Einen bessern Rat weiß ich nicht zu geben als den:
Man hüte sich, mit seinem Vermögen oder seiner Person in die Hände der Justiz zu fallen!*
Die Anzeige-Erstatterin und Nebenklägerin:
Am 9.Februar 2010 hat sich Claudia D., Radiomoderatorin eines kleinen Provinzsenders in Schwetzingen entschlossen, den bekannten Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung – bei welcher er sie auch noch mit einem Messer bedroht haben soll – anzuzeigen.
Claudia D., die kurz vor ihren 37 . Geburtstag stand, war nach ihren Erzählungen 11 Jahre die Lebensgefährtin des Moderators. War sie das wirklich? 1998 hat sie ihm bei einer Veranstaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit getroffen. Sie gab ihm ihre Telefonnummer. Warum? Weil sie ihn kennen lernen wollte. Aus keinem anderen Grund verteilt man Telefonnummern. Dass Jörg Kachelmann diese Einladung angenommen hat, liegt in der Natur eines Mannes. Aber, keiner wusste davon, dass sie irgendwann mit einander das Bett, vielleicht auch ab und zu den Tisch teilten. Jörg Kachelmann war jemand, der grundsätzlich sein Privatleben unter Verschluss hielt. Das hat Claudia D. akzeptiert. Sie hat akzeptiert, dass sie nie, absolut nie bei wichtigen Events, die er wahrnehmen musste, an seiner Seite sein durfte.
Natürlich war sie auch damit einverstanden, dass er einmal im Monat, manchmal öfter, dann wieder länger Zeit überhaupt nicht, in Schwetzingen auftauchte.
Sie akzeptiert alles, diese Claudia D., weil sie eine brave Tochter war, die sich sportlich betätigte, ein wenig studierte und, immer noch in Rufweite der Eltern wohnte. Eine Frau, die von sich selbst sagt: „Ich bin unehrgeizig!“ Man weiss, dass sie eine nette und unauffällige Kollegin ist. Ihren Traumberuf hat sie nicht gelernt. Gab es diesen überhaupt! Das war ihr wohl zu anstrengend. Lebte sie eigentlich, oder existierte sie nur?
Eine Beziehung war gerade in die Brüche gegangen, als sie den Wettermoderator traf. Hat sie in ihm den Traumprinzen gesehen? Vermutlich, denn 11 Jahre hat sie nichts an diesem Verhältnis geändert.
Sie hat sich, so sagt sie, in die Welt des SM einführen lassen und mit der Zeit daran Gefallen gefunden. Sie fand den Sex mit Jörg Kachelmann wunderbar und träumte von Heirat und Kindern, davon eine brave Hausfrau zu sein und sofort jeglichen Gedanken an eine Karriere aufzugeben zu können. Sie wollte mit ihm irgendwo hinziehen, auch wenn das angeblich geplante Objekt in Herrenschwand kein Traumhaus ist, sondern eigentlich nur als neue Wetterstation gedacht war. Wichtig für Claudia D. war, dass sie ein Klavier unterbringen durfte.
Sie billigte alles! Als der Vater sie fragte, wie es denn weitergehen sollte, meinte sie nur:“ Ich habe alles im Griff, wenn sich etwas ändert, sage ich es schon!“ Das war vor Jahren.
Nichts hatte sie im Griff. Ihre Illusionen wurden immer grösser, auch als sie wusste, dass ihr Prinz noch andere Frauen hatte. Und sie wusste es schon lange, doch ihre war Sorge nur: Es sollten keine Gefühle dabei sein und Kondome verwendet werden!
11 Jahre, Elf lange Jahre, in denen sie ihn nur sporadisch sah, aber man chattete, hatte Cyber-Sex , und sie lebte von Brosamen, wenn er ihr schrieb:“ Sie sei seine Beste, und er wollte Kinder mit ihr.“ Niemals hat sie sich wohl Gedanken gemacht, dass die Zeit läuft, dass Jahr um Jahr vergeht.
Konnte sie nie darüber nachdenken, wenn sie auf ihre Hauptaufgabe hingewiesen wurde? Was war diese Hauptaufgabe? Bereit sein für Sex, nichts sonst!“ Ein einziger Urlaub endete desaströs, sonst gab es nichts, keine Weihnachten, kein Ostern, keine Geburtstage, die im Kreise der Familie gefeiert wurden. Nichts, was auf eine Partnerschaft im wahrsten Sinne des Wortes hinwies. Hat sie wirklich nicht gemerkt, dass sie nur eine von vielen war?
Hat sie sich wirklich nicht im Internet umgesehen und nachgelesen, was der Angebetete so macht. Hat sie wirklich nicht gewusst, dass er in diesen Jahren geheiratet hatte, dass Kinder kamen, die zwar nicht die seinen waren, er aber anerkannt hat und dass er sich in Canada niedergelassen hatte? Wollte sie das nicht wissen, um weiter in ihrem irrealen Leben verbleiben zu können, weil sie wusste, ein Wort und ich sehe ihn nie wieder? Diese Selbsterniedrigung musste doch irgendwann ein Ventil finden und fand es auch.
Wie Claudia D. zu den Tickets gekommen ist, wissen wir nicht. Möglicherweise wurde das ja an den Tagen mit Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen. In Frage kommen mehrere Personen, besonders die Zeugin Viola S. Diese war 2007 nachweislich in Bridge Lake, wo die geschiedene Frau von Jörg Kachelmann, Denise W., lebt. Letztere wusste schon 2007 von Claudia D.! Wann Claudia D. die Tickets bekommen hat, ist aber bekannt, nämlich irgendwann 2008, also lange vor dem 8. Februar 2010. Tatsache ist aber auch, dass sie den Begleitbrief selbst gefälscht hat. Warum? Es hätte genügt, Jörg Kachelmann mit den Fakten zu konfrontieren.
Später wird sie aussagen, sie hätte das nur getan, damit man ihr glauben würde. Hat sie also aus diesem Grund gefälscht, dass Jörg Kachelmann ihr glaubt? Oder kommt hier bereits die von Professor Greuel diagnostizierte „Hohe manipulative Tendenz“ zum Tragen?
Wer immer auch die Schilderung des angeblichen Tatvorganges an den FOCUS weitergeleitet hat, eines ist sicher. So wie es vorgetragen wurde, kann es – technisch – nicht gewesen sein. Und vielleicht wäre die Staatsanwaltschaft gut beraten gewesen, den angeblichen Vergewaltigungsvollzug nachstellen zu lassen. Das klingt zwar wie ein Witz, aber bei solchen Überprüfungen kommt oft viel zutage, und Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger können bei Ungereimtheiten sofort nachhaken. Es wurde nicht gemacht. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft haben Claudia D. ungeprüft geglaubt, auch noch, als sie nachweislich bereits mehrfach gelogen hatte.
Dass das angebliche Tatgeschehen, wie von Claudia D. geschildet, nicht mit der Aussage in Einklang zu bringen ist, haben alle Gutachter bestätigt. Selbst Professor Mattern, der Hausgutachter der Staatsanwaltschaft konnte keine hundertprozentigen Beweise erbringen- obwohl er die angebliche Vergewaltigungszenerie sogar am heimischen Herd , an seiner Frau nachvollzog – selbst wenn er das wirklich im Sinne seines Auftraggebers mit allen Mitteln versucht hatte. Auch als er dann mitten im Prozess, am 12. November 2010, noch einen Versuch mit Claudia D. machte, um doch, wie gewünscht, ein eindeutiges Ergebnis zu bekommen, gelang ihm dies nicht
Er habe die Nebenklägerin sogar „überredet“, ihr das Original-Tatmesser an den Hals halten zu dürfen. Das Original Tatmesser? Hat er sich nicht hier in der Wortwahl geirrt und das “vermutlich” wieder einmal vergessen? Wie er natürlich immer vom “Opfer “sprach? Dabei wollte Mattern vor allem sehen, wie die knapp acht Zentimeter lange Klinge mit ihrer leicht abgeflachten Spitze in Relation zu den einstigen Schürfwunden vorn am Hals stand. Die Zeugin habe dem Experiment zwar zunächst zugestimmt, sei aber „sofort in Tränen ausgebrochen, sie begann zu zittern, ihre Stimmlage kletterte in die Höhe“, so Mattern.
Und wieder hat Claudia D. mitgemacht, „Ich muss bei allem mitmachen, sonst glaubt mir doch keiner“, hat sie laut Prof. Mattern gesagt. Sie hat mitgemacht, obwohl führende Gutachter den Tatablauf bezweifeln und das auch belegen konnten, mitgemacht, um Jörg Kachelmann ganz bestimmt hinter Gitter zu bringen.
Auffallend: Zu den Verletzungen an den Oberschenkeln sagte Prof. Dr. Rothschild, sie seien recht Symmetrisch. Eine intensiv „wolkige“ Struktur. Helle, weniger intensive Streifen. Davon ausgehend, dass die Haut unbekleidet war, müsste ein Gegenstand eine glatte, weiche, gepolsterte Oberfläche haben für solche Verletzungen. Die Nebenklägerin gebe an: Sie sagt nichts dazu!
Warum ? Um Jörg Kachelmann hinter Gitter zu bringen. Denn das, nur das war nun ihre Hauptaufgabe, das hat sie sich vorgenommen. So kann man auch ihre Frage „Kommt er jetzt raus?“ an Staatsanwalt Olrogge verstehen, als sie ihre Lügen bei der Vernehmung endlich zugegeben hatte.
Sichtbar wird das in dem Schluss zu dem Frau Prof. Greuel in ihrem Gutachten kommt: Claudia D. nennt Kachelmann heute nur noch „Monster und „Schwein“, für den sie nur noch Hass und Wut fühlt. Und sie sagt ferner: Kachelmann darf nicht gewinnen!
“Ich kann mit meinen Methoden nicht nachweisen, dass der Angeklagte ihr diese Verletzungen beigebracht hat, aber auch nicht ausschließen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selber beigebracht hat.” sagte Professor Mattern. Musste es endlich eingestehen!
Das veranlasste Staatsanwalt Oltrogge dazu, folgenden Satz von sich zu geben: „Und uns hat Mattern in der Ansicht bestätigt, dass die Anklage zutrifft.”
Manchmal muss man sich, bei solchen Aussprüchen des Herrn Staatsanwaltes fragen, ob er nicht während einiger Semester seines Studiums auf Reisen war, oder aus anderen Gründen gefehlt hat. Prof. Mattern hat „kann sein, kann aber auch nicht sein“ gesagt, aber niemals den Anklagevorwurf bestätigt!
Vielleicht wär es noch richtig zu erwähnen, dass Professor Rainer Mattern und seine Familie lange Jahre in Schwetzingen wohnten. Auch hier kann man durchaus der Meinung sein, dass er diese Untersuchung- wegen der Nähe zur Nebenklägern und deren Familie, besser von sich aus abgelehnt hätte. Aber der Fall reizte ja jeden, er wurde ein Medienhype.
Wir wissen nicht was Claudia D. in den 5-6 Stunden der Nacht zum 9.2.2010 gemacht hat, ausser, dass sie die Wohnung geputzt und Beweise verändert hat. Aber sie hat sich nicht sofort bei der Polizei gemeldet, oder wenigstens die Eltern über das angebliche Geschehnis benachrichtig. Es ist durchaus möglich, dass sie diese Zeit brauchte, um sich die angebliche Vergewaltigung auszudenken. Staatsanwalt Oltrogge sagt, es sei ein Indizienprozess und man muss alle Möglichkeiten in Betracht ziehen und entsprechend bewerten. Natürlich ist das so, aber dann muss man die Falschbeschuldigung, die eventuelle Selbstverletzung, die Manipulationen mit Messer und Tampon ebenso in Erwägung ziehen und entsprechend bewerten.
Es ist bekannt, dass Claudia D. Jörg Kachelmann nichts sehnlicher als den Tod wünscht. Mit dem Tod kann durchaus das Verschwinden für lange Jahre im Gefängnis gemeint sein. Dass sie dafür alles tun würde, bestätigt sie mit immer wiederkehrenden Aussagen: „Sie müsse alles tun, damit man ihr glaubt. „
Claudia D. hat wohl alles getan. Das lässt sich auch daran erkennen, als sie mit dem Buch „Der Soziopath von nebenan“ vor dem Gesicht beim Gericht vorfuhr.. Damit wollte sie Einfluss auf die Öffentlichkeit nehmen. Der Schuss ging nach hinten los.
Denn Gutachter Pleines hat bestätigt, dass Jörg Kachelmann kein Soziopath ist. Wieder wurde Claudia D. beeinflusst, hat das getan, was andere von ihr verlangten. Ob es nur ihr Therapeut, Alice Schwarzer oder was wohl am schlimmsten wäre, ihr Anwalt war, werden wir nicht erfahren, weil man sich unisono auf das Aussageverweigerungsrecht zurückgezogen hat.
Ob es wirklich so war, dass das OLG den Therapeuten und die Nebenklägerin am 31. Juli 2010 wegen Gefährlichkeit gewarnt hat? Auch das wissen wir nicht. Wir wissen jedoch, dass Prof. Seidler alle tun würde, um seiner Patientin zu helfen, auch, indem er Jörg Kachelmann mit seinem Gutachten und solchen Aussagen wie „Selbst das OLG wäre von der Gefährlichkeit des Angeklagten überzeugt gewesen, sonst hätte man ihn nicht gewarnt“ belastete.
Hinzu kommt auch noch der Kontakt von Seidler und Claudia D. mit Alice Schwarzer, deren Buch über Jörg Kachelmann in Zusammenarbeit mit der Nebenklägerin und Prof. Seidler lange vor einer Urteilsverkündung hätte erscheinen sollen.
Sicher wird Claudia D. alles für eine Verurteilung von Jörg Kachelmann getan haben. Warum sonst hätte sie in ihrem Laptop vor der angekündigten Beschlagnahme Löschungen vornehmen sollen, wenn nicht deswegen? Warum hat sie Jörg Kachelmann nicht schon vor einem Jahr mit ihrem Wissen um andere Geliebte konfrontiert? War es, um ihn noch eine Zeit behalten zu können? Waren es Verlustängste, die dann voll ausbrachen, als Jörg Kachelmann genau das tat, was sie sie zu ihm sagte? : Gehen, das Verhältnis zu beenden, einen Schlussstrich zu ziehen?
Trotzdem ist es unfassbar, dass Claudia D. nach dem sie ihn schon eines schweren Verbrechens angezeigt hatte, noch zweimal in Vancouver angerufen hat. Wollte sie ihm sagen, dass sie im Falle einer Rückkehr zu ihr, zugeben würde alles erfunden zu haben?
Vielleicht hätte sie ihm die anderen Frauen wieder verziehen, aber er hat es vorgezogen, zu gehen. Nun musste er bestraft werden. Schwer bestraft, er sollte leiden, wie sie nun litt! Wie konnte sie ihn bestrafen? Doch nur mit der Beschuldigung, er habe sie vergewaltigt. In ihren Augen war es ein guter Plan. Doch er war schlecht, weil nur hochemotional, aber nicht rational durchdacht. Die Lügen kamen an den Tag und Claudia D. wurde sogar bei Gericht, in die Enge getrieben, ausfallend. Sie läuft in ihrem Hamsterrad, ohne den Ausgang zu finden. Alle Gutachter, auch Professor Greuel, mussten zugeben, dass aus ihren Angaben keine Vergewaltigung abgeleitet werden kann, „die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle.“
„Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben“, so Greuel. „Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Zwar ist damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben.“
„Die Berichte über die von ihr behauptete Vergewaltigung sind „dünn“, „detailarm. Sie fülle „Lücken durch Plausibilitätsschlüsse“. Das sagen alle Experten. Dagegen erzählt sie – auch da stimmen die Gutachter überein – sehr ausführlich über das Trennungsgespräch, das nach ihrer Darstellung der angeblichen Vergewaltigung in ihrer Schwetzinger Wohnung vorausging.
Von einem „eklatanten Strukturbruch in der Aussage“ spricht demzufolge Psychologie-Professor Köhnken.
Aber wenn es um das Messer, die angebliche Tatwaffe geht, die angebliche Vergewaltigung und Detailfragen geht, dann, so Professor Köhnken, hat sie auch in der nichtöffentlichen Aussage immer nur: „weiß ich nicht“, „kann ich mich nicht erinnern“ geantwortet.
„Warum lügt sie so schlecht?“, fragte sich Richter Dr. Bock. Ja warum? Warum hat sie ihn nicht schon früher mit ihrem Wissen um die Nebenbuhlerin konfrontiert? Warum hat sie ihr Laptop „gereinigt“? Warum log und log sie bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei der Frauenärztin, als es um die Tatzeit und die Tüte mit der Kleidung ging? Warum hat sie den angeblichen Tatort verändert, das Messer aufgehoben und wieder zurückgelegt wenn es denn ein Beweis sein sollte? War es nicht so, dass dieses Messer nie eine Rolle gespielt hat und nur dazu verwendet wurde, um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Und Claudia D. tat ja alles, das man ihr glaubt.
Professor Greuel: „Die Trennung von Kachelmann in jener Nacht habe eine „massive Selbstbilderschütterung“ bedeutet, die zu „Wahrnehmungsdefiziten“ bei der behaupteten Vergewaltigung geführt haben könnten“.
„Frau W(Claudia D.) trifft mit ihren Angaben über die Nacht auf einen Therapeuten, der sie fast bedingungslos, distanzlos und kritiklos unterstützt. Das bestärkt sie natürlich. Dazu kommt: Seidler ist offenbar vom ersten Termin an überzeugt, dass das Geschehen so stattfand, wie Sabine W. es schildert“, erklärt Köhnken. Er bezweifelt die Verwertbarkeit von Aussagen, die Sabine W. getroffen hat, nachdem sie bereits in Therapie bei Seidler war.
Die beiden Rechtsmediziner Markus Rothschild und Klaus Püschel hatten recht klar festgestellt, dass die angebliche Tatwaffe, ein Tomatenmesser, nicht Verursacher der Halsverletzung der Nebenklägerin gewesen sein könne. Sie gaben auch an, dass die großen blauen Flecken an den Oberschenkeln aller Wahrscheinlichkeit nach von der Frau selbst erzeugt worden seien.
„In der Gesamtschau aller Verletzungen“, konstatiert Püschel, „sei eine Selbstbeibringung wesentlich nahe liegender als eine Gewalteinwirkung von fremder Hand. Das Gesamtbild sei völlig atypisch für ein überfallartiges Geschehen.“
„Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es war, wie die Zeugin sagt“, schließt der Gerichtsmediziner seine Ausführungen, »aber sehr viele Hinweise darauf, dass es sich hier um Manipulation handelt. «
Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Bernd Brinkmann beschrieb dagegen, dass Sabine W. (Claudia D.) sich die Hämatome selbst zugefügt haben könnte. Sein Fazit: „Die Struktur der blauen Flecken an den Oberschenkeln lasse auf Schläge mit Fäusten schließen, nicht auf Verletzungen mit den Knien bei einer Vergewaltigung.“
Im Kachelmann-Prozess hat der Sachverständige Psychiater Hans-Ludwig Kröber bezweifelt, dass sich das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer an das Geschehen nur lückenhaft erinnere. Und das ist ein Gutachter, der vom Landgericht Mannheim bezahlt wird – von welchem er auch bestellt wurde.
Dr. Pleines verweist auf eine Studie, in der statistisch 90 % der Teilnehmer nach eingehenden Übungen es geschafft hätten, Symptome vorzutäuschen. Traumatisierte Menschen sollten lt. Dr. Pleines jedoch nicht von Traumatologen beurteilt werden, sondern durch forensische Psychiater. Auch das sagt ein Gutachter, den das Gericht bestellt hat.
Die führenden Gutachter, Psychiater und Wissenschaftler sind sich einig, dass Claudia D. nicht die Wahrheit gesagt hat.
Und das kann nur eines bedeuten: Freispruch für Jörg Kachelmann
Der Angeklagte
Jörg Andreas Kachelmann war 51 Jahre alt, als ihn die Schwetzinger Wetterwolke traf, die sich später zum Tsunami entwickeln sollte. Er bezeichnete sich damals als C-Promi, aber er war weitum bekannt.
Ein genialer Chaot, der aus der Wettervorhersage in den 80er Jahren in der Schweiz, später mit grossem Erfolg auch in Deutschland eine Show machte. Er verkaufte das Produkt Wetter wie kein anderer, gründete seine Firma. Dass er ein grosser Finanzmann war, kann man wohl kaum sagen, mehr Praktiker als Theoretiker. Immer unterwegs, immer in Bewegung. Der Aufbau Hunderter von Wetterstationen ist ihm wichtiger als Bilanzen. Egozentrisch ist er ganz sicher. Verheiratet, was er nicht in den Medien wissen will, so wie er sein ganzes Privatleben streng unter Verschluss hält. Nur weniges gibt er selbst preis, so den sexuellen Missbrauch in Jugendjahren, allerdings eher widerwillig.
Nicht viel aus seinem Leben dringt nach aussen. Passiert es doch, schaltet er frühzeitig schon seine Anwälte ein. Von seiner zweiten Heirat weiss kaum jemand, und wer informiert ist, wird zum Schweigen verpflichtet. Noch weniger ist bekannt, dass Jörg Kachelmann schon seit Jahren mehrere Beziehungen gleichzeitig laufen hat. Auch die Frauen schweigen, in den 80er, in den 90er Jahren und auch später. Seine Logistik ist exzellent und sehr effizient.
Aus dem recht ordentlichen, ansprechenden jungen Mann wird jedoch mit zunehmendem Erfolg eine Mischung aus Alp-Öhi und Yeti, die Kleidung wird immer eigenwilliger, nachlässiger, die Haar- und Barttracht mehr als schauderhaft. Stilisiert er das zu einem – allerdings sehr gewöhnungsbedürftigen – Markenzeichen? Oder will er austesten, ob er auch jede Frau in jedem Outfit bekommen kann? Ja, er bekommt sie!
Man sagt ihm nach, ichbezogen zu sein. Das ist er vermutlich auch. Natürlich braucht ein erfolgreicher Mensch eine grosse Portion Egoismus. Manchmal spielt ihm dieser Egoismus aber auch einen Streich, so, als er seine Kinder in aller Öffentlichkeit “Kuckuckskinder“ nannte. Dabei übersieht er, dass Kindern solche Bezeichnungen durchaus zu Ohren kommen können, denn es gibt immer angeblich wohlmeinende Menschen, die so etwas weitertragen. Und das haben sie auch getan, die lieben Kollegen. Sie haben es der Polizei erzählt und die dann wiederum der Presse. Eine kleine, unbedachter Äußerung mit grossen Wirkungen, früher oder später.
Seine Arroganz und sein Egoismus lassen wohl Herzensbindungen oder Rücksichtnahme auf andere Menschen nicht leicht zu. Aber es gab auch Ausnahmen, etwa als er die Kinder anerkannte, sie mehr als ausreichend versorgte und sich – bis heute! – aufmerksam und liebevoll um sie kümmerte.
Im Falle seiner Frauen hielt er Empathie und Einfühlungsvermögen für weniger notwendig. Er honorierte sie statt dessen finanziell, denn er war immer äusserst grosszügig!
Der Spass an der Abwechslung und die Annehmlichkeiten eines variantenreichen Sexlebens brachten es wohl mit sich, dass für ihn die Frauen zunehmend austauschbar wurden. Ganz bestimmt war die Frau, mit der er gerade zusammen war, Stunden oder Tage, manchmal sogar im Urlaub, seine Königin. Aber sie war, sobald er sich verabschiedet hatte, für ihn nicht mehr wichtig in seinem Leben. Das zeigt auch der Sammelname „Luusmeitli“ für alle Frauen. Keine bekam einen speziellen Kosenamen, geschweige denn ihren eigenen Namen zugestanden.
Das beweist auch der Umstand, dass es ihn fast noch mehr unterhalten hat, mit diesen Frauen zu chatten. Dr. Birkenstock meinte, die Schamgrenze dabei sei sehr niedrig gewesen, sowohl bei Claudia D. als auch bei Jörg Kachelmann, und so wird es wohl auch bei allen anderen Frauen gewesen sein. Doch das machen Millionen Chatter täglich in den verschiedensten Chatrooms. Das ist nichts Neues mehr und überhaupt nichts Ungewöhnliches.
Jörg Kachelmann lebte privat ausserhalb der vorgegebenen Normen und liess sich auch nicht in ein Schema pressen. Ob das nun nach den herrschenden Moralvorstellungen einwandfrei und tolerabel ist, kann und darf nicht beurteilt werden. Das heisst, es hätte niemals in der Presse breitgetreten werden dürfen, nicht von der Staatsanwaltschaft, nicht von Journalisten und auch nicht von seinen Ex-Freundinnen oder all jenen, die sich zu Wort meldeten, weil sie auch etwas wussten oder zu wissen glaubten. Das ist Vorverurteilung, und damit wurde der Grundsatz der Unschuldsvermutung durch die Medien schwer verletzt. Und trotzdem schiesst er – der nun Verfemte – Eigentore, wenn es nicht notwendig ist. Das Interview nach der Haftentlassung, das auffällige tragen eines Ringes, unnötige Aufmerksamkeiten zu einer Zeit wo sie nicht gebraucht werden.
Ein Gutachter bestätigt – und das ist ein Kernsatz für Jörg Kachelmanns Verhältnis zu Frauen, den man nicht übergehen darf -: Wenn eine Frau gehen wollte, dann habe er sie immer gehen lassen.
So war es vermutlich auch in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010. Claudia D. hatte sich, als sie ihn mit ihrem Wissen um die Nebenbuhlerinnen konfrontierte, wohl erhofft, dass er sie um Vergebung bitten und ihr sagen werde, dass er sie allein liebe. Nicht umsonst hatte sie ihn, regelwidrig in diesem Verhältnis, mehrmals während des Beischlafs gefragt, ober er sie liebe. Statt der Erfüllung ihrer Hoffnung, dass es nicht nur einen Neuanfang geben, sondern das von ihr so ersehnte gemeinsame Leben nun beginnen werde, musste sie mit Entsetzen feststellen, dass er auf ihr Ultimatum einging und sie ohne weitere Umstände auf der Stelle verließ.
Auch sie war also austauschbar, und irgendwo wartete schon eine andere, nein, mehrere, nein, sogar viele andere. Nein, das konnte sie ihm nicht durchgehen lassen! Es war nicht nur die Fassungslosigkeit über die elf verlorenen Jahre. Es war auch die Furcht davor, wie sie das nun ihren Eltern, der Familie, den Freunden und Kollegen beibringen sollte. Mit der Furcht ging der verheerende Zusammenbruch aller Illusionen einher, und das nicht zum ersten Mal!
Wann sie sich entschloss, ihn der Vergewaltigung zu bezichtigen, wird wohl immer im Dunkeln bleiben. Tatsache ist, sie hat sich dazu entschlossen, weil sie wusste, dass sie ihn damit in jedem Lebensbereich treffen konnte. Sie konnte ihn geschäftlich ruinieren, ihm sein Publikum nehmen, aber ihn auch von seinen Frauen trennen. Hoffte sie ihn seinen Kindern zu entfremden? Es lag außerhalb ihrer Vorstellungskraft, dass etliche nicht auf ihrer Seite stehen würden und dass es Frauen gab, die in ihm ganz und gar nicht den Ritter Blaubart oder den Soziopathen sahen.
Laut Gutachter ist er tatsächlich keinesfalls ein Soziopath, sondern ein völlig normaler Mensch mit seinen Fehlern und Schwächen. Ebenso ist er kein Narzisst, wie das Professor Luise Greuel per Ferndiagnose festgestellt haben wollte.
Viele der bekannt gewordenen Verhältnisse (auch die der aufgebotenen Zeuginnen) lagen schon Jahre zurück und/oder waren nur auf einige wenige Monate ,höchstens ein Jahr beschränkt. Mit sporadischen Treffen. Diese Zeuginnen konnten seinen Charakter zwar aus ihrer persönlichen Sicht beurteilen, aber man darf nie vergessen, dass hinter diesen Beurteilungen schwer enttäuschte, nach Rache dürstende Frauen stehen, die überdies keinerlei Aussagen zum Kerngeschehen machen können.
Bei allem, was es über Kachelmann zu sagen gibt, ist aber eines ganz besonders auffällig: Die Auswahl seiner Freundinnen zeugt weder von gutem Geschmack noch von Intelligenz und Menschenkenntnis; es waren Kolleginnen, Gästebetreuerinnen, Zufallsbekanntschaften, Frauen, die ihn anschrieben, weil sie ihn unbedingt kennenlernen wollten. Jörg Kachelmann nahm wahllos jede, wie es scheint, die sich ihm anbot.
Angebot – Nachfrage – Kauf = Sexuelle Marktwirtschaft. Nichts, was es nicht schon seit Tausenden von Jahren gibt! Hier ist ihm kein urteilsrelevanter Vorwurf zu machen.
Alles das hat in gar keiner Weise mit der angeklagten Tat zu tun. Es berührt nicht das Kerngeschehen, die angebliche Vergewaltigung. Moralisches Fehlverhalten – wer stellte eigentlich diese Normen auf – kann und darf nicht gewertet werden. Die Zeit, in der jemand wegen seiner Gesinnung, seiner Sexualität, seiner Vorlieben verurteilt werden konnte, ist vorbei und muss vorbei bleiben.
Es war schon ein Skandal, dass Jörg Kachelmann 132 Tage in Untersuchungshaft verbringen musste, nur weil sich der Untersuchungsrichter Siegfried Reemen – der keineswegs in einem so fortgeschrittenen Alter ist, dass ihn das entschuldigen könnte – spezielle Sex-Praktiken nicht vorstellen konnte: „Seine Schilderung zum Ablauf des Abends war mir nicht einleuchtend.“
Und er nahm mit einer bemerkenswerten Naivität und Weltfremdheit als Wahrheit hin, was Claudia D. erzählte: „Ich ging davon aus, dass jemand, der einen einer solchen Straftat bezichtigt, wahrheitsgemäße Angaben macht.“
Die weitaus plausiblere Schilderung des angeblichen Tatabends durch Jörg Kachelmann bei seiner einzigen Aussage wurde von Polizei, Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter ignoriert und in ihrer eigenen realitätsfremden Deutung der Presse weitergeleitet.
„Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“, nämlich, dass Claudia D. aus Rache- und Bestrafungsmotiven Jörg Kachelmann falsch beschuldigt hat, wie es Monate später das OLG Karlsruhe einräumte.
Sollte Jörg Kachelmann für seinen Umgang mit den Frauen bestraft werden, so, wie es nicht nur die Zeugin Viola S. in der Bunten, sondern auch andere enttäuschte Frauen wünschten und wie es Alice Schwarzer will und durchzusetzen versucht, weil er „andere Menschen als Publikum betrachtet und benutzt hat“?
Gilt aber ein solches Verhalten nicht mehr oder weniger für Prominente allgemein?
In unserer noch immer vom Pharisäertum geprägten Welt mag das ja ein Grund sein, um solche Menschen zu verurteilen, Alice Schwarzer und ihr Gleichgesinnten machen das ja auf jeden Fall und dauernd. Aber es darf niemals als Indiz für die angeklagte Tat herangezogen werden. Wäre das möglich, wären die Anklagebänke und die Gefängnisse in kurzer Frist gefüllt, und einem blühenden Denunziantentum stünde Tür und Tor offen.
Man demontierte Jörg Kachelmann, von dem die Süddeutsche am 14.2.2010 also 5 Tage nach der angeblichen Vergewaltigung noch schrieb“ Sie haben einen Wetterfrosch nach Kanada mitgenommen, und sie sahen, dass es gut war.“ Jörg Kachelmann ist für die ARD bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver und Whistler im Einsatz, und er ist gleich zu Beginn ein gefragter Mann: Er redet Klartext – und ärgert nebenbei ein bisschen die Konkurrenz vom ZDF. Kaum einer kann meteorologische Zusammenhänge so volksnah präsentieren wie der Schweizer. Normalerweise hat er dafür vor der Tagesschau nur ein paar Minuten Zeit, in Kanada aber lassen sie ihn ausreden.“ Kachelmann ist damit der Star des ersten Olympia-Tages….
Und er war gut, er wusste nur noch nicht, dass es in sein Leben „schiffen“ würde und er bald mit „Matsch“ beworfen wird! Er ist seiner Berufung – verschrieben dem Wetter – mit üblicher Verve nachgegangen, vor der Kamera stand kein Vergewaltiger!
Es gibt keine Beweise dafür, dass Jörg Kachelmann die angeklagte Tat begangen hat. Die Gutachter sind überwiegend zu dem Ergebnis gekommen, dass Claudia D. nicht nur die Unwahrheit sagt, sondern dass auch der Ablauf der angeblichen Vergewaltigung so nicht gewesen sein kann. Ihm anzulasten, er hätte keine Aussage vor Gericht gemacht ist kein Grund ihm eine Schuld unterzuschieben. Er hat als Angeklagter das Recht dazu, was nicht als Eingeständnis der angeklagten Tat gewertet werden darf. Ausserdem hat er alles was es zu den Anschuldigungen, dem Tatvorwurf zu sagen gab, am 24.3.2010 vor dem Haftrichter ausgesagt. Hier gab es nichts hinzuzufügen!
Fazit: Freispruch für Jörg Kachelmann!
Die Polizei:
Als der Vater des mutmasslichen Opfers auf der Dienststelle der Polizei anrief und meldete, dass seine Tochter vergewaltigt worden sei, hätten dort alle Alarmglocken läuten müssen. Walter D. war schliesslich in Schwetzingen nicht nur als Lehrer, sondern vor allem als Grösse im Sportgeschehen und als Schöffe der Kleinstadt bekannt. Bekannt war aber auch die Tochter, zuerst als Sportlerin und später als relativ angesehene Moderatorin im ausgedehnten Einzugsbereich von Radio Sunshine mit Sitz in Schwetzingen.
Es wäre von grösstem Vorteil gewesen, wenn die Verantwortlichen sofort die übergeordnete Polizeidirektion in Heidelberg um völlig neutrale Ermittler ersucht hätten.
Besonders dann, als Christel D. vor dem Vernehmungsraum den angeblichen Täter beim Namen nannte. Denn dieser Fall war für die Kleinstadtpolizei eine Nummer zu gross.
Und noch einmal besonders vor dem Hintergrund, dass der amtierende Präsident der vernetzten Sportclubs Schwetzingen/Oftersheim der ehemalige stellvertretende Dienststellenleiter der Polizei Schwetzingen gewesen ist.
Nichts da, man gab den Fall nicht ab, man wollte sich profilieren. Und so kam dann die Nähe zum angeblichen Opfer zustande, und es erfolgten mehrfache Besuche in der Wohnung, was die beiden Polizistinnen Schwerzinger und Lapsit niemals abstritten. Später hatten sie freilich zeitweise mit grossen Erinnerungslücken zu kämpfen. „Gefühle“ und „Eindrücke“ beherrschten die Aussagen der Polizistinnen. Das änderte allerdings nichts an der Tatsache, dass beide Claudia D. immer als glaubwürdig beurteilten. Selbst dann noch, als diese sich bereits in Widersprüche verwickelt hatte.
Man hatte Claudia D. also immer geglaubt, und entsprechend fielen die Ermittlungen aus, bis hin zur Benachrichtigung von der bevorstehenden Beschlagnahme des Laptops oder bis zur Empfehlung des Anwalts Dr. Thomas Franz vom Weissen Ring (der grundsätzlich nur Opfer vertritt) aus dem benachbarten Ketsch (wo auch die Polizistin Lapsit wohnt).
Die Polizisten riefen den Aussagen zufolge im Laufe ihrer Ermittlungen den MDR-Sportchef Wolf-Dieter Jacobi in Vancouver an und erkundigten sich nach Kachelmanns Gemütszustand. Zur Antwort hätten sie erhalten, obwohl Kachelmann „ein schwieriger Mensch“ sei, sein Gemütszustand „eher positiv“wirke. Womit haben diese Polizisten die Nachfrage begründet? War also Jacobi schon von der drohenden Verhaftung unterrichtet? Hat er deswegen später seine Vorladung zur Zeugenaussage angeblich zu spät bekommen?
Dazu kommt Dietrich, jener Polizist der unrechtmässig seiner Tochter mit der Verhaftung Jörg Kachelmanns eine Show bieten wollte und dessen Aussagen sehr mit eigenen Meinungen gefärbt waren, man denke nur an die Bemerkung über das „Knutschen“ Jörg Kachelmanns und seiner Begleitung?
In einer späteren Aussage, am 33. Prozesstag – 23. 3. 2011 – konnte sich Dietrich an nichts mehr erinnern, nicht einmal, wer wann bei Claudia D. wegen des Laptops angerufen hatte und ob Verträge mit TV oder Presse existierten.
Er erzählte lieber von der Vernehmung vom 30. 3. und wie er Claudia D. stützen musste, aber genau dieser Aussage hatten doch genau so die Polizistinnen gemacht. War also nicht nur zur Verhaftung nach Frankfurt die ganze Dienststelle Schwetzingen ausgefahren, sondern auch zur Vernehmung nach Heidelberg?
Schlussendlich kam aber dann zu Tage, dass Herr Dietrich die Unwahrheit gesagt hatte: keiner musste die Ärmste stützen, sie kam alleine hoch. Berücksichtigt man ferner die Aussagen von Lapsit und Dietrich bezüglich des Taschentuches, das ihr jeder gegeben haben will, die widersprüchlichen Angaben der beiden, was die Verhaftung betrifft, und die schweren Gedächtnislücken zwischen den ersten Aussagen der Polizisten im September 2010 und dann im März 2011, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass hier der Schwetzinger Bonus der Familie D. voll zur Wirkung gelangte.
Ein weiterer Hinweis ist noch die Tatsache, dass die Polizistin Lapsit vom Opfer und nicht vom mutmasslichen Opfer berichtete.
Sie notierte gleich nach der Anzeige am 10. Februar 2010 in einem Vermerk: »Nach hiesigem Empfinden macht die Frau einen glaubwürdigen Eindruck.« Als die Polizistin ein halbes Jahr später vom Gericht gefragt wird, auf welchen Umständen ihre Einschätzung damals beruhte, kann sie keine Antwort mehr geben.
Was man so hört, hat es in Schwetzingen Beförderungen gegeben!
Die Tatortermittler, die angeblich „wie bei einem Tötungsdelikt“ vorgegangen sein wollen, haben nicht weniger dilettantisch gehandelt.
Sie haben ein Messer eingetütet, das bereits Claudia D., wie sie selber zugibt, vom Boden – anlässlich ihrer Putzorgie – aufhob und weglegte. Keiner hat sich darum gekümmert, sie zu fragen, ob sie etwas verändert habe.
Die Ermittler haben es auch verabsäumt, den LKA-Experten Dr. Bässler von diesen Umständen zu unterrichten, der sich darüber sehr erstaunt zeigte.
Sie haben einen Tampon zuoberst aus dem Küchenmüll gefischt, ohne sich zu fragen, wieso er nicht im Bad weggeworfen wurde. Denn die Aussage von ihr lautete, Jörg Kachelmann habe sie liegen lassen, sei ins Bad gegangen und habe anschliessend die Wohnung verlassen. Von einem Gang in die Küche, um den Tampon zu entsorgen, war niemals die Rede.
Jörg Kachelmann gab an, er sei nackt auf der Couch im Wohnzimmer gesessen, als es zum Streit kam. Tatsächlich fanden die Kriminaltechniker Spuren; worum es sich dabei handelte, blieb unklar. Die Couch im Wohnzimmer wurde erst sechs Wochen nach der angeblichen Tat auf Spuren untersucht! Eine lange Zeit, und vor allem hatte die Nebenklage da schon Akteneinsicht!
Eine Aussage war: Die Polizei hat in ihrer Wohnung keine Utensilien für Sadomaso-Sex gefunden, keine Handschellen oder Reitgerten, von denen er gesprochen hat. Die Polizei hat aber auch nicht intensiv danach gesucht und genau das wird vom LKA-Experten Bässler widerlegt, der sehr wohl solche Utensilien untersucht und das auch vorgetragen hat.
Der Kriminaltechniker sagt unter anderem, es habe sich um frische Sekretanhaftungen gehandelt, die auf dem Bett gefunden wurden. Erst auf Nachfrage gibt er zu: “Die Wohnung war ja sonst aufgeräumt und ordentlich. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass jemand eine solche Bettwäsche lässt. Das sah man ja mit bloßem Auge! So etwas will man doch gewaschen haben!” Ausserdem hätte sich das Sperma auf der Decke nach Ansicht des Kriminaltechnikers gelöst, wenn man nochmals darauf gelegen hätte. Die Spuren seien trocken, aber frisch gewesen. Auf die Nachfrage, ob die Spuren nicht vielleicht doch feucht waren, meint dieser Zeuge “Ich denk’ mal, dass sie trocken waren.”
An diesem Tag hat Prof. Brinkmann Fragerecht, er bekommt von dem Ermittler zur Antwort: “So genau habe er nicht hingeschaut.” Das Bett habe “wie gemacht” ausgesehen. Ein weiteres Versäumnis: Das mutmaßliche Opfer wurde nicht gefragt, wie lange die Decke schon da lag.
Im Raum steht auch noch die ungelöste Frage, ob die Polizei die Daten anderer Geliebter an Viola S. weitergegeben hat. Ein Polizist sagt jedoch:” Sie habe sie genervt und oft bei ihnen angerufen!”
Gesamthaft gesehen, wurden bereits ab dem 9. 2. 2010 schwere Fehler gemacht, die schon bei der Anklageerhebung am 19. Mai 2010 von der Staatsanwaltschaft hätten berücksichtigt werden müssen.
Zusätzlich muss festgestellt werden, dass die Polizeiarbeit dilettantisch und überwiegend zugunsten der in Schwetzingen ansässigen Nebenklägerin durchgeführt wurde.
Professor Köhnken sagt dazu: Die Kripobeamtinnen, die seinerzeit als erste die Anzeige der Frau aufnahmen und ihr glaubten, hätten nicht wörtlich protokolliert, sie hätten auch nur oberflächlich gefragt, anstatt akribisch nachzuhaken. Ja, sie seien regelrecht “froh gewesen, nicht nachbohren zu müssen”.
Schlussfolgerung: Freispruch für Jörg Kachelmann
Die Staatsanwaltschaft:
Nachdem das mutmassliche Opfer am 9. 2. 2010 gynäkologisch und rechtsmedizinisch untersucht worden war und man wusste, dass der Angeklagte an diesem Tag nach Vancouver fliegen würde, hielt man es nicht für notwendig, ihn aufzusuchen, zu befragen und eventuelle Spuren zu sichern. Von einer eventuellen Festnahme war überhaupt keine Rede – denn:
„Wir hatten seinerzeit Bedenken hinsichtlich eines dringenden Tatverdachts“, sagte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner.
Es stand also zu dieser Zeit fest, dass man Claudia D. gerade in den wichtigen ersten Stunden nach der angeblichen Tat nicht glaubte. Erst als Staatsanwalt Oltrogge sich des Falls so richtig annahm, wurde am 25. 2. der Haftbefehl ausgestellt. Was war also in der Zwischenzeit passiert? Hatte Prof. Mattern, der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter aus Heidelberg, die erwünschten Diagnosen gestellt?
Sicher ist, Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hat der Nebenklägerin sehr viel zugesagt. Darf man dem Tagebuch glauben – und es wurde wegen dieses Abdrucks ja keine einstweilige Verfügung gegen den Focus gestellt – dann war das Verhältnis Nebenklage/Staatsanwalt zu dieser Zeit sehr erspriesslich.
Bedauerlicherweise haben die Herrn Staatsanwälte bei ihrer Zeugenaussage nur wenig zur Aufklärung über die Zeit bis zur Verhaftung des Angeklagten beigetragen. Wir müssen uns also damit zufrieden geben, dass nur Teile bekannt wurden. So die Aussagen im März 2010, wo Claudia D. mehrere Lügen zugeben musste. Staatsanwalt Oltrogge bestreitet natürlich, dass er die Nebenklägerin zur Falschaussage ermunterte, das musste er ja so sagen, sonst wäre er und nicht sie in „Teufels Küche“ gekommen. Allerdings bestätigte er, dass das angebliche Opfer – wieder einmal – geweint und gezittert habe.
“Ich habe in den Raum gestellt, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat”, erinnert sich Oltrogge. “Es kam aber keine klare Antwort, und ich wollte sie auch nicht lenken.” Genügte es also schon, wenn keine klaren Antworten kamen, dass sie dabei weinte und zitterte, damit ihr geglaubt wurde? Immerhin erschien sie Staatsanwalt Oltrogge zu dieser Zeit trotzig. Sicher, man hatte sie auf ihre Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht. Trotzdem blieb sie lange bei ihren Lügen, erst eine Aussprache mit ihrem Anwalt belehrte sie eines besseren. Und man beruhigte sie. “Jetzt kommt er doch bestimmt frei?” fragt sie und fängt an zu weinen. Antwort von Oltrogge: “So schnell geht es nicht. Es war nicht schön, was Sie hier gesagt haben, und alles andere wäre besser gewesen.”
Natürlich haben beide Herren keinerlei Belastungstendenz bei Claudia D. feststellen können, wie sie übereinstimmend bestätigen, denn Oltrogge: “Unser Ergebnis war dann, dass das Lügen nicht das Kerngeschehen betrifft und wir weiter von einem dringenden Tatverdacht ausgehen.”
Nicht einmal am 23. April 2010, als die Frau im Lauf einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft Unwahrheiten zugeben musste, sei ein Wortprotokoll geführt worden, beanstandet Prof. Köhnken!
Damit fällt auf, dass es der Mannheimer Staatsanwaltschaft nur sehr selten um das Kerngeschehen, die angebliche Tat, geht, sondern sie immer nur Beweise für die Schuld Jörg Kachelmanns aus Nebenschauplätzen zu konstruieren versucht. Das bestätigt sich auch mit der Vorladung der Reihe ehemaliger Geliebter, von denen sich die Staatsanwalt Beweise erhofft.
Nicht umsonst hat Staatsanwalt Oltrogge einer *aussageunwilligen* Frau mit polizeilicher Vorführung gedroht oder ist im Falle der Zeugin Catharina T. bis in die Lüneburger Heide gereist.
Obwohl ihm bewusst sein musste, dass gerade in diesem Fall eine wahrheitsgemässe Aussage – und sei es auch nur zum Randgeschehen – nicht zu bekommen sein würde. Staatsanwalt Oltrogge musste von dem Schreiben „I stand by you“, aber auch von dem geistlosen, anzüglichen Geschenk, welches sie in die Strafanstalt geschickt hatte, und natürlich auch von der Rechnung für Specksteinschiffchen, Pfirsiche und Honig, die Catharina T. an Jörg Kachelmann übermitteln liess, Kenntnis haben. Dass hier in der Aussage nur Rachemotive zutage kommen würden, war von Anfang an klar. Dass er auch nichts dabei fand, dass diese Ex-Geliebten ihre Erfahrungen mit Jörg Kachelmann vor und während des Prozesses gewinnbringendst an spezielle Verlage verkauften, zeigt keine sehr gute Menschenkenntnis des jungen Staatsanwaltes.
Aber er hat es nicht versäumt, via Bildzeitung die Öffentlichkeit unterrichten zu lassen, dass sich eine Person gemeldet hätte, der angeblich im Jahre 2001 auch körperliche Beeinträchtigungen durch Jörg Kachelmann widerfahren sein soll. Staatsanwalt Oltrogge wollte- ohne Beweise nur mit einer einzigen Aussage – betonen, dass Jörg Kachelmann ein Wiederholungstäter sei!
Aber auch der ältere erfahrene Oberstaatsanwalt hat sich zu unüberlegten Schritten hinreissen lassen, so das Telefonat mit der Schweizer Zeugin, welches dann auch noch beim Focus wörtlich auftauchte. Und im Falle von Toini L. musste das Gericht auf Betreiben der Staatsanwaltschaft in die Schweiz reisen.
Es ist unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft immer noch Kontakte mit den Medien abstreitet, auch vor dem Hintergrund, dass Oltrogge über lange Zeit während der Prozesspausen ausgewählten Journalisten seine Erkenntnisse mitteilte. Vieles, was hier zur Sprache kam, war aber dann niemals in diesen Zeitungen zu lesen.
Dass keine der Zeuginnen die angeklagte Tat bestätigen konnte, weil keine dabei war und ihre Aussagen nur nebensächliche Bedeutung hatten: das störte die Staatsanwaltschaft nicht.
Es störte sie auch nicht, sich ab dem 20. März 2010 mit täglichen Statements durch Staatsanwalt Andreas Grossmann vor die Presse zu stellen und sofort und umfänglich die Schuld Jörg Kachelmanns zu bestätigen. Herrn Grossmanns Angaben sind hinlänglich bekannt. Er machte sie aber mit dem Wissen, dass bei den polizeilichen Ermittlungen fahrlässig geschlampt worden war, dass die Nebenklägerin den Tatort manipuliert und bei ihren Aussagen gelogen hatte und dass der Laptop der Nebenklägerin nicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft gleich am 9. 2. 2010, sondern erst auf Betreiben der Verteidigung am 26. März 2010 beschlagnahmt worden war, die Gutachten zu dieser Zeit noch nicht fertig gestellt sind.
Die Lügenaussagen, von denen die Staatsanwälte Oltrogge und Gattner bei ihrer Zeugenaussage erzählen, waren denn auch erst nach der Beschlagnahme des Laptops festgestellt worden.
Diese Widersprüche der Nebenklägerin haben die Staatsanwaltschaft aber nicht dazu gebracht, nun sorgfältiger zu arbeiten. Die Presseberichte wurden immer mehr mit direkten, angeblichen Beweisen untermauert, die so von der Verteidigung nicht weiter gegeben worden wären, also nur von der Staatsanwaltschaft kommen konnten.
Nun hatte die Verteidigung schon einige der besten Forensiker und Gutachter damit beauftragt, die Unterlagen des Herrn Prof. Mattern zu überprüfen. Die einhellige Meinung war: So wie die Nebenklägerin sie schildert und Prof. Mattern sie bestätigt, kann die angebliche Tat nicht geschehen sein. Was Professor Mattern veranlasste, sofort ein zweites Gutachten zu erstellen und sich über Kollegen lustig zu machen. Monate später wird er sogar ein drittes Gutachten erstellen, bei dem er überdies seine Frau benutzt, ohne die Grössenunterschiede zwischen ihm und Jörg Kachelmann sowie zwischen seiner Frau und Claudia D. zu berücksichtigen.
Die Staatsanwaltschaft also spielte natürlich die auf dem Laptop von Claudia D. vorgefundenen Fotos mit blauen Flecken herunter. Auch als diese abwechselnd erklärte, das seien Fotos, wie sie sie Jörg Kachelmann nach heissen Sexspielen sandte, oder sie habe ihre Selbstheilungskräfte beobachten wollen, und schliesslich gar, es seien die Abdrücke ihres Neffen, der auf ihren Schenkeln herumgehüpft sei.
Für die Staatsanwaltschaft spielte es auch keine Rolle, dass Claudia D. ihr Laptop vor der Beschlagnahme „gereinigt“ und Daten gelöscht hatte, was nicht verwundert, schliesslich hatte man sie ja vorher unterrichtet.
Dass es keine Beweise für die angebliche Tat, sondern nur spärliche Indizien gab, war ebenso unwichtig wie die Ergebnisse, zu denen das LKA kam. Dass Messer war nicht bluttriefend, die Spuren waren so winzig, dass man nicht einmal feststellen konnte, ob Menschen oder Tierblut. DNA war nur von der Nebenklägerin zu finden. Die Tatsache, dass Claudia D. dieses Messer angeblich vom Boden aufgehoben hatte – wo es gelegen haben soll – und es bei den Tatortermittlungen wieder auf diesem Teppich lag, wurde weder zur Kenntnis genommen, noch an den LKA-Experten weitergeleitet.
„Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden“, so der LKA-Experte Gerhard Bässler.
Der Teppich selber war für die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwalt überhaupt nicht beweisrelevant. Man hätte ja feststellen müssen, dass es auch da keinerlei Spuren gab. Die es aber sich hätte geben müssen, wenn es ein Tatwerkzeug gegeben hätte.
Es ist bezeichnend für Staatsanwalt Oltrogge, dass er – selbst als das Messer keine Rolle bei der angeblichen Vergewaltigung mehr spielen konnte und durfte – noch immer daran festgebissen blieb:
… des weiteren sei es Tatsache, dass das Messer keine Rolle mehr spiele, es sei nichts übrig geblieben. Hier ruft StA Oltrogge ganz unvermittelt und laut in den Saal: „Das werden wir ja sehen, was davon übrig geblieben ist!“ Dieser Ausbruch zeugt davon, dass die Staatsanwaltschaft in Mannheim sehr wohl wusste und weiss, dass sie nichts in der Hand hatte und hat.
Staatsanwalt Oltrogge hat auch den Abschluss der Ermittlungen nicht abgewartet, er musste Anklage erheben, bevor die Handys ausgewertet, die Erkenntnisse des LKA auf dem Tisch lagen. Und ihm ist es zu verdanken, dass Jörg Kachelmann 132 in Untersuchungshaft bleiben musste. Trotzdem die Möglichkeit eine Falschbeschuldigung von CSD bereits keine Utopie mehr war.
Ein Punkt darf aber überhaupt nicht ausser Acht gelassen werden. Staatsanwalt Oltrogge hatte mit dem Therapeuten Prof. Seidler aus Heidelberg einen Traumkanditaten, was die Begutachtung der Nebenklägerin betraf. Der bestätigte ihm alles, was er hören wollte, und noch mehr. Als nun die Verteidigung die 38 Seiten Gutachten des Heidelbergers beanstandete, ihrerseits dieses Gutachten zur Überprüfung weitergab und dann grosse Mängel festgestellt wurden, entschloss sich der Staatsanwalt am 15. April 2010, Frau Prof. Luise Greuel als weitere Gutachterin anzuwerben. Nicht ohne den Seitenhieb, die Kachelmannverteidigung habe sich schon alle Gutachter, die man kenne, verpflichtet!
Doch auch das Gutachten von Prof. Greuel konnte nicht den Erwartungen Oltrogges entsprechen. In der Presse wurde bekannt, Professor Greuel sei zu dem Schluss gekommen, dass die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle. Das mutmassliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben, so Greuel. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien. Zwar sei damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben.
Man telefonierte wohl am 12. Mai 2010 noch einmal, aber aus den Aktenvermerken der Staatsanwaltschaft geht nichts über die Kurzmitteilung hervor, etwa der Wortlaut, dass der Tatverdacht gegen Kachelmann nicht entkräftet wurde, was angeblich die Gutachterin an Staatsanwalt Oltrogge übermittelt haben soll. Stattdessen sagte Prof. Greuel, dass die Gespräche mit Claudia D. beendet seien, das Ergebnis jedoch erst Ende Mai vorliegen werde.
So lange wollte Staatsanwalt Oltrogge jedoch nicht warten. Und niemand, nicht Oberstaatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft, hielten ihn auf, nein, man stärkte ihm noch den Rücken, wie es Jürgen Gremmelmaier von der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft tat: “Haftsachen müssen mit der größtmöglichen Beschleunigung betrieben werden”
Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge erhob also am 17. Mai 2010 Anklage. Ohne fertiges Gutachten, mit denkbar schlechten Ermittlungsergebnissen, ohne Beweise, aufgrund dubioser Indizien und Zeuginnen. Mit einem angeblichen Opfer, das schon mehrfach gelogen hatte, nachweislich. Nur durch die Gutachter Mattern und Seidler und den ihm wohl zugeneigten Nebenklägervertreter unterstützt.
Unterstützt wird er auch von Oberstaatsanwalt Gattner, der genau wusste, dass diese Anklage in nichts durch Beweise fundiert ist. Auch von den Lügen der Claudia D. war er informiert. Er war ja dabei, als sie log.
Er wird bei seiner Einvernahme sagen: „Ein Einschlag“, so nennt es Oberstaatsanwalt Gattner, als die Nachricht von der Computerauswertung kam. Doch man sei sich bald klar darüber geworden, dass dies für den Wahrheitsgehalt der Aussage zur angeblichen Tatnacht nichts bedeuten müsse – und zwar noch vor der denkwürdigen Vernehmung der Zeugin.
Die denkwürdige Vernehmung! Das war an dem Tag wo nicht nur die Kameras im Vernehmungsraum ausgefallen sind, es war der Tag an dem Claudia D. ihre Lügen zugeben musste: „Ich hatte große Angst, dass man mir nicht glauben wird“, soll Claudia D. laut Vernehmungsprotokoll gesagt haben. „Ich hatte Bedenken, dass alles geplant wirkt.“ Warum aber hat sie Kachelmann nicht früher zur Rede gestellt? „Ich habe den Mut nicht gefunden.“ Es sei alles so gut gelaufen mit ihm, sie habe sich Hoffnungen gemacht. Und nun schäme sie sich für ihre Falschaussagen.
Staatsanwalt Oltrogge : „Es ist grundsätzlich so, dass ich allein durch meine Stimme einschüchternd wirken kann.“ Einschüchternd war er bei dieser Aussage wohl kaum.
Denn unwillkürlich fragt man sich warum wurde die Staatsanwaltschaft nicht in diesem Moment aufmerksam: Die Falschaussagen! So sagt sie selber. Es hätte nur mehr einer eindringlicheren Befragung bedurft und sie hätte wohl zugegeben, dass sie nicht nur in Teilen, sondern seit dem 9.2.2010 falsch aussagt! Aber weinen und zittern hat Claudia D. wieder einmal davon bewahrt.
Doch für Staatsanwalt Oltrogge ist es selbstverständlich, dass eine Anzeigenerstatterin, auch wenn es sich um eine so schwere Beschuldigung wie Vergewaltigung handelt, lügen darf. So sagte er bei seiner Aussage vor Gericht:
Aber nein, „aus meiner Sicht schien das alles plausibel“, sagt der Staatsanwalt; der dringende Tatverdacht blieb, trotz der Lüge. „Auch, weil das nicht das Kerngeschehen betraf.“ Jedoch: Alles was Claudia D. sagt betrifft letztendlich das Kerngeschehen!
Als Professor Dr. Brinkmann von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde gab es folgenden, sehr bezeichnenden Wortwechsel bei dem RA Birkenstock schon genau die Beweggründe der Staatsanwaltschaft erkannte:
“Eigentlich drückt Ihr Text keine echte Sorge aus, sondern ist Wortklauberei. Zu fragen ist, ob Sie nicht verfahrensfremde Zwecke verfolgen, indem Sie Professor Brinkmann verunglimpfen.”
Dies weist die Staatsanwaltschaft zurück. Man habe darauf zu achten, dass auch die Nebenklägerin mit Neutralität behandelt werde. Birkenstock fragt, ob die Staatsanwaltschaft ihre eigene Sorge oder die der Nebenklägerin umtreibe.
Genau das ist es, Staatsanwalt Oltrogge hat sich auf die Seite der Nebenklägerin geschlagen und dabei den gesetzlichen Auftrag übersehen: Entgegen einer verbreiteten Meinung ist die Staatsanwaltschaft nicht gezwungen, unter allen Umständen eine Verurteilung des Angeklagten anzustreben. Sie hat vielmehr auch zugunsten des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu ermitteln. Sie ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger!
Denn bis heute bleibt er aber bei seiner Überzeugung, dass Jörg Kachelmann schuldig ist; das beweist auch sein Ausruf am letzten Tag der Beweisaufnahme:
„Es ist nicht widerlegt, dass es nicht doch so war, wie sie es geschildert hat.“
Wie selbstverständlich bekommt er wieder Schützenhilfe durch Kollegen. Staatsanwalt Mägerle am 31.März 2011: “Ich halte durch den heutigen Tag den Vorwurf für widerlegt, dass die Staatsanwaltschaft nicht objektiv ermittelt hat.”
Natürlich hat die Staatsanwaltschaft Mannheim das nicht, man hatte sich auf die Schuld Jörg Kachelmanns festgelegt.
Entscheidend für die Bewertung der Ereignisse sei jedoch die Gesamtschau, argumentierten die Staatsanwälte immer wieder. Und wie sieht die Gesamtschau aus?
Es werden die Erkenntnisse der Gutachter, auch die von der Staatsanwaltschaft bestellten Experten, ignoriert. Es werden die Aussagen und Ergebnisse des LKA-Sachverständigen ignoriert. Man klammert sich, wie Schiffbrüchige, an die Aussagen einiger Ex-Geliebten , die aber, wie Herr Oltrogge im Zusammenhang mit Claudia D. immer wieder betont, mit dem Kerngeschehen nichts zu tun haben. Obwohl die Staatsanwaltschaft schon verloren hat, will sie das nicht wahr haben.
Dabei gibt es doch nur einen Antrag: Freispruch für Jörg Kachelmann
Die Zeugen
Die Eltern
Christel und Walter D. angesehene Bürger im Kleinstädtchen Schwetzingen. Die Mutter Angestellte und Hausfrau, der Vater Lehrer, Sportclubvorsitzender und Schöffe. Kleinbürgerlich, anständig, christlich. Das Kind wohnt in der Nähe, man muss ja auf die Tochter achten.
Man ermöglicht ihr eine gute Schulausbildung. Das Mädchen ist konfliktscheu und auf Harmonie bedacht – so wird sie es später Frau Prof. Greuel erzählen. Vermutlich also eine brave und gehorsame Tochter.
Also muss sie studieren, obwohl ohne viel Ehrgeiz. Medientechnik in Stuttgart. Sie volontiert dann bei einem Radiosender und erlangt in ihrer kleinen Welt eine gewisse Prominenz, was den Eltern durchaus gefallen haben dürfte.
Aber beruflich ehrgeizig, nein das ist sie nicht. Muss sie das? Viele Eltern sehen in der Bestimmung einer Tochter Ehe und Mutterschaft an. War das hier auch so? Die Beziehung mit einem englischen Musiker geht in die Brüche. Doch schon lernt sie, eine Woche nachdem sie beim Radio zu arbeiten begann Jörg Kachelmann kennen. Man tauscht Telefonnummern aus, man telefoniert. Wenige Tage nachher besucht der Traummann, ihr Süssbärchen, sie in der Wohnung. Bald stellt sie ihn angeblich den Eltern vor. Endlich! Der von den Eltern herbeigesehnte Schwiegersohn, dem man das Kind – aus der elterlichen Fürsorge entlassen – anvertrauen kann; der angeblich regelmässig zu Kaffee und Kuchen kam.
Dann noch 2003 der gravierte Ring. Gutbürgerliches Kleinstadtidyll, doch keine Hochzeit! Der Vater fragt nach. Die Antwort der Tochter kennen wir. Ist es ihm nicht aufgefallen, dass seine Tochter nur mehr sehr wenig arbeitet, der Schwiegersohn in spe äusserst selten und unregelmässig die Braut besucht? Er hat gute PC – Kenntnisse, hat er niemals gegoogelt um sich über den Liebhaber seiner Tochter zu informieren?
Hatte er kein Gespräch mit ihm, wann er nun zum Standesamt gehen wolle? Inzwischen sind doch viele Jahre ins Land gegangen, die Tochter hat die 30 weit überschritten, die Uhr tickt – man will doch Enkelchen!
Und nun sitzen sie also als Zeugen vor Gericht, doch was können sie sagen. Keine persönlichen Wahrnehmungen ,nur Hörensagen! Dass ihnen Jörg Kachelmann angeblich erzählte, dass er Single sei, keine Kinder hätte? Dass die Tochter ihnen sagte:„ Es sei alles in Ordnung?“
Und über die angebliche Tatnacht? Keine persönlichen Wahrnehmungen, nur Hörensagen. Sie waren nicht dabei, und Claudia D. hat auch nicht sofort nach dieser angeblichen Vergewaltigung bei den Eltern Hilfe, Schutz und Trost gesucht. Warum? Das wäre doch der erste Weg gewesen, wenn das Eltern-Kind-Verhältnis stimmte! Selbstverständlich glauben Eltern ihren Kindern, aber so bedingungslos?
Originalangaben der Claudia D. bei Prof. Greuel Zitat: Gegen 07:00 Uhr sei sie zu ihren Eltern gegangen, die im Haus gegenüber wohnen und wissen wollen, was sie tun solle. Ihre Eltern wären beim Anblick der verstörten und verletzten Tochter entsetzt und fassungslos gewesen. Ihr Vater hat die Polizei gerufen. Zitat Ende
Sie haben nicht sofort nachgefragt, warum die Tochter erst jetzt kommt, wenn sich das Drama schon gegen 1 Uhr morgens abgespielt haben soll?
Wurde deshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit diese und andere Ungereimtheiten nicht an die Öffentlichkeit geraten sollten? Denn Intimes, wirklich Intimes werden die Eltern bestimmt nicht gewusst haben. War wieder der Schutz der Nebenklägerin durch die Staatsanwalt und das Gericht, nötig, weil die Wahrheit möglicherweise den Prozess sofort beendet hätte? Und wollte man das damit verhindern? Wir wissen es nicht, auffallend ist es allemal!
Was also können die Eltern von Claudia D beitragen zu dem von Herrn StA. Oltrogge immer wieder angeführten Kerngeschehen? Nichts! Nur persönlich gefärbte Eindrücke, die garantiert nicht die besten sind. Schliesslich hat dieser Mann, der Angeklagte ja ihr Kind über Jahre hingehalten, ohne Frage auch belogen. Dass die Tochter mitgemacht und alles akzeptiert hatte, wussten sie nicht und werden es auch nun nicht glauben können. Es entspricht nicht ihrer bürgerlichen Wahrnehmung. Zudem sehen sie in Jörg Kachelmann nur noch den Schänder ihrer Tochter, selbst wenn es dazu nur deren Aussage gibt.
Das zeigt sich auch in dem Interview, dass die Mutter am 25.3. dem Blick gab: «Das ganze Leben von Jörg ist eine Lüge. Er hat die ganzen elf Jahre nur gelogen. Sie weint und lässt kein gutes Haar an «Jörg», der elf Jahre lang mit ihrer Tochter Petra* zusammen gewesen sei. »
So wird sie es auch vor Gericht ausgesagt haben.
Aber ein Beweis, dass sich die angebliche Vergewaltigung so abgespielt habt, wie Claudia D. es aussagt, dass sie überhaupt stattgefunden hat, ist auch das nicht!
Die Geliebten
Man hat sie aufgeboten und vorgeladen. Teilweise unter Zwang. Nicht alle haben in Jörg Kachelmann ihren Verführer gesehen. Manche sind sofort, oder recht bald nach dem Kennenlernen mit ihm ins Bett gegangen. Einige geben ehrlich zu, dass es nur ein Verhältnis auf sexuelle Basis gewesen ist. Das diese Begegnungen schon Jahre her sind und/oder nur kurz gedauert haben. Das sind nicht die Zeuginnen die sich die Staatsanwaltschaft wünscht.
Staatsanwalt Oltrogge wünscht sich Zeuginnen wie Viola S., Catharina T., Verena C., Helen Sch. Anklägerinnen, die mit dem Koffer voll Sexspielzeug zu Polizei kommen, sich in der Bunten oder anderen Medien über den Angeklagten auslassen, bevor noch der Prozessbegonnen hat, oder mitten in der Beweisaufnahme.
Die erst ihr „ I stand by you“ und ihre Versprechungen , Jörg Kachelmann zu unterstützen, bei der Kanzlei Birkenstock deponieren, sich dann in derselben Minute mit der Presse gemein machen um ihre Geschichte zu vermarkten. Das sind die Zeuginnen welche die Staatsanwaltschaft braucht – mit deren Hilfe können sie dann des Volkes Meinung lesen und steuern, sowie ihre Absolution für die Anklage und das Alibi für einen aufgeblähten Monsterprozess bekommen.
Diese Frauen bekommen die Funktion von Leumundszeuginnen. Unberechtigt, denn während ihrer Verhältnisse mit Jörg Kachelmann sind sie seinen Wünschen mit Freuden nachgekommen. Glaubten sie sich doch schon vor dem Traualtar und als Mütter seiner Kinder. Und haben sich ihre Dienste auch noch entweder bar oder mit Geschenken honorieren lassen. Jörg Kachelmann hat sie belogen, daran besteht kein Zweifel, und jetzt zahlen sie es ihm heim, in dem sie aussagen. Von Hass und Rache getragen.
Für seine Lügen sollte er büssen. Dazu haben sie sich zusammengetan. Dazu wurde in Chats aufgerufen, man müsse jetzt zusammenhalten und entsprechend aussagen.
“Ich freue mich über jeden Tag, den er im Gefängnis sitzt.”
Das sind die Zeuginnen der Staatsanwaltschaft: Frauen die solche Sätze in die Öffentlichkeit bringen und die alles dafür tun würden! Dafür reist man durch die Weltgeschichte, droht mit Vorführmassnahmen. Und: Findet an der Medienpräsenz dieser Frauen nicht wirklich schlimmes.
Staatsanwalt Oltrogge sagt sogar: Die Zeuginnen hätte ihre Geschichten erst nach der polizeilichen Einvernahme an die Presse verkauft! Was er nicht sagt, das mindestens eine- Verena C.- Ich bin auch ein Opfer von Jörg Kachelmann – in der Bunten einen ganz anderen Ablauf erzählt, als bei der Polizei. Sie hat also gelogen, um ihn zu belasten. Doch erzählte ihr Onkel nicht noch eine ganz andere Geschichte? Nämlich, dass sie bei der Information über die Verhaftung von Jörg Kachelmann in Tränen ausbrach und ihn ganz entscheiden einer solchen Tat für unfähig hielt?
Oder der Vater von Viola S. der sich bereits am 25.3.2010 vor der Presse äusserte? Herr Kachelmann ist ein Charakterschwein. Er hat unserer Tochter mehrere Jahre lang eine Zukunft versprochen, mit Ehe und Kindern», so der Vater gegenüber der deutschen Zeitung «Bild».
Seine Tochter sei aus allen Wolken gefallen, als sie aus den Medien erfuhr, dass Kachelmann noch weitere Freundinnen hatte. «Er war mir nie geheuer. Ich habe immer gedacht: Lieber Gott, möge diese Beziehung doch bald zu Ende sein», so der Vater weiter.
Da wusste aber die Tochter schon sehr genau Bescheid, denn ihre Tickets waren es die bei Claudia D. auftauchten. Und 2007 war sie mit ihm schon in Bridge Lake, wo auch die damals Noch-Ehefrau von Jörg Kachelmann wohnte! Viola S. war auch die sich ihre Anschuldigungen mit €50.000(€80.000?) am höchsten dotieren lies. Die aber auch Verbindungen zur geschiedenen Frau Kachelmann herstellen sollte und ihr auch eine hohe Summe von der Zeitschrift Bunte bieten sollte. Denise W. hat erst zugesagt, aber dann abgelehnt. Wie sie auch die €120.000 von einem TV-Sender nicht angenommen hat.
Also konnte sich die Staatsanwaltschaft Mannheim, aber auch die 5. Strafkammer des Landgerichtes, doch ausrechnen mit welchen Zeuginnen sie es zu tun bekommen würde. War das so geplant: Die Luusmeitli vor allen anderen Zeugen aussagen lassen, ganz besonders vor der Nebenklägerin und angeblichen Opfer Claudia D. Sollte die die Stimmung der Öffentlichkeit durch die Presse entsprechend angeheizt werden, die Schöffen beeinflusst?
RA Schwenn wird später sagen: „ Es war ein Fehler die Luusmeitli so früh aussagen zu lassen!“
Und das war es auch. Hätte man, wie es üblich ist, das angebliche Opfer und die Gutachter zuerst gehört, dieser Prozess wäre , wie geplant wenn schon nicht im Oktober, dann wenigstens im Dezember zu Ende gewesen. Man hätte diese Frauen alle nicht mehr gebraucht, die ihre Aussagen nur dazu benutzen um sich noch einmal, wenn auch indirekt an Jörg Kachelmann finanziell bereichern und gleichzeitig ihren Frust über eigene Dummheit abbauen zu können.
Denn eines ist sicher! Zum Kerngeschehen( bevorzugtes Wort des Herrn StA. Oltrogge) konnten sie alle nichts beitragen. Denn keine war dabei. Und keine hat Beweise dafür, dass alles in der Nacht vom 8/9.Februar 2010 so war, wie Claudia D. es angibt.
Welcher der Zeugen und Zeuginnen, die aufgerufen, vorgeladen und auch erschienen sind – konnte überhaupt etwas zu der angeklagten Tat aussagen. Alle sollten Jörg Kachelmann als Monster belasten, zum Teil ist das gelungen, teils auch nicht. Hier muss man differenzieren, wer was ausgesagt hat.
Aber Beweise, nein Beweise gibt es von Seiten der Zeugenschaft nicht, nicht einmal Indizien. Ausser Spesen nichts gewesen. Das aber, sollte die Öffentlichkeit, das Volk in dessen Namen ein Urteil gesprochen werden soll, niemals mitbekommen. Obwohl die Presse alles bis ins letzte Detail bereits – dank der Informationspolitik der Staatsanwaltschaft? – breitgetreten hatte, man sowieso wusste welche Vorlieben bis zu Nudeln und Rotwein alle Beteiligten haben, besonders die Nebenklägerin und Jörg Kachelmann, wurde die Öffentlichkeit überwiegend ausgeschlossen. Wen wollte man eigentlich wirklich schützen?
Die Gutachter:
Professor Rainer Mattern, Heidelberg: „Ich habe mich natürlich gefragt, was will der Richter von mir hören!“ Professor Rainer Mattern 1990 bei einem Prozess in Darmstadt!
In Mannheim 2011, nach vielen Versuchen doch noch die Schuld von Jörg Kachelmann zu bestätigen: “Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat”. (Von der Staatsanwaltschaft beauftragt!
Professor Dr. Luise Greuel, Bremen: Die Angaben der Opferzeugin entsprechend quantitativ nicht den Mindestanforderungen, um einer tragfähigen Aussage zu genügen. Die Schilderung leidet unter starken Defiziten, dass nicht einmal die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz. Detaillierung und Konstanz erfülle. Solange Claudia D. den Streit mit Kachelmann wiedergab, fanden sich noch zum Teil Verankerungen im wirklich erlebten wieder. Das aber kann nicht die eklatanten Qualitätsmängel der Aussage zur Vergewaltigung ausgleichen. (Von der Staatsanwaltschaft beauftragt!)
Prof. Dr. Bernd Brinkmann, Münster: Kam dagegen zu dem Schluss, dass die geschilderte Tat mit dem Verletzungsbild nicht in Einklang zu bringen sei und dies für eine Selbstverletzung und damit für eine vorgetäuschte Tat spreche. (Der Doyen der Forensiker wurde von der Verteidigung beauftragt, willkürlich für befangen erklärt und nur als Zeuge vernommen)
Prof. Dr. med. Klaus Püschel, Hamburg: „In der Gesamtschau aller Verletzungen, sei eine Selbstbeibringung wesentlich nahe liegender als eine Gewalteinwirkung von fremder Hand. Das Gesamtbild sei völlig atypisch für ein überfallartiges Geschehen. (Von der Verteidigung beauftragt)
Prof. Dr. Markus Rothschild, Köln:. Es wird in Erwägung gezogen, wie die Verletzungen entstanden sein können. Die Hämatome seien für eine Vergewaltigung nicht ungewöhnlich. Er habe nun überlegt, ob sie durch die Knie des MM Angeklagten gekommen sein können. Dieser sei 1,90 m und die Nebenklägerin sei 1,70 m lang. Die Nebenklägerin habe beschrieben, sie habe das Gesicht des MM Angeklagten andauernd vor sich gesehen. Von Angesicht zu Angesicht sozusagen. Bei dem Größenunterschied und den Verletzungen oberhalb der Knie der Nebenklägerin, sei diese Schilderung sehr unplausibel. Auch Prof. Dr. Rothschild kommt zu dem Schluss, dass die Verletzungen mit dem geschilderten Tathergang nicht übereinstimmen. Nach seiner Tabelle, auf welcher , um einen Unterschied zwischen Fremd- und Selbstverletzung 10 Punkte zu erfüllen sind, habe das angebliche Opfer 7 Punkte erreicht, was für eine Selbstbeibringung spricht. (Von der Verteidigung beauftragt!)
Professor Dr. med. habil. Hans-Ludwig Kröber, Berlin: Die Forensik-Koryphäe von der Berliner Charité und die Radiomoderatorin aus Schwetzingen sind sich bereits im Mannheimer Gerichtsgebäude begegnet. Mitte August hat er sie an einem Abend und am nächsten Morgen befragt.
Er kann nicht nachvollziehen, weshalb Therapeut Seidler in einem Seidenschal bei seiner Patientin und in wiederholten Griffen an den Hals fast schon einen Beweis sieht. Der Berliner Professor hält es auch für alles andere als wahrscheinlich, dass ausgerechnet während einer Vergewaltigung sich die Wahrnehmung beim Opfer ausschaltet. Erfahrungen aus Strafprozessen zeigten genau das Gegenteil
Kröber bescheinigt dem Heidelberger Seidler eine unprofessionelle und gar innige Beziehung zu seiner 37-jährigen Patientin aus dem Nachbarstädtchen: Der Kollege falle auf eine Frau mit «manipulativer Potenz» rein. (Sachverständiger des Gerichts)
Dr. Hartmuth Pleines, Heidelberg: Verweist auf eine Studie, in der statistisch 90 % der Teilnehmer nach eingehenden Übungen es geschafft hätten, Symptome vorzutäuschen. (Vom Gericht beauftragt)
Prof. Dr. Günter Köhnken, Kiel: Claudia D. trifft mit ihren Angaben über die Nacht auf einen Therapeuten, der sie fast bedingungslos, distanzlos und kritiklos unterstützt. Das bestärkt sie natürlich. Dazu kommt: Seidler ist offenbar vom ersten Termin an überzeugt, dass das Geschehen so stattfand, wie Sabine W. es schildert“, erklärt Köhnken. Er bezweifelt die Verwertbarkeit von Aussagen, die Claudia D. getroffen hat, nachdem sie bereits in Therapie bei Seidler war. Die Hypothese einer Falschaussage könne er nicht zurückweisen. (Von der Verteidigung beauftragt)
Prof. Dr. Hans J. Markowitsch, Bielefeld: Nach seinen Angaben sind Erinnerungsblockaden jedoch die Ausnahme. In der Regel erinnerten sich Menschen unter Stress-Situationen sehr scharf. ( Erst Gutachter der Verteidigung, dann als Gutachter der Staatsanwalt die Seiten gewechselt!)
Nur Prof. Dr. Günter H. Seidler, Heidelberg glaubt, dass Claudia D. die Wahrheit sagt. Aber er ist auch ihr behandelnder Haus-Traumatologe! Herr Seidler hat sich eklatant in den Prozess, obwohl eben nur Zeuge involviert, eingemischt.
Er hat Zusammenkünfte aller Geliebten von Jörg Kachelmann vorgeschlagen. Er hat der Welt erzählt, dass er Angst auch noch nach Wochen riechen könne. Er hat Patientenunterlagen und ein Gutachten an die Justiz weitergeleitet.
Und um die Gefahr die angeblich von Jörg Kachelmann ausging noch zu unterstreichen hat noch von einen Anruf des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe erzählt, denn er erhalten haben will, mit dem Inhalt: „Wir lassen jetzt den Kachelmann raus, bring deine Patientin in Sicherheit, es könnte sein, dass der die umbringt.“ (Der Therapeut der angeblichen Geschädigten tritt – weil befangen – nur als Zeuge auf.)
So war es kein Wunder, dass der Verteidiger von Jörg Kachelmann Rechtsanwalt Johann Schwenn über diesen Mann sagte, er sei ein Scharlatan und seine Thesen und Therapiemassnahmen seien bizarr.
Obwohl das Gutachten von Dr. Steven Paul Rand nie bei einem Prozesstag relevant wurde, noch er als Zeuge vernommen wird, ist es interessant. Was also steht in diesem Gutachten? Er wertete „Spermaspuren, Sekretanhaftungen und Spuren von Menstruationsblut“ aus. Bekannt wurde, dass die Anhaftungen auf der Couch anhaftenden Sekretspuren von Jörg Kachelmann stammen. Die Verbreitung der Spuren auf dem Bett und der Couch ist mit dem von Kachelmann geschilderten „einvernehmlichen, variantenreichen Geschlechtskontakt plausibel erklärbar“.
Die Polizei sicherte daraufhin nach der Festnahme Kachelmanns, mehr als sechs Wochen nach der vermeintlichen Tat, mögliche Spuren auf dem Möbelstück. Doch bei der Analyse fand sich kein Hinweis auf Sperma des Angeklagten auf dem Sofa, was seine Darstellung unterstützt hätte.
Aber Dr. Steven Paul Rand fand als Experte sehr wohl, entsprechend der Aussage von Jörg Kachelmann, Spuren. Wollte die Staatsanwaltschaft und das Gericht, dieses Gutachten gar nicht mehr hören? Eben wegen der schlampigen Polizeiarbeit .Keiner, absolut keiner kann sagen, dass die Gutachter überwiegend von der Verteidigung Jörg Kachelmanns beauftragt wurden.
Fazit der Crème de la Crème der forensischen und psychiatrischen Wissenschaft: keine Beweise nicht einmal Indizien, keine Eindeutigen Spuren, die Nebenklägerin kann durchaus alles erfunden haben!
Grundgesetz: Artikel 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Die Aussage einer Person, wenn es keine Beweise gibt, darf nicht höher bewertet werden, nur weil sie von einer Frau kommt!