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Jörg Kachelmann und das Chaos – Chronik V


RitaEvaNeeser schreibt:

 Juni 1, 2011 um 12:25  Was mich sehr geärgert hat: Am Schluss stand so ein Gerichtsdiener beim Ausgang und hat das Urteil verteilt. Martini wollte auch ein Exemplar, er hat ihr keines gegeben, weil sie keine Journalistin ist.

Wie doof und primitiv war das? Zwei Stunden später konnte man die komplette? Urteilsbrgründung „NICHT DAS URTEIL!“ abgedruckt in der Presse lesen…. Ausser natürlich die Presse hat etwas geändert, weggelassen oder hinzugefügt.

Wir, die Prozessbesucher sind nicht so blöde, wie das Gericht zu Mannheim glaubt! Zudem sie ja nicht wissen konnten ob nicht jemand mitschreibt. Haben sie noch immer nicht mitbekommen, dass – auch wenn die Blogs oder Foren eine bestimmte Richtung verfolgen, was ich überhaupt nicht bestreite, bestreiten kann- die einzigen war, die ehrliche, wahrheitsgemässe, wörtlich mitgeschriebene und von niemanden gesteuerte Nachrichten brachten.

 Aber der Rundumschlag des Richter Seidling hat seinen ganzen Frust erkennen lassen. Er hatte diesen Prozess zu keiner Zeit im Griff. Möglicherweise wusste er sehr genau wie die Staatsanwaltschaft geschlampt hat. Die Nebenklägernähe ist nun einmal gegeben und eine Befangenheit durchaus im Rahmen des Möglichen.

Er wollte endlich auch seinen grossen Auftritt. Die Begründung selber hat mich eher abgestossen, als überzeugt!

Damit danke ich Maschera im Besonderen, aber auch Fritz oder Martini und selbstverständlich B.Meier für ihre unermüdlichen Bemühungen uns unvoreingenommen und ausführlich- über Monate- informiert zu haben! Das ist nicht selbstverständlich und mit grossem Aufwand verbunden gewesen. Sonst hätten wir wirklich nur das, was uns die Presse vorgesetzt hat und das war nicht immer authentisch!

Persönlich danke ich Maschera noch dafür: Du bist eine fantastische und liebenswürdige Gastgeberin!

1.6.Das Drama der journalistischen Bedeutungslosigkeit – der Fall Kachelmann ist beispielhaft für den “Fall” des Mannheimer Morgens

Journalistischer Ehrgeiz? Kein Funke

Nicht einmal war der Funke eines journalistischen Ehrgeizes erkennbar. Der Wille, mit solider Recherche oder starker Meinung oder Lokalkompetenz so exklusiv und überzeugend zu sein, dass andere “genötigt” werden zu schreiben: “Wie der Mannheimer Morgen berichtet…”

(Falls es doch einmal in einem Jahr gelungen sein sollte, erkenne ich das nach in Kenntnissetzung an und bitte um Hinweis auf Korrektur bevor eine mit Kosten verbundene Abmahnung geschrieben werden sollte.)

Heute morgen werden die Menschen in den Spiegel schauen und sich vielleicht die ein oder andere Frage dabei stellen.

Der Strafverteidiger Johann Schwenn wird vermutlich denken: Guter Job!

Jörg Kachelmann wird denken: Nein, danke.

Alice Schwarzer wird denken: Doch!

Gisela Friedrichsen wird denken: Wie ungerecht!

Die Radiomoderatorin wird denken: (Nicht-öffentlich)

Stefan Eisner (unbekannter MM-Redakteur, der den Kommentar geschrieben hat.) denkt: Nur Verlierer.

Horst Roth, der MM-Chefredakteur wird denken…

Keine Ahnung, was Herr Roth denkt.

Vermutlich denkt er. Irgendwas. Dass er auch nur im Ansatz darüber nachgedacht hat, wie man diesen Prozess journalistisch “top” begleitet, darf man getrost in Frage stellen. Und wenn das so gewesen sein sollte, war er leider nicht erfolgreich.

Lordsiegelbewahrer der gepflegten Bratwurstberichterstattung

(…)Terminberichterstattung, Fasnacht, Vereine, Bratwurstjournalismus und “deshämmerschunimmersogemacht” bestimmen die journalistische Minderleistung dieser ehemals geachteten Zeitung.                                     http://www.pushthebutton.de/2011/06/01/das-drama-der-journalistischen-bedeutungslosigkeit-der-fall-kachelmann-ist-beispielhaft-fur-den-fall-des-mannheimer-morgens/

Anmerkung: Lesenswert!

 1.6.CDU Kachelmann-Prozess soll politisches Nachspiel haben

 Für Opfer sexueller Gewalt sei eine Medienschlacht wie im Fall Kachelmann entmutigend. Die CDU will die Berichterstattung deshalb einschränken – notfalls per Gesetz. http://www.welt.de/politik/deutschland/article13406670/Kachelmann-Prozess-soll-politisches-Nachspiel-haben.html

1.6. Und das wollen Journalisten sein? In der Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess haben sich ein paar Publizistinnen besonders hervorgetan. Sie überschritten Grenzen, sind aber offenbar mit sich im Reinen. Das verheißt nichts Gutes. Mehr: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kachelmann-prozess-in-den-medien-und-das-wollen-journalisten-sein-1635503.html

Anmerkung: Die FAZ als Richter über Kollegen!

1.6. “Strafprozess zum Sittentribunal umfunktioniert”

Das Urteil gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann beschäftigt bundesweit die Leitartikler. Harsch kritisieren sie Gericht, Verteidigung und Berichterstattung – und mahnen die Grundsätze des Rechtsstaats an.                                                              http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:pressestimmen-strafprozess-zum-sittentribunal-umfunktioniert/60059630.html

1.6.  Was nun, Herr Kachelmann?

Jörg Kachelmann ist nach einem neun Monate dauernden Prozess von den Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochen worden. Wie sieht seine berufliche Zukunft aus? Hat er überhaupt noch eine? News.dehat mit einem PR-Experten gesprochen.                                                                      http://www.news.de/medien/855183710/was-nun-herr-kachelmann/1/

1.6.  Am Mittwoch, 1. Juni 2011, lädt die Frauenbeauftragte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Sprich darüber! Weibsbilder – Mannsbilder in Geschichte, Kultur und Medien“ zum öffentlichen Vortrag von Sven Schmalfuß M.A., Studieneinheit Gender Studies und Public Health, Universität Regensburg, ein. Schmalfuß referiert zum Thema “Von Lucretia bis Kachelmann: Vergewaltigung im Spiegel der Kultur”.

 Vergewaltigungen waren schon immer mehr als ein „simples“ Gewaltverbrechen; mehr als die sexuelle Inanspruchnahme einer Person gegen deren Willen.

 Jenseits der nicht herunterzuspielenden persönlichen physischen und psychischen Schäden des Opfers, öffnen sich noch weitere Dimensionen, die vor allem in der kulturellen Spiegelung von Vergewaltigung offenkundig werden.

 Vergewaltigungen sind auch immer Ehrverletzungen, Besitzinanspruchnahmen und/oder Racheakte. Hierbei ist aber durchaus ein Wandel in der öffentlichen Wahrnehmung zu sehen. Der Art, Stärke und den Richtungen dieses Wandels durch die Jahrhunderte nimmt sich dieser Vortrag an.

 Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Raum 106 des Hauptbaues der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Auf der Schanz 49, Ingolstadt).

 Quelle: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Anmerkung: Ausgerechnet die Katholischen, deren Priester unzählige Kinder und Jugendliche missbraucht, vergewaltigt und geprügelt haben, veranstalten einen solchen Abend. Genau nach dem Freispruch. Das ist Nachverurteilung pur!

1.6. Den Gutachtern wurde das Feld überlassen

 dieStandard.at:  Frau Breiter, gestern wurde das Urteil im Fall Kachelmann verkündet. Hat es sie überrascht?

 Marion Breiter: Nein. Ich hab einen Freispruch erwartet, die Medienberichte waren klar auf Seiten des Angeklagten. Das ist oft ein Indiz dafür, wie das Urteil tatsächlich ausfällt. Außerdem haben die Gutachter der Verteidigung quasi den Prozess geführt. Der Richter hat sich sehr zurückgenommen und mehr oder weniger den VerteidigerInnen und ihren Gutachtern das Feld überlassen. Insofern war es zu erwarten, dass es im Sinne der Verteidigung ausgeht.

 Die Gutachter der Verteidigung waren alle einhellig der Meinung, dass sich die Klägerin die Verletzungen selber beigebracht hat, während die Gutachter, die nicht von der Verteidigung bestellt waren, diese Frage offen gelassen haben: Es könnte Selbstverletzung gewesen sein oder sie könnten auch von jemand anderem stammen. Letztendlich ist man nach 44 Verhandlungstagen und neun Monaten dort gelandet, wo solche Prozesse meistens landen: Aussage steht gegen Aussage. http://diestandard.at/1304553372404/Expertin-ueber-Kachelmann-Den-Gutachtern-wurde-das-Feld-ueberlassen

Anmerkung: die Standard.at – Aktuelle Nachrichten und Informationen von Österreichs erstem und einzigem Online-Medium von Frauen für Frauen. Österreichs Pendant zu Emma – und genauso militant- voreingenommen und männerfeindlich! 

1.6. Kachelmann – Das Ende mit Schrecken

Kachelmann, – noch vor einem Jahr stand der Name für originelle Wettermoderation. Heute ist er untrennbar mit dem Verdacht der schweren Vergewaltigung verbunden. „In dubio pro reo“, lautete der Urteilsspruch am 31. Mai 2011, der aus Jörg Kachelmann zwar einen freien Mann machte, aber zugleich einen, dem der böse Verdacht wie Teer auf der weißen Weste haften geblieben ist.
„Im Zweifel für den Angeklagten.“
Gut so. Unschuld muss geschützt werden, auch wenn Zweifel bleiben.
Aber war er’s nun oder war er’s nicht? Tat er’s oder tat er er’s nicht? Hat sie die Wahrheit gesagt oder gelogen? Ist er der Täter oder sie Täterin?
Fragen, die das Mannheimer Gericht nicht klären konnte und auf die eine Schar der
renommiertesten Kriminologen, psychologischen Gutachter Deutschlands nebst zahlreicher Zeugenbefragungen keine eindeutige Antwort fanden.

(…)Für mich stellt sich allerdings die höchst interessante Frage, wie viel an der „Causa Kachelmann“ Ergebnis jahrzehntelanger Politpropaganda ist, die aus Frauen Opfer und aus Männern Täter machte und weiterhin macht.

(..) Dass Frauen, die sich als Gewaltopfer bekennen, oftmals lügen, ist zwar international in beeindruckenden Studien erforscht und dokumentiert.                                                                              Auch in Deutschland waren sich z. B. 2005 in einer Untersuchung „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ „alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.“

„Nach Bewertung der polizeilichen Sachbearbeiter sind fast zwei Drittel (64 %) der […] Verfahren ‚eher‘ oder ‚mit hoher Wahrscheinlichkeit‘ Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen.“ (kiforum2005_elsner.pdf)
Wahrhaben will man diese Möglichkeit aber selten.                   http://www.karin-jaeckel.de/medien/pdf/Kommentar_Kachelmann_EndeMitSchrecken.pdf

1.6.  Jörg Kachelmann: Geteiltes Echo nach dem Freispruch

Der Regensburger Strafrechts-Professor Henning Ernst Muellersprach von «viel Kritikwürdigem an dieser Verhandlung». Die Staatsanwaltschaft sei «zu weit» gegangen, indem sie viele Informationen an die Presse gegeben habe. «Hart an der Grenze des Erträglichen» sei auch gewesen, dass Zeuginnen von der Presse außerhalb der Hauptverhandlung Geld für Interviews angeboten wurde.

Die Juristin Monika Frommel, Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, fällte ein vernichtendes Urteil: «Wir haben einen schrecklichen amerikanisierten Medienprozess erlebt.» Der Freispruch für Jörg Kachelmann sei «zwingend, angesichts der schlechten objektiven Beweislage und angesichts der Aussage der Opferzeugin», sagte sie im Südwestrundfunk.

Medienanwalt Christian Schertz forderte, den Umgang der Justiz mit den Medien zu prüfen. In der SWR-Talkshow «2+Leif» sagte er laut einer Mitteilung des Senders: «Wir werden prüfen müssen, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, wo der bloße Vorwurf eines Fehlverhaltens zu einer derartigen Vernichtung bereits vor dem Urteil führt.» Bei dem Prozess hätten eigentlich alle versagt. http://www.superillu.de/aktuell/Reaktionen_auf_Kachelmann-Freispruch_2038784.html

Anmerkung: Natürlich wissen Schwarzer und Konsorten auch etwas dazu zu sagen!

1.6. Kachelmann und die Desinformations-Industrie

Was bleibt nach dem Gerichtsfall um Jörg Kachelmann? Nichts. Oder anders gefragt: Welcher Medienkonsument wäre fähig, einem uninformierten ausländischen Besucher zu erzählen, worum es im Prozess gegen den Medienunternehmer und Wettermoderator gegangen ist? Gewiss, im kleinen Kern ist die Sache klar: Eine ehemalige Freundin hatte Kachelmann der Vergewaltigung beschuldigt. Darum der Prozess. Aber darüber hinaus? Was steht fest?

Praktisch nichts. Und dies trotz einer höchst intensiven Berichterstattung seit mehr als einem Jahr. Die Unmenge an Informationen, die in die Öffentlichkeit floss, steht in krassem Missverhältnis zu den wenigen Nachrichten, die man als verlässlich bezeichnen darf. Der Fall Kachelmann gleicht einer Bankrotterklärung der Informationsindustrie oder zumindest jener Medien, die sich auf die Affäre stürzten.  http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/kachelmann_und_die_desinformations-industrie_1.10775371.html

  2.6. Nicht einmal jetzt mochte dieses Gericht dem Angeklagten die Würde zurückgeben, die es ihm in den vergangenen neun Monaten genommen hat. Es lässt zähneknirschend von ihm, wie ein wildes Tier, das man von seiner Beute zerrt. Und der Angeklagte bleibt zurück, frei, aber fürs Leben beschädigt.

(..) Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge machte dem berüchtigten Wort von der Staatsanwaltschaft als “Kavallerie der Justiz” alle Ehre und rechtfertigte sein Vorpreschen gegen den Angeklagten durch eine aggressive Öffentlichkeitsarbeit: Kachelmann saß gerade eine Woche in Haft, da wussten die Zeitungen schon, was das angebliche Opfer der Staatsanwaltschaft erzählt hatte. Und so ging es neun Monate lang weiter. Bis zu Oltrogges Plädoyer, das er in der Presse mit den Worten ankündigte, es würden neue “pikante Details” aus Kachelmanns Liebesleben enthüllt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766276,00.html

1.6.Richter orientierten sich über Internetforen

Wir dokumentieren einen Auszug aus der gestrigen, im Wege einer Pressemitteilung (!) veröffentlichten Urteilsbegründungim Fall Kachelmann:

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Offenbar waren Mitglieder der Kammer fortgesetzt im Internet unterwegs gewesen, um sich ein Bild von der “Außenwirkung” des Verfahrens zu verschaffen. Oder aber vom Pressereferenten des Landgerichts gebrieft. Dazu meinte der ehemalige Verwaltungsrichter und Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz (SPD) laut stern.de in den Passauer Neuesten Nachrichten:

… die Medien seien in dem Mannheimer Prozess “bedient und instrumentalisiert worden”. “Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger – alle wollten den Medienprozess.” Jetzt gebe es nur Verlierer und Opfer.

Wir zitieren dazu eine weitere Passage aus den mündlichen Urteilsgründen:

Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen. Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.

Das lassen wir einmal unkommentiert so stehen.http://reg4tel.net/2011/06/01/richter-orientierten-sich-uber-internetforen/

1.6. Die Angst der Richter vor dem klaren Wort

Die Begründung dieses Urteils allerdings: wie befürchtet. Viele Gerichte pflegen in solch unklaren Fällen den Mann zwar freizusprechen, die Frau aber, die den Prozess angestrengt hat, unbeschadet zu lassen, selbst wenn sie der Lüge überführt ist. Das ist eine unerträgliche Situation, wie der Fall Kachelmann exemplarisch belegt.

Einem Unschuldigen mitzugeben, dass man keineswegs von seiner Unschuld überzeugt sei und dass er zeitlebens als potentieller Vergewaltiger gelten werde – was soll das? Einer Frau hinterherzurufen, den Verdacht, sie sei eine rachsüchtige Lügnerin, werde sie nie mehr los – den Beweis dafür trat das Gericht selbst an. Nach der Urteilsverkündung soll sie getobt, gegen Möbel getreten und ihren Anwalt beschimpft haben.

Das Gericht versuchte einen Spagat, der nicht gelingen konnte. Es hätte genügend Anhaltspunkte gegeben zu sagen: Dieser Mann ist in eine lange vorbereitete Falle getappt. Das hätte aber zur Folge gehabt, dass man der Nebenklägerin möglicherweise strafbares Handeln hätte bescheinigen müssen, wie es die Verteidigung wünschte. Davor scheuten die Richter zurück.

Also sprachen sie von den “Grenzen menschlicher Erkenntnismöglichkeiten”, was grundsätzlich Respekt verdient, vor allem, wenn Aussage gegen Aussage steht. Doch der Königsweg heraus aus der Furcht vor dem klaren Wort ist eine solche Entscheidung nicht.            http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766105,00.html

1.6. Genug gestraft

Wenn Prominente am Pranger stehen, kommt es oft zu Medienprozessen und öffentlichen Vorverurteilungen. Manch ein Angeklagter ist „erledigt“, noch bevor die Richter ihr Urteil gefällt haben. Doch Freispruch ist Freispruch – da darf kein Makel haften bleiben.

Noch vor wenigen Jahren war es unüblich, über Ermittlungsverfahren überhaupt zu berichten. Denn ermittelt wird schnell, ein Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung, auch einer Gewalttat ist schnell bei der Hand. Aber viele Ermittlungen werden ebenso schnell wieder eingestellt. Wenn freilich Anklage erhoben wird, die Maschine der Justiz heiß gelaufen ist, dann ist sie nur noch schwer zu stoppen.

Wer dann schon früh öffentlich vorgeführt wird, der steht am Pranger, gilt als schuldig. Die Nennung des Namens reicht. Hier soll mehr aushalten, wer ohnehin im Rampenlicht steht. Er muss ertragen, dass über ihn berichtet wird. Wer der „öffentlichen Sache“ dient, ist selbst eine. So hat das Verfassungsgericht Prinzessin Caroline und dergleichen eine „Leitbildfunktion“ zugesprochen; Prominente bieten demnach „Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen“.                      http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/kachelmann-prozess-genug-gestraft-1642376.html

1.6. Schweizer Medien begrüßen Freispruch – und Kachelmann twittert

Schweizer Medien haben am Mittwoch den Freispruch für TV-Moderator Jörg Kachelmann weitgehend als gerechtfertigt bezeichnet. Wo sich der 52-Jährige einen Tag nach dem Mannheimer Urteil aufhielt, wollte sein Sprecher in Zürich am Mittwoch nicht sagen. «Aber er arbeitet für Meteomedia», hieß es.

Kachelmann hatte das Wetter-Unternehmen mit Sitz in der Schweiz 1990 gegründet. Zur ARD, wo er jahrelang das Wetter moderiert hatte, werde er vorerst aber nicht zurückkehren. Für die Boulevardzeitung «Blick» gab es keine Anzeichen, dass sich Kachelmann über seinen Freispruch gefreut habe. Seine Pose nach dem Urteil habe «eingeübt, ausgedacht» gewirkt. «Als wolle er um keinen Preis Freude zeigen oder triumphieren. Es scheint, als hätte Kachelmann sich seine Reaktion im Falle eines Freispruchs ganz genau überlegt.»

(…) Kachelmann selbst wetterte noch am Tag seines Freispruchs über Twitter gegen Burda und Springer. Beide Verlage hatten während des Prozesses mehr oder minder Position für die Ex-Freundin und Nebenklägerin bezogen, die im Burda-Verlag erscheinende Illustrierte “Bunte”  hatte  Interviews mit Kachelmanns Ex-Geliebten veröffentlicht, die im Gericht als Zeugnnen auftraten.                                                      http://www.wz-newsline.de/home/panorama/specials/der-fall-kachelmann/schweizer-medien-begruessen-freispruch-und-kachelmann-twittert-1.674442

1.6. Hart aber fair: 01.06.2011, Kachelmann: Freispurch vor Gericht, aber lebenslänglich vor der Öffentlichkeit?    http://mediathek.daserste.de/podcast/443240_hart-aber-fair-zum-mitnehmen/7337520_hart-aber-fair-01-06-2011-kachelmann-freispurch

1.6.  Justizministerin: Verfahren in Talkshows verlagert

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die Rolle der Medien im Fall Kachelmann: “Rechtsstaatliche Verfahren drohen ausgehebelt zu werden, wenn die Beweisaufnahme vom Gerichtssaal in Talkshows verlagert wird”, erklärte sie im Gespräch mit der “Passauer Neuen Presse”. Die Unschuldsvermutung sei in Gefahr, wenn Medien ihr Urteil lange vor dem Richterspruch fällen würden. Die Entscheidung der Mannheimer Richter lobte sie: “Das heutige Urteil stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der deutschen Justiz.”

Journalist Leyendecker: Schwarzer hat Renommee verloren

Der Journalist Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung kritisierte im Deutschlandfunk die Rolle der Medien und einiger Berichterstatter im Fall Kachelmann: “Das Interessante ist ja auch, dass mittlerweile Gerichtsreporter auch Talkshowbewohner geworden sind”, sagte er. Über Alice Schwarzer sagte er, sie habe aus seiner Sicht jegliches journalistisches Renommee verloren. “Die war ja nicht Berichterstatterin, sondern die hat sich selbst zum Mittelpunkt gemacht.” Die Journalistin habe sich nicht an die journalistischen Grundsätze wie Objektivität gehalten, sagte er.

http://www.stern.de/tv/sterntv/geteiltes-echo-nach-dem-urteil-das-sind-die-reaktionen-auf-den-kachelmann-freispruch-1690973.html

1.6. Mal im Ernst: Wer wollte nach Jörg Kachelmanns Freispruch noch mal die bekannten Ansichten Alice Schwarzers hören? Selbst Sandra Maischberger schien unglücklich über die Besetzung ihres Talks zu sein – doch sie hatte der thesenfreudigen Diskutantin wenig entgegenzusetzen.

Hätte Sandra Maischberger oder irgendwer aus ihrer Redaktion am Dienstag in der Schlange vor dem Landgericht Mannheim angestanden, um beim Urteil im Fall Kachelmann live dabei zu sein, sie hätten eiligst die Gästeliste für den Abend über den Haufen geschmissen. Denn spätestens um 5 Uhr in der Frühe war klar: Mit Alice Schwarzer ist kein Blumentopf zu gewinnen.

Man hätte sich gewünscht, dass Seidling für den Abend ein letztes Machtwort gesprochen und die Öffentlichkeit auch von der Ausstrahlung der Maischberger-Talkrunde ausgeschlossen hätte.                                    http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,766054,00.html

1.6. Hier die gröbsten Ärgernisse.

Ärgernis Nr. 1 – das Nachtreten gegen den freigesprochenen Jörg Kachelmann in der Urteilsbegründung: Der Angeklagte werde mit dem Verdacht entlassen, ein „potenzieller Vergewaltiger“ zu sein, die Nebenklägerin müsse damit leben, als „potenziell rachsüchtige Lügnerin“ zu gelten, so der Vorsitzende Richter.

Es ist beispiellos, dass die Mannheimer Richter in ihrer Urteilsbegründung dem Freigesprochenen nachträglich den Makel des üblen Verdachts anheften wollen. Jeder hat so lange als unschuldig zu gelten, bis er von einem Gericht für schuldig erklärt wird. So gesehen gibt es juristisch keinen „Freispruch zweiter Klasse“: Freispruch heisst unschuldig! Auch ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die „Wahrheit“ herauszufinden, sondern zu schauen, ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen. Das war hier nicht der Fall, weswegen das Urteil lauten musste: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Noch einmal ganz klar: Laut richterlichem Urteil hat Kachelmann als unschuldig zu gelten. Punkt. Weiterlesen: http://newsbloggers.ch/2011/06/01/jorg-kachelmann-ist-unschuldig-ende-eines-bizarren-prozesses/

1.6.«Frau Schwarzer hat vom Prozess keine Ahnung gehabt»

Zum großen Alleinunterhalter bei Markus Lanz schwang sich derweil Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn auf. Der eloquente Rechtsanwalt nahm dem Moderator geradezu das Heft aus der Hand, während er die Fernsehbühne nutzte, um zum großen Rundumschlag gegen seinen Vorgänger, die Medien und Alice Schwarzer auszuholen.

«Frau Schwarzer ging es, wie bei allen ihren Anliegen, immer um sich selber», befand Schwenn. Vom Prozess selbst habe sie keine Ahnung gehabt. «Sie glauben doch nicht, dass die Leser der Bild-Zeitung glauben, was Frau Schwarzer schreibt.» Diese habe sich vom Springer-Blatt lediglich instrumentalisieren lassen.

Die Retourkutsche von Schwarzer ließ nicht lange auf sich warten, wenn auch im anderen Programm: «Mit einem tüchtigen Anwalt wäre es anders gelaufen», kritisierte die Bild-Kolumnistin Schwenns Vorgehen. Dessen Strategie sei es ja gewesen, zu suggerieren, dass einfach alles nicht stimme.

Auch für den freigesprochenen Kachelmann hatte die Feministin, kaum überraschend, wenig warme Worte übrig und attestierte ihm eine «Neigung zu menschenverachtender Manipulation von Frauen». Dass Kachelmann zudem während des Prozesses geheiratet habe, sei mindestens «geschmacklos», ja «unappettilich» gewesen.    http://www.news.de/medien/855183570/kachelmann-und-kein-ende-insicht/1/

1.6.Ein kafkaeskes Urteil

Leser Sepand Momtahen erkennt erschreckend viele Parallelen zwischen dem Freispruch “zweiter Klasse” für Wettermoderator Kachelmann und dem “Prozess” von Franz Kafka.

Kennen Sie Kafkas Prozess? Das gesamte Verfahren gegen Jörg Kachelmann, vor allem das Auftreten der Anwälte, das Verhalten der Presse und die wenigen Zitate, die von den Richtern an die Öffentlichkeit drangen, könnten bisher unentdeckte Fragmente aus Kafkas Werken sein.                                                                                            http://www.zeit.de/gesellschaft/2011-06/leserartikel-kachelmann-kafka

1.6. Jörg Kachelmann twittert

Kachelmann – oder derjenige, der in seinem Namen schreibt – attackiert damit den Burda-Verlag. Der hatte mehrfach und intensiv über den Verlauf des Vergewaltigungsprozesses berichtet. In der „Bunten“ waren etwa Interviews mit Frauen zu lesen, die behaupteten, ein Opfer Kachelmanns geworden zu sein und detailreich darüber berichteten. Kachelmann, so darf man annehmen, wird von der Berichterstattung wenig angetan gewesen sein.

(…) Die Rückkehr des Schweizers in die Normalität verläuft somit nicht eben reibungslos. Kachelmann will ab sofort wieder für den von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia arbeiten. Doch ein Schatten des Prozesses wird an ihm haften bleiben. Zwar hatten die Richter ihn wegen Beweismangel freigesprochen, das aber nicht ohne das Urteil in ihrer Begründung einzuschränken.                                                                                             http://politik-news.net/jorg-kachelmann-twittert/

1.6. In der Ausgabe vom 1. Juni fragte sich “Blick” “Wie lange hat Kachelmann für diese Pose trainiert?” Der Titel bezieht sich auf das Bild links. Der Medienprofi hat auch sein Verhalten bei der Urteilverkündung genau überlegt. Das Verhalten im Gerichtssaal bei der Urteilsverkündigung war immer beherrscht, so als wolle er bewusst keine Signale der Enttäuschung oder des Triumpfes vermitteln. Beim Verlassen durch die Tiefgarage im Landgericht wusste Jörg Kachelmann, dass er von unzähligen Fotografen “gejagd” wird. Der Wettermoderator sass still auf dem Rücksitz, den Kopf in beide Hände gestützt. Ich glaube nicht, dass er dies eingeübt hat. Doch hatte er sich diese Pose sicherlich ausgedacht. Mit diesem Bild vermittelt er ebenfalls weder Triumpf, Freude noch Enttäuschung. Er wirkt gefasst. Die Hände fassen das Gesicht .http://www.rhetorik.ch/Aktuell/11/05_31a/index.html

Anmerkung :Natürlich ist die Ausgabe des Blick im Nirwana verschwunden! Fehler 404: Seite nicht gefunden

1.6. Kachelmann: Lebenslänglich Medienopfer?

Der “Prozess des Jahres” gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat am Dienstag seinen Höhepunkt erreicht. Nach monatelanger Verhandlung kam es zur Urteilsverkündung. Das Medieninteresse daran war erwartungsgemäß enorm. Und es gab wieder die Bilder, die bereits seit Prozessbeginn zu sehen waren: Kachelmann im Auto, sein Anwalt im Auto, viele Reporter mit Mikrofonen und Kameras auf der Jagd nach einem Statement oder einem Bild. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/kachelmann191.html

1.6. Die Tageschau hat sich bewusst zurückgehalten. Wir haben den Fall erst bei Anklageerhebung aufgegriffen, dann den Prozessauftakt und das Urteil als großen Reporterbericht gemacht, die Plädoyers waren gediegene Wortmeldungen. C’est tout. Keine Frage, dieser Prozess war ein Nachrichtenthema. Denn abgesehen vom hohen Gesprächswert des Falls, hat die Diskussion über den Umgang der Justiz mit Fällen sexueller Gewalt längst den Tellerrand des Mannheimer Gerichts überschritten. Aber mehr Berichterstattung musste aus meiner Sicht nicht sein. http://blog.tagesschau.de/2011/06/01/kachelmann-das-urteil-in-der-tagesschau/

Anmerkung: Kai Gniffke schreibt dann weiter dieser Beitrag wäre reine Selbstbeweihräucherung! Das einzig wahre Wort  , die ganze ARD hat sich- in der Causa Kacheklmann- extrem mies verhalten! Und Herr Möller? Wenn ich an den denke, dann spüre ich noch immer seinen Zeigefinger, den er mir in die Schulter geschlagen hat! 

1.6.Folgt Streit um Entschädigung?

Mit welcher materiellen Entschädigung kann er nach dem Freispruch für seine 132 Tage in Untersuchungshaft rechnen?

Pro Tag gibt es 25 Euro, sagt Leitender Oberstaatsanwalt Harald Kruse bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Das ist nicht gerade üppig, allerdings kann jeder, der unschuldig in Haft war, auch Verdienstausfall bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft geltend machen.

Bei normalen Angestellten, die während der Haft kein Gehalt mehr von ihrem Chef bekommen, ist dies leicht zu beziffern. Kniffliger wird es bei Unternehmern. Nach den Worten von Kruse müssen sie schlüssig beziffern, wie hoch der wirtschaftliche Schaden durch ihren unfreiwilligen Aufenthalt im Gefängnis war. Gegen den Bescheid, den die Generalstaatsanwaltschaft letztlich festsetzt, kann man klagen.                          http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Folgt-Streit-um-Entschaedigung-_arid,257121.html

2.6.Bei Maischberger wurde der Fall Kachelmann im Interesse der Frauen-Rechtlerin Alice Schwarzer praktisch noch einmal verhandelt.

Mein Eindruck: Ein wesentliches Argument wurde offenbar sowohl während des Prozesses als auch in der Talkshow ausgelassen. Wenn das Vorleben von Herrn Kachelmann nämlich nichts weiter als ein lockeres Leben eines Casanovas war, der immer mehrere Pfeile im Köcher hatte, Geliebte in Reserve, dann hatte er es logischerweise nämlich nicht nötig, bei einer einzelen Geliebten Gewalt anzuwenden, um sich Sex abzuholen. Er sagte aber aus, dass dieser Sex einvernehmlich stattfand, bevor er ein mutmaßliches Drängen der Geliebten, die Beziehung zu konkretisieren, mit der Wahrheit konterte, diverse andere Geliebte zur Verfügung zu haben. Er wollte die Frau dann lieber los werden. Darin sehe ich ein Motiv der Frau, sich zu rächen.

Kachelman hat mit der gleichen jovialen Art, die ihn als Wetter-Experte beliebt gemacht hatte, auch seine Geliebten behandelt. TV-Publikum und diese Frauen liegen auf einer Linie. Darum fielen ihm Eroberungen leicht, wurden ihm auch leicht gemacht. Kachelmann blieb echt, auch als Casanova oder meinetwegen auch “Schwerenöter” (Wir erleben zurzeit eine Inflation dieses Begriffes, es gibt offenbar zu viele).

Darum komme ich zur Schlussfolgerung, dass Kachelmann tatsächlich unschuldig ist, keine Gewalt angewendet hat und die einzige Aussage, die er zum Prozess gemacht hat, wahr ist. Er hatte es nicht nötig, Sex zu erzwingen. Aber gerade das stachelte die düpierte Geliebte auf. Frauen wollen die Ausschließlichkeit, die ich oben als Ideal beschrieben habe, um sich selbst zu verwirklichen und müssen extrem denken, oder wie hier handeln, wenn sie um dieses Ziel betrogen werden, weil der Partner ein Lügen-Gebäude errichtet hat und gar nicht interessiert ist. http://internet-schreibtisch.blogspot.com/2011/06/casanova-kachelmann.html

2.6. Treffender hätte ein Psychogramm für Kachelmann gar nicht aussehen können.  Eine ganz zentrale Thematik lautet „eine Seele tröstet die Traurigen“, was als Lebensbeauftragung bisher immer nur sehr einseitig vom Datengeber erfüllt worden ist, nämlich mit wechselnden Liebesverhältnissen, was nicht tröstlich war für die Betroffenen.  Hier gibt es noch einiges zu lernen, nämlich die Entwicklung anzutreten vom ganz jugendlichen, egoistischen Verständnis zu tieferer Reifung durchzudringen                                                 http://blog.tierkreispsychogramm.de/2011/06/jorg-kachelmann-psychogramm-nach-tierkreismethode-wettermoderator-geb-15-7-1958-in-lorrach-geburtszeit-unbekannt/

2.6.Kachelmann-Freispruch: Ex-Geliebte denkt über Revision nach

Als Nebenklägerin und Haupt-Belastungs-Zeugin hat die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann in dessen Vergewaltigungs-Prozess eine tragische Figur eingenommen. Der Freispruch von Jörg Kachelmann – wenn auch nur aus Mangel an Beweisen – ist für sie ein schwerer Schlag.

Die Radio-Moderatorin ist fortlaufend krank geschrieben.

„Meiner Mandantin geht es nach dem Urteil sehr schlecht. Sie muss die Worte des Gerichts jetzt erst mal verarbeiten“, sagte ihr Anwalt Thomas Franz (45) jetzt der Bildzeitung und stellt in Aussicht, dass sich die Nebenklägerin den Weg der Revision überlege.

„Der Vorsitzende sagte, dass die Kammer von der Unschuld des Herrn Kachelmann nicht überzeugt ist, es war ein Freispruch zweiter Klasse!“  so Thomas Franz. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.                                http://netplosiv.com/201156738/kriminalitaet/kachelmann-freispruch-ex-geliebte-denkt-ueber-revision-nach

Anmerkung: Lauter Theater der Dame, sie hat immer gearbeitet und es geht ihr schlecht, wenn es gerade passt. Im Nebenraum des Gerichtssaals konnte sie noch temperamentvoll toben, gegen Möbel treten  und schimpfen!

2.6. Terre des Femmes kritisiert das Kachelmann-Urteil

http://www.tikonline.de/video/detail.php?nr=106872&rubric=Videosection

Anmerkung: Aber Achtung! Bevor Birte Rohles ihre Weisheit auslässt, darf man ewige Werbung ansehen!

2.6. Kachelmann geht juristisch gegen viele Medien in Deutschland vor, auch Schadensersatz und Schmerzensgeld sind möglich. Geld, das er brauchen kann. Seine Pflichtverteidigerin Andrea Combé wird aus der Staatskasse bezahlt. Als Angeklagter hatte er sich mit Reinhard Birkenstock und zuletzt mit Johann Schwenn aber noch einen der Top-Strafverteidiger geleistet. Die muss er selbst bezahlen. Stundensätze von 500 Euro und mehr sind in dieser Liga möglich, Schwenns Sätze aber, berichten frühere Mandanten, liegen ein Stück darunter. Weil der aber stets aus Hamburg angereist war, dürfte er trotzdem mit rund 4000 Euro pro Prozesstag zu Buche geschlagen haben. Zusammen mit außergerichtlichen Honoraren und denen für seine Medienanwälte wird ein sechsstelliger Betrag fällig, möglicherweise sogar in Höhe mehrerer hunderttausend Euro.
Folgen soll das Urteil allerdings auch auf politischer Ebene haben, jedenfalls nach dem Willen des Vorsitzenden im Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU). „Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird“, sagte der Abgeordnete der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. Kauder schlug vor, Auflagen für die Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich zu regeln, „soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereiterklären“. http://www.tagesspiegel.de/politik/freispruch-fuer-kachelmann-teure-unschuld/4247190.html

2.6.  Freispruch! Die Kosten trägt die Staatskasse! Weiter wird Kachelmann für die erlittene Untersuchungshaft von 132 Tagen, mit 25.- Euro pro Tag, also 3300.- Euro entschädigt. Für Kachelmann gab es nur die besten Anwälte und sogar einen Medienberater soll er gehabt haben. Über 40 Verhandlungstage hat man gebraucht um einen in dubio pro reo Freispruch zu erzielen. Welche vergewaltigte Frau traut sich noch, nach diesem Urteil, überhaupt dies zur Anzeige zu bringen? Auch auf den Prozess in New York dürfen wir gespannt sein, denn auch dieser Mensch spricht von einvernehmlichen Sex. Die Betroffenen werden vor Gericht in die Mangel genommen und als Lügnerin hingestellt.

In dubio pro reo ist käuflich: Ein Angeklagter ohne dicke Geldbeutel für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller, da hätten 5 Tge gereicht. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich. Darüber kann man sich durchaus sorgen machen.

Reiche, Hochgestellte und Abartige können sich die besten Anwälte leisten. Bei einem Freispruch zahlt der Staat die ganze Veranstaltung und das sind in diesem Fall wir alle.                                                             http://goldblogger.de/deutschland/gesetze/kachelmann-und-im-zweifel-fuer-den-angeklagten.html

Anmerkung: das hört sich aber schon stark nach Neid an! Dass die Staatsanwalt Mannheim, die Polizei Schwetzingen und ein fast gelähmtes Gericht dafür verantwortlich sind, wird in diesem Bericht nicht erwähnt! 

2.6. Der Fall Kachelmann und das seltsame Rechtsverständnis von Alice Schwarzer                             

Kachelmann wurde freigesprochen und Alice Schwarzer schreibt auf ihrem Blog von einem „Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“.

Nun ist aber gut, ging es mir durch den Kopf, als das Urteil gefällt wurde. Die mediale Schlacht um einen an sich bedeutungslosen Wetterfrosch hat nun ein Ende, dachte ich. Ich habe zwar noch mit Talkshows gerechnet, in denen das Thema rauf und runter diskutiert wird und sicherlich wird Kachelmann auch noch auftreten, um die mediale Endrunde zu diesem Thema einzuleiten.

Doch Alice Schwarzer möchte wohl mit ihrem Beitrag, „Ein Freispruch dritter Klasse und seine Folgen“, daraus einen Dauerbrenner machen.

Zuerst jedoch meine persönliche Einschätzung zum Fall Kachelmann. Es gibt keine Beweise. Das Ermittlungsverfahren konnte nichts belastendes zu Tage fördern. Aussage stand gegen Aussage. Hätte es überhaupt zu einem Prozeß kommen dürfen?

Der Gutachterverschleiß war enorm, brachte aber keine Beweise für Kachelmanns Schuld. Im Gegenteil.

Gericht und Staatsanwaltschaft haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Die Urteilsbegründung ist in weiten Teilen eine Farce.

War er es oder war er es nicht? Schnell bildeten sich zwei Lager. Je mehr Fakten bekannt wurden, um so klarer wurde mir, dass man diesen Mann nicht schuldig sprechen kann.

Alice Schwarzer schreibt:

  • Dieser Freispruch mangels Beweise ist kein Freispruch, auf den der Angeklagte stolz sein kann. Denn die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters klang über weite Strecken wie die Begründung für einen Schuldspruch.

Es gibt keine Freisprüche zweiter oder gar dritter Klasse. Das der Richter eine unangemeßene Urteilsbegründung abgibt, spiegelt möglicherweise seine persönliche Überzeugung wieder, ist aber für die Justiz ein Schaden. Das Alice Schwarzer das Urteil für drittklassig hält, spiegelt nur ihre persönliche Meinung wieder und drückt ihr großes Missfallen über den Ausgang dieses Prozeßes aus. Weiterlesen: http://aristo.excusado.net/comments.php?y=11&m=06&entry=entry110602-225051

3.6.Revision ein Zeichen der Unbelehrbarkeit“…

Frommel:Auf nahezu null. Eine Revision wäre erneut ein Zeichen der Unbelehrbarkeit.

Prof. Dr. Monika Frommel

Die Strafrechtlerin ist seit 1992 Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Ihr Schwerpunktbereich sind die Kriminalwissenschaften. Im Jahr 2008 begründete Frommel das Zentrum für Rechtspsychologie, Kriminalwissenschaften und forensische Psychopathologie mit.

http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-urteil-revision-ein-zeichen-der-unbelehrbarkeit_aid_633684.html

3.6. Berufung gegen Kachelmann-Freispruch

Wetter-Guru war vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Der spektakuläre Prozess um Wetter-Moderator Jörg Kachelmann (52) ist noch nicht ganz zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Freispruch Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft gehe in Berufung um eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten. Der formale Beschluss dazu stehe aber noch aus, hieß es weiter. Das Gericht hat dann rund vier Monate Zeit, um die Urteilsbegründung zu liefern.

Kachelmann war am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Die Indizien reichten für die Richter nicht aus, um den Schweizer zu verurteilen.

Der Bundesgerichtshof muss das Urteil jetzt überprüfen. http://www.oe24.at/welt/Berufung-gegen-Kachelmann-Freispruch/30120468

3.6. Staatsanwaltschaft will Revision im Fall Kachelmann

Endloses Verfahren: Nach dem Freispruch für Jörg Kachelmanns aus Mangel an Beweisen will die Staatsanwaltschaft offenbar das gesamte Verfahren überprüfen lassen. http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13410519/Staatsanwaltschaft-will-Revision-im-Fall-Kachelmann.html

5.6.BILD am SONNTAG

Nach 43 Verhandlungstagen fiel dasUrteil über Jörg Kachelmannschnell. Drei Berufsrichter (zwei Männer, eine Frau) und zwei Schöffen (zwei Männer) waren imLandgericht Mannheim zusammengekommen, um endgültig über Schuld oder Unschuld des Wettermoderators zu entscheiden. Und wie BILD am SONNTAG erfuhr, mussten die Richter nicht lange diskutieren: Einstimmig, mit 5 zu 0 Stimmen, entschieden sie, Jörg Kachelmann (53) freizusprechen.                          http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/siegte-5-zu-0-18225618.bild.html

Anmerkung: Woher weiss die BamS das, wenn nicht aus Staatsanwalts-oder Gerichtskreisen?

5.6 Kachelmann-Prozess: Freispruch und medienrechtliche Nachlese
Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung in erster Instanz freigesprochen worden. Der Fall hatte monatelang nicht nur die Öffentlichkeit und Strafjustiz bewegt, sondern auch das Medienrecht: Kaum ein Prozess in Deutschland war zuvor dem Spiel der Medien so ausgeliefert gewesen. Dies spiegelte sich auch in der mündlichen Urteilsbegegründung des Landgerichts Mannheim: Die Kammer beklagte, dass „im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten” worden seien. Kritisch sehen diese Aussage Kommentatoren im Beck-Blog und bei Internet-Law: Gerade die Medienstrategie von Staatsanwaltschaft und Gericht sei verfehlt gewesen und habe den Schaden erst (mit-) angerichtet. Politiker debattieren nun darüber, ob die Prozessberichterstattung besser kontrolliert werden muss.
AFP-Meldung zur Debatte über Rolle der Medien im Kachelmann-Prozess.

5.6. Kontroverse Dis­kussion zum Fall Kachelmann

Ausnahmsweise und auf Empfehlung eines Users habe ich mir auch die Sendung “Hart aber fair” zum Fall Kachelmann angeschaut.

Ein weiterer interessanter Punkt war die Erwähnung der Hochzeit (25:40 min.) Ur­su­la Schele fand es er­staun­lich, das man sich in die­ser Run­de so viele Gedanken um Jörg Kachelmann ma­chen und wie schlecht es ihm gehen würde. Sie habe in den Medien gelesen, das Herr Kachelmann geheiratet hätte und zwar eine junge Frau, die vom Alter her ihre Tochter sein könne, weswegen sie rege­recht schockiert war. Daraufhin fragte Ralf Höcker, was das eine mit dem ande­ren zu tun habe und wieso Frau Schele so schockiert über die Hochzeit wäre. Sie sei schockiert über die Tatsache, das da jemand mehrere Geliebte gleichzeitig habe, diesen Ehe, Kinder nebst Haus und Hof versprochen habe und das dürfe nun mal nicht sein. Ralf Höcker kon­erte, das habe sie wohl von Frau Schwarzer übernommen und da dieses eine unwahre Behauptung wäre, sei ge­gen sie e­ne einstweilige Verfügung beantragt worden, da Herr Kachelmann eben nicht mehreren Frau­en solche Verspre­hen gegeben habe.                                                                         http://femokratie.com/kontroverse-dis%C2%ADkussion-kachelmann/06-2011/#more-21122

5.6. Mit dem vorläufigen Freispruch für Jörg Kachelmann sitzen Fotografen und Agenturen auf teuer erwirtschafteten Bildern, die sie allenfalls nach einem Revisionsverfahren verwerten können. Während des Prozesses wurde die Publikation von seinen Anwälten umgehend und erfolgreich verhindert. Nun werden die “bösen Medien” beschuldigt, über Monate dem Freigesprochenen nachgestellt zu haben. Doch die Geschichte wird eine Fortsetzungen finden, mit einer Dokumentation, einem Spielfilm und einem Making -of.                              http://www.fotointern.ch/archiv/2011/06/05/fehlinvestitionen-in-kachelmann-nzz-die-dritten-und-wieder-einmal-femina/

Pressemitteilung im Verfahren gegen J. Kachelmann

Datum:  06.06.2011

Kurzbeschreibung:

Revision der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat heute Revision gegen das Urteil der 5. Großen Strafkammer vom 31. Mai 2011 eingelegt. Auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom heutigen Tag wird verwiesen.

Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt vom Tage der Urteilsverkündung an gerechnet rund 3 ½ Monate.

Dr. Hirsch
Richter am Landgericht (stellvertretender Pressereferent)

6.6. „Demnach sollen sowohl Thomas Franz, Anwalt von Kachelmanns Ex-Geliebten, als auch die Staatsanwaltschaft dem Gericht angesichts der mangelnden Beweise signalisiert haben, dass sie im Fall des Freispruchs nicht in Revision gehen würden. Im Gegenzug soll das Gericht angekündigt haben, in der Urteilsbegründung eine Abrechnung mit Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn, aber auch mit dem Wettermoderator vorzunehmen, um diesem die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zu erschweren. In der Tat hatte der Richter scharfe Kritik an Kachelmanns Top-Verteidiger Schwenn für dessen Verhalten im Prozess geübt und ihm “mangelnden Respekt” gegenüber allen Beteiligten vorgehalten.“

Dann aber muss etwas geschehen sein, womit niemand gerechnet hatte. Kaum war der Prozess zu Ende, soll es im Nebenraum des Gerichts zu einem heftigen Streit zwischen Kachelmanns Ex-Freundin und ihrem Verteidiger gekommen sein. Dabei soll die Frau nach Ohrenzeugenberichten darauf gedrängt haben, doch in Revision zu gehen. Insider vermuten, dass es in der Folge zu Gesprächen zwischen Anwalt Franz und der Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen kam und die Ermittler in Zugzwang gerieten.                                                                                                                                   Weiterlesen: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.kachelmann-prozess-verfahren-geht-in-die-verlaengerung.8b2cd6ab-82ca-4bcb-b48b-e0d6cd51f44d.html

6.6. Nach Kachelmann werden noch mehr Frauen schweigen…

Eine Vielzahl von Gutachtern, die Schwächen suchen, ein rauflustiger Verteidiger, der nach allen Richtungen keilt, um von seinem Mandanten abzulenken, und dazu die Verfolger am Internet-Pranger, die brutal die Privatsphäre der Nebenklägerin verletzen und verantwortungslos gegen sie hetzen, sind ein Szenario, das auch nervenstarke und selbstbewusste Frauen von einer Anzeige abhalten kann…. Wie in vielen Vergewaltigungsprozessen geht es ihnen darum, die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin zu erschüttern. Deswegen denken viele Opfer: Die Vergewaltigung war schon schlimm. Soll ich mich auch noch der Tortur einer Gerichtsverhandlung aussetzen?

Bisher gehen nur fünf Prozent zur Polizei. Nach dem Fall Kachelmann könnten es noch weniger werden.

Helmut Markwort…Tagebuch des Herausgebers http://www.focus.de/magazin/tagebuch/tagebuch-des-herausgebers-nach-kachelmann-werden-noch-mehr-frauen-schweigen_aid_634083.html

Anmerkung: Typisch Markworth, alles nachzubeten was Frau Riekel vortanzt….siehe Gastkommentar von ihr beim Focus: Gastkommentar zum Kachelmann-Urteil :Werden Frauen künftig schweigen?…

6.6. Die Staatsanwaltschaft hat sich entschlossen, im Fall Kachelmann Revision einzulegen. Der Moderator war vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.   http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-06/kachelmann-revision-justiz

6.6.  Kachelmann: Prozess geht weiter

Im Prozess um den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann ist kein Ende in Sicht. Letzte Woche sprach das Gericht in Mannheim Kachelmann frei, heute hat die zuständige Staatsanwaltschaft Mannheim Revision gegen den Freispruch eingelegt. http://www.videoportal.sf.tv/video?id=1d27cb9d-3d92-473a-9f74-9d4c429f53ca

6.6. Der Fall Kachelmann und die Medien

Im Zweifel für den Angeklagten. An diesen zentralen Grundsatz unseres Strafprozessrechts ist die deutsche Justiz gebunden. Was aber gilt für die Medien? Nicht selten ist ihr Urteil verkündet, lange bevor der Prozess begonnen hat, und im Unterschied zum Richterspruch lassen sich seine Folgen nicht etwa im Wege der Revision ungeschehen machen. Das Medienurteil ist im Bewusstsein der interessierten Öffentlichkeit verhaftet und hinterlässt dort seine Spuren.

Die Stimmung der Medien beeinflusst aber nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch das Strafverfahren selbst. Weder Richter und Staatsanwälte, noch die Verteidiger sind einfach nur Organe der Rechtspflege, wie das Gesetz es vorsieht, sondern sie sind Menschen in schwarzer Robe, an denen öffentliche Kritik nicht einfach abprallt. Unter noch stärkerem Medieneinfluss stehen die Zeugen, für die eine Gerichtsverhandlung in aller Regel nicht zur täglichen Routine gehört. Wie sehr die Medien einen Strafprozess und sein Ergebnis beeinflussen können, ist inzwischen durch eine Untersuchung der Universität Mainz empirisch belegt.

Diese Probleme der Gerichtsberichterstattung sind in der jüngeren Vergangenheit selten so deutlich zu Tage getreten wie im Fall Kachelmann. Der Fall ist nicht einfach ein Prozess, in dem es um den Vorwurf der Vergewaltigung geht, er ist ein Medienspektakel, bei dem das Mannheimer Landgericht nur noch ein Nebenschauplatz zu sein scheint. Ermittlungsakten, Zeugenaussagen und Gutachten werden veröffentlicht und interpretiert, lange bevor sie vor Gericht zur Sprache kommen.

Was richtet der Journalismus an, was richtet er aus? Und wo liegen seine rechtlichen Grenzen bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren? Über dieses Thema möchten wir mit Ihnen und unseren Experten aus Wissenschaft, Justiz und Medienpraxis im Rahmen unseres 11. Mainzer Mediengesprächs diskutieren. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen!                                                                                                                  http://www.mainzer-medieninstitut.de/veranstaltungen/dokumente/11_Mainzer_Mediengespraech.pdf

Anmerkung: Hoffentlich haben die Schnittchen, gesponsert von der Spardabank gemundet! Denn über das “Gespräch” wurde in der Presse nichts bekannt, da kann man suchen , soviel man will!

 7.6. Mit dem Freispruch von Jörg Kachelmann möchte sich die Mannheimer Staatsanwaltschaft nicht zufrieden geben. Wie bereits letzte Woche durchgesickert war, hat die Behörde nun tatsächlich Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Mit der Revision möchte die Staatsanwaltschaft an eine ausführliche, schriftliche Urteilsbegründung gelangen.

Ob das Urteil nun allerdings wirklich vom Bundesgerichtshof überprüft werden muss, ist damit noch nicht sicher. “Die Einlegung der Revision dient zunächst dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen”, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim. Die Staatsanwälte werden in der Begründung, die innerhalb von drei Monaten von Richterin Daniela Bültmann formuliert werden muss, nach Verfahrensfehlern suchen und unter anderem überprüfen, ob die Beweisführung stichhaltig war. Frühestens im Oktober kann dann durch Staatsanwaltschaft Lars-Torbe Oltrogge und Oberstaatsanwalt Oskar Gattner entschieden werden, ob der Fall vor einem höheren Gericht behandelt wird. http://www.gala.de/stars/news/148665/Joerg-Kachelmann-Revision-gegen-Kachelmann-Freispruch.html

7.6.Ein Freispruch ist ein Freispruch 

Der zuständige Gerichtspräsident be­ton­te, der An­ge­klagte und die Nebenklägerin würden mit einem nie mehr aus der Welt zu schaf­fen­den Ver­dacht, ihn als po­ten­ti­el­len Ver­ge­wal­ti­ger, sie als po­ten­ti­ell rachsüchtige Lügnerin, aus dem Ge­richts­saal ent­las­sen. Das tönt so, als sei Ka­chel­mann gar nicht wirk­lich frei­ge­spro­chen wor­den. So­wohl das deut­sche wie das schwei­ze­ri­sche Straf­recht kennt in­des­sen nur die Al­ter­na­tive Schuld­spruch oder Frei­spruch. Es gibt kei­nen hal­ben Frei­spruch. Wer „in dubio pro reo“ frei­ge­spro­chen wird, ist ge­nauso frei­ge­spro­chen, wie, wer auf Grund eines strik­ten Be­wei­ses als un­schul­dig gilt. Auf Grund der Un­schulds­ver­mu­tung liegt die Be­weis­last beim Staat, und kann der den Nach­weis einer Straf­tat nicht er­brin­gen, ist ein Frei­spruch un­ab­ding­bar. Des­halb ist auch die Be­mer­kung von Alice Schwar­zer völlig da­ne­ben, auf die­sen Frei­spruch könne sich Ka­chel­mann nichts ein­bil­den. Sie er­weckt nicht nur damit den Ein­druck, ei­gent­lich plädiere sie in sol­chen Ver­fah­ren für eine Um­kehr der Be­weis­last.  http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/ein-freispruch-ist-ein-freispruch/

7.6. RTL Bibelclip ‘Kachelmann-Prozess’

Gott deckt die Absichten der Herzen  auf! Urheber die katholische Kirche!                                    http://www2.evangelisch.de/artesia/rtl-bibelclip-kachelmann-prozess

Anmerkung: Wie bitte? Ausgerechnet die Katholischen?

7.6. Sonnengrüße von der Tanja May

Jörg Kachelmann hat heute Mittag über Twitter ein Dokument veröffentlicht, das einen interessanten Einblick in die journalistischen Methoden des Burda-Verlages bietet. Es ist nach seinen Angaben eine Nachricht, die die »Bunte«-Chefreporterin Tanja May zusammen mit einem großen Blumenstrauß an eine Zeugin verschickt hat. Darin bat sie die Zeugin darum, sie doch noch vor ihrer Aussage vor Gericht zu treffen.

Leider ist das Foto auf Twitpic jetzt gelöscht worden. Von wem oder warum, weiß ich nicht, jedenfalls nach Kachelmanns Angaben nicht von ihm selbst                             .http://www.stefan-niggemeier.de/blog/sonnengruesse-von-der-tanja-may/

7.6. Kachelmann – vorverurteilt durch die Medien?

Selten war das mediale Interesse an einem Prozess so groß, selten gab es so viele unterschiedliche Meinungen. Vorverurteilt durch die Medien – ein Skandal?        http://www.do1.tv/2011/06/07/kachelmann-vorverurteilt-durch-die-medien/

7.6. «Als Quotenzugpferd wäre Kachelmann interessant für Sender wie RTL»

Ein prominenter deutscher Medienpsychologe, Jo Groebel, erachtet ein TV-Comeback als möglich, wie er dem «Kurier» sagte, «weil Kachelmann die Öffentlichkeit braucht» – «vielleicht als Moderator einer Talkshow über persönliche Schicksalsschläge und grosse Dramen». Für eine solche Sendung sei Kachelmann geradezu prädestiniert.

«Die Chance ist da, dass Kachelmann nach einiger Zeit wieder im Fernsehen auftreten darf», sagt Knill. Ein TV-Comeback sei allerdings nur möglich, wenn das Verfahren in Mannheim abgeschlossen ist und nicht neu aufgerollt wird.

Laut Knill hat Kachelmann einen Promi- und Bekanntheitsstatus, der durch den international stark beachteten Prozess zusätzlich verstärkt wurde. Dieser Status sei ein Kapital, das Kachelmann nutzen könnte, um zum Beispiel ein Buch über seine Geschichte zu schreiben. Oder er könnte wieder als Moderator für das Fernsehen arbeiten. «Als Quotenzugpferd wäre Kachelmann interessant für deutsche Privatsender wie RTL», sagt Knill.                                                                                        http://www.derbund.ch/panorama/leute/Als-Quotenzugpferd-waere-Kachelmann-interessant-fuer-Sender-wie-RTL-/story/26447576?track

8.6.Das Gericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen – einige Medien offenbar nicht. Kachelmann wird zu Hause belästigt. Zudem kam jetzt ein Telegramm zum Vorschein, das Fragen aufwirft. Hier das Telegramm und Hintergründe.http://www.hegau-frau.de/index.php?article=2864&category=Hegau&NewsID=9202660

8.6. Nächste Runde

Der Streit zwischen Jörg Kachelmann und einigen großen Medienhäusern nimmt kein Ende: Der “Burda”-Verlag geht nun gerichtlich gegen Johann Schwenn, den Anwalt des Wettermoderators, vor. Der Vorwurf: Diffamierung.

Schwenn hatte nach dem Freispruch Kachelmanns vergangene Woche in der Talkshow Markus Lanz erklärt, Welte habe “jeden deutschen Chefredakteur von Bedeutung angerufen und versucht, ihn für eine negative Berichterstattung gegen Kachelmann zu gewinnen.” Schwenn sagte auf Anfrage, er “freue sich auf Weltes Glaubhaftmachung”.                                                         http://www.sueddeutsche.de/medien/fall-kachelmann-naechste-runde-1.1106618

9.6. KACHELMANN-INTERVIEW”Mich erpresst niemand mehr”

Jörg Kachelmann redet zum ersten Mal seit seinem Freispruch über sein Frauenbild, über wahre und falsche Freunde – und darüber, warum er heute Knastbrüdern mehr vertraut als Polizeibeamten.

Verhalten lächelnd tritt Jörg Kachelmann vor die Tür des kleinen Hauses, das er für ein paar Monate gemietet hat. »Sind Sie endlich angekommen?«, fragt er. Es war nicht ganz einfach, ihn zu finden in diesem Dorf im Ausland, wo er sich vor den Fernseh- und Fotokameras deutscher Reporter versteckt. Vor wenigen Tagen hat ihn das Landgericht Mannheim nach 43 Verhandlungstagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Prozess ist zwar noch immer nicht ganz zu Ende, weil die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt hat. Aber der 52 Jahre alte Kachelmann, der früher im Fernsehen das Wetter ansagte, ist wieder ein freier Mensch. Er bleibt auf der obersten Treppenstufe vor der Haustür stehen, so als wüsste er nicht, ob er die Besucher wirklich hereinbitten soll.

Ein kühler Wind weht ihm entgegen, über den Weiden und Wäldern rund um das Dorf liegt eine geschlossene Decke aus grauen Wolken. Weiterlesen : Seite 1-6   http://www.zeit.de/2011/24/DOS-Interview-Kachelmann/seite-1

9.6. Kachelmann will Seegrundstück in Kanada verkaufen

Hamburg – Der von der Anklage der Vergewaltigung freigesprochene Wettermoderator Jörg Kachelmann will sein Seegrundstück in Kanada verkaufen. Es solle 1,4 Millionen kanadische Dollar kosten, sagte Kachelmann der “Zeit” in seinem ersten Interview nach dem Freispruch.http://newsburger.de/kachelmann-will-seegrundstueck-in-kanada-verkaufen-21357.html

9.6. Im Prozess hat Jörg Kachelmann beharrlich geschwiegen. Nach seinem Freispruch meldet er sich jetzt zu Wort. In einem Interview mit der «Zeit» erläutert er seine Motive – und macht seinem Zorn Luft.

http://www.glanzundgloria.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/06/09/Schweiz/Joerg-Kachelmann-Es-gab-keine-Gewalt-in-meinem-Leben

9.6. All die Behauptungen über seine sogenannten Grenzerkundungen und Grenzüberschreitungen müssten aus der Welt geschafft werden. „Zivil- und strafrechtlich werde ich versuchen, alle Leute zu belangen, die das behauptet haben.“

Kachelmann kündigte zudem an, seine Erfahrungen aus dem Prozess in einem Buch aufzuarbeiten. „Es soll den Titel Mannheim tragen, Mannheim als Sinnbild des Elends.“ http://www.fr-online.de/panorama/kachelmann–es-gab-keine-gewalt-in-meinem-leben-,1472782,8541070.html

9.6.Der deutsche Wettermoderator kündigte an, seine Erfahrungen aus dem Prozess in einem Buch aufzuarbeiten. Kachelmann will nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung um seine völlige Rehabilitierung kämpfen.         http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2761960/kachelmann-gab-keine-gewalt-meinem-leben.story

9.6. „Zivil- und strafrechtlich werde ich versuchen, alle Leute zu belangen, die das behauptet haben.“

Im Internet seien die Vorwürfe dokumentiert, sagte Kachelmann. „Alles, was deutschen, schweizerischen und amerikanischen Anwälten einfällt, möchte ich in die Schlacht werfen.“ Er werde aber nicht aus Deutschland fliehen, obwohl er diesen Rat häufig höre. „Aber resignieren und auswandern, so weit bin ich noch nicht. Ich will was unternehmen.“…                                                            http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-es-gab-keine-gewalt-in-meinem-leben_aid_635531.html

9.6. Kachelmann kämpft um seine Ehre

Im Prozess hat Jörg Kachelmann fast neun Monate lang beharrlich geschwiegen. Doch nach seinem Freispruch kündigt er nun einen umfassenden juristischen Gegenschlag an. Die Staatsanwaltschaft reagiert gelassen.                             http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/es-gab-keine-gewalt-kachelmann-kaempft-um-seine-ehre/4272292.html

9.6.  Kachelmann-Porträt: Kampfansage eines freien Mannes

Zornig und traurig mache ihn, dass der Prozess auch andere Menschen in seinem Umfeld belaste. „Meine Frau steht jetzt unter dem Generalverdacht, nicht nur jung, sondern auch blöd zu sein. Die Leute blicken Miriam an und sagen sich: die Arme.“

Die Wahrheit sei, dass er ohne ihre Intelligenz und ihre Entschlossenheit den Prozess nicht durchgestanden hätte. „Und dann gucken sie schnell, ob an ihrer Kehle ein Abdruck von einem Hundehalsband zu erkennen ist – weil in einigen Blättern ja stand, ich stünde auf Sado-Maso-Praktiken.“

Auch für seine über 80 Jahre alte Mutter sei es schwer, ebenso wie für seine acht und elf Jahre alten Söhne. „Die Kinder wurden in die ganze Sache hineingezogen, das war furchtbar.“                                                                                                                            http://www.wz-newsline.de/home/gesellschaft/leute/kachelmann-portraet-kampfansage-eines-freien-mannes-1.681651

13.6. Mich erpresst niemand mehr! 

ZEIT: Angenommen, Sie könnten die Zeit zurückdrehen und hätten jetzt die Gelegenheit, mit dem Psychiater über sich zu sprechen: Würden Sie es tun?

Kachelmann: Nein. Warum sollte ich mit einem Gerichtspsychiater sprechen? Ich habe keinen Sprung in der Schüssel. Viel interessanter wäre doch, zu erfahren, was psychologisch in der Frau vorging, die mich einer Tat beschuldigt, die ich nicht begangen habe. Die Nebenklägerin soll ja nach dem Urteil in einem Nebenraum des Gerichts erheblich randaliert haben. Sie soll ins Mobiliar getreten und ihren Anwalt angebrüllt haben: »Sie feige Sau!« Worauf ihr Anwalt nur wenig leiser zurückgab: »Erzählen Sie keinen Scheiß, Frau D., haben Sie nicht zugehört?«

ZEIT: Woher wissen Sie das?

Kachelmann: Dafür gab es Zeugen.                           http://www.zeit.de/2011/24/DOS-Interview-Kachelmann

 

14.6. Offener Brief

Jörg Kachelmann muss wieder das Wetter in der ARD moderieren

Jörg Kachelmann wurde vor 14 Tagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Nun ist es an der Zeit, Herrn Kachelmann auch zu rehabilitieren. Antifeminismus Weltweit – Sektion Deutschland – fordert die ARD auf, Herrn Kachelmann wieder die Moderation von „Das Wetter im Ersten“ zu übertragen.                                                                              http://www.antifeminism-worldwide.org/?p=432&de

15.6. Jörg Kachelmann Jetzt redet sie!

. Claudia D. (38), die langjährige Freundin von Kachelmann, die ihn bei der Polizei wegen Vergewaltigung anzeigte, hat 16 Monate lang geschwiegen. Bis jetzt! In BUNTE spricht sie zum ersten Mal über ihre Gefühle nach dem Freispruch und ihr Leben, das sich in einen Albtraum verwandelt hat. Bunte 25/2011

Anmerkung: Nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder dem Gericht hat sie gelogen. Nein, für eine 6-stellige Summe auch bei der Bunten!

Dazu passt: 

09.11.2011 Kachelmann siegt gegen vorgebliches Opfer: LG Köln verurteilt die Nebenklägerin Claudia D., die öffentliche Wiederholung von Beschuldigungen zu unterlassen.

Gegenstand des Verfahrens gegen Claudia D. war ein Interview, das das angebliche Opfer gegen ein erhebliches Honorar in der Zeitschrift BUNTE vom 16.06.2011 gegeben hatte. Darin beschuldigte sie den gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann erneut ganz massiv. Weiterlesen bei:     http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=189

16.6.Ein lächerlicher Wahnsinn

Was ging in Ihnen vor, als Sie das rosarote Blatt gelesen hatten?

Ich fing nicht an zu weinen oder auszurufen. Hier begannen übrigens schon die Lügen der Polizei. Zuerst sagten die Polizisten, ich sei bei der Verhaftung komplett überrascht und schockiert gewesen. Dann merkten sie wohl, dass das die falsche Botschaft sein könnte, und logen dann zunächst bis auf ­einen übereinstimmend vor Gericht, ich sei komplett cool und relaxed gewesen. In Wirklichkeit war ich geschockt. Ich habe später aus verschiedenen Quellen gelernt, dass es zumindest im Bereich der Po­li­zei­direktion Heidelberg nicht unüblich ist, dass Polizisten vor Gericht lügen.Weiterlesen Weltwoche 24/2011

16.6. Nach dem Prozess die Schlammschlacht

Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist vorbei – nun duellieren sich der Wettermoderator und seine Ex-Geliebte über die Medien. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/joerg-kachelmann-nach-dem-prozess-die-schlammschlacht-13183.html

16.6. Aus der Berichterstattung der BILD-Zeitung im Fall Kachelmann erhebt sich seit dieser Woche der schwerwiegende Verdacht gegen die Richter und Schöffen der 5. Strafkammer am Landgericht Mannheim, sie könnten die Presse mit geschützten Informationen zum Prozess gegen Jörg Kachelmann versorgt haben. Doch damit nicht genug: Die mit dem Verfahren ohnehin befasste Staatsanwaltschaft hätte zwingend dagegen einschreiten müssen – und hat davon aber offenbar abgesehen.

Bereits in ihrer Ausgabe vom 5. Juni schrieb die Bild am Sonntag:

“Nach 43 Verhandlungstagen fiel das Urteil über Jörg Kachelmann schnell. Drei Berufsrichter (zwei Männer, eine Frau) und zwei Schöffen (zwei Männer) waren im Landgericht Mannheim zusammengekommen, um endgültig über Schuld oder Unschuld des Wettermoderators zu entscheiden. Und wie BILD am SONNTAG erfuhr, mussten die Richter nicht lange diskutieren: Einstimmig, mit 5 zu 0 Stimmen, entschieden sie, Jörg Kachelmann (53) freizusprechen.

Die Nachricht musste jeden Experten erstaunen, alle voran diejenigen der Staatsanwaltschaft Mannheim. Der Hergang der internen Abstimmung ist nach § 43 des Richtergesetzes geheim zu halten, Verstöße dagegen müssen von Amts wegen disziplinarisch und strafrechtlich verfolgt werden.

Offenbar schritt niemand gegen die kompromittierende Berichterstattung ein

Dazu hätte der Landgerichtspräsident in Mannheim die Richter der 5. Strafkammer in disziplinarischen Vor-Ermittlungen aktenkundig vernehmen müssen. Die Staatsanwaltschaft hätte im Wege von eigenen Vorermittlungen prüfen müssen, ob sich die Richter oder aber die Journalisten (falls die Meldung frei erfunden gewesen wäre) strafbar gemacht haben könnten.

Auch wenn den Redakteuren der Bild am Sonntag am Ende das gesetzliche Auskunftsverweigerungsrecht des Journalisten zur Seite steht, wären sie gleichwohl zu befragen gewesen, von wem sie die angebliche Information erhalten haben wollen.

Spätestens im Zuge der Ermittler-Kontakte hätten daher Chefs der Bild-Redaktionen erkannt, dass ihre Blätter sich einem Unterlassungsanspruch der Mannheimer Justiz aussetzen, wenn sie weiterhin schreiben, dass sie über Kenntnisse aus den richterlichen Beratungen verfügen.

Insofern überrascht es, dass – zehn Tage nach der Bild am Sonntag – am gestrigen 15. Juni diesmal die Bild-Zeitung erneut berichtete:

“Kachelmann [...] ist schließlich mit 5:0 Stimmen freigesprochen worden.”

Die einzig plausible Erklärung für die Übernahme der Berichterstattung von Bild am Sonntag durch die Bild-Zeitung ist: Es gab wegen der Verletzung des richterlichen Beratungsgeheimnisses seit dem 5. Juni 2011 weder von der Staatsanwaltschaft Mannheim noch vom Landgericht Mannheim irgendeine Intervention bei den betreffenden Redaktionen, obwohl sie aus straf- und dienstrechtlichen Gründen zwingend zu erfolgen hatte.

Warum ist sie dennoch nicht erfolgt?

Eine Urteilsbegründung, die hätte aufhorchen lassen müssen

Dass gesetzlich geschützte Informationen an die Presse lanciert worden sind, ist seit längerem bekannt. Unklar war nur, von wem.

Nunmehr scheint sich zu offenbaren, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim die Große Strafkammer als mögliche undichte Stelle willkürlich ausgeklammert hat, obwohl der einzige ohne weiteres ermittlungsfähige Ansatz auf ein “Leak” in dem von Michael Seidling geleiteten Richterkollegium hinweist  Ganzer Beitrag: http://reg4tel.net/2011/06/16/ermittlungen-gegen-kachelmann-anklager/

Anmerkung: Dieses “Loch” wurde nie untersucht und die Mannheimer schweigen bis heute eisern darüber!  tja, die Krähen…. das erinnert doch stark an den angeblichen Anruf aus dem OLG Karlsruhe an Seidler, dem auch kein Behörde nachgegangen ist!

16.6. Blitz und Donner!Jetzt bekriegen sich Kachelmann und seine Ex

Vor Gericht schwiegen sie: Radiomoderatorin Claudia D. und Wettermoderator Jörg Kachelmann. Das Reden überliessen sie ihren Anwälten. Doch jetzt, mehr als zwei Wochen nach dem Urteil über Kachelmann, brechen bei den beiden Hauptprotagonisten alle Dämme.

Während sich Jörg Kachelmann letzte Woche in einem grossen «Zeit»-Interview erstmals äusserte, schwieg Claudia D. – bis heute. Der Zeitschrift «Bunte» erzählt sie nun in einem langen Interview ihre Sicht der Dinge. Auch Kachelmann doppelt nach: In einem Interview mit der «Weltwoche» schiesst er aus allen Rohren.

Beide halten nach wie vor an ihrer Version fest – daran änderte auch das Urteil des Gerichts nichts.                                                                    http://www.blick.ch/news/ausland/jetzt-bekriegen-sich-kachelmann-und-seine-ex-id78040.html

17.6.

Interview in der “Weltwoche”
Chefredaktor Roger Köppel nimmt Stellung.
Die Diskussion über das 10-seitige Kachelmann-Interview in der aktuellen Weltwoche gehen weiter. Darf man das? Interviewer Roger Köppel, der gleichzeitig als Verleger und Chefredaktor des Blattes amtet, nimmt gegenüber “persoenlich.com” Stellung:Herr Köppel, Ihr 10-seitiges Interview mit Jörg Kachelmann sorgt für einiges Aufsehen. Haben Sie Kachelmann und seiner Sichtweise in Ihrem Blatt nicht zu viel Platz eingeräumt?
- Nein. Der breit abgehandelte Fall Kachelmann hat meines Erachtens Züge eines Justizskandals. Trotz schwerwiegenden Ungereimtheiten in der Aussage der Anklägerin wurde Kachelmann der Prozess gemacht. Die Staatsanwälte sind mit nachweislich falschen, vorverurteilenden Aussagen an die Öffentlichkeit gegangen. Die Klägerin kommt trotz Falschaussagen davon. Auch nach Meinung unseres Gerichtsreporters Alex Baur hätte nie ein Verfahren eröffnet werden dürfen. Der Fall Kachelmann zeigt: Im Sexualstrafrecht ist der Rechtsstaat für den Mann teilweise ausser Kraft. Dieses relevante Thema wollte ich nach vorne bringen. Die Weltwoche ist bekannt für ihre kritische Sicht, auch und gerade in Fragen der Justiz.Kachelmann wirkt in Ihrem Interview sehr verbittert. Hatten Sie auch diesen Eindruck?
- Diesen Eindruck hatte ich nicht. Kachelmann musste während Monaten hilflos mitansehen, wie nicht nur die Justiz, sondern auch zahlreiche Medien Spekulationen und Wertungen über seinen Charakter verbreiteten, obschon er nicht wegen seiner früheren Beziehungen, sondern wegen einer angeblichen Straftat vor Gericht sass.. Das Ausmass an Moralismus und Heuchelei war zeitweise nicht mehr zu überbieten. Ich war selber erstaunt, wer sich da alles zu Wort meldete. Hat man eigentlich auch seine Kindergartenkollegen und die Haustiere seiner Nachbarn interviewt? Ich finde es nachvollziehbar, dass Kachelmann, der bisher fast nichts sagte, eine paar Dinge zurechtrücken wollte.                 http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=95911

17.6.Kloaken – Journalismus

Natürlich handelt es sich hier um eine Weltverschwörung, in die nicht nur eine ausserhalb des Gesetzes agierende Justiz und kriminelle Frauen, sondern auch «Schmierenschreiber» in «Elendsprodukten» verwickelt seien, ein Buchautor schreibe nur «Unsinn», die Medien insgesamt haben «versagt», sich als «obrigkeitshörige Speichellecker einer durchgeknallten Staatsanwaltschaft verstanden». Auch namentlich nimmt sich der traumatisierte Wüterich ehemalige Kollegen zur Brust. Roger Schawinski sei ein «Wichtigtuer», Peter Rothenbühler habe ein «lügenhaftes Fantasieprodukt» in die SI gestellt, unterstützt von deren Chefredaktor Nik Niethammer, bei dem «Faktentreue noch nie seine Stärke war». Alice Schwarzer gar habe sich «zur Schutzheiligen einer Kriminellen erklärt».

(..) Ich hätte nie gedacht, dass Papier dermassen stinken kann, ohne dass man sich vorher den Hintern damit abgewischt hat. http://blog.persoenlich.com/?p=2841

Anmerkung: Rene Zeyer ehemaliger  Berater für Banken und Finanzdienstleister(unter anderen Jobs)- der sich dann flugs  als Sprecher von Geschädigten des Konkurses der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Aufgeschwungen hat. Zuerst verkaufen und dann sich als “Retter” aufspielen.

18.6. “Die meisten Blogs haben deutlich korrekter berichtet”

Jörg Kachelmann kritisiert in einem “Weltwoche”-Interview alte Weggefährten und die Berichterstattung von Journalisten. Dagegen formiert sich Widerstand.Die heftige Kritik an den Medien und den Journalisten setzt sich auch im zweiten Interview fort. Köppel sagt Kachelmann, dass die Medien doch eigentlich gar keinen schlechten Job gemacht hätten. Während Burda und Springer “den zornigen Frauen eine Plattform” geboten hätten, seien Spiegel und Zeit auf seiner Seite gewesen.

Natürlich formiert sich dagegen Widerstand. Helmut-Maria Glogger will, dass Jörg Kachelmann seinen Mund hält (wir berichteten). Peter Rothenbühler glaubt, “pathologische Züge” bei Kachelmann zu erkennen. Er sei eine Art mit allen Mitteln in die Medien drängende “Nella Martinetti der Justiz”. Ein Leserkommentar bemerkt dazu nüchtern: “2 Interviews in 3 Wochen, dies nach dieser Medienschlacht, wer drängt da in die Medien?”

Und René Zeyer glaubt, dass Köppel seinen Interviewpartner vor sich selbst hätte schützen sollen (im Persönlich-Blog und im Journal 21) – und nennt Kachelmann in seinem Beitrag “Viertklass-Promi” und einen “offenkundig traumatisierten und gestörten Wetteransager”, der “Jauche auf ehemalige Weggefährten, Bettgespielinnen, die Justiz und die Medien” herabregnen lasse. Die Frage, wer hier wen vor was schützen muss, steht dabei ganz gross im Raum.

Ich habe einen anderen Eindruck von den beiden Interviews. Ich habe sie mit Interesse gelesen habe und freue mich, Kachelmanns Aussagen nicht oder kaum entschärft abgedruckt zu sehen. Es mag sein, dass er da und dort über das Ziel hinausschiesst, aber wer kann schon nachvollziehen, wie jemand zumute ist, der in den vergangenen Monaten erlebt hat, was Kachelmann erlebt hat?

Erfasst von Ronnie Grob am 18. Juni 2011

Anmerkung: Was hat die unsägliche Journaille eigentlich gedacht, dass Kachelmann ihn für die Demontage , für die Verleumdungen noch die Füsse küsst?

20.6. Kachelmann-Anwalt zieht Einspruch gegen Bußgeld zurück

Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn verzichtet auf ein Verfahren in eigener Sache vor dem Amtsgericht Heidelberg. Der Anwalt habe seinen Einspruch gegen ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Montag auf Anfrage.

Schwenn war im Frühjahr auf dem Weg nach Heidelberg geblitzt worden. Er soll 141 Kilometer schnell gefahren sein statt erlaubter 100 Kilometer.

Schwenn drohen laut Bußgeldkatalog ein Monat Fahrverbot, ein Bußgeld von 200 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Der Hamburger Anwalt hatte TV-Moderator Jörg Kachelmann in dem spektakulären Vergewaltigungsprozess verteidigt. Das Landgericht Mannheim hatte Kachelmann Ende Mai freigesprochen.             http://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/vm/Verkehr-Justiz-Kachelmann-Anwalt-zieht-Einspruch-gegen-Bussgeld-zurueck;art19068,2168556

21.6. «Ein negatives Lehrstück deutscher Strafjustiz»

Also wurde Kachelmann in seinen Verfahrensrechten doch verletzt?
Nach meiner Rechtsüberzeugung sogar erheblich. Allein die institutionelle Unterlegenheit eines Angeschuldigten gegenüber dem strafverfolgenden Staat und dessen Machtmitteln bedeutet eine schwere Beeinträchtigung von Freiheitsrechten. Im Verlauf des Mannheimer Strafprozesses setzten gleich mehrere Institutionen den rechtsstaatlich garantierten Elementarschutz der Unschuldsvermutung mutwillig ausser Kraft. Und schliesslich wurde der Angeschuldigte nach schweren Indiskretionen und nach erheblicher Missachtung der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch eine medial provozierte, soziale Ächtung aus breiten Kreisen der Gesellschaft ausgestossen. Dieser allseits instrumentalisierte Medienprozess kann nur als negatives Lehrstück deutscher Strafjustiz bezeichnet werden.

Was meinten Sie zuvor mit dem Begriff «Lebensführungsschuld»?
Strafrechtliche Schuld ist grundsätzlich nur Rechtsschuld, nicht sittliche Schuld. Gegenstand eines Schuldvorwurfs ist immer ein Mangel an Rechtsgesinnung. Als Rechtsschuld muss sie vor dem Forum der staatlichen Gerichte in einem rechtlich geordneten Verfahren öffentlich festgestellt werden, während die sittliche Schuld nur das Forum des eigenen Gewissens kennt. Daher kann die strafrechtliche Schuld auch nur Einzeltatschuld sein, wohingegen bei der Lebensführungsschuld ein Schuldurteil gleich auf die Gesamtpersönlichkeit des Täters ausgedehnt würde. Es ist einem irdischen Strafrichter jedoch schlicht nicht möglich, ein Gesamturteil über einen Menschen zu fällen und dabei zwischen Schicksal und Schuld reinlich zu trennen.           http://www.derbund.ch/ausland/europa/Ein-negatives-Lehrstueck-deutscher-Strafjustiz/story/20393467?track

27.6. Kachelmanns Meteomedia kündigt neue ARD-Projekte an

Die Firma des Moderators und der öffentliche-rechtliche Sender planen neue Projekte. Doch Kachelmann selbst wird in der ARD wohl nicht mehr vor der Kamera auftreten. Zudem fordert der Sender mehr Mitspracherecht bei seinem Auftragnehmer.Meteomedia, die Firma das Wettermoderators Jörg Kachelmann, hat neue Projekte mit der ARD angekündigt. Ob diese in Zukunft ohne Kachelmann abgewickelt werden, ließ ein Sprecher am Montag offen. Der “Tages-Anzeiger” aus Zürich berichtet online, die ARD wolle den Moderator “relativ elegant loswerden”. So sollten die Wettersendungen künftig nicht mehr am Meteomedia-Sitz in Gais in der Schweiz produziert werden, sondern direkt beim Sender in München. Eine Stellungnahme der ARD lag zunächst nicht vor. http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:kuenftige-kooperationen-kachelmanns-meteomedia-kuendigt-neue-ard-projekte-an/60070378.html

28.6.Das Medienspektakel geht weiter

 „Kloaken-Journalismus“ nennt René Zeyer in einem Blog-Beitrag auf persoenlich.com das Kachelmann-Interview in der Weltwoche vom 16. Juni. Zeyer ist nicht der einzige, der sich über die Publikation des zehnseitigen Interviews auslässt, Roger Schawinski spricht in seiner Sendung Roger gegen Roger von „Agitation“ und Peter Rothenbühler von Edipresse fragt sich wer gegen Kachelmanns Beschimpfungen im Interview „zuerst klagen“ will.

In salopper Sprache vermutet Kachelmann in dem Interview eine Verschwörung der deutschen Justiz und der gesamten Medien. Dies mag zwar sehr provokativ sein und man kann von Kachelmann halten was man will, aber immerhin bietet das Interview ein Gegengewicht zu jenem Teil der Medien, die den Wetterunternehmer vorverurteilt hatten. Es bietet eine bisher fast unbeleuchtete Perspektive, nämlich die Perspektive der Hauptperson in diesem Prozess. Dass diese emotional und verzerrt ist, wundert kaum. Denn in dem medialen Hype um den Gerichtsprozess blieb kaum ein Persönlichkeitsrecht der Beteiligten und teilweise sogar Unbeteiligten unverletzt.                                                                                                                    http://medienkritik-schweiz.ch/2011/06/das-medienspektakel-geht-weiter/

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Mannheimer Panoptikum

Wenn dies auch Tollheit ist, hat’s doch Methode!

William Shakespeare

Jörg Kachelmann und das Chaos – Chronik IV

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1.4. Auch die Rolle der Medien beleuchtet Zumstein kritisch. Denn mit der «Beschädigung des Jörg Kachelmanns» wird kräftig Geld verdient. «Bild» hat als Erste von der Verhaftung Kachelmanns berichtet. Niemand weiss, wie die Zeitung zu der Information kam. Episch wird über Kachelmanns Doppelleben berichtet. Die Zeitschrift «Bunte» zahlt Kachelmanns Geliebter 50’000 Euro für ein Interview. Schwarzer benutzt den Prozess für ihre ideologischen Botschaften von den Frauen als Opfer. Sie spricht von Menschenwürde und dass Kachelmann den Frauen falsche Tatsachen vorgegaukelt habe. Es gehe nicht um Gefühle, es gehe um Macht. «Von diesem Prozess geht ein fatales Signal für die Opfer aus», sagt Schwarzer.

 Allerdings. Doch diesmal unter umgekehrten Vorzeichen. Klug ist, dass Zumsteins Film sich vor allem auf Interviewpartnerinnen stützt. In einem ideologisch so aufgeladenen Fall ist das wichtig. Die Gerichtsreporterinnen von der «Zeit» und vom Magazin «Der Spiegel» unterstellen Radiomoderatorin D. ein Rachemotiv und kommen zum Schluss, dass die Anklage sich auf schlicht gar nichts stützt. Tanja May, die Reporterin von der «Bunten», bemerkt zum Schluss etwas hilflos, dass das ja furchtbar durchtrieben wäre, sollte das mutmassliche Opfer am Ende alles nur erstunken und erlogen haben. Sie sagt: «Die Chance für eine Verurteilung ist immer noch fünfzig-fünfzig. Deshalb ist dieser Fall so spannend.» Als ob es um Unterhaltung ginge. http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/fernsehen/TVKritik-Die-verlorene-Ehre-des-Joerg-Kachelmann/story/11855761

 2.4. Vom Rotkäppchen und dem bösen Wolf – Patricia Riekel

Von Männern im Gefängnis weiß man, dass sie auf einen bestimmten Typus Frau eine seltsame Anziehungskraft ausüben. Psychologen erklären dieses Phänomen mit der Faszination des Bösen und einem weiblichen Helfersyndrom. Jörg Kachelmann ist nicht verurteilt, nicht in Haft, aber angeklagt, eine Freundin vergewaltigt zu haben – was er bestreitet. Überraschend viele Frauen sympathisieren mit ihm, obwohl im Prozess bekannt wurde, dass er über Jahre hinweg Frauen täuschte, mehrere Beziehungen gleichzeitig unterhielt, ohne dass die Betroffenen dies wussten. Das ist zwar strafrechtlich nicht relevant, lässt ihn aber auch nicht in angenehmem Licht erscheinen.

Nun hat der 52-jährige Wetterexperte eine Studentin geheiratet, halb so alt wie er. Eine Hochzeit, die zu Spekulationen verleitet. Der Zeitpunkt wirkt klug gewählt, das Urteil im Vergewaltigungsprozess soll demnächst gefällt werden. Könnte es nicht sein, dass Kachelmann einen Hintergedanken hatte? Er dem Gericht beweisen wollte, dass er sich geändert hat, dass er sehr wohl einer Frau treu sein kann? Als Prozessbeobachter fragt man sich auch, warum sie ihn geheiratet hat? Ein Mann, der Frauen belog und betrog. Der bizarre Sex-Praktiken schätzte, wie einige seiner Geliebten vor Gericht aussagten. Dem es offenbar um Dominanz und Unterwerfung ging.

Aber böse Buben haben nun mal ihren eigenen Charme. Und zu dieser Gattung Mann gehört für mich auch Kachelmann. Gefängniswärter nennen übrigens Frauen, die sich zu Inhaftierten hingezogen fühlen, „Rotkäppchen“! Weil sie auf den „bösen Wolf“ reinfallen und an seine Unschuld glauben. Dahinter steckt der Wunsch „gebraucht“ zu werden, einen gefährlichen Mann „zähmen“ zu können, und auch der Kick der Gefahr, der von solchen Typen ausgeht. Auch wenn wir im Fall Kachelmann von wahrer Liebe ausgehen – es mag der jungen Frau Kachelmann ein gewisses Hochgefühl verliehen haben, dass unter all den Frauen, denen bisher seine Zuneigung galt, sie diejenige ist, die am Ende auserwählte wurde. Ach, ich wünsche ihr aufrichtig, dass sie von ihm nie enttäuscht wird wie einige andere, die vor Gericht unter Tränen aussagten …

 Blitzhochzeit mit dieser Studentin – Tanja May… Bunte 14/2011

 Anmerkung: Tendenziös, bösartig ,primitiv …..Welche *People* sind das für die solche Schreiberlinge Seiten füllen?

 3.4.Die Ranch liegt mitten in der kanadischen Wildnis. Das Grundstück ist 38 Hektar groß, aus dem Haupthaus (300 Quadratmeter), ausgestattet mit Marmorbad und Fußbodenheizung, blickt man auf den Crescent-See. Auf dem Gelände stehen ein Gästehaus, eine Satellitenanlage – und ein Wetterturm. Der Preis, den der Makler für das Anwesen verlangt: 1,4 Millionen Kanadische Dollar (1,02 Millionen Euro). Wer sich bei ihm nach dem Verkäufer erkundigt, dem erzählt der Makler von einem berühmten Moderator aus Europa: Jörg Kachelmann.

Stück für Stück scheinen die Kosten für den Rechtsstreit das Lebenswerk des Wettermoderators aufzufressen – egal ob er am Ende schuldig gesprochen wird oder nicht. Auch die Wohnung von Jörg Kachelmann auf der Insel Hiddensee (Mecklenburg-Vorpommern) wurde zum Verkauf angeboten. (Bild)

 3.4. Herr Kachelmann, die Prozesskosten und schöne Bilder seiner Ranch in Kanada – Alles zusammen scheint nicht zu funktionieren. Derzeit wird die in British Columbia in Kanada gelegene Big-Sky-Ranch von Jörg Kachelmann im Internet hier und dort zum Verkauf angeboten. Schöne Bilder einer tollen Ranch, die zum Preis von 1.400.000,- CAD einen neuen Eigentümer sucht.

 Hintergrund mag die Tatsache sein, dass auch bei einem Freispruch nach § 467 StPO nur seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen würden. Zu den notwendigen Auslagen gehören jedoch nur die gesetzlichen Gebühren eines Strafverteidigers und nicht die frei vereinbarten Honorare für zwei gefragte Spezialisten und in Eigenregie beauftragte Sachverständigengutachten. Bei der aktuellen Kachelmann-Umfrage glauben aber noch knapp 48% der Befragten an eine Verurteilung in erster Instanz. Eine rechtskräftige Verurteilung halten immerhin noch 21,58% für wahrscheinlich.( http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/04/herr-kachelmann-die-prozesskosten-und.html)

 37. Prozesstag Montag, 04. April 2011

 4.4. Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann (52) hat das Landgericht Mannheim erneut die partiellen Erinnerungslücken des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers zu klären versucht. Am Montag sagte der Hirnforscher Hans Markowitsch aus Bielefeld vor der 5. Grossen Strafkammer aus.

 Der Hirnforscher und Neuropsychologe führte im öffentlichen Teil seiner Aussage aus, dass traumatische Erlebnisse «unter gewissen Umständen» zu Erinnerungslücken führen können. Wenn in der Kinderheit Traumata aufgetreten sind, komme es später «öfter zu Gedächtnisblockierungen», erklärte Markotisch. Die Blockade könne sich darin äussern, dass Patienten sich entweder emotionslos nur noch an die Fakten erinnern oder umgekehrt nur noch die Gefühle wiedergeben können. Im zweiten Teil seiner Aussage sollte Markowitsch die Aussage des angeblichen Vergewaltigungsopfers beurteilen. Während dieser Äusserungen wurde die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen.

 Ob der Hirnforscher überhaupt gehört wird, darüber war zuvor zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestritten worden. Verteidiger Johann Schwenn fand den Beitrag Markowitschs «unnötig», weil der gerichtlich bestellte Sachverständige bereits umfassende Angaben gemacht habe.

 Dabei war es ursprünglich die Verteidigung gewesen, die Markowitsch als Sachverständigen geladen hatte. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte Markowitsch beauftragt. Schwenn zog ihn dann aber zurück. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft die Anhörung des Hirnforschers.(Basler Zeitung)

 4.4. Kachelmann-Prozess: Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers unklar – Am Montag hat ein Hirnforscher im Kachelmann-Prozess ausgesagt. Thema waren die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Opfers. Doch auch nach der Aussage des Experten herrscht Uneinigkeit.(Augsburger Allgemeine)

 4.4. Die Aussage des Professors bringt Kachelmann heftig in Bedrängnis! Tag 37 des Mega-Verfahrens.

 • 9.09 Uhr. Bevor der Professor zu Wort kommt, wird es wieder einmal laut im Saal. Denn: Markowitsch sagt heute auf Wunsch der Staatsanwaltschaft aus. Ursprünglich wurde er von der Verteidigung bestellt – Kachelmanns neuer Anwalt Johann Schwenn (63) aber wollte auf ihn verzichten und wettert: „Es geht der Staatsanwaltschaft doch nur darum, hier noch irgendwie Flagge zu zeigen!“

 • Um 11.02 Uhr beginnt die Vernehmung. Die wichtigste Frage: Sind die Gedächtnislücken von Sabine W. medizinisch zu erklären – oder hat sie sich die Vergewaltigung ausgedacht und spart deshalb mit Details? Markowitsch: „Wenn es in Kindheit oder Jugend traumatische Erlebnisse gab, kann es zu Gedächtnislücken kommen.“

 BILD erfuhr: Sabine W. hatte tatsächlich ein einschneidendes Erlebnis in ihrer Jugend: Sie war Hürdenläuferin, wollte Spitzensportlerin werden – bis eine Verletzung sie aus der Bahn warf. Kann ein solches Erlebnis zu späteren Gedächtnislücken führen? Der Hirnforscher zu BILD: „Ja.“

 • Der Neuropsychologe im Zeugenstand über die Stunden nach der angeblichen Tat: „In der Zeit von Mitternacht bis acht Uhr morgens dürfte das mutmaßliche Opfer kaum geschlafen haben. Sie wird über Stunden gegrübelt, die Situation im Geiste hin und her thematisiert haben. Man kann nicht davon ausgehen, dass sich eine Person nach solch einer Ausnahmesituation normal verhält.“

Nächster Irrsinn in diesem Mammut-Verfahren: Das Gericht macht jetzt erst einmal für vier Wochen Prozess-Pause! Kachelmann macht Urlaub, reist nach Kanada, besucht seine Kinder. Der 38. Verhandlungstag ist für den 2. Mai geplant.(Bild)

4.5. Biggi M schreibt:  dass Prof. Markowitsch nicht wußte, dass er heute ein Gutachten abgeben sollte. Komödienstadl? Dafür gab es wieder 1,5 Stunden Unterbrechung, damit Markowitsch sich vorbereiten konnte.

Markowitsch gab an, dass Personen, die nicht gefestigt sind, meist Kinder und Jugendliche, sich schon mal was einbilden und dann selbst glauben, es war so. Ansonsten vertrat Markowitsch die gleichen Ansichten wie Kröber. Biggi meinte auch, die Presse hätte Äußerungen Markowitschs falsch wiedergegeben, ohne konkret darauf einzugehen.(Unrecht-Facebook)

5.4. Fall Kachelmann: Lauf, Staatsanwalt, lauf! – Ja, ich weiss, es gibt auch andere Staatsanwälte, solche, die zugunsten des Angeklagten tätig werden, die beide Seiten sehen, die auf die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung reagieren, sachgemässen Einstellungen zustimmen oder sogar Freisprüche beantragen – und dies sind meistens diejenigen Staatsanwälte, die ihren Beruf lieben, so, wie ich den meinen liebe und so, wie dies sicherlich auch viele Richter mit dem ihren tun. Diese sind dann auch die, die die Rolle des Verteidigers richtig einordnen können und mit denen ein Umgang „auf Augenhöhe“ möglich ist. Aber, und damit kommen wir jetzt zum Fall Kachelmann, die beiden Akteure aus der Zaubermantelfraktion in Mannheim scheinen zu der erstbeschriebenen Gruppe zu gehören, denn nach ihrem sich aus den Medien ergebenden Verhalten und ihren eigenen Zeugenaussagen, so wie man sie in der Presse nachlesen kann, muss man wohl festhalten, für sie gilt ebenfalls das Motto: „Lauf, Staatsanwalt, lauf!“ (http://stscherer.wordpress.com/2011/04/05/fall-kachelmann-lauf-staatsanwalt-lauf/)

4.4. Entscheidend seien die Lebensumstände des Patienten. Bei Menschen, die bereits in der Kindheit oder Jugend traumatisiert worden seien, könnten später in ähnlichen Situationen Gedächtnisblockaden auftreten, erläuterte Markowitsch. Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen, als sich der Hirnforscher zu den Details des Falles äußerte.

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1843643/Hirnforscher-zum-Trauma-der-Ex-Geliebten-befragt.html

Anmerkung: Die Öffentlichkeit sollte wohl nicht wissen, was hinter der Person aus Schwetzingen wirklich steckt! so ist es auch zu verstehen, dass nie Zeugen aus ihrer Vergangenheit – z.b. der Exfreund aus London – oder Kollegen etc. gehört wurden! Einzig und allein die sowieso voreingenommenen Eltern!

6.4. Sie ist eine der bekanntesten Zeuginnen im Kachelmann-Prozess: 50.000 Euro bekam die ehemalige Geliebte für ein Interview und Fotos in der Zeitschrift „Bunte“, die sie mit einem großen Porträt auf die Titelseite hob (“Jörg Kachelmann – Jetzt spricht die Ex-Freundin“). Nun aber geht die 34-Jährige großflächig gegen Medienberichte vor: Sie wehrt sich dagegen, dass in der Berichterstattung über den Prozess ihr Name genannt wird – auch wenn der Nachname mit nur einem Buchstaben abgekürzt wird.

Die gelernte Diplom-Kauffrau, die unter dem Pseudonym „Isabella M.“ in der „Bunten“ auftrat, präsentierte sich in ihrer Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Mannheim in der vergangenen Woche überaus selbstbewusst: Sie versteckte ihr Gesicht nicht vor den Fotografen, auch die Fragen von Verteidiger Johann Schwenn parierte sie souverän.

Zahlreiche Medien berichteten über den Zeugenauftritt, viele kürzten den Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. Am nächsten Verhandlungstag legte Schwenn sogar dem Gericht eigens die „Bild“-Zeitung mit den Fotos vor, um darauf hinzuweisen, dass die Zeugin in Verhandlungspausen „gut gelaunt“ gewesen sei. Das Gericht hatte die bezahlten Medienauftritte von Zeuginnen kritisiert. Dies sei „dem Respekt vor dem Gerichtsverfahren nicht angemessen“, sagte Richter Joachim Bock. Die Richter hatten von „Isabella M.“ verlangt, ihre Honorarvereinbarung mit der „Bunten“ offenzulegen.

Nun verschickte eine Hamburger Anwältin in ihrem Auftrag Abmahnschreiben an mindestens 18 Medienhäuser. Die Veröffentlichung des Namens, auch in abgekürzter Form, verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie fordert Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten. Im Einzelfall können das je nach Streitwert um die 1000 Euro sein. Die Anwältin will sich in der Öffentlichkeit nicht zu den Fällen äußern.

Schon Monate vor ihrem Zeugenauftritt vor Gericht hatte „Isabella M.“ in der „Bunten“ ausgesagt. In der zehn Seiten langen Titelgeschichte berichtete sie über ihre Beziehung zu dem Moderator, dazu druckte die „Bunte“ zahlreiche Fotos, auch private Aufnahmen von Kachelmann und „Isabella M.“, sogar eine Kinderzeichnung von einem seiner Stiefsöhne. Vor allem aber: Ihr Bild ist auf der Titelseite des mit mehr als 680.000 Exemplaren verbreiteten Magazins.

„Die Veröffentlichung eines Titelbildes macht die Frau viel stärker identifizierbar als jedenfalls die Nennung des abgekürzten Namens“, sagt der Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zahlreiche Prominente in Presserechts-Prozessen vertritt, am Streit um die Kachelmann-Zeugin aber nicht beteiligt ist. „Es geht nicht an, einerseits für Geld die Identität und persönliche Details plakativst offenzulegen und dann zu sagen, ich möchte meine Privatsphäre schützen. Entweder ich mache die Tür auf oder ich mache die Tür zu.“

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Michael Konken, ergänzt: „Wer sich in einem weit verbreiteten Magazin mit Fotos öffentlich zur Schau stellt, will nicht länger anonym bleiben. Das Anonymitätsgebot des Pressekodex gilt für Opfer, nicht aber für Personen, die ihre Erlebnisse meistbietend vermarkten.“

Zahlreiche Medien wollen das Unterlassungsbegehren nicht akzeptieren. So etwa die Mediengruppe M. DuMont Schauberg, die unter anderem die „Frankfurter Rundschau“ und den „Kölner Stadt-Anzeiger“ verlegt. „Die Zeugin hat durch das Interview in der „Bunten“ zahlreiche private Details ihrer Beziehung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, sagt Du-Mont-Justiziarin Susanna Dahs. „Deshalb muss sie es hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit auch dann für sie interessiert, wenn ihr das nicht so recht ist.“

„Isabella M.“ hatte selbst in ihrer Zeugenaussage darauf hingewiesen, dass von den 50.000 Euro nach Steuern gar nicht mehr so viel übrig bleibe. Außerdem müsse man, wenn man so eine Geschichte mache, „mit den Konsequenzen leben“. Wenn die Dinge schlecht laufen für sie, dann könnte ein guter Teil des Honorars für Anwaltskosten fällig werden. (Hamburger Abendblatt)

Anmerkung : Dazu passt was Biggi Meier auf Facebook schreibt

“Kachelmann Prozess – Skandal – Viola Schillinger verliert die Nerven und zeigt Zuschauerin an . . .

dass sich auch der Gerichtsschreiber als Zeuge für angebliche Beleidigungen von käuflichen Beschuldigerinnen zur Verfügung stellt.

Keiner im Umkreis der Prozessbesucherin hat etwas davon gehört, aber der Gerichtsschreiber, der auf seinem Platz – etwa 6-7 Meter links aussen an der Ecke der Tischreihe des Gerichtes – von den Zuschauerreihen sitzt , der will alles genau gehört haben. “

6.4. Nächster Irrsinn in diesem Mammut-Verfahren: Das Gericht macht jetzt erst einmal für vier Wochen Prozess-Pause! Kachelmann macht Urlaub, reist nach Kanada, besucht seine Kinder. Der 38. Verhandlungstag ist für den 2. Mai geplant.                                                                           http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/hirnforscher-bringt-kachelmann-in-bedraengnis-17252032.bild.html

Aus Privatbesitz

7.4. „Der Kachelmann-Prozess“ Ein Frosch. Ein Kuss. Und kein Prinz – Dieser vielleicht schusselige, aber in seinem Sexualleben offensichtlich mehr sadistische als liebe Mann steht inzwischen nicht mehr nur vor Gericht, sondern auch vor den Trümmern seiner Existenz. Die Beweislage scheint dünn. Ein Rechtsmediziner sagt, die angebliche Schnittwunde am Hals des so genannten Opfers sei eher eine Schürfwunde. Die Blutergüsse an den Beinen seien eher selbst zugefügt. Ein zweiter Rechtsmediziner stellt fest, die Halswunde stamme eher nicht von einem Messer. Die Hämatome an den Schenkeln könnten größenbedingt eher nicht von Kachelmann kommen. Die Ritzwunden auf dem Bauch seien zu regelmäßig für einen dynamischen Tathergang.

Es war einmal- Der anonyme Brief einer anderen Geliebten, der den Streit ausgelöst haben soll, ist eindeutig von dem angeblichen Opfer selbst verfasst. Kurzum: Die Tat, die angebliche, zumindest wie der Film „Der Kachelmann-Prozess“ sie darstellt, versinkt mit jedem Monat des Prozesses mehr im Nebel. Den vielleicht beunruhigendsten Satz sagt Sabine Rückert sehr beiläufig: „Jeder Mann kann in so eine Situation kommen.“

Ein Urteil ist für Ende Mai angekündigt. Doch für den Wetterfrosch, den manche als Prinzen sehen wollten, heißt es schon jetzt: Es war einmal. (http://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/der-kachelmann-prozess-ein-frosch-ein-kuss-und-kein-prinz_aid_614217.html)

8.4. Wenn ein Krokodil einen besonders mächtigen Brocken verschluckt, dann presst es ihm das Wasser aus den Augen – die sogenannten Krokodilstränen. Auch die Zeugin Viola S., eine der vielen Exgeliebten des Wettermoderators Jörg Kachelmann, vergießt vor dem Landgericht Mannheim Tränen.

…. Viola S. will sich herausreden, sie habe keine Erfahrung mit den Medien gehabt, sie habe noch nie zuvor ein Interview gegeben. Weder habe sie den Hintergrund der Ablichtungen ausgesucht noch die Inszenierung bestimmt.

»Ja, Sie haben sich auch nicht hingesetzt und sich auch nicht fotografieren lassen«, fährt Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn sarkastisch dazwischen. Sie habe Kachelmann jahrelang geglaubt und vertraut, fährt die Zeugin fort, sie habe seine Söhne in Kanada gekannt und mit einer Heirat gerechnet, dann aber plötzlich Dinge erfahren müssen, »die mich umgehauen haben«. Angesichts dieser Katastrophe seien ihr »ganz, ganz viele Gedanken durch den Kopf gegangen« und »ganz, ganz viele Gefühle« auf sie eingestürzt.

….. Fast ein Jahr vor ihrem öffentlichen Auftritt vor Gericht, am 1. April 2010, hat die Zeugin Viola S. eine Aussage bei der Polizei gemacht, in der sie die Beziehung zu »Jörg« deutlich weniger innig und vertrauensvoll schildert. Dort steht, sie habe »permanent versucht, in sein Leben reinzukommen«, habe aber immer draußen gestanden. Er habe zwar oft geäußert, »dass er mit mir zusammen sein will, in letzter Konsequenz habe ich aber gemerkt, dass dies nicht der Fall ist«. Auch dass der mit der Logistik seiner vielen Amouren zeitweise überforderte Kachelmann zu faustdicken Lügen griff, wusste die Zeugin, die ihm laut der Bunten doch »blind vertraut« haben will

…. Nicht wenige richteten ihr Leben nach Kachelmann aus. Einige zogen seinetwegen um. Wieder andere nahmen Geld von ihm. Warteten. Erbettelten Zusammenkünfte. Machten sich klein. Unterwarfen sich seinem Terminkalender, seinen sexuellen Wünschen. Fabulierten von der großen Liebe, obwohl die meisten ihn doch bloß ein paar Mal im Jahr zu Gesicht bekamen. Manche hofften auf bessere Zeiten, manche schickten ihm scharfe Selbstporträts, andere versuchten es mit bitteren Vorwürfen. Alle wurden von dem Fernsehstar mit durchsichtigen Schwindeleien, inhaltsarmen SMS und oberflächlichen E-Mails abgespeist und fieberten vor sich hin – dem nächsten Treffen entgegen. Für keine hatte er wirklich Zeit. Keine war wirklich zufrieden. Aber die meisten spielten mit. Kachelmanns Methoden mögen verwerflich gewesen sein – undurchschaubar waren sie nicht. Weiterlesen : Sabine Rückert: Kachelmanns Frauen – http://www.zeit.de/2011/15/WOS-Kachelmanns-Frauen

16.4. Kachelmann-Prozess: Zeugenaussagen und ihre (Un)Glaubwürdigkeit – Hat er nun oder hat er nun nicht? Das Tauziehen um die Schuldfrage des Angeklagten Jörg Kachelmann gestaltet sich immer dramatischer. Jetzt war sogar die fachkundige Meinung des renommierten Bielefelder Professors und Hirnforschers Hans J. Markowitsch vor Gericht gefragt. Markowitsch sollte dazu Stellung nehmen, wie aus wissenschaftlicher Sicht die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zu bewerten seien. In Anbetracht der Brisanz und Medienwirksamkeit dieses sehr speziellen Strafverfahrens wundert es nicht, dass die Einlassungen von Professor Markowitsch sofort zu einem heftigen Donnerwetter zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft führten. Doch warum hat man hier überhaupt einen Psychologen geladen? Was ist der Beitrag der Psychologie zum Thema Zeugenaussage? ( /www.artikelmagazin.de)

18.4. BILD analysiert seine Urteile – So hart ist der Kachelmann-Richter!

Anmerkung: Schön das wenigstens das Wort Analyse richtig geschrieben ist, der Rest ist…..

21.4.Gerichtsreporterin: «Nur Verlierer im Fall Kachelmann»

Die 65-jährige Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen des deutschen Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» referierte am Dienstagabend auf Einladung des Berner Forums für Kriminalwissenschaften an der Universität Bern vor rund 80 Interessierten. Das Hauptaugenmerk legte sie dabei auf den Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann

«Der Prozess könnte schon lange beendet sein», sagt sie. Könnte. Denn im Fall Kachelmann zeige sich exemplarisch, was im deutschen Strafprozess seit Jahren schief laufe. Eine zentrale Rolle spielten dabei die Einführung beziehungsweise Zulassung von Nebenklägern und der «übertriebene» Opferschutz.

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Gerichtsreporterin-Nur-Verlierer-im-Fall-Kachelmann/story/28526314

22.4 .Alles erlogen?

War von dem angeblichen Opfer also dann alles „erstunken und erlogen“? Nein, nicht notwendigerweise.

Vielmehr wird nun möglicherweise der Raum eröffnet für weitreichende Spekulationen, die von einem puren Racheakt bis zu einer Vergewaltigung reichen.

Auch das Verhalten Kachelmanns nach Aussagen von Zeugen in den Tagen danach lässt diese Variante durchaus zu. Mehr allerdings auch nicht

Es ist also nicht unmöglich, dass es sich tatsächlich um eine Vergewaltigung handelte, allerdings nicht gleich zu Beginn sondern im Verlauf des intimen Beisammenseins. Dass also das angebliche Opfer erst in einem fortgeschrittenen Stadium die Stop-Karte zeigte.

Derartige Vergewaltigungen sind in der Regel noch schwieriger zu beweisen, und es ist nicht ausgeschlossen, dass das angebliche Opfer, um die Aussage glaubwürdiger zu machen, zur Dramatisierung, zur Ausschmückung griff, und damit lediglich „Verschlimmbesserung“ erreichte.

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass bei IntimverkehrKachelmann ja angeblich gerne mit der Peitsche knallte.

Anmerkung: Wer sich doch so alles zu Wort meldet: Auch der ehemalige Rechtsanwalt und Arzt Dr. Alexander von Paleske( wer ist das eigentlich?) glaubt seinen “Senf” zum Prozess dazugeben zu müssen.

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/der-kachelmann-prozess-und-seine-verlierer/

30.4. Der Prozess gegen Jörg Kachelmann geht am Montag weiter. Dabei stehen die Aussagen des mutmasslichen Vergewaltigunsopfer in Zentrum – und ihre Glaubwürdigkeit.

Der Inhalt dieses Gutachtens war in der Vergangenheit gegensätzlich interpretiert worden. Medien berichteten bereits im Vorfeld des Prozesses, die Sachverständige halte die Aussage zur mutmasslichen Vergewaltigung für so lückenhaft, dass man nicht von einem tatsächlichen Geschehen ausgehen könne. Die Staatsanwaltschaft interpretierte das Gutachten dagegen im Ergebnis als Bestätigung der Anklagevorwürfe                    http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/29011814

Neue Hauptverhandlungstermine im April und Mai 2011 bestimmt.

Montag, 04. April 2011 09.00 Uhr                                                                                               Montag, 02. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                       Donnerstag, 05. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                         Montag, 09. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                             Mittwoch, 11. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                         Mittwoch, 18. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                             Dienstag, 24. Mai 2011 09.00 Uhr                                                                                                  Freitag, 27. Mai 2011 09.00 Uhr

38.Prozesstag am  Montag 2.Mai 2011

 1.5. Soweit die Ex-geliebten Kachelmann belasten, werden sie in einschlägigen Blogs oder anderen Internet-Plattformen auf dubiose Art diskreditiert, noch mehr gilt dies für das mutmaßliche Opfer selbst: Sie wären ja (alle) überhaupt nie richtige Partnerinnen Kachelmanns gewesen, dumm, naiv und unselbständig wären sie, dass sie nie die Eine in seinem Leben werden würden, hätten sie doch erkennen müssen, ja “Sexgespielinnen” wären sie doch nur gewesen. Abgesehen davon, dass Kachelmann nach einschlägigen Medienberichten mehr als nur einer seiner Gespielinnen äußerst konkrete Planungen für ein gemeinsames Leben vorgehalten hat, bleibt dem vernunftbegabten Leser nur die Frage, was dies denn nun beweisen soll? Bedenklich ist hier nur, dass auch die renommierte Reporterin Sabine Rückert von der ZEIT auffallend ähnlich ‘argumentiert’.

 http://www.kerner.de/kachelmann—ein-medienprozess-geht-in-die-endrunde_7945.html

 Anmerkung: Nun, das heisst doch, dass die “Dubiosen” genau so denken können wie Frau Rückert!

 2.5. Die letzte Etappe im Vergewaltigungsprozess gegen den Moderator Jörg Kachelmann (52) begann gestern mit einem guten Tag für den Angeklagten. Es spricht immer mehr dafür, dass er noch Ende dieses Monats mit einem Freispruch rechnen kann.

 Sichtlich entspannt kam Jörg Kachelmann gestern in den großen Saal des Landgerichts Mannheim. Er wirkte selbstbewusster, scherzte mit seinem Verteidiger Johann Schwenn und half galant seiner zweiten Verteidigerin, der Rechtsanwältin Andrea Combé, in die Robe. Dezent wie immer der gedeckte Anzug, dazu eine silbergraue Krawatte. Die Haare sind kürzer, das Gesicht voller.

 Gelassen stellt sich der Moderator dem Fotoshooting vor Verhandlungsbeginn. Der Osterurlaub in Kanada hat ihm sichtlich gut getan. Ob er weiter einen Ehering trägt, war nicht auszumachen. Er soll eine Studentin in der Schweiz geheiratet haben.

 Überraschend wurde zu Beginn der Verhandlung noch ein weiteres rechtsmedizinische Gutachten vorgestellt. Darin kommt der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel zu einem eindeutigen Befund: Der Mediziner schließt aus, dass die Verletzungen am Hals des mutmaßlichen Opfers von einem Messer stammen. Claudia D. hatte bei der Polizei und auch als Zeugin vor Gericht ausgesagt, dass Kachelmann ihr in der Nacht zum 9. Februar 2010 während der Vergewaltigung die Messerklinge an den Hals gepresst und ihr gedroht habe, sie umzubringen, wenn sie sich ihm widersetze. Ein Messer, auch dessen Rückseite, so der Gutachter, würde ganz andere Verletzungen hervorrufen.

 Auch alle anderen Verletzungen am Körper der Frau seien oberflächlicher Natur und völlig ungefährlich gewesen. Sie seien an weniger empfindlichen Stellen angebracht und zwar nur da, wo man mit der eigenen Hand hin reichen könne. Auch könnten die Blutergüsse an den Innenseiten der Schenkel nicht von den Knien Kachelmanns verursacht worden sein, wie Claudia D. behauptet hat. Vielmehr müssten sie durch Schläge mit der Faust oder einem kantigen Gegenstand erzeugt worden sein. Püschels Fazit: „Das Verletzungsmuster spricht mehr für eine Selbstbeibringung.“

 http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/panorama/artikel/kachelmann_prozess_freispruch_/659095/kachelmann_prozess_freispruch_.html

 2.5. In ihrem schriftlichen Gutachten vor dem Prozess war Greuel zu einem offenem Ergebnis gekommen: Es könnte weder ausgeschlossen werden, dass die 38-jährige Frau absichtlich lüge, noch dass es sich um eine autosuggestiv generierte Aussage handele. Ein „etwaiger Erlebnisgehalt“ lasse sich nicht bestätigen.

 Greuel äußerte sich am Montag zunächst allgemein zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Emotional stark belastende Erlebnisse könnten die Wahrnehmungsfähigkeit von Menschen verringern. Das Kerngeschehen von belastenden Erlebnissen werde meist gut erinnert, die Ereignisse an der Peripherie jedoch oft nicht. „Entscheidend ist dabei, was für die Person das Kerngeschehen ist.“ Die Erinnerung an ein Ereignis kann laut Greuel gestört werden, wenn ein weiterer Schock hinzukommt. „Das Gehirn ist dann zu intensiv mit der Verarbeitung des ersten Erlebnisses beschäftigt.“

 Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit wird geprüft, ob ein Mensch überhaupt in der Lage ist, sich zu erinnern. Untersucht werden ferner die Qualität der Aussage und schließlich deren Zuverlässigkeit. Dies hat laut Greuel nichts mit Traumaforschung zu tun, die von Kachelmann-Anwalt Schwenn immer wieder kritisiert wurde. Wenn durch ein Trauma die Erinnerung gelöscht sei, könne die Aussagetüchtigkeit nicht überprüft werden, sagte Greuel. „Wenn ich nichts im Gedächtnis habe, kann ich nichts aussagen.“

 Schwenn sieht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ex-Geliebten vor allem durch rechtsmedizinischen Gutachten bestätigt. Zwei Rechtsmediziner halten die Aussage der 38-Jährigen für widersprüchlich. Zudem hatte die Frau zugeben müssen, dass sie viel früher als zunächst behauptet Kontakt zu einer anderen Ex-Geliebten hatte. „Ich würde eine Verurteilung mit dieser Beweislage für objektiv willkürlich halten“, sagte Schwenn am Rande der Verhandlung….

 Prozesse: Kachelmann-Prozess in entscheidender Phase – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/welt/prozesse-kachelmann-prozess-in-entscheidender-phase_aid_623186.html

 2.5. Endlich hat sie ihren Auftritt. Am 38. Verhandlungstag darf die Bremer Professorin Greuel, halblange dunkle Haare, schwarzer Hosenanzug, ihren Platz auf der Gutachterbank verlassen und auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen. Mit ruhigen Worten beginnt sie ihren Vortrag, schildert Grundlagen ihrer Disziplin, der Aussagepsychologie. Sie darf zunächst nur allgemeine Ausführungen machen, sich nicht zu dem Fall konkret äußern, das bleibt der nicht-öffentlichen Sitzung vorbehalten. Doch die 40-Jährige gibt auch so deutliche Hinweise auf Umstände, Fragestellungen und auch Schlussfolgerungen, mit denen sie sich wohl auch ohne Presse und Zuschauer beschäftigen wird. Zudem wird deutlich: Luise Greuel ist froh, endlich selber sprechen zu können, nachdem ihr schriftliches Gutachten schon lange vor Prozessbeginn Grund für umfangreichen Spekulationen war, in der Presse bereits ausführlich interpretiert und gedeutet wurde. Wiederholt schickt Greuel deshalb ihren Ausführungen voraus: “Um eines klarzustellen.”

 http://www.stern.de/panorama/kachelmann-prozess-das-gedaechtnis-ist-keine-videokamera-1680574.html

 2.5.  Vier Wochen Prozesspause taten Jörg Kachelmann (52) gut. Der Anzug spannt, die Frisur sitzt, eine aufmüpfige Locke hängt in die Stirn…

 Der Wettermann hatte diverse Gespielinnen, praktischerweise nannte er jede Lausemädchen.

 Die Psychologin: „Die menschliche Wahrnehmung ist keine Videokamera. Umdeutungen von tatsächlich Erlebtem sind alles andere als die Ausnahme. In der Regel ist die Erinnerung an belastende Ereignisse gut und zuverlässig, jedenfalls, wenn man auf das Kerngeschehen schaut.“                                                                  http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/wie-glaubwuerdig-ist-ex-von-kachelmann-article1174559.html

 Biggi M bei Facebook 02.05.2011, ca. 17:00 Uhr:

 Das war heute ein Tag, über den es nichts groß zu berichten gibt:

 Es wurden die Aussagen von Rothschild und Püschel noch einmal in Erinnerung gerufen, da Greuel an dem Tag nicht da war.

 Die von Markowitsch wurde sogar noch rausgesucht (dafür Unterbrechung von 30 Minuten). Ergebnis: an dem Tag war Frau Greuel anwesend. Hätte sie das nicht selbst wissen müssen? Wie sagte sie? Das Kurzzeitgehirn ist wie ein Flaschenhals, und nur was uns interessant erscheint, lassen wir in das Langzeitgedächtnis. Wie dürfen wir das jetzt verstehen Frau Prof. Greuel?

 Sie referierte über ihre Arbeit und deren Grenzen. Man könne sich was einreden, was es nicht gab. Das Gehirn erfindet auch mal etwas, wenn man was nicht mitbekommt. Bei Vergewaltigungen sei es immer schwierig ist, da der Geschlechtsverkehr ja stattfand. Da gehe es nur um das mit oder ohne Zustimmung.

Wie immer, wenn es um die eigentliche Tat geht, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 3.5 . Wie der Journalist Jörg Völkerling bestätigte, hinterließ der Angeklagte am 38. Verhandlungstag bei den zahlreichen Prozessbeobachtern, anders als in der Vergangenheit, keinen selbstsicheren Eindruck. Allem Anschein nach zehrt der langwierige Indizienprozess an seinen Nerven. Kachelmann wirkte nach Aussage des Journalisten wie “versteinert” und erweckte den Eindruck einer “Wachsfigur”. Dabei hat er ebenso wie die übrigen Prozessbeteiligten gerade eine vierwöchige Verhandlungspause hinter sich, in der er seine Kinder in Kanada besucht hat,

http://www.suite101.de/news/prozess-gegen-joerg-kachelmann-das-urteil-faellt-am-27-mai-a110688

 Anmerkung: Tja, was doch der Völkerling immer zusammenschmiert…

 3.5.Sollte Jörg Kachelmann seine Ex- Freundin in der Nacht vom 9. Februar 2010 vergewaltigt haben, kannte vermutlich auch er: Angst (dass sein Lügengebäude zusammenbricht), Verzweiflung (über das Ende seiner Karriere als Charmeur), Erregung (über den Widerstand einer bisher Gefügigen).

 Doch über den Wahrheitsgehalt der Unschuldsbehauptung des Angeklagten wurde in Mannheim bisher nicht gesprochen. Denn Kachelmann redet nicht. Im Gegensatz zu dem mutmaßlichen Opfer.

 Die 37-jährige Radiomoderatorin hat sich nicht nur von Prof. Greuel elf Stunden lang auf Herz und Nieren prüfen lassen. Freiwillig. Sondern auch von weiteren Gutachtern. Freiwillig.

 Doch diese – mal vom Gericht, mal von der Verteidigung – bestellten (und bezahlten) Gutachter sagen mal Hü und mal Hott. Oder aber wie Greuel: Vielleicht, vielleicht aber auch nicht … Und für die Journalisten ist, je nach Sympathien, das Glas mal halb voll, mal halb leer.Von wem das ist? Natürlich von Schwarzer in der BILD http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmann-prozess-schwarzer-psychologin-detektivin-17697670.bild.html

 3.5. MANNHEIM. Der Prozess gegen Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vor dem Landgericht Mannheim geht in die heiße Phase. War bislang der 27. Mai als Termin für das Urteil angesetzt, brachte Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn gestern sogar einen früheren Termin ins Gespräch. Gestern ging es außerdem vor allem darum, ob die Aussage des mutmaßlichen Opfers glaubwürdig ist. Mit diesem Gutachten war Professorin Luise Greuel beauftragt.

 Einschließlich Urteil sind im Prozess noch sechs Verhandlungstage geplant. Offensichtlich wurden hier Puffertermine angesetzt, die nun doch nicht mehr alle benötigt werden. Der Beisitzende Richter Joachim Bock hatte schon mehrfach bekräftigt, dass die Kammer auf jeden Fall am 27. Mai festhalten wolle – gestern signalisierte Schwenn, sogar auf noch ausstehende Zeugen zu verzichten, um so das Verfahren weiter zu verkürzen.

Nach einer fast vierwöchigen Pause, in der Kachelmann seine Kinder in Kanada besuchen wollte, präsentierte Greuel gestern ihr Gutachten – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die 50-jährige Hochschulrektorin aus Bremen hatte die Aussagen des mutmaßlichen Opfers bewertet und soll in ihrem schriftlichen – über 120 Seiten umfassenden – Gutachten zu einem offenen Ergebnis gekommen sein. http://www.morgenweb.de/prozess-erreicht-heisse-schlussphase-1.315925

 39.Prozesstag Donnerstag 5. Mai 2011

 5.5.Wer ist Jörg Kachelmann? Ein schräger, aber durch und durch gutmütiger Wettermoderator mit einem ausschweifenden Liebesleben? Oder verbirgt die weiche Schale nur die gespaltene Persönlichkeit eines Psychopathen, dem auch eine brutale Vergewaltigung zuzutrauen ist? Enorm wichtige Fragen für das Mannheimer Landgericht, das Ende Mai über Schuld oder Unschuld des Schweizers urteilen will. Die Richter haben den Psychiater Hartmut Pleines beauftragt, Jörg Kachelmanns Seele zu durchleuchten. Ein schwieriger Auftrag, schließlich hat der Angeklagte kein Wort mit dem Heidelberger Arzt gesprochen und sich auch während des Verfahrens kein einziges Mal selber geäußert.

 ”Mit der fehlenden persönlichen Exploration fehlt dem Psychiater ein zentrales Element”, sagte der 49-Jährige im öffentlichen Teil seiner Aussage. “Die reine Beobachtung während der Verhandlung ist kein Ersatz dafür. Vor allem nicht, wenn es sich um einen schweigenden Angeklagten handelt.” Doch Pleines betonte: “Eine Diagnostik ist nicht unmöglich.”

 Auch vor Pleines Aussage kritisierte Anwalt Johann Schwenn die Vorladung von zahlreichen Ex-Freundinnen Kachelmanns, der sogenannten Lausemädchen. Dem Psychiater scheinen die Erzählungen der Frauen aber enorm geholfen zu haben, vor allem bei der Beurteilung von Kachelmanns Sexuallebens. Sie hätten ihm “reichhaltiges Beurteilungsmaterial” geliefert.

 Dieses “Material” hat Pleines zu einem keineswegs schmeichelhaften Bild des 52-Jährigen zusammengefügt: “Herr Kachelmann ist ein vielschichtiger Mann mit widersprüchlichen Trieben.” Der Wetterexperte habe sich “gekonnt eine Lebenswirklichkeit aus parallelen Partnerschaften aufgebaut”, er habe eine Vielzahl von Rollen eingenommen “die einem fast schwindlig werden lassen”. Kachelmann sei auf der einen Seite ein erfolgreicher Geschäftsmann, der Sexualpartner vieler Frauen, aber auch ein liebevoller Gefährte. “Seine Partnerschaften waren geprägt von Bindungslosigkeit. Die Frauen waren beliebig austauschbar. Andere Menschen wurden als Publikum betrachtet und benutzt.” Kachelmanns Persönlichkeit weise “beträchtlichen Eigenbezug und Egozentrik auf, das Zurechtschneiden der Wahrheit ist ihm nicht fremd. Vom Idealbild einer ausgeglichenen Persönlichkeit weicht er ab.”                                                                                  http://www.stern.de/panorama/psychiatrisches-gutachten-ueber-kachelmann-vielschichtiger-mann-mit-widerspruechlichen-trieben-1681745.html

 Anmerkung: Na und, Herr Doktor? Ohne eine gehörige Portion Egozentrik ist kein Mensch erfolgreich!

 5.5. Am 18. Mai soll die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Diesen Termin teilte der Vorsitzende Richter Michael Seidling am Donnerstag mit. Am Donnerstagmorgen war der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines vor dem Landgericht Mannheim gehört worden. Gemäss seinem Gutachten liegen bei Kachelmann keine psychischen Erkrankungen vor und es gebe keinerlei Hinweise auf eine Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit. Das betreffe auch sein Sexualverhalten.

 Auch bei einem «betont variantenreichen Sexualleben» könne nicht von einem Krankheitsbild gesprochen werden. Kachelmann verfolgte die Aussage des Gutachters mit grosser Aufmerksamkeit und schrieb mit.

 Eine narzisstische Persönlichkeitsstörung verneinte der Neurologe Pleines ebenso. «Eigensucht und egozentrisches Verhalten» seien Kachelmann zwar nicht fremd. Deshalb könne aber nicht von einem krankhaften Befund gesprochen werden.      http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/29161960

 5.5.Zum Doppelleben Kachelmanns bemerkte Pleines, der Angeklagte habe eine Vielzahl von Partnerinnen parallel gehabt, ohne dass die jeweiligen Frauen von den anderen wussten. Dies könne man als Zweigesichtigkeit bezeichnen. Das sei aber weit entfernt von einer Krankheit. Auch andere Menschen hätten Parallelwelten, in denen sie verschiedene Rollen lebten. Das Leben in verschiedenen Identitäten werde eine Zeit lang als aufregend empfunden, sei aber sehr anstrengend. Auch bei Kachelmann sei es immer wieder zu gesundheitlichen Problemen gekommen. Das hätten die Zeuginnen und Ex-Freundinnen im Prozess berichtet.

 Aus der Kindheit Kachelmanns berichtete Pleines, dass er ein herzliches Verhältnis zum früh verstorbenen Vater hatte. Im Verhältnis zur Mutter habe es Verwerfungen gegeben.

 Pleines sagte im öffentlichen Teil seines Gutachtens, dass er diese Aussage machen könne, obwohl Kachelmann sich nicht von ihm untersuchen ließ und im Prozess schweigt. Denn eine psychische Krankheit bleibe im Laufe einer Biografie nie völlig unbemerkt. In Kachelmanns Leben gebe es jedoch keinerlei Hinweise auf solche Befunde. Kachelmann sei ein „sozialkompetenter, beruflich erfolgreicher Mann“, so Gutachter Pleines.                                                                                                              http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/gutachter-kachelmann-psychisch-nicht-gestoert-article1176455.html

 5.5.Kachelmann psychisch topfit

 Jörg Kachelmann hat keine narzisstische Persönlichkeitsstörung, zumindest laut eines psychiatrischen Gutachters. Der hatte den Wettermoderator während des Prozesses nur aus der Ferne beobachtet und nicht direkt untersuchen können. http://www.news.de/medien/855170075/kachelmann-psychisch-topfit/1/

 5.5. Wenn Kachelmann narzisstisch gestört wäre, so Pleines, dann träfe dies sicherlich auf einige andere im Gerichtssaal genauso zu.                     http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gutachter-kachelmann:-psychiater-stellt-ferndiagnose.6d85c77f-5cbb-4ee9-b242-216c7ab1920a.html

5.5. JÖRG KACHELMANN: Psychisch gesund

Das musste sogar die widerliche Gala de. feststellen! http://www.gala.de/stars/news/145514/Joerg-Kachelmann-Psychisch-gesund.html

5.5. Maschera zum 39.Prozessstag:

Obwohl ich kurz nach halb 9:00 Uhr am Gericht eintreffe, sind alle bereits im kleinen Sitzungssaal Nr. 5. Die Sicherheitskontrollen sind abgeschlossen und ein Beamter sagte mir, ich habe Glück, es seien noch zwei Plätze frei!

Der Sitzungssaal ist wirklich sehr klein im Vergleich zu Saal Nr. 1. Es stehen 4 Reihen, ca. 12 Sitze für die akkreditierten Journalisten zur Verfügung und 2 Reihen für die „normalen“ Zuschauer.

Von den Journalisten sind natürlich Frau Rückert/May/ anwesend. Frau Friedrichsen ist nicht Vorort.

Es sind heute keine Gutachter anwesend, lediglich Herr Dr. Pleines.

Auf Seite der Staatsanwaltschaft nehmen um 09:00 Uhr. StA Oltrogge, OStA Gattner und ein weiterer Staatsanwalt Platz. (Der Name des dritten Staatsanwaltes ist mir entfallen, war jedoch auch bei der Vernehmung von StA Oltrogge und OStA Gattner anwesend.) Desweiteren RA Franz.

Auf der Seite der Verteidigung trifft zunächst um 09:00 Uhr RA Schwenn ein. Kurze Zeit später Herr Kachelmann. RA Combé ist kurz im Saal, verlässt diesen jedoch wieder um an eine Verhandlung in Saal Nr. 1 teilzunehmen.

Anders als in Saal Nr. 1, sitzt die Staatsanwaltschaft nun auf der Rechten Seite, aus Zuschauersicht. Die Verteidigung auf der linken Seite. Aus Zuschauerperspektive.

Rechts vorne, fast neben der Staatsanwaltschaft, (immer aus meiner, also Zuschauersicht) hat Dr. Pleines Platz genommen.

Dr. Pleines beobachtet Jörg Kachelmann noch ganz genau. Das fällt mir auf.

Um 09:15 Uhr betritt das Gericht den Saal. Richter Seidling verkündet die Fortsetzung der Hauptverhandlung, mit der Vorstellung des Gutachtens von Dr. Pleines.

Richter Seidling fügt hinzu, das Gericht sei zu dem Schluss gekommen es würde zunächst zu einem allgemeinen, öffentlichen Abriss kommen. Später würde in nichtöffentlicher Sitzung auf Details, Einzelfälle eingegangen werden.

StA Oltrogge meldet sich zu Wort. Er will zunächst einen Beweisantrag stellen!

RA Schwenn erwidert daraufhin, auch er wolle einen Antrag stellen, aber er hebe sich diesen bewusst auf damit die Vernehmung von Dr. Pleines zügig voran geht. (Ablehnung des Sachverständigen Prof. Dr. Mattern).

Schwenn ist nicht für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Natürliche gehe es um persönliche Lebensbereiche von J.K. und auch der Nebenklägerin. Es gehe aber auch um einen Angeklagten, dessen Leben von einem Blatt/Blätter durch bezahlte Zeuginnen in die Öffentlichkeit gezerrt wurde.

Würde man die Beurteilung anhand der Aussagen der bezahlten Zeuginnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vornehmen sei die Bloßstellung des Angeklagten durch Bunte/Bild gelungen.

Dr. Pleines wirft ein, er könne vielleicht bei der Entscheidung, öffentlich/nicht öffentlich helfen

Dr. Pleines schlägt vor, er könne sein Gutachten ohne Namen der Zeugen vortragen. Zwar habe er sein Gutachten anders vorbereitet, es sei aber kein großer Umstand dies anders vorzutragen.

Im Zusammenhang dieser Diskussion geht es nun auch um die Plädoyer. StA Oltrogge sagt, diese müssten ja dann auch in nichtöffentlicher Verhandlung vorgetragen werden aus Rücksicht auf persönliche Belange.

RA Schwenn räumt ein, es sei generell ein Fehler gewesen mit der Vernehmung der „Läusemädchen“ zu beginnen. Er verweist wieder auf ein gewissenloses Verlagshaus. Auf die Stimmungsmache und das Jörg Kachelmann keine Möglichkeit hatte sich zu wehren.

RA Schwenn spricht von einem völligen Missverstehen der Aufgabe der Presse aus purer Boshaftigkeit.

Richter Bock hierzu: Es sei nicht die Intention des Gerichtes gewesen Stimmungsmache zu betreiben. Richter Bock räumt ein, das Gericht habe es vielleicht versäumt dies etwas deutlicher klar gemacht zu haben. Jetzt sei es aber schön, wenn mit der Vernehmung von Dr. Pleines begonnen werde.

Richter Bock sagt also, es werde öffentlich, mit Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte vernommen.

RA Schwenn hebt die Berichte anderer Zeitungen/Schriften hervor. Diese haben sachlich/solide berichtet. Richter Bock wiederspricht RA Schwenn und sagt es sei ihm in seiner Laufbahn noch nicht untergekommen, dass eine Zeitschrift vorab den Verlauf eines Prozesses beschreibt.

Richter Bock beschreibt ein wenig welche Erfahrungen er gemacht hat und erwähnt auch nebenbei, es sei ihm ja bekannt, dass, das Mannheimer Gericht als „provinzial“ bezeichnet wird. Dies sei jedoch ein Trugschluss.

RA Schwenn sagt dazu, es würde versucht gewisse Häuser zu schützen. Er habe 34 Jahre Erfahrung und verweist auf die Ja/Nein Fraktion in Sachen Fr. Weimar. Spricht den Funktionsvertreter der ehemaligen DDR an und verweist auf den Prozess von Wörz in Mannheim.

Desweiteren auf die Tatsache, dass, das Messer keine Rolle mehr spiele, es sei nichts übrig geblieben. Hier ruft StA Oltrogge ganz unvermittelt und laut in den Saal: Das werden wir ja sehen, was davon übrig geblieben ist!

Nachdem RA Schwenn zunächst erklärt hatte, das Ergebnis des Gutachtens solle öffentlich vorgetragen werden, folgt nun ein Rückzieher seitens RA Schwenn.

Weil bezahlte Zeuginnen zur Sprache kämen, wolle er doch keine Öffentlichkeit! Dies ist in der Tat sehr verwirrend und das Publikum ist sichtlich irritiert!

Richter Seidling wendet sich an RA Schwenn und fragt ihn: Wie wollen sie es denn jetzt?

RA Schwenn möchte, dass, das Ergebnis des Gutachtens in öffentlicher Sitzung vorweggenommen wird. Ihm komme es darauf an klarzustellen, die Dr. Jekyl/Hyde Version sei falsch!

StA Oltrogge meldet sich wieder zu Wort und bemerkt, nun sei wieder eine halbe Stunde um nix und wieder nix geredet worden. Sehr zum Unmut von RA Schwenn, der seine Bedenken nicht als Gegenstand eines Witzes gesehen haben will. Er habe lediglich auf eine Misslage hinweisen wollen.

Richter Seidling belehrt nun Dr. Pleines. 49 Jahre. Neurologe/Psychologe in HD. Nicht Verwandt und verschwägert mit J.K.

Dr. Pleines legt los. Richter Seidling verweißt Dr. Pleines daraufhin, ob seines flüssigen, schnellen Vortragens, dass, das Gericht mit schreibt. Dr. Pleines solle doch etwas langsamer berichten.

Dr. Pleines sagt, ihm sei am 26.07.2010 der Auftrag erteilt worden, Stellung zur Schuldfähigkeit von Jörg Kachelmann zu nehmen.

Dr. Pleines beschreibt er müsse dies anhand der Verfahrensakte tun. Eine persönliche Vernehmung von J.K. sei nicht möglich gewesen.

Ein zentrales Instrument sei die persönliche Exploration eines Menschen. Eine solche Exploration nehme in der Regel 8-12 Stunden in Anspruch, durch einen Psychiater.

Eine reine Beobachtung könne eine Exploration nicht ersetzen. Der Angeklagte äußere sich jedoch nicht.

Jedoch spiele die biographische Entwicklung im Leben eines Menschen/J.K., eine große Rolle. Psychische Erkrankungen, deformieren das Leben eines Menschen.

J.K. sei eine sozial hochkompetente Persönlichkeit. Dr. Pleines spricht von biographischen „Meilensteinen“.

Die Angaben der Sexualpartnerinnen von J.K. seien von entscheidender Bedeutung.

Für die psychiatrische Diagnose seien die Aussagen von Partnerinnen von großer Bedeutung, wenn es um die Verhaltensmuster von J.K. gehe. Auch der Chatverkehr mit Partnerinnen spiele dabei eine Rolle.

Hiermit möchte Dr. Pleines deutlich machen, das ihm, trotz fehlender Exploration, eine große Menge an Material zur Verfügung stand.

Dennoch sagt Dr. Pleines auch, das viele Fragen offen bleiben. Die innere Auseinandersetzung von J.K. wäre interessant für ihn gewesen.

Nun kommt Dr. Pleines auf das Gutachten hinsichtlich der Persönlichkeit von J.K. und seinem Sexualverhalten. Dr. Pleines sagt: Es ist nicht möglich durch das Gutachten auf eine Tatbereitschaft hinzuweisen. Auch sind keine Rückschlüsse möglich für das Verhalten von J.K. in gewissen Situationen.

Dr. Pleines erwähnt, ein psychiatrisches Gutachten sei kein Arbeitszeugnis.

Es gebe auch viele Ebenen der Begutachtung. Dr. Pleines vergleicht dies mit erste Bergkette, zweite Bergkette, etc. Gutachten fördern lt. Dr. Pleines immer mehr zu Tage, je tiefer man gehe.

Dr. Pleines kommt zu seinem summarischen Ergebnis!

Es liegt keine gröbere psychische Erkrankung von J.K. vor. Dafür gibt es im Leben von J.K. keine Merkmale. Das Verhältnis zum Vater, der Eisenbahner war, wird als herzlich beschrieben. Das Verhältnis zur Mutter müsse etwas vorsichtiger gesehen werden, es gab auch „Verwerfungen“. Im Gesamtbild, zeigt sich eine Kindheit von Glück. (Dies haben auch Zeuginnen ausgesagt).

In der Schule galt J.K. als durchschnittlicher, bis überdurchschnittlicher Schüler. Warum J.K. sein Studium nicht abgeschlossen habe, sei nicht ganz klar. J.K. entwickelte eine hohe Motivation in seiner beruflichen Laufbahn/Entwicklung. 1985 gründete J.K. eine eigene Firma.

J.K. ist den Anforderungen des Geschäftslebens also in vollem Umfang gewachsen. Seine Entwicklung ist Zeitgerecht, (Altersgemäß) und ohne Konflikte.

Dies sei, lt. Dr. Pleines, die biographische Schale!

Wenn er diese erweitern wolle, müsse er auf Aussagen von Zeuginnen eingehen.

Weiter beschreibt Dr. Pleines J.K. als sehr vielschichtigen Menschen. J.K. lebte mit vielen Partnerinnen eine gewisse Verbindlichkeit. J.K. habe sich sehr gekonnt eine Lebenswirklichkeit konstruiert. Dies in einer Vielzahl von Rollen, die so manchen schwindlig werden lasse. Liebender Vater, Geschäftsmann, viele Beziehungen, etc.

Es könne als Diskrepanz gesehen werden, das J.K. eine gewisse Verbindlichkeit mit einer Vielzahl Partnerinnen gepflegt hat. Man könne es als Bindungslosigkeit sehen. J.K. war nicht bereit eine Bindung einzugehen. Dies sei jedoch weit entfernt von Pathologisch!

Parallelwelten würden von sehr vielen Menschen gepflegt. Dr. Pleines nannte als Beispiel: Pfarrer/Partnerin, Polizist/Millieu.

Dr. Pleines sieht keine pathologischen Auffälligkeiten im Verhalten von J.K.

Dr. Pleines beschreibt: Eine Doppelidentität funktioniert lange gut. Es gehöre eine bemerkenswerte Konzentration dazu. Der Preis werde jedoch immer höher. Dies könne sich darstellen als: (z.B.) Menschen als Publikum betrachten. Der Umgang mit der Wahrheit werde flexibler.

Ein Zusammenbruch erfolge oft durch den betriebenen Energieaufwand. J.K. bekam lt. Dr. Pleines gesundheitliche Probleme. Die Illusion, alles im Griff zu haben sei irgendwann geplatzt. J.K. fühlte sich in einem Zustand subjektiver, seelischer Bedrängnis. J.K. habe auch Störungen geltend gemacht gegenüber Partnerinnen. Es sei jedoch absolut nicht notwendig darauf näher einzugehen, denn:

Jörg Kachelmann habe keine Narzistische Persönlichkeitsstörung!

Es gebe keinen pathologischen Befund.

Allenfalls könne man von einem großen Eigenbezug, von Egozentrisch sprechen. Dies sei keine Diagnose!

Auch das Beziehungsverhalten von J.K. zeige keine kranken Prägungen. Menschen seien für J.K. eher „austauschbar“. J.K. entlasse die Menschen aus seinem Leben. (Im Gegensatz zu Stalkern, etc.). J.K. entwerte keine früheren Partnerinnen!

Dr. Pleines kommt kurz auf das Buch: „Der Psychopath von Nebenan“ zu sprechen. Dieses Buch sei ja im Zusammenhang mit J.K. im Gespräch gewesen und auch „zerrissen“ worden. Dr. Pleines hält das Buch für ein gutes Buch. Mit Jörg Kachelmann habe das Buch jedoch nichts zu tun!

J.K. habe ein variantenreiches Sexualleben geführt. Er habe keine Sexualstörung. Das Sexualverhalten weiche eine gutes Stück ab, von was als „normal“ gesehen werde. Dies sei klinisch kein Befund!

Weiter erkennt Dr. Pleines keine psychische Erkrankung von J.K.

Nun ist Dr. Pleines am Ende seiner öffentlichen Ausführungen.

RA Schwenn möchte etwas von Dr. Pleines hören, hinsichtlich der Ausführungen von Dr. Seidler über die Nebenklägerin. Da sei der Begriff „Symptom-Spur“ öfter gegeistert.

Dr. Pleines erwidert, für Symptom-Spur sei kein Raum. Dieser Begriff könne psychiatrisch nicht weiter verwendet werden.

Traumatisierte Menschen sollten lt. Dr. Pleines jedoch nicht von Traumatologen beurteilt werden, sondern durch forensische Psychiater.

10:30 Uhr: Richter Seidling läutet eine 20 minütige Pause ein.

11:05 Uhr: Fortsetzung der Verhandlung.

Ra Schwenn möchte allgemein wissen, ob jemand ein posttraumatisches Verhalten vorspielen kann?

Dr. Pleines verweist auf eine Studie in der statistisch 90 % der Teilnehmer nach eingehenden Übungen es geschafft hätten Symptome vorzutäuschen. Dr. Pleines kannte die Anzahl der Probanden nicht mehr. Ich habe den Namen dieser Untersuchung nicht verstanden.

Dr. Pleines führt aus, dass vegetative Symptome schwieriger simuliert werden können.

RA Schwenn kommt noch auf die Folgen einer möglicherweise falschen Therapie und die Folgen zu sprechen.

Dr. Pleines beschreibt, eine ungeprüfte/unkritische Therapie fehlten erhebliche Qualitätsmerkmale. Dadurch könnten möglicherweise Fehlannahmen gefestigt werden. Eine abweichende Therapie könne Eigenwirkung hervorrufen.

Dr. Pleines betont, dies sei eine allgemeingültige Aussage und sei nicht in Zusammenhang mit der Therapie der NK zu sehen.

Ca. 11:30 Uhr: Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen!

Ich bin nach Hause. Die Zeit, halbe Tage im LG zu verbringen wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, nehme ich mir nicht mehr.       http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/02/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-neunundvierzig-2/comment-page-1/#comments

5.5. Kein Mr. Hyde“

Ein Gutachter sieht den Angeklagten als Wandler in Parallelwelten, aber nicht als Täter. Kachelmanns Sexualleben habe nicht das Maß einer forensisch relevanten Störung erreicht.

Nicht einmal ein Narziss. Und: Das Verhalten Kachelmanns Frauen gegenüber hat „nichts mit der Hypothese von Dr. Jekyll und Mr. Hyde zu tun“, also nichts mit dem Doppelgänger-Phänomen.                                                                                                        http://www.fr-online.de/-kein-mr–hyde-     /1472782,8412852,view,asFirstTeaser.html

5.5.Neuer Befangenheitsantrag

Die Verteidigung stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter. Rechtsanwalt Johann Schwenn lehnte am 39. Verhandlungstag den Rechtsmediziner Rainer Mattern als befangen ab.

Mattern hatte sein Gutachten bereits am 1. Februar erstattet. Darin war er zum Ergebnis gekommen, dass die Verletzungen am Hals und den Oberschenkeln des möglichen Vergewaltigungsopfers von einem Messerrücken stammen beziehungsweise die blauen Flecken am Oberschenkel von Kniestössen des Angeklagten verursacht worden sein könnten.

Schwenn beanstandete, dass Mattern ein Tatgeschehen nahegelegt habe, von dem das angebliche Vergewaltigungsopfer nicht gesprochen hätte. Vielmehr habe die Ex-Freundin Kachelmanns angegeben, er habe ihr die Messerschneide an den Hals gedrückt. Sie habe auch nicht gewusst, woher die Hämatome an ihren Oberschenkeln stammen. Dass sie von Kniestössen herrühren, habe dann Mattern nahe gelegt. Zitat Ende                                                                                       http://www.bluewin.ch

Anmerkung: Einer der Gründe soll auch die unmässige Nähe zur Staatsanwaltschaft sein (Vier waren es insgesamt die auf 15 Seiten ausgeführt wurden)

5.5. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Vernehmung von Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker als Zeuge. Er habe der “Bild”-Zeitung gezielt Informationen zugespielt, hieß es. Eine Frau hatte Kachelmann entlastendes Beweismaterial angeboten, für das sie aber Geld haben wollte. Bei einem fingierten Übergabetermin erschien nicht nur die Polizei, sondern auch die Zeitung. Höcker habe gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Boulevardblatt informiert hätte. Die Verteidigung informiere gezielt die Medien, sagte Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge, im Prozess erwecke sie dagegen den Eindruck, es sei die Staatsanwaltschaft, die aktiv mit den Medien zusammenarbeite.           http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,760927,00.html

6.5. Als Claudia D. am Morgen des 25. Oktober 2010 im Wagen ihres Anwalts beim Mannheimer Landgericht eintraf, um Jörg Kachelmann den dritten Prozesstag in Folge der schweren Vergewaltigung zu bezichtigen, hielt sie sich demonstrativ ein Buch vors Gesicht: “Der Soziopath von nebenan”. Das Werk der US-Psychologin Martha Stout handelt von den “Skrupellosen, ihren Lügen, Taktiken und Tricks”. Es hieß später, der Wälzer über die “oft unerkannte Persönlichkeitsstörung” von Menschen, die zwar den Charmeur gäben, in Wirklichkeit andere aber eiskalt benutzten, sei D. von ihrem Therapeuten empfohlen worden. Offenkundig wollte die Radiomoderatorin die Öffentlichkeit nun daran teilhaben lassen, welche psychischen Deformationen sie mithilfe der Lektüre an ihrem Ex-Geliebten festgestellt hatte: Der nette, zottelige Wettermann aus dem Fernsehen sei in Wahrheit ein brutaler Soziopath.

Als Wissenschaftler hält Pleines aber von dieser Jekyll-Hyde-Beschreibung nichts. Das sei keine psychische Diagnose, sondern das Bedürfnis von Menschen, das Grauen bei anderen und nicht bei sich selbst wahrzunehmen. “Von Jekyll und Hyde bleibt hier nichts übrig”, ebenso wenig wie vom Vorwurf einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. “Er hat ein variantenreiches Sexualleben, das aber nicht forensisch relevant ist.”              http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13352761/Kachelmanns-Psyche.html

6.5. SELTEN WURDE DAS INTIMLEBEN EINES MENSCHEN SO DURCHLEUCHTET, WURDEN DIE DETAILS EINES LEBENS VON EINEM GANZEN VOLK ZERREDET, BEQUATSCHT, VERHÖHNT. DABEI STEHT DAS URTEIL IM KACHELMANN-PROZESS LÄNGST FEST :D ie Liebe in Zeiten der Kamera

Während des Prozesses hatte ich beschlossen, niemals Richter werden zu wollen. Entweder eine Vergewaltigung unbestraft lassen oder einen Unschuldigen wegsperren?

Hier sind alle Beteiligten höchst eloquent, niemandem ist irgendetwas gleichgültig. Man ist klug und nervenstark und schlägt einander nur mit Erlaubnis.

http://www.berliner-zeitung.de/newsticker/selten-wurde-das-intimleben-eines-menschen-so-durchleuchtet–wurden-die-details-eines-lebens-von-einem-ganzen-volk-zerredet–bequatscht–verhoehnt–dabei-steht-das-urteil-im-kachelmann-prozess-laengst-fest-die-liebe-in-zeiten-der-kamera,10917074,10785720.html

Anmerkung; R.E.N Mai 6, 2011 um 21:31 Da haben wir den Salat! Wieder ein Kolumnist von eigenen Gnaden, der uns die Causa Kachelmann erklärt……

8.5. Menschenquäler – Wettergott – Sadomasofanclub

Wer systematisch mit seinem Prominentenbonus mit einer Vielzahl von Frauen mit einem Zeitplaner sado-masochistische Kontakte hat – die Frauen systematisch belügt und Ehe- und Kinderversprechen am Fließband abgegeben hat nach eigenem Eingeständnis – um diese Frauen sadistisch zu quälen und gleichzeitig dabei selber zu onanieren, der hat sehr wohl eine Persönlichkeitsstörung. Herr Kachelmann sieht sich selber immer noch als lieben und zärtlichen Wettermoderator, der andere Menschen nie Schmerzen zugefügt hat. Im Prozeß selber wird in den nächsten Wochen thematisiert, dass Kachelmann in der Kindheit sexuell missbraucht worden sein soll. Dieser Prozess hätte schon nach wenigen Verhandlungstagen sofort eingestellt werden müssen wegen “Verarschung” des Gerichtes von Kachelmann und Claudia Simone D. Das vermeintliche Opfer hat sich 11 Jahre freiwillig sexuell “quälen” lassen. Der Sado-Maso-Fanclub – von beiden gegründet – hat bisher seine Sache großartig gemacht. In einschlägigen Foren wird berichtet, dass die “Neueinsteigerzahlen” erheblich gewachsen sind. Na dann: Gut Schlag.

http://johannes-schumacher.blogspot.com/2011/05/kachelmann-claudia-simone-d-proze-wie_08.html

40.Prozesstag ,Montag 9.Mai 2011

 9.5.Im Prozess gegen Jörg Kachelmann kommt ein zweiter Psychologe zu der Ansicht: Die Ex-Geliebte des Wettermoderators könnte bei ihrer Aussage gelogen haben. An Details der angeblichen Vergewaltigung könne sie sich nicht erinnern.

 Die 38-Jährige habe sehr detailliert ihre Beziehung zu Kachelmann geschildert, sagte der Sachverständige am 40. Verhandlungstag. An Einzelheiten der Vergewaltigung könne sie sich dagegen nicht erinnern, obwohl die Frau wahrscheinlich überdurchschnittlich intelligent sei.

 Die Möglichkeit einer Autosuggestion schloss der Kieler Psychologe aus. Dabei werden Erlebnisse unbewusst erfunden, verfälscht oder ausgeschmückt. Den Betroffenen ist dabei der Unterschied zwischen dem, was sie tatsächlich wahrgenommen haben und dem, was sie sich einbilden, nicht bewusst.

 Die 38-Jährige habe sich in der Nacht der angeblichen Vergewaltigung sehr rationale Gedanken gemacht. Dies sei schwer vereinbar mit einem emotionalen Zustand, der zu einer Autosuggestion führen könne, sagte Köhnken.

 Problem: Keine Wortlaut-Protokolle

 Die psychologische Sachverständige Luise Greuel hält es dagegen für möglich, dass die Erinnerungen der Frau teilweise autosuggestiv verfälscht wurden. Greuel sprach von deutlichen Hinweisen, dass die Frau durch das Gespräch mit Kachelmann über ein Ende ihrer elfjährigen Beziehung emotional erschüttert gewesen sei. Es sei nicht auszuschließen, dass diese Erschütterung die Wahrnehmung der späteren Ereignisse beeinflusst habe. Wie Greuel kommt auch Köhnken zu dem Ergebnis, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage mit den Methoden der Aussagepsychologie nicht bestätigt werden kann.

 Ein Hauptproblem aus Köhnkens Sicht: Die beiden ersten Vernehmungen der 38-Jährigen bei der Polizei wurden nicht im Wortlaut protokolliert. Die Protokolle seien für die Aussagepsychologie kaum zu gebrauchen. Spätere Aussagen der Frau könnten von ihrer Therapie beeinflusst worden sein.                             http://www.sueddeutsche.de/panorama/psychologe-im-kachelmann-prozess-falschaussage-moeglich-1.1095124

 9.5.Der Psychologe hält es für denkbar, dass die 38-Jährige, die Wettermoderator Kachelmann der Vergewaltigung anklagt, nicht die Wahrheit sagt. Er wundert sich, dass sie sich kaum an die Tat erinnern kann.                 http://www.bernerzeitung.ch/panorama/vermischtes/Gutachter-haelt-Luege-der-ExGeliebten-fuer-moeglich/story/14530905

 9.5. Köhnken, der für sein Gutachten auch auf die Aussageprotokolle angewiesen war, kritisiert die Vernehmungen der Schwetzinger Polizei am 9. und 11. Februar , die bei dem Hauptthema, der Vergewaltigung, kaum nachgehakt hätten. Bei der „akribischen Vernehmung“ durch die Kammer im Herbst seien „die Probleme größer statt kleiner“ geworden. Eigentlich „müssten wir erwarten, dass alles, was das Messer betrifft, besonders gut erinnert wird“. Stattdessen habe Sabine W. auf Detailfragen zum Ablauf des Kerngeschehens, der angeblichen Vergewaltigung unter Einsatz einer Waffe, immer wieder „weiß ich nicht“, „kann ich mich nicht erinnern“ geantwortet. Auf die Frage von Richter Joachim Bock: „Wenn die Nebenklägerin lügt, warum lügt sie so furchtbar schlecht?“ weiß aber auch Köhnken keine Antwort.                                                                       http://www.fr-online.de/panorama/prozess-plaedoyer-fuer-den-angeklagten-kachelmann,1472782,8426576.html

 9.5…. über die Tatnacht: „In einer früheren Aussage sagt sie, das Messer sei ihr ständig an den Hals gehalten worden. Als ihr aufgeht, dass das nicht so gewesen sein kann, sagt sie: Es war gefühlt am Hals.“

 … über Erinnerungslücken: „Die Beziehung wird umfangreich geschildert. Doch dann kommt die Frage nach dem Ablauf der Vergewaltigung und da kommt eine Erinnerungslücke nach der anderen. Sie kann sich nicht erinnern, wie er über ihr war, nicht, wie er in sie eindrang, nicht, ob es zum Samenerguss kam. Eine solche oszillierende (auf und ab, d. Red.) Schilderung habe ich in meiner ganzen Laufbahn nicht gehört.“

 … über die Stunden nach der angeblichen Vergewaltigung: „Sie ist keine unausgereifte Persönlichkeit, sie tut in der Nacht keine irren Dinge. Sie räumt CDs ein, wäscht ab. Sie war nicht außer sich.“

 … über den Intellekt der Ex-Geliebten: „Wir haben es nicht mit einer Lernbehinderten zu tun, sondern mit einer intelligenten Frau. Das würde ja die Frage nahelegen, ob eine Demenz vorliegt. Dann hätte sie nie ihr Studium bewältigen können. Sie schwankt in den Befragungen zwischen starker Emotion und rationaler Beantwortung von Fragen. Das geht völlig übergangslos.“

 Als der Beisitzende Richter den Gutachter fragt, wie hoch er die Wahrscheinlichkeit einer Falschaussage einschätzt, sagt Köhnken: „Wir sind keine Lügendetektoren. Die Schlussfolgerung überlasse ich dem Gericht.“               http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/gutachter-haelt-ex-geliebte-fuer-unglaubwuerdig-17815854.bild.html

 9.5.Der Fall Jörg Kachelmann ging durch die Medien. Es gab ein riesiges hin und her. Doch jetzt scheint sich eine Kehrtwende einzuleiten.

 Der Gutachter und Psychologe Prof. Günther Köhnke, glaubt, dass das vermeintliche Opfer und die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann lügen würde.

 ”In einer früheren Aussage sagt sie, das Messer sei ihr ständig an den Hals gehalten worden. Als ihr aufgeht, dass das nicht so gewesen sein kann, sagt sie: Es war gefühlt am Hals”, gab er unter anderem als schweren Kritikpunkt der Aussage an. Am morgigen Mittwoch gehen die Verhandlungen weiter. Ende Mai ist mit einem Urteil zu rechnen.                                                           http://www.shortnews.de/id/892831/Entlastung-fuer-Joerg-Kachelmann-Geliebte-ist-unglaubwuerdig

9.5. Gutachter in Kachelmann-Prozess “Vielleicht hat sie das Messer nur gefühlt?”

Greuels Fazit: Mit den Mitteln der Aussagepsychologie lässt sich ein Erlebnisbezug der Aussagen jener Frau nicht nachweisen.

Das Fazit eines Spurengutachters des Landeskriminalamts: An dem vermeintlichen Tatmesser müssten ganz andere Spuren zu finden sein, wenn sich die Tat so zugetragen haben sollte, wie die Frau angibt.

Das Fazit mehrerer Sachverständiger auf dem Gebiet der Rechtsmedizin, die jene Hämatome und Hautkratzer begutachtet hatten, die die Frau bei der angeblichen Tat davongetragen haben will: mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst beigebracht.

Längst bekannt ist, dass diese Frau Beweismaterial gefälscht hat, das die “Tat” ausgelöst haben soll. Dass sie ihre Eltern, die Kripo, die Staatsanwaltschaft, ihren Therapeuten und sogar ihren Anwalt wochenlang belogen hat, angeblich, um glaubwürdiger dazustehen. Dies alles reichte der Staatsanwaltschaft bisher nicht, um von ihrem Tatverdacht gegen Kachelmann abzurücken, selbst wenn das Anklagegebäude inzwischen noch nicht einmal mehr als Ruine erkennbar ist.

Köhnken, ein Meister der bildhaften, auch dem Laien verständlichen Darstellung kompliziertester wissenschaftlicher Erkenntnisse, schuf erst einmal Klarheit, worum es überhaupt geht: “Es kommt nicht auf eine insgesamt scheinbar umfangreiche und detaillierte Aussage an, sondern darauf, ob sie diagnostisch relevant ist”, so der Sachverständige. Und relevant seien eben nun mal allein die strittigen Teile der Aussage: die Schilderungen von Bedrohung, Gewalt, Zwang, Einsatz des Messers.

Schon hier sei es schwierig. Die Kripobeamtinnen, die seinerzeit als erste die Anzeige der Frau aufnahmen und ihr glaubten, hätten nicht wörtlich protokolliert, sie hätten auch nur oberflächlich gefragt, statt akribisch nachzuhaken. Ja, sie seien regelrecht “froh gewesen, nicht nachbohren zu müssen”. Nicht mal am 23. April 2010, als die Frau im Lauf einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft Unwahrheiten zugeben musste, sei ein Wortprotokoll geführt worden.

Dazu komme der “besondere Aussagestil” der Belastungszeugin, der sich mit Begriffen wie “rekonstruktiv, plausibilitätsgestützte Schlussfolgerungen, keine originäre Erinnerung” umschreiben lasse. Der Kieler Psychologieprofessor bezeichnete die Angaben der Ex-Freundin Kachelmanns zum angeblichen Vergewaltigungsgeschehen als äußerst lückenhaft. Es reihe sich “eine Erinnerungslücke an die andere”.

Köhnken kritisierte außerdem massiv den Einfluss, den der Psychotraumatologe Günter Seidler aus Heidelberg auf die Belastungszeugin durch seine “bedingungslose, kritik- und distanzlose” Unterstützung ausgeübt habe. “Schon im April hatte sie mehrere Therapiegespräche bei Seidler – und erzählte ihm, wie sie durch Träume Erinnerungen an das angebliche Tatgeschehen erlangt habe”, beschrieb Köhnken die damalige Situation.Gisela Friedrichsen : http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,761541,00.html

9.5.  Der Triumph des Missmutigen

Missmutig, aggressiv, teilweise beleidigend: So haben die Beobachter Johann Schwenn am Mannheimer Landgericht häufig erlebt. Doch am 40. Tag des Vergewaltigungsprozesses gegen seinen Mandanten Jörg Kachelmann schien das triumphierende Lächeln im Gesicht des Anwalts festgefroren gewesen zu sein. Immer wieder blickte er grinsend zu den Zuschauern und den Journalisten. Schwenn wollte ihre Reaktionen genau sehen – und sie auskosten. Jörg Kachelmanns Anwalt hatte allen Grund dazu. Denn zu einem für die Verteidigung optimalen Zeitpunkt, kurz vor den Plädoyers und damit dem Urteil, gab ein Sachverständiger der Unschuldsvermutung neue Nahrung.

http://www.stern.de/panorama/prozess-gegen-joerg-kachelmann-der-triumph-des-missmutigen-1683000.html

10.5. Fall Kachelmann: Warum lügt sie so schlecht?

Ein Beispiel gefällig:

“Warum lügt sie so schlecht? Das treibt mich um, seit ich die Akten gelesen habe“, sagte Richter Joachim Bock über die Zeugenaussage der Anzeigeerstatterin in der gestrigen Verhandlung (Kachelmann-Prozess geht in die letzte Runde | SÜDKURIER Online).

Diesen Satz immerhin eines der Berufsrichter der für den Prozess zuständigen Kammer des Landgerichts Mannheim muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen lassen: er weiss also, seit er die Akten gelesen hat, dass die Hauptbelastungszeugin lügt, und schon seit diesem Aktenstudium weit vor Beginn des eigentlichen Prozesses treibt ihn die Frage um, warum diese Zeugin so schlecht lügt – aber trotzdem lässt er es geschehen, dass 40 Verhandlungstage lang das für den Ausgang des Prozesses völlig irrelevante Privatleben des Angeklagten in allen Einzelheiten – und fast schon pervertiert genüsslich – in der Öffentlichkeit breitgetreten werden kann, um erst dann die eigentlich wichtige Fragestellungen durch Sachverständige aufklären zu lassen: was sagt die Anzeigeerstatterin tatsächlich im Prozess aus, was lässt sich davon durch die tatsächlichen Funde vor Ort verifizieren, sagt sie die Wahrheit, und wenn nicht, warum lügt sie so schlecht?                             http://stscherer.wordpress.com/2011/05/10/fall-kachelmann-warum-lugt-sie-so-schlecht/

RitaEvaNeeser schreibt: Mai 10, 2011 um 18:06

Eines verstehe ich aber nicht, wenn Dr. Joachim Bock- als Vorsitzender und so unterzeichnet er- für die Überprüfung zuständig war, seit Akteneinsicht die Lügen von CSD erkannt hatte, warum wurde dann nicht nachermittelt und/oder die Anklage abgelehnt, der Prozess mit fast heilsgewissem Wahn zum 6.September 2010 festgelegt. Musste wirklich erst das OLG Karlsruhe das erkennen? Durfte Dr. Bock nichts sagen, obwohl er wusste was kommt?

9.5. SWR-Studio Mannheim, Regionalnachrichten, Redaktion: Gabriela Becker-Jahn, 09.05.2011, 13:30 Uhr:

Mannheim – Zweifel an Aussage des mutmaßlichen Opfers

Im Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann hat der Kieler Rechtspsychologe Günter Köhnken Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers geäußert.

Köhnken, der von Kachelmann als Gutachter verpflichtet worden war, kritisierte die Art der Befragung des mutmaßlichen Vergewalti- gungsopfers durch die Polizei. Zum eigentlichen Tatvorwurf gebe es in einem 31-seitigen Befragungsprotokoll lediglich 3 bis 4 Absätze. Die Polizei habe nur oberflächlich gefragt und zum Teil nicht nachgefragt – so der Kieler Rechtspsychologe. Deshalb könne die Zuverlässigkeit der Aussage der 38-jährigen nur schwer beurteilt werden.

Köhnken betonte aber die Fragezeichen, die die Aussage der Exgeliebten Kachelmanns aufzeige. So habe sie anfangs gesagt, sie habe das Messer ständig am Hals gehabt. Später habe sie das abgeschwächt: Das Messer sei “gefühlt” immer am Hals gewesen. Außerdem sei anzunehmen, dass sie die Realität mit Traumerlebnissen vermische.

Die angeblichen Erinnerungslücken der Frau seien unerklärlich. Sie weiche damit Detailnachfragen aus, so Köhnkens Schlussfolgerung. Und so hält der Rechtspsychologe eine Falschaussage der Frau für wahrscheinlich.

41.Prozesstag  Mittwoch, 11.Mai 2011

 11.5. Kachelmann-Prozess nähert sich dem Ende

 Der Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann nähert sich nach 41 Verhandlungstagen dem Ende. Das Landgericht Mannheim lehnte am Mittwoch alle noch offenen Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. http://www.ftd.de/politik/international/:kachelmann-prozess-naehert-sich-dem-ende/60050455.html

 11.5. Am 41. Verhandlungstag ließ Kachelmann dem Gericht erstmals offiziell seine Heirat mitteilen. Pflichtverteidigerin Andrea Combé bestätigte der Strafkammer außerhalb der Hauptverhandlung, dass ihr Mandant am 9. März Mirjam zur Frau genommen habe. Die Strafkammer gab dies anschließend bekannt. Es handelt sich um die Studentin, die im März 2010 bei der Verhaftung Kachelmanns im Frankfurter Flughafen dabei war und in Mannheim als erste Zeugin vernommen worden war. Bei ihrer Aussage war sie mit Kachelmann noch nicht verheiratet und auch nicht verlobt.

 Am Ende der Beweisaufnahme lehnte die Strafkammer am Donnerstag fünf Beweisanträge der Staatsanwaltschaft und einen Beweisantrag der Verteidigung ab, darunter auch der Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen und Rechtsmediziner Rainer Mattern. Die Beweisaufnahme konnte am Donnerstag jedoch noch nicht offiziell geschlossen werden, weil der obligatorische Auszug aus dem Strafregister noch eingeführt werden muss. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kachelmann-prozess-urteilsverkuendung-am-31-mai-1640157.html

 11.5. Die Beweisaufnahme ist so gut wie abgeschlossen und der Hammer fällt bald: Das Urteil wird am 31. Mai erwartet.

 Die Plädoyers der Anklage sind für kommenden Mittwoch (18. Mai) geplant. Der 24. Mai ist für die Verteidigung vorgesehen. Eine Woche später (31. Mai) soll das Urteil gesprochen werden. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/05/11/Vermischtes/Kachelmann-Prozess-neigt-sich-dem-Ende-zu

 11.5.Falsche Aussagen zur Vorgeschichte

 Die psychologischen Sachverständigen wiederum sind sich weitgehend einig, dass die Glaubwürdigkeit der Aussage von Sabine W. sich mit den Methoden der Aussagepsychologie jedenfalls nicht bestätigen lässt. Klar ist, dass Sabine W. bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft zur Vorgeschichte der angeblichen Tat zum Teil falsche Angaben machte, die sie erst korrigierte, als es schon fast zu spät war.

 Insofern unterscheidet sich die Lage auch nach 41 Verhandlungstagen nicht wesentlich von der Situation vor Prozessbeginn. Damals hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe einen dringenden Tatverdacht verneint und Kachelmann aus der Untersuchungshaft freigelassen.

 Einen eindeutigen Beweis für Kachelmanns Unschuld scheint es auch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht zu geben, dafür aber zumindest Zweifel an der Darstellung des mutmaßlichen Opfers.                                                              http://www.bz-berlin.de/kachelmann/kachelmann-wie-faellt-das-urteil-aus-article1180777.html

 11.5. Schwenn nutzte den Verhandlungstag, um noch einmal die Berichterstattung in einigen Medien scharf zu kritisieren. Der Hamburger Staranwalt sprach von einer “unglaublichen Verrohung”.

Die Berichterstattung im Fall Kachelmann habe in der Tat ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht, das erhebliche Folgen für das Leben des Angeklagten habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Das Gericht lehnte allerdings den Antrag Schwenns ab, Focus und Bild am Sonntag zur Herausgabe einer möglichen Vergütungsvereinbarung mit einer Schweizer Zeugin zu zwingen. Es sei nicht eindeutig, dass die Frau die Quelle für die Berichterstattung in den beiden Medien gewesen sei, erklärte das Gericht.

 Die angebliche Ex-Freundin war im Februar in der Schweiz unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Details aus der Vernehmung tauchten später in der Presse auf. Die Verteidigung scheiterte auch mit dem Antrag, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das Gericht sah keinen Grund, seine Unparteilichkeit infrage zustellen.           http://www.sueddeutsche.de/panorama/nach-verhandlungstagen-beweisaufnahme-im-kachelmann-prozess-beendet-1.1096107

 11.5.Countdown im Kachelmann-Prozess

Es war der wohl kürzeste Verhandlungstag seit Prozessbeginn am 6. September vor dem Landgericht Mannheim.

 Um 9.21 Uhr eröffnete Richter Seidling die Sitzung, schmetterte nacheinander alle sechs noch ausstehenden Beweisanträge ab.

 Darunter auch den Antrag von Kachelmann-Anwalt Schwenn, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

 Seidling: „In seinem vorläufigen Gutachten bringt Mattern keine bestimmte innere Haltung zum Ausdruck. Die Art und Weise seines Auftretens ließ keine Voreingenommenheit erkennen.“

 Für den 18. Mai ist das Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage angesetzt.

 Der 24. Mai ist für die Plädoyers der Verteidigung vorgesehen.

Urteilsverkündung: Am 31. Mai!                                    http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kachelmann-prozessende-in-sicht-17839956.bild.html

 Anmerkung: Es wäre auch ein Wunder gewesen, wenn Richter Seidling auch nur einem Antrag stattgegeben hätte. Das zog sich durch den ganzen Prozess so hin… Richter Seidling Oftersheim-Anwalt Franz Ketsch-Rainer Matern lange Jahre Schwetzigen- Familie Dinkel Schwetzingen-Carin Lapsit Ketsch etc. etc.

 11.5.Beim Film würde man sagen: Die Sache ist im Kasten. Alle Szenen sind abgedreht. Das Landgericht Mannheim hat am Mittwoch nach mehr als acht Monaten die Beweisaufnahme im Prozess gegen Jörg Kachelmann beendet. Nun kommt nichts Neues mehr dazu. Jetzt geht es nur noch um die Interpretation.

 Beim Film ist es so, dass eine richtige Geschichte erst entsteht, indem man beim Schnitt die einzelnen Szenen aneinanderfügt. Aus demselben Rohmaterial lassen sich also ganz unterschiedliche Geschichten erzählen. Es ist zu erwarten, dass es im Prozess gegen Jörg Kachelmann nicht anders sein wird.

 Neutrale Beobachter stehen vor dem Problem, dass große Teile des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurden. Die gesamte Aussage des mutmaßlichen Opfers – deren Glaubhaftigkeit der entscheidende Punkt des ganzen Verfahrens ist – fand ebenso hinter verschlossenen Türen statt wie fast alle Aussagen der zahlreichen ehemaligen Geliebten des Moderators. Auch die psychologischen Gutachter trugen ihre Ergebnisse zum Teil in nichtöffentlicher Sitzung vor.

 Nach dem aber, was sich aus dem öffentlichen Teil schließen lässt, dürften Kachelmanns Chancen nicht schlecht stehen: Einen eindeutigen Beweis für seine Unschuld gibt es nicht – wohl aber gewichtige Zweifel an der Darstellung des mutmaßlichen Opfers. Die drei rechtsmedizinischen Gutachter kommen – bei Unterschieden in der Bewertung der Wahrscheinlichkeit – alle zu dem Ergebnis, dass sich Sabine W. ihre Verletzungen an Hals und Oberschenkeln selbst zugefügt haben könnte. Auch die DNA-Spuren am angeblichen Tatmesser scheinen nach der Aussage eines Experten des Landeskriminalamts nicht so recht zum geschilderten Tathergang zu passen.                                                                     http://www.news.de/medien/855173275/der-kachelmann-film-ist-abgedreht/1/

 11.5. Boulevardzeitungen, Magazine und TV-Sender verfolgten praktische jede Regung des früheren TV-Stars, die Geschichten um seine Frauen, die Gutachter. Alice Schwarzer kommentierte das Verfahren für die “Bild”-Zeitung, Presserechtler und andere Juristen beobachteten mit zunehmendem Entsetzen, wie zwar immer wieder die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen wurde, gleichzeitig aber Verfahrenbeteiligte – wohl gegen Geld – offen mit bestimmten Zeitungen plauderten.

 Tatsächlich gab es auch am heutigen 41. Verhandlungstag noch einmal Medienschelte. Die 5. Große Strafkammer lehnte den Antrag der Verteidigung auf Durchsuchung der Redaktionen von «Focus» und «Bild am Sonntag» ab. Die Medien hatten über die Aussage einer Schweizer Zeugin berichtet, «Bild» hatte auch ein Foto veröffentlicht. Verteidiger Johann Schwenn kritisierte die Ablehnung der Durchsuchung, da diese Medien gezielt versucht hätten, den Prozessverlauf zu beeinflussen. Schwenn sagte: «Das Gericht hat die Chance verpasst, Journalisten und Verlegern einmal richtig heimzuleuchten.»                                http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Joerg-Kachelmann-Urteil-im-Vergewaltigungs-Prozess-faellt-Ende-Mai-id15044316.html

  Maschera 41. Verhandlungstag, 11.05.11

Einlass ist um 08:50 Uhr. Die Verhandlung findet heute in Saal 1 statt.

 Im Saal angekommen sind nur RA Schwenn und Jörg Kachelmann anwesend. Es ist kein Gutachter mehr Vorort.

 Die Presse war ebenfalls „spärlich“ vertreten. Frau Rückert, Frau Friedrichsen, Frau May, niemand zugegen. (Hr. Zumstein ist anwesend). Grob geschätzt würde ich sagen: ca. 25 Vertreter der Journalisten. Bei den Zuschauern verhielt es sich ungefähr genauso.

 09:25 Uhr. Die Staatsanwälte, RA Franz und das Gericht betreten den Saal. Die Verhandlung ist eröffnet.

 Richter Seidling fragt die Beteiligten ob alle die Gelegenheit hatten die gegenseitigen Anträge zu lesen. Alle bejahen.

 1) Es geht zunächst um den Antrag der Staatsanwaltschaft vom 13.09.2010. Hier ging es darum einige der Kollegen zu vernehmen die Jörg Kachelmann in Kanada gesehen hatten, bzw. mit ihm zusammengearbeitet haben bis 28.Februar 2010.

 Das Gericht lehnt den Antrag der Vernehmung ab.

 2) Beim nächsten Antrag vom 21.03.2011 der Staatsanwaltschaft es um die Vernehmung von zwei Polizisten die bei der Festnahme am Flughafen dabei waren. Antrag abgelehnt. Das Verhalten des Angeklagten bei der Festnahme wurde durch die Zeugen Lapsit und Fischer als erwiesen gesehen.

 3) 21.03.2011 Antrag auf Vernehmung eines Google Sachverständigen. Es folgt eine lange Ausführung des Sachverhaltes. Richter Seidling hat diesen vorgetragen. Zu schnell, als das ich dem folgen konnte.

Antrag wird abgelehnt. Ausschlaggebend für die Ablehnung war die Tatsache, dass die Nebenklägerin zugegeben hat, VOR der Untersuchung ihres Laptops Verlaufe gelöscht zu haben. Insbesondere auch, nachdem sie ihre Recherchen nach Frau Viola S. angestellt hatte.

 RA Schwenn sagt dazu, wie wichtig es doch sei authentisches Dokumentationsmaterial zu Verhandlungen zu haben. Fragt noch einmal ganz explizit beim Gericht nach, ob er den Beschluss, im Zusammenhang der Angaben der Nebenklägerin so verstehen könne, das diese Daten VOR der Untersuchung des Laptops gelöscht habe? Gericht bejaht.

 RA Schwenn ist einverstanden.

 Nun Ruft Richter Seidling alle Verfahrensbeteiligten zum Richter-Pult. Dort sehen sich die Beteiligten, (außer J.K.) eine Ausgabe der Bild am Sonntag an. Es war für mich nicht zu erkennen und zu verstehen um welche Ausgabe und um welchen Artikel es sich hier handelte.

 4) Danach verkündet Richter Seidling: Antrag der Verteidigung auf Durchsuchung von Fokus und Springer-Verlag abgelehnt.

 In der Begründung geht es u.a. um die Vernehmung von der Zeugin Toni L. in der Schweiz. Es folgen Paragraphen, Paragraphen. Unmöglich dem schnellen Vortrag von Richter Seidling zu folgen. Es seien nach der Vernehmung der Zeugin Details aus der nichtöffentlichen Verhandlung öffentlich geworden. Es kämen jedoch eine Vielzahl Informanten in Frage.

 Eine Untersuchung sei daher nach, wieder Paragraphen, unzulässig.

 Der Kommentar von RA Schwenn zu diesem Beschluss war wieder wesentlich besser zu verstehen. RA Schwenn spricht von verpassten Gelegenheiten im Verfahren, zum Schutze der Presse. Insbesondere zum Schutze von einer Frau May und einem Herrn Völkerling, die wohl kaum für einen Pullitzer-Preis benannt werden würden. Dies wird nicht geschehen, sagt RA Schwenn. Es geht RA Schwenn um die Kommerz-interessierten Blätter. „Was lasse man sich eigentlich alles gefallen?“

 Diese Blätter bringen hübsche Bilder, inhaltlich jedoch Null. Es zeichne sich eine Verrohung der Presseunterhaltung in Strafverfahren ab!

 Dass z.B. die Bildzeitung nicht immer die Wahrheit schreibe, sei wohl bekannt. Lt. RA Schwenn habe das Gericht die Chance verpasst, „diese Art von Pack“ unter den Journalisten und Verlegern mal richtig einzuheizen.

 Auch werde der Fehler gemacht, die Berichterstattung durch bezahlte Zeugen, in eine Tüte zu werfen mit anderen Berichterstattern, wie z.B. Zeit/Spiegel.

 Pressefreiheit hin oder her, die Berichterstattung von Völkerling/May, mit „Scheinwissen“, sei wohl absoluter Tiefstand!

 Richter Seidlung: legt eine gewisse Zurückhaltung an den Tag. Sagt jedoch in der „Urteilsverkündung“ würde dies noch zur Sprache kommen. (dies ohne Gewähr, kann mich verhört haben).

 Richter Bock spricht nun vom unterschiedlichen Niveau der Berichterstattung und wisse natürlich auch, dass manche äußerst schlecht seien. Es seien jedoch keine Angaben aus nichtöffentlicher Sitzung veröffentlicht worden. Fakten und Wertungen wurden, seiner Meinung nach, leider oft vermischt. Es gab einige Berichte die ihm, Richter Bock SEHR missfallen haben. Es gab jedoch auch einzelne sehr gute. Auch Berichte in denen Kritik am Gericht verübt wurde. Dies begrüße er, wenn diese Berichte juristisch begründet seien. Die Kritik an der Dauer des Verfahrens verstehe er nicht. Journalisten sollten doch mal etwas genauer recherchieren, es gäbe Verfahren in ähnlichen Straffragen die wesentlich länger gedauert haben.

 RA Schwenn gibt hierzu noch einen Kommentar ab. Es gehe ihm bei weitem nicht um Missverstandenes in der Berichterstattung sondern um Grenzüberschreitungen.

 5) 05.05.11 Antrag der Verteidigung auf Ablehnung des Sachverständigen Prof. Dr. Mattern.

 Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Es liege keine Voreingenommenheit vor, keine Befangenheit. Die Ablehnung wurde ausführlich von Richter Seidling begründet. Wieder für mich zu schnell. Was ich protokollieren konnte werde ich in aller Ruhe noch mal durchgehen.

 6) Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung von RA Höcker!

 Abgelehnt. Begründung: Der Anlass, ein Zusammenarbeit in einem Fall mit der Bildzeitung, sei für Gericht nicht von Bedeutung. Durch das große Medien-Interesse sei es auch ganz verständlich, das Jörg Kachelmann, zur Vermeidung noch größeren Schadens einen Medienanwalt beauftragt habe.

 Richter Seidling verkündet, alle würden eine Abschrift dieser Beschlüsse bekommen! Frau Combé will wissen: Heute noch?“. Ja heute noch.

 (Jetzt vermute ich mal, dass auch die Medienvertreter Richter Seidling auch nicht verstehen konnten in der Schnelligkeit. Diese haben evtl. noch auf die Abschrift gewartet? Diese bekommen sie heute noch?)

 Dies war für mich die schwierigste Berichterstattung. Ich fürchte, von der Urteilsverkündung durch Richter Seidling werde ich kaum etwas mitbekommen.

 Termine:

18.05.11: Plädoyer Staatsanwaltschaft

24.05.11 Plädoyer Verteidigung

 27.05.11 (Fällt eventuell aus, noch nicht sicher, soweit ich das vernommen habe).

 31.05.11 Urteilsverkündung.

 RA Schwenn möchte wissen wie lange die Staatsanwaltschaft evtl. braucht für ihr Plädoyer. Das wisse die StA nicht. Sie werden ihr Plädoyer zu dritt halten!

 RA Schwenn: wie lange braucht die Nebenklage? RA Franz, das wisse er nicht genau. Er werde am Nachmittag noch etwas zum Prozess sagen.

 Richter Seidling fragt die Verteidigung wie lange sie denn für ihr Plädoyer brauchen werden? RA Schwenn erwidert: RA Combé werde das Plädoyer Vormittags halten. Voraussichtlich werde er, RA Schwenn, nach der Mittagspause noch eine Stunde etwas sagen um das Adrenalin etwas anzufeuern!

 Ca. 10:25 Uhr. Ende der Verhandlung.

 Nachtrag: Maschera Heute um 17:12

 Meiner Meinung nach, waren alle Anträge von der Verteidigung. Nur der letzte Antrag, Vernehmung von RA Höcker, war von der Staatsanwaltschaft.

 Die Hochzeit von J.K. wurde heute ebenfalls offiziell bekannt gegeben.

 Maschera Heute um 17:22 RA Schwenn im Foyer.

Im Foyer beantwortete RA Schwenn noch ein paar Fragen der Reporter. U.a. die Frage nach dem zu erwartenden Urteil?

 Ich schreibe sinngemäß, wie ich es verstanden habe.

 RA Schwenn:  Bei Gericht sei es im „Normalfall“ nach vorliegender Beweisaufnahme üblich, dass sich die Staatsanwaltschaft dem Antrag der Verteidigung anschließen würde. In Mannheim sei dies, lt. RA Schwenn, wie es aussehe, wohl anders. Auf die Begründung der Staatsanwaltschaft eines Plädoyers auf schuldig, sei er, RA Schwenn sehr gespannt.

 Maschera am 12.05.11

 Obwohl sehr kurz, war es doch ein interessanter Verhandlungstag. Dass die Staatsanwaltschaft auf schuldig plädieren wird, steht nun wohl fest. Nicht zu fassen.

 Ich konnte gestern am Rande noch interessantes beobachten. Habe ich nicht öffentlich geschrieben.  Kurz vor der „Leibesvisitation“ wurden wir unfreiwillig Zeuge eines Disputs zwischen Frau Knapp und Richter Bock. Frau Knapp ging diesen ziemlich heftig an. Sie sagte nur: 9 ganze Monate NICHTS, NICHTS, NICHTS…………

 Desweiteren hat sie sich sehr darüber aufgeregt, dass eine Frau Greuel in nichtöffentlicher Sitzung aussagt. Kurz darauf Dr. Köhnke in öffentlicher Sitzung und dort alle Details bekannt wurden die Frau Greuel nichtöffentlich gesagt hat. Dies hielt Frau Knapp für lächerlich und blanken Hohn.

Anmerkung von mir: Schon blöd wenn man solange aufs „falsche Pferd“ gesetzt hat, nicht wahr?

 Leider mussten wir nun durch die Kontrolle und ich konnte nicht weiter „lauschen“.

 16.5. Das Phantom in der Kachelmann-Oper

 Kommt eine Kamera in seine Nähe, hält Lars-Torben Oltrogge sich die Hand vors Gesicht, oder er verschwindet. Der junge Staatsanwalt tut viel, damit kein Foto und keine biografischen Angaben von ihm in den Medien erscheinen – lange erfolgreich. Bis zum Prozessauftakt gegen Jörg Kachelmann blieb Opernliebhaber Oltrogge ein Phantom. Mittlerweile existieren immerhin Porträts.

 Wobei das mit dem Opernliebhaber auf einer alten Angabe beruht. Wer vertieft sucht, findet nicht nur heraus, dass der Staatsanwalt als Skifahrer manchmal Bündner Pisten unsicher macht. Er stösst auch auf eine einzige Publikation von Lars-Torben Oltrogge: einen kurzen Bericht in einer juristischen Fachzeitschrift über sein Praktikum bei der UNO-Kommission für Internationales Handelsrecht in Wien. Dem Autor hats gefallen in Österreichs Hauptstadt. Er verrät, dass es ihm «nie langweilig» war, dass er «die unvergleichliche Atmosphäre der Stehplätze in der Staatsoper» genossen habe und ebenso die «Besuche der gemütlichen Heurigen». Die Informationen stammen aus dem Jahr 2000. http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/leute/Das-Phantom-in-der-KachelmannOper/story/13704061

 Anmerkung: Ich habe schon vieles von Meister Knellwolf gelesen, aber das ist einsame Spitze. Bei welchem Prozess war dieser Herr der Feder? Staatsanwalt Oltrogge hat vielleicht die Kameras gescheut, aber seine Tea-Parties für seine, ihm, gewogenen Journalisten sind legendär. Jede Prozesspause, wo andere Teilnehmer in den hinteren Räumlichkeiten verschwunden sind, hat er genützt um sein Licht über eben diese Schreiberlinge leuchten zu lassen. Er ist ein arroganter Selbstdarsteller mit Wuschelkopf, mit einem- aber entscheidenden- Fehler, seine Stimme ist die Katastrophe schlechthin. Ein begnadeter Redner wird der nie!

 16.5.Bei den Plädoyers wird das Team der Anklage durch Staatsanwalt Werner Mägerle vertreten. Das hat rechtliche Gründe: Da Oltrogge und Gattner auch als Zeugen befragt wurden, dürfen sie alles, was mit ihrem eigenen Zeugenauftritt zusammenhängt, nicht selbst im Rahmen des Plädoyers vor Gericht würdigen. http://diepresse.com/home/leben/mensch/662528/KachelmannProzess_Die-Plaedoyers-der-Anklaeger

 17.5.Staatsanwalt fordert 3 Jahre und 10 Monate im Kachelmann-Prozess wegen Vergewaltigung – eine Prognose vor dem Plädoyer

 Deshalb ist kein “Wetten dass? – Ratespiel” erforderlich, um bereits heute zu wissen, was der junge Staatsanwalt morgen im Brustton tiefsten Irrglaubens anlässlich seines Plädoyers fordern wird: Verurteilung wegen Vergewaltigung und natürlich Knast, so knapp an der Jahresmarke 4.

 Staatsanwalt Oltrogge wird – unerschütterlich – die längst erschütterte Anklage mit der für das ländliche Mannheimer Gericht fast schon legendär gewordenen Unlogik messerscharf verteidigen.

 Und die Beweismittel, die den bösen Wetterfrosch der Schandtat überführen sollen, wird er uns detailliert benennen: es sind die vielen süßen Lausemädchen des angeklagten Wetterfroschs, die als Zeuginnen gehört wurden, sämtlichst nichts zur Tat sagen konnten, um so mehr aber über ihre ausgelebten Sexualpraktiken mit dem einst angehimmelten Wetterpropheten.

 Und natürlich das eine, ganz besondere Lausemädchen: gerufen vom Gericht kam sie zum Gericht – aus der schönen Schweiz, nachdem sie sich redlich 50.000 € Zeugeninterviewknete bei einer bunten Zeitung mit einer netten Gewaltsex-Story verdient hatte. Welch redliche Aussage über an ihr begangene Bösartigkeiten. Ein für den Logiker Oltrogge erdrückendes Beweismittel, das den Kachelmann zur Briefmarke zerquetscht und sein schweigendes Lügengerüst endgültig zum Einsturz bringt.                                                                                                                               http://www.dost-rechtsanwalt.de/index.php?article_id=61

 17.5. Kommen jetzt alle Details ans Licht?

 STAATSANWALT WILL AUCH NICHTÖFFENTLICHE AUSSAGEN BEIM PLÄDOYER ZITIEREN

 Neben Gutachter-Aussagen wird Oltrogge wohl auch aus den Befragungen einiger Ex-Geliebten Kachelmanns zitieren. Genaue Details wollte er jedoch nicht nennen.

 Oltrogge wollte sich gegenüber der Zeitung nicht festlegen, ob er am morgigen Mittwoch definitiv auf schuldig plädieren wird. Es gilt jedoch als wahrscheinlich. http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/prozess-plaedoyers-details-staatsanwalt-nichtoeffentliche-aussagen-17937308.bild.html

 Anmerkung: Wie war das noch? STA Oltrogge spricht doch nicht mit der Presse!

 17.5. Jörg Kachelmann hat gute Karten

 Der Vergewaltigungs-Prozess gegen Jörg Kachelmann nähert sich dem Ende. Der Wettermoderator kann auf einen Freispruch hoffen. Der Fall bleibt auch nach den monatelangen Verhandlungen undurchsichtig. http://www.n24.de/news/newsitem_6902527.html

17.5. Verteidiger droht mit Schadenersatzforderungen: Die Verteidigung hat sich angesichts dieser Beurteilung die Hände gerieben. Kurz vor dem eigenen Plädoyer am 24. Mai (eine Woche nach der Anklage) ist es ein Steilpass für Kachelmanns Darstellung der Vorkommnisse. Vor allem weil auch die acht Gutachter zuvor keine eindeutigen Aussagen pro oder contra Kachelmann machten – zumindest nicht soweit der Prozess öffentlich war. Sollte das Gericht tatsächlich darauf entscheiden, dass Sabine eine Falschaussage gemacht hat, wie das die Verteidigung im Plädoyer wohl schildern wird, könnte Kachelmann möglicherweise einen Zivilprozess gegen die Ex-Freundin wegen Falschanschuldigung anstrengen und Schadenersatz verlangen Verteidiger Schwenn kündigte solche Schritte jedenfalls bereits an. Sicher müsste dann der deutsche Staat für die Verfahrenskosten von Kachelmann aufkommen. http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/28160840

17.5. !!!! 23 Uhr 12!!!! schreibt Schwarzer in der Bildzeitung!

HEUTE WIRD ES ERNST IM KACHELMANN-PROZESS

Die Staatsanwälte plädieren auf schuldig!

Es ist darum davon auszugehen, dass die Staatsanwälte heute einen Schuldspruch fordern werden. Spannend jedoch bleibt, ob sie „nur“ auf Vergewaltigung plädieren – oder aber auf Vergewaltigung mit einer Waffe bzw. einem anderen „gefährlichen Tatwerkzeug“, wie einem Messer.

Im ersten Fall beträgt die Strafe mindestens zwei Jahre und könnte dann auf Bewährung ausgesetzt werden. Im zweiten Fall aber beträgt das Strafmaß mindestens fünf Jahre – dann würde der Verurteilte vielleicht sogar wegen Fluchtgefahr direkt im Gerichtssaal verhaftet. http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/staatsanwaelte-plaedieren-auf-schuldig-17947410.bild.html

Anmerkung: Ja, das hätte Schwarzer so gepasst, aber eben: Es kommt anders, als sie denkt und will!

42.Prozesstag Mittwoch 18.Mai 2011

 18.5.Degenhardt: Stichwort Show. Das Prozessfinale soll ja öffentlich stattfinden, im Gegensatz zu anderen Verfahrensteilen. Macht das Sinn, oder werden die Betroffenen dann nicht noch einmal mit weniger schönen Einzelheiten aus ihrem Privatleben konfrontiert?

 Friedrichsen: Nun ja, wenn noch nicht mal die Urteilsverkündung öffentlich wäre, dann hätten wir ja nun wirklich Zustände wie vor Hunderten von Jahren. Der Strafprozess ist einmal grundsätzlich öffentlich und die Öffentlichkeit oder das Publikum hat das Recht zu wissen, was da passiert ist und was die Justiz zu diesem Tatvorwurf sagt und wie der Angeklagte zu bestrafen, oder ob er freizusprechen ist, und das muss auch öffentlich sein. Ich bin mir sicher, dass dieses Gericht keine privaten Details in der Urteilsbegründung verkünden wird, die nicht an die Öffentlichkeit gehören. Das ist eigentlich auch überhaupt nicht interessant. Ich habe nie verstanden, warum man die Öffentlichkeit unbedingt hat ausschließen müssen bei Frauen, die sich den Medien gegenüber in Interviews über ihr Sexualleben mit Herrn Kachelmann längst geäußert hatten. Da muss sich die Justiz eigentlich was einfallen lassen, wie man künftig damit umgeht. Die Details aus dem Intimleben, die interessieren keinen Menschen eigentlich, oder die haben keinen Menschen zu interessieren, aber man möchte sich doch als Gerichtsreporter oder als jemand, der über den Fall dann die Öffentlichkeit unterrichten soll, ein Bild machen können, um wen es sich hier überhaupt dreht. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1461156/

 18.5. Eklat im Kachelmann-ProzessVerteidiger unterbricht ungestüm Plädoyer des Anklägers

 Aufsehenerregender Schlagabtausch beim Prozess gegen den TV-Moderator: Die Verteidigung unterbricht nach wenigen Minuten barsch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft – und beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Ankläger hatte einen intimen Chat mit dem mutmaßlichen Opfer öffentlich gemacht, “um Kachelmann bloßzustellen”.

 Schwenn warf dem Staatsanwalt vor, er wolle seinen Mandanten vorführen mit der Angabe von intimen Details und benutze “die letzte Gelegenheit, den Angeklagten bloßzustellen”. Es sei die Strategie der Staatsanwaltschaft, Kachelmann “maximal zu beschädigen”. Wenn das Gericht das nicht unterbinde, werde auch er sich nicht mehr an die Vereinbarung halten und entsprechende Details über das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer öffentlich machen, drohte er. “Gleiches Recht für alle.”

 Das Gericht zog sich nach dem Wortgefecht zur Beratung zurück und suchte nach einer einvernehmliche Lösung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Inzwischen geht der Prozess mit neuer Maßgabe weiter.

 Was den Verteidiger so aufgebracht hatte, war ein eigentlich eher harmloses Zitat. Oltrogge hatte zu Beginn seines Plädoyers den Nachmittag vor der angeblichen Tat geschildert. Er zitierte dazu aus einem Chat, der zwischen Kachelmann und seiner Ex-Geliebten vor der mutmaßlichen Vergewaltigung stattgefunden hatte. “Vielleicht musst du nichts zu essen machen zur Zeitersparnis für unsere Hauptaufgabe.” Mit der Hauptaufgabe sei Sex gemeint gewesen, so Oltrogge. http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-prozess-intime-details-sorgen-fuer-eklat-1.1098774

 18.5. Kachelmann-Prozess: Geheime SMS sorgt für Streit bei Plädoyers

 Im Endspurt des Prozesses gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann lieferten sich Verteidigung und Anklage wieder einen harten Schlagabtausch. Diesmal ging es um eine geheime SMS.                                                                                           http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Kachelmann-Prozess-Geheime-SMS-sorgt-fuer-Streit-bei-Plaedoyers-id15133096.html

 18.5. Schwenn sagte, es sei die Strategie der Staatsanwaltschaft, Kachelmann „maximal zu beschädigen“. Außerdem sollten „die Medien instrumentalisiert werden“.

 Die Staatsanwaltschaft wolle „die letzte Chance nützen, den Angeklagten richtig fertig zu machen“, sagte Schwenn. Während des Prozesses hatte der Verteidiger seinerseits mehrfach kritisiert, dass die Öffentlichkeit bei Aussagen von Ex-Freundinnen Kachelmanns ausgeschlossen wurde.

 Auch die Strafkammer habe aber im Vorfeld gebeten, in den Plädoyers die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin zu achten…. http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-prozess-anwalt-will-plaedoyer-ohne-oeffentlichkeit_aid_628622.html

 18.5. Letzte Gefechte im Kachelmann-Prozess

„Ich werde in meinem Plädoyer auch auf Verfahrensabschnitte Bezug nehmen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden sind“, sagte Ankläger Lars-Torben Oltrogge am Montag dem Tagesspiegel.

 Ob er selbst noch an ein „schuldig“ glaubt? Der 36-jährige Ankläger wirkt nachdenklich, aber entschieden. Anzunehmen ist, dass er auch die zahlreichen vorliegenden Gutachten zum Geschehen rund um die angebliche Tatnacht im Februar 2010 an entscheidenden Stellen anders bewerten wird als die Verteidigung.

 „Herr Kachelmann geht konsequent gegen die Verbreitung von intimen Details aus seinem Privatleben vor“, erklärte Anwalt Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, die Kachelmann medienrechtlich vertritt, am Montag. Erst vor kurzem wurden Abmahnungen wegen zum Teil Monate alter Berichte an verschiedene Medien in Deutschland geschickt, darunter auch an den Tagesspiegel. Es soll künftig weder über eine gesundheitliche Störung Kachelmanns und sein Verhältnis zu seinen Kindern noch über bestimmte sexuelle Gewohnheiten im Zusammenhang mit der früheren Geliebten und Hauptbelastungszeugin, dem angeblichen Opfer Claudia D., berichtet werden. Das könnte jedoch, allein schon bei einer möglichen Erörterung der Motivlage, in Plädoyers und Urteil Bedeutung erlangen. Müssten die Journalisten vor Ort dies dann verschweigen? http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/vor-dem-urteil-letzte-gefechte-im-kachelmann-prozess/4181648.html

 Anmerkung: Soviel zum medienscheuen Staatsanwalt Oltrogge!

 18.5. Im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator geht die Staatsanwaltschaft weiter von der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers und damit von einer Schuld des Angeklagten aus. Sie fordert vier Jahre und drei Monate Haft für Kachelmann.

 Die Aussage der Frau, die Kachelmann beschuldigt, sie in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben, hält die Staatsanwaltschaft weiterhin für glaubhaft. Zwar habe die Frau in einigen Punkten zur Vorgeschichte der angeblichen Tat gelogen, was aber nicht bedeute, dass sie insgesamt die Unwahrheit gesagt habe. Aus polizeilichen Vernehmungen und Gesprächen mit einer Psychologin, aus denen Oltrogge im Anschluss vorliest, ergeben sich weitere Details zum angeblichen Tathergang: So hat die Frau ausgesagt, dass sie Kachelmann an dem besagten Abend auf seine Untreue angesprochen habe. Nach längerem Schweigen habe er ihr schließlich gestanden, dass er noch mehrere Beziehungen führe, und dass er an krankhaftem Frauenhass leide, dass er verrückt sei wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Sie habe Kachelmann aufgefordert, ihre Wohnung zu verlassen. Er aber habe sie plötzlich eiskalt und böse angestarrt, sei in die Küche gegangen, habe ein Messer genommen, sie an den Haaren gepackt, ihr das Messer an den Hals gedrückt und gesagt: „Halt die Klappe, oder du bist tot!“ Dann habe er sie auf das Bett geworfen und vergewaltigt.

 Das Streitgespräch, den angeblichen Angriff mit dem Messer und ihre Todesangst habe die Frau sehr detailliert und glaubhaft geschildert, so dass davon auszugehen sei, dass sie das tatsächlich erlebt habe, sagt Staatsanwalt Werner Mägerle, der einen Teil des Plädoyers hält. Zu dem Ergebnis sei auch die aussagepsychologische Gutachterin Luise Greuel gekommen. Die Bedrohung mit dem Tod habe die Wahrnehmungsfähigkeit der Frau in Bezug auf das weitere Geschehen beeinträchtigt, was erkläre, weshalb sie den Ablauf der angeblichen Vergewaltigung nur lückenhaft erinnern könne.

 „Ich halte es nicht für möglich, dass die Nebenklägerin in einer Nacht diese Spurenlage bewusst erzeugen konnte“, sagt Oltrogge. Dass sich die Frau die weiteren Verletzungen an Beinen, Bauch und Armen selbst beigefügt haben soll, was die rechtsmedizinischen Gutachter nicht ausgeschlossen hatten, hält Oltrogge für unwahrscheinlich. So habe die Frau zum Beispiel in den Vernehmungen angegeben, nicht zu wissen, wann und wie die handtellergroßen Hämatome an den Oberschenkeln entstanden seien. „Warum soll sie sich dann die Mühe machen und die Schmerzen auf sich nehmen?“, sagt Oltrogge.

 Jedes einzelne dieser vielen Indizien sei durchaus auch anders zu erklären als durch die angebliche Vergewaltigung, sagt Oltrogge. Die Gesamtschau der Indizien lasse sich aber nur mit der in der Anklageschrift geschilderten Tat vereinbaren. Deshalb sei Kachelmann wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu verurteilen. Als Strafmaß fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/kachelmann-prozess-staatsanwaltschaft-fordert-vier-jahre-haft-1641981.html

 18.5. Auch wenn das mutmaßliche Opfer in einigen Punkten gelogen habe, sei sie glaubwürdig, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Die Glaubwürdigkeit der Zeugin könne auch durch die mangelnde Erinnerung an Details nicht erschüttert werden.

 Oltrogge sagte weiter, dass auch die Staatsanwaltschaft “nicht so blöd sei” zu erkennen, dass die Nebenklägerin in vielen Punkten gelogen habe. Die Ex-Freundin habe zwar Angaben zur Vorgeschichte der möglichen Tat später korrigiert, aber die Anklage gehe davon aus, dass die Angaben zum eigentlichen Tatvorwurf zutreffen.

 Der Staatsanwalt unterstellte dem Angeklagten, er verdrehe die Wahrheit und zeigte in mehreren Beispielen auf, dass der Wettermoderator nicht die Wahrheit gesagt und sich stellenweise konspirativ verhalten habe.

 Zwar hätte Kachelmann tatsächlich Erlebtes zu Protokoll gegeben, aber es hätte sich mehr als einmal um Dinge gehandelt die er mit anderen Frauen erlebt habe, aber nicht mit der Nebenklägerin.

 Außerdem hätte Kachelmann hunderte SMS, die er schon vor einigen Jahren bekommen hätte, auf seinem Handy gespeichert und ausgerechnet die SMS die seine Ex-Freundin und die Schweizer Zeugin geschrieben hatten, seine gelöscht worden.

 Der  Staatsanwalt kommt daher zum Schluss, dass Kachelmann gezielt gewisse Spuren, die Hinweise auf den Ablauf und Zeitpunkt des Geschehens am Tatabend geben könnten, vertuschen wollte.

 Im weiteren Plädoyer der Anklage wies Staatsanwalt Werner Mägerle auf den “hohen Erlebnisbezug” von wesentlichen Teilen der Aussage der Nebenklägerin hin.

 Den Schilderungen zufolge habe Kachelmann seine Ex-Freundin an den Haaren gepackt, ihr das Messer an den Hals gehalten und gedroht:”Halt die Klappe, sonst bist du tot“. Er habe sie aufs Bett geworfen und sie vergewaltigt. Die Frau habe Todesangst bekommen und gebetet:”Lieber Gott, lass mich das überleben“.

 In seinem Plädoyer sagte Staatsanwalt Mägerle außerdem, dass das Kerngeschehen für die Ex-Freundin “die Bedrohung mit dem Tod und nicht der Geschlechtsakt” gewesen sei.                                                                          http://www.spreadnews.de/kachelmann-prozess-pladoyer-der-staatsanwaltschaft-endet-mit-forderung-nach-mehrjahriger-haftstrafe/1111980/

 18.5.  Staatsanwalt Oltrogge erklärt, das mutmaßliche Opfer sei glaubwürdig, auch wenn es in einigen Punkten gelogen habe. Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet.

 Aufgrund der “massiven Beeinträchtigungen” Kachelmanns wegen der Medienberichterstattung handele es sich aber um einen minderschweren Fall, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge zur Begründung. Andererseits sei für das Strafmaß zu berücksichtigen, dass die Nebenklägerin “massive Todesangst” erlitten habe.

 Die 38-Jährige habe zwar in einigen Punkten gelogen, das bedeute aber nicht, dass sie ansonsten die Unwahrheit gesagt habe, so Oltrogge. Überraschend erschien die Frau vor dem Landgericht. Sie verfolgte die Plädoyers der Staatsanwaltschaft aufmerksam und vermied jeden Blickkontakt mit Kachelmann.               http://www.n-tv.de/panorama/Anklage-fordert-gut-vier-Jahre-Haft-article3361481.html

 18.5.  “Geprägt von Macht und Dominanz”

 Sie ist wieder da. Und urplötzlich wird es leise im Gerichtssaal, die munteren

Zu früh gelacht?

Unterhaltungen auf den voll besetzten Zuschauerrängen verstummen. Alle Augen richten sich auf die langhaarige blonde Frau mit der lilafarbenen Hose und dem schwarzen Hemd. Um 9.02 Uhr betritt Silvia May (Name geändert) durch einen Nebeneingang den Sitzungssaal 1 im Mannheimer Landgericht. Die Frau, die von Wettermoderator Jörg Kachelmann vergewaltigt worden sein soll. Sie legt ihre dünnen Hände auf den Tisch vor sich, blättert in Papieren. Dann schaut sie kurz auf die andere Seite. Dort hat inzwischen ihr ehemaliger Geliebter Platz genommen. Er unterhält sich mit seinen Anwälten. Es ist eine Art Showdown, kurz vor Ende des Prozesses. Aber einen erkennbaren Blickkontakt gibt es nicht zwischen den Ex-Partnern, zwischen Angeklagtem und Nebenklägerin. Dafür ist zu viel passiert seit jenem 8. Februar 2010.

 Oltrogges Kollege Oskar Gattner geht noch einen Schritt weiter. Er zitiert aus E-Mails zwischen Kachelmann und seiner Ex-Freundin Viola S. aus dem Jahr 2004. Darin beendet Kachelmann die Beziehung wortreich, verweist auf gesundheitliche Probleme, er habe “etwas im Magen, das dort nicht hingehört”. Doch genau zu dieser Zeit, so der Staatsanwalt, habe der Wettermann geheiratet. “Das Verhalten von Kachelmann war geprägt von Macht und Dominanz.” http://www.stern.de/panorama/plaedoyer-im-kachelmann-prozess-gepraegt-von-macht-und-dominanz-1686511.html

 18.5. Wettermoderator soll bewusst Spuren beseitigt haben

 «Wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde»

 In dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurden zudem weitere Details bekannt, die Kachelmann aus Sicht der Anklage belasten. Oltrogge zitierte aus früheren Vernehmungen des mutmasslichen Vergewaltigungsopfers. Sie sagte demnach, als sie Kachelmann auf andere Frauen angesprochen habe, habe er ihr nach längerem Schweigen letztlich erzählt, dass er einen Frauenhass habe und «dass er krank ist und verrückt, wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde». Er sei auch schon beim Psychologen gewesen. http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/staatsanwalt_haelt_kachelmanns_ex-freundin_fuer_glaubwuerdig_1.10620773.html

 Anmerkung: Haben die unheiligen Drei: Gattner, Oltrogge und Mägerle bei den Ausführungen von Prof. Köhnken über  Dr. Jekyll und Mr. Hyde geschlafen?

 18.5. Schuldig… weil ICH es will…

 Links im Bild ist der Mann zu sehen, der Jörg Kachelmann unbedingt verurteilt wissen will. Der Mann… der entgegen jeder Logik und entgegen jeder Vernunft, sein Urteil vollstreckt sehen will.

 “Du bist schuldig… nicht weil Du schuldig bist… sondern weil ich es so will…”

 Beratungsresistent und dumm… Mannheimer Staatsanwalt Oltrogge ruiniert wissentlich das Leben eines Unschuldigen: Im Show-Prozess gegen Europa’s beliebtesten Wettermoderator, Jörg Kachelmann, hat die Staatsanwaltschaft -entgegen jeder Vernunft- eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert.                                                         http://4topas.wordpress.com/2011/05/18/schuldig-weil-ich-es-will/

  18.5. Wie es tatsächlich gelaufen ist?RitaEvaNeeser schreibt: Mai, 2011 um 00:01

 Der Staatsanwalt sagte, meinen Aufzeichnungen nach, die Nebenklägerin hätte es so bei Professor Luise Greuel geschildert: ( ich habe es extra wörtlich mitgeschrieben!)

 Jörg Kachelmann hätte den bösen Blick bekommen, wäre aufgestanden und die Küche gegangen. Sie sei ihm nach und hätte gefragt was er da mache. Sie wisse nicht mehr ob sie hinter ihm oder vor ihm , beim Türrahmen oder schon in der Küche gestanden sei. Jedenfalls hätte er das Messer aus dem Abtropfkorb genommen (rechte Hand) mit angewinkelten Unterarm das Messer an ihren Hals gedrückt sie an den Haaren gepackt (linke Hand) und mit den Beinen in das Schlafzimmer geschoben. Dabei sagte er : Halt die Klappe sonst bist du tot, du hast mir nicht zu sagen wann ich die Wohnung zu verlassen habe, wann ich gehen will bestimme ich.! Quasi sei sie hinter ihm gestanden, aber er hat nur fester mit dem Messer zugedrückt!

 Der Satz ist mir besonders im Gedächtnis geblieben, weil ich das Wort Quasi nicht leiden kann – quasi steht für gewissermassen, gleichsam,sozusagen,eigentlich -Quasi ist die Aussage der Nebenklägerin eine Lüge!

 Dabei hätte er ihr die Mund und die Nase zugehalten,sie aufs Bett geworfen, sie entkleidet und dann war er über ihr. Ob er ihr die Beine auseinandergedrückt hat wisse sie nicht mehr! Aber den Mund hat er ihr zugehalten und auch das Gefühl von dem Messer an dem Hals war immer da. Weiter sagt sie: Es ist möglich dass er auf meinen Schenkeln gekniet hat. Als sie gestrampelt hat, hätte er ihr weiter den Mund zugehalten. Dabei hätte er die wieder Todesdrohung ausgesprochen. Sie wisse nicht was sie gedacht hat.hätte versucht abzuschalten und gebetet, während er sie vergewaltigte. Sie könne das nicht mehr genau definieren. Anschliessend ist er möglicherweise ins Bad gegangen und hat die Wohnung verlassen. Sie hätte dann die ganze Nacht darüber nachgedacht ob sie Anzeige erstatten soll!

 18/19.5. Mascheras  Tagesbericht

 Großaufgebot vor dem Mannheimer Landgericht. Große Wägen von RTL, NTV etc. stehen bereits vor dem Gebäude als ich um 07:00 Uhr eintreffe. Um 08:30 Uhr ist Einlass. Ich fasse mich kurz: Alles das „Rang und Namen“ hat an Medienvertreter ist vertreten. Sämtliche Plätze sind besetzt und auch die Zuschauerreihen sind um 09:04 Uhr als das Gericht eintritt alle besetzt.

Ebenfalls anwesend ist die Nebenklägerin. Im Publikum befinden sich u.a. auch die Polizisten Frau Lapsit und Hr. Dietrich. Dies wurde mir zugetragen, ich erkannte sie dann auch wieder.

Richter Seidling verliest die Auszüge aus dem Straf-Register. Es sind wohl zwei, eines ganz sicher aus der Schweiz. Es gibt keinen Eintrag im Strafregister von Jörg Kachelmann.

Richter Seidling verkündet nun, dass die Beweisaufnahme hiermit beendet sei. Nun folgen die Plädoyers.

StA Oltrogge beschreibt zunächst etwas über die Vorgehensweise bei seinem Plädoyer und das er sich mit StA Mägerle und StA Gattner abwechseln wird.

Es folgen nun einige Angaben zur Person J.K. Eltern, Werdegang. Seine zwei Ehen die Kinderlos blieben. Die Kinder aus zweiter Ehe habe er für seine gehalten und sich auch um sie gekümmert wie um eigene Kinder. Eine Hautkrebserkrankung die therapiert werden konnte kam zur Sprache.

Hier beendet StA Oltrogge die Ausführungen und kündigt an, weitere Umstände werde er bei den konkreten Tatverhältnissen erwähnen.

Der Angeklagte habe seine Angaben zu Protokoll gegeben. Die Aussagen des Angeklagten und der Nebenklägerin seien unterschiedlich.

Der Angeklagte sprach von üblicher Verabredung. Die NK sollte ihn auf dem Bett, leicht bekleidet empfangen. Die NK sagt es hätte keinen festen Ablauf gegeben. Jedes Treffen sei anders gewesen. Manchmal gab es vorherige Absprachen/Wünsche. Auch andere Zeuginnen haben bestätigt, dass es keine Ritualmäßigen Vorgänge gegeben habe. In den Chatprotokollen fanden sich auch keine Bestätigungen für Ritualähnliche Abläufe.

StA Oltrogge führt nun den Chatverkehr zwischen der Nebenklägerin und dem Angeklagten vom 08.02.2010.

Die NK habe gefragt ob JK noch im Büro sei. Er bejahte diese Frage. Sie erinnerte ihn daran, dass um 23 Uhr die Heizung ausgeschaltet werde. Er käme schon rechtzeitig. Sie habe schon vorgekocht, teilte sie ihm mit.

J.K. fragte sie, ob er sein Auto bei ihr stehen lassen kann und sie ihn am nächsten Tag nach Mannheim fahre? Das sei in Ordnung.

In diesem Zusammenhang kam auch das Wort „Hauptaufgabe“ vor. Achja, sie bräuchte nicht zu kochen, dann haben sie mehr Zeit für ihre „Hauptaufgabe“.

Dieses Wort „Hauptaufgabe“ fällt mehrmals. RA Schwenn geht zu Richter Seidling an das Pult. Richter Seidling, Richterin Bültmann und Richter Bock besprechen sich ca. 3 Min. Richter Seidling wendet sich an die Staatsanwaltschaft. Es sei vereinbart den Schutz des Persönlichkeitsbereiches zu berücksichtigen. Es wird diskutiert. StA Oltrogge erklärt warum sich eine Identifizierbarkeit nicht vermeiden lasse. Er müsse Bezug nehmen auf Vorfälle.

RA Schwenn wird deutlicher. Sein Eindruck sei, die StA wolle diese letzte Chance ergreifen dem Angeklagten zu schaden. Dies solle unterbunden werden. Sonst werde er, die Verteidigung im Plädoyer auch keine Rücksicht nehmen. „Gleiches Recht für alle“!

RA Schwenn schließt StA Mägerle von seiner Unterstellung an die Staatsanwaltschaft aus. „Manchen treffe es schicksalshaft“.

Ein großes Hin und Her. RA Schwenn werde nicht zusehen, wie der Angeklagte bloßgestellt werde. Zum Gericht: Sie werden sehen, „Hauptaufgabe“ wird morgen überall zu finden sein. Verlassen sie sich drauf!

Richter Seidling räumt ein, dass hätte anders formuliert werden müssen. Vor allem in den Punkten mit Bezugnahme könne die StA anders Formulieren.

RA Schwenn: Das Gericht erwartet das dies der StA gelingt? Er glaube das nicht. StA Oltrogge wolle J.K. noch mal so richtig fertig machen. Alle entsprechenden Medienvertreter seien anwesend. Alice Schwarzer würde ja schon applaudieren. Richter Seidling sagt, das Gericht habe die StA gerügt. Man wisse ja noch nicht wie die StA weiter machen werde. Solle erst abwarten.

RA Schwenn ist damit nicht zufrieden und stellt den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit.

StA Oltrogge sagt, es sei erforderlich Detailreich auf Einlassungen vom Angeklagten einzugehen. Er werde jedoch versuchen dies zu umschreiben.

Nein, RA Schwenn möchte sich darauf nicht einlassen. Er möchte, das über den Antrag entschieden werde! Hinterher sei es zu spät. Dann sei das Kind bereits in den Brunnen gefallen.

Es wird sich am Richtertisch beraten. 09:45 Uhr, Gericht stellt Entscheidung zurück.

Das Plädoyer richte sich in erster Stelle an das Gericht. Wegen der Transparenz der Verhandlung wolle das Gericht mit der Entscheidung noch warten und an der Öffentlichkeit festhalten.

RA Schwenn greift einen Bericht aus dem Tagesspiegel auf. StA Oltrogge habe gesagt er werde Bezug nehmen auf Details aus nicht öffentlicher Verhandlung. Daraus wurde gemacht: „Pikante Details werden zu Tage treten“.

StA Oltrogge gibt zu eine Mitteilung gemacht zu haben.

Ca. 10:15 Uhr. Richter Seidling unterbricht die Verhandlung nun für eine halbe Stunde. Es soll gemeinsam beraten werden ob es einen Weg gebe die Plädoyers öffentlich vorzutragen.

10:50 Uhr: Richter Seidling teilt mit, die Verteidigung habe den Antrag zurückgestellt. Die StA sei angehalten und habe zugesagt die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

Oltrogge fährt fort. Der Angeklagte sagte aus: Zuerst habe Sex stattgefunden. Im gegenseitigen Einvernehmen.

Die NK sagt aus: Man habe zunächst gegessen.

StA Oltrogge: Der Angeklagte wollte wohl eine Zeiteinsparung, weil die Heizung um 23:00 Uhr abgestellt wurde.

Die NK, habe den Angeklagten jedoch um 22:31 noch erreicht und gefragt: „wie weit noch“? Der Angeklagte: „noch 10 Km…………“

Viola S. habe die StA auf das Buch „Ruf mich an“ aufmerksam gemacht. Darin seien Passagen beschrieben die Rückschlüsse auf J.K. vermuten lassen. Die StA wolle darauf jedoch nicht weiter eingehen und keinen Beweisantrag stellen.

Zwei andere Zeuginnen haben jedoch von ähnlichen Verabredungen gesprochen.

Aus einem Chat vom 10.01.2011 zwischen der NK und dem Angeklagten gehe hervor, dass der Angeklagte Wünsche äußere.

Der Angeklagte sagt über den MM Tatabend, der GV sei einvernehmlich gewesen. Die Regelblutung habe den Angeklagten nicht gestört. Es sei jedoch seltsam, dass der Angeklagte sich nicht daran erinnere das Tampon entfernt zu haben. Auf das Tampon geht StA Oltrogge ausführlich ein. Es sei nur die Spur vom Angeklagten zu finden. StA Oltrogge sieht es als Indiz, dass das Tampon, entgegen der Gewohnheit der NK, es einzuwickeln und zu entsorgen, provisorisch im Müll lag.

Auf der Couch wurde kein Sperma gefunden. Der Angeklagte habe ausgesagt, er habe nach dem GV dort gegessen. Daraufhin sei nachträglich die Couch untersucht worden. Wären inzwischen Spuren beseitigt worden, so hätte man das gesehen. Man hätte Spuren eines entsprechenden Reinigungsmittels finden müssen.

Zum Zeitablauf nach der MM Tat, habe der Angeklagte ausgesagt, er sei zum Hotel gefahren. Wegen der Parksituation, sei er jedoch weiter gefahren zu einem anderen Hotel. Er habe sein Gepäck nicht mit ins Hotel genommen. Sei auch nicht, (wie sonst üblich?…) mit einem Shuttle zum Flughafen gefahren, sondern mit seinem eigenen Auto.

J.K. habe alle Kontakte auf ein Handy konzentriert. Alle Kontakte zwischen der NK und ihm seien gelöscht worden. Auch die Kontakte einer anderen Zeugin. (Aus der Schweiz, mir fällt nur der Nachname ein, daher möchte ich den hier nicht schreiben).

Alle anderen Kontakte mit weiteren Zeuginnen seien vorhanden. Es gab Uralt-Nachrichten auf dem Handy des Angeklagten. Durch den Abgleich mit den Handys anderer Zeuginnen und dem Abgleich mit Handy der NK waren Kontakte gut nachzuvollziehen. Die Nachrichten der NK befanden sich im unsichtbaren Bereich.

 Ausgehende Nachrichten von J.K. waren nicht gespeichert. Was lt. Der StA wohl an der Handy-Einstellung liege.

StA Oltrogge sagt nun, sinngemäß: Die Staatsanwaltschaft sei auch nicht blöd und wisse, dass die Nebenklägerin gelogen habe.

Der Zeitpunkt der Suche nach Viola S. sein nicht richtig angegeben worden. StA spricht von Lügen mit einer gewissen Beharrlichkeit. Bei einer polizeilichen Vernehmung sei nicht weiter insistiert worden, weil noch keine Fakten vorhanden waren die NK zu „überführen“.

Erst bei intensiver Befragung der StA (nach der Durchsuchung des Laptops), habe die NK Lügen zugegeben. (Tickets/Brief). Weiter, die wesentlich früheren Recherchen nach Viola S.

Die Nebenklägerin habe sich auf ihre „Geschichte“ versteift.

Sie habe ihre Eltern angelogen.

Sie habe RA Franz angelogen.

Ebenfalls habe sie ihren Therapeuten angelogen.

StA Oltrogge: Man müsse die Situation mal losgelöst vom Tathergang betrachten.

StA Oltrogge möchte beleuchten warum die NK denn gelogen habe.

Der Angeklagte sei in Gesprächen immer ausgewichen und habe sich zurückgezogen. In Chats finde man genügend Beispiele, dass J.K. bei anderen Zeuginnen ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt habe.

Als Beispiel führt StA Oltrogge einen Chat vom 17.10.2008 an, zwischen J.K. und der NK. Da gab es eine Diskussion um Untreue. Die NK hatte einen anonymen Anruf erhalten und spontan einen Zusammenhang gefunden.

Am MM Tatabend habe die NK, J.K. mit dem Brief und den Tickets konfrontiert.

J.K. habe sofort gesagt: Die Tickets seien gefälscht. Geld könne man auch fälschen. Die NK sagt, der Angeklagte sei so oft schon ausgewichen. Sie habe dennoch z.B. nie in seinen Taschen nachgesehen. Ob das wahr sei, könne die StA nicht beurteilen.

Woher die Tickets kamen wisse niemand. Es könnten auch Dritte geben die Viola S. und die NK gegeneinander ausspielen wollten.

Die Exfrau von J.K. hatte Informationen über Viola S. und der NK. StA Oltrogge spricht von einer Mail vom 24.04.2011 der Exfrau an die NK. So bekam die NK die Gelegenheit Kontakt aufzunehmen.

Die NK habe ihre Lügen über einen langen Zeitraum aufrecht erhalten. Die StA hatte Zweifel an ihren Aussagen. Sehe aber keinen Grund den Stab über die NK zu brechen.

Die StA betrachte 3 Komplexe an jenem Abend am 08.02.2010.

1 Streitgespräch

2 Die Verlagerung. (Todesdrohung)

3 Das Geschehen im Schlafzimmer.

Zu den ersten beiden Punkten sei die NK sehr klar und deutlich gewesen.

Am 11.02.2010 gibt die NK folgendes zu Protokoll:

Nach dem Essen zeigt sie die Tickets. J.K. sagt: „das ist eine Fälschung“. Geld kann man auch fälschen. Er wisse nicht ob er geflogen sei. Schließlich gibt J.K. zu es gäbe eine Frau die er seit Jahren kenne. Er habe ein psychisches Problem. Manchmal lege sich bei ihm ein Schalter um. Bei der NK sei das aber ganz anders. Er äußere bei Frauen nur Gefühle um etwas zu erreichen. Nicht so bei der NK. Die NK will wissen: „wie geht es weiter“? Und sagt: Ich kann so nicht weiter machen.

J.K. geht nun in die Küche und die NK geht ihm hinterher. J.K. nimmt ein Messer aus einem Messerhalter. Dies hat die NK gesehen. Sie fragt war er da mache? J.K. zieht sie an den Haaren und hält ihr das Messer an den Hals: „Halts Maul, sonst bist du tot“!

So hatte die NK J.K. noch nie erlebt. Sie habe Todesangst gehabt. Sie habe gespürt, mit J.K. geschehe etwas, dass sie nicht erfassen kann. Sie habe Angst gehabt den Tag nicht zu überleben.

J.K. habe die NK durch die Tür gedrückt und aufs Bett geworfen.

Zum Vergleich bringt StA Oltrogge nun die Version der Aussage gegenüber Frau Greuel. (Diese sei auf Tonband aufgenommen worden).

Zum Ticket: Sei eine Fälschung. Geld könne man auch fälschen. Die NK wollte unbedingt, dass J.K. die Wahrheit sagt. J.K. wisse nicht einmal mehr ob er an diesem Tag geflogen sei. Er möchte 24 Stunden um dies zu klären. Diese 24 Stunden will die NK ihm nicht geben. Schliesslich müsse er am nächsten Tag nach Kanada.

Nun gibt J.K. einiges zu. Er habe psychische Probleme. Es habe bereits 3 Suizidversuche gegeben. Manchmal sei er wie Dr. Jekl und Mr. Hyde. Er wollte schon selbst eingesperrt werden zur eigenen Sicherheit. Dies würden die Ärzte wohl nicht machen.

Zwischendurch habe die NK beschrieben wie lange sie mit sich gerungen habe. Soll ich ihn ansprechen, soll ich nicht? Dies, weil er immer alles abgestritten habe. Dieses Mal, im Gegensatz zu sonst wolle die NK jedoch nicht locker lassen.

J.K. erklärt, er sei krank/verrückt. Bei ihr sei aber alles anders. Bei ihr habe er die lichten Momente im Leben. Sie lässt trotzdem nicht locker und fragt. Wie Viele Frauen waren es 5?, 10?……..

Da sei ihr klar geworden: es waren zu viele.

Die Erklärung „Frauenhass“, Jekl/Hyde, die Vorstellung: so viele Frauen, das sei ein Schock für sie gewesen. Dies rief Wut, Trauer und schließlich Ekel in ihr hervor.

Sie habe J.K. gebeten zu gehen. „Geh sofort“! „Verlasse meine Wohnung“!

J.K. habe sie angestarrt und nichts mehr gesagt. Den Blick beschreibt sie als (eiskalt, böse, starr, eisige Augen).

j.K. geht in die Küche. NK hinterher. J.K. habe gesagt: „du hast mir nicht zu sagen wann ich gehen soll“!

J.K. habe das Messer genommen, sie an den Haaren gepackt. Kopf nach hinten gezogen. Das Messer fester gedrückt und sie dann rückwärts ins Schlafzimmer gedrückt und aufs Bett geworfen. Sie habe das Messer die ganze Zeit gespürt. Mit der anderen Hand habe er ihr Mund und Nase zugehalten.

Bei der Vernehmung durch Frau Dr. Greuel werden die Beschreibung ab diesem Augenblick ungenauer.

Sie habe versucht „abzuschalten“, „auszublenden“. Sie habe gebetet.

Die Beschreibungen sind statisch, oberflächig. „Sie weiß es nicht mehr genau“.

Irgendwann jedoch sei J.K. gegangen. Die NK macht ungenaue Angaben. Sie konnte auch nicht sagen wie es zu ihren Verletzungen gekommen sei.

Sie habe die ganze Nacht überlegt ob sie Anzeige erstatten soll oder nicht.

Jetzt folgen die Ausführungen von Richter Mägerle

(In eigener Sache: Ganz im Gegensatz zu den Unterstellungen von gewissen Usern, schreibe ich nur meine eigenen Wahrnehmungen der Sachverhalte auf.)

 Zu den Ausführungen von StA Mägerle, habe ich mir lediglich einige Notizen gemacht. Ich konnte ihn auch akustisch nicht gut verstehen. Diesen Part hat REN jedoch genau verfolgt und ich hoffe noch näheres von ihr zu lesen.)

In den Ausführungen von StA Mägerle geht es im wesentlichen darum, ob die NK ihre Aussage aufrecht hätte halten können, ohne Erlebnis.

(Ob sie also evtl. alles erfunden hat).

Psychologisch gesehen könne man das verneinen. Sagt StA Mägerle

GV habe stattgefunden. Es gehe darum, einvernehmlich, oder nicht einvernehmlich.

Also beleuchte man die Begleitumstände, vor während des GV.

Es gehe nicht um die Frage, ob die NK komplett gelogen habe.

StA Mägerle geht auf Fr. Dr. Greuel ein. Die NK sei nicht unglaubwürdig.

2/3 ihrer Aussage seien mit dem MM Tatbestand verbunden.

Die Staatsanwaltschaft, kommt lt. StA Mägerle also zu dem Schluss: Der Bezug zu erlebtem sei zu bejahen.

Die NK habe einen großen Schock erlitten wegen der Vielzahl der Beziehungen. Damit habe sie nicht gerechnet. Teile des Geschehens wurden nicht „gespeichert“, weil sie nicht wahr genommen wurden.

(Hier eine kleine Anmerkung, es wurde auch erwähnt, die Nebenklägerin habe darum gebeten den Angeklagten nach Waffen zu untersuchen).

Abschließend möchte StA Mägerle sagen. Ein Streitgespräch habe es gegeben. Lt. StA: JA

Dieses VOR dem Essen! Lt. StA: JA

Warum hätte die NK hinterher also noch mit J.K. schlafen sollen?

12:10 Uhr: Mittagspause

13:21 Uhr. Die Verhandlung geht weiter.

StA Oltrogge kommt zum Messer. Es wurden minimale Spuren gefunden. Somit konnte nicht bestimmt werden ob Blut vom Mensch oder Tier.

Bei Versuche durch Prof. Dr. Mattern wurden bei einer Mitarbeiterin ähnliche Verletzungen erzeugt als bei der NK. Der Unterschied:

Bei der NK waren diese Verletzungen noch Tage lang zu sehen.

Bei der Mitarbeiterin nur kurz.

Die Möglichkeit einer Selbstverletzung wird noch betrachtet. Diese halte die StA für unwahrscheinlich, wegen der natürlichen Hemmschwelle eine Schmerzgrenze zu überwinden.

StA Oltrogge führt 5 Punkte auf:

1 Selbstbeibringung sei zu gefährlich, also unwahrscheinlich. Es hätte DANN da sein müssen. Es sei denn, diese sei beseitigt worden. StA hält das für ausgeschlossen.

2 NK hätte einen anderen Gegenstand benutzt. (z.B. Nagelfeile). Sie müsse schon über rechtsmedizinische Kenntnisse verfügen. Rechtsmediziner könnten eine Manipulation schnell feststellen.

3 Eine dritte Person hat NK die Verletzungen zugefügt. Es wurde keine DANN einer anderen Person gefunden. Eine einzelne Spur. Hr. Bäßler habe erklärt warum dies nichts aussage.

4 NK hat einen anderen Gegenstand benutzt. Hält die StA nicht für möglich. (Gründe, wie auch unter Punkt 2)

5 Der Angeklagte hat ihr die Verletzungen zugefügt. Dieser kann ohne Probleme die Schmerzgrenze überwinden.

Zum Spurenverlust. Spurenverlust bei Transport kann ausgeschlossen werden. Beim beiseite legen des Messers seien evtl. Spuren verloren gegangen, oder evtl. mit der Bettdecke in Kontakt geraten. Evtl. habe der Angeklagte das Messer an der Bettdecke, z.B. abgewischt.

Lt. StA fällt das Messer weg.

Blauen Flecken an den Oberschenkeln fallen ebenfalls als Selbstverletzung weg.

Dr. Püschel habe auch gesagt, keine seiner Mitarbeiterinnen habe sich selbst solch starke Hämatome beibringen können durch eigene Faustschläge.

Die NK könne zu der Entstehung nichts sagen. Vorher geschehenes sei belastender gewesen, also habe die NK dies nicht „gespeichert“.

Zu den Verletzungen am Bau sagt StA Oltrogge: Diese haben sich wohl zufällig ergeben. Könnte nicht objektiv geklärt werden.

Zur Bettdecke: Diese sei zwar in Herrenschwand gewesen. Dort seien jedoch sicher keine großen Flecken entstanden. Sonst wäre die Bettdecke nicht noch mal verwendet worden. Blutsperma, Mischspur. Diese Flecken seien nicht in Herrenschwand entstanden.

2 andere Zeuginnen haben auch berichtet es habe Kontakte gegeben bei denen es hinterher genauso aussah.

StA kommt also zur Schlussfolgerung: Das Spurenbild in der Wohnung könne nicht von der NK erstellt worden sein. (Auch nicht bei allen Bemühungen).

Es gebe maßgebliche Tatbestandmerkmale von einer Vergewaltigung. Gegen den Willen unter Einsatz eines Gegenstandes.

StA kommt nun auf Punkte außerhalb der Spurenlage zu sprechen.

Aus einem Chat vom 06.01.2010 gehe hervor, dass es dem Angeklagten nur um die Kontrolle der Frau und das Ausleben seiner Phantasien gehe.

Es gehe um Grenzüberschreitungen. Auch von anderen Zeuginnen. StA Oltrogge sagt, dies müsse er Detailliert vortragen.

Wie er das denn machen solle?

Er könne auf Namen verzichten, auf Details auch. Er könne nicht auf das Vortragen der Grenzüberschreitungen/Verletzungen verzichten.

RA Schwenn: StA Oltrogge soll ja nicht auf den Namen des Angeklagten verzichten. Hier liege der Geburtsfehler des Verfahrens. Die Vernehmung der ganzen Zeuginnen. Die Verteidigung hält das nicht für die Öffentlichkeit geeignet.

StA Oltrogge: Das sei dann der einzige Teil der unter Ausschluss vorgetragen werden würde.

Alle Beteiligten gehen vor zum Richter. Im Publikum wird es immer lauter. Ein böser Blick von RA Schwenn. Die Ruhe kehrt wieder ein.

14:10 Uhr. Richter Seidling verkündet: 10 Minuten Pause.

14:30 Uhr: Entschluss steht fest: StA Oltrogge benennt die Zeuginnen, nicht die Aussage.

RA Schwenn: StA Oltrogge steht unter Bewährung.

Zeugin Katherina T. habe von Übergriffen die unerwartet, überraschend kamen. Es sei aber nichts gegen ihren Willen passiert.

Es gab einen Vorfall mit einer Schweizerin. Den man jedoch nicht Mediengerecht verwerten könne. Sex habe nicht stattgefunden. Diese Zeugin wolle auch nicht weiter aussagen und wolle keine Verfolgung.

Auch die Nebenklägerin berichtet von Überschreitungen ohne vorherige Absprache.

 Nun werden die Punkte aufgeführt: Angeklagte kam erst viel später in Frankfurt an, nach dem MM Tatgeschehen. Anruf bei Katherina T. (sehr verstört, sie dachte es sei etwas schlimmes mit seiner Mutter und den Kindern). StA halte das nicht für eine Übertreibung.

Es sei eine Dynamik in Gang gesetzt worden die J.K. zur „Rechtfertigung“ zwinge.

E-Mail an MDR um die Zusammenarbeit zu beenden.

Lt. Den Zeugen Lapsit und Fischer habe J.K. bei der Verhaftung zurückhaltend reagiert. Lt. Einem Hr. Korbus? Emotional.

Das Tagebuch der NK kommt zur Sprache. Man müsse sich in die Gefühlwelt der NK versetzen. Es gebe zahlreiche Passagen in den von Rache die Rede ist. Dies habe sie für sich selbst geschrieben. Sie habe ihre authentischen Gefühle beschrieben.

Am 05.03.: Kein guter Tag. Bin depressiv, habe etwas getrunken. Bin unglücklich. Was hat er nur aus mir gemacht? Wie kann er nur so weiter leben?

17.03. Er soll leiden/sich quälen.

21.03. Sadistenschwein schmort im Knast.

Ich will mein Leben zurück oder sterben. Starre in den Fernseher. Fühle mich leer. Esse nur zur Nahrungsaufnahme, oder um die Leere zu füllen.

21.03: Kann nicht mehr schlafen. Brauche wahrscheinlich psychologische Hilfe.

Da hat sie sich eine Datei runter geladen. (Die Seite für Vergewaltigte Frauen? Ich weiß es nicht genau).

Gezielte Löschungen schließt die StA aus.

Laut StA könne man alle Indizien auch anders bewerten. Folgerichtig sei jedoch: Die Tat habe sich zugetragen wie sie geschildert wurde.

StA Oltrogge betont noch mal die genauen Untersuchungen nach der MM Tatnacht. Diese seien mit einer Genauigkeit wie nach einem Mord vorgenommen worden. Auch die Dokumentation der Verletzungen und die Gegenstände in der Wohnung. StA Oltrogge habe auch immer sofort weiter Ermittlungen veranlasst wenn es notwendig war.

Die StA hat der Verteidigung eine Spiegelung der Festplatte der NK gegeben. Auch die Verteidigung habe keine relevanten Daten gefunden.

Die Tat sei für den Angeklagten „Wesensfremd“. Daher wollte die StA Zeuginnen benennen um mehr über den Angeklagten zu erfahren. Viele Zeuginnen haben sich auch selbst gemeldet.

Auch für Herrn Dr. Pleines sei es wichtig gewesen über Zeuginnen mehr Material zum Angeklagten zu bekommen. Der Angeklagte habe am Verlauf der Beweisaufnahme wesentlich mitgewirkt!

14:58 Uhr. StA Gattner übernimmt. Dieser spricht über das große Medieninteresse. Über die Angriffe in Richtung StA. Diese sei Parteiisch, wolle Angeklagten zusammen mit dem Haus Burda fertig machen.

Es geht um die Vorverurteilung durch die Medien und andere Handlanger der NK.

Einige Frauen seien vernommen worden und ergeben in der Gesamtheit ein Bild.

Er geht auf die Aussagen von bezahlten Aussagen ein. Hier kommt die Beziehung zu Viola S. zur Sprache. Diese habe eine sehr enge Beziehung zum Angeklagten gehabt. Von 2003-2004. Der Angeklagte habe diese beendet in dem er angab er habe etwas im Magen was dort nicht hingehöre. Als potentielle Mutter seiner Kinder wolle er ihr das Leid nicht antun. Er trennte sich und heiratete eine andere Frau.

Im Juli 2007 nimmt J.K. wieder Kontakt zu Viola S. auf. Sie baut eine enge Beziehung zu seinen Kindern in Kanada auf. Sie hatte keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Beziehung und 2010 sollte geheiratet werden. Dies sei schriftlich in vielen Punkten zu belegen.

2010 flog Viola S. zur Exfrau nach Kanada. Dort hat Viola S. viel über J.K. erfahren. Auch den Grund für die Trennung. Keine Krankheit, sonder die Heirat mit der jetzigen Exfrau von J.K. Dies sei eine nachvollziehbare Demütigung.

Diese und andere Aussagen vermitteln ein deutliches Bild. Das Verhalten von J.K. sei von Macht, Dominanz geprägt. Andererseits hat J.K. es verstanden durch Äußerungen (Haus/Kinder) eine Verbindlichkeit zu schaffen. Dabei waren alle Beziehungen immer nur einzelne Treffen. Abwesenheit wurde mit Krankheit/Arbeit entschuldigt.

StA Gattner spricht von zielgerichteter Vorführung. Von der manipulativen Fähigkeit des Angeklagten.

StA Gattner: Liest eine E-Mail vom 16.08.2004 an Viola S. vor:

(von mir sinngemäß wieder gegeben.)

„Meine liebe Viola, meine gesundheitliche Lage ist ziemlich unangenehm. Ich weiß, dass du mich als potentiellen Vater deiner Kinder pflegen würdest…..

In einer E-Mail vom 04.12…. schreibt J.K.:

Ich habe etwas im Magen was dort nicht hingehört. Ich versuche zu funktionieren so gut es geht. Sinngemäß noch etwas in die Richtung: J.K. wisse, das Viola S. die letzte Frau in seinem Leben sei.

Kleine Zwischenbemerkung meinerseits: Es ist 15:15 Uhr. StA Großmann betritt den Saal und setzt sich zu den anderen, bereits zahlreich anwesenden Staatsanwälten….)

Nun folgen Ausführungen zu der Person der NK.

Die NK verband eine 11 jährige Beziehung mit J.K. Sie sei eine uneigennützige Frau. Es gab gelegentliche Treffen. Es gab weiter regelmäßige Kontakte per SMS/PC. Diese waren sehr intensiv/kontinuierlich. Dadurch entstand eine hohe emotionale Bindung.

Vom gemeinsamen Leben in einem Haus war die Rede. J.K. wolle mit ihr ein Kind machen.

Man frage sich wie die Geschädigte mit ihren Zweifeln umgegangen sei.

Dezember 2009 machte sich die NK auf die Such nach Viola S. Sie wollte J.K. mit der Untreue konfrontieren. Laut Fr. Dr. Greuel aus psychologischer Sicht eine nachvollziehbare Reaktion.

Zunächst habe die Geschädigte (Formulierung von StA Gattner), nach aufkeimen der Zweifel, die Ursache jedoch bei sich selbst gesucht. Sie müsse mehr auf J.K. eingehen. Also ging sie zunehmend auf die Wünsche von J.K. ein. Dies aus Sorge J.K. zu verlieren weil sie ihn sexuell nicht zufrieden stellen könne. Sie habe sich auch gedacht: einen Fehltritt könne sie verzeihen. Die Offenbarung die sie jedoch zu hören bekam war einfach völlig zuviel!

Wie erkläre man die ambivalente Haltung: soll ich ihn ansprechen, soll ich nicht?

Es gab viele intensive Kontakte zu diesem Zeitpunkt. Vom 01.10.2010 bis 08.02.2010 gab es tägliche Handy-Kontakte. Aus einer Google-Mail vom 22.01.2010 (?) geht hervor, dass sie über das Haus in Herrenschwand sprechen. Ob dort auch Platz sei für ein Klavier? Ja sicher. Sie brauche ein Klavier mit Kopfhörer. Nein das sei nicht notwendig. J.K. wolle sie doch spielen hören. Die Nebenklägerin sagt, ja das sei wichtig wenn sie komponiere. J.K. wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, das die NK selbst komponiert.

Lt. Der Aussage der Mutter hat die NK im Januar Matrazen, Bettlaken und Putzmittel mit nach Herrenschwand genommen.

StA Gattner spricht noch mal die Bilder vom angeblichen Versuch der Selbstverletzung der Knieen an. Hämatome. Die beiden Bilder die im Abstand von zunächst, 33 Minuten und dann von 33 Sekunden gemacht wurden.

Alles in allem sei der Angeklagte immer mehr belastet gewesen durch die vielen Erwartungen.

StA hält den Angeklagten schuldig der besonders schweren Vergewaltigung in Taeinheit mit schwerer Körperverletzung.

Die StA beantragt 4 Jahre und 3 Monate. Es wurde inzwischen überall zum Strafmaß und zu den Gründen der Änderung des Strafmaßes geschrieben. Ich werde daher nicht näher darauf eingehen.

Es folgen nun noch ein paar Ausführungen von RA Franz.

Plädoyer, RA Franz, Nebenklage

 Es folgen das Plädoyer, bzw. einige Ausführungen durch RA Franz, dem Anwalt der Nebenklägerin.

 Er beschreibt die Überlegungen die zu der Anzeige geführt haben. Die NK sei sich darüber im Klaren gewesen was das bedeutet. Das Ausmaß konnte sie jedoch nicht absehen.

 Was haben diese, letzten 15 Monate für seine Mandantin Frau D. bedeutet?

 Man habe sich große Sorgen gemacht, dass sie sich etwas antut. Sie habe jede Befragung, jede Untersuchung über sich ergehen lassen, um aktiv an der Beweisaufnahme mitzuwirken.

 Als die Festnahme bekannt wurde, wurde sie als Lügnerin, Stallkerin beschimpft. Von Hexenverbrennung sei die Rede gewesen. Von Hinrichtung in Schwetzingen.

 Einerseits würde die NK als Überintelligent bezeichnet.

 Würde diese Frau aus Rachsucht wirklich eine solche begehen?

Würde sie sich Verletzungen zufügen, die sie nicht erklären könne?

Würde sie sich nicht auch Vaginal verletzen?

Würde diese Frau ein Tatmesser präparieren?

Würde sie sich mit dem Messerrücken verletzen?

Würde sie ihren PC nur oberflächig löschen?

Würde sie unwahre Geschichten erzählen?

 Warum sollte sie noch Zeit und Geld in ein Haus investieren, wenn sie eine Vergewaltigung geplant habe?

 Al dies hätte Frau D. mit ihrer Intelligenz gemacht und mit ihrer hohen Manipulationsfähigkeit? Alle getäuscht?……….

 Ihre Ängste seien noch sehr nachhaltig vorhanden.

 Frau D. habe sich seit ihrer Kindheit vorgenommen ihre Probleme stets selbst zu lösen. Dies sei ihr auch immer gut gelungen. Am 09.02.2010 habe sie gemerkt: sie kann nicht mehr! Jetzt habe sie sich Hilfe geholt.

 RA Franz teilt die Ausführungen der Staatsanwaltschaft und schließt sich diesen an.

 16:30 Uhr: Die Verhandlung ist zu Ende. Fortsetzung: Plädoyer Verteidigung, 24.05.2011

 Der 18.Mai 2011 und wie wir es, als Nichtjournalisten und Nurblogger gehört und gesehen haben, ist hier nachzulesen: http://ritaevaneeser.wordpress.com/2011/05/16/jorg-kachelmann-und-das-chaos-teil-funfzig/comment-page-1/#comments

 18.5. 15.30 Uhr: Die Strafrechtlerin Prof. Monika Frommel sagt zum Handeln der Staatsanwaltschaft im Fall Kachelmann: „Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig sein – schlechter kann man es jedenfalls nicht machen.“ http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/plaedoyers-staatsanwalt-prozess-17954062.bild.html

 18.5. Wie der Prozess den Ruf der Justiz ruiniert

Das Versagen der Kachelmann-Ankläger

 Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft im Fall Kachelmann könnten das Vertrauen in die deutsche Justiz nachhaltig erschüttern. Konsequent ignorierten die Ankläger entlastende Punkte im Vergewaltigungsprozess gegen den ehemaligen ARD-Wettermann Jörg Kachelmann. Die Plädoyers bewegten sich auf dem Stand vom Beginn der Ermittlungen. Bei der Aufgabe, ein umfassendes Bild der möglichen Tat zu zeichnen, haben die Staatsanwälte spektakulär versagt. http://meedia.de/fernsehen/das-versagen-der-staatsanwaelte/2011/05/18.html

 Anmerkung: Winterbauer vom Saulus zum Paulus?

 18.5. Staatsanwälte im Kachelmann-Prozess

 Alles unter Kontrollverlust

 Kachelmanns Verteidiger schäumte vor Wut. “Ich hab da nichts gehört, was mich in irgendeiner Weise zweifeln lassen würde an meiner Haltung und an der Prognose, die die Verteidigung inzwischen stellt”, sagte Schwenn in einer Sitzungspause. Der Hamburger Strafverteidiger hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass der Prozess mit einem Freispruch für seinen Mandanten enden könnte. Wer Johann Schwenn kennt, weiß: Am kommenden Dienstag wird er sich für die Abrechnung an diesem Mittwoch rächen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,763242,00.html

 19.5.Das Glaubensbekenntnis: Ein Kommentar von Gisela Friedrichsen, Mannheim

 Da sage noch einer, die Staatsanwaltschaft Mannheim habe doch nur ihren Job gemacht. Nein, es ist nicht die Aufgabe der angeblich objektivsten Behörde der Welt, blind und taub gegenüber jedem Zweifel – vor allem dem Selbstzweifel – einen Angeklagten öffentlich vorzuführen. Im Wissen, dass man dabei Fakten unterschlägt und verdreht.

 Und jene rechtsmedizinischen Sachverständigen, die eine Selbstbeibringung sehr wohl für möglich, ja sogar für naheliegend hielten? In den Augen der Staatsanwaltschaft sind sie inkompetent, nicht objektiv, irrelevant. Wer glaubt, braucht keine Sachverständigen.

 In welcher Parallelwelt leben diese Staatsanwälte? Dass Kachelmann sich beim Haftrichter nicht gleich daran erinnerte, dass vor dem Geschlechtsverkehr ein Tampon zu entfernen war: sehr verdächtig! Dass die Frau sich ausgerechnet an das angeblich lebensbedrohliche Geschehen im Bett, bei dem ihr das Messer an den Hals gehalten worden sein soll, kaum erinnert – na, das muss man doch verstehen. Daran ändern auch die namhaftesten Sachverständigen nichts, die hier große Zweifel anmeldeten.

 Die Frau ist eben Opfer. Und zu einem Opfer bekennt man sich. Da wird mit einem anderen Maß gemessen: Das Privatleben des Angeklagten darf öffentlich seziert werden. Doch um Himmels willen kein Zweifel am Opfer. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,763549,00.html

18.5. BERLINER MORGENPOST: Der Schuldspruch vor dem Urteil

Hajo Schumacherüber das Problem der Vorverurteilung bei den Fällen Strauss-Kahn und Kachelmann

Jörg Kachelmann wird die Bilder vom vorgeführten
Dominique Strauss-Kahn mit gemischten Gefühlen gesehen haben; der
frühere TV-Moderator Andreas Türck vermutlich auch. Wieder so ein
Fall, wo ein Mann in knittrigem auf einer Anklagebank hockt, mit
grimmig dreinblickenden Wachleuten in der Nähe. Selbst, wenn die
Berichte dazu nur von “Vorwürfen” oder “Verdacht” sprechen, so
zementieren derlei Bilder bereits das Urteil: so gut wie schuldig. Im
Falle Türck stellten die Richter im Jahre 2005 fest, dass ähnliche
Vorwürfe nicht zu belegen seien. Eine übereifrige Staatsanwaltschaft
war blamiert. Den irreparablen Schaden hatte Türck: Das Brimborium
vorweg hatte den Ruf ruiniert, die Fernseh-Karriere war vorbei. Die
Beweislage im Fall Kachelmann ist, nach derzeitigem Stand, ebenfalls
ziemlich dünn. Sollte es zum Freispruch kommen, hätte er allen
Anspruch darauf, dass sein Ansehen repariert wird. Das dürfte, wie im
Fall Türck, nicht möglich sein. Das nicht-öffentliche Leben ist
längst ausgebreitet, auch wenn jedem Mensch, sogar einem Prominenten,
das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre zusteht. Das Stigma
bleibt. Auch im Fall Strauss-Kahn ist bislang wenig klar. Man muss
kein Verschwörungstheoretiker sein, um die ein oder andere
Ungereimtheit zu entdecken. Die alte Kriminalistenfrage: “Wem
nützt´s” beantwortet etwa Nicholas Sarkozy mit triumphalen
Auftritten. Wenigen Stunden nach der Verhaftung auf dem New Yorker
Flughafen wurde bekannt, dass Frankreichs First Lady Carla Bruni
Nachwuchs erwartet. Das muss nichts bedeuten. Feststeht derzeit nur
eines: Lassen sich die Vorwürfe gegen Strauss-Kahn auch nicht
belegen, so ist die Hinrichtung doch jetzt schon vollzogen. Weder als
IWF-Direktor noch als Kandidat für höchste politische Ämter ist der
Mann noch vermittelbar. Das festzustellen, hat nichts damit zu tun,
Opfer und Täter willkürlich zu verdrehen: Jedem Opfer steht der volle
Schutz des Rechtsstaates zu; der Täter verdient die volle Härte des
Gesetzes. Doch bis dies festgestellt ist, bleibt die Sache schwierig.
Am 12. Dezember 1973 überreichte der deutsche Presserat dem damaligen
Bundespräsidenten Gustav Heinemann erstmals “Publizistische
Grundsätze”. In diesem Pressekodex sind bis heute
Selbstverpflichtungen enthalten, die nicht nur für die Medien gelten,
sondern für allen zwischenmenschlichen Umgang. In Ziffer 13 etwa wird
die Unschuldsvermutung gefordert, also die nicht immer leicht zu
lebende Fähigkeit, einen Verdächtigen nicht vor dem Richterspruch zu
verurteilen. Soweit die Theorie. Andreas Türck hat das Gegenteil
erfahren; die Fälle Kachelmann und Strauss-Kahn sind offen. Aber sie
bergen schon jetzt Lehrmaterial auch für das Leben. Wie schnell
werden Urteile gefällt, über Kollegen, in der Schule, in Familie oder
der Wissenschaft? Ein Blick in die Kommentarspalten des Internets
gibt einen gruseligen Einblick in das Denken der Alles-Wisser und
Sofort-Verurteiler, die fröhlich drauflos richten, je nach Weltbild.
Sicher, die Medien haben eine Vorbildfunktion im Umgang mit
Persönlichkeitsrechten. Und dabei stehen sie auf einem schmalen Grad
zwischen Chronistenpflicht und dem Respekt vor den
Persönlichkeitsrechten des Individuums. Aber sie sind zugleich ein
Abbild ihrer Nutzer. http://www.politikexpress.de/berliner-morgenpost-der-schuldspruch-br-vor-dem-urteil-br-br-hajo-schumacherueber-das-problem-der-vorverurteilung-bei-den-faellen-strauss-kahn-und-kachelmann-408693.html

 19.5. Die Tränen der Nebenklägerin

 Die 38-jährige Claudia D., die Kachelmann im Februar 2010 der Tat bezichtigt hatte, saß derweil regungslos neben ihrem Anwalt Thomas Franz. Die Radiomoderatorin und Nebenklägerin hatte sich zum ersten Mal seit ihrer eigenen Aussage im Oktober wieder selbst im Gerichtssaal sehen lassen. Den Ausführungen der Staatsanwälte und der Kritik von Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn war sie den ganzen Tag über zumeist ohne sichtbare Reaktion gefolgt. Als allerdings einige Passagen aus ihrem Tagebuch vorgelesen wurden, in dem sie über die angebliche Tat und ihre Folgen sinnierte, verlor die Frau offenbar die Contenance. Sie fühle sich leer und tot, zitierte Gattner, Selbstmordgedanken “flatterten wie Schmetterlinge vorbei”. Da hielt sich Claudia D. die Hand vor die Augen und wischte später offenbar einige Tränen weg. http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13380958/Die-Traenen-der-Nebenklaegerin.html

 Anmerkung: Mein Gott, Frau Crolly , bei welchem Prozess waren Sie denn….?Journalistische Fehlleistung! Aber über Blogger herziehen!

 Der Verteidiger von Wetter-Moderator Jörg Kachelmann will im Vergewaltigungs-Prozess das mutmassliche Opfer noch einmal in den Zeugenstand rufen. Sie soll dadurch Gelegenheit erhalten, ihre Aussage zu revidieren.

 Zum Anwalt des möglichen Opfers, Rechtsanwalt Thomas Franz, sagte der Verteidiger, es gehöre zu seinen Aufgaben, dass er ihr «bei der Rückkehr zur Wahrheit beisteht». Gleichzeitig warnte er, die Ex-Freundin habe bei einer wissentlichen Falschbezichtigung mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen.

 Der Vorsitzende Richter Michael Seidling kündigte am Donnerstag bereits an, dass das mögliche Opfer noch einmal als Zeugin gehört werde.http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/kachelmann_prozess_zeugin_opfer_1.9757704.html So geschehen am 25.3.2011 http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1832009/Mutmassliches-Opfer-muss-erneut-im-Zeugenstand-aussagen.html

 Das heisst, sie hat Jörg Kachelmann NICHT im Oktober 2010 das letzte mal gesehen… aber die “Tränen der Nebenklägerin” , das verkauft sich sooooo gut!

 19.5. Günter Seidler ist im richtigen Leben Psychiater und in dieser Funktion insbesondere Trauma”experte”, und deswegen kann er nicht nur Angst noch Wochen nach ihrem Auftreten erschnüffeln, sondern auch jede Erinnerungslücke erklären. Seine Patientin nämlich hatte in ihren diversen Aussagen vor ihren Eltern, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, ja sogar vor ihm, dem Therapeuten, nicht nur eine Reihe von Lügen verbreitet, sondern auch massive  Erinnerungslücken erkennen lassen. Seidler erklärt dies nonchalant damit, dass sie durch die Vergewaltigung ein Trauma erlitten habe, deswegen sei an ihren Anschuldigungen gegen den Angeklagten nicht zu zweifeln. Nun, man mag mich für meine “Küchenpsychologie” (ein in einem bestimmten Internetforum gern gebrauchter Ausdruck…) jetzt rügen, aber kann man damit nicht eigentlich jeder “Räuberpistole” zur Wahrheit erklären?

 Aber weiter: Gestern nun plädierte das mannheimer Dreigestirn der Staatsanwaltschaft (bei dem ich es jedem selbst überlasse, zu klären, wer denn da nun Prinz, Bauer oder Jungfrau ist…) unter der Leitung des langmähnigen Frauenverstehers Lars Torben O., und man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die vorangegangenen 40 (!)Prozesstage bei Lars Torben massive Traumatisierungen ausgelöst haben – nur so wären seine umfänglichen Erinnerungslücken an das Geschehen vor Gericht unter Berücksichtigung der Seidler-Thesen eingermassen zu erklären – was mir als “Küchenpsychologe” natürlich durchaus schwer fällt.                    http://stscherer.wordpress.com/2011/05/19/fall-kachelmann-die-traumatologie-hat-bei-der-staatsanwaltschaft-mannheim-einzug-gehalten/

 19.5. Gestern Plädoyers der Anklage im Prozess gegen 52-jährigen Wettermoderator – Staatsanwalt glaubt der Ex-Freundin

 Oltrogge kritisierte am Ende des von drei Staatsanwälten vorgetragenen Plädoyers die Medien, die sowohl das Privatleben Kachelmanns als auch das des möglichen Vergewaltigungsopfers öffentlich gemacht hätten. „Man wird ernsthaft diskutieren müssen, wie weit die Pressefreiheit geht, wenn Rechte auf Seiten von Täter und Opfer missachtet werden”, so Oltrogge. Es sei ein gefährlicher Weg, wenn angesichts dieses Verfahrens Anzeigen nicht mehr erstattet würden. Oltrogge ging davon aus, dass auch die Verteidigung zu Veröffentlichungen beigetragen hat. Er könne aber auch nicht ausschließen, dass über staatliche Behörden Informationen weitergegeben wurden. Angesichts des Informantenschutzes der Presse könne das aber nicht aufgeklärt werden.                                                                                                    Aus der Rheinpfalz vom Donnerstag dem 19.5.2011

 Anmerkung: Rechtsanwalt Thomas Franz, der sich während der Untersuchungshaft Jörg Kachelmanns sehr schwatzhaft zeigte und ständig die Presse fütterte, der in  die Geschichte der Warntelefonates eines OLG -Richters involviert gewesen ist, war sehr kleinlaut und wenig ausführlich bei seinem gestotterten Plädoyer. Aber davon hat die Presse fast nichts mehr geschrieben! Und da nichts zu finden ist, hier die Zusammenfassung von Maschera, die wirklich in dankenswerterweise alles -so gut es ging- mitgeschrieben hat und mehr Informationen lieferte als die Presse. Nicht einmal ich kam mit ihrer rapiden Schreibweise mit.

 43.Prozesstag,24.Mai 2011

 24.5. Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung hat die Verteidigung einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Wie Verteidiger Johann Schwenn am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mannheim sagte, soll Kachelmann zudem für die Untersuchungshaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen entschädigt werden. Der Verteidiger nannte keinen Betrag für die verlangte Entschädigung. Der 52-jährige Kachelmann antwortete auf die Frage des Gerichts, ob er ein letztes Wort wünsche: «Nein danke.» http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Sabine-W-hat-aus-Rache-und-Hass-Joerg-Kachelmann-zu-Unrecht-belastet/story/14901029

 24.5. Es war der Tag der Verteidigung in Mannheim, der Tag des Johann Schwenn, der pünktlich und akkurat wie stets an der Spalier stehenden Presse vorbei in den Saal des Landgerichts gerollkoffert kam. Der Hamburger Strafverteidiger durfte am Dienstag, zum Abschluss des Prozesses gegen Jörg Kachelmann, richtig ausholen.

 Die angebliche Vergewaltigung von Claudia D. in einer Februarnacht 2010, für ihn ist sie nach dem Ende der Beweisaufnahme das Produkt hasserfüllter Fantasie einer gekränkten Frau.

Ein Lügengebäude, abgestützt durch eine Staatsanwaltschaft, die „notorisch gutgläubig“ sei, als kritische, objektive Instanz „ein Totalausfall“, die sich „unwürdiger Tricks“ bedient habe.

 Sie sei einer alten Schlager-Devise gefolgt: „Tränen lügen nicht“, sagt er in seinem Plädoyer.

Wenn das Opfer geweint habe, sei es ebenso ein Beleg für die Richtigkeit ihrer Aussagen gewesen wie wenn sie gelogen, sich in Widersprüche verstrickt oder auf Erinnerungslücken berufen habe.

 Die Nebenklägerin sitzt, mit dem Rücken zum Publikum, stumm daneben. Manchmal schüttelt sie kaum merklich den Kopf.

 Dabei sei sie nur eine von ihrem Geliebten Betrogene wie es viele gibt, fährt Schwenn fort.

„Jeder Familienvater, der sich eine Jüngere nimmt und sich von seiner Frau abwendet, hat mehr Schaden angerichtet als Jörg Kachelmann“, sagt er und appelliert an das Gericht: „Die Zeiten sind vorbei, in denen man Sexualmoral zum Maßstab machte. Die Strafkammer ist nicht die Rächerin enttäuschter Frauen“.

 So beantragt Schwenn am Schluss seines knapp anderthalbstündigen Schlussvortrags einen Freispruch für seinen Mandanten und Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

 „Jeder Richter weiß, dass Untersuchungshaft soziale Vernichtung bedeutet“, kritisiert der Anwalt, gleichwohl hätten Staatsanwälte und Gericht immer an ihrem Tatverdacht festgehalten.

 Die Ankläger hätten zudem die Medien gefüttert, um „die Spurenlage als für Kachelmann verhängnisvoll erscheinen zu lassen“.

 Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge habe sich in seinem Plädoyer nur an Zuschauer und Medien gewandt, „denn nur von ihnen erwartet er das Urteil, auf das es für ihn ankommt“. Es sei nunmehr das „einzige Ziel“ der Ankläger, noch zu verhindern, dass die Hauptbelastungszeugin wegen einer Falschaussage bestraft wird.

„Gipfel des Abstoßenden“ sei die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmilderung wegen der Anprangerung des Angeklagten in der Öffentlichkeit.

 Johann Schwenn, 63 Jahre alt, gilt als ein Schwergewicht seines Fachs. Er ist ein Konfliktverteidiger, einer, der angreift und der sich verteidigt, wenn er angegriffen wird. Darin liegt der wesentliche Unterschied zum gemütlichen Reinhard Birkenstock aus Köln, seinem Vorgänger, den Kachelmann gefeuert hatte. Birkenstock hatte es mit einer pädagogisch einsichtigen Strategie versucht: Lass die Richter selbst erkennen, dass sie auf dem falschen Weg sind, wenn sie verurteilen wollen. Dann überzeugen sie sich selbst. Schwenn dagegen sucht die Konfrontation, will seine Wahrheit in die Köpfe der Richter hämmern wie Nägel an die Wand. Er schulmeistert in diesem Prozess die Richter, macht die Staatsanwälte verächtlich. Gelingt ihm eine Attacke, schnaubt er zufrieden, geht sie daneben, nimmt er sich trotzdem das letzte Wort heraus. Sein Plädoyer, ruhig, aber mit scharfen Worten vorgetragen, gerät ihm zur Abrechnung

 In Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge erkennt er einen in besonderer Weise Schuldigen. Der jungenhaft wirkende Ankläger mit Studentenfrisur und auffällig hoher Stimme ist für ihn der uneinsichtige Schüler, bei dem alle Mühe vergebens ist. Er hat sich verrannt, will es nicht besser wissen. Er hat keine Argumente mehr verdient, nur Ablehnung.

 Doch manches an der Überheblichkeit ist Pose. Leute, die ihn kennen, schildern den silberhaarigen Maßanzugträger, der eine Vorliebe für geschmacklich streitbare rote Socken pflegt, als umgänglich, locker, ja witzig. In Verfahren, die weniger Publikum und Presse anlocken, verzichtet er häufiger auf aggressive Attitüden. Schwenn kann auch sachlich. Schwenn, sagen Kollegen, ist trotz selbstgewissen Auftretens, seines Mercedes und der Eigenschaft, die eigenen Beweisanträge gelegentlich „brillant“ zu finden, ein Hamburger mit Understatement, eitel, aber kein Angeber. Seine Kanzlei am Hamburger Elbufer ist nüchtern und verzichtet auf jenen Büroprotz, den ähnlich erfolgreiche Kollegen gern ausstellen, der Mitarbeiter-Dresscode ist leger, im kahlen weißen Besprechungszimmer hängt kein einziges Bild an der Wand.

 Und er kennt sich aus, vor allem in Fragen des Strafprozessrechts, kann mit Inbrunst darüber räsonieren, welcher Richter wie und wann am Bundesgerichtshof wirkte. Das Kachelmann-Verfahren, sagen Kollegen, sei ihm deshalb auf den Leib geschneidert, auch im Hinblick auf eine mögliche Revision. Ein Freispruch aber wäre, trotz bislang schon prominenter Namen auf der Mandantenliste, wohl die Krönung seiner Karriere. Und so sieht er es wohl auch selbst.

 Gleichwohl, erzählt man aus seinem Umfeld, sei das für ihn noch keine ausgemachte Sache. Anders als im Gerichtssaal soll er sich, wenn Kameras und Zuschauer weg sind, in den letzten Wochen skeptischer geben, fast sogar ein wenig kleinlaut und spricht dann in eher ungewohnt demütigem Tonfall davon, dass es auch anders ausgehen könnte als erwünscht, dass das Ende in Mannheim offen sei.

 Eine Haltung, die sich in gewisser Weiser am Mittwoch bestätigt, indem sich Schwenn gleich eingangs seines Plädoyers an die beiden Schöffen wendet und ihnen deutlich macht, dass sie mit ihren Stimmen einen Freispruch auch gegen den Willen der drei Berufsrichter erreichen können. Er spricht sie sogar, eine ausgesuchte Höflichkeitsgeste, mit Namen an. Man gewinnt den Eindruck, sie sind für Schwenn wenn nicht die einzige, dann zumindest eine große Hoffnung, um einen Schuldspruch abzuwenden.

 Aber an ihm soll es nicht liegen, auch nicht an seiner Kollegin Andrea Combé, die am Vormittag über dreieinhalb Stunden klarmachen wollte, was von der Nebenklägerin zu halten sei: Rache und Hass sei ihr Motiv gewesen, Kachelmann falsch zu beschuldigen nach dem Motto: „Du hast mich vernichtet, also vernichte ich Dich“. Niemals hätte sie in der angeblichen Tatnacht damit gerechnet, dass Kachelmann nach seinem Geständnis anderer Liebschaften sie verlassen würde; eine Zukunft sei für sie zusammengebrochen, auf die sie gebaut habe, obwohl sie schon wusste, dass der Geliebte untreu war. Für Combé ist Claudia D., wie für Schwenn, die geborene Lügnerin, der es gelang, alle zu täuschen, erfahrene Polizisten ebenso wie die Staatsanwälte. Ihre Lügen schildert sie als „charakterliche Eigenschaft“, immer wieder habe sie nachweisbar falsche Angaben gemacht, auch habe sie eine komplette Legende erfunden, um unter Aliasnamen mit ihrer Nebenbuhlerin Viola S. per Chat in Kontakt zu kommen.

 Es gebe „keinen einzigen Sachbeweis“, der eine Schuld Kachelmanns eindeutig belege, sagt Combé, die Detail für Detail sorgfältig aneinanderreiht. Die Staatsanwaltschaft unterlasse eine „seriöse Beweisführung“. Zeuginnen, die von Kachelmanns „Grenzüberschreitungen“ in der Sexualität berichtet haben, spielten für das Verfahren keine Rolle. „Es sind keine tragfähigen Aussagen, zudem wollten die Frauen Kasse machen“, indem sie ihre Berichte an die Medien verkauft hätten. Objektive Indizien, etwa das Fehlen von Hautpartikeln am Saum des angeblich hochgerissenen Kleids oder am angeblichen Tatmesser sprächen klar für eine Falschbeschuldigung.

 Am Nachmittag bekommt der Angeklagte, der im ganzen Prozess geschwiegen hatte, das letzte Wort. Will er es? „Nein, danke“, sagt Kachelmann höflich, aber etwas desorientiert, und schweigt weiter. Das Landgericht will sein Urteil am kommenden Dienstag verkünden. http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/auftritt-schwenn-kachelmanns-anwalt-fordert-freispruch/4214032.html

 24.5. “Mit hoher krimineller Energie” habe Sabine W. ihren Exfreund Kachelmann falsch beschuldigt, sagte Anwältin Combé. Die Geliebte habe nach elfjähriger Beziehung an eine gemeinsame Zukunft mit Kachelmann geglaubt und nie damit gerechnet, dass Kachelmann einfach geht, als sie ihn wegen einer anderen Frau zur Rede stellte. Gegenüber einer Psychologin habe sie erklärt, dass sie sich “wie ein Stück Dreck zurückgelassen” gefühlt habe. Sie habe dann wohl gedacht: “Wenn du mich vernichtest, vernichte ich dich auch”, spekulierte Combé. “Hass und Rache” sei das Motiv der am nächsten Morgen (am 9. Februar 2010) eingereichten Vergewaltigungsanzeige gewesen.

 Kachelmann dagegen, so die Anwältin, habe keinerlei Hang zu Gewalttätigkeiten. Seine – auch mit Sabine W. ausgeübte – Neigung zu sadomasochistischer Sexualität sei etwas ganz anderes. “Das war völlig einvernehmlich und diente dem beiderseitigen Lustgewinn”, betonte Combé. Ein Gutachter habe bestätigt, dass Kachelmann kein krankhafter Sadist sei. Auch auf schwere Kränkungen habe er bisher nie mit Gewaltausbrüchen reagiert.

 ”Diese Frau lügt und manipuliert”

 Wenn “Aussage gegen Aussage” stehe, habe Kachelmann eindeutig die größere Glaubwürdigkeit, sagte Anwältin Combé und verwies darauf, dass die Exfreundin wochenlang ihre Familie und die Polizei über Details täuschte, um glaubwürdiger zu erscheinen. So hatte sie behauptet, erst am Nachmittag des Vorfalls Hinweise auf Kachelmanns Beziehung zu einer anderen Frau erhalten zu haben, obwohl sie schon wochenlang davon wusste: “Diese Frau lügt und manipuliert so gut, dass auch erfahrene Ermittlungsbeamte sie für durch und durch glaubwürdig hielten.” http://www.taz.de/!71282/

 24.5. Schwenn hatte am frühen Nachmittag mit seinem Abschluss-Plädoyer begonnen. Zuvor hatte Kachelmanns Pflichtverteidigerin Andrea Combé fast drei Stunden lang ihr 120-seitiges-Plädoyer vorgelesen.

 Sie ging das mutmaßliche Opfer Sabine W., die als Nebenklägerin auftrat, hart an: Die 38-Jährige habe mit ihren Beschuldigungen „nachweislich gelogen”.

 Combé: „Wenn Kachelmann Spuren am Tampon hinterlässt, aber nicht am Messer, dann hat er es auch nicht angefasst. Ebenso ist es beim Kleid: Wenn er das Kleid bei einer 55 Kilo schweren auf dem Bett liegenden Frau mit Gewalt hochschiebt, dann wäre eine Unmenge von Hautzellen zu erwarten. Das gleiche gilt für das gewaltsame Herunterreißen des Slips. Da wären Spuren von Kachelmann zu erwarten gewesen.“

 Die Verteidigerin über das mutmaßliche Opfer: „Sie setzte ihre Sexualität dafür ein, Kachelmann an sich zu binden. Ihre Erwartung war, dass sie ihn halten kann. Sie wollte mit dem Sex an jenem Abend Harmonie herstellen, um ihn dann zur Rede zu stellen. Am Tatabend wollte sie ihn mit den Tickets konfrontieren, sie wollte Klarheit schaffen. Sie meinte, Jörg Kachelmann sei weit entfernt davon, sich von ihr zu trennen. Sie hätte nie damit gerechnet, dass er nach elf Jahren ohne Widerspruch aufsteht und geht.“

 Combé: „Deswegen bin ich der Überzeugung, dass die Tat nicht stattgefunden hat.”

Wegen fehlender objektiver Beweismittel stehe Aussage gegen Aussage.

 Was die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers angeht, glaubt Combé, dass das Opfer sie sich selbst zugefügt hat: „Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen.” http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/plaedoyer-von-kachelmann-anwalt-schwenn-18055020.bild.html

 24.5. Schwenn warf in seinem Plädoyer der als Nebenklägerin auftretenden Ex-Freundin weiter vor, sie wisse, dass bei den Ermittlern “inzwischen die Empathie mit den angeblichen Opfern die Oberhand gewonnen“ habe. Die Strafkammer des Landgerichts Mannheim sei aber “nicht die Retterin enttäuschter Frauen“, sagte Schwenn. Dies könne das Gericht getrost Alice Schwarzer überlassen, fügte er mit Blick auf die Journalistin und “Emma“-Herausgeberin hinzu.

 Der Staatsanwaltschaft Mannheim unterstellten Schwenn und Combé „Verfolgungseifer“ gegen ihren Mandanten. Der Verteidiger wiederholte auch noch einmal seine Medienschelte gegen verschiedenen Presseorgane, die das Sexualleben Kachelmanns breitgetreten und seine Persönlichkeitsrechte verletzt hätten. Jeder Ehemann, der sich einer Jüngeren zuwende, würde mehr zerstören als es Kachelmann getan habe, sagte er.

 Die im Gericht anwesende Nebenklägerin folgte den Plädoyers mit von Kachelmann abgewandtem Gesicht. Während des Plädoyers von Verteidigerin Combé schüttelte sie mehrfach den Kopf. Als ihr die Anwältin gezielte Selbstverletzungen vorwarf, weinte sie zeitweise. http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1901188/Anwalt-von-Kachelmann-fordert-Freispruch-und-Entschaedigung.html

 24.5. Richter: «Wir sind hier nicht im Theater!»

 Dabei kommts nach den Ausführungen von Verteidigerin Andrea Combé zu einem kuriosen Zwischenfall. Als die Anwältin ihr Plädoyer beschliesst, brandet Applaus im Publikum auf. Richter Michael Seidling greift ein: «Bitte nicht klatschen!» Und ein weiterer Richter ruft: «Wir sind hier nicht im Theater.»

 Der Zeugenaussage der Gynäkologin, welche Petra S. nach der Nacht untersuchte, schenkt Combé dagegen viel Beachtung: Diese sagte aus, dass sie während der Untersuchung eine «ruhige und gefasste Patientin» erlebt habe. Ausserdem habe sie im Genitalbereich keine Verletzungen feststellen können.

 Zeugin verhöhnte Kachelmann

 Wenig Glauben schenkt sie auch der Zeugenaussage einer weiteren Ex-Freundin von Kachelmann, die der Wettermoderator einen Tag nach der Tat im «Schockzustand» und völlig «aufgelöst» angerufen haben soll. Die Verteidigerin argumentiert: Sie habe aus der Presse von den Vorwürfen gegen Kachelmann erfahren und dieselbe Freundin habe Kachelmann später noch Kondome und Intimlotion in die U-Haft geschickt, «um ihn zu verhöhnen». Ihre Aussage könne man «nicht ernst nehmen.» http://www.blick.ch/news/ausland/der-pitbull-von-kachelmann-wird-heute-zubeissen-173170

 Anmerkung: auch das haben wir immer wieder hier am Blog geschrieben, wer es nicht glaubt soll es nachlesen! Fehlt nur die Lüge über die Tüte mit Kleid und Slip!

 24.5. Hans-Hermann Tiedje im ARD Morgen-Magazin: Ich halte diesen Prozess am Rande des Justizskandals.

 Die Justiz hat dafür gesorgt, dass Details bekannt werden und es zu einer Schlammschlacht wurde!

 Trotzdem rechne ich damit, dass die Kammer Kachelmann verurteilen wird, obwohl es die Beweislage gar nicht hergibt!

 24.5. Tag der Abrechnung für Kachelmanns Anwälte

 Jörg Kachelmanns Verteidigerin Andrea Combé ist eine exzellente Anwältin – der Dienstag war ihr Tag. Präzise und scharfsinnig nahm sie die Anklage auseinander, bis nichts übrig blieb. Beweise? Mitnichten.

Die Staatsanwaltschaft, wieder mit drei Mann vertreten, schien von Stunde zu Stunde mehr in sich zusammenzusinken. Als ob mit einem Mal alle Luft entwichen wäre. Keiner der Herren in den schwarzen Roben mit Samtkragen lachte, es wurde nicht geflüstert, niemand schüttelte den Kopf, keiner schrieb mit oder zeigte sonst irgendeine Bewegung. Wie gelähmt saßen sie da, mit versteinerten Gesichtern, Werner Mägerle etwas gelöster vielleicht als die Herren Oltrogge und Gattner. Doch Mägerle hatte mit der Sache ja auch relativ wenig zu tun gehabt.

 Die Nebenklägerin hatte ihren Stuhl so gedreht, dass sie keinem Blick Kachelmanns, der oft zu ihr schaute, oder seiner Verteidiger hätte begegnen müssen. Ihr Anwalt, von massiger Gestalt, im rechten Winkel vor ihr, gewährte zwar ihren Augen Zuflucht. Doch vor dem, was sie zu hören bekam, konnte auch er sie nicht schützen. Als sie am Ende den Saal verließ, schien sie kurz zu schwanken. Es muss die Hölle für sie gewesen sein.

 Der Saal im Mannheimer Gerichtsgebäude war voller als bei den Plädoyers der Staatsanwaltschaft. Fast alle, die über Anklage und Prozess gegen Jörg Kachelmann je berichtet hatten, waren anwesend. Es fand nämlich die große Abrechnung mit all jenen statt, die sich bis zuletzt siegesgewiss an einer weiteren Beschädigung des Angeklagten gelabt hatten.

 Andrea Combé ist eine exzellente Strafverteidigerin. Sie macht nicht viel Wind um sich. Aber jetzt war ihr Tag. Sie denkt logisch und scharfsinnig, und sie arbeitet mit der Gründlichkeit und Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks. Jeder Satz ihres Plädoyers bewies dies. Mehr: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,764725,00.html

 24.5. Die Verteidigung geht auch davon aus, dass sich die 38-Jährige die Hämatome an ihren Oberschenkeln selbst zugefügt haben könnte. «Wer dazu bereit ist, eine Belastung wie im vorliegenden Verfahren über sich ergehen zu lassen, ist mit Sicherheit auch dazu bereit, sich physisch erhebliche Schmerzen beizufügen», sagte Combé.

 Die Pflichtverteidigerin versuchte auch, die Persönlichkeit der ehemaligen Geliebten zu sezieren. Diese hatte eingestehen müssen, dass sie hinsichtlich der Vorgeschichte der angeblichen Tat in ihren ersten Vernehmungen gelogen hatte. Dies, sagte Combé, zeige die «Kaltschnäuzigkeit» und das «schauspielerische Talent» der Frau. http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/05/24/Vermischtes/Verteidigung-fordert-Freispruch-fuer-Kachelmann

 24.5. Die «Zweifel»-Strategie

 Ganz anders Kachelmanns Pflichverteidigerin Andrea Combé am Vormittag. Über dreieinhalb Stunden lang bemühte sie sich mit detaillierten Angaben beim Richtergremium Zweifel an der staatsanwaltschaftlichen Version des angeblichen Tatablaufs und an den Zeugenaussagen von Nebenklägerin Sabine W. aufkommen zu lassen.

 Punkt für Punkt ging Combé die angeblichen Tatbeweise der Staatsanwaltschaft durch und beendete jeden einzelnen mit den Worten: «Es gibt keine objektiv bezogene Beweismittel, welche die Angaben von Sabine W. stützen.» Die vorgelegten «Beweise» seien ungenügend.

 Wie wurde das Messer eingesetzt?

 Als Erstes ging Combé auf die «Anordnung» von Blut und Sperma auf dem Bett ein. Solches sei sehr wohl gefunden worden, es weise aber nichts darauf hin, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich gewesen sei.

 Der zweite Punkt – ein grosser Streitpunkt – ist das Messer. Laut der Verteidigung lassen die Gutachten und DNA-Analysen keine Schlüsse zu, wie das Messer eingesetzt wurde und vor allem nicht, dass es so eingesetzt wurde, wie Sabine W. dies geschildert hat. «Es gibt keine Spuren an dem Messer, die die Version der Nebenklägerin bestätigen», sagte Combé. Der 38-Jährigen warf die Anwältin vor, sie habe «ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst».

 «Sabine W. log mehr als einmal»

 Ein Tampon war ein weiterer Punkt, der behandelt wurde. Kachelmann habe diesen zwar «entfernt». Dies sei aber nicht gewaltsam geschehen und vor dem Fall bereits mehrere Male so gehandhabt worden.

 Weiter ging Combé auf die Verletzungen am Hals von Sabine W. ein. An vieles habe sie sich nicht erinnern können, was ihre aktenkundige Version in Frage stelle. Ähnliches gelte für die Hämatome an ihren Beinen.

 Nach einer kurzen Verhandlungspause – Combé hielt ihr Plädoyer in einem atemberaubenden Tempo – ging die Pflichtverteidigerin auf die zahlreich erstellten und vom Gericht konsultierten Gutachten ein. Aufgrund dieser sei klar nicht davon auszugehen, dass Sabine W. nach der angeblichen Tat unter einer posttraumatischen Störung litt, durch welche ihre Erinnerungslücken bezüglich des genauen Ablaufs des Geschehens zu erklären seien. Die Praxis zeige, dass sich Opfer von Gewaltverbrechen gerade an den Kernablauf einer Tat äusserst präzise erinnerten – bei Sabine W. sei aber genau das Gegenteil der Fall. Sie habe die mutmassliche Tat selbst nur «detailarm» beschreiben können, an andere, unwichtige Punkte habe sie hingegen eine äusserst lebhafte Erinnerung.

 «Warum kehrte Sabine W. so rasch in die Wohnung zurück?»

 Auch die Aussagekonstanz von Sabine W. bemängelte Combé: Sie habe sich in den verschiedenen Einvernahmen immer wieder in Widersprüche verstrickt. Ungewöhnlich sei auch, dass Sabine W. bereits am Morgen nach der angeblichen Vergewaltigung wieder in ihre Wohnung zurückgekehrt sei. Laut Combé zeigt die Erfahrung nämlich, dass Opfer von Gewaltverbrechen lange nicht mehr an den Tatort zurückkehren können.

 Nicht zuletzt entlaste Kachelmanns Verhalten nach der «Tat» den Angeklagten: Er sei «völlig normal» zum Flughafen Frankfurt gegangen und sechs Wochen später – ohne in der Zwischenzeit mit Sabine W. Kontakt gehabt zu haben – wieder dorthin zurückgekehrt. «Glauben Sie, dass er dies getan hätte, wenn er gewusst hätte, dass dort die Polizei auf ihn wartet?», fragte Combé rhetorisch in die Runde.

 Schliesslich liege den schweren Vorwürfen von Sabine W. ein klares Motiv zugrunde: Rache und Hass. Sie habe nie damit gerechnet, dass Kachelmann sie verlassen würde, als sie ihn nach langem Zögern endlich auf seine Parallelbeziehungen ansprach. Aus unbändiger Wut habe sie also entschieden, nach dem Prinzip «du hast mich vernichtet, so vernichte ich auch dich» zu handeln. Kachelmann ist angeklagt, seine Ex-Geliebte Sabine W. vergewaltigt zu haben. http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/-Ihr-Motiv-war-Rache-und-Hass–14648845

24.5.Sie habe sich in den verschiedenen Einvernahmen immer wieder in Widersprüche verstrickt. Ein Beispiel: Erst habe die Nebenklägerin angegeben, in der Tatnacht keine Strümpfe getragen zu haben. Diese Aussage habe sie danach widerrufen – laut Combé im Wissen, dass es unplausibel erscheinen würde, zu dieser Jahreszeit (die Heizung war zu später Stunde bereits abgestellt) so leicht bekleidet zu sein. Dies spreche dafür, dass Kachelmanns Version des Geschehens – nämlich, dass sie bei seinem Eintreffen bereits entkleidet und zum Sex bereit auf dem Bett gewartet habe – glaubwürdiger sei.http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/-Ihr-Motiv-war-Rache-und-Hass–14648845

 24.5. Ich weiss, es hat etwas von Naivität, wenn ich mich hier über die BILD und Alice Schwarzer aufrege; das ist dann in etwa so, als wenn die Ameise – na, sagen wir mal, die Mikrobe – versucht, den Elefanten umzuwerfen; und bzgl. Alice Schwarzer wäre es wahrscheinlich sogar sinnlos, selbst wenn ich die Öffentlichkeit hätte, die ihr zur Verfügung gestellt wird, so faktenresistent sie sich insbesondere in der öffentlichen Diskussion des Falls Kachelmann gezeigt hat; aber trotzdem, es muss sein:

 Kachelmann-Prozess: Großer Tag für den eitlen Star-Anwalt – News Inland – Bild.de.

 Ja, dieses Pamphlet ist verfasst von der neuen Stargerichtsreporterin des Massenblattes BILD, Frau Alice Schwarzer, bekennende Frauenerretterin, Ex-Kachelmann-Tanzpartnerin und Intimfeindin des hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn, der nicht nur in Fachkreisen einen untadeligen Ruf geniesst – und über den man an anderer Stelle durchaus angemessen sachlich-kritische Ausführungen lesen kann:

 Kachelmann-Prozess: Johann Schwenn sät Zweifel, wo es vorher keine gab – Nachrichten Panorama – Weltgeschehen – WELT ONLINE. Mehr:  http://stscherer.wordpress.com/2011/05/24/fall-kachelmann-alice-schwarzer-beschimpft-in-der-bild-kurz-vor-den-pladoyers-noch-einmal-rechtsanwalt-johann-schwenn/

 RitaEvaNeeser schreibt: Mai 24, 2011 um 21:37

 Wäre schön, wenn ein Plädoyer, wenn es sowieso schon öffentlich gehalten wurde, nacher bei der Verteidigung oder der Gerichtskanzlei zu bekommen wäre. Denn Presse und Prozessbesucher geben ja nur Teile wieder!

 24.5. Rechtsexperte glaubt „Kachelmann wird nach Urteil in Handschellen abgeführt!“

Der Düsseldorfer Jura-Dozent Udo Vetter tippt, dass das Mannheimer Gericht noch über die Forderung der Staatsanwälte hinausgeht. Seine Prognose: fünf Jahre, drei Monate. Begründung: Die geforderten vier Jahre und drei Monate Haft für eine Vergewaltigung unter Einsatz einer Waffe sind eigentlich laut Strafrechtkatalog eher wenig. Das Mindeststrafmaß liegt laut Strafgesetzbuch bei fünf Jahren.

Thomas Wings, Strafverteidiger aus Gladbeck, würde zwar einen Freispruch für richtig halten, rechnet aber dennoch mit 6 bis 7 Jahren, die Kachelmann brummen muss. „Ansonsten hätte man sich einen Großteil der Beweisaufnahme zum Ende hin sparen können. Außerdem hatte sich die Kammer bereits früher schon einmal festgelegt, was zur damaligen Haftentscheidung führte. Und wenn sich ein Gericht einmal festlegt hat, ändert es selten seine Meinung noch mal“, sagte Thomas Wings zum KURIER. Er erklärt auch, warum er das Strafmaß sogar viel höher als vom Staatsanwalt gefordert sieht: „Wenn eine Vergewaltigung schon als erwiesen betrachten wird, dann ist es ein normal-schwerer Fall und nicht ein minderschwerer.“

Wings macht für den Tag der Urteilsverkündung noch eine weitere Vorhersage – und zwar, dass der Angeklagte mit Handschellen abgeführt wird. „Ich schätze, dass zu schlechterletzt noch die berüchtigte Saalverhaftung erfolgt. Man wird wegen der hohen Strafe Fluchtgefahr attestieren und den Haftbefehl wieder in Vollzug setzen.“http://www.berliner-kurier.de/panorama/rechtsexperte-glaubt–kachelmann-wird-nach-urteil-in-handschellen-abgefuehrt–,7169224,8485710.html

 25.5. Schwenn hatte auch betont, dass nach einem Freispruch eigentlich die Nebenklägerin Claudia D. wegen Falschaussage verfolgt werden müsste. Das sei aber nicht zu erwarten, weil für solche Ermittlungen die Staatsanwaltschaft Mannheim zuständig wäre. Die Behörde habe sich aber darauf versteift, der Ex-Freundin von Kachelmann bedingungslos zu glauben. Daher werde nach einem Freispruch wohl umgehend ein Revisionsantrag der Staatsanwälte nach Karlsruhe an den Bundesgerichtshof gehen. http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13392691/Schwenns-grosser-Auftritt.html

 25.5. Der Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, äußerte sich überraschend offen: «Es ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Verurteilung zu begründen, aber auch ein Freispruch.» An der Darstellung seiner Mandantin habe er aber keine Zweifel, betonte Franz nach den Plädoyers der Verteidigung. Das Landgericht will sein Urteil am kommenden Dienstag (31. Mai) verkünden.                                                                                 http://www.ahlener-zeitung.de/aktuelles/aus_aller_welt/aus_aller_welt/1553947_Verteidigung_fordert_Freispruch_fuer_Kachelmann.html

 30.5. Gerüchte um Absprachen im Kachelmann-Prozess

 Nach Informationen der «Stuttgarter Nachrichten» soll es bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eine interne Absprache geben, im Fall eines Freispruchs des Angeklagten nicht in Revision zum Bundesgerichtshof zu gehen, sondern die Niederlage zu akzeptieren.

 Das Blatt berichtet unter Berufung auf Justizkreise, dass die Behörde eine weitere Instanz angesichts anderer Verfahren nicht mehr für vertretbar hält, da die monatelangen Ermittlungen in diesem Fall offenbar die Kapazitäten bei der Staatsanwaltschaft stark gebunden hatten. http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Geruechte-um-Absprachen-im-KachelmannProzess/story/15983898

30.5.Im Falle eines Freispruchs für Kachelmann will die Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich zumindest formal Revision gegen das Urteil einlegen. Das sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Montag der Nachrichtenagentur dpa.

Er widersprach damit Medienberichten, wonach es angeblich eine Absprache innerhalb der Staatsanwaltschaft gebe, auf Rechtsmittel zu verzichten.

Sollte Kachelmann an diesem Dienstag freigesprochen werden, würde die Staatsanwaltschaft “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ Revision einlegen, so Oltrogge. Denn nur in diesem Fall sei das Gericht gesetzlich verpflichtet, eine ausführliche Urteilsbegründung zu schreiben. Von dieser Begründung werde es dann abhängen, ob die Staatsanwaltschaft die Revision weiter verfolge oder zurücknehme     .http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1907820/Bei-Freispruch-waere-eine-Revision-sehr-wahrscheinlich.html

30.5.Ausnahmezustand im Landgericht Mannheim: Am Dienstag (31. Mai 2011) wird das Urteil im Kachelmann-Prozess gesprochen. So läuft die Verkündigung genau ab.

Freispruch oder Verurteilung? Nach 43 Verhandlungstagen wird das Kachelmann-Urteil im Landgericht Mannheim verkündet. Muss der Wettermoderator (52) ins Gefängnis, weil er seine Ex-Freundin vergewaltigt hat? Am Dienstag (31. Mai 2011) gegen 10.00 Uhr erfährt die Öffentlichkeit den Richterspruch.

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Kachelmann-Urteil: So läuft die Verkündung am 31. Mai 2011 | Suite101.de http://www.suite101.de/news/kachelmann-urteil-so-laeuft-die-verkuendung-am-31-mai-2011-a113749#ixzz1srgfOK40

 31.5. Tag der Urteilsverkündung

 31.5. Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Im Gerichtssaal brach Jubel aus. Sabine W. und Jörg Kachelmann würdigten sich keines Blickes. Es bestünden «begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann», sagte der Vorsitzende Richter des Michael Seidling am Dienstag. Deshalb sei er nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freizusprechen.                     http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Freispruch-fuer-Joerg-Kachelmann/story/27728510

 31.5. Pressemitteilung

 Meteomedia begrüsst Freispruch Gais (CH), 31.05.2011

 Meteomedia freut sich über den längst überfälligen Freispruch ihres Firmengründers Jörg Kachelmann.

 Jörg Kachelmann wird ab sofort seine Kraft wieder ganz der Meteomedia Gruppe widmen können. Dazu gehören auch seine Kommentare zum Wettergeschehen in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter.

 Zusätzliche öffentliche Auftritte sind in Zukunft nicht ausgeschlossen. Priorität hat in nächster Zeit aber die Umsetzung der vorbereiteten Projekte.

 In Kürze wird Meteomedia spannende neue Produkte vorstellen, welche in den letzten Monaten erarbeitet wurden. Damit wird auch Meteomedia sich voll und ganz auf das konzentrieren, was immer ihre Stärke war: Innovation und Qualität für die Kunden.

 31.5. Auch nach dem Urteil blieb Schwenn seiner Linie treu: Kachelmann sei “aufs Schäbigste behandelt worden”, sagte er vor TV-Reportern. Ein besseres Urteil sei von diesem Gericht nicht zu erwarten gewesen, die Kammer hätte den Angeklagten “zu gerne verurteilt”. Kachelmann selbst äußerte sich nicht öffentlich.

 Pflichtverteidigerin Andrea Combé sagte, sie werde gemeinsam mit Schwenn und Kachelmann die weiteren Schritte beraten. Auf die Frage, ob es schwer gewesen sei, die Kammer von der Unschuld ihres Mandanten zu überzeugen, antwortete Combé: “Wenn man die Urteilsbegründung ernst nimmt, ist es der Kammer tatsächlich schwergefallen.” http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,765833,00.html

 31.5. Der Prozess war irrsinnig lang und quälend. Nun hat das Landgericht Mannheim heute festgestellt, was andere schon vor dem ersten Verhandlungstag wussten: Jörg Kachelmann ist unschuldig, eine Vergewaltigung kann ihm nicht nachgewiesen werden. Diesen Befund brachten schon lange vorher die dem Landgericht vorgesetzten Juristen am Oberlandesgericht Karlsruhe in wenigen, glasklaren Absätzen aufs Papier – als sie Kachelmann im Juli 2010 nach mehr als vier Monaten aus der Untersuchungshaft entließen.

FREISPRUCH !

 Nun stellt sich die Frage, wozu es 44 Hauptverhandlungstage dauern musste um darauf zu kommen, dass bei uns der Grundsatz gilt: Bei einem Mangel an Beweisen lassen wir lieber mögliche Verbrechen ungesühnt, als auch nur einen Unschuldigen “aus dem Bauch heraus” zu verurteilen. Der Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten ist ein eherner Sockel des Rechtsstaates. Das Landgericht Mannheim hat, wenn auch mit offenkundigem Widerwillen, letztlich doch nicht zur Spitzhacke gegriffen, um dieses Fundament abzutragen. Das ist den Richtern erst einmal anzurechnen. Vielleicht, ja hoffentlich haben sie sich auch etwas davor gesorgt, später in Gesellschaft von Alice Schwarzer genannt zu werden, der derzeit lautesten Propagandistin von Justizwillkür im Dienst des gesunden Volksempfindens.

 Dennoch ist viel schief gelaufen in diesem Prozess. Die Beweisaufnahme begann mit langwierigen Vernehmungen von Zeugen, die nichts dazu sagen konnten, was sich in der angeblichen Tatnacht konkret ereignet hat. Es war die Parade der Ex-Freundinnen Kachelmanns, von Polizisten und der Eltern des mutmaßlichen Opfers. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wieso ein Gericht erst mal endlos am Vorhang zieht, ohne sich zu vergewissern, ob überhaupt Hauptdarsteller zu einer Aufführung auf der Bühne verpflichtet sind.

 Kachelmanns erster Anwalt Reinhard Birkenstock hat gegen diese Präludien gewettert, und das zu recht. Das Landgericht entschied sich dennoch für die Groteske. Durch diese unübliche, aberwitzige  Prozessplanung (hat so eine Kammer nur einen “Kunden”?) zogen die Richter das Verfahren nicht nur in die Länge. Sie stellten auch die Bottiche für den Schlamm bereit, den die Ex-Geliebten Kachelmanns dann teuer an begierige Medien verkauften.

 Auch sonst war das Gericht offenbar geneigt, jedes Sandkorn lieber drei Mal umzudrehen, als sich die Chance auf eine Verurteilung Kachelmanns entgehen zu lassen. Selbst die von der Verteidigung aufgebotenen Gutachter waren nicht so zahlreich, um so einen Prozessmarathon zu rechtfertigen. Das Gericht dürfte sich lange vor der Erkenntnis gedrückt haben, welche der Strafsenat am Oberlandesgericht schon in seiner Freilassungsentscheidung für Kachelmann recht deutlich formulierte – dass die Beweise und Indizien am Ende nicht reichen werden.

 Es gehört aber auch zu den Aufgaben eines Gerichts, rechtzeitig auf die Frage zu antworten, ob nach menschlichem Ermessen noch Fakten auftauchen, die den Zweifelsgrundsatz in den Hintergrund drängen. Das Gericht darf nicht darauf warten, dass sich zur Überraschung aller herausstellt, man hat das falsche Gemüsemesser auf DNA untersucht. Oder dass kurz nach der Mittagspause ein Überraschungszeuge hereinstürmt und verkündet, er habe auf dem Obstbaum vor dem Haus gespannt und alles durchs Fenster mit angesehen.

 Die Spannung, die über dem Urteilsspruch heute lag, belegt auch einen weiteren Fehler der Mannheimer Richter. Sie haben sich während des gesamten Verfahrens nicht in die Karten schauen lassen. Kein Piep dazu, wie das Gericht die Sach- und Rechtslage momentan würdigt. Das ist eine Prozessführung von gestern. Sie sorgt zwangsläufig dazu, dass sich Ankläger und Verteidigung gleichermaßen in der Defensive fühlen. Ein Gericht, das mit offenen Karten spielt und mit den Parteien erörtert, ob dieser oder jener Beweisvorschlag (momentan) Sinn macht, beschleunigt nicht nur das Verfahren. Es sorgt auch dafür, dass sein am Ende verkündetes Urteil eine Seite nicht wie ein Keulenschlag trifft.

 Die traurigste Figur im Fall Kachelmann machten die emsigen Mannheimer Staatsanwälte. Sie sahen in Kachelmann von Anfang an den großen Fisch, der in der Provinz nur alle Jubeljahre anbeißt. Diese Beute galt es nicht zumindest vorläufig am Leben zu halten, sie musste frühzeitig filetiert werden. Mit bloßer Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit ist insbesondere die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft nicht zu erklären. Zu offensichtlich wurde darauf gepocht, das mutmaßliche Opfer sei glaubwürdig. Zu emsig wurde versucht, die schon früh nachgewiesenen Lügen der angeblich Geschädigten zu bagatellisieren. Auch dass man es anscheinend als Frage der Ehre empfand, Kachelmann in U-Haft zu lassen, spricht nicht für diese Zweigstelle der (so die beliebte Selbstanpreisung von Staatsanwälten) objektivsten Behörde der Welt. Ebenso wie der Umstand, dass die unglücklichen Gestalten von der Staatsanwaltschaft es sogar schafften, in ihren Plädoyers entlastende Umstände einfach zu verschweigen.

 Jörg Kachelmann hatte neben seinen unterschiedlich temperierten, aber letztlich ja erfolgreichen Verteidigern einen großen Vorteil. Er konnte jene Sachverständige bezahlen, über deren fast einstimmiges Ergebnis sich am Ende auch die Strafkammer nicht hinwegzusetzen traute. Dass es nämlich keine forensischen Belege für die Tat gibt, zum Beispiel verwertbare DNA oder eindeutige Verletzungen. Und dass es gute Gründe gibt, dem mutmaßlichen Opfer nicht zu glauben.

 Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller. Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich.

 Darüber kann man sich durchaus sorgen. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/05/31/der-zweifelsgrundsatz-ist-kuflich/

 Maschera: Als wir um 06:00 Uhr am Gericht ankommen steht bereits eine Schlange von ca. 25 Leuten vor dem Seiteneingang des LG-Mannheim. Das Aufgebot an Presse/Fernsehen ist größer als ich es bis jetzt erlebt habe. Ich bin jedoch erst am dritten Verhandlungstag zum „Einsatz“ gekommen, da ich vorher noch in Urlaub war.

Die „Oliver-Pocher“ Peinlichkeit blieb mir somit erspart und ich kann nicht beurteilen ob das Spektakel am ersten Tag größer war.

 Es war klar, an diesem letzten Verhandlungstag ist alles anders. Es liegt eine nahezu spürbare Spannung in der Luft, der auch ich mich nicht entziehen kann. 06:00 Uhr war nicht zu früh. Eine halbe Stunde später sind, meiner Schätzung nach, bereits 3 Mal so viele Zuschauer eingetroffen. Es ist klar, für die jetzt hinzu kommenden, wird es eng. Unter den Zuschauern befinden sich ebenfalls sehr viele nicht akkreditierte Presseleute. U.a. Hr. Karl-Dieter Möller. Rechtsexperte der ARD.

 Wie „eingekesselt“ ist man den Kamerateams und den vielen Mikrofonen des Rundfunks fast ausgeliefert. Es gibt nahezu kein „entkommen“. Zwischendurch laufen ganze Grüppchen Polizisten vorbei. Zum Teil in Schutzsicheren Westen, sodass man sich mal wieder fragt: wo bin ich hier gelandet?

 Auf der Home-Page des Landgerichts war die Rede davon, Einlass sei um 07:30 Uhr. An diese zeitliche Einhaltung habe ich nicht geglaubt. Eine vermeintlich sehr erfahrene Prozessbesucherin, die in einem Artikel namentlich erwähnt wird, glaubt zu wissen: heute werde wohl auf Kontrollen verzichtet werden. Es sei nun eh alles vorbei und daher werde man die Zuschauer sicher erst kurz vor knapp in das Gebäude lassen und einfach „durchlaufen“ lassen. Dies verkündet die Dame ganz ernsthaft an die um sie herum stehenden Besucher. Bei welchem Prozess war diese Dame? Viel verstanden hat sie nicht, wie mir scheint.

 Nach 08:30 Uhr öffnet sich die Seitentür des Landgerichtes und es kommen einige Polizisten raus. Jeweils 10 Besucher werden eingelassen zur „Leibesvisitation“. Ich gehöre zur dritten Gruppe, der Einlass gewährt wird. Ich habe die Kontrolle nicht als „schärfer“ empfunden als bei den voran gegangenen Besuchen. Entgegen September 2010, darf ich meine Schuhe anbehalten. Frau REN muss jedoch ihren Geldbeutel öffnen. Das habe ich auch noch nicht erlebt.

 Im Saal angekommen sind nur wir „Normalzuschauer“ im Raum. Auffällig, Frau Lapsit und Herr Friedrich sitzen bereits unter den Zuschauern. Ich habe beide nicht in der Warteschlange gesehen. Es gibt sie eben doch vor dem LG Mannheim: die ganz kleinen „Unterschiede“. Namhafte Journalisten stellen sich mit dem „Fußvolk“ in aller Frühe an, Polizisten aus Schwetzingen müssen dies nicht.

 Im Nu füllt sich der Saal. Ich brauche sicher nicht einzeln aufzuführen, dass alles an Presse vertreten ist das bekannt ist. Auch RA Höcker ist anwesend. Ich habe ihn schon eine ganze Weile nicht mehr gesehen. Um ca. 08:40 Uhr betreten Jörg Kachelmann und Frau RA Combé den Saal. Schnell verschwinden sie jedoch wieder in einem Seitenzimmer. Erst kurz vor 09:00 Uhr trifft die Staatsanwaltschaft ein. Vier an der Zahl, denn StA Grossman ist mit von der Partie. Er betritt den Saal mit einem jungen Mädchen, das auf einen der Stühle direkt hinter der StA Platz nimmt. Sie ist höchstens 16-17 Jahre. Ich/wir fragen uns: (die Tochter? Eine Verwandte?) Es nehmen weitere Leute Platz auf eigens dafür hingestellte Stühle. Niemand weiß um wen es sich handelt. Die Nebenklägerin habe ich nicht gesehen.

 Die Saaltür geht auf und es kommen Kameraleute herein. Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren zu denken: was für ein Spektakel! Kurz vor einem Urteil, nach 43 Verhandlungstagen werden diese Pulke zugelassen. Bin ich hier bei einer Filmpremiere, oder geht es hier gleich um das Schicksal zweier Menschen? Ich frage mich, die Gesichter der Verteidigung/StA beobachtend, kennen diese das Urteil bereits? Werden diese vorher unterrichtet? Oder stehen diese genauso unter Spannung?

 Kurz vor 09:00 Uhr sind die StA, die Verteidigung und der Angeklagte alle im Saal und das Gericht tritt ein. Die Kameraleute flitzen wie von einer Tarantel gestochen vor dem Richterpult hin und her. Etwas unkoordiniert. Klar, nur ein paar Minuten, dann ist alles vorbei.

 Richter Seidling bittet die Teams den Saal zu verlassen. Beim Rückwärts hinauslaufen, dabei weiter fotografierend und filmend stolpern sie fast über ihre eigenen Füße, aber jede Sekunde wird noch ausgereizt. (Dies ist von mir nicht böse gemeint, es war eher belustigend. Auch ein stressiger Job).

 Wie immer sind alle beim betreten des Gerichtes aufgestanden und bleiben auch stehen. Alles geht nun sehr schnell. Richter Seidling sagt es komme nur zur Urteilsverkündung. Dieses lautet: Freispruch!

 Die Spannung „explodiert“ wenn auch nur einige Sekunden. Viele können sich eine laute Reaktion nicht verkneifen. Affekt! Anders kann ich das nicht bezeichnen.

 Freispruch. Zunächst ganz klar und ich weiß auch gar nicht was ich davon halten soll? Kann es im Prinzip nicht fassen. Es wurde auch nicht sofort gesagt: (Im Zweifel für den Angeklagten). Da so viel und oft die Rede von Freispruch erster und zweiter Klasse war, bin ich zunächst der Meinung: Freispruch erster Klasse! Da ich bis zur letzten Sekunde eine Verurteilung für möglich gehalten habe, (wenn auch zu Unrecht, meiner Meinung nach) war ich mehr als überrascht.

 Ich stand nicht alleine da mit meinen Eindrücken, so viel weiß ich. Sämtliche Reporter verlassen den Saal um die Mitteilung heraus zu geben. Jetzt kommt es zur Begründung. Oder soll ich sagen: Abrechnung?

 Richter Seidlung betont, dass das Gericht davon überzeugt ist juristisch die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

 An dieser Stelle verweise ich auf die Medien. Ich habe, wie bereits im Vorwort erwähnt nicht mitgeschrieben. Alles ist, wie ich inzwischen lesen konnte, vielfach geschrieben worden.

 In Stichworten geht es um eine einzige Rüge an die Medien, insbesondere auch an die Foren und Blogs in denen die Persönlichkeitsrechte, lt. Richter Seidling mit Füßen getreten wurden.

 Es geht ebenfalls um Ferndiagnosen von „Selbsternannten Experten“ die keine Akteneinsicht hatten.

 Es geht darum, dass, das Gericht sich von der Presse mehr Sachverstand als Stimmungsmache erwartet habe.

 Richter Seidling bedankt sich bei Frau RA Combé für ihre Sachlichkeit. Auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft wird lobend erwähnt.

 In Richtung RA Schwenn fallen Begriffe wie Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht.

 Weiter sei das Gericht sich sehr wohl darüber im Klaren, dass die vernommenen Beziehungszeuginnen in der Nacht vom 08.09.02.2010 nicht dabei waren. Dennoch sei die Schilderung dieser Zeuginnen wichtig gewesen für die Glaubhaftigkeit der Beziehungsschilderung der Nebenklägerin.

 Das Gericht verwehrt sich auch gegen die Kritik der Reihenfolge der Beweisaufnahme. Diese sei absolut nicht unüblich gewesen. Es gäbe keine festen Vorgaben. Die Kritik sei reine Stimmungsmache gewesen.

 Ich bemerke: die Nebenklägerin muss irgendwann in den Saal gekommen sein und sitzt „sichtgeschützt“ durch RA Franz auf der StA-Seite.

 Es geht nun um die Tatnacht. (Wurde hinreichend in den Medien beschrieben. Ich habe dazu nichts Neues).

 An wirklichen Fakten, Beweismitteln werden aufgezählt:

 Tampon: Keine Aussagekraft.

Die äußeren Verletzungen hält das Gericht nicht zwingend für eine Fremdeinwirkung. (Non liquid).

 Kratzspuren und andere Verletzungen, Hämatome an den Oberschenkeln lassen sich nicht in Einklang bringen mit der von der Nebenklägerin beschriebenen Tatschilderung.

 Zum Messer. Sei evtl. runter gefallen. (Spurenverlust).

 Es bleiben dem Gericht also Zweifel an der Schuld. Jedoch sei dies auch nicht zwingend der Hinweis auf eine Falschaussage der Nebenklägerin.

 Das Gericht sei auch nicht zu der Überzeugung gekommen, (Aufgrund der Aussagen der Zeuginnen) dass J.K. Sexuell zu Gewalt neige. Es gab ein ausloten von Grenzen, jedoch keine Gewalt.

 Es gäbe also keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung.

Es gäbe auch keine tragfähige Grundlage für eine Falschbeschuldigung seitens der Nebenklägerin.

 Das Schlusswort der Kammer lautete sinngemäß:

 Jeder solle immer bedenken, dass Jörg Kachelmann die Tat möglicherweise nicht begangen habe.

 Ebenfalls jedoch solle jeder Bedenken, dass auch die Nebenklägerin möglicherweise das Opfer einer Vergewaltigung war.

 Man solle mit beiden Respektvoll umgehen!

 09:58 Uhr: Die Urteilsverkündung ist zu Ende!

 An dieser Stelle beende ich die Beschreibung meiner Eindrücke. Eine Berichterstattung ist das heute nicht. Weitere persönliche Eindrücke werde ich evtl. noch beschreiben. Fragen beantworte ich gerne.

 P.S. RA Schwenn sitzt während der ganzen Begründung zum Teil kopfschüttelnd, jedoch auf jeden Fall dauerhaft, (amüsiert? Lachend) da. Bei J.K. konnte ich keine Regung erkennen. Nach Beendigung der Verhandlung blieb die Nebenklägerin noch etwas sitzen und weinte. Ich konnte das nur schwer verstehen, ich wäre sofort aufgesprungen und hätte den Saal verlassen.

 P.S. -2 Ich saß später zusammen mit einigen anderen auf einer Terrasse und wir haben das Urteil auf uns wirken lassen. Am Tisch direkt neben uns saßen Frau Lapsit und Hr. Dietrich. Diese wurden dann von Herrn StA Oltrogge irgendwann „abgeholt“………………….

 Pressemitteilung vom 31.05.2011 – Freispruch für Jörg Kachelmann -

Datum:  31.05.2011

 Kurzbeschreibung:

 Freispruch für Jörg Kachelmann

 I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

 Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.

 Des weiteren wurde dem Grunde nach die Entscheidung getroffen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den sonstigen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahme) entstandenen Schäden zu entschädigen ist.

 II. Der Vorsitzende hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:

 „Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“

 Er hat im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zunächst Stellung zu den Angriffen gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft genommen:

 „Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.

 Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte. Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die – wenn auch hart geführte – Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.

 Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage – und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an – nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“

 Der Vorsitzende hat vor allem auch die Rolle des Internets und der Medien kritisch beleuchtet:

 „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.

 Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

 Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.

 Die Pressefreiheit zählt wie die Meinungsfreiheit zu den elementaren Grundrechten. Die Gerichte haben bei ihrer Tätigkeit die Pressefreiheit zu respektieren und den Medien eine angemessene Berichterstattung über das Verfahren zu ermöglichen. Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen.

Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.

Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.

 Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.

 Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun.

 Der Kammer ist bewusst, dass die Arbeit der Medien im vorliegenden Verfahren unter erschwerten Bedingungen stattfand. Durch den wiederholten Ausschluss der Öffentlichkeit war es den Medienvertretern nicht möglich, sich ein vollständiges Bild vom Ablauf und Inhalt der Hauptverhandlung zu machen.

 Dies hätte jedoch umso mehr Anlass zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung sein müssen. Die Kammer hätte vor allem in diesem Zusammenhang von Seiten der Medien mehr Verständnis für die Belange des Strafprozesses erwartet.

 Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung in erster Linie der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dabei sind nicht nur die in der Strafprozessordnung vorgegebenen Regeln einzuhalten; die Gerichte, denen von Gesetzes wegen erhebliche Eingriffsbefugnisse zustehen, haben vor allem darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Zeugen nicht mehr als zur Wahrheitsfindung erforderlich eingeschränkt werden.

 Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.

 Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte – jedenfalls teilweise – begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.

 Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.

 Abgesehen davon, dass die weit überwiegende Anzahl der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Zeuginnen keine Interviews gegeben* und damit Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte hatten, geht die Kammer nicht davon aus, dass der Angeklagte oder sein Verteidiger ernsthaft gewollt hätten, dass das Beziehungs- und Intimleben des Angeklagten der Allgemeinheit in allen Einzelheiten durch eine Vernehmung der Zeuginnen in öffentlicher Verhandlung zugänglich gemacht worden wäre. Im Ergebnis steht deshalb außer Frage, dass der wiederholte Ausschluss der Öffentlichkeit sachlich gerechtfertigt war. Er diente allein dazu, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, auch die des Angeklagten zu wahren und die Wahrheitsfindung in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen.

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter – wenn auch eher eine überschaubare Anzahl – durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.

 Bei allem Verständnis für die Belange der Medienarbeit erhofft sich das Gericht, dass die Medien künftig wieder mehr Verständnis für das vorrangige Interesse der Justiz an der ordnungsgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens entwickeln.

 Das vorliegende Verfahren sollte Anlass dazu sein, eine sachgerechte Diskussion auch unter Beteiligung der Justiz in Gang zu setzen, um zu verhindern, dass ohne Not unüberbrückbare Gegensätze entstehen.“

 Im Rahmen der Urteilsbegründung im engeren Sinn hat der Vorsitzende die Komplexität der Beweislage, aber auch das Erfordernis der umfangreichen Beweisaufnahme betont und darauf hingewiesen, dass gerade die Plädoyers der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin dies eindrucksvoll belegt hätten.

 Er führte aus, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen muss, die die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt.

 Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:

 „Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

 In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

 „Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

 Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:

 „Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

 Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.

 Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

 Der Vorsitzende ging anschließend auf einzelne Beweisergebnisse näher ein, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterschiedlich gedeutet hatten.

 Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.

 Zum Schluss wandte sich der Vorsitzende mit einem persönlichen Wort der Kammer an die Verfahrensbeteiligten, die Prozessbeobachter und die Vertreter der Medien:

 „Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein.

 Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau X. möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.

Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau X. und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.

 Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“

  III. Die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, das Urteil binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision anzufechten. Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

 Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt von heute an gerechnet rund 3 ½ Monate.

Dr. Joachim Bock

 VRLG und Pressereferent

 Anmerkung zu * Das Gericht hat anscheinend die Presse wirklich nicht genau gelesen, Bild,Bunte,Focus,Stern,Süddeutsche,RTL etc.- alle haben Interviews mit unzähligen, angeblichen Freundinnen gebracht. Darunter sind bestimmt Zeuginnen gewesen welche kassiert haben, die dann vor der ausgeschlossenen Öffentlichkeit ihre Aussagen gemacht haben. Nur die sind einfach nicht aufgeflogen! Das ist keine Behauptung von mir, sondern nachweisbar - auch wenn diese Artikel online nicht mehr auffindbar sind!

31.5. SVP Natrionalrätin Natalie Rickli ( 34) im Blick am Abend: Für mich bleibt ein schaler Nachgeschmak bei diesem Freispruch mangels Beweisen für einen Mann der Sado-Maso-Sex praktiziert!

 Anmerkung: Reden ist Silber und Schweigen ist Gold, besonders wenn man anscheinend keine Ahnung hat! War das der Auftakt für die Nationalratswahlen im Herbst um “Gleichgesinnte” Spiessbürger auf Ihre Seite zu ziehen? Das ist unerträglich!

 31.5. Nach dem Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat der Anwalt der Ex-Geliebten von einem «Freispruch dritter Klasse» gesprochen.

 «Ich bin auf keinen Fall am Boden zerstört», sagte Thomas Franz, Vertreter von Kachelmanns Ex-Freundin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, der Illustrierten «Bunte». «Der Freispruch ist ein Freispruch dritter Klasse.» In der Urteilsbegründung habe das Gericht klar gemacht, dass es «weder von der Unschuld von Herrn Kachelmann, noch von einer Falschaussage meiner Mandantin überzeugt» sei. «Das Gericht hat klar gemacht, dass es meiner Mandantin in bestimmten Punkten glaubt». Es sei aber Grundsatz des deutschen Rechts, dass ein Angeklagter freigesprochen werden muss, wenn Zweifel an seiner Schuld bleiben. sueddeutsche.de – erschienen am 31.05.2011 um 14:31 Uhr

 Anmerkung: als Jurist sollte Franz wissen, dass es keine Klassifizierung der Freisprüche gibt!

 31.5. Ein Interview mit Regensburger Strafrechts-Professor Henning Ernst Mueller:

 “(…)- Ist das für Herrn Kachelmann ein «Freispruch zweiter Klasse» oder wäre eine solche Einschätzung überzogen?

 Mueller: «Freisprüche erster und zweiter Klasse gibt es im derzeitigen Recht gar nicht. Nur aus der Außenbetrachtung kann man sagen: Theoretisch wäre es ein besserer Freispruch, wenn seine Unschuld erwiesen wäre. Aber das ist nicht die Aufgabe des Gerichts. Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist. Ob darüber hinaus noch erwiesen wird, ob er unschuldig ist, das kann vorkommen. Zum Beispiel durch ein Alibi. Das ist dann aber eher ein Zufall als die Bestimmung des Gerichts. Bei Herrn Kachelmann ist es ein ganz normaler Freispruch, da gibt es keine Differenzierung.» (…)”http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Interview-Im-Kachelmann-Prozess-zu-weit-gegangen-_arid,575022_puid,1_pageid,52.html

 1.6. Spiegel online Panorama 01.06.2011

Kachelmann-Urteil

Die Angst der Richter vor dem klaren Wort

 Einem Unschuldigen mitzugeben, dass man keineswegs von seiner Unschuld überzeugt sei und dass er zeitlebens als potentieller Vergewaltiger gelten werde – was soll das? Einer Frau hinterherzurufen, den Verdacht, sie sei eine rachsüchtige Lügnerin, werde sie nie mehr los – den Beweis dafür trat das Gericht selbst an. Nach der Urteilsverkündung soll sie getobt, gegen Möbel getreten und ihren Anwalt beschimpft haben.         http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766105,00.html

31.5.Ein Urteil – drei Verlierer…

Der Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann ist juristisch nicht zu beanstanden. Als Sieger darf sich nach der Entscheidung aber niemand fühlen. Im Gegenteil….

http://www.focus.de/panorama/welt/kachelmann-prozess-ein-urteil-drei-verlierer_aid_632775.html

31.5.Lordsiegelbewahrer der gepflegten Bratwurstberichterstattung

Heute morgen werden die Menschen in den Spiegel schauen und sich vielleicht die ein oder andere Frage dabei stellen.

Der Strafverteidiger Johann Schwenn wird vermutlich denken: Guter Job!

Jörg Kachelmann wird denken: Nein, danke.

Alice Schwarzer wird denken: Doch!

Gisela Friedrichsen wird denken: Wie ungerecht!

Die Radiomoderatorin wird denken: (Nicht-öffentlich)

Stefan Eisner (unbekannter MM-Redakteur, der den Kommentar geschrieben hat.) denkt: Nur Verlierer.

Horst Roth, der MM-Chefredakteur wird denken…

Keine Ahnung, was Herr Roth denkt.

Vermutlich denkt er. Irgendwas. Dass er auch nur im Ansatz darüber nachgedacht hat, wie man diesen Prozess journalistisch “top” begleitet, darf man getrost in Frage stellen. Und wenn das so gewesen sein sollte, war er leider nicht erfolgreich.http://www.heddesheimblog.de/01/das-drama-der-journalistischen-bedeutungslosigkeit-der-fall-kachelmann-ist-beispielhaft-fur-den-fall-des-mannheimer-morgens-2/23931.html

31.5.Schwenn: Gericht hat richtig nachgetreten

Schwenn hingegen sprach von einem «befangenen Gericht». Die Kammer hätte seinen Mandanten «zu gerne verurteilt» und in der Urteilsbegründung nochmal «richtig nachgetreten», um «den Angeklagten maximal zu beschädigen». http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Im-Zweifel-fuer-Kachelmann/story/27728510

31.5.Wann der Steuerzahler für Kachelmanns Verluste gerade stehen muss…
Kachelmann-Urteil:

Allerdings hat der Wettermoderator auch gute Chancen, darüberhinausgehende Ansprüche gegen den Staat geltend zu machen. „Wer zu Unrecht in Haft saß und nachweisen kann, dass er aufgrund dessen Gehaltseinbußen erlitten hat, kann Klage erheben und verlangen, dass die öffentliche Hand ihm diesen Schaden ersetzt“, so Ulrich Ziegert, Strafrechtsprofessor und Strafverteidiger bei der Kanzlei Bossi & Ziegert in München. Im Endeffekt müsste dann also der Steuerzahler für die Vermögenseinbußen Kachelmanns geradestehen….
Wann der Steuerzahler für Kachelmanns Verluste gerade stehen muss – http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-22506/kachelmann-urteil-wann-der-steuerzahler-fuer-kachelmanns-verluste-gerade-stehen-muss_aid_632596.html

31.5.Auch der Anwalt Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, sprach im Deutschlandfunk im Zusammenhang mit dem Verfahren gegenJörg Kachelmann von einer massiven Beeinflussung der Öffentlichkeit durch die Ankläger und die Verteidigung. Darum sei es für den Richter besonders schwer, ein faires Urteil zu fällen. Huff hofft, “dass die Richter sich von diesen Äußerungen beider Seiten freimachen können.” Eine ähnliche Parteinahme in einem Prozess habe es nur im Fall der getöteten Kinder von Monika Böttcher-Weimar vor gut 15 Jahren gegeben.

Hans Leyendecker von der “Süddeutschen” sagte im Deutschlandfunk , dass angesichts der teilweise parteiischen Berichterstattung zum Prozess die Gerichtsreportage zum “Schmuddelkind” verkommen sei. http://www.dradio.de/aktuell/1470408/

31.5. Die Richter haben also eine Mitschuld daran, wenn dieser Prozess als Negativbeispiel, wie es nicht laufen sollte, in die Geschichte eingeht. Ihr Urteil wird wohl ohnehin vor dem Bundesgerichtshof landen. Es wird also wahrscheinlich noch weitere Kapitel in dem Drama geben.                                    http://www.stern.de/panorama/ende-des-prozesses-die-faszination-des-falls-kachelmann-1689774.html

31.5.Kachelmann: “Vier Monate unschuldig im Knast”

Für die einen war die Schuld des Angeklagten, der so viele Freundinnen gleichzeitig belogen hatte, klar. Für andere war ebenso klar, dass sich eine betrogene, verbitterte Frau rächen wollte. Medien wurden gezielt und selektiv gefüttert. Details über sexuelle Vorlieben des Angeklagten aus Ermittlungsakten wanderten auf Redaktionsschreibtische. Der Staatsanwaltschaft wurde unterstellt, Ermittlungsergebnisse weitergespielt zu haben. Das Beziehungsverhalten Kachelmamanns, der mehreren Frauen vorgegaukelt hat, sie sei die einzige, wurde analysiert. Widersprüche in den Aussagen des mutmaßlichen Opfers wurden breit getreten. Gleichzeitig ließen Rechtswissenschafter wissen, dass eine fehlerlose Erinnerung von Zeugen nicht die Regel, sondern die Ausnahme sei. Weil Angst die Wahrnehmung einschränken kann und Gedächtnislücken oft auch später aufgefüllt werden.

Zufrieden?

                     http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2754984/finale-spektakels.story

31.5.Urteilsspruch im Fall Kachelmann am 31.5.2011, 9.07 h MESZ, Mannheim

Der Prozesstermin “Urteilsverkündung” war auf 9 Uhr anberaumt. Uranus stand zu diesem Zeitpunkt nur noch 1°51′ vom MC entfernt, so dass es schon vorher sehr unwahrscheinlich war, dass hier etwas anderes als ein Freispruch verkündet werden würde. Die Richter nahmen, nach Betreten des Gerichtssaals, noch nicht einmal mehr Platz, sondern verkündeten nur knapp 7 Minuten nach 9 Uhr das Freispruch-Urteil. Mit Uranus exakt am MC!

Dass es ein Freispruch “2. Klasse” sein würde, symbolisierte schon im Vorfeld die Lilith in Konjunktion zu Uranus. Lilith, Symbol der kämpferischen Frau, spuckt Uranus sozusagen in die Suppe und verhindert einen Freispruch 1. Klasse, also einen aus erwiesener Unschuld. Doch mehr war für Lilith nicht drin. Im Quadrat zu Pluto und in Opposition zu Saturn ist die Lilith-Energie derzeit zu sehr unter Druck, als dass ein Sieg des kämpferisch Weiblichen (Widder-Lilith) hier öffentlich verkündet (10. Haus) hätte werden können. Dennoch stehen die weiblichen Planeten Mond und Venus stark in Stier, die männlichen – Sonne und Mars – eher neutral (Sonne in Zwillinge) bis schwach (Mars in Stier) .http://www.sternwelten.net/astronews/astro-news/570-kachelmann-urteil.html

31.5.Während sich vor dem Gerichtssaal die Fotografen tummeln und vergeblich auf ein Statement Kachelmanns hoffen, stoßen einige Zuschauer im Foyer mit Sekt an.http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteilsverkuendung-im-fall-kachelmann-jubel-und-harsche-kritik-1.1103630

Sie haben getreten, gestossen und waren rücksichtslos !

31.5.Sie feiern. Fünf ältere Damen halten Sektgläser in der Hand, lassen eine Piccolo-Flasche “Jules Mumm Rosé Dry” kreisen. “In dubio pro reo”, ruft eine der Frauen mit einem breiten Grinsen auf dem Gesicht und stößt mit ihrer Nachbarin an, während hinter ihr die Justizbeamten den Gerichtsaal 1 verschließen. Die Party-Szene mitten im Mannheimer Landgericht ist der Abschluss eines spektakulären Prozesses.http://www.stern.de/panorama/urteil-im-kachelmann-prozess-sekt-traenen-und-ein-freispruch-1690842.html

31.5.Am Dienstag hat das Landgericht Mannheim Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Doch über den prominenten Moderator richteten nicht nur Juristen. Es existierte auch ein mediales Tribunal. 

 Gekaufte Zeugen

Dabei verkauften die meisten Medien ein Vexierbild von Kachelmann. Denn sie konnten nur über das berichten, was öffentlich verhandelt wurde. Das war wenig. Denn zwei Drittel des Prozesses, vor allem die Einvernahme der Zeugen, fand hinter verschlossenen Türen statt. Davon war nichts zu lesen. Also wurden Zeugen gekauft. Beispielsweise in der Bunten, wo Ex-Geliebte ihr Leid klagten, detailreich – für viel Geld            .http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/kulturjournal/joergkachelmann101.html

31.5.Der Staatsanwalt hatte angekündigt, Revision einzulegen. Ich hoffe, er tut es nicht. Alles ist gesagt zu diesem Fall, nichts geklärt. Unwahrscheinlich, dass eine Revision mehr Klarheit bringt.Es reicht, man mag keine Details mehr hören. Sicher ist, dass sich die öffentliche Wahrnehmung für das Verbrechen Vergewaltigung geschärft hat.                                                http://www.brigitte.de/gesellschaft/politik-gesellschaft/prozess-joerg-kachelmann-1093248/

Nach der Urteilsverkündung als erster vor der Presse: “Ober”-Staatsanwalt Andreas Grossmann. Wer denn sonst!

 31.5. Kachelmann-Urteil: Peinliche Panne bei Gericht

Was hat das Mannheimer Landgericht im Laufe des Mammutprozesses um Wettermoderator Jörg Kachelmann nicht alles getan, um die Persönlichkeitsrechte des prominenten Angeklagten, aber auch der Nebenklägerin zu schützen. Die Medien wurden teilweise wegen Veröffentlichungen zum Prozess kritisiert. Und dann dieser peinliche Fehler: In einer Pressemitteilung zu dem Urteil wurde die Nebenklägerin namentlich genannt.

 Selbst in der Urteilsbegründung bekommen die Medien noch ihr Fett weg: “Statt der gebotenen Zurückhaltung [der Presse] gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich.”

 Und weiter: “Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten.”

 Pressesprecher gibt Fehler zu

Für die Medien, die den vollen Namen der Nebenklägerin noch nicht kannten, wurde er nun per Pressemitteilung geliefert. “Es war ein Fehler”, gibt Joachim Bock, Vorsitzender Richter und Pressesprecher des zuständigen Landgerichts Mannheim, unumwunden zu. Die Mitteilung habe man eigentlich ohne den Namen der Nebenklägerin veröffentlichen wollen.

Nach Auffassung des Gerichts reichen die Indizien für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus.

 Ganz so dramatisch scheint der Richter die Panne indes nicht zu sehen: “In der Hauptverhandlung werden die Namen ja auch genannt, auch die der Zeugen. Die Namen bleiben ja nicht verborgen”, so Bock.

 Das Internet vergisst nicht

In einer neueren Version der Pressemitteilung wurde im Übrigen aus der Nebenklägerin “Frau X”. Doch das Internet vergisst bekanntlich nicht.            http://nachrichten.t-online.de/kachelmann-urteil-peinliche-panne-bei-gericht/id_46870620/index

31.5. Im Kachelmann-Prozess gab es aber auch Gewinner. So zum Beispiel die Pflichtverteidigerin Andrea Combé, die ein brillantes Plädoyer hielt, das wie eine Vorlage für den Entscheid des Landgerichts Mannheim daherkam. Oder der Hamburger Staranwalt Johann Schwenn, der Ende November Reinhard Birkenstock ersetzte. Schwenn, ein Mann zwischen Arroganz und Brillanz, überschritt zwar immer wieder die Grenze des Anstands. Es gelang ihm aber, Zweifel zu säen – vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung.

Zu den Gewinnern gehört auch das Landgericht Mannheim, das es sich bei der Wahrheitssuche nicht einfach machte. Mit seiner gründlichen Arbeit bot es ein Bild der Ernsthaftigkeit und Redlichkeit. Das Gericht lud mehr als zehn Ex-Geliebte von Kachelmann vor, um sich ein besseres Bild über das Beziehungsverhalten des Angeklagten zu machen. Das mutmassliche Opfer Sabine W. befragte es mehr als 22 Stunden. Das Gericht hörte sich unzählige Expertisen an. Nicht zuletzt wegen der akribischen Beweisaufnahme dauerte der Prozess sieben Monate länger als geplant. http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Ein-richtiges-Urteil-das-niemanden-freut/story/20534418

Anmerkung: Ich frage mich wirklich, ob Vincenzo Capodici jemals in Mannheim Verhandlungstage mitgemacht hat, dass er DAS schreiben kann! Vortänzer des Tagesanzeiger war doch Knellwolf!

31.5. Rechtsexpertin zum Urteil: «Jörg Kachelmann kam trotz Strategie frei»

Kritiker behaupten, dass Kachelmann nur freigekommen ist, weil der Wettermoderator prominent ist. Was sagen Sie dazu?

Tag: Zumindest sieht es so aus, als ob ein Ungleichgewicht bei den vorhandenen Ressourcen zwischen Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bestanden hat. Die Staatsanwälte mussten den Fall mit wenig Personal untersuchen. Die Verteidigung konnte hingegen mit mehreren Anwälten und Gutachtern die Interessen ihres Mandanten wahrnehmen. Damit ein solcher Verteidigungswall überhaupt möglich ist, sind erhebliche finanzielle Mittel vonnöten                   .http://www.aargauerzeitung.ch/unterhaltung/rechtsexpertin-zum-urteil-joerg-kachelmann-kam-trotz-strategie-frei-108964048

Anmerkung:  Brigitte Tag – Wieder jemand der Expertisen abgibt, ohne am Prozess beteiligt gewesen zu sein, und diesen vermutlich nur durch die Aargauer Zeitung oder anderen Blättchen  informiert wurde. 

31.5. Sieg der Unparteiischen

Der Freispruch im Vergewaltigungsprozess macht Jörg Kachelmann nicht zum Sieger. Die Umstände der Verhandlung haben das Ansehen fast aller Beteiligten ramponiert. Gewonnen hat nur eine – Justitia.

Fast alle sind beschädigt – nur einer hat gewonnen: das Gericht. Der Prozess um den Wetterunternehmer Jörg Kachelmann war ein Schaulaufen von Anklägern und Verteidigern. Selten wurde ein Gerichtsverfahren derart breit in allen Medien diskutiert. Noch nie haben sich Prozessbeobachter so klar öffentlich für oder gegen den Angeklagten positioniert. Und dennoch ist es den Richtern am Ende gelungen, eine Schneise in den Dschungel aus vorzeitigen Freisprüchen und Verurteilungen zu schlagen.
Natürlich nützt das zuerst dem Freigesprochenen. Doch der Wetterunternehmer hat eine Lektion fürs Leben hinter sich, die ihm als Privatmenschen wie auch als dem öffentlichen Herrn Kachelmann lieber erspart geblieben wäre. Wie auch immer er das zurückliegende Jahr und die zu Tage getretenen Vorwürfe verarbeitet, er wird nicht mehr derselbe sein.                                           http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/kachelmann-freispruch-sieg-der-unparteiischen/4237984.html

31.5. Für viele war der Prozess um Wetteransager Jörg Kachelmann eine unangemessene Schmierenkomödie. Dabei muss eine Gerichtsverhandlung immer vor allem eines sein: Theater.

Aus Jörg Kachelmann zum Beispiel, dem Mann, den man sich heute schon gar nicht mehr als drolligen Wetteransager vorstellen kann, ist mittlerweile eine Redewendung geworden. „Den Kachelmann machen“, das sagt man jetzt so, wenn man ein Faible hat für dumme Witze. Und dass die Nebenklägerin noch weiß, wer sie ist, kann man nur hoffen, die Radiomoderatorin, die sich in den vergangenen Monaten gefallen lassen musste, wahlweise als Claudia D. („Welt“, „Spiegel“), Petra S. („Blick“), Tatjana R. („Bunte“), Silvia May („Stern“), Simone D. („Zeit“, „Tagesspiegel“) oder Sabine W. („Bild“, „Frankfurter Rundschau“, „Kölner Express“, „Focus“, RTL) anonymisiert zu werden.

Schmutzige Show

Der Aufwand zur Ermittlung dieser Details war umwerfend: Dreißig Zeugen wurden gehört, darunter die Angestellten des Hotels, in das Kachelmann eincheckte, nachdem er Simone-Sabine verlassen hatte, zehn seiner Ex-Geliebten, eine davon in der Schweiz, die Freundin einer Ex-Geliebten, die beiden Staatsanwälte und Alice Schwarzer, die ausnahmsweise einmal die Aussage verweigerte. Es gab Hunderte Akten, alleine die Protokolle von Kachelmanns Chat- und E-Mail-Verkehr mit der Nebenklägerin füllten fünf Ordner. Zehn Gutachter mussten durchs Land gekarrt werden, Dutzende Reporter reisten Woche für Woche an, aus Hamburg, München, manchmal auch aus Köln.

Für viele ist das zu viel. Der Prozess sei nur noch Theater, beklagten selbst jene Beobachter, die darin längst eine Hauptrolle spielten, eine Groteske, reiner Klamauk. Das ist eine interessante Umschreibung für einen Gerichtsprozess, dessen Verhandlungen zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Die Wahrnehmung, es handle sich dabei um eine unangemessene Show, hat wohl am ehesten mit einer als unkoscher empfundenen Vermischung zweier vermeintlich eigenständiger Sphären zu tun, von der man befürchtet, sie führe unweigerlich zu einer Kontamination der Wahrheitsfindung. Dass sich die Diskussion über die Schuld des Angeklagten in die schmutzigen Räume der Talkshows verlagert, führt dabei genauso zu Verunreinigungen wie umgekehrt die Tatsache, dass die Berichterstattung zum Gegenstand des Prozesses wurde, und zwar spätestens als Kachelmanns neuer Verteidiger Johann Schwenn die Durchsuchung der Redaktionen von „Bunte“ und „Focus“ beantragte.http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kachelmann-prozess-auf-der-buehne-des-rechts-1639963.html

31.5. Vergangene Woche, auf dem Podium der “Hildesheimer Allgemeinen Zeitung” erntete ich für eine meiner Äußerungen aufgeregtes Gegrummele aus dem Zuschauerraum und ein ensetztes, schweres Atmen von ZDF-Chefredakteur Peter Frey. Meine scheinbare Verfehlung: Ich hatte behauptet, dass es tatsächlich neutralen und unvoreingenommenen Journalismus praktisch nicht gibt – und dass ihn auch niemand haben möchte.

Mit dem Urteil im Prozess um Jörg Kachelmann wird nun eine Debatte losgehen, die sich genau um dieses Thema dreht. Also, die Debatte läuft schon – wird aber nun auch die TV-Shows erreichen, was die finale Stufe der medialen Ernährungskette darstellt.

Wir haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie wenig viele Journalisten nachdenken über die Option einmal weniger voreingenommen an ein Thema heranzugehen. Mehr noch: Wir sehen, wie Journalismus in einer freien Demokratie sich zur Propaganda im Auftrag der Meinung eines Journalisten wandelt. Die Journalisten fallen gerade reihenweise von einem Drahtseil, auf dem sie schon immer wandelten.

(…) Dies ist auf jeden Fall Journalismus niemand kalt lässt, der sich für den Kachelmann-Prozess interessiert. Nur: Ist das Journalismus, der seine verfassungsrechtliche Sonderstellung verdient? Ist dies nicht viel eher Entertainment? Oder Propaganda?                http://www.indiskretionehrensache.de/2011/05/journalismus-kachelmann/

 31. Mai 2011  Von Hardy Prothmann

Moral, Geliebte, sexuelle Bedürfnisse

Moralisch gesehen, war und ist Jörg Kachelmann trotz des richterlichen Freispruchs zu recht verurteilt worden. Der Mann soll ein geheimes Netzwerk von Geliebten gehabt und die Frauen nach seinen sexuellen Bedürfnissen ausgenutzt haben – sagen zumindest Gutachter.

Der Schweizer moderierte unkonventionell das Wetter und baute seine Firma Meteomedia zu einer erfolgreichen Firma aus. Vor gut zehn Jahren wollte ich Herrn Kachelmann deshalb für eine Fachzeitschrift porträtieren und reiste mit einem Fotografen auf die Insel Hiddensee. Nach gut einer Stunde habe ich meinen damaligen Chefredakteur informiert, dass ich das Porträt über diesen arroganten und selbstherrlichen Menschen nicht schreiben will – der Fotograf und ich reisten wieder ab.

http://www.rheinneckarblog.de/31/freispruch-fuer-joerg-kachelmann-im-zweifel-fuer-den-angeklagten/2645.html

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