr Kommen zugesagt. Die mutmaßlichen Täter blieben bei den Gesprächen außen vor, so Lichtenberg, sie gehörten der Landjugend nicht an.

Pfarrer Lichtenberg und Pfarrgemeinderatsvorsitzender Laffter machten deutlich, dass es sich bei den in Rede stehenden Vorwürfe nicht um Kavaliersdelikte handle, sondern um schwere kriminelle Handlungen. Deren Aufklärung sei jedoch nicht Sache der Kirchengemeinde. „Unser Anliegen ist es, Versöhnung, Dialog und Gemeinschaft zu stiften“, so Lichtenberg. Die rechtliche Seite müsse die Staatsantwaltschaft übernehmen, so Lichtenberg, der sich in diesem Zusammenhang wunderte, warum die Strafverfolgungsbehörden nicht schon früher effektiv tätig geworden seien. Er hofft jedoch, dass die Staatsanwaltschaft diesen Vorfall nun ernst nimmt.

http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/goerwihl/Schwere-Vorwuerfe-gegen-Jugendgruppe;art372594,5676948

GÖRWIHL   11.09.2012  Mutmaßliches Vergewaltigungsopfer sagt aus

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen in Oberwihl wieder aufgenommen. Eine Frau wurde bei Auseinandersetzung im August verletzt.

Das Thema, das Pfarrer Jörg Lichtenberg  im Sonntagsgottesdienst anstieß, beschäftigt die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. In einer offiziellen Stellungsnahme bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Wehmeier, dass die Ermittlungen in dem Fall einer angeblichen Vergewaltigung vor rund zweieinhalb Jahren nun wieder aufgenommen wurden. Eine damals 17-jährige soll im katholischen Jugendraum Oberwihl das Opfer eines Sexualdelikts geworden sein. Nachdem sie damals schwieg und das Verfahren daraufhin eingestellt worden war, habe sie sich im Juli 2012 nun an die Kriminalpolizei gewendet.

Hintergrund: Im März 2010 hatte der Vater der jungen Frau Anzeige gegen einen namentlich bekannten Mann erstattet, so Wehmeier in seiner Mitteilung. Erst durch die Anzeige sei die Tat den Ermittlungsbehörden bekannt geworden. „Die Frau selbst sollte daraufhin zum angeblichen Tatgeschehen befragt werden, hat aber mehrfach und kategorisch Angaben verweigert“, so der Leitende Oberstaatsanwalt.

Aufgrund der „im Hinblick auf einen Tatnachweis von vornherein aussichtslosen Sachlage“ sei das Verfahren von der Staatsanwaltschaft am 29. April 2010 eingestellt worden, bestätigt Wehmeier und ergänzt: „In der Einstellungsentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Aussage das Verfahren wieder aufgenommen werden kann.“

Dieser Fall sei dann Anfang Juli 2012 eingetreten. Die angeblich geschädigte Frau sei an die Kriminalpolizei Waldshut herangetreten und habe nunmehr wegen des über zweieinhalb Jahre zurückliegenden Vorfalls selbst Anzeige erstattet, teilt die Staatsanwaltschaft mit und weiter: „Aktueller Anlass war wohl eine Auseinandersetzung mit dem angeblich Tatverdächtigen, die sich kurz zuvor ereignet hatte, bei der aber Straftaten nicht zur Debatte stehen.“ In mehreren Vernehmungen habe die Frau im Juli 2012 eine „Sexualstraftat zu ihrem Nachteil“ behauptet. Der von ihr beschuldigte Mann stelle jedoch einen Sexualkontakt und erst recht eine Vergewaltigung in der Silvesternacht in Abrede, heißt es in der Mitteilung: „Er berichtet über den einverständlichen Austausch von Zärtlichkeiten zu früheren Zeitpunkten.“

Die wiederaufgenommenen Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Gerhard Wehmeier: „Die Beurteilung des Falles ist aus gegenwärtiger Sicht nicht eindeutig, aber noch offen.“

Ein weiteres Vorkommnis beschäftigt die Ermittler: „In den frühen Morgenstunden des 12. August 2012 kam es im katholischen Jugendraum in Oberwihl zu einer Auseinandersetzung der jungen Frau mit einer anderen Person. Hierbei kam es wohl zu einer Körperverletzung der Frau, zu Beleidigungen und zur Beschädigung ihres Pkws“, wird in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft geschildert. Wegen dieses Vorfalls, zu dem die Polizei gerufen wurde, werden Ermittlungen vom Polizeiposten Görwihl vorgenommen. Eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen stünden an und seien im Gange, so Wehmeier, der einschränkt, dass der Vorgang der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen noch nicht vorliege.

Zur Frage, wie die Staatsanwaltschaft das Vorgehen des Pfarrers im Sonntagsgottesdienst bewertet, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft: „Die Geistlichkeit ist der Kritik durch eine Stelle der weltlichen Justiz auch dann entzogen, wenn sie sich jenseits ihrer Kernkompetenz bewegt.“

Indes brodelt es in Oberwihl: Mittlerweile kursieren anonyme Briefe, Beschuldigungen und Gerüchte. Problematisch vor allem für das mutmaßliche Opfer und den angeblich Tatverdächtigen, darum ist es erklärtes Ziel der Staatsanwaltschaft „die Persönlichkeitsrechte der Frau auch im weiteren Verlauf des Verfahrens zu schützen.“

12. September 2012  GÖRWIHL-OBERWIHL  Pfarrer macht mutmaßliche Vergewaltigung publik

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Minderjährigen in der Silvesternacht 2009/10 in den Räumen der katholischen Landjugendbewegung Oberwihl spricht Pfarrer Jörg Lichtenberg von Dorf-Mobbing.

Die Staatsanwaltschaft kritisiert indes das Vorgehen des Pfarrers, den Fall am Sonntag im Gottesdienst öffentlich bekanntgemacht zu haben.

“In welchem Jahrhundert bin ich hier eigentlich gelandet”, empört sich Pfarrer Lichtenberg. Anlass sind die Umstände rund um die Tat in der Silvesternacht 2009/10. Damals war ein minderjähriges Mitglied der katholischen Landjugendbewegung offenbar von einem erwachsenen Nichtmitglied in den Räumen der KLJB in Oberwihl vergewaltigt worden.

Laut Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen ging dazu am 29. April 2010 eine Anzeige des Vaters des Mädchens ein. Die Frau selbst sollte daraufhin zum Tatgeschehen befragt werden, “hat aber mehrfach und kategorisch Angaben verweigert”, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt. In der Einstellungsentscheidung sei aber darauf hingewiesen worden, dass im Falle einer Aussage das Verfahren wieder aufgenommen werden kann.

Anfang Juli dieses Jahres erstattete die Frau nun selbst Anzeige wegen des Vorfalls an Silvester 2009/10. Der Beschuldigte stritt einen Sexualkontakt und eine Vergewaltigung ab. Die Ermittlungen sind laut Oberstaatsanwalt Gerhard Wehmeier noch nicht abgeschlossen.

http://www.badische-zeitung.de/goerwihl/staatsanwalt-kritisiert-pfarrer–63705403.html

 27.10.2012 GÖRWIHL  Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

(mol) Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Wehmeier gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vor rund drei Wochen die Ermittlungen im Fall einer angeblichen Vergewaltigung in Oberwihl eingestellt. Als Grund nannte Wehmeier, dass „die Tat mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht erweislich sein wird.“ Einzelheiten zu den Einstellungsgründen wollte er zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau nicht bekannt geben.

Hintergrund: Eine damals 17-Jährige soll vor zweieinhalb Jahren im katholischen Jugendraum vergewaltigt worden sein. Nachdem sie damals schwieg, hatte sie 2012 ausgesagt und das damals eingestellte Ermittlungsverfahren war im September dieses Jahres wieder aufgenommen worden.

http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/goerwihl/kurznachrichten/Staatsanwaltschaft-stellt-Ermittlungen-ein;art1015067,5745738

Anmerkung: “Inquisition und Hexenverfolgung”?Ein ganzes Dorf ist gespalten, weil ein katholischer Pfarrer versucht die Justiz zu manipulieren und das Recht in eigene Hände zu nehmen !Der Pfarrgemeinderat vespricht “Massives Vorgehen”!  Das angebliche Opfer sagt nicht aus und als es  endlich ausgesagt hat wurden die Ermittlungen eingestellt. Was sagt das? Das der Beschuldigte- ohne Prozess, ohne Verurteilung oder Freispruch- jetzt immer mit dem Makel ein “Missbraucher” zu sein, leben muss!

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  104.     19.04.2009 Zwangsheirat: Österreich will Solothurner Schülerin helfen

Die 14-jährige Oberstufenschülerin aus Egerkingen SO fürchtet, von ihrem Vater zur Ehe gezwungen zu werden. Jetzt schaltet sich sogar die österreichische Botschaft in Bern ein.

Der Grund: Die 14-jährige Naima (Name geändert) ist österreichische Bürgerin, wie die Zeitung «Sonntag» berichtet. An diesem Wochenende soll die Familie von Naima aus ihren zweiwöchigen Ferien in Indien zurückkehren. Aus Indien stammt denn auch der Vater der Bezirksschülerin. Und in Indien, so erzählte Naima ihrer Lehrerin, sollte sie gegen ihren Willen verheiratet werden.

Mit Bangen warten Naimas Schulfreundinnen auf morgen Montag: Dann wird sie zum Unterricht an der Kreisschule Gäu erwartet. Der Fall einer möglichen Zwangsheirat, den der «Sonntag» vergangene Woche publik gemacht hat, rüttelt nicht nur die Schweizer Behörden auf. Auch das offizielle Österreich hat sich inzwischen eingeschaltet, denn das Mädchen hat die österreichische Staatsangehörigkeit.

Die österreichischen Behörden suchen Kontakt

«Wir versuchen, das Mädchen nach Möglichkeiten zu unterstützen, und wollen sicherstellen, dass ihr die bestmögliche Hilfe zukommt. Darum haben wir die Botschaft in Indien eingeschaltet», sagt Michael Desser, Gesandter der österreichischen Botschaft in Bern.

Die österreichischen Behörden haben diese Woche mit Hochdruck versucht, einen Kontakt zur Familie in Indien aufzubauen. «Wir versuchen über die Behörden in Indien herauszufinden, wann und wo das Mädchen eingereist ist», sagt Desser. Ob das Vorgehen erfolgreich war, will Desser nicht kommentieren.

http://www.derbund.ch/panorama/vermischtes/Zwangsheirat-sterreich-will-Solothurner-Schuelerin-helfen/story/17650228

19.04.2009, Das Märchen von der Zwangsheirat

Naima nennen die Medien das 14-jährige Mädchen aus Egerkingen. Die Schülerin hätte angeblich von ihren Eltern in Indien zwangsverheiratet werden sollen. Doch sie ist nicht das Opfer von indischen Bräuchen, sondern von Schweizer Medien.

Grace P.* (43) ist empört. Die Krankenschwester sitzt an ihrem Esstisch in ihrer Wohnung in Egerkingen. Die Österreicherin mit Schweizer Pass ist gerade mit ihrer Familie aus den Osterferien in Indien zurückgekehrt.

Und musste feststellen: Seit ihrer Abreise vor zwei Wochen ist ihre 14-jährige Tochter zu ungefragter Berühmtheit in der Schweiz gelangt. Naima nannten Zeitungen und TV-Sender das zierliche Mädchen mit der Brille. Naima, die Schülerin der Kreisschule Gäu, die angeblich zwangsverheiratet werden sollte.

Vor 10 Tagen berichtete die Zeitung «Sonntag» gross über den Fall. «Schülerin (14) droht Zwangsheirat » schrieb sie. Eine ungeheuerliche Geschichte glaubte das Blatt aufgedeckt zu haben. Naimas indisch-stämmiger Vater mit einer Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz wolle seine Tochter in seiner Heimat zur Ehe zwingen. Das habe das Mädchen seiner Lehrerin und Schulkameraden erzählt.

Andere Medien sprangen auf. «Vorwürfe an Schule wegen Zwangsheirat », titelte die «Berner Zeitung». «Bei möglicher Zwangsheirat von Ereignissen überrollt», schrieb «Newsnetz». Das Aussenministerium EDA schaltete sich ein. Die Vormundschaftsbehörde. Das Kinderhilfswerk Unicef. Die österreichischen Behörden versuchten, Familie P. in Indien aufzuspüren. Alle wollten dem vermeintlichen Opfer helfen. Nur Naimas Eltern kamen nie zu Wort.

… ein böses Märchen

Jetzt ist Naima zurück. Sie sitzt neben ihren Eltern und ihren beiden Geschwistern (7 und 12) auf einem Holzstuhl. Ihr Finger ist ohne Ring. «Unsere Tochter ist sicher nicht verheiratet worden», sagt Mutter Grace. «Wir sind beleidigt, dass man so etwas von uns denkt. Wir sind gescheite Leute und wollen, dass unsere Tochter die bestmögliche Ausbildung erhält.»

Die fünfköpfige Familie machte Ferien – in ihrem Haus in Südindien. Von der Aufregung in der Schweiz ahnten sie nichts. Bis Sonntag, als sie kurz vor Mitternacht nach Hause kommen – und der Schuldirektor vor ihrer Wohnungstür wartet. «Er wollte wissen, ob unsere Tochter verheiratet sei.»

Die Eltern sind schockiert

«Eine Frechheit. Wir waren schockiert. Wir sind schliesslich katholisch. Und unsere Töchter sind Ministrantinnen hier in der Dorfkirche», sagt Grace.

Und auch die 14-Jährige sagt: Sie habe niemandem so etwas erzählt. Kevin*, ein Junge aus der Parallelklasse, habe das Ganze ins Rollen gebracht. «Er sah im Internet, dass in Indien bereits 13-Jährige verheiratet werden und fragte mich, wann ich das nächste Mal nach Indien reise.» Sie hielt es für einen Scherz. «Ich habe ihn ausgelacht», so Naima.

Naima bleibt zuhause

«Wir können aufatmen. In den letzten zwei Wochen fand keine Heirat statt», sagte Oberamtmann Stephan Berger gestern vor den Medien in der Bibliothek der Kreisschule Gäu. Dutzende waren gekommen, um an Naimas erstem Schultag nach den Ferien von ihrem Schicksal zu erfahren. Aber Naima bleibt zu Hause. Zu belastend wäre der Rummel. Derweil müssen ihre Eltern sich den Fragen der Vormundschaftsbehörde stellen. «Wir werden die ganze Familie durchleuchten», so Berger.

Schuldirektor Hanspeter Aebischer erklärt, er habe der Familie bei seinem nächtlichen Besuch nicht zu nahe treten wollen. «Ich persönlich habe immer gedacht, dass daran nichts Wahres ist.»

Geschwätz, Gerücht, oder mehr?

Ist die Schule auf Schülergeschwätz reingefallen? Hat sie überzogen auf ein Gerücht reagiert? «Die Schülerin selbst hat ihrer Klassenlehrerin im Skilager im Januar erzählt, dass ihr Vater sie in Indien zwangsverheiraten werde, falls sie die Bezirksschule nicht schaffe», so Aebischer.

Einige Wochen später nimmt sich Dorfpfarrer Josef Csobanczy der Sache an. Er sucht die Mutter vor ihrer Abreise auf. Er habe ihr gesagt, eine Zwangsehe sei gegen den christlichen Glauben. Die Mutter habe «gezögert und dann die Absicht einer Zwangsheirat abgestritten», schilderte «Sonntag» den Besuch.

Indischer Freund empört

«Ich nahm das gar nicht ernst», sagt Grace P., die sich erst jetzt wieder an das Gespräch mit dem Pfarrer erinnert. Und Robert D.*, ein indischer Freund der Familie, regt sich auf: «In Indien werden doch nicht alle zwangsverheiratet! Bei uns verbietet ein Gesetz, vor 18 zu heiraten.»

Wer lügt? Wer erzählt Märchen? «Der Vater hat seiner Tochter nie mit Zwangsheirat gedroht», sagt Robert D., der der Familie beisteht. Lügt die Lehrerin? «Man weiss nie», sagt Robert D. «Wir werden das Gespräch mit ihr suchen.» Erzählt die Schülerin selbst nicht die Wahrheit? «Auch mit ihr werden wir nochmals reden.»

Medienschelte und Zurückhaltung

Und auch der Egerkinger Gemeindepräsident Kurt Rütti wird sich ein paar Worte der Familie gefallen lassen müssen. Letzte Woche mochte er sich in den Medien noch entrüsten: «Wir sind schockiert!» Jetzt tönt es etwas anders: «Uns kann man keine Vorwürfe machen. Wenn, dann den Medien, die das alles so aufgebauscht haben.»

Zurückhaltung übt nun auch Unicef Schweiz. «Angedrohte Zwangsheirat der 14-jährigen Schülerin Naima aus Egerkingen SO ist kein Einzelfall», schrieb das Kinderhilfswerk letzte Woche. Der Text auf unicef.ch ist inzwischen verschwunden. «Leider ist es bei diesem Thema oft so, dass Gerüchte aufkommen und irgendwann angeblich zur Wahrheit werden», sagt Unicef-Geschäftsleiterin Elsbeth Müller.

http://www.blick.ch/news/schweiz/aargau/das-maerchen-von-der-zwangsheirat-id19738.html

20.04.2009  14-jährige Solothurnerin: Doch keine Zwangsheirat in Indien

Ein minderjähriges Mädchen aus Egerkingen ist ledig aus den Frühlingsferien zurückgekehrt. Die Schule befürchtete eine Zwangsheirat.

Was lange währt, ist vorerst gut. Die 14-jährige B. M. (Name der Red. bekannt) aus dem solothurnischen Egerkingen ist entgegen den Befürchtungen ihrer Lehrerin und einer breiten Öffentlichkeit nicht zwangsverheiratet worden. Das Mädchen hatte gegenüber ihrer Lehrerin angedeutet, der indischstämmige Vater drohe mit einer Zwangsheirat in Indien, falls ihre Noten nicht besser würden. B. M. befürchtete, in den Frühlingsferien verheiratet zu werden.

Ihre Klassenlehrerin in der Kreisschule Gäu setzte Schuldirektor Hanspeter Aebischer ins Bild, welcher umgehend das Migrationsamt informierte. Zu spät – am 3. April, einen Tag später, war das Mädchen bereits mit seiner Familie in die Ferien nach Indien abgereist. Bis Montag werweissten die lokalen Medien, ob das Mädchen zurückkomme und wenn ja, ob es verheiratet sei oder nicht.

[..] Schuldirektor Aebischer sieht dies anders: «Das Mädchen erzählte bereits in den Skiferien Ende Januar seiner Klassenlehrerin, es fürchte sich vor einer Zwangsheirat.» Dasselbe sagte die Oberstufenschülerin nochmals kurz vor Beginn der Frühlingsferien. Einziger Unterschied: Ursprünglich ging das Mädchen davon aus, das Thema Zwangsheirat werde erst im Sommer aktuell. Nun gab es bereits die Frühlingsferien als Termin an. «Der Vater hat dem Mädchen offenbar gesagt, falls es die Probezeit in der Bezirksschule nicht bestehe und in die Sekundarklasse zurückversetzt werde, müsse es in Indien heiraten», hält Aebischer fest.

[…] Wie ernst der Vater die Drohungen gemeint hat, falls er sie denn geäussert hat, bleibt offen. Dennoch sei es richtig gewesen, die Äusserungen B.M.s ernst zu nehmen, sagt die Solothurner SP-Nationalrätin Bea Heim, die in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates die Problematik der Zwangsehen thematisiert hat. Damit lobt sie das Vorgehen der Behörden. «Schnelle Abklärung ist in solchen Fällen richtig und wichtig. Wir müssen an den Schulen und in der Elternarbeit das Bewusstsein dafür schärfen, dass Zwangsehen zum Schutz der Kinder verboten und geächtet sind», sagt Heim

http://www.derbund.ch/schweiz/standard/14jaehrige-Solothurnerin-Doch-keine-Zwangsheirat-in-Indien/story/19807091

VERWIRRSPIEL 24. April 2009  Naima erfand «Zwangsheirat» selber

Die Geschichte von der Zwangsheirat einer 14-Jährigen aus Egerkingen hat hohe Wellen geworfen. Nun ist klar: Das Mädchen mit indischen Wurzeln hat die Geschichte selber erfunden.

Die halbe Schweiz bangte mit der Kreisschule Gäu mit: Wurde tatsächlich eine Schülerin in den Frühlingsferien zwangsverheiratet? Am Montag kam die Entwarnung: Die 14-jährige Naima* kam wohlbehalten und unverheiratet zurück in die Schweiz. Offen blieb zunächst, wie es zur Geschichte der drohenden Zwangsheirat kommen konnte (20 Minuten Online berichtete).

Naima* (14) erfand die Geschichte ihrer drohenden Zwangsheirat selber.

Nun ist klar: Weder ein Mitschüler hat das Gerücht verbreitet, noch hat der Vater dem Mädchen mit der Zwangsheirat gedroht – die 14-Jährige erfand die Geschichte selber, schreibt zumindest der «Tages-Anzeiger». Er bezieht sich dabei auf den Schuldirektor Hanspeter Aebischer. Laut diesem habe man sich am Mittwoch zu einem klärenden Gespräch getroffen. Dabei habe sich gezeigt, dass in der Familie «eine Zwangsheirat nie auch nur annähernd ein Thema war».

«Besondere Drucksituation» war Auslöser

Tatsächlich sei «eine besondere Drucksituation der Schülerin Auslöser der ganzen Geschichte» gewesen. Das Mädchen habe der Klassenlehrerin erklärt, der Vater drohe sie bei schlechten Noten zu verheiraten. Die Lehrerin habe die Drohung ernst genommen und weitergeleitet.

Die Geschichte konnte aber nicht überprüft werden, weil die Familie während der Ferien in Indien nicht erreichbar war. Dennoch nahm der «Sonntag» die Sache auf -zahlreiche andere Medien folgten. Die Wogen dürften sich nun glätten: Das Mädchen hat gestern den Unterricht aufgenommen, wie der «Tages-Anzeiger» weiter berichtet. Sie habe sich bei ihrer Klasse und Lehrerin für die Geschichte entschuldigt. Das Mädchen erhält nun psychologische Unterstützung.

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Naima-erfand–Zwangsheirat–selber-12469161

EGERKINGEN 23.04.09, Zwangsheirat war kein Thema

Das 14-jährige Mädchen aus Egerkingen, das seiner Klassenlehrerin von einer ihm drohenden Zwangsheirat erzählte, hat zugegeben, die Geschichte erfunden zu haben.

In Aufarbeitung der Probleme um eine mögliche Zwangsheirat und auf Grund der widersprüchlichen Medienberichte fand am Mittwoch – unter der Leitung des Schuldirektors der Kreisschule Gäu – ein klärendes Gespräch statt, das zu einem Abschluss der Angelegenheit führte.

Am Gespräch nahmen das betroffene Mädchen, seine Eltern, ein Freund der Eltern und die Klassenlehrerin teil, teilt die Kreisschule Gäu mit. Das Gespräch wurde protokolliert und von allen Teilnehmern unterzeichnet.

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, wird in diesem Protokoll festgehalten, dass eine «Zwangsheirat» «nie» ein Thema war. Eine besondere Drucksituation der Schülerin sei Auslöser der ganzen Geschichte gewesen.

Die Schülerin bereue es und habe sich – speziell bei ihrer Klassenlehrerin dafür entschuldigt, «den Ausgangspunkt einer Geschichte gesetzt zu haben, die sie in der Folge nicht mehr kontrollieren konnte». Sie wird nun bei der Aufarbeitung dieser Angelegenheit von der Schule unterstützt und auch externe Hilfe beanspruchen.

http://www.grenchnertagblatt.ch/altdaten/vermischtes/zwangsheirat-war-kein-thema-1353313

Anmerkung: Einen Bärendienst hat das Mädchen allen jenen, die wirklich zwangsverheiratet werden sollen ( oder worden sind) mit dieser Lüge gemacht! Was wird ihre nächste Falschbeschuldigung sein? Aber auch die Medien, besonders der Sonntag, der sich im Fall Kachelmann auch mit “besonderen” Artikel hervorgetan hat , haben über die Stränge geschlagen. Und dazu ein amoklaufender Schuldirektor und natürlich – wie den nicht – der Pfarrer aus diesem Nest! Das sich die SP sofort zu Wort meldet, Gutmenschen sind immer da wo es Schlagzeilen gibt, ob sie jetzt wahr sind oder nicht. Dass die Eltern jetzt einen schlechten Ruf weg haben, das muss allen klar sein, der Dorfklatsch wird nie zum Schweigen kommen!

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  105.    03.01.1977 Kein Anhalt für sexuelle Tatbereitschaft

SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz zum Freispruch des 1975 wegen Mordes verurteilten Otto Becker

Siebenundachtzig Seiten ist das Urteil stark, denn das Gericht hat seine Entscheidung gewissenhaft begründet. Sorgfältig werden die “entscheidenden Indizien” herausgearbeitet und einander auf das zwingendste zugeordnet. Das Urteil liest sieh gut, sieht man davon ab, daß es ein Fehlurteil ist.

Das Urteil wurde am 14. Januar 1975 von einem Schwurgericht in Bremen gegen den damals 37 Jahre alten Bauarbeiter Otto Becker verkündet. Das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Bernhard-Adolph Crome, damals 37, hielt den Angeklagten für “schuldig der Vergewaltigung in Tateinheit mit Mord”. Es erkannte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten.

Niemand gab der von Otto Becker beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegten Revision eine Chance. Herr Crome, als Jurist ein Könner, würde es schon verstehen, die schriftliche Urteilsbegründung gegen Rügen jeder Art dichtzumachen. Doch Otto Beckers Verteidiger. der Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover. einer der qualifiziertesten Strafverteidiger der Bundesrepublik. war von der Unschuld seines Mandanten hartnäckig überzeugt.

Seine Ausdauer wurde belohnt. Beim Durcharbeiten der Generalakte stellte sich heraus, daß dem — damals noch mit sechs Laienrichtern besetzten — Schwurgericht nicht eine ausgeloste Schöffin, sondern ihr Ehemann angehört hatte. Heinrich Hannover war damit auf einen “absoluten Revisionsgrund” gestoßen.

Im November 1975 hatte der BGH das Urteil gegen Otto Becker aufzuheben.

[…]Betrachtet man die Zufälle und das Glück, die zum Freispruch Otto Beckers führten — dann schaudert es einen. Ist der Irrtum in den Gerichtssälen die Ausnahme? Das Urteil, durch das Otto Becker verurteilt wurde, liest sich gut. Nur ein absoluter Revisionsgrund von äußerstem Seltenheitswert hat seine Aufhebung erzwungen. Allein die rücksichtslose Attacke eines Verteidigers hat eine Akte wieder auftauchen lassen,

Zwei Jahre nach einer unaufgeklärten Tat bot sich ein Verdächtiger. Gottes Mühlen mahlen langsam, die Sonne bringt es an den Tag; was mag alles unbewußt gespukt haben.” Etwas Besseres als den Tod findest du überall”, so ziehen Esel, Hund, Katze und Haushahn gen Bremen, um Stadtmusikanten zu werden. Ein Glück, daß sie in einem Wald vor der Stadt eine Zuflucht finden. Denn auch in Bremen kann man etwas Ärgeres als den Tod finden — ein Fehlurteil “Im Namen des Volkes!”

Weiterlesen bei : http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41019451.html

Neue Ermittlungen nach 40 Jahren- 28.04.2011

Wer hat Carmen Kampa ermordet?

Bremen. Ein kühler Windstoß wirbelt das lose Blatt eines Werbeprospektes über die Schienen. Dunkelheit umschlingt den Bahnhof Oslebshausen. Doch anders als in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 1971 wimmelt es diesmal vor Polizei auf dem Bahnsteig im Bremer Westen: 40 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Schuhverkäuferin Carmen Kampa wollen die Ermittler das Geschehen im Vorfeld des Verbrechens nachstellen, um damit einen erneuten Versuch zu unternehmen, den brutalen Mord noch aufzuklären.

Die Rekonstruktion des Vorfalls in Oslebshausen am Donnerstag: Eine Frau läuft über die Schienen, um den Weg des Opfers

Dazu haben die Ermittler sechs junge Beamtinnen aus ihren Reihen gewonnen, die die gleichen hochhackigen Schuhe wie Carmen Kampa tragen. Um die längst aus der Mode geratetenen Schuhe zu finden, mussten die Beamten mehrere Second-Hand-Läden durchforsten. Vier der Polizistinnen sollen in den Pumps vom Bahnsteig des Bahnhof auf die Gleise springen und damit den steilen Bahndamm herunterlaufen. Ihre drei Kolleginnen werden dagegen einen anderen Weg benutzen, um zu dem späteren Tatort in der Nähe des Bahndamms zu gelangen. Die Spuren, die beide Weg-Varianten an den Pumps hinterlassen, sollen später im Labor mit denen an den Schuhen von Carmen Kampa verglichen werden. Damit erhoffen sich die Ermittler frühere Hypothesen über den Ablauf des Verbrechens zu bestätigen, zu widerlegen oder gar neue Ansätze zu finden.

Carmen Kampas Bild hängt auf einer Pinnwand im Büro von Staatsanwalt Uwe Picard. Das Mädchen auf dem Bild hat rotblonde Haare und Sommersprossen. Gewinnend lächelt sie in die Kamera. Ihr gewaltsamer Tod und die sich anschließenden Ermittlungen hatten die Bremer Bevölkerung in den 70er Jahren gleich mehrfach erschüttert: Erst das grausame Verbrechen, bei dem es gleich eine Reihe von entsetzten Augen- und Ohrenzeugen gab, dann ein Gerichtsverfahren, bei dem der Haupttatverdächtige Otto Becker verurteilt wurde – und schließlich, das nur vielen Zufällen geschuldete Revisionsverfahren, nach dem Otto Becker freigesprochen wurde. Den sensationellen Freispruch hatte er einem aufmerksamen Referendar sowie dem Strafverteidiger Heinrich Hannover zu verdanken. Der heutige 86-jährige Jurist bezeichnete den Fall Carmen Kampa in einem Interview mit der „taz“ noch im vergangenen Jahr als „das wohl wichtigste Verfahren“ in seinen insgesamt 41 Berufsjahren. Auch für den aktuell ermittelnden Staatsanwalt Uwe Picard bedeutete der Prozess um den Tod des Mädchens einen Wendepunkt im Leben. Der Fall war für ihn der Auslöser, Jura zu studieren. Damals hätte sich Picard wohl nicht träumen lassen, dass er Jahrzehnte später die Akte von Carmen Kampa als sogenannten „Cold Case“ auf den Schreibtisch bekommen würde.

Sven Bergmann und Kai-Christiaan Höchel von der Mordkommission scheinen zufrieden: Die Witterungsbedingungen sind nahezu identisch zu denen vor 40 Jahren. Kühl ist es und trocken. Außerdem stellt die Deutsche Bahn Waggons zur Verfügung, die mit denen in den 70er-Jahren identisch sind. Auch in der Frühlingsnacht des 1. Mai 1971 war es frisch. Wenige Minuten nach 23 Uhr verlässt die 17-jährige Carmen Kampa die Diskothek „Miramichi“ in der Oslebshauser Heerstraße. Sie will rechtzeitig den Zug 4498 nach Vegesack erreichen, um pünktlich nach Hause zu ihren Eltern in Aumund zu kommen.

Um 23.26 Uhr läuft der Zug im Bahnhof Oslebshausen ein. Im zweiten Waggon sitzt müde ein 17-jähriger Druckereiarbeiter. Der Zug hält kurz in dem kleinen Bahnhof. Schreie lassen den jungen Mann zusammenzucken. Erschrocken öffnet er das Abteilfenster. In etwa 20 Meter Entfernung sieht er wenige Sekunden lang eine junge Frau und einen Mann am Fuße des Bahndamms miteinander ringen. „Bitte nicht! Bitte nicht!“, ruft die Frau laut. Der Jugendliche alarmiert einen zweiten Fahrgast.

Bevor die Männer reagieren können, fährt der Zug schon wieder an. Das Mädchen liegt inzwischen am Boden. Die beiden Männer rennen zum Schaffner, der an der nächsten Haltestelle die Polizei alarmiert. Die ist bereits unterwegs. Denn die Eheleute Schuster hatten durch das geöffnete Fenster ihres Schlafzimmers ebenfalls die Schreie des Mädchens gehört und die Polizei angerufen. Um 23.31 fährt die Besatzung des Rolands 19 zu der beschriebenen Stelle. Vergeblich suchen die Beamten den dunklen Bahndamm ab. Von dem Angreifer und dem Mädchen fehlt jede Spur.

Carmen Kampas Leiche wird drei Tage später auf einem Brachgrundstück rund 100 Meter vom Bahndamm entfernt entdeckt. Die junge Bremerin ist vergewaltigt und erwürgt worden. Außerdem hat ihr der Täter tödliche Messerverletzungen zugefügt. In dem aufwendigen Ermittlungsverfahren verfolgt die Polizei über 1000 Spuren, darunter auch die „Spur 59“. Sie wird später Justizgeschichte schreiben. Doch zunächst kommt die Polizei trotz einer ausgesetzten Belohnung in Höhe von 10 000 Mark nicht weiter.

Erst zwei Jahre später gerät zufällig der alkoholsüchtige Bauarbeiter Otto Becker ins Visier der Polizei. Der Mann hat ein schlichtes Gemüt. Um es den Beamten recht zu machen, redet sich der autoritätshörige Mann irgendwann um Kopf und Kragen. „Er war den Vernehmungsmethoden nicht gewachsen“, ist Heinrich Hannover noch Jahre später überzeugt. Obwohl Otto Becker homosexuell ist und viele weitere Punkte gegen seine Täterschaft sprechen, wird der 37-jährige Mann am 14. Januar 1975 vom Schwurgericht wegen Mordes zu zwölf Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein krasses Fehlurteil, heißt es heute. Doch zu dem damaligen Zeitpunkt gibt niemand, der die von Otto Becker eingelegte Revision beim Bundesgerichtshof eine Chance gibt. Inzwischen hatte Becker jedoch den Anwalt gewechselt und Heinrich Hannover als Verteidiger für sich gewonnen. Der Jurist stößt beim Durcharbeiten der Generalakte darauf, dass das Schwurgericht falsch besetzt gewesen ist. Statt der vorgesehenen Schöffin, hatte ihr Ehemann als Laienrichter über Otto Becker zu Gericht gesessen. Ein Formfehler, der Heinrich Hannover jedoch erlaubt, in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht erneut in die Beweisführung einzutreten.

Außerdem war die „Spurenakte 59“ wieder aufgetaucht. Der junge Referendar Lothar Spielhoff, der spätere Präsident des Bremer Rechnungshofes, hatte von einem Polizeibeamten zufällig von der Akte 59 erfahren. Als Spielhoff während seiner Ausbildung in die Kanzlei von Heinrich Hannover kommt, berichtet er dem Anwalt von der Spurenakte 59. Sie handelt von Hellmuth Harynek, einem Mann, der mindestens als genauso verdächtig gelten muss, wie Otto Becker. Der Kellner Hellmuth Harynek war mehrfach vorbestraft. Er gilt als Weiberheld mit Hang zu jungen Frauen. Am Tatabend hatte er in der Diskothek „Miramichi“ mit Carmen Kampa gesprochen. Außerdem wirkte er an der Abfassung eines „Drehbuchs“ mit, in dem eine junge Frau mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und getötet wird.

Der zweite Prozess endet mit einem Freispruch für Otto Becker. Bis zuletzt beteuerte Harynek seine Unschuld. Die Tat konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden. Harynek ist ebenso wie Otto Becker mittlerweile verstorben.

Die Angehörigen von Carmen Kampa, ihre Mutter und Geschwister leben noch und leiden bis heute unter dem Geschehen und der Ungewissheit, was damals mit Carmen Kampa geschah. In den zurückliegenden Monaten haben die Ermittler die alten Spurenakten gesichtet und neu bewertet. Und – sie haben daraus neue Theorien über den möglichen Tatablauf abgeleitet, die entsprechend wie die damalige Arbeitsthese nun überprüft werden sollen. In den Focus der weiteren Ermittlungen könnten nun andere Männer kommen. Ist unter ihnen womöglich der Mörder von Carmen Kampa? Staatsanwalt Picard und die Kommissare Höchel und Bergmann haben die Hoffnung, dass in einem auswärtigen Labor aufgefundenes Spurenmaterial die DNA-Merkmale des Mörders aufweisen. Die aufwändigen DNA-Untersuchungen sind bereits in Auftrag gegeben worden. Noch stehen die Ergebnisse aber aus. Die Anwältin der Mutter von Carmen Kampa, die Juristin Barbara Kopp, ist vorsichtig optimistisch: „Wir haben mit der heutigen Rekonstruktion der Abläufe und der neuen Bewertung aller Akten, eine reelle Chance endlich Licht ins Dunkle zu bringen.“

http://www.weser-kurier.de/bremen/vermischtes2_artikel,-Wer-hat-Carmen-Kampa-ermordet-_arid,190153.html

20.08.11  Mord an Carmen Kampa nach 40 Jahren geklärt / Fall geht in Justizgeschichte ein

Bremen – Von Thomas Kuzaj„Wir haben dem Mörder von Carmen Kampa ein Gesicht gegeben“, sagt Staatsanwalt Uwe Picard. Polizei und Staatsanwaltschaft ist es gelungen, einen der spektakulärsten Bremer Kriminalfälle seit dem Krieg aufzuklären – 40 Jahre nach der Tat. Es ist das spannende Schlusskapitel eines Falls, der in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik eingegangen ist.

Und in die Erinnerung vieler Bremer: Carmen Kampa, Tod am Bahndamm. Die 17-jährige Schuhverkäuferin hatte am 1. Mai 1971 die Discothek „Miramichi“ an der Oslebshauser Heerstraße besucht. Kurz nach 23 Uhr machte sie sich auf den Weg zum Oslebshauser Bahnhof , um den Zug nach Vegesack zu bekommen. Die 17-Jährige wohnte bei ihren Eltern in Aumund.

Der Zug kommt um 23.26 Uhr. Ein Fahrgast, 17, hört plötzlich Schreie. Er sieht eine Frau und einen Mann miteinander ringen – unten, am Bahndamm. Auch Anwohner hören die Hilfeschreie. Um 23.31 Uhr trifft ein Streifenwagen ein. Der Bahndamm ist leer.

Drei Tage später wird Carmen Kampas Leiche gefunden – 100 Meter entfernt, auf einem Brachgrundstück. Die 17-Jährige wurde vergewaltigt, erwürgt und erstochen. Wer ist der Täter? Eine für damalige Verhältnisse hohe Belohnung von 10 000 Mark wird ausgesetzt. Gleichwohl verlaufen die Ermittlungen ergebnislos. 1 020 Spurenakten – aber keine Klarheit.

Eher zufällig gerät 1973 der Bauarbeiter Otto Becker in den Fokus. Den Vernehmungen offenbar nicht gewachsen, redet er sich in sein Unglück. Er habe nur die Polizei zufriedenstellen wollen, sagt er, als es zu spät ist. Becker wird angeklagt. 1975 verurteilt ihn das Schwurgericht wegen „Vergewaltigung in Tateinheit mit Mord“ zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten – ihn, der homosexuell ist und gegen dessen Täterschaft mehr als nur ein paar Indizien sprechen. Das Urteil geht später als spektakuläres Fehlurteil in die Justizgeschichte ein.

Der Strafverteidiger Heinrich Hannover ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Mit Akribie und der nötigen Portion Besessenheit arbeitet er an dem Fall – und stößt auf einen absoluten Revisionsgrund. Das Gericht war falsch besetzt, einer der damals noch sechs Schöffen war nicht der richtige. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil gegen Becker auf. Ende 1976 spricht eine andere Bremer Kammer Becker, seit April 1975 von der Haft verschont, frei. Inzwischen war über einen Referendar die Spurenakte 59 ins Spiel gekommen, in der es um einen Kellner geht, der als verdächtig gelten konnte. Hannover führt 21 Indizien gegen ihn an. Dem Kellner wird die Tat nie nachgewiesen. Er ist mittlerweile gestorben – wie auch Becker.

So erleben beide nicht mehr, dass die Spurenakte 135 zur Aufklärung führt. Staatsanwalt Picard, für Kapitalverbrechen zuständig, hatte den Fall Carmen Kampa als „Cold Case“ übernommen – Mord verjährt nicht. Picard, Kripo-Chef Helmut Mojen und die Kriminalbeamten Sven Bergmann und Kai Höchel machen sich mit „Hannover‘scher“ Akribie und Besessenheit an die Arbeit. In einer Frühlingsnacht 2011 rekonstruieren sie das Geschehen am Oslebshauser Bahnhof . Erkenntnis: „Man kommt an Spurenakte 135 nicht vorbei“, so Picard. Die Akte handelt von einem Wachmann mit Koteletten, der zur Tatzeit 34 Jahre alt war. Auch er war in den 70ern in Verdacht geraten. „Aber der entscheidende Sachbeweis hat gefehlt“, sagt Picard. Die Ermittler prüfen alles: Zeugenaussagen von damals, die Wege des Wachmanns. Den entscheidenden Sachbeweis finden sie im Archiv des Bundeskriminalamts – ein Haar, 1971 am Kleid der toten Carmen Kampa sichergestellt. Der DNA-Abgleich mit einer Speichelprobe einer weiblichen Angehörigen des Wachmanns ergibt die Gewissheit.

Der Wachmann starb 2003. So wird es keine Antwort mehr geben auf die Frage, warum Carmen Kampa starb. Aber der Mörder hat ein Gesicht. Die Ermittler haben Carmen Kampas Mutter , die noch lebt, davon berichtet. „Sie hat sich über unsere Nachricht gefreut“, sagt Picard.

http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/bremen/hing-einem-haar-1368382.html

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 106.   7.02.02  Wie Richard Simmons um seine Unschuld kämpft

17 Jahre nach dem Mord: Im DNA-Prozess von Münster steht ein Urteil bevor Von Andreas Fasel

 Sie ist tot. Seit bald 17 Jahren, fast so lange schon, wie sie gelebt hat. Und ihr Mörder?

Neun Jahre saß der Brite Richard Simmons im Gefängnis, 1986 vom Landgericht Bielefeld verurteilt als Vergewaltiger und Mörder des 18-jährigen Mädchens. “Unschuldig”, wie Simmons, damals als Soldat in Minden stationiert, immerzu beteuerte. An die hundert Rechtsanwälte habe er während seiner Haft um Hilfe gebeten, sagt er. Der Hunderterste, Peter Wüller aus Werther, nahm sich zu Beginn der 90er Jahre der Sache an, beantragte die damals noch neue DNA-Untersuchung und eine Wiederaufnahme des Falles. Daraufhin ließ das Gericht den genetischen Code des Verurteilten vergleichen mit den Spermaspuren, die an der Leiche gefunden worden waren, und noch immer in der Asservatenkammer lagerten. Und siehe da: Simmons kam als Vergewaltiger nicht länger in Frage. Das war 1994. Simmons wurde aus der Haft entlassen.

Jetzt, im Februar 2002, steht Richard Simmons, inzwischen 41, wieder vor Gericht. Acht Jahre lang hat er seit jener DNA-Analyse auf ein neues Urteil gewartet. Acht Jahre, in denen er, der verurteilte Mörder, sich in seiner Heimat eine Existenz aufbaute. Am Dienstag werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Landgericht Münster ihre Plädoyers halten. Und es scheint nach fünf Verhandlungstagen sowie den erneut vorgebrachten Aussagen dreier Gerichtsmediziner (keinerlei Spuren, die zu Simmons führen), als könne nur ein Freispruch folgen. Jedenfalls kommt man zu keinem anderen Schluss, wenn “Vergewaltigung und Mord ein und demselben Täter anzulasten” sind, wie die Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen auf Anfrage der WELT am SONNTAG erklärte. Davon seien ja stets alle Prozessbeteiligten ausgegangen. Noch vor vier Wochen, zu Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens, klang das anders: Man dürfe nicht vergessen, sagte damals Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer, dass es zahlreiche Indizien und Aussagen gebe, die auf Simmons als Mörder deuteten – “auch wenn er das Mädchen nicht vergewaltigt hat”.

Zwischen diesen beiden widersprüchlichen Einschätzungen liegen jene Ungereimtheiten, deretwegen der Anwalt Peter Wüller behauptet: “Das Urteil vom Mai 1986 war grob falsch.”

Der Soldat Richard Simmons aus Wales unternimmt am Abend des 5. Juni 1985 eine Tour durch Minden, die ihn erst in eine Kneipe namens “Palette” führt und dann ins “Sir Henry’s”, eine Disco. Dort trifft er bereits sturzbetrunken ein. Das sagen die Zeugen. Er selbst sagt: “Ich weiß nichts mehr.” Und die drastischen Zärtlichkeiten, die er dort laut Zeugenaussagen mit dem späteren Opfer austauscht? “Keine Erinnerung.” Jedenfalls torkelt er nach Kneipenschluss davon, im Schlepptau das 18-jährige Mädchen und dessen Freundin. Die verabschiedet sich von den beiden an einer Kreuzung.

Am anderen Morgen gegen 11 Uhr wird die Leiche gefunden. Um 16.40 Uhr kommt die Freundin des Opfers zu einer Gegenüberstellung in die St.-Georges-Kaserne. Sie erkennt in Richard Simmons den Mann, der beim nächtlichen Heimweg dabei war, wenige hundert Meter vom Fundort der Leiche entfernt. Simmons, der in Teenie-Kreisen als Vertrauensperson gilt, als einer, von dem man sich getrost nach Hause bringen lassen kann – dieser Simmons hat schlechte Karten. Denn für das Bielefelder Gericht ist er der einzige Verdächtige. Zumal Simmons sich obendrein für eine versuchte Vergewaltigung verantworten muss – ein Ereignis, das zwei Monate vor dem Mord liegt. (Gegen dieses Urteil will Wüller nun ein weiteres Wiederaufnahmeverfahren anstrengen.)

Auch als das Ergebnis der DNA-Analyse vorlag, habe das Gericht wenig Interesse an einem erneuten Prozess gezeigt, sagt Peter Wüller, der Anwalt. Er berichtet von einem Anruf, den er im Juli 1995 von einem Richter des Landgerichts Münster bekommen habe. Man sei bereit, das Verfahren einzustellen, so habe der Richter vorgeschlagen, wenn Simmons verbindlich mitteile, nicht nach Deutschland zurückzukehren. Simmons schlug das Angebot aus.

Vor 17 Jahren wurde ein Mädchen aus Minden vergewaltigt und umgebracht. Bleibt die Frage, wer der Mörder war.

http://www.welt.de/print-wams/article600743/Wie-Richard-Simmons-um-seine-Unschuld-kaempft.html

 Richard Simmons wurde  im Februar 2002 nach 8 1/2 Jahren Haft vom Landgericht Münster freigesprochen, nachdem eine DNA-Analyse seine Unschuld erwiesen hatte. Lippische Landeszeitung v. 26.2.2002

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 107.   24.01.2011  BEWEISE VERNICHTET?  Vergewaltigung war frei erfunden

KÖLN –   Turbulent startete am Montag ein Vergewaltigungs-Prozess vor dem Landgericht. Eine Staatsanwältin soll mögliche entlastende Beweise vernichtet haben – das wirft ihr der bekannte Strafverteidiger Gottfried Reims vor. Brisant vor allem deshalb, weil die drei Angeklagten unschuldig sind.

Die harte Anklage: Drei Männer (19/20/23) sollen im Juli 2010 ein Mädchen (16) auf den Kölner Ringen aufgegabelt und in ein türkisches Café in Vingst verbracht haben. „Sie verschlossen die Tür und zwangen sie, Kokain zu konsumieren“, verlas Staatsanwältin Ruth Paulus (29). Dann sollen die Angeklagten über die Schülerin hergefallen sein.

Die 16-Jährige ging am nächsten Morgen zur Polizei, zwei der mutmaßlichen Täter kamen daraufhin in U-Haft. Erst im Dezember kam raus, dass die Vorwürfe frei erfunden waren. Das stellte eine Gutachterin fest. Die Angeklagten kamen daraufhin auf freien Fuß.

Am Montag verzichtete die Schülerin auf eine Aussage – um sich nicht selbst zu belasten. Auf sie wird ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung zukommen.

Die Unschuld seines Mandanten hätte man womöglich schon viel früher feststellen können, meint Rechtsanwalt Gottfried Reims. So hat die Polizei das Tagebuch des „Opfers“ sichergestellt und Kopien angefertigt. Die hat die Staatsanwältin allerdings vernichten lassen – ohne dass Verteidiger oder Richter den Inhalt kannten.

„Hier wird einseitig zum Nachteil meines Mandanten die Wahrheit manipuliert“, polterte Reims. Denn die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, auch entlastende Beweise zu sichern. „Ich hielt es nicht für nötig, in den Intimbereich der Zeugin einzugreifen“, erwiderte die Staatsanwältin.

http://www.express.de/koeln/vergewaltigung-war-frei-erfunden,2856,6721034.html

24.01.2011 Anklägerin gerät unter Beschuss

Köln.  -Schwere Vorwürfe musste sich Staatsanwältin Ruth Anja Paulus anhören, ehe sie die Anklageschrift in Saal 7 des Landgerichts verlas. Drei Männern zwischen 19 und 23 Jahren legt sie die Vergewaltigung eines damals 16-jährigen Mädchens zur Last. Rechtsanwalt Gottfried Reims, der den 20-jährigen Bünyamin C. verteidigt, stellte den ungewöhnlichen Antrag, die Anklägerin abzulösen. Die 29-Jährige habe „die Wahrheitsfindung manipuliert“ und die „Vernichtung eines möglichen Beweismittels verfügt“. Die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Peter Koerfers lehnte den Antrag ab. Die Staatsanwältin habe „ihre Pflicht zur Objektivität nicht schwer und nachhaltig verletzt“.

Freiwillig mitgekommen?

Paulus wirft den Männern vor, sich am 21. Juli 2010 in einem türkischen Lokal in Vingst an Jasmin T. (Name geändert) brutal vergangen zu haben. Vorher sei die 16-Jährige gezwungen worden, Kokain zu nehmen. Alle drei Angeklagten, die zum Prozessauftakt schwiegen, bestreiten die Vorwürfe. Dennis R. (19) und Bünyamin C. sagten nach ihrer Verhaftung am 28. Juli, sie hätten Jasmin T. auf den Ringen angesprochen und sie sei freiwillig mit ihnen nach Vingst gefahren. Sie habe von sich aus Drogen genommen und der Sex sei „einvernehmlich“ gewesen.

In den Ermittlungen spielte das Tagebuch der Schülerin eine Rolle. Es heißt, Jasmins Vater habe es der Polizei zur Auswertung empfohlen. Reims rekapitulierte den Weg des Hefts. Kopien gelangten zu den Akten, doch die Verteidiger bekamen sie nie zu Gesicht.

Dann verfügte Staatsanwältin Paulus, sie zu vernichten. Was Reims für skandalös hält, weil das Tagebuch möglicherweise Aufschlüsse über Drogenkonsum und Sexualkontakte enthalte. Paulus sagte, es weise keinen Eintrag auf, der die Tat direkt betreffe. Daher gelte es, Jasmin T.s Recht auf Intimsphäre zu respektieren. Allerdings entschuldigte sie sich dafür, dass die Vernichtung der Kopien nicht ordnungsgemäß vermerkt wurde.

Reims verwies auf den Umstand, dass Dennis R. und Bünyamin C. einen Tag, nachdem ein aussagepsychologisches Gutachten über Jasmin T. vorlag, aus der U-Haft entlassen wurden. Im Zeugenstand schwieg die 17-Jährige. Richter Koerfers hatte ihr gesagt, ihre Angaben widersprächen sich und sie müsse nichts sagen, wenn sie sich in die „Gefahr der Strafverfolgung“ bringe.

http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/vergewaltigung-anklaegerin-geraet-unter-beschuss,16341264,12584166.html

03.02.2011 ERGEWALTIGUNG ERFUNDEN  Freispruch für die drei Angeklagten

KÖLN –   Im Prozess um die „Vergewaltigung“ einer 16-Jährigen in Vingst wurden die Angeklagten freigesprochen. Das Mädchen hatte die schweren Vorwürfe erfunden.

Die Anklage von Staatsanwältin Ruth Paulus hielt dem Prozess nicht stand. Die drei Männer (19/20/23) sollen die 16-Jährige nach Vingst gebracht, zum Kokain-Konsum gezwungen und danach vergewaltigt haben.

Durch ein Gutachten kam raus: Das Mädchen hat zum wirklichen Ablauf des Geschehens die kriminellen Details dazu erfunden. Als Erklärung für die Familie, warum sie nachts nicht nach Hause kam.

Der Freispruch hinterlässt jedoch einen faden Beigeschmack. So unschuldig, wie sich die „Täter“ darstellten, waren sie nicht. Zwar geschah der Verkehr freiwillig – er war aber Gegenleistung für Drogen, die sie dem abhängigen Mädchen gaben. Die Angeklagten überredeten ihr zugedröhntes Opfer so zu diversen Sex-Praktiken.

Zwei der Freigesprochenen saßen fünf Monate in U-Haft. Verteidiger Gottfried Reims wird Haftentschädigung beantragen.

http://www.express.de/koeln/vergewaltigung-erfunden-freispruch-fuer-die-drei-angeklagten,2856,7149792.html

Anmerkung: Einen faden Beigeschmack hinterlässt die Berichterstattung! Gut, die drei Männer mögen keine “weissen Häschen” sein, das steht ausser Frage, aber rechtfertigt das schon eine Falschbeschuldigung? Rechtfertigt das die Lügen und Erfindungen krimineller Details einer 16 jährigen?  Und.. rechtfertigt dieser Umstand, dass eine ehrgeizige Jungstaatsanwältin Beweise vernichtet? Vernichtung von Beweismittel ist keine schwere und nachhaltige Verletzung zu Objektivität?

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 108.  22.02.201  Wegen neuem Freund Erpressung erfunden

24-jährige Oststeirerin behauptete, ihr Ex-Freund hätte sie zur Prostitution gezwungen und dann damit erpresst. Doch alles war frei erfunden. Nun wurde die Frau wegen Verleumdung angezeigt.

Völlig schuldlos wären zwei Männer aus dem Bezirk Weiz um ein Haar in Untersuchungshaft gelandet. Zu schwer waren die Vorwürfe, die eine 24-jährige Oststeirerin gegen sie erhoben hatte. Der 39-Jährige, mit dem sie bis 2007 eine Beziehung geführt hatte, hätte sie zur Prostitution gezwungen und sie danach damit erpresst: Wenn sie ihm nicht 20.000 Euro geben würde, werde er ihrer Familie und ihrem Arbeitgeber von ihrer Tätigkeit als “Hure” erzählen. Und damit nicht genug: Auch sein 43-jähriger Bekannter wäre involviert gewesen – er hätte die heute 24-Jährige vergewaltigt. Als Beweis konnte die junge Frau, Mutter eines Babys und in Karenz, Bankbelege für einen Kredit über 20.000 Euro vorlegen.

20.000 Euro-Kredit  “Der Tatzeitpunkt liegt fünf Jahre zurück, die Anzeige wurde aber erst jetzt erstattet”, so eine Beamtin des Landeskriminalamtes. Denn erst jetzt hatte sich die 24-Jährige ihrem neuen Freund anvertraut. Dieser überredete sie schließlich auch, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Das Landeskriminalamt (Ermittlungsbereich Sitte) reagierte sofort und befragte die beiden ahnungslosen Männer zeitgleich. “Ein Absprechen der Aussagen war damit nicht möglich”, so die Ermittlerin. So stellte sich im Zuge umfangreicher Ermittlungen heraus, dass sämtliche Vorwürfe frei erfunden waren. Der Hauptbeschuldigte konnte zu seinem Glück beweisen, dass die 24-Jährige damals zwar einen 20.000 Euro-Kredit für ihn aufgenommen hatte, er ihr aber die Raten zurückzahlt.

Was bringt also eine junge Frau dazu, die wie auch ihr Ex-Freund noch nie etwas mit dem Rotlicht-Milieu zu tun hatte, eine solche Geschichte zu erfinden? Und sich dabei selbst als ehemalige Prostituierte auszugeben? “Der neue Freund der Frau hatte vom Kredit erfahren”, berichtet die Kriminalbeamtin. Deshalb habe die 23-Jährige die Erpressung erfunden. Und um glaubwürdiger zu sein, auch noch den Bekannten mitbelastet. Auch Rache war als Motiv mit im Spiel, da der 39-Jährige nach der Trennung die Ratenzahlung hatte etwas schleifen lassen. Angezeigt wurde die junge Mutter jetzt selbst: Wegen Verleumdung drohen ihr sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/2680028/keine-vergewaltigung-frau-verleumdung-angezeigt.story

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109.    20.10.2010 Remscheid   Gericht: Frau täuschte Vergewaltigungen vor

Remscheid (RPO). Sechs Monate Gefängnis auf Bewährung: Mit diesem Urteil bestrafte das Amtsgericht Remscheid eine jetzt 20-Jährige für das zweimalige Vortäuschen einer Straftat. Das Mädchen hatte 2008 und 2009 zwei Männer beschuldigt, es vergewaltigt zu haben, nachdem es mit ihnen geschlafen hatte.

Für den Prozess sind elf Verhandlungstage angesetzt.

Die geständige Angeklagte saß beinahe schüchtern neben ihrem Pflichtverteidiger. Sie sprach sehr leise, oft gab sie keine genaue Antworten auf die einfühlsamen Fragen des Richters und des Staatsanwaltes. Zunächst wollte sie überhaupt nichts zu den Motiven ihrer Anschuldigungen sagen. Sie habe einen Mann in einer Disco kennengelernt. Der habe sie eingeladen, mit ihm in seine Wohnung zu gehen. Dort sei es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Dann sei der Mann weggegangen und habe die Tür abgeschlossen. Er sei aber wiedergekommen, und sie sei dann noch ein paar Tage dageblieben. Schließlich habe sie fünf Tage später bei der Polizei Anzeige erstattet.

Und warum? Schulterzucken. “Wissen Sie, was ich Ihnen vorwerfe?”, fragte der Staatsanwalt die Angeklagte im Laufe des Verfahrens. Nur ein stummer Blick war die Antwort. “Sie standen schon mehrmals vor Gericht, sie haben Sozialstunden und Jugendarrest abgeleistet”, führte der Staatsanwalt weiter aus. Das Mädchen nickte. Mehr kam nicht von ihm. Beim zweiten Fall neun Monate später hatte sie im betrunkenen Zustand mit zwei Männern geschlafen und anschließend per Handy die Polizei alarmiert. Warum das? “Ich war betrunken.”

Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, die mit der Angeklagten gesprochen hatte, führte aus, dass das Mädchen offensichtlich “in den Tag hineinlebe”, über keinen Schulabschluss verfüge und sich oft wechselnde Freunde suche. Ihren derzeitigen Freund hatte die junge Frau vor acht Wochen kennengelernt, seit sechs Wochen lebe sie mit ihm in der Wohnung seiner Mutter zusammen. Er sei auch arbeitslos. Warum er jetzt nicht mit dabei sei?, wollten Richter und Staatsanwalt wissen. “Er will nicht so früh aufstehen”, antwortete die Angeklagte.

Der Staatsanwalt konstatierte aufgrund ihres Vorlebens “schädliche Neigungen” und forderte eine Jugendstrafe von neun Monaten Gefängnis auf Bewährung, das Ableisten von 200 Sozialstunden und die Beistellung eines Bewährungshelfers. Der Verteidiger sah sechs Monate Gefängnis auf Bewährung als angemessen an, zuzüglich Sozialstunden. Das Schöffengericht setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest, ferner muss das Mädchen 200 Sozialstunden ableisten. Es erhält Bewährungshilfe.

http://www.rp-online.de/bergisches-land/remscheid/nachrichten/gericht-frau-taeuschte-vergewaltigungen-vor-1.450591

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 110.    4. Oktober 2010  Feldkirch:  Schwere Vorwürfte gegen den Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold.        

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen den Feldkircher Bürgermeister – Wilfried Berchtold stellt seine Ämter ruhend.

Der Bürgermeister von Feldkirch, Wilfried Berchtold, hat heute die Flucht nach vorne angetreten. Seine Stellvertreterin Erika Burtscher (ÖVP) verlas im Rahmen einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Rathaus der Montfortstadt eine Erklärung zu einer brisanten Angelegenheit: Berchtold stellt seine Ämter als Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident mit sofortiger Wirkung ruhend – zumindest bis der Vergewaltigungsvorwurf gegen ihn geklärt ist. Die Geschicke der mit 30.869 Einwohnern zweitgrößten Stadt Vorarlbergs wird ab sofort die Landtagsabgeordnete und Vizebürgermeisterin Erika Burtscher – Gattin des ORF-Landesdirektors Wolfgang Burtscher – lenken.

Anzeige im März : Rückblende auf die bisher nicht bekannten Geschehnisse im März 2010. Drei Tage nach der Gemeindewahl – Berchtold wurde mit überwältigenden 76 Prozent Zustimmung im Amt bestätigt – zeigte eine Frau aus Feldkirch den Bürgermeister bei der Staatsanwaltschaft an: Verdacht der Vergewaltigung. Die angezeigte Straftat soll bereits im Herbst 2009 bei einer Klausurtagung der Feldkircher ÖVP in Langenegg geschehen sein, nachts um 2 Uhr im Hotelzimmer von Wilfried Berchtold. Das teilte die Frau im März über ihren Anwalt Martin Mennel der Staatsanwaltschaft mit.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelt seither gegen Berchtold. Die Behörde führte die Erhebungen und Vernehmungen selbst aus, nur wenige Personen waren in die pikanten Ermittlungen gegen den prominenten Politiker involviert. So wurde auch die gesamte Polizei (auch die Bregenzer Kriminalabteilung) nicht eingebunden. Weder die Staatsanwaltschaft, der Opferanwalt noch Berchtolds Verteidiger gingen an die Öffentlichkeit, auch Berchtolds Parteifreunde erfuhren erst in den vergangenen Wochen von dem schlimmen Verdacht.

Aussage gegen Aussage : Die möglichst geheim gehaltenen Ermittlungen sollen nun, ein halbes Jahr später, kurz vor dem Abschluss stehen, wie die VN aus Justizkreisen erfahren. Mögliche Resultate: Entweder wird von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben – oder die Ermittlungen gegen Berchtold werden eingestellt, der Bürgermeister wäre damit unschuldig. Das Problem: in dem heiklen Verfahren steht Aussage gegen Aussage, es gibt laut Ermittlern, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen wollen, keine objektivierbaren Beweise. Will heißen: Keine ärztlichen Gutachten direkt nach der Tat, keine nachgewiesenen Verletzungen, keine Zeugen. Und für Berchtold steht durch den nur schwer beweisbaren Vorwurf womöglich mehr als nur seine politische Existenz auf dem Spiel.

Langjährige Beziehung :Berchtold wollte sich auf VN-Anfrage mit Hinblick auf seine Verteidigung zunächst nicht äußern. Sein Standpunkt ist in dem Verfahren aber klar: er habe keine Straftat begangen, habe die Frau nicht vergewaltigt.

Nun muss man wissen, dass es sich bei der Anzeigerin nicht um eine Zufallsbekanntschaft, sondern um eine langjährige Bekannte des verheirateten Bürgermeisters handelt, mit der ihn eine gut zehnjährige Beziehung verbinden soll. Jedenfalls sei die außereheliche Beziehung beendet worden, dann habe man sich wieder versöhnt, steht im Akt. All diese Umstände machen es für die Ermittler noch schwieriger, die Wahrheit herauszufinden.

Auch ein politischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, schließlich liegt der Zeitpunkt der Anzeige und der möglichen Tat im Umfeld der Gemeindewahlen.

Letzte Vernehmung diese Woche : Ausständig in dem Verfahren ist noch die sogenannte kontradiktorische Vernehmung, bei der die Zeugin (das mutmaßliche Opfer) noch einmal vernommen werden soll. Staatsanwalt, Beschuldigter und Verteidiger können Fragen stellen, die per Bildschirm aus einem anderen Raum übertragen werden. Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz von Opfern, damit ihnen eine direkte Konfrontation mit dem Beschuldigten erspart bleibt. Die kontradiktorische Vernehmung wird diese Woche stattfinden. Anschließend sei mit einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Fortführung des Verfahrens oder Einstellung der Ermittlungen recht rasch zu rechnen.

Für den Bürgermeister von Feldkirch, Wilfried Berchtold, gilt die Unschuldsvermutung.

http://www.vol.at/feldkirch-ermittlungen-gegen-berchtold/news-20101004-08094561

Anklage gegen Feldkircher Bürgermeister

Der Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold wird wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagt. Berchtold ist laut seinem Anwalt “tief davon überzeugt, dass die Anklageerhebung zu Unrecht erfolgt”.

Wilfried Berchtold (V), Bürgermeister der Vorarlberger Stadt Feldkirch, muss sich wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch brachte am Dienstag eine entsprechende Anklage beim Landesgericht Feldkirch ein. Berchtold meldete sich unterdessen aus dem Krankenstand zurück und nahm die Amtsgeschäfte wieder auf. Ein Termin für eine Verhandlung könnte laut Gerichtssprecher Reinhard Flatz Anfang nächsten Jahres fixiert werden.

Weiterlesen: http://www.gemeindebund.at/news.php?m=5&sm=15&id=1176

15. Januar 2011 Gewaltakt oder “leidenschaftlicher Sex”?

Anklage rechtskräftig: Berchtold muss sich im Februar vor einem Schöffengericht verantworten.

Auszug aus der Anklageschrift  Das von Staatsanwältin Claudia Buss verfasste Dokument, das den VN vorliegt, beschreibt detailliert die nächtlichen Vorgänge während einer ÖVP-Stadtparteiklausur in Langenegg – und es steht Aussage gegen Aussage: Berchtold (56) hat stets seine Unschuld beteuert.

Gleichlautende Schilderung. Die Staatsanwaltschaft (StA) ist sich in ihrer Anklage sicher: der angeklagte Bürgermeister soll sein Opfer „mit Gewalt zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs und dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlichen Handlungen“ genötigt haben. Berchtold spricht in seinen Vernehmungen laut Angklagebehörde von „leidenschaftlichem Sex ohne Zwang, wie bereits in den Jahren zuvor“. Es ist zu erwarten, dass er vor Gericht gegen die vorliegende Darstellung der Anklagebehörde ankämpfen wird. Die Liason zwischen der früheren ÖVP-Mitstreiterin und dem Stadtoberhaupt geht laut Ermittlungen der StA ins Jahr 2002 zurück. 2005 wurde – nach Auffliegen – die Beziehung kurz unterbrochen, fand dann aber rasch bis 2009 ihre Fortsetzung. Das Opfer habe, schildert die Staatsanwaltschaft, sowohl in der Zeugenvernehmung als auch in der kontradiktorischen Vernehmung die Vorgänge in der Tatnacht gleichlautend geschildert.

Politische Dimension .Der Bürgermeister, so die Anklagebehörde, habe die Anzeige hingegen als „Racheaktion“ betitelt, „weil er ihre politischen Wünsche, nämlich einen sicheren Listenplatz für die Gemeinderatswahlen 2010 nicht erfüllt hätte“. Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, dass das mutmaßliche Opfer bereits Ende November 2009, also mehrere Wochen vor dem Bekanntwerden der bereits vorläufig fixierten Kandidatenliste Anfang Jänner 2010, sowohl einem Freund (Stadtvertreter Ulrich Nachbaur) als auch Psychiater Albert Lingg vom LKH Rankweil von den Geschehnissen erzählt hatte. Berchtold räumt laut Anklageschrift die Affäre ein, die Betreffende habe auch nach der Trennung immer wieder seine Nähe gesucht. Der SMS-Kontakt in der fraglichen Nacht wird ebenfalls bestätigt. Allerdings habe sie ihm zuvor geschrieben, dass „ihr kalt sei und sie nicht alleine schlafen“ wolle. Die Staatsanwaltschaft schildert, die Frau habe panische Angst gehabt, sich gewehrt – und klar „Nein“ gesagt. Die Gegenwehr habe sie aufgegeben, nachdem sie vom Angeklagten am Nacken gepackt worden sei. Die Staatsanwältin schreibt: Berchtold müsse bewusst gewesen sein, dass die Handlungen gegen den Willen der Frau geschehen seien. Ob die mittlerweile rechtskräftige Anklageschrift gegen Wilfried Berchtold, für den die Unschuldsvermutung gilt, zu einer Verurteilung führt, wird sich beim Schöffenprozess am 10. Februar unter dem Vorsitz der Richterin Claudia Egger (37) zeigen.

http://www.vol.at/gewaltakt-oder-leidenschaftlicher-sex/news-20110115-08230008

4. März 2011 13:28; Akt.: 4.03.2011 13:28 Vergewaltigungsvorwurf: Bürgermeister Berchtold freigesprochen

Feldkirch – Der Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold (V) ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Der Schöffensenat sei zur Ansicht gelangt, dass die geschlechtlichen Handlungen für das Opfer nicht freiwillig waren und die Frau “sie als gezwungen erlebt hat”, stellte Richterin Claudia Egger am Freitag in der Urteilsbegründung fest. Der angeklagte Feldkircher Bürgermeister Wilfried Berchtold (V) habe die Geschehnisse verharmlost und sie als “wie in anderen Klausurnächten auch” geschildert.

Es könne auch keine Rede davon sein, dass die Frau Berchtold habe verleumden wollen oder ihre Anzeige aus Enttäuschung über nicht eingehaltene Versprechungen erfolgt sei. Dennoch hätten nicht alle Zweifel beseitigt werden können, rechtfertigte Egger den Freispruch.

Berchtold selbst kam nach wenigen Minuten für ein Interview in das Gerichtsgebäude zurück. Nach dem Freispruch werde er die Funktion des Bürgermeisters “wie bisher ausüben”, so der Stadtchef. Es seien “schwierige Wochen und Monate” gewesen, bekannte er, der Freispruch sei für ihn und seine Familie der erste Schritt zurück in ein normales Leben und in seine Rehabilitation. Allerdings wolle er auch die “Wiedergutmachung gegenüber meiner Familie und der Bevölkerung sicherstellen, die ich durch mein moralisches Fehlverhalten enttäuscht habe”.

Als er auf die Frage, ob er sich bei seiner ehemaligen Geliebten entschuldigt habe, zu einer Antwort ansetzte, wischte seine Gattin das vorgehaltene Mikrofon zur Seite und zog ihren Mann mit den Worten “Das geht jetzt nicht” von den Journalisten weg. Das Ehepaar Berchtold war auch am Freitag – dem dritten Verhandlungstag – Hand in Hand im Gerichtsgebäude erschienen.

Martin Mennel als Anwalt des Opfers, das im Prozess nicht vor Gericht erschien, setzte seine Hoffnungen vor allem auf die eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde. Mennel sprach von einer “bemerkenswert klaren Begründung” der Richterin.

Der Prozess gegen den Bürgermeister war Freitag früh gegen 1.20 Uhr extra zur Urteilsfindung noch einmal unterbrochen worden. Nach einer 15-stündigen Marathonverhandlung am Donnerstag hatten sich die Schöffen aus Erschöpfung außerstande gesehen, noch in der Nacht zu einem Urteil zu kommen. Der Schöffensenat setzte deshalb seine Beratungen am Freitagvormittag fort.

Berchtold hat nach Bekanntwerden der Vergewaltigungsvorwürfe gegen seine Person, die er im Oktober vergangenen Jahres selbst publik machte, eine langjährige außereheliche Affäre eingeräumt. Der angeklagte Übergriff hat sich im Rahmen einer Parteiklausur der Feldkircher ÖVP am 7. November 2009 nach 3.00 Uhr früh auf Berchtolds Hotelzimmer zugetragen. Während die Parteikollegin angab, klar Nein zu den sexuellen Handlungen gesagt und sich gewehrt zu haben, sprach Berchtold von “leidenschaftlichem Sex ohne Zwang”. Das Stadtoberhaupt, zugleich Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands, erklärt die Anzeige der Frau mit enttäuschten Erwartungen.

[..]Sein Rechtsanwalt Karl Rümmele sagte im Interview mit dem ORF, dass sich sein Mandant und auch er selbst sich sehr über die Entscheidung des OGH freuen. Er habe das Urteil in dieser Form erhofft und erwartet. Rümmele freue sich vor allem für die Familie des Bürgermeisters, da die vergangenen Monate eine große Belastung dargestellt hätten. Diese sei nun weggefallen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes erfolgte am 21. September in einer nicht-öffentlicher Sitzung und wurde den Parteien am 26. September zugestellt. OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher bestätigt gegenüber Radio Vorarlberg eine entsprechende Meldung von vol.at.

Begründung des OGH Die Staatsanwaltschaft habe eingewendet, dass das Erstgericht eine mangelhafte Beweiswürdigung vorgelegt habe und einem Rechtsirrtum unterlegen sei, so Kirchbacher. Diesen Einwänden sei der OGH nicht gefolgt.

Ganzer Artikel: http://www.vol.at/vergewaltigungsvorwurf-buergermeister-berchtold-freigesprochen/news-20110304-02133431

Anmerkung:  07.10.2010 Krone-Kolumne zu Vorwürfen gegen Bürgermeister

Die Vorwürfe gegen den Feldkirchner Bürgermeister Wilfried Berchtold veranlassten Star-Kolumnistin Marga Swoboda zu einem Beitrag in der Kronenzeitung. Sie vergleicht Berchtold mit dem “Fall Kachelmann” aus Deutschland. Lesen Sie hier die “Krone”-Kolumne im Wortlaut.

“Schon gehört vom Skandal um den Feldkirchner Bürgermeister? War ja klar, dass gleich vom österreichischen “Kachelmann” gesudelt werden musste. Erledigt. Am Ende. Der Bürgermeister als “Kachelmann”.

Bürgermeister Wilfried Berchtold. Voller Name, Großaufnahme. Wenn das keine Story ist: Ein Bürgermeister, der seine Stadt liebt wie seinen Augapfel und der seiner Volkspartei Stimmen einfährt, dass am Wahltag Weihnachten ist: Ein solcher Mann unter dem Verdacht, ein Vergewaltiger zu sein. na bumm.

Eine politisch und erotisch ehrgeizige Zahnarzt-Gattin hat Anzeige erstattet. Es soll bei einem Seminar in einem Bregenzerwälder Hotel passiert sein. Im Zimmer des Bürgermeisters. Die Wände haben Ohren, sagt man dort. Einen Hilfeschrei hat niemand gehört. Auch nicht die ebenfalls dort logierenden politischen Gegner.

Taub oder was? Wäre doch eine Mezzie gewesen, den Bürgermeister in flagranti bei einer Schandtat zu stellen… Beim Frühstück DANACH (?) war die Lady, eine von diesen Frauen, die niemals fünfzig werden, obwohl sie es schon sind, herrlich gelaunt. Anzeige: ein halbes Jahr später.

ADABEI waren wir alle nicht, no na. Anklage? So weit ist es noch lange nicht. Ermittlungen eben. Bis irgendwas klar ist, treiben sie den Bürgermeister wie die Sau durchs Dorf. Falls er Schuld hat: Sorry, Bürgermeister, auch wenn du mein Schulfreund bist, Strafe muss sein. Aber was sie jetzt mit dir machen, ist eine solche Sauerei. Nur weil man einen Bürgermeister als Kachelmann will.

Sag deiner Frau, sag deinen vier Kindern, und sag es auch deinen Parteifreunden: Diese Welt ist so verloren. Welche Ratten werfen hier den ersten Stein, um sich an einem menschlichen und politischen Drama zu ergeilen. Halt durch Bürgermeister.”  Erschienen in der Kronenzeitung vom 7. Oktober 2010

Er konnte nicht durchhalten, Gutmenschen wie die Grünen und die “Sozialisten* stänkerten so lange, bis der Bürgermeister aufgab. Seiner Karriere ist ruiniert – Das kommt uns doch bekannt vor. oder?

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 111.  19.06.2009 VOR DEM LANDGERICHT  Freispruch: Opfer hatte sich die Vergewaltigung nur eingebildet

Neheim. Das angebliche Opfer hatte sich alles nur ausgedacht — aber warum? Mit einem Freispruch ging gestern vor dem Arnsberger Landgericht der Prozess gegen einen 54-jährigen Neheimer zu Ende.

Seine Ex-Freundin hatte ihn beschuldigt, sie im Ostsee-Urlaub mehrfach vergewaltigt zu haben.

An sechs Verhandlungstagen hatte das Gericht neben drei Polizisten aus dem Urlaubsort Grömitz auch Zeugen aus dem Umfeld des vermeintlichen Opfers (42) gehört — aber keine einzige Aussage stützte ihre Vorwürfe. Selbst der Gynäkologe, den die Polizei damals sofort eingeschaltet hatte, fand keine Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung.

Das Gericht musste sich auf das Gutachten einer Psychologin stützen, die die Glaubhaftigkeit des angeblichen Opfers überprüft hatte. Die Expertin wies auf zahlreiche Unstimmigkeiten in den Angaben der Frau hin. Diese seien womöglich auf den Genuss von Alkohol in Zusammenhang mit Medikamenten zurückzuführen. Die stark depressive Frau habe zwar keinen engen Kontakt zum Angeklagten gewollt — aber allein sein wollte sie auch nicht. Ihre unterschwellige Angst vor dem Freund sei im Urlaub in Wut umgeschlagen, was letztlich zur Anzeige geführt habe. Sie habe den Beischlaf gewollt, ihn aber aufgrund ihrer schweren Persönlichkeitsstörung als Vergewaltigung empfunden.

http://www.derwesten.de/staedte/neheim-huesten/freispruch-opfer-hatte-sich-die-vergewaltigung-nur-eingebildet-id409551.html

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112.   28.08.12  Zum Sex gezwungen? Freispruch für Werler

WERL ▪ Freispruch im Zwangsprostitutions-Prozess: Die Schuld des Angeklagten war nicht beweisbar, weil es zu viele Widersprüche in Aussagen der Nebenklägerin gab.

Er verließ den Saal als freier Mann. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft. Nach elf Prozesstagen, bei denen er stets in Handschellen in den Saal geführt worden war und selbst in Fünf-Minuten-Pausen wieder als mutmaßlicher Schwerverbrecher abgeführt worden war von den Gerichtsdienern, die bei Urteilsverkündung jetzt nicht einmal mehr anwesend waren. Der Angeklagte war bereits nach dem letzten, nicht öffentlichen Termin, aus der U-Haft entlassen worden. Somit kam das Ende in dem Aufsehen erregenden Prozess recht plötzlich, das Urteil als Überraschung, zumindest für jeden, der den nicht öffentlichen Vernehmungen der Nebenklägerin nicht beiwohnen konnte.

Der junge Mann hatte sich seit dreieinhalb Monaten vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Arnsberg wegen Menschenhandels und sexueller Ausbeutung in Tateinheit mit Körperverletzung und dreifacher Vergewaltigung verantworten müssen, weil er vor zwei Jahren seine damalige Freundin, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, zur Prostitution gezwungen und gemeinsam mit einem Freund mehrfach vergewaltigt haben soll. Jetzt wurde er freigesprochen, ebenso sein mitangeklagter Freund, der der Beihilfe bezichtigt worden war.

Es hatte zwar eine Reihe Aussagen zu ihren Ungunsten gegeben. Doch ausgerechnet die der wichtigsten Zeugin, der Geschädigten, verschaffte ihnen die Freiheit. Die Hälfte der zwölf Verhandlungstage war auf ihre Vernehmung verwandt worden. Dabei hatte sie sich immer mehr in Widersprüche verstrickt – was auch einer psychischen Ausnahmesituation geschuldet gewesen sein könnte. Doch gerade nach dem letzten Tag ließ auch die Staatsanwaltschaft von ihren Vorwürfen ab und verzichtete ebenso wie die Verteidigerin der Nebenklägerin auf die Vernehmung aller weiteren Zeugen, für die ursprünglich noch sechs weitere Termine angesetzt waren.

Dass die jungen Leute einmal ein Paar waren und dass sie sich prostituiert hatte – daran gab es niemals Zweifel. „Und wie der Volksmund so sagt: Liebe macht blind“, darin sah der Richter eine Wurzel alles Üblen. Und so ging es letztlich darum, ob sie gezwungen worden war oder freiwillig gehandelt hatte. Denn laut der Version der Angeklagten sei der Impuls von der damals 16-Jährigen ausgegangen, die sich auf diese Weise etwas dazu habe verdienen wollen. Hier stand Aussage gegen Aussage.

Der Richter fasste all diese Ungereimtheiten in seiner Urteilsverkündung zusammen. So habe der Angeklagte die Beziehung sehr konstant geschildert, voller Details über das Zimmer des Mädchens. Sie hingegen beteuerte, die beiden Männer seien nie dort gewesen, hätten nicht einmal gewusst, wo sie damals wohnte. Im E-Mail-Kontakt mit einer Mitarbeiterin einer Opferschutz-Organisation hatte sie geschrieben, sie würde weiterhin anschaffen gehen, doch liegen Indizien dafür vor, dass es zu diesem Zeitpunkt zu keinen weiteren Fahrten zum Dortmunder Straßenstrich gekommen war. Auch zwischen ihrer Polizei-Aussage im und vor Gericht gab es Widersprüche, die sich nicht erklären ließen.

Als großes Problem wurde die Rolle eben jener Opferschutz-Organisationen betrachtet. „Gab es damals womöglich Interessen dieser Einrichtungen, die in die Aussage flossen“, gab der Richter zu bedenken und schloss sich damit der Ansicht der Verteidiger an, dass diese eher hinderlich in der Klärung der Schuldfrage waren. Aus dem besagtem E-Mail-Verkehr sei ersichtlich, dass das Mädchen niemals von sich aus mit Fakten herausgerückt sei, sondern eher auf Fragen wie „Bist Du misshandelt worden? Hat sich jemand an Dir vergangen?“ mit „Ja“ antwortete, um nicht abgewiesen zu werden. Eine andere Organisation habe ihr einen Zuschuss zum Führerschein gezahlt, noch bevor ihr Fall überhaupt aktenkundig wurde.

Endgültig zum Ende des Prozesses führte eine Aussage von ihrer letzten Vernehmung Anfang des Monats, als sie plötzlich einräumte, die beiden Male, an denen sie zu dritt Geschlechtsverkehr mit den beiden Angeklagten hatte, seien doch auf freiwilliger Basis geschehen. Damit sei deutlich geworden, dass ihre Erinnerungen nicht mehr dem entsprachen, was damals vorgefallen sein muss, so der Vorsitzende.

„Niemand der Prozessbeteiligten hat der Zeugin vorgeworfen, die Unwahrheit gesagt zu haben“, schloss er sich der Staatsanwältin an. „Es ist aber möglich, dass nach all der Zeit und in Anbetracht des damaligen Alters der Zeugin Dinge wie Verdrängung oder Ausblenden, begünstigt durch ihre Zeit in der Jugendpsychiatrie Hamm, eine Rolle gespielt haben und Erlebnisse entweder anders oder gar nicht mehr in Erinnerung geblieben sind.“

Alles in allem sei im Laufe der Zeit ein dynamischer Prozess aus Verdrängung, Rechtfertigung, seelischer Belastung und Eingriffen durch die Opferschutzorganisationen ins Laufen gekommen, in dem nicht mehr auszuschließen sei, das sie sich zum eigenen Schutz zum Opfer gemacht habe, und der letztlich zu diesem „äußerst schwierigen und aufwendigen Gerichtsverfahren, verbunden mit erheblicher Mehrarbeit“ geführt habe.

Wenn man dies alles berücksichtige, lägen genügend berechtigte Zweifel an der Schuld des Angeklagten vor. Er wird für die Zeit, die er von Anfang Januar bis Anfang diesen Monats in der JVA Werl verbrachte und in der seine Ausbildung dauerhaft unterbrochen wurde, auf Kosten der Staatskasse entschädigt, die auch die Kosten für das Verfahren trägt.

Weder die Nebenklägerin noch ihre Angehörigen waren an diesem letzten Prozesstag anwesend. Dafür war die Mitarbeiterin der Opferschutz-Organisation noch einmal angereist. „Sie will damit abschließen“, zitierte sie die junge Frau. Für deren Mutter sei der Fall nicht erledigt. Sie wolle mit dem Fall an die Öffentlichkeit gehen.

http://www.soester-anzeiger.de/nachrichten/kreis-soest/werl/prozess-zwangsprostitution-2478626.html

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113.    1. Dezember 2011 Mädchen erfand sexuellen Missbrauch durch Stiefvater

Kind wollte nicht, dass die Mutter den Mann heiratete – Gericht erkannte außerordentliche soziale Umstände in der Familie

Bregenz – Ein Mädchen aus Vorarlberg hat seinen 46-jährigen Stiefvater laut einem Urteil des Landesgerichts Feldkirch zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Der Mann wurde am Donnerstag in dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, freigesprochen, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Das Kind wollte offenbar nicht, dass seine Mutter ihren Lebensgefährten heiratete, weil dadurch jede Chance für eine Versöhnung der leiblichen Eltern unmöglich schien, und soll darum die Tatvorwürfe erfunden haben.

Die Tochter sagte zunächst aus, der Mann habe sich in Abwesenheit der Mutter nachts mehrmals in ihr Zimmer geschlichen und sie sexuell missbraucht. Während des Prozesses gab das Mädchen dann unter Tränen zu, die Vorwürfe erfunden zu haben.

Wegen Quälens Unmündiger stand auch die 40-jährige Mutter vor Gericht. Sie soll ihre Kinder laut Anklage an den Haaren gerissen und zum Essen verdorbener Milchprodukte gezwungen haben.

Die Mutter gestand, ihre Kinder manchmal an den Haaren zu ziehen, auch sei ihr “die Hand ausgerutscht”. Sie sei überfordert gewesen, so die Frau. Eine Überforderung der Eltern sah auch das Gericht. Die Freisprüche begründete der Richter mit den außerordentlichen sozialen Umständen in der Familie. Die Kinder seien “hochgradig sozial gestört”. Die Minderjährigen sollen etwa nicht zum Essen verdorbener Lebensmittel gezwungen worden sein, vielmehr hätten sie selbst ins Essen gespuckt. Wenn Kinder aus Faulheit vor dem Computer die Hose einkoteten, könnten die gelegentlichen Ohrfeigen nicht von vornherein als sadistische Gewaltakte gewertet werden, so das Gericht laut dem Rundfunkbericht.

http://derstandard.at/1322531629022/Freispruch-in-Vorarlberg-Maedchen-erfand-sexuellen-Missbrauch-durch-Stiefvater

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 114.   Görlitz Ende Juni 1935 erstattete der als Nazi bekannte Uhrmacher Hans Heinrich eine verleumderische Anzeige gegen Arthur Dresel.

Am 25.Juni 1935 wurde er „unter dem schweren Verdacht des Sittlichkeitsverbrechens verhaftet“ (Zitat aus der Oberlausitzer Tages Post (OTP)).

Drei Tage später wurde an Dresels Geschäft ein Plakat mit der Aufschrift „Dieses Judenschwein hat sich sittlich an deutschen Kindern vergangen.“ angebracht. Dieses Plakat wurde von dem nichtjüdischen Sattler Reinhold Liebe entfernt.

Er musste es jedoch später wieder, unter Zwang der Polizei und angeblich der Bevölkerung, wieder anbringen.

Im August 1935 fand der Prozess gegen Arthur Dresel statt. Er wurde freigesprochen, da sich die Verleumdung nicht bestätigen ließ. Auch das Zigarrengeschäft Eckert auf dem Obermarkt, das nicht jüdisch war, hat für Dresel ausgesagt.

Die OTP gab dem Freispruch zwar einen mysteriösen Beigeschmack und bezweifelte die Glaubwürdigkeit der Zeugen, die Nazis ließen jedoch vorerst diese Niederlage auf sich beruhen. Bis Arthur Dresel von seiner Erholungsreise aus einem schlesischen Bad zurückkehrte. Er wurde erneut verhaftet und in das Breslauer Gefängnis überführt. Am 22.09.1935 wurde er von der Gestapo ermordet. Die näheren Umstände sind nicht bekannt.

Am nächsten Tag meldete ein Gestapomann Meta Dresel den Tod ihres Mannes. Als Ulrich Dresel sich im Breslauer Polizeigefängnis erkundigte, bekam er einen Totenschein mit dem Vermerk „tot aufgefunden“ ausgehändigt.

Artur Dresel war ein prominenter und engagierter Sozialdemokrat, der zahlreiche städtische Ehrenämter übernommen hatte. Er wurde beschuldigt, einen jugendlichen Kunden bei der Anprobe sexuell belästigt zu haben. Die Oberlausitzer Tagespost und Der Stürmer überschlugen sich in Unterstellungen und Erfindungen, die nach einem Prozess, der mit einem Freispruch für Dresel endete, alle zusammenbrachen und eine Blamage für die Drahtzieher bedeuteten. Artur Dresel wurde trotz Freispruch in das Gerichtsgefängnis Breslau eingeliefert, in dem er angeblich kurz darauf seinem Leben selbst ein Ende setzte. Bei einem Gerichtsprozess 1948 in Bautzen kam heraus, dass ein missgünstiger Handwerker aus der Nachbarschaft Dresel denunzierte

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115.   18.06.2010  SEXUELLER MISSBRAUCH  Freispruch nach falscher Verdächtigung

Köln. Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen eine 32-jährige Kinderpflegerin, die wegen falscher Verdächtigung angeklagt war. Der Amtsrichter kam zur Überzeugung, es spreche vieles dafür, dass die Angeklagte selbst glaube, was sie behauptet hatte. Die Frau hatte nach einer mehrmonatigen psychoanalytischen Behandlung Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihren Therapeuten erstattet. Mehrfach sei der Analytiker zudringlich geworden; sowohl in seiner Praxis als auch in der Öffentlichkeit sei er ihr gegen ihren Willen zu nahe gekommen.

Die Ermittlungen ergaben allerdings unzweifelhaft, dass die Anschuldigungen der psychisch kranken Frau haltlos waren. Es gab keinerlei Hinweis auf einen sexuellen Übergriff. Dies hatte auch die Auswertung des E-Mail-Verkehrs und der Briefkorrespondenz zwischen Therapeut und Patientin ergeben. Das Verfahren gegen den Therapeuten wurde eingestellt. Stattdessen musste sich die Kinderpflegerin wegen falscher Verdächtigung verantworten. Die offensichtlich nervlich stark angespannte Frau blieb allerdings dabei: „Die Anschuldigungen stimmen. Diese Dinge sind wirklich so passiert“

Eine psychiatrische Gutachterin bescheinigte der Kinderpflegerin eine Persönlichkeitsstörung. Die Frau habe den Therapeuten aufgesucht, weil sie nicht über den Verlust ihres Vaters hinweg gekommen sei, der die Familie verlassen hatte, als sie zwei Jahre alt war. In der Therapie habe die Angeklagte ihre „unerfüllten Liebeswünsche gegenüber dem Vater auf den Therapeuten übertragen“, lautete die Erklärung der Sachverständigen. Die Kinderpflegerin habe die Anschuldigungen nicht etwa aus Rache, Wut oder Enttäuschung erhoben, sondern aus einem subjektiven Empfinden heraus.

Laut Gesetz macht sich derjenige einer falschen Verdächtigung schuldig, der „wider besseres Wissen“ handelt. Dies sei ihm vorliegenden Fall nicht gegeben, da die Angeklagte wegen ihrer seelischen Erkrankung davon überzeugt sei, die Wahrheit zu sagen. „Das ist geradezu der klassische Fall im Rahmen einer psychischen Störung“, fasste die Sachverständige zusammen.

Für den Richter und die Staatsanwältin war danach klar: „Es fehlt eindeutig am Tatbestand der bewusst wahrheitswidrigen Aussage.“ Die Konsequenz daraus war ein Freispruch.

http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/sexueller-missbrauch-freispruch-nach-falscher-verdaechtigung,16341264,12689442.html

Anmerkung: Auffallend ist, dass den Falschbeschuldigerinnen sofort “psychische” Probleme oder ähnliches attestiert wird! Damit sie erstens nicht gross verurteilt werden können und das der “angebliche Täter” nur ja keinen Schadensersatz verlangen kann? Denn das wäre ja nicht im Sinne der Fraktion:” Männer sind alle Verbrecher”!  

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116.   26.04.10  Mann durch Lügen seiner Frau unschuldig an den Pranger gestellt

Mit schweren Vorwürfen stellte die Frau ihren Ex-Mann im schmutzigen Sorgerechtskampf unschuldig an den Pranger.

Vor dem Hintergrund eines erbittert geführten Sorgerechtsstreites ist eine Frau zu weit gegangen, befanden die Richter am Amtsgericht Eisenach. Sie hatte ihrem Mann schwerste Misshandlungen und sogar Vergewaltigungen vorgeworfen.

Eisenach. Das Amtsgericht Eisenach verurteilte die heute 29-Jährige im Oktober 2009 wegen Falschbezichtigung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Der Richter ist überzeugt, dass es die von ihr angegebenen Verletzungen “nicht gegeben” habe und ihre Anschuldigungen im Sorgerechtsstreit als Waffe eingesetzt wurden. Kein Arzt oder Zahnarzt fand auch nur die geringste Spur von Gewalt. Laut Gutachterin hätten solche gefunden werden müssen.

Ihr geschiedener Mann hat die Geschichte, die ihn seit 2006 umtreibt, jetzt an die Öffentlichkeit gebracht. Als die Ehe 2005 gescheitert war, so René K., hätte sich zwischen ihnen ein furchtbarer Kampf um die Kinder entwickelt. Dabei war eigentlich klar, dass diese bei ihm bleiben sollten, denn ein Familiengericht hatte K. das Sorgerecht zugesprochen.

Doch seine Frau wollte sich nicht damit abfinden. Zuerst erzählte sie der Polizei, K. habe kinderpornografische Bilder auf seinem Computer. Doch eine Hausdurchsuchung ließ die erste Anzeige ins Leere laufen. Dann erfand sie die Vergewaltigungs- Vorwürfe. So soll er ihr Nase, Kiefer, Rippen gebrochen und sie durch ihn einen Dammbruch erlitten haben. Er soll sie neben zahlreichen Vergewaltigungen mit abgebrochenen Flaschen, einem Hammer und einem Stilett traktiert haben. Würgen bis zur Ohnmacht und brennende Zigaretten auf der Haut standen auch auf der Horror-Liste, die sie einer Mitarbeiterin des Weißen Rings übergab, bei der sie Hilfe suchte und fand.

Das Ermittlungsverfahren gegen René K. ist zwar schon im April 2007 eingestellt worden. Doch bis heute fühlt er sich “gedemütigt und verfolgt”. Denn die im Familienstreit zuständigen Stellen, wie Jugendamt, Weißer Ring und die AWO-Familienberatung, hätten ihn auch nach seiner Verfahrenseinstellung wie einen Sündenbock behandelt und nichts zur Entschärfung des von seiner Frau erschaffenen Feindbildes getan.

Die gemeinsamen Kinder leben nach wie vor bei ihm. Seine Ex-Frau, so glaubt ein Gutachter, sei vermutlich traumatisiert und habe frühere Erfahrungen auf René K. übertragen.

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Mann-durch-Luegen-seiner-Frau-unschuldig-an-den-Pranger-gestellt-444768379

 Anmerkung: Die sattsam bekannten Wir-sind-parteiisch-Opferorganisationen verschärfen oft die Situationen noch! 

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117.   Mariotti-Prozesse

Eva Maria Mariotti wurde am 24. Dezember 1917 in Prag geboren mit dem Familiennamen Stiebeck. Sie wuchs als Kind wohlhabender Eltern in Prag auf und heiratete mit 18 Jahren einen gewissen Nemecek, die Ehe wurde bereits nach zehn Monaten geschieden, aus ihr ging aber eine Tochter hervor. Nach der Zerschlagung der Rest-Tschechei und der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren arrangierte sie sich mit den deutschen Besatzungsbehörden und handelte mit Antiquitäten. In dieser Zeit war sie mit einem gewissen Dr. Kunze verlobt. Mit dem Näherrücken der Roten Armee half sie noch die Antiquitäten aus Tschechien nach Deutschland zu bringen und floh letztlich nach Hamburg. Sie wollte nach dem Krieg Deutschland in Richtung Südamerika verlassen, was unmittelbar nach Kriegsende nur Familienangehörigen von Staatsbürgern alliierter Staaten möglich war. So heiratete sie den Franzosen André Mariotti, der im Schwarzhandel aktiv war. Eine seiner Geschäftspartnerinnen war die Witwe Moser, das spätere Mordopfer.

Kurz vor dem Auffinden der Leiche hatte Eva Mariotti Hamburg in Richtung Esslingen mit einem Bekannten, Erich Sterba, verlassen. Sie wollte von dort in die Schweiz reisen. Hinter der Grenze wurden sie und Erich Sterba allerdings aufgegriffen und nach einigen Tagen wieder nach Deutschland abgeschoben. Die Wege von Eva Mariotti und Erich Sterba trennten sich nun: Er ging zurück in die Tschechoslowakei, sie sollte zunächst unter falschem Namen in München und dann in Paris leben

[…] n Sao Paulo, wo sie unter dem Namen Sylvia Sousa-Leith lebte, wurde sie durch einen Deutsch-Brasilianer anhand eines Bildes in der Neuen Illustrierten 1960 erkannt. Sie wurde durch brasilianische Behörden auf Grund eines internationalen Haftbefehls festgenommen und 1961 an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert.

[..]Am 28. Juni 1946 wurde die Zahnarztwitwe Maria Moser in ihrer Wohnung, Loogestieg 8, vierter Stock in Hamburg-Eppendorf, ermordet. Ihre Leiche wurde am 30. Juni 1946 in der Küche der Wohnung gefunden, grüne Glasscherben im Haar und um den Kopf, in einer Blutlache. Größere Scherben konnten nicht gefunden werden, aber der Stöpsel einer Flasche oder einer Karaffe. Die Obduktion ergab Schädelverletzungen, die auf die Einwirkung mit einem stumpfen Gegenstand hindeuteten, diese waren aber nicht unmittelbar ursächlich für den Tod. Todesursache war vielmehr eine Erdrosselung mit einem roten Tuch, das noch um den Hals der Toten lag.

Frau Moser war eine wohlhabende Witwe eines ehemaligen Zahnarztes am Hofe des griechischen Königs, die ihren Wohlstand auf dem Schwarzmarkt der Nachkriegszeit noch hatte vermehren können. Sie hatte lesbische Neigungen. Eine ihrer weiblichen Bekannten war die später wegen des Mordes beschuldigte Eva Mariotti.

[…]Die Kriminalpolizei Hamburgs hatte zum Zeitpunkt des Mordes einen Mangel an erfahrenen Kriminalisten, da zahlreiche Kriminalbeamte im Rahmen der Entnazifizierung als belastet entlassen worden waren. In der Folge wurde die Spurensicherung nur unzureichend vorgenommen. Die Beamten waren davon ausgegangen, dass die Küche der Tatort war, in andere Räume der Wohnung wurde nur flüchtig hineingesehen. Eine Aufstellung der in der Wohnung gefundenen Wertgegenstände unterblieb, so dass eine Feststellung, inwiefern etwas wann durch wen weggekommen war, schwer möglich war. Die Blutspuren in der Küche wurden protokolliert, aber nicht fotografiert, ob ein blutiger Schuhabdruck von Beamten oder dem Täter verursacht wurde, konnte so nicht geklärt werden, auch ob ein blutiger Abdruck eines Damenschuhs vorhanden war, konnte später nicht rekonstruiert werden.

Der Mann, der mit Eva Mariotti zusammen 1947 Hamburg verließ, wurde beim Versuch illegal die Tschechoslowakei zu verlassen festgenommen. Er gestand gegenüber den tschechoslowakischen Behörden, dass er die Witwe Moser getötet habe, allerdings auf Veranlassung von Frau Mariotti, die auch Haupttäterin gewesen sei. 1950 wurde er hierfür durch das Kreisgericht in Mährisch-Ostrau verurteilt. Wegen des Rechtsgrundsatzes ne bis in idem konnte Sterba wegen der bereits erfolgten Verurteilung und Bestrafung nicht erneut angeklagt werden. Er hatte daher für die Prozesse gegen Eva Mariotti eine dem Kronzeugen vergleichbare Bedeutung

[…]Dreimal wurde der Prozess vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Hamburg gegen Frau Mariotti eröffnet. Gerhard Mauz sollte dies schließlich mit „einer Hinrichtung mit dem Handbeil, bei der dem Henker die Nerven versagen“ vergleichen

09.06.1965  STOCK, STAB, STUHLBEIN ODER WAS AUCH IMMER

SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz im dritten Mariotti-Prozeß in Hamburg

Der Versuch der Justiz, zu einem rechtskräftigen Urteil über die Mariotti zu gelangen, gleicht einer Hinrichtung mit dem Handbeil, bei der dem Henker die Nerven versagen. Blut strömt über das Gerüst, die Delinquentin schreit, zwei Hiebe haben sie nur verwundet. Zum dritten Mal holt, der Scharfrichter aus.

Ganzer Text: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46272937.html

[…]Der erste Prozess 1963

Die Hauptverhandlung zum ersten Mordprozess gegen Eva Mariotti wurde am 3. Juli 1963 unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Kurt Steckel eröffnet. Steckel wurde 1901 geboren und schloss mit 22 seine juristischen Studien mit dem ersten Staatsexamen ab. 1923 begann er dann das Referendariat und wurde 1927 Staatsanwalt beim Landgericht Königsberg. Er war während des Zweiten Weltkrieges auch Ankläger am Sondergericht in Königsberg. Von Februar 1945 bis April 1945 war er als Ankläger an den Volksgerichtshof abgeordnet.Nach dem Krieg war Steckel dann bis 1947 im Wohnungsamt in Hamburg tätig, bevor er im Oktober 1947 zunächst Hilfsrichter und im März 1948 Richter auf Lebenszeit und Landgerichtsdirektor wurde.[8] Die Verhandlungsführung Steckels im Mariotti-Prozess wurde als scharf empfunden.

Zitat: was Steckel in der Verhandlung am 5.7.1963 zu der Bemerkung hinreißen läßt: „Die Akten aus den ersten Vernehmungen haben zahlreiche Löcher, damals waren ja auch die meisten guten Kriminalbeamten rausgeschmissen durch die Entnazifizierung . . .“ ‑ eine Äußerung, die in der Öffentlichkeit Unverständnis und Protest ‑ insbesondere seitens der jüdischen Gemeinde in Hamburg und des Zentralrats der Juden in Deutschland ‑ provoziert. Zitat Ende

http://www.strate.net/de/publikationen/der_einundzwanzigste_tag_des_mariotti-prozesses.html

[…]Am Montag dem 24. Februar 1964 begann der zweite Prozess gegen Frau Mariotti. Zu Beginn der Hauptverhandlung herrschte ein erheblicher Publikumsandrang. Vorsitzender Richter war der damalige Landgerichtsdirektor Ehrhardt. Der 1913 in Münster geborene Wolf-Dietrich Ehrhardt hatte 1938 sein Zweites Juristisches Staatsexamen bestanden und war 1946 in den Justizdienst eingetreten, er sollte später von 1972 bis 1980 Präsident des Landgerichtes in Hamburg sein.Ihm beigeordnet waren zwei weitere Landgerichtsdirektoren als Berufsrichter sowie ein Oberverwaltungsdirektor, ein Maschinenschlosser, eine Stenotypistin, eine Lehrerin, ein Klempner und ein Schlosser als Laienrichter.

Der zweite Mordprozess dauerte zwei Wochen und es wurden 65 Zeugen vernommen. Die Angeklagte bestritt die Tat und sagte aus, verstrickte sich mit einigen Lügen und Ungenauigkeiten aber in Widersprüche, die ihrer Glaubwürdigkeit Abbruch taten. Am Tage der Urteilsverkündung gab es einen derartigen Zuschauerandrang, dass nur ein Teil der Öffentlichkeit eingelassen werden konnte, da der Saal nicht genug Sitzplätze hatte. Am 12. März 1964 wurde Eva Mariotti durch das Schwurgericht wegen gemeinschaftlichen Mordes und schweren Raubes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe und Ehrverlust verurteilt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mariotti-Prozesse#cite_note-28

Zitate : Aufgrund eines Verfahrensfehlers wird das erste Urteil im Mariotti‑Verfahren am 22.12.1964 durch den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgehoben.

Der dritte Anlauf des Mariotti‑Prozesses beginnt am 31.3.1965. Es stellt sich eindeutig heraus, daß die Angaben Sterbas über den Tatort nicht zutrafen und deshalb seine Darstellung auch im Kern des Geschehens ‑ in insgesamt acht Versionen wiederholt ‑ nicht zutreffen konnte. Am 20. Verhandlungstag, dem 6.7.1965, wird die Beweisaufnahme geschlossen. In einem 5-½-stündigen Plädoyer hält der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Heinrich Hellge, an dem Anklagevorwurf fest und versucht, ihn durch eine entsprechende Würdigung der Zeugenaussagen und Sachbeweismittel ‑ insbesondere eines Pelzmantels der Witwe Moser, den Eva Mariotti nach der Tat bei einer Reinigung in Esslingen gelassen hatte ‑ zu untermauern.

Am nächsten Tag, dem 7.7.1965, plädiert zunächst Staatsanwalt Klaus Zöllner, der sich mit der Glaubwürdigkeit Sterbas befaßt. Noch während Zöllner plädiert, betritt ‑ er muß sich später sagen lassen: im Straßenanzug – Ernst Buchholz, seit 1959 Generalstaatsanwalt in Hamburg, den Gerichtssaal und nimmt auf jener Bank Platz, die den Vertretern der Presse vorbehalten ist. Nachdem Zöllner seinen Vortrag beendet und sich gesetzt hat, steht Oberstaatsanwalt Hellge auf, um den angekündigten zweiten Teil seines Plädoyers zu halten. In diesem Moment bittet Ernst Buchholz um das Wort ‑ der Vorsitzende des Schwurgerichts gewährt es ihm auch. Er erklärt:

„Ich möchte eine Erklärung abgeben zu einer Rechtsfrage, die für die gesamte Justiz von größter Bedeutung ist. Es geht um das Recht des Angeklagten zu schweigen. Seit wir eine Strafprozeßordnung haben, hat jeder Angeklagte dieses Recht. Die von Oberstaatsanwalt Hellge vertretene Auffassung, daß aus dem Schweigen der Angeklagten Frau Mariotti auf ihre Schuld zu schließen wäre, ist unzulässig und deckt sich nicht mit der Auffassung der Leitung der Hamburger Staatsanwaltschaft und mit meiner Auffassung.

Jeder Angeklagte muß von seinem Recht auf Schweigen ohne jedes Risiko und ohne Gefahr Gebrauch machen können. Aus seinem Schweigen auf seine Schuld zu schließen, bedeutet einen Prozeßverstoß. Im Falle der Frau Mariotti halte ich ihr Schweigen sogar für sehr verständlich und sehr vernünftig.

Zu der Frage, ob die Angeklagte Frau Mariotti restlos der ihr vorgeworfenen Schuld überführt ist oder nicht, will und kann ich keine Stellung nehmen. Wenn Sie, meine Damen und Herren Richter, die Angeklagte für restlos überführt halten, verurteilen Sie sie. Wenn Sie aber auch nur die geringsten Zweifel haben, sprechen Sie sie frei.

Meine Damen und Herren Richter, lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, daß die Angeklagte Frau Mariotti schon einmal in diesem Saal zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt worden ist. Es geht in diesem Prozeß nicht um das Prestige der Justiz. Es geht einzig und allein um die Angeklagte und um die Frage, ob ihr die zur Last gelegte Tat nachgewiesen werden kann.“

Am 14.7.1965 wird Eva Mariotti freigesprochen: Sterba sei in seiner Tatdarstellung mehrfach der Unwahrheit überführt worden und nicht glaubwürdig. In entscheidenden Punkten sei seine Darstellung widerlegt. Auch habe er einen Grund gehabt, die Angeklagte zu Unrecht zu belasten.

Weiterlesen bei:  http://www.strate.net/de/publikationen/der_einundzwanzigste_tag_des_mariotti-prozesses.html

17.07.1963 MARIOTTI-PROZESS  Schöner Kampf

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46171197.html

Anmerkung:  Helmuth Schmidt (Alt-Bundeskanzler)  DIE ZEIT, 31.1.1964 Nr. 05

Als letztes Beispiel möchte ich die Berichte zum Mariotti-Prozeß ansprechen. Dabei darf ich zunächst darauf hinweisen, daß ich es durchaus für legitim halte, wenn die Presse über den Hergang eines Gerichtsverfahrens berichtet und sich mit ihm auseinandersetzt. Durchaus illegitim kann es aber sein, wenn die Presse sich z. B. bewertend mit der Person des Beschuldigten beschäftigt oder abschließende Beurteilungen vorwegnimmt. Nach den mir vorliegenden Presseauszügen hat sich ein Teil der Presse bei dem bisherigen Mariotti-Prozeß gewiß kein Ruhmesblatt verdient. Während man vor Prozeßbeginn die Angeklagte bereits als überführt dargestellt hatte, ist man später schlagartig ins Gegenteil umgeschwenkt, und zwar beide Male in einer Form, daß man sich fragen könnte, wie hier das Gericht noch unbeeinflußt bleiben sollte.  Ganzer Artikel : http://www.zeit.de/1964/05/privilegien-und-pflichten-der-presse/seite-2

Schöne und richtige Ansichten , aber 46 Jahre später – in der Causa Kachelmann – sind die Medien wie ein Schwarm Hornissen über ihn hergefallen und haben ihn deseavouiert, bis heute! Von Ruhmesblatt kann auch hier keine Rede sein. Aber hat sich ein Politiker gefunden, der das wirklich und lautstark angeprangert hat? Nein….. ganz im Gegenteil. Dabei ist Kachelmann genauso unschuldig und freigesprochen worden wie Frau Mariotti! Nur, damals gab es eben keine BILDreporterin Schwarzer, die allen und jeden aufgehetzt hat.

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118.   08.01.2013 Unschuldig im Gefängnis

18-Jährige bezichtigt Mann zu Unrecht der Vergewaltigung

BOCHUM Es ist kaum zu fassen: Mit dem Vorwurf einer angeblichen Vergewaltigung schickte eine 18-Jährige einen Wattenscheider unschuldig in den Knast. Vier Wochen musste der Mann im Gefängnis schmoren, bis die Wahrheit ans Licht kam. Am Dienstag wurde die junge Frau vom Bochumer Jugendgericht wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu drei Wochen Dauerarrest verurteilt

Zwar versuchte die junge Wattenscheiderin zu erklären, was sie zu der Tat getrieben habe, doch so recht gelingen wollte ihr das nicht. Früher sei sie Opfer einer realen sexuellen Belästigung geworden. Damals habe sie die Aufmerksamkeit als Opfer und Zeugin genossen.

Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr

Daran habe sie sich erinnert, als sie in den frühen Morgenstunden des 25. August 2012 zu ihrem Freund nach Hause kam und sich mit der peinlichen Frage konfrontiert sah, wo sie so spät noch her komme. Die Wahrheit konnte oder wollte sie nicht erzählen.

Denn die Wahrheit ging so: Nach einer langen Nacht in einer Diskothek sprachen sie zwei ihr unbekannte Männer an einer Tankstelle an der Hochstraße an und luden sie zu einem Bier bei ihnen zu Hause ein. Dort schlief sie schließlich mit einem der beiden – einvernehmlich.

“Sehr empathiefrei”

Doch ihrem Freund erzählte sie die wüste Geschichte, sie sei in der Nähe der Tankstelle ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt worden. „Und das hatte dramatische Folgen“, wie die Vorsitzende Richterin feststellte. Das angebliche Opfer erstattete am selben Tag Anzeige und identifizierte den angeblichen Täter sogar auf einem Überwachungsvideo der Tankstelle. Der Mann wurde verhaftet.

Erst knapp vier Wochen später widerrief sie ihre Aussage, nachdem ein Polizist sie eindringlich mit den Ungereimtheiten des Falls konfrontiert hatte. Für die Vorsitzende Richterin stand eins fest: „Das alles kam uns sehr empathiefrei vor.“ Ohne Mitgefühl und Nachdenken habe sie einen Unschuldigen bezichtigt. Außerdem habe sie wirklichen Opfern einen Bärendienst erwiesen.

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/bochum/18-Jaehrige-bezichtigt-Mann-zu-Unrecht-der-Vergewaltigung;art932,1873591

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 30.11.2001 Falsche Verdächtigung im Rosenkrieg

OSTALBKREIS – “Manchmal wird man in so einem Verfahren das Gefühl nicht los, dass man vor den Karren eines Rosenkriegs gespannt wurde.” Oberstaatsanwalt Harald Stephan von der Ellwanger Staatsanwaltschaft kennt Scheidungsfälle, in denen ein Partner dem anderen vorwirft, ihn oder das gemeinsame Kind sexuell missbraucht zu haben. Irgendwann stellt sich heraus, dass alles gelogen war.http://www.schwaebische.de/home_artikel,-Falsche-Verdaechtigung-im-Rosenkrieg-_arid,332133.html
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 119.   21.11.2012 Missbrauch an der CharitéKinderpfleger vergewaltigt 16-Jährige – Warum schwieg die Klinik?
Missbrauch an der Charité: Kinderpfleger vergewaltigt 16-Jährige – Warum schwieg die Klinik? -Ein Krankenpfleger soll in der Berliner Charité mehrfach Minderjährige missbraucht haben – zuletzt eine 16-jährige Patientin. Der Mann soll seit 40 Jahren an der Klinik tätig sein. Zwar suspendierte die Klinik mittlerweile den Mann, zeigte ihn aber nicht an. Klinikchef Einhäupl räumt weitere Probleme ein.Ein Krankenpfleger soll ein Mädchen auf der Kinderrettungsstelle der Berliner Universitätsklinik missbraucht haben. Das gab die Klinikleitung am Mittwoch – eine Woche nach dem Vorfall – bekannt. Der Beschuldigte hat demnach wohl schon früher Kinder unsittlich berührt. „Mir sind drei Ereignisse bekannt, die allerdings schon mindestens fünf Jahre zurückliegen“, sagte der Klinikchef der Berliner Charité, Karl Max Einhäupl. Er räumte ein Kommunikationsproblem an dem Großkrankenhaus ein.Obwohl der Pfleger wegen des Übergriffs suspendiert wurde, schaltete niemand die Behörden ein. Der Mann soll seit 40 Jahren an der Klinik tätig sein. Klinikchef Einhäupl zeigte sich erschüttert und sagte, er selbst habe erst am Dienstag von dem Fall erfahren. An der Glaubwürdigkeit des 16-jährigen Mädchens zweifle er nicht.Pfleger „hilft“ beim AusziehenDer Pfleger soll die Patientin schon in der Nacht zum Mittwoch vergangener Woche missbraucht haben. Wie der stellvertretende Pflegedirektor Helmut Schiffer berichtete, war die Jugendliche kurz nach Mitternacht in der Rettungsstelle aufgenommen worden. Der Pfleger habe ihr beim Ausziehen der Hose geholfen und sie dabei unsittlich berührt. Für kurze Zeit waren beide allein, zuvor habe das Mädchen Beruhigungsmittel genommen.Die 16-Jährige habe anschließend ihre Eltern informiert, diese sprachen jedoch erst am folgenden Nachmittag mit dem zuständigen Arzt darüber. Daraufhin wurde der Pfleger suspendiert. Dennoch wurde der Fall knapp eine Woche lang nicht den Behörden mitgeteilt.„Wir wollten nichts vertuschen“Klinikchef Einhäupl begründete dies damit, dass intern erst einmal die Vorwürfe geprüft worden seien: „Wir wollten nichts vertuschen, sondern sicher sein, dass wir den Richtigen treffen.“ Allerdings sei dem Vater freigestellt worden, selbst Anzeige zu erstatten. Erst am Donnerstag wurde seine Tochter aus der Klinik entlassen.Mit Bezug auf den Pfleger sagte Einhäupl: „Es dürfte ja wohl klar sein, dass dieser Mensch keine Gelegenheit mehr haben wird, an der Charité zu arbeiten.“ Zudem werde die Klinik „alles dafür tun“, den Vorfall aufzuklären. Noch am Mittwochabend wollte der Klinikchef die Eltern der 16-Jährigen besuchen.Die Berliner Polizei nahm erst am Mittwoch die Ermittlungen auf, nachdem die „Bild“-Zeitung den Fall bekanntgemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Ermittlungsverfahren, wie deren Sprecher Martin Steltner sagte.http://www.focus.de/panorama/welt/missbrauch-an-der-charite-kinderpfleger-vergewaltigt-16-jaehrige-warum-schwieg-die-klinik_aid_865661.html
21.11.2012  Pfleger vergewaltigt Patientin (14)  Berliner Charité wieder in den SchlagzeilenBild. dpaBerlin. (dpa) Die renommierte Berliner Charité kommt nicht aus den Schlagzeilen. Ein Pfleger der Uni-Klinik soll in der vergangenen Woche eine14-jährige Patientin vergewaltigt haben. Nach Angaben des Krankenhauses wurde er wegen des Vorwurfs eines sexuellen Übergriffs sofort vom Dienst suspendiert. Die Charité bestätigte damit einen Bericht der «Bild»-Zeitung vom Mittwoch.http://www.oberpfalznetz.de/nachrichten/3470259-510,1,0.html
21.11.2012 Berliner Charité Pfleger soll 16-jährige Patientin vergewaltigt habenSchwere Vorwürfe gegen einen Krankenpfleger an der Kinderklinik der Berliner Charité: Der Mann soll eine 16 Jahre alte Patientin sexuell missbraucht haben. Jetzt will das Krankenhaus Strafanzeige erstatten.Berlin – Die 16 Jahre alte Patientin der Kinderklinik der Berliner Charité soll während der Narkose von einem Pfleger missbraucht worden sein. Als das Mädchen aus der Betäubung erwachte, habe es sich seinen Eltern anvertraut, hieß es. Diese hätten dann die Klinikleitung über die mutmaßliche Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt.”Es gibt einen entsprechenden Verdacht gegen einen Pfleger”, sagte eine Sprecherin des Krankenhauses. Der Beschuldigte soll seit 40 Jahren in der Klinik arbeiten. Er hat wohl schon früher Kinder unsittlich berührt. “Mir sind drei Ereignisse bekannt, die allerdings schon mindestens fünf Jahre zurückliegen”, sagte der Klinikchef der Berliner Charité, Karl Max Einhäupl. An der Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen zweifele er nicht.Ganzer Artikel: http://www.spiegel.de/panorama/berliner-charite-krankenpfleger-soll-patientin-vergewaltigt-haben-a-868406.html 
Anmerkung: Unzählige Zeitungsmeldungen über diesen Fall im www. Auch die Gutfrauen von Wildwasser haben schon ihren Kommentar dazu abgegeben, wie denn nicht! Die Politik mischte sich ein…….Vorverurteilungen, Klatsch, Gerüchte….Und dann das:
05.12.2012 Zweifel an Missbrauchs-Vorwurf  Von Lutz SchnedelbachDas Mädchen, das einen Pfleger der Charité des Missbrauchs bezichtigt hat, soll schon mal falsche Beschuldigungen erhoben haben. Zu den Vernehmungs-Terminen im Landeskriminalamt ist sie bisher nicht erschienen.Hat sich die 16-jährige Schülerin den sexuellen Missbrauch ausgedacht? Drei Wochen nachdem eine Jugendliche im Virchow-Klinikum der Charité von einem Pfleger sexuell missbraucht worden sein soll, gibt es in den Sicherheitsbehörden erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens.Am Mittwoch wurde bekannt, dass die heute 16-Jährige im Jahre 2008 zu Unrecht einen Sozialarbeiter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hat. Der Sozialarbeiter, der in der Neuköllner Schule arbeitete, in der das Mädchen unterrichtet wurde, hatte sie beim Schwänzen erwischt und aufgefordert, in die Klasse zu gehen. Daraufhin behauptete das Mädchen, das aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommt, von dem Mann sexuell missbraucht worden zu sein. Später erklärte sie der Schulleitung, dass sie sich das alles nur ausgedacht habe. Gegen den Sozialarbeiter wurde nicht ermittelt.Möglicherweise, so die Polizei, habe die Schülerin jetzt wieder gelogen. Die 16-Jährige aus Neukölln hatte, wie berichtet, nach einer Untersuchung in der Rettungsstelle des Krankenhauses in Wedding ihrem Vater berichtet, dass ein Pfleger ihr beim Ausziehen geholfen und sie dabei im Intimbereich berührt habe. Anders als in solchen Fällen üblich, verzichteten das Mädchen sowie deren Eltern auf eine Anzeige bei der Polizei. Sie informierten lediglich die Krankenhausleitung. Der 58-jährige Pfleger wurde daraufhin mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Außerdem wurde er bei der Polizei angezeigt. Ihm soll jetzt gekündigt werden. Beweise für die Tat gibt es jedoch nicht.Ermittler begründen ihre Zweifel an dem angeblichen Missbrauch auch damit, dass das Mädchen sowie deren Eltern bisher nicht zu den vereinbarten Terminen im Landeskriminalamt erschienen sind und deshalb noch nicht als Zeugen befragt werden konnten. Über Tage hinweg war die Familie nicht zu erreichen. Sie ließen die Treffen wegen eines angeblichen Arzttermins sowie einer Erkrankung in der Familie platzen. In der kommenden Woche ist erneut ein Termin zur Befragung des Mädchen vereinbart worden.Bisher wurden keine Spuren nachgewiesenTrotz der Zweifel an der Glaubwürdigkeit heiße das jedoch nicht, dass der Fall nicht ernst genommen werde. Jedoch könne erst nach der Vernehmung weiter ermittelt werden, hieß es im Landeskriminalamt. Erschwert werden die Ermittlungen auch deshalb, weil bisher keine Spuren des Missbrauchs nachgewiesen werden konnten. Die Charité hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls darauf verzichtet, die Polizei zu informieren. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zu den Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Opfers nicht. „Es ist ein laufendes Verfahren. An Spekulationen beteiligen wir uns nicht“, sagte Justizsprecher Martin Steltner am Mittwoch dieser Zeitung .Wegen der fehlenden Beweise gehen Ermittler davon aus, dass das Verfahren gegen den Krankenhauspfleger eingestellt wird. Solange das Mädchen sich zur Tat nicht äußert, kann der Pfleger nicht mit den Vorwürfen konfrontiert werden, sagen Fahnder
5. DEZEMBER 2012  Verdacht Charité-Missbrauch: Hat sich das Opfer die Tat ausgedacht? MITTE –  Sie beschuldigte einen Charité-Pfleger (58), sie in der Notaufnahme sexuell missbraucht zu haben. Doch drei Wochen nach dem Vorfall haben die Ermittler laut BZ erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen. Die Zeitung schreibt, dass sie 2008 einen Sozialarbeiter ihrer Schule, der sie beim Schwänzen erwischt hatte, lautstark des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte. Später gab sie zu, sich das nur ausgedacht zu haben.
06.12.2012 Missbrauchsverdacht  Zweifel an Aussage gegen Charité-PflegerEine 16-Jährige behauptet, ein Pfleger der Charité habe sie missbraucht. Neue Informationen lassen Zweifel an ihrer Geschichte wachsen: Das Mädchen lässt sich nicht von der Polizei befragen und soll vor vier Jahren einen Sozialarbeiter zu Unrecht sexueller Übergriffe beschuldigt haben.[…]Erfundene Vorwürfe gegen SozialarbeiterUnter anderem sei am Montag ein Termin geplatzt, das Mädchen sei ohne Angabe von Gründen nicht erschienen. “Das zeigt uns, dass die Jugendliche offensichtlich keine Angaben machen will”, sagt Steltner. In der nächsten Woche ist ein weiterer Termin angesetzt. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE gibt es Hinweise, wonach die Familie die eigene Wohnung zumindest im November für einige Zeit verlassen hatte.Weiterlesen :
Anmerkung: Wenn der Mann schuldig ist, dann muss er verurteilt werden, das steht ausser Frage. Ist es aber eine falsche Verdächtigung der 16-jährigen und ihrer Eltern, dann wurde ein Mensch ruiniert, hat seine Arbeit, die er 40 Jahre an der Klinik ausgeführt hat, verloren. Wer gibt ihm seinen Ruf , seine Existenz zurück? Die sich überschlagenden Medien? Der Focus , der gar nicht mehr von einer mutmasslichen Vergewaltigung schreibt, sondern dezidiert erklärt es wäre eine gewesen- ohne Urteil? *************************************************************************************************************************************************

120.   02.12.2010 EHEFRAU VERPRÜGELT  Imam bricht seiner Dritt-Frau die Knochen

Islamischer Friedens-Prediger als böser Knochenbrecher in U-Haft

Von S. ARBINGER, M. KIEWEL und S. KÜRTHY

„Die Frauen, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“

(Koran, 4. Sure, Vers 34)

München – Tiefe dunkle Augen, langer Bart, Kopfbedeckung, weites Gewand. Der Münchner Imam Abu A. (40) sieht aus wie Massenmörder Osama bin Laden. Doch Abu A. gilt als „schillernde, friedliebende Figur“ und gern gesehener Gast bei Integrationsrunden.

JETZT SITZT DER VORZEIGE-IMAM IM KNAST! VERHAFTET ALS MUTMASSLICHER FRAUENSCHLÄGER!

http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/polizei-verhaftet-muenchner-imam-14876388.bild.html

09.12.2010 München  Verhafteter Imam: Zwei seiner drei Frauen sind hochschwanger

MÜNCHEN – Etwas außergewöhnliche Familienverhältnisse:Dem Scheich von der Darul-Quran-Moschee wird vorgeworden, eine seiner Gattinnen geprügelt zu haben. Die beiden anderen sind im achten Monat

Statt in der Darul-Quran-Moschee am KVR in der Ruppertstraße, betet Imam Abu Adam hinter Gittern: Seit zwei Wochen sitzt der Scheich in Untersuchungshaft in Stadelheim. Der 40-Jährige soll eine seiner drei Frauen krankenhausreif geprügelt haben – was er bestreitet. Bei der 31-Jährigen wurden ein Nasenbruch, Brüche am Unterarm und der Schulter diagnostiziert.

Wie jetzt bekannt wurde, stritten der Imam und seine Frau, die aus Syrien stammt, um das Sorgerecht der beiden gemeinsamen Töchter (11 und 30 Monate alt). Der Imam ist Vater von insgesamt zehn Kindern. „Er hat für alle Kinder das alleinige Sorgerecht. Ich habe das in die Wege geleitet. Es hat mich erstaunt, dass die Behörden sofort zugestimmt haben“, sagt Abu Adams Anwalt Heinrich Karl Haarmann.

Während nun um das Sorgerecht von Kind neun und zehn gestritten wird, sind das elfte und zwölfte Kind des Scheichs schon unterwegs. Wie die AZ erfuhr, sind die beiden anderen Frauen des gebürtigen Ägypters jeweils im achten Monat schwanger.

Die Familienverhältnisse des Imams sind kompliziert und für hiesige Verhältnisse schwer zu verstehen – doch bislang soll die polygame Ehe in einer 130-Quadratmeter-Wohnung in Ramersdorf funktioniert haben. Offiziell, nach hiesigem Recht, ist Abu Adam mit einer Rumänin verheiratet. Seine zweite Frau ist Deutsche, die dritte gebürtig aus Syrien. Die Syrerin, die als Lehrerin und Journalistin arbeiten soll, lebte offenbar zeitweise in Oslo. In der Öffentlichkeit tragen alle drei Frauen eine Burka und einen Gesichtsschleier (Niqab), der nur die Augen frei lässt. Zum Essen und Trinken muss der Schleier angehoben werden.

Laut Anwalt Haarmann waren alle drei Frauen mit Abu Adam bei ihm, um das Sorgerecht für die Kinder allein auf den Vater übertragen zu lassen. „Ich habe die Mütter ausführlich über die Konsequenzen aufgeklärt“, sagt der Anwalt. Doch nun hatte es sich die syrische Frau offenbar anders überlegt. „Sie wollte die Scheidung nach islamischem Recht und auch das Sorgerecht für die Töchter zurück“, so Haarmann. In der kommenden Woche wird die Frau, die angeblich unter Epilepsie leidet, von einem Richter befragt werden. Abu Adam bestreitet die Vorwürfe. Bliebe zu klären, woher die Frau ihre Knochenbrüche hat. Nina Job

10.12.2010  München  Verhafteter Imam: Zwei Gesichter, vier Frauen

MÜNCHEN – Seine zehn Kinder stammen nicht von drei – sondern von vier Frauen. Der Fall um Imam Abu Adam, der seiner Frau die Knochen gebrochen haben soll, wird immer verworrener.

Er bekehrte einen Islamisten, der bereit war, als „Märtyrer“ Unschuldige zu töten. Er predigte jeden Freitag vor etwa 400 Muslimen für Gewaltlosigkeit und er schlichtete in Familien, in denen die Männer ihre Frauen verprügelten: Abu Adam, der Imam der Münchner Darul-Quran-Moschee. Unter den Fundamentalisten seiner Religion machte sich der 40-Jährige, der seit rund zehn Jahren in München lebt, damit auch Feinde. Er wurde sogar mit Mord bedroht, musste sich mit Leibwächtern schützen. Dieser Mann soll nun selbst gewalttätig gewesen sein und eine seiner drei Frauen mehrmals massiv verprügelt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine Geschichte voller Widersprüche.

Allmählich kommen immer mehr Details ans Licht. Schon seit August soll der Imam seine Frau brutal verprügelt haben. Ursache war angeblich der Streit ums Sorgerecht: Abu Adam hat für alle seine zehn Kinder, die bei ihm in einer 130-Quadratmeter-Wohnung in Ramersdorf leben, das alleinige Sorgerecht. Nun will sich aber seine Drittfrau, eine gebürtige Syrerin, von Abu Adam trennen und die kleinen Töchter (11 und 30 Monate alt) mitnehmen.

Die 31-Jährige wirft dem Scheich vor, ihr im Sommer im Streit den Unterarm gebrochen zu haben. Im September soll er ihr das Nasenbein zertrümmert haben und im November die Schulter. Am 20. November schlug er ihr – so ihre Aussage – mit der Faust in die Rippen, drei Tage später ins Gesicht. Dabei ging ein Bügelbrett zu Bruch, mit dem Abu Adam auf die zierliche Frau stürzte. Schließlich soll er sie abends auch noch gewürgt und am nächsten Tag mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. Am 24. November rief die Frau einen arabisch sprechenden Anwalt an, bat ihn um Hilfe. Der alarmierte die Polizei, die die Tür eintrat und die Frau aus der Wohnung holte – am 25. November erging Haftbefehl gegen den Scheich, seitdem sitzt er in U-Haft.

Gebetsmühlenartig beteuert der Imam hinter Gittern seine Unschuld: Er habe seine Frau nicht verletzt. Er lässt mitteilen, sie könne das Sorgerecht für die beiden Töchter zurück haben. Schon einmal hat sich eine Frau von Abu Adam getrennt: Seine zehn Kinder stammen nicht – wie bisher angenommen – von drei Frauen, sondern von vier: Die Mutter der beiden ältesten Kinder lebt nicht mehr bei ihm in Ramersdorf. Bleiben Abu Adams offizielle Erstfrau, eine Rumänin, mit der er fünf Kinder hat sowie die Zweit- und Drittfrau, mit denen er nach islamischem Recht verheiratet ist: Eine ist Deutsche, mit ihr hat er ein Kind. Mit der Syrerin hat er zwei. Die 14-köpfige Großfamilie lebt vom Einkommen des Imams als Religionslehrer in der Moschee (rund 2500 Euro monatlich), außerdem bekommt er für seine Kinderschar insgesamt 2063 Euro Kindergeld. Bald hat die Familie Anspruch auf weitere 430 Euro im Monat: Die deutsche Frau und die Rumänin sind im achten Monat schwanger.

Die beiden hochschwangeren Frauen kämpfen für den Vater ihrer Kinder: Sie beteuern, dass Abu Adam nie gewalttätig gewesen sei. Den Unterarm habe sich die Drittfrau in Norwegen gebrochen, das Bügelbrett sei bei anderer Gelegenheit zu Bruch gegangen.

Auch eine TV-Journalistin, die Abu Adam und seine Familie in drei Jahren mindestens zehn Mal besuchte, erlebte die Atmosphäre in der Familie immer als harmonisch. Die Münchnerin war sogar am 23. November, nachdem der etwa 90 Kilo schwere Scheich mitsamt Bügelbrett auf die Syrerin gefallen sein soll, mehr als zwei Stunden zu Besuch in der Wohnung. Die Journalistin sah die Frauen unverschleiert.

Zur AZ sagte sie: „Ich habe weder im Gesicht, noch an den Armen Verletzungen erkennen können. Auch atmosphärisch war nicht zu erkennen, dass es kurz zuvor einen schlimmen Streit gegeben haben soll.“ Ermittlungen wegen „häuslicher Gewalt“ sind immer schwierig. In diesem Fall – mit vier Ehe- und Ex-Frauen, bald zwölf Kindern und einer Journalistin als Zeugin – ist es für die Ermittler nicht einfacher, die Wahrheit herauszufinden.

14. März 2011 19:29 Ermittlungen gegen Imam  ”Ich kann es mir selbst nicht erklären”

Ein Imam sitzt in Untersuchungshaft, weil er seine Frau brutal geschlagen haben soll – auch für den Anwalt des mutmaßlichen Opfers ist der Fall ein Rätsel.

Der Fall schien eindeutig zu sein: Ein Imam, der mit seinem langen, grauen Bart an Osama bin Laden erinnert und einen orthodoxen Islam predigt, der mit drei Frauen und zehn Kindern zusammenlebt, dieser Imam wird verhaftet, weil er eine seiner Frauen krankenhausreif geschlagen haben soll, sie weist Blutergüsse und Knochenbrüche auf. Beamte treten die Tür ein, bringen die Frau in Sicherheit und nehmen den Imam mit. Seither sitzt er in Stadelheim in Untersuchungshaft.

Die Rede ist von Abu A., dem Prediger der Darul-Quran-Moschee, die in einem ehemaligen Möbellager in der Ruppertstraße untergebracht ist. Verhaftet wurde der 40-Jährige am 24. November, und seither fühlen sich all jene, die es schon immer zu wissen glaubten, bestätigt: Islam und Gewalt sind nicht weit voneinander entfernt. Und jene, die den Imam kennen, seinen Predigten lauschten oder mit ihm diskutierten, sind ratlos: Ausgerechnet er, der immer gegen Gewalt und Terrorismus predigte? Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Noch gibt es keine Beweise, es gilt, wie in jedem Fall, die Unschuldsvermutung. In den Medien aber wurde Abu A. zum “Prügel-Prediger” und zum “Imam mit den zwei Gesichtern”. Der Fall gibt Rätsel auf.

Da sind zunächst die Vorwürfe, wie sie im Haftbefehl vom 25. November notiert sind, basierend vor allem auf den Angaben der Frau: fünf Fälle von Körperverletzung. Opfer: eine der drei Frauen des Imam, eine 31-jährige Syrerin. Im August schon soll der Imam seiner Frau den Unterarm gebrochen haben. Das sei geschehen, als sie versucht habe, einen Schlag von ihm abzuwehren. Zu den weiteren Attacken soll es in den Tagen vor der Festnahme gekommen sein.

Einmal soll er ihr vormittags mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Dabei sei sie gestürzt. Als er sich dann über sie gebeugt habe, sei ein Bügelbrett, das zwischen ihnen war, umgestürzt und auf sie gefallen. Anschließend habe der Mann sie mehrfach mit den Fäusten geschlagen, auch auf den Hinterkopf. Am späten Abend jenes Tages soll A. seine Frau abermals mit der Faust traktiert haben, so dass sie kurzzeitig bewusstlos geworden sei. Zudem habe er sie mit dem Tod bedroht. Am Tag der Festnahme soll er ihr vormittags mit dem Fuß in den Bauch getreten haben.

Im Hintergrund scheint ein Streit um die Kinder zu schwelen: A. habe gedroht, ihr die beiden gemeinsamen Kinder wegzunehmen, das ältere ist zwei Jahre alt. Aus Angst davor, die Kinder zu verlieren, habe die Frau die Attacken bislang verschwiegen. Der Haftbefehl gegen A. wird mit Verdunkelungsgefahr begründet: Er könnte Zeugen, etwa die beiden anderen Frauen, unter Druck setzen.

In Medienberichten war von gebrochener Nase und Schulter der Frau die Rede, einmal wird ein Klinik-Mitarbeiter mit den Worten zitiert: “Der Angriff wurde offenbar sehr brutal ausgeführt.” Die Frau musste Ende November jedoch nicht in einem Krankenhaus behandelt werden. Nach SZ-Informationen stellte man in der Rechtsmedizin zwar “erhebliche” aktuelle Verletzungen fest, die Knochenbrüche waren jedoch nicht frisch, sondern schon älter. Rühren sie von früheren Attacken des Imam her oder haben sie eine andere Ursache?

Auch Berichte, wonach es zum Streit des Paares gekommen sei, weil die Frau fortan einen westlichen Lebensstil pflegen wolle, seien falsch: Sie trage bewusst eine Burka. Das betont ihr Anwalt Jamil Azem, der auch erklärt, dass sie freiwillig bei A. gelebt habe und nicht eingesperrt gewesen sei. Dass überhaupt die Polizei eingriff, veranlasste Azem, der selbst Muslim ist und Arabisch spricht. Er berichtet, die Syrerin habe bei ihm angerufen und um juristischen Rat in einem Sorgerechtsstreit gebeten. Während des Gesprächs habe er, Azem, gespürt, dass etwas nicht in Ordnung sei. Als er sie dezidiert gefragt habe, ob sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sei, habe sie geschwiegen. Das habe ihn stutzig gemacht.

Azem habe ihr dann angeboten, die Polizei zu rufen, um sie in Sicherheit zu bringen und ihr geraten, ihre Sachen zu packen. “Ich habe sie motiviert zu diesem Schritt. Ich fühlte mich als Anwalt verpflichtet, die Polizei zu rufen”, sagt er. Inzwischen gehe es der Frau “einigermaßen gut”, sie sei zusammen mit ihren Kindern an einem sicheren Ort.

Weiterlesen : http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/ermittlungen-gegen-imam-abu-a-ich-kann-es-mir-selbst-nicht-erklaeren-1.1034835

11. Februar 2011 Imam Abu Adam Vorwürfe gegen Imam offenbar erfunden

Abu Adam saß Monate in U-Haft, weil er angeblich seine Frau misshandelt hatte – doch die gestand nun, dass sie gelogen hat.

Der Imam Abu Adam ist am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Eine seiner drei Frauen, die ihm jahrelange Misshandlungen vorgeworfen hatte, nahm ihre Anschuldigungen als “erlogen” zurück. Unmittelbar nach ihrer Aussage wurde sie selbst festgenommen, später erging Haftbefehl gegen sie wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung in einem besonders schweren Fall. Der Imam der Darul-Quran-Moschee in der Isarvorstadt war Ende November aufgrund ihrer Aussage verhaftet worden. Seine angeblichen Gewalttaten seien von ihr aber erfunden worden, erklärte die Frau bei ihrer erneuten Vernehmung. Sie habe ihn “reinreiten wollen”, so Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Nun muss sich die 31-jährige Frau strafrechtlich verantworten. Der Haftbefehl gegen sie begründet sich mit Fluchtgefahr angesichts der hohen Straferwartung von bis zu zehn Jahren Haft. Die Frau ist syrische und norwegische Staatsbürgerin und hat laut Staatsanwaltschaft ihre beiden Kinder, deren Vater der Imam ist, nach Syrien gebracht. Sie wurde bei ihrer Aussage von ihrem Arabisch sprechenden Anwalt Jamil Azem vertreten und von Annette von Stetten, die ihr die Staatsanwaltschaft beiordnen ließ. Offenbar gibt es keine Hinweise darauf, dass die Frau unter Druck ihre Vorwürfe zurücknahm. Aufgrund dieser Befürchtung war im November der Haftbefehl gegen Adam erlassen worden: In Freiheit könnte er Einfluss auf mögliche Zeugen nehmen, hieß es.

Die Frau erklärte am Freitag nach SZ-Informationen, sie habe die Vorwürfe erfunden, um das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder zu erhalten und die Scheidung nach islamischer Tradition durchzusetzen. Die Auseinandersetzung am Abend vor dem Polizeieinsatz sei ein Ehestreit gewesen, der in gegenseitige Handgreiflichkeiten ausartete. Sie selbst habe aber mit den Tätlichkeiten begonnen. Ihre früheren Knochenbrüche seien auf Stürze zurückzuführen, so die Frau. Im Haftbefehl waren dem Imam fünf Gewalttaten vorgeworfen worden. Mit ihrer korrigierten Aussage wolle sie ihr Gewissen entlasten, erklärte die Drittfrau des Imam. Sie hatte sich die letzten Wochen über in Norwegen und Syrien aufgehalten, und war erst kürzlich nach München zurückgekehrt, weshalb sie nicht früher vernommen werden konnte.

Von Anfang an hatte es Zweifel an den Vorwürfen gegeben, die Adam über seine Verteidiger Thomas Pfister und Heinrich Haarmann stets zurückwiesen hatte. Der 40-jährige Imam gilt zwar als religiös orthodox, predigte aber immer gegen Gewalt und engagierte sich als Streitschlichter in muslimischen Familien. Zudem zeigte er sich offen für den Kontakt mit deutschen Behörden. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung lebte er in Ramersdorf mit drei Frauen und zehn Kindern zusammen. Seine beiden anderen Frauen, eine Rumänin und eine Deutsche, beteuerten, nie etwas von Gewalt mitbekommen zu haben. Beide waren schwanger, als Adam nach Stadelheim kam, seine jüngsten Kinder kamen inzwischen zur Welt.

Abu Adams Verteidiger Pfister begrüßte, dass die Ermittler aufgrund der neuen Aussage sofort handelten. Die Anwälte der Frau zeigten sich beeindruckt von ihrer Mandantin: “Ich bewundere ihren Mut, jetzt zu sagen: Die Vorwürfe stimmen nicht”, sagt von Stetten, und Azem betont: Der Frau seien die zu erwartenden Konsequenzen bewusst gewesen.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/imam-abu-adam-vorwuerfe-gegen-imam-offenbar-erfunden-1.1059068

7. Mai 2011 19:04 Imam Abu Adam: Prozess gegen Frau  Der Schleier ist gelüftet

Shaza H. hatte ihren Mann, Imam Abu Adam, beschuldigt, sie über Jahre misshandelt zu haben. Dann gab sie zu: alles Lüge. Nun steht sie vor Gericht – doch zunächst geht es gar nicht darum, wer was warum getan hat.

Am Ende steht ein bemerkenswertes Eingeständnis: Die Justiz habe den Falschen eingesperrt, sagt der Staatsanwalt. Allein, es war ein kaum vermeidbarer Fehler, und er wurde am Dienstag korrigiert. Shaza H. wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wegen Freiheitsberaubung. Sie hatte ihren Mann fälschlicherweise beschuldigt, sie massiv misshandelt zu haben. Ihr Mann ist Imam Abu Adam; er saß zu Unrecht zweieinhalb Monate in Haft.

Die 31-jährige Shaza H., eine gebürtige Syrerin, nahm diesmal ihren Gesichtsschleier während ihrer Aussage vor Gericht ab. Vor zwei Wochen hatte die streng gläubige Muslima dies noch verweigert, weshalb Amtsrichter Stephan Necknig den Haftbefehl gegen sie wieder in Kraft setzte und sie nach Stadelheim bringen ließ. Das Gericht müsse die Angeklagte identifizieren und anhand ihrer Mimik ihre Glaubwürdigkeit überprüfen. Ein Imam, den die Frau als Autorität anerkennt, hatte sie mit Verteidigerin Annette von Stetten überzeugt, dass in einer solchen Ausnahmesituation das Zeigen des Gesichts erlaubt sei.

Shaza H. wiederholte, was sie bereits zu Protokoll gegeben hatte. Am Abend des 23. November 2010 sei es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit ihrem Mann gekommen. Sie selbst aber habe den Streit begonnen, sie habe gespuckt, geschrien und gebissen. Ihr Mann habe sich gewehrt, habe sie dabei auch mit der Faust geschlagen. Daher rühren offenbar die Verletzungen, die eine Rechtsmedizinerin feststellte. Frühere Knochenbrüche stammen wohl von Stürzen.

Gestritten hätten sich die beiden ums Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Töchter. Sie habe sich trennen wollen vom Imam, doch der habe sie nicht nach islamischer Tradition verstoßen. Sie habe sich deshalb rächen wollen. Anwältin von Stetten betonte, dass ihre Mandantin ganz bewusst nach ihrer Falschaussage von Syrien zurück nach München gekommen sei, um ihren Fehler zu korrigieren. Auch Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz, der ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte, glaubte der jetzigen Aussage H.s.

Der Fall erregte großes öffentliches Aufsehen, weil der Prediger der Dural-Quran-Moschee seit Jahren gegen Gewalt aller Art eintritt. Abu Adam, 40, lebte zum Zeitpunkt seiner Festnahme mit drei Frauen und zehn Kindern zusammen; eine ist nach deutschem Recht seine Ehefrau, mit den anderen ist er nach islamischem Recht verheiratet. Der Prozess endete so emotional wie die ganze Geschichte war. Abu Adam hatte seiner Drittfrau bereits öffentlich verziehen. Nach Verkündung des Urteils, das bereits rechtskräftig ist, umarmte er sie lange. Sie war bekleidet mit einem schwarze Umhang, er trug einen weißen. In der Hand hielt er einen Blumenstrauß.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/imam-abu-adam-prozess-gegen-frau-der-schleier-ist-gelueftet-1.1098637

Anmerkung. Ich war immer der Meinung , dass Bigamie strafbar ist, zudem eine der “Ehefrauen” auch eine Deutsche ist. Warum hat der Anwalt der jungen Frau ihr nicht gesagt, dass sie nach deutschen Recht – und sie leben und arbeiten ja in München – gar nicht verheiratet ist? Der Imam lebt unbehelligt  mit 4 Frauen  mitten in Deutschland, und bei dem Schweizer Jörg Kachelmann hat alle Welt aufgekreischt, weil er mehrere – über längere oder kürzere Zeit – Freundinnen hatte!  Zweierlei Mass?

 Und ich hoffe wirklich, dass die junge Frau zu der Aussage nicht gezwungen wurde – schliesslich ging es ja um ihre Kinder. Wenn ihr Geständnis aber stimmt, dann gehört auch der Imam zu den Opfern einer Falschbeschuldigung!

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 121.  SCHWANDORF – NACHRICHTEN  24.02.2012,       Prostituierte erfindet Entführung

Die 28-jährige aus Tschechien wusste nicht, wie sie nach Hause kommen sollte. Also wurde sie bei der Polizei vorstellig.

Polizeibeamte brachten die Frau schließlich zum Grenzübergang Cheb/Asch.

WERNBERG-KÖBLITZ. Als frei erfunden stellte sich die Schilderung einer tschechischen Prostituierten dar, die gegenüber der Polizei angab, entführt und vergewaltigt worden zu sein.

Am vergangenen Donnerstag gegen 5 Uhr, teilte die Angestellte einer Tankstelle in Wernberg-Köblitz der Polizeiinspektion Nabburg mit, dass sich eine Frau bei ihr befinde, die aus der Tschechischen Republik nach Deutschland entführt worden sei.

Gegenüber den Beamten der Kripo Amberg, die die Ermittlungen übernahmen, gab die Frau an, dass sie am Vortag gegen 18 Uhr, in Most/Tschechische Republik, von einem deutschen Staatsangehörigen auf offener Straße angesprochen worden sei. Anschließend habe sie der Mann in sein Fahrzeug gezerrt, sei mit ihr nach Deutschland gefahren und habe sie habe sie sexuell missbraucht. Nach einer längeren Autofahrt habe er sie dann in der Nähe der Tankstelle aussteigen lassen und sei dann weitergefahren.

Da die Frau umfangreiche und detaillierte Angaben zum Tathergang machte, gelang es den Beamten den von ihr beschriebenen Mann zu ermitteln. Der 40-jährige Deutsche räumte in seiner Vernehmung ein, die Prostituierte in Most angesprochen und mit ihr vereinbart zu haben, gemeinsam nach Deutschland zu fahren. Es sei ein bestimmter Betrag für ihre „Dienstleistungen“ vereinbart worden und letztlich auch zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Wegen des Rücktransportes allerdings, sei es zu Unstimmigkeiten gekommen, weshalb er die Frau in den frühen Morgenstunden bei Wernberg-Köblitz aussteigen ließ.

Nach mehrstündiger und intensiver Vernehmung räumte die 28-Jährige ein, den Sachverhalt frei erfunden zu haben. Da sie kaum Barmittel bei sich hatte und nicht gewusst habe, wie sie nach Hause kommen solle, habe sie gehofft, dass die Polizei oder eine andere Organisation sie aufgrund ihrer Angaben zurück in die Tschechische Republik transportieren würde.

Gegen die Frau wurde ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Amberg wurde die Frau nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen und von Polizeibeamten zum Grenzübergang Cheb/Asch gebracht.

http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10073&pk=760340&p=1

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 122.  22.03.2012  BOCHOLT  63-Jähriger muss sich vor Landgericht verantworten

Hat Bocholter seine Geliebte vergewaltigt?

Bocholt – Ein 63-jähriger Bocholter muss sich seit Donnerstag vor der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster in Bocholt verantworten. Dem verheirateten Mann wird vorgeworfen, seine Geliebte zweimal vergewaltigt zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe.

Die beiden Fälle liegen einige Jahre zurück. Der erste soll sich im September 2007 in einem Bocholter Hotel ereignet haben, der zweite im Januar 2009 in der Ferienwohnung des Mannes im Sauerland. Gut ein halbes Jahr später zeigte die Frau den 63-Jährigen an.

Das Paar hatte sich vor mehr als zehn Jahren bei einem Weinfest an der Mosel kennen- und liebengelernt. Die innige Hoffnung der zwei Jahre jüngeren Geliebten, die in Bielefeld wohnte, der Bocholter würde für sie seine Frau verlassen, erfüllte sich nicht. Im Gegenteil: Die Frau erfuhr im Laufe der Jahre, dass der Mann noch eine weitere Geliebte, eine 54-jährige Bocholterin, hatte.

Sie musste gestern, wie einige andere Zeugen vor Gericht aussagen. Die Frau, die bereits in den 90er-Jahren mit dem Angeklagten ein Verhältnis begann, hielt die Vergewaltigungen für erfunden und führte als mögliches Motiv für die Anzeige der Frau Rachegelüste an.

Das Gericht fällte kein Urteil, sondern setzte zwei weitere Verhandlungstage an. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.

http://www.bbv-net.de/lokales/bocholt_artikel,-Hat-Bocholter-seine-Geliebte-vergewaltigt-_arid,59826.html

10.05.2012  Gutachter hält Aussagen der Klägerin für nicht glaubhaft

Prozess um Vergewaltigung endet mit Freispruch

Bocholt – Mit einem Freispruch für den Angeklagten endete am Donnerstag der Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht in Bocholt. Dem 63-jährigen Bocholter war vorgeworfen worden, seine Geliebte zweimal vergewaltigt zu haben.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, dass die Kammer „nicht der sicheren Überzeugung“ sei, dass tatsächlich etwas vorgefallen sei. Es stehe Aussage gegen Aussage, es gebe keine objektiven Beweise.

Angeklagt war ein verheirateter 63-jähriger Bocholter. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zu Prozessbeginn vor, seine 61-jährige Geliebte zweimal vergewaltigt zu haben: im September 2007 in einem Bocholter Hotel und im Januar 2009 in einer Ferienwohnung im Sauerland. Die Frau hatte ihn angezeigt, er bestritt die Vorwürfe (das BBV berichtete).

Am Donnerstag wurde zunächst ein Sachverständiger gehört, der im Auftrag des Gerichts ein psychologisches Gutachten über die 61-Jährige erstellt hatte. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Aussagen der Frau „nicht als glaubhaft beurteilt werden können“.

In ihren Plädoyers forderte die Anwältin der Frau, die als Nebenklägerin auftrat, den Bocholter wegen zweimaliger sexueller Nötigung zu verurteilen. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger des Angeklagten plädierten hingegen auf Freispruch. Dem schloss sich die Spruchkammer an.

http://www.bbv-net.de/lokales/bocholt_artikel,-Prozess-um-Vergewaltigung-endet-mit-Freispruch-_arid,78975.html

Anmerkung: Du wirst noch an mich denken, ich zeig dich an?  Dann geht es dir wie dem Kachelmann! 

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123 .   12.11.2012   Mönchengladbach   Angeklagter soll Ex-Freundin vergewaltigt haben

Mönchengladbach (RPO). Die Ex-Freundin hat den Mönchengladbacher (37) beschuldigt, sie am Abend des 11. Februar vergangenen Jahres in seine Wohnung gelockt, dort eingesperrt und vergewaltigt zu haben.

Deshalb muss sich der 37-jährige Lkw-Fahrer seit Montag vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung verantworten. Doch der Angeklagte bestreitet die massiven Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Offensichtlich war der 37-Jährige nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Es habe sich um einvernehmlichen Sex mit der Ex-Freundin gehandelt und keineswegs um Vergewaltigung, ließ er ungerührt seinen Verteidiger erklären.

Angeklagter wehrt sich

Die frühere Partnerin habe die Trennung nicht akzeptiert und ihn immer wieder mit Telefonaten verfolgt. Auch im Januar und im Februar habe es noch sexuelle Kontakte gegeben. Dagegen spricht die Anklageschrift nicht gerade vom Treffen eines Liebespaares. Tatsächlich soll der Lkw-Fahrer die junge Frau unter einem Vorwand in die Geneickener Wohnung gelockt und dort eingesperrt haben. Danach soll er die verängstigte Ex-Partnerin mit einem Küchenmesser bedroht haben. Später, so die Anklage, zog er das Opfer ins Schlafzimmer und warf es auf das Bett. Mit sexuellen Handlungen bis zum Beischlaf soll sich der 37-Jährige an der eingeschüchterten Frau vergangen haben.

So sei das nicht gewesen, ließ der Angeklagte am Montag erklären. Im übrigen habe er sich damals von ihr getrennt, was sie aber nicht gewollt habe.

Zum Lebenslauf machte der aus Sachsen-Anhalt stammende Lkw-Fahrer bereitwillig Angaben. Als Jugendlicher sei er auf die schiefe Bahn geraten und zu einer fünfeinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden: “Wir haben damals zu viert Steine auf die Autobahn geworfen.“ Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/angeklagter-soll-ex-freundin-vergewaltigt-haben-1.3066265

17.11.2012  Mönchengladbach  Prozess: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung  VON INGRID KRÜGER

Mönchengladbach (RP). Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts hat einen 37-jährigen Mönchengladbacher am Freitag vom Vorwurf der Vergewaltigung und Freiheitsberaubung auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Angeklagte könnte der Täter gewesen sein. Aber die Aussage der Ex-Freundin, die den Lkw-Fahrer angezeigt und beschuldigt hatte, habe zu viele Widersprüche enthalten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Angeklagter soll Ex-Freundin vergewaltigt haben

Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn die Vorwürfe bestritten und beteuert, es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. Das Messer, mit dem er die Ex-Freundin bedroht haben soll, gehöre ihm nicht.

Dagegen hatte die Staatsanwältin für den Angeklagten eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert und war dabei noch einmal auf den Fall eingegangen. Die Ex-Freundin habe in einer stundenlangen Zeugenaussage glaubhaft geschildert, dass der Gladbacher sie am Abend des 11. Februar vergangenen Jahres unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, dort eingesperrt, mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe.

Am nächsten Tag habe sich die junge Frau ihrem Arbeitgeber in Essen anvertraut und sei mit ihm zusammen zur Polizei gegangen. Zum Kerngeschehen habe die Ex-Freundin immer konstant ausgesagt, so das Plädoyer der Staatsanwältin. Der Lkw-Fahrer soll nach der Tat Reue gezeigt und gesagt haben: “Was habe ich nur gemacht”, hatte sich die Ex-Partnerin im Gerichtssaal erinnert.

Am Ende schilderte der Verteidiger Oliver Wintz den Fall aus seiner Sicht und forderte mit Erfolg Freispruch für seinen Mandanten. Schließlich sei der Vorwurf der Vergewaltigung auch durch ein ärztliches Gutachten nicht nachzuweisen gewesen.

Im Übrigen ging Wintz auf mehrere Widersprüche in den Aussagen der Frau bei der Polizei und jetzt im Prozess vor Gericht ein. So soll der Angeklagte während der Tat zu ihr gesagt haben: “Ich hab mir jetzt das von dir geholt, was ich von dir nie bekommen hab” (Das bezog sich wohl auf eine von ihr unerwünschte Sexualpraktik). Doch bei der Polizei habe sie sich an diesen Ausspruch nicht erinnert.

Auch habe sie zunächst erklärt, das Messer abgewischt zu haben, später bestritt sie das. Tatsächlich gab es am Messer keine Spuren. Das Gericht verkündete zum Schluss den Freispruch.

http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/moenchengladbach/nachrichten/prozess-freispruch-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-1.3071704

Anmerkung: Einfach ein Messer ins böse Spiel bringen und schon stehen Unschuldige vor Gericht! Das schlechte Beispiel der Claudia Dinkel aus Schwetzingen.

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  124. 12.09.2012 Burgdorf   Gericht sagt: Vergewaltigung war frei erfunden  Von Nadja Noldin.

Wurde die Frau vergewaltigt oder nicht? Mit dieser Frage hatte sich am Dienstag das Regionalgericht Emmental-Oberaargau zu befassen. Der Richter glaubte dem Mann und verurteilte die Frau wegen falscher Anschuldigung.

Es war ein heikler Prozess. Aussage stand gegen Aussage. Frau gegen Mann. Wer log? Was geschah wirklich an jenem Abend im Januar 2010? Eine 33-jährige Frau musste sich am Dienstag wegen falscher Anschuldigung vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf verantworten. Ihr Vorwurf war happig: Ein 49-jähriger Mann habe sie vergewaltigt. Die Frau, die vor Richter Samuel Schmid sass, war abgemagert, von langjährigem Drogenkonsum gezeichnet.

Die Angeklagte und der 49-Jährige aus der Region verabredeten sich am besagten Abend vor einem Restaurant in Bärau bei Langnau. Sie kannten sich kaum. Die Frau hatte ihm zuvor eine SMS geschickt, hatte davon gesprochen, dass sie in ihrer Beziehung nicht glücklich sei, hatte ihn gefragt, ob er Lust auf einen Quickie habe. Die beiden gingen ins Restaurant, tranken ein paar Kafi Luz, unterhielten sich. Die Version der Angeklagten sieht ab diesem Punkt so aus: Als sie auf die Toilette gegangen sei, sei er ihr nachgekommen, habe sie zurückgedrängt und vergewaltigt. Sie war den Tränen nahe, als sie vor Gericht aussagte. Sie sei danach nach Hause gerannt, habe noch eine SMS geschrieben und sei ins Bett gegangen. Ihr damaliger Freund und jetziger Ehemann hätte bereits geschlafen. Ihm habe sie erst später davon erzählt.

Sie zeigte den angeblichen Vergewaltiger an. Was aber die Staatsanwaltschaft stutzig machte, waren die diversen SMS, die sie dem Mann nach dem Vorfall geschrieben hatte. Darin stand, dass sie sich in ihn verguckt habe, dass es ein schöner Abend gewesen sei, dass sie ihn vermisse, dass sie sich eine Beziehung mit ihm vorstellen könne. Einige hatte sie noch in derselben Nacht und am folgenden Tag geschrieben, andere erst später. In der Folge wurde das Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt, zu dünn war die Beweislage. Die Angaben der Frau waren nicht stimmig und unglaubwürdig.

Eine andere Version

Stattdessen wurde die Frau nun wegen falscher Anschuldigung angeklagt. Sie sagte gestern vor Gericht, der Mann habe sie dazu gezwungen, diese SMS zu schreiben und zu behaupten, dass sie es freiwillig getan habe. Er habe gedroht, sonst ihrem Mann und der Tochter etwas anzutun. «Ich wollte meine Familie schützen», begründete die Angeklagte. «Er hat mich vergewaltigt. Das ist die Wahrheit», betonte sie immer wieder. «Jemanden einfach so anschwärzen, das mache ich nicht.» Dennoch, ihre Antworten auf die Fragen des Richters waren oft verworren und unklar.

Als Zeuge trat auch der vermeintliche Vergewaltiger auf. Er bestritt die Tat und erzählte eine andere Version. Laut ihm seien er und die Angeklagte vom Restaurant aus zum Schützenhaus in Langnau gefahren, wo es im Auto zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei. Er habe nie grosses Interesse an ihr gehabt und keine Beziehung gewollt.

Die zweite Zeugin, die Wirtin des Restaurants, hatte die beiden am jenem Abend beobachtet. Auf der Eckbank seien sie sich näher gekommen, hätten angefangen zu schmusen. Sie hätte sie zurechtgewiesen, weil sie das in ihrer Gaststätte nicht toleriere. Mehr hätte sie nicht gesehen.

Keine Zweifel

In seinem Plädoyer berief sich der Anwalt auf den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Es blieben gewisse Fragezeichen, ob es sich nicht doch so zugetragen hätte, wie die Angeklagte es geschildert habe.

Richter Schmid dagegen war «fern davon, Zweifel zu haben», wie er in der Urteilsbegründung betonte. Er sprach die Angeklagte in allen Punkten schuldig. Das Urteil: 270 Tagessätze à 30 Franken bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Wenn sie sich bewährt, muss sie nicht zahlen. Hinzu kommen eine Busse von 900 Franken und eine Übertretungsbusse von 200 Franken wegen eines anderen Delikts. Damit folgte der Richter grundsätzlich dem Antrag des Staatsanwalts, wählte aber die mildere Strafart. Zwar seien zwei Varianten möglich, was damals wirklich passiert sei. Schmid glaubte aber aus verschiedenen Gründen der Variante des Mannes. Zu schwer lasteten vor allem die SMS. Es seien zu viele gewesen, zu unmittelbar, zu fantasievoll und zu innig geschrieben. «Das sind keine SMS, die jemand schreibt, der vergewaltigt wurde», so Schmid.

http://www.bernerzeitung.ch/region/emmental/Gericht-sagt-Vergewaltigung-war-frei-erfunden/story/30638171

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 125. 08.04.04  Vergewaltigung war erfunden  – Falsche Verdächtigung hätte 26-Jährige den Job kosten können

Erding (gse) – Beinahe wäre Renate M. (Name geändert) die Geschichte einer erfundenen Vergewaltigung teuer zu stehen gekommen. Zwar versuchte sie noch, bei der Polizei die Anzeige abzumildern, der Strafbefehl über 1050 Euro hätte sie jedoch den Job als Sicherheitsangestellte am Flughafen gekostet. Jetzt musste sie sich vor dem Amtsgericht Erding verantworten.

Am Abend des 25. November vergangenen Jahres hatte die 26-Jährige ihrer Freundin erzählt, sie sei vergewaltigt worden. Diese rief sofort die Polizei. Dem Beamten nannte sie dann einen “Uwe”, den sie seit einem halben Jahr kenne, als Täter. Weil sie ihm sagte, er langweile sie, habe er ihr das Gegenteil beweisen wollen und sie auf der Couch im Wohnzimmer zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Dabei gab sie aber an, dass sie sich nicht gewehrt habe, weil ihr Sohn nebenan im Kinderzimmer schlief. Zusätzlich erklärte sie, “dass der Uwe vielleicht nicht merkte, dass ich nicht einverstanden war”.

Dass sie von “Uwe” nach einem halben Jahr der Bekanntschaft nicht einmal eine Telefonnummer, geschweige denn eine Adresse hatte, machte die Ermittler misstrauisch. Sie begründete dies damit, dass er nie etwas von sich preis