Nein, es handelt sich hier nicht um eine E-Mail, welche mir Herr Wettermoderator und Firmeneigner Jörg Andreas Kachelmann geschickt hat.
Es gibt andere, die sich gerne an die Tastatur stürzen, um ihre Gedanken den staunenden Empfängern mitteilen.
Nun darf man anscheinend E-Mails, die man persönlich bekommen hat, nicht -so wie sie sind – veröffentlichen.
Gestohlenen oder sich irgendwie anders „besorgten“ Schriftverkehr anscheinend schon.
Oder doch nicht? Vielleicht ein wenig, oder ganz oder gar nicht? Ich weiss es nicht! Keine Sorge, wie war das noch : Der Papst wird seinen Post stehlenden Kammerdiener freisprechen! Na, dann können E-Maildiebe auch damit rechnen. Lassen wir aber die Nebengedanken.
Dann will ich einmal aus der erhaltenen E-Mail zitieren, um die geht es ja!
Als geborene Wienerin müsste ich es eigentlich gewusst haben. Wer einen Titel hat, der möchte ihn auch jedes Mal voll ausgeschrieben sehen. Kommerzienrat, Frau Doktor ( wenn auch nur am Standesamt promoviert) Herr Graf , Euer Exzellenz, Frau verwitwete Amtsrat, und was es da alles so gibt.
Ich habe gemeint, in der heutigen Zeit wäre das ein Anachronismus. Ein Irrtum meinerseits, und ich entschuldige mich bei
Herrn Professor Doktor Lars Rademacher
welchen ich anscheinend mit „Professor“ oder “Rademacher” virtuell unzureichend titulierte. Wird nicht mehr vorkommen.
Herr Professor Doktor Lars Rademacher hat mir die E-Mail zukommen lassen, denn ich habe über sein Buch auf dem Blog geschrieben:
Herr Professor Doktor Lars Rademacher versendet anscheinend gerne Post, das hat er auch bei http://meedia.de/internet/schwarzer-bloggt-es-reicht-herr kachelmann/2012/07/06.html getan, gleich doppelt, denn doppelt hält anscheinend besser. Aber das nur nebenbei.
Er, pardon der Herr Professor Doktor, schreibt also:
Zitat: Und dass uns das falsche lateinische Zitat durchgegangen ist – nun: das ärgert mich wirklich und wird in einer Nachauflage sicher korrigiert. Zitat Ende
Ich sehe jetzt anselm im Dreieck springen! Mir hat das auch gefallen.
Aber es ärgert ihn, von seinem Mitherausgeber ist keine Rede und doch….
Ich hätte auch den Mitherausgeber Alexander Schmitt-Geiger – hoffentlich hat dieser Herr jetzt keine Titel, die ich vielleicht übersehen habe – „komplett“ unterschlagen.
Das stimmt zwar nicht, siehe auch den Abschnitt: Quelle: amazon /Litigation-PR: Alles was Recht ist /Lars Rademacher/Alexander Schmitt-Geiger.
Da aber Herr Professor Doktor Lars Rademacher , ohne die Benennung des Herrn Alexander Schmitt-Geiger, seinen Brief an Meedia geschrieben hat -
Zitat: Mit großer Überraschung nehme ich als Herausgeber des o.g. Werkes zur Kenntnis, (..) Zitat Ende
- habe ich eben den Faux pas begangen, den Mitherausgeber zu unterschlagen. Mea culpa !
Herr Professor Doktor Rademacher weiter: Zitat: Ich verstehe Blogger immer als sehr hilfreiches Korrektiv. Zitat Ende
Na, das ist doch schon einmal etwas! Vielleicht muss er (Hr.Prof.Dr.)heimlich zugeben, dass unser Blog ausgezeichnet ist und vielleicht,
vielleicht ein wenig ( oder sehr viel mehr) besser als so mancher “wissenschaftlicher Text”?
Aber er (Hr.Prof.Dr.) ist trotz der kostenlosen Reklame, die ich für das Buch – welches ja kein ökonomischer Erfolg ist – gemacht habe, indigniert. Oh ja, denn ich habe Seiten dieses Werkes eingescannt und als “ Faksimile” eingestellt.
Das darf man nicht!
So teilt mir Herr Professor Doktor Lars Rademacher mit, dass ich diese Seiten abzutippen, mit Seitenzahl, „korrekt“ natürlich, zu versehen habe! Er wünscht ordentliche, wissenschaftliche Zitate!
Denn sonst……. kontaktiert mich der Verlag! Genau das!
Da fällt mir doch blitzartig ein:
Schwarzer hat moniert, ich sei rechtlich nicht angreifbar, ist das jetzt die Retourkutsche für eine “Enthemmte” und “Nichtangreifbare” ?
Ach ja, und natürlich vertritt er die Meinung, dass Schwarzer völlig „korrekt“ handelte, schliesslich habe sie „ihre persönliche Meinung „ im Geleitwort kundgetan.
Mir erscheint, als sei es egal, ob jemand in einem”wissenschaftlichen” Buch angegriffen wird, ob hier falsche Verdächtigungen ausgesprochen werden. Hauptsache, die Seitenzahl ist „korrekt“ zitiert. Copyright geht vor Falschbeschuldigung! So sieht es der Herr Professor Doktor Lars Rademacher, aber er schreibt nicht ob, es sein Mitherausgeber, Herr Alexander Schmitt-Geiger auch so sieht, denn er schreibt nur in seinem Namen. Er würde, er macht, und er sieht das so!
Denn so heisst es weiter : „Frau Schwarzer schreibt bewusst das Geleitwort, nicht einen der wissenschaftlichen Beiträge.“
Jetzt haben wir es also, ein Geleitwort kann Schmarrn enthalten, weil es nicht wissenschaftlich ist. Aber nun wissen wir es wenigstens aus studiertem Munde und schwarz auf weiss:
Schwarzers Worte haben keinen wissenschaftlichen Wert.
Welchen Wert überhaupt? Wie professionell sie ist, auch das wissen wir:
http://www.news4press.com/ALICE-aergert-sich-schwarz-ueber-ihre-eige_585830.html
Wozu dann das Ganze, doch als PR-Gag, zwecks Vermarktung?
Wie schreibt Ottilie am 11.7.2012 so treffend:
Zitat:
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Eine vom OLG Köln wegen Persönlichkeitsrechtverletzung vielfach abgemahnte Person schreibt das sogenannte Geleitwort (und zwar in altbekannter Frechheit) für “das erste Grundlagenwerk zur strategischen Rechtskommunikation in Deutschland”, das von “wichtigen Vertretern ……des Feldes” sowie “führenden Stimmen…des Journalismus, der Staatsanwaltschaften bzw.der Gerichte…” verfaßt wurde?
Und aus den dem o.g. Schreiben des Herrn Prof. Rademacher an die Meedia-Redaktion sowie aus den Mitteilungen auf der Rückseite dieses Werkes darf ich also schlußfolgern, dass Frau Schwarzer zu den “führenden Stimmen auf Seiten des Journalismus” gehört?
Dann würde es mich allerdings nicht mehr wundern, wenn sich unter den führenden Stimmen von Gericht und Staatsanwaltschaft auch der Herr Richter Seidling und der Herr StA Oltrogge befänden.
Es gibt ein geflügeltes Wort, das verschiedenen Autoren zugeordnet wird:
“Deutschland, ein Volk der Dichter und Denker” Zitat Ende
Aber, ich bin ja lernfähig. Natürlich habe ich die Scans herausgenommen und „korrekt“ getippt!
Also Alzheimer oder Demenz brauche ich in nächster Zeit nicht befürchten! Danke, Herr Professor Doktor Lars Rademacher und – auch wenn Sie nicht an dem Mail beteiligt waren, auch Ihnen, Herr Alexander Schmitt-Geiger. Nur ins Nagelstudio muss ich demnächst.
Somit habe ich der Formalie Genüge getan,” die mir garantieren würde, nicht das Copyright zu verletzen” !!!
Und dabei habe ich die Entdeckung gemacht, dass diese wissenschaftliche Literatur gar nicht so toll ist, wie mir das hier weisgemacht wird.
Nicht nur das falsche Lateinzitat! Nein, in dem genannten Beitrag von Patricia Lange &. Andreas Köhler gibt es ganz „lustige(?)“ Fehler, so wird geschrieben:
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim Staatsanwalt Andreas Grossmann, gab gegenüber der Presse am 23.3.2011 eine Stellungnahme ab :” “Wir haben mehr als eine bloße Anzeige.”
Hm, ich weiss ja nicht ob mein Blog wissenschaftlich ist, aber hier steht das genaue Datum:
http://ritaevaneeser.wordpress.com/2010/07/14/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-acht/
Oh, dann gibt es noch Wortschöpfungen z.B. : nachvollzierbar ¨
Oder auch : Das Opfer, anstatt das mutmassliche Opfer! ( Welches ja inzwischen auch nur mehr eine Antragstellerin ist!)
Ich habe dann ausschliesslich die relevanten Seiten durchgelesen, wer weiss, was man noch finden würde? Heisst das, dass es keine Lektoren mehr gibt, oder die Herausgeber ihr eigenes Werk vor Drucklegung nicht mehr lesen, um Fehler zu eliminieren?
Obwohl; Zitat: (…) bislang war mir Ihr Blog kein Begriff, aber nachdem Sie sich ja so intensiv mit dem Vorwort und dem Text von Köhler und Lange beschäftigt haben, hab ich das natürlich alles sehr aufmerksam gelesen. Zitat Ende
Und ich hab ob dieser Tatsache grosse Freude gehabt!
Dass sich das Autoren-Paar Langen/Köhler auf einen Blog wie den von Binz/Winterthur beruft, wo man am FREITAG, 17. DEZEMBER 2010, eine flammende Anklage gegen Professor Doktor Master of Laws IP Ralf Höcker lesen kann, ist auch nicht besonders amüsant!
Es hätte sicher Besseres gegeben!
Aber wahrscheinlich bin ich, dank Ottilie, inzwischen zu kritisch und sehe sicher auch diesen Teil der E-Mail falsch
Zitat: Ich bitte Sie nochmals darum und setze nach Absprach Herrn Dr……………., den Leister des Fachlektorates beim Springer VS Verlag, cc, an den Sie sich bei Bedarf auch gern wenden können, wie er mir mitgeteilt hat. Zitat Ende
… , wenn ich sage, dass ich sie nicht verstehe.
* Alle Zitate wurden kopiert und nicht abgeschrieben. Für die Fehler haftet also der jeweilige Verfasser!
